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KROMI Logistik AG — AGM Information 2011
Oct 28, 2011
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AGM Information
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News Details
AGM Announcements | 28 October 2011 15:14
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.12.2011 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.10.2011 / 15:14

KROMI Logistik AG
Hamburg
ISIN DE000A0KFUJ5
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär,
hiermit laden wir Sie zu der am
Mittwoch, dem 14. Dezember 2011, um 12:00 Uhr
(Einlass ab 11:00 Uhr)
im Steigenberger Hotel Hamburg
8. Etage, Saal ‘Über den Dächern Hamburgs’
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010/2011. Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010/2011. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010/2011
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung hierüber vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010/2011 in Höhe von EUR 898.777,48 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Thorsten Bieg und René Dannert endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Dezember 2011. Daher ist die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich.
Herr Dr. Bieg hat sich entschlossen, seine Tätigkeit als Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG mit Ablauf seiner Amtsperiode zu beenden. Die Berufung Herrn Dr. Biegs in den Aufsichtsrat erfolgte im Zusammenhang mit der Wandlung des Unternehmens zur börsennotierten Publikumsgesellschaft und dem Auf- und Ausbau der entsprechenden Strukturen. Hier war die Expertise Herrn Dr. Biegs als juristischer Berater von besonderer Bedeutung. Vorstand und Aufsichtsrat danken Herrn Dr. Bieg für seinen Einsatz für die Belange der Gesellschaft.
Für die weitere Zukunft der Tätigkeit des Aufsichtsrats sollen die Branchenexpertise und die Vernetzung der Mitglieder des Aufsichtsrats in den für die Gesellschaft relevanten Kundenmärkten noch stärkeres Gewicht bekommen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab Beendigung der für den 14. Dezember 2011 einberufenen Hauptversammlung
| a) | Herrn René Dannert, Hamburg, als Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG wiederzuwählen und |
| b) | Herrn Wilhelm Hecking, Bocholt, als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG zu wählen, |
und zwar beide Kandidaten jeweils für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt.
Beide vorgeschlagenen Kandidaten sind unabhängig und verfügen über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Dannert (46) gehörte bis zum 3. Dezember 2007 dem Vorstand und seither dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Er ist Geschäftsführer der WCAP Working Capital Finance GmbH, Hamburg. Herr Dannert ist nicht Mitglied in anderen Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien.
Herr Hecking (61) ist Diplom-Betriebswirt und heute als selbständiger Personalberater tätig. Zuvor bekleidete er leitende Funktionen im Bereich Einkauf großer Maschinenbauunternehmen. Seit dem Jahr 2000 war er Geschäftsführer und ab 2001 bis Frühjahr 2011 Mitglied und Vorsitzender des Vorstands von Unternehmen im Bereich Maschinenbau/erneuerbare Energien sowie Partner eines Beratungsunternehmens. Herr Hecking ist nicht Mitglied in anderen Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien.
Es ist beabsichtigt, Herrn Hecking im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
6.
Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechend den gesteigerten Anforderungen an deren Tätigkeit neu festzusetzen.
Der Umfang der Aufgaben des Aufsichtsrats hat sich besonders mit der Auslandsexpansion der Gesellschaft, verbunden mit gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an Aufsichtsräte, kontinuierlich erweitert. Zudem stellen die sehr wechselhaften konjunkturellen Rahmenbedingungen des Geschäftes der Gesellschaft und ihrer Abnehmer erhöhte Anforderungen an die beratende und überwachende Tätigkeit des Aufsichtsrats. Dem damit einhergehenden erhöhten Zeitaufwand der Aufsichtsratsmitglieder soll durch eine Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung auf EUR 30.000,00 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats (bisher: EUR 20.000,00) und auf EUR 20.000,00 für die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats (bisher: EUR 10.000,00) Rechnung getragen werden.
Wie bisher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat dabei vor, abweichend von Ziff. 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex nur eine feste Vergütung festzusetzen und weiterhin auf eine zusätzliche erfolgsorientierte Vergütung zu verzichten. Der Umfang der Arbeitsbelastung und das Haftungsrisiko der Aufsichtsratsmitglieder korrelieren regelmäßig nicht mit dem geschäftlichen Erfolg bzw. der Ertragslage des Unternehmens. Vielmehr ist gerade in schwierigen Zeiten, in denen eine variable Vergütung zurückgehen würde, eine besonders intensive Wahrnehmung der Überwachungs- und Beratungsaufgaben durch den Aufsichtsrat erforderlich. Ferner hat der Aufsichtsrat bereits bisher ohne besondere erfolgsbezogene Vergütung erfolgsorientiert gearbeitet. Dies soll so bleiben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:a)
§ 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
| ‘1. | Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste – nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbare – Vergütung. Diese beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 30.000,00 und für jedes weitere Aufsichtsratsmitglied EUR 20.000,00 je Geschäftsjahr mit einer Dauer von 12 Monaten. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während eines Geschäftsjahres als Aufsichtsratsmitglied aus oder hat ein Geschäftsjahr nicht die Dauer von 12 Monaten, so ist die Vergütung zeitanteilig zu zahlen.’ |
b)
Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung und findet erstmals für das am 1. Juli 2011 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.
Die weiteren Bestimmungen gemäß § 13 der Satzung bleiben unverändert.
7.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu wählen.
Unterlagen
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die Tagesordnung der Hauptversammlung sowie die Informationen und Unterlagen gemäß § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.kromi.de zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 22419 Hamburg, Tarpenring 11, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 4.124.900,00 und ist eingeteilt in 4.124.900 Inhaber-Stückaktien ohne Nennwert. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 4.124.900.
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis spätestens 7. Dezember 2011 (24:00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
| KROMI Logistik AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS-FWA/Corporate Actions Am Markt 14-16 28195 Bremen Telefax: +49 – (0)421 – 36 03 – 153 |
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, dies ist der 23. November 2011, 00:00 Uhr (Record Date), beziehen und muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese sind reine Organisationsmittel und sollen den Aktionären die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erleichtern.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung; für diese ist der tatsächliche Aktienbesitz am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung die Formulare verwenden, die sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.
Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen abzustimmen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind bis zum Ablauf des 13. Dezember 2011 (eingehend) an die im Formular genannte Anschrift zu senden. Diese Anschrift lautet:
| KROMI Logistik AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 – (0) 89 – 30 90 37 – 4675 E-Mail: [email protected] |
Vollmachten, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können auch per E-Mail an die im Formular genannte Adresse übermittelt werden. Diese Adresse lautet:
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 13. November 2011 (24:00 Uhr) zugehen. Ein etwaiges Verlangen ist an folgende Adresse zu richten:
| KROMI Logistik AG Tarpenring 11 22419 Hamburg |
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.kromi.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten:
| KROMI Logistik AG Tarpenring 11 22419 Hamburg Telefax: +49 – (0) 40 – 53 71 51 97 E-Mail: [email protected] |
Bis spätestens zum Ablauf des 29. November 2011, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter www.kromi.de unverzüglich zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Hamburg, im Oktober 2011
DER VORSTAND