Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 18, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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| EUR | Geschäftsjahr EUR | Vorjahr EUR | |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 7.132.370,28 | 3.470.404,85 | |
| 2. Bestandsveränderung der Wertpapiere des Handelsbestandes und des Anlagebestandes | 7.075.529,83 | 3.639.565,45 | |
| 3. Gesamtleistung | 56.840,45 | $-169.160,60$ | |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | 5.777,12 | 10.179,92 | |
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 24.000,00 | 24.000,00 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 59,69 | 51,61 | |
| 24.059,69 | 24.051,61 | ||
| 6. Abschreibungen | |||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 2.627,00 | 4.179,00 | |
| 7. sonstige betriebliche Aufwendungen | 129.840,98 | 152.084,81 | |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 199.404,11 | 372.407,39 | |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 5.482,54 | 298,94 | |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 373.215,41 | 1.313.614,67 | |
| - davon aus Währungsumrechnung EUR 5.504,10 (Vorjahr EUR 0,00) | |||
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 142.180,03 | 56.196,29 | |
| 12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | $-404.418,89$ | $-1.336 .400,73$ | |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 10.140,78 | 13.667,27 | |
| 14. Ergebnis nach Steuern | $-414.559,67$ | $-1.350 .068,00$ | |
| 15. Jahresfehlbetrag | $-414.559,67$ | $-1.350 .068,00$ | |
| 16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 1.295.641,25 | |
| 17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | $-567.787,07$ | 0,00 | |
| 18. Einstellungen in Gewinnrücklagen | |||
| a) in andere Gewinnrücklagen | 0,00 | $-186.000,00$ | |
| 19. Ausschüttung | 0,00 | $-327.360,32$ | |
| 20. Bilanzverlust | $-982.346,74$ | $-567.787,07$ |
Der Jahresabschluss der KST Beteiligungs AG wird nach den Vorschriften des AktG sowie des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt.
Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Rechnungslegung erfolgt nach HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraussetzung des § 250 HGB angesetzt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen (going concern).
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen.
Seit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wird bei der Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der degressiven bzw. linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Zugänge werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet.
Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Bei der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte die Bewertung jeweils zum Nominalbetrag.
Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalbetrag.
Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Für auf fremde Währung lautende Positionen wurden folgende Umrechnungskurse zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt:
EUR/USD 1,105
EUR/CHF 0,926
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Wertpapiere des Anlagevermögens
Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen werden muss. Auf die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im Jahresabschluss auf fünf Wertpapiere Abschreibungen in Höhe von EUR 319.308,22 (Vorjahr EUR 974.916,13) vorgenommen. Weitere Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, auch wenn der Zeitwert der Papiere unter dem bilanzierten Wert liegt, da aus Sicht der Gesellschaft keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Der Buchwert des Aktienbestandes beträgt EUR 4.632.051,17, der Zeitwert EUR 4.351.303,91. Außerdem werden festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen mit einem Buchwert von EUR 2.263.377,12 gehalten, deren Zeitwert EUR 2.277.540,00 beträgt. Es wurden drei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 3.607.657,73 verpfändet.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden die im Finanzanlagevermögen befindlichen ADRs russischer Emittenten im Einklang mit dem vom IDW veröffentlichen fachlichen Hinweis zum Thema Ukraine-Krieg aufwandswirksam ausgebucht, da die Gesellschaft durch Beschränkungen in ihrer Verfügungsgewalt über die ADRs sowie die weggefallene Fruchtziehungsmöglichkeit so eingeschränkt ist, dass diese ihr nicht mehr zuzurechnen sind und somit nicht mehr in der Bilanz der Gesellschaft als Vermögensgegenstand angesetzt werden können. Der sich aus der Ausbuchung ergebende Aufwand wurde bei den Abschreibungen aus Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens ausgewiesen.
Die im Finanzanlagevermögen befindlichen drei ADRs russischer Emittenten wurden im Geschäftsjahr 2022 in einem Volumen von EUR 684.729,48 ausgebucht.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Zinsabgrenzungspositionen auf im Anlagevermögen gehaltenen Anleihen sowie Steuererstattungsansprüche.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr EUR 0,00).
Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder ggf. zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Es wurden zwei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 1.040.711,62 verpfändet.
Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten, die jeweils mit dem Nennwert angesetzt wurden und bis auf Guthaben mit EUR 352.621,32 zur freien Verfügung stehen.
Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zum Nennwert angesetzt. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Beiträge für das Jahr 2024.
Die aktive latente Steuer mit EUR 431.625,00 wurde auf Verlustvorträge gebildet. Bestehende steuerliche Verlustvorträge können in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich zur Steuerminderung genutzt werden. Die Bewertung erfolgte auf Basis der individuellen Steuerplanung.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien im rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu 500.000 eigene Aktien zurückzukaufen und zu den von der Hauptversammlung beschlossen Zwecken zu verwenden. Die ordentliche Hauptversammlung von 27. Juni 2022 hat diese Ermächtigung aufgehoben und den Vorstand zum Rückkauf von bis zu 500.000 eigenen Aktien bis zum 26. Juni 2027 ermächtigt.
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 323.424 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 1,607. Dies entspricht 6,47 Prozent des Grundkapitals.
Der Bestand an eigenen Aktien jeweils zum Quartalsende ergibt sich wie folgt:
| Datum | Erwerb | Anteil Grund- kapital |
Anschaffungs- kosten in Euro |
End- bestand |
|---|---|---|---|---|
| $\mathbf{0 1 . 0 1}$. | $\mathbf{3 2 3 . 4 2 4}$ | $\mathbf{6 , 4 7 \%}$ | $\mathbf{5 1 9 . 7 5 6 , 3 9}$ | $\mathbf{3 2 3 . 4 2 4}$ |
| Q1/23 | 0 | $0,00 \%$ | 519.756,39 | 323.424 |
| Q2/23 | 0 | $0,00 \%$ | 519.756,39 | 323.424 |
| Q3/23 | 0 | $0,00 \%$ | 519.756,39 | 323.424 |
| Q4/23 | 0 | $0,00 \%$ | 519.756,39 | 323.424 |
| $\mathbf{3 1 . 1 2}$. | $\mathbf{3 2 3 . 4 2 4}$ | $\mathbf{6 , 4 7 \%}$ | $\mathbf{5 1 9 . 7 5 6 , 3 9}$ | $\mathbf{3 2 3 . 4 2 4}$ |
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 20. September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 20. September 2025 um bis zu EUR 2.500.000,00 bedingt zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020), die an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 emittiert werden, gewährt werden.
Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 2.106.599,01 setzt sich aus dem Agio von insgesamt EUR 566.599,01 aus Kapitalerhöhungen sowie einem Einstellungsbetrag von EUR 1.540.000,00 aufgrund der in den Jahren 2007, 2015 und 2020 durchgeführten Kapitalherabsetzungen zusammen.
Das ausgewiesene Bilanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| Jahresfehlbetrag | -414.559,67 EUR |
|---|---|
| Verlustvortrag | -567.787,07 EUR |
| Bilanzverlust | -982.346,74 EUR |
Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Eine Kontokorrentdarlehensvereinbarung im Volumen von bis zu EUR 405.900,00 wurde zum Bilanzstichtag mit EUR 404.392,36 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurde ein Wertpapierdepot mit einem Buchwert in Höhe von EUR 985.858,60 verpfändet
Ein Darlehen im Volumen von EUR 2.500.000,00 wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 2.500.000,00 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurden zwei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 3.662.510,75 sowie zwei Bankguthaben mit einem Nennwert von EUR 352.621,32 verpfändet.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und betreffen:
Die Restlaufzeit sämtlicher sonstiger Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.
| Restlaufzeit $<1$ Jahr EUR |
1 - 5 Jahre EUR |
$>5$ Jahre EUR |
Summe EUR |
davon gesichert EUR |
Art und Form der Sicherheiten | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
$2.904 .392,36$ | - | - | $2.904 .392,36$ | $2.904 .392,36$ | Wertpapiere im Depot, Bankguthaben |
| Sonstige Verbindlichkeiten | $87.123,24$ | - | - | $87.123,24$ | - | - |
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr auf fünf Wertpapiere im Anlagevermögen in Höhe von EUR 319.308,22 (Vorjahr EUR 974.916,13) vorgenommen.
Auf die Wertpapiere des Handelsbestandes war gemäß dem strengen Niederstwertprinzip eine Abschreibung in Höhe von EUR 53.907,19 (Vorjahr EUR 338.698,54) vorzunehmen. Hierbei wurden Abschreibungen auf Wertpapiere in Fremdwährung mit EUR 53.021,79 vorgenommen, davon betreffen EUR 63.718,92 negative Kursdifferenzen, EUR 5.504,10 negative Währungsdifferenzen sowie EUR 16.201,23 kompensierende positive Währungsdifferenzen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Aus Mietverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls keine Verpflichtungen (Vorjahr EUR 0,00).
Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Verträge, aus denen sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben, bestehen nicht.
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter.
Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19241 eingetragen.
Der gemäß §268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag betrifft in Höhe von EUR 431.625,00 (Vorjahr EUR 431.625,00) die aktiven latenten Steuern.
Die Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, hat am 20. Februar 2015 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der KST Beteiligungs AG gehört.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden unter der Bilanzposition "Finanzanlagen, Wertpapiere des Anlagevermögens", die Wertpapiere des Handelsbestandes unter der Bilanzposition "Wertpapiere, sonstige Wertpapiere" ausgewiesen.
Stuttgart, den 9. Januar 2024
KST Beteiligungs AG
Der Vorstand
An die KST Beteiligungs AG, Stuttgart
Wir haben den Jahresabschluss KST Beteiligungs AG, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
BW Revision GmbH $\cdot$ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft $\cdot$ Kelterstraße 69 $\cdot$ 73265 Dettingen unter Teck Telefon + 49 (0) 7021.50399-0 $\cdot$ Telefax + 49 (0) 7021.50399-49 $\cdot$ E-Mail [email protected] $\cdot$ Internet www.ww-p.de
Anlage 4
Seite 3
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Seite 4
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dettingen unter Teck, den 29. Januar 2024
BW Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dipl.-oec. Bernd Wügner
Wirtschaftsprüfer
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
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