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LEONI AG — Management Reports 2022
Jun 27, 2023
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1. Grundlagen des Konzerns
1.1. Geschäftsmodell
LEONI ist ein globaler Anbieter von Produkten, Lösungen und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement in der Automobilindustrie. Die Wertschöpfungskette reicht von standardisierten Leitungen über Spezial- und Datenkabel bis hin zu hochkomplexen Bordnetz-Systemen samt zugehöriger Komponenten – von der Entwicklung bis zur Produktion. Als Innovationspartner mit ausgeprägter Entwicklungs- und Systemkompetenz unterstützen wir unsere Kunden auf dem Weg zu immer nachhaltigeren und vernetzten Mobilitätskonzepten vom autonomen Fahren bis zu alternativen Antrieben und Ladesystemen. Dafür entwickelt LEONI Kabellösungen und Bordnetz-Systeme der nächsten Generation, die beispielsweise durch zonale Architektur Komplexität reduzieren und höhere Automatisierungsgrade ermöglichen. Unser Geschäft war im vergangenen Geschäftsjahr in die zwei Unternehmensbereiche (auch Segmente oder Divisionen) Wiring Systems (WSD) und Wire & Cable Solutions (WCS) unterteilt.
Der Unternehmensbereich Wiring Systems zählt zu den weltweit größten Anbietern von kompletten Bordnetz-Systemen und kundenspezifischen Kabelsätzen für die Fahrzeugindustrie. Das Leistungsspektrum umfasst die Entwicklung und Fertigung von anspruchsvollen Kabelsätzen bis zu integrierten Bordnetz-Systemen, Hochvolt- (HV-) Bordnetzen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge, Energieverteilungskomponenten und Spezial- Steckverbindern. Als Systemanbieter decken wir die gesamte Bandbreite von der Konzeption bis zur Serienfertigung sowie ergänzende Dienstleistungen ab. Dabei positionieren wir uns zunehmend als Lösungsanbieter für das Daten- und Energiemanagement im Fahrzeug, um unsere Kunden mit innovativen Produkten und Dienstleistungen für die automobilen Megatrends Elektromobilität, Konnektivität und autonomes Fahren zu versorgen. Zum weiteren Ausbau unserer Stellung als Systemanbieter stärken wir außerdem unsere Kompetenz in den Bereichen Elektronik und Software und bieten hier bereits Lösungen für die zonale Bordnetzarchitektur von morgen an.
Die Wire & Cable Solutions Division ist einer der europaweit führenden Hersteller von Fahrzeugleitungen. Das Produktspektrum beinhaltet im Wesentlichen Standard-, Spezial- und Ladekabel für die Automobilindustrie sowie Drähte und Litzen. Im Berichtsjahr wurde die 2019 beschlossene Trennung von Aktivitäten in anderen Märkten fortgesetzt und ein großer Teil der nicht zum Automobilgeschäft zählenden Bereiche veräußert. Das betraf wesentliche Teile des in der Business Group Industrial Solutions gebündelten Industriegeschäfts sowie die LEONI Fiber Optics Gesellschaften und die j-plasma GmbH. Der Verkauf des größten WCS-Bereichs Business Group Automotive Cable Solutions (BG AM) konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da der Käufer STARK Corporation den Vollzug des im Mai 2022 abgeschlossenen Kaufvertrags im Dezember 2022 überraschend verweigerte. Damit ist die BG AM weiterhin Teil des LEONI-Konzerns. Details zu den Verkäufen enthalten die Kapitel Wichtige Ereignisse und Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht. 2023 sind weitere Veräußerungen beabsichtigt, wie die Veräußerung der BG Wire Products & Solutions (BG PS). Ein erneuter Verkauf der BG AM wird gegenwärtig nicht weiterverfolgt, LEONI ergreift alle Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Rechte gegenüber der STARK Corporation. Ab 2023 erfolgt die Anpassung der Unternehmensbereiche auf die beiden Divisionen Wiring Systems (WSD) und Automotive Cable Solutions (ACS), letztere ist identisch mit der bisherigen Business Group Automotive Cable Solutions (BG AM). Mit der neuen Struktur vollzieht LEONI die nahezu vollständige Fokussierung auf die Automobilindustrie nach. Die Division ACS sieht in den großen Trends Elektromobilität und autonomes Fahren wesentliche Chancen.
1.2. Organisationsstruktur
Zum LEONI-Konzern gehörten in der Berichtsperiode die LEONI AG und die beiden Unternehmensbereiche WSD und WCS. Die LEONI AG agiert als Konzernholding, die sich im Wesentlichen auf Finanzierungs- sowie Governance- und Kapitalmarktaufgaben fokussiert. Die Organisationsstruktur der Wiring Systems Division ist gemäß dem 2021 umgesetzten Programm NextGenWSD stringent funktional ausgerichtet, um durch klare Prozessverantwortung stärkere Standardisierungsvorteile und Effizienzsteigerungen zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Das weltweite Produktionsnetzwerk der WSD besteht aus Fertigungsstätten in zahlreichen Ländern, vor allem in Osteuropa, Nordafrika, Mexiko und China, die in neun Länderorganisationen zusammengefasst sind. Die Standorte werden nach Kostenvorteilen und Logistikanforderungen ausgewählt und befinden sich möglichst in regionaler Nähe unserer Kunden. Der Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions war zur Vorbereitung der Teilverkäufe entlang der Geschäftsbereiche Automotive (Business Group Automotive Cable Solutions, BG AM) und Industrie (Business Group Industrial Solutions, BG IN) sowie weiterer kleinerer Einheiten, darunter die Business Group Wire Products & Solutions (BG PS), die das Geschäft mit Drähten und Litzen umfasst, organisiert. Nach den im Berichtsjahr abgeschlossenen Veräußerungen verbleibt zukünftig im Wesentlichen die Automobilkabelsparte (BG AM). Hinzu kommen kleine Teilbereiche des Industriegeschäfts und die BG Wire Products & Solutions, für die der Verkaufsprozess fortgeführt wird. Die Produktionsstandorte liegen in West- und Osteuropa, Amerika sowie Asien. Sie befinden sich in strategisch günstiger Nähe zu unseren Abnehmern sowie in wichtigen Wachstumsregionen der bearbeiteten Kernmärkte.
1.3. Wesentliche Standorte und Konsolidierungskreis- veränderungen
Ende 2022 war LEONI mit 58 Tochtergesellschaften (Vorjahr: 72) in 27 Ländern (Vorjahr: 28) in Asien, Amerika und der Region EMEA (Europe, Middle East, Africa) präsent.
2. Rahmenbedingungen
3. Wirtschaftsbericht
4. Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht
5. Weitere Indikatoren (inkl. Nichtfinanzielle Konzernerklärung)
6. Risiko- und Chancenbericht
7. Nachtragsbericht
8. Prognosebericht
9. Ergänzende Angaben und Erläuterungen gemäß § 289a und § 315a HGB
Zusammengefasster Lagebericht: Der LEONI-Konzernlagebericht wurde gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht der LEONI AG zusammengefasst. Der Lagebericht wird daher zusammengefasster Lagebericht genannt. Der Jahresabschluss der LEONI AG, der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt wird, und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich beim Unternehmensregister veröffentlicht. Die bereitgestellten Informationen gelten, soweit nicht anders vermerkt, für den LEONI- Konzern sowie für die LEONI AG gemeinsam. Kapitel, die lediglich Informationen zur LEONI AG enthalten, sind als solche gekennzeichnet.
| 2022 | 2021 | 2020 | |
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| 2021 | 2020 | |
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1.3. Konzerneinheiten und deren Entwicklung
Im Unternehmensbereich WSD gab es 3 (Vorjahr: 3) inländische und 36 (Vorjahr: 30) ausländische Gesellschaften, davon 7 in Asien, 8 in Amerika und 21 in der Region EMEA. Auf die WCS entfielen 19 (Vorjahr: 33) Gesellschaften, davon 8 im Inland, 5 im übrigen EMEA- Raum, 2 in Asien und 4 in Amerika. Durch den Verkauf wesentlicher Teile der WCS hat sich der Konsolidierungskreis 2022 verkleinert. Die Auswirkungen, die sich dadurch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergaben, sind in den Kapiteln Wirtschaftsbericht und Bericht aus den Unternehmensbereichen/ Segmentbericht beschrieben. Die BG AM, deren Verkauf im Mai 2022 vereinbart wurde, wurde seit dem Halbjahresfinanzbericht 2022 in der Berichterstattung des Konzerns zunächst als aufgegebener Geschäftsbereich aufgeführt. Nachdem der Vollzug des Verkaufs im Dezember 2022 durch den Käufer überraschend verweigert wurde, ist die BG AM bis auf weiteres in der Konzernrechnungslegung wieder als fortgeführter Geschäftsbereich dargestellt.
1.4. Kunden und Absatzmärkte
Zu den Kunden des LEONI-Konzerns zählen hauptsächlich Automobilproduzenten sowie deren Zulieferer. Diese Abnehmergruppe trug 2022 rund 94 Prozent des Gesamtumsatzes bei (Vorjahr: 84 Prozent). Mit den fünf größten Kunden und deren Zulieferern erwirtschafteten wir in der Berichtsperiode ein Geschäftsvolumen von circa 2,3 Mrd. € (Vorjahr: 2,1 Mrd. €). Dies entsprach rund 45 Prozent des Konzernumsatzes (Vorjahr: 41 Prozent).
Der Unternehmensbereich Wiring Systems beliefert die führenden Automobilhersteller weltweit, wobei die Modellpalette vom Kleinfahrzeug über die Kompakt- und Mittelklasse bis hin zum Premium- und Luxussegment reicht. Von großer Bedeutung sind darüber hinaus die Automobilzuliefer- und die Nutzfahrzeugindustrie. Hinzu kommen Hersteller von Agrar- und Sonder- sowie von Freizeitfahrzeugen. Unsere Komponenten, Kabelsätze und Bordnetz- Systeme entstehen während der Konzept- und Entwicklungsphase eines neuen Fahrzeugs in intensiver Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kunden. Auf Basis unseres großen, spezifischen Know-hows in den Bereichen Entwicklung, Herstellung und Distribution von Bordnetz-Systemen sowie unserer hohen Qualität und Zuverlässigkeit pflegen wir langjährige Beziehungen zu unseren Abnehmern.
Der Kundenkreis der Wire & Cable Solutions Division umfasst nach den 2022 erfolgten Verkäufen im Wesentlichen weltweit tätige Bordnetz-Hersteller und viele weitere Automobilzulieferer (Tier 1 und Tier 2). Wir arbeiten langjährig und eng mit unseren Kunden zusammen und stehen mit ihnen insbesondere über den Vertrieb und die Entwicklung in vertrauensvollem Kontakt.
Regional betrachtet liegen die bedeutendsten Absatzmärkte des LEONI-Konzerns in Europa, Amerika und Asien. Mit einem Umsatzanteil von rund 70 Prozent (Vorjahr: 68 Prozent) ist die Region Europa – inklusive dem Nahen Osten und Afrika (EMEA) – das wichtigste Absatzgebiet von LEONI. Auf Amerika entfallen circa 17 Prozent (Vorjahr: 17 Prozent) und auf Asien etwa 13 Prozent (Vorjahr: 15 Prozent) des Konzernumsatzes.
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1.5. Wettbewerbssituation und -vorteile
Die Wiring Systems Division zählt weltweit zu den fünf größten Anbietern von Kabelsätzen und Bordnetz-Systemen mit einem überproportionalen Schwerpunkt in Europa. Die wichtigsten Mitbewerber sind die Unternehmen Aptiv, Sumitomo, Yazaki und Dräxlmaier. Unser Erfolg am Markt fußt neben der guten internationalen Wettbewerbsposition – auch im Bereich Elektromobilität – auf hoher Innovationskraft, einer umfassenden Logistik- und Systemkompetenz sowie Entwicklungszentren mit großer Kundennähe. Ein weiterer wichtiger Faktor ist unser weltumspannendes Produktionsnetzwerk mit standardisierten Prozessen sowie einem hohen Fertigungsanteil an lohnkostengünstigen Standorten. Unsere breite internationale Aufstellung sowie die Belieferung von verschiedenen Fahrzeugherstellern und -marken verringern außerdem Risiken aus regionalen oder kundenspezifischen Marktzyklen.
Der Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions, der sich nach den im Geschäftsjahr 2022 vollzogenen Verkäufen im Wesentlichen aus der Automotive-Sparte zusammensetzt, ist ein führender Anbieter von Fahrzeugleitungen in Europa. Bei einigen Produkten, wie zum Beispiel Daten- und Sonderleitungen für die Automobilindustrie, sehen wir uns als Weltmarktführer. Unsere gute Wettbewerbsposition stützt sich vor allem auf eine vertikal integrierte Wertschöpfungskette, über Jahrzehnte entwickelte Kernkompetenzen wie ein breites Rohstoffverständnis, Werkstoff-, Engineering- und Applikations-Know-how sowie die Beherrschung technologisch anspruchsvoller Herstellungsprozesse. Zusätzliche Vorteile bietet unsere internationale Präsenz.
1.6. Strategie und ValuePlus
Das Ziel der strategischen Ausrichtung des LEONI-Konzerns ist auch mit dem Verbleib der BG AM unverändert: Die künftigen Marktpotenziale in der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie aus einer weiter stabilisierten, gestärkten Position heraus zu heben sowie sich darauf zu konzentrieren, die führende Stellung als Zulieferer und Dienstleister rund um Bordnetz-Systeme und Kabel für Pkw und Nutzfahrzeuge zu festigen – etwa im wachsenden Geschäft mit alternativen Antrieben. Zur konsequenten Ausrichtung des Gesamtkonzerns auf diese Zielsetzung nimmt die BG AM auch teil am Strategie- und Performanceprogramm ValuePlus. Die Programmschwerpunkte wurden entsprechend justiert.
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WSD: Bordnetz-Segment als Systemlieferant und Entwicklungspartner
Die Wiring Systems Division soll sich zu einem globalen Lösungsanbieter, Systemlieferanten und Entwicklungspartner für den europäischen Automobilsektor sowie das internationale Zuliefergeschäft und den Nutzfahrzeugmarkt entwickeln. Neben dem Verkauf von Bordnetz- Systemen und Kabelsätzen wollen wir auch unser eigenes Angebot an Komponenten und Dienstleistungen in den Bereichen Energie- und Datenmanagement weiter ausbauen. Im Bereich Elektromobilität sehen wir uns sowohl technologisch als auch in Bezug auf die Marktposition gut aufgestellt, um von der fortschreitenden Umstellung auf Elektro- und Hybridfahrzeuge zu profitieren. Insbesondere mit der zunehmenden Elektrifizierung wächst der für uns adressierbare Markt weiter.
Entsprechend der funktionalen Organisation der WSD wurden zur Umsetzung dieser Ziele Teilstrategien für die Bereiche Technologie, Produktion und Vertrieb abgeleitet:
- Technologie: Im Mittelpunkt der Technologiestrategie steht die Entwicklung neuer Produkte und Lösungen sowie der Ausbau unserer Kompetenzen in den Kernbereichen Nieder- und Hochvolt-Bordnetz-Systeme sowie bei ergänzenden Produkten und Lösungen. Zudem unterstützen wir unsere Kunden im Rahmen von Vorentwicklungsprojekten aktiv bei Produktinnovationen und System-Design.
- Produktion: Unsere Produktionsstrategie verfolgt einen evolutionären und einen revolutionären Ansatz. Evolutionär steht für die forcierte Einführung eines einheitlichen Produktionssystems in allen direkten und indirekten Produktionsbereichen der WSD. Revolutionär bedeutet, die Digitalisierung voranzutreiben und den optimalen Automatisierungsgrad in der Fertigung zu erreichen. Beide Ansätze zielen somit auf eine standardisierte Produktionslandschaft, die flexibler auf Produkt- und Marktentwicklungen reagieren kann.
- Vertrieb: Die Vertriebsstrategie sieht vor, wesentliche Entscheidungen auf Basis einer fortwährenden Markt- und Wettbewerbsanalyse zu treffen. Darauf aufbauend werden unser Kunden- und Projektportfolio bewertet sowie Projektakquisitionen kontinuierlich hinsichtlich Übereinstimmung mit unserer Strategie, potentieller Risiken und Weiterentwicklungspotentiale geprüft. Ziel der Vertriebsstrategie ist es, bei allen unseren strategischen Kunden eine relevante Wettbewerbsposition zu haben sowie diese in Wachstumsmärkten gezielt zu verbessern und bei der Selektion neuer Projekte stark auf Ergebnisqualität und Cashflow zu achten. Das organische Wachstum soll langfristig auf das Niveau der Marktentwicklung beschränkt werden. Dazu konzentrieren wir uns stärker auf unsere strategischen Kundenbeziehungen. Entscheidend für die Annahme neuer Aufträge ist somit vor allem die Profitabilität und die Auslastung der vorhandenen Kapazitäten. Das fokussierte Wachstum soll ebenso wie die Optimierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen dazu beitragen, die Cashflow- und EBIT- Marge zu verbessern.
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ACS: Führende Position bei Fahrzeugleitungen ausbauen
Die Strategie der Division Automotive Cable Solutions (ACS) ist es, die Führungsposition im Bereich Fahrzeugstandard- und -spezialleitungen sowie bei Ladekabeln für Elektroautos zu festigen und insbesondere von Wachstumsmärkten rund um Produkte für Elektromobilität und autonomes Fahren zu profitieren. Im Zentrum stehen verstärkte gemeinsame Entwicklungsaktivitäten mit den Kunden, der Einsatz innovativer Technologien zur Generierung von entscheidendem Zusatznutzen auf Produktseite sowie intelligente Kabellösungen für Zukunftstechnologien wie Elektromobilität. Hier fokussieren wir uns unter anderem auf Kabellösungen für die Ladeinfrastruktur, Hochvolt-Systeme und Batterieverbindungen.
ValuePlus
Die Strategieumsetzung erfolgt im Rahmen des 2022 gestarteten Strategie- und Performance- Programms ValuePlus. Damit wollen wir das Geschäftsmodell beider Divisionen des LEONI- Konzerns schärfen, um unsere führende Position weiter auszubauen und die Marktchancen der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie künftig noch besser nutzen zu können. ValuePlus knüpft an das 2021 erfolgreich abgeschlossene Programm VALUE 21 an und berücksichtigt sowohl die neue Organisationsstruktur als auch die Auswirkungen veränderter externer Rahmenbedingungen wie der Halbleiterkrise, des Kriegs in der Ukraine und der Covid-19- Pandemie. Ein wesentlicher Teil von ValuePlus ist ein kontinuierliches, auf VALUE 21 aufbauendes Programm zur Performancesteigerung, dessen Erfolge fortlaufend gemessen werden.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
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2022 wurden entsprechende Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und Kompensation marktbedingter Materialpreisinflation sowie Abrufvolatilität umgesetzt, die sowohl zur Profitabilität als auch zur Liquiditätssituation positiv beigetragen haben. Zusätzlich enthält ValuePlus weitere strategische Fokusthemen mit kurz- oder mittelfristiger Ausrichtung. Kurzfristig liegen die Schwerpunkte auf der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch weitere Standardisierung, Verschlankung und damit Flexibilisierung unserer operativen Prozesse, der Kompensation von Material- und Personalkostensteigerungen und der Optimierung des Materialkostenniveaus. Außerdem wird durch konsequentes Portfoliomanagement für Projekte und Produkte die Ausrichtung auf attraktive Wachstumsfelder wie Elektromobilität und autonomes Fahren sowohl kurz- als auch mittelfristig gestärkt.
Mittel- und langfristig konzentrieren wir uns auf zentrale Zukunftsthemen der Automobilzulieferindustrie: Dazu gehört, die Möglichkeiten der Automatisierung für die Bordnetz-Produktion konsequent zu nutzen und ein bevorzugter Partner für die zonale Architektur von Bordnetzen zu werden, welche die Voraussetzung ist für einen deutlich höheren Automatisierungsgrad. Darüber hinaus wollen wir unsere Organisation belastbarer gestalten und die Attraktivität für Mitarbeiter*innen weiter erhöhen. Zudem wollen wir Nachhaltigkeit als Unterscheidungsfaktor etablieren und unser Geschäft entlang der gesamten Wertschöpfungskette stetig noch umwelt- und sozialverträglicher ausrichten. So wollen wir mit unseren Produkten einen sinnvollen Beitrag zur nachhaltigen und ressourcenschonenden Mobilität von morgen leisten.
Auch in den strategischen Themen erzielten wir 2022 Fortschritte. Zur Standardisierung und Verschlankung unserer Prozesse haben wir beispielsweise das LEONI Operating System am Pilotstandort Tunesien eingeführt und daraus einen entsprechenden globalen Rollout-Plan abgeleitet. Damit erhalten wir einen wichtigen Hebel, um volatilen Abrufen künftig noch flexibler zu begegnen und unsere Prozesse weitergehend zu automatisieren. Für die synchronisierte Weiterentwicklung der Themen Automatisierung und zonale Architektur wurde 2022 das Innovation Industrialization Center an unserem zentralen Bordnetz-Standort Kitzingen eröffnet. Details dazu enthält der Segmentbericht/Bericht aus den Unternehmensbereichen.
Unsere Organisationsstrukturen wurden auf Basis der im Programm NextGenWSD festgelegten, stringent funktionalen Ausrichtung weiter optimiert. Im Bereich Nachhaltigkeit wurde das Programm ReWire gestartet, das die Klimaneutralität unseres Unternehmens bis zum Jahr 2045 zum Ziel hat. Details dazu enthält die Nichtfinanzielle Erklärung. Weitere Informationen über die Fortschritte, die wir 2022 bei der Umsetzung unserer Strategie erreicht haben, enthalten die Kapitel Wichtige Ereignisse, Segmentbericht/Bericht aus den Unternehmensbereichen, Beschaffung sowie Forschung & Entwicklung.
1.7. Unternehmensführung (Angaben nach §§ 289f und 315d HGB)
Die Unternehmensführung von LEONI orientiert sich an den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Verantwortlich für die Unternehmensführung ist der Vorstand. Seine Arbeit wird durch den Aufsichtsrat überwacht. Der Vorstand legt die Konzernstrategie fest und erarbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen der Unternehmensbereiche bzw. der einzelnen Geschäftsfelder geeignete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung.
Weitere Informationen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die auf der Internetseite der Gesellschaft ( http://www.leoni.com/de/investor-relations/corporate- governance/) öffentlich zugänglich ist.
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1.8. Steuerung des operativen Geschäfts
Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für den LEONI-Konzern bildeten im Berichtsjahr der Umsatz, das EBIT vor Sondereffekten¹ und der Free Cashflow. Die Steuerung der beiden Divisionen erfolgte über den Umsatz und das EBIT vor Sondereffekten. Beim EBIT vor Sondereffekten wurde das Ergebnis um außergewöhnliche Einmaleffekte bereinigt, um eine leichtere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und eine bessere Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen.
Die Sondereffekte beinhalten Effekte aus der Refinanzierung des Konzerns, aus Restrukturierungsmaßnahmen, aus M&A-Transaktionen sowie Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Effekte aus der Refinanzierung betreffen die im Zuge der anstehenden Refinanzierung anfallenden Kosten inkl. im Zusammenhang mit der Refinanzierung stehende Wertminderungen, Berater-, Banken- und Anwaltskosten, außer Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden. Restrukturierungsmaßnahmen enthalten unter anderem damit einhergehende außerplanmäßige Wertberichtigungen von Vermögenswerten sowie die Bildung/Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen, soweit sie im Zusammenhang mit einem Restrukturierungsprogramm oder Standortschließungen stehen. M&A-Transaktionen umfassen Effekte aus der Vorbereitung sowie der Durchführung von Erwerben und Verkäufen ganzer Geschäftseinheiten. Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine beinhalten insbesondere daraus resultierende Wertberichtigungen.
Konkrete Informationen zur Entwicklung dieser Steuerungskennzahlen im abgelaufenen Geschäftsjahr enthält das Kapitel Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose. In den nachfolgenden Kapiteln zusätzlich aufgeführte Kennzahlen und Leistungsindikatoren dienen dem besseren Verständnis und der weiteren Erläuterung des Geschäftsverlaufs sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
¹ Für 2021 wurde das EBIT vor Sondereffekten gemäß der ab 2022 gültigen Definition berechnet.
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2. Rahmenbedingungen
2.1. Gesamtwirtschaft
Nach der deutlichen Erholung im Jahr 2021 geriet die Weltwirtschaft 2022 erneut stark unter Druck. Neben dem Krieg in der Ukraine und den dadurch verstärkten Inflationstendenzen wurde die Entwicklung nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) von der strikten Null-Covid-Politik Chinas und den Leitzinserhöhungen der Notenbanken zusätzlich gebremst. Hinzu kam die Energiekrise in Europa. Allerdings zeigte sich die globale Konjunktur ab dem dritten Quartal widerstandsfähiger als erwartet. Das betraf laut IWF sowohl den Arbeitsmarkt als auch den privaten Verbrauch und die Unternehmensinvestitionen. Zudem verlief die Anpassung an die Energiekrise besser als befürchtet, die Inflation wurde etwas gedämpft und die plötzliche Wiedereröffnung Chinas ebnete den Weg für eine raschere Erholung der Wirtschaftstätigkeit.
Insgesamt wuchs die Weltwirtschaft 2022 Schätzungen des IWF zufolge um 3,4 Prozent nach einer Zunahme um 6,2 Prozent im Vorjahr. In den Industrienationen erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der Berichtsperiode um 2,7 Prozent. Dabei verzeichneten die USA lediglich eine BIP-Steigerung um 2,0 Prozent, während die Euro-Zone um 3,5 Prozent expandierte, gestützt vor allem auf den starken Verlauf in Spanien und Italien. In Deutschland lag das Plus bei 1,9 Prozent. Die Entwicklungs- und Schwellenländer erzielten 2022 gemäß den IWF-Schätzungen ein BIP- Plus von 3,9 Prozent. China entwickelte sich mit einem Wachstum von 3,0 Prozent hierzu unterdurchschnittlich. Treiber der positiven Entwicklung in dieser Staatengruppe waren Indien und die übrigen asiatischen Schwellenländer mit Steigerungsraten von 6,8 Prozent bzw. 4,3 Prozent.
Grafik Weltwirtschaftswachstum 2021 bis 2023
| 2021 | 2022e | 2023p | |
|---|---|---|---|
| Weltwirtschaftswachstum (%) | 6,2 | 3,4 | 2,9 |
Quelle: IWF, World Economic Outlook, Januar 2023
Grafik Wirtschaftswachstum 2022 in ausgewählten Regionen
| Region | Wachstum (%) |
|---|---|
| Indien | 6,8 |
| Eurozone | 3,5 |
| Brasilien | 3,1 |
| China | 3,0 |
| USA | 2,0 |
| Deutschland | 1,9 |
| Russland | -2,2 |
Quelle: IWF, World Economic Outlook, Januar 2023, Schätzung
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2.2. Branchenkonjunktur
Die schwierige gesamtwirtschaftliche Situation beeinflusste im Berichtsjahr auch die internationale Automobilindustrie. Zum einen war die Versorgungslage durch den Mangel an Halbleitern und anderen Vor- und Zwischenprodukten belastet. Zum anderen wirkten die allgemeine Verunsicherung aufgrund des Kriegs in der Ukraine, aber auch die hohe Preisdynamik bei Energie, Logistikleistungen und Rohstoffen in Europa und den USA dämpfend.
Auf den weltweiten Automobilmärkten wurden im Gesamtjahr nach vorläufigen Angaben des VDA (Verband der Automobilindustrie) rund 71 Mio. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen. Das entsprach etwa dem Niveau des Vorjahres. Regional gab es große Unterschiede: Während der Absatz in China um 9 Prozent zunahm, wurden in Europa und den USA 4 Prozent bzw. 8 Prozent weniger Autos verkauft.
Die globale Fahrzeugproduktion erhöhte sich 2022 nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts IHS trotz der Versorgungsengpässe um gut 6 Prozent auf 82 Mio. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Dabei liefen in Asien rund 8 Prozent und in der Region Amerika etwa 9 Prozent mehr Autos vom Band, wogegen die Fertigung im EMEA-Raum stagnierte.
Besonders dynamisch entwickelte sich der Bau von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben: Hier gab es einen Zuwachs um mehr als 54 Prozent auf 16 Mio. Stück, wobei sowohl deutlich mehr Elektro- als auch Hybridfahrzeuge hergestellt wurden. Damit hatte 2022 jedes fünfte neu produzierte Auto einen alternativen Antrieb.
Grafik Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen (Mio.# Zusammengefasster Lagebericht 2022 12
Grafik Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen (2022, %)
| Region | 2022 |
|---|---|
| Asien | 57,2 |
| EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika) | 21,9 |
| Amerika | 20,9 |
Quellen: IHS Light Vehicle Production, January 2023 update
Die internationale Nutzfahrzeugindustrie verzeichnete 2022 einen Produktionsrückgang. Nach Angaben von IHS wurden weltweit insgesamt 3,0 Mio. mittlere und schwere Nutzfahrzeuge (Nfz) gefertigt, 16 Prozent weniger als im Vorjahr. Ursächlich dafür war ein spürbarer Einbruch in Asien, wo die Stückzahl um rund 29 Prozent abnahm. Demgegenüber gab es in Amerika einen Zuwachs um rund 7 Prozent. Im EMEA-Raum wurden ähnlich viele Nfz hergestellt wie 2021.
Grafik Produktion von mittleren und schweren Nutzfahrzeugen nach Regionen (Mio. Stück)
| Region | 2021 | 2022 |
|---|---|---|
| Asien | 2,2 | 1,6 |
| EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika) | 0,6 | 0,6 |
| Amerika | 0,7 | 0,8 |
Quellen: IHS MHCV Production, January 2023 update
2.3. Weitere Einflussfaktoren
Neben den gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen spielen eine Reihe weiterer Faktoren für LEONI eine wichtige Rolle: Die Preisentwicklung von Rohstoffen, insbesondere von Kupfer, wirkt sich merklich auf unser Umsatzvolumen aus. Die Schwankungen des Kupferpreises geben wir über Vertragsvereinbarungen weitgehend an unsere Kunden weiter, allerdings in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung. In der Bilanz kann es – abhängig von der Kupferpreis- entwicklung – zu Abwertungen für Teilmengen der Bestände oder Drohverlustrückstellungen kommen. Gleiches gilt für den Rohstoff Silber, der vorwiegend bei der Veredelung von Drahtprodukten eingesetzt wird. Darüber hinaus beeinflusst auch die Preisentwicklung der Kunststoffe und Komponenten unseren Umsatz und die Kostenstruktur. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das seit Ende 2020 erhöhte Risiko mit Blick auf die Verfügbarkeit von kritischen Bauteilen im Automobilsektor wie zum Beispiel Halbleiter, welche zu wesentlichen Abrufschwankungen bei unseren Kunden führten. 2022 waren für die genannten Materialien und weitere Zukaufprodukte teilweise erhebliche Verknappungen und Preissteigerungen zu beobachten, deren Auswirkungen im Kapitel Beschaffung beschrieben sind. Eine weitere, sehr bedeutende Einflussgröße sind die Personalkosten in unseren Produktionsländern, die sich im Berichtsjahr zeitlich versetzt zu den Materialkosten erhöhten. Steigerungen bei Logistik- und Energiekosten sind für LEONI auch von Relevanz. Letztere wirken sich insbesondere in der Wire & Cable Solutions Division aus.
Die politischen Entwicklungen in für uns wichtigen Produktions- und Absatzländern verfolgen wir ebenfalls sehr genau. Im Berichtszeitraum hatte der russische Angriffskrieg auf die Ukraine einen wesentlichen Einfluss auf LEONI, da wir sowohl in der Ukraine als auch in Russland Produktionsstandorte unterhalten. Die Produktion am Standort Russland ist weitestgehend eingestellt. Für den bisher noch nicht veräußerten Standort ist ein Verkaufsprozess gestartet worden. Details zu den Folgen des Kriegs für LEONI enthalten die Kapitel Geschäftsverlauf im Überblick und Segmentbericht/Bericht aus den Unternehmensbereichen sowie der Risiko- und Chancenbericht, der auch auf weitere politische Risiken eingeht. Zu den rechtlichen Einflussfaktoren, die für LEONI von Bedeutung sind, zählen neben den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen der Länder, in denen wir präsent sind, auch internationale Regelungen. Indirekt wirken sich beispielsweise strengere CO 2 - Emissionsgrenzen aus, denn sie verstärken die Nachfrage aus der Automobilindustrie nach Leitungen, Kabelsätzen und Bordnetz-Systemen, die besonders leicht oder für alternative Antriebstechnologien geeignet sind. Dies führt zu einem steigenden Einsatz von Sensoren und Steuergeräten, was wiederum einen zusätzlichen Verkabelungsumfang zur Folge hat. Aus Währungskursschwankungen können sich Auswirkungen auf die Umsatzerlöse ergeben, die mittels geeigneter Sicherungsgeschäfte vermindert werden. Bei sehr deutlichen Veränderungen in den Währungsparitäten kann es im Einzelfall dennoch zu Ergebniseffekten kommen.
Zusammengefasster Lagebericht 2022 13
3. Wirtschaftsbericht
3.1. Wichtige Ereignisse
WCS-Carve-out fortgesetzt
Im Berichtsjahr wurde die geplante Trennung von Teilbereichen der Wire & Cable Solutions Division fortgesetzt. Am 20. Januar 2022 haben wir die Veräußerung wesentlicher Bestandteile des in der Business Group Industrial Solutions gebündelten Industriegeschäfts der Wire & Cable Solutions Division an die BizLink Holding Inc. abgeschlossen. Die verkauften Aktivitäten wurden mit einem Unternehmenswert (Enterprise Value) von rund 450 Mio. € bewertet. Der mit dem Vollzug realisierte Mittelzufluss lag nach Abzug unter anderem von Finanzverbindlichkeiten und Pensionslasten bei rund 314 Mio. € und wurde zur Stärkung der Liquidität eingesetzt. Der erzielte Gewinn von rund 125 Mio. € ist im berichteten EBIT des Konzerns ausgewiesen. Im April 2022 wurde zudem der Verkauf der LEONI Fiber Optics Gesellschaften und der j-plasma GmbH im Rahmen eines Management-Buy-out an die Weinert Industries AG abgeschlossen.
Ursprünglich geplanter BG AM-Verkauf und Refinanzierungskonzept
Am 23. Mai 2022 unterzeichnete die LEONI AG eine Vereinbarung mit der STARK Corporation Public Company Limited über den Verkauf der Business Group Automotive Cable Solutions. Hieraus wurde ein Mittelzufluss von deutlich über 400 Mio. € erwartet, der sich entsprechend positiv auf den Free Cashflow auswirken sollte. Aufbauend auf dieser Transaktion verständigte sich die LEONI AG mit ihren Konsortialbanken im Juli 2022 grundsätzlich über ein Refinanzierungskonzept zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung bis Ende 2025. Wesentliche Voraussetzung für dessen Umsetzung war eine Teilrückführung von Finanzverbindlichkeiten mit Mitteln aus dem BG AM-Verkauf. Zudem sollte Ende 2022 bzw. Anfang 2023 eine Kombination aus einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital sowie der Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe stattfinden. Am 13. Dezember 2022 verlangte die STARK Corporation unerwartet sehr weitreichende Änderungen des unterschriebenen Kaufvertrags, obwohl unseres Erachtens nach sämtliche Bedingungen für den Vollzug fristgerecht erfüllt wurden. Trotz Kompromissbereitschaft seitens LEONI lehnte STARK eine Einigung ab und vollzog das Closing nicht. Da nach unserer Auffassung keine vertragliche Grundlage für die Verweigerung des Vollzugs besteht, verhält sich STARK nach unserer Einschätzung vertragsbrüchig, weshalb wir Maßnahmen zur Durchsetzung unserer Rechte ergriffen haben. Infolge der Nichterfüllung des Kaufvertrags durch STARK konnte auch das vollständig dokumentierte und unterschriebene
Zusammengefasster Lagebericht 2022 14
Refinanzierungskonzept nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Konsortialbanken erklärten die zum 31. Dezember 2022 sowie 5. Juni 2023 fälligen Kreditlinien vorübergehend bis ursprünglich Mitte 2023 zu prolongieren (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023). LEONI nahm daher umgehend Gespräche über geeignete Anpassungen des Refinanzierungskonzepts auf. Ende März 2023 vereinbarten sämtliche Konsortialgeber, wesentliche Schuldscheingläubiger und Stefan Pierer ¹ als strategischer Investor unter Beteiligung der LEONI AG einen finanziellen Restrukturierungsplan unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Die Umsetzung des Restrukturierungsplans steht unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe, weiterer üblicher Vorbehalte (z. B. die Eintragungen der Kapitalmaßnahmen ins Handelsregister) sowie der allgemeinen Rechtsrisiken im Zusammenhang mit dem eingeleiteten StaRUG-Verfahren. Am 31. Mai 2023 fand der Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. In diesem Zusammenhang wurde dem Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Mehrheit von jeweils mind. 75 Prozent innerhalb von zwei der insgesamt drei Gruppen von Planbetroffenen zugestimmt. Für Details sowie Erläuterungen zu bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen.
Ukraine-Krieg
Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine führte kurzfristig zu Liefer-, Produktions- und Umsatzausfällen in unseren beiden ukrainischen LEONI-Standorten Stryj und Kolomyja, die im Westen des Landes liegen. Insbesondere dank des außerordentlichen Einsatzes der dort beschäftigten Mitarbeiter*innen konnte die Fertigung in weiten Teilen zügig wieder aufgenommen werden. Um die Belieferung unserer Kunden sicherzustellen, haben wir vorsorglich und unterstützend Kapazitäten an anderen LEONI- Standorten dupliziert. Dabei übernahmen die Kunden der jeweiligen Projekte die Investitionskosten für die Duplizierung sowie dadurch notwendige Anpassungen der Stückpreise. Im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine fielen 2022 Sonderkosten in Höhe von 18 Mio. € an, um die das EBIT vor Sondereffekten bereinigt ist. Neben diesen direkt erfassbaren Belastungen etwa durch Wertberichtigungen verursacht die Produktion unter Kriegsbedingungen auch Effizienzverluste. Diese werden nicht bereinigt und sind somit im EBIT vor Sondereffekten enthalten.
¹ Parteien der Vereinbarungen sind unter anderem die L1-Beteiligungs GmbH, die Pierer Beteiligungs GmbH, die Zweite Pierer Beteiligungs GmbH sowie eine neu zu gründende Gesellschaft, bei denen es sich jeweils um von Stefan Pierer unmittelbar oder mittelbar gehaltene Gesellschaften handelt. Stefan Pierer werden ca. 20 Prozent der Stimmrechte an der LEONI AG zugerechnet. Ferner hat Stefan Pierer selbst ein Equity Commitment im Zusammenhang mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans abgegeben.
Zusammengefasster Lagebericht 2022 15 # Zusammengefasster Lagebericht 2022
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Bei sämtlichen der vorgenannten Parteien handelt es sich um nahestehende Personen der LEONI AG im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG.
ValuePlus
Anfang 2022 haben wir mit der Umsetzung des Performance- und Strategieprogramms ValuePlus begonnen, das auf dem 2021 erfolgreich abgeschlossenen Programm VALUE 21 aufbaut. Im Rahmen von ValuePlus soll das Geschäftsmodell beider Divisionen der LEONI AG geschärft werden. Ziel ist es, die Marktchancen der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie künftig noch besser zu nutzen und in profitables, cashflow-starkes Geschäft zu überführen. Im Berichtsjahr war nur die Division WSD im Fokus von ValuePlus. Es konnten sowohl bei der zukunftsorientierten Ausrichtung des WSD-Geschäftsmodells im Kontext z. B. neuer Fahrzeugarchitekturen, Automatisierungstechnologien und Nachhaltigkeitsaspekten als auch bei der Performance-Optimierung Fortschritte erzielt werden. Durch den strukturierten Ansatz zur Abwehr und Weitergabe von Mehrkosten kompensierten wir 2022 einen wesentlichen Teil der inflationsbedingten Steigerung des Materialaufwands. Darüber hinaus wirkte die kontinuierliche Performance-Optimierung Mehrkosten in der Produktion – z. B. durch Volatilität und Lohninflation – entgegen. Negative Effekte des globalen Marktumfeldes ließen sich so deutlich dämpfen, wenn auch nicht vollständig kompensieren.
3.2. Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose
LEONI erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen gegenüber Vorjahr annähernd stabilen Konzernumsatz von 5,1 Mrd. €. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, die von volatilen Kundenabrufen wegen Lieferkettenstörungen insbesondere durch die Halbleiterknappheit und Produktionsstörungen in der Ukraine geprägt waren, konnten wir das Geschäftsvolumen sowohl im Segment Bordnetz-Systeme als auch im Bereich Automobilkabel – dem wesentlichen verbliebenen Teil der Wire & Cable Solutions Division – ausweiten. Dem stand der Wegfall des Umsatzes der im Januar 2022 veräußerten Industriekabel-Aktivitäten (BG IN) und der im Geschäftsjahr 2021 veräußerten LEONI Schweiz AG gegenüber. Im Ergebnis machten sich neben dem nur noch anteilig enthaltenen Ergebnisbeitrag der BG IN vor allem gestiegene Rohmaterial- und Logistikkosten, die Lohninflation sowie Effizienzverluste bemerkbar, die im Wesentlichen aus der hohen Volatilität der Kundenabrufe resultierten. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten konnten noch nicht vollständig an unsere Kunden weitergegeben werden. Hinzu kamen Drohverlustrückstellungen aufgrund der voraussichtlich weiter steigenden Faktorkosten (Rohmaterial, Logistik, Personal) sowie zu erwartenden Volumenrückgängen und negativen Wechselkurseffekten, deren Kompensation weiterhin mit unseren Kunden verhandelt wird. Die Entlastung aus der Weitergabe der Kosten an den Kunden wirkt sich zeitversetzt auf das Ergebnis aus. Des Weiteren konnte die anvisierte Refinanzierung nicht wie geplant umgesetzt werden, nachdem der Vollzug des Verkaufs der Business Group Automotive Cable Solutions im Dezember 2022 seitens des Käufers überraschend verweigert wurde. Die zum Bewertungsstichtag unsichere Finanzierungssituation führte unter anderem zu einer eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Aufträge seitens der Kunden sowie weiteren operativen Risiken im Hinblick auf die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen Geschäftsaussichten. Damit sich diese geänderten Rahmenbedingungen und die erhöhten Unsicherheitsfaktoren in der für die Durchführung des Werthaltigkeitstests verwendeten Planung widerspiegeln, wurde die vom Aufsichtsrat genehmigte Mittelfristplanung um ergänzende Planungsannahmen aus dem in Anlehnung an IDW S6 erstellten Sanierungsgutachten des externen Sanierungsgutachters ergänzt. Die Werthaltigkeitsprüfung auf Basis der Wertverhältnisse vor Refinanzierung, das heißt unter Berücksichtigung der Risiken einer eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Kundenaufträge sowie weiterer operativer Risiken auf Grund der unsicheren Finanzierungssituation, erforderte zum 31. Dezember 2022 Wertminderungen in Höhe von 603 Mio. €. Diese enthalten im Konzernabschluss die vollständige Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 69 Mio. €, die sich in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen niederschlugen. Des Weiteren sind darin Wertminderungen auf Sachanlagevermögen in Höhe von 512 Mio. € und auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 23 Mio. € enthalten. In der Gewinn- und Verlustrechnung wirkten sich davon 527 Mio. € in den Umsatzkosten und 8 Mio. € in den Verwaltungskosten aus. Die genannten Wertminderungen werden im EBIT vor Sondereffekten bereinigt. In Summe nahm das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) vor Sondereffekten auf 18 Mio. € (Vorjahr: 130 Mio. €) ab. Davon entfielen auf die WSD -22 Mio. € (Vorjahr: -10 Mio. €) und auf die WCS 36 Mio. € (Vorjahr: 140 Mio. €). Das berichtete Konzern-EBIT reduzierte sich auf -539 Mio. € (Vorjahr: 91 Mio. €). Der Free Cashflow war durch den Verkauf der BG IN positiv beeinflusst und verbesserte sich auf 126 Mio. € (Vorjahr: -12 Mio. €). Ohne Veräußerungseffekte ergibt sich ein Wert von -155 Mio. € (Vorjahr: -21 Mio. €).
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Vergleich mit der Prognose
| Kennzahlen | Konzern | Ist 2021 | Prognose 2022 (17.02.2022)¹ | Prognose laut zusammengefasster Lagebericht 2021 (14.03.2022)¹ | Ist 2022 | Evaluierung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | Konzern | 5,1 Mrd. € | Leicht über 5 Mrd. € | Rückgang gegenüber bisheriger Planung | 5,1 Mrd. € | Prognose übertroffen |
| EBIT vor Sondereffekten | Konzern | 130 Mio. € | Mittlerer positiver zweistelliger Mio. €-Bereich | Rückgang gegenüber bisheriger Planung | 18 Mio. € | Prognose erfüllt |
| Free Cashflow | Konzern | -12 Mio. € | Niedriger positiver dreistelliger Mio. €-Bereich³ | Rückgang gegenüber bisheriger Planung | 126 Mio. € | Prognose übertroffen |
| Kennzahlen | Konzern | Konkretisierung der Prognose (Ad-Hoc- Mitteilung vom 02.11.2022)² | Ist 2022 (ohne BG AM)² | Evaluierung |
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | Konzern | Rund 3,8 Mrd. € | 3,9 Mrd. € | Prognose erfüllt |
| EBIT vor Sondereffekten | Konzern | Hoher negativer zweistelliger Mio. €-Bereich | -27 Mio. € | Prognose deutlich übertroffen |
| Free Cashflow | Konzern | Hoher positiver zweistelliger Mio. €-Bereich³ | 215 Mio. € | Prognose deutlich übertroffen |
¹ Auf Basis des Konsolidierungskreises per 31.12.2021, ohne die Business Group Industrial Solutions ab Abschluss des Verkaufs zum 20.01.2022
² Auf Basis des vereinbarten Verkaufs der BG AM
³ Inklusive FCF-Effekt aus dem Verkauf der BG IN in Höhe von 278 Mio. €, jedoch ohne den erwarteten FCF-Effekt aus dem Verkauf der BG AM
In seiner am 17. Februar 2022 in einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichten Prognose für das Geschäftsjahr 2022 ging der Vorstand für den LEONI-Konzern inkl. BG AM von einem Umsatz leicht über 5 Mrd. €, einem EBIT vor Sondereffekten im mittleren zweistelligen Mio. €-Bereich und einem Free Cashflow auf niedrigem positiven dreistelligen Mio. €-Niveau aus. Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs wurde die Prognose aufgrund der zu erwartenden, in der Höhe nicht absehbaren negativen Auswirkungen des Konflikts angepasst. In einer Ad-hoc-Mitteilung haben wir am 14. März 2022 bekanntgegeben, dass 2022 bei Umsatz, EBIT vor Sondereffekten und Free Cashflow jeweils mit einem Rückgang gegenüber der bisherigen Planung zu rechnen ist. Dieser erwartete Rückgang zur vorherigen Prognose bestätigte sich mit den Konzernzahlen 2022 in Bezug auf das EBIT vor Sondereffekten. Dies ist Wesentlichen in Effizienzverlusten aufgrund anhaltend hoher Volatilität der Abrufe infolge globaler Lieferkettenstörungen begründet. Die Prognosewerte für Umsatz und FCF wurden vor allem aufgrund der kürzer als zunächst befürchtet ausgefallenen Produktionsunterbrechung in der Ukraine übertroffen.
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Am 2. November 2022 konkretisierte der Vorstand die Prognose für 2022 auf Basis des für Ende des Jahres vereinbarten Verkaufs der Business Group Automotive Cable Solutions. Ohne den Umsatz-, Ergebnis- und FCF-Beitrag der BG AM wurde ein Umsatz von rund 3,8 Mrd. €, ein EBIT vor Sondereffekten im hohen negativen zweistelligen Mio. €-Bereich und ein Free Cashflow auf hohem positiven zweistelligen Mio. €-Niveau angekündigt. Hierzu haben wir ebenfalls eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die am 2. November 2022 konkretisierte Prognose für das Jahr 2022, in der die BG AM als aufgegebener Geschäftsbereich nicht mehr enthalten war, wurde (vergleichbar gerechnet) in Bezug auf den Umsatz erfüllt und bei EBIT vor Sondereffekten sowie Free Cashflow deutlich übertroffen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich im vierten Quartal 2022 das Abrufverhalten unserer Kunden und damit das operative Geschäft gegenüber den Vorquartalen stabilisiert hat, wodurch auch ein optimiertes Working Capital Management möglich wurde. Gleichzeitig gelang es, viele Verhandlungen über die Kompensation von gestiegenen Materialkosten und volatilen Kundenabrufen auch der vorausgegangenen Quartale erfolgreich abzuschließen und entsprechende Zahlungen zu vereinnahmen. Darüber hinaus konnten auch Drohverlustrückstellungen wegen verbesserter Erwartungen bis Projektende aufgelöst werden.
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3.3. Umsatz- und Ertragslage
Konzernumsatz annähernd auf Vorjahresniveau
Der LEONI-Konzernumsatz lag im Geschäftsjahr 2022 mit 5.093 Mio. € annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 5.119 Mio. €). Trotz der anhaltenden Knappheit bei Halbleitern, einer kriegsbedingt zeitweise reduzierten Produktion in der Ukraine sowie indirekten Effekten aus verringerten Abrufen der Kunden wegen Störungen in den globalen Lieferketten und der Lockdowns in China erhöhte sich der Konzernumsatz organisch um 255 Mio. €. Die Wiring Systems Division konnte das Geschäftsvolumen ausweiten, wohingegen dieses bei der Wire & Cable Solutions Division in etwa auf Vorjahresniveau lag.
20# Zusammengefasster Lagebericht 2022
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In der WSD waren auch positive Effekte aus Kostenübernahmen durch Kunden enthalten. Der gestiegene Kupferpreis und die Währungsumrechnung machten sich mit 191 Mio. € bzw. 143 Mio. € umsatzerhöhend bemerkbar. Dem stand ein negativer Effekt aus Konsolidierungskreisveränderungen von 616 Mio. € gegenüber, der mit 433 Mio. € im Wesentlichen aus den abgeschlossenen Veräußerungen der Business Group Industrial Solutions im Januar 2022 und der LEONI Schweiz AG im Geschäftsjahr 2021 resultierte. Unterteilt nach Regionen nahm der Umsatz in Amerika um 2 Prozent auf 874 Mio. € und im EMEA-Raum um 2 Prozent auf 3.547 Mio. € zu, während es in Asien zu einem Rückgang um 12 Prozent auf 672 Mio. € kam.
Umsatzentwicklung 2022
| Umsatzentwicklung LEONI-Konzern in Mio. € | in % |
|---|---|
| Umsatz 2021 | 5.119 |
| Organische Veränderung | 255 |
| Effekte aus Konsolidierungskreisveränderungen | -616 |
| Währungsumrechnungseffekt | 143 |
| Kupferpreiseffekt | 191 |
| Umsatz 2022 | 5.093 |
Grafik Konzernumsatz nach Regionen in %
| Regionen | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| EMEA gesamt | 69,6 | 68,2 |
| - Deutschland | 29,0 | 27,1 |
| - Übriges Europa | 25,6 | 24,8 |
| - Osteuropa | 12,9 | 14,6 |
| - Restliches EMEA | 2,1 | 1,8 |
| Amerika | 17,2 | 16,8 |
| Asien | 13,2 | 15,0 |
Grafik Konzernumsatz nach Segmenten in %
| Segmente | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Wiring Systems | 71,3 | 62,3 |
| Wire & Cable Solutions | 28,7 | 37,7 |
EBIT vor Sondereffekten bei 18 Mio. €
Die Ertragslage des LEONI-Konzerns war 2022 durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt. Neben dem anteiligen Entfall des Ergebnisbeitrags der BG IN machten sich erhebliche Belastungen aufgrund von gestiegenen Rohmaterial- und Logistikkosten sowie die Lohninflation bemerkbar, die noch nicht vollständig an Kunden weitergegeben werden konnten. Ferner führte die anhaltend hohe Volatilität der Abrufe infolge globaler Lieferkettenstörungen zu Effizienzverlusten. Die Volatilitäts-Mehrkosten wurden im Wesentlichen von unseren Kunden kompensiert. Wegen voraussichtlich weiter steigenden Rohmaterial- und Personalkosten sowie zu erwartenden Volumenrückgängen und negativen Wechselkurseffekten, deren Kompensation weiterhin mit unseren Kunden verhandelt wird, mussten zudem zusätzliche Drohverlustrückstellungen in Höhe von saldiert 12 Mio. € ergebniswirksam verbucht werden. Hinzu kamen in Summe negative Sondereffekte von -558 Mio. € (Vorjahr: -38 Mio. €), die im Wesentlichen Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 603 Mio. € enthielten, welche in den Effekten aus der Refinanzierung enthalten sind. Für die Details zum wirtschaftlichen Hintergrund der Wertminderungen wird auf Kapitel Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose verwiesen. Des Weiteren sind Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von WCS-Gesellschaften (21 Mio. €) sowie Sonderkosten aufgrund des Kriegs in der Ukraine (18 Mio. €), die vor allem Wertberichtigungen von Produktionsvermögen betreffen, angefallen.
Positiv wirkten sich Erträge aus dem Vollzug der Veräußerung der BG IN von 125 Mio. € aus. Die Sondereffekte des Vorjahres umfassten hauptsächlich Kosten für die Vorbereitung des WCS Carve-out und die Refinanzierung des Konzerns sowie im Gegenzug per saldo positive Effekte aus Portfoliomaßnahmen. Hierzu zählen im Wesentlichen Erlöse aus der Veräußerung der LEONI Schweiz AG sowie gegenläufige Einflüsse aus weiteren Portfoliomaßnahmen.
| Konzern-EBIT vor Sondereffekten in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| EBIT vor Sondereffekten | 18 | 130 |
| Mergers & Acquisitions | 94 | -1 |
| Restrukturierung | -1 | -25 |
| Refinanzierung | -632 | -12 |
| Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine | -18 | 0 |
| EBIT | -539 | 91 |
Die Umsatzkosten erhöhten sich im Berichtsjahr um 16 Prozent auf 5.079 Mio. €, obwohl die Aufwendungen der BG IN nur noch anteilig enthalten waren. Die Umsatzkostenquote stieg um 14 Prozent auf etwa 100 Prozent. Ursächlich für den Zuwachs waren vor allem Wertminderungen auf Sachanlagevermögen im Rahmen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der notwendigen Refinanzierung und damit einhergehenden operativen Risiken in Höhe von 527 Mio. €, erhöhte Material- und Logistikaufwendungen sowie die im Vergleich zum Vorjahr geringere Auflösung von Drohverlustrückstellungen. Das Bruttoergebnis ging von 740 Mio. € auf 14 Mio. € zurück. Die Vertriebskosten verringerten sich um 15 Prozent auf 197 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf den anteiligen Entfall der Anfang 2022 veräußerten BG IN (32 Mio. €) sowie geringere Wertberichtigungen als im Vorjahr zurückzuführen. Um 3 Prozent auf 339 Mio. € reduzierten sich die allgemeinen Verwaltungskosten. Hauptgrund dafür waren auch hier die im Vorjahr enthaltenen Kosten der BG IN (19 Mio. €). Gegenläufig haben sich im Geschäftsjahr 2022 Wertminderungen auf Sachanlagevermögen im Rahmen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der notwendigen Refinanzierung und damit einhergehenden operativen Risiken in Höhe von 8 Mio. € ausgewirkt. Die Vertriebs- und Verwaltungskostenquote lag annähernd auf Vorjahresniveau. Der Aufwand für Forschung und Entwicklung vergrößerte sich um 9 Prozent auf 140 Mio. €, da wir die Entwicklungsaktivitäten für neue Kundenprojekte ausgeweitet haben.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen in Summe von 53 Mio. € auf 186 Mio. € und beinhalteten den Veräußerungserlös aus dem Verkauf der BG IN in Höhe von 125 Mio. €, Kompensationen, insbesondere für das vorgezogene Auslaufen eines Kundenprojekts, und Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen. Im Vorjahr wurden 31 Mio. € aus der Veräußerung der LEONI Schweiz AG erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 31 Mio. € auf 95 Mio. €. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 69 Mio. € im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung. Im Vorjahr waren Veräußerungsverluste und Wertminderungen aus Portfoliomaßnahmen enthalten. Das Ergebnis aus assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, das im Wesentlichen von unserem Joint Venture in Langfang, China, stammt, nahm wegen der rückläufigen Geschäftsentwicklung des Unternehmens von 39 Mio. € auf 32 Mio. € ab. Insgesamt verminderte sich das Konzern-EBIT 2022 auf 18 Mio. € (Vorjahr: 130 Mio. €) vor Sondereffekten und auf -539 Mio. € (Vorjahr: 91 Mio. €) nach Sondereffekten. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses, das die wegen negativer Währungseffekte von 72 Mio. € auf 76 Mio. € gestiegenen Finanzaufwendungen und die im Wesentlichen aufgrund der Änderungen des Abzinsungssatzes von langfristigen Rückstellungen um 3 Mio. € auf 4 Mio. € gestiegenen Finanzerträge enthielt, wurde ein Ergebnis vor Steuern von -611 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: 21 Mio. €). Die Ertragsteuern veränderten sich von einem Steueraufwand von 69 Mio. € im Vorjahr auf einen Steuerertrag von 6 Mio. € im Geschäftsjahr 2022, insbesondere durch die ertragswirksame Bildung aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 67 Mio. € im Zusammenhang mit den negativen Sondereffekten aufgrund von Wertminderungen. Der Konzernfehlbetrag nach Steuern belief sich auf 605 Mio. € nach 48 Mio. € im Vorjahr.
3.4. Finanzlage
Finanz- und Liquiditätsmanagement
Das Finanzmanagement des LEONI-Konzerns wird zentral durch die Holdinggesellschaft LEONI AG abgewickelt. Sie aggregiert den Kapitalbedarf auf Konzernebene und nimmt die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen für die gesamte Unternehmensgruppe vor. Die wesentlichen Ziele sind die weltweite Sicherung der Liquidität, die Optimierung der Finanzaufwendungen und -erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Währungs- und Zinsrisiken. Zur Absicherung des langfristigen Finanzierungsbedarfs nutzt der Konzern verschiedene Instrumente wie Konsortialkredite, einen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 abgeschlossenen Betriebsmittelkredit sowie Schuldscheindarlehen. Um möglichst unabhängig von einzelnen Märkten oder Finanzierungsarten zu sein, wird grundsätzlich ein breites Spektrum an Instrumenten eingesetzt. Generell arbeitet LEONI langfristig und vertrauensvoll mit internationalen Kreditinstituten, Factoring- und Leasing-Gesellschaften sowie Warenkreditversicherern zusammen. Die Finanzierung der Konzerngesellschaften wird weitestgehend in deren funktionaler Währung abgewickelt. Wesentliche Finanzverbindlichkeiten bestanden 2022 in Euro, US- Dollar, südkoreanischen Won, rumänischen Lei und britischen Pfund. Die Liquidität des LEONI-Konzerns wird – wo möglich – über ein Cash-Pooling-System mit Pools in den Herkunftsländern der wichtigsten Konzernwährungen gesteuert. Darüber hinaus übernimmt die LEONI AG den größten Teil des Zahlungsverkehrs für die Gruppe. Zur Verbesserung der Liquidität nutzt LEONI auch die Instrumente Factoring und Reverse Factoring, die ebenfalls zentral koordiniert werden. Diese stellen aufgrund der Flexibilität in Bezug auf die Umsatzentwicklung und den daraus resultierenden Finanzierungsbedarf eine wichtige Ergänzung zu anderen Instrumenten der Liquiditätssteuerung dar.
Maßnahmen zur weiteren Stabilisierung der Finanzlage
2022 hat LEONI verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzlage ergriffen. Im Wesentlichen umfasste das, wie im ursprünglichen Restrukturierungskonzept vorgesehen, die planmäßige Veräußerung von Teilbereichen der Wire & Cable Solutions Division, wodurch dem Konzern insgesamt mehr als 300 Mio. € liquide Mittel zugeflossen sind. Davon entfiel der überwiegende Anteil auf den Verkauf wesentlicher Bestandteile des in der Business Group Industrial Solutions (BG IN) gebündelten Industriegeschäfts. Damit wurden Teile der fest zugesagten bilateralen Kreditlinien (Revolving Credit Facility/ RCF II) in Höhe von 81 Mio. € zurückbezahlt. Die Veräußerung der Fiber Optics-Gesellschaften führte zu einem positiven Cashflow, der es ermöglicht hat, die bestehende Betriebsmittelkreditlinie (RCF III) um 6 Mio. € und den RCF II um 3 Mio.# US$ zurückzuführen. Zudem wurden im Berichtsjahr fällig gewordene Schuldscheindarlehen i. H. v. 54 Mio. € zurückgeführt. Neben diesen bereits abgeschlossenen Transaktionen wurde im Mai ein Kaufvertrag für die Automobilkabelsparte (BG AM) geschlossen.
Der Vollzug des Kaufvertrags wurde jedoch durch den Käufer überraschend verweigert, trotz des nach unserer Auffassung Vorliegens aller vertraglich vereinbarten Bedingungen. Rechtliche Schritte wurden von LEONI geprüft und ein Rechtsverfahren eingeleitet. Die Konsequenzen für die Umsetzung der geplanten Refinanzierung sind unter dem nachfolgenden Punkt Refinanzierungskonzept näher beschrieben.
Refinanzierungskonzept
Anfang Dezember 2022 wurden alle Kreditverträge (RCF I, II, III sowie Schuldscheindarlehen), deren Fälligkeiten zwischen 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2025 lagen, einheitlich auf den 31. Dezember 2025 prolongiert. Die bereits unterzeichneten Verträge standen unter der aufschiebenden Bedingung der vereinbarten Veräußerung der Business Group Automotive Cable Solutions (BG AM) und der damit verbundenen Rückführung der Finanzverbindlichkeiten der LEONI-Gruppe im Volumen von 442 Mio. €.
Kurz vor dem geplanten Abschluss des Verkaufs der BG AM verweigerte der Käufer am 13. Dezember 2022 überraschend das Closing. Infolge der Nichterfüllung des Kaufvertrags durch den Käufer konnte die bereits vertraglich fixierte und vollständig dokumentierte Prolongation der Kreditverträge nicht umgesetzt werden. Die Konsortialbanken haben in diesem Zusammenhang die zum 31. Dezember 2022 sowie 5. Juni 2023 fälligen Kreditlinien vorübergehend bis ursprünglich Mitte 2023 prolongiert (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023).
LEONI nahm daher umgehend Gespräche über geeignete Anpassungen des Refinanzierungskonzepts auf. Ende März 2023 vereinbarten sämtliche Konsortialgeber, wesentliche Schuldscheingläubiger und Stefan Pierer als strategischer Investor unter Beteiligung der LEONI AG einen Restrukturierungsplan unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Die Umsetzung des Restrukturierungsplans steht unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe, weiterer üblicher Vorbehalte (z. B. die Eintragungen der Kapitalmaßnahmen ins Handelsregister) sowie der allgemeinen Rechtsrisiken im Zusammenhang mit dem eingeleiteten StaRUG-Verfahren.
Am 31. Mai 2023 fand der Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. In diesem Zusammenhang wurde dem Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Mehrheit von jeweils mind. 75 Prozent innerhalb
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von zwei der insgesamt drei Gruppen von Planbetroffenen zugestimmt. Für Details sowie Erläuterungen zu bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen.
Finanzielle Situation und Nettofinanzschulden
Der LEONI-Konzern verfügte Ende 2022 über Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 1.228 Mio. € (Vorjahr: 1.332 Mio. €). Die Kreditlinien verringerten sich im Wesentlichen durch den Verkauf der BG IN sowie durch eine Tilgung des RCF III. Bei den bestehenden Kreditzusagen handelt es sich im Wesentlichen um eine Betriebsmittelkreditlinie von 324 Mio. € (RCF III) und fest zugesagte bilaterale Kreditlinien von 150 Mio. € (RCF II), sowie ein syndiziertes Darlehen von 750 Mio. € (RCF I), deren Laufzeit jeweils bis ursprünglich Mitte 2023 verlängert wurde (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023). Bis zur Rückzahlung von RCF II und RCF III hat sich LEONI verpflichtet, keine Dividende auszuschütten. Des Weiteren bestehen verschiedene, in den Jahren 2023 bis 2028 fällige Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 343 Mio. €. Informationen hinsichtlich Risiken im Zusammenhang mit der Refinanzierung und Liquidität sowie zu weiteren Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und Covenants) enthält der Abschnitt Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Risiko- und Chancenbericht.
Die frei verfügbare Liquidität 1 des LEONI-Konzerns lag Ende 2022 bei 368 Mio. € (Vorjahr: 412 Mio. €), davon 211 Mio. € Barmittel (Vorjahr: 172 Mio. €) und 157 Mio. € freie Kreditlinien (Vorjahr: 240 Mio. €). Zum Bilanzstichtag waren bereits Avale in Höhe von 48 Mio. € (Vorjahr: 54 Mio. €) abgezogen.
1 Inklusive in „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten“ enthaltener Positionen
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Die Nettofinanzverschuldung 1 nicht definiert. belief sich am 31. Dezember 2022 auf 1.387 Mio. € gegenüber 1.540 Mio. € am Vorjahresstichtag.
Berechnung der Nettofinanzschulden in Mio. €
| 2022 | 2021 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und –äquivalente | 211 | 165 | +46 |
| Kurzfristige Finanzschulden | -1.159 | -580 | -579 |
| Langfristige Finanzschulden | -436 | -1.019 | +583 |
| Nettofinanzschulden | -1.385 | -1.434 | +49 |
| Zahlungsmittel und –äquivalente in „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ enthalten | 0 | 7 | -7 |
| Finanzschulden in „Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten“ enthalten | -3 | -113 | +110 |
| Nettofinanzschulden inklusive in „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten“ enthaltener Positionen | -1.387 | -1.540 | +153 |
Ende 2022 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 354 Mio. € (Vorjahr: 371 Mio. €) durch echtes Factoring gemindert. Von den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entfielen 20 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) auf den Eingang von Forderungen, die im Rahmen von echtem Factoring verkauft waren. Der Rückgang des Factoringvolumens ist im Wesentlichen auf den Verkauf von Teilbereichen der WCS zurückzuführen. Bei den verbleibenden Einheiten hat sich das Factoring-Volumen erhöht. Zur Lieferantenfinanzierung im Zusammenhang mit der Kupferbeschaffung werden zudem Reverse-Factoring- Transaktionen eingesetzt. Per 31. Dezember 2022 waren an Factoring-Unternehmen im Rahmen geschlossener Reverse-Factoring-Vereinbarungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 112 Mio. € (Vorjahr: 142 Mio. €) übertragen. Aufgrund der Vorbereitung des geplanten BG AM-Verkaufs war das Reverse-Factoring-Volumen niedriger als im Vorjahr.
Free Cashflow des LEONI-Konzerns inklusive Veräußerungseffekt bei 126 Mio. €
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des LEONI-Konzerns reduzierte sich 2022 auf 63 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €). Ursächlich dafür war das deutlich verschlechterte EBIT vor Sondereffekten. Gegenläufig wirkten positive Effekte aus Verbesserungen beim Working Capital. Hier sind insbesondere ein höheres Volumen beim Factoring, ein geringerer
Zusammengefasster Lagebericht 2022 28
Bestandsaufbau bei den Vorräten und – trotz geringerem Volumen beim Reverse Factoring – höhere Verbindlichkeiten zu nennen.
Aus Investitionstätigkeit ergab sich in der Berichtsperiode ein Cashflow von 63 Mio. € (Vorjahr: -162 Mio. €). Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von 175 Mio. € im Vorjahr auf nun 233 Mio. € gestiegen sind. Als Grund sind hier im Wesentlichen Ausgaben für Duplizierung von Produktionskapazitäten wegen des Ukraine-Kriegs in der Wiring Systems Division zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit zu nennen. Diese Auszahlungen wurden jedoch von Nettozuflüssen aus der Veräußerung von WCS-Teilbereichen, insbesondere der BG IN, in Höhe von 281 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) überkompensiert. In Summe führte dies zu einem positiven Cashflow aus Investitionstätigkeit.
Der Free Cashflow verbesserte sich daher von - 12 Mio. € auf 126 Mio. €. Ohne Veräußerungseffekte belief sich der Free Cashflow auf -155 Mio. € (Vorjahr: -21 Mio. €).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei -87 Mio. € (Vorjahr: -16 Mio. €). Den Zuflüssen aus der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von 188 Mio. € (Vorjahr: 113 Mio. €) standen Abflüsse aus Tilgungen von Finanzschulden in Höhe von 205 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €) sowie Zinszahlungen von 72 Mio. € (Vorjahr: 67 Mio. €) gegenüber. Eine Dividende wurde nicht ausgeschüttet.
Unter Berücksichtigung wechselkursbedingter Veränderungen stieg der Finanzmittelbestand des LEONI-Konzerns per Ende 2022 auf 211 Mio. € (Vorjahr: 172 Mio. €).
Grafik Free Cashflow in Mio. €
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Free Cashflow | 126 | -12 |
Konzernkapitalflussrechnung (Kurzfassung) / Berechnung des Free Cashflow in Mio. €
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 63 | 150 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 63 | -162 |
| Free Cashflow | 126 | -12 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -87 | -16 |
| Veränderung des Finanzmittelbestandes | 39 | -19 |
| Finanzmittelbestand zum 31. Dezember | 211 | 172 |
1 Inklusive wechselkursbedingter Veränderung
2 Inklusive in „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ enthaltener Finanzmittel
Zusammengefasster Lagebericht 2022 29
Konzernweite Investitionen in Höhe von 266 Mio. €
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des LEONI-Konzerns erhöhten sich im Berichtsjahr von 231 Mio. € auf 266 Mio. €. Davon investierten der Unternehmensbereich Wiring Systems 190 Mio. € (Vorjahr: 149 Mio. €) und die Wire & Cable Solutions Division 73 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €). Informationen zu den Investitionsschwerpunkten enthält der Bericht aus den Unternehmensbereichen/ Segmentbericht.
Von den Gesamtinvestitionen des Konzerns entfielen 42 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) auf den Zugang von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, die im Wesentlichen aus dem Abschluss neuer Leasingverträge sowie der Neubewertung von bereits in Vorperioden abgeschlossenen Leasingverträgen resultierten. Ohne den Zugang von Nutzungsrechten beliefen sich die Investitionen auf 223 Mio. € (Vorjahr: 181 Mio. €). Hiervon entfielen 56 Mio. € auf die vorsorgliche Duplizierung von Produktionskapazitäten wegen des Ukraine-Kriegs in der Wiring Systems Division zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit.
Investitionen LEONI-Konzern 1 in Mio. €# Zusammengefasster Lagebericht 2022
3.5. Vermögenslage
Die Bilanz des LEONI-Konzerns verkürzte sich per 31. Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 23 Prozent auf 2.662 Mio. €. Unter den Aktiva verringerten sich die kurzfristigen Vermögenswerte um insgesamt 15 Prozent auf 1.528 Mio. €. Maßgeblich dafür war der Verkauf der Business Group Industrial Solutions, durch den sich die Position „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ von 415 Mio. € auf 7 Mio. € verkleinerte. Außerdem verminderten sich die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte im Wesentlichen aufgrund der Reduktion des Factoring-Verrechnungskontos um 24 Prozent auf 70 Mio. €. Dem standen um 9 Prozent auf 512 Mio. € gestiegene Vorräte gegenüber, insbesondere aufgrund des Volumenanstiegs und der höheren Anschaffungs- und Herstellungskosten. Gegenläufig gab es Verbesserungen im Bestandsmanagement, die die Entwicklung jedoch nur zum Teil kompensieren konnten. Die kurzfristigen Vertragsvermögenswerte wuchsen um 14 Prozent auf 128 Mio. €, da sich auch das Volumen an kundenspezifischen Vorräten vergrößerte. Ferner nahmen die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte, die erhöhte Umsatzsteuerforderungen enthielten, um 34 Prozent auf 179 Mio. € zu, und die liquiden Mittel vermehrten sich um 28 Prozent auf 211 Mio. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen mit 409 Mio. € annähernd auf Vorjahresniveau.
Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich von 1.655 Mio. € auf 1.134 Mio. €. Im Wesentlichen war dies begründet durch Wertminderungen in Höhe von 603 Mio. € im Rahmen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der notwendigen Refinanzierung und damit einhergehenden operativen Risiken. Davon entfielen 69 Mio. € auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie 512 Mio. € auf Sachanlagevermögen und 23 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte. Zusammenfassend reduzierte sich das Sachanlagevermögen um 37 Prozent auf 801 Mio. €, die Geschäfts- oder Firmenwerte von 69 Mio. € auf 0 € und die immateriellen Vermögenswerte um 64 Prozent auf 13 Mio. €. Für die Details zum wirtschaftlichen Hintergrund der Wertminderungen wird auf Kapitel Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose verwiesen. Gegenläufig wirkte sich im Sachanlagevermögen der projektbedingte Ausbau von Standorten und die vorsorgliche Duplizierung von Produktionskapazitäten aus.
Um 23 Prozent auf 41 Mio. € deutlich reduziert haben sich zudem die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Der Rückgang ist im Wesentlichen bedingt durch die schwächere Geschäftsentwicklung unseres Joint Ventures in Langfang, China, sowie den Erhalt einer Dividende von diesem Joint Venture in Höhe von 43 Mio. € gegenüber 40 Mio. € im Vorjahr. Die Vertragsvermögenswerte gingen unter anderem aufgrund von Kundenzahlungen für Entwicklungsaufträge um 16 Prozent auf 58 Mio. € zurück. Die aktiven latenten Steuern haben sich von 55 Mio. € auf 111 Mio. € erhöht. Die Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen durch die Bildung aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen aufgrund der negativen Sondereffekte im Zusammenhang mit Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte. Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte nahmen dagegen unter anderem aufgrund höherer Derivate von 14 Mio. € auf 19 Mio. € zu.
Auf der Passivseite der Bilanz nahmen die kurzfristigen Verbindlichkeiten insgesamt um 23 Prozent auf 2.386 Mio. € zu. Unter anderem durch die Reklassifizierung von Bankverbindlichkeiten und Schuldscheindarlehen aus dem lang- in den kurzfristigen Bereich, der Rückzahlungen von Schuldscheindarlehen und Bankverbindlichkeiten gegenüber standen, erhöhten sich die kurzfristigen Finanzschulden und der kurzfristige Anteil an langfristigen Krediten von 580 Mio. € auf 1.159 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vermehrten sich um 11 Prozent auf 821 Mio. €. Im Zusammenhang mit der vorsorglichen Kapazitäts-Duplizierung stiegen außerdem die kurzfristigen anderen Verbindlichkeiten um 33 Prozent auf 277 Mio. €. Die Position „Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten“ nahm im Zuge der Veräußerung der BG IN von 261 Mio. € auf 5 Mio. € ab. Weiterhin verringerten sich die kurzfristigen Rückstellungen unter anderem durch Auszahlung von Abfindungen und der Entwicklung der Drohverlustrückstellungen um 36 Prozent auf 43 Mio. €. Von 68 Mio. € auf 55 Mio. € reduzierten sich die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen begründet durch geringere Verbindlichkeiten gegenüber den Factoring-Partnern.
Bei den langfristigen Verbindlichkeiten kam es in Summe zu einem Rückgang um 49 Prozent auf 653 Mio. €, hauptsächlich wegen der erwähnten Umgliederung von in Kürze fälligen Bankverbindlichkeiten, durch die sich die langfristigen Finanzschulden um 57 Prozent auf 436 Mio. € verringerten. Die Pensionsrückstellungen sanken wegen des gestiegenen Marktzinsniveaus um 24 Prozent auf 94 Mio. € und die sonstigen Rückstellungen vor allem aufgrund der Entwicklung der Drohverlustrückstellungen um 14 Prozent auf 66 Mio. €.
Das Eigenkapital reduzierte sich stichtagsbezogen von 229 Mio. € auf -378 Mio. €, da sich hauptsächlich durch den Konzernjahresfehlbetrag der Ergebnisvortrag von -5 Mio. € auf -610 Mio. € verminderte. Das kumulierte sonstige Ergebnis lag mit -91 Mio. € etwa auf Vorjahresniveau. Per Ende Dezember 2022 bestanden aufgrund des unterjährigen Zukaufs der restlichen Minderheitenanteile keine Anteile ohne beherrschenden Einfluss mehr (Vorjahr: 1 Mio. €).
Der LEONI-Konzern weist am Geschäftsjahresende 2022 eine Eigenkapitalquote von -14,2 Prozent aus (Vorjahr: 6,7 Prozent). Trotz der bilanziellen Überschuldung wird die Fortführung der Unternehmenstätigkeit vom Vorstand der LEONI AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als gegeben eingestuft. Für Details wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen.
3.6. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Entwicklung
Der LEONI-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2022 aus Sicht des Vorstands wichtige Fortschritte, die wirtschaftliche Situation ist aber insgesamt unbefriedigend. Die Umsatzentwicklung bewertet der Vorstand vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen als zufriedenstellend. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, anhaltende Engpässe bei Halbleitern sowie die reduzierten Abrufe der Kunden wegen Störungen in den globalen Lieferketten und der Lockdowns in China stellten uns vor große Herausforderungen. Dennoch verzeichnete der Unternehmensbereich Wiring Systems ein organisches Wachstum. In der Wire & Cable Solutions Division war das Geschäftsvolumen in etwa auf Vorjahresniveau. Der gestiegene Kupferpreis und die Währungsumrechnung wirkten umsatzerhöhend. Dem stand ein negativer Effekt aus Konsolidierungskreisveränderungen gegenüber, der im Wesentlichen aus dem erfolgreichen Verkauf der Business Group Industrial Solutions resultierte. Daher lag der Konzernumsatz 2022 mit 5,1 Mrd. € annähernd auf Vorjahresniveau.
Die Ertragslage des LEONI-Konzerns war neben dem anteiligen Wegfall des Ergebnisbeitrags der BG IN durch erhebliche Rohmaterial- und Logistikkostensteigerungen sowie die Lohninflation beeinträchtigt. Hinzu kamen Effizienzverluste wegen der hohen Volatilität der Kundenabrufe. Durch intensive Verhandlungen mit unseren Kunden konnten wir Vereinbarungen zur Weitergabe des überwiegenden Teils der daraus resultierenden Mehrkosten vereinbaren, die sich aber zeitversetzt auswirkten und auswirken werden. Auch die positiven Effekte des Programms ValuePlus dämpften die Belastungen, waren aber noch nicht ausreichend. Deshalb ging das EBIT vor Sondereffekten von 130 Mio. € auf 18 Mio. € zurück. Das berichtete Konzern-EBIT reduzierte sich auf -539 Mio. € (Vorjahr: 91 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund von Wertminderungen in Höhe von 603 Mio. € im Rahmen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der notwendigen Refinanzierung und damit einhergehenden operativen Risiken. Für die Details zum wirtschaftlichen Hintergrund der Wertminderungen wird auf Kapitel Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose verwiesen.
Die Finanz- und Vermögenslage beurteilt der Vorstand als nicht zufriedenstellend. Die Nettofinanzverschuldung belief sich auf 1.387 Mio. € (Vorjahr: 1.540 Mio. €) und das Eigenkapital verringerte sich auf -378 Mio. € (Vorjahr: 229 Mio. €), was einer Eigenkapitalquote von -14,2 Prozent entsprach. Im Berichtsjahr wurde zwar ein umfassendes Refinanzierungskonzept ausverhandelt und unterschrieben; dieses konnte aber nicht umgesetzt werden, da der Verkauf der BG AM – ein zentrales Element des Konzepts – wegen der Weigerung des Käufers, den Kaufvertrag zu vollziehen, scheiterte. Zum Jahresende 2022 fällig werdende Kreditlinien wurden zunächst bis ursprünglich Mitte 2023 verlängert (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023).
Ende März 2023 vereinbarten sämtliche Konsortialgeber, wesentliche Schuldscheingläubiger und Stefan Pierer als strategischer Investor unter Beteiligung der LEONI AG einen Restrukturierungsplan unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Die Umsetzung des Restrukturierungsplans steht unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe, weiterer üblicher Vorbehalte (z. B. die Eintragungen der Kapitalmaßnahmen ins Handelsregister) sowie der allgemeinen Rechtsrisiken im Zusammenhang mit dem eingeleiteten StaRUG-Verfahren. Am 31. Mai 2023 fand der Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. In diesem Zusammenhang wurde dem Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Mehrheit von jeweils mind.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
3.7. Die LEONI AG (HGB)
Der Einzelabschluss der LEONI AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die LEONI AG agiert als Konzernholding mit dem Fokus auf Finanzierungs- sowie Governance- und Kapitalmarktaufgaben. Andere Funktionen wurden auf die Divisionen übertragen. Die Struktur der beiden Divisionen orientiert sich an den jeweiligen Kundengruppen bzw. Märkten und ist in Business Groups und Business Units unterteilt. Dabei hält die LEONI AG die Beteiligungen an den operativen Einheiten der Wire & Cable Solutions (WCS) und der Wiring Systems Division (WSD) sowie an der LEONI Industry Holding GmbH. Aufgrund ihrer Funktion als Holding-Gesellschaft wird die Geschäftslage und Entwicklung der LEONI AG durch die Ergebnisbeiträge der Teilkonzerne Wire & Cable Solutions und Wiring Systems bestimmt. Deshalb wird kein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator für die LEONI AG definiert. Die Geschäftsentwicklung der LEONI AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des LEONI-Konzerns ( Risiko- und Chancenbericht). Risiken für die LEONI AG resultieren weiterhin im Wesentlichen aus der Werthaltigkeit von Finanzanlagen und Finanzinstrumenten.
Die Entwicklung des Konzerns hat durch die bestehenden Ergebnisabführungsverträge einen erheblichen Einfluss auf die Ertragslage der LEONI AG. Die anvisierte Refinanzierung konnte nicht wie geplant umgesetzt werden, nachdem der Vollzug des Verkaufs der Business Group Automotive Cable Solutions im Dezember 2022 seitens des Käufers überraschend verweigert wurde. Die zum Bewertungsstichtag unsichere Finanzierungssituation führte unter anderem zu einer eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Aufträge seitens der Kunden sowie weiteren operativen Risiken im Hinblick auf die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen Geschäftsaussichten. Damit sich diese geänderten Rahmenbedingungen und die erhöhten Unsicherheitsfaktoren in der für die Durchführung des Werthaltigkeitstests verwendeten Planung widerspiegeln, wurde die vom Aufsichtsrat genehmigte Mittelfristplanung um ergänzende Planungsannahmen aus dem in Anlehnung an IDW S6 erstellten Sanierungsgutachten des externen Sanierungsgutachters ergänzt. Die Werthaltigkeitsprüfung auf Basis der Wertverhältnisse vor Refinanzierung, das heißt unter Berücksichtigung der Risiken einer eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Kundenaufträge sowie weiterer operativer Risiken auf Grund der unsicheren Finanzierungssituation, erforderte zum 31. Dezember 2022 Wertminderungen auf Finanzanlagen, immaterielle Vermögenswerte sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Ende März 2023 vereinbarten sämtliche Konsortialgeber, wesentliche Schuldscheingläubiger und Stefan Pierer als strategischer Investor unter Beteiligung der LEONI AG einen Restrukturierungsplan, welcher das Unternehmen wesentlich entschulden und mit frischer Liquidität ausstatten soll. Für Details sowie Erläuterungen zu bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen.
Der Vorstand plante für das Geschäftsjahr 2022 unter Berücksichtigung von Ergebnisübernahmen mit einem im Vergleich zum Vorjahr deutlich schlechteren Jahresergebnis für den Jahresabschluss der LEONI AG. Der Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022 unter Berücksichtigung von Ergebnisübernahmen verminderte sich auf - 872 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €). Damit liegt das Jahresergebnis im Wesentlichen aufgrund der Sondereinflüsse durch die erfassten Wertberichtigungen auf Finanzanlagen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sich direkt bei der LEONI AG sowie über die Verlustübernahme der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH auswirkten, unter den Erwartungen. Gegenläufig wirkte sich die positive Ergebnisabführung der LEONI Kabel GmbH aus. Für das Geschäftsjahr 2023 plant der Vorstand unter Berücksichtigung von Ergebnisübernahmen mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis (ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen, wie möglicherweise Wertberichtigungen, Wertaufholungen oder Sanierungsgewinnen) der LEONI AG. Basis für diese Annahme sind die Planungen der einzelnen Konzerngesellschaften, die auch Grundlage für die Prognose des Konzernergebnisses sowie die Dividendenpolitik für die Konzerngesellschaften sind. Die Prognose steht in Abhängigkeit mit einer erfolgreichen Umsetzung des Ende März 2023 mit sämtlichen Konsortialgebern, wesentlichen Schuldscheingläubigern und Stefan Pierer als strategischer Investor unter Beteiligung der LEONI AG vereinbarten Restrukturierungsplans. Für Details sowie Erläuterungen zu bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen.
Ertragslage der LEONI AG
LEONI AG – Gewinn- und Verlustrechnung (HGB)
| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 173 | 151 |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 0 | 1 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 113 | 140 |
| 4. Materialaufwand: Aufwendungen für bezogene Leistungen | -125 | -95 |
| 5. Personalaufwand: | ||
| a) Löhne und Gehälter | -28 | -32 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -7 | -4 |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -61 | -8 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -148 | -84 |
| 8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 35 | 8 |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 35 | 25 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 14 | 11 |
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -373 | -78 |
| 12. Aufwendungen aus Verlustübernahme | -449 | -20 |
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -47 | -40 |
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -4 | -3 |
| 15. Ergebnis nach Steuern | -872 | -28 |
| 16. Jahresfehlbetrag | -872 | -28 |
| 17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -47 | -19 |
| 18. Bilanzverlust | -919 | -47 |
Die LEONI AG weist Umsatzerlöse aus, welche sich im Wesentlichen aus Erträgen aus zentralen IT-Dienstleistungen, Managementberatung und Lizenzerträgen zusammensetzen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Umsatzerlöse durch gestiegene Weiterverrechnungen auf 173 Mio. € (Vorjahr: 151 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Rechts- und Beratungskosten, die in Zusammenhang mit der Refinanzierung und dem Carve-out des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions stehen, sowie Datenverarbeitungs-Beratungskosten zurückzuführen. Des Weiteren sind in 2022 Erträge aus Lizenzen für die Markennutzung in Höhe von 1 Mio. € enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich unter anderem aus periodenfremden Erträgen aus Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €), Erträgen aus Weiterbelastungen an LEONI-Gesellschaften in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) und Erträgen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 73 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) zusammen. Die Auflösung in den Rückstellungen geht im Wesentlichen auf die Auflösung der Rückstellung aus Bürgschaftsübernahme in Höhe von 14 Mio. € aufgrund der Schließung der LEONI Cable Solutions (India) Pvt. Ltd. zurück. Die Erhöhung der Erträge aus Weiterbelastungen an LEONI-Gesellschaften resultiert aus höheren Erträgen aus Währungsumlagen. Die Erhöhung der Erträge aus Währungsumrechnung um 36 Mio. € gegenüber Vorjahr ist durch einen Kurseffekt aufgrund der Rückzahlung des Darlehens von der Leonische Holding Inc. sowie Kurserträgen aus Fremdwährungsbewertung von Derivaten in Höhe von 9 Mio. € begründet.
Die Materialaufwendungen in Höhe von 125 Mio. € (Vorjahr: 95 Mio. €) stellen Aufwendungen aus bezogenen Leistungen dar und beinhalten Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €), Datenverarbeitungs-Beratungskosten in Höhe von 34 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) sowie Instandhaltungs- und Lizenzgebühren in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €). Die Rechts- und Beratungskosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Bezug auf die Refinanzierung in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) und Sonderkosten aus der Vorbereitung des Carve-outs des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions in Höhe von 11 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €). Die Erhöhung der Datenverarbeitungs- Beratungskosten gegenüber Vorjahr sind im Wesentlichen auf höhere IT-Beratungsleistungen für Carve-out-Aktivitäten zurückzuführen. Der Anstieg der Lizenzgebühren ist durch vermehrte Verlagerung des Rechenzentrums in die Cloud sowie Nutzung von Cloud Softwarelösungen begründet.
Die Personalaufwendungen liegen bei 35 Mio. € (Vorjahr 36 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 148 Mio. € (Vorjahr: 84 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 73 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €), sowie Aufwendungen aus Einzelwertberichtigungen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 51 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €). Der Anstieg der Aufwendungen aus der Währungsumrechnung ist im Wesentlichen auf Kursverluste bei den Devisentermingeschäften zurückzuführen. Gegenläufig ist ein Anstieg in den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgrund von Kursgewinnen in gleicher Höhe zu beobachten. Dieser Effekt ergibt sich aus der Rückzahlung des Darlehens von der Leonische Holding Inc.
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind im Geschäftsjahr um 10 Mio. € auf 35 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) gestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus Darlehensverträgen mit der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH. In den Zinserträgen in Höhe von 14 Mio.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
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€ (Vorjahr 11 Mio. €) sind, wie auch im Vorjahr, überwiegend Sachverhalte aus verbundenen Unternehmen enthalten. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 47 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Zinsen im Zusammenhang mit dem Konsortialkredit und langfristigen Betriebsmittelkrediten in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €), Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr 2 Mio. €) sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Aus den mit den Tochtergesellschaften abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen mit Verlustübernahme resultierte im Jahr 2022 per saldo ein Verlust in Höhe von 414 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 12 Mio. €). Davon stammt von der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH ein Verlust von 449 Mio. € (Vorjahr: Gewinn von 8 Mio. €), im Wesentlichen begründet durch Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, und von der LEONI Kabel GmbH ein Gewinn von 35 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 20 Mio. €) im Wesentlichen bedingt durch den Verkauf der Dachmarke. Der Ergebnisabführungsvertrag mit der LEONI Kabel GmbH wurde zum 30. Juni 2022 gekündigt. Im Jahr 2022 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 872 Mio. €. Dies resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen aus Verlustübernahme der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH in Höhe von 449 Mio. € sowie Abschreibungen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen (51 Mio. €), Finanzanlagen (373 Mio. €) und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (54 Mio. €). Gegenläufig wirkt sich die Auflösung der Rückstellung aus Bürgschaftsübernahmein Höhe von 14 Mio. € sowie der Gewinn aus Ergebnisabführung der LEONI Kabel GmbH in Höhe von 35 Mio. € aus. Im Vergleich zum Vorjahr verringert sich das Jahresergebnis um 843 Mio. €. Das Ergebnis im Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem Verlust aus Ergebnisabführung der LEONI Kabel GmbH in Höhe von 20 Mio. €. Gegenläufig wirkte sich der Gewinn aus Ergebnisabführung der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH in Höhe von 8 Mio. € aus. Weiterhin wirkten sich Abschreibungen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen in Höhe von 95 Mio. € negativ auf das Vorjahresergebnis aus. Dem entgegen standen Zuschreibungen von Forderungen gegen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen in Höhe von 100 Mio. €. Einen weiteren negativen Effekt stellte eine drohende Inanspruchnahme aus der Bürgschaft aus dem Betriebsmittelkredit in Höhe von 14 Mio. € dar.
Vermögens- und Finanzlage der LEONI AG
Die zum Bewertungsstichtag unsichere Finanzierungssituation führte unter anderem zu einer eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Aufträge seitens der Kunden sowie weiteren operativen Risiken im Hinblick auf die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen Geschäftsaussichten. Damit sich diese geänderten Rahmenbedingungen und die erhöhten Unsicherheitsfaktoren in der für die Durchführung des Werthaltigkeitstests verwendeten Planung widerspiegeln, wurde die vom Aufsichtsrat genehmigte Mittelfristplanung um ergänzende Planungsannahmen aus dem in Anlehnung an IDW S6 erstellten Sanierungsgutachten des externen Sanierungsgutachters ergänzt. Die Werthaltigkeitsprüfung auf Basis der Wertverhältnisse vor Refinanzierung, das heißt unter Berücksichtigung der Risiken einer eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Kundenaufträge sowie weiterer operativer Risiken auf Grund der unsicheren Finanzierungssituation, erforderte zum 31. Dezember 2022 Wertminderungen in Höhe von 478 Mio. €.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr um 124 Mio. € gestiegen. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Erwerb der Dachmarken innerhalb des LEONI Konzerns in Höhe von 186 Mio. € und der gegenläufigen Wertberichtigung in Höhe von 54 Mio. €. Die wesentlichen Vermögenspositionen in der Bilanz der LEONI AG stellen die Anteile an verbundenen Unternehmen (496 Mio. €) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen (460 Mio. €) dar. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 132 Mio. € gesunken. Dies ist insbesondere auf die Rückzahlung des Darlehens der Leonischen Holding Inc. in Höhe von 196 Mio. €, der LEONI Cable Inc. in Höhe von 18 Mio. € sowie auf die genannten Wertberichtigungen auf Ausleihungen in Höhe von 54 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkt sich ein zusätzliches Darlehen an die LEONI Bordnetz-Systeme GmbH in Höhe von 100 Mio. € und ein Darlehen an LEONI Wiring Systems Korea Inc. in Höhe von 35 Mio. € aus. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um 61 Mio. € gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 51 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig sind Forderungen aus Cash Pooling für die KB Kabel Beteiligungs-GmbH um 172 Mio. € gestiegen. Das Bankguthaben ist im Vergleich zum Vorjahr von 31 Mio. € auf 24 Mio. € gesunken.
Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 871 Mio. € auf -604 Mio. € verringert. Die Eigenkapitalveränderung ist auf das Jahresergebnis 2022 zurückzuführen. Es ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von 919 Mio. €. Der Vorstand der LEONI AG hat zur Anzeige des Verlustes des Grundkapitals eine außerordentliche Hauptversammlung am 2. Juni 2023 gemäß § 92 AktG einberufen. Zur Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen.
Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 25 Mio. € auf 45 Mio. € (Vorjahr: 70 Mio. €) gesunken. Diese beinhalten Pensionsrückstellungen in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €) sowie Steuer- und sonstige Rückstellungen in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 47 Mio. €). In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Personalrückstellungen in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) und Rückstellungen für Bewertungseinheiten in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio.) enthalten. Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf die niedrigere Rückstellung für Bewertungseinheiten zurückzuführen aufgrund Kursschwankungen des USD und CNY. Die Personalrückstellungen in Höhe von 6 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für variable Vergütungen für Führungskräfte, Tantieme Vorstand, rückständigen Urlaub, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen. Der Rückgang der variablen Vergütung ist zum einen auf eine schwächere wirtschaftliche Entwicklung der LEONI-Gruppe und zum anderen auf die auslaufenden Aktivitäten im Rahmen des WCS Carve-out zurückzuführen.
Die im Vorjahr ausgewiesene Rückstellung für eine drohende Inanspruchnahme aus der Bürgschaft beinhaltete Verpflichtungen der LEONI AG als Guarantor aus direkt an das verbundene Unternehmen gewährte Betriebsmittelkredite (RCF II) in Höhe von 14 Mio. € infolge eines Schließungsbeschlusses. Durch den Verkauf des verbundenen Unternehmens 2022 wurde die LEONI AG von der Verpflichtung entbunden, somit konnte die gebildete Rückstellung aufgelöst werden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr um 27 Mio. € gestiegen. Im Wesentlichen ist hier die Ziehung der im Jahr 2020 abgeschlossenen Betriebsmittelkredite in Höhe von 91 Mio. € (RCF III) und die Tilgung der Schuldscheindarlehen in Höhe von 54 Mio. € zu nennen. Es ergeben sich Nettofinanzschulden in Höhe von 1.203 Mio. € (Vorjahr: 1.169 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und den Rückgang der liquiden Mittel zurückzuführen.
LEONI AG – Bilanz (HGB)
| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 139 | 15 |
| Sachanlagen | 1 | 1 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 496 | 460 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 816 | 592 |
| Finanzanlagen | 956 | 1.408 |
| Anlagevermögen | 1.095 | 1.424 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 437 | 471 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 24 | 31 |
| Umlaufvermögen | 461 | 502 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 8 | 8 |
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 604 | 0 |
| Summe Aktiva | 2.169 | 1.935 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 0 | 267 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 27 | 23 |
| Steuer- und sonstige Rückstellungen | 19 | 47 |
| Rückstellungen | 45 | 70 |
| Finanzschulden | 1.227 | 1.200 |
| Andere Verbindlichkeiten | 896 | 397 |
| Summe Passiva | 2.169 | 1.935 |
LEONI AG – Nettoverschuldung (HGB)
| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Finanzschulden | 1.227 | 1.200 |
| abzüglich liquider Mittel | 24 | 31 |
| Nettofinanzschulden | 1.203 | 1.169 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind insgesamt um 493 Mio. € gestiegen. Dies lag an erhöhten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus der Ergebnisabführung in Höhe von 449 Mio. € und dem Kauf der Dachmarken in Höhe von 183 Mio.€. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten gegenüber externen Factoring-Partnern in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) enthalten.
4. Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht
4.1. Unternehmensbereich Wiring Systems
Wichtige Ereignisse 2022
Der Geschäftsverlauf der Wiring Systems Division war 2022 wesentlich beeinflusst vom Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine und den anhaltend instabilen Lieferketten, die insbesondere durch die Covid-19-bedingten Beschränkungen in China verursacht wurden. Die Störungen in den weltweiten Wertschöpfungsketten sowie die daraus folgenden Produktionsunterbrechungen und -änderungen auf Abnehmerseite führten bei LEONI zu sehr volatilen Kundenabrufen. Daraus resultierten erhebliche Produktivitätseinbußen und erhöhte Bestände. Gleichzeitig stiegen die Material- und Logistikkosten sowie die Lohninflation.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
4.1. Unternehmensbereich Wiring Systems
Geschäftsverlauf 2022
Nach intensiven Verhandlungen konnten mit vielen Kunden erfolgreich Vereinbarungen zur Kompensation von Produktionsstillständen und Faktorkostenerhöhungen getroffen werden. Die Fertigung an unseren ukrainischen Standorten wurde nach kurzfristigen Liefer-, Produktions- und Umsatzausfällen unmittelbar nach dem russischen Angriff rasch wieder aufgenommen, sodass die Versorgungssicherheit für unsere Kunden trotz des Kriegs in der Ukraine und der hohen Volatilität der Abrufe schnell wieder gegeben war. Aufgrund der instabilen Lage in der Ukraine haben wir vorsorglich redundante Produktionskapazitäten an anderen Standorten aufgebaut, insbesondere in Osteuropa und Nordafrika. Dadurch wurden erhebliche Managementkapazitäten gebunden. Die direkten Kosten und Investitionen übernahmen unsere Kunden. Im September 2022 eröffnete die Wiring Systems Division am Standort Kitzingen das Innovation Industrialization Center (IIC). Dort werden Produkt- und Prozessentwicklung für das Bordnetz der nächsten Generation synchronisiert. Im Mittelpunkt stehen zum einen Produkte für die neue zonale Architektur und zum anderen die intelligente Fertigung dieser Produkte mittels Teil- bzw. Vollautomatisierung. Das IIC soll als Entwicklungs- und Ideenplattform für uns, aber auch für unsere Kunden, Lieferanten und Forschungseinrichtungen dienen. Es bietet uns neben beschleunigter Innovation auch nachhaltiges Einsparpotenzial, unter anderem durch global standardisierte Produktionsprozesse und verkürzte Anlaufzeiten.
Kennzahlen Wiring Systems
| Konzernaußenumsatz in Mio. € | 3.629 | 3.191 | 14 |
|---|---|---|---|
| EBIT vor Sondereffekten¹ in Mio. € | -22 | -10 | >-100 |
¹ Definition Steuerung des operativen Geschäfts
Die Wiring Systems Division erzielte im Geschäftsjahr 2022 ein deutliches Umsatzwachstum, aber ein deutlich negativeres EBIT vor Sondereffekten. Die Entwicklung entsprach der Prognose, in der eine deutliche Umsatzsteigerung sowie eine deutliche Reduzierung des EBIT vor Sondereffekten erwartet wurde.
Umsatz steigt um 14 Prozent
Der Außenumsatz der Wiring Systems Division erhöhte sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent auf 3.629 Mio. €. Trotz anhaltender Engpässe bei Halbleitern, einer kriegsbedingt zeitweise reduzierten Produktion in der Ukraine und indirekter Effekte aus verringerten Abrufen der Kunden wegen Störungen in den globalen Lieferketten und der Lockdowns in China erzielte die WSD ein organisches Wachstum von 8 Prozent. Dabei machte sich die weitestgehende Übernahme inflations- und volatilitätsbedingter Mehrkosten durch unsere Kunden positiv bemerkbar. Der höhere Kupferpreis und Währungsumrechnungseffekte trugen je 3 Prozent zum Umsatzplus bei. Der Volumenzuwachs resultierte aus der Region Amerika, wo ein Plus von 19 Prozent auf 487 Mio. € erzielt wurde, und dem EMEA-Raum mit einem Anstieg um 15 Prozent auf 2.816 Mio. €. In Asien nahm das Geschäftsvolumen um 4 Prozent auf 326 Mio. € ab. Den Großteil des Umsatzes erzielten wir weiterhin mit Bordnetz-Systemen und Kabelsätzen für die internationale Automobilindustrie, wobei sich das Geschäftsvolumen auf eine Vielzahl von Fahrzeugherstellern und Modellen verteilte. Die Lieferungen an die internationale Zuliefer- und die Nutzfahrzeugindustrie hatten ebenfalls einen nennenswerten Umfang.
Umsatzentwicklung 2022
| Umsatzentwicklung Wiring Systems | in Mio. € | in % |
|---|---|---|
| Umsatz 2021 | 3.191 | |
| Organische Veränderung | 261 | 8,2 |
| Währungsumrechnungseffekt | 80 | 2,5 |
| Kupferpreiseffekt | 98 | 3,1 |
| Umsatz 2022 | 3.629 | 13,7 |
Ergebnis vor Sondereffekten bei -22 Mio. €
Das EBIT vor Sondereffekten der WSD ging 2022 von -10 Mio.€ auf -22 Mio. € deutlich zurück. Die Hauptursachen dafür waren Effizienzverluste aus reduzierten Kundenabrufen wegen der Halbleiterkrise, Lockdowns in China sowie fehlender Teile anderer Automobilzulieferer aus der Ukraine und eine eingeschränkte Personalverfügbarkeit in einzelnen Regionen. Hinzu kamen erheblich gestiegene Rohmaterial- und Logistikkosten, die noch nicht vollständig an Kunden weitergegeben werden konnten, sowie die Bildung der Drohverlustrückstellungen aufgrund der voraussichtlich weiter steigenden Faktorkosten (Rohmaterial, Personal, Logistik), zu erwartenden Volumenrückgängen und negativen Wechselkurseffekten, deren Kompensation weiterhin mit unseren Kunden verhandelt wird. Die in Summe negativen Sondereffekte von 407 Mio. € beinhalteten im Wesentlichen Effekte aus der Refinanzierung, die insbesondere Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 472 Mio. € betrafen. Darüber hinaus sind außerordentliche Aufwendungen wie Wertberichtigungen von Produktionsvermögen aufgrund des Kriegs in der Ukraine und Kosten in Bezug auf die Veräußerung von WCS-Gesellschaften sowie Restrukturierungsaufwendungen vor allem im Zusammenhang mit der geplanten Schließung des Standorts Brake angefallen. Den Kosten stand ein Erlös von 130 Mio. € aus dem internen Verkauf der Dachmarke an die Muttergesellschaft LEONI AG, der auf Konzernebene konsolidiert wird, gegenüber. Das berichtete EBIT belief sich auf -428 Mio. € (Vorjahr: -33 Mio. €).
EBIT Wiring Systems
| vor Sondereffekten in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| EBIT vor Sondereffekten | -22 | -10 |
| Mergers & Acquisitions | 117 | -7 |
| Restrukturierung | -9 | -8 |
| Refinanzierung | -496 | -9 |
| Sonderkosten im Zusam- menhang mit dem Krieg in der Ukraine | -18 | 0 |
| EBIT | -428 | -33 |
Investitionen bei 190 Mio. €
Der Unternehmensbereich Wiring Systems investierte in der Berichtsperiode 190 Mio. € in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nach 149 Mio. € im Vorjahr. Davon entfielen 30 Mio. € auf den Zugang von Nutzungsrechten (Vorjahr: 35 Mio. €), die im Wesentlichen aus dem Abschluss neuer Leasingverträge sowie der Neubewertung von bereits in Vorperioden abgeschlossenen Verträgen resultierten. Die übrigen Investitionen von 160 Mio. € (Vorjahr: 114 Mio. €) betrafen insbesondere den Ausbau von Standorten für anstehende Kundenprojekte, vor allem in Nordafrika, Ost- und Südosteuropa sowie China und in Höhe von 56 Mio. € die vorsorgliche Duplizierung von Produktionskapazitäten wegen des Ukraine- Kriegs zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit.
Auftragseingänge bei 3,0 Mrd. €
2022 gingen im Unternehmensbereich WSD neue Aufträge mit einem erwarteten Projektvolumen von 3,0 Mrd. € (Vorjahr: 3,3 Mrd. €) ein. Davon entfielen rund 44 Prozent auf E-Mobility-Projekte (Vorjahr: 43 Prozent). Neue Aufträge wurden weiterhin nach Cashflow- und Ergebniskriterien selektiert, um das organische Wachstum langfristig auf das Niveau der Marktentwicklung zu beschränken und uns auf die Auslastung bestehender Kapazitäten sowie strategische Kundenbeziehungen zu konzentrieren. Das erwartete Projektvolumen der Wiring Systems Division bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Projekte lag per Ende 2022 bei 21,2 Mrd. € (Vorjahr: 21,0 Mrd. €). Davon betrafen rund 33 Prozent (Vorjahr: 33 Prozent) Kabelsätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Der genaue Umfang und der Zeitpunkt der Lieferungen werden durch die tatsächlichen Abrufe unserer Kunden bestimmt.
4.2. Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions
Wichtige Ereignisse 2022
Im Berichtsjahr wurden wie geplant weitere Teile der Wire & Cable Solutions Division veräußert: Der im Oktober des Vorjahres vereinbarte Verkauf wesentlicher Bestandteile des in der BG IN gebündelten Industriegeschäfts an die BizLink Holding Inc. wurde am 20. Januar 2022 abgeschlossen. Zudem haben wir im April die im Dezember 2021 verabredete Veräußerung der LEONI Fiber Optics Gesellschaften und der j-plasma GmbH im Rahmen eines Management-Buy-outs an die Weinert Industries AG finalisiert. Der geplante Verkauf der Business Group Automotive Cable Solutions konnte im Berichtsjahr wider Erwarten nicht abgeschlossen werden. Am 23. Mai 2022 hatte die LEONI AG eine entsprechende Vereinbarung mit der Stark Corporation Public Company Limited unterzeichnet. Sämtliche Bedingungen für den Vollzug des Kaufvertrags wurden nach Auffassung von LEONI fristgerecht erfüllt. Im Dezember 2022, kurz vor der geplanten Vertragsunterzeichnung, verlangte der Käufer unerwartet sehr weitreichende Vertragsänderungen, lehnte trotz Kompromissbereitschaft seitens LEONI eine Einigung ab und vollzog das Closing nicht. Damit ist die BG AM weiterhin Teil des LEONI-Konzerns. Ein erneuter Verkauf wird gegenwärtig nicht weiterverfolgt.
Kennzahlen Wire & Cable Solutions
| Konzernaußenumsatz in Mio. € | 1.464 | 1.928 | -24 |
|---|---|---|---|
| EBIT vor Sondereffekten¹ in Mio. € | 36 | 140 | -74 |
¹ Definition Steuerung des operativen Geschäfts
Umsatz und Ergebnis der Wire & Cable Solutions Division nahmen 2022 im Vergleich zum Vorjahr durch den Verkauf wesentlicher Geschäftsbereiche deutlich ab. Damit entsprach die Entwicklung der Prognose, in der ein deutlich niedrigerer Umsatz sowie ein deutlicher Rücklauf des EBIT vor Sondereffekten erwartet wurde.
Umsatz aufgrund Verkauf BG IN deutlich reduziert
Der Außenumsatz des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions verringerte sich 2022 gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent auf 1.464 Mio. €. Ursächlich dafür war im Wesentlichen der Verkauf des in der BG IN gebündelten Industriegeschäfts zu Beginn des Jahres. Dem standen positive Effekte aus der Kupferpreisentwicklung und Währungsumrechnung gegenüber. Der anteilige Umsatzwegfall der BG IN machte sich in allen Regionen bemerkbar: Im volumenmäßig wichtigsten EMEA-Raum verringerte sich der Umsatz um 31 Prozent auf 731 Mio. €, in Amerika um 14 Prozent auf 387 Mio. € und in Asien um 19 Prozent auf 346 Mio. €.
Umsatzentwicklung 2022
| Umsatzentwicklung Wire & Cable Solutions | in Mio. € |
|---|---|
| Umsatz 2021 | 1.928 |
| Verkauf BG IN | -458 |
| Kupferpreiseffekt | 73 |
| Währungsumrechnungseffekt | 21 |
| Umsatz 2022 | 1.464 |
Umsatz Wire & Cable Solutions
| € in % | 2021 |
|---|---|
| Umsatz | 1.928 |
| Organische Veränderung | -5 |
| -0,3 | |
| Effekte aus Konsolidierungskreisveränderungen | -616 |
| -31,9 | |
| Währungsumrechnungseffekt | 63 |
| 3,3 | |
| Kupferpreiseffekt | 93 |
| 4,8 | |
| Umsatz 2022 | 1.464 |
| -24,1 |
Ergebnis vor Sondereffekten bei 36 Mio. €
Das EBIT vor Sondereffekten der WCS nahm 2022 um 74 Prozent auf 36 Mio. € ab. Der Rückgang ergab sich vor allem aus dem anteiligen Entfall des Ergebnisbeitrags der verkauften Einheiten (49 Mio. €). Hinzu kamen erheblich gestiegene Rohmaterial- und Logistikkosten sowie die Lohninflation, die nur zum Teil an die Kunden weitergegeben werden konnten.
Es waren negative Sondereffekte von insgesamt 19 Mio. € zu verzeichnen, darunter Effekte aus der Refinanzierung, die im Wesentlichen Wertminderungen auf Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 185 Mio. € betrafen. Für die Details zum wirtschaftlichen Hintergrund der Wertminderungen wird auf Kapitel Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose verwiesen. Dem standen positive Sondereffekte aus Mergers & Acquisitions gegenüber. Sie resultierten im Wesentlichen aus der Veräußerung der BG IN (126 Mio. €) sowie aus dem internen Verkauf der Dachmarken an die Konzernmuttergesellschaft (53 Mio. €), der auf Konzernebene konsolidiert wird. Das berichtete EBIT reduzierte sich um 86 Prozent auf 17 Mio. €.
| EBIT Wire & Cable Solutions vor Sondereffekten in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| EBIT vor Sondereffekten | 36 | 140 |
| Mergers & Acquisitions | 162 | 6 |
| Restrukturierung | 8 | -17 |
| Refinanzierung | -190 | -3 |
| EBIT | 17 | 125 |
Investitionen bei 73 Mio. €
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte der Wire & Cable Solutions Division beliefen sich 2022 auf 73 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €). Davon resultierten 11 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) aus dem Zugang von Nutzungsrechten, im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Leasingverträge sowie der Neubewertung von bereits in Vorperioden abgeschlossenen Verträgen. Die übrigen Investitionen, die unter anderem den Ausbau der Fertigung von Automotive-Spezialkabeln und Ladeleitungen in China betrafen, lagen bei 62 Mio. € (Vorjahr: 66 Mio. €).
Umfang der neuen Bestellungen bei rund 1,5 Mrd. €
Im Berichtsjahr nahm der Auftragseingang der Wire & Cable Solutions Division von 2.085 Mio. € auf 1.473 Mio. € ab. Im Vorjahr waren Auftragseingänge der BG IN enthalten, die im Geschäftsjahr aufgrund der Veräußerung weggefallen sind. Ohne diesen Beitrag sind die Auftragseingänge spürbar von 1.260 Mio. € auf 1.395 Mio. € gestiegen. Daraus errechnet sich eine Book-to-bill-Ratio von leicht über 1.
5. Weitere Indikatoren (inkl. Nichtfinanzielle Konzernerklärung)
5.1. Beschaffung
Der Materialeinkauf ist für den LEONI-Konzern von wesentlicher Bedeutung. Im Geschäftsjahr 2022 belief sich der Materialaufwand konzernweit auf 3.160 Mio. € (Vorjahr: 3.005 Mio. €). Daraus errechnet sich gemessen am Umsatz eine Quote von 62 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent). Auf die Wiring Systems Division entfielen 2.091 Mio. € (Vorjahr: 1.807 Mio. €), das entsprach 58 Prozent des Bereichsumsatzes (Vorjahr: 57 Prozent), und auf die Wire & Cable Solutions Division 1.333 Mio. € (Vorjahr: 1.449 Mio. €) oder 77 Prozent des Segmentumsatzes (Vorjahr: 67 Prozent).
Im Unternehmensbereich Wiring Systems Division bildeten aktive Kunststoffbauteile wie Steckverbinder mit einem Anteil von 29 Prozent die wichtigste Materialgruppe, gefolgt von Leitungen und konfektionierten Kabeln mit 22 Prozent und Metallkomponenten mit 19 Prozent. Auf passive Kunststoffbauteile entfielen 11 Prozent des Einkaufsvolumens an direktem Produktionsmaterial, auf Klebebandprodukte und Befestigungsteile 10 Prozent und auf elektronische Komponenten 9 Prozent.
Kabel und Leitungen für die Produktion von Bordnetz-Systemen werden zu großen Teilen von der Wire & Cable Solutions Division, aber auch von weiteren Herstellern beschafft. Komponenten wie Steckverbinder und Befestigungsteile kaufen wir überwiegend bei anderen Zulieferern zu. Dabei handelt es sich häufig um Lieferpartner, die im Rahmen der Auftragsvergabe von den Kunden aus der Automobilindustrie bestimmt werden.
Die Einkaufsaktivitäten der WSD waren im Berichtszeitraum erneut von diversen Engpässen geprägt, die bewältigt werden mussten. Neben der weiterhin begrenzten Verfügbarkeit von Materialien machten sich vor allem Störungen im Transportsektor durch mangelnde Container- Verfügbarkeit und die Lockdowns in China bemerkbar. Aufgrund der unsicheren und volatilen Versorgungslage mussten die Engpässe teilweise sehr kurzfristig kompensiert werden und die Situation blieb instabil. Im Zuge der Verknappungen verteuerten sich zahlreiche Produkte auf den weltweiten Beschaffungsmärkten deutlich. Das betraf auch Rohmaterialien wie Kupfer und Kunststoffe, was zu hohen Preisforderungen unserer Lieferanten führte. Insgesamt legten die Preise im Berichtszeitraum über alle Materialgruppen hinweg um circa 5 Prozent zu. Durch intensive Verhandlungen mit den Lieferanten konnten stärkere Steigerungen bislang vermieden werden. Angesichts der inflationären Entwicklungen in den Bereichen Energie und Logistik sowie bei den Lohnkosten ist künftig allerdings mit weiteren Forderungen unserer Zulieferer zu rechnen.
Um die Preiserhöhungen zu kompensieren, haben wir 2022 mit unseren Kunden über die Weitergabe der unvermeidbaren Mehrkosten verhandelt. Dabei konnten nicht nur einzelne Kompensationsmaßnahmen, sondern teilweise auch Indizierungsmechanismen zum dauerhaften Ausgleich bei bestimmten Vormaterialien vereinbart werden. Positive Effekte ergaben sich außerdem durch unsere 2021 gestartete Purchasing Excellence-Initiative zur Absicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Fortschritte erzielten wir unter anderem in den Bereichen Kundenanfragen- (RFQ-) und Angebots-Management (BOM Competitiveness).
Auch der Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions war 2022 geprägt von Materialengpässen und Störungen in den Lieferketten, u. a. aufgrund der Covid-19-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine. Durch strategische Lieferantenpartnerschaften und stringente standortübergreifende Koordination konnte die WCS ihre Materialversorgung in der Berichtsperiode weltweit weitestgehend robust halten.
Strukturell haben sich die Einkaufsaktivitäten der WCS trotz der Abgänge der BG IN und anderer Einheiten kaum verändert, da es keine wesentlichen Umstellungen im zu betreuenden Supplier- und Produktportfolio gab. Das Jahresvolumen an Kupfer, nach wie vor unser wichtigster Rohstoff, den wir bei großen strategischen Lieferanten beziehen, verringerte sich 2022 nach dem Verkauf der BG IN im Vergleich zum Vorjahr auf rund 130.000 Tonnen (Vorjahr: deutlich unter 140.000 Tonnen). Den zweitgrößten Anteil am Materialkostenblock der WCS haben auch weiterhin Isolierwerkstoffe. Ohne die verkauften Einheiten erreichte der Bedarf an PVC und PE, thermoplastischen Elastomeren sowie Polyurethanen, Fluorpolymeren, Silikonen etc. in Summe ein Niveau von ca. 50.000 Tonnen.
Anhaltend angespannte Rohstoffmärkte und rapide steigende Energiekosten führten zu weiteren deutlichen Kostensteigerungen. Der Kupferpreis zog zu Beginn des Jahres etwas an, um im zweiten Halbjahr wieder deutlich zu sinken. Da die Schutzvereinigung DEL-Notiz e.V. mit Wirkung zum 14. Februar 2022 die Meldung der DEL-Notiz eingestellt hat, beziehen sich die folgenden Ausführungen zur Entwicklung des Kupferpreises auf die Notierung der London Metall Exchange (LME) und damit auf Dollar-Werte. Der Tiefststand wurde am 15. Juli 2022 mit 7.000,00 USD/t notiert, der höchste Preis am 7. März 2022 mit 10.730,00 USD/t. Im Durchschnitt kostete Kupfer in der Berichtsperiode 8.797,01 USD/t und damit rund 6 Prozent weniger als im Vorjahr mit 9.317,49 USD/t.
Entwicklung des Kupferpreises 2022 (LME) in USD je 1000 kg
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Kupferpreis | 8.797,01 USD/t | 9.317,49 USD/t |
Andere Metalle wie Nickel und Zinn verteuerten sich weiter. Der Preis für Zinn erhöhte sich im Jahresdurchschnitt um 6 Prozent, und Nickel kostete sogar 55 Prozent mehr. Der Silberpreis sank im Durchschnitt im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent.
Im Hinblick auf ein weiterhin herausforderndes Marktumfeld treiben wir die Weiterentwicklung resilienter Beschaffungsstrategien zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und der Agilität hinsichtlich unterschiedlicher Zukunfts-Szenarien voran.
5.2. Mitarbeiter*innen
95.090 Beschäftigte im LEONI-Konzern Ende 2022 zählte die Stammbelegschaft des LEONI-Konzerns 95.090 Personen und damit 6.282 weniger als am Vorjahrestag (Vorjahr: 101.372). Die Zahl der im LEONI-Konzern beschäftigten Mitarbeiter*innen reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr auch durch die Carve-Out-Aktivitäten in der Wire & Cable Solutions Division.
Die große Mehrheit der Mitarbeiterinnen, 91.973 Personen oder 97 Prozent, waren in der Berichtsperiode im Ausland für LEONI tätig (Vorjahr: 97.049 Personen oder 96 Prozent). Auf Deutschland entfielen 3.117 Arbeitnehmerinnen (Vorjahr: 4.323). 4 Prozent der Konzern- Belegschaft (Vorjahr: 7 Prozent) arbeiteten in Hoch- und 96 Prozent (Vorjahr: 93 Prozent) in Niedriglohnländern.
In der Wiring Systems Division nahm die Zahl der Beschäftigten auf 90.940 Mitarbeiter*innen ab (Vorjahr: 93.705). Infolge des Kriegs in der Ukraine blieben Aufträge teilweise aus oder wurden zeitlich verschoben. Die Belegschaft der Ukraine verringerte sich um 6 Prozent auf 6.736 und an den weitestgehend stillgelegten LEONI-Standorten in Russland wurde ebenfalls Personal abgebaut. Reduzierungen gab es außerdem in weiteren osteuropäischen Ländern und in Nordafrika. Ursächlich dafür waren unter anderem die durch den Krieg und die Covid-19-Pandemie verursachten Engpässe auf den weltweiten Beschaffungsmärkten, die neben der hohen Volatilität der Kundenaufträge vor allem in der ersten Jahreshälfte auch zu Produktionseinschränkungen bei LEONI führten.# Zusammengefasster Lagebericht 2022 53
Darüber hinaus konnten durch Effizienzverbesserungen und einen weltweiten Einstellungsstopp im nicht-produktiven Bereich Personaleinsparungen erzielt werden. Den Reduzierungen standen Neueinstellungen in der Produktion aufgrund von anlaufenden Kundenprojekten an verschiedenen Standorten in Osteuropa, Nordafrika und Lateinamerika gegenüber. Die Zahl der Mitarbeiterinnen der Wire & Cable Solutions Division ging im Stichtagsvergleich deutlich um 3.522 auf 3.935 Personen zurück (Vorjahr: 7.457). Ursächlich waren im Wesentlichen die bisher umgesetzten Carve-out-Aktivitäten ( Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht). In der Konzernholding LEONI AG waren am 31. Dezember 2022 215 Arbeitnehmerinnen beschäftigt (Vorjahr: 210). Zusätzlich gab es Ende 2022 bei LEONI konzernweit 27.476 Mitarbeiterinnen in befristeten Arbeitsverhältnissen (Vorjahr: 31.844) und weitere 3.485 Personen (Vorjahr: 3.612), die über Personalleasingverträge tätig waren. Auf diese Weise kann unter anderem zeitnah auf Nachfrageschwankungen reagiert werden. Im Berichtsjahr wurden vor allem in Osteuropa und Nordafrika verstärkt Leasingmitarbeiterinnen eingesetzt. Neben der volatilen Auftragssituation wurde so auch der erhöhte Personalbedarf ausgeglichen, der durch die vorsorgliche und unterstützende Duplizierung unserer ukrainischen Kapazitäten in anderen Ländern entstand, um die Belieferung unserer Kunden trotz des Kriegs sicherzustellen. In Deutschland war die LEONI-Belegschaft 2022 durchschnittlich 43 (Vorjahr: 43) Jahre alt und seit 11 Jahren (Vorjahr: 13) im Unternehmen tätig. In der Berichtsperiode hatten 19 Mitarbeiter*innen an deutschen Standorten ihr 25-jähriges Betriebsjubiläum (Vorjahr: 40). Die Quote der Menschen mit Behinderung lag bei rund 3 Prozent (Vorjahr: 3 Prozent). 168 Personen (Vorjahr: 369) arbeiteten in Teilzeit und weitere 59 befanden sich in Altersteilzeit (Vorjahr: 144). Die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen verlief sehr konstruktiv.
Grafik Mitarbeiter*innen nach Segmenten (Stand 31. Dezember)
| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Wiring Systems | 90.940 | 95,6 % | 93.705 | 92,4 % |
| Wire & Cable Solutions | 3.935 | 4,1 % | 7.457 | 7,4 % |
| LEONI AG | 215 | 0,2 % | 210 | 0,2 % |
Grafik Mitarbeiter*innen nach Regionen (Stand: 31. Dezember)
| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| EMEA gesamt | 78.799 | 82,9 % | 85.589 | 84,4 % |
| - Osteuropa | 35.795 | 37,6 % | 36.964 | 36,5 % |
| - Afrika | 37.992 | 40,0 % | 42.273 | 41,7 % |
| - Deutschland | 3.117 | 3,3 % | 4.323 | 4,3 % |
| - Restliches EMEA | 1.895 | 2,0 % | 2.029 | 2,0 % |
| Amerika | 12.704 | 13,4 % | 11.820 | 11,7 % |
| Asien | 3.587 | 3,8 % | 3.963 | 3,9 % |
Grafik Mitarbeiter*innen nach Lohngebieten (Stand 31. Dezember)
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter*innen in Hochlohnländern | 4.226 | 6.834 |
| Mitarbeiter*innen in Niedriglohnländern | 90.864 | 94.538 |
Zusammengefasster Lagebericht 2022 54
5.3. Forschung & Entwicklung
Die umfangreichen Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Aktivitäten des LEONI-Konzerns zielen darauf ab, neue Produkte und Lösungen zu realisieren, um die gute Wettbewerbsposition weiter auszubauen. Vor dem Hintergrund der inzwischen weitgehend umgesetzten Trennung vom Industriegeschäft der Wire & Cable Solutions Division konzentrieren wir uns verstärkt auf zukunftsweisende Lösungen zur Energie- und Datenübertragung für die Fahrzeugbranche.
Entwicklungsschwerpunkte und Projekte
In der Wiring Systems Division liegt das Hauptaugenmerk der F&E-Aktivitäten auf der Positionierung als Konzeptentwicklungspartner für die Automobilhersteller und der Schärfung der entsprechenden Kompetenzen. Weiterhin stehen die Themen Elektromobilität, neue Architekturkonzepte für die Fahrzeuge der Zukunft (vernetzt, hoch automatisiert bis autonom, elektrisch) und die Optimierung des Produktportfolios bzw. dessen Ausrichtung auf künftige Anforderungen im Zentrum der Aktivitäten. Im Jahr 2022 lagen die Entwicklungsschwerpunkte auf den Bordnetz-Kernthemen. Im Bereich Niederspannung (12/24 V) erzielten wir wesentliche Fortschritte auch durch die Teilnahme am Förderprojekt Atlas-L4. Gemeinsam mit Partnern aus Fahrzeugindustrie, IT, Wissenschaft und Verwaltung entwickeln wir im Rahmen von Atlas-L4 einen Lkw für hochautomatisiertes Fahren auf Autobahnen. Im Berichtsjahr wurden Kompetenzen für das dafür nötige, hochverfügbare Energie-Bordnetz aufgebaut und entsprechende Anforderungen definiert. Insbesondere die Zusammenarbeit im Konsortium zur Erstellung der Anforderungen an das Bordnetz für hochautomatisiertes Fahren hat einen hohen Mehrwert für aktuelle und künftige Projekte bei LEONI. Darüber hinaus stehen die Entwicklung eines optimierten Kabelbaums sowie eines elektronischen Leistungsverteilers im Vordergrund der Arbeitspakete von LEONI in diesem Projekt. Auch im Hochvolt-Bereich wurden die F&E-Aktivitäten weiter ausgebaut. Unter anderem haben wir Konzepte für potentielle neue Produkte innerhalb der HV-Batterie erarbeitet, die im Berichtsjahr mit den Kunden abgestimmt und teilweise auch bereits angeboten werden. Daneben haben wir unser Angebot auf den Gebieten Lade-, Traktions- und Nebenleitungssätze kontinuierlich verbessert und fortentwickelt. Beispielsweise wurde das Portfolio für diese Anwendungen um Stromschienen ausgebaut.
Die Erweiterung des Angebots für Elektromobilität und autonomes Fahren sowie der Aufbau der entsprechenden Infrastruktur sind auch ein wichtiges Thema für die Forschung und Entwicklung der Wire & Cable Solutions Division. Im Bereich Ladekabel befassten wir uns beispielsweise mit der optimalen Auslegung der Kabel. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prototypenfertigung nach Kundenwunsch – ein zeit- und kostenintensiver Prozess, sodass die thermischen Eigenschaften möglichst bereits im Entwurfsstadium zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund werden Leitungsdesigns vorab unter Zuhilfenahme von Simulationstools miteinander verglichen und besonders geeignete Entwürfe identifiziert. Die Basis dafür bilden FEM-Modelle oder thermische Netzwerke, die zu untersuchende Produkte in unterschiedlichen Detailgraden abbilden und Randbedingungen variieren können. Anschließend gefertigte Prototypen werden unter definierten Bedingungen im eigens dafür aufgebauten Testlabor eingehend untersucht. Auch hier können wesentliche Rahmenbedingungen geändert und sogar umfangreichere Systemaufbauten mit konfektionierten Komponenten untersucht werden. Mit der Vielzahl der Funktionen, die das autonome Fahren und Fahrerassistenzsysteme mit sich bringen, stößt das konventionelle Bordnetz an seine Grenzen. Die Lösung gelingt nun mit zonalen Bordnetzarchitekturen. Um die hohen Datenvolumina der Sensoren an eine zentrale Rechnereinheit zu übertragen, kommen LEONI Dacar Ethernetleitungen zum Einsatz. Aktuell befinden sich Leitungen mit einer Datenübertragungsrate bis 10 Gbit/s im Serienhochlauf. Leitungen bis 25 Gbit/s sind derzeit in der Vorentwicklung.
F&E-Aufwand 2022 bei 140 Mio. €
2022 belief sich der F&E-Aufwand des LEONI-Konzerns auf 140 Mio. € (Vorjahr: 128 Mio. €). Daraus errechnet sich ein Anteil am Konzernumsatz von 3 Prozent (Vorjahr: 3 Prozent). Zudem wurde im Anlagevermögen ein Betrag von unter 1 Mio. € als Entwicklungskosten aktiviert (Vorjahr: 1 Mio. €). Diese sind für den LEONI-Konzern von untergeordneter Bedeutung. In der Wiring Systems Division lag der F&E-Aufwand bei 130 Mio. € (Vorjahr: 110 Mio. €) oder 4 Prozent des Segmentumsatzes (Vorjahr: 3 Prozent). Im Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions entstanden Entwicklungskosten in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €), was unter 1 Prozent des Segmentumsatzes ausmachte (Vorjahr: 1 Prozent). Konzernweit waren im Bereich F&E Ende 2022 1.597 Mitarbeiter*innen beschäftigt (Vorjahr: 1.770) oder 2 Prozent der Konzernbelegschaft (Vorjahr: 2 Prozent). Davon entfielen 1.549 Beschäftigte (Vorjahr: 1.584) auf die Wiring Systems Division und 48 (Vorjahr: 184) auf den Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions.
Zusammengefasster Lagebericht 2022 55
Verschiedene kundenorientierte Entwicklungsprojekte konnten 2022 abgeschlossen und innovative Produkte zur Marktreife gebracht werden. Die Zahl der neu angemeldeten Schutzrechte lag bei 23 Patenten und Gebrauchsmustern (Vorjahr: 22), davon kamen 21 aus dem Segment WSD (Vorjahr: 16) und zwei von WCS (Vorjahr: 6).
Entwicklungskooperationen und Gremienarbeit
Neben dem Förderprojekt Altlas-L4 beteiligte sich LEONI 2022 an verschiedenen weiteren Kooperationsprojekten. Unter anderem intensivierten wir die 2021 vereinbarte Zusammenarbeit mit der Valeo Schalter und Sensoren GmbH, Deutschland, zur Entwicklung innovativer Lösungen für sogenannte Zonen-Steuerungsgeräte. Diese bilden ein zentrales Element für künftige Bordnetz-Architekturen, die wachsende Anforderungen aus autonomer, elektrischer und vernetzter Mobilität erfüllen müssen. Gemeinsam entwickelten wir hier einen funktionalen Demonstrator und gaben mehrere Angebote für Kundenanfragen ab. Des Weiteren wurde eine Kooperation mit der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG, Deutschland, initiiert, um den Kunden Lösungen für künftig benötigte hohe Datenraten anbieten zu können. Als Mitglied verschiedener Initiativen und Fachausschüsse tauschen wir uns kontinuierlich mit anderen Unternehmen und der Wissenschaft über neueste technologische Trends aus. LEONI engagiert sich beispielsweise im Cluster Automotive der Bayern Innovativ GmbH, dem eNOVA Strategiekreis Automobile Zukunft und der Plattform NAV-Alliance, aber auch in verschiedenen Arbeitskreisen des VDA (Verband der Automobilindustrie), unter anderem zur funktionalen Sicherheit.
Zusammengefasster Lagebericht 2022 56
5.4. Nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und 315c HGB
Nachfolgend berichtet LEONI gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und den entsprechenden Bestimmungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards 20 über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte des LEONI-Konzerns einschließlich der LEONI AG als Konzernobergesellschaft (im Weiteren als LEONI bezeichnet) für das Geschäftsjahr 2022.
Zusammengefasster Lagebericht 2022 57# Anwendung internationaler Standards und Rahmenwerke
Grundsätzlich werden alle vollkonsolidierten Unternehmen in die Berichterstattung einbezogen. Im Berichtsjahr, bis 30. April 2022 verkaufte Unternehmen (im Wesentlichen die Gesellschaften der Business Group Industrial Solutions sowie die Fiber Optics Gesellschaften und die j-plasma GmbH) bleiben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung 2022 unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte nicht. Minderheitsbeteiligungen sind grundsätzlich nicht in die Berichterstattung einbezogen. Für die Angaben zu Energieverbräuchen werden alle wesentlichen Einheiten, d.h. Forschungs-, Ingenieur- und Verwaltungs-Standorte mit mehr als 30 Mitarbeiter*innen sowie alle produzierenden Standorte (Stichtag 31. Oktober 2022) einbezogen.
Für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Erklärung orientieren wir uns am Deutschen Nachhaltigkeitskodex und den zehn Leitprinzipien des UN Global Compact. Für die Wesentlichkeitsanalyse wurden § 289c Absatz 3 HGB und die Standards der GRI 2016 zugrunde gelegt. Es wurde jedoch kein Rahmenwerk vollständig angewandt. Für die Erfassung der Energieverbräuche orientiert sich LEONI am Greenhouse Gas Protocol und verwendet im Wesentlichen die Energieumrechungsfaktoren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. LEONI ist seit 2011 Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) und informiert zu den im Berichtszeitraum erzielten Erfolgen und ergriffenen Maßnahmen, um die zehn Prinzipien des UNGCs in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu erfüllen.
Ergänzt wird die nichtfinanzielle Erklärung um Angaben zu Tätigkeiten gemäß Art. 8 Absatz 2 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Tax-VO). Für das Geschäftsjahr 2022 sind die Anteile der taxonomiefähigen sowie die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten für die zwei Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel bezogen auf Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CAPEX) sowie Betriebsausgaben (OPEX) zu berichten.
¹ Vom Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft, aber einer gesonderten Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
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Das Geschäftsmodell des LEONI-Konzerns ist im Kapitel Grundlagen des Konzerns/ Geschäftsmodell beschrieben.
Strategie und Nachhaltigkeitsmanagement-System
Nachhaltigkeit ist ein elementarer Bestandteil der Unternehmenskultur und hat bei LEONI einen hohen Stellenwert. Wir verstehen Nachhaltigkeit als konkrete Aufgabe im gesamten Konzern und wollen diese durch eine nachhaltige Unternehmensführung deutlich weiterentwickeln. Das Nachhaltigkeitsverständnis von LEONI beruht auf der Vision einer Zukunft, in der klimafreundliche und ressourceneffiziente Mobilität für alle Menschen zugänglich ist. Mit unseren Schlüsselkomponenten und -lösungen möchten wir es unseren Kunden ermöglichen, einen Beitrag zur Mobilitätswende und zu verantwortungsvollen Produktions- und Wertschöpfungsketten zu leisten.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat LEONI 2021 das neue Nachhaltigkeitsprogramm ReWire entwickelt, das die bisherige Agenda 2030 ablöst. In diesem Rahmen wurde unser Nachhaltigkeitsengagement auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen fokussiert und deren Relevanz für die Unternehmensstrategie herausgearbeitet. Um dies im Management zu verankern, wurden im Geschäftsjahr 2022 u. a. entsprechende erste globale Schulungen der Führungskräfte in Form eines online Leadership-Trainings durchgeführt. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr die Grundlage für ein globales Nachhaltigkeits-e-Learning für alle LEONI Mitarbeiter*innen vorbereitet, welches in der ersten Jahreshälfte 2023 ausgerollt werden soll.
Außerdem hat LEONI konkrete, messbare Ziele und Meilensteine entlang einer Roadmap, die sich an den zehn Prinzipien des UNGC und den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen orientiert, erarbeitet. Diese konkreten Roadmaps sind den drei Fokusfeldern Klimaschutz, Materialeffizienz & Ressourcenschonung und Anständige Arbeit zugeordnet, um den Fortschritt der Nachhaltigkeit bei LEONI messbar zu machen. Im ersten Fokusfeld Klimaschutz ist das übergeordnete Ziel, durch Reduktion direkter und indirekter Emissionen sowie Ausgleich unvermeidbarer Restemissionen bis 2045 klimaneutral zu werden. Im zweiten Fokusfeld Materialeffizienz & Ressourcenschonung verfolgt LEONI eine ganzheitliche Strategie, um langfristig alle Produkt- und Ressourcenkreisläufe zu schließen. Und im dritten Fokusfeld Anständige Arbeit liegt der Schwerpunkt neben der Attraktivität von LEONI als Arbeitgeber auch auf dem Engagement für die Gemeinden, in denen LEONI- Standorte angesiedelt sind. Aktuell entwickelt LEONI weitere Maßnahmen und Aktivitäten, die zur erfolgreichen Umsetzung der Roadmaps führen. Zudem werden im Bereich der Nachhaltigkeit die Beziehungen zu Interessenvertretern gefestigt.
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LEONI plant ferner, die CSR-Komponente für den Vorstand ab der Performanceperiode 2023 bis 2025 in die Zielerreichungsquote für den Long Term Incentive einfließen zu lassen. Relevante Inhalte im Berichtsjahr sind die Erstellung eines CO₂-Reduktionspfades mit wissenschaftsbasierten Reduktionszielen, in Anlehnung an SBTi (Science Based Targets initiative) mit Basisjahr 2021 und der stärkere Fokus auf das Lieferantenmanagement vor dem Hintergrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Nachhaltigkeitsinformationen und -daten, z. B. Energie- und Wasserverbrauch, werden einmal jährlich zentral erhoben und konsolidiert und bilden eine wesentliche Grundlage für die Überprüfung der Entwicklung und die weitere strategische Ausrichtung des Nachhaltigkeitsmanagements. Dafür nutzt LEONI ein digitales Erfassungssystem, das über elektronische Fragebögen quantitative und qualitative Nachhaltigkeitsdaten von relevanten Einheiten bzw. Standorten erhebt. Zur Gewährleistung der Datenqualität liegt die finale Freigabe der erhobenen Nachhaltigkeitsdaten bei der Geschäftsführung der jeweiligen Unternehmenseinheiten. Die Nachhaltigkeitsdaten im Hinblick auf Mitarbeiter*innen werden über Corporate Human Resources erhoben. Diese Fragebögen zur Erhebung der Nachhaltigkeitsdaten sind 2022 überarbeitet und um weitere Nachhaltigkeitsthemen, wie das Thema Menschenrechte und Emissionsdaten zu Scope 3 (Upstream Berechnung), erweitert worden. Außerdem ist im Jahr 2023 ein Projekt geplant, um die Treibhausgasemissionen von LEONI vollumfänglich (Scope 1-3) zu bilanzieren. Dies ist die Grundlage für eine transparente Darstellung der Emissionsentwicklungen sowie zur Konkretisierung der Reduktionspläne.
Nichtfinanzielle Risiken
Als Konzern mit internationaler Ausrichtung ergeben sich für LEONI regelmäßig Risiken und Chancen durch betriebsbedingte sowie externe Faktoren. Gemäß § 91 Absatz 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Dafür ist bei LEONI ein zentrales und konzernweit gültiges Risikomanagement-System eingerichtet, das dazu beiträgt, den Unternehmenswert von LEONI nachhaltig zu steigern (wertorientierte Unternehmensführung). Entscheidungen müssen der langfristigen Ertragsstärkung und Wettbewerbsfähigkeit des LEONI-Konzerns dienen. Bei Entscheidungen unter Unsicherheit sind auch mögliche Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen.
Im Risikomanagement-System werden alle auf LEONI einwirkenden Risiken systematisch erfasst. Dies umfasst auch Risiken aus nichtfinanziellen Aspekten gemäß §§ 315c i. V. m.
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289c Absatz 3 Nr. 3 und 4 HGB hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange. Diese werden generell als abstrakte Risiken erfasst. Für alle identifizierten Risiken gilt es, Maßnahmen zur Risikomitigierung zu entwickeln und deren Umsetzung kontinuierlich zu überwachen. Im Geschäftsjahr wurden keine sehr wahrscheinlichen Risiken im Sinne von §§ 315c i. V. m. 289c Absatz 3 Nr. 3 und 4 HGB mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf diese Belange identifiziert. Zukünftig wird LEONI Aspekte im Sinne der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stärker in das bereits vorhandene Risikomanagement integrieren, indem beispielsweiße eine regelmäßige aktive Abfrage zu potenziellen Risiken im Hinblick auf Umweltbelange an den LEONI-Standorten erfolgt, um dann notwendige Maßnahmen zu implementieren.
Wesentliche nichtfinanzielle Themen des LEONI-Konzerns
Prozess und Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse
Im Jahr 2021 wurde eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse bei LEONI durchgeführt. Der Prozess der Wesentlichkeitsbestimmung umfasste dabei eine ausführliche Themenrecherche anhand von gesetzlichen Regelungen, Anforderungen von Kunden bzw. Stakeholdern und Anforderungen interner Fachbereiche sowie ein Benchmarking. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Themen nicht nur bei der eigenen Geschäftstätigkeit Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft haben können, sondern auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Auf Basis dieser Betrachtung wurden Themen, die bereits in den Vorjahren in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt waren, neu strukturiert oder benannt, teilweise wurden neue Themen aufgenommen und definiert. Zur Priorisierung der Themen hat die verantwortliche Projektgruppe, bestehend aus dem Nachhaltigkeitsteam und Fachbereichsvertreter*innen, eine quantitative Bewertung vorgenommen, in der die Dimensionen Relevanz für Stakeholder und Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft eingeschätzt wurden. Im Rahmen dieser Analyse wurde zunächst eine Grundgesamtheit potenziell relevanter Nachhaltigkeitsthemen und Fokusfelder evaluiert und validiert, die bei LEONI und in seiner Wertschöpfungskette auf die Umwelt und Gesellschaft einwirken.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
Die Ergebnisse wurden in einer Matrix erfasst, in einem Workshop inhaltlich überprüft und abschließend von Corporate Sustainability, den Fachabteilungen und externen Nachhaltigkeitsberaterinnen nachgeschärft. So wurden die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen der bisherigen Agenda 2030 aktualisiert, um die strategische Grundlage für die zukünftige, nachhaltige Positionierung von LEONI zu schaffen und einen Ausgangspunkt für die Auswahl der zentralen Fokusfelder im Bereich Nachhaltigkeit bei LEONI zu bieten. Das HGB fordert eine Bestimmung von wesentlichen Themen anhand der Betrachtung „Relevant für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft“ und von „Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte“. Gemäß dieser Perspektive wurden die vier Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Anständiger und attraktiver Arbeitgeber, Ökologische und soziale Standards in der Lieferkette sowie Umweltfreundlicher Transport als wesentlich für die nichtfinanzielle Erklärung bestimmt. Die auf der Basis der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse aus dem Jahr 2021 ermittelten Themen wurden im Berichtsjahr auf derselben Grundlage erneut betrachtet und von Corporate Sustainability sowie den Fachexpertinnen im Rahmen eines Steering Committees auf Aktualität hin überprüft. Hierbei wurden die wesentlichen Themen aus dem Vorjahr erneut als solche bestätigt. Darüber hinaus wurden die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheit sowie Umweltschutz an den Standorten wegen steigender Kundenanforderungen und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung wegen zunehmender Bedeutung für LEONI im Hinblick auf passive Korruption in Zusammenarbeit mit Fachbereichsvertreter*innen zusätzlich als wesentlich identifiziert. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse 2021 sowie die 2022 vorgenommenen Änderungen wurden im Berichtsjahr vom Vorstand der LEONI AG verabschiedet.
Zusammengefasster Lagebericht 2022
In nachfolgender Übersicht sind die HGB-Aspekte den wesentlichen Themen des LEONI- Konzerns und den Berichtsinhalten zugeordnet.
| HGB-Aspekte | Wesentliche Themen gemäß HGB-Aspekte | Berichtskapitel und Unterthemen |
|---|---|---|
| Arbeitnehmerbelange | Anständiger und attraktiver Arbeitgeber | Arbeitnehmerbelange |
| Arbeitssicherheit und Gesundheit | • Fairer Umgang mit Mitarbeiter*innen • Diversität • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | |
| Umweltbelange | Energieeffizienz und erneuerbare Energien | Umweltbelange |
| Umweltschutz an den Standorten | • Energieeffizienz und erneuerbare Energien • Umweltschutz • Umweltfreundlicher Transport | |
| Umweltfreundlicher Transport | ||
| Achtung der Menschenrechte | Anständiger und attraktiver Arbeitgeber | Ökologische und soziale Standards in der Lieferkette |
| Ökologische und soziale Standards in der Lieferkette | • Interne Standards • Ökologische und soziale Standards bei Geschäftspartnern | |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | ||
| • Bekämpfung von Korruption und Bestechung | ||
| Sozialbelange | Nicht als wesentliches Thema identifiziert |
Für den Aspekt der Sozialbelange wurden keine wesentlichen Sachverhalte für LEONI im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert, da keine damit verbundenen Angaben für das Verständnis des Geschäftsverlaufs von LEONI, der Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von LEONI als erforderlich eingestuft wurden.
Zusammengefasster Lagebericht 2022
Der Aspekt der Sozialbelange ist für die nichtfinanzielle Erklärung nicht relevant, sondern lediglich relevant im Hinblick auf die Auswirkung der sozialen Belange. Damit ist lediglich eine einfache Wesentlichkeit gegeben und dieser Aspekt nicht berichtspflichtig.
Nachhaltigkeitsorganisation
Das Thema Nachhaltigkeit war bei LEONI bis Januar 2022 im CFO- (Chief Financial Officer) Ressort verankert. Am 1. Februar 2022 ging die Verantwortung für die Nachhaltigkeit bei LEONI auf die neu geschaffene Vorstandsposition CHRO (Chief Human Resources Officer) über. Die CHRO entscheidet in Abstimmung mit dem gesamten Vorstand über die kaufmännischen und strategischen Nachhaltigkeitsziele. Der Bereich Corporate Ethics, Risk & Compliance, in dem unter anderem das Corporate Sustainability Management angesiedelt ist, ist dem Vorstandsbereich CHRO zugeordnet. Das Sustainability Management verantwortet das gruppenweite Nachhaltigkeitsmanagement. Es ist zuständig für Strategie, Ziele und Governance, unterstützt bei der operativen Ausgestaltung der gesetzten Ziele und führt das interne und externe Nachhaltigkeits-Reporting durch. Die operative Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen erfolgt dezentral in den Fachbereichen durch Beteiligung der sog. Management-Areas. Die Schnittstellen zwischen dem Sustainability Management und den operativ umsetzenden Fachbereichen bilden die sog. Sustainability Koordinatoren. Sustainability Koordinatoren werden derzeit in den Bereichen Human Resources, Research & Development, Safety-Health-Environment, Sales, Strategic Purchasing und Value Chain Management eingesetzt. Damit wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeitsziele in allen Management-Areas verankert sind. Der Austausch zu sämtlichen Nachhaltigkeitsthemen, -projekten und -maßnahmen erfolgt über das Sustainability Management in regelmäßigen Working Groups mit den Sustainability Koordinatoren. Ferner berichtet die Abteilung Corporate Ethics, Risk & Compliance dem Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss. Der Gesamtvorstand wird von der Bereichsleitung Corporate Ethics, Risk & Compliance regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit informiert und in wesentliche Entscheidungen eingebunden. Als zentrales Nachhaltigkeitsgremium fungiert das Sustainability Steering Committee. Es berät je nach Bedarf zwei- bis dreimal jährlich über die strategischen Weichenstellungen und stellt die in jeder Management-Area identifizierten Handlungsfelder und Zielvorgaben vor. Schließlich stimmt das Steering Committee die geplanten Inhalte und Maßnahmen zur Entscheidungsvorlage für den Vorstand ab. Corporate Ethics, Risk & Compliance verantwortet die Sitzungen und legt dem Vorstand die Ergebnisse aus dem Gremium zur Entscheidung vor. In der ersten Hälfte des Berichtsjahres war diese Aufgabe noch auf das Sustainability Project Steering Committee und die Divisionsleitungen übertragen.
Zusammengefasster Lagebericht 2022
Arbeitnehmerbelange
Das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen hat für LEONI höchste Priorität. Die organisatorische und systematische Förderung und Steuerung von Arbeitnehmerbelangen liegt auf internationaler Ebene in der Verantwortung von HR Governance. Seit Februar 2022 führt die CHRO und Arbeitsdirektorin das CHRO-Ressort, dem u. a. der Bereich HR Governance unmittelbar zugeordnet ist. Der Leiter des Bereichs HR Governance berichtet an die CHRO. Die Positionierung und stetige Entwicklung als anständiger und attraktiver Arbeitgeber sind gerade für LEONI als Unternehmen mit einer sehr personalintensiven Produktion ein wichtiges Thema. Deshalb stehen die Mitarbeiterinnen und deren langfristige Bindung im Fokus. Gute Arbeitsbedingungen und die zukunftsorientierte und nachhaltige Ausrichtung als Arbeitgeber sind grundlegende Bausteine unseres Erfolgs. Insbesondere die CHRO-Strategie hat zum Ziel, ein beschäftigtenzentriertes Arbeitsumfeld und attraktive Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und auszubauen, um Mitarbeiterinnen zu engagieren und nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Zum Ende des Berichtsjahres waren rund 3,3 Prozent, d. h. 3.117 (WSD¹ : 1.705, WCS: 1.412) [Vorjahr: 4,3 Prozent mit 4.323 Mitarbeiterinnen (WSD: 1.534, WCS: 2.789)] Mitarbeiterinnen des LEONI-Konzerns in Deutschland angestellt, während der restliche Teil der Mitarbeiterinnen an nicht deutschen Standorten tätig war. Die lokale Verantwortung für die Mitarbeiterinnen liegt bei der Geschäftsführung der Standorte in den jeweiligen Ländern. Die regionalen bzw. bereichsübergreifenden HR-Verantwortlichen sind zuständig für das Recruiting und die Bindung von Mitarbeiterinnen sowie für die Umsetzung der zentralen Governance Regelungen und Vorgaben im Bereich HR. Die Mitarbeiterinnen sind der zentrale Erfolgsfaktor für LEONI. Deshalb legen wir einen besonderen Fokus auf deren Zufriedenheit und Qualifikation. Daneben werden für die LEONI Mitarbeiterinnen relevante Themen wie beispielsweise Gesundheitsvorsorge oder Altersvorsorge durch verschiedene Aktivitäten und Aktionen adressiert und entsprechende Angebote zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise werden Mitarbeiterinnen an das Unternehmen gebunden und LEONI bleibt dauerhaft als Arbeitgeber attraktiv. Darüber hinaus unterstützt LEONI verschiedene soziale Projekte, um das Gemeinwohl an den Standorten zu fördern. Im Berichtsjahr wurden zahlreiche verschiedenartige Projekte durchgeführt, beispielsweise eine Müllsammelaktion in Serbien, ein Umwelttag in Bulgarien oder die Unterstützung der Familien der LEONI-Mitarbeiterinnen in der Ukraine. Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 an jedem Standort von LEONI weltweit mindestens ein soziales Projekt pro Jahr zu unterstützen. Dieser Wert wird von einer Vielzahl der LEONI-Standorte bereits jetzt erreicht. Im Rahmen des Selbstverständnisses von LEONI als anständiger Arbeitgeber wird großer Wert auf einen fairen Umgang sowie die Förderung von Vielfalt im Unternehmen gelegt.
Fairer Umgang mit Mitarbeiter*innen
LEONI schafft weltweit für alle Mitarbeiter*innen ein Arbeitsumfeld, das gute Arbeitsbedingungen bietet und sowohl bei der Anstellung als auch während der Beschäftigung frei von Diskriminierung ist sowie die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sichert.
¹ Soweit nicht anderweitig ausgewiesen beinhalten alle in der NFE genannten WSD-Kennzahlen die Kennzahlen der LEONI AG.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
5.2.1 Gesellschaftliche Verantwortung
Ein generelles Diskriminierungsverbot ist unter anderem im LEONI Code of Conduct und in der LEONI Sozialcharta verankert. Darüber hinaus fordert die Sozialcharta mindestens die Einhaltung der jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Vergütung und Mindestlohn, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Arbeits- und Urlaubszeiten.
Im Berichtsjahr hat LEONI ein umfassendes Programm zur Förderung der Unternehmenskultur aufgesetzt und weltweit ausgerollt. Darin sind die fünf zentralen LEONI- Grundwerte definiert: Care, Result Orientation, Respect, Responsibility und Collaboration. Diese Grundwerte werden um entsprechende Verhaltensleitbilder ergänzt und als Teil von Führungstrainings, Seminaren und weiteren Veranstaltungen und Dialogformaten sukzessive in der Organisation verankert. Die Initiative setzt bei der Verankerung der Werte auf ein Zusammenspiel von dezentralen, auf das jeweilige Land und die entsprechende Kultur ausgelegten Aktivitäten sowie zentralen Angeboten und Konzepten. Die jeweiligen Maßnahmen, Konzepte und Ideen werden zentral auf einer Austauschplattform zusammengeführt und allen Verantwortlichen bereitgestellt, um hierdurch einen Transfer erfolgreicher Aktivitäten zwischen allen Ländern sicherzustellen. Mithilfe der Toolbox Value@Work erhalten die Führungskräfte insbesondere konkrete Hilfestellungen zur Umsetzung der Unternehmenswerte im betrieblichen Alltag, u. a. ein detailliertes Informationspaket sowie Materialien zur Durchführung von Workshops im Team.
Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr eine globale Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit durchgeführt. Im Rahmen von Voices@LEONI 2022 wurden rund 92.000 Mitarbeiter*innen (WSD) weltweit befragt. Die Befragung umfasste 22 standardisierte Fragen in drei Kategorien sowie fünf länderspezifische und vier demographische Fragen. Die Teilnahmequote lag bei 74 Prozent. Die Befragung im Berichtsjahr bildet die Ausgangs- und Vergleichsbasis für weitere regelmäßige Befragungen in der Zukunft, da die letzte Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit bereits mehrere Jahre zurückliegt. Zudem wird im Jahr 2023 ein Follow-up Prozess etabliert, um auf lokaler, auf Landes- sowie auf internationaler Ebene auf Basis der Umfrageergebnisse sowohl Handlungsfelder zu identifizieren als auch Maßnahmen zur Verbesserung zu definieren und umzusetzen.
Diversität
Vielfalt – im Hinblick auf Geschlecht, Alter, kulturelle Herkunft, ethnische sowie berufliche Hintergründe und Denkweisen – sieht LEONI als Schlüssel, um die immer komplexer werdenden Aufgaben und Herausforderungen in heterogenen Teams erfolgreich bewältigen zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der personalintensiven ausländischen Standorte ist es der Anspruch von LEONI, eine Unternehmenskultur zu erhalten, die auf gegenseitigem Respekt in der internationalen Zusammenarbeit basiert und in den LEONI- Grundwerten entsprechend verankert ist.
Im Berichtsjahr belief sich der Frauenanteil in den obersten drei Führungsebenen (gemäß Mercer Level 1-3, ohne Vorstand) bei WSD auf 17,0 Prozent [Vorjahr: WSD 16,4 Prozent]. Die Gesamtbelegschaft war weltweit zu 55,2 Prozent weiblich (WSD: 56,6 Prozent, WCS: 22,2 Prozent) [Vorjahr: 52,1 Prozent (WSD: 53,9 Prozent, WCS: 30,1 Prozent)].
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich LEONI zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil in den obersten drei Führungsebenen (gemäß Mercer-Level 1-3, ohne Vorstand) weiter zu erhöhen, bis zum Jahr 2030 auf 20 Prozent ¹. Der Frauenanteil in Führungspositionen über alle Level hinweg soll bis zum Jahr 2040 auf 40 Prozent steigen. Der Anteil von mindestens einem weiblichen Mitglied auf Vorstandsebene soll kontinuierlich gehalten werden. Hierbei setzt LEONI insbesondere darauf, interne Kandidatinnen zu fördern und auf höhere Funktionen zu entwickeln. Des Weiteren wird bei externen Einstellungen auf den obersten Führungsebenen darauf geachtet, dass grundsätzlich eine geeignete weibliche Kandidatin Teil der engeren Personalauswahl ist. Insgesamt ist LEONI auf einem guten Weg zur Zielerreichung: Der Anteil weiblicher Führungskräfte über alle Level betrug im Berichtsjahr 33,6 Prozent für WSD.
Internationale Erfahrung und Auslandsaufenthalte sind ein zentrales Element in der Entwicklung der LEONI-Führungskräfte. Die dadurch geförderten fachlichen, persönlichen und interkulturellen Kompetenzen qualifizieren Mitarbeiterinnen für Positionen in verschiedenen Führungsebenen. Im Berichtsjahr wurden 67 Mitarbeiterinnen (WSD: 62, WCS: 5) [Vorjahr: 103 (WSD: 97, WCS: 6)] von LEONI in andere Länder entsandt, um dort Aufgaben im Management wahrzunehmen oder an zentralen Projekten (z. B. Standortaufbau, Produktanläufe) mitzuarbeiten.
¹ Im Vorjahr bezog sich das gesetzte Ziel auf zwei Führungsebenen. Aufgrund Neustrukturierung der Organisation sind die Mercer Level vereinheitlicht und damit das Ziel des Frauenanteils auf drei Führungsebenen ausgeweitet worden.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Für LEONI ist die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes für die Mitarbeiter*innen eine grundlegende Verpflichtung. Eine große Herausforderung in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz war auch im Berichtsjahr der Umgang mit der Covid-19-Pandemie. Hierfür wurden die 2021 eingeführten Covid-Präventionsmaßnahmen fortgesetzt. Die definierten Maßnahmen wurden von segmentspezifischen Task Forces umgesetzt, sodass die LEONI-Standorte bedarfsgerecht auf die jeweilige Situation reagieren konnten. Alle Covid-Infektionen an den Standorten weltweit wurden vom LEONI-Vorstand in einem globalen Covid-Bericht überwacht.
Die Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Einhaltung entsprechender Standards sind zentrale Ziele unserer SHE- (Safety, Health, Environment) Politik. Diese enthält folgende Grundsätze für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:
- Soziales und ökologisches Handeln sind zentrale Unternehmensziele.
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sind Bestandteil jeder Führungsverantwortung.
- Bereitstellen von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen durch Beseitigung von Gefahren und Verringerung von Risiken zur Vermeidung von arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen.
- Fortlaufende Verbesserung der Maßnahmen zu Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.
- Einhaltung aller bindenden Verpflichtungen zu Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (rechtliche und andere Anforderungen).
- Die gültigen nationalen Standards sind unsere Mindestanforderungen.
- Schaffen und Fördern von gegenseitigem Vertrauen durch Dialog mit allen beteiligten Interessensgruppen intern, insbesondere mit unseren Mitarbeiterinnen und deren Vertreterinnen.
Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, setzt LEONI zunehmend international anerkannte Standards um. Im Geschäftsjahr wurde die standortübergreifende ISO 45001 Zertifizierung der Division WSD erweitert. WSD hat im Geschäftsjahr 32 (Vorjahr: 32) von insgesamt 48 Produktionsstandorten nach diesem Standard zertifiziert. LEONI hat sich das Ziel gesetzt, alle Produktionsstandorte der WSD bis Ende 2025 nach ISO 45001 zu zertifizieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ein Zertifizierungsplan aufgesetzt, nach welchem alle fehlenden Produktionsstandorte bis zum Jahr 2025 zertifiziert werden sollen.
Außerdem werden im Rahmen der jährlichen Datenerhebung an allen relevanten Standorten konzernweit Arbeitsunfälle sowie Aktivitäten in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Notfallmanagement erfasst. In der Division WCS ist ein Standort der BG AM nach ISO 45001 zertifiziert. Auch die BG PS der Division WCS garantiert die Einhaltung der deutschen Arbeitsnormen und trifft angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Bei der BG PS sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – neben der Verpflichtung zur Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben – Bestandteil des integrierten Managementsystems. Die Verantwortung für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz liegt beim COO des Geschäftsbereichs, der von der SHE-Funktion fachlich unterstützt wird. Auf Bereichsebene werden Politik, Strategie und Ziele, bereichsweite SHE-Projekte und deren Förderung sowie die internen Mindeststandards festgelegt, budgetiert und verfolgt. Die jährlichen strategischen Ziele und ggf. die Programme leiten sich aus der Evaluierung und dem jährlichen Management Review ab. Um eine kontinuierliche Kommunikation zu Arbeitsschutzthemen zu gewährleisten, werden der COO und der SVP Qualitätsmanagement & SHE vom Country Manager über die Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen bei der WSD monatlich und bei der WCS jährlich informiert.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich LEONI zum Ziel gesetzt, bis 2023 konzernweit eine Quote von 0,3 Unfällen pro 100 Mitarbeiter*innen zu erreichen bzw. nicht zu überschreiten. Auch im Berichtsjahr fanden zahlreiche Initiativen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit statt, beispielsweise die Einführung der zehn goldenen Sicherheitsregeln.
Die Anzahl der Arbeitsunfälle betrug im Berichtsjahr 253 (WSD: 156, WCS/BG AM: 80, BG PS: 17) [Vorjahr: 361 (WSD: 273, WCS/BG AM: 73, BG PS: 15)]. Damit liegt die Quote für das Berichtsjahr im Konzern bei 0,25 Unfällen pro 100 Mitarbeiter*innen.
Umweltbelange
Der Umweltschutz soll bei LEONI durch einen präventiven Ansatz im Sinne des UN Global Compact unterstützt werden. Umweltschutz ist als zentrales Thema im LEONI Code of Conduct verankert. LEONI verfügt über ein Umweltmanagementsystem nach international anerkannten Standards wie ISO 14001 und EMAS III (Eco-Management and Audit Scheme). Dieses zielt darauf ab, die Auswirkungen der Produktionsprozesse auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten.# Zusammengefasster Lagebericht 2022 69
Insbesondere strebt LEONI die Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO 2 -Emissionen als Beitrag zum Klimaschutz an. An den Produktionsstandorten außerhalb Deutschlands tragen Q-SHE-Manager die Verantwortung für die Einhaltung der unternehmensweiten und der jeweiligen nationalen SHE Anforderungen. An allen Produktionsstandorten der WSD und der BG AM liegt eine ISO 14001 Zertifizierung vor. Die BG PS der Division WCS hat im Berichtsjahr an zwei von fünf Standorten ein Umweltmanagementsysteme nach EMAS III betrieben, das Bestandteil des integrierten Managementsystem ist. Ferner werden bei der BG PS Umweltziele und -projekte gemäß des Umweltprogramms der ISO 14001 und EMAS für die Jahre 2022 bis 2024 konsequent verfolgt. Sämtliche europäischen Standorte der BG AM werden bis spätestens 2030 ausschließlich Grünstrom beziehen. Die deutschen Standorte werden bereits ab dem Jahr 2023 ausschließlich Grünstrom beziehen. Außerdem ist die BG AM seit Anfang 2022 in der Lage, den Product Carbon Footprint für einen Großteil des Portfolios zu berechnen.
Richtlinien, Strukturen und Prozesse
Um negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima kontinuierlich zu verringern, hat LEONI globale Umweltleitlinien entwickelt, die für alle Standorte gelten. Der SVP Qualitätsmanagement & SHE trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des LEONI-Umweltmanagementsystems mit Unterstützung eines SHE-Zentralteams. Darüber hinaus werden pro Land, in dem LEONI tätig ist, ein Qualitätsmanagement & SHE-Manager ernannt, um die Produktionsstandorte bei der Umsetzung zu unterstützen und geeignete Maßnahmen zu identifizieren. Zusätzlich werden an jedem Standort SHE-Teamleiter ernannt. Sie sorgen dafür, dass die relevanten Regeln und Vorschriften im Managementsystem hinterlegt und alle Prozesse gesetzeskonform sind. Wenn Maßnahmen erforderlich sind, müssen die SHE-Teamleiter die notwendigen Vorkehrungen treffen. Dies kann durch die Erteilung einer standortspezifischen Verfahrens- oder Arbeitsanweisung erfolgen. Regelmäßige interne und externe Audits sowie Compliance-Kontrollen stellen die Einhaltung der gesetzlichen und internen Anforderungen sicher. Ergeben sich daraus Möglichkeiten zur Optimierung von Prozessen und Handlungen, definiert LEONI konkrete Maßnahmen. Die Umsetzung wird durch regelmäßige sequenzielle Audits bewertet und die Ergebnisse fließen in die jährlichen Management-Überprüfungen ein.
Ziele und Ergebnisse - effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen
LEONI optimiert seine Geschäftsprozesse unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten und gestaltet sie so, dass immer weniger Ressourcen benötigt werden. Dazu
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hat LEONI eine Vergleichsmaßnahme zur Erfassung des Wasser- und Abfallverbrauchs pro produzierte Stunde eingeführt. Die WSD hat Ziele in den Zielvorgaben (Target Guidance) festgelegt und kommuniziert. Dieser Zielleitfaden bietet den Standorten eine Orientierung für die Festlegung von Zielen und die Planung nachhaltiger Maßnahmen zur Erreichung der Ziele in ihrem Verantwortungsbereich. Die Zielvorgaben basieren auf der Datenerhebung aus dem Nachhaltigkeitsbericht, aus der die Aufschlüsselung nach Standorten definiert ist. Außerdem wurde im Berichtsjahr bei LEONI eine SharePoint-Plattform bei der WSD eingeführt, auf der die Standorte ihre Ergebnisse basierend auf diesem Vergleich eingeben. Die Eingabe der monatlichen SHE-KPI-Werte wird zentral durch ein SharePoint-Reporting unterstützt. Im Jahr 2023 wird die WSD die Werte direkt in einem SharePoint sammeln, was den Prozess effizienter machen und die Datenqualität verbessern wird. Da alle Produktionsstandorte der WSD nach ISO 14001 zertifiziert sind, haben sich diese im Rahmen ihrer standortspezifischen Umweltprogramme eigene Ziele zur Verbesserung ihrer Umweltleistung gesetzt. Ziel ist es, einen definierten Jahresverbrauch an Ressourcen nicht zu überschreiten. Auch im Geschäftsbereich WCS gibt es qualitative Ziele (z. B. Energieeffizienzmaßnahmen sowie weitere Umweltzertifizierungen), die gemäß eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses verfolgt werden. So ist am WCS-Standort Roth eine Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsmaschine im Betrieb. Dadurch wird die bei Erzeugung von Strom entstehende Wärme effizient für weitere Prozesse genutzt.
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Der Klimaschutz ist bei LEONI im Code of Conduct als gemeinsame Aufgabe aller LEONI-Mitarbeiter*innen fest verankert. Um Treibhausgasemissionen und weitere Umweltfolgen jedes LEONI-Standorts zu minimieren, setzen wir auf ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem entsprechend international anerkannten Standards. Im Geschäftsjahr 2022 waren alle 66 Produktionsstandorte (WSD: 51, WCS: 10, BG PS: 5) [Vorjahr: 68 Standorte (WSD: 53, WCS: 10, BG PS: 5)] nach ISO 14001 zertifiziert. Bei der WSD werden alle neuen Produktionsstandorte innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Serienproduktion nach ISO 14001 zertifiziert. Nicht produzierende Standorte werden nur auf Anfrage der Standorte zertifiziert, müssen hierfür aber interne WSD–SHE Standards erfüllen, die wiederum den ISO 14001 Anforderungen entsprechen. Im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist es das langfristige Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren sowie ab 2045 vollständig zu kompensieren. Um das Ziel zu erreichen, setzt LEONI sowohl auf erneuerbare Energien an allen LEONI-Standorten
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als auch auf Maßnahmen, um die Energieeffizienz voranzutreiben. Die betreffenden Standorte definieren Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Photovoltaikanlagen, Stromabnahmeverträge und I-REC-Zertifikate (Internationales Zertifikat für erneuerbare Energien), die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Infrastruktur angemessen sind, und verfolgen diese im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Um geeignete Maßnahmen zum Erreichen der wissenschaftsbasierten Reduktionsziele ergreifen zu können, ist der vollständige CO₂-Fußabdruck von LEONI inklusive indirekter Emissionen zu berechnen. CO₂-Emissionen entstehen bei LEONI sowohl bei der Produktion als auch entlang der gesamten damit verbundenen Wertschöpfungskette. In Anlehnung an die Grundsätze des Greenhouse Gas Protocol werden die Emissionen in drei Scopes kategorisiert. Im Berichtsjahr hat LEONI deshalb ein Projekt implementiert, dessen Ziel es ist, die Treibhausgasemissionen 2023 vollumfänglich mit allen drei Scopes zu bilanzieren. Daraus sollen anschließend die richtigen strategischen Schlüsse gezogen werden, um die Emissionen entlang des definierten Pfads zu reduzieren. Seit dem zweiten Quartal 2022 werden Reduktionsmaßnahmen über alle wesentlichen Kategorien der Scopes 1 und 2 hinweg definiert und im Rahmen eines Pilotprojekts in Rumänien bewertet und gemessen. Dies hat Aufschluss darüber gegeben, mit welchen Maßnahmen die wissenschaftsbasierten Reduktionsziele am effektivsten und kosteneffizientesten erreicht werden können. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse konnten anschließend unterschiedliche Emissionsszenarien für LEONI modelliert werden, um daraus realistische Reduktionsziele abzuleiten. Generell ist es das Ziel des LEONI-Konzerns, den Energieverbrauch in den Standorten jährlich weiter zu reduzieren. Dementsprechend definieren die Standorte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufbauten und infrastrukturellen Besonderheiten geeignete Energieeffizienzprojekte und setzen diese um. Die Division WSD plant außerdem bis 2025 ein Energiemanagementsystem ISO 50001 für alle Produktionsstandorten einzuführen. Bei der BG AM der Division WCS waren im Berichtsjahr vier Standorte nach einem Energiemanagement-System nach ISO 50001 zertifiziert. Auf der Grundlage der Datenerhebung 2022 hinsichtlich erneuerbarer Energien an den LEONI-Standorten hatten wir im Berichtsjahr einen Anteil von 8 Prozent unseres verbrauchten Stroms aus ausschließlich regenerativen Energiequellen im Verhältnis zu dem gesamten verbrauchten Strom bezogen. Zusätzlich haben wir, im Verhältnis zum gesamten verbrauchten Strom, einen Anteil von 0,4 Prozent Strom aus eigenen regenerativen Quellen
Zusammengefasster Lagebericht 2022 72
(Photovoltaikanlagen) erzeugt. Die entsprechenden Daten wurden im Berichtsjahr erstmals erhoben und ausgewertet. Da in einigen Ländern die eigene Energieerzeugung gedeckelt ist, plant LEONI zur CO₂-Reduktion den Kauf von grünem Strom und I-REC-Zertifikaten. Die länderspezifischen Fahrpläne für den Verbrauch grüner Energie werden von der zentralen SHE-Abteilung überwacht. Zusätzlich wird LEONI im Jahr 2023 an folgenden Standorten Photovoltaikanlagen installieren: Rumänien, Marokko, Tunesien und Portugal. Für alle Standorte der BG AM wurde eine Machbarkeitsstudie für die Nutzung von Photovoltaik durchgeführt. Dabei wurde sowohl der aktuelle Energieverbrauch als auch der Stromlastgang für die Auslegung einer Photovoltaikanlage analysiert. Des Weiteren wurden die Traglast der Hallendächer und unterschiedliche Betreibermodelle (LEONI-Kauf und Investorenmodell) geprüft. Für die Priorisierung der Umsetzung wurde eine Kosten-/Nutzen-Analyse erstellt.
Der Energieverbrauch ¹ betrug im Berichtsjahr 445.643 MWh (Vorjahr: 500.549 MWh). Der Energieverbrauch pro 1 Mio. € Umsatz betrug 87,5 MWh und sank damit gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: 97,8 MWh).
Umweltfreundlicher Transport
Im Bereich Umweltfreundlicher Transport arbeitet LEONI an verschiedenen Themen, die zur Reduzierung von CO₂-Emissionen aus mit unseren Geschäftsaktivitäten verbundenen Transporten beitragen können. Aufgrund der Distanzen zwischen Produktionsstandorten von LEONI und den Kunden müssen teilweise lange Transportstrecken zurückgelegt werden (Inbound/Outbound), die mit entsprechenden Emissionen einhergehen.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
Umweltschutz
Für den Gesamtenergieverbrauch wurde der Einsatz nachfolgender Energieträger erfasst: Strom, Diesel, Bioethanol, Öl (Heizöl und unspezifisches Öl), Gas (CNG, LNG, LPG, natürliches und unspezifisches Gas) und Holzpellets. Die Vorjahreswerte wurden nicht an den für das Berichtsjahr veränderten Konsolidierungskreis angepasst.
Um mögliche Handlungsfelder und Schwerpunkte hinsichtlich umweltfreundlichen Transports zu identifizieren, arbeitet LEONI in einem ersten Schritt an der Ermittlung der CO 2 -Emissionen für das bestehende Transportnetzwerk (Ist-Aufnahme). Hierbei wird zuerst untersucht, wie die CO 2 -Emissionen in Zukunft ermittelt werden können. Derzeit werden folgende Optionen für die Ermittlung der CO 2 -Emissionen bewertet:
- Kalkulation und Bereitstellung der CO 2- Emissionen durch die eingesetzten Transport- und Lagerdienstleister.
- Kalkulation der CO 2 -Emissionen auf Basis einer Übersicht über die verschiedenen Transportströme durch einen externen Dienstleister (Transportlanes, Anzahl Transporte je Lane, gefahrene Kilometer, transportiertes Gewicht, eingesetztes Transportmittel usw.).
- Automatisierte Kalkulation der CO 2 -Emissionen durch das Transportmanagement-Tool von LEONI.
Im Bereich Verpackung setzt LEONI weiterhin auf den Einsatz von Mehrwegverpackungen für den Transport der Fertigprodukte von den Produktionsstandorten zu den verschiedenen Kundenstandorten. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der Entwicklung volumenreduzierbarer Ladungsträger. Dadurch können Transporte für die Rückführung der Behälter zum Produktionsstandort eingespart und CO 2 -Emissionen reduziert werden. Für die nächsten Jahre wurden hierfür erhebliche Investitionen in der Budget- und Mittelfristplanung eingestellt.
Ökologische und soziale Standards in der Lieferkette
Interne Standards
Ein wichtiges Anliegen für den LEONI-Konzern ist die Wahrung der Menschenrechte im Unternehmen und entlang der Lieferkette. Dabei ist die ethisch und rechtlich einwandfreie Beschaffung von großer Relevanz. Ausweislich des LEONI Code of Conduct, der Sozialcharta und unserer allgemeinen Einkaufsbedingungen bekennen wir uns dazu, die Menschenrechte zu achten und zu wahren, und fordern dazu auf, moderne Sklaverei und Menschenhandel im Rahmen unseres eigenen Geschäftsbereichs und in der Lieferkette zu verhindern. Dieses Bekenntnis wird durch die Erklärung zur Achtung der Menschenrechte, laut der Menschenrechtsverletzungen nicht geduldet und Verstöße sanktioniert werden, unterstrichen.
Zur Vorbereitung auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat LEONI im Berichtsjahr das Projekt Human Rights durchgeführt. In diesem Rahmen wird derzeit eine Richtlinie zum Thema Menschenrechte sowie interne online Schulungen zum Thema Menschenrechte für jede*n aktive*n Mitarbeiter*in mit personalisiertem Netzwerkzugang erstellt. Darüber hinaus wird zur Feststellung menschenrechtlicher Risiken innerhalb des Konzerns eine Risikoanalyse konzipiert und ein erstes Pilotprojekt am Standort Mexiko durchgeführt. Die interne Risikoanalyse wird im Jahr 2023 bei allen LEONI-Standorten ausgerollt werden.
Weiteren ökologischen und sozialen Standards wird LEONI mit Zertifizierungen der Produktionsstandorte nach ISO 14001 gerecht.
Ökologische und soziale Standards bei Geschäftspartnern in der Lieferkette
Unser Code of Conduct für Geschäftspartner stellt sicher, dass die Einhaltung der Menschenrechte von Geschäftspartnern und Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette gewährleistet wird. Der hierzu im Jahr 2019 veröffentlichte LEONI Code of Conduct für Geschäftspartner wurde 2021 im Hinblick auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen weiterentwickelt sowie um konkrete Erwartungen zu Umwelt- und Klimaschutzthemen ergänzt.
Bevor LEONI eine Geschäftsverbindung eingeht, durchlaufen Lieferanten für Produktionsmaterial einen Lieferantenqualifizierungsprozess. Derzeit ist in den allgemeinen Einkaufsbedingungen festgehalten, dass LEONI erwartet, dass Geschäftspartner die Prinzipien des UN Global Compact einhalten. Ein neuer Lieferant wird im Rahmen des Lieferantenqualifizierungsprozesses nur dann freigegeben, wenn er diesen Prinzipien zugestimmt hat oder nachweisen kann, dass er einen gleichwertigen Code of Conduct in seinem Unternehmen etabliert hat und einhält. Im Rahmen der Freigabeprozesse füllen Lieferanten darüber hinaus ein Self-Assessment aus, in dem nicht nur Lieferbedingungen und kommerzielle Themen abgefragt werden, sondern auch Maßnahmen zum Umweltschutz wie Zertifizierungen (z. B. ISO 14001).
Diese Anforderungen stellt LEONI derzeit nur an Produktionsmaterial-Lieferanten, für die ein zentraler Lieferantenqualifizierungsprozess sowie eine zentrale Freigabe vorgeschrieben sind. Bei Setzteillieferanten, die von Kunden als Zulieferanten vorbestimmt werden, werden diese Anforderungen derzeit nicht von LEONI nachverfolgt, da dies in der Verantwortung der nominierenden Kunden liegt (Auswahlprozess).
Für die Lieferanten von Nicht-Produktionsmaterial gibt es derzeit keinen zentralen Lieferantenqualifizierungsprozess. Jeder Neulieferant erhält den gleichen Self-Assessment Fragebogen, wie er bei den Lieferanten für Produktionsmaterial angewendet wird. Derzeit werden die allgemeinen Einkaufsbedingungen für Nicht-Produktionsmaterial überarbeitet, darin sind die gleichen Anforderungen aufgeführt, wie bei den allgemeinen Einkaufsbedingungen für Produktionsmaterial-Lieferanten.
Eine explizite Bewertung der Lieferanten nach Nachhaltigkeitskriterien hat bislang nicht stattgefunden. Bisher wurden mittels Lieferantenselbstauskunftsfragebogen die Gültigkeit der Umweltzertifikate von einem internen Service Team abgefragt, überprüft und gegebenenfalls neu beim Lieferanten angefordert.
In Vorbereitung auf das LkSG hat LEONI 2022 Nachhaltigkeit als eine eigene Säule für die Bewertung von Schlüssellieferanten festgelegt. Diese Bewertung berücksichtigt die Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten, die durch die Auswertung unseres Dienstleisters NQC bewertet werden, die Einhaltung des LEONI Code of Conduct for Business Partner, die Datentransparenz und -qualität sowie die Zusammenarbeit der Lieferanten mit LEONI in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele. Die relevanten Lieferanten wurden im Berichtsjahr über den neuen Bewertungsprozess informiert.
Im ersten Quartal 2023 wird LEONI die Lieferantenbewertung für das zweite Halbjahr 2022 durchführen. Auf Basis dieser Bewertung werden wir bei Bedarf Maßnahmen von den betroffenen Lieferanten einfordern und gegebenenfalls eigene zusätzliche Aktivitäten festlegen. Sollten im Bewertungszeitraum schwerwiegende Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltrechte gemeldet und bestätigt werden, erhält der betroffene Lieferant, abgesehen von den möglichen rechtlichen und weitergehenden Konsequenzen in Bezug auf die Geschäftsbeziehung, eine C-Einstufung für die Nachhaltigkeit (niedrigste mögliche Bewertungsstufe in der Lieferantenbewertung).
LEONI hat im Berichtsjahr die Einführung einer Einkaufssoftware beschlossen, die einen zentralisierten Lieferanten Onboarding Prozess systematisch abbildet. Diese Software wird ab dem ersten Quartal 2023 für die Produktionsmaterial-Lieferanten und ab dem ersten Quartal 2024 für die Nicht-Produktionsmaterial-Lieferanten angewendet. Das Konzept zur Qualifizierung von Lieferanten sieht auch Nachhaltigkeitskriterien vor. Zusätzlich ist der LEONI Code of Conduct für Geschäftspartner in den LEONI-Standardverträgen integriert, sodass jeder neu beauftragte Lieferant den Code of Conduct für Geschäftspartner anerkennen muss. Die Anpassung des Lieferanten-Auditprozesses in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte wird 2023 erfolgen.
Basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse wurden seitens LEONI die Initiativen Ecological and Social Standards along the entire Value Chain und Transparency of the Value Chain initiiert.
Die Initiative Ecological and Social Standards along the Entire Value Chain wurde ins Leben gerufen, um die nachweisliche Sicherstellung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette voranzutreiben. Ziele dieser Initiative sind u. a. Transparenz über die Risiken für die Einhaltung der ökologischen und sozialen Standards innerhalb der Wertschöpfungskette, Integration der Nachhaltigkeitskriterien innerhalb der Einkaufs- und Lieferantenmanagement-Prozesse sowie die Akzeptanz des LEONI Code of Conducts for Business Partner. Zur Erreichung dieser Ziele hat LEONI einen Aktivitätenplan definiert, der regelmäßig verfolgt wird.
Die Initiative Transparency of the Value Chain wurde gegründet, um die erforderliche Transparenz in der Lieferkette sicherzustellen. Mit dieser Initiative werden u. a. folgende Ziele verfolgt: Transparenz für Lieferanten von Produktionsmaterial (Fokus auf Schlüssellieferanten), die Einführung von CO 2 -Berechnungen für alle Produkte und die beschriebene Umsetzung der Lieferantenbewertung in Bezug auf die Nachhaltigkeit.
Im Berichtsjahr hat die BG AM der Division WCS mit der Abfrage des PCF (Product Carbon Footprint) bei ihren Vormaterial-Lieferanten begonnen. Die erhaltenen Daten helfen der BG AM einerseits, dabei den eigenen PCF zu ermitteln, und andererseits, einen besseren Überblick über die Scope 3 Emissionen zu bekommen. Im nächsten Schritt können diese Informationen verwendet werden, um Aufträge und Bestellungen anhand ökologischer Kriterien gezielter zu steuern.
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Integrität und Compliance als elementare Unternehmensleitbilder prägen unser unternehmerisches Handeln. Wesentliche Zielsetzung des Compliance Management Systems ist es, regelkonformes Verhalten dauerhaft im Denken und Handeln aller LEONI Mitarbeiter*innen zu verankern und die Compliance Kultur nachhaltig zu stärken. Wir setzen dafür intern darauf, unsere Mitarbeiter*innen einschließlich aller Führungskräfte zu sensibilisieren.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
Um dies sicherzustellen, werden regelmäßig sowohl Onboarding- als auch Auffrischungsschulungen für alle Mitarbeiterinnen mit Bildschirmarbeitsplatz durchgeführt. Die Effektivität des Compliance Management Systems wird regelmäßig durch externe Prüferinnen nach IDW-Prüfungsstandard 980 überprüft. Mithilfe des konzernweiten Compliance Management Systems von LEONI wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Regelungen sichergestellt. Im Fokus des Compliance Management Systems steht deshalb insbesondere, potenzielle strukturelle Korruptionsrisiken zu identifizieren sowie Korruption und nicht Compliance konformes Verhalten innerhalb des Unternehmens zu vermeiden. Mit der Bekämpfung von Compliance Risiken – insbesondere hinsichtlich Bestechung und Korruption – verfolgt LEONI das Ziel, seinen Geschäftserfolg abzusichern. Grundlage unseres Compliance Verständnisses ist der für alle Mitarbeiter*innen verbindlich geltende LEONI Code of Conduct. Das Compliance Management System von LEONI basiert auf den drei Säulen Vorbeugen, Erkennen und Handeln in Bezug auf Fehlverhalten. Diese bilden ein umfassendes System von Compliance Maßnahmen und Prozessen im Rahmen des Compliance Programms. Das Compliance Management Systems wird regelmäßig intern beziehungsweise extern überprüft und weiterentwickelt.
Für die konzernweite Implementierung und Steuerung der Compliance ist der Leiter des Bereichs Corporate Ethics, Risk & Compliance - zugleich Chief Compliance Officer- mit seinem internationalen Team zuständig. Er ist direkt der CHRO der LEONI AG unterstellt, berichtet dieser auch disziplinarisch und hat darüber hinaus Berichtslinien an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats. Er berichtet dem Gesamtvorstand, den Divisionsgeschäftsführungen und den Aufsichtsorgangen regelmäßig über Compliance-relevante Themen. Die Wahrnehmung seiner menschenrechtlichen Verantwortung versteht LEONI als kontinuierlichen Prozess. Deshalb werden interne Regelwerke und Prozesse wie der LEONI Code of Conduct, die LEONI Sozialcharta und entsprechende Richtlinien fortlaufend überprüft und bei Bedarf z. B. bei Änderung der Gesetzeslage aktualisiert. 2022 hat sich LEONI auf die im Jahr 2023 kommenden Regulierungen wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die sich ankündigende EU-Gesetzgebung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette unter anderem im Rahmen der Erstellung von Richtlinien und Schulungen zum Thema Menschenrechte vorbereitet. Das bestehende digitale Hinweisgebersystem wurde im Berichtsjahr insofern angepasst, als weitere Kategorien wie Umweltschutz sowie Verstöße gegen den LEONI Code of Conduct für Geschäftspartner hinzugefügt wurden. Dies ermöglicht einem Hinweisgeber – sowohl Mitarbeiterinnen als auch Dritten – Hinweise auf Fehlverhalten über das System zu melden. Eingehende Fälle können künftig auch systematisch erfasst und bereichsspezifisch ausgewertet werden. 2022 gingen gesammelt über alle Meldekanäle 26 Beschwerden mit Bezug zu Compliance Verstößen bei LEONI ein. Die mit LEONI verbundenen Unternehmen LEONI Temco Ltd. und LEONI Wiring Systems UK Ltd. sind auch in Großbritannien tätig. Daher veröffentlichen sie auf ihren nationalen Internetseiten regelmäßig eine Erklärung zum UK Modern Slavery Act. Mit dem Ziel, sämtliche Gesetze einzuhalten und Korruptionsfälle zu vermeiden, verpflichtet LEONI alle Mitarbeiterinnen zu verantwortungsvollem, integrem und regelkonformem Verhalten. Entsprechende Bestimmungen enthalten der LEONI Code of Conduct und die internen Regelungen zur Compliance Kategorie Anti-Korruption. Im Berichtsjahr wurden die Policies Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Geldwäsche und Interessenkonflikte überarbeitet. Im Compliance Management Dashboard – einer digitalen Plattform zur Erfassung, Prüfung und Freigabe von Compliance Vorgaben für Mitarbeiter*innen – sind folgende Module implementiert:
* Verteilung und Nachverfolgung von Bestätigungen der internen Regelungen (z. B. Policy),
* Dokumentation von Präsenzschulungen und Verteilung von Trainingsmaterialien,
* Durchführung von Compliance Geschäftspartnerprüfungen,
* Dokumentation und Freigabe von Interessenkonflikten / Geschenken / Einladungen / Spenden und Sponsoring.
Zur Vertiefung des im LEONI Code of Conduct dargestellten Werteverständnisses dient der sogenannte Living Code: eine interne, interaktive Informationsplattform, die gleichzeitig zur Schulung für den LEONI Code of Conduct dient. Der Living Code vermittelt mittels Beispielen, Erklärvideos, Grafiken, Checklisten, Links, etc. die wichtigsten Compliance Grundlagen für die Mitarbeiterinnen. Das für den Living Code entwickelte e-Learning Quiz umfasst unter anderem das Thema Anti-Korruption und ist für jeden aktiven Mitarbeiterin mit Windows Account (bei LEONI white-collar indirect genannt) verpflichtend und jährlich zu wiederholen. Dies entspricht rund 17 Prozent der LEONI Mitarbeiterinnen. 2022 wurde das Living Code Quiz von 2.503 Mitarbeiterinnen (WSD: 2.393, WCS: 110) [Vorjahr: 2.514 Mitarbeiterinnen (WSD: 1.867, WCS: 647)] erfolgreich absolviert. Seit der erstmaligen Zuweisung des Living Code Quiz im Jahr 2018 wurde dieses von 13.363 Mitarbeiterinnen (WSD: 12.333, WCS:1.030) [Vorjahr: 14.101 (WSD: 11.541, WCS: 2.557)] erfolgreich absolviert. Dies entspricht einer Erfüllungsquote von 82 Prozent im Berichtsjahr (WSD: 85 Prozent, WCS: 64 Prozent) [Vorjahr: 92 Prozent (WSD: 92 Prozent, WCS: 93 Prozent)]. Das spezielle e-Learning Anti-Korruption muss von allen neuen Mitarbeiterinnen bei Eintritt und dann im regelmäßigen Abstand von drei Jahren absolviert werden. 2022 haben 2.566 (WSD: 2.453, WCS: 113) Mitarbeiterinnen das e-Learning Anti-Korruption [Vorjahr: 14.227 (WSD: 11.659, WCS: 2.568)] erfolgreich absolviert. Das e-Learning zu Anti-Korruption wurde im Jahr 2021 überarbeitet und an alle Mitarbeiterinnen verteilt. Im Berichtsjahr erfolgte die Zuordnung dann nur an alle 2022 neu eingestellten Mitarbeiterinnen. Seit der Zuweisung des überarbeiteten e-Learnings Anti-Korruption im Jahr 2021 wurde dieses von 14.623 (WSD: 13.130, WCS: 1.493) [Vorjahr: 14.227 (WSD: 11.659, WCS: 2.568)] Mitarbeiter*innen erfolgreich absolviert. Dies entspricht einer Erfüllungsquote von 90 Prozent (WSD: 90 Prozent, WCS: 92 Prozent) [Vorjahr 93 Prozent (WSD: 93 Prozent, WCS: 94 Prozent)]. Basierend auf dem Three-Lines-of-Defense-Model übernimmt Corporate Ethics, Risk & Compliance in der 2nd Line die Verantwortung für die Überwachung der Compliance- Richtlinien und Verfahren im Rahmen von Compliance Quality Reviews. Durch Compliance Quality Reviews sollen das Fehlen von risikomitigierenden Maßnahmen erkannt und bewertet sowie nach Möglichkeit weitere risikominimierende Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
Compliance Quality Reviews sind ebenfalls Teil der Früherkennungsmaßnahmen des Compliance Management Systems. Diese sollen ausgewählte Schwerpunktthemen und Funktionsbereiche bzw. Prozesse zu den Compliance-Risiken und den damit verbundenen Schwächen des Compliance Management Systems und des internen Kontrollsystems berücksichtigen. Die Schwerpunkte der Compliance Quality Reviews sind:
* Compliance Awareness: Richtlinien, Trainings, Tone from the Top, Hinweismanagement, etc.,
* Compliance Kontrollen: Business Partner Prüfungen, Hospitality Log, Due Diligence Prozesse, etc.,
* Hochrisikoprozesse: Berücksichtigung von Compliance in den Geschäftsprozessen wie Finanzen, Einkauf, HR, Vertrieb, etc. und
* Sonderereignisse: Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wie durchgeführte Sonderuntersuchungen, wesentliche Feststellungen anderer Audits & Reviews, etc.
Auf Basis des durchgeführten Compliance Quality Reviews werden mögliche weitere Compliance Risiken/Risikoszenarien und Prozessschwächen identifiziert. Um den jeweiligen identifizierten Risiken und Prozessschwächen angemessen begegnen zu können bzw. diese weitestgehend zu minimieren, müssen diesen risikominimierende Maßnahmen gegenüberstehen, die im Rahmen der Compliance Quality Reviews abgeleitet und entsprechend adressiert werden. Ethics, Risk & Compliance überwacht die Umsetzung der Maßnahmen und steht den ausführenden Facheinheiten bei Bedarf beratend zur Seite. Im Berichtsjahr wurden insgesamt an elf LEONI-Standorten Compliance Quality Reviews durchgeführt.
Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Tax-VO)
Zur Erreichung von Klimazielen sowie weiterer Nachhaltigkeitsziele wurden von der EU- Kommission der European Green Deal und die Taxonomie-Verordnung als ein Bestandteil ihres Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum vom 8. März 2018 veröffentlicht. Die angestrebte Neuausrichtung der Finanzströme in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten muss durch ein gemeinsames Verständnis dessen, was ökologisch nachhaltig bedeutet, untermauert werden. Daher sieht die EU-Tax-VO ein einheitliches Klassifizierungssystem für Wirtschaftstätigkeiten vor, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Zu diesem Zweck verfolgt die EU-Tax-VO sechs Umweltziele (zwei klimabezogene und vier weitere Umweltziele).
Hinsichtlich der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022 sieht Art. 10 des Delegierten Rechtsakts zu Art. 8 der EU-Tax-VO Erleichterungsregelungen für die Veröffentlichung der nichtfinanziellen Informationen vor. Für dieses Geschäftsjahr ist aufbauend auf der letztjährigen Ermittlung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) der Anteil der mit diesen Tätigkeiten verbundenen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CAPEX) und Betriebsaufwand (OPEX) am jeweiligen Gesamtwert des Konzerns zu überprüfen.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
Außerdem muss dargelegt werden, inwieweit taxonomiefähige Tätigkeiten von LEONI zu einem der Umweltziele beitragen, dabei keines der jeweils anderen fünf Umweltziele wesentlich beeinträchtigen sowie die sozialen Mindeststandards beachten und somit als taxonomiekonform gelten.
Vorgehen zur Ermittlung relevanter Tätigkeiten anhand einer Betroffenheitsanalyse
Zur Ermittlung der für LEONI taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten wurden alle Unternehmensaktivitäten gemäß der Tätigkeitsbeschreibungen in Annex I und II des Delegierten Rechtsaktes zur EU-Tax-VO untersucht. Dabei wurde ein Fokus auf Forschung und Entwicklung sowie nicht umsatzgenerierende Tätigkeiten aus den Bereichen Immobilien, Fuhrpark und Energieeffizienzmaßnahmen gelegt. Anschließend haben wir die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten mit den in den Annexen genannten NACE-Codes abgeglichen. Hierfür wurde die Expertise der relevanten Fachbereiche eingeholt. Da u. a. für bestimmte Zertifizierungen NACE-Codes berücksichtigt werden, konnte der Umweltbereich eine grobe Einschätzung (Überprüfung) zu relevanten Tätigkeiten vornehmen.
Auf Basis der vorliegenden Dokumente zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie (delegierte Rechtsakte zu den Umweltzielen 1 und 2) wurde eine grundsätzliche Prüfung der Beiträge der Geschäftsaktivitäten von LEONI vorgenommen. LEONI sieht seinen maßgeblichen Beitrag im Bereich des Klimaschutzes. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Fertigung der Hochvolt-Kabelbäume unter die taxonomiefähigen Tätigkeiten (gemäß Annex I Ziffer 3.6. Herstellung anderer CO 2 -armer Technologien) eingeordnet mit der Begründung, dass Hochvolt-Bordnetze, die für den Anschluss des Elektroantriebs hergestellt und verbaut werden, als Enabler direkt und wesentlich zu dieser CO 2 -armen Antriebstechnologie beitragen. Im Berichtsjahr wurde die Fertigung der Hochvolt-Kabelbäume in Anwendung der Ziffer Nr. 37 Section II der Draft Commission Notice on the interpretation and implementation of certain legal provisions of the EU Taxonomy Climate Delegated Act vom 19. Dezember 2022 nicht weiter den taxonomiefähigen Tätigkeiten gemäß Annex I Ziffer 3.6. zugeordnet. Auch unsere weiteren Komponenten und Produkte sind daher keine Kernkomponenten für CO 2 -arme Technologien.
Die im Zusammenhang mit der Produktion von Hochvolt-Kabelbäumen anfallenden Umsätze, CAPEX und OPEX werden daher nicht mehr als taxonomiefähig ausgewiesen.
Identifizierte taxonomiefähige Tätigkeiten
Folgende taxonomiefähige Tätigkeiten wurden bei LEONI für das Berichtsjahr gemäß Annex I identifiziert:
- 6.5. „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ und damit verbundene Investitionen,
- 7.2. „Renovierung bestehender Gebäude“ und damit verbundene Investitionen,
- 7.4. „Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)“ und damit verbundene Investitionen sowie
- 7.6. „Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“ und damit verbundene Investitionen.
Alle anderen im Annex I der EU-Taxonomie aufgeführten Tätigkeiten stehen in keinem Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell von LEONI oder sind Tätigkeiten, zu denen LEONI keine wesentlichen Beiträge leistet oder Beträge investiert.
Für Annex II wurden keine taxonomiefähigen Tätigkeiten identifiziert.
Identifizierte taxonomiekonforme Tätigkeiten
Im Berichtsjahr haben die taxonomiefähigen Tätigkeiten die Kriterien für die Taxonomiekonformität nicht erfüllt, d. h. der wesentliche Beitrag zum relevanten Umweltziel oder die Nachweiserfordernisse für die nicht wesentliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele waren nicht vollständig erfüllt bzw. konnte die Einhaltung der sozialen Mindeststandards nicht im ausreichenden Maße nachgewiesen werden.
EU-Taxonomie-Kennzahlen
Die EU-Tax-VO fordert Berichterstatter auf, Umsatzerlöse, nachhaltige Investitionen (CAPEX) und bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit nachhaltigen Tätigkeiten (OPEX) ihrer taxonomiefähigen und -konformen Tätigkeiten mit ihren Gesamttätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Die ermittelten Kennzahlen (KPIs) setzen sich daher wie folgt zusammen:
Für den Umsatz-KPI wurden als Grundgesamtheit (Nenner) die im Konzernabschluss ermittelten Umsatzerlöse nach IFRS genutzt. Der taxonomiekonforme Anteil (Zähler) berechnet sich anhand der Umsätze, die einen taxonomiekonformen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz leisten. Im Berichtsjahr ergeben sich keine taxonomiefähigen und -konformen Umsätze.
Für den CAPEX-KPI wurde als Grundgesamtheit (Nenner) die im Konzernabschluss ermittelten CAPEX-Kosten (Zugänge im Sachanlagevermögen) nach IFRS genutzt. Der taxonomiekonforme Anteil (Zähler) betrifft die Investitionen, die ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten zugeordnet werden.
Für den OPEX-KPI wurden als Grundgesamtheit (Nenner) die im Konzernabschluss ausgewiesenen Forschungs- und Entwicklungskosten nach IFRS genutzt. Der taxonomiefähige Anteil (Zähler) ermittelt sich aus den Aufwendungen im Zusammenhang mit taxonomiefähigen und -konformen Tätigkeiten gemäß Annex I. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen taxonomiefähigen oder -konformen Aufwendungen getätigt.
Mindestschutz Wirtschaftstätigkeiten
| Code(s) [Ziffer] | Absoluter Umsatz [Mio. €] | Umsatz-Anteil [%] | Klimaschutz [%] | Anpassung an den Klimawandel [%] | Wasser- und Meeresressourcen [%] | Kreislaufwirtschaft [%] | Umweltverschmutzung [%] | Biologische Vielfalt und Ökosysteme [%] | Klimaschutz [Ja/Nein] | Anpassung an den Klimawandel [Ja/Nein] | Wasser- und Meeresressourcen [Ja/Nein] | Kreislaufwirtschaft [Ja/Nein] | Umweltverschmutzung [Ja/Nein] | Biologische Vielfalt und Ökosysteme [Ja/Nein] | Mindestschutz [Ja/Nein] | Taxonomie-konformer Umsatz-Anteil, Jahr 2022 [%] | Taxonomie-konformer Umsatz-Anteil, Jahr 2021 [%] | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) [ET] | Kategorie (Übergangstätigkeiten) [ÜT] | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||||||||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | N/A | |||||||||||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||||||||||||||||
| Umsatz taxonomie fähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | 0N/A | |||||||||||||||||
| Gesamt (A.1 + A.2) | 0 | 0 | 0N/A | |||||||||||||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 5.093 | 100 | ||||||||||||||||||
| Gesamt ( A + B) | 5.093 | 10 | ||||||||||||||||||
| Wesentlicher Beitrag zum Umweltziel | ||||||||||||||||||||
| Keine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele | ||||||||||||||||||||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN |
Mindestschutz Wirtschaftstätigkeiten
| Code(s) [Ziffer] | Absoluter CAPEX [Mio. €] | CAPEX-Anteil [%] | Klimaschutz [%] | Anpassung an den Klimawandel [%] | Wasser- und Meeresressourcen [%] | Kreislaufwirtschaft [%] | Umweltverschmutzung [%] | Biologische Vielfalt und Ökosysteme [%] | Klimaschutz [Ja/Nein] | Anpassung an den Klimawandel [Ja/Nein] | Wasser- und Meeresressourcen [Ja/Nein] | Kreislaufwirtschaft [Ja/Nein] | Umweltverschmutzung [Ja/Nein] | Biologische Vielfalt und Ökosysteme [Ja/Nein] | Mindestschutz [Ja/Nein] | Taxonomie-konformer CAPEX-Anteil, Jahr 2022 [%] | Taxonomie-konformer CAPEX-Anteil, Jahr 2021 [%] | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) [ET] | Kategorie (Übergangstätigkeiten) [ÜT] | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||||||||||||
| CAPEX ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0N/A | |||||||||||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||||||||||||||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5. | 2,785 | 1,09 | |||||||||||||||||
| Renovierung bestehender Gebäude | 7.2. | 13,361 | 5,24 | |||||||||||||||||
| Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | 7.4. | 0,045 | 0,02 | |||||||||||||||||
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 7.6. | 0,902 | 0,35 | |||||||||||||||||
| CAPEX taxonomie fähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 17,093 | 6,70 | 0N/A | |||||||||||||||||
| Gesamt ( A.1 + A.2) | 17,093 | 6,7 | 0 | |||||||||||||||||
| CAPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 238,071 | 93,30 | ||||||||||||||||||
| Gesamt ( A + B) | 255,164 | 100,0 | 0 | |||||||||||||||||
| Wesentlicher Beitrag zum Umweltziel | ||||||||||||||||||||
| Keine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele | ||||||||||||||||||||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN |
Die relevanten Veröffentlichungen zur EU-Taxonomie-Verordnung weisen darauf hin, dass die EU-Taxonomie dynamischen Charakter hat. Daher entsprechen die von uns gemachten Angaben zur EU-Taxonomie dem aktuellen Stand der Interpretation. LEONI wird die Auslegungen der EU-Taxonomie weiterverfolgen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Mindestschutz Wirtschaftstätigkeiten
| Code(s) [Ziffer] | Absoluter OPEX [Mio. €] | OPEX-Anteil [%] | Klimaschutz [%] | Anpassung an den Klimawandel [%] | Wasser- und Meeresressourcen [%] | Kreislaufwirtschaft [%] | Umweltverschmutzung [%] | Biologische Vielfalt und Ökosysteme [%] | Klimaschutz [Ja/Nein] | Anpassung an den Klimawandel [Ja/Nein] | Wasser- und Meeresressourcen [Ja/Nein] | Kreislaufwirtschaft [Ja/Nein] | Umweltverschmutzung [Ja/Nein] | Biologische Vielfalt und Ökosysteme [Ja/Nein] | Mindestschutz [Ja/Nein] | Taxonomie-konformer OPEX-Anteil, Jahr 2022 [%] | Taxonomie-konformer OPEX-Anteil, Jahr 2021 [%] | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) [ET] | Kategorie (Übergangstätigkeiten) [ÜT] | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||||||||||||
| OPEX ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 | 0N/A | |||||||||||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||||||||||||||||
| OPEX taxonomie fähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 | 0N/A | |||||||||||||||||
| Gesamt (A.1 + A.2) | 0 | 0 | 0N/A | |||||||||||||||||
| OPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 139,9 | 100,0 |
6. Risiko- und Chancenbericht
6.1. Risikopolitik
Als international ausgerichtetes und tätiges Unternehmen sieht sich LEONI mit Risiken und Chancen konfrontiert. Durch die systematische Herangehensweise, die sich am sogenannten Three-Lines-of-Defense-Modell (mit den Governance Funktionen Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und Compliance Management auf der zweiten Line-of-Defense (Governance) und der Überwachungsfunktion Interne Revision auf der dritten Line-of- Defense) orientiert, werden Risiken und Chancen frühzeitig transparent gemacht. Risiken und Chancen sind als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen bzw. positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können, definiert. Unser Ziel ist es, Risiken stets nur dann bewusst einzugehen, wenn damit verbundene Chancen gleichzeitig einen angemessenen Beitrag zum Unternehmenswert leisten können.
6.2. Risikomanagement-System
LEONI verfügt über ein mehrstufiges Risikomanagement-System, das durch weitere unterstützende Kontrollsysteme komplettiert wird. Die zentrale Überwachung und Koordinierung des Risikomanagement-Prozesses nimmt die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontrollsystem wahr, die auch die Gesamtrisikolage des Konzerns ermittelt und beschreibt. Das Risikomanagement-System von LEONI basiert auf dem Integrated Framework, das vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) entwickelt wurde. Die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontrollsystem ist in die Konzernfunktion Ethics, Risk & Compliance eingegliedert, die zu Beginn des Berichtsjahrs direkt an den Finanzvorstand der LEONI AG berichtete; ab dem 1. Februar 2022 ist die Funktion Ethics, Risk & Compliance dem Resort des Personalvorstands zugeordnet und berichtet direkt an die Personalvorständin der LEONI AG. Darüber hinaus sind die dezentralen Business Partner Risk & Opportunity, das Controlling und die operativ tätigen Führungskräfte aller relevanten Unternehmensteile sowie das WSD Central Projekt Audit in das System eingebunden.
Im Geschäftsjahr wurden die Aktivitäten zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Governance, Risk und Compliance im Unternehmen erfolgreich vorangetrieben. Zu den Verbesserungen zählt unter anderem die regelmäßige Analyse der Risikotragfähigkeit, die erweiterte konzernweite Identifikation von bestandsgefährdenden Entwicklungen sowie deren Zusammenwirken mit anderen Risiken und die konsequente Nachverfolgung der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands des Unternehmens. Die Beurteilung, ob eine Bestandsgefährdung hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorliegt, setzt die Bestimmung der unternehmensweiten Risikotragfähigkeit im Verhältnis zur Gesamtrisikoposition voraus. Mit Hilfe einer Risikoaggregation wird die Gesamtrisikoposition von LEONI unter Berücksichtigung der relativen Bedeutung von Nettoeinzelrisiken bestimmt. Hierzu findet die Methodik der Monte-Carlo Simulation Anwendung. Dabei werden Kombinationseffekte von Risiken berücksichtigt, um eine Bestandsgefährdung zu beurteilen. Die Parameter für die Risikotragfähigkeits-Analyse sind das Plan-Eigenkapital sowie die geplante freie Liquidität des Konzerns zum jeweiligen Bilanzstichtag des Betrachtungszeitraums von drei Jahren. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeits-Analyse werden regelmäßig durch den Vorstand überwacht. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeits-Analyse haben keinen Anlass für Anpassungen der angewandten Parameter gegeben oder zu nicht gegebener Tragfähigkeit geführt.
Das Risikomanagement ist in die bestehenden Planungs-, Controlling- und Informationssysteme eingebunden und umfasst weltweit alle Gesellschaften der LEONI- Gruppe, wobei die Division WCS ein selbständiges und dem Risikomanagement der LEONI AG zuarbeitendes Risikomanagement-System aufgebaut hat. Neben dem Risikofrüherkennungs-System, das sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, betreibt das Unternehmen damit ein Überwachungssystem für Risiken, das wesentliche Informationen aus sämtlichen Managementsystemen zu Chancen und Risiken gleichermaßen auswertet und transparent macht. Das Risikofrüherkennungs-System ist Teil des Risikomanagement- Systems.
Chancenmanagement – Das Chancenmanagement bei LEONI ist fester Bestandteil des Risikomanagement-Prozesses. Es werden nicht nur die Risiken (Gefahren), sondern auch die Chancen als Abweichungen von geplanten Prognosen bzw. Zielen systematisch identifiziert.
Risikoidentifizierung und -bewertung – Im Rahmen der Risikoanalyse werden Risiken und Chancen systematisch frühzeitig identifiziert sowie bedeutsame Risiken und Chancen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und quantitative Auswirkungen analysiert und bewertet. Hierfür finden unter anderem regelmäßige Workshops mit allen Risikoverantwortlichen weltweit statt. Der Schwerpunkt dieser Workshops ist zum einen, neue oder verbesserte Methodiken zur Identifikation und Bewertung von Chancen und Risiken zur Verfügung zu stellen, und zum anderen, das Bewusstsein für den Risikomanagement-Prozess kontinuierlich zu stärken. Des Weiteren werden den Risikoverantwortlichen auch zukünftig umzusetzende Anforderungen und Neuerungen vorgestellt, um eine angemessene Weiterentwicklung des Risikomanagement-Prozesses sicherzustellen. Ergänzend werden sogenannte Risikomanagement-Workshops auf Bereichs-, Abteilungs- und/oder Projektebene individuell durchgeführt, um die Risikoverantwortlichen bei der Anwendung der Methodiken im Risikomanagement-Prozess zu unterstützen und sie für die Zukunft zu befähigen, diese selbständig anzuwenden. Diese Maßnahmen werden regelmäßig durch ein standardisiertes Qualitätssicherungsverfahren für die Bewertung von Einzelrisiken oder -chancen hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß und Wirkung der risikomitigierenden Aktivitäten abgerundet. Die Verantwortung für die Risikoidentifikation und -bewältigung sowie die Chancenumsetzung verbleibt stets beim zuständigen operativen Management. Bei der Identifikation und Quantifizierung von möglichen Ergebniseffekten und kompensierenden Maßnahmen werden das operative Management und das dezentrale Controlling vom Risikomanagement als unabhängigem Business Partner unterstützt. Für die quantitative Beschreibung der wesentlichen Risiken und Chancen werden unterschiedliche, in Anbetracht des jeweiligen Sachverhalts geeignete Wahrscheinlichkeitsverteilungen genutzt. Außer einer Beschreibung von Risiken und Chancen durch Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe werden entsprechend beispielsweise Dreiecksverteilungen und Normalverteilungen verwendet. Ziel der Risikoaggregation ist die Bestimmung der Gesamtrisikoposition des LEONI-Konzerns unter Berücksichtigung der relativen Bedeutung von Einzelrisiken. Hierzu findet die Methodik der Monte-Carlo Simulation Anwendung, um eine Bestandsgefährdung zu beurteilen und damit den Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG gerecht zu werden. Die Grundlage für die Risikosimulation bei LEONI bilden die konzernweit gemeldeten Einzelrisiken (netto).
Risiko-Reporting und -überwachung – Über die quartalsweise durchgeführte Risikoberichterstattung an den Gesamtvorstand hinaus wird eine zusammenfassende Bewertung über die vierteljährliche Entwicklung der gesamten Risikosituation sowie der TOP 10 Risiken, basierend auf dem jeweiligen Nettoschadenswert, vorgenommen und mit dem Vorstand besprochen. Zusätzlich werden diese TOP 10 Risiken zusammen mit der Risikoaggregation dem Aufsichtsrat berichtet. Ergänzend erfolgt eine Aktualisierung des Risiko-Reportings (Ad hoc Meldung), wenn sich das Risikoprofil des Unternehmens deutlich verändert. Zu unternehmerischen Entscheidungen (z. B. Akquisitionen, bedeutende Kundenprojekte oder wichtige Investitionen) erhält der Vorstand ergänzende Risikoanalysen.
Prozessverbesserung – Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Risiko-Assessments berichten alle Risikoverantwortlichen über das gesamte Risiko- und Chanceninventar innerhalb ihres Verantwortungsbereichs und überprüfen in dem Zuge die Vollständigkeit und Plausibilität ihrer Risiken und Chancen sowie der entsprechenden Maßnahmen. Zur Verbesserung des Risikomanagement-Prozesses wird das Forum der Risiko-Workshops genutzt, um alle Risikoverantwortlichen weltweit über anstehende Maßnahmen und deren Umsetzungsplanung zu informieren. Mit der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems beschäftigt sich der Prüfungsausschuss sowie die Interne Revision. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wird das Risikofrüherkennungs-System auch vom Abschlussprüfer beurteilt.
6.3. Internes Kontrollsystem
Die Gesamtverantwortung für das Interne Kontrollsystem (IKS) bei LEONI obliegt dem Vorstand. Im Konzern sind die Geschäftsführungen der Gesellschaften als operatives Management für das Design und die Funktionsfähigkeit des IKS verantwortlich – als sogenannte erste Line-of-Defense. Die Organisation des IKS ist als Konzernfunktion der zweiten Line-of-Defense zugeordnet und im Aufbau an das vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) 2013 veröffentlichte und weltweit anerkannte Rahmenkonzept angelehnt. Dieser zentrale Teilbereich des IKS ist für die strategische Ausrichtung und Fortentwicklung durch systematische und globale organisatorische Regelungen verantwortlich, berät das operative Management der legalen Einheiten mit Expertenwissen und unterstützt damit den Vorstand, ein angemessenes und wirksames Internes Kontrollsystem innerhalb des Konzerns zu gewährleisten.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
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Es ist Aufgabe des IKS, durch systematische und organisatorische Regelungen ein Kontrollsystem zu gestalten, das
* verlässliche und effiziente Abläufe gewährleistet,
* das Unternehmen mit all seinem Vermögen für die Share- und Stakeholder sichert und
* Regelungen in gesetzeskonformer Art und Weise berücksichtigt.
Das IKS von LEONI umfasst die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dies soll durch ein Zusammenspiel von manuellen und automatisierten Kontrollen möglichst in präventiver oder, falls nicht anders effizient möglich, in aufdeckender Ausprägung erreicht werden.
Das IKS ist auch darauf ausgerichtet, die Identifikation von prozessualen, inhärenten Risiken bis hin zur Aufdeckung von Schwächen und zur Vermeidung von Betrug (Fraud) zu unterstützen. Prüfaktivitäten von unterschiedlichsten internen und externen Stellen sollen gewährleisten, dass das IKS kontinuierlich risikoorientiert weiterentwickelt wird und erkannte Schwächen zeitlich adäquat und strukturiert abgearbeitet werden.
Die grundlegenden Prinzipien des IKS bilden das Vier-Augen-Prinzip als Minimalanforderung oder, sofern möglich und geboten, das Funktionstrennungsprinzip mit klar definierten Kompetenzen einer Person/Funktion, das Transparenzprinzip und, angelehnt an die Gedanken des deutschen Datenschutzes, die Datensparsamkeit hinsichtlich notwendiger Informationen.
Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind im Konzern folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das Interne Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess im Konzern. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle Unternehmens- und Geschäftsbereiche eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems sind in einer internen Richtlinie niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst wird.
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des zusammengefassten Lageberichts maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
- Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess;
- Kontrollen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse auf Ebene des Vorstands und der Unternehmensbereiche;
- Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des zusammengefassten Lageberichts generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen;
- Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen;
- Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems.
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6.4. Compliance Management System
LEONI verfügt über ein konzernweit gültiges Compliance Management System (CMS), um verantwortungsvolles, regelkonformes Verhalten sicherzustellen und zu überprüfen. Das Compliance Management System ist in das Risikomanagement- und Interne Kontrollsystem integriert. Im laufenden Geschäftsjahr wurden die Aktivitäten zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Governance, Risk und Compliance im Unternehmen weiter vorangetrieben.
Das Compliance Management System gliedert sich in die drei Bereiche Vorbeugen, Erkennen und Handeln und umfasst die sieben wesentlichen Elemente eines zeitgemäßen und angemessenen Compliance Management Systems nach dem IDW Prüfungsstandard PS 980. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine externe Wirksamkeitsprüfung des Compliance Management Systems für die wesentlichen Themen Kartellrecht und Korruption für ausgewählte Konzerngesellschaften durchgeführt.
Das Compliance Management System ist an die spezifische Risikolage von LEONI angepasst und deckt alle relevanten Compliance Themenfelder ab. Neben der Risikoanalyse und den Maßnahmen zur Früherkennung von möglichen Fehlentwicklungen, insbesondere der Überwachung der Einhaltung der Compliance Prozesse und Kontrollen (sog. Compliance Quality Reviews), sind die Richtlinien und die Schulungen der Mitarbeiter*innen wesentliche Bausteine des CMS. Über ein digitales Hinweisgebersystem und weitere Kommunikationswege können Mitarbeitende und Externe Verdachtsfälle möglicher Compliance Verstöße melden, die anschließend intern untersucht werden. Bei bestätigten Compliance Verstößen werden diese entsprechend sanktioniert. Die Pflicht aller LEONI-Mitarbeitenden, sich verantwortungsvoll, integer und regelkonform zu verhalten, ist in den Compliance Richtlinien und dem e-Learning Anti-Korruption sowie im aktuell gültigen LEONI Code of Conduct dokumentiert.
6.5. Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems
1 Das Interne Kontrollsystem und das Risikomanagement-System sind dynamische Systeme, die an Veränderungen des Geschäftsmodells, der Art und des Umfangs der Geschäftsvorfälle oder der Zuständigkeiten laufend angepasst werden. Im Hinblick auf das Interne Kontrollsystem ergaben sich sowohl aus den durch die second Line-of-Defense durchgeführten Überprüfungen und aus Revisionsprüfungen
1 Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sehen Angaben zu dem internen Kontrollsystem und dem Risiko- und Chancen-Management-System vor, die über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinausgehen und somit von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen sind (lageberichtsfremde Angaben).
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Verbesserungspotentiale sowohl hinsichtlich der Angemessenheit (unzureichende Ausgestaltung bzw. Fehlen geeigneter Kontrollen und Maßnahmen) und der Wirksamkeit (unzureichende Durchführung) von Kontrollen. Zudem können sich aus Abschlussprüfung sowie aus Compliance-Vorfällen Hinweise auf Schwachstellen ergeben. Auf Grundlage von Hinweisen aus dem Hinweisgebersystem werden auch gezielt interne Ermittlungen durchgeführt, um gemeldeten Schwachstellen bei der Prozessgestaltung und/oder -durchführung nachzugehen.
Die mit Hilfe der beschriebenen Aktivitäten festgestellten Defizite werden dem Vorstand sowohl anlassbezogen als auch regelmäßig zur Kenntnis gebracht. Zur Umsetzung eines einheitlichen Rahmenkonzepts im Internen Kontrollsystem werden die Kontrollaktivitäten in ausgewählten Geschäftsprozessen in allen wesentlichen Konzerngesellschaften derzeit standardisiert und an die geänderten Bedürfnisse angepasst. Die Arbeitsschritte werden voraussichtlich 2023 abgeschlossen werden.
Die Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen erfolgt im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung im Vorstand und Prüfungsausschuss. Parallel stellt die Interne Revision die unabhängige Überwachung ausgewählter implementierter Prozesse und Systeme sicher. Zusammenfassend sind im Berichtsjahr punktuelle Schwächen im Internen Kontrollsystem identifiziert worden, die die Fortführung der bereits eingeleiteten Maßnahmen und die Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems erforderlich machen, um zukünftig sicherstellen zu können, dass ein hoher Reifegrad der standardisierten Kontrollen gewährleistet werden kann. Neben den identifizierten Schwächen sind uns keine wesentlichen Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems in seiner Gesamtheit sprechen.
Zum Risikomanagement-System werden sowohl der Vorstand, der Prüfungsausschuss als auch der Aufsichtsrat regelmäßig informiert. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Berichterstattung zum Umsetzungsfortschritt der Maßnahmen zur Optimierung bzw. Verbesserung des Risikomanagement-Systems aus der im Jahr 2021 abgeschlossenen Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung gemäß IDW PS 981. Darüber hinaus wird auch über die Ergebnisse der Prüfung des Risikofrüherkennungs-Systems gemäß IDW PS 340 n. F. berichtet. Aufgrund der bereits durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen sind uns keine wesentlichen Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems sprechen.
91
6.6. Chancen- und Risikolage
Das Kapitel Chancen- und Risikolage berichtet über die wesentlichen Chancen und Risiken gemäß der nachfolgenden Matrix. Der zugrundeliegende Betrachtungshorizont für Chancen und Risiken im Risikomanagement-System von LEONI beträgt grundsätzlich ein Jahr rollierend. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich folgende wesentliche Veränderungen in der vorstehenden Matrix ergeben:
- Das potentielle Schadensausmaß für Standort-/Länderrisiken hat sich hauptsächlich aufgrund des Ukraine-Kriegs erhöht.
- Risiken in Bezug auf Materialverfügbarkeit und -preisentwicklung konnten aufgrund der kontinuierlichen Umsetzung von Maßnahmen in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit reduziert werden.
- Risiken aus Produkthaftung/Rückrufen konnten in ihrem potentiellen Schadensausmaß durch gemeinsam mit Kunden durchgeführte Produktverbesserungen reduziert werden.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
Strategische und marktbezogene Risiken und Chancen
Standort-/ Länderrisiken
Die Standortpolitik des LEONI-Konzerns orientiert sich stark an den Anforderungen der Kunden, denen LEONI auf Auslandsmärkten folgt. Preis- und Kostendruck führen zu einem überproportionalen Wachstum der Produktionskapazitäten in Niedriglohnländern. Dadurch erfolgen Lieferungen an Kunden häufig über mehrere Grenzen hinweg. In einigen Ländern bestehen zudem politische Risiken, beispielsweise in Nordafrika, Mexiko, der Türkei, Südkorea und der Ukraine. Instabile politische Verhältnisse können zu Unruhen und auch zu Streiks an unseren dortigen Produktionsstandorten oder zu Schließungen von See- und Flughäfen führen. Die Möglichkeit einer vorübergehenden Belieferung unserer Abnehmer aus Produktionsstätten in anderen, nicht betroffenen Ländern ist aufgrund der kundenspezifischen Produkte im Unternehmensbereich Wiring Systems stark eingeschränkt. Die Bedeutung dieses Risikofaktors wird durch Just-in-time- und Just-in-Sequence-Belieferung sowie das Single-Source-Prinzip mancher Kunden zusätzlich erhöht. Eine Verlagerung ist nur mit einem entsprechenden Vorlauf möglich, der jedoch durch den Aufbau der notwendigen Produktionsmitarbeiter*innen und -kapazitäten limitiert wird. Deshalb bieten wir unseren Abnehmern optional eine Belieferung aus zwei Standorten in verschiedenen Ländern an. In vielen Fällen haben sich unsere Kunden aus Wirtschaftlichkeitsgründen jedoch entschieden, das Risiko einer 100-prozentigen Belieferung aus einem Land weiter mitzutragen. Ein Ausfall der Lieferkette zum Kunden, beispielsweise aufgrund von Unruhen oder Naturkatastrophen, könnte zu einem mehrwöchigen Lieferengpass führen. Alle Produktionsstandorte haben vorbeugende Maßnahmen umgesetzt und in einem weltweiten Notfallkonzept dokumentiert. Sie reichen von einem rund um die Uhr tätigen Wachdienst bis zu aufwändigen Feuerschutzanlagen. Zudem befindet sich kein LEONI-Standort in einem Gebiet, das bekanntermaßen durch Erdbeben, Überschwemmungen oder sonstige Naturkatastrophen extrem gefährdet ist. Ferner könnten wir Lieferengpässe aufgrund der Anzahl an Produktionsstätten sowie bestehender Kapazitätsreserven auch durch kurzfristige Verlagerung der Produktion ausgleichen. Zur Absicherung der Standortrisiken hat LEONI entsprechende Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen.
Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine betrifft LEONI mit der Produktionstätigkeit der WSD-Gesellschaften in der Ukraine und könnte weiterhin zu größeren Lieferausfällen auf der Beschaffungsseite, längerfristigen Produktionsausfällen, z. B. durch Nichtverfügbarkeit von Mitarbeiterinnen oder durch den Ausfall von IT- bzw. ERP-Systemen, Rohstoffknappheit sowie Ausfällen in der Lieferkette zum Kunden führen. Weiterhin könnten Vermögenswerte von LEONI zerstört werden. Die genannten Ereignisse können bei Eintritt einzeln oder in Kombination weiterhin zu unvorhersehbaren Umsatz- und Ertragsausfällen führen. Die 2022 als Reaktion auf den Kriegsausbruch gebildete Task Force hat Ihre Aufgaben – insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Duplizierung der Produktion als auch zur Sicherung der Produktion vor Ort – weitestgehend abgeschlossen. Für alle betroffenen Projekte wurden in diesem Zusammenhang Notfallpläne entwickelt und umgesetzt. Die Projekte, die bereits vollständig dupliziert werden konnten, wurden in die Verantwortung der jeweiligen Länder überführt. Darüber hinaus wurden an den Standorten in der Ukraine Maßnahmen umgesetzt, die die Sicherheit der Mitarbeiterinnen erhöhen und auch die Energieversorgung sicherstellen, sodass gegenwärtig eine weitestgehend unterbrechungsfreie Produktion sichergestellt werden kann.
Risiken und Chancen aus Absatzschwankungen (Konjunktur / Ukraine / Corona)
Der Großteil des LEONI-Konzernumsatzes entfällt auf Kunden aus der Automobilindustrie und deren Lieferanten. Dadurch hat die aktuelle Marktentwicklung in dieser Branche einen großen Einfluss auf das Geschäftsvolumen und das Konzernergebnis von LEONI. Der Ukraine-Krieg und die nach wie vor anhaltende, aber sich abmildernden Folgen von Covid-19 und die damit zusammenhängenden Störungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (z. B. Unterbrechungen von Lieferketten inklusive Werkschließungen bei Kunden, ausgelöst durch die weiterhin anhaltende Halbleiterknappheit als Pandemiefolge) führen weiterhin zu schwer abschätzbaren Auswirkungen auf die LEONI-Gruppe und stellen folglich über das allgemeine Risiko im Geschäftsverkehr hinausgehende Ereignisse dar. Zusammenfassend können die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und die sich abmildernden Folgen von Covid-19 nach wie vor zu unplanmäßigen Umsatzausfällen und unerwarteten Ergebniseffekten führen. Hinsichtlich der Lieferketten – insbesondere was Halbleiter betrifft – ist weiterhin mit Einschränkungen bei der Produktion in der Automobilindustrie zu rechnen. Der Vorstand geht davon aus, dass die Auswirkungen der Halbleiterknappheit voraussichtlich auch über das Jahr 2023 hinaus Einfluss auf die Abrufe unserer Kunden haben werden. Ebenso kann es auch weiterhin zu Lieferengpässen bei Vormaterialien für die eigene Produktion kommen. Um die Auswirkungen zu minimieren, steht LEONI in ständigem Kontakt mit seinen Kunden und Lieferanten, um die laufende Produktion sowie die Warenflüsse und -bestände zu steuern. Diese Auswirkungen und die nach wie vor instabile Covid-19 Lage in China verbleiben nach wie vor als ein Risiko, das insbesondere die Belieferung bzw. die Teileversorgung aus China betrifft. Im Ergebnis können sich beide Sachverhalte negativ auf die Ertragslage von LEONI auswirken.
Grundsätzlich besteht für LEONI die Chance, durch eine bessere Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds und eine entsprechend steigende Nachfrage in den bearbeiteten Märkten höhere Umsätze zu erzielen als erwartet.
Risiken aus der Absatzpreisentwicklung
LEONI liefert seine Produkte in Märkte, die durch sehr hohen Wettbewerb gekennzeichnet sind. Der in der Automobilindustrie weiterhin herrschende Trend zur Beteiligung der Zulieferer an den Entwicklungskosten und unerwartet hohe, notwendige Preiszugeständnisse stellen damit ein Risiko dar. Dieses Risiko minimieren wir durch eine professionelle Vertriebsleistung und Verhandlungen sowohl zur Kompensation von Stückzahlreduzierungen als auch zur Weitergabe gestiegener Lohn- und Materialkosten.
Risiken aus Kupferpreisschwankungen
In beiden Unternehmensbereichen von LEONI wird Kupfer als wesentliches Vormaterial eingesetzt. Daher beeinflusst der Weltmarktpreis für diesen Rohstoff, der deutlichen Schwankungen unterworfen ist, in hohem Maße die Materialkosten im Konzern, sodass diese Kupferpreisschwankungen sowohl als eigenständiges Risiko, aber auch als eigenständige Chance betrachtet werden. Bei einem über längere Zeit steigenden Kupferpreis ist durch die zeitlich verzögerte Kostenweitergabe an unsere Kunden stichtagsbezogen ein negativer Liquiditäts- und Ergebniseffekt möglich. Erhebliche Nachfragerückgänge können dazu führen, dass wir bei gleichzeitigem Kupferpreisrückgang einen Teil der von uns auf Termin zu höheren Einstandspreisen gekauften Kupferbestände zu niedrigen Preisen verkaufen müssen. Dadurch würde sich ebenfalls ein negativer Ergebniseffekt ergeben. Kupferterminkäufe werden nur mit korrespondierendem Grundgeschäft zur Absicherung der mit unseren Kunden vereinbarten Abrechnungsmodelle getätigt. Bei einem zum Stichtag stark fallenden Kupferpreis können sich Abwertungsrisiken für die Kupferbestände ergeben. Eine Verknappung der Kupferbestände kann zu Lieferengpässen und höheren Kupferpreisen führen. Um Lieferengpässe zu vermeiden, setzt LEONI auf langfristige und direkte Lieferbeziehungen mit den Kupferlieferanten.
Risiken und Chancen aus Materialverfügbarkeit und -preisentwicklung (ohne Kupfer)
Anhaltende Materialknappheiten aufgrund zu geringer Produktionskapazitäten sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen (z. B. Material-, Personal-, Logistik- oder Energiekosten) können zu zusätzlichen Kostensteigerungen bei unseren wichtigsten Teile- und Rohstofflieferanten führen.
Die Eintrittswahrscheinlichkeiten für Projekt- und Performancerisiken haben sich aufgrund der angewendeten Projektmanagementmethoden, der kontinuierlichen Auditierung von Kundenprojekten und der konsequenten Nachverfolgung von Feststellungen über das Geschäftsjahr konstant verhalten. Allerdings waren unterjährige Schwankungen feststellbar. Die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken sind unverändert hoch. Risiken, die sich aufgrund der Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der sich abmildernden Covid-19-Pandemie für die Konjunkturentwicklung ergeben, sind nach wie vor hoch und schwer abschätzbar. Im Folgenden werden wesentliche Chancen- sowie Risikokategorien und die Gründe für Veränderungen von Chancen und Risiken gemäß Risikomatrix ausführlicher dargestellt. Weiterhin berichtet die Chancen- und Risikolage auch über wesentliche Risiken über den vorgenannten Betrachtungshorizont des Risikomanagements hinaus. Sofern keine Division explizit hervorgehoben wird, betreffen die Chancen und Risiken beide Divisionen.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | < 10 Mio. € | 10 bis 100 Mio. € | > 100 Mio. € |
|---|---|---|---|
| Projekt‐ und Performancerisiken | |||
| Liquiditäts‐ und Finanzierungsrisiken | |||
| Cyberrisiken | |||
| Währungsentwicklung | |||
| Kupferpreisschwankungen | |||
| Forderungsausfälle | |||
| Compliancerisiken | |||
| Absatzschwankungen (Konjunktur / Ukraine / Corona) | |||
| Standort‐ / Länderrisiken | |||
| Personal (Inflation / Fluktuation / Ausfalltage) | |||
| Wertberichtigungen | |||
| Verlust eines Kunden | |||
| Produkthaftung / Rückruf | |||
| Materialverfügbarkeit und ‐preisentwicklung |
grau = niedriges Risiko; hellblau = mittleres Risiko; dunkelblau = hohes Risiko
10% bis 50%
bis 10%
Schadenspotenzial (Nettorisiko)# Zusammengefasster Lagebericht 2022 95
Dies kann Preisforderungen und damit einen Anstieg der Einkaufspreise bei den entsprechenden Einzelteilen und zusätzlich bei Verknappung auch Lieferengpässe nach sich ziehen. Bisher konnten Materialkostensteigerungen durch den internationalen Wettbewerb unserer Lieferanten sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen des Strategischen Einkaufs im Zusammenwirken mit angrenzenden Fachabteilungen weitgehend vermieden werden. Gleichwohl besteht in diesem Zusammenhang das Risiko, dass Kostensteigerungen nicht im selben Maße an die Kunden weitergegeben werden können. Generell würde sich eine günstigere Entwicklung der Teile- und Rohstoffpreise sowie eine sich abschwächende Inflation positiv auf die Materialkostenquote und damit auf die Margen von LEONI auswirken.
Risiken und Chancen aus der Digitalisierung
Mit der Digitalisierung (Internet der Dinge, Industrie 4.0) sind Risiken verbunden, die zu neuen Wettbewerbern oder der Substitution von existierenden Lösungen führen könnten. Neue technologische und gesellschaftliche Trends bieten LEONI aber zugleich gute Wachstumschancen – insbesondere die fortschreitende Digitalisierung, aber auch die zunehmende Mobilität, Energie- und Datenmanagement, Umweltbewusstsein und Ressourcenknappheit. So kann sich beispielsweise der Trend in der Automobilindustrie zu Hybrid- und Elektroantrieben sowie Elektrik- und Elektronik-Innovationen im Fahrzeug positiv auf unsere künftige Entwicklung auswirken.
Operative Risiken und Chancen
Projekt- und Performancerisiken
Neben den projektübergreifenden Risiken, wie z. B. den Standort-/Länderrisiken und den Personalkostenschwankungen, gibt es auch projektspezifische Kostenrisiken. Sie können aus Sondermaßnahmen zur Sicherstellung des Produktionsstarts bei unseren Kunden während der Anlaufphase oder z. B. aus Kalkulationsfehlern, die sich eventuell auf die komplette Laufzeit auswirken, resultieren. Sofern es nicht gelingt, die Vielzahl der jährlichen Fertigungsanläufe termingerecht und den Anforderungen der Kunden entsprechend sicherzustellen, könnte dies gravierende Folgen für das künftige Geschäft haben. Wir sind bestrebt, dieses Risiko durch eine Risikoaggregation auf Basis der wesentlichen Schwankungsbreiten für bedeutende neue Kundenprojekte vor der Projektannahme und durch ein Frühwarnsystem auf Basis der Risiken und Chancen bezogen auf die Projektlaufzeit zu minimieren.
Falls sich ein Projekt kundenseitig verzögert, kann dies zu Umsatzverlusten führen, die über Verhandlungen erst zeitverzögert wieder teilweise oder komplett ausgeglichen werden können. Mit der Neustrukturierung des Projektmanagements und der damit einhergehenden noch engeren Verzahnung aller CxO-Bereiche wird die Sicherstellung der Rentabilität der Kundenprojekte konsequent nachverfolgt. Zusätzlich ist eine zentrale Management Area (Central Project Audit), die direkt an den CEO der WSD berichtet, ausschließlich mit der unabhängigen Prüfung von großen Kundenprojekten beschäftigt, um frühzeitig Abweichungen von der Projektplanung zu identifizieren, damit diesen unmittelbar entgegengewirkt werden kann. Die auf Grundlage dieser Prüfungshandlungen gemachten Feststellungen, deren Anzahl unterjährigen Schwankungen unterliegen kann, werden darüber hinaus regelmäßig im Rahmen eines projektübergreifenden Meetings transparent gemacht und die Maßnahmenumsetzung konsequent nachverfolgt. Zudem werden die wesentlichen Kundenprojekte regelmäßig intensiv durch die Controlling-Abteilung geprüft und, soweit notwendig, drohende Verluste für einzelne Projekte erfasst bzw. Projektplanungen angepasst.
Cyberrisiken
Ein weltweit operierendes Unternehmen wie LEONI kann nur mit Hilfe komplexer IT-Systeme gesteuert werden. Auch die permanente Lieferbereitschaft – insbesondere gegenüber der Automobilindustrie, die in der Regel eine Just-in-time- oder Just-in-Sequence-Lieferung fordert – hängt von der ständigen Verfügbarkeit der entsprechenden Systeme und Daten ab. Gravierende Störungen wie Systemausfälle, Angriffe auf unsere Netzwerke, der Verlust oder die Manipulation von Daten können Ausfälle in der Lieferkette zum Kunden zur Folge haben. LEONI arbeitet sowohl im konzeptionellen als auch im operativen Bereich permanent an der Optimierung des IT-Umfeldes. Ein Beispiel dafür ist das Vorhalten eines zweiten, redundanten Rechenzentrums als Notfallsystem. Darüber hinaus steigen die Bedrohungen für unsere Informationssicherheit aufgrund der weltweit zunehmenden Professionalität in der Computerkriminalität. Wie andere große multinationale Unternehmen sind wir Cyber-Angriffen von erfahrenen Gegnern ausgesetzt, die vom organisierten Verbrechen und von Nationen, die Wirtschaftsspionage betreiben, unterstützt werden. Zur Risikominimierung ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem die sogenannte Netzwerksegmentierung, die Schulung von Mitarbeiter*innen sowie die Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme etwa durch Firewalls und Virenscanner umfassen. Außerdem besteht eine Cyber Secure Versicherung, die einen Teil des verbleibenden Risikopotenzials abdeckt.
Risiken aus Informationstechnologie
Im Geschäftsjahr wurde das Projekt zur Einführung von SAP S/4 HANA in der Division WSD konsequent fortgeführt. 2022 sind die notwendigen Maßnahmen für die pilothafte Ablösung einer bestehenden ERP-Plattform und Migration in Richtung SAP S/4 HANA weiter vorangetrieben worden. Risiken in einem Großprojekt zur Ablösung bestehender ERP-Systeme können insbesondere durch die Abhängigkeit hochvernetzter Prozesse und Systeme entstehen, daher wird jeder Projektschritt mit den entsprechend notwendigen Risikomitigierungen begleitet.
Risiken aus Produkthaftung/Rückruf
LEONI-Produkte werden überwiegend für technisch anspruchsvolle Erzeugnisse oder Systeme mit hohen Sicherheitsstandards verwendet. Ein Ausfall könnte zu weitreichenden Konsequenzen von Stillstandskosten über Vertragsstrafen bis hin zu Personenschäden führen. Die damit verbundenen Produkthaftungsrisiken minimieren wir durch Maßnahmen im Rahmen der Prozesssicherheit und des Qualitätsmanagements. Grundsätzlich sind die LEONI-Werke nach ISO 9001 zertifiziert, ein Teil der Werke in Abhängigkeit von den zu beliefernden Abnehmergruppen beispielsweise zusätzlich nach IATF 16949 (Automobilindustrie), EN/AS 9100 (Luft- und Raumfahrt) und ISO 13485 (Medizintechnik). Zudem bestehen Versicherungen für Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftung sowie für Rückrufaktionen. Um ein strukturiertes Notfallmanagement sicherzustellen, werden Produkthaftungsfälle und Rückrufe im Unternehmensbereich WSD durch einen implementierten Alert Workflow bzw. im Unternehmensbereich WCS über einen Red Alert Prozess an alle betroffenen Bereiche gemeldet.
Risiken aus dem Verlust eines Kunden
Der Verlust eines oder mehrerer von uns belieferter Großkunden kann übergangsweise zu Gewinn-/Deckungsbeitragsausfällen und zusätzlichen Kapazitätsanpassungskosten führen. Die langen Vertragslaufzeiten, meistens über die Lebensdauer einer Fahrzeugbaureihe, sowie der Aufbau sehr enger und stabiler Kundenbeziehungen, z. B. durch eine umfassende Entwicklungsarbeit und einen zuverlässigen Lieferservice, sorgen dafür, dass sich ein Kundenverlust in der Regel frühzeitig ankündigen würde und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden könnten.
Risiken im Zusammenhang mit Personal
Veränderungen in der Verfügbarkeit von Mitarbeiter*innen – kurzfristig auch coronabedingt – in Hoch- und vielen Niedriglohnländern (z. B. durch einen wachsenden Fachkräftemangel), allgemeine Inflationstendenzen sowie ein damit einhergehender Anstieg der Lohn- und Gehaltskosten an beschäftigungsintensiven Produktionsstandorten in Osteuropa, Nordafrika und Asien stellen das Personalmanagement vor Herausforderungen. Aufgrund des hohen Umfangs an Produktion in Ländern mit niedrigem Lohnniveau können sich Mindestlohnsteigerungen dort in den Personalkosten deutlich auswirken. Um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber Beschäftigte rekrutieren und binden zu können, werden in Ländern mit Neuanläufen verstärkt Anstrengungen zur Personalbeschaffung, -bindung und -förderung unternommen – zum Beispiel interne Qualifizierungs- und Integrationsprogramme sowie zusätzliche Sozialleistungen. Die Unwägbarkeiten in Bezug auf die Inflationsentwicklung sowie den Fachkräftemangel könnten auch 2023 negative Effekte auf die Verfügbarkeit von Personal haben. Um dem vorzubeugen und entgegenzuwirken, hat LEONI an den Produktionsstandorten Maßnahmen initiiert, um die Mitarbeiterbindung zu erhöhen.
Chancen aus operativen Stärken
Zu den operativen Stärken des LEONI-Konzerns zählen die in den wichtigsten Märkten europaweit starke Position, unsere globale Vertriebs-, Entwicklungs- und Produktionspräsenz sowie das breite, internationale Kundenportfolio. Diese Faktoren ermöglichen es uns, weltweit von positiven Marktentwicklungen zu profitieren. Zudem fokussiert sich LEONI klar auf Kernprodukte und -märkte, verfügt entlang der gesamten Wertschöpfungskette über eine durchgehend hohe Kompetenz und deckt ein umfangreiches Technologieportfolio ab.
Finanziell
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Grundsätzlich wird zur Sicherstellung der Liquidität ein Cash Pooling genutzt, wo dies möglich ist. Die wichtigsten Zahlungsströme im Konzern werden zentral gesteuert und durchgeführt. Der Konzern überwacht soweit notwendig täglich die aktuelle Liquiditätssituation. Zur Steuerung des künftigen Liquiditätsbedarfs wird eine monatliche, währungsdifferenzierte, rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 13 Wochen eingesetzt. Der rollierende 12-Monats-Forecast wird um eine Prognose der Free Cashflow Entwicklung ergänzt und dient damit als Verbindung zur mittelfristigen Liquiditätsplanung, die ihrerseits in der Budget- und Mittelfristplanung erfolgt.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
Diese Planungen berücksichtigen die Laufzeiten der Finanzmittel und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. 2022 wurden weitere Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität umgesetzt, die auch die Grundlage für die Verminderung des zukünftigen Risikos bilden. Hinsichtlich der Details zu den Maßnahmen und deren Umsetzungsstand wird auf das Kapitel Finanzlage verwiesen.
Der Vorstand überprüft fortlaufend den Fortschritt der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen. Zusätzlich prüfte und bestätigte der externe Sanierungsgutachter auch während des Geschäftsjahres 2022 regelmäßig die Umsetzung der Meilensteine aus dem ursprünglichen Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW S6.
Die neu verabschiedete Budget- und Mittelfristplanung 2023 bis 2027 beinhaltet aktuelle Einschätzungen zum Versorgungsumfeld in der Automobilindustrie und die daraus abgeleitete Prognose für die Marktentwicklung. Die Finanzierung wurde in der Planung noch als Fortführung der bestehenden Linien inkl. der vorhandenen Zinssätze angenommen und wird nach Abschluss der Finanzierungsverhandlungen an die neuen Annahmen angepasst. Auf Basis dieser Budget- und Mittelfristplanung wurde durch den externen Sanierungsgutachter ein neues Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW S6 erstellt, das die unten dargestellten finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen bereits abbildet. In diesem Zusammenhang ist auch eine Plausibilisierung der Budget- und Mittelfristplanung erfolgt und die Sanierungsfähigkeit bestätigt worden.
Zusammengefasster Lagebericht 2022 99
Das Sanierungsgutachten basiert allerdings auf konservativeren Annahmen und berücksichtigt auch weitere negative Implikationen aus der unsicheren Refinanzierungssituation im Vergleich zur Budget- und Mittelfristplanung und geht dabei weiterhin von der Durchfinanzierung von LEONI mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Refinanzierung aus. Negative Abweichungen vom geplanten Umsatz und Ergebnis können sich negativ bzw. risikoerhöhend auf die Liquidität auswirken. Diese Abweichungen können sich insbesondere durch weitere unvorhergesehene Entwicklungen ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg, der sich abmildernden Folgen von Covid-19, der Halbleiterkrise, der gestiegenen Rohstoff-, Energie-, Transport- und Personalkosten sowie der eingeschränkten Vergabefähigkeit bei den OEMs aufgrund einer zeitlich verzögerten Umsetzung des Restrukturierungsplans. Diese unkalkulierbaren Effekte führen zu großen Unsicherheiten hinsichtlich des operativen Geschäftsverlaufs und stellen, wenn diese weit über die Planungsprämissen hinausgehen oder gleichzeitig andere negative Effekte auf die Liquidität eintreten, ein Risiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit dar.
Positive Effekte auf die Liquidität ergeben sich auch aus dem 2022 gestarteten Strategie- und Performance-Programm ValuePlus, das an das 2021 erfolgreich abgeschlossene Programm VALUE 21 anknüpft und sowohl die neue Organisationsstruktur als auch die Auswirkungen veränderter externer Rahmenbedingungen wie der Halbleiterkrise, des Kriegs in der Ukraine und der sich abmildernden Folgen von Covid-19 berücksichtigt. Ein wesentlicher Teil von ValuePlus ist ein kontinuierliches, auf VALUE 21 aufbauendes Programm zur Performancesteigerung, dessen Erfolge fortlaufend gemessen werden. 2022 wurden entsprechende Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und Kompensation marktbedingter Materialpreisinflation sowie Abrufvolatilität umgesetzt, die sowohl zur Profitabilität als auch zur Liquiditätssituation positiv beigetragen haben. Weitere Informationen zu ValuePlus enthält das Kapitel Strategie und ValuePlus.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und seiner Einschätzungen bzgl. der möglichen Auswirkungen und der in Umsetzung befindlichen Maßnahmen, geht der Vorstand derzeit davon aus, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Liquiditätslücken auftreten werden.
Ende März 2023 vereinbarten wesentliche Finanzgläubiger und Stefan Pierer als strategischer Investor unter Beteiligung der LEONI AG die Umsetzung eines Restrukturierungsplans. Dieser Restrukturierungsplan, der die LEONI AG um 708 Mio. € entschuldet und 150 Mio. € neues Zusammengefasster Lagebericht 2022 100 Eigenkapital sichert, beinhaltet eine Herabsetzung des Grundkapitals der LEONI AG auf 0 € und damit das Ausscheiden der bisherigen Aktionär*innen. Der Restrukturierungsplan wird die LEONI AG und den Konzern wesentlich entschulden und mit frischer Liquidität ausstatten. Es umfasst die folgenden wesentlichen Eckpunkte:
- Ausgewählte Konsortialdarlehensgeber und die beitretenden Schuldscheindarlehensgläubiger der LEONI AG sind bereit, rd. 50 Prozent ihrer betroffenen Forderungen an eine von Herrn Stefan Pierer neu zu gründende Gesellschaft gegen Ausreichung eines Wertaufholungsinstruments zu übertragen. Das durch die von Herrn Stefan Pierer neu gegründete Gesellschaft einzuräumende Wertaufholungsinstrument entspricht einer wirtschaftlichen Beteiligung an der LEONI AG von 45 Prozent. Der Restrukturierungsplan sieht vor, dass die verbleibenden Schuldscheindarlehensgläubiger entweder ebenfalls der Lösung beitreten und 50 Prozent ihrer Forderungen auf die neu gegründete Gesellschaft übertragen oder auf einen entsprechenden Forderungsbetrag verzichten. Der Gesamtbetrag der zu übertragenden oder zu verzichtenden Forderungen beläuft sich damit auf 708 Mio. €.
- Das Grundkapital der LEONI AG wird im Zuge einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung aller Aktien auf null Euro reduziert. Dadurch kommt es zum erfolgsneutralen Verlustausgleich innerhalb des Eigenkapitals ohne Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung. Damit endet die Börsennotierung der Aktien der LEONI AG.
- Im Wege einer Barkapitalerhöhung mit Ausgabe von 50.000.000 auf den Namen lautende neuen Stückaktien mit anteiligem Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € wird durch die von Herrn Stefan Pierer neu gegründete Gesellschaft ein Betrag von 150 Mio. € (einschließlich 100 Mio. € Baragio) an die LEONI AG geleistet. Zusätzlich werden durch die neu zu gründende Gesellschaft die zuvor erworbenen Forderungen in Höhe von 708 Mio. € als Sachagio in Form eines Erlasses in die Gesellschaft eingebracht. Soweit diese Forderungen werthaltig sind, werden sie in der Kapitalrücklage erfasst, während der nicht werthaltige Teil erfolgswirksam das Eigenkapital stärkt. Im Zuge dieser Kapitalerhöhung, zu der ausschließlich die von Herrn Stefan Pierer neu gegründete Gesellschaft zugelassen werden soll, wird diese Gesellschaft neue Alleingesellschafterin.
- Auf dieser Basis sind die Finanzierungspartner bereit, die verbleibenden Darlehen und Schuldscheine in Höhe von rd. 0,7 Mrd. € bis Ende 2026 zu neuen kommerziellen Bedingungen inkl. Sicherheiten zu prolongieren und so die Durchfinanzierung für die kommenden Jahre sicherzustellen.
Zusammengefasster Lagebericht 2022 101
Als Folge der Umsetzung der Kapitalmaßnahmen wird die LEONI AG neue Liquidität aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 150 Mio. € erhalten und von Finanzverbindlichkeiten in Höhe eines Gesamtbetrages von 708 Mio. € entlastet. Der Vorstand geht davon aus, dass durch die genannten Kapitalmaßnahmen die bilanzielle Überschuldung der LEONI AG beseitigt wird. Ein Teil der finanzierenden Banken gewährt für die Umsetzung des Konzepts eine Brückenfinanzierung in Höhe von bis zu 60 Mio. €, die aus den durch die Barkapitalerhöhung zufließenden Mitteln zurückzuzahlen ist.
Die LEONI AG hat mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) bereits begonnen und am 31. März 2023 beim Amtsgericht Nürnberg – Restrukturierungsgericht – das Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Die Vorlage des Restrukturierungsplan erfolgte am 8. Mai 2023. Darauf aufbauend fand am 31. Mai 2023 der Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. In diesem Zusammenhang wurde dem Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Mehrheit von jeweils mind. 75 Prozent innerhalb von zwei der insgesamt drei Gruppen von Planbetroffenen zugestimmt. Aus diesem Grund sieht der Vorstand gute und deutlich überwiegend wahrscheinliche Aussichten, dass auf Antrag der Gesellschaft die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans (§§ 60ff. StaRUG) und mangels hinreichender Erfolgsaussichten von etwaigen Rechtsmitteln (§§ 64, 66 StaRUG) auch der Eintritt der Rechtskraft des Restrukturierungsplans erfolgen wird. Im Übrigen liegen nach Kenntnis der Gesellschaft keine Anhaltspunkte vor, wonach in der Folge nicht auch alle weiteren Schritte zur Umsetzung der Restrukturierungstransaktion vollzogen werden können.
Gleichwohl steht die Umsetzung des Restrukturierungsplans im Wege des StaRUG- Verfahrens unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe, weiterer üblicher Vorbehalte (z. B. die Eintragungen der Kapitalmaßnahmen ins Handelsregister), der rechtskräftigen Bestätigung des Restrukturierungsplans, dem Vorliegen der Volldokumentation der erforderlichen Vertragswerke sowie dem Vollzug der Barkapitalerhöhung. Darüber hinaus bestehen Anfechtungsrisiken aus dem rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan und den Rechtshandlungen, die im Vollzug des Restrukturierungsplans erfolgen. Bis zur Umsetzung des neuen Finanzierungskonzepts einschließlich der Verlängerung der Fälligkeiten der RCF-Kreditlinien und der Schuldscheindarlehen bis Ende 2026, der Entschuldung der LEONI und der Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung von 150 Mio.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
€ inklusive der Prozessabsicherung für das StaRUG-Verfahren sowie der kartellrechtlichen Anmeldung besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Der Vorstand hält es aufgrund seiner Prüfungen für überwiegend wahrscheinlich, dass unter der Berücksichtigung der überwiegenden Erfolgswahrscheinlichkeit des plangerechten Ablaufs des StaRUG-Prozesses sowie der weiteren im Sanierungsplan berücksichtigten mitigierenden Maßnahmen die positive Fortführungsprognose, trotz der bestandsgefährdenden Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken angemessen ist. Der Vorstand kommt ebenfalls zu einer positiven Fortbestehungsprognose für die LEONI AG. Darüber hinaus besteht im Zusammenhang mit den 2020 abgeschlossenen und im Dezember 2022 bis 31. August 2023 prolongierten Kreditverträgen (Bridge Agreement und Lock-Up Agreement) das Risiko, dass in den Vereinbarungen enthaltene Verhaltenspflichten nicht eingehalten werden und dadurch Strafzahlungen entstehen oder die Verträge vor Laufzeitende gekündigt werden. Die RCF Kreditverträge sowie das Bridge Agreement bzw. Lock-Up Agreement beinhalten bestimmte Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und z. T. Financial Covenants) für die Darlehensnehmer und die verpflichteten Unternehmen. Diese Verhaltenspflichten umfassen im Wesentlichen eine Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Mindestliquidität auf Gruppenebene, bestimmte Informations- und Mitteilungspflichten sowie die regelmäßige Übermittlung von Finanzinformationen an die Darlehensgeber, Beschränkungen bei der Veräußerung von Vermögenswerten und Verpflichtungen zur Leistung von Pflichtsondertilgungen bei Durchführung bestimmter (Veräußerungs-) Maßnahmen. Zur Absicherung der Durchfinanzierung hat sich LEONI unter anderem verpflichtet, bis zur Rückzahlung der umstrukturierten Kreditlinien keine Dividende auszuschütten. Alle Verhaltenspflichten der RCF Verträge wurden im Berichtsjahr erfüllt, und auch für 2023 werden aus heutiger Sicht keine Risiken der Nichteinhaltung der Covenants gesehen bzw. die Einhaltung der Covenants durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt.
Risiken aus Forderungsausfällen
– Der Ausfall des Forderungsbestands eines großen Kunden stellt ein Risiko dar. Zur Vorsorge werden alle Kunden, die mit dem LEONI-Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als True Sale Factoring für ausgewählte Kunden erfolgt. Im Übrigen haben einzelne Gesellschaften unter dem Aspekt der Abwägung von Risiko und Wirtschaftlichkeit eine Warenkreditversicherung zum Schutz vor Forderungsausfällen abgeschlossen. Sowohl beim Factoring als auch bei der Warenkreditversicherung für eigene Forderungen hat sich im Berichtsjahr gezeigt, dass die Warenkreditversicherer weiterhin vor dem Hintergrund der sich abkühlenden Konjunktur bedingt durch die Folgen des Ukraine- Kriegs und der sich abmildernden Folgen von Covid-19 und dem dadurch erhöhten Risiko von Unternehmensinsolvenzen und Zahlungsausfällen zurückhaltend bei der Gewährung von Kreditlinien sind. Dadurch steigt einerseits das Risiko, dass die Forderungen nicht im geplanten Umfang an die Factoring-Partner verkauft werden können, und andererseits das Risiko von Ausfällen von eigenen Kundenforderungen, die nicht versichert werden konnten. Beides könnte negative Auswirkungen auf das Konzernergebnis und die Liquidität haben. Wesentliche Auswirkungen daraus auf die Möglichkeit von LEONI, Forderungen zu verkaufen oder zu versichern, haben sich bislang nicht ergeben.
Risiken aus Wertberichtigungen
– Auf Grundlage der IFRS-Bilanzierungsregeln führt LEONI regelmäßig Asset- und Goodwill-Impairmenttests durch. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors und/oder eine Verschlechterung der Ertragsaussichten unter anderem aufgrund von möglichen Preiserhöhungen bei Rohmaterial-, Logistik- und sonstigen Kosten, insbesondere durch den Ukraine-Krieg und die Nachwirkungen der sich abmildernden Folgen von Covid-19 bedingt, die nicht an den Kunden weitergegeben werden können, lassen das Abwertungsrisiko steigen. Im Geschäftsjahr ergaben die Impairmenttests einen Wertberichtigungsbedarf, der entsprechend erfasst wurde. Zudem wurden die Geschäftsplanungen für Projekte und Gesellschaften intensiv geprüft. Durch die erfassten Wertminderungen, die risikomitigierenden Maßnahmen sowie durch die erfolgten WCS- (Teil-)Verkäufe hat sich das Risiko von Wertberichtigungen sowohl hinsichtlich Schadenspotenzial als auch bezüglich der Eintrittswahrscheinlichkeit im Risikobetrachtungszeitraum vermindert.
Risiken aus Pensionsverpflichtungen
– Die Niedrigzinsphase könnte auch Auswirkungen auf die Pensionsfonds von LEONI haben und sich in einem erhöhten Zahlungsmittelabfluss zur nach lokalen Regelungen vorgeschriebenen Verminderung einer Unterdeckung auswirken.
Risiken und Chancen aus der Währungsentwicklung
– Hauptsächlich tätigen wir unsere Geschäfte in Euro oder in lokalen Märkten in der jeweiligen Landeswährung. Aufgrund der Globalisierung der Märkte sind wir jedoch mit Währungsrisiken konfrontiert. In der Konzernholding, der LEONI AG, verantwortet die Abteilung Corporate Finance & Treasury in Zusammenarbeit mit einer Währungskommission Risiken im Währungsbereich und berichtet diese an das zentrale Risikomanagement. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften bzw. den geplanten Transaktionen. Die Auswahl der einzusetzenden Sicherungsinstrumente erfolgt regelmäßig nach eingehenden Analysen des abzusichernden Grundgeschäfts. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir ausländische Tochtergesellschaften überwiegend in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung. Ökonomische Währungsrisiken ergeben sich zudem durch die Auswirkungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit einzelner Standorte (Werke) infolge von Veränderungen der Währungsrelation. Schwankende Währungskurse können für die nicht mit Termingeschäften abgesicherten Umfänge auch zu einem positiven Effekt führen.
Compliance Risiken aus Compliance Verstößen
– Grundsätzlich kann es bei Compliance Verstößen zu erheblichen Bußgeldern, Reputationsverlusten und Schadensersatzansprüchen kommen. Je nach Land sind auch Haftstrafen für Führungskräfte und beteiligte Mitarbeiter*innen möglich. Mit einem effektiven Compliance Management System vermindert LEONI diese Risiken aus Rechts- und Richtlinienverstößen.
Risiken aus Korruption
– Angesichts der weltweiten Geschäftstätigkeit von LEONI und insbesondere der Tatsache, dass Korruption und Erpressung in bestimmten Ländern, in denen LEONI tätig ist, weit verbreitet sind, könnten sich die von LEONI ergriffenen Compliance Maßnahmen dennoch als unzureichend erweisen, um rechtswidriges Verhalten zu verhindern oder aufzudecken.
Risiken aus dem Kartellrecht
– LEONI unterliegt der kartellrechtlichen Regulierung in der EU und anderer Rechtsordnungen und ist daher Risiken in Bezug auf die Einhaltung dieser Vorschriften sowie die damit verbundenen Durchsetzungsmaßnahmen und Entschädigungen an private Parteien im Falle der Nichteinhaltung ausgesetzt. Die Feststellung eines Verstoßes gegen das Kartellrecht könnte negative Auswirkungen auf LEONI haben. Wie bereits im Vorjahr berichtet, wurden seit Oktober 2011 in den USA und Kanada mehrere Zivilverfahren in Form von Sammelklagen und sonstigen Klagen gegen LEONI und weitere Bordnetzhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht eingeleitet. Zwischenzeitlich sind sämtliche Verfahren in den USA durch Vergleich erledigt, es gab im Berichtsjahr auch keine Aktivitäten mehr zu außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen. Das verbliebene Verfahren in einer Provinz in Kanada ruht seit 2014. LEONI geht nach Einschätzung der dortigen Rechtsanwälte davon aus, dass sich dieses Verfahren durch den Abschluss in anderen Provinzen erledigt hat. Der formale Abschluss des Verfahrens steht jedoch noch immer aus. Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert mit den Behörden und hat unmittelbar eine interne Untersuchung der Vorwürfe eingeleitet. Derzeit haben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für Verstöße ergeben, die die Verurteilung zu einer Geldbuße wahrscheinlich erscheinen lassen könnten. Insbesondere gibt es derzeit keine Belege für Absprachen/Abstimmungen in den letzten fünf Jahren. Gleichzeitig gibt es Ansatzpunkte für eine aussichtsreiche Verteidigung gegen die derzeit bekannten Vorwürfe des Bundeskartellamts. Da sich das BKartA-Verfahren in einem sehr frühen Stadium befindet, kann derzeit noch keine Aussage über dessen Ausgang getroffen werden.
Risiken aus Betrug (Fake-CEO Fraud)
– Wie viele andere Unternehmen ist auch LEONI den Risiken des internen und externen Betrugs, insbesondere des Diebstahls von Geldern, ausgesetzt.# Zusammengefasster Lagebericht 2022
Betrugsfall und dessen Aufarbeitung
Wie berichtet wurde LEONI im August 2016 Opfer betrügerischer Handlungen unter Verwendung gefälschter Dokumente und Identitäten sowie Nutzung elektronischer Kommunikationswege. In der Folge wurden insgesamt circa 40 Mio. € des Unternehmens auf Zielkonten im Ausland transferiert. Im Berichtsjahr hat der Vorstand die Aufarbeitung des Betrugsfalls auf verschiedenen Ebenen weiter vorangetrieben und laufend überwacht. Dazu gehörte die Kooperation mit nationalen Ermittlungsbehörden, um Täter ihrer strafrechtlichen Verantwortung zuzuführen, sowie die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen aufgrund möglicher Pflichtverletzungen ehemaliger Mitarbeiter*innen. Letzteres erfolgt korrespondierend zu geltend gemachten Ansprüchen des Aufsichtsrats in Bezug auf ein ehemaliges Mitglied des Vorstands. Die ergriffenen Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
-
Ermittlungen und Asset Tracing: Die Ermittlungsmaßnahmen der Behörden in einem der beteiligten Länder dauern noch an, während die Behörden in einem anderen Land die Ermittlungsmaßnahmen mangels Erfolgsaussichten nicht weitergeführt haben. LEONI unterstützt die Behörden weiterhin bei der Sachverhaltsermittlung und -aufklärung. Die Maßnahmen zur Wiedererlangung der Vermögenswerte wurden bereits im Jahr 2021 aufgrund nicht vorhandener Ansätze und Erfolgsaussichten eingestellt.
-
Geltendmachung von Ersatzansprüchen: Auf der Grundlage einer anwaltlichen Stellungnahme hat der Vorstand weitere Ersatzansprüche für den der LEONI AG entstandenen Schaden geltend gemacht und meldete den Betrugsfall den D&O- Versicherern der LEONI AG. Die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitarbeiter*innen dauern an. Im Jahr 2021 hatte LEONI ein erstinstanzliches Urteil in Rumänien gegen den ehemaligen Geschäftsführer erwirkt, das dessen Haftung für den wesentlichen Teil des Schadens aus dem Betrugsfall feststellt. Gegen das Urteil wurde seitens des Beklagten und eines in der ersten Instanz nicht zugelassenen Nebenintervenienten erfolgreich Berufung eingelegt und das Verfahren an das Gericht der ersten Instanz zurückverwiesen. Aussagen zu Verlauf und Erfolgsaussichten sind noch nicht möglich.
-
Versicherungsleistungen: Wie ebenfalls berichtet, betreibt LEONI im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 mit externer Unterstützung die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitarbeitende. LEONI konnte im Jahr 2017 einen Betrag von 5 Mio. € im Rahmen der bestehenden Vertrauensschadensversicherung erlangen. LEONI hat weitergehende Versicherungsansprüche gegen den Vertrauensschadensversicherer geltend gemacht. Die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche dauern an. Aussagen zu Verlauf und Erfolgsaussichten sind noch nicht möglich.
Risiken und Chancen aus gescheitertem Verkauf
BG AM – STARK hat im Dezember 2022 den Vollzug des im Mai 2022 unterschriebenen Kaufvertrags zur Veräußerung der Business Group Automotive Cable Solutions an STARK überraschend verweigert. LEONI hat sich nach sorgfältiger Prüfung aller juristischen Optionen entschieden, STARK vor einem Schiedsgericht auf Erfüllung des Kaufvertrags zu verklagen. Da aus Sicht von LEONI keine vertragliche Grundlage für die Verweigerung des Vollzugs besteht, verhält sich STARK nach Auffassung von LEONI vertragsbrüchig. Zum jetzigen frühen Zeitpunkt ist noch nicht hinreichend konkret, wie sich das Verfahren entwickeln wird. Der Ausgang des Verfahrens ist daher aus heutiger Sicht nicht abschließend beurteilbar.
Risiken aus Exportkontrolle und Zoll
Politische oder regulatorische Änderungen z. B. bei Exportkontrollvorschriften, Embargomaßnahmen oder Zollbestimmungen, können unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen und unsere Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Bei Verstößen gegen diese Regulatorien kann es zu Strafzahlungen, Sanktionen sowie Reputationsschäden kommen. Wir achten auf die konsequente Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen und beobachten insbesondere die Entwicklungen der Sanktionen gegen Russland sowie die russischen Gegensanktionen sehr genau. Dazu sind die Verantwortlichkeiten und die Prozesse in Bezug auf die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften und Embargomaßnahmen in einer Konzern-Richtlinie festgelegt und für die Überwachung der Prozesse in den Ländern Exportkontroll-Koordinatoren benannt, die regelmäßig geschult werden.
Protektionistische Maßnahmen, Handelskriege oder Sanktionen können die Geschäftstätigkeit von LEONI beeinträchtigen. Die Zunahme von regionalen oder internationalen Handelshemmnissen einschließlich Antidumping Zöllen sowie der Rückzug von Staaten aus bi- und multilateralen Handelsabkommen können sich negativ auf das weltwirtschaftliche Umfeld auswirken und damit zu einer geringeren Nachfrage nach den Produkten von LEONI führen. Darüber hinaus können Handelshemmnisse oder erhöhte Zollkosten die Produktionskosten steigern und folglich die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte von LEONI beeinträchtigen sowie das operative Ergebnis negativ beeinflussen. Als globaler Zulieferer der Automobil- und Industriebranche ist LEONI erheblichen Risiken ausgesetzt, die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft und den Rahmenbedingungen eines freien Handels zusammenhängen. Aus diesem Grund analysieren wir laufend die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken für LEONI.
Risiken von Corporate Governance-Verstößen
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Organe und/oder Mitarbeiter*innen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder von LEONI anerkannte Standards guter Unternehmensführung verstoßen.
Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsentwicklungen
Das Thema Nachhaltigkeit nimmt eine führende Stellung für LEONI ein. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir in zunehmendem Maße Nachhaltigkeitsstandards erfüllen, wie auch die damit verbundenen gesetzlichen sowie kundenspezifischen Anforderungen mit Blick auf Arbeitnehmerbelange, Umweltbelange und die Achtung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette. Klimabezogene Risiken können auch Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Vermögenswerte des Konzerns haben. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen und in deren Folge z. B. Beschädigungen von Produktionsanlagen und -material. Diesen Risiken begegnet LEONI durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungen. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsentwicklung enthält das Kapitel Nichtfinanzielle Konzernerklärung.
Beurteilung der Chancen- und Risikosituation durch den Vorstand
Wie oben beschrieben bestehen bestandsgefährdende Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken. Demnach können negative Planabweichungen insbesondere durch weitere unvorhergesehene Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg, der sich abmildernden Folgen von Covid-19, der Halbleiterkrise, der gestiegenen Rohstoff-, Energie-, Transport- und Personalkosten sowie der eingeschränkten Vergabefähigkeit bei den OEMs aufgrund einer zeitlich verzögerten Umsetzung des Restrukturierungsplans zu einem Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit führen. Daneben hat die LEONI AG mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) bereits begonnen. Bis zur Umsetzung des neuen Finanzierungskonzepts einschließlich der Verlängerung der Fälligkeiten der RCF-Kreditlinien und der Schuldscheindarlehen bis Ende 2026, der Entschuldung der LEONI und der Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung von 150 Mio. € inklusive der Prozessabsicherung für das StaRUG-Verfahren sowie der kartellrechtlichen Anmeldung besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB.
Das nächstwesentliche Risiko für den Konzern besteht nach wie vor im Ausfall der Lieferkette zum Kunden aufgrund von IT-/Cyberrisiken. Nach Ansicht des Vorstands hat sich die Risikolage allgemein und für den LEONI-Konzern im Bereich der IT-/Cyberrisiken weiter erhöht. Die nächstwesentliche Chance liegt in der Umsetzung des Strategie- und Performanceprogramms ValuePlus, das an das 2021 erfolgreich abgeschlossene Programm VALUE 21 anknüpft. In der Umsetzung von ValuePlus werden sowohl die neue Organisationsstruktur der WSD als auch die Auswirkungen veränderter externer Rahmenbedingungen wie der Halbleiterkrise, des Kriegs in der Ukraine und der Covid-19- Pandemie berücksichtigt. Der Performance-Teil aus VALUE 21 wurde als kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den Betrieb überführt. Die Handlungsfelder von ValuePlus umfassen über den Performance-Teil hinaus unter anderem die Bereiche Einkauf und Produktion, die Themen Technologie-Entwicklung, Portfolio-Optimierung, Nachhaltigkeit sowie Personal und Organisation.
Zusammenfassend schätzt der Vorstand die Erfolgsaussichten der Umsetzung des Restrukturierungsplans sowie der sonstigen im Sanierungsplan enthaltenen mitigierenden Maßnahmen als überwiegend wahrscheinlich ein. Daher sieht der Vorstand die Fortführung der Unternehmenstätigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als gegeben an.
7. Nachtragsbericht
Zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird auf unsere Ausführungen in der Textziffer 36 „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ im Konzernanhang verwiesen.
8. Prognosebericht
8.1. Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaft
Die globale Konjunktur wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter verlangsamen. Nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) bleiben die hohe Inflation und Russlands Krieg in der Ukraine prägend für den Verlauf.# Zusammengefasster Lagebericht 2022 111
Branchenkonjunktur
Die internationalen Automobilmärkte werden sich 2023 Prognosen des VDA zufolge leicht beleben. Für Europa rechnet der Branchenverband mit rund 5 Prozent mehr neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Der US-Light-Vehicle-Markt dürfte um 4 Prozent wachsen, in China ist bei den Pkw-Verkäufen von einer Steigerung um 3 Prozent auszugehen. Global erwartet der VDA ein moderates Absatzplus von 4 Prozent auf 74 Mio. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Damit liegt der Weltmarkt allerdings immer noch um 8 Prozent unter dem Volumen des Vor-Corona-Jahres 2019. Das Marktforschungsinstitut IHS erwartet, dass die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen 2023 global um rund 4 Prozent auf 85 Mio. Stück steigt. Das Wachstum soll vor allem aus der Region Amerika mit plus 6 Prozent und dem EMEA-Raum mit plus 5 Prozent kommen. In Asien rechnet IHS dagegen nur mit 2 Prozent mehr hergestellten Fahrzeugen. Erneut dürfte der Anteil von Autos mit alternativen Antrieben deutlich zunehmen. Weltweit sollen 2023 laut IHS 39 Prozent mehr Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb vom Band laufen.
Grafik Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen (Mio. Stück)
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Asien | 46,9 | 48,1 |
| EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika) | 17,9 | 18,9 |
| Amerika | 17,1 | 18,1 |
Quelle: IHS Light Vehicle Production, January 2023 update
In der internationalen Nutzfahrzeugindustrie (Nfz) wird sich die Zahl der 2023 gefertigten mittleren und schweren Nfz nach Angaben von IHS insgesamt um 7 Prozent auf 3,2 Mio. Stück erhöhen. Dabei steigt die Zahl der Nfz, die in Asien aus den Fabriken kommen, nach dem Einbruch im Vorjahr um 14 Prozent. In Amerika wird ein Rückgang um 3 Prozent erwartet. Im EMEA-Raum wird das Produktionsniveau dagegen etwa auf Vorjahresniveau liegen.
Grafik Produktion von mittleren und schweren Nutzfahrzeugen nach Regionen (Mio. Stück)
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Asien | 1,6 | 1,8 |
| EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika) | 0,6 | 0,6 |
| Amerika | 0,8 | 0,8 |
Quelle: IHS MHCV Production, January 2023 update
Zusammengefasster Lagebericht 2022 112
8.2. Geschäftsverlauf und zukünftige Ausrichtung LEONI-Konzern
Die Basis für die nachfolgende Prognose bildet neben den beschriebenen konjunkturellen Rahmenbedingungen die Budget- und Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2027. Grundsätzlich geht der Vorstand davon aus, dass sich der LEONI-Konzern 2023 in einem Umfeld stabilerer und leicht höherer Nachfrage bewegen wird, wobei das Abrufverhalten der Kunden jedoch weiterhin volatiler ist als vor dem Beginn der Lieferkettenprobleme insbesondere bei Halbleitern. Sie umfasst den LEONI-Konzern mit den Divisionen Wiring Systems (WSD) und Automotive Cable Solutions (ACS). Die im Verkaufsprozess befindliche Business Group Wire Products & Solutions (BG PS) ist für das gesamte Jahr 2023 in die Prognose einbezogen, womit diese grundsätzlich auf Basis des Konsolidierungskreises per 31. Dezember 2022 erfolgt. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Produktion in den ukrainischen Werken durch eine Eskalation des Kriegs würde sich trotz der Duplizierungsmaßnahmen negativ auf die Prognose-Kennzahlen auswirken. Die Prognose steht in Abhängigkeit mit einer erfolgreichen Refinanzierung des LEONI-Konzerns. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht verwiesen.
Die folgende Tabelle gibt eine zusammenfassende Übersicht für die Steuerungskennzahlen wieder. Die Kennzahl EBIT vor Sondereffekten beinhaltet Effekte aus der Refinanzierung (inkl. Wertminderungen), aus Restrukturierungsmaßnahmen, aus M&A-Transaktionen sowie Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Die genaue Definition dieser Kennzahl wird unter Steuerung des operativen Geschäfts beschrieben.
Prognose 2023 LEONI-Konzern
| Kennzahl | Ist 2022 | Prognose 2023 |
|---|---|---|
| Konzernumsatz (Mrd. €) | 5,1 | rund 5,5 |
| EBIT vor Sondereffekten (Mio. €) | 18 | Hoher zweistelliger Mio.-€-Bereich |
| Free Cashflow (Mio. €) | 126 | ausgeglichen |
Der Vorstand erwartet 2023 einen Konzernumsatz von rund 5,5 Mrd. € (2022: 5,1 Mrd. €). Die Grundlagen dafür bilden die voraussichtlich moderate Nachfragebelebung in der Automobilindustrie sowie der weitere Hochlauf junger Baureihen. In der Division ACS wird insbesondere eine hohe Nachfrage nach Spezialkabeln als Wachstumstreiber erwartet. Der Prognose liegt ein Kupferpreis von 8,00 € je Tonne zu Grunde. Durch mögliche Veräußerungen weiterer Einheiten, insbesondere der BG PS, könnte der Umsatz in Abhängigkeit des jeweiligen Veräußerungszeitpunkts 2023 geringer ausfallen.
Für das Konzern-EBIT vor Sondereffekten geht der Vorstand von einem Ergebnis im hohen zweistelligen Mio.-€-Bereich aus (2022: 18 Mio. €). Dabei wird von einer weitgehenden Kompensation inflationsbedingter Kostensteigerungen, einer weniger volatilen Nachfrage sowie Fortschritten bei der Kosteneffizienz in direkten und indirekten Bereichen ausgegangen. Der Free Cashflow wird ausgeglichen erwartet (2022: 126 Mio. € inklusive des FCF-Effects von 278 Mio. € aus dem Verkauf der Business Group Industrial Solutions). Die FCF-Prognose geht von einer operativen Verbesserung gegenüber dem Vorjahr u. a. durch eine Working-Capital-Optimierung aus, wobei weiterhin eine deutlich ausgeprägte Saisonalität erwartet wird.
Entwicklung der Wiring Systems Division
In der Wiring Systems Division wird 2023 vor dem Hintergrund der erwarteten moderaten Markterholung, dem weiteren Hochlauf bereits in Serie befindlicher Projekte und der Kompensation inflationsbedingter Kostensteigerungen über Preiserhöhungen voraussichtlich eine deutliche Umsatzsteigerung erzielt (2022: 3,6 Mrd. €). Für das EBIT vor Sondereffekten wird trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage mit einem Wert im positiven mittleren zweistelligen Mio.-€-Bereich gerechnet (2022: -22 Mio. €). Neben dem besseren Deckungsbeitrag aus dem zusätzlichen Volumen sollen sich auch hier die Vereinbarungen mit unseren Kunden zur Weitergabe von Materialkostenteuerung und Lohninflation sowie Effizienzsteigerungen positiv auswirken. Chancen bieten sich der WSD vor allem durch den wachsenden Anteil von Elektromobilität, da Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb im Gegensatz zu Pkw mit Verbrennungsmotoren zusätzlich zum Niedrig- ein Hochvoltbordnetz benötigen. In diesem Produktsegment sind wir bereits sehr gut vertreten. Außerdem nimmt die Anzahl von Sensoren und Aktuatoren im Fahrzeug durch steigende Komfortanforderungen und den Trend zum autonomen Fahren zu, was ebenfalls eine umfangreichere Verkabelung erfordert.
Entwicklung der Division Automotive Cable Solutions
Die Division Automotive Cable Solutions, die identisch mit der bisherigen Business Group Automotive Cable Solutions (BG AM) ist, wird ihren Umsatz gestützt auf die prognostizierte positive Marktentwicklung insbesondere bei Spezialkabeln wie Daten- und Ladeleitungen sowie erhöhte Verkaufspreise zur Weitergabe von Kostensteigerungen moderat erhöhen (Umsatz 2022 BG AM: 1,2 Mrd. €). Das EBIT vor Sondereffekten wird voraussichtlich im niedrigen bis mittleren zweistelligen Mio.-€-Bereich liegen. Dabei können die signifikanten Kostensteigerungen bei Material, Energie, Fracht und Personal im laufenden Geschäftsjahr 2023 noch nicht vollständig weitergegeben werden. Chancen bieten sich der Division Automotive Cable Solutions durch die großen Trends Elektromobilität und autonomes Fahren. Die Division bereitet sich auf ein erhebliches Wachstum insbesondere mit Hochvoltleitungen, Sensor- und Datenkabeln und Ladelösungen für die Elektromobilität vor.
Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung
Der Vorstand erwartet auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung einen Umsatzanstieg im Geschäftsjahr 2023 auf rund 5,5 Mrd. €, bei dem sich sowohl ein höheres Volumen als auch höhere Preise aufgrund der Weitergabe von Kostensteigerungen bemerkbar machen. Das EBIT vor Sondereffekten wird im hohen zweistelligen Mio.-€-Bereich erwartet, der Free Cashflow ausgeglichen.
Zusammengefasster Lagebericht 2022 113
Zusammengefasster Lagebericht 2022 114 # Zusammengefasster Lagebericht 2022
Die erwartete Ergebnisverbesserung stützt sich auf die weitgehende Kompensation inflationsbedingter Kostensteigerungen, eine weniger volatile Nachfrage sowie Fortschritte bei der Kosteneffizienz in direkten und indirekten Bereichen. Die FCF-Prognose geht von einer operativen Verbesserung u. a. durch Working-Capital-Optimierung aus, wobei weiterhin eine deutlich ausgeprägte Saisonalität erwartet wird. Der Krieg in der Ukraine bleibt trotz der Maßnahmen zur Risikominimierung insbesondere durch die teilweise Duplizierung von Projekten ein besonderer Unsicherheitsfaktor. Die Prognose steht in Abhängigkeit mit einer erfolgreichen Umsetzung des Ende März 2023 mit sämtlichen Konsortialgebern, wesentlichen Schuldscheingläubigern und Stefan Pierer als strategischer Investor unter Beteiligung der LEONI AG vereinbarten finanziellen Restrukturierungsplans. Für Details sowie Erläuterungen zu bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans wird auf den Risiko- und Chancenbericht verwiesen.
Zukunftsbezogene Aussagen
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Derartige Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die LEONI nicht kontrollieren und präzise einschätzen kann. Sollten Unwägbarkeiten eintreten oder Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Aussagen abweichen. LEONI übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse nach der Veröffentlichung dieses Berichts anzupassen.
Zusammengefasster Lagebericht 2022 115
9. Ergänzende Angaben und Erläuterungen gemäß § 289a und § 315a HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:
Zum 31. Dezember 2022 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 32.669.000,00 € (im Vorjahr 32.669.000,00 €). Es ist in 32.669.000 auf den Namen lautende Stückaktien unterteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist nach § 4 Abs. 2 der Satzung der LEONI AG ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Wertpapierbörse gelten, an der die Aktien dann zugelassen sind. Im Verhältnis zur LEONI AG gilt nach § 67 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz (AktG) als Aktionärin nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionär*innen ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionärinnen am Gewinn. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen, § 71b AktG. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 2, 38 Abs. 1, 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Weitere die Stimmrechte betreffende Beschränkungen, insbesondere vertragliche Beschränkungen, sind der LEONI AG nicht bekannt. Für die Stimmrechtsausübung durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberaterinnen sowie durch andere Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionär*innen zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere § 135 AktG findet Anwendung. Es bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und auf Basis interner Vorgaben für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der LEONI AG bei Transaktionen in Aktien der LEONI AG gewisse Handelsverbote, insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Geschäftszahlen. Darüber hinaus bestehen Haltepflichten im Zusammenhang mit der
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Vergütung des Vorstands sowie Vergütungsvereinbarungen für Führungskräfte (Long Term Incentive Programme).
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten
Mit Stimmrechtsmitteilung vom 20. Juni 2022 meldete Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer als meldepflichtige Person zuletzt, dass ihm seit dem 17. Juni 2022 insgesamt 6.533.812 Stimmrechte an der LEONI AG gehören bzw. zugerechnet werden. Bezogen auf das in 32.669.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der LEONI AG bedeutet dies einen Anteil der indirekt gehaltenen Stimmrechte von 20,00 Prozent.¹
Die LEONI AG wurde mitgeteilt, dass 1.133.363 der vorgenannten Stimmrechte und damit ein Anteil von 3,47 Prozent aller Stimmrechte Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer zugerechnet werden. Diese Stimmrechte wurden ausweislich der Stimmrechtsmitteilung vom 20. Juni 2022 zum 17. Juni 2022 an die L1- Beteiligungs GmbH, Aalen, übertragen.
Bei den genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht mitgeteilt wurden. Weiter sind uns direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer*innen am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:
Sofern Arbeitnehmer*innen am Kapital beteiligt sind, können sie die ihnen aus diesen Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung der LEONI AG:
Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz geregelt. Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der LEONI AG besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestellt der Aufsichtsrat gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 der Satzung der LEONI AG die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Er kann stellvertretende Vorstandsmitglieder sowie einen Vorsitzenden
¹ Die Angaben in Prozent in diesem Abschnitt sind auf zwei Nachkommastellen gerundet und beziehen sich auf das in 32.669.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der LEONI AG.
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und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands bestimmen (§ 5 Abs. 2 S. 2, 3 der Satzung der LEONI AG). Eine Satzungsänderung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 179 Abs. 1 S. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 179 Abs. 1 S. 2 AktG, § 19 der Satzung der LEONI AG ist der Aufsichtsrat befugt, Abänderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der LEONI AG ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des Genehmigten Kapitals 2022 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern. Er wurde ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2022 ermächtigt, § 4 Abs. 1 und 6 der Satzung der LEONI AG entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2022 nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend oder § 103 Abs. 1 S. 2 AktG etwas anderes vorsehen (§ 16 Abs. 3 S. 1 der Satzung der LEONI AG). Dementsprechend bedürfen auch satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung neben der einfachen Stimmenmehrheit der Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend eine größere Mehrheit vor.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Erwerb eigener Aktien – Der Vorstand der Gesellschaft ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von eigenen Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Der Vorstand der LEONI AG wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juli 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juli 2025 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Ermächtigung, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung.
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Dabei dürfen auf die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.# Der Erwerb kann auch durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmens durch Dritte durchgeführt werden.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre genügen. Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden.
Der Vorstand wurde durch die Hauptversammlung ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung oder früherer Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien wie folgt zu verwenden:
- Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden.
- Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung veräußert werden, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Ermächtigung, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Ermächtigung der Hauptversammlung.
- Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte gegen Sachleistung angeboten und übertragen werden, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen.
- Die Aktien können zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten verwendet werden, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen
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dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
5. Es können den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Wandlungs-/Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft beziehungsweise entsprechender Wandlungs-/Optionspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang gewährt werden, wie sie ihnen nach bereits erfolgter Ausübung dieser Rechte beziehungsweise Erfüllung dieser Pflichten zustünden; eigene Aktien können zur Bedienung solcher Bezugsrechte verwendet werden.
6. Die Aktien können an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG übertragen werden. Die näheren Voraussetzungen ergeben sich aus der Ermächtigung.
7. Die Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.
8. Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) verwendet werden.
Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in Ziffer 2 bis 6 dieses Abschnitts genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu dem in Ziffer 8 genannten Zweck, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen.
Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.
Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat ermächtigt, von der Gesellschaft erworbene eigene Aktien im Rahmen von Vergütungsvereinbarungen mit dem Vorstand zu verwenden; auch insoweit ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die näheren Voraussetzungen ergeben sich aus der Ermächtigung.
Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2022 verfügt die Gesellschaft wie bereits zum 31. Dezember 2021 über keine eigenen Aktien.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der LEONI AG ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der LEONI AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 23. Mai 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 16.334.500,00 € durch die Ausgabe von
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insgesamt bis zu 16.334.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, insgesamt oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.
Grundsätzlich sind die neuen Stückaktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist jedoch nach § 4 Abs. 5 UAbs. 3 der Satzung der LEONI AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
- bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 Prozent des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt; maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zu den drei folgenden Zeitpunkten: zum 24. Mai 2022, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; auf diese Begrenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt; ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen oder Genussrechten auszugeben sind oder werden können, sofern die Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden;
- um die neuen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zugunsten von Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder einer ihrer Konzernunternehmen im Sinn von § 18 AktG stehen oder standen, sowie zugunsten von Organmitgliedern entsprechender Konzernunternehmen zu verwenden, wobei das Arbeits-, sonstige Anstellungs- oder
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Organverhältnis jedenfalls zum Zeitpunkt des Angebots oder der Zusage bestehen muss. Die weiteren Einzelheiten etwaiger Zusagen und Übertragungen, einschließlich einer etwaigen direkten Gegenleistung, etwaiger Anspruchsvoraussetzungen und Verfalls- oder Ausgleichsregelungen, insbesondere für Sonderfälle wie die Pensionierung, die Erwerbsunfähigkeit oder den Tod, werden vom Vorstand festgelegt;
3. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere um die neuen Aktien Dritten im Zusammenhang mit dem (auch mittelbaren) Erwerb von Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen anbieten zu können;
4. soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der Gesellschaft oder von unmittelbaren oder mittelbaren Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- und/oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflicht zustehen würde;
5. um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.# Die Summe (i) der Aktien, die aus bedingtem Kapital unter Schuldverschreibungen auszugeben sind, welche nach einer von der Hauptversammlung der Gesellschaft hierzu erteilten Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, und (ii) der Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus dem Genehmigten Kapital 2022 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 3.266.900,00 € (dies entspricht zum Zeitpunkt der Ermächtigung 10 Prozent des Grundkapitals in Höhe von 32.669.000,00 €) nicht übersteigen. Darüber hinaus darf der anteilige Betrag am Grundkapital derjenigen Aktien, die aus dem Genehmigten Kapital 2022 für Zwecke eines Belegschaftsaktienprogramms ausgegeben werden, 5 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen; maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zu den drei folgenden Zeitpunkten: zum 24. Mai 2022, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diesen vorstehenden Betrag von 5 Prozent des Grundkapitals ist derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf eigene Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grund einer entsprechenden Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für Belegschaftsaktienprogramme oder im Rahmen der Vorstandsvergütung verwendet oder veräußert werden.
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Der Vorstand ist ferner ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2022, insbesondere den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital
Des Weiteren ist der Vorstand aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Mai 2022 und § 4 Abs. 6 der Satzung der LEONI AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2027 einmalig oder mehrmals Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen jeweils einschließlich nachrangiger Schuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 250 Mio.€ auszugeben. Die Ermächtigung schließt mit ein, den Inhabern der jeweiligen Teilschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. Wandlungsrechte und/oder Optionspflichten bzw. Wandlungspflichten für auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 16.334.500,00 € (dies entspricht 50 Prozent des Grundkapitals) nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Auf das genannte Volumen des anteiligen Betrags des Grundkapitals von insgesamt bis zu 16.334.500,00 € ist der auf solche Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung – mit oder ohne Ausschluss des Bezugsrechts – aus genehmigtem Kapital ausgegeben werden. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2022.
Den Aktionärinnen steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen wird den Aktionärinnen in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder den Mitgliedern eines Konsortiums von Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 S. 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von einem Konzernunternehmen der LEONI AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an dem die LEONI AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionärinnen der LEONI AG entsprechend sicherzustellen.
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Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär*innen auf die Schuldverschreibungen auszuschließen,
- für Spitzenbeträge;
- soweit es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Options- und/oder Wandlungspflichten zustünde;
- soweit die Schuldverschreibungen gegen Sachleistung ausgegeben werden, insbesondere um sie im Zusammenhang mit dem (auch mittelbaren) Erwerb von Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen anbieten zu können, oder auch gegen Sachleistung in Form bestehender Schuldverschreibungen, die durch Schuldverschreibungen ersetzt werden sollen, sofern der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zu dem nach nachstehendem Spiegelstrich zu ermittelnden Marktwert der Schuldverschreibungen steht;
- sofern die Schuldverschreibungen gegen Barauszahlung ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet.
Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit auf diese insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfällt; maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zu den drei folgenden Zeitpunkten: zum 24. Mai 2022, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden.
Die Summe (i) der Aktien, die unter Schuldverschreibungen auszugeben sind, welche nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, und (ii) der Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf einen anteiligen Betrag des
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Grundkapitals von 3.266.900,00 € (dies entspricht zum Zeitpunkt der Ermächtigung 10 Prozent des Grundkapitals in Höhe von 32.669.000,00 €) nicht übersteigen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu 16.334.500,00 €, eingeteilt in bis zu 16.334.500 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 24. Mai 2022 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ihr Recht unter solchen Instrumenten wahrnimmt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, jeweils soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit gesetzlich zulässig kann der Vorstand abweichend hiervon mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Zum 31. Dezember 2022 hatte die LEONI AG von der Möglichkeit, Schuldverschreibungen im Rahmen dieser Ermächtigung zu begeben, keinen Gebrauch gemacht.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:
Im Falle eines Kontrollwechsels im Zuge eines Übernahmeangebots kann das im Jahr 2015 platzierte Schuldscheindarlehen, das zum 31. Dezember 2022 in Höhe von insgesamt 12 Mio. € im Bestand ist, gekündigt werden. Die Darlehensgeber unter den im Jahr 2018 platzierten
Zusammengefasster Lagebericht 2022 | 125 |
Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 331 Mio. € können im Falle eines Kontrollwechsels die Rückzahlung ihres jeweiligen Anteils an dem Darlehen innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung durch den Darlehensgeber geltend machen bzw. auf Verlangen der Gesellschaft, allerdings erst innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf einer Verhandlungsfrist von bis zu 60 Tagen.Gemäß dem Zustimmungsantrag der Gesellschaft vom 26. Januar 2023, der eine Zustimmung der Schuldscheindarlehensgläubiger erfahren hat, können die zustimmenden Schuldscheindarlehensgläubiger während der Brückenphase bis ursprünglich Mitte 2023 (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023) keine Kündigungsrechte unter den 2015 bzw. 2018 platzierten Schuldscheindarlehen geltend machen, solange die Zustimmungserklärung nicht ihrerseits gekündigt wurde, wobei ein Kontrollwechsel keinen Kündigungsgrund unter der Zustimmungserklärung darstellt. Unter dem Konsortialkreditvertrag aus dem Jahr 2018 über eine revolvierende Kreditfazilität in Höhe von insgesamt 750 Mio. € (zuletzt geändert durch die Brückenvereinbarung vom 30. Dezember 2022, wonach u. a. die Endfälligkeit auf ursprünglich Mitte 2023 prolongiert wurde (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023)) besteht im Falle eines Kontrollwechsels ein Recht eines jeden Darlehensgebers auf Kündigung (cancellation) und Rückzahlung seiner Beteiligung an den ausstehenden Darlehen zum Ende der jeweiligen Zinsperiode, zusammen mit aufgelaufenen Zinsen und allen anderen Beträgen, die unter oder gemäß den betreffenden Finanzierungsdokumenten aufgelaufen sind. Wie unter den im Jahr 2018 platzierten Schuldscheindarlehen kann dieses Kündigungsrecht nach entsprechender Benachrichtigung (CoC termination notice) durch den Darlehensgeber innerhalb von zehn Tagen bzw. erst innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf einer Frist von bis zu 60 Tagen ausgeübt werden, wenn die Gesellschaft zunächst Verhandlungen mit dem Darlehensgeber verlangt. Das Recht, die Kündigung und Rückzahlung der betreffenden Darlehen zu verlangen, steht sowohl unter den Schuldscheindarlehen als auch unter dem Konsortialkreditvertrag jedem einzelnen Darlehensgeber im Hinblick auf seinen jeweiligen Anteil an den Darlehen bzw. der Fazilität individuell zu. Unter dem Konsortialkreditvertrag ist nach Eintritt eines Kontrollwechsels zudem jeder Darlehensgeber individuell berechtigt, die Auszahlung weiterer Darlehen zu verweigern (mit Ausnahme von bargeldlosen Rollover-Darlehen). Unter dem Konsortialkreditvertrag vom 13. März 2020 sowie dem durch eine Bund-Länder- Großbürgschaft in Höhe von 324 Mio. € (ursprünglich 330 Mio. €) abgesicherten Konsortialkreditvertrag vom 22. April 2020 (jeweils zuletzt geändert durch die Brückenvereinbarung vom 30. Dezember 2022, wonach unter beiden Konsortialkreditverträgen u. a. die Endfälligkeit auf ursprünglich Mitte 2023 prolongiert wurde (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023)) bestehen im Fall eines Kontrollwechsels ebenfalls Zusammengefasster Lagebericht 2022 126 Rechte der Darlehensgeber auf Kündigung (Konsortialkreditvertrag vom 13. März 2020: cancellation) und Fälligstellung. Auch diese stehen jeweils jedem einzelnen Darlehensgeber im Hinblick auf seinen Anteil an dem Darlehen bzw. der Fazilität individuell zu und sind auch im Fall des durch die Bund-Länder-Großbürgschaft abgesicherten Konsortialkreditvertrags auf ein entsprechendes Verlangen von Bund/Land auszuüben. Das individuelle Recht auf Kündigung (Konsortialkreditvertrag vom 13. März 2020: cancellation) und Fälligstellung entfällt, wenn der betreffende Darlehensgeber den Agenten des betreffenden Konsortialkreditvertrages nicht innerhalb von zehn Tagen (Konsortialkreditvertrag vom 13. März 2020) bzw. 30 Tagen (Konsortialkreditvertrag vom 22. April 2020) nach Erhalt der Kontrollwechsel-Mitteilung von seiner Kündigungsabsicht in Kenntnis setzt. Im Falle eines Kontrollwechsels hat zudem ein Teil der wesentlichen Kunden, Lieferanten sowie weiteren Kooperationspartner das Recht, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unternehmen vorzeitig zu kündigen. Gemäß den Regelungen der Brückenvereinbarung vom 30. Dezember 2022 können sowohl unter dem Konsortialkreditvertrag aus dem Jahr 2018 als auch dem Konsortialkreditvertrag vom 13. März 2020 sowie dem durch eine Bund-Länder-Großbürgschaft in Höhe von 324 Mio. € (ursprünglich 330 Mio. €) abgesicherten Konsortialkreditvertrag vom 22. April 2020 während der Brückenphase bis ursprünglich Mitte 2023 (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023) keine Kündigungsrechte (termination rights) ausgeübt werden, die vor oder während der Brückenphase unter dem jeweiligen Konsortialkreditvertrag entstanden sind oder entstehen, solange die Brückenvereinbarung nicht ihrerseits gekündigt wurde, wobei ein Kontrollwechsel keinen Kündigungsgrund unter der Brückenvereinbarung darstellt. Zusammengefasster Lagebericht 2022 127 Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmerinnen getroffen sind: Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmerinnen für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. Nürnberg, 5. Juni 2023 Der Vorstand Hans-Joachim Ziems Dr. Harald Nippel Dr. Ursula Biernert Ingo Spengler Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (in Tausend €, ausgenommen Angaben zu Aktien) 01.01. bis 31.12. 2022 2021 Anhang T€ T€ Umsatzerlöse (6) 5.093.363 5.118.923 Umsatzkosten -5.078.979 -4.379.223 Bruttoergebnis vom Umsatz 14.384 739.700 Vertriebskosten -196.761 -232.645 Allgemeine Verwaltungskosten -339.237 -348.936 Forschungs- und Entwicklungskosten -139.897 -127.982 Sonstige betriebliche Erträge (7) (8) 185.672 52.967 Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) -95.312 -31.184 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen (19) und Gemeinschaftsunternehmen 31.705 39.223 EBIT -539.446 91.143 Finanzerträge (9) 4.463 1.160 Finanzaufwendungen (9) -75.815 -71.767 Sonstiges Beteiligungsergebnis 0 105 Ergebnis vor Steuern -610.798 20.641 Ertragsteuern (10) 6.115 -68.500 Konzernfehlbetrag -604.683 -47.859 davon: Anteilseigner des Mutterunternehmens -604.904 -47.722 Anteile ohne beherrschenden Einfluss 221 -137 Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) (31) -18,52 -1,46 Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (31) (unverwässert und verwässert) 32.669.000 32.669.000 #[Confidential] Konzern-Gesamtergebnisrechnung (in Tausend €) 01.01. bis 31.12. 2022 2021 T€ T€ Konzernfehlbetrag -604.683 -47.859 Sonstiges Ergebnis Nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Posten: 22.835 32.161 -4.623 171 334 -53 In die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Posten: Differenzen aus der Währungsumrechnung In der laufenden Periode entstandene Gewinne und Verluste -22.437 16.943 Abzüglich Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung -7.077 -37.329 Summe Differenzen aus der Währungsumrechnung -29.514 -20.386 Cashflow Hedges In der laufenden Periode entstandene Gewinne und Verluste 22.254 4.562 Abzüglich Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung -9.044 -10.161 Summe Cashflow Hedges 13.210 -5.599 -634 3.265 -2.637 1.822 Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) -1.029 11.381 Gesamtergebnis -605.712 -36.478 davon: Anteilseigner des Mutterunternehmens -605.933 -36.457 Anteile ohne beherrschenden Einfluss 221 -21 Ertragsteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses entfallen, die nicht umgegliedert werden Ertragsteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses entfallen, die umgegliedert werden Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Versorgungsplänen Anteil der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, der auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt Anteil der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbaren Posten, der auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt #[Confidential] Konzern-Bilanz (in Tausend €) AKTIVA 31.12.2022 31.12.2021 Anhang T€ T€ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 210.722 164.635 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (11) 408.688 392.718 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (12) 69.560 91.073 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (13) 179.298 133.757 Ertragsteuerforderungen 13.369 15.458 Vorräte (14) 511.992 470.015 Vertragsvermögenswerte (6) 127.561 111.636 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (4) 6.596 415.043 Summe kurzfristige Vermögenswerte 1.527.786 1.794.335 Sachanlagevermögen (15) 801.254 1.271.416 Immaterielle Vermögenswerte (16) 13.710 38.147 Geschäfts- oder Firmenwerte (18) 0 68.722 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (19) 41.158 53.416 Vertragsvermögenswerte (6) 58.063 69.485 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 19.146 13.595 Latente Steuern (10) 110.827 54.515 Sonstige langfristige Vermögenswerte 89.691 85.479 Summe langfristige Vermögenswerte 1.133.849 1.654.775 Summe AKTIVA 2.661.635 3.449.110 PASSIVA 31.12.2022 31.12.2021 T€ T€ (21) 1.159.167 579.679 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (22) 820.812 739.919 Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (23) 54.708 67.934 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 26.442 24.691 Kurzfristige andere Verbindlichkeiten (24) 276.891 207.498 Rückstellungen (25) 43.161 67.326 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten (4) 4.912 260.761 Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 2.386.093 1.947.808 Langfristige Finanzschulden (21) 436.392 1.018.837 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 6.482 9.396 Langfristige andere Verbindlichkeiten 18.697 15.774 Pensionsrückstellungen (26) 94.256 123.223 Sonstige Rückstellungen (25) 65.833 76.305 Latente Steuern (10) 31.839 28.355 Summe langfristige Verbindlichkeiten 653.499 1.271.890 Gezeichnetes Kapital (27) 32.669 32.669 Bedingtes Kapital 6.534 6.534 Kapitalrücklage (27) 290.887 290.887 Ergebnisvortrag (27) -610.334 -5.430 Kumuliertes sonstiges Ergebnis -91.179 -90.150 Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital -377.957 227.976 Anteile ohne beherrschenden Einfluss 0 1.436 Summe Eigenkapital (27) -377.957 229.412 Summe PASSIVA 2.661.635 3.449.110 Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten #[Confidential] Konzern-Kapitalflussrechnung (in Tausend €) 01.01. bis 31.12.# Konzernanhang 2022
2022 2021
T€ T€
Konzernfehlbetrag -604.683 -47.859
Überleitung zum Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit:
Ertragsteuern -6.115 68.500
Zinsergebnis 65.159 69.527
Dividendenerträge 0 -105
Abschreibungen 195.264 204.268
Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten und zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 613.942 20.510
Ergebnis aus Anlagenabgängen -31.705 -39.223
Veränderung der betrieblichen Vermögenswerte und Schulden -10.317 2.454
Entkonsolidierungseffekt -122.424 -21.344
Veränderung der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte -7.727 37.305
Veränderung der Vorräte -52.106 -109.653
Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte -67.120 14.389
Veränderung der Restrukturierungsrückstellungen -4.636 -27.821
Veränderung der sonstigen Rückstellungen -32.524 -30.440
Veränderung der Verbindlichkeiten 134.602 6.313
Gezahlte Ertragsteuern -50.425 -37.884
Erhaltene Dividendenzahlungen 43.611 41.367
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 62.796 150.304
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -10.550 -12.207
Investitionen in Sachanlagevermögen -222.907 -162.592
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 0 184
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagevermögen 16.029 3.364
Einzahlungen aus Abgängen von sonstigen finanziellen Vermögenswerten 4 101
Erlöse aus dem Verkauf eines Geschäftsbetriebes/von Tochterunternehmen abzüglich abgegebener Finanzmittel 280.636 9.305
davon: Verkaufserlöse 321.341 17.140
Abgegebene Finanzmittel 40.705 7.835
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 63.212 -161.845
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 187.675 112.881
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden -204.663 -63.021
Gezahlte Zinsen -71.525 -66.787
Erhaltene Zinsen 1.750 859
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -86.763 -16.068
Veränderung des Finanzmittelbestandes 39.245 -27.609
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestandes -435 8.628
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 171.912 190.893
davon in der Bilanz in der Position „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten 7.277 8.453
davon in der Bilanz in Position „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" enthalten 164.635 182.440
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 210.722 171.912
davon in der Bilanz in der Position „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten 0 7.277
davon in der Bilanz in Position „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" enthalten 210.722 164.635
Zahlungsunwirksames Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen #[Confidential]
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Ergebnisvortrag | Differenz aus der Währungsumrechnung | Cashflow Hedges | Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | Anteile ohne beherrschenden Einfluss | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2021 | 32.669 | 290.887 | 42.292 | 46.955 | 3.014 | -151.384 | 264.433 | 1.532 | 265.965 |
| Konzernfehlbetrag | -47.722 | -47.722 | -137 | -47.859 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | -17.237 | -3.777 | 32.279 | 11.265 | 116 | 11.381 | |||
| Gesamtergebnis | -47.722 | -17.237 | -3.777 | 32.279 | -36.457 | -21 | -36.478 | ||
| Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss | -75 | -75 | -75 | ||||||
| 31. Dezember 2021 | 32.669 | 290.887 | -5.430 | 29.718 | -763 | -119.105 | 227.976 | 1.436 | 229.412 |
| 1. Januar 2022 | 32.669 | 290.887 | -5.430 | 29.718 | -763 | -119.105 | 227.976 | 1.436 | 229.412 |
| Konzernfehlbetrag | -604.904 | -604.904 | 221 | -604.683 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | -30.148 | 10.573 | 18.546 | -1.029 | 0 | -1.029 | |||
| Gesamtergebnis | -604.904 | -30.148 | 10.573 | 18.546 | -605.933 | 221 | -605.712 | ||
| Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss | -1.657 | -1.657 | -1.657 | ||||||
| 31. Dezember 2022 | 32.669 | 290.887 | -610.334 | -430 | 9.810 | -100.559 | -377.957 | 0 | -377.957 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (in Tausend €) #[Confidential]
Konzernanhang 2022
Grundlagen
Die LEONI AG („Gesellschaft“) wurde unter dem Namen Leonische Werke Roth-Nürnberg, Aktiengesellschaft, mit Vertrag vom 23. April 1917 in Deutschland gegründet und am 2. Februar 1918 in das Handelsregister eingetragen. Die LEONI AG wird beim Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRB 202 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg, Marienstraße 7. Die Hauptaktivitäten des LEONI-Konzerns („LEONI“ oder „Konzern“) sind in der Textziffer 5 beschrieben.
Der vorliegende Konzernabschluss der LEONI AG wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) („Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards“) im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den damit verbundenen Auslegungen (SIC/IFRIC-Interpretationen) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS).
Der Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2022 wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Gesamtergebnisrechnung wird in zwei miteinander verbundenen Darstellungen vorgenommen. Soweit zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst sind, wurden sie im Anhang gesondert ausgewiesen.
Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres mit Ausnahme der erstmaligen im Geschäftsjahr 2022 angewendeten neuen IFRS Vorschriften. Diese sind in der Textziffer 2 erläutert.
Die Business Group Automotive Cable Solutions (BG AM), deren Verkauf im Mai 2022 vereinbart wurde, wurde seit dem Halbjahresfinanzbericht 2022 in der Berichterstattung des Konzerns zunächst als aufgegebener Geschäftsbereich und somit als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert. Nachdem der Vollzug des Verkaufs im Dezember 2022 durch den Käufer überraschend verweigert wurde, ist die BG AM in der Konzernrechnungslegung wieder als fortgeführter Geschäftsbereich dargestellt.
1 Konzernanhang 2022
Der Konzernabschluss wurde unter der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach IAS 1.25 aufgestellt. Die neu verabschiedete Budget- und Mittelfristplanung 2023 bis 2027 beinhaltet aktuelle Einschätzungen zum Versorgungsumfeld in der Automobilindustrie und die daraus abgeleitete Prognose für die Marktentwicklung. Auf Basis dieser Budget- und Mittelfristplanung wurde durch den externen Sanierungsgutachter ein neues Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW S6 erstellt, das die unten dargestellten finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen bereits abbildet. In diesem Zusammenhang ist auch eine Plausibilisierung der Budget- und Mittelfristplanung erfolgt und die Sanierungsfähigkeit bestätigt worden.
Das Sanierungskonzept basiert allerdings auf konservativeren Annahmen und berücksichtigt auch weitere negative Implikationen aus der unsicheren Refinanzierungssituation im Vergleich zur Budget- und Mittelfristplanung und geht dabei weiterhin von der Durchfinanzierung von LEONI mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Refinanzierung aus. Diese Abweichungen können sich insbesondere durch weitere unvorhergesehene Entwicklungen ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg, der sich abmildernden Folgen von Covid-19, der Halbleiterkrise, der gestiegenen Rohstoff-, Energie-, Transport- und Personalkosten sowie der eingeschränkten Vergabefähigkeit bei den OEMs aufgrund einer zeitlich verzögerten Umsetzung des Restrukturierungsplans. Diese unkalkulierbaren Effekte führen zu großen Unsicherheiten hinsichtlich des operativen Geschäftsverlaufs und stellen, wenn diese weit über die Planungsprämissen hinausgehen oder gleichzeitig andere negative Effekte auf die Liquidität eintreten, ein Risiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit dar.
Positive Effekte auf die Liquidität ergeben sich auch aus dem 2022 gestarteten Strategie- und Performance-Programm ValuePlus, das an das 2021 erfolgreich abgeschlossene Programm VALUE 21 anknüpft und sowohl die neue Organisationsstruktur als auch die Auswirkungen veränderter externer Rahmenbedingungen wie der Halbleiterkrise, des Kriegs in der Ukraine und der sich abmildernden Folgen von Covid-19 berücksichtigt. Ein wesentlicher Teil von ValuePlus ist ein kontinuierliches, auf VALUE 21 aufbauendes Programm zur Performancesteigerung, dessen Erfolge fortlaufend gemessen werden. 2022 wurden entsprechende Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und Kompensation marktbedingter Materialpreisinflation sowie Abrufvolatilität umgesetzt, die sowohl zur Profitabilität als auch zur Liquiditätssituation positiv beigetragen haben.
2 Konzernanhang 2022
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und seiner Einschätzungen bzgl. der möglichen Auswirkungen und der in Umsetzung befindlichen Maßnahmen, geht der Vorstand derzeit davon aus, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Liquiditätslücken auftreten werden. Aufgrund des gescheiterten Vollzugs des Verkaufs der Business Group Automotive Cable Solutions und des Endes der Laufzeit wesentlicher Kredite Mitte 2023 bestand die Notwendigkeit, die bereits geplante Refinanzierung mit einer Laufzeit bis 2025 neu zu konzipieren. Die Konsortialbanken hatten sich kurzfristig bereit erklärt, die zum 31. Dezember 2022 fälligen Kreditlinien vorübergehend bis ursprünglich Mitte 2023 zu prolongieren (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023). Wie in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 3. April 2023 berichtet, konnte sich LEONI mit den Konsortialbanken, wesentlichen Schuldscheingläubigern und Herrn Pierer auf einen Restrukturierungsplan unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) einigen. Für Details zum Restrukturierungsplan verweisen wir auf den Nachtragsbericht in der Textziffer 36.# Die LEONI AG hat mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes bereits begonnen und am 31. März 2023 beim Amtsgericht Nürnberg – Restrukturierungsgericht – das Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Die Vorlage des Restrukturierungsplans erfolgte am 8. Mai 2023. Darauf aufbauend fand am 31. Mai 2023 der Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. In diesem Zusammenhang wurde dem Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Mehrheit von jeweils mindestens 75 Prozent innerhalb von zwei der insgesamt drei Gruppen von Planbetroffenen zugestimmt. Aus diesem Grund sieht der Vorstand gute und deutlich überwiegend wahrscheinliche Aussichten, dass auf Antrag der Gesellschaft die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans (§§ 60ff. StaRUG) und mangels hinreichender Erfolgsaussichten von etwaigen Rechtsmitteln (§§ 64, 66 StaRUG) auch der Eintritt der Rechtskraft des Restrukturierungsplans erfolgen wird. Im Übrigen liegen nach Kenntnis der Gesellschaft keine Anhaltspunkte vor, wonach in der Folge nicht auch alle weiteren Schritte zur Umsetzung der Restrukturierungstransaktion vollzogen werden können. Gleichwohl steht die Umsetzung des Restrukturierungsplans im Wege des StaRUG-Verfahrens unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe, weiterer üblicher Vorbehalte (z.B. die Eintragung der Kapitalmaßnahmen ins Handelsregister), der rechtskräftigen Bestätigung des Restrukturierungsplans, dem Vorliegen der Volldokumentation der erforderlichen Vertragswerke sowie dem Vollzug der Barkapitalerhöhung. Darüber hinaus bestehen Anfechtungsrisiken aus dem rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan und den Rechtshandlungen, die im Vollzug des Restrukturierungsplans erfolgen.
3 Konzernanhang 2022
Bis zur Umsetzung des neuen Finanzierungskonzepts einschließlich der Verlängerung der Fälligkeiten der RCF-Kreditlinien und der Schuldscheindarlehen bis Ende 2026, der Entschuldung der LEONI und der Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung von 150 Mio. € inklusive der Prozessabsicherung für das StaRUG-Verfahren sowie der kartellrechtlichen Anmeldung besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes weiteres bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Zusammenfassend schätzt der Vorstand die Erfolgsaussichten der Umsetzung des Restrukturierungsplans sowie der sonstigen im Sanierungsplan enthaltenen mitigierenden Maßnahmen als überwiegend wahrscheinlich ein. Daher sieht der Vorstand die Fortführung der Unternehmenstätigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als gegeben an. Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde vom Vorstand am 5. Juni 2022 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.
(1) Konsolidierungsgrundsätze und Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten sowie bedingte Gegenleistungen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
Konsolidierungsgrundsätze
Zum Konzernabschluss gehören die Abschlüsse der LEONI AG und aller Tochterunternehmen, die von der LEONI AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
4 Konzernanhang 2022
- die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),
- eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
- die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt dem Zeitpunkt, ab dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch LEONI nicht mehr besteht. Eine Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verluste werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste und Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Vorschriften des IFRS 3 nach der Akquisitionsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und ggf. der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in den Fällen, in denen sie nicht binnen zwölf Monaten nach dem Unternehmenserwerb erfolgen, in Übereinstimmung mit IFRS 9 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Andernfalls führen sie zu einer Anpassung der Anschaffungskosten im Erwerbszeitpunkt. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.
5 Konzernanhang 2022
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Ein Geschäfts- oder Firmenwert entsteht und wird bei der Erstkonsolidierung zu Anschaffungskosten angesetzt, wenn die übertragene Gegenleistung und der Betrag der Anteile ohne beherrschenden Einfluss die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigt. Liegt die übertragene Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach der Erstbilanzierung mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann („Impairment-Only Approach“).
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn LEONI einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Geschäfts- und Finanzpolitik ausüben kann, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. Dies ist grundsätzlich bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent der Fall. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern. Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind.
6 Konzernanhang 2022
Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Die Anteile werden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten bewertet, die in den Folgeperioden um die nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Reinvermögens des Unternehmens, wie z.B. die anteiligen Jahresergebnisse und Gewinnausschüttungen, erhöht bzw. vermindert werden. Dabei wird das anteilige Ergebnis nach den in dieser Textziffer beschriebenen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden ermittelt. Entsprechend der Behandlung von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften werden keine planmäßigen Abschreibungen auf im Buchwert enthaltene Geschäfts- oder Firmenwerte der at equity bewerteten Beteiligungen vorgenommen.# Konzernanhang 2022
Statt eines Werthaltigkeitstests des im Buchwert enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerts wird der gesamte Wertansatz der at equity bewerteten Beteiligungen gemäß IAS 36 auf seine Werthaltigkeit geprüft, sofern gemäß IFRS 9 Anhaltspunkte für einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand vorliegen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils und dem Buchwert als Wertminderungsaufwand ergebniswirksam erfasst. Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses im operativen Ergebnis ausgewiesen. Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen und der Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in der Darstellungswährung Euro aufgestellt, welche die funktionale Währung der Konzernmuttergesellschaft, der LEONI AG, ist. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einzelnen Tochtergesellschaften ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist. Die Umrechnung der in der jeweiligen funktionalen Währung der Tochterunternehmen erstellten Abschlüsse erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d.h. die Vermögens- und Schuldposten werden von der funktionalen Währung in die Darstellungswährung grundsätzlich mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Jahresdurchschnittskursen auf Monatsbasis umgerechnet. Unterschiede aus der Währungsumrechnung der Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden beim Abgang des betreffenden ausländischen Tochterunternehmens bzw. Geschäftsbetriebs zum gleichen Zeitpunkt wie auch der Gewinn oder der Verlust aus dem Abgang erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Fremdwährungstransaktionen, das heißt Geschäftsvorfälle, die von einer in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaft in einer anderen Währung als ihrer funktionalen Währung getätigt werden, werden mit dem am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung bei der Konzerngesellschaft in die funktionale Währung umgerechnet. In den Folgeperioden werden monetäre Vermögenswerte und Schulden zu jedem Berichtsstichtag unter Verwendung des Stichtagskurses neu bewertet. Die daraus resultierenden Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Posten werden weiterhin mit dem Transaktionskurs bewertet bzw., sofern sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Währungsgewinne und -verluste, die in einem direkten Zusammenhang mit einem operativen Geschäft stehen, werden dem operativen Ergebnis (EBIT) zugeordnet und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Gesellschaften haben sich wie folgt verändert:
Mittelkurs zum Bilanzstichtag (1 Euro in Fremdwährungseinheiten)
| Land | Währung | ISO Code | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|
| Brasilien | Real | BRL | 5,63540 | 6,36010 |
| China | Renminbi Yuan | CNY | 7,41820 | 7,19470 |
| Großbritannien | Pfund | GBP | 0,88410 | 0,84150 |
| Korea | Won | KRW | 1.343,82500 | 1.343,90500 |
| Mexiko | Peso | MXN | 20,71930 | 23,35600 |
| Polen | Zloty | PLN | 4,67680 | 4,59945 |
| Rumänien | Leu | RON | 4,94930 | 4,95100 |
| Russische Föderation | Rubel | RUB | 79,98500 | 84,28080 |
| Schweiz | Schweizer Franken | CHF | 0,98420 | 1,03755 |
| USA | Dollar | USD | 1,06600 | 1,13110 |
Jahresdurchschnittskurs (1 Euro in Fremdwährungseinheiten)
| Land | Währung | ISO Code | 2022 | 2021 |
|---|---|---|---|---|
| Brasilien | Real | BRL | 5,47843 | 6,38077 |
| China | Renminbi Yuan | CNY | 7,11093 | 7,64621 |
| Großbritannien | Pfund | GBP | 0,85369 | 0,86190 |
| Korea | Won | KRW | 1.355,05885 | 1.353,69346 |
| Mexiko | Peso | MXN | 21,24628 | 24,10730 |
| Polen | Zloty | PLN | 4,68322 | 4,57985 |
| Rumänien | Leu | RON | 4,93623 | 4,92072 |
| Russische Föderation | Rubel | RUB | 72,56922 | 87,60249 |
| Schweiz | Schweizer Franken | CHF | 1,00456 | 1,08072 |
| USA | Dollar | USD | 1,05745 | 1,18544 |
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Der Konzern bewertet verschiedene Vermögenswerte an jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert („fair value“). Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt oder, wenn kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld erfolgt. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei wird die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering gehalten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebenen Hierarchiestufen („Fair-Value-Hierarchie“) eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
- Stufe 1: In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.
- Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist.
- Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, überprüft. Externe Wertgutachter werden einzelfallabhängig für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte sowie wesentlicher Schulden, wie bedingter Gegenleistungen hinzugezogen. Der Konzern analysiert zu jedem Abschlussstichtag die Wertentwicklungen von Vermögenswerten und Schulden, die gemäß den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns neu bewertet oder neu beurteilt werden müssen. Bei dieser Analyse werden die wesentlichen Inputfaktoren, die bei der letzten Bewertung angewandt wurden, überprüft.
Umsatzrealisierung
LEONI erzielt Umsätze mit Produkten und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement in der Automobilbranche und weiteren Industrien. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich in Höhe der Gegenleistung, mit der der Konzern im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf seine Kunden erwartungsgemäß rechnen kann. Die Erlöse aus dem Verkauf von Gütern im Segment Wire & Cable Solutions werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Produkte der Fall. Die gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 – 90 Tage ab Lieferung. Im Segment Wiring Systems werden insbesondere Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungen im Vorfeld einer Serienbelieferung der Kunden der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie und aus der anschließenden Serienfertigung und -belieferung erwirtschaftet, die jeweils separate Leistungsverpflichtungen darstellen. Die Entwicklungsleistungen der Wiring Systems Division werden im Vorfeld einer Serienbelieferung über einen Zeitraum erbracht, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet der Konzern als inputorientiertes Verfahren die cost-to-cost-Methode an, verbunden mit einem Bilanzausweis unter den Vertragsvermögenswerten.# Konzernanhang 2022
Schätzung der variablen Vergütung von Entwicklungsleistungen
Die Schätzung der variablen Vergütung von Entwicklungsleistungen in Form von Teil- und Vollamortisation über den Teilepreis der Serie wird begrenzt auf die Höhe der Kosten ohne Marge aufgrund der immanenten Projektrisiken. Gegenstand der Serienlieferung im Segment Wiring Systems sind überwiegend kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit, die auf Bestellung innerhalb rahmenvertraglicher Regelungen hergestellt werden. Der Rahmenvertrag erstreckt sich über die Laufzeit der Serienproduktion (ca. 5 - 7 Jahre), eine verbindliche Zusage im Sinne eines durchsetzbaren Rechts zur Lieferung einer bestimmten Menge besteht aber erst mit der Bestellung des Kunden. Daher stellt der Rahmenvertrag zusammen mit der jeweiligen Bestellung den Vertrag im Sinne des IFRS 15.9 dar. Ohne vertragliche Mindestabnahmemengen besteht nur ein Transaktionspreis für die jeweils aktuelle Bestellung.
Bei der Bestimmung des Transaktionspreises berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen in Form von Preisnachlässen und ggf. an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen in Form von Nomination Fees. Nomination Fees, die einen unmittelbaren kausalen Zusammenhang zur Auftragserlangung haben und einen vorweggenommenen Rabatt für zukünftiges Geschäftsvolumen darstellen, werden aktiviert und unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der aktivierte Betrag wird anhand des Verhältnisses der abgenommenen Stückzahlen zu den geplanten Stückzahlen über die Serienlaufzeit umsatzmindernd erfasst. LEONI verfügt bei der Mehrheit der Kunden nach erhaltener Bestellung über einen Rechtsanspruch auf Zahlungen über die bereits erbrachten Leistungen aus der Serienbelieferung. Damit sind die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung im Segment Wiring Systems gegeben. Für diese kundenindividuellen Produkte werden folglich Umsätze zeitraumbezogen realisiert, verbunden mit einem Bilanzausweis unter den Vertragsvermögenswerten.
Sofern LEONI keinen Rechtsanspruch auf Zahlungen über die bereits erbrachten Leistungen hat, werden die Umsatzerlöse aus der Serienbelieferung zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Produkte der Fall. Die im Rahmen der Serienlieferung im Segment Wiring Systems gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 – 120 Tage ab Lieferung. Die bestehenden Garantieverpflichtungen qualifizieren als Gewährleistungsrückstellungen („assurance type warranties“) und stellen somit keine separaten Leistungsverpflichtungen dar. Daher werden sie nach den Regelungen für sonstige Rückstellungen bilanziert.
Zins- und Dividendenerträge
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Unter Verwendung der Effektivzinsmethode bedeutet dies, dass der Zinsertrag erfasst wird, der sich unter Verwendung des Effektivzinssatzes ergibt. Dieser ist der Kalkulationszinssatz, mit dem geschätzte zukünftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Zwecken der Liquiditätssteuerung gehalten werden, werden in den Finanzerträgen ausgewiesen. Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Aufwendungen für Forschung werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie angefallen sind. Aufwendungen für Entwicklung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst, soweit es sich nicht um auftragsspezifische Entwicklungskosten handelt, die nach IFRS 15 zu bilanzieren sind, oder um Entwicklungskosten, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung gemäß IAS 38 als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden müssen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Können die erfolgsbezogenen Zuwendungen nicht direkt mit den angefallenen Aufwendungen verrechnet werden, werden sie als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts gekürzt.
Aufgrund der durch die Folgen der Covid-19-Pandemie angespannten Liquiditätssituation erhielt LEONI im Geschäftsjahr 2020 auch Beihilfen der öffentlichen Hand im Sinne des IAS 20. Solche Beihilfen sind Maßnahmen der öffentlichen Hand, die dazu bestimmt sind, einem Unternehmen, das bestimmte Kriterien erfüllt, einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil zu gewähren. Diese standen auch im Geschäftsjahr 2022 weiterhin zur Verfügung. Zu den nach dem Standard offenzulegenden Angaben verweisen wir auf die Textziffer 8.
Zuwendungen der Kunden für die Duplizierung der Produktionskapazitäten in der Ukraine
Zuwendungen der Kunden für die Duplizierung der Produktionskapazitäten in der Ukraine an anderen Standorten fallen auf Grund ihres wirtschaftlichen Charakters nicht unter die Bilanzierungsvorgaben des IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ sondern werden in analoger Anwendung von IAS 20 bilanziert. Sie werden bilanziell erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind, werden regelmäßig in den Perioden ergebniswirksam erfasst, in denen die entsprechenden Aufwendungen anfallen. Auf Investitionen bezogene Zuwendungen werden passivisch abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der korrespondierenden Vermögenswerte ergebniswirksam aufgelöst. In beiden Fällen findet die Ertragserfassung im entsprechenden Aufwandsposten statt. Zum 31. Dezember 2022 enthalten die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten bereits vereinnahmte Zahlungen der Kunden in Höhe von 72 Mio. €. Bis zum 31. Dezember 2022 wurden 44 Mio. € ergebniswirksam saldiert in den Herstellungskosten erfasst.
Factoring
Um Zahlungseingänge frühzeitig zu realisieren, werden teilweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die hauptsächlich gegenüber Automobilproduzenten und deren Zulieferern bestehen, an Factoringgesellschaften verkauft. Die betroffenen Forderungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs ausgebucht, da alle mit Eigentum an den Forderungen verbundenen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen werden. Der vom Factoringpartner veranschlagte Sicherheitseinbehalt wird nach den allgemeinen Vorgaben des IFRS 9 in den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten verbucht. Die Verbindlichkeiten aus Zahlungseingängen für verkaufte Forderungen werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Reverse-Factoring
Zur Lieferantenfinanzierung im Zusammenhang mit der Kupferbeschaffung werden Reverse-Factoring-Transaktionen eingesetzt. Mit diesen Vereinbarungen kann es auch zur stärkeren Ausnutzung der bestehenden Zahlungsziele kommen. Bilanziell als auch zivilrechtlich ergeben sich jedoch keine Auswirkungen, die eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine andere Art von Verbindlichkeiten in der Bilanz nach sich ziehen, da es sich um Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Waren handelt, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wurden und Teil des im normalen Geschäftszyklus des Unternehmens genutzten Working Capitals sind.
Vorräte
Vorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse. Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Der erzielbare Nettoveräußerungswert wird aus dem geschätzten Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich eventuell noch anfallender Fertigstellungskosten und den notwendigen Vertriebskosten ermittelt. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung eingerechnet.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe wird als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und separat in der Bilanz ausgewiesen („assets held for sale“), wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und die dafür notwendigen Kriterien des IFRS 5 vorliegen. Hierfür muss der Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand zu üblichen Bedingungen sofort veräußerbar sein (veräußerungsfähiger Zustand) und eine solche Veräußerung muss höchstwahrscheinlich sein. Dies ist der Fall, wenn ein Plan für den Verkauf des Vermögenswerts beschlossen und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde. IFRS 5 umfasst auch aufgegebene Geschäftsbereiche. Dies sind Unternehmensbestandteile, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden und einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellen. Sind langfristige Vermögenswerte oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert worden, werden keine weiteren planmäßigen Abschreibungen der langfristigen Vermögenswerte vorgenommen und es erfolgt eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Liegt der Zeitwert der zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte bzw.## Konzernanhang 2022
Sachanlagen
Sachanlagen - mit Ausnahme von Leasing-Nutzungsrechten - werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zuordenbare Fremdkapitalkosten werden bei Sachanlagen, deren Beschaffung und/oder Versetzung in den betriebsbereiten Zustand einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt („qualifying asset“), als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 23 aktiviert. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derjenigen Vermögenswerte, für die die Zuwendung gewährt wurde. In den Folgeperioden werden Sachanlagen mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Sie werden über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Unbewegliches Sachanlagevermögen wird überwiegend linear und bewegliches Sachanlagevermögen je nach Einsatzart linear oder, sofern es aufgrund der tatsächlichen Nutzung geboten ist, degressiv abgeschrieben. Bei Durchführung von größeren Wartungen werden die Kosten im Buchwert der Sachanlage erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Für die planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
- Gebäude und Grundstückseinrichtungen: max. 50 Jahre
- Maschinen und Anlagen: max. 15 Jahre
- Betriebs- und Geschäftsausstattung: max. 10 Jahre
- Computer-Hardware: 3 - 5 Jahre
Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum der Laufzeit des Mietvertrags oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Geschäftsjahresende überprüft und gegebenenfalls angepasst. Es wird auf die nachfolgenden Ausführungen zu IAS 36 verwiesen.
Vertragsvermögenswerte
Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt LEONI seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst.
Leasingverhältnisse
LEONI beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst LEONI einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit in seiner Bilanz. Die Nutzungsrechte werden erstmalig auf Basis des Betrags aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit angesetzt, angepasst um bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen, zuzüglich etwaiger entstandener anfänglicher direkter Kosten, abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.
Nutzungsrechte beziehen sich hauptsächlich auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten: 1 - 50 Jahre
- Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 1 - 15 Jahre
Dies gilt auch für die Fälle, bei denen ein Leasingverhältnis das Eigentum an dem Leasingobjekt überträgt oder der Konzern die Ausübung einer im Rahmen des Leasingverhältnisses vereinbarten Kaufoption als hinreichend sicher einstuft und der Ausübungspreis damit entsprechend bereits in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist. Geht das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert über oder ist es hinreichend sicher, dass eine Kaufoption ausgeübt wird, so ist das entsprechende Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben.
LEONI wendet IAS 36 an, um zu bestimmen, ob ein Nutzungsrecht wertgemindert ist, und erfasst den festgestellten Wertminderungsaufwand entsprechend. Die Nutzungsrechte sind in der Konzernbilanz unter dem Sachanlagevermögen und dort in den betreffenden Positionen ausgewiesen.
Die Leasingverbindlichkeit wird erstmalig zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht bestimmt werden kann, verwendet LEONI den Grenzfremdkapitalzinssatz, entsprechend der Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingverhältnisses, so wie im Standard vorgeschrieben. In die Bewertung der Leasingverbindlichkeit werden folgende Zahlungen einbezogen:
- feste Leasingzahlungen (inklusive faktisch feste Zahlungen), abzüglich zu erhaltende Anreizzahlungen
- variable Leasingzahlungen, die auf einem Index oder Zinssatz basieren, anfänglich mit dem Index oder Zinssatz zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses bemessen
- erwartete Zahlungen durch den Leasingnehmer aufgrund von Restwertgarantien
- Ausübungspreise von Kaufoptionen, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben
- Strafzahlungen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen, sofern der Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend die Ausübung des Kündigungsrechts zugrunde liegt
Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen, werden nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts einbezogen. Diese Zahlungen werden in der Periode, in der das auslösende Ereignis oder die auslösende Bedingung eintritt, als Aufwand erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt durch eine Erhöhung des Buchwerts, um dem Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit Rechnung zu tragen (unter Verwendung der Effektivzinsmethode), und durch eine Verringerung des Buchwerts, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Die Leasingverbindlichkeiten sind innerhalb der Finanzschulden erfasst.
Der Konzern nimmt für die folgenden Fälle eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten und eine entsprechende Anpassung der korrespondierenden Nutzungsrechte vor:
- Die Laufzeit des Leasingverhältnisses hat sich geändert oder es gibt ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände, die zu einer Änderung der Beurteilung hinsichtlich der Ausübung einer Kaufoption führt. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz neu bewertet. Das Nutzungsrecht wird dabei um den aus der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit resultierenden Betrag berichtigt, maximal bis auf einen Buchwert von Null. Darüber hinausgehende Anpassungen sind erfolgswirksam zu erfassen.
- Die Leasingzahlungen ändern sich aufgrund von Index- oder Zinssatzänderungen oder durch eine Änderung der erwarteten zu leistenden Zahlung aufgrund einer Restwertgarantie. In diesen Fällen wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem unveränderten Diskontierungszins neu bewertet (es sei denn, die Änderung der Leasingzahlungen ist auf eine Änderung eines variablen Zinssatzes zurückzuführen. In diesem Fall ist ein aktualisierter Zinssatz zu verwenden).
- Ein Leasingverhältnis wird geändert und die Änderung des Leasingverhältnisses nicht als separates Leasingverhältnis erfasst.# Konzernanhang 2022
In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit auf der Grundlage der Laufzeit des geänderten Leasingverhältnisses neu bewertet, indem die geänderten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz zum effektiven Zeitpunkt der Änderung abgezinst werden. Das Nutzungsrecht wird entsprechend angepasst. IFRS 16 erlaubt dem Leasingnehmer, auf eine Trennung zwischen Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten zu verzichten und Verträge mit zugehörigen Nicht-Leasingkomponenten entsprechend als eine einzige Vereinbarung nach IFRS 16 zu bilanzieren. Der Konzern hat diese Erleichterungsvorschrift nicht genutzt. Bei Verträgen, die eine Leasingkomponente und eine oder mehrere zusätzliche Leasing- oder Nichtleasingkomponenten enthalten, ordnet der Konzern die Gegenleistung im Vertrag jeder Vertragskomponente auf der Grundlage des relativen Einzelveräußerungspreises der Leasingkomponente und der aggregierten Einzelveräußerungspreise der Nicht-Leasingkomponente zu.
19 Konzernanhang 2022
LEONI hat das Wahlrecht ausgeübt, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse (mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger) und für Leasingverhältnisse von geringem Wert (Neuwert des Vermögenswerts ist kleiner als 5.000 €) nicht zu erfassen. Die entsprechenden Leasingzahlungen werden als Aufwendungen in den Funktionsbereichen der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt.
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte sind Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen, Marken, Technologien und Fertigungs-Know-how. Ein immaterieller Vermögenswert, der aus Entwicklungsausgaben resultiert, wird aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt eine Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden und dass die weiteren Kriterien des IAS 38.57 erfüllt sind.
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Bei der Bewertung in den Folgeperioden ist zwischen immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer und mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer zu differenzieren. Gemäß IAS 38 sind immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Das Unternehmen schreibt daher in Übereinstimmung mit diesen Regelungen als immaterielle Vermögenswerte aktivierte Entwicklungskosten und andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert, in der Regel auf Null ab. Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer handelt es sich im Wesentlichen um Softwarelizenzen mit einer Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren sowie um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen mit Nutzungsdauern von zwei bis 23 Jahren und erworbene Technologie und Fertigungs-Know-how mit einer Nutzungsdauer von zwei bis 15 Jahren.
Die Abschreibungsmethode und die Abschreibungsdauer werden für einen immateriellen Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode und der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
20 Konzernanhang 2022
Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sind gemäß IAS 38 nicht planmäßig abzuschreiben, sondern werden nach IAS 36 mindestens einmal jährlich hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft und sind ggf. auf ihren niedrigeren erzielbaren Betrag („recoverable amount“) abzuschreiben. Die Überprüfung wird wie bei den Geschäfts- oder Firmenwerten zum 31. Dezember jeden Jahres nach den gleichen Grundsätzen vorgenommen. Die Ausführungen im folgenden Abschnitt gelten daher analog. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte („Goodwill“) aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum 31. Dezember vor. Eine Überprüfung findet auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.
Für Zwecke des Werthaltigkeitstests wird ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („cash-generating units“) des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen sie zugeordnet wurden, getestet, indem der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Einheiten mit ihrem erzielbaren Betrag („recoverable amount“) verglichen wird. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, liegt eine Wertminderung vor und es ist auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten („fair value less cost to sell“) und Nutzungswert („value in use“).
Der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist definiert als der Barwert der erwarteten Cashflows, die dem Unternehmen aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen werden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten zukünftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Discounted-Cashflow-Bewertungsmodelle, Börsenkurse oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Dabei beinhalten die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten und des Nutzungswerts basiert, die langfristige Wachstumsrate, das durchschnittliche Umsatzwachstum und die durchschnittliche Marge im Detailplanungszeitraum, sowie die gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten („Weighted Average Cost of Capital“, WACC).
Die Abzinsungssätze werden auf Basis eines risikofreien Zinssatzes und einer Marktrisikoprämie ermittelt. Sie spiegeln die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wider. Die zugrunde liegenden Schätzungen sowie die zugehörige Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte haben.
21 Konzernanhang 2022
Eine spätere Zuschreibung für einen in vergangenen Geschäftsjahren oder Zwischenberichtsperioden erfassten Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts ist nicht zulässig. Detaillierte Erläuterungen zu den Wertminderungsüberprüfungen des Geschäftsjahres sind in der Textziffer 18 enthalten.
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
An jedem Bilanzstichtag wird eine Einschätzung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte wertgemindert sein könnten. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag („recoverable amount“) des Vermögenswerts bestimmt und seinem Buchwert gegenübergestellt. Die Systematik und die Auswirkungen dieser Überprüfung sind analog zum Test des Geschäfts- oder Firmenwerts (siehe vorstehende Ausführungen zum Geschäfts- oder Firmenwert).
22 Konzernanhang 2022
Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten oder anderen Gruppen von Vermögenswerten weitgehend unabhängig generierten Mittelzuflüsse zugeordnet werden, wird deren Werthaltigkeit auf Basis der kleinsten übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten getestet.# Konzernanhang 2022
Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert ausgewiesen, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
Finanzinstrumente werden erfasst, sobald LEONI Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag relevant, das heißt der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch LEONI geliefert wird.
Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, Beteiligungen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte.
Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Schuldscheindarlehen und derivative Finanzverbindlichkeiten.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
* Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
* Der Konzern behält zwar die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IFRS 9.3.2.5 („pass-through-arrangement“) erfüllt.
* Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, oder anderenfalls die Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert übertragen.
Zahlungseingänge auf verkaufte Forderungen, die am Bilanzstichtag noch nicht an den Forderungskäufer weitergeleitet waren, werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die der Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwerts berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 aufgeführten Bewertungskategorien zugeordnet, in die sie zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes designiert werden.
Finanzielle Vermögenswerte
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt nach IFRS 9 auf Grundlage des Geschäftsmodells des Konzerns zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL)
Diese Kategorie enthält zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte designiert wurden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factorings verkauft werden sollen und dementsprechend nach dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ bilanziert werden, fallen ebenfalls in diese Kategorie.
Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie werden erfolgswirksam erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nach dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ kategorisiert sind, wurden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert. Andere originäre finanzielle Vermögenswerte wurden dieser Kategorie nicht zugeordnet. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte zu designieren, wurde kein Gebrauch gemacht.
Gemäß IFRS 9 werden alle Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Zeitwertbewertung resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von dem Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, macht der Konzern derzeit keinen Gebrauch.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ sind insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstige Forderungen. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
* Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
* Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Sie werden entsprechend ihrem Nennwert bewertet.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern einen vereinfachten Ansatz zur Wertminderung nach IFRS 9 („simplified approach“) an und erfasst die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Daher verfolgt der Konzern Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit („Expected Credit Loss“). Die erwarteten Verluste werden anhand einer Wertminderungsmatrix ermittelt, indem die wesentlichen Forderungsarten nach deren Risikoeinstufungen gruppiert werden. Die Risikoeinstufungen stehen für die Fähigkeit der Kunden, die fälligen Beträge vertragsmäßig zu begleichen. Die Zuordnungen zu den Ausfallrisikoklassen erfolgen im Wesentlichen auf Basis von externen Ratings der wesentlichen Kunden unter Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Schätzungen. Die Aktualisierung der Daten zum externen Rating bzw. der Ausfallwahrscheinlichkeiten erfolgt vierteljährlich bzw. jährlich zum Stichtag. Zudem fließt in die Berechnung der Wertminderung eine pauschale Recovery-Rate, also eine Rate, zu der bereits abgeschriebene Forderungen doch noch einzutreiben sind, in Höhe von 20 Prozent ein. Basierend auf dieser Vorgehensweise erfolgt für diese Finanzinstrumente keine Unterscheidung zwischen der Zuordnung in Stufe 1 und Stufe 2 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9. Die Risiken der restlichen Kunden wurden anhand eines pauschalen Ansatzes zur Ermittlung der Risikoeinstufung einbezogen. Zur Berechnung der erwarteten Verluste wird die Ausfallwahrscheinlichkeit entsprechend der Ausfallrisikoklassen zugrunde gelegt, die in einer Bandbreite von „geringes Risiko“ bis „ausgefallene Forderungen“ kategorisiert sind.26 Konzernanhang 2022
Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, werden Finanzinstrumente in die Stufe 3 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9 transferiert. Dabei geht der Konzern bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen erheblich überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
Für Bankguthaben sowie für sonstige den Wertminderungsvorschriften unterliegende finanzielle Vermögenswerte ist das allgemeine Wertminderungsmodell des IFRS 9 anzuwenden. Der Konzern verfolgt daher die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, um eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zu erkennen. Bei Ersterfassung werden diese Finanzinstrumente der Stufe 1 zugeordnet. Der erwartete Verlust entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann. Der identifizierte mögliche Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt:
- Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
Finanzielle Verbindlichkeiten, die unter diese Kategorie fallen, werden auch in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und die daraus resultierenden Gewinne und Verluste ergebniswirksam erfasst.
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Diese Kategorie umfasst zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten designiert wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind.
Im Geschäftsjahr 2022 waren wie im Vorjahr keine originären finanziellen Verbindlichkeiten als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und es wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, finanzielle Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten zu designieren.
- Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Alle finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht in die oben genannte Kategorie fallen und keine derivativen Finanzinstrumente sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten der Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Im LEONI-Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem Marktwert am Abschlussstichtag bilanziert. Abhängig von der Fälligkeit werden Derivate mit positivem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aus der Marktwertänderung resultierende Gewinne oder Verluste werden grundsätzlich ergebniswirksam behandelt.
Soweit Derivate, die zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme aus schwebenden Geschäften oder geplanten Transaktionen abgeschlossen werden („Cashflow Hedges“), den Anforderungen des Rechnungslegungsstandards hinsichtlich des Hedge-Accountings genügen, werden die Wertänderungen dieser Derivate bis zur Realisierung des Ergebnisses aus den abgesicherten Grundgeschäften im sonstigen Ergebnis bzw. direkt im Eigenkapital gesondert verbucht. Diejenigen Teile der Marktwertänderungen der Derivate, die hinsichtlich des abgesicherten Risikos als ineffektiv angesehen werden, werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam verbucht. In der Folgezeit werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge zeitgleich mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
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Werden Zinsderivate („Fair Value Hedges“) zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Grundgeschäfts abgeschlossen, wird auch das Sicherungsinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und sowohl die Marktwertänderungen des Sicherungsderivats als auch des abgesicherten Grundgeschäfts, soweit sie aus dem gesicherten Risiko resultieren, in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen erfasst.
Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung des Derivats wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.
Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Konzerns abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchverträge), werden nicht als derivatives Finanzinstrument, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert.
Enthalten hybride Verträge eingebettete Derivate mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag, werden die Derivate getrennt vom Basisvertrag bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Überprüfung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, das getrennt vom Basisvertrag zu bilanzieren ist, wird zu dem Zeitpunkt vorgenommen, zu dem das Unternehmen Vertragspartei geworden ist. Eine Neubeurteilung wird nur dann vorgenommen, wenn es zu erheblichen Änderungen der Vertragsbedingungen kommt, aus denen eine signifikante Änderung der Zahlungsströme resultiert.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne werden aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected-Unit-Credit-Method“) gemäß IAS 19 ermittelt. Änderungen aus den versicherungsmathematischen Annahmen oder Unterschiede zwischen der tatsächlichen Entwicklung und den ursprünglichen Annahmen sowie Vermögensgewinne oder -verluste, die sich als Differenz zwischen dem im Nettozinsaufwand berücksichtigten und tatsächlichen Ertrag aus dem Vermögen des Pensionsfonds bzw. dem Planvermögen („plan assets“) ergeben (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste), werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird zum Zeitpunkt der Planänderung ergebniswirksam erfasst.
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Die als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Nettoverpflichtung umfasst den Barwert der leistungsorientierten Zusagen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Der Wert eines Vermögenswerts beschränkt sich auf den Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Nettoverpflichtung werden unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn am Bilanzstichtag eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen gegenüber einem Dritten entstanden ist, deren Eintritt als wahrscheinlich anzusehen ist und deren Höhe verlässlich bestimmt werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung beispielsweise aus einem Versicherungsvertrag erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt gemäß IAS 37 mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Soweit Rückstellungen erst nach einem Jahr fällig werden und eine verlässliche Abschätzung der Auszahlungsbeträge bzw. ‑zeitpunkte möglich ist, wird für den langfristigen Teil der Barwert durch Abzinsung ermittelt. Die Aufzinsungsbeträge werden im Zinsaufwand erfasst.
Verpflichtungen zur Entsorgung einer Sachanlage und Rekultivierungsverpflichtungen ihres Standorts oder ähnliche Verpflichtungen sind als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlage zu aktivieren und gleichzeitig als Rückstellung zu passivieren. In den Folgeperioden ist dieser hinzuaktivierte Betrag über die Restnutzungsdauer der Sachanlage planmäßig abzuschreiben. Die bestmögliche Schätzung der Zahlungsverpflichtung bzw. Rückstellung wird am Ende jedes Berichtszeitraums auf ihren aktuellen Barwert angepasst.
30 Konzernanhang 2022
Restrukturierungsrückstellungen werden angesetzt, wenn die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entsprechend den Kriterien gemäß IAS 37.72 entstanden ist. Abgegrenzte Schulden („accruals“) werden nicht unter den Rückstellungen, sondern unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.# Konzernanhang 2022
Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, werden als Rückstellung erfasst. Das Bestehen eines belastenden Vertrags wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrags den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Die unvermeidbaren Kosten stellen den niedrigeren Betrag aus Erfüllungskosten und etwaigen aus der Nichterfüllung resultierenden Entschädigungs- oder Strafzahlungen dar. Als inkrementelle Vertragserfüllungskosten erfasst werden insofern alle Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, inklusive der anteiligen direkt zurechenbaren Gemeinkosten.
Ertragsteuern
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die für die entsprechende Periode zur Anwendung kommen. Unsichere laufende Ertragsteuerpositionen für noch nicht endgültig veranlagte Steuerjahre werden dabei auf der Grundlage der Regelungen zu IFRIC 23 und basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit mit der bestmöglichen Schätzung berücksichtigt.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode („balance sheet liability method“) gebildet. Danach werden aktive und passive latente Steuern für sämtliche temporäre Differenzen, abgesehen von den Ausnahmen des IAS 12.15, IAS 12.24, IAS 12.39 und IAS 12.44, zwischen dem Wertansatz in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge erfasst („temporary-Konzept“). Dabei sind die Steuersätze anzuwenden, die nach der derzeitig gültigen oder verabschiedeten Rechtslage künftig gelten werden, wenn sich die Differenzen wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Periode, in der das Gesetz verabschiedet wird, ergebniswirksam berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, als es wahrscheinlich ist, dass die damit zusammenhängenden Steuervorteile realisiert werden können. Bei Vorliegen einer Verlusthistorie wird ein latenter Steueranspruch für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Die rechtlich selbständigen Gesellschaften werden in dieser Hinsicht zu jedem Bilanzstichtag einzeln überprüft; eine etwa vorliegende Verlusthistorie wird in die Betrachtung mit einbezogen. Weitere Einzelheiten sind in der Textziffer 10 dargestellt.
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Konzernanhang 2022
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 „Earnings per Share“ ermittelt. Das Basis-Ergebnis je Aktie ergibt sich durch Division des den LEONI-Aktionärinnen zuzurechnenden Konzernüberschusses/-fehlbetrags durch den gewogenen Durchschnitt der Zahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den LEONI-Aktionärinnen zuzurechnenden Konzernüberschusses durch die Summe der gewogenen Durchschnittszahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien und der gewogenen Durchschnittszahl der in Stammaktien umwandelbaren Wertpapiere. In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte.
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 in die Bereiche betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Dabei werden die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode ermittelt, indem das Periodenergebnis um Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen, Rückstellungen und Abgrenzungen von vergangenen oder künftigen betrieblichen Ein- und Auszahlungen sowie um Ertrags- und Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, berichtigt wird. Die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus dem Factoring und Reverse Factoring werden der operativen Tätigkeit zugerechnet. Zinszahlungen werden entsprechend in der Finanzierungstätigkeit abgebildet. Unter dem Posten „Zahlungsunwirksames Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ werden dabei im Wesentlichen nicht als Gewinnausschüttung vereinnahmte Ergebnisse der at equity bilanzierten Unternehmen und aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Währungsergebnisse ausgewiesen. Gezahlte und erhaltene Zinsen werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Gezahlte Dividenden werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt.
Der Finanzmittelbestand setzt sich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Diese beinhalten Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Der Einfluss von wechselkursbedingten Wertänderungen auf den Finanzmittelbestand wird gesondert ausgewiesen, sodass der Finanzmittelbestand zu Beginn und Ende der Berichtsperiode mit dem Bilanzausweis abgestimmt werden kann.
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Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung erfolgt unter Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 8 „Geschäftssegmente“ entsprechend des dort verankerten Management-Ansatzes („management approach“), der eine an der internen Organisations- und Berichtsstruktur sowie an den internen Steuerungsgrößen anknüpfende Segmentierung und Berichterstattung vorsieht. Die Abgrenzung und Bestimmung der Segmente wurde daher entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur vorgenommen. Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert. Der Konzern verfügt daher über zwei berichtspflichtige Segmente: Wire & Cable Solutions und Wiring Systems.
Die in der Textziffer 4 dargestellten Veräußerungen von weiteren Teilen der Wire & Cable Solutions Division, insbesondere der am 20. Januar 2022 abgeschlossene Verkauf wesentlicher Bestandteile des in der BG IN gebündelten Industriegeschäfts sowie die Veräußerung zweier weiterer kleiner Einheiten, ebenso wie der wider Erwarten nicht abgeschlossene Verkauf der Business Group BG AM führten zu keiner Änderung der Segmentierung.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und vor Sondereffekten wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Das EBIT vor Sondereffekten stellt eine Bereinigung des Ergebnisses um außergewöhnliche Einmaleffekte wie Effekte aus der Refinanzierung des Konzerns (inkl. Wertminderungen), aus Restrukturierungsmaßnahmen, aus M&A-Transaktionen sowie Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine dar, um eine leichtere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und eine bessere Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Die Bewertungsgrundlagen für den Gewinn oder Verlust der Segmente sowie der Vermögenswerte und Schulden sind in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses.
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Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und die Angabe von Eventualverpflichtungen sowie auf die Aufwendungen und Erträge auswirken. Sämtliche Schätzungen und Annahmen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch trotz sorgfältiger Schätzung Ereignisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte und Schulden führen.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen insbesondere im Zusammenhang mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg, der sich abmildernden Folgen von Covid-19, der Halbleiterkrise, der gestiegenen Rohstoff-, Energie-, Transport- und Personalkosten sowie der eingeschränkten Vergabefähigkeit bei den OEMs aufgrund einer zeitlich verzögerten Umsetzung des Restrukturierungsplans unterliegen einer erhöhten Unsicherheit. Die unkalkulierbaren Effekte der genannten Herausforderungen führen zu großen Unsicherheiten hinsichtlich des operativen Geschäftsverlaufs und können zu weiteren negativen Abweichungen von der Budget- und Mittelfristplanung führen.
Der Krieg in der Ukraine und die nach wie vor anhaltende, aber sich abmildernde Folgen von Covid-19 und die damit zusammenhängenden Störungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (z.B. Unterbrechungen von Lieferketten inklusive Werkschließungen bei Kunden, ausgelöst durch die weiterhin anhaltende Halbleiterknappheit als Pandemiefolge) führen weiterhin zu schwer abschätzbaren Auswirkungen auf die LEONI-Gruppe und stellen folglich über das allgemeine Risiko im Geschäftsverkehr hinausgehende Ereignisse dar.# Konzernanhang 2022
Die Umsatzentwicklung blieb im Geschäftsjahr 2022 trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, die von Halbleiterknappheit, Produktionsstörungen in der Ukraine sowie reduzierten Kundenabrufen wegen Lieferketten-Störungen geprägt waren, gegenüber dem Vorjahr annähernd stabil. Im Ergebnis machten sich allerdings die zuvor nur schwer abschätzbar gestiegenen Rohmaterial- und Logistikkosten, die Lohninflation sowie Effizienzverluste bemerkbar, die aus der hohen Volatilität der Kundenabrufe resultierten.
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Anhaltend instabile Lieferketten können zu weiteren wirtschaftlichen Störungen führen. Daraus resultierende fortgesetzte Engpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten und der damit einhergehende deutliche Anstieg der Rohstoffpreise, volatile Energiepreise und der zunehmende Inflationsdruck vergrößern die Unsicherheiten zusätzlich. Durch die derzeit anhaltende Halbleiterkrise als Pandemiefolge ist weiterhin mit Unterbrechungen von Lieferketten inklusive Werkschließungen bei Kunden zu rechnen. Dies führt weiterhin zu Einschränkungen bei der Produktion in der Automobilindustrie. Zusammenfassend können die durch die sich abmildernden Folgen von Covid-19, die Halbleiterkrise und den Krieg in der Ukraine geänderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu unplanmäßigen Umsatzausfällen, unerwarteten Ergebnis- und Liquiditätseffekten sowie zu negativen Auswirkungen auf den Free Cashflow führen. Auswirkungen auf den Konzernabschluss können sich weiterhin aus Zinsanpassungen im In- und Ausland, aus volatilen Fremdwährungskursen, Zahlungsausfällen, sich verändernden Umsatzerlös- und Kostenstrukturen oder unsicheren Prognosen hinsichtlich der Höhe und dem Zeitpunkt von Zahlungsflüssen ergeben. Diese Faktoren können sich auf beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Höhe und Zeitpunkt der Ergebnisrealisierung sowie die Zahlungsflüsse auswirken. Insofern können negative Abweichungen von den unterstellten Annahmen weitere Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerte erforderlich machen.
Aufgrund der von LEONI in der Ukraine unterhaltenen Produktionsstätten bleibt der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine trotz der Maßnahmen zur Risikominimierung insbesondere durch die teilweise Duplikation von Projekten ein besonderer Unsicherheitsfaktor. Er könnte weiterhin zu größeren Lieferausfällen auf der Beschaffungsseite, längerfristigen Produktionsausfällen, z.B. durch Nichtverfügbarkeit von Mitarbeiter*innen oder durch den Ausfall von IT- bzw. ERP-Systemen, Rohstoffknappheit sowie Ausfällen in der Lieferkette zum Kunden führen. Weiterhin könnten Vermögenswerte von LEONI zerstört werden. Die genannten Ereignisse können bei Eintritt einzeln oder in Kombination weiterhin zu unvorhersehbaren Umsatz- und Ertragsausfällen führen. Das Ausmaß und die Dauer der Unwägbarkeiten der Folgen von Covid-19, der Halbleiterkrise und den durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg geänderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind weiterhin nur schwer einzuschätzen. Trotz der positiven Geschäftsentwicklung zum Jahresende 2022 sieht sich LEONI weiterhin mit vielfältigen Herausforderungen und volatilen Märkten konfrontiert. Diese umfassen höhere Rohstoff-, Energie- und Logistikkosten und Steigerungen bei den Personalkosten.
35 Konzernanhang 2022
Die dem Abschluss zugrunde liegenden Schätzungen und Ermessensentscheidungen beruhen auf der Annahme, dass es zu keinen wesentlichen Auswirkungen infolge möglicher Produktionsunterbrechungen durch den Krieg in der Ukraine sowie der beschriebenen Unwägbarkeiten der sich abmildernden Folgen von Covid-19 kommen wird. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Produktion in den ukrainischen Werken durch eine Eskalation des Krieges würde sich trotz der Duplizierungsmaßnahmen negativ auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage auswirken. Somit bleibt der Krieg in der Ukraine ein besonderer Unsicherheitsfaktor, obwohl bereits Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet wurden.
Für die mittelfristige Perspektive wird erwartet, dass nach einem Erreichen des Vorkrisenniveaus im Jahr 2024 eine weitere sukzessive Markterholung eintreten wird, die insbesondere durch ein Wachstum im Bereich Elektromobilität getrieben wird. Bereits für das Jahr 2023 erwartet der Vorstand auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung einen Umsatzanstieg bei dem sich sowohl ein höheres Volumen als auch höhere Preise aufgrund der Weitergabe von Kostensteigerungen bemerkbar machen. Grundsätzlich geht der Vorstand davon aus, dass sich der LEONI-Konzern 2023 in einem Umfeld stabilerer und leicht höherer Nachfrage bewegen wird, wobei das Abrufverhalten der Kunden jedoch weiterhin volatiler ist als vor dem Beginn der Lieferkettenprobleme insbesondere bei Halbleitern. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen der Halbleiterknappheit voraussichtlich auch über das Jahr 2023 hinaus Einfluss auf die Abrufe unserer Kunden haben werden. Zudem würde sich eine wesentliche Beeinträchtigung der Produktion in den ukrainischen Werken durch eine Eskalation des Kriegs ergeben, die sich trotz der Duplizierungsmaßnahmen negativ auf die Prognose-Kennzahlen auswirken könnte. Der Vorstand hat entsprechende Maßnahmen umgesetzt, die die Auswirkungen der sich abmildernden Folgen von Covid-19 und des Ukraine-Kriegs auf die Produktion und die Lieferkette eindämmen. Die Prognose ist abhängig von einer erfolgreichen Umsetzung des vereinbarten finanziellen Restrukturierungsplans. Für weitere Informationen hierzu wird auf Textziffer 36 verwiesen.
Die vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Budget- und Mittelfristplanung 2023 bis 2027 beinhaltet aktuelle konservativere Einschätzungen zum Versorgungsumfeld in der Automobilindustrie und die daraus abgeleitete Prognose für die Marktentwicklung. Zusammenfassend schätzt der Vorstand die Erfolgsaussichten der Umsetzung des Restrukturierungsplans unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Erörterungs- und Abstimmungstermins am 31. Mai 2023 als überwiegend wahrscheinlich ein. Trotz des bestandsgefährdenden Finanzierungs- und Liquiditätsrisikos schätzt der Vorstand aufgrund der eingeleiteten und geplanten Maßnahmen, die Fortführung der Unternehmenstätigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als gegeben ein.
36 Konzernanhang 2022
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres wesentliche Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein werden, werden nachstehend erläutert. Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und von langfristigen Vermögenswerten basiert auf der Berechnung des erzielbaren Betrags, der der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die langfristigen Vermögenswerte oder Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Zinssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln („Discounted-Cashflow-Methode“). Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit wird grundsätzlich der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten herangezogen und gemäß IFRS 13 mit Parametern der Stufe drei ermittelt. Die Cashflows werden aus der Unternehmensplanung der nächsten fünf Geschäftsjahre abgeleitet,. Die Unternehmensplanung wird unter Berücksichtigung von Zielvorgaben bottom-up erstellt, d.h. die Planzahlen werden für jede Kundengruppe oder Business Group bzw. Tochtergesellschaft detailliert erstellt und zu den Segmenten und zum Gesamtkonzern verdichtet. Wesentliche Planungsannahmen basieren auf den von den Automobilherstellern kommunizierten erwarteten Stückzahlen. Die Unternehmensplanung berücksichtigt die auf Erfahrungswerten beruhenden Preisvereinbarungen und erwartete Effizienzsteigerungen sowie eine auf Basis der strategischen Ausrichtung abgeleitete Umsatz- und Kostenentwicklung. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von den prognostizierten Abnahmemengen und von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz. Die prognostizierten Abnahmemengen, der Diskontierungssatz ebenso wie die Prognose der künftigen Kosten, insbesondere der Lohnkosten aber auch der steigenden Rohstoffkosten aufgrund der Halbleiterkrise sowie deren potenzielle Weiterbelastung an die Kunden, unterliegen besonders vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten der Folgen von Covid-19, der Halbleiterkrise und den durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg geänderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen großen Unsicherheiten. Hinzu kommen noch substanziell höhere operativen Risiken im Zusammenhang mit der eingeschränkten Vergabefähigkeit seitens der Kunden, welche sich im Zuge der fehlenden Finanzierungslösung zum 31.12.2022 ergaben. Die Details zu den Annahmen zum Werthaltigkeitstest finden sich in der Textziffer 17.
37 Konzernanhang 2022
Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten unterscheidet sich vom Nutzungswert nur durch die Behandlung des Bewertungsobjekts als nicht zum Konzern zugehöriger Geschäftsbetrieb. Die zur Ermittlung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen und Parameter sowie die Einzelheiten zu den Werthaltigkeitstests werden in Textziffer 17 und 18 näher erläutert. Für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern, im Wesentlichen auf nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, sind Einschätzungen und Ermessensentscheidungen der Unternehmensleitung in Bezug auf die Höhe der zukünftig zur Nutzung der Verlustvorträge zur Verfügung stehenden zuversteuernden Einkommen zu treffen.# Konzernanhang 2022
Soweit hinreichend konkretisiert, werden dabei Steuerplanungsstrategien und die erwarteten Eintrittszeitpunkte der Ergebnisse daraus berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden regelmäßig insoweit angesetzt, als aufrechenbare latente Steuerverbindlichkeiten in gleicher Höhe und gleicher Fristigkeit erwartet werden. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern nur dann angesetzt, wenn zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreichend zu versteuerndes Einkommen erwartet wird, um die latenten Steueransprüche aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen nutzen zu können. Für diese Beurteilung wird das erwartete zu versteuernde Einkommen aus der Unternehmensplanung abgeleitet, welche nach den oben beschriebenen Grundsätzen erstellt wird. Der Betrachtungszeitraum beträgt aufgrund der zunehmenden Unsicherheiten in der weiteren Zukunft in der Regel fünf Jahre. Bei Gesellschaften in Verlustsituationen werden aktive latente Steuern erst dann angesetzt, wenn sich der Turnaround abzeichnet bzw. mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die zukünftigen positiven Ergebnisse erzielt werden können. Bei der Bemessung der Wertberichtigungen für latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen werden Regelungen zur Beschränkung der Verlustnutzung (Mindestbesteuerung) beachtet. Weitere Einzelheiten sind in der Textziffer 10 dargestellt. Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, werden als Rückstellung erfasst. Dabei ist die Bewertung der Rückstellungen in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. LEONI bildet Rückstellungen für drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden und auftragsbezogene Risiken, wenn die geschätzten unvermeidbaren Gesamtkosten die erwarteten Umsatzerlöse übersteigen. Mittels laufender Kontrolle des Projektfortschritts und Aktualisierung der Schätzungen identifiziert LEONI die erwarteten Verluste aus den Kundenverträgen. Für die Beurteilung, inwiefern ein belastender Kundenvertrag vorliegt, erfolgt ebenfalls eine Ableitung aus der Unternehmensplanung, welche nach den oben beschriebenen Grundsätzen erstellt wird und mit den ebenfalls oben dargestellten Annahmen und Schätzungen verbunden ist.
38 Konzernanhang 2022
Der Altersversorgungsaufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Diese Bewertungen basieren auf Annahmen und Ermessensentscheidungen in Bezug auf Abzinsungssätze der Nettoverpflichtung, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung solcher Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Einzelheiten zu diesen Unsicherheiten bzw. Sensitivitäten sind in der Textziffer 26 dargestellt.
39 Konzernanhang 2022
(2) Neue Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr erstmalig angewendete neue Rechnungslegungsvorschriften
Änderungen an IFRS 3 „Verweis auf das Rahmenkonzept”
Für das Geschäftsjahr 2022 liegt eine Erstanwendungspflicht für die vom IASB am 14. Mai 2020 veröffentlichten und am 28. Juni 2021 ins Europäische Recht übernommenen Änderungen an IFRS 3: „Verweis auf das Rahmenkonzept“ vor. Seit dem 1. Januar 2022 bezieht sich damit der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989. Zudem wurden zwei Ergänzungen bezüglich Unternehmenszusammenschlüssen aufgenommen. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften anzuwenden und erworbene Eventualforderungen sind ausdrücklich nicht anzusetzen. Aus den Änderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.
Änderungen an IAS 37 „Belastende Verträge – Kosten der Erfüllung eines Vertrages”
Für das Geschäftsjahr 2022 liegt eine Erstanwendungspflicht für die vom IASB am 14. Mai 2020 veröffentlichten und am 28. Juni 2021 ins Europäische Recht übernommenen Änderungen an IAS 37: „Belastende Verträge – Kosten der Erfüllung eines Vertrages“ vor. Darin wurde festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, bestehen. Zu berücksichtigen sind insofern die inkrementellen Kosten der Erfüllung des Vertrags und eine Verrechnung anderer, der Erfüllung des Vertrags direkt zurechenbarer Kosten (z. B. anteilige Abschreibung auf Sachanlagen, die für die Erfüllung mehrerer Verträge genutzt werden). Aus den Änderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung, da der Konzern bereits bisher alle direkt zurechenbaren Kosten als Erfüllungskosten berücksichtigt hat.
Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung”
Für das Geschäftsjahr 2022 liegt eine Erstanwendungspflicht für die vom IASB am 14. Mai 2020 veröffentlichten und am 28. Juni 2021 ins Europäische Recht übernommenen Änderungen an IAS 16: „Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung“ vor. Durch die Änderungen wird es unzulässig, von den Anschaffungskosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter werden fortan im Betriebsergebnis erfasst. Kosten für Testläufe bleiben weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten. Die geänderten Vorschriften sind retrospektiv nur auf die Sachanlagen anzuwenden, die am oder nach dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode der Berichtsperiode, in der die Änderungen erstmals angewendet werden, an den vom Management beabsichtigten Standort bzw. in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wurden. Aus den Änderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung, da im Konzern keine Sachanlagen vorhanden sind, bei denen im Rahmen von Testläufen Güter hergestellt werden.
40 Konzernanhang 2022
Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2018-2020)
Die Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen an den IFRS der Jahre 2018 – 2020 betreffen kleinere Änderungen an den Standards IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“ hinsichtlich Tochterunternehmen als Erstanwender, IFRS 9 „Finanzinstrumente“ hinsichtlich Gebühren im 10-Prozent-Test in Bezug auf die Ausbuchung, IAS 41 „Landwirtschaft“ und einem erläuternden Beispiel zu IFRS 16. Sie sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Aus den Änderungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung. Für das Geschäftsjahr 2022 liegt darüber hinaus keine Erstanwendungspflicht für große Standards oder Gesetzesänderungen vor. Detailänderungen wirken sich nicht wesentlich auf den Konzernabschluss aus und werden aus diesem Grund nicht näher erläutert.
Zukünftige, neue Rechnungslegungsvorschriften
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten bzw. noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.
Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 „Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“
Die Änderungen beziehen sich auf die Anforderungen in IAS 1: „Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ hinsichtlich der Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der Begriff „maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ wird durch „wesentliche Informationen über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ ersetzt. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.
41 Konzernanhang 2022
Änderungen an IAS 8 „Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen“
Die Änderungen beziehen sich auf die Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, die nun klarstellt, dass es sich hierbei um monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind, handelt. Die Änderungen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen und gelten für Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, die am oder nach dem Beginn dieser Periode erfolgen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.
Änderungen an IAS 12 „Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion bestehen“
Die Änderungen schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erstmaligen Ansatz von latenten Steuern in der Hinsicht weiter ein, als dass ein Unternehmen diese nicht auf Geschäftsvorfälle anwenden kann, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen. Sie sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.
Änderungen an IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“
Die Änderungen regeln die Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture hängt das Ausmaß der Erfolgserfassung künftig davon ab, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen.# Konzernanhang 2022
Änderungen an IFRS 16 „Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion“
Am 22. September 2022 veröffentlichte das IASB Änderungen an IFRS 16: „Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion“. Diese beinhalten Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leaseback für Verkäufer-Leasingnehmer und zielen darauf ab, die Folgebewertung von Leasing-Verbindlichkeiten zu vereinheitlichen, um unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern. Die Änderungen sind erstmals in Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.
Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig”
Die am 23. Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1: „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ stellen klar, dass für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ausschließlich auf das bestehende substanzielle Recht am Abschlussstichtag, die Erfüllung der Schulden um mindestens 12 Monate aufschieben zu können, abzustellen ist. Ein EU-Endorsement steht noch aus. Die Änderungen betreffen nur den Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig in der Bilanz. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung, da die Kreditvereinbarungen, der als langfristig klassifizierten Schulden die entsprechenden Rechte gewähren.
Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden mit bestimmten Nebenbedingungen (Covenants)“
Am 31. Oktober 2022 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 1: „Klassifizierung von Schulden mit bestimmten Nebenbedingungen (Covenants)“. Durch die Änderungen wird klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, diese Klassifizierung beeinflussen. Es müssen jedoch Informationen über langfristige Schulden mit Nebenbedingungen im Anhang des Unternehmens veröffentlicht werden, die den Abschlussadressaten Aufschluss über das Risiko geben, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten. Die Änderungen sind erstmals in Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.
Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)
Am 9. Januar 2023 veröffentlichte das IASB den Exposure Draft „Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)“. Das IASB reagiert dadurch auf Unsicherheiten bezüglich der Anwendung von IAS 12 zur Bilanzierung latenter Steuern in Zusammenhang mit den Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung. Aus den Änderungen ergeben sich eine vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, welche sich aus der bevorstehenden Umsetzung der von der OECD veröffentlichten Regeln zur globalen Mindestbesteuerung ergeben können sowie gezielte Offenlegungsvorschriften für betroffene Unternehmen. Die Kommentierungsfrist des Exposure Drafts endete am 10. März 2023. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.
(3) Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der LEONI AG 11 weitere inländische und 47 ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen der LEONI AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
|---|---|---|
| Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften | ||
| Inland | 12 | 18 |
| Ausland | 47 | 55 |
| Gesamt | 59 | 73 |
Der Konsolidierungskreis hat sich im Berichtszeitraum im Wesentlichen durch den Verkauf der Bestandteile des in der Business Group Industrial Solutions (BG IN) gebündelten Industriegeschäfts der Wire & Cable Solutions Division, den Verkauf der Fiber Optics Gesellschaften und einer indischen Gesellschaft verändert. Die Veränderungen im Konsolidierungskreis sind im folgenden Abschnitt dargestellt. Die vollständige Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2022 ist am Ende des Anhangs (Anlage zum Anhang) dargestellt.
(4) Veräußerungen von Tochterunternehmen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und weitere Portfoliomaßnahmen
Am 20. Januar 2022 wurde der Verkauf wesentlicher Bestandteile des in der Business Group Industrial Solutions (BG IN) gebündelten Industriegeschäfts der Wire & Cable Solutions Division an die BizLink Holding Inc. abgeschlossen. Mit dem Vollzug der Veräußerung schieden die 13 betroffenen Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, da zu diesem Zeitpunkt auch die Beherrschung über die Unternehmen auf den Erwerber überging. Die vom Erwerber zu erbringende Gegenleistung betrug 313.996 T€. Aus dem Verkauf realisierte der Konzern einen Ertrag in Höhe von insgesamt 125.159 T€, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten ist. Der Ertrag beinhaltet einen Währungsgewinn in Höhe von 9.000 T€, der im Entkonsolidierungszeitpunkt aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde. Folgende Übersicht zeigt die im Transaktionszeitpunkt abgegangenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten inklusive des erfassten Ergebniseffekts sowie die zum 31. Dezember 2021 als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der Anstieg der Forderungen und Verbindlichkeiten im Zeitpunkt des Verkaufs im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2021 resultiert daraus, dass in der Abgangsbilanz auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen dargestellt sind.
| Bei Verkauf abgegangen in 2022 (T€) | Zur Veräußerung gehalten in 2021 (T€) | |
|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferung und Leistung | 192.293 | 42.106 |
| Vorräte | 122.625 | 119.939 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 11.654 | 13.068 |
| Sachanlagevermögen | 133.209 | 133.058 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 14.250 | 10.782 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 54.358 | 54.358 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 10.234 | 10.534 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 35.955 | 6.730 |
| Abgegangene Vermögenswerte | 574.577 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 390.574 | |
| Verbindlichkeiten | ||
| Finanzschulden | 199.529 | 107.488 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 93.217 | 57.781 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 37.210 | 35.707 |
| Rückstellungen | 40.964 | 40.355 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 5.819 | 5.653 |
| Abgegangene Verbindlichkeiten | 376.740 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten | 246.984 | |
| Nettovermögen | 197.837 | |
| In der Konzernbilanz enthaltenes zur Veräußerung gehaltenes Nettovermögen | 143.590 | |
| Erhaltene Gegenleistung | 313.996 | |
| Abgegangenes Nettovermögen | -197.837 | |
| Abgehendes OCI | 9.000 | |
| Ergebniseffekt | 125.159 |
LEONI verkaufte mit Vollzug am 30. April 2022 die Gesellschaften LEONI Fiber Optics GmbH, LEONI Fiber Optics, Inc. und j-plasma GmbH, die dem Wire & Cable Solutions Segment zugeordnet waren. Die Tochterunternehmen schieden am Tag des Verkaufs aus dem Konsolidierungskreis aus, da zu diesem Zeitpunkt auch die Beherrschung über die Unternehmen auf den Erwerber überging. Die vom Erwerber zu erbringende Gegenleistung betrug 2.182 T€ und beinhaltet eine Kaufpreisforderung in Höhe von 1.101 T€ aufgrund einer vertraglich vereinbarten Earn-out Klausel. Aus dem Verkauf realisierte der Konzern einen Verlust in Höhe von insgesamt 1.786 T€. Der Verlust beinhaltet einen gegenläufigen Währungsgewinn in Höhe von 48 T€, der im Entkonsolidierungszeitpunkt aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde und als Bestandteil des Gesamtverlusts aus der Transaktion im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen ist. Folgende Übersicht zeigt die im Entkonsolidierungszeitpunkt abgegangenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten inklusive des erfassten Ergebniseffekts sowie die zum 31. Dezember 2021 als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der Anstieg der Forderungen und Verbindlichkeiten im Zeitpunkt des Verkaufs im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2021 resultiert daraus, dass in der Abgangsbilanz auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen dargestellt sind.
| Bei Verkauf abgegangen in 2022 (T€) | Zur Veräußerung gehalten in 2021 (T€) | |
|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferung und Leistung | 7.481 | 2.758 |
| Vorräte | 12.586 | 10.413 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.469 | 956 |
| Sachanlagevermögen | 8.987 | 8.423 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 609 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.314 | 1.372 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 2.997 | 547 |
| Abgegangene Vermögenswerte | 35.444 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 24.469 | |
| Verbindlichkeiten | ||
| Finanzschulden | 7.200 | 6.089 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 8.147 | 2.273 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 13.306 | 2.580 |
| Rückstellungen | 2.418 | 2.335 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 356 | 499 |
| Abgegangene Verbindlichkeiten | 31.428 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten |
(4) Nicht bilanzierungsrelevante Angaben und Hinweise zur Rechnungslegung
(4.1) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
keine
(4.2) Veräußerung von Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen
| T€ | ||
|---|---|---|
| gehaltene Verbindlichkeiten | 13.777 | |
| Nettovermögen | 4.016 | |
| In der Konzernbilanz enthaltenes zur Veräußerung gehaltenes Nettovermögen | 10.692 | |
| Erhaltene Gegenleistung | 2.182 | |
| Abgegangenes Nettovermögen | -4.016 | |
| Abgehendes OCI | 48 | |
| Ergebniseffekt | -1.786 | |
| 48 |
Im Mai 2022 erfolgte die Unterzeichnung einer bindenden Vereinbarung über den Verkauf der j-fiber GmbH, die dem Wire & Cable Solutions Segment zugeordnet ist. Das Closing erfolgte am 03. April 2023. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden ab Erfüllung der Kriterien als zur Veräußerung gehalten dargestellt und betrugen zum 31. Dezember 2022 9.236 T€ bzw. 4.912 T€. Zudem wurde auf die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte durch eine Werthaltigkeitsprüfung eine Wertminderung in Höhe von 2.639 T€ erfasst, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten ist, sodass das zur Veräußerung gehaltene Nettovermögen zum 31. Dezember 2022 1.684 T€ beträgt.
Folgende Übersicht zeigt die Buchwerte der Hauptgruppen:
| 31.12.2022 T€ | |
|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.036 |
| Vorräte | 3.323 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 870 |
| Sachanlagevermögen | 2.893 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 113 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 9.236 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 476 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.530 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 436 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 24 |
| Langfristige Finanzschulden | 2.066 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 31 |
| Langfristige Rückstellungen | 349 |
| Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten | 4.912 |
| Zur Veräußerung gehaltenes Nettovermögen | 4.323 |
| Wertminderung | -2.639 |
| In der Konzernbilanz enthaltenes zur Veräußerung gehaltenes Nettovermögen | 1.684 |
Mit Vollzug am 12. September 2022 wurde die LEONI Cable Solutions (India) Private Limited, die dem Wire & Cable Solutions Segment zugeordnet ist, an die Ravicab Cables Private Limited verkauft. Das Tochterunternehmen schied am Tag des Verkaufs aus dem Konsolidierungskreis aus, da zu diesem Zeitpunkt auch die Beherrschung über das Unternehmen auf den Erwerber überging. Die vom Erwerber zu erbringende Gegenleistung betrug 5.163 T€. Aus dem Verkauf realisierte der Konzern einen Verlust in Höhe von insgesamt 949 T€. Der Verlust beinhaltet einen Währungsverlust in Höhe von 1.971 T€, der im Entkonsolidierungszeitpunkt aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde und als Bestandteil des Gesamtverlusts aus der Transaktion im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen ist. Des Weiteren ist für diese Transaktion eine Quellensteuer in Höhe von 2.255 T€ angefallen, die entsprechend im Ertragsteueraufwand berücksichtigt wurde.
Folgende Übersicht zeigt die im Entkonsolidierungszeitpunkt abgegangenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten inklusive des im dritten Quartal 2022 erfassten Ergebniseffekts:
| Bei Verkauf abgegangen T€ | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferung und Leistung | 3.933 | ||||||
| Vorräte | 1.947 | ||||||
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.355 | ||||||
| Sachanlagevermögen | 6.594 | ||||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 682 | ||||||
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 1.753 | ||||||
| Abgegangene Vermögenswerte | 16.264 | ||||||
| Finanzschulden | 3.264 | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 2.528 | ||||||
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 5.145 | ||||||
| Rückstellungen | 1.185 | ||||||
| Abgegangene Verbindlichkeiten | 12.123 | ||||||
| Nettovermögen | 4.141 | ||||||
| Erhaltene Gegenleistung | 5.163 | ||||||
| Abgegangenes Nettovermögen | -4.141 | ||||||
| Abgehendes OCI | -1.971 | ||||||
| Ergebniseffekt | -949 |
Die BG AM, deren Verkauf im Mai 2022 vereinbart wurde, wurde seit dem Halbjahresfinanzbericht 2022 in der Berichterstattung des Konzerns zunächst als aufgegebener Geschäftsbereich und somit als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert. Nachdem der Vollzug des Verkaufs im Dezember 2022 durch den Käufer überraschend verweigert wurde, ist die BG AM in der Konzernrechnungslegung wieder als fortgeführter Geschäftsbereich dargestellt. Im Dezember wurde die Reklassifizierung des Geschäftsbereichs zum erzielbaren Betrag vorgenommen, da die Kriterien nach IFRS 5 nicht mehr erfüllt wurden. Die BG AM wurde ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gesondert in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung ausgewiesen. In Bezug auf die die Ermittlung des erzielbaren Betrags im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung verweisen wir auf die Textziffer 17.
(5) Segmentberichterstattung
Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert. Die Abgrenzung der Segmente wurde entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur vorgenommen. Der Konzern verfügt über zwei berichtspflichtige Segmente:
- Wire & Cable Solutions: Die Wire & Cable Solutions ist ein europaweit führender Hersteller von Fahrzeugleitungen. Das Produktspektrum beinhaltet im Wesentlichen Standard-, Spezial- und Ladekabel für die Automobilindustrie sowie Drähte und Litzen.
- Wiring Systems: Die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Kabelsätzen, kompletten Bordnetz-Systemen sowie dazugehörigen Komponenten und Steckverbindungen für die internationale Automobil- und Zulieferindustrie bilden das Hauptgeschäft des Unternehmensbereichs Wiring Systems.
Das EBIT vor Sondereffekten¹ wird vom Management überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Es stellt eine Bereinigung des EBIT um außergewöhnliche Einmaleffekte dar. Für eine genaue Definition der Sondereffekte verweisen wir auf den Lagebericht ( 1.8. Steuerung des operativen Geschäfts). Das EBIT vor Sondereffekten wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses ermittelt. Es enthält auch das Ergebnis aus der Equity-Bewertung von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen. Verkäufe und Erlöse zwischen den Segmenten werden weitgehend zu Preisen berechnet, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden.
¹ Die Kennzahl stellt die Bereinigung des EBIT um außergewöhnliche Einmaleffekte dar, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Als Sondereffekte werden ab dem Geschäftsjahr 2022 Effekte aus der Refinanzierung des Konzerns (inkl. Wertminderungen), aus Restrukturierungsmaßnahmen, aus M&A-Transaktionen sowie Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg klassifiziert. Für 2021 wurde das EBIT vor Sondereffekten gemäß der ab 2022 gültigen Definition berechnet.
Die Segmentinformationen stellen sich für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 wie folgt dar:
| T€ | Wire & Cable Solutions | Wiring Systems Division | Überleitung | LEONI-Konzern | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| Umsatzerlöse, brutto | 1.726.331 | 2.177.948 | 3.629.506 | 3.191.235 | -262.475 | -250.259 | 5.093.363 | 5.118.923 |
| ./. Konzerninnenumsätze | 262.024 | 249.704 | 451 | 555 | -262.475 | -250.259 | ||
| Konzernaußenumsatz | 1.464.307 | 1.928.244 | 3.629.056 | 3.190.680 | 5.093.363 | 5.118.923 | ||
| davon Inland | 260.700 | 465.541 | 1.217.200 | 921.071 | - | - | 1.477.900 | 1.386.612 |
| davon Ausland | 1.203.607 | 1.462.703 | 2.411.856 | 2.269.609 | - | - | 3.615.463 | 3.732.312 |
| Auslandsanteil in % | 82,2 | 75,9 | 66,5 | 71,1 | 71,0 | 72,9 | ||
| EBIT | 16.898 | 124.943 | -428.440 | -33.289 | -127.904 | -511 | -539.446 | 91.143 |
| in % vom Konzernaußenumsatz | 1,2 | 6,5 | -11,8 | -1,0 | -10,6 | - | 1,8 | |
| EBIT vor Sondereffekten | 36.227 | 139.633 | -21.824 | -9.528 | 3.811 | -511 | 18.214 | 129.594 |
| in % vom Konzernaußenumsatz | 2,5 | 7,2 | -0,6 | -0,3 | 0,4 | - | 2,5 | |
| Finanzergebnis und sonstiges Beteiligungsergebnis | -71.352 | -70.502 | ||||||
| Ergebnis vor Steuern | -610.798 | 20.641 | ||||||
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -6.115 | -68.500 | ||||||
| Konzernjahresfehlbetrag | -604.683 | -47.859 | ||||||
| Ergebnis aus der Equity-Bewertung | 113 | -408 | 31.593 | 39.630 | - | - | 31.705 | 39.223 |
| Abschreibungen | 38.041 | 46.775 | 150.750 | 148.109 | 6.473 | 9.384 | 195.264 | 204.268 |
| EBITDA | 54.939 | 171.718 | -277.690 | 114.820 | -121.431 | 8.873 | -344.182 | 295.411 |
| Bilanzsumme | 2.323.398 | 2.381.568 | 2.079.159 | 2.384.414 | -1.740.922 | -1.316.872 | 2.661.635 | 3.449.110 |
| Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | 73.179 | 79.822 | 190.482 | 149.069 | 2.162 | 2.272 | 265.822 | 231.163 |
| Akquisitionen/ Investitionen in Finanzanlagen | - | 1.566 | 1.354 | 38 | - | - | 1.354 | 1.603 |
| Mitarbeiter*innen im Durchschnitt | 4.075 | 7.684 | 92.077 | 93.574 | 214 | 213 | 96.365 | 101.471 |
In der Überleitung werden konzerninterne Geschäftsvorfälle zwischen den Segmenten sowie die Werte der LEONI AG ausgewiesen. Im Geschäftsjahr sind in den konzerninternen Geschäftsvorfällen die Erlöse von insgesamt 130 Mio. € im Zusammenhang mit dem Transfer der Dachmarke an die Konzernmutter beinhaltet. Hiervon entfallen 89 Mio. € auf die Wiring Systems Division und 41 Mio. € auf die Wire & Cable Solutions Division.
Segmentinformationen nach Regionen:
| EMEA Gesamt | davon: Deutschland | Osteuropa | Übriges Europa | Übriges EMEA | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| Konzernaußenumsatz | ||||||||||||||||
| Wire & Cable Solutions | 731.032 | 1.054.875 | 260.700 | 465.541 | 352.236 | 351.606 | 98.307 | 211.336 | 19.789 | 26.392 | ||||||
| Wiring Systems Division | 2.815.546 | 2.438.699 | 1.217.200 | 921.071 | 304.121 | 394.773 | 1.207.708 | 1.057.333 | 86.517 | 65.523 | ||||||
| 3.546.578 | 3.493.574 | 1.477.900 | 1.386.612 | 656.357 | 746.379 | 1.306.016 | 1.268.668 | 106.305 | 91.915 | |||||||
| Langfristige Vermögenswerte¹⁾ | 663.786 | 1.034.713 | 165.702 | 268.313 | 336.992 | 495.200 | 12.062 | 19.406 | 149.030 | 251.794 | ||||||
| Amerika | Asien | LEONI Konzern | ||||||||||||||
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |||||||||||
| Konzernaußenumsatz | ||||||||||||||||
| Wire & Cable Solutions | 387.411 | 448.145 | 345.865 | 425.224 | 1.464.307 | 1.928.244 | ||||||||||
| Wiring Systems Division | 487.032 | 410.728 | 326.477 | 341.252 | 3.629.056 | 3.190.680 | ||||||||||
| 874.443 | 858.873 | 672.342 | 766.476 | 5.093.363 | 5.118.923 | |||||||||||
| Langfristige Vermögenswerte¹⁾ | 91.245 | 155.798 | 101.091 | 172.468 | 856.122 | 1.362.979 | ||||||||||
¹⁾ Die langfristigen Vermögenswerte umfassen das Sachanlagevermögen, die immateriellen Vermögenswerte und die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Der wesentliche Anteil am Konzernaußenumsatz nach Absatzland entfiel in der Region Asien wie im Vorjahr mit 11,2 Prozent (Vorjahr: 12,8 Prozent) auf China und in der Region Amerika mit 7,3 Prozent.(Vorjahr: 6,6 Prozent) auf Mexiko sowie mit 7,1 Prozent (Vorjahr: 7,9 Prozent) auf die USA. Im Geschäftsjahr 2022 wurden mit drei Kunden des Segments Wiring Systems Umsätze realisiert, die mit 597.242 T€, 561.652 T€ und 554.325 T€ jeweils mehr als 10 Prozent des Konzernumsatzes ausmachten. Im Vorjahr wurden mit zwei Kunden des Segments Wiring Systems Umsätze realisiert, die mit 548.770 T€ und 532.806 T€ mehr als 10 Prozent des Konzernumsatzes ausmachten.
(6) Umsatzerlöse
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Konzern | T€ | T€ |
| Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt | 2.648.404 | 2.953.462 |
| Übertragung über einen bestimmten Zeitraum | 2.444.959 | 2.165.461 |
| davon Entwicklungsleistungen | 38.137 | 51.118 |
| davon kundenindividuelle Produkte | 2.406.822 | 2.114.343 |
| 5.093.363 | 5.118.923 |
| Wiring Systems | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt | 1.184.097 | 1.025.219 |
| Übertragung über einen bestimmten Zeitraum | 2.444.959 | 2.165.461 |
| davon Entwicklungsleistungen | 38.137 | 51.118 |
| davon kundenindividuelle Produkte | 2.406.822 | 2.114.343 |
| 3.629.056 | 3.190.680 |
| Wire & Cable Solutions | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt | 1.464.307 | 1.928.244 |
| 1.464.307 | 1.928.244 |
Die Leistungsverpflichtungen aus Serienlieferung im Bereich Wiring Systems haben aufgrund der kurzfristigen Bestellabrufe eine Laufzeit von nur wenigen Wochen, sodass ebenfalls von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, auf zusätzliche Angaben zu den am Bilanzstichtag noch nicht voll erfüllten Leistungsverpflichtungen zu verzichten.
55
Konzernanhang 2022
Für die zum Bilanzstichtag verbleibenden Leistungsverpflichtungen aus begonnenen Entwicklungsaufträgen rechnet der Konzern mit der Erfassung von Umsatzerlösen innerhalb der nächsten zwei Jahre in Höhe von rund 48 Mio. € (Vorjahr: rund 64 Mio. €). Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 185.624 T€ (Vorjahr: 181.121 T€) teilten sich wie folgt auf:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Kurzfristige Vertragsvermögenswerte | 127.561 | 111.636 |
| Entwicklungsaufträge | 15.893 | 14.441 |
| Kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit | 111.668 | 97.195 |
| Langfristige Vertragsvermögenswerte | 58.063 | 69.485 |
| Entwicklungsaufträge | 58.063 | 69.485 |
| 185.624 | 181.121 |
(7) Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Gewinn aus dem Verkauf konsolidierte Gesellschaft | 125.159 | 30.549 |
| Kompensationen | 15.968 | 0 |
| Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 14.956 | 748 |
| Auflösung von Rückstellungen | 6.315 | 53 |
| Erbringung von Dienstleistungen für Joint Venture in Langfang, China | 5.935 | 6.234 |
| Staatliche Zuwendungen | 3.998 | 4.815 |
| Versicherungsentschädigung | 587 | 6.000 |
| Sonstige | 12.754 | 4.568 |
| 185.672 | 52.967 |
Im Geschäftsjahr 2022 entfielen 125.159 T€ auf den Gewinn aus der Veräußerung wesentlicher Bestandteile des in der Business Group Industrial Solutions (BG IN) gebündelten Industriegeschäfts der Wire & Cable Solutions Division. Im Vorjahr wurden 30.549 T€ Gewinn aus der Veräußerung der LEONI Schweiz AG inklusive ihrer Tochter LEONI Studer AG erzielt. Darüber hinaus wirkten sich im Geschäftsjahr Kompensationen in Höhe von 15.968 T€ (Vorjahr 0 T€), insbesondere für das vorgezogene Auslaufen eines Kundenprojekts, positiv aus. Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 14.956 T€ (Vorjahr: 748 T€) resultierten hauptsächlich aus dem Verkauf von Grund und Gebäude einer amerikanischen Gesellschaft.
56
Konzernanhang 2022
Sonstige betriebliche Aufwendungen
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte | 68.722 | 4.330 |
| Wertminderung einer zum Verkauf bestimmten Geschäftseinheit | 6.833 | 0 |
| Factoring-Aufwand | 6.091 | 3.558 |
| Verlust aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten | 3.568 | 8.869 |
| Währungsverluste | 2.822 | 5.994 |
| Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 1.137 | 3.576 |
| Sonstige | 6.140 | 4.857 |
| 95.312 | 31.184 |
Im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte vollständig in Höhe von 68.722 T€ (Vorjahr: 4.330 T€) abgeschrieben. Details finden sich in der Textziffer 18. Im Vorfeld des geplanten Verkaufs der j-fiber GmbH kam es zu einer Wertminderung der Geschäftseinheit in Höhe von 6.833 T€. Die Verluste aus dem Verkauf der Fiber Optics Gesellschaften und der Geschäftseinheit in Indien belaufen sich in Summe auf 3.568 T€. Weiterführende Ausführungen finden sich in der Textziffer 4.
(8) Zuwendungen der öffentlichen Hand
Der Konzern erhielt im Geschäftsjahr 2022 verschiedene erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand von insgesamt 5.321 T€ (Vorjahr: 14.302 T€). Davon wurden 1.323 T€ (Vorjahr: 9.487 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung direkt mit den angefallenen Aufwendungen verrechnet. Ein Teil in Höhe von 385 T€ (Vorjahr: 8.914 T€) entfällt hierbei auf Zuwendungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit oder ähnlich ausgestalteten Programmen in Ländern außerhalb Deutschlands in Folge der Covid-19-Pandemie.
57
Konzernanhang 2022
Weiterhin wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgsbezogene Zuwendungen in Höhe von 3.998 T€ (Vorjahr: 4.815 T€) abgebildet, die hauptsächlich auf das Segment Wiring Systems entfielen. Davon waren 2.188 T€ (Vorjahr: 1.845 T€) auf die Förderung der Exportwirtschaft in Ägypten zurückzuführen und weitere 1.534 T€ (Vorjahr: 2.328 T€) wurden durch den chinesischen Staat zur Förderung der Wirtschaft gewährt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden wie im Vorjahr keine investitionsbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in Sachanlagen erfasst. Darüber hinaus hatte der Konzern im April 2020 zu marktüblichen Konditionen mit den Kernbanken einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 330 Mio. € abgeschlossen. Im Jahr 2022 wurde dieser planmäßig in Höhe von 6 Mio. € getilgt. Zum 31. Dezember 2022 wurde er in Höhe von 324 Mio. € und somit in voller Höhe in Anspruch genommen. Dieser Kredit wird zu 90 Prozent durch die Bundesregierung und die Bundesländer Bayern, Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen abgesichert (Bund-Länder-Großbürgschaft im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, RCF III). Dieser wurde bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2021 vollständig abgerufen. Der Betriebsmittelkredit hatte eine feste Laufzeit bis Ende 2022. Diese wurde im Dezember 2022 ursprünglich bis Mitte 2023 (Bridge Agreement) prolongiert (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023).
(9) Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Bei den Finanzerträgen in Höhe von 4.463 T€ (Vorjahr: 1.160 T€) handelte es sich um Zinserträge und Erträge, die aus der Änderung des Abzinsungssatzes von langfristigen Rückstellungen resultierten. Diese wurden wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode ermittelt. Die Finanzaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten | ||
| Kreditinstitute | 48.558 | 48.144 |
| Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten | 10.286 | 10.976 |
| Bürgschaftsentgelte | 5.779 | 5.316 |
| Nettozinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen | 1.763 | 1.889 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | 9.428 | 5.442 |
| 75.815 | 71.767 |
58
Konzernanhang 2022
Die Zinsaufwendungen wurden unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode ermittelt. Der Anstieg der sonstigen Finanzaufwendungen ist durch höhere Währungsverluste begründet.
(10) Ertragsteuern
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Laufende Ertragsteuern | ||
| Deutschland | 13.841 | 10.000 |
| andere Länder | 37.822 | 44.718 |
| 51.663 | 54.718 | |
| Latente Steuern | ||
| Deutschland | -9.476 | -1.526 |
| andere Länder | -48.302 | 15.308 |
| -57.778 | 13.782 | |
| -6.115 | 68.500 |
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Steuerertrag in Höhe von 6.115 T€ (Vorjahr Steueraufwand: 68.500 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In Höhe von -7.260 T€ wurde ein Steueraufwand (Vorjahr Steuerertrag: 1.993 T€) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind anhand der Steuersätze zu bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der der Vermögenswert oder die Schuld erfüllt werden, erwartet wird. Bei den deutschen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2022 für die Berechnung der latenten Steuern unverändert zum Vorjahr ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent angewendet. Weiterhin berücksichtigt wurden wie im Vorjahr ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer sowie ein durchschnittlicher Gewerbesteuersatz in Höhe von 13,8 Prozent. Damit ergab sich analog zum Vorjahr für die Berechnung der latenten Steuern bei den inländischen Gesellschaften ein kombinierter Steuersatz von 29,6 Prozent. Bei ausländischen Gesellschaften wurden zur Berechnung der latenten Steuern die jeweiligen landesspezifischen Steuersätze zugrunde gelegt. Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten zum jeweils ausgewiesenen Steueraufwand bzw. der erwarteten zur ausgewiesenen Steuerquote. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde der im Geschäftsjahr in Deutschland gültige kombinierte Steuersatz in Höhe von 29,6 Prozent (Vorjahr: 29,6 Prozent) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert.
59
Konzernanhang 2022
| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| T€ | in % | T€ | in % | |
| Erwarteter Steueraufwand (2022: 29,6 %; 2021: 29,6 %) | -180.796 | 29,6 | 6.110 | 29,6 |
| Unterschied zu ausländischen Steuersätzen | 38.449 | -6,3 | -3.117 | -15,1 |
| Verlustvorträge, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und Veränderungen der Wertberichtigungen | 139.390 | -22,8 | 67.889 | 328,9 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 8.159 | -1,3 | 8.049 | 39,0 |
| Permanente Differenzen, insbesondere aus Beteiligungsveräußerungen | -9.946 | 1,6 | -3.406 | -16,5 |
| Ausländische Quellensteuer | 10.588 | -1,7 | 4.122 | 20,0 |
| Periodenfremder Steuerertrag/-aufwand | -1.182 | 0,2 | 2.136 | 10,3 |
| Ergebnisse aus at equity-Beteiligungen | -9.743 | 1,6 | -11.620 | -56,3 |
| Sonstiges | -1.034 | 0,1 | -1.662 | -8,0 |
| Tatsächlicher Steueraufwand/Steuerquote | -6.115 | 1,0 | 68.500 | 331,9 |
Die Steuerquote war im Wesentlichen auf den Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern auf laufende Verluste zurückzuführen.# Konzernanhang 2022
Bei den Verlustvorträgen, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und den Veränderungen der Wertberichtigungen in Höhe von 139.390 T€ (Vorjahr: 67.889 T€) handelte es sich im Einzelnen in Höhe von 132.325 T€ (Vorjahr: 65.062 T€) um im Geschäftsjahr nicht aktivierte latente Steuern. Diese Wertberichtigungen betrafen aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen, soweit hinsichtlich der Nutzbarkeit dieser aktiven latenten Steuern aufgrund der Sach- und Rechtslage sowie der verfügbaren Informationen Unsicherheiten bestanden. In Höhe von 13.514 T€ (Vorjahr: 6.801 T€) wurden aktive latente Steuern abgeschrieben, die in Vorperioden angesetzt worden waren. In Höhe von -4.646 T€ (Vorjahr: ‑3.722 T€) waren in der Veränderung der Wertberichtigungen ertragswirksame Auflösungen von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern enthalten. Für die Nutzung von Verlustvorträgen, für die in Vorjahren keine Steueransprüche bilanziert waren, enthielt die Position -1.803 T€ (Vorjahr: -252 T€).
60 Konzernanhang 2022
Latente Steueransprüche sind nur in dem Maße zu bilanzieren, als das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste vom Unternehmen verwendet werden können. Auf Basis von Annahmen und Einschätzungen des Managements über die zukünftige Geschäftsentwicklung liegen für die Realisierung dieser Steueransprüche überzeugende substanzielle Hinweise vor. Diese Einschätzung basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit und den aktuell vorliegenden Informationen und Prognosen. Dementsprechend wurden bei Gesellschaften, die im laufenden Jahr oder im Vorjahr ein negatives steuerliches Ergebnis erwirtschafteten und bei denen die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge nicht durch einen Passivüberhang der latenten Steuern gedeckt sind, aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 7.551 T€ (Vorjahr: 17.818 T€) angesetzt.
In die Position Permanente Differenzen in Höhe von -9.946 T€ (Vorjahr: -3.406 T€) sind sowohl Effekte aus konzerninternen Beteiligungsveräußerungen zur Vorbereitung des ursprünglich geplanten Verkaufs der BG AM als auch aus Beteiligungsveräußerungen an Dritte eingegangen. In der Position Sonstiges in Höhe von ‑1.034 T€ sind mit einem Teilbetrag von 295 T€ aufwandswirksame Änderungen ausländischer Steuersätze (Vorjahr: ertragswirksam -65 T€) erfasst.
61 Konzernanhang 2022
Die aktiven und passiven latenten Steuern ergaben sich aus Buchungsunterschieden (temporären Differenzen) in den folgenden Bilanzposten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen, exklusive der in die Bilanzposition „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten“ umgegliederten Werte:
| Konzern-Bilanz 2022 | Konzern-Bilanz 2021 | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2022 | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021 | |
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Vorräte | 13.541 | 19.903 | -9.915 | 6.680 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 33.310 | 25.607 | 12.779 | 5.671 |
| Sachanlagen | 127.643 | 8.646 | 117.778 | 2.604 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 54.577 | 148 | 54.429 | -708 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 4.837 | 4.009 | 827 | -2.285 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 336.574 | 322.609 | 15.618 | 71.579 |
| Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 28.026 | 29.930 | -3.183 | -15.297 |
| Pensionsrückstellungen | 16.905 | 22.411 | -2.663 | -4.168 |
| Summe | 615.411 | 433.264 | ||
| Wertberichtigung | -452.383 | -325.479 | -128.006 | -72.615 |
| Aktive latente Steuern (vor Saldierung) | 163.028 | 107.785 | ||
| Vorräte | 6.504 | 7.046 | 1.646 | -472 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 9.930 | 6.736 | -8.828 | -1.839 |
| Sachanlagen | 24.487 | 20.427 | 790 | 2.454 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.460 | 10.261 | 4.845 | -1.887 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 15.963 | 24.876 | 8.938 | -7.663 |
| Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 18.667 | 12.275 | -6.138 | 8.210 |
| Pensionsrückstellungen | 29 | 4 | -1.815 | 54 |
| Others (outside basis difference) | 2.000 | 0 | 0 | 3.381 |
| Passive latente Steuern (vor Saldierung) | 84.040 | 81.624 | ||
| Latenter Steuerertrag / -aufwand | 57.101 | -6.300 | ||
| Nettobetrag der aktiven/ passiven latenten Steuern | 78.988 | 26.160 |
In Höhe von 452.383 T€ (Vorjahr: 325.479 T€) wurden keine aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge angesetzt, da eine Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit nicht ausreichend sicher erscheint.
62 Konzernanhang 2022
Der Nettobetrag der aktiven und passiven latenten Steuern ergab sich wie folgt:
| Konzern-Bilanz 2022 | Konzern-Bilanz 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Aktive latente Steuern | 563.210 | 379.994 |
| Wertberichtigung | -452.383 | -325.479 |
| Nettobetrag der aktiven latenten Steuern | 110.827 | 54.515 |
| Passive latente Steuern | 31.839 | 28.355 |
| Saldo der aktiven und passiven latenten Steuern | 78.988 | 26.160 |
Zur Ermittlung des Nettobetrags der aktiven sowie der passiven latenten Steuern ist eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern mit vergleichbarer Fristigkeit auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften bzw. ertragsteuerlichen Organkreisen erfolgt. Zum Bilanzstichtag bestanden passive latente Steuern in Bezug auf erwartete Dividendenbeschlüsse, die ausländische Quellensteuern auslösen und für die noch keine Zahlung der Dividende erfolgt ist in Höhe von 2.000 T€ (Vorjahr: 0 T€). Latente Steuern auf sogenannte „Outside Basis Differences“ (Differenzen zwischen dem jeweiligen Nettovermögen inklusive Geschäfts- oder Firmenwerten der Tochterunternehmen und dem jeweiligen steuerlichen Wert der Anteile an den Tochterunternehmen) wurden im Übrigen nicht gebildet, da die Umkehrung der Differenzen beispielsweise durch Ausschüttungen gesteuert werden kann und auch aus geplanten Veräußerungen für die absehbare Zukunft keine wesentlichen Steuereffekte zu erwarten sind. Die „Outside Basis Differences“ betrugen zum 31. Dezember 2022 ‑1.387.478 T€ (Vorjahr: ‑894.265 T€).
Am Bilanzstichtag bestanden im Konzern ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wie auch inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Exklusive der in die Bilanzposition „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten“ umgegliederten Werte betrugen diese insgesamt 1.208.241 T€ (Vorjahr: 1.159.200 T€), davon sind 1.096.629 T€ (Vorjahr: 1.016.175 T€) nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig. Allerdings können in Deutschland vorgetragene Verluste nur bis zu einem Betrag von 1.000 T€ uneingeschränkt von den positiven Einkünften abgezogen werden. Ein verbleibender Betrag an positiven Einkünften kann bis zu 60 Prozent um vorgetragene Verluste gemindert werden. Bei US-Gesellschaften ist der Abzug von Verlustvorträgen auf 80 Prozent der positiven Einkünfte beschränkt. Die nicht unbegrenzt vortragsfähigen steuerlichen Verlustvorträge betrafen ausschließlich ausländische Tochtergesellschaften und werden spätestens bis zum Jahre 2032 verfallen, soweit sie nicht genutzt werden können.
63 Konzernanhang 2022
Folgende Tabelle zeigt die Nutzbarkeit dieser ausländischen Verlustvorträge:
| 2022 T€ | |
|---|---|
| Nutzbar bis 2023 | 17.328 |
| Nutzbar bis 2024 | 7.764 |
| Nutzbar bis 2025 | 29.888 |
| Nutzbar bis 2026 | 12.862 |
| Nutzbar bis 2027 | 21.653 |
| Nutzbar bis 2028 | 1.911 |
| Nutzbar bis 2029 | 2.828 |
| Nutzbar bis 2030 | 6.242 |
| Nutzbar bis 2031 | 6.329 |
| Nutzbar bis 2032 | 4.806 |
Inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie ausländische Verlustvorträge für US State Tax bestanden am Bilanzstichtag im Konzern in Höhe von 859.373 T€ (Vorjahr: 847.738 T€). Die inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig, die Verrechnungsmöglichkeiten mit zukünftigen positiven Einkünften entsprechen denen der körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge. Im Geschäftsjahr wurden inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 7.524 T€ (Vorjahr: 360 T€) und inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 1.544 T€) genutzt. Ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wurden in Höhe von 8.508 T€ (Vorjahr: 13.025 T€) genutzt. Verlustvorträge für US State Tax wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 4.481 T€ (Vorjahr: 324 T€) in Anspruch genommen.
(11) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 408.688 T€ (Vorjahr: 392.718 T€) waren nicht verzinslich. Am Bilanzstichtag waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch echtes Factoring in Höhe von 353.543 T€ (Vorjahr: 371.484 T€) gemindert. Beim echten Factoring übernimmt die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko der Forderungen. Die Reduktion des Factoringvolumens resultierte im Wesentlichen aus dem Verkauf wesentlicher Bestandteile des in der Business Group Industrial Solutionsgebündelten Industriegeschäfts, sowie der Gesellschaften LEONI Fiber Optics GmbH, LEONI Fiber Optics, Inc. und j-plasma GmbH.
64 Konzernanhang 2022
(12) Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
| 2022 T€ | 2021 T€ | |
|---|---|---|
| Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 13.387 | 13.996 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 56.173 | 77.077 |
| 69.560 | 91.073 |
Die ausgewiesenen sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 56.173 T€ (Vorjahr: 77.077 T€) enthalten sonstige finanzielle Forderungen in Höhe von 36.302 T€ (Vorjahr: 72.782 T€) und derivative finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 19.871 T€ (Vorjahr: 4.295 T€). Der Rückgang der finanziellen Vermögenswerte ist insbesondere auf geringere Sicherheitseinbehalte im Zusammenhang mit Factoring zurückzuführen. Sowohl für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Textziffer 11) als auch für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beläuft sich das maximale Kreditausfallrisiko auf den Buchwert des Forderungsbestands. Am Abschlussstichtag bestanden keine Anzeichen für über die Wertberichtigung hinausgehende Zahlungsausfälle.# (13) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
| | 2022 | 2021 |
| :--------------------------------------- | :--- | :--- |
| T€ | T€ | T€ |
| Umsatzsteuerforderungen | 109.341 | 71.721 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 36.893 | 31.614 |
| Geleistete Anzahlungen | 14.017 | 12.023 |
| Gehaltsvorschüsse und Reisekostenauslagen | 2.863 | 2.278 |
| Forderungen aus sonstigen Steuern | 2.007 | 2.118 |
| Übrige Vermögenswerte | 14.177 | 14.003 |
| Summe | 179.298 | 133.757 |
(14) Vorräte
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 325.374 | 283.208 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 80.250 | 83.332 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 106.368 | 103.475 |
| Summe | 511.992 | 470.015 |
Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, belief sich auf 23.737 T€ (Vorjahr: 23.965 T€). Darin enthalten ist eine Wertminderung in Höhe von 4.679 T€, die sich im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ergab. Die Bestandsabwertungen waren im Geschäftsjahr 2022 wie im Vorjahr in voller Höhe in den Umsatzkosten enthalten. Die als Aufwand in den Umsatzkosten erfassten Vorräte (Materialaufwand) betrugen im Geschäftsjahr 3.160.375 T€ (Vorjahr: 3.004.530 T€). Im Buchwert waren Vorräte in Höhe von 22.101 T€ (Vorjahr: 18.053 T€) enthalten, die zum erzielbaren Nettoveräußerungswert bewertet wurden.
(15) Sachanlagen
| Nettobuchwert 1. Januar 2021 | Anschaffungskosten 1. Januar 2021 | Währungsunterschiede | Zugang | Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | Abgang | Abgang Konsolidierungskreis | Umgliederung | 31. Dezember 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 576.964 | 787.575 | 28.961 | 50.718 | 68.826 | 36.227 | 0 | 4.277 | 766.478 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 617.264 | 1.542.656 | 33.505 | 74.117 | 134.736 | 68.794 | 0 | 51.221 | 1.497.969 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | 101.552 | 381.568 | 7.712 | 25.253 | 51.621 | 10.606 | 123 | 10.961 | 363.144 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 87.182 | 99.300 | 1.958 | 69.150 | 27.787 | 690 | 0 | -66.459 | 75.472 |
| Summe | 1.382.962 | 2.811.099 | 72.136 | 219.238 | 282.970 | 116.317 | 123 | 0 | 2.703.063 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2021 | Währungsunterschiede | Abschreibungen | Wertminderungen | Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | Zuschreibung | Abgang | Abgang Konsolidierungskreis | Umgliederung | 31. Dezember 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 210.611 | 4.069 | 50.426 | 1.672 | 21.723 | 26 | 18.820 | 0 | 0 | 226.209 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 925.392 | 18.662 | 105.136 | 10.021 | 84.101 | 0 | 54.977 | 0 | 4.030 | 924.163 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | 280.016 | 5.037 | 36.954 | 2.209 | 34.711 | 96 | 15.819 | 100 | -128 | 273.362 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 12.118 | 151 | 0 | 918 | 954 | 0 | 418 | 0 | -3.902 | 7.913 |
| Summe | 1.428.137 | 27.919 | 192.516 | 14.820 | 141.489 | 122 | 90.034 | 100 | 0 | 1.431.647 |
| Nettobuchwert 31. Dezember 2021 | Anschaffungskosten 1. Januar 2022 | Währungsunterschiede | Zugang | Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | Abgang | Abgang Konsolidierungskreis | Umgliederung | 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 540.269 | 766.478 | 4.729 | 51.652 | 4.230 | 37.411 | 3.190 | 13.494 | 791.522 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 573.806 | 1.497.969 | 10.666 | 83.955 | 8.145 | 100.202 | 20.662 | 52.018 | 1.515.599 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | 89.782 | 363.144 | 3.738 | 21.265 | 3.713 | 21.775 | 4.947 | 8.965 | 366.677 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 67.559 | 75.472 | -429 | 98.292 | 1.501 | 1.809 | 50 | -74.477 | 95.498 |
| Summe | 1.271.416 | 2.703.063 | 18.704 | 255.164 | 17.589 | 161.197 | 28.849 | 0 | 2.769.296 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2022 | Währungsunterschiede | Abschreibungen | Wertminderungen | Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | Abgang | Abgang Konsolidierungskreis | Umgliederung | 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 226.209 | 1.786 | 48.976 | 129.328 | 1.549 | 29.584 | 2.661 | 0 | 372.505 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 924.163 | 7.449 | 108.700 | 288.076 | 7.991 | 96.149 | 15.938 | 0 | 1.208.310 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | 273.362 | 2.881 | 29.747 | 46.673 | 3.655 | 20.802 | 4.402 | 0 | 323.804 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 7.913 | 5 | 2 | 57.027 | 1.501 | 2 | 21 | 0 | 63.423 |
| Summe | 1.431.647 | 12.121 | 187.425 | 521.104 | 14.696 | 146.537 | 23.022 | 0 | 1.968.042 |
| Nettobuchwert 31. Dezember 2021 | Nettobuchwert 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 540.269 | 419.017 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 573.806 | 307.289 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | 89.782 | 42.873 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 67.559 | 32.075 |
| Summe | 1.271.416 | 801.254 |
Es wurden Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 521.104 T€ (Vorjahr: 14.820 T€) erfasst. Davon entstanden 511.777 T€ im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (siehe hierzu Textziffer 17).
(16) Immaterielle Vermögenswerte
| Nettobuchwert 01. Januar 2021 | Anschaffungskosten 1. Januar 2021 | Währungsunterschiede | Zugang | Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | Abgang | Abgang Konsolidierungskreis | Umgliederung | 31. Dezember 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte, Software u. Sonstiges | 31.360 | 162.290 | 618 | 6.755 | 17.693 | 5.298 | 0 | 1.558 | 148.230 |
| Kunden- beziehungen u. Auftragsbestand | 3.769 | 120.092 | 347 | 0 | 6.582 | 98 | 0 | 0 | 113.759 |
| Entwicklungs-kosten | 8.862 | 20.628 | 261 | 846 | 5.032 | 7.706 | 4.171 | 1.416 | 6.242 |
| Geleistete Anzahlungen | 11.233 | 17.194 | 112 | 4.324 | 3.848 | 3.996 | 156 | -2.974 | 10.656 |
| Summe | 55.224 | 320.204 | 1.338 | 11.925 | 33.155 | 17.098 | 4.327 | 0 | 278.887 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2021 | Währungsunterschiede | Abschreibungen | Wertminderungen | Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | Abgang | Abgang Konsolidierungskreis | Umgliederung | 31. Dezember 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte, Software u. Sonstiges | 130.930 | 530 | 10.285 | 1.485 | 13.763 | 5.133 | 0 | 357 | 124.691 |
| Kunden- beziehungen u. Auftragsbestand | 116.323 | 346 | 496 | 0 | 6.585 | 21 | 0 | 0 | 110.559 |
| Entwicklungs-kosten | 11.766 | 134 | 900 | 0 | 1.516 | 5.994 | 2.020 | 0 | 3.270 |
| Geleistete Anzahlungen | 5.961 | 0 | 71 | 0 | 510 | 2.945 | 0 | -357 | 2.220 |
| Summe | 264.980 | 1.010 | 11.752 | 1.485 | 22.374 | 14.093 | 2.020 | 0 | 240.740 |
| Nettobuchwert 31. Dezember 2021 | Anschaffungskosten 1. Januar 2022 | Währungsunterschiede | Zugang | Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | Abgang | Abgang Konsolidierungskreis | Umgliederung | 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte, Software u. Sonstiges | 23.539 | 148.230 | 304 | 7.151 | 3.934 | 2.735 | 1.049 | 1.274 | 149.241 |
| Kunden- beziehungen u. Auftragsbestand | 3.200 | 113.759 | 82 | 2.479 | 798 | 0 | 2.587 | 0 | 112.935 |
| Entwicklungs-kosten | 2.972 | 6.242 | 708 | 133 | 0 | 0 | 0 | 55 | 7.138 |
| Geleistete Anzahlungen | 8.436 | 10.656 | -45 | 897 | 0 | 452 | 0 | -1.329 | 9.727 |
| Summe | 38.147 | 278.887 | 1.048 | 10.660 | 4.732 | 3.187 | 3.636 | 0 | 279.040 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2022 | Währungsunterschiede | Abschreibungen | Wertminderungen | Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | Abgang | Abgang Konsolidierungskreis | Umgliederung | 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte, Software u. Sonstiges | 124.691 | 122 | 7.029 | 13.242 | 3.821 | 3.473 | -552 | 0 | 138.342 |
| Kunden- beziehungen u. Auftragsbestand | 110.559 | 82 | 586 | 1.170 | 798 | 0 | 108 | 0 | 111.491 |
| Entwicklungs-kosten | 3.270 | 381 | 271 | 3.188 | 0 | 2 | 2 | 0 | 7.106 |
| Geleistete Anzahlungen | 2.220 | 804 | -47 | 5.415 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.392 |
| Summe | 240.740 | 1.389 | 7.839 | 23.015 | 4.619 | 3.475 | -442 | 0 | 265.331 |
| Nettobuchwert 31. Dezember 2021 | Nettobuchwert 31. Dezember 2022 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte, Software u. Sonstiges | 23.539 | 10.899 |
| Kunden- beziehungen u. Auftragsbestand | 3.200 | 1.444 |
| Entwicklungs-kosten | 2.972 | 32 |
| Geleistete Anzahlungen | 8.436 | 1.335 |
| Summe | 38.147 | 13.710 |
Es wurden Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 23.015 T€ (Vorjahr: 1.485 T€) erfasst. Davon entstanden 22.534 T€ im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (siehe hierzu Textziffer 17). Diese waren mit 15.176 T€ in den Umsatzkosten und 7.358 T€ in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten. Die im Rahmen von Unternehmenskäufen erworbenen vertraglichen und nicht-vertraglichen Kundenbeziehungen in der Position Kundenbeziehungen und Auftragsbestand hatten einen Restbuchwert von 1.444 T€ (Vorjahr: 3.200 T€), die durchschnittliche Restnutzungsdauer der Kundenbeziehungen betrug rund sechs Jahre. Auf diese Position entfiel im Geschäftsjahr der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung eine Wertminderung in Höhe von 1.170 T€ (Vorjahr: 0 T€). Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer waren in folgenden Funktionskosten enthalten:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ |
| Umsatzkosten | 1.297 | 2.416 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 5.962 | 8.513 |
| Vertriebskosten | 90 | 151 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 490 | 672 |
| Summe | 7.839 | 11.752 |
(17) Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Die Sachanlagen und die immateriellen Vermögenswerte wurden bei Vorliegen möglicher Anzeichen einer Wertminderung gemäß IAS 36.13 auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Bei den Werthaltigkeitstests wurde der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten herangezogen und gemäß IFRS 13 mit Parametern der Stufe drei ermittelt. Die für den Werthaltigkeitstest relevanten Cashflows entstammen grundsätzlich der vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren, für deren Erstellung und Plausibilisierung die Marktgegebenheiten berücksichtigt und ein Peer Group Vergleich durchgeführt wurde. Zusätzlich wurden weitere externe Quellen, unter anderem Daten von IHS Markit (IHS) als führendem Anbieter von Automotive-bezogenen Marktdaten, verwendet.
Nachdem der Vollzug des Verkaufs der Business Group Automotive Cable Solutions im Dezember 2022 seitens des Käufers überraschend verweigert wurde, konnte die anvisierte Refinanzierung nicht wie geplant umgesetzt werden. Die zum Bewertungsstichtag unsichere Finanzierungssituation führte unter anderem zu einer eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Aufträge seitens der Kunden sowie weiteren operativen Risiken im Hinblick auf die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen Geschäftsaussichten. Damit sich diese geänderten Rahmenbedingungen und die erhöhten Unsicherheitsfaktoren in der für die Durchführung des Werthaltigkeitstests verwendeten Planung widerspiegeln, wurde die vom Aufsichtsrat genehmigte Mittelfristplanung um ergänzende Planungsannahmen aus dem in Anlehnung an IDW S6 erstellten Sanierungsgutachten des externen Sanierungsgutachters ergänzt.
Das Geschäft des Segments Wire & Cable Solutions wird nach Produktgruppen in Business Groups untergliedert. Bei einer der Business Groups erfolgt die Steuerung des Geschäfts über verschiedene legale Einheiten (LE) hinweg, die für sich alleine keine eigenständigen Mittelzuflüsse generieren. Diese Business Group bildet daher eine zahlungsmittelgenerierende Einheit für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte. In der weiteren Business Group des Segments Wire & Cable Solutions erfolgt die Steuerung auf Ebene der einzelnen legalen Einheiten. Diese sind Fertigungs- und Vertriebsstandorte, die für sich selbständige losgelöste Zahlungsmittelzuflüsse generieren. Die Strukturierung legt den Schwerpunkt auf die Fertigstellung technischer Produkte/Lösungen, die von einer legalen Einheit hergestellt und an Kunden veräußert werden. Interdependenzen mit anderen Produkten sind vorhanden, stellen aber nicht die dominierende Stellgröße dar. Somit stellen die einzelnen legalen Einheiten der Business Group die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dar. Das Segment Wiring Systems setzt sich aus mehreren legalen Einheiten zusammen, welche für sich alleine keine eigenständigen Mittelzuflüsse generieren können.# Konzernanhang 2022
Innerhalb des Segments Wiring Systems erfolgt die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf der Divisionsebene. Die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird daher auf Ebene des gesamten Segments Wiring Systems vorgenommen (siehe Textziffer 18). Im Rahmen der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich der Veräußerungskosten für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat LEONI als wesentliche Annahmen und Berechnungsparameter eine langfristige Wachstumsrate in Höhe von 0,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) zugrunde gelegt. Zusätzlich wurden die Bewertungsannahmen sowie die Bewertungsergebnisse der Werthaltigkeitstests mit einem von einem weiteren externen Sachverständigen erstellten Bewertungsgutachten verifiziert. Dieses Bewertungsgutachten wurde zum Zweck der Angemessenheit der Beteiligung der Gläubiger am Restrukturierungsplan erstellt. Dies erfolgte im Rahmen des StaRUG-Verfahrens. Weiterhin wurden zur Beurteilung der Plausibilität der Werthaltigkeitstests die Erkenntnisse aus den Refinanzierungsverhandlungen berücksichtigt. Die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegen unterhalb der beizulegenden Zeitwerte abzüglich der Veräußerungskosten, da Zahlungsströme aus künftigen Restrukturierungen, zu denen das Unternehmen nicht verpflichtet ist, unberücksichtigt bleiben. Vor diesem Hintergrund entsprechen die beizulegenden Zeitwerte abzüglich der Veräußerungskosten den erzielbaren Beträgen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aus den Segmenten Wire & Cable Solutions und Wiring Systems auf Basis des erzielbaren Betrags überprüft.
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) | Segment / CGU | Wertminderung Mio. € | Erzielbarer Betrag Mio. € | Ø Umsatz-wachstum % | Ø EBIT Marge % | WACC % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wire & Cable Solution | CGU 1 | 172,3 | 261,8 | 4,0 | 2,7 | 11,7 |
| CGU 2 | 1,1 | -* | -* | -* | -* | |
| Wiring Systems | CGU 3 | 362,0 | 628,2 | 4,8 | 1,5 | 12,0 |
*) Keine Angaben, da zum Jahresende Anwendungsfall des IFRS 5
Die Werthaltigkeitsprüfung auf Basis der Wertverhältnisse vor Refinanzierung, das heißt unter Berücksichtigung der Risiken einer eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Kundenaufträge sowie weiterer operativer Risiken auf Grund der unsicheren Finanzierungssituation, erforderte zum 31.12.2022 neben Wertminderungen für den Geschäfts- oder Firmenwert (siehe Textziffer 18) weitere Wertminderungen in Höhe von 534,3 Mio. €, welche sich auf die CGU 1 innerhalb des Segments Wire & Cable Solution in Höhe von 172,3 Mio. € und auf die CGU 3 als Segment Wiring Systems in Höhe von 362,0 Mio. € niederschlugen. Der gesamte Wertminderungsbedarf betrifft immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 22,5 Mio. € (siehe Textziffer 16) und Sachanlagevermögen in Höhe 511,8 Mio. € (siehe Textziffer 15). Die Wertminderungen für Sachanlagevermögen umfassen mit 93,5 Mio. € aktivierte Nutzungsrechte aus Leasing (siehe Textziffer 20). Der Wertminderungsbedarf wurde, nach Abwertung der Geschäfts- oder Firmenwerte, grundsätzlich anteilig auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte verteilt, wobei die einzelnen Vermögenswerte dabei nicht unter ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben wurden. Im Rahmen der Umklassifizierung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der CGU 2 innerhalb des Segments Wire & Cable Solution entstand ein Wertminderungsaufwand von 1,1 Mio. €. Für die weiteren Wertminderungen im Zusammenhang mit der Umklassifizierung zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verweisen wir auf Kapitel 4. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine fielen im Geschäftsjahr 2022 Wertminderungsbedarfe auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 7,9 Mio. € und auf aktivierte Nutzungsrechte aus Leasing in Höhe von 0,2 Mio. € an. Aus den betroffenen Vermögenswerten werden keine weiteren Zahlungsmittelzuflüsse mehr erwartet. Im Rahmen der Schließung des Standorts Brake wurden zusätzlich noch weitere einzelne Vermögenswerte in Höhe von 0,5 Mio. € wertberichtigt. Insgesamt beliefen sich die Abwertungen von langfristigen Vermögenswerten auf 544,1 Mio. €, die sich in der Gewinn- und Verlustrechnungmit 536,6 Mio. € in den Umsatzkosten und mit 7,5 Mio. € in den allgemeinen Verwaltungskosten niederschlugen.
(18) Geschäfts- oder Firmenwerte
Die Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| 2022 T€ | 2021 T€ | |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten 1. Januar | 88.567 | 144.631 |
| Kumulierte Wertberichtigungen | 19.845 | 15.251 |
| Buchwert 1. Januar | 68.722 | 129.380 |
| Wertberichtigung | 68.722 | 4.330 |
| Abgang | 0 | 56.129 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 200 |
| Buchwert 31. Dezember | 0 | 68.722 |
| Anschaffungskosten 31. Dezember | 83.835 | 88.567 |
| Kumulierte Wertberichtigungen 31. Dezember | 83.835 | 19.845 |
| Buchwert 31. Dezember | 0 | 68.722 |
Neben den mindestens einmal jährlich obligatorisch durchzuführenden Werthaltigkeitstests für alle Geschäfts- oder Firmenwerte werden während des Geschäftsjahres bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hinweisen, zusätzliche Werthaltigkeitstests durchgeführt. Der mindestens einmal jährlich verpflichtend vorzunehmende Werthaltigkeitstest wurde für alle Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2022 durchgeführt. Für Zwecke der Werthaltigkeitsüberprüfung wurden alle Geschäfts- oder Firmenwerte denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien der Unternehmenszusammenschlüsse Nutzen ziehen. Der im letzten Jahr im Segment Wire & Cable Solutions in „zur Veräußerung gehalten“ klassifizierte Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts ist im laufenden Geschäftsjahr abgegangen. Bei der Werthaltigkeitsprüfung aller Geschäfts- oder Firmenwerte wurde der erzielbare Betrag auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten ermittelt. Die dabei zugrunde liegenden Cashflow-Prognosen basieren jeweils auf der von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Unternehmensplanung. Die Veränderung der Anschaffungskosten, sowie der kumulierten Wertberichtigungen zum 31. Dezember im Vergleich zum Vorjahr, bei gleichbleibendem Buchwert, resultiert aus dem Abgang von bereits vollständig wertberichtigten Geschäfts- oder Firmenwerten.
Innerhalb des Segments Wiring Systems ist der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 68,7 Mio. € vollständig auf Segmentebene zugeordnet und auf Werthaltigkeit getestet worden. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurde der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 68,7 Mio. € vollständig wertberichtigt. Die Abwertung des Geschäfts- oder Firmenwertes schlug sich in der Gewinn- und Verlustrechnung vollständig in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen nieder. Die wesentlichen Annahmen des Werthaltigkeitstests und die Gründe für die Wertberichtigung können der Textziffer 17 entnommen werden.
(19) Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen betrafen wie im Vorjahr im Wesentlichen die Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. mit Sitz in Langfang, China, an der der Konzern einen Anteil von 50 Prozent besitzt und die mit diesem Anteil in den Konzernabschluss einbezogen wird. Geschäftszweck dieses Gemeinschaftsunternehmens ist die Fertigung von Kabelsätzen für Pkw-Baureihen. Für das zuvor genannte wesentliche Gemeinschaftsunternehmen lassen sich aus dem nach IFRS aufgestellten Jahresabschluss folgende Kennzahlen ableiten. Die Angaben erfolgen zu 100 Prozent und spiegeln nicht den Anteil von LEONI an diesen Beträgen wider. Darüber hinaus erfolgt eine Überleitung des anteiligen Nettovermögens auf den Buchwert des Anteils von LEONI am Gemeinschaftsunternehmen.
| 2022 T€ | 2021 T€ | |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 158.143 | 200.608 |
| davon flüssige Mittel | 6.840 | 37.103 |
| Langfristige Vermögenswerte | 40.050 | 43.311 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 122.424 | 143.379 |
| davon kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 39.382 | 69.544 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 3.141 | 3.139 |
| Umsatzerlöse | 416.118 | 402.288 |
| Zinserträge | 450 | 531 |
| Zinsaufwendungen | 1.986 | 1.864 |
| Planmäßige Abschreibungen | 13.496 | 11.848 |
| Aufwendungen | 328.595 | 296.574 |
| Ergebnis vor Steuern | 72.491 | 92.534 |
| Ertragsteueraufwand | -9.157 | -13.075 |
| Ergebnis nach Steuern | 63.334 | 79.460 |
| Sonstiges Ergebnis | -1.499 | 6.530 |
| Gesamtergebnis | 61.835 | 85.990 |
| Anteiliges Gesamtergebnis | 30.918 | 42.995 |
| Nettovermögen (ohne Goodwill) | 72.628 | 97.400 |
| Anteiliges Nettovermögen | 36.314 | 48.700 |
| Anteiliger Goodwill | 4.223 | 4.354 |
| Beteiligungsbuchwert | 40.537 | 53.054 |
| Nicht wesentliche Gemeinschaftsunternehmen | 621 | 362 |
| Beteiligungsbuchwert gemäß Bilanz | 41.158 | 53.416 |
| Durchschnittliche Mitarbeiterzahl | 1.254 | 1.355 |
Im Geschäftsjahr hat LEONI eine Dividende von der Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. in Höhe von 43.058 T€ (Vorjahr: 40.861 T€) erhalten. Der Buchwert der einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen betrug 621 T€ (Vorjahr: 362 T€).
Das anteilig auf LEONI entfallende Gesamtergebnis ist nachfolgend dargestellt:
| 2022 T€ | 2021 T€ | |
|---|---|---|
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | -75 | -99 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 334 | -53 |
| Gesamtergebnis | 259 | -152 |
(20) Leasingverhältnisse
Bei der Gesellschaft bestehen Leasingverträge für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen, Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.# Konzernanhang 2022
Der Berechnung der Leasingverbindlichkeiten zum Stichtag für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten lagen Verträge mit Restlaufzeiten zwischen ein und 20 Jahren zugrunde, während Verbindlichkeiten für die Miete von Maschinen, Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung auf Basis von Restlaufzeiten zwischen ein bis fünf Jahren berechnet wurden. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, die eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten hatten. Diese Verträge betrafen überwiegend Fahrzeuge, technische Anlagen und Maschinen, aber auch kurzfristige Gebäudemietverträge. Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, bei denen der Neuwert des Vermögenswerts kleiner als 5 T€ ist. Letztere betreffen überwiegend Büro- und Geschäftsausstattung. Im Folgenden ist die nach Anlageklassen gegliederte Entwicklung der Nutzungsrechte im Vorjahr und im Berichtsjahr sowie deren Bestand zum Stichtag dargestellt:
Nutzungsrechte
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Nettobuchwert 1. Januar 2021 | 239.522 | 19.667 | 12.497 | 271.686 |
| Anschaffungskosten 1. Januar 2021 | 297.406 | 28.747 | 22.425 | 348.578 |
| Währungsunterschiede | 9.923 | 1.165 | 426 | 11.514 |
| Zugang | 41.481 | 2.531 | 6.146 | 50.158 |
| Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 39.912 | 1.023 | 3.884 | 44.819 |
| Abgang | 11.567 | 691 | 4.503 | 16.761 |
| 31. Dezember 2021 | 297.331 | 30.729 | 20.610 | 348.670 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2021 | 57.884 | 9.080 | 9.928 | 76.892 |
| Währungsunterschiede | 2.511 | 440 | 169 | 3.120 |
| Zugang | 35.004 | 6.295 | 6.638 | 47.937 |
| Wertminderungen | 952 | 207 | 1.153 | 2.312 |
| Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 10.306 | 359 | 1.495 | 12.160 |
| Abgang | 8.900 | 721 | 4.395 | 14.016 |
| 31. Dezember 2021 | 77.145 | 14.942 | 11.998 | 104.085 |
| Nettobuchwert 31. Dezember 2021 | 220.186 | 15.787 | 8.612 | 244.585 |
| Anschaffungskosten 1. Januar 2022 | 297.331 | 30.729 | 20.610 | 348.670 |
| Währungsunterschiede | 2.621 | -750 | 57 | 1.928 |
| Zugänge | 38.328 | 869 | 3.159 | 42.356 |
| Abgang Konsolidierungskreis | 2.730 | 119 | 4.000 | 6.849 |
| Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 4.202 | 60 | 92 | 4.354 |
| Abgang | 29.938 | 1.154 | 5.298 | 36.390 |
| 31. Dezember 2022 | 301.410 | 29.515 | 14.436 | 345.361 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2022 | 77.145 | 14.941 | 11.998 | 104.084 |
| Währungsunterschiede | 825 | -601 | 38 | 262 |
| Zugang Abschreibungen | 35.287 | 6.888 | 5.323 | 47.498 |
| Zugang Wertminderungen | 86.150 | 4.373 | 3.195 | 93.718 |
| Abgang Konsolidierungskreis | 2.187 | 128 | 3.485 | 5.800 |
| Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 1.521 | 27 | 34 | 1.582 |
| Abgang | 23.695 | 1.114 | 5.046 | 29.855 |
| 31. Dezember 2022 | 172.004 | 24.332 | 11.989 | 208.325 |
| Nettobuchwert 31. Dezember 2022 | 129.406 | 5.183 | 2.447 | 137.036 |
Es wurden Wertminderungen auf Nutzungsrechte in Höhe von 93.718 T€ (Vorjahr: 2.312 T€) erfasst. Davon entstanden 93.541 T€ im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (siehe hierzu Textziffer 17).
Die Anpassung bzw. Neueinschätzung von Mietverträgen wirkte sich im Berichtsjahr auf die Zugänge in Höhe von 7.185 T€ und auf die Abgänge in Höhe von 7.294 T€ aus. Die folgenden Beträge sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
| 2022 T€ | 2021 T€ | |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 47.498 | 47.937 |
| Zinsaufwendungen auf Leasingverbindlichkeiten | 10.287 | 10.976 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 3.027 | 2.974 |
| Wertminderungen auf Nutzungsrechte | 93.718 | 2.312 |
| Aufwendungen für Leasinggegenstände von geringem Wert | 1.860 | 1.266 |
| Variable Leasingaufwendungen | 245 | 424 |
| Erträge aus Untermietverhältnissen | 33 | 0 |
| Gesamtbetrag der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Leasingaufwendungen | 156.602 | 65.889 |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasing umfassen 62.175 T€ (Vorjahr: 66.331 T€). Unter den Finanzschulden sind Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 233.257 T€ (Vorjahr: 248.554 T€) erfasst. Davon sind 41.871 T€ kurzfristig und 191.386 T€ langfristig. Die künftigen (nicht abgezinsten) Mindestmietzahlungen aus während der Grundmietzeit unkündbaren Verträgen sind nach ihrer Fälligkeit in Textziffer 29 („Risikomanagement und Finanzderivate“; Abschnitt „Liquiditätsrisiko“) dargestellt. Die Gesellschaft hat Leasingverträge für die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden mit variablen Leasingzahlungen abgeschlossen, die vom Volumen der Lagerbewegungen abhängig sind. Im Berichtsjahr betrugen die nicht in den Leasingverbindlichkeiten erfassten Aufwendungen für derartige Verträge 245 T€ (Vorjahr: 424 T€), die Auszahlungen hierfür betrugen 122 T€ (Vorjahr: 377 T€). Aufgrund von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ergeben sich potentielle künftige Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 58.674 T€ (Vorjahr: 61.265 T€). Diese betreffen insbesondere Verlängerungsoptionen von bis zu 20 Jahren für Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Diese Optionen wurden nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt, da ihre Wahrnehmung aktuell nicht als hinreichend sicher beurteilt wurde. Darüber hinaus bestehen nicht bilanzierte künftige Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 916 T€ (Vorjahr: 377 T€), aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 6.907 T€ (Vorjahr: 1.924 T€), sowie über variable Leasingzahlungen in Höhe von 124 T€ (Vorjahr: 2.483 T€) und aus Verträgen, die bereits abgeschlossen wurden, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag beginnen, in Höhe von 4.075 T€ (Vorjahr: 4.458 T€).
(21) Finanzschulden
| 2022 T€ | 2021 T€ | |
|---|---|---|
| Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten | 1.159.167 | 579.679 |
| Langfristige Finanzschulden | 436.392 | 1.018.837 |
| Summe | 1.595.559 | 1.598.516 |
Die Finanzschulden umfassten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Wechselverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie sonstige Darlehensverpflichtungen. Im Berichtsjahr wurden kurzfristige Finanzschulden in Höhe von 476 T€ (Vorjahr: 89.953 T€) sowie langfristige Finanzschulden in Höhe von 2.066 T€ (Vorjahr: 23.534 T€) in die Bilanzposition „Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten“ umgegliedert.
Die kurzfristigen Finanzschulden und der kurzfristige Anteil an den langfristigen Krediten beliefen sich am Bilanzstichtag auf 1.159.167 T€ (Vorjahr: 579.679 T€). Der Anstieg der kurzfristigen Finanzschulden resultierte im Wesentlichen aus der Umgliederung von ursprünglich langfristigen Finanzschulden in Höhe von 593.587 T€ (RCF I). Zudem wurden Schuldscheindarlehen aufgrund ihrer Fälligkeitsstruktur in Höhe von 98.079 T€ in kurzfristige Schulden umgegliedert. Gegenläufig wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von 53.686 T€ aufgrund ihrer Fälligkeit zurückgeführt.
Die langfristigen Finanzschulden beliefen sich am Bilanzstichtag auf 436.392 T€ (Vorjahr: 1.018.837 T€). Die Veränderung ist im Wesentlichen in der oben genannten Umgliederung der ursprünglich langfristigen Finanzschulden begründet.
Zum 31. Dezember 2022 wurde der bestehende Betriebsmittelkredit RCF III mit ursprünglicher Laufzeit bis Ende 2022 in Höhe von 324 Mio. € und somit in voller Höhe in Anspruch genommen. Die Laufzeit des Kredits wurde im Dezember 2022 bis ursprünglich bis Mitte 2023 verlängert (zuletzt prolongiert bis 31. August 2023). Der Kredit wird zu 90 Prozent durch die Bundesregierung und die Landesregierungen von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen abgesichert (Bund-Länder-Großbürgschaft im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie).
Die konzernweiten Finanzschulden blieben im Geschäftsjahr weitestgehend konstant. Die LEONI AG verzeichnete jedoch einen gestiegenen Finanzierungsbedarf, der durch die weitere Inanspruchnahme eines bestehenden Konsortialkredits (RCF I mit einem verfügbaren Gesamtvolumen von 750 Mio. € und Fälligkeit Ende August 2023) gedeckt wurde. Durch eine zusätzliche Netto-Aufnahme von 86 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich die Inanspruchnahme des RCF I auf nunmehr 610 Mio. €. Die Inanspruchnahme des bestehenden Konsortialkredits RCF II verringerte sich im Geschäftsjahr um 18 Mio. € (netto) auf insgesamt 132 Mio. €. Der verfügbare Gesamtrahmen des RCF II betrug 150 Mio. €. Die Laufzeit des ursprünglich Ende 2022 fälligen Kredits wurde im Dezember 2022 bis Ende August 2023 verlängert. Die in Anspruch genommenen Kreditlinien des RCF I, RCF II und RCF III sind innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig. Somit wurden diese in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.
Die Finanzschulden enthalten zum 31. Dezember 2022 zudem Schuldscheindarlehen in Höhe von 343 Mio. €. Diese sind überwiegend in den Jahren 2023 oder später zur Rückzahlung fällig. Die auf diese Darlehen laufend fälligen Zinszahlungen sind den kurzfristigen Finanzschulden zugeordnet.
Die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf 233.257 T€ (Vorjahr: 248.553 T€).
Die folgende Übersicht zeigt die bestehenden Schuldscheindarlehen:
| Nominalwert T€ | Buchwert T€ | Auszahlungsjahr | Rückzahlung | Verzinsung | Sicherungsinstrument |
|---|---|---|---|---|---|
| 11.000 | 11.011 | 2018 | endfällig 2023 | festverzinslich | keine |
| 87.000 | 87.053 | 2018 | endfällig 2023 | variabel verzinslich | Cashflow Hedge |
| 66.500 | 66.571 | 2018 | endfällig 2024 | festverzinslich | keine |
| 87.000 | 87.046 | 2018 | endfällig 2024 | variabel verzinslich | Cashflow Hedge |
| 12.000 | 12.183 | 2015 | endfällig 2025 | festverzinslich | keine |
| 58.000 | 58.075 | 2018 | endfällig 2026 | festverzinslich | keine |
| 13.500 | 13.520 | 2018 | endfällig 2028 | festverzinslich | keine |
| 8.000 | 8.003 | 2018 | endfällig 2028 | variabel verzinslich | Cashflow Hedge |
Details zu den Finanzverbindlichkeiten und Sicherungsinstrumenten sind in der Textziffer 29 zu finden. Im Zuge des Anfang des Jahres 2023 vereinbarten Restrukturierungsplans kam es zu wesentlichen Veränderungen bei den Finanzverbindlichkeiten. Für weitere Details zum Restrukturierungsplan und dem damit verbundenen Schuldenschnitt verweisen wir auf die Textziffer 36.(22) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Zum 31. Dezember 2022 bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 820.812 T€ (Vorjahr: 739.919 T€). Darin enthalten waren Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring Verhältnissen in Höhe von 112.152 T€ (Vorjahr: 142.085 T€). Im Geschäftsjahr 2022 wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 1.530 T€ (Vorjahr: 60.054 T€) in zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten umgegliedert.
82 Konzernanhang 2022
(23) Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ |
| Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.218 | 1.420 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 53.490 | 66.514 |
| Summe | 54.708 | 67.934 |
In den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten waren Verbindlichkeiten in Höhe von 20.101 T€ (Vorjahr: 38.088 T€) aus dem Eingang von Forderungen, die im Rahmen von echtem Factoring verkauft waren, enthalten. Weiterhin sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit vorweggenommenen Preisnachlässen auf zukünftiges Geschäftsvolumen in Höhe von 20.692 T€ (Vorjahr: 14.347 T€) enthalten.
(24) Kurzfristige andere Verbindlichkeiten
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter*innen | 105.461 | 118.013 |
| Verbindlichkeiten aus Duplizierung der Produktion | 71.657 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 42.390 | 41.991 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 26.981 | 23.598 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 30.402 | 23.896 |
| Summe | 276.891 | 207.498 |
Vor allem durch die erhaltenen Kundenzahlungen für die vorsorgliche Duplizierung von Produktionskapazitäten an anderen Standorten, veranlasst durch den Krieg in der Ukraine, stiegen die kurzfristigen anderen Verbindlichkeiten an. Die Zahlungen werden korrespondierend mit dem Anfall der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
83 Konzernanhang 2022
(25) Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| T€ | 01.01.2022 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Abzinsung | Währungs- differenzen | Veränderung Konsolidie- rungskreis | 31.12.2022 | kurzfristige Rück-stellungen 2022 | langfristige Rück-stellungen 2022 | kurzfristige Rück-stellungen 2021 | langfristige Rück-stellungen 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen des Personalbereichs | 25.858 | 2.505 | 2.605 | 1.672 | -1.378 | -94 | -414 | 20.722 | 1.376 | 19.346 | 2.598 | 23.260 |
| Garantie- und Gewährleistungs- rückstellungen | 8.728 | 1.485 | 2.821 | 2.704 | 0 | -29 | -755 | 6.400 | 6.400 | 0 | 8.728 | 0 |
| Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs | 76.848 | 28.515 | 25.139 | 37.366 | -1.270 | -1.050 | -59 | 60.281 | 25.719 | 34.563 | 33.389 | 43.460 |
| Restrukturierungsrückstellungen | 13.096 | 7.997 | 2.580 | 5.784 | 0 | -157 | -1.117 | 7.343 | 7.255 | 88 | 13.008 | 88 |
| Sonstige Rückstellungen | 19.100 | 2.453 | 5.314 | 2.564 | -169 | -518 | 0 | 14.247 | 2.411 | 11.836 | 9.603 | 9.497 |
| Summe | 143.631 | 42.954 | 38.459 | 50.090 | -2.817 | -1.848 | -2.345 | 108.994 | 43.161 | 65.833 | 67.326 | 76.305 |
84 Konzernanhang 2022
Bei den Rückstellungen des Personalbereichs handelte es sich im Wesentlichen um langfristige Jubiläumsrückstellungen in Höhe von 6.096 T€ (Vorjahr: 7.608 T€) und Altersteilzeitrückstellungen in Deutschland in Höhe von 1.258 T€ (Vorjahr: 5.006 T€). Die Jubiläumsrückstellungen kommen entsprechend der Altersstruktur der Belegschaft zu den jeweiligen Dienstjubiläen der Mitarbeiter*innen zur Auszahlung. Bezogen auf den aktuellen Mitarbeiterbestand wird die Auszahlung schwerpunktmäßig in den nächsten 19 Jahren anfallen. Die Auszahlungen für die Altersteilzeitrückstellungen verteilen sich voraussichtlich auf die nächsten fünf Jahre.
Die Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen wurden auf Basis von Vergangenheitswerten ermittelt, wobei auch Kulanzzugeständnisse berücksichtigt wurden. Im Geschäftsjahr 2022 wurden den Rückstellungen für Gewährleistungs- und Produkthaftungsfälle 2.704 T€ (Vorjahr: 4.366 T€) zugeführt. Den Gewährleistungs- und Produkthaftungsrückstellungen standen Forderungen an den Versicherer in Höhe von 50 T€ (Vorjahr: 50 T€) gegenüber.
Die Rückstellungen im Einkaufs- und Vertriebsbereich bezogen sich zum größten Teil auf auftragsbezogene Rückstellungen für mehrere belastende Verträge in Höhe von insgesamt 56.371 T€ (Vorjahr: 71.069 T€). Der Rückgang ist unter anderem begründet durch die Auflösung von Rückstellungen bedingt durch den Ukraine-Krieg sowie erfolgreiche Preisverhandlungen mit Kunden, die in den Umsatzkosten verbucht wurden. Gegenläufig wirkte sich die Bildung von Rückstellungen, insbesondere aufgrund der voraussichtlich weiter steigenden Faktorkosten (Rohmaterial, Personal, Transport) sowie zu erwartenden Volumenrückgängen und negativen Wechselkurseffekten aus. Daraus können Verluste im Laufe des Jahres 2023 und danach über einen mehrjährigen Zeitraum liquiditätswirksam werden.
Die Restrukturierungsrückstellungen haben sich aufgrund von Verbräuchen im Zusammenhang mit der Auszahlung von Abfindungen weiter reduziert. Ein gegenläufiger Effekt ergab sich aus dem Ansatz von erwarteten Abfindungen im Rahmen der Produktionsschließung eines Standorts in der Wiring Systems Division. Diese werden im Wesentlichen innerhalb des nächsten Geschäftsjahres liquiditätswirksam.
In den sonstigen Rückstellungen sind wie im Vorjahr Rückstellungen enthalten, die die Bodensanierung eines Grundstücks an einem deutschen Standort betreffen.
(26) Pensionsrückstellungen
Bei LEONI existieren in verschiedenen Ländern Versorgungszusagen, die Leistungen im Falle von Invalidität, Pensionierung oder Tod vorsehen. Die wesentlichen Zusagen beschränken sich auf die Gesellschaften in England und Deutschland und sind als leistungsorientierte Versorgungszusagen konzipiert. Die Verpflichtungen und das Planvermögen der Versorgungspläne in diesen zwei Ländern machten 95,6 Prozent (Vorjahr: 96,7 Prozent) bzw. 99,3 Prozent (Vorjahr: 99,5 Prozent) des Konzernwerts aus. Der Vorsorgeplan in England wird über eine rechtlich eigenständige Einrichtung, den „LEONI UK Pension Scheme“, verwaltet.
85 Konzernanhang 2022
Im Rahmen von Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten gem. IFRS 5 wurden zum 31. Dezember 2022 633 T€ aus der Versorgungszusage in Deutschland nicht mehr unter den Pensionsrückstellungen, sondern unter zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden Teile der Nettoschuld vollständig entkonsolidiert, da diese im Rahmen des Verkaufs der BG IN sowie der BU FO endgültig abgegangen waren. Im Vorjahr waren diese Teile der Nettoschuld bereits nicht mehr unter den Pensionsrückstellungen, sondern gem. IFRS 5 unter den zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Deutschland
In Deutschland bietet LEONI den meisten Mitarbeiter*innen die Möglichkeit an, durch Gehaltsumwandlung Versorgungsbezüge zu erwerben („Deferred-Compensation“-Vereinbarungen). Die Umwandlungsbeträge werden fest verzinst und führen bei Eintritt des Versorgungsfalls zu einem festgelegten Kapitalleistungsanspruch. Diese Ansprüche sind durch Kapitallebensversicherungen rückgedeckt. Diese Rückdeckungsversicherungen sind qualifizierte Versicherungspolicen und werden daher als Planvermögen berücksichtigt. Die Laufzeiten der Versicherungsverträge sind auf die Fälligkeiten der Leistungen abgestimmt. Die Verzinsung der Versorgungsbausteine richtet sich nach dem jeweils aktuell festgesetzten Höchstzinssatz gemäß § 65 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Deckungsrückstellungsverordnung. Sie ist gedeckelt bei 6,0 Prozent; aktuell erworbene Versorgungsbausteine werden mit 4,0 Prozent verzinst.
Um das Risiko von Ausfällen von Leistungen der arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung zu minimieren, wurden die Entgeltumwandlungen zum größten Teil an einen externen Treuhänder, ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA), gezahlt. Der Treuhänder schließt einmal jährlich in Höhe dieser Umwandlungen Rückdeckungsversicherungen auf das Leben der jeweiligen Beschäftigten ab. Ferner wurde auch das bereits aus der Vergangenheit bestehende Planvermögen aus Rückdeckungsversicherungen in großen Teilen auf dieses Modell umgestellt. Das Treuhandvermögen und die Werte der Versicherungen sind wirtschaftliches Eigentum des jeweiligen LEONI-Unternehmens und gelten insofern als qualifiziertes Planvermögen.
86 Konzernanhang 2022
Das Versorgungswerk der Leonische Drahtwerke AG, das für Neueintritte bereits im Jahr 1981 geschlossen wurde, gewährt Rentenzahlungen, die sich nach der Betriebszugehörigkeit und dem Einkommen zum Zeitpunkt des Austritts richten. Aus den Plänen in Deutschland resultiert im Wesentlichen ein Zinsrisiko, ein Langlebigkeitsrisiko und zum Teil ein Risiko aus Gehaltssteigerungen.
Vereinigtes Königreich
In England besteht ein leistungsorientierter Versorgungsplan, der im Jahr 2000 eingerichtet wurde und das bis dahin gültige Versorgungswerk abgelöst hat. An diesem Plan konnten bis zu seiner Schließung für Neueintritte im Jahr 2008 alle Mitarbeiter*innen teilnehmen. Das Versorgungswerk wird von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren Verwaltungsorgan sich aus Vertreter*innen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite rekrutiert. Ferner sind externe Expert*innen für Vermögensverwaltung und Versicherungsmathematik in beratender Funktion vertreten. Die Treuhandgesellschaft legt die durch LEONI einzuzahlenden Beiträge fest und beschließt über die Höhe der von LEONI zu entrichtenden Zusatzbeiträge im Falle einer Unterdeckung. Im Berichtsjahr sind die Abzinsungssätze, die für die Berechnung der Pensionsverpflichtung anzuwenden sind zwar deutlich gestiegen und somit die Verpflichtung analog gesunken, jedoch war auch beim Planvermögen ein Rückgang zu verzeichnen, sodass sich die Unterdeckung aus dem Saldo aus Anwartschaftsbarwert und Planvermögen mit 42.985 T€ (Vorjahr: 43.897 T€) kaum verändert hat. Dies entspricht 27,3 Prozent (Vorjahr: 17,9 Prozent) des Anwartschaftsbarwerts. Zwischen LEONI und der Treuhandgesellschaft finden in einem dreijährigen Turnus Verhandlungen statt, in denen Höhe und Zeitraum der Einzahlungen zum Ausgleich der Unterdeckung festgelegt werden.# Konzernanhang 2022
Neben den laufenden Beiträgen wurden im Geschäftsjahr Beiträge in Höhe von 6.296 T€ (Vorjahr: 5.715 T€) zum Ausgleich der Unterdeckung geleistet. Die Höhe der zugesagten Leistungen richtet sich nach dem Einkommen bei Eintritt des Versorgungsfalls, nach Betriebszugehörigkeit und Zuzahlungen der Teilnehmer*innen in den Fonds. Die Rentenanpassungen sind an einen Inflationsindex gekoppelt, der die steigenden Lebenshaltungskosten widerspiegelt. LEONI unterliegt aus den Plänen in England im Wesentlichen einem Zins-, Anlage‑, Inflations- und Langlebigkeitsrisiko sowie einem Risiko aus Gehaltssteigerungen.
Sonstige Länder
In Frankreich bestehen leistungsorientierte Pensionspläne entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen und zusätzlicher Vereinbarungen. Die Leistungshöhe wird vom Tarifabkommen der französischen Metallindustrie vorgeschrieben. Sie orientiert sich an den Monatsgehältern in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit.
Des Weiteren bestehen vereinzelt bei ausländischen Tochterunternehmen pensionsähnliche Leistungszusagen, vor allem für Übergangszahlungen nach Eintritt in den Ruhestand, die als leistungsorientierte Pläne gemäß IAS 19 abgebildet wurden und für den Konzern nur von untergeordneter Bedeutung waren.
Die Entwicklung der Nettopensionsverpflichtung, die sich aus der Veränderung des Anwartschaftsbarwerts und der Veränderung des Marktwerts des Planvermögens ergibt, stellt sich wie folgt dar:
2022
Veränderung des Anwartschaftsbarwertes
| T€ | UK | Deutschland | Rest | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert am Anfang des Geschäftsjahres | 245.789 | 111.978 | 12.281 | 370.048 |
| Dienstzeitaufwand | 1.764 | 1.741 | 1.003 | 4.508 |
| Zinsaufwand | 4.640 | 1.381 | 185 | 6.206 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste | -79.132 | -27.093 | -1.336 | -107.561 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | -246 | -246 |
| Beiträge der Arbeitnehmer*innen | 28 | 2.183 | 0 | 2.211 |
| Währungsdifferenzen | -9.127 | 0 | 323 | -8.804 |
| Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten und Verkauf von Tochterunternehmen | 0 | -652 | -115 | -767 |
| Rentenzahlungen | -6.258 | -2.805 | -755 | -9.818 |
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres | 157.704 | 86.733 | 11.340 | 255.777 |
Veränderung des Planvermögens
| T€ | Marktwert des Planvermögens am Anfang des Geschäftsjahres | Zinsertrag | Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) | Währungsdifferenzen | Beiträge des Arbeitgebers | Beiträge der Arbeitnehmer*innen | Verwaltungskosten, Gebühren und Steuern | Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten und Verkauf von Tochterunternehmen | Rentenzahlungen | Planvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 201.892 | 4.443 | -84.726 | -6.968 | 9.239 | 2.211 | -1.086 | -458 | -7.959 | 161.521 |
| T€ | UK | Deutschland | Rest | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 42.985 | 41.115 | 10.156 | 94.256 |
2021
Veränderung des Anwartschaftsbarwertes
| T€ | UK | Deutschland | Rest | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert am Anfang des Geschäftsjahres | 243.610 | 151.368 | 15.453 | 410.431 |
| Dienstzeitaufwand | 1.822 | 2.180 | 1.583 | 5.585 |
| Zinsaufwand | 3.150 | 1.347 | 174 | 4.671 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste | -13.749 | -2.336 | -3.231 | -19.316 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | -28 | -28 |
| Beiträge der Arbeitnehmer*innen | 27 | 2.455 | 0 | 2.482 |
| Währungsdifferenzen | 17.378 | 0 | 122 | 17.500 |
| Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten und Verkauf von Tochterunternehmen | 0 | -39.848 | -1.143 | -40.991 |
| Rentenzahlungen | -6.449 | -3.188 | -649 | -10.286 |
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres | 245.789 | 111.978 | 12.281 | 370.048 |
Veränderung des Planvermögens
| T€ | Marktwert des Planvermögens am Anfang des Geschäftsjahres | Zinsertrag | Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) | Währungsdifferenzen | Beiträge des Arbeitgebers | Beiträge der Arbeitnehmer*innen | Verwaltungskosten, Gebühren und Steuern | Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten und Verkauf von Tochterunternehmen | Rentenzahlungen | Planvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 172.967 | 2.782 | 12.845 | 12.982 | 8.263 | 2.482 | -855 | -9.236 | -7.272 | 246.825 |
| T€ | UK | Deutschland | Rest | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 43.897 | 68.394 | 10.932 | 123.223 |
Die Pensionsverpflichtungen sind in der Bilanz als Nettoverbindlichkeit in Höhe von 94.256 T€ (Vorjahr: 123.223 T€) ausgewiesen. Der Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres entfiel in Höhe von 229.169 T€ (Vorjahr: 341.577 T€) auf über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen und in Höhe von 26.608 T€ (Vorjahr: 28.471 T€) auf nicht über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen.
Die Aufteilung der Verpflichtungen auf die Kategorien aktive und ausgeschiedene Mitarbeiter*innen sowie unverfallbarer und verfallbarer Anspruch ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:
2022
| T€ | UK | Deutschland | Rest | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitarbeiter*innen mit unverfallbarem Anspruch | 35.339 | 36.219 | 2.689 | 74.247 |
| Aktive Mitarbeiter*innen mit noch verfallbarem Anspruch | 0 | 0 | 8.651 | 8.651 |
| Ausgeschiedene Mitarbeiter*innen mit unverfallbarem Anspruch | 46.935 | 22.688 | 0 | 69.623 |
| Rentner*innen | 75.430 | 27.826 | 0 | 103.256 |
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres | 157.704 | 86.733 | 11.340 | 255.777 |
2021
| T€ | UK | Deutschland | Rest | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitarbeiter*innen mit unverfallbarem Anspruch | 55.414 | 51.737 | 2.852 | 110.003 |
| Aktive Mitarbeiter*innen mit noch verfallbarem Anspruch | 0 | 0 | 9.429 | 9.429 |
| Ausgeschiedene Mitarbeiter*innen mit unverfallbarem Anspruch | 77.091 | 27.086 | 0 | 104.177 |
| Rentner*innen | 113.284 | 33.155 | 0 | 146.439 |
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres | 245.789 | 111.978 | 12.281 | 370.048 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung wurden im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Die Entwicklung der versicherungsmathematischen Verluste des Konzerns, einschließlich des Anteils, der auf assoziierte Unternehmen entfällt, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
| T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Versicherungsmathematische Verluste am Anfang des Geschäftsjahres | 141.580 | 173.697 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste | ||
| - aus der Veränderung von demografischen Annahmen | 3.013 | 5.175 |
| - aus der Veränderung von finanziellen Annahmen | -120.589 | -23.988 |
| - aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 9.682 | -445 |
| Erträge aus Planvermögen (exklusive Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) | 84.725 | -12.850 |
| Veränderungen im Zusammenhang mit dem Abgang von Minderheitsanteilen | 0 | -9 |
| Versicherungsmathematische Verluste am Ende des Geschäftsjahres | 118.411 | 141.580 |
Die zur Berechnung des Anwartschaftsbarwerts gesetzten Prämissen für die Abzinsung, für die Gehaltssteigerungen sowie für den Rententrend variieren entsprechend der wirtschaftlichen Situation des Landes, in dem der Pensionsplan aufgestellt wurde. Der Abzinsungssatz wurde dabei auf Basis erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen ermittelt. Dabei wurde Bezug genommen auf Anleihen, die am Bilanzstichtag eine den Pensionsverpflichtungen gleichlautende Laufzeit haben und in der entsprechenden Währung notiert sind. Als Datenbasis für die Ermittlung der Abzinsungssätze wurden Anleihen in der Ratingklasse AA verwendet. Folgende Übersicht zeigt die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung des Anwartschaftsbarwerts:
| 2022 | 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| UK | Deutschland | Gesamt | UK | Deutschland | Gesamt | |
| Diskontierungssatz | 4,79% | 3,80% | 4,35% | 1,94% | 1,23% | 1,63% |
| Langfristige Gehaltssteigerungsraten | 3,27% | 2,50% | 2,94% | 3,35% | 2,50% | 2,94% |
| Rententrend | 3,17% | 2,00% | 2,64% | 3,24% | 1,75% | 2,59% |
Für die Berechnung der Nettopensionsaufwendungen wurden die in der folgenden Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde gelegt:
| 2022 | 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| UK | Deutschland | Gesamt | UK | Deutschland | Gesamt | |
| Diskontierungssatz | 1,94% | 1,23% | 1,63% | 1,25% | 0,90% | 0,89% |
| Langfristige Gehaltssteigerungsraten | 3,35% | 2,50% | 2,94% | 2,85% | 2,50% | 2,27% |
| Rententrend | 3,24% | 1,75% | 2,59% | 2,81% | 1,75% | 1,86% |
Bei dem Teil der Versorgungszusagen in Deutschland, bei dem spätere Rentenzahlungen inflationsbasiert anzupassen sind, wurde eine Erhöhung des Rententrends vorgenommen. Trotz einer aktuell wesentlich höheren Inflationsrate wurde dabei Bezug genommen auf das langfristige Inflationsziel der EZB von 2,0 Prozent.
Die zugrunde gelegten Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf publizierten Statistiken und Erfahrungswerten in den jeweiligen Ländern. Bei der Bewertung der Altersversorgungsleistungen in England wird grundsätzlich die „S3NA Sterblichkeitstafel“, erweitert und detailliert um persönliche Einflussfaktoren zur Sterblichkeit gemäß des „CMI Mortality Projections Model 2020“, zugrunde gelegt. Die Auswirkung auf den Anwartschaftsbarwert ist in den versicherungsmathematischen Veränderungen aus demografischen Annahmen enthalten. In Deutschland kamen, wie im Vorjahr, die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ zur Anwendung.
Der wesentliche Einflussfaktor auf die Höhe der Nettopensionsverpflichtung ist der Diskontierungssatz.# Konzernanhang 2022
Eine Erhöhung oder Verminderung um 1 Prozentpunkt hat folgende Auswirkung auf den Anwartschaftsbarwert:
| 2022 T€ | UK | Deutsch- land | Rest | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres | 157.704 | 86.733 | 11.340 | 255.777 | |
| Diskontierungssatz + 1 %-Punkt Veränderung: | -19.201 | -7.739 | -696 | -27.636 | |
| Anwartschaftsbarwert: | 138.503 | 78.994 | 10.644 | 228.141 | |
| Diskontierungssatz - 1 %-Punkt Veränderung: | 24.052 | 9.201 | 806 | 34.059 | |
| Anwartschaftsbarwert: | 181.756 | 95.934 | 12.146 | 289.836 |
| 2021 T€ | UK | Deutsch- land | Rest | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres | 245.789 | 111.978 | 12.281 | 370.048 | |
| Diskontierungssatz + 1 %-Punkt Veränderung: | -37.109 | -12.436 | -939 | -50.484 | |
| Anwartschaftsbarwert: | 208.680 | 99.542 | 11.342 | 319.564 | |
| Diskontierungssatz - 1 %-Punkt Veränderung: | 48.001 | 15.181 | 1.094 | 64.276 | |
| Anwartschaftsbarwert: | 293.790 | 127.159 | 13.375 | 434.324 |
93
Konzernanhang 2022
Die Annahmen zum Gehaltstrend, Rententrend und zur Sterbewahrscheinlichkeit haben für die Pensionspläne im Konzern folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert:
| 2022 T€ | UK | Deutsch- land | UK | Deutsch- land | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres | 157.704 | 86.733 | 245.789 | 111.978 | |
| Gehaltstrend + 0,5 %-Punkte Veränderung (absolut): | 1.131 | 11 | 2.377 | 16 | |
| Veränderung (relativ): | 0,72% | 0,01% | 0,97% | 0,01% | |
| Gehaltstrend - 0,5 %-Punkte Veränderung (absolut): | -1.131 | -9 | -2.377 | -16 | |
| Veränderung (relativ): | -0,72% | -0,01% | -0,97% | -0,01% | |
| Rententrend + 0,5 %-Punkte Veränderung (absolut): | 10.180 | 1.489 | 16.637 | 2.807 | |
| Veränderung (relativ): | 6,46% | 1,72% | 6,77% | 2,51% | |
| Rententrend - 0,5 %-Punkte Veränderung (absolut): | -9.049 | -1.376 | -15.449 | -2.561 | |
| Veränderung (relativ): | -5,74% | -1,59% | -6,29% | -2,29% | |
| Lebenserwartung + 1 Jahr Veränderung (absolut): | 4.524 | 1.569 | 9.507 | 2.416 | |
| Veränderung (relativ): | 2,87% | 1,81% | 3,87% | 2,16% |
Die Entwicklung der Sterblichkeit ist durch die Verwendung von sogenannten Generationentafeln in den zwei wesentlichen Versorgungsplänen berücksichtigt. Die Berechnung des Anwartschaftsbarwerts mit einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung ergibt für den Plan in England einen Anstieg des Anwartschaftsbarwerts um 2,87 Prozent (Vorjahr: 3,87 Prozent) und in Deutschland um 1,81 Prozent (Vorjahr: 2,16 Prozent).
94
Konzernanhang 2022
Die Berechnung der Sensitivitäten beruhte im Rahmen einer ceteris paribus Betrachtung auf der Änderung jeweils einer Annahme, während alle übrigen Annahmen unverändert bleiben, sodass Abhängigkeiten zwischen den Annahmen ausgeschlossen sind. Die Methode zur Berechnung der Sensitivitäten ist identisch mit der Berechnungsmethode der Nettopensionsverpflichtung.
Der im Gesamtergebnis erfasste Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne setzte sich aus den im Konzernergebnis und den im sonstigen Ergebnis enthaltenen Beträgen zusammen:
| 2022 T€ | 2021 T€ | |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 4.508 | 5.585 |
| Nettozinsaufwand | 1.763 | 1.889 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -246 | -28 |
| Verwaltungskosten und Steuern im Zusammenhang mit der Planverwaltung | 1.086 | 855 |
| Im Konzernergebnis erfasster Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne | 7.111 | 8.301 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste | -107.894 | -19.258 |
| Erträge aus Planvermögen (exklusive Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) | 84.725 | -12.850 |
| 0 | -9 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasster Ertrag / Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne | -23.169 | -32.117 |
| Im Gesamtergebnis erfasster Ertrag/Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne | -16.058 | -23.816 |
Der Nettozinsaufwand, der sich aus der Anwendung des Diskontierungssatzes auf den Saldo aus Anwartschaftsbarwert abzüglich Planvermögen (Nettopensionsverpflichtung) ergab, wurde unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
95
Konzernanhang 2022
Der im Konzernergebnis erfasste Aufwand war in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
| 2022 T€ | 2021 T€ | |
|---|---|---|
| Umsatzkosten | 1.282 | 2.258 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 2.559 | 2.504 |
| Vertriebskosten | 576 | 633 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 931 | 1.017 |
| Finanzaufwendungen | 1.763 | 1.889 |
| Im Konzernergebnis erfasster Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne | 7.111 | 8.301 |
Asset-Liability-Matching-Strategien
Bei LEONI sind die wesentlichen Versorgungszusagen satzungsgemäß mit einem Deckungskapital ausgestattet, das in seiner Art dazu geeignet ist, die fälligen Versorgungsleistungen zeitlich und in der Höhe gegenfinanzieren zu können. Bei dem deutschen Versorgungswerk wird dies ausschließlich mittels qualifizierter Lebensversicherungsverträge bewerkstelligt, die in Laufzeit und Höhe auf die erwarteten Versorgungsleistungen synchronisiert sind. Bei dem Versorgungswerk in England sorgen die Organe der unabhängigen Stiftung für die Einhaltung der Anlagestrategien. Diese Strategien zielen darauf ab, mögliche Anlagerisiken zu minimieren, kurzfristig ausreichend Liquidität zur Bedienung der fälligen Versorgungszahlungen bereitzuhalten und langfristig eine marktgerechte Rendite zu erwirtschaften. Zur Überprüfung der Erreichung der Strategieziele werden unter Einbeziehung von unabhängigen externen Spezialisten aus den Bereichen Vermögensanlage und Versicherungsmathematik regelmäßig Bewertungen des Anlageportfolios vorgenommen und darauf aufbauend von den Organen Investitionsentscheidungen getroffen.
96
Konzernanhang 2022
Die Aufgliederung des Planvermögens in die verschiedenen Klassen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| 2022 T€ (%) | 2021 T€ (%) | |||
|---|---|---|---|---|
| Schuldinstrumente | 25.582 | 15,8 | 20.593 | 8,3 |
| davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt | 25.582 | 15,8 | 20.593 | 8,3 |
| Immobilien | 18.699 | 11,6 | 23.823 | 9,7 |
| davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt | 18.699 | 11,6 | 23.823 | 9,7 |
| Wertpapierfonds | 56.097 | 34,7 | 144.353 | 58,5 |
| Qualifizierende Versicherungsverträge | 45.618 | 28,2 | 43.631 | 17,7 |
| Sonstiges Planvermögen | 13.078 | 8,1 | 12.114 | 4,9 |
| davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt | 13.078 | 8,1 | 12.114 | 4,9 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 2.447 | 1,5 | 2.311 | 0,9 |
| Summe Planvermögen | 161.521 | 100,0 | 246.825 | 100,0 |
Das Planvermögen aus qualifizierenden Versicherungsverträgen stammte fast ausschließlich aus den Rückdeckungsversicherungen in Deutschland. Bis auf die Klasse Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden die Vermögenswerte aller weiteren genannten Klassen durch das Fondsvermögen des Versorgungsplans in England bestimmt und gliederten sich wie folgt auf:
| 2022 T€ (%) | 2021 T€ (%) | |||
|---|---|---|---|---|
| Schuldinstrumente | 25.582 | 22,3 | 20.593 | 10,2 |
| davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt | 25.582 | 22,3 | 20.593 | 10,2 |
| Immobilien | 18.699 | 16,3 | 23.823 | 11,8 |
| davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt | 18.699 | 16,3 | 23.823 | 11,8 |
| Wertpapierfonds | 56.097 | 48,9 | 144.353 | 71,5 |
| Sonstiges Planvermögen | 13.078 | 11,4 | 12.114 | 6,0 |
| davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt | 13.078 | 11,4 | 12.114 | 6,0 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 1.263 | 1,1 | 1.009 | 0,5 |
| Summe Planvermögen | 114.719 | 100,0 | 201.892 | 100,0 |
97
Konzernanhang 2022
Bei den Schuldinstrumenten handelte es sich um nationale und internationale Unternehmens- und Staatsanleihen. Die Immobilieninvestitionen erfolgten ausschließlich in offenen Immobilienfonds. Bei den Wertpapierfonds handelte es sich um sogenannte „Diversified Growth Funds“ bzw. „Liability Driven Investment Funds“ (LDI). Das sonstige Planvermögen beinhaltete Investitionen in Fonds, in deren Portfolios sich internationale Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktureinrichtungen befanden. Die Aufteilung und Anlagestrategie des Planvermögens auf die genannten Anlageklassen entspricht den in den Satzungen des Versorgungsplans definierten Zielanlageklassen und wird durch den Treuhänder laufend überwacht. Ziel ist es, bei gleichwertiger Ertragsstärke eine optimale Kongruenz hinsichtlich Langzeitstruktur und Zins- und Inflationssensitivitäten zwischen Pensionsverpflichtungen und dem Planvermögen sicherzustellen („Liability-Driven Investments“). Von LEONI wurden keine Vermögenswerte des Planvermögens selbst genutzt. Die Beiträge in das Planvermögen betrugen 9.239 T€ und wurden für das folgende Geschäftsjahr mit 8.925 T€ angenommen.
98
Konzernanhang 2022
Eine Auflistung der Pensionszahlungen (ohne kompensatorische Effekte aus Auszahlungen aus dem Planvermögen) stellte sich wie folgt dar:
| Geleistete Pensionszahlungen | T€ |
|---|---|
| 2021 | 10.286 |
| 2022 | 9.818 |
| Erwartete Pensionszahlungen | T€ |
|---|---|
| 2023 | 10.686 |
| 2024 | 11.173 |
| 2025 | 12.739 |
| 2026 | 13.734 |
| 2027 | 14.084 |
| 2028 - 2032 | 79.166 |
| Erwartete Pensionszahlungen bis 2032 | 141.582 |
Die durchschnittliche gewichtete Fälligkeit der Leistungsverpflichtungen („Macaulay-Duration“) betrug in England 14 Jahre und in Deutschland 10 Jahre. Einige ausländische Gesellschaften gewähren beitragsorientierte Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung („defined-contribution“-Pläne). In Deutschland und im Ausland wurden unter den beitragsorientierten Zusagen auch sogenannte „State-Plans“ erfasst. Der Gesamtaufwand aus solchen Beitragsleistungen betrug im Geschäftsjahr 79.791 T€ (Vorjahr: 84.927 T€).
99
Konzernanhang 2022
(27) Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 32.669 T€ (Vorjahr: 32.669 T€) entsprach dem Grundkapital der LEONI AG und ist in 32.669.000 (Vorjahr: 32.669.000) Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils 1,00 € aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um Namensaktien. Die Refinanzierung sieht eine vereinfachte Kapitalherabsetzung auf Null vor. Hierzu verweisen wir auf die Textziffer 36.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage betrug wie im Vorjahr 290.887 T€.
Ergebnisvortrag
Erhebliche Wertminderungen führten zu einem Verlust des Grundkapitals der LEONI AG. Weitere Details hierzu werden in den Textziffern Grundlagen und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag erläutert. Der Vorstand hat den Verlust des Grundkapitals in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 02. Juni 2023 angezeigt.# Genehmigtes Kapital
Der Vorstand war ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 16.335 T€ durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 16.334.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei war den Aktionär*innen grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Von dieser Ermächtigung ist kein Gebrauch gemacht worden. Die geltende Ermächtigung lief am 10. Mai 2022 und damit vor der ordentlichen Hauptversammlung 2022 aus.
Von der Hauptversammlung am 23. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 22. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben; maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
100 Konzernanhang 2022
Von der Hauptversammlung am 24. Mai 2022 wurde der Vorstand ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 23. Mai 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 16.334.500 € durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 16.334.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1 € gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen.
Bedingtes Kapital
Des Weiteren wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 7. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 6. Mai 2020 Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben. Hierbei wurde das Grundkapital um bis zu 6.534 T€ bedingt erhöht. Der Vorstand hat von dieser beschlossenen Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Des Weiteren wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 23. Juli 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juli 2025 einmalig oder mehrmals Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibung“) im Gesamtbetrag von bis zu 500 Mio. € auszugeben und den Inhabern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 6.554 T€ nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Auf das vorgenannte Volumen des anteiligen Betrags des Grundkapitals von insgesamt bis zu 6.554 T€ ist der auf solche Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung – mit oder ohne Ausschluss des Bezugsrechts – aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2017 aus dem Genehmigten Kapital 2017 ausgegeben werden.
Des Weiteren wurde in der Hauptversammlung am 24. Mai 2022 die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen vom 23. Juli 2020 und des Bedingten Kapitals 2020 gemäß §4 Abs. 6 der Satzung aufgehoben und der Vorstand neu zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Abschluss des Bezugsrechts, zur Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals sowie der entsprechenden Änderung der Satzung ermächtigt.
101 Konzernanhang 2022
Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der LEONI AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent der Stimmen und des Kapitals beteiligt werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern die Options- und/oder Wandelanleihen und Options- bzw. Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Aktien der LEONI AG zu gewähren. Der Vorstand hat von der beschlossenen Ermächtigung ebenfalls keinen Gebrauch gemacht.
Geklärte Dividende
Im Geschäftsjahr 2022 wurde keine Dividende beschlossen und ausgeschüttet.
Ergebnisverwendung
Nachdem es im Geschäftsjahr 2022 im handelsrechtlichen Jahresabschluss der LEONI AG zu einem Bilanzverlust kam, wird der nach dem deutschen HGB und dem Aktiengesetz (AktG) ermittelte Bilanzverlust von 918.827 T€ auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen.
(28) Erfolgsunsicherheiten und sonstige Verpflichtungen
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Zu den nicht bilanzierten Eventualverpflichtungen aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf Textziffer 20.
Bestellobligo
Am Bilanzstichtag bestanden Bestellobligos für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 13.923 T€ (Vorjahr: 50.030 T€).
Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche und Eventualverbindlichkeiten
Einzelne LEONI-Gesellschaften sind in Rechtsstreitigkeiten involviert oder könnten in weitere Rechtsstreitigkeiten involviert werden. Diese können Schadenersatzforderungen oder andere Ansprüche nach sich ziehen. Für derartige Forderungen und Ansprüche werden angemessene Beträge und ggfs. Forderungen gegenüber Versicherungsträgern bilanziell berücksichtigt.
102 Konzernanhang 2022
Wie berichtet, wurden seit Oktober 2011 in den USA und Kanada mehrere Zivilverfahren in Form von Sammelklagen und sonstigen Klagen gegen LEONI und weitere Bordnetzhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht eingeleitet. Seit 2017 wurden diese Verfahren durch Abweisung oder Vergleich ohne Anerkennung einer Schuld abgeschlossen. Zuletzt war noch ein Verfahren in einer kanadischen Provinz anhängig. Das verbliebene Verfahren ruht seit 2014. LEONI geht nach Einschätzung dortiger Rechtsanwälte davon aus, dass sich dieses Verfahren durch den Abschluss in anderen Provinzen erledigt hat. Eine entsprechende Anordnung steht jedoch noch aus.
Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert mit den Behörden und prüft die Vorwürfe. Da sich das BKartA-Verfahren in einem sehr frühen Stadium befindet, kann derzeit noch keine Aussage über dessen Ausgang getroffen werden. Im Ergebnis kam der Vorstand zu der Einschätzung, dass sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses keine hinreichenden Anhaltspunkte für Verstöße ergeben haben und somit die Verurteilung zu einer Geldbuße allenfalls möglich aber nicht wahrscheinlich ist.
In Bezug auf eine behauptete Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Übernahme von Mitarbeitenden in Frankreich machte ein Kläger ursprünglich einen Schaden in Höhe von 12 Mio. € geltend. Das Verfahren richtet sich primär gegen eine Gesellschaft, die Bestandteil der Business Group Industrial Solutions (BG IN) war und im Berichtsjahr an einen neuen Eigentümer veräußert wurde. Formal sind allerdings auch die LEONI AG und eine Gesellschaft der Division Wiring Systems beklagt. Das zuständige Gericht in Frankreich hat die Klage durch Urteil im Januar 2021 in allen Punkten abgewiesen. Der Kläger hat Berufung eingelegt und seine Forderung gleichzeitig auf 4,2 Mio. € reduziert. Auch diese hat LEONI erfolgreich abwehren können. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Wie ebenfalls bereits in den Vorjahren berichtet, betreibt LEONI im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 mit externer Unterstützung die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitarbeitende. LEONI konnte im Jahr 2017 einen Betrag von 5 Mio. € im Rahmen der bestehenden Vertrauensschadensversicherung erlangen. LEONI hat weitergehende Versicherungsansprüche gegen den Vertrauensschadensversicherer, geltend gemacht. Die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche dauern an. Aussagen zu Verlauf und Erfolgsaussichten sind noch nicht möglich. Aktuell gibt es allerdings Bestrebungen, in diesem Zusammenhang zu einer vergleichsweisen Lösung zu kommen.
103 Konzernanhang 2022
Darüber hinaus sind Klagen oder Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von LEONI haben, weder anhängig gewesen noch derzeit anhängig.
(29) Risikomanagement und Finanzderivate
Überblick Finanzinstrumente
In den nachfolgenden Ausführungen sind die der Veräußerungsgruppe nach IFRS 5 zugeordneten Finanzinstrumente grundsätzlich mit enthalten. Weitere Erläuterungen zu den Veräußerungsgruppen finden sich in der Textziffer 4. Folgende Tabellen zeigen die Finanzinstrumente, die zum 31.# Konzernanhang 2022
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 T€
| Bewertungs-kategorie nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2022 | Fortgeführte Anschaffungs-kosten | Fair Value erfolgs-neutral | Fair Value erfolgs-wirksam | Fair Value 31.12.2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 210.722 | 210.722 | 210.722 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 339.546 | 341.582 | 341.582 | |
| Sonstige finanzielle Forderungen | AC | 62.126 | 62.130 | 62.130 | |
| Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte | FVTPL | 69.142 | 69.142 | 69.142 | |
| Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte Beteiligungen | FVTPL | 1.472 | 1.472 | 1.472 | |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate ohne Hedge-Beziehung | FVTPL | 6.311 | 6.311 | 6.311 | |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate mit Hedge-Beziehung | n/a | 18.795 | 18.795 | 18.795 | |
| Passiva | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 820.812 | 822.342 | 822.342 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen | AC | 1.362.229 | 1.362.229 | 738.100 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 50.417 | 50.417 | 50.417 | |
| Leasingverbindlichkeiten | n/a | 233.257 | 235.799 | n/a | |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate ohne Hedge-Beziehung | FVTPL | 2.036 | 2.036 | 2.036 | |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate mit Hedge-Beziehung | n/a | 8.809 | 8.809 | 8.809 |
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
- Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten AC: 614.434, 614.434, 614.434
- Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL: 76.925, 76.925, 76.925
- Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten AC: 2.234.988, 2.234.988, 1.610.859
- Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL: 2.036, 2.036, 2.036
Die in der Spalte „Buchwert“ dieser Tabelle gezeigten Beträge können von denen in den anderen Spalten einer Zeile abweichen, da in den anderen Spalten alle Finanzinstrumente enthalten sind: auch solche, die in der Bilanz als Teil einer Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 in separaten Bilanzposten gezeigt werden. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich in der Textziffer 4.
104 Konzernanhang 2022
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 T€
| Bewertungs-kategorie nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2021 | Fortgeführte Anschaffungs-kosten | Fair Value erfolgs-neutral | Fair Value erfolgs-wirksam | Fair Value 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 164.635 | 171.912 | 171.912 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 321.926 | 366.790 | 366.790 | |
| Sonstige finanzielle Forderungen | AC | 100.299 | 106.508 | 106.508 | |
| Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte | FVTPL | 70.792 | 70.792 | 70.792 | |
| Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte Beteiligungen | FVTPL | 73 | 73 | 73 | |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate ohne Hedge-Beziehung | FVTPL | 1.524 | 1.524 | 1.524 | |
| Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate mit Hedge-Beziehung | n/a | 2.771 | 2.771 | 2.771 | |
| Passiva | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 739.919 | 799.973 | 799.973 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen | AC | 1.349.891 | 1.433.432 | 1.423.160 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 62.142 | 65.422 | 65.422 | |
| Leasingverbindlichkeiten | n/a | 248.554 | 278.500 | n/a | |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate ohne Hedge-Beziehung | FVTPL | 10.647 | 10.647 | 10.647 | |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate mit Hedge-Beziehung | n/a | 4.613 | 4.613 | 4.613 |
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
- Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten AC: 645.210, 645.210, 645.210
- Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL: 72.389, 72.389, 72.389
- Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten AC: 2.298.827, 2.298.827, 2.288.555
- Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL: 10.647, 10.647, 10.647
Die in der Spalte „Buchwert“ dieser Tabelle gezeigten Beträge können von denen in den anderen Spalten einer Zeile abweichen, da in den anderen Spalten alle Finanzinstrumente enthalten sind: auch solche, die in der Bilanz als Teil einer Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 in separaten Bilanzposten gezeigt werden. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich in der Textziffer 4.
Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstigen kurzfristigen Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr weitgehend den Buchwerten.
105 Konzernanhang 2022
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten keine Bankguthaben (Vorjahr 9.872 T€), die an Factoringpartner verpfändet und somit für LEONI nicht verfügbar sind. Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen reflektieren. Die Zeitwerte sind somit der Hierarchiestufe 2 zuzuordnen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweiligen gültigen Zinsstrukturkurven und unter Berücksichtigung der konzernspezifischen Margen ermittelt. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen entspricht der beizulegende Zeitwert dem im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung ermittelten Gesamtunternehmenswert, da dieser unter dem Nominalwert der Darlehen und Schuldscheine liegt. Die beizulegenden Zeitwerte sind der Hierarchiestufe 2 zuzuordnen.
Kapitalsteuerung
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von LEONI ist sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Steigerung des Shareholder-Value ein hohes Bonitätsranking, eine gute Eigenkapitalquote bzw. ein angemessener Verschuldungsgrad aufrechterhalten werden. Der Konzern steuert die Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der eigenen finanziellen Situation vor. Der Konzern befindet sich derzeit in einem Refinanzierungsprozess, der bereits im Jahr 2021 begonnen wurde. Im Geschäftsjahr 2022 wurde eine neue Refinanzierungsstruktur mit den beteiligten Banken vereinbart, deren Umsetzung im aktuellen Geschäftsjahr an der Bedingung scheiterte, die BG AM zu verkaufen. Daraufhin wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 ein Restrukturierungsplan aufgestellt, der unter anderem durch einen Schuldenschnitt, eine Kapitalherabsetzung und eine anschließende Kapitalerhöhung die Refinanzierung des Konzerns sichern soll. Im Erörterungs- und Abstimmtermin im Rahmen des StaRUG-Verfahrens haben die Gläubigergruppen dem Restrukturierungsplan zugestimmt. Für weitere Details wird auf die Textziffer 36 verwiesen.
106 Konzernanhang 2022
LEONI überwacht das Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrads („Gearing“), der dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Eigenkapital entspricht.
| T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Finanzschulden | 1.595.559 | 1.598.516 |
| abzüglich liquide Mittel | -210.722 | -164.635 |
| Nettofinanzschulden | 1.384.837 | 1.433.880 |
| Finanzschulden in „Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten“ enthalten | 2.541 | 113.487 |
| Liquide Mittel in „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ enthalten | 0 | -7.277 |
| Nettofinanzschulden inklusive in „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten“ enthaltenen Positionen | 1.387.378 | 1.540.090 |
| Eigenkapital | -377.957 | 229.412 |
| Verschuldungsgrad ("Gearing") | -366% | 671% |
Am Ende des Geschäftsjahres 2022 betrug der Verschuldungsgraddurch das negativ ausgewiesene Eigenkapital infolge hoher Wertminderungen rechnerisch -366 Prozent (Vorjahr: 671 Prozent). Für weitere Informationen zu diesen Wertminderungen wird auf die Textziffern 17 und 18 verwiesen. Weitere Details zur nachhaltigen Verbesserung des Verschuldungsgrades im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsplan sind in Textziffer 36 zu finden. Die aktuelle Finanz- und Liquiditätslage des LEONI-Konzerns wird im Konzernlagebericht ( 3.3. Finanzlage) ausführlich dargestellt. Für Zwecke der Erläuterungen zur Kapitalsteuerung und der Refinanzierung von LEONI wird hierauf bzw. die Going Concern Berichterstattung in Textziffer Grundlagen verwiesen.
107 Konzernanhang 2022
Die Entwicklung der Finanzschulden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| T€ | kurzfristig | langfristig | Summe |
|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | 579.679 | 1.018.837 | 1.598.516 |
| zahlungswirksame Veränderungen Aufnahme | 54.932 | 134.808 | 189.740 |
| zahlungswirksame Veränderungen Tilgung | -159.701 | 0 | -159.701 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Umgliederungen | 731.176 | -731.176 | 0 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Effekt aus Währungsumrechnung | 1.126 | 0 | 1.126 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Bewertungseffekte | -6.581 | -8.712 | -15.293 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Erfassung Leasingverbindlichkeiten | -47.361 | 44.168 | -3.193 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Umgliederung in "zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" | 5.897 | -21.533 | -15.636 |
| 31.12.2022 | 1.159.167 | 436.392 | 1.595.559 |
| T€ | kurzfristig | langfristig | Summe |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | 50.142 | 1.542.873 | 1.593.015 |
| zahlungswirksame Veränderungen Aufnahme | 6.881 | 105.999 | 112.880 |
| zahlungswirksame Veränderungen Tilgung | -4.801 | -7.357 | -12.158 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Umgliederungen | 608.265 | -608.265 | 0 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Effekt aus Währungsumrechnung | -62 | 4.369 | 4.307 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Bewertungseffekte | 6.858 | 9.180 | 16.038 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Erfassung Leasingverbindlichkeiten | 2.534 | -2.250 | 284 |
| zahlungsunwirksame Veränderungen Umgliederung in "zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" | -90.140 | -25.712 | -115.852 |
| 31.12.2021 | 579.679 | 1.018.837 | 1.598.516 |
108 Konzernanhang 2022
Nettoergebnisse der Finanzinstrumente
Nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 stellen sich die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente wie folgt dar:
| T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 20.418 | 23.867 |
| Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | -35.939 | -28.023 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | -8.114 | -15.510 |
| Summe | -12.270 | -30.166 |
Saldierung von Finanzinstrumenten
LEONI hielt derivative Vermögenswerte und derivative Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditinstituten, die die# Konzernanhang 2022
Die Sal-dierungskriterien des IAS 32.42 nicht erfüllen. Entsprechend wurden diese derivativen Finanzinstrumente separat in der Bilanz ausgewiesen. Die abgeschlossenen Rahmenverträge beinhalten jedoch Aufrechnungsvereinbarungen im Insolvenzfall.
Folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Werte:
| T€ | Bruttowerte | Saldierung | Nettowerte | Aufrechnungs-vereinbarungen | Nettowerte | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2022 | ||||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Derivate | 24.661 | 0 | 24.661 | -7.254 | 17.407 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Derivate | -9.088 | 0 | -9.088 | 7.254 | -1.834 | |
| 31.12.2021 | ||||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Derivate | 4.243 | 0 | 4.243 | -3.261 | 982 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Derivate | -15.260 | 0 | -15.260 | 3.261 | -11.999 |
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Konzernanhang 2022
Cashflow Hedge Rücklage
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflow Hedge Rücklage innerhalb des Konzerneigenkapitals:
| T€ | Cashflow Hedge Rücklage | davon: Absicherung von Währungsrisiken | davon: Absicherung von Zinsrisiken |
|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | -763 | 982 | -1.745 |
| Wertveränderung des Sicherungsgeschäfts aus: Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten, Investitionen in Anlagevermögen, sowie der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens | 22.254 | 13.027 | 9.227 |
| Umgliederung in die GuV | -9.044 | -9.044 | |
| Steuereffekt | -2.637 | -2.637 | |
| 31.12.2022 | 9.810 | 2.328 | 7.482 |
| T€ | Cashflow Hedge Rücklage | davon: Absicherung von Währungsrisiken | davon: Absicherung von Zinsrisiken |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | 3.014 | 6.366 | -3.352 |
| Wertveränderung des Sicherungsgeschäfts aus: Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten, Investitionen in Anlagevermögen, sowie der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens | 4.562 | 2.955 | 1.607 |
| Umgliederung in die GuV | -10.161 | -10.161 | |
| Steuereffekt | 1.822 | 1.822 | |
| 31.12.2021 | -763 | 982 | -1.745 |
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Konzernanhang 2022
Die zugrundeliegenden Sicherungsgeschäfte werden in den Abschnitten Währungs- und Zinsrisiken beschrieben.
Kreditrisiko
Das Ausfallrisiko entsteht aus Guthaben bei Banken und Finanzinstitutionen, den vertraglichen Cashflows aus Schuldtiteln, derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwerkt sowie vor allem aus ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestandes und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Das Debitorenmanagement ist dezentral organisiert und unterliegt den Vorgaben einer Richtlinie zum konzernweiten Debitorenmanagement.
Folgende Tabelle zeigt die regionale Aufteilung der Kundenforderungen:
| in Prozentpunkten | ||
|---|---|---|
| 2022 | 2021 | |
| EMEA | 70 | 59 |
| davon: Deutschland | 25 | 15 |
| Frankreich | 19 | 10 |
| Belgien | 6 | 2 |
| Rumänien | 6 | 3 |
| Marokko | 5 | 3 |
| Übrige | 9 | 26 |
| Asien | 17 | 28 |
| davon: China | 16 | 24 |
| Indien | 1 | 2 |
| Übrige | 1 | 2 |
| Amerika | 12 | 13 |
| davon: USA | 9 | 9 |
| Übrige | 3 | 4 |
111
Konzernanhang 2022
Die nachstehende Tabelle zeigt die Größenklassen der Kundenforderungen zum Bilanzstichtag:
| in % | Gesamt- anteil in % | in % | Gesamt- anteil in % | |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2022 | 2021 | 2021 | |
| Größter Kunde | 8 | 8 | 8 | 8 |
| Zweitgrößter Kunde | 6 | 6 | 7 | 7 |
| Dritt- bis fünftgrößter Kunde | 4-5 | 13 | 5-6 | 15 |
| Übrige Kunden | ≤4 | 73 | ≤4 | 70 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
| T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand Wertberichtigungen zum 01.01. | 35.241 | 34.397 |
| Kursdifferenzen | 3.185 | 743 |
| Zuführungen (Aufwendungen für Wertberichtigungen) | 11.727 | 10.640 |
| Verbrauch | -9.316 | -818 |
| Auflösung | -12.635 | -9.240 |
| Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Effekte aus Entkonsolidierung | -4.738 | -481 |
| Stand Wertberichtigungen zum 31.12. | 23.464 | 35.241 |
Die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vertragsvermögenswerte verteilen sich wie folgt auf die Ausfallrisikoklassen:
| T€ | 31.12.2022 Forderungshöhe (brutto) | 31.12.2022 Wertberichtigung | Risikoeinstufung |
|---|---|---|---|
| Geringes Risiko | 377.876 | 8.308 | |
| Durchschnittliches Risiko | 137.356 | 8.278 | |
| Überdurchschnittliches Risiko | 67.860 | 3.500 | |
| Erhöhtes und hohes Risiko | 6.524 | 452 | |
| Sehr hohes Risiko | 291 | 127 | |
| Ausgefallene Forderungen | 27.870 | 2.799 | |
| Gesamt | 617.777 | 23.464 |
| T€ | 31.12.2021 Forderungshöhe (brutto) | 31.12.2021 Wertberichtigung | Risikoeinstufung |
|---|---|---|---|
| Geringes Risiko | 405.270 | 9.316 | |
| Durchschnittliches Risiko | 63.509 | 5.488 | |
| Überdurchschnittliches Risiko | 107.906 | 5.790 | |
| Erhöhtes und hohes Risiko | 19.324 | 1.579 | |
| Sehr hohes Risiko | 4 | 0 | |
| Ausgefallene Forderungen | 13.067 | 13.067 | |
| Gesamt | 609.080 | 35.241 |
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Konzernanhang 2022
Dabei liegt folgende Wertminderungsmatrix zugrunde:
| Ausfallrisikoklasse | Ausfallrate | Risikoeinstufung |
|---|---|---|
| 1 | 0,10% | sehr hohe Kreditwürdigkeit |
| 2 | 0,25% | hohe Kreditwürdigkeit |
| 3 | 0,50% | gute Kreditwürdigkeit |
| 4 | 1,00% | relativ gute Kreditwürdigkeit |
| 5 | 2,00% | mittlere Kreditwürdigkeit |
| 6 | 4,00% | höheres Risiko |
| 7 | 6,50% | überdurchschnittliches Risiko |
| 8 | 10,00% | erhöhtes und hohes Risiko |
| 9 | 18,00% | erhöhtes und hohes Risiko |
| 10 | 100,00% | ausgefallene Forderungen |
Die Vertragsvermögenswerte sind vergleichbar den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingestuft und besitzen ein geringes, bzw. durchschnittliches Risiko.
24 Prozent (Vorjahr: 28 Prozent) des Gesamtforderungsbestands waren durch Versicherungslimite über einen Konzernrahmenvertrag mit einem Kreditversicherer bzw. über andere lokale Kreditversicherer abgesichert. Bei der Ermittlung des versicherten Bestands wurde auf die Berücksichtigung von Selbstbehalten verzichtet. Somit lag die tatsächliche Absicherung geringfügig unter diesem Prozentsatz. Der nicht versicherte Bestand beinhaltete mit 42 Prozent (Vorjahr: 42 Prozent) Kunden, die von der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommen sind. Bei den aus der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommenen Kunden handelte es sich im Wesentlichen um Großkunden aus dem Automobil- und Elektronik-/Elektrotechnikbereich. Für 34 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent) des Forderungsbestands bestanden keine Deckungen durch einen Kreditversicherer.
Folgende Tabelle zeigt die Struktur von versicherten und nicht versicherten Kundenforderungen:
| in % | ||
|---|---|---|
| 2022 | 2021 | |
| Forderungsbestand abgesichert | 24 | 28 |
| Von Versicherungspflicht ausgenommen | 42 | 42 |
| Keine Deckungen | 34 | 30 |
113
Konzernanhang 2022
Kreditversicherungslimite sind von den versicherten Tochtergesellschaften beim Kreditversicherer für alle Kundenforderungen zu beantragen, die nicht aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind und die in der bestehenden Richtlinie vorgegebenen Betragsgrenzen übersteigen. Im Einzelnen gelten die folgenden Bedingungen: Es besteht eine Anbietungspflicht von LEONI an den Kreditversicherer für alle Kundenforderungen größer 50 T€. Auch für niedrigere Forderungen kann ein Versicherungslimit eingeholt werden. Konsignationslager und Fabrikationsrisiken sind pauschal mitversichert. Die Kreditversicherung entschädigt 90 Prozent des versicherten Umfangs. Die Bewertung und Überwachung der Werthaltigkeit des nicht versicherten Forderungsbestands wird unter anderem durch Bonitätsprüfungen des Kreditversicherers und anderer Dienstleister unterstützt. Tochtergesellschaften werden in den Rahmenvertrag integriert, sofern dies aus Sicht der vorherrschenden Kundenstruktur sinnvoll ist und keine regionalen oder politischen Gründe seitens des Kreditversicherers gegen die Aufnahme sprechen. Die nicht integrierbaren Tochtergesellschaften sollen über lokale Kreditversicherer abgesichert werden. Interne Kreditlimite werden für Großkunden, die aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind, und andere nichtversicherte Kunden vergeben. Die Beantragung der Limitvergabe erfolgt zeitnah, dezentral und wird im Rahmen des zentralen Debitorenmanagements überwacht. Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als „True Sale Factoring“ für ausgewählte Kunden erfolgt. Auch Kunden mit guter Bonitätsbewertung werden einbezogen. Für alle weiteren Klassen von finanziellen Vermögenswerten sind die Wertberichtigungen sowie deren Veränderungen von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss der LEONI AG.
114
Konzernanhang 2022
Liquiditätsrisiko
Der Konzern überwacht täglich die aktuelle Liquiditätssituation. Zur Steuerung des künftigen Liquiditätsbedarfs wird eine monatliche währungsdifferenzierte rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 13 Wochen sowie eine quartärliche währungsdifferenzierte rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 18 Monate eingesetzt. Die Planung berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen oder sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus analysiert LEONI auf Basis der jährlichen Mittelfristplanung die bestehenden Finanzierungen. Soweit sich hieraus ein veränderter Finanzierungsbedarf ergibt, leiten wir frühzeitig geeignete Maßnahmen in die Wege. Es wird auf die Ausführungen im Rahmen der Going Concern Berichterstattung in der Textziffer Grundlagen, sowie hinsichtlich des Restrukturierungsplans auf den Nachtragsbericht in der Textziffer 36 verwiesen. Ziel des Konzerns ist die Sicherstellung der Finanzmittel in der jeweils benötigten Währung. Die Flexibilität bleibt gewahrt durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Finanzierungsinstrumenten wie Kontokorrentkrediten, Darlehen, Leasingverhältnissen, Factoring, Reverse Factoring und Kapitalmarktinstrumenten wie Schuldscheindarlehen. Zur Sicherung der Liquidität bestanden am Bilanzstichtag Kreditlinien bei Banken in Höhe von 1.223.397 T€ (Vorjahr: 1.327.376 T€) mit Laufzeiten bis zu sechs Monaten. Diese Kreditlinien wurden in Höhe von 1.066.520 T€ (Vorjahr: 1.087.483 T€) durch Kontokorrentkonten, Termingelder und Avale in Anspruch genommen. Zusammen mit den liquiden Mitteln in Höhe von 210.722 T€ (Vorjahr: 171.912 T€), jeweils inklusive des in der Bilanz unter „Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte“ ausgewiesenen Anteils von 0 T€ im aktuellen Jahr, bzw.7.277 T€ im Vorjahr, ergibt sich am Bilanzstichtag eine verfügbare Liquidität in Höhe von 367.599 T€ (Vorjahr: 411.805 T€).
Konzernanhang 2022
Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert ersichtlich:
2022
| Buchwert T€ 31.12.2022 | Cashflow 2023 | Cashflow 2024 | Cashflow 2025 - 2027 | Cashflow ab 2028 |
|---|---|---|---|---|
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -820.812 | -820.812 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -1.018.767 | -1.018.421 | -179 | |
| Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel und sonstige Finanzschulden | -72 | -72 | ||
| Schuldscheindarlehen | -343.462 | -107.225 | -159.555 | -74.217 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | -50.345 | -50.345 | ||
| Leasingverbindlichkeiten | -233.257 | -49.189 | -41.246 | -79.127 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | -2.036 | 157.804 | -159.850 | |
| Devisen- und Zinsderivate in Verbindung mit Cashflow Hedges | -8.809 | 89.567 | -96.069 | -518 |
2021
| Buchwert T€ 31.12.2021 | Cashflow 2022 | Cashflow 2023 | Cashflow 2024 | Cashflow 2026 - 2027 | Cashflow ab 2027 |
|---|---|---|---|---|---|
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten: | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -739.919 | -739.919 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -949.924 | -480.892 | -468.852 | -179 | |
| Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel und sonstige Finanzschulden | -72 | -72 | |||
| Schuldscheindarlehen | -399.967 | -58.794 | -102.203 | -230.087 | -22.278 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | -62.070 | -62.070 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | -248.554 | -49.189 | -41.246 | -79.127 | -109.220 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung | -10.647 | 509.988 | -521.533 | ||
| Devisen- und Zinsderivate in Verbindung mit Cashflow Hedges | -4.613 | 117.509 | -120.099 | -904 | -845 |
Neben den oben dargestellten finanziellen Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr in der Veräußerungsgruppe nach IFRS 5 (siehe hierzu Textziffer 4) finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 2.541 T€ (Vorjahr: 176.821 T€) enthalten, davon Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.541 T€ (Vorjahr: 29.946 T€).
Einbezogen wurden alle Instrumente, die sich zum jeweiligen Bilanzstichtag im Bestand befanden und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem jeweiligen Bilanzstichtag fixierten Zinssätze ermittelt. Kann LEONI wählen, zu welchem Zeitpunkt eine Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wird die Verbindlichkeit dem Zeitraster zugeordnet, in dem LEONI frühestens zur Rückzahlung aufgefordert werden kann. Zum Zwecke der Transparenz wurden bei den Devisenderivaten sowohl die Mittelabflüsse als auch die Mittelzuflüsse in vorstehender Tabelle dargestellt. Zur Absicherung von Beträgen in Währungen, die nicht frei handelbar sind, wurden „Non-Deliverable Forwards“ (NDF) abgeschlossen. Bei dieser Art von Fremdwährungsgeschäften erfolgt die Erfüllung bei Fälligkeit nicht durch die Abwicklung von Zahlungsströmen in den entsprechenden Währungen, sondern in Form einer Ausgleichszahlung.
Währungsrisiken
Obwohl wir hauptsächlich Geschäfte in Euro oder in den lokalen Märkten in Landeswährung abwickeln, sind wir aufgrund der Globalisierung der Märkte auch Währungsrisiken ausgesetzt. In der Konzernholding, der LEONI AG, kümmert sich die Abteilung Corporate Finance & Treasury zentral in Zusammenarbeit mit und anhand von Vorgaben der Währungskommission im Hinblick auf Limite und Laufzeiten um die daraus resultierenden Risiken im Währungsbereich. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften sowie den geplanten Transaktionen. Die Auswahl des einzusetzenden Sicherungsinstruments erfolgt regelmäßig nach eingehender Analyse des abzusichernden Grundgeschäfts. Im Wesentlichen bestehen Sicherungsgeschäfte in den Währungen rumänische RON, US-Dollar, mexikanische Pesos, chinesische Yuan, britische Pfund, und tunesische Dinar. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir grundsätzlich ausländische Tochtergesellschaften in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung.
Zum Bilanzstichtag bestanden Devisensicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 740.945 T€ (Vorjahr: 905.429 T€) und einer Restlaufzeit von bis zu 15 Monaten. Die Summe der Marktwerte der zum Bilanzstichtag bestehenden Devisentermingeschäfte betrug per Saldo 8.090 T€ (Vorjahr: -9.273 T€). In Höhe von 385.732 T€ (Vorjahr: 232.821 T€) erfüllten die Devisentermingeschäfte die Voraussetzungen des Hedge Accountings (Cashflow-Hedges). Diejenigen, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, wurden im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossen. Die Summe der Marktwerte von 4.326 T€ (Vorjahr: -97 T€) wurde im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Cashflows aus den Grundgeschäften werden im Wesentlichen im Geschäftsjahr 2023 erwartet. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Marktwertänderungen werden im Zusammenhang mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Devisentermingeschäfte, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten. Zwischen den gesicherten Grundgeschäften und den Sicherungsinstrumenten besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Devisenterminkontrakte denjenigen der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen entsprechen (dies ist der Fall bei Nominalbetrag, Währung und voraussichtlichem Zahlungstermin). Das zugrundeliegende Risiko der Devisenterminkontrakte ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher hat der Konzern für die Sicherungsbeziehungen ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt.
2022
| Nominalwert in T€ | Restlaufzeit bis 6 Monate | Restlaufzeit 6 Monate bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 2 Jahre | Summe | Durchschnittliche Sicherungskurse Kauf | Durchschnittliche Sicherungskurse Verkauf |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||||
| Währungssicherungskontrakte | 168.063 | 103.113 | 5.090 | 276.266 | ||
| Devisentermingeschäfte | ||||||
| EUR-GBP | 4.366 | 8.257 | 5.090 | 17.713 | 0,90 | 0,89 |
| EUR-RON | 80.577 | 46.936 | 127.513 | 5,21 | ||
| EUR-TND | 16.124 | 7.943 | 24.066 | 3,47 | ||
| USD-MXN | 64.664 | 39.330 | 103.995 | 21,37 | ||
| Sonstige | 2.332 | 647 | 2.979 | |||
| Passiva | ||||||
| Währungssicherungskontrakte | 69.986 | 39.480 | 109.466 | |||
| Devisentermingeschäfte | ||||||
| EUR-GBP | 13.505 | 13.833 | 27.339 | 0,87 | ||
| EUR-EGP | 12.489 | 7.410 | 19.899 | 22,99 | ||
| EUR-TND | 32.726 | 11.585 | 44.311 | 3,31 | ||
| EUR-USD | 11.266 | 6.651 | 17.917 | 1,01 |
2021
| Nominalwert in T€ | Restlaufzeit bis 6 Monate | Restlaufzeit 6 Monate bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 2 Jahre | Summe | Durchschnittliche Sicherungskurse Kauf | Durchschnittliche Sicherungskurse Verkauf |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||||
| Währungssicherungskontrakte | 105.375 | 7.706 | 113.081 | |||
| Devisentermingeschäfte | ||||||
| EUR-EGP | 12.975 | 3.550 | 16.525 | 20,70 | ||
| EUR-GBP | 11.021 | 4.156 | 15.177 | 0,87 | ||
| EUR-RON | 61.402 | 61.402 | 5,01 | |||
| EUR-TND | 19.491 | 19.491 | 3,35 | |||
| Sonstige | 486 | 486 | ||||
| Passiva | ||||||
| Währungssicherungskontrakte | 83.028 | 36.710 | 119.738 | |||
| Devisentermingeschäfte | ||||||
| EUR-GBP | 7.304 | 7.304 | 0,86 | |||
| EUR-RON | 16.259 | 16.259 | 5,06 | |||
| EUR-USD | 14.844 | 4.120 | 18.964 | 1,21 | ||
| EUR-MXN | 50.094 | 13.795 | 63.889 | 20,74 | ||
| Sonstige | 10.786 | 2.536 | 13.322 |
Die Sicherungsinstrumente, die LEONI in Sicherungsbeziehungen designiert hat, hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:
Devisentermingeschäfte
| T€ | Nominalwert | Buchwert | Wertänderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten | kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 276.266 | 11.605 | 13.027 | ||
| kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 276.266 | ||||
| kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 109.466 | ||||
| 2021 | 113.082 | 2.771 | 2.955 | ||
| kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 113.082 | ||||
| kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 119.739 |
Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften wurden auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. abschläge bestimmt. Dem Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner als auch dem Nichterfüllungsrisiko des Konzerns trägt LEONI durch die Ermittlung von Berichtigungswerten, sogenannten „Credit Value Adjustments“ (CVA) oder „Debt Value Adjustments“ (DVA), auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens Rechnung.## Konzernanhang 2022
Die gesicherten Grundgeschäfte hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:
| 2022 T€ | 2021 T€ | ||
|---|---|---|---|
| Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen | Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen | ||
| Wertveränderung zur Ermittlung der Ineffektivität | 12.208 | Wertveränderung zur Ermittlung der Ineffektivität | 3.065 |
| Cashflow Hedge Rücklage | 2.328 | Cashflow Hedge Rücklage | 982 |
Die Sicherungsbeziehungen hatten folgende Auswirkungen auf die GuV und das sonstige Ergebnis (OCI):
| 2022 T€ | 2021 T€ | ||
|---|---|---|---|
| Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen | Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen | ||
| Posten in der GuV | Posten in der GuV | ||
| Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust aus Hedging | 13.027 | Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust aus Hedging | 2.955 |
| sonstiger betrieblicher Ertrag / Aufwand | sonstiger betrieblicher Ertrag / Aufwand | ||
| Aus dem OCI in die GuV umgegliederte Ineffektivität | -819 | Aus dem OCI in die GuV umgegliederte Ineffektivität | 110 |
| sonstiger betrieblicher Ertrag / Aufwand | sonstiger betrieblicher Ertrag / Aufwand | ||
| Aus dem OCI in die GuV umgegliederter Betrag | -8.225 | Aus dem OCI in die GuV umgegliederter Betrag | -10.271 |
| Umsatzerlöse, Umsatzkosten | Umsatzerlöse, Umsatzkosten |
Die während des Berichtsjahres im Rahmen des Hedge-Accountings im sonstigen Ergebnis gebuchten Beträge beliefen sich auf 13.027 T€ (Vorjahr: 2.955 T€). Ein Betrag in Höhe von 9.044 T€ (Vorjahr: 10.161 T€) wurde ertragswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung in die in der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Position umgegliedert.
| T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 176 | 423 |
| Umsatzkosten | 8.049 | 9.848 |
| Sonstiger betrieblicher Ertrag / Aufwand (Ineffektivität) | 819 | -110 |
| Summe | 9.044 | 10.161 |
Weitere Erläuterungen
Die Devisensicherungsgeschäfte wurden mit Geschäftsbanken erstklassiger Bonität abgeschlossen, sodass kein signifikantes Kontrahentenrisiko vorliegt.
Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilung bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht. LEONI führt eine qualitative Beurteilung durch, ob die Ausgestaltungsmerkmale des Sicherungsinstruments exakt mit denen des gesicherten Grundgeschäfts übereinstimmen („critical term match“). Bei Absicherung von Fremdwährungstransaktionen können sich Ineffektivitäten ergeben, wenn sich der Zeitpunkt der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung ändert, das Grundgeschäft nicht im erwarteten Umfang eintritt oder wenn Änderungen des Ausfallrisikos des Grundgeschäfts bzw. der Gegenpartei des Derivats eintreten.
Sensitivität
Währungen
Eine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung der Wechselkurse würde das Konzernergebnis aufgrund der beizulegenden Zeitwerte der monetären Vermögenswerte und Schulden beeinflussen. Zusätzlich würden Effekte entstehen, die sich auf das Eigenkapital aufgrund der Marktwertänderung im Rahmen des Cashflow-Hedge Accountings auswirken. Da wir das Zinsänderungsrisiko aus den Währungsderivaten als unwesentlich einschätzen, fließt es nicht in die Berechnung mit ein. Die nachstehende Tabelle basiert auf den zum Bilanzstichtag festgestellten Wechselkursen. Sie veranschaulicht die Auswirkungen, die sich aus Sicht der betroffenen Konzerngesellschaften bei einer Auf- bzw. Abwertung der zu berücksichtigenden Fremdwährungen um +10 Prozent bzw. - 10 Prozent gegenüber der jeweiligen funktionalen Währung ergeben. Das Gesamtergebnis je Währung beinhaltet damit auch Effekte, die sich bei einer Auf- bzw. Abwertung des Euro für die Konzerngesellschaften errechnen, bei denen die funktionale Währung der in der Tabelle genannten entspricht.
2022 T€
| Wechselkursänderung | Eigenkapital +10% | Eigenkapital -10% | Wechselkursänderung | Ergebnis +10% | Ergebnis -10% |
|---|---|---|---|---|---|
| RON | 13.745 | -11.247 | RON | -375 | 506 |
| USD | 1.949 | -1.594 | USD | -9.851 | 7.967 |
| CNY | 2.101 | -1.719 | CNY | -8.903 | 7.213 |
| TND | 7.339 | -6.005 | TND | 1.049 | 1.049 |
| PLN | -5.354 | 4.441 |
2021 T€
| Wechselkursänderung | Eigenkapital +10% | Eigenkapital -10% | Wechselkursänderung | Ergebnis +10% | Ergebnis -10% |
|---|---|---|---|---|---|
| USD | -2.105 | 1.722 | USD | -37.093 | 30.476 |
| CNY | 54 | -44 | CNY | -11.963 | 9.647 |
| RON | 8.544 | -6.991 | RON | 3.259 | -2.544 |
| GBP | 873 | -714 | GBP | 8.013 | -6.906 |
| PLN | 570 | -466 | PLN | -5.102 | 4.625 |
Zinsrisiken
In Abhängigkeit von der erwarteten Zinsentwicklung setzt der LEONI-Konzern Instrumente zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos („Cashflow Hedge“) ein. Das Ausmaß des Zinsrisikos des LEONI-Konzerns aus Kreditaufnahmen ergibt sich sowohl aus variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen als auch aus festverzinslichen Schuldscheindarlehen. Für die im November 2018 aufgenommenen variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 182.000 T€ wurden ebenso in gleicher Höhe und mit gleicher Laufzeit Zinsswaps zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Aus diesen Zinsswaps erhält die LEONI AG eine variable Verzinsung in Höhe des 6-Monats-EURIBORs und zahlt einen festen Betrag. Die Zinsswaps sichern die zukünftigen Zinszahlungen der variablen Schuldscheindarlehen ab und weisen eine Restlaufzeit von höchstens fünf Jahren und zehn Monaten auf. Zwischen den Grund- und Sicherungsgeschäften besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Zinsswaps denjenigen der variabel verzinslichen Darlehen entsprechen. Dies gilt für den Nominalbetrag, die Laufzeit, die Zahlungs- und die Zinsanpassungstermine. Das zugrundeliegende Risiko der Zinsswaps ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher wurde für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt.
Die Nominalvolumina und die durchschnittlichen Sicherungskurse dieser Zinsswaps, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, stellten sich im Detail am Bilanzstichtag für die Zinssicherungskontrakte (Passiva) wie folgt dar:
Nominalwert 2022 T€
| Restlaufzeit bis 2 Jahre | Restlaufzeit 2 Jahre bis 6 Jahre | Restlaufzeit 6 Jahre bis 10 Jahre | Summe | Durchschnittlicher Sicherungskurs in % auf Basis des aktuellen Fixing | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsswaps | 174.000 | 8.000 | - | 182.000 | 0,5161 |
Nominalwert 2021 T€
| Restlaufzeit bis 2 Jahre | Restlaufzeit 2 Jahre bis 6 Jahre | Restlaufzeit 6 Jahre bis 10 Jahre | Summe | Durchschnittlicher Sicherungskurs in % auf Basis des aktuellen Fixing | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsswaps | 87.000 | 95.000 | - | 182.000 | 0,5161 |
Die Sicherungsinstrumente, die LEONI in Sicherungsbeziehungen designiert hat, hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:
| Nominalwert | Buchwert | Wertänderung zur Ermittlung der Ineffektivität | |
|---|---|---|---|
| Zinsswaps | |||
| 2022 T€ | 182.000 | 7.644 | 9.227 |
| sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| 2021 T€ | 182.000 | -1.866 | 1.607 |
| sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
Die gesicherten Grundgeschäfte hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:
| 2022 T€ | 2021 T€ | ||
|---|---|---|---|
| Absicherung der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens | Absicherung der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens | ||
| Wertänderung zur Ermittlung der Ineffektivität | 9.227 | Wertänderung zur Ermittlung der Ineffektivität | 1.607 |
| Cashflow Hedge Rücklage | 7.482 | Cashflow Hedge Rücklage | -1.745 |
Die Sicherungsbeziehungen hatten folgende Auswirkungen auf die GuV und das sonstige Ergebnis (OCI):
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust aus Hedging | ||
| Absicherung der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens | 9.227 | 1.607 |
Die Erhöhung des Marktwerts von insgesamt 9.227 T€ (Vorjahr: Erhöhung 1.607 T€) wurde im OCI erfasst. Es ergaben sich weder Unwirksamkeiten noch Umgliederungen in die GuV.
Weitere Erläuterungen
Die beizulegenden Zeitwerte der Zinssicherungsinstrumente (Zinsswaps) wurden auf Basis abgezinster, zukünftiger Cashflows ermittelt. Dabei wurden die für die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze und Volatilitäten verwendet.
Das Kontrahentenrisiko stufen wir als sehr gering ein, da alle Zinsderivate mit nationalen bzw. international tätigen Geschäftsbanken erstklassiger Bonität abgeschlossen wurden. Das Kontrahentenrisiko unterliegt einem regelmäßigen Monitoring. Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilung bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht. LEONI führt eine qualitative Beurteilung durch, ob die Vertragsmodalitäten des Sicherungsinstruments exakt mit denen des gesicherten Grundgeschäfts übereinstimmen. Ineffektivitäten können sich ergeben aus unterschiedlichen Vertragsbedingungen zwischen Zinsswap und gesichertem Grundgeschäft sowie aus Anpassungen für das Ausfallrisiko der Vertragsparteien des Zinsswaps („Credit Value/ Debt Value Adjustments“), die nicht durch Wertänderungen der gesicherten Kredite ausgeglichen werden.
Sensitivität
Zinsen
Das Ergebnis im Konzern ist von der Entwicklung des Marktzinsniveaus abhängig. Eine Änderung des Zinsniveaus würde sich auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Konzerns auswirken. Die von uns durchgeführte Analyse umfasst alle verzinslichen Finanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen. Zinsänderungsrisiken, die sich auf das sonstige Ergebnis auswirken, waren nicht zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Sensitivität der Zinsen gehen wir von einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve aus. Aufgrund der Erwartung eines weiterhin volatilen Zinsumfelds haben wir die Verschiebung nach oben mit 100 Basispunkten und nach unten mit 50 Basispunkten vorgenommen. Dabei wird als Untergrenze ein Zinssatz von Null angewendet.# Konzernanhang 2022
Bezüglich der für uns in diesem Zusammenhang wesentlichen Währungen führt die Verschiebung zu folgenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital:
| Währung | Zinsänderung Eigenkapital | Zinsänderung Ergebnis |
|---|---|---|
| 2022 T€ | ||
| + 1,00 % | - 0,50 % EUR | 2.025 |
| - 999 | ||
| + 1,00 % | - 0,50 % CNY | 779 |
| - 390 | ||
| EUR | -29.697 | -15.707 |
| 2021 T€ | ||
| + 1,00 % | - 0,50 % EUR | 2.973 |
| - 654 | ||
| + 1,00 % | - 0,50 % CNY | 748 |
| - 374 | ||
| EUR | -3.465 | 0 |
| 129 |
Konzernanhang 2022
Risiken aus Rohstoffpreisen
Die Geschäfte im Segment Wire & Cable Solutions sind Risiken aus der Änderung von Rohstoffpreisen, insbesondere Kupfer-, aber auch Gold- und Silberpreisen, ausgesetzt. Aus diesem Grund erfolgt für Gold, Silber und insbesondere Kupfer eine Absicherung der Einkaufspreise für bekannte zukünftige Liefermengen durch Warentermingeschäfte. Diese Warentermingeschäfte werden im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bzw. Einkaufstätigkeit der benötigten Rohstoffe abgeschlossen und werden daher gemäß IFRS 9 nicht als Finanzderivat bilanziert. Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung der Derivate wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Die Risiken aus diesen Derivaten sind für den Konzern von untergeordneter Bedeutung.
130
Konzernanhang 2022
(30) Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden nach Hierarchiestufen stellt sich wie folgt dar:
| Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Parameter | 31.12.2022 T€ | |||
|---|---|---|---|---|
| Notierte Preise auf aktiven Märkten (Stufe 1) | auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2) | nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3) | Summe | |
| Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte | ||||
| Originäre finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte | 69.142 | 69.142 | ||
| Beteiligungen | 1.472 | 1.472 | ||
| Derivative finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | 737 | 5.574 | 6.311 | |
| Derivate mit Hedge-Beziehung | 18.795 | 18.795 | ||
| Zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten | ||||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | 2.036 | 2.036 | ||
| Derivate mit Hedge-Beziehung | 8.809 | 8.809 |
| Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Parameter | 31.12.2021 T€ | |||
|---|---|---|---|---|
| Notierte Preise auf aktiven Märkten (Stufe 1) | auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2) | nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3) | Summe | |
| Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte | ||||
| Originäre finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte | 70.792 | 70.792 | ||
| Beteiligungen | 73 | 73 | ||
| Derivative finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | 52 | 1.472 | 1.524 | |
| Derivate mit Hedge-Beziehung | 2.771 | 2.771 | ||
| Zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten | ||||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | 10.647 | 10.647 | ||
| Derivate mit Hedge-Beziehung | 4.613 | 4.613 |
131
Konzernanhang 2022
Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr fanden Bewegungen zwischen den einzelnen Stufen statt. Für finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die entweder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für die eine Angabe zum beizulegenden Zeitwert im Konzernanhang erfolgt, wurden die folgenden Bewertungsverfahren und Inputfaktoren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet:
- Stufe 1: Für die als Derivat bilanzierten Warentermingeschäfte wird der Börsenkurs zum Stichtag herangezogen.
- Stufe 2: Aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten der im Posten „Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte“ enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr weitgehend den Buchwerten. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. abschläge. Hierbei wird das Kreditrisiko der Vertragspartner durch die Ermittlung von „Credit Value Adjustments“ (CVA) oder „Debt Value Adjustments“ (DVA), auf Basis eines Auf-/ Abschlagsverfahrens berücksichtigt.
132
Konzernanhang 2022
- Stufe 3: Dieser Stufe sind die Beteiligungen zugeordnet, die für den Konzernabschluss der LEONI AG von untergeordneter Bedeutung sind.
(31) Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Basis-Ergebnis je Aktie) berechnete sich wie folgt:
| 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|
| Gesamt- Ergebnis betrag | je Aktie | Gesamt- Ergebnis betrag | |
| T€ | € | T€ | |
| Zähler: Ergebnis vor Steuern | |||
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend | -611.023 | 20.743 | |
| Konzernfehlbetrag | |||
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend | -604.904 | -18,52 | -47.722 |
| Nenner: Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) | 32.669.000 | 32.669.000 |
Die im Umlauf befindlichen Aktien betrugen am 31. Dezember 2022 wie im Vorjahr 32.669.000 Stück und entsprechen den ausgegebenen Aktien. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr gab es keine Verwässerungseffekte.
(32) Honorar des Abschlussprüfers
Die Aufwendungen für Leistungen des bestellten Abschlussprüfers ergeben sich im Geschäftsjahr vor allem aus der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht des Mutterunternehmens sowie aus den Jahresabschlussprüfungen verschiedener Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2022. Weiterhin erfolgte die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2022. Die Erhöhung der Abschlussprüfungsleistungen auf 3.602 T€ ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Geschäftsjahr 2022 zusätzliche Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit Bilanzierungsthemen zur Refinanzierung und der ursprünglich geplanten Veräußerung der BG AM enthalten sind.
133
Konzernanhang 2022
Andere Bestätigungsleistungen beinhalten insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit dem ursprünglich geplanten Refinanzierungskonzept einschließlich einer avisierten Eigenkapitalmaßnahme, welches aufgrund des von STARK Corporation überraschend verweigerten Closings des Verkaufs der BG AM nicht umgesetzt werden konnte. Im Vorjahr waren hier insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Abschlüssen im Rahmen der Veräußerung von WCS-Teilbereichen enthalten.
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Abschlussprüfung | 3.602 | 2.599 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 326 | 1.007 |
| 3.928 | 3.606 |
(33) Personalaufwand und Mitarbeiter*innen
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Löhne und Gehälter | 978.187 | 1.015.950 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 204.800 | 215.604 |
| 1.182.987 | 1.231.554 |
134
Konzernanhang 2022
Im letzteren Posten sind folgende Aufwendungen für Altersversorgung enthalten:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Nettopensionsaufwendungen | 7.111 | 8.301 |
| Kosten für beitragsorientierte Versorgungspläne | 79.791 | 84.927 |
| 86.902 | 93.228 |
Mitarbeiter*innen im Jahresdurchschnitt:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 15.022 | 15.579 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer*innen | 81.343 | 85.892 |
| 96.365 | 101.471 |
Am Bilanzstichtag waren im Konzern 95.090 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 101.372) beschäftigt, davon 91.973 Mitarbeiter*innen im Ausland (Vorjahr: 97.049).
135
Konzernanhang 2022
Weitere Informationen
(34) Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats. Die Vergütung des Vorstands stellte sich wie folgt dar:
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Kurzfristig fällige Leistungen | 4.582 | 3.633 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 2.059 | 584 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 450 |
| 6.641 | 4.667 |
Die kurzfristig fälligen Leistungen enthielten neben der Festvergütung einen variablen Anteil in Höhe von 1.078 T€ (Vorjahr: 1.779 T€). Der Aufwand für die langfristige Vergütungskomponente betrug im Geschäftsjahr 2022 2.059 T€ (Vorjahr: 584 T€). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen 6.641 T€ (Vorjahr: 4.667 T€). Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste im Berichtsjahr 1.573 T€ (Vorjahr: 1.539 T€), die sich ausschließlich aus kurzfristig fälligen Leistungen zusammensetzte.
Arbeitnehmervergütungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Aufgrund ihrer Anstellungsverhältnisse bei LEONI bezogen die Arbeitnehmervertreter*innen des Aufsichtsrats der LEONI AG eine Vergütung. Die Aufwendungen für LEONI daraus betrugen 1.137 T€ (Vorjahr: 549 T€). Am 31. Dezember 2022 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 65 T€ (Vorjahr: 47 T€) aus Dienstverträgen gegenüber den Arbeitnehmervertreter*innen des Aufsichtsrats.
Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder
Die Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebener betrugen im Geschäftsjahr 977 T€ (Vorjahr: 972 T€). Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen Pensionsverpflichtungen (DBO) in Höhe von 15.254 T€ (Vorjahr: 19.164 T€).
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen
Der Konzern hatte im Geschäftsjahr Geschäftsbeziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen. Die Transaktionen mit diesen nahestehenden Unternehmen resultieren aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch und wurden zu marktüblichen Konditionen vorgenommen. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:
136
Konzernanhang 2022
| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Forderungen aus langfristigen Darlehen | 0 | 3.453 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13.387 | 13.983 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.218 | 1.420 |
| Erlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen | 17.008 | 16.619 |
| Käufe und bezogene Dienstleistungen | 105 | 570 |
Darin enthalten sind im Wesentlichen Geschäftsbeziehungen zum chinesischen Joint-Venture in Langfang.
Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Mit Stimmrechtsmitteilung vom 21. Februar 2022 wurde gemeldet, dass der Pierer Industrie AG 20 Prozent der Stimmrechte an der LEONI AG gehören bzw. zugerechnet werden. Mit Stimmrechtsmitteilung vom 20.# Konzernanhang 2022
(35) Abgabe der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG
Im Dezember 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionär*innen durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.leoni.com) dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist zudem im Corporate Governance Bericht enthalten, der im Geschäftsbericht 2022 abgedruckt ist.
(36) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Mit Wirkung zum 10. Januar 2023 hat der LEONI-Aufsichtsrat Herrn Hans-Joachim Ziems erneut als Chief Restructuring Officer (CRO) in den Vorstand bestellt. Er wird LEONI bei der grundlegenden und sehr kurzfristigen Überarbeitung des Refinanzierungskonzepts unterstützen.
Am 30. Januar 2023 gab der Aufsichtsrat bekannt, dass Herr Aldo Kamper, Vorsitzender des Vorstands (CEO) der LEONI AG seit September 2018, das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 31. März 2023 verlassen wird, um kurzfristig eine neue Aufgabe zu übernehmen. Der Aufsichtsrat begann unverzüglich Gespräche zur Regelung der Nachfolge.
Wie in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 3. April 2023 berichtet, konnte sich LEONI mit den Konsortialbanken, wesentlichen Schuldscheingläubigern und Herrn Stefan Pierer¹ auf einen Restrukturierungsplan unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes einigen. Der Restrukturierungsplan wird das Unternehmen wesentlich entschulden und mit frischer Liquidität ausstatten. Es umfasst die folgenden wesentlichen Eckpunkte:
- Ausgewählte Konsortialdarlehensgeber und die beitretenden Schuldscheindarlehensgläubiger der LEONI AG sind bereit, rd. 50 Prozent ihrer betroffenen Forderungen an eine von Herrn Stefan Pierer neu zu gründende Gesellschaft gegen Ausreichung eines Wertaufholungsinstruments zu übertragen. Das durch die von Herrn Stefan Pierer neu gegründete Gesellschaft einzuräumende Wertaufholungsinstrument entspricht einer wirtschaftlichen Beteiligung an der LEONI AG von 45 Prozent. Der Restrukturierungsplan sieht vor, dass die verbleibenden Schuldscheindarlehensgläubiger entweder ebenfalls der Lösung beitreten und 50 Prozent ihrer Forderungen auf die neu gegründete Gesellschaft übertragen oder auf einen entsprechenden Forderungsbetrag verzichten. Der Gesamtbetrag der zu übertragenden oder zu verzichtenden Forderungen beläuft sich damit auf 708 Mio. €.
- Das Grundkapital der LEONI AG wird im Zuge einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung aller Aktien auf null Euro reduziert. Dadurch kommt es zum erfolgsneutralen Verlustausgleich innerhalb des Eigenkapitals ohne Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung. Damit endet die Börsennotierung der Aktien der LEONI AG.
- Im Wege einer Barkapitalerhöhung mit Ausgabe von 50.000.000 auf den Namen lautende neuen Stückaktien mit anteiligem Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € wird durch die von Herrn Stefan Pierer neu gegründete Gesellschaft ein Betrag von 150 Mio. € (einschließlich 100 Mio. € Baragio) an die LEONI AG geleistet. Zusätzlich werden durch die neu zu gründende Gesellschaft die zuvor erworbenen Forderungen in Höhe von bis zu 708 Mio. € als Sachagio in Form eines Erlasses in die Gesellschaft eingebracht. Soweit diese Forderungen werthaltig sind, werden sie in der Kapitalrücklage erfasst, während der nicht werthaltige Teil erfolgswirksam das Eigenkapital stärkt. Im Zuge dieser Kapitalerhöhung, zu der ausschließlich die von Herrn Stefan Pierer neu gegründete Gesellschaft zugelassen werden soll, wird diese Gesellschaft neue Alleingesellschafterin.
- Auf dieser Basis sind die Finanzierungspartner bereit, die verbleibenden Darlehen und Schuldscheine in Höhe von rd. 0,7 Mrd. € bis Ende 2026 zu neuen kommerziellen Bedingungen inkl. Sicherheiten zu prolongieren und so die Durchfinanzierung für die kommenden Jahre sicherzustellen. Als Folge der Umsetzung der Kapitalmaßnahmen wird die LEONI AG neue Liquidität aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 150 Mio. € erhalten und von Finanzverbindlichkeiten in Höhe eines Gesamtbetrages von 708 Mio. € entlastet. Ein Teil der finanzierenden Banken gewährt für die Umsetzung des Konzepts eine Brückenfinanzierung in Höhe von bis zu 60 Mio. €, die aus den durch die Barkapitalerhöhung zufließenden Mitteln zurückzuzahlen ist.
Die LEONI AG hat mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes bereits begonnen und am 31. März 2023 beim Amtsgericht Nürnberg – Restrukturierungsgericht – das Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Die Vorlage des Restrukturierungsplans erfolgte am 8. Mai 2023. Darauf aufbauend fand am 31. Mai 2023 der Erörterungs- und Abstimmungstermin statt. In diesem Zusammenhang wurde dem Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Mehrheit von jeweils mind. 75 Prozent innerhalb von zwei der insgesamt drei Gruppen von Planbetroffenen zugestimmt. Aus diesem Grund sieht der Vorstand gute und deutlich überwiegend wahrscheinliche Aussichten, dass auf Antrag der Gesellschaft die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans (§§ 60ff. StaRUG) und mangels hinreichender Erfolgsaussichten von etwaigen Rechtsmitteln (§§ 64, 66 StaRUG) auch der Eintritt der Rechtskraft des Restrukturierungsplans erfolgen wird. Im Übrigen liegen nach Kenntnis der Gesellschaft keine Anhaltspunkte vor, wonach in der Folge nicht auch alle weiteren Schritte zur Umsetzung der Restrukturierungstransaktion vollzogen werden können. Gleichwohl steht die Umsetzung des Restrukturierungsplans im Wege des StaRUG-Verfahrens unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe, weiterer üblicher Vorbehalte (z. B. die Eintragungen der Kapitalmaßnahmen ins Handelsregister), der rechtskräftigen Bestätigung des Restrukturierungsplans, dem Vorliegen der Volldokumentation der erforderlichen Vertragswerke sowie dem Vollzug der Barkapitalerhöhung. Darüber hinaus bestehen Anfechtungsrisiken aus dem rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan und den Rechtshandlungen, die im Vollzug des Restrukturierungsplans erfolgen (siehe Details hierzu unter Textziffer Grundlagen).
¹ Parteien der Vereinbarungen sind unter anderem die L1-Beteiligungs GmbH, die Pierer Beteiligungs GmbH, die Zweite Pierer Beteiligungs GmbH sowie eine neu zu gründende Gesellschaft, bei denen es sich jeweils um von Stefan Pierer unmittelbar oder mittelbar gehaltene Gesellschaften handelt. Stefan Pierer werden ca. 20 Prozent der Stimmrechte an der LEONI AG zugerechnet. Ferner hat Stefan Pierer selbst ein Equity Commitment im Zusammenhang mit der Umsetzung des Restrukturierungsplans abgegeben. Bei sämtlichen der vorgenannten Parteien handelt es sich um nahestehende Personen der LEONI AG im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG.
Ebenfalls am 03. April 2023 gab der Aufsichtsrat bekannt, dass der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende der LEONI AG, Herr Klaus Rinnerberger, nach Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe künftig Vorstandsvorsitzender (CEO) der LEONI AG werden soll. Herr Hans-Joachim Ziems (CRO) wird bis zum Amtsantritt von Herrn Klaus Rinnerberger die Funktion des Vorstandssprechers übernehmen.
Am gleichen Tag erfolgte das Closing zum Verkauf der j-fiber GmbH, die dem Wire & Cable Solutions Segment zugeordnet ist. Eine bindende Vereinbarung über den Verkauf wurde bereits im Mai 2022 unterzeichnet.
Am 12. April 2023 teilte die LEONI AG mit, dass die laufende Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 ergeben hat, dass für das Geschäftsjahr 2022 aufgrund von erheblichen Wertminderungen in jedem Fall ein Verlust eingetreten ist, der das Grundkapital aufzehrt. Das Unternehmen ging von Wertminderungen im hohen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich aus, die genauen Beträge standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Der Vorstand der LEONI AG hat daher, wie bereits mit Mitteilung vom 29. März 2023 angekündigt, gemäß seiner Verpflichtung nach § 92 Aktiengesetz kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die am 2. Juni 2023 stattfand. In dieser hat der Vorstand den Verlust des Grundkapitals angezeigt.# Konzernanhang 2022
Zur Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wird auf den Risiko- und Chancenbericht im zusammengefassten Lagebericht verwiesen. Darüber hinaus gab es nach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Unterzeichnung dieses Berichts keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns.
141
Nürnberg, 5. Juni 2023
LEONI AG
Der Vorstand
Hans-Joachim Ziems
Dr. Harald Nippel
Dr. Ursula Biernert
Ingo Spengler
142
Anlage zum Anhang
Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2022
| Kapitalanteil in % | I. Vollkonsolidierte Unternehmen |
|---|---|
| 100 | LEONI AG, Nürnberg, Deutschland |
| 100 | LEONI Kabel GmbH, Roth |
| 100 | LEONI Industry Holding GmbH, Nürnberg |
| 100 | Haarländer GmbH, Roth |
| 100 | KB Kabel Beteiligungs-GmbH, Nürnberg |
| 100 | LEONI Cable Assemblies GmbH, Roth |
| 100 | LEONI Draht GmbH, Nürnberg |
| 100 | LEONI HighTemp Solutions GmbH, Halver |
| 100 | LEONI Kerpen GmbH, Stolberg |
| 100 | j-fiber GmbH, Jena |
| 100 | LEONI Bordnetz-Systeme GmbH, Kitzingen 1) |
| 100 | LEONI Kabelsysteme GmbH, Neu-Ulm 1) |
| 100 | LEONI Wiring Systems Spain, S.L.U., Sant Feliu de Llobregat (Barcelona), Spanien |
| 100 | LEONI Italy S.r.l., Felizzano (Alessandria), Italien |
| 100 | LEONI Kabel Polska sp. z o.o., Kobierzyce, Polen |
| 100 | LEONI Kablo ve Teknolojileri Sanayi ve Ticaret Ltd. Sirketi, Nilüfer/Bursa, Türkei |
| 100 | LEONI Wiring Systems Slovakia spol. s r.o., Trencin, Slowakei |
| 100 | LEONI Temco Ltd., Cinderford, Gloucestershire, Großbritannien |
| 100 | LKH LEONI Kábelgyár Hungária Kft., Hatvan, Ungarn |
| 100 | LEONI Wiring Systems Arad S.R.L., Arad, Rumänien |
| 100 | LEONI Wiring Systems France S.A.S., Montigny le Bretonneux, Frankreich |
| 100 | LEONI Wiring Systems Pitesti S.R.L., Bascov, Rumänien |
| 100 | LEONI Wiring Systems RO S.R.L., Bistrita, Rumänien |
| 100 | LEONI Wiring Systems U.K. Ltd., Newcastle-under-Lyme, Staffordshire, Großbritannien |
| 100 | TOV LEONI Wiring Systems UA GmbH, Striy, Ukraine |
| 100 | Leonische Portugal Lda., Lugar de São Martinho, Guimarães, Portugal |
| 100 | LEONI Wiring Systems Czech, s.r.o., Mírová pod Kozákovem, Tschechische Republik |
| 100 | LEONI Slovakia spol. s.r.o.,Trencianska Teplá, Slowakei |
| 100 | OOO LEONI RUS, Zavolzhye, Russland |
| 100 | LEONI Wiring Systems Southeast d.o.o., Prokuplje, Serbien |
| 100 | LEONI Bulgaria EOOD, Pleven, Bulgarien |
| 100 | LEONI Wiring System Poland sp.z.o.o, Ostrzeszów, Polen |
| 100 | LEONI Cable Maroc SARL, Aïn Sebâa, Casablanca, Marokko |
| 100 | LEONI Cable (China) Co., Ltd., Changzhou, China |
| 100 | LEONI Wire (Changzhou) Co. Ltd., Changzhou, China |
| 100 | Leonische Holding, Inc., Wilmington, Delaware, USA |
| 100 | LEONI Cable, Inc., Troy, Michigan, USA |
| 100 | LEONI Cable S.A. de C.V., Cuauhtémoc, Chihuahua, Mexiko |
| 100 | LEONI Cable de Chihuahua S.A. de C.V., Cuauhtémoc, Chihuahua, Mexiko |
| 100 | LEONI Wire, Inc., Chicopee, Massachusetts, USA |
| 100 | LEONI Wire & Cable Solutions Japan K.K., Atsugi-shi, Kanagawa, Japan |
| 100 | LEONI Automotive do Brasil Ltda., Itú, São Paulo, Brasilien |
| 100 | LEONI Electrical Systems (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China |
| 100 | LEONI Wiring Systems (Tieling) Co., Ltd., Tieling, China |
| 100 | LEONI Wiring Systems Tunisia SARL, M’Saken-Sousse, Tunesien |
| 100 | LEONI Wiring Systems Ain Sebaa S.A., Aïn Sebâa, Casablanca, Marokko |
| 100 | LEONI Wiring Systems Bouskoura S.A., Bouskoura, Casablanca, Marokko |
| 100 | LEONI Wiring Systems Berrechid S.A., Berrechid, Marokko |
| 100 | LEONI Wiring Systems de Durango S.A. de C.V., Durango, Mexiko |
| 100 | LEONI Wiring Systems Egypt S.A.E., Nasr City, Kairo, Ägypten |
| 100 | LEONI Wiring Systems, Inc., Tucson, Arizona, USA |
| 100 | LEONI Wiring Systems Mexicana S.A. de C.V., Hermosillo, Mexiko |
| 100 | LEONI Wiring Systems de Yucatán S.A. de C.V., Mérida, Mexiko |
| 100 | LEONI Wiring Systems Services de Hermosillo S.A. de C.V.,Hermosillo, Mexiko |
| 100 | LEONI Wiring Systems de Paraguay S.R.L., San Lorenzo, Paraguay |
| 100 | LEONI Wiring Systems (Pune) Pvt. Ltd., Pune, Maharashtra, Indien |
| 100 | LEONI Wiring Systems Korea, Inc., Busan (Jisa-dong), Korea |
| 100 | LEONI Electrical Systems (Jining) Co., Ltd., Jining, China |
| 100 | LEONI Electrical Systems (Penglai) Co., Ltd., Penglai, China |
| II. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | |
| 50 | Intedis GmbH & Co. KG, Kitzingen,, Deutschland |
| 50 | Intedis Verwaltungs-GmbH, Kitzingen, Deutschland |
| 50 | Langfang LEONI Wiring Systems Co., Ltd., Sanhe City, Hebei Province, China |
| 38 | j-fiber Hengtong GmbH, Jena, Deutschland |
| 1) | Gesellschaften, die von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. |
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