Annual Report • Mar 16, 2018
Annual Report
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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat informiert im folgenden Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/2017. Dabei werden insbesondere der kontinuierliche Dialog mit dem Vorstand, die Beratungsschwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats und die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses erörtert.
Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Jahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großem Engagement wahrgenommen. Er hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen und zahlreicher informeller Treffen mit dem Vorstand, weiteren Mitgliedern des Managements und Mitarbeitern intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit verschiedenen Sonderthemen befasst. Die Geschäftsführung des Vorstands wurde sorgfältig und regelmäßig überwacht. Darüber hinaus wurde der Vorstand im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und bei der Entscheidung über wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Grundlagen für Überwachung und Beratung waren die Monatsberichte des Vorstands sowie regelmäßige persönliche und telefonische Besprechungen.
Grundsätzliche und regelmäßige Schwerpunktthemen des Aufsichtsrats waren die laufende Überprüfung der Markt- und Geschäftsentwicklung des Unternehmens bzw. der verschiedenen Beratungssegmente, die rollierende Unternehmens-, Finanz- und Investitionsplanung, die Risikolage, das Risikokontrollsystem der Gesellschaft sowie Vorstandsangelegenheiten. Zentraler Gegenstand waren auch die Vertriebsaktivitäten, Unternehmensakquisitionen und die Erschließung neuer Geschäftsbereiche.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2016/2017 regelmäßig, zeitnah und umfassend zu unternehmensrelevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, strategischen Maßnahmen sowie über wichtige Geschäftsvorgänge und -vorhaben informiert. Rechtzeitig vor den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichte zu den einzelnen Segmenten vorbereitet und vom Aufsichtsrat geprüft. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat unter Angaben von Gründen erläutert und vom Aufsichtsrat diskutiert. Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit der Geschäftsleitung überzeugt.
Bedeutende Maßnahmen des Vorstands erfolgten nur nach Abstimmung und Freigabe mit dem Aufsichtsrat. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Vorstand mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt und hat diesen über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle stets unverzüglich informiert.
Aufsichtsratssitzungen: Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2016/2017 neben verschiedenen informellen Treffen zu fünf offiziellen Sitzungen zusammengetreten. Die Aufsichtsratsmitglieder waren in allen Sitzungen jeweils persönlich anwesend. Ferner gab es zwei Telefonkonferenzen, an der alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben. In den Sitzungen wurden jeweils der Verlauf der abgelaufenen Perioden und die aktuelle Geschäftssituation beleuchtet sowie einzelne Segmente mit negativer Planabweichung eingehend diskutiert. In der Sitzung vom 18. November 2016 wurde insbesondere die Planung für das Geschäftsjahr 2016/2017 der Gesellschaft geprüft. Ferner wurden die Nichtprüfungsdienstleistungen des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit anstehenden Firmenakquisitionen genehmigt. Der Abschlussprüfer informierte zudem den Aufsichtsrat über die europäische Verordnung zur Abschlussprüfung und weitere gesetzliche Neuregelungen für den Aufsichtsrat. Am 25. Januar 2017 wurde die vorläufige Ertragslage des Geschäftsjahres 2015/2016 analysiert. Der Aufsichtsrat konnte die Plausibilität der vorgelegten Zahlen aufgrund eigener Sachkenntnis und Kenntnis des Unternehmens überprüfen und war anhand der vorgelegten Unterlagen in der Lage, die Situation des Unternehmens einzuschätzen und eventuelle Schwachstellen zu prüfen, sodass am 30. Januar 2017 im Rahmen einer Telefonkonferenz der Jahresabschluss festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt wurden. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, der qualitativ hervorragenden Buchhaltung und der gründlichen Prüfung durch die Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat davon abgesehen, weitere Prüfungen durchzuführen, zumal dafür kein Anlass gegeben war.
Weitere Schwerpunkthemen des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr waren unter anderem die Belange und Struktur des Vorstandes und des erweiterten Managementteams. Darüber hinaus begleitete der Aufsichtsrat den Vorstand aktiv bei den strategischen Initiativen der Internationalisierung und Industrialisierung.
Effizienzprüfung: Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effizienzprüfung sind insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Angesichts der Größe des Unternehmens und der unkomplizierten Informationsflüsse zwischen Aufsichtsrat und Vorstand wurde die Effizienzprüfung ohne externen Berater durchgeführt. Die Untersuchung kam wie auch im Vorjahr zu einem positiven Ergebnis.
Personalthemen: Das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verlangt, dass der Aufsichtsrat für sich selbst und für den Vorstand in regelmäßigen Abständen Zielgrößen für den Frauenanteil festlegt und zugleich eine Frist bestimmt, innerhalb derer dieser Anteil erreicht werden soll. Erstmalig wurde ein solcher Anteil im Jahr 2015 mit Zielerreichungsfrist zum 30. Juni 2017 festgelegt. In seiner Sitzung am 18. Januar 2018 hat der Aufsichtsrat zum 30. Juni 2022 neue Zielgrößen bestimmt, die im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017 dargelegt sind.
Corporate Governance: Von Bedeutung waren auch die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit wenigen Ausnahmen, die durch die Größe der Gesellschaft bedingt sind, zu entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen den Kodex als wichtigen Schritt zur Transparenz, Unternehmensführung und Kontrolle. Am 18. Januar 2018 hat der Aufsichtsrat die Corporate Governance turnusmäßig thematisiert und die neue gemeinsame Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG beschlossen, die zusammen mit der alten Entsprechenserklärung auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Zu einer der Ausnahmen des Corporate Governance Kodex gehört, dass der Aufsichtsrat größenbedingt keine gesonderten Ausschüsse bildet. In der genannten Sitzung wurden ebenfalls turnusgemäß die konzerninternen Compliance-Fragen thematisiert und geprüft.
Zusammensetzung Aufsichtsrat: Dem Aufsichtsrat gehörten im gesamten Geschäftsjahr 2016/2017 die nachfolgenden Personen an:
Herr Michael Tsifidaris, Vorsitzender
Herr Uwe Grünewald, stellvertretender Vorsitzender
Herr Hans-Werner Hartmann
Mit Herrn Hans-Werner Hartmann gehört dem Aufsichtsrat ein unabhängiges Mitglied an, das gemäß § 100 Abs. 5 AktG über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Prüfung möglicher Interessenkonflikte: Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offen. Solche Interessenkonflikte sind jedoch im Berichtsjahr nicht aufgetreten.
Vorstandsangelegenheiten: In seiner Sitzung am 18. Januar 2018 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die ursprünglich am 31. Dezember 2018 endende Amtszeit von Herrn Leonardo Musso als Vorstand der Gesellschaft zu verlängern und ihn für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 wieder zu bestellen. Damit einhergehend wurde sein Vorstandsanstellungsvertrag entsprechend verlängert.
Jahres- und Konzernabschluss 2016/2017: Die von der Hauptversammlung am 7. April 2017 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählte Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (seinerzeit noch firmierend als Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), hat die Buchführung, den Jahresabschluss der KPS AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2016/2017 geprüft und jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. An der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestehen keine Zweifel, dieser hat die geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Die Anforderungen des Corporate Governance Kodex zum Auftragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer sind erfüllt. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Abschlussprüfer ausführlich berichtet, dabei lagen die vollständigen Jahresabschlüsse des Konzerns und aller Tochtergesellschaften sowie der Bericht über die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Einzelabschlusses der KPS AG vor. Der Prüfer stand darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung.
Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. Januar 2018 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und die Prüfungsschwerpunkte. Die Berichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis unserer eigenen (stichprobenhaften) Prüfung entspricht dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hatte keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung und die vorgelegten Abschlüsse zu erheben.
Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eingehenden Prüfung und Diskussion mit dem Abschlussprüfer sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KPS AG und den Konzernabschluss einschließlich des Lageberichtes am 30. Januar 2018 gebilligt, der Jahresabschluss der KPS AG ist damit festgestellt. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 wurde dabei ebenfalls verabschiedet. Dem vom Vorstand zugeleiteten und erläuterten Gewinnverwendungsvorschlag hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzlage der Gesellschaft angeschlossen. Der Aufsichtsrat hält die vorgeschlagene Dividende für angemessen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihr erfolgreiches Engagement im vergangenen Geschäftsjahr.
Der Aufsichtsrat
Michael Tsifidaris, Aufsichtsratsvorsitzender
KPS berät seine Kunden in Strategie-, Prozess-, Applikations- und Technologiefragen und implementiert ganzheitliche Lösungen mit Produkten der Softwarehersteller SAP, Hybris und Adobe sowie Intershop. Dabei deckt KPS das gesamte Spektrum des Handels im Omnichannel und der digitalen Transformation ab: klassische Warenwirtschaft, E-Commerce sowie digitales Kundenmanagement und Marketing. Weitere Schwerpunkte sind Endkundengeschäft und Logistik. KPS steht für innovative Methodik. Mit der KPS Rapid-Transformation®-Methode profitieren unsere Kunden von großer Effizienz sowie voller Projekttransparenz. Strategieentwicklung, Prozessdesign und Implementierung der Anwendungen laufen weitestgehend simultan ab. So werden Projektlaufzeiten und Projektkosten deutlich reduziert. Bei nachgewiesener Sicherstellung höchster Qualität in der Umsetzung werden Transformationen spürbar beschleunigt. Die erfahrenen Berater von KPS unterstützen unsere Kunden durch herausragende Branchenexpertise dabei, ihren Wettbewerbsvorsprung auf Dauer zu halten.
KPS ist eines der erfolgreichsten Unternehmen für Business Transformationsberatung und Prozessoptimierung. Mit einem Konzern-Umsatzvolumen von 160,3 Mio. Euro ist KPS eine führende Unternehmensberatung in Europa und gehört laut dem Marktforschungsunternehmen Lünendonk zu den Top 5 in Deutschland und Top 25 international. KPS hat den Ausbau zum führenden Management-Beratungsunternehmen für den Handel und die Konsumgüterindustrie damit auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. KPS verfügt über erstklassige Kundenreferenzen im Bereich Handel und Konsumgüterindustrie, der Prozess- und Fertigungsindustrie sowie bei Dienstleistungsunternehmen. Veränderungen erfolgreich zu gestalten bei gleichzeitiger Sicherstellung des optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses, definiert die hohe Beratungsqualität, von der unsere Kunden in großem Maße profitieren.
Die innovativere Lösung entscheidet im Wettbewerb der Zukunft und bereits in der Gegenwart ist eine unternehmensweite digitale Transformations- und Omnichannel-Strategie die Voraussetzung zur Bewältigung der komplexesten Herausforderungen. Personalisierung und Unternehmenssteuerung in Echtzeit erfordern das grundlegende operationale und kulturelle Umdenken der gesamten Organisation. Im weltweiten Markt für Beratungs- und Servicedienstleistungen ist die Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle mit innovativen IT-Technologien daher die Königsdisziplin. Die Berater und Spezialisten von KPS berücksichtigen dabei die internationalen und technologischen Bedürfnisse unserer Kunden. Als erfahrene Experten mit tiefem Branchenwissen und langjähriger Umsetzungserfahrung unterstützen wir unsere Kunden bei der Einführung innovativer Systemlösungen durch Softwareplattformen von SAP, Hybris und Adobe sowie Intershop. Alles in einer Hand, damit Ziele nicht immer nur Ziele bleiben, lautet unser Credo. Die Transformationsberater und Spezialisten der KPS fokussieren auf die tatsächliche Umsetzung von Handlungsempfehlungen und Lösungen. Dadurch unterscheiden wir uns erkennbar von der traditionellen Strategie- und Prozessberatung der Mitbewerber.
KPS investiert im Bereich Forschung und Entwicklung vor allem in Verbesserungen der technischen Integration verschiedener Softwareplattformen wie SAP und Hybris, für die wir uns als Marktführer unter den Managementberatungen verstehen, sowie in die Entwicklung neuer Bedienkonzepte von Software-Anwendungen. Seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 wird intensiv Entwicklungsarbeit zur Standardisierung von SAP-Prozessstrecken geleistet. Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden hierfür 4,8 (Vorjahr: 1,5) Mio. Euro Eigenleistungen aktiviert. Die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungen waren zum Stichtag nur zum Teil fertiggestellt, es fielen Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro an.
Weitere Entwicklungsleistungen werden für die Digitalisierung und für die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle erbracht. Es wird kontinuierlich ein Team von mehreren Mitarbeitern für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben eingesetzt. Bei Bedarf werden weitere Mitarbeiter zeitweilig mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben betraut.
Die KPS AG ist die rechtliche Muttergesellschaft des KPS-Konzerns, die mit rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften in Deutschland, im europäischen Ausland und in den USA tätig ist.
Der Vorstand der KPS AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist insbesondere in Entscheidungen mit eingebunden, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind.
Im KPS-Konzern besteht ein Kontroll- und Steuerungssystem, das auf die Wertsteigerung des Gesamtkonzerns abzielt. Hieraus abgeleitet ergeben sich die Zielsetzungen für die einzelnen Segmente und Konzernunternehmen. Die Steuerung erfolgt ausgehend vom Konzern über die Segmente bis auf die einzelnen Profit-Center-Ebenen. Die periodische Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung definierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für die Steuerung werden neben dem Umsatz und EBIT bestimmte segment- und profitcenterbezogene Kennzahlen verwendet.
Die Weltwirtschaft wuchs 2016 laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) mit 3,2 % so langsam wie seit dem Ausbruch der Finanzkrise nicht mehr. Dennoch konnte der im zweiten Halbjahr 2016 begonnene globale Konjunkturaufschwung im ersten Halbjahr 2017 weiter Fahrt aufnehmen. Der IWF prognostiziert einen Anstieg der Wirtschaftsleistung um 3,6 % in 2017 und um 3,7 % in 2018. Das entspricht einer Anhebung der Prognose im Oktober 2017 von jeweils 0,1 Prozentpunkten für beide Jahre gegenüber dem Ausblick des IWF im April 2017. Das Weltwirtschaftswachstum soll 2017 und 2018 von günstigen Finanzierungsbedingungen und der konjunkturellen Erholung in den Industrienationen profitieren.1
Insbesondere im Euroraum sowie in den aufstrebenden Volkswirtschaften Europas, in Japan, in den Schwellenländern Asiens und in Russland konnten die über den Erwartungen liegenden Expansionsraten des ersten Halbjahres 2017 das rückläufige Wachstum der Wirtschaftsleistung in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien mehr als ausgleichen. Der deutliche Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften wird sich auf Sicht des Gesamtjahres 2017 dennoch in den Vereinigten Staaten und Kanada, der Eurozone sowie Japan besonders deutlich bemerkbar machen. Wachstumstreiber des Bruttoinlandsprodukts in diesen Ländern ist der sich weiter verstärkende Binnenkonsum.2
In China und anderen aufstrebenden asiatischen Ländern bleibt die konjunkturelle Entwicklung nach Ansicht des IWF weiter stark, während die Rohstoffexporteure in einem anhaltend schwierigen Umfeld zumindest eine leichte Verbesserung der Wirtschaftslage verzeichnen sollen. Während sich der Ausblick grundsätzlich aufhellt, bleibt die konjunkturelle Entwicklung in zahlreichen Volkswirtschaften schwach und die Inflation der Industrienationen unter den angestrebten Zielwerten.3
1 http://www.imf.org/~/media/Files/Publications/WEO/2017/October/pdf/main-chapter/exesum.ashx?la=en
2 http://www.imf.org/~/media/Files/Publications/WEO/2017/October/pdf/main-chapter/exesum.ashx?la=en
3 http://www.imf.org/~/media/Files/Publications/WEO/2017/October/pdf/main-chapter/exesum.ashx?la=en
Die Konjunktur im Euroraum hat deutlich an Dynamik gewonnen. Der Zuwachs soll laut Gemeinschaftsdiagnose der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute 2,2 % im Jahr 2017 nach 1,8 % im Vorjahr betragen. Impulse kamen dabei sowohl durch das In- als auch Auslandsgeschäft. Der breite Aufschwung zeigt sich in der dynamisch expandierenden Wirtschaft nahezu aller Euro-Länder, der auch die Beschäftigungszahlen kräftig nach oben zieht und die Arbeitslosenquote in allen Mitgliedländern sinken lässt. Im Juli 2017 belief sich die Arbeitslosenquote in der Eurozone auf 9,1 %. Insbesondere die Eurokrisenländer Portugal, Italien, Griechenland und Spanien verzeichneten einen erheblichen Rückgang der Erwerbslosigkeit von teilweise mehr als zwei Prozentpunkten. Die Verbraucherpreise lagen zuletzt um insgesamt 1,5 % über dem Vorjahreszeitraum, nachdem die Inflation infolge der gestiegenen Energiepreise zu Jahresbeginn zeitweise auf knapp 2 % gestiegen war.4
4 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland nahm im ersten Halbjahr 2017 deutlich zu. Für das Gesamtjahr 2017 prognostizieren die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer Gemeinschaftsprognose einen Anstieg von 2,5 % des Bruttoinlandsprodukts. Als Wachstumstreiber zeigte sich das beschleunigte Tempo des Auslandsgeschäfts, aber auch die inländische Verwendung blieb eine treibende Kraft der Expansion. Während die privaten und die staatlichen Investitionsausgaben einen deutlichen Anstieg verzeichneten, wurden die Ausrüstungsinvestitionen deutlich von der anziehenden Nachfrage aus dem Ausland stimuliert. Durch die seit einiger Zeit kräftig aufwärtsgerichtete Konjunktur macht sich in der Wirtschaft eine zunehmende Anspannung infolge des daraus resultierenden Fachkräftemangels bemerkbar. Die registrierte Arbeitslosigkeit wird sich laut Gemeinschaftsprognose weiter verringern. Die Arbeitslosenquote wird 2017 voraussichtlich deutlicher sinken als in der Gemeinschaftsprognose mit 5,7 % angenommen.5 Im September 2017 lag die Arbeitslosenquote in Deutschland bei 5,5 %, dem für das kommende Jahr prognostizierten Wert. Für 2018 kann demnach ein weiterer Rückgang erwartet werden. Die Arbeitslosigkeit soll aber in geringerem Maße zurückgehen, als die Beschäftigung steigt. Ursächlich ist neben der weiterhin zunehmenden Integration, insbesondere von Frauen und älteren Menschen in den Arbeitsmarkt, auch die anhaltende Zuwanderung.6
5 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
6 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
Der Umsatz der Consultingbranche in Deutschland stieg 2016 um 7,4 % auf den Rekordwert von 29,0 Mrd. Euro. Damit blickten die deutschen Unternehmensberater auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück, in dem Kunden im tiefgreifenden, digitalen Wandel die Unterstützung der Berater in Strategie, Prozessen und IT vermehrt nachfragten. Gleichzeitig trieben die Consultingfirmen den gezielten Ausbau ihrer digitalen Dienstleistungen sowie der eigenen Geschäftsmodelle weiter voran. Die Digitalisierung erfordert ein konzertiertes Zusammenspiel der verschiedenen Bereiche im Consulting. Auf diese Entwicklung reagieren die Unternehmensberatungen durch gezielte Akquisitionen sowie Kooperationen. Insbesondere große Consultingfirmen wie die KPS AG sorgten im Jahr 2016 und 2017 durch Übernahmen für Bewegung im Marktgeschehen.7
Für das Jahr 2017 strahlen die deutschen Consultants von Beginn an Optimismus aus: Erwartet wird laut des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) ein Umsatzplus in Höhe von 8,3 %. Eine besonders starke Nachfrage wird aus der Konsumgüterindustrie mit einem Zuwachs von 10,3 % sowie aus dem Handel mit plus 10,0 % erwartet. Business Development und Innovation sowie CRM und Vertrieb sollen zu den wachstumsstärksten Consulting Practices gehören. Bei der aktuell guten Geschäftslage und anhaltend Erfolg versprechenden Aussichten stehen die Zeichen auch im Recruiting auf Wachstum. 75 % der großen Unternehmensberatungen planen, 2017 zusätzliche Consultants einzustellen.8
Nach der Geschäftsklima-Befragung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) im zweiten Quartal 2017 hält die positive Branchenentwicklung an. Die Consultingbranche blickt sehr optimistisch in das zweite Halbjahr 2017, lediglich rund 5 % der Consultants zeigen sich skeptischer für die zweite Jahreshälfte. Am zufriedensten sind Consultants mit Klienten aus den Branchen Fahrzeugbau und Konsumgüter. Auch die Geschäftserwartung für die kommenden sechs Monate ist in diesen beiden Branchen besonders positiv. Innerhalb der Consulting Practices gilt die Geschäftslage der IT-Consultants laut BDU als besonders gut.9
Die optimistische Einschätzung der Informationswirtschaft für die wirtschaftliche Lage der Branche reflektiert auch der ZEW Stimmungsindikator "Informationswirtschaft". Bei wissensintensiven Dienstleistern wie Unternehmensberatungen war das konjunkturelle Klima auch im dritten Quartal 2017 sehr gut, nachdem bereits in den beiden vorangegangenen Quartalen Höchstwerte erzielt worden waren.10
7 https://www.bdu.de/media/278809/ergebnisse-marktstudie-unternehmensberatung-2017.pdf
8 https://www.bdu.de/media/278809/ergebnisse-marktstudie-unternehmensberatung-2017.pdf
9 https://www.bdu.de/media/296433/geschaeftsklimabefragung_2q2017.pdf
10 ZEW (2017): Branchenreport Informationswirtschaft, Oktober.
Die fortschreitende Digitalisierung wird die Entwicklung von Unternehmen im stationären Handel wie im E-Commerce-Bereich weiterhin bestimmen. Zusätzlich forcieren auch Komplexität und zunehmende Kurzfristigkeit des Geschäfts - insbesondere in einem konjunkturellen Aufschwung - den Beratungsbedarf der Kunden.11 Um dem zunehmenden Innovationsdruck erfolgreich begegnen zu können, bedarf es eines hohen Einsatzes an Ressourcen wie Personal, Know-how und monetärer Mittel. Nicht jedes Unternehmen kann mit dieser hohen Dynamik Schritt halten. An dieser Stelle setzen IT-Beratungsunternehmen an, um beim Transformationsprozess von Geschäftsmodellen in die digitale Welt Kunden zur Seite zu stehen. Big Data, Omnichannel-Lösungen und Supply-Chain-Management sind nur einige Felder, auf denen durch kompetente Beratung und maßgeschneiderte Maßnahmen schnelle und nachhaltige Erfolge erzielt werden können. Consulting-Unternehmen wie KPS mit seiner Rapid Transformation®-Methode, die Projekte im Umfeld von Service-, Produkt- und Prozessinnovationen aktiv und prompt umsetzen, verfügen dabei über einen Wettbewerbsvorteil.
Es ist nicht verwunderlich, dass die Top 10 der deutschen Managementberatungen im Jahr 2016 ihren Kurs mit einer Steigerung von mehr als 11 % beim Gesamtumsatz im In- und Ausland auf 1,8 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr fortsetzten. Laut Marktforschungsunternehmen Lünendonk & Hossenfelder übertrafen die führenden Management-Beratungen aus Deutschland damit die Prognose des Vorjahres von 10,9 % zum dritten Mal in Folge. Die mittelgroßen Unternehmen waren - wie bereits im Vorjahr - besonders erfolgreich und lagen mit einem Wachstum von durchschnittlich mehr als 16 % erneut deutlich über den eigenen Erwartungen. Dieses Ergebnis wurde mit rund 7.700 Mitarbeitern erzielt, das sind 6,5 % mehr als im Vorjahr (7.250). Der Umsatz mit Beratungsleistungen in Deutschland indes stieg als Ergebnis der wirtschaftlichen Gesamtlage sogar um 9,4 % auf 1,2 Mrd. Euro. Da der Umsatzanstieg über dem Mitarbeiterwachstum lag, sind die Pro-Kopf-Umsätze und damit die Produktivität 2016 erneut gestiegen. Die KPS AG war beim Vergleich des Umsatzes mit der Mitarbeiterzahl besonders effizient. Der KPS-Konzern hat seinen Platz im Lünendonk & Hossenfelder-Ranking der deutschen Management-Beratungen gefestigt und gehört weiterhin zu den Top 5 der deutschen Beratungsunternehmen.12
11 http://luenendonk.de/pressefeed/luenendonk-studie-2017-managementberatung-in-deutschland
12 http://luenendonk.de/pressefeed/luenendonk-liste-2017-die-top-10-der-deutschen-managementberatungen
Der KPS-Konzern ist im Geschäftsjahr 2016/2017 mit einem Umsatzwachstum von 10,6 % auf 160,3 Millionen Euro erneut schneller als der Markt gewachsen. Die hohe Wachstumsdynamik, insbesondere durch Neuprojekte im Ausland, resultiert aus dem Gewinn weiterer Marktanteile und bestätigt die eingeschlagene Strategie als europaweit führendes Beratungsunternehmen im Bereich Business-Transformation und Prozessimplementierung für den Handel. Dabei vereint KPS das Beste aus der digitalen und der stationären Welt des Handels, um die Geschäftsmodelle der Kunden auf die nächste Stufe der Digitalisierung zu überführen.
Die klare Branchenfokussierung und das hohe Tempo in der Umsetzung durch die Rapid Transformation® Methode waren auch im abgelaufenen Geschäftsjahr die Wachstumstreiber der Unternehmensgruppe. So wurden im November 2016 alleine drei unserer Kunden durch das Deutsche Institut für Service-Qualität und den Nachrichtensender n-tv für den von KPS umgesetzten E-Commerce-Auftritt ausgezeichnet. Die etablierten Filialisten und stationären Händler punkteten in der Verbraucherstudie auch beim Online-Shopping. Dazu zählten im Bereich Schuhmode deichmann.com als bester Shop sowie christ.de bei Schmuck & Uhren mit dem ersten Platz. Im Lebensmittel-Bereich war KPS mit dem Shop für bofrost* vertreten.
Bereits im Januar 2017 konnte die KPS Gruppe ihre Position als führender Anbieter im Bereich Digitale Transformation in Nordeuropa weiter festigen und die internationale Expansion mit der Übernahme der dänischen Saphira Consulting A/S fortsetzen. Saphira Consulting, im zweiten Jahr in Folge vom dänischen Magazin Computerworld als einer der besten SAP Integratoren ausgezeichnet, hat eine starke Präsenz im rasant wachsenden Markt für SAP Cloud Lösungen und gehört zu den Ersten, die ihren Kunden SAPs neue leistungsstarke Plattform S/4HANA anbieten. KPS ist seit mehreren Jahren im skandinavischen Markt aktiv und wurde 2016 von SAP als Partner ausgezeichnet. Als einer von wenigen Beratungspartnern, die ihre Kunden in allen Bereichen unterstützen können - von der strategischen Ausrichtung bis hin zur Implementierung von Prozessen und Technologien - stärkt die KPS AG damit ihre Marktposition in Skandinavien.
Auch unternehmensintern war KPS bei der Überprüfung von Prozessen und dem Rollout neuer Projekte aktiv. Seit Mitte des Jahres 2017 nutzt die Beratungsgesellschaft eine mobile App als Kommunikationsplattform, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von Standort und Region jederzeit über Projekte, Kundenwünsche, neue technologische Entwicklungen, Serviceleistungen sowie Entwicklungen im Unternehmen auf dem Laufenden zu halten. Über digitale Kollaborationsplattformen erforschen die Innovation Centers von KPS intensiv, wie beispielsweise Artificial Intelligence und Machine Learning für die zukünftige Entwicklung unserer Kunden genutzt werden können. Dabei folgen die Innovation Centers den strukturierten Prozessen der KPS, um die Umsetzung Erfolg versprechender Ideen sicherzustellen. Auf diese Weise erzielte die KPS-Gruppe im Juni 2017 zum vierten Mal in Folge eine Spitzenposition unter den besten Unternehmensberatungen in der größten deutschen Consulting-Umfrage des deutschen Wirtschaftsmagazins brand eins und Statista. Die führende Unternehmensberatung für Business-Transformation und Prozessimplementierung wurde unter mehr als 16.000 Beratungshäusern als bester Berater in den Kategorien Konsumgüter & Handel sowie IT-Strategie und IT-Implementierung ausgezeichnet.
Der KPS-Konzern setzte seinen globalen Expansionskurs 2017 mit der Übernahme von ICE Consultants Europe SL, einem führenden SAP Beratungspartner in Spanien, fort. ICE, mit Hauptsitz in Barcelona, verfügt über eine breite Kundenbasis in Spanien, Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden sowie in Nord- und Südamerika. Das multidisziplinäre Team mit rund 100 Beratern unterstützt Unternehmen im Handel, Konsumgüter-, Automotive- und Pharmabereich. ICE bietet Prozessberatung, SAP Implementierungen und Application Management Services (AMS) für Kunden wie Coca-Cola, Revlon, Sanofi und SEAT. Mit seiner frühzeitigen Spezialisierung auf Design Thinking und die Entwicklung von Standard- sowie kundenindividuellen Apps basierend auf SAP Fiori, auf SAP Customer Relationship Management sowie S/4 HANA Upgrade- und Cloud-Projekte ist ICE eine optimale Ergänzung für das Beratungsportfolio der KPS-Gruppe.
Mit dem Spatenstich für das neue Firmengebäude der KPS am Phoenix See in Dortmund unterstrich die Unternehmensgruppe ihre Wachstumspläne. Der Standortwechsel und die Erweiterung der Büroflächen wurden durch das starke Wachstum notwendig. Im neuen Gebäude schafft KPS auf mehr als 8000 m2 neue Perspektiven und Raum für die intensive Zusammenarbeit mit seinen Kunden in Designcenter und Prozessfabrik. Sowohl das Management als auch die Fachabteilungen der Kunden können so Einblicke in den Gestaltungsprozess erhalten sowie von der Entwicklung ihrer neuen Website, eines komplett neuen Unternehmensauftritts bis zum Rapid Prototyping der zukünftigen Unternehmensabläufe neue Formen der Zusammenarbeit erleben und daran mitwirken.
Die Struktur der Umsätze nach den berichtspflichtigen Segmenten hat sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig geändert. Im Segment Management Consulting / Transformationsberatung wurden 86,9 % (Vorjahr: 88,3 %) erwirtschaftet. Im Segment Systemintegration konnten 1,2 % (Vorjahr: 2,5 %) des Umsatzes generiert werden, 11,9 % (Vorjahr: 9,2 %) des Umsatzes stammen aus dem Geschäft mit Produkten und Lizenzen.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ergibt für das Geschäftsjahr 2016/2017 folgendes Bild: Hauptumsatzträger war Deutschland mit 130,5 Mio. Euro bzw. 81,4 %, gefolgt von Skandinavien mit einem Volumen von 15,8 Mio. Euro oder 9,9 %. Danach folgen die BENELUX-Länder mit 6,7 Mio. Euro. bzw. 4,2 % sowie die Schweiz mit 4,0 Mio. Euro oder 2,5 % und die USA mit 2,6 Mio. Euro bzw. 1,6 %. Die restlichen Umsatzerlöse beliefen sich auf 0,7 Mio. Euro bzw. 0,4 % und wurden weitestgehend im übrigen EU-Raum erzielt.
KPS zählt führende große und mittelständische Unternehmen aus dem deutschsprachigen und internationalen Raum zu seinen Kunden, welche Kompetenz und Qualität von KPS schätzen und hohes Vertrauen in unsere Umsetzungskompetenz haben. Namhafte Unternehmen aus dem Handel und Konsumgüterbereich vertrauen in ihren Transformationsinitiativen auf die Berater der KPS. Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir unsere solide Kundenbasis weiter ausgebaut und durch langjährige Kooperationsverträge im Application Management Services und Support-Bereich weiter gestärkt. Auftragsbestand wie Auftragseingang konnten im Berichtszeitraum konsequent gefestigt werden und das gegenwärtige Auftragsvolumen hat damit unter der Annahme, dass die laufenden, meist mehrjährigen Projekte vertragsgemäß umgesetzt werden, eine geschätzte Reichweite von rund 18 Monaten.
Die durchschnittlichen Auslastungsquoten der KPS-Berater stabilisierten sich über das gesamte Geschäftsjahr 2016/2017 hinweg mit nahezu 100 % auf sehr hohem Niveau. Damit konnte die bereits exzellente Auslastung des Geschäftsjahres 2015/2016 im Berichtszeitraum erneut erreicht werden. Im Branchenvergleich liegt KPS mit dieser Quote im absoluten Spitzenfeld.
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| in Mio. Euro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Konzernumsatz | 160,3 | 144,9 |
| EBITDA | 26,4 | 23,3 |
| EBIT | 24,8 | 22,3 |
| Konzernergebnis | 19,8 | 19,3 |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) | 0,53 | 0,55 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 6,7 | 12,6 |
| Finanzschulden | 0,0 | 0,0 |
KPS konnte von der konjunkturellen sowie branchenspezifischen Entwicklung deutlich profitieren und Umsatz sowie Ertrag im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern. Wesentlicher Treiber für das Wachstum war unter anderem das Vertrauen namhafter Kunden aus dem Bereich Handel und Konsumgüterindustrie, mit zunehmender Nachfrage nach hoch integrierten Transformationslösungen. Darüber hinaus haben ein optimales Auslastungsmanagement unserer Beraterinnen und Berater sowie ein effizientes Kostenmanagement zur guten Ertragslage der KPS beigetragen. Die neu erworbene Saphira hat hierzu mit Umsatzerlösen von 6,7 Mio. Euro und einem Ergebnis von 0,5 Mio. Euro beigetragen.
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| in TEuro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 160.297 | 144.933 |
| aktivierte Eigenleistungen | 5.141 | 1.468 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.820 | 850 |
| Materialaufwand | -67.574 | -59.889 |
| Personalaufwand | -53.270 | -47.505 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -21.002 | -16.601 |
| Abschreibungen | -814 | -997 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) bereinigt | 25.598 | 22.259 |
| Abschreibung (M&A bedingt) | -843 | 0 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 24.755 | 22.259 |
| Finanzergebnis | 1.081 | -90 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern* | 25.836 | 22.169 |
| Ertragsteuern | -6.037 | -2.893 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 19.799 | 19.276 |
* entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 10,6 % auf 160,3 (Vorjahr: 144,9) Mio. Euro und lagen damit leicht über den ursprünglichen Erwartungen von 160,0 Mio. Euro. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf die Gewinnung von Transformationsprojekten bei namhaften Kunden aus dem Handel und der Konsumgüterindustrie sowie den Beitrag der Saphira mit Umsatzerlösen in Höhe von 6,7 Mio. Euro.
Im Segment "Managementconsulting/Transformationsberatung" ist ein (Vorjahr: ein) Großkunde i.S.d. IFRS 8.34 enthalten, die erzielten Umsatzerlöse betragen 59,9 (Vorjahr: 56,3) Mio. Euro.
Im Geschäftsjahr wurden 5,1 (Vorjahr: 1,5) Mio. Euro Eigenleistungen aktiviert. Es handelt sich mit 4,8 Mio. Euro im Wesentlichen um selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) für SAP-Prozessstrecken und mit 0,3 Mio. Euro um selbsterstellte Software.
Es wurde der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr 2016/2017 angefallenen Entwicklungskosten aktiviert. Forschungsarbeit wurde nicht durchgeführt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten wie im Vorjahr Erträge aus betriebsbedingten Nebenleistungen, wie beispielsweise Erträge aus Kursdifferenzen, Erträge aus Rückstellungsauflösungen oder Skontoerträge. Darüber hinaus werden 1,3 Mio. Euro sonstige betriebliche Erträge für die Auflösung eines Teilbetrages der ersten Earn-Out Rate im Rahmen des Erwerbs der KPS digital GmbH (vormals: getit GmbH) sowie 0,6 Mio. Euro sonstige betriebliche Erträge für die Auflösung der ersten Earn-Out Rate im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der Saphira ausgewiesen, da die vertraglich vereinbarte Zielgröße nicht erreicht wurde. Insgesamt sind die sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 231,7 % auf 2,8 (Vorjahr: 0,9) Mio. Euro gestiegen. Der starke Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der teilweisen Auflösung von Verbindlichkeiten.
Im Berichtszeitraum passte sich der Kostenverlauf dem Geschäftsverlauf unter Berücksichtigung des deutlichen Umsatzanstiegs entsprechend an. Der projektbezogene Materialaufwand, der im Wesentlichen die Kosten für zugekaufte Fremdleistungen beinhaltet, stieg um 7,7 Mio. Euro (+ 12,8 %) von 59,9 Mio. Euro auf 67,6 Mio. Euro an. Die Aufwendungen für zugekaufte Hard- und Software erhöhten sich auf 3,2 (Vorjahr: 1,2) Mio. Euro gegenüber dem Berichtszeitraum 2015/2016 deutlich. Der Hauptgrund für die Zunahme liegt darin begründet, dass die KPS im Rahmen von Projekten auch Software als Handelsware lieferte.
Der Personalaufwand belief sich auf 53,3 (Vorjahr: 47,5) Mio. Euro und ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 5,8 Mio. Euro (+ 12,1 %) gestiegen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2016/2017 waren im KPS-Konzern 487 (Vorjahr: 417) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Wie im Vorjahr ist der Zuwachs auf die in der Berichtsperiode vermehrte Zahl von getätigten Einstellungen im Rahmen unseres ambitionierten Mitarbeiteraufbaus zurückzuführen. Einen zusätzlichen Effekt hatte die Übernahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Unternehmenserwerbes der Saphira Consulting A/S.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 26,5 % auf 21,0 (Vorjahr: 16,6) Mio. Euro. Sie enthalten im Wesentlichen Reise- und KFZ-Kosten in Höhe von 8,8 (Vorjahr: 7,1) Mio. Euro, Rechtsberatungs-, Prüfungs- und Kapitalmarktkosten mit 1,7 (Vorjahr: 1,1) Mio. Euro, nicht projektbezogene Fremdleistungen mit 2,5 (Vorjahr: 2,0) Mio. Euro sowie Raum- und Betriebskosten mit 2,9 (Vorjahr: 2,4) Mio. Euro.
Die Abschreibungen insgesamt (Abschreibungen und M&A bedingte Abschreibungen) sind auf 1,7 (Vorjahr: 1,0) Mio. Euro gestiegen. Grund der Steigerung sind die Abschreibungen auf die erworbenen immateriellen Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Kauf der Saphira Consulting A/S (0,8 Mio. Euro).
Das Finanzergebnis des Konzerns stieg auf 1,1 (Vorjahr: -0,1) Mio. Euro an. Im Finanzergebnis des Geschäftsjahres 2016/2017 ist die Auflösung des Zinsanteils in Höhe von 1,0 Mio. Euro aus einer Gewerbesteuerrückstellung enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag im Gesamtbetrag von 6,0 (Vorjahr: 2,9) Mio. Euro beinhalten hauptsächlich laufende Aufwendungen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von 1,6 (Vorjahr: 2,6) Mio. Euro sowie Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von 4,4 (Vorjahr: 0,3) Mio. Euro.
Der Konzernperiodenüberschuss stieg von 19,3 Mio. Euro um 2,7 % auf 19,8 Mio. Euro.
Das Finanzmanagement bei KPS hat grundsätzlich das Ziel, die Liquidität des Unternehmens jederzeit sicherzustellen. Es umfasst Kapitalstruktur-, Cash- und Liquiditätsmanagement.
Das den Aktionären der KPS AG zuzurechnende Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 Mio. Euro erhöht und weist zum 30. September 2017 einen Wert von 66,2 (Vorjahr: 58,4) Mio. Euro aus. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von 61,4 % auf 64,3 %. Zur detaillierten Erläuterung wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
Die langfristigen Schulden in Höhe von 4,6 (Vorjahr: 2,1) Mio. Euro betreffen neben passiven latenten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 1,7 (Vorjahr: 0,4) Mio. Euro im Wesentlichen Personal- und Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2,4 (Vorjahr: 1,8) Mio. Euro und Verbindlichkeiten für voraussichtlich zu erwartende Earn-Out-Zahlungen in Höhe von 0,5 (Vorjahr: 0) Mio. Euro.
Weitere langfristige Schulden bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Bei den kurzfristigen Schulden ergab sich gegenüber dem Vorjahresstichtag ein Rückgang um 2,5 Mio. Euro auf 32,1 (Vorjahr: 34,6) Mio. Euro. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten um 1,5 auf 6,8 (Vorjahr: 8,3) Mio. Euro sowie einem Rückgang der Steuerrückstellung um 2,2 auf 1,9 (Vorjahr: 4,0) Mio. Euro.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um 0,8 Mio. Euro gestiegen.
Die erhaltenen Anzahlungen stiegen um 1,4 Mio. Euro und betragen zum Stichtag 1,5 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert aus erhaltenen Zahlungen für einen kundenspezifischen Fertigungsauftrag.
Mit den im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnissen ist es gelungen, die erforderlichen liquiden Mittel sowohl für den laufenden Betrieb als auch für die Finanzierung des weiteren Wachstums der KPS in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Die KPS-Gruppe verfügt zum 30. September 2017 über Zahlungsmittel in Höhe von 6,7 (Vorjahr: 12,6) Mio. Euro. Am Bilanzstichtag bestandenen, wie auch im Vorjahr, keine Bankverbindlichkeiten. Die Nettoliquidität hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 5,9 Mio. Euro reduziert.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 16,8 Mio. Euro gegenüber 20,3 Mio. Euro im Vorjahr. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -12,4 (Vorjahr: -4,0) Mio. Euro und betrifft die getätigten Investitionen in das Anlagevermögen sowie die Unternehmenserwerbe. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr -12,3 (Vorjahr: -10,2) Mio. Euro.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 12 Mio. Euro.
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| Am 30. September | ||
|---|---|---|
| in TEuro | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | 51.910 | 46.207 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 50.973 | 48.895 |
| Gesamtvermögen | 102.883 | 95.102 |
| Eigenkapital | 66.188 | 58.394 |
| Langfristige Schulden | 4.644 | 2.115 |
| Kurzfristige Schulden | 32.051 | 34.593 |
| Summe Schulden | 36.695 | 36.708 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 102.883 | 95.102 |
Der KPS-Konzern verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur. Der gesteigerte Geschäftsumfang spiegelt sich in der Bilanzsumme wider. Diese beläuft sich zum 30. September 2017 auf 102,9 (Vorjahr: 95,1) Mio. Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 Mio. Euro bzw. um 8,2 % erhöht.
Die im mittel- bis langfristig gebundenen Vermögen ausgewiesenen Werte belaufen sich zum Stichtag auf 51,9 (Vorjahr: 46,2) Mio. Euro.
Hierin enthalten sind im Wesentlichen die Geschäfts- bzw. Firmenwerte aus früheren Erwerben der KPS AG in Höhe von 32,2 (Vorjahr: 30,5) Mio. Euro. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte ergaben im Berichtszeitraum 10,0 (Vorjahr: 2,0) Mio. Euro. Der Anstieg resultiert zum einen aus der Aktivierung von Entwicklungskosten in Höhe von 4,8 Mio. Euro sowie aus der Aktivierung von selbsterstellter Software in Höhe von 0,3 Mio. Euro. Des Weiteren wurden immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3,6 Mio. Euro im Rahmen eines Unternehmenserwerbes aktiviert. Das Sachanlagevermögen beträgt zum Stichtag 0,9 (Vorjahr 1,1) Mio. Euro.
Im Berichtsjahr wurden in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6,0 (Vorjahr: 2,4) Mio. Euro investiert.
Die aktivierten latenten Steueransprüche belaufen sich auf 8,6 (Vorjahr: 12,6) Mio. Euro.
Die bei den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen aus künftigen Fertigungsaufträgen, aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 44,2 (Vorjahr: 36,3) Mio. Euro erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreswert um 7,9 Mio. Euro.
Das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich im Berichtszeitraum auf 19,8 Mio. Euro und wurde damit gegenüber dem Vorjahr (19,3) um 0,5 Mio. Euro gesteigert. Bei einer vorgeschlagenen Dividende von 13,1 (Vorjahr: 12,3) Mio. Euro würde die Ausschüttungsquote bei 66,1 % des erwirtschafteten Konzernergebnisses liegen. Dieser Dividendenvorschlag berücksichtigt die Ertragskraft sowie die zuverlässige Ausschüttungskontinuität der KPS AG.
Das EBIT wurde von 22,3 Mio. Euro im Vorjahr um 2,5 Mio. Euro auf erfreuliche 24,8 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2016/2017 gesteigert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum belief sich die Zunahme auf 11,2 %.
Bezogen auf den Umsatz von 160,3 (Vorjahr: 144,9) Mio. Euro blieb die EBIT-Marge mit 15,4 % zum Vorjahr (15,4 %) unverändert.
Das im Vorjahr geplante EBIT von 25 Mio. Euro konnte hauptsächlich wegen der Auswirkungen eines Unternehmenskaufs nicht erreicht werden.
Mit 160,3 Mio. Euro Umsatzerlösen (Vorjahr: 144,9) wurden die ursprünglichen Erwartungen von 160,0 Mio. Euro leicht übertroffen.
Mit einem Volumen von 139,2 (Vorjahr: 127,9) Mio. Euro erwirtschaftet der KPS-Konzern den Hauptanteil mit der Managementberatung bei namhaften Kunden im Bereich Handel und der Konsumgüterindustrie. Die anderen beiden Hauptsegmente Systemintegration und Produkte/Lizenzen trugen mit 1,9 (Vorjahr: 3,6) und 19,1 (Vorjahr: 13,4) Mio. Euro zum Jahresumsatz bei.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen unsere Kunden durch ein fundiertes Fachwissen und einen außerordentlichen Leistungseinsatz. Dies setzt eine hohe fachliche Qualifikation sowie die fortlaufende Weiterbildung unserer Mitarbeiter voraus. Diese Maßstäbe setzen wir auch bei der Neueinstellung von Mitarbeitern an. Unsere zentralen Leitmotive sind eine bestmögliche Kundenorientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft, Sicherung und Verbesserung unserer Qualitätsstandards sowie ein positives Arbeitsumfeld.
Am 30. September 2017 beschäftigte der KPS-Konzern insgesamt 487 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 417). Damit ist die Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2016/2017 um 70 Beschäftigte bzw. 16,8 % angestiegen, was im Wesentlichen auf die Ausweitung der Geschäftstätigkeit zurückzuführen ist. In Deutschland beschäftigten wir 457 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 401), dies entspricht einem Anteil von 93,8 % (Vorjahr: 96,2 %) im Gesamtkonzern. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter belief sich im Berichtszeitraum auf 460 (Vorjahr: 391) inkl. Vorstände und Geschäftsführer. Der Anstieg um 69 Beschäftigte bzw. 17,6 % beruht im Wesentlichen auf der Zunahme des Geschäftsvolumens.
Der Personalaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2016/2017 um 5,8 Mio. Euro bzw. um 12,1 % auf 53,3 (Vorjahr: 47,5) Mio. Euro.
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 457 | 401 | 56 |
| Schweiz | 12 | 14 | -2 |
| Dänemark | 16 | 2 | 14 |
| Niederlande | 2 | 0 | 2 |
| Gesamt | 487 | 417 | 70 |
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Vorstand | 1 | 2 | -1 |
| Geschäftsführer | 5 | 2 | 3 |
| Berater | 426 | 378 | 48 |
| Verwaltung | 53 | 32 | 21 |
| Auszubildende | 2 | 3 | -1 |
| Gesamt | 487 | 417 | 70 |
Neben den in der obigen Darstellung genannten Geschäftsführern ist der Vorstand der KPS AG, Herr Leonardo Musso (bei insgesamt zehn Gesellschaften) als Geschäftsführer bestellt. Somit sind sechs Personen als Geschäftsführer im KPS-Konzern per 30. September 2017 tätig.
KPS verzeichnete ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2016/2017. Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage und die zukünftigen Perspektiven des Unternehmens positiv. Die Umsatzerlöse und die Ertragslage konnten im Vergleich zum Vorjahr erneut verbessert werden, wobei die für das Geschäftsjahr 2016/2017 geplanten Umsätze erreicht und das ambitioniert geplante EBIT nur geringfügig verfehlt wurde. Mit einer Eigenkapitalquote von 64,3 % steht KPS auf einer soliden Finanzbasis. Auf Grund der guten Finanzbasis und der getätigten Investitionen in Entwicklungsleistungen sind die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft geschaffen.
Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland sowie in unseren wichtigsten europäischen Märkten und die damit einhergehende Veränderung des Investitionsverhaltens haben einen wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage sowie die Vermögenslage des KPS-Konzerns. Im Rahmen unserer Research-Aktivitäten werten wir regelmäßig Studien und Prognosen der Wirtschaftsinstitute aus, um über die voraussichtliche Entwicklung der Konjunktur in den für uns relevanten Märkten den erforderlichen Überblick zu bekommen.
Unter Zugrundelegung des aktuell vorhandenen Auftragsbestands mit überdurchschnittlich hoher Reichweite erwarten wir aufgrund der derzeitigen Konjunkturlage kurzfristig keine negativen Auswirkungen. Wir schließen jedoch nicht aus, dass sich ein anhaltend negativer Konjunkturverlauf mittel- und langfristig negativ auf Umsatz und Ertrag auswirken könnte.
KPS geht Risiken nur dann ein, wenn diese als beherrschbar angesehen werden und die damit einhergehenden Chancen eine angemessene Wertsteigerung erwarten lassen. KPS versteht unter einem Risiko negative Ereignisse oder ungünstige Auswirkungen auf ein Projekt zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Durch etablierte Kontrollverfahren und vorgegebene Abläufe, verankert in unserer KPS Rapid-Transformation®-Methode, kann auf unerwartete Ereignisse zeitnah reagiert und gegenüber diesen rechtzeitig gegengesteuert werden.
Basierend auf innovativen Reporting-Instrumenten wurde ein effizientes Management-Informationssystem etabliert, das kontinuierlich an die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens angeglichen und weiterentwickelt wird. Um Risiken, denen KPS ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und zu steuern, steht dem Management ein umfassendes Finance- und Controlling-System zur Verfügung, das alle erforderlichen Informationen tagesaktuell in hoher Qualität bereitstellt. Die Risikoidentifikation erfolgt durch erfahrene Projektmanager in turnusmäßigen Reviews mit den Vice-Presidents und dem Vorstand.
Der Einfluss wirtschaftspolitischer Risiken auf die Weltwirtschaft hat sich nach Einschätzung der wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsforschungsinstitute in den vergangenen Monaten deutlich verringert, nachdem sie noch zu Jahresbeginn global sehr hoch gewesen waren. In den USA werden die Absichten der Regierung mit Blick auf Protektionismus, Steuerreform und Infrastrukturinvestitionen nur graduell umgesetzt. Das Ergebnis dürfte weniger weit von den bisherigen Rahmenbedingungen entfernt sein als erwartet. Zudem haben die Wahlniederlagen europakritischer Parteien in einigen Ländern des Wirtschaftsraums dazu geführt, dass die Wahrscheinlichkeit einer politischen Destabilisierung der Europäischen Union gesunken ist. Schließlich wird es auch wahrscheinlicher, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU mit einer ausgedehnten Übergangsfrist vollzogen wird. Damit verlängert sich zwar die Phase der Unsicherheit, abrupte Brüche werden aber vermieden. Ein substanzielles Risiko für die weltwirtschaftliche Entwicklung geht laut Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute weiterhin von China aus. Ursächlich ist ein auch mittlerweile im internationalen Vergleich sehr hohes Verschuldungsniveau der Unternehmen.13
13 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
Für die konjunkturelle Entwicklung der Europäischen Union gehen erhebliche Risiken von einem Ende der expansiven Geldpolitik aus. Ein Anstieg des Zinsniveaus könnte die noch immer ausgesprochen hoch verschuldeten öffentlichen und privaten Haushalte belasten, auch wenn der Verschuldungsgrad zurückgegangen ist. Angesichts des konjunkturellen Rückenwindes und struktureller Verbesserungen ist indes nicht zu erwarten, dass bei einem langsamen Ausstieg aus der unkonventionellen Geldpolitik größere konjunkturelle Risiken für den Euroraum insgesamt ausgehen. Dennoch ist in einzelnen Bereichen, wie den bilanziellen Risiken der Banken, nach wie vor erhöhte Wachsamkeit erforderlich. So wurden seit der Eurokrise zwar eine Vielzahl an Änderungen im institutionellen Regelwerk des europäischen Finanzsektors umgesetzt, dennoch kamen in Italien wieder staatliche Mittel zum Einsatz, um in Schieflage geratene Banken zu retten. Laut Gemeinschaftsdiagnose besteht nach wie das Problem, dass die wichtigsten Banken des Wirtschaftsraums im Notfall auf öffentliche Hilfen vertrauen können. Zudem könnten bei einer Zinsanhebung auch Zweifel an der Solvenz der hochverschuldeten Staaten aufkommen und infolge zusätzlicher Risikoaufschläge die Staatsschuldenkrise neu aufflammen lassen.14
14 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
Auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland stellt die schwer einschätzbare Wirkung der über einen längeren Zeitraum expansiv ausgerichteten Geldpolitik ein Risiko dar. Den Instituten der Gemeinschaftsdiagnose nach könnte die Konjunktur bei einem schnellen Anstieg der kurzfristigen Zinsen auch dadurch deutlich gebremst werden, dass Banken, die langfristige Kredite zu niedrigen Zinsen vergeben haben, unter Anpassungsdruck geraten. Aufgrund ihrer Exportorientierung ist die deutsche Wirtschaft zudem nach wie vor anfällig für Störungen im internationalen Umfeld, auch wenn das Risiko zusätzlicher protektionistischer Tendenzen inzwischen geringer ist, als in der Gemeinschaftsdiagnose vom Frühjahr 2017. Schließlich könnten sich die Rahmenbedingungen für den deutschen Export durch die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über die Modalitäten des Brexit verschlechtern. Die deutsche Konjunktur könnte durch eine über die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums hinausgehende Abgabenentlastungen zwar stärker wachsen als angenommen, allerdings könnte sich auch angesichts der ohnehin gut ausgelasteten Kapazitäten der Preisanstieg verstärken.15
15 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
KPS zählt führende große und mittelständische Unternehmen aus dem deutschsprachigen und internationalen Raum zu seinen Kunden und verfügt über hervorragende Referenzen.
Die fortschreitende digitale Transformation von Unternehmen erfordert innovative, agile und schnell umsetzbare Beratungsansätze, um Unternehmen bei der grundlegenden operationalen und kulturellen Neuausrichtung der Organisation strategisch, prozessual sowie auf der technologischen Ebene zu unterstützen. Dies erfordert einen ganzheitlichen Ansatz beginnend bei der klassischen Warenwirtschaft über das Onlinegeschäft bis zum digitalen Marketing sowie die Bereiche Mobile und Analytics (Big Data). KPS investierte bereits sehr früh in digitale Beratungsbereiche und ist heute als eine der wenigen Unternehmensberatungen in der Lage, ganzheitliche, unternehmensweite (End-to-End), digitale Prozessketten für die Unternehmenssteuerung in Echtzeit zu liefern und diese mittels standardisierter Software-Lösungen von beispielsweise SAP, SAP Hybris, Adobe oder Intershop zu implementieren.
Besonders durch die Herausforderungen der digitalen Transformation werden deutliche Wachstumsimpulse im Omnichannel, im B2B- aber auch im B2C-Bereich nicht nur im Handel, sondern auch im Dienstleistungs- und Industriebereich erwartet. Die Beschaffungsstrukturen in Unternehmen verändern sich und Entscheidungsträger finden sich nicht mehr nur im traditionellen IT- oder Finanzbereich, sondern Budgets wandern vermehrt in den Marketing- oder E-Commerce-Bereich der Unternehmen. Vertriebs- und Marketingaktivitäten, aber auch allgemein der Beratungsansatz, müssen auf diese zusätzlichen, neuen Ansprechpartner in den jeweiligen Branchen angepasst werden.
Projektzyklen werden durch die Geschwindigkeit der fortschreitenden Digitalisierung immer kürzer. Daher legen Unternehmen bei der Auswahl des Beratungspartners auch zunehmend Gewicht auf dessen Kompetenzen und Fähigkeiten, Transformationsprojekte so begleiten zu können, dass durch entsprechende Change-Management-Impulse und -Maßnahmen auch die Mitarbeiter der einzelnen Fachabteilungen mitgenommen und im Change-Prozess begleitet werden. Nur so können Unternehmen einen schnellen Projekt-ROI erzielen und in hart umkämpften Märkten agil bleiben.
KPS hat deshalb im vergangenen Geschäftsjahr auch vermehrt in die Industrialisierung des Beratungsansatzes investiert: Strategisches Alignment, Prozesse, Change-Management und die Implementierung von Standard-Technologien können nun noch schneller umgesetzt und innovative Geschäftsideen und Konzepte noch rascher realisiert werden.
Die hohe Umsetzungsgeschwindigkeit und Kundenzufriedenheit nach erfolgreich abgeschlossenen Transformationsprojekten führen zum Abschluss langfristiger Verträge für Application Management Services und Support-Aktivitäten und tragen dadurch zur Umsatzgenerierung bei.
Mit der agilen KPS Rapid Transformation®-Projektmethode setzt KPS bewährte Technologie der Spitzenklasse in der Umsetzung von Projekten ein. Dabei verbinden die Berater von KPS die klassische Welt der Strategie- und Prozessberatung mit der Implementierungsberatung, um durch die Realisierung von Synergiepotenzialen in den Beratungssegmenten optimale Transformationsprozesse zu erzielen. Das Einführungsrisiko wird so erheblich reduziert.
Die Planung und Umsetzung von Projekten ist größtenteils umfangreich und komplex. Zusätzliche Anforderungen von Kunden führen dann zu Änderungen im Projektaufbau oder -ablauf. Das bedeutet ein Risiko vor allem für Werkverträge mit Festpreisvereinbarungen. Projekte, die nach Arbeitszeit- und aufwand abgerechnet werden, stellen aus Sicht der KPS kein bestandsgefährdendes Risiko dar, da Änderungsanforderungen zu entsprechenden Anpassungen des Projektbudgets führen.
Durch die Komplexität der Projekte und Besonderheiten in den Branchen, in denen die Kunden der KPS tätig sind, kann es zu fachlichen und/oder qualitativen Problemen kommen, die von den zugeteilten Projektmitarbeitern nicht gelöst werden können.
KPS beobachtet zunehmende Versuche von Mitbewerbern, das erfolgreiche Modell nachzubilden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mittlere oder große Beratungsunternehmen damit versuchen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber KPS zu erzielen.
Durch die aktuelle Unternehmensgröße mit einem kontinuierlich steigenden Jahresumsatz von nun 160,3 Mio. Euro und einer stabil wachsenden Beratungsmannschaft von gegenwärtig mehr als 500 Beschäftigen ist das Interesse von großen Unternehmen an den Beratungsleistungen von KPS weiter gewachsen. Die zunehmende Attraktivität von KPS steigert die Chancen, von Großkunden als Generalunternehmer beauftragt zu werden.
Aufgrund der Komplexität der Beratungsinitiativen und der Unternehmensgröße der Kunden kann die KPS gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl an Großprojekten bedienen. Der Ausfall (Zahlungsunfähigkeit) einer oder mehrerer dieser Großkunden birgt daher ein bestandsgefährdendes Risiko.
Das Unternehmenswissen ist im Humankapital der KPS verankert. Die Abwanderung von qualifizierten Führungskräften und Beratern an Konkurrenzunternehmen führt zu Know-how-Verlust und stellt daher ein Risiko dar.
Währungsrisiken bestehen wegen der Konzentration auf den Euroraum nur in begrenztem Umfang. Dies gilt auch für Liquiditäts- und Zinsrisiken aufgrund der soliden Kapital- und Finanzierungsstruktur. Das Geschäftsmodell der KPS bringt es mit sich, dass relativ wenige, aber sehr umfangreiche Projekte gleichzeitig bearbeitet werden. Der Ausfall eines Kunden kann deshalb eine sehr negative Auswirkung auf die Liquiditätssituation von KPS haben.
Auswirkungen von Wechselkursentwicklungen sind für den KPS-Konzern aufgrund der Kundenstruktur und der überwiegenden Rechnungsstellung in Euro nicht erkennbar.
Ein Kreditrisiko/ Ausfallrisiko besteht für KPS dahingehend, dass Kunden oder sonstige Schuldner ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Bonität einzelner Kunden oder Geschäftspartner mit größeren Umsatzvolumen unterliegt der regelmäßigen Überprüfung.
Dem Vorstand sind derzeit keine wesentlichen steuerlichen Risiken bekannt. Das Risiko der Gewerbesteuerzahlung aus den Vorjahren für eine Tochtergesellschaft besteht nicht mehr, es liegt hierfür ein Erlassbescheid vor. Die in den Vorjahren gebildete Rückstellung wurde deshalb im Geschäftsjahr aufgelöst.
Technische Risiken durch Fehler von Mitarbeitern der KPS können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mögliche daraus folgende kurzfristige Kündigungen von Dienstleistungs-, Betreuungs- oder Lieferverträgen können temporäre Belastungen hervorrufen.
Das Risikofrüherkennungssystem unterstützt das Management dabei, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikofrüherkennungssystem wurde im Rahmen der Abschlussprüfung einer Pflichtprüfung unterzogen. Zusammenfassend ergibt die Risikoanalyse auf Basis der uns heute bekannten Informationen ein zufriedenstellendes Ergebnis: Danach sind Risiken mit einem existenzgefährdenden Schadens- und Gefährdungspotenzial für die Vermögens- Finanz-, und Ertragslage des KPS-Konzerns derzeit nicht erkennbar.
Das Rechnungswesen und Controlling des KPS-Konzerns arbeitet auf Basis eines rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, das die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung von Informationen gewährleistet und alle Konzerngesellschaften einbezieht. Unser Ziel ist es, potenzielle Risiken und Fehlentwicklungen frühestmöglich zu identifizieren, zu minimieren bzw. vollständig zu vermeiden. Durch diese Maßnahmen sollen mögliche Schäden und eine potenzielle Bestandsgefährdung vom KPS-Konzern abgewendet werden.
Risiken, die sich aus der Auftragsabwicklung ergeben, werden durch das Controlling frühzeitig erkannt. Ableitbare drohende Risiken werden den verantwortlichen Vice-Presidents und Managing Partnern unverzüglich mitgeteilt, in internen Führungsmeetings besprochen und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Die Verantwortlichkeiten sind klar abgegrenzt; die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips und der Einsatz von strengen IT-Berechtigungskonzepten sind essenzielle Bestandteile unseres internen Rechnungswesens und Controlling-Systems.
Die Abschlusserstellung der Konzerngesellschaften nach nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erfolgt zentral von unserem Firmensitz in Unterföhring aus. Hierbei wird ein konzerneinheitlicher Kontenplan verwendet, der für alle Gesellschaften maßgeblich ist. Nach Überleitung der Einzelabschlüsse auf die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (HB II) erfolgt über unser SAP Finance & Controlling-System eine Konsolidierung auf den Konzernabschluss. Hierbei werden konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt.
Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften werden - soweit wesentlich oder gesetzlich erforderlich - einer externen Jahresabschlussprüfung unterzogen, deren Ergebnisse mit den Abschlussprüfern besprochen werden.
Für die Jahre 2018 und 2019 erwarten die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsforschungsinstitute eine weiterhin kräftige Expansion der Weltwirtschaft, wenn auch mit sinkenden Zuwachsraten gegen Ende des Prognosezeitraums. 2018 soll das Wachstum 3,1 % betragen. Für 2019 wird ein Anstieg von 2,9 % erwartet. Das entspricht einer Prognoseanhebung im Vergleich zum Frühjahrsgutachten um 0,1 Prozentpunkte für 2018 und 0,2 Prozentpunkte für 2019.16
In den USA, Japan und Großbritannien soll sich 2018 und 2019 das Wachstumstempo des Bruttoinlandsprodukts laut Gemeinschaftsdiagnose insbesondere aufgrund des nachlassenden Binnenkonsums verlangsamen. Die Wirtschaft des Vereinigten Königreichs wird zusätzlich durch die schwache Investitionstätigkeit der Unternehmen belastet werden. Ursächlich dafür ist die mit dem Brexit verbundene Unsicherheit. Die fortgeschrittenen Volkswirtschaften und die Schwellenländer werden im Prognosezeitraum gleichermaßen zur Expansion der Weltwirtschaft beitragen. Dabei gleichen die Schwellenländer ihren geringeren Anteil am weltweiten Bruttoinlandsprodukt (BIP) durch höhere Zuwachsraten aus.17
Dennoch erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute der Gemeinschaftsdiagnose durch den Strukturwandel der chinesischen Volkswirtschaft im Prognosezeitraum auch ein Nachlassen der wirtschaftlichen Expansion im asiatischen Raum. Während der Anteil der inländischen Wertschöpfung steigt, wird das Importwachstum gebremst. Die Volksrepublik China hält zudem an ihrer Strategie des Wandels fest, von einer exportgetriebenen Wirtschaft zu einem stärker von der inländischen Nachfrage getragenen Wachstum.18
16 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
17 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
18 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
Im Euroraum wird sich das konjunkturelle Tempo nach Ansicht der Wirtschaftsforschungsinstitute der Gemeinschaftsdiagnose leicht verringern. Damit wird der Auslastungsgrad sein Normalniveau erreichen und langsamer ansteigen. Der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts soll mit einem weniger lebhaften Auslandsgeschäft infolge der Euro-Aufwertung 2,0 % im Jahr 2018 und 1,8 % im Jahr 2019 betragen. Die Investitionen und der private Konsum werden dagegen in wenig verändertem Tempo zunehmen.19
Die fortgesetzte konjunkturelle Erholung soll sich demnach auch in einer weiteren Verbesserung der Arbeitsmarktlage widerspiegeln. Die Arbeitslosenquote soll 2018 im Durchschnitt auf 8,6 % sinken. Für 2019 werden 8,2 % prognostiziert. Da die Energie- und Lebensmittelpreise nicht merklich steigen sollen, rechnen die Institute der Gemeinschaftsdiagnose mit einem Rückgang der Preissteigerungsrate auf 1,4 % im Jahr 2018. Indes wird die Kerninflationsrate allmählich weiter zunehmen, sodass der Preisauftrieb 2019 mit 1,6 % wieder etwas höher ausfallen dürfte.20
19 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
20 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
Nach Meinung der wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsforschungsinstitute wird sich das Expansionstempo der Wirtschaft in Deutschland nur geringfügig abschwächen. Das Bruttoinlandsprodukt soll 2018 demnach um 2,0 % und im Jahr 2019 um1,8 % zunehmen. Da das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2018 etwas stärker steigen wird als das Produktionspotenzial, sollte sich der Auslastungsgrad der gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten weiter erhöhen. Im Jahr 2019 wird die Wirtschaftsleistung laut Prognose der Gemeinschaftsdiagnose im gleichen Tempo wie das Produktionspotenzial zulegen.21
Eine kräftige Weltkonjunktur, insbesondere der sich fortsetzende Aufschwung im Euroraum soll demnach die deutschen Exporte stimulieren. Demgegenüber wird zwar erwartet, dass eine Aufwertung des Euro die Wettbewerbsfähigkeit verringert und damit die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland dämpft, dennoch soll sich der starke Binnenkonsum auch positiv auf die Einfuhren auswirken.22
Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird sich nach Ansicht der Wirtschaftsforscher weiter verbessern. Die Zahl der Erwerbstätigen soll 2018 und 2019 mit 1,1 % sowie 0,9 % zunehmen. Unterdessen wird erwartet, dass die Erwerbslosenquote in Deutschland ungeachtet der zunehmenden Erwerbsbeteiligung anhaltend sinken wird. Die Arbeitslosenquote soll 5,7 % im Jahr 2018 und 5,5 % im Jahr 2019 betragen. Aufgrund steigender Lohnkosten wird 2018 ebenfalls ein Anstieg der Verbraucherpreise von 1,7 % und im Jahr 2019 von 1,8 % erwartet.23
21 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
22 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
23 https://www.ifw-kiel.de/wirtschaftspolitik/prognosezentrum/konjunkt/2017/gd_2-17_lang.pdf
Im Winterhalbjahr 2017/2018 erwarten 43 % der Unternehmensberatungen in Deutschland eine weitere Verbesserung der Geschäftsaussichten, lediglich 7 % rechnen mit einer ungünstigeren Entwicklung. Besonders optimistisch zeigen sich die IT- und Personalberater nach der Geschäftsklima-Befragung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) im dritten Quartal 2017.24 Der anhaltende Bedarf an Projektunterstützung sowie Outsourcing führt auch in der IT-Dienstleistungsbranche zu optimistischen Aussichten. Besonders IT-Beratungs- und Systemintegrationsunternehmen mit einer Fokussierung auf das Projektgeschäft profitieren von dieser Entwicklung. Für 2018 erwarten die IT-Consultingunternehmen ein Umsatzwachstum von 11 %.25
24 https://www.bdu.de/media/351688/geschaeftsklimabefragung_3q2017.pdf
25 Lünendonk-Studie - 2017 Der Markt für IT-Beratung und IT-Service in Deutschland
Die Digitalisierungsstrategien der Unternehmen orientieren sich 2018 laut Lünendonk-Studie am Markt für IT-Beratung und IT-Service auf die Bereiche "Digital Operational Excellence" und "Digital Customer Experience".26 Prioritäten haben die Automatisierung von Prozessen sowie die Digitalisierung der Kundenschnittstellen. 65 % der Unternehmen werden sich auf die Optimierung der Prozesse durch Vernetzung, Automatisierung und Standardisierung konzentrieren, fast genauso viele Unternehmen werden zusätzlich an der Verbesserung der Customer Journey durch den Einsatz von Data Analytics sowie der Entwicklung und Umsetzung von Produkt- und Service-Innovationen arbeiten.27
26 Lünendonk-Studie - 2017 Der Markt für IT-Beratung und IT-Service in Deutschland
27 http://luenendonk.de/pressefeed/luenendonk-studie-2017-unternehmen-kommen-mit-digitaler-transformation-voran-und-investieren-stark-in-digitale-geschaeftsmodelle
Die vorherrschende Kombination aus lokal installierten Software-Lösungen und Cloud-Anwendung bei Unternehmen führt in der Digitalisierung von Geschäftsmodellen zu einem steigenden Beratungsbedarf für die Systemintegration und IT-Architektur. So planen laut Lünendonk-Studie zum Markt für IT-Beratung und IT-Service mehr als 50 % der Unternehmen, das Budget für IT-Beratung und Systemintegration zu erhöhen. Weitere 30 % planen mit gleich hohen Ausgaben wie im Vorjahr. Aber auch für die Anwendungsentwicklung wie Software zur Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle wollen 62 % der Unternehmen mehr Geld ausgeben. Bei zahlreichen Unternehmen, die Ausgabensteigerungen planen, befindet sich die digitale Transformation im Anfangsstadium. Dennoch erhöhen auch Anwenderunternehmen in einer fortgeschrittenen Phase der Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle die Ausgaben, weil sie einen immer größeren Teil der Wertschöpfung von Geschäftsprozessen wie Produktion, Supply Chain oder Marketing aus der Cloud beziehen. Dazu gehören mit Unternehmen im Handel (Online-Shops, E-Commerce) insbesondere Kunden von KPS.28
28 Lünendonk-Studie - 2017 Der Markt für IT-Beratung und IT-Service in Deutschland
In Transformationsprojekten sind agile Methoden, das Alleinstellungsmerkmal von KPS mit der KPS Rapid Transformation®, inzwischen die bevorzugte Umsetzung. Dementsprechend planen 86 % der Beratungen, ihre Consultants in agilen Methoden zu schulen oder die entsprechenden Anstrengungen weiter zu intensivieren. Die Digitalisierung ist somit nicht nur eine Herausforderung für die Kunden der Beratungen, sondern auch für die Branche selbst. Dabei zeigt sich laut Lünendonk, dass die Mehrheit der Beratungsunternehmen den Umstieg von klassischen Vorgehensmodellen zu agiler Entwicklung noch lange nicht vollzogen hat.29
Der Rekrutierungsdruck hingegen wird dadurch verstärkt, dass der Beratungsbedarf von Kunden auch durch Trend-Technologien wie Blockchain, Artificial Intelligence oder Bots geprägt ist. Denn mit der zunehmenden Nachfrage vonseiten der Kunden nach Komplettlösungen für die Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle (Beratung, Entwicklung, Umsetzung), steigt der Druck auf die Beratungsunternehmen, "end-to-end"-Consulting anbieten und liefern zu können.30
29 Lünendonk-Studie - 2017 Der Markt für IT-Beratung und IT-Service in Deutschland
30 Lünendonk-Studie - 2017 Der Markt für IT-Beratung und IT-Service in Deutschland
Zur Steigerung des Umsatzes sind umfangreiche Investitionen im Bereich Personalaufbau und -entwicklung vorgesehen. Für unsere weitere europaweite Expansion sind ebenfalls umfangreiche Investitionen geplant, in Dänemark wurde im Geschäftsjahr 2016/2017 bereits eine Akquisition vorgenommen. Bei den Kostenstrukturen rechnen wir mit keinen wesentlichen Veränderungen. Unsere Einschätzung für das Geschäftsjahr 2017/2018 resultiert unter anderem aus der positiven Entwicklung vergangener Berichtszeiträume und basiert vor allem auf dem exzellenten Beratungsportfolio für unsere Fokusbranchen, dem Handel und die Konsumgüterindustrie.
Vorstand und Management der KPS AG beurteilen die Lage insgesamt sehr positiv. Für die Herausforderungen der Zukunft sind wir exzellent aufgestellt. Darüber hinaus verfügt die KPS über eine solide Finanzstruktur und Ertragslage. Neben der Steigerung des Umsatzes wollen wir uns konsequent auf die Ertragsoptimierung konzentrieren.
Bei den Planungen für das Geschäftsjahr 2017/2018 geht der Vorstand weiter von einem stabilen Wachstum aus. Wir sind erfolgreich in das neue Geschäftsjahr 2017/2018 gestartet. Im ersten Quartal haben sich Umsatz und Auftragseingang gemäß unseren Erwartungen zufriedenstellend entwickelt. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet der Vorstand eine Steigerung des Umsatzes auf voraussichtlich 160 - 170 Mio. Euro sowie ein EBIT von 23 - 26 Mio. Euro. In diesen Werten sind die Prognosen für die am 2. Oktober 2017 neue erworbene ICE Consultants Europe SL, Barcelona, Spanien, und die zum Jahresbeginn 2018 erworbene Infront Consulting & Management GmbH, Hamburg, Deutschland, enthalten.
Nach heutiger Kenntnislage geht der Vorstand davon aus, dass sich Umsatz und Ergebnis gemäß der vorstehenden Prognose für das Geschäftsjahr 2017/2018 entwickeln. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung stimmt die aktuelle Geschäftsentwicklung mit den Erwartungen in den wesentlichen Finanzkennzahlen überein. Unsere Prognose basiert auf heute bekannten Fakten und Vorhersagen über die zukünftigen wirtschaftlichen sowie konjunkturellen Entwicklungen. Sollte es bei den wirtschaftlichen Entwicklungen und Rahmenbedingungen zu größeren, aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren Veränderungen kommen, besteht trotz allem ein latentes Risiko, dass die prognostizierten Umsatz- und Ergebnisziele nicht erreicht werden können.
Die Vorstandsvergütungen setzen sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Als Fixum sind für jedes Vorstandsmitglied Jahresfestbezüge vereinbart, die in zwölf gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Monats zahlbar sind. Die variable Komponente wird an das Erreichen bestimmter Erfolgskennziffern im KPS-Konzern gekoppelt und wird im folgenden Geschäftsjahr ausbezahlt. Die Vergütung betrug für den Vorstand insgesamt 1.028 (Vorjahr: 1.250) TEuro, wobei der variable Anteil 47 % (im Vorjahr: 48 %) der Gesamtbezüge betrug. Der Grund für den Rückgang der Vergütung liegt darin, dass der Vorstand seit Juni 2017 aus nur noch einem Mitglied besteht. Eine Offenlegung der individualisierten Vorstandsbezüge unterbleibt, ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung liegt dazu vor. Dem Vorstand wird ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhält der Vorstand einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Die Aufwendungen hierfür betrugen im Geschäftsjahr 2016/2017 59 TEuro. Des Weiteren wurde eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen.
In der Hauptversammlung am 9. Mai 2008 wurde die derzeitige Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats beschlossen. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von 15 TEuro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 25 TEuro. Die Vergütung wird nach der Hauptversammlung zahlbar. Die Aufsichtsratsvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2016/2017 auf insgesamt 55 (Vorjahr: 55) TEuro. Im Geschäftsjahr 2016/2017 betrugen die Aufsichtsratvergütungen für den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Michael Tsifidaris 25 (Vorjahr: 25) TEuro, für Herrn Uwe Grünewald 15 (Vorjahr: 15) TEuro und für Herrn Hans-Werner Hartmann 15 (Vorjahr: 15) TEuro.
Zum 30. September 2017 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 37.412.100 Euro. Es ist eingeteilt in 37.412.100 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 Euro am Grundkapital.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine eigenen Aktien erworben, es wurden keine eigenen Aktien veräußert. Der Gesamtbestand der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien zum Stichtag 30. September 2017 beträgt 133.365 (Vorjahr: 133.365) Stück. Bei allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten eingebunden.
Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen zur Übertragung von Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 44 Abs. 1 WpHG Anwendung findet. Nach dieser Regelung besteht das Stimmrecht aus Aktien, die einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne von § 33 und 34 WpHG zuzurechnen sind, für die Zeit nicht, in der die Mitteilungspflichten gegenüber der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 33 Abs. 1 oder 2 WpHG nicht erfüllt wurden.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 30. September 2017 nach Kenntnis des Vorstands wie folgt:
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| Stück | In % | |
|---|---|---|
| Michael Tsifidaris | 9.080.050 | 24,27 % |
| Dietmar Müller | 7.822.286 | 20,91 % |
| Leonardo Musso | 4.103.084 | 10,97 % |
| Uwe Grünewald | 4.052.390 | 10,83 % |
Der KPS AG sind im Geschäftsjahr 2016/2017 keine weiteren Meldungen hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen zugegangen, die 10 % der Stimmrechte übersteigen. Damit liegt der Gesellschaft über die oben dargestellte Auflistung hinaus keine Meldung vor, die eine Beteiligung über 10 % der Stimmrechte beinhaltet.
Es gibt keine Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Arbeitnehmer, die am Kapital der KPS AG beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.
Die Mitglieder des Vorstands werden nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung bestellt bzw. abberufen. Hierfür ist der Aufsichtsrat zuständig. Ernennungen erfolgen jeweils für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig, wobei der Beschluss frühestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit gefasst werden darf.
Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert.
Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnisse zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. April 2017 wurde die von der Hauptversammlung am 28. März 2014 beschlossene Ermächtigung zur Schaffung von genehmigtem Kapital 2014/I aufgehoben. Stattdessen wurde ein genehmigtes Kapital 2017/I in Höhe von 18.706.050,00 Euro geschaffen.
Dadurch wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. April 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 18.706.050,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch die Ausgabe neuer auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Eine Veränderung beim genehmigten Kapital 2017/I ist im Geschäftsjahr 2016/2017 nicht erfolgt.
Im Falle eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots erhalten die Vorstandsmitglieder bei Ausübung des vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts eine Abfindung in Höhe von 75 % des zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gültigen Jahreszieleinkommens. Den Vice Presidents wurde für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289 a, 315 Abs. 5 HGB (in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung) ist öffentlich zugänglich unter: www.kps.com/de.investor-rela-tions.corporate-governance.html/investor-corporategovernance.
Vorstand und Aufsichtsrat der KPS AG haben zum 1 8. Januar2018 die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter www.kps.com/de.investor-relations.corporate-governance.html/investor-corporategovernance öffentlich zugänglich gemacht.
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| in TEuro | Anhang | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|---|
| 1 Umsatzerlöse | 7.1 | 160.297 | 144.933 |
| 2 Aktivierte Eigenleistungen | 7.2 | 5.141 | 1.468 |
| 3 Sonstige betriebliche Erträge | 7.3 | 2.820 | 850 |
| 4 Materialaufwand | 7.4 | -67.574 | -59.889 |
| 5 Personalaufwand | 7.5 | -53.270 | -47.505 |
| 6 Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7.6 | -21.002 | -16.601 |
| 7 Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | 26.412 | 23.256 | |
| 8 Abschreibungen (M & A bereinigt)* | 7.7 | -814 | -997 |
| 9 Operatives Ergebnis (EBIT) bereinigt* | 25.598 | 22.259 | |
| 10 Abschreibungen (M & A bedingt) | 7.7 | -843 | 0 |
| 11 Operatives Ergebnis (EBIT) | 24.755 | 22.259 | |
| 12 Finanzielle Erträge | 7.8 | 1.215 | 5 |
| 13 Finanzielle Aufwendungen | 7.8 | -134 | -95 |
| 14 Finanzergebnis | 1.081 | -90 | |
| 15 Ergebnis vor Ertragsteuern** | 25.836 | 22.169 | |
| 16 Ertragsteuern | 7.9 | -6.037 | -2.893 |
| 17 Ergebnis nach Ertragsteuern | 19.799 | 19.276 | |
| Anzahl der Aktien in Tausend - unverwässert/verwässert durchschnittlich gewichtet | 37.279 | 34.932 |
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| in Euro | Anhang | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|---|
| - unverwässert | 7.10 | 0,53 | 0,55 |
| - verwässert | 7.10 | 0,53 | 0,55 |
* bereinigt um Abschreibungen auf die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aufgedeckten Vermögenswerte und auf die übernommenen Kundenbeziehungen (M & A bedingt)
** entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
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| in TEuro | Anhang | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 7.11 | 19.799 | 19.276 |
| Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge | 7.11 | 297 | -474 |
| Gesamtergebnis | 20.096 | 18.802 |
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| in Mio. Euro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 160,3 | 144,9 |
| EBITDA | 26,4 | 23,3 |
| EBITDA-Marge | 16,5 % | 16,1 % |
| EBIT | 24,8 | 22,3 |
| EBIT-Marge | 15,4 % | 15,4 % |
AKTIVA
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| in TEuro | Anhang | 30.09.2017 | 30.09.2016 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| I. Sachanlagen | 8.1 | 994 | 1.134 |
| II. Geschäfts- und Firmenwerte | 8.2 | 32.227 | 30.472 |
| III. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 8.2 | 10.063 | 2.032 |
| IV. Latente Steueransprüche | 8.3 | 8.626 | 12.569 |
| 51.910 | 46.207 | ||
| B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| I. Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 8.4 | 5.442 | 174 |
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.5 | 37.450 | 34.485 |
| III. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 8.6 | 1.344 | 1.630 |
| IV. Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 8.7 | 72 | 0 |
| V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8.8 | 6.665 | 12.606 |
| 50.973 | 48.895 | ||
| Summe Vermögenswerte | 102.883 | 95.102 | |
| PASSIVA | |||
| in TEURo | Anhang | 30.09.2017 | 30.09.2016 |
| A. EIGENKAPITAL | |||
| Aktionären der KPS AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 8.9.1 | 37.291 | 37.291 |
| II. Kapitalrücklage | 8.9.3 | -11.595 | -11.595 |
| III. Gewinnrücklagen | 8.9.4 | 663 | 663 |
| IV. Sonstiges Ergebnis | 8.9.5 | -647 | -944 |
| V. Bilanzgewinn | 8.9.6 | 40.476 | 32.979 |
| Summe Eigenkapital | 8.8 | 66.188 | 58.394 |
| SCHULDEN | |||
| B. LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
| I. Langfristige Rückstellungen | 8.10 | 2.420 | 1.754 |
| II. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 8.10.1 | 538 | 0 |
| III. Latente Steuerverbindlichkeiten | 8.11 | 1.686 | 361 |
| 4.644 | 2.115 | ||
| C. KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.12 | 11.475 | 10.711 |
| II. Finanzschulden | 8.13 | 0 | 0 |
| III. Erhaltene Anzahlungen | 8.14 | 1.540 | 145 |
| IV. Steuerrückstellungen | 8.15 | 1.872 | 4.033 |
| V. Sonstige Rückstellungen | 8.16 | 9.555 | 10.533 |
| VI. Sonstige Verbindlichkeiten | 8.17 | 6.821 | 8.285 |
| VII. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 8.18 | 788 | 886 |
| 32.051 | 34.593 | ||
| Summe Schulden | 36.695 | 36.708 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 102.833 | 95.102 | |
| EK-Quote | 64,3 % | 61,4 % |
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| in TEuro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| A. Laufende Geschäftstätigkeit | ||
| 1. Periodenergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | 24.755 | 22.259 |
| 2. Abschreibungen auf das Anlagevermögen | 1.657 | 997 |
| 3. Veränderung der kurzfristigen Vermögensgegenstände | -6.420 | -2.694 |
| 4. Veränderung der Rückstellungen | -364 | 884 |
| 5. Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | 763 | 384 |
| 6. Veränderung der übrigen Schulden | 783 | -332 |
| 7. Verluste aus Anlagenabgängen | 0 | 26 |
| 8. Gezahlte Steuern | -2.870 | -1.235 |
| 9. Erhaltene Zinsen | 8 | 3 |
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 16.787 | 20.292 |
| B. Investitionstätigkeit | ||
| 1. Investitionen in das Sachanlagevermögen | -161 | -625 |
| 2. Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -5.802 | -1.588 |
| 3. Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -6.432 | -1.750 |
| 4. Einzahlungen aus Anlageverkäufen | 2 | 0 |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -12.393 | -3.963 |
| C. Finanzierungstätigkeit | ||
| 1. Gezahlte Zinsen | -39 | -42 |
| 2. Dividendenausschüttungen | -12.302 | -10.167 |
| Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit | -12.341 | -10.209 |
| D. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -7.947 | 6.120 |
| E. Finanzmittelfonds zum Anfang der Periode | 12.606 | 6.486 |
| F. Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 2.006 | 0 |
| G. Finanzmittelfonds zum Ende der Periode | 6.665 | 12.606 |
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| in TEuro | Stand 30.09.2017 | Stand 30.09.2016 |
|---|---|---|
| Kassenbestand, Bankguthaben | 6.665 | 12.606 |
| Bankverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten | 0 | 0 |
| Finanzmittelfonds | 6.665 | 12.606 |
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| in TEuro | Gezeichnetes Kapital | eigene Aktien | Summe gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage OCI | kumuliertes sonstiges Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2015 | 34.011 | -121 | 33.890 | -11.595 | 4.064 | -469 |
| Erwerb eigener Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Veräußerung eigener Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | ||||||
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 3.401 | 0 | 3.401 | 0 | -3.401 | -475 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zuführung Gewinnrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30.09.2016 | 37.412 | -121 | 37.291 | -11.595 | 663 | -944 |
| Erwerb eigener Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Veräußerung eigener Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | ||||||
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 297 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zuführung Gewinnrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30.09.2017 | 37.412 | -121 | 37.291 | -11.595 | 663 | -647 |
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| in TEuro | Bilanzgewinn | Eigenkapital |
|---|---|---|
| 30.09.2015 | 23.871 | 49.761 |
| Erwerb eigener Anteile | 0 | 0 |
| Veräußerung eigener Anteile | 0 | 0 |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | ||
| Dividendenausschüttung | -10.168 | -10.168 |
| Sonstige Veränderungen | 0 | 0 |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 0 | -475 |
| Konzernergebnis | 19.276 | 19.276 |
| Zuführung Gewinnrücklage | 0 | 0 |
| 30.09.2016 | 32.979 | 58.394 |
| Erwerb eigener Anteile | 0 | 0 |
| Veräußerung eigener Anteile | 0 | 0 |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | ||
| Dividendenausschüttung | -12.302 | -12.302 |
| Sonstige Veränderungen | 0 | 0 |
| Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 0 | 297 |
| Konzernergebnis | 19.799 | 19.799 |
| Zuführung Gewinnrücklage | 0 | 0 |
| 30.09.2017 | 40.476 | 66.188 |
Der von der KPS AG aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2017 ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) sowie den zusätzlich nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Satzung der KPS AG erstellt worden.
Die KPS AG ist eine in Deutschland ansässige, international aufgestellte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Betastraße 10h, 85774 Unterföhring. Die Gesellschaft ist mit der Registernummer HRB 123013 beim Amtsgericht München eingetragen.
Die KPS AG wurde 1998 gegründet. Die Aktien der KPS AG wurden am 15. Juli 1999 zum geregelten Handel am Neuen Markt zugelassen. Im Jahr 2002 wechselte die Gesellschaft in das Börsensegment "Geregelter Markt" (General Standard), im Dezember 2016 erfolgte die Aufnahme in den Prime Standard.
Die KPS AG ist ein erfolgreiches Unternehmen für Business Transformationsberatung und Prozessoptimierung im Handel und Konsumgüterbereich. Wir beraten unsere Kunden in Strategie-, Prozess- und Technologiefragen und implementieren mit Erfolg ganzheitliche Lösungen, die ihre Leistungsfähigkeit nachhaltig sichern.
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden.
Der Vorstand der KPS AG stellte den Konzernabschluss am 29. Januar 2018 auf und legte ihn dem Aufsichtsrat vor, der am 30. Januar 2018 darüber entscheiden wird.
In der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des KPS-Konzerns werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Anhang erläutert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Die Bilanz ist gemäß IAS 1 in lang- und kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden aufgegliedert. Als kurzfristig werden Zahlungsmittel, Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens bzw. Konzerns - beginnend mit der Beschaffung der für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Ressourcen bis zum Erhalt der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente als Gegenleistung für die Veräußerung der in diesem Prozess erstellten Produkte oder Dienstleistungen - fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden grundsätzlich als langfristig dargestellt.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEuro) angegeben. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2016/2017 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt.
Die Darstellung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Der vorliegende Konzern-Abschluss nach IFRS berücksichtigt unter anderem folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden, die vom deutschen Recht abweichen:
Die Konsolidierung erfolgt im Rahmen einer "reverse acquisition" gemäß IFRS 3. Das wirtschaftliche Mutterunternehmen ist die KPS Business Transformation GmbH, die im Rahmen einer Sachkapitalübernahme im Geschäftsjahr 2007/2008 von der KPS AG erworben wurde.
Die anteilige Gewinnrealisierung erfolgt gemäß Projektfortschritt von Kundenaufträgen nach der Percentage-of-Completion-Methode (IAS 11).
Auf die Bildung sonstiger Rückstellungen wird verzichtet, soweit die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme unter 50 % liegt. Geschäfts- und Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden aktiviert. Es werden jährlich Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt (Impairment-Tests gemäß IFRS 3 und IAS 36).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nennung dieser Abweichungen nicht abschließend alle Abweichungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden der Regelungen nach IFRS von den Regelungen nach deutschem Recht umfasst.
Für die KPS AG wesentliche und im Geschäftsjahr 2016/2017 erstmals angewendete Standards beziehungsweise Überarbeitungen von Standards:
IAS 1 - Änderungen an IAS, Initiative zur Verbesserung von Angabepflichten; anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die KPS hat den Konzernanhang und den Lagebericht untersucht und die Erkenntnisse entsprechend umgesetzt.
Vom IASB herausgegebene, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften, die für die KPS AG wesentlich sind:
IFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und die Ausbuchung sowie für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die zentralen Anforderungen des finalen IFRS 9 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
| ― | Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sind die Anforderungen von IFRS 9 zum Anwendungsbereich und der Ein- und Ausbuchung weitestgehend unverändert. |
| ― | Die Regelungen von IFRS 9 sehen im Vergleich zu IAS 39 jedoch ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor. |
| ― | Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments als auch dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. In Abhängigkeit von der Ausprägung dieser Bedingungen ergibt sich eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode (AC-Kategorie), zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden (FVTOCI-Kategorie), oder zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden (FVTPL-Kategorie). Grundsätzlich handelt es sich somit um Pflichtkategorien. Darüber hinaus stehen den Unternehmen jedoch vereinzelte Wahlrechte zur Verfügung. |
| ― | Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Die einzig wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Option. Für sie sind Fair-Value-Schwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen. |
| ― | Das neue Wertminderungsmodell in IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3). |
| ― | Neben umfangreichen Ubergangsvorschriften ist IFRS 9 auch mit umfangreichen Offenlegungsvorschriften sowohl bei Übergang als auch in der laufenden Anwendung verbunden. Neuerungen im Vergleich zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Anhangangaben ergeben sich vor allem aus den Regelungen zu Wertminderungen. |
| ― | Basierend auf einer Analyse der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum 30. September 2017 sowie der zu diesem Zeitpunkt existierenden Tatsachen und Umstände hat die Geschäftsführung eine vorläufige Einschätzung der Auswirkungen von IFRS 9 auf den Konzernabschluss vorgenommen, die ergeben hat, dass alle finanziellen Vermögenswerte und Schulden der KPS AG auch zukünftig so bilanziert werden, wie dies derzeit unter IAS 39 der Fall ist. |
| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen und von Kunden fällige Beträge aus Fertigungsaufträgen fallen unter die neuen Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. |
| ― | KPS wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzierungsleasingverhältnissen und von Kunden fällige Beträge aus Fertigungsaufträgen voraussichtlich das vereinfachte Wertminderungsmodell anwenden, nach dem für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. |
| ― | Insgesamt erwartet die Geschäftsführung, dass die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells zu einer früheren Erfassung von erwarteten Verlusten für die entsprechenden Instrumente und damit höheren Wertminderungsbeträgen führen wird. |
Es ist zu beachten, dass die obigen Einschätzungen auf einer Analyse der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des KPS-Konzerns zum 30. September 2017 sowie der zu diesem Zeitpunkt existierenden Tatsachen und Umstände basieren. Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 für die KPS AG ist der 30. September 2019, da der Konzern keine vorzeitige Anwendung beabsichtigt. Da sich Tatsachen und Umstände bis zu diesem Zeitpunkt ändern können, kann sich auch die Einschätzung der potenziellen Auswirkungen ändern.
In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden. Eine Ausnahme bilden die folgenden Verträge:
| ― | Leasingverhältnisse, die unter lAS 17 Leasingverhältnisse fallen; |
| ― | Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, lAS 27 Separate Abschlüsse oder lAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures fallen; |
| ― | Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge; und |
| ― | nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potenzielle Kunden zu erleichtern. |
Der neue Standard sieht im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Vertrage mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäften vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden.
Bei Abschluss eines Vertrags ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Indikatoren hierfür sind beispielsweise rechtlicher Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist.
Neben den allgemeinen Erlöserfassungsgrundsätzen enthält der Standard detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen sowie Prinzipal-Agenten-Beziehungen. In den Standard wurden außerdem neue Leitlinien zu den Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind, aufgenommen. Kosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind bei Anfall als Aufwand zu erfassen.
Schließlich enthält der Standard neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss eines IFRS-Berichterstatters zu leisten sind. Insbesondere sind qualitative sowie quantitative Angaben zu jedem der folgenden Punkte zu machen:
| ― | seine Verträge mit Kunden, |
| ― | wesentliche Ermessensentscheidungen und deren Änderungen, die bei der Anwendung der Erlösvorschriften auf diese Verträge getroffen wurden, |
| ― | jegliche Vermögenswerte, die aus aktivierten Kosten für die Erlangung und die Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden resultieren. |
Im April 2016 hat der IASB Klarstellungen an IFRS15 veröffentlicht, die die folgenden Themenbereiche betreffen:
| ― | Identifizierung von Leistungsverpflichtungen (bezüglich der eigenständigen Identifizierbarkeit im Kontext des Vertrags), |
| ― | Prinzipal-Agenten-Beziehungen (bezüglich der Beurteilung der Beherrschung von Waren oder Dienstleistungen vor Übertragung an den Kunden), |
| ― | Lizenzen (bezüglich der Bestimmung der Art der erteilten Lizenz sowie zu umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzentgelten), sowie |
| ― | Übergangsvorschriften (bezüglich der praktischen Erleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des Standards) |
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse in den folgenden Bereichen:
| ― | Verkauf von Produkten |
| ― | Erbringung von Dienstleistungen |
| ― | Lizenzierung von eigenen Softwareprodukten und Softwareprodukten von Dritt-Anbietern. |
Die Geschäftsführung entwickelt zurzeit die zukünftig geltenden Bilanzierungsrichtlinien zur Umsatzrealisierung gemäß IFRS 15 und ist dabei, die relevanten Geschäftsprozesse an die neuen Bilanzierungsrichtlinien anzupassen. Diesbezüglich haben wir ein alle operativen Segmente umfassendes Projekt gestartet. Das Projekt erstreckt sich auf die Entwicklung der neuen Bilanzierungsrichtlinie zur Umsatzrealisierung. Im Rahmen dieser Maßnahme haben wir mehrere Unterschiede zwischen den derzeitigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und den zukünftigen auf IFRS 15 basierenden Methoden identifiziert. Anhand unserer bislang durchgeführten Analysen ergeben sich unter anderem die folgenden Unterschiede:
| ― | IFRS 15 führt zu Änderungen an der Methode, wie wir einen Transaktionspreis auf einzelne Leistungsverpflichtungen aufteilen. Dies kann sich sowohl auf die Klassifizierung der Umsatzerlöse als auch auf ihre zeitliche Verteilung auswirken. Zu diesen Unterschieden gehören auch Änderungen in der Anwendung des Residualwertansatzes gemäß IFRS 15 und der Residualmethode. Während die Residualmethode darauf abzielt, das Vertragsentgelt auf die vertraglichen Liefer- und Leistungsverpflichtungen aufzuteilen, dient der Residualwertansatz dazu, den Einzelveräußerungspreis von Leistungsverpflichtungen zu schätzen und lässt es grundsätzlich nicht zu, einer Leistungsverpflichtung keinen oder nur einen geringen Teil des Transaktionspreises zuzuordnen. Diese Unterschiede können dazu führen, dass ein höherer Anteil des Transaktionspreises zu abweichenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird und somit bestimmte Teile des Transaktionspreises früher im Umsatz erfasst werden. |
| ― | Nach unseren derzeitigen Umsatzrealisierungsmethoden berücksichtigen wir keine Optionen, die es dem Kunden ermöglichen, zusätzliche Leistungen zu erwerben, als separaten Vertragsbestandteil. Dagegen ist gemäß IFRS 15 eine Bilanzierung solcher Optionen als separate Leistungsverpflichtung vorgesehen, sofern sie ein wesentliches Recht darstellen. In solchen Fällen ordnen wir gemäß IFRS 15 künftig einen Teil des Transaktionspreises solchen Optionen zu, die ein wesentliches Recht darstellen. Dieser Teil wird bei Ausübung oder Verfall der Optionen erfasst. Der Zeitpunkt hierfür kann nach dem Zeitpunkt liegen, zu dem heute die Umsatzrealisierung erfolgt. |
Neben den Auswirkungen auf unsere Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden auch Änderungen in unserer Konzernbilanz erwartet (insbesondere aus dem Wegfall von Rechnungsabgrenzungsposten für nicht realisierte Umsätze, dem Ansatz von aktiven und passiven Vertragsposten, der Abgrenzung zwischen den aktiven Vertragsposten und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus den Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen infolge der erstmaligen Anwendung von IFRS 15) sowie mit zusätzlichen quantitativen und qualitativen Anhangsangaben. Zurzeit sind weder die quantitativen Auswirkungen von IFRS 15 auf den KPS-Konzernabschluss 2018/2019 bekannt, noch können diese Auswirkungen verlässlich geschätzt werden, da
| ― | die Analyse des bei Umsetzung von IFRS 15 bestehenden Auftragsvolumens, das von den verschiedenen Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus der Anwendung von IFRS 15 betroffen sein wird, noch nicht abgeschlossen haben, |
| ― | noch nicht vollumfänglich diejenigen Aufträge identifiziert wurden, die bis September 2019 noch nicht abgeschlossen sein werden und die deshalb gemäß der "Cumulative Catch-up"-Methode, die auf den Übergang auf IFRS 15 angewandt werden sollen, neu bewertet werden müssen, |
| ― | die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für die Kostenkomponenten, die in die Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 einzubeziehen sind, noch nicht finalisiert wurden. |
Es werden weiterhin die Auswirkungen untersucht, die die Anwendung von IFRS 15 im Zeitraum der erstmaligen Anwendung auf den Konzernabschluss haben wird. Das hängt im Wesentlichen auch von der Geschäftstätigkeit und der Marktstrategie ab.
IFRS 16 enthält ein umfassendes Modell zur Identifizierung von Leasingvereinbarungen und zur Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer.
IFRS 16 ist grundsätzlich auf alle Leasingverhältnisse anzuwenden. Ein Leasingverhältnis i.S.d. Standards liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.
Für Leasingnehmer fällt die bisherige Unterscheidung in Mietleasing und Finanzierungsleasing weg. Stattdessen hat der Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse künftig das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand (sog. "right-of-use" oder RoU-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Ausnahmen hiervon bestehen lediglich für kurzfristige Vermögensverhältnisse sowie Leasingvereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte. Die Höhe des RoU-Vermögenswerts entspricht im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten des Leasingnehmers. In den Folgeperioden wird der RoU-Vermögenswert (von zwei Ausnahmen abgesehen) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt wird. Nachfolgend wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Änderungen in den Leasingzahlungen führen zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit.
Daneben sind die Angabepflichten für Leasingnehmer in IFRS 16 gegenüber IAS 17 deutlich umfangreicher geworden. Zielsetzung der Angabepflichten ist die Informationsvermittlung an die Abschlussadressaten, die so ein besseres Verständnis darüber erlangen sollen, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Zum 30. September 2017 hat der Konzern Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Mietleasingverhältnissen in Höhe von 5,85 Mio. Euro. IAS 17 verlangt weder die Erfassung eines RoU-Vermögenswerts noch einer Leasingverbindlichkeit für diese zukünftigen Zahlungen.
Eine vorläufige Beurteilung deutet darauf hin, dass diese Vereinbarungen die Definition einer Leasingvereinbarung nach IFRS 16 erfüllen und der Konzern daher entsprechende RoU-Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten bei Anwendung von IFRS 16 zu bilanzieren hätte, sofern im Einzelfall nicht die Ausnahmen für kurzfristige Leasingverhältnisse oder geringwertige Vermögenswerte greifen.
Es ist davon auszugehen, dass dies einen erheblichen Einfluss auf den Konzernabschluss hat.
Die Geschäftsführung prüft derzeit die potenzielle Auswirkung auf den Konzernabschluss. Eine verlässliche Schätzung zur Höhe des finanziellen Effekts kann erst nach Abschluss dieser Überprüfung abgegeben werden.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Derivate und bedingte Kaufpreisverpflichtungen.
Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können.
Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten, der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests (Nutzungswert) und Kaufpreisallokationen (Fair value), der Bildung von Rückstellungen beispielsweise für Rechtsverfahren, Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer und entsprechende Leistungen, Steuern, Umweltschutz, Preisnachlässe, Produkthaftungen sowie Garantien. In den weiteren Abschnitten dieses Kapitels werden jeweils schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze und deren Auswirkungen zu den einzelnen Bereichen thematisiert. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen.
Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die einer Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert am Zeitpunkt des Erwerbs vorsieht.
Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sowie der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattungen werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachter bewertet, während marktgängige Wertpapiere zum Börsenpreis angesetzt werden. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswertes und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes entweder auf unabhängige Gutachten zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen CashFlows ist. Die Bewertungen basieren auf den Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat sowie der unterstellten Veränderungen des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.
Jene im Rahmen der Kaufpreisaufteilung vorgenommenen Schätzungen können die zukünftigen Konzernergebnisse signifikant beeinflussen.
Die Rückstellung für Bonuszahlungen an die Vice Presidents der KPS wurde unter der Prämisse ermittelt, dass die anspruchsberechtigten Personen bis zur Auszahlung der Boni im Unternehmen verbleiben. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines oder mehrerer Vice Presidents müssten Teile der Rückstellung aufgelöst werden.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund von überarbeiteten und neuen Standards erfolgen rückwirkend, sofern für einen Standard keine abweichende Regelung vorgesehen ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode werden so angepasst, als ob die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden schon immer angewendet worden wären.
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln zum 30. September 2017 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse sind von Abschlussprüfern geprüft und testiert beziehungsweise wurden im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Der Konzernabschluss beinhaltet Tochtergesellschaften. Gemeinschaftliche Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen gab es weder im Geschäfts- noch im Vorjahr.
Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die KPS AG über eine Beherrschungsmöglichkeit verfügt. Diese beruht in der Regel auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der KPS AG. In der Regel manifestiert sich die Stimmrechtsmehrheit durch einen Anteilsbesitz von mehr als 50 %. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht.
Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste, die durch Transaktionen innerhalb des Konsolidierungskreises begründet sind, sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne in den Vorräten aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor. Die Zwischengewinne im Anlagevermögen wurden konsolidiert.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Beteiligungsbuchwerte an den Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital dieser Tochterunternehmen verrechnet. Im Falle eines Unternehmenserwerbs wird nach der Erwerbsmethode das anteilige Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt unter Berücksichtigung der beizulegenden Zeitwerte identifizierbarer Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten, latenter Steuern und eventueller Geschäfts- und Firmenwerte zu diesem Zeitpunkt ermittelt. Die Anschaffungskosten von erworbenen ausländischen Gesellschaften werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem jeweiligen Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für Erwerbe nach dem 1. Oktober 2003 nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Die Anschaffungskosten entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt ("date of exchange"). Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeit werten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- und Firmenwert angesetzt. Die Geschäfts- und Firmenwerte werden jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben.
Die angewandten Konsolidierungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung, in der überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet bzw. verwendet werden. Bei den ausländischen Gesellschaften im Konsolidierungskreis ist die funktionale Währung die Währung der Konzernmutter, da es sich bei den Gesellschaften um unselbständige ausländische Einheiten handelt, die in den Geschäftsbetrieb des Konzerns integriert sind.
Die entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Fremdwährungsgeschäfte werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagkurs der in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerte und Schulden resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.
Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet.
Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:
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| Mittlerer Stichtagskurs | Jahresduchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2017 | 30.09.2016 | 2016/2017 | 2015/2016 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dänemark | DKK | 7,4423 | 7,4513 | 7,4375 | 7,4505 |
| Schweiz | CHF | 1,1457 | 1,0880 | 1,0909 | 1,0914 |
| USA | US-$ | 1,1806 | 1,1165 | 1,1046 | 1,1109 |
Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung in den vergangenen drei Jahren in Summe eine Inflationsrate von 100 % überschritten hat und die deshalb die Vorschriften gemäß IAS 29 (Financial Reporting in Hyperinflationary Economies) zur Inflationsbilanzierung anwenden müssten, gab es weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr.
Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst, sofern ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Andere operative Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Umsatzerlöse werden ertragswirksam erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den Gütern auf den Kunden übertragen wurden, dem Unternehmen weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse verbleibt, die Höhe der Erträge und der angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden kann und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird.
Umsatzerlöse werden nach Abzug von Umsatzsteuern und anderen Steuern sowie nach Abzug von Erlösminderungen zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung ausgewiesen. So werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung auch geschätzte Beträge für Rabatte, Skonti und Produktrückgaben umsatzmindernd erfasst und zurückgestellt.
Bei kundenbezogenen Festpreisaufträgen sind die Umsätze nach der Percentage-of-Completion-Methode (Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) erfasst, und zwar entsprechend dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten. Ein erwarteter Verlust aus einem Festpreisauftrag wird sofort als Aufwand erfasst.
Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen und Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatzentwicklung. Es ist nicht wahrscheinlich, dass andere als die angeführten Faktoren eine wesentliche Auswirkung auf Erlösminderungen des KPS-Konzerns haben. Anpassungen der in vorherigen Perioden gebildeten Rückstellungen für Rabatte, Skonti und Produktrückgaben waren für das Ergebnis vor Steuern der berichteten Geschäftsjahre von untergeordneter Bedeutung.
Die Rückstellungen für Boni beliefen sich im Geschäftsjahr 2016/2017 auf 1.287 (Vorjahr: 822) TEuro.
Ein Teil der Erlöse im KPS-Konzern wird aufgrund von Lizenzverträgen erzielt, in denen Dritten Rechte an einigen Produkten und Technologien übertragen wurden. Erhaltene oder erwartete Zahlungen, die sich auf den Verkauf oder die Auslizenzierung von Technologien oder technologischem Wissen beziehen, werden, sobald die entsprechenden Vereinbarungen in Kraft treten, ergebniswirksam, wenn aufgrund der vertraglichen Regelungen sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die betreffenden Technologien aufgegeben werden. Bestehen dagegen weiterhin Rechte an der Technologie fort oder sind noch Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen, werden die ggf. erhaltenen Zahlungen sachgerecht abgegrenzt.
Vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen und andere ähnliche nicht rückzahlbare Zahlungen werden als erhaltene Anzahlungen passiviert und über den geschätzten Zeitraum der Erbringung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung ergebniswirksam aufgelöst.
Für die Zwecke der Rechnungslegung werden Forschungsaufwendungen als Kosten im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Untersuchungen definiert, die neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse und Einsichten liefern sollen. Entwicklungsaufwendungen werden als Kosten im Zusammenhang mit der Anwendung von Forschungsergebnissen oder Fachkenntnissen in der Produktentwicklung, den Produktionsverfahren, den Leistungen oder Waren vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Verwendung definiert.
Forschungskosten sind im Geschäftsjahr beim KPS-Konzern nicht angefallen.
Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten, die die Kriterien von IAS 38.57 erfüllen, von insgesamt 4.773 (Vorjahr: 1.468) TEuro aktiviert. Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungen waren zum Stichtag teilweise fertiggestellt, die gebuchten Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 130 (Vorjahr: 0) TEuro.
Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Zum Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Überprüfung der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode. Im Geschäftsjahr wurde die Nutzungsdauer der aktivierten Entwicklungskosten mit zehn Jahren angenommen.
Ein Geschäfts- und Firmenwert wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Vermögenswert im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Er wird mit seinen Anschaffungskosten bewertet, die als Überschuss des Kaufpreises für das erworbene Unternehmen über das erworbene anteilige Nettovermögen hergeleitet werden. Das Nettovermögen entspricht dem Saldo aus den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten.
Geschäfts- und Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Details zu den jährlichen Impairmenttests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen erläutert. Bei einem einmal abgeschriebenen Geschäfts- und Firmenwert erfolgt keine Zuschreibung in den Folgeperioden.
Ein sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. ein Patent, eine Marke, ein Vermarktungsrecht), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- und Firmenwert handelt. Er wird gemäß IAS 38 aktiviert, wenn der künftig zu erwartende wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert wahrscheinlich zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie dieser entsprechend über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten und deren zeitlicher Verteilung innerhalb dieses Zeitraums. Bei Vorliegen eines Hinweises einer möglichen Wertminderung wird ein Impairmenttest durchgeführt.
Details zu den jährlichen Impairmenttests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen erläutert.
Soweit eine Wertminderung festgestellt wurde, wird diese durch eine außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt. Bei Fortfall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen, welche die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Wertminderungen.
Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen.
Kosten für laufende Unterhalts- und Wartungsaufwendungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein nutzungsbedingter Abschreibungsverlauf geboten ist.
Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden zugrunde gelegt:
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| Jahre | |
|---|---|
| EDV-Hardware | 3 - 5 |
| Geschäftsausstattung | 3 -10 |
Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden separat bilanziert und abgeschrieben.
Gibt es Hinweise für eine Wertminderung eines einzelnen Sachanlagevermögenswerts, wird geprüft, ob dessen erzielbarer Betrag über dem Buchwert liegt. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag erfasst.
Bei Fortfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen, durch welche die fortgeführten Anschaffungskosten nicht überschritten werden.
Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Es wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden.
Als Finanzierungsleasing werden Leasingtransaktionen behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating Leasing bezeichnet.
Ist der KPS-Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasing, wird in der Bilanz der niedrigere Wert aus beizulegendem Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert und in gleicher Höhe unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Die Mindestleasingzahlungen setzen sich im Wesentlichen aus Finanzierungskosten und dem Tilgungsanteil der Restschuld, die nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, zusammen. Der Leasinggegenstand wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Bei einem gemäß IAS 17 als Operating Leasing klassifiziertes Leasingverhältnis erfasst der KPS-Konzern die als Leasingnehmer zu zahlende Leasingrate als sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. die als Leasinggeber erhaltene Leasingrate als sonstigen betrieblichen Ertrag. Der verleaste Vermögenswert wird weiterhin in der Bilanz des Leasinggebers als Sachanlage erfasst.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten und Unternehmen. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder im Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten.
Finanzinstrumente umfassen sowohl originäre (zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) als auch derivative Finanzinstrumente (zum Beispiel Geschäfte zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken).
Nach IAS 39 liegen beim KPS-Konzern folgende Kategorien von Finanzinstrumenten vor:
a) Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden
b) Kredite und Forderungen
c) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden.
Die Zuordnung hängt vom jeweiligen Zweck ab, für den finanzielle Vermögenswerte erworben beziehungsweise die finanziellen Verbindlichkeiten aufgenommen wurden.
Eine erstmalige Erfassung und Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt am Erfüllungstag zum beizulegenden Zeitwert, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise zum beizulegenden Zeitwert. Finanzinstrumente werden nicht mehr erfasst, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.
Die künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen, die sich aus unfertigen Leistungen sowie fertigen, noch nicht abgenommen Leistungen zusammensetzen, werden zu Herstellungskosten sowie mit einem dem Fertigungsgrad entsprechenden Gewinnzuschlag, vermindert um etwaige entstehende Verluste, bewertet, soweit das Ergebnis des Fertigungsauftrags verlässlich bestimmt werden kann. Bei der Berechnung des Fertigungsgrads werden die angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten in Verhältnis gesetzt (Cost-to-Cost-Methode).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen.
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, wie sie voraussichtlich bezahlt werden müssen.
Gemäß IAS 12 (Income Taxes) werden latente Steuern auf zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlustvorträge und Steuergutschriften ermittelt.
Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis zukünftig verfügbar sein wird.
Passive latente Steuern werden gebildet auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen.
Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Latente Steueransprüche und -schulden können unter den Voraussetzungen von IAS 12.71 ff. saldiert werden. Materielle Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich in der Periode, in der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, berücksichtigt. Im Regelfall erfolgt dies ergebniswirksam.
Latente und laufende Steuern werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Sachverhalte. Dann werden sie ebenfalls erfolgsneutral erfasst.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft.
Bei Erwerb / Veräußerung eigener Aktien erfolgt eine Verrechnung des Nennwertes der Aktien mit dem gezeichneten Kapital sowie des Agios mit dem Gewinnvortrag / Kapitalrücklage.
Die Steuerrückstellung beinhalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern, die voraussichtlich aufgrund der nationalen Steuervorschriften zu Mittelabflüssen führen werden.
Andere Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Die Bewertung der anderen Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) und nach IAS 19 (Employee Benefits). Soweit bei Verpflichtungen erst nach mehr als einem Jahr mit Mittelabflüssen gerechnet wird, werden die Rückstellungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt.
Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderung aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist.
Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren.
Zu den Rückstellungen, die den Kunden- und Lieferantenverkehr betreffen, gehören insbesondere Verpflichtungen für Rabatte und Skonti, Produktretouren sowie erhaltene Dienstleistungen und Waren, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden.
Als Unternehmen ist der KPS-Konzern rechtlichen Risiken ausgesetzt. Für anhängige bzw. künftige juristische Verfahren wird, vorbehaltlich einer entsprechenden Einzelfallprüfung, durch den Ansatz von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bilanzielle Vorsorge getroffen. Die wahrscheinlichen Ergebnisse solcher Rechtsstreitigkeiten werden anhand der vorliegenden Informationen und in Rücksprache mit den für den KPS-Konzern tätigen Rechtsanwälten bewertet. Soweit nach vernünftigem Ermessen eine Verpflichtung aus einem Verfahren wahrscheinlich zu zukünftigen Mittelabflüssen führen wird, wird der Barwert der erwarteten Mittelabflüsse, soweit diese als verlässlich messbar betrachtet werden, passiviert. Diese Rückstellungen decken die geschätzten Zahlungen an Kläger, die Gerichtskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab. Zu jedem Bilanzstichtag wird der aktuelle Stand der Rechtsstreitigkeiten bei der Beurteilung zugrunde gelegt, wobei geprüft wird, ob die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind und in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden ist. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen grundsätzlich komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Somit sind die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren nicht vorhersagbar. Durch das Urteil in einem Gerichtsverfahren oder durch einen Vergleich können dem KPS-Konzern Kosten entstehen, die über die hierfür vorgesehene Rückstellung und Versicherungsdeckung hinausgehen.
In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für Jahressonderzahlungen und variable und individuelle Einmalzahlungen getroffen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten bestehen aus originären Verbindlichkeiten. Originäre Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der KPS-Konzern eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bzw. zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich ggf. angefallener Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den originären Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Rechnungsabgrenzungen und andere nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Auflösung erfolgt linear bzw. entsprechend der Leistungserbringung.
Unternehmenszusammenschlüsse in 2016/2017 werden nach der Akquisitionsmethode gemäß IFRS 3 bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Unternehmensakquisition werden nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt bemessen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam erfasst. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten (einschließlich bedingter Verbindlichkeiten) werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Anpassungen bedingter Kaufpreisbestandteile, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, sind erfolgswirksam zu erfassen.
Neben den Werthaltigkeitsprüfungen (Impairmenttests) bei einzelnen Sachanlagevermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten werden Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sogenannten cash generating units - "cgu") durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Im KPS-Konzern werden die strategischen Geschäftseinheiten wie auch einzelne Gesellschaften als zahlungsmittelgenerierende Einheiten angesehen und unterliegen Werthaltigkeitsprüfungen.
Die strategischen Geschäftseinheiten stellen die zweite Berichtsebene unterhalb der Berichtssegmente dar. Eine Werthaltigkeitsprüfung für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird entweder bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung vorgenommen oder mindestens jährlich, wenn einer strategischen Geschäftseinheit ein Goodwill oder nicht abnutzbare immaterielle Vermögenswerte zugeordnet sind.
Bei einer Werthaltigkeitsprüfung werden die Restbuchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der zu testenden Sachanlagen bzw. immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag, d. h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert, verglichen. In den Fällen, in denen der Buchwert höher als ihr erzielbarer Betrag ist, liegt in der Höhe der Differenz ein Wertberichtigungsbedarf vor. In diesem Fall wird bei einer strategischen Geschäftseinheit im ersten Schritt der Geschäfts- und Firmenwert abgeschrieben. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird buchwertproportional auf die anderen Vermögenswerte der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit verteilt. Der Wertberichtigungsaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung zumeist unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags wird sowohl für den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten als auch für den Nutzungswert der Barwert der Zahlungen (Cashflows) zugrunde gelegt. Die Prognose der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zur Ermittlung des erzielbaren Betrags stützt sich auf die aktuellen Planungen des KPS-Konzerns, die im Regelfall einen Planungshorizont von bis zu drei Jahren haben. Hierfür werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise bzw. -mengen und Kosten getroffen. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Beim Ansatz des Nutzungswerts wird die zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. der Einzelvermögenswert in ihrer bzw. seiner bisherigen Nutzung bewertet. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden für beide Methoden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt.
Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionäre und stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen der Vergleichsunternehmen dar.
Die für die Werthaltigkeitsprüfungen verwendeten und zur Diskontierung der prognostizierten Cashflows herangezogenen Kapitalkostensätze betrugen 6,35 % (Vorjahr: 6,86 %). Bei der Ermittlung der ewigen Rente wurde hierauf ein Wachstumsfaktor von 1 % verwendet. Eine Veränderung des Kapitalkostensatzes um +/- 3 Prozentpunkte hat keine Auswirkung auf die Werthaltigkeit der Firmenwerte.
Die KPS ist ein auf die Bereiche Business Transformation und Prozessoptimierung spezialisiertes Beratungsunternehmen und zählt zu den führenden Beratungsunternehmen in Deutschland.
Das KPS-Beratungsportfolio kann in die nachfolgend dargestellten drei berichtspflichtigen Segmente eingeteilt werden, die einer regelmäßigen Bewertung durch den Vorstand unterliegen. Die Segmentierung erfolgt in Übereinstimmung mit der internen Ausrichtung ausschließlich nach Geschäftsfeldern.
Im Mittelpunkt dieses Beratungssegments steht die Transformationsberatung, bei der die KPS eine führende Position im Beratungsmarkt einnimmt. Im Rahmen der Transformationsberatung werden die Kunden bei der Umsetzung komplexer Unternehmensinitiativen unterstützt und Konzepte und Lösungen unter Beachtung von prozesstechnischen, organisatorischen, logistischen, finanztechnischen sowie systemtechnischen Rahmenbedingungen entwickelt. Das Beratungsangebot schließt die vorhandene Lücke zwischen den klassischen Strategie- und Prozessberatern auf der einen Seite und den Implementierungspartnern und Systemintegratoren auf der anderen Seite. Zusätzlich umfasst dieses Beratungssegment die Implementierungsberatung sowie das Leistungsportfolio der KPS als SAP-Beratungspartner.
Im Mittelpunkt dieses Beratungssegments steht die Prozess- und Implementierungsberatung im Technologiebereich. Die KPS deckt dabei sowohl das Feld der Non-SAP-Technologien wie das der SAP-Technologien ab. Schwerpunkte im SAP-Technologiebereich sind vor allem die Themenbereiche eSOA und Netweaver, im Non-SAP-Bereich die Themen Hochverfügbarkeit-, Security- und Storagelösungen. Da eine sichere und hochverfügbare Systemlandschaft die Basis für erfolgreiche Unternehmen darstellt, sichert KPS mit dezidierten Lösungen die nahtlose Integration sämtlicher Prozesse im heterogenen Systemumfeld. KPS unterstützt die Kunden bei der Analyse der Ist-Situation und dem Aufbau einer IT-Infrastruktur, in der sämtliche betriebliche Funktionsbereiche transparent werden.
Zur Abrundung ihres Leistungsspektrums vertreibt KPS in bestimmten Bereichen als zertifiziertes Systemhaus bzw. zertifizierter Vertriebspartner Softwarelizenzen, Wartungsverträge sowie Hardwarekomponenten. Dabei handelt es sich um Produkte namhafter Hersteller, insbesondere SAP, IBM und SAPERION, mit denen KPS eine langjährige Zusammenarbeit und diverse Beratungs- und Vertriebspartnerschaften verbindet.
Die Aufgliederung der Vermögens- und Ertragslage entsprechend IFRS 8 ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich und entsprechen der internen Berichtsstruktur:
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| in TEuro | Managementconsulting/ Transformationsberatung | System Integration | ||
|---|---|---|---|---|
| Ergebnisposition | 30.09.2017 | Vorjahr | 30.09.2017 | Vorjahr |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 139.241 | 127.966 | 1.988 | 3.571 |
| Herstellungskosten | -99.730 | -90.096 | -1.370 | -2.226 |
| Business Development | -3.303 | -3.315 | -292 | -221 |
| Betriebskosten | -3.510 | -5.119 | -433 | -156 |
| EBITDA | 32.698 | 29.436 | -107 | 968 |
| Abschreibungen | -1.402 | -781 | 0 | 0 |
| EBIT | 31.296 | 28.655 | -107 | 968 |
| Zinsen | 898 | -79 | 0 | 1 |
| Ertragsteuern | -1.992 | -3.426 | 7 | -121 |
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| in TEuro | Produkte/ Lizenzen | übrige | ||
|---|---|---|---|---|
| Ergebnisposition | 30.09.2017 | Vorjahr | 30.09.2017 | Vorjahr |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 19.069 | 13.395 | 0 | 0 |
| Herstellungskosten | -12.380 | -7.868 | 0 | 0 |
| Business Development | -404 | -310 | 0 | 0 |
| Betriebskosten | -1.298 | -1.536 | -11.166 | -10.831 |
| EBITDA | 4.987 | 3.681 | -11.166 | -10.831 |
| Abschreibungen | -79 | -80 | -176 | -135 |
| EBIT | 4.908 | 3.601 | -11.342 | -10.965 |
| Zinsen | 0 | -1 | 183 | -10 |
| Ertragsteuern | -312 | -372 | 722 | 1.348 |
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| in TEuro | gesamt | |
|---|---|---|
| Ergebnisposition | 30.09.2017 | Vorjahr |
| --- | --- | --- |
| Umsatz | 160.297 | 144.933 |
| Herstellungskosten | -113.480 | -100.190 |
| Business Development | -3.999 | -3.846 |
| Betriebskosten | -16.406 | -17.642 |
| EBITDA | 26.412 | 23.256 |
| Abschreibungen | -1.657 | -997 |
| EBIT | 24.755 | 22.259 |
| Zinsen | 1.081 | -90 |
| Ertragsteuern | -1.575 | -2.571 |
Die dargestellten Umsatzerlöse beinhalten ausschließlich Umsätze mit externen Kunden. Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet.
Seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 wird im Bereich Steuern nur noch der Ertragsteueraufwand ausgewiesen. Die Aufteilung des Steueraufwands auf die einzelnen Segmente wurde anhand der EBITs der Segmente vorgenommen.
Im Segment "übrige" werden im Wesentlichen Ertrags- und Aufwandsinformationen der KPS AG als Holding dargestellt.
Bei der KPS AG sind im Wesentlichen der Umsatz und das EBIT die Grundlage für Unternehmensentscheidungen. Für Beurteilungen sind weitere Informationen (Vermögen, Verbindlichkeiten) größtenteils nicht relevant.
Die im Rahmen der Segmentberichterstattung angewandten Bewertungsgrundlagen entsprechen den Bewertungsgrundlagen des Gesamtunternehmens.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse in Höhe von 160,3 (Vorjahr: 144,9) Mio. Euro nach Regionen ergibt für das Geschäftsjahr 2016/2017 folgendes Bild: Hauptumsatzträger war Deutschland mit 130,5 (Vorjahr: 121,1) Mio. Euro bzw. 81,4 %. Im Ausland wurden 29,8 (Vorjahr: 23,8) Mio. Euro umgesetzt. Die Zuordnung erfolgt nach dem Sitz des Auftraggebers. Die Aufteilung ergibt sich in folgende Regionen: Skandinavien mit einem Volumen von 15,8 (Vorjahr: 9,3) Mio. Euro oder 9,9 %, BENELUX-Länder mit 6,7 (Vorjahr: 1,7) Mio. Euro oder 4,2 % und die Schweiz mit 4,0 (Vorjahr: 12,6) Mio. Euro. bzw. 2,5 %. Die restlichen Umsatzerlöse beliefen sich auf 3,3 Mio. Euro (2,0 %) und wurden weitestgehend in den USA erzielt. Diese gehören dem Segment Managementconsulting/Transformationsberatung an.
Im Segment "Managementconsulting/Transformationsberatung" ist ein (Vorjahr: einer) Großkunde i.S.d. IFRS 8.34 enthalten, die erzielten Umsatzerlöse betragen 59,9 (Vorjahr: 56,3) Mio. Euro.
Der Konzernabschluss umfasst neben dem rechtlichen und wirtschaftlichen Mutterunternehmen des Konzerns alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die KPS AG die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat, um daraus entsprechenden Nutzen ziehen zu können.
Neben der KPS AG als rechtliches Mutterunternehmen umfasst der Konsolidierungskreis folgende Gesellschaften, an denen die KPS AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, und die auf Basis der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.
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| Beteiligung | Sitz | Anteil in % |
Währung | Gezeichnetes Kapital 30.09.17 (Vorjahr) | Eigenkapital 30.09.17 (Vorjahr) | Jahresergebnis 2016/2017 (Vorjahr) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| KPS Business Transformation GmbH1.) | Unterföhring | 100 | TEuro | 500 | 500 | 8.008 |
| (500) | (500) | (11.856) | ||||
| KPS Services GmbH | Unterföhring | 100 | TEuro | 6.300 | 10.266 | 5.334 |
| (6.300) | (7.932) | (2.000) | ||||
| KPS Consulting Verwaltungs GmbH | Unterföhring | 100 | TEuro | 26 | 37 | -1 |
| (26) | (38) | (1) | ||||
| KPS Consulting GmbH & Co. KG | Unterföhring | 100 | TEuro | 5.113 | 5.113 | 5.660 |
| (5.113) | (5.113) | (1.204) | ||||
| KPS Consulting AG | Zürich/ Schweiz | 100 | TCHF | 100 | 1.718 | 396 |
| (100) | (1.322) | (1.107) | ||||
| KPS Solutions GmbH | Unterföhring | 100 | TEuro | 80 | 966 | 2.668 |
| (80) | (-1.702) | (79) | ||||
| KPS digital GmbH1.) | Dortmund | 100 | TEuro | 25 | 2.554 | 3.962 |
| (25) | (2.554) | (3.507) | ||||
| KPS Consulting A/S | Virum/ Dänemark | 100 | TDKK | 500 | 16.883 | 9.497 |
| (500) | (7.386) | (7.038) | ||||
| KPS B.V. | Amsterdam/ Niederlande | 100 | TEuro | 100 | 406 | 44 |
| (100) | (362) | (262) | ||||
| KPS Consulting Inc. | Wilmington/ USA | 100 | TUSD | 100 | 549 | 449 |
| (-) | (-) | (-) | ||||
| Saphira Consulting A/S2.) | Virum/ Dänemark | 100 | TDKK | 1.000 | 13.861 | 3.557 |
| (-) | (-) | (-) | ||||
| KPS Strategie-, Prozess- und IT-Consulting GmbH3.) | Wien/ Österreich | 100 | TEuro | 100 | 100 | 0 |
| (-) | (-) | (-) |
1.) Das Jahresergebnis 2016/2017 wurde aufgrund des abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags an die KPS AG abgeführt.
2.) Am 5. Januar 2017 hat die KPS Consulting A/S, Dänemark, den Erwerb von 100 % der Anteile an der Saphira Consulting A/S, Dänemark, abgeschlossen. Die Saphira A/S ist ein führender SAP Implementierungspartner im skandinavischen Bereich. Die Übernahme festigt die Position der KPS als führender Anbieter im Bereich Digitale Transformation in Nordeuropa.
3.) Die KPS Strategie-, Prozess- und IT-Consulting GmbH/Österreich, wurde am 12. September 2017 gegründet. Die Eintragung in das Firmenbuch erfolgte am 28. Oktober 2017. Das Grundkapital in Höhe von 100.000 Euro wurde am 29. September 2017 eingezahlt.
Im Berichtsjahr trug die Saphira Consulting A/S mit 6.710 TEuro zum Umsatz des KPS-Konzerns bei, während im operativen Ergebnis (EBIT) des Berichtsjahres die Saphira Consulting A/S mit 477 TEuro enthalten ist. Dabei sind Belastungen des operativen Ergebnisses (EBIT) aus der Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 843 TEuro angefallen. Das seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt erwirtschaftete Ergebnis des erworbenen Geschäfts nach Steuern betrug 462 TEuro.
Wäre die Saphira Consulting A/S bereits zum 1.Oktober 2016 erworben worden, so würde der KPS-Konzern im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 162.270 TEuro ausweisen und das Ergebnis nach Steuern würde 19.161 TEuro betragen. Hierin sind Ergebniseffekte aus der Neubewertung übernommener Vermögenswerte sowie Finanzierungskosten für das Gesamtjahr enthalten. Ein Erwerb der Saphira Consulting A/S zum Geschäftsjahresbeginn 2016/2017 hätte zu keiner Änderung des Ergebnisses pro Aktie aus fortzuführendem und nicht fortzuführendem Geschäft geführt.
Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung (Kaufpreis) setzt sich aus den geleisteten Zahlungsmitteln in Höhe von 4.876 TEuro und einem bedingten Kaufpreis in Höhe von 1.643 TEuro zusammen. Der bedingte Kaufpreis ist in den Geschäftsjahren 2016/2017 - 2018/2019 zu zahlen, sofern sich die Performance der Saphira Consulting A/S erwartungsgemäß stetig entwickelt. Der für das Geschäftsjahr 2016/2017 bilanzierte bedingte Kaufpreis in Höhe von TEuro 630 wurde zum 30. September 2017 erfolgswirksam aufgelöst, da die vertraglich geregelten Ziele nicht erreicht wurden.
Der Kaufpreis für die 100 % Anteile an Saphira Consulting A/S kann den erworbenen Vermögenswerten und Schulden zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zugeordnet werden und führte unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu folgendem Nettoabfluss:
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| in TEuro | Buchwert vor Akquisition | Anpassung an beizulegenden Zeitwert | beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|
| erworbene Vermögenswerte und Schulden | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 1.755 | 1.755 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 3.609 | 3.609 |
| Sachanlagen | 1 | 0 | 1 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 16 | 0 | 16 |
| Vorräte | 106 | 0 | 106 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.406 | 0 | 1.406 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.006 | 0 | 2.006 |
| Andere Rückstellungen | 679 | 0 | 679 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 907 | 0 | 907 |
| Latente Steuern | 0 | 794 | 794 |
| Nettovermögen | 1.950 | 4.570 | 6.520 |
| Beizulegender Zeitwert der Gegenleistungen | 6.520 | ||
| darin enthaltene bedingte Gegenleistungen | 1.643 | ||
| übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.006 | ||
| erwarteter Nettoabfluss aus der Akquisition | 4.514 | ||
| Nettoabfluss von Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr 2016/2017 | |||
| Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln gezahlt | 4.877 | ||
| abzüglich erworbene Zahlungsmittel | -2.006 | ||
| Nettoabfluss im Geschäftsjahr 2016/2017 | 2.871 |
Mit dem Anpassungsbetrag (Fair-Value-Anpassung) werden die Differenzen zwischen den Restbuchwerten und den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt beim Käufer berücksichtigt.
Die Kaufpreisallokation berücksichtigt alle auf den Akquisitions-Zeitpunkt bezogenen Wertaufhellungserkenntnisse.
Die bedingte Gegenleistung aus dem Unternehmenserwerb in Höhe von 1.643 TEuro ist gemäß IFRS 13.87 in die Bemessungshierarchiestufe 3 einzuordnen. Zur Ermittlung wurde das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendet, der Abzinsungssatz beträgt 6,8 %. Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 3 Prozentpunkte würde, isoliert betrachtet, zu einer Minderung des beizulegenden Zeitwerts auf 1.548 TEuro führen, eine Reduzierung des Abzinsungssatzes um 3 Prozentpunkte zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts auf 1.745 TEuro.
Eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer maximalen Earn-Out-Auszahlung von 5 Prozentpunkten würde zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts auf 1.761 TEuro führen.
Der nach der Kaufpreisallokation verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert ist verschiedenen Faktoren zuzurechnen. Hierzu zählen neben generellen Synergien der Verwaltungsprozesse und Infrastrukturen u. a. bedeutende Kosteneinsparungen in den Funktionen Entwicklung, Marketing, Vertrieb, Einkauf sowie Produktion. Darüber hinaus führt die Akquisition zu einer Stärkung der Marktposition des KPS-Konzerns in der Region Nordeuropa. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähig.
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
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| in TEuro | beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| Kundenaufträge | 490 |
| Kundenbeziehungen | 3.119 |
| Summe | 3.609 |
Der Wert der Kundenbeziehungen wird über eine Laufzeit von acht Jahren degressiv aufwandswirksam amortisiert, der Wert der offenen Aufträge über die voraussichtlichen Auftragslaufzeiten über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Die dargestellten Amortisationszeiträume entfalten analoge Wirkungen in den latenten Steuern.
In den sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten sind erworbene Forderungen in Höhe von 1.376 TEuro enthalten. Die Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen betragen 1.376 TEuro, davon sind 0 TEuro voraussichtlich uneinbringlich.
Die Buchwerte vor Akquisition basieren auf dem Zwischenabschluss der Saphira Consulting A/S direkt vor dem Vollzug der Akquisition. Die Beträge, welche zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss der KPS AG zum Ansatz kommen, repräsentieren die geschätzten beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden. Die Allokation des Kaufpreises ist auf Basis der aktuell besten Schätzung durch das Management durchgeführt worden.
Das Management geht davon aus, dass der Buchwert des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerts dem erzielbaren Betrag entspricht.
Der Goodwill-Impairmenttest wurde zum Bilanzstichtag durchgeführt und hat zu keinem Abwertungsbedarf geführt.
Am 2. Oktober 2017 hat die KPS AG 100 % der Anteile an der ICE Consultants Europe S.L., Spanien erworben. Die ICE Consultant Europe S.L. ist hauptsächlich spezialisiert auf SAP-Implementierung und Application Management Services (AMS).
Da ein hinreichend zuverlässiger Abschluss der ICE Consultants Europe S.L. bis zur Genehmigung nicht vorlag, konnte lediglich eine vorläufige Kaufpreisallokation vorgenommen werden.
Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung (Kaufpreis) setzt sich aus den geleisteten Zahlungsmitteln in Höhe von 9.596 TEuro und einem bedingten Kaufpreis in Höhe von 4.980 TEuro zusammen. Der bedingte Kaufpreis ist in den Geschäftsjahren 2017/2018 - 2020/2021 zu zahlen, sofern sich das EBITDA der ICE Consultants Europe S.L. erwartungsgemäß stetig entwickelt.
Der Kaufpreis für die 100 % Anteile der ICE Consultants Europe S.L. kann den erworbenen Vermögenswerten und Schulden zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zugeordnet werden und führt unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente voraussichtlich zu folgendem Nettoabfluss:
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| ICE Consultants Europe S.L. in TEuro |
Buchwert vor Akquisition | Anpassung an beizulegenden Zeitwert | beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 9.971 | 9.971 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 4.538 | 4.538 |
| Sachanlagen | 69 | 0 | 69 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.304 | 0 | 2.304 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 646 | 0 | 646 |
| Andere Rückstellungen | 39 | 0 | 39 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.780 | 0 | 1.780 |
| Latente Steuern | 0 | 1.134 | 1.134 |
| Nettovermögen | 1.200 | 13.375 | 14.575 |
| Beizulegender Zeitwert der Gegenleistungen | 14.575 | ||
| darin enthaltene bedingte Gegenleistungen | 4.980 | ||
| übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 646 | ||
| erwarteter Nettoabfluss aus der Akquisition | 13.929 |
Mit dem Anpassungsbetrag (Fair-Value-Anpassung) werden die Differenzen zwischen den Restbuchwerten und den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt beim Käufer berücksichtigt.
Die Kaufpreisallokation berücksichtigt alle auf den Akquisitions-Zeitpunkt bezogenen Wertaufhellungserkenntnisse, ist allerdings derzeit noch nicht abgeschlossen. Änderungen in der Zuordnung des Kaufpreises auf die einzelnen Vermögenswerte können sich daher noch ergeben.
Der nach der Kaufpreisallokation verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert ist verschiedenen Faktoren zuzurechnen. Hierzu zählen neben generellen Synergien der Verwaltungsprozesse und Infrastrukturen u. a. bedeutende Kosteneinsparungen in den Funktionen Entwicklung, Marketing, Vertrieb, Einkauf sowie Produktion. Darüber hinaus führt die Akquisition zu einer Stärkung der Marktposition des KPS-Konzerns in der Region Südeuropa. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähig. Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
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| in TEuro | beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| Kundenaufträge | 1.285 |
| Kundenbeziehungen | 3.253 |
| Summe | 4.538 |
Der Wert der Kundenbeziehungen wird über eine Laufzeit von sieben Jahren degressiv aufwandswirksam amortisiert, der Wert der offenen Aufträge über die voraussichtlichen Auftragslaufzeiten über eine Laufzeit von zwei Jahren. Die dargestellten Amortisationszeiträume entfalten analoge Wirkungen in den latenten Steuern.
Die Buchwerte vor Akquisition basieren auf dem vorläufigen Zwischenabschluss der ICE Consultants Europe S.L. direkt vor dem Vollzug der Akquisition. Die Beträge, welche zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss der KPS AG zum Ansatzkommen, repräsentieren die geschätzten beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden. Die Allokation des Kaufpreises ist auf Basis der aktuell besten Schätzung durch das Management durchgeführt worden.
Das Management geht davon aus, dass der Buchwert des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerts dem erzielbaren Betrag entspricht.
Des Weiteren wurde mit der Eintragung ins Firmenstammbuch am 28. Oktober 2017 die KPS Strategie-, Prozess- und IT-Consulting GmbH, Wien gegründet. Das Eigenkapital beträgt 100 TEuro und wurde am 29. September 2017 vollständig eingezahlt.
Am 14. Dezember 2017 hat die KPS AG 100 % der Anteile an der Infront Consulting & Management GmbH, Hamburg, erworben. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus einer Geldleistung in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro sowie der Übertragung von 133.365 eigenen Aktien der KPS AG an die Verkäufer. Darüber hinaus sind in den nächsten fünf Jahren Earn Out Raten von insgesamt maximal rd. 9,0 Mio. Euro zu zahlen. Infront Consulting & Management GmbH ist tätig im Consulting und Management in den Bereichen Strategie, Business Development und Business Performance und spezialisiert auf die digitale Transformation von Unternehmen. Da ein hinreichend zuverlässiger Abschluss der Infront Consulting & Management GmbH bis zur Genehmigung nicht vorlag, konnte keine, auch keine vorläufige Kaufpreisallokation, durchgeführt werden.
Desinvestitionen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte gab es weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr.
Die ausgewiesenen Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Bezüglich der Verteilung auf die einzelnen Segmente verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt 5.3. Die Umsatzerlöse verteilen sich auf die einzelnen Umsatzträger wie folgt:
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| Berichtsjahr 2016/2017 | Berichtsjahr 2015/2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEuro | % | TEuro | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erbringung von Dienstleistungen | 155.909 | 97 % | 143.902 | 99 % |
| Verkauf von Gütern | 0 | 0 % | 71 | 0 % |
| Nutzungsentgelte | 4.388 | 3 % | 960 | 1 % |
| Summe Umsatzerlöse | 160.297 | 100 % | 144.933 | 100 % |
Im Geschäftsjahr wurden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 5.141 (Vorjahr: 1.468) Teuro aktiviert. Die Aktivierungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| Berichtsjahr 2015/2016 TEuro |
Berichtsjahr 2014/2015 TEuro |
|
|---|---|---|
| Entwicklungen SAP-Prozessstrecken | 4.773 | 1.437 |
| selbst erstellte Software | 368 | 31 |
| Summe aktivierte Eigenleistungen | 5.141 | 1.468 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 2.820 (Vorjahr: 850) TEuro und stellen sich in der nachfolgenden Tabelle dar:
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| in TEuro | 2016/17 | 2015/16 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 128 | 21 |
| Erträge aus Auflösung von Earn-Out-Verpflichtungen | 1.932 | 0 |
| Erträge aus Skonto | 353 | 388 |
| Erträge aus Kursdifferenzen | 276 | 118 |
| Weiterverrechnung Sachbezüge an Mitarbeiter | 104 | 70 |
| Erträge aus Provisionen | 1 | 200 |
| übrige Erträge | 26 | 53 |
| Summe sonstige betriebliche Erträge | 2.820 | 850 |
Der Materialaufwand beträgt 67.574 (Vorjahr: 59.889) TEuro und beinhaltet Aufwendungen für bezogene Hard- und Software in Höhe von 3.196 (Vorjahr: 1.233) TEuro sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 64.378 (Vorjahr: 58.656) TEuro.
Die Personalaufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 53.270 (Vorjahr: 47.505) TEuro. Davon entfallen auf Löhne und Gehälter 47.615 (Vorjahr: 42.911) TEuro und auf Sozialaufwendungen 5.655 (Vorjahr: 4.594) TEuro.
Die im Personalaufwand enthaltenen Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungspläne belaufen sich auf 349 (Vorjahr: 142 TEuro).
Im Jahresdurchschnitt wurden 454 (Vorjahr: 387) Mitarbeiter (ohne Vorstände und Geschäftsführer), davon 406 (Vorjahr: 354) Berater und 48 (Vorjahr: 33) Verwaltungsangestellte beschäftigt.
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiter pro Region | |||
| Deutschland | 457 | 401 | 56 |
| Dänemark | 16 | 2 | 14 |
| Schweiz | 12 | 14 | -2 |
| Niederlande | 2 | 0 | 2 |
| Mitarbeiter nach Funktion | h | ||
| Vorstand | 1 | 2 | -1 |
| Geschäftsführer | 5 | 2 | 3 |
| Berater | 426 | 378 | 48 |
| Verwaltung | 53 | 32 | 21 |
| Auszubildende | 2 | 3 | -1 |
| Gesamt | 487 | 417 | 70 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 21.002 (Vorjahr: 16.601) TEuro und lassen sich wie folgt darstellen:
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| in TEuro | 2016/17 | 2015/16 |
|---|---|---|
| Reise- und Bewirtungskosten | 6.264 | 5.002 |
| Fremdleistungen | 2.464 | 1.950 |
| Kfz-Kosten | 2.535 | 2.134 |
| Rechts-, und Beratungskosten | 1.499 | 889 |
| Personalbeschaffung und Weiterbildung | 958 | 1.053 |
| Werbe- und Repräsentationskosten | 1.356 | 1.711 |
| Telefon- und sonstige Kommunikationskosten | 650 | 470 |
| Raumkosten | 1.404 | 1.138 |
| Mieten BGA | 685 | 574 |
| Kapitalmarktkosten | 214 | 207 |
| Versicherungen | 151 | 85 |
| Umrechnungsdifferenzen | 502 | 168 |
| Wertberichtigung Forderungen | 541 | 16 |
| Übrige Aufwendungen | 1.779 | 1.204 |
| Summe sonstige betriebliche Aufwendungen | 21.002 | 16.601 |
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen insgesamt 1.657 (Vorjahr: 997) TEuro. Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus der beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich.
Von den Abschreibungen in Höhe von 1 .657 TEuro entfallen 843 TEuro auf die Abschreibung von Auftragsbestand und Kundenbeziehung, die im Rahmen der Kaufpreisallokation des Erwerbs der Saphira Consulting A/S angesetzt wurden. Diese Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in einer eigenen Zeile ausgewiesen und ein operatives Ergebnis (EBIT) vor dieser Abschreibung ausgewiesen, um den Effekt der Akquisition gesondert zu zeigen.
Die sonstigen finanziellen Erträge belaufen sich auf 1.215 (Vorjahr: 5) TEuro und resultieren größtenteils aus der Auflösung einer Zinsrückstellung für Gewerbesteuernachzahlungen sowie aus der Abzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten.
Die sonstigen finanziellen Aufwendungen betragen 134 (Vorjahr: 74) TEuro und beinhalten Zinsen und Avalgebühren an Kreditinstitute in Höhe von 39 (Vorjahr: 26) Teuro, sowie Aufzinsungen von langfristigen Rückstellungen in Höhe von 95 (Vorjahr: 8) TEuro.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für die Geschäftsjahre 2016/2017 und 2015/2016 lassen sich aus der folgenden Darstellung entnehmen:
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| in TEuro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Laufender Steueraufwand | -1.567 | -2.576 |
| Periodenfremder Steueraufwand | -8 | 6 |
| Latenter Steueraufwand | -4.461 | -323 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -6.037 | -2.893 |
Die latenten Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften und den Wertansätzen in der Konzernbilanz entsprechend der Liability-Methode.
Zum 30. September 2017 bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 36.730 (Vorjahr: 50.919) TEuro für Gewerbesteuer und in Höhe von 28.330 (Vorjahr: 43.518) TEuro für Körperschaftsteuer.
Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Konzernsteuersatz von 29,8 % (Vorjahr: 30,0 %) zum Ansatz gebracht, bestehend aus Körperschaftsteuer von 16,9 % und Gewerbesteuer von 12,9 %.
Der Betrag der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt für Körperschaftsteuer 330 (Vorjahr: 763) TEuro und für Gewerbesteuer 12.681 (Vorjahr: 15.131) TEuro.
Die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand zeigt die folgende Tabelle:
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| in TEuro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Jahresergebnis vor Ertragsteuern | 25.836 | 22.169 |
| Ertragsteuersatz | 29,75 % | 29,96 % |
| Erwarteter (rechnerischer) Steueraufwand | -7.686 | -6.642 |
| Steuerauswirkungen durch: | ||
| Steuereffekte aus Nutzung von Verlustvorträgen | 4.488 | 3.691 |
| Steuereffekte aus Goodwillabschreibungen | 0 | -14 |
| Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und weiteren steuerlichen Modifikationen | 1.609 | 368 |
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | -4.168 | -440 |
| Latente Steuern aus HB II-Anpassungen/StB | -293 | 117 |
| Periodenfremde Steuereffekte | 0 | 0 |
| Übrige Effekte | 13 | 27 |
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand | -6.037 | -2.893 |
| Effektiver Steuersatz | 23,4 % | 13,0 % |
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| in TEuro | 30.09.2017 | 30.09.2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| aktivisch | passivisch | aktivisch | passivisch | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verlustvorträge | 7.820 | 0 | 11.988 | 0 |
| Pensionsrückstellung | 260 | 0 | 294 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 165 | 469 | 126 | 286 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 565 | 0 | 75 |
| Anlagevermögen | 381 | 652 | 160 | 0 |
| Sonstige Posten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 8.626 | 1.686 | 12.569 | 361 |
Bei dieser Position handelt es sich um IFRS-Unterschiede zur Handelsbilanz (II)/Steuerbilanz. Von den aktiven latenten Steuern haben 5.039 (Vorjahr: 8.015) TEuro eine Fristigkeit von über einem Jahr. Von den passiven latenten Steuern sind 1.113 (Vorjahr: 267) langfristig und 573 (Vorjahr: 94) TEuro kurzfristig.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der KPS AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten "potenziellen Aktien". Hierzu zählen Optionsrechte, die allerdings nur dann ergebnisverwässernd wirken, wenn deren innerer Wert während der Periode positiv war. Folglich ergibt sich aus den Optionsrechten keine verwässernde Wirkung.
Auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. April 2016 wurde das gezeichnete Kapital um 3.401.100,00 Euro auf 37.412.100,00 Euro erhöht. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurden sieben eigene Aktien eingezogen, auf den zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung gehaltenen Bestand an Aktien entfielen 12.124 Aktien, die den Bestand der eigenen Aktien erhöhen. Aufgrund der Auswirkungen aus der Kapitalerhöhung und des Rückkaufs eigener Aktien belief sich die Zahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien auf 37.278.742 (Vorjahr: 34.932.525) Stück. Im Vergleich zum Vorjahr errechnet sich das Ergebnis je Aktie wie folgt:
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| 2016/2017 | 2015/2016 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis auf Aktionäre der KPS AG entfallend in TEuro | 19.799 | 19.276 |
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien | 37.278.742 | 34.932.525 |
| Unverwässertes/verwässertes Ergebnis je Aktie in Euro | 0,53 | 0,55 |
Nach dem Bilanzstichtag wurden alle 133.365 eigenen Aktien als Teil des Kaufpreises für die Infront Consulting & Management GmbH an die Verkäufer übertragen.
Das sonstige Ergebnis in Höhe von 297 (Vorjahr: -474) TEuro setzt sich zusammen aus Veränderungen des Barwerts der Verpflichtung aus einem als leistungsorientierten Versorgungsplan zu klassifizierenden vollversicherten BVG-Plan der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz in Höhe von 273 (Vorjahr: -453) TEuro, Veränderungen aus dem Planvermögen aus dem vorgenannten Versorgungsplan in Höhe von -23 (Vorjahr: -21) TEuro sowie Veränderungen aus Fremdwährungsumrechnungen in Höhe von 47 (Vorjahr: 0) TEuro.
Der Posten umfasst im Wesentlichen Büroeinrichtungen sowie selbstgenutzte EDV-Hardware.
Zur Entwicklung der nachfolgend erläuterten langfristigen Vermögenswerte verweisen wir auf den Konzernanlagespiegel.
Die Position beinhaltet Software und damit verbundene Lizenzen, die sowohl teilweise selbst erstellt als auch entgeltlich erworben wurden. Zum 30. September 2017 war selbsterstellte Software mit einem Buchwert in Höhe von 394 (Vorjahr: 152) TEuro aktiviert. Die selbsterstellte Software wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung des Berichtsjahres belief sich auf 155 (Vorjahr: 79) TEuro.
Außerdem wurden im Geschäftsjahr Entwicklungskosten in Höhe von 4.773 (Vorjahr: 1 .468) TEuro aktiviert. Die Entwicklungskosten werden, sobald die Vermögensgegenstände verwendet werden können, über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Ein Teil der Vermögensgegenstände wurde im Berichtsjahr fertiggestellt. Die Abschreibung des Berichtsjahres belief sich auf 54 (Vorjahr: 0) TEuro.
Des Weiteren werden unter den immateriellen Vermögenswerten Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen, die ausschließlich aus Kapitalkonsolidierungen stammen.
Der bilanzierte Geschäfts- und Firmenwert beträgt 32.227 (Vorjahr: 30.472) TEuro und verteilt sich auf folgende zahlungsmittelgenerierende Einheiten:
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| in TEuro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| KPS Services GmbH | 1.158 | 1.158 |
| KPS Consulting GmbH & Co. KG | 7.791 | 7.791 |
| KPS Solutions GmbH | 345 | 345 |
| Saphira Consulting A/S | 1.755 | 0 |
| KPS digital GmbH (vormals getit GmbH) | 21.178 | 21.178 |
| Gesamt | 32.227 | 30.472 |
Im Geschäftsjahr wurden zum Erwerbszeitpunkt im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3.609 (Vorjahr: 0) TEuro aktiviert. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um den Wert des Auftragsbestandes sowie den Wert der Kundenbeziehungen, die durch den Kauf der Anteile der Saphira Consulting A/S übergegangen sind. Der Wert des Auftragsbestandes wird über fünf Jahre abgeschrieben, der Wert der Kundenbeziehungen über acht Jahre.
Die aktiven latenten Steueransprüche belaufen sich auf 8.626 (Vorjahr: 12.569) TEuro und spiegeln im Wesentlichen die Höhe der voraussichtlich nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge der KPS AG, der KPS Consulting GmbH & Co. KG, der KPS Services GmbH und der KPS Solutions GmbH wider.
Umsätze und Aufwendungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert, wonach Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (cost-to-cost-Verfahren). Ist für die Abwicklung eines Fertigungsauftrags ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, umfassen die Auftragskosten auch zurechenbare Fremdkapitalkosten. Nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanzierte Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste unmittelbar als Aufwand erfasst.
Die aus der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen resultierenden Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEuro | 30.09.17 | 30.09.16 |
|---|---|---|
| Bis zum Bilanzstichtag angefallene Auftragskosten zuzüglich erfasster Gewinne bzw. abzüglich erfasster Verluste | 5.442 | 174 |
| Teilabrechungen | 0 | 0 |
| Saldo | 5.442 | 174 |
| davon aktivischer Saldo (Forderungen aus Fertigungsaufträgen) | 5.442 | 174 |
| davon passivischer Saldo (Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen) | 0 | 0 |
Erhaltene Anzahlungen für kundenspezifische Fertigungsaufträge in Höhe von 1.532 (Vorjahr: 145) TEuro, werden in der Bilanzposition erhaltene Anzahlungen ausgewiesen.
Der Umsatz aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen (Auftragserlöse nach IAS 11) beläuft sich auf 5.442 (Vorjahr: 174) TEuro, die Summe der angefallenen Kosten beläuft sich auf 3.164 (Vorjahr: 84) TEuro, die ausgewiesenen Gewinne betragen 2.209 (Vorjahr: 90) TEuro.
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden nach Abzug von Wertberichtigungen für zweifelhafte Positionen ausgewiesen. Zum 30. September 2017 bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 37.450 (Vorjahr: 34.485) TEuro, auf die Einzelwertberichtigungen in Höhe von 547 (Vorjahr: 44) TEuro gebildet sind.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich nach IFRS 7.16 gemäß folgender Tabelle entwickelt:
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| In TEuro |
2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Stand Wertberichtigungen am 01.10. | 44 | 44 |
| + Zuführungen | 503 | 0 |
| - Verbrauch /Auflösung | 0 | 0 |
| Stand Wertberichtigungen am 30.09. | 547 | 44 |
Von den Zuführungen in Höhe von 503 TEuro entfällt ein Betrag in Höhe von 251 TEuro auf bereits verjährte Forderungen, für die kein Zahlungseingang mehr zu erwarten ist und ein weiterer Betrag in Höhe von 185 TEuro auf Forderungen gegenüber einem Kunden, mit dem ein Vergleich beabsichtigt ist. Die restlichen Zuführungen in Höhe von 57 TEuro betreffen überfällige Forderungen, für die nur ein teilweiser Zahlungseingang erwartet wird. Sämtliche Wertberichtigungen betreffen das Segment Managementconsulting/Transformationsberatung und wurden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die sonstigen Forderungen belaufen sich auf 1.344 (Vorjahr: 1.630) TEuro und setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEuro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Geleistete Vorauszahlungen | 478 | 229 |
| Forderungen gegenüber Mitarbeitern | 138 | 77 |
| Geleistete Anzahlungen | 88 | 8 |
| Geleistete Kautionen | 132 | 93 |
| Geldtransit | 0 | 877 |
| Debitorische Kreditoren | 277 | 134 |
| Übrige Forderungen | 231 | 212 |
| Summe sonstige Vermögenswerte | 1.344 | 1.630 |
In den übrigen Forderungen sind im Wesentlichen Forderungen aus erstattungsfähigen Vorsteuern im Ausland in Höhe von 164 (Vorjahr: 159) TEuro enthalten.
Am Bilanzstichtag bestanden Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern in Höhe von 72 (Vorjahr: 0) TEuro.
Die Guthaben bei Kreditinstituten und Kasse betragen am Bilanzstichtag 6.665 (Vorjahr: 12.606) TEuro. Die Entwicklung des Bestands an flüssigen Mitteln ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
Bezüglich der Entwicklung des Konzerneigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
Das gezeichnete Kapital der KPS AG beträgt zum Bilanzstichtag 37.412.100,00 (Vorjahr: 37.412.100,00) Euro und verteilt sich insgesamt auf 37.412.100 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt.
Die von der Gesellschaft erworbenen und zum Bilanzstichtag gehaltenen eigenen Aktien sind mit ihrem Nennwert von 121.241,00 (Vorjahr: 121.241) Euro offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Durch die im April 2016 durchgeführte Herabsetzung des Grundkapitals wurden sieben eigene Aktien eingezogen, durch die unmittelbar danach durchgeführte Kapitalerhöhung erhöhte sich der Bestand der eigenen Anteile um 12.124 Aktien. Der Bestand zum Abschlussstichtag beträgt 133.365 Aktien.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. April 2017 wurde die von der Hauptversammlung am 28. März 2014 beschlossene Ermächtigung zur Schaffung von genehmigtem Kapital 2014/I aufgehoben. Stattdessen wurde ein genehmigtes Kapital 2017/I in Höhe von 18.706.050,00 Euro geschaffen.
Dadurch wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. April 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 18.706.050,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch die Ausgabe neuer auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Eine Veränderung beim genehmigten Kapital 2017/I ist im Geschäftsjahr 2016/2017 nicht erfolgt.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. April 2017 wurde das Grundkapital um bis zu 2.000.000,00 EUR auf den Namen lautende Stückaktion bedingt erhöht (bedingtes Kapital 201 7/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand bis 6. April 2022 ermächtigt wurde.
Der negative Anfangsbestand ergibt sich überwiegend aus der im Geschäftsjahr 2007/2008 vorgenommenen Reverse Akquisition im Zuge der Darstellung des Grundkapitals der KPS AG. Weiterhin sind in der Kapitalrücklage die Differenzbeträge zwischen den Kurswerten der aus der Erhöhung des Grundkapitals ausgegebenen neuen Aktien sowie der abgegebenen eigenen Aktien und deren Nennwerten eingestellt.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | |
|---|---|
| Stand 01.10.2015 | -11.595 |
| Veräußerungsgewinn aus eigenen Aktien | 0 |
| Agio eigene Kapitalerhöhung | 0 |
| Stand 01.10.2016 | -11.595 |
| Veräußerungsgewinn aus eigenen Aktien | 0 |
| Agio eigene Kapitalerhöhung | 0 |
| Stand 30.09.2017 | -11.595 |
Die Gewinnrücklage ist dadurch entstanden, dass die Vesting Period für das Aktienoptionsprogramm aus 2004 im Geschäftsjahr 2006/2007 endete. Gemäß IFRS 2.23 darf der Bestand der Aktienoptionen nach dem Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit nicht mehr verändert werden. Sich ergebende Veränderungen aus Fluktuation, Auslaufen des Ausübungsrechts etc. wurden in der Gewinnrücklage abgebildet. Aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns der Hauptversammlung vom 27. März 2015 ist die Zuführung eines Betrags in Höhe von 3.000.000,00 Euro in die anderen Gewinnrücklagen erfolgt. Durch Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung aus dem Jahresüberschuss ein Betrag in Höhe von 1.000.000,00 Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. April 2016 wurde ein Betrag von 3.401.100,00 aus der Gewinnrücklage in Grundkapital umgewandelt.
Das sonstige Ergebnis in Höhe von -647 (Vorjahr: -944) TEuro besteht aus der Neubewertung der Nettoschuld sowie aus Veränderungen des Barwerts der Verpflichtung aus einem als leistungsorientierten Versorgungsplan zu klassifizierenden vollversicherten BVG-Plan der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz, aufgrund von Veränderungen bei den versicherungsmathematischen Annahmen nach IAS 19.
Die Entwicklung des zum 30. September 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von 40.476 (Vorjahr: 32.979) TEuro lässt sich wie folgt darstellen:
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| in TEuro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Stand 01.10. | 32.979 | 23.871 |
| Jahresüberschuss | 19.799 | 19.276 |
| Agio eigene Aktien | 0 | 0 |
| Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen | 0 | 0 |
| Dividendenausschüttung | -12.302 | -10.168 |
| Stand 30.09. | 40.476 | 32.979 |
Die Ausschüttung beruht auf dem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. April 2017, wonach je dividendenberechtigte Aktie 0,33 (Vorjahr: 0,30) Euro gezahlt wurden. Damit hat die Hauptversammlung dem Dividendenvorschlag des Vorstands entsprochen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2010 und der Ersetzung des Beschlusses durch die Hauptversammlung vom 27. März 2015 ist die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- oder sonstigen Andienungsrechts erfolgt. Nach § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu einem Betrag von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erwerben und veräußern. Dieser Beschluss ist wirksam ab der Hauptversammlung und endet mit Ablauf des 26. März 2020. Die Bedingungen zum Erwerb, der Verwendung und des Bezugsrechtsausschlusses wurden explizit geregelt.
Bis zum Bilanzstichtag wurden insgesamt 640.158 (davon im Geschäftsjahr 2016/17: keine) Stück erworben und 518.910 (davon im Geschäftsjahr 2016/17: keine) Stück veräußert. Zu dem Bestand vom 30. September 2015 in Höhe von 121.248 Stück wurden keine weiteren Anteile erworben. Durch die Herabsetzung des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2015/2016 wurden sieben eigene Aktien eingezogen, sodass der Gesamtbestand sich am Bilanzstichtag auf 121.241 Stück reduziert hat. Durch die von der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2015/2016 beschlossene Kapitalerhöhung hat sich der Bestand der eigenen Aktien um 12.124 Stück auf 133.365 Stück zum Bilanzstichtag erhöht.
Die Entwicklung der langfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | 01.10.2016 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30.09.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| RSt f. Personal | 771 | -50 | 0 | 826 | 1.547 |
| RSt f. Pensionen IAS 19 | 983 | 0 | -110 | 0 | 873 |
| Gesamt | 1.754 | -50 | -110 | 826 | 2.420 |
Die langfristigen Rückstellungen für Bonuszahlungen betreffen Verpflichtungen aus einem Führungskräftebindungsprogramm. Bei der Berechnung wurde keine Fluktuation berücksichtigt, da die Gesellschaft von der Erfüllung der vertraglichen Vorgaben ausgeht.
Die Rückstellung für Pensionen betrifft die KPS Consulting AG, Schweiz. Es handelt sich um einen sogenannten vollversicherten BVG-Plan. Dieser ist als leistungsorientierter Plan im Sinne von IAS 19 zu klassifizieren. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, die Altersrente ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen. Das Rentenalter wird mit 65 Jahren (Männer) und 64 Jahren (Frauen) erreicht. Sonstige Leistungen an diese Arbeitnehmer sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer sind zum Teil durch Planvermögen gedeckt. Das Planvermögen wird von der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur, verwaltet.
Die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge garantiert die nach Schweizer Recht geforderte Abdeckung. Alle Risiken wie beispielsweise Invalidität oder Tod werden abgedeckt. Als ein Hauptrisiko wurde die Kündigung bzw. die Nichtverlängerung des Altersversorgungsplans durch die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge identifiziert. In diesem Fall müsste die KPS Consulting AG zu einem anderen Versorgungswerk wechseln, was den Verlust eines Teils des Versicherungsschutzes bzw. zusätzliche Prämien zur Folge haben könnte.
Die nach IAS 19 geforderten Angaben sind aus nachfolgendem Tabellenteil ersichtlich.
Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen aus leistungsorientierten Versorgungssystemen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. Dabei wurden neben den Annahmen zur Lebenserwartung (verwendet wurden hierfür die BVG 2015 GT) die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt:
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| 2016/2017 | 2015/2016 | |
|---|---|---|
| 1. Versicherungsmathematische Annahmen IAS 19.144 | ||
| Diskontsatz (DS) zum 01.10. | 0,80 % | 0,80 % |
| Diskontsatz (DS) zum 30.09. | 0,20 % | 0,20 % |
| Zinssatz auf Alterskapital 30.09. | 0,20 % | 0,20 % |
| Zukünftige Gehaltserhöhungen (GE) zum 30.09. | 2,00 % | 2,00 % |
| Zukünftige Rentenerhöhungen (RE) zum 30.09. | 0,50 % | 0,50 % |
| Zukünftige Inflation zum 30.09. | 0,50 % | 0,50 % |
| Sterbetafeln | BVG2015 GT | BVG2015 GT |
| Datum der letzten versicherungsmathematischen Bewertung | 30.09.17 | 30.09.16 |
| 2. Überleitung Barwert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen IAS 19.140 | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. | 2.658 | 2.515 |
| Kapitalwert aus Planvermögen zum 30.09. | 1.784 | 1.532 |
| Defizit/(Überschuss) zum 30.09. | 873 | 983 |
| Anpassung an Höchstgrenze | 0 | 0 |
| Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) zum 30.09. | 873 | 983 |
| davon als separat (Vermögenswert) anerkannt | 0 | 0 |
| davon als separate Verbindlichkeit anerkannt | 873 | 983 |
| 3. Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in der Gewinn- oder Verlustrechnung IAS 19.140 | ||
| Current Service Cost (Arbeitgeber) | 346 | 142 |
| Past Service Cost | 0 | 0 |
| (Gewinne) und Verluste aus einer Planabgeltung | 0 | 0 |
| Aufwendungen aus der Aufzinsung der leistungsorientierten Verpflichtungen | 5 | 14 |
| Zinsen (Erträge) aus Planvermögen | -3 | -10 |
| Verwaltungskosten zzgl. Kosten für die Verwaltung von Planvermögen | 1 | 1 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen | 349 | 147 |
| davon Service- und Verwaltungskosten | 347 | 143 |
| davon Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) | 2 | 4 |
| 4. Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in OCI IAS 19.140 | ||
| Versicherungsmathematischer (Gewinn)/Verlust auf Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | -273 | 453 |
| Ertrag aus Planvermögen zzgl. Zinserträge | 23 | 22 |
| Änderung der Vermögenswerte der Höchstgrenze zzgl. Zinsaufwand/-erträge | 0 | 0 |
| Erträge aus Erstattungsansprüchen zzgl. Zinserträge | 0 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in dem OCI ausgewiesen | -250 | 474 |
| 5. Entwicklung Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) IAS 19.140 | ||
| Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) zum 01.10. | 935 | 497 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen | 349 | 147 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in dem OCI ausgewiesen | -250 | 474 |
| Beiträge durch Arbeitgeber | -160 | -136 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in dem OCI ausgewiesen | 873 | 983 |
| 6. Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung IAS 19.140lit. a, 19.141 | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 01.10. | 2.392 | 1.411 |
| Aufwendungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | 5 | 14 |
| Current Service Cost (Arbeitnehmer) | 346 | 142 |
| Beiträge durch Planteilnehmer | 160 | 136 |
| (Ausbezahlte)/eingezahlte Leistungen | 27 | 359 |
| Verwaltungskosten (zzgl. Kosten für die Verwaltung von Planvermögen) | 1 | 1 |
| Versicherungsmathematischer (Gewinn)/Verlust auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Ausgleichsbetrag) | -273 | 453 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. | 2.658 | 2.515 |
| 7. Bestandteile von versicherungsmathematischem Gewinn/Verlust auf Verpflichtungen IAS 19.141 | ||
| Versicherungsmathematischer (Gewinn)/Verlust aufgrund von Änderungen in finanziellen Annahmen | -217 | 196 |
| Versicherungsmathematischer (Gewinn)/Verlust aufgrund von Änderungen in demographischen Annahmen | 0 | 0 |
| Versicherungsmathematischer (Gewinn)/Verlust aufgrund von Erwartungswertanpassungen | -56 | 257 |
| Versicherungsmathematischer (Gewinn)/Verlust auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | -273 | 453 |
| 8. Entwicklung des Kapitalwerts aus Planvermögen IAS19.140 lit. a, IAS 19.141 | ||
| Kapitalwert aus Planvermögen zum 01.10. | 1.457 | 914 |
| Zinserträge aus Planvermögen | 3 | 10 |
| Beiträge durch Arbeitgeber | 160 | 136 |
| Beiträge durch Planteilnehmer | 160 | 136 |
| (Ausbezahlte) / eingezahlte Leistungen | 27 | 359 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Ertrag auf Planvermögen zzgl. Zinserträge | -23 | -22 |
| Kapitalwert aus Planvermögen zum 30.09. | 1.784 | 1.532 |
| 8a. Tatsächlicher Ertrag aus Planvermögen | ||
| Zinserträge aus Planvermögen | 3 | 10 |
| Ertrag aus Planvermögen zzgl. Zinserträge | -23 | -22 |
| Tatsächlicher Ertrag aus Planvermögen | -20 | -12 |
| 9. Bestandteile des verfügbaren wirtschaftlichen Nutzens IAS 19.141 lit.c | ||
| Verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen in Form einer Rückerstattung | 0 | 0 |
| Verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen in Form von Minderung künftiger Beiträge | 12.709 | 93.054 |
| Verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen gesamt | 12.709 | 93.054 |
| 9a. Erkennbarer Betrag unter IAS 19.64 | ||
| (a) Defizit/(Überschuss) im festgelegten Leistungsplan | ||
| - Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | -2.658 | -2.515 |
| + Zinserträge aus Planvermögen | 1.784 | 1.532 |
| Defizit/Überschuss (+ = Vermögenswert; - = Verbindlichkeit) | -873 | -983 |
| (b) Höchstgrenze, verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen | 12.709 | 93.054 |
| Erkennbarer Betrag (niedriger als (a) und (b) falls Vermögenswert) | -873 | -983 |
| 10. Schätzung der Beiträge vom nächsten Jahr IAS 19.147 lit.b | ||
| Beiträge durch Arbeitgeber | 158 | 177 |
| Beiträge durch Planteilnehmer | 158 | 177 |
| 11. Planvermögensklassen (nicht börsennotierter Kurs) IAS 19.142 | ||
| Bargeld und Gegenwerte | 0 | 0 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| Schuldtitel | 0 | 0 |
| Immobilien | 0 | 0 |
| Derivative | 0 | 0 |
| Investmentfonds | 0 | 0 |
| Forderungsbesicherte Wertpapiere | 0 | 0 |
| Strukturierte Schulden | 0 | 0 |
| Sonstiges | 1.784 | 1.532 |
| Gesamte Zinserträge zum Kapitalwert (nicht börsennotierter Kurs) | 1.784 | 1.532 |
| davon eigene übertragbare Finanzinstrumente der Instanz | 0 | 0 |
| davon Eigentum, das von der Instanz genutzt oder andere Vermögenswerte, die von ihr verwendet werden | 0 | 0 |
| 12. Sensitivitätsanalyse IAS 19.145 | ||
| DBO = Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, SC = Service Cost (Arbeitgeber) | ||
| DBO zum 30.09. mit DR -0,25 % | 2.794 | 2.655 |
| DBO zum 30.09. mit DR +0,25 % | 2.532 | 2.386 |
| DBO zum 30.09. mit SI -0,25 % | 2.631 | 2.482 |
| DBO zum 30.09. mit SI +0,25% | 2.684 | 2.541 |
| DBO zum 30.09. mit Lebenserwartung + 1 Jahr | 2.695 | 2.554 |
| DBO zum 30.09. mit Lebenserwartung - 1 Jahr | 2.620 | 2.476 |
| SC des nächsten Jahres mit DR +0,25 % | 240 | 336 |
| SC des nächsten Jahres mit IR +0,25 % | 266 | 372 |
| 13. Fälligkeitsprofil des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung IAS 19.147 | ||
| Gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren | 19,5 | 21,1 |
| Gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren für aktive Mitglieder | 19,5 | 21,1 |
| Gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren für Rentner | n.a. | n.a. |
| 14. Bestandteile des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung, aufgeteilt IAS 19.137 | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. für aktive Mitglieder | 2.658 | 2.515 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. für Rentner | 0 | 0 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. für suspendierte Mitglieder | 0 | 0 |
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten betragen 538 (Vorjahr: 0) TEuro betreffen die Earn-Out-Verpflichtung für den Kauf der Saphira Consulting A/S, Dänemark. Der Teil der Earn-Out-Komponente in Höhe von 574 TEuro, der innerhalb eines Jahres fällig wird, ist im kurzfristigen Bereich zu finden.
Passive latente Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen Steuer- und Konzernbilanz und betrugen 1.686 (Vorjahr: 361) TEuro.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren vorwiegend aus eingekauften Beratungsleistungen.
Zum Stichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr: 0 TEuro).
Die erhaltenen Anzahlungen betragen 1.540 (Vorjahr: 145) TEuro und betreffen mit 1.532 (Vorjahr: 0) TEuro erhaltene Anzahlungen auf Fertigungsaufträge und mit 8 (Vorjahr: 145) TEuro im Voraus vereinnahmte Dienstleistungserlöse, die über künftige Geschäftsjahre abzugrenzen sind.
Die Entwicklung der Steuerrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | 01.10.2016 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30.09.2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| RSt f. Körperschaftsteuer | 837 | -764 | 0 | 806 | 879 |
| RSt f. Gewerbesteuer | 3.196 | -529 | -2.325 | 651 | 993 |
| Gesamt | 4.033 | -1.293 | -2.325 | 1.457 | 1.872 |
Der in der Gewerbesteuerrückstellung des Vorjahres enthaltene Betrag in Höhe von von 2.325 TEuro für mögliche Risiken im Zusammenhang mit der gewerbesteuerlichen Anerkennung von Sanierungsgewinnen der vormaligen autinform GmbH & Co. KG wurde im Berichtsjahr aufgelöst, da die betroffene Betriebsstättengemeinde die Steuernachzahlung aus Billigkeitsgründen erlassen hat.
Die Entwicklung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | 01.10.2016 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30.09.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| RSt f. Personal | 7.455 | -7.396 | -14 | 7.284 | 7.329 |
| RSt f. ausstehende Rechnungen | 189 | -167 | -21 | 187 | 188 |
| RSt f. Abschluß und Prüfungskosten | 121 | -111 | 0 | 141 | 151 |
| Übrige RST | 2.768 | -724 | -1.395 | 1.238 | 1.887 |
| Gesamt | 10.533 | -8.398 | -1.430 | 8.850 | 9.555 |
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, soweit die Höhe oder die Fälligkeit noch ungewiss ist. Die erwarteten Fälligkeiten bewegen sich im kurzfristigen Rahmen.
Die Rückstellung für Personalverpflichtungen betrifft Tantiemen, ausstehende Urlaubsansprüche und noch abzuführende Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen beruht auf Zahlungsverpflichtungen für erhaltene Leistungen, deren Höhe am Abschlussstichtag noch nicht endgültig feststand.
Die Rückstellung für Abschlusskosten betrifft Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses.
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 6.821 (Vorjahr: 8.285) TEuro und entwickelten sich wie folgt:
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| in TEuro | 30.09.2017 | 30.09.2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| bis 3 Monate | 3 - 12 Monate | bis 3 Monate | 3 -12 Monate | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 3.084 | 0 | 2.638 | 0 |
| Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer | 996 | 0 | 853 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern | 1.446 | 0 | 2.470 | 0 |
| Abzuführende Sozialversicherungen | 193 | 0 | 103 | 0 |
| Earn Out 2016/2017 (getit GmbH) | 0 | 449 | 0 | 1.555 |
| Earn Out 2017/2018 (Saphira Consulting A/S) | 0 | 574 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 79 | 0 | 666 | 0 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 5.798 | 1.023 | 6.730 | 1.555 |
Die Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 788 (Vorjahr: 886) TEuro setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Körperschaftsteuern (TEuro 314) und Verbindlichkeiten aus Gewerbesteuern (TEuro 474) für Vorjahre.
Für die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden stuft das Management diese bei Zugang abhängig von der Art und Verwendungsabsicht in einer der folgenden Kategorien ein:
| ― | Ausgereichte Kredite und Forderungen (LaR) |
| ― | Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) |
| ― | Erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FV) |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Kategorien von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
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| Zum Fair Value bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 | Bilanzposten zum 30.09.2017 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | Buchwert | Buchwert | Fair Value | Buchwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 0 | 5.442 | 5.442 | 0 | 5.442 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 174) | (Vorjahr: 174) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 174) | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 37.450 | 37.450 | 0 | 37.450 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 34.485) | (Vorjahr: 34.485) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 34.485) | |
| Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 0 | 1.180 | 1.180 | 164 | 1.344 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 1.471) | (Vorjahr: 1.471) | (Vorjahr: 159) | (Vorjahr: 1.630) | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 6.665 | 6.665 | 0 | 6.665 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 12.606) | (Vorjahr: 12.606) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 12.606) | |
| langfristige Schulden | |||||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 538 | 0 | 0 | 0 | 538 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | |
| kurzfristige Schulden | |||||
| Finanzschulden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 11.475 | 11.475 | 0 | 11.475 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 10.711) | (Vorjahr: 10.711) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 10.711) | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 574 | 3.000 | 3.000 | 3.247 | 6.821 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 4.962) | (Vorjahr: 4.962) | (Vorjahr: 3.323) | (Vorjahr: 8.285) |
Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind gemäß IAS 39 und IFRS 7 in die unterschiedlichen Klassen von Finanzinstrumenten aufgegliedert. Die Bewertungskategorien sind zusätzlich aggregiert dargestellt.
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| in TEuro | Bewertungskategorie nach IAS IAS 39 und IFRS 7 | Buchwert 30.09.2017 | Fair Value 30.09.2017 | Buchwert 30.09.2016 | Fair Value 30.09.2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Zahlungsmittel | LaR | 6.665 | 6.665 | 12.606 | 12.606 |
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | LaR | 5.442 | 5.442 | 174 | 174 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | 37.450 | 37.450 | 34.485 | 34.485 |
| Sonstige Vermögenswerte | LaR | 1.180 | 1.180 | 1.471 | 1.471 |
| langfristige Schulden | |||||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | FV | 538 | 538 | 0 | 0 |
| kurzfristige Schulden | |||||
| Kurzfristige Finanzschulden | FLAC | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 11.475 | 11.475 | 10.711 | 10.711 |
| Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten | FLAC | 2.426 | 2.426 | 4.962 | 4.962 |
| Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten | FV | 574 | 574 | 0 | 0 |
| davon aggregiert nach Bewertungskategorien | |||||
| Ausgereichte Kredite und Forderungen (LaR) | 50.737 | 50.737 | 48.736 | 48.736 | |
| Erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FV) | 1.112 | 1.112 | 0 | 0 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) | 13.901 | 13.901 | 15.672 | 15.672 |
Alle Finanzinstrumente der Kategorien LaR und FLAC wurden für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die Finanzinstrumente der Kategorie FV wurden erfolgswirksam mit dem beizulegenden Wert bewertet.
Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Fertigungsaufträgen sowie die sonstigen Forderungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Analog haben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten regelmäßig kurze Laufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.
Die Buchwerte der kurzfristigen Finanzschulden entsprechen näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Die Nettogewinne und -verluste gemäß IFRS 7.20 stellen sich wie folgt dar:
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| aus Zinsen | aus der Folgebewertung | aus Abgang | Nettoergebnis | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | beizulegender Zeitwert | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | 2016/2017 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausgereichte Kredite und Forderungen (LaR) | 0 | 0 | -225 | -518 | -24 | -767 |
| (Vorjahr: 3) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: -27) | (Vorjahr: -2) | (Vorjahr: -14) | (Vorjahr: -40) | |
| Erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | 40 | 0 | 0 | 0 | 0 | -40 |
| (Vorjahr: -23) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: -23) | |
| Erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FV) | 0 | -99 | 0 | 0 | 630 | 531 |
| (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) | (Vorjahr: 0) |
Für Kredite und Forderungen beinhalten die Nettogewinne bzw. -verluste Währungskursdifferenzen, Wertminderungen, Wertaufholungen, realisierte Abgangerfolge und nachträgliche Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen.
Die Nettogewinne bzw. -verluste der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entstehen durch Währungskursdifferenzen, die Ausbuchung der Verbindlichkeiten oder aus Zinsaufwendungen bzw. -erträge aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 7.22f. wurden im Geschäftsjahr 2016/2017 nicht eingesetzt.
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert:
Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstige langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten werden nach dem Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren der Hierarchiestufe 3 bewertet.
Für die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert in Stufe 3 bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten hat sich der Wert im Berichtsjahr wie folgt verändert:
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| in TEuro | |
|---|---|
| Anfangsbestand | 0 |
| Gesamte Gewinne/Verluste | -530 |
| - Davon in GuV erfasst | -530 |
| - Davon im sonstigen Ergebins erfasst | 0 |
| Reklassifizierungen | 0 |
| Hinzuerwerbe | 1.641 |
| Emissionen | 0 |
| Beendigungen | 0 |
| Transfer aus Stufe 3 hinaus | 0 |
| Endbestand | 1.112 |
Der beizulegende Zeitwert der oben genannten finanziellen Verbindlichkeiten in der Stufe 3 wurde in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen bestimmt. Wesentlicher Eingangsparameter ist der Abzinsungssatz, der das Ausfallrisiko der Gegenparteien berücksichtigt.
Die gesamten Gewinne, die während des Geschäftsjahres erfolgswirksam erfasst wurden, enthalten Gewinne aus der Auflösung der Earn Out Verbindlichkeit in Höhe von 629 TEuro und Verluste aus der Aufzinsung in Höhe von 99 TEuro.
Der KPS-Konzern ist als Beratungsunternehmen Finanzrisiken ausgesetzt. Hierbei werden im Wesentlichen unterschieden:
| ― | Liquiditätsrisiken |
| ― | Kreditrisiken/Ausfallrisiken |
| ― | Marktpreisrisiko. |
Die Steuerung, Überwachung und Absicherung der Finanzrisiken liegen im Verantwortungsbereich des Vorstands, der hierbei durch die Verantwortlichen im Rechnungswesen unterstützt wird. Ziel dabei ist es, Risiken rechtzeitig zu erkennen und diese durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen zu begrenzen.
Das Kapitalmanagement bemisst sich nach der Nettoliquidität. Die Unternehmensleitung verfolgt das Ziel einer kontinuierlichen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Das Eigenkapital des Konzerns entspricht dem bilanzierten Eigenkapital. Das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme (Eigenkapitalquote) beträgt 64,3 % per 30. September (Vorjahr 60,9 %).
Liquiditätsrisiken können durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts und als Folge von Kredit- und Marktpreisrisiken entstehen. Der KPS-Konzern steuert das Liquiditätsrisiko unter Einbindung einer kurz- und langfristigen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung von bestehenden Kreditlinien. Die Liquiditätsplanung wird laufend überwacht. Über die Hausbanken bestehen Cash-Pool-Vereinbarungen mit den inländischen Tochtergesellschaften der KPS AG. Zusätzlich verfügt der KPS-Konzern über nicht ausgenutzte Kreditlinien, die unbefristet zur Verfügung stehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten:
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| Buchwert | Zahlungsverpflichtungen | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 30.09.2017 | 2017/2018 | 2018/2019 bis 2020/2021 | 2021/2022 ff. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.475 | 11.475 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.821 | 6.821 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 788 | 788 | 0 | 0 |
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| Buchwert | Zahlungsverpflichtungen | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 30.09.2016 | 2016/2017 | 2017/2018 bis 2019/2020 | 2020/2021 ff. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.711 | 10.711 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 8.285 | 8.285 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 886 | 886 | 0 | 0 |
Die Liquiditätsplanung wird für die einzelnen Monate erstellt. Dabei werden die Fälligkeiten von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten anhand der vereinbarten Zahlungsziele geplant. Für die Verbindlichkeiten werden die Zahlungsabflüsse entsprechend den Zahlungszielen und den vereinbarten Fälligkeiten geplant.
Für den laufenden Monat und den Folgemonat werden taggenaue Liquiditätsbetrachtungen vorgenommen und die Planung an die tatsächlichen Zahlungsströme angepasst.
Ein Kreditrisiko besteht für die KPS dahingehend, dass der Wert der Vermögenswerte beeinträchtigt werden könnte, wenn Kunden oder sonstige Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Minimierung der Kreditrisiken wird die Bonität einzelner Kunden oder Geschäftspartner mit hohem Auftragsvolumen überprüft.
Es wird eine Risikokonzentration für die Großkunden i.S.d. IFRS 8.34 ermittelt. Die offenen Forderungen hieraus belaufen sich auf 10.914 (Vorjahr: 13.282) TEuro.
Das theoretisch maximale Ausfallrisiko zu Bruttobuchwerten stellt sich wie folgt dar:
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| in TEuro | Weder überfällig noch wertberichtigt | Überfällig und nicht wertberichtigt | Wertberichtigt | 30.09.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 5.442 | 0 | 0 | 5.442 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30.490 | 6.412 | 548 | 37.450 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.344 | 0 | 0 | 1.344 |
| 37.276 | 6.412 | 548 | 44.236 |
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| in TEuro | Weder überfällig noch wertberichtigt | Überfällig und nicht wertberichtigt | Wertberichtigt | 30.09.2016 |
|---|---|---|---|---|
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 174 | 0 | 0 | 174 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 29.036 | 5.405 | 44 | 34.485 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.630 | 0 | 0 | 1.630 |
| 30.840 | 5.405 | 44 | 36.289 |
In den wertberichtigten Forderungen sind nominale Forderungsbeträge in Höhe von 1.304 (Vorjahr: 44) TEuro enthalten, die um 548 (Vorjahr: 44) TEuro wertberichtigt wurden.
Die Fälligkeit der Bruttobuchwerte überfälliger, nicht wertberichtigter finanzieller Vermögenswerte ergibt sich aus folgender Übersicht:
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| in TEuro | bis 30 Tage | 31 bis 90 Tage | mehr als 90 Tage | 30.09.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.490 | 975 | 1.947 | 6.412 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3.490 | 975 | 1.947 | 6.412 |
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| in TEuro | bis 30 Tage | 31 bis 90 Tage | mehr als 90 Tage | 30.09.2016 |
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.806 | 326 | 1.273 | 5.405 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3.806 | 326 | 1.273 | 5.405 |
Die Gesellschaften der KPS-Gruppe wickeln ihre Geschäfte nahezu ausschließlich in Euro, Dänischen Kronen und Schweizer Franken ab. Seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 werden Geschäfte auch in USD abgewickelt, bisher in einem nur untergeordneten Umfang. Bei einer Ausweitung des Geschäftsumfanges bestehen deshalb zukünftig Währungsrisiken.
Die Finanzierung des Konzerns erfolgt sofern erforderlich mit kurzfristigen Kontokorrentkrediten, die unbefristet zur Verfügung stehen. Die Zinsen werden halbjährlich vom Kreditgeber angepasst. Daneben wurden kurzfristige zeitlich begrenzte Kredite aufgenommen, für die ein Festzins vereinbart war.
Das Zinsrisiko im Sinne eines Marktwertänderungsrisikos wird als nicht relevant angesehen. Die Finanzverbindlichkeiten der KPS-Gruppe werden zu Anschaffungskosten bilanziert, sodass sich eine mögliche Marktwertänderung in der Bilanz nicht niederschlägt.
Eine Änderung von Risikoparametern hätte keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert gehabt.
Die KPS Business Transformation GmbH, die KPS Consulting GmbH & Co. KG und die KPS Services GmbH haben jeweils eine Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von 2.000 TEuro zur Absicherung von Kontokorrentkreditlinien abgegeben. Darüber hinaus besteht eine weitere Höchstbetragsbürgschaft der KPS Services GmbH in Höhe von 8.000 TEuro zur Absicherung von Kontokorrentkreditlinien. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kontokorrentverbindlichkeiten (Vorjahr: 0 TEuro).
Ein Rangrücktritt besteht gegenüber der KPS Consulting AG, Zürich, in Höhe von 738 TCHF.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen entwickelten sich wie folgt:
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| in TEuro | 30.09.2017 | 30.09.2016 | 30.09.2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | Über 5 Jahre | Gesamt | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | Über 5 Jahre | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kfz-Leasing | 1.086 | 996 | 0 | 2.082 | 1.238 | 1.042 | 0 | 2.280 |
| BGA-Leasing | 807 | 944 | 0 | 1.751 | 492 | 424 | 0 | 916 |
| Miete | 1.162 | 854 | 0 | 2.016 | 1.037 | 1.000 | 0 | 2.037 |
| Gesamt | 3.055 | 2.794 | 0 | 5.849 | 2.767 | 2.466 | 0 | 5.233 |
Bei den in der obigen Darstellung erfassten Leasingzahlungen handelt es sich um künftige Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverträgen.
Zahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst wurden, belaufen sich auf 2.807 (Vorjahr: 2.417) TEuro.
Der KPS-Konzernabschluss wurde für das Geschäftsjahr 2016/2017 unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. In diesem Zusammenhang geht das Management von einer positiven Fortbestehensprognose aus, sodass der Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren ihre geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Risiken, die den Fortbestand des KPS-Konzerns gefährden könnten, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennbar.
In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme eines Geschäftsjahres erfasst, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Konzerns darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Zur Darstellung des operativen Cashflows verwendet der Konzern die indirekte Methode.
Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen Zahlungsmittel unter Abzug von laufenden Bankverbindlichkeiten als Teil des Zahlungsmittelfonds. Dieser Zahlungsmittelbestand beträgt am Ende der Periode 6.665 (Vorjahr: 12.606) TEuro. Zum Ende der Periode bestanden keine Bankverbindlichkeiten.
Die im Vorjahresvergleich gesunkene Nettoliquidität ist im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr durchgeführten Akquisitionen und die damit verbundenen Mittelabflüsse zurückzuführen. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der Dividendenausschüttung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. April 2017. Die Mittelabflüsse für Investitionen in das langfristig gebundene Vermögen beliefen sich auf -12.393 (Vorjahr: -3.963) TEuro. Der Anstieg der Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus vorgenommenen Akquisitionen von Konzernunternehmen sowie durchgeführten Entwicklungsleistungen in Höhe von 4.773 (Vorjahr: 1.468) TEuro.
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 3.505 TEuro auf 16.787 TEuro reduziert. Dies ist insbesondere auf den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Geschäftsjahr von 34.485 TEuro auf 37.450 TEuro angestiegen sind, sowie dem Anstieg der künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen um 5.268 TEuro, zurückzuführen.
Der Cashflow aus investiver Tätigkeit stieg im Geschäftsjahr von 3.963 TEuro um 8.430 TEuro auf 12.393 TEuro. Im Geschäftsjahr wurden neben Investitionen in Entwicklungsleistungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte auch Zahlungen für Unternehmensakquisitionen vorgenommen.
Die Veränderung des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 2.132 TEuro auf 12.341 TEuro resultiert hauptsächlich aus der Erhöhung der vorgenommenen Dividendenzahlung in Höhe von 12.302 (Vorjahr: 10.167) TEuro.
Für die erbrachten Dienstleistungen der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, sind Honorare in Höhe von 110 (Vorjahr: 100) TEuro als Aufwand für Abschlussprüfungsleistungen erfasst worden. Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der KPS AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Honorare für prüfungsnahe Dienstleistungen oder weitere Tätigkeiten wurden an die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nur im unten angegebenen Umfang geleistet.
Für die Prüfungsleistungen der Schweizer Tochtergesellschaft KPS Consulting AG wurden im Geschäftsjahr 11 (Vorjahr: 11) TEuro zurückgestellt.
Für die Prüfungsleistungen der dänischen Tochtergesellschaften KPS Consulting A/S und Saphira Consulting A/S wurden im Geschäftsjahr 25 (Vorjahr: 8) TEuro erfasst.
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| in TEuro | 2016/2017 | 2015/2016 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 110 | 100 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 133 | 1 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 52 | 0 |
| Gesamt | 295 | 101 |
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die KPS AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die KPS AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem der Vorstand und der Aufsichtsrat der KPS AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss haben, in Betracht. Daneben werden die sogenannten Managing Partner des Konzerns zum erweiterten Management gezählt.
Die Bezüge der Organmitglieder der KPS AG sind den Anhangsangaben 10.2.2 sowie 10.2.4 und dem Vergütungsbericht im Lagebericht zu entnehmen.
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen hat die KPS AG nicht.
Geschäfte mit Organmitgliedern der KPS AG werden zu Bedingungen durchgeführt, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind.
Die Alt-Gesellschafter der KPS Business Transformation GmbH halten folgende Aktien- und Stimmrechtsanteile an der KPS AG:
| ― | Dietmar Müller: 7.822.286 Aktien (Vorjahr: : 9.316.884 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 20,91 % (Vorjahr: ca. 24,90 %) |
| ― | Michael Tsifidaris: 9.080.050 Aktien (Vorjahr: 10.543.382 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 24,27 % (Vorjahr: ca. 28,18 %) |
| ― | Leonardo Musso: 4.103.084 Aktien (Vorjahr: 4.834.751 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 10,97 % (Vorjahr: ca. 12,92 %) |
| ― | Uwe Grünewald: 4.052.390 Aktien (Vorjahr: 4.784.057 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 10,83 % (Vorjahr: ca. 12,79 %). |
Die Gesamtbezüge der Alt-Gesellschafter aus bestehenden Arbeitsverträgen mit Konzernunternehmen belaufen sich im Berichtsjahr auf 2.256 (Vorjahr: 2.472) TEuro.
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Alt-Gesellschaftern bestanden im Geschäfts- und Vorjahr nicht.
Mitglieder des Vorstands der KPS AG halten folgende Aktienanteile an der KPS AG:
| ― | Herr Leonardo Musso: 4.103.084 Aktien (Vorjahr: 4.834.751 Aktien) |
Die aufwandswirksam erfassten Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2016/2017 auf 1.028 (Vorjahr: 1.250) TEuro. Sie setzen sich aus fixen und variablen Bezügen zusammen und sind kurzfristig fällig.
Herr Dietmar Müller war vom Zeitraum 01.10.2016 - 31.05.2017 Mitglied des Verwaltungsrats der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz, und des Board of Directors bei der KPS Consulting A/S, Kopenhagen, Dänemark.
Herr Leonardo Musso ist Mitglied des Verwaltungsrats der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz, und Board of Directors bei der KPS Consulting A/S sowie bei der Saphira Consulting A/S, beide mit Sitz in Virum, Dänemark. Außerdem übt Herr Musso die Funktion des CEO bei der KPS B.V., Niederlande und bei der KPS Inc., USA aus.
Dem erweiterten Management gehörten zum Stichtag 70 (Vorjahr: 65) Personen an.
Sämtliche Bezüge des erweiterten Managements betreffen kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer.
Dem erweiterten Management wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von insgesamt 16.910 (Vorjahr: 17.264) TEuro gewährt, die sich aus Bezügen an das erweiterte Management mit maßgeblicher Anteilsquote in Höhe von 1.228 (Vorjahr: 1.221) TEuro und Bezügen an das erweiterte Management ohne maßgebliche Anteilsquote in Höhe von 15.682 (Vorjahr: 16.043) TEuro zusammensetzen.
Aufgrund der im Geschäftsjahr 2012/2013 eingeführten Funktion des Vice Presidents sind für vier Personen des erweiterten Managements Aufwendungen für künftige leistungsorientierte Ansprüche in Höhe von 1.547 (Vorjahr: 771) TEuro zurückgestellt worden.
Die Bezüge der Aufsichtsräte für ihre Aufsichtsratstätigkeiten belaufen sich auf 55 (Vorjahr: 55) TEuro.
Mit Herrn Tsifidaris und Herrn Grünewald bestehen Anstellungsverträge mit der KPS Business Transformation GmbH. Der Aufwand des Geschäftsjahres 2016/2017 betrug 1.228 (Vorjahr: 1.221) TEuro und beinhaltet fixe und variable Vergütungsbestandteile.
Mit Herrn Hans-Werner Hartmann bestand im Berichtsjahr ein Beratervertrag.
Es entstanden, ebenso wie im Vorjahr, im Berichtsjahr keine Aufwendungen.
Die Bezüge des Verwaltungsbeirates der KPS Consulting AG, Zürich, belaufen sich auf 7 (Vorjahr: 7) TEuro.
Mit Frau Veronika König, Tochter von Herrn Uwe Grünewald (Aufsichtsrat), bestand im Geschäftsjahr ein Anstellungsvertrag. Die geleisteten Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 91 (Vorjahr: 86) TEuro.
Mit Herrn Markus Müller, Sohn von Herrn Dietmar Müller (Vorstand bis zum 31.05.2017), bestand im Geschäftsjahr ein Anstellungsvertrag. Die geleisteten Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 18 (Vorjahr: 49) TEuro. Der Anstellungsvertrag endete zum 28.02.2017.
Zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand war im Berichtsjahr bestellt:
| ― | Herr Dietmar Müller, Vorstand KPS AG, Grünwald (bis 31.05.2017). |
| ― | Herr Leonardo Musso, Vorstand KPS AG, Berg. |
Der Aufsichtsrat setzt sich unverändert zum Vorjahr zusammen aus
| ― | Herrn Michael Tsifidaris (Vorsitz), Prokurist KPS Business Transformation GmbH, Hamburg, |
| ― | Herrn Uwe Grünewald (stellv. Vors.), Prokurist KPS Business Transformation GmbH, Leichlingen, |
| ― | Herrn Hans-Werner Hartmann, Rechtsanwalt, Grassau-Mietenkam. |
Herr Uwe Grünewald ist Mitglied des Board of Directors bei der KPS Consulting A/S, Virum, Dänemark.
Bezüglich der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats wird auf die Ausführungen unter 10.2.2 und 10.2.4 verwiesen.
Mit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bestanden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Kreditverhältnisse.
Am 11. Oktober 2017 gab Dietmar Müller den Beginn eines Bookbuilding-Verfahrens an institutionelle Investoren bekannt, um seine Beteiligung zu reduzieren. Mit Wirkung zum 12. Oktober 2017 meldete der Mitgründer des Unternehmens eine Beteiligung von rund 10,5 % an der KPS AG. Durch die erfolgreiche Umplatzierung erhöhte sich der Streubesitz auf rund 36,5 %.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KPS AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.kps.com) dauerhaft zugänglich gemacht.
Eine Aufstellung der Meldungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Die KPS AG, Unterföhring, erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss zum 30. September 2017. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Folgende Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. III, 264b HGB von ihrer Verpflichtung befreit einen Jahresabschluss und Lagebericht aufzustellen, prüfen und offenzulegen:
| ― | KPS Digital GmbH, Dortmund |
| ― | KPS Business Transformation GmbH, Unterföhring |
| ― | KPS Consulting GmbH & Co. KG, Unterföhring |
| ― | KPS Services GmbH, Unterföhring |
| ― | KPS Solutions GmbH, Unterföhring |
Unterföhring, den 29. Januar 2018
Der Vorstand
Leonardo Musso
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| POSITION | ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 01.10.2016 | Zugänge | Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen | Abgänge | 30.09.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I.) Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | |||||
| a.) soweit erworben | 3.446 | 661 | 3.609 | 0 | 7.716 |
| b.) soweit selbsterstellt | 2.351 | 5.141 | 0 | 0 | 7.492 |
| 2. Firmenwert | 45.488 | 0 | 1.755 | 0 | 47.243 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 51.285 | 5.802 | 5.364 | 0 | 62.451 |
| II.) Sachanlagen | |||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.597 | 160 | 1 | 34 | 2.724 |
| 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter | 1 | 35 | 0 | 36 | 0 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 2.598 | 195 | 1 | 70 | 2.724 |
| Anlagevermögen gesamt | 53.883 | 5.997 | 5.365 | 70 | 65.175 |
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| POSITION | KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 01.10.2016 | Zugänge | Abgänge | 30.09.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I.) Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||
| a.) soweit erworben | 3.034 | 1.177 | 0 | 4.211 |
| b.) soweit selbsterstellt | 731 | 203 | 0 | 934 |
| 2. Firmenwert | 15.016 | 0 | 0 | 15.016 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 18.781 | 1.380 | 0 | 20.161 |
| II.) Sachanlagen | ||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.463 | 277 | 10 | 1.730 |
| 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter | 1 | 0 | 1 | 0 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 1.464 | 277 | 11 | 1.730 |
| Anlagevermögen gesamt | 20.245 | 1.657 | 11 | 21.891 |
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| POSITION | BUCHWERT | |
|---|---|---|
| in TEuro | 30.09.2017 | 30.09.2016 |
| --- | --- | --- |
| I.) Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||
| a.) soweit erworben | 3.505 | 412 |
| b.) soweit selbsterstellt | 6.558 | 1.620 |
| 2. Firmenwert | 32.227 | 30.472 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 42.290 | 32.504 |
| II.) Sachanlagen | ||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 994 | 1.134 |
| 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter | 0 | 0 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 994 | 1.134 |
| Anlagevermögen gesamt | 43.284 | 33.638 |
Nach § 33 Abs. 1 oder 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, mitzuteilen. Zum 30. September 2017 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht wurden (die entsprechenden Prozent- und Stimmrechtszahlen beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der jeweiligen Meldung vorhandene Gesamtzahl an Stimmrechten und können daher zwischenzeitlich überholt sein):
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| Meldepflichtiger | Datum der Veröffentlichung nach § 40 WpHG | Datum der Schwellen- berührung |
Grund der Mitteilung | Prozent | Stimmen | Stimmen- zurechnung nach § 34 WpHG |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grünewald, Uwe | 04.01.2016 | 01.01.2016 | Ende der Stimmrechts- vereinbarung (acting in concert) mit Ablauf des 31.12.2015, Unterschreiten der Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15 % |
12,79 | 4.349.143 | --- |
| Müller, Dietmar | 04.01.2016 | 01.01.2016 | Ende der Stimmrechts- vereinbarung (acting in concert) mit Ablauf des 31.12.2015, Unterschreiten der Schwellen von 75, 50, 30, 25 % |
24,90 | 8.469.895 | --- |
| Musso, Leonardo | 04.01.2016 | 01.01.2016 | Ende der Stimmrechts- vereinbarung (acting in concert) mit Ablauf des 31.12.2015, Unterschreiten der Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15 % |
12,92 | 4.395.299 | --- |
| Tsifidaris, Michael | 30.06.2017 | 28.06.2017 | Unterschreiten der Schwelle von 25 % | 24,27 | 9.080.050 | --- |
| Allianz SE | 03.07.2017 | 28.06.2017 | Überschreiten der Schwellen von 3 und 5 % | 6,68 | 2.500.000 | 6,68 % Kette der kontrollierenden Unternehmen (von oben nach unten): Allianz SE, Allianz Europe B.V., Allianz Holding France SAS, Allianz France S.A., Allianz I.A.R.D. S.A. |
| Union Investment Privatfonds GmbH | 30.06.2017 | 28.06.2017 | Überschreiten der Schwelle von 3 % | 3,85 | 1.440.000 | 3,85 % Meldepflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht er anderen Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten |
| Tasaheli Beteiligungsgesellschaft mbH | 21.08.2014 | 04.08.2014 | Überschreiten der Schwelle von 3 % | 4,08 | 1.387.386 | --- |
| Dr. Krämerkämper, Thomas | 21.08.2014 | 04.08.2014 | Überschreiten der Schwelle von 3 % | 4,08 | 1.387.386 | 4,08 % über Tasaheli Beteiligungsgesellschaft mbH |
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen der erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen im Unternehmensregister.
Am 11. Oktober 2017 gab Dietmar Müller den Beginn eines Bookbuilding-Verfahrens an institutionelle Investoren bekannt, um seine Beteiligung zu reduzieren. Mit Wirkung zum 12. Oktober 2017 meldete der Mitgründer des Unternehmens eine Beteiligung von rund 10,5 % an der KPS AG. Durch die erfolgreiche Umplatzierung erhöhte sich der Streubesitz auf rund 36,5 %.
Die KPS AG unterzeichnete am 14. Dezember 2017 einen Kaufvertrag zum Erwerb sämtlicher Anteile an der Infront Consulting & Management GmbH, Hamburg. Die Infront Consulting & Management GmbH ist führender Strategieberater für Digitalisierung im deutschsprachigen Raum, zuletzt ausgezeichnet mit dem Innovationspreis der Wirtschaftswoche 2017 und dem Hidden Champion Award 2018 für Digitalisierung von Capital. Infront wird als eigenständige Marke die zukünftige Spitze der Strategieberatung zum Thema digitale Transformation innerhalb der KPS-Gruppe bilden. Der Vollzug der Transaktion erfolgt voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2018. Über die Modalitäten des Zusammenschlusses haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Unterföhring, den 29. Januar 2018
Der Vorstand
Wir haben den Konzernabschluss der KPS AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der KPS AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
| ― | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte |
| ― | Erwerb der Anteile an der Saphira Consulting A/S |
| ― | Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1. Sachverhalt und Problemstellung
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3. Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Im Konzernabschluss der KPS AG werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 32,2 Mio. ausgewiesen, die damit rd. 31 % der Bilanzsumme repräsentieren. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― | Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt. |
| ― | Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden. |
| ― | Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt. |
| ― | Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen. |
| ― | Ferner haben wir ergänzend für ausgewählte Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert. |
Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer 8.2. des Anhangs enthalten.
1. Mit Vertrag vom 2. Dezember 2016 wurde die Akquisition der Saphira Consulting A/S, Virum, Dänemark, über die Tochtergesellschaft KPS Consulting A/S, Kopenhagen, Dänemark, vereinbart. Das Closing der Transaktion und die Erstkonsolidierung im Rahmen einer Kaufpreisallokation nach IFRS 3 erfolgten zum 5. Januar 2017. Der Barkaufpreis betrug EUR 2,9 Mio. Darüber hinaus wurden ergebnisabhängige Kaufpreisbestandteile (bedingte Kaufpreisverpflichtungen) für die Geschäftsjahre 2016/2017 bis 2018/2019 vereinbart. Unter Berücksichtigung des Zeitwerts der bedingten Gegenleistungen ergibt sich eine Gesamtgegenleistung von EUR 6,5 Mio. zum Erstkonsolidierungszeitpunkt und ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert von EUR 1,8 Mio. Aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen des Unternehmenserwerbs auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und aufgrund der Komplexität der Bewertung der Unternehmenserwerbe waren sie im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― | Einsichtnahme in die vertraglichen Vereinbarungen und Erlangung eines Verständnisses des Unternehmenserwerbs sowie Abstimmung des gezahlten Kaufpreises als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen. |
| ― | Beurteilung der von einem externen Gutachter durchgeführten Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden der Saphira im Rahmen einer Kaufpreisallokation auf ihre Verwertbarkeit. |
| ― | Erlangung eines Verständnisses über die dem Gutachten zugrundeliegenden Ausgangsdaten und die getroffenen bzw. verwendeten Annahmen. |
| ― | Beurteilung der Eröffnungsbilanzwerte und Überprüfung der Erstkonsolidierung der Saphira zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 5. Januar 2017 auf Basis der Kaufpreisallokation. |
Im Ergebnis führte unsere Analyse zu keinen Einschränkungen hinsichtlich der Verwertbarkeit des Gutachtens. Insgesamt konnten wir uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass der Erwerb des Geschäftsbetriebs der Saphira hinreichend dokumentiert ist und sachgerecht abgebildet wurde.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu dem Unternehmenszusammenschluss sind in Textziffer 6.1 des Anhangs enthalten.
1. Die KPS AG zeigt in ihrem Konzernabschluss unter dem Bilanzposten "latente Steueransprüche" aktive latente Steuern von insgesamt EUR 8,6 Mio., darin sind latente Steuerforderungen aufgrund steuerlicher Verlustvorträge in Höhe von EUR 7,8 Mio. enthalten.
Die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Für die Berechnung latenter Steuer werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und mit Unsicherheit behaftet sind.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
| ― | Einbindung interner Spezialisten aus dem Bereich Tax Accounting im Rahmen unserer Prüfung der Steuersachverhalte in das Prüfungsteam. |
| ― | Erlangung eines Verständnisses über die Konzeption des Prozesses des Managements zur Bilanzierung latenter Steuern. |
| ― | Würdigung von Ansatz und Bewertung der latenten Steuern. |
| ― | Beurteilung der Werthaltigkeit, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorlagen, auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten steuerlichen Planungsrechnung und Würdigung der Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage. |
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zum Ansatz und der Bewertung der latenten Steuern nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in Textziffer 7.9 des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich:
| ― | Interview mit dem Vorstand in Kapitel A des Geschäftsberichts 2016/2017, |
| ― | KPS am Kapitalmarkt in Kapitel A des Geschäftsberichts 2016/2017, |
| ― | Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter in Kapitel E des Geschäftsberichts 2016/2017 |
| ― | Die Erklärung zur Unternehmensführung in Abschnitt 7. des Konzernlageberichts 2016/2017 |
| ― | Die Entsprechenserklärung in Abschnitt 7. des Konzernlageberichts 2016/2017 |
Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich:
| ― | Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel A des Geschäftsberichts 2016/2017. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende, geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben, |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile, |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns, |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. April 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Juni 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 als Konzernabschlussprüfer der KPS AG, Unterföhring, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 1 1 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
| ― | Financial und Tax Due Diligences |
| ― | Unterstützung bei der Einführung einer Group Accounting Guideline nach IFRS |
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Joachim Weilandt.
München, den 30. Januar 2018
**Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
vormals Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Frank Stahl, Wirtschaftsprüfer
Joachim Weilandt, Wirtschaftsprüfer
KPS AG
Beta-Str. 10H
85774 Unterföhring
Deutschland
Telefon: +49-8935631-0
E-Mail: [email protected]
www.kps.com
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