Annual Report • Feb 7, 2019
Annual Report
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der Aufsichtsrat informiert im folgenden Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017/2018. Dabei werden insbesondere der kontinuierliche Dialog mit dem Vorstand, die Beratungsschwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats und die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses erörtert.
Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Jahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großem Engagement wahrgenommen. Er hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen und zahlreicher informeller Treffen mit dem Vorstand sowie weiteren Mitgliedern des Managements und Mitarbeitern intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit verschiedenen Sonderthemen befasst. Die Geschäftsführung des Vorstands wurde sorgfältig und regelmäßig überwacht. Darüber hinaus wurde der Vorstand im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und bei der Entscheidung über wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Grundlagen für Überwachung und Beratung waren die Monatsberichte des Vorstands sowie regelmäßige persönliche und telefonische Besprechungen.
Grundsätzliche und regelmäßige Schwerpunktthemen des Aufsichtsrats waren die laufende Überprüfung der Markt- und Geschäftsentwicklung des Unternehmens bzw. der verschiedenen Beratungssegmente, die rollierende Unternehmens-, Finanz- und Investitionsplanung, die Risikolage, das Risikokontrollsystem der Gesellschaft sowie Vorstandsangelegenheiten. Zentraler Gegenstand waren auch die Vertriebsaktivitäten, Unternehmensakquisitionen und die Erschließung neuer Geschäftsbereiche.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017/2018 regelmäßig, zeitnah und umfassend zu unternehmensrelevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, strategischen Maßnahmen sowie über wichtige Geschäftsvorgänge und -vorhaben informiert. Rechtzeitig vor den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichte zu den einzelnen Segmenten vorbereitet und vom Aufsichtsrat geprüft. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat unter Angaben von Gründen erläutert und vom Aufsichtsrat diskutiert. Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit der Geschäftsleitung überzeugt.
Bedeutende Maßnahmen des Vorstands erfolgten nur nach Abstimmung und Freigabe mit dem Aufsichtsrat. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Vorstand mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt und hat diesen über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle stets unverzüglich informiert.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2017/2018 neben verschiedenen informellen Treffen zu vier offiziellen Sitzungen zusammengetreten. Die Aufsichtsratssitzung am 24. Januar 2018 fand in Form einer Videokonferenz statt. Die Aufsichtsratssitzung am 30. Januar 2018 fand in Form einer Telefonkonferenz statt. In allen anderen Sitzungen waren die Aufsichtsratsmitglieder jeweils persönlich anwesend.
In den Sitzungen wurden jeweils der Verlauf der abgelaufenen Perioden und die aktuelle Geschäftssituation beleuchtet sowie einzelne Segmente mit negativer Planabweichung eingehend diskutiert.
In der Sitzung vom 13. März 2017 wurde insbesondere die Übernahme der Infront Consulting & Management GmbH geprüft. Ferner wurde die Zeitplanung aufgrund der auf den 23. März 2018 vorgezogenen HV erstellt.
Am 24. Januar 2018 fand eine informelle Aufsichtsratssitzung statt. Die Schriftsätze der Wirtschaftsprüfer zum voraussichtlichen Jahresabschluss wurden analysiert. Es wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss nebst Lagebericht und damit die Feststellung des Jahresabschlusses, sowie die Billigung des Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht durch einen gesonderten Beschluss am 30. Januar 2018 zu billigen.
Am 30. Januar 2018 wurden der Jahresabschluss und die Ertragslage des Geschäftsjahres 2016/2017 analysiert. Der Aufsichtsrat konnte die Plausibilität der vorgelegten Zahlen aufgrund eigener Sachkenntnis und Kenntnis des Unternehmens überprüfen und war anhand der vorgelegten Unterlagen in der Lage, die Situation des Unternehmens einzuschätzen und eventuelle Schwachstellen zu prüfen, so dass am 30. Januar 2018 im Rahmen einer Telefonkonferenz der Jahresabschluss festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt wurden. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, der qualitativ hervorragenden Buchhaltung und der gründlichen Prüfung durch die Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat davon abgesehen, weitere Prüfungen durchzuführen, zumal dafür kein Anlass gegeben war. Ferner wurde der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 gebilligt. Abschließend wurden die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die Hauptversammlung am 23. März 2018 entschieden. Anschließend analysierte der Aufsichtsrat den Kaufvertrag (Envoy SPA) zur Übernahme der Envoy Digital Limited mit Sitz in Wimbledon/England. Der Aufsichtsrat stimmte dem Kaufvertrag in allen Punkten zu und beauftragte den Vorstand mit der Durchführung. Zuletzt beschloss der Aufsichtsrat, die Konzerngesellschaften der KPS AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 von der Pflicht zur Anwendung bestimmter Vorschriften zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung ihres jeweiligen Jahresabschlusses und Lageberichts zu befreien. In der Sitzung am 23. März 2018 wurden offene Punkte des Leitfadens des Versammlungsleiters für die Hauptversammlungen mit dem Vorstand abgestimmt. Ferner informierte der Vorstand über die Geschäftsentwicklung in den ersten fünf Monaten und zeigte den Ausblick für das Halbjahresergebnis auf. Abschließend genehmigte der Aufsichtsrat den derzeit gestoppten Rückkauf von eigenen Aktien bei einem Kurs von unter 10 € wieder zu aktivieren.
Die letzte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/2018 fand am 19. September 2018 statt. Vorstand und Aufsichtsrat diskutierten die personellen Veränderungen im Managementteam und deren Incentivierung. Anschließend wurde entschieden für das Projekt Elkjøp ein Projektbüro in Oslo zu eröffnen. Es gehört zunächst als Außenstelle der dänischen KPS-Gesellschaft. Anschließend besprach der Aufsichtsrat den vorgelegten Code of Conduct. Der Aufsichtsrat hatte keine Änderungsvorschläge und stimmte der Anwendung und Veröffentlichung zu.
Abschließend informierte der Vorstand über die Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres 2017/2018 sowie über die Prognose zum Jahresabschluss.
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effizienzprüfung sind insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Angesichts der Größe des Unternehmens und der unkomplizierten Informationsflüsse zwischen Aufsichtsrat und Vorstand wurde die Effizienzprüfung ohne externen Berater durchgeführt. Die Untersuchung kam wie auch im Vorjahr zu einem positiven Ergebnis.
Von Bedeutung waren auch die Anforderungen des Deutschen Corporate Gover-nance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit wenigen Ausnahmen, die durch die Größe der Gesellschaft bedingt sind, zu entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen den Kodex als wichtigen Schritt zur Transparenz, Unternehmensführung und Kontrolle. Am 18. Januar 2018 hat der Aufsichtsrat die Corporate Governance turnusmäßig thematisiert und die neue gemeinsame Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG beschlossen, die zusammen mit der alten Entsprechenserklärung auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Zu einer der Ausnahmen des Corporate Governance Kodex gehört, dass der Aufsichtsrat größenbedingt keine gesonderten Ausschüsse bildet. In der genannten Sitzung wurden ebenfalls turnusgemäß die konzerninternen Compliance-Fragen thematisiert und geprüft.
Dem Aufsichtsrat gehörten im gesamten Geschäftsjahr 2017/2018 die nachfolgenden Personen an:
Herr Michael Tsifidaris, Vorsitzender
Herr Uwe Grünewald, stellvertretender Vorsitzender
Herr Hans-Werner Hartmann
Mit Herrn Hans-Werner Hartmann gehört dem Aufsichtsrat ein unabhängiges Mitglied an, das gemäß § 100 Abs. 5 AktG über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist ein unabhängiges Mitglied der Anteilseigner im Aufsichtsrat im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex angemessen, der unabhängige Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat ist Herr Hans-Werner Hartmann.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offen. Solche Interessenkonflikte sind jedoch im Berichtsjahr nicht aufgetreten.
Die von der Hauptversammlung am 23. März 2018 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählte Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat die Buchführung, den Jahresabschluss der KPS AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2017/2018 geprüft und jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. An der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestehen keine Zweifel, dieser hat die geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Die Anforderungen des Corporate Governance Kodex zum Auftragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer sind erfüllt. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Abschlussprüfer ausführlich berichtet, dabei lagen die vollständigen Jahresabschlüsse des Konzerns und aller Tochtergesellschaften sowie der Bericht über die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Einzelabschlusses der KPS AG vor. Der Prüfer stand darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung.
Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. Januar 2019 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und die Prüfungsschwerpunkte. Die Berichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis unserer eigenen (stichprobenhaften) Prüfung entspricht dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hatte keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung und die vorgelegten Abschlüsse zu erheben.
Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eingehenden Prüfung und Diskussion mit dem Abschlussprüfer sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KPS AG und den Konzernabschluss einschließlich des Lageberichtes am 24. Januar 2019 gebilligt, der Jahresabschluss der KPS AG ist damit festgestellt. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurde dabei ebenfalls verabschiedet. Dem vom Vorstand zugeleiteten und erläuterten Gewinnverwendungsvorschlag hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzlage der Gesellschaft angeschlossen. Der Aufsichtsrat hält die vorgeschlagene Dividende für angemessen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihr erfolgreiches Engagement im vergangenen Geschäftsjahr.
Der Aufsichtsrat
Michael Tsifidaris, Aufsichtsratsvorsitzender
KPS berät seine Kunden in Strategie-, Prozess-, Applikations- und Technologiefragen der digitalen Transformation und implementiert ganzheitliche branchenspezifische sowie schlüsselfertige Lösungen mit Produkten der Software hersteller SAP, Hybris, Adobe und Intershop. Dabei verfolgt KPS einen integrativen, sogenannten End-to-End-Ansatz und berät seine Kunden über das gesamte Leistungsspektrum entlang der Wertschöpfungskette: die klassische Waren- und Filialwirtschaft, die Finanzen, den B2B- und B2C-Commerce sowie das digitale Kundenmanagement in Marketing und Vertrieb.
KPS steht für innovative Methodik: Mit der KPS Rapid-Transformation(r) Methode profitieren unsere Kunden von großer Effizienz sowie voller Projekttransparenz. Strategieentwicklung, Prozessdesign und Implementierung der Anwendungen laufen weitestgehend simultan ab, ohne Medienbrüche zwischen den einzelnen Ebenen. So werden Projektlaufzeiten und Projektkosten deutlich reduziert. Bei nachgewiesener Sicherstellung höchster Qualität in der Umsetzung werden Transformationen spürbar beschleunigt sowie Komplexität und Risiko reduziert.
KPS unterscheidet sich seit seiner Gründung konsequent von seinen Wettbewerbern in drei Bereichen: der langjährigen Projekterfahrung und tiefen Branchenkenntnisse seiner Berater, der KPS Rapid-Transformation(r) Methode sowie seiner soliden Referenzkundenbasis.
KPS ist eines der erfolgreichsten Beratungsunternehmen für Business Transformation und Prozessoptimierung im Zuge der Digitalisierung. Mit einem Konzern-Umsatzvolumen von 172,2 Mio. Euro ist KPS eine führende Unternehmensberatung in Europa und gehört laut dem Marktforschungsunternehmen Lünendonk zu den Top 10 in Deutschland1 .
KPS hat seine Position als führendes Management-Beratungsunternehmen für den Handel und die Konsumgüterindustrie im vergangenen Jahr weiter gefestigt und parallel dazu seine Kompetenz in anderen Branchen ausgebaut. Das Unternehmen verfügt über eine solide Kundenreferenzbasis in den Bereichen Fashion, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Chemie, Arzneimittel, Möbelhandel, Sportartikel, Konsumgüter sowie im Dienstleistungssektor und in der Industrie. Zum Kundenportfolio zählen inzwischen auch Energieversorger sowie Unternehmen der öffentlichen Verwaltung, genauso wie Industriebetriebe oder Maschinenbauer im B2B-Geschäft.
Veränderungen erfolgreich zu gestalten bei gleichzeitiger Sicherstellung des optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses, definiert die hohe Beratungsqualität, von der unsere Kunden in großem Maße profitieren.
Die innovativere Lösung entscheidet im Wettbewerb der Zukunft und bereits in der Gegenwart ist eine unternehmensweite digitale Transformations- und Omni-channel-Strategie die Voraussetzung zur Bewältigung der komplexesten Herausforderungen. Personalisierung und Unternehmenssteuerung in Echtzeit erfordern das grundlegende operationale und kulturelle Umdenken der gesamten Organisation. Im weltweiten Markt für Beratungs- und Servicedienstleistungen ist die Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle mit innovativen IT-Technologien daher die Königsdisziplin.
KPS berät seine Kunden in strategischen Fragen der digitalen Transformation wie Geschäftsmodellstrategien und Innovations-Ökosystemen. In der Business Transformation, der Umsetzung im Unternehmen, liefert KPS für die jeweilige Branche integrierte, auf den Kunden ausgerichtete End-to-End-Prozessketten und implementiert diese mit den entsprechenden Technologien. KPS berät seine Kunden von Anfang an auch im erforderlichen Change-Management. Im Produktivbetrieb unterstützt KPS seine Kunden im Applikations- und Site Management sowie im Support.
Die Experten von KPS haben das Wissen, die Erfahrung und den Branchenhintergrund, der hierfür erforderlich ist und dieser Vorsprung wird durch kontinuierliche Investitionen in Werkzeuge, Menschen und Technologien gesichert. KPS-Berater und Spezialisten berücksichtigen bei ihrer Arbeit stets die internationalen und technologischen Bedürfnisse unserer Kunden. Alles in einer Hand, damit Ziele nicht immer nur Ziele bleiben, lautet unser Credo. Die Transformationsberater und Spezialisten der KPS fokussieren auf die tatsächliche Umsetzung von Handlungsempfehlungen und Lösungen. Dadurch unterscheiden wir uns erkennbar von der traditionellen Strategie- und Prozessberatung der Mitbewerber.
1 https://luenendonk.de/pressefeed/luenendonk-liste-2018-die-top-10-der-deutschen-managementberatungen
KPS investiert im Bereich Forschung und Entwicklung vor allem in Verbesserungen der technischen Integration verschiedener Softwareplattformen wie SAP und Hybris, für die wir uns als Marktführer unter den Managementberatungen verstehen, sowie in die Entwicklung neuer Bedienkonzepte von Software-Anwendungen. Seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 wird intensiv Entwicklungsarbeit zur Standardisierung von SAP-Prozessstrecken geleistet. Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden hierfür 2,3 (Vorjahr: 4,8) Mio. Euro Eigenleistungen aktiviert. Die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungen waren zum Stichtag nur zum Teil fertiggestellt. Es fielen Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro an.
Weitere Entwicklungsleistungen werden für die Digitalisierung und für die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle erbracht. Es wird kontinuierlich ein Team von mehreren Mitarbeitern für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben eingesetzt. Bei Bedarf werden weitere Mitarbeiter zeitweilig mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben betraut.
Die KPS AG ist die rechtliche Muttergesellschaft des KPS-Konzerns, die mit rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften in Deutschland, im europäischen Ausland und in den USA tätig ist.
Der Vorstand der KPS AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist insbesondere in Entscheidungen mit eingebunden, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 konnte der KPS-Konzern seine Position als führender Anbieter im Bereich Digitale Transformation in Europa durch weitere Beteiligungserwerbe festigen.
Mit dem Erwerb der Infront Consulting & Management GmbH mit Sitz in Hamburg im Januar 2018 öffnete sich ein strategischer Zugang in neue Kunden segmente. I nfront Consulting wird als eigenständige Marke innerhalb des KPS-Konzerns zukünftig die Speerspitze der Strategieberatung zum Thema digitale Transformation bilden.
Aber auch die Internationalisierungsstrategie wurde von KPS im Geschäftsjahr vorangetrieben. Im Oktober 2017 erfolgte die die Übernahme der ICE Consultants Europe S.L. aus Barcelona, Spanien und im Februar 2018 erwarb KPS die Envoy Digital Limited aus London. Die Zukäufe ermöglichen es KPS, sich nicht nur Zugang zu Märkten und Kunden zu sichern, sondern auch durch die Akquise neuen technologischen Know-hows die Angebotspalette stetig auszubauen.
Als einer von wenigen Beratungspartnern stärkt die KPS AG damit ihre Marktposition in Deutschland und Europa.
KPS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen ihre Kunden durch ein fundiertes Fachwissen und einen außerordentlichen Leistungseinsatz. Dies setzt eine hohe fachliche Qualifikation sowie die fortlaufende Weiterbildung aller Mitarbeiter voraus. Diese Maßstäbe setzt KPS auch bei der Neueinstellung von Mitarbeitern an. Die zentralen Leitmotive sind eine bestmögliche Kundenorientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft, Sicherung und Verbesserung der KPS-Qualitätsstandards sowie ein positives Arbeitsumfeld. Am 30. September 2018 beschäftigte der KPS-Konzern insgesamt 591 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 487). Damit ist die Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2017/2018 um 104 Beschäftigte bzw. 21,4 % angestiegen, was im Wesentlichen auf die Akquisitionen des ersten Berichtshalbjahres zurückzuführen ist. In Deutschland beschäftigt KPS 457 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 457), dies entspricht einem Anteil von 77,3 % (Vorjahr: 93,8 %) im Gesamtkonzern. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter belief sich im Berichtszeitraum auf 565 (Vorjahr: 454). Der Anstieg um 111 Beschäftigte bzw. 24,4 % beruht im Wesentlichen auf der Zunahme des Geschäftsvolumens sowie auf den getätigten Unternehmenszukäufen.
Der Personalaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017/2018 um 8,9 Mio. Euro bzw. um 16,7 % auf 62,2 (Vorjahr: 53,3) Mio. Euro.
Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach Regionen und Funktionen gegliedert.
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| 30.09.2018 | 30.09.2017 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiter pro Region | |||
| Deutschland | 457 | 457 | 0 |
| Spanien | 65 | 0 | 65 |
| England | 35 | 0 | 35 |
| Dänemark | 20 | 16 | 4 |
| Schweiz | 8 | 12 | -4 |
| Österreich | 5 | 0 | 5 |
| Niederlande | 1 | 2 | -1 |
| Gesamt | 591 | 487 | 104 |
| Mitarbeiter nach Funktion | |||
| Vorstand | 1 | 1 | 0 |
| Geschäftsführer | 14 | 5 | 9 |
| Berater | 508 | 426 | 82 |
| Verwaltung | 67 | 53 | 14 |
| Auszubildende | 1 | 2 | -1 |
| Gesamt | 591 | 487 | 104 |
Neben den in der obigen Darstellung genannten Geschäftsführern ist auch der Vorstand der KPS AG, Herr Leonardo Musso (bei insgesamt 14 weiteren Gesellschaften) als Geschäftsführer bestellt. Somit sind 15 Personen als Geschäftsführer im KPS-Konzern per 30. September 2018 tätig.
Im KPS-Konzern besteht ein Kontroll- und Steuerungssystem, das auf die Wertsteigerung des Gesamtkonzerns abzielt. Hieraus abgeleitet ergeben sich die Zielsetzungen für die einzelnen Segmente und das Konzernunternehmen. Die Steuerung erfolgt ausgehend vom Konzern über die Segmente bis auf die einzelnen Profit-Center-Ebenen. Die periodische Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung definierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für die Steuerung werden neben dem Umsatz, dem EBITDA und EBIT bestimmte segment- und profitcenterbezogene Kennzahlen verwendet. Zu den Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr verweisen wir auf die finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren unter Abschnitt 3.4.
Die Weltwirtschaft wuchs laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2017 mit 3,7 % wieder etwas stärker als noch 2016 (3,2 %). Der IWF prognostiziert ein stabiles Wachstum von 3,7 % auch für die Jahre 2018 und 2019 und reduzierte damit zuletzt die Prognose von April 2018 um 0,2 Prozentpunkte. Während die Erwartung weiterhin positiv bleibt, warnen die Ökonomen vor zunehmenden Abwärtsrisiken und einer möglichen Trendwende in wichtigen Volkswirtschaften. Insbesondere eine drohende Intensivierung der jüngsten Handelskonflikte trübt die Aussichten ein.2
Für einige asiatische Volkwirtschaften, einschließlich China, führten diese Konflikte bereits zu einer Korrektur der Wachstumserwartungen. Im Euroraum und Großbritannien trugen unerwartete Effekte zu Jahresbeginn 2018 ebenfalls zu einer niedrigeren Prognose bei, während Energieexporteure von steigenden Ölpreisen profitieren dürften. Für die entwickelten Volkswirtschaften stellen, neben Handelskonflikten, fiskal- und geldpolitische Änderungen und steigende Inflationsraten kurzfristig Risiken dar. Mit zunehmenden Abwärtsrisiken erwarten die IWF-Ökonomen aufgrund langsameren Bevölkerungswachstums und geringen Produktivitätssteigerungen insbesondere in den Industrieländern mittelfristig niedrigere Produktionssteigerungen.
Die bereits umgesetzten bzw. angekündigten protektionistischen Maßnahmen treffen insbesondere asiatische Volkswirtschaften mittelfristig deutlich, gleiches gilt aber auch für andere Schwellenländer wie die Türkei oder Argentinien, deren Volkswirtschaften von einer Umkehrung der globalen Kapitalflüsse bedroht sind.3
Das Wirtschaftswachstum im Euroraum verlangsamte sich laut dem Kieler Institut für Wirtschaftsforschung (IfW) 2018 etwas im Vergleich zum Vorjahr. Dabei bleiben die Rahmenbedingungen vorerst aber mit niedrigen Zinsen und expansiver Finanzpolitik günstig. Die Kieler Ökonomen erwarten nach den prognostizierten 2,1 % Expansion 2018 für die Folgejahre 1,9 % (2019) bzw. 1,7 % (2020) Wachstum. Die Produktionskapazitäten sind bereits überdurchschnittlich ausgelastet, ebenso ist die Arbeitslosenquote deutlich rückläufig, was sich bereits in steigenden Lohnniveaus niederschlägt und in naher Zukunft vielerorts zu Spannungen an den Arbeitsmärkten führen wird. In diesem Kontext wird auch für die Jahre 2018 - 2020 eine Inflationsrate der Verbraucherpreise um 1,7 % jährlich erwartet.
Deutliche Abwärtsrisiken bestehen hier neben Handelskonflikten und einem möglichen Konjunktureinbruch bei wichtigen Handelspartnern vor allem in einem Austritt Großbritanniens aus der EU ohne eine Übereinkunft bezüglich der zukünftigen Handelskooperation sowie einem möglichen Konflikt zwischen der italienischen Regierung und den europäischen Partnern.4
2 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2018/09/24/world-economic-outlook-october-2018
3 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2018/09/24/world-economic-outlook-october-2018
4 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/ deutsch/2018/KKB_46_2018-Q3_Euroraum_DE.pdf
Für Deutschland erwarten die Ökonomen des IfW eine Fortsetzung des Wachstums, wenn auch mit etwas geringerem Tempo. So liegt die erwartete Produktionssteigerung für 2018 nun bei 1,9 % bzw. 2,0 %. Ebenso wie für den Euroraum sind hier die Produktionskapazitäten zunehmend ausgelastet und die Unternehmen sind offenbar nicht in der Lage diese weiterhin schnell auszuweiten. Auch am Arbeitsmarkt wird das Angebot knapper. Für 2019 wird aufgrund steigender Löhne und Sozialleistungen bei sinkenden Abgabesätzen eine Steigerung der Nettolohnsumme um 5,3 % erwartet, was sich auch in zunehmendem Privatkonsum niederschlagen wird. Kurzfristig dürfte dieser, gemeinsam mit einer expansiven Finanzpolitik die Hochkonjunktur weiter stützen. Die weiterhin robuste Weltwirtschaft sorgt nach einer Schwächephase zu Jahresbeginn wieder für Exportwachstum. Für den Außenhandel wird erst für 2020 auf Basis der Prognose für die wesentlichen Handelspartner ein Abflauen des Wachstums erwartet.5
Der Boom der Unternehmensberatungsbranche aus den vergangenen Jahren setzte sich zwar auch 2018 weiter fort, ab dem zweiten Quartal trübte sich jedoch die Stimmung unter den Unternehmen leicht ein. Dem Bild für den Stimmungsindex der Gesamtwirtschaft folgend, fiel der BDU-Geschäftsklimaindex bis Ende des zweiten Quartals 2018 leicht, blieb aber weiter im positiven Bereich und über dem IFO Geschäftsklimaindex für die Gesamtwirtschaft.6
Begründet wird die Stimmungstrübung auch für die Unternehmensberatungen mit den übergreifenden Unsicherheiten möglicher Handelskonflikte und den weiter offenen Brexit-Verhandlungen. Trotzdem erwarteten 37 % der vom BDU befragten Unternehmen eine Verbesserung der Geschäftslage, 9 % erwarten eine Verschlechterung. Dabei dürften die grundlegenden Themen der digitalen Transformation das Geschäft der Unternehmensberater auch weiterhin positiv beeinflussen.7
Ungeachtet der etwas weniger optimistischen Stimmung wuchsen nicht nur die Umsätze der Branche 2017 weiter um 8,5 % auf 31,5 Mrd. Euro. Über die Hälfte der Unternehmen stellte auch netto weiter zusätzliche Berater ein. Dabei bleibt die digitale Transformation weiterhin der Taktgeber der Branche, hier stehen branchenweit Big Data Themen und Kundenzentriertheit im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Dabei wird der Handel weiter als wesentlicher Wachstumstreiber für die Berater gesehen.8
Die fortschreitende Digitalisierung wird die Entwicklung von Unternehmen im stationären Handel, im E-Commerce-Bereich, aber auch in anderen Branchen weiter hin bestimmen. Zusätzlich forcieren auch Komplexität und zunehmende Kurzfristigkeit des Geschäfts - insbesondere in einem konjunkturellen Aufschwung - den Beratungsbedarf der Kunden. Um dem zunehmenden Innovationsdruck erfolgreich begegnen zu können, bedarf es eines hohen Einsatzes an Ressourcen wie Personal, Know-how und monetärer Mittel. Nicht jedes Unternehmen kann mit dieser hohen Dynamik Schritt halten. An dieser Stelle setzen IT-Beratungsunternehmen an, um beim Transformationsprozess von Geschäftsmodellen in die digitale Welt Kunden zur Seite zu stehen. Big Data, Omnichannel-Lösungen und Supply-Chain-Management sind nur einige Felder, auf denen durch kompetente Beratung und maßgeschneiderte Maßnahmen schnelle und nachhaltige Erfolge erzielt werden können. Consulting-Unternehmen wie KPS mit seiner RapidTransformation(r) Methode, die Projekte im Umfeld von Service-, Produkt- und Prozessinnovationen aktiv und prompt umsetzen, verfügen dabei über einen Wett bewerbsvorteil.
Es ist nicht verwunderlich, dass die Top 10 der deutschen Managementberatungen im Jahr 2017 ihren Kurs mit einer Steigerung von rund 12,5 % beim Gesamtumsatz im In- und Ausland auf rund 2 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr fortsetzten. Laut Marktforschungsunternehmen Lünendonk & Hossenfelder übertrafen die führenden Management-Beratungen aus Deutschland damit die Prognose des Vorjahres zum vierten Mal in Folge. Dieses Ergebnis wurde mit rund 8.100 Mitarbeitern erzielt, das sind 5,2 % mehr als im Vorjahr (7.700). Da der Umsatzanstieg über dem Mitarbeiterwachstum lag, sind die Pro-Kopf-Umsätze und damit die Produktivität 2017 erneut gestiegen. Die KPS AG ist beim Vergleich des Umsatzes mit der Mitarbeiterzahl besonders effizient: Im Schnitt erwirtschaftete jeder der insgesamt 591 KPS-Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2017/2018 pro Kopf 28% mehr Umsatz als noch der Branchendurchschnitt in 2017. Der KPS-Konzern hat seinen Platz im Lünendonk & Hossenfelder-Ranking der deutschen Management-Beratungen gefestigt und gehört weiterhin zu den Top 10 der deutschen Beratungsunternehmen.9
5 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/ deutsch/2018/KKB_47_2018-Q3_Deutschland_DE.pdf
6 https://www.bdu.de/media/352646/geschaeftsklimabefragung_2q2018.pdf
7 https://www.bdu.de/media/352646/geschaeftsklimabefragung_2q2018.pdf
8 https://www.bdu.de/newsletter/ausgabe-22018/facts-figures-zum-beratermarkt-consultants-weiter-im-hoehenflug/
Der KPS-Konzern ist im Geschäftsjahr 2017/2018 mit einem Umsatzwachstum von 7,4 % auf 172,2 Millionen Euro erneut stark gewachsen. Das Umsatzwachstum ist einerseits auf gestiegene Umsätze aus den im Berichtszeitraum neu gewonnenen Transformationsprojekten zurückzuführen. Andererseits trugen die im Berichtszeitraum neu erworbenen Gesellschaften ICE Consultants Europe S.L., Barcelona, Spanien, Envoy Digital Ltd., London, Großbritannien und Infront Consulting & Management GmbH, Hamburg, insgesamt mit einem Umsatz in Höhe von rd. 19,5 Millionen Euro bei. Ein Umsatzrückgang in Höhe von 18 Mio. Euro aus Aufträgen eines Großkunden konnte so durch die zusätzlichen Umsätze aus neuen Unternehmenszukäufen ausgeglichen werden.
Zudem spiegelte sich die Position von KPS als führende Beratungs gesellschaft für digitale Transformationsprojekte im Retail-Bereich auch in diesem Jahr in zahlreichen Auszeichnungen wider: So zeichnete unter anderem das Wirtschaftsmagazin brand eins gemeinsam mit dem Statistikportal statista sowohl KPS als auch die Tochter Infront Consulting zum wiederholten Male als Beste Berater in mehreren Kategorien aus. Außerdem gehört KPS dieses Jahr erneut zu den TOP 100 innovativsten Firmen des deutschen Mittelstands. Auch in den jährlich publizierten Rankings der Internet- und E-Commerce-Agenturen steigt KPS weiter kontinuierlich nach oben.
Die klare Fokussierung auf innovative, branchenspezifische und schlüsselfertige Lösungen der digitalen Transformation sowie das hohe Tempo in der Umsetzung durch die Rapid-Transformation(r) Methode waren auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/18 die Wachstumstreiber der Unternehmensgruppe. So wurde beispielsweise das iFURNITURE-Auftragscockpit der KPS AG, das für einen führenden Möbelhändler entwickelt wurde, in die App-Bestenliste des I NNOVATIONSPREIS-IT 2018 aufgenommen. Außerdem konnte ein führender Schmuckhändler im Rahmen des Black Friday Sale im Dezember 2017 mit Hilfe von KPS einen neuen Rekord an eingegangenen Bestellungen verzeichnen: durch die maßgeschneiderten Lösungen von KPS wurde die Leistungsfähigkeit des Shopsystems deutlich gesteigert und dadurch die Conversion-Rate optimiert. Sowohl Hardware als auch Software wurden von KPS ergänzt und verbessert. Nicht nur in Deutschland, auch im europäischen Ausland konnten im Geschäftsjahr 2017/2018 neue Projekte in sowohl im Handel als auch anderen Branchen und in den unterschiedlichen Beratungsbereichen - ERP, Finance/HR, Beschaffung, Retail, E-Commerce sowie Marketing & Sales und Application Management - gewonnen werden. Besonders im noch sehr jungen Bereich SAP Marketing (vormals SAP Hybris Marketing) konnte sich KPS mit mehreren erfolgreichen Kundenprojekten bereits sehr früh als führender Beratungspartner der SAP positionieren. In der Region Skandinavien wurde KPS als erste Beratung überhaupt von SAP als Implementierungspartner für die SAP Cloud-Lösung Concur, die die Digitalisierung im Bereich Finance/HR vorantreibt, zertifiziert und baut auch diesen Beratungsbereich konsequent aus.
2017/2018 konnte der KPS-Konzern seine Position als führender Anbieter im Bereich Digitale Transformation in Europa weiter festigen, durch die Übernahme der Infront Consulting & Management GmbH mit Sitz in Hamburg im Januar 2018 den strategischen Zugang in neue Kundensegmente öffnen und die internationale Expansion mit der Übernahme der Envoy Digital aus London fortsetzen. Infront Consulting wird als eigenständige Marke innerhalb der KPS Gruppe zukünftig die Speerspitze der Strategieberatung zum Thema digitale Transformation bilden. Envoy Digital wurde wiederholt für seine Qualität und Leistung ausgezeichnet und ist ein SAP Hybris Gold Partner sowie Partner Center of Expertise. Die KPSTochter nutzt SAP Hybris (neu: SAP Commerce) um In-Store und Online-Shopping zum perfekten und nachhaltigen Konsumentenerlebnis an allen Touchpoints zu verbinden und so seinen Kunden einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass Envoy Digital ca. 50 % seines Umsatzes mit kritischen Kundenprojekten macht, die zuvor bei Konkurrenten ins Stocken gekommen waren. Zu Envoy Digital's Kunden zählen unter anderem Dreams, Großbritanniens führender Bettenhersteller, OFFICE shoes und L.K.Bennett. Die Internationalisierungsstrategie hatte KPS bereits im August 2017 durch die Übernahme der ICE Consultants Europe S.L. aus Barcelona, Spanien, vorangetrieben. Die Zukäufe ermöglichen es KPS, sich nicht nur Zugang zu Märkten und Kunden zu sichern, sondern auch durch die Akquise neuen technologischen Know-hows die Angebotspalette stetig auszubauen. Als einer von wenigen Beratungspartnern, die ihre Kunden in allen Bereichen unterstützen können - von der strategischen Ausrichtung bis hin zur Implementierung von Prozessen und Technologien - stärkt KPS damit seine Marktposition in Deutschland und Europa weiter.
Auch unternehmensintern war KPS bei der weiteren Digitalisierung von Prozessen und Tätigkeiten aktiv. Die seit Mitte des Jahres 2017 eingesetzte digitale Kommunikationsplattform wurde weiter ausgebaut und wird nun auch für das Onboarding neuer Mitarbeiter eingesetzt. Die gesamten Reisemanagement- und Reisekostenabrechnungsprozesse wurden unternehmensweit digitalisiert und finden nun unter Einsatz der SAP Lösung Concur und Nutzung diverser Reiseplattformen sowie Mobil-Dienstleister komplett papierlos statt. Die Rechnungsprüfung und -freigabe wurde ebenso digitalisiert. Alle Unternehmensprozesse wurden auf ihre Konformität mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU geprüft und entsprechend angepasst sowie standardisiert. Im dritten Quartal wurde die Digitalisierung von Marketing- und Vertriebsprozessen mit Hilfe der neuen SAP Cloud Lösungen angestoßen. Die Rebranding-Maßnahmen für die beiden Töchter ICE Consultants Europe S.L. in Spanien sowie Envoy Digital in Großbritannien wurden im dritten Quartal 2018 begonnen und werden im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen. Damit werden auch diese beiden Unternehmen unter der Marke KPS am Markt auftreten. In den KPS Innovation Centers wurden gemeinsam mit Kunden neue Technologien wie Künstliche Intelligenz/Machine Learning sowie Chatbots in Projekten getestet.
Platz für neues Wachstum wird weiterhin in Dortmund geschaffen. Für das neue Gebäude mit mehr als 8000 m2 Fläche wurde am 29. Juni 2018 der Grundstein gelegt. Dort schafft KPS gezielt neue Perspektiven und Raum für die intensive Zusammenarbeit mit seinen Kunden in Designcenter und Prozessfabrik. Sowohl das Management als auch die Fachabteilungen der Kunden können so Einblicke in den Gestaltungsprozess erhalten sowie von der Entwicklung ihrer neuen Website, eines komplett neuen Unternehmensauftritts bis zum Rapid Prototyping der zukünftigen Unternehmensabläufe neue Formen der Zusammenarbeit erleben und daran mitwirken. Der Standortwechsel und die Erweiterung der Büroflächen wurden durch das starke Wachstum notwendig. Im Herbst 2019 ist der Umzug in die neuen Büros der KPS am PHOENIX See geplant.
9 https://luenendonk.de/pressefeed/luenendonk-liste-2018-die-top-10-der-deutschen-managementberatungen
Die Struktur der Umsätze nach den berichtspflichtigen Segmenten hat sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig geändert. Im Segment Management Consulting/Transformationsberatung wurden 87,8 % (Vorjahr: 91,3 %) erwirtschaftet. Im Segment Systemintegration konnten 0,8 % (Vorjahr: 1,2 %) des Umsatzes generiert werden, 11,5 % (Vorjahr: 7,4 %) des Umsatzes stammen aus dem Geschäft mit Produkten und Lizenzen.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ergibt für das Geschäftsjahr 2017/2018 folgendes Bild: Hauptumsatzträger war Deutschland mit 129,3 (Vorjahr: 130,5) Mio. Euro bzw. 75,1 % (Vorjahr: 81,4 %), gefolgt von Skandinavien mit einem Volumen von 16,4 (Vorjahr: 15,8) Mio. Euro oder 9,5 % (Vorjahr: 9,9 %). Danach folgt Spanien mit einem Volumen von 11,8 Mio. Euro und einem Anteil von 6,9 %. Darauf folgen die BENELUX-Länder mit 6,8 (Vorjahr: 6,7) Mio. Euro. bzw. 4,0 % (Vorjahr: 4,2 %) sowie England mit 4,0 Mio. Euro oder 2,3 % und die USA mit 2,1 (Vorjahr: 2,6) Mio. Euro bzw. 1,2 % (Vorjahr: 1,6 %). Die restlichen Umsatzerlöse beliefen sich auf 1,8 (Vorjahr: 0,7) Mio. Euro bzw. 1,0 % (Vorjahr: 0,4 %) und wurden weitestgehend im übrigen EU-Raum erzielt.
KPS zählt führende große und mittelständische Unternehmen aus dem deutschsprachigen und internationalen Raum zu seinen Kunden, welche Kompetenz und Qualität von KPS schätzen und hohes Vertrauen in die Umsetzungskompetenz der Berater haben. Namhafte Unternehmen aus dem Handel und Konsumgüterbereich, aber auch aus den Sektoren Dienstleistungen, Industrie, Maschinenbau, Energieversorgung sowie aus der öffentlichen Verwaltung, vertrauen in ihren Transformationsinitiativen auf die Experten der KPS. Im vergangenen Geschäftsjahr hat KPS seine nationale und internationale Kundenbasis weiter ausgebaut und durch langjährige Kooperationsverträge im Application Management Services und Support-Bereich weiter gestärkt. Auftragsbestand wie Auftragseingang konnten im Berichtszeitraum konsequent gefestigt werden und das gegenwärtige Auftragsvolumen hat damit unter der Annahme, dass die laufenden, meist mehr jährigen Projekte vertragsgemäß umgesetzt werden, eine geschätzte Reichweite von mehr als einem Jahr.
Die durchschnittlichen Auslastungsquoten der KPS-Berater stabilisierten sich über das gesamte Geschäftsjahr 2017/2018 hinweg mit nahezu 100 % auf sehr hohem Niveau. Damit konnte die bereits exzellente Auslastung des Geschäftsjahres 2016/2017 im Berichtszeitraum erneut erreicht werden. Im Branchenvergleich liegt KPS mit dieser Quote im absoluten Spitzenfeld.
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| in Mio. Euro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Konzernumsatz | 172,2 | 160,3 |
| EBITDA | 20,0 | 26,4 |
| EBIT | 16,6 | 24,8 |
| Konzernergebnis | 9,8 | 19,8 |
| Ergebnis je Aktie (Euro) | 0,26 | 0,53 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9,1 | 6,7 |
| Finanzschulden | 21,2 | 0,0 |
KPS konnte von der konjunkturellen sowie branchenspezifischen Entwicklung deutlich profitieren und den Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern. Wesentlicher Treiber für das Wachstum war unter anderem das Vertrauen namhafter Kunden aus den Bereichen Handel und Konsumgüterindustrie, mit zunehmender Nachfrage nach hoch integrierten, digitalen Transformationslösungen. Darüber hinaus trugen die im Geschäftsjahr 2017/2018 neu erworbenen Tochtergesellschaften Infront Consulting & Management GmbH (Hamburg, Deutschland) erstmals 3,0 Mio. Euro, die Envoy Digital Limited (London, Großbritannien) 3,9 Mio. Euro und die ICE Consultants Europe S.L. (Barcelona, Spanien) 11,6 Mio. Euro zum Konzernumsatz bei. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sank in diesem Zeitraum vor allem durch M&A-bedingte Ab schreibungen im Rahmen der Expansions- und Internationalisierungsstrategie auf 16,6 Mio. Euro (Vorjahr: 24,8 Mio. Euro).
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 172.223 | 160.297 |
| aktivierte Eigenleistungen | 2.832 | 5.141 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.233 | 2.820 |
| Materialaufwand | -68.489 | -67.574 |
| Personalaufwand | -62.187 | -53.270 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -27.588 | -21.002 |
| Operatives Ergebnis vor Abschreibung (EBITDA) | 20.023 | 26.412 |
| Abschreibungen (M&A bereinigt) | -849 | -814 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) bereinigt | 19.174 | 25.598 |
| Abschreibungen (M&A bedingt) | -2.581 | -843 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 16.593 | 24.755 |
| Finanzergebnis | -1.326 | 1.081 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern* | 15.267 | 25.836 |
| Ertragsteuern | -5.436 | -6.037 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 9.831 | 19.799 |
* entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 % auf 172,2 (Vorjahr: 160,3) Mio. Euro und lagen damit leicht über der am 31. Januar 2018 ausgegebenen Prognose von 160 - 170 Mio. Euro.
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf gestiegene Umsätze aus den im Berichtszeitraum neu gewonnenen oder abgeschlossenen Transformationsprojekten sowie positive Effekte aus Unternehmenszukäufen.
Im Segment "Managementconsulting/Transformationsberatung" ist analog dem Vorjahr ein Großkunde i.S.d. IFRS 8.34 enthalten. Die erzielten Umsatzerlöse betragen 41,8 (Vorjahr: 59,9) Mio. Euro.
Im Geschäftsjahr wurden 2,8 (Vorjahr: 5,1) Mio. Euro Eigenleistungen aktiviert. Es handelt sich mit 2,3 Mio. Euro im Wesentlichen um selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) für SAP-Prozessstrecken und mit 0,5 Mio. Euro um selbsterstellte Software.
Es wurde der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr 2017/2018 angefallenen Entwicklungskosten aktiviert. Forschungsarbeit wurde nicht durchgeführt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten wie im Vorjahr Erträge aus betriebsbedingten Nebenleistungen, wie beispielsweise Erträge aus Kursdifferenzen, Erträge aus Rückstellungsauflösungen oder Skontoerträge. Darüber hinaus werden 1,1 Mio. Euro sonstige betriebliche Erträge für die Auflösung der Earn-Out Rate im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der Saphira ausgewiesen, da die vertraglich vereinbarte Zielgröße nicht erreicht wurde. Auch werden 1,0 Mio. Euro sonstige betriebliche Erträge für die Auflösung der ersten Earn-Out Rate im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der Infront Consulting & Management GmbH ausgewiesen, da auch hier die vertraglich vereinbarte Zielgröße nicht erreicht wurde. Insgesamt sind die sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 14,7 % auf 3,2 (Vorjahr: 2,8) Mio. Euro gestiegen. Der starke Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Earn-Out-Verbindlichkeiten.
Im Berichtszeitraum passte sich der Kostenverlauf dem Geschäftsverlauf unter Berücksichtigung des Umsatzanstiegs entsprechend an. Der projektbezogene Materialaufwand, der im Wesentlichen die Kosten für zugekaufte Fremdleistungen beinhaltet, stieg um 0,9 Mio. Euro (+ 1,4 %) von 67,6 Mio. Euro auf 68,5 Mio. Euro an. Die Aufwendungen für zugekaufte Hard- und Software erhöhten sich auf 7,9 (Vorjahr: 3,2) Mio. Euro gegenüber dem Berichtszeitraum 2016/2017 deutlich. Der Hauptgrund für die Zunahme liegt darin begründet, dass die KPS im Rahmen von Projekten auch Software als Handelsware lieferte.
Der Personalaufwand belief sich auf 62,2 (Vorjahr: 53,3) Mio. Euro und ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 8,9 Mio. Euro (+ 16,7 %) gestiegen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2017/2018 waren im KPS-Konzern 591 (Vorjahr: 487) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Wie im Vorjahr ist der Zuwachs auf die in der Berichtsperiode vermehrte Zahl von getätigten Einstellungen im Rahmen des ambitionierten Mitarbeiteraufbaus zurückzuführen. Einen zusätzlichen Effekt hatte die Übernahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Unternehmenserwerbes der Infront Consulting & Management GmbH und der Envoy Digital Ltd. sowie der Erwerb der spanischen Tochtergesellschaft ICE Consultants Europe S.L.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 31,4 % auf 27,6 (Vorjahr: 21,0) Mio. Euro. Sie enthalten im Wesentlichen Reise- und KFZ-Kosten in Höhe von 10,6 (Vorjahr: 8,8) Mio. Euro, Rechtsberatungs-, Prüfungs- und Kapitalmarktkosten mit 2,4 (Vorjahr: 1,7) Mio. Euro, nicht projektbezogene Fremdleistungen mit 2,5 (Vorjahr: 2,5) Mio. Euro sowie Raum- und Betriebskosten mit 3,7 (Vorjahr: 2,9) Mio. Euro.
Die Abschreibungen insgesamt (Abschreibungen und M&A bedingte Abschreibungen) sind auf 3,4 (Vorjahr: 1,7) Mio. Euro gestiegen. Grund der Steigerung sind die Abschreibungen auf die erworbenen immateriellen Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Kauf der Infront Consulting & Management GmbH in Höhe von 0,3 Mio. Euro, der Envoy Digital Ltd. in Höhe von 0,1 Mio. Euro und der spanischen Tochtergesellschaft CE Consultants Europe S.L. in Höhe von 0,9 Mio. Euro. Für die im Geschäftsjahr 2016/2017 erworbene Tochtergesellschaft Saphira Consulting A/S fielen im l aufenden Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro an.
Das Finanzergebnis des Konzerns ist in diesem Jahr negativ und beläuft sich auf -1,3 (Vorjahr: 1,1) Mio. Euro. Das negative Finanzergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Aufzinsungen der Earn-Out-Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf der Infront Consulting & Management GmbH, der Envoy Digital Ltd. sowie der ICE Consultants Europe S.L. mit einem Gesamtbetrag von 0,9 Mio. Euro.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 5,4 (Vorjahr: 6,0) Mio. Euro beinhalten hauptsächlich laufende Aufwendungen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von 3,2 (Vorjahr: 1,6) Mio. Euro sowie Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von 2,2 (Vorjahr: 4,4) Mio. Euro.
Der Konzernperiodenüberschuss sank von 19,8 Mio. Euro um 50,3 % auf 9,8 Mio. Euro.
Das Finanzmanagement bei KPS hat grundsätzlich das Ziel, die Liquidität des Unternehmens jederzeit sicherzustellen. Es umfasst Kapitalstruktur-, Cash- und Liquiditätsmanagement.
Das den Aktionären der KPS AG zuzurechnende Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Mio. Euro verringert und weist zum 30. September 2018 einen Wert von 65,1 (Vorjahr: 66,2) Mio. Euro aus. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von 64,3 % auf 46,5 %. Zur detaillierten Erläuterung wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
Die langfristigen Schulden in Höhe von 28,0 (Vorjahr: 4,6) Mio. Euro betreffen neben passiven latenten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 2,2 (Vorjahr: 1,7) Mio. Euro im Wesentlichen Personal- und Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3,1 (Vorjahr: 2,4) Mio. Euro und Verbindlichkeiten für voraussichtlich zu erwartende Earn-Out-Zahlungen in Höhe von 10,3 (Vorjahr: 0,5) Mio. Euro. Darüber hinaus hat die KPS AG im Rahmen einer Unternehmensakquisition einen langfristigen Kredit aufgenommen, der zum Stichtag mit einem Restbetrag von 12,4 Mio. Euro unter den langfristigen Schulden passiviert wird.
Bei den kurzfristigen Schulden ergab sich gegenüber dem Vorjahresstichtag ein Anstieg um 14,8 Mio. Euro auf 46,8 (Vorjahr: 32,1) Mio. Euro. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme kurzfristiger Geldmarktkredite zur Sicherstellung der Liquidität in Höhe von 5,0 Mio. Euro sowie aus einer restlaufzeitbedingten Umgliederung der langfristigen Finanzschulden in Höhe von 3,8 Mio. Euro. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind um 5,7 Mio. Euro auf 12,5 (Vorjahr: 6,8) Mio. Euro gestiegen. Grund für den Anstieg sind passivierte Earn-Out-Verbindlichkeiten in Höhe von 7,1 (Vorjahr: 0,6) Mio. Euro.
Im Rahmen des Finanzmanagements wurde zur Absicherung des Zinsrisikos des langfristigen Kredits ein Zinssatzswap in Höhe von 10 Mio. Euro abgeschlossen. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Marktdaten am Bewertungsstichtag und unter Verwendung allgemein anerkannter Bewertungsmodelle.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um 0,6 Mio. Euro von 11,5 Mio. Euro auf 10,9 Mio. Euro gesunken.
Die erhaltenen Anzahlungen stiegen um 0,5 Mio. Euro und betragen zum Stichtag 2,1 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert aus erhaltenen Zahlungen für einen kundenspezifischen Fertigungsauftrag.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde weiterhin hoher Wert auf die Stärkung und Sicherung der Liquidität gelegt. In diesem Zusammenhang war es notwendig, die erforderlichen liquiden Mittel für den laufenden Betrieb als auch für die Finanzierung des weiteren Wachstums von KPS zum Teil durch Fremdfinanzierung bereitzustellen.
Die Liquiditätsplanung wird laufend angepasst und überwacht, über die Hausbanken bestehen Cash-Pool-Vereinbarungen mit den inländischen Tochtergesellschaften der KPS AG.
Der KPS-Konzern verfügt zum 30. September 2018 über Zahlungsmittel in Höhe von 9,1 (Vorjahr: 6,7) Mio. Euro. Am Bilanzstichtag bestanden Bankverbindlichkeiten mit einem Gesamtvolumen von 21,2 Mio. Euro. Diese resultieren aus der Aufnahme eines langfristigen Darlehens mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren zur Finanzierung der Unternehmensakquisitionen in Höhe von 16,2 (Vorjahr: 0) Mio. Euro sowie aus der Aufnahme von kurzfristigen Geldmarktkrediten zur Sicherstellung der Liquidität in Höhe von 5,0 (Vorjahr: 0) Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Geldmarktkredite beläuft sich die Nettoliquidität zum Stichtag auf 4,1 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresstichtag um 2,6 Mio. Euro reduziert.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 17,8 Mio. Euro gegenüber 16,8 Mio. Euro im Vorjahr. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -24,9 (Vorjahr: -12,4) Mio. Euro und betrifft die getätigten Investitionen in das Anlagevermögen sowie die Unternehmenserwerbe. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr +2,8 (Vorjahr: -12,3) Mio. Euro.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 16 Mio. Euro.
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 85.247 | 51.910 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 54.620 | 50.973 |
| Gesamtvermögen | 139.867 | 102.883 |
| Eigenkapital | 65.080 | 66.188 |
| Langfristige Schulden | 27.960 | 4.644 |
| Kurzfristige Schulden | 46.827 | 32.051 |
| Summe Schulden | 74.787 | 36.695 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 139.867 | 102.883 |
Der KPS-Konzern verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur. Der gesteigerte Geschäftsumfang spiegelt sich in der Bilanzsumme wieder. Diese beläuft sich zum 30. September 2018 auf 139,9 (Vorjahr: 102,9) Mio. Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 37,0 Mio. Euro bzw. um 35,9 % erhöht.
Die im mittel- bis langfristig gebundenen Vermögen ausgewiesenen Werte belaufen sich zum Stichtag auf 85,2 (Vorjahr: 51,9) Mio. Euro.
Hierin enthalten sind im Wesentlichen die Geschäfts- bzw. Firmenwerte aus früheren sowie im laufenden Geschäftsjahr getätigten Erwerben der KPS AG in Höhe von 62,6 (Vorjahr: 32,2) Mio. Euro.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden folgende Unternehmenskäufe getätigt:
a) Am 02. Oktober 2017 hat die KPS AG 100 % der Anteile an der ICE Consultants Europe S.L., Spanien erworben. Im Geschäftsjahr wurden Kaufpreiszahlungen in Höhe von 10.354 TEuro geleistet, in den Folgejahren bis 2022 wird mit weiteren Zahlungen in Höhe von 9.753 TEuro gerechnet.
b) Am 02. Januar 2018 hat die KPS AG 100 % der Anteile an der Infront Consulting & Management GmbH erworben. Im Geschäftsjahr wurden Kaufpreiszahlungen in Höhe von 4.644 TEuro geleistet, sowie eigene Aktien mit einem Zeitwert von 1.934 TEuro hingegeben. In den Folgejahren bis 2023 wird mit weiteren Zahlungen in Höhe von 4.628 TEuro gerechnet.
c) Am 09. Februar 2018 hat die KPS AG 100 % der Anteile an der Envoy Digital Limited, England erworben. Im Geschäftsjahr wurden Kaufpreiszahlungen in Höhe von 5.996 TEuro geleistet, in den Folgejahren bis 2023 wird mit weiteren Zahlungen in Höhe von 4.916 TEuro gerechnet.
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte ergaben im Berichtszeitraum 16,2 (Vorjahr: 10,0) Mio. Euro. Der Anstieg resultiert zum einen aus der Aktivierung von Entwicklungskosten in Höhe von 2,3 Mio. Euro sowie aus der Aktivierung von selbsterstellter Software in Höhe von 0,5 Mio. Euro. Des Weiteren wurden immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 6,0 Mio. Euro im Rahmen der getätigten Unternehmenserwerbe aktiviert. Das Sachanlagevermögen beträgt zum Stichtag 1,0 (Vorjahr: 1,0) Mio. Euro.
Im Berichtsjahr wurden in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 33,8 (Vorjahr: 6,0) Mio. Euro investiert.
Die aktivierten latenten Steueransprüche belaufen sich auf 5,5 (Vorjahr: 8,6) Mio. Euro.
Die bei den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen aus künftigen Fertigungsaufträgen, aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 45,3 (Vorjahr: 44,2) Mio. Euro erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreswert um 1,1 Mio. Euro.
Das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich im Berichtszeitraum auf 9,8 Mio. Euro und reduzierte sich damit gegenüber dem Vorjahr (19,8) um 10,0 Mio. Euro. Bei einer vorgeschlagenen Dividende von 13,1 (Vorjahr: 13,1) Mio. Euro würde die Ausschüttungsquote bei 133,2 % des erwirtschafteten Konzernergebnisses liegen. Dieser Dividendenvorschlag berücksichtigt die Ertragskraft sowie die zuverlässige Ausschüttungskontinuität der KPS AG.
Zur Verbesserung der Aussagekraft des operativen Unternehmensergebnisses wird zukünftig auch das EBITDA als Leistungsindikator verwendet.
Dies wurde notwendig, da durch die Unternehmenskäufe und die damit verbundenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erhebliche Aufwendungen aus dem Nicht-operativen Bereich im EBIT enthalten sind. Zur Erhöhung der Transparenz werden diese Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert als "Abschreibungen M&A bedingt" ausgewiesen.
Das EBITDA hat sich von 26,4 Mio. Euro im Vorjahr um 6,4 Mio. Euro auf 20,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017/2018 verringert. Dies entspricht einer Reduzierung von 24,2 %.
Bezogen auf den Umsatz von 172,2 (Vorjahr: 160,3) Mio. Euro verringerte sich die EBITDA-Marge um 4,9 Prozentpunkte auf 11,6 % (Vorjahr: 16,5 %).
Das EBIT als Kenngröße des gesamten, operativen und nicht-operativen Unternehmensergebnisses hat sich von 24,8 Mio. Euro im Vorjahr um 8,2 Mio. Euro auf 16,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017/2018 verringert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum belief sich die Abnahme auf 33,1 %.
Zur Erhöhung der Transparenz wird neben dem EBIT auch ein bereinigtes EBIT (Operatives Ergebnis bereinigt) ausgewiesen, welches das operative Ergebnis (EBIT) vor den "Abschreibungen M&A bedingt" darstellt.
Bezogen auf den Umsatz von 172,2 (Vorjahr: 160,3) Mio. Euro verringerte sich die EBIT-Marge um 5,8 Prozentpunkte auf 9,6 %.
Die am 31. Januar 2018 ausgegebene Prognose eines EBIT in Höhe von 23-26 Mio. Euro konnte im Geschäftsjahr 2017/2018 hauptsächlich wegen der Auswirkungen eines Unternehmenskaufs nicht erreicht werden. Entsprechend hatte der Vorstand der KPS AG die Ergebnisprognose am 29. Mai 2018 angepasst. Das im Geschäftsjahr 2017/2018 erreichte EBIT von 16,6 Mio. Euro liegt im Rahmen der dort ausgegebenen Ergebnisprognose in Höhe von 16-20 Mio. Euro.
Als Standardgröße zum Branchenvergleich mit Wettbewerbern sowie zur Messung der Entwicklung der KPS dienen der erzielte Nettoumsatz aus Sicht der gesamten KPS sowie die Aufteilung der Umsatzerlöse in die drei Hauptsegmente der KPS, Managementberatung, Systemintegration und Produkte/Lizenzen.
Mit 172,2 Mio. Euro Umsatzerlösen (Vorjahr: 160,3) wurden die ursprünglichen Erwartungen von 160-170 Mio. Euro erreicht.
Mit einem Volumen von 151,2 (Vorjahr: 146,4) Mio. Euro erwirtschaftet der KPSKonzern den Hauptanteil mit der Managementberatung bei namhaften Kunden im Bereich Handel und der Konsumgüterindustrie. Die anderen beiden Hauptsegmente Systemintegration und Produkte/Lizenzen trugen mit 1,3 (Vorjahr: 2,0) und 19,7 (Vorjahr: 11,9) Mio. Euro zum Jahresumsatz bei.
KPS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen ihre Kunden durch ein fundiertes Fachwissen und einen außerordentlichen Leistungseinsatz. Dies setzt eine hohe fachliche Qualifikation sowie die fortlaufende Weiterbildung der Mitarbeiter voraus. Diese Maßstäbe setzt KPS auch bei der Neueinstellung von Mit arbeitern an. Die zentralen Leitmotive sind eine bestmögliche Kunden orientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft, Sicherung und Verbesserung der Qualitätsstandards sowie ein positives Arbeitsumfeld.
Am 30. September 2018 beschäftigte der KPS-Konzern insgesamt 591 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 487). Damit ist die Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2017/2018 um 104 Beschäftigte bzw. 21,4 % angestiegen, was im Wesentlichen auf die Ausweitung der Geschäftstätigkeit zurückzuführen ist. In Deutschland beschäftigten wir 457 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 457), dies entspricht einem Anteil von 77,3 % (Vorjahr: 93,8 %) im Gesamtkonzern. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter belief sich im Berichtszeitraum auf 565 (Vorjahr: 454) ohne Vorstände und Geschäftsführer. Der Anstieg um 111 Beschäftigte bzw. 24,4 % beruht im Wesentlichen auf der Zunahme des Geschäftsvolumens.
Der Personalaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017/2018 um 8,9 Mio. Euro bzw. um 16,7 % auf 62,2 (Vorjahr: 53,3) Mio. Euro.
KPS verzeichnete ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2017/2018. Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage und die zukünftigen Perspektiven des Unternehmens positiv. Die Umsatzerlöse konnten im Vergleich zum Vorjahr erneut verbessert werden, wobei die für das Geschäftsjahr 2017/2018 prognostizierten Umsätze leicht übertroffen wurden.
Das im Rahmen der Ergebnisprognoseanpassung am 29. Mai 2018 ausgegebene Ziel eines EBIT zwischen 16 - 20 Mio. Euro wurde ebenfalls erreicht.
Mit einer Eigenkapitalquote von 46,5 % (Vorjahr: 64,3 %) steht KPS weiterhin auf einer soliden Finanzbasis. Aufgrund der guten Finanzbasis und der getätigten Investitionen in Entwicklungsleistungen sind die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft geschaffen.
Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland sowie in den wichtigsten europäischen Märkten und die damit einhergehende Veränderung des Investitionsverhaltens haben einen wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage sowie die Vermögenslage des KPS-Konzerns. Im Rahmen der Research-Aktivitäten wertet KPS regelmäßig Studien und Prognosen der Wirtschaftsinstitute aus, um über die voraussichtliche Entwicklung der Konjunktur in den für KPS relevanten Märkten den erforderlichen Überblick zu bekommen.
Unter Zugrundelegung des aktuell vorhandenen Auftragsbestands mit hoher Reichweite erwartet KPS aufgrund der derzeitigen Konjunkturlage kurzfristig keine negativen Auswirkungen. Es wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich ein anhaltend negativer Konjunkturverlauf mittel- und langfristig negativ auf Umsatz und Ertrag auswirken könnte.
KPS geht Risiken nur dann ein, wenn diese als beherrschbar angesehen werden und die damit einhergehenden Chancen eine angemessene Wertsteigerung erwarten lassen. KPS versteht unter einem Risiko negative Ereignisse oder ungünstige Auswirkungen auf ein Projekt zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Durch etablierte Kontrollverfahren und vorgegebene Abläufe, verankert in der KPS Rapid-Transformation(r) Methode, kann auf unerwartete Ereignisse zeitnah reagiert und gegenüber diesen rechtzeitig gegengesteuert werden.
Basierend auf innovativen Reporting-Instrumenten wurde ein effizientes Management-I nformationssystem etabliert, das kontinuierlich an die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens angeglichen und weiterentwickelt wird. Um Risiken, denen KPS ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und zu steuern, steht dem Management ein umfassendes Finance- und ControllingSystem zur Verfügung, das alle erforderlichen Informationen tagesaktuell in hoher Qualität bereitstellt. Die Risikoidentifikation erfolgt durch erfahrene Projektmanager in turnusmäßigen Reviews mit den Vice-Presidents und dem Vorstand.
Das handelspolitische Klima wird nach Einschätzung der wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsforschungsinstitute rauer. In den USA zeigt sich, dass protektionistische Drohungen auch umgesetzt werden und die Verhinderung neuer Zollschranken oftmals nur auf Kosten neuer nichttarifärer Handelshemmnisse zu erkaufen ist. Fortdauernde Konflikte mit China und der EU stellen diesbezüglich weiterhin Abwärtsrisiken dar. In Europa sind sich die EU und Großbritannien prinzipiell einig, auch in Zukunft enge Beziehungen zu pflegen. Eine Übergangsphase zur Verhandlung detaillierter Vereinbarungen wird angestrebt. Die Annahme des Verhandlungsergebnisses zum Austritt Großbritanniens aus der EU ist jedoch weiterhin in der Schwebe und stellt im Falle eines ungeordneten Austritts ein deutliches Abwärtsrisiko dar. Die Konjunkturen der Schwellenländer werden durch den Rückzug von Investoren auf Basis höherer US-Zinssätze zwar prinzipiell bedroht, mit Ausnahme der bereits länger unter Druck stehenden Türkei und Argentiniens konnte aber bislang eine echte Krise vermieden werden.10
10 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
Die Finanzpolitik im Euroraum bleibt zumindest in einigen Ländern leicht expansiv, in 2019 angeführt von Deutschland. Die Konjunktur wächst trotz nachlassender Impulse von außen weiterhin, haupt sächlich gestützt durch die Binnennachfrage. Der Aufschwung im Euroraum verlangsamt sich etwas, laut Gemeinschaftsprognose ist aber eine Fortsetzung des breiten Aufschwungs in Osteuropa zu erwarten. Eine weiter expansive Finanzpolitik und aufgrund geringer Arbeitslosigkeit steigende Reallöhne sorgen weiterhin für eine robuste Konjunktur. Wesentliche Risiken für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft gehen von einer neuen Schuldenkrise aus, sollte die italienische Regierung ihre stark expansiven finanzpolitischen Versprechen voll umfänglich umsetzen. Die bestehende hohe Staatsschuld hat bereits zu einem deutlichen Risikoaufschlag für italienische Staatstitel geführt, der Aufbau signifikanter neuer Schulden könnte zu einem weiteren Vertrauensverlust der Kapitalmärkte führen. Sollte die Solvenz des italienischen Staates ernsthaft in Zweifel kommen, könnte dies den Zusammenhalt der europäischen Währungsunion gefährden.11 Weitere Risiken ergeben sich wie unter 3.2.3 näher erläutert aus dem Austritt Großbritanniens aus der EU.
Die Abwärtsrisiken für die deutsche Konjunktur haben sich im Laufe des Jahres 2018 vergrößert. Die zunehmenden Risiken im weltwirtschaftlichen Umfeld treffen die deutsche Wirtschaft mit ihrer deutlichen Exportorientierung in besonderem Maße. Die Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsinstitute geht nicht davon aus, dass die italienische Regierung alle angekündigten finanzpolitischen Maßnahmen umsetzt. Sollte dies jedoch der Fall sein, steigt das Risiko einer verstärkten Wiederholung der Eurokrise, deren Auswirkungen auch auf Deutschland beträchtlich wären. Auch ein ungeordneter Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union würde Deutschland als Exportnation besonders treffen. Eine Rückkehr zu einer konventionelleren Geldpolitik auf Seiten der Europäischen Zentralbank würde auch zu leicht höheren Zinsen in Deutschland führen. Dieser Effekt ist nach Einschätzung der Wirtschaftsinstitute aber nicht groß genug, um die Finanzierungsbedingungen in der deutschen Wirtschaft signifikant zu verschlechtern.12
KPS zählt führende große und mittelständische Unternehmen aus dem deutschsprachigen und internationalen Raum zu seinen Kunden und verfügt über hervorragende Referenzen.
Die fortschreitende digitale Transformation von Unternehmen erfordert innovative, agile und schnell umsetzbare Beratungsansätze, um Unternehmen bei der grundlegenden operativen und kulturellen Neuausrichtung der Organisation strategisch, prozessual sowie auf der technologischen Ebene zu unterstützen. Dies erfordert einen ganzheitlichen Ansatz beginnend bei der klassischen Waren wirtschaft über das Onlinegeschäft bis zum digitalen Marketing sowie die Bereiche Mobile und Analytics (Big Data). Die KPS investierte bereits sehr früh in digitale Beratungsbereiche und ist heute als eine der wenigen Unternehmensberatungen in der Lage, ganzheitliche, unternehmensweite (End-to-End), digitale Prozessketten für die Unternehmenssteuerung in Echtzeit zu liefern und diese mittels standardisierter Software-Lösungen von beispielsweise SAP, Adobe oder Intershop zu implementieren.
Besonders durch die Herausforderungen der digitalen Transformation erwartet KPS deutliche Wachstumsimpulse im Omnichannel, im B2B-aber auch im B2C-Bereich nicht nur im Handel, sondern auch im Dienstleistungs- und Industriebereich. KPS beobachtet, dass die Beschaffungsstrukturen in Unternehmen sich verändern und Entscheidungsträger sich nicht mehr nur im traditionellen IT-oder Finanzbereich finden, sondern Budgets vermehrt in den Marketing- oder E-Commerce-Bereich der Unternehmen wandern. Vertriebs- und Marketing aktivitäten, aber auch allgemein der Beratungsansatz, müssen auf diese zusätzlichen, neuen Ansprechpartner in den jeweiligen Branchen angepasst werden.
Die Projektzyklen der KPS-Kunden werden durch die Geschwindigkeit der fortschreitenden Digitalisierung immer kürzer. KPS erlebt daher, dass Unternehmen bei der Auswahl des Beratungspartners auch zunehmend Gewicht auf dessen Kompetenzen und Fähigkeiten legen, Transformationsprojekte so begleiten zu können, dass durch entsprechende Change-Management-Impulse und -Maßnahmen auch die Mitarbeiter der einzelnen Fachabteilungen mitgenommen und im Change-Prozess begleitet werden. So können Unternehmen einen schnellen Projekt-ROI erzielen und in hart umkämpften Märkten agil bleiben.
KPS hat deshalb im vergangenen Geschäftsjahr auch vermehrt in die Industrialisierung des Beratungsansatzes investiert: Strategisches Alignment, Prozesse, Change-Management und die Implementierung von StandardTechnologien können nun noch schneller umgesetzt und innovative Geschäftsideen und Konzepte noch rascher realisiert werden.
Die hohe Umsetzungsgeschwindigkeit und Kundenzufriedenheit nach erfolgreich abgeschlossenen Transformationsprojekten führen für KPS zum Abschluss langfristiger Verträge für Application Management Services und Support-Aktivitäten und tragen dadurch zur Umsatzgenerierung bei.
11 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
12 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
Der Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) ist ein weiterhin ergebnisoffener Prozess. Die politischen Entwicklungen insbesondere in Großbritannien hinsichtlich der Stabilität und Durchsetzungsfähigkeit der Regierung im Unterhaus sowie auf EU-Ebene hinsichtlich der geschlossenen Zustimmung aller EU-Regierungen zum ausgehandelten Austrittsabkommen sind essentiell und können letztlich nicht garantiert werden.13
Ein Austritt im März 2019 ohne ein unterzeichnetes Austrittsabkommen stellt für KPS AG verschiedene regulatorische Risiken dar, da in diesem Fall Großbritannien als nicht-EU-Ausland gelten würde. Über Tochtergesellschaften betreibt die KPS AG einen Standort in London, an dem auch eines von drei KPS Innovation Centers angesiedelt ist. Der Transfer von Mitarbeitern zwischen diesem und anderen Standorten sowie der Import und Export von Dienstleistungen würden unter ein anderes, restriktiveres Regelwerk fallen.14
Die Envoy Digital Ltd., London, erwirtschaftete seit dem Erwerbszeitpunkt im Februar 2018 Umsatzerlöse von rd. 3,9 Mio. Euro und ist damit für den Gesamtkonzern nicht von wesentlicher Bedeutung.
Als wahrscheinlicher gilt im Moment allerdings ein Szenario, in dem das bis November ausgehandelte Austrittsabkommen umgesetzt wird15 und die bisherige Handelskooperation zunächst fortgeführt wird16 . Änderungen der gesetzlichen Regelungen zu den Wirtschaftsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU-27 (die verbleibenden EU Länder nach dem Brexit) würden in einem solchen Szenario über die nächsten Jahre ausgehandelt und schrittweise umgesetzt. Dies verlängert zwar die bestehende Unsicherheit über die zukünftigen Regelungen, verhindert aber einen harten Bruch im März 2019 und bietet die Möglichkeit einer kooperativen Beziehung in der Zukunft.17
Auf Basis der jeweils aktuellen Entwicklung ist die KPS AG in der Lage, rechtzeitig Maßnahmen zu treffen, um direkten Schaden durch einen möglichen ungeregelten Brexit oder eine für die Gesellschaft ungünstige Änderung der zukünftigen Handelsbeziehungen zu minimieren. Diese Vorbereitungen sind nach Einschätzung des Managements aber erst dann sinnvoll, wenn eine konkrete negative Entwicklung absehbar wird, um unnötige Kosten und Unterbrechungen im Geschäftsablauf zu vermeiden.
13 https://www.theguardian.com/politics/2018/nov/14/theresa-mays-draft-brexit-deal-what-is-it-and-what-happens-next
14 http://researchbriefings.files.parliament.uk/documents/CBP-8397/CBP-8397.pdf
Mit der agilen KPS Rapid-Transformation(r) Methode setzt KPS bewährte Technologie der Spitzenklasse in der Umsetzung von Projekten ein. Dabei verbinden die Berater von KPS die klassische Welt der Strategie- und Prozessberatung mit der Implementierungsberatung, um durch die Realisierung von Synergiepotenzialen in den Beratungssegmenten optimale Transformationsprozesse zu erzielen. Das Einführungsrisiko wird so erheblich reduziert.
Die Planung und Umsetzung von Projekten ist größtenteils umfangreich und komplex. Zusätzliche Anforderungen von Kunden führen dann zu Änderungen im Projektaufbau oder -ablauf. Das bedeutet ein Risiko vor allem für Werk verträge mit Festpreisvereinbarungen. Projekte, die nach Arbeitszeit und -aufwand abgerechnet werden, stellen aus Sicht von KPS kein bestandsgefährdendes Risiko dar, da Änderungsanforderungen zu entsprechenden Anpassungen des Projektbudgets führen.
Durch die Komplexität der Projekte und Besonderheiten in den Branchen, in denen die Kunden der KPS tätig sind, kann es zu fachlichen und/oder qualitativen Problemen kommen, die von den zugeteilten Projektmitarbeitern nicht gelöst werden können.
KPS beobachtet zunehmende Versuche von Mitbewerbern, das erfolgreiche Modell nachzubilden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mittlere oder große Beratungsunternehmen damit versuchen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber KPS zu erzielen.
Durch die aktuelle Unternehmensgröße mit einem kontinuierlich steigenden Jahresumsatz von nun 172,2 Mio. Euro und einer stabil wachsenden Beratungsmannschaft von gegenwärtig 591 Beschäftigen ist das Interesse von großen Unternehmen an den Beratungsleistungen der KPS weitergewachsen. Die zunehmende Attraktivität von KPS steigert die Chancen, von Großkunden als Generalunternehmer beauftragt zu werden.
Aufgrund der Komplexität der Beratungsinitiativen und der Unternehmensgröße der Kunden kann KPS gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl an Großprojekten bedienen. Der Ausfall (Zahlungsunfähigkeit) eines oder mehrerer dieser Großkunden birgt daher ein bestandsgefährdendes Risiko.
15 https://www.politico.eu/article/brexit-no-deal-amber-rudd-uk-parliament-will-block/
16 https://www.politico.eu/article/10-things-you-need-to-know-about-the-theresa-may-eu-brexit-deal/
17 https://www.theguardian.com/politics/2018/nov/14/brexit-deal-key-points-from-the-draft-withdrawal-agreement
Das Unternehmenswissen ist im Humankapital von KPS verankert. Die Ab wanderung von qualifizierten Führungskräften und Beratern an Konkurrenzunternehmen führt zu Know-how-Verlust und stellt daher ein Risiko dar.
Währungsrisiken bestehen wegen der Konzentration auf den Euroraum nur in begrenztem Umfang. Dies gilt auch für Liquiditäts- und Zinsrisiken aufgrund der soliden Kapital- und Finanzierungsstruktur. Das Geschäftsmodell von KPS bringt es mit sich, dass relativ wenige, aber sehr umfangreiche Projekte gleichzeitig bearbeitet werden. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik.
Der Ausfall eines Kunden kann deshalb eine sehr negative Auswirkung auf die Liquiditätssituation von KPS haben. Ein Kreditrisiko/Ausfallrisiko besteht für die KPS AG dahingehend, dass Kunden oder sonstige Schuldner ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Bonität einzelner Kunden oder Geschäftspartner mit größeren Umsatzvolumen unterliegt der regelmäßigen Überprüfung. Die Außenstände werden ständig überwacht. Sowohl die Projektverantwortlichen als auch das Top-Management erhalten monatlich eine Übersicht mit den überfälligen Posten je Kunde und können somit kurzfristig auf ein verändertes Zahlungsverhalten reagieren. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.
Auswirkungen von Wechselkursentwicklungen werden aufgrund der Kundenstruktur und der überwiegenden Rechnungsstellung in Euro als nicht wesentlich eingestuft.
Die KPS AG hat im Rahmen mehrerer Unternehmensakquisitionen einen langfristigen Kredit in Höhe von 20 Mio. aufgenommen. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde ein Zinssatzswap in Höhe von 10 Mio. abgeschlossen.
Die Zielsetzung des Einsatzes derivativer Finanzinstrumente besteht darin, Auswirkungen auf das Ergebnis und die Zahlungsmittelflüsse weitgehend zu reduzieren, die aus Veränderungen von Zinssätzen resultieren können. Durch den Einsatz des Zinsswaps wurde der variable Zinssatz in einen fixen Zinssatz getauscht und somit eine feste Zinsbindung erreicht.
Dem Vorstand sind derzeit keine wesentlichen steuerlichen Risiken bekannt.
Technische Risiken durch Fehler von Mitarbeitern von KPS können nicht grund sätzlich ausgeschlossen werden. Mögliche daraus folgende kurzfristige Kündigungen von Dienstleistungs-, Betreuungs- oder Lieferverträgen können temporäre Belastungen hervorrufen.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KPS AG ist aufgrund ihrer Holdingfunktion von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen abhängig.
Das Risikofrüherkennungssystem unterstützt das Management dabei, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikofrüherkennungssystem wurde im Rahmen der Abschlussprüfung einer Pflichtprüfung unterzogen. Zusammenfassend ergibt die Risikoanalyse auf Basis der uns heute bekannten Informationen ein zufriedenstellendes Ergebnis: Danach sind Risiken mit einem existenzgefährdenden Schadens- und Gefährdungspotenzial für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KPS-Konzerns derzeit nicht erkennbar.
Das Rechnungswesen und Controlling des KPS-Konzerns arbeitet auf Basis eines rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, das die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung von Informationen gewährleistet und alle Konzerngesellschaften einbezieht. Unser Ziel ist es, potenzielle Risiken und Fehlentwicklungen frühestmöglich zu identifizieren, zu minimieren bzw. vollständig zu vermeiden. Durch diese Maßnahmen sollen mögliche Schäden und eine potenzielle Bestandsgefährdung vom KPS-Konzern abgewendet werden.
Risiken, die sich aus der Auftragsabwicklung ergeben, werden durch das Controlling frühzeitig erkannt. Ableitbare drohende Risiken werden den verantwortlichen Vice-Presidents und Managing Partnern unverzüglich mitgeteilt, in internen Führungsmeetings besprochen und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Die Verantwortlichkeiten sind klar abgegrenzt; die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips und der Einsatz von strengen IT-Berechtigungskonzepten sind essenzielle Bestandteile unseres internen Rechnungswesens und Controlling-Systems.
Die Abschlusserstellung der Konzerngesellschaften nach nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erfolgt zentral von unserem Firmensitz in Unterföhring aus. Hierbei wird ein konzerneinheitlicher Kontenplan verwendet, der für alle Gesellschaften maßgeblich ist. Nach Überleitung der Einzelabschlüsse auf die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (HB II) erfolgt über unser SAP Finance & Controlling-System eine Konsolidierung auf den Konzernabschluss. Hierbei werden konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt.
Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften werden - soweit wesentlich oder gesetzlich erforderlich - einer externen Jahresabschlussprüfung unterzogen, deren Ergebnisse mit den Abschlussprüfern besprochen werden.
Für die Jahre 2019 und 2020 erwarten die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsforschungsinstitute auf Basis des zumindest bis in das Jahr 2019 hinein weiter expansiven geld- und finanzpolitischen Umfeldes eine zunächst weiterhin kräftige Expansion der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. 2019 soll das Wachstum 3,0 % betragen, für 2020 werden 2,9 % erwartetet. Das entspricht einer Prognosesenkung im Vergleich zum Frühjahrsgutachten um jeweils 0,1 Prozentpunkte.18
In den USA, Japan und Großbritannien soll sich 2019 und 2020 das Wachstumstempo des Bruttoinlandsprodukts laut Gemeinschaftsdiagnose verlangsamen, Schuld sind nur teilweise zyklische Effekte, wesentliche Einflüsse werden auch aus Handelskonflikten erwartet. In Japan werden negative Effekte aber durch zusätzliche Investitionen im Zusammenhang mit den olympischen Spielen 2020 abgefangen. Die Wirtschaft des Vereinigten Königreichs wird zusätzlich durch die schwache Investitionstätigkeit der Unternehmen belastet werden. Ursächlich dafür ist die mit dem Brexit verbundene Unsicherheit. Insgesamt werden die Volkswirtschaften in den Schwellenländern durch steigende Zinssätze in den USA etwas unter Druck gesetzt, insbesondere die Türkei und Argentinien, aber auch Russland und Brasilien sehen zunehmende Investitionsabflüsse.19
Dennoch erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute der Gemeinschafts diagnose durch den Strukturwandel der chinesischen Volkswirtschaft im Prognosezeitraum auch ein Nachlassen der wirtschaftlichen Expansion im asiatischen Raum. Während der Handelskonflikt mit den USA bisher noch keine sichtbaren Effekte auf das Wachstum hatte, ist die Stimmung an den Börsen und bei Konsumenten eingetrübt. Die chinesische Regierung stellte sich ebenfalls bereits mit stützenden geld- und finanzpolitischen Maßnahmen auf mögliche Auswirkungen ein.20
Im Euroraum wird für die Jahre 2019 und 2020 aufgrund der Grenzen des Kapazitätswachstums sowie der Unsicherheiten im Welthandel mit leicht geringeren Wachstumsraten gerechnet. Die anhaltende hohe Beschäftigungsrate und die aufwärtsgerichtete Lohndynamik sorgen neben der Finanzpolitik für weitere Wachstumsimpulse. Das für 2019 (1,8 %) und 2020 (1,6 %) prognostizierte Wachstum wird weiterhin wesentlich von der Binnenwirtschaft getragen und übertrifft das Wachstum des Produktionspotenzials, was eine weitere Öffnung der positiven Produktionslücke nach sich ziehen wird.21
Die fortgesetzte konjunkturelle Erholung soll sich demnach auch in einer weiteren Verbesserung der Arbeitsmarktlage widerspiegeln. Die Arbeitslosenquote soll 2019 im Durchschnitt auf 7,8 % sinken. Für 2020 werden 7,5 % prognostiziert. Da die Energie- und Lebensmittelpreise nicht merklich steigen sollen, rechnen die Institute der Gemeinschaftsdiagnose mit einem Rückgang der Preissteigerungsrate auf je 1,8 % in den Jahren 2019 und 2020.22
18 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
19 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
20 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
21 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
22 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
Nach Meinung der wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsforschungsinstitute wird sich das Expansionstempo der Wirtschaft in Deutschland nur geringfügig abschwächen. Das Bruttoinlandsprodukt soll 2019 demnach um 1,9 % und im Jahr 2020 um 1,8 % zunehmen. Dabei überzeichnet das Wachstum für 2020 aufgrund einer hohen Anzahl Arbeitstage die konjunkturelle Dynamik etwas, die sich insgesamt verlangsamen wird. Da das Bruttoinlandsprodukt weiter etwas stärker steigen wird als das Produktionspotenzial, sollte sich der Auslastungsgrad der gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten weiter erhöhen.23
Getragen wird der Aufschwung wesentlich von der Binnenkonjunktur, insbesondere dem auf Basis steigender Löhne und fiskalpolitischer Entlastungen von Konsumenten stimulierten Privatkonsum. Die außenwirtschaftlichen Impulse werden aufgrund der sich allmählich abschwächenden Weltkonjunktur weniger kräftig ausfallen.24
Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird nach Ansicht der Wirtschaftsforscher weiter angespannt bleiben, zunehmende Arbeitsmarktpartizipation und Zuwanderung vermögen den alterungsbedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials immer weniger auszugleichen. Die Zahl der Erwerbstätigen soll 2019 und 2020 mit 421.000 sowie 310.000 etwas langsamer zunehmen. Unterdessen wird erwartet, dass die Erwerbslosenquote in Deutschland ungeachtet der zunehmenden Erwerbsbeteiligung anhaltend sinken wird. Die Arbeitslosenquote soll 4,8 % im Jahr 2019 und 4,5 % im Jahr 2020 betragen. Aufgrund steigender Lohnkosten wird 2019 ebenfalls ein Anstieg der Verbraucherpreise von 2,0 % und im Jahr 2020 von 1,9 % erwartet.25
Im Winterhalbjahr 2018/2019 erwarten 37 % der Unternehmensberatungen in Deutschland eine weitere Verbesserung der Geschäftsaussichten, lediglich 9 % rechnen mit einer ungünstigeren Entwicklung. Besonders optimistisch zeigen sich die Unternehmens- und Personalberater nach der Geschäftsklima-Befragung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) im dritten Quartal 2018.26 Der anhaltende Bedarf an Projektunterstützung sowie Outsourcing führt auch in der IT-Dienstleistungsbranche zu optimistischen Aussichten. Besonders IT-Beratungs- und Systemintegrationsunternehmen mit einer Fokussierung auf das Projektgeschäft profitieren von dieser Entwicklung. Für 2019 erwarten die IT-Consultingunternehmen ein Umsatzwachstum von 23 %.27
Dabei liegt der Fokus weiterhin auf der Verbesserung der "Customer Experience" mithilfe digitaler Interaktionskanäle, mit dem Ziel die Kundezufriedenheit und Kundenbindung zu stärken. Dies gilt insbesondere für Branchen wie den Handel und Energieversorger, bei denen die Kundenbindung sinkt und zugleich die Digitalisierung besonders weit fortgeschritten ist. Anders als zuvor plant die große Mehrheit der Unternehmen (87 %) in Zukunft die Digitalisierung der Kundenschnittstellen geschäftsübergreifend umzusetzen und so die Arbeit in Silos zu vermeiden.28
23 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
24 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
25 http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2018/10/GD2_2018_final_20181002.pdf
26 https://www.bdu.de/media/352646/geschaeftsklimabefragung_2q2018.pdf
27 Lünendonk Marktsegmentstudie "Der Markt für Customer Experience Services in Deutschland" S. 34
28 Lünendonk Marktsegmentstudie "Der Markt für Customer Experience Services in Deutschland" S. 18
Die Anpassungsleistungen, die viele Unternehmen bringen müssen, um kundenzentrische digitale Strategien umzusetzen, sind sehr vielfältig. Treiber ist die Nutzung mobiler Endgeräte in allen Lebensbereichen und in der Erwartungshaltung der Kunden, die digitale und kanalübergreifende Prozessketten voraussetzten. Dies ermöglichte in der Vergangenheit bereits die Disruption verschiedener Branchen durch Start-Ups mit durchgängigen digitalen Lösungen von Spotify bis FlixBus. Zwei Drittel der Manager in Großunternehmen nehmen bereits eine Stärkung der Marktmacht ihrer Kunden durch die Digitalisierung, weitere 15 % stimmen teilweise zu. Dabei ist es für viele Unternehmen nicht einfach, Digitalisierungsprojekte umzusetzen, oft weil Organisationsstrukturen und Unternehmenskultur wesentliche Hemmnisse darstellen. Laut Lünendonk Studie wurden im vergangenen Jahr ca. 2,3 % des Umsatzes in Digitalisierungsprojekte entlang der Kundenschnittstelle investiert, für 2019 werden 3,3 % prognostiziert.29
Zudem investieren viele Beratungsunternehmen auch in die Digitalisierung des eigenen Geschäfts: Hier werden Softwaregestützte Beratungsangebote immer wichtiger, mit Fokus weiterhin im Bereich Datenanalyse.30 Auch wenn das Potenzial digitaler Beratungslösungen noch nicht vollständig ausgeschöpft ist und stark von Unternehmensgröße, Kundenbranche und Projektsituation abhängt, zeigt sich hier ein deutlicher Trend hin zum Einsatz digitaler Beratungstechnologien.31
Die gute gesamtwirtschaftliche Lage erlaubt es den Unternehmen weiterhin in Digitalisierungsthemen zu investieren. Aufgrund der weiterhin robusten Kundennachfrage sehen sich auch eine Mehrheit der Beratungsunternehmen nach längerer Zeit wieder in der Lage Preiserhöhungen durchzusetzen und so die steigenden Lohnkosten des Sektors auszugleichen.32
In Transformationsprojekten sind agile Methoden das Alleinstellungsmerkmal von KPS mit der KPS Rapid-Transformation(r) Methode inzwischen die bevorzugte Umsetzung. Die Kunden von Beratungsunternehmen legen besonderen Wert nicht nur auf Branchenkompetenz, sondern eben auch auf agile Methoden (77 %), Innovationsfähigkeit (94 %) und die Entwicklung von Prototypen für digitale Lösungen (71 %). Kunden erwarten hochwertige digitale Angebote, die die gesamte "Customer Experience" ohne Brüche auch über mehrere Kanäle hinweg abbilden. Dazu passt auch der Trend, dass Kunden die Umsetzung von Digitalisierungsstrategien zunehmend als Gesamtprojekte ausschreiben oder alle Teilprojekte mit dem gleichen Dienstleistungspartner abwickeln.33
Zur Steigerung des Umsatzes sind umfangreiche Investitionen im Bereich Personalaufbau und -entwicklung vorgesehen. Bei den Kostenstrukturen rechnet KPS mit weiteren Verbesserungen bzw. Produktivitätssteigerungen durch die unternehmensinternen Digitalisierungsprojekte. Unsere Einschätzung für das Geschäftsjahr 2018/2019 resultiert unter anderem aus der positiven Entwicklung vergangener Berichtszeiträume, den Ergebnissen der vergangenen Monate sowie dem exzellenten Beratungsportfolio für die KPS-Fokusbranchen Handel und Konsumgüterindustrie.
Vorstand und Management der KPS AG beurteilen die Lage insgesamt sehr positiv. Für die Herausforderungen der Zukunft sind wir gut aufgestellt. Darüber hinaus verfügt KPS über eine sehr solide Finanzstruktur und Ertragslage. Neben der Steigerung des Umsatzes wollen wir uns in diesem Geschäftsjahr konsequent auf die Ertragsoptimierung und den Abschluss der Integration der neuen Tochtergesellschaften konzentrieren.
Bei den Planungen für das Geschäftsjahr 2018/2019 geht der Vorstand weiter von einem stabilen Wachstum aus. KPS ist erfolgreich in das neue Geschäftsjahr 2018/2019 gestartet. Im ersten Quartal haben sich Umsatz und Auftragseingang erwartungsgemäß entwickelt. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet der Vorstand eine leichte Steigerung des Umsatzes auf voraussichtlich 170 - 180 Mio. Euro sowie eine deutliche Steigerung des EBITDA auf 22 - 27 Mio. Euro.
Nach heutiger Kenntnislage geht der Vorstand davon aus, dass sich Umsatz und Ergebnis gemäß der vorstehenden Prognose für das Geschäftsjahr 2018/2019 entwickeln. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung stimmt die aktuelle Geschäftsentwicklung mit den Erwartungen in den wesentlichen Finanzkennzahlen überein.
Unsere Prognose basiert auf heute bekannten Fakten und Vorhersagen über die zukünftigen wirtschaftlichen sowie konjunkturellen Entwicklungen. Sollte es bei den wirtschaftlichen Entwicklungen und Rahmenbedingungen zu größeren, aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren Veränderungen kommen, besteht trotz allem ein latentes Risiko, dass die prognostizierten Umsatz- und Ergebnisziele nicht erreicht werden können.
29 Lünendonk Marktsegmentstudie "Der Markt für Customer Experience Services in Deutschland"
30 https://luenendonk.de/pressefeed/luenendonk-studie-2018-managementberatung-in-deutschland
31 https://www.bdu.de/newsletter/ausgabe-32018/die-bedeutung-digitaler-beratungsangebote-waechst-auch-fuer-kleinere-consultingfirmen/
32 https://luenendonk.de/pressefeed/luenendonk-studie-2018-managementberatung-in-deutschland
33 Lünendonk Marktsegmentstudie "Der Markt für Customer Experience Services in Deutschland" S. 26
Die Vergütung setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Als Fixum ist ein Jahresfestbezug vereinbart, der in zwölf gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Monats zahlbar ist. Die variable Komponente ist eine auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete, leistungsbezogene Bonuszahlung, die über einen Bemessungszeitraum von insgesamt drei Geschäftsjahren (das jeweilige Ausgangsjahr und die beiden Folgegeschäftsjahre) berechnet wird. Die Auszahlung des Bonus hängt vom Erreichen bestimmter im Ausgangsjahr festgelegter Zielvorgaben ab. Für jedes Jahr des Bemessungszeitraums werden verschiedene Bandbreiten an quantitativen und ggf. qualitativen Kriterien festgelegt, denen jeweils ein Bonus- oder Malusbetrag gegenübersteht. Das Vorstandsmitglied erhält nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres des relevanten Bemessungszeitraums eine jährliche Abschlagszahlung, deren Höhe sich nach dem Saldo der bis dahin erzielten Bonus- und Malusbeträge richtet. Nach Feststellung des endgültigen Bonus ist das Vorstandsmitglied verpflichtet, eine etwaige Differenz zwischen den Abschlagszahlungen und dem endgültig festgestellten Bonus an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Die fixe und variable Vergütung betrug für den Alleinvorstand für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017/2018 insgesamt 572 (Vorjahr: 1.028) TEuro, wobei der variable Anteil 42 % (Vorjahr: 47 %) der Gesamtbezüge betrug.
Dem Vorstand wird zudem ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die Gesellschaft für den Vorstand eine Unfallversicherung und eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Der Vorstand erhält seine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erstattet und hat Anspruch auf Zahlung des bei Beschäftigung eines Arbeitnehmers üblichen Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Aufwendungen hierfür betrugen im Geschäftsjahr 2017/2018 59 TEuro.
In der Hauptversammlung am 9. Mai 2008 wurde die derzeitige Vergütungs struktur des Aufsichtsrats beschlossen. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von 15 TEuro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 25 TEuro. Die Vergütung wird nach der Hauptversammlung zahlbar. Die Aufsichtsrats vergütung belief sich im Geschäftsjahr 2017/2018 auf insgesamt 55 (Vorjahr: 55) TEuro. Im Geschäftsjahr 2017/2018 betrugen die Aufsichtsratvergütungen für den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Michael Tsifidaris 25 (Vorjahr: 25) TEuro, für Herrn Uwe Grünewald 15 (Vorjahr: 15) TEuro und für Herrn Hans-Werner Hartmann 15 (Vorjahr: 15) TEuro.
Zum 30. September 2018 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 37.412.100 Euro. Es ist eingeteilt in 37.412.100 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 Euro am Grundkapital. Alle Aktien enthalten gleiche Rechte und Pflichten.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine eigenen Aktien erworben. Im Dezember 2017 hat die Gesellschaft 133.365 eigene Aktien als Teilgegenleistung im Rahmen eines Unternehmenskaufs veräußert. Zum Stichtag 30. September 2018 hält die Gesellschaft damit keine eigenen Aktien (Vorjahr: 133.365).
Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen zur Über tragung von Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 44 Abs. 1 WpHG Anwendung findet. Verstöße gegen Mitteilungspflichten i.S.d. §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 WpHG können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Vertragliche Beschränkungen der Stimmrechte sind uns nicht bekannt.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 30. September 2018 nach Kenntnis des Vorstands wie folgt:
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| Stück | In % | |
|---|---|---|
| Michael Tsifidaris | 9.080.050 | 24,27 % |
| Dietmar Müller | 4.162.486 | 11,13 % |
| Leonardo Musso | 4.103.084 | 10,97 % |
| Uwe Grünewald | 4.052.390 | 10,83 % |
Der KPS AG sind im Geschäftsjahr 2017/2018 keine weiteren Meldungen hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen zugegangen, die 10 % der Stimmrechte übersteigen. Damit liegt der Gesellschaft über die oben dargestellte Auflistung hinaus keine Meldung vor, die eine Beteiligung über 10 % der Stimmrechte beinhaltet.
Es gibt keine Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Arbeitnehmer, die am Kapital der KPS AG beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.
Die Mitglieder des Vorstands werden nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung bestellt bzw. abberufen. Hierfür ist der Aufsichtsrat zuständig. Ernennungen erfolgen jeweils für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig, wobei der Beschluss frühestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit gefasst werden darf.
Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert.
Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnisse zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. April 2017 wurde die von der Hauptversammlung am 28. März 2014 beschlossene Ermächtigung zur Schaffung von genehmigtem Kapital 2014/I aufgehoben. Stattdessen wurde ein genehmigtes Kapital 2017/I in Höhe von 18.706.050,00 Euro geschaffen.
Dadurch wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. April 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 18.706.050 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch die Ausgabe neuer auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Eine Veränderung beim genehmigten Kapital 2017/I ist im Geschäftsjahr 2017/2018 nicht erfolgt.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. März 2015 wurde die KPS AG ermächtigt, bis zum 26. März 2020 (einschließlich) eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung jedes gesetzlich zulässigen Zwecks durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb von Aktien der KPS AG kann als Kauf über die Börse, mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots und/oder mittels einer Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten erfolgen. Erworbene eigene Aktien können wieder veräußert, ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen oder zur Bedienung bzw. Absicherung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der KPS AG verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien ist bei bestimmten Verwendungsermächtigungen entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung ausgeschlossen oder kann vom Vorstand in den im Hauptversammlungsbeschluss näher bezeichneten Fällen ausgeschlossen werden. Zum Stichtag 30. September 2018 hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien (Vorjahr: 133.365).
Im Falle eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots erhält der derzeitige Alleinvorstand bei Ausübung des vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts eine Abfindung in Höhe von 75 % des zum Zeitpunkt des bestehenden Jahresbruttoeinkommens. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre, die derzeit alleine oder gemeinsam nicht mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligt sind, alleine oder gemeinsam mehr als 50 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erwerben oder diese durch den Abschluss eines Unternehmensvertrags i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird. Dem gleichgestellt ist der Fall der Verschmelzung der Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen. Den Vice-Presidents wurde für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d, 289f HGB ist öffentlich zugänglich unter: https://www.kps.com/de/investor-relations/corporate-gover-nance.html.
Vorstand und Aufsichtsrat der KPS AG haben zum 21. Januar 2019 die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter https://www.kps.com/de/investor-relations/corporate-governance.html öffentlich zugänglich gemacht.
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| in TEuro | Anhang | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|---|
| 1 Umsatzerlöse | 6.1 | 172.223 | 160.297 |
| 2 Aktivierte Eigenleistungen | 6.2 | 2.832 | 5.141 |
| 3 Sonstige betriebliche Erträge | 6.3 | 3.233 | 2.820 |
| 4 Materialaufwand | 6.4 | -68.489 | -67.574 |
| 5 Personalaufwand | 6.5 | -62.187 | -53.270 |
| 6 Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.6 | -27.589 | -21.002 |
| 7 Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | 20.023 | 26.412 | |
| 8 Abschreibungen (M&A bereinigt)* | 6.7 | -849 | -814 |
| 9 Operatives Ergebnis (EBIT) bereinigt* | 19.174 | 25.598 | |
| 10 Abschreibungen (M&A bedingt) | 6.7 | -2.581 | -843 |
| 11 Operatives Ergebnis (EBIT) | 16.593 | 24.755 | |
| 12 Finanzielle Erträge | 6.8 | 13 | 1.215 |
| 13 Finanzielle Aufwendungen | 6.8 | -1.339 | -134 |
| 14 Finanzergebnis | -1.326 | 1.081 | |
| 15 Ergebnis vor Ertragsteuern** | 15.267 | 25.836 | |
| 16 Ertragsteuern | 6.9 | -5.436 | -6.037 |
| 17 Ergebnis nach Ertragsteuern | 9.831 | 19.799 | |
| Anzahl der Aktien in Tausend - unverwässert/verwässert | 37.371 | 37.279 | |
| durchschnittlich gewichtet |
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| in Euro | Anhang | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|---|
| - unverwässert | 6.10 | 0,26 | 0,53 |
| - verwässert | 6.10 | 0,26 | 0,53 |
* bereinigt um Abschreibungen auf die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aufgedeckten Vermögenswerte und auf die übernommenen Kundenbeziehungen (M&A bedingt)
** entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
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| in TEuro | Anhang | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 9.831 | 19.799 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen | 6.11 | 169 | 297 |
| Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen | 6.11 | 51 | 0 |
| Gesamtergebnis | 10.051 | 20.096 |
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| in Mio. Euro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 172,2 | 160,3 |
| EBITDA | 20,0 | 26,4 |
| EBITDA-Marge | 11,6 % | 16,5 % |
| EBIT | 16,6 | 24,8 |
| EBIT-Marge | 9,6 % | 15,4 % |
AKTIVA
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| in TEuro | Anhang | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| A . LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| I. Sachanlagen | 7.1 | 1.023 | 994 |
| II. Geschäfts- und Firmenwerte | 7.2 | 62.546 | 32.227 |
| III. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7.2 | 16.190 | 10.063 |
| IV. Latente Steueransprüche | 7.3 | 5.488 | 8.626 |
| 85.247 | 51.910 | ||
| B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| I. Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 7.4 | 2.282 | 5.442 |
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.5 | 41.667 | 37.450 |
| III. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 7.6 | 1.342 | 1.344 |
| IV. Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 7.7 | 245 | 72 |
| V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.8 | 9.084 | 6.665 |
| 54.620 | 50.973 | ||
| Summe Vermögenswerte | 139.867 | 102.883 | |
| PASSIVA | |||
| in Teuro | Anhang | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| A. EIGENKAPITAL | |||
| Aktionären der KPS AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 7.9.1 | 37.412 | 37.291 |
| II. Kapitalrücklage | 7.9.3 | -10.222 | -11.595 |
| III. Gewinnrücklagen | 7.9.4 | 663 | 663 |
| IV. Sonstiges Ergebnis | 7.9.5 | -427 | -647 |
| V. Bilanzgewinn | 7.9.6 | 37.654 | 40.476 |
| Summe Eigenkapital | 65.080 | 66.188 | |
| SCHULDEN | |||
| B. LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
| I. Langfristige Rückstellungen | 7.10 | 3.094 | 2.420 |
| II. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 7.10.1 | 10.252 | 538 |
| III. Langfristige Finanzschulden | 7.10.2 | 12.400 | 0 |
| IV. Latente Steuerverbindlichkeiten | 7.11 | 2.214 | 1.686 |
| 27.960 | 4.644 | ||
| C. KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.12 | 10.911 | 11.475 |
| II. Finanzschulden | 7.13 | 8.800 | 0 |
| III. Erhaltene Anzahlungen | 7.14 | 2.081 | 1.540 |
| IV. Steuerrückstellungen | 7.15 | 2.364 | 1.872 |
| V. Sonstige Rückstellungen | 7.16 | 9.694 | 9.555 |
| VI. Sonstige Verbindlichkeiten | 7.17 | 12.534 | 6.821 |
| VII. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 7.18 | 443 | 788 |
| 46.827 | 32.051 | ||
| Summe Schulden | 74.787 | 36.695 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 139.867 | 102.833 | |
| EK-Quote | 46,5 % | 64,3 % |
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| A. Laufende Geschäftstätigkeit | ||
| Periodenergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | 16.593 | 24.755 |
| Abschreibungen auf das Anlagevermögen | 3.430 | 1.657 |
| Veränderung der kurzfristigen Vermögensgegenstände | 3.519 | -6.420 |
| Veränderung der Rückstellungen | -4.927 | -364 |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | 949 | -762 |
| Veränderung der übrigen Schulden | 2.409 | 783 |
| Gezahlte Steuern | -4.154 | -2.870 |
| Erhaltene Zinsen | 28 | 8 |
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 17.847 | 16.787 |
| B. Investitionstätigkeit | ||
| Investitionen in das Sachanlagevermögen | -56 | -161 |
| Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -3.364 | -5.802 |
| Investitionen Erwerb getit GmbH | -448 | -1.555 |
| Investitionen Erwerb Saphira | 0 | -4.877 |
| Investitionen Erwerb ICE | -10.354 | 0 |
| Investitionen Erwerb Infront | -4.643 | 0 |
| Investitionen Erwerb Envoy | -6.017 | 0 |
| Einzahlungen aus Anlageverkäufen | 0 | 2 |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -24.882 | -12.393 |
| C. Finanzierungstätigkeit | ||
| Gezahlte Zinsen | -315 | -39 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 20.000 | 0 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten | -3.800 | 0 |
| Dividendenausschüttungen | -13.094 | -12.302 |
| Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit | 2.791 | -12.341 |
| D. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -4.244 | -7.947 |
| E. Finanzmittelfonds zum Anfang der Periode | 6.665 | 12.606 |
| F. Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 1.663 | 2.006 |
| G. Finanzmittelfonds zum Ende der Periode | 4.084 | 6.665 |
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| in TEuro | Stand 30.09.2018 | Stand 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Kassenbestand, Bankguthaben | 9.084 | 6.665 |
| Bankverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten | -5.000 | 0 |
| Finanzmittelfonds | 4.084 | 6.665 |
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| KUMULIERTES SONSTIGES EIGENKAPITAL | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | Gezeichnetes Kapital | eigene Aktien | Summe gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage OCI | Unterschiede aus Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 30.09.2016 | 37.412 | -121 | 37.291 | -11.595 | 663 | 0 |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | ||||||
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30.09.2017 | 37.412 | -121 | 37.291 | -11.595 | 663 | 0 |
| Veräußerung eigener Anteile | 0 | 121 | 121 | 1.373 | 0 | 0 |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | ||||||
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 51 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30.09.2018 | 37.412 | 0 | 37.412 | -10.222 | 663 | 51 |
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| KUMULIERTES SONSTIGES EIGENKAPITAL | |||
|---|---|---|---|
| in TEuro | Pensionszusagen | Bilanzgewinn | Eigenkapital |
| --- | --- | --- | --- |
| 30.09.2016 | -944 | 32.979 | 58.394 |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | |||
| Dividendenausschüttung | 0 | -12.302 | -12.302 |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 297 | 0 | 297 |
| Konzernergebnis | 0 | 19.799 | 19.799 |
| 30.09.2017 | -647 | 40.476 | 66.188 |
| Veräußerung eigener Anteile | 0 | 441 | 1.935 |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | |||
| Dividendenausschüttung | 0 | -13.094 | -13.094 |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 169 | 0 | 220 |
| Konzernergebnis | 0 | 9.831 | 9.831 |
| 30.09.2018 | -478 | 37.654 | 65.080 |
Der von der KPS AG aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2018 ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) sowie den zusätzlich nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Satzung der KPS AG erstellt worden.
Die KPS AG ist eine in Deutschland ansässige, international aufgestellte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Beta-Straße 10h, 85774 Unterföhring. Die Gesellschaft ist mit der Registernummer HRB 123013 beim Amtsgericht München eingetragen.
Die KPS AG wurde 1998 gegründet. Die Aktien der KPS AG wurden am 15. Juli 1999 zum geregelten Handel am Neuen Markt zugelassen. Im Jahr 2002 wechselte die Gesellschaft in das Börsensegment "Geregelter Markt" (General Standard), im Dezember 2016 erfolgte die Aufnahme in den Prime Standard.
Die KPS AG ist ein erfolgreiches Unternehmen für Business Transformationsberatung und Prozessoptimierung im Handel und Konsumgüterbereich. Wir beraten unsere Kunden in Strategie-, Prozess- und Technologiefragen und implementieren mit Erfolg ganzheitliche Lösungen, die ihre Leistungsfähigkeit nachhaltig sichern.
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden.
Der Vorstand der KPS AG stellte den Konzernabschluss am 23. Januar 2019 auf und legte ihn dem Aufsichtsrat vor, der am 24. Januar 2019 darüber entschieden hat.
In der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des KPS-Konzerns werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Anhang erläutert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Die Bilanz ist gemäß IAS 1 in lang- und kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden aufgegliedert. Als kurzfristig werden Zahlungsmittel, Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens bzw. Konzerns - beginnend mit der Beschaffung der für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Ressourcen bis zum Erhalt der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente als Gegenleistung für die Veräußerung der in diesem Prozess erstellten Produkte oder Dienstleistungen - fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden grundsätzlich als langfristig dargestellt.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEuro) angegeben. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2017/2018 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt.
Die Darstellung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Der IASB hat im Januar 2016 Änderungen zum IAS 12 erlassen. Mit dieser Änderung stellt der IASB Fragen zum Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste klar. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2017 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement erfolgte im November 2017. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der KPS AG.
Der IASB hat im Januar 2016 Änderungen zum IAS 7 erlassen. Die Änderungen zielen darauf ab, IAS 7 klarzustellen und die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2017 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement erfolgte im November 2017. Die KPS AG hat die entsprechenden Angaben angepasst.
Folgende vom IASB neu herausgegebene bzw. überarbeitete Standards oder Interpretationen, die im vorliegenden Abschluss indes noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, hat die KPS AG nicht freiwillig vorzeitig angewandt; z.T. steht die EU-Übernahme noch aus:
Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9, Finanzinstrumente, ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement erfolgte im November 2016. Die KPS AG wird IFRS 9 erstmalig im Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2018 anwenden. Gemäß den Vereinfachungsoptionen werden Vergleichsinformationen für Vorperioden hinsichtlich der Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung nicht angegeben. Die Übergangseffekte werden grundsätzlich in den Gewinnrücklagen erfasst.
Zur Umsetzung der neuen Vorschriften zu Wertminderungen wurde ein geeignetes Modell insbesondere zur Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelt. Die KPS AG wird das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 anwenden und die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aktiven Vertragspositionen erfassen. Die Erfassung erwarteter Verluste nach dem neuen Wertberichtigungsmodell ergibt zum 30. September 2018 eine Wertberichtigung in Höhe von 477 TEuro.
Im Mai 2014 hat der IASB IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" veröffentlicht. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden abbilden mit dem Betrag, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement erfolgte im September 2016. Im April 2016 wurden einige Klarstellungen zum IFRS 15 veröffentlicht, die vornehmlich die Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen sowie die Abgrenzung Prinzipal und Agent betreffen. Das EU-Endorsement der Änderungen erfolgte im Oktober 2017. Die KPS AG macht von der Möglichkeit einer vorzeitigen Erstanwendung des IFRS 15 keinen Gebrauch, sondern wird IFRS 15 erstmals für das am 1. Oktober 2018 beginnende Geschäftsjahr (IFRS 15-Umstellungsjahr) anwenden. Die Erstanwendung wird nach der modifiziert retrospektiven Methode erfolgen, d.h. etwaige Umstellungseffekte werden zu Beginn der Vergleichsperiode am 1. Oktober 2018 kumuliert direkt in den Gewinnrücklagen erfasst. Die KPS AG hat die Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Die bisherigen Untersuchungen bestätigten, dass es keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der KPS AG geben wird. Die Gewinnrücklagen zum 1. Oktober 2018 werden sich nicht verändern. Änderungen des Gesamtbetrags der für einen Kundenvertrag erfassten Umsatzerlöse traten im Geschäftsjahr 2016/2017 (als dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum) nicht auf. Sämtliche Fertigungsaufträge, die derzeit nach der Percentage of Completion Methode bilanziert werden, erfüllen die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Realisierung von Umsatzerlösen.
Das IASB veröffentlichte im Januar 2016 IFRS 16, Leasingverhältnisse. IFRS 16 schafft die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite in Operating- und Finance-Leasing-Verhältnisse ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn IFRS 15 bereits angewendet wird. Das EU-Endorsement erfolgte im Oktober 2017. Die KPS AG macht von der Möglichkeit einer vorzeitigen Erstanwendung des IFRS 16 keinen Gebrauch, sondern wird IFRS 16 erstmals für das am 1. Oktober 2019 beginnende Geschäftsjahr anwenden und prüft derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss der KPS AG hat. Die KPS AG schließt Leasingverträge im Wesentlichen als Operating-Leasingnehmer ab. Mit der Anwendung von IFRS 16 ergeben sich die folgenden Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns: Hinsichtlich der unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesenen Mindestmietzahlungen aus Operating Lease wird die Erstanwendung des Standards zu einem Anstieg der langfristigen Vermögenswerte durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten führen. Entsprechend werden sich die Finanzschulden durch den Ausweis der korrespondierenden Verbindlichkeiten erhöhen. Zudem wird sich die Art der Aufwendungen aus diesen Leasingverhältnissen ändern, da IFRS 16 die bisherigen linearen Aufwendungen für Operating Lease durch die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ersetzt. Darüber hinaus ist nach IFRS 16 der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen als Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit zu zeigen, so dass sich der Operating Cashflow verbessern wird. Die quantitativen Auswirkungen auf den Konzernabschluss lassen sich noch nicht verlässlich benennen. Das derzeitige Operating-Lease- Volumen ist im Anhang ersichtlich.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie Derivate und bedingte Kaufpreisverpflichtungen.
Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können.
Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten, der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests (Nutzungswert) und Kaufpreisallokationen (Fair value) sowie der Bildung von Rückstellungen. In den weiteren Abschnitten dieses Kapitels werden jeweils schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze und deren Auswirkungen zu den einzelnen Bereichen thematisiert. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen.
Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die einer Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert am Zeitpunkt des Erwerbs vorsieht.
Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sowie der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswertes und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes entweder auf unabhängige Gutachten zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen Cash-Flows ist. Die Bewertungen basieren auf den Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat sowie der unterstellten Veränderungen des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.
Jene im Rahmen der Kaufpreisaufteilung vorgenommenen Schätzungen können die zukünftigen Konzernergebnisse signifikant beeinflussen.
Die Rückstellung für Bonuszahlungen an die Vice Presidents der KPS wurde unter der Prämisse ermittelt, dass die anspruchsberechtigten Personen bis zur Auszahlung der Boni im Unternehmen verbleiben. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines oder mehrerer Vice Presidents müssten Teile der Rückstellung aufgelöst werden.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund von überarbeiteten und neuen Standards erfolgen rückwirkend, sofern für einen Standard keine abweichende Regelung vorgesehen ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode werden so angepasst, als ob die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden schon immer angewendet worden wären.
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln zum 30. September 2018 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse sind von Abschlussprüfern geprüft und testiert beziehungsweise wurden im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Der Konzernabschluss beinhaltet Tochtergesellschaften. Gemeinschaftliche Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen gab es weder im Geschäfts- noch im Vorjahr.
Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die KPS AG über eine Beherrschungsmöglichkeit verfügt. Diese beruht in der Regel auf einer mitteloder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der KPS AG. In der Regel manifestiert sich die Stimmrechtsmehrheit durch einen Anteilsbesitz von mehr als 50 %. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht.
Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste, die durch Transaktionen innerhalb des Konsolidierungskreises begründet sind, sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne in den Vorräten aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor. Die Zwischengewinne im Anlagevermögen wurden konsolidiert.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Beteiligungsbuchwerte an den Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital dieser Tochterunternehmen verrechnet. Im Falle eines Unternehmenserwerbs wird nach der Erwerbsmethode das anteilige Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt unter Berücksichtigung der beizulegenden Zeitwerte identifizierbarer Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten, latenter Steuern und eventueller Geschäfts- und Firmenwerte zu diesem Zeitpunkt ermittelt. Die Anschaffungskosten von erworbenen ausländischen Gesellschaften werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem jeweiligen Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für Erwerbe nach dem 1. Oktober 2003 nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Die Anschaffungskosten entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt ("date of exchange"). Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- und Firmenwert angesetzt. Die Geschäfts- und Firmenwerte werden jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben.
Die angewandten Konsolidierungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Die funktionale Währung und die Berichtswährung der KPS AG ist der Euro. Transaktionen in Fremdwährung werden zum Transaktionszeitpunkt mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst. Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden jeweils mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.
Die Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche in der Regel der Landeswährung entspricht, in die Konzernberichtswährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt dabei nach der modifizierten Stichtagskursmethode, d.h. die Umrechnung der Posten der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Bilanzstichtagskurs, die der GuV zum Jahresdurchschnittskurs. Der Jahresdurchschnittskurs wird aus Monatsdurchschnittskursen errechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung ergebende Währungsunterschied wird erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Ergebnis des Eigenkapitals erfasst. Die im Eigenkapital erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis erfolgswirksam aufgelöst.
Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:
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| Mittlerer Stichtagskurs | Jahresdurchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2018 | 30.09.2017 | 2017/2018 | 2016/2017 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dänemark | DKK | 7,4564 | 7,4423 | 7,4484 | 7,4375 |
| Schweiz | CHF | 1,1316 | 1,1457 | 1,1614 | 1,0909 |
| England | GBP | 0,8873 | 0,8818 | 0,8849 | 0,8722 |
| USA | US-$ | 1,1576 | 1,1806 | 1,1900 | 1,1046 |
Quelle: Zeitreihen Deutsche Bundesbank
Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung in den vergangenen drei Jahren in Summe eine Inflationsrate von 100 % überschritten hat und die deshalb die Vorschriften gemäß IAS 29 (Financial Reporting in Hyperinflationary Economies) zur Inflationsbilanzierung anwenden müssten, gab es weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr.
Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst, sofern ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Andere operative Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Umsatzerlöse werden ertragswirksam erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den Gütern auf den Kunden übertragen wurden, dem Unternehmen weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse verbleibt, die Höhe der Erträge und der angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden kann und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird.
Umsatzerlöse werden nach Abzug von Umsatzsteuern und anderen Steuern sowie nach Abzug von Erlösminderungen zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung ausgewiesen. So werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung auch geschätzte Beträge für Rabatte, Skonti und Produktrückgaben umsatzmindernd erfasst und zurückgestellt.
Bei kundenbezogenen Festpreisaufträgen sind die Umsätze nach der Percentage of Completion Methode (Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) erfasst, und zwar entsprechend dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten. Ein erwarteter Verlust aus einem Festpreisauftrag wird sofort als Aufwand erfasst.
Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen und Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatzentwicklung. Es ist nicht wahrscheinlich, dass andere als die angeführten Faktoren eine wesentliche Auswirkung auf Erlösminderungen des KPS-Konzerns haben. Anpassungen der in vorherigen Perioden gebildeten Rückstellungen für Rabatte, Skonti und Produktrückgaben waren für das Ergebnis vor Steuern der berichteten Geschäftsjahre von untergeordneter Bedeutung.
Die Rückstellungen für Boni beliefen sich im Geschäftsjahr 2017/2018 auf 63 (Vorjahr: 1.287) TEuro.
Ein Teil der Erlöse im KPS-Konzern wird aufgrund von Lizenzverträgen erzielt, in denen Dritten Rechte an einigen Produkten und Technologien übertragen wurden. Erhaltene oder erwartete Zahlungen, die sich auf den Verkauf oder die Auslizenzierung von Technologien oder technologischem Wissen beziehen, werden, sobald die entsprechenden Vereinbarungen in Kraft treten, ergebniswirksam, wenn aufgrund der vertraglichen Regelungen sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die betreffenden Technologien aufgegeben werden. Bestehen dagegen weiterhin Rechte an der Technologie fort oder sind noch Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen, werden die ggf. erhaltenen Zahlungen sachgerecht abgegrenzt.
Vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen und andere ähnliche nicht rückzahlbare Zahlungen werden als erhaltene Anzahlungen passiviert und über den geschätzten Zeitraum der Erbringung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung ergebniswirksam aufgelöst.
Für die Zwecke der Rechnungslegung werden Forschungsaufwendungen als Kosten im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Untersuchungen definiert, die neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse und Einsichten liefern sollen. Entwicklungsaufwendungen werden als Kosten im Zusammenhang mit der Anwendung von Forschungsergebnissen oder Fachkenntnissen in der Produktentwicklung, den Produktionsverfahren, den Leistungen oder Waren vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Verwendung definiert.
Forschungskosten sind im Geschäftsjahr beim KPS-Konzern nicht angefallen.
Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten, die die Kriterien von IAS 38.57 erfüllen, von insgesamt 2.832 (Vorjahr: 5.141) TEuro aktiviert. Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungen waren zum Stichtag teilweise fertiggestellt, die gebuchten Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 363 (Vorjahr: 203) TEuro.
Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Zum Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Überprüfung der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode. Im Geschäftsjahr wurde die Nutzungsdauer der aktivierten Entwicklungskosten mit zehn Jahren angenommen.
Ein Geschäfts- und Firmenwert wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Vermögenswert im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Er wird mit seinen Anschaffungskosten bewertet, die als Überschuss des Kaufpreises für das erworbene Unternehmen über das erworbene anteilige Nettovermögen hergeleitet werden. Das Nettovermögen entspricht dem Saldo aus den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten.
Geschäfts- und Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Details zu den jährlichen Impairmenttests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen erläutert. Bei einem einmal abgeschriebenen Geschäfts- und Firmenwert erfolgt keine Zuschreibung in den Folgeperioden.
Ein sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. ein Patent, eine Marke, ein Vermarktungsrecht), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- und Firmenwert handelt. Er wird gemäß IAS 38 aktiviert, wenn der künftig zu erwartende wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert wahrscheinlich zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie dieser entsprechend über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten und deren zeitlicher Verteilung innerhalb dieses Zeitraums. Bei Vorliegen eines Hinweises einer möglichen Wertminderung wird ein Impairmenttest durchgeführt.
Details zu den jährlichen Impairmenttests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen erläutert.
Soweit eine Wertminderung festgestellt wurde, wird diese durch eine außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt. Bei Fortfall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen, welche die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Wertminderungen.
Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen.
Kosten für laufende Unterhalts- und Wartungsaufwendungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein nutzungsbedingter Abschreibungsverlauf geboten ist.
Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden zugrunde gelegt:
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| Jahre | |
|---|---|
| EDV-Hardware | 3 - 5 |
| Geschäftsausstattung | 3 - 10 |
Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden separat bilanziert und abgeschrieben.
Gibt es Hinweise für eine Wertminderung eines einzelnen Sachanlagevermögenswerts, wird geprüft, ob dessen erzielbarer Betrag über dem Buchwert liegt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag erfasst. Bei Fortfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen, durch welche die fortgeführten Anschaffungskosten nicht überschritten werden.
Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Es wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden.
Als Finanzierungsleasing werden Leasingtransaktionen behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating Leasing bezeichnet.
Ist der KPS-Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasing, wird in der Bilanz der niedrigere Wert aus beizulegendem Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert und in gleicher Höhe unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Die Mindestleasingzahlungen setzen sich im Wesentlichen aus Finanzierungskosten und dem Tilgungsanteil der Restschuld, die nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, zusammen. Der Leasinggegenstand wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Bei einem gemäß IAS 17 als Operating Leasing klassifizierten Leasingverhältnis erfasst der KPS-Konzern die als Leasingnehmer zu zahlende Leasingrate als sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. die als Leasinggeber erhaltene Leasingrate als sonstigen betrieblichen Ertrag. Der verleaste Vermögenswert wird weiterhin in der Bilanz des Leasinggebers als Sachanlage erfasst.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten und Unternehmen. Zahlungs mitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder im Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Hierzu gehören einerseits originäre Finanzinstrumente und andererseits derivative Finanzinstrumente. Die originären Finanzinstrumente des KPS-Konzerns werden unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen kurzfristigen Forderungen/Vermögenswerten, den flüssigen Mitteln, den langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und entsprechend erläutert. Derivative Finanzinstrumente (mit und ohne Sicherungsbeziehungen) werden grundsätzlich den sonstigen kurzfristigen Forderungen/Vermögenswerte bzw. den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet.
Finanzinstrumente werden grundsätzlich zum Erfüllungstag erstmalig erfasst. Beim erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei werden bei allen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, die dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt.
Für die Folgebewertung sind die finanziellen Vermögenswerte einer der folgenden Bewertungskategorien gem. IAS 39.9 zuzuordnen: bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, ausgereichte Kredite und Forderungen, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte oder zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte. Der KPS-Konzern macht nicht von dem Wahlrecht Gebrauch, finanzielle Vermögenswerte als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" einzustufen.
Derivative Finanzinstrumente, für die eine Sicherungsbeziehung im Sinne des IAS 39 besteht, gehören keiner der Bewertungskategorien für finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten an. Derivate ohne Sicherungsbeziehung gehören indes zu den zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten und werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) designiert und effektiv.
Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie umfassen z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Bankguthaben und Barmittel. Für die Folgebewertung siehe unten.
Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden zu jedem Bilanzstichtag auf mögliche Wertminderungsindikatoren untersucht. Finanzielle Vermögenswerte werden als wertgemindert betrachtet, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintraten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme der Finanzlage negativ verändert haben.
Für die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten werden diese - mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente - in die Bewertungskategorie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) eingestuft. Mit Ausnahme von bedingten Gegenleistungen aus Unternehmenszusammenschlüssen designiert der KPS-Konzern keine finanziellen Verbindlichkeiten in die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten.
Umklassifizierungen zwischen den Bewertungskategorien wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr vorgenommen.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung erloschen sind oder der finanzielle Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten übertragen wurden. Wenn die KPS AG weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbundene Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, werden der verbleibende Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der wahrscheinlich zu zahlenden Beträge ausgewiesen. Falls die KPS AG im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des übertragenen Vermögenswertes verbundene Risiken und Chancen zurückbehält, wird der finanzielle Vermögenswert weiterhin erfasst.
Bei vollständiger Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes ist die Differenz zwischen dem Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt und aller kumulierter Gewinne/Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital kumuliert wurden, in der GuV zu erfassen. Bei nicht vollständiger Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird der alte Buchwert des übertragenen finanziellen Vermögenswertes zwischen dem Teil, der nicht länger erfasst wird, und dem Teil, der aufgrund des anhaltenden Engagement weiter erfasst wird, auf Grundlage des relativen beizulegenden Zeitwertes dieser Teile am Übertragungstag aufgeteilt. Die Differenz zwischen dem Buchwert, der dem nicht länger erfassten Teil zugeordnet wurde, und der Summe aus dem für den nicht länger erfassten Teil erhaltenen Entgelt und allen ihm zugeordneten kumulierten Gewinne/Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital kumuliert wurden, ist in der GuV zu erfassen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt sind, d.h. wenn die Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung ist im Gewinn bzw. Verlust zu erfassen.
Die Ausbuchung der Finanzinstrumente erfolgt jeweils zum Erfüllungstag.
Die künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen, die sich aus unfertigen Leistungen sowie fertigen, noch nicht abgenommen Leistungen zusammensetzen, werden zu Herstellungskosten sowie mit einem dem Fertigungsgrad entsprechenden Gewinnzuschlag, vermindert um etwaige entstehende Verluste, bewertet, soweit das Ergebnis des Fertigungsauftrags verlässlich bestimmt werden kann. Bei der Berechnung des Fertigungsgrads werden die angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten in Verhältnis gesetzt (Cost-to-Cost-Methode).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen.
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, wie sie voraussichtlich bezahlt werden müssen.
Gemäß IAS 12 (Income Taxes) werden latente Steuern auf zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlustvorträge und Steuergutschriften ermittelt.
Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis zukünftig verfügbar sein wird.
Passive latente Steuern werden gebildet auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen.
Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Latente Steueransprüche und -schulden können unter den Voraussetzungen von IAS 12.71 ff. saldiert werden. Materielle Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich in der Periode, in der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, berücksichtigt. Im Regelfall erfolgt dies ergebniswirksam.
Latente und laufende Steuern werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Sachverhalte. Dann werden sie ebenfalls erfolgsneutral erfasst.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft.
Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u. a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen und der durch zur Verfügung stehende Steuerstrategien erzielbaren Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den zeitlichen Rahmen oder den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken.
Bei Erwerb/Veräußerung eigener Aktien erfolgt eine Verrechnung des Nennwertes der Aktien mit dem gezeichneten Kapital sowie des Agios mit dem Gewinnvortrag/Kapitalrücklage.
Die Steuerrückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus laufenden Ertrag steuern, die voraussichtlich aufgrund der nationalen Steuervorschriften zu Mittel abflüssen führen werden.
Andere Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Die Bewertung der anderen Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) und nach IAS 19 (Employee Benefits). Soweit bei Verpflichtungen erst nach mehr als einem Jahr mit Mittelabflüssen gerechnet wird, werden die Rückstellungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt.
Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderung aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist.
Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren.
Zu den Rückstellungen, die den Kunden- und Lieferantenverkehr betreffen, gehören insbesondere Verpflichtungen für Rabatte und Skonti, Produktretouren sowie erhaltene Dienstleistungen und Waren, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden.
Als Unternehmen ist der KPS-Konzern rechtlichen Risiken ausgesetzt. Für anhängige bzw. künftige juristische Verfahren wird, vorbehaltlich einer entsprechenden Einzelfallprüfung, durch den Ansatz von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bilanzielle Vorsorge getroffen. Die wahrscheinlichen Ergebnisse solcher Rechtsstreitigkeiten werden anhand der vorliegenden Informationen und in Rücksprache mit den für den KPS-Konzern tätigen Rechtsanwälten bewertet. Soweit nach vernünftigem Ermessen eine Verpflichtung aus einem Verfahren wahrscheinlich zu zukünftigen Mittelabflüssen führen wird, wird der Barwert der erwarteten Mittelabflüsse, soweit diese als verlässlich messbar betrachtet werden, passiviert. Diese Rückstellungen decken die geschätzten Zahlungen an Kläger, die Gerichtskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab. Zu jedem Bilanzstichtag wird der aktuelle Stand der Rechtsstreitigkeiten bei der Beurteilung zugrunde gelegt, wobei geprüft wird, ob die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind und in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden ist. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen grundsätzlich komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Somit sind die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren nicht vorhersagbar. Durch das Urteil in einem Gerichtsverfahren oder durch einen Vergleich können dem KPS-Konzern Kosten entstehen, die über die hierfür vorgesehene Rückstellung und Versicherungsdeckung hinausgehen.
In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für Jahressonderzahlungen und variable und individuelle Einmalzahlungen getroffen.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wird der Barwert der künftigen Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag von den Arbeitnehmern anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Der Barwert wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet, da der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Annahmen gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge bzw. -aufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert bzw. der Nettoverpflichtung zum Bilanzstichtag des vorherigen Geschäftsjahres. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens und die DBO und somit auch die Zinserträge aus dem Planvermögen sowie die Zinsaufwendungen auf die DBO werden bei wesentlichen Ereignissen (z.B. Sonderdotierungen, Planänderungen) angepasst. Die DBO enthält den Barwert der vom Versorgungsplan zu tragenden Steuern auf Beiträge oder Leistungen in Zusammenhang mit bereits erbrachten Dienstzeiten.
Sind die Pensionsverpflichtungen nicht durch Planvermögen gedeckt, wird eine Pensionsrückstellung in Höhe der DBO erfasst. Sind die Verpflichtungen durch Planvermögen gedeckt, verrechnet die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens mit der DBO und passiviert den Nettobetrag, angepasst um Auswirkungen aus der Vermögensbegrenzung, unter den Pensionsrückstellungen.
Die laufenden und nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen für Pensionsverpflichtungen sowie sonstige Verwaltungskosten, die nicht mit der Verwaltung des Planvermögens zusammenhängen, werden im Personalaufwand erfasst. Die nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/Verluste aus Planabgeltungen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Kosten für die Verwaltung und Steuern, die in direktem Zusammenhang mit dem Planvermögen stehen, werden (erfolgsneutral) im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die z.B. aus der Anpassung des Abzinsungssatzes entstehen, werden unter Berücksichtigung latenter Steuern (erfolgsneutral) im Posten Sonstiges Ergebnis erfasst.
Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u. a. versicherungsmathematische Annahmen wie Diskontierungszinssatz, erwarteter Kapitalertrag des Planvermögens, erwartete Gehaltssteigerungen und Sterblichkeitsraten. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden entsprechend der Art und Verwendungsabsicht gemäß IAS 39.9 kategorisiert. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten - mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten ohne Sicherungsbeziehungen (siehe hierzu oben) -wurden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39.9 eingestuft und bei ihrem erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Hierbei werden auch die Transaktionskosten berücksichtigt. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode (siehe oben) bewertet.
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die Verbindlichkeit des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.
Rechnungsabgrenzungen und andere nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Auflösung erfolgt linear bzw. entsprechend der Leistungserbringung.
Unternehmenszusammenschlüsse werden seit 2016/2017 nach der Akquisitionsmethode gemäß IFRS 3 bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Unternehmensakquisition werden nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt bemessen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam erfasst. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten (einschließlich bedingter Verbindlichkeiten) werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Anpassungen bedingter Kaufpreisbestandteile, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, sind erfolgswirksam zu erfassen.
Neben den Werthaltigkeitsprüfungen (Impairmenttests) bei einzelnen Sachanlagevermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten werden Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sogenannten cash generating units - "cgu") durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Im KPS-Konzern werden die strategischen Geschäftseinheiten wie auch einzelne Gesellschaften als zahlungsmittelgenerierende Einheiten angesehen und unterliegen Werthaltigkeitsprüfungen.
Die strategischen Geschäftseinheiten stellen die zweite Berichtsebene unterhalb der Berichtssegmente dar. Eine Werthaltigkeitsprüfung für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird entweder bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung vorgenommen oder mindestens jährlich, wenn einer strategischen Geschäftseinheit ein Goodwill oder nicht abnutzbare immaterielle Vermögenswerte zugeordnet sind.
Bei einer Werthaltigkeitsprüfung werden die Restbuchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der zu testenden Sachanlagen bzw. immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag, d. h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert, verglichen. In den Fällen, in denen der Buchwert höher als ihr erzielbarer Betrag ist, liegt in der Höhe der Differenz ein Wertberichtigungsbedarf vor. In diesem Fall wird bei einer strategischen Geschäftseinheit im ersten Schritt der Geschäfts- und Firmenwert abgeschrieben. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird buchwertproportional auf die anderen Vermögenswerte der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit verteilt. Der Wertberichtigungsaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung zumeist unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags wird sowohl für den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten als auch für den Nutzungswert der Barwert der Zahlungen (Cashflows) zugrunde gelegt. Die Prognose der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zur Ermittlung des erzielbaren Betrags stützt sich auf die aktuellen Planungen des KPS-Konzerns, die im Regelfall einen Planungshorizont von bis zu drei Jahren haben. Hierfür werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise bzw. -mengen und Kosten getroffen. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Beim Ansatz des Nutzungswerts wird die zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. der Einzelvermögenswert in ihrer bzw. seiner bisherigen Nutzung bewertet. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden für beide Methoden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt.
Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionäre und stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen der Vergleichsunternehmen dar.
Der für die Werthaltigkeitsprüfungen der Firmenwerte verwendete und zur Diskontierung der prognostizierten Cashflows herangezogene Kapitalkostensatz (WACC) betrug 6,32 % (Vorjahr: 6,35 %) für Deutschland. Für Firmenwerte, die ausländischen Cash Generating Units zugeordnet werden, wurden länderspezifische Risikoaufschläge und abweichende Inflationserwartungen berücksichtigt. Die Kapitalisierungszinssätze der ausländischen Cash Generating Units liegen zwischen 6,1 % bis 7,85 %. Bei der Ermittlung der ewigen Rente wurde hierauf ein Wachstumsfaktor von 1 % verwendet.
Der KPS-Konzern setzt grundsätzlich derivative Finanzinstrumente ein, um Risiken aus Zinsänderungen entgegenzuwirken, die im Rahmen von Investitions- und Finanztransaktionen entstehen können. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte eingesetzt.
Wenn derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Risiken aus zukünftigen Zahlungsströmen und zur Sicherung von Bilanzposten eingesetzt werden, ermöglicht IAS 39 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting. Hierdurch kann die Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung reduziert werden. Es wird nach der Art des abgesicherten Grundgeschäftes zwischen einem Fair-Value-Hedge, einem Cash-Flow-Hedge und einem Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation unterschieden.
Das im KPS-Konzern vorliegende derivative Finanzinstrument (Zinsswap), erfüllt nicht die Voraussetzungen für das Hedge-Accounting, und wird deshalb den zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten zugeordnet und sowohl bei erstmaliger Bilanzierung als auch in Folgeperioden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus Zeitwertschwankungen werden sofort ergebniswirksam erfasst.
Die KPS ist ein auf die Bereiche Business Transformation und Prozessoptimierung spezialisiertes Beratungsunternehmen und zählt zu den führenden Beratungsunternehmen in Deutschland.
Das KPS-Beratungsportfolio kann in die nachfolgend dargestellten drei berichtspflichtigen Segmente eingeteilt werden, die einer regelmäßigen Bewertung durch den Vorstand unterliegen. Die Segmentierung erfolgt in Übereinstimmung mit der internen Ausrichtung ausschließlich nach Geschäftsfeldern.
Im Mittelpunkt dieses Beratungssegments steht die "Transformationsberatung", bei der die KPS eine führende Position im Beratungsmarkt einnimmt. Im Rahmen der Transformationsberatung werden die Kunden bei der Umsetzung komplexer Unternehmensinitiativen unterstützt und Konzepte und Lösungen unter Beachtung von prozesstechnischen, organisatorischen, logistischen, finanztechnischen sowie systemtechnischen Rahmenbedingungen entwickelt. Das Beratungsangebot schließt die vorhandene Lücke zwischen den klassischen Strategie- und Prozessberatern auf der einen Seite und den Implementierungspartnern und Systemintegratoren auf der anderen Seite. Zusätzlich umfasst dieses Beratungssegment die Implementierungsberatung sowie das Leistungsportfolio der KPS als SAP-Beratungspartner.
Im Mittelpunkt dieses Beratungssegments steht die Prozess- und Implementierungsberatung im Technologiebereich. Die KPS deckt dabei sowohl das Feld der Non-SAP-Technologien wie das der SAP-Technologien ab. Schwerpunkte im SAP-Technologiebereich sind vor allem die Themenbereiche eSOA und Netweaver, im Non-SAP-Bereich die Themen Hochverfügbarkeit-, Security- und Storagelösungen. Da eine sichere und hochverfügbare Systemlandschaft die Basis für erfolgreiche Unternehmen darstellt, sichert KPS mit dezidierten Lösungen die nahtlose I ntegration sämtlicher Prozesse im heterogenen Systemumfeld. KPS unterstützt die Kunden bei der Analyse der Ist-Situation und dem Aufbau einer IT-Infrastruktur, in der sämtliche betriebliche Funktionsbereiche transparent werden.
Zur Abrundung ihres Leistungsspektrums vertreibt KPS in bestimmten Bereichen als zertifiziertes Systemhaus bzw. zertifizierter Vertriebspartner Softwarelizenzen, Wartungsverträge sowie Hardwarekomponenten. Dabei handelt es sich um Produkte namhafter Hersteller, insbesondere SAP, IBM und SAPERION, mit denen KPS eine langjährige Zusammenarbeit und diverse Beratungs- und Vertriebspartnerschaften verbindet.
Die Aufgliederung der Vermögens- und Ertragslage entsprechend IFRS 8 ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich und entspricht der internen Berichtsstruktur:
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| Darstellung nach Geschäftsfeldern in TEuro |
Managementconsulting/ Transformationsberatung | System Integration | Produkte/Lizenzen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnisposition | 30.09.2018 | Vorjahr | 30.09.2018 | Vorjahr | 30.09.2018 | Vorjahr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 151.166 | 146.373 | 1.333 | 1.988 | 19.724 | 11.937 |
| Herstellungskosten | -108.727 | -103.579 | -879 | -1.370 | -15.188 | -8.532 |
| Business Development | -4.395 | -3.619 | -238 | -292 | -114 | -88 |
| Betriebskosten | -9.045 | -4.473 | -225 | -433 | -320 | -335 |
| EBITDA | 28.999 | 34.702 | -9 | -107 | 4.102 | 2.982 |
| Abschreibungen | -3.204 | -1.481 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| EBIT | 25.795 | 33.221 | -9 | -107 | 4.102 | 2.982 |
| Zinsen | -19 | 898 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ertragsteuern | -5.047 | -2.114 | 2 | 7 | -803 | -190 |
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| Darstellung nach Geschäftsfeldern in TEuro |
übrige | gesamt | ||
|---|---|---|---|---|
| Ergebnisposition | 30.09.2018 | Vorjahr | 30.09.2018 | Vorjahr |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 0 | 0 | 172.223 | 160.297 |
| Herstellungskosten | 0 | 0 | -124.794 | -113.480 |
| Business Development | 0 | 0 | -4.747 | -3.999 |
| Betriebskosten | -13.069 | -11.166 | -22.659 | -16.406 |
| EBITDA | -13.069 | -11.166 | 20.024 | 26.412 |
| Abschreibungen | -227 | -176 | -3.431 | -1.658 |
| EBIT | -13.295 | -11.342 | 16.593 | 24.754 |
| Zinsen | -1.307 | 183 | -1.326 | 1.081 |
| Ertragsteuern | 2.601 | 722 | -3.246 | -1.575 |
Die dargestellten Umsatzerlöse beinhalten ausschließlich Umsätze mit externen Kunden. Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet.
Die Aufteilung des Steueraufwands auf die einzelnen Segmente wurde anhand der EBITs der Segmente vorgenommen.
Aufgrund der fortschreitenden Integration der KPS digital GmbH (vorher: getit GmbH) in die KPS-Gruppe zeigt sich eine Anpassung des Geschäftsmodells der KPS digital GmbH an das Hauptgeschäft der KPS, das Segment Managementconsulting/Transformationsberatung. Aus diesem Grund wurde die KPS digital GmbH seit dem Berichtsjahr diesem Segment zugeordnet. Gemäß IFRS 8.29 wurden die Vergleichswerte des Vorjahres angepasst.
Im Segment "übrige" werden im Wesentlichen Ertrags- und Aufwandsinformationen der KPS AG als Holding dargestellt.
Bei der KPS AG sind im Wesentlichen der Umsatz, das EBITDA und das EBIT die Grundlage für Unternehmensentscheidungen. Für Beurteilungen sind weitere I nformationen (Vermögen, Verbindlichkeiten) größtenteils nicht relevant.
Die im Rahmen der Segmentberichterstattung angewandten Bewertungsgrundlagen entsprechen den Bewertungsgrundlagen des Gesamtunternehmens.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse in Höhe von 172,2 (Vorjahr: 160,3) Mio. Euro nach Regionen ergibt für das Geschäftsjahr 2017/2018 folgendes Bild: Hauptumsatzträger war Deutschland mit 129,3 (Vorjahr: 130,5) Mio. Euro bzw. 75,1 %. Im Ausland wurden 42,9 (Vorjahr: 29,8) Mio. Euro umgesetzt. Die Zuordnung erfolgt nach dem Sitz des Auftraggebers. Die Aufteilung ergibt sich in folgende Regionen: Skandinavien mit einem Volumen von 16,4 (Vorjahr: 15,8) Mio. Euro oder 9,5 %, Spanien mit 11,8 (Vorjahr: 0) Mio. Euro oder 6,8 %, Be-Ne-Lux mit 6,8 (Vorjahr: 6,7) Mio Euro oder 4,0 % und England mit 4,0 (Vorjahr: 0) Mio. Euro. bzw. 2,3 %. Die restlichen Umsatzerlöse beliefen sich auf 3,9 Mio. Euro (2,3 %) und wurden weitestgehend in den USA erzielt. Diese gehören dem Segment Managementconsulting/Transformationsberatung an.
Im Segment "Managementconsulting/Transformationsberatung" ist ein (Vorjahr: einer) Großkunde i.S.d. IFRS 8.34 enthalten, die erzielten Umsatzerlöse betragen 41,8 (Vorjahr: 59,9) Mio. Euro
Der Konzernabschluss umfasst neben dem rechtlichen und wirtschaftlichen Mutter unternehmen des Konzerns alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die KPS AG die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat, um daraus entsprechenden Nutzen ziehen zu können.
Neben der KPS AG als rechtliches Mutterunternehmen umfasst der Konsolidierungskreis folgende Gesellschaften, an denen die KPS AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, und die auf Basis der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.
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| Beteiligung | Sitz | Anteil in % |
Währung | Gezeichnetes Kapital 30.09.18 (Vorjahr) | Eigenkapital 30.09.18 (Vorjahr) | Jahresergebnis 2016/2018 (Vorjahr) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| KPS Business Transformation GmbH1.) | Unterföhring | 100 | TEuro | 500 | 500 | 6.026 |
| (500) | (500) | (8.008) | ||||
| KPS Services GmbH | Unterföhring | 100 | TEuro | 6.300 | 9.535 | 2.270 |
| (6.300) | (10.266) | (5.334) | ||||
| KPS Consulting Verwaltungs GmbH | Unterföhring | 100 | TEuro | 26 | 38 | 1 |
| (26) | (37) | (-1) | ||||
| KPS Consulting GmbH & Co. KG | Unterföhring | 100 | TEuro | 5.113 | 5.113 | 2.725 |
| (5.113) | (5.113) | (5.660) | ||||
| KPS Consulting AG | Zürich/Schweiz | 100 | TCHF | 100 | 73 | 356 |
| (100) | (1.718) | (396) | ||||
| KPS Solutions GmbH | Unterföhring | 100 | TEuro | 80 | 3.738 | 2.772 |
| (80) | (966) | (2.668) | ||||
| KPS digital GmbH1.) | Dortmund | 100 | TEuro | 25 | 2.554 | 540 |
| (25) | (2.554) | (3.962) | ||||
| KPS Consulting A/S2.) | Virum/Dänemark | 100 | TDKK | 500 | 23.079 | 18.251 |
| (500) | (16.883) | (9.497) | ||||
| KPS B.V. | Amsterdam/Niederlande | 100 | TEuro | 100 | 1.357 | 1.257 |
| (100) | (406) | (44) | ||||
| KPS Consulting Inc. | Wilmington/USA | 100 | TUSD | 100 | 827 | 727 |
| (100) | (549) | (449) | ||||
| KPS Strategie-, Prozess- und IT-Consulting GmbH | Wien/Österreich | 100 | TEuro | 100 | 57 | -43 |
| (100) | (100) | (0) | ||||
| ICE Consultants Europe S.L.3.) | Barceloina/Spanien | 100 | TEuro | 59 | 3.449 | 2.247 |
| n/a | n/a | n/a | ||||
| Infront Consulting & Management GmbH4.) | Hamburg | 100 | TEuro | 50 | 521 | 84 |
| n/a | n/a | n/a | ||||
| Envoy Digital Ltd.5.) | London/England | 100 | TGBP | 208 | 1.253 | 307 |
| n/a | n/a | n/a |
1.) Das Jahresergebnis 2017/2018 wurde aufgrund des abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags an die KPS AG abgeführt.
2.) Am 01. Oktober 2018 wurde die bis dahin im Konsolidierungskreis enthaltene Saphira Consulting A/S, Dänemark, auf die KPS Consulting A/S, Dänemark verschmolzen.
3.) Am 02. Oktober 2017 hat die KPS AG 100 % der Anteile an der ICE Consultants Europe S.L., Spanien erworben.
Die ICE Consultants Europe S.L. - im Folgenden ICE - mit dem Sitz in Barcelona, Spanien, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 18. Juni 2001 gegründet.
Gegenstand des Unternehmens ist die Prozessberatung auf dem Gebiet der Informationstechnik, hauptsächlich SAP-Consulting, Application Management Services (AMS) sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Im Geschäftsjahr trug die ICE mit 11.601 TEuro zum Umsatz des KPS-Konzerns bei, während im operativen Ergebnis (EBIT) des Geschäftsjahres 3.001 TEuro enthalten sind. Das seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt erwirtschaftete Ergebnis des erworbenen Geschäfts nach Steuern betrug 2.247 TEuro.
Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung (Kaufpreis) setzt sich aus den geleisteten Zahlungsmitteln in Höhe von 10.354 TEuro und einem bedingten Kaufpreis in Höhe von 6.112 TEuro zusammen. Der bedingte Kaufpreis ist in den Jahren 2018 - 2022 zu zahlen, sofern sich das EBIT der ICE erwartungsgemäß stetig entwickelt. Der Kaufpreis für die 100 % Anteile an der ICE kann den erworbenen Vermögenswerten und Schulden zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zugeordnet werden und führte unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu folgendem Nettoabfluss:
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| in TEuro | Buchwert vor Akquisition | Anpassung an beizulegenden Zeitwert | beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 12.244 | 12.244 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 4.028 | 4.028 |
| Sachanlagen | 69 | 0 | 69 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.305 | 0 | 2.305 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 646 | 0 | 646 |
| Andere Rückstellungen | 39 | 0 | 39 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.780 | 0 | 1.780 |
| Latente Steuern | 0 | 1.007 | 1.007 |
| Nettovermögen | 1.201 | 15.265 | 16.466 |
| Beizulegender Zeitwert der Gegenleistungen | 16.466 | ||
| darin enthaltene bedingte Gegenleistungen | 6.112 | ||
| übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 646 | ||
| erwarteter Nettoabfluss aus der Akquisition | 15.820 | ||
| Nettoabfluss von Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr 2017/2018 | |||
| Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln gezahlt | 10.354 | ||
| abzüglich erworbene Zahlungsmittel | -646 | ||
| Nettoabfluss im Geschäftsjahr 2017/2018 | 9.708 |
Mit dem Anpassungsbetrag (Fair-Value-Anpassung) werden die Differenzen zwischen den Restbuchwerten und den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt beim Käufer berücksichtigt.
Die bedingten Gegenleistungen (Earn-Out-Verpflichtungen) wurden aufgrund unternehmensindividueller Planungen ermittelt. Zur Ermittlung der Verpflichtung zum 30. September 2018 wurde ein WACC von 7,85 % verwendet, dieser Zinssatz beinhaltet länderspezifische Risiken. Der gesamte Earn-Out wird sich gemäß der Ermittlung zum Ende des Berichtsjahres auf TEUR 9.753 belaufen, der Mindestbetrag beträgt TEUR 1.984, ein maximaler Kaufpreis und damit eine Deckelung des Earn-Out wurde nicht festgelegt.
Der nach der Kaufpreis-Allokation verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert ist verschiedenen Faktoren zuzurechnen. Hierzu zählen neben generellen Synergien der Verwaltungsprozesse und Infrastrukturen u. a. bedeutende Kosteneinsparungen in den Funktionen Entwicklung, Marketing, Vertrieb, Einkauf sowie Produktion. Darüber hinaus führt die Akquisition zu einer Stärkung der Marktposition des KPS-Konzerns in der Region Südeuropa. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähig.
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
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| in TEuro | beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| Kundenaufträge | 1.201 |
| Kundenbeziehungen | 2.827 |
| Summe | 4.028 |
Der Wert der Kundenbeziehungen wird über eine Laufzeit von ca. sieben Jahren linear aufwandswirksam amortisiert, der Wert der offenen Aufträge über die voraussichtlichen Auftragslaufzeiten über eine Laufzeit von ca. zwei Jahren. Die dargestellten Amortisationszeiträume entfalten analoge Wirkungen in den latenten Steuern.
In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind erworbene Forderungen in Höhe von 2.304 TEuro enthalten. Die Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen betragen 2.304 TEuro, es sind keine uneinbringlichen Forderungen bekannt.
Die Buchwerte vor Akquisition basieren auf dem vorläufigen Zwischenabschluss der ICE Consultants Europe, S.L. direkt vor dem Vollzug der Akquisition. Die Beträge, welche zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss der KPS AG zum Ansatz kommen, repräsentieren die geschätzten beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden. Die Allokation des Kaufpreises ist auf Basis der aktuell besten Schätzung durch das Management durchgeführt worden.
Das Management geht davon aus, dass der Buchwert des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerts dem erzielbaren Betrag entspricht.
4.) Am 02. Januar 2018 hat die KPS AG 100 % der Anteile an der Infront Consulting & Management GmbH erworben.
Die Infront Consulting & Management GmbH -im Folgenden Infront -mit dem Sitz in Hamburg wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 08. Dezember 1999 gegründet.
Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft, insbesondere Strategie, Organisation und Geschäftsprozessoptimierung sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Im Geschäftsjahr trug die Infront mit 2.987 TEuro zum Umsatz des KPS-Konzerns bei, während im operativen Ergebnis (EBIT) des Geschäftsjahres 134 TEuro enthalten sind. Das seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt erwirtschaftete Ergebnis des erworbenen Geschäfts nach Steuern betrug 84 TEuro. Für das gesamte Geschäftsjahr 01. Oktober 2017 - 30. September 2018 beträgt der Umsatz der Infront 4.274 TEuro, das EBIT beläuft sich auf 413 TEuro.
Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung (Kaufpreis) setzt sich aus den geleisteten Zahlungsmitteln in Höhe von 4.644 TEuro, übertragenen eigenen Anteilen mit einem Wert von 1.934 TEuro und einem bedingten Kaufpreis in Höhe von 4.636 TEuro zusammen. Der bedingte Kaufpreis ist in den Jahren 2018 - 2023 zu zahlen, sofern sich das EBT erwartungsgemäß stetig entwickelt. Der Kaufpreis für die 100 % Anteile an der Infront kann den erworbenen Vermögenswerten und Schulden zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zugeordnet werden und führte unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu folgendem Nettoabfluss:
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| in TEuro | Buchwert vor Akquisition | Anpassung an beizulegenden Zeitwert | beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 10.193 | 10.193 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 829 | 829 |
| Sachanlagen | 79 | 0 | 79 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.141 | 0 | 1.141 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 353 | 0 | 353 |
| Andere Rückstellungen | 549 | 0 | 549 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 336 | 0 | 336 |
| Bankverbindlichkeiten | 250 | 0 | 250 |
| Latente Steuern | 0 | 247 | 247 |
| Nettovermögen | 438 | 10.775 | 11.213 |
| Beizulegender Zeitwert der Gegenleistungen | 11.213 | ||
| darin enthaltene bedingte Gegenleistungen | 4.636 | ||
| übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 353 | ||
| erwarteter Nettoabfluss aus der Akquisition | 10.860 | ||
| Nettoabfluss von Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr 2017/2018 | |||
| Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln gezahlt | 4.644 | ||
| Gegenleistung in Form von Aktien der KPS AG gezahlt | 1.934 | ||
| abzüglich erworbene Zahlungsmittel | -353 | ||
| Nettoabfluss im Geschäftsjahr 2017/2018 | 6.225 |
Der sich aus der Akquisition ergebene Geschäfts- oder Firmenwert bezieht sich überwiegend auf die Fähigkeiten der übernommenen Mitarbeiter der Infront und der erwarteten Synergien aus der Integration in den existierenden Geschäftsbetrieb der KPS AG.
Die bedingten Gegenleistungen (Earn-Out-Verpflichtungen) wurden aufgrund unternehmensindividueller Planungen ermittelt. Zur Ermittlung der Verpflichtung zum 30. September 2018 wurde ein WACC von 6,32 % verwendet. Der gesamte Earn-Out wird sich gemäß der Ermittlung zum Ende des Berichtsjahres auf 4.628 TEuro belaufen, der theoretische Mindestbetrag beträgt 0 TEuro, der Maximalbetrag beläuft sich auf 8.423 TEuro.
In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind erworbene Forderungen in Höhe von 1.112 TEuro enthalten. Die Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen betragen 1.112 TEuro, es sind keine uneinbringlichen Forderungen bekannt.
5.) Am 09. Februar 2018 hat die KPS AG 100 % der Anteile an der Envoy Digital Limited, England erworben.
Die Envoy Digital Limited -im Folgenden Envoy -mit dem Sitz in London wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 03. November 1997 gegründet.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung auf dem Gebiet der Informationstechnik, hauptsächlich SAP-Consulting, sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Im Geschäftsjahr trug die Envoy mit 3.890 TEuro zum Umsatz des KPS-Konzerns bei, während im operativen Ergebnis (EBIT) des Geschäftsjahres 493 TEuro enthalten sind. Das seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt erwirtschaftete Ergebnis des erworbenen Geschäfts nach Steuern betrug 348 TEuro. Für das gesamte Geschäftsjahr 01. Oktober 2017 - 30. September 2018 beträgt der Umsatz der Envoy 5.377 TEuro, das EBIT beläuft sich auf 882 TEuro.
Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung (Kaufpreis) setzt sich aus den bereits geleisteten Zahlungsmitteln in Höhe von 5.996 TEuro und einem bedingten Kaufpreis in Höhe von 3.884 TEuro zusammen. Der bedingte Kaufpreis ist in den Jahren 2018 - 2023 zu zahlen, sofern sich das EBT erwartungsgemäß stetig entwickeln. Der Kaufpreis für die 100 % Anteile an der Envoy kann den erworbenen Vermögenswerten und Schulden zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zugeordnet werden und führte unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu folgendem Nettoabfluss:
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| in TEuro | Buchwert vor Akquisition | Anpassung an beizulegenden Zeitwert | beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 7.883 | 7.883 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 1.150 | 1.150 |
| Sachanlagen | 48 | 0 | 48 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 930 | 0 | 930 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 914 | 0 | 914 |
| Andere Rückstellungen | 441 | 0 | 441 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 385 | 0 | 385 |
| Latente Steuern | 0 | 218 | 218 |
| Nettovermögen | 1.066 | 8.815 | 9.881 |
| Beizulegender Zeitwert der Gegenleistungen | 9.881 | ||
| darin enthaltene bedingte Gegenleistungen | 3.884 | ||
| übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 914 | ||
| erwarteter Nettoabfluss aus der Akquisition | 8.967 | ||
| Nettoabfluss von Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr 2017/2018 | |||
| Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln gezahlt | 5.996 | ||
| abzüglich erworbene Zahlungsmittel | -914 | ||
| Nettoabfluss im Geschäftsjahr 2017/2018 | 5.082 |
Der sich aus der Akquisition ergebene Geschäfts- oder Firmenwert bezieht sich überwiegend auf die Fähigkeiten der übernommenen Mitarbeiter der Envoy und der erwarteten Synergien aus der Integration in den existierenden Geschäftsbetrieb der KPS AG.
Die bedingten Gegenleistungen (Earn-Out-Verpflichtungen) wurden aufgrund unternehmensindividueller Planungen ermittelt. Zur Ermittlung der Verpflichtung zum 30. September 2018 wurde ein WACC von 6,75 % verwendet. Der gesamte Earn-Out wird sich gemäß der Ermittlung zum Ende des Berichtsjahres auf 4.916 TEuro belaufen, der theoretische Mindestbetrag beträgt 657 TEuro, der Maximalbetrag beläuft sich auf 4.931 TEuro.
In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind erworbene Forderungen in Höhe von 486 TEuro enthalten. Die Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen betragen 486 TEuro, es sind keine uneinbringlichen Forderungen bekannt.
Akquisitionen und Gründungen nach dem Bilanzstichtag gab es nicht.
Desinvestitionen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte gab es weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr.
Die ausgewiesenen Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Bezüglich der Verteilung auf die einzelnen Segmente verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt 4.3. Die Umsatzerlöse verteilen sich auf die einzelnen Umsatzträger wie folgt:
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| Berichtsjahr 2017/2018 | Berichtsjahr 2016/2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEuro | % | TEuro | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erbringung von Dienstleistungen | 161.898 | 94 % | 155.909 | 97 % |
| Verkauf von Gütern | 77 | 0 % | 0 | 0 % |
| Nutzungsentgelte | 10.248 | 6 % | 4.388 | 3 % |
| Summe | 172.223 | 100 % | 160.297 | 100 % |
Im Geschäftsjahr wurden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 2.832 (Vorjahr: 5.141) Teuro aktiviert. Die Aktivierungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| Berichtsjahr 2017/2018 TEuro |
Berichtsjahr 2016/2017 TEuro |
|
|---|---|---|
| Entwicklungen SAP-Prozessstrecken | 2.338 | 4.773 |
| selbst erstellte Software | 494 | 368 |
| Summe aktiver Eigenleistungen | 2.832 | 5.141 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 3.233 (Vorjahr: 2.820) TEuro und stellen sich in der nachfolgenden Tabelle dar:
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| Berichtsjahr 2017/2018 TEuro |
Berichtsjahr 2016/2017 TEuro |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2 | 128 |
| Erträge aus Auflösung von Earn-Out-Verpflichtungen | 2.153 | 1.932 |
| Erträge aus Skonto | 256 | 353 |
| Erträge aus Kursdifferenzen | 505 | 276 |
| Weiterverrechnung Sachbezüge an Mitarbeiter | 123 | 104 |
| Übrige Erträge | 194 | 27 |
| Summe sonstiger betriebliche Erträge | 3.233 | 2.820 |
Die mit den Verkäufern der Saphira Consulting A/S, Virum, Dänemark, vereinbarte Earn-Out-Regelung wurde im Geschäftsjahr 2017/2018 einvernehmlich gekündigt und durch eine neue Vereinbarung mit einer längeren Laufzeit ersetzt. Die im Vorjahresabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten für die Earn-Out-Zahlungen in Höhe von 1.109 TEuro wurden deshalb in 2017/2018 erfolgswirksam aufgelöst. Nach der neuen Vereinbarung ergibt sich für das Geschäftsjahr eine Earn-Out-Zahlung in Höhe von 547 TEuro, dieser Betrag wurde ergebniswirksam im Personalaufwand berücksichtigt.
Darüber hinaus werden 1.044 TEuro Erträge aus der Auflösung von Earn Out Verpflichtungen ausgewiesen. Diese stammen aus der Neubewertung der zukünftigen Earn Out Verpflichtungen zum beizulegenden Zeitwert.
Der Materialaufwand beträgt 68.489 (Vorjahr: 67.574) TEuro und beinhaltet Aufwendungen für bezogene Hard- und Software in Höhe von 7.934 (Vorjahr: 3.196) TEuro sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 60.555 (Vorjahr: 64.378) TEuro.
Die Personalaufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 62.187 (Vorjahr: 53.270) TEuro. Davon entfallen auf Löhne und Gehälter 55.012 (Vorjahr: 47.615) TEuro und auf Sozialaufwendungen 7.175 (Vorjahr: 5.655) TEuro.
Die im Personalaufwand enthaltenen Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungspläne belaufen sich auf 272 (Vorjahr: 349) TEuro.
Im Jahresdurchschnitt wurden 565 (Vorjahr: 454) Mitarbeiter (ohne Vorstände und Geschäftsführer), davon 498 (Vorjahr: 406) Berater und 67 (Vorjahr: 48) Verwaltungsangestellte beschäftigt.
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| 30.09.2018 | 30.09.2017 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiter pro Region | |||
| Deutschland | 457 | 457 | 0 |
| Spanien | 65 | 0 | 65 |
| England | 35 | 0 | 35 |
| Dänemark | 20 | 16 | 4 |
| Schweiz | 8 | 12 | -4 |
| Österreich | 5 | 0 | 5 |
| Niederlande | 1 | 2 | -1 |
| Gesamt | 591 | 487 | 104 |
| Mitarbeiter nach Funktion | |||
| Vorstand | 1 | 1 | 0 |
| Geschäftsführer | 14 | 5 | 9 |
| Berater | 508 | 426 | 82 |
| Verwaltung | 67 | 53 | 14 |
| Auszubildende | 1 | 2 | -1 |
| Gesamt | 591 | 487 | 104 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 27.589 (Vorjahr: 21.002) TEuro und lassen sich wie folgt darstellen:
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Reise- und Bewirtungskosten | 7.628 | 6.264 |
| Kfz-Kosten | 2.956 | 2.535 |
| Fremdleistungen | 2.453 | 2.464 |
| Zuführung Earn-Out-Verpflichtungen | 2.206 | 0 |
| Rechts- und Beratungskosten | 2.126 | 1.499 |
| Raumkosten | 1.874 | 1.404 |
| Werbe- und Repräsentationskosten | 1.614 | 1.356 |
| Wertberichtigung Forderungen | 1.060 | 541 |
| Personalbeschaffung und Weiterbildung | 945 | 958 |
| Mieten BGA | 905 | 685 |
| Umrechnungsdifferenzen | 708 | 502 |
| Telefon- und sonstige Kommunikationskosten | 698 | 650 |
| Kapitalmarktkosten | 275 | 214 |
| Versicherungen | 206 | 151 |
| Übrige Aufwendungen | 1.935 | 1.779 |
| Summe sonstige betriebliche Aufwendungen | 27.589 | 21.002 |
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen insgesamt 3.430 (Vorjahr: 1.657) TEuro. Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus der beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich.
Von den Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.430 entfallen TEUR 2.581 auf die Abschreibung von Auftragsbestand und Kundenbeziehung. Es handelt sich hierbei um Vermögenswerte, die im Rahmen der Kaufpreisallokationen der Unternehmensakquisitionen des laufenden Geschäftsjahres und der Vorjahre angesetzt wurden. Diese Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in einer eigenen Zeile ausgewiesen und es wird ein operatives Ergebnis (EBIT) vor dieser Abschreibung ausgewiesen, um den Effekt der Akquisitionen gesondert zu zeigen.
Die sonstigen finanziellen Erträge belaufen sich auf 13 (Vorjahr: 1.215) TEuro und resultieren größtenteils aus der Abzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten.
Die sonstigen finanziellen Aufwendungen betragen 1.339 (Vorjahr: 134) TEuro und beinhalten Zinsaufwendungen aus der Neubewertung von Earn-Out-Verbindlichkeiten in Höhe von 957 (Vorjahr: 0) TEuro, Zinsen und Avalgebühren an Kreditinstitute in Höhe von 314 (Vorjahr: 39) TEuro, Aufzinsungen von langfristigen Rückstellungen in Höhe von 17 (Vorjahr: 95) TEuro sowie Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierten finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 51 (Vorjahr: 0) TEuro.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für die Geschäftsjahre 2017/2018 und 2016/2017 lassen sich aus der folgenden Darstellung entnehmen:
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| Berichtsjahr 2017/2018 TEuro |
Berichtsjahr 2016/2017 TEuro |
|
|---|---|---|
| Laufender Steueraufwand | -3.329 | -1.567 |
| Steueraufwand Vorjahre | 82 | -8 |
| Latenter Steueraufwand | -2.189 | -4.462 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -5.436 | -6.037 |
Die latenten Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften und den Wertansätzen in der Konzernbilanz entsprechend der Liability-Methode.
Zum 30. September 2018 bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 27.395 (Vorjahr: 36.730) TEuro für Gewerbesteuer und in Höhe von 19.030 (Vorjahr: 28.330) TEuro für Körperschaftsteuer.
Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die lokalen Steuersätze der betroffenen Ländergesellschaften zum Ansatz gebracht, diese liegen zwischen 19,0 % und 28,9 %.
Der Betrag der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt für Körperschaftsteuer 760 (Vorjahr: 330) TEuro und für Gewerbesteuer 13.731 (Vorjahr: 12.681) TEuro.
Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung des erwarteten Steueraufwands, ausgehend vom deutschen kombinierten Ertragsteuersatz der Gesellschaft von derzeit 28,9 % (Vorjahr: 29,8 %) auf die tatsächliche Steuerbelastung. Der kombinierte Ertragsteuersatz für das Berichtsjahr setzt sich zusammen aus Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % (Vorjahr: 15 %) zuzüglich 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %) Solidaritätszuschlag hierauf sowie Gewerbesteuer in Höhe von 13,1 % (Vorjahr: 14,0 %).
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Jahresergebnis vor Ertragsteuern | 15.267 | 25.836 |
| Ertragsteuersatz | 28,9 % | 29,8 % |
| Erwarteter (rechnerischer) Steueraufwand | -4.409 | -7.686 |
| Steuerauswirkungen durch: | ||
| Steuereffekte aus Nutzung von Verlustvorträgen | 2.662 | 4.488 |
| Steuereffekte aus Goodwillabschreibungen | 10 | 0 |
| Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und weiteren steuerlichen Modifikationen | -1.042 | 1.609 |
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | -3.145 | -4.168 |
| Latente Steuern aus HB II-Anpassungen/StB | 956 | -293 |
| Abweichung zu ausländischen Steuersätzen | 268 | 0 |
| periodenfremde Steuereffekte | -588 | 0 |
| übrige Effekte | -148 | 13 |
| tatsächlicher Ertragsteueraufwand | -5.436 | -6.037 |
| effektiver Steuersatz | 35,6 % | 23,4 % |
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| in TEuro | 30.09.2018 | 30.09.2017 | ||
|---|---|---|---|---|
| aktivisch | passivisch | aktivisch | passivisch | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verlustvorträge | 4.675 | 0 | 7.820 | 0 |
| Pensionsrückstellung | 232 | 0 | 260 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 121 | 378 | 165 | 469 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 206 | 0 | 565 |
| Anlagevermögen | 460 | 1.630 | 381 | 652 |
| Sonstige Posten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 5.488 | 2.214 | 8.626 | 1.686 |
Bei dieser Position handelt es sich um IFRS-Unterschiede zur Handelsbilanz (II)/ Steuerbilanz. Von den aktiven latenten Steuern haben 3.463 (Vorjahr: 5.039) TEuro eine Fristigkeit von über einem Jahr. Von den passiven latenten Steuern sind 2.008 (Vorjahr 1.113) TEuro langfristig und 584 (Vorjahr: 573) TEuro kurzfristig.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der KPS AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten "potenziellen Aktien". Hierzu zählen Optionsrechte, die allerdings nur dann ergebnisverwässernd wirken, wenn deren innerer Wert während der Periode positiv war. Folglich ergibt sich aus den Optionsrechten keine verwässernde Wirkung.
Im Januar 2018 wurden sämtliche 133.365 eigenen Aktien als Teil des Kaufpreises für die Infront Consulting & Management GmbH an die Verkäufer übertragen. Aufgrund dieser Übertragung belief sich die Zahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien auf 37.371.072 (Vorjahr: 37.278.742) Stück. Im Vergleich zum Vorjahr errechnet sich das Ergebnis je Aktie wie folgt:
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis auf Aktionäre der KPS AG entfallend in TEuro | 9.831 | 19.799 |
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien | 37.371.072 | 37.278.742 |
| Unverwässertes/verwässertes Ergebnis je Aktie in Euro | 0,26 | 0,53 |
Das sonstige Ergebnis in Höhe von 220 (Vorjahr: 297) TEuro setzt sich zusammen aus Veränderungen der Verpflichtung aus einem als leistungsorientierten Versorgungsplan zu klassifizierenden vollversicherten BVG-Plan der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz in Höhe von 169 (Vorjahr: 297) TEuro sowie aus Umrechnungsdifferenzen von Abschlüssen, die in Fremdwährung erstellt wurden, in Höhe von 51 (Vorjahr: 0) TEuro.
Der Posten umfasst im Wesentlichen Büroeinrichtungen sowie selbstgenutzte EDV-Hardware.
Zur Entwicklung der nachfolgend erläuterten langfristigen Vermögenswerte verweisen wir auf den Konzernanlagespiegel.
Die Position beinhaltet Software und damit verbundene Lizenzen, die sowohl teilweise selbst erstellt als auch entgeltlich erworben wurden. Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von 2.832 (Vorjahr: 5.141) TEuro aktiviert. Die Entwicklungskosten werden, sobald die Vermögensgegenstände verwendet werden können, über die voraussichtliche Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren abgeschrieben. Ein Teil der Vermögensgegenstände wurde im Berichtsjahr fertiggestellt. Die Abschreibung des Berichtsjahres belief sich auf 363 (Vorjahr: 203) TEuro.
Des Weiteren werden unter den immateriellen Vermögenswerten Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen, die ausschließlich aus Kapitalkonsolidierungen stammen.
Der bilanzierte Geschäfts- und Firmenwert beträgt 62.546 (Vorjahr: 32.227) TEuro und verteilt sich auf folgende zahlungsmittelgenerierende Einheiten:
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| KPS Services GmbH | 1.158 | 1.158 |
| KPS Consulting GmbH & Co. KG | 7.791 | 7.791 |
| KPS Solutions GmbH | 345 | 345 |
| Saphira Consulting A/S | 1.755 | 1.755 |
| KPS digital GmbH (vormals getit GmbH) | 21.178 | 21.178 |
| ICE Consultants Europe S.L. | 12.243 | 0 |
| Infront Consulting & Management GmbH | 10.193 | 0 |
| Envoy Digital Ltd. | 7.883 | 0 |
| Gesamt | 62.546 | 32.227 |
Im Geschäftsjahr wurden zum Erwerbszeitpunkt im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 6.007 (Vorjahr: 3.608) TEuro aktiviert. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Vermögenswerte:
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| in TEuro | Aktivierung 2017/2018 | Abschreibungsdauer (Monate) |
|---|---|---|
| Auftragsbestand ICE Consultants Europe S.L. | 1.201 | 26 |
| Kundenbeziehungen ICE Consultants Europe S.L. | 2.827 | 86 |
| Auftragsbestand Infront Consulting & Management GmbH | 167 | 6 |
| Kundenbeziehungen Infront Consulting & Management GmbH | 662 | 54 |
| Auftragsbestand Envoy Digital Ltd. | 38 | 14 |
| Kundenbeziehungen Envoy Digital Ltd. | 1.112 | 74 |
| Gesamt | 6.007 |
Die aktiven latenten Steueransprüche belaufen sich auf 5.488 (Vorjahr: 8.626) TEuro und spiegeln im Wesentlichen die Höhe der voraussichtlich nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge der KPS AG, der KPS Consulting GmbH & Co. KG, der KPS Services GmbH und der KPS Solutions GmbH wider.
Umsätze und Aufwendungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert, wonach Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (cost-to-cost-Verfahren). Ist für die Abwicklung eines Fertigungsauftrags ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, umfassen die Auftragskosten auch zurechenbare Fremdkapitalkosten. Nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanzierte Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste unmittelbar als Aufwand erfasst.
Die aus der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen resultierenden Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEuro | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Bis zum Bilanzstichtag angefallene Auftragskosten zuzüglich erfasster Gewinne bzw. abzüglich erfasster Verluste | 2.282 | 5.442 |
| Verluste | 0 | 0 |
| Teilabrechnungen | 0 | 0 |
| Saldo | 2.282 | 5.442 |
| davon aktivischer Saldo (Forderungen aus Fertigungsaufträgen) | 2.282 | 5.442 |
| davon passivischer Saldo (Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen) | 0 | 0 |
Erhaltene Anzahlungen für kundenspezifische Fertigungsaufträge in Höhe von 1.887 (Vorjahr: 1.532) TEuro, werden in der Bilanzposition erhaltene Anzahlungen ausgewiesen.
Der Umsatz aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen (Auftragserlöse nach IAS 11) beläuft sich auf 2.282 (Vorjahr: 5.442) TEuro, die Summe der angefallenen Kosten beläuft sich auf 1.779 (Vorjahr: 3.164) TEuro, die ausgewiesenen Gewinne betragen 503 (Vorjahr: 2.209) TEuro.
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden nach Abzug von Wertberichtigungen für zweifelhafte Positionen ausgewiesen. Zum 30. September 2018 bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 41.667 (Vorjahr: 37.450) TEuro, auf die Einzelwertberichtigungen in Höhe von 212 (Vorjahr: 547) TEuro gebildet sind.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich nach IFRS 7.16 gemäß folgender Tabelle entwickelt:
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand Wertberichtigungen am 01. 10. | 547 | 44 |
| + Zuführungen | 111 | 503 |
| - Verbrauch/Auflösung | -446 | 0 |
| Stand Wertberichtigungen am 30.09. | 212 | 547 |
Die Zuführungen in Höhe von 111 TEuro betreffen überfällige Forderungen, für die nur ein teilweiser Zahlungseingang erwartet wird. Sämtliche Wertberichtigungen betreffen das Segment Managementconsulting/Transformationsberatung und wurden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden 852 TEuro uneinbringliche Forderungen im Berichtsjahr 2017/2018 ausgebucht. Diese betreffen ebenfalls das Segment Managementconsulting/Transformationsberatung und wurden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die sonstigen Forderungen belaufen sich auf 1.342 (Vorjahr: 1.344) TEuro und setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Geleistete Vorauszahlungen | 582 | 478 |
| Forderungen gegenüber Mitarbeitern | 119 | 138 |
| Geleistete Anzahlungen | 110 | 88 |
| Geleistete Kautionen | 181 | 132 |
| debitorische Kreditoren | 203 | 277 |
| Erstattungsansprüche Vorsteuern Ausland | 146 | 164 |
| Übrige Forderungen | 1 | 67 |
| Summe sonstige Vermögenswerte | 1.342 | 1.344 |
Am Bilanzstichtag bestanden Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern in Höhe von 245 (Vorjahr: 72) TEuro.
Die Guthaben bei Kreditinstituten und Kasse betragen am Bilanzstichtag 9.084 (Vorjahr: 6.665) TEuro. Die Entwicklung des Bestands an flüssigen Mitteln ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
Bezüglich der Entwicklung des Konzerneigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
Das gezeichnete Kapital der KPS AG beträgt zum Bilanzstichtag 37.412.100,-- (Vorjahr: 37.412.100,--) Euro und verteilt sich insgesamt auf 37.412.100 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt.
Die Stückzahl der Aktien betrug zum Bilanzstichtag 37.412.100 Stück (Vorjahr: 37.278.742 Stück).
Der Bestand an eigenen Aktien wurde im Geschäftsjahr vollständig zur teilweisen Kaufpreiszahlung für die Infront Consulting & Management GmbH an die Verkäufer übertragen. Zum Stichtag wurden keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: 133.365 Aktien)
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. April 2017 wurde die von der Hauptversammlung am 28. März 2014 beschlossene Ermächtigung zur Schaffung von genehmigtem Kapital 2014/I aufgehoben. Stattdessen wurde ein genehmigtes Kapital 2017/I in Höhe von 18.706.050,-- Euro geschaffen.
Dadurch wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. April 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 18.706.050,-- Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch die Ausgabe neuer auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Eine Veränderung beim genehmigten Kapital 2017/I ist im Geschäftsjahr 2017/2018 nicht erfolgt.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. April 2017 wurde das Grundkapital um bis zu 2.000.000,-- EUR auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2017/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand bis 6. April 2022 ermächtigt wurde.
Der negative Anfangsbestand ergibt sich überwiegend aus der im Geschäftsjahr 2007/2008 vorgenommenen Reverse Akquisition im Zuge der Darstellung des Grundkapitals der KPS AG. Weiterhin sind in der Kapitalrücklage die Differenzbeträge zwischen den Kurswerten der aus der Erhöhung des Grundkapitals ausgegebenen neuen Aktien sowie der abgegebenen eigenen Aktien und deren Nennwerten eingestellt.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | |
|---|---|
| Stand 01.10.2016 | -11.595 |
| Veräußerungsgewinn aus eigenen Aktien | 0 |
| Agio eigene Kapitalerhöhung | 0 |
| Stand 01.10.2017 | -11.595 |
| Veräußerungsgewinn aus eigenen Aktien | 1.373 |
| Agio eigene Kapitalerhöhung | 0 |
| Stand 30.09.2018 | -10.222 |
Die Gewinnrücklage ist dadurch entstanden, dass die Vesting Period für das Aktienoptionsprogramm aus 2004 im Geschäftsjahr 2006/2007 endete. Gemäß IFRS 2.23 darf der Bestand der Aktienoptionen nach dem Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit nicht mehr verändert werden. Sich ergebende Veränderungen aus Fluktuation, Auslaufen des Ausübungsrechts etc. wurden in der Gewinnrücklage abgebildet. Aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns der Hauptversammlung vom 27. März 2015 ist die Zuführung eines Betrags in Höhe von 3.000.000,-- Euro in die anderen Gewinnrücklagen erfolgt. Durch Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung aus dem Jahresüberschuss ein Betrag in Höhe von 1.000.000,-- Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. April 2016 wurde ein Betrag von 3.401.100,--aus der Gewinnrücklage in Grundkapital umgewandelt.
Das sonstige Ergebnis in Höhe von -427 (Vorjahr: -647) TEuro setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEuro | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Posten, die nicht in den G/V umgegliedert werden: | ||
| Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne (Verluste) aus Pensionsplänen | -478 | -647 |
| Posten, die künftig in den G/V umgegliedert werden: | ||
| Währungskursdifferenzen | 51 | 0 |
| davon Veränderungen der unrealisierten G/V | 51 | 0 |
| davon realisierte G/V | 0 | 0 |
| Sonstiges Gesamteinkommen vor Steuern | -427 | -647 |
| Steuern auf sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -427 | -647 |
Die Entwicklung des zum 30. September 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von 37.654 (Vorjahr: 40.476) TEuro lässt sich wie folgt darstellen:
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand 01.10. | 40.476 | 32.979 |
| Jahresüberschuss | 9.831 | 19.799 |
| Agio eigene Aktien | 441 | 0 |
| Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen | 0 | 0 |
| Dividendenausschüttung | -13.094 | -12.302 |
| Stand 30.09. | 37.654 | 40.476 |
Die Ausschüttung beruht auf dem Hauptversammlungsbeschluss vom 23. März 2018, wonach je dividendenberechtigte Aktie 0,35 (Vorjahr: 0,33) Euro gezahlt wurden. Damit hat die Hauptversammlung dem Dividendenvorschlag des Vorstands entsprochen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2010 und der Ersetzung des Beschlusses durch die Hauptversammlung vom 27. März 2015 ist die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- oder sonstigen Andienungsrechts erfolgt. Nach §71 Abs.1 Nr. 8 AktG kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu einem Betrag von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erwerben und veräußern. Dieser Beschluss ist wirksam ab der Hauptversammlung und endet mit Ablauf des 26. März 2020. Die Bedingungen zum Erwerb, der Verwendung und des Bezugsrechtsausschlusses wurden explizit geregelt.
Bis zum Bilanzstichtag wurden insgesamt 640.158 (davon im Geschäftsjahr 2017/2018: keine) Stück erworben und 640.158 (davon im Geschäftsjahr 2017/2018: 121.248) Stück veräußert durch Hingabe der eigenen Anteile im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der Infront Consulting & Management GmbH. Durch die Herabsetzung des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden sieben eigene Aktien eingezogen, sodass sich der Gesamtbestand auf 121.241 Stück reduziert hat. Durch die von der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2015/2016 beschlossene Kapitalerhöhung hat sich der Bestand der eigenen Aktien um 12.124 Stück auf 133.365 Stück erhöht. Der gesamte Bestand an eigenen Aktien wurde im Rahmen des Kaufs der Infront Consulting & Management GmbH als Teil des Kaufpreises an die Verkäufer übertragen. Zum Bilanzstichtag ist kein Bestand an eigenen Aktien mehr vorhanden.
Die Entwicklung der langfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | 01.10.2017 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| RSt f. Personal | 1.547 | -285 | 0 | 987 | 2.249 |
| RSt f. Pensionen IAS 19 | 873 | -28 | 0 | 0 | 845 |
| Gesamt | 2.420 | -313 | 0 | 987 | 3.094 |
Die langfristigen Rückstellungen für Bonuszahlungen betreffen Verpflichtungen aus einem Führungskräftebindungsprogramm. Bei der Berechnung wurde keine Fluktuation berücksichtigt, da die Gesellschaft von der Erfüllung der vertraglichen Vorgaben ausgeht.
Die Rückstellung für Pensionen betrifft die KPS Consulting AG, Schweiz. Es handelt sich um einen sogenannten vollversicherten BVG-Plan. Dieser ist als leistungsorientierter Plan im Sinne von IAS 19 zu klassifizieren. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, die Altersrente ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen. Das Renten alter wird mit 65 Jahren (Männer) und 64 Jahren (Frauen) erreicht. Sonstige Leistungen an diese Arbeitnehmer sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer sind zum Teil durch Planvermögen gedeckt. Das Planvermögen wird von der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur, verwaltet.
Die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge garantiert die nach Schweizer Recht geforderte Abdeckung. Alle Risiken wie beispielsweise Invalidität oder Tod werden abgedeckt. Als ein Hauptrisiko wurde die Kündigung bzw. die Nichtverlängerung des Altersversorgungsplans durch die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge identifiziert. In diesem Fall müsste die KPS Consulting AG zu einem anderen Versorgungswerk wechseln, was den Verlust eines Teils des Versicherungsschutzes bzw. zusätzliche Prämien zur Folge haben könnte.
Die nach IAS 19 geforderten Angaben sind aus nachfolgendem Tabellenteil ersichtlich.
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| 1. Versicherungsmathematische Annahmen IAS 19.144 | ||
| Diskontsatz (DS) zum 01.10. | 0,80 % | 0,20 % |
| Diskontsatz (DS) zum 30.09. | 0,90 % | 0,80 % |
| Zinssatz auf Alterskapital 30.09. | 0,90 % | 0,80 % |
| Zukünftige Gehaltserhöhungen (GE) zum 30.09. | 1,50 % | 2,00 % |
| Zukünftige Rentenerhöhungen (RE) zum 30.09. | 0,00 % | 0,00 % |
| Zukünftige Inflation zum 30.09. | 0,50 % | 0,50 % |
| Sterbetafeln | BVG2015 GT | BVG2015 GT |
| Datum der letzten versicherungsmathematischen Bewertung | 30.09.18 | 30.09.17 |
| 2. Überleitung Barwert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen IAS 19.140 | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. | 2.829 | 2.658 |
| Kapitalwert aus Planvermögen zum 30.09. | 1.984 | 1.784 |
| Defizit / (Überschuss) zum 30.09. | 845 | 873 |
| Anpassung an Höchstgrenze | 0 | 0 |
| Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) zum 30.09. | 845 | 873 |
| davon als separat (Vermögenswert) anerkannt | 0 | 0 |
| davon als separate Verbindlichkeit anerkannt | 845 | 873 |
| 3. Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in der Gewinn- oder Verlustrechnung IAS 19.140 | ||
| Current Service Cost (Arbeitgeber) | 263 | 346 |
| Past Service Cost | 0 | 0 |
| (Gewinne) und Verluste aus einer Planabgeltung | 0 | 0 |
| Aufwendungen aus der Aufzinsung der leistungsorientierten Verpflichtungen | 23 | 5 |
| Zinsen (Erträge) aus Planvermögen | -15 | -3 |
| Verwaltungskosten zzgl. Kosten für die Verwaltung von Planvermögen | 1 | 1 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen | 272 | 349 |
| davon Service- und Verwaltungskosten | 264 | 347 |
| davon Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) | 8 | 2 |
| 4. Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in OCI IAS 19.140 | ||
| Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust auf Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | -160 | -273 |
| Ertrag aus Planvermögen zzgl. Zinserträge | -9 | 23 |
| Änderung der Vermögenswerte der Höchstgrenze zzgl. Zinsaufwand / -erträge | 0 | 0 |
| Erträge aus Erstattungsansprüchen zzgl. Zinserträge | 0 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten im OCI ausgewiesen | -169 | -250 |
| 5. Entwicklung Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) IAS 19.140 | ||
| Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) zum 01.10. | 883 | 935 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen | 272 | 349 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in dem OCI ausgewiesen | -169 | -250 |
| Beiträge durch Arbeitgeber | -140 | -160 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten im OCI ausgewiesen | 845 | 873 |
| 6. Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung IAS 19.140lit. a, 19.141 | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 01.10. | 2.687 | 2.392 |
| Aufwendungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | 23 | 5 |
| Current Service Cost (Arbeitnehmer) | 263 | 346 |
| Beiträge durch Planteilnehmer | 140 | 160 |
| (Ausbezahlte) / eingezahlte Leistungen | -125 | 27 |
| Verwaltungskosten (zzgl. Kosten für die Verwaltung von Planvermögen) | 1 | 1 |
| Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Ausgleichsbetrag) | -160 | -273 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. | 2.829 | 2.658 |
| 7. Bestandteile von versicherungsmathematischem Gewinn/Verlust auf Verpflichtungen IAS 19.141 | ||
| Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust aufgrund von Änderungen in finanziellen Annahmen | -92 | -217 |
| Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust aufgrund von Änderungen in demographischen Annahmen | 0 | 0 |
| Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust aufgrund von Erwartungswertanpassungen | -69 | -56 |
| Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | -160 | -273 |
| 8. Entwicklung des Kapitalwerts aus Planvermögen IAS19.140 lit. a, IAS 19.141 | ||
| Kapitalwert aus Planvermögen zum 01.10. | 1.804 | 1.457 |
| Zinserträge aus Planvermögen | 15 | 3 |
| Beiträge durch Arbeitgeber | 140 | 160 |
| Beiträge durch Planteilnehmer | 140 | 160 |
| (Ausbezahlte) / eingezahlte Leistungen | -125 | 27 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Ertrag auf Planvermögen zzgl. Zinserträge | 9 | -23 |
| Kapitalwert aus Planvermögen zum 30.09. | 1.984 | 1.784 |
| 8a. Tatsächlicher Ertrag aus Planvermögen | ||
| Zinserträge aus Planvermögen | 15 | 3 |
| Ertrag aus Planvermögen zzgl. Zinserträge | 9 | -23 |
| Tatsächlicher Ertrag aus Planvermögen | 24 | -20 |
| 9. Bestandteile des verfügbaren wirtschaftlichen Nutzens IAS 19.141 lit.c | ||
| Verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen in Form einer Rückerstattung | 0 | 0 |
| Verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen in Form von Minderung künftiger Beiträge | 5.277 | 12.709 |
| Verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen gesamt | 5.277 | 12.709 |
| 9a. Erkennbarer Betrag unter IAS 19.64 | ||
| (a) Defizit / (Überschuss) im festgelegten Leistungsplan | ||
| - Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | -2.829 | -2.658 |
| + Fair Value des Planvermögens | 1.984 | 1.784 |
| Defizit / Überschuss (+ = Vermögenswert; - = Verbindlichkeit) | -845 | -873 |
| (b) Höchstgrenze, verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen | 5.277 | 12.709 |
| Erkennbarer Betrag (niedriger als (a) und (b) falls Vermögenswert) | -845 | -873 |
| 10. Schätzung der Beiträge vom nächsten Jahr IAS 19.147 lit.b | ||
| Beiträge durch Arbeitgeber | 135 | 158 |
| Beiträge durch Planteilnehmer | 135 | 158 |
| 11. Planvermögensklassen (nicht börsennotierter Kurs) IAS 19.142 | ||
| Bargeld und Gegenwerte | 0 | 0 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| Schuldtitel | 0 | 0 |
| Immobilien | 0 | 0 |
| Derivative | 0 | 0 |
| Investmentfonds | 0 | 0 |
| Forderungsbesicherte Wertpapiere | 0 | 0 |
| Strukturierte Schulden | 0 | 0 |
| Sonstiges | 1.984 | 1.784 |
| Gesamte Zinserträge zum Kapitalwert (nicht börsennotierter Kurs) | 1.984 | 1.784 |
| davon eigene übertragbare Finanzinstrumente der Instanz | 0 | 0 |
| davon Eigentum, das von der Instanz genutzt oder andere Vermögenswerte, die von ihr verwendet werden | 0 | 0 |
| 12. Sensitivitätsanalyse IAS 19.145 | ||
| DBO = Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, SC = Service Cost (Arbeitgeber) | ||
| DBO zum 30.09. mit DR -0,25 % | 2.968 | 2.794 |
| DBO zum 30.09. mit DR +0,25 % | 2.700 | 2.532 |
| DBO zum 30.09. mit SI -0,25 % | 2.802 | 2.631 |
| DBO zum 30.09. mit SI +0,25 % | 2.859 | 2.684 |
| DBO zum 30.09. mit Lebenserwartung + 1 Jahr | 2.869 | 2.695 |
| DBO zum 30.09. mit Lebenserwartung - 1 Jahr | 2.788 | 2.620 |
| SC des nächsten Jahres mit DR +0,25 % | 167 | 240 |
| SC des nächsten Jahres mit IR +0,25 % | 188 | 266 |
| 13. Fälligkeitsprofil des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung IAS 19.147 | ||
| Gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren | 18,8 | 19,5 |
| Gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren für aktive Mitglieder | 18,8 | 19,5 |
| Gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren für Rentner | n.a. | n.a. |
| 14. Bestandteile des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung, aufgeteilt IAS 19.137 | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. für aktive Mitglieder | 2.829 | 2.658 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. für Rentner | 0 | 0 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. für suspendierte Mitglieder | 0 | 0 |
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten betragen 10.252 (Vorjahr: 538) TEuro und beinhalten folgende Positionen:
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Earn-Out-Verpflichtung - Kauf Saphira Consulting A/S | 0 | 538 |
| Rückstellungen für künftige Earn-Out-Zahlungen | 10.201 | 0 |
| Bewertung von Finanz-Derivaten | 51 | 0 |
| Gesamt | 10.252 | 538 |
Die langfristigen Finanzschulden betragen 12.400 (Vorjahr: 0) TEuro. Es handelt sich hierbei um ein Darlehen zur Finanzierung der Unternehmenskäufe mit einer Restlaufzeit von 4,5 Jahren.
Passive latente Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen Steuer- und Konzernbilanz und betrugen 2.214 (Vorjahr: 1.686) TEuro.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren vorwiegend aus eingekauften Beratungsleistungen.
Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 8.800 (Vorjahr: 0) TEuro mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die erhaltenen Anzahlungen betragen 2.081 (Vorjahr: 1.540) TEuro und betreffen mit 1.887 (Vorjahr: 1.532) TEuro erhaltene Anzahlungen auf Fertigungsaufträge und mit 194 (Vorjahr: 8) TEuro im Voraus vereinnahmte Dienstleistungserlöse, die über künftige Geschäftsjahre abzugrenzen sind.
Die Entwicklung der Steuerrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | 01.10.2017 | Zugang aus Akquisitionen | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| RSt f. Körperschaftsteuer | 879 | 139 | -893 | - | 1.367 | 1.492 |
| RSt f. Gewerbesteuer | 993 | 220 | -771 | - | 429 | 872 |
| Summe | 1.872 | 360 | -1.664 | - | 1.796 | 2.364 |
Die Entwicklung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | 01.10.2017 | Zugang aus Akquisitionen | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| RSt f. Personal | 7.327 | 197 | -7.501 | -2 | 7.919 | 7.940 |
| RSt f. ausstehende Rechnungen | 188 | 19 | -207 | - | 347 | 347 |
| RSt f. Abschluss/ Prüfungskosten | 151 | 22 | -173 | - | 188 | 188 |
| übrige RST | 1.888 | 568 | -2.180 | -0 | 942 | 1.218 |
| Summe | 9.555 | 806 | -10.061 | -2 | 9.396 | 9.694 |
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, soweit die Höhe oder die Fälligkeit noch ungewiss ist. Die erwarteten Fälligkeiten bewegen sich im kurzfristigen Rahmen.
Die Rückstellung für Personalverpflichtungen betrifft Tantiemen, ausstehende Urlaubsansprüche und noch abzuführende Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen beruht auf Zahlungsverpflichtungen für erhaltene Leistungen, deren Höhe am Abschlussstichtag noch nicht endgültig feststand.
Die Rückstellung für Abschlusskosten betrifft Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses.
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 12.534 (Vorjahr: 6.821) TEuro und entwickelten sich wie folgt:
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| 30.09.2018 | 30.09.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEuro | bis 3 Monate | 3 - 12 Monate | bis 3 Monate | 3 - 12 Monate |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 2.637 | 0 | 3.084 | 0 |
| Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer | 1.223 | 0 | 996 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern | 1.347 | 0 | 1.446 | 0 |
| Abzuführende Sozialversicherungen | 155 | 0 | 193 | 0 |
| Earn Out getit GmbH | 0 | 0 | 0 | 449 |
| Earn Out Saphira Consulting A/S | 0 | 547 | 0 | 574 |
| Earn-Out ICE Consultants Europe S.L. | 1.984 | 1.827 | 0 | 0 |
| Earn-Out Infront Consulting & Management GmbH | 0 | 1.107 | 0 | 0 |
| Earn-Out Envoy Digital Ltd. | 676 | 935 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 96 | 0 | 79 | 0 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 8.118 | 4.416 | 5.798 | 1.023 |
Die Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 443 (Vorjahr: 788) TEuro setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Körperschaftsteuern 443 (Vorjahr: 314) TEuro und Verbindlichkeiten aus Gewerbesteuern 0 (Vorjahr: 474) TEuro.
Für die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden stuft das Management diese bei Zugang abhängig von der Art und Verwendungsabsicht in einer der folgenden Kategorien ein:
| ― | Ausgereichte Kredite und Forderungen (LaR) |
| ― | Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) |
| ― | Erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FV) |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Kategorien von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
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| Zum Fair Value bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 | Bilanzposten zum 30.09.2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | Buchwert | Buchwert | Fair Value | Buchwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 0 | 2.282 | 2.282 | 0 | 2.282 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 5.442) | (Vorjahr: 5.442) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 5.442) | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 41.667 | 41.667 | 0 | 41.667 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 37.450) | (Vorjahr: 37.450) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 37.450) | |
| Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 0 | 1.195 | 1.195 | 146 | 1.341 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 1.180) | (Vorjahr: 1.180) | (Vorjahr: 164) | (Vorjahr: 1.344) | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 9.084 | 9.084 | 0 | 9.084 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 6.665) | (Vorjahr: 6.665) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 6.665) | |
| Langfristige Schulden | |||||
| Finanzschulden | 0 | 12.400 | 12.400 | 0 | 12.400 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 10.252 | 0 | 0 | 0 | 10.252 |
| (Vorjahr: 538) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 538) | |
| Kurzfristige Schulden | |||||
| Finanzschulden | 0 | 8.800 | 8.800 | 0 | 8.800 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 10.911 | 10.911 | 0 | 10.911 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 11.475) | (Vorjahr: 11.475) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 11.475) | |
| Sonstige | 6.529 | 3.435 | 3.435 | 2.570 | 12.534 |
| Verbindlichkeiten | (Vorjahr: 574) | (Vorjahr: 3.000) | (Vorjahr: 3.000) | (Vorjahr:3.247) | (Vorjahr: 6.821) |
Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind gemäß IAS 39 und IFRS 7 in die unterschiedlichen Klassen von Finanzinstrumenten aufgegliedert. Die Bewertungskategorien sind zusätzlich aggregiert dargestellt.
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| in TEuro | Bewertungskategorie nach IAS 39 und IFRS 7 | Buchwert 30.09.2018 | Fair Value 30.09.2018 | Buchwert 30.09.2017 | Fair Value 30.09.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Zahlungsmittel | LaR | 9.084 | 9.084 | 6.665 | 6.665 |
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | LaR | 2.282 | 2.282 | 5.442 | 5.442 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | 41.667 | 41.667 | 37.450 | 37.450 |
| Sonstige Vermögenswerte | LaR | 1.195 | 1.195 | 1.180 | 1.180 |
| Langfristige Schulden | |||||
| Finanzschulden | FLAC | 12.400 | 12.400 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | FV | 10.252 | 10.252 | 538 | 538 |
| Kurzfristige Schulden | |||||
| FLAC | 8.800 | 8.800 | 0 | 0 | |
| Finanzschulden | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 10.911 | 10.911 | 11.475 | 11.475 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | FLAC | 3.435 | 3.435 | 3.000 | 3.000 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | FV | 6.529 | 6.529 | 574 | 574 |
| davon aggregiert nach Bewertungskategorien | |||||
| Ausgereichte Kredite und Forderungen (LaR) | 54.228 | 54.228 | 50 737 | 50.737 | |
| Erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FV) | 16.781 | 16.781 | 1.112 | 1.112 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) | 35.546 | 35.546 | 14.475 | 14.475 |
Alle Finanzinstrumente der Kategorien "LaR" und "FLAC" wurden für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die Finanzinstrumente der Kategorie "FV" wurden erfolgswirksam mit dem beizulegenden Wert bewertet.
Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Fertigungsaufträgen sowie die sonstigen Forderungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Analog haben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten regelmäßig kurze Laufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.
Die Buchwerte der kurzfristigen Finanzschulden entsprechen näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Die Nettogewinne und -verluste gemäß IFRS 7.20 stellen sich wie folgt dar:
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| aus Zinsen | aus der Folgebewertung | aus Abgang | Nettoergebnis | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | beizulegender Zeitwert | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | 2017/2018 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 | 0 | -203 | 324 | -1.384 | -1.262 | |
| Loans and Receivables (LaR) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: -225) | (Vorjahr: -518) | (Vorjahr: -24) | (Vorjahr: -767) |
| Financial Liabilities Measured | -315 | -16 | 0 | 0 | 0 | -331 |
| at Amortised Costs (FLAC) | (Vorjahr: 40) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 40) |
| Financial liabilities at fair value through | -1.008 | -1.141 | 0 | 0 | 1.112 | -1.037 |
| profit or loss (FV) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: -99) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 630) | (Vorjahr: 531) |
Für Kredite und Forderungen beinhalten die Nettogewinne bzw. -verluste Währungskursdifferenzen, Wertminderungen, Wertaufholungen, realisierte Abgangerfolge und nachträgliche Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen.
Die Nettogewinne bzw. -verluste der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entstehen durch Währungskursdifferenzen, die Ausbuchung der Verbindlichkeiten oder aus Zinsaufwendungen bzw. -erträge aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert:
Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten, sonstigen langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten werden nach dem Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren der Hierarchiestufe 3 bewertet.
Für die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert in Stufe 3 bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten hat sich der Wert im Berichtsjahr wie folgt verändert:
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand | 1.112 | 0 |
| Gesamte Gewinne/Verluste | 1.037 | -529 |
| -davon in GuV erfasst | 1.037 | -529 |
| -davon im sonstigen Ergebins erfasst | 0 | 0 |
| Reklassifizierungen | 0 | 0 |
| Hinzuerwerbe | 14.632 | 1.641 |
| Emissionen | 0 | 0 |
| Beendigungen | 0 | 0 |
| Transfer aus Stufe 3 hinaus | 0 | 0 |
| Endbestand | 16.781 | 1.112 |
Der beizulegende Zeitwert der oben genannten finanziellen Verbindlichkeiten in der Stufen 3 wurde in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen bestimmt. Wesentlicher Eingangsparameter ist der Abzinsungssatz, der das Ausfallrisiko der Gegenparteien berücksichtigt.
Die gesamten Verluste, die während des Geschäftsjahres erfolgswirksam erfasst wurden, enthalten Verluste aus der Zuführung von Earn Out Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.141, Gewinne aus der Auflösung und Anpassung von Earn Out Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.155 und Verluste aus der Bewertung eines Zinsswaps in Höhe von TEUR 51.
Der KPS-Konzern setzt ein derivatives Finanzinstrument in Form eines Zinsswaps ein. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte und dient der Reduzierung von Zinsrisiken.
Die KPS AG hat im Rahmen der Unternehmensakquisitionen einen langfristigen Kredit in Höhe von 20 Mio. Euro aufgenommen. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde ein Zinssatzswap in Höhe von 10 Mio. Euro abgeschlossen. Angesicht der mehrjährigen Laufzeit des Zins-Swaps hängt der beizulegende Zeitwert unter anderem von der zukünftigen Entwicklung der EURIBOR Zinssätze ab. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Marktdaten am Bewertungsstichtag und unter Verwendung allgemein anerkannter Bewertungsmodelle. Zum Bilanzstichtag beträgt der beizulegende Zeitwert -51 TEuro , der als sonstige Verbindlichkeit erfasst ist.
Werden die Voraussetzungen für die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting gem. IAS 39 nicht erfüllt, erfolgt ein Ausweis der derivativen Finanzinstrumente als Derivate ohne Sicherungsbeziehung. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die GuV sind in der Tabelle zu den Nettoergebnissen aus Finanzinstrumenten dargestellt.
Der KPS-Konzern ist als Beratungsunternehmen Finanzrisiken ausgesetzt. Hierbei werden im Wesentlichen unterschieden:
Liquiditätsrisiken
Kreditrisiken / Ausfallrisiken
Marktrisiken
Die Steuerung, Überwachung und Absicherung der Finanzrisiken liegen im Verantwortungsbereich des Vorstands, der hierbei durch die Verantwortlichen im Rechnungswesen unterstützt wird. Ziel dabei ist es, Risiken rechtzeitig zu erkennen und diese durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen zu begrenzen.
Das Kapitalmanagement bemisst sich nach der Nettoliquidität. Die Unternehmensleitung verfolgt das Ziel einer kontinuierlichen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Das Eigenkapital des Konzerns entspricht dem bilanzierten Eigenkapital. Das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme (Eigenkapitalquote) beträgt 46,5 % per 30. September (Vorjahr 64,3 %).
Liquiditätsrisiken können durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts und als Folge von Kredit- und Marktpreisrisiken entstehen. Der KPS-Konzern steuert das Liquiditätsrisiko unter Einbindung einer kurz- und langfristigen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung von bestehenden Kreditlinien. Die Liquiditätsplanung wird laufend überwacht. Über die Hausbanken bestehen Cash-Pool-Vereinbarungen mit den inländischen Tochtergesellschaften der KPS AG. Zusätzlich verfügt der KPS-Konzern über nicht ausgenutzte Kreditlinien, die unbefristet zur Verfügung stehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten:
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| Geschäftsjahr | Buchwert | Zahlungsverpflichtungen | ||
|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 30.09.2018 | 2018/2019 | 2019/2020 bis 2021/2022 | 2022/2023 ff. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 8.800 | 8.800 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.911 | 10.911 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 12.534 | 12.534 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 443 | 443 | 0 | 0 |
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| Vorjahr | Buchwert | Zahlungsverpflichtungen | ||
|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 30.09.2017 | 2017/2018 | 2018/2019 bis 2020/2021 | 2021/2022 ff. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.475 | 11.475 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.821 | 6.821 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 788 | 788 | 0 | 0 |
Die Liquiditätsplanung wird für die einzelnen Monate erstellt. Dabei werden die Fälligkeiten von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten anhand der vereinbarten Zahlungsziele geplant. Für die Verbindlichkeiten werden die Zahlungsabflüsse entsprechend den Zahlungszielen und den vereinbarten Fälligkeiten geplant.
Für den laufenden Monat und den Folgemonat werden taggenaue Liquiditätsbetrachtungen vorgenommen und die Planung an die tatsächlichen Zahlungsströme angepasst.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die voraussichtlichen Auszahlungen aus dem Zinsswap für die Folgeperioden:
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| 30.09.2018 in TEuro |
< 1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Zinsswap | 23 | 37 | 0 |
| Gesamt | 23 | 37 | 0 |
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| 30.09.2017 in TEuro |
< 1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Zinsswap | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 0 | 0 | 0 |
Ein Kreditrisiko besteht für die KPS dahingehend, dass der Wert der Vermögenswerte beeinträchtigt werden könnte, wenn Kunden oder sonstige Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Minimierung der Kreditrisiken wird die Bonität einzelner Kunden oder Geschäftspartner mit hohem Auftragsvolumen überprüft.
Es wird eine Risikokonzentration für die Großkunden i.S.d. IFRS 8.34 ermittelt. Die offenen Forderungen hieraus belaufen sich auf 8.393 (Vorjahr: 10.914) TEuro.
Das theoretisch maximale Ausfallrisiko zu Bruttobuchwerten stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | Weder überfällig noch wertberichtigt | Überfällig und nicht wertberichtigt | wertberichtigt | 30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 2.282 | 0 | 0 | 2.282 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 31.825 | 9.631 | 211 | 41.667 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.342 | 0 | 0 | 1.342 |
| Gesamt | 35.449 | 9.631 | 211 | 45.291 |
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| in TEuro | Weder überfällig noch wertberichtigt | Überfällig und nicht wertberichtigt | wertberichtigt | 30.09.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 5.442 | 0 | 0 | 5.442 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30.490 | 6.412 | 548 | 37.450 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.344 | 0 | 0 | 1.344 |
| Gesamt | 37.276 | 6.412 | 548 | 44.236 |
In den wertberichtigten Forderungen sind nominale Forderungsbeträge in Höhe von 436 (Vorjahr: 1.304) TEuro enthalten, die um 211 (Vorjahr: 548) TEuro wertberichtigt wurden.
Die Fälligkeit der Bruttobuchwerte überfälliger, nicht wertberichtigter finanzieller Vermögenswerte ergibt sich aus folgender Übersicht:
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| in TEuro | bis 30 Tage | 31 bis 90 Tage | mehr als 90 Tage | 30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.684 | 1.865 | 1.082 | 9.631 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6.684 | 1.865 | 1.082 | 9.631 |
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| in TEuro | bis 30 Tage | 31 bis 90 Tage | mehr als 90 Tage | 30.09.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.490 | 975 | 1.947 | 6.412 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3.490 | 975 | 1.947 | 6.412 |
Die Gesellschaften der KPS-Gruppe wickeln ihre Geschäfte nahezu ausschließlich in Euro, Dänischen Kronen, US Dollar und Schweizer Franken ab. Seit dem Geschäftsjahr 2017/2018 werden Geschäfte auch in GBP abgewickelt. Die Geschäftstätigkeit in GBP, US Dollar und Schweizer Franken ist bisher in einem nur untergeordneten Umfang. Bei einer Ausweitung des Geschäftsumfanges bestehen deshalb zukünftig Währungsrisiken.
Die Finanzierung des Konzerns erfolgt, sofern erforderlich, mit kurzfristigen Konto korrentkrediten, die unbefristet zur Verfügung stehen. Die Zinsen werden regelmäßig vom Kreditgeber angepasst. Daneben wurden kurzfristige zeitlich begrenzte Kredite aufgenommen, für die ein Festzins vereinbart war. Die im Geschäftsjahr vorgenommenen Unternehmensakquisitionen wurden durch die Aufnahme eines Darlehens mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren mit variablem Zinssatz finanziert. Das daraus entstehende Risiko von steigenden Zinsen wurde zu 50 % durch einen Zinsswap vermindert. Bei dem bestehenden Zinsswap tauscht der KPS-Konzern fixe und variable Zinszahlungen, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Zinsstrukturkurven zum Stichtag und des mit dem Vertrag verbundenen Kreditrisikos bestimmt.
Das Zinsrisiko im Sinne eines Marktwertänderungsrisikos wird als nicht relevant angesehen. Die Finanzverbindlichkeiten des KPS-Konzerns werden zu Anschaffungskosten bilanziert, so dass sich eine mögliche Marktwertänderung in der Bilanz nicht niederschlägt.
Eine Änderung von Risikoparametern hätte keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert gehabt.
Die KPS Business Transformation GmbH, die KPS Consulting GmbH & Co. KG und die KPS Services GmbH haben jeweils eine Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von 2.000 TEuro zur Absicherung von Kontokorrentkreditlinien abgegeben. Darüber hinaus besteht eine weitere Höchstbetragsbürgschaft der KPS Services GmbH in Höhe von 15.000 TEuro zur Absicherung von Kontokorrentkreditlinien. Zum Bilanzstichtag bestanden Kontokorrentverbindlichkeiten in Höhe von 5.000 (Vorjahr: 0) TEuro.
Ein Rangrücktritt besteht gegenüber der KPS Consulting AG, Zürich, in Höhe von 738 TCHF.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen entwickelten sich wie folgt:
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| Geschäftjahr | 30.09.2018 | 30.09.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kfz-Leasing | 1.143 | 1.009 | 0 | 2.152 | 1.086 | 996 |
| BGA-Leasing | 678 | 487 | 0 | 1.165 | 807 | 944 |
| Miete | 2.996 | 8.054 | 15.084 | 26.134 | 1.162 | 854 |
| Gesamt | 4.817 | 9.550 | 15.084 | 29.451 | 3.055 | 2.794 |
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| Geschäftjahr | 30.09.2017 | |
|---|---|---|
| in TEuro | Über 5 Jahre | Gesamt |
| --- | --- | --- |
| Kfz-Leasing | 0 | 2.082 |
| BGA-Leasing | 0 | 1.751 |
| Miete | 0 | 2.016 |
| Gesamt | 0 | 5.849 |
Bei den in der obigen Darstellung erfassten Leasingzahlungen handelt es sich um künftige Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverträgen.
Zahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst wurden, belaufen sich auf 3.720 (Vorjahr: 2.807) TEuro.
Der KPS-Konzernabschluss wurde für das Geschäftsjahr 2017/2018 unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. In diesem Zusammenhang geht das Management von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass der Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren ihre geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Risiken, die den Fortbestand des KPS-Konzerns gefährden könnten, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennbar.
In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme eines Geschäftsjahres erfasst, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Konzerns darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Zur Darstellung des operativen Cash Flows verwendet der Konzern die indirekte Methode.
Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen Zahlungsmittel unter Abzug von laufenden Bankverbindlichkeiten als Teil des Zahlungsmittelfonds. Dieser Zahlungsmittelbestand beträgt am Ende der Periode 4.084 (Vorjahr: 6.665) TEuro. Zum Ende der Periode bestanden kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 3.800 (Vorjahr: 0) TEuro und langfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 12.400 (Vorjahr: 0) TEuro.
Die im Vorjahresvergleich gesunkene Nettoliquidität ist im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr durchgeführten Akquisitionen und die damit verbundenen Mittelabflüsse zurückzuführen. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der Dividendenausschüttung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. März 2018. Der Mittelzufluss betrifft ein Darlehen zur Finanzierung der im Geschäftsjahr getätigten Akquisitionen. Die Mittelabflüsse für Investitionen in das langfristig gebundene Vermögen beliefen sich auf -24.882 (Vorjahr: -12.393) TEuro. Der Anstieg der Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus vorgenommenen Akquisitionen von Konzernunternehmen sowie durchgeführten Entwicklungsleistungen in Höhe von 2.832 (Vorjahr: 5.441) TEuro.
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.060 TEuro auf 17.847 TEuro erhöht. Dies ist insbesondere auf die Abrechnung von Fertigungsaufträgen, deren Forderungen im Geschäftsjahr von 5.442 TEuro auf 2.282 TEuro gesunken sind, zurückzuführen.
Der Cashflow aus investiver Tätigkeit sank im Geschäftsjahr von -12.393 TEuro um 12.489 TEuro auf -24.882 TEuro. Im Geschäftsjahr wurden neben Investitionen in Entwicklungsleistungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte auch Zahlungen für Unternehmensakquisitonen vorgenommen.
Die Erhöhung des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 15.132 TEuro auf 2.791 TEuro resultiert hauptsächlich aus der Einzahlung aus der Aufnahme eines langfristigen Finanzkredites zur Finanzierung der im Geschäftsjahr getätigten Akquisitionen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Vorjahr -12.341 TEuro.
Die folgende Überleitung zeigt die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit, einschließlich Veränderungen durch Cashflows und nicht zahlungswirksamen Veränderungen:
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| zahlungsunwirksam | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 01.10.2017 | zahlungswirksam | Zugänge | Bewertungsänderungen | Sonstige | 30.09.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kaufpreisverbindlichkeiten | 1.560 | -448 | 16.730 | 0 | -1.112 | 16.730 |
| Verzinsliche Verbindlichkeiten | 0 | 16.200 | 0 | 0 | 0 | 16.200 |
| Summe | 1.560 | 15.752 | 16.730 | 0 | -1.112 | 32.930 |
Aufgrund der erstmaligen Anwendung dieser Überleitungsrechnung sind Angaben der Vorperiode nicht erforderlich.
Für die erbrachten Dienstleistungen der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, sind Honorare in Höhe von 173 (Vorjahr: 110) TEuro als Aufwand für Abschlussprüfungsleistungen erfasst worden. Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der KPS AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Honorare für prüfungsnahe Dienstleistungen oder weitere Tätigkeiten wurden an die Baker Tilly GmbH & Co. KG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nur im unten angegebenen Umfang geleistet.
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| in TEuro | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 173 | 110 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 235 | 185 |
| Gesamt | 408 | 295 |
Nahe stehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die KPS AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die KPS AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem der Vorstand und der Aufsichtsrat der KPS AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss haben, in Betracht. Daneben werden die sogenannten Managing Partner des Konzerns zum erweiterten Management gezählt.
Die Bezüge der Organmitglieder der KPS AG sind den Anhangsangaben 9.2.2 sowie 9.2.4 und dem Vergütungsbericht im Lagebericht zu entnehmen.
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen hat die KPS AG nicht.
Geschäfte mit Organmitgliedern der KPS AG werden zu Bedingungen durchgeführt, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind.
Die Alt-Gesellschafter der KPS Business Transformation GmbH halten folgende Aktien- und Stimmrechtsanteile an der KPS AG:
Michael Tsifidaris: 9.080.050 Aktien
(Vorjahr: 9.080.050 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 24,27 % (Vorjahr: ca. 24,27 %)
Dietmar Müller: 4.162.486 Aktien
(Vorjahr: : 7.822.286 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 11,13 % (Vorjahr: ca. 20,91 %)
Leonardo Musso: 4.103.084 Aktien
(Vorjahr: 4.103.084 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 10,97 % (Vorjahr: ca. 10,97 %)
Uwe Grünewald: 4.052.390 Aktien
(Vorjahr: 4.052.390 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 10,83 % (Vorjahr: ca. 10,83 %).
Die Gesamtbezüge der Alt-Gesellschafter aus bestehenden Arbeitsverträgen mit Konzernunternehmen belaufen sich im Berichtsjahr auf 1.799 (Vorjahr: 2.256) TEuro.
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Alt-Gesellschaftern bestanden im Geschäfts- und Vorjahr nicht.
Mitglieder des Vorstands der KPS AG halten folgende Aktienanteile an der KPS AG:
Herr Leonardo Musso: 4.103.084 Aktien
(Vorjahr: 4.103.084 Aktien)
Die aufwandswirksam erfassten Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2017/2018 auf 572 (Vorjahr: 1.028) TEuro. Sie setzen sich aus fixen und variablen Bezügen zusammen und sind kurzfristig fällig.
Herr Leonardo Musso ist in allen Gesellschaften der KPS-Gruppe Mitglied der Geschäftsführung sowie Verwaltungsrat der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz.
Dem erweiterten Management gehörten zum Stichtag 81 (Vorjahr: 70) Personen an.
Sämtliche Bezüge des erweiterten Managements betreffen kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer.
Dem erweiterten Management wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von insgesamt 19.093 (Vorjahr: 16.910) TEuro gewährt, die sich aus Bezügen an das erweiterte Management mit maßgeblicher Anteilsquote in Höhe von 1.227 (Vorjahr: 1.228) TEuro und Bezügen an das erweiterte Management ohne maßgebliche Anteilsquote in Höhe von 17.866 (Vorjahr: 15.682) TEuro zusammensetzen.
Aufgrund der im Geschäftsjahr 2012/2013 eingeführten Funktion des Vice Presi-dents sind für fünf Personen des erweiterten Managements Aufwendungen für künftige leistungsorientierte Ansprüche in Höhe von 2.249 (Vorjahr: 1.547) TEuro zurückgestellt worden.
Die Bezüge der Aufsichtsräte für ihre Aufsichtsratstätigkeiten belaufen sich auf 55 (Vorjahr: 55) TEuro.
Mit Herrn Tsifidaris und Herrn Grünewald bestehen Anstellungsverträge mit der KPS Business Transformation GmbH. Der Aufwand des Geschäftsjahres 2017/2018 betrug 1.227 (Vorjahr: 1.228) TEuro und beinhaltet fixe und variable Vergütungsbestandteile.
Die Bezüge des Verwaltungsbeirates der KPS Consulting AG, Zürich, belaufen sich auf 7 (Vorjahr: 7) TEuro.
Mit Frau Veronika König, Tochter von Herrn Uwe Grünewald (Aufsichtsrat), bestand im Geschäftsjahr ein Anstellungsvertrag. Die geleisteten Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 96 (Vorjahr: 87) TEuro.
Zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand war im Berichtsjahr bestellt:
Herr Leonardo Musso, Vorstand KPS AG, Berg.
Der Aufsichtsrat setzt sich unverändert zum Vorjahr zusammen aus
Herrn Michael Tsifidaris (Vorsitz),
Prokurist KPS Business Transformation GmbH, Hamburg,
Herrn Uwe Grünewald, (stellv. Vors.)
Prokurist KPS Business Transformation GmbH, Leichlingen,
Herrn Hans-Werner Hartmann,
Rechtsanwalt, Grassau-Mietenkam.
Herr Uwe Grünewald ist Mitglied des Board of Directors bei der KPS Consulting A/S, Virum, Dänemark.
Bezüglich der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats wird auf die Ausführungen unter 9.2.2 und 9.2.4 verwiesen.
Mit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bestanden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Kreditverhältnisse.
Es gab keine berichtspflichtigen Ereignisse zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KPS AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.kps.com) dauerhaft zugänglich gemacht.
Eine Aufstellung der Meldungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Die KPS AG, Unterföhring, erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss zum 30. September 2018. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Folgende Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3, 264b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und Lagebericht aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen:
| ― | KPS Digital GmbH, Dortmund |
| ― | KPS Business Transformation GmbH, Unterföhring |
| ― | KPS Consulting GmbH & Co. KG, Unterföhring |
| ― | KPS Services GmbH, Unterföhring |
| ― | KPS Solutions GmbH, Unterföhring |
| ― | Infront Consulting & Management GmbH, Hamburg |
Unterföhring, den 23. Januar 2019
Der Vorstand
Leonardo Musso
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| POSITION | ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN | KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 01.10.2017 | Zugänge | Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | Abgänge | 30.09.2018 | 01.10.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I.) IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||||
| a.) soweit erworben | 7.716 | 333 | 6.041* | 201 | 13.889 | 4.211 |
| b.) soweit selbsterstellt | 7.492 | 2.832 | 0 | 0 | 10.324 | 934 |
| 2. Firmenwert | 47.243 | 30.318 | 0 | 0 | 77.561 | 15.016 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 62.451 | 33.483 | 6.041 | 201 | 101.774 | 20.161 |
| II.) SACHANLAGEN | ||||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.724 | 235 | 532 | 140 | 3.351 | 1.730 |
| 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter | 0 | 37 | 15 | 14 | 38 | 0 |
| Sachanlagen | 2.724 | 272 | 547 | 154 | 3.389 | 1.730 |
| Anlagevermögen gesamt | 65.175 | 33.755 | 6.588 | 355 | 105.163 | 21.891 |
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| POSITION | KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | BUCHWERT | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | Zugänge | Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | Abgänge | 30.09.2018 | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I.) IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||||
| a.) soweit erworben | 2.680 | 34 | 199 | 6.726 | 7.163 | 3.505 |
| b.) soweit selbsterstellt | 363 | 0 | 0 | 1.297 | 9.027 | 6.558 |
| 2. Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 15.016 | 62.545 | 32.227 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 3.043 | 34 | 199 | 23.039 | 78.735 | 42.290 |
| II.) SACHANLAGEN | ||||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 385 | 370 | 132 | 2.353 | 998 | 994 |
| 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter | 2 | 10 | 0 | 12 | 26 | 0 |
| Sachanlagen | 387 | 380 | 132 | 2.365 | 1.024 | 994 |
| Anlagevermögen gesamt | 3.430 | 414 | 331 | 25.404 | 79.759 | 43.284 |
(*) darin enthalten Kundenbeziehung und Auftragsbestand in Höhe von insgesamt 6.007 TEuro aus der Kaufpreisallokation
Nach § 33 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, mitzuteilen. Zum 30. September 2018 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht wurden (die entsprechenden Prozent- und Stimmrechtszahlen beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der jeweiligen Meldung vorhandene Gesamtzahl an Stimmrechten und können daher zwischenzeitlich überholt sein):
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| Meldepflichtiger | Datum der Veröffentlichung | Datum der Schwellenberührung | Grund der Mitteilung | Stimmrechtsanteile in Prozent (in absoluten Stimmrechten) | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| nach § 40 WpHG | § 33 WpHG1 | § 34 WpHG2 | § 38 WpHG3 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Grünewald, Uwe | 04.01.2016 | 01.01.2016 | Ende der Stimmrechtsvereinbarung (acting in concert) mit Ablauf des 31.12.2015, Unterschreiten der Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15 % | 12,79 % (4.349.143) | - | - |
| Müller, Dietmar | 17.10.2017 | 12.10.2017 | Unterschreiten der Schwellen von 20, 15 % | 10,46 % (3.912.486) | - | - |
| Musso, Leonardo | 04.01.2016 | 01.01.2016 | Ende der Stimmrechtsvereinbarung (acting in concert) mit Ablauf des 31.12.2015, Unterschreiten der Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15 % | 12,92 % (4.395.299) | - | - |
| Tsifidaris, Michael | 30.06.2017 | 28.06.2017 | Unterschreiten der Schwelle von 25 % | 24,27 % (9.080.050) | - | - |
| Krämerkämper, Dr. Thomas | 30.01.2018 | 25.01.2018 | Unterschreiten der Schwelle von 3 % | 1,06 % (395.323) | - | - |
| Allianz SE | 17.01.2018 | 21.12.2017 | Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund interner Umstrukturierung | - | 6,68 % (2.500.000) | - |
| Union Investment Privatfonds GmbH | 18.09.2018 | 12.09.2018 | Überschreiten der Schwelle von 3 % | - | 4,3 % (1.610.374) | 0,39 % (144.435) |
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| Meldepflichtiger | Stimmrechtsanteile in Prozent (in absoluten Stimmrechten) |
|---|---|
| § 39 WpHG4 | |
| --- | --- |
| Grünewald, Uwe | 12,79 % |
| Müller, Dietmar | 10,46 % |
| Musso, Leonardo | 12,92 % |
| Tsifidaris, Michael | 24,27 % |
| Krämerkämper, Dr. Thomas | 1,06 % |
| Allianz SE | 6,68 % |
| Union Investment Privatfonds GmbH | 4,69 % |
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen der erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen im Unternehmensregister.
1 Anteil der unmittelbar gehaltenen Stimmrechte
2 Anteil der zugerechneten Stimmrechte
3 Anteil der unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Instrumente, die einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen
4 Zusammenrechnung der Stimmrechte und Instrumente
Nach Ende des Berichtszeitraums sind keine Ereignisse eingetreten, die substanzielle Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage gehabt hätten.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Unterföhring, den 23. Januar 2019
Der Vorstand
Der Lagebericht und der Abschluss des KPS-Konzerns werden nach den geltenden IFRS-Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Zusätzlich zu den durch diese Standards geforderten Angaben und Kennzahlen veröffentlicht KPS alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM),die diesen Regulierungen nicht unterliegen und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt. KPS ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Dies erfolgt durch bestimmte Anpassungen der nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellten Bilanz- oder Gewinn- und Verlustrechnungspositionen. Die Anpassungen können dabei aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden, uneinheitlichen Geschäftsaktivitäten sowie Sondereffekten resultieren, die sich auf die Aussagekraft dieser Positionen auswirken. Die so ermittelten alternativen Leistungskennzahlen gelten für alle Perioden und werden sowohl intern zur Steuerung des Geschäfts als auch extern zur Beurteilung der Leistung des Unternehmens durch Analysten, Investoren und Ratingagenturen eingesetzt. KPS ermittelt folgende APM:
| ― | Umsatzveränderung |
| ― | EBIT |
| ― | EBIT-Marge |
| ― | EBITDA |
| ― | EBIT (bereinigt) |
| ― | Eigenkapitalquote |
| ― | Cashflow |
| ― | Operativer Cashflow |
| ― | Cashflow aus Investitionstätigkeit |
| ― | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
Die Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an.
Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT wird wie folgt ermittelt:
Ergebnis vor Ertragsteuern + / - Finanzergebnis (Finanzielle Erträge, finanzielle Aufwendungen) = EBIT
Die EBIT-Marge ermittelt sich aus dem EBIT im Verhältnis zum Umsatz.
Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
EBIT
+ / - Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sach anlagen und immaterielle Vermögenswerte = EBITDA
Das EBIT (Bereinigt) zeigt die Entwicklung des operativen Ergebnisses ohne den Einfluss von Abschreibungen aus Mergers & Acquisitions-Vorgängen. Bei der Berechnung dieser Kennzahl wird das EBIT um diese Abschreibungen erhöht.
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
(Eigenkapital / Gesamtkapital) X 100
Der Cashflow zeigt den Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode.
Der operative Cashflow zeigt den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit während einer Periode.
Jahresüberschuß
-nicht zahlungswirksame Erträge
+ nicht zahlungswirksame Aufwendungen
\= operativer Cashflow
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt die Auszahlungen für den Erwerb von Anlagevermögen und die Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagevermögen während einer Periode.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt, wie die Investitionen der Berichtsperiode finanziert wurden.
Eigenkapitalzuführungen
- Dividendenzahlungen
+ Zuführung durch Fremdkapitalgeber (z.B. Kredite)
- Tilgungszahlungen für Kredite
\= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
An die KPS AG, Unterföhring
Wir haben den Konzernabschluss der KPS AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der KPS AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
| ― | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte |
| ― | Erwerb der Anteile an der ICE Consultants Europe S.L., Barcelona, Spanien, der Infront GmbH, Hamburg, und der Envoy Digital Ltd., London, Großbritannien |
| ― | Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
| ― | Sachverhalt und Problemstellung |
| ― | Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
| ― | Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Im Konzernabschluss der KPS AG werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 62,5 Mio. ausgewiesen, die damit rd. 45 % der Bilanzsumme repräsentieren. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― | Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt. |
| ― | Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden. |
| ― | Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt. |
| ― | Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen. |
| ― | Ferner haben wir ergänzend für ausgewählte Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert. |
Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer 7.2 des Anhangs enthalten.
1. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2017/2018 jeweils 100% der Anteile an der ICE Consultants Europe S.L., Barcelona, Spanien (ICE), der Infront GmbH, Hamburg (Infront), und der Envoy Digital Ltd., London, Großbritannien (Envoy) erworben. Die Kaufpreisallokation nach IFRS 3 und die Erstkonsolidierung erfolgten zum 2. Oktober 2017 (ICE), zum 2. Januar 2018 (Infront) und zum 9. Februar 2018 (Envoy). Die Barkaufpreise betrugen EUR 10,4 Mio. (ICE), EUR 4,6 Mio. (Infront) bzw. EUR 6,0 Mio. (Envoy). Darüber hinaus wurden eigene Anteile mit einem Wert von EUR 1,9 Mio. für den Erwerb der Anteile an der Infront hingegeben und ergebnisabhängige Kaufpreisbestandteile (bedingte Kaufpreisverpflichtungen) bei allen Unternehmenserwerben vereinbart. Unter Berücksichtigung der Zeitwerte der bedingten Gegenleistungen ergeben sich Gesamtgegenleistungen von EUR 16,5 Mio. (ICE), EUR 11,2 Mio. (Infront) bzw. EUR 9,9 Mio. (Envoy) zum jeweiligen Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte von EUR 12,2 Mio. (ICE), EUR 10,2 Mio. (Infront) bzw. EUR 7,9 Mio. (Envoy). Aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen der Unternehmenserwerbe auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und aufgrund der Komplexität der Bewertungen der Unternehmenserwerbe waren sie im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― | Einsichtnahme in die vertraglichen Vereinbarungen und Erlangung eines Verständnisses des Unternehmenserwerbs sowie Abstimmung des gezahlten Kaufpreises als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen. |
| ― | Beurteilung der von einem externen Gutachter durchgeführten Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen einer Kaufpreisallokation auf ihre Verwertbarkeit. |
| ― | Erlangung eines Verständnisses über die dem Gutachten zugrundeliegenden Ausgangsdaten und die getroffenen bzw. verwendeten Annahmen. |
| ― | Beurteilung der Eröffnungsbilanzwerte und Überprüfung der Erstkonsolidierung zu den Erstkonsolidierungszeitpunkten 2. Oktober 2017, 2. Januar 2018 und 9. Februar 2018 auf Basis der Kaufpreisallokationen. |
Im Ergebnis führte unsere Analyse zu keinen Einschränkungen hinsichtlich der Verwertbarkeit des Gutachtens. Insgesamt konnten wir uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass der Erwerb der Geschäftsbetriebe hinreichend dokumentiert ist und sachgerecht abgebildet wurde.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Unternehmenszusammenschlüssen sind in Textziffer 5.1 des Anhangs enthalten.
1. Die KPS AG zeigt in ihrem Konzernabschluss unter dem Bilanzposten "latente Steueransprüche" aktive latente Steuern von insgesamt EUR 5,5 Mio., darin sind latente Steuerforderungen aufgrund steuerlicher Verlustvorträge in Höhe von EUR 4,7 Mio. enthalten.
Die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste genutzt werden können. Dazu werden Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Für die Berechnung latenter Steuer werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und mit Unsicherheit behaftet sind.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― | Einbindung interner Spezialisten aus dem Bereich Tax Accounting im Rahmen unserer Prüfung der Steuersachverhalte in das Prüfungsteam. |
| ― | Erlangung eines Verständnisses über die Konzeption des Prozesses des Managements zur Bilanzierung latenter Steuern. |
| ― | Würdigung von Ansatz und Bewertung der latenten Steuern. |
| ― | Beurteilung der Werthaltigkeit, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorlagen, auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten steuerlichen Planungsrechnung und Würdigung der Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage. |
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zum Ansatz und der Bewertung der latenten Steuern nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in Textziffer 6.3 und 5.9 des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich:
| ― | Vorstandsbrief, KPS: Wir gestalten die digitale Transformation und KPS am Kapitalmarkt im Kapitel "An die Aktionäre" im Geschäftsbericht 2017/2018, |
| ― | Erklärung zur Unternehmensführung in Abschnitt 7. des Konzernlageberichts 2017/2018, |
| ― | Entsprechenserklärung in Abschnitt 7. des Konzernlageberichts 2017/2018, |
| ― | Versicherung der gesetzlichen Vertreter, |
| ― | Alternative Leistungskennzahlen im KPS-Konzern im Geschäftsbericht 2017/2018. |
Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich:
| ― | Bericht des Aufsichtsrats im Kapitel "An die Aktionäre" im Geschäftsbericht 2017/2018. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende, geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben, |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile, |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns, |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. März 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. September 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 als Konzernabschlussprüfer der KPS AG, Unterföhring, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
| ― | Financial und Tax Due Diligence |
| ― | Unterstützung bei der Einführung einer Group Accounting Guideline nach IFRS und eines Reporting Packages. |
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Joachim Weilandt.
München, den 24. Januar 2019
**Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)**
Frank Stahl, Wirtschaftsprüfer
Joachim Weilandt, Wirtschaftsprüfer
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