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Kapsch TrafficCom AG

Pre-Annual General Meeting Information Aug 3, 2018

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Pre-Annual General Meeting Information

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Veröffentlichung: 03.08.2018 13:42 EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

03.08.2018

Kapsch TrafficCom AG Wien, FN 223805 a ISIN AT000KAPSCH9 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 6. September 2018, um 10:00 Uhr, an der Adresse Am Europlatz 2, 1120 Wien (Konferenzzentrum bei Kapsch TrafficCom AG) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

T a g e s o r d n u n g :

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017/18
    1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18
    1. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19
    1. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. August 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir [http:// www.kapsch.net/ktc/ir] bzw. http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting [http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting] zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

  • * Jahresabschluss mit Lagebericht,
  • * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  • * konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
  • * konsolidierter nicht-finanzieller Bericht,
  • * Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  • * Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2017/18;

  • * Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
  • * Erklärung gem § 87 Abs 2 AktG einer Kandidatin für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6
  • * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
  • * Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
  • * vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 16. August 2018 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Kapsch TrafficCom AG, zu Handen Mag. Hans Lang, Investor Relations, Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 28. August 2018 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)50 811 2809, oder per Post/Boten an Kapsch TrafficCom AG, zu Handen Mag. Hans Lang, Investor Relations, Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich, oder per E-Mail an [email protected] [[email protected]], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gem § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an Herrn Mag. Hans Lang (siehe o. a. Adresse) übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft auch per E-Mail an [email protected] [[email protected]], oder per Telefax an +43 (0)50 811 2809, übermittelt werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsauftrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus. Eine Person zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) kann nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche

Wahlvorschläge müssen spätestens am 28. August 2018 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gem § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.kapsch.net/ktc/ir [http://www.kapsch.net/ktc/ir] bzw. http://www.kapsch.net/ ktc/ir/Shareholders-Meeting zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. August 2018 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. September 2018 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich Per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben.

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 12 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68 Per E-Mail: [email protected] [[email protected]] (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
  • * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9,
  • * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 27. August 2018 beziehen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 5. September 2018, 16:00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68 Per E-Mail:[email protected] [[email protected]], wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem Mail anzuschließen ist

Danach ist die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir [http://www.kapsch.net/ktc/ir] bzw. http://www.kapsch.net/ ktc/ir/Shareholders-Meeting [http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting] abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir [http://www.kapsch.net/ktc/ir] bzw. http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting [http://www.kapsch.net/ktc/ir/ Shareholders-Meeting] ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-mail [email protected] [[email protected]].

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten der Aktionäre werden aus Anlass der Teilnahme der Hauptversammlung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet, und Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter www.kapsch.net/ktc/ir [http://www.kapsch.net/ktc/ir] bzw. http:// www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting [http://www.kapsch.net/ktc/ir/ Shareholders-Meeting] abrufbar.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in 13.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr. Wien, im August 2018

Der Vorstand

Rückfragehinweis: Investorenkontakt: Mag. Hans Lang Investor Relations Officer Kapsch TrafficCom AG Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich Tel.: +43 50 811 1122 E-Mail: [email protected]

Ende der Mitteilung euro adhoc


Anhänge zur Meldung:

--------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/2235/12/10194240/0/ Einberufung_KTC_HV_DE_20180803.pdf

Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz
2
A-1120 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: [email protected]
WWW: www.kapschtraffic.com
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes:
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
Aussendung übermittelt durch euro adhoc
The European Investor Relations Service

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