Governance Information • Dec 1, 2020
Governance Information
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Für die bisherige und zukünftige Corporate-Governance-Praxis der Jungheinrich AG gilt die nachfolgende Erklärung.
Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG erklären hiermit gemäß § 161 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz, dass seit der Entsprechenserklärung vom 17. Dezember 2019 den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 – bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 – mit den im Dezember 2019 erklärten Ausnahmen von den Kodex-Empfehlungen entsprochen wurde und zukünftig den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 – bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 – mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen von einzelnen Empfehlungen entsprochen wird:
Eine Altersgrenze kann zu starren Regelungen führen, die dem Ziel der Gesellschaft, für die Tätigkeit im Aufsichtsrat Persönlichkeiten mit großer Erfahrung zu gewinnen, zuwiderlaufen könnten. Deswegen wurde einer flexibleren Handhabung der Entscheidung im Einzelfall der Vorzug gegenüber einer starren Grenze gegeben.
Der Aufsichtsrat der Jungheinrich AG trägt dem Kriterium der Diversity, wie in Gesetz und im Kodex gefordert, ausreichend Rechnung. Insbesondere Erfahrungen aus dem internationalen Geschäft bringen viele der Aufsichtsratsmitglieder mit. Die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung für die vier zu wählenden Vertreter der Aktionäre werden in enger Abstimmung mit den Stammaktionären erarbeitet und damit sichergestellt, dass der Hauptversammlung nur geeignete Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen werden, die möglichst alle für das Unternehmen wichtige Kompetenzfelder abdecken. Aus diesem Grund hält es der Aufsichtsrat als für nicht in Übereinstimmung mit dem Charakter von Jungheinrich als Familienunternehmen stehend an, wenn darüber hinaus noch ein Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat erstellt würde.
Der heutige Aufsichtsratsvorsitzende der Jungheinrich AG, Herr Hans-Georg Frey, war bis zum 31. August 2019 deren Vorstandsvorsitzender und wechselte dann auf Wunsch der Stammaktionäre direkt in den Aufsichtsrat, wo er ab 3. September 2019 den Vorsitz übernahm. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist gleichzeitig Vorsitzender des Personalausschusses, der mit der Vorstandsvergütung befasst ist.
Der Aufsichtsrat hält einen solchen Ausschuss angesichts des Charakters des Unternehmens als Familiengesellschaft für entbehrlich. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Namensaktionäre entsandt. Die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung für die verbleibenden vier Vertreter der Aktionäre werden in enger Abstimmung mit den Stammaktionären erarbeitet.
Die Vorstandsmitglieder erhalten nach dem neuen Vorstandsvergütungssystem ein Long Term Incentive ("LTI"), also eine langfristige variable Vergütung, die eine aktienbasierte Komponente enthält, die kurzfristige variable Vergütung (Short Term Incentive) hingegen ist nicht aktienbasiert. Die LTI-Tranchen haben eine dreijährige Laufzeit, was auch der Dauer der Erstbestellung der Vorstandsmitglieder entspricht.
Hamburg, im Dezember 2020
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