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K+S AG — Annual Report (ESEF) 2022
Mar 28, 2023
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Konzernabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung
| D.1 in Mio. € | Anmerkung | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (1) | 3.213,1 | 5.676,6 |
| Umsatzkosten | (2) | 682,3 | 3.219,3 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 2.530,8 | 2.457,3 | |
| Marketing- und allgemeine Verwaltungskosten | (2) | 175,9 | 186,3 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (3) | 397,8 | 241,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (4) | 196,0 | 374,6 |
| Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen | (15) | –1,6 | –2,7 |
| – davon Wertaufholungen/Wertminderungen | (15) | –1,3 | –1,5 |
| Beteiligungsergebnis | (5) | 5,0 | 2,1 |
| Ergebnis aus operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften | (6) | –43,1 | –138,0 |
| Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften | 2.517,0 | 1.999,6 | |
| Zinserträge | (7) | 10,1 | 103,4 |
| Zinsaufwendungen | (7) | 122,0 | 28,3 |
| Sonstiges Finanzergebnis | (8) | 20,7 | 60,0 |
| Finanzergebnis | –91,2 | 135,1 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 2.425,8 | 2.134,7 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (9) | 291,5 | 626,4 |
| – davon Latente Steuern | 187,6 | 212,5 | |
| Ergebnis nach Steuern aus fortgeführter Geschäftstätigkeit | 2.134,2 | 1.508,3 | |
| Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | (20) | 810,3 | - |
| Jahresüberschuss | 2.944,5 | 1.508,3 | |
| Anteile anderer Gesellschafter am Ergebnis | - | - | |
| Konzernergebnis nach Steuern und Anteilen Dritter | 2.944,5 | 1.508,3 | |
| – davon aus fortgeführter Geschäftstätigkeit | 2.134,2 | 1.508,3 | |
| – davon aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | 810,3 | - | |
| Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) | (11) | 15,38 | 7,88 |
| – davon aus fortgeführter Geschäftstätigkeit | 11,15 | 7,88 | |
| – davon aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | 4,23 | - |
- 1 Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.
- 2 In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Erträge und Aufwendungen des als nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit klassifizierten Geschäfts umgegliedert und in einem separaten Posten „Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit“ ausgewiesen.
- 3 Es handelt sich um nicht im IFRS-Regelwerk definierte Kennzahlen.
- 4 Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur".
Gesamtergebnisrechnung
| D.2 in Mio. € | Anmerkung | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 2.944,5 | 1.508,3 | |
| Unrealisierte Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung | –306,2 | –23,6 | |
| Erfolgswirksame Umgliederungen realisierter Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung | 289,9 | - | |
| Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | –16,3 | –23,6 | |
| Neubewertung von Nettoschulden/Vermögenswerten aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 87,5 | 46,3 | |
| Ergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten | 22,1 | 3,2 | |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | 109,6 | 49,5 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | (21) | 93,3 | 25,9 |
| Gesamtergebnis der Periode | 3.037,8 | 1.534,2 | |
| Anteile anderer Gesellschafter am Gesamtergebnis | - | - | |
| Konzerngesamtergebnis nach Steuern und Anteilen Dritter | 3.037,8 | 1.534,2 |
- 1 Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.
- 2 Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
Bilanz – Aktiva
| D.3 in Mio. € | Anmerkung | 31.12.2021 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | (12) | 79,9 | 181,4 |
| – davon Goodwill aus Unternehmenserwerben | (12) | 13,7 | 13,7 |
| Sachanlagen | (12) | 6.406,5 | 6.292,8 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | (13) | 4,6 | 4,5 |
| Finanzanlagen | (14) | 76,4 | 42,9 |
| Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen | (15, 5) | 175,9 | 166,4 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (18, 19) | 7,5 | 27,1 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 25,3 | 67,0 | |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen | (27) | 18,4 | 14,8 |
| Latente Steuern | (16) | 18,3 | 43,9 |
| Langfristige Vermögenswerte | 6.812,8 | 6.840,9 | |
| Vorräte | (17) | 496,5 | 675,1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (18) | 569,5 | 1.143,7 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (18, 19) | 104,7 | 101,8 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 92,5 | 106,6 | |
| Steuererstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 44,0 | 36,2 | |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen | (27) | 213,5 | 665,8 |
| Flüssige Mittel | (31) | 390,8 | 320,0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.911,5 | 3.049,1 | |
| AKTIVA | 8.724,3 | 9.890,0 |
- 1 Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.
- 2 Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
Bilanz – Passiva
| D.4 in Mio. € | 31.12.2021 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|
| PASSIVA | 8.724,3 | 9.890,0# € Anmerkung | |
| ## 31.12.2021 | |||
| ## 31.12.2022 |
| Gezeichnetes Kapital (21) | 191,4 | 191,4 |
|---|---|---|
| Kapitalrücklage (21) | 645,7 | 646,0 |
| Andere Rücklagen und Bilanzgewinn (21) | 4.422,1 | 5.882,6 |
| Eigenkapital | 5.259,2 | 6.720,0 |
| Finanzverbindlichkeiten (26) | 978,2 | 319,3 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (19, 26) | 148,1 | 102,0 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 15,3 | 14,7 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (22) | 16,0 | 2,7 |
| Rückstellungen für bergbauliche Verpflichtungen (23) | 1.017,4 | 932,4 |
| Sonstige Rückstellungen (23, 24) | 163,0 | 145,0 |
| Latente Steuern (16) | 131,6 | 382,7 |
| Langfristiges Fremdkapital | 2.469,6 | 1.898,8 |
| Finanzverbindlichkeiten (26) | 212,8 | 411,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (26) | 257,2 | 312,9 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (19, 26) | 175,7 | 197,2 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 70,3 | 60,5 |
| Steuerverbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 63,1 | 26,1 |
| Rückstellungen (23, 25) | 216,4 | 263,2 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 995,5 | 1.271,2 |
| PASSIVA | 8.724,3 | 9.890,0 |
1 Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.
2 Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
167 K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS LAGEBERICHT
KAPITALFLUSSRECHNUNG¹ – ANMERKUNG (31)
D.5 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften (aus fortgeführter Geschäftstätigkeit) | 2.418,8 | 1.999,6 |
| Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften (aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit) | 91,0 | - |
| Ertrag (-)/Aufwand (+) aus Marktwertschwankungen der noch ausstehenden operativen, antizipativen Sicherungsgeschäfte | 31,0 | 10,4 |
| Neutralisierung der in Vorperioden erfassten Marktwertschwankungen von realisierten operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften | 39,2 | –30,9 |
| Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (–) auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen | –1.518,8 | 443,8 |
| Zunahme (+)/Abnahme (–) langfristiger Rückstellungen (ohne Zinseffekte) | –8,7 | 75,2 |
| Erhaltene Zinsen und ähnliche Erträge | 2,4 | 5,3 |
| Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Realisierung finanzieller Vermögenswerte/Verbindlichkeiten | 44,9 | 34,8 |
| Gezahlte Zinsen und Ähnliches (–)2 | –132,5 | –52,6 |
| Gezahlte Ertragsteuern (–)3 | –121,9 | –441,4 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) und sonstige Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Veräußerung der OU Americas | –86,7 | 0,1 |
| Gewinn (–)/Verlust (+) aus Anlagen- und Wertpapierabgängen | –219,3 | 5,8 |
| Zunahme (–)/Abnahme (+) Vorräte | 56,8 | –190,9 |
| Zunahme (–)/Abnahme (+) Forderungen und sonstige Vermögenswerte aus laufender Geschäftstätigkeit | –204,1 | –536,6 |
| Zunahme (+)/Abnahme (–) Verbindlichkeiten aus laufender Geschäftstätigkeit | –68,5 | 9,0 |
| Zunahme (+)/Abnahme (–) kurzfristiger Rückstellungen | 8,1 | 63,9 |
| Dotierung von Planvermögen | –4,8 | –3,6 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 326,9 | 1.391,9 |
| – davon aus fortgeführter Geschäftstätigkeit | 347,3 | 1.393,7 |
| – davon aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | –20,4 | –1,8 |
| Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 10,6 | 5,9 |
| Auszahlungen für immaterielles Anlagevermögen | –15,1 | –118,0 |
| Auszahlungen für Sachanlagevermögen | –343,6 | –356,3 |
| Ausschüttungen von at equity bewerteten Anteilen | - | 6,8 |
| Auszahlungen für Finanzanlagen/ at equity bewertete Anteile | –12,8 | –2,7 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen inkl. Hedging | 2.758,2 | 2,8 |
| Liquide Mittel im Geschäftsjahr entkonsolidierter Gesellschaften | –33,3 | –0,2 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Wertpapieren und sonstigen Finanzinvestitionen | 222,6 | 303,0 |
| Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren und sonstigen Finanzinvestitionen | –487,4 | –749,9 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 2.099,3 | –908,6 |
| – davon aus fortgeführter Geschäftstätigkeit | –519,4 | –908,6 |
| – davon aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | 2.618,7 | - |
| Dividendenzahlungen | - | –38,3 |
| Sonstige Einzahlungen aus Eingekapitalzuführungen | - | 1,6 |
| Erwerb von eigenen Aktien | - | –2,1 |
| Verkauf von eigenen Aktien | - | 0,4 |
| Tilgung (–) von Finanzverbindlichkeiten | –3.694,3 | –538,9 |
| Aufnahme (+) von Finanzverbindlichkeiten | 1.440,0 | 17,7 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | –2.254,3 | –559,6 |
| – davon aus fortgeführter Geschäftstätigkeit | –2.190,9 | –559,6 |
| – davon aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | –63,4 | - |
| Zahlungswirksame Veränderung der Finanzmittel | 171,9 | –76,3 |
| Wechselkursbedingte Veränderung des Bestands an Finanzmitteln | 13,3 | 3,1 |
| Konsolidierungsbedingte Veränderungen des Finanzmittelbestands | - | 3,4 |
| Änderung des Bestands an Finanzmitteln | 185,2 | –69,8 |
| Nettofinanzmittelbestand am 01.01. | 197,4 | 382,7 |
| Nettofinanzmittelbestand am 31.12. | 382,7 | 312,9 |
| – davon Flüssige Mittel | 390,8 | 320,0 |
| – davon von verbundenen Unternehmen hereingenommene Gelder | –8,1 | –7,1 |
1 Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.
2 Die gezahlten Zinsen betrugen in der Berichtsperiode 47,4 Mio. € (2021: 100,2 Mio. €)
3 Die Position setzt sich aus gezahlten Steuern in Höhe von 451,5 Mio. € (2021: 135,1 Mio. €) und erhaltenen Steuererstattungen in Höhe von 10,1 Mio. € (2021: 13,2 Mio. €) zusammen.
168 K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS LAGEBERICHT
ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS
D.6 Anmerkung (21)
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Andere Rücklagen und Bilanzgewinn | Zeitwert der Anteile an Versorgungspläne | Bewertung von Derivaten aus Sicherungsgeschäften | Währungsumrechnung | Sonstige Eigenkapitalinstrumenten | Eigenkapital Aktionäre der K+S AG | Eigenkapital anderer Gesellschafter | Summe Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2022 | 191,4 | 645,7 | 4.592,0 | –146,5 | –68,8 | 45,4 | 5.259,2 | - | 5.259,2 | |
| Jahresergebnis | - | - | 1.508,3 | - | - | - | 1.508,3 | - | 1.508,3 | |
| Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) | - | - | - | –23,6 | 46,3 | 3,2 | 25,9 | - | 25,9 | |
| Gesamtergebnis der Periode | - | - | 1.508,3 | –23,6 | 46,3 | 3,2 | 1.534,2 | - | 1.534,2 | |
| Dividende des Vorjahres | - | - | –38,3 | - | - | - | –38,3 | - | –38,3 | |
| Bezug von Mitarbeiteraktien | - | 0,3 | – | – | – | – | 0,3 | 0,3 | ||
| Änderungen Konsolidierungskreis und sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | - | 0,4 | - | - | –35,8 | –35,4 | - | –35,4 | |
| Stand 31.12.2022 | 191,4 | 646,0 | 6.062,4 | –170,1 | –22,5 | 12,8 | 6.720,0 | - | 6.720,0 | |
| Stand 01.01.2021 | 191,4 | 645,7 | 1.647,0 | –130,2 | –156,3 | 23,3 | 2.220,9 | 1,7 | 2.222,6 | |
| Jahresergebnis2 | - | - | 2.944,5 | - | - | - | 2.944,5 | - | 2.944,5 | |
| Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) | - | - | - | –16,3 | 87,5 | 22,1 | 93,3 | - | 93,3 | |
| Gesamtergebnis der Periode | - | - | 2.944,5 | –16,3 | 87,5 | 22,1 | 3.037,8 | - | 3.037,8 | |
| Änderungen Konsolidierungskreis und sonstige Eigenkapitalveränderungen2 | - | - | 0,5 | - | - | - | 0,5 | –1,7 | –1,2 | |
| Stand 31.12.2021 | 191,4 | 645,7 | 4.592,0 | –146,5 | –68,8 | 45,4 | 5.259,2 | - | 5.259,2 |
1 Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.
2 Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
169 K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 ANHANG
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2022 ¹
D.7
| Bruttobuchwerte | Abschreibungen und Wertminderungen | Netto- buchwerte | ||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2022 | Veränd. Kons.-Kreis | Zugänge | Abgänge | |
| in Mio. € Anmerkung | ||||
| Sonstige erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 60,8 | —0,7 | 2,9 | 3,6 |
| Kundenbeziehungen | 0,2 | — | — | — |
| Marken | 9,9 | — | — | — |
| Goodwill aus Unternehmenserwerben | 13,7 | — | — | — |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 32,8 | 2,8 | 0,5 | — |
| Emissionsrechte | 37,1 | — | 112,0 | 14,1 |
| Immaterielle Vermögenswerte in der Fertigstellung | 3,9 | — | 2,5 | — |
| Immaterielle Vermögenswerte (12) | 158,4 | 2,1 | 118,0 | 17,7 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 2.266,2 | —0,1 | 105,5 | 270,0 |
| Leasing für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 78,4 | — | 6,0 | 7,5 |
| Rohstoffvorkommen | 363,6 | — | — | — |
| Technische Anlagen und Maschinen | 6.586,3 | — | 145,7 | 49,5 |
| Leasing für technische Anlagen und Maschinen | 284,6 | — | 5,6 | 12,9 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 398,6 | 0,1 | 29,8 | 12,4 |
| Leasing für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 23,7 | 0,1 | 3,2 | 9,4 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau2 | 294,4 | 0,2 | 234,9 | 2,9 |
| Sachanlagen (12) | 10.296,0 | 0,3 | 530,6 | 364,6 |
| — davon Leasing | 386,7 | 0,1 | 14,7 | 29,9 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (13) | 8,7 | — | — | 0,1 |
| 1 Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. | ||||
| 2 Davon geleistete Anzahlungen 44,4 Mio. €. | ||||
| 3 Diese Position beinhaltet einen Effekt in Höhe von rund 8 Mio. €, der aus einer Anpassung der Nutzungsdauer im Zusammenhang mit Werra 2060 resultiert. |
170 ZURÜCK K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2021¹
D.8
| Bruttobuchwerte | Abschreibungen und Wertminderungen | Netto- buchwerte | ||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2021 | Veränd. Kons.-Kreis | Zugänge | Abgänge | |
| # Wert- Wert- Um- Währungs- Stand am Stand am in Mio. € Anmerkung 01.01.2021 Kons.-Kreis Zugänge Abgänge buchungen differenzen 31.12.2021 01.01.2021 Kons.-Kreis Abschreibungen minderungen aufholungen Abgänge buchungen differenzen 31.12.2021 31.12.2021 |
| Wert- Wert- Um- | Währungs- | Stand am 01.01.2021 | Kons.-Kreis | Zugänge | Abgänge | buchungen | differenzen | Stand am 31.12.2021 | 01.01.2021 | Kons.-Kreis | Abschreibungen | minderungen | aufholungen | Abgänge | buchungen | differenzen | 31.12.2021 | 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 57,1 | — | 3,4 | 3,8 | 3,0 | 1,1 | 60,8 | 34,3 | — | 5,5 | — | 0,8 | 3,4 | — | 0,9 | 36,5 | 24,3 | ||
| Kundenbeziehungen | 0,2 | — | — | — | — | — | 0,2 | — | — | — | — | — | — | — | — | 0,2 | — | ||
| Marken | 9,9 | — | — | — | — | — | 9,9 | 9,9 | — | — | — | — | — | — | — | 9,9 | — | ||
| Goodwill aus Unternehmenserwerben | 13,7 | — | — | — | — | — | 13,7 | — | — | — | — | — | — | — | — | 13,7 | — | ||
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 32,8 | — | 0,1 | 0,1 | — | — | 32,8 | 31,8 | — | 0,5 | — | 0,1 | 0,1 | — | — | 32,1 | 0,7 | ||
| Emissionsrechte | 40,1 | — | 10,7 | 13,6 | — | — | 37,1 | — | — | — | — | — | — | — | — | 37,1 | — | ||
| Immaterielle Vermögenswerte in der Fertigstellung | 6,4 | — | 0,9 | 0,1 | — | -3,4 | 3,9 | 0,7 | — | — | — | 0,5 | — | — | — | 3,9 | — | ||
| Immaterielle Vermögenswerte (12) | 160,1 | — | 15,1 | 17,5 | -0,4 | 1,1 | 158,4 | 76,8 | — | 6,0 | — | 1,5 | 3,5 | — | 0,9 | 78,5 | 79,9 | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 1.965,0 | — | 225,5 | 21,1 | 13,1 | 83,8 | 2.266,2 | 1.006,0 | — | 39,0 | — | 427,0 | 0,1 | 1,8 | 33,1 | 652,7 | 1.613,5 | ||
| Leasing für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 68,5 | -0,8 | 13,8 | 3,8 | — | 0,7 | 78,4 | 22,5 | — | 12,6 | — | 1,1 | 0,7 | — | 0,5 | 33,9 | 44,6 | ||
| Rohstoffvorkommen | 336,3 | — | — | — | — | 27,3 | 363,6 | 139,8 | — | 4,5 | — | 117,7 | — | — | 11,1 | 37,8 | 325,9 | ||
| Technische Anlagen und Maschinen | 5.974,9 | — | 156,0 | 38,3 | 260,0 | 233,7 | 6.586,3 | 3.646,2 | — | 194,9 | 0,1 | 1.167,2 | 33,3 | 45,5 | 110,5 | 2.796,7 | 3.789,6 | ||
| Leasing für technische Anlagen und Maschinen | 296,2 | — | 11,7 | 0,4 | — | -44,0 | 284,6 | 106,3 | — | 16,0 | — | 48,5 | — | — | -5,6 | 7,1 | 75,3 | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 378,4 | — | 24,7 | 10,7 | 2,5 | 3,7 | 398,6 | 277,1 | — | 19,4 | — | 8,4 | 10,1 | — | 2,3 | 280,2 | 118,4 | ||
| Leasing für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 20,2 | — | 3,6 | 0,2 | — | — | 23,7 | 9,8 | — | 4,2 | — | 1,1 | 0,1 | — | — | 12,8 | 10,9 | ||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau2 | 355,7 | — | 159,8 | 1,5 | — | -231,3 | 294,4 | 77,6 | — | — | — | 38,7 | 0,1 | — | -41,6 | 2,9 | 294,3 | ||
| Sachanlagen (12) | 9.395,2 | -0,8 | 595,0 | 75,9 | 0,4 | 382,0 | 10.296,0 | 5.285,3 | — | 290,6 | 0,1 | 1.809,8 | 44,5 | — | 167,5 | 3.889,5 | 6.406,5 | ||
| — davon Leasing | 384,9 | -0,8 | 29,1 | 4,4 | — | -44,0 | 386,7 | 138,6 | — | 32,8 | — | 50,7 | 0,8 | — | -5,6 | 122,0 | 264,8 | ||
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (13) | 8,7 | — | — | — | — | — | 8,7 | 4,1 | — | — | — | — | — | — | — | 4,1 | 4,6 |
1 Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.
2 Davon geleistete Anzahlungen 22,1 Mio. €.
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| D.9 Stand am in Mio. € | Währungs- Anmerkung | Stand am 01.01.20222 | Veränd. Kons.-Kreis | Zuführung | Zinsanteil | Verbrauch | Auflösung | Umbuchung | Stand am 31.12.2022 | Verfüllung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gruben und Schächte | 523,6 | -0,1 | — | 53,1 | -56,5 | 15,9 | 111,2 | — | 393,0 | — |
| Haldenverwahrung | 371,8 | — | — | 110,5 | -7,9 | 4,7 | 58,8 | — | 410,9 | — |
| Bergschädenwagnisse | 40,8 | — | — | 36,1 | -7,6 | 0,9 | 1,9 | — | 66,5 | — |
| Sonstige bergbauliche Verpflichtungen | 81,2 | — | — | 2,8 | -0,5 | 4,5 | 17,0 | — | 62,0 | — |
| Rückstellungen für bergbauliche Verpflichtungen (23) | 1.017,4 | -0,1 | — | 202,5 | -72,5 | 26,0 | 188,9 | — | 932,4 | — |
| Jubiläen | 32,9 | — | — | 3,6 | -8,3 | 1,9 | 0,1 | — | 26,2 | — |
| Sonstige Personalverpflichtungen | 17,6 | — | — | 16,1 | -0,8 | 1,7 | 0,1 | -0,9 | 30,2 | — |
| Personalverpflichtungen (24) | 50,5 | — | — | 19,7 | -9,1 | 3,6 | 0,2 | -0,9 | 56,4 | — |
| Übrige Rückstellungen (23) | 112,5 | — | — | 8,3 | -2,6 | 0,8 | 28,8 | — | 88,6 | — |
| Rückstellungen (langfristiges Fremdkapital) | 1.180,4 | -0,1 | — | 230,5 | -84,2 | 30,4 | 217,9 | -0,9 | 1.077,4 | — |
| Rückstellungen für bergbauliche Verpflichtungen (23) | 4,2 | — | — | 1,2 | — | 0,4 | — | — | 5,0 | — |
| Personalverpflichtungen | 103,3 | — | 0,1 | 97,7 | — | 100,8 | 2,4 | 0,9 | 98,8 | — |
| Rückstellungen für Verpflichtungen aus Verkaufsgeschäften | 33,9 | -0,3 | — | 69,5 | — | 27,7 | 4,1 | — | 71,3 | — |
| Übrige Rückstellungen | 75,0 | -1,5 | 0,2 | 72,4 | -2,6 | 50,5 | 4,9 | — | 88,1 | — |
| Rückstellungen (kurzfristiges Fremdkapital) | 216,4 | -1,8 | 0,3 | 240,8 | -2,6 | 179,4 | 11,4 | 0,9 | 263,2 | — |
| Rückstellungen | 1.396,8 | -1,9 | 0,3 | 471,3 | -86,8 | 209,8 | 229,3 | — | 1.340,6 | — |
1 Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten.
2 Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
ALLGEMEINE GRUNDLAGEN
Der von der K+S Aktiengesellschaft aufgestellte Konzernab- schluss der K+S Gruppe zum 31. Dezember 2022 ist nach den von dem International Accounting Standards Board (IASB) ver- abschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden. Dabei wurden alle zum Bilanzstichtag ver- pflichtend anzuwendenden IFRS, sofern diese von der Europä- ischen Union anerkannt wurden, sowie die zusätzlichen handels- rechtlichen Anforderungen des § 315e HGB berücksichtigt.
Die K+S Aktiengesellschaft ist eine beim Amtsgericht Kassel unter der Registernummer HRB 2669 eingetragene börsen- notierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bertha-von-Suttner- Str. 7, 34131 Kassel, Deutschland . Der Konzernabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Im Interesse einer übersichtlichen Darstellung werden die einzelnen Posten des Konzernabschlusses in Millionen € (Mio. €) dargestellt. Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. Der Konzernabschluss wurde durch den Vorstand am 14. März 2023 aufgestellt und dem Aufsichtsrat am 14. März 2023 zur Billigung vorgelegt.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Folgende Gesellschaften wurden im Jahr 2022 neu in den Konzernabschluss einbezogen:
+ K+S Minerals and Agriculture (Panama) S.A.
+ K+S Fertilizers (India) Private Limited
+ MSW-Chemie Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die K+S (Huludao) Magnesium Products Co., Ltd. wurde per 1. Januar 2022 entkonsolidiert. Durch Verschmelzung auf eine andere Konzerngesellschaft ist die K+S Canadian Potash Holding Limited mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.
Im Wege der Vollkonsolidierung sind 11 (2021: 10) inländische und 19 (2021: 19) ausländische Gesellschaften in den Konzern- abschluss einbezogen worden. 18 (2021: 21) Tochtergesell- schaften wurden nicht in den Konzernabschluss einbezogen und gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da sie hinsichtlich Bilanzsumme, Umsatz und Ergebnis für den Konzern- abschluss von untergeordneter Bedeutung sind.
Gemeinschaftsunternehmen und Gesellschaften, bei denen Unternehmen der K+S Gruppe einen maßgeblichen Einfluss aus- üben (assoziierte Unternehmen), werden grundsätzlich nach der Equity-Methode bewertet. Die Gesellschaften, für die die poten- ziellen Ergebnisauswirkungen einer Beteiligungsbilanzierung nach der Equity-Methode als unwesentlich angesehen werden können, wurden wegen insgesamt untergeordneter Bedeutung gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Geschäftsjahr 2022 werden zwei (2021: zwei) Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet.
Ende 2021 hat K+S wirtschaftlich 50 % der Anteile an der 100 %igen Tochtergesellschaft REKS GmbH & Co. KG an die REMEX GmbH veräußert. Die REMEX GmbH zahlte als Gegen- leistung einen vorläufigen Kaufpreis von 95,7 Mio. € in bar (davon 92,9 Mio. € zahlungswirksam im Geschäftsjahr 2021) und bringt zusätzlich im Rahmen einer Ausgliederung eine Vertriebsein- heit und ihre Tochtergesellschaft AUREC GmbH in die REKS GmbH&Co. KG ein. Aufgrund der vertraglich getroffenen Ver- einbarungen ist die REKS GmbH&Co. KG ab dem wirtschaft- lichen Übertragungszeitpunkt Ende 2021 als gemeinschaftlich geführtes Unternehmen (Joint Venture) zu bilanzieren.
172
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Das Kerngeschäft der REKS GmbH & Co. KG ist die langzeit- sichere Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle. Diese werden von verschiedenen Entsorgern angenommen und untertägig in ehemaligen Abbaugebieten von K+S als Versatz verwertet oder deponiert. Für die Durchführung der Versatzmaß- nahmen bzw. die Deponierung ist unverändert K+S verantwort- lich. Zudem ist die REKS GmbH&Co. KG für die Beschaffung der Materialien verantwortlich, die für die Abdeckung bestimmter Kalirückstandshalden benötigt werden. Aufgrund der Anteils- übertragung und der daraus resultierenden gemeinschaftlichen Führung war die REKS GmbH&Co. KG im Vorjahr als Tochter- unternehmen zu entkonsolidieren und die verbleibenden Anteile als Joint Venture zu bilanzieren. Als Anschaffungskosten des Joint Ventures wurde der beizulegende Zeitwert der zurück- behaltenen Anteile von 149,7 Mio. € angesetzt. Dieser wurde mit- tels eines einkommensbasierten Ansatzes unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Der Großteil des Fair Values entfällt auf den Geschäftsbereich der untertägigen Verwertung und Entsorgung. Wesentliche Annahmen bei der Bewertung dieses Bereiches betreffen die jährlichen Abfallmengen, die erzielbaren Preise und die an K+S zu entrichtenden Kosten für den Versatz und die Deponierung des Abfalls. Die zum Ende des Vorjahres getroffenen Annahmen orientieren sich grundsätzlich an dem Business-Plan, der Basis für die Bestimmung des Kauf- preises für die Übertragung der Anteile war. Dabei wurde u. a. eine Realpreissteigerung von 1% p.a. zugrunde gelegt sowie für die untertägige Verwertung auf einen Zeitraum bis zum Jahr 2040 und für die untertägige Beseitigung (Deponie) bis zum Jahr 2070 abgestellt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszins betrug 6,4%. Aus der Entkonsolidierung der REKS GmbH&Co. KG resultierte im Vorjahr ein Gewinn, der im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst wurde:
D.10 GEWINN ENTKONSOLIDIERUNG
in Mio.
Eine vollständige Übersicht der Beteiligungen der K+S Aktiengesellschaft kann der Anteilsbesitzliste auf Seite 231 ent- nommen werden.
```# € 2021 Kaufpreis 95,9 Beizulegender Zeitwert zurückbehaltene Anteile (50%) 149,7 Abgehende Vermögenswerte/Schulden 24,5 — davon langfristige Vermögenswerte 1,0 — davon liquide Mittel 4,3 — davon sonstige kurzfristige Vermögenswerte 31,3 — davon langfristige Verbindlichkeiten/ Rückstellungen 1,1 — davon kurzfristige Verbindlichkeiten/ Rückstellungen 10,8 Sonstige Aufwendungen 1,9 Veräußerungsgewinn 219,2
KONSOLIDIERUNGSMETHODEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN
Tochtergesellschaften sind diejenigen Gesellschaften, die von der K+S Aktiengesellschaft beherrscht werden. Beherrschung ist gegeben, wenn die K+S Aktiengesellschaft über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Die maßgeblichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, welche die Renditen der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der K+S Aktiengesellschaft. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die K+S Aktiengesellschaft die Möglichkeit der Beherrschung erlangt. Die Abschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften sind zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Tochtergesellschaften werden einheitlich nach den hier und in den folgenden Anmerkungen beschriebenen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Tochtergesellschaften werden voll eliminiert, soweit sie während der Zugehörigkeit der betreffenden Gesellschaften zur K+S Gruppe entstanden sind. Ebenso werden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den einbezogenen Tochtergesellschaften eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
BEISPIELTABELLE
| € 2021 | Kaufpreis | Beizulegender Zeitwert zurückbehaltene Anteile (50%) | Abgehende Vermögenswerte/Schulden | — davon langfristige Vermögenswerte | — davon liquide Mittel | — davon sonstige kurzfristige Vermögenswerte | — davon langfristige Verbindlichkeiten/ Rückstellungen | — davon kurzfristige Verbindlichkeiten/ Rückstellungen | Sonstige Aufwendungen | Veräußerungsgewinn |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 95,9 | 149,7 | 24,5 | 1,0 | 4,3 | 31,3 | 1,1 | 10,8 | 1,9 | 219,2 |
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Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem auf sie entfallenden neu bewerteten Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Nach der Zuordnung zu Vermögenswerten und Schulden verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Goodwill bilanziert. Passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung sind unmittelbar ertragswirksam zu erfassen.
GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN, GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
Gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zeichnen sich dadurch aus, dass eine vertragliche Vereinbarung besteht, gemäß der die K+S Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar die jeweiligen Aktivitäten mit einer konzernfremden Gesellschaft gemeinschaftlich führt und die Entscheidungen über maßgebliche Tätigkeiten Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern. Bei gemeinschaftlicher Tätigkeit haben die beherrschenden Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzuordnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für Verbindlichkeiten aus der Vereinbarung. Die Vermögenswerte und Schulden sind anteilig in den Konzernabschluss der K+S Gruppe einzubeziehen. Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die gemeinschaftlich führenden Parteien Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, bei denen die K+S Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar über einen maßgeblichen Einfluss verfügt.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE ERFASSUNG VON ERTRÄGEN UND AUFWENDUNGEN
Umsatzerlöse beinhalten bei der K+S Gruppe Erlöse aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen sowie Erlöse aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen. In nahezu allen Geschäftsvorfällen handelt K+S als Prinzipal. Umsatzerlöse aus Güterverkäufen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt über die Güter auf den Kunden übergeht. Im Regelfall und abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen und vereinbarten Transportklauseln erfolgt der Übergang der Verfügungsgewalt bei Auslieferung an den vereinbarten Ort, bei Übergabe an den Frachtführer oder zum Zeitpunkt der Abholung durch den Kunden. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen und kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden über den Zeitraum der Erbringung der Leistungsverpflichtung erfasst. Erlöse aus Dienstleistungen werden linear über den Zeitraum der Erbringung der Dienstleistung erfasst. Erlöse aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden anhand des Verhältnisses der angefallenen Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst (inputorientierte Methode). Aufgrund der Art der erbrachten Dienstleistungen und der vorherrschenden kundenspezifischen Fertigungsaufträge ist diese Methode am geeignetsten, ein getreues Bild der Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden zu vermitteln. Kann der Leistungsfortschritt nicht verlässlich ermittelt werden, werden Umsatzerlöse nur in Höhe der angefallenen Kosten erfasst, deren Wiedererlangung vom Unternehmen erwartet wird. Bei Vorliegen eines Mehrkomponentengeschäftes in Form von Güterlieferungen und nachfolgend erbrachten Transportdienstleistungen wird der Transaktionspreis unter Berücksichtigung von etwaigen variablen Komponenten bestimmt und auf Basis der Einzelveräußerungspreise der jeweiligen Leistungsverpflichtungen auf diese verteilt. Sowohl für die gelieferten Güter als auch für die erbrachten Transportdienstleistungen liegen keine unmittelbar beobachtbaren Einzelveräußerungspreise vor. Zur Ermittlung der Einzelveräußerungspreise für die erbrachten Transportdienstleistungen erfolgt daher ein Rückgriff auf den Adjusted-Market-Assessment-Ansatz, zur Ermittlung der Einzelveräußerungspreise für die Güter wird auf die Residualmethode abgestellt. Verträge können variable Komponenten wie beispielsweise Skonti oder Rabatte enthalten. K+S gewährt Kunden Rabatte, wenn die vom Kunden während des definierten Zeitraums gekaufte Ware einen vertraglich festgelegten Schwellenwert überschreitet. Variable Komponenten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und vorhandenen Erwartungswerten verlässlich geschätzt und nur insoweit als Umsatz erfasst, als dass sie nicht begrenzt im Sinne des IFRS 15 sind. Variable Gegenleistungen sind nicht begrenzt, soweit es hochwahrscheinlich ist, dass es im Zusammenhang mit diesen nicht zu einer signifikanten Stornierung von Umsätzen kommt, sobald die korrespondierende Unsicherheit nicht mehr besteht. Aus gewährten Rabatten ergeben sich Rückerstattungsverbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlich zu erstattenden Rabatte. Der Ausweis erfolgt in den kurzfristigen Rückstellungen. Auflösungen von Rückstellungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen für Verkaufsgeschäfte werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Verträge mit (explizit vereinbarten oder impliziten) bedeutenden Finanzierungskomponenten liegen i.d.R. nicht vor. Sollte dies auf künftige Kundenverträge zutreffen, wird von der Erleichterung des IFRS 15.63, derartige Effekte erst ab einem Zahlungsziel
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größer 1 Jahr im Transaktionspreis zu berücksichtigen, Gebrauch gemacht. Vertragsanbahnungskosten für Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht aktiviert, sondern unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Zudem wird die Erleichterung des IFRS 15.121 genutzt, keine Angaben zu verbleibenden Leistungsverpflichtungen zu machen, die aus einem Vertrag mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von höchstens einem Jahr erwachsen. Sonstige betriebliche Erträge werden, sofern deren Höhe verlässlich bestimmt werden kann und der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft oder Ereignis wahrscheinlich ist, zu dem Zeitpunkt periodengerecht erfasst, ab dem ein rechtlicher (vertraglicher oder gesetzlicher) Anspruch besteht. Sonstige betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfolgswirksam erfasst.
BETEILIGUNGSERGEBNIS
Diese Position beinhaltet das Ergebnis (Ausschüttungen, Ergebnisabführungen) aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie aus Wesentlichkeitsgründen nicht at-equity bewerteten Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen.
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass ein mit dem immateriellen Vermögenswert verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuverlässig ermittelbar sind. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den auf sie entfallenden Entwicklungsausgaben (Herstellungskosten) angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen sowie, sofern erforderlich, Wertminderungsaufwendungen. Von der ebenfalls zulässigen Möglichkeit einer Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) wird kein Gebrauch gemacht. Immaterielle Vermögenswerte werden, sofern ihre Nutzungsdauer bestimmbar ist, planmäßig abgeschrieben. Bei einer unbestimmten Nutzungsdauer wird keine Abschreibung vorgenommen, sondern, sofern erforderlich, ein Wertminderungsaufwand erfasst. Immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, auch unterjährig, wird die Werthaltigkeit der entsprechenden Vermögenswerte überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Beim Goodwill wird grundsätzlich von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen.# Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und Wertminderungstest
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgen nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der Vermögenswerte. Diesen Vermögenswerten liegen konzerneinheitlich angesetzte Nutzungsdauern zugrunde. Den im Konzern vorhandenen übrigen immateriellen Vermögenswerten liegen Nutzungsdauern von 1–62 Jahren zugrunde.
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind entsprechend der Nutzung der betreffenden Vermögenswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung unter folgenden Positionen ausgewiesen:
+ Umsatzkosten
+ Marketing- und allgemeine Verwaltungskosten
+ sonstige betriebliche Aufwendungen
Im Falle einer Wertminderung ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Entfallen die Gründe für einen zuvor erfassten Wertminderungsaufwand, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung, wobei die fortgeführten Buchwerte nicht überschritten werden dürfen. Die Zuschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Funktionsbereich erfasst, in dem der immaterielle Vermögenswert zugeordnet wurde. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand darf nicht aufgeholt werden.
Die Werthaltigkeit der Goodwills wird mindestens einmal pro Jahr und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, überprüft. Sofern erforderlich, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein etwaiger Wertminderungsbedarf wird gemäß IAS 36 durch einen Vergleich der Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche den Goodwills zugeordnet sind, mit deren erzielbarem Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen würde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird daher die Bewertung aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Dabei werden im Rahmen eines DCF-Verfahrens die diskontierten künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt, da regelmäßig keine Marktpreise für einzelne Einheiten vorliegen. Aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren handelt es sich um Stufe 3 der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Beim Ansatz des Nutzungswerts wird das Bewertungsobjekt in der bisherigen Nutzung bewertet. Der Nutzungswert wird anhand der diskontierten erwarteten künftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt. Liegt ein Wertminderungsbedarf vor, werden die einzelnen abzuwertenden Vermögenswerte nicht unter den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, Nutzungswert und null abgeschrieben. Etwaiger aufgrund dieser Wertuntergrenze verbleibender Abschreibungsbedarf wird wiederum unter Beachtung der Wertuntergrenzen anteilig den anderen Vermögenswerten der jeweiligen ZGE zugeordnet.
Werden immaterielle Vermögenswerte verkauft oder stillgelegt, wird der Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös (Veräußerungserlös abzgl. Veräußerungskosten) und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) ausgegebene Zertifikate werden mit einem Wert von null in der Bilanz angesetzt. Entgeltlich am Markt erworbene Emissionszertifikate werden als immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten aktiviert. Sinkt der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag unter den Anschaffungswert, wird im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung der Buchwert der die Emissionsrechte haltenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem Nutzungswert dieser Einheit verglichen. Für die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten an die DEHSt erfolgt die Bildung einer Rückstellung, sofern die bis zum Abschlussstichtag getätigten CO2-Emissionen nicht durch unentgeltlich gewährte Emissionszertifikate gedeckt sind.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass ein mit der Sachanlage verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuverlässig ermittelbar sind. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen, sofern relevant, auch künftige Rückbau- und Rekultivierungsaufwendungen, für welche eine Rückstellung gem. IAS 37 angesetzt wurde.
Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen sowie, sofern erforderlich, Wertminderungsaufwendungen. Von der ebenfalls zulässigen Möglichkeit einer Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) wird kein Gebrauch gemacht.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der Vermögenswerte. Den Sachanlagen, welche nach der linearen Methode abgeschrieben werden, liegen die folgenden konzerneinheitlich angesetzten Nutzungsdauern zugrunde:
D.11 NUTZUNGSDAUERN FÜR SACHANLAGEN
| D.11 in Jahren |
|---|
| Bauten |
| Rohstoffvorkommen |
| Technische Anlagen und Maschinen (Strecken und Grubenbaue) |
| Technische Anlagen und Maschinen (sonstige) |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
| 15 — 50 |
| 3 — 56 |
| 15 — 130|
| 8 — 40 |
| 7 — 11 |
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind entsprechend der Nutzung der betreffenden Vermögenswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung unter folgenden Positionen ausgewiesen:
+ Umsatzkosten
+ Marketing- und allgemeine Verwaltungskosten
+ sonstige betriebliche Aufwendungen
Die erworbenen Rohstoffvorkommen werden als Sachanlagevermögen erfasst. Die Abschreibung beginnt zum Zeitpunkt der erstmaligen Rohstoffgewinnung. Grubenbaue (Hauptwetterstrecken, Hauptbandstrecken, Hauptabwetterstrecken, Hauptfahrstrecken, Werkstätten, Bunker, Läger) werden, sofern diese länger als eine Periode genutzt werden, ebenfalls als Sachanlagevermögen ausgewiesen.
Immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, auch unterjährig, wird die Werthaltigkeit der entsprechenden Vermögenswerte überprüft. Gehen Wertminderungen über die bereits vorgenommenen Abschreibungen hinaus, wird ein Wertminderungsaufwand in dem Funktionsbereich erfasst, in dem die Sachanlage zugeordnet wurde.
Die Ermittlung solcher Wertminderungen erfolgt gemäß IAS 36 durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag der betreffenden Vermögenswerte. Sofern der erzielbare Betrag nicht auf Ebene der einzelnen Vermögenswerte ermittelt werden kann, wird stattdessen ein Vergleich des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der die Vermögenswerte zugeordnet sind, mit dessen erzielbarem Betrag vorgenommen, siehe hierzu auch Ausführungen zu Anhangangabe (12) „Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und Wertminderungstest“.
Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen würde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird daher die Bewertung aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Dabei werden im Rahmen eines DCF-Verfahrens die diskontierten künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt, da regelmäßig keine Marktpreise für einzelne Einheiten vorliegen. Aufgrund der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren handelt es sich um Stufe 3 der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Beim Ansatz des Nutzungswerts wird das Bewertungsobjekt in der bisherigen Nutzung bewertet. Der Nutzungswert wird anhand der diskontierten erwarteten künftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt. Liegt ein Wertminderungsbedarf vor, werden die einzelnen abzuwertenden Vermögenswerte nicht unter den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, Nutzungswert und null abgeschrieben. Etwaiger aufgrund dieser Wertuntergrenze verbleibender Abschreibungsbedarf wird wiederum unter Beachtung der Wertuntergrenzen anteilig den anderen Vermögenswerten der jeweiligen ZGE zugeordnet.
Bei Wegfall der Gründe für erfasste Wertminderungsaufwendungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen, wobei die fortgeführten Buchwerte nicht überschritten werden dürfen. Die Zuschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Funktionsbereich erfasst, in dem die Sachanlage zugeordnet wurde.
Werden Sachanlagen verkauft oder stillgelegt, wird der Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös (Veräußerungserlös abzgl. Veräußerungskosten) und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
AKTIVIERUNG VON FREMDKAPITALKOSTEN
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, sind als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts zu aktivieren. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mindestens einem Jahr erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. In der Kapitalflussrechnung werden die aktivierten Fremdkapitalkosten in der Position „Gezahlte Zinsen und Ähnliches“ im „Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit“ ausgewiesen.# LEASINGVERHÄLTNISSE
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswerts berechtigt. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind als Nutzungsrechte an den zugrunde liegenden Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen. Die Leasingverbindlichkeit ist in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen zu bilden. Zur Bestimmung des Barwerts sind die Leasingzahlungen mit dem Zinssatz abzuzinsen, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt. Insofern dieser nicht bestimmbar ist, erfolgt die Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers.
Bei K+S kommt sowohl die Abzinsung mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, als auch die Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz vor. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes erfolgt auf Basis des laufzeitadäquaten risikofreien Zinses in der Zahlwährung des Leasingvertrags zuzüglich eines bonitätsabhängigen Spreads. Die Leasingverbindlichkeit wird in den Folgeperioden aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen getilgt. Der Ausweis der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt in den Zinsaufwendungen. Die Leasingverbindlichkeiten werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist seitens K+S eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und eine entsprechende Anpassung des Nutzungsrechts vorzunehmen. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Fälle der Neubewertung und Modifikation:
- Die Laufzeit des Leasingverhältnisses hat sich geändert oder es liegt ein wesentliches Ereignis oder eine Änderung der Umstände vor, die zu einer Änderung der Einschätzung der Ausübung oder Nichtausübung einer Kaufoption geführt haben. In diesen Fällen ist die Leasingverbindlichkeit basierend auf den geänderten Leasingraten, der ggf. geänderten Laufzeit des Leasingverhältnisses und einem neu bestimmten Diskontierungszinssatz neu zu bewerten.
- Die Leasingraten ändern sich aufgrund von Änderungen eines Index oder basierend auf der Abhängigkeit von einem sonstigen Marktpreis oder aufgrund einer Änderung der voraussichtlich zu entrichtenden Beträge im Rahmen einer Restwertgarantie. In diesen Fällen ist die Leasingverbindlichkeit basierend auf den geänderten Leasingraten mit einem unveränderten Diskontierungssatz neu zu bewerten. Davon abweichend ist ein geänderter Diskontierungssatz zugrunde zu legen, wenn die Änderung der Leasingraten auf der Änderung eines variabel vereinbarten Zinssatzes beruht.
- Ein Leasingvertrag wird modifiziert und die Modifikation des Leasingvertrags ist nicht als separates Leasingverhältnis zu behandeln. In diesen Fällen ist die Leasingverbindlichkeit basierend auf der Laufzeit des modifizierten Leasingverhältnisses, den geänderten Leasingraten und einem neuen Diskontierungszinssatz zum effektiven Zeitpunkt der Änderung neu zu bewerten.
Die Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese setzen sich aus der Leasingverbindlichkeit, bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Anreizzahlungen, anfänglichen direkten Kosten und Rückbauverpflichtungen zusammen. Die Nutzungsrechte werden i.d.R. über die Dauer des jeweiligen Leasingvertrags abgeschrieben, ggf. sind Wertminderungen zu erfassen. Davon abweichend erfolgt die Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, wenn dieser am Ende des Leasingvertrags auf den Leasingnehmer übergeht oder mit hinreichender Sicherheit von der Ausübung einer Kaufoption hinsichtlich des zugrunde liegenden Vermögenswerts auszugehen ist. Die Abschreibung des Nutzungsrechts unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Vorgehensweise bei vergleichbaren sich im rechtlichen Eigentum befindenden Vermögenswerten (lineare Abschreibungsmethode). Bestimmte Nutzungsrechte aus der Gruppe „Technische Anlagen und Maschinen“ werden nach der leistungsabhängigen Methode abgeschrieben, da diese Methode in diesen Fällen geeigneter ist, den Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens widerzuspiegeln. Die Abschreibungen der Nutzungsrechte sind den Funktionskosten zugeordnet. Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter demselben Posten im Sachanlagevermögen, unter dem der zugrunde liegende Vermögenswert im Falle eines Erwerbs ausgewiesen worden wäre.
Für kurzfristige Leasingverträge von bis zu einem Jahr (ohne Kaufoption) sowie für sogenannte Low-Value-Assets besteht ein Wahlrecht, auf die Erfassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zu verzichten. K+S übt diese Wahlrechte aus und verzichtet bei kurzfristigen Leasingverträgen für die meisten Klassen von Vermögenswerten sowie bei Low-Value-Assets auf die bilanzielle Erfassung. Die Leasingzahlungen werden stattdessen als operativer Aufwand erfasst.
Zudem wird bei einzelnen Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte auf die Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten verzichtet und die Gesamtzahlung bei der Bemessung der Leasingverbindlichkeit zugrunde gelegt.
Eine Vielzahl der Leasingverträge enthält Verlängerungs- und / oder Kündigungsoptionen. Diese Vertragskonditionen bieten K+S eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Im Rahmen der Bestimmung der Laufzeit der jeweiligen Verträge werden alle Tatsachen und Umstände miteinbezogen, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Die Laufzeitoptionen werden in die Bestimmung der Laufzeit nur miteinbezogen, wenn ihre Ausübung bzw. Nichtausübung hinreichend sicher ist. Die K+S Gruppe tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand für die Anschaffung oder Herstellung von Sachanlagen (z.B. Investitionszuschüsse und -zulagen) mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden im laufenden Jahr mit den korrespondierenden Aufwendungen saldiert.
ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass ein mit der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuverlässig ermittelbar sind. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen sowie, sofern erforderlich, Wertminderungsaufwendungen. Von der ebenfalls zulässigen Möglichkeit einer Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) wird kein Gebrauch gemacht.
Die Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfolgen nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der Vermögenswerte. Dabei wird im Regelfall von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen. Abschreibungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Erträge aus der Veräußerung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden im Finanzergebnis erfasst.
ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND VERÄUSSERUNGSGRUPPEN SOWIE NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) ist als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist der Fall, wenn der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand veräußerbar ist und eine solche Veräußerung höchst wahrscheinlich ist. Langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. Eine planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte erfolgt nicht mehr.
Ein Ausweis als nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit erfolgt bei einem Unternehmensbestandteil, der veräußert wurde oder als zur Veräußerung eingestuft wird und der
* einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt,
* Teil eines einzelnen abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder
* ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde.
Konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge zwischen den Gesellschaften der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit und den übrigen Konzerngesellschaften werden vollständig eliminiert. Bei den konzerninternen Lieferungs-, Leistungs- und Darlehensbeziehungen, die nach der Entkonsolidierung fortgeführt werden, werden die Eliminierungsbuchungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung vollständig der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit zugeordnet. Im Falle der Nichtfortführung dieser Beziehungen erfolgen die Eliminierungsbuchungen vollständig in der fortgeführten Geschäftstätigkeit der K+S Gruppe.
FINANZINSTRUMENTE
Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Vertragspartner zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden getrennt voneinander (unsaldiert) ausgewiesen.# K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022
AN DIE AKTIONÄRE
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KONZERNABSCHLUSS
WERTMINDERUNGEN
Die finanziellen Vermögenswerte umfassen hauptsächlich flüssige Mittel, Forderungen aus Lie- ferungen und Leistungen, Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, Wertpapiere, Finanzinvestitionen sowie derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen insbesondere Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten wer- den grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert.
KLASSIFIZIERUNG UND BEWERTUNG
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögens- werten ist u. a. abhängig vom Geschäftsmodell des Unter- nehmens. K+S verfolgt grundsätzlich das Ziel, die vertraglichen Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert zu verein- nahmen. Daher wird bei der Klassifizierung und Bewertung das Geschäftsmodell „Halten“ zugrunde gelegt. Bei finanziellen Vermögenswerten in Form von Schuld- instrumenten hängt die Bilanzierung zudem von der Zahlungs- stromeigenschaft ab. Stellen die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme ausschließlich eine Rückzahlung und Verzinsung des Nominalbetrags dar, erfolgt eine Bilanzierung zu fort- geführten Anschaffungskosten. Ist die Zahlungsstrombedingung nicht erfüllt, wird eine erfolgswirksame Bewertung zum beizu- legenden Zeitwert vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factoring zum Verkauf stehen, werden dem Geschäfts- modell „Halten und Verkaufen“ nach IFRS 9 zugeordnet und zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertet.
Gehaltene Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Das betrifft insbesondere Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Gemein- schaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen. Diese werden grundsätzlich langfristig und nicht zu Handelszwecken gehalten. Daher wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen, ohne diese beim Abgang in die Gewinn- und Verlust- rechnung umzugliedern (OCI-Option). Dividenden oder Gewinnabführungen von nicht konsolidierten Tochterunternehmen werden ergebniswirksam erfasst.
Die Bewertung der Derivate erfolgt zum beizulegenden Zeit- wert. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ausbuchung der Derivate erfolgt am Erfüllungstag. Die Rege- lungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) werden nicht angewandt.
Finanzielle Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von Derivaten mit negativem Marktwert) werden zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bilanziert.
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WERTMINDERUNGEN
Für finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind Wertminderungen auf Basis der erwarteten Verluste vorzunehmen. Zum Zugangszeitpunkt ist grundsätzlich eine Wertminderung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen. Die Zins- ermittlung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts. Sofern sich in den Folgeperioden das Ausfallrisiko signifikant erhöht, bemisst sich die Wertminderung nach der Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit des Instruments. Die Zinsermittlung basiert unverändert auf dem Bruttobuchwert. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor (z.B. Insolvenz), ist ebenfalls eine Wertminderung in Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit des Instruments zu erfassen, allerdings basiert die Zinsermittlung in diesem Fall auf dem Nettobuchwert.
Hauptanwendungsfall der Wertminderungsvorschriften bei K+S sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese werden nach dem vereinfachten Modell des IFRS 9 bereits bei Zugang die über die Restlaufzeit erwarteten Verluste berücksichtigt.
VORRÄTE
Unter den Vorräten sind gemäß IAS 2 diejenigen Vermögens- werte ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang vorgesehen sind (fertige Erzeugnisse und Waren), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse) oder die im Rahmen der Herstellung von Vermögenswerten oder im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Die Bewertung der Vorräte erfolgt auf Basis der durchschnitt- lichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum nied- rigeren Nettoveräußerungspreis. Die Herstellungskosten ent- halten neben den Einzelkosten angemessene Teile der fixen und variablen Material- und Fertigungsgemeinkosten, soweit sie im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Dies gilt analog für Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sowie sonstige soziale Aufwendungen. Die Zuordnung der fixen Gemeinkosten erfolgt auf Basis der Normalkapazität. Der Nettoveräußerungspreis bestimmt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten.
SONSTIGE NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Diese Position beinhaltet solche Forderungen und Vermögens- werte, denen kein vertraglicher Zahlungsanspruch zugrunde liegt und die nicht einer der sonstigen Bilanzpositionen zugeordnet werden können. Beispiele sind Vorauszahlungen für die künftige Erbringung von Lieferungen und Leistungen (z.B. Energielieferungen) und Erstattungsansprüche von gezahlter Umsatzsteuer.
FLÜSSIGE MITTEL
Diese Position beinhaltet Kassenbestände und Bankguthaben. Zudem fallen hierunter Finanzinvestitionen mit einer Laufzeit von im Regelfall nicht mehr als drei Monaten, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt.
RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grund- sätze nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected- Unit-Credit-Methode) ermittelt. Der Rechnungszins wird auf Grundlage der am Bilanzstichtag vorliegenden Renditen für erstrangige Unternehmensanleihen ermittelt. Seit dem Vorjahr erfolgt die Zinsermittlung auf Basis der von Mercer veröffent- lichten Mercer Yield Curve. Des Weiteren werden z.B. die künftig zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Sterbe- wahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Soweit Planvermögen vorliegt, erfolgt eine Saldierung dieses Vermögens mit den zugehörigen Verpflichtungen. Die Nettozinsen einer Berichtsperiode sind mittels Multiplikation der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) mit dem oben aufgeführten Rechnungszins unter Berücksichtigung von erwarteten Zahlungen zu ermitteln. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Ver- sorgungsplänen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Diese umfassen:
* versicherungsmathematische Gewinne/Verluste,
* den Ertrag aus Planvermögen unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind, und
* Veränderungen in den Auswirkungen der Vermögens- obergrenze unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld von leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind.
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RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen werden in Höhe der erwarteten Inanspruch- nahme für gegenwärtige Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die aus einem vergangenen Ereignis resultieren. Die Inanspruchnahme muss eher wahrscheinlich als unwahrschein- lich und die Höhe der Verpflichtungen verlässlich schätzbar sein. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden unter Berücksichtigung künftiger Kosten- steigerungen mit einem fristenadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst, soweit der Zinseffekt von wesentlicher Bedeutung ist. Erfolgswirksame Anpassungen aufgrund von Änderungen des Rechnungszinses werden im Zinsergebnis ausgewiesen.
BERGBAULICHE RÜCKSTELLUNGEN
Die bergbaulichen Rückstellungen von K+S entfallen zum größ- ten Teil auf die Rückstellungskategorien Haldenverwahrung sowie Gruben- und Schachtversatz. Letzteres umfasst neben der Verfüllung von Schächten nach Stilllegung eines Werkes auch die Verwahrung von Versenk- und Beobachtungsbohrungen sowie Kavernenbohrungen. Der Schachtversatz verhindert das Eindringen von Wasser in die Grube, gewährleistet die Stand- sicherheit der Schächte und schützt damit die Tagesoberfläche im Umfeld der Schächte vor Senkungen. Der Begriff Grubenversatz umfasst bei K+S alle Verpflichtungen zum Versatz bzw. zur Flutung ehemaliger untertägiger Abbau- hohlräume und Strecken. Ziel der Versatzmaßnahmen ist es i.d.R, die langzeitliche Standsicherheit der betroffenen Hohlräume zu erhöhen und Senkungen zu reduzieren. Weiterhin werden hierunter auch Verpflichtungen zum Bau von Dammbauwerken und sonstige untertägige Sanierungsmaßnahmen gefasst. Unter der Rückstellungskategorie Haldenverwahrung wird i.W. die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Sammlung, Zwischen- speicherung und kontrollierten Entsorgung der anfallenden salzhaltigen Haldenwasser verstanden. Ziel der durch K+S zu ergreifenden Maßnahmen ist es, Auswirkungen auf den Boden sowie die Grund- und Oberflächengewässer so weit wie möglich zu vermeiden oder zu vermindern. Die Prognose der erwarteten Haldenwassermengen sowie die Entsorgungswege sind des- halb von besonderer Bedeutung. Die Rückstellung umfasst sämtliche Kosten, welche nach Stilllegung eines Standortes für diese Maßnahmen anfallen. Zudem werden bei der Rück- stellungskalkulation Nettoerlöse aus der Haldenabdeckung rückstellungsmindernd berücksichtigt, sofern diese hinreichend konkretisiert und wahrscheinlich sind.# Rückstellungen
Die Rückstellungen für Bergschäden werden bei K+S vor allem für Aufwendungen für konkret erwartete Schäden an Gebäuden und sonstiger Infrastruktur durch die Absenkung der Tagesoberfläche gebildet, welche mit dem untertägigen Abbau verbunden ist. Weiterhin werden hierunter auch Verpflichtungen zum Monitoring nach Stilllegung der Standorte berücksichtigt. Die Verpflichtung, nach Stilllegung eines Standortes die untertägigen Produktionsanlagen zurückzubauen, wird in der Kategorie Rückbau unter Tage erfasst. Konkret bedeutet das u. a. Maschinen, Fahrzeuge und wassergefährdende Stoffe aus der Grube zu holen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei bestimmten Rückstellungen (z. B. für Schachtversatz) wird zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellungen ein korrespondierender Aktivposten in Höhe der erwarteten Rückbau- und Rekultivierungsaufwendungen angesetzt, der im Sachanlagevermögen ausgewiesen wird. Dieser wird in den Folgeperioden linear über die geplante Nutzungsdauer abgeschrieben sowie, sofern erforderlich, um Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zuführungen und Auflösungen dieser Rückstellungen führen zu einer entsprechenden Erhöhung bzw. Verringerung des Aktivpostens. Übersteigt die Höhe der Rückstellungsauflösung den korrespondierenden Aktivposten, wird die Differenz (Ertrag) seit dem Geschäftsjahr 2022 ergebniswirksam in den Umsatzkosten (aktive Standorte) bzw. den sonstigen betrieblichen Erträgen (inaktive Standorte) erfasst. Dies gilt gleichermaßen für ergebniswirksame Auflösungen von Rückstellungen ohne Aktivposten (siehe Angabe zu Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Vorjahreswerten). Abweichend davon werden erfolgswirksame Anpassungen aufgrund von Änderungen des Rechnungszinses bei Rückstellungen ohne korrespondierenden Aktivposten im Zinsergebnis ausgewiesen.
Anteilsbasierte Vergütung
Das anteilsbasierte Vergütungsprogramm der K+S Gruppe ist als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich ausgestaltet und stellt einen Baustein der erfolgsabhängigen Vergütung dar (sog. „LTI II-Programm“). Es erfolgt ein aufwandswirksamer anteiliger Ansatz des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtung über den Leistungszeitraum. Der beizulegende Zeitwert und einhergehend der Rückstellungsbedarf wird zu jedem Bilanzstichtag neu ermittelt. Etwaige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts und entsprechende Änderungen des zurückzustellenden Betrages werden erfolgswirksam erfasst. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels eines anerkannten Optionspreismodells (CRR Option Pricing Model).
Ertragsteuern
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 auf der Grundlage der international üblichen bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (Liability-Methode). Danach werden Steuerabgrenzungsposten für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen in der Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet. Aktive latente Steuern werden jedoch nur berücksichtigt, soweit die Möglichkeit der Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die nach der derzeitigen Rechtslage künftig im wahrscheinlichen Zeitpunkt der Umkehr der temporären Differenzen gelten werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen auf aktive und passive latente Steuern werden in der Periode, in der die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Gesetzesänderung vorliegen, erfolgswirksam berücksichtigt. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nach Fristigkeiten innerhalb einzelner Gesellschaften bzw. innerhalb steuerlicher Organkreise saldiert. Tatsächliche Ertragsteuern werden zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze und der bestehenden Rechtsprechung. Die Komplexität dieser Regelungen sowie eine möglicherweise damit einhergehende unterschiedliche Interpretation führt zu Unsicherheiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung einzelner Geschäftsvorfälle. Die Bewertung dieser unsicheren Steuerpositionen erfolgt gemäß IFRIC 23 mit dem wahrscheinlichsten Wert einer möglichen Inanspruchnahme.
Unternehmenserwerbe
Die Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses erfolgt nach der Erwerbsmethode. Im Rahmen der Neubewertung des erworbenen Unternehmens werden sämtliche stillen Reserven und stillen Lasten des übernommenen Unternehmens aufgedeckt und Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt (unter Berücksichtigung der in IFRS 3 geregelten Ausnahmen). Ein hieraus resultierender positiver Differenzbetrag zu den Anschaffungskosten des erworbenen Unternehmens wird als Goodwill aktiviert. Ein negativer Differenzbetrag wird unmittelbar ertragswirksam erfasst.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hängen mitunter von Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden ab. Dies betrifft insbesondere die folgenden Sachverhalte:
- die Bestimmung des Konsolidierungskreises,
- die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten,
- die Bestimmung, ob ein Unternehmen im Rahmen eines Verkaufsgeschäfts mit einem Kunden als Prinzipal oder Agent handelt,
- die Bestimmung, ob es hinreichend sicher ist, dass Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen im Rahmen eines Leasingverhältnisses i.S.d. IFRS 16 ausgeübt bzw. nicht ausgeübt werden,
- die Bestimmung, ob es hinreichend sicher ist, dass eine Kaufoption im Rahmen eines Leasingverhältnisses i. S. d. IFRS 16 ausgeübt wird,
- die Bestimmung, ob die wesentlichen Chancen und Risiken bei Forderungsverkäufen im Rahmen des Factorings über- gegangen sind,
- die Erfassung und Bewertung von steuerlich unsicheren Positionen (Risiken) sowie die Ermittlung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern insb. auf Verlustvorträge.
Schätzungen und Prämissen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bestimmte Ansätze im IFRS-Abschluss beruhen dem Grunde und der Höhe nach zum Teil auf Schätzungen und der Festlegung bestimmter Prämissen. Dies ist insbesondere notwendig bei:
- der Bestimmung der Nutzungsdauern des abnutzbaren Anlagevermögens,
- der Festlegung der Bewertungsannahmen und der zukünftigen Ergebnisse im Rahmen von Werthaltigkeitstests,
- Vorratsgütern, denen aufgrund ihrer physikalischen Beschaffenheit messbedingte Unsicherheiten immanent sind,
- der Bestimmung des Nettoveräußerungspreises des Vorratsvermögens,
- der Bestimmung der für die Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen notwendigen Parameter (z.B. Rechnungszinssatz, künftige Entwicklung der Löhne/Gehälter und Renten, Sterbewahrscheinlichkeiten, Kostentrend Gesundheitswesen),
- der Bestimmung der für die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten notwendigen Parameter (Grenzfremdkapitalzinssatz),
- der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zur Bewertung der Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütung gem. IFRS 2,
- der Bestimmung der für die Bewertung von bergbaulichen Rückstellungen notwendigen Parameter (z.B. Höhe der erwarteten Auszahlungen, Kostensteigerungsrate, Erfüllungszeitpunkte, Werkslaufzeiten, Rechnungszinssätze und Höhe der erwarteten Nettoerlöse aus der Haldenabdeckung),
- der Wahl der Parameter im Rahmen der modellgestützten Bewertung der Derivate (z. B. Annahmen hinsichtlich der Volatilität und des Zinssatzes),
- der Abgrenzung von Erlösen und Aufwendungen gem. IFRS 15 für noch nicht (vollständig) erbrachte Leistungen zum Stichtag,
- der Bestimmung des Ergebnisses bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen nach dem Leistungsfortschritt (Schät- zung des Auftragsfortschritts, der gesamten Auftragskosten, der bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, der gesamten Auftragserlöse und der Auftragsrisiken),
- der Bestimmung der Nutzbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen,
- der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Schulden sowie der Bestimmung der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sowie
- der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie beim Erstansatz von Gemeinschafts- unternehmen (Joint Ventures),
- der Bestimmung des erzielbaren Betrags nicht fortgeführter Geschäftstätigkeiten.
Trotz sorgfältiger Schätzung kann die tatsächliche Entwicklung von den Annahmen abweichen.
Währungsumrechnung
Die Jahresabschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Alle Gesellschaften betreiben ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Gesellschaft tätig ist, und entspricht im Regelfall der lokalen Währung. Vermögenswerte und Schulden werden zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen erfolgt zu Quartalsdurchschnittskursen. Die sich ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Scheiden Konzernunter- nehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam aufgelöst. Bei der K+S Asia Pacific Pte Ltd.# D.12 Wechselkurse 2022
| je 1 € kurs zum 31.12. | Quartalsdurchschnittskurs Q1 | Quartalsdurchschnittskurs Q2 | Quartalsdurchschnittskurs Q3 | Quartalsdurchschnittskurs Q4 | |
|---|---|---|---|---|---|
| US-Dollar (USD) | 1,067 | 1,122 | 1,065 | 1,007 | 1,021 |
| Kanadischer Dollar (CAD) | 1,444 | 1,421 | 1,359 | 1,315 | 1,385 |
| Tschechische Krone (CZK) | 24,116 | 24,653 | 24,644 | 24,579 | 24,389 |
| Chinesischer Renminbi (CNY) | 7,358 | 7,121 | 7,043 | 6,898 | 7,258 |
| VAE Dirham (AED) | 3,917 | 4,120 | 3,913 | 3,699 | 3,699 |
| Singapur Dollar (SGD) | 1,430 | 1,517 | 1,467 | 1,407 | 1,415 |
D.13 Wechselkurse 2021
| je 1 € kurs zum 31.12. | Quartalsdurchschnittskurs Q1 | Quartalsdurchschnittskurs Q2 | Quartalsdurchschnittskurs Q3 | Quartalsdurchschnittskurs Q4 | |
|---|---|---|---|---|---|
| US-Dollar (USD) | 1,133 | 1,205 | 1,206 | 1,179 | 1,144 |
| Kanadischer Dollar (CAD) | 1,439 | 1,526 | 1,480 | 1,485 | 1,441 |
| Tschechische Krone (CZK) | 24,858 | 26,070 | 25,638 | 25,500 | 25,374 |
| Brasilianischer Real (BRL) | 6,310 | 6,599 | 6,381 | 6,159 | 6,382 |
| Chilenischer Peso(CLP) | 964,760 | 873,700 | 863,096 | 911,975 | 945,139 |
| Britisches Pfund (GBP) | 0,840 | 0,874 | 0,862 | 0,855 | 0,848 |
Im Berichtsjahr wurden im Saldo Umrechnungsdifferenzen in Höhe von 39,9 Mio. € (2021: 26,5 Mio. €) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (z. B. Bewertung / Realisierung von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung), die überwiegend in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen wurden.
D.14 Neue oder geänderte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen
Neue oder geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen
D.14
| Standard / Interpretation | Zeitpunkt verpflichtende Anwendung K+S Gruppe¹ | Änderung |
|---|---|---|
| Sammelstandard zur Änderung mehrerer IFRS (Änderungen an IAS 16 Sachanlagen, Änderungen an IAS 37 Rück- stellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018—2020) | 01.01.2022 | Änderungen an IAS 16 Sachanlagen, Änderungen an IAS 37 Rück- stellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards |
¹ Erstanwendung für Unternehmen mit Sitz in der EU auf Geschäftsjahre, die an oder nach diesem Tag beginnen. Die Anwendung neuer oder geänderter IFRS bzw. ihrer Interpretation für Unternehmen mit Sitz in der EU erfordert ein Endorsement durch die EU-Kommission. Mitunter kann der von der EU-Kommission bestimmte Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung von dem vom IASB vorgesehenen Erstanwendungsdatum abweichen.
D.15
| Standard / Interpretation | Zeitpunkt verpflichtende Anwendung K+S Gruppe¹ | Änderung |
|---|---|---|
| Neu IFRS 17 — Versicherungsverträge | 01.01.2023 | IFRS 17 — Versicherungsverträge |
| Änderung IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 undIFRS 9 — Vergleichsinformationen | 01.01.2023 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 undIFRS 9 — Vergleichsinformationen |
| Änderung IAS 1 Darstellung des Abschlusses und Practice Statement 2 — Angaben zu Rechnungslegungsmethoden | 01.01.2023 | Darstellung des Abschlusses und Practice Statement 2 — Angaben zu Rechnungslegungsmethoden |
| Änderung IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungs- bezogenen Schätzungen und Fehler | 01.01.2023 | Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungs- bezogenen Schätzungen und Fehler |
| Änderung IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen | 01.01.2023 | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen |
| Änderung IAS 1 Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden nach Fristigkeit sowie von Schulden, die Nebenbedingungen (Covenants) unterliegen | 01.01.2024 | Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden nach Fristigkeit sowie von Schulden, die Nebenbedingungen (Covenants) unterliegen |
| Änderung IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion | 01.01.2024 | Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion |
¹ Erstanwendung für Unternehmen mit Sitz in der EU auf Geschäftsjahre, die an oder nach diesem Tag beginnen. Die Anwendung neuer oder geänderter IFRS bzw. ihrer Interpretation für Unternehmen mit Sitz in der EU erfordert ein Endorsement durch die EU-Kommission. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung für Unternehmen mit Sitz in der EU offen. Die vorzeitige Anwendung eines oder mehrerer IFRS bzw. ihrer Interpretation (sofern vom IASB vorgesehen) steht unter dem Vorbehalt eines EU-Endorsement. Mitunter kann der von der EU-Kommission bestimmte Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung von dem vom IASB vorgesehenen Erstanwendungsdatum abweichen.
Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur
Für die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten an die DEHSt erfolgt die Bildung einer Rückstellung, sofern die bis zum Abschlussstichtag getätigten CO2-Emissionen nicht durch unentgeltlich gewährte Emissionszertifikate gedeckt sind. Bis zum 31. Dezember 2021 wurde die FiFo-Methode als Verbrauchsfolgeverfahren für den Bestand der entgeltlich erworbenen Emissionszertifikate angewendet. Ab 2022 wird erstmalig die Durchschnittsmethode genutzt. K+S ist der Auffassung, dass die Umstellung zu einer Glättung des preisbedingt stetig ansteigenden Aufwands für den Verbrauch von Emissionszertifikaten führt und somit künftig eine sachgerechtere Darstellung der Ertragslage ermöglicht. Darüber hinaus handelt es sich bei den Emissionsrechten um keine physischen Vermögenswerte. Eine tatsächliche (physische) Entnahme erfolgt nicht. Bei Beibehaltung des bisherigen Verbrauchsfolgeverfahrens wären die Umsatzkosten in 2022 um 11,8 Mio. € geringer auszuweisen. Nach Berücksichtigung von Steuereffekten wäre der Jahresüberschuss um 8,2 Mio. € höher. Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird verzichtet, da die Auswirkungen unwesentlich sind. Unter der Annahme, dass der Bestand der entgeltlich erworbenen Emissionszertifikate nicht verändert wird, wären die Umsatzkosten in 2023 um 12,8 Mio. € geringer auszuweisen.
In 2022 erfolgte eine Anpassung des Ausweises der ausstehenden Rechnungen. Diese werden als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und nicht mehr als kurzfristige Rückstellungen ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Dadurch ergeben sich die in Tabelle D.16 dargestellten Änderungen in der Bilanz. Des Weiteren wurden die Vorjahreswerte der aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen in der Konzernbilanz aufgrund einer unzutreffenden Erfassung rückwirkend angepasst. Dadurch ergeben sich die in den Tabellen D.16 und D.17 dargestellten Änderungen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Vorjahresangaben in den Anmerkungen (9), (11) und (16) wurden entsprechend angepasst und gekennzeichnet. Zudem verringerte sich das Ergebnis je Aktie (unverwässert = verwässert) rückwirkend von 15,59 € auf 15,38 €. Die Anpassung bezog sich ausschließlich auf die fortgeführte Geschäftstätigkeit.
Bei erfolgswirksamen Auflösungen von bergbaulichen Rückstellungen mit Aktivposten bzw. von bergbaulichen Rückstellungen ohne Aktivposten, die nicht auf Änderungen des Rechnungszinses zurückzuführen waren, wurde bislang basierend auf der Historie des Ausweises der Ergebniseffekte aus dieser Rückstellung eine Aufteilung des Auflösungseffektes auf das Zinsergebnis und die Umsatzkosten (i. W. aktive Standorte) bzw. die sonstigen betrieblichen Erträge (i. W. inaktive Standorte) vorgenommen. Ab dem Geschäftsjahr 2022 wird der Auflösungseffekt vollständig im operativen Ergebnis, d. h. in den Umsatzkosten bzw. den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Durch diese Ausweisänderung wird die Auflösung korrespondierend zur Bildung der Rückstellungen erfasst, da diese ebenfalls ausschließlich das operative Ergebnis belasten (bei Rückstellungen mit Aktivposten durch die Abschreibungen in den Folgejahren). Der Ergebnisausweis wird hierdurch vereinheitlicht und die Vergleichbarkeit mit den Auflösungen anderer Rückstellungspositionen erhöht. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Dadurch ergeben sich die in Tabelle D.17 dargestellten Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Beibehaltung des bisherigen Ausweises der Rückstellungsauflösungen im Geschäftsjahr 2022 würden sich die betroffenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt ändern: + Umsatzkosten: 25,4 Mio. € höher + Zinsaufwendungen: 25,4 Mio.
D.16 Änderungen in der Bilanz
| 31.12.2021 vor Änderung | Ausweis nach Änderungen | Änderung in Mio. € | 31.12.2021 nach Änderungen | |
|---|---|---|---|---|
| AKTIVA | 8.736,2 | —11,9 | — | 8.724,3 |
| Langfristige Vermögenswerte | 6.824,7 | —11,9 | — | 6.812,8 |
| Latente Steuern | 30,2 | —11,9 | — | 18,3 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.911,5 | — | — | 1.911,5 |
| PASSIVA | 8.736,2 | —11,9 | — | 8.724,3 |
| Eigenkapital | 5.297,4 | —38,2 | — | 5.259,2 |
| Langfristiges Fremdkapital | 2.443,3 | 26,3 | - | 2.469,6 |
| Latente Steuern | 105,3 | 26,3 | — | 131,6 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 995,5 | — | — | 995,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 186,9 | 70,3 | 257,2 | |
| Rückstellungen | 286,7 | —70,3 | 216,4 |
| in Mio. € | 2021 vor Änderungen | Änderung latente Steuern | Ausweis von Auflösungen aus bergbau- lichen Rückstellungen | 2021 nach Änderungen |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzkosten | 734,0 | — | — | 51,7 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 2.479,1 | — | 51,7 | — |
| Sonstige betriebliche Erträge | 351,3 | — | 46,5 | — |
| Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften | 2.418,8 | — | 98,2 | — |
| Zinsaufwendungen | 23,8 | — | 98,2 | — |
| Finanzergebnis | 7,0 | — | —98,2 | — |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 2.425,8 | — | — | — |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 252,8 | 38,7 | — | — |
| — davon Latente Steuern | 148,9 | 38,7 | — | — |
| Jahresüberschuss | 2.983,2 | —38,7 | — | — |
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ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG UND GESAMTERGEBNISRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Gesamtergebnis- rechnung sind auf den Seiten 161—162 abgebildet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die K+S Gruppe setzt Derivate zur Sicherung von Risiken aus sich verändernden Marktpreisen ein. Die Sicherungsstrategie wird in der Anmerkung (19) näher erläutert. Die Derivate sind nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (im Folgenden Marktbewertung genannt). Diese Marktbewertung erfolgt auf Basis von finanzmathematischen Modellen (siehe Anhang (19) „Derivative Finanzinstrumente“). Zwischen den Derivaten und den beschriebenen Grundgeschäften werden keine Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 gebildet, so dass die Marktwertschwankungen der ausstehenden Derivate zu jedem Bilanzstichtag erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind. Des Weiteren ergeben sich Ergebniswirkungen aus der Ausübung/Erfüllung, dem Verkauf oder dem Verfall von Sicherungsderivaten. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Effekte aus Sicherungsgeschäften in Abhängigkeit vom Sicherungszweck in den folgenden Positionen gezeigt:
A) ERGEBNIS AUS OPERATIVEN, ANTIZIPATIVEN SICHERUNGSGESCHÄFTEN
Sämtliche Ergebniseffekte, die aus der antizipativen Siche- rung von in zukünftigen Perioden erfolgswirksam werdenden operativen Geschäftsvorfällen resultieren, werden in dieser Ergebniszeile zusammengefasst. „Antizipativ“ meint dabei Grundgeschäfte, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet wer- den, jedoch noch nicht in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlust- rechnung erfasst wurden. Die Bezeichnung „operativ“ stellt auf Grundgeschäfte ab, die zu Effekten im Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften führen. Wesentliche Anwendungsfälle sind:
- die Sicherung von erwarteten USD-Umsätzen,
- die Sicherung von erwarteten Zahlungsabflüssen (Investitionen, operative Aufwendungen) in kanadischen Dollar.
B) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE /AUFWENDUNGEN
In diesen Positionen werden Ergebniseffekte ausgewiesen, die aus der Sicherung bereits bestehender Fremdwährungs- forderungen resultieren (z.B. Sicherung von USD-Forderungen gegen Währungsschwankungen mittels eines EUR / USD- Termingeschäfts).
C) FINANZERGEBNIS
Ergebniseffekte aus der Sicherung von Grundgeschäften mit Finanzierungscharakter, deren Ergebniswirkungen sich weder im aktuellen Geschäftsjahr noch in zukünftigen Geschäfts- jahren im Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften niederschlagen, werden im Finanzergebnis ausgewiesen (z.B. Währungsderivate im Rahmen der Liquiditätssteuerung).
Die interne Steuerung der K+S Gruppe erfolgt u.a. auf Basis des EBITDA. Neben der Korrektur um Abschreibungen unterscheidet sich dieses von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung aus- gewiesenen Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften durch die Nichtberücksichtigung von Marktwertschwankungen aus operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften, die sich aufgrund der nach IFRS 9 vorgeschriebenen Marktbewertung während der Laufzeit des Sicherungsinstruments ergeben. Folglich sind aus dem in der Gewinn- und Verlustrechnung aus- gewiesenen Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften folgende Effekte zu eliminieren:
- Ertrag (–)/Aufwand (+) aus Marktwertschwankungen der noch ausstehenden operativen, antizipativen Sicherungs-
geschäfte
Bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit sind die Sicherungsgeschäfte zu jedem Bilanzstichtag zum Marktwert zu bewerten. Die Abweichung vom Buchwert ist als Ertrag bzw. Aufwand zu erfassen. - Neutralisierung der in Vorperioden erfassten Marktwert-
schwankungen von realisierten operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften
Zum Zeitpunkt der Realisierung ist der Buchwert des Sicherungsgeschäfts auszubuchen. Die Realisierung erfolgt durch Ausübung/Erfüllung, Verfall oder Verkauf des Sicherungsinstruments. Die Differenz aus dem Realisierungs- betrag und dem Buchwert ergibt den Ertrag bzw. Aufwand der laufenden Periode. Da das EBITDA ein Ergebnis frei von Einflüssen aus der Marktbewertung nach IFRS 9 zeigen soll, sind die im Buchwert enthaltenen Marktwertschwankungen aus Vorperioden zu eliminieren.
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Das im EBITDA erfasste Ergebnis aus Sicherungsgeschäften entspricht – aufgrund der Eliminierung sämtlicher Marktwert- schwankungen während der Laufzeit – dem Wert der Sicherungs- geschäfte zum Zeitpunkt der Realisierung (Differenz zwischen Kassa- und Sicherungskurs), im Falle von Optionsgeschäften abzüglich der gezahlten bzw. zuzüglich der erhaltenen Prämien. Sofern es sich um eine Kurssicherung von erwarteten Inves- titionen in Fremdwährung handelt, werden nicht nur die o. g. Positionen, sondern sämtliche Ergebniseffekte bei der Ermitt- lung des EBITDA eliminiert. Hintergrund ist, dass die Ergebnis- effekte aus den wirtschaftlich gesicherten Investitionen in Fremdwährung (höhere oder niedrigere Abschreibungen nach dem Zugangszeitpunkt) nicht im EBITDA enthalten sind. Daher würde aufgrund der fehlenden Ergebniseffekte aus dem Grund- geschäft ein Ausweis der zum Fälligkeitszeitpunkt entstehenden Ergebniseffekte dieser Sicherungsgeschäfte im EBITDA nicht zu einer aussagekräftigen Ergebnisermittlung führen.
D.18 ÜBERLEITUNG AUF EBITDA
| Fortgeführte tätigkeit2 | Nicht fort- und nicht geführte Geschäfts- tätigkeit | Fortgeführte Geschäfts- tätigkeit | Nicht fortgeführte Geschäfts- tätigkeit2 | 2022 in Mio. € | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften | 2.517,0 | 90,9 | 2.607,9 | 1.999,6 | |
| Ertrag (—)/Aufwand (+) aus Marktwertschwankungen der noch ausstehenden operativen, antizipativen Sicherungsgeschäfte | 31,0 | — | 31,0 | 10,4 | |
| Neutralisierung der in Vorperioden erfassten Marktwert- schwankungen von realisierten operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften | 38,1 | 1,1 | 39,2 | —30,9 | |
| Realisierter Ertrag (—)/Aufwand (+) Investitionssicherung | — | — | — | — | |
| Abschreibungen (+)/Wertminderungen (+)/Wertaufholungen (—) des Anlagevermögens | —1.514,6 | — | —1.514,6 | 449,1 | |
| Erfolgsneutrale Aktivierung von Abschreibungen (—)3 | —5,5 | — | —5,5 | —6,8 | |
| Wertminderungen (+)/Wertaufholungen (—) von at- equity bewerteten Beteiligungen | 1,3 | — | 1,3 | 1,5 | |
| EBITDA2 | 1.067,3 | 92,0 | 1.159,3 | 2.442,9 |
1 Das EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Ertragsteuern, Zinsen und Abschreibungen, bereinigt um den erfolgsneutralen Abschreibungsbetrag im Rahmen von aktivierten Eigenleistungen, das Ergebnis aus Marktwertschwankungen der noch ausstehenden operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften, in Vorperioden erfassten Marktwertschwankungen von realisierten operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften und dem realisierten Ergebnis aus Investitionssicherung.
2 Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
3 Es handelt sich um Abschreibungen von Vermögenswerten, die zur Herstellung anderer Vermögenswerte des Sachanlagevermögens eingesetzt werden. Die Abschreibungen werden als Teil der Herstellungskosten aktiviert und nicht ergebniswirksam erfasst.
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(1) UMSATZERLÖSE
Die Umsatzerlöse der K+S Gruppe betrugen 5.676,6 Mio. € (2021: 3.213,1 Mio. €) und verteilen sich wie in Tabelle D.19 dargestellt.
UMSATZERLÖSE
| D.19 in Mio. € | 2021 | 2022 |
|---|---|---|
| Landwirtschaft | 2.272,1 | 4.465,6 |
| — davon Kaliumchlorid | 1.349,3 | 2.976,5 |
| — davon Düngemittelspezialitäten | 922,8 | 1.489,2 |
| Industrie+ | 941,0 | 1.211,0 |
| — davon Verbraucher | 60,0 | 63,8 |
| — davon Gemeinden | 193,2 | 139,0 |
| — davon Industrie | 687,7 | 1.008,2 |
| — davon Wasserenthärtung | 52,3 | 60,6 |
| — davon Industrieanwendungen | 92,1 | 144,0 |
| — davon Lebensmittelindustrie | 96,9 | 124,6 |
| — davon Chemie | 163,4 | 343,4 |
| — davon Tierernährung | 63,2 | 78,8 |
| — davon Pharma | 25,9 | 33,5 |
| — davon Ergänzende Aktivitäten | 163,0 | 185,4 |
| — davon Sonstiges | 31,1 | 37,8 |
| Gesamt | 3.213,1 | 5.676,6 |
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse erfolgt auf Basis der markt- orientierten Kundensegmente (Landwirtschaft und Industrie+). Industrie+ ist anhand der Kundeninteressen in die Bereiche Industrie, Verbraucher und Gemeinden untergliedert. Der größte Bereich, Industrie, ist zudem in Produktgruppen aufgegliedert. Die gewählten Aufteilungen der Umsatzerlöse spiegeln den Einfluss wirtschaftlicher Faktoren auf Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen wider. Umsatzerlöse werden insbesondere aus dem Verkauf von Gütern erzielt. Die Verkäufe erfolgen über mehrjährige Rahmenverträge mit jährlichen Anpassungen der Mengen und Preise. Daneben bestehen Kundenvereinbarungen zur Lieferung festgelegter Kapazitäten, die ebenfalls hinsichtlich Mengen und Preisen regelmäßig neu verhandelt werden. Darüber hinaus wird ein Teil der Kunden auch über kurzfristige Bestellungen beliefert. Die mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziele belaufen sich überwiegend auf 10 bis 180 Tage; auf bestimmten Märkten sind auch längere Zahlungsziele üblich. Leistungsverpflichtungen, die zum Abschlussstichtag noch nicht vollständig erfüllt wurden, führen in der Regel zu einer Umsatz- realisierung im Folgejahr.# H1 Es werden in der Regel keine Garantien gewährt, die über die normale Gewährleistung, dass die Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, hinausgehen.
Die Tabellen D.20 und D.21 bilden die Eröffnungs- und Schluss- buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sowie der Vertragsverbindlichkeiten ab.
H2 D.20 Eröffnungs- und Schluss- buchwerte
| Eröffnungs- buchwert zum 1.1.2021 in Mio. € | Schluss- buchwert zum 31.12.2021 in Mio. € | |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 272,7 | 569,5 |
| Forderungen aus kunden- spezifischen Fertigungsaufträgen | 1,5 | 1,4 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 3,9 | 6,2 |
H2 D.21 Eröffnungs- und Schluss- buchwerte
| Eröffnungs- buchwert zum 1.1.2022 in Mio. € | Schluss- buchwert zum 31.12.2022 in Mio. € | |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 569,5 | 1.143,7 |
| Forderungen aus kunden- spezifischen Fertigungsaufträgen | 1,4 | 0,8 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 6,2 | 5,4 |
Vertragsvermögenswerte liegen in Form von Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen vor, für welche K+S einen bedingten Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden hat. Soweit die erbrachte Vertragsleistung die Anzahlungen übersteigt, werden derartige Forderungen in der Bilanz unter den „sonstigen finanziellen Vermögenswerten“ im kurzfristigen Bereich ausgewiesen. Vertragsverbindlichkeiten werden in Zusammenhang mit Mehrkomponentenverträgen für erhaltene Anzahlungen von Kunden vor vertraglich vereinbarter Leistungs- erfüllung gebildet und in der Bilanz unter den „sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten“ im kurzfristigen Bereich aus- gewiesen. Bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen werden diese Vertragsverbindlichkeiten als Umsatzerlöse erfasst.
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Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Erlöse in Höhe von 4,2 Mio. € (2021: 5,1 Mio. €), welche i. W. aus der erfolgswirk- samen Auflösung von Rückstellungen für Verkaufsgeschäfte resultierten. Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse ist in den Erläute- rungen zur Segmentberichterstattung unter Anmerkung (33) angegeben.
H2 (2) UMSATZKOSTEN UND MARKETING- UND ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN
Im Geschäftsjahr betrugen die Umsatzkosten 3.219,3 Mio. € (2021: 682,3 Mio. €). In 2021 wurden die Umsatzkosten in Höhe von 1.811,3 Mio. € durch eine Wertaufholung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ohne Goodwill) gemindert. Bereinigt um den Effekt aus der Wertaufholung betrugen die Umsatzkosten im Vorjahr 2.493,6 Mio. €. In den Umsatzkosten enthalten sind Frachtkosten in Höhe von 665,1 Mio. € (2021: 529,6 Mio. €). Die Marketingkosten betrugen 61,0 Mio. € (2021: 60,0 Mio. €) und die allgemeinen Verwaltungs- kosten 125,3 Mio. € (2021: 115,9 Mio. €).
H3 D.22 MATERIALAUFWAND
| 2021 in Mio. € | 2022 in Mio. € | |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 446,1 | 702,8 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 423,7 | 503,5 |
| Energiekosten | 294,0 | 436,9 |
| Materialaufwand | 1.163,8 | 1.643,2 |
H2 (3) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende wesent- liche Posten enthalten:
H3 D.23 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die Erträge aus der Entkonsolidierung von Tochterunternehmen im Vorjahr sind auf die wirtschaftliche Übertragung von 50% der Anteile an der REKS GmbH & Co. KG zurückzuführen (siehe Abschnitt „Konsolidierungskreis“). Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen erfolgt verursachungsgerecht in der entsprechenden Kostenposition.
| 2021¹ in Mio. € | 2022 in Mio. € | |
|---|---|---|
| Gewinne aus Kursdifferenzen/ Kurssicherungsgeschäften | 62,7 | 161,1 |
| Auflösungen von Rückstellungen | 62,2 | 19,2 |
| Erträge aus Vermietung und Verpachtung | 3,9 | 4,2 |
| — davon aus als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0,9 | 0,9 |
| Erhaltene Entschädigungen und Erstattungen | 1,5 | 2,5 |
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 0,5 | 0,4 |
| Auflösung von Wertberichtigungen für Forderungen | — | 0,1 |
| Ertrag aus Entkonsolidierung von Tochterunternehmen | 219,5 | — |
| Übrige Erträge | 47,7 | 54,3 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 397,8 | 241,8 |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
H2 (4) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende wesentliche Posten enthalten:
H3 D.24 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
| 2021 in Mio. € | 2022 in Mio. € | |
|---|---|---|
| Verluste aus Kursdifferenzen/ Kurssicherungsgeschäften | 70,1 | 206,4 |
| Aufwendungen für stillgelegte Werke und Verwahrung Merkers | 54,4 | 74,6 |
| Periodenfremder Aufwand | 9,5 | 13,1 |
| Investitionsnebenkosten | 15,0 | 14,8 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 10,0 | 11,6 |
| Verluste aus dem Abgang von Gegen- ständen des Anlagevermögens | 3,7 | 6,3 |
| Abschreibungen | 4,2 | 5,1 |
| — davon Wertminderungsaufwendungen | — | — |
| Aufwendungen für Beratungen, Gutachten und Rechtsanwaltshonorare | 1,1 | 0,5 |
| Übrige Aufwendungen | 28,0 | 42,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 196,0 | 374,6 |
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H2 (5) BETEILIGUNGSERGEBNIS
Im Geschäftsjahr wurden Beteiligungserträge im Wesentlichen aus Dividendenzahlungen nicht konsolidierter Unternehmen in Höhe von 2,1 Mio. € (2021: 5,0 Mio. €) erzielt.
H2 (6) ERGEBNIS AUS OPERATIVEN, ANTIZIPATIVEN SICHERUNGSGESCHÄFTEN
Weitere Informationen zum „Ergebnis aus operativen, antizi- pativen Sicherungsgeschäften“ sind in den „Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung“ auf Seite 187 zu finden.
H3 D.25 ERGEBNIS AUS OPERATIVEN, ANTIZIPATIVEN SICHERUNGSGESCHÄFTEN
| 2021 in Mio. € | 2022 in Mio. € | |
|---|---|---|
| Ergebnis aus der Realisierung von Devisensicherungsgeschäften | —12,1 | —127,7 |
| — davon positive Ergebnisbeiträge | 17,3 | 72,8 |
| — davon negative Ergebnisbeiträge | —29,4 | —200,5 |
| Marktwertschwankungen noch nicht fälliger Devisensicherungsgeschäfte | —31,0 | —10,3 |
| — davon positive Marktwertveränderungen | 3,4 | 42,5 |
| — davon negative Marktwertveränderungen | —34,4 | —52,8 |
| Ergebnis aus operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften | —43,1 | —138,0 |
H2 (7) ZINSERGEBNIS
Bei der Ermittlung der zu aktivierenden Fremdkapitalkosten wurde ein gewichteter Finanzierungskostensatz von 3,0% (2021: 3,1%) zugrunde gelegt.
H3 D.26 ZINSERGEBNIS
| 2021¹ in Mio. € | 2022 in Mio. € | |
|---|---|---|
| Zinsanteil bergbauliche Rückstellungen | — | 73,1 |
| Zinsanteil Jubiläumsrückstellungen/LZK | 3,4 | 15,8 |
| Aufrechnung Zinsen mit nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | —2,0 | — |
| Übrige Zinsen und ähnliche Erträge | 8,7 | 14,5 |
| Zinserträge | 10,1 | 103,4 |
| Zinsaufwand Anleihen/ Schuldscheindarlehen | —65,2 | —27,6 |
| Zinsanteil aus der Bewertung von bergbaulichen Rückstellungen | —36,8 | —0,6 |
| Zinsaufwand Pensionsrückstellungen | —0,6 | —0,2 |
| Aktivierung Fremdkapitalkosten | 12,1 | 14,1 |
| Zinsaufwand Leasing | —8,8 | —6,9 |
| Übrige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | —27,0 | —7,1 |
| Aufrechnung Zinsen mit nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | 4,3 | — |
| Zinsaufwendungen | —122,0 | —28,3 |
| Zinsergebnis | —111,9 | 75,1 |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
Der „Zinsanteil aus der Bewertung von bergbaulichen Rück- stellungen“ setzt sich als Saldo der in Tabelle D.27 dargestellten Positionen zusammen.
H4 ZINSANTEIL BERGBAULICHER RÜCKSTELLUNGEN
| 2021¹ in Mio. € | 2022 in Mio. € | |
|---|---|---|
| Zinseffekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes der bergbaulichen Rückstellungen | —28,2 | 81,1 |
| Erhöhung der bergbaulichen Rück- stellungen aufgrund des Zeitablaufs (Aufzinsung) | —8,6 | —8,6 |
| Zinsanteil aus der Bewertung von bergbaulichen Rückstellungen | —36,8 | 72,5 |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
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Die Eliminierung der Zinserträge / -aufwendungen aus Dar- lehens- bzw. Inhouse-Cash-Forderungen bzw. -Verbindlich- keiten zwischen der fortgeführten und der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit, der Operativen Einheit Americas, wurde im Vorjahr aufgrund der Nichtfortführung dieser Beziehungen nach Closing vollständig der fortgeführten Geschäftstätigkeit zugeordnet. Die Position „Aufrechnung Zinsen mit nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit“ im Zinsertrag enthält im Vorjahr die eliminierten Zinsaufwendungen gegenüber der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit, der Operativen Einheit Americas, in Höhe von 2,0 Mio. €. Die Position „Aufrechnung Zinsen mit nicht fort- geführter Geschäftstätigkeit“ im Zinsaufwand enthält im Vorjahr die eliminierten Zinserträge gegenüber der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit, der Operativen Einheit Americas, in Höhe von 4,3 Mio. €.
H2 (8) SONSTIGES FINANZERGEBNIS
Das Ergebnis aus Derivaten resultiert i. W. aus Derivaten, die im Rahmen der Liquiditätssteuerung von Fremdwährungs- beständen eingesetzt werden. Im Ergebnis aus Fremd- währungspositionen sind u. a. Fremdwährungseffekte aus internen Darlehen bzw. Forderungen/Verbindlichkeiten aus Inhouse Cash sowie Bankguthaben und Geldanlagen (jeweils in Fremdwährung) enthalten. Das Ergebnis aus dem Rückkauf von emittierten Anleihen und Schuldscheindarlehen resultiert aus der Differenz zwischen Rückkaufskurs und dem Buchwert zum Zeitpunkt des Rückkaufs.
H3 D.28 SONSTIGES FINANZERGEBNIS
| D.28 in Mio. € | |
|---|---|
| ... | ... |
€ 2021 2022
Ergebnis aus Derivaten 42,9 34,1
— davon Erträge aus Realisierung 65,5 69,8
— davon Aufwendungen aus Realisierung —23,3 —36,3
— davon Erträge aus Bewertung 0,8 0,6
— davon Aufwendungen aus Bewertung —0,1 —
Ergebnis aus Fremdwährungspositionen 5,5 30,0
— davon Erträge aus Realisierung 77,7 42,4
— davon Aufwendungen aus Realisierung —75,6 —40,7
— davon Erträge aus Bewertung 19,7 60,5
— davon Aufwendungen aus Bewertung —16,3 —32,2
Rückkaufsergebnis emittierte Anleihen/Schuldscheindarlehen —22,3 —2,3
— davon Erträge — 0,3
— davon Aufwand —22,3 —2,6
Sonstige Finanzerträge 0,1 —
Sonstige Finanzaufwendungen —5,5 —1,8
Sonstiges Finanzergebnis 20,7 60,0
(9) STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern wurde ein Steuersatz in Höhe von 30,2% (2021: 30,2%) zugrunde gelegt. Neben einem unveränderten Körperschaftsteuersatz von 15,0% und einem unveränderten Solidaritätszuschlag von 5,5% wurde ein durchschnittlicher Gewerbesteuersatz von 14,4 % (2021: 14,4%) berücksichtigt. Latente Steuern im Ausland werden mit den jeweiligen nationalen Ertragsteuersätzen berechnet.
D.29 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
| in Mio. € | 2021¹ | 2022 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | 104,0 | 413,9 |
| — davon in Deutschland | 95,2 | 401,3 |
| — davon imAusland | 8,8 | 12,6 |
| Latente Steuern | 187,5 | 212,5 |
| — davon in Deutschland | 31,1 | 95,9 |
| — davon imAusland | 156,4 | 116,6 |
| — davon aus Verlustvorträgen und Tax Credits | 45,3 | 1,1 |
| — davon auf temporäre Differenzen zurückzuführen | 142,2 | 211,4 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 291,5 | 626,4 |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
192 ZURÜCK K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS
In Tabelle D.30 wird eine Überleitung vom erwarteten zum tat- sächlichen Steueraufwand vorgenommen. Für die Berechnung des erwarteten Ertragsteueraufwands wurde ein inländischer Konzernsteuersatz von 30,2% (2021: 30,2%) zugrunde gelegt.
ÜBERLEITUNGSRECHNUNG STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
D.30
| in Mio. € | 2021¹ | 2022 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 2.425,8 | 2.134,7 |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand (Konzern- steuersatz: 30,2%; Vorjahr: 30,2%) | 732,6 | 644,7 |
| Veränderungen des erwarteten Steueraufwands: | ||
| Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge und sonstiger Posten | —21,0 | —2,6 |
| Hinzurechnungen/Kürzungen für Gewerbesteuer | 3,5 | 1,3 |
| Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen und sonstiger Posten | 5,6 | 4,2 |
| Permanente Abweichungen | 0,1 | 0,1 |
| Steuermehrungen/-minderungen aufgrund der Bewertung aktiver latenter Steuern | —391,5 | —1,5 |
| Umgliederungen im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftstätigkeiten | — | — |
| Effekte aus Steuersatzdifferenzen | —46,9 | —24,5 |
| Auswirkungen von Steuersatzänderungen | 1,0 | — |
| Steuern für frühere Jahre | 5,3 | 0,7 |
| Sonstige Effekte | 2,8 | 4,0 |
| Tatsächlicher Steueraufwand² | 291,5 | 626,4 |
| Steuerquote | 12,0% | 29,3% |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
² Bezogen auf das Konzernergebnis vor Steuern.
(10) PERSONALAUFWAND/ARBEITNEHMER
D.31, D.32 Mitarbeiter Vergütungsbericht PERSONALAUFWAND
D.31
| in Mio. € | 2021 | 2022 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 706,8 | 738,2 |
| Kosten der sozialen Sicherheit | 164,7 | 167,1 |
| Altersversorgung | 13,8 | 23,9 |
| Personalaufwand | 885,3 | 929,2 |
ARBEITNEHMER EINSCHLIESSLICH BEFRISTET BESCHÄFTIGTER
D.32
| Jahresdurchschnitt (FTE) | 2021 | 2022 |
|---|---|---|
| Inland | 9.849 | 9.870 |
| Ausland | 927 | 1.011 |
| Gesamt | 10.776 | 10.881 |
| — davon Auszubildende | 553 | 530 |
(11) ERGEBNIS JE AKTIE
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird als Quotient aus dem Konzernergebnis nach Steuern und Anteilen Dritter und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien berechnet. Da bei der K+S Gruppe derzeit keine der Bedingungen erfüllt sind, die zu einer Verwässerung des Ergeb- nisses je Aktie führen könnten, entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie.
D.33 ERGEBNIS JE AKTIE
| D.33 in Mio. € | 2021² | 2022 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis nach Steuern und Anteilen Dritter | 2.944,5 | 1.508,3 |
| — davon aus fortgeführter Geschäftstätigkeit | 2.134,2 | 1.508,3 |
| — davon aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | 810,3 | — |
| Durchschnittliche Anzahl Aktien (in Mio. Stück) | 191,4 | 191,4 |
| Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) | 15,38 | 7,88 |
| - davon aus fortgeführter Geschäftstätigkeit | 11,15 | 7,88 |
| - davon aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | 4,23 | — |
¹ Das bereinigte Ergebnis je Aktie und dessen Ermittlung wird im Lagebericht auf Seite 50 dargestellt.
² Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
Das Vorjahr ist durch die Wertaufholung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ohne Goodwill) begünstigt. Im Falle einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder einer bedingten Kapitalerhöhung (siehe Anmerkung (21), Seite 206) könnten die Ergebnisse je Aktie in Zukunft potenziell verwässert werden.
193 ZURÜCK K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Bilanz ist auf Seite 166 — 167 abgebildet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Die Entwicklung der Bruttobuchwerte und Abschreibungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist gesondert auf den Seiten 170—171 dargestellt.
(12) IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE, SACHANLAGE- VERMÖGEN UND WERTMINDERUNGSTEST
Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Goodwill aus Unter- nehmenserwerben in Höhe von 13,7 Mio. € (2021: 13,7 Mio. €) ist vollständig der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) Salz zugeordnet. Die ZGE Kali- und Magnesiumprodukte umfasst das globale Geschäft mit Kali- und Magnesiumprodukten aus unseren Wer- ken in Deutschland und unserem kanadischen Standort Bethune. Die ZGE Salz umfasst die europäischen Salzaktivitäten.
Für alle Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 36 ist eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen, sofern zum Abschlussstichtag Anhaltspunkte für eine mögliche Wert- minderung vorliegen. Unabhängig von der Existenz solcher Anhaltspunkte sind der Geschäfts- oder Firmenwert jährlich auf Werthaltigkeit zu prüfen. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer zahlungsgenerierenden Einheit (ZGE) (carrying amount) höher ist als der erzielbare Betrag der ZGE. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Abgangskosten und Nutzungswert. Bei bei- den Methoden werden die Barwerte der erwarteten künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt. Der Zeitwert abzüglich Abgangskosten ist der Betrag, der für eine ZGE zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Abgangskosten erzielt werden könnte. Da beide Optionen i. S. einer Investitionsentscheidung grundsätzlich jederzeit offen-stehen, ist der höhere Betrag relevant.
Die Prognose der Cashflows beider ZGEs stützt sich in der Regel auf die aktuelle mittelfristige Planung der K+S Gruppe, der eine Planung der jeweiligen Gesellschaften zugrunde liegt. Die mittelfristige Planung basiert auf eigenen Einschätzungen hinsichtlich der Entwicklung des operativen Geschäfts, Markt- studien, den aktuellen Geschäftsergebnissen und der bestmög- lichen Schätzung einzelner Einflussfaktoren, wie z. B. Absatz- preise und Absatzmengen, Energie- und Frachtkosten oder Wechselkursrelationen. Diese Einschätzungen werden ggf. um Erwartungen der Marktteilnehmer für Zwecke der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten angepasst. Im Rahmen der Planung wird das angestrebte Ziel der Klimastrategie (bis 2030 die CO2-Emissionen nochmals um 10% zu senken) durch bereits konkretisierte und beschlossene Investitionsmaßnahmen berücksichtigt.
ZGE KALI- UND MAGNESIUMPRODUKTE
Im Jahr 2022 wurden die der Bewertung der ZGE Kali- und Magnesiumprodukte zugrunde gelegten Annahmen regelmäßig überprüft. Auf Basis der Veränderungen wurde evaluiert, ob sich hieraus die Notwendigkeit einer Wertminderung ergibt. Dies war zu keinem Zeitpunkt der Fall. Aus dem Vergleich des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Abgangskosten in Höhe von 6.849,8 Mio. € mit dem Buch- wert der ZGE von 6.397,4 Mio. € ergibt sich per 31. Dezember 2022 eine Überdeckung von 452,5 Mio. € (Vorjahr: 1.131,7 Mio. €). Da weiterhin eine Überdeckung des Buchwerts gegeben ist, wurden positive Effekte aus dem Projekt Werra 2060 noch nicht in die Bewertung einbezogen. Die geringere Überdeckung per 31. Dezember 2022 im Ver- gleich zum 31. Dezember 2021 ist insgesamt im Wesentlichen auf folgende geänderte Annahmen zurückzuführen, wobei die negativen Effekte (mit — gekennzeichnet) die positiven (mit + gekennzeichnet) übertreffen:
-
- Preisbedingte Kostensteigerungen über den gesamten Betrachtungszeitraum (insbesondere bei Energie und Frachten) (—)
-
- Gestiegener Kapitalkostensatz (8,0% statt im Vorjahr 6,8%) (—)
-
- Aktualisierung der Annahmen zur Erweiterung unseres kanadischen Standorts Bethune (—)
-
- Verbesserte Kalipreise über den gesamten Betrachtungs- zeitraum (+)
-
- Veränderte Erwartung hinsichtlich der Wechselkursent- wicklung (1,08 USD/EUR statt bislang 1,16 USD/EUR) (+)
-
- Höhere jährliche Wachstums- bzw. Inflationsrate aufgrund veränderter Preisindizes (1,7% versus 1,5% im Vorjahr) (+)
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Abgangs- kosten für die ZGE Kali- und Magnesiumprodukte basiert für den Betrachtungszeitpunkt 31. Dezember 2022 auf der Mittelfrist- planung für die Jahre 2023 bis 2025 und der darauf aufbauenden Fortentwicklung bis zum Laufzeitende der Werke. Die Laufzeit der deutschen Werke ist durch die Summe der Rohstoffreserven und die jährliche Förderung determiniert.# D.34 Abschreibungssätze Werthaltigkeitstest
Die Produktionsmenge wird in diesem Zeitraum auf Basis des letzten Mittelfristplanungsjahres fortgeschrieben. Für die Produktionsstätte Bethune in Kanada wird der sukzessive Aufbau der Produktionskapazität auf 4 Mio. t pro Jahr und ein entsprechender Anstieg der geplanten Absatzmengen berücksichtigt. Die Laufzeit ergibt sich aus den Reserven sowie anteiligen Ressourcen. Dabei wird auf die veröffentlichten Ressourcen, die bereits in Tonnen Endprodukt unter Berücksichtigung von Abbauverlusten angegeben sind, ein weiterer Sicherheitsabschlag i. H. v. 60 % angesetzt. Daraus resultiert eine Laufzeit, die fast 150 Jahre ergibt, so dass im Rahmen des vorgenommenen Werthaltigkeitstests vereinfachend mit einer ewigen Rente kalkuliert wurde (analog Vorjahr).
Die Preisplanung für 2023 bis 2025 basiert in der Regel auf der Mittelfristplanung. Sofern, wie in diesem Jahr, aktuellere Erkenntnisse (aus der Hochschätzung oder der allgemeinen Marktdynamik) vorliegen, werden die Preise für den Zweck des Werthaltigkeitstests adjustiert. Danach setzen wir für die Jahre 2026 bis 2037 auf der Realpreisentwicklung der externen Studie Argus Potash Analytics des Informationsdienstleisters Argus Media Ltd. auf (Stand November/Dezember 2022), welche wir aus Konsistenzgründen mit unserer eigenen Inflationsannahme in Nominalpreise umrechnen. Nach 2036 werden die Preise mit der Inflationsrate von 1,7 % (2021: 1,5 %) fortgeschrieben. Die Inflationserwartung orientiert sich an veröffentlichten Preisindizes für Investitionsgüterproduzenten und Bruttoverdiensten von Arbeitnehmern.
Basierend auf einem realisierten Durchschnittspreis für granuliertes MOP in Brasilien in Höhe von 732 USD/t im Jahr 2022 erwarten wir für 2023 einen deutlichen Rückgang der MOP-Preise gegenüber 2022. Danach fällt das Preisniveau weiter sukzessive mit durchschnittlich 8 % pro Jahr bis 2028 ab (nominal), wobei der größte Abschwung bereits in 2024 erwartet wird. Nach 2028 steigen die Preise leicht um ca. 4 % (nominal) pro Jahr bis 2037. Ab dem Jahre 2038 wird unverändert die nominale Preissteigerung in Höhe von 1,7 % pro Jahr (2021: 1,5 %) angenommen. Die Umsätze für das restliche Produktportfolio werden ab dem Jahr 2026 auf Basis von Inflationserwartungen um 1,7 % pro Jahr (2021: 1,5 %) angepasst.
Im Rahmen der Mittelfristplanung sind für die kommenden drei Jahre aufgrund der anhaltend hohen Inflation deutliche Kostensteigerungen unterstellt. Unter der Annahme, dass die Kostensituation sich analog der Kalipreisentwicklung wieder normalisiert, werden die Kosten unter Berücksichtigung der aktuellen Marktentwicklung ab 2026 auf ein „normalisiertes“, aber immer noch vergleichsweise hohes Niveau zurückgeführt (insbesondere für die Positionen Energie, Material und Logistik). Darüber hinaus werden die Kosten für das gesamte Produktportfolio auf Basis von Inflationserwartungen um 1,7 % pro Jahr (2021: 1,5 %) fortgeschrieben.
Zur Berücksichtigung von Schätzungsunsicherheiten wurden Sensitivitätsrechnungen durchgeführt. Dabei wurde jeweils die Änderung einer Annahme berücksichtigt, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben.
- Eine Verringerung (Erhöhung) des geplanten MOP-Preises im gesamten Planungszeitraum um 5 % würde dazu führen, dass der erzielbare Betrag der ZGE Kali- und Magnesiumprodukte um 1,1 Mrd. € sinkt (1,1 Mrd. € steigt).
- Eine Erhöhung (Verringerung) des Abzinsungssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem um 0,6 Mrd. € geringeren (0,6 Mrd. € höheren) erzielbaren Betrag führen.
- Eine Verringerung (Erhöhung) der Wachstums- bzw. Inflationsrate im gesamten Planungszeitraum um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem um 0,8 Mrd. € geringeren (0,9 Mrd. € höheren) erzielbaren Betrag führen.
- Eine Verringerung (Erhöhung) der Laufzeit der deutschen Kaliwerke um fünf Jahre würde zu einem um 0,3 Mrd. € geringeren (0,2 Mrd. € höheren) erzielbaren Betrag führen.
- Um 5 Cent höhere (geringere) USD/EUR-Wechselkurse würden zu einem um 0,9 Mrd. € geringeren (1,0 Mrd. € höheren) erzielbaren Betrag führen (ohne jeweils gegenläufige Effekte aus der Währungssicherung).
Korrespondierend zur Änderung des erzielbaren Betrages würde sich unter Beachtung der obigen Sensitivitäten für alle Faktoren außer der Laufzeiten eine Wertminderung ergeben (alle Angaben ohne Einbezug positiver Effekte aus Werra 2060).
ZGE SALZ
Im Jahr 2022 wurden die der Bewertung der ZGE Salz zugrunde gelegten Annahmen regelmäßig überprüft. Auf Basis der Veränderungen wurde evaluiert, ob sich hieraus die Notwendigkeit einer Wertminderung ergibt. Dies war zu keinem Zeitpunkt der Fall. Eine umfassende Prüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) erfolgte turnusmäßig zum 31. Dezember 2022. Der auf Basis des Nutzungswertes durchgeführte Werthaltigkeitstest bestätigt die Werthaltigkeit des der ZGE Salz zugeordneten Goodwills. Die Überdeckung der ZGE Salz ist im Vergleich zum 31. Dezember 2021 in etwa auf dem gleichen Niveau (19 Mio. €; Vorjahr: 23 Mio. €). Die Effekte aus den Veränderungen der folgenden Annahmen gleichen sich nahezu aus (negative Effekte mit — gekennzeichnet, positive mit +):
- Steigende Preise auf der Absatzseite sowie leicht steigende Absatzmengen im Siedesalzbereich (+)
- Preisbedingte Kostensteigerungen über den gesamten Betrachtungszeitraum (insbesondere bei Verpackungsmaterial, Energie und Frachten) (—)
- Höhere jährliche Wachstums- bzw. Inflationsrate (1,7 % versus 1,5 % im Vorjahr) (+)
- Gestiegener Kapitalkostensatz (8,0 % statt im Vorjahr 6,8 %) (—)
Die Ermittlung des Nutzungswertes erfolgt grundsätzlich auf Basis der mittelfristigen Planung, die einen Detailprognosezeitraum für die kommenden drei Jahre (2023 bis 2025) umfasst. Für die über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Jahre wurde bei den Kosten und Umsätzen und daraus folgend bei den Cashflows eine Wachstumsrate von 1,7 % (2021: 1,5 %) unterstellt. Die Mittelfristplanung für die ZGE Salz ist geprägt von den Annahmen für den Winter. Wir gehen hier von einer Normalisierung der Winterverhältnisse aus (Normalwinter auf Basis der durchschnittlichen Absatzmenge der letzten zehn Jahre). Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Auswirkungen des Klimawandels auf die Entwicklung des Auftausalzgeschäfts ergeben können, wird der Einsatz von Klimarisikoanalysenmodellen geprüft. Das Jahr 2022 war geprägt von starken inflationsbedingten Kostenschwankungen, die in der ZGE Salz zu einem großen Teil an die Kunden weitergegeben werden können bzw. konnten. Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung wird im Werthaltigkeitstest per 31. Dezember 2022 eine normalisierte Marge unterstellt (ebenfalls in Orientierung an historischen Durchschnittswerten). Der am Ende des Geschäftsjahres 2022 auf Basis des Nutzungswertes durchgeführte Werthaltigkeitstest bestätigt die Werthaltigkeit des der ZGE Salz zugeordneten Goodwills.
Zur Berücksichtigung von Schätzungsunsicherheiten wurden Sensitivitätsrechnungen durchgeführt. Dabei wurde jeweils die Änderung einer Annahme berücksichtigt, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben.
- Eine Erhöhung (Verringerung) des Abzinsungssatzes um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem um 21 Mio. € geringeren (23 Mio. € höheren) erzielbaren Betrag führen.
- Eine Verringerung (Erhöhung) der Wachstums- bzw. Inflationsrate im gesamten Planungszeitraum um 0,5 Prozentpunkte würde zu einem um 14 Mio. € geringeren (15 Mio. € höheren) erzielbaren Betrag führen.
- Eine um 0,5 Prozentpunkte geringere nachhaltige EBITDA-Marge ab 2025 würde zu einem um 24 Mio. € geringeren (24 Mio. € höheren) erzielbaren Betrag führen.
Korrespondierend zur Änderung des erzielbaren Betrages würde sich unter Beachtung der obigen Sensitivitäten für den Abzinsungssatz und die EBITDA-Marge eine teilweise Wertminderung des Goodwills ergeben.
Tabelle D.34 stellt die Abzinsungssätze zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres dar.
| 2021 Vor Steuern | 2021 Nach Steuern | 2022 Vor Steuern | 2022 Nach Steuern | |
|---|---|---|---|---|
| Zinssätze in % | ||||
| ZGE Kali- und Magnesiumprodukte | 9,7 | 6,8 | 11,5 | 8,0 |
| ZGE Salz | 9,7 | 6,8 | 11,5 | 8,0 |
Die Zinssätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen dem auf Basis einer repräsentativen Peer Group ermittelten Kapitalkostensatz der K+S Gruppe.
(13) ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN
Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien handelt es sich überwiegend um vermietete Objekte. Zum 31. Dezember 2022 betrugen die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 12,4 Mio. € (2021: 12,6 Mio. €). Die beizulegenden Zeitwerte wurden durch interne Fachabteilungen unter Berücksichtigung lokaler Marktgegebenheiten geschätzt. Bei der Wertermittlung wurden insbesondere die lokalen Bodenrichtwerte berücksichtigt; teilweise wurde auch auf externe Wertgutachten zurückgegriffen. Die Bewertungs- methoden entsprechen der Stufe 3 der dreistufigen Bewertungs- hierarchie des IFRS 13. Wirtschaftsbericht, Herleitung der Kapitalkosten.
(14) FINANZANLAGEN
Die Finanzanlagen beinhalten im Wesentlichen die Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht konsolidiert wurden. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die im Jahr 2022 in den Konzernabschluss der K+S Gruppe einbezogenen vormals nicht konsolidierten Tochterunternehmen zurückzuführen.
(15) ANTEILE AN AT-EQUITY BEWERTETEN BETEILIGUNGEN
Die K+S Baustoffrecycling GmbH wird als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. K+S hält 50 % der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft.# ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
Gegenstand der Gesellschaft
Gegenstand der Gesellschaft ist die Annahme von nicht gefährlichem Boden und Baustoff, der für die Abdeckung und Rekultivierung von ehemaligen Kalirückstandshalden verwendet wird. Im Rahmen der REKS-Transaktion (siehe Abschnitt „Konsolidierungskreis“) erfolgte im Vorjahr der Verkauf von 50% der Anteile an der K+S Baustoffrecycling GmbH an die REMEX GmbH zu einem vertraglich festgelegten Kaufpreis. Der Vollzug 196 ZURÜCK K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS der Transaktion steht unter anderem unter dem Vorbehalt des Erwerbs der derzeit vom K+S Vermögenstreuhänder e.V. gehaltenen Anteile an der K+S Baustoffrecycling GmbH. Die REKS GmbH & Co. KG wird als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bilanziert (siehe Ausführungen im Abschnitt „Konsolidierungskreis“). Gegenstand der Gesellschaft ist die Führung und Weiterentwicklung von Entsorgungsaktivitäten in den Geschäftsfeldern Untertage, Sekundäraluminiumindustrie und Haldenabdeckung.
Die nachstehenden Tabellen fassen die Finanzinformationen der K+S Baustoffrecycling GmbH und der REKS GmbH & Co. KG, wie in ihrem eigenen Abschluss aufgeführt, zusammen, berichtigt um Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und Unterschiede bei den Rechnungslegungsmethoden.
Die stillen Reserven der K+S Baustoffrecycling GmbH entfielen im Wesentlichen auf das Nutzungsrecht an der Halde Wathlingen. Bei der REKS GmbH & Co. KG entfielen die stillen Reserven i.W. auf den Kooperationsvertrag der REKS mit K+S, der Kapazitäten zur untertägigen Entsorgung von Abfällen zusichert. Außerdem wird eine Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils des Konzerns an der K+S Baustoffrecycling GmbH und der REKS GmbH & Co. KG dargestellt. D.35, D.36, D.37, D.38
FINANZINFORMATIONEN DER K+S BAUSTOFFRECYCLING GMBH — BILANZ
D.35 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Eigentumsanteil | 50% | 50% |
| Langfristige Vermögenswerte | 63,5 | 63,1 |
| — davon Goodwill aus Fair–Value–Anpassungen | 20,1 | 20,1 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1,9 | 0,2 |
| — davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1,6 | 0,1 |
| Aktiva (100 %) | 65,4 | 63,3 |
| Eigenkapital | 55,4 | 53,5 |
| Langfristiges Fremdkapital | 4,7 | 4,2 |
| — davon Finanzverbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige operative Verbindlichkeiten) | — | — |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 5,3 | 5,6 |
| — davon Finanzverbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige operative Verbindlichkeiten) | 4,2 | 4,2 |
| Passiva (100 %) | 65,4 | 63,3 |
FINANZINFORMATIONEN DER K+S BAUSTOFFRECYCLING GMBH — ERGEBNIS
D.36 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Eigentumsanteil | 50% | 50% |
| Ergebnisrechnung vom 01.01. bis 31.12. | ||
| Umsatzerlöse | 3,5 | 0,2 |
| Abschreibungen | —1,4 | —1,5 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,2 | 1,1 |
| Jahresüberschuss | —0,4 | —1,8 |
| Gesamtergebnis | —0,4 | —1,8 |
| Beteiligungsbuchwert nach der Equity-Methode vom 01.01. | 27,8 | 26,3 |
| Anteiliges Gesamtergebnis (GuV-wirksam) | —0,2 | —1,4 |
| Bewertung zum beizulegenden Zeitwert | —1,4 | —1,5 |
| Beteiligungsbuchwert nach der Equity-Methode zum 31.12. | 26,3 | 23,4 |
FINANZINFORMATIONEN DER REKS GMBH & CO. KG — BILANZ
D.37 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Eigentumsanteil | 50% | 50% |
| Langfristige Vermögenswerte | 294,5 | 291,6 |
| — davon Goodwill aus Fair–Value–Anpassungen | 33,7 | 33,7 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 56,7 | 39,2 |
| — davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4,3 | 6,0 |
| Aktiva (100 %) | 351,2 | 330,8 |
| Eigenkapital | 299,3 | 285,6 |
| Langfristiges Fremdkapital | 21,6 | 35,3 |
| — davon Finanzverbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige operative Verbindlichkeiten) | 0,7 | 0,9 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 30,3 | 9,9 |
| — davon Finanzverbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige operative Verbindlichkeiten) | 0,1 | 0,5 |
| Passiva (100 %) | 351,2 | 330,8 |
197 ZURÜCK K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS
FINANZINFORMATIONEN DER REKS GMBH & CO. KG — ERGEBNIS
D.38 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Eigentumsanteil | 50% | 50% |
| Ergebnisrechnung vom 01.01. bis 31.12. | ||
| Umsatzerlöse | 67,1 | 93,6 |
| Abschreibungen | — | 9,9 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1,2 | 1,0 |
| Jahresüberschuss | 6,4 | 0,3 |
| Gesamtergebnis | 6,4 | 0,3 |
| Beteiligungsbuchwert nach der Equity-Methode zum 01.01. | 149,7 | 149,7 |
| Anteiliges Gesamtergebnis (GuV-wirksam) | — | 0,2 |
| Erhaltene Ausschüttungen | — | —6,8 |
| Beteiligungsbuchwert nach der Equity-Methode zum 31.12. | 149,7 | 143,0 |
Da die REKS GmbH & Co. KG zum Ende des Vorjahres als Tochterunternehmen entkonsolidiert und als Joint Venture erstmalig erfasst wurde, erfolgte im Vorjahr keine Berücksichtigung des in der Tabelle dargestellten Gesamtergebnisses bei der Überleitung zum Beteiligungsbuchwert der REKS GmbH & Co. KG. Das Ergebnis bezog sich auf den Zeitraum vor der Klassifizierung als Joint Venture und ist vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2021 enthalten.
(16) LATENTE STEUERN
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfallen die in Tabelle D.39 dargestellten bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern. Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 1,0 Mio. € (2021: 2,0 Mio. €) und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 3,9 Mio. € (2021: 5,8 Mio. €) wurde auf die Bilanzierung aktiver
LATENTE STEUERN
D.39 in Mio. €
| 2021¹ | 2022 | 2021¹ | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 14,1 | 12,3 | 3,5 | 4,5 |
| Sachanlagen | 13,7 | 18,9 | 446,6 | 543,6 |
| Finanzanlagen | — | 0,1 | 2,3 | 1,9 |
| Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen | — | — | 17,0 | 15,8 |
| Vorräte | 2,6 | 1,0 | 0,3 | 0,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | — | 6,3 | 6,1 | 0,1 |
| Sonstige Vermögenswerte | 6,2 | 3,9 | 9,7 | 32,2 |
| — davon derivative Finanzinstrumente | — | — | 1,7 | 14,2 |
| Rückstellungen | 280,2 | 157,9 | 18,4 | 21,9 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | — | — | — | — |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 66,5 | 68,9 | 13,4 | 27,3 |
| — davon derivative Finanzinstrumente | 11,1 | 29,0 | — | — |
| Bruttobetrag | 383,3 | 269,3 | 517,3 | 647,6 |
| — davon langfristig | 308,0 | 220,2 | 493,9 | 614,0 |
| Nichtansatz wegen nicht hinreichender Realisierbarkeit | —2,0 | —1,0 | — | — |
| Steuerliche Verlustvorträge | 11,1 | 10,4 | — | — |
| Konsolidierungen | 9,2 | 24,7 | —2,4 | —5,4 |
| Saldierungen | —383,3 | —259,5 | —383,3 | —259,5 |
| Bilanzansatz (Nettobetrag) | 18,3 | 43,9 | 131,6 | 382,7 |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
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latenten Steuern verzichtet, da die Wahrscheinlichkeit der Realisierung von positivem zu versteuerndem Einkommen als nicht hinreichend angesehen wird. Die zugrunde liegenden Verlustvorträge betragen 15,8 Mio. € (2021: 25,0 Mio. €) und sind unbegrenzt vortragsfähig. Für die Ermittlung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurde das zu erwartende steuerliche Ergebnis aus der Unternehmensplanung und aus der Umkehr passiver latenter Steuern abgeleitet.
D.40
Bei Gesellschaften mit steuerlich negativem Ergebnis im laufenden Jahr oder im Vorjahr bestand ein Überhang der aktiven latenten Steuern von 4,9 Mio. € (2021: 2,7 Mio. €). Grundlage für die Bildung dieser latenten Steuern ist die Einschätzung, dass in künftigen Geschäftsjahren positive steuerliche Ergebnisse erzielt werden. Im Berichtsjahr wurden im sonstigen Ergebnis latente Steuern in Höhe von -22,3 Mio. € (2021: 31,5 Mio. €) erfasst, welche im Wesentlichen auf Rückstellungen entfallen. Der Bilanzansatz der latenten Steuern hat sich zum 31. Dezember 2022 um 225,5 Mio. € (2021: 225,4 Mio. €) verändert und setzt sich zusammen aus einem Aufbau aktiver latenter Steuern von 25,6 Mio. € (2021: —157,7 Mio. €) sowie einem Aufbau passiver latenter Steuern von 251,1 Mio. € (2021: 67,7 Mio. €). Unter Berücksichtigung der im Berichtsjahr im sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steuern von -22,3 Mio. € (2021: 31,5 Mio. €), währungsbedingten Effekten von 9,3 Mio. € (2021: -0,5 Mio. €) und in der nicht fortgeführten Geschäfts tätigkeit erfassten latenten Steuern von 0 Mio. € (2021: -68,8 Mio. €) ergibt sich der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene latente Steueraufwand i. H.v. 212,5 Mio. € (2021: 187,6 Mio. €). Temporäre Unterschiede in Höhe von 423,7 Mio. € (2021: 214,2 Mio. €) stehen in Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, auf die wegen IAS 12.39 keine passiven latenten Steuern gebildet werden.
VERFALLBARKEIT NICHT ANGESETZTER VERLUSTVORTRÄGE
D.40 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Nicht angesetzte Verlustvorträge | 25,0 | 15,8 |
| — davon innerhalb eines Jahres verfallbare Verlustvorträge | — | — |
| — davon zwischen zwei bis fünf Jahren verfallbare Verlustvorträge | — | — |
| — davon in mehr als fünf Jahren verfallbare Verlustvorträge | 0,9 | — |
| — davon unverfallbare Verlustvorträge | 24,1 | 15,8 |
(17) VORRÄTE
Tabelle D.41 zeigt die Zusammensetzung der Vorräte. In der Berichtsperiode wurden Wertminderungen wegen des Ansatzes zum Nettoveräußerungswert in Höhe von 28,0 Mio. € (2021: 23,0 Mio. €) vorgenommen.
VORRÄTE
D.41 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 261,8 | 304,8 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 33,5 | 48,5 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 195,1 | 321,8 |
| Vorräte | 496,5 | 675,1 |
(18) FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten u.a. aus der Bilanzierung von kundenspezifischen Fertigungsaufträgen resultierende Forderungen und setzen sich wie in Tabelle D.42 dargestellt zusammen.
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
D.42 davon davon Restlaufzeit Restlaufzeit in Mio.# K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022
AN DIE AKTIONÄRE
K+S AM KAPITALMARKT
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
VERGÜTUNGSBERICHT
KONZERNABSCHLUSS
€ 2021 über 1 Jahr 2022 über 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 569,5 — 1.143,7 —
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 112,2 7,5 128,9 27,1
— davon Derivate 12,0 6,4 73,4 26,3
— davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13,2 — 16,9 —
— davon gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 17,2 — 13,8 —
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 681,7 7,5 1.272,6 27,1
199
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Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zum 31. Dezember 2021 ist unter anderem auf gestiegene Umsätze und die vollständige Rückführung des Factorings zurückzuführen. K+S hat Factoringvereinbarungen mit Factoringunternehmen zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen. Die für das Factoring in Frage kommenden Forderungen sind dem IFRS 9 Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Die Factoringvereinbarungen sind so ausgestaltet, dass die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Forderungskäufer übergehen. Die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden deshalb vollständig ausgebucht. Zum Stichtag sind keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Factorings verkauft (2021: 120,7 Mio. €). Vom Kaufpreis der Forderungen werden teilweise Sicherheiten zur Abdeckung von Veritätsrisiken vom Forderungskäufer einbehalten. Der Ausweis dieser Sicherheiten erfolgt unter den „sonstigen finanziellen Vermögenswerten“, wobei wegen der Kurzfristigkeit dieser finanziellen Vermögenswerte der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert entspricht. In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind Barsicherheiten in Höhe von 0,6 Mio. € (2021: 6,4 Mio. €) enthalten. Barsicherheiten werden grundsätzlich bei Banken zur Gewährung von Bürgschaften und Garantien gegenüber Lieferanten (2022: 0,6 Mio. €; 2021: 1,8 Mio. €) hinterlegt. Im Vorjahr lagen außerdem Sicherheiten aus Einbehalten vom Kaufpreis aus Factoringvereinbarungen vor (2021: 4,6 Mio. €).
Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Verluste zu erfassen. Allerdings verfolgt K+S die Strategie, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen grundsätzlich durch geeignete Instrumente zu besichern. Diese Besicherung wird als integraler Bestandteil der Vertragsbeziehungen mit den Kunden angesehen und bei der Bewertung der erwarteten Verluste berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag sind konzernweit 914,7 Mio. € = 87 % (2021: 477,0 Mio. € = 95 %) der absicherbaren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Kreditversicherungen oder anderweitige Sicherungsinstrumente gegen einen Ausfall gesichert. Aufgrund der hohen Bonität der Kreditversicherer ist das Risiko im Wesentlichen auf den geringen Selbstbehalt beschränkt. Die nicht absicherbaren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen unter anderem gegenüber der öffentlichen Hand. Für die nicht absicherbaren Forderungen sowie den ungesicherten Teil der grundsätzlich absicherbaren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 133,0 Mio. € = 13% (2021: 26,6 Mio. € = 5%) sind auf Basis der historischen Ausfallraten keine wesentlichen Ausfälle zu erwarten. Es besteht keine Indikation, dass die zukünftigen Ausfallraten von den historischen signifikant abweichen werden. Daher wurden lediglich erwartete Verluste in den Fällen erfasst, bei denen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorlagen. Objektive Hinweise sind z.B. ein Insolvenzantrag, wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Kunden oder eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, es sei denn, die Werthaltigkeit kann trotz Überfälligkeit begründet werden. Sofern es sich um versicherte Forderungen handelt, wurde eine Wertberichtigung maximal in Höhe des Selbstbehalts gebildet.
D.43 AUFTEILUNG BUCHWERTE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
| in Mio. € | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| Abgesichert | 477,0 | 914,7 | |
| Absicherbar, aber ungesichert | 26,6 | 133,0 | |
| Summe absicherbare Forderungen | 503,6 | 1.047,7 | |
| Nicht absicherbar | 76,9 | 107,4 | |
| Summe Bruttobuchwerte | 580,5 | 1.155,1 | |
| Wertberichtigungen | 11,0 | 11,4 | |
| Nettobuchwerte | 569,5 | 1.143,7 |
Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird durch den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert wiedergegeben. Am 31. Dezember 2022 betrug die maximale Ausfallsumme für den sehr unwahrscheinlichen gleichzeitigen Ausfall aller ungesicherten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 240,4 Mio. € (2021: 103,5 Mio. €).
200
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Die nachfolgende Tabelle D.44 leitet die auf Basis objektiver Hinweise erfassten Wertberichtigungen vom Jahresanfang auf den Bestand am Jahresende über. Erwartete Verluste, die nicht auf solchen objektiven Hinweisen beruhen, wurden wegen Unwesentlichkeit nicht erfasst und werden daher in der Tabelle nicht aufgeführt. Ebenso wird aus Wesentlichkeitsgründen auf weitere Angaben zum Ausfallrisiko und zu erwarteten Kreditverlusten der betroffenen Bilanzpositionen verzichtet.
WERTBERICHTIGUNGEN FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
| in Mio. € | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar | 7,8 | 11,0 | |
| Umgliederungen nach IFRS 5/Veränderungen Konsolidierungskreis | –0,1 | — | |
| Zuführung | 3,4 | 0,6 | |
| Auflösung | — | 0,1 | |
| Verbrauch | 0,1 | 0,1 | |
| Stand am 31. Dezember | 11,0 | 11,4 |
Für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Positionen, die in den kurzfristigen bzw. langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthalten sind, sind ebenfalls Wertberichtigungen in Höhe der erwarteten Verluste zu erfassen. Aufgrund der guten Bonität der Kontrahenten wurden keine wesentlichen Wertminderungen identifiziert. Analog zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden daher lediglich erwartete Verluste in den Fällen erfasst, bei denen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorlagen. Zum Bilanzstichtag lagen solche Wertberichtigungen analog dem Vorjahr nicht vor. Zudem sind in der Position „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ bereits bei Zugang wertgeminderte Vermögenswerte mit einem Buchwert von 4,3 Mio. € (2021: 4,2 Mio. €) und einem nominalen Rückzahlungsbetrag von 7,3 Mio. € (2021: 7,0 Mio. €) enthalten. Es entfielen, wie im Vorjahr, keine Wertminderungen auf Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen. Soweit Forderungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden sie basierend auf den Zinssätzen zum Bilanzstichtag diskontiert. Zum 31. Dezember 2022 wurden keine Abzinsungen für un- bzw. unterverzinsliche Forderungen vorgenommen (2021: 0,0 Mio. €).
Tabelle D.45 gibt Informationen über das Ausmaß der in der Position „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ enthaltenen Ausfallrisiken. Zum Bilanzstichtag waren 3,2 Mio. € (2021: 1,3 Mio. €) der nicht wertgeminderten sonstigen finanziellen Vermögenswerte überfällig. Das Forderungsmanagement ist darauf ausgelegt, alle Außenstände pünktlich und vollständig einzuziehen sowie den Verlust von Forderungen zu vermeiden. Die Fakturierung erfolgt tagesaktuell, und die Fakturendaten werden online auf die Debitorenkonten übertragen. Die laufende Überwachung der Außenstände erfolgt systemunterstützt entsprechend den mit den Kunden vereinbarten Zahlungszielen. Diese belaufen sich überwiegend auf 10 bis 180 Tage; auf bestimmten Märkten sind auch längere Zahlungsziele üblich. Rückständige Zahlungen werden in regelmäßigen zweiwöchigen Intervallen angemahnt. Wertgeminderte Forderungen unterliegen grundsätzlich Vollstreckungsmaßnahmen.
AUSFALLRISIKEN
| D.45 in Mio. € | davon zum Stichtag weder überfällig noch davon zum Stichtag nicht wertberichtigt, Buchwert wertberichtigt allerdings überfällig seit >31 und >91 und | | | | | |
| :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- |
| | ≤ 30 Tagen | ≤ 90 Tagen | ≤ 180 Tagen | >180 Tagen | | |
| 2022 | | | | | | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.143,7 | 1.109,8 | 7,7 | 5,0 | 2,8 | — |
| 2021 | | | | | | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 569,5 | 543,4 | 2,4 | 3,1 | — | 1,3 |
201
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(19) DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Das Währungs- und Zinsmanagement wird für alle Konzern- gesellschaften zentral vorgenommen. Dies gilt auch für den Einsatz derivativer Finanzinstrumente, z. B. solcher, die die Begrenzung bestimmter Kosten zum Ziel haben. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist durch Leitlinien und Ver- fahrensanweisungen geregelt. Eine strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle ist sichergestellt. Die derivativen Finanzinstrumente werden nur mit Banken guter Bonität gehandelt, die mit geeigneten Instrumenten fortlaufend über- wacht werden. Als Teil des Managements des Ausfallrisikos ist der Gesamtbestand an derivativen Finanzinstrumenten grund- sätzlich auf mehrere Banken verteilt. Die Höhe des Ausfallrisikos beschränkt sich maximal auf die aktivische Bilanzposition der Derivate.
Das Zinsmanagement verfolgt das Ziel, Risiken aus steigen- den Zinsbelastungen für Finanzverbindlichkeiten sowie Risiken aus sinkenden Zinserträgen aus Finanzanlagen durch Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus zu begrenzen. In der Vergangenheit wurden sogenannte Zinscaps erworben, um das Risiko höherer Zinsbelastungen größtenteils auszu- schließen, welches aufgrund der damals ausstehenden, variabel verzinsten Schuldscheine bestand. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 bestand keine Notwendigkeit zum Abschluss solcher Instrumente. Für die Finanzanlagen wird derzeit aufgrund der kurzen Restlaufzeit sowie des geringen Zinsniveaus und des damit verbundenen geringen Risikos sinkender Zinsen kein Handlungsbedarf gesehen.# D.46 DERIVATIVE FINANZGESCHÄFTE
Der Einsatz von Derivaten zur Währungssicherung verfolgt das Ziel, Risiken, die für die operative Geschäftstätigkeit aus Wechselkursänderungen resultieren können, zu begrenzen. Die wesentlichen Wechselkursrisiken bestehen gegenüber dem US-Dollar und dem kanadischen Dollar sowie in geringerem Umfang gegenüber dem britischen Pfund. Sicherungsgeschäfte werden auf fakturierte Forderungen sowie erwartete Nettopositionen auf der Grundlage geplanter Umsätze abgeschlossen. Die Nettopositionen werden hierbei anhand der Erlös- und Kostenplanung unter Anwendung von Sicherheitsabschlägen bestimmt und fortlaufend aktualisiert, um Über- oder Untersicherungen zu vermeiden. Die Laufzeit der eingesetzten Sicherungsgeschäfte kann für die Absicherung erwarteter Positionen bis zu drei Jahre betragen. Das wesentliche Ziel ist eine „worst-case“-Absicherung. Hierzu werden Termingeschäfte und einfache Optionen (Plain-Vanilla-Optionen) eingesetzt, wobei die Partizipation an einer günstigen Marktentwicklung in der Regel durch den Verkauf von einfachen Optionen begrenzt wird. Dies dient u. a. der Reduzierung der Prämienaufwendungen. Die Laufzeiten der Sicherungsgeschäfte auf fakturierte Forderungen betragen entsprechend den vereinbarten Zahlungszielen weniger als ein Jahr. Die beschriebenen Sicherungsgeschäfte auf erwartete Nettopositionen kommen für US-Dollar-Positionen sowie für die Produktion in Kanada in kanadischen Dollar zum Einsatz. Der Handel mit allen vorgenannten Derivaten erfolgt ausschließlich im OTC-Geschäft. Bei Devisentermin- sowie Optionsgeschäften erfolgt der Abschluss grundsätzlich über eine Handelsplattform, über die Quotierungen von mehreren Banken eingeholt werden, um das Geschäft mit der am besten quotierenden Bank abschließen zu können. Bei Devisentermingeschäften besteht ein Marktwertrisiko zum jeweiligen Stichtag; diesem stehen jedoch bei zu Zwecken der Kurssicherung von Fremdwährungsforderungen eingesetzten Derivaten gegenläufige Effekte aus der währungsbedingten Forderungsbewertung gegenüber.
Zur Absicherung von Wechselkursrisiken aufgrund der erwarteten Kaufpreiszahlung aus dem damals geplanten Verkauf der Operativen Einheit Americas wurden im Oktober 2020 eine Reihe transaktionsabhängiger EUR/USD-Fremdwährungstermingeschäfte (sog. „Deal Contingent Forwards“) abgeschlossen. Die Deal Contingent Forwards wurden mit Abschluss der zugrunde liegenden Verkaufstransaktion ausgeübt (Ausübungsergebnis: 18,2 Mio. €). Insgesamt ergab sich für 2021 ein ergebniswirksamer Effekt in Höhe von —59,4 Mio. €, der dem Ergebnis aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit zugerechnet wurde (siehe Anhang (20) „Nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit und Veräußerungsgruppen“), da die Sicherungsgeschäfte wirtschaftlich der Absicherung der Wechselkursrisiken aus der erwarteten Veräußerung der Operativen Einheit Americas dienten.
Die ermittelten Marktwerte derivativer Finanzinstrumente entsprechen dem Wert bei vorzeitiger fiktiver Übertragung zum Bilanzstichtag. Die Ermittlung erfolgt auf Basis anerkannter, von den Marktteilnehmern üblicherweise angewandter finanzmathematischer Methoden. Diesen Berechnungen liegen insbesondere die folgenden am Bilanzstichtag geltenden Parameter zugrunde: die Devisenkassa- und Devisenterminkurse der betreffenden Währungen, + + das Zinsniveau, + die vereinbarten Sicherungsniveaus bzw. Ausübungskurse, + die gehandelten Volatilitäten und + das Kontrahentenrisiko.
| Beizulegender Zeitwert in Mio. € (2021) | Nominalwert¹ (2021) | Beizulegender Zeitwert (2021) | Nominalwert¹ (2022) | Beizulegender Zeitwert (2022) |
|---|---|---|---|---|
| Devisentermingeschäfte GBP/EUR | ||||
| — davon mit Fälligkeit in 2022 | 6,2 | —0,1 | — | — |
| Devisentermingeschäfte CAD/EUR | ||||
| — davon mit Fälligkeit in 2022 | 48,3 | 0,3 | — | — |
| — davon mit Fälligkeit in 2023 | — | — | 42,0 | 0,2 |
| Devisentermingeschäfte USD/EUR | ||||
| — davon mit Fälligkeit in 2022 | 899,9 | —23,3 | — | — |
| — davon mit Fälligkeit in 2023 | 104,2 | —0,3 | 2.034,4 | 20,1 |
| — davon mit Fälligkeit in 2024 | — | — | 501,9 | 25,6 |
| Devisentermingeschäfte USD/CAD | ||||
| — davon mit Fälligkeit in 2022 | 123,5 | — | — | — |
| — davon mit Fälligkeit in 2023 | 41,4 | 0,2 | 248,5 | —7,0 |
| — davon mit Fälligkeit in 2024 | — | — | 55,9 | —0,2 |
| Gekaufte einfache Devisenoptionen USD (gegen EUR) | ||||
| — davon mit Fälligkeit in 2022 | 517,8 | 1,8 | — | — |
| — davon mit Fälligkeit in 2023 | 189,3 | 3,8 | 637,4 | 5,9 |
| Verkaufte einfache Devisenoptionen USD (gegen EUR) | ||||
| — davon mit Fälligkeit in 2022 | 541,6 | —11,1 | — | — |
| — davon mit Fälligkeit in 2023 | 198,4 | —2,6 | 670,7 | —16,4 |
| Gekaufte einfache Devisenoptionen CAD (gegen USD) | ||||
| — davon mit Fälligkeit in 2022 | 211,3 | 2,4 | — | — |
| — davon mit Fälligkeit in 2023 | 68,9 | 2,1 | 218,7 | 0,9 |
| Verkaufte einfache Devisenoptionen CAD (gegen USD) | ||||
| — davon mit Fälligkeit in 2022 | 199,1 | —1,1 | — | — |
| — davon mit Fälligkeit in 2023 | 65,9 | —0,9 | 209,6 | —4,7 |
| Derivative Finanzgeschäfte insgesamt | 3.215,8 | —28,7 | 4.619,1 | 24,3 |
¹ In Euro mit gewichteten Durchschnittskursen.
(20) NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND VERÄUSSERUNGSGRUPPEN
NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Im Rahmen des im Dezember 2019 angekündigten Maßnahmenpakets zur Reduzierung der Verschuldung hat die K+S Aktiengesellschaft am 11. März 2020 bekannt gegeben, die Operative Einheit Americas, in der das nord- und südamerikanische Salzgeschäft gebündelt ist, vollständig zu verkaufen. Am 5. Oktober 2020 wurde der Vertrag über die Veräußerung der Operativen Einheit Americas unterzeichnet („Signing“). Käufer ist die Stone Canyon Industries Holdings LLC (SCIH), Mark Demetree und Partner. Der Verkaufspreis belief sich auf rund 2,7 Mrd. € (vor Kaufpreisanpassung). Der Abschluss der Transaktion (Closing) ist am 30. April 2021 erfolgt. Die Kaufpreiszahlung wurde zu diesem Zeitpunkt in bar geleistet.
Die Kriterien des IFRS 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“ wurden mit Abschluss des Verkaufsvertrags erfüllt und die Operative Einheit Americas daher bis zum Closing als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe und als nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit bilanziert. Die Operative Einheit Americas wurde bis zum Abschluss des Verkaufsvertrags als eigenes Segment im Sinne des IFRS 8 geführt.
Wertminderungen nach IFRS 5 wurden für die nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit nicht erfasst, da der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zwischen Abschluss der Transaktion und der dem Abschluss vorangegangenen Berichtsperiode oberhalb des Buchwertes der Operativen Einheit Americas lag. Die Vermögenswerte und Schulden der Operativen Einheit Americas wurden ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung nach IFRS 5 bis zum Abschluss der Transaktion in der Bilanz als separate Posten „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ bzw. „Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ bilanziert. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Erträge und Aufwendungen des als nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit klassifizierten Geschäfts in einem separaten Posten „Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit“ ausgewiesen. Neben den Aufwendungen und Erträgen aus operativer Tätigkeit der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit wurden auch Aufwendungen und Erträge, die in direktem Zusammenhang mit der Veräußerung standen, im „Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit“ ausgewiesen. Dies betraf im Vorjahr der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit zugeordnete Veräußerungskosten in Höhe von 21,2 Mio. €, einen Aufwand aus Kaufpreissicherungsgeschäften in Höhe von 59,4 Mio. € sowie einen Steueraufwand in Höhe von insgesamt 111,3 Mio. €. Der Steueraufwand setzte sich im Wesentlichen aus abgeführten Quellensteuern sowie latenten Steuern aus der Nutzung von Steuerattributen zusammen.
Der oben genannte Aufwand aus Kaufpreissicherungsgeschäften resultierte im Vorjahr aus der Ausübung transaktionsbedingter Devisentermingeschäfte (Deal Contingent Forwards), die mit einem Nominalvolumen in Höhe von 3,0 Mrd. USD mit verschiedenen Banken zur Absicherung der im Zusammenhang mit dem Kaufpreis stehenden Fremdwährungsrisiken abgeschlossen wurden. Die Ausübung der transaktionsbedingten Devisentermingeschäfte hat zum Abschluss der Transaktion zu einem Aufwand in Höhe von 59,4 Mio. € geführt.
Das Ergebnis aus der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit stellte sich im Vorjahr wie folgt dar:
D.47 ERGEBNIS AUS NICHT FORTGEFÜHRTER GESCHÄFTS- TÄTIGKEIT (OPERATIVE EINHEIT AMERICAS)
| in Mio. € | 2021 |
|---|---|
| Umsatzerlöse | 544,5 |
| Sonstige operative Erträge/Aufwendungen | —453,5 |
| Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften | 91,0 |
| Finanzergebnis | —2,6 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 88,4 |
| — davon aus gewöhnlicher Tätigkeit | 88,4 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | —2,7 |
| — davon aus gewöhnlicher Tätigkeit | —2,7 |
| Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | 85,7 |
| Nettoveräußerungsergebnis | 724,6 |
| Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführter Geschäftstätigkeit | 810,3 |
Die Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Veräußerung stellten sich wie folgt dar:
D.48, D.49 BUCHWERTE DER VERMÖGENSWERTE ZUM ZEITPUNKT DER VERÄUSSERUNG (OPERATIVE EINHEIT AMERICAS)
| in Mio. |# D.49 BUCHWERTE DER SCHULDEN ZUM ZEITPUNKT DER VERÄUSSERUNG (OPERATIVE EINHEIT AMERICAS)
| in Mio. € | 30.04.2021 |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 845,4 |
| davon Goodwill aus Unternehmenserwerben | 639,9 |
| Sach anlagen | 1.171,7 |
| Finanzanlagen | 5,5 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 0,3 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 10,1 |
| Latente Steuern | 35,8 |
| Langfristige Vermögenswerte | 2.068,9 |
| Vorräte | 295,8 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 190,0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 11,2 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 11,0 |
| Steuererstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 4,7 |
| Flüssige Mittel | 29,0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 541,7 |
BUCHWERTE DER SCHULDEN ZUM ZEITPUNKT DER VERÄUSSERUNG (OPERATIVE EINHEIT AMERICAS)
| D.49 | in Mio. € |
|---|---|
| 30.04.2021 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 66,2 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 3,0 |
| Steuerverbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 24,0 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 104,5 |
| Rückstellungen für bergbauliche Verpflichtungen | 20,1 |
| Sonstige Rückstellungen | 37,4 |
| Latente Steuern | 128,1 |
| Langfristiges Fremdkapital | 383,2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 87,6 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 31,7 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 9,3 |
| Steuerverbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 3,2 |
| Rückstellungen | 64,9 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 196,6 |
Die kumuliert im sonstigen Ergebnis erfassten Aufwendungen und Erträge, die auf die nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit entfallen sind, betrugen im Vorjahr 1,1 Mio. €. Der Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung der Operativen Einheit Americas stellte sich wie folgt dar:
VERÄUSSERUNGSGEWINN (OPERATIVE EINHEIT AMERICAS)
| D.50 | in Mio. € |
|---|---|
| 31.12.2021 | |
| Kaufpreis (nach Sicherungsgeschäften und Veräußerungskosten) | 2.575,0 |
| Buchwert des veräußerten Nettovermögens | 2.030,8 |
| — davon langfristige Vermögenswerte | 2.068,8 |
| — Goodwill | 639,9 |
| — Sachanlagevermögen | 1.171,7 |
| — davon kurzfristige Vermögenswerte | 541,7 |
| — davon langfristiges Fremdkapital | 383,2 |
| — davon kurzfristiges Fremdkapital | 196,6 |
| Ausbuchung Anteile anderer Gesellschafter | 1,7 |
| Umgliederung der Unterschiede aus Währungsumrechnung | 289,9 |
| Zurechenbarer Steueraufwand | —111,3 |
| Veräußerungsgewinn nach Ertragsteuern | 724,5 |
(21) EIGENKAPITAL
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals ist gesondert auf Seite 169 dargestellt.
GEZEICHNETES KAPITAL
Das gegenüber dem Vorjahr unveränderte gezeichnete Kapital der K+S Aktiengesellschaft beträgt 191,4 Mio. € und ist in 191,4 Mio. auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien aufgeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt.
GEZEICHNETES KAPITAL
| D.51 | Im Umlauf befindliche Aktien | Gezeichnetes Kapital in Mio. € |
|---|---|---|
| 31.12.2020 | ||
| 191,4 | 191,4 | |
| 31.12.2021 | ||
| 191,4 | 191,4 | |
| 31.12.2022 | ||
| 191,4 | 191,4 |
205
ZURÜCK K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS AKTIENRÜCKKAUF
Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 9. Juni 2025 eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Im Geschäftsjahr 2022 hat die K+S Aktiengesellschaft von der Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
GENEHMIGTES KAPITAL
Der Vorstand wurde am 10. Juni 2020 von der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2025 einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 38.280.000,00 € durch Ausgabe von höchstens 38.280.000 neuen, auf Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Am 12. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Mai 2026 einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 38.280.000,00 € durch Ausgabe von höchstens 38.280.000 neuen, auf Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Im Geschäftsjahr 2022 hat die K+S Aktiengesellschaft von den Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht.
BEDINGTES KAPITAL
Das Grundkapital ist um bis zu 19.140.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 19.140.000 auf Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 9. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (Schuldverschreibungen) zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt 19.140.000,00 € zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Im Geschäftsjahr 2022 hat die K+S Aktiengesellschaft von der Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das im Rahmen von Aktienemissionen der K+S Aktiengesellschaft erhaltene Agio.
ANDERE RÜCKLAGEN UND BILANZGEWINN
Unter dieser Position werden in der Konzernbilanz die Gewinnrücklagen, der Bilanzgewinn, die Unterschiede aus der Währungsumrechnung, die Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert und die Neubewertungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen zusammengefasst. Die Gewinnrücklagen enthalten im Wesentlichen die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen abzüglich der an Anteilseigner ausgezahlten Dividenden. In der Position „Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung“ werden im Wesentlichen Differenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns (Euro) ausgewiesen.
SONSTIGES ERGEBNIS
D.52 | | | | | |
---|---|---|---|---|---|---
| 2021 | | | 2022 | |
in Mio. € | Vor Steuern | Steuereffekt | Netto | Vor Steuern | Steuereffekt | Netto
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | —8,6 | —7,7 | —16,3 | —23,6 | — | —23,6
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | —8,6 | —7,7 | —16,3 | —23,6 | — | —23,6
— davon Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste | —298,5 | —7,7 | —306,2 | —23,6 | — | —23,6
— davon realisierte Gewinne/Verluste | 289,9 | — | 289,9 | — | — | —
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | 88,4 | 21,2 | 109,6 | 70,7 | —21,2 | 49,5
Ergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten | 22,1 | — | 22,1 | 3,2 | — | 3,2
Neubewertung von Nettoschulden/Vermögenswerten aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 66,3 | 21,2 | 87,5 | 67,5 | —21,2 | 46,3
Sonstiges Ergebnis | 79,8 | 13,5 | 93,3 | 47,1 | —21,2 | 25,9
206
ZURÜCK K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS BILANZGEWINN/-VERLUST JAHRESABSCHLUSS K+S AKTIENGESELLSCHAFT (HGB)
Für die Ausschüttung der Dividende ist der Jahresabschluss der K+S Aktiengesellschaft maßgebend, der nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt wird. Es ist beabsichtigt, der Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Dividende von 1,00 € pro Stückaktie, d. h. insgesamt 191,4 Mio. €, an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 113,7 Mio. € in die Gewinnrücklagen einzustellen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich folgender Bilanzgewinn im Jahresabschluss der K+S Aktiengesellschaft:
BILANZGEWINN/-VERLUST K+S AKTIENGESELLSCHAFT (HGB)
| D.53 | in Mio. € |
|---|---|
| 2021 | |
| Bilanzgewinn K+S Aktiengesellschaft am 1. Januar | —603,4 |
| Dividendenausschüttung für das Vorjahr | — |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen (Beschluss der Hauptversammlung) | — |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag K+S Aktiengesellschaft | 1.152,4 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen aus dem Jahresüberschuss | —274,5 |
| Bilanzgewinn/-verlust K+S Aktiengesellschaft am 31. Dezember | 274,5 |
(22) RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
Die K+S Gruppe hat eine Reihe von leistungsorientierten Versorgungszusagen erteilt. Der Großteil dieser Zusagen betrifft Deutschland. Im Ausland bestehen Zusagen nur in geringem Umfang. Ein bedeutsamer Versorgungsplan in Deutschland ist die K+S-Versorgungsordnung, die im Wesentlichen aus der Grundversorgung, der Zusatzversorgung II sowie Besitzstandsregelungen besteht. Die Grundversorgung ist ein Bausteinsystem, bei dem jährlich fiktive Beiträge in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des pensionsfähigen Einkommens erhoben werden. Der Rentenanspruch ermittelt sich aus einem festen Prozentsatz und der Summe aller fiktiven Beiträge. Die Zusatzversorgung II ist ein Endgehaltsplan, dessen Anspruch sich aus bestimmten Prozentsätzen von Gehaltsteilen oberhalb der gesetzlichen Renten- bzw. Knappschaftsversicherung multipliziert mit der Anzahl der pensionsfähigen Dienstjahre ergibt. Für die Dienstzeiten vor Einführung der Grund- und Zusatzversorgung II wurden feste Euro-Beträge bzw. endgehaltsabhängige prozentuale Besitzstände gewährt. Mittlerweile wurde dieser Versorgungsplan geschlossen, so dass keine weiteren Arbeitnehmer Ansprüche erwerben können. Neben der K+S Versorgungsordnung wurde eine Vielzahl von Einzelzusagen erteilt, insbesondere im Bereich der Vorstände und oberen Führungskräfte. Diese sehen im Regelfall ein Bausteinsystem vor, das einen bestimmten Prozentsatz des pensionsfähigen Jahreseinkommens mittels eines altersabhängigen Faktors in eine lebenslange Altersrente umwandelt. Der Gesamtanspruch ergibt sich als Summe der einzelnen jahresbezogenen Bausteine. Dabei darf ein definiertes Versorgungsniveau in einigen Verträgen nicht überschritten werden. Des Weiteren bestehen in Deutschland weitere gesellschaftsspezifische Versorgungszusagen, die bereits vor mehreren Jahren geschlossen wurden. Die Anspruchsberechtigten befinden sich zum überwiegenden Teil bereits in der Rentenphase. Die beschriebenen Pensionsverpflichtungen werden in Deutschland grundsätzlich über ein Contractual Trust Arrangement (CTA) gedeckt. Als Vehikel dient der K+S Vermögenstreuhänder e.V., der die zur Bedienung der Pensionsverpflichtungen zweckgebundenen Vermögenswerte treuhänderisch verwaltet.# D.54 VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN — BEWERTUNG VERSORGUNGSZUSAGEN
Die Rentenzahlungen werden dabei weiterhin von der jeweiligen Gesellschaft geleistet, allerdings wird im Regelfall eine phasengleiche Erstattung dieser Zahlungen durch das CTA vorgenommen. Es bestehen keine Mindestdotierungsverpflichtungen. Darüber hinaus bestehen Entgeltumwandlungszusagen (Deferred Compensation) sowie Zusagen, die über eine Unterstützungskasse durchgeführt werden. Diese Verpflichtungen sind weitestgehend durch Rückdeckungsversicherungen gedeckt.
Die beschriebenen Pläne beinhalten eine Reihe von Risiken, insbesondere:
- Anlagerisiken: Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind mit einem Diskontierungssatz auf Basis von Unternehmensanleihen mit einem Rating von AA berechnet worden. Liegt die Rendite des Planvermögens unter diesem Zinssatz, entsteht eine entsprechende Unterdeckung. Die Anlagen erfolgen weit gestreut überwiegend in Anleihen und Aktien, insbesondere Letztere unterliegen signifikanten Marktpreisschwankungen.
- Inflationsrisiken: In Deutschland ist gemäß BetrAVG grundsätzlich alle drei Jahre eine Überprüfung der Rentenhöhe vorzunehmen, die im Regelfall zu einer Inflationsanpassung der Renten führt. Ein Anstieg der Inflationsraten führt somit grundsätzlich zu einem entsprechenden Anstieg der jeweiligen Verpflichtungen.
- Zinsrisiken: Eine Absenkung der Renditen für Unternehmensanleihen und damit des Diskontierungszinses führt zu einer Erhöhung der Verpflichtungen, die gegebenenfalls nur teilweise durch eine entsprechende Wertveränderung des Planvermögens kompensiert wird.
- Langlebigkeitsrisiken: Bei der Berechnung der Verpflichtungshöhe wird die Lebenserwartung anhand von Sterbetafeln mit in die Kalkulation einbezogen. Ein Anstieg der Lebenserwartung führt zu einer entsprechenden Erhöhung der Verpflichtungen.
- Gehaltsrisiken: Übersteigt die tatsächliche Gehaltsentwicklung die angenommene Gehaltsentwicklung, führt dies zu einem Anstieg der Verpflichtungshöhe.
Die K+S Gruppe versucht, die Risiken u.a. durch eine Umstellung von leistungsorientierten auf beitragsorientierte Pläne zu verringern. So erhält ein Großteil der Belegschaft in Deutschland mittlerweile ausschließlich beitragsorientierte Zusagen.
Bei der Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zum Bilanzstichtag wurden folgende Bewertungsannahmen getroffen:
| Angaben in % (gewichteter Durchschnitt) | Inland Pensionszusagen | Inland Pensionszusagen |
|---|---|---|
| 2021 | 2022 | |
| Rechnungszins | 1,32 | 4,17 |
| Erwartete jährliche Einkommenssteigerung¹ | 2,80 | 3,00 |
| Erwartete jährliche Rentensteigerung² | 1,65 | 1,84 |
¹ Inkl. Karrieretrend von 1,0% p.a. (bis 50 Jahre).
² 31. Dezember 2022: Bis 2025 wurde eine jährliche Rentensteigerung von 2,91 % unterstellt.
Die Ermittlung des Rechnungszinses erfolgt auf Basis der von Mercer veröffentlichten Mercer Yield Curve. Zum 31. Dezember 2022 wurden im Inland wie im Vorjahr zur Ermittlung der Sterbewahrscheinlichkeiten die Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet. Für die Ermittlung des Pensionsaufwands für das Jahr 2022 wurden die zum Ende des Geschäftsjahres 2021 festgelegten versicherungsmathematischen Annahmen in D.55 verwendet.
D.55 VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN — AUFWAND VERSORGUNGSZUSAGEN
| Angaben in % (gewichteter Durchschnitt) | Inland Pensionszusagen | Inland Pensionszusagen |
|---|---|---|
| 2021 | 2022 | |
| Rechnungszins | 0,60 | 1,32 |
| Erwartete jährliche Einkommenssteigerung | 1,80 | 2,80 |
| Erwartete jährliche Rentensteigerung | 1,60 | 1,65 |
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des Planvermögens und des Anwartschaftsbarwerts.
D.56 ENTWICKLUNG PLANVERMÖGEN
| in Mio. € | Inland Pensionen | Inland Pensionen |
|---|---|---|
| 2021 | 2022 | |
| Planvermögen am 1. Januar | 244,2 | 300,3 |
| Zinserträge | 1,4 | 3,9 |
| Beiträge des Arbeitgebers | 54,7 | 3,6 |
| Gewinne (+)/Verluste (—) aus Neubewertung (ohne die im Zinsertrag erfassten Beträge) | 13,3 | —15,0 |
| Pensionszahlungen | —13,3 | —12,9 |
| Planvermögen am 31. Dezember | 300,3 | 279,9 |
D.57 ENTWICKLUNG ANWARTSCHAFTSBARWERT
| in Mio. € | Gesamt Pensionen | Inland Pensionen | Ausland Pensionen | Gesamt Pensionen | Inland Pensionen | Ausland Pensionen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2021 | 2021 | 2022 | 2022 | 2022 | |
| Anwartschaftsbarwert am 1. Januar | 352,0 | 348,0 | 4,0 | 312,4 | 308,8 | 3,6 |
| Dienstzeitaufwand | 10,0 | 10,0 | — | 8,0 | 7,7 | 0,3 |
| Zinsaufwand | 2,0 | 2,0 | — | 4,0 | 4,0 | — |
| Neubewertungen | —37,9 | —37,9 | — | —82,5 | —81,7 | —0,8 |
| — davon versicherungsmathematische Gewinne (—)/Verluste (+) aus der Veränderung von demografischen Annahmen | — | — | — | — | — | — |
| — davon versicherungsmathematische Gewinne (—)/Verluste (+) aus der Veränderung von finanziellen Annahmen | —34,3 | —34,3 | — | —102,5 | —101,7 | —0,8 |
| — davon versicherungsmathematische Gewinne (—)/Verluste (+) aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen | —3,6 | —3,6 | — | 20,0 | 20,0 | — |
| Pensionszahlungen | —13,7 | —13,3 | —0,4 | —13,3 | —12,9 | —0,4 |
| Plananpassungen/-abgeltungen | — | — | — | 8,3 | 8,3 | — |
| Anwartschaftsbarwert am 31. Dezember | 312,4 | 308,8 | 3,6 | 236,9 | 234,2 | 2,7 |
Zur Überleitung auf die Bilanzwerte ist der Anwartschaftsbarwert mit dem Planvermögen zu saldieren:
D.58 ÜBERLEITUNG BILANZWERTE PENSIONEN UND PENSIONSÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
| in Mio. € | Gesamt Pensionen | Inland Pensionen | Ausland Pensionen | Gesamt Pensionen | Inland Pensionen | Ausland Pensionen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2021 | 2021 | 2022 | 2022 | 2022 | |
| Anwartschaftsbarwert am 31. Dezember | 312,4 | 308,8 | 3,6 | 236,9 | 234,2 | 2,7 |
| Planvermögen am 31. Dezember | 300,3 | 300,3 | — | 279,9 | 279,9 | — |
| Bilanzwerte am 31. Dezember | 12,1 | 8,5 | 3,6 | —43,0 | —45,7 | 2,7 |
| — davon Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen (+) | 16,0 | 12,4 | 3,6 | 2,7 | — | 2,7 |
| — davon Vermögenswert (—) | —3,9 | —3,9 | — | —45,7 | —45,7 | — |
In der Gesamtergebnisrechnung wurden die in Tabelle D.59 dargestellten Beträge erfasst.
D.59 EFFEKTE GESAMTERGEBNISRECHNUNG
| in Mio. € | Gesamt Pensionen | Inland Pensionen | Ausland Pensionen | Gesamt Pensionen | Inland Pensionen | Ausland Pensionen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2021 | 2021 | 2022 | 2022 | 2022 | |
| Dienstzeitaufwand | 10,0 | 10,0 | — | 8,0 | 7,7 | 0,3 |
| Nettozinsaufwand (+)/-ertrag (—) | 0,6 | 0,6 | — | 0,1 | 0,1 | — |
| Aufwand (+)/Ertrag (—) Plananpassungen/-abgeltungen | — | — | — | 8,3 | 8,3 | — |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge | 10,6 | 10,6 | — | 16,4 | 16,1 | 0,3 |
| Gewinne (—)/Verluste (+) aus der Neubewertung des Planvermögens (ohne die im Zinsertrag erfassten Beträge) | —13,3 | —13,3 | — | 15,0 | 15,0 | — |
| Versicherungsmathematische Gewinne (—)/Verluste (+) aus der Veränderung von demografischen Annahmen | — | — | — | — | — | — |
| Versicherungsmathematische Gewinne (—)/Verluste (+) aus der Veränderung von finanziellen Annahmen | —34,3 | —34,3 | — | —102,5 | —101,7 | —0,8 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (—)/Verluste (+) aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen | —3,6 | —3,6 | — | 20,0 | 20,0 | — |
| Im sonstigen Gesamtergebnis erfasste Beträge | —51,2 | —51,2 | — | —67,5 | —66,7 | —0,8 |
| Summe (in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Beträge) | —40,6 | —40,6 | — | —51,1 | —50,6 | —0,5 |
Der Dienstzeitaufwand (einschließlich des nachzuverrechnenden) wird entsprechend der Zuordnung der Mitarbeiter im jeweiligen Funktionsbereich im Ergebnis vor operativen Sicherungsgeschäften erfasst. Der Nettozinsaufwand bzw. -ertrag wird im Zinsergebnis ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens verteilt sich auf folgende Anlageklassen:
D.60 AUFTEILUNG PLANVERMÖGEN NACH ANLAGEKLASSEN
| in Mio. € | Inland Pensionen | Inland Pensionen |
|---|---|---|
| 2021 | 2022 | |
| Sonstige Unternehmensbeteiligungen | 73,4 | 71,4 |
| Aktien | 68,3 | 80,5 |
| Schuldpapiere | 100,4 | 68,4 |
| Rückdeckungsversicherungen | 45,3 | 39,9 |
| Flüssige Mittel | 16,2 | 13,1 |
| Verbindlichkeiten | —7,5 | — |
| Sonstiges | 4,2 | 6,6 |
| Planvermögen am 31. Dezember | 300,3 | 279,9 |
Die Aktien werden regelmäßig an einem aktiven Markt gehandelt. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Schuldpapiere, allerdings sind in dieser Position nicht an einem aktiven Markt gehandelte Papiere mit einem Buchwert von 16,1 Mio. € (2021: 18,5 Mio. €) enthalten. Für die Rückdeckungsversicherungen und die sonstigen Unternehmensbeteiligungen existiert kein aktiver Markt. Die sonstigen Unternehmensbeteiligungen umfassen die Anteile an der K+S Baustoffrecycling GmbH und der K+S Real Estate GmbH & Co. KG. Die Anteile an der K+S Real Estate GmbH & Co. KG wurden 2019 vom K+S Vermögenstreuhänder e.V. von der K+S Aktiengesellschaft erworben. Die Gesellschaft hält als Hauptvermögenswert Verwaltungsgebäude in Deutschland, die von K+S im Rahmen eines langfristigen Mietvertrages zu marktüblichen Bedingungen genutzt werden. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine eigenen Finanzinstrumente gehalten.
Die Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Verpflichtung bei einer Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen verändern würde. Dabei wurden keine Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen berücksichtigt, d.h., bei der Variation einer Annahme wurden die übrigen Annahmen konstant gehalten. Das bei der Ermittlung der Bilanzwerte verwendete Anwartschaftsbarwertverfahren wurde auch bei der Sensitivitätsanalyse verwendet.
D.61 SENSITIVITÄTSANALYSE 31.12.2022
| Änderung der Annahme | Änderung des Barwerts der Verpflichtungen in Mio. € | Gesamt Pensionen | Inland Pensionen | Ausland Pensionen |
|---|---|---|---|---|
| Rechnungszins + 100 Basispunkte | —25,2 | —24,9 | —0,3 | |
| Rechnungszins — 100 Basispunkte | 31,1 | 30,8 | 0,3 | |
| Erwartete jährliche Einkommenssteigerung + 50 Basispunkte | 0,1 | 0,1 | — | |
| Erwartete jährliche Einkommenssteigerung — 50 Basispunkte | —0,1 | —0,1 | — | |
| Erwartete jährliche Rentensteigerung + 50 Basispunkte | 11,2 | 11,1 | 0,1 | |
| Erwartete jährliche Rentensteigerung — 50 Basispunkte | —10,3 | —10,2 | —0,1 | |
| Lebenserwartung + 1 Jahr | 6,8 | 6,7 | 0,1 | |
| Lebenserwartung — 1 Jahr | —6,8 | —6,7 | —0,1 |
Im Vorjahr ergaben sich folgende Werte:
D.62 SENSITIVITÄTSANALYSE 31.12.2021
| Änderung der Annahme | Änderung des Barwerts der Verpflichtungen in Mio. € | Gesamt Pensionen | Inland Pensionen | Ausland Pensionen |
| :----------------------------------- | :-------------------------------------------------- | :--------------- | :--------------- | :---------------- |# € Annahme Pensionen Pensionen Rechnungszins + 100 Basispunkte —42,3 —41,8 —0,5
Rechnungszins — 100 Basispunkte 54,9 54,3 0,6
Erwartete jährliche Einkommenssteigerung + 50 Basispunkte 0,3 0,3 —
Erwartete jährliche Einkommenssteigerung — 50 Basispunkte —0,3 —0,3 —
Erwartete jährliche Rentensteigerung + 50 Basispunkte 18,5 18,3 0,2
Erwartete jährliche Rentensteigerung — 50 Basispunkte —16,8 —16,6 —0,2
Lebenserwartung + 1 Jahr 12,4 12,3 0,1
Lebenserwartung — 1 Jahr —12,1 —12,0 —0,1
211
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Es werden in den Folgejahren die in D.63 aufgeführten Fälligkeiten der undiskontierten Zahlungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen erwartet:
ERWARTETE ZAHLUNGEN FÜR PENSIONEN UND PENSIONS- ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN D.63
| in Mio. € | 31.12.2021 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Weniger als 1 Jahr | 14,5 | 16,3 |
| Zwischen 1 und 4 Jahren | 54,8 | 59,6 |
| Zwischen 5 und 10 Jahren | 63,3 | 70,2 |
| Mehr als 10 Jahre | 283,3 | 299,6 |
| Summe | 415,9 | 445,7 |
Die durchschnittliche gewichtete Duration der Verpflichtungen zum 31. Dezember 2022 betrug 12 Jahre (2021: 16 Jahre). Die Duration und das Fälligkeitsprofil der Verpflichtungen weichen zwischen den Einzelgesellschaften zum Teil deutlich ab. Bei der Vermögensallokation wird diesem Umstand grundsätzlich Rechnung getragen. Ziel ist es, die Rentenzahlungen aus den laufenden Erträgen des Planvermögens bedienen zu können. Im Geschäftsjahr 2023 ist aus Pensions- und pensionsähnlichen Zusagen ein Zahlungsmittelabfluss von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) zu erwarten. Betrachtet werden dabei Dotierungen in das Planvermögen sowie Rentenzahlungen, die nicht durch entsprechende Erstattungen aus dem Planvermögen gedeckt sind.
Darüber hinaus bestehen weitere Altersversorgungssysteme, für die keine Rückstellungen zu bilden sind, da mit Zahlung der Beiträge keine weiteren Leistungsverpflichtungen bestehen (beitragsorientierte Pläne). Diese umfassen sowohl allein arbeitgeberfinanzierte Leistungen als auch Zuschüsse für Entgeltumwandlungen der Arbeitnehmer. Im Rahmen der inzwischen geschlossenen Altersversorgung über die BASF Pensionskasse leisteten Arbeitgeber und Mitarbeiter Beiträge. In 2011 wurden die ordentlichen Mitgliedschaften der K+S Mitarbeiter durch die BASF Pensionskasse gekündigt, so dass seitdem nur noch außerordentliche Mitgliedschaften für die betroffenen Mitarbeiter bestehen, welche als unverfallbare Anwartschaften fortgeführt werden. Darüber hinaus werden laufende Pensionskassen-Rentenzahlungen an (ehemalige) K+S Mitarbeiter durch die BASF Pensionskasse geleistet. Der Anteil der Anwärter und Rentner von K+S Gruppengesellschaften am Gesamtbestand der BASF Pensionskasse beträgt weniger als 10%.
Die Versorgung über die BASF Pensionskasse ist als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber i. S. v. IAS 19.32 f. zu qualifizieren. Der Plan ist grundsätzlich als leistungsorientiert einzustufen. Da zuverlässige Informationen insbesondere über das Planvermögen nur für die Pensionskasse insgesamt vorliegen und nicht für die auf die K+S Gruppe entfallenden Anteile, liegen keine ausreichenden Informationen für eine Bilanzierung des Plans vor. Deshalb wird dieser Plan gemäß IAS 19.34 als beitragsorientiert behandelt. Aufgrund der Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaften sind grundsätzlich keine weiteren Beiträge an die BASF Pensionskasse zu entrichten. In der Vergangenheit wurden vereinzelt Sonderzuwendungen erhoben (z. B. aufgrund einer Rechnungszinsabsenkung der BASF Pensionskasse). Weitere Sonderzuwendungen in der Zukunft können nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren kann sich durch die im BetrAVG geregelte Subsidiärhaftung eine Einstandspflicht für K+S ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Inflationsanpassung der laufenden Rentenzahlungen. Von der BASF Pensionskasse nicht übernommene Rentenanpassungen sind von K+S zu tragen. In der Berichtsperiode ergaben sich hieraus ergebniswirksame Rückstellungszuführungen in Höhe von 8,3 Mio. € (2021: 0,0 Mio. €). Für das Jahr 2023 werden keine Beitragszahlungen an die BASF Pensionskasse erwartet.
212
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AUFWAND ALTERSVERSORGUNG D.64
| in Mio. € | 2021 | 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | Inland | Ausland | Gesamt | Inland | Ausland | |
| Aufwand beitragsorientierte Pläne | 4,1 | 1,8 | 2,3 | 4,6 | 1,9 | 2,7 |
| Aufwand leistungsorientierte Pläne | 10,0 | 10,0 | — | 16,3 | 16,0 | 0,3 |
| Aufwand Altersversorgung (im Ergebnis nach operativen Sicherungsgeschäften erfasst) | 14,1 | 11,8 | 2,3 | 20,9 | 17,9 | 3,0 |
Insgesamt ergibt sich für die Berichtsperiode der in Tabelle D.64 dargestellte Altersversorgungsaufwand. Zudem wurden Beiträge in Höhe von 85,2 Mio. € (2021: 79,9 Mio. €) an staatliche Rentenversicherungsträger geleistet.
(23) RÜCKSTELLUNGEN FÜR BERGBAULICHE VERPFLICHTUNGEN
Rückstellungen für bergbauliche Verpflichtungen sind aufgrund gesetzlicher, vertraglicher sowie behördlicher Auflagen zu bilden und werden vor allem in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert. Diese überwiegend öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen erfordern die Sicherung der Tagesoberfläche und Rekultivierungsmaßnahmen. Mögliche Verpflichtungen daraus sind durch Rückstellungen gedeckt.
D.65
Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen basiert auf den erwarteten Aufwendungen bzw. den geschätzten Schadensersatzleistungen. Die Ermittlung erfolgt durch interne Sachverständige und — sofern erforderlich — auch mithilfe von Gutachten Dritter auf Basis des aktuellen Standes der Technik und der gegenwärtigen rechtlichen Vorgaben. Die erwarteten Erfüllungszeitpunkte sind im Wesentlichen abhängig von der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der Standorte. Da diese teilweise weit in der Zukunft liegen, können sich trotz sorgfältiger Methoden zur Ermittlung Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den geschätzten Aufwendungen ergeben. Diese können beispielsweise aus abweichenden Kostenentwicklungen, technologischen Neuerungen, Veränderungen der erwarteten Haldenwassermengen sowie aus veränderten rechtlichen Vorgaben resultieren. Diesem Umstand wird durch eine regelmäßige Aktualisierung der Rückstellungskalkulation Rechnung getragen.
Die Berechnung der Entwicklung der Haldenwassermengen im Hinblick auf künftige Niederschlagsmengen basiert derzeit auf einer langfristigen Durchschnittsbetrachtung. Bei der Veränderung der Haldenwassermengen sind Auswirkungen des Klimawandels nicht ausgeschlossen, daher wird der Einsatz von Klimarisikoanalysenmodellen geprüft. Die bergbaulichen Rückstellungen entfallen zum weit überwiegenden Teil auf die deutschen Standorte.
Die Rückstellungshöhe ergibt sich aus den auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbeträgen. Dabei wird eine künftige Preissteigerung in Höhe von 1,7% p.a. (2021: 1,5% p.a.) zugrunde gelegt, die aus einem langfristigen Durchschnitt von veröffentlichten Preisindizes für Investitionsgüterproduzenten und Bruttoverdiensten von Arbeitnehmern der chemischen Industrie abgeleitet wird. Eine Erhöhung bzw. Absenkung der Preissteigerungsrate um 0,1 Prozentpunkte würde die Rückstellung um rund 33 Mio. € erhöhen bzw. um rund 31 Mio. € reduzieren.
Die derzeitigen und bis 2025 erwarteten Inflationsraten liegen oberhalb der langfristigen Preissteigerungsrate von 1,7% p.a. Daher wurde zum 31. Dezember 2022 bei den betroffenen
RÜCKSTELLUNGEN FÜR BERGBAULICHE VERPFLICHTUNGEN D.65
| in Mio. € | 2021 | 2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | davon kurzfristig | Gesamt | davon kurzfristig | |
| Gruben- und Schachtverfüllung | 523,6 | — | 393,0 | — |
| Haldenverwahrung | 371,8 | — | 411,0 | — |
| Bergschäden | 45,0 | 4,2 | 71,5 | 5,0 |
| Rückbau unter Tage | 66,2 | — | 47,8 | — |
| Sonstige | 15,1 | — | 14,1 | — |
| Bergbauische Rückstellungen | 1.021,7 | 4,2 | 937,4 | 5,0 |
213
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Rückstellungen ein zusätzlicher Inflationsaufschlag von rund 5,6% berücksichtigt, der alle künftig erwarteten Aufwendungen um diesen Prozentsatz erhöht. Hieraus resultierte eine Rückstellungserhöhung von 25,8 Mio. €, die in Höhe von 10,0 Mio. € ergebniswirksam erfasst wurde und in Höhe von 15,8 Mio. € das Sachanlagevermögen erhöht hat (Konstanz aller übrigen Bewertungsparameter unterstellt).
Zur Diskontierung der inländischen Verpflichtungen werden für Restlaufzeiten bis 30 Jahre die von der Bundesbank zum Stich tag veröffentlichten risikofreien Zerobond-Renditen von 1 bis 30 Jahren, ermittelt nach der Methode von Svensson, herangezogen. Für Restlaufzeiten von mehr als 30 Jahren stehen am Kapitalmarkt keine laufzeitkongruenten EUR-Zinssätze zur Verfügung. Daher wird ein langfristiger Durchschnitt der Nominalrenditen von 30-jährigen Bundesanleihen ermittelt und durch Subtraktion mit den historischen Inflationsraten in Deutschland in einen durchschnittlichen Realzins überführt. Als Inflationerwartung wird analog zum Inflationsziel der EZB ein Wert von 2% angesetzt. Die Summe aus dem langfristigen durchschnittlichen Realzins 1,9% (2021: 2,2%) und der Inflationerwartung 2% (2021: 2,0%) ergibt den sogenannten Ewigkeitszins von 3,9% (2021: 4,2%), der ein langfristig erwartbares Nominalzinsniveau approximiert. Der Ewigkeitszins findet wie im Vorjahr ab 50 Jah ren Restlaufzeit Anwendung. Die beschriebene Ermittlung des Ewigkeitszinses wurde erstmalig im Vorjahr im Rahmen einer Schätzungsänderung angewendet, bei der eine geänderte Ermittlungstechnik sowie veränderte Inputfaktoren verwendet wurden. Für Restlaufzeiten von 31 bis 50 Jahren wird ausgehend vom letzten verfügbaren Kapitalmarktzins im Jahr 30 eine Konvergenz gegen den Ewigkeitszins vorgenommen.
Eine Erhöhung bzw. Absenkung des Abzinsungsfaktors über alle Restlaufzeiten um 0,1 Prozentpunkte würde die Rückstellung um rund 30 Mio. € reduzieren bzw. um rund 32 Mio. € erhöhen. Die durchschnittliche Laufzeit der Werke hat sich in der Berichtsperiode erhöht, u. a.# (24) SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Unter den sonstigen langfristigen Rückstellungen sind langfristige übertägige Rückbauverpflichtungen und Personalverpflichtungen (i. W. Rückstellungen für Jubiläumsgelder und Lebensarbeitszeitkonten) ausgewiesen. Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder stellen mit einem Bilanzwert von 26,2 Mio. € (2021: 32,9 Mio. €) eine wesentliche Position der langfristigen Personalverpflichtungen dar. Sie werden für künftige Zahlungen anlässlich des 25-jährigen, 40-jährigen oder 50-jährigen Dienstjubiläums gebildet. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Der Berechnung wurde ein Rechnungszins von 4,1 % (2021: 1,1 % ), eine erwartete jährliche Einkommenssteigerung von 2,0% (2021: 1,8%) sowie ein Karrieretrend bis zum 50. Lebensjahr von 1,0% (2021: 1,0%) zugrunde gelegt. Zudem bestehen Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten in Höhe von 38,5 Mio. € (2021: 44,8 Mio. €), die durch Planvermögen in Höhe von 46,1 Mio. € (2021: 51,7 Mio. €) ausfinanziert sind. Der Berechnung wurde ein Rechnungszins von 4,1 % (2021: 1,1 %) zugrunde gelegt. Wertguthaben auf den Langzeitkonten werden annahmegemäß jährlich mit einem Zinssatz von 2,0% (2021: 1,8%) verzinst. Die Rückstellungen für übertägige Rückbauverpflichtungen beliefen sich zum Jahresende auf 58,1 Mio. € (2021: 83,8 Mio. €). Die Bewertung erfolgt mit den gleichen Rechnungszinsen, die auch für die Bewertung der bergbaulichen Rückstellungen verwendet werden. Durch eine Schätzungsänderung aufgrund einer geänderten Ermittlungstechnik und deren Inputfaktoren beim Rechnungszins im Vorjahr (siehe Anhang (23) „Bergbauliche Rückstellungen“) sind die übertägigen Rückbaurückstellungen im Geschäftsjahr 2021 angestiegen. Bei Beibehaltung der bisherigen Ermittlungstechnik für Restlaufzeiten von mehr als 30 Jahren und Konstanz aller übrigen Bewertungsparameter wäre die Rückstellung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 um 5,6 Mio. € geringer ausgefallen.
(25) KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Die in den kurzfristigen Rückstellungen enthaltenen Verpflichtungen aus Verkaufsgeschäften betreffen vor allem Rabatte und Preisnachlässe. Die kurzfristigen Personalverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für die erfolgsabhängige Vergütung sowie Rückstellungen für ausstehenden Urlaub und Freischichten.
(26) FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Die folgenden Tabellen D.67 und D.68 zeigen die Liquiditätsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten in Form der vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungsströme.
LIQUIDITÄTSANALYSE NICHT-DERIVATIVER FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN 2022
D.67
| Cashflows | Gesamte zukünftig erwartete Zahlungsströme | Restlaufzeit ≤1 Jahr | Restlaufzeit ≤ 5 Jahre | Restlaufzeit >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2022 Buchwert | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 758,8 | 429,3 | 329,5 | — |
| davon Anleihen | 706,3 | 413,4 | 292,9 | — |
| davon Schuldscheindarlehen | 13,2 | 13,2 | — | — |
| davon Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 39,3 | 2,7 | 36,6 | — |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 312,9 | 312,4 | 0,4 | 0,1 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 218,2 | 60,7 | 119,4 | 38,1 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 80,9 | 79,3 | 0,2 | 1,4 |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 1.370,8 | 881,7 | 449,5 | 39,6 |
LIQUIDITÄTSANALYSE NICHT-DERIVATIVER FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN 2021¹
D.68
| Cashflows | Gesamte zukünftig erwartete Zahlungsströme | Restlaufzeit ≤1 Jahr | Restlaufzeit ≤ 5 Jahre | Restlaufzeit >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2021 Buchwert | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 1.269,3 | 246,8 | 1.022,5 | — |
| davon Anleihen | 1.212,2 | 240,8 | 971,4 | — |
| davon Schuldscheindarlehen | 13,4 | 0,2 | 13,2 | — |
| davon Commercial Papers | — | — | — | — |
| davon Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 43,7 | 5,8 | 37,9 | — |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 257,2 | 256,2 | 0,1 | 0,9 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 264,7 | 55,7 | 149,4 | 59,6 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 76,3 | 76,3 | — | — |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 1.867,5 | 635,0 | 1.172,0 | 60,5 |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 88,7 Mio. € (2021: 70,3 Mio. €) enthalten. Der Rückgang der Finanzverbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2022 ist im Wesentlichen auf den Rückkauf sowie die Tilgung eigener Anleihen zurückzuführen. Die emittierten Anleihen und Schuldscheindarlehen setzen sich wie in Tabelle D.69 dargestellt zusammen. Die Tabellen D.70 und D.71 zeigen die Liquiditätsanalyse des Konzerns für derivative Finanzverbindlichkeiten. Die Tabellen basieren auf undiskontierten Bruttozahlungsströmen für derivative Finanzinstrumente, die brutto ausgeglichen werden. Zur vorsorglichen Sicherung der Liquiditätssituation in der COVID-19-Krise hatte die K+S Gruppe im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen eines KfW-Sonderprogramms eine zusätzliche Konsortialkreditlinie (KfW-Konsortialkreditlinie) mit einem Volumen von 350 Mio. € zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.
EMITTIERTE ANLEIHEN UND SCHULDSCHEINDARLEHEN
D.69
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Nominalwert | Nominalzins | |
| in Mio. € | Nominalwert | Nominalzins |
| p. a. | in Mio. € | |
| p. a. |
| Buchwert 2022 in Mio. € | Gesamt | ≤1 Jahr | ≤5 Jahre | >5 Jahre | |
|---|---|---|---|---|---|
| Cashflows | |||||
| Restlaufzeit | |||||
| Restlaufzeit >1 Jahr und Restlaufzeit | |||||
| Devisenderivate | —49,1 | —50,8 | —48,3 | —2,5 | — |
| Zahlungsverpflichtung¹ | —1.686,5 | —1.601,9 | —84,6 | — | — |
| Zahlungsanspruch¹ | 1.635,7 | 1.553,6 | 82,1 | — | — |
¹ Umrechnung von Fremdwährungs-Zahlungstransaktionen zum Stichtagskurs.
LIQUIDITÄTSANALYSE DERIVATIVER FINANZVERBINDLICHKEITEN 2021 D.71
| Buchwert 2021 in Mio. € | Gesamt | ≤1 Jahr | ≤5 Jahre | >5 Jahre | |
|---|---|---|---|---|---|
| Cashflows | |||||
| Restlaufzeit | |||||
| Restlaufzeit >1 Jahr und Restlaufzeit | |||||
| Devisenderivate | —40,7 | —34,7 | —33,3 | —1,5 | — |
| Zahlungsverpflichtung¹ | —1.351,4 | —1.231,5 | —119,9 | — | — |
| Zahlungsanspruch¹ | 1.316,7 | 1.198,3 | 118,4 | — | — |
¹ Umrechnung von Fremdwährungs-Zahlungstransaktionen zum Stichtagskurs.
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Von dieser zusätzlichen Kreditlinie entfielen 280 Mio. € auf die KfW und 70 Mio. € auf die beteiligten Konsortialbanken. Die KfW-Konsortialkreditlinie wurde im ersten Halbjahr 2021 seitens K+S gekündigt. Eine Inanspruchnahme der Kreditlinie während der Laufzeit ist nicht erfolgt. Für die Konsortialkreditlinie in Höhe von 600 Mio. € wurde neben anderen Pflichten ursprünglich auch die Einhaltung einer marktüblichen finanziellen Kennzahl (Financial Covenant) vereinbart. Diese sah ein bestimmtes Verhältnis zwischen Nettofinanzverbindlichkeiten (inkl. aller Leasingverbindlichkeiten) und EBITDA vor. Bei Überschreitung zum vereinbarten Stichtag bestand ein Recht zur Kündigung durch die Finanzierungsgeber. Die übrigen Finanzverbindlichkeiten waren im Regelfall über eine Cross-Default-Klausel in diesem Fall ebenfalls kündbar. Die ursprünglich vereinbarte finanzielle Kennzahl ist im vierten Quartal 2022 weggefallen.
(27) WEITERE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN
Tabelle D.72 stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente des Konzerns dar. In der Position „Wertpapier und sonstige Finanzinvestitionen“ werden Geldanlagen ausgewiesen, die bei Erwerb eine Restlaufzeit von mehr als drei Monaten aufweisen und nicht unter den liquiden Mitteln auszuweisen sind. Der Anstieg im Vergleich
BUCHWERTE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE VON FINANZINSTRUMENTEN D.72
| Bewertungskategorie nach IFRS 9 in Mio. € | 31.12.2021¹ Buchwert | 31.12.2021¹ Beizulegender Zeitwert | 31.12.2022 Buchwert | 31.12.2022 Beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|
| Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis) | 71,0 | 71,0 | 37,5 | 37,5 |
| Beteiligungen (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | 5,3 | 5,3 | 5,3 | 5,3 |
| Ausleihungen (Fortgeführte Anschaffungskosten) | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 0,2 |
| Finanzanlagen | 76,4 | 76,4 | 42,9 | 42,9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte Anschaffungskosten) | 408,3 | 408,3 | 727,4 | 727,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis (mit Recycling)) | 161,2 | 161,2 | 416,3 | 416,3 |
| Derivate mit positivem Marktwert (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | 12,0 | 12,0 | 73,4 | 73,4 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte (Fortgeführte Anschaffungskosten) | 100,3 | 100,3 | 55,5 | 55,5 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 112,3 | 112,3 | 128,9 | 128,9 |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen (Fortgeführte Anschaffungskosten) | 194,9 | 194,9 | 673,6 | 673,6 |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen (Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis) | 7,0 | 7,0 | 7,0 | 7,0 |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | 30,0 | 30,0 | — | — |
| Flüssige Mittel (Fortgeführte Anschaffungskosten) | 390,8 | 390,8 | 320,0 | 320,0 |
| Aktiva | 1.380,9 | 1.380,9 | 2.316,1 | 2.316,1 |
| Finanzverbindlichkeiten² (Fortgeführte Anschaffungskosten) | 1.190,9 | 1.225,1 | 730,6 | 726,8 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte Anschaffungskosten) | 257,2 | 257,2 | 312,9 | 312,9 |
| Derivate mit negativem Marktwert (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | 40,7 | 40,7 | 49,1 | 49,1 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten (Fortgeführte Anschaffungskosten) | 76,9 | 76,9 | 80,8 | 80,8 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing (Eigene Kategorie (IFRS 7)) | 206,3 | 206,3 | 169,2 | 169,2 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 323,9 | 323,9 | 299,1 | 299,1 |
| Passiva | 1.772,0 | 1.806,2 | 1.342,6 | 1.338,8 |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
² Der vom Buchwert abweichende beizulegende Zeitwert der Finanzverbindlichkeiten bezieht sich ausschließlich auf emittierte Anleihen und ist der Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen.
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zum Vorjahr ist insbesondere bedingt durch die zusätzliche Anlage liquider Mittel. Zum Bilanzstichtag werden verschiedene Anleihearten in Höhe von 235,8 Mio. € (2021: 181,9 Mio. €) sowie Commercial Papers in Höhe von 444,8 Mio. € (2021: 50,0 Mio. €) gehalten. Die Buchwerte der Finanzinstrumente, aggregiert nach den Bewertungskategorien des IFRS 9, stellen sich wie in Tabelle D.73 gezeigt dar.
BUCHWERTE DER FINANZINSTRUMENTE AGGREGIERT NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN D.73
| Bewertungskategorie nach IFRS 9 | 2021¹ in Mio. € | 2022 in Mio. € |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis | 78,0 | 44,5 |
| Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) | 161,2 | 416,3 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (finanzielle Vermögenswerte) | 1.094,5 | 1.776,7 |
| Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (finanzielle Vermögenswerte) | 47,3 | 78,7 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (finanzielle Verbindlichkeiten) | 1.525,0 | 1.124,3 |
| Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (finanzielle Verbindlichkeiten) | 40,7 | 49,1 |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente wurden weitestgehend basierend auf den am Bilanzstichtag verfügbaren Marktinformationen ermittelt und sind einer der drei Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten nach IFRS 13 zuzuordnen. Finanzinstrumente der Stufe 1 zeichnen sich durch eine Bewertung auf Basis quotierter Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus. Innerhalb der Stufe 2 wird die Bewertung der Finanzinstrumente auf Basis von Inputfaktoren, die aus beobachtbaren Marktdaten ableitbar sind, oder anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente durchgeführt. Finanzinstrumente der Stufe 3 werden auf Basis von Inputfaktoren, die nicht aus beobachtbaren Marktdaten ableitbar sind, bewertet. Die Tabellen D.74 und D.75 zeigen die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden der K+S Gruppe.
Die in den Tabellen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden aufgrund von unwesentlicher Bedeutung nicht konsolidiert. Diese werden grundsätzlich langfristig und nicht zu Handelszwecken gehalten. Daher wurde soweit zulässig von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen, ohne diese beim Abgang in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern (OCI-Option). Der beizulegende Zeitwert wurde als Barwert der aktuellen dreijährigen Ergebnisplanung
ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN D.74
| Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Stufe 1 in Mio. € | Stufe 2 in Mio. € | Stufe 3 in Mio. € | Gesamt in Mio. € |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | — | 80,4 | 459,1 | 539,5 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis) | — | — | 37,5 | 37,5 |
| Beteiligungen (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | — | — | 5,3 | 5,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis (mit Recycling)) | — | — | 416,3 | 416,3 |
| Derivative Finanzinstrumente (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | — | 73,4 | — | 73,4 |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen (Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis) | — | 7,0 | — | 7,0 |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | — | — | — | — |
| Passiva | — | 49,1 | — | 49,1 |
| Derivative Finanzinstrumente (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | — | 49,1 | — | 49,1 |
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ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN D.75
| Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Stufe 1 in Mio. € | Stufe 2 in Mio. € | Stufe 3 in Mio. € | Gesamt in Mio. € |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | — | 49,0 | 237,5 | 286,5 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis) | — | — | 71,0 | 71,0 |
| Beteiligungen (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | — | — | 5,3 | 5,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis (mit Recycling)) | — | — | 161,2 | 161,2 |
| Derivative Finanzinstrumente (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | — | 12,0 | — | 12,0 |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen (Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis) | — | 7,0 | — | 7,0 |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | — | 30,0 | — | 30,0 |
| Passiva | — | 40,7 | — | 40,7 |
| Derivative Finanzinstrumente (Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam) | — | 40,7 | — | 40,7 |
(Mittelfristplanung) und einer sich anschließenden ewigen Rente berechnet. Für die Diskontierung wurde der Kapitalkostensatz der Gesellschaft zugrunde gelegt. Änderungen der zukünftigen Ergebnisse, der Wachstumsrate in der ewigen Rente bzw. des Kapitalkostensatzes haben entsprechende Auswirkungen auf die Barwertkalkulation.
Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte im aktuellen Geschäftsjahr wird in Tabelle D.76 dargestellt.
ÜBERLEITUNG ANTEILE NICHT KONSOLIDIERTE VERBUNDENE UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN (STUFE 3) D.76
| in Mio. € | 2021 | 2022 |
|---|---|---|
| Bestand zum 1. | ||
| Veränderung | — | — |
| Konsolidierungskreis | 5,4 | 39,5 |
| Zugänge | 12,8 | 2,7 |
| Abgänge | 0,7 | — |
| Bewertungsergebnis (sonstiges Ergebnis)1 | 22,1 | 3,2 |
| Bewertungsergebnis (erfolgswirksam) | 0,3 | 0,1 |
| Abgangsergebnis (sonstiges Ergebnis) | — | — |
| Bestand zum 31.Dezember | 76,4 | 42,9 |
1 Siehe dazu Tabelle „Sonstiges Ergebnis“ in Anhangangabe (21) „Eigenkapital“. Die beizulegenden Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen teilen sich wie in Tabelle D.77 dargestellt auf.
AUFTEILUNG NICHT KONSOLIDIERTE ANTEILE VERBUNDENE UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN D.77
| in Mio. € | 2021 | 2022 |
|---|---|---|
| Tochterunternehmen Deutschland | 18,3 | 5,3 |
| Tochterunternehmen Europa (ohne Deutschland) | 18,1 | 19,5 |
| Tochterunternehmen außerhalb Europas | 34,0 | 11,3 |
| Gemeinschafts-/assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 6,0 | 6,6 |
| Summe | 76,3 | 42,7 |
Die derivativen Finanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Währungsderivaten (Devisentermingeschäfte, Optionen). Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften erfolgt durch Diskontierung der zukünftig erwarteten Bruttozahlungsströme aus dem Termingeschäft auf Basis der notierten Devisenterminkurse zum Bilanzstichtag und der vereinbarten Devisenterminkurse, die anschließend mit einem laufzeit- und währungsadäquaten Zinssatz diskontiert werden. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Währungsoptionen werden anerkannte Optionspreismodelle verwendet, in die am Markt beobachtbare Inputparameter zum
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Bilanzstichtag einfließen (insbesondere Devisenkurs, Zinssatz, Volatilität). Bei der Berechnung werden zudem Kontrahentenausfallrisiken berücksichtigt. Derivate, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit darstellen und lediglich unter der Bedingung einer Vertragsverletzung oder der Insolvenz eines der Vertragspartner verrechnet werden können, erfüllen die Kriterien für die Aufrechnung in der Bilanz nach IAS 32 nicht oder nur teilweise. Der Wert dieser Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert belief sich auf 73,4 Mio. € (2021: 12,0 Mio. €) und der mit negativem beizulegenden Zeitwert auf 49,1 Mio. € (2021: 40,7 Mio. €). Davon bestehen positive und negative beizulegende Zeitwerte gegenüber demselben Vertragspartner in Höhe von -24,5 Mio. € (2021: 9,0 Mio. €). Saldiert ergäben sich Nettobeträge in Höhe von 48,9 Mio. € (2021: 3,0 Mio. €) für Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert und 24,6 Mio. € (2021: 31,8 Mio. €) für Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten sowie flüssigen Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die potenziell im Rahmen der bestehenden Factoringverträge verkauft werden könnten, sind der Bewertungskategorie „Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis (mit Recycling)“ zuzuordnen. Aufgrund der kurzfristigen Zahlungsziele entspricht der Buchwert annahmegemäß dem beizulegenden Zeitwert. Die zum Jahresanfang ausgewiesenen Bestände dieser Kategorie sind in der Regel im Laufe des Geschäftsjahres beglichen bzw. verkauft worden. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen entsprechen den Barwerten der mit diesen Bilanzpositionen verbundenen Zahlungen (Stufe 2). Für die Finanzverbindlichkeiten wird der beizulegende Zeitwert bei vorliegenden aktiven Märkten durch Marktpreise bestimmt (Stufe 1), ansonsten wird auf den Barwert der zukünftigen Zahlungsströme abgestellt (Stufe 2). Zur Diskontierung werden marktübliche, fristadäquate Zinssätze verwendet. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wird aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten davon ausgegangen, dass die Buchwerte dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Für die Ausleihungen und Verbindlichkeiten aus Leasing wird aufgrund unwesentlicher Abweichungen vom Markt- und Kalkulationszinssatz davon ausgegangen, dass die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Tabelle D.78 stellt die aus Finanzinstrumenten resultierenden Nettoergebnisse der K+S Gruppe dar.
NETTOERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTEN D.78
| Bewertungskategorie nach IFRS 9 in Mio. € | 2021 | 2022 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis | 27,1 | 5,3 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (finanzielle Vermögenswerte) | 13,1 | 16,9 |
| Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | –28,5 | –160,0 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (finanzielle Verbindlichkeiten) | 14,7 | 23,8 |
Das Nettoergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bilanzierten finanziellen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Bewertungseffekte (vgl. Tabelle D.76 ) und Ausschüttungen (vgl. Anhangangabe (5) „Beteiligungsergebnis”) aus nicht konsolidierten Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Das Nettoergebnis aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten enthält hauptsächlich Effekte aus der Währungsumrechnung sowie Änderungen in den Wertberichtigungen. Das Nettoergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beinhaltet überwiegend Effekte aus der
Marktbewertung und Realisierung derivativer Finanzinstrumente. Das Nettoergebnis aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten besteht überwiegend aus Effekten aus der Währungsumrechnung.
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ZINSERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTEN D.79
| in Mio. € | 2021 | 2022 |
|---|---|---|
| Zinserträge | 1,1 | 7,8 |
| Zinsaufwendungen vor Aktivierung | ||
| Fremdkapitalzinsen | 98,5 | 41,4 |
| Aktivierte Fremdkapitalzinsen | 12,1 | 14,1 |
| Zinsaufwendungen nach Aktivierung | ||
| Fremdkapitalzinsen | 86,4 | 27,3 |
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Ein Liquiditätsrisiko besteht darin, dass zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen benötigte Finanzmittel nicht oder nicht termingerecht beschafft werden können. Externe Faktoren, insbesondere eine allgemeine Finanzkrise, könnten dazu führen, dass Kreditlinien oder Anleihen im Bedarfsfall nicht zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen ersetzt werden können. Dann würde zusätzlich das Risiko steigender Kosten der Liquiditätsbeschaffung bestehen. Aus diesem Grund besteht das wesentliche Ziel unseres Liquiditätsmanagements in der Sicherstellung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit. Die Liquiditätssteuerung erfolgt über ein gruppenweites Cashpool-System durch die zentrale Treasury-Einheit. Der Liquiditätsbedarf wird über unsere Liquiditätsplanung ermittelt. Die verfügbare Liquidität belief sich per 31. Dezember 2022 auf 1.957,3 Mio. € (2021: 1.445,1 Mio. €) und bestand aus Geldanlagen, flüssigen Mitteln, dem ungenutzten Teil der Factoringlinien sowie der bis 2024 laufenden Konsortialkreditlinie.
Risiko- und Chancenbericht, Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen AUSFALLRISIKEN
Kundenforderungen werden weitestgehend durch entsprechende Versicherungen und anderweitige Sicherungsinstrumente gegen ein Ausfallrisiko abgesichert. Ein Verzicht auf eine Forderungssicherung erfolgt nur nach einer kritischen Überprüfung der Kundenbeziehung und ausdrücklicher Genehmigung. Der überwiegende Teil der nicht gesicherten Forderungen besteht gegenüber der öffentlichen Hand.
Risiko- und Chancenbericht, Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen
Ausfallrisiken bestehen auch im Hinblick auf Partner, mit denen wir Sicherungsgeschäfte abgeschlossen haben, bei denen Kreditlinien bestehen oder bei denen Geld angelegt wurde. Ein potenzieller Ausfall einer Bank oder eines anderen Partners könnte zu einer Beeinträchtigung der Finanzlage führen.
MARKTRISIKEN
Zinsrisiken entstehen durch eine Veränderung der Marktzinssätze, die eine Auswirkung auf zu erhaltende bzw. zu zahlende Zinsen und die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente haben können. Daraus können sich entsprechende Auswirkungen auf das Ergebnis bzw. das Eigenkapital ergeben. Gemäß IFRS 7 sind Zinsänderungsrisiken mittels einer Sensitivitätsanalyse darzustellen. Dieser liegen folgende Annahmen zugrunde:
+ Die durch die Sensitivitätsanalyse ermittelte Auswirkung auf das Ergebnis bzw. Eigenkapital bezieht sich auf den Bestand zum Bilanzstichtag und zeigt den hypothetischen Effekt für ein Jahr,
+ Marktzinssatzänderungen von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten wirken sich auf das Zinsergebnis aus und werden bei der ergebnisbezogenen Sensitivitätsanalyse berücksichtigt,
+ Marktzinssatzänderungen von originären fest verzinslichen Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wirken sich nicht auf das Ergebnis oder Eigenkapital aus und werden daher bei der Sensitivitätsanalyse nicht berücksichtigt. Diese unterliegen einem Zinsrisiko bei der Wiederanlage, das jedoch bei der stichtagsbezogenen Sensitivitätsanalyse nicht zu berücksichtigen ist.
Risiko- und Chancenbericht, Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine variabel verzinslichen Verbindlichkeiten. Demnach hätte eine Erhöhung des Referenzzinssatzes um 1 Prozentpunkt wie auch im Vorjahr zu keiner weiteren Zinsbelastung geführt. Eine Verringerung des Referenzzinssatzes um 1 Prozentpunkt hätte wie auch im Vorjahr keine Auswirkungen auf die Zinsaufwendungen gehabt. Neben Forderungen und Verbindlichkeiten in der Konzernwährung Euro bestehen auch Positionen in Fremdwährungen. Gemäß IFRS 7 sind Währungsrisiken mittels einer Sensitivitätsanalyse darzustellen.# (28) ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT
Ziel des Kapitalmanagements der K+S Gruppe sind die Sicherstellung und effiziente gruppenweite Steuerung der Liquidität, der Erhalt und die Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduktion finanzieller Risiken.
Wirtschaftsbericht, Finanzlage
Die finanzpolitischen Instrumentarien zur Erreichung dieser Ziele umfassen grundsätzlich Finanzierungsmaßnahmen, die sowohl das Eigenkapital als auch das Fremdkapital betreffen können. Alle Finanzierungsmaßnahmen im Unternehmen, worunter unter anderem das Cash-, Währungs- und Zinsmanagement fällt, werden von der zentralen Treasury-Einheit koordiniert und gesteuert. Das Kapitalmanagement erfolgt anhand von verschiedenen Finanzkennzahlen wie insbesondere den Nettofinanzverbindlichkeiten. Diese (inkl. aller Leasingverbindlichkeiten) in Relation zum EBITDA hatten bis zum dritten Quartal 2022 zudem Relevanz als Financial Covenant (siehe Anhang (26) „Finanzielle Verbindlichkeiten“). Als weitere Kennzahlen werden das Verhältnis Nettoverschuldung/Eigenkapital sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Bilanzsumme) beim Kapitalmanagement berücksichtigt.
D.80 KENNZAHLEN KAPITALMANAGEMENT¹
| 2021² | 2022 | |
|---|---|---|
| Nettofinanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten)/EBITDA³‚⁴ (in Mio. €) | 0,7 | —⁵ |
| Nettoverschuldung/Eigenkapital (%) | 34,4 | 12,4 |
| Eigenkapitalquote (%) | 60,3 | 67,9 |
¹ Für das Jahr 2021 beziehen sich die Angaben auf die fortgeführte Geschäftstätigkeit der K+S Gruppe.
² Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
³ Das EBITDA wird in den „Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung“ auf Seite 188 hergeleitet.
⁴ Das EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Ertragsteuern, Zinsen und Abschreibungen, bereinigt um den erfolgsneutralen Abschreibungsbetrag im Rahmen von aktivierten Eigenleistungen, das Ergebnis aus Marktwertschwankungen der noch ausstehenden operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften, in Vorperioden erfassten Marktwertschwankungen von realisierten operativen, antizipativen Sicherungsgeschäften und dem realisierten Ergebnis aus Investitionssicherung.
⁵ Per 31. Dezember 2022 bestehen keine Nettofinanzverbindlichkeiten mehr.
D.81 NETTOVERSCHULDUNG
| 31.12.2021 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|
| Flüssige Mittel | 390,8 | 320,0 |
| Langfristige Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen | 18,4 | 14,8 |
| Kurzfristige Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen | 213,5 | 665,8 |
| Finanzverbindlichkeiten | —1.191,0 | —730,6 |
| Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen | —38,0 | —25,1 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten (—)/ Nettovermögensposition (+) | —606,3 | 244,9 |
| Leasingverbindlichkeiten exklusive Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen | —168,3 | —144,0 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | —16,0 | —2,7 |
| Langfristige Rückstellungen für bergbauliche Verpflichtungen | —1.017,4 | —932,4 |
| Nettoverschuldung | —1.808,0 | —834,2 |
D.82 KAPITALSTRUKTUR
| 2021¹ | 2022 | |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 5.259,2 | 6.720,0 |
| Langfristiges Fremdkapital | 2.469,6 | 1.898,8 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 995,5 | 1.271,2 |
| Bilanzsumme | 8.724,3 | 9.890,0 |
¹ Das Vorjahr wurde angepasst. Siehe Angabe zu „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anpassung von Vorjahreswerten und der Bilanzstruktur“.
(29) EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
In der K+S Gruppe bestehen im Rahmen der allgemeinen Geschäftstätigkeit verschiedene Risiken, für die Rückstellungen gebildet wurden, sofern die Voraussetzungen für einen Ansatz gemäß IAS 37 erfüllt wurden. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Angabe von Eventualverbindlichkeiten. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, welche aufgrund einer geringeren Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme nicht zu einem Bilanzansatz führen. Zum Stichtag bestanden Eventualverbindlichkeiten in Höhe von rund 8,7 Mio. € (2021: rund 8,9 Mio. €), welche im Wesentlichen aus Rechtsrisiken resultieren.
Aus Unternehmenstransaktionen und grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zum Stichtag von Eventualverbindlichkeiten für Steuern in Höhe von bis zu 176,4 Mio. € (2021: 166,0 Mio. €) auszugehen, deren Eintritt für nicht gänzlich unwahrscheinlich gehalten wird.
Risiko- und Chancenbericht, Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen
Die Verpflichtungen aus noch nicht abgeschlossenen Investitionen beliefen sich im Jahr 2022 auf 304,9 Mio. € (2021: 117,1 Mio. €) und resultieren nahezu ausschließlich aus nicht abgeschlossenen Investitionen in das Sachanlagevermögen. Zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf die unter Anmerkung (30) gemachten Angaben.
(30) LEASINGVERHÄLTNISSE
Die K+S Gruppe tritt in unterschiedlichen Leasingverhältnissen als Leasingnehmer auf. Die wesentlichen Leasingverhältnisse betreffen technische Anlagen und Maschinen (wie z. B. Leitungsnetze, Gleisanschlüsse, Eisenbahngüterwaggons sowie Blockheizkraftwerke), Fahrzeuge, Büroräume und Lagerkapazitäten. Die Entwicklung der aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Nutzungsrechte kann der „Entwicklung des Anlagevermögens“ auf den Seiten 170 bis 171 entnommen werden. Die Fälligkeitsstruktur der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten wird in Anmerkung (26) aufgegliedert. Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich aufgrund des Wertminderungstests der ZGE Kali- und Magnesiumprodukte keine Wertminderungen oder -aufholungen für Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (2021: Wertaufholung 50,7 Mio. €). Die folgenden Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen K+S als Leasingnehmer auftritt, wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
D.83 AUSWIRKUNGEN DES LEASINGS AUF DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 32,8 | 41,6 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 8,8 | 6,9 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (short-term leases) | 4,9 | 5,5 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (low-value leases) | 1,1 | 1,4 |
| Aufwendungen für variable Leasingverhältnisse | 1,6 | 2,2 |
Im Geschäftsjahr 2022 belaufen sich die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse auf insgesamt 68,6 Mio. € (2021: 88,4 Mio. €). Es bestehen zukünftige Leasingverpflichtungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (short-term leases). K+S unterhält Leasingverhältnisse mit variablen Leasingraten, welche aufwandswirksam erfasst werden. Das Volumen der variablen Leasingzahlungen entspricht 3,69% (2021: 2,01%) des Volumens der fixen Leasingzahlungen. Leasingverhältnisse mit variablen Leasingraten werden seitens K+S insbesondere im Hinblick auf Lagerkapazitäten und Transporte abgeschlossen. Mögliche Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von rund 12,5 Mio. € (2021: 12,9 Mio. €) wurden bei der Ermittlung der Leasingverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 16 nicht berücksichtigt, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die zugrunde liegenden Leasingverträge verlängert werden, oder da es hinreichend sicher ist, dass die zugrunde liegenden Leasingverträge gekündigt werden.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Kapitalflussrechnung ist auf der Seite 168 dargestellt.
(31) WEITERE ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände und Bankguthaben sowie Finanzinvestitionen mit einer Laufzeit von im Regelfall nicht mehr als drei Monaten, gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Diese Finanzinvestitionen beinhalten im Wesentlichen kurzfristige Anlagen bei Kreditinstituten und sonstige liquiditätsnahe Geldanlagen. Die Ein- und Auszahlungen aus Wertpapiergeschäften im Cashflow aus Investitionstätigkeit resultieren aus der unterjährigen Anlage bzw. Rückzahlung von Geldanlagen mit Restlaufzeit >3 Monate. Die Geldanlagen bei verbundenen Unternehmen werden in der Position „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ im kurzfristigen Bereich ausgewiesen, die von den verbundenen Unternehmen hereingenommenen Gelder in der Position „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ im kurzfristigen Bereich. Die Überleitung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit wird in den Tabellen D.84 und D.85 dargestellt.
D.84 ÜBERLEITUNG DES CASHFLOWS AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
| Finan- zierungs- cashflow (netto) | Zugang / Abgang | Wechsel- kurs- änderungen | Leasing | Sonstige Effekte | Buchwert 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 01.01.2022 | |||||
| Anleihen | 1.134,2 | —453,5 | — | — | —1,0 | 679,7 |
| Schuldscheindarlehen | 13,0 | — | — | — | — | 13,0 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 43,7 | —15,8 | — | — | 10,0 | 37,9 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten (gem. Bilanz) | 1.190,9 | —469,3 | — | — | 9,0 | 730,6 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 206,3 | —51,9 | 12,3 | 2,3 | 0,2 | 169,2 |
| Summe | 1.397,2 | —521,2 | 12,3 | 2,3 | 9,2 | 899,8 |
D.85 ÜBERLEITUNG DES CASHFLOWS AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
| Finan- zierungs- cashflow (netto) | Zugang / Abgang | Wechsel- kurs- änderungen | Umgliede- rung nach IFRS⁵ | Leasing | Sonstige Effekte | Buchwert 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 01.01.2021 | ||||||
| Anleihen | 2.220,6 | —1.087,4 | — | — | — | —1,0 | 1.134,2 |
| Schuldscheindarlehen | 424,3 | —411,5 | — | — | — | 0,2 | 13,0 |
| Commercial Papers | 154,0 | —154,0 | — | — | — | — | — |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 570,3 | —525,2 | — | — | 0,3 | —1,7 | 43,7 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten (gem. | # Bilanz) |
3.369,2 —2.178,1 — — 0,3 —0,5 1.190,9
Verbindlichkeiten aus Leasing
335,2 —76,2 —94,0 24,7 11,4 5,2 206,3
Summe
3.704,4 —2.254,3 —94,0 24,7 11,7 4,7 1.397,2
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NETTOFINANZMITTELBESTAND
Die Tabelle D.86 zeigt die Zusammensetzung des Netto- finanzmittelbestands.
D.86 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Flüssige Mittel (laut Bilanz) | 390,8 | 320,0 |
| Von verbundenen Unternehmen hereingenommene Gelder | —8,1 | —7,1 |
| Nettofinanzmittelbestand | 382,7 | 312,9 |
Die von nicht konsolidierten Gesellschaften erhaltenen Aus- schüttungen und Gewinnabführungen betrugen in der Berichts- periode 2,0 Mio. € (2021: 4,8 Mio. €).
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten aus Leasing sowie aus Lieferungen und Leistungen bzw. kurzfristige Rück- stellungen in Höhe von insgesamt 97,2 Mio. € (2021: 79,9 Mio. €), die aus nicht zahlungswirksamen Zugängen im Sachanlage- vermögen resultieren.
Zum Ende des Vorjahres betrug der mittels Factoring verkaufte Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (korrigiert um einbehaltene Sicherheiten und Factoringent- gelte) 120,3 Mio. € (31.12.2020: 184,2 Mio. €). Per 31. Dezember 2022 waren keine Forderungen aus Lieferungen und Leistun- gen mehr verkauft. Im Vergleich zum Ende des Vorjahrs ergab sich in der Berichtsperiode aus der Reduktion des verkauften Forderungsbestandes somit eine Belastung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 120,3 Mio. € (Vorjahr: 63,9 Mio. €).
ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
(32) SEGMENTABGRENZUNG
Nach dem Verkauf der Operativen Einheit Americas in 2021 wurden die verbleibende Operative Einheit Europe+ und die Holding zu einer schlankeren und leistungsfähigeren K+S verbunden. Im Zuge dieser Verschlankung wurden Hierarchie- ebenen eingespart und die Managementebene, die direkt an den Vorstand berichtet, deutlich gestrafft. Der Vorstand nimmt die wirtschaftliche Analyse und Beurteilung vor, trifft die ope- rativen Entscheidungen und allokiert die Ressourcen für diese Gesamtheit. Somit gibt es keinen Teil des Unternehmens, der ein Geschäftssegment nach IFRS 8 darstellt. Folglich verfügt K+S ab dem Geschäftsjahr 2021 über ein einziges Geschäftssegment.
(33) REGIONALE UMSATZVERTEILUNG
Die Umsatzerlöse der K+S Gruppe gliedern sich nach Regionen wie folgt:
D.87 REGIONALE UMSATZVERTEILUNG
D.87 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Europa | 1.816,8 | 2.756,0 |
| — davon Deutschland | 667,3 | 776,0 |
| Nordamerika | 209,6 | 305,5 |
| Südamerika | 621,1 | 1.338,2 |
| Asien | 413,1 | 878,9 |
| Afrika, Ozeanien | 152,5 | 398,0 |
| Gesamtumsatz | 3.213,1 | 5.676,6 |
Die Zuordnung orientiert sich an dem Sitz der Kunden. In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 entfielen auf keinen Einzel- kunden mehr als 10% der Gesamterlöse.
(34) REGIONALE VERTEILUNG DES LANGFRISTIGEN VERMÖGENS
Das langfristige Vermögen der K+S Gruppe umfasst immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie Investment Properties und gliedert sich wie in Tabelle D.88 dargestellt nach Regionen auf.
REGIONALE VERTEILUNG DES LANGFRISTIGEN VERMÖGENS
D.88 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Europa | 2.507,9 | 2.597,5 |
| — davon Deutschland | 2.393,9 | 2.482,7 |
| Nordamerika | 3.970,4 | 3.841,5 |
| — davon USA | 0,8 | 1,2 |
| — davon Kanada | 3.969,6 | 3.840,2 |
| Asien | 1,9 | 0,9 |
| Afrika, Ozeanien | 10,8 | 12,0 |
| Gesamtvermögen | 6.491,0 | 6.451,9 |
Die Zuordnung wird nach dem Standort des betreffenden Ver- mögens vorgenommen.
226
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SONSTIGE ANGABEN
AUSWIRKUNGEN VON COVID-19
In der Hochphase der COVID-19-Pandemie hatte K+S Krisen- stäbe eingerichtet, welche die aktuelle Situation im Zuge der Pandemie permanent beobachteten, bewerteten und erforder- liche Maßnahmen koordinierten. Dieses Vorgehen erlaubte es, alle Maßnahmen für Mitarbeiter und Geschäftspartner aufeinander abzustimmen. Der Schutz der Gesundheit der Mit- arbeiter und die Sicherstellung der Belieferung unserer Kunden hatten dabei oberste Priorität. K+S hat an allen Standorten umfangreiche Maßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsrisiken und zum Schutz unserer Mitarbeiter umgesetzt und optimiert. Dadurch ist es gelungen, die Produktion an allen Standorten sicherzustellen. Zudem arbei- ten die Verwaltungsangestellten von K+S bei Bedarf im Home- Office. Durch die fortschreitende Impfung gegen das Corona- virus ist seit Mitte 2022 nicht mehr von einer Beeinträchtigung in der Belegschaft auszugehen. Sofern eine Verschlechterung der COVID-Situation durch neue Virusvarianten erfolgt, kann es zu erneuten Maßnahmen kommen.
Im Berichtsjahr wurde das EBITDA durch die mit den umfang- reichen Maßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsrisiken durch COVID-19 verbundenen Effizienzverluste, Kosten für Tests sowie die K+S Impfkampagnen an deutschen Standorten ähnlich wie im Vorjahr mit einem niedrigen zweistelligen Millionen-Euro- Betrag belastet.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Die erfassten Forschungszulagen, Investitionszulagen / -zuschüsse und Erstattungen nach dem Infektionsschutzgesetz betreffen Beträge im Fördergebiet der Bundesrepublik Deutsch- land.
D.89 ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
D.89 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Investitionszulagen/-zuschüsse | 0,9 | 1,5 |
| Forschungszulagen | — | 1,8 |
| Erstattungen nach Infektionsschutzgesetz | 1,1 | 0,7 |
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 2,0 | 4,0 |
ANTEILSBASIERTES VERGÜTUNGSPROGRAMM UND BELEGSCHAFTSAKTIENPROGRAMM
ANTEILSBASIERTES VERGÜTUNGSPROGRAMM
Das anteilsbasierte Vergütungsprogramm der K+S Gruppe ist als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich ausgestaltet und stellt einen Baustein der erfolgsabhängigen Vergütung dar (sog. „LTI II-Programm“). Das anteilsbasierte Vergütungsprogramm „LTI II“ ist seit dem 1. Januar 2018 aktiv. Programmbeginn ist jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres. Zur Teilnahme am jeweiligen Programm berechtigt sind bestimmte außertarifliche Fach- und Führungskräfte, welche sich zum jeweiligen 1. Januar in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befinden, sowie alle Mitglieder des Vorstands.
Maßgeblich für das LTI II ist die Kursentwicklung der K+S Aktie im Vergleich zur Entwicklung des MDAX. Für die Berechnung wird beim MDAX der Performance Index herangezogen und die Vergleichbarkeit dazu sichergestellt. Entspricht die Kurs- entwicklung der K+S Aktie der Entwicklung des MDAX im Vergleichszeitraum, beträgt die Zielerreichung 100%. Über- oder unterschreitet die Kursentwicklung der K+S Aktie die Entwicklung des MDAX, so steigt oder fällt der Prozentsatz der Zielerreichung linear im gleichen prozentualen Verhältnis. Die Zielerreichung kann maximal 200% und minimal 0% betragen.
Die Höhe der Auszahlung ergibt sich aus der Multiplikation des individuellen Zielbetrags des Anspruchsberechtigten zum jeweiligen Programmbeginn mit dem Zielerreichungsgrad des jeweils beendeten Programms. Die Auszahlung erfolgt jeweils im April des dem Programmende folgenden Jahres. Für den Fall der Beendigung des Dienst- verhältnisses oder bei Eintritt in den Ruhestand erfolgt eine anteilige, abgezinste Auszahlung aller laufenden Tranchen in der Regel im April des darauf folgenden Jahres.
Für anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich (LTI II) bestanden zum 31. Dezember 2022 Rückstellungen i.H.v. 18,3 Mio. € (2021: 8,6 Mio. €). Der Personalaufwand aus der Zuführung zu Rück- stellungen in 2022 betrug 11,9 Mio. € (2021: 4,4 Mio. €). Der innere Wert der Verbindlichkeiten, welche die Berechtigten sich am Periodenende vergüten lassen können, betrug 3,7 Mio. € (2021: 1,3 Mio. €).
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BELEGSCHAFTSAKTIENPROGRAMM
Das Belegschaftsaktienprogramm gilt für das Jahr 2022 und wird allen in Deutschland beschäftigten Tarifmitarbeitern und Auszubildenden sowie außertariflichen nicht leitenden Mit-arbeitern der K+S Aktiengesellschaft sowie der K+S Minerals and Agriculture GmbH angeboten. Eine gleichzeitige Teilnahme an einem LTI-Programm ist ausgeschlossen.
Mitarbeitende, die am K+S Aktienprogramm teilnehmen, geben als Eigeninvestment den auf maximal 3.500 € begrenzten Kapitaleinsatz vor, zu dem Aktien gezeichnet werden sollen. Auf den tatsächlichen Kapital- einsatz erhält der Mitarbeiter von K+S eine prozentuale Förde- rung in Höhe von 20%. Hierfür wurden Anfang April 2022 rund 61.000 Aktien zu einem Kurs von 28,42 € pro Aktie erworben. Zum Erwerbszeitpunkt betrug der Wert der Aktien 1,7 Mio. €. Die Aktien wurden am 12. April 2020 an die Mitarbeiterdepots ver- teilt, so dass sich zum 31. Dezember 2022 keine eigenen Aktien im Bestand befanden. Die Aktien werden mit einer einjährigen Sperrfrist belegt. Der Personalaufwand für das Belegschafts- aktienprogramm betrug 0,3 Mio. €.
NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN
NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochter- unternehmen steht die K+S Gruppe mit weiteren nahestehenden Unternehmen in Beziehung. Hierzu zählen nicht konsolidierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie Unternehmen, auf die die K+S Gruppe einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann (assoziierte Unternehmen). Eine voll- ständige Übersicht aller nahestehenden Unternehmen kann der Zusammenstellung des gesamten Beteiligungsbesitzes (Anteilsbesitzliste) auf Seite 231 entnommen werden.
Die folgende Tabelle zeigt die in der Berichtsperiode erfolgten Transaktionen der K+S Gruppe mit nahestehenden Unter- nehmen. Die Abwicklung der Geschäfte erfolgte zu markt- üblichen Konditionen.
D.90, D.91 TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN — ERBRACHTE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
D.90 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 35,4 | 29,8 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 1,2 | 65,0 |
| Assoziierte Unternehmen | 0,1 | 0,1 |
TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN — BEZOGENE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
D.91 in Mio.# 2021 2022 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen
31,2 13,0
Gemeinschaftsunternehmen
0,1 0,3
Assoziierte Unternehmen
5,5 5,6
Die erbrachten Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus den von der REKS GmbH & Co. KG zu entrichtenden Kosten für den Versatz und die Deponierung von Abfällen sowie aus Warenverkäufen an ausländische Vertriebsgesellschaften. Die bezogenen Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Frachtkosten sowie Provisionen, die von ausländischen Vertriebsgesellschaften in Rechnung gestellt wurden. Am 31. Dezember 2022 wurden folgende ausstehende Salden gegenüber nahestehenden Unternehmen ausgewiesen:
D.92, D.93 FORDERUNGEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN
D.92 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 13,2 | 16,9 |
| — davon aus Bankverkehr | — | — |
| Gemeinschaftsunternehmen | 8,1 | 13,8 |
| Assoziierte Unternehmen | — | — |
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN
D.93 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 9,4 | 7,2 |
| — davon aus Bankverkehr | 8,1 | 7,1 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 24,0 | 13,9 |
| Assoziierte Unternehmen | 0,2 | 0,1 |
Zum Bilanzstichtag bestanden Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen in Höhe von 0,8 Mio. € (2021: 0,7 Mio. €). Ausfallversicherungen für Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen existieren nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Bankverkehr resultieren aus der zentralen Aufnahme bzw. Anlage liquider Mittel bei der K+S Aktiengesellschaft (Cash-Pooling). Zum Bilanzstichtag bestanden keine Ausleihungen an nahestehende Unternehmen.
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NAHESTEHENDE PERSONEN
Nahestehende Personen sind definiert als Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung eines Unternehmens verantwortlich sind. Hierzu zählen der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus jahresbezogenen Bestandteilen sowie solchen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Die jahresbezogenen Vergütungsbestandteile beinhalten sowohl erfolgsunabhängige – fixe – als auch erfolgsbezogene – variable – Komponenten. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus der Festvergütung, Sach- und sonstigen Bezügen sowie Pensionszusagen. Der erfolgsbezogene variable Anteil besteht aus jeweils zwei Elementen: der Tantieme (STI und Performancefaktor) sowie zwei kennzahlenbasierten variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung (sogenannte Long Term Incentives (LTI I und LTI II)).
Das STI wird an der Erreichung des EBITDA der K+S Gruppe der Jahresplanung sowie zwischen Gesamtvorstand und Aufsichtsrat vereinbarter Ziele gemessen. Das EBITDA dient als wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Profitabilität der K+S Gruppe und trägt als Leistungskriterium zur Förderung der Geschäftsstrategie des Unternehmens bei. Wird der EBITDA-Wert der vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresplanung erreicht, beträgt der Erfüllungsgrad dieser ersten STI-Komponente 100%. Über- oder unterschreitet das Ist-EBITDA das Plan-EBITDA, so steigt oder fällt der Prozentsatz der Zielerreichung linear im gleichen prozentualen Verhältnis. Die Zielerreichung kann maximal 200% und minimal 0% betragen.
Als zweite Komponente im STI schließt der Aufsichtsrat zu Beginn eines Geschäftsjahres mit dem Gesamtvorstand eine Zielvereinbarung. Nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres wird vom Aufsichtsrat ein Performancefaktor für das gesamte Vorstandsteam festgelegt. Dieser wirkt als Multiplikator auf den STI. Der Performancefaktor liegt zwischen 0,8 und 1,2. Zum 31. Dezember 2022 bestehen Rückstellungen für das Short Term Incentive in Höhe von 1,9 Mio. € (2021: 2,6 Mio. €).
Das Long Term Incentive (LTI) besteht aus zwei gleichgewichtigen Komponenten. Eine Komponente (LTI I) wird an der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen bemessen. Dazu hat sich das Unternehmen in drei Handlungsbereichen, nämlich „Gesellschaft & Mitarbeiter“, „Umwelt & Ressourcen“ und „Geschäftsethik & Menschenrechte“, Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Aus jedem Handlungsbereich wurde ein Ziel gewählt. Als Maßstab für die Zielerreichung wurden jeweils Plan-Werte festgelegt. Zum 31. Dezember 2022 bestehen Rückstellungen für das LTI I in Höhe von 1,2 Mio. € (2021: 0,6 Mio. €).
Die zweite Komponente (LTI II) bezieht sich auf die Kursentwicklung der K+S Aktie im Vergleich zur Entwicklung des MDAX. Für die Berechnung wird beim MDAX der Performance Index herangezogen und die Vergleichbarkeit dazu sichergestellt. Entspricht die Kursentwicklung der K+S Aktie der Entwicklung des MDAX im Vergleichszeitraum, beträgt die Zielerreichung 100%. Über- oder unterschreitet die Kursentwicklung der K+S Aktie die Entwicklung des MDAX, so steigt oder fällt der Prozentsatz der Zielerreichung linear im gleichen prozentualen Verhältnis. Die Zielerreichung kann maximal 200% und minimal 0% betragen. Zum 31. Dezember 2022 bestehen Rückstellungen für das LTI II in Höhe von 3,5 Mio. € (2021: 2,1 Mio. €).
Die Gesamtbezüge des Vorstands entfielen im Berichtsjahr auf drei Mitglieder. Davon waren zwei Mitglieder ganzjährig im Amt. Das Vertragsverhältnis von Herrn Thorsten Boeckers wurde zum 28. Februar 2022 aufgehoben. Im Vorjahr entfiel die Vorstandsvergütung auf vier Mitglieder. Am 1. April 2021 trat Herr Holger Riemensperger sein Vorstandsmandat bei der K+S Aktiengesellschaft an. Herr Mark Roberts hat im Zuge des Verkaufs der Operativen Einheit Americas das Unternehmen als Vorstand der K+S Gruppe mit Ablauf des 30. April 2021 verlassen. Die Pensionsrückstellungen der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen 6,8 Mio. € (2021: 14,4 Mio. €).
Herr Thorsten Boeckers ist mit Wirkung zum 28. Februar 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. Da im Zeitpunkt des Ausscheidens die Zielerreichungsgrade der LTI-Programme LTI (2021—2023) und LTI (2022—2024) noch nicht feststanden, wurde eine Zielerreichung von 100 % vereinbart. Hieraus resultierten die folgenden Auszahlungen: LTI (2021 —2023) in Höhe von 220,7 Tsd. € und LTI (2022—2024) in Höhe von 30,7 Tsd. €. Für die Restlaufzeit seines ursprünglichen Anstellungsvertrags vom 1. März 2022 bis zum 11. Mai 2025 erhielt er folgende Vergütung: Festvergütung in Höhe von 1.755,7 Tsd. € (rund 36%), Nebenleistungen in Höhe von 49,3 Tsd. € (rund 1%), einjährige variable Vergütung (STI) in Höhe von 1.213,1 Tsd. € (rund 25%), Long Term Incentive Programme 1.822,7 Tsd. € (rund 38 %).
D.94 Vergütungsbericht
ANGABEN ZUR VERGÜTUNG GEM. § 314 ABS. 1 NR. 6 HGB
D.94 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Gesamtbezüge des Aufsichtsrats | 1,4 | 1,4 |
| — davon fix | 1,4 | 1,4 |
| Gesamtbezüge des Vorstands | 6,7 | 5,2 |
| — davon fix | 3,1 | 1,5 |
| — davon STI | 3,0 | 2,0 |
| — davon LTI I | — | 0,9 |
| — davon LTI II | 0,6 | 0,8 |
| Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen | 5,5 | 7,0 |
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Die Vergütung der im Geschäftsjahr 2022 aktiven Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist in Tabelle D.95 dargestellt. Weitere wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Personen fanden nicht statt.
ANGABEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN (IAS 24)
D.95 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 5,1 | 3,5 |
| Langfristig fällige Leistungen (LTI I) | 0,4 | 0,8 |
| Anteilsbasierte Vergütung (LTI II) | 1,1 | 2,0 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 3,6 | 4,8 |
| Dienstzeitaufwand | 3,1 | 1,8 |
| Aufsichtsratvergütung | 1,4 | 1,4 |
| Gesamtvergütung für Vorstand und Aufsichtsrat | 14,7 | 14,3 |
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
+ fixe jährliche Vergütung,
+ zusätzliche fixe jährliche Vergütung in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zu einem/mehreren Ausschüssen.
Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer der K+S Gruppe sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. Ein Familienangehöriger eines Aufsichtsratsmitglieds ist im Angestelltenverhältnis bei der K+S Gruppe beschäftigt. Die Vergütung erfolgt in Übereinstimmung mit den internen Vergütungsrichtlinien der K+S Gruppe und entspricht der üblichen Vergütung von Personen in vergleichbarer Position.
MITGLIEDER DES VORSTANDS
Eine Aufstellung der Mitglieder des Vorstands und seiner Zuständigkeiten befindet sich im Lagebericht ab Seite 103.
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Eine Aufstellung der Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse befindet sich im Lagebericht ab Seite 100.
BETEILIGUNGEN AN DER K+S AKTIENGESELLSCHAFT
DWS Investment GmbH, Frankfurt (Deutschland), teilte uns am 3. März 2022 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3% überschritten hat und der Anteil an der Gesellschaft 3,00% beträgt. Mit der Mitteilung vom 5. Mai 2022 teilte BlackRock, Inc., Wilmington (USA), mit, dass der Stimmrechtsanteil 4,96% beträgt. The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington (USA), teilte am 26. Mai 2022 einen Stimmrechtsanteil von 3,65% mit. Am 23. August 2022 betrug der Stimmrechtsanteil der Norges Bank (Ministry of Finance on behalf of the State of Norway), Oslo (Norwegen), 3,80%. Bis Ende Februar 2023 wurde uns kein weiterer Anteilsbesitz oberhalb der gesetzlichen Meldeschwelle von 3% mitgeteilt.
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ANTEILSBESITZLISTE GEM. § 313 HGB
Die Werte der Tabelle D.96 gelten grundsätzlich auch für das Vorjahr. Sofern sich Abweichungen ergeben, sind diese in einer Fußnote bei der jeweiligen Gesellschaft vermerkt.
ANTEILSBESITZLISTE GEM.# § 313 HGB D.96 Anteile am Anteil in % Sitz der Gesellschaft Kapital Stimmrechte
| Voll konsolidierte inländische Gesellschaften (11 Gesellschaften) | Sitz der Gesellschaft | Kapital | Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| K+S Aktiengesellschaft | Kassel Deutschland | — | — |
| Chemische Fabrik Kalk GmbH | Köln Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| Deutscher Straßen-Dienst GmbH2 | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| esco international GmbH1, 2 | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| K+S Beteiligungs GmbH1, 2 | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| K+S Holding GmbH1, 2 | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| K+S Minerals and Agriculture GmbH1, 2 | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| K+S North America Asset Management GmbH in Liquidation | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| K+S Versicherungsvermittlungs GmbH2 | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| Kali-Union Verwaltungsgesellschaft mbH1, 2 | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| MSW-Chemie GmbH | Langelsheim Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| Voll konsolidierte ausländische Gesellschaften (19 Gesellschaften) | Sitz der Gesellschaft | Kapital | Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| Frisia Zout B.V. | Harlingen Niederlande | 100,00 | 100,00 |
| K plus S Middle East FZE DMCC | Dubai Vereinigte Arabische Emirate | 100,00 | 100,00 |
| K plus S Minerals Spain S.L. | Barcelona Spanien | 100,00 | 100,00 |
| K plus S Salt Australia Pty Ltd | Perth Australien | 100,00 | 100,00 |
| K+S Asia Pacific Pte. Ltd. | Singapur Singapur | 100,00 | 100,00 |
| K+S Benelux NV/SA | Diegem Belgien | 100,00 | 100,00 |
| K+S Canada Holdings Limited | Vancouver Kanada | 100,00 | 100,00 |
| K+S Czech Republic a.s. | Prag Tschechische Republik | 100,00 | 100,00 |
| K+S Fertilizers (India) Private Limited | Neu-Delhi Indien | 100,00 | 100,00 |
| K+S Finance Belgium B.V. | Diegem Belgien | 100,00 | 100,00 |
| K+S Finance Ltd. | St. Julians Malta | 100,00 | 100,00 |
| K+S France S.A.S. | Reims Frankreich | 100,00 | 100,00 |
| K+S Investments Ltd. | St. Julians Malta | 100,00 | 100,00 |
| K+S Minerals and Agriculture (Panama) S.A. | Panama City Panama | 100,00 | 100,00 |
| K+S Netherlands Holding B.V. | Harlingen Niederlande | 100,00 | 100,00 |
| K+S North America Corporation | Aurora USA | 100,00 | 100,00 |
| K+S Potash Canada General Partnership | Vancouver Kanada | 100,00 | 100,00 |
| Shenzhen K+S Trading Co. Ltd. | Shenzhen China | 100,00 | 100,00 |
| VATEL Companhia de Produtos Alimentares S.A. | Alverca Portugal | 100,00 | 100,00 |
231 ZURÜCK K+S GESCHÄFTSBERICHT 2022 AN DIE AKTIONÄRE K+S AM KAPITALMARKT ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT KONZERNABSCHLUSS ANTEILSBESITZLISTE GEM. § 313 HGB D.96 Anteile am Anteil in % Sitz der Gesellschaft Kapital Stimmrechte
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Gesellschaften (2 Gesellschaften) | Sitz der Gesellschaft | Kapital | Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| K+S Baustoffrecycling GmbH | Sehnde Deutschland | 50,00 | 50,00 |
| REKS GmbH & Co. KG | Düsseldorf Deutschland | 50,00 | 50,00 |
| Nicht konsolidierte inländische Gesellschaften (5 Gesellschaften)3 | Sitz der Gesellschaft | Kapital | Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| K+S Verwaltungs GmbH | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| Beienrode Bergwerks-GmbH | Kassel Deutschland | 89,81 | 89,81 |
| Ickenroth GmbH | Staudt Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| K+S AN-Instituts Verwaltungsgesellschaft mbH | Kassel Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| Wohnbau Salzdetfurth GmbH | Bad Salzdetfurth Deutschland | 100,00 | 100,00 |
| Nicht konsolidierte ausländische Gesellschaften (13 Gesellschaften)3 | Sitz der Gesellschaft | Kapital | Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| Akorion Company Limited | Kampala Uganda | 65,25 | 65,25 |
| EzyAgric B.V. | Amsterdam Niederlande | 51,00 | 51,00 |
| Grainpulse Limited | Kampala Uganda | 75,00 | 75,00 |
| K plus S Africa (Pty) Ltd. | Johannesburg Südafrika | 100,00 | 100,00 |
| KplusS Fertilizers Kenya Limited | Mombasa Kenia | 100,00 | 100,00 |
| K+S Brasileira Fertilizantes e Produtos Industriais Ltda. | São Paulo Brasilien | 100,00 | 100,00 |
| K+S (Huludao) Magnesium Products Co., Ltd. | Huludao China | 100,00 | 100,00 |
| K+S Italia S.r.L. | Verona Italien | 100,00 | 100,00 |
| K+S Legacy GP Inc. | Vancouver Kanada | 100,00 | 100,00 |
| K+S Mining Argentina S.A. | Buenos Aires Argentinien | 100,00 | 100,00 |
| K+S Polska Sp. z o.o. | Posen Polen | 100,00 | 100,00 |
| K+S Transição Gestão de Imóveis Ltda | São Paulo Brasilien | 100,00 | 100,00 |
| K+S UK & Eire Ltd. | Hertford Vereinigtes Königreich | 100,00 | 100,00 |
| Gemeinschaftsunternehmen (1 Gesellschaft)4 | Sitz der Gesellschaft | Kapital | Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| REKS Verwaltungs GmbH | Düsseldorf Deutschland | 50,00 | 50,00 |
| Assoziierte Unternehmen (2 Gesellschaften)4 | Sitz der Gesellschaft | Kapital | Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| Al Biariq for Fertilizer PlantCo. Ltd. | Riad Saudi-Arabien | 30,00 | 30,00 |
| modal 3 Logistik GmbH | Hamburg Deutschland | 33,33 | 33,33 |
| Sonstige Beteiligungen (6 Gesellschaften) | Sitz der Gesellschaft | Kapital | Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| Fachschule f. Wirtschaft und Technik Gem. GmbH | Clausthal Deutschland | 9,40 | 9,40 |
| K+S Real Estate GmbH & Co. KG | Kassel Deutschland | 10,10 | 10,10 |
| Lehrter Wohnungsbau GmbH | Lehrte Deutschland | 6,67 | 6,67 |
| Poldergemeinschaft Hohe Schaar | Hamburg Deutschland | 8,66 | 8,66 |
| Pristav Pardubice a.s. | Pardubice Tschechische Republik | 0,41 | 0,41 |
| Zoll Pool Hamburg AG | Hamburg Deutschland | 1,43 | 1,43 |
1 Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 291 HGB.
2 Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB.
3 Keine Konsolidierung aufgrund untergeordneter Bedeutung.
4 Verzicht auf Equity-Methode aufgrund untergeordneter Bedeutung.
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HONORAR FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Prüfung des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse der einbezogenen inländischen Gesellschaften. Das Honorar für die anderen Bestätigungsleistungen beinhaltet im Wesentlichen das Honorar für die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Erklärung sowie der inhaltlichen Prüfung des Vergütungsberichts. Im ersten Quartal 2022 sind durch den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und seine Netzwerkgesellschaften noch im Vorjahr begonnene Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem in 2021 erfolgten Verkauf der Operativen Einheit Americas in Höhe von 0,02 Mio. € abgeschlossen worden. Im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen wurden ab Erteilung des Testats für den Konzernabschluss 2021 der K+S Gruppe am 8. März 2022 keine Steuerberatungsleistungen und weiteren Nichtprüfungsleistungen mehr für deutsche K+S Gruppengesellschaften von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und seinen Netzwerkgesellschaften erbracht.
D.97 HONORARE FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER D.97 in Mio. €
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 1,4 | 0,9 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0,1 | 0,3 |
| Steuerberatungsleistungen | 2,6 | — |
| Honorar für den Abschlussprüfer | 4,1 | 1,2 |
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ist für 2021/2022 von Vorstand und Aufsichtsrat der K+S Aktiengesellschaft abgegeben und den Aktionären im Internetauftritt der K+S Gruppe (www.kpluss.com) zugänglich gemacht worden sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance auf Seite 95 veröffentlicht.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
K+S hat am 25. Januar 2023 einen Vertrag über die Übernahme von 75 % des Düngemittelgeschäfts der südafrikanischen Handelsgesellschaft Industrial Commodities Holdings (Pty) Ltd (ICH) unterzeichnet. Die Gesellschaft firmiert künftig unter dem Namen Fertiva (Pty) Ltd. Der Kaufpreis liegt im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Die verbleibenden 25% der Anteile werden künftig von zwei ehemaligen ICH-Aktionären gehalten, die bislang das Düngemittelgeschäft bei ICH geleitet haben und nun auch Teil des Management-Teams von Fertiva (Pty) Ltd. sind. Der Vollzug der Transaktion unterliegt noch der Erfüllung einer Reihe von Bedingungen, einschließlich der Erteilung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, und soll im zweiten Quartal 2023 abgeschlossen werden.
Am 14. Dezember 2022 wurde der 3-Monats-Par-Call der K+S Anleihe mit Fälligkeit im April 2023 in Anspruch genommen und die Anleihe per 6. Januar 2023 fällig gestellt. Der Nominalbetrag der Anleihe am 31. Dezember 2022 betrug 396,4 Mio. €, inklusive aufgelaufener Zinsen wurden 404,2 Mio. € gezahlt.
Am 15. Februar 2023 haben sich der Aufsichtsrat der K+S Aktiengesellschaft und Herr Holger Riemensperger einvernehmlich auf eine Trennung verständigt, da Herr Riemensperger eine neue Herausforderung in einem anderen Unternehmen übernehmen wird. Zwischen Herrn Riemensperger und der K+S Aktiengesellschaft wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Sein Mandat als Mitglied des Vorstands endete zum 28. Februar 2023. Eine Abfindung wurde nicht vereinbart. Vor diesem Hintergrund hat Frau Dr. Carin-Martina Tröltzsch bereits am 20. Februar 2023 ihre Tätigkeit im Vorstand der K+S Aktiengesellschaft aufgenommen.
Kassel, 14. März 2023
K+S Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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