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Jumia Technologies AG — Annual Report 2020
May 17, 2021
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Annual Report
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Publication
Jumia Technologies AG
Berlin
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Geschäftsbericht 2020
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
2020 war ein wichtiges Jahr für die Jumia Technologies AG ("Jumia" oder "Gesellschaft"). Die Gesellschaft setzte ihren strategischen Plan weiter um und erzielte bedeutende Fortschritte auf ihrem Weg zur Profitabilität. Sie meisterte den Beginn und den Verlauf der COVID-19-Pandemie, die in den Märkten, auf denen sie tätig ist, eine Reihe neuer Herausforderungen und Chancen mit sich brachte. Die Gesellschaft hat sich weiterhin auf ihre Mission konzentriert, die Qualität des täglichen Lebens in Afrika zu verbessern, indem sie mithilfe von Technologie innovative, benutzerfreundliche und erschwingliche Onlinedienste für Verbraucher bereitstellt und gleichzeitig Unternehmen in ihrem Wachstum unterstützt, indem diese über unsere Plattform Verbraucher erreichen und bedienen können.
Im Folgenden möchten wir Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2020 zur Unterstützung von Jumia in der Verwirklichung der Mission der Gesellschaft informieren.
Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand
Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat von Jumia vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet. Schwerpunkte waren die Finanzlage von Jumia und das wirtschaftliche Umfeld einschließlich der COVID-19-Pandemie, die mittelfristige Unternehmensplanung sowie die strategische Weiterentwicklung des Konzerns, die Überprüfung und Überarbeitung der Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand, die im vierten Quartal 2020 abgeschlossene Kapitalerhöhung, die Abstimmung und Überwachung des internen Kontrollsystems der Gesellschaft sowie die gegen die Gesellschaft in den USA eingereichten Klagen. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands in Übereinstimmung mit den Gesetzen, der Satzung der Gesellschaft und dem Deutschen Corporate Governance Kodex regelmäßig überwacht und beratend begleitet.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Lage von Jumia informiert und mit ihm die Geschäftsentwicklung und Entscheidungen eingehend erörtert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat in vollem Umfang nachgekommen.
Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands und andere Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften, die Satzung und die Geschäftsordnungen sowohl des Aufsichtsrats als auch des Vorstands eingehalten wurden. Er hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Soweit ein Geschäftsvorgang der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurfte, hat dieser den betreffenden Geschäftsvorgang vor der Beschlussfassung mit dem Vorstand eingehend erörtert. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war stets konstruktiv und zielorientiert.
Im Rahmen seiner Überwachungsfunktion befasste sich der Aufsichtsrat unter anderem mit den folgenden Schwerpunktthemen:
| ― | Geschäftsentwicklung während des Jahres |
| ― | Einzel- und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 |
| ― | Prüfungsplanung und Berichterstattung über das interne Kontrollsystem der Rechnungslegung, insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act von 2002 |
| ― | Strategische Überlegungen zur Kommunikation und Vorgehensweise bei Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika |
| ― | Einwerbung neuer Mittel und Abschluss einer Kapitalerhöhung im vierten Quartal 2020 |
| ― | Bewertung und Anpassung der Vergütungsbestandteile des Vorstands |
| ― | Budgetplanung des Jumia-Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 |
| ― | Compliance-Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex |
Änderungen im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Jumia Technologies AG hatte per 31. Dezember 2020 sieben (7) Mitglieder. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus acht Mitgliedern. Nach dem Ausscheiden von Matthew Odgers im Juli 2020 ist derzeit ein Sitz vakant. Im Berichtsjahr ist Alioune Ndiaye im Februar 2020 aus unserem Aufsichtsrat ausgeschieden. Aminata Ndiaye wurde von der Jahreshauptversammlung am 9. Juni 2020 als Nachfolgerin von Alioune Ndiaye für die Restlaufzeit seiner Erstbestellung in den Aufsichtsrat gewählt.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats und der Ausschüsse
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre gewählt. Der Aufsichtsrat unterliegt nicht dem deutschen Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer.
Im Geschäftsjahr 2020 hatte der Aufsichtsrat vier Ausschüsse:
| ― | Prüfungsausschuss |
| ― | Vergütungsausschuss |
| ― | Exekutiv- und Nominierungsausschuss |
| ― | Kapitalerhöhungsausschuss (temporär von November bis Dezember 2020) |
Sitzungen des Aufsichtsrats
Im Jahr 2020 hielt der Aufsichtsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen ab. In der Sitzung vom 28. Februar waren fünf (5) von sieben (7) Aufsichtsratsmitgliedern vertreten, in der Sitzung vom 29. April sieben (7) von sieben (7), in der Sitzung vom 30. Juli sieben (7) von acht (8) und in der Sitzung vom 10. Dezember sieben (7) von sieben (7).
Im Berichtsjahr befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit der Geschäftsentwicklung und der allgemeinen finanziellen und strategischen Lage der Gesellschaft, der Planung und Festlegung der Budgetziele für das Jahr 2021 sowie den Berichten der Ausschüsse. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage, die Risikosituation sowie die Markt-, Wettbewerbs- und Personalsituation. Die Berichte des Vorstands entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen guter Unternehmensführung und den vom Aufsichtsrat festgelegten Anforderungen.
Aktivitäten der Aufsichtsratsausschüsse
Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet, darunter einen zeitlich befristeten Sonderausschuss, der sich nach Abschluss der Kapitalerhöhung der Gesellschaft im Dezember 2020 auflöste.
| ― | Der Vergütungsausschuss befasst sich mit den Anstellungsverträgen und Personalangelegenheiten des Vorstands. An den Sitzungen während des Geschäftsjahres haben sämtliche Ausschussmitglieder teilgenommen. Der Ausschuss hat während des Jahres vier (4) Mal getagt. Er befasste sich unter anderem mit der Struktur der Vorstandsvergütung. Dabei wird insbesondere auf die Einhaltung der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex geachtet. |
| ― | Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen des Rechnungslegungsprozesses, des Risikomanagements und der Prüfungsplanung sowie der Kommunikation mit der internen Revision. Der Ausschuss hat während des Jahres zwölf (12) Mal getagt. Eine Sitzung diente der Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der Genehmigung des Konzernabschlusses. Bis auf vier Ausnahmen waren sämtliche Ausschussmitglieder bei den Sitzungen anwesend. |
| ― | Der Corporate-Governance- und Nominierungsausschuss kontrolliert die Einhaltung der Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex, nominiert Vorstandsmitglieder und schlägt Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Auf Empfehlung des Corporate-Governance- und Nominierungsausschusses hat der Aufsichtsrat am 22. Dezember 2020 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Das Unternehmen folgt den meisten Empfehlungen des Kodex. Die wenigen Abweichungen werden auch im Corporate-Governance-Bericht erläutert, der im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Website www. investor.jumia.com/Corporate_Governance veröffentlicht wurde. |
| ― | Der Kapitalerhöhungsausschuss wurde für einen begrenzten Zeitraum zur Durchführung der Kapitalerhöhung im November 2020 eingerichtet. Der Ausschuss wurde nach Abschluss der Kapitalerhöhungstransaktion aufgelöst. |
Prüfung des Konzernjahresabschlusses der Jumia Technologies AG
Die Hauptversammlung der Jumia Technologies AG beschloss am 9. Juni 2020 die Bestellung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Konzernabschlussprüfer. Diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers ist allen Aufsichtsratsmitgliedern nach Erstellung und rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung ausgehändigt worden. Nach vorbereitenden Beratungen durch den Prüfungsausschuss hat sich der vollständige Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 22. April 2021 mit diesen Unterlagen befasst. An dieser Sitzung nahmen neben den Mitgliedern des Vorstands auch die Vertreter des Abschlussprüfers teil. Sie berichteten über die Prüfung insgesamt, die von ihnen festgelegten Prüfungsschwerpunkte, die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung sowie über die vom Abschlussprüfer zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen durchgeführten Tätigkeiten und beantworteten die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwände. Dementsprechend hat er das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht für das Jahr 2020 sowie die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers geprüft. Er hat nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfungen keine Einwendungen erhoben und den Konzernabschluss in seiner Aufsichtsratssitzung am 22. April 2021 genehmigt.
Berlin, im April 2021
Der Aufsichtsrat
Jonathan D. Klein, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Konzernlagebericht 2020
1. Grundlagen des Konzerns
1.1 Geschäftsmodell und rechtliche Grundlagen der Finanzberichterstattung
Die Jumia Technologies AG mit Sitz in Skalitzer Straße 104, 10997 Berlin, Deutschland, wurde im Jahr 2012 gegründet. Im Folgenden werden die Jumia Technologies AG und ihre Tochtergesellschaften auch als "Jumia", "Gesellschaft" oder "Konzern" bezeichnet. Der Konzern betreibt die führende panafrikanische E-Commerce-Plattform. Die Plattform besteht aus unserem Marktplatz, der Verkäufer und Verbraucher miteinander verbindet, einem Logistikdienst, der den Transport und die Lieferung von Paketen von Verkäufern an Verbraucher ermöglicht, sowie dem Zahlungsdienst JumiaPay, der zusammen mit seinem Netzwerk lizenzierter Zahlungsdienstleister und anderen Partnern Transaktionen zwischen den auf unserer Plattform aktiven Teilnehmern auf ausgewählten Märkten ermöglicht.
Die American Depositary Shares ("ADS") der Gesellschaft sind seit April 2019 an der New York Stock Exchange (NYSE) unter dem Symbol JMIA notiert. Die Gesellschaft ist damit eine börsennotierte Aktiengesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG, aber mangels Börsennotierung gemäß § 2 Abs. 11 WpHG keine kapitalmarktorientierte Gesellschaft im Sinne des § 264d HGB.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Der handelsrechtliche Einzelabschluss, den die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 HGB aufstellt, unterliegt demnach nicht der Prüfungspflicht gemäß § 316 Abs. 1 HGB und wird unter Ausnutzung aller handelsrechtlichen Erleichterungsmöglichkeiten erstellt. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG wurde in Ausübung des Wahlrechts des § 290 in Verbindung mit § 319e Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards aufgestellt. Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird gemäß § 315 HGB um einen Konzernlagebericht ergänzt, der alle für börsennotierte Kapitalgesellschaften vorgesehenen Pflichtangaben nach den Vorschriften der §§ 289 bis 289f HGB enthält. Soweit diese Bestimmungen Jumia die rechtliche Möglichkeit geben, Informationen auf der Homepage der Gesellschaft zu veröffentlichen und im Konzernlagebericht darauf zu verweisen, wird diese Möglichkeit genutzt.
Die Gesellschaft ist derzeit in 11 Ländern tätig. Am 31. Dezember 2020 umfasste Jumia 70 juristische Personen (Vorjahr: 71).
Die folgende Grafik zeigt die 11 afrikanischen Länder, in denen der Konzern per 31. Dezember 2020 tätig ist:

1.2 Forschung und Entwicklung
Wir investieren kontinuierlich in unsere Technologie sowie in Möglichkeiten zur Datenerfassung und -analyse. Wir betreiben unser Technologiezentrum in Porto, Portugal, das das zentrale und harmonisierte Technologie-Backbone für unsere Aktivitäten in allen Regionen bildet. Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten konzentrieren sich auf Produktion, Wartung und Betrieb neuer und bestehender Waren und Dienstleistungen. Wir betrachten unsere Ausgaben für Technologie und Inhalte als Investition in zukünftiges Wachstum und in die Erfahrung und Zufriedenheit von Verkäufern und Kunden. Wir beabsichtigen, auch künftig unsere Investitionen in unsere Technologie- und Datenkapazitäten beizubehalten oder zu erhöhen. Im Jahr 2020 waren die Forschungs- und Entwicklungskosten der Gesellschaft im Verhältnis zu unseren Gesamtaufwendungen nicht wesentlich.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und sektorspezifische Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Mit 54 Ländern und einer Gesamtbevölkerung von über 1,3 Milliarden Menschen ist Afrika der zweitgrößte Kontinent der Welt, gemessen an Landmasse und Bevölkerung. Laut IWF und Internet World Stats zählten die 11 Länder, in denen wir tätig sind, im Jahr 2020 624 Millionen Einwohner. Auf sie entfielen etwa 72 % des afrikanischen BIP und 69 % der afrikanischen Internetnutzer.
Die afrikanische E-Commerce-Landschaft zeichnet sich durch günstige makroökonomische und demografische Bedingungen aus, darunter ein starkes erwartetes reales BIP-Wachstum, eine junge Bevölkerung und ein erwarteter schneller Anstieg der mobilen Internetverbreitung.
Attraktive Ausgangsbedingungen
Afrika stellt einen großen und sowohl derzeit als auch in Zukunft wachsenden Verbrauchermarkt dar, was auf die folgenden wichtigen makroökonomischen Fakten und Trends zurückzuführen ist:
| ― | Wirtschaftliche Entwicklung: Nach Angaben der Afrikanischen Entwicklungsbank wuchs der gesamte private Konsum in Afrika von 2010 bis 2016 um durchschnittlich 3,7 % pro Jahr, und nach Angaben des McKinsey Global Institute beliefen sich die Ausgaben von Verbrauchern und Unternehmen im Jahr 2015 auf insgesamt 4 Billionen US-Dollar, wobei sich die Ausgaben der Unternehmen allein im Jahr 2015 auf 2,6 Billionen US-Dollar beliefen. Im Jahr 2010 galten laut Afrikanischer Entwicklungsbank 355 Millionen Menschen oder 34 % der Bevölkerung als "Mittelschicht". Es wird erwartet, dass diese Zahl bis zum Jahr 2060 auf 1,1 Milliarden Menschen oder 42 % der Bevölkerung ansteigt, was nach derselben Quelle einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von etwa 15 Millionen Menschen entspricht. |
| ― | Infrastrukturinvestitionen: Investitionen in die Infrastruktur, die sich 2016 auf über 62,5 Milliarden US-Dollar beliefen, sind laut der Afrikanischen Entwicklungsbank der Schlüssel zu diesem Wachstum und werden sowohl von starken inländischen als auch ausländischen Direktinvestitionen angeführt. |
| ― | Große und rasch wachsende junge Bevölkerung: Im Jahr 2020 werden nach dem IWF-Bericht aus dem Jahr 2020 etwa 17 % der Weltbevölkerung in Afrika leben. Laut dem World Population Prospects Report der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2019 wird sich die Bevölkerung der afrikanischen Länder südlich der Sahara bis zum Jahr 2050 voraussichtlich verdoppeln, und die Bevölkerung Nord- und Westafrikas wird bis 2050 voraussichtlich um 46 % wachsen. Die Vereinten Nationen gehen darüber hinaus auch davon aus, dass Nigeria im Jahr 2050 nach Indien und China das Land mit der drittgrößten Bevölkerung der Welt sein wird. Das Durchschnittsalter auf dem afrikanischen Kontinent lag 2019 bei 19,7 Jahren und war damit mehr als zehn Jahre niedriger als der weltweite Durchschnitt von 30,9 Jahren, so die Vereinten Nationen. Wir sind überzeugt, dass diese jüngere Generation, die in eine "Onlinewelt" hineingeboren wurde, zunehmend Zugang zu einer größeren Auswahl an Lebensmitteln, Konsumgütern und Unterhaltungsmöglichkeiten sucht, da sie zunehmend mit globalen Konsumtrends verbunden ist und diese wahrnimmt. |
| ― | Zunehmende Urbanisierung: Urbane Zentren spielen eine entscheidende Rolle für das Wirtschaftswachstum. Ein Bericht von Statista schätzt, dass im Jahr 2020 lediglich 43 % der Afrikaner in urbanen Zentren lebten, verglichen mit 82 % in Nordamerika und 51 % in Asien. Es wird jedoch erwartet, dass bis 2050 60 % der Afrikaner in städtischen Gebieten leben werden, was einem organischen und migrationsbedingten Zuwachs von über 920 Millionen Menschen in urbanen Zentren in diesem Zeitraum entspricht, so ein Bericht der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2019. |
Sektorspezifische Rahmenbedingungen
Afrika entwickelt sich schnell zu einem "vernetzten" Markt, der internetbasierten Unternehmen große Chancen eröffnet. Laut Internet World Stats, einer Website der Miniwatts Marketing Group, hatte Afrika im September 2020 schätzungsweise 527 Millionen Internetnutzer auf dem gesamten Kontinent, von denen 69 % in den Regionen lebten, in denen wir tätig sind. Einige der Schlüsselfaktoren und Treiber dieser Entwicklung sind:
| ― | Investitionen in die mobile Netzinfrastruktur: Afrika hat sich zu einem "Mobile-First"-Markt entwickelt, in dem der erstmalige Zugriff vieler Verbraucher auf das Internet mit einem mobilen Gerät erfolgt. Die Investitionen in die globale Informations- und Kommunikationstechnologie-Infrastruktur in Afrika beliefen sich im Jahr 2016 auf mehr als 1,6 Milliarden US-Dollar, und die Telekommunikationsanbieter auf dem gesamten Kontinent planen weitere erhebliche Investitionen in die Mobilfunknetzinfrastruktur, um die steigende Nachfrage zu befriedigen. |
| ― | Wachsende Verbreitung des mobilen Internets: Das mobile Breitbandangebot in Afrika, das im Jahr 2020 bei 57 % bzw. 763 Millionen Teilnehmern lag, wird laut dem Marktforschungsunternehmen Ovum bis 2025 auf 77 % steigen. Dieser Anstieg entspricht etwa 400 Millionen neuen Teilnehmern, wodurch die Gesamtzahl der Afrikaner mit 3G- oder 4G-Anschluss auf über 1,1 Milliarden steigt, so dieselbe Quelle. |
| ― | Zunehmende Verbreitung von Smartphones: Während Feature-Phones nach wie vor die beliebtesten Telefone in Afrika sind, wird laut Ovum der Anteil der Smartphone-Nutzung an der gesamten mobilen Kommunikation von 46 % im Jahr 2020 auf 67 % im Jahr 2025 steigen. Nach Ansicht der Alliance for Affordable Internet und des IDC wird die zunehmende Smartphone-Nutzung durch sinkende durchschnittliche Verkaufspreise und die Verfügbarkeit günstigerer Datentarife unterstützt. Wir sind der Meinung, dass Smartphones mit ihren größeren Bildschirmen, intuitiveren Benutzeroberflächen und der größeren Verfügbarkeit von Apps ein starker Treiber für die Akzeptanz von mobilem E-Commerce sind. |
Zunehmende Verschiebung von Offline- zu Onlineeinkauf
Wir sind überzeugt, dass in dem Maß, in dem Afrika wohlhabender und "vernetzter" wird, die afrikanischen Verbraucher zunehmend Interesse am Online-Einkauf finden werden. Hinzu kommt, dass der organisierte Einzelhandel in den meisten Teilen des Kontinents unterentwickelt ist, sodass die Verteilung von Waren weniger effizient als in anderen Regionen der Welt erfolgt. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass E-Commerce eine attraktive Alternative zum allgemeinen Mangel an organisierten Einzelhandelsgeschäften darstellt. Wir glauben, dass die Expansion und der Erfolg von E-Commerce-Lösungen in Afrika von den folgenden Faktoren angetrieben werden:
| ― | Steigerung des Bewusstseins und Vertrauens der Verbraucher: Da sowohl E-Commerce als auch das Internet in Afrika relativ neu sind, wird die Aufklärung der afrikanischen Verbraucher über die Vorteile des Onlineeinkaufs (auch für "Nicht-Standard"-Artikel wie beispielsweise Kleidung) ein Schlüsselfaktor für die Akzeptanz seitens der Verbraucher sein. |
| ― | Verfügbarkeit und Qualität der Logistik-Infrastruktur: Außerhalb bestimmter Großstädte leben viele Afrikaner in Gegenden, in denen es keine eindeutigen Adressen gibt, darunter auch in ländlichen Gebieten, die oftmals weit vom nächsten Lager oder Verteilungszentrum entfernt sind. Mit fortschreitender Verbesserung der Infrastruktur und steigendem Urbanisierungsanteil in ganz Afrika erwarten wir, dass die zunehmende Verfügbarkeit von zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Lieferlösungen zum Anstieg des E-Commerce in Afrika beitragen wird. |
| ― | Verbraucherakzeptanz für mobile und digitale Zahlungsformen: Elektronische Zahlungen in Form von mobiltelefonbasierten Lösungen, Kredit-, Debit- oder Prepaid-Karten oder ähnlichen Methoden sind in Afrika schon heute eine wichtige Form des Bezahlens. So ist Afrika in der Tat der führende Kontinent in der Einführung mobiler Bezahltechnologien. Nach Daten der GSMA gab es 2019 in Afrika 481 Millionen Mobile-Money-Konten, was 46 % aller Mobile-Money-Konten weltweit entspricht. Durch mobiles Bezahlen können Verbraucher an der formellen Wirtschaft teilnehmen und gleichzeitig elektronisch für E-Commerce-Bestellungen bezahlen, was zu einer höheren Auslieferungserfolgsquote im Vergleich zu per Nachnahme zu bezahlenden Lieferungen führt und damit auch die Gesamteffizienz des E-Commerce erhöht. |
2.2 Geschäftsverlauf
Auch wenn die Nutzung unserer Plattform in der Vergangenheit bereits erheblich zugenommen hat, betrachten wir die Nutzung als Teil einer umfassenderen Aufgabe, wobei wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nutzungswachstum, Monetarisierung der Plattform und Kosteneffizienz anstreben, wie in der folgenden Grafik verdeutlicht. Zur Erreichung dieses Ziels verfolgen wir einen dynamischen Ansatz. Im Jahr 2020 haben wir uns darauf konzentriert, unseren Geschäftsmix neu auszurichten, die Kosteneffizienz zu steigern und Fortschritte in Richtung Break-even zu machen.

Die Zahl der aktiven Verbraucher pro Jahr stieg von 6,1 Millionen jährlich aktiven Verbrauchern per 31. Dezember 2019 auf 6,8 Millionen per 31. Dezember 2020. Unser Auftragseingang stieg von 26,5 Millionen im Jahr 2019 auf 27,9 Millionen im Jahr 2020. Bereinigt um Perimeteränderungen und unsachgemäße Verkaufspraktiken sank unser Bruttowarenwert ("GMV") von 1.030,9 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 836,5 Millionen Euro im Jahr 2020. Diese Entwicklungen lagen im Rahmen der Vorjahresprognose des Konzerns.
Sowohl die JumiaPay-Transaktionen als auch das Gesamtzahlungsvolumen ("TPV") sind seit der Gründung von JumiaPay deutlich gestiegen. Die Anzahl der JumiaPay-Transaktionen erreichte im Jahr 2020 9,6 Millionen gegenüber 7,6 Millionen im Jahr 2019. Das TPV erreichte im Jahr 2020 einen Wert von 196,4 Millionen Euro, entsprechend einem Zuwachs von 58 % gegenüber 2019. Diese Entwicklung entsprach den Prognosen des Vorjahres.
Der bereinigte EBITDA-Verlust verringerte sich um 34,6 % von 182,7 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 119,5 Millionen Euro im Jahr 2020, was auf die Auswirkungen der Neuausrichtung des Geschäftsmixes und der gesteigerten Kosteneffizienz zurückzuführen ist. Damit entsprach auch diese Entwicklung den Prognosen des Vorjahres.
2.2.1 Betriebsergebnisse
| In Tsd. Euro | 01.01. - 31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 139.623 | 160.408 |
| Umsatzkosten | 46.783 | 84.506 |
| Bruttogewinn | 92.840 | 75.902 |
| Kosten für die Erfüllung (Fulfillment) | 69.313 | 77.392 |
| Vertiebs- und Werbeaufwand | 32.472 | 56.019 |
| Kosten für Technologie und Inhalte | 27.844 | 27.272 |
| Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen | 115.664 | 144.525 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.326 | 1.929 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 101 | 496 |
| Betriebsverlust | (149.228) | (227.873) |
| Finanzertrag | 4.923 | 3.959 |
| Finanzierungsaufwendungen | 14.038 | 2.576 |
| Verlust vor Ertragsteuern | (158.343) | (226.490) |
| Ertragsteueraufwand | 2.615 | 575 |
| Periodenfehlbetrag | (160.958) | (227.065) |
Die geografische Verteilung der Umsatzerlöse der Gesellschaft stellte sich wie folgt dar.
| In Tsd. Euro | 01.01.- 31.12.2019 | 01.01.- 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Westafrika (1) | 63.105 | 68.919 |
| Nordafrika (2) | 48.476 | 57.238 |
| Ost- und Südafrika (3) | 27.107 | 32.839 |
| Europa (4) | 728 | 1.363 |
| Vereinigte Arabische Emirate | 207 | 49 |
| Summe | 139.623 | 160.408 |
Die Umsatzkosten sanken um 44,6 % von 84,5 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 46,8 Millionen Euro im Jahr 2020, was auf den Rückgang der Erstanbieterverkäufe zurückzuführen ist. Die Umsatzkosten bestehen in erster Linie aus dem Kaufpreis von Konsumprodukten, bei denen wir direkt als Verkäufer auftreten. Bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit Verkäufen an Dritte, wie z. B. an Verkäufer gezahlte Entschädigungen für verlorene, beschädigte oder verspätet gelieferte Artikel, sowie Aufwendungen für die Zahlungsabwicklung in Ländern, in denen JumiaPay tätig ist, sind ebenfalls in den Umsatzkosten enthalten.
Der Bruttogewinn stieg um 22,3 % von 75,9 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 92,8 Millionen Euro im Jahr 2020, was hauptsächlich auf den Anstieg der Marktplatzumsätze zurückzuführen ist.
Die Kosten für die Erfüllung (Fulfillment) verringerten sich um 10,4 % von 77,4 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 69,3 Millionen Euro im Jahr 2020, was vor allem auf eine Reihe von operativen Verbesserungen in unserem Logistikbereich zurückzuführen ist. Diese Verbesserungen beinhalteten eine Änderung unseres Volumenpreismodells von Kosten pro Paket zu Kosten pro Stopp, Verbesserungen in unserer grenzüberschreitenden Versandmatrix sowie Personalkosteneinsparungen in unseren Logistikzentren.
Der Vertriebs- und Werbeaufwand ging um 42,0 % von 56,0 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 32,5 Millionen Euro im Jahr 2020 zurück, was in erster Linie auf die fortgesetzte Verbesserung unserer Performance-Marketingstrategie über Such- und Social-Media-Kanäle und eine granularere Segmentierung unseres Zielmarktes mit differenzierten Kampagnen und Inhalten für jedes Segment zurückzuführen ist.
Die Kosten für Technologie und Inhalte stiegen leicht um 2,1 % von 27,3 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 27,8 Millionen Euro im Jahr 2020.
Die allgemeinen und Verwaltungsaufwendungen gingen um 20,0 % von 144,5 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 115,7 Millionen Euro im Jahr 2020 zurück, was in erster Linie auf einem Rückgang der Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungspläne von 37,3 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 21,6 Millionen Euro im Jahr 2020 beruht. Der Aufwand für aktienbasierte Vergütungen im Jahr 2020 enthielt Aufwendungen für den in bar abgegoltenen Teil des aktienbasierten Vergütungsprogramms 2020 ("Virtual Restricted Stock Units Program 2020") in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Die endgültige Barauszahlung im Rahmen des aktienbasierten Vergütungsprogramms 2020 hängt von der Entwicklung des Aktienkurses nach der Veröffentlichung unseres Geschäftsberichts für 2020 ab und kann die bisher erfassten Belastungen deutlich übersteigen.
1 Westafrika umfasst Nigeria, die Elfenbeinküste, Senegal und Ghana.
2 Nordafrika umfasst Ägypten, Tunesien, Marokko und Algerien.
3 Ost- und Südafrika umfasst Kenia, Uganda und Südafrika.
4 Portugal und Deutschland
2.2.2 Finanzielle Situation
| Mio. Euro | 01.01.- 31.12.2020 | 01.01.- 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Netto-Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit | (98,472) | (182,588) |
| Netto-Cashflows aus Investitionen | 60,044 | (67,701) |
| Netto-Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | 187,128 | 316,828 |
| Nettozunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 148,700 | 66,539 |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (13,820) | 2,847 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres | 170,021 | 100,635 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente per Ende des Jahres | 304,901 | 170,021 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie im Vorjahr aus den Bilanzpositionen Kassenbestände, Guthaben bei Banken und kurzfristige Anlagen zusammen.
Die Netto-Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit verringerten sich um 46,1 % von einem Mittelabfluss in Höhe von 182,6 Millionen Euro im Jahr 2019 auf einen Mittelabfluss in Höhe von 98,5 Millionen Euro im Jahr 2020, hauptsächlich aufgrund eines Rückgangs unseres um nicht zahlungswirksame Posten bereinigten Verlustes vor Ertragsteuern. Ein Anstieg des Umlaufvermögens aufgrund eines Rückgangs der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und eines Anstiegs der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen führte zu einem Nettomittelzufluss von 8,6 Millionen Euro im Jahr 2020 im Vergleich zu einem Nettomittelabfluss von 12,4 Millionen Euro im Jahr 2019.
Die Netto-Cashflows aus Investitionstätigkeit erhöhten sich deutlich von einem Mittelabfluss in Höhe von 67,7 Millionen Euro im Jahr 2019 zu einem Mittelzufluss in Höhe von 60,0 Millionen Euro im Jahr 2020 aufgrund von im Jahr 2019 platzierten und im Jahr 2020 in Höhe von 61,7 Millionen Euro fällig werdenden Termineinlagen.
Die Netto-Cashflows aus Finanzierungstätigkeit verringerten sich um 40,9 % von einem Mittelzufluss von 316,8 Millionen Euro im Jahr 2019 auf einen Mittelzufluss von 187,1 Millionen Euro im Jahr 2020. Im Jahr 2020 verzeichneten wir Mittelzuflüsse aus unserer im Dezember 2020 abgeschlossenen Kapitalerhöhung in Höhe von 203,0 Millionen Euro, verglichen mit Mittelzuflüssen aus unserem Börsengang und anderen Kapitalerhöhungen in Höhe von 329,2 Millionen Euro im Jahr 2019.
Per 31. Dezember 2020 beliefen sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf 304,90 Millionen Euro (Vorjahr: 170,02 Millionen Euro).
Die Eigenkapitalbasis spiegelt zum Bilanzstichtag eine im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöhte Eigenkapitalquote von 63,0 % (Vorjahr: 61,4 %) wider.
2.2.3 Vermögenslage
Aktiva
| In Tsd. Euro | 31. Dezember 2020 | % | 31. Dezember 2019 | % |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 18.480 | 5,2 | 19.098 | 6,4 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 337.441 | 94,8 | 278.084 | 93,6 |
| Summe | 355.921 | 100,0 | 297.182 | 100,0 |
Eigenkapital und Passiva
| In Tsd. Euro | 31. Dezember 2020 | % | 31. Dezember 2019 | % |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 224.160 | 63,0 | 182.574 | 61,4 |
| Verbindlichkeiten | 131.761 | 37,0 | 114.608 | 38,6 |
| Summe | 355.921 | 100,0 | 297.182 | 100,0 |
Die Aktivseite der Bilanz ist im Wesentlichen geprägt durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (304,90 Millionen Euro, Vorjahr: 170,02 Millionen Euro), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in Höhe von 10,72 Millionen Euro (Vorjahr: 16,94 Millionen Euro), Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 10,41 Millionen Euro (Vorjahr: 12,59 Millionen Euro) sowie Bestände (6,70 Millionen Euro, Vorjahr: 10,00 Millionen Euro). Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ist auf geringere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (14,71 Millionen Euro, Vorjahr: 17,78 Millionen Euro) sowie auf geringere Anzahlungen an Lieferanten (0,64 Millionen Euro, Vorjahr: 2,36 Millionen Euro) zurückzuführen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte bestehen hauptsächlich aus vorausbezahlten Server-Hosting- und Softwarelizenzgebühren (7,69 Millionen Euro, Vorjahr: 7,79 Millionen Euro).
Das Konzerneigenkapital stieg um 41,59 Millionen Euro von 182,57 Millionen Euro auf 224,16 Millionen Euro. Insgesamt erhielt der Konzern im Jahr 2020 Kapitalzuführungen in Höhe von 203,01 Millionen Euro (Vorjahr: 329,17 Millionen Euro). Per 31. Dezember 2020 verfügte der Konzern über eine Eigenkapitalausstattung mit einer Eigenkapitalquote von 63,0 % (Vorjahr: 61,4 %).
Die Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus kurzfristigen Verbindlichkeiten zusammen, bestehend aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten (61,77 Millionen Euro, Vorjahr: 56,44 Millionen Euro) sowie Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen (31,80 Millionen Euro, Vorjahr: 27,04 Millionen Euro). Der Anstieg ist allgemein auf die gestiegenen Geschäftsaktivitäten zurückzuführen.
2.2.4 Gesamtdarstellungen zur Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns
Die Jumia Technologies AG und ihre Tochtergesellschaften haben sich im Geschäftsjahr 2020 mehreren Herausforderungen gestellt. Die Geschäftsentwicklung kann insgesamt als im Rahmen unserer Prognose liegend angesehen werden.
2.3 Finanzielle und nicht finanzielle Kennzahlen
Wir bewerten den Erfolg unseres Geschäfts anhand einer Reihe von Kennzahlen, darunter die Anzahl der jährlich aktiven Verbraucher, Bestellungen, der Bruttowarenwert ("GMV"), das Gesamtzahlungsvolumen ("TPV"), die JumiaPay-Transaktionen und das bereinigte EBITDA. Diese Kennzahlen werden nicht aus den angewandten Rechnungslegungsstandards abgeleitet.
Die wichtigsten Kennzahlen auf Konzernebene sind:
Jährlich aktive Verbraucher
"Jährlich aktive Verbraucher" sind einzelne Verbraucher, die unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen innerhalb des 12-Monats-Zeitraums vor dem jeweiligen Stichtag eine Bestellung für ein Produkt oder eine Dienstleistung auf unserer Plattform aufgegeben haben. Wir halten die Zahl der jährlich aktiven Verbraucher für einen nützlichen Indikator für die Akzeptanz unseres Angebots durch die Verbraucher unserer Märkte.
Bestellungen
"Bestellungen" entspricht der Gesamtzahl der Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen auf unserer Plattform unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen für den betreffenden Zeitraum. Wir halten die Anzahl der Bestellungen für einen nützlichen Indikator, um die Gesamtnutzung unserer Plattform unabhängig vom Geldwert der einzelnen Transaktionen zu messen.
Bruttowarenwert ("GMV")
Der "Bruttowarenwert" entspricht dem Gesamtwert der Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen einschließlich Versandgebühren und Umsatzsteuer sowie vor Abzug etwaiger Rabatte oder Gutscheine unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen für den jeweiligen Zeitraum. Wir halten den GMV für einen nützlicher Indikator für die Nutzung unserer Plattform, der nicht durch Verschiebungen bei unseren Umsätzen zwischen Erst- und Drittanbieterverkäufen oder der Zahlungsart beeinflusst wird. Wir nutzen die jährlich aktiven Verbraucher, die Bestellungen und den GMV als einige von vielen Indikatoren zur Überwachung der Nutzung unserer Plattform.
Gesamtzahlungsvolumen ("TPV")
Das "Gesamtzahlungsvolumen" ("TPV") entspricht dem Gesamtwert der über JumiaPay abgewickelten Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen einschließlich Versandgebühren und Umsatzsteuer sowie vor Abzug etwaiger Rabatte oder Gutscheine unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen für den jeweiligen Zeitraum. Wir halten das TPV, das dem Anteil des über JumiaPay abgewickelten GMV entspricht, für einen nützlichen Indikator für die Entwicklung und die Verbraucherakzeptanz der von uns direkt und indirekt über JumiaPay zur Verfügung gestellten Zahlungsdienstleistungsangebote.
JumiaPay-Transaktionen
"JumiaPay-Transaktionen" entsprechen der Gesamtzahl der über JumiaPay abgewickelten Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen auf unserem Marktplatz unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen für den betreffenden Zeitraum. Wir halten die JumiaPay-Transaktionen für einen nützlichen Indikator für die Entwicklung und die Verbraucherakzeptanz der von uns für Bestellungen auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten bargeldlosen Zahlungsdienste unabhängig vom Geldwert der einzelnen Transaktionen. Wir verwenden das TPV und die Anzahl der JumiaPay-Transaktionen, um die Entwicklung unserer Zahlungsdienste und die fortschreitende Umwandlung von Nachnahme- in Prepaid-Bestellungen zu messen.
Bereinigtes EBITDA
Wir definieren das bereinigte EBITDA als Periodenfehlbetrag, bereinigt um Ertragsteueraufwand (-ertrag), Finanzertrag, Finanzaufwendungen und Abschreibungen sowie weiter bereinigt um den Aufwand für aktienbasierte Vergütungen.
Das bereinigte EBITDA ist eine ergänzende Nicht-IFRS-Kennzahl für unsere Gesamtleistung, die nach den IFRS nicht vorgeschrieben ist und auch nicht in Übereinstimmung mit diesen dargestellt wird. Das bereinigte EBITDA ist kein Maß für unsere finanzielle Leistungsfähigkeit nach IFRS und sollte nicht als Alternative zu einem Periodenfehlbetrag, einem Verlust vor Ertragsteuern oder einer anderen nach IFRS abgeleiteten Kennzahl betrachtet werden. Wir weisen Investoren darauf hin, dass gemäß unserer Definition des bereinigten EBITDA dargestellte Beträge nicht notwendigerweise mit ähnlichen Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar sind, da nicht alle Unternehmen und Analysten das bereinigte EBITDA auf dieselbe Weise berechnen. Wir stellen das bereinigte EBITDA dar, weil wir es als eine wichtige ergänzende Kennzahl für unsere Gesamtleistung betrachten. Die Unternehmensleitung ist der Ansicht, dass das Verständnis der Investoren für unsere Leistung durch Einbeziehung von Nicht-IFRS-Kennzahlen als einer geeigneten Grundlage für das Verständnis unseres operativen Ergebnisses verbessert wird. Wir sind überzeugt, dass wir durch die Angabe dieser Nicht-IFRS-Kennzahl in Verbindung mit dem Abgleich mit der am direktesten vergleichbaren IFRS-Kennzahl das Verständnis der Investoren für unser Geschäft und unser operatives Ergebnis verbessern und ihnen helfen, zu beurteilen, wie gut wir unsere strategischen Initiativen umsetzen.
Die Unternehmensleitung verwendet das bereinigte EBITDA
| ― | als Maß für die Gesamtleistung, weil es uns hilft, unsere Gesamtleistung auf einer konsistenten Grundlage zu vergleichen, da es die Auswirkungen von nicht direkt aus unserem Kerngeschäft resultierenden Positionen eliminiert, |
| ― | für Planungszwecke einschließlich der Erstellung unseres internen jährlichen operativen Budgets und der Finanzprognosen, |
| ― | zur Bewertung der Leistung und Effektivität unserer strategischen Initiativen und |
| ― | zur Bewertung unserer Fähigkeit, unser Geschäft zu erweitern. |
Von dieser Nicht-IFRS-Kennzahl ausgenommene Positionen sind wichtige Komponenten für das Verständnis und die Bewertung der finanziellen Leistung. Das bereinigte EBITDA hat als Analyseinstrument seine Grenzen und sollte nicht isoliert oder als Alternative oder Ersatz für die Analyse unserer nach IFRS ausgewiesenen Ergebnisse einschließlich des Periodenfehlbetrages betrachtet werden. Einige dieser Einschränkungen sind:
| ― | Das bereinigte EBITDA spiegelt nicht unsere aktienbasierten Vergütungen, den Ertragsteueraufwand (-ertrag) oder die zur Zahlung unserer Steuern erforderlichen Beträge wider. |
| ― | Auch wenn die Abschreibungen bei der Berechnung des bereinigten EBITDA unberücksichtigt bleiben, müssen die abgeschriebenen Vermögenswerte in der Zukunft häufig ersetzt werden, und diese Kennzahlen lassen die Kosten für derartige Ersatzbeschaffungen außer Acht. |
| ― | Andere Unternehmen berechnen das bereinigte EBITDA möglicherweise anders als wir, was seine Aussagekraft für Vergleichszwecke einschränkt. |
Aufgrund dieser Einschränkungen sollte das bereinigte EBITDA nicht als Maß für die uns frei zur Verfügung stehenden liquiden Mittel angesehen werden, die wir in das Wachstum unseres Geschäfts investieren können. Wir tragen diesen und anderen Einschränkungen Rechnung, indem wir einen Abgleich des bereinigten EBITDA mit der am direktesten vergleichbaren IFRS-Kennzahl, nämlich dem Periodenfehlbetrag, vornehmen.
Die folgenden Tabellen zeigen einen Abgleich des Periodenfehlbetrages mit dem bereinigten EBITDA für die angegebenen Zeiträume:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2017 EUR |
2018 EUR |
2019 EUR |
2020 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Periodenfehlbetrag | (165,4) | (170,4) | (227,1) | (161,0) |
| Ertragsteueraufwand | 11,5 | 0,9 | 0,6 | 2,6 |
| Nettofinanzierungskosten/(-erträge) | (0,8) | (0,3) | (1,4) | 9,1 |
| Abschreibungen | 1,6 | 2,2 | 7,9 | 8,1 |
| Aktienbasierte Vergütung | 26,3 | 17,4 | 37,3 | 21,6 |
| Bereinigtes EBITDA (1) | (126,8) | (150,2) | (182,7) | (119,5) |
(1) Ungeprüft
Die Entwicklung der Leistungskennzahlen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2020 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Millionen) | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Jährlich aktive Verbraucher | 4,0 | 6,1 | 6,8 | |||
| Bestellungen | 14,4 | 26,5 | 27,9 | |||
| GMV | EUR | 828,2 | EUR | 1.097,6 | EUR | 836,5 |
| GVZ | EUR | 54,8 | EUR | 124,3 | EUR | 196,4 |
| JumiaPay-Transaktionen | 2,0 | 7,6 | 9,6 | |||
| Bereinigtes EBITDA | EUR | (150,2) | EUR | (182,7) | EUR | (119,5) |
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognose
Wir wollen das Geschäft weiter in Richtung Break-even entwickeln und haben im Jahr 2020 weitere Fortschritte auf unserem Weg zur Profitabilität gemacht.
Im Jahr 2020 haben wir uns im Interesse unseres langfristigen Wachstums und unseres Wegs hin zu Profitabilität besonders auf die Stärkung unserer Geschäftsgrundlagen konzentriert. Wir haben eine Reihe von Initiativen mit dem Ziel eingeleitet, die Wirtschaftlichkeit unserer Geschäftseinheiten zu verbessern und Kosteneffizienzen zu realisieren, um das Geschäft sicher auf den Weg in Richtung Break-even zu bringen. Zu diesen Initiativen gehörte die Fortsetzung der 2019 eingeleiteten Neuausrichtung des Geschäftsmixes, in deren Rahmen wir die Werbeintensität und die Verbraucheranreize für das Geschäft mit geringerem Consumer Lifetime Value verringerten, während wir uns stärker auf alltägliche Produktkategorien konzentrierten, um die Akzeptanz und Nutzung durch die Verbraucher zu fördern. Die Neuausrichtung des Geschäftsmixes hat uns geholfen, unsere Abhängigkeit von Telefonen und Elektronik zu reduzieren, die von 56 % unseres GMV im Jahr 2019 auf 43 % unseres GMV im Jahr 2020 zurückging, während wir gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit unserer Geschäftseinheiten gestärkt und unseren bereinigten EBITDA-Verlust pro Auftrag um 37,8 % von 6,9 Euro im Jahr 2019 auf 4,3 Euro im Jahr 2020 reduziert haben.
Wir konzentrieren uns aktiv darauf, die Anzahl der Verkäufer auf unserem Marktplatz und deren Qualität, die Angebotspalette der von ihnen auf unserem Marktplatz eingestellten Waren und Dienstleistungen sowie ihr allgemeines Engagement mit uns zu steigern. Während der COVID-19-Pandemie entwickelte sich der E-Commerce zu einer Zeit, in der Offlinekanäle unterbrochen waren, zu einem wichtigen Marktzugang für Marken und Verkäufer. In der Folge konnten wir unsere Partnerschaften mit Verkäufern und Marken weiter ausbauen.
Parallel dazu arbeiten wir an der Diversifizierung unserer Verkäuferbasis und entwickeln unser grenzüberschreitendes Geschäft, in dessen Rahmen wir internationalen Verkäufern aus ausgewählten nichtafrikanischen Ländern erlauben, afrikanische Verbraucher über unseren Marktplatz zu erreichen. Dies hat dazu beigetragen, die Anzahl und Vielfalt der auf unserem Marktplatz verfügbaren Waren zu steigern, da diese Verkäufer tendenziell eher große Warensortimente anbieten.
Wir sehen eine Chance für eine weitere Steigerung der Nutzungs- und Wiederholungskaufdynamik auf unserer Plattform, indem wir das Wachstum alltäglicher Produktkategorien wie digitale Dienstleistungen, schnelldrehende Konsumgüter, Mode und Kosmetik vorantreiben, die erschwingliche Einstiegspunkte in das Ökosystem darstellen und einen höheren Lifetime Value für den Verbraucher schaffen.
Wir beabsichtigen, die Nutzung unserer Plattform zu steigern und JumiaPay auf kosteneffiziente und kostenbewusste Weise weiterzuentwickeln. Durch steigende Volumina und Skalierung können wir Effizienzgewinne bei den Erfüllungskosten erzielen und gleichzeitig unsere Fixkosten senken. Wir wollen das Geschäft weiter in Richtung Break-even treiben und haben im Jahr 2020 weitere Fortschritte auf unserem Weg zur Profitabilität gemacht. Für 2021 erwarten wir ein fortgesetztes Wachstum des Gesamtzahlungsvolumens und der Transaktionen von JumiaPay.
Wir wollen das Geschäft weiter in Richtung Break-even treiben und haben im Jahr 2020 deutliche Fortschritte auf unserem Weg zur Profitabilität gemacht. Der bereinigte EBITDA-Verlust verringerte sich um 34,6 % von 182,7 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 119,5 Millionen Euro im Jahr 2020, was auf die Auswirkungen der Neuausrichtung des Geschäftsmixes und der gesteigerten Kosteneffizienz zurückzuführen ist. Für das Jahr 2021 erwarten wir, den absoluten Verlust auf Basis des bereinigten EBITDA gegenüber dem Jahr 2020 durch selektives Nutzungswachstum, eine weitere schrittweise Monetarisierung sowie Kostendisziplin zu reduzieren.
Der Vorstand geht davon aus, dass der Konzern auch über das Jahr 2021 hinaus Bestand haben wird, da er per 31. Dezember 2020 über ausreichende Barreserven in Höhe von 304,9 Millionen Euro verfügt.
3.2 Risikobericht einschließlich Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems
Allgemeine Beschreibung
Die frühzeitige Erkennung, Analyse und Kontrolle potenzieller Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der Unternehmensstrategie von Jumia. Um Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und konsequent mit diesen umzugehen, setzt Jumia ein Risikomanagementsystem ein, das auch das Überwachungssystem gemäß § 91 Abs. 2 AktG umfasst. Das Risikomanagementsystem ermöglicht die Erkennung, Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Risiken sowie die Berichterstattung darüber in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit.
Jumia verfolgt einen ganzheitlichen integrativen Ansatz, der die Themen Risikomanagement-, internes Kontroll- und Compliance-Management-System in einem Managementansatz (Governance-, Risiko- und Compliance-Ansatz) vereint. Die Struktur des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems stellt sicher, dass die Kontroll- und Überwachungsaktivitäten auf die Unternehmensziele und die damit verbundenen Risiken abgestimmt sind.
Das interne Kontrollsystem umfasst alle Vorschriften, Maßnahmen, Grundsätze und Verfahren zur Erreichung der Unternehmensziele. Es soll insbesondere die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften gewährleisten und die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sicherstellen.
Der Vorstand ist für das Risikomanagement, das Compliance Management und das interne Kontrollsystem verantwortlich. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss überwachen unter Einbeziehung der internen Auditabteilung deren Wirksamkeit.
3.2.1 Struktur des Risikomanagements
Unsere Risikomanagement- und Compliance-Struktur wurde im Jahr 2019 umgesetzt, und wir befinden uns nach wie vor in der Anfangsphase des Aufbaus einer eigenen zentralen Risikomanagementfunktion. Das Ziel unseres konzernweiten Risikomanagement- und Compliance-Programms ist die Verhinderung von Korruption, Betrug und anderen kriminellen oder anderen Formen von Fehlverhalten seitens unseres Managements, unserer Mitarbeiter, Berater, Agenten und Verkäufer.
Das Ziel des Risikomanagementprogramms von Jumia ist die systematische Erfassung und Bewertung sowie damit der bewusste und kontrollierte Umgang mit Risiken und Chancen im Unternehmen, um nachteilige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zur Minderung und aktiven Überwachung erkannter Risiken zu ergreifen. Das Risikomanagementprogramm von Jumia konzentriert sich auf die für das Unternehmen wichtigen künftigen Erträge und das künftige operative Geschäft.
Unser Risikomanagementsystem umfasst Prozesse zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Minderung sowie zur Überwachung, Berichterstattung und Dokumentation von Risiken. Diese Prozesse werden zentral konzipiert und konzernweit umgesetzt und sind nachstehend ausführlicher dargestellt:
| ― | Risikoidentifikation: Risiken werden im Rahmen unseres kontinuierlichen Risikomanagements und unserer internen Auditprozesse regelmäßig identifiziert und aufgezeichnet. |
| ― | Risikobewertung: Das Unternehmen führt eine Bewertung identifizierter Risiken nach potenziellen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit durch. Die Wahrscheinlichkeitsbewertung basiert auf einem Zeithorizont von ein oder zwei Jahren ab dem Bewertungsdatum. Die Risiken werden anhand des Bruttorisikos (vor Einleitung von Maßnahmen zur Risikominderung) und des Nettorisikos (unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen zur Risikominderung) bewertet. |
| ― | Risikomanagement und Umsetzung von Verfahren zur Risikominderung: Ermittlung von Frühwarnindikatoren und Schwellenwerten, Festlegung von Minderungstaktiken und -verfahren sowie Festlegung von Kommunikationslinien für die laufende und Ad-hoc-Berichterstattung. |
| ― | Risikoüberwachung: Das Unternehmen nimmt eine kontinuierliche Überwachung identifizierter Risiken vor, um die Umsetzung der Maßnahmen zur Risikominderung sowie die systematische Erfassung und Meldung identifizierter Risiken sicherzustellen. |
| ― | Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat: Die Risikoberichterstattung gliedert sich in die Standardberichterstattung im Rahmen des regelmäßigen Risikomanagements und in die Ad-hoc-Berichterstattung bei plötzlich auftretenden Risiken mit erheblichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
| ― | Dokumentation: Jumia hat mit seiner internen Auditabteilung ein System zur Dokumentation und Aufzeichnung jedes identifizierten Risikos sowie zur Überwachung der Bemühungen zur Risikominderung geschaffen. |
Alle bestehenden Risiken werden entsprechend der erwarteten Auswirkung des Risikos in fünf Risikoklassen (schwerwiegend, wesentlich, wichtig, mäßig und gering) unterteilt. Der Grad des Risikos wurde auf der Grundlage der geschätzten Auswirkungen auf unseren Geschäftsbetrieb, unsere finanzielle Leistung, unsere Profitabilität und unseren Cashflow ermittelt. Jedes identifizierte Risiko wird zudem bewertet und einer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit (erwartet, hochwahrscheinlich, wahrscheinlich, nicht wahrscheinlich, unwahrscheinlich) zugeordnet.
Die Risikobewertung ordnet jedes identifizierte Risiko einer in der nachstehenden Matrix beschriebenen Risikoklasse (kritisch, sehr hoch, hoch, mittel, niedrig) zu.
| Auftretenswahrscheinlichkeit | |||
|---|---|---|---|
| Unwahrscheinlich | Nicht wahrscheinlich | ||
| --- | --- | --- | --- |
| • Tritt unter außergewöhnlichen Umständen oder in ferner Zukunft auf • Auftretenswahrscheinlichkeit 0 bis 4,9 % |
• Geringe Auftretenswahrscheinlichkeit • Auftretenswahrscheinlichkeit 5 bis 24,9 % |
||
| --- | --- | --- | --- |
| Bedeutung | Schwerwiegend | Mittel | Hoch |
| Wesentlich | Mittel | Hoch | |
| Wichtig | Niedrig | Mittel | |
| Mäßig | Niedrig | Mittel | |
| Gering | Niedrig | Niedrig |
| Auftretenswahrscheinlichkeit | |||
|---|---|---|---|
| Wahrscheinlich | Hochwahrscheinlich | Erwartet | |
| --- | --- | --- | --- |
| • Tritt von Zeit zu Zeit auf • Auftretenswahrscheinlichkeit 25 bis 49,9 % |
• Tritt höchstwahrscheinlich in naher Zukunft auf • Auftretenswahrscheinlichkeit 50 bis 74,9 % |
• Auftreten wird in naher Zukunft erwartet • Auftretenswahrscheinlichkeit 75 bis 100 % |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Bedeutung | Sehr hoch | Kritisch | Kritisch |
| Hoch | Sehr hoch | Kritisch | |
| Hoch | Hoch | Sehr hoch | |
| Mittel | Mittel | Hoch | |
| Niedrig | Mittel | Mittel |
Die Risikomatrix erleichtert den Vergleich der relativen Priorität des einzelnen Risikos und erhöht die Transparenz unseres Gesamtrisikos. Die Einstufung der Risiken von "niedrig" bis "kritisch" dient der Bestimmung der erforderlichen Priorität von Abhilfemaßnahmen gemäß nachstehender Tabelle.
| Risikoklasse | Handlungspriorität |
|---|---|
| Kritisch | • Sofortiger Risikominderungsplan erforderlich, da das Risiko bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht |
| • Definierte Alternativpläne und Minderungsverfahren müssen ebenfalls vorhanden sein | |
| Sehr hoch | • Risikomaßnahmen muss aufgestellt und genehmigt werden |
| • Definierte Alternativpläne und Minderungsverfahren müssen ebenfalls vorhanden sein | |
| Hoch | • Risikomaßnahmenplan muss aufgestellt und genehmigt werden |
| • Notfallpläne und -verfahren müssen ebenfalls vorhanden sein | |
| Mittel | • Zusätzliche Kontrollen zur Verringerung der Risikoklasse sind in Betracht zu ziehen |
| Niedrig | • Beherrschung im Rahmen von Routineverfahren |
2020 wurden die Risiken für den gesamten Jumia-Konzern zentral gesteuert. Die kontinuierliche Aktualisierung und Weiterentwicklung des Risikomanagements ist eine laufende Managementaufgabe, die mit hoher Priorität verfolgt wird.
3.2.2 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat sich der Vorstand von Jumia entschlossen, die gemäß § 289 Abs. 4 HGB geforderten Angaben freiwillig in den Konzernabschluss aufzunehmen.
Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften zu gewährleisten.
Die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Aufrechterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt beim Vorstand von Jumia, der die Angemessenheit und Wirksamkeit des Kontrollsystems am Ende eines jeden Geschäftsjahres beurteilt.
Den Rahmen für die Aufstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzerneinheitlichen Bilanzierungsmethoden, die von allen Konzerngesellschaften durchweg angewendet werden. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden routinemäßig auf ihre Relevanz und ihre Auswirkungen auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht analysiert. Bei Bedarf werden die Bilanzierungsmethoden entsprechend angepasst.
Die Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von Jumia und ihren Tochtergesellschaften gemeldeten Buchhaltungsinformationen, die wiederum auf den auf Unternehmensebene erfassten Buchungen basieren. Die gemeldeten Buchhaltungsinformationen werden zur Erstellung von Konzernabschlüssen im Konsolidierungssystem verwendet. Die Konsolidierungskorrekturen sowie die Überwachung der Einhaltung der Konzept- und Terminvorgaben erfolgen auf Konzernebene.
Die für die Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Schritte werden auf allen Ebenen sowohl manuellen als auch systemgestützten Kontrollen unterzogen. Dabei werden die gelieferten Buchhaltungsinformationen automatisiert und auf buchhaltungsspezifische Zusammenhänge und Konsistenz geprüft.
Die im Rechnungslegungsprozess eingesetzten Mitarbeiter werden auf ihre fachliche Kompetenz geprüft und regelmäßig geschult. In jeder Ebene gilt der grundsätzliche Ansatz des "Vier-Augen-Prinzips". Darüber hinaus müssen die Buchhaltungsinformationen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche und Analysen der inhaltlichen Zusammensetzung und der Veränderungen einzelner Positionen sowohl für die von den Konzerneinheiten berichteten Rechnungslegungsinformationen als auch für den Konzernabschluss.
In den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen sind Zugriffsberechtigungen geregelt, um sicherzustellen, dass rechnungslegungsbezogene Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie unberechtigter Verwendung und Änderung geschützt sind. Jedes in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen unterliegt den zentral vorgegebenen Regeln zur Informationssicherheit. Dies trägt dazu bei, dass die Nutzer dieser IT-Systeme ausschließlich Zugriff auf diejenigen Informationen und Systeme haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Der Aufsichtsrat ist über den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems, das Risikomanagementsystem und die Abschlussprüfung. Darüber hinaus ist er für die Prüfung der Unterlagen für den Einzel- und Konzernabschluss von Jumia verantwortlich und erörtert den Konzernabschluss und die Konzernlageberichte mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer.
3.2.3 Risiken
Die nachstehend beschriebenen Risiken gehören zu den höchsten im Rahmen unseres Risikobewertungsprogramms identifizierten Risiken. Alle nachfolgend beschriebenen Risiken werden entweder als "kritisch" oder als "sehr hoch" eingestuft. Wir verweisen insoweit auch auf unseren Jahresbericht auf Formular 20-F, der am 12. März 2021 der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC, Securities and Exchange Commission) vorgelegt wurde und eine detaillierte Darstellung der Risiken mit potenziellen Auswirkungen auf unser Geschäft beinhaltet. Er ist auf der Website der SEC unter www.sec.gov/edgar und auf unserer Website unter investor.jumia.com verfügbar.
Wir ordnen die Risiken jedem der folgenden kritischen Risikobereiche zu:
| ― | Strategisch und operativ |
| ― | Technologie |
| ― | Politik, Recht und Compliance |
| ― | Finanzen und Berichtswesen |
Die nachstehende Tabelle beschreibt den kritischen Risikobereich der einzelnen "kritischen" oder "sehr hohen" Risiken, gefolgt von einer ausführlichen Beschreibung im folgenden Text.
| Risiko | Kritischer Risikobereich | Klassifizierung |
|---|---|---|
| Es kann zu Fehlfunktionen oder Unterbrechungen unserer technischen Systeme kommen. | Technologie | Kritisch |
| Wir sind Risiken im Zusammenhang mit Epidemien und anderen Krankheitsausbrüchen wie COVID-19 ausgesetzt, die unsere Versorgungskette erheblich stören, unseren Betrieb unterbrechen und unsere Entwicklung negativ beeinflussen könnten. | Strategisch und operativ | Kritisch |
| Erforderliche Lizenzen, Erlaubnisse oder Genehmigungen sind in den Ländern, in denen wir derzeit tätig sind, gegebenenfalls schwer zu erhalten und können auch nach Erteilung willkürlich geändert, widerrufen oder nicht erneuert werden. | Politik, Recht und Compliance | Kritisch |
| Wir haben seit unserer Gründung erhebliche Verluste erlitten, und es gibt keine Garantie, dass wir in Zukunft Profitabilität erreichen oder diese aufrechterhalten können. | Strategisch und operativ | Sehr hoch |
| Viele Länder, in denen wir tätig sind, sind oder waren durch politische Instabilität oder Veränderungen im Regulierungsumfeld oder in der Regierungspolitik gekennzeichnet. | Politik, Recht und Compliance | Sehr hoch |
| Wir sind einem sich gegebenenfalls auch verschärfenden Wettbewerb ausgesetzt. | Strategisch und operativ | Sehr hoch |
| Wir können Anschuldigungen, Vollstreckungsverfahren und Klagen bezüglich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sein. | Politik, Recht und Compliance | Sehr hoch |
| Unser Geschäft findet im allgemeinen Steuerumfeld der Länder statt, in denen wir derzeit tätig sind, und jede Änderung dieses Steuerumfelds kann unsere Steuerlast erhöhen. | Politik, Recht und Compliance | Sehr hoch |
| Wir unterliegen staatlichen Vorschriften und anderen rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Privatsphäre, Datenschutz und Informationssicherheit. Wenn wir diese nicht einhalten können, kann es zu staatlichen Zwangsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, Bußgeldern und Strafen oder negativer Publicity kommen. | Politik, Recht und Compliance | Sehr hoch |
| Wir können Anschuldigungen und Klagen ausgesetzt sein, die den Inhalt unserer Plattform betreffen oder in denen behauptet wird, dass auf unserem Marktplatz gelistete Artikel gefälscht, raubkopiert oder illegal sind. | Politik, Recht und Compliance | Sehr hoch |
Es kann zu Fehlfunktionen oder Unterbrechungen unserer technischen Systeme kommen.
Für den Betrieb unserer Websites und Apps sind wir auf eine komplexe Technologieplattform und komplexe technische Systeme angewiesen. Ungeachtet regelmäßiger Überprüfungen unserer technischen Systeme sind wir möglicherweise nicht in der Lage, deren Anfälligkeit für Fehler, Hacking oder Viren richtig einzuschätzen.
Unsere Systeme können aufgrund von Hardware- und Softwaredefekten oder -störungen, Denial-of-Service- und anderen Angriffen auf IT-Systeme, menschlichem Versagen, Erdbeben, Wirbelstürmen, Überschwemmungen, Feuer, Naturkatastrophen, Stromausfällen, Unterbrechungen der Telekommunikationsdienste, Betrug, militärischen oder politischen Konflikten, Terroranschlägen, Computerviren oder anderen Ereignissen Dienstunterbrechungen oder -beeinträchtigungen erfahren. Unsere Systeme sind auch dem Risiko von Einbruch, Sabotage und mutwilliger Beschädigung ausgesetzt. Einige unserer Systeme sind nicht vollständig redundant, und unsere Notfallwiederherstellungsplanung ist nicht für alle Eventualitäten ausreichend. Zur Minderung des Risikos von Fehlfunktionen oder Unterbrechungen unserer technischen Systeme investieren wir ständig in den Aufbau einer angemessenen Infrastruktur zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität und arbeiten gegebenenfalls mit Dritten zusammen, um eventuelle Fehlfunktionen oder andere Unterbrechungen zu beheben, soweit uns dafür interne Ressourcen fehlen. Wir erfassen, pflegen, übertragen und speichern sensible Informationen wie beispielsweise Kredit- oder Debitkarteninformationen über unsere Kunden, Verkäufer, Lieferanten und andere Dritte. Darüber hinaus bedienen wir uns externer Dienstleister zur Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung derartiger Informationen, insbesondere von Zahlungsdetails, in unserem Namen. Darüber hinaus sind wir für die sichere und vertrauliche Übertragung auf von Dritten lizenzierte Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologien angewiesen. Wir ergreifen Maßnahmen wie beispielsweise Passwortrichtlinien und Firewalls zum Schutz von Daten und führen regelmäßige Überprüfungen unserer Sicherheitsverfahren durch.
Wir sind Risiken im Zusammenhang mit Epidemien und anderen Krankheitsausbrüchen wie COVID-19 ausgesetzt, die unsere Versorgungskette erheblich stören, unseren Betrieb unterbrechen und unsere Entwicklung negativ beeinflussen könnten.
Es besteht die Möglichkeit einer Beeinträchtigung unseres Geschäfts durch Epidemien oder Pandemien wie beispielsweise COVID-19. Die COVID-19-Pandemie hat sich in vielerlei Hinsicht in erheblichem Maß nachteilig auf unser Geschäft ausgewirkt:
| ― | Im Rahmen unseres grenzüberschreitenden Geschäfts erleichtern wir Lieferungen internationaler Verkäufer nach Afrika. Die COVID-19-Pandemie hat die Tätigkeit dieser internationalen Verkäufer gestört und könnte dies auch weiterhin tun. Beispielsweise waren einige dieser Verkäufer zur vorübergehenden Produktionseinstellung, zur Schließung ihrer Büros oder zur Einstellung ihrer Dienstleistungen gezwungen. |
| ― | Viele unserer lokalen Verkäufer sind auf Importprodukte angewiesen. Die Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie haben unsere Verkäufer vor Probleme bei der Beschaffung von Produkten und Rohstoffen gestellt. |
| ― | Einige unserer Verkäufer und Restaurantbetreiber auf unserer Plattform waren gezwungen, ihre Betriebszeiten zu reduzieren oder zeitweise zu schließen, und einige haben ihr Geschäft aufgegeben. Dies könnte sich fortsetzen und sich damit negativ auf unsere Ergebnisse auswirken. |
| ― | Die COVID-19-Pandemie hat sich nachteilig auf die Stimmung der Verbraucher in vielen unserer Einsatzländer ausgewirkt und zu einem Rückgang der Verbraucherausgaben geführt. Auch wenn wir von einer Verlagerung vom Offline- zum Onlinehandel profitieren können, ist nicht garantiert, dass die Auswirkungen dieser Verlagerung die negativen Auswirkungen aufgrund der Veränderung der Verbraucherstimmung überwiegen werden. |
| ― | Befürchtungen von Verbrauchern, dass das COVID-19-Virus durch von uns versandte Waren übertragen werden könnte, haben zu einem Rückgang der Verbraucherausgaben für bestimmte Artikel geführt, oder die wirtschaftlichen Folgen amtlicher Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung des COVID-19-Virus können sich nachteilig auf unseren Umsatz auswirken. |
| ― | Uns können erhöhte Betriebskosten entstehen, wenn wir uns während der Dauer der Pandemie an neue betriebliche Notwendigkeiten anpassen, und es kann beispielsweise bei der Umsetzung verbesserter Sicherheitsverfahren für Mitarbeiter zu Betriebsunterbrechungen kommen. |
| ― | In Südafrika wurde unser Logistikzentrum im April 2020 aufgrund sehr strenger Lockdown-Maßnahmen geschlossen. Diese Beschränkungen wurden ab Mai 2020 gelockert, und E-Commerce-Geschäfte dürfen seitdem wieder betrieben werden. Jede weitere erzwungene oder freiwillige Stilllegung des Geschäftsbetriebs oder andere Eingriffe von Polizei und staatlichen Stellen in unser Geschäft in einer der Regionen, in denen wir tätig sind, kann sich nachteilig auf unsere Fähigkeit, Geschäfte zu tätigen, unsere Logistikzentren zu betreiben, unsere Kunden zu bedienen und unsere Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, auswirken. |
Im Ergebnis haben sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nachteilig auf unser Geschäft, unsere Finanzlage, unser Betriebsergebnis und unsere Aussichten ausgewirkt und könnten sich auch weiterhin negativ auswirken. Darüber hinaus kann die COVID-19-Pandemie zu Unruhen, Instabilität und Krisen in den Ländern, in denen wir tätig sind, führen, was sich weiter nachteilig auf unser Geschäft auswirken könnte. Um die Auswirkungen der Pandemie auf unser Geschäft abzuschwächen, setzen wir Pläne zur Senkung unserer Ausgaben unter anderem durch eine Überprüfung unserer Betriebsgröße und der Entlohnung unserer Mitarbeiter um und haben Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter, unserer Kunden und anderer Partner ergriffen.
Erforderliche Lizenzen, Erlaubnisse oder Genehmigungen sind in den Ländern, in denen wir derzeit tätig sind, gegebenenfalls schwer zu erhalten und können auch nach Erteilung willkürlich geändert, widerrufen oder nicht erneuert werden.
Angesichts unseres vielfältigen Waren- und Dienstleistungsangebots benötigen wir zahlreiche Genehmigungen und Lizenzen nationaler, regionaler und lokaler Regierungs- oder Aufsichtsbehörden in den Ländern, in denen wir derzeit tätig sind. So können wir beispielsweise Lizenzen benötigen, um bestimmte unserer Zahlungslösungen oder Ausleihdienste weiterhin anbieten oder erweitern zu können, und es kann nicht garantiert werden, dass wir diese Lizenzen rechtzeitig oder überhaupt erhalten werden. Selbst wenn Lizenzen erteilt werden, unterliegen diese der Überprüfung, Auslegung, Änderung oder Kündigung durch die zuständigen Behörden. Jede ungünstige Auslegung oder Änderung einschlägiger Lizenzbestimmungen oder die Kündigung einer erforderlichen Lizenz kann unsere Geschäftstätigkeit im betreffenden Land erheblich beeinträchtigen oder uns zwingen, diese im betreffenden Land teilweise oder insgesamt einzustellen. Wir können versuchen, unter anderem auch durch den Erwerb lizenzierter Unternehmen, Zahlungsdienstanbieter- oder andere Lizenzen im Zusammenhang mit unseren JumiaPay-Diensten zu erwerben, und jede von uns erworbene Lizenz unterliegt der Überprüfung, Auslegung, Änderung oder Kündigung durch die zuständigen Behörden und bedeutet für unsere Geschäftstätigkeit Aufsichts- und Compliance-Verpflichtungen, zu deren rechtzeitiger Erfüllung wir eventuell nicht in der Lage sind. Zur Minderung dieser Risiken betreiben wir eine aktive Überwachung unserer Lizenzen in jedem Land, in dem wir tätig sind, und investieren ständig in Compliance-Programme, um unter anderem die für uns geltenden regulatorischen Standards zu erfüllen, wenn wir direkte Lizenzen im Zusammenhang mit JumiaPay erwerben.
Wir haben seit unserer Gründung erhebliche Verluste erlitten, und es gibt keine Garantie, dass wir in Zukunft Profitabilität erreichen oder diese aufrechterhalten können.
Unsere Erlöse reichen nicht zur Deckung unserer betrieblichen Aufwendungen aus. Dementsprechend sind wir seit unserer Gründung im Jahr 2012 auf konsolidierter Basis nicht profitabel gewesen. Es gibt keine Garantie dafür, dass wir in der Zukunft genügend Umsatzerlöse erzielen werden, um die Kosten für die Aufrechterhaltung unserer Plattform und die Fortführung und das Wachstum unseres Geschäfts zu tragen. Und selbst wenn wir auf einigen unserer reiferen Märkte, auf denen E-Commerce schnell wächst, Profitabilität erreichen, gibt es immer noch keine Garantie dafür, dass wir in anderen Märkten, in denen die Akzeptanz von E-Commerce langsamer fortschreitet, in der Lage sein werden, den Break-even zu erreichen und Profitabilität zu erzielen. Wir gehen von einem weiteren Anstieg unserer Betriebskosten aus, da wir beabsichtigen, erhebliche finanzielle und andere Ressourcen für die Akquisition und Bindung von Verkäufern und Kunden, den Ausbau und die Pflege unserer technologischen Infrastruktur und unserer Vertriebs- und Marketingbemühungen sowie für die Durchführung allgemeiner administrativer Aufgaben im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit einschließlich der mit der Börsennotierung verbundenen Ausgaben aufzuwenden. Diese Investitionen führen nicht notwendigerweise zu einem erhöhten Umsatzwachstum. Wenn es uns nicht gelingt, erfolgreich Erlöse in einer die mit unserem Geschäft verbundenen Kosten übersteigenden Höhe zu erzielen, können wir keine Profitabilität erreichen oder aufrechterhalten oder dauerhaft einen positiven Cashflow erzeugen, und unser Erlöswachstum könnte abnehmen. Zur Minderung dieser Risiken haben wir eine Reihe von Maßnahmen zur Kosteneinsparung eingeleitet und konzentrieren uns auf Kostendisziplin und Kostensenkungen in unserem gesamten Unternehmen. Darüber hinaus planen wir weitere Effizienzsteigerungen bei den Vertriebs- und Werbeausgaben und konzentrieren uns auf weitere Einsparungen bei den allgemeinen und Verwaltungs- sowie bei den Personalkosten.
Viele Länder, in denen wir tätig sind, sind oder waren durch politische Instabilität oder Veränderungen im Regulierungsumfeld oder in der Regierungspolitik gekennzeichnet.
Häufige und intensive Phasen politischer Instabilität erschweren die Vorhersage künftiger Trends in der Regierungspolitik. Afrikanische Regierungen greifen häufig in die Wirtschaft der jeweiligen Länder ein und nehmen gelegentlich weitreichende Änderungen in der Politik und im Regulierungsumfeld vor. Die staatlichen Maßnahmen beinhalten unter anderem Verstaatlichungen und Enteignungen, Preiskontrollen, Währungsabwertungen, obligatorische Erhöhungen von Löhnen und Sozialleistungen, Kapitalkontrollen sowie Einfuhrbeschränkungen. Unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage kann durch Änderungen der Regierungspolitik oder des Regulierungsumfelds nachteilig beeinflusst werden, darunter durch Faktoren wie Wechselkurse und Maßnahmen zur Devisen-, Inflations- und Preiskontrolle, Verbraucherschutzpolitik, Einfuhrzölle und -beschränkungen, Liquidität der inländischen Kapital- und Kreditmärkte, Stromrationierung, Steuerpolitik einschließlich Steuererhöhungen und rückwirkender Steuerforderungen sowie andere politische, diplomatische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in den Ländern, in denen wir tätig sind, oder die diese Länder betreffen. In Zukunft könnte der Umfang von Interventionen afrikanischer Regierungen weiter zunehmen. Die COVID-19-Pandemie kann als Katalysator für zunehmende staatliche Interventionen dienen. Diese oder andere Maßnahmen könnten sich wesentlich nachteilig auf die Wirtschaft der Länder auswirken, in denen wir tätig sind, und damit eine wesentliche negative Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage und unsere Aussichten haben. Zur Minderung dieses Risikos arbeiten wir proaktiv und konstruktiv mit den für uns zuständigen Aufsichtsbehörden in für unser Geschäft relevanten Fragen zusammen. Wir sind überzeugt, dass die Verteilung unseres operativen Geschäfts auf 11 afrikanische Länder auch zur Vermeidung einer übermäßigen Konzentration des politischen Risikos in einem einzelnen Staat beiträgt.
Wir sind einem sich gegebenenfalls auch verschärfenden Wettbewerb ausgesetzt.
Da das E-Commerce-Geschäftsmodell auf den Märkten, auf denen wir tätig sind, relativ neu ist, kann sich der Wettbewerb um Marktanteile erheblich verschärfen. Gegenwärtige Konkurrenten wie beispielsweise Souq.com (ein mit Amazon verbundenes Unternehmen) und noon in Ägypten, Konga in Nigeria oder Takealot und Superbalist, die beide Teil der Naspers-Gruppe in Südafrika sind, könnten versuchen, ihre Investitionen in diesen Märkten zu intensivieren und ihre Geschäftstätigkeit auch auf neue Märkte auszudehnen. Auch bei On-Demand-Diensten stehen wir im Wettbewerb mit Unternehmen wie Glovo und UberEast, während wir bei digitalen Diensten mit Unternehmen wie OPay und PalmPay konkurrieren. Einige unserer Wettbewerber kopieren derzeit unsere Marketingkampagnen, und diese Wettbewerber könnten weiter reichende Marketingaktionen durchführen oder eine aggressivere Preispolitik verfolgen, was sich sämtlich nachteilig auf unsere Wettbewerbsposition auswirken könnte. Wir konkurrieren auch in jedem der Märkte, in denen wir tätig sind, mit einer großen und fragmentierten Gruppe von Offlineeinzelhändlern wie beispielsweise traditionellen stationären Einzel- und Markthändlern. Darüber hinaus können neue Konkurrenten auf den Markt treten, oder es können globale E-Commerce-Unternehmen wie Amazon, Asos oder Alibaba, die bereits für eine Reihe von Produkten Versanddienste in bestimmte afrikanische Länder anbieten, in unsere Märkten expandieren, wobei diese Konkurrenten gegebenenfalls einen besseren Zugang als wir zu finanziellen, technologischen und Marketingressourcen haben. Auch sehen wir uns der Konkurrenz durch Transaktionen über andere Plattformen ausgesetzt, unter anderem über Social-Media-Angebote wie Instagram oder Facebook. Wir beobachten unseren Wettbewerb in unseren sämtlichen Märkten sehr aufmerksam und unternehmen Schritte, um unsere Plattform zu verbessern und uns weiterhin von den Dienstleistungen unserer Mitbewerber abzuheben.
Wir können Anschuldigungen, Vollstreckungsverfahren und Klagen bezüglich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sein.
Wir haben unsere diversen konzernweiten Richtlinien und Verfahren einschließlich interner Kontrollen und "Know Your Customer"-Prozesse eingeführt und sind bestrebt, diese zu verbessern und alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Es ist jedoch möglich, dass unsere Richtlinien und Verfahren andere Parteien nicht vollständig daran hindern können, unsere Plattform oder Finanzinstitute, mit denen wir zusammenarbeiten, ohne unser Wissen als Kanäle für Geldwäsche (einschließlich illegaler Bargeldgeschäfte) oder Terrorismusfinanzierung zu nutzen. Ungeachtet unserer Maßnahmen für Due-DiligencePrüfungen unserer Verkäufer können wir nicht garantieren, dass unser Ökosystem frei von natürlichen und juristischen Personen ("Personen") ist, die das Ziel US-amerikanischer Sanktionen - einschließlich Personen, die auf der "Liste der ("OFAC") Specially Designated Nationals and Blocked Persons" des Office of Foreign Assets Control ("OFAC") des US-amerikanischen Finanzministeriums aufgeführt sind - oder anderer internationaler Sanktionen sind. Wir könnten in Haftung genommen und gezwungen werden, unsere JumiaPay-Geschäftspraktiken zu ändern, wenn sich herausstellen sollte, dass wir in einem Land, in dem wir tätig sind, Gesetzen oder Vorschriften in Bezug auf Bankgeschäfte, Geldüberweisungen, Steuervorschriften, Anti-Geldwäsche-Bestimmungen oder elektronische Geldtransfers unterliegen oder gegen diese verstoßen, oder wenn in den Ländern, in denen JumiaPay tätig ist, neue Gesetze zu diesen Bereichen erlassen werden. Wir haben uns zum Aufbau eines effektiven Programms zur Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung von Finanzkriminalität und zur Überwachung von Transaktionen verpflichtet, um das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu minimieren.
Unser Geschäft findet im allgemeinen Steuerumfeld der Länder statt, in denen wir derzeit tätig sind, und jede Änderung dieses Steuerumfelds kann unsere Steuerlast erhöhen.
Unser Geschäft unterliegt den allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen wir derzeit tätig sind. Unsere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme steuerlicher Verlustvorträge und anderer günstiger Steuerregelungen hängt von den nationalen Steuergesetzen und deren Auslegung in diesen Ländern ab. Änderungen der Steuergesetzgebung, der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung könnten unsere Steuerlast erhöhen, und dies gegebenenfalls auch rückwirkend. Darüber hinaus können Steuergesetze von den zuständigen Steuerbehörden und Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden, und ihre Auslegung kann sich jederzeit ändern und gegebenenfalls zu einer Erhöhung unserer Steuerlast führen. So versuchen beispielsweise die Steuerbehörden in einer Reihe von Ländern, Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen nach ihren nationalen Gesetzen und/oder nach Steuerabkommen als Lizenzgebühren einzustufen, was zur Erhebung einer Quellensteuer führen würde und unsere Steuerlast erheblich erhöhen könnte. Darüber hinaus haben Regierungen und Steuerbehörden die Territorialitätsregeln oder ihre Auslegung hinsichtlich der Anwendung der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Dienstleistungen geändert oder könnten diese ändern, was zu erheblichen zusätzlichen Zahlungen für vergangene und zukünftige Perioden führen könnte. In einigen der Länder, in denen wir gegenwärtig tätig sind, besteht die Möglichkeit, dass die Steuerbehörden das Steuersystem auch im Interesse ihrer jeweiligen Agenda nutzen und ihren Ermessensspielraum auf eine Art und Weise ausüben, die als selektiv oder willkürlich empfunden oder als von politischen oder wirtschaftlichen Erwägungen beeinflusst betrachtet werden könnte. Entsprechend können wir in diesen Ländern unbegründeten Steuerforderungen ausgesetzt sein. Wir halten die Entwicklungen im Steuerrecht und im Regulierungsumfeld in jedem der Länder, in denen wir tätig sind, aktiv unter Beobachtung.
Wir unterliegen staatlichen Vorschriften und anderen rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Privatsphäre, Datenschutz und Informationssicherheit. Wenn wir diese nicht einhalten können, kann es zu staatlichen Zwangsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, Bußgeldern und Strafen oder negativer Publicity kommen.
Wir erfassen von unseren bestehenden und potenziellen Kunden Informationen und andere Daten, anhand derer sie identifiziert werden könnten. Wir nutzen diese Informationen, um unseren Verbrauchern Dienstleistungen und relevante Produkte anzubieten, um unser Geschäft zu unterstützen, zu erweitern und zu verbessern und um unsere Marketing- und Werbetätigkeit anzupassen. Wir können mit Zustimmung der Verbraucher oder entsprechend der Darstellung in unserer Datenschutzrichtlinie die personenbezogenen Daten von Verbrauchern auch an bestimmte Dritte weitergeben.
Infolgedessen unterliegen wir in bestimmten Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, staatlichen Vorschriften und anderen rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Informationssicherheit, und es ist weltweit eine erhebliche Zunahme von Gesetzen festzustellen, die die Verwendung personenbezogener Daten einschränken oder kontrollieren, wobei wir davon ausgehen, dass dies auch künftig der Fall sein wird.
So wurden beispielsweise in Europa mit der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") strengere operationelle Anforderungen für die Verwendung personenbezogener Daten umgesetzt. Zu diesen strengen Anforderungen gehören erweiterte Offenlegungspflichten zur Information von Verbrauchern über die Verwendung personenbezogener Daten, verstärkte Kontrollen bei der Erstellung von Verbraucherprofilen sowie erweiterte Rechte der Verbraucher in Bezug auf Zugang, Kontrolle und Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Darüber hinaus bestehen Meldepflichten bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften und deutlich erhöhte Geldbußen von 20 Millionen Euro bzw. 4 % des weltweiten Umsatzes für das vorangegangene Geschäftsjahr, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
Darüber hinaus verändert sich die regulatorische Landschaft in den Bereichen Datenschutz sowie Daten- und Informationssicherheit in ganz Afrika rasant. Alle Länder, in denen wir tätig sind, haben Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten. Viele dieser Datenschutzgesetze und -vorschriften wurden erst kürzlich verabschiedet und entwickeln sich ständig weiter. In einigen Ländern sind die Datenschutzgesetze noch nicht vollständig mit Ressourcen ausgestattet und einsatzbereit. Angesichts uneinheitlicher Datenschutzbestimmungen in den verschiedenen afrikanischen Ländern, in denen wir tätig sind, ist unsere Fähigkeit zur grenzüberschreitenden Übermittlung von Verbraucherdaten dadurch eingeschränkt, dass wir von Land zu Land unterschiedliche Bedingungen und Einschränkungen einhalten müssen. In Ländern mit besonders strengen Datenschutzgesetzen besteht die Möglichkeit, dass wir überhaupt nicht zur Übertragung von Daten aus diesen Ländern in der Lage sind, sodass wir gegebenenfalls gezwungen sind, in jedem dieser Länder, in denen wir Daten sammeln, eigene Server zu hosten. Darüber hinaus schreiben die einschlägigen Gesetze vieler Länder auch vor, dass ein Unternehmen die Verbraucher im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert.
Jedes tatsächliche oder vermeintliche Versäumnis unsererseits, die sich rasch entwickelnden Datenschutz- oder Datensicherheitsgesetze, -bestimmungen und -verpflichtungen oder Industriestandards einzuhalten, oder jeder Sicherheitsvorfall mit der Folge einer unbefugten Freigabe oder Übermittlung von eine persönliche Identifizierung ermöglichenden oder anderen Verbraucherdaten, kann zu staatlichen Zwangsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Verbrauchersammelklagen), strafrechtlicher Verfolgung, Bußgeldern und Strafen oder negativer Publicity führen und könnte dazu führen, dass unsere Verbraucher das Vertrauen in uns verlieren, was erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft, unsere finanzielle Lage, unser Betriebsergebnis und unsere Perspektiven haben könnte. Wir halten die Entwicklungen im Datenschutzrecht und in den Durchsetzungsmaßnahmen in jedem der Länder, in denen wir tätig sind, aktiv unter Beobachtung.
Wir können Anschuldigungen und Klagen ausgesetzt sein, die den Inhalt unserer Plattform betreffen oder in denen behauptet wird, dass auf unserem Marktplatz gelistete Artikel gefälscht, raubkopiert oder illegal sind.
Wir betreiben einen Marktplatz, auf dem Verkäufer ihre Waren anbieten und direkt mit unseren Verbrauchern in Kontakt treten können. Verbraucher oder Regulierungsbehörden können den Vorwurf erheben, dass über unseren Marktplatz angebotene oder verkaufte Artikel Urheberrechte, Marken und Patente Dritter oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen, Raubkopien darstellen oder illegal sind oder gegen Verbraucherschutzgesetze oder -vorschriften verstoßen. Sollten angeblich gefälschte, raubkopierte, illegale oder rechtsverletzende Waren auf unserem Marktplatz angeboten oder verkauft werden, besteht die Möglichkeit, dass wir mit Ansprüchen aufgrund dieser Angebote, Verkäufe oder angeblichen Rechtsverletzungen oder wegen einer nicht rechtzeitigen oder nicht wirksamen Einschränkung oder Begrenzung derartiger Verkäufe oder Rechtsverletzungen konfrontiert werden. Sollte eine staatliche Stelle feststellen, dass wir der Rechtsverletzung oder dem Verkauf gefälschter, raubkopierter oder illegaler Waren Vorschub geleistet haben, müssen wir gegebenenfalls mit behördlichen sowie zivil- oder strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Erfolgreiche Klagen dritter Rechteinhaber könnten uns zu erheblichen Schadenersatzzahlungen zwingen oder uns davon abhalten, die betreffenden Artikel weiterhin anbieten zu lassen. Darüber hinaus könnte die öffentliche Wahrnehmung, dass gefälschte, raubkopierte oder illegale Artikel auf unserem Marktplatz alltäglich sind, oder die wahrgenommenen Verzögerungen bei der Entfernung dieser Artikel, selbst wenn dies sachlich falsch ist, unseren Ruf schädigen, zu niedrigeren Listenpreisen für über unsere Marktplätze verkaufte Waren führen, Verkäufer, Verbraucher und Marken davon abhalten, Geschäfte über unsere Plattform abzuwickeln, unserem Geschäft schaden, zu behördlichem Druck oder Maßnahmen gegen uns führen und den Wert unserer Marke mindern. Wir haben bestimmte Maßnahmen ergriffen, um die Echtheit der auf unseren Marktplätzen verkauften Waren zu überprüfen (beispielsweise regelmäßige Prüfverfahren, Überprüfung der Inhalte neuer Verkäufer oder bei Verkäufern, die Waren zu für echte Waren zu niedrig erscheinenden Preisen verkaufen), um potenzielle Verletzungen und/oder Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte Dritter auf ein Minimum zu reduzieren.
3.3 Chancenbericht
Jumia ist die führende panafrikanische E-Commerce-Plattform. Die Plattform von Jumia besteht aus einem Marktplatz, der Verkäufer mit Verbrauchern in Verbindung bringt, einem Logistikdienst, der den Versand und die Zustellung von Paketen von Verkäufern an Verbraucher ermöglicht, und einem Zahlungsdienst, der Transaktionen zwischen den auf der Plattform von Jumia aktiven Teilnehmern erleichtert.
Wir sind in drei Regionen in Afrika tätig, die 11 Länder umfassen, die nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds im Jahr 2020 zusammen mehr als 70 % des afrikanischen BIP in Höhe von 2,3 Billionen Euro erwirtschafteten. Auch wenn E-Commerce in Afrika erst noch im Entstehen begriffen ist, sind wir überzeugt, dass dieser Bereich gut für ein Wachstum aufgestellt ist.
Wir wollen vom erwarteten Wachstum des E-Commerce in Afrika profitieren, was wir mit unseren Investitionen und dem seit unserer Gründung im Jahr 2012 aufgebauten umfangreichen lokalen Fachwissen erreichen wollen. Durch unsere Tätigkeit haben wir ein profundes Verständnis der für Afrika einzigartigen und von Land zu Land unterschiedlichen wirtschaftlichen, technischen, geografischen und kulturellen Komplexitäten entwickelt. Wir sind überzeugt, dass wir dank unseres umfassenden Verständnisses in der Lage sind, Lösungen zu schaffen, die den Bedürfnissen und Präferenzen unserer Verkäufer und Verbraucher auf umfassendste und effizienteste Weise gerecht werden. Wir verfügen über umfassende lokale Kenntnisse der Logistik- und Zahlungslandschaften der Märkte, auf denen wir tätig sind, und betrachten dies als eine Schlüsselkomponente für den Erfolg unseres Unternehmens. Darüber hinaus ziehen wir maximalen Nutzen aus den mobilzentrierten Aspekten des afrikanischen Marktes, indem wir bei unserer Produktentwicklung und unserem Marketing einen "Mobile first"-Ansatz verfolgen, mit dem wir den Interessentenkreis für unsere Waren und Dienstleistungen erweitern, Kundenbindung und Transaktionserfolg erhöhen und unsere Kosten für die Kundenakquisition senken können.
Auf unserem Marktplatz bietet eine große und vielfältige Gruppe von Verkäufern Waren in einer Vielzahl von Kategorien wie beispielsweise Mode und Bekleidung, Kosmetik und Körperpflege, Home & Living, schnelldrehende Konsumgüter, Smartphones und sonstige Elektronikartikel an. Über unsere Jumia Food-Plattform bieten wir Verbrauchern darüber hinaus einen einfachen Zugang zu einer Reihe von On-Demand- und Lieferdiensten von Restaurants, Lebensmittelgeschäften und Convenience-Outlets. Wir sind überzeugt, dass die Anzahl und die Qualität der Verkäufer auf unserem Marktplatz sowie die Breite ihrer jeweiligen Angebote mehr Verbraucher auf unsere Plattform locken, was zu mehr Traffic und zu mehr Bestellungen führt, was wiederum noch mehr Verkäufer zu Jumia lockt und starke Netzwerkeffekte generiert. Unser Marktplatz arbeitet mit einem begrenzten Vorratsrisiko, da die über unseren Marktplatz verkauften Waren überwiegend von Drittverkäufern verkauft werden, sodass die Kosten und das Risiko für Vorräte beim Verkäufer verbleiben. Im Jahr 2020 wurden mehr als 90 % der auf unserem Marktplatz verkauften Artikel von Drittanbietern angeboten. In begrenztem Umfang verkaufen wir Artikel direkt, um die Verbraucherzufriedenheit in wichtigen Kategorien und Regionen zu verbessern.
Unser Logistikdienst Jumia Logistics ermöglicht eine komfortable und zuverlässige Auslieferung der Waren. Er umfasst ein weit gespanntes Netzwerk aus angemieteten Lagerhäusern, Abholstationen für Verbraucher und Abgabestellen für Verkäufer sowie eine beträchtliche Anzahl lokaler Drittanbieter von Logistikdienstleistungen, die wir mithilfe unserer proprietären Technologie, Daten und Prozesse integrieren und verwalten. In einigen Städten, in denen wir eine Stärkung unseres Logistikservice für hilfreich erachten, betreiben wir auch unsere eigene Flotte für die Zustellung beim Kunden.
Traditionell ziehen Verbraucher in ganz Afrika bei ihren Transaktionen Barzahlung vor. Wir haben unseren Zahlungsdienst JumiaPay so konzipiert, dass er bargeldlose Onlinetransaktionen zwischen den Teilnehmern auf unserer Plattform erleichtert, um in Zukunft weitere Finanzdienstleistungen zu integrieren. Per 31. Dezember 2020 waren ein oder mehrere JumiaPay-Dienste auf den folgenden acht Märkten verfügbar: Nigeria, Ägypten, Marokko, Elfenbeinküste, Ghana, Kenia, Tunesien und Uganda.
JumiaPay bietet mit seinem Netzwerk von lizenzierten Zahlungsdienstleistern und anderen Partnern eine digitale Zahlungsabwicklung auf unserer Plattform, die ein schnelles und sicheres Bezahlerlebnis an der Kasse ermöglicht. JumiaPay bietet mit der JumiaPay-App auch eine eigene Bezahl-App an, über die wir Verbrauchern eine Reihe digitaler Lifestyle-Services von einer breiten Palette von Drittanbietern anbieten. Schließlich können über Jumia Lending unsere Verkäufer auf Finanzierungslösungen von Drittfinanzinstituten zugreifen, wobei Daten aus den Transaktionsaktivitäten des Verkäufers auf unserer Plattform zur Bonitätsprüfung genutzt werden. Wir wollen die Palette der sowohl Verbrauchern als auch Verkäufern im Rahmen des Ökosystems von Jumia angebotenen Zahlungs- und Finanzdienstleistungen weiter ausbauen.
Unsere Tätigkeit profitiert von einer zentralisierten Entscheidungsfindung und einer einheitlichen Technologieplattform in Verbindung mit einer koordinierten lokalen Präsenz. Unsere einheitliche, skalierbare Technologieplattform wurde von unserem überwiegend in Portugal ansässigen Technologie- und Datenteam entwickelt. Diese Technologieplattform deckt alle relevanten Aspekte unserer Geschäftstätigkeit ab, angefangen mit Datenmanagement, Business Intelligence, Traffic-Optimierung und Kundenbindung bis hin zu Infrastruktur, Logistik und Zahlungen. Wir sammeln und analysieren ständig Daten, um unsere Betriebsabläufe zu optimieren, die Kauferfahrung unserer Kunden persönlicher und relevanter zu gestalten und uns sowie ausgewählte Verkäufer und Logistikpartner in die Lage zu versetzen, in Echtzeit fundierte Entscheidungen zu treffen. Unsere lokalen Teams in jedem der Länder, in denen wir tätig sind, haben Zugang zum zentralen Datenerfassungs- und -analysesystem und können davon profitieren und die aus unserer Plattform gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um jeweils vor Ort entsprechend zu handeln.
3.4. Zusammenfassung der Risikosituation des Konzerns
Die Unternehmensleitung ist der Ansicht, dass die kritischen Risiken mit potenziellen Auswirkungen auf unser Geschäft im Rahmen unseres Risikomanagementprogramms erfasst wurden und dass Jumia derzeit keine anderen als die in unserer Risikobewertung identifizierten Risiken erkennt, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten.
4. Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate-Governance-Bericht
Jumia macht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 289f HGB geforderten Angaben in einem gesonderten Corporate-Governance-Bericht zusammenzufassen und diesen auf der Homepage der Gesellschaft zu veröffentlichen.
5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bezüglich der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verweisen wir auf die Berichterstattung im Anhang.
Berlin, den 20. April 2021
Der Vorstand
Sacha Poignonnec
Jeremy Hodara
Konzernabschluss für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2018, 2019 und 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Jumia Technologies AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Jumia Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i. V .m. § 289f Abs. 4 Satz 1 HGB haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in Abschnitt 4. des Konzernlageberichts genannten Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat und die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i. V. m. § 289f Abs. 4 Satz 1 HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss , Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist für verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 04. Mai 2021
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Glöckner, Wirtschaftsprüfer
Marsel, Wirtschaftsprüfer
Konzernbilanz
Aktiva
| Zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Anhangangabe | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 7 | 17.434 | 16.559 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 47 | 442 | |
| Latente Steueransprüche | 109 | 102 | |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.508 | 1.377 | |
| Summe langfristiger Vermögenswerte | 19.098 | 18.480 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Bestände | 8 | 9.996 | 6.703 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 11 | 16.936 | 10.722 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | 725 | 635 | |
| Sonstige Steuerforderungen | 18 | 5.395 | 3.084 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 12 | 12.593 | 10.405 |
| Termineinlagen | 10 | 62.418 | 991 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9 | 170.021 | 304.901 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 278.084 | 337.441 | |
| Summe Aktiva | 297.182 | 355.921 | |
| Passiva | |||
| Eigenkapital | |||
| Aktienkapital | 13 | 156.816 | 179.259 |
| Kapitalrücklage | 13 | 1.018.276 | 1.205.340 |
| Sonstige Rücklagen | 14 | 104.114 | 108.623 |
| Kumulierte Verluste | (1.096.134) | (1.268.719) | |
| Den Aktionären der Gesellschaft zurechenbares Eigenkapital | 183.072 | 224.503 | |
| Nicht beherrschende Anteile | (498) | (343) | |
| Summe Eigenkapital | 182.574 | 224.160 | |
| Verbindlichkeiten | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Ausleihungen | 17 | 6.127 | 7.950 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | - | 50 | |
| Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen | 19 | 226 | 361 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 20 | 1.201 | 831 |
| Summe langfristige Schulden | 7.554 | 9.192 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Kurzfristige Ausleihungen | 17 | 3.056 | 2.966 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 16 | 56.438 | 61.772 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 27 | 10.056 | 11.436 |
| Sonstige Steuerverbindlichkeiten | 18 | 4.473 | 10.327 |
| Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen | 19 | 27.040 | 31.804 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 20 | 5.991 | 4.264 |
| Summe kurzfristige Schulden | 107.054 | 122.569 | |
| Summe Verbindlichkeiten | 114.608 | 131.761 | |
| Summe Passiva | 297.182 | 355.921 |
Der beiliegende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses
Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für die am 31. Dezember 2019 und 2020 endenden Geschäftsjahre
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Anhangangabe | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 21 | 129.058 | 160.408 | 139.623 |
| Umsatzkosten | 84.849 | 84.506 | 46.783 | |
| Bruttogewinn | 44.209 | 75.902 | 92.840 | |
| Logistikaufwendungen | 22 | 50.466 | 77.392 | 69.313 |
| Marketingaufwendungen | 23 | 46.016 | 56.019 | 32.472 |
| Kosten für Technologie und Content | 24 | 22.432 | 27.272 | 27.844 |
| Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen | 25 | 94.925 | 144.525 | 115.664 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 172 | 1.929 | 3.326 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 277 | 496 | 101 | |
| Betriebsverlust | (169.735) | (227.873) | (149.228) | |
| Finanzertrag | 26 | 1.590 | 3.959 | 4.923 |
| Finanzierungsaufwendungen | 26 | 1.349 | 2.576 | 14.038 |
| Verlust vor Ertragsteuern | (169.494) | (226.490) | (158.343) | |
| Ertragsteueraufwand | 27 | 887 | 575 | 2.615 |
| Periodenfehlbetrag | (170.381) | (227.065) | (160.958) | |
| Entfällt auf: | ||||
| Aktionäre der Gesellschaft | (170.071) | (226.689) | (160.928) | |
| Nicht beherrschende Anteile | (310) | (376) | (30) | |
| Periodenfehlbetrag | (170.381) | (227.065) | (160.958) | |
| Sonstiges Gesamtergebnis, das in den Folgeperioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird | ||||
| Wechselkursdifferenzen (Gewinn/Verlust) aus der Umrechnung von Geschäftstätigkeit im Ausland - nach Steuern | (9.312) | (19.449) | 73.569 | |
| Sonstiges Gesamtergebnis aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe - nach Steuern | 9.072 | 20.179 | (74.406) | |
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | (240) | 730 | (837) | |
| Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr | (170.621) | (226.335) | (161.795) | |
| Entfällt auf: | ||||
| Aktionäre der Gesellschaft | (170.247) | (225.959) | (161.811) | |
| Nicht beherrschende Anteile | (374) | (376) | 16 | |
| Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr | (170.621) | (226.335) | (161.795) | |
| Ergebnis je Aktie (EPS) in EUR: | ||||
| Unverwässert und verwässert, den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbarer Periodenverlust | 28 | (1,79) | (1,61) | (1,00) |
Der beiliegende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses.
Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung für die am 31. Dezember 2019 und 2020 endenden Geschäftsjahre
| Den Aktionären der Gesellschaft zurechenbar | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Kumulierte Verluste | Sonstige Rücklagen | Summe | Nicht beherrschende Anteile |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum 1. Januar 2018 | 133 | 629.802 | (677.695) | 50.917 | 3.157 | (15.768) |
| Jahresfehlbetrag | - | - | (170.071) | - | (170.071) | (310) |
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | - | - | - | (176) | (176) | (64) |
| Gesamtergebnis (total comprehensive loss) für das Jahr | - | - | (170.071) | (176) | (170.247) | (374) |
| Kapitaleinlage (Anhangangabe 13) | - | 215.985 | - | 215.985 | 36 | |
| Aktienbasierte Vergütungen (Anhangangabe 15) | - | - | - | 17.256 | 17.256 | 153 |
| Rückkauf von Aktien von nicht beherrschenden Anteilen | - | - | (350) | - | (350) | - |
| Veränderung der nicht beherrschenden Anteile | - | - | (13.932) | (1.904) | (15.836) | 15.836 |
| Zum 31. Dezember 2018 | 133 | 845.787 | (862.048) | 66.093 | 49.965 | (117) |
| Periodenfehlbetrag | - | - | (226.689) | - | (226.689) | (376) |
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | - | - | - | 730 | 730 | |
| Gesamtergebnis (total comprehensive loss) für das Jahr | - | - | (226.689) | 730 | (225.959) | (376) |
| Kapitaleinlage (Anhangangabe 13) | 156.683 | 172.489 | - | - | 329.172 | |
| Aktienbasierte Vergütungen (Anhangangabe 15) | - | - | - | 37.267 | 37.267 | - |
| Eigenkapital-Transaktionskosten | (7.357) | - | (7.357) | |||
| Veränderung der nicht beherrschenden Anteile | - | - | (40) | 24 | (16) | (5) |
| Zum 31. Dezember 2019 | 156.816 | 1.018.276 | (1.096.134) | 104.114 | 183.072 | (498) |
| Periodenfehlbetrag | (160.928) | (160.928) | (30) | |||
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | - | (883) | (883) | 46 | ||
| Gesamtergebnis (total comprehensive loss) für das Jahr | - | - | (160.928) | (883) | (161.811) | 16 |
| Kapitaleinlage (Anhangangabe 13) | 15.941 | 187.064 | 1 | 203.006 | ||
| Kapitaleinlage aus nicht ausgeübten Aktienoptionen | 6.329 | (5.649) | 680,00 | |||
| Aktienbasierte Vergütungen (Anhangangabe 15) | 11.110 | 11.110 | ||||
| Eigenkapital-Transaktionskosten | (11.402) | (11.402) | ||||
| Veränderung der nicht beherrschenden Anteile | 173,00 | (256) | (69) | (152) | 139 | |
| Zum 31. Dezember 2020 | 179.259 | 1.205.340 | (1.268.719) | 108.623 | 224.503 | (343) |
| In Tsd. EUR | Summe Eigenkapital |
|---|---|
| Zum 1. Januar 2018 | (12.611) |
| Jahresfehlbetrag | (170.381) |
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | (240) |
| Gesamtergebnis (total comprehensive loss) für das Jahr | (170.621) |
| Kapitaleinlage (Anhangangabe 13) | 216.021 |
| Aktienbasierte Vergütungen (Anhangangabe 15) | 17.409 |
| Rückkauf von Aktien von nicht beherrschenden Anteilen | (350) |
| Veränderung der nicht beherrschenden Anteile | - |
| Zum 31. Dezember 2018 | 49.848 |
| Periodenfehlbetrag | (227.065) |
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | 730 |
| Gesamtergebnis (total comprehensive loss) für das Jahr | (226.335) |
| Kapitaleinlage (Anhangangabe 13) | 329.172 |
| Aktienbasierte Vergütungen (Anhangangabe 15) | 37.267 |
| Eigenkapital-Transaktionskosten | (7.357) |
| Veränderung der nicht beherrschenden Anteile | (21) |
| Zum 31. Dezember 2019 | 182.574 |
| Periodenfehlbetrag | (160.958) |
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | (837) |
| Gesamtergebnis (total comprehensive loss) für das Jahr | (161.795) |
| Kapitaleinlage (Anhangangabe 13) | 203.006 |
| Kapitaleinlage aus nicht ausgeübten Aktienoptionen | 680 |
| Aktienbasierte Vergütungen (Anhangangabe 15) | 11.110 |
| Eigenkapital-Transaktionskosten | (11.402) |
| Veränderung der nicht beherrschenden Anteile | (13) |
| Zum 31. Dezember 2020 | 224.160 |
Der beiliegende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses
Konsolidierte Kapitalflussrechnung für die am 31. Dezember 2019 und 2020 endende Geschäftsjahre
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Anhangangabe | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verlust vor Ertragsteuern | (169.494) | (226.490) | (158.343) | |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 25 | 2.166 | 7.906 | 8.133 |
| Wertminderungsverluste bei Darlehen, Forderungen und anderen Vermögenswerten | 11 | 4.436 | 5.877 | 4.405 |
| Wertminderungsverluste für veraltete Bestände | 8 | 288 | 275 | 471 |
| Aufwand für aktienbasierte Vergütungen | 15 | 17.409 | 37.267 | 21.647 |
| Netto (-Gewinn)/-Verlust aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | 52 | (149) | (17) | |
| Wertminderungsverluste bei Investitionen in Tochterunternehmen | - | 28 | - | |
| Veränderung der Rückstellung für sonstige Verbindlichkeiten und Kosten | 5.324 | 6.780 | 5.455 | |
| (Erträge)/Aufwendungen aus Änderungen von Leasingvereinbarungen | - | - | (57) | |
| Zins (-Erträge)/-Aufwendungen | (17) | (682) | 613 | |
| Nicht realisierter Wechselkurs (-Gewinn)/-Verlust | (620) | (1.034) | 10.617 | |
| (Zunahme)/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und anderen Steuerforderungen | (717) | (15.443) | 5.356 | |
| (Zunahme)/Abnahme der Bestände | (636) | (509) | 1.758 | |
| Zunahme/(Abnahme) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten, passiven Rechnungsabgrenzungsposten und anderen Steuerverbindlichkeiten | 4.606 | 4.880 | 2.587 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | (1.809) | (1.294) | (1.097) | |
| Netto-Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit | (139.012) | (182.588) | (98.472) | |
| Cashflows aus Investitionstätigkeit | ||||
| Kauf von Sachanlagen | (3.508) | (5.658) | (1.997) | |
| Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen | 20 | 51 | 21 | |
| Kauf von immateriellen Vermögenswerten | (27) | (109) | (520) | |
| Erlöse aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten | 219 | 224 | - | |
| Zahlung für den Erwerb eines Tochterunternehmens, abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel | - | 7 | - | |
| Zinseinnahmen | - | 795 | 773 | |
| Veränderung bei anderen langfristigen Vermögenswerten | (337) | (295) | 49 | |
| Veränderung bei Termineinlagen und anderen kurzfristigen Vermögenswerten | - | (62.716) | 61.718 | |
| Netto-Cashflows aus Investitionen | (3.633) | (67.701) | 60.044 | |
| Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | ||||
| Rückzahlung von Ausleihungen | (2.244) | (9) | - | |
| Abgerechnete Zinsen - Finanzierung | (142) | (22) | (34) | |
| Zahlung von Leasing-Zinsen | 17 | - | (1.176) | (1.332) |
| Rückzahlung von Leasing-Verbindlichkeiten | 17 | - | (3.769) | (3.999) |
| Eigenkapital-Transaktionskosten | - | (7.357) | (11.193) | |
| Kapitaleinlagen | 215.985 | 329.161 | 203.006 | |
| Erlöse aus der Ausübung von Aktienoptionen | - | - | 680 | |
| Rückkauf von Aktien von nicht beherrschenden Anteilen | (350) | - | - | |
| Netto-Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | 213.249 | 316.828 | 187.128 | |
| Nettozunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 70.604 | 66.539 | 148.700 | |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 303 | 2.847 | (13.820) | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 9 | 29.728 | 100.635 | 170.021 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 9 | 100.635 | 170.021 | 304.901 |
Der beiliegende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses.
Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss für die am 31. Dezember 2019 und 2020 endenden Geschäftsjahre
1 Angaben zur Gruppe
Der beigefügte konsolidierte Jahresabschluss und der Anhang stellen die Geschäftstätigkeit der Jumia Technologies AG (die "Gesellschaft" oder "Jumia Tech") und ihrer Tochterunternehmen (die "Gruppe" oder "Jumia") dar.
Die Gesellschaft wurde am 26. Juni 2012 als Africa Internet Holding GmbH gegründet und am 31. Januar 2019 in die Jumia Technologies AG in der Form einer deutschen Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland unter der Adresse Skalitzer Straße 104, 10997 Berlin. Die Gruppe ist im elektronischen Handel auf dem gesamten afrikanischen Kontinent tätig.
Im April 2019 wurde Jumia Tech an der New Yorker Börse (NYSE) unter dem Symbol JMIA notiert.
Jumia ist die führende panafrikanische E-Commerce-Plattform. Die Plattform von Jumia besteht aus einem Marktplatz, der Verkäufer mit Verbrauchern in Verbindung bringt, einem Logistikdienst, der den Versand und die Zustellung von Paketen von Verkäufern an Verbraucher ermöglicht, und einem Zahlungsdienst, der Transaktionen zwischen den auf der Plattform von Jumia aktiven Teilnehmern erleichtert.
Die Gruppe hat seit ihrer Gründung erhebliche Verluste erlitten und erwartet auch weiterhin in dem Maß Verluste, in dem sie die erforderlichen Investitionen für das Wachstum und/oder die Neujustierung ihres Geschäfts vornimmt. Die Gruppe wird daher auch weiterhin zusätzliche Mittel entweder von den Altaktionären oder von neuen Aktionären benötigen.
Im konsolidierten Jahresabschluss werden alle Angelegenheiten offengelegt, die der Gruppe bekannt und für ihre Fähigkeit zur Unternehmensfortführung relevant sind, einschließlich aller wichtigen Ereignisse und entlastenden Faktoren. Der konsolidierte Jahresabschluss wurde auf einer Grundlage erstellt, die von der Fähigkeit der Gruppe zur Unternehmensfortführung ausgeht und die Werthaltigkeit der Vermögenswerte sowie die Erfüllung der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen im normalen Geschäftsverlauf berücksichtigt. Die Gruppe verfügt über ausreichende Ressourcen, um in den nächsten zwölf Monaten die Unternehmensfortführung zu sichern.
Am 12. März 2021 genehmigte der Aufsichtsrat diesen konsolidierten Jahresabschluss zur Veröffentlichung.
2 Zusammenfassung der wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze
Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze, die bei der Aufstellung dieses konsolidierten Jahresabschlusses angewandt wurden, sind nachstehend aufgeführt. Diese Rechnungslegungsgrundsätze wurden, sofern nicht anders angegeben, in allen ausgewiesenen Geschäftsjahren einheitlich angewendet.
a) Grundlagen der Aufstellung
Der konsolidierte Jahresabschluss der Gruppe ("konsolidierter Jahresabschluss") wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie vom IASB herausgegeben wurden, aufgestellt.
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde auf der Grundlage historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten erstellt. Hiervon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sowie der aktienbasierte Vergütungsplan, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der konsolidierte Jahresabschluss wird in Euro dargestellt, und alle Werte werden auf die nächsten Tausend (€000) gerundet, sofern nicht anders angegeben.
b) Konsolidierungsgrundlagen
Der konsolidierte Jahresabschluss umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen. Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften werden für dasselbe Berichtsjahr wie die der Gesellschaft erstellt, wobei einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze angewandt werden.
Tochterunternehmen sind jene Beteiligungsunternehmen, die von der Gruppe kontrolliert werden, weil die Gruppe (i) die Verfügungsgewalt hat, relevante Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen zu steuern, die deren Erträge signifikant beeinflussen, (ii) die Gruppe eine Chance bzw. ein Anrecht im Hinblick auf die schwankenden Renditen aus dem Beteiligungsunternehmen hat und (iii) die Gruppe in der Lage ist, ihre Verfügungsgewalt über die Beteiligungsunternehmen zu nutzen, um die Höhe der Rendite der Investoren zu beeinflussen. Die Existenz und die Auswirkungen von substanziellen Rechten, einschließlich substanzieller potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung der Frage, ob die Gruppe Verfügungsgewalt über ein anderes Unternehmen hat, berücksichtigt. Damit ein Recht substanziell ist, muss der Inhaber die praktische Fähigkeit haben, dieses Recht auszuüben, wenn Entscheidungen über die Richtung der relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens getroffen werden müssen. Die Gruppe kann auch dann Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen haben, wenn sie weniger als die Mehrheit der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt. In diesem Fall bewertet die Gruppe die Höhe ihrer Stimmrechte im Verhältnis zur Größe und Streuung der Beteiligungen der anderen Stimmrechtsinhaber, um festzustellen, ob sie de facto Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat. Schutzrechte anderer Investoren, die sich beispielsweise auf grundlegende Änderungen der Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens beziehen oder nur in Ausnahmefällen gelten, hindern die Gruppe nicht daran, ein Beteiligungsunternehmen zu kontrollieren. Die Gruppe prüft erneut, ob sie ein Beteiligungsunternehmen kontrolliert oder nicht, wenn Fakten und Umstände darauf hindeuten, dass sich eines oder mehrere der drei Elemente der Kontrolle ändern.
Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt, wenn die Gruppe die Kontrolle über das Tochterunternehmen erlangt, und endet, wenn die Gruppe diese Kontrolle verliert. Die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen eines im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmens werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Kontrolle erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Kontrolle über das Tochterunternehmen aufgibt, im konsolidierten Jahresabschluss ausgewiesen. Eine Änderung der Eigentumsbeteiligung an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Kontrolle wird als Eigenkapitaltransaktion verbucht. Verliert die Gruppe die Kontrolle über ein Tochterunternehmen, bucht sie die damit verbundenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, nicht beherrschenden Anteile und andere Komponenten des Eigenkapitals aus, während ein daraus resultierender Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht wird. Zum 31. Dezember 2018, 2019 und 2020 waren 78, 71 bzw. 66 Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis der Gruppe einbezogen.
c) Klassifizierung als kurzfristig oder langfristig
Die Darstellung in der konsolidierten Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Ein Vermögenswert wird als kurzfristig klassifiziert, wenn erwartet wird oder die Absicht besteht, dass er im normalen Betriebszyklus realisiert oder verkauft oder verbraucht wird, wenn er in erster Linie zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn erwartet wird, dass er innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Berichtszeitraums realisiert wird. Ein Vermögenswert wird als Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalent klassifiziert, sofern er nicht für mindestens zwölf Monate nach Abschluss des Berichtszeitraums für den Umtausch oder die Verwendung zur Begleichung einer Verbindlichkeit gesperrt ist. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig klassifiziert. Eine Verbindlichkeit wird als kurzfristig klassifiziert, wenn erwartet wird, dass sie im normalen Betriebszyklus beglichen wird, wenn sie in erster Linie zu Handelszwecken gehalten wird, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Berichtszeitraums zur Zahlung fällig wird oder wenn kein bedingungsloses Recht besteht, die Begleichung der Verbindlichkeit für mindestens zwölf Monate nach dem Berichtszeitraum aufzuschieben. Alle anderen Verbindlichkeiten werden als langfristig klassifiziert.
d) Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsverluste angesetzt.
Kosten für geringfügige Reparaturen und Wartung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand verbucht. Die Kosten für den Austausch von wichtigen Teilen oder Komponenten von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden aktiviert und das ausgetauschte Teil wird abgeschrieben.
Wann immer Ereignisse oder Änderungen der Marktbedingungen auf ein Risiko der Wertminderung von Eigentum und Ausrüstung hinweisen, schätzt das Management den erzielbaren Betrag, der als der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert eines Vermögenswertes bestimmt wird. Der Buchwert wird auf den erzielbaren Wert reduziert und der Wertminderungsverlust wird im Jahresgewinn oder -verlust erfasst.
Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer:
| Nutzungsdauer in Jahren |
|
|---|---|
| Gebäude | Bis zu 40 |
| Transportmittel | 5 bis 8 |
| Technische Ausstattung und Maschinen | 3 bis 10 |
| Mobiliar und Büroausstattung | 5 bis 15 |
| Mietereinbauten | Der kürzere Zeitraum von entweder der Nutzungsdauer oder der Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags |
Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wird am Ende jedes Berichtszeitraums überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine erfasste Sachanlage und jeder wesentliche Teil wird bei der Veräußerung (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Empfänger die Kontrolle erlangt) oder wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung oder Veräußerung erwartet wird, ausgebucht. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung des Vermögenswertes (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes) wird bei der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
e) Leasingverhältnisse
Bis zum 31. Dezember 2018 angewandte Rechnungslegungsgrundsätze:
Die Klassifizierung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist (oder enthält), basiert auf dem Inhalt der Vereinbarung zu Beginn des Mietvertrags. Die Vereinbarung ist oder enthält einen Mietvertrag, wenn die Erfüllung der Vereinbarung von der Verwendung eines bestimmten Vermögenswerts (oder von Vermögenswerten) abhängt und die Vereinbarung ein Recht zur Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) vermittelt, selbst wenn dieser Vermögenswert (oder die Vermögenswerte) in der Vereinbarung nicht ausdrücklich angegeben ist.
Leasingverhältnisse werden entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, die im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an Vermögenswerten verbunden sind, übertragen, werden als Finanzierungsleasing bilanziert, was zur Erfassung eines Vermögenswerts und zur Entstehung einer Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasingverhältnisses führt. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse bilanziert, bei denen Mietzahlungen (abzüglich etwaiger vom Leasinggeber erhaltener Anreize) linear in der Gewinn- und Verlustrechnung über die Mietdauer erfasst werden.
Seit dem 1. Januar 2019 angewandte Rechnungslegungsgrundsätze:
Die Gruppe beurteilt bei Vertragsabschluss, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder ein Leasingverhältnis enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag ein Recht auf die Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Die Gruppe handelt ausschließlich als Leasingnehmer.
Gruppe als Leasingnehmer
Die Gruppe wendet einen einheitlichen Ansatz zur Erfassung und Bewertung für alle Leasingverträge an, mit Ausnahme von Kurzzeit-Leasingverträgen und Leasingverträgen für geringwertige Vermögenswerte. Die Gruppe weist Leasingverbindlichkeiten für anstehende Leasingzahlungen aus sowie Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht ("right-of-use assets"), die das Recht zur Nutzung der zugrundeliegenden Vermögenswerte darstellen.
Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht ("right-of-use assets" / ROU-Vermögenswerte)
Die Gruppe erfasst Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingvertrags (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht). ROU-Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und Wertminderungsverluste angesetzt und um die Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten bereinigt. Die Kosten von RoU-Vermögenswerten umfassen die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die anfänglich angefallenen direkten Kosten und die am oder vor dem Leasingbeginn geleisteten Leasingzahlungen nach Abzug aller erhaltenen Leasinganreize. ROU-Vermögenswerte werden linear über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die Leasingdauer oder die geschätzte Nutzungsdauer:
| ― | Büros und Läger: 2 bis 10 Jahre |
| ― | Kraftfahrzeuge und andere Ausrüstung: 2 bis 6 Jahre |
Leasingverbindlichkeiten
Zum Zeitpunkt des Leasingbeginns erfasst die Gruppe Leasingverbindlichkeiten, die mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingvertrages zu leistenden Leasingzahlungen angesetzt werden. Die Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger Forderungen aus Leasinganreizen, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder einen (Zins-)Satz gekoppelt sind, und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien gezahlt werden. Die Leasingzahlungen umfassen auch den Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch die Gruppe mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist, sowie Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, sofern aufgrund der Laufzeit anzunehmen ist, dass die Gruppe diese Option ausübt.
Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gruppe ihren Grenzfremdkapitalzinssatz ("incremental borrowing rate") zum Zeitpunkt des Leasingbeginns, da der im Leasingvertrag implizierte Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmbar ist. Nach dem Leasingbeginn wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten entsprechend dem Zinszuwachs erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert. Darüber hinaus wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten neu ermittelt, wenn es zu einer Modifizierung, einer Änderung der Leasingdauer, einer Änderung der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen der zukünftigen Zahlungen aufgrund einer Änderung eines zur Bestimmung solcher Leasingzahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder einer Änderung der Bewertung einer Option zum Kauf des zugrundeliegenden Vermögenswerts kommt.
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverträge für geringwertige Vermögensgegenstände
Die Gruppe wendet die Ausnahmeregelung für die Erfassung kurzfristiger Leasingverhältnisse auf ihre kurzfristigen Leasingverträge für Maschinen und Anlagen an (d. h. auf diejenigen Leasingverträge, die eine Laufzeit von 12 Monaten oder weniger ab dem Vertragsbeginn haben und keine Kaufoption enthalten). Sie wendet auch die Befreiung von der Erfassung des Leasings von geringwertigen Vermögenswerten auf das Leasing von Büroausstattung an, die als geringwertig angesehen wird. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand ausgewiesen.
Leasingaufwendungen werden in erster Linie als "Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen" klassifiziert.
f) Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte der Gruppe haben eine bestimmte Nutzungsdauer und umfassen in erster Linie aktivierte Software-Lizenzen. Nach der erstmaligen Erfassung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Erworbene Software-Lizenzen und Patente werden auf der Grundlage der Kosten aktiviert, die für den Erwerb und die Nutzung der Software anfallen.
Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben:
| Nutzungsdauer in Jahren |
|
|---|---|
| Erworbene Software-Lizenzen | 1 bis 3 |
Der Abschreibungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Aufwandskategorie ausgewiesen, die der Funktion der immateriellen Vermögenswerte entspricht. Wenn eine Wertminderung vorliegt, wird der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte auf den höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten abgeschrieben.
g) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Aufgrund des kurzfristigen Charakters unserer Finanzinstrumente entspricht der Buchwert ungefähr dem beizulegenden Zeitwert.
Finanzielle Vermögenswerte
Die Gruppe verfügt über finanzielle Vermögenswerte in Form von Bankeinlagen, Handelswechseln und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderen Forderungen.
Erstmalige Erfassung und Folgebewertung
Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Merkmalen der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes und dem Geschäftsmodell der Gruppe für das Management des Vermögenswerts ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet die Gruppe einen finanziellen Vermögenswert beim Erstansatz zu seinem beizulegenden Zeitwert zuzüglich, im Falle eines finanziellen Vermögenswertes, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden zum Transaktionspreis bewertet, der gemäß IFRS 15 ermittelt wird.
Damit ein finanzieller Vermögenswert klassifiziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden kann, müssen die Zahlungsströme "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen", (solely payments of principal and interest, SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Bewertung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf Ebene des Instruments durchgeführt.
Handelswechsel und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Folgebewertung anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Wertminderung
Es wird davon ausgegangen, dass Forderungen gegenüber Endkunden sowie externen Logistik- und Zahlungsdienstleistern innerhalb sehr kurzer Zeit nach Lieferung der Waren eingezogen werden. Wenn diese Salden nach 15 Tagen nicht ausgeglichen sind, werden für diese in voller Höhe Rückstellungen gebildet, sofern kein eindeutiges Zeichen für eine Zahlungsbereitschaft besteht. Diese Einschätzung basiert auf der Vereinbarung mit diesen Parteien sowie der historischen Zahlungserwartung. Aufgrund der sehr kurzen Zahlungsfristen geht das Management davon aus, dass die Anwendung der vorstehenden Rechnungslegungsgrundsätze nicht wesentlich von der Anwendung des Modells für erwartete Kreditausfälle ("ECLs") abweichen wird.
Hinsichtlich der Forderungen gegenüber Firmenkunden berechnet die Gruppe eine Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle ("ECLs") unter Anwendung des vereinfachten Modells nach IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu jedem Bilanzstichtag. Die Gruppe verfolgt keine Änderungen des Ausfallrisikos, sondern berechnet vielmehr eine Wertberichtigung für Verluste auf der Grundlage der erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit. Die Gruppe hat von der praktischen Vereinfachung, die der Standard bietet, Gebrauch gemacht und eine Rückstellungsmatrix erstellt, die auf ihrer historischen Kreditausfallerfahrung für die vergangenen Jahre basiert und um einmalige Ereignisse sowie zukunftsorientierte Faktoren pro Land unter Berücksichtigung mehrerer volkswirtschaftlicher Faktoren wie das BIP und die Arbeitslosenquoten der jeweiligen Länder bereinigt wurde. Da der berechnete ECL-Aufwand nicht wesentlich von den Bilanzierungsgrundsätzen des Konzerns abweicht, wurden keine zusätzlichen Kosten unter dem Posten Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen verbucht.
Die Gruppe ermittelt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei der erstmaligen Erfassung des Vermögenswertes. In bestimmten Fällen kann die Gruppe jedoch auch einen finanziellen Vermögenswert als in Verzug betrachten, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Gruppe die ausstehenden Beträge aus den Verträgen in voller Höhe erhält, bevor sie die von der Gruppe gehaltenen Bonitätsverbesserungen berücksichtigt hat. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn der Eingang der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Die Gruppe hat finanzielle Verbindlichkeiten in Form von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten, die beim Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, der im Allgemeinen dem ursprünglich in Rechnung gestellten Betrag entspricht. In der Folgebewertung werden die finanziellen Verbindlichkeiten anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit von Lieferanten erworben wurden. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung aus der Verbindlichkeit erfüllt, aufgehoben oder abgelaufen ist.
Saldierung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nur saldiert und als Nettobetrag in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen, wenn die Gruppe einen Rechtsanspruch darauf hat, die erfassten Beträge zu saldieren, und beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit aufzulösen.
h) Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Die Gruppe beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob es einen Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eines Vermögenswertes vorliegen könnte. Wenn ein solcher Hinweis vorliegt oder wenn eine jährliche Prüfung der Wertminderung eines Vermögenswertes erforderlich ist, schätzt die Gruppe den erzielbaren Wert des Vermögenswertes. Der erzielbare Wert eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden folgenden Werte: der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) abzüglich der Veräußerungskosten oder der Nutzungswert. Der erzielbare Betrag wird für einen einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, der Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. Wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU seinen erzielbaren Wert übersteigt, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Wert abgeschrieben.
i) Bestände
Bestände werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert bewertet. Die Kosten der Bestände werden nach der FIFO-Methode ("first-in-first-out") ermittelt. Die Kosten der Bestände umfassen die Anschaffungskosten sowie die Kosten, die anfallen, um die Bestände an ihren derzeitigen Standort und in ihren derzeitigen Zustand zu bringen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Etwaige Wertminderungen aufgrund von veraltetem Material und langsamer Lagerbewegung wurden vom Buchwert der Bestände abgezogen.
j) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Termineinlagen
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Guthaben bei Finanzinstituten sowie sonstige kurzfristige und hoch liquide Geldanlagen mit anfänglichen Laufzeiten von bis zu drei Monaten, die in Bezug auf Wertänderungen unwesentlichen Risiken unterliegen.
Termineinlagen sind Einlagen bei Banken mit einer anfänglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten und werden daher in der konsolidierten Bilanz und der konsolidierten Kapitalflussrechnung nicht unter "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" erfasst.
k) Mehrwertsteuer
Die Ausgangsmehrwertsteuer ("MwSt.") im Zusammenhang mit Verkäufen ist an die Steuerbehörden zu zahlen, wenn (a) Forderungen von Verbrauchern eingezogen werden oder (b) Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher geliefert werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Allgemeinen kann die Vorsteuer auf die Ausgangssteuer bei Erhalt der Mehrwertsteuerrechnung angerechnet werden. Die Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit Verkäufen und Käufen wird in der Bilanz auf Bruttobasis erfasst und separat als Vermögenswert und Verbindlichkeit ausgewiesen. Wenn eine Rückstellung für die Wertminderung von Forderungen gebildet wurde, wird der Bruttobetrag der Forderung einschließlich der Mehrwertsteuer zurückgestellt.
l) Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist, um die Verpflichtung zu erfüllen, und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Wenn die Gruppe erwartet, dass eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Rückstellung erfolgt, z. B. im Rahmen eines Versicherungsvertrags, wird die Rückerstattung als separater Vermögenswert erfasst, aber nur, wenn die Rückerstattung so gut wie sicher ist.
Der Aufwand im Zusammenhang mit einer Rückstellung wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und im Gesamtergebnis zusammen mit eventuellen Rückerstattungen ausgewiesen. Bei einer wesentlichen Wirkung des Zinseffekts werden die Rückstellungen abgezinst. Der dabei verwendete Abzinsungssatz ist ein Vorsteuerzinssatz, der gegebenenfalls die für die Verbindlichkeit spezifischen Risiken widerspiegelt. Bei der Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Finanzaufwand verbucht.
m) Fremdwährungsumrechnung
Funktionale Währung und Darstellungswährung
Die in den Abschlüssen der einzelnen Unternehmen der Gruppe enthaltenen Posten werden unter Verwendung der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist (die "funktionale Währung"), bewertet. Der konsolidierte Jahresabschluss wird in Euro (EUR), der Darstellungswährung der Gruppe dargestellt.
Transaktionen und Salden
Transaktionen in Fremdwährungen werden von den Unternehmen der Gruppe zunächst zum Stichtagskurs des Vormonats erfasst (es sei denn, dies ist kein angemessener Näherungswert für den kumulativen Effekt der an den Transaktionsdaten geltenden Kurse; in diesem Fall werden Erträge und Aufwendungen zu den am Tag der Transaktionen geltenden Kursen umgerechnet). Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zu den Kassakursen der funktionalen Währung am Bilanzstichtag umgerechnet.
Wechselkursgewinne und -verluste, die sich aus der Abwicklung solcher Transaktionen und aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu den Wechselkursen am Jahresende ergeben, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzaufwand bzw. Finanzertrag ausgewiesen.
Die Gruppe ist der Ansicht, dass langfristige Geldforderungen oder Darlehen, für die eine Rückzahlung in absehbarer Zukunft weder geplant noch wahrscheinlich ist, im Wesentlichen ein Teil der Nettoinvestitionen des Unternehmens in diesen ausländischen Betrieb sind. Die damit verbundenen Wechselkursdifferenzen und der Ertragsteuereffekt der Wechselkursdifferenzen sind als Wechselkursdifferenzen auf Nettoinvestitionen in ausländische Betriebe im Eigenkapital ausgewiesen. Die Gruppe hat sich dafür entschieden, im Falle einer Rückzahlung die Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital bis zur Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs beizubehalten. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird der abgegrenzte kumulative Betrag, der im Eigenkapital für diesen bestimmten ausländischen Betrieb ausgewiesen wird, in die konsolidierte Gesamtergebnisrechnung umgegliedert.
In den folgenden Tabellen sind die Wechselkurse gegenüber dem Euro für die wichtigsten operativen Bereiche der Gruppe aufgeführt.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|
| Land | Währung | Durchschnittskurs | Kurs am Jahresende |
| --- | --- | --- | --- |
| Algerien | Algerischer Dinar (DZD) | 137,24 | 135,02 |
| Kamerun | CFA-Franc BEAC (XAF) | 655,96 | 655,96 |
| Elfenbeinküste | CFA-Franc BCEAO (XOF) | 655,96 | 655,96 |
| Ägypten | Ägyptisches Pfund (EGP) | 21,00 | 20,46 |
| Ghana | Cedi (Ghana) (GHS) | 5,51 | 5,55 |
| Kenia | Kenianischer Schilling (KES) | 118,63 | 115,77 |
| Marokko | Marokkanischer Dirham (MAD) | 11,04 | 10,89 |
| Nigeria | Naira (NGN) | 424,60 | 415,46 |
| Ruanda | Ruanda-Franc (RWF) | 1.006,49 | 995,64 |
| Senegal | CFA-Franc BCEAO (XOF) | 655,96 | 655,96 |
| Südafrika | Rand (ZAR) | 15,60 | 16,46 |
| Tunesien | Tunesischer Dinar (TND) | 3,09 | 3,35 |
| Vereinigte Republik Tansania | Tansania-Schilling (TZS) | 2.678,57 | 2.625,28 |
| Uganda | Uganda-Schilling (UGX) | 4.373,73 | 4.226,75 |
| Vereinigte Arabische Emirate | VAE-Dirham (AED) | 4,34 | 4,20 |
| Vereinigte Staaten von Amerika | US-Dollar (USD) | 1,18 | 1,14 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|
| Land | Währung | Durchschnittskurs | Kurs am Jahresende |
| --- | --- | --- | --- |
| Algerien | Algerischer Dinar (DZD) | 133,22 | 133,06 |
| Kamerun | CFA-Franc BEAC (XAF) | 655,96 | 655,96 |
| Elfenbeinküste | CFA-Franc BCEAO (XOF) | 655,96 | 655,96 |
| Ägypten | Ägyptisches Pfund (EGP) | 18,80 | 17,96 |
| Ghana | Cedi (Ghana) (GHS) | 5,98 | 6,38 |
| Kenia | Kenianischer Schilling (KES) | 113,01 | 112,54 |
| Marokko | Marokkanischer Dirham (MAD) | 10,69 | 10,61 |
| Nigeria | Naira (NGN) | 402,40 | 404,90 |
| Ruanda | Ruanda-Franc (RWF) | 1.005,63 | 1.042,62 |
| Senegal | CFA-Franc BCEAO (XOF) | 655,96 | 655,96 |
| Südafrika | Rand (ZAR) | 16,15 | 15,75 |
| Tunesien | Tunesischer Dinar (TND) | 3,22 | 3,12 |
| Vereinigte Republik Tansania | Tansania-Schilling (TZS) | 2.573,85 | 2.558,61 |
| Uganda | Uganda-Schilling (UGX) | 4.115,60 | 4.078,89 |
| Vereinigte Arabische Emirate | VAE-Dirham (AED) | 4,11 | 4,12 |
| Vereinigte Staaten von Amerika | US-Dollar (USD) | 1,12 | 1,12 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 | |||
|---|---|---|---|
| Land | Währung | Durchschnittskurs | Kurs am Periodenende |
| --- | --- | --- | --- |
| Algerien | Algerischer Dinar (DZD) | 144,26 | 161,51 |
| Kamerun | CFA-Franc BEAC (XAF) | 655,96 | 655,96 |
| Elfenbeinküste | CFA-Franc BCEAO (XOF) | 655,96 | 655,96 |
| Ägypten | Ägyptisches Pfund (EGP) | 18,00 | 19,26 |
| Ghana | Cedi (Ghana) (GHS) | 6,53 | 7,17 |
| Kenia | Kenianischer Schilling (KES) | 120,49 | 132,62 |
| Marokko | Marokkanischer Dirham (MAD) | 10,72 | 10,79 |
| Nigeria | Naira (NGN) | 431,77 | 469,67 |
| Ruanda | Ruanda-Franc (RWF) | 1.078,01 | 1.195,13 |
| Senegal | CFA-Franc BCEAO (XOF) | 655,96 | 655,96 |
| Südafrika | Rand (ZAR) | 18,76 | 17,97 |
| Tunesien | Tunesischer Dinar (TND) | 3,17 | 3,26 |
| Vereinigte Republik Tansania | Tansania-Schilling (TZS) | 2.630,32 | 2.810,22 |
| Uganda | Uganda-Schilling (UGX) | 4.214,64 | 4.451,04 |
| Vereinigte Arabische Emirate | VAE-Dirham (AED) | 4,19 | 4,50 |
| Vereinigte Staaten von Amerika | US-Dollar (USD) | 1,14 | 1,23 |
Umrechnung in die Darstellungswährung
Bei der Konsolidierung werden die Ergebnisse und Bilanzposten aller Gruppengesellschaften, die eine von der Darstellungswährung abweichende funktionale Währung haben, wie folgt in die Darstellungswährung umgerechnet:
i. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede dargestellte Bilanz werden zum Schlusskurs am jeweiligen Bilanzstichtag umgerechnet.
ii. Erträge und Aufwendungen für jeden Posten der Gesamtergebnisrechnung werden zu durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet.
Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen, die bei der Umrechnung für die Konsolidierung entstehen, werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.
n) Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden
Die Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse hauptsächlich mit Provisionen, dem Verkauf von Waren, Fulfillment, Marketing und Werbung sowie der Bereitstellung anderer Dienstleistungen.
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen an den Kunden übertragen wird, und zwar in Höhe des Betrags, auf den die Gruppe im Gegenzug für diese Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat.
Um zu bestimmen, ob die Erlöse auf Brutto- oder Nettobasis verbucht werden müssen, prüft die Gruppe, ob sie als Prinzipal/Auftraggeber oder als Agent/Vermittler in einer Transaktion auftritt. Dazu ist eine Beurteilung durch das Management erforderlich. Bei der Durchführung ihrer Analyse prüft die Gruppe zunächst, ob sie die Waren kontrolliert, bevor sie an die Kunden weitergegeben werden, und ob sie in der Lage ist, die Verwendung der Waren zu lenken oder Vorteile aus ihnen zu ziehen. Darüber hinaus berücksichtigt die Gruppe folgende Faktoren:
| ― | den Spielraum bei der Festlegung von Preisen und der Auswahl von Lieferanten |
| ― | das von der Gruppe getragene Beständewagnis vor und nach der Übergabe der Waren an den Kunden |
Wenn die Gruppe bei einer Transaktion, die einem Beständewagnis unterliegt, die primär verpflichtete Partei ist und mehrere, aber nicht alle der genannten Faktoren zutreffen, handelt die Gruppe als Auftraggeber, und die Umsatzerlöse werden auf Bruttobasis verbucht. Wenn die Gruppe nicht die primär verpflichtete Partei ist, nicht das Beständewagnis trägt und nicht in der Lage ist, den Preis zu bestimmen, handelt die Gruppe als Agent und die Umsatzerlöse werden auf Nettobasis verbucht.
Im Folgenden sind die Grundsätze der Ertragserfassung für jede Art von Einnahmequelle aufgeführt:
(1) Provisionen
Provisionen stehen im Zusammenhang mit der Online-Verkaufsplattform, die den Verkäufern die Möglichkeit bietet, Waren direkt an die Verbraucher zu verkaufen. In diesem Fall erhält Jumia eine Provision (normalerweise ein Prozentsatz des Verkaufspreises), deren Höhe sich nach den Vereinbarungen mit den Verkäufern richtet. Die Leistungspflicht von Jumia in Bezug auf diese Transaktionen besteht darin, die Transaktion über die Online-Plattform zu arrangieren. Die Gruppe hat jedoch keinen Ermessensspielraum bei der Festlegung des Preises der zu verkaufenden Waren und trägt auch kein Beständewagnis für die an den Kunden zu liefernden Waren. Die Gruppe wird daher bei diesen Transaktionen als Agent/Vermittler betrachtet und erfasst zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen an den Endkunden die Erlöse für die vereinbarte Provision auf Nettobasis.
(2) Verkauf von Waren
Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren beziehen sich auf Transaktionen, bei denen Jumia direkt als Verkäufer auftritt und mit einem Verbraucher einen Vertrag über den Verkauf von Waren abschließt. Diese Waren werden zu einem von der Gruppe festgelegten Festpreis verkauft, und die Gruppe ist verpflichtet, diese Waren an den Verbraucher zu liefern. Die Gruppe wird daher bei diesen Transaktionen als Prinzipal/Auftraggeber betrachtet und erfasst zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren an den Verbraucher die Verkäufe zum Bruttoverkaufspreis. Die Lieferung der Waren ist keine gesonderte Leistungspflicht, da der Verbraucher ohne die Lieferung, zu der Jumia verpflichtet ist, keinen Nutzen aus den Waren ziehen kann. Daher werden die Umsatzerlöse für Waren und Lieferungen zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst.
(3) Fulfillment
Die Gruppe bietet auf unserem Marktplatz bestimmte Fulfillment-Leistungen an und berechnet den Verbrauchern in der Regel eine "Liefergebühr". Die Gruppe bietet den Endverbrauchern auch Abonnementleistungen an. Der Preis für Fulfillment-Leistungen wird zum Kaufzeitpunkt über die Jumia-Plattform festgelegt, wobei die Gruppe die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Bereitstellung dieser Fulfillment-Leistungen hat. Die Gruppe wird daher bei diesen Transaktionen als Prinzipal/Auftraggeber betrachtet und die Fulfillment-Gebühren in den Erlösen auf Bruttobasis erfasst. Die Umsatzerlöse aus den Fulfillment-Leistungen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst. Dies gilt nicht für Abonnementleistungen, deren Umsatzerlöse über einen Zeitraum von in der Regel weniger als einem Jahr erfasst werden.
(4) Marketing und Werbung
Die Gruppe bietet Werbedienstleistungen für Verkäufer und Nichtverkäufer an, wie z. B. Performance-Marketingkampagnen, das Platzieren von Bannern auf der Jumia-Plattform oder das Versenden von Newslettern und Benachrichtigungen. Die Werbedienstleistungen werden mit den Unternehmen, die die Werbung schalten, vertraglich vereinbart. Da Jumia die Preise festlegt und primär verpflichtet ist, diese Werbedienstleistungen zu erbringen, werden die Umsatzerlöse auf Bruttobasis erfasst. Die Kampagnen und Banner können sowohl für einen kurzen Zeitraum als auch auf ein ganzes Jahr verteilt platziert werden und werden daher zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über den Zeitraum hinweg erfasst.
(5) Mehrwertdienste
Die Gruppe bietet unseren Verkäufern weitere Dienstleistungen an, für die wir Gebühren erheben, wie z. B. Logistikdienstleistungen, die Verpackung von Produkten vor dem Versand sowie technische Unterstützung. Da Jumia die Preise festlegt, werden die Umsatzerlöse auf Bruttobasis verbucht. Die Umsatzerlöse aus Logistikdienstleistungen werden im Zeitverlauf bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfasst, die Umsatzerlöse aus der Verpackung von Produkten und technischer Unterstützung nach Abschluss der jeweiligen Dienstleistung.
Variable Gegenleistung
Wenn die Gegenleistung aus einem Vertrag einen variablen Bestandteil enthält, schätzt die Gruppe den Betrag, auf den sie als Gegenleistung für die Übergabe der Waren an den Kunden Anspruch hat. Die variable Gegenleistung wird bei Vertragsbeginn geschätzt und so lange beschränkt, bis mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass keine wesentliche Rückbuchung des Betrags der verbuchten kumulativen Umsatzerlöse erfolgt, wenn die mit der variablen Gegenleistung verbundene Unsicherheit später ausgeräumt wird.
Aufgrund der großen Anzahl von Verträgen, die ähnliche Merkmale aufweisen, schätzt die Gruppe die Höhe der variablen Gegenleistung anhand von Erwartungswerten. Anschließend wendet die Gruppe die Bestimmungen zur Beschränkung der Schätzungen der variablen Gegenleistung an, um die Höhe der variablen Gegenleistung zu bestimmen, die in den Transaktionspreis einbezogen und als Erlös erfasst werden kann. Für Waren, die voraussichtlich retourniert werden, wird eine Erstattungsverbindlichkeit ausgewiesen (d. h. der Betrag, der nicht im Transaktionspreis enthalten ist).
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags
Die Gruppe zahlt den Parteien für jeden Vertrag, der zustande kommt, eine Vertriebsprovision oder Gebühren. Die Gruppe wendet die Möglichkeit zur sofortigen aufwandswirksamen Erfassung der Vertragsanbahnungskosten an, wenn die Abschreibungsdauer des Vermögenswertes, der erfasst worden wäre, ein Jahr oder weniger beträgt. Daher werden Verkaufsprovisionen und Gebühren sofort als Aufwand verbucht und als Bestandteil der Marketingaufwendungen ausgewiesen.
Umsatzkosten
Unsere Umsatzkosten bestehen in erster Linie aus dem Kaufpreis von Konsumprodukten, bei denen wir direkt als Verkäufer auftreten. Bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit Verkäufen an Dritte, wie z. B. an Verkäufer gezahlte Entschädigungen für verlorene, beschädigte oder verspätet gelieferte Artikel, sowie Aufwendungen für die Zahlungsabwicklung in Ländern, in denen JumiaPay tätig ist, sind ebenfalls in den Umsatzkosten enthalten.
o) Kosten für die Erfüllung (Fulfillment)
Die Kosten für die Erfüllung (Fulfillment) bestehen aus Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen externer Logistikanbieter, die wir als Fracht und Versand bezeichnen, sowie aus Aufwendungen hauptsächlich im Zusammenhang mit unserem Netzwerk von Lagerhäusern einschließlich Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer, die wir als Kosten für die Erfüllung (Fulfillment) außer Fracht und Versand bezeichnen. Die Kosten für die Erfüllung bzw. Fulfillment-Kosten außer Fracht und Versand sind die Aufwendungen, die beim Betrieb und der Personalausstattung unserer Fulfillment- und Kundendienstzentren anfallen, einschließlich der Aufwendungen, die der Beschaffung, der Annahme, der Kontrolle und der Lagerung von Beständen und der Kommissionierung, der Verpackung und der Vorbereitung von Verbraucherbestellungen für den Versand, einschließlich der Verpackungsmaterialien, zuzuschreiben sind. Leasingaufwendungen werden in erster Linie als "Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen" klassifiziert. Die Kosten für die Erfüllung (Fulfillment) beinhalten darüber hinaus auch Aufwendungen für Kundendiensttätigkeiten.
p) Vertriebs- und Werbeaufwendungen
Die Vertriebs- und Werbeaufwendungen stellen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Werbung für unseren Marktplatz dar und umfassen Ausgaben für Online- und Offline-Marketing, die Förderung der Marke durch traditionelle Medien, bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten zur Kundenakquisition und -bindung sowie andere Aufwendungen im Zusammenhang mit unserer Marktpräsenz.
q) Kosten für Technologie und Inhalte
Die Aufwendungen für Technologie und Inhalte bestehen hauptsächlich aus Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, einschließlich Löhnen und Gehältern, für Mitarbeiter, die an der Anwendung, Produktion, Wartung und dem Betrieb neuer und bestehender Güter und Dienstleistungen beteiligt sind, sowie aus anderen Aufwendungen für die technologische Infrastruktur.
r) Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen
Die allgemeinen und Verwaltungsaufwendungen beinhalten Löhne und Sozialabgaben einschließlich Aufwand für aktienbasierte Vergütungen für das Management, Aufwendungen für das Verkäufermanagement, Aufwendungen für kaufmännische Entwicklung, Aufwendungen für das Rechnungswesen und die Rechtsabteilung, Beratungskosten, Aufwendungen für die Abschlussprüfung, Leasingaufwendungen, Aufwendungen für bürobezogene Medien, Versicherungskosten, Steueraufwendungen mit Ausnahme von Ertragsteuern, sonstige Gemeinkosten sowie sonstige wesentliche allgemeine Aufwendungen.
s) Leistungen an Arbeitnehmer
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Löhne, Gehälter, bezahlter Jahresurlaub und Krankengeld, Prämien und andere Leistungen (z. B. Gesundheitsleistungen) werden in dem Jahr abgegrenzt, in dem die damit verbundenen Leistungen von den Mitarbeitern der Gruppe erbracht werden.
t) Aktienbasierte Vergütung
Die Gruppe unterhält aktienbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, nach denen Geschäftsführer und Mitarbeiter für die erbrachten Leistungen eine Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft erhalten. Die Zuteilung von Vergütungsprämien ist an dienst- und/oder leistungsbezogene Ausübungsbedingungen gekoppelt.
Bei aktienbasierten Instrumenten wird der Gesamtbetrag, der für die erhaltenen Arbeitsleistungen als Aufwand zu erfassen ist, unter Bezugnahme auf den beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsprämie am Gewährungsdatum ermittelt. Bei aktienbasierten Vergütungsprämien analysieren wir, ob der von einem Teilnehmer gezahlte (oder zu zahlende) Ausübungspreis, falls vorhanden, den Marktpreis der zugrundeliegenden Eigenkapitalinstrumente am Gewährungsdatum übersteigt. Ergibt sich ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen (i) dem geschätzten Marktwert der Eigenkapitalinstrumente und (ii) dem Ausübungspreis, wird die aktienbasierte Vergütungsprämie als Aufwand ausgewiesen.
Die aktienbasierte Vergütung wird linear über den Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst, wobei eine entsprechende Gegenbuchung im Eigenkapital erfolgt. Das Management schätzt die Anzahl der Vergütungsprämien, die letztlich ausübbar werden. Bei Vergütungsprämien mit gestaffelten Erdienungsmerkmalen ("graded vesting") wird jede Tranche als separate Zuteilung behandelt (d. h. jede Tranche wird separat über den entsprechenden Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst). Bei aktienbasierten Instrumenten werden die von der Gruppe ausgegebenen Optionszuteilungen erstmals am Gewährungsdatum nach dem Black-Scholes-Bewertungsmodell bewertet und in der Folge nicht neu bewertet.
Für Vergütungsprämien, die nicht letztlich ausübbar werden, wie z. B. bei einer Vergütungsprämie, die ein Mitarbeiter aufgrund der Nichterfüllung der Ausübungsbedingungen verwirkt hat, werden keine Aufwendungen erfasst. Wenn eine Vergütungsprämie während des Erdienungszeitraums widerrufen wird (außer durch Verfall wegen Nichterfüllung der Ausübungsbedingungen), wird sie als vorgezogene Unverfallbarkeit ("accelaration of vesting") behandelt, und das Unternehmen erfasst den Betrag, der ansonsten für die während des restlichen Erdienungszeitraums erhaltenen Leistungen verbucht worden wäre, sofort. Wenn eine Vergütungsprämie von einem Mitarbeiter zurückgegeben wird (außer durch Verfall wegen Nichterfüllung der Ausübungsbedingungen), wird sie als Widerrufung ausgewiesen.
Für aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich wird eine Verbindlichkeit für die erworbenen Waren oder Dienstleistungen erfasst, die zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit bewertet wird. Zu jedem Bilanzstichtag bis zur Begleichung der Verbindlichkeit und zum Zeitpunkt der Begleichung wird der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit neu bewertet, wobei alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in den allgemeinen und Verwaltungsaufwendungen erfasst werden.
Falls während des Erdienungszeitraums der gegenwärtig ausübbaren Vergütungen neue Eigenkapitalinstrumente gewährt und diese am Gewährungsdatum als Ersatz für die gegenwärtig ausübbaren Vergütungen bestimmt wurden, werden sie als Änderung behandelt. Der höhere beizulegende Zeitwert von Ersatzprämien wird über den Erdienungszeitraum hinweg erfasst, und die ersetzten Prämien werden weiterhin wie geplant als Aufwand verbucht.
u) Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand umfasst laufende und latente Steuern und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, er bezieht sich auf Transaktionen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Laufende Steuern sind in Höhe der voraussichtlich an die Steuerbehörden zu leistenden Steuerzahlungen bzw. von diesen zu erwartenden Steuererstattungen auf das zu versteuernde Jahresergebnis angesetzt, basierend auf den zum Bilanzstichtag gültigen Steuersätzen und eventuellen Anpassungen der in Bezug auf Vorjahre zu zahlenden Steuern. Das zu versteuernde Jahresergebnis basiert auf Schätzungen, wenn Abschlüsse vor Abgabe der betreffenden Steuererklärungen genehmigt werden. Das Management bewertet regelmäßig die in den Steuererklärungen eingenommenen Positionen in Bezug auf Situationen, in denen die geltenden Steuervorschriften unterschiedlich interpretiert werden können, und bildet gegebenenfalls Rückstellungen.
Latente Steuern werden mit Hilfe der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode erfasst, die temporäre Differenzen zwischen dem Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu Berichtszwecken und den Beträgen für Steuerzwecke vorsieht. Die Methode, nach der latente Steuern berechnet werden, hängt von der Art und Weise ab, in der der Buchwert eines Vermögenswertes voraussichtlich realisiert wird und die Verbindlichkeiten erfüllt werden. Gemäß der Ausnahme bei erstmaliger Erfassung werden latente Steuern nicht für temporäre Differenzen erfasst, die im Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit einer Transaktion entstehen, bei der es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und die bei ihrer erstmaligen Erfassung weder das bilanzielle noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Latente Steuern werden anhand der bis zum Ende des Berichtszeitraumes gültigen oder angekündigten Steuersätze bewertet. Latente Steueransprüche werden gegen latente Steuerschulden aufgerechnet, wenn die Steuern von derselben Steuerbehörde erhoben werden und das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung laufender Steueransprüche gegen laufende Steuern hat. Latente Steueransprüche aufgrund abzugsfähiger temporärer Differenzen und steuerlicher Verlustvorträge werden nur in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie erstattungsfähig sind.
v) Segmente
Über Geschäftssegmente wird in einer dem internen Berichtssystem, das der verantwortlichen Unternehmensinstanz ("chief operating decision-maker" (CODM)) vorgelegt wird, entsprechenden Weise Bericht erstattet, wobei es sich um dieselben Zahlen handelt, die auch in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt sind. Die verantwortliche Unternehmensinstanz besteht aus zwei Co-CEOs und dem CFO. In den dargestellten Perioden umfasste die Gruppe ein Geschäfts- und Berichtssegment, nämlich eine ECommerce-Plattform. Zwar besteht die E-Commerce-Plattform aus verschiedenen Unternehmensplattformen der Gruppe, jedoch trifft die verantwortliche Unternehmensinstanz Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen anhand des durch Marktforschung ermittelten langfristigen Wachstumspotenzials der Gruppe, des Wachstumspotenzials in Regionen und verschiedener interner Leistungskennzahlen. Die geografische Verteilung von Umsatzerlösen und Sachanlagen innerhalb der Gruppe stellte sich wie folgt dar.
| Umsatzerlöse | Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|
| In Tsd. Euro | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Westafrika (1) | 65.655 | 68.919 | 63.105 |
| Nordafrika (2) | 36.947 | 57.238 | 48.476 |
| Ost- und Südafrika (3) | 25.947 | 32.839 | 27.107 |
| Europa (4) | 509 | 1.363 | 728 |
| Vereinigte Arabische Emirate | - | 49 | 207 |
| Summe | 129.058 | 160.408 | 139.623 |
| Sachanlagen | Zum 31. Dezember | |
|---|---|---|
| In Tsd. Euro | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| Westafrika (1) | 5.201 | 4.333 |
| Nordafrika (2) | 4.878 | 6.343 |
| Ost- und Südafrika (3) | 6.243 | 4.506 |
| Europa (4) | 1.030 | 1.323 |
| Vereinigte Arabische Emirate | 82 | 54 |
| Summe | 17.434 | 16.559 |
(1) Westafrika umfasst Nigeria, die Elfenbeinküste, Senegal und Ghana.
(2) Nordafrika umfasst Ägypten, Tunesien, Marokko und Algerien.
(3) Ost- und Südafrika umfasst Kenia, Uganda und Südafrika.
(4) Portugal und Deutschland
3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen bei der Anwendung von Rechnungslegungsmethoden
Bei der Erstellung des konsolidierten Abschlusses der Gruppe muss das Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen treffen, die sich auf den Ausweis von Umsatzerlösen, Aufwendungen, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie auf die dazugehörigen Anhangangaben, darunter auch auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten, auswirken können. Die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheiten können zu Ergebnissen führen, die in künftigen Perioden erhebliche Anpassungen der Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten erforderlich machen.
Ermessensentscheidungen
Mit Ausnahme der Auswirkungen der Beilegung des in Anhangangabe 16 aufgeführten Rechtsstreits gab es keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf Art und Höhe von in früheren Perioden berichteten Schätzungen. Die Auswirkungen von COVID-19 haben jedoch eine Beurteilung unter anderem der folgenden wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen erforderlich gemacht:
| ― | Bestimmung des Nettoveräußerungswertes von Beständen, die aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 langsam rotierend geworden sind, und |
| ― | Schätzungen der erwarteten Kreditausfälle, die den Forderungen aus Verkäufen an Kunden auf Kredit zuzuordnen sind, einschließlich der Einbeziehung zukunftsorientierter Informationen zur Ergänzung der historischen Kreditausfallraten. |
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der Gruppe hat das Management Ermessensentscheidungen getroffen, von denen die folgenden die größten Auswirkungen auf die in dem konsolidierten Abschluss ausgewiesenen Beträge haben:
Konsolidierung von Unternehmen
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nimmt Jumia Dienstleistungen von Unternehmen in Anspruch, an denen sie keine Stimmrechtsmehrheit hat. Bei diesen Unternehmen handelt es sich entweder
| ― | um Dienstleister, die Dienstleistungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung oder andere unterstützende Dienstleistungen für die Gruppe erbringen, [oder] |
| ― | die in Ländern, in denen die Stimmrechtsmehrheit bei einem inländischen Partner liegen muss, E-Commerce-Dienstleistungen erbringen, oder |
| ― | die im Eigentum eines Angehörigen der Konzernleitung stehen, der als De-facto-Vertreter der |
Gruppe fungiert.
Die Gruppe hat festgestellt, dass diese Unternehmen von ihr beherrscht werden, da sie Macht über die Beteiligungsunternehmen hat, Anrechte auf schwankende Renditen hat und fähig ist, diese Renditen mittels ihrer Macht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.
Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - Gruppe als Leasingnehmer
Die Gruppe bestimmt die Laufzeit eines Leasingverhältnisses als die nicht kündbare Laufzeit des Leasingverhältnisses nebst allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses fallen, wenn die Ausübung der Option hinreichend sicher ist, oder allen Zeiträumen, die unter eine Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses fallen, wenn die Nichtausübung der Option hinreichend sicher ist.
Bei der Gruppe bestehen mehrere Leasingverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Die Gruppe beurteilt nach eigenem Ermessen, ob die Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Das heißt, sie prüft alle relevanten Faktoren, die einen wirtschaftlichen Anreiz für sie darstellen, entweder die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Beginn des Leasingverhältnisses beurteilt die Gruppe die Laufzeit des Leasingverhältnisses neu, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das bzw. die in ihrem Einflussbereich liegt bzw. liegen und ihre Fähigkeit beeinträchtigt, die Verlängerungs- oder Kündigungsoption auszuüben bzw. nicht auszuüben (z. B. Errichtung wesentlicher Mietereinbauten oder wesentliche kundenspezifische Anpassung des Leasinggegenstands).
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Die Gruppe hat folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Bestimmung von Höhe und Zeitpunkt der Erlöse aus Verträgen mit Kunden erheblich beeinflussen:
Prinzipal-/Agent-Erwägungen
Die Gruppe schließt Verträge, bei denen sie als Verkäufer fungiert, den Preis bestimmt und verpflichtet ist, die betreffenden Waren an den Verbraucher zu liefern. Feststellungen der Gruppe zufolge kontrolliert sie im Rahmen der betreffenden Verträge die Waren, bevor sie an den Kunden übertragen werden, und ist somit jeweils Prinzipal des Geschäftsvorfalls. Außerdem ist die Gruppe bei Transaktionen, in deren Rahmen sie Fulfillment- und Marketing-Leistungen erbringt, zur Erbringung der Leistungen verpflichtet und kann den Preis nach ihrem Ermessen festsetzen, sodass sie auch bei Transaktionen dieser Art als Prinzipal des Geschäftsvorfalls gilt.
Bei Verträgen, wonach die Gruppe die Verkaufsplattform bietet, auf der Verkäufer ihre Waren direkt an Verbraucher verkaufen können, hat die Gruppe hingegen keinerlei Ermessen bezüglich der Festsetzung des Preises und trägt kein Beständewagnis, weshalb sie in solchen Transaktionen als Agent gilt.
Schätzungen und Annahmen
Unsichere Steuerpositionen
Die Anwendung von Steuervorschriften auf komplexe Transaktionen lässt zuweilen Raum für Interpretationen sowohl seitens der Gruppe als auch seitens der Steuerbehörden zu. Solche Unklarheiten bezüglich der Auslegung von Steuergesetzen werden allgemein als "unsichere Steuerpositionen" bezeichnet.
Unsichere Steuerpositionen werden vom Management am Ende eines jeden Berichtszeitraumes bewertet und überprüft. Für Steuerpositionen, bei denen es laut Feststellung des Managements eher wahrscheinlich ist, dass sie zur Erhebung zusätzlicher Steuern führen, wenn sie von den Steuerbehörden hinterfragt werden sollten, werden Verbindlichkeiten erfasst. Ihre Beurteilung fußt auf Schätzungen und Annahmen und beinhaltet möglicherweise eine Reihe von Entscheidungen bezüglich künftiger Ereignisse. Diese Entscheidungen basieren auf der Auslegung von Steuergesetzen, die bis zum Ende des Berichtszeitraumes gültig oder angekündigt waren, sowie von bekannten Gerichts- oder sonstigen Entscheidungen zu den betreffenden Fragen. Verbindlichkeiten für Vertragsstrafen, Zinsen und Steuern werden auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements bezüglich der Aufwendungen bewertet, die zur Erfüllung der Verpflichtungen am Ende des Berichtszeitraumes erforderlich werden. Die bestmögliche Schätzung des Managements bezüglich des bereitzustellenden Betrages bestimmt sich nach dessen Ermessensentscheidung und in einigen Fällen nach Gutachten unabhängiger Experten. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in Anhangangabe 19.
Aktienbasierte Vergütung
In Bezug auf vor dem 10. Mai 2019 gewährte Ansprüche hat die Gruppe den beizulegenden Zeitwert ihrer Stammaktien und ihrer Call-Optionen wie folgt bestimmt: Zur Schätzung des Eigenkapitalwerts der Gruppe wurde der beizulegende Zeitwert der Stammaktien der Gruppe auf Basis des ertragsorientierten Verfahrens ermittelt. Die zukünftigen Cashflows werden mit gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten abgezinst, die die Entwicklungsphase des Unternehmens in jedem der Länder, in denen die Gruppe tätig ist, einbeziehen.
In Bezug auf nach dem 10. Mai 2019 (nach dem Börsengang) gewährte Ansprüche basiert der beizulegende Zeitwert der Aktie auf dem Wert pro an der New Yorker Börse gehandeltem ADS-Anteilsschein der Jumia Technologies AG (umgerechnet in Euro).
In Bezug auf alle nach dem 1. Juli 2017 gewährten Ansprüche wird der beizulegende Zeitwert der Call-Optionen der Gruppe vom beizulegenden Zeitwert der Stammaktien der Gruppe abgeleitet, die nach der Black-Scholes-Merton-Formel unter Zugrundelegung folgender Annahmen bewertet werden:
| ― | Die Optionen können nur an ihrem Verfalltag ausgeübt werden. |
| ― | Es fallen keine Steuern oder Transaktionskosten an, und es bestehen keine Margenerfordernisse. |
| ― | Die Volatilität des Basiswertes ist konstant und ist als Standardabweichung der kontinuierlich verzinsten Rendite auf die Aktie über einen bestimmten Zeitraum definiert. |
| ― | Der risikofreie Zinssatz bleibt relativ konstant. |
Für diese Schätzung müssen auch die Parameter, die am besten in das Bewertungsmodell mit einfließen sollten, bestimmt werden, darunter die antizipierte Laufzeit der Aktienoption, die Volatilität und die Dividendenrendite. Diese mit einfließenden Parameter, und insbesondere die Annahme bezüglich der Volatilität, gelten als äußerst komplex und sehr subjektiv. Da die Aktien der Gruppe vor dem 12. April 2019 noch nicht an einer Börse gehandelt wurden, fehlt es an hinreichenden unternehmensspezifischen Daten zur historischen und impliziten Volatilität ihrer Aktien. Darum schätzt die Gruppe die erwartete Volatilität ihres Aktienkurses anhand der historischen Volatilität vergleichbarer börsengehandelter Unternehmen und wird dies voraussichtlich auch weiter tun, bis angemessene historische Daten zur Volatilität ihres eigenen Aktienkurses vorliegen.
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in Anhangangabe 15.
Bestände
Die Bewertung von Beständen zum Nettoveräußerungswert erfordert Ermessensentscheidungen auf der Grundlage aktuell vorliegender Informationen über die wahrscheinliche Veräußerungsmethode, wie z. B. durch den Verkauf an einzelne Verbraucher, Retouren an Produktanbieter oder Liquidationen, und den erwarteten realisierbaren Wert jeder Veräußerungskategorie. Die Annahmen über die künftige Veräußerung von Beständen sind zwangsläufig ungewiss, und Änderungen der Schätzungen und Annahmen können künftig zu wesentlichen Abschreibungen führen. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in Anhangangabe 8.
Abwertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen
Es wird davon ausgegangen, dass Forderungen gegenüber Endkunden sowie externen Logistik- und Zahlungsdienstleistern innerhalb sehr kurzer Zeit nach Lieferung der Waren eingezogen werden. Wenn diese Salden nach 15 Tagen nicht ausgeglichen sind, werden für diese in voller Höhe Rückstellungen gebildet, sofern kein eindeutiges Zeichen für eine Zahlungsbereitschaft besteht. Diese Einschätzung basiert auf der Vereinbarung mit diesen Parteien sowie der historischen Zahlungserwartung. Aufgrund der sehr kurzen Zahlungsfristen geht das Management davon aus, dass die Anwendung der vorstehenden Rechnungslegungsgrundsätze nicht wesentlich von der Anwendung des Modells für erwartete Kreditausfälle ("ECLs") abweichen wird.
Hinsichtlich der Forderungen gegenüber Firmenkunden erfasst die Gruppe eine Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle ("ECLs") unter Anwendung des vereinfachten Modells nach IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Gruppe verfolgt daher keine Änderungen des Ausfallrisikos, sondern berechnet vielmehr zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung für Verluste auf der Grundlage der erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit an jedem Bilanzstichtag. Die Gruppe hat von der praktischen Vereinfachung, die der Standard bietet, Gebrauch gemacht und Rückstellungsmatrizes erstellt, die auf ihren historischen Kreditausfällen für die Vorjahre basieren und um einmalige Ereignisse sowie für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld spezifische zukunftsorientierte Faktoren, wie länderspezifische, makroökonomische Elemente wie das BIP oder die Arbeitslosenquote, bereinigt wurde. Diese Rückstellungsmatrix wird anhand der wirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Da die Berechnung des ECL nicht wesentlich von der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns abweicht, die auf der Altersstruktur der Salden basiert, wurden keine zusätzlichen Aufwendungen im allgemeinen Verwaltungsaufwand erfasst.
Grundsätzlich werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschrieben, wenn sie länger als ein Jahr überfällig sind und keine Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Kreditrisikos ergriffen wurden.
Leasingverhältnisse - Grenzfremdkapitalzinssatz
Die Gruppe kann die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze nicht ohne Weiteres bestimmen und verwendet daher ihren Grenzfremdkapitalzinssatz [incremental borrowing rate - IBR] zur Bewertung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den die Gruppe für eine Mittelaufnahme mit ähnlicher Laufzeit zahlen müsste, um einen Vermögenswert mit ähnlichem Wert wie der Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht [right-of-use asset - RoU-Vermögenswert] mit einer vergleichbaren Sicherheit in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Situation finanzieren zu können. Er spiegelt somit wider, was die Gruppe "zahlen müsste", was Schätzungen erfordert, wenn keine beobachtbaren Raten vorliegen (z. B. bei Tochterunternehmen, die keine Finanzierungsgeschäfte betreiben), oder wenn diese angepasst werden müssen, um den Bedingungen des Leasingverhältnisses Rechnung zu tragen (z. B. wenn Leasingverhältnisse nicht in der funktionalen Währung des betreffenden Tochterunternehmens geführt werden). Die Gruppe schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Parameter (z. B. marktübliche Zinssätze), sofern solche vorliegen, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z. B. zur eigenständigen Bonität des betreffenden Tochterunternehmens).
4 Neue Verlautbarungen zur Rechnungslegung
a) Von der Gruppe erstmals angewendete neue und geänderte Standards und Interpretationen
Die Auswirkungen der Anwendung der seit dem 1. Januar 2020 geltenden neuen Standards und Änderungen von Standards stellen sich wie folgt dar:
IAS 1 und IAS 8 (überarbeitet)
Am 31. Oktober 2018 hat der IASB die "Definition von 'Wesentlich' (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)" herausgegeben, um die Definition des Begriffs "wesentlich" klarzustellen und die im Rahmenkonzept und in den Standards selbst verwendete Definition anzugleichen. Aus der Anwendung dieser Änderung ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.
IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 (überarbeitet)
Am 26. September 2019 hat der IASB das Dokument "Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)" herausgegeben. Diese Änderungen sind Teil der ersten Phase des IASB-Projekts "IBOR-Reform" und bieten bestimmte Erleichterungen im Zusammenhang mit der Reform des Referenzzinssatzes. Die Erleichterungen beziehen sich auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in Bezug auf: i) Risikokomponenten, ii) das Erfordernis der "hohen Wahrscheinlichkeit", iii) die prospektive Beurteilung, iv) den retrospektiven Effektivitätstest (für Anwender von IAS 39) sowie v) das Recycling der Cashflow-Hedge-Rücklage, um zu verhindern, dass die Reform des Referenzzinssatzes zur Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften führt. Gleichwohl sollte auch künftig jede Ineffektivität von Sicherungsgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Aus der Anwendung dieser Änderung ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.
Rahmenkonzept
Zusammen mit dem im März 2018 herausgegebenen überarbeiteten "Rahmenkonzept" hat der IASB auch "Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards" herausgegeben. Diese Änderung beinhaltet Klarstellungen in Bezug auf verschleierte Informationen, deren Auswirkung mit einer Auslassung oder Verzerrung von Informationen vergleichbar ist, sowie Klarstellungen in Bezug auf den Begriff "primäre Adressaten von Mehrzweckabschlüssen", definiert als "gegenwärtige und potenzielle Anleger, Kreditgeber und andere Kreditoren", die auf Mehrzweckabschlüsse angewiesen sind, um einen wesentlichen Teil der von ihnen benötigten Informationen zu erhalten. Aus der Anwendung dieser Änderung ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.
Änderungen an IFRS 3
Am 22. Oktober 2018 hat der IASB den Standard "Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen zu IFRS 3)" herausgegeben. Die Änderung überarbeitet die Definition eines Geschäftsbetriebs, um Unternehmenszusammenschlüsse zu bilanzieren. Die neue Definition verlangt, dass ein Erwerb sowohl einen Input als auch einen substanziellen Prozess umfasst, der wesentlich zu der Fähigkeit beiträgt, Output zu generieren. Outputs werden nun als Waren und Dienstleistungen definiert, die an Kunden geliefert bzw. für Kunden erbracht werden, die Kapital- und andere Erträge generieren, und schließen Erträge als niedrigere Kosten und andere wirtschaftliche Vorteile für Gesellschafter aus. Optionale "Konzentrationstests" zur Beurteilung, ob es sich bei einer Transaktion um den Erwerb eines Vermögenswerts oder um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, sind zulässig. Die Änderungen gelten für Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt. Aus der Anwendung dieser Änderung ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.
b) Veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
Andere herausgegebene, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen oder Änderungen hat die Gruppe nicht vorzeitig angewendet. Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren bis zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Gruppe bereits herausgegeben, aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten.
Änderungen an IFRS 16
Am 28. Mai 2020 hat der IASB "Covid-19-bezogene Mietkonzessionen (Änderungen an IFRS 16)" herausgegeben. Diese Änderung führt eine praktische Erleichterung für Leasingnehmer (nicht jedoch für Leasinggeber) ein, die sie von der Beurteilung befreit, ob die von Leasinggebern aufgrund von COVID-19 gewährten Mietkonzessionen eine Änderung des Leasingvertrags darstellen, wenn drei Kriterien kumulativ erfüllt sind: i) die Änderung der Leasingzahlungen führt zu einem geänderten Entgelt für das Leasingverhältnis, das im Wesentlichen gleich oder geringer ist als das Entgelt unmittelbar vor der Änderung, ii) eine Verringerung der Leasingzahlungen wirkt sich nur auf Zahlungen aus, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig werden, und iii) es gibt keine wesentlichen Änderungen an anderen Leasingbedingungen. Leasingnehmer, die sich für die Anwendung dieser praktischen Erleichterung entscheiden, erfassen die Änderung der Leasingzahlungen als variable Mieten in der/den Periode(n), in der/denen das Ereignis oder die Bedingung eintritt, das/die zur Zahlungsminderung führt. Diese Änderung ist für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Anwendung erfolgt rückwirkend, wobei die Auswirkungen als Anpassung der Gewinnrücklagen (oder gegebenenfalls einer anderen Eigenkapitalkomponente) zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode, in der der Leasingnehmer diese Änderung erstmals anwendet, berücksichtigt werden. Die Gruppe hat sich gegen eine vorzeitige Anwendung entschieden und geht nicht davon aus, diese praktische Erleichterung anzuwenden.
Änderungen im Rahmen von Phase 2 der IBOR-Reform
Am 27. August 2020 hat der IASB "Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)" mit Änderungen herausgegeben, die vorübergehende Erleichterungen bieten, um Sachverhalte zu adressieren, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, anzuwenden.
IFRS-3 Änderungen zur Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept
Am 14. Mai 2020 hat der IASB "Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)" mit Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" herausgegeben, die einen veralteten Verweis in IFRS 3 aktualisieren, ohne dessen Vorschriften wesentlich zu ändern. Diese Änderung stellt außerdem klar, wie Eventualverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gemäß IAS 37 und IFRIC 21 zu bilanzieren sind, die separat und nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses eingegangen werden. Diese Änderung wird prospektiv angewendet. Die Änderungen sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden.
IAS 37 Änderungen bezüglich belastender Verträge
Am 14. Mai 2020 hat der IASB den Standard "Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37)" herausgegeben. Diese Änderung legt fest, dass bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist oder nicht, nur Aufwendungen berücksichtigt werden können, die direkt mit der Erfüllung des Vertrags verbunden sind, wie z. B. zusätzliche Kosten für direkte Arbeitskräfte und Materialien sowie die Zuweisung anderer Aufwendungen, die direkt mit der Zuweisung von Abschreibungskosten für Sachanlagen verbunden sind, die zur Erfüllung des Vertrags verwendet werden. Diese Änderung ist auf Verträge anzuwenden, die zu Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode, auf die die Änderung angewendet wird, noch zu erfüllende vertragliche Verpflichtungen enthalten, ohne dass die Vergleichszahlen angepasst werden. Die Änderungen sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden.
Jährliche Verbesserungen 2018 - 2020
Am 14. Mai 2020 hat der IASB "Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018-2020" herausgegeben. Die Verlautbarung enthält Änderungen an vier International Financial Reporting Standards (IFRS) als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprojekts des IASB. Die jährlichen Verbesserungen 2018- 2020 betreffen IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41. Die Änderungen sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden.
IAS 16 - Änderungen bezüglich Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
Am 14. Mai 2020 hat der IASB "Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)" herausgegeben. Diese Änderung ändert die bilanzielle Behandlung von Einnahmen aus der Veräußerung von Artikeln, die aus der Produktionstestphase von Sachanlagen resultieren, und verbietet deren Abzug von den Anschaffungskosten der Sachanlagen. Das Unternehmen hat den kumulierten Effekt aus der erstmaligen Anwendung der Änderungen als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen (oder gegebenenfalls anderer Eigenkapitalbestandteile) zu Beginn der frühesten dargestellten Periode zu erfassen. Die Änderungen sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden.
IFRS 17 - Versicherungsverträge
Im Mai 2017 hat der IASB IFRS 17 Versicherungsverträge (IFRS 17) herausgegeben, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge, der den Ansatz und die Bewertung, die Darstellung und den Ausweis umfasst. Nach Inkrafttreten wird IFRS 17 den im Jahr 2005 veröffentlichten IFRS 4 "Versicherungsverträge" (IFRS 4) ersetzen. IFRS 17 gilt für alle Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebens-, Sach-, Direkt- und Rückversicherungsverträge), unabhängig von der Art der Unternehmen, die sie ausstellen, sowie für bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Beteiligung. Hinsichtlich des Umfangs gelten einige Ausnahmen. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 ist es, ein für Versicherer nützlicheres und konsistenteres Bilanzierungsmodell für Versicherungsverträge bereitzustellen. Im Gegensatz zu den Vorschriften in IFRS 4, die weitgehend auf dem Bestandsschutz bisheriger lokaler Bilanzierungsmethoden beruhen, bietet IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge, das alle relevanten Bilanzierungsaspekte abdeckt. Der Kern von IFRS 17 ist das allgemeine Modell, ergänzt durch:
| ― | eine spezielle Anpassung für Verträge mit direkten Beteiligungsmerkmalen (der variable Gebührenansatz) |
| ― | einen vereinfachten Ansatz (Prämienverteilungsansatz) vor allem für Verträge mit kurzer Laufzeit. IFRS 17 ist für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei Vergleichszahlen erforderlich sind. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen auch IFRS 9 und IFRS 15 am oder vor dem Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 anwendet. |
IAS 1 Änderungen zur Klassifizierung
Am 23. Januar 2020 hat der IASB "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)" herausgegeben. Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, dass Schulden in Abhängigkeit von den Rechten, die ein Unternehmen zur Verschiebung ihrer Zahlung hat, am Ende jeder Berichtsperiode entweder als kurz- oder als langfristige Schulden klassifiziert werden. Die Klassifizierung von Schulden wird nicht von den Erwartungen des Unternehmens beeinflusst (bei der Beurteilung ist festzustellen, ob ein Recht besteht, wobei jedoch nicht zu berücksichtigen ist, ob das Unternehmen dieses Recht ausüben wird oder nicht) oder von Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag eintreten, wie z. B. die Nichteinhaltung einer bestimmten Bedingung ("Covenant)". Dementsprechend muss die Einhaltung der Bedingungen ("Covenants") auch zum Jahresenddatum getestet werden, unabhängig davon, ob der Kreditgeber die Einhaltung zu diesem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Mit dieser Änderung wird auch eine neue Definition der "Begleichung" von Schulden eingeführt. Diese Änderung wird retrospektiv angewendet. Die Änderungen waren ursprünglich für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, vorgesehen, jedoch wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2023 verschoben.
Die Gruppe erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieser Standards und plant keine vorzeitige Anwendung.
5 Informationen über die Gruppe
Zum 31. Dezember 2020 umfasste der Konsolidierungskreis der Jumia folgende Tochterunternehmen:
| Firma | Gründungsland | Anteil am Eigenkapital | Tätigkeitsschwerpunkt (1) | |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2020 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jumia Technologies AG | Deutschland | 100,00 | 100,00 | Top-Holdinggesellschaft |
| Africa Internet General Trading LLC | VAE | 100,00 | 100,00 | Dienstleistungen |
| Africa Internet Services SAS | Frankreich | 100,00 | 100,00 | Inaktiv |
| African Internet Services S.A. | Angola | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| AIH General Merchandise Algeria UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH General Merchandise Cameroon UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH General Merchandise Egypt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH General Merchandise Ghana UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | - | Holdinggesellschaft |
| AIH General Merchandise Ivory Coast UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH General Merchandise Kenya UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH General Merchandise Morocco UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH General Merchandise Nigeria UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,71 | 99,89 | Holdinggesellschaft |
| AIH General Merchandise Tanzania UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH General Merchandise UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH Subholding Nr. 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH Subholding Nr. 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH Subholding Nr. 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | - | Holdinggesellschaft |
| AIH Subholding Nr. 8 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| AIH Subholding Nr. 9 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | - | Holdinggesellschaft |
| Atol Internet Services Ltd. | Mauritius | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Atol Internet Serviçes Mozambique Ltd. | Mosambik | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Atol Internet Services Rwanda | Ruanda | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Atol Internet Services S.a.r.l. Tunisia | Tunesien | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Atol Ivory Coast SARL | Elfenbeinküste | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Atol Services Congo Ltd. | Kongo | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Atol Services Gabon SARL | Gabun | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Atol Technology PLC | Äthiopien | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Bambino 162. V V UG (haftungsbeschränkt) | Deutschland | 100,00 | 100,00 | Dienstleistungen |
| Digital Services XLV (GP) S.à r.l. | Deutschland | 100,00 | 100,00 | Dienstleistungen |
| EasyTaxi Egypt | Ägypten | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Ecart Internet Services Nigeria Ltd. | Nigeria | 99,71 | 99,89 | Online-Einzelhandel |
| Ecart Services Algeria SARL | Algerien | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Ecart Services Cameroon Ltd. | Kamerun | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Ecart Services Ghana Ltd. | Ghana | 100,00 | 100,00 | Inaktiv |
| Ecart Services Ivory Coast SARL | Elfenbeinküste | 99,82 | 100,00 | Online-Einzelhandel |
| Ecart Services Kenya Ltd. | Kenia | 99,82 | 100,00 | Online-Einzelhandel |
| Ecart Services Morocco Sarlau | Marokko | 99,82 | 100,00 | Online-Einzelhandel |
| Ecart Services Tanzania Ltd. | Tansania | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Hellopay Africa Integrated Services Ltd. (vormals: Lipco Internet Services Nigeria) | Nigeria | 99,82 | 100,00 | Jumia Pay |
| Jade E-Services Algeria SARL | Algerien | 99,82 | 100,00 | Marktplatz |
| Jade E-Services Ghana Ltd. | Ghana | 99,82 | 100,00 | Online-Einzelhandel |
| Jade E-Services Kenya Ltd. | Kenia | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Jade E-Services Senegal SARL | Senegal | 99,82 | 100,00 | Online-Einzelhandel |
| Jade E-Services South Africa Proprietary Ltd. | Südafrika | 99,82 | 100,00 | Online-Einzelhandel |
| Jade E-Services Tunisia SARL | Tunesien | 98,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Jade E-Services Uganda Ltd. | Uganda | 99,82 | 100,00 | Online-Einzelhandel |
| Jolali Global Resources Ltd. | Nigeria | 99,71 | 99,89 | Inaktiv |
| Jumia Egypt LLC | Ägypten | 99,82 | 100,00 | Online-Einzelhandel |
| Jumia Eservices SARL | Tunesien | 99,82 | 100,00 | Online-Einzelhandel |
| Jumia for Trading LLC | Ägypten | 100,00 | 100,00 | Inaktiv |
| Jumia Services FZ-LLC | VAE | - | 100,00 | Dienstleistungen |
| Jumia Services GmbH | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Dienstleistungen |
| Jumia Technology Services (Shenzhen) Co., Ltd | China | - | 100,00 | Dienstleistungen |
| Jumia UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| Jumia USA LLC | USA | 100,00 | 100,00 | Dienstleistungen |
| Juwel 193 V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Zwölfte Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Dienstleistungen |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. 128. Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | - | Holdinggesellschaft |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. 132. Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. 23. Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. 24. Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Dritte Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | - | Holdinggesellschaft |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Fünfte Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Siebte Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | - | Holdinggesellschaft |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Vierte Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Zehnte Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | - | Holdinggesellschaft |
| Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt) | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Dienstleistungen |
| Juwel 194. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Erste Verwaltungs KG | Deutschland | 99,82 | 100,00 | Holdinggesellschaft |
| Juwel E-Services Tanzania Ltd. | Tansania | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Lendico S.A (PTY) Ltd. | Südafrika | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Lipco Internet Services Zimbabwe Ltd. | Zimbabwe | 99,82 | 100,00 | Inaktiv |
| Silveroak Internet Services Portugal, Unipessoal Lda | Portugal | 100,00 | 100,00 | IT-Dienstleistungen |
| Vamido Global Resources Ltd. | Nigeria | 99,71 | 99,89 | Inaktiv |
(1) Tätigkeitsschwerpunkte per 31. Dezember 2020
Die im Laufe des Jahres 2020 eingetretenen Veränderungen im Konsolidierungskreis sind Gründungen neuer Unternehmen und Zusammenschlüsse zurückzuführen.
Jumia Services FZ-LLC und Jumia Technology Services (Shenzhen) Co., Ltd wurden während dieses Jahres gegründet. Zusammenschlüsse erfolgten in Deutschland (AIH General Merchandise Ghana UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, AIH Subholding Nr. 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, AIH Subholding Nr. 9 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. 128. Verwaltungs KG, Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Dritte Verwaltungs KG, Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Siebte Verwaltungs KG and Juwel 193. V V UG (haftungsbeschränkt) & Co. Zehnte Verwaltungs KG).
6 Wesentliche Beteiligungsunternehmen
Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sind im Folgenden dargestellt.
Die Beteiligungsquoten von nicht beherrschenden Anteilseignern betrugen:
| Gründungsland und Betriebsstätte | Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|
| Firma | 2019 | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | Nigeria | 0,29 % | 0,11 % |
| Jumia Egypt LLC | Ägypten | 0,18 % | - |
| ECART services Morocco Sarl | Marokko | 0,18 % | - |
| ECART services Kenya Limited | Kenia | 0,18 % | - |
| ECART services Ivory Coast SRL | Elfenbeinküste | 0,18 % | - |
| Jade E-Services South Africa PTY Ltd | Südafrika | 0,18 % | - |
Die Anteile nicht-beherrschender Anteilseigner am Eigenkapital dieser Tochterunternehmen betrugen:
| Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| Firma | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | (825) | (340) |
| Jumia Egypt LLC | (226) | - |
| ECART services Morocco Sarl | (149) | |
| ECART services Kenya Limited | (126) | |
| ECART services Ivory Coast SRL | (125) | |
| Jade E-Services South Africa PTY Ltd | (74) | - |
| Andere Tochterunternehmen | 1.027 | (3) |
| Summe | (498) | (343) |
Die auf nicht beherrschende Anteile entfallende Vermögenslage und das Gesamtergebnis dieser Tochterunternehmen sind im Folgenden dargestellt:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Umsatzerlöse | Jahresfehlbetrag | Gesamt Jahresfehlbetrag |
| --- | --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | 80 | (103) | (104) |
| Jumia Egypt LLC | 41 | (47) | (47) |
| ECART services Morocco Sarl | 23 | (25) | (25) |
| ECART services Kenya Limited | 16 | (30) | (29) |
| ECART services Ivory Coast SRL | 52 | (26) | (26) |
| Jade E-Services South Africa PTY Ltd | 28 | (12) | (11) |
| Summe | 240 | (243) | (242) |
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Umsatzerlöse | Jahresfehlbetrag | Gesamt Jahresfehlbetrag |
| --- | --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | 97 | (127) | (126) |
| Jumia Egypt LLC | 48 | (63) | (64) |
| ECART services Morocco Sarl | 49 | (39) | (39) |
| ECART services Kenya Limited | 21 | (34) | (34) |
| ECART services Ivory Coast SRL | 46 | (29) | (29) |
| Jade E-Services South Africa PTY Ltd | 32 | (11) | (11) |
| Summe | 293 | (303) | (303) |
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Umsatzerlöse | Jahresfehlbetrag | Gesamt Jahresfehlbetrag |
| --- | --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | 36 | (29) | 9 |
| Summe | 36 | (29) | 9 |
| Zum 31. Dezember 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Summe Langfristige Vermögenswerte | Summe Kurzfristige Vermögenswerte | Summe Langfristige Verbindlichkeiten | Summe Kurzfristige Verbindlichkeiten |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | 7 | 26 | (0) | 658 |
| Jumia Egypt LLC | 4 | 20 | 1 | 240 |
| ECART services Morocco Sarl | 4 | 14 | 1 | 167 |
| ECART services Kenya Limited | 6 | 8 | 4 | 122 |
| ECART services Ivory Coast SRL | 3 | 13 | 1 | 142 |
| Jade E-Services South Africa PTY Ltd | 5 | 19 | 3 | 57 |
| Summe | 29 | 100 | 9 | 1.386 |
| Zum 31. Dezember 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Summe Langfristige Vermögenswerte | Summe Kurzfristige Vermögenswerte | Summe Langfristige Verbindlichkeiten | Summe Kurzfristige Verbindlichkeiten |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | 2 | 14 | 0 | 24 |
| Summe | 2 | 14 | 0 | 24 |
Die auf nicht beherrschende Anteile entfallenden Netto-Cashflows dieser Tochterunternehmen sind im Folgenden dargestellt:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|
| Netto-Cashflows aus laufender | |||
| --- | --- | --- | --- |
| In Tsd. EUR | Geschäftstätigkeit | Investitionstätigkeit | Finanzierungstätigkeit |
| --- | --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | (36) | (2) | - |
| Jumia Egypt LLC | (21) | (1) | - |
| ECART services Morocco Sarl | (14) | (1) | - |
| ECART services Kenya Limited | (10) | - | - |
| ECART services Ivory Coast SRL | (14) | (1) | - |
| Jade E-Services South Africa PTY Ltd | (13) | ||
| Summe | (108) | (5) | - |
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|
| Netto-Cashflows aus laufender | |||
| --- | --- | --- | --- |
| In Tsd. EUR | Geschäftstätigkeit | Investitionstätigkeit | Finanzierungstätigkeit |
| --- | --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | (21) | 2 | (2) |
| Jumia Egypt LLC | (26) | (2) | (1) |
| ECART services Morocco Sarl | (14) | (1) | (1) |
| ECART services Kenya Limited | (24) | (1) | (1) |
| ECART services Ivory Coast SRL | (12) | (1) | (1) |
| Jade E-Services South Africa PTY Ltd | (8) | (1) | (1) |
| Summe | (105) | (4) | (7) |
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 | |||
|---|---|---|---|
| Netto-Cashflows aus laufender | |||
| --- | --- | --- | --- |
| In Tsd. EUR | Geschäftstätigkeit | Investitionstätigkeit | Finanzierungstätigkeit |
| --- | --- | --- | --- |
| ECART Internet Services Nigeria | 8 | (1) | (1) |
| Summe | 8 | (1) | (1) |
7 Sachanlagen
Die Veränderungen der Buchwerte der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:
| In Tsd. EUR | Gebäude | Technische Ausstattung und Maschinen | Transportausrüstung, Betriebs- und Geschäftsausstattung | RoU-Vermögenswerte Büro und Lager | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Saldo per 1. Januar 2019 | 1.494 | 1.483 | 8.666 | - | 11.643 |
| Zugänge und Veränderungen | 1.111 | 1.011 | 3.536 | 3.650 | 9.308 |
| Abgänge | (85) | (135) | (503) | - | (723) |
| Umrechnungseffekt | 106 | 49 | 265 | 93 | 513 |
| Kündigung von Leasingverhältnissen | - | - | - | (229) | (229) |
| Anwendung von IFRS 16 | - | 4 | (15) | 10.546 | 10.535 |
| Saldo per 31. Dezember 2019 | 2.626 | 2.412 | 11.949 | 14.060 | 31.047 |
| Zugänge und Veränderungen | 189 | 445 | 1.363 | 6.679 | 8.676 |
| Abgänge | (225) | (132) | (627) | - | (984) |
| Umbuchung | 65 | (95) | 30 | - | - |
| Umrechnungseffekt | (221) | (192) | (1.093) | (1.383) | (2.889) |
| Saldo per 31. Dezember 2020 | 2.434 | 2.438 | 11.622 | 19.356 | 35.850 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Saldo per 1. Januar 2019 | (864) | (696) | (5.063) | - | (6.623) |
| Abschreibungsaufwand | (466) | (488) | (2.225) | (4.518) | (7.697) |
| Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge | 57 | 99 | 458 | - | 614 |
| Umrechnungseffekt | (56) | (23) | (142) | - | (221) |
| Kündigung von Leasingverhältnissen | - | - | - | 223 | 223 |
| Umbuchung | - | - | 85 | 6 | 91 |
| Saldo per 31. Dezember 2019 | (1.329) | (1.108) | (6.887) | (4.289) | (13.613) |
| Abschreibungsaufwand | (631) | (527) | (2.385) | (4.501) | (8.044) |
| Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge | 225 | 132 | 623 | - | 980 |
| Umrechnungseffekt | 127 | 114 | 741 | 404 | 1.386 |
| Umbuchung | - | - | - | - | - |
| Saldo per 31. Dezember 2020 | (1.608) | (1.389) | (7.908) | (8.386) | (19.291) |
| Buchwert zum 31. Dezember 2019 | 1.297 | 1.304 | 5.062 | 9.771 | 17.434 |
| Buchwert zum 31. Dezember 2020 | 826 | 1.049 | 3.714 | 10.970 | 16.559 |
Im Folgenden werden die Buchwerte der RoU-Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten der Gruppe sowie die während der Periode eingetretenen Veränderungen dargestellt:
| In Tsd. EUR | RoU-Vermögenswerte | Leasingverbindlichkeiten |
|---|---|---|
| Zum 31. Dezember 2019 | 10.546 | 9.147 |
| Zugänge | 4.230 | 4.180 |
| Abschreibungsaufwand | (4.518) | - |
| Zinsaufwendungen | - | 1.293 |
| Änderungen von Leasingvereinbarungen | (580) | (598) |
| Zahlungen | - | (4.945) |
| Umrechnungseffekt | 93 | 106 |
| Zum 1. Januar 2020 | 9.771 | 9.183 |
| Zugänge | 5.069 | 5.100 |
| Abschreibungsaufwand | (4.501) | |
| Zinsaufwendungen | - | 1.328 |
| Änderungen von Leasingvereinbarungen | 1.610 | 1.546 |
| Zahlungen | - | (5.331) |
| Umrechnungseffekt | (979) | (910) |
| Zum 31. Dezember 2020 | 10.970 | 10.916 |
Die Hauptzugänge von RoU-Vermögenswerten der Gruppe im Jahr 2020 beinhalten neue Leasingverträge für ein Büro in Ägypten, Nigeria und Portugal sowie ein Lagerhaus in Ägypten.
Die Gruppe hat für das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2020 Mietaufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 1.357 Tsd. Euro erfasst.
Die folgenden Beträge werden im Gewinn oder Verlust erfasst:
| In Tsd. EUR | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf RoU-Vermögenswerte | (4.518) | (4.501) |
| Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | (1.293) | (1.328) |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | (1.682) | (1.357) |
| Im Gewinn oder Verlust erfasster Gesamtbetrag | (7.493) | (7.186) |
Insgesamt hatte die Gruppe im Jahr 2020 Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse in Höhe von 5.331 Tsd. Euro (2019: 4.945 Tsd. Euro). Darüber hinaus hatte die Gruppe bargeldlose Zugänge zu RoU-Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 5.069 Tsd. Euro bzw. 5.100 Tsd. Euro im Jahr 2020 (4.230 Tsd. Euro bzw. 4.180 Tsd. Euro im Jahr 2019).
8 Bestände
Die Bestände umfassen Folgendes:
| Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| Zum Verkauf bestimmte Erzeugnisse | 11.176 | 7.945 |
| Abzüglich: Rückstellung für langsam rotierende und veraltete Vorräte | (1.180) | (1.242) |
| Summe Vorräte | 9.996 | 6.703 |
Die Summe der im konsolidierten Ergebnis als Aufwand erfassten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vorräten betrug 46.783 Tsd. Euro (2019: 84.506 Tsd. Euro und 2018: 84.849 Tsd. Euro).
Rückstellung für langsam rotierende und veraltete Vorräte
Bei der Rückstellung für Vorräte haben sich folgende Veränderungen ergeben:
| In Tsd. EUR | Rückstellungen für Vorräte |
|---|---|
| Saldo per 1. Januar 2019 | 1.162 |
| Zugänge | 886 |
| Auflösungen | (611) |
| Inanspruchnahme der Rückstellung | (317) |
| Umrechnungseffekt | 60 |
| Saldo per 31. Dezember 2019 | 1.180 |
| Zugänge | 849 |
| Auflösungen | (378) |
| Inanspruchnahme der Rückstellung | (343) |
| Umrechnungseffekt | (66) |
| Saldo per 31. Dezember 2020 | 1.242 |
Die Rückstellungen werden jeweils aufgelöst, wenn die entsprechenden Posten entweder verkauft oder an die jeweiligen Verkäufer zurückgegeben werden.
Die Erhöhung der Rückstellungen ist auf langsam rotierende Artikel zurückzuführen, die aufgrund von Covid-19 während des Jahres nicht verkauft wurden.
9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:
| Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 52.729 | 238.208 |
| Kurzfristige Anlagen | 117.292 | 66.693 |
| Summe Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 170.021 | 304.901 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Anlagen werden je nach dem unmittelbaren Liquiditätsbedarf der Gruppe für unterschiedliche Zeiträume getätigt und erwirtschaften Zinserträge in Höhe der für kurzfristige Einlagen geltenden Zinssätze.
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind per 31. Dezember 2020 keine verfügungsbeschränkten liquiden Mittel enthalten (per 31. Dezember 2019: keine).
Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gelten ebenfalls die Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, jedoch waren die erwarteten Kreditausfälle unwesentlich.
10 Termineinlagen
Termineinlagen setzten sich wie folgt zusammen:
| Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristige Einlagen - Kreditinstitute | 62.418 | 991 |
| Termineinlagen | 62.418 | 991 |
Einlagen sind verzinsliche Einlagen bei einer Geschäftsbank mit einer festen Laufzeit von über 3 Monaten.
11 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:
| Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| Anzahlungen an Lieferanten | 2.356 | 638 |
| Wechselforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17.780 | 14.712 |
| Abzüglich: Wertberichtigung für Wertminderungen auf Wechselforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (8.283) | (8.061) |
| Noch nicht abgerechnete Umsatzerlöse | 858 | 616 |
| Sonstige Forderungen | 4.728 | 3.406 |
| Abzüglich: Wertberichtigung für Wertminderungen auf sonstige Forderungen | (503) | (589) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 16.936 | 10.722 |
Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle
Bei der Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle bei Wechselforderungen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen haben sich folgende Veränderungen ergeben:
| In Tsd. EUR | Erwartete Kreditausfälle bei Wechselforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Erwartete Kreditausfälle bei sonstigen Forderungen |
|---|---|---|
| Saldo per 1. Januar 2019 | 4.254 | 484 |
| Zugänge | 6.178 | 71 |
| Aufgelöst | (318) | (54) |
| Inanspruchnahme der Rückstellung | (2.025) | - |
| Umrechnungseffekt | 194 | 2 |
| Saldo per 31. Dezember 2019 | 8.283 | 503 |
| Zugänge | 4.349 | 215 |
| Aufgelöst | (129) | (30) |
| Inanspruchnahme der Rückstellung | (3.557) | (75) |
| Umrechnungseffekt | (885) | (24) |
| Saldo per 31. Dezember 2020 | 8.061 | 589 |
Die Analyse der Altersstruktur der Wechselforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fällt wie folgt aus:
| Überfällig, aber nicht wertgemindert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | Summe netto | Summe brutto | Summe der erwarteten Kreditausfälle | Weder überfällig noch wertgemindert | < 30 Tage | 30 - 90 Tage |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum 31. Dezember 2019 | 9.497 | 17.780 | (8.283) | 3.291 | 1.554 | 2.515 |
| Zum 31. Dezember 2020 | 6.651 | 14.712 | (8.061) | 2.470 | 2.608 | 993 |
| Überfällig, aber nicht wertgemindert | |
|---|---|
| In Tsd. EUR | >90 Tage |
| --- | --- |
| Zum 31. Dezember 2019 | 2.137 |
| Zum 31. Dezember 2020 | 580 |
Zu Angaben darüber, wie die Gruppe die Kreditqualität von weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen steuert und bewertet, siehe Anhangangabe 31.
12 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Zum 31. Dezember 2020 umfassten die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte vorausbezahlte Server-Hostinggebühren und Software-Lizenzen von 7.688 Tsd. Euro (2019: 7.788 Tsd. Euro), Vorauszahlungen an die Geschäftspartner der Gruppe für Online-Zahlungsdienste von 789 Tsd. (2019: 2.168 Tsd. Euro) sowie Mietvorauszahlungen von 960 Tsd. Euro (2019: 904 Tsd. Euro). Der Restbetrag in Höhe von 968 Tsd. Euro betrifft Versicherungen sowie andere Waren und Dienstleistungen (2019: 1.733 Tsd. Euro).
13 Gezeichnetes Kapital und Agio
Zum 31. Dezember 2020 ausgegebene und voll einbezahlte Stammaktien
| Anzahl der Aktien | Gattung | Nennwert (in EUR) |
Aktienkapital (in Tsd. EUR) |
Kapitalrücklage (in Tsd. EUR) |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| 179.259.246 | Stammaktien | 1 | 179.259 | 1.205.340 | 1.384.599 |
| Summe | 1 | 179.259 | 1.205.340 | 1.384.599 |
Die gesamte genehmigte Anzahl der Stammaktien betrug zum 31. Dezember 2020 179.259.246 Aktien (2019: 156.816.494 Aktien) mit einem Nennwert von je 1,00 Euro pro Aktie. Alle ausgegebenen Stammaktien sind in voller Höhe einbezahlt. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme.
Im Jahr 2020 wurden 6.502.784 Aktien ausgegeben, die sämtlich voll einbezahlt sind und sich auf die Abwicklung verschiedener Aktienprogramme des Unternehmens beziehen. Die damit verbundenen Transaktionskosten in Höhe von 553 Tsd. Euro werden direkt in den kumulierten Verlusten erfasst. Darüber hinaus haben wir im Dezember 2020 ein Aktienangebot abgeschlossen, bei dem 15.939.968 Aktien ausgegeben wurden, die sämtlich voll einbezahlt wurden. Der Erlös aus der Emission belief sich nach Abzug von Provisionen und Kosten auf ca. 231,4 Mio. US-Dollar (194,3 Mio. Euro). Die mit der Emission verbundenen Transaktionskosten in Höhe von 10.849 Tsd. Euro werden direkt in den kumulierten Verlusten erfasst.
Zum 31. Dezember 2019 ausgegebene und voll einbezahlte Stammaktien
| Anzahl der Aktien | Gattung | Nennwert (in Euro) | Aktienkapital (in Tsd. EUR) |
Kapitalrücklage (in Tsd. EUR) |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| 156.816.494 | Stammaktien | 1 | 156.816 | 1.018.276 | 1.175.092 |
| Summe | 1 | 156.816 | 1.018.276 | 1.175.092 |
Die gesamte genehmigte Anzahl der Stammaktien betrug zum 31. Dezember 2019 156.816.494 Aktien mit einem Nennwert von 1,00 Euro pro Aktie. Alle ausgegebenen Stammaktien sind in voller Höhe einbezahlt. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme.
Im Laufe des Jahres 2019 wurden im Zusammenhang mit dem Einstieg eines neuen Investors im Januar 2019 und dem Börsengang (IPO) mit gleichzeitiger Privatplatzierung im April 2019 156.683.863 (sämtlich voll einbezahlte) Aktien ausgegeben. Der Nennwert aller ausgegebenen Aktien beträgt je 1 Euro. Die mit dem neuen Investor und dem Börsengang verbundenen Transaktionskosten in Höhe von 7.357 Tsd. Euro werden direkt in den kumulierten Verlusten erfasst. Insgesamt erhielt die Gruppe im Jahr 2019 Kapitalzuführungen in Höhe von 329.161 Tsd. Euro.
14 Sonstige Rücklagen
| In Tsd. EUR | Kapitalrücklage | Umrechnungsdifferenz aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe | Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | Summe sonstige Rücklagen |
|---|---|---|---|---|
| Zum 1. Januar 2018 | 58.872 | (96.808) | 88.853 | 50.917 |
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | - | 9.053 | (9.229) | (176) |
| Gesamtergebnis (total comprehensive loss) für das Jahr | - | 9.053 | (9.229) | (176) |
| Aktienbasierte Vergütungen | 17.256 | - | - | 17.256 |
| Veränderung der nicht beherrschenden Anteile | - | (1.888) | (16) | (1.904) |
| Zum 31. Dezember 2018 | 76.128 | (89.643) | 79.608 | 66.093 |
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | - | 20.179 | (19.449) | 730 |
| Gesamtergebnis (total comprehensive loss) für das Jahr | - | 20.179 | (19.449) | 730 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 37.267 | - | - | 37.267 |
| Veränderung der nicht beherrschenden Anteile | - | - | 24 | 24 |
| Zum 31. Dezember 2019 | 113.395 | (69.464) | 60.183 | 104.114 |
| Sonstiges Gesamtergebnis (comprehensive loss) | (74.437) | 73.554 | (883) | |
| Gesamtergebnis (comprehensive loss) für das Jahr | - | (74.437) | 73.554 | (883) |
| Aktienbasierte Vergütungen (Anhangangabe 15) | 11.110 | - | - | 11.110 |
| Ausübung von Optionen | (5.649) | - | - | (5.649) |
| Veränderung der nicht beherrschenden Anteile | - | - | (69) | (69) |
| Zum 31. Dezember 2020 | 118.856 | (143.901) | 133.668 | 108.623 |
Die Rücklage für aktienbasierte Vergütungen entspricht den kumulativen Kosten der Gruppe für Aktienoptionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
Die Rücklage für Unterschiede aus der Währungsumrechnung entspricht den kumulativen Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der ausländischen Tochterunternehmen der Gruppe in die Darstellungswährung der Gruppe.
Die Fremdwährungsrücklage entspricht dem kumulativen Betrag der Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit einem konsolidierten ausländischen Geschäftsbetrieb.
15 Aktienbasierte Vergütung
Aktienoptionsprogramm 2016 (JSOP 2016)
Zum 31. Dezember 2020 waren die meisten der im Rahmen des JSOP 2016 gewährten Optionen vollständig ausübbar.
Während des Jahres 2020 wurden 5.701.996 Optionen des JSOP 2016 ausgeübt. Insgesamt gibt es zum 31. Dezember 2020 919.733 ausstehende unverfallbare Optionen.
In Verbindung mit dem JSOP 2016 hat Jumia für die zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2020 Aufwand in Höhe von 3,5 Mio. Euro erfasst (31. Dezember 2019: 28,4 Mio. Euro).
Optionsprogramme 2019
SOP 2019
Im Jahr 2019 legte die Jumia Technologies AG einen neuen Aktienoptionsplan, den SOP 2019, auf, in dessen Rahmen den Begünstigten Aktienoptionen gewährt wurden. Am 15. Mai 2020 wurden weitere Aktienoptionen im Rahmen des SOP 2019 gewährt.
Jede Aktienoption berechtigt den Inhaber, bei Ausübung und Zahlung eines Ausübungspreises von 1 Euro pro Aktie eine Aktie der Jumia Technologies AG zu erhalten. Die Aktienoptionen können nach einer Wartezeit von vier Jahren ab dem Tag der Gewährung ausgeübt werden und verfallen sieben Jahre nach Ablauf der Wartezeit. Eine Ausübung von Aktienoptionen ist während definierter Blackout-Perioden nicht möglich. Jumia kann nach eigenem Ermessen statt einer Ausgabe von Aktien der Jumia Technologies AG unverfallbare Aktienoptionen in bar ausgleichen.
Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Bruttowarenvolumens während der vierjährigen Wartefrist mindestens 10 % beträgt. Wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, verfallen alle Optionen. Diese Bedingung wird nach IFRS 2 als nicht marktbezogene Leistungsbedingung klassifiziert, sodass die Wahrscheinlichkeit des Erreichens zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt werden muss. In diesem Fall wurde die Wahrscheinlichkeit der Erreichung zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt, spiegelt sich im beizulegenden Zeitwert wider und wird nicht nachträglich neu bewertet.
Darüber hinaus sind die Aktienoptionen an Ausübungsvoraussetzungen gebunden. Die Aktienoptionen werden in der Regel in einer oder mehreren Tranchen ausgeübt. Der SOP-2019-Plan legt mehrere Kriterien für "Bad Leaver"- und "Good Leaver"-Fälle fest. Für Begünstigte, die Mitglieder des Vorstands sind, beträgt die Gesamtzeit bis zur Unverfallbarkeit mindestens vier Jahre, und alle nicht ausgeübten Optionen verfallen, wenn der Mitarbeiter innerhalb von sechs Monaten nach dem Austritt aus dem Unternehmen bei einem Wettbewerber tätig wird. Wenn andere Begünstigte (d. h. nicht dem Vorstand angehörende Begünstigte) bis zu dem in den einzelnen Zuteilungsvereinbarungen festgelegten Unverfallbarkeitszeitpunkt austreten und als "Good Leaver" klassifiziert sind, bleiben alle Aktienoptionen bestehen.
Alle nicht ausgeübten Aktienoptionen verfallen jedoch, wenn ein Begünstigter das Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Jahren nach dem Börsengang am 12. April 2019 beendet.
Nach Maßgabe der individuellen Zuteilungsvereinbarungen werden die im Jahr 2020 gewährten Aktienoptionen entweder 3 oder 4 Jahre nach dem Börsengang ausübbar.
Zahlt die Jumia Technologies AG während der Warte- oder Ausübungsfrist Dividenden, haben die Begünstigten Anspruch auf eine Dividendenzahlung für jede unverfallbar gewordene, aber noch nicht ausgeübte Aktienoption. Die Jumia Technologies AG geht jedoch nicht davon aus, in den nächsten Jahren Dividenden zu zahlen.
Bei den Aktienoptionen des SOP 2019 handelt es sich um einen Plan auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten, da die Begünstigten für jede ausgeübte Option eine Aktie erhalten. Bei Zuteilungen auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten werden die anzusetzenden Aufwendungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Zuteilungen am Datum der Gewährung bestimmt. Für den beizulegenden Zeitwert erfolgt nach dem Datum der Gewährung kein erneuter Ansatz.
Aufwendungen werden über die Zeit bis zur Unverfallbarkeit erfasst. Die Zeit bis zur Unverfallbarkeit begann am Datum der Gewährung.
Die beizulegenden Zeitwerte der im Jahr 2020 gewährten Aktienoptionen werden aus dem Black-Scholes-Merton-Modell mit den folgenden Eingaben abgeleitet:
| Datum der Gewährung | 15. Mai 2020 |
|---|---|
| Beizulegender Zeitwert je Aktie (i) | 1,86 Euro |
| Ausübungspreis | 1,00 Euro |
| Risikofreier Zinssatz (ii) | 0 % |
| Erwartete Dividendenrendite (iii) | 0 % |
| Erwartete Laufzeit (Jahre) (iv) | 4 Jahre |
| Erwartete Volatilität (v) | 50 % |
| Beizulegender Zeitwert der Optionen | 1,07 Euro |
(i) Der beizulegende Zeitwert je Aktie ergibt sich aus dem Wert eines an der New Yorker Börse gehandelten ADS der Jumia Technologies AG umgerechnet in Euro und dividiert durch das Umtauschverhältnis von 2 (1 ADS entspricht 2 Aktien der Jumia Technologies AG).
(ii) Der risikofreie Zinssatz basiert auf den Renditen deutscher Staatsanleihen entsprechend der erwarteten Laufzeit von Optionen. Ein risikofreier Satz von 0 % wird als Untergrenze betrachtet.
(iii) Die erwartete Dividendenrendite wird mit 0 % angenommen, da die Gruppe weder eine Vorgeschichte noch eine Erwartung in Bezug auf die Zahlung einer Dividende hat.
(iv) Die erwartete Laufzeit der Aktienoptionen basiert auf der Mindestwartezeit.
(v) Die erwartete Volatilität wird auf der Grundlage der historischen Volatilität der vergleichbaren Unternehmen in dem der erwarteten Laufzeit der einzelnen Gewährungen entsprechenden Zeitraum angenommen.
Zum 31. Dezember 2020 wurde für diese Zuteilungen eine Neueinschätzung der Wahrscheinlichkeit vorgenommen, dass die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Bruttowarenvolumens während der vierjährigen Wartezeit mindestens 10 % beträgt, wobei diese Bedingung als nicht marktbezogene Leistungsbedingung eingestuft wird. Aufgrund des geringeren prognostizierten Bruttowarenvolumens in den Folgejahren im Vergleich zu den bisherigen Prognosen wurde auf der Grundlage einer stochastischen Simulation möglicher Bruttowarenvolumina in der Zukunft eine Wahrscheinlichkeit von 50 % für das Erreichen dieses Kriteriums abgeleitet.
Infolgedessen hat Jumia in den zwölf Monaten bis zum 31. Dezember 2020 Aufwand in Höhe von 0,1 Mio. Euro für den SOP 2019 erfasst.
| SOP 2019 | Zahl der Gewährungen | Gewichtete durchschnittlich verbleibende Laufzeit (Jahre) |
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis (Euro) |
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert (Euro) |
|---|---|---|---|---|
| Nicht verfügbare Gewährungen, am 31. Dezember 2019 ausstehend | 1.000.714 | 2,4 | 1,0 | 9,9 |
| Gewährt während der Periode | 681.496 | 2,4 | 1,0 | 1,1 |
| Ausgeübt während der Periode | - | - | - | - |
| Verfallen während der Periode | (233.333) | - | - | - |
| Widerrufen während der Periode | ||||
| Unverfallbar geworden während der Periode | ||||
| Nicht verfügbare Gewährungen, am 31. Dezember 2020 ausstehend | 1.448.877 | 2,4 | 1,0 | 5,7 |
Aktienbasiertes Vergütungsprogramm 2019 ("Virtual Restricted Stock Units Program 2019")
Im Jahr 2019 legte die Jumia Technologies AG ein neues aktienbasiertes Vergütungsprogramm ("Virtual Restricted Stock Units Program (VRSUP 2019)") auf, in dessen Rahmen den Begünstigten Restricted Stock Units (RSUs) gewährt wurden. Am 15. Mai 2020 wurden weitere RSUs im Rahmen des VRSUP 2019 gewährt.
Die Jumia Technologies AG ist berechtigt, Ansprüche aus dem VRSUP 2019 nach eigenem Ermessen entweder in bar oder mit Eigenkapital zu begleichen. Wenn die Jumia die RSUs in bar begleicht, erhalten die Begünstigten eine Zahlung in Höhe des durchschnittlichen Aktienkurses (Schlusskurse) an den zehn Handelstagen vor dem letzten Halbjahresbericht der Jumia. Der VRSUP 2019 wird als Plan auf der Grundlage mit Ausgleich von Eigenkapitalinstrumenten bilanziert.
Die individuelle Zuteilungsvereinbarung mit jedem Begünstigten legt die individuelle Anzahl der RSUs fest und kann Unverfallbarkeitsbedingungen wie z. B. weitere Leistungsbedingungen zusätzlich zum gemeinsamen Bruttowarenwertziel und einen maximalen Auszahlungsbetrag beinhalten.
RSUs verfallen in ihrer Gesamtheit, wenn ein Begünstigter, der Mitglied des Vorstands ist, aus der Gesellschaft ausscheidet und innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden für einen Wettbewerber tätig wird. Andere Begünstigte müssen bis zu dem in der individuellen Zuteilungsvereinbarung festgelegten Unverfallbarkeitsdatum bei der Jumia Technologies AG beschäftigt bleiben, um eine Verwirkung zu vermeiden.
Gemäß den individuellen Zuteilungsvereinbarungen werden die im Jahr 2020 gewährten RSUs am 15. Mai 2021 (d. h. 1 Jahr nach dem Zuteilungsdatum) unverfallbar.
Die spezifischen im Jahr 2020 gewährten RSUs unterliegen weder ergebnisabhängigen Voraussetzungen noch einem maximalen Auszahlungsbetrag (Obergrenze).
Der beizulegende Zeitwert pro RSU wurde aus dem Aktienkurs von Jumia am Tag der Gewährung abgeleitet. Der beizulegende Zeitwert je im Jahr 2020 gewährter RSU beträgt 1,86 Euro.
Daher hat die Gruppe in den zwölf Monaten bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt 5,6 Mio. Euro an Aufwand für aktienbasierte Vergütungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (31. Dezember 2019: 6,9 Mio. Euro).
Aktienoptionsprogramm 2020
Im Jahr 2020 hat die Jumia Technologies AG mit Zustimmung der Hauptversammlung einen neuen Aktienoptionsplan, den SOP 2020, aufgelegt, in dessen Rahmen Jumia den Begünstigten eine individuelle Anzahl von Aktienoptionen zu den Bedingungen des SOP 2020 gewährt.
Jede Aktienoption berechtigt den Inhaber zum Erhalt einer Aktie der Jumia Technologies AG (bzw. 0,5 ADS, da 1 ADS 2 Aktien von Jumia repräsentiert). Die Option kann nach einer Wartezeit von vier Jahren zu einem Preis ausgeübt werden, der auf der Grundlage des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 60 Handelstage vor dem Vertragsdatum der einzelnen Zuteilungsvereinbarungen ermittelt wird. Der Ausübungszeitraum beginnt unmittelbar nach der Wartezeit und endet zwei Jahre nach deren Ablauf. Eine Ausübung von Aktienoptionen ist während definierter Blackout-Perioden verboten. Jumia kann nach eigenem Ermessen statt einer Ausgabe einer Aktie der Jumia Technologies AG jede unverfallbare Aktienoption in bar ausgleichen.
Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Bruttowarenvolumens während der vierjährigen Wartefrist mindestens 10 % beträgt. Wenn dieses Leistungsziel nicht erreicht wird, verfallen alle Optionen. Für spezifische Zuteilungen im Rahmen des 2020er Plans wird diese Bedingung nach IFRS 2 als nicht marktbezogene Leistungsbedingung klassifiziert, sodass die Wahrscheinlichkeit des Erreichens zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt werden muss. Für alle anderen Zuwendungen wurde diese Bedingung als Nicht-Ausübungsbedingung klassifiziert. In diesem Fall wurde die Wahrscheinlichkeit der Erreichung zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt, spiegelt sich im beizulegenden Zeitwert wider und wird nicht nachträglich neu bewertet.
Darüber hinaus gibt es eine zweite Bedingung (nur) für einen Teil der Aktienoptionen, die bestimmten Mitgliedern der Geschäftsleitung gewährt werden: Das bereinigte EBITDA muss bis zum 31. März 2023 in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen positiv sein. Wenn diese Bedingung für ein oder mehrere große Länder (Ägypten, Elfenbeinküste, Kenia, Marokko und Nigeria) oder kleine Länder (Algerien, Ghana, Senegal, Südafrika, Tunesien und Uganda) erfüllt ist, wird für jedes Land, für das die Bedingung erfüllt ist, eine individuelle Anzahl von Optionen unverfallbar (sofern und soweit die anderen in den Bedingungen festgelegten Unverfallbarkeitsbedingungen erfüllt sind). Eine Erfüllung der Bedingung für ein großes Land führt zu einer Unverfallbarkeit einer größeren Anzahl von Aktienoptionen als eine Erfüllung der Bedingung für ein kleines Land. Ebenso wie die Bedingung in Bezug auf das Bruttowarenvolumen wird auch diese zweite Bedingung abhängig vom Erdienungszeitraum der Zuteilungen und dem jeweiligen Zeitraum, in dem die Bedingung erfüllt werden muss, entweder als nicht marktbezogene Leistungsbedingung oder als Nicht-Ausübungsbedingung klassifiziert.
Die Aktienoptionen sind an Ausübungsvoraussetzungen gebunden.
Die Aktienoptionen werden in der Regel in zwei Tranchen ausgeübt. Zwei Drittel der gewährten Aktienoptionen werden nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung unverfallbar. Das verbleibende Drittel der gewährten Aktienoptionen wird nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung unverfallbar.
Begünstigte, die Vorstandsmitglieder sind, verlieren das Recht, ihre Optionen auszuüben, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Ausscheiden eine Tätigkeit bei einem Wettbewerber aufnehmen.
Die anderen Begünstigten behalten alle unverfallbaren Aktienoptionen.
Zahlt Jumia während der Warte- oder Ausübungsfrist Dividenden, haben die Begünstigten Anspruch auf eine Dividendenzahlung für jede unverfallbar gewordene, aber noch nicht ausgeübte Aktienoption. Jumia geht jedoch nicht davon aus, in den nächsten Jahren Dividenden zu zahlen.
Die Gesellschaft bilanziert die Aktienoptionen des SOP 2020 als einen Plan auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten. Bei Zuteilungen auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten werden die anzusetzenden Aufwendungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Zuteilungen am Datum der Gewährung bestimmt.
Die beizulegenden Zeitwerte des während des Jahres gewährten Plans für das Jahr 2020 werden aus dem Black-Scholes-Merton-Modell mit den folgenden Eingaben abgeleitet:
| 15. Mai 2020 | 8. Dezember 2020 | |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert je ADS (1) | 6,48 USD | 35,50 USD |
| Ausübungspreis je ADS | 3,67 USD | 16,48 USD |
| Risikofreier Zinssatz (2) | 0,26 % | 0,26 % |
| Erwartete Dividendenrendite (3) | 0 % | 0 % |
| Erwartete Laufzeit (Jahre) (4) | 4 Jahre | 4 Jahre |
| Erwartete Volatilität (5) | 50 % | 50 % |
| Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert von Optionen | 1,60 EUR | 9,07 EUR |
(1) Der beizulegende Zeitwert pro Aktie wird auf der Grundlage des in Euro umgerechneten Werts pro ADS der an der New Yorker Börse gehandelten Jumia Technologies AG abgeleitet.
(2) Der risikofreie Zinssatz basiert auf den Renditen von US-Staatsanleihen entsprechend der erwarteten Laufzeit von Optionen.
(3) Die erwartete Dividendenrendite wird mit 0 % angenommen, da die Gruppe weder eine Vorgeschichte noch eine Erwartung in Bezug auf die Zahlung einer Dividende hat
(4) Die erwartete Laufzeit der Aktienoptionen basiert auf der Mindestwartezeit.
(5) Die erwartete Volatilität wird auf der Grundlage der historischen Volatilität der vergleichbaren Unternehmen in dem der erwarteten Laufzeit der einzelnen Gewährungen entsprechenden Zeitraum angenommen.
Da jede Aktienoption zum Erhalt einer Aktie von Jumia berechtigt, müssen der beizulegende Zeitwert pro ADS und der Ausübungspreis pro ADS durch 2 geteilt werden, um den Wert pro Option zu ermitteln.
Zum 31. Dezember 2020 wurde für diese Zuteilungen eine Neueinschätzung der Wahrscheinlichkeit vorgenommen, dass die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Bruttowarenvolumens während der vierjährigen Wartezeit mindestens 10 % beträgt, wobei diese Bedingung als nicht marktbezogene Leistungsbedingung eingestuft wird. Aufgrund des geringeren prognostizierten Bruttowarenvolumens in den Folgejahren im Vergleich zu den bisherigen Prognosen wurde auf der Grundlage einer stochastischen Simulation möglicher Bruttowarenvolumina in der Zukunft eine Wahrscheinlichkeit von 50 % für das Erreichen dieses Kriteriums abgeleitet.
Für den 2020er Plan hat Jumia für die zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2020 Aufwand in Höhe von 1,0 Mio. Euro erfasst
| Zahl der Gewährungen | Gewichtete durchschnittlich verbleibende Laufzeit (Jahre) |
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis (Euro) |
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert (Euro) |
|
|---|---|---|---|---|
| Nicht verfügbare Gewährungen, am 1. Januar 2020 ausstehend | ||||
| Gewährt während der Periode (1) | 2.445.833 | 2,4 | 1,5 | 1,4 |
| Als Ersatz gewährt während der Periode | ||||
| Ersetzt während der Periode | ||||
| Verfallen während der Periode | (40.000) | |||
| Widerrufen während der Periode | ||||
| Unverfallbar geworden während der Periode | ||||
| Nicht verfügbare Gewährungen, am 31. Dezember 2020 ausstehend | 2.405.833 | 2,4 | 1,5 | 1,4 |
(1) Bis zu 1.420.848 zusätzliche Optionen können im Rahmen des SOP 2020 gewährt werden, wenn bestimmte Profitabilitätsbedingungen erfüllt sind.
Aktienbasiertes Vergütungsprogramm 2020 ("Virtual Restricted Stock Units Program 2020")
Die Jahreshauptversammlung 2020 genehmigte auch das Virtual Restricted Stock Unit Program 2020 ("2020 VRSUP"). Jumia gewährte den Begünstigten eine individuelle Anzahl von Virtual Restricted Stock Units ("VRSUs") gemäß den Bedingungen des VRSUP 2020.
Die Zuteilungen basieren auf individuellen Zuteilungsvereinbarungen.
Jeder Begünstigte erhielt eine individuelle Zuteilungsvereinbarung, die die individuelle Anzahl von VRSUs beinhaltet. Jede VRSU berechtigt den Inhaber zum Erhalt einer Barzahlung in Höhe des durchschnittlichen Aktienkurses an zehn Handelstagen nach der Veröffentlichung des letzten Halbjahresberichts oder des letzten Jahresabschlusses durch die Gesellschaft, wobei der spätere Zeitpunkt maßgeblich ist.
Für ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft (d. h. Gruppe 2) sowie ausgewählte Mitarbeiter verbundener Unternehmen (d. h. Gruppe 4) ist Jumia berechtigt, nach eigenem Ermessen anstelle eines Barausgleichs eine Aktie für jede unverfallbare VRSU auszugeben.
Im Allgemeinen werden die VRSUs ein Jahr nach der Zuteilung unverfallbar und so bald wie möglich nach Ablauf einer Frist von zwölf Handelstagen nach der Veröffentlichung des ersten Halbjahresberichts oder Jahresabschlusses von Jumia nach dem Unverfallbarkeitsdatum ausgezahlt. Alle VRSUs verfallen, wenn ein Begünstigter vor der Auszahlung ausscheidet.
Keine RSUs unterliegen ergebnisabhängigen Voraussetzungen oder einem maximalen Auszahlungsbetrag (Obergrenze).
Der VRSUP 2020 wird für bestimmte Begünstigte (z. B. Mitglieder des Vorstands) als Plan mit Barausgleich und für alle anderen Begünstigten als Plan auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten bilanziert. Für Zuteilungen mit Barausgleich werden die Aufwendungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Zuteilungen zum jeweiligen Bilanzstichtag ermittelt. Bei Zuteilungen auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten werden die anzusetzenden Aufwendungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Zuteilungen am Datum der Gewährung bestimmt.
Der beizulegende Zeitwert je VRSU wurde auf der Grundlage des beobachtbaren Aktienkurses von Jumia am Tag der Gewährung bzw. am Bilanzstichtag abgeleitet, je nachdem, ob es sich um einen Barausgleich oder einen Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente handelt. Der beizulegende Zeitwert je VRSU beträgt 16,44 Euro. Der durchschnittliche beizulegende Zeitwert je RSU beträgt 11,35 Euro.
Für den Teil des 2020er VRSUP mit Barausgleich hat Jumia für die zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2020 Aufwand in Höhe von 10,4 Mio. Euro erfasst. Für den Teil des 2020er VRSUP mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente hat Jumia für die zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2020 Aufwand in Höhe von 1,1 Mio. Euro erfasst.
Insgesamt hat Jumia für aktienbasierte Vergütungspläne für die zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2020 Aufwand in Höhe von 21,6 Mio. Euro erfasst. Davon entfallen 10,4 Mio. Euro auf den Teil des VRSUP 2020 mit Barausgleich. Der verbleibende Aufwand in Höhe von 11,2 Mio. Euro bezieht sich auf Zuteilungen auf der Grundlage von Eigenkapitalinstrumenten.
16 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15.762 | 16.626 |
| Noch nicht eingegangene Rechnungen | 19.292 | 14.118 |
| Abgegrenzte Kosten für Leistungen an Arbeitnehmer | 7.943 | 8.866 |
| Sonstige Rückstellungen | 13.441 | 22.162 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 56.438 | 61.772 |
Bedingungen und Konditionen der vorgenannten finanziellen Verbindlichkeiten:
| ― | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden normalerweise mit einem Zahlungsziel von 0 bis 90 Tagen beglichen. |
| ― | Sonstige Verbindlichkeiten sind unverzinslich und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 1 bis 2 Monaten. |
| ― | Die Bedingungen und Konditionen mit verbundenen Parteien sind in Anhangangabe 29 aufgeführt. |
Erläuterungen zu den Ausfallrisikomanagementprozessen der Gruppe sind in Anhangangabe 31 aufgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten eine Rückstellung für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 4.077 Tsd. Euro (5.000 Tsd. US-Dollar). Wie bereits berichtet, wurden mehrere Sammelklagen mit bei Klageeinreichung unbekannter Anzahl von Klägern beim U.S. District Court for the Southern District of New York und beim New York County Supreme Court gegen uns und andere Beklagte eingereicht, darunter bestimmte aktuelle und ehemalige Mitglieder unseres Aufsichtsrats und unseres Vorstands. In diesen Fällen werden Ansprüche nach den Bundeswertpapiergesetzen geltend gemacht, die auf angeblichen Falschangaben und Auslassungen in Verbindung mit und nach unserem Börsengang beruhen. Am 11. August 2020 erzielten wir eine Vereinbarung zur vollständigen Beilegung aller Klagen, vorbehaltlich der Bedingungen einschließlich der gerichtlichen Genehmigung. Im Rahmen dieser Vereinbarung, in der die Beklagten keinerlei Haftung oder Fehlverhalten einräumen, wird Jumia eine Vergleichszahlung in Höhe von 5 Mio. US-Dollar leisten, wovon 1 Mio. US-Dollar durch eine Versicherung gezahlt wird. Die Vergleichssumme wurde im Januar 2021 auf ein Treuhandkonto gezahlt. Kein Aktionär hat Einspruch gegen den Vergleich erhoben. Wir gehen davon aus, dass der Vergleich im April 2021 von den zuständigen Gerichten endgültig genehmigt wird.
Darüber hinaus betreffen die sonstigen Rückstellungen hauptsächlich Zuteilungen mit Barausgleich sowie Verbindlichkeiten für Beratungs-, Rechts-, Marketing, IT- und Logistikdienstleistungen.
17 Ausleihungen
Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz wie folgt dargestellt:
| Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristig | 3.056 | 2.966 |
| Langfristig | 6.127 | 7.950 |
| Summe Leasingverbindlichkeiten | 9.183 | 10.916 |
Im Folgenden wird die Fälligkeit der als langfristig klassifizierten Leasingverbindlichkeiten dargestellt:
| In Tsd. EUR | Ein bis fünf Jahre | Mehr als fünf Jahre | Summe |
|---|---|---|---|
| Zukünftige Zahlungen von Leasingverbindlichkeiten | 7.740 | 210 | 7.950 |
Bei der Gruppe bestehen mehrere Leasingverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Soweit die Verträge keine Klausel für einvernehmliche Vereinbarungen enthalten, wird davon ausgegangen, dass die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, sodass diese Verträge in unseren Leasingverbindlichkeiten enthalten sind. Künftige Zahlungsmittelabflüsse zum 31. Dezember 2020, denen die Gruppe potenziell ausgesetzt ist und die sich nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten widerspiegeln, belaufen sich auf 3,8 Mio. Euro und beziehen sich auf neue Verträge, die im Jahr 2021 unterzeichnet werden, sowie auf mögliche Verlängerungen.
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit
| In Tsd. EUR | 1. Januar 2019 | Zugänge | Zahlungen | Umbuchungen | Umrechnungseffekt | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 3.116 | 3.731 | (4.945) | 1.127 | 27 | 3.056 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 6.031 | 1.144 | (1.127) | 79 | 6.127 | |
| Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit | 9.147 | 4.875 | (4.945) | - | 106 | 9.183 |
| In Tsd. EUR | 1. Januar 2020 | Zugänge | Zahlungen | Umbuchungen | Umrechnungseffekt | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 3.056 | 3.583 | (5.331) | 1.856 | (198) | 2.966 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 6.127 | 4.391 | (1.856) | (712) | 7.950 | |
| Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit | 9.183 | 7.974 | (5.331) | - | (910) | 10.916 |
In den Zugängen sind 1.328 Tsd. Euro an aufgelaufenen Zinsen zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019: 1.293 Tsd. Euro) enthalten, wie in Anhangangabe 7 beschrieben.
Nicht als Verbindlichkeit ausgewiesene Leasingzahlungen
Die Gruppe hat sich dafür entschieden, keine Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverträge (Leasingverträge mit einer erwarteten Laufzeit von bis zu 12 Monaten) oder für Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte zu buchen. Im Rahmen derartiger Leasingverträge geleistete Zahlungen werden linear als Aufwand gebucht. Darüber hinaus dürfen bestimmte variable Leasingzahlungen nicht als Leasingverbindlichkeiten gebucht werden und werden bei ihrer Entstehung als Aufwand gebucht.
Der Aufwand für nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einfließende Zahlungen stellt sich wie folgt dar:
| Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 1.817 | 1.357 |
| Variable Leasingzahlungen | 154 | 115 |
| Gesamtaufwand | 1.971 | 1.472 |
Per 31. Dezember 2020 hatte die Gruppe kurzfristige Leasingverträge mit einer Gesamtverpflichtung zu diesem Zeitpunkt in Höhe von 619 Tsd. Euro (31. Dezember 2019: 158 Tsd. Euro) geschlossen.
18 Sonstige Steuerverbindlichkeiten und sonstige Steuerforderungen
Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten betreffen Umsatzsteuern in Höhe von 2.779 Tsd. Euro (2019: 58 Tsd. Euro), Quellensteuern in Höhe von 6.914 Tsd. Euro (2019: 4.415 Tsd. Euro) und sonstige Steuern in Höhe von 634 Tsd. (2019: null).
Die sonstigen Steuerforderungen betreffen Umsatzsteuern in Höhe von 2.088 Tsd. Euro (2019: 4.563 Tsd. Euro) und sonstige Steuern in Höhe von 996 Tsd. Euro (2019: 832 Tsd. Euro).
19 Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen
Die Entwicklung der Rückstellungen für Verbindlichkeiten und andere Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
| In Tsd. EUR | steuerliche Risiken | Marktplatz- und Kommissionsware | Rückstellung für andere Aufwendungen | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Saldo per 1. Januar 2019 | 19.675 | 69 | 474 | 20.218 |
| Zugänge | 6.700 | 480 | 584 | 7.764 |
| Auflösungen | (611) | - | (184) | (795) |
| Inanspruchnahme der Rückstellung | (21) | - | (1) | (22) |
| Umrechnungseffekt | 97 | - | 4 | 101 |
| Saldo per 31. Dezember 2019 | 25.840 | 549 | 877 | 27.266 |
| Zugänge | 4.736 | 501 | 911 | 6.148 |
| Auflösungen | (167) | (207) | (188) | (562) |
| Inanspruchnahme der Rückstellung | - | - | (131) | (131) |
| Umrechnungseffekt | (380) | (45) | (131) | (556) |
| Saldo per 31. Dezember 2020 | 30.029 | 798 | 1.338 | 32.165 |
| Kurzfristig | 30.029 | 798 | 977 | 31.804 |
| Langfristig | - | - | 361 | 361 |
Steuerliche Risiken
Die Rückstellung für steuerliche Risiken umfasst Rückstellungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer in Höhe von 10.691 Tsd. Euro (2019: 10.329 Tsd. Euro), Rückstellungen im Zusammenhang mit Quellensteuer in Höhe von 19.013 Tsd. Euro (2019: 15.362 Tsd. Euro) und Rückstellungen im Zusammenhang mit sonstigen Steuern in Höhe von 324 Tsd. Euro (2019: 97 Tsd. Euro). Die Berechnung der Rückstellungen basiert auf der von der Unternehmensleitung gruppenweit vorgenommenen detaillierten Überprüfung unsicherer Steuerpositionen und berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit des Entstehens einer Verbindlichkeit innerhalb der geltenden Verjährungsfrist.
Marktplatz- und Kommissionsware
Die Rückstellung für Markplatz- und Kommissionsware bezieht sich auf verlorene und beschädigte Ware, die den Verkäufern zu erstatten ist. Die Rückstellung wird auf der Grundlage der detaillierten Überprüfung dieser Positionen berechnet und wird voraussichtlich in der Inanspruchnahmeperiode 2021 genutzt werden.
Rückstellung für andere Aufwendungen
Die Rückstellung für andere Aufwendungen umfasst hauptsächlich Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 27 Tsd. Euro (2019: 173 Tsd. Euro), die Rückstellung für Leistungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses in Höhe von 361 Tsd. Euro (2019: 226 Tsd. Euro) sowie diverse Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Strafen in Höhe von 950 Tsd. Euro (2019: 483 Tsd. Euro). Die Rückstellungen werden auf der Grundlage bestmöglicher Schätzungen unter Berücksichtigung früherer Erfahrungen berechnet.
20 Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus 1.201 Tsd. Euro (2019: 1.571 Tsd. Euro), der sich auf eine über 5 Jahre abgegrenzte Depotgebühr von BNY Mellon bezieht und beträgt somit 831 Tsd. Euro (2019: 1.201 Tsd. Euro), die im konsolidierten Jahresabschluss als langfristig ausgewiesen werden. Andere Beträge umfassen einzelne Vorauszahlungen von Endkunden für bestellte, aber noch nicht ausgelieferte Waren.
21 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Verkauf von Waren | 81.340 | 81.164 | 44.179 |
| Provisionen | 14.394 | 25.011 | 34.642 |
| Fulfillment | 14.980 | 26.855 | 32.409 |
| Mehrwertdienste | 14.553 | 20.492 | 19.059 |
| Marketing und Werbung | 2.262 | 6.089 | 7.709 |
| Andere Umsatzerlöse | 1.529 | 797 | 1.625 |
| Umsatzerlöse | 129.058 | 160.408 | 139.623 |
Auf keinen einzigen Kunden entfielen mehr als 5 % des Gruppenumsatzes (2019: keiner, 2018: keiner).
Die Aufschlüsselung der Einnahmen der Gruppe aus Verträgen mit Kunden nach Regionen ist in Anhangangabe 2 v) Segmente aufgeführt.
22 Kosten für die Erfüllung (Fulfillment)
Die Kosten für die Erfüllung setzen sich wie folgt zusammen:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Personalkosten für die Erfüllung | 16.970 | 20.872 | 17.558 |
| Kosten für Logistikzentren | 3.573 | 4.920 | 3.623 |
| Fracht- und Versandkosten | 29.923 | 51.600 | 48.132 |
| Logistikaufwendungen | 50.466 | 77.392 | 69.313 |
Im Jahr 2020 sind die Logistikaufwendungen der Gruppe vor allem aufgrund einer Reihe operativer Verbesserungen in unserem Logistikbereich gesunken. Diese Verbesserungen beinhalteten eine Änderung unseres Volumenpreismodells von Kosten pro Paket zu Kosten pro Stopp, Verbesserungen in unserer grenzüberschreitenden Versandmatrix sowie Personalkosteneinsparungen in unseren Logistikzentren.
23 Vertriebs- und Werbeaufwand
Der Vertriebs- und Werbeaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertriebs- und Werbepersonalkosten | 5.830 | 8.183 | 8.514 |
| Vertriebs- und Werbekampagnen | 40.186 | 47.836 | 23.958 |
| Marketingaufwendungen | 46.016 | 56.019 | 32.472 |
Die im Jahr 2020 verzeichnete Reduzierung des Vertriebs- und Werbeaufwands ist in erster Linie auf die fortgesetzte Verbesserung unserer Performance-Marketingstrategie über Such- und Social-Media-Kanäle zurückzuführen und unter anderem auch auf eine granularere Segmentierung unseres Zielmarktes mit differenzierten Kampagnen und Inhalten für jedes Segment.
24 Kosten für Technologie und Inhalte
Die Kosten für Technologie und Inhalte setzen sich wie folgt zusammen:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Personalkosten - Technologie und Inhalte | 11.691 | 13.136 | 13.251 |
| Technologielizenz- und Wartungskosten | 10.741 | 14.136 | 14.593 |
| Kosten für Technologie und Inhalte | 22.432 | 27.272 | 27.844 |
25 Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen
Die allgemeinen und Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Personalkosten | 47.644 | 80.494 | 58.679 |
| Nutzungskosten | 5.091 | 1.582 | 1.392 |
| Beraterhonorare | 9.830 | 14.300 | 11.301 |
| Reisen und Repräsentation | 3.596 | 5.232 | 1.520 |
| Büro- und damit verbundene Kosten | 5.354 | 7.494 | 6.449 |
| Allgemeine Unterverträge | 2.835 | 5.168 | 1.412 |
| Bankgebühren und Kosten des Geldverkehrs | 2.980 | 2.893 | 1.704 |
| Forderungsausfall/-ausbuchung | 4.436 | 5.877 | 4.885 |
| Steueraufwand | 4.778 | 5.538 | 8.190 |
| Rückstellungen für Steuern | 5.271 | 6.068 | 4.736 |
| Abschreibungen | 2.166 | 7.906 | 8.133 |
| Andere allgemeine und Verwaltungsaufwendungen | 944 | 1.973 | 7.263 |
| Allgemeine und Verwaltungsaufwendungen | 94.925 | 144.525 | 115.664 |
Der Personalkostenaufwand enthält anspruchsberechtigten Mitarbeitern gewährte Aktienoptionen in Höhe von 21.647 Tsd. Euro (2019: 37.267 Tsd. Euro und 2018: 17.409 Tsd. Euro).
Zum 31. Dezember 2020 enthält der Steueraufwand hauptsächlich Quellensteuern im Zusammenhang mit Verwaltungsgebühren und Mehrwertsteuer.
Zum 31. Dezember 2020 beinhalten die Rückstellungen für Steuern 3.987 Tsd. Euro (31. Dezember 2019: 4.372 Tsd. Euro) für Rückstellungen im Zusammenhang mit Quellensteuern und 509 Tsd. Euro (31. Dezember 2019: 2.483 Tsd. Euro) für Mehrwertsteuer.
Zum 31. Dezember 2020 sind in den sonstigen allgemeinen und Verwaltungsaufwendungen 4.294 Tsd. Euro für den in Anhangangabe 16 beschriebenen Vergleich zur Beilegung der Sammelklage sowie 2.750 Tsd. Euro (31. Dezember 2019: 1.580 Tsd. Euro) für Versicherungsprämien enthalten.
26 Finanzertrag und Finanzierungsaufwendungen
Finanzertrag und Finanzierungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Wechselkursgewinn | 1.369 | 1.965 | 4.150 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 221 | 1.994 | 773 |
| Finanzertrag | 1.590 | 3.959 | 4.923 |
| Wechselkursverlust | 1.145 | 1.264 | 12.651 |
| Zinsen und ähnlicher Aufwand | 204 | 1.312 | 1.363 |
| Sonstiges | - | - | 24 |
| Finanzierungsaufwendungen | 1.349 | 2.576 | 14.038 |
27 Ertragsteuern
Die zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020 bestehenden Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
| Zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| 2019 | 2020 | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 400 | 280 |
| Ertragsteuerrückstellung | 9.656 | 11.156 |
| Summe | 10.056 | 11.436 |
Die Abstimmung des Steueraufwands und der effektive Steuersatz waren wie folgt:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Verlust vor Ertragsteuern | (169.494) | (226.490) | (158.343) |
| Gesetzlicher Steuersatz | 29,04 % | 27,39 % | 27,85 % |
| Erwarteter Ertragsteuervorteil | 49.226 | 62.036 | 44.106 |
| Nicht abzugsfähiger Aufwand | (18.826) | (26.063) | (38.359) |
| Nicht steuerpflichtiger Ertrag | 890 | 3.874 | 2.185 |
| Latente Steueransprüche, nicht gebucht | (32.170) | (40.271) | (10.506) |
| Latente Steuer: in Bezug auf Entstehung und Auflösung temporärer Differenzen und Steuerverluste | (7) | (151) | (41) |
| Ertragsteueraufwand | (887) | (575) | (2.615) |
| Effektiver Steuersatz | 0,52 % | 0,25 % | 1,65 % |
Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Aktuelle Steuer | (880) | (424) | (2.574) |
| Latente Steuer | (7) | (151) | (41) |
| Gesamtertragsteuervorteil/-aufwand | (887) | (575) | (2.615) |
Die für die Verrechnung mit künftigen steuerpflichtigen Gewinnen verfügbaren Steuerverluste, für die keine latenten Steuerforderungen gebucht wurden, waren wie folgt:
| Zum 31. Dezember | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR Land | Dauer | Satz | 2018 Kumulierter steuerlicher Verlust [brutto] | 2019 Kumulierter steuerlicher Verlust [brutto] | 2020 Kumulierter steuerlicher Verlust [brutto] |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland ** | Unbegrenzt | 30,2 % * | - | (8.961) | (26.235) |
| Marokko | 4 Jahre | 31,0 % | (25.848) | (25.342) | (28.141) |
| Ägypten | 5 Jahre | 22,5 % | (61.942) | (90.148) | (107.831) |
| Nigeria | Unbegrenzt | 30,0 % | (145.143) | (203.482) | (202.353) |
| Südafrika | Unbegrenzt | 28,0 % | (28.267) | (34.327) | (38.204) |
| Kenia | 10 Jahre | 30,0 % | (39.135) | (64.812) | (64.236) |
| Elfenbeinküste | 5 Jahre | 25,0 % | (19.962) | (27.005) | (27.975) |
| Ghana | 3 Jahre | 25,0 % | (5.228) | (9.848) | (8.255) |
| Sonstiges | entfällt | entfällt | (32.974) | (63.829) | (46.633) |
| Summe | (358.499) | (527.754) | (549.863) |
* In Deutschland wird bei der Berechnung der laufenden Steuern ein kombinierter Steuersatz von 30,2 % zugrunde gelegt, der sich aus einem Körperschaftsteuersatz von 15,8 % und einem Gewerbesteuersatz von 14,4 % zusammensetzt.
** Kumulierte steuerliche Verluste im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf 45.258 Tsd. Euro, die in der obigen Tabelle nicht enthalten sind.
Latente Steuerforderungen wurden in Bezug auf diese Verluste nicht verbucht, da sie nicht zur Verrechnung mit steuerpflichtigen Gewinnen an anderer Stelle in der Gruppe verwendet werden dürfen. Diese sind in Tochtergesellschaften entstanden, die seit einiger Zeit Verluste gemacht haben, und es existieren keine weiteren Steuerplanungsmöglichkeiten oder andere Anzeichen für eine baldige Werthaltigkeit.
28 Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der den Stammaktionären der Muttergesellschaft zurechenbare Jahresverlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres ausstehenden Stammaktien geteilt wird.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der den Stammaktionären der Muttergesellschaft zurechenbare Verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien geteilt wird, wobei alle potenziellen Aktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, nicht berücksichtigt werden, da ihre Einbeziehung einem Verwässerungseffekt entgegenwirken würde. Die potenziellen Aktien der Gruppe bestehen aus den zusätzlichen Aktien, die bei der angenommenen Ausübung von Aktienoptionen ausgegeben werden, sowie den zusätzlichen Aktien, die bei der angenommenen Unverfallbarkeit von Aktienprämien ausgegeben werden.
Die folgende Tabelle enthält die Verlust- und Aktiendaten, die in den Berechnungen des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie verwendet wurden:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Zähler | |||
| Periodenfehlbetrag | (170.381) | (227.065) | (160.958) |
| Abzüglich: nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnender Nettoverlust | (310) | (376) | (30) |
| Dem Eigenkapital der Gesellschaft zuzurechnender Verlust | (170.071) | (226.689) | (160.928) |
| Nenner | |||
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien für das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie | 94.963.796 | 140.655.697 | 160.697.588 |
| Verlust pro Aktie - unverwässert und verwässert | (1,79) | (1,61) | (1,00) |
Potenzielle verwässernde Wertpapiere, die nicht in die Berechnung der verwässerten Aktien einbezogen wurden, weil sie einem Verwässerungseffekt entgegenwirken würden, sind wie folgt:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Aktienoptionen | 6.414.549 | 8.004.121 | 5.252.152 |
29 Transaktionen und Salden mit verbundenen Parteien
Bedingungen und Konditionen von Transaktionen mit verbundenen Parteien
Nachfolgend werden die Transaktionen mit verbundenen Parteien beschrieben, die die Gruppe seit dem 1. Januar 2018 mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder Vorstands, leitenden Angestellten oder Inhabern von mehr als 10 % irgendeiner Klasse der stimmberechtigten Aktien abgeschlossen hat.
Transaktionen mit MTN
Unser Aktionär Mobile Telephone Networks Holdings (Pty) Ltd hat im dritten Quartal 2020 eine erhebliche Anzahl von Anteilen an Jumia veräußert und gilt zum 31. Dezember 2020 nicht mehr als verbundene Partei.
Die Gruppe engagiert sich in mehreren Initiativen mit Tochtergesellschaften von MTN. Beispielsweise können Verbraucher für Transaktionen auf der Jumia-Plattform mit dem Mobile Money von MTN bezahlen. Die Gruppe hat auch spezielle Onlineshops mit der Marke MTN auf ihrer Plattform eingerichtet. Für das Jahr zum 31. Dezember 2020 beliefen sich die Aufwendungen mit MTN auf 220 Tsd. Euro (31. Dezember 2019: 478 Tsd. Euro, 31. Dezember 2018: 487 Tsd. Euro).
Im Jahr 2020 schloss die Gruppe darüber hinaus eine Vereinbarung ab, in der MTN für Firmen- und Geschenkeinkäufe auf der Plattform von Jumia durch Gutscheine im Voraus bezahlte, die sich für das Jahr zum 31. Dezember 2020 auf 961 Tsd. Euro beliefen, die während der Periode sämtlich in Umsatzerlöse umgewandelt wurden. Im Jahr 2019 leistete MTN Vorauszahlungen für die Einkäufe seiner Mitarbeiter auf der Plattform von Jumia, die sich für die zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2019 auf 890 Tsd. Euro beliefen, die während der Periode sämtlich in Umsatzerlöse umgewandelt wurden.
Transaktionen mit Managern in Schlüsselpositionen
Zu den Managern in Schlüsselpositionen gehören die leitenden Angestellten. Die an Manager in Schlüsselpositionen gezahlte oder zu zahlende Vergütung für deren Leistungen ist nachstehend aufgeführt:
| Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| In Tsd. EUR | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristige Leistungen für Mitarbeiter | 3.204 | 8.036 | 3.184 |
| Andere Leistungen | 25 | 47 | 46 |
| Aktienbasierte Vergütung | 11.034 | 13.771 | 13.532 |
| Summe | 14.263 | 21.854 | 16.762 |
Anhangangabe 15 enthält zusätzliche Informationen zu den aktienbasierten Vergütungsplänen.
Transaktionen mit Jeremy Hodara
Im Oktober 2018 verkaufte Jeremy Hodara, Co-CEO und Mitglied des Vorstands, seine gesamte Beteiligung an der Africa Internet General Trading LLC ("Africa Internet") an die Gruppe. Africa Internet ist ein Unternehmen mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, und wurde von einem einzelnen lokalen Aktionär, der im Namen der Gruppe 51 % hält, und Jeremy Hodara, der die restlichen 49 % hielt, gegründet. Das Geschäft von Africa Internet beschränkt sich auf die Bereitstellung operativer Dienste für die Gruppe wie beispielsweise Marketing- und Unterstützungsdienste. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag von Africa Internet wurde Jeremy Hodara zum Geschäftsführer von Africa Internet ernannt. Die Tätigkeit von Africa Internet wird durch von der Gruppe gewährte Darlehen finanziert. Gewinne und Verluste der Gesellschaft sind ebenfalls von der Gruppe zu tragen. Der Verkauf der Beteiligung führte nicht zu einer Änderung der Konsolidierung oder Kontrolle.
30 Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten
Die Finanzinstrumente bestehen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Finanzielle Vermögenswerte bestehen aus Bankguthaben und Bargeld, Forderungen und Forderungen gegenüber verbundenen Parteien. Finanzielle Verbindlichkeiten bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Parteien.
Die Unternehmensleitung ist der Ansicht, dass die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen ihren beizulegenden Zeitwerten nahekommen.
31 Ziele und Richtlinien des Finanzrisikomanagements
Die Gruppe ist einem Markt-, Ausfall- und Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Die Risiken werden durch ein geeignetes Management auf jeder Ebene überwacht. Die Finanzrisikoaktivitäten der Gruppe werden durch geeignete Richtlinien und Verfahren geregelt, und die Finanzrisiken werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Gruppe ermittelt, gemessen und verwaltet. Der Aufsichtsrat prüft und genehmigt die Richtlinien für das Management jedes dieser Risiken, die im Folgenden zusammengefasst sind.
Marktrisiko
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert zukünftiger Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwankt. Das Marktrisiko der Gruppe bezieht sich auf Fremdwährungsrisiken. Zu den von einem Fremdwährungsrisiko betroffenen Finanzinstrumenten gehören liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Gruppe sichert ihr Fremdwährungsrisiko nicht ab.
Fremdwährungsrisiko
Das Fremdwährungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert zukünftiger Cashflows eines Engagements aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwankt. Da die Gruppe in mehreren Ländern tätig ist, ist das Fremdwährungsrisiko inhärent und Teil des Tagesgeschäfts. Die Hauptmerkmale sind nachstehend zusammengefasst:
| ― | Bargeld wird auf Gruppenebene in Euro und US-Dollar gehalten. |
| ― | Jede ausländische Einheit wird durch Gruppendarlehen in Euro oder US-Dollar im Durchschnitt alle sechs Wochen auf der Grundlage einer detaillierten Cashflow-Prognose finanziert. |
| ― | Das Wechselkursrisiko tritt nur auf Gruppenebene auf. |
Fremdwährungssensitivität
Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen möglichen Schwankung des Euro und US-Dollar sowie der wichtigsten Währungen der Gruppe (EGP, ZAR, NGN, MAD, GHS, KES, AED) bei ansonsten unveränderten anderen Variablen. Das Währungsrisiko der Gruppe gegenüber Wechselkursschwankungen bei allen anderen Währungen ist nicht wesentlich.
Die Gruppe bewertete eine mögliche Veränderung von +/-5 % des Ägyptischen Pfunds (EGP) und des Marokkanischen Dirham (MAD) aufgrund von Bewertungsschwankungen im Jahr 2020 von 1,7 % bis 7,2 % der genannten Währungen, eine mögliche Veränderung von +/-10 % des Ghananischen Cedi (GHS), des VAE-Dirham (AED) und des Südafrikanischen Rand (ZAR) aufgrund von Bewertungsschwankungen im Jahr 2020 von 9.4 % bis 14,1 % der genannten Währungen sowie eine mögliche Änderung von +/-15 % des Nigerianischen Naira (NGN) und des Kenianischen Schilling (KES) aufgrund von Bewertungsschwankungen im Jahr 2020 von 16,0 % bis 17,8 % der genannten Währungen. Gruppendarlehen tragen den Großteil des Fremdwährungsrisikos der Gruppe, da sie in Euro oder US-Dollar ausgereicht werden und rückzahlbar sind. Die Schwankungen verschiedener Wechselkurse in Afrika und die daraus resultierenden Wechselkursgewinne oder -verluste werden im Sonstigen Gesamtergebnis gebucht. Die Effekte in den wichtigsten lokalen Währungen sind wie folgt:
| In Tsd. EUR | Auswirkung auf Eigenkapital vor Steuern | Auswirkung auf Gewinn vor Steuern | |
|---|---|---|---|
| Änderung des EGP/EUR-Wechselkurses | |||
| 5 % | (11.475) | 3.196 | |
| (5) % | 11.475 | (3.196) | |
| Änderung des ZAR/EUR-Wechselkurses | |||
| 10 % | 74 | 122 | |
| (10) % | (74) | (122) | |
| Änderung des NGN/EUR-Wechselkurses | |||
| 15 % | (188.064) | 548.353 | |
| (15) % | 188.064 | (548.353) | |
| Änderung des MAD/EUR-Wechselkurses | |||
| 5 % | (115.614) | 616 | |
| (5) % | 115.614 | (616) | |
| Änderung des GHS/EUR-Wechselkurses | |||
| 10 % | (169) | 441 | |
| (10) % | 169 | (441) | |
| Änderung des KES/EUR-Wechselkurses | |||
| 15 % | (66.556) | 96.769 | |
| (15) % | 66.556 | (96.769) | |
| Änderung des AED/EUR-Wechselkurses | |||
| 10 % | (33.206) | 871 | |
| (10) % | 33.206 | (871) | |
| Änderung des EGP/USD-Wechselkurses | |||
| 5 % | (1.200) | (8) | |
| (5) % | 1.200 | 8 | |
| Änderung des ZAR/USD-Wechselkurses | |||
| 10 % | (76) | 12 | |
| (10) % | 76 | (12) | |
| Änderung des NGN/USD-Wechselkurses | |||
| 15 % | (3.717) | 9.495 | |
| (15) % | 3.717 | (9.495) | |
| Änderung des GHS/USD-Wechselkurses | |||
| 10 % | (508) | 14 | |
| (10) % | 508 | (14) | |
| Änderung des KES/USD-Wechselkurses | |||
| 15 % | (2.512) | 10.345 | |
| (15) % | 2.512 | (10.345) | |
| Änderung des AED/USD-Wechselkurses | |||
| 10 % | - | 86 | |
| (10) % | - | (86) |
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass eine Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem Finanzinstrument oder Kundenvertrag nicht nachkommt, was zu einem finanziellen Verlust führt. Die Gruppe ist dem Ausfallrisiko aus ihren betrieblichen Aktivitäten (hauptsächlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und aus ihren Finanzierungsaktivitäten einschließlich Guthaben bei Banken und Finanzinstituten sowie Devisentransaktionen ausgesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Per 31. Dezember 2020 hat die Gruppe eine Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen in Höhe von 8.061 Tsd. Euro (2019: 8.283 Tsd. Euro) vorgenommen, wie in Anhangangabe 11 dargestellt. Darüber hinaus hat die Gruppe eine Wertberichtigung für uneinbringliche sonstige Forderungen in Höhe von 589 Tsd. Euro (2019: 503 Tsd. Euro) vorgenommen.
Die Gruppe bewertet dieses Risiko anhand ihrer Kenntnisse der Zahlungsmoral, bisheriger Verlusterfahrungen sowie einer detaillierten Analyse der Kreditwürdigkeit der Verbraucher zu jedem Bilanzstichtag. Die Gruppe wendet Risikokontrollverfahren zur Bewertung der Kreditqualität der Kunden unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Lage, bisheriger Erfahrungen und anderer Faktoren an. Die Einhaltung der Kreditlimits durch die Firmenkunden wird von der Unternehmensleitung regelmäßig überwacht.
Verkäufe an Privatkunden müssen in bar oder mit den gängigen Kreditkarten abgewickelt werden, um das Ausfallrisiko zu mindern. Es existieren keine signifikanten Konzentrationen von Kreditrisiken durch die Exposition gegenüber einzelnen Verbrauchern, bestimmten Branchen und/oder Regionen.
Hinsichtlich der Forderungen gegenüber Firmenkunden erfasst die Gruppe eine Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle ("ECLs") unter Anwendung des nach IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatzes. Die Gruppe verfolgt daher keine Änderungen des Ausfallrisikos, sondern bucht vielmehr zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung für Verluste auf der Grundlage der erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit. Die Gruppe hat Rückstellungsmatrizes erstellt, die auf ihren historischen Kreditausfällen basiert und um für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld spezifische zukunftsorientierte Faktoren bereinigt wurde.
Während des Jahres 2020 schlossen bestimmte Unternehmen der Gruppe (nämlich unter anderem Ecart Internet Services Nigeria Limited, Ecart Services Ivory Coast SARL, Ecart Services Kenya Limited, Ecart Services Morocco und Jumia Egypt LLC) mit bestimmten internationalen Marktplatzanbietern Kontenvergütungs- und Abrechnungsvereinbarungen. Die Gruppe hat daher die damit verbundenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2020 mit einem Betrag in Höhe von 902 Tsd. Euro verrechnet. (31. Dezember 2019, 1.802 Tsd. Euro).
Die Gruppe nimmt keine Sicherheiten in Anspruch. Die Gruppe schätzt die Risikokonzentration in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen als gering ein, da ihre Kunden in verschiedenen Hoheitsgebieten ansässig und in verschiedenen Branchen tätig sind sowie in weitgehend unabhängigen Märkten operieren.
Bareinlagen
Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird von der Finanzabteilung der Gruppe in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Gruppe verwaltet. Das maximale Ausfallrisiko der Gruppe für die Komponenten der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und 2020 entspricht dem im konsolidierten Jahresabschluss als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesenen Buchwert.
Die erwarteten Kreditausfälle ("ECLs) aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden von der Gruppe per 31. Dezember 2018, 2019 und 2020 als unwesentlich eingeschätzt.
Die Gruppe betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als in Verzug, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen 90 Tage überfällig sind. In bestimmten Fällen kann die Gruppe jedoch auch einen finanziellen Vermögenswert als in Verzug betrachten, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Gruppe die ausstehenden Beträge aus den Verträgen in voller Höhe erhält, bevor sie die von der Gruppe gehaltenen Bonitätsverbesserungen berücksichtigt hat. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn der Eingang der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.
Die Mehrheit der Bareinlagen der Gruppe wird in Deutschland unterhalten. Deutsche Bankkonten sind über den Einlagensicherungsfonds abgesichert, der alle Bankeinlagen bis zu 20 % des haftenden Eigenkapitals der Bank sichert.
Liquiditätsrisiko
Das vorrangige Ziel des Liquiditäts- und Kapitalmanagements der Gruppe ist die Überwachung der Verfügbarkeit von Bargeld und Kapital, um die Expansion und das Wachstum der Gruppe zu unterstützen. Die Gruppe verwaltet ihre Liquiditäts- und Kapitalstruktur unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen, der Leistung ihrer lokalen Geschäftstätigkeit und der lokalen Vorschriften. Die Finanzierung wird von einer zentralen Finanzabteilung verwaltet, die die Höhe der gemäß der Genehmigung der Unternehmensführung und der Aktionäre gewährten Mittel überwacht. Die gesamte Finanzierung folgt einer strengen operativen und rechtlichen Überwachung durch die Finanz- und Rechtsabteilung.
Im Jahr 2019 hat die Gruppe, wie in Anhangangabe 13 beschrieben, die Finanzierung durch den Börsengang gesichert. Der größte Teil der Finanzierung wird in Form von Darlehen an die operativen Einheiten übertragen, die bei der Konsolidierung eliminiert werden. Im Dezember 2020 schloss die Gruppe ein Aktienangebot ab. Der Erlös aus der Emission belief sich nach Abzug von Provisionen und Kosten auf ca. 231,4 Mio. US-Dollar (194,3 Mio. Euro).
Da alle Gelder ausschließlich von den Aktionären kommen und es keine externen Kredite gibt, ist das Zinsrisiko der Gruppe gering.
Auf der Grundlage der Cashflow-Prognose für das Jahr 2021 verfügt die Gruppe per 31. Dezember 2020 über ausreichend Liquidität für die nächsten zwölf Monate.
32 Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
Steuereventualverbindlichkeiten
Die Gruppe hat Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit potenziellen Steuerforderungen, die sich aus dem normalen Geschäftsbetrieb ergeben.
Per 31. Dezember 2020 finden in verschiedenen Ländern noch Steuerprüfungen statt. Einige dieser Steuerprüfungen führten zu Neuveranlagungen, während sich andere noch in einem frühen Stadium befinden und noch keine Neuveranlagung vorgenommen wurde. Das Management muss bei der Bildung gesetzlicher Rückstellungen Schätzungen und Beurteilungen hinsichtlich des endgültigen Ausgangs dieser Untersuchungen oder Rechtsstreitigkeiten vornehmen. Endgültige Forderungen oder Gerichtsurteile können von den Schätzungen des Managements abweichen.
Zum 31. Dezember 2020 hat die Gruppe Nettosteuerrückstellungen (ohne Verbindlichkeiten aus unsicheren Ertragsteuern gemäß IFRIC-23-Interpretation) in Höhe von 30.029 Tsd. Euro (2019: 25.788 Tsd. Euro) gebildet, die sich aus der Einschätzung potenzieller Risiken aufgrund unsicherer Steuerpositionen sowie anhängiger und geklärter Angelegenheiten mit den zuständigen Steuerbehörden ergeben (Anhangangabe 19).
Zusätzlich zu den vorstehend genannten Steuerrisiken könnte wie auch bei anderen internationalen Gruppen der Konflikt zwischen dem internationalen Betriebsmodell der Gruppe, dem jurisdiktionsbasierten Ansatz der Steuerbehörden und einigen inländischen Steuererfordernissen in Bezug auf die Quellensteuer und die Vorschriften zur Einhaltung und Erstattung der Umsatzsteuer zu weiterer Unsicherheit in Höhe von 9.187 Tsd. Euro hinsichtlich der Steuerpositionen führen. Die Wahrscheinlichkeit künftiger wirtschaftlicher Abflüsse im Hinblick auf diese potenziellen Steuerforderungen wird jedoch nur als möglich, aber nicht als wahrscheinlich angesehen. Dementsprechend wurde in diesem konsolidierten Jahresabschluss keine Rückstellung für eine Verbindlichkeit gebildet.
Die Gruppe kann auch mit anderen Steuerforderungen konfrontiert sein, bei denen das Risiko künftiger wirtschaftlicher Abflüsse derzeit als gering eingeschätzt wird.
Garantien
Die Gruppe hat sonstige Verpflichtungen wie z. B. ausgestellte Bankbürgschaften. Die Bankbürgschaften der Gruppe belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf 860 Tsd. Euro (31. Dezember 2019: 315 Tsd. Euro).
Rechtsstreite mit Aktionären
Seit Mai 2019 wurden mehrere Sammelklagen mit bei Klageeinreichung unbekannter Anzahl von Klägern gegen das Unternehmen, bestimmte Mitglieder des Managements und des Aufsichtsrats, die Konsortialbanken des Börsengangs und den US-Vertreter des Unternehmens beim U.S. District Court for the Southern District of New York und dem New York County Supreme Court eingereicht. In diesen Fällen werden Ansprüche nach den Bundeswertpapiergesetzen geltend gemacht, die auf angeblichen Falschangaben und Auslassungen in Verbindung mit und nach unserem Börsengang beruhen. Am 11. August 2020 erzielten wir eine Vereinbarung zur vollständigen Beilegung aller Klagen, vorbehaltlich der üblichen Bedingungen einschließlich der gerichtlichen Genehmigung. Im Rahmen dieser Vereinbarung, in der die Beklagten keinerlei Haftung oder Fehlverhalten einräumen, wird Jumia eine Vergleichszahlung in Höhe von 5 Mio. US-Dollar leisten, wovon 1 Mio. US-Dollar durch eine Versicherung gezahlt wird. Die Zahlungen erfolgten sodann im Januar 2021. Wir gehen davon aus, dass der Vergleich am 24. und 18. März 2021 von den zuständigen Gerichten endgültig genehmigt wird. Zum 31. Dezember 2020 buchte die Gruppe eine Verbindlichkeit, wie in Anhangangabe 16 beschrieben.
Leasingverpflichtungen
Wie in Anhangangabe 17 offengelegt, war die Gruppe an kurzfristigen Leasingverträgen beteiligt, die sich per 31. Dezember 2020 auf 619 Tsd. Euro (2019: 158 Tsd. Euro) beliefen.
Andere Verpflichtungen
Die Gruppe hat sich verpflichtet, über die nächsten 3 Jahre 23,0 Mio. US-Dollar (18,8 Mio. Euro) an einen Dienstleiter zu zahlen, wobei ein Vorauszahlungsrabatt von 2 Mio. US-Dollar (1,6 Mio. Euro) gewährt wird. Zum 31. Dezember 2020 hat die Gruppe 7 Mio. US-Dollar (6,1 Mio. Euro) gezahlt und wird denselben Betrag in den Jahren 2021 und 2022 zahlen.
Sonstiges
Die Gruppe ist in mehrere laufende Verfahren mit Lieferanten und Mitarbeitern involviert. Die Gruppe überprüft und bewertet diese Ansprüche kontinuierlich und verzeichnet die Rückstellungen auf der Grundlage der Beurteilung durch das Management und Schätzungen der Berater zu den jeweiligen Bilanzstichtagen.
Bei der Beurteilung des möglichen Ausgangs rechtlich geltend gemachter Ansprüche sowie von Eventualverbindlichkeiten berücksichtigt die Gruppe den Rat der Rechtsberater, der auf deren bestem fachlichen Urteilsvermögen basiert, sowie den aktuellen Stand des Verfahrens und die in den verschiedenen Angelegenheiten gesammelten rechtlichen Erfahrungen. Da die Ergebnisse der Ansprüche letztlich von den Gerichten bestimmt oder anderweitig beigelegt werden können, können sie von diesen Schätzungen abweichen.
33 Prüfungshonorar
Nachfolgend sind die von Ernst & Young, Société Anonyme, und verbundenen Unternehmen in Rechnung gestellten (oder voraussichtlich in Rechnung gestellten) Gesamthonorare auf konsolidierter Basis für die Erbringung von Abschlussprüferleistungen dargestellt:
| Für das Geschäftsjahr zum | ||
|---|---|---|
| In Mil. Euro | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
| --- | --- | --- |
| Abschlussprüfungsleistung | 2,1 | 2,5 |
| Summe | 2,1 | 2,5 |
Das Prüfungshonorar besteht aus Honoraren und Auslagen, die für die jährliche Prüfung und die vierteljährliche Prüfung des Konzernabschlusses von Jumia.
34 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Dem Management sind keine Ereignisse nach dem 31. Dezember 2020 bekannt, für die aufgrund ihrer Wesentlichkeit zusätzliche Angaben im Konzernanhang erforderlich sind.
35 Befreiung von Personengesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB gemäß § 264b HGB
Die unter Abschnitt 5 aufgeführten Gesellschaften nehmen die Befreiung gemäß § 264b HGB in Anspruch und verzichten darauf, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Die Voraussetzungen des § 264b HGB sind erfüllt.
36 Personalaufwand und Mitarbeiter
Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer für das Geschäftsjahr setzen sich wie folgt zusammen:
| Für das Geschäftsjahr zum | ||
|---|---|---|
| In Tsd. Euro | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2019 |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | 70.997 | 80.246 |
| Gewährte Anteilsoptionen (Angabe 15) | 21.648 | 37.267 |
| Sozialversicherungskosten | 5.356 | 5.172 |
| Summe | 98.001 | 122.685 |
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2020 4.322 (2018: 5.460).
Berlin, den 20. April 2021
Der Vorstand
Sacha Poignonnec
Jeremy Hodara