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K+S AG Audit Report / Information 2024

Jul 4, 2025

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Audit Report / Information

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Publication

K+S Aktiengesellschaft

Kassel

Konzernzahlungsbericht nach HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

Die K+S Aktiengesellschaft ist eine nach deutschem Recht gegründete und beim Amtsgericht Kassel unter der Registernummer HRB 2669 eingetragene börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bertha-von-Suttner-Str. 7, 34131 Kassel, Deutschland.

Als Mutterunternehmen der K+S Gruppe hält die K+S Aktiengesellschaft direkt oder indirekt die Anteile der Tochtergesellschaften der K+S Gruppe im In- und Ausland.

Die K+S Aktiengesellschaft unterliegt den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).

HINTERGRUND

Gemäß §§ 341q ff. HGB sind Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften zur Berichterstattung über bestimmte, an staatliche Stellen geleistete Zahlungen in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie verpflichtet. Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie sind Unternehmen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen bestimmten Stoffen tätig sind.

Als Mutterunternehmen ist die K+S Aktiengesellschaft aufgrund der vorstehenden Regelungen verpflichtet, einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen und in diesem über bestimmte Zahlungen der berichtspflichtigen Gesellschaften der K+S Gruppe an staatliche Stellen Bericht zu erstatten. Die Einbeziehung eines Unternehmens in einen Konzernzahlungsbericht hat befreiende Wirkung für die Zahlungsberichterstattung auf Einzelgesellschaftsebene.

TÄTIGKEITEN IN DER MINERALGEWINNENDEN INDUSTRIE

Die Aktivitäten der K+S Gruppe umfassen mitunter Tätigkeiten, die der mineralgewinnenden Industrie zuzurechnen sind. Die K+S Gruppe gewinnt Rohstoffe im konventionellen Bergbau unter Tage sowie durch Solung (Solungsbergbau). Die Kali- und Steinsalzlagerstätten der K+S Gruppe befinden sich entweder im Eigentum der K+S Gruppe oder es wird über entsprechende Lizenzen bzw. ähnliche Rechte verfügt, die den Abbau oder die Solung der Rohstoffvorräte ermöglichen und langfristig absichern.

Tochtergesellschaften der K+S Aktiengesellschaft, die mineralgewinnende Tätigkeiten aufweisen, wurden in den Konzernzahlungsbericht einbezogen.

GRUNDSÄTZE DER BERICHTERSTATTUNG

ALLGEMEINES

Der Konzernzahlungsbericht der K+S Aktiengesellschaft wird in Euro (€) aufgestellt. Das Berichtsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei den angegebenen Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.

Im Folgenden werden die in den Konzernzahlungsbericht einzubeziehenden Gesellschaften gelistet:

+ K+S Aktiengesellschaft
+ K+S Minerals and Agriculture GmbH
+ Frisia Zout B.V.
+ K+S Potash Canada GP

Der Konzernzahlungsbericht der K+S Aktiengesellschaft wird gemäß den Vorschriften des HGB im Unternehmensregister veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit zudem ab Ende Juni 2025 auf der Homepage der K+S Gruppe unter www.kpluss.com in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN

Gemäß § 341r Nr. 1 HGB umfassen Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl -, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen, die in Anhang | Abschnitt B Abteilung 05 bis 08 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABI. L 393 vom 30. Dezember 2006, S. 1) aufgeführt sind.

Zahlungen sind alle als Geldleistung oder Sachleistung entrichteten Beträge im Zusammenhang mit Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie, wenn sie gemäß § 341r Nr. 3 HGB auf einem der nachfolgend bezeichneten Gründe beruhen:

a. Produktionszahlungsansprüche,
b. Steuern, die auf die Erträge, die Produktion oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften erhoben werden; ausgenommen sind Verbrauchsteuern, Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern sowie Lohnsteuern der in Kapitalgesellschaften beschäftigten Arbeitnehmer und vergleichbare Steuern,
c. Nutzungsentgelte,
d. Dividenden und andere Gewinnausschüttungen aus Gesellschaftsanteilen,
e. Unterzeichnungs-, Entdeckungs- und Produktionsboni,
f. Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren sowie sonstige Gegenleistungen für Lizenzen oder Konzessionen sowie
g. Zahlungen für die Verbesserung der Infrastruktur.

Staatliche Stellen sind gemäß § 341r Nr. 4 HGB nationale, regionale oder lokale Behörden eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaats einschließlich der von einer Behörde kontrollierten Abteilungen oder Agenturen sowie Unternehmen, auf die eine dieser Behörden im Sinne von § 290 HGB beherrschenden Einfluss ausüben kann.

Projekte im Sinne des § 341r Nr. 5 HGB stellen die Zusammenfassung operativer Tätigkeiten dar, die die Grundlage für Zahlungsverpflichtungen gegenüber einer staatlichen Stelle bilden und sich richten nach

+ einem Vertrag, einer Lizenz, einem Mietvertrag, einer Konzession oder einer ähnlichen rechtlichen Vereinbarung

oder

+ einer Gesamtheit von operativ und geografisch verbundenen Verträgen, Lizenzen, Mietverträgen oder Konzessionen oder damit verbundenen Vereinbarungen mit einer staatlichen Stelle, die im Wesentlichen ähnliche Bedingungen vorsehen.

AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE

In den Konzernzahlungsbericht wurden Zahlungen einbezogen, die aus Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffgewinnung und Weiterentwicklung oder diesen vorgelagerten Tätigkeiten, beispielsweise aus Exploration, Prospektion oder Entdeckung, resultieren und den vorgenannten Zahlungsarten zuordenbar sind. Darüber hinaus geleistete sonstige Zahlungen an staatliche Stellen, welche keinen unmittelbaren Zusammenhang zu Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie aufweisen, liegen außerhalb des Anwendungsbereichs und sind nicht in den Konzernzahlungsbericht einzubeziehen.

Die berichteten Zahlungen reflektieren den tatsächlichen Zahlungsabfluss der in den Konzernzahlungsbericht einbezogenen Unternehmen im Berichtsjahr.

Rückzahlungen einer staatlichen Stelle mindern die Höhe der zu berichtenden Zahlungen, sofern Zahlung und korrespondierende Rückzahlung innerhalb des gleichen Berichtszeitraumes liegen und demselben Sachverhalt entspringen. Rückzahlungen, welche aus Zahlungen in vorhergehenden Jahren resultieren, werden nicht berücksichtigt.

Wird eine Zahlung sowohl aufgrund von Tätigkeiten in Zusammenhang mit der mineralgewinnenden Industrie als auch aufgrund von sonstigen Tätigkeiten geleistet, ist auf den Schwerpunkt der Zahlung abzustellen. Eine Einbeziehung der Zahlung in den Konzernzahlungsbericht erfolgt, sofern der Schwerpunkt der Zahlung aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit der mineralgewinnenden Industrie resultiert. Eine künstliche Aufteilung der Zahlung in einen von der Berichtspflicht erfassten und einen nicht erfassten Teil wird nicht vorgenommen.

Zahlungen, welche nicht ausschließlich einem Projekt zuordenbar sind, werden als „Nicht-projektbezogene Zahlungen“ ausgewiesen. Projekte werden bei der K+S Gruppe gleichgesetzt mit Werken.

Die K+S Gruppe hat im Berichtsjahr keine Sachleistungen an staatliche Stellen für Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie geleistet.

In einer Fremdwährung (nicht €) geleistete Zahlungen wurden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung umgerechnet (= Transaktionskurs).

Aus Gründen der Wesentlichkeit dürfen staatliche Stellen, an die im Berichtsjahr insgesamt weniger als 100.000 € gezahlt wurden, im Konzernzahlungsbericht unberücksichtigt bleiben. Diese Wesentlichkeitsgrenze wird in Anspruch genommen.

Freiwillig in den Konzernzahlungsbericht einbezogene Zahlungen sind explizit gekennzeichnet. Bei freiwillig ausgewiesenen Zahlungen erfolgt ein aggregierter Ausweis auf Länderebene. Es erfolgt keine Differenzierung nach staatlichen Stellen, unterteilt nach Projekten.

ZAHLUNGEN

KONZERNÜBERBLICK

Die folgende Übersicht A.1 zeigt die im Berichtsjahr geleisteten Zahlungen der K+S Gruppe an staatliche Stellen unterteilt nach Ländern und Zahlungsarten. Die jeweils begünstigten staatlichen Stellen können den Länderübersichten A.2 - A.4 entnommen werden.

K+S GRUPPE A.1
in € Steuern 1 Nutzungsentgelte2 Lizenz-, Miet- und Zugangs gebühren3 Gesamt
--- --- --- --- ---
Deutschland - * 77.852 1.057.047 1.134.899
Niederlande 1.532.902 - 535.200 2.068.102
Kanada - 3.059.035 21.540.574 24.599.609
Gesamt 1.532.902 3.136.887 23.132.821 27.802.610

1 Gemäß § 341 r Nr. 3 b) HGB.

2 Gemäß § 341 r Nr. 3 c) HGB.

3 Gemäß § 341 r Nr. 3 f) HGB.

* Zwischen der K+S Aktiengesellschaft und dem überwiegenden Teil ihrer inländischen Tochtergesellschaften besteht ein gewerbe- und körperschaftsteuerliches Organschaftsverhältnis. Als Organträgerin leistet die K+S Aktiengesellschaft regelmäßig Zahlungen für diese Organgesellschaften. Ein Teil dieser Zahlungen ist auf Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie zurückzuführen. Eine Analyse des Schwerpunktes hat ergeben, dass der überwiegende Teil der Zahlungen der Organträgerin nicht aus Tätigkeiten in der mineralgewinnenden Industrie resultiert, sondern aus den Bereichen Herstellung und Vertrieb von Düngemitteln und Produkten für industrielle Anwendungen sowie den Entsorgungsaktivitäten zur untertägigen Beseitigung und Verwertung von Abfällen und sonstigen Dienstleistungen. Folglich liegen diese Zahlungen außerhalb des Anwendungsbereichs und sind nicht in der oben abgebildeten Tabelle enthalten, werden jedoch im Folgenden freiwillig auf kumulierter Ebene berichtet:

Im Berichtsjahr wurden von der K+S Aktiengesellschaft Ertragsteuerzahlungen in Höhe von 29.577.845 € getätigt, davon für Körperschaftsteuer 6.180.000 € und für Gewerbesteuer 23.397.845 €.

LÄNDERÜBERBLICK

Die Länderübersichten zeigen die im Berichtsjahr getätigten Zahlungen an staatliche Stellen unterteilt nach Projekten und Zahlungsarten.

DEUTSCHLAND A.2
in € Nutzungsentgelte1 Lizenz- Miet- und Zugangsgebühren2 Gesamt
--- --- --- ---
HCC-Hessisches Competence Center, Wiesbaden, Hessen - 969.709 969.709
Neuhof-Ellers - 259.454 259.454
Werra - 710.255 710.255
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt 77.852 87.338 165.190
Bernburg 77.852 4.873 82.726
Braunschweig-Lüneburg - 82.465 82.465
Zielitz - - -
Gesamt 77.852 1.057.047 1.134.899

1 Gemäß § 341r Nr. 3 c) HGB.

2 Gemäß § 341r Nr. 3 f) HGB.

NIEDERLANDE A.3
in € Steuern1 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren2 Gesamt
--- --- --- ---
Belastingdienst, Heerlen, Niederlande 1.532.902 - 1.532.902
Frisia 1.532.902 - 1.532.902
Ministerie van Economische Zaken en Klimaat, Den Haag, Niederlande - 535.200 535.200
Frisia - 535.200 535.200
Gesamt 1.532.902 535.200 2.068.102

1 Gemäß § 341r Nr. 3 b) HGB.

2 Gemäß § 341r Nr. 3 f) HGB.

KANADA A.4
in € Nutzungsentgelte1 Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren2 Gesamt
--- --- --- ---
Sask Water, Moose Jaw, Saskatchewan 2.761.973 - 2.761.973
Bethune 2.761.973 - 2.761.973
Ministry of Finance, Regina, Saskatchewan - 11.932.235 11.932.235
Bethune - 11.932.235 11.932.235
Ministry of the Economy, Regina, Saskatchewan - 9.608.338 9.608.338
Bethune - 9.608.338 9.608.338
Water Security Agency, Moose Jaw, Saskatchewan 297.062 - 297.062
Bethune 297.062 - 297.062
Gesamt 3.059.035 21.540.574 24.599.609

1 Gemäß § 341 r Nr. 3 c) HGB.

2 Gemäß § 341r Nr. 3 f) HGB.

Kassel, 24. Juni 2025

K+S Aktiengesellschaft

Der Vorstand