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Josef Manner & Comp. AG Annual Report (ESEF) 2024

Apr 30, 2025

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BERICHT Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien

208675 | I

Inhaltsverzeichnis

Seite

  1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung 1
  2. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 3
    2.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und zum konsolidierten Corporate Governance-Bericht 3
    2.2. Erteilte Auskünfte 3
    2.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 UGB (Ausübung der Redepflicht) 4

  3. Bestätigungsvermerk 5

Anlagen
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe

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An die Mitglieder des Aufsichtsrats und den Vorstand der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien

Wir haben die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, (im Folgenden auch kurz „Gesellschaft“ genannt) abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:

1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung

In der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, wurden wir zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt. Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, hat mit uns einen Prüfungsvertrag abgeschlossen, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und den Konzernlagebericht gemäß §§ 269 ff UGB zu prüfen.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a Z 1 UGB; diese gilt daher als große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB. Bei der gegenständlichen Prüfung handelte es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung, bei der die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr 537/2014 anzuwenden sind. Diese Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Konzernabschlusses die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Der Konzernlagebericht wurde dahingehend geprüft, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Es war auch festzustellen, ob eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als Bestandteil des Konzernlageberichts bzw ein gesonderter konsolidierter nichtfinanzieller Bericht (§ 267a UGB) oder ein konsolidierter Corporate Governance-Bericht (§ 267b UGB) aufgestellt worden ist.

Über die ebenfalls vereinbarte Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 erstatten wir gesondert Bericht.

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Für die Berichterstattung gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr 537/2014 wird auf den gesonderten Bericht an den Prüfungsausschuss verwiesen.

Die Prüfung des Konzernabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres erfolgte durch einen anderen Abschlussprüfer. Bei unserer Prüfung haben wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen beachtet. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing). Wir weisen darauf hin, dass das Ziel der Konzernabschlussprüfung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und aufgrund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche falsche Darstellungen im Konzernabschluss unentdeckt bleiben.

Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden. Im Rahmen der Prüfung wurden die im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse daraufhin geprüft, ob sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und ob die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgeblichen Vorschriften beachtet worden sind. Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von September bis Dezember 2024 (Vorprüfung) sowie von Jänner bis März 2025 (Hauptprüfung) durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Mag. Gerhard Marterbauer, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich. Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag. Die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" (laut Anlage) bilden einen integrierten Bestandteil dieses Prüfungsvertrages. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

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2. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

2.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und zum konsolidierten Corporate Governance-Bericht

Bei der Prüfung der Konsolidierung sowie der einbezogenen Jahresabschlüsse haben wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung festgestellt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse berücksichtigen im Wesentlichen die vom Mutterunternehmen für den Konzernabschluss vorgegebenen einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien und stellen eine geeignete Grundlage für die Einbeziehung in den Konzernabschluss dar. Die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgeblichen Vorschriften wurden beachtet. Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir – soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten – die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen. Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.

Die Gesellschaft hat eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a Abs 1 UGB in den Konzernlagebericht aufgenommen. Eine materielle Prüfung dieser Erklärung war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Gesellschaft hat einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b UGB aufgestellt. Eine materielle Prüfung dieses Berichtes war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.

2.2. Erteilte Auskünfte

Die gesetzlichen Vertreter haben die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise erteilt und eine Vollständigkeitserklärung unterfertigt. Wir erhielten vom Konzernabschlussprüfer des vorangegangenen Geschäftsjahres Zugang zu den relevanten Informationen des geprüften Konzerns und über die zuletzt durchgeführte Konzernabschlussprüfung.

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2.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 UGB (Ausübung der Redepflicht)

Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Konzernabschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand des geprüften Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen.# Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamt- ergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern- Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vor- schriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vor- schriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den öster- reichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachver- halten ab.

Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

Sachverhalt und Problemstellung

Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft weist in ihrem Konzernabschluss zum 31.12.2024 Sachanlagevermögen mit einem Buchwert in Höhe von insgesamt TEUR 76.492 aus. In Entsprechung der geltenden Rechnungslegungsbestimmungen analysiert die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der aktuellen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für sämtliche zahlungsmittelgenerierende Einheiten, ob ein Wert- minderungsbedarf bzw. im Falle der in Vorjahren wertgeminderten zahlungsmittel- generierenden Einheiten ein Wertaufholungsbedarf gegeben ist. Details dazu sind im Konzernanhang unter Note 15 Sachanlagen dargestellt.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrages erfordert verschiedene Ermessensentscheidungen und unterliegt wesentlichen Schätzungskomponenten, wie beispielsweise der Wahl einer angemessenen Methode, der Schätzung zukünftiger Zahlungsflüsse und der Festlegung angemessener Diskontierungszinssätze. In die zur Überprüfung der Wertansätze heran- gezogenen Bewertungsmodelle auf Basis kapitalwertorientierter Verfahren fließen somit zahlreiche Inputfaktoren ein. Dazu zählen insbesondere die künftige Entwicklung der Rohstoff-, Energie- und Personalkosten sowie der Verkaufspreise. Darüber hinaus sind die Annahmen zu den Kosten- und Preisentwicklungen inklusive der in der Haselnussplantage in Aserbaidschan zu erntenden Haselnussmengen im Planungszeitraum wertbestimmend.

Aufgrund der Komplexität der Bewertungsmodelle und der Abhängigkeit der Ergebnisse von der Einschätzung der Entwicklungen am Markt sowie der Haselnussplantage durch die gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die in das Bewertungsmodell einfließenden Planungsrechnungen und die darin enthaltenen von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen gewürdigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die analytische Durchsicht der geplanten Entwicklung bedeutender Elemente der Planungsrechnungen, wie beispielsweise der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Befragung von Verantwortlichen des Vorstands und des Controllings zur Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen und getroffenen Annahmen und die Abstimmung der Planungsrechnungen mit der dem Aufsichtsrat vorgelegten Planung. Weiters haben wir das angewendete Berechnungsmodell nachvollzogen. Die zur Anwendung gelangten Diskontierungszinssätze haben wir mit aus Marktdaten abgeleiteten Bandbreiten plausibilisiert.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahreskonzernabschluss

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 des Konzerns wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 14. März 2024 und am 18. April 2024 (Nachtragsprüfung) einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Konzernabschluss erteilt hat.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den konsoli- dierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungs- vermerks erhalten, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verant- wortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant- wortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil bein- haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den öster- reichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.# Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 27. Juni 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember 2024 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.

Wien 13. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
Wirtschaftsprüfer

Qualifiziert elektronisch signiert:
Datum: 13.03.2025

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

5 Konzerngewinn- und -verlustrechnung

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG T€ Note 2024 2023
Umsatzerlöse 5 288.407 270.843
Bestandsveränderungen 466 3.644
Aktivierte Eigenleistungen 112 48
Sonstige betriebliche Erträge 7 3.176 2.697
Materialaufwand und bezogene Leistungen 8 -156.190 -158.434
Personalaufwand 9 -61.688 -56.316
Abschreibungen 15, 17 -10.311 -9.615
Wertminderungen 15 -463 -58
Bewertungsergebnis aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 16 100 -1.130
Sonstige betriebliche Aufwendungen 10 -42.552 -41.333
Betriebsergebnis 21.057 10.346
Finanzerträge 11 66 428
Finanzaufwendungen 12 -2.316 -3.238
Finanzergebnis -2.250 -2.810
Ergebnis vor Steuern 18.807 7.535
Ertragsteuern 13 -4.384 -2.503
Periodenergebnis 14.423 5.033
den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnen 14.423 5.033
Ergebnis je Aktie
Verwässert = unverwässert 7,63 2,66

6 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

SONSTIGES ERGEBNIS T€ Note 2024 2023
Periodenergebnis 14.423 5.033
Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 25 -380 -1.419
Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 26 323 -354
Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden -57 -1.773
Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können
Währungsumrechnungsdifferenzen 4 476 -256
Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können 476 -256
Sonstiges Ergebnis 361 -1.352
GESAMTERGEBNIS 14.545 3.681
den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnen 14.545 3.681

7 Konzernbilanz

AKTIVA

LANGFRISTIGES VERMÖGEN T€ Note 31.12.2024 31.12.2023
Sachanlagen 15 76.077 75.789
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 16 13.030 12.930
Immaterielle Vermögenswerte 17 2.808 3.526
Finanzanlagen 18 3.030 3.010
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 22 843 844
Latente Steueransprüche 28 24 20
Summe langfristiges Vermögen 95.812 96.118
KURZFRISTIGES VERMÖGEN T€ Note 31.12.2024 31.12.2023
Vorräte 19 41.996 42.201
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20 10.311 31.165
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 22 592 1.016
Sonstige Forderungen 21 2.840 4.665
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 23 9.216 3.524
Summe kurzfristiges Vermögen 64.955 82.571

| SUMME AKTIVA | T€ | | 160.767 | 178.690 |

PASSIVA

EIGENKAPITAL T€ Note 31.12.2024 31.12.2023
Eigenkapital (Eigentümer des Mutterunternehmens) 24 76.374 64.853
LANGFRISTIGE SCHULDEN T€ Note 31.12.2024 31.12.2023
Kreditverbindlichkeiten 26 17.766 29.307
Sonstige finanzielle

Konzernbilanz zum 31.12.2024

Passiva Anhang 2024 T€ 2023 T€
Eigenkapital
Grundkapital 13.740 13.740
Kapitalrücklagen 1 1
Währungsumrechnungsdifferenzen 662 186
IAS 19-Rücklagen -1.383 -1.029
Gewinnrücklagen 63.354 51.955
Summe Eigenkapital 76.374 64.853
Langfristige Schulden
Anleihen 24 2.698 2.698
Pensionsrückstellungen 25 14.207 13.257
Sonstige langfristige Rückstellungen 25 2.159 1.800
Finanzderivate 28 0 1.863
Bankverbindlichkeiten 26 12.963 17.519
Verbindlichkeiten 26 4.794 5.724
Rückstellungen 25 11.063 10.440
Sonstige Verbindlichkeiten 27 289 442
Latente Steuerschulden 28 1.916 1.224
Summe langfristige Schulden 35.829 47.137
Kurzfristige Schulden
Kreditverbindlichkeiten 26 11.499 23.140
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 3.272 2.811
Rückstellungen 25 2.418 2.649
Ertragsteuerverbindlichkeiten 2.934 1.130
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27 17.065 25.890
Sonstige Verbindlichkeiten 27 11.376 11.080
Summe kurzfristige Schulden 48.564 66.700
SUMME PASSIVA 160.767 178.690

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

9 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

T€ Kapital- Grundkapital rücklagen Währungs- umrechnungs- differenzen IAS 19- Rücklagen Gewinn- rücklagen Gesamt
2024
Stand zum 01.01. 13.740 1 186 -1.029 51.955 64.853
Periodenergebnis 0 0 0 0 14.423 14.423
Sonstiges Ergebnis 0 0 476 -354 0 122
Gesamtergebnis 0 0 476 -354 14.423 14.545
Dividende 0 0 0 0 -3.024 -3.024
Stand zum 31.12. 13.740 1 662 -1.383 63.354 76.374
2023
Stand zum 01.01. 13.740 1 442 67 49.191 63.440
Periodenergebnis 0 0 0 0 5.033 5.033
Sonstiges Ergebnis 0 0 -256 -1.096 0 -1.352
Gesamtergebnis 0 0 -256 -1.096 5.033 3.681
Dividende 0 0 0 0 -2.268 -2.268
Stand zum 31.12. 13.740 1 186 -1.029 51.955 64.853

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

10 Konzern-Kapitalflussrechnung

T€ Cashflow aus dem operativen Bereich Note 2024 2023
Periodenergebnis 14.423 5.033
Ertragsteuern 13 4.384 2.503
Finanzaufwendungen 12 2.316 3.238
Finanzerträge 11 -66 -428
Bewertungsergebnis aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 16 -100 1.130
Abschreibungen von Sachanlagen (inklusive Nutzungsrechte) und immateriellen Vermögenswerten 15, 17 10.774 9.615
Abschreibungen und Zuschreibungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -578 740
Sonstige zahlungsunwirksame Transaktionen -2.134 -14
Gezahlte Ertragsteuern -1.866 -799
Cashflow aus dem Ergebnis 27.153 21.018
Veränderung von Vorräten 205 -2.781
Veränderung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten 23.258 -7.532
Veränderung von Verbindlichkeiten -6.585 4.865
Veränderung von Rückstellungen 13 588
Veränderung aus der laufenden Geschäftstätigkeit 16.891 -4.859
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 44.044 16.159
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Erwerb von Sachanlagen -8.810 -8.636
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 179 314
Erwerb von Immateriellen Vermögenswerten -307 -395
Erwerb von finanziellen Vermögenswerten -250 -175
Einzahlungen aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten 654 1.193
Erhaltene Zinsen 66 428
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -8.468 -7.272
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von Kreditverbindlichkeiten 26 0 207
Auszahlungen für die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten 26 -23.191 -16.343
Einzahlungen aus der Aufnahme sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten 26 702 102
Auszahlungen für die Tilgung sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten 26 -297 -1.342
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten 26 -1.671 -1.436
Gezahlte Zinsen -2.307 -3.619
Gezahlte Dividenden -3.024 -2.268
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -29.789 -24.699
Währungsdifferenzen -95 44
Cashflow gesamt 5.692 -15.767
Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 01.01. 3.524 19.232
Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31.12. 9.216 3.524

Die Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind auf ein im Jahr 2024 eingeführtes Factoring zurückzuführen (Note 20).

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

11 Konzernanhang

1 Grundlagen

Unternehmen

Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft („Mutterunternehmen“, „Gesellschaft“, „Manner AG“ oder „Unternehmen“) ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Wilhelminenstraße 6, 1170 Wien. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst die Manner AG und ihre fünf Tochterunternehmen (zusammen als die „Manner Gruppe“, die „Gruppe“ oder der „Konzern“ bezeichnet). Die Tätigkeit der Manner Gruppe besteht in der Erzeugung von und dem Handel mit Schokolade-, Zucker- und Dauerbackwaren (gemeinsam „Süßwaren“). Die erzeugten Süßwaren werden an den Lebensmitteleinzelhandel in Österreich, Deutschland und im Rest der Welt verkauft. Ein geringer Teil der erzeugten Süßwaren wird in eigenbetriebenen Shops in Österreich, Deutschland und Tschechien verkauft. Die Produktion der Süßwaren findet in den Standorten Wien Hernals und Wolkersdorf, Niederösterreich, statt. Als Nebentätigkeit vermietet die Manner Gruppe eine Immobilie in Wien. Außerdem betreibt die Manner Gruppe eine Haselnussplantage (in Entstehung) in Aserbaidschan. Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft hat Aktien begeben, die an der Wiener Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind (siehe Note 24). Die Manner AG gilt somit als börsennotiertes oder kapitalmarktorientiertes Unternehmen.

Übereinstimmungserklärung

Der vorliegende Konzernabschluss der Manner Gruppe wurde nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union zum 31.12.2024 anzuwenden sind, sowie den zusätzlichen Bestimmungen von § 245a UGB erstellt. Dem Abschluss liegt der Grundsatz der Unternehmensfortführung zugrunde.

Makro-ökonomische Faktoren

Durch den Krieg in der Ukraine sowie die eingeführten Sanktionen gegen Russland sind die Preise für Rohstoffe, Energie und Verpackungsmaterial teilweise dramatisch gestiegen und sehr volatil geworden. Im Jahr 2024 war die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie im Großen und Ganzen ausreichend gegeben, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verfügbarkeit in naher Zukunft eingeschränkt wird. Einschränkungen und Verzögerungen im Rohstoff- und Warenverkehr sowie Energielieferungen, können Engpässe oder Ausfälle in der Produktion verursachen, die sich negativ auf die Ertragslage auswirken. Das Unternehmen hat Notfallpläne und Simulationen für eine Situation erarbeitet, in der zum Beispiel die Gaslieferungen kurzfristig stark reduziert werden. Auf dem Beschaffungsmarkt hat sich im Jahr 2024 insbesondere der Einkauf von Kakaobohnen als Herausforderung herausgestellt. Die Preise sind aufgrund einer Verknappungssituation, die aus geringeren Ernten bei gleichbleibender Nachfrage resultieren, im Vergleich zum Vorjahr um über 80% gestiegen. Für 2025 wird ein Anstieg von 65% bis 90% erwartet und für 2026 wird mit weiteren Steigerungen von etwa 50% gerechnet. Für den Konzern steht die Versorgungssicherheit diesbezüglich an oberster Stelle und es wird versucht mit Kontraktfixierungen dem Preis- und Mengenrisiko entgegenzuwirken. Aufgrund der sehr volatilen Preisentwicklung im Bereich der Rohstoffe und Energie mussten im Jahr 2024 Preiserhöhungen vorgenommen werden. Die auf der Einkaufsseite verbuchten Preissteigerungen konnten im Wesentlichen an die Abnehmenden weitergegeben werden.

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

12 Auswirkungen von Klimarisiken

Der Klimawandel und seine Folgen für unsere Umwelt sind eine globale Bedrohung, deren vielfältige Auswirkungen bereits heute in vielen Ländern spürbar sind. Die Manner Gruppe ist auf Energie als primären Inputfaktor für die Produktion von Süßwaren angewiesen. Der Stromverbrauch und der Wassereinsatz sind wesentliche Ressourcen, deren Einsatz der Konzern laufend optimiert. Das Thema Umweltbelange wird bei der Manner Gruppe auf Vorstandsebene wahrgenommen. Dabei fokussiert sich der Konzern auf die Optimierung von Prozessen und Systemen, die wirtschaftlich sinnvoll sind und die gleichzeitig mit einer geringen Umweltbelastung sowie einem geringen Energie- und Ressourceneinsatz einhergehen. Regelmäßig gibt es in der Vorstandssitzung Vorgaben und Updates zu umweltrelevanten Themen. Besonders hervorzuheben ist die Wiedergewinnung von Energie bei der Produktion. Die Manner Gruppe speist Wärme, die bei der Produktion von Süßwaren entsteht, in das Fernwärmenetz der Wiener Stadtwerke ein.

Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten. Davon abweichend kommen für folgende wesentliche Posten andere Bewertungsmethoden zur Anwendung:
- Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
- Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
- Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden mit dem Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrags bewertet.
- Latente Steueransprüche und -schulden werden mit dem Nominalwert angesetzt und auf Basis der bestehenden temporären Differenzen zum Bilanzstichtag und des Steuersatzes zum Zeitpunkt der erwarteten Realisierung der bestehenden Differenzen ermittelt.

Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Beträge wurden auf Tausend Euro (T€) gerundet, soweit nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Rechnungslegungsmethoden

Die Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden befindet sich jeweils an der Stelle, wo der betreffende Abschlussposten erläutert wird. Die Manner Gruppe konzentriert sich auf die Beschreibung der Bilanzierungswahlrechte und wie diese innerhalb des IFRS-Regelwerks ausgeübt wurden. Die Wiederholung von IFRS-Texten wird vermieden, außer die Gruppe erachtet es als wichtig für das Verständnis einer Angabe.# Manner Gruppe Konzernabschluss 2024 13

Die Rechnungslegungsmethoden befinden sich an folgenden Stellen:

Rechnungslegungsmethoden Standard Note
Konsolidierung IFRS 10 3
Umsatzerlöse IFRS 15 5
Segmentberichterstattung IFRS 8 6
Ertragsteuern IAS 12 13
Sachanlagen, biologische Vermögenswerte IAS 16, IAS 36, IAS 41 15
Immaterielle Vermögenswerte IAS 38, IAS 36 17
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien IAS 40 16
Vorräte IAS 2 19
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen IFRS 15 20
Rückstellungen IAS 37, IAS 19 25
Latente Steuern IAS 12 28
Leasingverhältnisse IFRS 16 29
Finanzinstrumente IFRS 7, IFRS 9 30
Wertminderungen von Forderungen IFRS 7, IFRS 9 31

Ermessensentscheidungen

Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden erfordert Ermessensentscheidungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen sowie auf die Angaben im Anhang auswirken. Die Manner Gruppe hat folgende wesentliche Ermessensentscheidungen getroffen:

Ermessensentscheidungen Abschlussposten Kriterium Standard Note
Leasingverhältnisse Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen IFRS 16 15, 29
Leasingverhältnisse Klassifizierung von Leasingverträgen IFRS 16 29
Nahestehende Unternehmen Oberstes beherrschendes Unternehmen IAS 24 32

Für Details zu den einzelnen Ermessensentscheidungen wird auf die Ausführungen im jeweiligen Notes-Kapitel verwiesen.

Schätzungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen sowie auf die Angaben im Anhang auswirken. Die künftigen tatsächlichen Werte können von den getroffenen Schätzungen abweichen. Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Die Manner Gruppe hat folgende wesentliche Schätzungen und Annahmen getroffen:

Schätzungen und Annahmen Abschlussposten Kriterium Standard Note
Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Bewertung des erzielbaren Betrags IAS 36 15
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts IAS 40 16
Leistungsorientierte Verpflichtungen Festlegung versicherungsmathematischer Annahmen IAS 19 25
Leasingverhältnisse Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes IFRS 16 29
Finanzinstrumente Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts IFRS 9 30

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024 14

Für Details zu den einzelnen Schätzungen und Annahmen wird auf die Ausführungen im jeweiligen Notes-Kapitel verwiesen.

2 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Erstmalig angewendete Standards

Folgende geänderte Standards wurden von der Europäischen Union in den Rechtsstand übernommen und waren von der Manner Gruppe im Geschäftsjahr 2024 erstmalig anzuwenden. Diese geänderten Standards hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es keine Anwendungsfälle gab.

Erstmalig angewendete Standards Inkrafttreten
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) 01.01.2024
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1) 01.01.2024
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16) 01.01.2024

Zukünftig anzuwendende Standards

Folgende vom IASB verlautbarte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende neue oder geänderte Standards werden von der Manner Gruppe erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet. Durch diese Änderungen werden mit Ausnahme von IFRS 18 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Zukünftig anzuwendende Standards Inkrafttreten
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (IFRS 19) 01.01.2027
Darstellung und Angaben im Abschluss (IFRS 18) 01.01.2027
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards - Band 11 01.01.2026
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 01.01.2026
Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 01.01.2026
Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) 01.01.2025

IFRS 18 regelt eine neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Ab dem Geschäftsjahr 2027 ist die Gewinn- und Verlustrechnung in die Bereiche Operating, Investing und Financing zu unterteilen, die jeweils mit der Zwischensumme Operating Profit beziehungsweise Profit before Interest and Taxes abgeschlossen werden. Der Konzern schätzt aus heutiger Sicht, dass diese Neuerung mangels Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen oder anderer Investitionen lediglich zu einer Umbenennung des Betriebsergebnisses führen wird. Weiters regelt IFRS 18 die Darstellung von Informationen in den Abschlussposten und in den Notes grundlegend, mit deren Auswirkungen sich der Konzern in naher Zukunft befassen wird. Das Inkrafttreten bezieht sich auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen. Die Änderungen an IAS 21 wurden von der Europäischen Union übernommen. Die Übernahme der übrigen Änderungen ist noch ausstehend.

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024 15

3 Konsolidierung

Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis der Manner Gruppe besteht aus dem Mutterunternehmen und folgenden Tochterunternehmen:

Gesellschaft Sitz
Compliment Süßwaren Vertriebs GmbH Wolkersdorf, Österreich
Geblergasse 116 GmbH & Co KG Wien, Österreich
Manner Azerbaijan LLC Khudat City, Aserbaidschan
Josef Manner s.r.o. Brünn, Tschechien
Josef Manner d.o.o. Ljublijana, Slowenien

Die Manner AG hielt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 durchgehend 100 % der Anteile an jedem ihrer Tochterunternehmen. Alle Tochterunternehmen wurden vor der Erstkonsolidierung gegründet. Es gab keine Unternehmenserwerbe. Die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner AG GmbH, eine 100%-ige bisher in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft der Manner AG, wurde im Zuge einer Up-Stream-Verschmelzung mit Notariatsakt vom 24.05.2024 rückwirkend zum 31.12.2023 auf die Manner AG verschmolzen.

Rechnungslegungsmethoden

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der Manner Gruppe umfasst die Abschlüsse der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen) und ihrer Tochterunternehmen (gemeinsam die „Konzerngesellschaften“). Für die Konzerngesellschaften kommen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Anwendung. Wahlrechte für Rechnungslegungsmethoden, Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen werden einheitlich für alle Konzerngesellschaften ausgeübt.

Abschlussstichtag

Das Mutterunternehmen und sämtliche Tochterunternehmen haben alle den gleichen Abschlussstichtag, nämlich den 31.12.

Vollkonsolidierung

Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht. Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Ein Investor beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er schwankenden Renditen in seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Ein Investor besitzt Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen, wenn er über bestehende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten, d. h. die Tätigkeiten, die die Renditen des Beteiligungsunternehmens wesentlich beeinflussen, zu lenken. Die Manner AG beherrscht ihre Beteiligungsunternehmen, weil sie an ihnen jeweils 100 % der Stimmrechte hält und ihren Einfluss ausschließlich über die Stimmrechte ausübt. Es bestehen keine anderslautenden Vereinbarungen, die der ausschließlichen Einflussnahme über die Stimmrechte entgegenstehen. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet, im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Vollkonsolidierung werden alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zwischenergebnisse eliminiert. Die Manner AG hat zum 31.12.2020 erstmalig IFRS angewendet und erstmalig einen Konzernabschluss erstellt. Daher wurden die Konzerngesellschaften zum 01.01.2019 erstmalig konsolidiert (Erstkonsolidierung).

Unternehmenserwerbe und -veräußerungen

Die Manner Gruppe hat seit 01.01.2019 weder andere Unternehmen erworben noch Tochterunternehmen veräußert.

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024 16

4 Währungsumrechnung

Die Konzernberichtswährung ist der Euro. Bei in Fremdwährung bilanzierenden Tochterunternehmen wird die funktionale Währung grundsätzlich anhand des primären (volks-)wirtschaftlichen Umfelds, in dem das jeweilige Konzernunternehmen tätig ist, bestimmt. Eine wesentliche Determinante ist hierbei jene Währung, in welcher der überwiegende Teil der Wirtschafts-, Waren- und Dienstleistungsströme in dem jeweiligen Land abgewickelt wird. Bei allen Unternehmen der Gruppe entspricht die funktionale Währung der Landeswährung. Gemäß IAS 21 erfolgt die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltenen Vermögenswerte und Schulden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem gewichteten durchschnittlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Die Währungsumrechnung erfolgt zu den von der Europäischen Zentralbank sowie von der Zentralbank der Aserbaidschanischen Republik (Central Bank of The Republic of Azerbaijan) veröffentlichten Kursen.# Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

17 Angaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung

5 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar:

Umsatzerlöse T€ 2024 2023
Bruttoverkaufserlöse 345.790 329.554
Erlösschmälerungen -58.792 -60.039
Übrige Umsatzerlöse 1.408 1.329
Summe 288.407 270.843

Die Bruttoverkaufserlöse betreffen den Verkauf von Süßwaren vor Abzug von Erlösschmälerungen. Die Erlösschmälerungen betreffen Boni und Werbekostenzuschüsse (siehe Rechnungslegungsmethoden). Im Geschäftsjahr 2024 betrafen die übrigen Umsatzerlöse Auflösungen von Rückstellungen für Saisonware, Boni und Werbekostenzuschüsse von T€ 0 (2023: T€ 547), Provisionserlöse und Weiterverrechnungen von T€ 341 sowie Rückeinspeisungen von aus der Produktion gewonnener Energie von T€ 140 (2023: T€ 121).

Für die Untergliederung der Umsatzerlöse nach Regionen wird auf die Segmentberichterstattung in Note 6 verwiesen.

Rechnungslegungsmethoden

Werbekostenzuschüsse

Die Manner Gruppe produziert Süßwaren und verkauft diese an den Lebensmitteleinzelhandel. Der Lebensmitteleinzelhandel erbringt Werbeleistungen, wie die Platzierung von Produkten (z.B. nahe der Kassa), die Regalpflege oder den Einbezug der Waren in Verkaufsaktionen und Flugblätter. Die Werbeleistungen dienen der Verkaufsförderung und damit sowohl dem Produzenten als auch dem Kunden. Die Werbeleistungen sind vertraglich geregelt. Die Manner Gruppe leistet sogenannte Werbekostenzuschüsse („WKZ“), die zum größten Teil als Prozentsatz der Bruttoerlöse von den Kunden verrechnet werden.

Bilanzierung

Der Verkauf von Süßwaren fällt in den Anwendungsbereich von IFRS 15. Die Manner Gruppe schließt Verträge über den Verkauf von Süßwaren mit seinen Kunden, dem Lebensmitteleinzelhandel, ab. Die Verträge enthalten durchsetzbare Rechte und Pflichten. Die Zusage von der Manner Gruppe, Süßwaren an Kunden zu übertragen, stellt ein eigenständig abgrenzbares Gut dar. Die Manner Gruppe erbringt keine Dienstleistungen. Die zugesagte Leistung besteht somit einzig aus der Übertragung von Gütern. Die vom Kunden erbrachte Werbeleistung steht hingegen in engem Zusammenhang mit den verkauften Süßwaren. Ohne die Süßwaren fände die Werbeleistung nicht statt. Das in IFRS 15.27 enthaltene Kriterium der eigenständigen Abgrenzbarkeit ist somit für Werbeleistungen nicht gegeben.

Der Transaktionspreis ist die Gegenleistung, die ein Unternehmen für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises hat ein Unternehmen folgenden Faktoren Rechnung zu tragen: Variable Gegenleistungen, Begrenzung der Schätzung variabler Gegenleistungen und an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen. Der Transaktionspreis der Süßwaren ist von variablen Faktoren, wie Skonti, Rabatte, Boni und WKZ abhängig, die auf der Grundlage von Bruttoerlösen berechnet werden. Ein Unternehmen darf eine geschätzte variable Gegenleistung nur dann in den Transaktionspreis einbeziehen, wenn hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt.

WKZ stellen eine an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung dar, die als Verringerung des Transaktionspreises und damit als Verringerung der Erlöse zu erfassen sind. Die Manner Gruppe erfasst daher Skonti, Rabatte, Boni und WKZ als Erlösschmälerung und stellt damit sicher, dass die Gegenleistung für den Verkauf von Süßwaren unter Abzug von WKZ insgesamt nicht zu hoch bestimmt wird.

Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgt im Fall der Süßwaren zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Die Werbeleistungen werden über einen Zeitraum erbracht (Nutzung bei Zufluss), stellen aber kein Leistungsbündel mit den Süßwaren dar, sondern an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung. Die Verrechnung von bis zum Abschlussstichtag gelieferten Süßwaren erfolgt jedoch nur mit bis zum Abschlussstichtag bezogenen Werbeleistungen, womit die periodenreine Erfassung gewahrt ist.

6 Segmentberichtserstattung

Die Manner Gruppe verwendet folgende Geschäftssegmente in der Segmentberichterstattung:

Segmentberichterstattung T€ Süßwaren Österreich Süßwaren Deutschland Süßwaren Rest der Welt Haselnussanbau Aserbaidschan Mietshäuser Österreich Konsolidierung Konzern
2024
Umsatzerlöse internes Reporting 121.578 92.641 93.217 0 0 -375 307.062
IFRS-Anpassungen -5.039 -10.940 -2.677 0 0 0 -18.655
Umsatzerlöse 116.539 81.702 90.541 0 0 -375 288.407
davon Außenumsätze 116.539 81.702 90.166 0 0 0 288.407
davon Innenumsätze 0 0 375 0 0 -375 0
Abschreibungen -3.882 -3.009 -3.388 0 -31 0 -10.311
Wertminderungen 0 0 -48 0 -415 0 -463
Betriebsergebnis 9.412 3.306 8.447 614 -754 32 21.057
Finanzergebnis internes Reporting -151 -107 -139 -272 -536 -739 -1.945
IFRS-Anpassungen -123 -87 -95 0 0 0 -305
Finanzergebnis -275 -194 -234 -272 -536 -739 -2.250
Ergebnis vor Steuern 9.137 3.112 8.213 342 -1.290 -708 18.807
Segmentberichterstattung T€ Süßwaren Österreich Süßwaren Deutschland Süßwaren Rest der Welt Haselnussanbau Aserbaidschan Mietshäuser Österreich Konsolidierung Konzern
2023
Umsatzerlöse internes Reporting 116.874 85.118 87.955 0 0 -357 289.590
IFRS-Anpassungen -5.636 -10.763 -2.348 0 0 0 -18.746
Umsatzerlöse 111.238 74.356 85.607 0 0 -357 270.843
davon Außenumsätze 111.238 74.356 85.250 0 0 0 270.843
davon Innenumsätze 0 0 357 0 0 -357 0
Abschreibungen -3.764 -2.696 -3.118 0 -38 0 -9.615
Wertminderungen -58 0 0 0 0 0 -58
Betriebsergebnis 5.684 1.014 4.439 -475 -321 5 10.346
Finanzergebnis internes Reporting -470 -319 -377 -278 -1.320 20 -2.744
IFRS-Anpassungen -28 -18 -21 0 0 0 -66
Finanzergebnis -498 -337 -397 -278 -1.320 20 -2.810
Ergebnis vor Steuern 5.187 676 4.041 -753 -1.640 24 7.535

Als operative Geschäftssegmente wurden die Geschäftsfelder Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren Rest der Welt, Mietshäuser Österreich und Haselnussanbau Aserbaidschan festgelegt. Sämtliche Unternehmen der Gruppe sind einem bestimmten Segment zugeordnet. In der Spalte Konsolidierung wird die Eliminierung der Beziehungen zwischen den Segmenten vorgenommen. Weiters dient die Konsolidierung der Überleitung von Segmentzahlen auf Konzernzahlen.

Die interne Berichterstattung an den Vorstand basiert auf lokalen Rechnungslegungsvorschriften. Aus diesem Grund werden in der Segmentberichterstattung die Werte gemäß interner Berichterstattung auf IFRS-Werte übergeleitet. Die wesentlichen Unterschiede zwischen der internen Berichterstattung und den Konzernwerten nach IFRS bestehen vor allem bei den Umsatzerlösen. Gemäß IFRS 15 werden Zahlungen an Kunden ohne eigenständige Gegenleistung durch den Kunden, abweichend von den lokalen Rechnungslegungsvorschriften, erlösmindernd erfasst. Davon betroffen sind die Werbekostenzuschüsse (siehe Note 5).

Die IFRS-Anpassungen im Finanzergebnis resultieren im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Leasing sowie Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten. Das Segmentvermögen sowie die Segmentschulden und die Investitionen sind nicht Bestandteile der internen Berichterstattung und werden aus diesem Grund nicht in der Segmentberichterstattung angeführt.

Im Geschäftsjahr 2024 gab es drei Kunden, mit denen jeweils Umsatzerlöse von mehr als 10 % der gesamten Umsatzerlöse erzielt wurden. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die kumulierten Umsatzerlöse mit diesen drei Kunden T€ 152.712 (2023: T€ 143.644) und sind in den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland und Süßwaren Rest der Welt enthalten.

Rechnungslegungsmethoden

Verantwortliche Unternehmensinstanz

Die Segmentberichterstattung beruht auf der internen Finanzberichterstattung des Unternehmens an die verantwortliche Unternehmensinstanz. Dabei handelt es sich um die höchste Managementebene, die für die Allokation der Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft verantwortlich ist. Die verantwortliche Unternehmensinstanz der Manner Gruppe ist der Vorstand der Manner AG, an den regelmäßig berichtet wird.

Identifikation der Geschäftssegmente

Die Geschäftssegmente wurden auf Basis der internen Berichterstattung an den Vorstand festgelegt. Aus Vertriebssicht ergibt sich bei der Manner AG primär eine Orientierung nach regionalen Gesichtspunkten. Neben der zentralen Vertriebssteuerung in Österreich wird für andere Märkte jeweils ein eigenes Vertriebssystem aufrechterhalten und darüber an den Vorstand berichtet. Dies betrifft neben Österreich auch Deutschland mit einer relevanten Anzahl an lokalen Vertriebsmitarbeitern sowie die österreichischen Nachbarländer und den Rest der Welt. Die Betrachtung der Segmente nach regionalen Gesichtspunkten wird dadurch unterstützt, dass nach dieser Segmentierung eine eindeutige Zuordnung der Umsatzerlöse möglich ist und eine Darstellung der Betriebsergebnisse erfolgt. Aus diesem Grund wurden die Produkte der Manner AG folgenden regionalen Segmenten zugeordnet: Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland und Süßwaren Rest der Welt.

Das Segment Mietshäuser Österreich enthält eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, die in einem Tochterunternehmen gehalten und vermietet wird. Das Mietshaus steht in keiner betriebswirtschaftlichen Verbindung zum Süßwarengeschäft der Manner Gruppe. Der Buchwert der Immobilie stellt aber einen bedeutenden Teil der Vermögenswerte der Manner Gruppe dar. Das Immobilieninvestment wird daher außerhalb der Süßwaren-Segmente als eigenes Segment geführt.

Die Haselnussplantage in Aserbaidschan wird von einem Tochterunternehmen gehalten und betrieben.# Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

7 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge stellen sich wie folgt dar:

Sonstige betriebliche Erträge T€
2024 2023
Mieterlöse 547 508
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen 179 314
Übrige betriebliche Erträge 2.451 1.875
Summe 3.176 2.697

Die Mieterlöse werden durch die Vermietung einer Immobilie in Wien Hernals erzielt. Die Immobilie wird in die als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 eingestuft (siehe Note 16). Mieterlöse werden gemäß IFRS 16 linear erfasst. In den Mieterlösen sind Erlöse aus weiterverrechneten Betriebskosten enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 waren in den übrigen betrieblichen Erträgen Erlöse aus der Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten von T€ 725 (2023: T€ 0), Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeitsabgrenzungen von T€ 1.256 (2023: T€ 547) sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand (Annuitätenzuschüsse) von T€ 220 (2023: T€ 203) enthalten.

Rechnungslegungsmethoden

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Kompensation von Kosten für Vermögenswerte (Vermögenszuschüsse), werden als passiver Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und der Empfänger die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. In der Folge wird der Abgrenzungsposten über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswerts in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Kompensation von Aufwendungen (Aufwandszuschüsse), werden in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, als sonstige betriebliche Erträge erfasst, wenn die Zuwendungsbedingungen erfüllt sind. Die Manner Gruppe hat Annuitätenzuschüsse von der öffentlichen Hand zur Rückzahlung von Darlehen erhalten. Die Annuitätenzuschüsse wurden als Aufwandszuschüsse eingestuft und in denjenigen Perioden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, in denen die entsprechenden geförderten Aufwendungen erfasst wurden. Die Manner Gruppe weist Zuschüsse für Energiekosten sowie Investitionszuschüsse (siehe Note 27) aus.

8 Materialaufwand und bezogene Leistungen

Der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen stellen sich wie folgt dar:

Materialaufwand und bezogene Leistungen T€
2024 2023
Rohstoffe -103.428 -97.648
Bezogene Leistungen -29.641 -36.144
Verpackungsmaterial -22.192 -23.812
Kontraktrückstellungen 441 86
Bezogene Rohwaren, Halb- und Fertigfabrikate -1.369 -916
Summe -156.190 -158.434

In den bezogenen Leistungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Energie von T€ 9.240 (2023: T€ 16.498), Aufwendungen für Leihpersonal von T€ 5.601 (2023: T€ 5.104) sowie Aufwendungen für Reparaturen und Wartung von T€ 7.542 (2023: T€ 8.143) enthalten.

9 Personalaufwand

Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:

Personalaufwand T€
2024 2023
Löhne -19.055 -17.494
Gehälter -28.229 -25.489
Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder -898 -1.033
Gesetzliche Sozialabgaben und Pflichtbeiträge -12.594 -11.423
Sonstige Sozialaufwendungen -911 -876
Summe -61.688 -56.316

Im Geschäftsjahr 2024 waren in den gesetzlichen Sozialabgaben und Pflichtbeiträgen Zahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen von T€ 540 (2023: T€ 490) enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 waren in der Manner Gruppe durchschnittlich 852 Arbeitnehmer (2023: 862 Arbeitnehmer) beschäftigt.

10 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

Sonstige betriebliche Aufwendungen T€
2024 2023
Logistik -17.468 -16.233
Marketing -11.572 -9.895
Reparatur, Entsorgung, Reinigung -3.325 -3.862
Verwaltungsaufwand -2.183 -2.160
Beratungsaufwendungen -3.454 -2.322
Mietaufwand -1.880 -2.088
Versicherungen -1.085 -1.002
Sonstige Steuern und Abgaben -540 -326
Bilanzierung und Abschlussprüfung -449 -391
Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 578 -740
Finanzierung -120 -34
Übrige betriebliche Aufwendungen -1.055 -2.280
Summe -42.552 -41.333

Der Mietaufwand betrifft kurzfristige Leasingverhältnisse sowie variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind (das sind vor allem Umsatzmieten), Betriebskosten und Leasingzahlungen für Vermögenswerte von geringem Wert. Für weitere Informationen zu Leasing siehe Note 29. Im Geschäftsjahr 2024 waren in den Aufwendungen für Bilanzierung und Abschlussprüfung Aufwendungen für den Abschlussprüfer von T€ 219 (2023: T€ 129) enthalten, wovon T€ 176 (2023: T€ 115) die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 betreffen. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Schadensfälle aus Kundengeschäften von T€ 234 (2023: T€ 1.908) und Ausbuchungen von nicht erhaltenen Vergütungen und Zuschüssen von T€ 139 (2023: T€ 0).

11 Finanzerträge

Die Finanzerträge stellen sich wie folgt dar:

Finanzerträge T€
2024 2023
Zinserträge 45 35
Sonstige Finanzerträge 21 393
Summe 66 428

Im Geschäftsjahr 2024 betreffen die sonstigen Finanzerträge Wertpapiererträge von T€ 21 (2023: T€ 12).

12 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen stellen sich wie folgt dar:

Finanzaufwendungen T€
2024 2023
Zinsaufwendungen Banken -1.405 -2.070
Transaktionskosten aus der Finanzierung -747 -663
Zinsaufwendungen Leasing -95 -93
Sonstige Zinsaufwendungen -11 -11
Sonstige Finanzaufwendungen -57 -402
Summe -2.316 -3.238

Transaktionskosten aus der Finanzierung betreffen neben Geldverkehrsspesen, Transaktions- und Kreditvertragsgebühren auch Geldbeschaffungskosten, die mittels Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Finanzierungen verteilt werden. Die sonstigen Finanzaufwendungen betreffen im Wesentlichen nicht ausgenutzte Lieferantenskonti von T€ 57 (2023: T€ 402).

13 Ertragsteuern

Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile des Steueraufwands:

Ertragsteuern T€
2024 2023
Laufender Steueraufwand -3.669 -1.594
Latenter Steueraufwand / (-ertrag) -715 -909
Gesamter Steueraufwand -4.384 -2.503

Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand:

Steuerüberleitung T€
2024 2023
Ergebnis vor Steuern 18.807 7.535
Steuersatz 23 % 24 %
Erwarteter Steueraufwand -4.326 -1.808
Sonstige steuerfreie Einkünfte 223 176
Nicht abzugsfähige Aufwendungen -72 -118
Steuerbefreiung von Tochtergesellschaften 1 -38
Ausländische Steuersätze -154 -125
Nicht angesetzte latente Steuer auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge -267 -237
Steuersatzänderung latente Steuern -1 -2
Aperiodische Effekte 224 -325
Sonstige Effekte -13 -26
Summe -4.384 -2.503

Die aperiodischen Effekte sind auf die Veranlagung der Körperschaftsteuer aus Vorjahren zurückzuführen. Hinsichtlich der Effekte aus Steuersatzänderungen latente Steuern siehe Note 28.

Rechnungslegungsmethoden

Im Jahr 2022 wurde seitens der Manner AG ein Gruppenantrag für die Bildung einer Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG mit der Manner Azerbaijan LLC als Gruppenmitglied gestellt. Durch die Zurechnung dieser Auslandsverluste im Rahmen der Unternehmensgruppe reduziert sich der tatsächliche Steueraufwand der Manner AG, während zugleich eine passive latente Steuer aufgrund der in Zukunft eintretenden Nachversteuerung gebildet wird. Es ergibt sich folglich durch die Berücksichtigung dieses Sachverhaltes insgesamt keine Auswirkung auf das Ergebnis. Darüber hinaus stellen die übrigen Gesellschaften in der Manner Gruppe jeweils ein gesondertes Steuersubjekt dar. Betreffend latente Steuern wird auf Note 28 verwiesen.

14 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:

Ergebnis je Aktie T€
2024 2023
Periodenergebnis 14.423 5.033
Anzahl der Aktien (in Stück) 1.890.000 1.890.000
EUR EUR EUR
Ergebnis je Aktie 7,63 2,66

Das Periodenergebnis ist zur Gänze den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Die Anzahl der Aktien entspricht der durchschnittlich im Geschäftsjahr im Umlauf gewesenen Stammaktien. Das Ergebnis je Aktie ist unverwässert, da keine verwässernden Bestandteile bestehen.

Angaben zur Konzernbilanz

15 Sachanlagen

Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:

Sachanlagen T€ Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Haselnussplantage in Bau Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Nutzungsrechte Gesamt
2024
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 01.01. 62.319 161.611 19.347 9.896 3.986 11.901
Zugänge 89 1.200 1.050 1.886 3.773 1.690
Abgänge 0 -688 -1.610 0 0 -1.799
Umbuchungen 86 1.106 0 0 -1.222 0
Wechselkursdifferenzen -1 -6 0 582 0 -12
Stand zum 31.12. 62.493 163.223 18.786 12.363 6.537 11.780
Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 01.01. 29.384 138.185 17.638 107 0 7.958
Zugänge 1.389 5.128 1.487 31 0 1.251
Wertminderungsaufwendungen 0 5 0 415 0 43
Abgänge 0 -688 -1.582 0 0 -1.642
Wechselkursdifferenzen 0 -2 0 7 0 -7
Stand zum 31.12. 30.772 142.628 17.543 561 0 7.602
Buchwerte
Stand zum 01.01. 32.935 23.426 1.709 9.789 3.986 3.943
Stand zum 31.12. 31.721 20.595 1.243 11.803 6.537 4.178
Sachanlagen (Vorjahr) T€ Grund- stücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Haselnussplantage in Bau Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Nutzungs- rechte Gesamt
2023
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 01.01. 62.319 161.611 19.347 9.896 3.986 11.901
## Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und biologische Vermögenswerte
Sachanlagen Technische Anlagen und Maschinen Geschäftsausstattung Nutzungsrechte Haselnussplantage Gesamt
Stand zum 01.01. 62.320 160.454 19.658 8.133 3.219 10.288
Zugänge 0 3.997 550 2.045 1.183 1.656
Abgänge 0 -3.246 -861 0 -2 -27
Umbuchungen 0 413 0 0 -413 0
Wechselkursdifferenzen -1 -7 0 -283 0 -16
Stand zum 31.12. 62.319 161.611 19.347 9.896 3.986 11.901
Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 01.01. 27.997 136.338 17.392 73 0 6.918
Zugänge 1.388 5.098 1.049 38 0 1.050
Wertminderungsaufwendungen 0 0 37 0 0 21
Abgänge 0 -3.246 -840 0 0 -22
Wechselkursdifferenzen 0 -5 0 -3 0 -10
Stand zum 31.12. 29.384 138.185 17.638 107 0 7.958
Buchwerte
Stand zum 01.01. 34.324 24.115 2.266 8.060 3.219 3.370
Stand zum 31.12. 32.935 23.426 1.709 9.789 3.986 3.943

Die Grundstücke und Gebäude sowie die technischen Anlagen und Maschinen betreffen die Produktionsstandorte in Wien Hernals und Wolkersdorf. Die Haselnussplantage beinhaltet Grundstücke, ein Bewässerungssystem inklusive Brunnen, Haselnussbäume und sonstige Anlagen betreffend die Haselnussplantage in Aserbaidschan. Diesbezüglich wurden im Geschäftsjahr 2024 Fremdkapitalkosten von T€ 57 (zuzüglich für Vorjahre T€ 218) aktiviert. Der durchschnittliche Finanzierungskostensatz betrug 0,829%. Zum 31.12.2024 wurden Wertminderungsaufwendungen betreffend die Haselnussplantage von insgesamt T€ 415 (2023: T€ 0) erfasst. Diese Wertminderungsaufwendungen betreffen das Segment Haselnussanbau Aserbaidschan. Von den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau entfallen T€ 4.167 (2023: T€ 2.502) auf Anlagen in Bau. Die aktivierten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 betreffen Mietverträge über Manner Shops, Firmenautos, Büros und eine PV-Anlage. Näheres zu Leasingverhältnissen siehe Note 29. Zum 31.12.2024 wurden Wertminderungsaufwendungen bei den Manner Shops von insgesamt T€ 48 (2023: T€ 58) erfasst, die mit T€ 43 Nutzungsrechte und mit T€ 5 Technische Anlagen und Maschinen betreffen. Diese Wertminderungsaufwendungen betreffen das Segment Süßwaren Rest der Welt (Vorjahr: Österreich). Bei den Zugängen zu den Abschreibungen handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen.

Schätzungen und Annahmen

Wertminderungen

Die anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten basiert auf wesentlichen Annahmen und Schätzungen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist abhängig von verfügbaren Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich geschätzter Veräußerungskosten (beizulegender Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten) oder von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate (Nutzungswert).

Rechnungslegungsmethoden

Sachanlagen

Sachanlagen werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Die Manner Gruppe hat für die Folgebewertung von Sachanlagen das Anschaffungskostenmodell gewählt. Demnach werden Sachanlagen nach dem erstmaligen Ansatz zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Gruppe hat als Abschreibungsmethode für die planmäßige Abschreibung die lineare Abschreibung gewählt und überprüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Sachanlagen. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angenommen:
* Gebäude: 10 bis 40 Jahre
* Technische Anlagen und Maschinen: 3 bis 10 Jahre
* Geschäftsausstattung: 2 bis 5 Jahre

Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter T€ 1 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens sofort als Abgang behandelt.

Biologische Vermögenswerte

Die Manner Gruppe besitzt und betreibt eine Haselnussplantage (in Entstehung) in Aserbaidschan. Im Jahr 2019 wurde ein Grundstück in Aserbaidschan erworben und im Jahr 2021 wurden darauf die ersten 45.000 Haselnussbäume gepflanzt sowie eine Bewässerungsanlage angeschafft. Die Haselnussbäume befinden sich seither und zum 31.12.2024 in einem Wachstumszustand, in dem die Pflanzen noch keine Früchte tragen. Es wird erwartet, dass die ersten Früchte im Jahr 2026 geerntet werden. Haselnusspflanzen (ohne Früchte) sind fruchttragende Pflanzen gemäß IAS 16 und können zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Manner Gruppe hat sich dafür entschieden, fruchttragende Pflanzen zu Anschaffungskosten zu bewerten. Haselnüsse sind landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß IAS 41 und werden, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 41 erfüllt sind, zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Im Geschäftsjahr 2024 haben die Haselnusspflanzen noch keine Früchte getragen. Daher wurde noch keine Bewertung von Haselnüssen zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen.

Wertminderungen

Betreffend Sachanlagen wird nach den Bestimmungen von IAS 36 einmal jährlich überprüft, ob Indikatoren für eine Wertanpassung (Triggering Event) vorliegen. Ist dies der Fall, werden diese Sachanlagen einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Anzeichen für eine Wertminderung sind dann gegeben, wenn in Folge eines oder mehrerer Ereignisse ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme von Vermögenswerten negativ verändert haben. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag, das ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten, für die jeweiligen Sachanlagen ermittelt. Der Nutzungswert wird als Barwert der geschätzten zukünftigen Mittelüberschüsse aus der Verwendung der zusammengefassten Vermögenswerte unter Zugrundelegung eines marktüblichen Zinssatzes ermittelt. Der Zeitwert stellt den Erlös für Vermögenswerte dar, welcher am Markt unter unabhängigen Dritten abzüglich anfallender Veräußerungskosten erzielt werden kann. Zur Prüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden die Sachanlagen in der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten (cash generating unit – CGU) zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind. Als CGUs werden die beiden Produktionsstätten in Wien und Wolkersdorf, die einzelnen Shops und die Haselnussplantage in Aserbaidschan definiert. Anhaltspunkte für eine Wertminderung liegen dabei aufgrund der aktuellen Konjunkturlage sowie von Plänen über Schließungen für die Shops sowie aufgrund einer vorgenommenen Forderungsabschreibung im Einzelabschluss für die Haselnussplantage vor, weshalb diese einem Wertminderungs-Test unterzogen wurden. Ist der erzielbare Betrag einer CGU geringer als deren Buchwert, wird eine erfolgswirksame Wertminderung erfasst. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt die Indikatoren für die Wertminderung wegfallen, führt dies zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zur Höhe der fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Der erzielbare Betrag der CGUs wurde auf Grundlage des Barwertes der künftigen Cashflows geschätzt, die voraussichtlich von der CGU erzielt werden (Nutzungswert). Dies erfolgt die Shops betreffend auf Basis erzielter Vergangenheitswerte, eines Budgets für das kommende Jahr und einer Projektion für die Zukunft im Rahmen einer jährlich aktualisierten Mittelfristplanung. Dabei werden Absatz- und Umsatzpläne durch das Management erfasst, die sowohl Kunden- als auch Produktplanungen beinhalten und dabei das Ziel eines profitablen Portfolios verfolgen. Etwaige zu erwartende Kostensteigerungen auf der Input-Seite (Rohstoffe, Personalkosten, etc.) sollen durch Preiserhöhungen am Absatzmarkt kompensiert oder übertroffen werden. Betreffend die Haselnussplantage erfolgt dies auf Basis erzielter Vergangenheitswerte sowie einer Planungsrechnung für die nächsten vierzehn Jahre. Dabei werden die Umsatzpläne basierend auf erwarteten Erntemengen durch das Management erfasst. Auf Input-Seite werden im Wesentlichen Material-, Transport- und Personalkosten berücksichtigt.

Zum Stichtag 31.12.2024 wurde aufgrund der Tatsache, dass ein Anhaltspunkt dafür vorlag, dass die Vermögenswerte wertgemindert sein könnten, ein Wertminderungs-Test betreffend die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) Shops in Österreich und Tschechien sowie die Haselnussplantage durchgeführt. Zum 31.12.2024 betrug der WACC vor Steuern 7,5 % (2023: 9,4 %) für Österreich, 7,1 % (2023: 8,8 %) für Tschechien und 9,8 % (2023: n/a) für Aserbaidschan. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde bei den Shops mit 2 % (2023: 2 %) und bei der Haselnussplantage mit 0 % (2023: n/a %) angenommen. Darüber hinaus wurde bei der Haselnussplantage ein Risikoabschlag angesetzt, durch welchem vor allem die entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Unsicherheit in der Aktivität und Region, sowie die relativ lange Payback-Periode berücksichtigt werden sollen. Der erzielbare Betrag von vier der Shops in Österreich wurde höher geschätzt als ihr Buchwert, sodass kein Wertminderungsbedarf bestand. Bei den übrigen Shops in Österreich wurde aufgrund der geplanten Schließungen ein negativer erzielbarer Betrag ermittelt, wobei für diese bereits in den Vorjahren Wertminderungsaufwendungen erfasst wurden. Für die beiden Shops in Tschechien ergibt sich ein erzielbarer Betrag, der niedriger geschätzt wurde als ihr Buchwert, weshalb für diese Wertminderungsaufwendungen erfasst wurden. Davon betreffen die Wertminderungsaufwendungen Nutzungsrechte und Geschäftsausstattung bzw. technische Anlagen. Auch betreffend die Haselnussplantage ergab sich ein erzielbarer Betrag, der niedriger geschätzt wurde als ihr Buchwert, weshalb auch hier entsprechende Wertminderungsaufwendungen erfasst wurden.# Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

16 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entwickelte sich wie folgt:

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien T€
2024 2023
Stand zum 01.01. 12.930 14.060
Bewertungsergebnis 100 -1.130
Stand zum 31.12. 13.030 12.930

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen ein im Eigentum der Manner Gruppe stehendes Wohnhaus in Wien Hernals, das vermietet wird und mit dem Mieteinnahmen erzielt werden. Das Bewertungsergebnis ergibt sich aus den unterschiedlichen gutachterlichen Marktwerten zum 31.12.2024 und 31.12.2023. Im Geschäftsjahr 2024 wurden mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Mieteinnahmen von T€ 546 (2023: T€ 508) erzielt. Die direkten betrieblichen Aufwendungen (Betriebskosten und Instandhaltungsaufwand) betrugen T€ 197 (2023: T€ 148). Damit in Zusammenhang stehende Sicherheiten und Verfügungsbeschränkungen werden in Note 31 beschrieben.

Schätzungen und Annahmen

Marktwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

Die Manner Gruppe bewertet als Finanzinvestition gehaltene Immobilien unter Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwerts. Die Gruppe hat einen externen Gutachter mit der Bewertung des Mietshauses in Wien Hernals beauftragt. Als beizulegender Zeitwert wird der Marktwert der Immobilie angesehen. Die Bestimmung des Marktwerts erfolgt unter Zugrundelegung bestimmter Inputfaktoren, wie die marktkonforme Miete und die Zinssätze für die Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströmen (siehe unten, Tabellen Inputfaktoren und Sensitivitätsanalyse).

Rechnungslegungsmethoden

Definition

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten und nicht selbst genutzt oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten werden. Zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zählen unbebaute Grundstücke, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten und Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter.

Bewertung

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Transaktionskosten sind in die erstmalige Bewertung einzubeziehen. Transaktionskosten sind direkt zurechenbare Kosten, wie Beratungskosten oder Grunderwerbsteuer. Für die Folgebewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien hat die Manner Gruppe das Modell des beizulegenden Zeitwerts gewählt. Nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts werden alle Immobilien nach dem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein Gewinn oder Verlust, der durch die Änderung des beizulegenden Zeitwerts entsteht, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode erfasst, in der er entstanden ist. Die Gruppe aktiviert nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Immobilie. Zum Bewertungsstichtag entspricht der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dem mittels Marktwertgutachten bestimmten beizulegenden Zeitwert. Die Manner Gruppe hat für die Ermittlung des Marktwerts einen externen Gutachter bestellt. Die Veränderungen des Buchwerts zur Vergleichsperiode können sowohl durch Aktivierungen von Investitionen (Sanierungen) als auch durch Bewertungen entstehen.

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Die Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt mittels der Kapitalisierung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme, die sich aus den zukünftigen marktkonformen Mieteinnahmen ergeben. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt unter Zugrundelegung von beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die nicht aus einem aktiven Markt ableitbar sind (Inputfaktoren auf der Stufe 3). Für die wesentlichen Inputfaktoren, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einfließen, wird auf die nachstehende Tabelle Inputfaktoren und Sensitivitätsanalyse verwiesen.

Inputfaktoren

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren für die Bewertung von Immobilien:

Inputfaktoren T€
2024 2023
Marktmiete (EUR/m² p.m.) 11,03 11,03
Liegenschaftszinssatz 2,0% 1,8%
Kapitalisierungszinssatz 2,0% 2,4%

Sensitivitätsanalyse

Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des beizulegenden Zeitwerts von Immobilien bei der Veränderung wesentlicher Inputfaktoren:

Sensitivitätsanalyse T€ 2024
Veränderung Erhöhung Verminderung
Marktmiete +/- 5,0 % 710 -730
Liegenschaftszinssatz +/- 0,5 % -1.480 1.770
Kapitalisierungszinssatz +/- 0,5 % -640 660
Sensitivitätsanalyse (Vorjahr) T€ 2023
Veränderung Erhöhung Verminderung
Marktmiete +/- 5,0 % 700 -720
Liegenschaftszinssatz +/- 0,5 % -1.510 1.820
Kapitalisierungszinssatz +/- 0,5 % -690 720

17 Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Immaterielle Vermögenswerte Lizenzen und geleistete Anzahlungen Software Sonstige Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 01.01. 11.696 6 1.507 13.209
Zugänge 86 191 0 277
Umbuchungen 36 -6 0 30
Stand zum 31.12. 11.818 191 1.507 13.516
Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 01.01. 8.353 0 1.330 9.683
Zugänge 935 0 90 1.025
Stand zum 31.12. 9.287 0 1.420 10.707
Buchwerte
Stand zum 01.01. 3.344 6 177 3.526
Stand zum 31.12. 2.530 191 87 2.808

Immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr)

T€ Lizenzen und geleistete Anzahlungen Software Sonstige Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 01.01. 7.880 3.633 1.306 12.819
Zugänge 195 0 201 395
Abgänge -5 0 0 -5
Umbuchungen 3.628 -3.628 0 0
Stand zum 31.12. 11.696 6 1.507 13.209
Abschreibungen
Stand zum 01.01. 7.483 0 1.212 8.696
Zugänge 875 0 118 993
Abgänge -5 0 0 -5
Stand zum 31.12. 8.353 0 1.330 9.683
Buchwerte
Stand zum 01.01. 396 3.633 94 4.123
Stand zum 31.12. 3.344 6 177 3.526

Die Position Lizenzen und Software betrifft im Wesentlichen ein Softwaresystem (SAP) mit einem Buchwert zum 31.12.2024 von T€ 2.204 (31.12.2023: T€ 2.899). Die diesbezügliche Restnutzungsdauer beträgt drei Jahre. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen Rechte für Werbespots. Die Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthalten. Es wurden Ausgaben für Forschung und Entwicklung von T€ 781 (2023: T€ 628) als Aufwand erfasst.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung orientiert sich an der bestimmbaren Nutzungsdauer. Firmenwerte werden keine ausgewiesen, da sämtliche Tochtergesellschaften gegründet wurden. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren angenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben. Bei Anzeichen einer Wertminderung werden immaterielle Vermögenswerte einem Wertminderungstest unterzogen. Übersteigt der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, ist auf den niedrigeren Wert abzuschreiben. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter T€ 1 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens sofort als Abgang behandelt.

18 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen stellen sich wie folgt dar:

Finanzanlagen T€
31.12.2024 31.12.2023
Anleihen 1.500 1.500
Übrige Wertpapiere 1.530 1.510
Summe 3.030 3.010

Die Anleihen betreffen drei Anleihen, welche im Jahr 2022 angeschafft wurden. Zwei dieser Anleihen haben eine Laufzeit bis einschließlich 2028, unterliegen einer Kapitalgarantie und einer 100 % Beteiligung an der positiven Wertentwicklung des zugrundeliegenden Index. Die dritte Anleihe hat eine Laufzeit bis einschließlich 2026, unterliegt einer Kapitalgarantie und stellt sich in Form einer Stufenzinsanleihe mit einer fixen jährlichen Anpassung des Zinssatzes dar. Bei den übrigen Wertpapieren handelt es sich um gängige Rentenfonds. Die Finanzanlagen werden zur Vorsorge für Abfertigungs- und Pensionszahlungen gehalten.

19 Vorräte

Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:

Vorräte T€
31.12.2024 31.12.2023
Rohstoffe 6.074 6.141
Verpackungsmaterial 4.402 6.264
Hilfs- und Betriebsstoffe 1.396 1.429
Unfertige Erzeugnisse 9.173 5.308
Fertige Erzeugnisse und Waren 20.802 23.047
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 149 13
Summe 41.996 42.201

Die Rohstoffe betreffen bezogene Verbrauchsgüter wie Kakao, Nüsse und Fette, die unmittelbar in die Fertigerzeugnisse eingehen. Zum 31.12.2024 sind in den fertigen Erzeugnissen und Waren Handelswaren von T€ 279 (2023: T€ 176) enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Bestandsveränderungen von T€ 466 (2023: T€ 3.644) erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 wurden unter anderem aufgrund verdorbener Vorräte Wertminderungen auf Vorräte von T€ 2.141 (2023: T€ 3.749) erfasst. Davon wurden Wertminderungen von Rohstoffen und Verpackungsmaterial von T€ 614 (2023: T€ 1.103) im Materialaufwand und Wertminderungen von unfertigen Erzeugnissen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren von T€ 1.527 (2023: T€ 2.646) in den Bestandsveränderungen erfasst.# Anhang (Fortsetzung)

19 Vorräte

Im Geschäftsjahr wurden Rohstoffe von T€ 103.428 (2023: T€ 97.648) und Verpackungsmaterial von T€ 22.192 (2023: T€ 23.812) als Aufwand erfasst.

Rechnungslegungsmethoden

Vorräte werden gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten alle Kosten, die angefallen sind, um die Waren in den erforderlichen Zustand und an den jeweiligen Ort zu bringen. Die Herstellungskosten umfassen alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der in Zusammenhang mit der Herstellung angefallenen Gemeinkosten auf Basis einer normalen Auslastung der Produktionsanlagen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach dem Durchschnittspreisverfahren. Unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten werden anhand angefallener Materialkosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten und anteiliger Verwaltungsgemeinkosten der Produktion ermittelt. Der Nettoveräußerungswert errechnet sich aus den im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlösen abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten.

20 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zum 31.12.2024 betrugen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 10.311 (2023: T€ 31.165). Im Geschäftsjahr 2024 hat die Manner Gruppe eine Factoring-Vereinbarung über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von bis zu T€ 20.500 abgeschlossen. Nach dieser Vereinbarung verkauft Manner Forderungen an eine Factor-Bank, womit das Ausfallrisiko auf die Factor-Bank übergeht. Verkaufte Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 ausgebucht. Zum 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 14.353 (2023: T€ 0) an Dritte verkauft.

Rechnungslegungsmethoden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus der Lieferung von Süßwaren an Kunden. Die Kunden sind zum größten Teil der Lebensmitteleinzelhandel in Österreich, Deutschland und im Rest der Welt. Für weitere Informationen zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden wird auf Note 5 verwiesen. Die in der Praxis übliche Verrechnung von Rabatten, Skonti, Boni und WKZ mit den Erlösen führt dazu, dass auch bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechende Kürzungen stattfinden. Für die Erfassung von Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Note 31, Kreditrisiko, verwiesen.

21 Sonstige Forderungen

31.12.2024 31.12.2023
Forderungen aus sonstigen Steuern 1.292 2.786
Aktive Rechnungsabgrenzungen 1.054 647
Übrige sonstige Forderungen 494 1.232
Summe 2.840 4.665

Die sonstigen Forderungen enthalten ausschließlich nicht finanzielle Vermögenswerte. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betreffen diverse im Geschäftsjahr angefallene Kosten, die Folgejahre betreffen.

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

32

Die übrigen sonstigen Forderungen betreffen Antizipationen von Erträgen, die in Folgejahren zahlungswirksam werden sowie Anzahlungen für Aufwendungen in Folgejahren.

22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Vermögenswerte Langfristig 31.12.2024 31.12.2023
Kautionen 830 831
Übrige finanzielle Vermögenswerte 13 14
Summe 843 844
Kurzfristig
Übrige finanzielle Vermögenswerte 592 1.016
Summe 592 1.016
Gesamt 1.435 1.860

Die kurzfristen übrigen finanziellen Vermögenswerte betreffen debitorische Kreditoren.

23 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zum 31.12.2024 betrugen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€ 9.216 (2023: T€ 3.524) und bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten von T€ 9.011 (2023: T€ 3.360) und einem Kassenbestand von T€ 206 (2023: T€ 164). Zum Stichtag bestehen Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von T€ 0 (2023: T€ 46).

24 Eigenkapital

Zum 31.12.2024 betrug das Grundkapital der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft € 13.740.300,00 (2023: € 13.740.300,00) und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückaktien (2023: 1.890.000 Stückaktien) eingeteilt. Der auf eine Stückaktie entfallende Anteil am Grundkapital beträgt € 7,27 (vormals: ATS 100). Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (246.658 Stück, 2023: 246.658 Stück) oder auf Namen (1.643.342 Stück, 2023: 1.643.342 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel). In der Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen zum 31.12.2024 von T€ 662 (2023: T€ 186) sind Effekte aus der Umrechnung von Investitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb enthalten. Die Manner AG hat ein an das Tochterunternehmen in Aserbaidschan vergebenes Darlehen als Teil der Nettoinvestition eingestuft. Das Tochterunternehmen rechnet die Euro-Kreditverbindlichkeit gegenüber der Manner AG zu verschiedenen Stichtagen mit unterschiedlichen Kursen in die aserbaidschanische Währung um, woraus Kurs-Differenzen entstehen. Kursdifferenzen aus der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind gemäß IAS 21.35 im sonstigen Ergebnis zu erfassen und in eine Rücklage im Eigenkapital zu kumulieren. Für weitere Informationen zur Währungsumrechnung siehe Note 4. Zum 31.12.2024 betrugen die IAS-19-Rücklagen T€ -1.383 (2023: T€ -1.029). In den IAS-19-Rücklagen sind kumulierte Gewinne und Verluste aus der Bewertung leistungsorientierter Verpflichtungen (Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen) enthalten. Zum 31.12.2024 betrugen die Gewinnrücklagen T€ 63.354 (2023: T€ 51.955). In den Gewinnrücklagen sind gesetzliche Rücklagen von T€ 1.374 (2023: T€ 1.374) enthalten.

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

33

Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2023 von € 1,60 je Aktie (2023: € 1,20 je Aktie) beschlossen und ausgezahlt, was einem Gesamtbetrag von T€ 3.024 (2023: T€ 2.268) entspricht. Betreffend die Dividende für das Geschäftsjahr 2024 wird vorgeschlagen, an die dividendenberechtigten Aktien eine Dividende von € 2,00 je Aktie (2023: € 1,60 je Aktie) auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Kapitalmanagement

Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Die Manner Gruppe strebt eine Eigenkapitalquote von über 40 % an. Bei der Zielgröße handelt es sich um einen eigendefinierten, strategischen Richtwert. Zum 31.12.2024 beträgt die Eigenkapitalquote 47,5 % (2023: 36,3 %). Der Konzern überwacht das Eigenkapital mithilfe der Nettoverschuldung und des Nettoverschuldungsgrads (gearing). Die Nettoverschuldung ergibt sich aus dem Saldo der Kreditverbindlichkeiten zuzüglich Leasingverbindlichkeiten und abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und beträgt zum 31.12.2024 T€ 24.634 (2023: T€ 54.384). Der Nettoverschuldungsgrad ergibt sich aus dem Quotienten von Nettoverschuldung durch Eigenkapital und beträgt zum 31.12.2024 32,3 % (2023: 83,9%). Das im Jahr 2024 erzielte Konzernergebnis führt zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote bzw. einer Reduktion der Nettoverschuldung. Dabei hat wesentlich das Mitte des Jahres 2024 eingeführte Factoring zur Verbesserung der Kennzahlen und somit zum Kapitalmanagement beigetragen.

25 Rückstellungen

Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

Rückstellungen T€ 2024 Stand zum 01.01. Zuführung Auflösung Verbrauch Stand zum 31.12.
Langfristig
Abfertigungsrückstellungen 5.691 963 0 -769 5.884
Pensionsrückstellungen 3.005 49 -59 -210 2.784
Jubiläumsgeldrückstellungen 1.745 709 -59 0 2.395
Summe 10.440 1.721 -118 -979 11.063
Kurzfristig
Abfertigungsrückstellungen 353 189 0 -353 189
Pensionsrückstellungen 502 261 0 -271 492
Jubiläumsgeldrückstellungen 159 194 0 -117 237
Sonstige Rückstellungen 1.634 1.075 -494 -715 1.500
Summe 2.649 1.719 -494 -1.456 2.418
Gesamt 13.088 3.441 -612 -2.435 13.481

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

34

Rückstellungen (Vorjahr) T€ 2023 Stand zum 01.01. Zuführung Auflösung Verbrauch Stand zum 31.12.
Langfristig
Abfertigungsrückstellungen 4.590 1.282 0 -182 5.691
Pensionsrückstellungen 3.206 333 -105 -429 3.005
Jubiläumsgeldrückstellungen 1.410 334 0 0 1.745
Summe 9.206 1.949 -105 -611 10.440
Kurzfristig
Abfertigungsrückstellungen 348 353 0 -348 353
Pensionsrückstellungen 527 70 0 -95 502
Jubiläumsgeldrückstellungen 76 156 0 -73 159
Sonstige Rückstellungen 1.471 1.554 -19 -1.372 1.634
Summe 2.422 2.133 -19 -1.887 2.649
Gesamt 11.628 4.082 -124 -2.498 13.088

Die Rückstellungen bestehen zum größten Teil aus Personalrückstellungen und betreffen Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder. Die Pensionsrückstellungen betreffen durch frühere Betriebsvereinbarungen zugesprochene freiwillige Firmenpensionen in Österreich. Die sonstigen Rückstellungen von T€ 1.500 (2023: T€ 1.634) betreffen diverse Vorsorgen, sowie Prämien für Skispringer, Pönalen von Kunden oder Abschlagszahlungen an Vertriebsagenturen.

Die Entwicklung der Barwerte leistungsorientierter Verpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

Barwerte leistungsorientierter Verpflichtungen 2024 2023
T€ Abfertigungen Pensionen Abfertigungen
Stand zum 01.01. 6.044 3.506 4.939
Dienstzeitaufwand 219 0 177
Zinsaufwand 207 110 199
Auszahlungen -532 -481 -530
Neubewertungen
Erfahrungsbedingte Anpassungen 94 100 467
Veränderung finanzieller Annahmen 41 41 793
Stand zum 31.12. # Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

35 Schätzungen und Annahmen

Personalrückstellungen

Die Barwerte der Verpflichtungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Festlegung des Rechnungszinssatzes, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Pensionssteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Sämtliche Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Zudem werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Für weiterführende Informationen zu den versicherungsmathematischen Annahmen siehe Unterkapitel Versicherungsmathematische Annahmen und Sensitivitätsanalyse.

Rechnungslegungsmethoden

Rückstellungen sind rechtliche oder faktische gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit entstehen und deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen in der Zukunft verbunden ist. Die verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung ist eine Voraussetzung für den Ansatz einer Rückstellung. Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sind leistungsorientierte Verpflichtungen und unterliegen den Angaben gemäß IAS 19. Die Bewertung der künftigen Verpflichtungen erfolgt nach der Projected Unit Credit Method. Dabei wird unterstellt, dass dem Arbeitnehmer sein Anspruch jährlich gleichmäßig verteilt zuwächst. Die bis zum Bilanzstichtag erworbenen Ansprüche werden auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abgezinst. Die leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie dem Langlebigkeitsrisiko, Zinsrisiko und Marktrisiko. Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und vor dem 01.01.2003 begonnen hat, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfertigung bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters oder im Fall der Dienstgeberkündigung (Abfertigung alt). Als Bemessungsgrundlage für den am Abschlussstichtag erreichten Anspruch gilt die voraussichtliche Bemessungsgrundlage bei Leistungsanfall für die Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung. Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer und unterliegen nicht den Angaben leistungsorientierter Verpflichtungen. Die Personalrückstellungen werden von einem externen Aktuar berechnet.

Versicherungsmathematische Annahmen

Für die Ermittlung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wurden folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt:

Versicherungsmathematische Annahmen 31.12.2024 31.12.2023
Abfertigungen Pensionen
Diskontierungszinssatz 3,45 % 3,08 %
Gehaltssteigerungen 3,70 % 0,00 %
Pensionsalter Männer (Jahre) 65 65
Pensionsalter Frauen (Jahre) 60/65 60/65

Die Annahmen bezüglich Sterblichkeit, Invalidisierung und Witwenvorsorge wurden den Pensionstafeln AVÖ 2018-P entnommen. Im Geschäftsjahr 2024 betrug die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (duration) der Abfertigungsrückstellungen 11 Jahre (2023: 12 Jahre) und der Pensionsrückstellungen 5 bis 7 Jahre (2023: 5 bis 7 Jahre).

36 Sensitivitätsanalyse

Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes oder der Gehaltssteigerungen im in der Tabelle angeführten Ausmaß hätte jeweils bei Gleichbleiben der übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen:

Sensitivitätsanalyse 31.12.2024 31.12.2023
Abfertigungen Pensionen
Diskontierungszinssatz
-0,25 % 132 45
+0,25 % -128 -44
Gehaltssteigerungen
-0,25 % -127 0
+0,25 % 131 0

In der vorstehenden Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderung wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren.

26 Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Finanzielle Verbindlichkeiten Langfristig Kurzfristig
T€ 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Kreditverbindlichkeiten 17.766 29.307 11.499 23.140
Leasingverbindlichkeiten 3.239 3.982 1.346 1.479
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1.555 1.742 1.926 1.332
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.794 5.724 3.272 2.811
Summe 27.354 40.755 18.043 28.762
Gesamt 37.331 60.982

Die Leasingverbindlichkeiten betreffen Manner Shops, Bürogebäude, Firmenautos und eine PV-Anlage. Die langfristigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ein Darlehen von der Stadt Wien.

37 Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten haben sich unter Berücksichtigung der Veränderungen der Cashflows wie folgt entwickelt:

Finanzielle Verbindlichkeiten

T€ 2024 Kredite Leasing- verbindlichkeiten Übrige finanzielle Verbindlichkeiten Gesamt
Stand zum 01.01. 52.447 5.461 3.073 60.982
Einzahlungen aus der Aufnahme 0 0 702 702
Auszahlungen für die Tilgung -23.191 -1.671 -297 -25.159
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -23.191 -1.671 404 -24.458
Wechselkursdifferenzen 0 6 3 9
Veränderungen aus Leasingverhältnissen 0 789 0 789
Zinsabgrenzungen 9 0 0 9
Stand zum 31.12. 29.265 4.585 3.480 37.331

Finanzielle Verbindlichkeiten

T€ 2023 Kredite Leasing- verbindlichkeiten Übrige finanzielle Verbindlichkeiten Gesamt
Stand zum 01.01. 68.583 5.233 4.690 78.505
Einzahlungen aus der Aufnahme 207 0 102 309
Auszahlungen für die Tilgung -16.343 -1.436 -1.342 -19.121
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -16.136 -1.436 -1.240 -18.812
Wechselkursdifferenzen 0 8 5 13
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten 0 0 -381 -381
Veränderungen aus Leasingverhältnissen 0 1.656 0 1.656
Zinsabgrenzungen 0 0 0 0
Stand zum 31.12. 52.447 5.461 3.073 60.982

Die Veränderungen aus Leasingverhältnissen betreffen einerseits neue Leasingverhältnisse und andererseits Veränderungen aus der Verkürzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen und stellen Finanzierungstransaktionen dar, für die keine Zahlungsmittel eingesetzt wurden.

38 27 Sonstige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die sonstigen Verbindlichkeiten (nicht finanziell) und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

T€ Sonstige Verbindlichkeiten, langfristig Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig Sonstige Verbindlichkeiten, kurzfristig Gesamt
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Investitionszuschüsse 289 442
Summe 289 442
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - Dritte 17.065 25.890
Summe 17.065 25.890
Verbindlichkeiten aus Personalabgrenzungen
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
Verbindlichkeiten aus übrigen Steuern
Abgegrenzte Schulden und passive Rechnungsabgrenzung
Übrige Verbindlichkeiten (nicht-finanziell)
Summe
Gesamt 289 442 17.065 25.890

39 28 Latente Steuern

Die latenten Steueransprüche und Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:

Steuerabgrenzung

T€ Bilanzposition Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden
31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2023
Immobilienvermögen 0 -2.159 0 -2.112
Sachanlagen 857 -3.145 810 -2.416
Forderungen 395 0 428 0
Verbindlichkeiten 1.193 196 1.385 22
Rückstellungen 771 0 678 0
Summe 3.216 -5.108 3.301 -4.505
Saldierung -3.191 3.191 -3.281 3.281
Gesamt 25 -1.917 20 -1.224

Rechnungslegungsmethoden

Zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld im IFRS-Konzernabschluss und seinem steuerlichen Wert können temporäre Differenzen entstehen. Wenn in zukünftigen Perioden der Buchwert des Vermögenswerts realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, führt dies bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses zu steuerpflichtigen oder abzugsfähigen Beträgen. Zukünftig wahrscheinlich eintretende steuerliche Be- und Entlastungen werden bereits zum Abschlussstichtag als latente Steuern erfasst. Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Die Steuerabgrenzung erfolgt nach der bilanzorientierten Sichtweise.

Für die Ermittlung der Abgrenzung werden die bei der Auflösung der Unterschiede erwarteten künftigen Steuersätze angewendet. Zukünftige Steuersätze werden berücksichtigt, sofern die Steuersatzänderung zum Bilanzstichtag bereits beschlossen ist. In Österreich betrug der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2023 24% und ab dem Jahr 2024 23%. Mangels Wesentlichkeit und aus Vereinfachungsgründen wurde bei der Ermittlung der latenten Steuerabgrenzung seit 31.12.2022 bereits einheitlich von einem Steuersatz in Höhe von 23% ausgegangen.# Manner Gruppe Konzernabschluss 2024 40

Sonstige Angaben

29 Leasingverhältnisse

Leasingnehmer

Die Manner Gruppe hat Leasingverträge über die Anmietung von Geschäftsräumlichkeiten (Manner Shops), Betriebsräumlichkeiten (Bürogebäuden), einer PV-Anlage und Firmen-PKWs abgeschlossen. Die Nutzungsrechte für Immobilien (Shops, Büros, PV-Anlage) und PKWs werden in den Sachanlagen ausgewiesen und haben sich wie folgt entwickelt:

Nutzungsrechte – Immobilien
| T€ | 2024 | 2023 |
| :---------------- | :---- | :---- |
| Stand zum 01.01. | 3.424 | 2.919 |
| Zugänge | 1.335 | 1.350 |
| Buchwertabgang | -140 | 0 |
| Abschreibungen | -1.039| -838 |
| Währungsdifferenzen | -5 | -6 |
| Stand zum 31.12. | 3.575 | 3.424 |

Nutzungsrechte – PKWs
| T€ | 2024 | 2023 |
| :---------------- | :--- | :--- |
| Stand zum 01.01. | 519 | 451 |
| Zugänge | 355 | 306 |
| Buchwertabgang | -17 | -6 |
| Abschreibungen | -254 | -233 |
| Stand zum 31.12. | 603 | 519 |

Die Gruppe hat in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erfasst:

Erfolgswirksame Beträge aus Leasingverhältnissen
| T€ | 2024 | 2023 |
| :----------------------------------- | :--- | :--- |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 95 | 93 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | 892 | 1.420|
| Aufwand für variable Leasingzahlungen | 506 | 700 |

Der Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse betrifft unter anderem den Mietaufwand für ein Büro, das nicht als Leasingverhältnis identifiziert wurde. Der Aufwand für variable Leasingzahlungen betrifft umsatzabhängige Mieten von drei (2023: fünf) Shops.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Kapitalflussrechnung Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse von T€ 1.766 (2023: T€ 1.529) erfasst. Darin sind Tilgungen von T€ 1.671 (2023: T€ 1.436) und Zinsen von T€ 95 (2023: T€ 93) enthalten.

Die Fälligkeitsanalyse der nicht abgezinsten vertraglichen Leasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:

Fälligkeiten zu leistender Leasingzahlungen
| T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| :--------- | :--------- | :--------- |
| Bis 1 Jahr | 1.346 | 1.479 |
| In 1 bis 5 Jahren | 3.114 | 3.812 |
| Nach 5 Jahren | 125 | 170 |
| Summe | 4.585 | 5.461 |

Leasinggeber

Die Manner Gruppe vermietet eine Immobilie in Wien Hernals zu Wohnzwecken. Die Vermietung der Immobilie wurde als Operating-Leasing eingestuft (siehe Rechnungslegungsmethoden) und wurde in den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen (siehe Note 16).

Die Manner Gruppe hat für zwei in Wien Hernals im Eigentum stehende Grundstücke langfristige Baurechte vergeben. Die Baurechtnehmer haben auf den Grundstücken eine Tiefgarage und ein Bürogebäude errichtet. Das Bürogebäude wird von Manner angemietet. Die Baurechte wurden als Operating-Leasing eingestuft (siehe Rechnungslegungsmethoden) und sind in den Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Mieterlöse von T€ 547 (2023: T€ 508) erzielt (siehe Note 7).

Die folgende Tabelle zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.

Fälligkeiten zu erhaltender Leasingzahlungen – Grundstücke (IAS 16)
| T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| :--------- | :--------- | :--------- |
| Bis 1 Jahr | 29 | 29 |
| In 1 bis 2 Jahren | 29 | 29 |
| In 2 bis 3 Jahren | 29 | 29 |
| In 3 bis 4 Jahren | 29 | 29 |
| In 4 bis 5 Jahren | 29 | 29 |
| Über 5 Jahren | 884 | 905 |
| Gesamt | 1.029 | 1.049 |

Fälligkeiten zu erhaltender Leasingzahlungen – Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40)
| T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| :--------- | :--------- | :--------- |
| Bis 1 Jahr | 546 | 508 |
| In 1 bis 2 Jahren | 546 | 508 |
| In 2 bis 3 Jahren | 546 | 508 |
| In 3 bis 4 Jahren | 546 | 508 |
| In 4 bis 5 Jahren | 546 | 508 |
| Über 5 Jahren | 3.001 | 3.304 |
| Gesamt | 5.728 | 5.845 |

Die Verträge sind überwiegend auf bestimmte Laufzeiten abgeschlossen. Die zukünftigen Zahlungen sind indexiert.

Ermessensentscheidungen

Laufzeit von Leasingverhältnissen

Die Manner Gruppe hat Mietverträge über Shops, PKWs, eine PV-Anlage und Bürogebäude abgeschlossen. Die Manner Gruppe bestimmt die Leasinglaufzeit als unkündbare Grundlaufzeit unter Berücksichtigung von Zeiträumen, die sich aus Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ergeben, sofern eine Ausübung hinreichend sicher ist.

Die Gruppe hat bei der Beurteilung, ob die Ausübung der Optionen hinreichend sicher ist, dahingehend Ermessen ausgeübt, dass im Fall von PKW-Leasing der Vertrag bei Ablauf endet und im Fall von Shops, Büros und der PV-Anlage die erstmögliche Kündigungsfrist wahrgenommen wird, die frühestens nach fünf Jahren eintritt. Im Fall der unbestimmten vertraglichen Laufzeit eines Shops wurde die Kündigung nach zehn Jahren angenommen, da dies dem Re-Investitionszyklus des Handels entspricht.

Klassifizierung von Leasingverhältnissen

Die Manner Gruppe tritt als Leasinggeber zweier Grundstücke mittels langfristiger Baurechtsverträge auf. Auf einem Grundstück wurde ein Bürogebäude errichtet, das die Manner Gruppe anmietet – auf dem anderen Grundstück wurde eine öffentliche Parkgarage errichtet. In beiden Fällen ist die Manner Gruppe zu dem Schluss gekommen, dass das wirtschaftliche Eigentum nicht an den Baurechtsnehmer übergeht, da die Grundstücke am Ende der Laufzeit des Baurechts vertraglich an die Manner Gruppe zurückgehen.

Schätzungen und Annahmen

Grenzfremdkapitalzinssatz

Die Manner Gruppe verwendet den Grenzfremdkapitalzinssatz zur Berechnung der Leasingverbindlichkeit, da sie den impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses nicht bestimmen kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den das Unternehmen zahlen müsste, wenn es einen Kredit mit vergleichbarer Laufzeit und vergleichbarer Besicherung aufnehmen würde, um einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert in einem ähnlichen ökonomischen Umfeld zu erwerben. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt daher die Zinsen wider, welche die Manner Gruppe für eine Kreditaufnahme zu zahlen hätte.

Rechnungslegungsmethoden

Identifizierung des Leasingverhältnisses

Ein Unternehmen beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten

Beim Immobilienleasing fallen Betriebskosten und Lagerkosten an. Die Betriebskosten sind (für sich allein) keine Leasingkomponente, da sie den Leasingnehmer nicht dazu berechtigen, die Nutzung der Immobilie zu kontrollieren. Die Manner Gruppe bilanziert Betriebskosten als Nichtleasingkomponente und nimmt den Behelf nach IFRS 16.15, von einer Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten abzusehen, nicht in Anspruch. Die Betriebskosten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter Mietaufwand erfasst.

Freistellung vom Ansatz

Die Manner Gruppe geht bei kurzfristeigen Verträgen und Verträgen über zugrundeliegende Vermögenswerte von geringem Wert von keinem Leasingverhältnis aus. Die diesbezüglichen Zahlungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Leasingnehmer – Ansatz und Bewertung

Am Bereitstellungsdatum erfasst ein Leasingnehmer ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Beim erstmaligen Ansatz wird das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit abzüglich erhaltener Leasinganreize und zuzüglich anfänglicher direkter Kosten. Nach dem Bereitstellungsdatum werden Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten bewertet, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie berichtigt um Neubewertungen aus Veränderungen der Laufzeit oder der veränderten Beurteilung einer Kaufoption. Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem, dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers heranzuziehen.# Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

43 Leasing

Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen und variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind; Restwertgarantien; den Ausübungspreis einer hinreichend sicheren Kaufoption; Strafzahlungen für Kündigungen. Die Manner Gruppe hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit feste Zahlungen und variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind – wie Umsatzmieten – werden im Aufwand erfasst. Nach dem Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexanpassung verändern oder wenn der Konzern seine Einschätzung hinsichtlich der relevanten Parameter ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird das Nutzungsrecht angepasst. Eine erfolgswirksame Anpassung erfolgt dann, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat. Im vorliegenden Abschluss ist es aufgrund von Indexanpassungen zu Neubewertungen gekommen. In der Bilanz weist die Manner Gruppe Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus.

Leasinggeber

Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn es im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt. Ist dies nicht der Fall, wird ein Leasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis eingestuft. IFRS 16 führt beispielhaft fünf Fälle an, die für den Leasinggeber zur Einstufung eines Vertrags als Finanzierungsleasing führen würden (Eigentumsübergang, günstige Kaufoption, Laufzeittest, Barwerttest oder Spezialleasing). Die Manner Gruppe tritt hinsichtlich als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und Grundstücken des Sachanlagevermögens als Leasinggeber auf. Die Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass für alle Mietverträge das wirtschaftliche Eigentum an den Objekten bei der Manner Gruppe verbleibt und damit die wesentlichen Risiken und Chancen nicht übertragen werden. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass die Laufzeit der Mietverträge deutlich kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie oder Grundstücks (Laufzeittest). Außerdem entspricht zu Beginn des Mietvertrags der Barwert der Leasingzahlungen nicht dem nahezu gesamten beizulegenden Zeitwert der Immobilie oder Grundstücks (Barwerttest). Somit werden alle Mietverträge, bei denen die Manner Gruppe als Leasinggeber auftritt, als Operating-Leasingverträge eingestuft.

30 Finanzinstrumente

Kategorien und Buchwerte

Die folgenden Tabellen zeigen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten die Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 und die Buchwerte.

Kategorien und Buchwerte

T€ 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Anleihen AC 1.500 1.500
Übrige Wertpapiere und Anteile FVPL 1.530 1.510
Kautionen AC 830 831
Sonstige langfristige Forderungen AC 13 14
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Übrige finanzielle Vermögenswerte AC 592 1.016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 10.311 31.165
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten AC 17.766 29.307
Leasingverbindlichkeiten n.a. 3.239 3.982
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 1.555 1.742
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten AC 11.499 23.140
Leasingverbindlichkeiten n.a. 1.346 1.479
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 1.926 1.332

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Die Stufen in der Bemessungshierarchie und die Buchwerte der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Stufe Buchwert T€ 31.12.2024 Buchwert T€ 31.12.2023
1 1.530 1.510

Übrige Wertpapiere und Anteile

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Die Manner Gruppe geht davon aus, dass für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sowie für variabel verzinste finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Die Anleihen wurden zu Anschaffungskosten (AC) bewertet, da Halteabsicht besteht und ausschließlich Zinsen und Tilgungen vorliegen. Die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten langfristigen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

31.12.2024 31.12.2023
Buchwert Beizulegender Zeitwert
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Anleihen 1.500 1.458
Übrige finanzielle Vermögenswerte 830 830
Langfristige Finanzschulden
Kreditverbindlichkeiten 17.766 17.539
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1.555 1.366

Sämtliche Instrumente in der vorstehenden Tabelle wurden der Stufe drei der Bemessungshierarchie zugeordnet.

45 Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten

In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien zusammengefasst. Erträge werden ohne Vorzeichen und Aufwendungen mit negativem Vorzeichen dargestellt.

Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten

T€ 2024
Zinserträge Zinsaufwendungen Bewer-tungen Währungs-differenzen Sonstige
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten FVPL 0 0 0 0 21
Finanzielle Vermögenswerte AC 45 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC 0 -2.163 0 0 -153
Gesamt 45 -2.163 0 0 -132

Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten (Vorjahr)

T€ 2023
Zinserträge Zinsaufwendungen Bewer-tungen Währungs-differenzen Sonstige
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten FVPL 0 0 381 0 12
Finanzielle Vermögenswerte AC 35 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC 0 -2.744 0 0 -495
Gesamt 35 -2.744 381 0 -483

Im Geschäftsjahr 2024 enthält das sonstige Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten Zinsaufwendungen für Leasing von T€ 95 (2023: T€ 93) sowie nicht ausgenützte Lieferantenskonti von T€ 57 (2023: T€ 402).

Schätzungen und Annahmen

Beizulegender Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten

Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von notierten Preisen in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, insbesondere der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputparameter stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in hohem Maße auf Annahmen und Schätzungen des Managements. Die Annahmen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko, Volatilität, Diskontierungssatz oder Wachstumsraten. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken. Die Manner Gruppe hat den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Banken derart bestimmt, dass an Stelle des vertraglichen Zinssatzes ein marktkonformer Zinssatz zugrunde gelegt wurde. Der marktkonforme Zinssatz bestimmt sich aus dem risikolosen Zinssatz zuzüglich eines unternehmensspezifischen Aufschlags. Der unternehmensspezifische Aufschlag wurde anhand der Bonität des Mutterunternehmens festgestellt.

Rechnungslegungsmethoden

Erstmaliger Ansatz

Die erstmalige Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert sowie bei Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzüglich oder abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis angesetzt. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme ausläuft oder übertragen wird. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald diese getilgt wurden. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.

46 Klassifizierung

IFRS 9 unterscheidet bei der Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte drei Kategorien: finanzielle Vermögenswerte, die für die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Unter die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte fallen jene Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Ziel das Halten dieser Instrumente ist, um daraus vertragliche Zahlungsströme zu generieren. Zudem muss das Zahlungsstromkriterium erfüllt werden, wonach die Vereinnahmung von Zahlungsströmen ausschließlich aus Tilgungen und Zinsen besteht. Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht das einmalig ausübbare Wahlrecht, diese Instrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne anschließende Umgliederung in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Manner Gruppe hat dieses Wahlrecht dahingehend ausgeübt, Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.# Die von der Manner Gruppe vorgenommene Klassifizierung von Finanzinstrumenten ist dem vorstehenden Kapitel „Kategorien und Buchwerte“ zu entnehmen.

Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zudem unterliegen solche Vermögenswerte den Bestimmungen zu Wertminderungen gemäß IFRS 9. Hinsichtlich der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte sieht IFRS 9 das Modell der erwarteten Kreditausfälle (expected credit losses) vor. Demnach ist eine Wertminderung entweder in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird, oder es ist eine Wertminderung in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, die über die Gesamtlaufzeit des Vermögenswerts erwartet werden. Ersteres ist der Fall, wenn sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts nicht signifikant erhöht hat; der zweite Fall tritt ein, wenn sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat oder wenn infolge eines Ausfallereignisses objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, sowie wahlweise für Forderungen aus Leasingverhältnissen kommt die vereinfachte Vorgehensweise (simplified approach) zur Anwendung, die eine Bemessung der Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste vorsieht. Die Manner Gruppe bewertet Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste.

Beizulegender Zeitwert

In die zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten eingesetzten Bewertungstechniken fließen Inputfaktoren ein. Die Manner Gruppe verwendet dabei so weit wie möglich beobachtbare Inputfaktoren. Die in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden in drei Stufen innerhalb der Bemessungshierarchie eingeordnet. In den zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eingesetzten Bewertungstechniken werden Inputfaktoren verwendet. Die sogenannte Bemessungshierarchie teilt die verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein. Inputfaktoren der Stufe 1 sind in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden notierte, nicht berichtigte Preise. Dies betrifft zum Beispiel Aktien. Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere als die auf Stufe 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind, zum Beispiel Zinsswaps. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird durch die Abzinsung zukünftiger erwarteter Cashflows und nach Optionspreismodellen ermittelt. Dem Kontrahentenrisiko wird durch Credit Valuation Adjustments und Debit Valuation Adjustments Rechnung getragen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind, zum Beispiel Genussscheine oder Kreditverbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert dieser Finanzinstrumente wird durch Abzinsung der künftig erwarteten Cashflows ermittelt. In die Bewertung fließen beobachtbare Inputfaktoren (Zinssätze, Wechselkurse) und nicht beobachtbare Inputfaktoren (eigenes Bonitätsrisiko) ein. Wenn die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Bemessungshierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgliederungen zwischen den Stufen werden am Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst.

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024 47

31 Risikoberichterstattung

Risikomanagement

Die Geschäftstätigkeit der Manner Gruppe ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagementprozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Risikopolitik bestimmt. Die verfolgte Strategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit der Gruppe als börsennotierte, österreichische Familienunternehmensgruppe. Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Dies bedeutet für die Risikopolitik, dass die Gruppe bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden somit unternehmerische Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Ziel ist es, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, diese zu bewerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens. Die Manner Gruppe versteht das Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe. Risiko- und Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen- Management-Team. Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern der Unternehmensgruppe gehörenden Risiken, wie z. B. Zinsänderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, werden tendenziell und nach Möglichkeit auf Dritte (z.B. Versicherungsgesellschaften) übertragen.

Absatz- und Nachfragerisiko

Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen) trägt das Unternehmen selbst und werden nicht versichert. Ebenso zu den Kernrisiken gehören die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte oder Märkte. Die Handelskonzentrationen in den jeweiligen Märkten stellen ein systemimmanentes Risiko in der Lebensmittelindustrie dar. Diesem Risiko wird sowohl durch die konsequente Pflege der einzelnen Marken der Gruppe im Süßwarenbereich als auch durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert. Die fortgesetzte Konzentration im Bereich des Handels führt zu einem erhöhten Druck auf die Abgabepreise.

Beschaffungsrisiko

Es besteht generell das Risiko von Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Produktionsmaterialien, Verpackungen und Energie, das nicht zeitgerecht oder im vollen Umfang an die Abnehmenden weitergegeben werden kann. Diese Kostensteigerungen werden sich immer wieder aufgrund von Währungsschwankungen, Angebotsengpässen (Ernteausfälle oder erhöhte Nachfrage) oder Preisspitzen bei Rohöl und Erdgas ergeben. Die Gruppe ist bestrebt, mit Vorkontrakten und rechtzeitiger Eindeckung gegenzusteuern. Lieferengpässe bei Rohstoffen, Energie, Verpackungen und Produktionsmaterialien können zu Produktionsausfällen führen.

Finanz- und Zinsänderungsrisiko

Gegen Finanzrisiken wird laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Das Risiko einer Zinsänderung besteht für Finanzanlagen und Finanzschulden und wird ständig überwacht. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Ein Fremdwährungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß. Die Manner Gruppe schätzt die Risikokonzentration von Guthaben bei Banken als gering ein, da die Guthaben auf mehrere Banken verteilt sind.

Manner Gruppe Konzernabschluss 2024 48

Ausfallrisiko

Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere, die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallrisiko. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarkts. Die nachstehende Tabelle enthält die Bruttoforderungen, die Wertberichtigungen und die sich daraus ergebenden Nettoforderungen der finanziellen Vermögenswerte, für die der Konzern Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 zu erfassen hat:

Finanzielle Vermögenswerte Bruttobuchwert Wertberichtigung Nettobuchwert
T€ T€ T€
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024
Anleihen 1.500 1.500 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.659 32.090 349
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.435 1.860 0
Guthaben bei Kreditinstituten 9.011 3.360 0
Summe 22.605 38.811 349
T€
31.12.2023
Anleihen 1.500
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 926
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0
Guthaben bei Kreditinstituten 0
Summe 926
T€
31.12.2024
Anleihen 1.500
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.311
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.435
Guthaben bei Kreditinstituten 9.011
Summe 22.256
T€
31.12.2023
Anleihen 1.500
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.165
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.860
Guthaben bei Kreditinstituten 3.360
Summe 37.885

Für Anleihen, sonstige finanzielle Forderungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden aus Wesentlichkeitsgründen keine Wertberichtigungen erfasst. Aufgrund der hohen Bonität der Gegenparteien ergeben sich nur marginale Ausfallswahrscheinlichkeiten. Für weiterführende Informationen zu den Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf das nachstehende Kapitel verwiesen. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht darin, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen gänzlich oder teilweise nicht nachkommen. Dem Ausfallrisiko wird durch Kreditversicherungen begegnet, die für einen großen Teil der Forderungen abgeschlossen wurden. Für den nicht versicherten Teil der Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet. Das Ausfallrisiko bei den Forderungen verteilt sich über eine große Anzahl von Kunden, die aufgrund der Bonität aller großen Handelspartner das Risiko insgesamt reduziert. Das Kreditrisiko wird durch ein konsequentes Forderungsmanagement weiter reduziert.# Die Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:

Erwartete Kreditverluste Erwartete Kreditverluste Eingetretene Kreditverluste Eingetretene Kreditverluste Gesamt Gesamt
T€ 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Stand zum 01.01. 7 7 918 179 926 186
Zuführung 2 0 0 740 2 740
Verwendung 0 0 -1 0 -1 0
Auflösung 0 1 -578 0 -578 0
Umrechnungsdifferenzen 0 0 -1 -1 -1 -1
Stand zum 31.12. 9 7 340 918 349 926

Im Geschäftsjahr 2024 ist die Zuführung zu Wertberichtigungen aufgrund verkaufter Forderungen (Factoring) stark gesunken (siehe Note 20). Erwartete Kreditverluste werden aufgrund der Bonität der Kunden unter Berücksichtigung von Versicherungen gebildet. Eingetretene Kreditverluste werden für überfällige Forderungen gebildet. Zuführungen zu Wertberichtigungen werden gebildet, wenn Forderungen eine bestimmte Überfälligkeitsdauer überschreiten. Verwendungen treten ein, wenn bei Zahlungseingang einer wertberichtigten Forderung ein Abgang der Wertberichtigungen stattfindet. Auflösungen treten ein, wenn eine wertberichtigte Forderung abgeschrieben wird. Die Manner Gruppe schätzt die Risikokonzentration bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als gering ein, weil sich die Forderungen auf mehrere Kunden in mehreren Ländern verteilen und zu einem großen Teil gegen das Ausfallsrisiko versichert sind.

Rechnungslegungsmethoden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind finanzielle Vermögenswerte und fallen unter die Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9.5.5. Demnach sind Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste zu erfassen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kommt die vereinfachte Vorgehensweise zur Anwendung, die darin besteht, dass die Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen sind. Ein Unternehmen kann für die Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vereinfachte Methoden anwenden, beispielsweise mittels einer Wertberichtigungstabelle, bei der historische Ausfallsraten nach Überfälligkeitsklassen zur Anwendung kommen. Die Manner Gruppe verwendet jedoch keine Wertberichtigungsmatrix, sondern einen bonitätsbasierten Ansatz, um Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu bestimmen. Manner unterteilt seine Kunden in Kundengruppen, wobei die fünf größten Kunden für rund drei Viertel der Umsatzerlöse verantwortlich sind. Zur Bestimmung der Wertberichtigungen werden die Salden der Forderungen mit den (öffentlich verfügbaren) Ausfallswahrscheinlichkeiten dieser Kunden multipliziert. Außerdem wurden bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste die Versicherung von Forderungen berücksichtigt. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeit, Versicherungsanteil und Buchwert. Bei einer vollständigen Besicherung fallen somit keine Kreditverluste an. Für einen großen Teil der Forderungen bestehen Versicherungen. Für den übrigen Teil der Forderungen wurden die Ratings der Kunden herangezogen. Die großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in Österreich und Deutschland haben sehr gute Ratings. Das führt dazu, dass die erwarteten Kreditverluste sehr niedrig sind. Der Konzern verwendet angemessene und belastbare Informationen, die über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und künftige wirtschaftliche Bedingungen verfügbar sind, indem er die Prognosen über die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) in den Regionen, wo die Schuldner der finanziellen Verbindlichkeiten ansässig sind, berücksichtigt.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass die Manner Gruppe ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen kann. Aufgrund der vorhandenen Barbestände per Bilanzstichtagsdatum sowie der nicht ausgenutzten Kreditlinien bei den finanzierenden Banken wird dieses Risiko als gering eingestuft.

Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten nach Zeitbändern:

Fälligkeitsanalyse 31.12.2024

T€ Buchwert Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
2025 2025 2026-2029 2026-2029 Ab 2030 Ab 2030
Kreditverbindlichkeiten 29.265 641 11.506 793 15.514 264 2.262
Leasingverbindlichkeiten 4.585 86 1.346 118 3.114 3 125
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.065 0 17.065 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.480 16 1.926 48 690 27 864
Summe 54.396 743 31.844 959 19.318 294 3.252

Fälligkeitsanalyse (Vorjahr) 31.12.2023

T€ Buchwert Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
2024 2024 2025-2028 2025-2028 Ab 2029 Ab 2029
Kreditverbindlichkeiten 52.447 1.465 23.149 1.305 26.117 366 3.163
Leasingverbindlichkeiten 5.461 85 1.479 129 3.812 2 170
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.890 0 25.890 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.073 17 1.331 54 727 36 1.015
Summe 86.872 1.567 51.849 1.488 30.656 404 4.347

Die Fälligkeitsanalyse stellt die künftigen nicht abgezinsten vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten dar. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten wurden dem frühesten Laufzeitband zugeordnet. Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der zum Bilanzstichtag fixierten Zinssätze ermittelt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Manner Gruppe sind nach Kontrahenten breit gestreut, sodass die Exposition gegenüber einer geänderten Risikopolitik einzelner Kreditinstitute als gering angesehen werden kann, womit das Konzentrationsrisiko adressiert wird. Die finanziellen Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr stark gesunken, weil die durch das Factoring frei gewordenen Mittel zur Tilgung eingesetzt wurden.

Währungsrisiko

Die Manner Gruppe unterliegt in geringem Ausmaß dem Fremdwährungsrisiko, wenn Transaktionen und Zahlungen nicht in der Darstellungswährung Euro getätigt werden. Dies ist der Fall in Tschechien und Aserbaidschan. Darüber hinaus betrifft dies auch den Einkauf von Kakao in britischen Pfund.

Zinsänderungsrisiko

Langfristige Finanzierungen unterliegen dem Risiko sich ändernder Zinsen, vor allem bei Bankkrediten. Der Bereich Konzernfinanzen legt zur Begrenzung der Zinsänderungsrisiken regelmäßig die Zusammensetzung aus fest und variabel verzinsten finanziellen Vermögenswerten und Schulden fest. Im Geschäftsjahr 2024 waren die langfristigen Kreditverbindlichkeiten zum größten Teil fix verzinst. Zinsänderungsrisiken können durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften abgesichert werden. Die Manner Gruppe ist zum 31.12.2024 Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die im Wesentlichen aus nicht derivativen variabel verzinsten Finanzinstrumenten resultieren. Zum 31.12.2024 bestehen jedoch keine wesentlichen Sicherungsrisiken, weshalb die Manner Gruppe keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen hat. Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsniveaus auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz von 23 % verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.

Zinssensitivitäten

Veränderung Zinsniveau 31.12.2024 Erhöhung 31.12.2024 Verminderung 31.12.2023 Erhöhung 31.12.2023 Verminderung
T€
Jahresergebnis +/- 0.5 % 39 -39 17
Konzerneigenkapital +/- 0.5 % 39 -39 17

Sonstiges Marktrisiko

Die Manner Gruppe ist neben Zinsänderungsrisiken auch anderen Preisrisiken ausgesetzt (etwa Kursrisiken aus Wertpapieren im Eigenbestand), die aber insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.

Sicherheiten und Verfügungsbeschränkungen

Zum 31.12.2024 bestanden eingetragene Hypotheken ausschließlich für das Mietshaus in Wien Hernals (Geblergasse 116 GmbH & Co KG) in Höhe von T€ 7.557 (2023: T€ 7.557). Zum 31.12.2024 gibt es keine besicherte Kreditverbindlichkeiten. Im Vorjahr waren Kreditverbindlichkeiten in Höhe von T€ 21.500 sind durch eine Globalzession der Exportforderungen dinglich besichert. Darüber hinaus bestehen Haftungen aus Kautionsgarantien für Geschäftsräumlichkeiten in Höhe von T€ 271 (2023: T€ 252).

32 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Geschäftsjahr 2024 sind in der Manner Gruppe Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen von T€ 172 (2023: T€ 93) angefallen. Zum 31.12.2024 bestanden in der Manner Gruppe Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen von T€ 12 (2022: T€ 17). Ansonsten bestanden keine Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen oder Personen.

Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen:

Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

T€ Vorstände Aufsichtsräte Leitende Angestellte Gesamt
2024 2023 2024 2023
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 1.619 1.052 190 189
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 92 10 0 0
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer -1 0 0 0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 205 0 0
Summe 1.710 1.267 190 189

Die Manner Gruppe unterteilt die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen als Vorstände und Aufsichtsräte.

Ermessensentscheidungen

Gemäß IAS 24 ist das oberste beherrschende Unternehmen (ultimate controlling party) anzugeben. Die Eigentümer der Manner Gruppe setzen sich aus der Manner Privatstiftung, Wien, der Andres Holding GmbH, Wien, und einer Reihe von Einzelpersonen zusammen. Die Manner Privatstiftung und eine Reihe von Personen haben sich zum Manner/Riedl-Syndikat zusammengeschlossen.# Manner Gruppe Konzernabschluss 2024

33 Organe

Im Geschäftsjahr 2024 waren folgende Personen für die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, in einer Organfunktion tätig.

Vorstand

  • Dr. Hans Peter ANDRES (Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik)
  • Sabine BRANDL, MBA, MSc (Marketing, Verkauf und Human Resources)
  • Thomas GRATZER (Produktion und Technik)
  • Scipio OUDKERK, MSc (Finanzen, Recht, IT & Office Management)

Aufsichtsrat

  • Mag. Albin HAHN, Vorsitzender
  • Dr. Martina ANDRES, Vorsitz-Stellvertreterin
  • Mag. Florian JONAK, Vorsitz-Stellvertreter
  • Dr. Josef DOPPLER (bis 23.05.2024)
  • Dr. Michael GRAHAMMER
  • Mag. Dr. Wolfgang HÖTSCHL (bis 23.05.2024)
  • Prof. Dr. Sita Monica MAZUMDER
  • Dkfm. Martina SANDROCK, MBA (seit 23.05.2024)
  • Dr. Martin SCHOBER
  • Dr. Elly A.E. ZWAAL (seit 23.05.2024)

Vom Betriebsrat delegierte Mitglieder

  • Peter FREUDENSCHUSS (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
  • Samila KOCAGÖZ (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wolkersdorf)
  • Erwin MÜLLNER (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wien)
  • Claudia SCHMIDT (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)

34 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Durch die beiden Projekte TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0 werden bestimmte Positionen redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise andere Qualifikationen und Kompetenzen benötigt werden. Die Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungsgemäß zwei Jahre an. Im Zeitraum von 01.01.2025 bis zum Datum der Freigabe des Konzernabschlusses gab es darüber hinaus keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

35 Freigabe des Konzernabschlusses

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Wien, am 13.03.2025

Der Vorstand der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

Dr. Hans Peter Andres Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc Vorständin Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer Vorstand Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management

Konzernlagebericht

Konzernlagebericht der Josef Manner & Comp. AG, Wien

Inhaltsverzeichnis

  1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage ...................................................................................... 1
  2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Manner-Gruppe ............................................................ 12
  3. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems ................................................................. 18
  4. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen ........................... 19
  5. Nichtfinanzielle Erklärung ............................................................................................................................................... 21

1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage

Die Gruppe im Überblick

Die Manner Gruppe (kurz: Manner) ist in den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren Rest der Welt, Mietshäuser und Haselnussanbau tätig. Die wichtigsten Konzerngesellschaften sind die Josef Manner & Comp. AG als Muttergesellschaft, die Geblergasse 116 GmbH & Co KG sowie die Manner Azerbaijan LLC.

Wesentliche Entwicklungen 2024

  • Umsatz mit M€ 288,4 gegenüber 2023 um +6,5% gestiegen (Vorjahr: M€ 270,8; +13,2%)
  • Exportquote von 59,6% (Vorjahr: 58,9%)
  • Rohstoff- und Energiepreise haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr stabilisiert (ausgenommen Kakao)
  • Ergebnis vor Steuern beträgt M€ 18,8 (Vorjahr: M€ 7,5)
  • Eigenkapitalquote stieg auf 47,5% (Vorjahr: 36,3%)
  • Nettoverschuldung auf M€ 24,6 reduziert (Vorjahr: M€ 54,4)
  • Trade Working Capital hat sich insbesondere aufgrund des neu eingeführten Inlandsfactoring auf M€ 35,2 verringert (Vorjahr: M€ 47,5)

Wirtschaftliches Umfeld

Schwächelnde österreichische Wirtschaft mit leichter Verbesserungstendenz.

Die Schwäche des produzierenden Gewerbes in Österreich setzt sich fort und hat auf verschiedene Dienstleistungsbranchen übergegriffen. Zu Beginn des Herbstes lag die Stimmung zwar in allen Wirtschaftszweigen noch im pessimistischen Bereich, doch zeigen sich erste Anzeichen, dass der Rückgang der Inflation den Konsum zu unterstützen beginnt. Laut den vorläufigen Zahlen ist die österreichische Wirtschaftsleistung im Herbst jedoch leicht gesunken. Allerdings hat aufgrund der günstiger werdenden Rahmenbedingungen, gestützt auf Reallohnzuwächse und der Lockerung der Geldpolitik, ein leichter Aufwärtstrend eingesetzt. Nach dem erneuten leichten Rückgang des BIP im Gesamtjahr 2024 wird für 2025 und 2026 von einem leichten Anstieg der realen Wirtschaftsleistung ausgegangen (Quelle: UniCredit Research).

Arbeitslosenquote steigt 2025 weiter an, leichter Rückgang erst für 2026 erwartet.

Aufgrund der schwachen Konjunkturentwicklung insbesondere am Bau und in der Industrie steigt die Arbeitslosigkeit weiter an. Im Jahresdurchschnitt 2024 wird eine Arbeitslosenquote von ca. 7,0% erwartet. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich vorerst noch weiter verschlechtern und sich erst mit einer Verbesserung der Konjunktur im Verlauf des Jahres 2025 stabilisieren. Für 2025 wird von einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote auf ca. 7,2% ausgegangen. Für 2026 wird ein Rückgang auf ca. 7,0% erwartet, da das Arbeitskräfteangebot aus demografischen Gründen aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch langsam steigen wird (Quelle: UniCredit Research).

Inflation wieder Richtung 2% im Jahresvergleich.

Die Inflation hat sich seit dem Jahresbeginn deutlich reduziert und lag im November mit 1,9% den dritten Monat in Folge unter 2%. Nach dem Jahreswechsel ist mit einem Anstieg der Inflation in Richtung von ca. 2,5%, unter anderem durch den Wegfall der Strompreisbremse, zu rechnen. Nach durchschnittlich 2,9% in 2024 wird für 2025 mit einem Rückgang der Teuerung in Österreich auf durchschnittlich ca. 2,2% und für 2026 auf ca. 1,9% gerechnet (Quelle: UniCredit Research).

Zinssenkungszyklus hat sich beschleunigt.

Die schwachen Konjunkturaussichten und die gesunkenen Inflationserwartungen haben den Druck auf die EZB erhöht, mit den Zinssenkungen rascher als geplant fortzufahren. Daher erfolgten im Oktober sowie im Dezember erneut Senkungen des Einlagensatzes um jeweils 25 Basispunkte, insgesamt damit bereits 100 Basispunkte seit Juni 2024. Aufgrund ungünstiger Konjunkturaussichten sowie den bevorstehenden wirtschaftspolitischen Veränderungen in den USA könnte die EZB gezwungen sein, eine Senkung der Leitzinsen unter das neutrale Niveau von etwa zwei Prozent vornehmen zu müssen – also einen leicht expansiven geldpolitischen Kurs einzuschlagen (Quelle: UniCredit Research). Es wird von einem Einlagenzins von unter 3,0% ab Ende 2025 ausgegangen.

Die Aussichten und die Planung für 2025 beruhen auf der Annahme, dass es zu keinen neuen negativen Auswirkungen von COVID-19 oder ähnlichen Pandemien, und des Ukraine-Russland-Kriegs auf die Konjunktur kommt. Einschränkungen wegen eines Aufflammens einer Pandemie sowie Produktionsausfälle wegen Ausfall von Produktionspersonal, oder starke Verschlechterungen in der Weltwirtschaftssituation sind wesentliche, von der Gruppe nicht abwendbare Risiken, die einen negativen Einfluss auf den Geschäftsverlauf 2025 haben könnten. Eine Stabilisierung bzw. ein weiterer Rückgang der Inflation könnte in einer Stabilisierung der Rohstoffpreise und in weiterer Folge auch der Herstellungskosten sowie einer Entspannung der Materialengpässe resultieren. Als wesentliches Risiko für 2025 wird zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses eine Abkühlung der Weltwirtschaft sowie eine Verschärfung der derzeit unruhigen weltpolitischen Situation gesehen, wodurch es vor allem beschaffungsseitig, unabhängig von erwarteten leichten Nachfragerückgängen, immer wieder zu sprunghaften Änderungen der Kosten kommen könnte. Grundsätzlich werden die Rohstoff- und Energiepreise für das gesamte Jahr 2025 vergleichbar, wie im Vorjahr erwartet. Eine Ausnahme betrifft die Kakaobohnenpreise, die bereits 2024 stark gestiegen sind. Für 2025 wird in etwa mit einer Verdoppelung der Kosten für Kakaobohnen gegenüber 2024 gerechnet.# Finanzielle Leistungsindikatoren

T€ T€ 2024 2023
Umsatzerlöse (T€) 288.407 270.843
Betriebsergebnis (T€) 21.057 10.346
Betriebsergebnis-Marge (ROS) 7,3% 3,8%
Ergebnis vor Steuern (T€) 18.807 7.535
Return of Investment (ROI) 13,1% 5,8%
Return on Equity (RoE) 24,6% 11,6%
Nettoverschuldung (T€) 24.634 54.384
Eigenkapital (T€) 76.374 64.853
Eigenkapitalquote 47,5% 36,3%

Bei den angeführten Verkaufszahlen handelt es sich um konsolidierte Verkaufszahlen – das bedeutet, dass Verkäufe zwischen den Segmenten in dieser Darstellung bereinigt dargestellt sind.

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2024 ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um +6,4% von M€ 270,8 auf M€ 288,4 (Vorjahr +13,2%) gestiegen. Die Steigerung konnte sowohl im Inland als auch international realisiert werden und resultiert vor allem aus den der Rohstoffpreisentwicklung geschuldeten Verkaufspreiserhöhungen sowie einem besseren Produkt-Mix.

Die verkaufte Menge ist im Jahr 2024 insgesamt um +2,6% von 52.207 to auf 53.545 to (Vorjahr: -2,2%) leicht gestiegen, und dies obwohl einerseits das Produktportfolio bereits leicht bereinigt wurde und andererseits durch die notwendige Weitergabe von Beschaffungs- und Produktionskostensteigerungen die Nachfrage weniger schnell, insbesondere im Markenbereich, gestiegen ist. Weiters ist die Exportquote auf 59,6% angestiegen, diese lag im Vorjahr noch bei 58,9%.

Ertragslage

Im Jahr 2024 liegt das Ergebnis vor Steuern mit M€ 18,8 (Vorjahr: M€ 7,5) deutlich über dem Vorjahr, der Betriebserfolg (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) mit M€ 21,1 (Vorjahr: M€ 10,3) erhöhte sich ebenfalls im Vergleich zum Wert von 2023. Vorrangig begründen der veränderte Produktmix, die Sortimentsoptimierung sowie die aufgrund der Rohstoffpreisentwicklung notwendigen Preisanpassungen die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Vor allem Kakaobohnen sind 2024 im Vergleich zu 2023 signifikant teurer geworden, und in geringerem Ausmaß haben sich die Kosten von Haselnüssen erhöht. Die restlichen Beschaffungspreise für Rohstoffe sind dagegen stabil geblieben beziehungsweise geringfügig günstiger geworden. Das Rohstoff-Umfeld bleibt jedoch auch 2025 sehr volatil. Der Anteil der Rohstoffkosten in Prozent der Umsatzerlöse blieb fast unverändert auf hohen 35,9% (Vorjahr: 36,1%).

Die Veränderung des Personalaufwands von +9,5% (Vorjahr: +10,6%) ergibt sich insbesondere aufgrund der hohen kollektivvertraglichen Abschlüsse für 2024. Auch die Erhöhung von Urlaubs- und sonstigen Personalaufwendungen, die auf der erhöhten Personaltätigkeit wegen der nach wie vor herausfordernden Situation bei der Besetzung der offenen Stellen in Kombination mit einer guten Auslastung der Werke beruht, hat die Personalkosten nach oben getrieben. Zusätzlich blieb das Niveau der Krankenstände vergleichbar wie 2023, wodurch sich auch der Aufwand für Leihkräfte entsprechend erhöhte.

Die Stärkung der Unternehmensmarken durch Werbung und Verkaufsförderung wird als langfristiges strategisches Engagement erachtet. Insofern wurde der dafür vorgesehene Etat geringfügig höher als im Vorjahr veranschlagt und auch umgesetzt.

Den herausfordernden Marktbedingungen zum Trotz ergaben sich sowohl im laufenden Betrieb während des Jahres als auch zum Jahresultimo deutlich geringere Bankverbindlichkeiten. Die Erlöse aus dem im Sommer 2024 eingeführten Inlandsfactoring bei der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft wurden für die Tilgung von Krediten verwendet. Verkaufte Forderungen (Factoring) wurden ausgebucht. Zum Stichtag 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 14.353 (Vorjahr: T€ 0) an Dritte verkauft. In Kombination mit dem strikten Cash-Management reduzierten sich die Nettofinanzverbindlichkeiten somit erheblich. Durch die gesunkenen Zinsen sowie verbesserte Nettofinanzverbindlichkeiten wurde der Zinsaufwand 2024 ebenfalls deutlich verringert.

Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands vor allem aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Unsicherheit in der Aktivität und Region sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine Wertminderung des Segments Haselnussplantage in Aserbaidschan in Höhe von T€ 415 vorgenommen worden.

Finanzlage

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit liegt mit M€ 35,6 (Vorjahr: M€ 8,9), um M€ 26,6 über dem vergleichbaren Wert des Vorjahres. Der Beitrag aus dem Ergebnis wirkt sich positiv aus, und insbesondere das eingeführte Inlandsfactoring hat zum Jahresultimo das Working Capital im positiven Sinne beeinflusst. Die Investitionstätigkeit, verglichen mit 2023, hat sich insgesamt leicht erhöht.

Nach Ausschüttung der Dividende für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie nach Rückführung von Krediten konnten die Bankverbindlichkeiten aufgrund des erfreulichen Cashflows deutlich verringert werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten inklusive Leasing wurden demnach von letztjährigen M€ 57,9 auf M€ 33,9 zum aktuellen Bilanzstichtag verringert. Aufgrund des strikten Cash-Managements konnten die frei verfügbaren Barmittelbestände per Jahresultimo ebenfalls erhöht werden. Folglich ergibt sich, dass sich die Nettoverschuldung, der Saldo der Bankschulden und flüssigen Mittel von M€ 54,4 zum 31.12.2023 auf M€ 24,6 zum aktuellen Bilanzstichtag deutlich reduziert. Das Eigenkapital stieg und aus diesen Änderungen resultiert, dass der Nettoverschuldungsgrad (Gearing), definiert als das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital, von letztjährigen 83,9% auf 32,3% schrumpft.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Abnahme bei den immateriellen Vermögensgegenständen steht im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen ERP-Software 2023 und deren begonnenen Abschreibung, die sich 2024 fortsetzte. Die Investitionstätigkeit lag im Jahr 2024 leicht über den Wert für 2023. Der Buchwert der Sachanlagen hat sich geringfügig erhöht, was insbesondere auf die Investitionstätigkeit in dem Segment Süßwaren sowie der Manner Azerbaijan LLC zurückzuführen ist. Ziel der Manner Azerbaijan LLC ist es, die künftige Preis- und Versorgungssituation bei Haselnüssen merklich zu verbessern. Aufgrund der Marktsituation für Immobilien kam es im Berichtsjahr zu einer leichten Aufwertung der Wohnhausanlage der Geblergasse KG in Höhe von M€ +0,1 (Vorjahr: M€ -1,1).

Das gesamte langfristige Vermögen hat sich von M€ 96,1 zum Ende 2023 auf M€ 95,8 zum derzeitigen Bilanzstichdatum nur leicht verringert. Im Berichtsjahr wurde die nicht-operativ tätige Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH aus Vereinfachungsgründen Up-Stream auf die Josef Manner & Comp. AG verschmolzen. Diese Umgründungsmaßnahme wurde im zweiten Halbjahr 2024, rückwirkend zum 31.12.2023, umgesetzt, wodurch sich der Konsolidierungskreis um die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH reduziert. (2023 wurde die nicht operativ tätige Manner Management GmbH (Komplementär der Geblergasse 116 GmbH & Co KG) ebenfalls aus Vereinfachungsgründen rückwirkend zum 31.12.2022 auf die Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m. b. H. verschmolzen).

Die Vorräte haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des strikten Vorratsmanagements reduziert und gleichzeitig sind zum Stichtag auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich zurückgegangen, was insbesondere mit dem im Sommer 2024 eingeführten Inlandsfactoring und auch mit dem konsequenten Forderungsmanagement zusammenhängt. Der Guthabenbestand bei den Banken konnte zum Stichtag gesteigert werden. Aus diesem Grund hat es insgesamt eine Reduktion des kurzfristigen Vermögens von M€ 82,6 auf M€ 65,0 gegeben.

Die Eigenkapitalquote liegt mit 47,5% um +11,2 Prozentpunkte über den 36,3% des Vorjahres, was mit dem erfreulichen Ergebnis, der reduzierten Nettoverschuldung und dem reduzierten Trade Working Capital zusammenhängt. Eine Konzern-Eigenkapitalquote von eindeutig über 40% ist weiterhin ein Fixpunkt der Unternehmensplanung und des Risikomanagements der Gruppe – dies insbesondere, um die finanzielle Stabilität der Gruppe zu gewährleisten und wirtschaftlich schwierige Perioden unbeschadet überbrücken zu können. Das Nettoumlaufvermögen, die Differenz des kurzfristigen Vermögens und der kurzfristigen Verbindlichkeiten, erhöhte sich von M€ 15,9 im Jahr 2023 auf M€ 16,4 im Jahr 2024, insbesondere weil sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten stärker als die kurzfristigen Forderungen reduzierten.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Das Managen nichtfinanzieller Themen ist in der Manner-Gruppe integraler Bestandteil des Managementverständnisses und Basis für eine ertragreiche Zukunft, denn die finanzielle Gebarung zeigt in der Regel die Ergebnisauswirkungen nicht-finanzieller Entscheidungen. Umso wichtiger ist es deshalb, als Unternehmen die internen und externen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns zu beschreiben und zu dokumentieren. Nachfolgend sind Arbeitnehmerbelange, Marketing, Markenthemen, Sponsoring, sowie Forschung und Entwicklung auszugsweise dargelegt.

Arbeitnehmerbelange

Nur gemeinsam mit qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen können wir die Herausforderungen, mit denen Manner konfrontiert wird, meistern. Manner fördert die eigenen Mitarbeiterinnen und ist bestrebt, ein motivierendes und leistungs-orientiertes Arbeitsumfeld anzubieten. Bei der Personalauswahl wird neben hoher fachlicher Qualifikation auch insbesondere die soziale Kompetenz berücksichtigt. Bei Personalentscheidungen gelten ausschließlich fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen. Auf Gleichbehandlung wird zudem hohes Augenmerk gelegt.# Manner AG – Geschäftsbericht 2024

3. Managementbericht

3.1. Geschäftstätigkeit

Personalentwicklung

Mit entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen wird den geänderten Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung getragen. Schulungen wurden im Jahr 2024 weiterhin überwiegend fachlich im Bereich Technik und Produktion durchgeführt, mit dem Schwerpunkt auf Höherqualifikation der Mitarbeiterinnen im Produktionsbereich. Alle Mitarbeiterinnen können und sollen sich hier bestmöglich im Unternehmen fachlich weiterentwickeln. Für Nachwuchsführungskräfte wurde neuerlich ein weiterer Durchgang des Manner-Mentoring-Programms angeboten, welches sehr gut angenommen wurde. Ebenso wurde 2024 mit einer Potenzialanalyse gestartet, um die Entwicklung der Führungskräfte bestmöglich zu unterstützen. Dieses Projekt wird 2025 einen weiteren großen Schwerpunkt der Personalentwicklung bei Manner darstellen. Die E-Learning-Plattform J.O.S.E.F. (Josef Manner Online Schulungen Erleichtern Fortbildung) wurde im Jahr 2024 weiterhin für verpflichtende Schulungen genutzt. Der Ausbau zu einer umfassenden Schulungsplattform inklusive Verwaltung und Dokumentation wurde 2024 gestartet und soll 2025 finalisiert werden. Die Lehrlingsausbildung wurde im Jahr 2024 fortgesetzt. 15 Lehrlinge waren 2024 (2023: 18) in Ausbildung (Mechatronik, Lebensmitteltechnik, Elektrotechnik, Betriebslogistik). Ein konstanter Ausbau der Lehrlingsausbildung ist weiterhin geplant. Manner sieht hierin eine Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es werden nach Lehrzeitende daher auch in der Regel alle Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.

Der durchschnittliche Mitarbeiterinnenstand (FTE) im Jahr 2024 betrug 479,6 Arbeiterinnen (2023: 489,2) und 371,9 Angestellte (2023: 373,0). Mit Stichtag 31.12.2024 hat die Gruppe um -13,0 Mitarbeiterinnen weniger beschäftigt als zum 31.12.2023 (Vorjahr +11,2 Mitarbeiterinnen). Dies entspricht -1,4% (Vorjahr +1,3%).

Marketing

Das Jahr 2024 war geprägt von abnehmender Konsumlaune unserer Konsument*innen – bedingt durch die weltpolitische Unsicherheit in Folge der anhaltenden Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen, aber auch durch den Ausgang der Präsidentschaftswahl in den USA. Rohstoff- wie Energiepreise befinden sich nachhaltig auf sehr hohem Niveau – Manner hat vor allem der massive Preisanstieg beim Rohstoff Kakao stark getroffen und erneute Preisanpassungen unserer Produkte notwendig gemacht. In Summe führte diese Situation 2024 zu einer für unsere Markenprodukte doppelt herausfordernden Marktsituation im Inland wie international: zum einen zu stagnierenden bis rückläufigen Absätzen für Markenartikel in einigen Bereichen, zum anderen zu Marktanteilsgewinnen der Handelsmarken. Mit den nachfolgenden Maßnahmen hat Manner auf diese herausfordernde Situation geantwortet: stärkere Fokussierung der Marketingaktivitäten und -ausgaben auf die Kern-Sortimente in unseren zentralen Märkten, laufende Sortimentsüberarbeitung und -optimierung mit dem Ziel der Profitabilitätserhöhung und Sortimentsstraffung sowie taktische Neuprodukt-Launches wie Limited Editions.

Schwerpunkte Marke Manner

Vor allem in den wichtigen Kernmärkten Österreich und Deutschland ist es uns mit der Hauptmarke Manner gelungen, in der Kategorie Schnitten/Waffeln die bestehende Marktführerschaft zu halten. Rechtzeitig zum Start der Eissaison 2024 wurde das Manner-Eiswaffelsortiment im attraktiven pastellfarbigen Packaging-Design vorgestellt: noch frischer, noch moderner und deutlich appetitlicher. Der Relaunch des Manner-Eiswaffelsortiments wurde durch verschiedene Online- und Social-Media-Maßnahmen inklusive Gewinnspielen, Pressearbeit und attraktiver POS-Aktivierung tatkräftig unterstützt. Mit Manner für jeden Anlass bestens vorbereitet: mit den attraktiven Manner Neapolitaner Geschenkpackungen in den Einheiten 8x75g und 18x75g setzt Manner das ganze Jahr hindurch Schwerpunkte am Point of Sale, unterstützt werden diese Aktivitäten durch fokussierte Kommunikationsmaßnahmen digital und in Social Media. Während die ganzjährig erhältlichen Manner-Geschenkspackungen jeden Geburtstag oder Jahrestag versüßen, konnte mit den saisonalen Variationen zu den Ereignissen Valentinstag, Mutter- und Vatertag, Ostern oder Weihnachten die Präsenz der Marke weiter ausgebaut werden. Ein herbstlicher Schwerpunkt waren auch im abgelaufenen Jahr die limitierten „Manner Winterglück“-Waffeln: die Range wurde 2024 um die Sorte Kokosmakrone erweitert und national wie international stark in die Vermarktung gebracht. Damit wurden gerade in der süßwarenstarken Herbst- & Wintersaison zusätzliche Markenpräsenz und verstärkte Kaufimpulse im Handel gesetzt.

Ganzjährige Kommunikationsunterstützung für die rosa Kultmarke

In der Kommunikation haben wir einen Fokus auf die Manner-Kernprodukte Manner Schnitte & 75g-Range, Waffelbeutel und Snack Minis gelegt. Zudem wurde im österreichischen Markt ein ganzjähriger digitaler Werbeschwerpunkt für die Manner-Geschenkpackungen mit dem wichtigen Konsumanlass „Schenken“ umgesetzt.

Digitale Kommunikation mit steigender Bedeutung

Auch 2024 haben wir unser Engagement für unsere rosa Hauptmarke in Social-Media- wie digitalen Kanälen erhöht: der Anteil an Kommunikation in digitalen Kanälen und Social Media ist deutlich gestiegen, in einigen kleineren Zielmärkten haben wir zudem auf einen sehr effizienten und reichweitenstarken Digital-First-Mediaansatz gesetzt. Dies immer mit der Zielsetzung, Relevanz und Attraktivität der Marke Manner weiter zu erhöhen und zudem auch die Begehrlichkeit der Marke Manner in den jüngeren Zielgruppen zu steigern. Unser Kundinnen-Club „Manner Club“ hat 2024 einen umfassenden Relaunch erfahren und wird nun als Close Friends List auf Instagram weiter forciert: über zahlreiche Gewinnspiele und Specials konnte die Anzahl der Clubmitglieder 2024 auch auf der neuen Plattform deutlich ausgebaut und die Konsumentinnen noch stärker an unsere rosa Marke gebunden werden.

Unsere Vision: Mannerize the World!

Die Manner Kunstinitiative Pink Playground II

Im Jahr 2024 setzt Manner seine erfolgreiche Kunstinitiative #pinkplayground fort und bekräftigt damit sein langfristiges Engagement für die Förderung zeitgenössischer Kunst in Österreich. Die Corporate Cultural Responsibility (CCR)-Initiative wird auch in diesem Jahr weitergeführt und fokussiert sich auf die Unterstützung junger Kunstschaffender, die mit Manner und seiner ikonischen Farbe Rosa in Verbindung stehen. Mit #pinkplayground II setzt Manner nicht nur kulturelle Akzente, sondern zeigt auch sein Bekenntnis zu sozialen Werten wie Fairness und Geschlechtergerechtigkeit und fördert die Schaffung künstlerischer Freiräume durch finanzielle Unterstützung und Mäzenatentum.

Schwerpunkte Casali, Napoli

Notwendige Preisanpassungen bedingt durch Rohstoffkostensteigerungen insbesondere bei Kakao haben zu einigen Preisschwellenüberschreitungen in den Sortimenten von Casali und Napoli geführt. Durch ambitionierte massive POS-Platzierungen, attraktive Aktionen und reichweitenstarke Kommunikationsunterstützung konnten wir dem erfolgreich entgegenwirken. Mit der limitierten Casali Rum-Kokos-Sorte „Shot of the Year Cuba Libre“, die im neuen, modernen Design erstrahlt, konnte im Segment „Schoko-Dragees“ auch 2024 ein umsatzstarker Jahresstart eingeläutet werden. Mit dem langjährigen Erfolgskonzept der limitierten Edition „Shot of the Year“ gelang es einmal mehr, frische Impulse im Markt zu setzen und bestehende wie neue Konsumentinnen für die Marke Casali und ihre attraktiven Produkte zu begeistern. Die Fairtrade-Kakao-Zertifizierung für die gesamte Casali Rum-Kokos-Range war gleich zu Jahresbeginn ein Schwerpunktthema in der Casali-Kommunikationsunterstützung. Über die Teilnahme an der groß angelegten Fairtrade-Plakatkampagne mit unseren Klassikern Casali Schoko-Bananen und Napoli Dragee Keksi wurde unsere gute Partnerschaft mit Fairtrade Österreich erneut effizient genutzt. Seit Ende 2023 erstrahlt die Napoli Dragee-Keksi-Range in völlig neuem Glanz, 2024 konnte die Umstellung auch am POS vollständig finalisiert werden, was einen stringenten, stimmigen Markenauftritt für Napoli sicherstellt. Für unsere Keksmarke Napoli Dragee Keksi hat sich unser taktischer Ansatz der limitierten Jahressorte seit vielen Jahren bewährt – blicken wir doch 2024 bereits auf 15 Keksi-Jahressorten zurück. Mit der neuen kontextuellen Sorte Keksi des Jahres „Dream Team“ wurde auch 2024 der Jahresstart mit viel Abwechslung im Dragee-Keksi-Sortiment eingeläutet und es uns so ermöglicht, neue Konsumentinnen an unsere Keks-Marke heranzuführen. Unterstützt wurde die Produkteinführung vor allem in Social Media und über klassische Digitalwerbung auf vielfältigen Kanälen. Durch unsere neue Markenkampagne und der dabei entstandenen Figur „Scherzkeksi“ konnten wir unsere digitale Präsenz mit tagesaktuellen Themen ausbauen. Wir sind stolz auf eine exzellente Performance unserer Werbemittel, die die geplanten Leistungswerte auf allen Kanälen weit übertroffen haben.

Schwerpunkte Victor Schmidt

Das Jahr 2024 war geprägt von sehr erfreulichem Markenwachstum der gesamten Victor Schmidt Mozartkugel-Range. Der Schwerpunkt in der Marktbearbeitung und Markenaktivierung lag auf der Sichtbarkeit am Point of Sale. Durch abverkaufsstarke Aktionen und massive Displayplatzierungen konnte das Geschäft weiter ausgebaut und das Wachstum aus dem Vorjahr deutlich vorangetrieben werden. Zudem trugen die weiter steigenden Tourismuszahlen in Wien und ganz Österreich selbstverständlich ebenfalls zur guten Entwicklung der Marke Victor Schmidt bei.

Die wichtigsten Auszeichnungen für das Jahr 2024

  • Superbrand Österreich 2024: Manner
  • „Innovativste Marke Österreich“ - Manner mit Platz 29 als zweite FMCG-Marke hinter Red Bull (Magazin Trend)

Manner Shops

2024 war ein erfolgreiches Jahr für die Manner Shops. Die Frequenz an den Tourismusstandorten und in den Outlets konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigert werden.# 8 Vertriebsstandorte

Manner weist folgende wesentliche Vertriebsstandorte auf:

  • Josef Manner & Comp. AG: Zweigniederlassung Köln, Deutschland
  • Josef Manner s.r.o.: Vertriebsstandort Brno, Tschechische Republik
  • Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien

Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine Veränderungen.

Forschung und Entwicklung

Im Fokus unserer Abteilung Forschung, Entwicklung & Innovation standen 2024 zum einen Produktinnovationen und Produktoptimierungen, zum anderen Prozess- und Rohstoff-Optimierungsprojekte – die Vorbereitungen für eine neue Dragier-Anlage im Werk Wolkersdorf und ein internes, umfassendes Sortimentsoptimierungsprojekt seien an dieser Stelle stellvertretend herausgegriffen. Im Bereich Innovationen haben insbesondere Rohstoffkostensteigerungen wie bei Kakao das Erreichen unserer Profitabilitätsziele bei Neuproduktionen sehr herausfordernd gestaltet.

Produktionsstandorte

Der Strategie entsprechend wurden neben Planungs- und ERP-Optimierungen mehrere technische Projekte und Initiativen in beiden Werken umgesetzt. Im Jahr 2024 wurden weitere Aggregate zum Temperieren von Waffelcremen sowie Schneidmaschinen für Waffelblöcke und Kalibrierstationen erneuert. Besonders hervorzuheben ist der schrittweise Austausch unserer Beutelverpackungsanlagen, wovon die erste von fünf Beutelverpackungen im Werk Wien aufgebaut wurde. Ein weiteres Investitionsprojekt ist die Anschaffung einer neuen Dragier-Anlage für das Werk Wolkersdorf, welche 2024 installiert wurde und 2025 in Betrieb gehen wird. Im Zuge des Manner-Produktionssystems wurde auch im Jahr 2024 ein Schwerpunkt auf die Mitarbeiter*innen-Ausbildung gelegt. So konnte durch die Kontinuierliche-Verbesserungsprozess-Arbeit (KVP) eine große Anzahl an Qualitäts-, Ergonomie- und Effizienzverbesserungen in beiden Werken umgesetzt werden.

Segment Süßwaren Österreich

Marktentwicklung

Die Manner-Gruppe produziert und vertreibt als österreichisches Familienunternehmen fünf der bekanntesten und beliebtesten Süßwarenmarken Österreichs (Manner, Casali, Victor Schmidt, Ildefonso und Napoli). Manner ist ein starkes Markenartikelunternehmen für Süßwaren und die Marken verbinden beste Qualität mit höchstem Genuss. Die Produktion findet ausschließlich an österreichischen Standorten statt, am Standort Wien im 17. Wiener Gemeindebezirk und am Standort Wolkersdorf in Niederösterreich. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Ausbau des internationalen Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa. Der Gesamtumsatz am österreichischen Markt erreichte gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Umsatzplus, insbesondere bei den Marken Manner und Victor Schmidt. Damit konnten auch die Marktanteile in unseren Hauptbereichen weitgehend abgesichert werden. Victor Schmidt erzielte in diesem Jahr das größte Marktanteilswachstum und treibt den Markt der Mozartpralinen damit positiv.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Süßwarengeschäft Österreich 2024 2023
Abgesetzte Menge in Tonnen 19.921 19.951
Umsatzerlöse in T€ 116.539 111.238
Betriebsergebnis (EBIT) in T€ 9.412 5.684
Betriebsergebnis-Marge in % 8,1% 5,1%

Segment Süßwaren Deutschland

Marktentwicklung

Das Jahr 2024 konnte mit einem Umsatzwachstum, welches deutlich über dem deutschen Süßgebäckmarkt lag, abgeschlossen werden. Bei der Sortimentsführung wurde weiterhin das konsequente Ziel der Konsolidierung verfolgt. Neben den Sommerwaffeln konnten auch die Winterwaffeln wieder erfolgreich vermarktet werden. Ebenso wurde die Einführung der neuen Eiswaffelrange von den Kunden sehr positiv angenommen. Als die Nr. 5. im deutschen Gebäckmarkt konnten wir unsere Marktführerschaft mit der Marke Manner im Bereich Waffen erneut verteidigen.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Süßwarengeschäft Deutschland 2024 2023
Abgesetzte Menge in Tonnen 16.523 15.585
Umsatzerlöse in T€ 81.702 74.356
Betriebsergebnis (EBIT) in T€ 3.306 1.014
Betriebsergebnis-Marge in % 4,0% 1,4%

Segment Süßwaren Rest der Welt

Marktentwicklung

Trotz rohstoffbedingter Umsetzung von Preiserhöhungen konnte im Geschäftsjahr 2024 der Absatz gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Auch der Umsatz erhöhte sich im selben Zeitraum und führt zu einem gestiegenen Exportanteil am Unternehmenserfolg. Insbesondere der Bereich Waffeln, der weniger stark von Rohstoffpreiserhöhungen betroffen war, konnte im Absatz deutlich zulegen. Distribution und Marktanteile wurden ausgebaut. Produktkategorien mit hohem Schokoladenanteil, und folglich höheren Preissteigerungen, hatten hingegen mengenmäßig eher stagnierende, und Schaumware sogar eine rückläufige Mengenentwicklung zu verzeichnen. Die Fokussierung auf europäische Kernmärkte wurde erfolgreich weitergeführt und unprofitable Sortimentsbereiche aus dem Portfolio genommen. Der allgemeine Rückgang der Inflation trug positiv zur Kaufbereitschaft von Mannerprodukten bei, wodurch im EU-Raum (ohne Österreich und Deutschland) ein überdurchschnittliches Umsatzwachstum erzielt werden konnte.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Süßwarengeschäft Rest der Welt 2024 2023
Abgesetzte Menge in Tonnen 17.701 16.671
Umsatzerlöse in T€ 90.541 85.607
Betriebsergebnis (EBIT) in T€ 8.447 4.439
Betriebsergebnis-Marge in % 9,3% 5,2%

Segment Mietshäuser

Marktentwicklung

Die Mieterlöse im Bereich der Mietshäuser erhöhten sich geringfügig gegenüber dem Vorjahreswert aufgrund von leichten Mietzinsanpassungen. Gleichzeitig sind die Betriebs- und Instandhaltungskosten gestiegen. Nach einer Abwertung des Verkehrswerts der Immobilie um T€ -1.130 im Vorjahr, konnte der Immobilienwert im Jahr 2024 um T€ 100 gesteigert werden.

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Mietshäuser Österreich T€ 2024 2023
Investment Property 13.030 12.930
Mieterlöse 546 508
Betriebsergebnis (EBIT) 614 -475

Segment Haselnussplantage

Marktentwicklung

Qualitativ hochwertige Haselnüsse sind für den Geschmack zahlreicher Produkte aus dem Hause Manner ausschlaggebend. Die Qualität und Verfügbarkeit des Rohstoffs ist für das Unternehmen wesentlich. 2018 wurde aus Überlegungen der Rückwärtsintegration – also der Übernahme von Fertigungsstufen von Zulieferern – die Tochterfirma Manner Azerbaijan LLC gegründet und danach Anbaugebiete in Aserbaidschan erworben. Damit setzte Manner einen wichtigen Schritt in Richtung Versorgungsicherheit und Preisstabilität. Nach den vielfältigen Verzögerungen der vergangenen Jahre konnte die Pflanzung von Jungbäumen in 2024 abgeschlossen werden. Auf ca. 280ha Pflanzfläche wurden zwischen 2021 und 2024 185.000 Haselnussbäume gepflanzt. Für 2025 werden ein paar Tonnen Haselnüsse als erste Minimalernte erwartet, die jedoch kommerziell kaum verwertbar ist. Ab 2026 sollen zunächst kleine, danach sukzessiv ansteigend, größere Ernten erfolgen, bis ab ca. 2031 der Maximalertrag erreicht wird. Neben den bereits erwähnten Neupflanzungen wurden, wie in den vergangenen Jahren einige tausend Stück Ersatzpflanzen gepflanzt und damit die infolge von Vertrocknung oder Mäusefraß abgestorbene Bäume ersetzt. Dazu wurde auch eine neue Aufzuchtstation errichtet, in der aus selbstgezogenen Setzlingen lebensfähige Jungbäume heranwachsen. Dadurch planen wir auch in den kommenden Jahren auf Fremdzukauf für abgestorbene Bäume zu verzichten. Ab Herbst 2024 begannen wir unsere Böden auf Erntebedingungen vorzubereiten. Dazu gehört auch eine Umstellung bei der Bodenbearbeitung und Unkrautbekämpfung, die nun zunehmend mit Mähgeräten erfolgt, anstatt wie bisher mit Grubbern und Fräsen. Neben den dafür notwendigen landwirtschaftlichen Geräten wie Mulchern, wurde auch eine kleine Benzintankstelle für unseren Eigenbedarf in Betrieb genommen und damit der Transport in Kanistern per Klein LKW beendet.# Unsere Fabrik zur Reinigung und Trocknung der am Feld geernteten Haselnüsse, sowie zur Einlagerung, Kalibrierung und Entfernung der Nuss-Schalen ist im 4. Quartal des vergangenen Jahres von unserer Baufirma fertiggestellt worden. Auch der Innenausbau mit Sozialräumen, Ersatzteillager und Büro ist baulich weitgehend fertiggestellt. Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands vor allem aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Unsicherheit in der Aktivität und Region sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine Wertminderung des Segments Haselnussplantage in Aserbaidschan in Höhe von T€ 415 vorgenommen worden.

11 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Segment Haselnussplantagen

T€ 2024 2023
Sachvermögen 11.942 9.789
Umsatzerlöse 0 0
Betriebsergebnis (EBIT) -754 -321

12 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Manner-Gruppe

Voraussichtliche Entwicklung

Das Jahr 2025 steht für unsere Hauptmarke Manner ganz im Zeichen der neuen Markenkommunikation unter dem Motto „Glück verbindet“. Die neue Kampagne wird ab Mitte März 2025 national wie international gelauncht. Unser Fokus liegt darauf, das rosa Markenimage weiter zu stärken, die Relevanz weiter auszubauen. Dabei stehen der emotionale Benefit von Manner und unsere Kernsortimente im Zentrum der Kampagne. Die ganzjährige Kommunikation aller unserer Marken wird im Jahr 2025 noch vielfältiger und ansprechender für insbesondere jüngere Zielgruppen gestaltet: der attraktive Media-Mix aus klassischer TV-Werbung, aufmerksamkeitsstarken Plakaten und Citylights im Out-of-Home-Bereich, ganzjähriger digitaler Werbeunterstützung und Social-Media-Kommunikation wird durch PR-Maßnahmen und Below-the-Line-Aktivierungen wie Samplings, Verkostungen und spannenden Kooperationen sowie aufmerksamkeitsstarken Promotions ideal ergänzt.

Unsere limitierten Editionen der Marken Casali und Napoli werden ebenfalls zu Jahresbeginn schon sehnsüchtig von unseren Konsumentinnen erwartet. Im Segment der alkoholgefüllten Schokolade-Dragees wird der „Shot of the Year“ Casali Rum-Kokos Pina Colada mit seiner fruchtigen Ananas-Kokos-Note bestehende und neue Verwenderinnen zum Probieren verführen und mittels attraktivem Mix-Display für Auffrischung im Casali-Rum-Kokos-Sortiment sorgen. Das Dragee Keksi des Jahres 2025 liegt auf der fruchtigen Seite und heißt Orange Cake: die Sorte überzeugt durch die besonders stimmige Kombination von fruchtigem Orangengeschmack und feiner Milchschokolade. Die Marken Casali und Napoli werden mit Kommunikationsmaßnahmen mit starkem Fokus auf Digital und Social Media unterstützt, Samplings und Kooperationen sorgen für verstärkte Marken-Touchpoints und neue Zielgruppenkontakte.

Die Finanzierung der Tochterunternehmen, wie insbesondere der Manner Azerbaijan LLC, wird, zusätzlich zu den laufend für den Betrieb notwendigen Investitionen, den Cashflow entsprechend negativ beeinflussen. Das im April 2023 in Betrieb genommene neue ERP-System (SAP S/4HANA) wurde 2024 weiter optimiert. Es ist davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren laufende Prozess- und Systemverbesserungen durchgeführt werden. Durch die beiden Projekte TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0 werden bestimmte Positionen und Aktivitäten in der Gruppe redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise andere Qualifikationen und Kompetenzen benötigt werden. Diese Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungsgemäß bis zu zwei Jahre an.

Insgesamt ist für das Geschäftsjahr 2025 mit stabilen bis leicht höheren Umsätzen zu rechnen. Aufgrund von enormen Preissteigerungen bei Kakaobohnen und der volatilen Weltwirtschaftssituation ist jedoch von einem geringeren Betriebsergebnis und Ergebnis vor Steuern gegenüber 2024 auszugehen.

Segment Süßwaren Österreich

In Österreich ist das Ziel für das Jahr 2025, die Marktanteile am österreichischen Süßwarenmarkt weiter auszubauen. Aufgrund der Schließung der österreichischen Produktionsstädte eines Haupt-Mitbewerbers und der medial diskutierten Abwanderung ins Ausland sehen wir für die in Wolkersdorf produzierte Marke Victor Schmidt Mozartkugeln ein großes Potenzial für die Zukunft.

Segment Süßwaren Deutschland

Für 2025 steht der Distributionsausbau wie auch ein Ausbau der Marktanteile im Discount im Fokus. Weiters wollen wir mit einer Neueinführung im Herbst die Marke am deutschen Markt stärken und zusätzliche Potenziale generieren.

Segment Süßwaren Rest der Welt

Die weiterhin hohen Rohstoffkosten und das damit verbundene Risiko weitere Preisanpassungen an den Märkten vornehmen zu müssen, birgt insbesondere in Ländern mit deutlich niedrigeren Lohnkosten die Gefahr von Absatzverlusten hin zu lokalen Herstellern. Potentiale liegen im Ausbau der Distribution des Kernsortiments und Innovationen, sowie der verbesserten Kundenansprache zur Aktivierung der Erst- und Wiederkaufsraten.

Segment Mietshäuser

Im Bereich der Mietshäuser sind keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr zu erwarten und es wird prognostiziert, weiterhin geringfügig positiv bilanzieren zu können.

Segment Haselnussplantage

Die Winterarbeiten 2024/25 konnten trotz schwierigerem Wetter bisher gut durchgeführt werden. Unter Anleitung eines amerikanischen Experten wurde beim jährlichen Winter-Schnitt vor allem auf das Ausbilden der männlichen und weiblichen Blüten der Bäume geachtet. Dies wird vor allem ab 2026 Früchte tragen. Auch Arbeiten zur Vorbereitung des Feldes für den Einsatz von Erntemaschinen wurden fortgesetzt. Die Inbetriebnahme einer ersten Erntemaschine zu Einschulungs- zwecken ist für September 2025 geplant. In der Fabrik ist ab dem 2. Quartal 2025 die Montage von Haselnuss Übernahme – Reinigungs- und Trocknungsmaschinen vorgesehen. Die Beschaffung von Haselnuss Kalibrierungs- und Aufschlagmaschinen ist ebenfalls geplant. Eine Inbetriebnahme dieser Maschinen könnte im 4. Quartal, oder Anfang 2026 erfolgen und damit ein erster kleiner Probebetrieb beginnen. Gleichzeitig müssen noch die technischen Installationen zur Energieversorgung, sowie die behördlich vorgeschriebenen Systeme zum Brandschutz hergestellt werden.

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Die Geschäftstätigkeit von Manner ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagement-Prozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Risikopolitik bestimmt. Die verfolgte Risikostrategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit des Unternehmens. Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Das Ziel des Handelns bleibt die Wertschöpfung, darüber hinaus werden auch die Ansprüche der Stakeholder berücksichtigt. Dazu berücksichtigt das Unternehmen alle Aspekte der Nachhaltigkeit und integriert Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) in seine Geschäftstätigkeit. Das Einbeziehen gesellschaftlicher Anspruchsgruppen wirkt sich auf die Denkweise für Führung und Gestaltung von Geschäfts-prozessen aus und sichert damit die Beziehungen zu den Anspruchsgruppen, die – ebenso wie das Unternehmen – einem steten Wandel unterliegen.

Risiken zu managen bedeutet, dass das Unternehmen Manner bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sollen damit unternehmerische und gesellschaftliche Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen werden. Zielsetzung des implementierten Risiko- und Krisenmanagements sind also nicht nur der finanzielle Erfolg und der Schutz von Reputation. Maßgeblich ist auch die Einbindung der Ansprüche Dritter und damit die Schaffung der Basis für Akzeptanz und Durchsetzungskraft unternehmerischer Entscheidungen in Krisen.

Globalisierung, deregulierte Märkte, Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften und Handeln sowie gesellschaftliche Veränderungen führen zu einer Vielzahl von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die gleichberechtigt behandelt werden. Unternehmerische Kernrisiken, wie zum Beispiel die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen, Verfügbarkeit von Ressourcen, Bearbeitung neuer Märkte), oder die Entwicklung neuer Produkte wird das Unternehmen selbst tragen. Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken wie z. B. Zinsänderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken sollen nach Möglichkeit auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden.

Absatz- und Nachfragerisiko

Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen) trägt das Unternehmen selbst und werden nicht versichert. Ebenso zu den Kernrisiken gehören die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte oder Märkte. Die Handelskonzentrationen in den jeweiligen Märkten stellen ein systemimmanentes Risiko in der Lebensmittelindustrie dar. Diesem Risiko wird sowohl durch die konsequente Pflege der einzelnen Marken der Gruppe im Süßwarenbereich als auch durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert. Die fortgesetzte Konzentration im Bereich des Handels führt zu einem erhöhten Druck auf die Abgabepreise.# Beschaffungsrisiko

Es besteht generell das Risiko von Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Produktionsmaterialien, Verpackungen und Energie, das nicht zeitgerecht oder im vollen Umfang an die Abnehmer*innen weitergegeben werden kann. Diese Kostensteigerungen werden sich immer wieder aufgrund von Währungsschwankungen, Angebotsengpässen (Ernteausfälle oder erhöhte Nachfrage) oder Preisspitzen bei Rohöl und Erdgas ergeben. Die Gruppe ist bestrebt, mit Vorkontrakten und rechtzeitiger Eindeckung gegenzusteuern. Lieferengpässe bei Rohstoffen, Energie, Verpackungen und Produktionsmaterialien können zu Produktionsausfällen führen.

Elementarrisiken

Gegen Elementarrisiken (z. B. Feuer, Wasser) besteht Versicherungsschutz, dasselbe gilt auch für Produktrisiken (Produkthaftpflicht).

Finanz- und Zinsänderungsrisiko

Gegen Finanzrisiken wird laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Das Risiko einer Zinsänderung besteht für Finanzanlagen und Finanzschulden und wird ständig überwacht. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Ein Fremdwährungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß. Die bestehenden Bankverbindlichkeiten sind überwiegend fix verzinst. Aufgrund des Saisongeschäfts kommt es unterjährig zu einer Ausnutzung von Kontokorrentlinien, die variabel verzinst sind.

Finanzierungsrisiko und -strategie

Als börsennotiertes Unternehmen mit Tradition verfolgen wir eine konservative und diversifizierte Finanzierungsstrategie, um jederzeit ausreichende Liquidität und finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, Finanzierungsrisiken zu begrenzen und die finanzielle Unabhängigkeit und Stabilität sicherzustellen. Dabei möchten wir uns in die Lage versetzen, jederzeit sich ergebende Opportunitäten, die zu unseren Geschäftsfeldern passen bzw. diese gut ergänzen, nutzen zu können. Wir streben mittelfristig eine
* Nettoverschuldung/EBITDA-Quote von maximal 2,0 sowie
* eine Eigenkapitalquote von mindestens 40% an.

Die Finanzierungstätigkeit des Konzerns wird zentral durch die Josef Manner & Comp. AG durchgeführt und diese wiederum vergibt konzerninterne Darlehen an Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften beschaffen Finanzierungsmittel nur dann lokal, wenn eine konzerninterne Finanzierung nicht möglich oder effizient darstellbar ist (z. B. aus steuerlichen, regulatorischen oder landesspezifischen rechtlichen Gründen) oder wenn es sich um Transaktionen (Mietshäuser) handelt, die nicht zum Kerngeschäft der Süßwarenerzeugung gehören.

Die Geschäftstätigkeit der Josef Manner & Comp. AG wird so weit wie möglich aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert. Daneben nutzen wir, um die großen saisonalen Schwankungen auszugleichen, ein diversifiziertes Portfolio an Finanzierungsquellen. Kommittierte revolvierende Betriebsmittellinien, die bilateral mit unseren Haus- bzw. Kernbanken abgeschlossen wurden, bilden das Rückgrat unserer Betriebsmittelfinanzierung bzw. der Sicherstellung von 15 Liquiditätspuffern. Darüber hinaus stellen wir derzeit unsere kurz- bis mittelfristige Liquidität durch Bankdarlehen sicher und nutzen asset-basierte Finanzierungsinstrumente wie Leasing und einen Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen. Investitionsprojekte werden hauptsächlich durch Finanzierungen bei Fördergesellschaften und Bankinstituten dargestellt. Kapitalmarkttransaktionen wie Schuldscheine und Anleihen stehen derzeit nicht im Fokus.

Unserer konservativen Finanzierungsstrategie folgend, werden Derivativprodukte auf Zinsen und Währungen nur zur Risikoabsicherung und nicht zu spekulativen Zwecken verwendet. Um Refinanzierungsrisiken zu vermeiden, werden Diskussionen zur Refinanzierung frühzeitig vor Fälligkeit gestartet. Bei allen Kreditverträgen, die wir verhandeln, achten wir darauf, die Verträge so zu gestalten, dass die Gleichbehandlung der Finanzpartner (Pari Passu) gegeben und ein konzernweites, nachlaufendes Vertragsmonitoring gewährleistet ist. Die Einhaltung der in den Finanzierungsverträgen vereinbarten Zusicherungen, Informationsverpflichtungen und Finanzkennziffern werden kontinuierlich überwacht. Eine offene und transparente Informationspolitik und partnerschaftliche Vorgehensweise prägen unsere Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungs- und Geschäftspartnern.

Kreditrisiko

Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere, die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallrisiko. Dieses Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch bestehende Kreditversicherungen reduziert, wobei jedoch nur ein Teil der Forderungen versichert ist. Das Ausfallrisiko bei den Forderungen verteilt sich über eine große Anzahl von Kund*innen, die aufgrund der Bonität aller großen Handelspartner das Risiko insgesamt reduziert. Das Kreditrisiko wird weiter reduziert durch ein konsequentes Forderungsmanagement. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarkts.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können. Dieses Risiko wird, aufgrund der vorhandenen Barbestände per Bilanzstichtag sowie der nicht ausgenutzten langfristig aufgesetzten Kreditlinien bei den finanzierenden Banken, als gering eingestuft.

IT-Risiken

Durch den Einsatz einer integrierten Unternehmenssoftware (ERP) bestehen für das Unternehmen Risiken in Zusammenhang mit dem Ausfall des Systems (Verfügbarkeit, Datensicherheit), Performance des Systems sowie der Richtigkeit der Daten (Fehleingaben). Um die Verfügbarkeit des Systems und die Datensicherheit zu gewährleisten, sind entsprechende Notfallsysteme implementiert. Das Risiko von Fehleingaben wird durch Schulung von Mitarbeiterinnen und durch Plausibilitätsüberprüfungen eingeschränkt. Hinsichtlich der Performance von Systemen besteht ein permanenter Verbesserungsprozess, der gemeinsam mit externen EDV-Partnerinnen betrieben wird. Seit der Einführung des neuen ERP-Systems (Enterprise Resource Planning) von SAP bestand für das Unternehmen ein Risiko im Zusammenhang mit der Richtigkeit der Stammdaten und der laufend erhobenen Daten (Fehleingaben). Das Risiko von Fehleingaben wird durch die Schulung von Mitarbeiter*innen und durch Plausibilitätsüberprüfungen eingeschränkt und die verfügbaren Stammdaten werden weiterhin laufend verifiziert.

Personalrisiken

Das Personalrisiko ist durch die zum Teil hohe Personalfluktuation bei gleichzeitig herausfordernder Verfügbarkeit von geeigneten Fachkräften am Arbeitsmarkt weiterhin hoch. Dem entgegen wirken die lange Firmenzugehörigkeit von zahlreichen Mitarbeiterinnen sowie interne Initiativen zur Optimierung des Recruiting- und Onboarding-Prozesses, wie zum Beispiel die Einführung eines Online-Recruiting-Tools. Darüber hinaus wurden Maßnahmen erarbeitet, die mittelfristig zur Standardisierung der Mitarbeiterinnen-Entwicklung und zur Mitarbeiterinnen-Bindung beitragen sollen, wie zum Beispiel das Projekt „Miteinander Manner“ und die Durchführung einer unternehmensweiten Mitarbeiterinnen-Befragung. Nur mit qualifizierten und motivierten Mitarbeiter*innen sind die Herausforderungen der nächsten Jahre erfolgreich zu bewältigen. Besonderes Augenmerk wird daher auf das Übertragen von Unternehmenswissen und professionelle Aus- und Weiterbildung gelegt, unterstützend wirkt dazu das vorhandene E-Learning-Managementsystem. 16

Qualitätsrisiken

Trotz eines etablierten Wareneingangsprozesses sowie laufender und umfassender Qualitätskontrollen besteht das Risiko, dass sich nicht erkennbare Mängel bei Rohstoffen auf Produkte vermindernd auswirken. Diesem Risiko wird durch eine laufende Weiterentwicklung der Wareneingangsprüfung sowie ein permanentes Monitoring des Rohstoffmarkts (Food Fraud) entgegen gewirkt.

Russland-Ukraine-Krieg

Aufgrund des andauernden Krieges Russlands in der Ukraine ist die Gruppe im Bereich Süßwaren derzeit mit überdurchschnittlich volatilen Rohstoff- und Energiepreisen konfrontiert. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass sich dieses Ereignis 2025 negativ auf die Ergebnisse auswirken kann. Deshalb sind weitere Verkaufspreissteigerungen, um diese Beschaffungspreissteigerungen abfedern zu können, potenziell unumgänglich. Einschränkungen und Verzögerungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr bzw. in der Energieverfügbarkeit können einen Engpass bei Rohstoffen, Energie, Verpackungsmaterialien sowie Ersatzteilen verursachen und dadurch zu Einschränkungen bzw. Ausfällen in der Produktion führen.

Politisches Risiko: Länderrisiko Aserbaidschan

Seit dem Einmarsch Russlands in der Ukraine ist deutlich ersichtlich, dass das Verhältnis ehemaliger Sowjetländer zu Russland nicht frei von Spannungen ist. Einerseits gibt es Konkurrenz um die Energielieferungen nach Europa und andererseits spielt das Verhältnis zu Armenien um die autonome Berg-Karabach-Region eine prominente Rolle. Mit dem Beitritt Armeniens zur russisch geführten Zollunion hat sich das Land unter den Schutz Russlands gestellt, wodurch jederzeit mit neuen bewaffneten Auseinandersetzungen zu rechnen ist. Dazu kommt, dass die Animositäten zwischen Aserbaidschan und Armenien immer wieder kurzfristig aufflammen. Die Gruppe stuft das aktuelle Risiko als gering ein, deswegen werden derzeit keine weitergehenden Maßnahmen für notwendig erachtet.

Risiko- und Krisenmanagement

Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist essenzieller Teil der Unternehmensführung. Von allen Mitarbeiterinnen wird ein bewusster Umgang mit Risiken im Unternehmen sowie in der Auseinandersetzung mit allen Anspruchsgruppen erwartet.# Für jede/n Mitarbeiterin muss es daher selbstverständlich sein, bei Entscheidungen stets die mit einer Aktivität verbundenen Gefahren und die dadurch erreichbaren Chancen abzuwägen.

Die regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens. Das Unternehmen Manner versteht damit Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe mit dem Ziel, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Für die Umsetzung des Risikomanagements hat sich Manner für die Methodik der fachbereichsbezogenen Bearbeitung entschieden, Risiko- und Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte, die die von den strategischen Risiken abgeleiteten operativen Risiken managen. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen-Management-Team unter der Leitung von QSU (Qualität–Sicherheit–Umwelt). Risiko- und Krisenmanagement sind nicht voneinander getrennte Aktivitäten und greifen unmittelbar ineinander. Das Risiko-Krisen-Management-Team ist für die regelmäßige Überprüfung und Verbesserung des Gesamtkonzepts verantwortlich. Das Risiko- und Krisenmanagement ist als Erweiterung zum Qualitäts- und Prozessmanagement und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Krisenmanagement zu betrachten. Es orientiert sich nicht allein an den Risiken, die einen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten, sondern nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und Umwelt wahr und berücksichtigt eine Vielzahl von Ansprüchen. Dieser Stakeholder-Ansatz bettet die Ansprüche von Eigentümerinnen, Mitarbeiterinnen, Kundinnen, Konsumentinnen, Lieferantinnen, Anwohner*innen, NGOs sowie Behörden in die Betrachtung ein. So werden auch Produktbeanstandungen und schriftliche behördliche Beanstandungen – im Rahmen der amtlichen Kontrollen – analog zu den bereits erfassten Risiken aufgenommen und bewertet. Allenfalls von Behörden oder Finanzmarktaufsicht angeordnete Handlungen oder Maßnahmen im Falle einer Nichtkonformität werden dokumentiert und abgearbeitet sowie gegebenenfalls in den implementierten Ablauf zur kontinuierlichen Verbesserung übergeführt.

Mit der Umsetzung des Risiko- und Krisenmanagements ist ein System implementiert, das nicht nur den gestellten Rechtsanforderungen nachkommt und die internen Leitlinien für Nachhaltigkeit beachtet, sondern der Organisation auch Vorteile durch Visualisierung und Prävention sowie durch Realisierung von ESG-Chancen bietet.

3 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems

Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen beim Vorstand der Manner AG. Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) bietet den Rahmen auf welche sich Mitarbeiter der Manner-Gruppe in Unternehmens-Ethischen Fragen beziehen können. Dabei haben Werte wie Vielfalt und Gleichberechtigung, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit, Integrität und fairer Wettbewerb, Antikorruption und Bestechungsverbot, Schutz von Firmeneigentum und Geheimhaltung, Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert. Manner sieht die Einhaltung dieser Punkte als gemeinsame Verantwortung. Alle Mitarbeiter sind angehalten, zu einem Arbeitsumfeld beizutragen, in dem ein Verhalten gemäß dem Kodex selbstverständlich ist und einen Bestandteil des täglichen Arbeitslebens darstellt. Ebenso erwartet Manner dieses Verhalten von allen Geschäftspartner*innen.

Im Berichtsjahr wurde eine Antikorruptionsrichtlinie implementiert um die Einhaltung der gesetzlichen Antikorruptionsbestimmungen sowie der Strafbestimmungen gegen Betrug und Untreue durch sämtliche Mitarbeiterinnen der Manner-Gruppe sicherzustellen. Dabei sind Verbote von Bestechung und Korruption, Zuwendungen, das Verbot für Untreue, Verbot von Betrug im Geschäftsverkehr detailliert beschrieben und für alle Mitarbeiterinnen bindend. Einladungen und Geschenke sind nur beschränkt zulässig bzw. betragsmäßig reglementiert. Meldungen von Verstößen sind verpflichtend an den Compliance Verantwortlichen zu melden, insbesondere wenn es sich um gesetzliche Verstöße handelt. Die Konsequenzen reichen von Ermahnungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren oder Zivilprozessen. Um dieses Thema stark in die Organisation zu bringen und die nötige Sensibilität zu steigern werden in regelmäßigen Abständen verpflichtende Schulungen von der Abteilung Compliance abgehalten. Die Abteilung Compliance stellt sicher, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben in der Antikorruptionsrichtlinie verankert sind und deren Verstöße Konsequenzen haben.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Im Unternehmen ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) implementiert, das darauf ausgerichtet ist, die Ordnungsmäßigkeit, Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen sowie betriebliche und finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Das IKS umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, Prozessen und Kontrollmechanismen, die dazu beitragen, die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die klare Trennung von Verantwortlichkeiten, das Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Geschäftsprozessen sowie die interne Revision in der Manner-Gruppe. Diese Abteilung ist an ein externes Dienstleistungsunternehmen ausgelagert und berichtet direkt an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gem. § 82 AktG. Darüber hinaus wird das IKS kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen sowie unternehmensspezifische Anforderungen angepasst. Die laufende Optimierung der Kontrollmechanismen trägt wesentlich zur Sicherstellung der finanziellen Integrität und zur Vermeidung potenzieller Risiken bei.

In diesem Zusammenhang spielen Controlling und Reporting eine zentrale Rolle, indem sie durch eine transparente und strukturierte Berichterstattung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das Management schaffen. Das Controlling überwacht und analysiert finanzielle sowie betriebliche Kennzahlen, identifiziert Abweichungen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Steuerung der Unternehmensentwicklung ein. Das Reporting stellt sicher, dass relevante Informationen zeitnah und in hoher Qualität zur Verfügung stehen, um eine effiziente Steuerung und Kontrolle der Unternehmensprozesse zu ermöglichen. Damit leisten Controlling und Reporting einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und zur nachhaltigen Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.

Die Abteilungen Rechnungswesen und Controlling sind für die Erstellung des Jahresabschlusses der Josef Manner & Comp. AG verantwortlich. Für die Tochtergesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland werden externe Dienstleister hinzugezogen, um eine ordnungsgemäße Erstellung sicherzustellen. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt ebenfalls durch einen externen Dienstleister. Die konzerneinheitliche Bilanzierung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden jährlich durch den Konzernabschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft.

4 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300,00 und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückaktien zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (246.658 Stück; Vorjahr: 246.658 Stück) oder auf Namen (1.643.342 Stück; Vorjahr: 1.643.342 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).

Folgende direkte Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10% betragen, sind dem Unternehmen mit Stichtag 31.12.2024 bekannt:

Direkte Beteiligung am Kapital 31.12.2024 31.12.2023
Privatstiftung Manner Andres Holding Gesellschaft m.b.H. Aktien Stückanzahl 940.896 Aktien Stückanzahl 938.798
Privatstiftung Manner Andres Holding Gesellschaft m.b.H. Anteil 49,78% Anteil 49,67%
Privatstiftung Manner Andres Holding Gesellschaft m.b.H. Aktien Stückanzahl 453.533 Aktien Stückanzahl 453.533
Privatstiftung Manner Andres Holding Gesellschaft m.b.H. Anteil 24,00% Anteil 24,00%

Die Privatstiftung Manner mit 821.956 Stück (Vorjahr: 821.956) ihrer Aktien und die Andres Holding Gesellschaft m.b.H mit 453.533 Stück (Vorjahr 453.533) ihrer Aktien gehören dem „Manner“-Syndikat an. In Summe hält dieses Syndikat 1.670.239 (Vorjahr: 1.670.870) Stammaktien (= 88,37%; Vorjahr: 88,41%). Bei dem Syndikat handelt es sich um ein zweistufiges Syndikat, bestehend aus dem Manner/Riedl-Syndikat (= 57,37%; Vorjahr 57,41%) und der Andres-Gruppe (= 31,00%; Vorjahr: 31,00%). Entsprechend der Syndikatsverträge unterliegen die syndizierten Aktien Beschränkungen, die das Stimmrecht und die Übertragung von Aktien betreffen.

Das weitere Aktienkapital von 11,63% oder 219.761 Stammaktien (Vorjahr 11,59% oder 219.130 Stammaktien) verteilt sich auf die Privatstiftung Manner mit 118.940 (6,29%; Vorjahr: 116.842 Stammaktien = 6,18%) und einer Vielzahl von Kleinaktionären mit 100.821 (Vorjahr: 102.288) Stammaktien (= 5,33%; Vorjahr: 5,41%).

Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen nach Wissensstand des Unternehmens keine Offenlegungsnotwendigkeiten.

Börsenzahlen 2024

Das Unternehmen besitzt keine eigenen Aktien und hat im Berichtsjahr auch keine eigenen Aktien erworben oder verkauft. Die dem Unternehmen bekannten Directors Dealings des Jahres 2024 wurden auf der Webseite der Gesellschaft sowie über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30.11.2022 ist der Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab dem 30.11.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z4 und Z8 sowie Abs. 1a und Abs.# 1b AktG ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu maximal 10% des Grundkapitals sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, zu verwenden oder zu veräußern, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb, Verwendung oder Veräußerung einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. 2024 hat die Gesellschaft wie auch 2023 von der Ermächtigung zum Erwerb, zur Verwendung oder zur Veräußerung eigener Aktien keinen Gebrauch gemacht.

Börsenkennzahlen

€ 2024 € 2023
Umsatz (€) 597.190 454.200
Kapitalisierung (€) 194.670.000 209.790.000
Schlusskurs per 31.12. (€) 103 111
Umsatz Stück 5.578 4.000

20 Hinweis

Dieser Konzernlagebericht enthält unter anderem Aussagen über mögliche zukünftige Entwicklungen, die basierend auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen erstellt wurden. Diese Aussagen, welche die gegenwärtige Einschätzung des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, sind nicht als Garantien zukünftiger Leistungen zu verstehen und beinhalten schwer vorhersehbare Risiken und Unsicherheiten. Verschiedenste Ursachen könnten dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse oder Umstände grundlegend von den in den Aussagen getroffenen Annahmen abweichen.

Wien, am 13.03.2025

Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG

Dr. Hans Peter Andres
Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik

Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin Marketing, Verkauf & HR

Thomas Gratzer
Vorstand Produktion & Technik

Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management

21 5 Nichtfinanzielle Erklärung

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäftsjahr 2024

Vorwort

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäftsjahr 2024

Josef Manner & Comp. AG produziert und vertreibt als österreichisches Familienunternehmen fünf der bekanntesten und beliebtesten Süßwarenmarken Österreichs (Manner, Casali, Victor Schmidt, Ildefonso und Napoli). Manner ist ein starkes Markenartikelunternehmen für Süßwaren und die Marken verbinden beste Qualität mit höchstem Genuss. Die Produktion findet ausschließlich an österreichischen Standorten statt, am Standort Wien im 17. Wiener Gemeindebezirk und am Standort Wolkersdorf in Niederösterreich. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Ausbau des internationalen Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa. Die Haselnussplantage in Aserbaidschan befindet sich in der Anbauphase. 2025 wird mit einer ersten kleinen Ernte gerechnet.

Manner veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2024 eine nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB. Mit dieser nichtfinanziellen Erklärung erläutert Manner die wesentlichen Aspekte gemäß § 267a UGB sowie darüber hinaus die Themen Produktverantwortung und Lieferkette als wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette. Manner gibt einen Einblick in die Unternehmensführung (Governance), indem der Managementansatz, die Geschäftsprozesse und Risiken, sowie die wesentlichen damit zusammenhängenden nichtfinanziellen Kennzahlen beschrieben werden. Der vorliegende Bericht entspricht den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

22 Inhaltsverzeichnis

Vorwort .............................................................................................................................................................................. 21
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................................................... 22
ESRS 2 – Allgemeine Angaben ........................................................................................................................................ 27
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung .......................................................... 27
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen ............................................................................... 27
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ........................................................................... 29
G1-GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ..................................................................... 36
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen ... 36
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ....................................................... 39
E1-GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme .................................................. 39
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht ......................................................................................................................... 39
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ........................................ 40
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette................................................................................... 42
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger .......................................................................................... 45
S1-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger ..................................................................................... 47
S2-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger ..................................................................................... 47
S4-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger ..................................................................................... 48
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ... 49
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ... 79
E1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ... 82
E2-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ... 84
E3-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ... 84
E4-IRO 1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ... 85
E5-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ... 86
G1-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Unternehmensführung ... 88
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten ........ 88

23 UMWELTINFORMATIONEN

Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)

ESRS E1 – Klimawandel

E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix# Anhang

E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ................................ 165
E1-7 - Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 - Zertifikate ... 168
E1-8 - Interne CO 2 -Bepreisung ..................................................................................................................................... 168
E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen ... 168
E1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................ 168

ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme ........................................................................................................... 179

E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell ... 179

E4-SBM 3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ... 179

E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen....................................................... 180

E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ............................... 182

E4-4 - Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ............................................................... 184

E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen ... 184

E4-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ... 184

ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ................................................................................................ 185

E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft .............................................. 185

E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ....................... 188

E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ...................................................... 189

E5-4 – Ressourcenzuflüsse ........................................................................................................................................... 191

E5-5 – Ressourcenabflüsse .......................................................................................................................................... 193

E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ... 193

E5 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................ 193

SOZIALE INFORMATIONEN .......................................................................................................................................... 196

ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens .................................................................................................................. 197

S1 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ... 197

S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens ....................................................... 198

S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen ... 207

S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können ... 208

S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze ... 210

S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ... 235

S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens .................................................................................. 238

S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens .................................................................................... 239

S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog ............................................................................................. 239

S1-9 – Diversitätskennzahlen ...................................................................................................................................... 240

S1-10 – Angemessene Entlohnung .............................................................................................................................. 240

S1-11 – Soziale Absicherung ........................................................................................................................................ 240

S1-12 – Menschen mit Behinderungen ........................................................................................................................ 240

S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung .......................................................................... 241

S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ......................................................................................... 241

S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ...................................................................... 242

S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ....................................................... 242

S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ...... 242

S1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................ 243

ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette .................................................................................................... 255

S2 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ... 255

S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ............................................... 256

S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen ....... 260

S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können ... 260

S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze ... 261

S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ... 263

ESRS S4 – Verbraucherinnen und Endnutzerinnen ..................................................................................................... 264

S4 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ... 264

S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen .................................................. 266

S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucherinnen und Endnutzerinnen in Bezug auf Auswirkungen........# ALLGEMEINE INFORMATIONEN

ESRS 2 – Allgemeine Angaben

BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

a – Konsolidierter oder individueller Nachhaltigkeitsbericht

Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung wurde für das Geschäftsjahr 2024 (01.01.–31.12.2024) konsolidiert erstellt.

b i – Konsolidierungskreis im Vergleich zum Jahresabschluss

Der Konsolidierungskreis der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung ist derselbe wie für den Konzernabschluss und umfasst folgende Unternehmen der Manner-Gruppe:
* Josef Manner & Comp. AG, Wien, Österreich (Muttergesellschaft)
* Geblergasse 116 GmbH & Co KG, Wien, Österreich, 100 %
* Manner Azerbaijan LLC, Khudat City, Aserbaidschan, 100 %
* Josef Manner s.r.o., Brno, Tschechische Republik, 100 %
* Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien, 100 %
* Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H., Wolkersdorf, Österreich, 100 %

c – Abdeckung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Die Erklärung deckt über die Offenlegung der als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und Umgang des Unternehmens mit denselben sowohl seine vor- als auch nachgelagerte Wertschöpfungskette ab.

d – Möglichkeit, eine bestimmte Information über geistiges Eigentum auszulassen

Das Unternehmen hat im Berichtsjahr nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen auszulassen.

BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

9 – Abweichung von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten gemäß ESRS 1 Abschnitt 6.4

Von den mittel- oder langfristigen Zeithorizonten des ESRS 1 wurde nicht abgewichen. Zeitliche Angaben, die als „kurz-, mittel und langfristig“ angeführt sind, entsprechen den von ESRS1 vorgegebenen Zeithorizonten: kurzfristig = Berichtsjahr, mittelfristig = Ende Berichtsjahr bis zu fünf Jahren, langfristig = mehr als fünf Jahre.

10 a-d – Schätzung von Parametern zur Wertschöpfungskette

Ein geringer Teil der Rohstoffzuflüsse inklusive Verpackungen und zertifizierter biologischer Materialien wird bei Co-Manufacturern zu Produkten verarbeitet. Die Ressourcenflüsse basieren auf Primärdaten für die Monate Jänner bis November 2024 und werden für den Monat Dezember 2024 extrapoliert. Die Bewertung der Recyclingfähigkeit basiert im Moment auf einer Selbsteinstufung, welche sich auf bestehende und anerkannte Standards bezieht, insbesondere den Deutschen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit. Derzeit gibt es bei der Bewertung über die Recyclingfähigkeit von Verpackungen noch keinen einheitlichen Standard im EU-Raum. Dies soll sich durch die neue Verpackungsverordnung (PPWR, im Berichtsjahr noch nicht veröffentlicht) in den folgenden Jahren ändern. Sobald diese verfügbar ist, soll die Recyclingfähigkeit anhand der neuen EU-Vorgaben bemessen werden. Für die im Rahmen der Scope 3 erhobenen Parameterdaten, die sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette beziehen, wurden bis dato keine Primärdaten (lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren) herangezogen. Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren entstammen wissenschaftlichen Datenbanken (u. a. Ecoinvent 3.9.1, World Food LCA 3.5, Optimeal, 6 th Report IPCC, International Energy Agency, AIB, DBEIS UK Government GHG Conversion Factors for Company Reporting, Umweltbundesamt, IPCC EFDB) und somit indirekten Quellen bzw. stellen Näherungswerte dar.

11 a – Quantitative Parameter und Geldbeträge mit einem hohen Maß an Messunsicherheit

Daten, welche die Haselnussplantage in Aserbaidschan betreffen, beruhen zu Teilen noch auf Schätzungen. Dies betrifft etwa den Energie-Mix, für den ein landesspezifischer Faktor zur Berechnung genommen wurde, da die Energierechnungen diese nicht ausweisen. 2024 wurde allerdings intensiv an der Datenqualität gemeinsam mit Kolleg*innen aus Aserbaidschan gearbeitet, sodass Daten wie Energieverbrauch keiner Messunsicherheit mehr unterliegen. Darüber hinaus wurden einige Plausibilisierungsschleifen eingefügt.

11 b i – Quellen für Messunsicherheiten

Daten im Bereich Arbeitssicherheit aus Aserbaidschan sowie von den Niederlassungen können nicht validiert bzw. plausibilisiert werden, weshalb sie einer gewissen Messunsicherheit unterliegen. Dies betrifft jedoch nur einen kleinen Teil der gesamten Belegschaft von Manner.

11 b ii – Zugrundeliegende Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen

Für den Energieverbrauch in Aserbaidschan und den weiteren Niederlassungen wurde der jeweilige nationale Energiemix aus der IEA-Datenbank für die Berechnung der jeweiligen Energieträger verwendet. Für Shops, bei denen der Energieverbrauch im Pachtpreis enthalten ist, wurde der Energieverbrauch anhand des Verbrauchs in vergleichbaren Shops geschätzt.

13 a – Änderungen bei der Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber einem vorangegangenen Berichtszeitraum und die Gründe dafür

Unter Punkt 4 Governance-Informationen wurde im vergangenen Berichtsjahr unter Punkt 4.1. ESRS G1 eine Angabe zu Zahlungspraktiken geleistet. Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Update der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, im Zuge dessen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf IRO-Ebene (2023 auf (Sub-)Themenebene) bewertet wurden. Im Zusammenhang mit Zahlungspraktiken sowie Abfall in der eigenen Wertschöpfungskette identifizierte IROs wurden als nicht wesentlich bewertet, insofern werden keine Angabepflichten zu diesem Punkt abgeleitet. Von einer Fortführung der Angaben im Bericht 2023 wird daher im Bericht 2024 und zukünftig abgesehen. Im Zuge dieses Updates werden im vorliegenden Bericht für 2024 erstmals Diversitätskennzahlen 2024 berichtet.

13 b – Angepasste Vergleichszahlen

Da der Bericht erstmals in vollem Umfang den ESRS entspricht, werden Veränderungen im Vergleich zu Vorjahr nicht berichtet, da die Vergleichbarkeit der Berichtsbasis nicht gegeben ist.

14 – Wesentliche Fehler in früheren Berichtszeiträumen

Es wurden keine wesentlichen Fehler bei der Erstellung und Darstellung von Informationen in der Berichterstattung 2023 festgestellt.

15 – Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts des Konzernabschlusses entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt und als Teil des Konzernlageberichts des Konzernabschlusses aufgenommen. Darüber hinaus wurde die nichtfinanzielle Erklärung – in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß CSRD – entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Manner nimmt weitere Informationen und Kennzahlen auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 auf. Eine Zuordnung der wesentlichen IROs zu den NaDiVeG-Belangen findet sich im Anhang.# Im Berichtsjahr hat sich Manner auch neben den regulatorischen Anforderungen freiwillig dem EcoVadis Rating unterzogen und konnte eine Silberbewertung erzielen.

16 – Liste der Angabepflichten, die mittels Verweises aufgenommen wurden

Folgende Angabepflichten der ESRS wurden mittels Verweises auf den finanziellen Bericht (im Kapitel Konzernlagebericht sowie Konzernorganigramm und Konzernstruktur zu finden) aufgenommen: Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats (GOV-1 21a-e), detaillierte Beschreibung der wesentlichen Geschäftstätigkeiten (Produkte, Märkte, Segmente) (SBM-1 40 a i, ii, iv) und die Beschreibung der operativen Geschäftssegmente nach regionalen Gesichtspunkten.

GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

21 a – Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG bestand per Stichtag 31.12.2024 aus vier geschäftsführenden Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestand per Stichtag 31.12.2024 aus 12 nicht-geschäftsführenden Mitgliedern.

Vorstandsmitglieder

| Name des Vorstandsmitglieds (GOV-1-22a) | Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c)

| # 32 Name und Art des Aufsichtsrats- mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1- 21b)

Prof. Dr. Sita Monica Mazumder (gewählt)

  • Relevante Erfahrungen für Sekto- ren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c)
    Prof. Dr. Sita Monica Mazumder hat seit 30 Jahren eine eigene Strate- gieberatungsfirma, unter anderem auch mit Kunden aus der FMCG- Branche. Seit 12 Jahren ist sie Verwaltungsrätin/-Vizepräsidentin einer Food-/Gastrogruppe. Sie hat 20 Jahre Erfahrung als Verwaltungs-/Auf- sichtsrätin/Board Member (USA, UK, CH und A). Weiters ist sie seit 20 Jahren Fachrätin und Professorin in Ausbildungsangeboten zu Corpo- rate Governance.

  • Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhal- tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
    Fachrätin und Professorin in Ausbildungsangeboten zu Corporate Governance, inkl. der Normen und Best Practices im Bereich ESG / CSRD. Diverse ESG/CSRD Weiterbildungen im Rahmen weiterer Board Mandate (Palfinger, Rhomberg, Clientis, Helsana).

  • Fachwissen, um die Unterneh- menspolitik in Bezug auf ver- schiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1- 5b)
    Seit 30 Jahren Unternehmerin. Im Rahmen der akademischen Laufbahn bisher vier Labs inkl. P&L Verantwortung aufgebaut. In privatwirtschaft- lichen Positionen Leitungsfunktionen inkl. P&L Verantwortung. 20 Jahre Erfahrung als Verwaltungs-/Aufsichtsrätin/Board Member (USA, UK, CH und A). Fachrätin und Professorin in Ausbildungsangeboten zu Corpo- rate Governance seit 20 Jahren.

Name und Art des Aufsichtsrats- mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1- 21b)

Dipl.-Kfm. MBA Martina Sandrock MBA (gewählt)

  • Relevante Erfahrungen für Sekto- ren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c)
    Dipl.-Kfm. Martina Sandrock hat 18 Jahre Erfahrung als Vorsitzende der Geschäftsführung/des Vorstands in Konzerntöchtern und Familienunter- nehmen der Lebensmittelindustrie mit einem Umsatz von bis zu 800 Mio €. Weiters arbeitete sie 9 Jahre im europäischen Ausland und hat 7 Jahre Erfahrung in Beiräten und Aufsichtsräten, in zwei davon als Vor- sitzende.

  • Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhal- tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
    Teilnahme an diversen ESG-Trainings durch PwC und KPMG. Beglei- tung diverser Unternehmen bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstra- tegien.

  • Fachwissen, um die Unterneh- menspolitik in Bezug auf ver- schiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1- 5b)
    Erfahrung als Geschäftsführerin, Vorständin, Aufsichtsrätin, Beirätin in produzierenden Unternehmen mit Marken- und Handelsmarkenportfolio.

Name und Art des Aufsichtsrats- mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1- 21b)

Dr. Martin Schober (gewählt)

  • Relevante Erfahrungen für Sekto- ren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c)
    Dr. Martin Schober hat über 40 Jahre Erfahrung in rechtsanwaltlichen Tätigkeiten, insbesondere im Bereich Beratung von Unternehmen, Ge- schäftsführerinnen, Vorständen, Gesellschafterinnen, Aufsichtsrätin- nen, Beirätinnen, Übernahme von Funktionen, Geschäftsführung, Auf- sichtsrat, Vorstand, Ausarbeitung und Beurteilung von Verträgen, Statu- ten und rechtsgutachtliche Tätigkeiten.

  • Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhal- tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
    Studium von ESG-Ausbildungsunterlagen

  • Fachwissen, um die Unterneh- menspolitik in Bezug auf ver- schiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1- 5b)
    Rechtsanwaltsprüfung, damit auch Ausbildung betreffend Grund- und Menschenrechte sowie Arbeitsrecht, Erfahrung aus über 40-jähriger Tä- tigkeit als Rechtsanwalt, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Vorstand.

33 Name und Art des Aufsichtsrats- mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1- 21b)

Dr. Elly A.E. Zwaal (gewählt)

  • Relevante Erfahrungen für Sekto- ren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c)
    Dr. Elly A.E. Zwaal hat 30 Jahre Erfahrung in Management- und Inte- rimsfunktionen in der FMCG-Branche und Lebensmittelindustrie (bör- sennotiert, Genossenschaft, PE-owned). Sie ist Fachexpertin für Supply Chain. Seit 20 Jahre ist sie im europäischen Ausland tätig, darunter in Brasilien. Sie hat insgesamt zwei Jahre Erfahrung in Beiräten und Auf- sichtsräten.

  • Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhal- tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
    Operationelle Erfahrung in Nachhaltigkeit in Supply Chain (Einkauf und Produktion). Teilnahme an Entwicklung und Umsetzung diverser Nach- haltigkeitsprojekte bei Unilever.

  • Fachwissen, um die Unterneh- menspolitik in Bezug auf ver- schiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1- 5b)
    Frau Dr. Zwaal hat Erfahrung als Mitglied des Executive Teams in Busi- ness Units and Divisionen multinationaler Konsumgüterunternehmen. Sie ist Beirätin in zwei mittelgroßen Unternehmen. Fachspezifisches Wissen im Bereich Supply Chain. Ausbildung: Board Governance and Finance for Boards at IMD, Lausanne.

Name und Art des Aufsichtsrats- mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1- 21b)

Peter Freudenschuss (vom Betriebsrat entsandt)

  • Relevante Erfahrungen für Sekto- ren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c)
    Herr Peter Freudenschuss ist seit über 35 Jahren im Betrieb, seit 2013 Betriebsrat und Zentralbetriebsrat.

  • Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhal- tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
    Keine

  • Fachwissen, um die Unterneh- menspolitik in Bezug auf ver- schiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1- 5b)
    Fachspezifisches Wissen im Bereich Arbeitsrecht und Absolvierung vie- ler Seminare in der Gewerkschaft.

Name und Art des Aufsichtsrats- mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1- 21b)

Samila Kocagöz (vom Betriebsrat entsandt)

  • Relevante Erfahrungen für Sekto- ren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c)
    Samila Kocagöz ist seit 20 Jahren im Unternehmen und seit 2023 als stellvertretende Vorsitzende im Betriebsrat tätig. Seit dem 05.09.2024 ist sie offiziell freigestelltes und gewähltes Betriebsratsmitglied. Sie hat langjährige Erfahrung im Umgang mit der Belegschaft.

  • Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhal- tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
    Keine

  • Fachwissen, um die Unterneh- menspolitik in Bezug auf ver- schiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1- 5b)
    Keine

Name und Art des Aufsichtsrats- mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1- 21b)

Erwin Müllner (vom Betriebsrat entsandt)

  • Relevante Erfahrungen für Sekto- ren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c)
    Keine

34 Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhal- tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)

Keine

  • Fachwissen, um die Unterneh- menspolitik in Bezug auf ver- schiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1- 5b)
    Keine

Name und Art des Aufsichtsrats- mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1- 21b)

Claudia Schmidt (vom Betriebsrat entsandt)

  • Relevante Erfahrungen für Sekto- ren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c)
    Claudia Schmidt ist seit 25 Jahren bei Josef Manner & Comp. AG und seit 15 Jahren im Bereich Deklarationen und Stammdatenmanagement tätig. Seit 2013 ist sie Mitglied der ECR Arbeitsgruppe Stammdaten B2B & B2C in Zusammenarbeit mit GS1 und im Zuge dessen auch in das Thema Nachhaltigkeit im Bereich der Stammdaten involviert. Seit 2020 ist sie Mitglied des Betriebsrats der Angestellten und des Zentralbe- triebsrats.

  • Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhal- tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
    Teilnahme an Infoveranstaltung zum Thema Nachhaltigkeit vom ECR/GS1/AK.

  • Fachwissen, um die Unterneh- menspolitik in Bezug auf ver- schiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1- 5b)
    Fachspezifisches Wissen im Bereich Arbeitsrecht; die Absolvierung des IFAM-Lehrganges bei der AK und Seminare in der Gewerkschaft. Stän- diges erweitern des Wissens zum Thema Stammdaten/ Deklarationen.

21 d – Geschlechtervielfalt der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Diversität des Vorstands 2024

GOV-1-21d GOV-1 21d
Gesamtzahl der Geschäftsführer  4
Anteil männlich (in %) 75
Anteil weiblich (in %) 25
Anteil unter 30 Jahre (in %) 0
Anteil 30-50 Jahre (in %) 0
Anteil über 50 Jahre (in %) 100

35 Diversität des Aufsichtsrats 2024

GOV-1-21d GOV-1 21-d
Gesamtzahl der Aufsichtsräte  12
männlich  6
weiblich  6
unter 30 Jahre 0
30–50 Jahre 2
über 50 Jahre 10
Anteil der unabhängigen Gremienmitglieder (%) 25*

*exklusive Arbeitnehmerinnen-Vertretung*

Das Geschlechterverhältnis im Aufsichtsrat ist per Stand 31.12.2024 ausgeglichen. Der Anteil von weiblichen und männ- lichen Mitgliedern des Aufsichtsrates beträgt je 50 %.

22 a – Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Überwachung der Auswirkungen, Ri- siken und Chancen zuständig sind

Im Berichtsjahr 2024 war der Gesamtvorstand für die Überwachung aller Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltauswirkun- gen, soziale Verantwortung und ökonomische Chancen verantwortlich.

22 b – Zuständigkeiten der einzelnen Organe oder Personen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen

Innerhalb des Vorstands ist Sabine Brandl für das operative ESG-Management inklusive der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten verantwortlich. Die Verantwortung für die Haselnussfarm Aser- baidschan und die damit verbundenen ESG-Themen und Reporting-Pflichten liegt bei Dr. Hans Peter Andres. Die Verant- wortung für SBTi-Berichterstattung liegt im Gesamtvorstand bei Thomas Gratzer. Verantwortung für CSRD-Berichterstat- tung und externe Prüfung trägt im Gesamtvorstand Scipio Oudkerk.# Der Aufsichtsrat nimmt in diesem Bereich die Überwachungsfunktion wahr. Insbesondere durch die vom Aufsichtsrat no-
minierte ESG-Verantwortliche, Aufsichtsrätin Dr. Martina Andres, kommt es zu einem regelmäßigen Austausch, um durch proaktive Risikobewertung und Chancenerkennung in allen Bereichen der Nachhaltigkeit zur Unternehmensstrategie von Manner beizutragen. Darüber hinaus gibt es keine gesonderte Zuständigkeit zum Management der Auswirkungen, Chan-
cen und Risiken im Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss ist für die nichtfinanzielle Berichterstattung verantwortlich. Im Gesamtaufsichtsrat werden die jeweilig aktuellen Auswirkungen, Chancen und Risiken behandelt.

22 c – Rolle der Unternehmensleitung bei der Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkun-

gen, Risiken und Chancen

Für Prozesse und Kontrollen der Unternehmenssteuerung, speziell bei der Überwachung von Auswirkungen, Risiken und Chancen, ist der Gesamtvorstand verantwortlich. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist verantwortlich für die Kon-
trolle und Beaufsichtigung der für 2024 geänderten Berichtspflicht nach CSRD. Dr. Martina Andres ist die ESG-Verant-
wortliche im Aufsichtsrat. Mag. Albin Hahn übernimmt Verantwortung als Aufsichtsrat-Vorsitzender und ist im Aufsichtsrat verantwortlich für den ÖCGK.

22 c i – Übertragung Überwachungsrolle auf eine bestimmte Position oder einen Ausschuss der Führungsebene

Die Verantwortung für das Risikomanagement ist der Leitung QSU Claudia Elian (Qualität-Sicherheit-Umwelt) zugeteilt, deren Arbeit im Bereich Risikomanagement vom Gesamtvorstand überwacht wird.

22 c ii – Berichtspflichten gegenüber den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen

Die im Unternehmen für das Risikomanagement Verantwortlichen sind verpflichtet, den Vorstand durch regelmäßige und detaillierte Berichte über bestehende und potenzielle Risiken sowie die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen zur Risi-
kominderung auf dem Laufenden zu halten, wodurch eine fundierte und transparente Entscheidungsfindung auf allen Ebe-
nen der Unternehmensführung gewährleistet wird.

22 c iii – Spezielle Kontrollen und Verfahren für das Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

Spezielle Kontrollmechanismen und Verfahren, um bei Manner Auswirkungen, Risiken und Chancen zu managen, umfas-
sen:

  • Interne und externe Audits: Regelmäßige Überprüfungen durch interne Audit-Teams, um die Einhaltung von Richtlinien und die Wirksamkeit von Risikomanagement-Praktiken zu gewährleisten.
  • Compliance-Programme: Programme, die sicherstellen, dass das Unternehmen allen relevanten Gesetzen, Vor-
    schriften und internen Richtlinien gerecht wird.
  • Hinweisgebersystem und Feedback z. B. über Betriebsrat: Einrichtung von Kommunikationskanälen, über die Mitarbeiter*innen vertraulich Bedenken oder Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien melden können.
  • Schulungen zum Risikomanagement: Fortbildungen für Mitarbeiter*innen, um Bewusstsein und Verständnis für Risiken zu schärfen als auch deren Handhabung.
  • Notfall- und Wiederherstellungspläne: Es existieren detaillierte Pläne für den Umgang mit Krisen und unvor-
    gesehenen Ereignissen, um die Auswirkungen zu minimieren und eine schnelle Erholung zu ermöglichen.
  • Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs): Messung und Überwachung spezifischer Leistungsin-
    dikatoren, die mit Auswirkungen, Risiken und Chancen verbunden sind.

22 d – Überwachung der Zielsetzung und Fortschritte in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen durch Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Zusätzlich zur Hauptverantwortlichkeit für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist der Manner Aufsichtsrat aktiv in die Nachhaltigkeitsstrategie als Impulsgeber eingebunden. Ebenfalls wird bei der Bestellung der Organe ein Au-
genmerk auf ESG-Agenden gelegt.

23 a – Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

2024 besuchten alle Vorstandsmitglieder eine Deloitte Schulung "Berichtspflichten 2024".Frau Sabine Brandl besuchte darüber hinaus Schulungen zu FAIRTRADE, Kartellrecht und Green Claims. Eine Übersicht über das jeweilige Fachwissen der Aufsichtsräte findet sich in den unter GOV-1 Absatz 21a angeführten Tabellen.

G1-GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Alle Informationen zur Rolle des Vorstands und Aufsichtsrats in Bezug auf die Unternehmensführung sind mit den Angaben zu ESRS 2 GOV-1 19-23 abgedeckt.

GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs- , Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

26 a – Informationen an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über wesentliche Auswirkungen, Risi-

ken und Chancen

ESG-Themen werden regelmäßig im Vorstand in den wöchentlichen Vorstandssitzungen behandelt. Ziel der Betrachtung im Gesamtvorstand ist es, von dem für Nachhaltigkeit verantwortlichen Vorstand und der ESG-Verantwortlichen über we-
sentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen und die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und die Er-
gebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, und Ziele zu informieren, zu bewerten und Ent-
scheidungen herbeizuführen. Im vierten Quartal 2024 wurde das ESG-Management bei Manner durch zwei neu geschaf-
fene Positionen verstärkt. Im Bereich Corporate Communications verantwortet eine ESG-Managerin die Umsetzung der Themen, den Bereich Einkauf verstärkt eine ESG-Managerin fachspezifisch. Sämtliche IROs und steuerrelevante ESG-Kennzahlen werden laufend in der Manner ESG-Steuergruppe behandelt. Die ESG-Steuergruppe, die regulär einmal monatlich zusammenkommt, wird strategisch von Vorständin Sabine Brandl ge-
führt. In der ESG-Steuergruppe sind sämtliche relevante Fachbereiche auf Führungsebene vertreten. Ziel des Gremiums ist es, Projekte im Nachhaltigkeitsbereich zu implementieren und zu steuern. Steuerungsintensive ESG-Kennzahlen wie etwa die CCF (Corporate Carbon Footprint) - Reduktion (Scope 1,2 & 3) oder die Reklamationsstatistik werden mehrmals jährlich im Vorstand behandelt. Im Jahr 2024 wurde die Einbindung des Aufsichtsrats in ESG-Themen inklusive wesentlicher Auswirkungen, Risiken, Chancen, die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlos-
senen Konzepte, Maßnahmen, und Ziele bei Manner weiter intensiviert, indem Nachhaltigkeit als zentraler Aspekt in alle relevanten Entscheidungsprozesse integriert wurde. Der Aufsichtsrat berücksichtigt ESG-Aspekte in strategischen Diskus-
sionen und Entscheidungen zu Themen wie Geschäftsmodell, Investitionen, Vergütungspolitik, Compliance und Risiko-
management. Zur Unterstützung dieses Prozesses fand im Berichtsjahr eine umfassende Schulung des Gesamtvorstandes und des Aufsichtsrats durch Deloitte zum Thema CSRD und Veränderungen in den Berichtspflichten statt. Im Rahmen eines Strategie-Workshops mit Vorständen, der ESG-Verantwortlichen des Aufsichtsrats, externen Beratern und ESG-Verantwortlichen wurde grundlegend die Manner ESG-Strategie erarbeitet, wobei klare Zielbilder für die ESG- Bemühungen des Unternehmens entwickelt wurden. Darüber hinaus gibt es einen kontinuierlichen Austausch zwischen den ESG-Verantwortlichen im Aufsichtsrat, dem Vor-
stand und der operativen Ebene. Die fortlaufende Bereitstellung von Ausbildungsunterlagen und ein erweitertes Informationsangebot zur CSRD auf der Aufsichtsrat-Plattform tragen zusätzlich dazu bei, dass der gesamte Aufsichtsrat regelmäßig Stand zu den aktuellen ESG- Themen informiert wird.

26 b – Berücksichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen bei wichtigen Entscheidungen durch die Ver-

waltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Unternehmensführung orientiert sich nicht allein an operativer Leistung, sondern nimmt die Herausforderungen eines sich permanent verändernden Umfelds an. Unternehmenswerte, Innovationen, strategische Investitionen, Begeisterung der Mitarbeiter*innen, Pflege der Beziehungen zu Stakeholdern und viele Faktoren mehr werden im Zuge der strategischen Führungsarbeit betrachtet. Die damit verbundenen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden erfasst und gelten als permanente Zielsetzung für die operative Arbeit zur Risikominimierung. Die operative Risikoarbeit entfaltet sich in konkreten Handlungsfeldern, die sich an den Unternehmensfunktionen (Fachbereiche laut Organigramm) anlehnen. Die Expertise für die fachspezifischen Abläufe liegt bei den bereichsverantwortlichen Führungskräften. Deren kumulierte Be-
schreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen entspricht daher inhaltlich den relevanten Risiken der bereichsüber-
greifenden Geschäftsprozesse und berücksichtigt auch die Aspekte der Nachhaltigkeit wie z. B. Arbeitsbedingungen, Ar-
beitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gleichbehandlung und Chancengleichheit (für eigene Mitarbeiter*innen sowie ent-
lang der Wertschöpfungskette), Anpassung an die Klimakrise (Gesellschaft im Wandel, Naturrisiken), Biodiversität und Ökosysteme. Die in einer Matrix erfassten Risiken werden jährlich hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrschein-
lichkeit bewertet sowie gegebenenfalls neu hinzugekommene ergänzt. Für die unternehmerischen Risiken wird dabei ein Zeithorizont von zwei bis drei Jahren und für die ESG-Risiken eine Zeitspanne von zehn Jahren berücksichtigt. Der Vorstand prüft die Übereinstimmung mit Strategie und Risikopolitik und erteilt an den zuständigen RGV (Risikogrup-
pen-Verantwortlicher) einen Arbeitsauftrag zur Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Nach Abschluss der Maßnahmenumsetzung bzw. mindestens einmal im Jahr erfolgt eine Neubewertung der Risiken, die an den Vorstand berichtet wird. Im Idealfall kann durch eine Reduktion von Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadens-
ausmaß eine Anpassung der RPZ (Risikopotenzialzahl) erfolgen.# Ein solcher Fortschritt führt in der Folge zu einer frischen Priorisierung und Auswahl neuer, individuell zu bearbeitender Risiken.

Die Bewertung der Risiken ist Bestandteil der Jahresplanung und spiegelt sich in den Bandbreiten des zu erwartenden Unternehmensergebnisses wider. Die Risiken werden in den offiziellen Planungsunterlagen kommentiert und von Vorstand sowie Risiko- und Krisenmanager an den Aufsichtsrat präsentiert. Mit Verabschiedung der Jahres- und Mittelfristplanung durch den Aufsichtsrat erfolgt auch 38 eine Genehmigung des vorgeschlagenen Risikoprofils des Unternehmens.

2024 wurden die Abläufe der Information der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte sowie Verantwortlichkeiten überarbeitet. Im Berichtsjahr waren die Vorstände insbesondere im Zuge der granulareren Wesentlichkeitsanalyse mit der tiefergehenden Betrachtung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst, außerdem in der Ableitung der zu berichtenden Kennzahlen sowie Prüfung und Freigabe der erhobenen Daten. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden im Berichtszeitraum vor allem in der Erarbeitung der ESG-Zielbilder berücksichtigt. Dafür wurden die IROs herangezogen und zu den Handlungsfeldern (eigene) Produktion, Lieferkette und Produkte zusammen mit dem Gesamtvorstand und der ESG-Verantwortlichen im Aufsichtsrat sowie ausgewählten Mitgliedern der ESG-Steuergruppe bearbeitet.

Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen folgende sieben Themenfeldern der Manner ESG Strategie:

  • Klimaschutz
  • Klimarisiko
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Biodiversität
  • Arbeitskräfte bei Manner und in der Wertschöpfungskette
  • Verbraucherinnen und Endnutzerinnen
  • Governance

Zur effektiven und effizienten Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den ESG-Themenfeldern wurden Zielbilder entwickelt, die zukünftig mit Konzepten, Maßnahmen und Zielen überarbeitet werden. Zielkonflikte zwischen den Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in der ESG-Steuergruppe regelmäßig diskutiert und im Vorstand und Aufsichtsrat betrachtet.

Einmal jährlich, zuletzt am 11.6.2024 ist ESG-Schwerpunktthema in der Aufsichtsratssitzung, an der sowohl Aufsichtsrats- als auch Vorstandsmitglieder teilnahmen, mit den Schwerpunkten Evaluierung der ESG-Strategie, der laufenden Projekte sowie neuer Initiativen unter Berücksichtigung der jeweiligen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Regelmäßige Statusupdates zu laufenden ESG-Projekten sind fixer Bestandteil jeder Aufsichtsratssitzung. Sofern neue wesentlichen Themen aufkommen, wird eine vertiefte Diskussion und Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in die Agenda aufgenommen.

Die vertiefte Arbeit zu ESG-Themen erfolgt in sämtlichen Ausschüssen des Aufsichtsrats, wobei insbesondere der Prüfungsausschuss sich auf die nichtfinanzielle Berichterstattung, das Risikomanagement sowie die Einhaltung der CSRD und ESG-Vorgaben fokussiert. Zuletzt wurde am 27.8.2024 eine umfassende ESG-Bewertung im Rahmen des Risikomanagementsystems der relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen durchgeführt.

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit sozialen Themen, insbesondere der Mitarbeiterzufriedenheit, der Vergütungspolitik und der Förderung der Unternehmenskultur. Im Marketing- und Innovationsausschuss stehen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Kund*innen und Umwelt im Mittelpunkt, etwa durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft, verantwortungsvolles Marketing und gesundheitsbewusster Produktentwicklung.

26 c – Liste wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, die von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen im Berichtszeitraum behandelt wurden

Die Arbeit an der granulareren Wesentlichkeitsanalyse inklusive der Definition der IROs fand bei Manner bis ins Q3/2024 statt. Die Freigabe für die IROs wurde in der Vorstandssitzung vom 3.10.2024 erteilt. Im Zuge dieser Sitzung hat sich der Vorstand mit sämtlichen wesentlichen IROs beschäftigt. Die vollständige Liste der wesentlichen IROs ist unter SBM-3 48 a angegeben. Der Aufsichtsrat setzt sich in jeder Sitzung mit dem Thema ESG auseinander, eine detaillierte Auflistung der dabei behandelten IROs liegt nicht vor.

39 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

29 d – Anteil der variablen Vergütung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, der von nachhaltigkeits- bezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt

Der Anteil der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen abhängt, beträgt 20 %.

Ziele und/oder Aus- wirkungen anhand dessen die Leistung von Vor- stand und Geschäfts- führung bewertet wird Leistungsparameter anhand dessen die Leistung des Vorstands und Geschäfts- führung bewertet wird Höhe der variab- len Vergütung, die an das Ziel/die Auswirkung ge- knüpft ist (in EUR) Verantwortliche Ebene für die Aktualisierung und Genehmi- gung der variablen Vergütung
GOV-3-29b Erreichung von Zwi- schenzielen bei der De- karbonisierung Reduktion CCF Scope 1 und 2: Target -6 % (Cut off -4,2 %, Maximum -7,8 %) bis 2026 Reduktion CCF Scope 1 und 2: max. €15.000 pro Vorstand Aufsichtsrat auf Vorschlag des NVA (Nominierungs- und Vergü- tungsausschuss)
GOV-3-29c Erreichung von Zwi- schenzielen bei der De- karbonisierung Reduktion CCF Scope 3: Tar- get -15 % (Cut off -10,5 %, Maximum -19,5 %) bis 2026 Reduktion CCF Scope 3: max. €15.000 pro Vor- stand Aufsichtsrat auf Vorschlag des NVA (Nominierungs- und Vergü- tungsausschuss)
GOV-3-29d E1-GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 13 – Einbeziehung klimabezogener Erwägungen in die Vergütung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsor- ganen

Klimabezogene Erwägungen wurden 2024 in die Vergütung der Vorstände miteinbezogen. Basis dafür waren die Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Berechnungen nach dem GHG-Protokoll, die bei der Science Based Targets Initiative (SBTi) eingereicht wurden. Die Vorstände haben vom Aufsichtsrat ein Dreijahresziel erhalten, das eine Reduktion des CCF zum Ziel hat. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele ist unter ESRS 2 GOV-3 29 zu finden.

GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
GOV-4-32
GOV-4-32 a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Stra- tegie und Geschäftsmodell ESRS 2 GOV-2 Absatz 26 a-c, AR 6 ESRS 2 GOV-3 Absatz 29 a-e ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 a-h
b) Einbindung der betroffenen Interessengruppen in alle wichtigen Schritte der Due-Diligence-Prüfung ESRS 2 GOV-2 Absatz 26 a-c, AR 6 ESRS 2 SBM-2 Absatz 45 a-d ESRS 2 IRO-1 Absatz 53 a-h; E1 IRO-1 Absätze 20 a-c, 21, AR 9, AR 11, AR 12, AR 15; E2 IRO-1 Absatz 11a-b, AR 9; E3 IRO-1 Absatz 8 a-b; E4 IRO-1 Absätze 17a-e, 18 a-c, 19 a-b; E5 IRO-1 Absatz 11 a-b ESRS 2 MDR-P Absätze 62, 65 a-f (berichtet in ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1) 40 S1 SBM-2 Absatz 12, S2 SBM-2 Absatz 9, S4 SBM-2 Absatz 8
c) Identifizierung/Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 IRO-1 Absatz 53 a-h; E1 IRO-1 Absätze 20 a-c, 21, AR 9, AR 11, AR 12, AR 15; E2 IRO-1 Absatz 11a-b, AR 9; E3 IRO-1 Absatz 8 a-b; E4 IRO-1 Absätze 17 a-e, 18 a-c, 19 a-b; E5 IRO-1 Absatz 11 a-b ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 a-h
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen ESRS 2 MDR-A Absätze 62, 68 a-e, 69 b-c, AR 23 (berichtet in ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1) ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1: sonstige Angaben zu Maß- nahmen/Übergangsplänen
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühun- gen und Kommunikation ESRS 2 MDR-M Absätze 75, 77 a-b (berichtet in ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1) ESRS 2 MDR-T Absätze 80 a-j, 81 a-b (berichtet in ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1) ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1: sonstige Angaben zu Pa- rametern und Zielen

GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstat- tung

36 a – Risikomanagement und interne Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Risikomanagement und interne Kontrollen in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ein Teil des ERM (Enterprise Risk Management) bei Manner und obliegen dieser Struktur und Organisation. Risikominderungspläne, also entwickelte Strategien und Maßnahmenpläne, die darauf ausgerichtet sind, Fehleranfälligkeit in der Darstellung wesentlicher Kennzahlen zu minimieren, sind etabliert wie etwa die weitgehende Automatisierung der Kennzahlen in den Systemen, Freigabeschleifen durch den Vorstand sowie laufende Rücksprache mit dem Aufsichtsrat. Beteiligte Mitarbeiterinnen werden intensiv auf den Datenerhebungsprozess sowohl vom internen Projektteam aber auch durch externe Partnerinnen geschult. Darüber hinaus gibt es klare Richtlinien und Dokumentation, wie Kennzahlen erhoben werden (dies ist in sogenannten Steckbriefen pro Kennzahl festgehalten), inklusive der Dokumentation von Kontroll- und Freigabeschleifen.

36 b – Ansatz zur Risikobewertung und -priorisierung

Manner verwendet verschiedene Ansätze und Methoden, um Risiken im Rahmen der Nachhaltigkeit zu bewerten und zu priorisieren. Hier sind einige Beispiele:

  • Abschlussmeeting mit den an der Berichterstattung beteiligten Personen, um Risiken und „lessons learned" fest- zuhalten.
  • Prozessbeschreibung (Regelkreis) für den jährlichen Berichtlegungsprozess und Definition kritischer Meilen- steine.
  • Kick-off-Meeting mit Berichtsverantwortlichen zum Berichtlegungsprozess und Sammlung von Risiken.
  • Meeting mit den Verantwortlichen für die Kennzahlensammlung und das Datenmanagement, um Risiken in der Datensammlung, -analyse und -darstellung zu identifizieren.
  • Sammlung der identifizierten Risiken für den Nachhaltigkeitsbericht in einem Dokument (Risikomatrix) zusam- mengefasst und priorisiert durch bspw. Nachhaltigkeitsmanagement, Investors Relations, Finanzbereich, Unter- nehmens-Risikomanagement unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit.# SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

40 a i – Bedeutende Produktgruppen und/oder Dienstleistungen

Die bedeutendsten Produktgruppen sind: Waffeln und Schnitten, schokoliert und unschokoliert, Schaumware, Lebkuchen, Saisonware, Dragee, Backwaren, Kekse und Pralinen, Fan-Artikel und andere Süßwaren.

40 a ii – Bedeutende Märkte und/oder Kundengruppen

Nachgelagert sind Kundinnen im Einzelhandel, Großhandel, Gastronomie, Manner Shops und Werkverkauf sowie dazu- gehörig die Endkonsumentinnen, die Produkte aus dem Haus Manner konsumieren zentrale Wirtschaftsakteur*innen für Manner.

40 a iii – Zahl der Beschäftigten nach Ländern, in denen Manner mindestens 50 Beschäftigte hat, die mindestens 10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten von Manner ausmachen

Land Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
Österreich 817

40 a iv – Produkte und Dienstleistungen, für die auf bestimmten Märkten Verbote gelten

Für Manner liegen keine Verbote von Produkten in Zielmärkten vor.

40 b – Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach maßgeblichen ESRS-Sektoren

ESRS-Sektor NACE Code Segment (IFRS 8) Umsatzerlöse 2024
Gesamtumsatz - - 288 406 614
Verarbeitendes Gewerbe Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 10.82.0 Süßwaren AT 116 529 634
Verarbeitendes Gewerbe Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 10.82.0 Süßwaren DE 81 712 674
Verarbeitendes Gewerbe Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 10.82.0 Süßwaren ROW 90 539 235
Grundstücks- und Wohnungswesen Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden 68.20.2 Miethäuser - 43
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Anbau von sonstigem Obst (ohne Erdbeeren) und Nüssen 01.25.9 Haselnussanbau -
Konsolidierung - - -374 930

40 c – Liste zusätzlicher maßgeblicher ESRS-Sektoren mit bedeutenden Aktivitäten oder wesentlichen Auswirkungen

Zusätzliche maßgebliche ESRS-Sektoren, die über die in Absatz 40 Buchstabe b genannten Sektoren hinausgehen sind für Manner nicht gegeben.

40 d i-iv – Erklärung für Tätigkeiten in bestimmten Bereichen

Manner ist in keinem der folgenden Bereiche tätig: Kohle, Öl und Gas; Chemieproduktion; Produktion kontroverser Waffen; Anbau und Produktion von Tabak. Daher kann auch keine Erklärung diesbezüglich abgegeben werden.

40 e – Nachhaltigkeitsziele

Die ESG-Strategie der Josef Manner & Comp. AG umfasst drei große Handlungsfelder:
* (Eigene) Produktion (inkl. Aserbaidschan)
* Lieferkette
* Produkte

Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen folgende sieben Themenfelder der Manner ESG Strategie:
* Klimaschutz
* Klimarisiko
* Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
* Biodiversität
* Arbeitskräfte bei Manner und in der Wertschöpfungskette
* Verbraucherinnen und Endnutzerinnen
* Governance

Ziele für Produktgruppen gibt es vor allem im Bereich „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" wie die Recyclierbarkeit sind vor allem im Thema „Biodiversität" mit der Haselnussfarm in Aserbaidschan abgedeckt. Um die Beziehung mit Stakeholdern geht es im Thema „Verbraucherinnen und Endnutzerinnen" mit Endkonsument*innen.

40 f – Bewertung der wichtigsten Produkte/Dienstleistungen, Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele

Einmal jährlich bewertet der Vorstand das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Steuerrelevante Ziele wie etwa Scope1/2/3- Reduktion werden auch unterjährig im Vorstand begutachtet. Eine Bewertung der wichtigsten Produkte, Märkte und Kundengruppen in Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele liegt nicht vor.

40 g – Strategische Relevanz von Nachhaltigkeitsaspekten

Manner steht für sichere und qualitativ hochwertige Produkte sowie guten, leistbaren Genuss, worin sich der aktuelle Nutzen und Mehrwert für Kundinnen, Investorinnen und andere Interessenträger begründet: Die Manner-Strategie 2026 folgt der Vision „Wiener Süßwarengenuss, der begeistert“ und wird neben Finanzzielen von fünf zentralen Strategiefeldern flankiert: Organisation entwickeln, Marken wachsen und Innovationen treiben, Distribution und Sichtbarkeit stärken, Kosten senken und Qualität verbessern, Nachhaltig handeln. Nachhaltigkeit als eine der fünf Strategiesäulen stellt einen klaren Fokus des Managements dar. Manner ist seit 2015 Mitglied bei respACT, der führenden Unternehmensplattform für CSR und nachhaltige Entwicklung in Österreich. Manner bekennt sich aktiv zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen und gestaltet die Nachhaltigkeitsstrategie aktiv und bewusst. 2011 startete die CSR-Offensive von Manner bis im Jahr 2022 die zahlreichen Einzelinitiativen unter dem Kommunikationsdach „Fair von Herzen“ zusammengefasst wurden und über die Jahre kontinuierlich strategisch ausgebaut. Am Beginn der Überlegungen stand die Frage, in welchen Bereichen der größte Impact in puncto Nachhaltigkeit erzielt werden kann wobei hier der Bereich der Rohstoffe identifiziert wurde. Sowohl Palmöl als auch Kakao waren die ersten Schwerpunkte der Strategie. Seitdem wird das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit stetig ausgebaut. Die Strategie orientiert sich stark am Rohstoffbereich, dazu Energie-Effizienz sowie Maßnahmen im sozialen Bereich. Die ESG-Strategie wurde 2024 im Vorstand (inklusive ESG-Aufsichtsratsverantwortliche und Mitglieder der ESG-Steuergruppe) überarbeitet, im Aufsichtsrat verabschiedet und im Town-Hall-Meeting den Mitarbeiterinnen präsentiert. Die Manner Wachstumsstrategie stellt eine Herausforderung für die ambitionierten Klimaziele dar. Eine Dekarbonisierung im direkten Energieverbrauch ist zwar weiterhin möglich, bei den durch das Umsatzwachstum automatisch steigenden Scope 3 Emissionen sind wir hingegen vom Engagement der zahlreichen Lieferantinnen als auch Innovationen abhängig.

42 – Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette

Die Josef Manner & Comp. AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien.

Die jeweilige Bewertung der Risiken ist über das Risiko- und Krisenhandbuch geregelt.

36 d – Einbindung der Ergebnisse der Risikobewertung und der internen Kontrollen in das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Integration der Ergebnisse aus Risikobewertung und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden wie folgt umgesetzt:

  • Einrichtung einer „ESG-Steuergruppe": Schaffung eines interdisziplinären Teams, das aus mehreren Abteilungsleiterinnen und Mitarbeiterinnen mit überwiegendem ESG-Bezug besteht, um die Ergebnisse der Risikobewertung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzubinden.
  • Integration in das Managementreview: 2x jährlicher Report an das Vorstandsteam
  • Regelmäßige Präsentationen und Updates: Organisation regelmäßiger Präsentationen bei Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, um über Risiken, deren Entwicklung und Kontrollmaßnahmen zu berichten.
  • Feedback-Loops: Einrichtung von Feedback-Mechanismen zwischen dem Risikomanagement und den für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Verantwortlichen, um die Qualität und Genauigkeit der Berichte zu verbessern.
  • Audit-Ergebnisse: Nutzung der Erkenntnisse aus internen und externen Audits (z. B. EcoVadis, IFS, etc.), um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und sicherzustellen, dass sie die tatsächlichen Risiken und Kontrollen widerspiegelt.

36 e – Regelmäßige Berichterstattung über die genannten Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die regelmäßige Berichterstattung über das Risikomanagement und interne Kontrollmechanismen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Führungsgremien ist im Managementreview geregelt und wird regelmäßig dem Vorstand berichtet. Das Risikomanagement wird auch im Aufsichtsrat im Gremium des Prüfungsausschusses vorgelegt.

Risiken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Risiko Bereich, in dem Risiken auftreten Minderungsmaß- nahmen Maßnahmen zur Kontrolle
Vollständigkeit und Integrität von Daten GOV-5-36c GOV-5-36c GOV-5-36c GOV-5-36c Risiken im Bereich der Datenerfassung. Dieses Risiko wird durch Feedbackschleifen, klare Verantwortlichkeiten, Steckbriefe für Datener- hebung und klare Frei- gabeprozesse minimiert. Der Erfolg der Minimierungsmaß- nahme wird durch Stichproben, Check mit Controlling und Plausi- bilitätsschleifen kontrolliert.
Genauigkeit der Schätzergebnisse Schätzungen sind etwa im Bereich der Datenerfassung (z. B. Müll der Shops, Aserbaidschan) notwendig, hier treten al- lerdings auch Risiken hin- sichtlich der Datenqualität auf. Dieses Risiko wird durch Steckbriefe, die festhal- ten, wie die Schätzung passiert, sowie Feed- backschleifen minimiert. Der Erfolg der Minimierungsmaß- nahme wird durch Stichproben, Check mit Controlling und Plausi- bilitätsschleifen kontrolliert.
Verfügbarkeit von Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöp- fungskette Daten im Bereich der vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette sind oftmals schwierig ab- zufragen mit einherge- hendem Risiko einer schlechten Datenqualität. Dieses Risiko wird durch den Aufbau des Dialoges mit Lieferant*innen und Stakeholdern der nach- gelagerten Wertschöp- fungskette minimiert. Der Erfolg der Minimierungsmaß- nahme wird durch Stichproben, Check mit Controlling und Plausi- bilitätsschleifen kontrolliert.
Zeitpunkt der Verfügbar- keit der Informationen Aufgrund der Verfügbar- keit der Daten im Lagebe- richt des Finanzberichts sind die Timings für den nichtfinanziellen Bericht sehr knapp. Die Zeit zur Berechnung der Daten für das Vorjahr muss in 1-2 Monaten des Folgejahres zum Berichtsjahr passieren. Dieses Risiko wird dadurch minimiert, dass ein genauer Zeitplan mit den verantwortlichen Per- sonen erarbeitet wird und diese sich Zeiträume für die Datenerhebung blo- cken können. Für um- fangreiche Datenerebun- gen gibt es "Trocken- übungen", die Fehler- quellen ausschließen. Der Erfolg der Minimierungsmaß- nahme wird durch Stichproben, Check mit Controlling und Plausi- bilitätsschleifen kontrolliert.

42 a – Inputs und Ansatz des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette

Sie produziert Süßwaren und verkauft diese im In- und Ausland. Für eine detaillierte Darstellung der Tätigkeiten der Tochterunternehmen und Betriebs- stätten, der bedienten Märkte und Umsatzdarstellung, gegliedert nach den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren Rest der Welt, Mietshäuser Österreich und Haselnussanbau wird auf den Konsolidierter Corpo- rate-Governance-Bericht 2024 gemäß §267b iVm §243c UGB Kapitel „Konzernstruktur“ sowie auf den Konzernlagebericht Kapitel „Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage” verwiesen. Die Segmente Mietshäuser Österreich und Haselnussanbau heben sich vom zentralen Geschäftsmodell von Manner ab. Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich neben dem Hauptgeschäft (Herstellung und Vertrieb von Süßwaren) ins- besondere durch den durch das Tochterunternehmen Manner Azerbaijan LLC betriebenen Haselnussanbau: Ziel dieses Unternehmens ist es, den Bedarf von Haselnüssen bis zu 20 % aus der eigenen Plantage abzudecken. Im Geschäftsjahr 2024 fielen noch keine Umsatzerlöse an, da sich die Plantage in Entstehung befindet.

Manner bezieht vielfältige Rohstoffe, die im eigenen Produktionsbetrieb weiterverarbeitet werden. Dazu zäh- len vor allem Kakao, Haselnüsse, Fette sowie Früchte, die international auf Plantagen angebaut werden, sowie Rohstoffe, die aus europäischer Landwirtschaft bezogen werden (Mehl, Zucker bzw. Stärke oder Milch- und Eiprodukte). Die mit den essenziellen Rohstoffen verbundenen Verarbeitungsprozesse sind wichtige Elemente in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Kakaobohnen stellen diesbezüglich eine Ausnahme dar, da diese von Manner im Kernbetrieb selbst („from bean to bar“) weiterverarbeitet werden. Als zentrale Risiken in der Rohstoffbeschaffung wurden vor allem Umweltfaktoren festgestellt, insbesondere Erntekrankheiten (intensiviert durch den Klimawandel), als auch Bodendegradation und Bio- diversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau, insbesondere bei Kakao und Palmöl.

42 b – Outputs und Ergebnisse des Geschäftsmodells für Kunden, Investoren und andere Interessenträger

Nachgelagert sind Kundinnen im Einzelhandel, Großhandel, Gastronomie, Manner Shops und Werkverkauf und dazuge- hörig die Endkonsumentinnen, welche Manner-Produkte konsumieren, zentrale Wirtschaftsakteur*innen für Manner. Wichtige Elemente in der nachgelagerten Wertschöpfungskette in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich aus der entsprechenden Verwertung von Abfällen (Verpackung, Lebensmittel) bis hin zu einer potenziellen End-of-life-Nutzung und Wiederverwertung von anfallenden Nebenprodukten, wie z. B. Kakaoschalen.

42 c – Wichtigste Merkmale der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Manner ist in seiner Wertschöpfungskette sowohl in der vorgelagerten als auch in der nachgelagerten Phase mit starken Wirtschaftsakteuren im Austausch. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist der Rohstoffeinkauf zentral. Die Beschaf- fung der Rohstoffe erfolgt sowohl direkt bei Produzentinnen als auch indirekt über Händler oder Drittanbieter, wodurch das Unternehmen flexibel auf Marktbedingungen reagieren kann. Besonders wichtig in der vorgelagerten Wertschöpfungs- kette ist ebenso der Einkauf von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Verpackungsmaterialien wie Papier und Aluminium, die eine bedeutende Rolle in der Produktion spielen. Ein weiteres zentrales Element im Management der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind die Jahresgespräche, welche mit strategischen Lieferantinnen durchgeführt werden. In diesen Gesprächen wird die Geschäftsbeziehung von beiden Seiten analysiert, um langfristige Partnerschaften zu stärken und Synergien zu nutzen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit, als auch zum Management der Geschäftsbeziehung.

In Bezug auf die nachgelagerte Wertschöp- fungskette ist der Handel von entscheidender Bedeutung. Hier handelt es sich meist um internationale Handelskonzerne. Darüber hinaus sind Vertriebskanäle wie kleinere Einzelhändler und Online-Plattformen wesentliche Partner für Manner, um die Produkte an die Konsumentinnen zu bringen. Diese Beziehungen sind in der Regel durch langfristige Verträge und regelmäßige Abstimmungen geprägt, um sicherzustellen, dass die Produkte in ausreichender Menge und Qualität verfügbar sind und die Konsumentenbedürfnisse optimal erfüllt werden. Über die Manner Shops hat Manner auch Konsu- mentinnen direkt in der nachgelagerten Wertschöpfungskette als Akteurinnen. Insgesamt stellt sich Manner als ein Un- ternehmen dar, das in seiner Wertschöpfungskette sowohl Effizienz als auch enge, nachhaltige Partnerschaften mit sämt- lichen Wirtschaftsakteurinnen anstrebt.

SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

45 ai – Wichtigste Stakeholdergruppen

  • Konsument*innen
  • Kund*innen/Distributoren
  • Mitarbeiter*innen
  • Shareholder
  • Banken
  • Medien
  • Lieferant*innen
  • Logistiker*innen
  • Vorlieferantinnen/ Produzentinnen
  • Behörden, Politik
  • Vereine, Interessensverbände
  • NGOs
  • Anrainer*innen

45 b – Nachvollziehbarkeit und Berücksichtigung der Interessen und Ansichten wichtiger Stakeholder in Bezug auf die Strategie und das Geschäftsmodell

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden durch eine Stakeholder-Einbindung validiert. Umweltverschmutzung/Wasser sowie der Klimaschutz sind aus Sicht der Interessengruppen die wichtigsten Umweltthe- men. Weiters wurden in der Stakeholderbefragung zwei soziale Themen als hoch bewertet, nämlich die Arbeitsbedingun- gen der eigenen Mitarbeiterinnen, gefolgt von der Arbeitssicherheit und Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen. Die restlichen Themen aus dem Bereich Soziales finden sich im Mittelfeld wieder. Alle Themen aus dem Bereich Governance sind im unteren Bereich der Bewertungsmatrix angesiedelt. Der Stellenwert der Nachhaltigkeitsthemen der Stakeholder wie in der Befragung ermittelt deckt sich mit denen von Man- ner. Eine Ausnahme stellt die Wichtigkeit des Themas „Wasser" dar, welches aufgrund der internen Datenlage und der finalen Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nicht als zentrales Nachhaltigkeitsthema weitergeführt wird.

45 c – Änderungen der Strategie und/oder des Geschäftsmodells

Aus der aktuellen Stakeholder-Befragung ergeben sich keine Bedürfnisse und Meinungen von zentralen Stakeholdergrup- pen, die Manner veranlassen, seine Strategie oder sein Geschäftsmodell grundlegend zu ändern.

45 c i – Anpassung der Strategie und des Geschäftsmodells an die Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Aufbauend auf den Input von Stakeholdern hat Manner Anpassungen in Methoden und Prozessen hinsichtlich der Treib- hausgasbilanzierung vorgenommen. Mehr als 75 % der größten Kund*innen haben sich bereits zu wissenschaftsbasierten Zielen im Rahmen der Science Based Targets Initiative (SBTi) verpflichtet. Manner hat sich ebenfalls zu SBTi committed und die angestrebten Reduktionsziele in Scope 1, 2 und 3 wurden im Berichtsjahr 2024 auch von SBTi erfolgreich validiert.

45 c ii – Geplante weitere Schritte und Zeitrahmen der Stakeholdereinbeziehung

Darüber hinaus sind aktuell keine weiteren Schritte geplant.

45 c iii – Erwartete Veränderung des Verhältnisses zu Stakeholdern durch geplante Schritte

Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Beziehung des Unternehmens zu der betroffenen Stakeholdergruppe durch die vorgenommenen Änderungen ändert.

45 d – Information der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Stakeholderansichten zu nachhaltig- keitsbezogenen Auswirkungen

Die Unternehmensstrategie von Manner wird vom Vorstand regelmäßig überarbeitet und bei größeren Veränderungen neu aufgesetzt. Im Berichtsjahr 2024 wurde keine Überarbeitung vorgenommen. Die Einbeziehung der Interessen der Stake- holder ist dabei ein wesentlicher Punkt in der aktuellen Unternehmensstrategie „Strategie 2026". Der Aufsichtsrat wird von den Vorständen über die Sichtweisen der Stakeholder in Bezug auf die nachhaltigen Auswirkungen des Unternehmens informiert.

Wichtigste Stakeholder- gruppen, mit denen ein Dialog statt- findet Zweck der Einbindung Art der Einbindung Berücksichtigung der Ergebnisse
SBM-2-45 a ii SBM-2-45 a iv Konsument*innen Keep infor- med Manner Kundenclub, Social Media, Feedback über den Handel, Befragungen, Kon- sumententests bei Neupro- dukten etc. Stakeholder Befragung 2023. Rückmeldungen wurden an die Abteilung Produktinnovation zur Be- rücksichtigung bei der Entwicklung von Neuproduk- ten weitergeleitet.
SBM-2-45 a iii SBM-2-45 a v Kund*innen/Distri- butoren Manage closely Jahresgespräche, Stake- holder-Veranstaltungen, Messen etc. Stakeholder-Befragung 2023, Rückmeldungen werden in Produktentwicklung, Vertrieb, Einkauf (z. B. Wunsch nach zertifiziertem Rohstoff) oder der ESG-Steuergruppe (z. B. Wunsch nach EcoVadis Audit) aufgenommen und bearbeitet.
Mitarbeiter*innen Keep infor- med Town-Hall-Meetings, Feed- back-Kasten, Führungs- kräfte, Betriebsrät*innen etc. Stakeholder-Befragung 2023, Befragung „Rosa Di- alog" 2024. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefra- gung wurden an die Führungskräfte kommuniziert. In einem gemeinsamen Workshop mit dem HR-Ma- nagement wurden Maßnahmen im Bereich Mitar- beiterzufriedenheit abgeleitet.
Shareholder Keep infor- med Jahresversammlung, Be- richte, direkte Kommunika- tion über Investor Relations etc. Input zur Strategiegestaltung, Stakeholder-Befra- gung 2023
Banken Keep infor- med Regelmäßiger Dialog, Fi- nanzberichte, Jahresge- spräche etc. Input zur Strategiegestaltung
Medien Manage closely Veranstaltungen, Aus- tausch über Interessenver- tretungen, Interviews etc. Stakeholder-Befragung 2023
Lieferant*innen Monitor Jahresgespräche, Stake- holder-Veranstaltungen, di- rekte Kommunikation, Be- fragung im Zuge des Liefer- kettensorgfaltspflichtenge- setzes Neuprodukte, Sortiment
Logistiker*innen Monitor Jahresgespräche.

12 – Berücksichtigung der Interessen und Rechte der eigenen Arbeitskräfte in der Unternehmensstrategie

Im Code-of-Conduct ist verankert, dass Manner seine Mitarbeiter*innen schätzt und fördert, alle Menschen gleichermaßen respektiert, jegliche Diskriminierung verurteilt und in keinem Fall toleriert, sowie dass sämtliche Menschenrechte eingehalten werden. Manner bemüht sich stets, diese Grundsätze durch die Schaffung eines wertschätzenden Arbeitsumfelds zu verwirklichen, das auch zum Unternehmenserfolg beiträgt. Die Arbeitskräfte des Unternehmens stellen somit eine wichtige Gruppe betroffener Interessenträger dar, deren Rechte und Interessen integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells sind.

S2-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

9 – Berücksichtigung der Interessen und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in der Unternehmensstrategie

In der Unternehmensstrategie von Manner ist Nachhaltigkeit eine zentrale Säule. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Einkauf von zertifizierten Rohstoffen. Da Manner primär Rohstoffe von Händlern zukauft, hat die Firma nur wenig direkten Einfluss auf die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Um ihrer Verantwortung nachzukommen, setzt Manner bei Rohstoffen aus menschenrechts-kritischen Gebieten (Kakao und Palmfett) bei Markenprodukten ausschließlich auf FAIRTRADE bzw. Rainforest Alliance oder RSPO-zertifizierte Rohstoffe. Diese Zertifizierungen setzen allesamt Sozialstandards voraus, welche die wesentlichen kritischen Arbeitnehmerrechte und -interessen schützen.

S4-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

8 – Berücksichtigung der Interessen und Rechte der Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen in die Unternehmensstrategie

Der Dialog mit der wichtigen Stakeholdergruppe Konsumentinnen (steht im Folgenden als Synonym für Verbraucherinnen und Endnutzerinnen) steht im Vordergrund und fließt in Strategie und Geschäftsmodell ein. In den Austausch tritt das Unternehmen direkt beispielsweise über das Konsumentenservice, aber auch bei Jahresgesprächen geht Manner in den aktiven Dialog. Die Stakeholdergruppe Kundinnen gibt in den Jahresgesprächen, die meist mit dem Manner Vertrieb stattfinden, Feedback der Konsumentinnen an Manner weiter. Dieses wird in Meetings wie dem Marketing- und Vertriebsmeeting regelmäßig diskutiert und fließt in die operative Arbeit mit ein. Die Einhaltung von Menschenrechten von Konsumentinnen ist dabei ein grundlegendes Prinzip, das bei Manner fest verankert ist und sowohl in die Strategie und das Geschäftsmodell einfließt. Mit Hilfe von Marktforschung sowie der Einbeziehung von Konsument*innen im Zuge von Umfragen und der Medienbeobachtung werden diese Stakeholdergruppen aktiv in die Entscheidungen des Unternehmens eingebunden.

  • Wiederkehrende Markencontrolling-Studien in relevanten Zielmärkten werden durchgeführt.
  • Konsumentenefragungen zu Neuprodukt-Konzepten, Trends und aktuellen Fragestellungen werden laufend in Auftrag gegeben.
  • 2024 wurde erstmals eine Zielgruppen-Segmentierung gemacht, die die Wünsche und Bedürfnisse der relevanten Zielgruppen noch detaillierter beschreibt.
  • Über das Manner Konsumentenservice wird laufend Feedback von Konsument*innen in das Unternehmen zurückgespielt.
  • Über den Manner Club „Close friends list“ auf Instagram und generell über die Manner Social-Media-Kanäle findet ein regelmäßiger Dialog statt. Rückmeldungen und Anforderungen fließen laufend in die Strategie ein.

Der Austausch mit den Konsumentinnen wird stetig intensiver und erfolgt über zahlreiche verschiedene Kanäle. Der Trend, dass Konsumentinnen sich verstärkt über Ernährung, Produkte und deren Inhaltsstoffe Gedanken machen, unterstützt dies weiter. Manner pflegt einen intensiven Austausch mit den Konsumentinnen über die Abteilung Konsumentenservice via E-Mail, Onlineformularen, Briefen oder per Telefon. Handelt es sich um Produktbeschwerden, werden diese ISO-konform im internen Ticket-System „SUGAR“ erfasst, kategorisiert und ausgewertet. Ein weiteres Instrument zum Austausch mit Konsumentinnen sind Aufrufe auf Social Media zur Abstimmung über Inhalte, Packaging Designs oder Sorten, durch Ad-hoc-Marktforschungen zu Innovationen, Neuprodukt-Konzepten oder neuen Kommunikationskampagnen. Dazu gibt es auch einen regelmäßigen Austausch mit Interessensverbänden, NGOs und Verbänden (im Berichtsjahr 2024 z. B. mit dem Verein für Konsumenteninformation, dem Fachverband der Lebensmittelindustrie und dem Markenartikelverband), die Bedürfnisse von Konsument*innen adressieren. Diese fließen dann in Produkt-Adaptionen, Innovationen oder Verpackungsgestaltungen mit ein. Dabei werden insbesondere auch spezifische Kundengruppen mit besonderen Bedürfnissen adressiert, die beispielsweise aufgrund von Allergien oder Ähnlichem vulnerabler gegenüber potenziellen negativen Auswirkungen einer intransparenten Produktkennzeichnung wären.

Die Deklaration der Produkte basiert auf der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) welche detaillierte Deklarationspflichten für alle Zutaten vorsieht. Entsprechend werden alle Bestandteile, die rezepturmäßig enthalten sind, in der Zutatenliste aufgelistet. Alle anderen Bestandteile, die nicht als Zutat einzustufen sind, jedoch in Spuren, beispielsweise durch Überschneidung von Produktionsprozessen vorhanden sein können, werden durch eine freiwillige „Kann-Kennzeichnung“ (z. B. „Kann Spuren von Milchbestandteilen enthalten“) abgedeckt. Die transparente Deklaration liefert alle notwendigen Informationen für die Konsumentinnen und ermöglicht ihnen eine bewusste Kaufentscheidung. So gibt die Deklaration gesetzeskonform Auskunft über Zutaten, Nährwerte und die beinhalteten deklarationspflichtigen Allergene (fett bzw. kursiv gedruckte Bestandteile in der Zutatenliste). Sollten gesetzliche Anforderungen an herkunfts- oder gesundheitsbezogene Angaben zutreffen, werden auch diese gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Zusätzlich finden sich auf den Verpackungen relevante Hinweise, die für Konsumentinnen und deren bewusst nachhaltig gesetzte Kaufentscheidung relevant sind, wie etwa das „Vegan“, „FAIRTRADE all that can be“ oder „FAIRTRADE-Kakao-Programm“-Siegel.

Risiken beim Thema Lebensmittelsicherheit können – neben einem Reputationsschaden und massivem Vertrauensverlust – Gefahr für Leib und Leben – der Konsument*innen darstellen. Manner versteht deren Schutz daher als die Wahrung ihrer Menschenrechte und bietet Produkte an, die unbesorgt genossen werden können.

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wesentliche Auswirkungen

Thema (SBM-3-48a) Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
E1 – Klimaschutz THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft) Tatsächlich Negativ Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Plantagen, Landwirtschaft Die THG-Emissionen aus dem Rohstoffanbau und den damit verbundenen Faktoren, einschließlich Kakao- und Palmölplantagen, Düngemitteln, Tierhaltung, landwirtschaftlichen Maschinen und Entwaldung, haben aufgrund ihres Beitrags zur globalen Erwärmung und zum Klimawandel negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da der Rohstoffanbau und die damit verbundenen Emissionen wichtige Ressourcen für das Kerngeschäft darstellen. Kurz-, mittel- und langfristig Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei. Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
E1 – Klimaschutz THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb Tatsächlich Negativ Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops Direkte und indirekte THG-Emissionen durch den Produktions- und Bürobettrieb tragen zur globalen Erwärmung und zum Klimawandel bei und haben dadurch negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Die Auswirkungen stehen in direkter Verbindung mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner, da die THG-Emissionen an eigenen Standorten aus dem Kerngeschäft heraus entstehen. Kurz-, mittel- und langfristig Manner trägt durch seine eigenen Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei. Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

E1 – Energie

Thema (SBM-3-48a) Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
E1 – Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten Tatsächlich Negativ Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops Direkte und indirekte THG-Emissionen durch den Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten tragen zur globalen Erwärmung und zum Klimawandel bei und haben dadurch negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Die Auswirkungen stehen in direkter Verbindung mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner, da die THG-Emissionen an eigenen Standorten aus dem Kerngeschäft heraus entstehen. Mittel- und langfristig Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit in Form von Energieverbrauch an Produktions- und Bürostandorten zu den wesentlichen Auswirkungen bei. Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

E4 – Biodiversität

Thema (SBM-3-48a) Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
E4 – Biodiversität Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft Potenziell Negativ Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Plantagen, Landwirtschaft Die Landnutzungsänderungen durch die Ausweitung von Plantagen und landwirtschaftlichen Flächen führt zu Bodendegradation, was den Verlust von Land und Lebensräumen verursacht. Der intensive Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden schädigt Böden und Grundwasser. Diese Veränderungen führen zu einem Rückgang der Artenvielfalt und bedrohen Populationen, wie beispielsweise die Orang-Utans im Regenwald. Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da der Plantagenanbau die notwendigen Ressourcen für das Kerngeschäft bereitstellt. Langfristig Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei. Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
E4 – Biodiversität Umweltverschmutzung Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel Tatsächlich Negativ Vorgelagerte Wertschöpfungskette und eigene Tätigkeit: Plantagen, Landwirtschaft, Haselnussplantage Aserbaidschan Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann zur Kontamination von Gewässern und Böden führen und somit schwere negative Folgen für Umwelt und Ökosysteme verursachen. Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für den Anbau wesentlicher Ressourcen für das Kerngeschäft unerlässlich ist. # SBM-3-48

S1 – Arbeitszeit

Wesentliche Auswirkung: Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit

Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich

Positive vs. negative Auswirkung: Positiv

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit für die eigenen Mitarbeiter*innen verbessern deren Lebensqualität und haben somit positive Auswirkungen auf die Lebensqualität von Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Unternehmenserfolg beiträgt.

Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig

Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S1 – Angemessene Entlohnung

Wesentliche Auswirkung: Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen

Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich

Positive vs. negative Auswirkung: Positiv

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Eine angemessene Entlohnung der Mitarbeiter*innen verbessert deren Lebensqualität und hat somit positive Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Unternehmenserfolg beiträgt.

Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig

Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S1 – Sozialer Dialog

Wesentliche Auswirkung: Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen

Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich

Positive vs. negative Auswirkung: Positiv

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Möglichkeiten zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen fördern den direkten Austausch bzw. die Einbringung eigener Interessen in die tägliche Arbeit und haben somit positive Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Unternehmenserfolg beiträgt.

Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig

Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Möglichkeiten zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S1 – Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer*innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung

Wesentliche Auswirkung: Arbeitnehmervertretung durch Betriebsrat

Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich

Positive vs. negative Auswirkung: Positiv

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Die Arbeitnehmervertretung durch den Betriebsrat fördert die Einbringung der Interessen von Mitarbeiter*innen in die tägliche Arbeit und hat somit positive Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Unternehmenserfolg beiträgt.

Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig

Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Betriebsrat als Teil des Unternehmens) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S1 – Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften

Wesentliche Auswirkung: Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen

Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich

Positive vs. negative Auswirkung: Positiv

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Die Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen fördert eine sichere Arbeitsumgebung von Mitarbeiter*innen und hat somit positive Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Unternehmenserfolg beiträgt.

Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig

Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Betriebsrat und Tarifverhandlungen als Teil des Unternehmens) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S1 – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Wesentliche Auswirkung: Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit

Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich

Positive vs. negative Auswirkung: positiv

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit ermöglichen Mitarbeiter*innen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und haben somit positive Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Unternehmenserfolg beiträgt.

Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig

Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S1 – Gesundheitsschutz und Sicherheit

Wesentliche Auswirkung: (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle

Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell

Positive vs. negative Auswirkung: Negativ

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Landwirtschaft AZE

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle gefährden die Gesundheit von Mitarbeiter*innen und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da gesundheitliche Einschränkungen der Mitarbeiter*innen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen können.# SBM-3-48 – Wesentliche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

S1 – Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit

  • Wesentliche Auswirkung: Gender-Diskriminierung
  • Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
  • Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
  • Auftreten in der Wertschöpfungskette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
  • Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Gender-Diskriminierung gefährdet die Lebensqualität von Mitarbeiter*innen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
  • Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ein verringertes Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann.
  • Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
  • Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken für Arbeitsunfälle zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
  • Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S1 – Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

  • Wesentliche Auswirkung: Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
  • Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
  • Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
  • Auftreten in der Wertschöpfungskette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage AZE
  • Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz gefährden die Lebensqualität von Mitarbeiter*innen und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
  • Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ein verringertes Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann.
  • Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
  • Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken für Gender Diskriminierung zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
  • Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S1 – Vielfalt

  • Wesentliche Auswirkung: Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen
  • Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
  • Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
  • Auftreten in der Wertschöpfungskette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
  • Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Diskriminierung und ungleiche Behandlung von bestimmten Gruppen gefährden die Lebensqualität von Mitarbeiter*innen und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
  • Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ein verringertes Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann.
  • Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
  • Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken für Diskriminierung am Arbeitsplatz zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
  • Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Sichere Beschäftigung

  • Wesentliche Auswirkung: Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette
  • Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
  • Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
  • Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
  • Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette erschweren ein regelmäßiges und stabiles Einkommen und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
  • Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
  • Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig
  • Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
  • Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Arbeitszeit

  • Wesentliche Auswirkung: Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
  • Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
  • Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
  • Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
  • Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden beeinträchtigen das Wohlbefinden von Arbeiter*innen in der Lieferkette und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
  • Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da hohe Arbeitsbelastungen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
  • Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig
  • Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
  • Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Angemessene Entlohnung

  • Wesentliche Auswirkung: Unzureichende Entlohnung der Arbeiter in der Lieferkette
  • Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
  • Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
  • Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
  • Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette beeinträchtigt die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
  • Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da hohe Arbeitsbelastungen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
  • Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig
  • Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
  • Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Sozialer Dialog

  • Wesentliche Auswirkung: Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
  • Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich
  • Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
  • Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
  • Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen in der Lieferkette beeinträchtigt deren Arbeitsbedingungen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
  • Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Unterdrückung und fehlender Dialog in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
  • Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig
  • Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
  • Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten

  • Wesentliche Auswirkung: Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter in der Lieferkette
  • Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
  • Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
  • Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
  • Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Ein fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lieferkette beeinträchtigt deren Arbeitsbedingungen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.# S2 – Tarifverhandlungen

Wesentliche Auswirkung: Fehlende Tarifverhandlungen und Tarifverträge
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Fehlende Tarifverhandlungen und Tarifverträge beeinträchtigen die Arbeitsbedingungen von Arbeiterinnen in der Lieferkette und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da fehlende Tarifverhandlungen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferantinnen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Wesentliche Auswirkung: Einschränkung der Work-Life Balance durch Arbeitsbelastung
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Die Einschränkung der Work-Lief Balance beeinträchtigt die Lebensqualität von Arbeiterinnen in der Lieferkette und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da die Einschränkung der Work-Life-Balance in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferantinnen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Gesundheitsschutz und Sicherheit

Wesentliche Auswirkung: (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle gefährden die Gesundheit von Arbeiterinnen in der Lieferkette und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Arbeitsunfälle in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferantinnen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Gesundheitsschutz und Sicherheit

Wesentliche Auswirkung: Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel gefährden die Lebensqualität von Arbeiterinnen in der Lieferkette und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferantinnen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Kinderarbeit

Wesentliche Auswirkung: Fälle von Kinderarbeit
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Fälle von Kinderarbeit in der Lieferkette berauben Kinder ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde und schaden ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung. Dadurch haben diese Fälle negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Fälle von Kinderarbeit in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferantinnen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung:* Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Zwangsarbeit

Wesentliche Auswirkung: Fälle von Zwangsarbeit
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: potenziell
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Fälle von Zwangsarbeit berauben Arbeiterinnen in der Lieferkette ihrer persönlichen Freiheit und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Fälle von Zwangsarbeit in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferantinnen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Angemessene Unterbringung

Wesentliche Auswirkung: Unangemessene Unterbringung der Arbeiter in der Lieferkette
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Unangemessene Unterbringung der Arbeiterinnen in der Lieferkette beeinträchtigen deren Lebensqualität und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da unangemessene Unterbringung von Arbeiterinnen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferantinnen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung:* Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

S2 – Wasser- und Sanitäreinrichtungen

Wesentliche Auswirkung: Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter in der Lieferkette
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: potenziell
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiterinnen in der Lieferkette beeinträchtigen deren Lebensqualität und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da unzureichende Wasser- und Sanitäreinrichtungen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferantinnen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRSThema (SBM-3-48a)
S1 – Wasser und Sanitärversorgung

Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in der Lieferkette

Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell

Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Negativ

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in der Lieferkette beeinträchtigen deren Lebensqualität und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.

Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Kurz- und mittelfristig

Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

Thema (SBM-3-48a)
S2 – Datenschutz

Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Verletzung der Privatsphäre der Arbeiter in der Lieferkette

Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell

Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Negativ

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Verletzungen der Privatsphäre der Arbeiter*innen in der Lieferkette beeinträchtigen deren Lebensqualität und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Verletzungen der Privatsphäre der Arbeiter*innen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.

Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Kurz- und mittelfristig

Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

Thema (SBM-3-48a)
S4 – Gesundheitsschutz und Sicherheit

Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)

Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell

Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Negativ

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Ungesunde Ernährung durch zuckerhaltige Produkte beeinträchtigt die Gesundheit von Konsument*innen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ungesunde Ernährung durch zuckerhaltige Produkte den Unternehmenserfolg durch sinkende Umsätze oder Reputationsschäden beeinträchtigen kann.

Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Mittel- und langfristig

Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch den Verkauf von zuckerhaltigen Produkten (eigene Tätigkeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

Thema (SBM-3-48a)
S4 – Gesundheitsschutz und Sicherheit

Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit

Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell

Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Negativ

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit beeinträchtigt die Gesundheit von Konsument*innen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da mangelnde Lebensmittelsicherheit den Unternehmenserfolg durch sinkende Umsätze oder Reputationsschäden beeinträchtigen kann.

Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Kurz- und mittelfristig

Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt im Falle von mangelnder Lebensmittelsicherheit durch eigene Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

Thema (SBM-3-48a)
S4 – Kinderschutz

Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen

Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell

Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Negativ

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Die bewusste Ansprache von Kindern in Werbemaßnahmen kann deren Gesundheit beeinträchtigen und somit negative Auswirkungen auf Menschen haben.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da die bewusste Ansprache von Kindern in Werbemaßnahmen den Unternehmenserfolg durch Reputationsschäden beeinträchtigen kann.

Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Kurz- und mittelfristig

Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch die direkte Ansprache von Kindern (eigene Tätigkeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

Thema (SBM-3-48a)
S4 – Verantwortliche Vermarktungspraktiken

Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunika- tion

Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich

Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Negativ

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation beeinträchtigen das Vertrauen von Stakeholdern und hat somit ne- gative Auswirkungen auf Menschen.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation den Unternehmenserfolg durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.

Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Kurz- und mittelfristig

Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt im Falle von verantwortungsvollem Marketing durch eigene Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

Thema (SBM-3-48a)
G1 – Unternehmenskultur

Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltensko- dex) und den geltenden Gesetzen

Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell

Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Negativ

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf- ten, Shops, Haselnussplantage AZE

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Mangelnde Übereinstimmung der gelebten Unternehmenskultur mit for- mal definierten Werten, internen Richtlinien und gesetzlichen Rahmen- werken können das Vertrauen und Wohlbefinden von internen und ex- ternen Stakeholdern beeinträchtigen und somit negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da eine schwache Unternehmenskultur den Unter- nehmenserfolg durch Reputationsschäden, Vertrauensverluste und Fehlverhalten der Mitarbeiter*innen beeinträchtigen kann.

Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Mittel- und langfristig

Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt im Falle einer schwachen Unternehmenskultur durch ei- gene Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

Thema (SBM-3-48a)
G1 – Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)

Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Be- denken sowie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)

Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich

Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Positiv

Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf- ten, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan

Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Be- denken sowie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) können illegale oder unethische Praktiken verhindern oder aufdecken und somit positive Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben.

Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Beschwerdemechanismen die Transparenz erhö- hen und somit zum Unternehmenserfolg beitragen können.# Wesentliche Themen

G1 – Management der Beziehungen zu Lieferant*innen, einschließlich Zahlungspraktiken

Wesentliche Auswirkung: ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung: Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Die Integration von ESG-Kriterien in Lieferantenbeziehungen fördert die Einhaltung von Umweltstandards und Arbeitsrecht und hat somit positive Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement die Reputation und somit den Unternehmenserfolg von Manner erhöhen können.
Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen bei, indem das Unternehmen ESG-Kriterien in sein Lieferantenmanagement im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit integriert.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

G1 – Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung

Wesentliche Auswirkung: Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Bestechung
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte Wertschöpfungskette: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Fehlende Trainings zur Verhinderung von Korruption und Bestechung können durch vermehrte Verstöße gegen rechtschaffene Geschäftspraktiken negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da fehlende Trainings zur Verhinderung von Korruption und Bestechung die Reputation und somit den Unternehmenserfolg von Manner beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen durch seine eigene Tätigkeit durch das Fehlen von entsprechenden Schulungen bei.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

G1 – Vorkommnisse

Wesentliche Auswirkung: Vorfälle von Korruption und Bestechung
Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte Wertschöpfungskette: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Vorfälle von Korruption und Bestechung untergraben das Vertrauen der Stakeholder, verzerren die gerechte Verteilung von Ressourcen und können erhebliche Umweltzerstörungen verursachen, was negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zur Folge hat.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Vorfälle von Korruption und Bestechung die Reputation und somit den Unternehmenserfolg von Manner beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen durch seine eigene Tätigkeit durch Vorfälle von Korruption und Bestechung bei.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

Wesentliche Risiken und Chancen

E1 – Klimaschutz

Wesentliche(s) Risiko/Chance: Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz
Chance oder Risiko: Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette: Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung: Extrem hohe Scope 3 Emissionen durch Landnutzungsänderung (Entwaldung natürlicher CO2-Speicher wie z. B. Regenwald, Torfwälder, Entwässerung, Moorflächen), landwirtschaftlichen Betrieb (Feldemissionen: Dünger, Traktoren, Düngemittelproduktion) und Tierhaltung (Futtermittelproduktion, Methan, Lachgas-Emissionen); gefährden das Erreichen von Klimazielen, Risiko für Geschäftsmodell/Strategie
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

E1 – Anpassung an den Klimawandel

Wesentliche(s) Risiko/Chance: Versorgungsprobleme mit Plantagenprodukten aufgrund von Klimarisiken
Chance oder Risiko: Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette: Eigene Tätigkeit
Beschreibung: Die Anbaugebiete bzw. Plantagen für wichtige Rohstoffe von Manner (Kakao, Palmfett, Kokosfett, z.T. auch Haselnuss) sind aufgrund der klimatischen Bedingungen stark von physischen Klimarisiken (Dürre/ Überflutungen) betroffen; führt zu Versorgungsengpässen; verminderte und qualitativ geringere Ernte; Preissteigerungen durch Volatilität und Ertragsschwankungen; generell Kostensteigerungen und Umsatzeinbußen (Verschiebung der Agrarflächen und damit neue Lieferantinnen, aber eher kein Versorgungsproblem per se)
Art der Offenlegung:* Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

E1 – Anpassung an den Klimawandel

Wesentliche(s) Risiko/Chance: Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/ Aktivität: Umstellungen und Kosten durch „Klimaziele“
Chance oder Risiko: Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette: Eigene Tätigkeit
Beschreibung: Spannungsfeld zwischen Preispolitik und Nachhaltigkeitszielen; Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen machen Investitionen notwendig und eingesetzte Ressourcen sowie Materialien werden teurer.
Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

E4 – Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen - Sonstige

Wesentliche(s) Risiko/Chance: Erntekrankheit (Kakao)
Chance oder Risiko: Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette: Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung: Aufgrund von Krankheitserregern und Umweltbedingungen kommt es zu einer großen Erntekrankheit. Dies führt zu einer weltweiten mengenmäßigen Verknappung/ Versorgungsunterbrechung bez. Kakao, einer verminderten Qualität des Kakaos und einem Anstieg des Kakaopreises (erhöhter Betriebskapitalbedarf).
Art der Offenlegung: Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

E4 – Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen - Landdegradation

Wesentliche(s) Risiko/Chance: Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau (Kakao, Palmöl)
Chance oder Risiko: Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette: Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung: Aufgrund der Bodenverschlechterung durch Überkultivierung und Abholzung von Flächen sinken die Produktivität und die Qualität der Kakaobohnen; dies führt zur weltweiten Verknappung des Kakaovolumens (Versorgungsunterbrechung), einer geringeren Qualität des Kakaos und einem Anstieg des Kakaopreises; geringere Kundenzufriedenheit und Einnahmen. Ebenso hohe Risiken der Bodendegradation, Erosionen und Bodenverdichtung durch exzessiven Anbau von Palmöl > erfordert die Erschließung neuer Flächen durch Entwaldung der Regenwälder.
Art der Offenlegung: Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

E4 – Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen

Wesentliche(s) Risiko/Chance: Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl
Chance oder Risiko: Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette: Eigene Tätigkeit
Beschreibung: Der Anbau von Kakao, Palmöl, Kokosfett und die damit verbundene mögliche Abholzung rücken in den Fokus der EU Richtlinie entwaldungsfreie Lieferkette und von Medien (nachdem in der Vergangenheit z. B. Palmöl thematisiert wurde); keine, zu wenig, zu unwirksam wahrgenommene Maßnahmen gegen Abholzung/ Unterstützung der Wiederaufforstung; fehlende Alternativen und Ausbleiben von Produktinnovation führt zu Umsatzverlusten und Reputationsverlusten; Verlust an Marktanteilen, eingeschränkter Zugang zu Finanzkapital; Verbot von Produkten, die keine entwaldungsfreie Lieferkette nachweisen können
Art der Offenlegung: Verfügbarkeit wird abnehmen (Länder bzw.# Anbaugebiete werden gestrichen)

Art der Offenlegung (SBM-3-48h)

Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

Thema (SBM-3-48a)

S1 – Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a): Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen

Chance oder Risiko (SBM-3-48a): Risiko

Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Eigene Tätigkeit

Beschreibung (SBM-3-48a): Zu hohe Rate an ungeplanten Abwesenheiten; Erhalt der Arbeitsfähigkeit, Schaffen von entsprechenden Rahmenbedingungen durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement (Ergonomie, weniger Schichtarbeit, Unterstützung Arbeitsmedizin, Ernährung, etc.). Sinkende Gesundheit bedeutet mehr Abwesenheiten, welche sich wiederum in einer geringeren Produktivität niederschlagen.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

Thema (SBM-3-48a)

S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a): Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)

Chance oder Risiko (SBM-3-48a): Risiko

Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): eigene Tätigkeit

Beschreibung (SBM-3-48a): Aufgrund der teils offenen Prozesse und dem Einsatz von bereits verpackten Produkten als Rework kann es zu einem Eindrang von Fremdkörpern in Produkte kommen. Das potenzielle Schadensausmaß ist sehr groß.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h): durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

Thema (SBM-3-48a)

S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a): Risiken aus Veränderungen im Konsument*innenverhalten: Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote

Chance oder Risiko (SBM-3-48a): Risiko

Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Beschreibung (SBM-3-48a): Sich ändernde Verbraucherpräferenzen (stärkere Konzentration auf fett- und zuckerarme Ernährung, vegan) führen zu einer geringeren Nachfrage nach Produkten von Manner, zu verstärktem Wettbewerb durch andere Unternehmen, die fett- und zuckerarme Alternativen anbieten, zu erhöhten Kosten im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung neuer Produkte und zu einer potenziellen Schädigung der Markenwahrnehmung und der Kundentreue des Unternehmens bei fehlender Befriedigung der Nachfrage; Verlust von Marktanteilen, Umsatzrückgang, drohende Werbeverbote (z.B.: aktuell in Deutschland)

Art der Offenlegung (SBM-3-48h)

Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

Thema (SBM-3-48a)

S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a): Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)

Chance oder Risiko (SBM-3-48a): Risiko

Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Eigene Tätigkeit

Beschreibung (SBM-3-48a): Auditergebnis reicht nicht für Zertifizierung auf höherem Niveau

Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

Thema (SBM-3-48a)

S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern

Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a): Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/ Aktivität: Einführung einer Zuckersteuer

Chance oder Risiko (SBM-3-48a): Risiko

Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Eigene Tätigkeit

Beschreibung (SBM-3-48a): Die Einführung einer Zuckersteuer führt zu höheren Kosten für Manner, die nicht an Konsumentinnen und Kundinnen weitergegeben werden können; sinkende Nachfrage nach Produkten und Umsatzrückgang; steigende Kosten durch Entwicklung von zuckerreduzierten/zuckerfreien Alternativen.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

Thema (SBM-3-48a)

S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/ oder Endnutzern

Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a): Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpackung"

Chance oder Risiko (SBM-3-48a): Risiko

Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Beschreibung (SBM-3-48a): Negatives Feedback bzw. Beschwerden seitens der Stakeholder (intransparente Darstellung von Inhaltsstoffen) sowie rechtkräftige Verurteilungen durch irreführende Werbung oder Mogelpackungen.

Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt

Thema (SBM-3-48a)

G1 – Unternehmenskultur

Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a): Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: zu wenig Weiterentwicklung (CSRD-Bericht)

Chance oder Risiko (SBM-3-48a): Risiko

Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Eigene Tätigkeit

Beschreibung (SBM-3-48a): Gesetzliche Anforderungen an die Berichtserstattung verändern sich häufig und rasch (Veröffentlichung der EU kommen sehr kurzfristig); dynamische Rechtslage sorgt für sehr kurze Fristen, Adaption ist notwendig, aber sehr ressourcenintensiv; Risiko: kein Testat des Wirtschaftsprüfers (Lieferstopp + Strafen für Aufsichtsrat)

Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

Thema (SBM-3-48a)

G1 – Unternehmenskultur

Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a): Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: Komplexität durch Taxonomie-Verordnung und CSRD

Chance oder Risiko (SBM-3-48a): Risiko

Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Eigene Tätigkeit

Beschreibung (SBM-3-48a): Verpflichtung zur prüfpflichtigen Berichtslegung deren Anforderungen zum Großteil noch relativ unklar sind

Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS

48 b – Einfluss wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung

Die als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen beeinflussen das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsprozesse von Manner, indem sie adaptive Maßnahmen und strategische Prioritäten fordern, um Resilienz und nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten. Sie wurden bei der Weiterentwicklung von Geschäftsmodell und Strategie bzw. bei Entscheidungsfindungen mitberücksichtigt. Bei neuen Konzepten z.B. Produktinnovationen werden die wesentlichen IROs z.B. Zuckerreduktion berücksichtigt.

48 d – Aktuelle finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen

Die Bewertung der finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken von Manner wurde unter Einbindung interner Stakeholder durchgeführt, darunter Verantwortliche aus den Bereichen Qualität-Sicherheit-Umwelt, Einkauf, Personalwesen, Controlling, Marketing und ESG. Zunächst wurde bewertet, ob sich Risiken und deren Auswirkungen im Berichtsjahr realisiert haben. Zusätzlich wurde die Vorauswahl erweitert um jene Risiken, bei denen finanzielle Effekte nicht ausgeschlossen werden konnten. All diese Risiken wurden anschließend einer detaillierten finanziellen Bewertung unterzogen, die auf der Definition relevanter Bewertungsgrößen basierte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, welche Risiken im Berichtszeitraum finanzielle Auswirkungen hatten. Alle Schritte des Bewertungsprozesses wurden dokumentiert und begründet.

Auf Grundlage der beschriebenen Methode wurden im Berichtsjahr 2024 finanzielle Effekte für das folgende Risiko identifiziert: S1-Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen: Die Abwesenheitsrate war in der Produktion an beiden Standorten auf konstant hohem Niveau und deutlich höher als budgetiert. Die tatsächliche Abwesenheitsquote führte zu einem höheren Personalaufwand pro produzierte Menge. Zusätzlich wurden die folgenden Risikogruppen einer finanziellen Bewertung unterzogen. Nach der Bewertung erwiesen sich diese Risiken jedoch als finanziell nicht ausschlaggebend.

  • Risiken im Zusammenhang mit dem Bezug von Rohstoffen (E1 – Anpassung an den Klimawandel, E4 – Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen): Der Bedarf an Kakao und Palmöl konnte trotz Ernteeinbußen durch Klimawandel und Ernte-krankheiten gedeckt und die Versorgung sichergestellt werden. Preisanpassungen konnten abge-federt werden.
  • Risiken im Zusammenhang mit Veränderungen im Konsumentinnenverhalten (S4 – Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzern): Trotz des anhaltenden Trends zur Zuckerreduktion ist dieser in der finanziellen Berichterstattung von Manner nicht abbildbar. Der Absatzrückgang in einzelnen Märkten von Manner kann daher nicht auf diesen Trend zurückgeführt und auch anhand von Marktdaten nicht verifiziert werden.

Bei der Betrachtung aller wesentlichen Risiken, wurden keine Risiken identifiziert, die wesentliche Buchwertanpassungen im nächsten Berichtszeitraum erfordern.

48 e – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen

Bezüglich der Angabepflicht SBM-3 48e zu erwartenden finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Abgabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.

48 f – Widerstandsfähigkeit der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells

Die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells von Manner in Bezug auf seine Fähigkeit, Risiken zu bewältigen, wurde im Rahmen der unter SBM-3 48 d beschriebenen Risikobewertung berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass Manner aktuell sehr widerstandsfähig gegenüber seinen Risiken ist. Im Jahr 2024 hatte nur ein Risiko finanzielle Auswirkungen. Chancen wurden für Manner nicht identifiziert.# Die Widerstandsfähigkeit gegenüber Auswirkungen wurde in der Risikobewertung unter SBM-3 48 d indirekt berücksichtigt, da die Risiken auf Basis der zuvor identifizierten Auswirkungen abgeleitet wurden.

48 g – Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum Vorjahr

Durch die erstmalige Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS, werden dieses Jahr noch keine Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum offengelegt.

IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

53 a – Methoden und Annahmen bei der Ermittlung von Auswirkungen, Risiken und Chancen und der Bewertung ihrer Wesentlichkeit

Die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde für das Geschäftsjahr 2023 erstmals nach dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit auf Themenebene gemäß ESRS 1 durchgeführt. Dieser Prozess wurde im Juli 2024 gemäß den Anforderungen der „EFRAG IG 1 Materiality Assessment Implementation Guidance“ überarbeitet, um die im Vorjahr identifizierten Themen auf die Ebene von Auswirkungen, Risiken und Chancen herunterzubrechen. Dabei wurden sowohl die tatsächlichen, als auch die potenziellen positiven und negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (Inside-Out-Perspektive) sowie die Risiken und Chancen für das Unternehmen (Outside-In-Perspektive) bewertet. Annahmen wurden dabei aus Sicht der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt sowie Risiken und Chancen 80 ausgehend vom Geschäftsmodell getroffen. Die getroffenen Annahmen wurden im Bewertungsprozess weiter vertieft und um unternehmensspezifische Details ergänzt.

53 b – Überblick über das Verfahren zur Ermittlung und Überwachung der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt

Zur Ermittlung, Bewertung und Priorisierung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf Menschen und Umwelt wurden basierend auf der Wertschöpfungskette von Manner im ersten Schritt Nachhaltigkeitsthemen gemäß der CSRD-Themenliste (ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, Anlage A: Anwendungsanforderungen, AR. 16 S. 27-30) identifiziert und beschrieben. Im zweiten Schritt wurden die identifizierten Themen in ein „Sustainability Impact Assessment“-Tool übertragen, in dem die Auswirkungen detailliert auf (Sub-)Sub-Themen-Ebene aufgeschlüsselt, bewertet und entsprechend priorisiert wurden. Die Überwachung der identifizierten Auswirkungen erfolgt regelmäßig durch Updates der Wesentlichkeitsanalyse, bei denen die Auswirkungen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

53 b i – Fokus des Verfahrens

Innerhalb des Prozesses und der Bewertung der Auswirkungen wurde die gesamte Wertschöpfungskette von Manner mit besonderem Fokus auf die vorgelagerten verbundenen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen und Länder mit erhöhten Risiken (insbesondere im Rohstoffbezug) miteinbezogen.

53 b ii – Berücksichtigung der Auswirkungen durch eigene Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen

Die Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigte somit Auswirkungen, die sowohl durch die eigene Tätigkeit als auch durch die Geschäftsbeziehungen von Manner entstehen.

53 b iii – Konsultation betroffener Stakeholder

Ein weiteres wichtiges Element der Wesentlichkeitsanalyse zur Bewertung der Nachhaltigkeitsthemen war die Einbeziehung der Sicht interner sowie externer Stakeholder, welche mittels Online-Umfrage zu den Geschäftsaktivitäten entlang der Wertschöpfungskette konsultiert wurden.

53 b iv – Bewertung von Auswirkungen

Die identifizierten potenziellen und tatsächlichen negativen sowie positiven Auswirkungen (Inside-Out-Perspektive) wurden anhand der Parameter Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen auf einer vordefinierten Skala von 1–6 (wobei 6 für das höchste Ausmaß hinsichtlich des jeweiligen Bewertungsparameters steht) bewertet. Der quantitative Schwellenwert für wesentliche Auswirkungen wurde in einem Workshop mit internen und externen Expert*innen auf 3,5 festgelegt.

53 c – Beurteilung von Risiken und Chancen

Neben potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt wurden potenzielle und tatsächliche Risiken und Chancen mit potenziellen finanziellen Effekten ermittelt, bewertet und priorisiert. Die Risiken und Chancen wurden aus der Sustainability-Impact-Bewertung und den identifizierten Auswirkungen abgeleitet und mit durch Manner identifizierte Risiken ergänzt. Der Prozess zur Identifizierung und späteren Bewertung und Priorisierung von Risiken und Chancen wurde stets vom Risikomanagement und der Risiko-Verantwortlichen im Unternehmen begleitet. Analog zu den identifizierten Auswirkungen erfolgt die Überwachung der identifizierten Risiken und Chancen durch regelmäßige Überprüfungen der Wesentlichkeitsbewertung.

53 c i – Zusammenhänge von Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Zusammenhänge der Auswirkungen und Abhängigkeiten mit den Risiken und Chancen wurden bei der Identifikation der Risiken und Chancen berücksichtigt, da diese auf Basis der zuvor ermittelten Auswirkungen abgeleitet wurden.

53 c ii – Bewertung von Risiken und Chancen

Die Bewertung der Wahrscheinlichkeit, des Ausmaßes und der Art der Auswirkungen identifizierter Risiken und Chancen basiert auf zwei Parametern: dem möglichen finanziellen Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken und Chancen. Diese Parameter wurden von den jeweiligen Bereichsverantwortlichen (Risk Owner) auf einer unternehmenseigenen Skala zur Risikobewertung mit Werten von 1 bis 3 (wobei 1 für das geringste Ausmaß steht) ermittelt. Als „wesentlich“ wurden schließlich alle Risiken und Chancen eingestuft, die eine Risikoprioritätszahl (RPZ) von 6 oder 81 höher als quantitativen Schwellenwert erreichten. Die RPZ ergibt sich aus der Multiplikation von Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit.

53 c iii – Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und anderen Risiken

Nachhaltigkeitsrisiken werden in der Bewertung gegenüber anderen Risikoarten nicht priorisiert.

53 d – Entscheidungsfindungsprozess und Kontrollverfahren

Der Prozess der Entscheidungsfindung zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte in enger Zusammenarbeit und regelmäßiger Abstimmung zwischen internen Expert*innen aus relevanten Abteilungen und Bereichen bei Manner sowie externen Nachhaltigkeitsexpert*innen. Mehrere unternehmensinterne Workshops dienten als interne Kontrollverfahren. Die einzelnen Teilergebnisse der Sustainability-Impact-Bewertung und der Financial-Impact-Bewertung wurden zunächst in zwei halbtägigen unternehmensinternen Workshops in Anwesenheit und unter Beteiligung aller Führungskräfte und Vorstände diskutiert und validiert. Anschließend wurden die Ergebnisse finalisiert und im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zur Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze konsolidiert. In einem weiteren Workshop wurden die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen unter Beteiligung aller Führungskräfte und Vorstände als wesentlich definiert.

53 e – Einbeziehung von ESG-Risiken in das Risikomanagementverfahren

Die erfassten Nachhaltigkeitsrisiken wurden bereits teilweise in den bestehenden Bewertungsprozess von Risiken aufgenommen und werden sukzessive vollständig in das Risikomanagementverfahren von Manner integriert.

53 f – Einbeziehung von ESG-Chancen in das Risikomanagementverfahren

Chancen wurden in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt, jedoch nicht als wesentlich eingestuft und daher nicht in das allgemeine Managementverfahren des Unternehmens integriert.

53 g – Verwendete Input-Parameter

Die verwendeten Input-Parameter zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen basieren auf den folgenden Annahmen, Methoden und Datenquellen für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen:

  • Umwelt: Zur Bewertung des Ausmaßes der Auswirkungen im Bereich Klima wurde die Berechnung des Corporate Carbon Footprints (Scope 1, 2 und 3) nach Green-House-Gas Protocol (GHG Protocol) von Manner herangezogen. Des Weiteren wurden für sensible Anbaugebiete (Haselnuss, Kakao, Getreide oder Zucker) verschiedene Tools wie der WWF Water Risk Filter oder der Aqueduct Water Risk Atlas herangezogen, um die Auswirkungen auf Wasser zu bewerten, sowie der WWF Biodiversity Risk Filter, um die Auswirkungen in Anbaugebieten wie Aserbaidschan oder der Elfenbeinküste auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme zu bewerten.
  • Soziales: Die sozialen Aspekte betreffend wurde insbesondere der Einfluss auf die Lebensqualität der eigenen Mitarbeiter*innen betrachtet. Der Umfang der Auswirkungen bezog sich hier auf die Anzahl der betroffenen Personen bei Manner selbst. Während für eigene Mitarbeiter*innen bei Manner primär die Standorte in Österreich und Aserbaidschan betrachtet wurden, erweiterte sich der Personenkreis bei der Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette vorgelagert auf die Arbeiter*innen im Rohstoffan- und -abbau, die betroffenen Gemeinden oder nachgelagert auf die Kund*innen und Endkonsument*innen. Für die sozialen Themen entlang der Wertschöpfungskette (Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Gesundheit, Gleichbehandlung und betroffene Gemeinden) wurden unterschiedliche themenbezogene, internationale Indizes und Statistiken (z. B. Global Rights Index, Human Development Index, Ilostat, Rule of Law Index) herangezogen, welche die Bewertung der Auswirkungen validieren. Für die eigenen Mitarbeiter*innen im Einflussbereich wurden ebenfalls diverse Indizes zur Bewertung des Ausmaßes herangezogen.
  • Governance: Schließlich wurden im Rahmen der Bewertung des Ausmaßes der einzelnen Governance-Themen Informationen aus Sekundärforschung (Desk Research) sowie diverse Indizes z. B. Corruption Perception Index (Transparency International 2022); Rule of Law Index WJP und Corporate Tax Haven Index (Tax Justice Network 2021) herangezogen.# h – Änderungen und Überprüfungen der Wesentlichkeitsanalyse

Wie bereits erwähnt, wurde das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse zuletzt im Juli 2024 angepasst, um die 2023 ermittelten Themen auf die Ebene von Auswirkungen, Risiken und Chancen herunterzubrechen. Die nächste Überprüfung der Wesentlichkeitsbewertung ist für das Berichtsjahr 2025 geplant.

E1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

20 a – Auswirkungen auf den Klimawandel

Das Verfahren zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Klimawandel entspricht dem allgemeinen Verfahren zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse der CCF-Berechnung. Eine detaillierte Beschreibung findet sich im Abschnitt der unter ESRS 2 IRO-1 enthaltenen Angaben.

20 b – Klimabedingte physische Risiken im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Aufbauend auf der Übersichtstabelle zu „physischen Klimarisken" der EU-Taxonomieverordnung wurden die einzelnen Gefahren hinsichtlich ihres Jetzt-Zustandes auf wissenschaftlicher Datenbasis (www.hora.gv.at) und mittels Expertenwissens des Standortverantwortlichen und des Manner Risikomanagements auf ihre Relevanz und potenzielle zukünftige Entwicklung gescreent. Gefahren, die dabei als irrelevant eingestuft wurden (bspw. Ausbruch eines Gletschersees in Wien), wurden begründet ausgeschlossen. Die übrigen Gefahren wurden einer Klimaszenarienanalyse unterzogen (Representative Concentration Pathways (RCP) 4.5 und 8.5, kurzfristig 2025, mittelfristig 2035 und langfristig 2085) und die Ergebnisse daraus hinsichtlich Likelihood und Financial Impact qualitativ bewertet, woraus dann die relevanten Vulnerabilitäten und die entsprechenden Anpassungslösungen abgeleitet wurden. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden nur die relevanten Gefahren für die wichtigsten Rohstoffe untersucht. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde noch nicht untersucht.

20 b i – Ermittlung klimabedingter Gefahren

Für die Beschreibung der Ermittlung der relevanten Klimagefahren wurden die Emissionsszenarien RCP 4.5 und 8.5 herangezogen. RCP 8.5 ist ein Szenario mit sehr hohen Emissionen. RCP 4.5 ist ein intermediäres Szenario mit höheren Emissionen, aber aus wissenschaftlicher Sicht das momentan wahrscheinlichste Entwicklungsszenario.

20 b ii – Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf die Entstehung physischer Bruttorisiken anfällig für diese klimabedingten Gefahren sein könnten

Die erforderlichen Inhalte für die Angaben 20b ii, AR 11 und AR 11a sind bereits durch die Angabe zu IRO-1 20b abge- deckt.

AR 11 b – Definition von Zeithorizonten und deren Zusammenhang mit Vermögenswerten und strategischen Plä- nen

Die kurz-, mittel- und langfristigen Horizonte wurden aufgrund der Verfügbarkeit der Klimamodelldaten gewählt. Die Ös- terreichischen Klimaszenarien (ÖKS)-Daten standen im Rahmen dieses Projekts für die Zeitpunkte 2035 für mittelfristig und 2085 für langfristig zur Verfügung, kurzfristig wurde für 2025 bewertet, was „jetzt” der Fall ist, da auf diese kurzen Zeiträume die Klimamodelle keine brauchbaren Daten liefern. Die Szenarioanalysen wurden bis 2085 gezogen und sind somit länger als die erwartete Lebensdauer aller Vermögenswerte (auch die Gebäude werden in der Zwischenzeit einer Anpassung bedürfen). Anpassungslösungen wurden nur für kurz- und mittelfristige Zeithorizonte erarbeitet, da bis zum Eintreten des langfristigen Zeithorizonts (2085) bessere Klimamodelle zur Verfügung stehen werden, die auch durch die wiederholte Szenarienanalyse immer weiter verfeinert werden. Ebenso wird eine Definition von Anpassungslösungen für 2085 mit dem technischen Stand von heute nicht der dann vorherrschenden Realität entsprechen. Ein Abgleich mit Kapitalallokationsplänen wird in den nächsten Berichterstattungszeiträumen erarbeitet.

AR 11 c – Bewertung der Anfälligkeit von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten für Klimagefahren

Die Bewertung der eigenen Standorte erfolgte koordinatengenau auf Basis höchstaufgelöster Klimadaten, die in dieser Auflösung und Qualität nicht auf der ganzen Welt verfügbar sind. Die Analysen für die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurden einerseits aufgrund der fehlenden Genauigkeit der Herkünfte (oft war nur der Nationalstaat, nicht aber die entsprechende organisatorische Untereinheit zu eruieren) und der fehlenden hochaufgelösten Klimadaten nur auf Länder- oder Provinzebene ausgeführt. Die bisher erarbeiteten transitorischen Risiken beziehen sich derzeit auf das Unternehmen.

AR 11 d – Bewertung der Klimagefahren basierend auf Hoch-Emissionsszenarien

Für die physischen Klimarisiken wurden die RCP2 4.5 und 8.5 (high emission scenario) untersucht. Bei der Definition der Übergangsereignisse in den transitorischen Risikokategorien wurden die Übergangsereignisse aus dem Net Zero Szenario der Internationalen Energieagentur (IEA) mit den damit inhaltlich verbundenen regionalen Regelungen verschnitten, um möglichst relevante Ereignisse auszuwählen.

20 c – Klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Die Identifikation der klimabedingten transitorischen Risiken wurde in einem dreistufigen Prozess durchgeführt. Zuerst wurde analysiert, welche Risiko- und Chancenkategorien abzudecken sind und welche Inhalte und Risiken bereits im Rahmen des „normalen" Risikomanagementregelkreises identifiziert und bewertet und gemonitort werden. Diese Auswer- tungen bieten die Grundlage für weitere Überlegungen und Ergänzungen des Manner Kernteams, die wiederum mit der Branchenexpertise von externen Expert*innen validiert und erweitert wurden. Die Übergangsrisiken werden derzeit nur für das eigene Kerngeschäft und die vorgelagerte Wertschöpfungskette darge- stellt.

20 c i – Ermittlung klimabedingter Übergangsereignisse

Übergangsereignisse, die den Entwicklungen entsprechen, die für die Erreichung der Annahmen des RCP 1.9 notwendig sind, wurden definiert und qualitativ auf Impact und mögliche Anpassungslösungen überprüft. Eine tiefergehende Analyse der Sensibilität der Strategien und Geschäftsmodelle hinsichtlich der Übergangsereignisse ist noch ausständig.

20 c ii – Bewertung der Exposition von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten gegenüber klimabedingten Übergangsrisiken und -chancen

Eine Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf die Entstehung von Brutto-Übergangsrisiken oder -chancen diesen klimabedingten Übergangsereignissen ausgesetzt sein können, wurde nur auf hoher Flugebene qualitativ betrachtet. Eine detailliertere Ausarbeitung erfolgt im Rahmen der kommenden Berichterstattungszeiträume.

AR 12 a – Bewertung der Exposition gegenüber kurz-, mittel- und langfristigen Übergangsereignissen im Kontext klimabezogener politischer Ziele

Übergangsereignisse wurden aus den Darstellungen des IEA Net Zero Szenario abgeleitet und dann mit Hilfe regionaler und nationaler Regularien (bzw. deren angekündigten Umsetzungszeitpunkten) konkretisiert. So wurden Übergangsereig- nisse, die zu Risiken oder Chancen führen, an unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen jetzt und 2040 definiert.

AR 12 b – Vulnerabilitätsbewertung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten gegenüber Übergangsereig- nissen

Die Vulnerabilitätsbewertung der Geschäftstätigkeit gegenüber den Risiken wurde qualitativ vorgenommen.

AR 12 d – Identifikation von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft

Es wurden, außer der Backanlage (gasbetrieben) keine Vermögenswerte festgestellt, die nur mit erheblicher Anstrengung mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise vereinbar sind.

21 – Anwendung klimabezogener Szenarioanalysen zur Bewertung physischer und Übergangsrisiken sowie Chancen

Klimaszenarien im Hinblick auf physische Risiken wurden folgendermaßen betrachtet: Aufbauend auf der Übersichtsta- belle zu „physischen Klimarisiken" der EU-Taxonomie-VO wurden die einzelnen Gefahren hinsichtlich ihres Jetzt-Zustandes auf wissenschaftlicher Datenbasis (www.hora.gv.at) und mittels Expertenwissens des Standortverantwortlichen und des Manner Risikomanagements auf ihre Relevanz und potenzielle zukünftige Entwicklung gescreent. Gefahren, die dabei als irrelevant (Bspw. Ausbruch eines Gletschersees in Wien) wurden begründet ausgeschlossen. Die übrigen Gefahren wurden einer Klimaszenarienanalyse unterzogen (RCP 4.5 und 8.5, kurzfristig 2025, mittelfristig 2035 und langfristig 2085) und die Ergebnisse daraus hinsichtlich Likelihood und Financial Impact qualitativ bewertet, woraus dann die relevanten Vulnerabilitäten und entsprechenden Anpassungslösungen abgeleitet wurden. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden nur die relevanten Gefahren für die wichtigsten Rohstoffe untersucht. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde noch nicht untersucht. Bezogen auf transitorische Risiken, wurden Über- gangsereignisse, die den Entwicklungen entsprechen, die für die Erreichung des RCP 1.9 notwendig sind, definiert und qualitativ auf Impact und mögliche Anpassungslösungen überprüft. Eine tiefergehende Analyse der Sensibilität der Stra- tegien und Geschäftsmodelle hinsichtlich der Übergangsereignisse ist noch ausständig.

AR 15 – Übereinstimmung der verwendeten Klimaszenarien mit klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen

Im Rahmen der durchgeführten Analysen wurde noch kein Abgleich zwischen den Klimaszenarien und klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen vorgenommen, da darin bisher keine kritischen klimabezogenen Annahmen enthalten sind. Dieser Abgleich erfolgt im Rahmen der kommenden Berichterstattungszeiträume.# E2-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentli- chen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

11 a – Überprüfung der Standorte und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Die Bewertung der Wesentlichkeit von Umweltverschmutzung umfasst den eigenen Betrieb sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Dabei wurden sowohl die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens (NOx-Emissionen in der Lebensmittelproduktion, Düngemittel- und Pestizideinsatz auf der Haselnussplantage Aserbaidschan) sowie Standorte betrachtet. Letztere umfassten unternehmenseigene Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf und die Haselnussplantage in Aserbaidschan sowie Anbaugebiete in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Anbaugebiete innerhalb der EU bez. Zuckerrübe, Getreide, Mais, Raps, Soja) und außerhalb der EU (Haselnüsse, Kakao, Palmöl). Das Verfahren folgte dem LEAP-Ansatz (Locate, Evaluate, Assess, Prepare) und wurde von der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) entwickelt, um Unternehmen dabei zu helfen, naturbezogene Themen zu identifizieren und zu bewerten. Berücksichtigt wurden tatsächliche/potenzielle Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen, insbesondere Auswirkungen einer potenziellen Boden- und Grundwasserverschmutzung durch Einsatz von Dünge- und/oder chemischen Pflanzenschutzmitteln sowie Transportemissionen berücksichtigt. Die Identifikation und Bewertung wesentlicher Auswirkungen erfolgte insbesondere auf Basis von Desktoprecherchen und, in Bezug auf eigene Betriebsprozesse (Produktion) und der Haselnussplantage in Aserbaidschan, der Abfrage des Einsatzes als (besonders) besorgniserregend eingestufter Stoffe.

11 b – Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften

Es wurden keine Konsultationen mit Stakeholdern, einschließlich potenziell betroffener Gemeinschaften, bezüglich Boden-, Wasser- oder Luftverschmutzung durchgeführt.

AR 9 – Ergebnisse der Wesentlichkeitsbewertung

Im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung identifizierte Auswirkungen und Risiken wurden als nicht wesentlich bewertet. Es wurde keine wesentliche Bedeutung von Umweltverschmutzung und/oder Emission besorgniserregender Stoffe durch unternehmenseigene Standorte oder Geschäftstätigkeiten festgestellt.

E3-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentli- chen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

8 a – Überprüfung der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Die Bewertung der Wesentlichkeit von Wasser umfasst den eigenen Betrieb sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Dabei wurden sowohl die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens (Lebensmittelproduktion, Landwirtschaft in Aserbaidschan) sowie Standorte betrachtet. Letztere umfassten unternehmenseigene Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf und die Haselnussplantage in Aserbaidschan, sowie Anbaugebiete in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Anbaugebiete innerhalb der EU bez. Zuckerrübe, Getreide, Mais, Raps, Soja) und außerhalb der EU (Haselnüsse, Kakao, Palmöl). Das Verfahren folgte dem LEAP-Ansatz. Berücksichtigt wurden tatsächliche/potenzielle Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen. Genauer bewertet wurde die Entnahme von Grundwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung, insbesondere mit Blick auf von Wasserrisiken, einschließlich gegebenenfalls Wasserstress, betroffenen Gebiete. Zur Ermittlung der von Wasserknappheit und Wasserstress betroffenen Gebiete wurde ein Screening auf Länderebene (Österreich, Türkei, Nigeria, Elfenbeinküste, Aserbaidschan) mittels Aqueduct Water Risk Atlas und WWF Water Risk Filter Suite durchgeführt. Der Verarbeitungsprozess in der Produktion ist weniger wasserintensiv (Wasser, das im Verarbeitungsprozess gewonnen wird, kann aufbereitet und wiederverwendet bzw. in den Kreislauf rückgeführt werden). Die im Zusammenhang mit Wasser identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden als nicht wesentlich bewertet. Meeresressourcen spielen im Geschäftsmodell von Manner keine Rolle, keiner der Standorte befindet sich in einem Flusseinzugsgebiet.

8 b – Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften

Im Zuge des Verfahrens wurden keine Konsultationen mit Stakeholdern einschließlich potenziell betroffener Gemeinschaften bezüglich Wassernutzung durchgeführt.

E4-IRO 1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentli- chen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

17 a – Bewertung der Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme entlang der Wertschöpfungskette

An den unternehmenseigenen Standorten von Manner in Österreich und der EU wurden weder tatsächliche noch potenzielle Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme identifiziert. Für die Haselnussplantage in Aserbaidschan wurden im Zusammenhang mit der Landwirtschaft tatsächliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität identifiziert. Eine Analyse zu Naturschutzgebieten, insbesondere geschützten Gebieten mit Biodiversitätsbezug, an oder in der Nähe der Standorte, basierend auf nationalen und internationalen Datenbanken (WDPA World Database of Protected Areas, NÖ-Atlas), wurde durchgeführt. Zusätzlich wurden Herkunftsgebiete in der vorgelagerten Wertschöpfungskette außerhalb der EU für die wichtigsten Rohstoffe mit dem größten Einkaufsvolumen (Haselnuss, Palmöl, Kakao) und Anbaugebiete innerhalb der EU (Zuckerrübe, Getreide) auf Länderebene identifiziert und in der Bewertung berücksichtigt. Als tatsächliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität wurden diesbezüglich Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel sowie Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft in die Bewertung aufgenommen. Die Bewertung erfolgte gemäß der in ESRS 2 IRO-1 beschriebenen allgemeinen Vorgehensweise und Methodik.

17 b – Bewertung der Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen entlang der Wertschöpfungskette

Zur Identifizierung möglicher Auswirkungen und Risiken aufgrund von Abhängigkeiten vom Zustand der Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen sowie zur Validierung von Annahmen zu deren Bewertung wurde der WWF Biodiversity Risk Filter (2023) herangezogen. In Bezug auf die eigenen Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf wurden keine Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen festgestellt. In Bezug auf die eigene Landwirtschaft in Aserbaidschan wurden Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen nicht untersucht. Es wurden keine Biodiversitätsrisiken für die Landwirtschaft in Aserbaidschan abgeleitet. Hinsichtlich des Rohstoffbezugs wurde von Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ausgegangen und entsprechende Risiken (Produktivitätsverluste, Ertragsrückgänge durch bspw. Bodendegradation, Erntekrankheit Kakao und entsprechende Preisvolatilität und Kostenanstieg bei Rohstoffverknappung) abgeleitet.

17 c – Ermittlung und Bewertung von Übergangsrisiken, physische Risiken sowie Chancen

Im Rahmen der in ESRS 2 IRO-1 allgemein beschriebenen Risikobewertung (Financial-Impact-Bewertung) wurden Risiken im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosysteme identifiziert und bewertet. Dabei wurden physische Risiken (u.a. Krankheiten oder Schädlinge, zunehmende Knappheit oder eingeschränkte Erzeugung wichtiger natürlicher Betriebsmittel, Landverlust durch Wüstenbildung und Bodendegradation, Rückgang von Bodenfruchtbarkeit) sowie transitorische Risiken (u.a. Einführung von Rechtsvorschriften oder politischen Maßnahmen bez. EUDR, verstärkte Berichterstattungspflichten, Volatilität oder gestiegene Kosten von Rohstoffen, sowie sich ändernde Wahrnehmungen der Gesellschaft, der Kunden oder von Gemeinschaften im Zusammenhang mit dem Verlust an biologischer Vielfalt und entsprechende Reputationsrisiken) berücksichtigt. Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen wurden nicht berücksichtigt.

17 d – Berücksichtigung systemischer Risiken in der Bewertung

Systemische Risiken wurden in der Analyse und Bewertung nicht berücksichtigt.

17 e – Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften

Es fanden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam genutzter biologischer Ressourcen und Ökosysteme statt bzw. wurde nicht von entsprechenden Auswirkungen der Tätigkeit von Manner auf lokale Gemeinschaften ausgegangen.

17 e i – Standorte mit negativen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und betroffene Gemeinschaften

Weder am unternehmenseigenen Standort in Aserbaidschan noch betreffend die Herkunftsgebiete der bezogenen Rohstoffe wurden betreffend die identifizierten negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität entsprechende Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften festgestellt.

19 a – Bewertung der Auswirkungen von Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität

Die Haselnussplantage in Aserbaidschan befindet sich in einem Vogelschutzgebiet, in dem z. B. der Abschuss von geschützten Arten verboten ist. Es wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen der dortigen landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Vogelpopulation festgestellt.

19 b – Erforderliche Abhilfemaßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt gemäß relevanten Rechtsakten und Normen

Das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen in Bezug auf biologische Vielfalt wird aktuell nicht als erforderlich betrachtet.# E5-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

11 a – Überprüfung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden bei der Ermittlung tatsächlicher/potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen die Geschäftstätigkeiten von Manner überprüft. Berücksichtigt wurden: a) Ressourcenzuflüsse, einschließlich der Kreislauffähigkeit von Materialzuflüssen, unter Berücksichtigung der Optimierung der Ressourcennutzung, der Intensität von Materialien und Produkten sowie erneuerbarer und nicht erneuerbarer Ressourcen, b) Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und c) Abfälle, einschließlich der Bewirtschaftung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Das Vorgehen erfolgte entlang der im Abschnitt zu ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Methodik der Wesentlichkeitsanalyse im Kapitel „ESRS 2 IRO 1“ des Nichtfinanziellen Berichts. Grundsätzlich wurde wie in den anderen Bereichen nach dem LEAP-Ansatz vorgegangen.

11 b – Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften

Im Rahmen der Online-Umfrage für Stakeholder wurde die allgemeine Bedeutung des Themas Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft für die relevanten internen und externen Stakeholder abgefragt und im Vergleich zu anderen Nachhaltigkeitsaspekten bewertet. Es fanden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen bezüglich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft statt.

AR 7 a – Geschäftsbereiche mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen hinsichtlich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft stehen in Zusammenhang mit der zentralen Geschäftstätigkeit Herstellung von Süßwaren. Zu den Geschäftsbereichen von Manner, die direkt mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung stehen, zählen insbesondere der Einkauf (Rohstoffe, Verpackung) und in Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette der Vertrieb, Konsum und die Entsorgung der Ware.

AR 7 c – Wesentliche Auswirkungen und Risiken eines Verbleibs im „Business-as-usual'-Szenario

Wesentliche Auswirkungen bezüglich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beziehen sich insbesondere auf den Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten, Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung), Gewährleistung der Haltbarkeit der Produkte sowie Abfälle in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Wesentliche Auswirkungen ergeben sich durch den hohen Ressourceneinsatz, sowie den Verlust nicht erneuerbarer Rohstoffe (insbesondere Verpackungen) aufgrund mangelnder Kreislaufführung bzw. Recyclingfähigkeit. Die Lebensmittelindustrie ist generell ressourcenintensiv, der Großteil der verwendeten Rohstoffe (i. e. Lebensmittel) sind nachwachsend/erneuerbar. Verpackungsmaterial stellt die größte Herausforderung in Bezug auf Recyclingfähigkeit dar (z. B. durch Verbund von Alu/Papier; inkl. richtiger Entsorgung). Bei mangelnder Recyclingfähigkeit ergeben sich Umweltauswirkungen der End-of-Life-Entsorgung in Ländern mit unreifen Abfallwirtschaftssystemen und Gefahr von Littering (Rohstoffe gehen unwiederbringlich verloren). Auch bei thermischer Verwertung gehen Rohstoffe unwiederbringlich verloren.

Die im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifizierten Risiken wurden als nicht wesentlich bewertet.

AR 7 d – Wesentliche Chancen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft

Die im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifizierten Chancen wurden als nicht wesentlich bewertet.

AR 7 e – Wesentlichen Auswirkungen und Risiken des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft

Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen und Risiken spezifisch bezogen auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft identifiziert.

AR 7 f – Stufen der Wertschöpfungskette, auf die Ressourcennutzung, Risiken und negative Auswirkungen konzentriert sind

Negative Auswirkungen im Hinblick auf Ressourcenverbrauch konzentrieren sich insbesondere auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit den bezogenen Rohstoffen. Weiters konzentrieren sich negative Auswirkungen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere die Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

Wesentliche Ressourcen

Priorität E5-IRO-1-AR7b
Zucker sehr hohe
Weizenmehl sehr hohe
Kakaobohnen sehr hohe
Kokosöl hohe
Palmöl hohe
Haselnuss hohe
Magermilchpulver mittlere
Vollmilchpulver mittlere

G1-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Unternehmensführung

6 – Kriterien und Methodik

Die Wesentlichkeitsbewertung im Hinblick auf die Unternehmensführung von Manner umfasste sowohl die eigenen Geschäftstätigkeiten als auch die gesamte Wertschöpfungskette. Die Identifizierung und Bewertung wesentlicher IROs basierten hauptsächlich auf Desktop-Recherchen, insbesondere unter Verwendung internationaler Indizes wie dem Corruption Perception Index, dem Rule of Law Index und dem Corporate Tax Haven Index.

IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

59 – Ermittlung wesentlicher Informationen zu Auswirkungen, Risiken und Chancen: Methodik und Schwellenwerte

Um zu ermitteln, welche ESRS-Datenpunkte Manner berichten muss, wurden zunächst die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (mit einem Schwellenwert > 3,5) den Angabepflichten (DR) der ESRS-Themenstandards zugeordnet. Angabepflichten, denen keine der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zugeordnet werden konnten, wurden als „nicht wesentlich“ betrachtet. Das bedeutet, dass Manner keine Informationen zu diesen Angabepflichten offenlegen muss.

Angabepflichten, denen eine oder mehrere der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zugeordnet werden konnten, wurden als „wesentlich“ für Manner eingestuft. Die entsprechenden Datenpunkte wurden, sofern anwendbar, im nächsten Schritt weiter analysiert und im Berichtsprozess berücksichtigt.

ESRS Code Angabepflicht Absatz
IRO-2-56 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung 5 a ff.
IRO-2-56 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 9 ff.
IRO-2-56 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 21 a ff.
GOV-1 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 26 a ff.
GOV-2 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 29 a ff.
GOV-3 Erklärung zur Sorgfaltspflicht 32
GOV-4 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 36 a ff.
GOV-5 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 40 a ff.
SBM-1 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 45 a i ff.
SBM-2 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 48 a ff.
SBM-3 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 53 a ff.
IRO-1 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 56 ff.
IRO-2 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 13
E1-GOV-3 Übergangsplan für den Klimaschutz 17
E1-1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 18 ff.
SBM-3 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 20 a ff.
IRO-1 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 25 a ff.
E1-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 29 a ff.
E1-3 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 33 ff.
E1-4 Energieverbrauch und Energiemix 37 ff.
E1-5 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 44 a ff.
E1-6 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen 64 a
E1-9 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 11 a ff.
E2-IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 8 a ff.
E3 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell 13 a ff.
E4-1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 48 b ff.
SBM-3 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 17 a ff.
IRO-1 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 23 a ff.
E4-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 28 b f.
E4-3 Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 31
E4-4 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen 35 ff.
E4-5 Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 42
E4-6 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 11 a ff.
E5-IRO-1

E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

15

E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

17

E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

24 ff.

E5-4 Ressourcenzuflüsse

30 ff.

E5-5 Ressourcenabflüsse

35 ff.

E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

41

S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens

SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger

12, 91

SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

13 a i ff.

S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

19 ff.

S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und der Arbeitnehmervertretung in Bezug auf Auswirkungen

27 ff.

S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

32 a ff.

S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

38 a ff.

S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

44 a ff.

S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens

50 a ff.

S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

55

S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

60 a

S1-9 Diversitätskennzahlen

66 a

S1-10 Angemessene Entlohnung

69 f.

S1-11 Soziale Absicherung

72

S1-12 Menschen mit Behinderungen

77

S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

88

S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

91

S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

97 a ff.

S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

102 ff.

S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger

9

SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

10 a i ff., 92

S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

17 ff.

S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

24 ff.

S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

27 a ff.

S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

32 a ff.

S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

41

S4 - Verbraucherinnen und Endnutzerinnen

SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger

8

SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell.

9 a i ff.

S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen

16 ff.

S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucherinnen und Endnutzerinnen in Bezug auf Auswirkungen

20 ff.

S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucherinnen und Endnutzerinnen Bedenken äußern können

25 a ff.

S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Endnutzerinnen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

30 ff.

S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

38 a ff.

G1 - Unternehmensführung

GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

5 a

IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

6, 93

G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

10 ff.

G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferant*innen

14 ff.

G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

18 a ff.

G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle

24 a ff.

IRO-2 - Liste der Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klimagesetz-Referenz Wesentlichkeit
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Indikator Nr. 13 in Anhang 1, Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission (5), Anhang II Wesentlich
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen - Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Indikator Nr. 4 in Anhang 1, Tabelle 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II Wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak - Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Wesentlich
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 - Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 Wesentlich
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den in Paris abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind - Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12, Absatz 2 Wesentlich
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Indikator Nr. 4 in Anhang 1, Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 Wesentlich
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Indikator Nr. 5 in Anhang 1, Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1, Tabelle 2 Wesentlich
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Indikator Nr. 5 in Anhang 1, Tabelle 1 Wesentlich
ESRS E1-5 Energy intensity associated with activities in high climate impact sectors Indikator Nr. 6 in Anhang 1, Tabelle 1 Wesentlich
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Indikatoren Nr. Wesentlich # 1 und 2 in Anhang 1, Tabelle 1

Säule-3-Referenz

Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit

Benchmark-Verordnungs-Referenz

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1

EU-Klimagesetz-Referenz

  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E1-6 Gross GHG emissions intensity

Paragraphs

Absatz 53 bis 55

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 3 in Anhang 1, Tabelle 1

Säule-3-Referenz

Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen

Benchmark-Verordnungs-Referenz

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1

EU-Klimagesetz-Referenz

  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate

Paragraph

Absatz 56

SFDR-Referenz

  • Säule-3-Referenz
  • Benchmark-Verordnungs-Referenz

EU-Klimagesetz-Referenz

Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1

  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken

Paragraph

Absatz 66

SFDR-Referenz

  • Säule-3-Referenz

Benchmark-Verordnungs-Referenz

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II; Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

EU-Klimagesetz-Referenz

  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko

Paragraph

Absatz 66 Buchstabe a

SFDR-Referenz

  • Säule-3-Referenz
  • Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko

Benchmark-Verordnungs-Referenz

  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden

Paragraph

Absatz 66 Buchstabe c

SFDR-Referenz

  • Säule-3-Referenz
  • Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko

Benchmark-Verordnungs-Referenz

  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen

Paragraph

Absatz 67 Buchstabe c

SFDR-Referenz

  • Säule-3-Referenz
  • Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten

Benchmark-Verordnungs-Referenz

  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen

Paragraph

Absatz 69

SFDR-Referenz

  • Säule-3-Referenz

Benchmark-Verordnungs-Referenz

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II

EU-Klimagesetz-Referenz

  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister) angeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird

Paragraph

Absatz 28

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 8 in Anhang 1, Tabelle 1. Indikator Nr. 2 in Anhang 1, Tabelle 2. Indikator Nr. 1 in Anhang 1, Tabelle 2. Indikator Nr. 3 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Nicht wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen

Paragraph

Absatz 9

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 7 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Nicht wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E3-1 Spezielles Konzept

Paragraph

Absatz 13

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 8 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Nicht wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere

Paragraph

Absatz 14

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 12 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Nicht wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers

Paragraph

Absatz 28 Buchstabe c

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Nicht wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten

Paragraph

Absatz 29

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz

EU-Klimagesetz-Referenz

  • Wesentlichkeit: Nicht wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E4 – SBM-3

Paragraph

Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 7 in Anhang 1, Tabelle 1

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E4 – SBM-3

Paragraph

Absatz 16 Buchstabe b

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E4 – SBM-3

Paragraph

Absatz 16 Buchstabe c

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft

Paragraph

Absatz 24 Buchstabe b

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 11 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere

Paragraph

Absatz 24 Buchstabe c

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 12 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung

Paragraph

Absatz 24 Buchstabe d

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 15 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Nicht wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle

Paragraph

Absatz 37 Buchstabe d

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 13 in Anhang 1, Tabelle 2

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle

Paragraph

Absatz 39

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 1

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS S1– SBM-3 Risiko von Zwangsarbeit

Paragraph

Absatz 14 Buchstabe f

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 13 in Anhang 1, Tabelle 3

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS S1– SBM-3 Risiko von Kinderarbeit

Paragraph

Absatz 14 Buchstabe g

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 12 in Anhang I, Tabelle 3

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

Paragraph

Absatz 20

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 9 in Anhang I, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I, Tabelle 1

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

Paragraph

Absatz 21

SFDR-Referenz

  • Säule-3-Referenz

Benchmark-Verordnungs-Referenz

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

EU-Klimagesetz-Referenz

  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels

Paragraph

Absatz 22

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 11 in Anhang I, Tabelle 3

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen

Paragraph

Absatz 23

SFDR-Referenz

Indikator Nr. 1 in Anhang I, Tabelle 3

Säule-3-Referenz

  • Benchmark-Verordnungs-Referenz
  • EU-Klimagesetz-Referenz
  • Wesentlichkeit: Wesentlich
  • Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt: ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden

Paragraph

Absatz 32 Buchstabe c

SFDR-Referenz

Indikator Nr.| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle | Absatz 88 Buchstaben b und c | SFDR-Referenz Indikator Nr. 2 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
|---|---|---|---|---|
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage | Absatz 88 Buchstabe e | SFDR-Referenz Indikator Nr. 3 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle | Absatz 97 Buchstabe a | SFDR-Referenz Indikator Nr. 12 in Anhang I, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane | Absatz 97 Buchstabe b | SFDR-Referenz Indikator Nr. 8 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung | Absatz 103 Buchstabe a | SFDR-Referenz Indikator Nr. 7 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 104 Buchstabe a | SFDR-Referenz Indikator Nr. 10 in Anhang I, Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12, Absatz 1 EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S2 – SBM-3 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette | Absatz 11 Buchstabe b | SFDR-Referenz Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | Absatz 17 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | Absatz 18 | SFDR-Referenz Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 19 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | Absatz 19 | SFDR-Referenz - Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang 2 EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | Absatz 36 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte | Absatz 16 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Nicht wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien | Absatz 17 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit nicht wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | Absatz 36 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Nicht wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen | Absatz 16 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 17 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | Absatz 35 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption | Absatz 10 Buchstabe b | SFDR-Referenz Indikator Nr. 15 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower) | Absatz 10 Buchstabe d | SFDR-Referenz Indikator Nr. 6 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | Absatz 24 Buchstabe a | SFDR-Referenz Indikator Nr. 17 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Absatz 24 Buchstabe b | SFDR-Referenz Indikator Nr. 16 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz - EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit Wesentlich |

UMWELTINFORMATIONEN

Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)

Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 ist Manner verpflichtet, drei wesentliche Leistungsindikatoren (Umsatz, CapEx und OpEx) im Zusammenhang mit den für die EU-Taxonomie in Frage kommenden wirtschaftlichen Aktivitäten offenzulegen. Die EU-Taxonomie ist Teil der umfassenden Bemühungen der EU, die Ziele des europäischen „Green Deals“ zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Es handelt sich dabei um ein Klassifizierungsinstrument, das Unternehmen und Investor*innen bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen unterstützen soll. Laut EU-Taxonomie und den damit verbundenen Delegierten Verordnungen zum Klima (Verordnung (EU) 2021/2139 1 und deren Ergänzungen laut Verordnung (EU) 2022/1214 und Änderungen laut (EU) 2023/2485 2 ) und der Delegierten Verordnung zur Umwelt (Verordnung (EU) 2023/2486), sowie der Verordnung zur Offenlegung (EU)2021/2178) liegt eine nachhaltige Investition dann vor, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem Umweltziel der EU leistet und zugleich keinen erheblichen Schaden in einem der anderen Umweltziele (DNSH - Do No Significant Harm Kriterien) verursacht, insofern auch die Anforderungen an die Mindestschutzkriterien erfüllt sind. Für das Geschäftsjahr 2024 sind nun erstmals Vorgaben zu allen sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie in Kraft:

  • Klimaschutz
  • Klimawandelanpassung
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Für die Tätigkeiten, die unter die Umweltziele 3-6 fallen, sowie für neu aufgenommene Tätigkeiten im Klimarechtsakt, werden für das Geschäftsjahr 2024 die vollumfänglichen Berichtspflichten zur Taxonomiekonformität schlagend (Angabe der Anteile von taxonomiefähigen, nicht-taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätzen, CapEx und OpEx).# EU-Taxonomie relevante Leistungsindikatoren 2024

Die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung betrifft den Manner Konzern, der Konsolidierungskreis umfasst dabei folgende Standorte:
* Josef Manner & Comp. AG, Wien, Österreich (Muttergesellschaft)
* Geblergasse 116 GmbH & Co KG, Wien, Österreich, 100 %
* Manner Azerbaijan LLC, Khudat City, Aserbaidschan, 100 %
* Josef Manner s.r.o., Brno, Tschechische Republik, 100 %
* Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien, 100 %
* Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H., Wolkersdorf, Österreich, 100 %

Für das Geschäftsjahr 2024 sind die Leistungsindikatoren zu taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und die Taxonomiekonformität aller Umweltziele offenzulegen. Für das aktuelle Jahr wurde erstmals eine Klima- risiko- und Vulnerabilitätsanalyse (gemäß Anhang A der Deligierten Verordnung (EU) 2021/2139) für die beiden Standorte in Wien und Wolkersdorf erstellt, die für die von Manner auf Konformität geprüften Aktivitäten als DNSH-Kriterium für die Klimawandelanpassung gefordert ist. Zudem wurde die Einhaltung der EU-Taxonomie Minimum Safeguards (gemäß Art. 8 der Deligierten Verordnung (EU)2020/852) intensiv gescreent und auch hier eine Einhaltung der Kriterien festgestellt. Im Rahmen der Konformitätsanalyse, die mit dem technischen Fachbereich vorgenommen wurde, können für 2024 somit nicht nur taxonomiefähige, sondern auch taxonomiekonforme Tätigkeiten ausgewiesen werden.

Manner-Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der EU-Taxonomie

Es wurden alle wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie analysiert. Der Delegierte Rechtsakt zum Klima konzentriert sich auf die wirtschaftlichen Aktivitäten und Sektoren, die das größte Potenzial haben, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Zu den erfassten Sektoren gehören im Wesentlichen Energie, ausgewählte verarbeitende Gewerbe, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung sowie Verkehr und Gebäude. Der Delegierte Umweltrechtsakt umfasst Wirtschaftstätigkeiten, die zu den restlichen vier Umweltzielen einen wesentlichen Beitrag leisten können, sprich zur nachhaltigen Nutzung und dem Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Nach einer gründlichen internen Überprüfung, an der alle relevanten Abteilungen und Funktionen beteiligt waren, kamen wir zu dem Schluss, dass unsere wirtschaftlichen Kernaktivitäten der Süßwarenproduktion nicht unter den Delegierten Rechtsakt zum Klima sowie unter den Delegierten Umweltrechtsakt fallen und folglich derzeit nicht taxonomiefähig sind. Unsere Bewertung der Taxonomiefähigkeit konzentrierte sich daher auf wirtschaftliche Aktivitäten, die nicht das Kerngeschäft, sondern übergreifende Unternehmensbereiche betreffen, und in die Investitionen getätigt werden oder Betriebskosten anfallen. Alle identifizierten Wirtschaftsaktivitäten werden dem EU-Umweltziel „Klimaschutz” zugeordnet, da hier jeweils die größte Möglichkeit eines wesentlichen Beitrages zu Zielerreichung festgestellt wurde. Eine doppelte Zuordnung wirtschaftlicher Aktivitäten zu unterschiedlichen Umweltzielen wird dadurch vermieden. Wesentlichkeitsgrenzen wurden in dieser Betrachtungsperiode nicht eingezogen, sämtliche identifizierte Aktivitäten wurden daher in die Berichterstattung mit aufgenommen.

Folgende taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wurden für das Jahr 2024 identifiziert und dem EU-Umweltziel „Klimaschutz” zugeordnet:

Sektor Aktivität Relevanz für Manner im Jahr 2024
4. Energie 4.11. Speicherung von Wärmeenergie Betrieb und Wartung Schichtwasserspeicher (Pufferspeicher) nach dem Blockheizkraftwerk zur Zwischenspeicherung von Thermalenergie
4. Energie 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung Betrieb und Wartung eines internen Wärme-/Kälte-Verteilnetzes
4. Energie 4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte durch Abwärme Betreuung der mit Abwärmeanlagen ausgestatteten Öfen/Druckluftkompressoren, deren Wärme zum einen als Prozesswärme und zum anderen mittels Absorptionsanlage als Prozesskälte genutzt wird. Der Überschuss wird ins Fernwärmenetz eingespeist.
4. Energie 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Betreuung eines Blockheizkraftwerks am Produktionsstandort in Wien; Erzeugung von Stromeinspeisung Überschuss ins Stromnetz, Erzeugung von Wärme in den Schichtwasserspeicher, Überschuss an Fernwärme
5. Wasserversor-gung, Kanalisa-tion, Abfallent-sorgung und -sanie-rung 5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Syste-men der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung Betreuung, Wartung, Reparaturen der Aufbereitungsanlagen für Trinkwasser, Dampfkessel und Kühlwasser.
5. Wasserversor-gung, Kanalisa-tion, Abfallent-sorgung und -sanie-rung 5.5. Sammlung und Beförderung von nicht ge-fährlichen Abfällen in an der Anfallstelle ge-trennten Fraktionen Abfallwirtschaft an den Standorten, getrennte Sammlung; 2024 Projekt Lebensmittelreste-Entsorgung aus Objekt 1: Mittels Abwurfschacht werden Lebensmittelreste direkt in Presscontainer entsorgt; Einsparungspotenzial durch Wegfall Plastiksäcke ca. 50 % plus massive Einsparungen im internen Transportwesen
6. Verkehr 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personen-kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Leasing von Diesel-, Benzin und Elektrofahrzeugen; 2024 mehrere Fahrzeug-Neuzugänge
6. Verkehr 6.6. Güterbeförderung im Straßenverkehr Betrieb eines EURO VI-Fahrzeuges für Transporte
7. Bau- und Im-mobilientätigkei-ten 7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten Laufende Sanierungstätigkeiten am Baubestand Klimatisierung Rohstofflager: Ersatz der Bestandsanlage durch energieeffiziente Komponenten und umweltverträgliche Kältemittel
7. Bau- und Im-mobilientätigkei-ten 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) Installation und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge: 2024 Erweiterung der bestehenden Ladeinfrastruktur um 2 Ladestationen in der Wipark-Garage
7. Bau- und Im-mobilientätigkei-ten 7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steu-erung der Gesamtenergieeffizienz von Ge-bäuden Betreuung, Wartung und Reparatur von Systemen der Gebäudeleittechnik, um effizienten Energieeinsatz zu gewährleisten
7. Bau- und Im-mobilientätigkei-ten 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien Nutzung einer PV-Anlage am Standort Wolkersdorf; die auf dem Dach des Fabrikgebäudes montierte Anlage wird von der Fa. Wien Energie betreut, Manner ist Pächter der Anlage und deckt damit etwa 5 % des Strombedarfs am Standort Wolkersdorf
7. Bau- und Im-mobilientätigkei-ten 7.7. Erwerb und Eigentum an Gebäuden Immobilien-Eigentum Werke Hernals und Wolkersdorf; nach IFRS 16 aktivierte Nutzungsrechte von Leasingverträgen für Bürogebäude und Shops

Im Vergleich zum Berichtsjahr 2024 sind somit die Aktivität 7.4 durch die Installation von Ladestationen für Elektro-Autos, 7.6. durch die Nutzung einer PV-Anlage am Standort Wolkersdorf und 7.7. durch Sanierungsarbeiten an Gebäuden neu hinzugekommen.

Bei folgenden Aktivitäten werden erstmalig taxonomiekonforme Umsätze, CapEx oder OpEx berichtet:
5.5. Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen,
6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen,
7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) und
7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien.

Künftige Entwicklungen in der Gesetzgebung können den Umfang der für die EU-Taxonomie in Frage kommenden Tätigkeiten in Zukunft ändern. Sobald weitere Kriterien zu den bestehenden Umweltzielen verabschiedet werden, ist es möglich, dass größere Teile unserer Geschäftsaktivitäten als taxonomiefähig zu betrachten sind.

Prozess zur Identifikation der Wirtschaftstätigkeiten

Bei Manner wurde zur Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen ein interdisziplinäres Projektteam installiert, welches sich mit der Identifikation von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten beschäftigt. Das Projektteam setzt sich im Wesentlichen aus Mitarbeiterinnen aus den Bereichen Controlling, Finanzen, ESG-Reporting sowie Vertreterinnen aus den technischen Fachbereichen zusammen.# EU-Taxonomie-Berichterstattung

Um die gemäß EU-Taxonomie darzustellenden Wirtschaftstätigkeiten zu erheben, wurde in einem mehrstufigen Prozess mit 3 wesentlichen Stufen vorgegangen:

  • Stufe 1 – Taxonomiefähigkeit und KPI Berechnung
    • Schritt 1: Prüfung der EU-Taxonomie auf Änderungen im Jahr 2024
    • Schritt 2: Screening aller Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Katalogen des Delegierten Klima- und Umweltrechtsaktes und Einschätzung der für Manner relevanten Tätigkeiten
    • Schritt 3: Berechnung der KPIs Umsatz/CapEx/OpEx für taxonomiefähige Aktivitäten
  • Stufe 2 – Taxonomiekonformität und KPI-Berechnung
    • Schritt 4: Identifikation relevanter technischer Bewertungskriterien
    • Schritt 5: Sammlung notwendiger Nachweise und Dokumente entsprechend der Bewertungskriterien und Entscheidung über mögliche Taxonomiekonformität
    • Schritt 6: Berechnung der KPIs Umsatz/CapEx/OpEx für taxonomiekonforme Aktivitäten
  • Stufe 3 – Reporting
    • Schritt 7: Kapitel zur EU-Taxonomie für den Lagebericht verfassen
    • Schritt 8: Berichtstabellen mit KPIs zu taxonomiefähigen und -konformen Tätigkeiten erstellen

Die Systemgrenzen der Berichterstattung sind identisch mit denen des Konzernabschlusses der Manner AG. Die benötigten Daten werden aus Microsoft Dynamics AX 2012 (ERP-System), PST-BI (Data Warehouse) und SAP S/4 HANA entnommen. Im Rahmen des Datenerhebungsprozesses sind mehrere Kontrollschritte implementiert, um die Validität und Konsistenz der Datenerhebung sicherzustellen.

Basis der Leistungsindikatoren

Die herangezogenen Kennzahlen und deren Darstellung basieren auf den Vorgaben der Anhänge I „KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ und II „Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ des Disclosure Delegated Act zur EU-Taxonomie (EU) 2021/2178³.

Taxonomiefähige bzw. -konforme Umsätze berechnen sich aus dem Teil des Nettoumsatzes mit Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Summe der Umsätze entspricht den im Einzelabschluss ausgewiesenen Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen gem. IAS 1.82 (a). Siehe dazu die Angaben in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung im Kapitel „Kennzahlen“ des Jahresfinanzberichts.

Als taxonomiefähige bzw. -konforme CapEx werden Investitionen ausgewiesen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Summe der CapEx entspricht den in Erläuterungen zur Bilanz ausgewiesenen gesamten Anlagenzugängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen sowie Nutzungsrechten (IFRS 16), siehe Sachanlagen im Kapitel „Konzernabschluss“ des Jahresfinanzberichts in den Angaben zur Konzernbilanz.

Als taxonomiefähige bzw. -konforme OpEx werden Betriebsausgaben ausgewiesen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Summe der OpEx ist in der EU-Taxonomie nur als ein ausgewählter Teil der Betriebskosten definiert. Davon umfasst sind direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, Leasing sowie Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens beziehen.

Umsatz Geschäftsjahr 2024

Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3) Umsatzanteil, Jahr N (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
Währung % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0,00 % % % % % % %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0,00 % % % % % % %
Davon Übergangstätigkeiten 0 0,00 % % % % % % %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme CCM 4.25/CCA 4.25 10.948 0,00 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30/CCA 4.30 68.630 0,02 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 79.578 0,03 % 100 % % % % % %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 79.578 0,03 % 100 % % % % % %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 288.327.035 99,97 %
Gesamt 288.406.614 100 %

Umsatz Geschäftsjahr 2024 (DNSH-Kriterien)

Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,00 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,00 % E
Davon Übergangstätigkeiten 0,00 % T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme 0,02 %
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen 0,10 %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,12 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 0,12 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt

CapEx Geschäftsjahr 2024

Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) CapEx (3) CapEx, Jahr N (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
Währung % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5/CCA 6.5 69.991 0,72 % J EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4/CCA 7.4 17.175 0,18 % J EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6/CCA 7.6 243.546 2,51 % J EL N/EL N/EL N/EL N/EL
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 330.712 3,41 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 260.721 78,84 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0 0,00 % % % % % % %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL
Fernwärme-/Fernkälteverteilung CCM 4.15/CCA 4.15 299.636 3,09 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5/CCA 6.5 284.847 2,94 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3/CCA 7.3 208.858 2,16 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5/CCA 7.5 0 0,00 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7/CCA 7.7 416.697 4,30 % EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 1.210.039 12,49 % 100 % % % % % %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 1.540.751 15,90 % 100 % % % % % %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 8.146.594 84,10 %
Gesamt 9.687.345 100 %

CapEx Geschäftsjahr 2024 (DNSH-Kriterien)

Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J J J J J J J 0,00 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J J J J J J J 0,00 % E
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J J J J J J J 0,00 % E
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,00 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,00 % E
Davon Übergangstätigkeiten 0,00 % T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Fernwärme-/Fernkälteverteilung 0,10 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 2,18 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 1,04 %
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 1,15 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 0,00 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 4,47 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 4,47 %
B.

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

Gesamt 126

Geschäftsjahr 2024

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OpEx (3) Anteil OpEx, Jahr N (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Kli- mawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Text Währung % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Wirtschaftstätigkeiten Code OpEx Anteil OpEx, Jahr N Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen CCM 5.5/CCA 5.5 110.629 0,77 % J EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5/CCA 6.5 2.224 0,02 % J EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Re- paratur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehö- renden Parkplätzen) CCM 7.4/CCA 7.4 5.447 0,04 % J EL N/EL N/EL N/EL N/EL
Installation, Wartung und Re- paratur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6/CCA 7.6 27.237 0,19 % J EL N/EL N/EL N/EL N/EL
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätig- keiten (taxonomiekonform) (A.1) 145.538 1,01 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 32.685 0,23 % 100 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0 0,00 %

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL
Speicherung von Wärmeener- gie CCM 4.11/CCA 4.11 81.712 0,57 % EL EL N/EL
Fernwärme-/Fernkältevertei- lung CCM 4.15/CCA 4.15 272.375 1,89 % EL EL N/EL
127
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme CCM 4.25/CCA 4.25 272.375 1,89 % EL EL N/EL
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brenn- stoffen CCM 4.30/CCA 4.30 241.062 1,67 % EL EL N/EL
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wasserge- winnung, -behandlung und - versorgung CCM 5.1/CCA 5.1 279.126 1,94 % EL EL N/EL
Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrenn- ten Fraktionen CCM 5.5/CCA 5.5 0 0,00 % EL EL N/EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5/CCA 6.5 120.965 0,84 % EL EL N/EL
Güterbeförderung im Straßen- verkehr CCM 6.6/CCA 6.6 9.757 0,07 % EL EL N/EL
Installation, Wartung und Re- paratur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3/CCA 7.3 544.749 3,78 % EL EL N/EL
Installation, Wartung und Re- paratur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehö- renden Parkplätzen) CCM 7.4/CCA 7.4 21.790 0,15 % EL EL N/EL
Installation, Wartung und Re- paratur von Geräten für die Messung, Regelung und Steu- erung der Gesamtenergieeffi- zienz von Gebäuden CCM 7.5/CCA 7.5 490.274 3,40 % EL EL N/EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7/CCA 7.7 693.943 4,81 % EL EL N/EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkei- ten) (A.2) 3.028.128 21,00 % 100 % % %

A. OpEx taxonomiefähiger Tätigeiten (A.1+A.2)

| | | 3.173.666 | 22,01 % | 100 % | % | % | % | % | % |

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkei- ten 11.243.696 77,99 %
Gesamt 14.417.362 100 %

127

OpEx Geschäftsjahr 2024

DNSH-Kriterien (,Keine erhebliche Beeinträchtigung)

Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawan- del (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxono- miekonformer (A.1.) oder ta- xonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 (18) Kategorie ermög- lichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangs- tätigkeit (20)
Text J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
### A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Sammlung und Beförderung von nicht ge- fährlichen Abfällen in an der Anfallstelle ge- trennten Fraktionen J J J J J J J 0,00 %
Beförderung mit Motorrädern, Personen- kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J J J J J J J 0,00 % E
Installation, Wartung und Reparatur von La- destationen für Elektrofahrzeuge in Gebäu- den (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J J J J J J J 0,00 % E
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J J J J J J J 0,00 % E
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätig- keiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,00 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,00 % E
Davon Übergangstätigkeiten 0,00 % T
### A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkei- ten)
Speicherung von Wärmeenergie 0,94 %
Fernwärme-/Fernkälteverteilung 2,91 %
129
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme 2,83 %
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen 0,21 %
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und - versorgung 1,88 %
Sammlung und Beförderung von nicht ge- fährlichen Abfällen in an der Anfallstelle ge- trennten Fraktionen 0,94 %
Beförderung mit Motorrädern, Personen- kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0,00 %
Güterbeförderung im Straßenverkehr 0,05 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 9,55 %
Installation, Wartung und Reparatur von La- destationen für Elektrofahrzeuge in Gebäu- den (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 0,00 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ge- räten für die Messung, Regelung und Steue- rung der Gesamtenergieeffizienz von Ge- bäuden 2,01 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 0,00 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolo- gisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht ta- xonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 21,32 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigeiten (A.1+A.2) 21,32 %
### B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

Gesamt

130

Meldebögen in Bezug auf Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas (Aktivität CCM 4.30)

Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

  1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklear- prozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
    Nein
  2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten ver- fügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
    Nein
  3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
    Nein

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

  1. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasför- migen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
    Nein
  2. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft- Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
    Ja
  3. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewin- nung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätig- keiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
    Nein

131

UMSATZ

Meldebogen 2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawan- del (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 % 0 0,00 % 0
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 % 0 0,00 % 0
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 % 0 0,00 % 0
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 % 0 0,00 % 0
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 % 0 0,00 % 0
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 % 0 0,00 % 0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirt- schaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes 0 0,00 % 0 0,00 % 0
8. Umsatz insgesamt 288.406.614 100,00 % 288.406.614 100,00 % 0

132

Meldebogen 3 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawan- del (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1.
CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes 0 0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes 0 0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes 0 0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes 0 0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes 0 0,00 %
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes 0 0,00 %
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des Umsatzes 0 0,00 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des Umsatzes 0 0,00 %

Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 68.630 0,02 %
6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes 10.948 0,00 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes 79.578 0,03 %

Meldebogen 5 – Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes 0 0,00 %
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes 288.327.035 99,97 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes 288.327.035 99,97 %

CapEx

Meldebogen 2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx 0 0,00 %
8. CapEx insgesamt 9.687.345 100,00 %

Meldebogen 3 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx 0 0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx 0 0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx 0 0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx 0 0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx 0 0,00 %
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx 0 0,00 %
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des CapEx 330.712 3,41 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des CapEx 330.712 3,41 %

Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 %
6.# Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx
Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx 0 0,00 0 0,00 0 0,00
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx 1.210.039 12,49 1.210.039 12,49 0 0,00
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx 1.210.039 12,49 1.210.039 12,49 0 0,00

Meldebogen 5 – Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx 0 0,00 %
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx 0 0,00 %
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx 0 0,00 %
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx 0 0,00 %
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx 0 0,00 %
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx 0 0,00 %
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx 8.146.594 84,10 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx 8.146.594 84,10 %

OpEx Meldebogen 2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)

Wirtschaftstätigkeiten CCM + CCA Klimaschutz (CCM) CCA Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
8. OpEx insgesamt 14.417.362 100,00 14.417.362 100,00 0

Meldebogen 3 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)

Wirtschaftstätigkeiten CCM + CCA Klimaschutz (CCM) CCA Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des OpEx 145.538 1,01 145.538 1,01 0
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des OpEx 145.538 1,01 145.538 1,01 0

Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Wirtschaftstätigkeiten CCM + CCA Klimaschutz (CCM) CCA Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Betrag % Betrag % Betrag
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 241.062 1,67 241.062 1,67 0
6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx 0 0,00 0 0,00 0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx 2.787.066 19,33 2.787.066 19,33 0
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx 3.028.128 21,00 3.028.128 21,00 0

Meldebogen 5 – Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx 0 0,00 %
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx 0 0,00 %
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx 0 0,00 %
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx 0 0,00 %
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx 0 0,00 %
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx 0 0,00 %
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx 11.243.696 77,99 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx 11.243.696 77,99 %

ESRS E1 – Klimawandel

E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

17 – Kein Übergangsplan vorhanden
Ein Übergangsplan für den Klimaschutz wird in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung noch nicht dargestellt, dieser ist für die Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2027 vorgesehen.

E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

18 – Erläuterung wesentlicher klimabezogener Risiken
Als wesentliche physische Klimarisiken für die Produktionsstandorte wurden Hitzestress, Hitzewellen und Starkniederschläge identifiziert.# 19 a – Umfang der Resilienzanalyse

Die durchgeführten Analysen fokussierten sich auf das Kerngeschäft (nämlich die beiden Produktionsstandorte Wien und Wolkersdorf). Für die beiden Standorte wurden granulare Standortszenarioanalysen mit hochauflösenden Klimamodelldaten (ÖKS 15, in RCP 4.5 und 8.5, 1*1km Auflösung) zur Bestimmung der Vulnerabilitäten gegenüber physischen Klimarisiken durchgeführt. Für die Upstream-Wertschöpfungskette wurden die sechs wichtigsten Rohstoffe (und die jeweils wichtigsten Herkunftsregionen) und deren Sensibilität auf die Entwicklungen von Temperatur und Niederschlag dargestellt und die Entwicklung der temperatur- und niederschlagsabgeleiteten Indikatoren unter RCP 4.5 und 8.5 analysiert. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde bisher nicht betrachtet.

Die Bewertung der jeweiligen Exposition gegenüber Klimagefahren wurde mittels „Likelihood und Impact“ bewertet und ermöglicht so eine Abschätzung der relevanten Risiken. Die bewerteten Risiken bildeten die Grundlage für die Auswahl der wesentlichen Risiken, die weiter beobachtet und bearbeitet werden. Für die wesentlichen Risiken wurden Anpassungslösungen erarbeitet und die Integration ins Risikomanagement sichergestellt. Alle als wesentlich definierten physischen und transitorischen Klimarisiken sind im Umfang der Resilienzanalyse enthalten.

Da die Bewertungen der finanziellen Impacts bisher nur qualitativ vorgenommen wurden, ist eine vollständige Resilienzanalyse (inkl. Sensibilitätstests und vollständiger finanzieller Bewertung inkl. Überführung in die Finanzberichterstattung) noch nicht geschehen. Dies soll im Rahmen der nächsten Berichterstattungsprozesse erstellt werden.

19 b – Details zur Resilienzanalyse und deren Durchführung bezugnehmend auf ESRS 2 IRO-1

Die Resilienz der Strategie und der Geschäftsmodelle wurden, aufbauend auf einer klimabezogenen Szenarienanalyse, im ersten Schritt einer High-level Analyse im Herbst 2024 unterzogen (RCP 4.5 und 8.5, kurzfristig 2025, mittelfristig 2035, langfristig 2085). Bisher wurden beispielsweise für die transitorischen Risiken keine Sensibilitätsanalysen gerechnet. Auch die Auswirkungen der wesentlichen physischen Risiken auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurden nur qualitativ bewertet.

In den nächsten Berichterstattungszeiträumen ist ein Ausbau der Resilienzanalyse zur Vollständigkeit geplant. Die Auswirkungen der wesentlichen transitorischen und physischen Klimarisiken auf die Geschäftstätigkeit von Manner werden kurz-, mittel und langfristig (für 2025, 2035 und 2085) in den RCPs 4.5 und 8.5 analysiert und die Sensibilität der Strategie und Geschäftsmodelle getestet.

AR 7 b – Zeithorizonte und Ausrichtung auf Klima- und Geschäftsszenarien

Alle geforderten Angaben in Bezug auf E1 SBM-3 AR 7b sind unter Absatz 19 Buchstabe B enthalten.

19 c – Ergebnisse der Resilienzanalyse und Szenarioanalysen

Die Ergebnisse der vorliegenden Resilienzanalyse sind eine Liste der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken für Manner (siehe E1 SBM3 18). Diese wesentlichen Risiken wurden qualitativ auf ihren finanziellen Impact auf Manner hin bewertet. Zusätzlich wurden für die entsprechenden Risiken Anpassungslösungen und -maßnahmen abgeleitet (auch diese wurden qualitativ finanziell bewertet). Eine vollständige finanzielle Bewertung wie in E1-9 vorgesehen wird im Laufe der Übergangsfrist erstellt werden und liegt daher noch nicht vor.

Die vorliegenden Analyseergebnisse und Ausarbeitungen stellen noch keine vollständige Resilienzanalyse dar, so wie die CSRD das vorsieht. Sowohl das Setzen eines wissenschaftlich basierten Emissionsreduktionsziels, welches von der SBTi validiert wurde und ein Energie- sowie ein FLAG-Ziel beinhaltet, als auch die durchgeführten Maßnahmen an den Produktionsstandorten stellen bereits einen wesentlichen Schritt für die Stärkung der Resilienz v. a. gegenüber transitorischen Risiken dar. Durch die Festlegung eines Science Based Targets verpflichtet sich das Unternehmen, seine Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren und umweltbezogen nachhaltige Praktiken in seine Geschäftsstrategie zu integrieren. Dies inkludiert auch, proaktiv auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken zu stärken.

AR 8 b – Anpassungsfähigkeit des Geschäftsmodells an den Klimawandel

Die Ergebnisse der qualitativen Bewertungen der Vulnerabilitäten und der entsprechenden Anpassungslösungen zeigen, dass die physischen Klimarisiken an den beiden Produktionsstandorten im Vergleich zu den Vulnerabilitäten in der Wertschöpfungskette geringer sind. Die hohen Volumina im Einkauf ergeben selbst bei geringen Preissteigerungen, dass die finanziellen Impacts in der höchsten Impact-Kategorie bewertet werden müssen. Die Preisentwicklung der Rohstoffe ist also ein wesentliches Risikoelement in der Wertschöpfungskette von Manner. Die transitorischen Risiken ergeben ebenfalls teils hohe Impacts.

Für die Resilienz des Geschäftsmodells von Manner ist es also unbedingt notwendig die Rohstoffpreise zu beobachten, Herkunftsregionen zu diversifizieren (wo möglich) und zu prüfen, inwieweit gewisse Rohstoffe eventuell ersetzt werden könnten. Es ist sicher nicht möglich beispielsweise Kakao komplett zu substituieren, weswegen die Resilienz gegenüber der Volatilität auf den Rohstoffmärkten Ausbaufähigkeit besitzt.

E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

65 – Konzepte zum Management wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte

Derzeit liegt nur ein themenspezifisches Konzept zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vor. Dies betrifft das Commitment zur CO 2 -Reduktion im Rahmen der Science Based Targets Initiative. Der Commitment Letter wurde 2023 unterschrieben und die Registrierung bei SBTi durchgeführt. Die Einreichung ist 2024 erfolgt und positiv validiert, gemeinsam mit den 2024 zu entwickelnden Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Zielen.

Die Science Based Targets Initiative (SBTi), für die sich CDP, World Resources Institute (WRI), World Wide Fund for Nature (WWF) und United Nations Global Compact (UNGC) zusammen geschlossen haben, bietet eine wissenschaftlich fundierte Methodik zum Setzen von künftigen CO 2 -Reduktions-Zielen.

Die zukünftige Weiterentwicklung von Konzepten orientiert sich an der allgemeinen Unternehmensstrategie „Manner 2026“, in der der schonende Umgang mit Ressourcen festgelegt ist. Manner sucht kontinuierlich nach effizienten Möglichkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Klimaschutz ist dabei ein enorm wichtiges Thema, das Jahr für Jahr an Bedeutung gewinnt. Manner erkennt die Notwendigkeit, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und nachhaltige Praktiken zu implementieren. Dies kann beispielsweise durch die Verringerung von Treibhausgasemissionen, den Einsatz erneuerbarer Energien, die Förderung von Energieeffizienz oder die Umstellung auf umweltfreundliche Produktionsverfahren geschehen.

Wo technisch möglich und wirtschaftlich machbar, wird Manner zukünftig auf erneuerbare Energien setzen. Eine Alternative zur Dampferzeugung sowie alternative Primärenergien für das Manner BHKW stehen bei Projekten im Fokus. Auch die Backprozesse werden stetig auf alternative Technologien gescreent. Generell soll eine kontinuierliche Verbesserung der derzeitigen Prozesse (Backen, Kochen, Druckluft) strategisch in Form eines Konzeptes verankert werden.

2022 wurde erstmals ein Corporate Carbon Footprint für alle drei Scopes berechnet und analysiert. Wie in den folgenden Abschnitten weiter dargestellt, entstammen mehr als 93 % des Manner Footprints aus Scope 3, was den weiteren, intensiven Austausch mit den Rohstoff- sowie Verpackungsmateriallieferantinnen unbedingt erforderlich macht und Potenzial für die Entwicklung eines Konzeptes bietet. Auch Partnerinnen aus dem Bereich Logistik können hier Wesentliches zur Reduktion in den nächsten Jahren beitragen.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a) CO 2 -Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-Commitment
Inhalt (MDR-P-65a) Validiertes CO 2 -Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)- Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative
Adressiertes Unterthema (E1-2 25a-e) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a) Reduktion der THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb. Reduktion der THG-Emissionen (Scope 3) durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft).

E.4.1. Climate Change

Climate Change Strategy

Vehicle Policy Manner

Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Die Grundsatzposition sieht vor, dem Klimawandel über SBTi-Ziele risikogesteuert entgegenzuwirken.

Monitoring (MDR-P-65a)
Das Monitoring des Commitments im Rahmen der SBTi-Zielvorgaben erfolgt durch die jährliche Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen).

Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Commitment gilt global für die gesamte Wertschöpfungskette von Manner.

Betroffene Interessensträger (MDR-P-65b)
Diverse Interessensgruppen, die positiv von CO2-Reduktionen betroffen sind.

Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG

Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Manner hat sich zur Einhaltung von Zielen im Rahmen der SBTi, als Initiative Dritter, verpflichtet.

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Stakeholder wurden in die Konzeptfestlegung nicht unmittelbar miteinbezogen.

Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)
Die Gesellschaft profitiert unmittelbar von einer THG-Reduktion. Zugang ist das Konzept öffentlich über die offizielle SBTi Plattform.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Fahrzeugpolicy Manner

Inhalt (MDR-P-65a)
2024 wurde eine neue Fahrzeugpolicy Manner verabschiedet: „Manner KFZ Richtlinie". Die KFZ-Richtlinie regelt die betriebliche und private Nutzung der Firmenwagen der angestellten Mitarbeiter*innen, sowie der Geschäftsfahrzeuge (Poolfahrzeuge).

Adressiertes Unterthema (E1-2 25a-e)
Klimaschutz

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Reduktion der THG-Emissionen im eigenen Fuhrpark.

Zielvorgaben (MDR-P-65a)
In der Policy sind keine Zielvorgaben angegeben.

Monitoring (MDR-P-65a)
Das Monitoring des Konzepts obliegt den zuständigen Fuhrpark-Verantwortlichen.

Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Die Fahrzeugpolicy gilt für Österreich.

Betroffene Interessensträger (MDR-P-65b)
Mitarbeiter*innen

Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG

Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Kein Bezug zu externen Standards und Initiativen

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Stakeholder wurden in die Konzeptfestlegung nicht unmittelbar miteinbezogen.

Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)
Mitarbeiterinnen sind potenziell vom Klimawandel betroffen. Sie haben Zugang zum Konzept „Fahrzeugpolicy Manner". Betroffene Mitarbeiterinnen wurden über das Konzept individuell informiert.

E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Umstellung auf 100 % Grünstrom

Beschreibung (MDR-A-68a)
Umstellung auf 100 % Grünstrom für die Standorte Wien und Wolkersdorf

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung THG-Emissionen

Zuordnung zu Dekarbonisie- rungshebel (E1-3 29 a, b)
Nutzung erneuerbarer Energie

Start (MDR-A-68a, e)
2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Abgeschlossen

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e)
100 % des Strombedarfs der Standorte Wien und Wolkersdorf wird aus erneuerbaren Energien gewonnen

THG-Emissionsreduktion (E1-3 29a,b)
7.404 Tonnen

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Produktion und Bürobetrieb Österreich

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b)
Wien/Wolkersdorf

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Gesellschaft

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein

Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.

Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Adaptieren der Heizungseinstellungen bei den Waffelbacköfen

Beschreibung (MDR-A-68a)
Hierfür wurde gemeinsam mit dem Hersteller die Brennereinstellungen der Waffelbacköfen optimiert. Zusätzlich wurde bei jedem Ofen ein Gaszähler eingebaut, um den Verbrauch zu überwachen.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung Gasbedarf

Zuordnung zu Dekarbonisie- rungshebel (E1-3 29a,b)
Energieeffizienz

Start (MDR-A-68a, e)
2023

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e)
Reduzierung des Gaseinsatzes pro Ofen um im Schnitt 4 % lt. Messungen

THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b)
ca. 2 %

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Produktion Schnitten

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b)
Wien

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Gesellschaft

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein

Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.

Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Umrüsten auf LED-Beleuchtung

Beschreibung (MDR-A-68a)
Hier wurde im Zuge von Raumsanierungen die bestehende Beleuchtung auf LED getauscht. Weiters werden defekte Lichtbalken kontinuierlich ebenfalls auf LED getauscht. 2024 ca. 600 Stück in beiden Werken. Weiters wurden die neu installierten Bereiche mit einer intelligenten Lichtsteuerung ausgestattet.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung Strombedarf

Zuordnung zu Dekarbonisie- rungshebel (E1-3 29a,b)
Energieeffizienz

Start (MDR-A-68a, e)
2023

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e)
Reduzierung des Strombedarfs

THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b)
Nicht messbar

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Beleuchtung

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b)
Wien/Wolkersdorf

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Gesellschaft

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein

Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.

Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Zusammenführung der Wärmerückgewinnungsquellen

Beschreibung (MDR-A-68a)
Zusammenführung der Wärmerückgewinnungsquellen, als Ersatz für den bestehenden Heizkessel, dafür wurde 2024 mit einer Konzepterstellung begonnen. Nach Auswertung der Daten ist der Start zur Umsetzung für 2025 geplant.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung Gasbedarf

Zuordnung zu Dekarbonisie- rungshebel (E1-3 29 a, b)
Energieeffizienz

Start (MDR-A-68a, e)
2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Noch nicht begonnen

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e)
Reduzierung des Gaseinsatzes in Wolkersdorf um ca. 5 %

THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b)
ca. 0,5 %

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Wärmebereitstellung

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b)
Wolkersdorf

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Gesellschaft

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein

Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.

Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Ja

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Austausch und Erweiterung der Klimaanlage im Rohstofflager Wien

Beschreibung (MDR-A-68a)
Hier wurde eine bestehende, alte, eigenständige Klimaanlage durch eine neue - von der zentralen Kälteversorgung gespeist - ersetzt bzw. erweitert. Mit dieser Maßnahme wurde die bestehende Kälteanlage ersatzlos demontiert.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz

Zuordnung zu Dekarbonisie- rungshebel (E1-3 29a,b)
Energieeffizienz

Start (MDR-A-68a, e)
2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e)
Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz

THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b)
nicht messbar

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Klimatisierung

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b)
Wien

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungs- kette

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein

Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu# E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

MDR-A-68a: Maßnahmen zur Minderung

Erneuerung der kompletten Kälteversorgung (Prozess) im Obergeschoss Wolkersdorf

  • Titel der Maßnahme: Erneuerung der kompletten Kälteversorgung (Prozess) im Obergeschoss Wolkersdorf
  • Beschreibung: Hier wurde eine alte, bestehende Anlage durch eine neue, energieeffiziente Anlage ersetzt, die Erneuerung der Steuerung und auch die Adaptierung der Rohrdimensionen optimieren den Prozess.
  • Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Klimaschutz
  • Adressiertes wesentliches IRO: THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
  • Adressiertes Konzept: Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
  • Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
  • Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel: Energieeffizienz
  • Start: 2024
  • Umsetzungsgrad: In Umsetzung
  • (Geplantes) Ende: 1 Jahr
  • (Erwartete) Ergebnisse: Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
  • THG-Emissionsreduktion: Nicht messbar
  • Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit: Klimatisierung
  • Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Wolkersdorf
  • Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette
  • Abhilfemaßnahme: Nein
  • Abhängigkeit von Finanzmitteln: Für diese Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant, aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
  • Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Ja

Fuhrparkumstellung

  • Titel der Maßnahme: Fuhrparkumstellung
  • Beschreibung: Fuhrparkumstellung auf Elektrofahrzeuge
  • Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Klimaschutz
  • Adressiertes wesentliches IRO: THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
  • Adressiertes Konzept: Fahrzeugpolicy Manner
  • Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Reduzierung fossile Brennstoffe
  • Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel: Brennstoffwechsel
  • Start: 2022
  • Umsetzungsgrad: In Umsetzung
  • (Geplantes) Ende: 1-5 Jahre
  • (Erwartete) Ergebnisse: Brennstoffwechsel
  • THG-Emissionsreduktion: Nicht bewertbar
  • Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit: Fuhrpark
  • Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Wien/Wolkersdorf
  • Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Mitarbeiter*innen
  • Abhilfemaßnahme: Nein
  • Abhängigkeit von Finanzmitteln: Für diese Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant, aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
  • Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Nein

Aufbau Infrastruktur für Ladestationen

  • Titel der Maßnahme: Aufbau Infrastruktur für Ladestationen
  • Beschreibung: Um die Fuhrparkumstellung zu unterstützen, wurden 2024 weitere 4 E-Ladestationen in Wien installiert.
  • Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Klimaschutz
  • Adressiertes wesentliches IRO: THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
  • Adressiertes Konzept: Fahrzeugpolicy Manner
  • Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Reduzierung fossile Brennstoffe
  • Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel: Brennstoffwechsel
  • Start: 2022
  • Umsetzungsgrad: In Umsetzung
  • (Geplantes) Ende: 1-5 Jahre
  • (Erwartete) Ergebnisse: 10 eigene Manner E-Ladestationen in Wien und Wolkersdorf
  • THG-Emissionsreduktion: Nicht bewertbar
  • Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit: Fuhrpark
  • Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Wien / Wolkersdorf
  • Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Mitarbeiter*innen
  • Abhilfemaßnahme: Nein
  • Abhängigkeit von Finanzmitteln: Für diese Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant, aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
  • Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Nein

Austausch mit Kakao-Zertifizierungsanbietern

  • Titel der Maßnahme: Austausch mit Kakao-Zertifizierungsanbietern
  • Beschreibung: Austausch mit Kakao-Zertifizierungsanbietern zum Beitrag des zertifizierten Anbaus im Rahmen des No-Deforestation Commitments
  • Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Klimaschutz
  • Adressiertes wesentliches IRO: THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
  • Adressiertes Konzept: Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
  • Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Zertifizierte Kooperativen bekennen sich zur Entwaldungsfreiheit
  • Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel: Dekarbonisierung der Lieferkette
  • Start: 2024
  • Umsetzungsgrad: Abgeschlossen
  • (Geplantes) Ende: Abgeschlossen
  • (Erwartete) Ergebnisse: Bestätigung, dass No Deforestation Commitment von Zertifizierungsanbietern abgedeckt ist.
  • THG-Emissionsreduktion: Aus methodischen Gründen kann die erzielte THG-Reduktion für 2024 noch nicht abgebildet werden.
  • Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit: Die Maßnahmen deckt die Kakao-Wertschöpfungskette von Manner ab.
  • Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Global
  • Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette
  • Abhilfemaßnahme: Nein
  • Abhängigkeit von Finanzmitteln: Für diese Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant, aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
  • Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Nein

Erstellung eines Klimaresilienzplans

  • Titel der Maßnahme: Erstellung eines Klimaresilienzplans
  • Beschreibung: Erstellung eines Klimaresilienzplans inkl. Maßnahmenableitung
  • Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Anpassung an den Klimawandel
  • Adressiertes wesentliches IRO: Versorgungsprobleme mit Plantagenprodukten. aufgrund von Klimarisiken
  • Adressiertes Konzept: -
  • Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: -
  • Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel: -
  • Start: 2024
  • Umsetzungsgrad: Noch nicht begonnen
  • (Geplantes) Ende: 1 Jahr
  • (Erwartete) Ergebnisse: Plan zur Stärkung der Klimaresilienz des Unternehmens
  • THG-Emissionsreduktion: Nicht bewertbar
  • Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit: Die Maßnahme deckt die gesamte Wertschöpfungskette und die eigene Tätigkeit von Manner ab.
  • Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Global
  • Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette
  • Abhilfemaßnahme: Nein
  • Abhängigkeit von Finanzmitteln: Für diese Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant, aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
  • Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Nein

MDR-A-69: Schwellenwert für erhebliche Ausgaben von Maßnahmen

Begründung für den Schwellenwert
MDR-A-69 MDR-A-69
175000 Der Schwellenwert für erhebliche Ausgaben von Maßnahmen wurde anhand der „Nichtaufgriffsgrenze" für die finanzielle Prüfung 2024 festgelegt.

Aktionsplan: Zusammenführung der Wärmerückgewinnungsquellen, als Ersatz für den bestehenden Heizkessel

  • Art der finanziellen Mittel: n/a
  • Investitionsausgaben im Jahr 2024: n/a
  • Operative Ausgaben im Jahr 2024: n/a
  • Zukünftige Investitionsausgaben: € 250.000 (Schätzung)
  • Zukünftige operative Ausgaben: 0
  • Zuordnung zum Jahresabschluss (CapEx): Anlagevermögen
  • Zuordnung zum Jahresabschluss (OpEx): 0
  • Zuordnung OpEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie: Da es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt, ist eine Zuordnung zu OpEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie aktuell nicht möglich.
  • Zuordnung CapEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie: Da es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt, ist eine Zuordnung zu CapEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie aktuell nicht möglich.
  • Zuordnung CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie: Ein CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie Verordnung liegt noch nicht vor.

Aktionsplan: Erneuerung der kompletten Kälteversorgung (Prozess) im Obergeschoss Wolkersdorf

  • Art der finanziellen Mittel: CapEx
  • Investitionsausgaben im Jahr 2024: € 299.636,35
  • Operative Ausgaben im Jahr 2024: 0
  • Zukünftige Investitionsausgaben: 0
  • Zukünftige operative Ausgaben: 0
  • Zuordnung zum Jahresabschluss (CapEx): Anlagevermögen
  • Zuordnung zum Jahresabschluss (OpEx): 0
  • Zuordnung OpEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie: Da aktuell keine operativen Ausgaben für die Maßnahme bestehen, können sie keinen EU-Taxonomie KPIs zugeordnet werden.
  • Zuordnung CapEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie: 4.15 District heating/cooling distribution (climate change mitigation)
  • Zuordnung CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie: Ein CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie Verordnung liegt noch nicht vor.

E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

i – Änderungen der Ziele und Parameter sowie deren Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit

Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausgewiesen werden.# Titel des Ziels (MDR-T-80a) Scope 1 und 2 Ziel

Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4 33)

Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 1 und 2 Ziele um 42 % gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissenschaftsbasiertes Ziel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt.

Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-T-80a)

Klimaschutz

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a, E1-4 33)

THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb

Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)

Validiertes CO2-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative

Zielart (MDR-T-80a)

Absolutes Ziel

Zieleinheit (MDR-T-80b)

%

Zielwert (MDR-T-80b)

-42,00 %

Zielwert in tCO2e (E1-4 34a)

12849

Inkludierte Treibhausgase (E 1-4 34b)

Alle GHG Protokoll-Gase (CO2, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)

Inkludierte Scopes (E 1-4 34b)

Scope 1 und 2 (market-based)

Für Scope 3 THG-Reduktions- ziele: Inkludierte Scope 3 Subkatego- rien (E 1-4 34b)

-

Für kombinierte THG-Reduktions- ziele: Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b)

SBTi sieht keine Aufteilung der Ziele vor, sondern nimmt eine Reduktion von -42 % für beide Scopes jeweils an.

Inkludierter Anteil der Scopes und der Gesamtemissionen (E 1-4 34b)

Scope 1: 100 % der Emissionen; Scope 2: 100 % der Emissionen; Gesamtemissionen: 7,76 % der Emissionen

Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b)

Da 100 % der Scope 1 & 2 Emissionen, wie unter E1-6 berichtet, durch das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und THG- Inventar-Grenzen gegeben.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)

Scope 1 und 2 Emissionen durch Prozesse, Gebäude und Flotte des Unternehmens.

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c)

Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produktionsstandorte für das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan.

Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4- 34c)

2022

Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4- 34c)

22154

Für THG-Reduktionsziele: Repräsentativität des Bezugswert (E 1-4 AR25)

Aufgrund der erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengranularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Basisjahr gewählt.

Zieljahr (MDR-T-80e)

2030

Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR- T-80f, E1-4 34e, AR 30c)

Die Ziele wurden nach den Vorgaben des „1.5°C cross-sector absolute contraction approach pathways" der SBTi festgelegt. Die SBTi verwendet verschiedene Szenarien in ihrer Zielsetzungsmethodik, u.a. die "1.5°C low/no overshoot scenarios from IPCC (2018), Special Report on Global Warming of 1.5°C (SR15)". Unternehmensspezifische Entwicklungen im Sinne von Wachstumsprognosen wurden berücksichtigt, spielen jedoch in der Zielfestlegung laut SBTi keine Rolle, da diese nur absolute Ziele für Scope 1 und 2 vorsieht. Bei der Erstellung des Climate Transition Plans fließen diese Prognosen verstärkt ein.

Wissenschaftliche Grundlage (MDR-T-80g)

Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben des „1.5°C cross-sector absolute contraction approach pathways" der SBTi festgelegt wurde.

1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1- 4 34e)

Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar, da es im Einklang mit dem „1.5°C cross-sector absolute contraction approach pathway" der SBTi ist.

Externe Validierung (E1-4 34e)

Das Ziel wurde von der SBTi geprüft und validiert.

Dekarbonisierungshebel (E1-4 34f)

Umstellung auf erneuerbare Energie für Produktionsprozesse je nach Umsetzungsmöglichkeit.

Quantitative Beiträge zum GHG-Reduktions- ziel:

90 % des Scopes.

Einbeziehung der Interessenträ- ger (MDR-T-80h)

Nein

Zielperformance (MDR-T-80j)

Emissionen im Energy und Industry Scope 1 und 2 sind 15 927 tCO2e (Scope 1: 15 808 tCO2e; Scope 2 market-based: 119 tCO2e

Monitoring (MDR-T-80j)

Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und non-FLAG Emissionen überwacht.

Titel des Ziels (MDR-T-80a) Scope 1 FLAG-Ziel

Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4 33)

Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 1 FLAG (Forest, Land & Agriculture) Emissionen um 30,3 % gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissenschaftsbasiertes Ziel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt.

Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-T-80a)

Klimaschutz

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a, E1-4 33)

THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb

Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)

Validiertes CO2-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative

Zielart (MDR-T-80a)

Absolutes Ziel

Zieleinheit (MDR-T-80b)

%

Zielwert (MDR-T-80b)

-0.303

Zielwert in tCO2e (E1-4 34a)

21

Inkludierte Treibhausgase (E 1-4 34b)

Alle GHG Protokoll-Gase (CO2, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)

Inkludierte Scopes (E 1-4 34b)

Scope 1

Für Scope 3 THG-Reduktions- ziele: Inkludierte Scope 3 Subkatego- rien (E 1-4 34b)

-

Für kombinierte THG-Reduktions- ziele: Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b)

-

Inkludierter Anteil der Scopes und der Gesamtemissionen (E 1-4 34b)

Scope 1 FLAG: 100 % der Emissionen; Gesamtemissionen: 0,01 % der Emissionen

Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b)

Da 100 % der Scope 1 FLAG-Emissionen, wie unter E1-6 berichtet, durch das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und THG- Inventar-Grenzen gegeben.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)

Scope 1 FLAG-Emissionen durch die Produktion auf der Haselnussplantage.

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c)

Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produktionsstandorte für das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan.

Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4- 34c)

2022

Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4- 34c)

30

Für THG-Reduktionsziele: Repräsentativität des Bezugswert (E 1-4 AR25)

Aufgrund der erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengranularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Basisjahr gewählt.

Zieljahr (MDR-T-80e)

2030

Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR- T-80f, E1-4 34e, AR 30c)

Die Ziele wurden nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agriculture) Guidance der SBTi festgelegt. Der FLAG-Sektorpfad wurde aus Roe et al. (2019), „Contribution of the Land Sector to a 1.5°C World", einem Review Paper, das in Nature Climate Change veröffentlicht wurde, entwickelt. Hierbei wurden alle verfügbaren Studien zusammengestellt, einschließlich der relevanten Szenarien aus den Shared Socioeconomic Pathway (SSP) und Integrated Assessment Modeling Consortium (IAMC) Datenbanken sowie der relevanten, peer reviewten, Bottom-up-Studien, um eine Umsetzungs-Roadmap bis 2050 für die Minderung im Landsektor zu erstellen.

Wissenschaftliche Grundlage (MDR-T-80g)

Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agriculture) Guidance der SBTi festgelegt wurde.

1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1- 4 34e)

Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar, da sowohl der FLAG-Sektor- als auch der Commodity-Ansatz mit Szenarien vereinbar sind, die die globale Temperaturerhöhung auf 1,5°C begrenzen.

Externe Validierung (E1-4 34e)

Das Ziel wurde von der SBTi geprüft und validiert.

Dekarbonisierungshebel (E1-4 34f)

Erhebung von Biomasse und Etablierung einer Net-Zero Landwirtschaft. Wesentlich im Vergleich zu den beiden nicht-FLAG Zielen ist ebenfalls die erlaubte Bilanzierung der Carbon Removals zusätzlich zur Emissionsreduktion.

Quantitative Beiträge zum GHG-Reduktionsziel:

90 %.

Einbeziehung der Interessenträ- ger (MDR-T-80h)

Nein

Zielperformance (MDR-T-80j)

Emissionen im FLAG Scope 1 für das Jahr 2024 sind 56 tCO2e

Monitoring (MDR-T-80j)

Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und non-FLAG Emissionen überwacht.

Titel des Ziels (MDR-T-80a) Scope 3 Ziel

Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4 33)

Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 3 Emissionen um 42 % gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissenschaftsbasiertes Ziel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt.

Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-T-80a)

Klimaschutz

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a, E1-4 33)

THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)

Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)

Validiertes CO2-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative

Zielart (MDR-T-80a)

Absolutes Ziel

Zieleinheit (MDR-T-80b)

%

Zielwert (MDR-T-80b)

-0.42

Zielwert in tCO2e (E1-4 34a)

37036.1

Inkludierte Treibhausgase (E 1-4 34b)

Alle GHG Protokoll-Gase (CO2, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)

Inkludierte Scopes (E 1-4 34b)

Scope 3

Für Scope 3 THG-Reduktions- ziele: Inkludierte Scope 3 Subkatego- rien (E 1-4 34b)

Alle Scope 3 Kategorien

Für kombinierte THG-Reduktions- ziele: Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b)

-

Inkludierter Anteil der Scopes und der Gesamtemissionen (E 1-4 34b)

Für das Ziel werden 100 % der energie- und industriebezogenen Scope 3 Emissionen berücksichtigt. Diese betrugen im Basisjahr 2022 22,35 % der Gesamtemissionen.

Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b)

Da 100 % der Scope 3 Emissionen wie unter E1-6 berichtet, durch das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen gegeben.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)

Vorgelagerte und Nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette (z. B.# Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Geschäftsreisen, oder Pendeln der Mitarbeiter*innen). Verweis auf das GHG-Protokoll und der Inklusion der relevanten Aktivitäten in den jeweiligen Scope 3 Katego- rien. Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T- 80c) Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produkti- onsstandorte für das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan. Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4- 34c) 2022 Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4- 34c) 63855.4 Für THG-Reduktionsziele: Repräsentativität des Bezugswert (E 1-4 AR25) Aufgrund einer erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengra- nularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Ba- sisjahr gewählt. Zieljahr (MDR-T-80e) 2030 Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR- T-80f, E1-4 34e, AR 30c) Die Ziele wurden nach den Vorgaben des „1.5°C cross-sector absolute contraction approach pathways" der SBTi festgelegt. Die SBTi verwen- det verschiedene Szenarien in ihrer Zielsetzungsmethodik, u.a. die "1.5°C low/ no overshoot scenarios from IPCC (2018), Special Report on Global Warming of 1.5°C (SR15)". Unternehmensspezifische Ent- wicklungen im Sinne von Wachstumsprognosen wurden berücksichtigt, spielen jedoch in der Zielfestlegung laut SBTi keine Rolle, da diese nur absolute Ziele für Scope 1 und 2 vorsieht. Bei der Erstellung des Climate Transition Plans fließen diese Prognosen verstärkt ein. Wissenschaftliche Grundlage (MDR-T-80g) Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben des „1.5°C cross-sector absolute contraction approach pathways" der SBTi festge- legt wurde. 1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1- 4 34e) Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar, da es im Einklang mit dem „1.5°C cross-sector absolute contraction ap- proach pathway" der SBTi ist. Externe Validierung (E1-4 34e) Das Ziel wurde von der SBTi geprüft und validiert. Dekarbonisierungshebel (E1-4 34f) Anpassung des Verpackungsdesigns an nachhaltigere Rohstoffe. Verstärktes Supplier Engagement und nachhaltiger Einkauf. Umstieg von nachgelagertem Transport auf bessere Alternativen. Quan- titative Beiträge zum GHG-Reduktionsziel: >50 % Einbeziehung der Interessenträ- ger (MDR-T-80h) Nein 162 Zielperformance (MDR-T-80j) Emissionen im Energy und Industry Scope 3 für das Jahr 2024 sind 55 863 tCO 2 e Monitoring (MDR-T-80j) Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und non-FLAG Emissionen überwacht. Titel des Ziels (MDR-T-80a) Scope 3 FLAG-Ziel Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4 33) Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 3 FLAG (Forest, Land und Agriculture) Emissionen um 30,3 % gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissenschaftsbasiertes Ziel in Über- einstimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt. Adressiertes wesentliches (Unter- )Thema (MDR-T-80a) Klimaschutz Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a, E1-4 33) THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft) Adressiertes Konzept (MDR-T- 80a) Validiertes CO 2 -Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)- Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative Zielart (MDR-T-80a) Absolutes Ziel Zieleinheit (MDR-T-80b) % Zielwert (MDR-T-80b) -0.303 Zielwert in tCO 2 e (E1-4 34a) 139132 Inkludierte Treibhausgase (E 1-4 34b) Alle GHG Protokoll-Gase (CO 2 , CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,) Inkludierte Scopes (E 1-4 34b) Scope 3 Für Scope 3 THG-Reduktions- ziele: Inkludierte Scope 3 Subkatego- rien (E 1-4 34b) Alle Scope 3 Kategorien Für kombinierte THG-Reduktions- ziele: Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b) - Inkludierter Anteil der Scopes und der Gesamtemissionen (E 1-4 34b) Scope 3 FLAG: 100 % der Emissionen; Gesamtemissionen: 69,88 % der Emissionen Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b) Da 100 % der Scope 3 FLAG-Emissionen, wie unter E1-6 berichtet, durch das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen gegeben. Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c) Vorgelagerte und Nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette (z. B. Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Geschäftsreisen, oder Pendeln der Mitarbeiter*innen). Verweis auf das GHG-Protokoll und der Inklusion der relevanten Aktivitäten in den jeweiligen Scope 3 Katego- rien. 163 Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T- 80c) Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produkti- onsstandorte für das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan. Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4- 34c) 2022 Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4- 34c) 199634 Für THG-Reduktionsziele: Repräsentativität des Bezugswert (E 1-4 AR25) Aufgrund einer erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengra- nularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Ba- sisjahr gewählt. Zieljahr (MDR-T-80e) 2030 Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR- T-80f, E1-4 34e, AR 30c) Die Ziele wurden nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agri- culture) Guidance der SBTi festgelegt. Der FLAG-Sektorpfad wurde aus Roe et al. (2019), „Contribution of the Land Sector to a 1.5°C World", einem Review Paper, das in Nature Climate Change veröffentlicht wurde, entwickelt. Hierbei wurden alle verfügbaren Studien zusammen- gestellt, einschließlich der relevanten Szenarien aus den Shared Socioeconomic Pathway (SSP) und Integrated Assessment Modeling Consortium (IAMC) Datenbanken sowie der relevanten, peer reviewten, Bottom-up-Studien, um eine Umsetzungs-Roadmap bis 2050 für die Minderung im Landsektor zu erstellen. Wissenschaftliche Grundlage (MDR-T-80g) Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agriculture) Guidance der SBTi festgelegt wurde. 1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1- 4 34e) Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar, da sowohl der FLAG-Sektor- als auch der Commodity-Ansatz mit Sze- narien vereinbar sind, die die globale Temperaturerhöhung auf 1,5°C begrenzen. Externe Validierung ( E1-4 34e) Das Ziel wurde von SBTi geprüft und validiert. Dekarbonisierungshebel ( E1-4 34f) Verbesserung der Datenqualität zur besseren Überprüfung der Auswir- kung von Maßnahmen. Reduktion der Menge an potenzieller Entwal- dung in den damit verbundenen Rohstoffen. Nachhaltiger Einkauf in Form von Produktnachfrage, bei denen die agrarischen Stoffe durch nachhaltige Landwirtschaft produziert worden sind. Primärdaten zum Nachweis der Kohlenstoffsequestration durch eingekaufte Produkte. Wesentlich im Vergleich zu den beiden nicht-FLAG Zielen ist ebenfalls die erlaubte Bilanzierung der Carbon Removals zusätzlich zur Emissi- onsreduktion. Quantitative Beiträge zum GHG-Reduktionsziel: 70 % Einbeziehung der Interessenträ- ger (MDR-T-80h) Nein Zielperformance (MDR-T-80j) Emissionen im FLAG Scope 3 für das Jahr 2024 sind 200 443 tCO 2 e Monitoring (MDR-T-80j) Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und non-FLAG Emissionen überwacht. 164 E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix 37 – Energieverbrauch und Energiemix im Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb Energieverbrauch und Energiemix 2024 E1-5 38a Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) - E1-5 38b Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 1 697 E1-5 38c Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 83 439 E1-5 38d Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh) - E1-5 38e Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf, Kühlung aus fossilen Quellen (MWh) 353 E1-5 37a Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) 85 490 E1-5 AR 34 Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 83 E1-5 37b Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 15 E1-5 37b Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergiever-brauch (in %) 0 E1-5 37c i Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (MWh) 56 E1-5 37c ii Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 16 761 E1-5 37c iii Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) 440 E1-5 37c Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) 17 257 E1-5 AR 34 Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 17 E1-5 36 Gesamtenergieverbrauch (MWh) 102 762 39 – Erzeugung nicht erneuerbarer Energie und seine Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Selbst erzeugte Energie 2024 Erzeugung von Energie aus nicht-erneuerbaren Quellen (MWh) 24 165 Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (MWh) 440 40 – Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimain- tensiven Sektoren Energieintensität pro Nettoumsätze 2024 165 Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoum- satzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh/€) 0,00036 42 – Klimaintensive Sektoren Manner ist in folgenden klimaintensiven Sektoren tätig: • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten • Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren • Energieversorgung • Grundstücks- und Wohnungswesen 43 – Abgleich der Nettoeinnahmen aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Die Nettoeinnahmen aus klimaintensiven Sektoren sind in der GuV unter folgenden Posten zu finden: Umsatzerlöse (Warenverkauf, Mieterlöse, Stromverkauf etc.) und sonstige betriebliche Erträge (Anlagenverkauf etc.).# GHG Emissions

E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Scope 1-, Scope 2-, Scope 3-, und THG-Gesamtemissionen

Kategorie
Scope 1-Treibhausgasemissionen
Scope 1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 15 864
Prozentsatz der Scope 1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 0
Scope 2-Treibhausgasemissionen
Location based Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 2 922
Market based Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 149

Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen

Kategorie (t CO 2 e)
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 235 745
2 Investitionsgüter 795
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 4 653
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb 6 201
5 Abfallaufkommen in Betrieben 1 084
6 Geschäftsreisen 80
7 Pendeln der Mitarbeiter*innen 592
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter -
9 Nachgelagerter Transport 5 846
10 Verarbeitung verkaufter Produkte -
11 Verwendung verkaufter Produkte -
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer 1 315
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter -
14 Franchises -
15 Investitionen -

THG-Emissionen insgesamt

Kategorie (t CO 2 e)
THG-Emissionen insgesamt (location based) 275 097
THG-Emissionen insgesamt (market based) 272 323

167 – Informationen über Treibhausgasemissionen

Bei der Berechnung des Corporate Carbon Footprint wurden alle THG-Emissionen aus Scope 1, 2 und 3 aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten sowie des Unternehmens selbst gemäß GHG-Protokoll miteinbezogen. Dabei wurden alle relevanten Scopes berücksichtigt (Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Kategorien: 1–7, 9 und 12).

47 – Wesentliche Änderungen von Definitionen

Es gab keine Änderungen in der Methodik und der Systemgrenze im Jahr 2024.

AR 39 b – Methoden, signifikanten Annahmen und Emissionsfaktoren zur Berechnung oder Messung der Treibhausgasemissionen

Die herangezogenen Emissionsfaktoren entstammen wissenschaftlichen Datenbanken (u. a. UBA-AT, Ecoinvent 3.10, World Food WFLDB 3.5, Optimeal, 6th Report IPCC, International Energy Agency, AIB, DBEIS UK Government GHG Conversion Factors for Company Reporting, Umweltbundesamt, IPCC EFDB).

AR 42 c – Ereignisse und Änderungen der Umstände zwischen den Berichtszeitpunkten von Unternehmen in der Wertschöpfungskette und dem Datum des Jahresabschlusses

Die Berechnung des CCF von Manner ist nicht von anderen Unternehmen in der Wertschöpfungskette und deren Berichtszeiträumen abhängig.

48 – Scope 1-THG-Bruttoemissionen

Zu den direkten Emissionen, die unter Scope 1 fallen, gehören Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen, Prozessemissionen und flüchtige Gase. Diese werden anhand erhobener Verbrauchsdaten für Energieträger, Kältemittel und Düngemittel berechnet.

AR 43 c – Biogene CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse in Scope 1

Die biogenen CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse im Scope 1 betragen 14 t CO 2 .

AR 45 d – Angaben zu Scope 2 THG-Emissionen

Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus der Energiebereitstellung und ist ebenfalls im CCF inkludiert. Die Berechnung basiert auf erhobenen Verbrauchsdaten (kWh). Es wird eine duale Berichterstattung von standort- und marktbasiertem Strommix durchgeführt. Für die Produktionsstandorte liegt ein lieferantenspezifischer Strommix vor, während die restlichen Standorte in der marktbasierten Methode mit dem Residualmix (wenn vorhanden) berechnet wurden.

AR 45 e – Biogene CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse in Scope 2

Die biogenen CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse im Scope 2 betragen 1 336 t CO 2 (market based) bzw. 912 t CO 2 (location based).

50 a – Konsolidierte Gruppe

Die zu Rechnungslegungszwecken konsolidierte Gruppe ist unter ESRS 2 BP-1 5 b i ausgewiesen.

50 b – Unternehmen, in die investiert wird

Manner hat keine assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder nicht konsolidierte Tochterunternehmen, die im Abschluss der zu Rechnungslegungszwecken konsolidierten Gruppe nicht vollständig konsolidiert sind.

AR 46 g – Prozentsatz der anhand von Primärdaten berechneten Scope 3-THG-Emissionen

Es wurden 0 % der Scope 3-THG-Emissionen anhand von Primärdaten von Lieferantinnen und Partnerinnen, wie zum Beispiel lieferantenspezifische Emissionsfaktoren, berechnet.

AR 46 h – Berichterstattungsgrenzen und Berechnungsmethoden für die Schätzung der Scope 3 THG-Emissionen

Im Bereich der relevanten Scope 3 Kategorien werden sowohl upstream als auch downstream verschiedene Emissionsquellen betrachtet. Upstream umfasst unter anderem eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Kapitalgüter, Vorkette Energie, Logistik, Abfall, Geschäftsreisen und die Anfahrt der Mitarbeiterinnen. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen werden größtenteils massebasiert für Rohstoffe und Packstoffe sowie ausgabenbasiert für Dienstleistungen berechnet. Es erfolgt eine geringfügige Extrapolation der Roh- und Packstoffe. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10, 2023), World Food (3.5, 2019) und DBEIS (2020). Kapitalgüter werden ausgabenbasiert berechnet, wobei 100 % der Ausgaben angegeben werden. Es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus DBEIS (2020), währungsumgerechnet und inflationsbereinigt für 2023. Die Vorkette Energie basiert auf Primärdaten (kWh), marktbezogen, und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus den Datenbanken des Umweltbundesamtes Österreich (UBA AT, 2023) und der Internationalen Energieagentur (IEA, 2022). Die Logistik umfasst von Manner bezahlte Transporte und wird basierend auf Tonnenkilometern (tkm) berechnet. Externe Lager sind berücksichtigt und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10, 2023). Abfall wird massebasiert berechnet und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10, 2023). Geschäftsreisen werden ausgabenbasiert berechnet, insbesondere Flugreisen, und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus DBEIS (2020). Die Anfahrt der Mitarbeiterinnen basiert auf der gesamten Mitarbeiteranzahl, einer Abschätzung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sowie einer Abschätzung der privaten PKW anhand vorhandener Parkplätze. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10, 2023). Downstream werden Emissionen aus der Logistik, die nicht von Manner bezahlt wird, sowie die Entsorgung verkaufter Produkte berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt hier ebenfalls auf Basis von Emissionsfaktoren aus der Ecoinvent-Datenbank.

AR 46 i – Kategorien der ausgeschlossenen Scope 3-THG-Bruttoemissionen

Folgende Scope 3-Kategorien wurden als nichtzutreffend definiert: 8, 10, 11, 13, 14, 15. Upstream sind angemietete Sachanlagen nicht inkludiert, da keine vorgelagerten geleasten Vermögenswerte vorhanden sind, die nicht bereits in Scope 1 und 2 enthalten sind. Downstream-Kategorien wie die Verarbeitung und Nutzung verkaufter Produkte, vermietete Sachanlagen, Franchises und Investments sind auf Manner nichtzutreffend und daher nicht inkludiert.

AR 46 j – Biogene CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) anfallen

Die biogenen CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) entstehen, betragen 24 221 t CO 2 .

53 – Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

2024
THG-Gesamtemissionen (market based) pro Nettoerlös (t CO 2 e / €) 0,00094
THG-Gesamtemissionen (location based) pro Nettoerlös (t CO 2 e / €) 0,00095

55 – Überleitung zu den Jahresabschlüssen der für die Berechnung der Treibhausgasemissionsintensität verwendeten Nettoeinnahmen

Die Nettoeinnahmen sind in der GuV unter folgenden Posten zu finden: Umsatzerlöse (Warenverkauf, Mieterlöse, Stromverkauf etc.) und sonstige betriebliche Erträge (Anlagenverkauf etc.).

E1-7 - Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Zertifikate

56 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zur Entnahme von Treibhausgasen und Projekten zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Zertifikate, gemacht.

E1-8 - Interne CO 2 -Bepreisung

62 – Interne CO 2 -Bepreisung

In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zu internen CO 2 -Bepreisungssystemen gemacht, da Manner über keine internen CO 2 -Bepreisungssysteme verfügt.

E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

64 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Bezüglich der Angabepflicht E1-9 zu erwarteten finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.# E1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a) Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Gesamtenergieverbrauch der Manner Gruppe im Berichtsjahr (in MWh) Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten ESRS-Kennzahl Die Datenübernahme erfolgt aus Zählerständen, Rechnungen und SAP. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden. Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh) Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten ESRS-Kennzahl Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequellen nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden. Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen (in MWh) Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten ESRS-Kennzahl Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden. Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 1. Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten ESRS-Kennzahl Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden. Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 2. Kraftstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölprodukten Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten ESRS-Kennzahl Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden. Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 3. Kraftstoffverbrauch aus Erdgas Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten ESRS-Kennzahl Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden. Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 4. Kraftstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten ESRS-Kennzahl Die Datenübernahme erfolgt aus Zählerständen, Rechnungen und SAP. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden. Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 5. Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten ESRS-Kennzahl Die Datenübernahme erfolgt aus Zählerständen, Rechnungen und SAP. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden. Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.

Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh): 1. Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.

Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh): 2. Verbrauch von zugekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.

Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh): 3. Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, die nicht aus Brennstoffen stammt

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Daten werden aus Quartalsrechnungen, sowie der Jahresabrechnung des Anbieters entnommen.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Daten werden monatlich mittels App kontrolliert und mit der jährlichen Auswertung des Energiedienstleisters abgeglichen.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Erzeugte nicht erneuerbare Energie (in MWh)

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenentnahme erfolgt aus Energiedienstleisterrechnung (Stromrückspeisung) und selbst durchgeführten Zählerstandablesungen vor Ort.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die wöchentliche Erfassung wird mit der Liste der täglichen Ablesungen vor Ort abgeglichen. Die Plausibilisierung ergibt sich durch den Vergleich von Energiebedarf zu dem Verbrauch zugekaufter Energie, der selbst erzeugten Energie und etwaiger Rückspeisungen.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen (in MWh)

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Daten werden aus Quartalsrechnungen sowie der Jahresabrechnung des Anbieters entnommen.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Daten werden monatlich mittels App kontrolliert und mit der jährlichen Auswertung des Energiedienstleisters abgeglichen.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Energieintensität (auf Grundlage der Nettoeinnahmen)

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme der Energiedaten erfolgt aus Zählerständen, Rechnungen und SAP. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Die Nettoeinnahmen werden aus dem Geschäftsbericht entnommen.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.

Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Energiedaten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbst abgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energier-chnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt. Die Nettoeinnahmen werden im Geschäftsbericht validiert.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Scope 1-THG-Bruttoemissionen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Siehe Angabe E 1-6

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b): THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi approved.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Strandortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Siehe Angabe E 1-6 AR 45 d

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b): THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Siehe Angabe E 1-6 AR 45 d

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b): THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi approved.# ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme

E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

13 a – Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie

Die Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells von Manner in Bezug auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über die Risikoidentifizierung und Risikobewertung beurteilt.

13 b – Umfang der Resilienzanalyse

Eine detaillierte Resilienzanalyse in Bezug auf die eigene Tätigkeit von Manner sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gegenüber physischen Risiken, Übergangsrisiken und systemischen Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosysteme wurde nicht durchgeführt.

13 c – Wichtigste Annahmen

Die wichtigsten Annahmen zur Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme entsprechen jenen der Wesentlichkeitsanalyse.

13 d – Verwendete Zeithorizonte

Die betrachteten Zeithorizonte entsprechen jenen Zeithorizonten, die für die Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden.

13 e – Ergebnisse der Resilienzanalyse

Die Ergebnisse der Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme entsprechen jenen der Wesentlichkeitsanalyse. Die wesentlichen Risiken, die dadurch im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen identifiziert wurden, werden im Abschnitt ESRS 2 SBM-3 beschrieben.

13 f – Einbeziehung von Interessensträgern

Die berücksichtigten Stakeholder umfassen jene, die für die Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden.

14– Verweis auf Angaben gemäß ESRS 2 SBM-3

Die unter E4-1 13 b-f erforderlichen Angaben werden als Teil der gemäß ESRS 2 SBM-3 erforderlichen Informationen abgedeckt.

E4-SBM 3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

16 a – Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität

Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme ergeben sich primär vorgelagert, indirekt durch die von Manner bezogenen Rohstoffe aus landwirtschaftlicher Produktion (insbesondere Kakao, Palmöl und Haselnuss). Wesentliche Betriebsstandorte sind die Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf sowie die Haselnussplantage in Aserbaidschan, nahe Yukhari-Zeykhur.

16 a i – Tätigkeiten, die in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität negative Auswirkungen haben

Wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität wurden nur für die Landwirtschaft in Aserbaidschan im Hinblick auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln identifiziert.

16 a ii – Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand der Gebiete

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln führt zu negativen Auswirkungen in Form von Biodiversitätsverlusten und beeinflusst den ökologischen Zustand des Gebietes, indem er Böden und Grundwasser schädigt.

16 a iii – Betroffene Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität

Die Haselnussplantage in Aserbaidschan befindet sich im Schutzgebiet „Gusar State Nature Sanctuary“*: IUCN Kategorie IV (WDPA ID 94017), Typ „Terrestrial and Inland Waters „Protected Areas” Important Bird Area Kusari Area; IBA B2 (lt. World Database of Protected Areas). Das Vogelschutzgebiet in dem z. B. der Abschuss von geschützten Arten verboten ist, ist nicht von wesentlichen negativen Auswirkungen durch die landwirtschaftliche Tätigkeit von Manner betroffen.

16 b – Negative Auswirkungen auf Landdegradation

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann zur Kontamination von Gewässern und Böden führen und somit negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation haben.

16 c – Negative Auswirkungen auf bedrohte Arten

Die landwirtschaftliche Tätigkeit von Manner in Aserbaidschan wirkt sich nicht wesentlich auf bedrohte Arten, insbesondere die dortige Vogelpopulation, aus.

E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024

Inhalt (MDR-P-65a)

Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Alliance) und zu 100 % RSPO-zertifiziertes Palmfett für die Markenprodukte ein.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (E4-2-23a)

Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen - Landdegradation, Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen

Zusammenhang mit Biodiversitätsverlust (E4-2-23a, b)

Die FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance Standards setzen strenge Richtlinien bezüglich der Wahrung von Biodiversität und gegen Entwaldung.

Adressiertes wesentliches IRO (E4-2-23b)

Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau (Kakao, Palmöl). Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl.

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Der gesamte Kakao, den Manner für die Markenprodukte einsetzt, stammt ab 2020 zu 100 % aus nachhaltig zertifiziertem Anbau. Partner für die Umsetzung sind FAIRTRADE und Rainforest Alliance. Des Weiteren wird ausschließlich RSPO zertifiziertes Palmöl eingesetzt.


Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Scope 3-THG-Emissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) ESRS-Kennzahl 177
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) Siehe Angaben E 1-6 AR 46 h, i
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a) Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b) THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Gesamte standortbezogene THG-Emissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) Die gesamten standortbezogenen THG-Emissionen wurden als Summe der standortbasierten Emissionen pro Scope berechnet, wie unter E 1-6 beschrieben.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a) Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b) THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Gesamte marktbezogene THG-Emissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) Die gesamten marktbasierten THG-Emissionen wurden als Summe der marktbasierten Emissionen pro Scope berechnet, wie unter E 1-6 beschrieben.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a) Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b) THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Treibhausgasintensität auf Grundlage der Nettoeinnahmen, marktbezogen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) Die gesamten marktbasierten THG-Emissionen wurden als Summe der marktbasierten Emissionen pro Scope berechnet, wie unter E1-6 beschrieben. Die Nettoeinnahmen werden aus dem Geschäftsbericht entnommen.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a) Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b) THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Treibhausgasintensität auf Grundlage der Nettoeinnahmen, standortbezogen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) Die gesamten standortbezogenen THG-Emissionen wurden als Summe der standortbasierten Emissionen pro Scope berechnet, wie unter E 1-6 beschrieben. Die Nettoeinnahmen werden aus dem Geschäftsbericht entnommen.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a) Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b) THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.

Die Überwachung des Einsatzes von zertifiziertem Kakao oder Palmfett liegt bei der Qualitätssicherung sowie im Rohstoffeinkauf.

Bezug zu Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemen (E4-2-23c)

Das Konzept bezieht sich indirekt auf das transitorische Risiko der Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl, da die Zertifizierungsgeber Richtlinien entgegensetzen.

Bezug zu Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen (E4-2-23c)

Das Konzept schließt physische Risiken in Form von Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau (Kakao, Palmöl) durch Zertifizierungsstandards mit ein.

Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen und Rohstoffen (E4-2-23d)

Aufgrund des mass-balance Einkaufs von Kakao und Palmöl besteht nur eine Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe auf das Herkunftsland.

Produktion, Beschaffung oder Verbrauch aus Ökosystemen, die unter Schutz stehen oder gemanaged werden (E4-2-23e)

Das Konzept berücksichtigt nicht den Bezug von Rohstoffen aus geschützten Gebieten.

Soziale Folgen von Auswirkungen (E4-2-23f)

Soziale Folgen von Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen sind in den FAIRTRADE, RFA und RSPO-Standards adressiert.

Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Der Einkauf von nachhaltig zertifiziertem Kakao und Palmöl bezieht sich auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette in Westafrika und Südostasien.

Schutz von Naturschutzgebieten (E4-2 24a)

Die FAIRTRADE-, RSPO- und Rainforest Alliance-Standards enthalten Kriterien zum Schutz von biologischer Vielfalt. Von FAIRTRADE-zertifizierten Produzent*innen dürfen keine neuen Flächen für den Anbau gerodet werden – dieses Kriterium gilt schon seit Anfang 2019. Im Kakao-Standard wurde nun nachträglich der 31. Dezember 2018 als Stichtag ergänzt. RSPO hat sich als „Planet Ziel" gesetzt: Erhaltene, geschützte und verbesserte Ökosysteme, die für die nächste Generation sorgen. Ökosysteme und ihre Leistungen sind geschützt, wiederhergestellt und widerstandsfähig, unter anderem durch nachhaltigen Konsum und Produktion sowie nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Bekämpfung der Wüstenbildung, Stopp und Degradation umkehren, den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen). Das Zertifizierungsprogramm 2020 von Rainforest Alliance – einschließlich eines neuen Standards für nachhaltige Landwirtschaft –zielt auf klimabewusste Landwirtschaft ab wobei der Schwerpunkt auf Anpassung und Widerstandsfähigkeit liegt.

Landnutzung und Landwirtschaft (E4-2 24b)

Die FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Richtlinien legen Standards für Landnutzung und Landwirtschaft fest.

Bekämpfung von Entwaldung (E4-2 24d)

Die FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Richtlinien legen Standards gegen Entwaldung fest.

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Vorstand der Josef Manner & Comp. AG

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)

FAIRTRADE-, RSPO- und Rainforest Alliance-Standards

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Interessensträger wurden in die Konzeptfestlegung nicht unmittelbar miteinbezogen.

Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Stakeholder, die potenziell betroffen sind, sind Lieferant*innen von Kakao und Palmöl. Diese wurden in das Konzept nicht miteinbezogen. Die jeweiligen Standards der Zertifizierer FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance beziehen aktiv Stakeholder ein.

24 c – Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere

Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere liegen nicht vor, da für Manner keine wesentlichen IROs in diesem Bereich bestehen.

E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Reduktion chemischer Pflanzenschutzmittel

Beschreibung (MDR-A-68a)
Reduktion des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf der Haselnussplantage in Aserbaidschan

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Biodiversität, Umweltverschmutzung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Da kein Konzept adressiert wird, gibt es keinen Beitrag zur Verwirklichung der Zielvorgaben.

Start (MDR-A-68a, e)
2021

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung (Geplantes)

Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre (Erwartete)

Ergebnisse (MDR-A-68a)
Im Frühling verzichtet Manner auf die gängige Praxis, Blattläuse mit chemischen Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen. Stattdessen wird das Schlüpfen der Marienkäfer abgewartet, die als natürliche Feinde der Blattläuse den Bestand auf ein für die Pflanzen gut verträgliches Maß reduzieren.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Manner Azerbaijan LLC

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
Aserbaidschan

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessenträger (MDR-A-68b)
Eigene Arbeitskräfte, Kund*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein

Einbeziehung lokaler/indigener Gemeinschaften in die Maßnahmenentwicklung (E4-3 28 c)
Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Zertifizierter Rohstoffeinkauf

Beschreibung (MDR-A-68a)
Einkauf von Rainforest Alliance und FAIRTRADE-zertifiziertem Kakao sowie RSPO zertifiziertem Palmöl für sämtliche Markenprodukte.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Biodiversität

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft, Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Alliance) und zu 100 % RSPO zertifiziertes Palmfett in den Markenprodukten ein. Die FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Standards setzen strenge Richtlinien bezüglich der Wahrung von Biodiversität und gegen Entwaldung.

Start (MDR-A-68a, e)
2012

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung (Geplantes)

Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre (Erwartete)

Ergebnisse (MDR-A-68a)
Durch den Einkauf von Rainforest Alliance- und FAIRTRADE-zertifiziertem Kakao trägt Manner zur Förderung umweltschonender Anbaumethoden und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Die Rainforest Alliance-Zertifizierungen erfordern die Einhaltung strenger Umweltkriterien, wie den Erhalt von Waldgebieten und die Reduktion chemischer Düngemittel. FAIRTRADE setzt sich durch die Förderung des Bio-Anbaus und Schulungen für Kleinbauern und Kleinbäuerinnen für den Erhalt der Biodiversität ein. Die RSPO-Zertifizierung von Palmöl umfasst den Schutz von Wäldern und bedrohten Arten, Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Förderung umweltfreundlicher Anbaumethoden.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Rohstoffeinkauf

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
Westafrika und Südostasien

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessenträger (MDR-A-68b)
Lieferantinnen und Landwirtinnen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein

Einbeziehung lokaler/indigener Gemeinschaften in die Maßnahmenentwicklung (E4-3 28 c)
Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nein

69 – Erhebliche operative Ausgaben (OpEx) und/oder Investitionsausgaben (CapEx)

Für Zertifizierungen ist die aufgeschlüsselte Darstellung der Finanzen nicht möglich, da Mehrausgaben dafür nicht separat im Controlling erfasst werden.

28 b – Biodiversitätskompensationsmaßnahmen in Aktionsplänen

Es sind aktuell keine Kompensationsmaßnahmen in Bezug auf Biodiversität vorgesehen.

E4-4 - Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

81 – Keine messbaren ergebnisorientierten Ziele vorhanden

Für das Berichtsjahr 2024 werden keine Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen angegeben. Da eine Priorisierung über sämtliche Bereiche hinweg notwendig war, hat sich das Unternehmen zunächst auf die Bereiche konzentriert, in denen die IROs direkt im eigenen Einflussbereich liegen und unmittelbar mit dem Kerngeschäft verbunden sind.

81 b – Verfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen in Verbindung mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Es werden im Berichtsjahr keine separaten Ziele gesetzt. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen wird durch regelmäßiges Reporting an den Vorstand und Abgleich der Maßnahmen mit den Konzepten sichergestellt.

E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

35 – Anzahl und die Fläche (in Hektar) der Standorte in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität

Manner besitzt und betreibt einen Standort in Aserbaidschan in einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität. Der Standort umfasst eine Fläche von 318,98498 Hektar und befindet sich im Gusar-Gebiet, das unter die Kategorie IV der Internationalen Union for Conservation of Nature (IUCN) fällt. Diese Kategorie zielt darauf ab, Bestände von Rebhuhn, Fasan, Reh, Wildschwein und Hase zu schützen. Daher ist in dem Gebiet z. B. der Abschuss von geschützten Arten verboten. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine negativen Auswirkungen durch Manner auf den Schutz von Vögeln und anderen Wildtieren im betroffenen Gebiet festgestellt.

38 – Parameter für Land-, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen

Die Angabe trifft auf Manner nicht zu, da Manner durch seine Tätigkeit nicht unmittelbar zu Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und/oder Meeresnutzungsänderungen beiträgt.# E4-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Bezüglich der Angabepflicht E4-6 zu erwarteten finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.

ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Konzepte zum Management wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte

Derzeit beschäftigt sich Manner damit, Aspekte der Kreislaufwirtschaft in Unternehmensprozesse zu verankern. Einerseits betrifft dies interne Policies (Beschaffungsrichtlinie), anderseits sollen auch Lieferant*innen nach Nachhaltigkeitskriterien (inkl. Kreislaufwirtschaft) untersucht werden. Kreislaufwirtschaftsaspekte betreffen einerseits die zugekauften biogenen Rohstoffe und andererseits das Verpackungsportfolio. Inputseitig setzt Manner auf den Einsatz von recyclingfähigen Materialien, der aktuell im Bereich des Möglichen bereits berücksichtigt wird (z. B. Mehrwegpaletten im Bereich der Displays, die sich in einem stetigen Kreislauf befinden). Outputseitig werden für Neuprodukte „Design for Recycling“-Richtlinien während des Entwicklungsprozesses mitbetrachtet und umgesetzt. Diese werden stetig an die gesetzlichen Anforderungen bzw. Neuerungen angepasst.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a) Inhalt (MDR-P-65a) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a) Bezug zu Primärrohstoffen & sekundären Ressourcen (E5-1-15a) Bezug zu Beschaffung (E5-1-15b) Zielvorgaben (MDR-P-65a) Monitoring (MDR-P-65a) Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b) Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b) Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b) Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c) Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d) Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e) Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024 Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Alliance) und zu 100 % RSPO-zertifiziertes Palmfett in Markenprodukten ein. Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten Das Konzept ist nicht darauf ausgerichtet, den Einsatz von Primärrohstoffen zu verringern und sekundäre Ressourcen zu steigern. Durch Zertifizierungen soll die Beschaffung von nachhaltig gewonnen Ressourcen gewährleistet sein. Dazu gehören bereits bestehende Zertifizierungen wie FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO. Einsatz von 100 % zertifiziertem Kakao (FAIRTRADE/Rainforest Alliance) sowie 100 % RSPO-zertifiziertem Palmöl in sämtlichen Markenprodukten. Jährliche Erhebung im Zuge des Nachhaltigkeitsreportings. Bezug von biogenen Rohstoffen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette Alle Länder, in denen Manner Rohstoffe bezieht Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette Vorstand der Josef Manner & Comp. AG FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO Nein Nein
Titel des Konzepts (MDR-P-65a) Inhalt (MDR-P-65a) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a) Bezug zu Primärrohstoffen & sekundären Ressourcen (E5-1-15a) Bezug zu Beschaffung (E5-1-15b) Zielvorgaben (MDR-P-65a) Monitoring (MDR-P-65a) Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b) Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b) Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b) Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c) Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d) Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e) Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Supplier Code-of-Conduct (SCoC) Der SCoC beinhaltet soziale und ökologische Vorgaben, die Manner an Lieferantinnen, Co-Packerinnen und Lizenznehmer*innen stellt. Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten Das Konzept ist nicht darauf ausgerichtet, den Einsatz von Primärrohstoffen zu verringern und sekundäre Ressourcen zu steigern. Der SCOC umfasst Richtlinien für ökologische Verantwortung, wie z. B. Naturschutz, Ressourcennutzung oder Abfallmaßnahmen. Setzen von Standards bei Lieferant*innen zur Einhaltung von Aspekten der ökologischen Nachhaltigkeit. Unterzeichnungsrate in % Bezug von biogenen Rohstoffen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette Alle Länder, in denen Manner Rohstoffe bezieht Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette Abteilungsleiter Einkauf Nein Nein Nein
Titel des Konzepts (MDR-P-65a) Inhalt (MDR-P-65a) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a) Bezug zu Primärrohstoffen & sekundären Ressourcen (E5-1-15a) Bezug zu Beschaffung (E5-1-15b) Zielvorgaben (MDR-P-65a) Monitoring (MDR-P-65a) Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b) Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b) Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b) Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c) Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d) Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e) Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Verpackungsstrategie Die Verpackungsstrategie umfasst Verpackungsrichtlinien und Maßnahmen zur Steigerung des Rezyklatgehalts. Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung) Die Verpackungsstrategie sieht eine Untersuchung von Möglichkeiten zur Steigerung der Rezyklatgehalts von Verpackungen und zur Anwendung wiederverwendbarer Transportverpackungen vor. Die Strategie hält eine bevorzugte Beschaffung von FSC und PEFC zertifizierten Kartonagen fest. Schaffung einer Strategie zur gesteigerten Kreislauffähigkeit von Manner Verpackungen. Jährliche Erhebung im Zuge des Nachhaltigkeitsreportings Zukauf von Verpackungen sowie deren Einsatz bei den verkauften Manner-Produkten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Alle Märkte, in denen Manner seine Produkte verkauft Verbraucherinnen und Endnutzerinnen Teamleitung Verpackung FSC, PEFC, PPWR Nein Nein

E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Beschreibung (MDR-A-68a) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Start (MDR-A-68a, e) Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a) Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Lieferantenbewertungsprozess Die Josef Manner & Comp AG erarbeitet einen Prozess, um Lieferant*innen zukünftig nach ESG-Kriterien zu beurteilen. Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten Supplier Code-of-Conduct (SCoC) Die Integration von ESG-Kriterien in die Lieferantenbeurteilung setzt Standards bei Lieferant*innen zur Einhaltung von Aspekten der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. 2024 In Umsetzung 1 Jahr Prozess zur ESG-Beurteilung von Lieferant*innen resultiert in Überarbeitung des Supplier CoC sowie der Beschaffungsrichtlinie Vorgelagert, Einkauf, Lieferantenauswahl und -bewertung Gesamter Manner-Markt Lieferantinnen, zukünftige Lieferantinnen Nein
Umstellung des Manner Verpackungsportfolios auf Recyclingfähigkeit Vorbereitungen auf die Umstellung des gesamten Verpackungsportfolios der Josef Manner & Comp. AG in den kommenden Jahren auf Recyclingfähigkeit. Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung) Verpackungsstrategie Schaffung einer Strategie zur gesteigerten Kreislauffähigkeit von Manner Verpackungen. Die Umstellung auf recyclingfähige Verpackungen führt zum Ausbau des kreislauforientierten Produktdesigns und langfristig höheren Recyclingquoten bei der Verpackung. 2023 In Umsetzung Mehr als 5 Jahre Verpackungen sind recyclingfähig gemäß PPWR Einkauf, Engineering, Produktion, Logistik/Vertrieb, Marketing Gesamter Manner-Markt Konsumentinnen, Abfallbehandlerinnen Nein (Kontinuierliche Vorbereitung der Strategie - keine erheblichen betrieblichen Ausgaben. Erhebliche Ausgaben fallen erst bei der Umsetzung der Strategie an.)

E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Titel des Ziels (MDR-T-80a) Beschreibung (MDR-T-80a)
Recyclingfähiges Verpackungsportfolio Das gesamte Verpackungsportfolio der Josef Manner & Comp. AG ist recyclingfähig laut PPWR.

80a – Beschreibung der Ziele in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Adressiertes wesentliches Thema (MDR-T-80a): E5-Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a): Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
Adressiertes Konzept (MDR-T-80a): Verpackungsstrategie

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Bezug zu Ressourcenzu- oder Abflüsse (E5-3-24): Ressourcenabflüsse
Beschreibung, wie das Ziel den Bereich der Kreislaufwirtschaft adressiert (E5-3-24): Die Umstellung auf recyclingfähige Verpackungen führt zum Ausbau des kreislauforientierten Produktdesigns und langfristig höheren Recyclingquoten bei der Verpackung.
Bezug zu Ausweitung des kreislauforientierten Produktdesigns (E5-3-24a): Ja
Bezug zu Erhöhung von Kreislaufmaterialien (E5-3-24b): Ja
Bezug zur Minimierung von Primärrohstoffen2 (E5-3-24c): Nein
Bezug zu nachhaltiger Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen (E5-3-24d): Nein
Bezug zu Abfallmanagement (E5-3-24e): Nein
Bezug zu anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ressourcennutzung oder Kreislaufwirtschaft (E5-3-24f): Nein

Adressierte Ebene der Abfallhie-rarchie (E5-3-25): Vorbereitung zur Wiederverwendung

Zielart (MDR-T-80b): Relativ
Zieleinheit (MDR-T-80b): Prozent
Zielwert (MDR-T-80b): Bis 2030 weist eine jede Verpackung im Verpackungssortiment der Josef Manner & Comp. AG eine Recyclingfähigkeit von mindestens 80 % auf.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c): Einkauf, Produktion
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c): Gesamter Manner-Markt
Bezugsjahr (MDR-T-80d): 2024
Bezugswert (MDR-T-80d): Manner schätzt 8 % des Verpackungssortiments als recyclingfähig ein (basierend auf internen Kalkulationen zum Heranziehen eines Basiswertes. Externe Erhebungen und Validierungen wurden nicht durchgeführt).
Zieljahr (MDR-T-80e): 2030
Methoden und signifikante An-nahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f): Bis 2030 weist das gesamte Verpackungssortiment eine Recyclingfähig-keit > 80 % (Leistungsstufe B gemäß Entwurf der Europäischen Verpackungsverordnung) auf.
Wissenschaftliche Grundlage (MDR-T-80g): Nicht direkt in Zielfestlegung miteinbezogen

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Rechtliche Natur des Ziels (E5-3-27): Freiwillig
Einbeziehung der Interessenträger (MDR-T-80h): Nein
Zielperformance (MDR-T-80j): On track
Monitoring (MDR-T-80j): Jährliche Erhebung im Zuge des Nachhaltigkeitsreportings

80 i – Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen

Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausgewiesen werden.

E5-4 – Ressourcenzuflüsse

30 – Beschreibung wesentlicher Ressourcenzuflüsse

In Bezug auf kritische Rohstoffe in Düngemitteln kann im aktuellen Berichtsjahr die Zusammensetzung dergleichen sowie der Phosphorgehalt nicht vollständig nachverfolgt werden.

Kategorie des Ressourcenzuflusses Bezeichnung des Ressourcen-zuflusses Kritische Stoffe/ seltene Erden Verwendung der Ressourcen-zuflüsse
E5-4-30 Wasser Nein vorgelagerte Wertschöpfungs-kette
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Zucker Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Weizenmehl Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Kakaobohnen Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Kokosöl Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Glukose Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Palmöl Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Haselnuss Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Magermilchpulver Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Vollmilchpulver Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Maisstärke Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Bananenpüree Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Lactose Nein eigene Tätigkeit

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Kategorie des Ressourcenzuflusses Bezeichnung des Ressourcen-zuflusses Kritische Stoffe/ seltene Erden Verwendung der Ressourcen-zuflüsse
Verpackungen Papier und Kartonagen Nein eigene Tätigkeit
Verpackungen Kunststoffe Nein eigene Tätigkeit
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Dünger N/A vorgelagerte Wertschöpfungs-kette
E5-4-30 Rohstoffe/Materialien Pestizide Nein vorgelagerte Wertschöpfungs-kette

31 a – Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Produkte und technischer und biologischer Materialien

KPI Einheit Wert
Gesamtgewicht der während des Berichtszeitraums verwendeten Produkte und technischen und biologischen Materialien t 65600,80

Werte exklusive Aserbaidschan

31 b – Prozentualer Anteil biologischer Materialien für die Herstellung von Produkten

KPI Einheit Wert
Prozentualer Anteil der biologischen Materialien (und Biokraftstoffe, die für nicht-energetische Zwecke verwendet werden), die aus nachhaltigen Quellen stammen. % 23

Werte exklusive Aserbaidschan

Derzeit in Frage kommende Nachhaltigkeitsztertifizierungen bei Manner sind Fairtrade, Rainforest Alliance, RSPO, FSC und PEFC. Das Kaskadenprinzip ist für Manner nicht zutreffend und wurde daher im Zusammenhang mit der angeführten Kennzahl nicht angewendet.

31 c – Gewicht wiederverwendeter und recycelter Materialien

KPI Einheit Wert
Absolutes Gewicht der sekundär wiederverwendeten oder recycelten Bestandteile, sekundären Zwischenprodukten und sekundären Materialien, die zur Herstellung der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens (einschließlich Verpackungen) verwendet werden t 3555,97
Prozentsatz der sekundär wiederverwendeten oder rezyklierten Bauteile, sekundären Zwischenprodukten und sekundären Werkstoffe % 5

Werte exklusive Aserbaidschan

Der Indikator betrifft insbesondere Verpackungsmaterialien von Manner, derzeit vor allem im Bereich Wellpappe und Papiere.

32 – Methoden zur Berechnung der Daten

Der Großteil der Daten der Ressourcenzuflüsse basiert auf Primärdaten, z. B. Zukauf von Kakao. Es werden Primärdaten von Co-Manufacturern erhoben. Die Mengen für den Monat Dezember basieren auf Extrapolationen der Vormonate.

AR 25 – Vermeidung von Doppelzählungen bei Überschneidungen der Kategorien Wiederverwendung und Recycling

Es handelt sich ausschließlich um Recycling und nicht um Wiederverwendung.

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E5-5 – Ressourcenabflüsse

35 – Beschreibung der wichtigsten kreislauforientierten Produkte und Materialien aus dem Produktionsverfahren

Im Sinne des kreislauforientierten Geschäftsmodells werden zur Reduktion von Lebensmittelabfällen in der Produktion Nebenprodukte aufbereitet. Hierzu zählt die weitere Verwendung von Kakaoschalen, welche als Düngemittel an Landwirtschaftsbetriebe weitergegeben werden. Ebenfalls werden Schnittabfälle aus dem Produktionsprozess soweit möglich wieder in den Produktionsprozess eingeführt, um die Lebensmittelabfälle zu minimieren (Rework).

36 a – Erwartete Haltbarkeit der Produkte

Angaben zur erwarteten Haltbarkeit der Produkte im Sinne von „durability“ sind auf die Produkte von Manner (Süßwaren) nicht anwendbar. Süßwaren sind Verbrauchsprodukte, die nicht für eine langfristige Nutzung oder Widerstandsfähigkeit gegen Abnutzung konzipiert sind.

36 b – Reparierbarkeit von Produkten

Angaben zur Reparierbarkeit sind für die Produkte von Manner (Süßwaren) nicht anwendbar.

36 c – Recycelbarer Anteil in Produkten und ihren Verpackungen

Der recycelbare Anteil in den Produktverpackungen beläuft sich im Berichtszeitraum auf ca. 8 %. Der Wert basiert auf internen Berechnungen, eine Validierung des Anteils durch eine extern zertifizierte Stelle wurde noch nicht durchgeführt.

37-39 – Waste management

Angaben gemäß den Absätzen 37 bis 39 sind für die eigene Tätigkeit von Manner auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse nicht notwendig. Entsprechende Kennzahlen werden daher nicht ausgewiesen.

40 – Methoden zur Berechnung der Daten

Bei den angegebenen Mengen von Produkten handelt es sich um Primärdaten.

E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Bezüglich der Angabepflicht E5-6 zu erwarteten finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.

E5 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Produkte sowie technischer und biologischer Materialien

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante An-nahmen (MDR-M-77a): Die Datenermittlung für Rohstoffe und Verpackungen sowie die Daten der externen Partnerinnen (Co-Manufacturer) basiert auf den Zahlen aus den jeweiligen ERP-Systemen. Es handelt sich hierbei um Primär-daten. Bei den Zahlen der externen Partnerinnen handelt es sich um

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Primärdaten für die Monate Jänner bis November und um eine extrapolierte Schätzung für den Monat Dezember.
Limitationen der verwendeten Me-thode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Keine
Datenvalidierung: Keine

Titel der Kennzahl (MDR-M-76): Anteil zertifiziert nachhaltig beschaffter biologischer Materialien

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante An-nahmen (MDR-M-77a): Die Daten stammen aus dem ERP-System. Bei den Daten für Mengen mit nachhaltiger Zertifizierung handelt es sich um Primärdaten.# SOZIALE INFORMATIONEN

ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

S1 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

13 a i – Auswirkungen auf Arbeitskräfte in Verbindung zu Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell

Eine Beschreibung, wie die wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte von Manner mit der Strategie und dem Geschäftsmodell verbunden sind, findet sich im Abschnitt zu den im Rahmen von ESRS 2 beschriebenen Angabepflichten (SBM 3-48c ii).

13 a ii – Einfluss der Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell

Der tägliche Einsatz der Mitarbeiterinnen ist der entscheidende Beitrag zum Geschäftserfolg. Manner ist daher bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiterinnen ihr volles Potenzial entwickeln und in ihre Arbeit einbringen können.

13 b – Verhältnis zwischen wesentlichen Risiken und Chancen und der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell

Als wesentliches Risiko in Verbindung mit den eigenen Arbeitskräften wurde die sinkende Gesundheit der Mitarbeiterinnen identifiziert. Dieses Risiko hängt mit der Fehlbedienung von Maschinen durch unqualifiziertes Personal in der Produktion, die generell sinkende Gesundheit von Mitarbeiterinnen sowie eine fehlende Zertifizierung im Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement zusammen. Weitere Faktoren, die zu diesem Risiko beitragen sind Brand bzw. Explosion im Produktionsbetrieb sowie das Eintreten eines Arbeitsunfalls mit schweren gesundheitlichen Folgen bis hin zum Todesfall. Das Risiko ergibt sich für Manner aus der Abhängigkeit von gesunden und somit produktiven Mitarbeiter*innen. Gesundheitliche Einschränkungen können den Unternehmenserfolg beeinträchtigen.

14 – Anwendungsbereich von ESRS 2 Absatz 48

Alle eigenen Arbeitskräfte, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben gemäß ESRS 2.

14 a – Art der betroffenen Beschäftigten

Bei den betroffenen eigenen Arbeitskräften handelt es sich um angestellte Beschäftigte (Angestellte und Arbeiterinnen) sowie nicht angestellte Beschäftigte (Mitarbeiterinnen von Leiharbeitsfirmen).

14 b – Wesentliche negative Auswirkungen aufgrund von systemischen Risiken oder individuellen Vorfällen

Die identifizierten negativen Auswirkungen in Form von (schweren) Arbeitsunfällen und (krankheitsbedingten) Ausfällen, Gender Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen hängen mit möglichen individuellen Vorfällen und nicht mit systemischen Gegebenheiten in den Ländern, in denen Manner tätig ist, zusammen.

14 c – Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen führen, und Arten der betroffenen Arbeitskräfte

Die positiven Auswirkungen in Form von stabilen Arbeits- und Einkommensverhältnissen, geregelter Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit, angemessener Entlohnung, der Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen, einer Arbeitnehmervertretung durch den Betriebsrat, der Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen betrifft Tätigkeiten im Rahmen des Kerngeschäftes von Manner und Arbeitskräfte in Form von Arbeitnehmer*innen.

14 d – Wesentliche Risiken und Chancen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten der eigenen Arbeitskräfte

Als wesentliches Risiko in Verbindung mit den eigenen Arbeitskräften wurde die sinkende Gesundheit der Mitarbeiterinnen identifiziert. Dieses Risiko ergibt sich aus der Abhängigkeit von gesunden und produktiven Mitarbeiterinnen.

14 e – Wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte, die sich aus Übergangsplänen zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen und zur Erreichung grüner und klimaneutraler Betriebsabläufe ergeben können

Wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ergeben können, wurden nicht identifiziert.

14 f – Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko für Vorfälle von Zwangsarbeit besteht

In der Tätigkeit von Manner besteht in Bezug auf eigene Arbeitskräfte kein erhebliches Risiko auf Vorfälle von Zwangsarbeit. Österreich schützt Menschenrechte in der Verfassung und in zahlreichen Gesetzen. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die das maßgebende Instrument für den Menschenrechtsschutz in Europa darstellt, hat Verfassungsrang. Neben den Hauptübereinkommen des internationalen Menschenrechtssystems bestehen auch zahlreiche Übereinkommen zu speziellen Menschenrechtsfragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Europarats-Kommissar für Menschenrechte, die OSZE sowie die Agentur der EU für Grundrechte wachen unter anderem über die Einhaltung der Menschenrechte in der EU. Manner wendet diese EU-rechtlichen Standards konsequent für die eigene Belegschaft aller Standorte, auch im außereuropäischen Kontext in Aserbaidschan an.

14 g – Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko in Bezug auf Vorfälle von Kinderarbeit besteht

Infolgedessen besteht in der Tätigkeit von Manner in Bezug auf eigene Arbeitskräfte auch kein erhebliches Risiko auf Vorfälle von Kinderarbeit.

15 – Offenlegung der Entwicklung des Verständnisses darüber, wie Personen in der eigenen Belegschaft mit bestimmten Merkmalen, die in bestimmten Kontexten arbeiten oder bestimmte Tätigkeiten ausüben, einem höheren Schadensrisiko ausgesetzt sein können

Diskriminierung oder Ausgrenzung aufgrund von angeborenen oder gewählten Merkmalen, die von der wahrgenommenen Norm abweichen, wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, Religionszugehörigkeit, sexuelle Ausrichtung usw. wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als potenziell negative Auswirkung identifiziert und als wesentlich bewertet. Dazu gehört auch der Ausschluss oder die ungleiche Behandlung von schutzbedürftigen Gruppen und gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Eine gesonderte Einbeziehung vulnerabler Gruppen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ist nicht erfolgt.

16 – Wesentliche Risiken und Chancen, die sich auf bestimmte Personengruppen in der eigenen Belegschaft beziehen

Das wesentliche Risiko der sinkenden Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen, das sich aus den Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von eigenen Arbeitskräften ergibt, betrifft alle Arbeitskräfte, ggf. aber in unterschiedlichem Ausmaß und unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit, abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsfeld (Mitarbeiterinnen in der Produktion, Bürotätigkeiten, landwirtschaftliche Tätigkeit in Aserbaidschan).

S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

MANNER Vergütungsrichtlinie

Inhalt (MDR-P-65a)

Die „MANNER Vergütungsrichtlinie“ stellt durch Nachvollziehbarkeit und Transparenz eine einheitliche Vergütung sicher.

Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-P-65a)

Angemessene Entlohnung

Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Die „MANNER Vergütungsrichtlinie“ hat folgende Kriterien zum Ziel: die Mitwirkung bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie, eine innerbetriebliche Gerechtigkeit und externe Marktgerechtigkeit, die Förderung des Kulturwandels zur Ergebnis- und Leistungsorientierung, die Stärkung des unternehmerischen Denkens und Handelns der Mitarbeiterinnen, den Einsatz als Führungsinstrument zur Erreichung von konkret definierten Zielen und die Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für Leistungsträgerinnen.


Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Gewicht der wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten, Produkte und Materialien

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Der Anteil des Rezyklatanteils, welcher bei Wellpappe- und Papierverpackungen eine Rolle spielt, wird bei den jeweiligen Verpackungslieferant*innen abgefragt.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Keine Datenvalidierung


Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Anteil der wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten, Produkte und Materialien

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Gleich wie Angabe oben

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Keine Datenvalidierung


Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Menge des recycelbaren Anteils der Produktverpackungen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Die Bewertung der Recyclingfähigkeit basiert im Moment auf einer Selbsteinstufung, welche sich auf bestehende und anerkannte Standards bezieht (insbesondere Deutscher Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit).

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Keine Datenvalidierung# Monitoring (MDR-P-65a)

Gehälter bewegen sich innerhalb des HAY Grade Rahmens. Der Rahmen wird einmal pro Jahr zu Jahresende überprüft und gemäß der Marktentwicklung und der KV-Erhöhung angepasst. Zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind die Gehälter gemäß einer Stellenbewertung in HAY-Grades eingeteilt. Die einzelnen HAY-Grades umspannen finanzielle Bandbreiten, innerhalb derer sich die Gehälter je nach Performance weiter entwickeln können. Die Gehälter bewegen sich immer innerhalb dieser Bandbreiten.

Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten mit Ausnahme Aserbaidschan und Tschechien/Slowenien (ausgenommen Geschäftsführer*innen).

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)

  • Eigene Arbeitskräfte

Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)

  • Angestellte
Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)
  • Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)
  • ILO-Kernarbeitsnormen
# Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.

## Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)

Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.


Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Manner Qualifikationsmatrix

Inhalt (MDR-P-65a)

Manner Qualifikationsmatrix

Adressiertes wesentliches (Unter- )Thema (MDR-P-65a)

Angemessene Entlohnung

Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S1-1 17)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Transparenter Stufenplan zur Weiterqualifikation von Mitarbeiterinnen in der Produktion. Die Qualifikationsmatrix stellt ein transparentes und nachvollziehbares Einstufungssystem dar, welches allen ungelernten 200 Mitarbeiterinnen bei Manner die Möglichkeit gibt, weitere Qualifizierun- gen zu erwerben.

# Monitoring (MDR-P-65a)

Anhebung der Qualifikationen im Vergleich zum Vorjahr. Eine Überprü- fung der Qualifikationen wird einmal jährlich durchgeführt. Es erfolgt ein- mal jährlich eine Überprüfung der Qualifikationen der Mitarbeiter*innen in der Produktion. Diese erfolgt nachvollziehbar mit einer objektiven Be- wertung (Punktesystem bzgl. Bedienung von Maschinen). Eine höhere Qualifikation wird in höherer Entlohnung spürbar.

## Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Produktion Österreich

### Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
  • Eigene Arbeitskräfte
#### Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
  • Arbeiter*innen
##### Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)
  • Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
###### Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)
  • ILO-Kernarbeitsnormen
####### Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Arbeitnehmervertreter*innen sind bei der jährlichen Überprüfung der Qualifikationen der Beschäftigten involviert.

######## Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)

Arbeitnehmervertreter*innen; Diese können jederzeit bei der Abteilungs- leitung Einsicht in die Bewertungen nehmen.


Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Wirtschaftsgespräche

Inhalt (MDR-P-65a)

Wirtschaftsgespräche zwischen Vorstand, Human Resources und Ar- beitnehmervertreter*innen sowie der Beschwerdeausschuss. Beide Formate finden einmal im Quartal statt, Themen, Maßnahmen und Ergebnisse werden protokolliert.

Adressiertes wesentliches (Unter- )Thema (MDR-P-65a)

Sozialer Dialog/Existenz von Betriebsrät*innen/Rechte der Arbeitskräfte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung

Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S1-1 17)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitge- berinnen.

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Strukturierte und nachvollziehbare Diskussion und Bearbeitung von Themen (z. B. Arbeitszeitgestaltung, Optimierung von internen Abläu- fen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Beschwer- defälle etc.).

# Monitoring (MDR-P-65a)

Anzahl der erledigten Punkte im Protokoll.

## Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit in Österreich.

### Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
  • Arbeitnehmervertreter*innen
#### Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
  • Gesamte Belegschaft
##### Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)
  • Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
###### Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)
  • Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschen- rechte
####### Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Arbeitnehmervertreter*innen von Wien und Wolkersdorf.

######## Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)

Arbeitnehmervertreterinnen; Protokolle werden den Arbeitnehmerver- treterinnen übermittelt.


Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Manner Unternehmenspolitik

Inhalt (MDR-P-65a)

Die Unternehmenspolitik beschreibt auch die Arbeits- und Lebensmittel- sicherheitskultur bei Manner.

Adressiertes wesentliches (Unter- )Thema (MDR-P-65a)

Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S1-1 17)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit.

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Durch eine gelebte Arbeits- und Lebensmittelsicherheitskultur wird die Umsetzung von Gesundheitsschutz und Sicherheit sichergestellt. Das Schaffen gemeinsamer Werte, Überzeugungen und Normen prägt das Denken und Verhalten bei Manner.

# Monitoring (MDR-P-65a)

Durch eine offene Feedbackkultur werden Belange der Arbeits- und Le- bensmittelsicherheit aufgegriffen und thematisiert. Im Jahr 2024 wurde auch im Rahmen der Mitarbeiterinnen-Befragung Rosa.Dialog die Ar- beitsbelastung der Mitarbeiterinnen evaluiert.

## Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Die Unternehmenspolitik betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten bis auf Aserbaidschan.

### Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
  • Eigene Arbeitskräfte
#### Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
  • Gesamte Belegschaft
##### Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)
  • Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
###### Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)
  • Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
####### Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.

######## Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)

Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.


Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Managementhandbuch

Inhalt (MDR-P-65a)

Im Managementhandbuch werden die Aufgaben des/der Sicherheitsbe- auftragten beschrieben und damit auch der Stellenwert der Arbeitssi- cherheit verankert.

Adressiertes wesentliches (Unter- )Thema (MDR-P-65a)

Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S1-1 17)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle.

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Schaffung einer Sicherheitskultur, Reduktion der Abwesenheiten, Erhal- ten der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen, Steigerung der Produkti- vität.

# Monitoring (MDR-P-65a)

Der/die Sicherheitsbeauftragte bei Manner stellt sicher, dass Arbeits- plätze und Arbeitsvorgänge evaluiert werden, Sicherheits- und Gesund- heitsdokumente aktuell und alle Mitarbeiterinnen entsprechend ge- schult sind. Jeder Unfall ist zu vermeiden, sollte sich dennoch einer er- eignet haben, wird dieser Unfall entsprechend analysiert. Führungs- kräfte und Mitarbeiterinnen werden in Fragen der Arbeitssicherheit be- raten und es wird sichergestellt, dass die innerbetrieblichen und rechtli- chen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit eingehalten werden.

## Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten bis auf Aserbaidschan.

### Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
  • Eigene Arbeitskräfte
#### Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
  • Gesamte Belegschaft
##### Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)
  • Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
###### Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)
  • Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
####### Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.

######## Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)

Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.


Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Betriebsvereinbarung

Inhalt (MDR-P-65a)

Betriebsvereinbarung über die Zurverfügungstellung und das Tragen von Gehörschutz und Sicherheitsschuhe.

Adressiertes wesentliches (Unter- )Thema (MDR-P-65a)

Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S1-1 17)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle.

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Alle Personen verfügen über einen zugelassenen Gehörschutz und Si- cherheitsschuhe.

# Monitoring (MDR-P-65a)

Laufende Kontrollen durch den Vorgesetzten und die SFK.

## Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Werke Wien und Wolkersdorf.

### Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
  • Alle Personen
#### Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
  • Gesamte Belegschaft
##### Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)
  • Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
###### Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)
  • Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
####### Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.# 20 – Relevante Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte für die eigenen Arbeitskräfte

Die Achtung der Menschenrechte im Sinne der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die Ablehnung jeder Art von Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Kooperationspartnerinnen sind die Basis von Manner, um geschäftlich tätig zu sein (licence-to-operate). Manner bekennt sich darüber hinaus allumfassend zu den Rechten der Arbeitnehmerinnen und dem Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. Als wesentliches Instrument zur Meldung von Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte existiert bei Manner eine etablierte Arbeitnehmervertretung. Diese fungiert als zentrales Bindeglied zwischen Unternehmensführung und Arbeitnehmerinnen. Freie Arbeitnehmervertretungswahlen finden in regelmäßigen Abständen statt. Das höchste Gut sind die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen, die Wahrung und Förderung dieser stellen entsprechend einen wichtigen Maßnahmenschwerpunkt dar. Alle arbeitssicherheitsrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten, Maßnahmen zur Reduktion von Arbeitsunfällen sind vorhanden. Verantwortlich ist die Sicherheitsfachkraft. Ein zertifiziertes Managementsystem zu Arbeitssicherheit und Gesundheit ist nicht vorhanden, dies soll mittelfristig im Unternehmen etabliert werden.

20 a – Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, der Personen in der eigenen Belegschaft

Sämtliche Menschenrechte werden bei Manner uneingeschränkt eingehalten und respektiert. Dies schließt selbstverständlich auch die Achtung von Arbeitnehmerrechten mit ein.

20 b – Einbeziehung von Personen in der eigenen Belegschaft

Manner arbeitet eng mit den Arbeitnehmervertreterinnen zusammen um bestmögliche Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen zu schaffen und diese kontinuierlich zu optimieren.

20 c – Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen

Jeglicher Verstoß gegen Menschenrechte wird ernst genommen und führt zu angemessenen Konsequenzen. Sollten Mitarbeiterinnen einen Verstoß gegen Menschenrechte vermuten bzw. bemerken, können sie sich jederzeit an ihre Führungskraft, Human Resources, Arbeitnehmervertreterinnen bzw. die/den Compliance-Verantwortliche*n wenden.

21 – Einklang der Konzepte mit relevanten international anerkannten Instrumenten einschließlich der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte sind nicht explizit in die Manner-Konzepte aufgenommen, jedoch steht die übergeordnete Strategie im Einklang mit dem grundlegenden Prinzip, Menschenrechte zu respektieren.


Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Unfallmeldesystem

Inhalt (MDR-P-65a)

Sämtliche Unfälle oder Beinahe-Unfälle werden in ein Unfallmeldesystem gemeldet. Dies löst einen weiteren Workflow aus (z. B. Nachschulung, bauliche Maßnahmen, Mitarbeiterbefragung etc.) Der Prozess ist im FireStart-System abgebildet.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a)

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Reduzierung der Arbeitsunfälle und der Ausfallzeiten

Monitoring (MDR-P-65a)

Bericht der Unfallzahlen alle 2 Monate und Evaluierung des Konzeptes jährlich im Zuge der ZASA

Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit in Österreich.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)

Eigene Arbeitskräfte

Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)

Gesamte Belegschaft

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Vorstand der Josef Manner & Comp. AG

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)

Keine externen Standards/Initiativen Dritter

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

In das Konzept wurden keine Interessensträger*innen miteinbezogen.


Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Manner Code-of-Conduct

Inhalt (MDR-P-65a)

Im Manner Code-of-Conduct ist folgendes festgehalten: Manner ist ein gefragter, fairer und verantwortungsvoller Arbeitgeber, der in einem dynamischen Umfeld Chancengleichheit und Mitarbeiterentwicklung bietet und ein positives Arbeitsumfeld fördert. Bei der Auswahl, Einstellung, Entlohnung und Förderung der Mitarbeiter*innen zählen ausschließlich Qualifikationen, Fähigkeiten sowie Kompetenzen. Diskriminierung, körperliche sowie verbale Belästigung, Mobbing, körperliche Angriffe oder Bedrohungen und Herabsetzungen in jeglicher Form haben bei Manner keinen Platz. Unangebrachtes Verhalten, einschließlich verbaler und körperlicher Annäherungsversuche oder sexueller Belästigung, werden ernst genommen und führen zu angemessenen Konsequenzen.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a)

Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Gender-Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Im Code-of-Conduct zeigt Manner die Wichtigkeit einer fairen und gleichen Entlohnung auf. Manner möchte in jeder Hinsicht ein fairer Arbeitgeber sein, der alle Mitarbeiterinnen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Arbeit gleich entlohnt. Zudem stellt der Code-of-Conduct eine Leitlinie zum Verhalten von Manner Mitarbeiterinnen dar. Entsprechend hat der Code-of-Conduct auch zum Ziel, bzgl. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.

Monitoring (MDR-P-65a)

Im Zuge des Onboarding Prozess erhalten alle Mitarbeiter*innen den Code-of-Conduct und bestätigen mit ihrer Unterschrift, ihn gelesen und verstanden zu haben. Bei den jährlichen Gehaltsanpassungen wird auch überprüft, ob es geschlechterspezifische Unterschiede bei der Entlohnung gibt, die ggf. ausgeglichen werden müssen.

Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Der Code-of-Conduct betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten (Wien und Wolkersdorf, Deutschland, Slowenien, Tschechien) bis auf Aserbaidschan. Für eine bessere Kommunikation und ein besseres Verständnis wurde der Code-of-Conduct auch in Slowenisch und Tschechisch übersetzt.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)

Eigene Arbeitskräfte

Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)

Gesamte Belegschaft

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Aufsichtsrat der Josef Manner & Comp. AG

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)

Keine externen Standards/Initiativen Dritter.

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.


Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Der Code-of-Conduct ist auf der Homepage des Unternehmens öffentlich verfügbar.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Manner Beschwerdeausschuss

Inhalt (MDR-P-65a)

Durch das Einrichten eines Beschwerdeausschusses im Jahr 2024 soll eine offene und ehrliche Feedback-Kultur, in der Fragen und Bedenken stets offen angesprochen werden, weiter gefördert werden. In den Sitzungen wird regelmäßig geprüft, ob Randgruppen (z. B. Minderheiten, Migrantinnen, junge Arbeitnehmerinnen, schwangere oder stillende Frauen) Anliegen haben, die im Beschwerdeausschuss thematisiert werden sollten. Beschwerden werden anonym entgegengenommen und absolut vertraulich behandelt, vereinbarte Folgemaßnahmen werden dokumentiert und den beteiligten Mitarbeiter*innen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens mitgeteilt.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a)

Vielfalt

Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Sicherstellung, dass es bei Manner keine Fälle von Diskriminierung jeglicher Art gibt. Sollte es dennoch zu Vorfällen kommen, soll sichergestellt sein, dass Manner zeitnah und konsequent reagiert. Mitarbeiter*innen, die Beschwerden einreichen, werden vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vor Vergeltungsmaßnahmen oder Drohungen infolge der Inanspruchnahme des Beschwerdemechanismus geschützt.

Monitoring (MDR-P-65a)

Der Beschwerdeausschuss tagt regelmäßig einmal im Quartal bzw. im Anlassfall. Über Vorfälle und Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt und vertraulich abgespeichert. Anzahl der identifizierten und erledigten Punkte im Protokoll zeigen die aktuelle Situation bzw. die umgesetzten Maßnahmen auf.

Anwendungsbereich (MDR-P-65b)

Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten bis auf Aserbaidschan.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)

Eigene Arbeitskräfte

Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)

Gesamte Belegschaft

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Human Ressources und Arbeitnehmervertreter*innen

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)

Keine externen Standards/Initiativen Dritter.

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.

Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Protokolle werden den Arbeitnehmervertreterinnen zur Verfügung gestellt.In der vom Manner-Aufsichtsrat am 05.04.2022 verabschiedeten „Strategie 2026“ sind Vision, dahinterliegende Werte und konkrete Themenfelder im Umgang mit der eigenen Belegschaft beschrieben. Sie dient als Grundsatzposition zur strategischen Weiterentwicklung. Die Menschen bei Manner sind dabei der Schlüssel, um Unternehmensziele zu erreichen. Sie machen Erfolg erst möglich, denn sie prägen das Unternehmen nach innen wie nach außen. Der tägliche Einsatz der Mitarbeiterinnen ist damit der entscheidende Beitrag zum Geschäftserfolg. Manner ist daher bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiterinnen ihr volles Potenzial entwickeln und in ihre Arbeit einbringen können. Die „Strategie 2026“ wurde in der Organisation flächendeckend ausgerollt und die Mitarbeiterinnen wurden mit verschiedenen Maßnahmen abgeholt.

22 – Berücksichtigung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit in den Policies

Im Code-of-Conduct hat Manner die Einhaltung von Menschenrechten als grundlegendes Prinzip verankert, welches das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit miteinschließt.

23 – Policies oder Managementsysteme in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen

Das höchste Gut sind die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen, die Wahrung und Förderung dieser stellen entsprechend einen wichtigen Maßnahmenschwerpunkt dar. Alle arbeitssicherheitsrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten, Maßnahmen zur Reduktion von Arbeitsunfällen sind vorhanden. Verantwortlich ist die Sicherheitsfachkraft. Ein zertifiziertes Managementsystem zu Arbeitssicherheit und Gesundheit ist nicht vorhanden, dies soll mittelfristig im Unternehmen etabliert werden.

24 a – Spezifische Konzepte zur Beseitigung von Diskriminierung, Förderung der Chancengleichheit oder andere Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Inklusion

Manner lehnt jegliche Art der Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Kooperationspartnerinnen ab. Ein umfassendes Konzept zu dieser Thematik (inkl. Förderung der Chancengleichheit sowie von Vielfalt und Inklusion) ist in Vorbereitung und soll 2025 verabschiedet und implementiert werden.

24 b – Erfassung der Gründe für Diskriminierung

Sämtliche Gründe für Diskriminierung, wie etwa Rasse und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft, werden in dem geplanten Konzept beinhaltet sein.

24 c – Spezifische politische Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen

Es gibt keine politischen Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen zugunsten gefährdeter Gruppen.

24 d – Umsetzung der Policies im Rahmen spezifischer Verfahren

Das Konzept wird unternehmensweit ausgerollt werden und im Unternehmen durch flächendeckende Schulungen der Mitarbeiter*innen verankert werden.

S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen

27 – Einbeziehung der Arbeitskräfte und ihrer Perspektiven in Entscheidungsprozesse

Manner ist es sehr wichtig, die Anliegen aller Mitarbeiterinnen zu hören und verstehen. Daher wurde 2024 eine umfassende Mitarbeiterbefragung durchgeführt („Rosa.Dialog“). Die Ergebnisse liegen zu Jahresende 2024 vor und die Kommunikation und Umsetzung von Maßnahmen startet 2025. Bzgl. Diskriminierung wurde bei Manner ein Beschwerdeausschuss eingeführt, der sich aus der Personalleitung und Arbeitnehmervertreterinnen zusammensetzt. Dieser tagt regelmäßig einmal im Quartal bzw. im Anlassfall und prüft, ob Diskriminierungen jeglicher Art im Unternehmen vorgefallen sind und entscheidet über weitere Maßnahmen.

Eine weitere wichtige Verbindung zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen stellt der Betriebsrat dar, der Anliegen von Mitarbeiterinnen aufnimmt und gemeinsam mit der Geschäftsleitung nach Lösungen sucht. Mindestens drei Mal im Jahr erfolgt über ein Town-Hall-Meeting eine Informationsveranstaltung für alle Mitarbeiterinnen. Hier werden sowohl Infos zum Unternehmensergebnis und der Strategie von Manner gegeben als auch ein Überblick über aktuelle Projekte im Haus. Mitarbeiter*innen können auch in diesem Rahmen Fragen stellen und in den Austausch mit der Geschäftsleitung gehen.

27 a – Einbeziehung der eigenen Belegschaft oder Belegschaftsvertretung

Wie unter S1-2 27 beschrieben, werden Mitarbeiter*innen sowohl direkt als auch durch Arbeitnehmervertretungen in Entscheidungen einbezogen.

27 b – Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung

Die Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung sind unter S1-2 27 beschrieben.

27 c – Funktion und ranghöchste Position mit operativer Verantwortung für die Einbeziehung

Die Vorstände besetzen die ranghöchsten Positionen im Unternehmen, die Verantwortung für die Einbeziehung von eigenen Arbeitskräften in Bezug auf wesentliche Auswirkungen tragen.

27 d – Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertretungen

Es gibt keine gesonderte formale Vereinbarung im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte von eigenen Arbeitskräften.

27 e – Bewertung der Wirksamkeit der Einbeziehung

Jährlich werden Mitarbeitergespräche zwischen Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten durchgeführt. Inhalt sind gegenseitiges Feedback sowie Entwicklungsziele. Die Gespräche werden bis auf Teamleiterebene durchgeführt. Die Bewertung der Wirksamkeit der Einbeziehung der Mitarbeiterinnen zeigt sich in der Mitarbeiterzufriedenheit. Dafür wurde eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung 2024 durchgeführt, welche noch besser die Wünsche und Anliegen der Mitarbeiter*innen beleuchtet und Basis für eine kontinuierliche Verbesserungen in der Zusammenarbeit darstellt. Es ist geplant, diese 2027 zu wiederholen, um die Fortschritte und Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen zu können.

28 – Unternommene Schritte, um Einblicke in die Sichtweisen besonders gefährdeter Gruppen zu gewinnen

Es wurde ein Beschwerdeausschuss eingerichtet, der sich aus Human Resources und dem Betriebsrat zusammensetzt. Dieser Ausschuss trifft sich einmal im Quartal, sofern es keine gesonderten Anlassfälle gibt und prüft relevante Vorkommnisse und abzuleitende Maßnahmen.

S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

32 a – Allgemeiner Ansatz und Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen

Entsprechende Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können, liegen bei Manner vor. Anliegen und Bedürfnisse der eigenen Mitarbeiter*innen, sowie Beschwerden zu sozialen Themen/ Menschenrechtsverletzungen können auf folgenden Wegen eingebracht werden:

Manner-Hinweisgebersystem

Aus eigener Überzeugung sowie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wurde die Manner-Hinweisgeber-Plattform eingerichtet (https://josefmanner.integrityline.com/frontpage), um zusätzliche Meldemöglichkeiten erweitert und bietet die Möglichkeit für (anonyme) Meldungen zu folgenden hier relevanten Tatbeständen:
* Verbot von Kinderarbeit
* Verbot von Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei
* Verbot von widerrechtlicher Zwangsräumung und Landentzug
* Verbot von negativer Beeinträchtigung natürlicher Lebensgrundlagen
* Arbeits- und Gesundheitsschutz
* Koalitions- und Vereinigungsfreiheit
* Verbot von Ungleichbehandlungen/Diskriminierungen
* Arbeitnehmerrechte und Sicherheit
* Angemessene Entlohnung

Gelangen Meldungen im Hinweisgebersystem ein, folgt der weitere Prozess einer klaren Struktur, wer die Meldungen bekommt und in welchen Gremien die Anliegen bearbeitet werden. Die Rückmeldungen an die/den Hinweisgeber*in bzgl. Bearbeitung und Erledigung des Anliegens ist ebenso geregelt.

Anliegen und Beschwerden können darüber hinaus auch auf folgenden Wegen eingebracht werden:
* Persönlich z. B. über die/ den Vorgesetzte*n
* Über Kummerkasten (Wien: Betriebsrat-Büro, Wolkersdorf: Speisesaal
* Per E-Mail
* Externe Beschwerden können über das Konsumentenservice eingereicht werden

Ein Gremium aus Human Resources und Betriebsrat stellt sicher, dass allen gemeldeten Anliegen zeitnah (innerhalb von drei Tagen) nachgegangen wird. Die Vorgehensweise ist in einem eigenen Dokument („Manner-Beschwerdemechanismus“) geregelt. Eine angemessene Behebung durch die verantwortliche Stelle wird erfolgen und es werden keinerlei gegenteilige Maßnahmen gegenüber Personen, die in gutem Glauben eine Beschwerde vorbringen, toleriert. Mitarbeiterinnen können sich generell jederzeit an ihre Führungskraft, die Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden. Die Meldungen unterliegen strengster Verschwiegenheit, über die Hinweisgeberplattform können die Mitarbeiterinnen völlig anonym Meldungen abgeben. Nur wenn die Mitarbeiter*innen damit einverstanden sind, dass ihr Name genannt wird, wird dies auch so kommuniziert.

Die Kanäle werden bei allgemeinen Informationsveranstaltungen (die auch im Intranet bei Terminals für Mitarbeiterinnen ohne Computerzugang abrufbar sind) durch Aushänge und über die Betriebsrats-App kommuniziert. Um die Bekanntheit bzw. das Vertrauen der Mitarbeiterinnen in diese Kanäle festzustellen und zu überprüfen, werden die Mitarbeiter*innen durch den Betriebsrat oder auch durch Vorstand, Produktionsleitung oder Human Resources darauf angesprochen. Ebenso wird dies bei manchen externen Audits abgefragt und die Ergebnisse werden Manner mitgeteilt.

32 b – Spezifische Kanäle, über die die eigene Belegschaft ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen kann

Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, sich anonym über die Whistleblower-Plattform (externer Anbieter der Software) zu melden. Ebenso gibt es Kummerkästen an beiden Standorten, wo Themen eingemeldet werden können. Weitere Anlaufstellen sind der/ die direkte Vorgesetzte, die Human Resources Abteilung oder die Arbeitnehmervertretung.# Sektion 32: Arbeitskräfte im eigenen Unternehmen

Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen

Manner hat einen Beschwerdeausschuss eingerichtet, der von der Human-Resources-Abteilung und Arbeitnehmervertretung besetzt ist. Er tagt einmal im Quartal bzw. anlassbezogen und prüft, ob es im Unternehmen zu Diskriminierung jeglicher Art kommt. Die Punkte und Maßnahmen werden protokolliert und selbstverständlich vertraulich behandelt.

Verfahren, mit denen das Unternehmen die Verfügbarkeit solcher Kanäle am Arbeitsplatz der eigenen Belegschaft unterstützt

Im vergangenen Berichtsjahr wurde die Beschwerdeplattform in die Mitarbeiter-App für Mobiltelefone integriert. Somit wurde gewährleistet, dass Mitarbeiter*innen in der Produktion, die über keinen Arbeitsplatz mit Computer/Laptop verfügen, Zugang zur Beschwerdeplattform haben. Über diese Neuerungen wurde im Mitarbeiter-Newsletter, über Aushänge und im Town-Hall-Meeting im Mai 2024 berichtet.

Verfolgung und Überwachung der angegangenen Probleme und Wirksamkeit der Kanäle

Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ werden im Unternehmen bearbeitet und Maßnahmen abgeleitet. Im Rahmen der Unternehmenskulturinitiative „Miteinander Manner" werden Mitarbeiter*innen dazu eingeladen, gemeinsam an den Themen zu arbeiten und die erzielten Ergebnisse dann wieder ins Unternehmen zurückzumelden.

Kenntnis und Vertrauen der eigenen Belegschaft in die Strukturen oder Verfahren

Der Hinweis auf die Strukturen findet sich auf zahlreichen Plattformen wieder wie z. B. dem Manner Code-of-Conduct. In regelmäßigen Town Hall-Meetings mit Zugang für die gesamte Belegschaft (Anwesenheit, Online-Möglichkeit und Video 210 im Intranet) werden diese Beschwerde-Möglichkeiten thematisiert und vorgestellt. Die Mitarbeiter*innen bei Manner kennen diese Strukturen, und nutzen sie aktiv, um ihre Anliegen oder Bedürfnisse mitzuteilen und prüfen zu lassen. Diesbezüglich wurden auch in der Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ keine fehlenden Möglichkeiten zu Feedback zurückgemeldet. Aktuell gibt es keine Strategien zum Schutz von Einzelpersonen, die diese Beschwerdekanäle nutzen gegen Vergeltungsmaßnahmen. Auch hier nimmt der Beschwerdeausschuss eine wichtige Rolle ein, um sensible und selbstverständlich vertrauliche Themen rechtzeitig aufgreifen und behandeln zu können.

S1-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Beschreibung (MDR-A-68a) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) Ausrichtung (S1-4-38 a, c; -40 a) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Start (MDR-A-68 a,-e) Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a) Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43) Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a) (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b) Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b) Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Sicherheitssysteme Bereitstellung von notwendigen Sicherheitssystemen in der Produktion durch technische Verbesserung der Anlagensicherheit und bauliche Maßnahmen Gesundheitsschutz und Sicherheit Förderung positiver Auswirkungen (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle Unternehmenspolitik Verringerung der Abwesenheitsrate und Ausfallzeiten Q1/2023 In Umsetzung 1-5 Jahre Regelmäßige Abstimmung mit dem Betriebsrat Diverse Budgets zur Anlagenoptimierung (z. B. NID2 50.000 €) Bewertung des Anlagengenrisikos vor und nach dem Umbau Reduzierung der Unfallrate (meldepflichtige Unfälle) Im Unternehmen In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf Alle Mitarbeiter*innen Nein Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Beschreibung (MDR-A-68a) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) Ausrichtung (S1-4-38a,c) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Start (MDR-A-68a,-e) Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a) Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43) Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a) (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b) Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b) Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Arbeitssicherheitsschulungen Arbeitssicherheitsschulungen (Umgang mit Gefahrgut, Brandschutz, Maschinensicherheit, etc.), die beim Eintritt in das Unternehmen und dann wiederkehrend mindestens jährlich durchgeführt werden. Gesundheitsschutz und Sicherheit Verringerung negativer Auswirkungen (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert. Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert. 2020 In Umsetzung 1 Jahr Anmerkungen durch Betriebsrat möglich, Informationsaustausch mit dem Betriebsrat (1 Person aus Betriebsrat verantwortlich für Arbeitssicherheit) Eigener Schulungsraum für Arbeitssicherheitsschulungen wurde 2023 in Betrieb genommen. Ressourcen sind allen voran zeitliche Aufwände. Wirksamkeitsprüfung innerhalb der Schulung mit Fragestellungen und Beobachtungen. Schulungsnachweis vorhanden. Verhinderung von Arbeitsunfällen Im Unternehmen In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf Alle Mitarbeiterinnen aus Produktion und Technik sowie Lagermitarbeiterinnen Nein Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Beschreibung (MDR-A-68a) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) Ausrichtung (S1-4-38a,c;) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Start (MDR-A-68a,-e) Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a) Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43) Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a) (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b) Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b) Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nachschulungen bei einem Unfall oder Beinahe-Unfall Anlassbezogene Nachschulungen bei einem Unfall oder Beinahe-Unfall zielen auf Verhinderung und Verringerung von Arbeitsunfällen ab. Gesundheitsschutz und Sicherheit Verringerung negativer Auswirkungen (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle Unfallmeldesystem Reduzierung der Arbeitsunfälle und der Ausfallzeiten 2016 In Umsetzung 1 Jahr Anmerkungen durch Betriebsrat möglich, Informationsaustausch mit dem Betriebsrat - Betriebsrat erhält sämtliche Unfallmeldungen und Maßnahmen (1 Person aus Betriebsrat verantwortlich für Arbeitssicherheit) Ressourcen sind allen voran zeitliche Aufwände, manchmal bauliche Maßnahmen. Wirksamkeitsprüfung innerhalb der Schulung mit Fragestellungen und Beobachtungen. Schulungsnachweis vorhanden. Verhinderung von Arbeitsunfällen Im Unternehmen In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf Alle Mitarbeiter*innen Nein Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Beschreibung (MDR-A-68a) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) Ausrichtung (S1-4-38a,c;) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Start (MDR-A-68a,-e) Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a) Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43) Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a) (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b) Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b) Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Investitionen in persönliche Schutzausrüstung (PSA) Investitionen in PSA wie z. B. Handschuhe oder Anstoßkappen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe Gesundheitsschutz und Sicherheit Verringerung negativer Auswirkungen (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle Betriebsvereinbarung über die Zurverfügungstellung und das Tragen von Gehörschutz und Sicherheitsschuhe Persönliche Schutzausrüstung beugt schweren Arbeitsunfällen vor 2015 In Umsetzung 1 Jahr Anmerkungen durch Betriebsrat möglich, Informationsaustausch mit dem Betriebsrat, Betriebsrat erhält sämtliche Unfallmeldungen und Berichte zu Maßnahmen (eine Person aus Betriebsrat verantwortlich für Arbeitssicherheit) 2024 ca. 20.000 Euro für Anstoßkappen, laufend werden Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz sowie Anstoßkappen für alle Mitarbeiterinnen und Leihmitarbeiterinnen angeschafft. Weniger Arbeitsunfälle Alle Mitarbeiter*innen haben persönliche Schutzausrüstung. Im Unternehmen In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf Alle Mitarbeiter*innen Nein Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Freizeitblöcke in Schichtmodellen

Beschreibung (MDR-A-68a)

Schichtmodelle sollen mit mehr Freizeitblöcken organisiert werden, Vorausplanung der Schicht 2 Wochen im Vorhinein, Überstunden sollen nur im Ausnahmefall geleistet werden müssen Fokus auf die Work-Life-Balance. In Bereichen, wo es möglich ist, wird Home-Office angeboten. Sämtliche gesetzliche Höchstgrenzen die Arbeitszeit betreffend werden eingehalten.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Arbeitszeit

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

Abgeschlossen

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Abgeschlossen

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen (S1-4-AR40a)

Feedback-Sessions

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Feedback der Mitarbeiter*innen an den Betriebsrat

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Beitrag zu einem ausgewogenen Maß an Arbeitsbelastung

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Wien und Wolkersdorf

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein


Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

HAY Grade System

Beschreibung (MDR-A-68a)

HAY Grade System für faire, angemessene und transparente Entlohnung

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Angemessene Entlohnung

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Manner Vergütungspolitik und Qualifikationsmatrix Produktionsmitarbeiter*innen

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Transparente und nachvollziehbare Beschreibung wie sich Gehälter zusammensetzen bzw. wie durch eine Steigerung der Qualifikation auch eine Erhöhung des Lohnes erfolgt. Dies trägt zu einer Zufriedenheit der Arbeitnehmer*innen mit ihrer Vergütung bei.

Start (MDR-A-68a,-e)

Das Hay Grade System wurde 2009 bei Manner eingeführt

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Mehr als 5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen (S1-4-AR40a)

Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen.

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Mindestens alle 3 Jahre externe Überprüfung auf Marktkonformität

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Zufriedenheit der Arbeitnehmer*innen mit ihrer Vergütung

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

An allen Standorten mit Ausnahme Aserbaidschan und Tschechien/Slowenien (ausg. Geschäftsführer*innen)

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein


Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Faire Löhne im Rahmen von Tarifverträgen

Beschreibung (MDR-A-68a)

Aushandlung fairer Löhne im Rahmen von Tarifverträgen, Überprüfung, ob Beschäftigungsagenturen einen gerechten Lohn bezahlen.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Angemessene Entlohnung

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

Initiativen und Maßnahmen zum Employer-Branding wurden strukturiert 2022 gestartet

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen (S1-4-AR40a)

Arbeitsgruppen, Komitees

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Feedback der Mitarbeiter*innen im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Employer-Branding - Manner als interessanter Arbeitgeber*innen.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein


Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Rosa Dialog

Beschreibung (MDR-A-68a)

Im Jahr 2024 wurde eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Ergebnisse liegen Ende 2024 vor, die Kommunikation und Beginn der Umsetzung von Folgemaßnahmen erfolgt 2025.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Sozialer Dialog

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen (S1-4-AR40a)

Dialog mit Mitarbeiter*innen

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Alle 3 Jahre erneute Durchführung der Befragung - Verbesserungen und Veränderungen werden im Vergleich ersichtlich

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Durch die Befragung erhält Manner eine noch bessere Sichtweise auf die Situation und Erwartungen der Arbeitnehmer*innen.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein


Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Employer-Branding „Miteinander Manner"

Beschreibung (MDR-A-68a)

Im Rahmen der Initiative "Miteinander Manner" sind alle Mitarbeiter*innen aufgefordert, aktiv Ideen einzubringen und an der Gestaltung des Unternehmens mitzuarbeiten.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Sozialer Dialog

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

Die Initiative „Miteinander Manner“ wurde 2022 gestartet.

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen (S1-4-AR40a)

Dialog zwischen Mitarbeiterinnen und Arbeitnehmerinnenvertreter*innen

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Anzahl der eingebrachten und umgesetzten Maßnahmen

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Durch die Maßnahme werden Impulse bzgl. Unternehmenskultur gesetzt und eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Manner gewährleistet.# Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

225

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Mentoring Programm

Beschreibung (MDR-A-68a)

Das Mentoring Programm wurde 2023 ins Leben gerufen. Erfahrene Führungskräfte unterstützen junge Führungskräfte in ihrer Weiterentwicklung. Mitarbeiter*innen können sich dafür bewerben. Die Zusammenarbeit mit ihrem/ihrer Mentor*in erfolgt über ein gesamtes Jahr.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Sozialer Dialog

Ausrichtung (S1-4-38a, c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

2023

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)

Information und Steuerung des Prozesses über Human Ressources

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Anzahl der Teilnehmer*innen am Programm/ Feedback der Teilnehmer*innen

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Bearbeitung individueller Themenstellungen, welche zu Beginn mit dem Mentor vereinbart werden. Fokus-Bereiche: Karriere-/Entwicklungsplanung und Veränderung des persönlichen Verhaltens/ Arbeitsstils


Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

226

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Town-Hall-Meetings

Beschreibung (MDR-A-68a)

3-mal pro Jahr findet ein Town-Hall-Meeting (hybrid) für alle Mitarbeiter*innen statt. In diesem Rahmen werden sowohl Geschäftsergebnisse kommuniziert sowie aktuelle Projekte präsentiert.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Sozialer Dialog

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

Town-Hall-Meetings finden seit 2022 statt

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Mehr als 5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)

Information der Mitarbeiter*innen durch Vorstand

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Feedback im Rahmen der Mitarbeiterbefragung

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Transparente Information an alle Mitarbeiter*innen

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, online am Town-Hall-Meeting teilzunehmen.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein


227

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Feedbackrunden in der Produktion

Beschreibung (MDR-A-68a)

Einmal im Monat findet eine Feedbackrunde in der Produktion statt. Alle Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, sich mit der Abteilung Human Resources und dem Vorstand über Themen auszutauschen bzw. ihre Anliegen und Fragen vorzubringen.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Sozialer Dialog

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

Feedbackrunden in der Produktion finden seit 2023 statt

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)

Dialog zwischen Mitarbeiter*innen, Vorstand und der Abteilung Human Resources

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Anzahl und Fragen der Teilnehmer*innen

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit, verbesserter Informationsfluss im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Wien und Wolkersdorf

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein


228

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Wirtschaftsgespräche mit den Arbeitnehmervertreter*innen

Beschreibung (MDR-A-68a)

Einmal im Quartal treffen sich Vorstand Finanzen & Recht, Vorstand Produktion & Technik, Leitung Human Resources und die Arbeitnehmervertreter*innen, um sich über die wirtschaftliche Lage von Manner auszutauschen und gemeinsame Projekte zu besprechen.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Sozialer Dialog

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Wirtschaftsgespräche zwischen Vorstand, Human Ressources und Arbeitnehmervertreter*innen

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Strukturierte und nachvollziehbare Diskussion und Bearbeitung von Themen (z. B. Arbeitszeitgestaltung, Optimierung von internen Abläufen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Beschwerdefälle, etc.).

Start (MDR-A-68a,-e)

Die Wirtschaftsgespräche wurden 2024 in dieser Form gestartet

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Mehr als 5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)

Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*innen und Human Resources

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Anzahl der im Protokoll eingebrachten Maßnahmen und deren Umsetzung

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Besserer Austausch zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmervertreter*innen, direktes Ansprechen von Anliegen, gemeinsame Weiterentwicklung des Unternehmens

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein


229

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Hinweisgebersystem in allen Sprachen

Beschreibung (MDR-A-68a)

Eine Hinweisgeberplattform wurde bei Manner 2024 ins Leben gerufen. Der Ablauf wurde gemeinsam mit den Arbeitnehmervertreter*innen in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

Abgeschlossen

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Abgeschlossen

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)

Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen.

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a)

Anzahl der eingebrachten und umgesetzten Maßnahmen

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Einhaltung der entsprechenden Gesetzesvorgaben

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein


230

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Beschwerdeausschuss

Beschreibung (MDR-A-68a)

Der Beschwerdeausschuss soll Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bereits im Vorfeld erkennen und ggf. bei Vorfällen Maßnahmen setzen.# 38 b – Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen

Maßnahmen, um in Bezug auf tatsächliche wesentliche Auswirkungen Abhilfe zu schaffen wurden nicht benötigt, da die unter MDR-A beschriebenen Maßnahmen negative Auswirkungen verhindern konnten.

38 c – Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen zur Erzielung positiver Auswirkungen auf die eigene Belegschaft

Die Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ hat im Jahr 2024 stattgefunden. Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnahmen inklusive Umsetzungsplan im Q1/2025 von den Führungskräften mit ihren Mitarbeiterinnen erarbeitet, welche die Zusammenarbeit und die Arbeitsbedingungen weiter positiv verändern sollen. Die interne Kommunikation wird ab dem Jahr 2024 überarbeitet, das neue Konzept soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen in der für sie geeigneten Form erreicht werden, und über Möglichkeiten, ihre Anliegen und Bedürfnisse mitzuteilen, informiert sind. Eine Umsetzung des neuen Konzepts findet im Jahr 2025 statt.

39 – Verfahren zur Ermittlung der Maßnahmen für bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft

Manner legt einen großen Fokus auf die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeiterinnen. Dazu gehören auch ein entsprechendes Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen. Diese Themen werden durch verschiedenste Wege erhoben. Zum einen gibt es einen regelmäßigen Austausch mit dem Betriebsrat (einmal pro Quartal Wirtschaftsgespräche sowie bilaterale Treffen mit Human Resources), in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin wird in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) eine Evaluierung der psychischen Belastungen durchgeführt. Es gibt weiters Feedbackrunden zwischen Vorstand, Human Ressources und den Mitarbeiterinnen in der Produktion und Mitarbeitergespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiterinnen. 2024 wurde eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt, welche ebenso die Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen aufzeigt. Maßnahmen werden in den einzelnen Sitzungen bzw. gemeinsam im Vorstand diskutiert und verabschiedet. Die Kommunikation dazu erfolgt über Town-Hall-Meetings, Newsletter oder den Betriebsrat. Die Umsetzung und die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen werden in den oben angeführten Gremien regelmäßig überprüft und ggf. werden neue Themen mit aufgenommen.

40 b – Maßnahmen zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Die Angabe trifft für Manner nicht zu, da keine wesentlichen Chancen identifiziert wurden.

41 – Maßnahmen zur Vermeidung wesentlicher negativer Auswirkungen auf die Arbeitskräfte

Manner ist es wichtig, ein gutes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter*innen zu schaffen und dieses konstant zu optimieren. Dazu gehören eine regelmäßige Überprüfung der Vergütungsstrukturen, Gleichheit und Fairness bei Weiterentwicklungsmöglichkeiten und ein an interne Bedürfnisse angepasstes Schulungsangebot.

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Evaluierung psychischer Belastungen

Beschreibung (MDR-A-68a)

Zur Absicherung der Mitarbeitergesundheit wird ca. alle 5 Jahre in Fokusgruppen evaluiert, ob es Themen hinsichtlich zu hoher Arbeitsbelastung oder sonstiger organisatorischer Rahmenbedingungen gibt, die es zu verbessern gilt.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ausrichtung (S1-4-38a,c)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68 a,-e)

Der Beschwerdeausschuss wurde 2024 ins Leben gerufen

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

Abgeschlossen

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Abgeschlossen

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)

Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen.

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)

Anzahl der im Protokoll eingebrachten Maßnahmen und deren Umsetzung

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Vermeidung von Diskriminierung in jeglicher Form

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Österreich

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)

Nein

231

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Evaluierung psychischer Belastungen

Beschreibung (MDR-A-68a)

Zur Absicherung der Mitarbeitergesundheit wird ca. alle 5 Jahre in Fokusgruppen evaluiert, ob es Themen hinsichtlich zu hoher Arbeitsbelastung oder sonstiger organisatorischer Rahmenbedingungen gibt, die es zu verbessern gilt.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ausrichtung (S1-4-40a, b)

Management wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

Die Maßnahme wird seit 2013 durchgeführt.

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Mehr als 5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)

Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*innen und Human Resources

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle Ressourcen

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)

Anzahl der im Protokoll eingebrachten Maßnahmen und deren Umsetzung

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Österreich

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)

Nein

232

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Fit2Work Wolkersdorf

Beschreibung (MDR-A-68a)

Das Projekt Fit2Work soll die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen erhalten. In einer Steuergruppe werden verschiedenste Maßnahmen zu Ergonomie, Arbeitsumfeld und organisatorischer Rahmenbedingungen erarbeitet. Zusätzlich gibt es für Mitarbeiterinnen, welche eine gesundheitliche Einschränkung haben auch Einzellösungen, die im Rahmen von Fit2Work erarbeitet werden.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ausrichtung (S1-4-40a, b)

Management wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

2013

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Mehr als 5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)

Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*innen und Human Resources

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle, finanzielle und technologische Mittel

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)

Ca. alle 5 Jahre Erhebung des Arbeitsbewältigungsin- dex bei den Mitarbeiter*innen

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen erhalten

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Österreich

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)

Nein

233

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Beschreibung (MDR-A-68a)

Manner bietet in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin diverse Gesundheitsvorsorgeprogramme, Einzelberatungen und Impfungen an.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ausrichtung (S1-4-40a, b)

Management wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a,-e)

Das Angebot gibt es in strukturierter Form seit 2021

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Mehr als 5 Jahre

Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)

Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertretung, Arbeitsmedizin und Human Resources

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)

Personelle, finanzielle und technologische Mittel

Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)

Bericht der Arbeitsmedizinerin über umgesetzte Maßnahmen im jährlichen zentralen Arbeitssicherheitsausschuss

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)

Erhalt der Mitarbeitergesundheit

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Österreich

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Alle Mitarbeiter*innen

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)

Nein

38 b – Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen

Maßnahmen, um in Bezug auf tatsächliche wesentliche Auswirkungen Abhilfe zu schaffen wurden nicht benötigt, da die unter MDR-A beschriebenen Maßnahmen negative Auswirkungen verhindern konnten.

38 c – Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen zur Erzielung positiver Auswirkungen auf die eigene Belegschaft

234

Die Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ hat im Jahr 2024 stattgefunden. Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnahmen inklusive Umsetzungsplan im Q1/2025 von den Führungskräften mit ihren Mitarbeiterinnen erarbeitet, welche die Zusammenarbeit und die Arbeitsbedingungen weiter positiv verändern sollen. Die interne Kommunikation wird ab dem Jahr 2024 überarbeitet, das neue Konzept soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen in der für sie geeigneten Form erreicht werden, und über Möglichkeiten, ihre Anliegen und Bedürfnisse mitzuteilen, informiert sind. Eine Umsetzung des neuen Konzepts findet im Jahr 2025 statt.

39 – Verfahren zur Ermittlung der Maßnahmen für bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft

Manner legt einen großen Fokus auf die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeiterinnen. Dazu gehören auch ein entsprechendes Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen. Diese Themen werden durch verschiedenste Wege erhoben. Zum einen gibt es einen regelmäßigen Austausch mit dem Betriebsrat (einmal pro Quartal Wirtschaftsgespräche sowie bilaterale Treffen mit Human Resources), in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin wird in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) eine Evaluierung der psychischen Belastungen durchgeführt. Es gibt weiters Feedbackrunden zwischen Vorstand, Human Resources und den Mitarbeiterinnen in der Produktion und Mitarbeitergespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiterinnen. 2024 wurde eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt, welche ebenso die Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen aufzeigt. Maßnahmen werden in den einzelnen Sitzungen bzw. gemeinsam im Vorstand diskutiert und verabschiedet. Die Kommunikation dazu erfolgt über Town-Hall-Meetings, Newsletter oder den Betriebsrat. Die Umsetzung und die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen werden in den oben angeführten Gremien regelmäßig überprüft und ggf. werden neue Themen mit aufgenommen.

40 b – Maßnahmen zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Die Angabe trifft für Manner nicht zu, da keine wesentlichen Chancen identifiziert wurden.

41 – Maßnahmen zur Vermeidung wesentlicher negativer Auswirkungen auf die Arbeitskräfte

Manner ist es wichtig, ein gutes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiterinnen zu schaffen und dieses konstant zu optimieren. Dazu gehören eine regelmäßige Überprüfung der Vergütungsstrukturen, Gleichheit und Fairness bei Weiterentwicklungsmöglichkeiten und ein an interne Bedürfnisse angepasstes Schulungsangebot.# Nachwuchsführungskräften wird ein Mentoring Programm angeboten, das sie bei ihrer Weiterentwicklung als Führungskraft unterstützt. Flexible Arbeitszeiten werden je nach Möglichkeit mittels Gleitzeit, Teilzeit und Home-Office geboten. Um den Austausch mit allen Mitarbeiterinnen zu verstärken wurde im Jahr 2024 eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Abgefragt wurden Themen wie Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitsumfeld, Arbeitssicherheit, Führung, Strategie, Information und Kommunikation sowie Nachhaltigkeit. Im Ergebnis wird auch der Net Promoter Score ausgewiesen, der die Weiterempfehlung von Manner als Arbeitgeber indiziert. Ab Jänner 2025 werden die Ergebnisse ausgerollt und die Maßnahmenplanung gestartet. Eine Wiederholung der Umfrage ist in 2-3 Jahren geplant. Mitarbeitergesundheit wird durch Angebote der Arbeitsmedizin unterstützt. Neben Impfprogrammen gibt es Gesundheitsuntersuchungen, Ernährungsberatung sowie Arbeitsbewältigungscoachings. Ein regelmäßiger Austausch mit den Arbeitnehmervertreter*innen stellt ebenso sicher, dass Manner sich den Themen der Belegschaft in breiter Form widmet.

43 – Zuweisung von Mitteln und transparente Darstellung der Handhabung

Gesundheit und Sicherheit ist Manner ein großes Anliegen. Neue Mitarbeiterinnen bei Manner erhalten, mit Ausnahme der Mitarbeiterinnen im Bürobereich, bei Eintritt eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit. Regelmäßige vertiefende Schulungen zu diesem Thema werden laufend durchgeführt. Ziel ist es, Unfälle gänzlich zu vermeiden.

Ereignen sich Unfälle, wird eine genaue Ursachenanalyse vorgenommen und Mitarbeiter*innen speziell nachgeschult, um eine Wiederholung zu vermeiden. Es erfolgt auch eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin, die auch bei regelmäßigen Begehungen vor Ort Arbeitsbedingungen, Ergonomie und Gefahrenquellen evaluiert und Maßnahmen zur Beseitigung erarbeitet und umsetzt.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsprogramme und Einzelberatungen werden ebenso durch die Arbeitsmedizin angeboten wie die Evaluierung psychischer Belastungen. Sämtliche Maßnahmen und Angebote haben zum Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu halten und zu fördern.

Die Vergütungsstrukturen werden regelmäßig überprüft, es herrscht Gleichheit und Fairness bei Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Schulungen zur Weiterqualifizierung werden angeboten. Flexible Arbeitszeiten werden nach Möglichkeiten angeboten. Bei Schichtplänen wird nach einer bestmöglichen Verteilung der Arbeitszeit gesucht, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu unterstützen. In der Produktion gibt es eine Qualifizierungsmatrix, welche transparent und nachvollziehbar Möglichkeiten aufzeigt, wie sich Mitarbeiter*innen durch Erwerb von Wissen auch finanziell weiterentwickeln können.

Um den Austausch mit den Mitarbeiterinnen der Produktion zu fördern gibt es einmal im Monat eine Feedbackstunde mit Vorstand und Human Resources, in der die Mitarbeiterinnen Anliegen vorbringen und Fragen stellen können. Für Härtefälle in der Belegschaft stellt die Geschäftsleitung von Manner den Betriebsrätinnen einen Geldbetrag zur Verfügung, den sie in einem Notfall an Mitarbeiterinnen ausschütten können.

AR 43 – Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen, die sich aus dem Übergang zu einer grüneren, klimaneutralen Wirtschaft ergeben

Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen, die sich aus dem Übergang zu einer grüneren, klimaneutralen Wirtschaft ergeben wurden nicht ergriffen.

S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

80 i – Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen

Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausgewiesen werden.

Titel des Ziels (MDR-T-80a)

Arbeitsunfallreduktion

Beschreibung (MDR-T-80a)

Reduktion der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro Jahr im Vergleich zum Branchenschnitt

Adressiertes wesentliches Thema (MDR-T-80a)

Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-5 44a-c)

Management wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a)

Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen

Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)

Unternehmenspolitik

Zielart (MDR-T-80b)

Relativ

Zieleinheit (MDR-T-80b)

Anzahl der meldepflichtigen Unfälle

Zielwert (MDR-T-80b)

Reduktion der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro Jahr im Vergleich zum Branchenschnitt

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)

Eigene Tätigkeit (Produktion und Lager)

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c)

Alle Unternehmensstandorte mit Ausnahme Aserbaidschan

Bezugsjahr (MDR-T-80d)

2023

Bezugswert (MDR-T-80d)

18

Zieljahr (MDR-T-80e)

2024

Methoden und signifikante Annahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f; S1-5 AR 49 c)

Es wurden keine spezifischen Methoden angewandt oder Annahmen getroffen.

Wissenschaftliche Grundlage von Umweltzielen (MDR-T-80g)

Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.

Einbeziehung der Interessenträger (MDR-T-80h, S1-5 47a)

Das Ziel wurde mit dem Vorstand für Produktion und Technik abgestimmt.

Zielperformance (MDR-T-80j)

Ziel wird nicht erreicht

Monitoring (MDR-T-80j)

Dies wird im Zuge des Arbeitssicherheits-Jour-Fixes alle zwei Monate präsentiert.

Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte in die Nachverfolgung der Zielerreichung (S1-5-47b)

Nachverfolgung des jährlichen Ziels im Arbeitssicherheitsausschuss, dem der Betriebsrat angehört

Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte in die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten (S1-5-47c)

Betriebsrat ist Teil des Arbeitssicherheitsausschusses.

Titel des Ziels (MDR-T-80a)

Fluktuationsverringerung

Beschreibung (MDR-T-80a)

Verringerung der Fluktuation auf unter 25 %

Adressiertes wesentliches Thema (MDR-T-80a)

Sichere Beschäftigung

Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-5 44a-c)

Förderung positiver Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a)

Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen

Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)

Code-of-Conduct

Zielart (MDR-T-80b)

Absolut

Zieleinheit (MDR-T-80b)

In %

Zielwert (MDR-T-80b)

0.25

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)

Eigene Tätigkeit (Personalbeschaffung)

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c)

Alle Unternehmensstandorte mit Ausnahme Aserbaidschan

Bezugsjahr (MDR-T-80d)

2024

Bezugswert (MDR-T-80d)

0.3

Zieljahr (MDR-T-80e)

2025

Methoden und signifikante Annahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f; S1-5 AR 49 c)

Es wurden keine spezifischen Methoden angewandt oder Annahmen getroffen.

Wissenschaftliche Grundlage von Umweltzielen (MDR-T-80g)

Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.

Einbeziehung der Interessenträger (MDR-T-80h, S1-5 47a)

Die Reduktion der Fluktuation wurde mit Vorstand und Aufsichtsrat vereinbart.

Zielperformance (MDR-T-80j)

Manner bewegt sich in die angestrebte Richtung. Aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation und dem steigenden Fachkräftemangel ist es schwierig, das Ziel dauerhaft zu erreichen und zu halten

Monitoring (MDR-T-80j)

Die Fluktuation wird rollierend über einen Zeitraum von 12 Monaten gemessen. Es erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des Controllings im Vorstand und Aufsichtsrat.

Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte in die Nachverfolgung der Zielerreichung (S1-5-47b)

Die eigene Belegschaft wurde nicht direkt in die Nachverfolgung der Zielerreichung miteinbezogen.

Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte in die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten (S1-5-47c)

Die eigene Belegschaft wurde nicht direkt in die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten miteinbezogen.

S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens

50 a – Gesamtzahl der Beschäftigten

Geschlecht Zahl der Beschäftigten (Personenzahl am Ende des Berichtszeitraums)
Männlich 565
Weiblich 338
Divers 0
Nicht angegeben 0
Gesamtzahl der Beschäftigten 903

50 b i-iii – Dauerhaft und vorübergehend Beschäftigte

Weiblich Männlich Divers (*) Keine Angaben Gesamt
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) 338 565 0 0 903
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Personenzahl/) 338 564 0 0 902
Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl) 0 1 0 0 1
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Personenzahl 0 0 0 0 0

50 c – Mitarbeiterfluktuation

Im Berichtszeitraum 2024 haben 124 Mitarbeiter*innen das Unternehmen verlassen. Die Mitarbeiterfluktuationsrate beträgt somit 13,7 % 4 .

50 e – Hintergrundinformationen

Zusätzlich zu den Mitarbeiterzahlen liefern wir Informationen zur Fluktuation der Mitarbeiterzahl, einschließlich Ein- und Austritten sowie internen Versetzungen, um den Kontext der Daten besser zu verstehen.

50 f – Querverweis von den nach Buchstabe a vorgelegten Informationen auf die repräsentativste Zahl in den Abschlüssen

Manner Mitarbeiterberichte verweisen auf die relevantesten Zahlen in Finanzberichten, insbesondere auf die Personalkosten- und prozentsätze, um den Zusammenhang zwischen Personalmanagement und finanzieller Leistung zu verdeutlichen. Details zu den Personalkosten finden sich im Anhang zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung.


4 Für die Berechnung der Mitarbeiterfluktuation wurde die Gesamtzahl der Beschäftigten am Ende des Berichtszeitraums verwendet.

S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

Bezüglich der Angabepflicht S1-7 55-57 zu wesentlichen Merkmalen der nicht angestellten Beschäftigten wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.# S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

60 a & b - Prozentualer Anteil der von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten

Der prozentuale Anteil der von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft in EWR-Ländern beträgt 98 %.

Abdeckungsquote Tarifvertragliche Abdeckung nach Land im EWR mit signifikanter Zahl an Mitarbeiter*innen

Land 0 % - 19 % 20 % - 39 % 40 % - 59 % 60 % - 79 % 80 % - 100 %
Österreich X

63 a - Prozentualer Anteil der Beschäftigten, die von Arbeitnehmendenvertretungen erfasst werden

Der prozentuale Anteil der Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft in EWR-Ländern, die von Arbeitnehmervertretungen erfasst sind, beträgt 96 %.

Abdeckungsquote Sozialer Dialog (Arbeitsnehmendenvertretung) nach Land im EWR mit signifikanter Zahl an Mitarbeiter*innen

Land 0 % - 19 % 20 % - 39 % 40 % - 59 % 60 % - 79 % 80 % - 100 %
Österreich X

63 b – Vereinbarung mit Beschäftigten über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat eines Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE)

Eine Vereinbarung mit den Beschäftigten von Manner über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat eines Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE) liegt nicht vor.

S1-9 – Diversitätskennzahlen

66 a – Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene

KPI Einheit Wert Einheit Wert
Geschlechterverteilung auf oberster Führungsebene
Männlich Personen-zahl 75 % 64,1025641
Weiblich Personen-zahl 42 % 35,8974359
Divers Personen-zahl 0 % 0
Keine Angabe Personen-zahl 0 % 0

66 b – Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen

KPI Einheit Wert
Anzahl Beschäftigte (<30) Personenzahl 137
Anzahl Beschäftigte (30-50) Personenzahl 506
Anzahl Beschäftigte (>50) Personenzahl 260

AR 71 – Definition der obersten Führungsebene

Die oberste Führungsebene ist wie folgt definiert: im Stellenbewertungssystem HAY Grade, dass 2009 bei Manner eingeführt wurde HAY-Grade 18 und darüber hinaus mit direkter Berichtslinie an den Vorstand.

S1-10 – Angemessene Entlohnung

69 – Angemessene Entlohnung der Beschäftigten im Einklang mit geltenden Referenzwerten

Das Unternehmen bestätigt, dass alle seine Beschäftigten im Einklang mit den geltenden Referenzwerten eine angemessene Entlohnung erhalten.

70 – Angemessene Entlohnung der Beschäftigten nach Ländern

Alle Beschäftigten bei Manner werden angemessenen und fair entlohnt.

S1-11 – Soziale Absicherung

Bezüglich der Angabepflicht S1-11 wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.

S1-12 – Menschen mit Behinderungen

Bezüglich der Angabepflicht S1-12 wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.

S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zu Schulungen und Kompetenzentwicklungen gemacht.

S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

88 – Angaben zur Abdeckung der Arbeitskräfte durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit sowie zu arbeitsbedingten Vorfällen und Todesfällen

Alle Mitarbeiter*innen werden durch das Unfallmeldesystem erfasst. In den Werken Wien und Wolkersdorf erfolgt dies über das interne Sharepoint -System. Die anderen Mitarbeiterunfälle werden via E-Mail an die Schichtleiter*innen gemeldet, welche es in das Meldesystem einpflegen.

88 a – Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt werden

KPI Einheit Wert
Personen in der eigenen Belegschaft* die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt werden** % 99,67

*Personenzahl
**basierend auf gesetzlichen Verpflichtungen und/oder anerkannten Standards bzw. Richtlinien

88 b – Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen

Im Berichtszeitraum 2024 gab es bei Manner keine Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen.

88 c – Meldepflichtige Arbeitsunfälle

KPI Einheit Wert
Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle Zahl 29
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle Rate 281,43

88 d – Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Krankheit

Im Berichtszeitraum 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten arbeitsbedingte Erkrankungen.

88 e – Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle

KPI Einheit Wert
Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und von Todesfällen infolge von Erkrankungen von Beschäftigten des Unternehmens Zahl 399
Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen* und Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und von Todesfällen infolge von Erkrankungen von anderen Arbeitskräften an Standorten des Unternehmens Zahl n. a.

*aktuell keine Daten vorhanden

S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Bezüglich der Angabepflicht S1-15 wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.

S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

97 a – Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

KPI Einheit Wert
Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle % 51,43

97 b – Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchst bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigte

KPI Einheit Wert
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchst bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) Zahl 4,03

S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammen-hang mit Menschenrechten

102 – Angaben zu arbeitsbezogenen Vorfällen, Beschwerden und Menschenrechtsverletzungen sowie zu damit verbundenen Geldbußen und Sanktionen

Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte und somit auch keine damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum.

103 a – Gemeldete Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung

Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten Fälle, Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o. Ä. in Bezug auf Diskriminierung, einschließlich Belästigung.

103 b – Zahl der Beschwerden

Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten Fälle, Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o. Ä. in Bezug auf Diskriminierung, einschließlich Belästigung.

103 c – Wesentliche Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen

Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten Fälle, Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o. Ä. in Bezug auf Diskriminierung, einschließlich Belästigung.

103 d – Hintergrundinformationen, die für das Verständnis der Daten erforderlich sind

Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o.Ä. in Bezug auf Diskriminierung.

104 a – Schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte

Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte und somit auch keine damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum.

104 b – Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen bei schwerwiegenden Vorfällen im Zusammen-hang mit Menschenrechten

Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte und somit auch keine damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum.

S1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a) Keine Validierung der Messung (MDR-M- 77b)
Gesamtzahl Beschäftigte Sichere Beschäftigung Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen ESRS-Kennzahl Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen am Standort Aserbaidschan wird durch die Steuerberatung bereitgestellt. Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Gesamtzahl unbefristet Beschäftigte Sichere Beschäftigung Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen ESRS-Kennzahl Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen am Standort Aserbaidschan wird im Hinblick auf den Beschäftigungsgrad durch die Steuerberatung bereitgestellt. Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.

Kennzahlen zu Beschäftigung und Fluktuation

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Gesamtzahl befristet Beschäftigte

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Sichere Beschäftigung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen am Standort Aserbaidschan wird im Hinblick auf den Beschäftigungsgrad durch die Steuerberatung bereitgestellt.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Gesamtzahl der Mitarbeiter*innen, die das Unternehmen verlassen haben

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Sichere Beschäftigung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen am Standort Aserbaidschan, die das Unternehmen verlassen haben, wird durch die Steuerberatung bereitgestellt.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Quote der Mitarbeiterfluktuation im Berichtszeitraum

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Sichere Beschäftigung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Die Berechnung der Mitarbeiterfluktuation erfolgt in der Controlling-Abteilung. Die Daten stammen aus dem HR-System.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Es werden alle Austrittsarten (auch Pensionierungen) über den Berichtszeitraum betrachtet.

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Es erfolgt eine Validierung der Daten durch die Abteilung Human Resources.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Gesamtzahl nicht angestellte Arbeitskräfte in der eigenen Belegschaft

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Sichere Beschäftigung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Als Datenquelle wird die Auflistung des jeweiligen Unternehmens, welches die Arbeitskräfte bereitstellt, herangezogen.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Die Datenqualität ist abhängig von der Genauigkeit der Auflistung durch das jeweilige Unternehmen.

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Es erfolgt eine Validierung der Daten durch die Abteilung Human Resources.

Kennzahlen zu Tarifverhandlungen und Arbeitnehmervertretung

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Anteil aller Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt sind

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Tarifverhandlungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Anteil der Beschäftigten, die von Arbeitnehmervertretungen abgedeckt sind

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsrätinnen und Rechte der Arbeitnehmerinnen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Arbeitnehmervertretung durch Betriebsrat

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.

Kennzahlen zu Entlohnung und sozialer Sicherheit

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Angemessene Löhne und Gehälter

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Angemessene Entlohnung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Als Erhebungsmethode wird der geringste Lohn innerhalb des Unternehmens mit dem Mindestlohn laut Kollektivvertrag abgeglichen. Die Dateneübernahme erfolgt durch das HR-System. Für die Niederlassungen und den Standort Aserbaidschan werden die Daten durch die jeweilige Steuerberatung übergeben.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Praktikant*innen und Auszubildende sind in der Berechnung exkludiert.

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Soziale Sicherheit

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Sichere Beschäftigung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Es wird angenommen, dass Mitarbeiter*innen in Österreich vom Sozialschutz abgedeckt sind. Für die Niederlassungen und den Standort Aserbaidschan werden die Daten durch die jeweilige Steuerberatung übergeben.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.

Kennzahlen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

%-Satz der Personen in der eigenen Belegschaft, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt werden

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen, (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direktabfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein. Die Mitarbeiterzahl wird aus der obigen Kennzahl entnommen.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Anzahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direktabfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein. Die Mitarbeiterzahl wird aus der obigen Kennzahl entnommen.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direktabfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.# Kennzahlen

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direktabfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Anzahl der Fälle von meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Daten entstammen der Arbeitsmedizin und dem Bericht des Zentralen Arbeitssicherheits-Ausschusses.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Daten werden einer jährlichen Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss unterzogen.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Anzahl der Ausfalltage

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Daten für den Standort in Aserbaidschan werden nicht erfasst.
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Anteil der Arbeitnehmer*innen, die Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen haben

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Anteil der Anspruchsberechtigten, die in Karenz waren - Frauen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.


Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Anteil der Anspruchsberechtigten, die in Karenz waren - Frauen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.


Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Anteil der Anspruchsberechtigten, die in Karenz waren - Männer

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Wahrung der Menschenrechte
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Alle IROs unter S1 im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenerhebung erfolgt durch ein spezifisches Hinweisgebersystem (Software) und die Rechtsabteilung.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Diversität Führungsebene

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Gender-Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese durch die Steuerberatung.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Altersgruppen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Gender Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese durch die Steuerberatung.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Gender Pay Gap

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Gender-Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese durch die Steuerberatung.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76) Verhältnis Gesamtvergütung

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Gender-Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese durch die Steuerberatung.# ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen- spiel mit Strategie und Geschäftsmodell

10 a i – Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Verbindung zu Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell

Eine Beschreibung, wie die wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit der Strategie und dem Geschäftsmodell von Manner verbunden sind, findet sich im Kapitel ESRS 2 (SBM 3-48c ii).

10 a ii – Einfluss der Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell

Die Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beeinflussen die Strategie von Manner im Hinblick auf die Entscheidung, zertifizierte Rohstoffe einzusetzen.

10 b – Verhältnis zwischen wesentlichen Risiken und Chancen und der Unternehmensstrategie und dem Ge- schäftsmodell

Wesentliche Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Ar- beitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, wurden nicht identifiziert.

11 – Anwendungsbereich von ESRS 2 Absatz 48

Alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben gemäß ESRS 2.

11 a – Art der betroffenen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Bei den betroffenen Arbeitskräften handelt es sich um Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöp- fungskette von Manner tätig sind.

11 a i – Arbeitskräfte, die am Standort des Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören

Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.

11 a ii – Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind

Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind, sind von den wesentlichen Auswirkungen betroffen. Hier kann es durch den intensiven Rohstoffbezug – insbesondere bei den zentralen Rohstoffen Kakao, Fette (Palmöl) und Haselnüsse aus Nicht-EU-Landwirtschaft und Plantagenanbau – zu wesentlichen Auswirkungen kommen: Einerseits betreffend Arbeitsbedingungen, z. B. wenn grundlegende Arbeitsrechte nicht eingehal- ten werden, andererseits, wenn Menschenrechte, z. B. durch Kinder- und/oder Zwangsarbeit, verletzt werden, Arbeits- kräfte unzureichend bezahlt werden oder angemessene Unterbringungsverhältnisse nicht gewährleistet sind.

11 a iii – Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind

Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.

11 a iv – Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Betei- ligung des Berichterstattenden Unternehmens tätig sind

Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.

11 a v – Arbeitskräfte (aus den genannten oder sonstigen Kategorien), die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder besonderer Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen sind

Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.

11 b – Geografische Gebiete, bei denen in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette des Unterneh- mens ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit besteht

Für die Hauptherkunftsländer in Westafrika (Bezug Kakao) und Türkei (Bezug Haselnüsse) besteht laut FAIRTRADE Risk Map ein Risiko für Zwangsarbeit und Verletzung von Kinderrechten. Darüber hinaus besteht in den entsprechenden Her- kunftsländern auch ein erhöhtes Risiko von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Zugehörigkeit zu einer margi- nalisierten, ethnischen Gruppe (z. B. kurdische Wanderarbeiter*innen in der Türkei).

11 c – Wesentliche negative Auswirkungen aufgrund von systemischen Risiken oder individuellen Vorfällen

Auswirkungen in Form von Zwangs- oder Kinderarbeit sind in den genannten Herkunftsländern der Hauptrohstoffe weit- verbreitet und können daher als systematisch betrachtet werden.

11 d – Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen führen, und Arten der betroffenen Arbeitskräfte

Wesentliche positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurden nicht identifiziert.

11 e – Wesentliche Risiken und Chancen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Wesentliche Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusam- menhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, wurden nicht identifiziert.

12 – Entwicklung eines Verständnisses dafür, wie bestimmte Merkmale und Umgebungen die Gefährdung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette beeinflussen

Um ein Verständnis für Gruppen zu bekommen, die von negativen Auswirkungen besonders bedroht sind, wurden in der Wesentlichkeitsanalyse folgende Themen explizit betrachtet: Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für glei- che Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Vielfalt. Allerdings wurden diese Themen als nicht wesentlich bewertet.

13 – Auswirkungen auf bestimmte Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Aussagen über Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von bestimmten Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, können nicht getätigt werden, da keine wesentlichen Risiken und Chancen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert wurden.

S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

| Titel des Konzepts (MDR-P-65a) | Inhalt (MDR-P-65a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (-) | Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S2-1 16) | Adressierte wesentliche IROs (MDR-P-65a) | Zielvorgaben (MDR-P-65a) | Monitoring (MDR-P-65a) | Adressierung von Menschenrech- ten und Sicherung der Arbeitneh- merrechte (S2-1 17, 19) | Ansatz zum Schutz der Arbeitneh- merrechte (S2-1 17a) | Ansatz zur Einbeziehung der Ar- beitskräfte in der Wertschöp- fungskette (S2-1 17b) |
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| Titel der Kennzahl (MDR-M-76) | Adressiertes wesentliches (Unter- )Thema (MDR-M-73) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) | ESRS oder unternehmensspezifi- sche Kennzahl (MDR-M-77) | Methoden und signifikante An- nahmen (MDR-M-77a) # Ansatz zur Abhilfe bei Menschenrechtsverstößen (S2-1 17c)

Das Manner Hinweisgebersystem, verfügbar online auf der Manner Homepage, bietet ein anonymes Meldewesen in allen Sprachen der Länder, wo Manner Niederlassungen hat plus Englisch. Auf diese Weise kann Manner Hinweisen zu Verstößen gegen Menschenrechte erfassen und ihnen anschließend nachgehen.

Abdeckung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit, Kinderarbeit (S2-1 18)

Der SCoC behandelt die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit.

Verstöße gegen internationale Menschenrechtskonventionen und Leitlinien (S2-1 19)

Bislang wurden Manner keine Verstöße gegen internationale Menschenrechtskonventionen und Leitlinien, auf die sich der SCoC bezieht, in der Lieferkette gemeldet.

Änderungen des Konzepts im Berichtszeitraum (S2-1 AR 12)

Manner arbeitet an weiteren Maßnahmen zur Stärkung des SCoC, um mehr Transparenz in seine Lieferkette zu bringen. Es sind Nachhaltigkeits-Audits, die u.a. Sozialstandards abfragen sollen bei ausgewählten Lieferant*innen für 2025 angedacht.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)

Das Konzept bezieht sich auf Manners Wertschöpfungskette.

Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)

Der SCoC bezieht sich auf den alle Einkaufsaktivitäten der Firma Manner und gilt für Lieferantinnen, Co-Packerinnen und Lizenznehmer*innen.

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b)

Alle Gebiete entlang der Manner Wertschöpfungskette werden durch das Konzept berücksichtigt.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b)

Der SCoC der Josef Manner & Comp. AG gilt für Lieferantinnen, Co-Packerinnen, Lizenznehmerinnen sowie deren Vorlieferantinnen und deren Geschäftspartnerinnen stufenübergreifend entlang der gesamten Lieferkette – und zwar unabhängig davon, ob der/die Vorlieferantin unmittelbar oder mittelbar mit den Lieferantinnen, Co-Packerinnen, Lizenznehmerinnen oder anderen Geschäftspartnerinnen in Verbindung steht.

Abdeckung der eigenen Belegschaft durch das Konzept (S2-1 16)

Durch die Unterzeichnung stellen Lieferantinnen, Co-Packerinnen oder Lizenznehmer*innen sicher, dass sie Arbeitskräfte (z. B. Bauern/Bäuerinnen) in ihren Rechten und Interessen schützt.

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Abteilungsleiter*in Einkauf

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d, S2-1 19)

Es gibt keine Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich Manner im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat.

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Es wurden keine Interessenträger in die Konzeptfestlegung miteinbezogen.

Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Für die Abwicklung des SCoC ist der Einkauf von Manner zuständig. Die Lieferantinnen sind die zentralen Stakeholder des SCoC. Das Dokument ist zentral auf der Manner Homepage für alle betroffenen Stakeholder abrufbar. Zusätzlich wird der ScoC standardmäßig an alle Lieferantinnen übermittelt.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024

Inhalt (MDR-P-65a)

Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Alliance) und zu 100 % RSPO-zertifiziertes Palmfett in Markenprodukten ein.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (-)

  • Sichere Beschäftigung
  • Arbeitszeit
  • Angemessene Entlohnung
  • Sozialer Dialog
  • Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsrät*innen
  • Gesundheitsschutz und Sicherheit
  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Angemessene Unterbringung
  • Wasser- und Sanitäreinrichtungen

Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S2-1 16)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressierte wesentliche IROs (MDR-P-65a)

  • Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette
  • Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
  • Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
  • Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
  • Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
  • (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
  • Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel
  • Fälle von Kinderarbeit
  • Fälle von Zwangsarbeit
  • Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Der gesamte Kakao und das Bananenmark, welches Manner für die Markenprodukte einsetzt, stammt seit 2020 zu 100 % aus nachhaltig zertifiziertem Anbau. Partnerorganisationen für die Umsetzung sind FAIRTRADE und Rainforest Alliance. Des Weiteren wird ausschließlich RSPO-zertifiziertes Palmöl eingesetzt.

Monitoring (MDR-P-65a)

Die Überwachung des Einsatzes von zertifiziertem Kakao, Bananenmark oder Palmfett liegt bei der Qualitätssicherung sowie im Rohstoffeinkauf.

Adressierung von Menschenrechten und Sicherung der Arbeitnehmerrechte (S2-1 17, 19)

Sowohl FAIRTRADE als auch die Rainforest Alliance setzen sich aktiv für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein. Sie bekennen sich zu internationalen Standards wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (FPRW) und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Auch die RSPO-Prinzipien basieren auf den FPRW und der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen.

Ansatz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte (S2-1 17a)

Durch den Einkauf von FAIRTRADE bzw. Rainforest Alliance zertifizierten Kakao und Bananenmark sowie RSPO zertifizierten Palmfett stellt Manner die Wahrung von Menschen- und Arbeiterrechten bei kritischen Rohstoffen sicher.

Ansatz zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2-1 17b)

FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance fördern die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Entscheidungsprozesse, um deren Rechte zu stärken.

Ansatz zur Abhilfe bei Menschenrechtsverstößen (S2-1 17c)

FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance bieten Mechanismen zur Meldung und Bearbeitung von Beschwerden.

Abdeckung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit, Kinderarbeit (S2-1 18)

Der Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024 adressiert indirekt die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit, da diese Aspekte in den FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Standards abgedeckt werden.

Verstöße gegen internationale Menschenrechtskonventionen und Leitlinien (S2-1 19)

Bislang wurden Manner keine Verstöße in der Lieferkette gegen internationale Menschenrechtskonventionen und Leitlinien, auf die sich der Vorstandsbeschluss bezieht, gemeldet.

Änderungen des Konzepts im Berichtszeitraum (S2-1 AR 12)

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)

Das Konzept bezieht sich auf Manners vorgelagerte Wertschöpfungskette.

Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)

Alle Geschäftsaktivitäten sind in das Konzept miteinbezogen.

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b)

Die FAIRTRADE Standards gelten für Manners Kakaobohnen und Bananenmark und beziehen sich dementsprechend auf jene Herkunftsländer in Afrika und Lateinamerika. RSPO zertifiziertes Palmfett stammt aus Südostasien.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b)

Interessensgruppen für die FAIRTRADE Zertifizierung sind Kundinnen im Handel, Konsumentinnen und Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette.

Abdeckung der eigenen Belegschaft durch das Konzept (S2-1 16)

Die FAIRTRADE Zertifizierungs-Standards richten sich primär an die Landwirt*innen in der Wertschöpfungskette.

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Vorstand der Josef Manner & Comp. AG

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d, S2-1 19)

Es gibt über die Zertifizierungen hinaus keine Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich Manner im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat.

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Es wurden keine Interessenträger in die Konzeptfestlegung miteinbezogen.

Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Für die Abwicklung des Einkaufs von zertifizierten Rohstoffen ist der Einkauf von Manner zuständig. Die gesamte Lieferkette mit Fokus auf den Landwirt*innen sowie den lokalen Gemeinschaften vor Ort ist unmittelbar von den Zertifizierungen betroffen. Diese Stakeholder haben keinen Zugriff auf das Konzept, jedoch indirekt über die Standards der jeweiligen Zertifizierungen.

S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

24 – Kein allgemeines Verfahren zur Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften vorhanden

Aktuell liegen bei Manner keine direkten Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette vor. Allgemeine Verfahren sind indirekt über FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO gegeben für die Rohstoffe, die mit jeweiliger Zertifizierung bezogen werden.

S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

27 a – Allgemeiner Ansatz und Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen

Aktuell liegen keine spezifischen Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette vor.

27 b – Spezifische Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen können

Das anonyme Meldeformular (Hinweisgebersystem) auf der Manner Homepage steht allen Stakeholdern des Unternehmens in mehreren Sprachen zu Verfügung. Die Abwicklung der Meldung läuft über die Rechtsabteilung von Manner. Die Bearbeitung von Beschwerden, die über die Hinweisgeberplattform eingehen, erfolgt innerhalb des Systems selbst.# Darin werden die Bearbeiterinnen auch durch eingestellte Fristen dazu gedrängt, gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes zeitnah rückzumelden bzw. zu bearbeiten. Das Monitoring und Tracking, in welcher Phase der Bearbeitung sich der jeweilige Hinweis befindet, erfolgt somit auch über die Hinweisgeberplattform selbst. Darüber hinaus verpflichten sich Lieferantinnen mit der Unterzeichnung des SCoC, geeignete Beschwerdemechanismen für ihre eigenen Mitarbeiter*innen umzusetzen.

27 c – Verfahren, mit denen es die Verfügbarkeit solcher Kanäle am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette unterstützt oder verlangt

Bislang gibt es weder Überprüfungsmechanismen auf die Umsetzung des SCoCs bei den Lieferant*innen noch Maßnahmen zur Förderung der Bekanntheit des Meldeverfahrens.

27 d – Verfolgung und Überwachung der angegangenen Probleme und Wirksamkeit der Kanäle

261 Die Bearbeitung von Beschwerden, die über die Hinweisgeberplattform eingehen, erfolgt innerhalb des Systems selbst. Darin werden die Bearbeiterinnen auch durch eingestellte Fristen dazu gedrängt, gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes zeitnah rückzumelden bzw. zu bearbeiten etc. Das Monitoring und Tracking, in welcher Phase der Bearbeitung sich der jeweilige Hinweis befindet, erfolgt somit auch über die Hinweisgeberplattform selbst. Da Manner aktuell keine Hinweise erhält, werden auch keine Details zu den Beschwerden an ein Gremium gemeldet. Es gibt aber einen regelmäßigen Austausch mit den Compliance Verantwortlichen, dass keine Meldungen eingehen. Das Unternehmen evaluiert in regelmäßigen Abständen die Hinweisgeberplattform und nimmt gegebenenfalls Änderungen und Anpassungen vor. Interessensträger/Zielnutzerinnen wurden nicht in die Entwicklung des Beschwerdemechanismus einbezogen.

28 – Kenntnis und Vertrauen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in die Strukturen oder Verfahren

Der Supplier Code-of-Conduct sieht vor, dass Mitarbeiterinnen vor Negativkonsequenzen infolge einer Beschwerde geschützt sind. Ob Mitarbeiterinnen in der Wertschöpfungskette den SCoC kennen, wird von Seiten Manners bislang nicht überprüft.

S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Beschreibung (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) | Ausrichtung (S2-4 32 a, c) | Adressierte wesentliche IROs (MDR-A-68a) # Manner Mission Statement: Werteorientiertes Familienunternehmen

Als Grundlage dient das klar definierte und unternehmensweit kommunizierte Manner-Mission-Statement: „Als werte- orientiertes Familienunternehmen mit starker Position auf dem österreichischen Heimmarkt bauen wir unser Markenge- schäft in ausgewählten internationalen Märkten nachhaltig aus und wollen bei unseren Konsumentinnen die Nummer 1 sein. Um dies zu erreichen, sind wir fokussiert, qualitätsorientiert und streben nach Exzellenz im Management.“ Der Un- ternehmenswert ist dazu die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs, dessen permanente Erhö- hung durch die bestmögliche Ausrichtung aller Aktivitäten auf die Bedürfnisse aller Stakeholder erreicht wird. Mit der vom Vorstand formulierten Unternehmenspolitik sind Inhalt und Ziele der Strategie dargestellt, es verpflichten sich sowohl die Unternehmensleitung als auch jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter zur Erfüllung aller Anforderungen an Erzeugnissicherheit, -legalität, -authentizität und -qualität sowie zur Verantwortung gegenüber den Kundinnen und Konsument*innen, der Umwelt und der Hygiene- und Anstellungsbedingungen.

9 b – Verhältnis zwischen wesentlichen Risiken und Chancen und der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell

Ziel des Geschäftsmodells ist es, bei Konsumentinnen „top of mind“ zu sein und die erste Wahl darzustellen. Das versteht Manner wiederum als Chance, um als Marke einen klaren Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Folgende Risiken wurden im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und/oder Endnutzer*innen identifiziert: Personenschaden (Fremdkörper), Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten (Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Pro- dukten, Werbeverbote), Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung), Einführung einer Zuckersteuer, Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu „Mogel-Verpackung". Diese Risiken ergeben sich aus der Abhängigkeit des Geschäftsmodells von Manner von einem stabilen oder steigenden Konsum sowie Umsatzsteigerungen.

10 – Anwendungsbereich von ESRS 2 Absatz 48

Alle Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben gemäß ESRS 2. Besonders betroffen können Kinder sein, die bewusst durch Werbung adressiert werden könnten. Der Anwendungsbereich der Strategie umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von Manner – mit dem Fokus auf die direkte Wertschöpfung in der Produktion.

10 a – Art der betroffenen Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen

Verbraucherinnen und Endnutzerinnen, die von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten von Manner betroffen sind, umfassen Verbraucher*innen von Süßwaren, insbesondere jene mit chronischen Krankheiten, wie Diabetes, die auf die transparente Ausweisung von Inhaltsstoffen angewiesen sind sowie Kinder, die besonders anfällig für Auswirkungen von Marketing und Verkaufsstrategien sind.

10 a i – Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen von Produkten, die für den Menschen schädlich sind

Verbraucherinnen von Süßwaren: Übermäßiger Konsum von zuckerhaltigen Produkten kann sich über einen längeren Zeitraum gesundheitlich negativ auswirken, von chronischen Schäden bis zu einer verkürzten Lebenserwartung in Zusam- menhang mit einem hohen BMI-Index erhöhten Risikofaktor stehenden Erkrankungen. Die Gesundheit eines Menschen hängt von vielfältigen Faktoren ab und kann nicht allein auf die Ernährung zurückgeführt werden, wobei der Konsum von Süßwaren negative Effekte begünstigen kann. Zentrale potenziell negative Auswirkungen können sich darüber hinaus 265 durch mangelnde Lebensmittelsicherheit, etwa durch verunreinigte Inhaltsstoffe oder durch eine Kontamination während des Produktionsprozesses, welche eine Gefahr für die Gesundheit der Konsumentinnen darstellen, ergeben.

10 a ii – Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen von Dienstleistungen, die sich möglicherweise negativ auf ihr Recht auf Privatsphäre auswirken

Da Manner keine Dienstleistungen anbietet, sind Verbraucherinnen und/ oder Endnutzerinnen von Dienstleistungen, die sich möglicherweise negativ auf ihr Recht auf Privatsphäre, den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung auswirken, nicht von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeit von Man- ner betroffen.

10 a iii – Verbraucher*innen und/oder Endnutzer, die auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungs- bezogene Informationen angewiesen sind

Verbraucherinnen mit chronischen Krankheiten, wie Diabetes, die auf die transparente Ausweisung von Inhaltsstoffen angewiesen sind, sind von wesentlichen Auswirkungen betroffen. Die Deklaration auf den Verpackungen gibt gesetzes- konform Auskunft über Zutaten, Nährwerte und die beinhalteten deklarationspflichtigen Allergene (fett bzw. kursiv ge-druckte Bestandteile in der Zutatenliste). Die transparente Deklaration liefert sämtlich notwendigen Informationen für die Konsumentinnen und ermöglicht somit eine bewusste Kaufentscheidung.

10 a iv – Verbraucher*innen und/oder Endnutzer, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Privatsphäre oder für Auswirkungen von Marketing und Verkaufsstrategien sind

Kinder als Verbraucher*innen von Süßwaren, die besonders anfällig für Auswirkungen von Marketing und Verkaufsstrate- gien sind können ebenfalls von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein.

10 b – Wesentliche negative Auswirkungen aufgrund von systemischen Risiken oder individuellen Vorfällen

Die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Endnutzerinnen hängen mit spezifischen Ge- schäftsbeziehungen zusammen, z. B. durch die bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen oder durch das unerwünschte und irrtümliche Inverkehrbringen unsicherer Lebensmittel.

10 c – Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen führen, und Arten der betroffenen Verbraucher*innen und/oder Endnutzer

Wesentliche positive Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Endnutzerinnen wurden nicht identifiziert.

10 d – Wesentliche Risiken und Chancen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern

Folgende wesentliche Risiken, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Verbrau- cherinnen und/oder Endnutzerinnen ergeben, wurden für Manner identifiziert: Personenschaden (Gesundheitsgefähr- dung, ausgelöst durch einen Fremdkörper im Produkt), Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten (Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote), Kundenanforderung nicht erfüllt (vertraglich vereinbarte IFS-Zertifizierung wurde nicht aufrechterhalten), Einführung einer Zuckersteuer, Klagen zu Marke- tingpraktiken und Anschuldigung zu „Mogel-Verpackung", zu geringe Weiterentwicklung des Nichtfinanziellen-Berichts. Aus der möglichen Auswirkung „Mangelnde Lebensmittelsicherheit" ergibt sich einerseits unmittelbar das Risiko einer po- tenziellen Gesundheitsgefährdung bei Endverbraucher*innen und darüber hinausgehend auch eine mögliche Haftungs- klage wegen eines bereits eingetretenen Gesundheitsschadens.

11 – Wichtigste Arten der Verbraucher*innen und/oder Endnutzer, die von negativen Auswirkungen betroffen sein können

Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden Annahmen in Bezug auf spezifische Betroffenheit von Verbrauchergruppen mit bestimmten gesundheitlichen Prädispositionen sowie Kinder als Verbrauchergruppe mit erhöhter Vulnerabilität getrof- fen (siehe Beschreibung Zeilen 14-18).

12 – Wesentliche Risiken und Chancen, die sich auf bestimmte Gruppen von Verbraucherninnen und/oder End- nutzerinnen beziehen

Die wesentlichen Risiken hängen mit Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von allen Verbraucher*innen zusammen.

S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen

13 – Konzepte zum Management wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ver- braucherinnen und/oder Endnutzerinnen

Im Fokus der Konzepte und Maßnahmen zum Management potenzieller Auswirkungen auf Konsument*innen stehen Le- bensmittel- und Produktsicherheit.

65 e – Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern

Der Austausch mit Konsumentinnen wird stetig intensiver und erfolgt über zahlreiche verschiedene Kanäle. Der Trend, dass Konsumentinnen sich verstärkt über Ernährung, Produkte und deren Inhaltsstoffe Gedanken machen, unterstützt dies weiter. Manner pflegt einen intensiven Austausch mit seinen Konsumentinnen über die Abteilung Konsumentenser- vice via E-Mail, Onlineformularen, Brief oder per Telefon. Diese Möglichkeit wurde im Jahr 2023 circa 10.000-mal zum Verfassen von Beschwerden, Lob oder Anregungen genutzt. Handelt es sich um Produktbeschwerden, werden diese im internen Ticket-System „SUGAR“ erfasst, kategorisiert und ausgewertet. Ein weiteres Instrument sind Aufrufe auf Social Media zur Abstimmung über Inhalte, Packaging Designs oder Sorten, durch Ad-hoc-Marktforschungen zu Innovationen, Neuprodukt-Konzepten oder neuen Kommunikations-kampagnen. Dazu gibt es auch einen regelmäßigen Austausch mit Interessensverbänden, NGOs und Verbänden (im Berichtsjahr 2023 z. B. mit dem Verein für Konsumenteninformation, dem Fachverband der Lebensmittelindustrie und dem Markenartikelverband), die Konsumentenbedürfnisse adressieren. Diese fließen dann in Produkt-Adaptionen, Innovationen oder Verpackungsgestaltungen ein. Dabei werden insbesondere auch spezifische Kundengruppen mit besonderen Bedürfnissen adressiert, die beispielsweise aufgrund von Allergien oder ähnlichem vulnerabler gegenüber potenziellen negativen Auswirkungen einer intransparenten Produktkennzeichnung wä- ren. Die Deklaration der Produkte basiert auf der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und diese sieht detaillierte Deklarationspflichten für alle Zutaten vor. Das heißt, alle Be-standteile, die rezepturmäßig enthalten sind, werden in der Zutatenliste aufgelistet.# Alle anderen Bestandteile, die nicht als Zutat einzustufen sind, jedoch in Spuren, beispielsweise durch Überschneidung von Produktionsprozessen vorhanden sein können, werden durch eine freiwillige „Kann-Kennzeich- nung“ (z. B. „Kann Spuren von Milchbestandteilen enthalten“) abgedeckt. Die transparente Deklaration liefert alle notwen- digen Informationen für die Konsumentinnen und ermöglicht ihnen eine bewusste Kaufentscheidung. So gibt die Dekla- ration gesetzeskonform Auskunft über Zutaten, Nährwerte und die beinhalteten deklarationspflichtigen Allergene (fett bzw. kursiv gedruckte Bestandteile in der Zutatenliste). Sollten gesetzliche Anforderungen an herkunfts- oder gesundheitsbe- zogene Angaben zutreffen, werden auch diese gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Zusätzlich finden sich auf den Verpa- ckungen relevante Hinweise, die für Konsument*innen und deren bewusst nachhaltig gesetzte Kaufentscheidung relevant sind, wie etwa das „Vegan“- oder „FAIRTRADE-Kakao“-Logo.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

HACCP Konzept

Inhalt (MDR-P-65a)

HACCP Konzept: Das System berücksichtigt unternehmensweit sämtli- che Aspekte aus Unternehmensverantwortung, Hygienemanagement, Ressourcenmanagement und guter Herstellpraxis.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16, 17)

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S4-1 15)

Verringerung negativer Auswirkungen, Management wesentlicher Risi- ken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Mangelnde Lebensmittelsicherheit, Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel

Monitoring (MDR-P-65a)

Regelmäßige Audits, Erfassung eingehender Haftungsfälle

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)

HACCP bezieht sich auf den Geltungsbereich innerhalb des Unterneh- mens (beide Produktionsstandorte).

Ausgenommene Geschäftstätig- keiten (MDR-P-65b)

Sämtliche Prozesse außerhalb der Produktion in Wien und Wolkersdorf

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P- 65b)

Produktion: Wien und Wolkersdorf, globaler Vertrieb

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)

Konsument*innen

Adressierte Gruppen von Ver- braucherinnen/Endnutzerinnen (S4-1 15)

Alle Konsumentinnen (Verbraucherinnen)

Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)

Leitung QSU (Qualität-Sicherheit-Umwelt)

Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)

EU (VO) 852/2004 Verordnung über Lebensmittelhygiene; EU (VO) 853/2004 Verordnung mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs; LMSVG (BGBl. Nr. 13/2006) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher- schutzgesetz; IFS (International Featured Standard Food V8)

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Nein

Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)

Nein

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Managementsystem

Inhalt (MDR-P-65a)

Das Manner Managementsystem ist über das Managementhandbuch beschrieben und gibt einen Überblick über Unternehmensgrundsätze und unternehmensweite Zusammenhänge. Der Punkt „Qualitätsmana- gementsystem" beinhaltet regelmäßig durchgeführte Prüfmaßnahmen, Leistungskontrollen, Audits und Reviews, deren Durchführung die Wirk- samkeit des Qualitätsmanagement-Systems laufend überwachen sowie Verbesserungen initiieren. Bei der Planung und laufenden Verbesserung des Managementsystems werden folgende Anforderungen berücksichtigt und mögliche resultie- rende Risiken und Chancen bestimmt:
./Das Managementsystem erzielt die beabsichtigten Resultate. Sämtli- che Anforderungen und Ziele werden erfüllt bzw. erreicht.
./Erwünschte Auswirkungen werden verstärkt, unerwünschte verhindert.
./Es werden laufend Verbesserungen erzielt.
./Die Funktionsfähigkeit des Managementsystems wird auch bei Ände- rungen aufrechterhalten.
./Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen werden definiert und in die Managementprozesse integriert bzw. dort umgesetzt und be- wertet. Gesetzte Maßnahmen sind proportional zur Auswirkung auf die Konformität von Prozessen bzw. Produkten.
./Das bestehende Management-System beinhaltet ein HACCP-Konzept. Das Managementsystem ist so aufgebaut, dass ein Rückschluss zur Ma- nagementbewertung (Review) gewährleistet ist.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16, 17)

Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerin- nen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S4-1 15)

Management wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Zertifizierung nach IFS Food Standard in der aktuellen Version (für 2024: V8.0) auf „Higher Level“ (d. h. Bewertung >95 %)

Monitoring (MDR-P-65a)

Zertifizierungsaudit

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)

Konzept bezieht sich auf Supply Chain (Rohstoff-Lieferantinnen, beide Produktionsstandorte inkl. ausgelagerter Prozesse, Kundinnen).

Ausgenommene Geschäftstätig- keiten (MDR-P-65b)

Aserbaidschan und Niederlassungen

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P- 65b)

Global (betrifft alle Herkunftsländer der Rohwaren bis hin zu allen Ab- satzmärkten)

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)

Lieferantinnen, Konsumentinnen, Kund*innen

Adressierte Gruppen von Ver- braucher/Endnutzern (S4-1 15)

Alle Konsumentinnen (Verbraucherinnen)

Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)

Leitung IMS (Integrierte Management Systeme)

Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)

IFS Food in der aktuellen Version (V 8.0)

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Nein

Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)

Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Manner Code-of-Conduct

Inhalt (MDR-P-65a)

Im Manner Code-of-Conduct - ein Verhaltenskodex für sämtliche Man- ner Mitarbeiterinnen - und somit auch Marketing ist unter dem Kapitel „Dialog auf Augenhöhe mit Konsumentinnen" die Ansprache von Kin- dern im Marketing geregelt.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16, 17)

Kinderschutz, Verantwortliche Vermarktungspraktiken

Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S4-1 15)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen, Nicht ver- antwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Im Manner Code-of-Conduct ist festgehalten: Manner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Verhaltensregeln des „Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft“, der auf der Homepage des Österreichischen Werberats veröffentlicht ist. Dies sind Selbstregulierungsrichtlinien, die verhindern sollen, dass diskriminierende, die Würde des Menschen verletzende oder irreführende Werbemaßnahmen gesetzt werden. Die Richtlinien regeln auch Werbung an Kinder und Jugendliche und werden im Marketing bei nationalen und internationalen Kommunikationsmaßnahmen dem- entsprechend berücksichtigt. Konkret richten sich die Media-Aktivitäten an die Zielgruppe ab 18 Jahren. Zusätzlich hält der Code-of-Conduct fest: „Produkte werden vollständig und richtig gekennzeichnet, beworben und kommuniziert. Lebensmittel- sicherheit ist ein zentraler Pfeiler unserer Philosophie. Manner bewirbt den „Genuss zwischendurch“ und sind uns unserer Verantwortung hin- sichtlich unserer Marketingaktivitäten als Süßwaren-Erzeuger bewusst.“

Monitoring (MDR-P-65a)

Human Resources ist für den Code-of-Conduct verantwortlich und über- prüft die Einhaltung. Externe Überprüfung der Einhaltung des Ethik-Ko- dex obliegt dem Werberat: Nach Einlangen einer Beschwerde wird in der Geschäftsstelle die Zuständigkeit geprüft. Wenn die Beschwerde nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates fällt (siehe Ver-
fahrensordnung) oder bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist, weist der Österreichische Werberat die Beschwerde ab, informiert je- doch die beschwerdeführende Person, wer sich ihrer Angelegenheit an- nimmt. Wird eine Beschwerde für offensichtlich unbegründet eingestuft, prüft dies der kleine Senat anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft (siehe Verfahrensordnung). Im Ablauf des Beschwerdeverfahrens wird in einem ersten Schritt das betroffene Unternehmen kontaktiert und zu einer Stellungnahme eingeladen. Zeitgleich werden auch der/die Vertre- terin der AK-Wien Konsumentenschutzpolitik und bei Beschwerden zu geschlechterdiskriminierender Werbung auch der/die Vertreterin des Anti-Sexismus-Beirates zu einer Stellungnahme eingeladen. Sollte das betroffene Unternehmen zusagen, die inkriminierte Kampagne zu än- dern oder sofort abzusetzen, wird das Verfahren als abgeschlossen er- klärt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die vorliegenden Beschwer- deunterlagen an das unabhängige Entscheidungsgremium des Österrei- chischen Werberates (195 Fachexpert*innen) weitergeleitet. Das unab- hängige Entscheidungsgremium entscheidet nunmehr anhand des Ethik-
Kodex der Werbewirtschaft, wie die beanstandete Werbemaß- nahme zu beurteilen ist. Vom Ergebnis des unabhängigen Entschei- dungsgremium werden alle betroffenen Parteien per E-Mail informiert. Gleichzeitig wird die Entscheidung auf der Homepage veröffentlicht.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)

Das Konzept bezieht sich auf das gesamte Unternehmen.

Ausgenommene Geschäftstätig- keiten (MDR-P-65b)

Es gibt keine vom Konzept ausgenommenen Geschäftstätigkeiten.

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P- 65b)

Sämtliche geografischen Gebiete sind im Anwendungsbereich berück- sichtigt.# Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)

  • Konsument*innen 270

Adressierte Gruppen von Verbraucherinnen/Endnutzerinnen (S4-1 15)

Alle Konsumentinnen (Verbraucherinnen)

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Leitung Marketing und FEI

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)

Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

nein

Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Der Manner Code-of-Conduct findet sich auf der Homepage des Unternehmens und ist öffentlich zugänglich.

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

ESG-Ziele Manner

Inhalt (MDR-P-65a)

ESG-Ziele Manner wurden 2024 vom Gesamtvorstand, ESG-Manager und ESG-Verantwortlicher im Aufsichtsrat entwickelt und verabschiedet.

  • Die ESG-Strategie der Josef Manner & Comp. AG umfasst drei große Handlungsfelder – (eigene) Produktion (inkl. Aserbaidschan), Lieferkette, Produkte – die sich aus den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in sieben, nachfolgend dargestellten Themenfeldern ergeben.
  • Zentrale Treiber der Auseinandersetzung der Josef Manner & Comp. AG mit Auswirkungen, Risiken und Chancen in den jeweiligen Handlungsfeldern sind einerseits die Regulatorik auf EU- und nationaler Ebene und gestiegene Anforderungen von Kundinnen, Konsumentinnen und sonstigen Stakeholdern (z. B. Banken), andererseits aber auch das Bestreben den ökonomischen Erfolg des Unternehmen Manner nachhaltig zu gewährleisten.
  • Um dies zu gewährleisten müssen kurz-, mittel- und langfristig insbesondere auch Risiken im Zusammenhang mit ESG mitigiert, sowie damit zusammenhängende Chancen entsprechend wahrgenommen werden.

Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen folgende sieben strategischen Themenfelder: Klimaschutz; Klimarisiko; Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft; Biodiversität; Arbeitskräfte bei Manner und in der Wertschöpfungskette; Verbraucherinnen und Endnutzerinnen; Governance

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16, 17)

Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen, Gesundheitsschutz und Sicherheit

Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S4-1 15)

Management wesentlicher Risiken, Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote, Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Zielbild zu Verbraucherinnen und Endnutzerinnen: IFS-Zertifizierung auf „Higher-Level“ halten, Umsetzung von Zuckerreduktion bei allen Produktinnovationen, Langfristig: Strategieentwicklung zur Zuckerreduktion für alle Produkte, Anwendung des und Bekenntnis zum Ethikkodex des österreichischen Werberats

Monitoring (MDR-P-65a)

Monitoring auf Vorstandsebene.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)

Konzept bezieht sich auf den Geltungsbereich innerhalb des Unternehmens.

Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)

Es gibt keine vom Konzept ausgenommenen Geschäftstätigkeiten.

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-P-65b)

Sämtliche geografischen Gebiete sind im Anwendungsbereich berücksichtigt.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)

Konsument*innen

Adressierte Gruppen von Verbrauchern/Endnutzern (S4-1 15)

Alle Konsumentinnen (Verbraucherinnen)

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Vorstand der Josef Manner & Comp. AG

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)

Nicht im Bereich Verbraucherinnen und Endnutzerinnen

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Nein

Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Internes Dokument, Kommunikation an gesamte Belegschaft bei Town-Hall-Meeting.

16 – Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, die für Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen relevant sind

Manner verpflichtet sich, die Menschenrechte einzuhalten und DSGVO-konform zu agieren. Manner bezieht sich dabei in Bezug auf Menschenrechte hauptsächlich auf jene, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - die seit 1964 Verfassungsrang hat - geschützt werden. Menschenrechte aus AEMR, die Verbraucherinnen und Endnutzerinnen betreffen umfassen für Manner folgende drei Artikel:

  • Artikel 3: Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, das auch Schutz vor gefährlichen Produkten und Dienstleistungen beinhaltet.
  • Artikel 12: Das Recht auf Schutz der Privatsphäre – hier geht es für Manner vor allem um Datenschutz und der Vertraulichkeit persönlicher Daten.
  • Artikel 26: Das Recht auf Bildung – vor allem das Recht auf Informationen über Produkte.

16 a – Ansatz in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statuiert bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. Manner orientiert sich im Bereich Lebensmittelsicherheit am Artikel 3 („Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person – umfasst Schutz vor gefährlichen Produkten und Dienstleistungen") und stellen Produktqualität, -legalität und -authentizität bzw. Arbeits- und Lebensmittelsicherheit durch eine konsequent „gelebte“ Arbeits- und Lebensmittelsicherheitskultur sicher. Dies gelingt durch die Schaffung gemeinsamer Werte, Überzeugungen und Normen, die das gesamte Denken und Verhalten bei Manner und darüber hinaus prägen. Im Hinblick auf „verantwortungsvolles Marketing“ steht bei Manner der Schutz personenbezogener Daten im Mittelpunkt der Unternehmenswerte. Als verantwortungsvoller Akteur legt Manner großen Wert darauf, die Privatsphäre der Konsument*innen zu wahren und den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden. Verbesserungen spiegeln das kontinuierliche Engagement wider, eine sichere und vertrauensvolle Grundlage für sämtliche Marketingaktivitäten zu schaffen und damit die hohen Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen.

16 b – Ansatz in Bezug auf die Einbeziehung von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen

Konsument*innen können diesbezüglich über zahlreiche Kanäle mit Manner kommunizieren wie etwa dem Formularfeld auf der Homepage, dem Konsumentenservice etc.

16 c – Ansatz in Bezug auf Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen

Manner hat unter Einbezug der OECD-Richtlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für nachhaltiges unternehmerisches Handeln Abhilfemaßnahmen implementiert, um Konsumentinnen entlang der gesamten Aktivitätskette zu schützen und Indikatoren wie Grad, Tragweite und Unumkehrbarkeit dabei berücksichtigt. Um die Relevanz der gesetzten Maßnahmen zu gewährleisten, führt das Unternehmen kontinuierlich einen konstruktiven Dialog mit allen betroffenen Stakeholdern. Das Hinweisgebersystem ist eine Möglichkeit für Konsumentinnen, Beschwerden dazu einzureichen.

17 – Angabe, ob und inwiefern Konzepte in Bezug auf Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen mit international anerkannten Instrumenten im Einklang stehen

Manner nimmt die Verantwortung wahr, die im Einklang mit internationalen Menschenrechtsprinzipien steht. Im Berichtsjahr wurden keine Fälle gemeldet, die eine unmittelbare Nicht-Einhaltung dieser Prinzipien in der nachgelagerten Wertschöpfungskette implizieren.

S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucherinnen und Endnutzerinnen in Bezug auf Auswirkungen

20 – Einbezug der Sichtweisen der Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen in Entscheidungen oder Tätigkeiten

Die Strategie orientiert sich nach der bei Manner gelebten Grundsatzposition eines fairen, transparenten und ehrlichen Austauschs mit Konsumentinnen und Kundinnen. Der Dialog mit diesen wichtigen Stakeholdergruppen steht dabei im Vordergrund. In den Austausch tritt Manner direkt beispielsweise über das Manner Konsumentenservice, aber auch bei Jahresgesprächen mit Handelspartnerinnen gehen wir in den aktiven Dialog. Mit Hilfe von Social Listening Tools (Social Media) sowie der Einbeziehung von Konsumentinnen im Zuge von Umfragen werden diese Stakeholdergruppen aktiv in die Entscheidungen des Unternehmens eingebunden. Rückmeldungen und Anforderungen fließen laufend in die Strategie ein.

20 a – Zusammenarbeit mit Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen oder ihrer Vertreter*innen

Eine direkte Zusammenarbeit mit den Konsumentinnen erfolgt nicht, deren Anliegen werden durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Durch das implementierte HACCP-Konzept wird sichergestellt, dass Konsumentinnen und die Kund*innen mit hochwertigen und hygienisch einwandfreien Produkten beliefert werden. Die Qualitätsabteilung ist verantwortlich dafür, dass die Einbeziehung stattfindet und die Ergebnisse in den Ansatz des Unternehmens einfließen.

20 b – Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung

Sämtliche Rückmeldungen von Endverbraucherinnen werden über das Konsumentenservice digital erfasst und Reklamationen statistisch ausgewertet. Einmal pro Monat werden diese Rückmeldungen vom Manner Konsumentenservice aufbereitet und mit Unternehmensleitung, Marketing, QSU, Vertrieb, Produktion etc. analysiert. Über dieses Werkzeug finden die Sichtweisen von Konsumentinnen anlassbezogen in den Entscheidungen des Unternehmens Gehör. Über Marktforschungsergebnisse - vorrangig bei Neuproduktentwicklung - werden Sichtweisen von Konsumentinnen miteinbezogen. Aktuell werden Verbraucherinnen und/oder Endnutzer*innen nicht informiert, wie ihre Sichtweisen einbezogen werden, um Maßnahmen oder neue Entscheidungen abzuleiten. Ein Feedback über das Konsumentenservice zu Anregungen, Beschwerden etc. erfolgt direkt.# 20 c – Funktion und ranghöchste Position innerhalb des Unternehmens, die die operative Verantwortung für die Einbeziehung trägt

Die oberste Verantwortung für das Managementsystem liegt beim Vorstand für Produktion und Technik. Bei Abwesenheit des Vorstands werden Agenden der obersten Leitung betreffend Managementsystem von der Bereichsleiterin QSU über- nommen.

20 d – Art und Weise, wie das Unternehmen die Wirksamkeit seiner Zusammenarbeit mit den Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen bewertet

Bewertet wird die Wirksamkeit der Einbeziehung der Konsument*innen mittels Reklamationsfaktor.

21 – Unternommene Schritte, um Einblicke in die Sichtweisen der Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen zu gewinnen

Grundsätzlich sind alle Produkte der Josef Manner & Comp. AG für keine spezielle Zielgruppe oder Verwendungszweck vorgesehen. Darüber hinaus wurden wenige Produkte mit einem besonderen Verwendungszweck definiert, wobei die An- forderungen in der Neuproduktentwicklung festgelegt wurden. Werden neue Produkte entwickelt, die sich an eine spezielle Zielgruppe richten bzw. für eine spezifische Ernährungsform oder Verwendungszweck gedacht sind, werden im Rahmen des Prozesses für Neuproduktentwicklung die Anforderungen dafür festgelegt und bewertet. Menschen mit besonderen Ernährungsformen können alle für sie notwendigen Informationen aus der Deklaration auf der Verpackung ableiten. Als zusätzliche Serviceleistung sind auf der Homepage bei jedem Produkt die Produkteigenschaften, z. B. für vegane Ernährungsformen, hinterlegt.

S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Ver- braucherinnen und Endnutzerinnen Bedenken äußern können

25 a – Allgemeiner Ansatz und Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen

Der Ansatz und das Verfahren für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen im Falle negativer Auswirkungen auf Ver- braucherinnen und Endnutzerinnen orientiert sich nach der bei Manner gelebten Grundsatzposition eines fairen, trans- parenten und ehrlichen Austauschs mit Konsumentinnen und Kundinnen. Ziel des Verfahrens ist ein Dialog auf Augen- höhe mit Konsumentinnen und Feedback als Chance für kontinuierliche Weiterentwicklung. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess verfolgt als Ziel die stetige Verbesserung der Produkt-, Prozess- und Ser- vicequalität. Beschrieben wird die Verbesserung als PDCA-Zyklus, einem sich wiederholenden 4-phasigen Prozess (Plan, Do, Check, Act), mit dem Ziel des ständigen Lernens bzw. der ständigen Verbesserung. Darüber hinaus dienen der PDCA-Zyklus als Mitarbeiter-KVP, der 8D-Report als Werkzeug zur Reklamationsbearbeitung und das A3-Problemlösungsblatt als Metho- den-KVP. Dabei arbeiten die Mitarbeiterinnen eigenständig in ihren Abteilungen und Teams an den laufenden Verbesse- rungen in ihrem Verantwortungsbereich und in ihrem Umfeld.

25 b – Spezifische Kanäle, über die Verbraucherinnen und Endnutzerinnen ihre Anliegen oder Bedürfnisse äu- ßern und prüfen lassen können

Sollte ein Produkt nach dem Kauf nicht den Erwartungen der Konsumentinnen entsprechen, werden von Manner zahlrei- che Feedback-Möglichkeiten bereitgestellt. Konsumentinnen können über mehrere sehr einfach zu findenden Kanäle 274 (Kontaktformular auf der Webseite, per E-Mail, über Telefon) mit dem Konsumentenservice in Kontakt treten und Feedback zu den Produkten geben. Das Kerndokument im Konsumentenservice „Social Media: Erreichbarkeit und Reaktionszeit – Shitstorm“ behandelt wesentliche Elemente wie potenzielle Konfliktherde inklusive eines ausführlichen Argumentariums, Verantwortlichkeiten, Stufenplan und Reaktionszeiten im Krisenfall, Prävention und einen Eskalationsprozess im Krisen- fall. Dieses Verfahren ist auch flexibel einsetzbar für andere Krisensituationen oder Ähnliches. Konsument*innen können Bedenken in der Abteilung Konsumentenservice via E-Mail, in Onlineformularen, auf Social-Media-Kanälen per Brief oder Telefon äußern.

25 c – Unterstützung der Verfügbarkeit solcher Kanäle im Rahmen von Geschäftsbeziehungen

Im Rahmen von Geschäftstätigkeiten von Manner werden ähnliche Kanäle z. B. Beschwerdemechanismen über Handels- partner unterstützt, indem Anfragen, Feedback und Beschwerden direkt an das Manner Konsumentenservice weitergelei- tet und dort in den üblichen Prozess eingesteuert werden.

25 d – Verfolgung und Überwachung der angegangenen Probleme und Wirksamkeit der Kanäle

Der Fortschritt bei der Bearbeitung der einzelnen Verbraucher- und Endnutzeranliegen wird im 14-tägigen Innovations- und Produktentwicklungs-Meeting verfolgt und überwacht. Das Konsumentenfeedback wird im System "Sugar" in der Ab- teilung Consumer Service erfasst und bearbeitet. Das Kontaktformular auf der Website (https://www.manner.com/de- AT/kontakt) ist mit dem CRM-Programm „SUGAR" verknüpft, wodurch für diese Nachricht automatisch ein Ticket erstellt wird und in Folge bearbeitet werden kann. Für telefonische Anfragen oder solche, die per Mail ([email protected]) oder Post zugesendet werden, wird vom Consumer Service manuell ein Ticket erstellt. Diese sind nummeriert, werden einer Kategorie zugewiesen und gegebenenfalls mit einem „Tag" versehen. Sie beinhalten zumindest eine Nachricht sowie den Namen bzw. Kontakt des Absenders oder der Absenderin. Nachrichten der Kategorie „Reklamationen" werden priorisiert behandelt, da hier bestimmte, vorgegebene Reaktionszeiten und Abläufe einzuhalten sind. Der Prozess ist bei Manner unter „PV5200 Produktreklamationen bearbeiten" festgelegt. Monatlich erfolgt eine statistische Auswertung, die die einge- gangenen Rückmeldungen der Konsumentinnen des abgelaufenen Monats berücksichtigt und diese Werte mit denen der Vormonate und Vorjahre vergleicht. Davon abzuleitende Trends oder erkannte Häufungen dienen als Basis für die Ver- besserungsarbeit und werden den relevanten Mitarbeiterinnen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsniveaus am Shopfloor täglich DQMs (Daily Quality Meetings) abgehalten. Basierend auf Kennzahlen (z. B. der Reklamationsstatistik), Ergebnissen aus internen Audits und Ereignissen werden dort konkrete Verbesserungsmaßnahmen definiert, dokumentiert und bis zur Umsetzung inkl. Wirksamkeitsprü- fung verfolgt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Abweichungen schnell erkannt und nachhaltige Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Mit dem Stichtag 31.12. erfolgt zudem eine Gesamtübersicht aller Fälle in Form einer Jahresstatistik. Im Zuge dessen wird auch eine separate Auswertung vorgenommen, die die Anzahl der Beschwerden in Zusammenhang mit nicht verantwor- tungsvollem Marketing auflistet. Diese beinhaltet alle Reklamationsfälle mit Beschwerdegrund „Deklaration falsch/fehlt", „MHD fehlt" sowie jegliche Produktkritik hinsichtlich Mogelpackung. Beschwerden betreffend Marketingclaims, Irreführung, an Kindern gerichtete Werbung, sexistische oder anstößige Werbung sind als Ticket mit den entsprechenden Tags im CRM vorhanden und stehen damit ebenfalls als Report zur Verfügung. Zudem werden Social-Media-Nachrichten in Hin- blick auf jene Beschwerdegründe überprüft und gegebenenfalls im Bericht ergänzt. Um potenziell negative Auswirkungen auf Konsument*innen zu beheben oder Bedenken in Maßnahmen einfließen zu lassen, wird dieses Feedback laufend genutzt, um Verbesserungspotenziale zu optimieren.

26 – Feststellung, dass Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen die Strukturen und Verfahren kennen und ihnen vertrauen sowie Strategien zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen bei Nutzung der Strukturen und Ver- fahren

Das Feedback über die Webseite des Unternehmens ist eine gelernte Möglichkeit, für Konsument*innen, mit Manner in Kontakt zu treten und wird auch dementsprechend verwendet. Diese Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme wurden im Jahr 2024 über 6.945-mal zum Verfassen von Beschwerden, Lob oder Anregungen genutzt. Manner verfügt aktuell nicht über Strategien, um Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, wenn sie solche Strukturen oder Verfahren nut- zen, da Manner Feedback als wertvolle Quelle für Verbesserungsmöglichkeiten erachtet.

S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Ver- braucherinnen und Endnutzerinnen sowie Ansätze zum Management wesentlicher Ri- siken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucherin- nen und Endnutzerinnen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

30 – Zusammenfassende Beschreibung der Aktionspläne und Mittel in Bezug auf das Management der wesentli- chen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucherinnen und Endnutzerinnen

Im Fokus der Maßnahmen im Management potenzieller Auswirkungen auf Konsumentinnen stehen Lebensmittel- und Produktsicherheit: Das HACCP-Konzept zur Gefahrenanalyse und Ableitung geeigneter Kontrollpunkte und deren Beherr- schung entlang der Wertschöpfungskette – von der Entwicklung über die Produktion bis zum Versand – trägt wesentlich zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit bei. Sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch das Bestreben, die Sorgfaltspflicht in Bezug auf das Inverkehrbringen von sicheren Lebensmitteln zu erfüllen, haben dazu geführt, dass Präventivmaßnahmen implementiert wurden, die eine gute Hygienepraxis (GHP) und eine gute Herstellungspraxis (GMP) gewährleisten. Eine regelmäßige Verifizierung des Systems deckt Verbesserungspotenziale auf und trägt zur ständigen Weiterentwicklung sowie zur Erfüllung der Anforde- rungen für die Erzeugnissicherheit bei. Qualität aus Sicht der Kundinnen und Konsumentinnen bedeutet also, dass Man- ner Konsumentinnen zu jeder Zeit Produkte in einer konstant hohen Qualität genießen können. Die Produkte aus dem Haus Manner sind sicher und stellen keine Gefahr für die Gesundheit der Konsument*innen dar. Jedes Genussmittel ist aber nur so gut wie die Summe seiner Einzelteile.# Ausgewählte, hochqualitative und nachhaltig zertifizierte Zutaten

Aus diesem Grund legt Manner höchsten Wert auf ausgewählte, hochqualitative und, wo möglich, nachhaltig zertifizierte Zutaten. Alle Rohstoffe werden nach der Anlieferung im hauseigenen Betriebslabor entsprechend einem risikobasierten Prüfplans bemustert, analysiert und nur nach Übereinstimmung mit der Spezifikation zur Verarbeitung in der Produktion freigegeben. Diese strengen Wareneingangsprüfungen sowie die weiteren Anforderungen aus der bestehenden IFS-Zertifizierung stellen die Einhaltung der Lebensmittelsicherheit und der Qualitätsansprüche sicher. Manner unterzieht sich jährlich einer Zertifizierung nach dem mit dem Fachwissen von Einzelhändlern, Herstellern, Zertifizierungsstellen und anderen Expert*innen entwickelten und weltweit anerkannten Produktqualitäts- und Sicherheitsstandard IFS (International Featured Standard Food) in der aktuellen Version. Ziel ist eine Zertifizierung auf „Higher Level", um damit die Vertrauenswürdigkeit in die Produkte und Marken durch die Demonstration einer gelebten Produkt- und Lebensmittelsicherheitskultur zu stärken und Kundenanforderungen zu erfüllen. Zusätzlich zur Verifizierung des Manner Managementsystems werden darüber hinaus an beiden Standorten Nachhaltigkeits-, Hygiene- und Systemaudits durchgeführt, wobei speziell die Anforderungen der IFS-Auditcheckliste und die aus dem Lean Management hinterfragt werden.

Maßnahmen im Bereich Lebensmittelsicherheit

Gefahrenanalyse entlang aller Produktionsprozesse

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Gefahrenanalyse
Beschreibung (MDR-A-68a) Gefahrenanalyse entlang aller Produktionsprozesse
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c) Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a) HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Identifikation und Bewertung von Gefahren sowie Definition von geeigneten Maßnahmen zur Beherrschung.
Start (MDR-A-68a) 2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37) Die von den Mitgliedern des HACCP-Teams in der Gefahrenanalyse definierten CPs (Kontrollpunkte) und CCPs (kritische Kontrollpunkte) sind Lenkungsmaßnahmen, an denen eine unmittelbare Einflussmöglichkeit besteht, Gefahren für die Lebensmittelsicherheit zu verhindern, zu beseitigen oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a) Es ist ein Prüfverfahren definiert, das kontinuierlich oder in angemessenen Intervallen die Wirksamkeit der Lenkungsmaßnahmen überprüft.
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36) Kein konkreter Zielwert
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b) Permanente Erhöhung der Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittelsicherheitskultur
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b) Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b) Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) Nein

Implementierung von Detektionsgeräten zur Fremdkörpererkennung

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Implementierung von Detektionsgeräten
Beschreibung (MDR-A-68a) Implementierung von Detektionsgeräten zur Fremdkörpererkennung (Metalldetektoren und Röntgengeräte)
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c) Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a) HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Reduktion von Fremdkörpereintrag in die Produkte.
Start (MDR-A-68a) 2023
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) Abgeschlossen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Abgeschlossen
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37) Mit Hilfe der Metalldetektoren und der Röntgengeräte werden kontaminierte Packungen erkannt und aussortiert.
Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a) Erfassung der gemeldeten Fremdkörperreklamationen in der Reklamationsstatistik
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36) Zielwert in der Reklamationsstatistik: 0,25 ppm
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b) Deutlich messbare Reduktion von Fremdkörpereinträgen in den Produkten
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b) Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b) Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) Nein

Wareneingangsprüfung

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Wareneingangsprüfung
Beschreibung (MDR-A-68a) Wareneingangsprüfung
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c) Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a) HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch ausschließliche Verarbeitung von sicheren Rohwaren
Start (MDR-A-68a) 2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37) Alle Rohstoffe werden nach der Anlieferung im hauseigenen Betriebslabor entsprechend einem risikobasierten Prüfplan bemustert, analysiert und nur nach Übereinstimmung mit der Spezifikation zur Verarbeitung in der Produktion freigegeben.
Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a) Interne und externe Analysen, Teilnahme an Ringversuchen
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36) Rohstoffe entsprechen der Spezifikation
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b) Konsequentes Einfordern der Einhaltung der vereinbarten Spezifikation unterstützt die kontinuierliche Lieferantenentwicklung. So sind neben den Wareneingangsprüfungen auch regelmäßige Lieferantenaudits und Lieferantengespräche ein integraler Bestandteil zur Sicherstellung der geforderten Rohstoffqualität.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b) Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b) Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) Nein

Prozessbegleitende Prüfungen

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Prozessbegleitende Prüfungen
Beschreibung (MDR-A-68a) Prozessbegleitende Prüfungen
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c) Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a) HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch laufende Kontrollen der Produkte während der Produktion.
Start (MDR-A-68a) 2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37) Beispiele:
- Täglich werden in sämtlichen Produktionsschichten von jeder Produktions-Charge Muster gezogen und von einem Team geschulter Sensorikerinnen verkostet und bewertet
- An sämtlichen Produktionsanlagen wurden sogenannte Qualitätstische als Standard etabliert, an denen durch die Mitarbeiter
innen selbst mehrmals pro Produktionsschicht Muster aus dem laufenden Prozess gezogen und vor Ort auf die geforderten Qualitätsvorgaben geprüft werden.
Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a) Stichprobenartige Kontrollen durch die Mitarbeiter*innen der Qualitätsabteilung im Zuge der von ihnen durchgeführten, schichtübergreifenden Kontroll-Rundgängen.
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36) Produkte entsprechen der Spezifikation
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b) Erhaltung des hohen Qualitätsniveaus der Produkte
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b) Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b) Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) Nein

Qualitätsmeetings

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Qualitätsmeetings
Beschreibung (MDR-A-68a) Tägliche Qualitätsmeetings am Shopfloor
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c) Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a) HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Abhaltung von abteilungsübergreifenden Qualitätsmeetings.
Start (MDR-A-68a) 2022
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37) In sogenannten DQMs (Daily Quality Meetings) wird auf Basis der verfügbaren Kennzahlen zu internen Fehlern und Reklamationen ein Fokus auf relevante Probleme gesetzt und deren Lösung bis zur wirksamen Umsetzung verfolgt.
Audits und statistische Auswertung der aufgetretenen Fehler.

Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)

Kein konkreter Zielwert

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)

Intensiveres Bewusstsein für Fehler und deren Auswirkungen bei Mitar- beiter*innen

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)

Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Konsument*innen

Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)

Nein, präventiv

Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

HACCP-Konzept als vorbeugendes Sicherheitswerkzeug

Beschreibung (MDR-A-68a)

HACCP-Konzept als vorbeugendes Sicherheitswerkzeug zur Vermei- dung von Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel

Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a)

Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerin- nen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)

Minderung wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)

Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)

HACCP-Konzept

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Ausschluss bzw. Minderung von Haftungsfällen aufgrund von Gesund- heitsgefährdungen der Konsument*innen durch unsichere Lebensmittel am Markt.

Start (MDR-A-68a)

2000

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Mehr als 5 Jahre

Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37)

Im Zuge von wiederkehrenden HACCP Teamsitzungen erfolgt die HACCP Verifizierung und Weiterentwicklung des HACCP Konzeptes. Mittel sind Arbeitszeit und Ressource. Alle zwei Jahre findet eine Schu- lung durch externe Trainer*innen für das HACCP-Team statt.

Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a)

Erfassung eingehender Haftungsfälle.

Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)

Kein konkreter Zielwert

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)

Keine Haftungsfälle und Personenschäden

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)

Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Konsument*innen

Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)

Nein, präventiv

Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Zertifizierung nach IFS

Beschreibung (MDR-A-68a)

Jährliche Zertifizierung nach IFS in der aktuellen Version

Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a)

Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerin- nen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)

Minderung wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)

Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)

Managementsystem

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Die Aufrechterhaltung der Zertifizierung nach IFS dient der Erfüllung von Kundenanforderungen und Sicherstellung der Manner-Qualitätsansprü- che.

Start (MDR-A-68a)

2004

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Mehr als 5 Jahre

Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37)

Das Team der Abteilung „integrierte Managementsysteme" führt sämtli- che internen Systemaudits durch, lässt die oberste Leitung und einige zentrale Funktionen einmal jährlich durch externe Auditor*innen prüfen und bereitet die Organisation somit auf die Zertifizierung nach IFS vor. Ressourcen sind interne und externe Arbeitszeit.

Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a)

Gültiges IFS-Zertifikat auf „Higher Level"

Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)

Kein konkreter Zielwert

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)

Seit vielen Jahren Zertifizierung auf „Higher Level"

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)

Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Kund*innen/Handel

Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)

Nein, präventiv

Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Mitgliedschaft im Österreichischen Werberat

Beschreibung (MDR-A-68a)

Manner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Verhaltensregeln des „Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft“, der auf der Home- page des Österreichischen Werberats veröffentlicht ist. Die Richtlinien regeln auch an Kinder und Jugendlichen gerichtete Werbung und wer- den von der Marketing-Abteilung bei nationalen und internationalen Kommunikationsmaßnahmen dementsprechend berücksichtigt. Um auch bei der Mitwirkung dieser Gestaltungsregeln aktiv zu sein, ist eine Mitgliedschaft im Österreichischen Werberat vorgesehen.

Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a)

Kinderschutz

Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen

Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)

Code-of-Conduct

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Eine Sensibilisierung sämtlicher in Kommunikationsmaßnahmen invol- vierter (Marketing-) Mitarbeiter*innen hinsichtlich Vermeidung von an Kinder gerichtete Werbemaßnahmen soll damit erreicht werden.

Start (MDR-A-68a)

2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) Mehr als 5 Jahre

Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37)

-

Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a)

Feedbackschleifen im Marketing, Schulungen, Beanstandungen durch den Werberat, Beanstandungen über das Konsumentenservice

Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)

Nein

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)

Die gesetzte Maßnahme zielt auf den Wissensaufbau- und das Manage- ment bezüglich der Ansprache von Kindern in Werbemaßnahmen ab.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)

Nachgelagerten Wertschöpfungskette

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Konsument*innen

Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)

Nein, präventiv

Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Ausarbeitung Strategiepapier (Konzept) zu "Verantwortungsvollem Marketing bei Manner"

Beschreibung (MDR-A-68a)

Ausarbeitung Strategiepapier (Konzept) zu "Verantwortungsvollem Mar- keting bei Manner" wurde 2024 gestartet, die Finalisierung und interne Verabschiedung ist für 2025 vorgesehen. Sensibilisierung aller in Mar- keting- und Kommunikationsmaßnahmen involvierten (Marketing) Mitar- beiter*innen betreffend verantwortungsvoller Marketingpraktiken.

Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a)

Verantwortliche Vermarktungspraktiken

Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunika- tion

Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)

Es wird kein Konzept mit dieser Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es werden keine Ziele mit dieser Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a) 2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) 1-5 Jahre

Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37)

Ausarbeitung eines Basiskonzept in Austausch mit den Abteilungen ESG und Human Ressources. Workshop mit der gesamten Marketin- gabteilung mit Bezugnahme auf die IROs und Ausarbeitung von Maß- nahmen.

Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a)

Wirksamkeit der Maßnahme orientiert sich an dem Zustandekommen des Konzepts und einer Freigabe des Konzepts durch den Vorstand.

Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)

Nein

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)

Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein Strategiepapier mit Richtlinien zu verantwortungsvollem Marketing zu erstellen.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Konsument*innen

Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)

Nein, präventiv

Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Zuckerreduktions-Strategie

Beschreibung (MDR-A-68a)

Entwicklung einer Zuckerreduktions-Strategie für das Gesamtunterneh- men

Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a)

Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerin- nen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)

Minderung wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Wer- beverbote; Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/ Aktivität: Ein- führung einer Zuckersteuer; Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Pro- dukte)

Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)

ESG-Ziele Manner

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Beitrag im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung, Ausbau der Wahlmöglichkeiten an zuckerreduzierten Produkten für Konsument*in- nen im Sortiment.# 286

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Schulung zu Wettbewerbsrecht

Beschreibung (MDR-A-68a)

Regelmäßige Schulung zu Wettbewerbsrecht insbesondere Green Claims durch Manner Rechtsabteilung - mindestens einmal pro Jahr

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Verantwortliche Vermarktungspraktiken

Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)

Minderung wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu „Mogel-Verpa- ckung"

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept mit dieser Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es werden keine Ziele mit dieser Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a)

2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung (Geplantes)

Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37)

-

Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a)

Die Wirksamkeit der Maßnahme kann an den KPIs "Anzahl der Be- schwerden im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marke- ting" sowie "Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht ver- antwortungsvollen Marketingpraktiken" gemessen werden

Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)

nein

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)

Die Maßnahme zielt auf den Wissensaufbau im Unternehmen und in weiterer Folge die Vermeidung der Beschwerden im Punkt "nicht verant- wortungsvolles Marketing" ab

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Konsument*innen

Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)

Nein, präventiv

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

287

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Überprüfung Sortiment Mogelpackung

Beschreibung (MDR-A-68a)

Überprüfung Sortiment Mogelpackung

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Verantwortliche Vermarktungspraktiken

Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)

Minderung wesentlicher Risiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpa- ckung"

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept mit diese Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Es werden keine Ziele mit dieser Maßnahme adressiert.

Start (MDR-A-68a)

2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung (Geplantes)

Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37)

-

Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a)

Die Wirksamkeit der Maßnahme wird am KPI "Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken" sichtbar

Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)

Nein

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)

Die Maßnahme zielt auf den Wissensaufbau im Unternehmen und in weiterer Folge die Vermeidung der Beschwerden im Punkt „nicht verant- wortungsvolles Marketing" ab

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Konsument*innen

Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)

Nein, präventiv

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

288

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Aufbau einer zuckerreduzierten Produktkategorie

Beschreibung (MDR-A-68a)

Aufbau einer zuckerreduzierten Range rund um Manner Vollkorn Waf- feln

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)

Verringerung negativer Auswirkungen

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

ESG-Ziele Manner

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Ausbau der Wahlmöglichkeiten an zuckerreduzierten Produkten für Kon- sument*innen im Sortiment

Start (MDR-A-68a)

2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

Noch nicht begonnen (Geplantes)

Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37)

Potenziell negative Auswirkungen von Zucker werden in der Maßnahme „Aufbau einer zuckerreduzierten Range rund um Manner Vollkorn Waf- feln" adressiert. Ressourcen dafür sind sowohl in der Produktentwick- lung, im Marketing sowie im Einkauf notwendig. Ein umfangreiches Ver- ständnis für aktuelle Technologien und zukünftige Entwicklungen spielt hier ebenfalls eine Rolle. Darüber hinaus sind Mittel für Kommunikation von Konsument*innen zur Bekanntmachung dieser Produkte erforder- lich.

Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a)

Konzeptpapier vom Vorstand verabschiedet.

Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)

Nein

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)

Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein Konzeptpapier über alle Marken aus dem Haus Manner zu erstellen.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Im Unternehmen

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Konsument*innen

Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)

Nein, präventiv

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

289

31 b – Abhilfemaßnahmen in Bezug auf eine tatsächliche wesentliche Auswirkung

Keine der angeführten Maßnahmen schafft Abhilfe für die wesentlichen Auswirkungen, durch die das Unternehmen be- troffen ist.

32 a – Verfahren zur Ermittlung erforderlicher und angemessener Maßnahmen

Um auf tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Endverbraucherinnen entsprechend reagieren zu kön- nen, wurde auf die über die beschriebenen Kanäle (Kontaktformular auf der Manner Homepage, Social Media) eingelang- ten Inputs und das Feedback der Konsumentinnen zurückgegriffen.

32 b – Ansätze um Maßnahmen in Bezug auf spezifische wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucherin- nen und/oder Endnutzerinnen zu ergreifen

Um Maßnahmen in Bezug auf spezifische, wesentliche Auswirkungen auf Endverbraucher*innen zu ergreifen werden fol- gende Ansätze verfolgt:

  • Im Entwicklungsprozess werden neben den rein technischen und betriebswirtschaftlichen auch umweltrelevante und ethische sowie kundenspezifische Aspekte berücksichtigt.
  • Da die Einsatz-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Investitionen und Dienstleistungen direkt oder indirekt die Sicher- heit, Qualität, Zuverlässigkeit und Umweltverträglichkeit der Produkte beeinflussen, sind im Rahmen der Beschaf- fung ausreichende Sicherungsmaßnahmen festgelegt (Lieferantenauswahl und -freigabe, Definition der Spezifi- kation, Eingangsprüfung und Lieferantenbewertung)
  • Die zur Serienfertigung festgelegten Herstellungsbedingungen und qualitätssichernden Maßnahmen (Prüfungen, Arbeitsanweisungen) sind dokumentiert und gewährleisten einen reproduzierbaren Prozess zur Herstellung si- cherer Produkte.
  • Das Managementsystem sichert durch regelmäßige Analysen der Prozess- und Qualitätsaufzeichnungen die Durchführung von korrigierenden und vorbeugenden Maßnahmen.
  • Aufgrund der Vorgaben des Managementreviews und der Qualitätsziele sowie der Verbesserungsmaßnahmen, internen Audits usw. werden Schulungen geplant, budgetiert und durchgeführt. Mitarbeiter*innen und Führungs- kräfte werden entsprechend ihres Arbeitsplatzes und auf Basis einer Bewertung der damit zusammenhängenden Risiken ausgebildet.
  • Die externe Kommunikation regelt das Verhältnis zwischen der Organisation und externen Stellen, zum Zweck der Sicherstellung der Qualitätsanforderungen und der Lebensmittelsicherheitsanforderungen. Als externe Stellen werden alle Organisationen und Personen gesehen, welche in irgendeiner Stufe der gesamten Wertschöpfungskette mit dem Produkt in Kontakt treten, oder relevanten Einfluss auf das Produkt haben.

32 c – Sicherstellung der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen im Falle wesentlicher negativer Auswirkungen

Durch regelmäßig durchgeführte Prüfmaßnahmen, Leistungskontrollen, Audits und Reviews wird die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems laufend überwacht, angepasst und verbessert. Auf Basis der Reklamationsstatistik („ex- terne Fehler") sowie der strukturierten Aufnahme von erfassten Produktionsfehlern („interne Fehler") werden in täglichen, schnittstellenübergreifenden Qualitätsmeetings geeignete Abstellmaßnahmen oder Problemlösungsaktivitäten bespro- chen, gestartet und bis zur wirksamen Umsetzung verfolgt.33 b – Geplante oder ergriffene Maßnahmen, um wesentliche Chancen zu nutzen

Wesentliche Chancen wurden für Manner nicht identifiziert.

34 – Maßnahmen, um wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen durch eigene Praktiken zu verhindern

Die oberste Leitung stellt sicher, dass alle erforderlichen Ressourcen wie etwa Personal, Material, Ausstattung, Schulungen oder Prüfkosten zur sicheren Herstellung von Lebensmitteln im Sinne der Gesetzgebung, des Codex Alimentarius, der Good Manufacturing Practice, sowie der Good Hygiene Practice und zur Weiterentwicklung der Organisation, zur Erreichung der Qualitätsziele sowie im Sinne des Produktschutzes (Food Defense) und der Arbeitssicherheit zur Verfügung gestellt werden und dass somit negative Auswirkungen auf Konsument*innen verhindert werden können.

35 – Schwerwiegende Menschenrechtsprobleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen

Manner wurde im Berichtszeitraum keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen von Konsument*innen gemeldet.

S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

290

Titel des Ziels (MDR-T-80a) Reklamationsreduktion
Beschreibung (MDR-T-80a) Zielwert in der Reklamationsstatistik: 0,25ppm in Bezug auf Fremdkörper
Adressiertes wesentliches Thema (MDR-T-80a) Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zielrichtung (MDR-T-80a; S4-5 38) Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a) Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-T-80a) HACCP-Konzept
Zielart (Absolutes Ziel / Intensitätsziel) (MDR-T-80b) Absolut
Zieleinheit (MDR-T-80b) ppm
Zielwert (MDR-T-80b) 0.25
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c) Das Ziel bezieht sich auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette (Anzahl der reklamierten EVEs in Relation zu Anzahl verkaufter EVE * 1.000.000).
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c) Umfang des Ziels umfasst sämtliche geografischen Gebiete.
Bezugsjahr (MDR-T-80d) 2023
Bezugswert (MDR-T-80d) 0.3
Zieljahr (MDR-T-80e) 1 Jahr
Gegebenenfalls: Etappen- oder Zwischenziele (MDR-T-80e) Keine Etappenziele
Methoden und signifikante Annahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f; S4-5 41a) Im Sinn der kontinuierlichen Verbesserung soll die Anzahl der eingehenden Reklamationen permanent gesenkt werden. Am Jahresende wird in Abstimmung von QSU und Vorstand für P&T der aktuelle Zielwert auf Basis der IST-Zahlen aus dem aktuellen Jahr evaluiert und unter Berücksichtigung der für das Folgejahr geplanten Verbesserungsmaßnahmen gegebenenfalls neu festgelegt. Der neue Zielwert wird anschließend intern kommuniziert und alle Maßnahmen zur Absicherung der Lebensmittelsicherheit sowie zur Verbesserung der Produktqualität danach ausgerichtet.
Wissenschaftliche Grundlage von Umweltzielen (MDR-T-80g) Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.
Einbeziehung der Interessenträger (MDR-T-80h; S4-5 41) Interessensträger wurden bei der Zielfestlegung nicht eingebunden.
Zielperformance (MDR-T-80j) Die erzielten Ergebnisse entsprechen der erwarteten Entwicklung, genaue Zahlen werden nicht angegeben.
Monitoring (MDR-T-80j) Monatliches Reporting des Reklamationsfaktors
Einbeziehung der Verbraucherinnen/Endnutzerinnen in die Nachverfolgung der Zielerreichung (S4-5 41 b) Zur Nachverfolgung der Zielerreichung wurden die entsprechenden Konsument*innen nicht miteinbezogen.
Einbeziehung der Verbraucherinnen/Endnutzerinnen in die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten (S4-5 41 c) Nein

291

| Titel des Ziels (MDR-T-80a) | Zuckerreduktion Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Reklamationsfaktor unternehmensweit

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt über die interne CRM-Reklamationsstatistik, bei der negative Nachrichten oder Kommentare zu Manner Produkten auf Social Media erfasst werden. Telefonische Beschwerden werden manuell in das Ticketsystem eingepflegt.

Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Verifizierung der einzelnen Reklamationsfälle erfolgt durch die jeweiligen Fachabteilungen. Dies wird zusätzlich mit den Vorjahreswerten plausibilisiert.

Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anzahl der im Berichtsjahr durchgeführten Lieferantenaudits

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Anzahl der Lieferantenaudits geht aus dem jährlichen Auditplan hervor.

Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Es werden Lieferant*innen von Verpackungen, Produkten und Dienstleistungen auditiert.

Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Durch einen Vorjahresvergleich können die Daten plausibilisiert werden. Der Freigabeprozess für das Auditprogramm ist dreistufig.

295

Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anteil der Rohstoffe, die im Wareneingangsprozess einer erweiterten Laborprüfung unterzogen werden (in %)

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Daten basieren auf den Ergebnissen einer durchgeführten Risikoanalyse zu den einzelnen Rohstoffen. Diese Rohdaten werden zumindest einmal jährlich aktualisiert.

Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Die Auswahl der in der Kennzahl berichteten Rohwaren ist anhand eines Stichtages definiert. Grund dafür ist die Volatilität des Rohwarenmarktes. Der Anteil der Rohstoffe, die im Zuge des Wareneingangs überprüft werden, hat keine Aussagekraft über die Qualität der angelieferten Waren und bietet somit keinen Überblick zu Produktqualität, Produktsicherheit und Lieferantenentwicklung.

Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Bei einer Wiedervorlage der Risikoanalyse wird ein Vollständigkeitsvergleich zwischen den angeführten Rohstoffen und SAP durchgeführt.

Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anzahl der Beschwerden im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marketing durch Konsument*innen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen, Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpackung"
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt über die interne CRM-Reklamationsstatistik, bei der negative Nachrichten oder Kommentare zu Manner Produkten auf Social Media erfasst werden. Telefonische Beschwerden werden manuell in das Ticketsystem eingepflegt.

Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Marken des Hauses Manner.

Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Plausibilität der Daten erfolgt über einen Vergleich mit den Vorjahreswerten.

296

Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen
Verantwortliche Vermarktungspraktiken

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu „Mogel-Verpackung"
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt über eine Abfrage an die interne Rechtsabteilung. Es sind keine Berechnungsschritte notwendig.

Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine

Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Kennzahl wird durch den Vorstand validiert.

Kennzahlen zu gesunder Ernährung

Angabe Einheit Wert
Anteil der Umsätze aus Produkten, die zur Förderung von Gesundheits- und Ernährungsmerkmalen gekennzeichnet und/ oder vermarktet werden* % 34,30
Anteil veganer Produkte am Gesamtsortiment** % 14,40
  • Dies beinhaltet Produkte der Marke Manner, die vegan zertifiziert sind, sowie solche, die als „zuckerreduziert“ ausgelobt sind.
    ** Anteil der veganen Produkte (ohne tierische Inhaltstoffe in der Zutatenliste) der Markenprodukte im Haus Manner. Der Anteil wird ohne Private-Label-Produkte gerechnet, da hier die Vorgaben vom Handelspartner kommen und Manner keinen direkten Einfluss hat.

Kennzahlen Produktsicherheit

Durchgeführte Audits
Die Audits als Teil des Managementsystems unterstützen dabei, die Unternehmenspolitik wie auch die gesetzten Unternehmensziele umzusetzen, den gesetzlichen und Stakeholder-Anforderungen gerecht zu werden und letztlich den Unternehmenserfolg zu fördern. Berücksichtigt werden alle Unternehmensstandorte, inklusive Aserbaidschan, Niederlassungen DE, SLO, CZ und eigene Shops. Die folgende Kennzahl beschreibt die Summe aller durchgeführten Audits zu folgenden Themenbereichen:

  • Zertifizierungsaudits (extern):
    • Audits nach dem Standard IFS in der aktuellen Version
    • Audits nach den Standards zum Einsatz von nachhaltigen Rohwaren in der jeweils aktuellen Version (z. B.: FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO, HG, Non-GMO, Bio)
    • Audits nach den Standards zur Auslobung spezifischer Produktmerkmale (z. B. koscher, vegan)
  • Interne Audits zur Evaluierung des Managementsystems:
    • Systemaudits als Anforderung aus IFS
    • Produkt- und Prozessaudits
    • Lean Management-Audits (5S, TPM)
  • Kundenaudits:
    • Auf Basis von Kundenverträgen finden auch unangekündigte von den Kund*innen beauftragte Audits statt.
    • Zur Erfüllung konkreter Kundenanforderungen finden auch Audits statt, die sich am Zielmarkt orientieren (z.B.FDA).
Zertifizierungsaudits (extern):
Anzahl Audits nach dem Standard IFS in der aktuellen Version 3 (Zentralaudit/unangekündigt Wien und Wolkersdorf)
Audits nach den Standards zum Einsatz von nachhaltigen Rohwaren in der jeweils aktuellen Version (z. B. FAIRTRADE, Rainforest, RSPO, HG, Bio) 7 (Fairtrade 2, RFA 1, HG 2, RSPO 1, Bio 1)
Audits nach den Standards zur Auslobung spezifischer Produktmerkmale (z. B. kosher, vegan) 8 (Koscher 7, Vegan 1)
Interne Audits zur Evaluierung des Managementsystems:
Systemaudits als Anforderung aus IFS 10 (9 intern, 1 extern)
Lean Management-Audits (5S, TPM) 39
Kundenaudits:
Auf Basis von Kundenverträgen finden auch unangekündigte von den Kund*innen beauftragte Audits statt. 1 (Kunde)

Alle im Beobachtungszeitraum an den Unternehmensstandorten durchgeführten Zertifizierungsaudits gemäß Standard IFS konnten mit einem Auditergebnis von min. 95 % (entspricht einer Zertifizierung auf „Higher Level“) abgeschlossen werden, das entsprechend gesetzte Ziel für das Berichtsjahr 2024 wurde damit erreicht. Voraussetzung dafür sind die Kenntnis der Anforderungen aus dem IFS-Standard in der jeweiligen Version sowie die Freigabe der Ressourcen zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung dieser. Beides ist über die Unternehmenspolitik sichergestellt und im Managementsystem verankert. Für das Berichtsjahr 2024 wurden 100 % der IFS-Audits mit einem Ergebnis über 95 % abgeschlossen und damit der Zielwert erreicht.

Die nachstehende Tabelle beschreibt das Auditergebnis.

Anzahl
IFS-Audits gesamt: 2
Standort Wien: 96,16 %
Gültig bis 03. Juni 2025
Standort Wolkersdorf: 96,26 %
Gültig bis 05. Juni 2025

Unternehmensweiter Reklamationsfaktor
Der Reklamationsfaktor beschreibt, wie viele Rückmeldungen pro 1.000.000 verkaufter Produkte (Endverbrauchereinheiten) von Konsument*innen – unabhängig vom Auslöser – bei Manner eingelangt sind. Die Berechnung und Visualisierung des unternehmensweiten Reklamationsfaktors ist als Teil des Stakeholder-Dialogs (Kundenzufriedenheit) zu verstehen und dient als Basis für die Verbesserungsarbeit. Der unternehmensweite Zielwert dafür lautet 6,5 ppm, es werden laufend Maßnahmen implementiert, um dieses Ziel zu erreichen.

297

Details zu relevanten oder sich wiederholenden Fehlern werden laut Reklamationsprozess intern kommuniziert und lösen eine verpflichtende Bearbeitung aus. Maßnahmen an den Produktionslinien wie technische Verbesserungen, Investitionen, Änderungen des Prozesses aber auch Fördermaßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Schulung der Mitarbeiter*innen, oder Anpassungen der Rezeptur dienen der gezielten Reduktion der erwähnten Mängel und beeinflussen die Kennzahl positiv.

Durchgeführte Lieferantenaudits
Das Lieferantenaudit ist eine gängige Methode im Lieferantenmanagement, um die Qualität und Leistungsfähigkeit von Lieferantinnen systematisch zu prüfen. Im Rahmen des Audits wird überprüft, ob der/die Lieferantin die gesetzlichen Regelungen sowie die eigenen Anforderungen als Kunde*in erfüllt.# 299 Beschwerden und Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken

Angabe Einheit Wert
Anteil der Reklamationen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marketing durch Konsument*innen % 19
Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marketingpraktiken Zahl 0

*Reklamationen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marketing umfassen Beschwerden betreffend Markenprodukte des Hauses Manner mit Bezug beispielsweise auf Mogelpackung, nicht lesbar, Marketingclaims, falsch ausgelobt, Irreführung, Werbung an Kinder, sexistische oder anstößige Werbung etc. Das Tracking der Kennzahl erfolgt durch das Konsumentenservice. Im aktuellen Berichtsjahr liegen keine offenen Prozesse im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken wie Mogelpackungen vor.

300 GOVERNANCE INFORMATIONEN

301 ESRS G1 – Unternehmensführung

G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur

Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct

Inhalt (MDR-P-65a)

Wesentlichen Verhaltensrichtlinien und ethische Standards, die das Unternehmen für seine Mitarbeiter*innen festlegt:
- Unternehmenswerte und Ethik
- Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien
- Umgang mit Interessenkonflikten
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung
- Meldung von Verstößen

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a)

Unternehmenskultur, Vorkommnisse

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltenskodex) und den geltenden Gesetzen, Vorfälle von Korruption und Bestechung

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

  1. Arbeitsumfeld fördern, in dem die Manner Werte (Lösungsorientierung, Zusammenarbeit, Kundenorientierung, Verantwortlichkeit, Menschlichkeit) gelebt werden
  2. Einklang mit den Familienwerten, die in der Privatstiftung Manner festgehalten sind, mit den Unternehmenswerten (siehe oben)
  3. Geschäftliches Verhalten an den Werten ausrichten

Monitoring (MDR-P-65a)

Die Überwachung findet durch das Hinweisgebersystem statt

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)

  1. Vor- und nachgelagert: Erwartung der Einhaltung von Gesetzen, Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen (vorgelagert Sicherstellung durch Supplier Code-of-Conduct, nachgelagert Sicherstellung durch Grundsatzerklärung)
  2. Im Unternehmen: Das Konzept bezieht sich auf die Förderung der Unternehmenskultur unter Berücksichtigung der Familien- und Unternehmenswerte

Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)

Keine

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b)

Durch das Konzept werden alle Gebiete berücksichtigt, in denen das Unternehmen wirtschaftlich tätig ist, sei es in der vor- sowie der nachgelagerten Lieferkette. Damit sind insbesondere die Regionen des Rohstoffbezugs inkludiert, wie etwas Westafrika, Vorderasien und Kaukasus, die Länder mit Produktionsstätten (das ist ausschließlich Österreich) und die Regionen der Absatzmärkte wie etwa Europa, naher Osten, Nordafrika und zum Teil auch Nordamerika.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b)

Es sind alle Stakeholder vom Konzept betroffen

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Human Resources Abteilung

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)

Nein

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Vorstand, Mitarbeiter*innen und Aufsichtsrat wurden in die Konzeptfestlegung einbezogen.

Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Webseite des Unternehmens


Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Betriebsvereinbarung über den Einsatz eines Hinweisgebersystems

Inhalt (MDR-P-65a)

Die Betriebsvereinbarung erweitert die vom HinweisgeberInnenschutzgesetz genannten Tatbestände, die für Meldungen durch Hinweisgeber zugänglich sind. Sie zählt demnach alle Tatbestände auf, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden können und hinsichtlich derer das Unternehmen den Hinweisgeber*innen bei gutgläubiger Meldung Schutz vor Verfolgung zusichert.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a)

Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower)

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)

Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Bedenken sowie zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern)

Zielvorgaben (MDR-P-65a)

Zielvorgabe ist der Schutz von Hinweisgeber*innen.

Monitoring (MDR-P-65a)

Die Überwachung findet durch Feedback-Mechanismen statt.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)

Die Betriebsvereinbarung richtet sich an alle Mitarbeiter*innen, einschließlich der Lehrlinge, des Unternehmens sowie seiner verbundenen Unternehmen, welche durch den Betriebsrat vertreten werden.

Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)

Der gesetzliche Schutz von Hinweisgeber*innen ist auf die gesetzlichen Tatbestände beschränkt. Das Unternehmen garantiert den Schutz von Hinweisgebern zudem für weitere taxativ aufgezählte Meldetatbestände.

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b)

Der örtliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung bezieht sich auf sämtliche Standorte des Unternehmens

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b)

Mitarbeiter*innen

Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)

Abteilung Recht und Compliance

Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)

HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG


Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)

Das Unternehmen und der Betriebsrat haben die Betriebsvereinbarung gemeinsam ausgearbeitet und sich auf sie verständigt

Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)

Persönliche Interaktionen


Titel des Konzepts (MDR-P-65a)

Antikorruptionsrichtlinie

Inhalt (MDR-P-65a)

Die Antikorruptionsrichtlinie definiert verbindliche Regeln, um Korruption, Betrug und Untreue im Unternehmen zu verhindern und deren Folgen zu minimieren. Sie stellt sicher, dass Mitarbeiterinnen, Geschäftspartnerinnen und Stakeholder klare Vorgaben haben, wie sie sich korrekt und gesetzeskonform verhalten sollen.# BUSINESS

Item 1. Business

Item 1A. Risk Factors

Item 1B. Unresolved Staff Comments

Item 2. Properties

Item 3. Legal Proceedings

Item 4. Mine Safety Disclosures

SECURITY HOLDER RELATED MATTERS

Item 5. Market for Registrant’s Common Equity, Related Stockholder Matters and Issuer Purchases of Equity Securities

Item 6. [Reserved]

Item 7. Management’s Discussion and Analysis of Financial Condition and Results of Operations

Item 7A. Quantitative and Qualitative Disclosures About Market Risk

Item 8. Financial Statements and Supplementary Data

Item 9. Changes in and Disagreements With Accountants on Accounting and Financial Disclosure

Item 9A. Controls and Procedures

Item 9B. Other Information

CORPORATE GOVERNANCE AND BOARD MATTERS

Item 10. Directors, Executive Officers and Corporate Governance

Item 11. Executive Compensation

Item 12. Security Ownership of Certain Beneficial Owners and Management and Related Stockholder Matters

Item 13. Certain Relationships and Related Transactions, and Director Independence

Item 14. Principal Accountant Fees and Services

FINANCIAL INFORMATION

Item 15. Exhibits and Financial Statement Schedules


Adressiertes wesentliches (Unter- ) Thema (MDR-P-65a)
Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Beste- chung

Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Einhaltung der gesetzlichen Antikorruptionsbestimmungen sowie der Strafbestimmungen gegen Betrug und Untreue durch sämtli- che Mitarbeiter*innen von Manner sicherzustellen

Monitoring (MDR-P-65a)
Hinweisgebersystem

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Diese Richtlinie gilt für sämtliche Mitarbeiter*innen von Manner weltweit, einschließlich der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrates

Ausgenommene Geschäftstätig- keiten (MDR-P-65b)
Keine

Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P- 65b)
Weltweit

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b)
Mitarbeiter*innen und Aufsichtsrat

Verantwortliche Organisations- ebene (MDR-P-65 c)
Abteilung Recht und Compliance

Verweis auf Standards oder Initia- tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Insbesondere Strafgesetzbuch (StGB)

Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Einbeziehung von Vorstand und Aufsichtsrat

Verfügbarkeit des Konzepts für In- teressenträger (MDR-P-65 f)
Webseite des Unternehmens

304

9 – Art und Weise, wie die Unternehmenskultur begründet, entwickelt, gefördert und bewertet wird

Die Unternehmenskultur wird maßgeblich durch die festgelegten Konzepte (Mitarbeiter*innen Code of Conduct, Betriebs- vereinbarung über den Einsatz eines Hinweisgeberinnen-Systems, Anti-Korruptionsrichtlinie) geprägt. Die unter G1 MDR- A aufgeführten Maßnahmen tragen ebenfalls wesentlich zur Förderung der Unternehmenskultur bei. Zukünftig ist geplant, die Wirksamkeit dieser Konzepte und Maßnahmen durch messbare Ziele zu überprüfen und somit die Unternehmenskultur zu bewerten.

10 a – Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltenswei- sen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen

Manner bietet Mitarbeiterinnen über eine Hinweisgeberplattform die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten im Unternehmen zu melden. Manner ist stets bemüht, keine unlauteren oder gesetzwidrigen Geschäftsgebaren zuzulassen. Dazu dienen auch interne Regelungen aus der Antikorruptionsrichtlinie und dem Mitarbeiterinnen Code-of-Conduct. Für den Fall, dass es dennoch zu derartigen Vorfällen kommt, arbeitet Manner diese intern lückenlos auf und wird, falls notwendig, auch externe Unterstützung hierfür heranziehen.

10 b – Vorliegen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption stehende Kon- zepte zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung

Das Unternehmen hat im Jahr 2023 einen neuen Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct veröffentlicht. Dieser enthält derzeit noch keinen Verweis auf die „United Nations Convention against Corruption".

10 c i – Interne Meldekanäle für Hinweisgeber*innen

Hinweisgebermeldungen sind von drei unternehmensinternen Personen einsehbar, die mit der Aufarbeitung und Aufklä- rung der geschilderten Situation betraut sind. Jede Meldung wird genauestens geprüft und bei Vorliegen der Vorausset- zungen bearbeitet. Bei der Aufklärung des gemeldeten Sachverhalts wirkt der Compliance-Verantwortliche federführend mit. Schulungen zum Hinweisgebersystem finden derzeit nicht statt und sind aktuell nicht geplant.

10 c ii – Maßnahmen zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen eigener Arbeitskräfte, die Hinweisgeber*innen sind

Hinweisgeberinnen haben die Möglichkeit, eine Meldung über das Portal auch anonym einzubringen. Diese Meldungen sind von drei Personen einsehbar, die mit der Aufarbeitung und Aufklärung der geschilderten Situation betraut sind. Jede Meldung wird genauestens geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen bearbeitet. Bei der Aufklärung des gemeldeten Sachverhalts wirkt der Compliance-Verantwortliche federführend mit. Sollte der/die Hinweisgeberin jedoch nicht von die- ser Möglichkeit Gebrauch machen, so räumt Manner dem Schutz des/der Hinweisgeberin eine hohe Priorität ein. Das Ziel von Manner ist es, bei Vorliegen von Unregelmäßigkeiten, diese aufklären zu können und Mitarbeiterinnen die Sicherheit zu geben, derartige Meldungen ohne Angst vor Konsequenzen erstatten zu können.

10 d – Keine Konzepte zum Schutz von Hinweisgeber*innen

Bei Manner wurde 2023 ein Hinweisgebersystem eingeführt, um Personen die Möglichkeit zu bieten, sowohl anonym als auch nicht anonym, Missstände aufzuzeigen und Meldungen abzugeben. Das Hinweisgebersystem ist online abrufbar unter https://whistleblowersoftware.com/secure/josefmanner.

10 e – Verfahren zur Weiterverfolgung von Meldungen von Hinweisgeber*innen und zur Untersuchung von Vor- fällen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung

Es bestehen keine Verfahren oder Prozesse über den Umgang mit Korruptions-, Bestechungs- oder anderen schweren Vorwürfen gegen die Unternehmensführung. Diese Verfahren würden zukünftig im Zuge der Implementierung eines Com- pliance Management Systems geschaffen. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 04.12.2024 den Beschluss gefasst, ein effektives Compliance-Management-System zu implementieren und zu pflegen. Dieser Aufbau und die Implementierung wird in den nächsten 2-3 Jahren erfolgen, in Zuge dessen auch Verfahren zur Weiterverfolgung von Hinweisen hinsichtlich der Unternehmensführung verankert werden.

10 f – Konzepte in Bezug auf Tierschutz

Konzepte in Bezug auf Tierschutz sind für Manner nicht verfügbar.

305

10 g – Konzept für organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensführung

Manner veranstaltet jährlich mit externen Expert*innen eine Schulung zum Thema Wettbewerbsrecht und Kartellrecht. Darin werden die gefährdeten Abteilungen auf die gesetzlichen Regelungen in den zwei Rechtsbereichen aufmerksam gemacht. Diese Schulung soll das rechtliche Wohlverhalten insbesondere im Kartellrecht sicherstellen. Darüber hinaus schult Manner seine Angestellten in regelmäßigen Abständen zum Thema Anti-Korruption und Bestechlichkeit. Diese Schulung erfolgt aufgrund der breiten Zielgruppe mit Hilfe einer internen Schulungsplattform. Die Absolvierung der Schu- lung ist für alle Angestellten, die im Büro tätig sind, verpflichtend.

10 h – Am stärksten gefährdete Funktionen in Bezug auf Korruption und Bestechung

Folgende Funktionen/Abteilungen sind in Bezug auf Korruption und Bestechung bei Manner am meisten gefährdet:
* Alle Führungskräfte (bis zur Ebene Abteilungsleiterin)
* Einkauf (alle Mitarbeiter
innen)
* Verkauf (alle Mitarbeiterinnen aus den Abteilungen Vertrieb, Export, Außendienst)
* Aserbaidschan (alle Mitarbeiter
innen, die mit Aserbaidschan befasst sind)
* Marketing (alle Mitarbeiterinnen)
* Finanzbuchhaltung (alle Mitarbeiter
innen)
* Recht und Compliance (alle Mitarbeiter*innen)

G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant*innen

14 – Konzept zur Verhinderung von Zahlungsverzug

Um Zahlungsverzug zu vermeiden, nutzt Manner grundsätzlich Lieferantenskonti aus. Dies bedingt eine pünktliche Zah- lung innerhalb der, in der Regel kurzen, Zahlungsfristen. Der gegen Ende 2023 neu eingeführte Zahlungsprozess sieht vor, dass es zweimal pro Woche einen Zahllauf gibt, im Zuge dessen die Zahlungen immer bis zum nächsten regulären Zahllauf vorgezogen werden. Dadurch ist sichergestellt, dass sämtliche freigegebene Zahlungen pünktlich zur Auszahlung gebracht werden. Ein wichtiger Verbesserungspunkt betrifft die Optimierung der hinterlegten Stammdaten sowie deren Pflege. Zur Vermeidung von Zahlungsverzügen sollen daraus resultierende Fehlerquellen minimiert werden. Zum anderen werden auch das Lieferantenmanagement und Rechnungsfreigabemanagement auf Schnelligkeit ausgelegt. Dadurch soll der Anteil der termingerecht bezahlten Rechnungen messbar steigen, Zahlungsverzüge werden seltener und kürzer. Ak- tuell befindet sich eine Nachhaltige Beschaffungsrichtlinie in Ausarbeitung. Das Konzept soll in den kommenden 1-3 Jah- ren finalisiert sein.

15 a – Beziehungen zu Lieferant*innen unter Berücksichtigung von Risiken in der Lieferkette und der Auswirkun- gen auf Nachhaltigkeitsaspekte

Die Manner Compliance-Richtlinie sowie die Manner Einkaufsrichtlinie geben den rechtlichen Rahmen für das Lieferan- tenmanagement vor. Zur weiteren Adressierung der ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement mit besonderer Rücksicht auf E und S Kriterien wird aktuell eine Erweiterung zur bestehenden Einkaufsrichtlinie von Manner ausgearbeitet, die sich als „nachhaltige Beschaffungsrichtlinie" noch spezifischer mit ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement auseinandersetzt. Die Erweiterung der Einkaufsrichtlinie soll in den nächsten 1-3 Jahren abgeschlossen sein mit einer entsprechenden An- passung der Prozesse dahinter beispielsweise im Auswahlverfahren. Lieferantinnen/Vertragspartnerinnen werden nach einem definierten Prozess bei Manner ausgewählt. Dieser ist im Firestart/Dokumentenlenkungsmanagement abgebildet. Es startet mit einer Marktevaluierung, um geeignete Partnerinnen zu finden (Kriterien: Versorgungssicherheit, Größe, Region etc.). Danach findet eine Bemusterung statt und ein Lieferantenevaluierungsbogen, der auch nachhaltige Kriterien umfasst, wie etwa Zertifizierungen, und dieser muss ausgefüllt an Manner kommuniziert werden. Entsprechen Muster und relevante Zertifikate und Dokumente – sowie ein gegebenenfalls positiv abgeschlossenes Vor-Ort-Audit – den Qualitäts- vorgaben von Manner, erfolgt eine Freigabe durch die Qualitätsabteilung. Die Lieferantinnen werden dann im Portfolio aufgenommen. Lieferant*innen, die länger nicht an Manner geliefert haben, müssen diesen Freigabeprozess erneut durch- laufen.

306

15 b – Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Auswahl der Lieferant*innen

Neben wirtschaftlichen Auswahlkriterien wie z. B.# G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

18 a – Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder Bestechung

Bei Manner bestehen interne Kontrollsysteme, Richtlinien und Berechtigungssysteme, um Korruption, unsaubere Geschäfte und Bestechung zu verhindern. Es wurde bereits 2017 eine interne Richtlinie zur Begründung von Verbindlichkeiten von Manner implementiert. Darin wird festgelegt, dass Rechtsgeschäfte, welche die festgesetzten Betragsgrenzen überschreiten, von mehreren Personen zu zeichnen sind bzw. die Unterschrift von Prokuristen oder dem Vorstand verpflichtet eingeholt werden muss. Dies garantiert Sicherheit im Sinne des Vier-Augen-Prinzips. Darüber hinaus wurde 2014 eine Antikorruptionsrichtlinie bei Manner beschlossen und im Jahr 2024 überarbeitet. Darin wurden explizit rechtlich unlautere Handlungen definiert und untersagt, sowie eine Meldepflicht von Mitarbeiterinnen verankert. Diese Meldepflicht betrifft Zuwendungen, Geschenke und Einladungen von Geschäftspartnerinnen; das Fordern eines Vorteils durch einen/eine Amtsträgerin sowie generell die Meldung von Verstößen gegen die Antikorruptionsrichtlinie. Zentrale/r Ansprechpartnerin bei Manner im Falle eines Korruptions- oder Bestechungsverdachts ist die/der Compliance-Verantwortliche. Sie/ er ist auch Teil jener Personengruppe, die Zugang zu Meldungen im Hinweisgebersystem hat. Im Berichtsjahr 2024 wurde die Funktion des/der Compliance-Verantwortlichen von dem CFO und Bereichsleiter für Finanzen und Recht ausgeübt. Ab 2025 wird ein/eine Compliance Officer im Unternehmen bestellt. Insofern gab es auch im Berichtsjahr eine Trennung der zentralen Funktion für die Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung von der Managementkette. Eine interne Regelung für die Meldung bestimmter Sachverhalte oder Ergebnisse von Untersuchungen durch die/den Compliance-Verantwortliche/n oder einen allenfalls einberufenen Untersuchungsausschuss an Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane soll im Jahr 2025 als Bestandteil einer neuen Antikorruptionsrichtlinie erlassen werden.

18 b – Untersuchungsbeauftragte oder Untersuchungsausschuss

Es besteht derzeit kein Untersuchungsausschuss, der von der Managementkette getrennt ist.

18 c – Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse an die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichts- organe

Es bestehen derzeit keine Verfahren zur Übermittlung von Ergebnissen durchgeführter Untersuchungen an die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.

19 – Offenlegung fehlender Verfahren und zukünftiger Pläne

Im Zuge der Einführung eines Compliance Management Systems welches vom Vorstand in seiner Sitzung vom 04.12.2024 beschlossen wurde, werden Verfahren und Prozesse für die hier genannten Sachverhalte geschaffen.

20 – Zugänglichkeit von Konzepten

Allen Mitarbeiter*innen bei Manner werden die bestehenden Grundsätze und Richtlinien jederzeit zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es eine jährliche Schulung zum Thema Anti-Korruption und Bestechung, welche von allen Angestellten zu absolvieren ist. Konzepte und Richtlinien werden online zur Verfügung gestellt.

21 a – Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Angaben zur Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung finden sich in der nachfolgenden Tabelle (unter 21c).

21 b – Prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen

Die risikobehafteten Funktionen werden im Rahmen von Trainings bezüglich Anti-Korruption und Anti-Bestechung jährlich auf die sich verändernden Begebenheiten in diesen Bereichen geschult.

21 c – Umfang, in dem die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane geschult werden

Angaben zum Umfang, in dem Führungskräfte geschult werden finden sich ebenfalls in der Tabelle. Für Aufsichtsratsmit-glieder sind aktuell keine Schulungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verfügbar.

Risikobehaftete Funktionen* Führungskräfte** Sonstige eigene Angestellte*** Angestellte insgesamt****
Abdeckung durch Schulungen Mitarbeiter*innen 180 31 178 358
Davon geschult 131 30 138 269
%-Satz 73 % 97 % 78 % 75 %
Schulungsmethode und Dauer Computerbasierte Schulungen, 1 Stunde Computerbasierte Schulungen, 1 Stunde Computerbasierte Schulungen, 1 Stunde Computerbasierte Schulungen, 1 Stunde
Häufigkeit Wie häufig sind Schu- lungen erforderlich? jährlich jährlich jährlich jährlich
Behandelte Themen
Definition von Korrup- tion x x x x
Politik x x x x
Verfahren in Bezug auf Verdächtigung/Aufde- ckung x x x x

Unter „Risikobehaftete Funktionen“ werden jene Mitarbeiterinnen erfasst, die in Bezug auf Korruption und Bestechung bei Manner am meisten gefährdet sind: Alle Führungskräfte (bis zur Ebene Abteilungsleiter), Einkauf, Verkauf (Abteilungen Vertrieb, Export, Außendienst), Marketing, Finanzbuchhaltung, Recht und Compliance.
„Führungskräfte“ umfasst die erste und zweite Führungsebene (Mitglieder des Vorstands und jene Mitarbeiterinnen, die direkt an ein Vorstands-mitglied berichten). Die Führungskräfte sind auch in der Gruppe der risikobehafteten Funktionen erfasst.
„Sonstige eigene Angestellte“ umfasst Mitarbeiterinnen, die im Büro angestellt sind und weder zu den risikobehafteten Funktionen zählen noch zu den Führungskräften.
**„Angestellte insgesamt“: Angestellte der Josef Manner & Comp. AG in Österreich, Deutschland, Tschechien und Slowenien. Diese Zahl bildet sich aus den risikobehafteten Funktionen und den sonstigen eigenen Angestellten. Arbeitskräfte in der Produktion werden nicht betrachtet, da sie keinen Zugang zum Online-Schulungstool haben.

G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung

22 – Fälle von Korruption oder Bestechung

Im Berichtszeitraum 2024 gab es keine Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung. Das Ziel von Manner ist es selbstverständlich, weiterhin frei von Korruptions- und Bestechungsfällen zu bleiben, um den Ruf des Unternehmens und der Marke zu schützen. Bei Manner gibt es keinen Platz für Korruption, Bestechung oder unsaubere Geschäfte.

24 a – Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen

Im Berichtszeitraum 2024 gab es bei Manner weder bestätigte Fälle noch Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korrup-tions- oder Bestechungsvorschriften. Auch hier ist es das Ziel von Manner, weiterhin frei von Korruptions- und Beste-chungsfällen zu bleiben.

24 b – Maßnahmen, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen.

Zukünftig sollen bei Manner alle Angestellten, unabhängig davon, ob sie im Büro oder in der Produktion bzw. in Österreich oder in Deutschland arbeiten, Zugang zu Onlineschulungen erhalten. Außerdem soll insbesondere die Antikorruptions-schulung auf Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften der Josef Manner & Comp. AG ausgeweitet werden.

MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Compliance Management System

  • Beschreibung (MDR-A-68a): Die Implementierung eines Compliance Management Systems wurde vom Aufsichtsrat angeregt. Der Vorstand hat am 04.12.2024 den Be-schluss gefasst, ein effektives Compliance-Management-System zu im-plementieren und zu pflegen. Dieser Aufbau und die Implementierung wird in den nächsten 2-3 Jahren erfolgen, in Zuge dessen auch Verfah-ren zur Weiterverfolgung von Hinweisen hinsichtlich der Unternehmens-führung verankert werden.
  • Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a): Unternehmenskultur
  • Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltensko-dex) und den geltenden Gesetzen
  • Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a): Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct, Antikorruptionsrichtlinie, Grundsatzerklärung
  • Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Das Konzept für das Compliance Management System beinhaltet Stra-tegien und Maßnahmen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu fördern und sicherzustellen, sowie eine ethische und verantwortungsbe-wusste Unternehmensführung zu unterstützen. Diese und weitere Ziele sollen erreicht werden durch die Einrichtung klarer Prozesse, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, regelmäßige Schulun-gen, Sensibilisierungsmaßnahmen und Kommunikationsmaßnahmen, Etablierung einer Kultur der Integrität und Transparenz, Stärkung des Vertrauens der Mitarbeiter*innen, Überwachung geltender Regeln und Implementierung eines Prozesses bei Verstößen, Fortführung des Hin-weisesgebersystems, kontinuierliche Verbesserung sowie Beratung und Unterstützung der Führungsebene.
  • Start (MDR-A-68a): 2024
  • Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): Noch nicht begonnen
  • (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): 1-5 Jahre
  • (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a): Die Maßnahme (Einführung eines Compliance Management Systems) kann sowohl qualitative als auch quantitative Verbesserungen in ver-schiedenen Bereichen des Unternehmens bewirken.# Durch die Förde- rung einer ethischen Unternehmenskultur, die Einhaltung von Richtlinien und rechtlichen Vorschriften sowie durch eine stärkere Mitarbeiterbindung wird nicht nur die rechtliche Sicherheit erhöht, sondern auch die Effizienz und das Vertrauen im Unternehmen gestärkt. Die Tochtergesellschaften können durch die Einführung eines einheitlichen Systems ebenfalls von den positiven Effekten profitieren, wodurch eine konsistente und zuverlässige Unternehmensführung innerhalb des Konzerns gewährleistet wird.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)

Die Einführung eines Compliance Management Systems wird in allen Geschäftstätigkeiten ihre Wirkung entfalten.

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Die neue Corporate Compliance von Manner ist von einem zentralen Ansatz geprägt. Das heißt, dass die Compliance von Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen besorgt wird. Insofern sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesellschaften ihren Sitz haben oder tätig sind.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiter*innen und Eigentümer*innen.

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)

Gegenüber Betroffenen sind Nachteile auszugleichen. In Bezug auf Compliance Verstöße sollten verhältnismäßige Sanktionen systematisch, transparent und konsequent ausgesprochen werden.

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Prozesse zum Schutz von Whistleblowern

Beschreibung (MDR-A-68a)

Implementierung von Prozessen zum Schutz von Whistleblowern

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower)

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Bedenken sowie zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern)

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Betriebsvereinbarung über den Einsatz eines Hinweisgebersystems

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Durch die Betriebsvereinbarung wurden Prozesse etabliert, die den Schutz von Whistleblowern sicherstellen

Start (MDR-A-68a)

2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

1 Jahr

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a)

Mitarbeiter*innen sollten ermutigt werden, Verstöße durch ein Whistleblowing-System oder durch andere interne Kanäle anonym oder offen zu melden. Die Schaffung einer Vertrauenskultur ist hierbei entscheidend, um sicherzustellen, dass Verstöße frühzeitig erkannt werden.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)

Der Schutz erstreckt sich nur auf Mitarbeiter*innen einer Konzerngesellschaft.

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesellschaften ihren Sitz haben oder tätig sind.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiter*innen und Eigentümer*innen. Denn durch die Förderung des Einlangens von Hinweisen profitieren alle Stakeholder.

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)

Finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Schulungen und Workshops

Beschreibung (MDR-A-68a)

Implementierung von weiteren Schulungen und Workshops

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Bestechung

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Weitere Schulungen tragen zur Erhöhung der Schulungsquote im Unternehmen bei - mit dem übergeordneten Ziel einer weitreichenden Compliance im Unternehmen.

Start (MDR-A-68a)

2024

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a)

Durch das frühzeitige Erkennen von (potenziellen) Verstößen können Bußgelder und Imageschäden abgewendet werden.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)

Alle Geschäftstätigkeiten

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesellschaften ihren Sitz haben oder tätig sind.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiter*innen und Eigentümer*innen. Denn durch die Vermeidung und Aufdeckung von Korruption, Bestechung und Betrug profitieren alle Stakeholder.

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)

Strafsanktionen (straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen), Disziplinarmaßnahmen gegenüber Ausführenden.

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Prozesse im Umgang mit Korruption, Bestechung und Betrug

Beschreibung (MDR-A-68a)

Etablierung von klaren Prozessen im Umgang mit Korruption, Bestechung und Betrug

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Vorkommnisse

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Vorfälle von Korruption und Bestechung

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Der Umgang mit Vorfällen soll systematisch, transparent und konsequent erfolgen. Die wichtigsten Schritte umfassen die frühzeitige Erkennung und Meldung, Untersuchung und Analyse, verhältnismäßige Sanktionen, Dokumentation und Transparenz, Schulung und Prävention, Korrekturmaßnahmen

Start (MDR-A-68a)

2025

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

Noch nicht begonnen

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

1-5 Jahre

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a)

Verminderung der Geldbußen und Imageschäden. Prävention weiterer Vorfälle

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)

Alle Geschäftstätigkeiten

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesellschaften ihren Sitz haben oder tätig sind.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiter*innen und Eigentümer*innen. Denn durch die Vermeidung und Aufdeckung von Korruption, Bestechung und Betrug profitieren alle Stakeholder.

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)

Schadenersatz gegenüber den Geschädigten

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

ESG-Steuergruppe

Beschreibung (MDR-A-68a)

ESG-Steuergruppe, die im Unternehmen installiert wurde, um ESG-Themen zu bearbeiten und eine Weiterentwicklung der ESG-Ziele zu gewährleisten. Interne Ressourcen wurden dafür aufgestockt (ESG-Managerin und ESG-Managerin im Einkauf)

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Unternehmenskultur

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: zu wenig Weiterentwicklung (CSR-Bericht)

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Die Maßnahmen ist unabhängig von einem Konzept.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Die Maßnahme ist unabhängig von messbaren Zielvorgaben.

Start (MDR-A-68a)

2022

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Mehr als 5 Jahre

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a)

ESG-Ziele vom Vorstand wurden bearbeitet, ESG-Steuergruppe bearbeitet einmal monatlich gemeinsam diese Zielsetzungen und Fortschritte und bringt Anforderungen der Handelspartner*innen und Banken ins Unternehmen, um eine stetige Weiterentwicklung dieser Ziele zu gewährleisten.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)

Alle Geschäftstätigkeiten

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesellschaften ihren Sitz haben oder tätig sind.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Die Maßnahmen betrifft alle Stakeholder, vorwiegend Handel und Banken.

Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)

Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)

Externe Unterstützung für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts

Beschreibung (MDR-A-68a)

Externe Unterstützung wurde für den nichtfinanziellen Bericht in Anspruch genommen. Im Jahr 2023 wurde eine „Trockenübung" des nichtfinanziellen Berichts in Anlehnung an ESRS durchgeführt, um das Unternehmen auf die vollumfängliche Berichtspflicht vorzubereiten. Es wurde eine freiwillige Prüfung des Berichts 2024 beschlossen.

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)

Unternehmenskultur

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)

Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: Komplexität durch Taxonomie-Verordnung und CSRD

Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)

Die Maßnahmen sind unabhängig von einem Konzept.

Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)

Die Maßnahme ist unabhängig von messbaren Zielvorgaben.

Start (MDR-A-68a)

2022

Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)

In Umsetzung

(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)

Mehr als 5 Jahre

(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a)

Die „Trockenübung" CSRD-Bericht 2023 wurde aufgesetzt und Prozesse implementiert, die einen reibungslosen Ablauf garantieren. Es wurden z. B. in Systemen (SAP) Attribute nachgezogen, um die Datenqualität zu erhöhen und Steckbriefe für jeden angegebenen KPI erstellt.

Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)

Alle Geschäftstätigkeiten

Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)

Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesellschaften ihren Sitz haben oder tätig sind.

Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)

Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, vorwiegend Aktionär*innen.# Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein

Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)

Nein

MDR-T – Ziele in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

81 b – Nachverfolgung der Wirksamkeit nachhaltigkeitsbezogener Maßnahmen

Das Setzen zusätzlicher konkreter qualitativer und quantitativer Ziele – neben der Schulungsquote – hängt von der Verabschiedung eines umfassenden Compliance Konzepts ab, das in 1-3 Jahren geplant ist. In Zukunft kann es daher Ziele zur Überprüfung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen geben.

81 b i – Verfahren zur Nachverfolgung

Derzeit werden keine Verfahren zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten angewendet.

81 b ii – Zielvorgabe, Indikatoren und Bezugszeitraum der Messung der Fortschritte

Es gibt keine festgelegten Zielvorgaben zur Verfolgung der Wirksamkeit.

314 Titel des Ziels (MDR-T-80a)

Antikorruptions-Schulungsquote

Beschreibung (MDR-T-80a)

Erreichung einer Antikorruptions-Schulungsquote der risikobehafteten Funktionen von 95 %

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-T-80a)

Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a)

Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Bestechung

Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)

Antikorruptionsrichtlinie

Zielart (MDR-T-80a)

Relativ

Zieleinheit (MDR-T-80b)

Prozentsatz

Zielwert (MDR-T-80b)

0.93

Anwendungsbereich (MDR-T-80c)

Alle Geschäftstätigkeitsbereiche der Konzerngesellschaften

Bezugsjahr (MDR-T-80d)

2023

Bezugswert (MDR-T-80d)

91 % (Basiswert nur auf Österreich bezogen und nicht gruppenweit - ab 2024 wird Berechnung gruppenweit durchgeführt)

Zieljahr (MDR-T-80e)

2024

Etappen- oder Zwischenziele (MDR-T-80e)

Keine

Methoden und signifikante Annahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f)

Die Annahme, dass eine stetige Verbesserung des Bewusstseins der Wichtigkeit für Antikorruptionsschulungen greift.

Einbeziehung der Interessenträger (MDR-T-80h)

Nein

Zielperformance (MDR-T-80j)

Gleichbleibend

Monitoring (MDR-T-80j)

Human Resources

G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben über Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit politischer Einflussnahme gemacht.

G1-6 – Zahlungspraktiken

In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zu Zahlungspraktiken gemacht.

G1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktion (in %)

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Vermeidung und Aufdeckung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Bestechung

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

ESRS-Kennzahl

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Risikobehaftete Funktionen umfassen Führungskräfte, Einkauf, Verkauf, Marketing, Finanzbuchhaltung und Recht und Compliance. Die Auswertung erfolgt über die interne Schulungsplattform.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

-

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources validiert.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Vermeidung und Aufdeckung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Vorfälle von Korruption und Bestechung

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

Themenbezogener Parameter

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Die Erhebung erfolgt durch die Rechtsabteilung, indem etwaige Verurteilungen gezählt werden.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

-

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Vermeidung und Aufdeckung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Vorfälle von Korruption und Bestechung

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

Themenbezogener Parameter

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Die Erhebung erfolgt durch die Rechtsabteilung, indem etwaige Geldstrafen summiert werden.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

-

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Vermeidung und Aufdeckung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Vorfälle von Korruption und Bestechung

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

Themenbezogener Parameter

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Es werden sowohl etwaige Verurteilungen als auch etwaige Fälle von Korruption oder Bestechung, die von den Compliance-Verantwortlichen bestätigt wurden, summiert.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

-

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Zahl der bestätigten Fälle mit Konsequenzen für eigene Arbeitskräfte

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Vermeidung und Aufdeckung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Vorfälle von Korruption und Bestechung

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

Themenbezogener Parameter

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Es werden sowohl etwaige Verurteilungen mit Konsequenzen für Mitarbeiterinnen, als auch etwaige Fälle von Korruption oder Bestechung mit Konsequenzen für Mitarbeiterinnen, die von den Compliance Verantwortlichen bestätigt wurden, summiert.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

-

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.

Titel der Kennzahl (MDR-M-76)

Zahl der bestätigten Fälle mit Konsequenzen für Geschäftspartner

Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)

Vermeidung und Aufdeckung

Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)

Vorfälle von Korruption und Bestechung

ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)

Themenbezogener Parameter

Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)

Es werden sowohl etwaige Verurteilungen mit Konsequenzen für Geschäftspartnerinnen, als auch etwaige Fälle von Korruption oder Bestechung mit Konsequenzen für Geschäftspartnerinnen, die von den Compliance Verantwortlichen bestätigt wurden, summiert.

Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)

-

Validierung der Messung (MDR-M-77b)

Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.

Anhang

Zuordnung wesentlicher IROs zu den NaDiVeG-Belangen

Wesentliches (Sub-)Thema Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen NaDiVeG Belange gem. §§ 243b Abs. 2 und 3 und 267a Abs. 2 und 3 UGB
E1-Klimaschutz THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft) Umweltbelange
E1-Klimaschutz THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb Umweltbelange
E1-Energie Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten Umweltbelange
E4- Biodiversität Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen Umweltbelange
E4- Biodiversität Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft Umweltbelange
E4- Biodiversität Umweltverschmutzung Umweltbelange
E4- Biodiversität Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel Umweltbelange
E5-Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten Umweltbelange
E5-Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung) Umweltbelange
E5-Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Gewährleistung der Haltbarkeit der Produkte Umweltbelange
E5-Abfälle Abfälle in der nachgelagerten Wertschöpfung Umweltbelange
S1-Sichere Beschäftigung Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Arbeitszeit Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Angemessene Entlohnung Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Sozialer Dialog Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsrätinnen und Rechte der Arbeitnehmerinnen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung Arbeitnehmervertretung durch Betriebsrat Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Gesundheitsschutz und Sicherheit (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Gender-Diskriminierung Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Vielfalt Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S2-Sichere Beschäftigung Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette Achtung der Menschenrechte
S2-Arbeitszeit Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw.

S2-Angemessene Entlohnung

Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette

S2-Sozialer Dialog

Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen

S2-Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsrät*innen

Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lieferkette

S2-Tarifverhandlungen

Fehlende Tarifverhandlungen und Tarifverträge

S2-Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Einschränkung der Work-life Balance durch Arbeitsbelastung

S2-Gesundheitsschutz und Sicherheit (Schwere)

Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle

S2-Gesundheitsschutz und Sicherheit

Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel

S2-Kinderarbeit

Fälle von Kinderarbeit

S2-Zwangsarbeit

Fälle von Zwangsarbeit

S2-Angemessene Unterbringung

Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette

S2-Wasser- und Sanitäreinrichtungen

Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in der Lieferkette

S2-Datenschutz

Verletzung der Privatsphäre der Arbeiter*innen in der Lieferkette

S4- Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)

S4- Gesundheitsschutz und Sicherheit

Mangelnde Lebensmittelsicherheit

S4-Kinderschutz

Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen

S4-Verantwortliche Vermarktungspraktiken

Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation

G1-Unternehmenskultur

Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltenskodex) und den geltenden Gesetzen

G1-Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)

Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Bedenken sowie zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern)

G1-Management der Beziehungen zu Lieferant*innen, einschließlich Zahlungspraktiken

ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement

G1-Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung

Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Bestechung

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

G1-Vorkommnisse

Vorfälle von Korruption und Bestechung

Umweltbelange

E1-Klimaschutz

Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz

E1-Anpassung an den Klimawandel

Versorgungsprobleme mit Plantagenprodukten. aufgrund von Klimarisiken

E1-Anpassung an den Klimawandel

Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/Aktivität: Umstellungen und Kosten durch „Klimaziele“

E4-Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen - Sonstige

Erntekrankheit (Kakao)

E4-Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen - Landdegradation

Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau (Kakao, Palmöl)

E4-Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen

Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl

Arbeitnehmer- und Sozialbelange

S1-Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen

S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)

S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote

S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerninnen - Gesundheitsschutz und Sicherheit

Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS- Zertifizierung)

S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherninnen und/oder Endnutzerinnen

Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/Aktivität: Einführung einer Zuckersteuer

S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen

Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpackung"

G1-Unternehmenskultur

Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: zu wenig Weiterentwicklung (CSR-Bericht)

n/a

G1-Unternehmenskultur
Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: Komplexität durch Taxonomie-Verordnung und CSRD

n/a

Der Vorstand
Wien, 13.03.2025

  • Dr. Hans Peter Andres
    Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
  • Sabine Brandl MBA, MSc
    Vorständin Marketing, Verkauf & HR
  • Thomas Gratzer
    Vorstand Produktion & Technik
  • Scipio Oudkerk, MSc
    Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management

sonstige Anlagen

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018)

Zur Verfügung gestellt vom Vorstand der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen

Präambel und Allgemeines

(1) Auftrag im Sinne dieser Bedingungen meint jeden Vertrag über vom zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigten in Ausübung dieses Berufes zu erbringende Leistungen (sowohl faktische Tätigkeiten als auch die Besorgung oder Durchführung von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, jeweils im Rahmen der §§ 2 oder 3 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017). Die Parteien des Auftrages werden in Folge zum einen „Auftragnehmer“, zum anderen „Auftraggeber“ genannt).

(2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in zwei Teile: Die Auftragsbedingungen des I. Teiles gelten für Aufträge, bei denen die Auftragserteilung zum Betrieb des Unternehmens des Auftraggebers (Unternehmer iSd KSchG) gehört. Für Verbrauchergeschäfte gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 8.3.1979/BGBl Nr.140 in der derzeit gültigen Fassung) gelten sie insoweit der II. Teil keine abweichenden Bestimmungen für diese enthält.

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung ist diese durch eine wirksame, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

I.TEIL

1. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Der Umfang des Auftrages ergibt sich in der Regel aus der schriftlichen Auftragsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Fehlt diesbezüglich eine detaillierte schriftliche Auftragsvereinbarung gilt im Zweifel (2)-(4):

(2) Bei Beauftragung mit Steuerberatungsleistungen umfasst die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden oder (bei entsprechender Vereinbarung) vom Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise vom Auftraggeber beizubringen.
b) Prüfung der Bescheide zu den unter a) genannten Erklärungen.
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden.
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
e) Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Erhält der Auftragnehmer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(3) Soweit die Ausarbeitung von einer oder mehreren Jahressteuererklärung(en) zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in Betracht kommenden insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung.

(4) Die Verpflichtung zur Erbringung anderer Leistungen gemäß §§ 2 und 3 WTBG 2017 bedarf jedenfalls nachweislich einer gesonderten Beauftragung.

(5) Vorstehende Absätze (2) bis (4) gelten nicht bei Sachverständigentätigkeit.

(6) Es bestehen keinerlei Pflichten des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, Warnung oder Aufklärung über den Umfang des Auftrages hinaus.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages geeigneter Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen, als auch sich bei der Durchführung des Auftrages durch einen Berufsbefugten substituieren zu lassen. Mitarbeiter im Sinne dieser Bedingungen meint alle Personen, die den Auftragnehmer auf regelmäßiger oder dauerhafter Basis bei seiner betrieblichen Tätigkeit unterstützen, unabhängig von der Art der rechtsgeschäftlichen Grundlage.

(8) Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen ausschließlich österreichisches Recht zu berücksichtigen; ausländisches Recht ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu berücksichtigen.

(9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden schriftlichen als auch mündlichen beruflichen Äußerung, so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages.# 10. ANHANG ZUR BERECHNUNG DES GRUNDERWERBSTEUERGEGENWERTES

10.1. AUFTRAGNEHMERVERPFLICHTUNGEN

(10) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden dürfen. Diesbezüglich hat der Auftraggeber insbesondere aber nicht ausschließlich die anwendbaren datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
(11) Bringt der Auftragnehmer bei einer Behörde ein Anbringen elektronisch ein, so handelt er – mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung – lediglich als Bote und stellt dies keine ihm oder einem einreichend Bevollmächtigten zurechenbare Willens- oder Wissenserklärung dar.
(12) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personen, die während des Auftragsverhältnisses Mitarbeiter des Auftragnehmers sind oder waren, während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Auftragnehmer verpflichtet.

2. AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS; VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zum vereinbarten Termin und in Ermangelung eines solchen rechtzeitig in geeigneter Form vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Insbesondere gilt dies auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren.
(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit schriftlich zu bestätigen.
(4) Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risiken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit diese Risiken schlagend werden keinerlei Ersatzpflichten.
(5) Vom Auftragnehmer angegebene Termine und Zeitpläne für die Fertigstellung von Produkten des Auftragnehmers oder Teilen davon sind bestmögliche Schätzungen und, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht bindend. Selbiges gilt für etwaige Honorarschätzungen: diese werden nach bestem Wissen erstellt; sie sind jedoch stets unverbindlich.
(6) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils aktuelle Kontaktdaten (insbesondere Zustelladresse) bekannt zu geben. Der Auftragnehmer darf sich bis zur Bekanntgabe neuer Kontaktdaten auf die Gültigkeit der zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebenen Kontaktdaten verlassen, insbesondere Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse vornehmen lassen.

3. SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Auftragnehmers gefährdet wird, und hat selbst jede Gefährdung dieser Unabhängigkeit zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine hierfür notwendigen personenbezogenen Daten sowie Art und Umfang inklusive Leistungszeitraum der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Leistungen (sowohl Prüfungs- als auch Nichtprüfungsleistungen) zum Zweck der Überprüfung des Vorliegens von Befangenheits- oder Ausschließungsgründen und Interessenkollisionen in einem allfälligen Netzwerk, dem der Auftragnehmer angehört, verarbeitet und zu diesem Zweck an die übrigen Mitglieder dieses Netzwerkes auch ins Ausland übermittelt werden. Hierfür entbindet der Auftraggeber den Auftragnehmer nach dem Datenschutzgesetz und gemäß § 80 Abs 4 Z 2 WTBG 2017 ausdrücklich von dessen Verschwiegenheitspflicht. Der Auftraggeber kann die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht jederzeit widerrufen.

4. BERICHTERSTATTUNG UND KOMMUNIKATION

(1) (Berichterstattung durch den Auftragnehmer) Bei Prüfungen und Gutachten ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein schriftlicher Bericht zu erstatten.
(2) (Kommunikation an den Auftraggeber) Alle auftragsbezogenen Auskünfte und Stellungnahmen, einschließlich Berichte, (allesamt Wissenserklärungen) des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter, sonstiger Erfüllungsgehilfen oder Substitute („berufliche Äußerungen“) sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Berufliche Äußerungen in elektronischen Dateiformaten, welche per Fax oder E-Mail oder unter Verwendung ähnlicher Formen der elektronischen Kommunikation (speicher- und wiedergabefähig und nicht mündlich dh zB SMS aber nicht Telefon) erfolgen, übermittelt oder bestätigt werden, gelten als schriftlich; dies gilt ausschließlich für berufliche Äußerungen. Das Risiko der Erteilung der beruflichen Äußerungen durch dazu Nichtbefugte und das Risiko der Übersendung dieser trägt der Auftraggeber.
(3) (Kommunikation an den Auftraggeber) Der Auftraggeber stimmt hiermit zu, dass der Auftragnehmer elektronische Kommunikation mit dem Auftraggeber (zB via E-Mail) in unverschlüsselter Form vornimmt. Der Auftraggeber erklärt, über die mit der Verwendung elektronischer Kommunikation verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein. Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, sonstigen Erfüllungsgehilfen oder Substitute haften nicht für Schäden, die durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel verursacht werden.
(4) (Kommunikation an den Auftragnehmer) Der Empfang und die Weiterleitung von Informationen an den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind bei Verwendung von Telefon – insbesondere in Verbindung mit automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Fax, E-Mail und anderen Formen der elektronischen Kommunikation – nicht immer sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen gelten daher dem Auftragnehmer nur dann als zugegangen, wenn sie auch physisch (nicht (fern-)mündlich oder elektronisch) zugegangen sind, es sei denn, es wird im Einzelfall der Empfang ausdrücklich bestätigt. Automatische Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als solche ausdrücklichen Empfangsbestätigungen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Bescheiden und anderen Informationen über Fristen. Kritische und wichtige Mitteilungen müssen daher per Post oder Kurier an den Auftragnehmer gesandt werden. Die Übergabe von Schriftstücken an Mitarbeiter außerhalb der Kanzlei gilt nicht als Übergabe.
(5) (Allgemein) Schriftlich meint insoweit in Punkt 4 (2) nicht anderes bestimmt, Schriftlichkeit iSd § 886 ABGB (Unterschriftlichkeit). Eine fortgeschrittene elektronische Signatur (Art. 26 eIDAS- VO, (EU) Nr. 910/2014) erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit iSd § 886 ABGB (Unterschriftlichkeit), soweit dies innerhalb der Parteiendisposition liegt.
(6) (Werbliche Information) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber wiederkehrend allgemeine steuerrechtliche und allgemeine wirtschaftsrechtliche Informationen elektronisch (zB per E-Mail) übermitteln. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er das Recht hat, der Zusendung von Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.

5. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS DES AUFTRAGNEHMERS

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer erstellten Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen nur für Auftragszwecke (z.B. gemäß § 44 Abs 3 EStG 1988) verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe schriftlicher als auch mündlicher beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(2) Die Verwendung schriftlicher als auch mündlicher beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.
(3) Dem Auftragnehmer verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers vorbehalten.

6. MÄNGELBESEITIGUNG

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich hervorkommende Unrichtigkeiten und Mängel in seiner schriftlichen als auch mündlichen beruflichen Äußerung zu beseitigen, und verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich zu verständigen. Er ist berechtigt, auch über die ursprüngliche berufliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten, sofern diese durch den Auftragnehmer zu vertreten sind; dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach erbrachter Leistung des Auftragnehmers bzw. – falls eine schriftliche berufliche Äußerung nicht abgegeben wird – sechs Monate nach Beendigung der beanstandeten Tätigkeit des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Punkt 7.

7. HAFTUNG

(1) Sämtliche Haftungsregelungen gelten für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund.# Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis (einschließlich dessen Beendigung) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Anwendbarkeit des § 1298 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen.

(2) Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzpflicht des Auftragnehmers höchstens das zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Die Beschränkung der Haftung gemäß Punkt 7 (2) bezieht sich auf den einzelnen Schadensfall. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als eine einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein einheitlicher Schaden bleibt ein einzelner Schadensfall, auch wenn er auf mehreren Pflichtverletzungen beruht. Weiters ist, außer bei vorsätzlicher Schädigung, eine Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn sowie Begleit-, Folge-, Neben- oder ähnliche Schäden, ausgeschlossen.

(4) Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

(5) Im Falle der (tatbestandsmäßigen) Anwendbarkeit des § 275 UGB gelten dessen Haftungsnormen auch dann, wenn an der Durchführung des Auftrages mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz verpflichtende Handlungen begangen worden sind und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.

(6) In Fällen, in denen ein förmlicher Bestätigungsvermerk erteilt wird, beginnt die Verjährungsfrist spätestens mit Erteilung des Bestätigungsvermerkes zu laufen.

(7) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Daten verarbeitenden Unternehmens, durchgeführt, so gelten mit Benachrichtigung des Auftraggebers darüber nach Gesetz oder Vertrag be- oder entstehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten. Der Auftragnehmer haftet, unbeschadet Punkt 4. (3), diesfalls nur für Verschulden bei der Auswahl des Dritten.

(8) Eine Haftung des Auftragnehmers Dritten gegenüber ist in jedem Fall ausgeschlossen. Geraten Dritte mit der Arbeit des Auftragnehmers wegen des Auftraggebers in welcher Form auch immer in Kontakt hat der Auftraggeber diese über diesen Umstand ausdrücklich aufzuklären. Soweit ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist oder eine Haftung gegenüber Dritten vom Auftragnehmer ausnahmsweise übernommen wurde, gelten subsidiär diese Haftungsbeschränkungen jedenfalls auch gegenüber Dritten. Dritte können jedenfalls keine Ansprüche stellen, die über einen allfälligen Anspruch des Auftraggebers hinausgehen. Die Haftungshöchstsumme gilt nur insgesamt einmal für alle Geschädigten, einschließlich der Ersatzansprüche des Auftraggebers selbst, auch wenn mehrere Personen (der Auftraggeber und ein Dritter oder auch mehrere Dritte) geschädigt worden sind; Geschädigte werden nach ihrem Zuvorkommen befriedigt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Weitergabe schriftlicher als auch mündlicher beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers an diese Dritte schad- und klaglos halten.

(9) Punkt 7 gilt auch für allfällige Haftungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis gegenüber Dritten (Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers) und den Substituten des Auftragnehmers.

8. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 80 WTBG 2017 verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen.

(2) Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen des Auftragnehmers (insbesondere Ansprüche auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer (insbesondere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter gegen den Auftragnehmer) notwendig ist, ist der Auftragnehmer von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbunden.

(3) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche berufliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(4) Der Auftragnehmer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer ist daher befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Grenzen des Auftrages zu verarbeiten. Dem Auftragnehmer überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist vom Auftragnehmer verwahrt oder vernichtet. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.

(5) Sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstützt, die den Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichen treffenden Pflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen. Gleiches gilt, für den Aufwand der für Auskünfte im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis anfällt, die nach Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch den Auftraggeber gegenüber Dritten diesen Dritten erteilt werden.

9. Rücktritt und Kündigung („Beendigung“)

(1) Die Erklärung der Beendigung eines Auftrags hat schriftlich zu erfolgen (siehe auch Punkt. 4 (4) und (5)). Das Erlöschen einer bestehenden Vollmacht bewirkt keine Beendigung des Auftrags.

(2) Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung beendigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11.

(3) Ein Dauerauftrag (befristeter oder unbefristeter Auftrag über, wenn auch nicht ausschließlich, die Erbringung wiederholter Einzelleistungen, auch mit Pauschalvergütung) kann allerdings, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten („Beendigungsfrist“) zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.

(4) Nach Erklärung der Beendigung eines Dauerauftrags – sind, soweit im Folgenden nicht abweichend bestimmt, nur jene einzelnen Werke vom Auftragnehmer noch fertigzustellen (verbleibender Auftragsstand), deren vollständige Ausführung innerhalb der Beendigungsfrist (grundsätzlich) möglich ist, soweit diese innerhalb eines Monats nach Beginn des Laufs der Beendigungsfrist dem Auftraggeber schriftlich im Sinne des Punktes 4 (2) bekannt gegeben werden. Der verbleibende Auftragsstand ist innerhalb der Beendigungsfrist fertig zu stellen, sofern sämtliche erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und soweit nicht ein wichtiger Grund vorliegt, der dies hindert.

(5) Wären bei einem Dauerauftrag mehr als 2 gleichartige, üblicherweise nur einmal jährlich zu erstellende Werke (z.B. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen etc.) fertig zu stellen, so zählen die über 2 hinaus gehenden Werke nur bei ausdrücklichem Einverständnis des Auftraggebers zum verbleibenden Auftragsstand. Auf diesen Umstand ist der Auftraggeber in der Bekanntgabe gemäß Punkt 9 (4) gegebenenfalls ausdrücklich hinzuweisen.

10. Beendigung bei Annahmeverzug und unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers und rechtlichen Ausführungshindernissen

(1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 2. oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Beendigung des Vertrages berechtigt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber eine (auch teilweise) Durchführung des Auftrages verlangt, die, nach begründetem Dafürhalten des Auftragnehmers, nicht der Rechtslage oder berufsüblichen Grundsätzen entspricht. Seine Honoraransprüche bestimmen sich nach Punkt 11. Annahmeverzug sowie unterlassene Mitwirkung seitens des Auftraggebers begründen auch dann den Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm hierdurch entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, wenn der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

(2) Bei Verträgen über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung oder Abgabenverrechnung ist eine fristlose Beendigung durch den Auftragnehmer gemäß Punkt 10 (1) zulässig, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß Punkt 2. (1) zweimal nachweislich nicht nachkommt.

11. Honoraranspruch

(1) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages (z.B.# 12. Honorar

(1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart ist, wird jedenfalls gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessene Entlohnung geschuldet. Höhe und Art des Honoraranspruchs des Auftragnehmers ergeben sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen.

(2) Die kleinste verrechenbare Leistungseinheit beträgt eine Viertelstunde.

(3) Auch die Wegzeit wird im notwendigen Umfang verrechnet.

(4) Das Aktenstudium in der eigenen Kanzlei, das nach Art und Umfang zur Vorbereitung des Auftragnehmers notwendig ist, kann gesondert verrechnet werden.

(5) Erweist sich durch nachträglich hervorgekommene besondere Umstände oder auf Grund besonderer Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ein bereits vereinbartes Entgelt als unzureichend, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinzuweisen und sind Nachverhandlungen zur Vereinbarung eines angemessenen Entgelts zu führen (auch bei unzureichenden Pauschalhonoraren).

(6) Der Auftragnehmer verrechnet die Nebenkosten und die Umsatzsteuer zusätzlich. Beispielhaft aber nicht abschließend im Folgenden (7) bis (9):

(7) Zu den verrechenbaren Nebenkosten zählen auch belegte oder pauschalierte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten 1. Klasse), Diäten, Kilometergeld, Kopierkosten und ähnliche Nebenkosten.

(8) Bei besonderen Haftpflichtversicherungserfordernissen zählen die betreffenden Versicherungsprämien (inkl. Versicherungssteuer) zu den Nebenkosten.

(9) Weiters sind als Nebenkosten auch Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung von Berichten, Gutachten uä. anzusehen.

(10) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche Erledigung mehreren Auftragnehmern übertragen worden ist, wird von jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet.

(11) Entgelte und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für Entgeltzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen in der in § 456 1. und 2. Satz UGB festgelegten Höhe.

(12) Die Verjährung richtet sich nach § 1486 ABGB und beginnt mit Ende der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter Rechnungslegung zu laufen.

(13) Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich beim Auftragnehmer Einspruch erhoben werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer Rechnung in die Bücher gilt jedenfalls als Anerkenntnis.

(14) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

(15) Falls bei Aufträgen betreffend die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung oder Abgabenverrechnung ein Pauschalhonorar vereinbart ist, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung die Vertretungstätigkeit im Zusammenhang mit abgaben- und beitragsrechtlichen Prüfungen aller Art einschließlich der Abschluss von Vergleichen über Abgabenbemessungs- oder Beitragsgrundlagen, Berichterstattung, Rechtsmittelerhebung uä gesondert zu honorieren. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt das Honorar als jeweils für ein Auftragsjahr vereinbart.

(16) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen im Zusammenhang mit den im Punkt 12. (15) genannten Tätigkeiten, insbesondere Feststellungen über das prinzipielle Vorliegen einer Pflichtversicherung, erfolgt nur aufgrund eines besonderen Auftrages.

(17) Der Auftragnehmer kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (fortgesetzte) Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen. Bei Daueraufträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen (sowie allfälliger Vorschüsse gemäß Satz 1) verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.

(18) Eine Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmers berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur auch nur teilweisen Zurückhaltung der ihm nach Punkt 12. zustehenden Honorare, sonstigen Entgelte, Kostenersätze und Vorschüsse (Vergütungen).

(19) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütungen nach Punkt 12. ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

13. Sonstiges

(1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung.

(2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu.

(3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß).

(4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste.

(6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

14. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des nationalen Verweisungsrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.

(3) Gerichtsstand ist – mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung – das sachlich zuständige Gericht des Erfüllungsortes.

II. TEIL

15.# Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte

(1) Für Verträge zwischen Wirtschaftstreuhändern und Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

(2) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.

(3) Anstelle der im Punkt 7 Abs 2 normierten Begrenzung ist auch im Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers nicht begrenzt.

(4) Punkt 6 Abs 2 (Frist für Mängelbeseitigungsanspruch) und Punkt 7 Abs 4 (Geltendmachung der Schadenersatzansprüche innerhalb einer bestimmten Frist) gilt nicht.

(5) Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Auftragnehmer dauernd benützten Kanzleiräumen abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Auftragnehmers sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Auftragnehmern außerhalb ihrer Kanzleiräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt € 15 nicht übersteigt.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Auftragnehmers enthält, dem Auftragnehmer mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche abgesendet wird.

Tritt der Verbraucher gemäß § 3 KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
1. der Auftragnehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
2. der Verbraucher dem Auftragnehmer den Wert der Leistungen zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

Gemäß § 4 Abs 3 KSchG bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.

(6) Kostenvoranschläge gemäß § 5 KSchG: Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages im Sinn des § 1170a ABGB durch den Auftragnehmer hat der Verbraucher ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist. Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Auftragnehmers zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.

(7) Mängelbeseitigung: Punkt 6 wird ergänzt: Ist der Auftragnehmer nach § 932 ABGB verpflichtet, seine Leistungen zu verbessern oder Fehlendes nachzutragen, so hat er diese Pflicht zu erfüllen, an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist. Ist es für den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Auftragnehmer gesendet zu erhalten, so kann dieser diese Übersendung auf seine Gefahr und Kosten vornehmen.

(8) Gerichtsstand: Anstelle Punkt 14. (3) gilt: Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs1 JN nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

(9) Verträge über wiederkehrende Leistungen:
(a) Verträge, durch die sich der Auftragnehmer zu Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.
(b) Ist die Gesamtheit der Leistungen eine nach ihrer Art unteilbare Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden.
(c) Erfordert die Erfüllung eines bestimmten, in lit. a) genannten Vertrages erhebliche Aufwendungen des Auftragnehmers und hat er dies dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekannt gegeben, so können den Umständen angemessene, von den in lit. a) und b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen vereinbart werden.
(d) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.