Remuneration Information • Mar 31, 2023
Remuneration Information
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Ordentliche Hauptversammlung (in Form einer virtuellen Hauptversammlung) am 11. Mai 2023
Der Vergütungsbericht erläutert detailliert die gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen und aktiven Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Jungheinrich AG im Geschäftsjahr 2022. Er entspricht den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) und enthält daneben freiwillige Angaben insbesondere zur zugesagten Vergütung.
Der Aufsichtsrat der Jungheinrich AG ist verantwortlich für das Vergütungssystem und die Festsetzung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstandes. Dabei wird er durch den Personalausschuss unterstützt, der die Entscheidungen des Aufsichtsrates und die Angemessenheitsprüfung der Vergütungshöhe vorbereitet.
Am 21. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 eine Aktualisierung des ab 2021 geltenden neuen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Ziel des Vergütungssystems ist es, die Erreichung der strategischen Ziele von Jungheinrich zu unterstützen und eine angemessene Vergütung für die Mitglieder des Vorstandes zu gewährleisten. Im Einklang mit der Unternehmensstrategie von Jungheinrich setzt das Vergütungssystem Anreize zu profitablem Wachstum und der Schaffung von nachhaltigem Wert. Die langfristige variable Vergütung übersteigt die kurzfristige variable Vergütung, um die besondere Bedeutung der langfristigen Entwicklung der Jungheinrich AG hervorzuheben. Die vom Aufsichtsrat beschlossene Aktualisierung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstandes wurde der Hauptversammlung am 10. Mai 2022 vorgelegt und mit 100 % Zustimmung gebilligt.
Darüber hinaus wurde der gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes gemeinsam vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 auf der ordentlichen Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt und mit 100 % der Stimmen ohne Anmerkungen gebilligt, sodass sich aus diesem Beschluss der Hauptversammlung für den Vorstand und Aufsichtsrat kein Änderungs- oder Anpassungsbedarf bei der Erstellung des Vergütungsberichtes 2022 ergeben hat.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Jungheinrich AG setzt sich 2022 aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die konkreten Bestandteile des Vergütungssystems im Jahr 2022 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
| Vergütungs- komponenten |
Förderung der langfristigen Entwicklung |
Ausgestaltung 2022 | |
|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Vergütung | |||
| Grundvergütung | Bildet die Grundlage für die Gewinnung und Bindung hoch- |
· Feste Vergütung, die in monatlichen Raten ausgezahlt wird |
|
| Nebenleistungen | qualifizierter Mitglieder des Vorstandes, die die Strategie entwickeln und umsetzen |
· Dienstwagen und Versicherungen für alle Vor- standsmitglieder sowie Deferred Compensation für Frau Neuß |
|
| Altersversorgung | · Leistungsorientierte Zusage für bestehende Mit- glieder des Vorstandes und generell festes Ver- sorgungsentgelt für neu zu bestellende Mitglieder des Vorstandes mit Wirkung vom 1. Januar 2022 |
||
| Erfolgsabhängige Vergütung | |||
| Kurzfristige | Honorierung der operativen | • Plantyp: Zielbonus | |
| variable Umsetzung der Unternehmens- strategie innerhalb eines Vergütung Geschäftsjahres |
• Leistungskriterien: - 45% Konzern-EBT-Umsatzrendite - 35% Konzernumsatzsteigerung - 20% Ausrüstungsquote Lithium-Ionen |
||
| · Diskretionärer Faktor in Höhe von 0,8-1,2 | |||
| • Auszahlungsbegrenzung: 150 % des Zielbetrages | |||
| • Laufzeit: Ein Jahr | |||
| Langfristige variable Vergütung |
Incentivierung von nachhal- tigem Wachstum und lang- fristigen Wertsteigerungen der Jungheinrich AG sowie Interessenangleich zwischen Investoren und Mitgliedern des Vorstandes |
· Plantyp: Virtueller Performance Share Plan · Leistungskriterien: - 60% Return on Capital Employed (ROCE) - 20% Relativer Total Shareholder Return (TSR) gegenüber einer individuellen Peergroup - 20% Nachhaltigkeitsziel |
|
| · Diskretionärer Faktor in Höhe von 0,8-1,2 | |||
| • Auszahlungsbegrenzung: 180 % des Zielbetrages | |||
| · Laufzeit: Drei Jahre | |||
| Sonstiges | |||
| Malus/Clawback | Sicherung der verantwortungs- vollen Unternehmensführung im Sinne der Jungheinrich AG |
· Möglichkeit zur anteiligen Reduzierung bezie- hungsweise Rückforderung variabler Vergütung bei wesentlichen, vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzungen |
|
| Maximalvergütung | Begrenzung der Vergütung auf eine Höhe, die motivierend auf die Mitglieder des Vorstandes wirkt, aber nicht unangemessen ist |
· Begrenzung der für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG: - Vorstandsvorsitzender: 3.500.000,00 € - Ordentliche Vorstandsmitglieder je: 2.300.000,00 € |
Die Grundvergütung ist ein fixer Betrag, der unabhängig von der Entwicklung der Jungheinrich AG gewährt wird. Als Teil der erfolgsunabhängigen Vergütung bildet sie die Grundlage für die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitglieder des Vorstandes, die die Strategie entwickeln und umsetzen.
Jedes Vorstandsmitglied erhält zudem Nebenleistungen in Form von Sach- und sonstigen Bezügen. Als Teil der erfolgsunabhängigen Vergütung unterstützen sie die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitglieder des Vorstandes, die die Strategie entwickeln und umsetzen. Im Jahr 2022 umfassen die Nebenleistungen für die Mitglieder des Vorstandes die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie das Einbeziehen der Vorstandsmitglieder in Versicherungsleistungen. Den Mitgliedern des Vorstandes wird eine Unfallversicherung gewährt, die die Invalidität und den Todesfall der Mitglieder des Vorstandes einbezieht und deren Beiträge die Jungheinrich AG für die Laufzeit der Dienstverträge übernimmt. Frau Neuß erhielt 2022 darüber hinaus eine Zuzahlung zu ihrer privaten Altersvorsorge als Ausgleich (sogenannte Deferred Compensation) dafür, dass die betriebliche Altersversorgung erst ab dem vierten Jahr der Bestellung unverfallbar ist. Zudem sind die Mitglieder des Vorstandes in eine marktübliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) eingebunden, deren Selbstbehalt den aktienrechtlichen Vorgaben entspricht.
Die derzeitigen Vorstandsmitglieder der Jungheinrich AG haben Anspruch auf eine Alters- und Invalidenrente sowie Hinterbliebenenversorgung. Als Teil der erfolgsunabhängigen Vergütung unterstützt die Altersversorgung die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitglieder des Vorstandes, die die Strategie entwickeln und umsetzen.
Die Altersversorgung ist als eine leistungsorientierte Zusage ausgestaltet, die die Mitglieder des Vorstandes bei Vollendung des 63. Lebensjahres zu einer lebenslang zahlbaren Altersrente berechtigt.
| Aspekt | Ausprägung |
|---|---|
| Zusagetyp | Leistungsorientierte Zusage |
| Renteneintritt | Vollendung des 63. Lebensjahres |
| Sockelbetrag | 30.000,00 € pro Jahr |
| Steigerung pro Vorstandsjahr | 4.200,00 € pro Jahr |
| Auszahlungsoptionen | Monatliche Auszahlung (jährliche Erhöhung um 1%) |
| Invalidität/Tod | Invalidität: 100 % Tod: 50% |
Nach dem aktualisierten Vergütungssystem ab 1. Januar 2022 wird neu zu bestellenden Mitgliedern des Vorstandes ein festes jährliches Versorgungsentgelt gewährt, das zusätzlich zur Festvergütung einmal jährlich ausgezahlt wird. Mit dem Versorgungsentgelt können diese Mitglieder des Vorstandes ihre Altersversorgung eigenständig betreiben. Darüber hinaus wird diesen Vorstandsmitgliedern keine weitere betriebliche Altersversorgung von Jungheinrich gewährt. Für neue Vorstandsmitglieder, die vor der Bestellung bereits Angestellte des Jungheinrich Konzerns waren und in diesem Zusammenhang eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung erhalten haben, kann der Aufsichtsrat diese Zusage in Ausnahmefällen weiterführen, anstatt ein Versorgungsentgelt zu gewähren.
Zur Finanzierung der Altersversorgung der Mitglieder des Vorstandes werden Pensionsrückstellungen gebildet. Die Pensionsaufwendungen für das Jahr 2022 und die Barwerte der den Mitgliedern des Vorstandes zugesagten Leistungen belaufen sich auf folgende Werte:
| In Tsd. $\epsilon$ | Pensionsaufwendungen (laufender Dienstzeitaufwand) gem. IFRS im Geschäftsjahr 2022 |
Barwert der Pensionsverpflichtungen gem. IFRS zum 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Dr. Lars Brzoska | 131 | 541 |
| Christian Erlach | 250 | 715 |
| Dr. Volker Hues | 141 | 1.235 |
| Sabine Neuß | 188 | 321 |
In den nachfolgenden Kapiteln wird die Ausgestaltung der im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten variablen Vergütung dargestellt. Die gewährte Vergütung stellt diejenige Vergütung dar, für die die (ein- oder mehrjährige) Tätigkeit, die der Vergütung zugrunde liegt, vollständig erbracht worden ist. Eine Vergütung ist geschuldet, wenn Jungheinrich eine rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber dem Vorstandsmitglied hat, die fällig aber noch nicht erfüllt ist.
Darüber hinaus wird auf freiwilliger Basis die Systematik des im Geschäftsjahr 2022 zugesagten Long-Term Incentive (LTI) 2022–2024 dargestellt. Die zugesagte Vergütung ist diejenige Vergütung, die den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2022 unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung in Aussicht gestellt wird (Ziel-Vergütung).
Die kurzfristige variable Vergütung basiert auf dem aktuell gültigen Vergütungssystem und trägt zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei, indem sie die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie innerhalb eines Geschäftsjahres honoriert: Die Beurteilung des Erfolges basiert auf finanziellen und nachhaltigen Leistungskriterien, die die Strategie der Jungheinrich AG und die soziale und ökologische Verantwortung von Jungheinrich widerspiegeln, sowie einem diskretionären Faktor.
Der Zielbetrag bildet die Ausgangsbasis des STI und beträgt für die Mitglieder des Vorstandes jeweils 45 % der Grundvergütung. Die Auszahlung des STI ist abhängig vom gewichteten Gesamtzielerreichungsgrad, der anhand der Leistungskriterien Konzern-EBT-Umsatzrendite, Konzernumsatzsteigerung und Ausrüstungsquote Lithium-Ionen sowie der Ausprägung eines diskretionären Faktors ermittelt wird. Die Zielwerte für die Leistungskriterien werden vom Aufsichtsrat festgelegt, deren Zielerreichung wird nach Ende der Performanceperiode vom Aufsichtsrat bestimmt.
Die Konzern-Ergebnis-vor-Steuern-Umsatzrendite (Konzern-EBT-Umsatzrendite) ist der Quotient aus dem Konzern-Ergebnis vor Steuern (EBT) und dem Konzern-Umsatz (jeweils gemäß Konzernabschluss) und wird mit einer Gewichtung von 45 % berücksichtigt.
Die Zielerreichung der Konzern-EBT-Umsatzrendite beträgt 2022 69,67 %.
Die Konzernumsatzsteigerung ist die Steigerungsrate des Konzern-Umsatzes des Geschäftsjahres im Vergleich zum Konzern-Umsatz des vorangegangenen Geschäftsjahres (jeweils gemäß Konzernabschluss, bereinigt um Währungskursdifferenzen) in Prozent. Die Konzernumsatzsteigerung wird mit einer Gewichtung von 35 % berücksichtigt.
Die Zielerreichung der Konzernumsatzsteigerung beträgt 2022 130,20 %.
Das Nachhaltigkeitsziel Ausrüstungsquote Lithium-Ionen bezieht sich auf den Anteil ausgewählter Produkte des Jungheinrich Konzerns, der mit Lithium-Ionen-Batterien ausgerüstet ist. Zur Festlegung des Zielwertes wurde die strategische Planung im Bereich Lithium-Ionen-Batterien auf das Geschäftsjahr 2022 heruntergebrochen. Die Zielerreichung wurde gemessen, indem der realisierte Ist-Wert im Geschäftsjahr 2022 dem Zielwert gegenübergestellt wurde. Eine detailliertere Definition des Leistungskriteriums und die konkreten Werte für die untere Schwelle, den Zielwert und das Cap werden aus Wettbewerbsgründen nicht angegeben, da dies dem Wettbewerb detaillierte Informationen über die strategische Planung von Jungheinrich preisgeben würde und der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen kann. Die Ausrüstungsquote Lithium-Ionen wird mit einer Gewichtung von 20 % berücksichtigt.
Die Zielerreichung der Ausrüstungsquote Lithium-Ionen beträgt 2022 58,50 %.
Eine nachträgliche Änderung der Leistungskriterien und der Zielwerte für die Leistungskriterien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Außergewöhnlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat gemäß der Empfehlung in G.11 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in begründeten Sonderfällen, die keinen Bezug zu der Leistung des Vorstandes haben, nach pflichtgemäßem Ermessen bei der Ermittlung der Zielerreichungsgrade oder durch nachträgliche Anpassung der STI-Zielwerte und - Leistungskriterien während des jeweiligen Geschäftsjahres angemessen Rechnung tragen. Als außergewöhnliche Entwicklungen kommen ausschließlich wesentliche, nicht in der operativen Planung berücksichtigte Geschäftsveränderungen, insbesondere wesentliche Unternehmensverkäufe oder -zukäufe, Umstrukturierungen, Änderungen der Unternehmensstrategie beziehungsweise des Geschäftsmodells, Änderungen in Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften mit erheblichen Auswirkungen oder weitreichende und unvorhersehbare Änderungen der Wirtschaftssituation (zum Beispiel durch schwere Wirtschaftskrisen), in Betracht, deren Effekte in der Zielerreichung nicht hinreichend erfasst sind. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen gelten ausdrücklich nicht als außergewöhnliche Entwicklungen. Sofern es zu außergewöhnlichen Entwicklungen kommt, die eine Anpassung der vorbeschriebenen Art erforderlich machen, wird darüber im nächsten jährlichen Vergütungsbericht berichtet. Aus Sicht des Aufsichtsrates gab es im und für das Geschäftsjahr 2022 keinen Anlass, von den Möglichkeiten zur Anpassung der vorbeschriebenen Art im STI Gebrauch zu machen.
Die Zielerreichungsgrade der drei Leistungskriterien betragen an der unteren Schwelle 50 %, am Zielwert 100 % und am Cap 150 %. Unterhalb der unteren Schwelle beträgt die Zielerreichung 0 % und oberhalb des Caps 150 %. Bei einer Leistung zwischen der unteren Schwelle und dem Zielwert wird die Zielerreichung zwischen 50 % und 100 % und bei einer Leistung zwischen dem Zielwert und dem Cap wird die Zielerreichung zwischen 100 % und 150 % linear interpoliert.
Die Ausprägung der Leistungskriterien an unterer Schwelle, Zielwert und Cap werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Ausprägung der Leistungskriterien |
Untere Schwelle | Zielwert | Cap |
|---|---|---|---|
| Konzern-EBT-Umsatzrendite | 6.7% | 8.2% | 9.7% |
| Konzernumsatzsteigerung | 5.0% | 10.0% | 15.0% |
| Ausrüstungsquote Lithium-Ionen | Keine Angabe | Keine Angabe | Keine Angabe |
Die Zielerreichung der Leistungskriterien und die Gesamtzielerreichung im STI stellen sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt dar:
| Leistungskriterium (Gewichtung) |
Zielwert | Ist-Wert im Geschäftsjahr 2022 |
Zielerreichung 2022 |
|---|---|---|---|
| Konzern-EBT-Umsatzrendite (45 %) | 8.2% | 7.29% | 69.67% |
| Konzernumsatzsteigerung (35 %) | 10.0% | 13,02% | 130,20% |
| Ausrüstungsquote Lithium-Ionen (20 %) | Keine Angabe | Keine Angabe | 58,50% |
| Gesamtzielerreichung gewichtet (100 %) | 88,62% |
Die ermittelten Zielerreichungsgrade werden mit der jeweiligen Gewichtung des Leistungskriteriums multipliziert und anschließend addiert, um die gewichtete Gesamtzielerreichung zu bestimmen. Im Ausnahmefall kann der gewichtete Gesamtzielerreichungsgrad durch den Aufsichtsrat in Form einer diskretionären Entscheidung wegen außergewöhnlicher Ereignisse oder wegen der individuellen Leistung eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder mit einem Faktor zwischen 0,8 und 1,2 multipliziert und damit angepasst werden. Um eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 zu gewährleisten, hat der Aufsichtsrat insbesondere vor dem Hintergrund der zu Geschäftsjahresbeginn unvorhersehbaren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die durch die Mitglieder des Vorstandes hervorragend gemeistert wurden, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und einen diskretionären Faktor von 1,0833 zur Anwendung gebracht, wodurch sich für die Auszahlung ein angepasster gewichteter Gesamtzielerreichungsgrad von 96 % ergibt. Die angepasste gewichtete Gesamtzielerreichung wird mit dem Zielbetrag multipliziert, um den Auszahlungsbetrag zu bestimmen. Dieser ist auf 150 % des Zielbetrages begrenzt.
| STI- Zielbetrag |
STI- Zielerreichung |
Diskretionärer Faktor |
STI-Auszah- lungsbetrag |
|
|---|---|---|---|---|
| Dr. Lars Brzoska | 567 Tsd. $\in$ | 88.62% | 1,0833 | 545 Tsd. € |
| Christian Erlach | 327 Tsd. € | 88.62% | 1.0833 | 314 Tsd. $\in$ |
| Dr. Volker Hues | 327 Tsd. $\in$ | 88.62% | 1.0833 | 314 Tsd. $\in$ |
| Sabine Neuß | 327 Tsd. € | 88.62% | 1,0833 | 314 Tsd. $\in$ |
Der LTI 2022–2024 basiert auf dem aktuell gültigen Vergütungssystem und trägt zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei, indem er die Umsetzung der Unternehmensstrategie und die langfristige Wertsteigerung der Jungheinrich AG honoriert: Die Beurteilung des Erfolges basiert auf finanziellen, aktienbasierten und nachhaltigen Leistungskriterien, die die Strategie der Jungheinrich AG und die soziale und ökologische Verantwortung von Jungheinrich widerspiegeln, sowie einem diskretionären Faktor.
Der LTI wird in Form von virtuellen Performance Shares jährlich als Tranche zugeteilt. Der Zielbetrag bildet dabei die Ausgangsbasis der Zuteilung und beträgt für die Mitglieder des Vorstandes jeweils 55 % der Grundvergütung. Zu Beginn der Laufzeit wird der Zielbetrag durch den durchschnittlichen Aktienkurs der Jungheinrich AG (arithmetisches Mittel der Schlusskurse der letzten 120 Handelstage vor Beginn der Performanceperiode) geteilt, um eine Anzahl bedingt zugeteilter virtueller Aktien zu ermitteln (virtuelle Performance Shares – VPS). Der durchschnittliche Aktienkurs der Jungheinrich AG in den 120 Handelstagen vor Zuteilung beträgt für das Geschäftsjahr 2022 43,94 €. Die Anzahl der VPS, die den Vorstandsmitgliedern für das Jahr 2022 zugeteilt wurde, ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
| Mitglied des Vorstandes | Anzahl bedingt zugeteilter VPS |
|---|---|
| Dr. Lars Brzoska | 15.784,02 |
| Christian Erlach | 9.087.39 |
| Dr. Volker Hues | 9.087.39 |
| Sabine Neuß | 9.087.39 |
Die finale Anzahl der VPS ist abhängig von dem gewichteten Gesamtzielerreichungsgrad, der anhand der Leistungskriterien Return on Capital Employed (ROCE), relativer Total Shareholder Return (relativer TSR) und der Ausrüstungsquote Lithium-Ionen sowie der Ausprägung eines diskretionären Faktors ermittelt wird.
Die Zielwerte für die Leistungskriterien werden vom Aufsichtsrat festgelegt, deren Zielerreichung wird nach Ende der Performanceperiode vom Aufsichtsrat bestimmt. In jedem Fall ist die Anzahl finaler VPS auf 150 % der ursprünglich zugeteilten VPS begrenzt. Die Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien ermitteln sich wie nachfolgend dargestellt.
Der ROCE ist der Quotient aus dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Segmentes Intralogistik gemäß Konzernabschluss und dem im Segment eingesetzten Kapital im jeweiligen Geschäftsjahr und wird mit 60 % gewichtet. Maßgeblich zur Beurteilung der Zielerreichung für die Tranche 2022 ist der ROCE des letzten Geschäftsjahres der Performanceperiode, d.h. der ROCE des Geschäftsjahres 2024.
Bei einer Leistung zwischen der unteren Schwelle und dem Zielwert wird die Zielerreichung zwischen 50 % und 100 % und bei einer Leistung zwischen dem Zielwert und dem Cap wird die Zielerreichung zwischen 100 % und 150 % linear interpoliert. Die konkreten Werte für die untere Schwelle, den Zielwert und das Cap werden ex-post in dem Vergütungsbericht des Geschäftsjahres veröffentlicht, in dem der LTI 2022–2024 den Vorstandsmitgliedern gewährt oder geschuldet wird.
Der relative TSR vergleicht die TSR-Performance von Jungheinrich mit der TSR-Performance einer individuellen Peergroup und wird mit 20 % gewichtet. Die TSR-Performance entspricht der Entwicklung des Aktienkurses zuzüglich während der Performanceperiode gezahlter Dividenden. Der Peergroup gehören primär deutsche Unternehmen aus dem SDAX und MDAX an, die hinsichtlich der Branche und der Größe mit Jungheinrich vergleichbar sind. Weitere vergleichbare, börsennotierte Unternehmen aus Deutschland und kontinentaleuropäischen Ländern sind ebenfalls Teil der Vergleichsgruppe.
Für jedes Unternehmen der Peergroup und Jungheinrich wird nach dem Ende der Performanceperiode die TSR-Performance bestimmt. Die sich ergebenden Einzelwerte werden anschließend in eine Rangfolge gebracht und mit einem Perzentilsrang versehen, wobei der 0. Perzentilsrang der geringsten TSR-Performance entspricht und der 100. Perzentilsrang der höchsten TSR-Performance.
Die Zielerreichung für den relativen TSR bestimmt sich nach dem Ende der Performanceperiode anhand des Perzentilsrangs von Jungheinrich: Bis zum 25. Perzentilsrang entspricht die Zielerreichung 0 %, am 25. Perzentilsrang 50 %, am 50. Perzentilsrang 100 % und ab dem 75. Perzentilsrang 150 %. Zwischen den genannten Perzentilsrängen wird die Zielerreichung linear interpoliert.
Das nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsziel ist für die Tranche 2022 als Ausrüstungsquote Lithium-Ionen ausgestaltet. Ebenso wie im STI bezieht sich die Ausrüstungsquote Lithium-Ionen auf den Anteil ausgewählter Produkte des Jungheinrich Konzerns, der mit Lithium-Ionen-Batterien ausgerüstet ist. Der Zielwert ist an die strategische Planung im Bereich Lithium-Ionen-Batterien angelehnt. Die Zielerreichung wird gemessen, indem der realisierte Ist-Wert in der Performanceperiode dem Zielwert gegenübergestellt wird. Die Ausrüstungsquote Lithium-Ionen wird in der Tranche 2022 mit einer Gewichtung von 20 % berücksichtigt.
Bei einer Leistung zwischen der unteren Schwelle und dem Zielwert wird die Zielerreichung zwischen 50 % und 100 % und bei einer Leistung zwischen dem Zielwert und dem Cap wird die Zielerreichung zwischen 100 % und 150 % linear interpoliert. Die konkreten Werte für die untere Schwelle, den Zielwert und das Cap werden ex-post nach Beendigung der Performanceperiode in einem der nachfolgenden Vergütungsberichte veröffentlicht.
Eine nachträgliche Änderung der Leistungskriterien und der Zielwerte für die Leistungskriterien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Außergewöhnlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat gemäß der Empfehlung in G.11 DCGK in begründeten Sonderfällen, die keinen Bezug zu der Leistung des Vorstandes haben, nach pflichtgemäßem Ermessen bei der Ermittlung der Zielerreichungsgrade oder durch nachträgliche Anpassung der LTI-Zielwerte und -Leistungskriterien während der laufenden Performanceperiode angemessen Rechnung tragen. Als außergewöhnliche Entwicklungen kommen ausschließlich wesentliche, nicht in der operativen Planung berücksichtigte Geschäftsveränderungen, insbesondere wesentliche Unternehmensverkäufe oder -zukäufe, Umstrukturierungen, Änderungen der Unternehmensstrategie beziehungsweise des Geschäftsmodells, Änderungen in Steueroder Rechnungslegungsvorschriften mit erheblichen Auswirkungen oder weitreichende und unvorhersehbare Änderungen der Wirtschaftssituation (zum Beispiel durch schwere Wirtschaftskrisen), in Betracht, deren Effekte in der Zielerreichung nicht hinreichend erfasst sind. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen gelten ausdrücklich nicht als außergewöhnliche Entwicklungen. Sofern es zu außergewöhnlichen Entwicklungen kommt, die eine Anpassung der vorbeschriebenen Art erforderlich machen, wird darüber im nächsten jährlichen Vergütungsbericht berichtet. Aus Sicht des Aufsichtsrates gab es im und für das Geschäftsjahr 2022 keinen Anlass, von den Möglichkeiten zur Anpassung der vorbeschriebenen Art im LTI Gebrauch zu machen.
Nach dem Ende der Performanceperiode wird die finale Anzahl VPS bestimmt, indem die bedingt zugeteilte Anzahl VPS mit dem gewichteten Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert wird. Um den Bar-Auszahlungsbetrag nach Ende der Performanceperiode zu ermitteln, wird die finale Anzahl VPS sodann mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der Jungheinrich AG (arithmetisches Mittel der Schlusskurse der letzten 120 Handelstage vor dem Ablauf der Performanceperiode) multipliziert. Im Ausnahmefall kann der Auszahlungsbetrag durch den Aufsichtsrat in Form einer diskretionären Entscheidung wegen außergewöhnlicher Ereignisse oder wegen der individuellen Leistung eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder mit einem Faktor zwischen 0,8 und 1,2 multipliziert und damit angepasst werden. In jedem Fall ist der Auszahlungsbetrag auf 180 % des Zielbetrages begrenzt.
Da die erste Tranche des neuen LTI erstmals unter dem im Geschäftsjahr 2021 neu beschlossenen Vergütungssystem zugeteilt wurde und die Performanceperiode drei Jahre beträgt, ist im Geschäftsjahr 2022 eine Vergütung nach dem neuen LTI weder gewährt noch geschuldet. Die erstmalige Abrechnung beziehungsweise Gewährung des neuen LTI erfolgt im Geschäftsjahr 2023 für die Tranche, die im Geschäftsjahr 2021 zugeteilt wurde. Lediglich ein letztes Deferral, das noch unter dem vorherigen Vergütungssystem zugeteilt wurde, wird im Geschäftsjahr 2022 gewährt beziehungsweise geschuldet. Details zu der Systematik des Deferrals und der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2022 werden im Folgenden dargestellt.
Das Deferral 2021–2022 basiert auf dem bis zum 31. Dezember 2020 gültigen Vergütungssystem. Das Deferral trägt zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei, indem es die langfristige Umsetzung der Unternehmensstrategie von Jungheinrich incentiviert: So honoriert die Kombination der Leistungskriterien des Deferrals das angestrebte nachhaltige Wachstum von Jungheinrich. Durch die mehrjährige Ausgestaltung wird die Relevanz der langfristigen Entwicklung von Jungheinrich betont. Innerhalb des bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Vergütungssystems ergibt sich der Gesamtanspruch der variablen Vergütung eines Geschäftsjahres aus dem Zielbetrag und dem gewichteten Gesamtzielerreichungsgrad zweier Leistungskriterien. 40 % des Gesamtanspruches der variablen Vergütung eines Geschäftsjahres werden im folgenden Geschäftsjahr ausgezahlt. 60 % des Auszahlungsanspruches werden zeitlich verzögert und zusätzlich an Leistungskriterien geknüpft. Davon werden 30 % des Auszahlungsanspruches um ein Jahr verzögert ("Deferral 1") und weitere 30 % um zwei Jahre verzögert ("Deferral 2").
Die Leistungskriterien des Deferrals sind die Konzern-EBT-Umsatzrendite mit einer Gewichtung von 60 % und die Konzernumsatzsteigerung, bereinigt um Währungskursdifferenzen, mit einer Gewichtung von 40 %. Im Ausnahmefall kann der Zielerreichungsgrad eines oder beider Leistungskriterien durch den Aufsichtsrat wegen außergewöhnlicher Ereignisse oder wegen individueller Leistung um einen Faktor zwischen 0,8 und 1,2 angepasst werden. Um eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 zu gewährleisten, hat der Aufsichtsrat insbesondere vor dem Hintergrund der zu Geschäftsjahresbeginn unvorhersehbaren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die durch die Mitglieder des Vorstandes hervorragend gemeistert wurden, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und einen diskretionären Faktor von 1,0833 zur Anwendung gebracht, wodurch sich für die Auszahlung ein angepasster gewichteter Gesamtzielerreichungsgrad von 101,7 % ergibt. Der gewichtete Gesamtzielerreichungsgrad der variablen Vergütung ist auf 130 % begrenzt.
Die Zielerreichungsgrade der beiden Leistungskriterien betragen an der unteren Schwelle 0 % und am Zielwert 100 %. Ein Cap für die einzelnen Leistungskriterien ist nicht definiert, jedoch sind die Leistungskriterien insgesamt hinsichtlich des gewichteten Gesamtzielerreichungsgrades auf 130 % begrenzt. Die Ausprägung der Leistungskriterien an unterer Schwelle und Zielwert werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Ausprägung der Leistungskriterien |
Untere Schwelle | Zielwert |
|---|---|---|
| Konzern-EBT-Umsatzrendite | 0% | 8.2% |
| Konzernumsatzsteigerung | 0% | 10.0% |
Die Leistungskriterien des Deferrals wurden im Geschäftsjahr 2022 wie folgt angewandt:
| Leistungskriterium (Gewichtung) |
Zielwert | Ist-Wert im Geschäftsjahr 2022 |
Zielerreichung 2022 |
|---|---|---|---|
| Konzern-EBT-Umsatzrendite (60 %) | 8.2% | 7.29% | 69.67% |
| Konzernumsatzsteigerung (40 %) | 10,0% | 13.02% | 130.20% |
| Gesamtzielerreichung gewichtet (100 %) | 93,88% |
Die sich demnach in dem Geschäftsjahr 2022 abschließend ergebende absolute Anspruchshöhe des aus dem Geschäftsjahr 2020 vorgetragenen Betrages der variablen Vergütung ist in der folgenden Tabelle jeweils für die einzelnen Mitglieder des Vorstandes ausgewiesen.
| Deferral 2 $(2021 - 2022)$ |
Höhe der aufgeschobenen Vergütung |
Zielerreichung 2022 |
Diskretionärer Faktor |
Höhe Deferral 2 |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Lars Brzoska | 405 Tsd. $∈$ | 93.88% | 1,0833 | 411 Tsd. $\in$ |
| Christian Erlach | 254 Tsd. $\in$ | 93.88% | 1.0833 | 258 Tsd. $\in$ |
| Dr. Volker Hues | 254 Tsd. $\in$ | 93,88% | 1,0833 | 258 Tsd. $\in$ |
| Sabine Neuß | 254 Tsd. $€$ | 93.88% | 1.0833 | 258 Tsd. $∈$ |
Die kurzfristige variable Vergütung und die virtuellen Performance Shares unterliegen Malus- und Clawback-Bedingungen. Bei wesentlichen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat dazu berechtigt, noch nicht ausgezahlte variable Vergütungen teilweise einzubehalten (Malus) und bereits ausgezahlte variable Vergütungen teilweise zurückzufordern (Clawback). Die Entscheidung des Aufsichtsrates erfolgt dabei nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat keine variablen Vergütungsbestandteile einbehalten oder zurückgefordert.
Neben der Begrenzung der variablen Vergütungskomponenten hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, welche die zufließende Vergütung, die für ein Geschäftsjahr gewährt wird, begrenzt. Diese Maximalvergütung umfasst die Grundvergütung, Nebenleistungen, die Altersversorgung und Auszahlungen aus dem STI und LTI. Die Maximalvergütung lautet für die Mitglieder des Vorstandes wie folgt:
| In Tsd. $\epsilon$ | Maximalvergütung gem. § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG |
|---|---|
| Dr. Lars Brzoska | 3.500 |
| Christian Erlach | 2.300 |
| Dr. Volker Hues | 2.300 |
| Sabine Neuß | 2.300 |
Hinsichtlich der Grundvergütung, der Nebenleistungen, der Altersversorgung und der Auszahlung aus dem STI für das Geschäftsjahr 2022 wurde die Maximalvergütung ohne Kürzung einer Komponente eingehalten. Da der Auszahlungsbetrag für die mehrjährige variable Vergütung aufgrund der dreijährigen Performanceperiode erst im zweiten Jahr nach Abschluss des Berichtsjahres vorliegt, kann über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2022 erst im Rahmen des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2024 abschließend berichtet werden.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung von Herrn Dr. Lars Brzoska, Herrn Christian Erlach, Herrn Dr. Volker Hues oder Frau Sabine Neuß zum Mitglied des Vorstandes sowie des Dienstvertrages sollen gegebenenfalls (bei Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB) zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert einer jährlichen Grundvergütung, STI-Vergütung und LTI-Vergütung und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages überschreiten (Abfindungs-Cap).
Im Geschäftsjahr 2022 wurde weder die Bestellung zum Mitglied des Vorstandes noch der Dienstvertrag eines aktiven Mitgliedes des Vorstandes vorzeitig beendet. Das Abfindungs-Cap kam somit nicht zur Anwendung.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vergütung dar, die den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 gewährt und geschuldet wurde. Zudem wird auf freiwilliger Basis die Vergütung dargestellt, die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2022 zugesagt wurde. Für die Definitionen von gewährter und geschuldeter Vergütung sowie zugesagter Vergütung sei auf den Abschnitt I. B. 4. "Erfolgsabhängige Vergütung" verwiesen.
Die gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Absatz 1 Satz 1 AktG setzt sich für das Geschäftsjahr 2022 aus den folgenden Komponenten zusammen:
Die zugesagte Vergütung (Ziel-Vergütung) setzt sich für das Geschäftsjahr 2022 aus den folgenden Komponenten zusammen:
Die gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Absatz 1 Satz 1 AktG lautet für die Mitglieder des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 wie folgt:
| Gewährte und | Dr. Lars Brzoska (2022) | Christian Erlach (2022) | ||
|---|---|---|---|---|
| geschuldete Vergütung | In Tsd. $\epsilon$ | In% | In Tsd. $\epsilon$ | In% |
| Grundvergütung | 1.261 | 56.7 | 726 | 55,5 |
| Nebenleistungen | 9 | 0.4 | 9 | 0.7 |
| Summe | 1.270 | 57,01 | 735 | 56,31 |
| Einjährige variable Vergütung | 545 | 24,5 | 314 | 24,0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 411 | 18,5 | 258 | 19.7 |
| Summe | 956 | 43.0 | 572 | 43.7 |
| Gesamtvergütung | 2.226 | 100.0 | 1.307 | 100.0 |
| Gewährte und | Dr. Volker Hues (2022) | Sabine Neuß (2022) | ||
|---|---|---|---|---|
| geschuldete Vergütung | In Tsd. $\epsilon$ | In% | In Tsd. $\epsilon$ | In% |
| Grundvergütung | 726 | 55,1 | 726 | 54.1 |
| Nebenleistungen | 19 | 1.4 | 45 | 3,3 |
| Summe | 745 | 56,61 | 771 | 57,4 |
| Einjährige variable Vergütung | 314 | 23,8 | 314 | 23,4 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 258 | 19.6 | 258 | 19,2 |
| Summe | 572 | 43.4 | 572 | 42.6 |
| Gesamtvergütung | 1.317 | 100.0 | 1.3421 | 100.0 |
1 Die angegebene Summe weicht aufgrund von Rundungsdifferenzen von der Summe der einzelnen Vergütungskomponenten ab.
Die den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 zugesagte Vergütung (Ziel-Vergütung) ergibt sich wie folgt:
| Dr. Lars Brzoska (2022) | Christian Erlach (2022) | |||
|---|---|---|---|---|
| Ziel-Vergütung | In Tsd. $\epsilon$ | $ln\%$ | In Tsd. $\epsilon$ | In% |
| Grundvergütung | 1.261 | 47.4 | 726 | 42.4 |
| Nebenleistungen | 9 | 0.3 | 9 | 0,6 |
| Summe | 1.270 | 47,7 | 735 | 43,0 |
| Einjährige variable Vergütung | 567 | 21,3 | 327 | 19.1 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 694 | 26,1 | 399 | 23,3 |
| Summe | 1.261 | 47,4 | 726 | 42,4 |
| Versorgungsaufwand | 131 | 4.9 | 250 | 14,6 |
| Gesamtvergütung | 2.661 | 100.0 | 1.7121 | 100,0 |
| Dr. Volker Hues (2022) | Sabine Neuß (2022) | |||
|---|---|---|---|---|
| Ziel-Vergütung | In Tsd. $\epsilon$ | In% | In Tsd. $\epsilon$ | In% |
| Grundvergütung | 726 | 45,1 | 726 | 43,1 |
| Nebenleistungen | 19 | 1,2 | 45 | 2,6 |
| Summe | 745 | 46.2 1 | 771 | 45,81 |
| Einjährige variable Vergütung | 327 | 20.3 | 327 | 19,4 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 399 | 24,8 | 399 | 23,7 |
| Summe | 726 | 45,1 | 726 | 43,1 |
| Versorgungsaufwand | 141 | 8,7 | 188 | 11,1 |
| Gesamtvergütung | 1.612 | 100.0 | 1.6841 | 100.0 |
1 Die angegebene Summe weicht aufgrund von Rundungsdifferenzen von der Summe der einzelnen Vergütungskomponenten ab.
Um eine marktübliche und wettbewerbsfähige Vergütung sicherzustellen, überprüft der Aufsichtsrat die Vergütungshöhen des Vorstandes alle zwei Jahre. Im Rahmen der Überprüfung wird unter anderem die horizontale Üblichkeit der Vergütung (Vergleich zur Vorstandsvergütung in anderen Unternehmen) sowie die vertikale Üblichkeit (Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen innerhalb von Jungheinrich) untersucht und beurteilt. Zur Bewertung der horizontalen Üblichkeit werden Unternehmen herangezogen, die mit Jungheinrich insbesondere hinsichtlich der Kriterien Land, Branche und Größe vergleichbar sind. Innerhalb von Jungheinrich werden sowohl für aktuelle Relationen als auch für die Relationen in der zeitlichen Entwicklung der obere Führungskreis und die Belegschaft insgesamt zur Bewertung der Üblichkeit herangezogen.
Die Üblichkeit der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes wurde im Geschäftsjahr 2022 überprüft und als üblich befunden. Zur Bewertung der horizontalen Üblichkeit wurde eine Vergleichsgruppe gebildet, der primär deutsche Unternehmen aus dem SDAX und MDAX angehören, die hinsichtlich der Branche und der Größenkriterien Umsatz, Mitarbeitende und Marktkapitalisierung vergleichbar sind. Weitere vergleichbare, börsennotierte Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Finnland sowie nicht-börsennotierte Unternehmen aus Deutschland waren ebenfalls Teil der Vergleichsgruppe.
Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt auf 933 Tsd. €. Die gewährte und geschuldete Vergütung von Herrn Dr. Klaus-Dieter Rosenbach, der im Geschäftsjahr 2020 ausgeschieden ist, beläuft sich für das Geschäftsjahr 2022 auf 71 Tsd. € und besteht vollständig aus der Altersversorgung. Die gewährte und geschuldete Vergütung von Herrn Hans-Georg Frey, der im Geschäftsjahr 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 82 Tsd. € und besteht vollständig aus der Altersversorgung. Herrn Dr. Helmut Limberg, der im Geschäftsjahr 2013 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, wurde im Geschäftsjahr 2022 70 Tsd. € Altersversorgung gewährt. Die übrigen Zahlungen entfielen auf ehemalige Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen, die vor mehr als zehn Jahren aus dem Vorstand der Jungheinrich AG ausgeschieden sind. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene belaufen sich nach IFRS auf 11.868 Tsd. €.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der im Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung der Mitglieder des Vorstandes, die Ertragsentwicklung der Jungheinrich AG und des Jungheinrich Konzerns sowie die Entwicklung der Vergütung der Belegschaft im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr dar. Die gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstandes entspricht der oben dargestellten Vergütung (siehe Abschnitt "Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2022"). Die Ertragsentwicklung von Jungheinrich wird anhand der finanziellen Kennzahlen Jahresüberschuss für die Jungheinrich AG und EBT für den Jungheinrich Konzern dargestellt. Für die Vergütung der Belegschaft wird auf die durchschnittliche Vergütung der Angestellten und Arbeitenden des Jungheinrich Konzerns in Deutschland (exkl. Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten) abgestellt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.
| Jährliche Veränderung in % | 2022 vs. 2021 | 2021 vs. 2020 | 2020 vs. 2019 | 2019 vs. 2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte und geschuldete Gesamtvergütung | ||||||
| Dr. Lars Brzoska | $-22.9$ | 28,1 | 35,7 | 7,7 | ||
| Christian Erlach | $-27.8$ | 26,7 | 30,0 | 219,5 | ||
| Dr. Volker Hues | $-26,2$ | 12,2 | 7,9 | $-4,7$ | ||
| Sabine Neuß | $-13.3$ | 41,8 | ||||
| Hans-Georg Frey (bis 31. August 2019) |
0,0 | 2,5 | $-97.3$ | 20,7 | ||
| Dr. Helmut Limberg (bis 15. November 2013) |
$-73,0$ | 280,9 | 0,0 | 100,0 | ||
| Dr. Klaus-Dieter Rosenbach (bis 31. März 2020) |
0,0 | $-96.0$ | 21,4 | $-4.7$ | ||
| Ertragsentwicklung | ||||||
| Jahresüberschuss der Jungheinrich AG |
8,9 | 11,0 | $-4.2$ | 2,2 | ||
| EBT des Jungheinrich Konzerns |
$-0.6$ | 74,5 | $-17.4$ | $-2,8$ | ||
| Durchschnittliche Vergütung der Belegschaft | ||||||
| Belegschaft | 1,4 | 1,6 | 0,1 | 3,6 |
Nach dem Vergütungssystem, welches von der Hauptversammlung vom 11. Mai 2021 beschlossen wurde, erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates lediglich eine feste Vergütung. Diese setzt sich pro Jahr aus einer festen Grundvergütung sowie zusätzlichen festen Vergütungen für die Mitwirkung in Ausschüssen zusammen und ist nach Ablauf des jeweiligen Bezugsjahres fällig. Durch die Grundvergütung und die Ausschussvergütung sollen hochqualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat gewonnen und an das Unternehmen gebunden werden. So kann der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Entwicklung der Strategie beraten und die Arbeit des Vorstandes kontrollieren.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält jährlich eine feste Grundvergütung in Höhe von 55.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält 165.000,00 €, der stellvertretende Vorsitzende 82.500,00 €. Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft im Finanz- und Prüfungsausschuss jährlich mit 30.000,00 € und dessen Vorsitz mit 75.000,00 € vergütet. Jedes Mitglied des Personalausschusses erhält zudem eine feste jährliche Vergütung von 25.000,00 €, der Vorsitzende erhält 50.000,00 €. Die Vergütung für etwaige Ad-hoc-Ausschüsse ist analog zur Vergütung des Personalausschusses ausgestaltet.
Im Falle eines unterjährigen Ein- oder Austrittes erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine zeitanteilige Grund- und Ausschussvergütung. Die zeitanteilige Berechnung bezieht sich auf die begonnenen Quartale, in denen ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat beziehungsweise in denen ein Aufsichtsratsmitglied einem vergüteten Ausschuss angehört hat. Darüber hinaus erstattet die Jungheinrich AG angefallene Auslagen, die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende Umsatzsteuer sowie Prämien für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) in angemessener Höhe.
In diesem Kapitel wird die im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung dargestellt. Die gewährte Vergütung stellt diejenige Vergütung dar, für die die (einjährige) Tätigkeit, die der Vergütung zugrunde liegt, vollständig erbracht worden ist. Eine Vergütung ist geschuldet, wenn Jungheinrich eine rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber dem Aufsichtsratsmitglied hat, die fällig aber noch nicht erfüllt ist.
Die für das Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung beläuft sich für alle Mitglieder des Aufsichtsrates auf insgesamt 1.140 Tsd. €. Die Aufteilung der Gesamtvergütung nach den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
| Gewährte und | Feste Grundvergütung | Vergütung für Ausschusstätigkeit |
Gesamt- vergütung |
||
|---|---|---|---|---|---|
| geschuldete Vergütung | In Tsd. € | In% | In Tsd. $\overline{\epsilon}$ | In $%$ | In Tsd. $\epsilon$ |
| Hans-Georg Frey (Vorsitzender) |
165 | 76,7 | 50 | 23,3 | 215 |
| Markus Haase 1 (stellver- tretender Vorsitzender) |
83 | 76.7 | 25 | 23,3 | 108 |
| Antoinette P. Aris | 55 | 50,0 | 55 | 50,0 | 110 |
| Dagmar Bieber 1 | 55 | 100,0 | 55 | ||
| Rainer Breitschädel 1 | 55 | 100,0 | 55 | ||
| Kathrin Elisabeth Dahnke (seit 1. Dezember 2022) |
14 | 42,3 | 19 | 57,7 | 33 |
| Beate Klose | 55 | 100,0 | 55 | ||
| Wolff Lange | 55 | 68.7 | 25 | 31,3 | 80 |
| Mike Retz 1 | 55 | 100,0 | 55 | ||
| Dr. Ulrich Schmidt (bis 30. November 2022) |
55 | 42,3 | 75 | 57,7 | 130 |
| Steffen Schwarz 1 | 55 | 50,0 | 55 | 50,0 | 110 |
| Kristina Thurau-Vetter 1 | 55 | 100,0 | 55 | ||
| Andreas Wolf | 55 | 68,7 | 25 | 31,3 | 80 |
| Gesamtvergütung | 811 2 | 329 | 1.140 |
1 Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Arbeitnehmenden.
2 Die angegebene Summe weicht aufgrund von Rundungsdifferenzen von der Summe der einzelnen Vergütungskomponenten ab.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der im Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates, die Ertragsentwicklung der Jungheinrich AG und des Jungheinrich Konzerns sowie die Entwicklung der Vergütung der Belegschaft im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr dar. Die Ertragsentwicklung und die Vergütung der Belegschaft ist analog zum Vergleich der Vorstandsvergütung ausgestaltet.
Die Entwicklung der Vergütungshöhe der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021 ist auf die Umstellung des Vergütungssystems zurückzuführen, die in diesem Jahr erfolgte.
| Jährliche Veränderung in % | 2022 vs. 2021 | 2021 vs. 2020 | 2020 vs. 2019 | 2019 vs. 2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte und geschuldete Gesamtvergütung | ||||||
| Hans-Georg Frey (Vorsitzender) | 0,0 | 47,3 | 50,5 | |||
| Markus Haase 1 | ||||||
| (stellvertretender Vorsitzender) | 0.0 | 47,3 | $-24.7$ | $-5,8$ | ||
| Antoinette P. Aris | 0,0 | 77,4 | $-20.5$ | $-4,9$ | ||
| Dagmar Bieber 1 | 0,0 | 129,2 | ||||
| Rainer Breitschädel 1 | 0,0 | 71,9 | $-33,3$ | $-7,7$ | ||
| Kathrin Elisabeth Dahnke 2 (seit 1. Dezember 2022) |
||||||
| Beate Klose | 0,0 | 71,9 | $-33,3$ | $-7.7$ | ||
| Wolff Lange | 0,0 | 40,4 | $-21.9$ | $-5,2$ | ||
| Mike Retz 1 | 0,0 | 129.2 | ||||
| Dr. Ulrich Schmidt (bis 30. November 2022) |
0,0 | 21,5 | $-13,0$ | $-3.1$ | ||
| Steffen Schwarz 1 | 0,0 | 36,2 | 3,5 | $-4.9$ | ||
| Kristina Thurau-Vetter 1 | 33,3 | |||||
| Andreas Wolf | 0,0 | 40,4 | $-21.9$ | 26,4 | ||
| Ertragsentwicklung | ||||||
| Jahresüberschuss der | ||||||
| Jungheinrich AG | 8,9 | 11,0 | $-4,2$ | 2,2 | ||
| EBT des Jungheinrich Konzerns | $-0.6$ | 74,5 | $-17,4$ | $-2,8$ | ||
| Durchschnittliche Vergütung der Belegschaft | ||||||
| Belegschaft | 1,4 | 1,6 | 0,1 | 3,6 |
1 Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Arbeitnehmenden.
2 Keine Angabe, da im Geschäftsjahr 2022 neu in den Aufsichtsrat eingetreten.
Die Aufsichtsratsvergütung wird regelmäßig überprüft. Zuletzt fand eine Überprüfung vor der Umstellung der Aufsichtsratsvergütung im Jahr 2021 statt.
Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Hamburg, den 6. März 2023
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Alexander Fernis ppa. Stefanie Bubbers Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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