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Kloeckner & Co SE

Pre-Annual General Meeting Information Mar 24, 2016

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Pre-Annual General Meeting Information

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News Details

AGM Announcements | 24 March 2016 15:08

Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

2016-03-24 / 15:08

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Klöckner & Co SE

Duisburg

– ISIN DE000KC01000 –

– Wertpapier-Kenn-Nr. KC0 100 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Freitag, den 13. Mai 2016, um 10.30 Uhr (MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 24. Februar 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und daher vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse http://www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html abrufbar. Sie liegen darüber hinaus von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die alle von den Aktionären gewählt werden.

a)

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Michael Rogowski endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2016, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.

Auf Vorschlag des Präsidiums handelnd in seiner Funktion als Nominierungsausschuss schlägt der Aufsichtsrat vor,

Herrn Prof. Dr. Karl-Ulrich Köhler, Mülheim an der Ruhr, zukünftiger CEO der RITTAL International Stiftung & Co. KG und Vorsitzender der Geschäftsführung der Rittal GmbH & Co. KG,

als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.

b)

Das Aufsichtsratsmitglied Robert J. Koehler ist am 17. Mai 2015 verstorben. Mit Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 14. Juli 2015 wurde Prof. Dr. Tobias Kollmann, Inhaber des Lehrstuhls für E-Business und E-Entrepreneurship an der Universität Duisburg-Essen, als Nachfolger von Robert J. Koehler zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Da sein Amt mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 endet, soll Herr Prof. Dr. Tobias Kollmann durch die Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Auf Vorschlag des Präsidiums handelnd in seiner Funktion als Nominierungsausschuss schlägt der Aufsichtsrat vor,

Herrn Prof. Dr. Tobias Kollmann, Köln, Inhaber des Lehrstuhls für E-Business und E-Entrepreneurship an der Universität Duisburg-Essen,

als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.

c)

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Frau Hauke Stars endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2016, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.

Auf Vorschlag des Präsidiums handelnd in seiner Funktion als Nominierungsausschuss schlägt der Aufsichtsrat vor,

Herrn Dr.-Ing. E. h. Friedhelm Loh, Dietzhölztal, Unternehmer, Eigentümer und Vorstandsvorsitzender der Friedhelm Loh Stiftung & Co. KG (sowie Geschäftsführer weiterer Unternehmen der Friedhelm Loh Group),

als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.

d)

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Dieter H. Vogel endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2016.

Auf Vorschlag des Präsidiums handelnd in seiner Funktion als Nominierungsausschuss schlägt der Aufsichtsrat vor,

Herrn Prof. Dr. Dieter H. Vogel, Düsseldorf, Geschäftsführender Gesellschafter der Lindsay Goldberg Vogel GmbH,

erneut als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.

Einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend sollen die Wahlen im Wege der Einzelwahl erfolgen.

Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird mitgeteilt: Für den Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung beabsichtigt Prof. Dr. Dieter H. Vogel, sich bei der anstehenden Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Wahl durch den Aufsichtsrat zu stellen.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zur Mitgliedschaft in (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

a)

Prof. Dr. Karl-Ulrich Köhler

(a) keine
(b) Friedhelm Loh Group, Mitglied des Beirats (bis 30. Juni 2016)

b)

Herr Prof. Dr. Tobias Kollmann

(a) keine
(b) Mountain Partners AG, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats

c)

Herr Dr. Friedhelm Loh

(a) KUKA Aktiengesellschaft, Mitglied des Aufsichtsrats,

Deutsche Messe AG, Mitglied des Aufsichtsrats,
(b) Cito Benelux B.V., Zevenaar, Niederlande, Commissarissen *)

Cito Benelux (Onroerend Goed) B.V., Zevenaar, Niederlande, Commissarissen *)

Rittal Corporation, Urbana (OH), USA, Chairman of the Board *)

Rittal Electrical Equipment (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai, China, Legal Representative und Chairman of the Board *)

Rittal Electro-Mechanical Technology (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai, China, Legal Representative und Chairman of the Board *)

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Senator

*) Konzernmandate der Friedhelm Loh Group

d)

Prof. Dr. Dieter H. Vogel

(a) keine
(b) VDM Metals GmbH, stellvertretender Vorsitzender des Beirats

Falcon GmbH, stellvertretender Vorsitzender des Beirats

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Mitglied des Verwaltungsrats

denkwerk GmbH, Mitglied des Beirats

Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Mitglied des Lenkungsausschusses

Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird für die Kandidaten Dr. Friedhelm Loh und Prof. Dr. Karl-Ulrich Köhler Folgendes erklärt:

Dr. Friedhelm Loh ist indirekt über die SWOCTEM GmbH mit insgesamt mehr als 25 % der Stimmrechte an der Klöckner & Co SE beteiligt.

Prof. Dr. Karl-Ulrich Köhler wird ab dem 1. Juli 2016 CEO der RITTAL International Stiftung & Co. KG und Vorsitzender der Geschäftsführung der Rittal GmbH & Co. KG. Beide Gesellschaften sind mit Dr. Friedhelm Loh verbunden.

Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu Klöckner & Co SE oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Klöckner & Co SE oder einem wesentlich an der Klöckner & Co SE beteiligten Aktionär.

Der Aufsichtsrat hat sich zudem bei den Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Kurzfassung der Lebensläufe der Kandidaten:

Prof. Dr. Karl-Ulrich Köhler

Prof. Dr. Köhler (Jahrgang 1956) ist Diplom-Ingenieur. Er studierte und promovierte an der Technischen Universität Clausthal. Prof. Dr. Köhler begann seine berufliche Laufbahn 1980 bei der Thyssen Stahl AG. 1988 wechselte er zur Hoesch AG (später: Krupp Hoesch Stahl AG), wo er 1996 Vorstandsmitglied wurde. 1997 wurde er Vorstandsmitglied und ab 2001 Vorstandsvorsitzender der ThyssenKrupp Steel AG sowie ab 2005 zugleich Vorstandsmitglied der ThyssenKrupp AG. 2005 wurde er zum Honorarprofessor der Technischen Universität Bergakademie Freiberg berufen. Von 2010 bis Anfang 2016 war er Vorsitzender der Geschäftsführung der Tata Steel Europe Limited (vormals: Corus Group PLC). Ab dem 1. Juli 2016 wird Prof. Dr. Köhler als CEO der RITTAL International Stiftung & Co. KG und Vorsitzender der Geschäftsführung der Rittal GmbH & Co. KG tätig sein.

Prof. Dr. Tobias Kollmann

Prof. Dr. Kollmann (Jahrgang 1970) ist Dipl.-Volkswirt (Universität Trier). Seit 1996 befasst er sich mit wissenschaftlichen Fragestellungen rund um die Themen Internet, E-Business und E-Commerce. Seit 2005 ist er Inhaber des Lehrstuhls für E-Business und E-Entrepreneurship an der Universität Duisburg-Essen. Als Mitgründer von AutoScout24 gehörte er mit zu den Pionieren der deutschen Internet-Gründerszene und der elektronischen Marktplätze. 2012 wurde er vom Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. zum ‘Business Angel des Jahres’ gewählt. Prof. Dr. Kollmann wurde 2013 zum Vorsitzenden des Beirats ‘Junge Digitale Wirtschaft’ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewählt und 2014 vom Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen zum Beauftragten für die Digitale Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ernannt. Prof. Dr. Kollmann ist Mitglied des Verwaltungsrats der Mountain Partners AG.

Dr. Friedhelm Loh

Herr Dr. Loh (Jahrgang 1946) absolvierte von 1963 bis 1966 eine Ausbildung zum Starkstromelektriker und anschließend eine betriebswirtschaftliche Ausbildung. Er ist Unternehmer und seit 1974 Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung der Rittal GmbH & Co. KG sowie seit 1989 Inhaber und Vorstandsvorsitzender der Friedhelm Loh Stiftung & Co. KG, der Holding der Friedhelm Loh Group. Von 2006 bis 2014 war Herr Dr. Loh Präsident des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Inzwischen ist er Ehrenpräsident des ZVEI auf Lebenszeit.

Prof. Dr. Dieter H. Vogel

Prof. Dr. Vogel (Jahrgang 1941) ist Diplom-Ingenieur (Technische Universität Darmstadt) und hat an der Technischen Universität München promoviert, wo er 2004 eine Honorarprofessur übernahm. Nachdem er von 1972 bis 1985 Geschäftsleitungs- und Vorstandsfunktionen bei Bertelsmann, Pegulan und BAT innehatte, wurde er 1986 zum Vorstand der Thyssen AG berufen, 1991 zum stellvertretenden Vorsitzenden und 1996 zum Vorsitzenden des Vorstands. Ende 1998 machte sich Prof. Dr. Vogel als geschäftsführender Gesellschafter der Lindsay Goldberg Vogel GmbH in Düsseldorf selbständig, die in Europa die Interessen des Private-Equity-Fonds Lindsay Goldberg vertritt. Prof. Dr. Vogel ist u. a. Mitglied des Verwaltungsrats der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG sowie Gesellschafter der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH.

Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind zugänglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kloeckner.com/de/aufsichtsrat.html.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder

§ 120 Abs. 4 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen kann. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 angepasst. Es wird der Hauptversammlung in diesem Jahr daher erneut zur Billigung vorgelegt. Die Anpassungen des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht für das Jahr 2015 unter ‘Änderungen ab dem 1. Januar 2016’ beschrieben. Dieser Abschnitt des Vergütungsberichts ist im Geschäftsbericht 2015 auf Seite 33 abgedruckt. Der Geschäftsbericht 2015 ist unter der Internet-Adresse http://www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html zugänglich und liegt auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

7.

Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der kloeckner.v GmbH

Die Klöckner & Co SE als herrschendes Unternehmen und die kloeckner.v GmbH, Berlin, als beherrschte Gesellschaft haben am 28. Juli 2015 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co SE. Die Gesellschafterversammlung der kloeckner.v GmbH hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 4. August 2015 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Zwischen der Klöckner & Co SE, nachfolgend ‘ Klöckner & Co ‘ genannt, und der kloeckner.v GmbH, nachfolgend ‘ kloeckner.v ‘ genannt, wird der nachfolgende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen:

§ 1

Leitung

(1) Die kloeckner.v unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Klöckner & Co.
(2) Die Klöckner & Co ist hiernach berechtigt, der Geschäftsführung der kloeckner.v hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsführung der kloeckner.v wird hierdurch jedoch nicht berührt.
(3) Klöckner & Co kann der Geschäftsführung der kloeckner.v nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beenden.

§ 2

Gewinnabführung

(1) Die kloeckner.v verpflichtet sich, vorbehaltlich einer Bildung und Auflösung von Rücklagen nach Abs. 2, ihren gesamten Jahresüberschuss, der sich ohne die Gewinnabführung ergeben würde, an die Klöckner & Co abzuführen. Für den Höchstbetrag der Gewinnabführung gilt § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.
(2) Die kloeckner.v kann mit Zustimmung der Klöckner & Co Beträge aus dem Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der Klöckner & Co aufzulösen und als Gewinn abzuführen.
(3) Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen oder von vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist ausgeschlossen.
(4) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der kloeckner.v und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Er ist ab diesem Zeitpunkt mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres der kloeckner.v, in dem dieser Vertrag nach § 4 Abs. 1 wirksam wird.

§ 3

Verlustübernahme

(1) Klöckner & Co ist gegenüber kloeckner.v entsprechend den auf Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsverträge anzuwendenden Bestimmungen des § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet.
(2) § 2 Abs. 4 gilt entsprechend für die Verpflichtung zum Verlustausgleich.

§ 4

Wirksamwerden und Vertragsdauer

(1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co und der Gesellschafterversammlung der kloeckner.v abgeschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der kloeckner.v und gilt – mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 Abs. 2 – rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens laufenden Geschäftsjahres der kloeckner.v.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der kloeckner.v gekündigt werden. Dieser Vertrag kann allerdings erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der kloeckner.v gekündigt werden, nach dessen Ablauf die durch diesen Vertrag zu begründende körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft ihre steuerliche Mindestlaufzeit erfüllt hat (nach derzeitiger Rechtslage fünf Zeitjahre, § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG, § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG). Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Partei an.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die Klöckner & Co kann diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihr nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der kloeckner.v zusteht, wenn die Klöckner & Co oder die kloeckner.v verschmolzen, gespalten oder liquidiert wird, die Klöckner & Co die Beteiligung an der kloeckner.v in ein anderes Unternehmen einbringt oder sonst ein wichtiger Grund im Sinne des Abschnitts 60 Abs. 6 KStR 2004 oder einer entsprechenden Vorschrift vorliegt, die im Zeitpunkt der Kündigung dieses Vertrags Anwendung findet.

§ 5

Schlussbestimmungen

(1) Die Kosten dieses Vertrages, der Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der kloeckner.v zu diesem Vertrag sowie die Kosten der Beurkundung der Hauptversammlung der Klöckner & Co und die Kosten der Eintragung im Handelsregister trägt die Klöckner & Co.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, sofern nicht notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Klöckner & Co SE als herrschendem Unternehmen und der kloeckner.v GmbH, Berlin, als abhängiger Gesellschaft zuzustimmen.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen unter der Internet-Adresse http://www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html zugänglich:

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Klöckner & Co SE und der kloeckner.v GmbH vom 28. Juli 2015
Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie zusammengefasste Lageberichte der Klöckner & Co SE und des Konzerns für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015
Jahresabschluss der kloeckner.v GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2015
Vertragsbericht gemäß § 293a AktG (analog) des Vorstands der Klöckner & Co SE

Die vorgenannten Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsicht der Aktionäre aus. Einer Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags entsprechend § 293b AktG und der Erstellung eines Prüfungsberichts entsprechend § 293e AktG bedarf es nicht, da sich alle Anteile der kloeckner.v GmbH in der Hand der Klöckner & Co SE befinden.

Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2016 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax)

Hauptversammlung Klöckner & Co SE

c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH

Postfach 57 03 64

22772 Hamburg
Telefax: +49 69 71267173

oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Service unter der Internet-Adresse http://www.kloeckner.com/de/online-service.html zur Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt.

Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen oder die am 29. April 2016 (0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service (http://www.kloeckner.com/de/online-service.html) für die Hauptversammlung anmelden und Eintrittskarten zur Hauptversammlung bestellen, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist ebenfalls nur bis zum Ablauf des 6. Mai 2016 (24.00 Uhr MESZ) möglich.

Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung am 13. Mai 2016 und das Stimmrecht ist insoweit der Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 7. Mai 2016 und dem 13. Mai 2016 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden, d. h. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 6. Mai 2016 eingehen, werden erst nach der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist somit der Ablauf des 6. Mai 2016. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter http://www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html im Internet abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)

Hauptversammlung Klöckner & Co SE

c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH

Postfach 57 03 64

22772 Hamburg
Telefax: +49 69 71267173

E-Mail: [email protected]

oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service (http://www.kloeckner.com/de/online-service.html) können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und für diese Eintrittskarten zur Hauptversammlung bestellen. Bei persönlichem Erscheinen zur Hauptversammlung gilt eine zuvor erteilte Vollmacht automatisch als widerrufen.

Sollen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen zu Verfahrensanträgen sowie solchen Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden.

Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 6. Mai 2016 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)

Hauptversammlung Klöckner & Co SE

c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH

Postfach 57 03 64

22772 Hamburg
Telefax: +49 69 71267173

E-Mail: [email protected]

oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service (http://www.kloeckner.com/de/online-service.html) erteilt werden.

Sofern Sie über unseren Hauptversammlungs-Online-Service eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt haben, können Sie Ihre Weisungen – wenn gewünscht – noch bis zum 13. Mai 2016 (8.00 Uhr MESZ) ändern.

Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten unsere Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Diese Informationen sind außerdem im Internet unter http://www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html abrufbar.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stimme bereits im Vorfeld der Hauptversammlung per Briefwahl abzugeben. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Das Formular für die Briefwahl wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter http://www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html im Internet abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2016 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)

Hauptversammlung Klöckner & Co SE

c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH

Postfach 57 03 64

22772 Hamburg
Telefax: +49 69 71267173

E-Mail: [email protected]

bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service (http://www.kloeckner.com/de/online-service.html) abgegeben werden. Sofern Sie die Briefwahl über unseren Hauptversammlungs-Online-Service vorgenommen haben, können Sie diese Stimmrechtsausübung – wenn gewünscht – noch bis zum 13. Mai 2016 (8.00 Uhr MESZ) ändern oder widerrufen. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines von ihm Bevollmächtigten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen.

(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge

(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an die nachstehende Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) zu richten:

Klöckner & Co SE

Zentralbereich Human Resources/Legal & Compliance

Am Silberpalais 1

47057 Duisburg
Telefax: +49 203 57900-2284

E-Mail: [email protected]

Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter http://www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 28. April 2016 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 200.000 Stückaktien der Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Nachweise und Unterlagen mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis spätestens bis zum Ablauf des 12. April 2016 (24.00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

Klöckner & Co SE

Zentralbereich Human Resources/Legal & Compliance

Am Silberpalais 1

47057 Duisburg

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und jeder Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf.

Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich sind

Diese Einberufung sowie alle sonstigen Informationen zur Hauptversammlung einschließlich einer weitergehenden Erläuterung zu den vorstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen sind über die Internetseite http://www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html zugänglich.

Übertragung der Hauptversammlung

Am Tage der Hauptversammlung ab 10.30 Uhr können die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Rede des Vorstandsvorsitzenden sowie der Bericht des Aufsichtsrats live im Internet unter http://www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html verfolgt werden. Nach Abschluss der Hauptversammlung werden diese Beiträge dort als Aufzeichnung zur Verfügung stehen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 249.375.000,00 in 99.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 99.750.000.

Duisburg, im März 2016

Klöckner & Co SE

Der Vorstand

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