Pre-Annual General Meeting Information • Apr 27, 2009
Pre-Annual General Meeting Information
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Wien
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiemit zu der am 08. Juni 2009, um 9 Uhrim Schloß Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2, stattfindenden
eingeladen.
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Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen."
b) Änderung der Satzung in § 20 Gewinnverteilung in der Weise, dass Absatz (1) nunmehr lautet wie folgt:
"(1) Die Hauptversammlung beschließt alljährlich über die Verteilung des Bilanzgewinns. Die Hauptversammlung kann den Bilanzgewinn entgegen dem Vorschlag für die Gewinnverteilung ganz oder teilweise von der Verteilung ausschließen. Die Änderungen des Jahresabschlusses, die hierdurch nötig werden, hat der Vorstand vorzunehmen."
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 8:30 Uhr.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionäre berechtigt, die bis spätestens 02.06.2009 ihre Aktien bei der UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6–8, bei der Hauptniederlassung einer anderen inländischen Bank, bei der Gesellschaftskasse, 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, oder bei einem österreichischen öffentlichen Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, das ist der 03.06.2009, bei der Gesellschaft einzureichen.
Der Geschäftsbericht mit dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 steht dem Publikum ab 30.04.2009 am Sitz der Gesellschaft in 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, bei der UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Am Hof 2 (Wertpapierschalter), zur Verfügung; der Jahresfinanzbericht ist sowohl auf der homepage der Josef Manner & Comp AG, wie auch auf der des IssuerInformationCenter der OeKB gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz abrufbar.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Gem. § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG wird weiters bekannt gegeben, dass die Gesellschaft 1.890.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hat keine stimmrechtslosen Vorzugsaktien ausgegeben. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Jeder Aktionär, der sich gemäß den obigen Regelungen rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet hat, ist berechtigt, selbst oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht legitimierten Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine gesetzlichen Aktionärsrechte (insb. Fragerecht und Stimmrecht) auszuüben
Gemäß österreichischem Corporate Governance Kodex werden Anträge und Gegenanträge von Aktionären, soweit sie der Gesellschaft rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden, mindestens eine Woche vor der Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Wien, im April 2009
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