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K+S AG Environmental & Social Information 2021

Jul 13, 2021

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Environmental & Social Information

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Finanzbericht: 28576864

K+S Aktiengesellschaft

Kassel

Konzernzahlungsbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

KONZERNZAHLUNGSBERICHT

2020

1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

Die K+S AKTIENGESELLSCHAFT ist eine nach deutschem Recht gegründete und beim Amtsgericht Kassel unter der Registernummer HRB 2669 eingetragene börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bertha-von-Suttner-Str. 7, 34131 Kassel, Deutschland.

Als Mutterunternehmen der K+S GRUPPE hält die K+S AKTIENGESELLSCHAFT direkt oder indirekt die Anteile der Tochtergesellschaften der K+S GRUPPE im In- und Ausland.

Die K+S AKTIENGESELLSCHAFT unterliegt den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).

2. HINTERGRUND

Zur Schaffung von Transparenz über geleistete Zahlungen von Unternehmen an ressourcenreiche Länder hat die Europäische Union (EU) mit der Richtlinie 2013/​34/​EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (ABI. L 182 vom 29. Juni 2013, S. 19, so genannte EU-Bilanzrichtlinie) Regelungen geschaffen, welche Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie zur Berichterstattung über bestimmte, an staatliche Stellen geleistete Zahlungen in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten verpflichten. Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie sind Unternehmen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen bestimmten Stoffen tätig sind.

Die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in nationales Recht erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes - BilRUG am 23. Juli 2015. Mit den §§ 341q ff. HGB wurden diese Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert und sind für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften auf Geschäftsjahre, welche nach dem 23. Juli 2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden.

Als Mutterunternehmen ist die K+S AKTIENGESELLSCHAFT aufgrund der vorstehend genannten Gesetzesänderung verpflichtet, einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen und in diesem über bestimmte Zahlungen der berichtspflichtigen Gesellschaften der K+S GRUPPE an staatliche Stellen Bericht zu erstatten. Die Einbeziehung eines Unternehmens in einen Konzernzahlungsbericht hat befreiende Wirkung für die Zahlungsberichterstattung auf Einzelgesellschaftsebene.

3. TÄTIGKEITEN IN DER MINERALGEWINNENDEN INDUSTRIE

Die Aktivitäten der K+S GRUPPE sind unterteilt in die operativen Einheiten "Europe+" und "Americas" und umfassen mitunter Tätigkeiten, die der mineralgewinnenden Industrie zuzurechnen sind. Die K+S GRUPPE gewinnt Rohstoffe im konventionellen Bergbau unter und über Tage sowie durch Solung (Solungsbergbau). Zudem wird Salz durch die Verdunstung von salzhaltigem Wasser, meist Meerwasser, gewonnen. Die Kali- und Steinsalzlagerstätten der K+S GRUPPE befinden sich entweder in unserem Eigentum oder wir verfügen über entsprechende Lizenzen bzw. ähnliche Rechte, die den Abbau oder die Solung der Rohstoffvorräte ermöglichen und langfristig absichern. Tochtergesellschaften der K+S AKTIENGESELLSCHAFT, die mineralgewinnende Tätigkeiten aufweisen, wurden in den Konzernzahlungsbericht einbezogen.

4. GRUNDSÄTZE DER BERICHTERSTATTUNG

ALLGEMEINES

Der Konzernzahlungsbericht der K+S AKTIENGESELLSCHAFT wird in Euro aufgestellt. Das Berichtsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei den angegebenen Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten

Im Folgenden werden die in den Konzernzahlungsbericht einzubeziehenden Gesellschaften gelistet:

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K+S AKTIENGESELLSCHAFT
K+S MINERALS AND AGRICULTURE GMBH
FRISIA ZOUT B.V.
K+S WINDSOR SALT LIMITED
K+S POTASH CANADA GP
MORTON SALT, INC.
MORTON BAHAMAS LTD.
SALINA DIAMANTE BRANCO LTDA.
COMPANIA MINERA PUNTA DE LOBOS LTDA,

Der Konzernzahlungsbericht bezieht sich auf die fortgeführte und die nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit der K+S Gruppe.

Der Konzernzahlungsbericht der K+S AKTIENGESELLSCHAFT wird gemäß den Vorschriften des HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit zudem ab dem 30. Juni 2021 auf der Homepage der K+S GRUPPE unter www.kpluss.com in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN

Gemäß § 341r Nr. 1 HGB umfassen Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen, die in Anhang I Abschnitt B Abteilung 05 bis 08 der Verordnung (EG) Nr. 1893/​2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/​90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABI. L 393 vom 30. Dezember 2006, S. 1) aufgeführt sind.

Zahlungen sind alle als Geldleistung oder Sachleistung entrichteten Beträge im Zusammenhang mit Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie wenn sie gemäß § 341r Nr. 3 HGB auf einem der nachfolgend bezeichneten Gründe beruhen:

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a. Produktionszahlungsansprüche,
b. Steuern, die auf die Erträge, die Produktion oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften erhoben werden; ausgenommen sind Verbrauchsteuern, Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern sowie Lohnsteuern der in Kapitalgesellschaften beschäftigten Arbeitnehmer und vergleichbare Steuern,
c. Nutzungsentgelte,
d. d. Dividenden und andere Gewinnausschüttungen aus Gesellschaftsanteilen,
e. Unterzeichnungs-, Entdeckungs- und Produktionsboni,
f. f. Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren sowie sonstige Gegenleistungen für Lizenzen oder Konzessionen sowie
g. Zahlungen für die Verbesserung der Infrastruktur.

Staatliche Stellen sind gemäß § 341r Nr. 4 HGB nationale, regionale oder lokale Behörden eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaats einschließlich der von einer Behörde kontrollierten Abteilungen oder Agenturen sowie Unternehmen, auf die eine dieser Behörden im Sinne von § 290 HGB beherrschenden Einfluss ausüben kann.

Projekte im Sinne des § 341r Nr. 5 HGB stellen die Zusammenfassung operativer Tätigkeiten dar, die die Grundlage für Zahlungsverpflichtungen gegenüber einer staatlichen Stelle bilden und sich richten nach

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a. einem Vertrag, einer Lizenz, einem Mietvertrag, einer Konzession oder einer ähnlichen rechtlichen Vereinbarung oder
b. einer Gesamtheit von operativ und geografisch verbundenen Verträgen, Lizenzen, Mietverträgen oder Konzessionen oder damit verbundenen Vereinbarungen mit einer staatlichen Stelle, die im Wesentlichen ähnliche Bedingungen vorsehen.

AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE

In den Konzernzahlungsbericht wurden Zahlungen einbezogen, welche aus Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffgewinnung und Weiterentwicklung oder diesen vorgelagerten Tätigkeiten, beispielsweise aus Exploration, Prospektion oder Entdeckung, resultieren und den auf Seite 3 genannten Zahlungsarten zuordenbar sind. Darüber hinaus geleistete sonstige Zahlungen an staatliche Stellen, welche keinen unmittelbaren Zusammenhang zu Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie aufweisen, liegen außerhalb des Anwendungsbereichs und sind nicht in den Konzernzahlungsbericht einzubeziehen.

Die berichteten Zahlungen reflektieren den tatsächlichen Zahlungsabfluss der in den Konzernzahlungsbericht einbezogenen Unternehmen im Berichtsjahr.

Rückzahlungen einer staatlichen Stelle mindern die Höhe der zu berichtenden Zahlungen, sofern Zahlung und korrespondierende Rückzahlung innerhalb des gleichen Berichtszeitraumes liegen und demselben Sachverhalt entspringen. Rückzahlungen, welche aus Zahlungen in vorhergehenden Jahren resultieren, werden nicht berücksichtigt.

Wird eine Zahlung sowohl aufgrund von Tätigkeiten in Zusammenhang mit der mineralgewinnenden Industrie, als auch aufgrund von sonstigen Tätigkeiten geleistet, ist auf den Schwerpunkt der Zahlung abzustellen. Eine Einbeziehung der Zahlung in den Konzernzahlungsbericht erfolgt, sofern der Schwerpunkt der Zahlung aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit der mineralgewinnenden Industrie resultiert. Eine künstliche Aufteilung der Zahlung in einen von der Berichtspflicht erfassten und einen nicht erfassten Teil wird nicht vorgenommen.

Zahlungen, welche nicht ausschließlich einem Projekt zuordenbar sind, werden als "Nicht-projektbezogene Zahlungen" ausgewiesen. Projekte werden bei der K+S GRUPPE gleichgesetzt mit Werke.

Die K+S GRUPPE hat im Berichtsjahr keine Sachleistungen an staatliche Stellen für Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie geleistet.

In einer Fremdwährung (nicht Euro) geleistete Zahlungen wurden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung umgerechnet (= Transaktionskurs).

Aus Gründen der Wesentlichkeit dürfen staatliche Stellen, an welche im Berichtsjahr insgesamt weniger als 100.000 Euro gezahlt wurden, im Konzernzahlungsbericht unberücksichtigt bleiben. Diese Wesentlichkeitsgrenze wird in Anspruch genommen.

Freiwillig in den Konzernzahlungsbericht einbezogene Zahlungen sind explizit gekennzeichnet. Bei freiwillig ausgewiesenen Zahlungen erfolgt ein aggregierter Ausweis auf Länderebene. Es erfolgt keine Differenzierung nach staatlichen Stellen, unterteilt nach Projekten.

5. ZAHLUNGEN

KONZERNÜBERBLICK

Die folgende Übersicht zeigt die im Berichtsjahr geleisteten Zahlungen der K+S GRUPPE an staatliche Stellen unterteilt nach Ländern und Zahlungsarten. Die jeweils begünstigten staatlichen Stellen können den Länderübersichten entnommen werden.

K+S GRUPPE

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in Euro Steuern 1 Nutzungsentgelte 2 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 3 Gesamt
Deutschland - * 110.950 1.072.909 1.183.859
Kanada 11.725.269 2.845.961 14.175.375 28.746.605
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) 5.437.846 - 869.420 6.307.266
Chile 1.389.082 - - 1.389.082
Bahamas - - 429.297 429.297
Gesamt 18.552.197 2.956.911 16.547.001 38.056.109

1 Gemäß § 341r Nr. 3 b) HGB.

2 Gemäß § 341r Nr. 3 c)HGB.

5 Gemäß § 341r Nr. 3f)HGB.

* Zwischen der K+S AKTIENGESELLSCHAFT und dem überwiegenden Teil ihrer inländischen Tochtergesellschaften besteht ein gewerbe- und körperschaftsteuerliches Organschaftsverhältnis. Als Organträgerin leistet die K+S AKTIENGESELLSCHAFT regelmäßig Zahlungen für diese Organgesellschaften. Ein Teil dieser Zahlungen ist auf Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie zurückzuführen. Eine Analyse des Schwerpunktes hat ergeben, dass der überwiegende Teil der Zahlungen der Organträgerin nicht aus Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie resultiert, sondern aus den Bereichen Herstellung und Vertrieb von Düngemitteln und Produkten für industrielle Anwendungen sowie den Entsorgungsaktivitäten zur untertägigen Beseitigung und Verwertung von Abfällen und sonstigen Dienstleistungen. Folglich liegen diese Zahlungen außerhalb des Anwendungsbereichs und sind nicht in der oben abgebildeten Tabelle enthalten, werden jedoch im Folgenden freiwillig auf kumulierter Ebene berichtet:

Im Berichtsjahr wurden von der K+S AKTIENGESELLSCHAFT Ertragsteuerzahlungen in Höhe von 1.539.594 Euro getätigt.

LÄNDERÜBERBLICK

Die Länderübersichten zeigen die im Berichtsjahr getätigten Zahlungen an staatliche Stellen unterteilt nach Projekten und Zahlungsarten.

DEUTSCHLAND

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in Euro Nutzungsentgelte 1 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 2 Gesamt
HCC-Hessisches Competence Center, Wiesbaden, Hessen 990.093
Neuhof-Ellers - 313.298 313.298
Werra - 676.795 676.795
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt 193.766
Bernburg 110.950 - 110.950
Braunschweig-Lüneburg - 82.734 82.734
Zielitz - 82 82
Gesamt 110.950 1.072.909 1.183.859

1 Gemäß § 341r Nr. 3 c) HGB.

2 Gemäß § 341r Nr. 3 f) HGB.

KANADA

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in Euro Steuern 1 Nutzungsentgelte 2 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 3 Gesamt
Department of Natural Resources, Halifax, Nova Scotia 129.593
Pugwash - - 129.593 129.593
Ministry of Finance, Oshawa, Ontario 8.751.354
Nicht-projektbezogene Zahlungen 7.782.709 - - 7.782.709
Ojibway - - 968.645 968.645
Ministry of Finance, Regina, Saskatchewan 7.573.878
Bethune - - 7.573.878 7.573.878
Ministry of the Economy, Regina, Saskatchewan 5.503.129
Bethune - - 5.349.874 5.349.874
Regina - - 153.255 153.255
Revenu Quebec, Montreal, Quebec 1.254.999
Nicht-projektbezogene Zahlungen 1.254.999 - - 1.254.999
Revenu Quebec, Quebec, Quebec 2.687.561
Nicht-projektbezogene Zahlungen 2.687.561 - - 2.687.561
Sask Water, Moose Jaw, Saskatchewan 2.455.949
Bethune - 2.455.949 - 2.455.949
Water Security Agency, Moose Jaw, Saskatchewan 390.142
Bethune - 390.011 131 390.142
Gesamt 11.725.269 2.845.961 14.175.375 28.746.605

1 Gemäß § 341r Nr. 3 b) HGB.

2 Gemäß § 341r Nr. 3 c) HGB.

3 Gemäß § 341r Nr. 3f) HGB.

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA (USA)

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in Euro Steuern 1 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 2 Gesamt
Internal Revenue Service, Odgen, Utah 5.437.846
Nicht-projektbezogene Zahlungen 5.437.846 - 5.437.846
Ohio Department of Natural Resources, Sandusky, Ohio 458.474
Fairport - 458.474 458.474
State of Utah Department of Natural Resources, Salt Lake City, Utah 296.689
Grantsville - 296.689 296.689
Arizona Department of Revenue, Phoenix, Arizona 114.257
Glendale - 114.257 114.257
Gesamt 5.437.846 869.420 6.307.266

1 Gemäß § 341r Nr. 3 b) HGB.

2 Gemäß § 341r Nr. 3 f) HGB.

CHILE

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in Euro Steuern 1 Gesamt
Tesoreria General de la República, Santiago de Chile, Región Metropolitana 1.389.082
Nicht-projektbezogene Zahlungen 1.389.082 1.389.082
Gesamt 1.389.082 1.389.082

1 Gemäß § 341r Nr.3b) HGB.

BAHAMAS

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in Euro Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren 1 Gesamt
Ministry of Finance, Nassau, New Providence 429.297
Inagua 429.297 429.297
Gesamt 429.297 429.297

1 Gemäß § 341r Nr. 3 f) HGB.

Kassel, 30 Juni 2021

K+S AKTIENGESELLSCHAFT

DER VORSTAND