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Jumia Technologies AG — Annual Report 2019
May 25, 2020
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Annual Report
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Publication

Jumia Technologies AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
BILANZ
zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | Anlagevermögen | |||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. | entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
20.751,80 | 36.473,45 | |
| II. | Sachanlagen | |||
| 1. | andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.250,00 | 1.250,00 | |
| III. | Finanzanlagen | |||
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 730.900.949,90 | 730.900.949,90 | |
| B. | Umlaufvermögen | |||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 125.922.058,64 | 264.815,21 | |
| 2. | sonstige Vermögensgegenstände | 64.923.080,85 | 190.845.139,49 | 356.839,66 |
| II. | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
125.790.112,88 | 23.935.828,98 | |
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 559.021,64 | 0,00 | |
| 1.048.117.225,71 | 755.496.157,20 |
PASSIVA
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 156.816.494,00 | 132.631,00 | |
| II. | Kapitalrücklage | 1.018.276.335,07 | 845.787.453,23 | |
| III. | Verlustvortrag | 129.853.694,64- | 122.200.319,97- | |
| IV. | Jahresfehlbetrag | 8.052.771,04- | 7.653.374,67- | |
| B. | Rückstellungen | |||
| 1. | Steuerrückstellungen | 5.243.840,00 | 5.243.840,00 | |
| 2. | sonstige Rückstellungen | 1.207.700,46 | 6.451.540,46 | 2.603.561,46 |
| C. | Verbindlichkeiten | |||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.743.633,17 | 3.031.607,54 | |
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
177.945,92 | 28.516.700,83 | |
| 3. | sonstige Verbindlichkeiten | 46.277,69 | 2.967.856,78 | 34.057,78 |
| D. | Rechnungsabgrenzungsposten | 1.511.465,08 | 0,00 | |
| 1.048.117.225,71 | 755.496.157,20 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Umsatzerlöse | 3.980.372,00 | 345.872,96 | |
| 2. | Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
0,00 | 138.750,00- | |
| 3. | Gesamtleistung | 3.980.372,00 | 207.122,96 | |
| 4. | sonstige betriebliche Erträge | |||
| a) übrige sonstige betriebliche Erträge | 1.027.988,39 | 283.320,98 | ||
| - davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 308.998,91 (EUR 192,40) |
||||
| 5. | Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 7.538,02 | 538.046,77 | ||
| 6. | Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 233.930,03 | 537.955,55 | ||
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
47.651,62 | 281.581,65 | 98.111,88 | |
| - davon für Altersversorgung EUR 400,00 (EUR 300,00) |
||||
| 7. | Abschreibungen | |||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
37.463,00 | 35.108,00 | ||
| 8. | sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
| a) Raumkosten | 31.810,20 | 55.589,40 | ||
| b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben | 454.499,19 | 12.540,30 | ||
| c) Werbe- und Reisekosten | 67.063,07 | 9.196,24 | ||
| d) verschiedene betriebliche Kosten | 14.439.984,96 | 6.823.039,90 | ||
| e) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen |
19.192,72- | 0,00 | ||
| f) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 730.824,21- | 14.243.340,49 | 4.289,18 | |
| Übertrag | 9.561.562,77- | 7.623.433,28- | ||
| - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 731.292,53- (EUR 1.821,04) |
||||
| 9. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.173.488,80 | 7.924,56 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen EUR 395.332,70 (EUR 13,33) |
||||
| 10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 30.049,48 | 26.135,18 | |
| - davon an verbundene Unternehmen EUR 30.049,48 (EUR 23.836,63) |
||||
| 11. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 609.303,07 | 11.730,77 | |
| 12. | Ergebnis nach Steuern | 8.027.426,52- | 7.653.374,67- | |
| 13. | sonstige Steuern | 25.344,52 | 0,00 | |
| 14. | Jahresfehlbetrag | 8.052.771,04 | 7.653.374,67 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Jumia Technologies AG hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 203542 B eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach §267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden weitestgehend in Anspruch genommen.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
AKTIVA
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 4.105.335,22 (VJ 256.801,88) enthalten.
PASSIVA
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 3.176,35 (VJ: EUR 277.690,13) enthalten.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 10.057.530,30 (VJ: EUR 3.908.789,24) sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 3.381.337,50 (VJ: EUR 2.889.444,00).
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.
SONSTIGE ANGABEN
Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 4.
Konzernverhältnisse
Die Jumia Technologies AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der Jumia Technologies AG wird nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und bekannt gemacht.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands
Am Abschlussstichtag bestanden keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands.
ERGEBNISVERWENDUNG
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
| Jahresfehlbetrag | EUR 8.052.771,04 |
| wie folgt zu verwenden: | |
| Vortrag auf neue Rechnung | EUR 8.052.771,04 |
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2019
Berlin, 30.03.2020
| Ort, Datum | Jeremy Hodara | Sacha Poignonnec |
Jumia Technologies AG, Berlin
diese vertreten durch den Vorstand
Jeremy Hodara und Sacha Poignonnec
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 des deutschen Aktiengesetzes)
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Jumia Technologies AG (die "Gesellschaft") erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (veröffentlicht am 24. April 2017 und in der berichtigten Fassung veröffentlicht am 19. Mai 2017) (der "Kodex") seit dem 12. April 2019, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel an einem regulierten Markt, entspricht und beabsichtigt, auch zukünftig zu entsprechen, wovon jedoch folgende Punkte ausgenommen sind:
| ― | Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex empfiehlt, dass in dem Falle, in dem die Gesellschaft eine D&O-Versicherung (die "D&O Versicherung") für den Aufsichtsrat abschließt, diese einen Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds erfassen soll. Die D&O-Versicherung der Gesellschaft sieht für die Aufsichtsratsmitglieder einen solchen Selbstbehalt nicht vor, da die Mitglieder des Aufsichtsrats diesen Anreiz nicht benötigen, um ihren Sorgfaltspflichten in angemessenem Maße nachzukommen. |
| ― | Ziffer 4.2.1 Satz 1 des Kodex Ziffer 4.2.1 Satz 1 des Kodex empfiehlt, dass der Vorstand einen Vorsitzenden oder einen Sprecher haben soll. Der Vorstand der Gesellschaft besteht gegenwärtig aus zwei Co-Chief Executive Officers. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass diese beiden Mitglieder effizient und kollegial zusammenarbeiten können, ohne dass einer der beiden formal zum Vorsitzenden bestellt wäre. |
| ― | Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 3 und 7 des Kodex Gemäß Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 3 des Kodex sollen variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage enthalten, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 7 des Kodex empfiehlt, dass variable Vergütungsbestandteile auf anspruchsvolle und relevante Vergleichsparameter bezogen sein sollen. Die Gesellschaft verfügt über drei Anreizprogramme: Das Option Program 2016, das Stock Option Program 2019 und das Virtual Restricted Stock Unit Program 2019. Das Option Program 2016 ist ein aus mehreren Tranchen bestehendes älteres Programm, das zwar zumeist bestimmte Bedingungen für die Unverfallbarkeit (z.B. sog. cliff periods, Rentabilitätsziele oder Bedingungen für einen sog. exit) vorsieht, aber keine mehrjährige Bemessungsgrundlage enthält und zudem nicht alle Tranchen mit Vergleichsparametern versieht. Die Ausgabe von Call-Optionen gemäß dem Optionsprogramm 2016 endete im Dezember 2018; eine mehrjährige Bemessungsgrundlage sowie ein Mindestleistungsziel auf Basis des Bruttowarenwertes (gross merchandise value) des Jumia-Konzerns wurden in das Stock Option Program 2019 aufgenommen. Im Rahmen des Stock Option Program 2019 kann der Aufsichtsrat weitere Leistungsziele für eine Gewährung von Aktienoptionen an den Vorstand bestimmen. Im Rahmen des Virtual Restricted Stock Unit Program 2019 können virtuelle Aktieneinheiten (virtual restricted stock units) ausgegeben werden, welche nach Ablauf eines Jahres nach dem Gewährungsdatum unverfallbar werden, sofern nicht der Gewährungsvertrag einen längeren Zeitraum vorsieht. Die Unverfallbarkeit steht unter der Bedingung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses mit uns und wird während Zeiträumen, in denen der Teilnehmer nicht für uns arbeitet und wir kein volles Entgelt schulden, ausgesetzt. Es bestehen keine Leistungsziele. Das Virtual Restricted Stock Unit Program 2019 ergänzt das Stock Option Program 2019 um eine kurzfristige Komponente. Wir sind der Ansicht, dass eine solche ergänzende kurzfristige variable Komponente für uns als internationales Unternehmen notwendig ist, um kompetente und engagierte Mitarbeiter für uns gewinnen und halten zu können. |
| ― | Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 6 des Kodex Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 6 des Kodex empfiehlt, dass die Vergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Weder die Gesamtvergütung, noch die variablen Vergütungsteile der Vorstandesmitglieder weisen Höchstgrenzen auf. Der größte Teil der variablen Vergütungskomponente besteht aus Aktienoptionen, die im Regelfall durch Aktien der Gesellschaft bedient werden. Entsprechend würden unsere Vorstandsmitglieder bei Ausübung dieser Aktienoptionen wie unsere Aktionäre vollständig an jeder Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft (vertreten durch American Depositary Shares) teilnehmen. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Natur eines variablen Vergütungsbestandteils eine Begrenzung dieser Form der Vergütung der Höhe nach nicht zulässt. Das primäre Ziel einer variablen Vergütung ist die Schaffung von Mehrwerten für unsere Aktionäre, indem das Interesse der Mitglieder des Vorstands mit den Langzeitinteressen unserer Aktionäre in Übereinstimmung gebracht wird. Dies entspricht darüber hinaus auch US-Marktstandards. Eine Höchstbegrenzung würde die Übereinstimmung von Vorstands- und Aktionärsinteressen einschränken. |
| ― | Ziffer 4.2.3 Absatz 5 des Kodex Ziffer 4.2.3 Absatz 5 des Kodex empfiehlt, dass Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen sollen. Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands und die Anreizprogramme der Gesellschaft enthalten diese empfohlene Grenze nicht. Im Falle eines Kontrollwechsels kann das Vorstandsmitglied verlangen, dass ein Teil der dann von dem Mitglied gehaltenen ausstehenden und bereits unverfallbaren Aktienoptionen gegen eine Zahlung auf Grundlage des dann aktuellen, relevanten Aktienkurses aufgehoben wird. Diese Zahlung ist nicht durch eine Höchstbegrenzung beschränkt. Da eine vorzeitige Kündigung eines Dienstvertrages oder der Eintritt eines Kontrollwechsels außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Vorstandsmitglieds liegen kann, hält der Aufsichtsrat eine Höchstbegrenzung nicht für geeignet, da es die Angleichung der Interessen von Vorstand und Aktionären im Umfeld eines Kontrollwechsels behindern würde. |
| ― | Ziffer 4.2.5 Absatz 4 des Kodex Ziffer 4.2.5 Absatz 4 des Kodex empfiehlt, dass die dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen zur Offenlegung der Vorstandsvergütung verwandt werden sollen. Die Gesellschaft hat diese nicht verwendet und erwartet nicht, diese in Zukunft zu verwenden. Sie wird die Vorstandsvergütung im Einklang mit der US-Marktpraxis offenlegen. Außerdem wird erwartet, dass die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex die Mustertabellen nicht mehr enthalten wird. Daher würde die Einführung dieser Form der Offenlegung für eine sehr begrenzte Zeit aus Sicht der Gesellschaft mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein. |
| ― | Ziffer 4.3.3 Satz 4 des Kodex Ziffer 4.3.3 Satz 4 des Kodex empfiehlt, dass wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahe stehenden Personen oder Unternehmungen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden sollen. Die Geschäftsordnung des Vorstands der Gesellschaft schreibt vor, dass alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften auf der einen Seite und Vorstandsmitgliedern oder ihnen nahestehenden Unternehmungen auf der anderen Seite einem Drittvergleich standhalten müssen. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass diese Vorschrift die Interessen der Gesellschaft in ausreichendem Maße schützt. |
| ― | Ziffer 6.2 des Kodex Ziffer 6.2 des Kodex empfiehlt, dass im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit die Termine der Veröffentlichungen der Geschäftsberichte und unterjährigen Finanzinformation sowie der Hauptversammlung, von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen in einem "Finanzkalender" mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert werden sollen. Für deutsche Aktiengesellschaften, die im Segment "Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind, wiederholt diese Empfehlung hauptsächlich Zulassungsfolgepflichten. Da die Gesellschaft nicht an einem regulierten Markt in Deutschland, sondern ausschließlich an der New York Stock Exchange ("NYSE") notiert ist, folgt die Gesellschaft der US-Markpraxis und kündigt ihre bevorstehenden Ergebnisbekanntmachungen vorab durch Pressemitteilungen an. Das Datum einer Hauptversammlung wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes sowie anwendbaren US-Regeln (einschließlich Regeln der NYSE) bekanntgegeben. |
| ― | Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Kodex Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Kodex empfiehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft entsprach und wird zukünftig den gesetzlichen Vorschriften über Finanzberichterstattung des deutschen Rechts sowie den NYSE-Regeln entsprechen. Sicherzustellen, dass für alle Finanzberichte den strengeren Veröffentlichungszeiträumen nach dem Kodex entsprochen wird, würde derzeit die Kosten in Bezug auf finanzielle und personelle Ressourcen erhöhen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat halten dies auch unter Berücksichtigung der US-Marktpraxis und des beschränkten zusätzlichen Werts für Investoren nicht für angemessen. |
Berlin, Dezember 2019