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Josef Manner & Comp. AG — Annual Report (ESEF) 2024
May 5, 2025
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Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
2 Kennzahlen
Konzernkennzahlen nach IFRS
| T€ | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Umsatzerlöse (T€) | 288.407 | 270.843 |
| Exportquote | 59,6% | 58,9% |
| Betriebsergebnis (T€) | 21.057 | 10.346 |
| Betriebsergebnis-Marge (ROS) | 7,3% | 3,8% |
| Ergebnis vor Steuern (T€) | 18.807 | 7.535 |
| Periodenergebnis (T€) | 14.423 | 5.033 |
| Eigenkapitalrentabilität (ROE) | 24,6% | 11,5% |
| Gesamtkapitalrentabilität (ROI) | 13,1% | 5,8% |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (T€) | 44.044 | 16.217 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit (T€) | -8.483 | -7.272 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (T€) | -29.789 | -24.699 |
| Mitarbeiter*innen in Jahresdurchschnitt | 852 | 862 |
| Bilanzsumme (T€) | 160.767 | 178.690 |
| Eigenkapital (T€) | 76.374 | 64.853 |
| Eigenkapitalquote | 47,5% | 36,3% |
| Nettoverschuldung (T€) | 24.634 | 54.384 |
| Nettoverschuldungsgrad (Gearing) | 32,3% | 83,9% |
Stammaktien zum 31. Dezember
| € | € | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| ISIN | AT0000728209 | AT0000728209 |
| Anzahl der Aktien (Stück) | 1.890.000 | 1.890.000 |
| Höchstkurs (€) | 120,00 | 128,00 |
| Tiefstkurs (€) | 100,00 | 105,00 |
| Schlusskurs (€) | 103,00 | 111,00 |
| Durchschnittskurs (€) | 107,00 | 113,00 |
| Dividende je Aktie (€) | 2,00 | 1,60 |
1 Laut Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. AG schlägt der Vorstand vor, für das Jahr 2024 eine Dividende von € 2,00 pro Aktie auszuschütten. Das ergibt eine Ausschüttung von T€ 3.780. Im Vorjahr wurde eine Dividende von € 1,60 pro Aktie (T€ 3.024) ausgeschüttet.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
3 Inhaltsverzeichnis
- Kennzahlen ......................................................................................................................................................................... 2
- Vorwort des Vorstands ........................................................................................................................................................ 4
- Konzernorganigramm .......................................................................................................................................................... 6
- Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2024 gemäß §267b iVm §243c UGB .......................................................... 7
- Bericht des Aufsichtsrats ................................................................................................................................................... 16
- Konzernlagebericht ........................................................................................................................................................... 18
- Konzernabschluss ........................................................................................................................................................... 336
- Bestätigungsvermerk ...................................................................................................................................................... 389
- Erklärung des Vorstands zum Konzernabschluss ........................................................................................................... 398
- Jahresabschluss ............................................................................................................................................................. 399
- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024.......................................................................................................................... 419
- Bestätigungsvermerk ...................................................................................................................................................... 435
- Erklärung des Vorstands ................................................................................................................................................. 440
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung und aus Rücksichtnahme auf Ressourcen wird auf die gedruckte Version des Jahresfinanzberichtes 2024 verzichtet.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
4 Vorwort des Vorstands
Sehr geehrte Aktionär*innen, sehr geehrte Leser*innen,
das Jahr 2024 war für Manner ein Jahr des Wandels und des Wachstums. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen haben wir es geschafft, unsere Marken weiterzuentwickeln, unsere Positionen am Markt zu stärken und nachhaltige Wei- chen für die Zukunft zu stellen. Mit Stolz blicken wir auf eine positive Unternehmensentwicklung, die durch Distributions- ausbau, Sortimentsoptimierungen, Projekte und eine klare strategisch fokussierte Ausrichtung geprägt war.
Manner ist seit jeher tief in Österreich verwurzelt – als Traditionsunternehmen, als Arbeitgeber und als wichtiger Wirt- schaftsfaktor. Unsere Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf sind das Herzstück unseres Unternehmens. Hier vereinen wir höchste Qualität mit Tradition und sorgen dafür, dass Manner-Produkte weltweit geschätzt werden. Um das auch nachhaltig abzusichern, sind zukünftig massive Investitionen in unsere österreichischen Werke notwendig.
Doch 2024 war nicht nur von Wachstum geprägt, sondern auch von erheblichen Herausforderungen. Die explodierenden Kosten, insbesondere für Kakaobohnen und Personal, setzen die gesamte Branche unter Druck. Am Markt beobachten wir drastische Adaptionsmaßnahmen von internationalen Konzernen, die zeigen, wie tiefgreifend diese Entwicklung ist. Für Manner ist diese Situation besonders herausfordernd, da wir im Vergleich eine geringere Profitabilität aufweisen und weniger Spielraum für kostenintensive Anpassungen haben. Trotz all unserer Anstrengungen im Bereich der Beschaffung waren Verkaufspreisanpassungen notwendig, um die hohe Qualität unserer Produkte aufrechtzuerhalten.
Im Berichtsjahr konnten wir einen signifikanten Anstieg unserer Umsätze verzeichnen, was auf einen erfolgreichen Pro- dukt- und Kundenmix, Komplexitätsreduktion, Portfoliomanagement aber auch notwendige Preisanpassungen zurückzu- führen ist. Das erfreuliche Ergebnis erfüllt uns mit Zufriedenheit und bestätigt die Richtigkeit unserer strategiekonformen Maßnahmen. Allerdings ist es auch wichtig zu betonen, dass für die kommenden Jahre zahlreiche Investitionen - insbesondere in unse- ren Werken - notwendig und teilweise bereits geplant sind. Diese beziehen sich vorwiegend auf Technologien im Bereich Produktion und Verpackung. Investitionen in den Maschinenpark in den Werken Wien und Wolkersdorf – wie zum Beispiel 2024 in eine Dragee-Anlage - sind somit ein wesentlicher Bestandteil unserer langfristigen Wachstums- und Nachhaltig- keitsstrategie. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig nachhaltige Pro- duktionsprozesse zu fördern, müssen wir unser Fabrikslayout neu denken.
Ein besonderer Meilenstein war unser Fortschritt im Bereich Nachhaltigkeit. Manner hat 2024 erstmals eine freiwillige Prüfung seines CSRD-Berichts durchgeführt und ist stolz darauf, an allen Produktionsstandorten auf 100% Grünstrom aus Wasserkraft umgestellt zu haben. Zudem haben wir uns der Science Based Targets Initiative (SBTi) angeschlossen und klare Ziele zur Reduktion unserer CO₂-Emissionen gesetzt. Die nachhaltigen Bemühungen von Manner zeigen bereits erste Erfolge: Im Nachhaltigkeitsaudit EcoVadis 2024 konnte sich Manner von einer Bronze- auf eine Silberauszeichnung steigern. Diese Schritte unterstreichen unser Engagement für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und einen nachhaltigen Wirtschaftsstandort Österreich.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
In den kommenden Jahren planen wir erhebliche Investitionen in Nachhaltigkeit, um Wettbewerbsvorteile zu generieren und gleichzeitig einen positiven Beitrag für Umwelt und Gesellschaft zu leisten. Unsere Vision ist klar: Wir wollen nicht nur wirtschaftlich erfolgreich sein, sondern auch als verantwortungsbewusstes Unternehmen agieren, das einen nachhaltigen Mehrwert für Stakeholder schafft. Um die notwendigen Maßnahmen setzen zu können, müssen wir unsere Profitabilität weiter steigern.
Ein weiteres Highlight des Jahres 2024 war die Arbeit an unserer neuen, zukunftsorientierten Markenkampagne „Glück verbindet“. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es essenziell, in eine starke Markenpräsenz zu investieren und unsere Position nachhaltig zu sichern. Manner setzt bewusst auf hohe Werbeausgaben und eine kontinuierliche Markenpflege, um unsere Wiedererkennbarkeit zu stärken und die emotionale Bindung zu unseren Konsument*innen zu vertiefen. Um den Erfolg langfristig zu sichern, werden auch in Zukunft gezielte Investitionen in die Marke notwendig sein, um ihre Strahlkraft weiter auszubauen und Manner als unverwechselbare österreichische Traditionsmarke international zu stärken.
Als Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 wird mit einem stabilen oder leichten Umsatzanstieg gerechnet. Die erwähnten Entwicklungen und erforderlichen Maßnahmen lassen uns mit einem geringeren Betriebsergebnis und Ergebnis vor Steuern gegenüber 2024 rechnen.
Im Besonderen möchten wir uns bei unseren Mitarbeiter*innen für ihr Engagement und ihre hervorragende Arbeit bedanken. Ihr Einsatz ist der Schlüssel zum Erfolg. Ein ebenso großer Dank gilt unseren Partner*innen für die wertschätzende Zusammenarbeit sowie den Aktionär*innen für ihre kontinuierliche Unterstützung und das Vertrauen in unsere Vision. Danke an unsere Konsument*innen für ihre Treue und Loyalität. Sie sind der Grund, warum wir jeden Tag unser Bestes geben. Bleiben Sie uns gewogen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management
Konzernorganigramm der Josef Manner & Comp. AG, Wien, Österreich als Muttergesellschaft
- Geblergasse 116 GmbH & Co KG, Wien, Österreich, 100%
- Manner Azerbaijan LLC, Khudat City, Aserbaidschan, 100%
- Josef Manner s.r.o., Brno, Tschechische Republik, 100%
- Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien, 100%
- Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich, 100%
Im Berichtsjahr wurde die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH, eine 100%ige bisher in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft der Manner AG, rückwirkend zum 31.12.2023 Up-Stream auf die Josef Manner & Comp. AG verschmolzen.
2023 wurde die Manner Management GmbH, eine 100%ige bisher in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft der Manner AG, im Zuge einer Side-Stream-Verschmelzung rückwirkend zum 31.12.2022 auf die Compliment Süßwaren Vertriebs GmbH verschmolzen.
Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2024 gemäß §267b iVm §243c UGB der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäftsjahr 2024
1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex
Die Josef Manner & Comp. AG verfolgt eine Strategie der nachhaltigen Wert- und Ertragssteigerung. Auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtete Managementgrundsätze und die permanente Weiterentwicklung der Systeme zur Bereitstellung vollständiger und transparenter Informationen bilden die Grundlage des Handelns. In diesem Sinne bekennt sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex (§ 243c Abs.1 Z.1 UGB), welcher im Oktober 2002 in Kraft gesetzt und zuletzt in der Fassung Jänner 2023 angepasst wurde. Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Webseite des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at) öffentlich zugänglich. Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex geforderten Informationen sind in diesem Bericht und entsprechend der thematischen Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht, oder auf der Homepage (www.josef.manner.com) des Unternehmens ersichtlich.
Die 83 Regeln des bestehenden Kodex können in drei Regelkategorien eingeteilt werden, wobei die erste Kategorie, die L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen und somit verpflichtend anzuwenden sind. Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply or Explain), sollten eingehalten oder bei Abweichung begründet werden. Erläuterungen bzw. Begründungen für die Abweichungen zu C-Regeln finden Sie in diesem Bericht. Von R-Regeln, die einen reinen Empfehlungscharakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung abweichen.
Konzernstruktur
Die Josef Manner & Comp. AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien. Sie produziert Süßwaren und verkauft diese im In- und Ausland. Neben den in Folge genannten Tochterunternehmen besteht eine Niederlassung (erweiterte Betriebsstätte) in Köln, Deutschland. Über diese werden die Waren in Deutschland vertrieben und ein Shop in der Region Berlin betrieben. Eine weitere Betriebsstätte in Kroatien wird durch einen Mitarbeiter vor Ort begründet. Die Geschäfte in Kroatien (Betriebsstätte der AG) werden in der Ergebnisabrechnung der AG berücksichtigt. Außerdem hat das Unternehmen ein Lager in Tschechien, wodurch sie eine (vereinfachte) Steuernummer in Tschechien hat.
Die Josef Manner s.r.o. ist eine in Brünn, Tschechien ansässige 100% Tochter der AG. Sie bedient den tschechischen Markt, auf dem sie von der AG gekaufte Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreibt. Darüber hinaus wickelt sie Geschäfte für die AG am slowakischen Markt ab. Diese Waren werden im Namen der AG in der Slowakei verkauft, wodurch die AG eine Betriebsstätte in der Slowakei unterhält. Für letztgenannte Tätigkeit erhält die Josef Manner s.r.o. Provisionen von der AG.
Die JOSEF MANNER, marketinške storitve, d.o.o. ist ebenfalls eine 100% Tochter der AG, mit Sitz in Ljublijana, Slowenien. Sie vermittelt Geschäfte (Agentur), territorial eingeschränkt, die dann durch die Josef Manner & Comp. AG getätigt werden.
Die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Gesellschaft m.b.H., wurde mit Ablauf des 31.12.2023 auf die Josef Manner & Comp. AG verschmolzen.
Die Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H. ist eine 100% Tochter der AG und hat den Sitz in Wolkersdorf. Sie dient als Inverkehrbringer, der im Bedarfsfall auf Verpackungen von Privat Label Produkten angedruckt wird. Sie hat keinerlei Umsätze oder sonstige Geschäftstätigkeit. Zusätzlich ist sie seit der Verschmelzung (mit Ablauf des 31.12.2022) mit der Manner Management GmbH Komplementärin bei der Geblergasse 116 GmbH & Co KG.
Die Geblergasse 116 GmbH & Co KG ist eine 100% Tochter der AG und hat den Sitz am Standort der Josef Manner & Comp. AG. Sie ist eine Immobiliengesellschaft, hat die Sockelsanierung und Dachgeschossausbau der der AG gehörenden Wohnhäuser umgesetzt und vermarktet diese.
Die Manner LLC (AZE) ist eine 100% Tochter der AG und hat den Sitz in Khudat City, Aserbaidschan. Manner LLC ist ein in Entwicklung befindlicher landwirtschaftlicher Betrieb, der Haselnüsse anbaut und verkaufen wird.
Abweichungen zum Corporate Governance Kodex
Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Unternehmenskultur. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben sich mit dem Kodex befasst und ihre Geschäftsordnungen entsprechend angepasst. Die Erläuterungen und die Abweichungen zu den C-Regeln sind nachstehend dargestellt:
- Regel 16: Durch die Veränderungen der Zusammensetzung des Vorstands besteht der Vorstand seit dem 01.01.2024 aus insgesamt vier Vorstandsmitgliedern. Seit dieser Änderung in der Zusammensetzung des Vorstands hat dieser keinen Vorsitzenden mehr.
- Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende bereitet die Aufsichtsratssitzungen vor. Er hält mit dem Gesamtvorstand regelmäßig Kontakt, da der Vorstand über keinen Vorsitzenden verfügt.
- Regel 39: Die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären entsandten Ausschussmitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses erfüllt nicht die Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53. Bis zur konstituierenden Sitzung am 23.05.2024 gehörten Mag. Florian Jonak, Dr. Martina Andres und Mag. Albin Hahn als Kapitalvertreter dem Ausschuss an, von denen alleine Mag. Florian Jonak die Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 erfüllte. Seit 23.05.2024 gehören Mag. Albin Hahn, sowie Dr. Martina Andres als Kapitalvertreter dem Ausschuss an, die beide nicht die Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 erfüllen.
Die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären entsandten Ausschussmitglieder des Prüfungsausschusses erfüllt nicht die Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53. Seit 23.05.2024 gehören Dr. Michael Grahammer und Dr. Martina Andres als Kapitalvertreter dem Ausschuss an, von denen alleine Dr. Michael Grahammer die Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 erfüllt. - Regel 49: Im Jahr 2023 wurde ein Beratungsvertrag mit der dop.consulting GmbH, FN 376646 t, abgeschlossen. Dabei erbringt die dop.consulting GmbH Beratungsleistungen und erhält dafür ein Honorar von € 96.179,00. Herr Dr. DI Josef Doppler, Aufsichtsratsmitglied der Josef Manner & Comp. AG, hat als Geschäftsführer und Gesellschafter der dop.consulting GmbH ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an diesem Geschäft.
- Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte ausschließlich in deutscher Sprache.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
2. Zusammensetzung der Organe und Organbezüge
Zusammensetzung des Vorstandes:
- Dr. Hans Peter Andres
- Vorstand für Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
- Geburtsjahr: 1961
- erstmals bestellt ab 01.07.1992; bestellt bis 30.06.2026
- keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
- Sabine Brandl, MBA, MSc
- Vorstand für Marketing, Verkauf & Human Resources
- Geburtsjahr: 1966
- erstmals bestellt ab 01.01.2024; bestellt bis 31.12.2026
- keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
- Thomas Gratzer
- Vorstand für Produktion & Technik
- Geburtsjahr: 1967
- erstmals bestellt ab 01.06.2014; bestellt bis 31.05.2028
- keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
- Scipio Oudkerk, MSc
- Vorstand für Finanzen, Recht, IT & Office Management
- Geburtsjahr: 1972
- erstmals bestellt ab 01.01.2024; bestellt bis 31.12.2026
- keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
Veränderungen der Zusammensetzung des Vorstandes
Per 31.12.2023 ist Mag. Andreas Kutil (bestellt bis 29.02.2024) aus dem Vorstand ausgeschieden. Mit 01.01.2024 wurden Sabine Brandl, MBA, MSc und Scipio Oudkerk, MSc erstmals zum Vorstand bestellt. Der Vorstand der Gesellschaft besteht somit aktuell aus vier Personen.
Vergütung des Vorstandes
Im Jahr 2024 verfügten die Vorstände über ein Grundgehalt und eine erfolgsabhängige variable Vergütung. Des Weiteren wird hier auf den veröffentlichten Vergütungsbericht des entsprechenden Geschäftsjahres verwiesen.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats (aktuell)
- Mag. Albin Hahn
- Vorsitzender
- Geburtsjahr: 1957
- erstmals bestellt ab 25.05.2023; bestellt bis zur 111.o.HV (2026);
- keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
- vertritt die Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung >10%
- Mag. Albin Hahn war bis 31.03.2022 als Vorstand für Finanzen & Recht bei der Gesellschaft bestellt
- Dr. Martina Andres
- Stellverterterin des Vorsitzenden
- Geburtsjahr: 1964
- erstmals bestellt ab 28.05.2019; bestellt bis zur 110.o.HV (2025);
- keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
- vertritt die Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung >10%
- es besteht eine persönliche Beziehung zu einem Vorstandsmitglied
- Mag. Florian Jonak
- Stellvertreter des Vorsitzenden
- unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
- Geburtsjahr: 1967
- erstmals bestellt ab 30.05.2017; bestellt bis zur 111.o.HV (2026)
- keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmern
- Dr. DI Josef Doppler
- Mitglied
- Geburtsjahr: 1960
- erstmals bestellt ab 25.05.2021; bestellt bis zur 109.o.HV (2024)
- keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
- Dr. Michael Grahammer
- Mitglied
- unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
- Geburtsjahr: 1964
- erstmals bestellt ab 25.05.2021; bestellt bis zur 112.o.HV (2027)
- keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
- Mag. Dr. Wolfgang Hötschl
- Mitglied
- unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
- Geburtsjahr: 1954
- erstmals bestellt ab 29.05.2018; bestellt bis zur 109.o.HV (2024)
- keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
- Prof. Dr. Sita Monica Mazumder
- Mitglied
- unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
- Geburtsjahr: 1970
- erstmals bestellt ab 28.05.2019; bestellt bis zur 110. o.HV (2025);
- ein weiteres Aufsichtsratsmandat in einem börsennotierten Unternehmen (Palfinger AG)
- Dipl.-Kfm. MBA Martina Sandrock
- Mitglied
- unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
- Geburtsjahr: 1960
- erstmals bestellt ab 23.05.2024; bestellt bis zur 112. o.HV (2027)
- ein Aufsichtsratsmandat CEWE Group, einer im SDAX notierten Unternehmen
- Dr. Martin Schober
- Mitglied
- unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
- Geburtsjahr: 1955
- erstmals bestellt ab 30.11.2022; bestellt bis zur 110. o.HV (2025)
- keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
- Dr. Elly A.E. Zwaal
- Mitglied
- unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
- Geburtsjahr: 1964
- erstmals bestellt ab 23.05.2024; bestellt bis zur 112. o.HV (2027)
- keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften
- Peter Freudenschuss
- Mitglied; Betriebsrat
- Geburtsjahr: 1968
- entsendet vom Betriebsrat der Angestellten in Wien
- Seit 01.01.2024 entsendet
- Samila Kocagöz
- Mitglied; Betriebsrat
- Geburtsjahr: 1982
- entsendet vom Betriebsrat der Arbeiter in Wolkersdorf
- Seit 01.09.2023 entsendet
- Erwin Müllner
- Mitglied; Betriebsrat
- Geburtsjahr: 1968
- entsendet vom Betriebsrat der Arbeiter in Wien
- Seit 04.04.2023 entsendet
- Claudia Schmidt
- Mitglied; Betriebsrat
- Geburtsjahr: 1974
- entsendet vom Betriebsrat der Angestellten in Wien
- Seit 04.04.2023 entsendet
Veränderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Dr. DI Josef Doppler und Mag. Dr. Wolfgang Hötschl sind per 23.05.2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Dipl.-Kfm. MBA Martina Sandrock und Dr. Elly A.E. Zwaal wurden als neue einfache Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt. Mag. Albin Hahn wurde mit 23.05.2024 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt und löst Mag. Florian Jonak als Vorsitzenden ab. Mag. Florian Jonak bleibt weiterhin Mitglied des Aufsichtsrates als Stellvertreter des Vorsitzenden, neben Dr. Martina Andres. Als Vertreter des Betriebsrats der Angestellten in Wien ist Peter Habel zum 31.12.2023 ausgeschieden und Peter Freudenschuss wurde mit 01.01.2024 als Vertreter des Betriebsrates der Angestellten in Wien entsandt. Dementsprechend kam es zu Veränderungen in den einzelnen Ausschüssen, die unter Punkt 3. näher dargestellt werden.
Kriterien der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat hat die im Österreichischen Corporate Governance Kodex (Anhang 1) enthaltenen Leitlinien für die Un-
abhängigkeit als Kriterien der Unabhängigkeit festgelegt. Demnach ist ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der gewählten Aufsichtsräte erfolgt nach den in der 107. o.HV. beschlossenen Kriterien. Die Vergütung setzt sich aus einer vom Unternehmensergebnis abhängigen Aufsichtsratvergütung und einem Sitzungsgeld zusammen. In der 109. o.HV. wurde eine neue Vergütungspolitik, die eine neue Vergütung des Aufsichtsrats ab 01.01.2025 vorsieht, beschlossen. Die Vergütung der gewählten Aufsichtsräte erfolgte 2024 somit noch nach den in der 107. o.HV. beschlos-
senen Kriterien. Des Weiteren wird hier auf den veröffentlichten Vergütungsbericht des entsprechenden Geschäftsjahres verwiesen.
3. Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Da hohe Transparenz und umfassende sowie zeitgleiche Information aller relevanten Interessensgruppen ein wichtiges Anliegen ist, überwacht ein Compliance Verantwortlicher die Einhaltung der Compliance Richtlinie der Josef Manner & Comp. AG, welche auf der Marktmissbrauchsverordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates basiert. Im Sinne des Kodex pflegen Vorstand und Aufsichtsrat zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen einen regen Gedankenaustausch und offenen Diskurs zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens, Geschäftsentwicklung, Risi-
komanagement und wesentlichen Geschäftsfällen. Bei wichtigen Anlässen erfolgt eine unverzügliche Information an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Grundsätzlich arbeiten sowohl der Vorstand, als auch der Aufsichtsrat stets unter Bedachtnahme der jeweils gültigen Ge-
schäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Vorstands wurde mit 30.01.2024 beschlossen, die Geschäftsordnung des Auf-
sichtsrats wurde mit 23.05.2024 beschlossen. Im Jahr 2024 haben sieben Sitzungen des Aufsichtsrates (davon eine a.o. ARS am 19.04.2024) stattgefunden. Es hat kein Mitglied des Aufsichtsrats an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen. Der Aufsichtsrat entscheidet in Fragen grundsätzlicher Bedeutung und über die strategische Ausrichtung des Unterneh-
mens. Seine Kontrolltätigkeit übt er auch durch Ausschüsse aus und hat dafür einen Prüfungsausschuss, einen Nominie-
rungs- & Vergütungsausschuss und einen Digitalisierungsausschuss und einen Marketing & Innovationsausschuss einge-
richtet. Zusätzlich befasst sich der Aufsichtsrat jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit und führt eine Selbstevaluierung durch. Der Prüfungsausschuss befasst sich, gem. §92 (4a) 4 AktG, mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers, der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts. Darüber hinaus überwacht er die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems und hat einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstat-
ten und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten.
Dem Prüfungsausschuss gehörten bis zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 23.05.2024 folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:
- Dr. Michael Grahammer (Vorsitzender)
- Mag. Florian Jonak (Stellvertreter des Vorsitzenden)
- Dr. Martina Andres
- Peter Freudenschuss
- Samila Kocagöz
Seit dem 23.05.2024 gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder an:
- Dr. Michael Grahammer (Vorsitzender)
- Dr. Martina Andres
- Peter Freudenschuss
Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2024 vier Sitzungen (davon eine a.o.## Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
4. Maßnahmen zur Förderung von Frauen
Im Rahmen der unternehmensweit einheitlichen Personalpolitik, die für alle Mitarbeiter*innen gleiche Chancen und Rechte sicherstellt, bemüht sich die Gesellschaft um die Entwicklung und Weiterbildung von Frauen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, den Anteil der Frauen in leitenden Stellungen mittelfristig auf ein ausgewogenes Niveau zu heben. Bis zum 23.05.2024 waren in der Gesellschaft fünf von sechzehn Mitgliedern der Organe Vorstand und Aufsichtsrat weiblich, ab dem 23.05.2024 erhöhte sich diese Zahl auf sieben von sechzehn.
Der Frauenanteil in leitenden Stellungen (§ 80 AktG) in der Gesellschaft (AG) beträgt 31,0% (2023: 30,9%). Mit Ende des Geschäftsjahres 2024 beschäftigt die Gesellschaft 822 Mitarbeiter*innen (inklusive geringfügig Beschäftigten), wovon 35,5% weiblich sind.
Für den Aufsichtsrat als auch für den Vorstand gelten bei Personalentscheidungen und bei der Entlohnung ausschließlich fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen als Kriterien; hohes Augenmerk wird auf die strenge Gleichbehandlung der Geschlechter gelegt. In zahlreichen Bereichen konnten sich Frauen für Führungsaufgaben in der ersten und zweiten Berichtsebene qualifizieren.
In den Tochterunternehmen der Gesellschaft nehmen zum Stichtag 31.12.2024 7 verschiedene Personen eine oder mehrere leitende Stellungen ein. 1 davon ist eine Frau, das entspricht einem Frauenanteil von 14,3%. In den Tochtergesellschaften sind 12 leitende Stellungen vergeben. 1 von diesen Stellungen ist von einer Frau besetzt. Das entspricht einem Frauenanteil von 8,3%.
5. Beschreibung des Diversitätskonzeptes
Ein aus der Unternehmenspolitik bzw. aus dem Code of Conduct der Gesellschaft herausgelöstes Diversitätskonzept besteht derzeit nicht. Manner verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, die Vielfältigkeit der Mitarbeiter*innen in Bezug auf Ausbildung, Erfahrung, Alter, kulturelle Herkunft und Geschlecht zu fördern. Diese Leitlinie gilt auch für die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie entspricht damit dem ÖCGK, der ein Diversitätskonzept hinsichtlich Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand vorsieht.
Bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand verfolgt Manner folgende Leitlinien:
- Für die Geschlechterdiversität gilt für Manner die vom Europäischen Parlament im Juni 2022 verabschiedete Richtlinie nach der entweder mindestens 40% der Aufsichtsratsposten oder 33% der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht gehen.
- Als international ausgerichtetes Unternehmen ist Internationalität und die damit verbundene globale Denkweise ein für Manner entscheidender Erfolgsfaktor. Die interne Leitlinie sieht vor, dass Aufsichtsrat und Vorstand über Internationalität durch Führungserfahrung oder Herkunft verfügt. Die Zielgröße für den Anteil der Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter) mit internationalem Hintergrund liegt bei 40%, der entsprechende Wert für den Vorstand liegt bei 25%.
- Wesentliche Voraussetzung für leistungsstarke Teams ist auch die Vielfalt der fachlichen Kompetenzen, die bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands berücksichtigt wird. Die Leitlinie zielt darauf ab, die wesentlichen Kernbereiche des Unternehmens sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand durch vertiefte Kenntnisse und Erfahrung abzudecken.
Bei den im Jahr 2024 durchgeführten Neubesetzungen im Aufsichtsrat (2 Mitglieder) und Vorstand (2 Mitglieder) wurden die internen Leitlinien berücksichtigt und die damit verbundenen Diversitätsziele erreicht.
6. Allfälliger Bericht über eine externe Evaluierung
Gem. C-Regel 62 hat die Gesellschaft die Einhaltung der C-Regeln des Kodex alle drei Jahre durch eine externe Institution evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten. Der Bericht über das Geschäftsjahr 2022 wurde durch die CENTURION Wirtschaftsprüfungs GmbH einer externen Evaluierung unterzogen.
Aufgrund des Wechsels des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 hat sich der Vorstand entschieden, auch den Corporate Governance Bericht 2024 einer vorzeitigen Evaluierung (ausgenommen die C-Regeln 77 – 83 des Corporate Governance Kodex 2023) durch die neu gewählten Wirtschaftsprüfer, Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, zu unterziehen. Die C-Regeln 77 – 83 des Corporate Governance Kodex 2023 wurden durch Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling evaluiert.
Die nächste Evaluierung betrifft somit das Geschäftsjahr 2027.
7. Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
Seit dem Abschlussstichtag gab es keine Veränderungen.
Bericht des Aufsichtsrats der Josef Manner & Comp. AG über das Geschäftsjahr 2024
In der heutigen Sitzung des Aufsichtsrats der Josef Manner & Comp. AG wurde einstimmig nachstehender Bericht gemäß § 96 AktG beschlossen:
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von sechs regulären Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung, drei reguläre Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung des Prüfungsausschusses, fünf Sitzungen des Vergütungs- und Nominierungsausschusses, vier Sitzungen des Digitalisierungs- und Prozessausschusses und drei Sitzungen des Marken- und Innovationsausschusses wahrgenommen. Er hat sich dabei vom Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft schriftlich und mündlich umfassend Auskunft geben lassen.
Einer der Schwerpunkte des Aufsichtsrats lag auf der Vorbereitung von Entscheidungen zur Sicherstellung weiterer Effizienzsteigerung durch Reduktion der Komplexität, Prozessoptimierungen und mögliche Optimierung der Aufbauorganisation. Weitere Schwerpunkte betrafen die Preisentwicklungen auf den Beschaffungsmärkten und die aus CSRD resultierenden Berichtspflichten.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Prüfungsausschuss ist seinen Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gemäß § 92 Abs. 4a Z 4 AktG nachgekommen. Insbesondere befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“) zu erstellenden Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024. Weitere Überprüfungen betrafen unter anderem den Corporate-Governance-Bericht 2024, die Jahresabschlüsse 2024 der Tochtergesellschaften, das interne Kontrollsystem und Risikomanagement, die Finanzierungssituation und allgemeine Zinsänderungsrisiken. Darüber hinaus war die Beauftragung einer Ausschreibung der Abschlussprüfung 2024 Gegenstand im Prüfungsausschuss. Der Abschlussprüfer stand dem Prüfungsausschuss in drei Sitzungen sowie dem Aufsichtsrat in zwei Sitzungen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung und der Prüfungsausschuss überwachte die Arbeiten des Abschlussprüfers.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss befasste sich neben Vergütungsfragen (Vergütungspolitik, Überprüfung Vorstandsvergütungen, Zielvereinbarungen) insbesondere mit der Begleitung von HR-Projekten (Talent Management, Nachbesetzung von Schlüsselpositionen, Mitarbeiter-Befragung „Rosa Dialog“).# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Auch im Jahr 2024 lag der Schwerpunkt des Digitalisierungs- und Prozessausschusses auf der Vorbereitung von Entscheidungen zur Sicherstellung weiterer Effizienzsteigerung durch Prozessoptimierungen. Im Rahmen des im Vorjahr gestarteten Process Mining Projektes wurde umfassendes Know-How aufgebaut, das schrittweise im operativen Geschäft zur Identifikation von Verbesserungspotenzialen zur Anwendung kommt. Außerdem befasste sich der Digitalisierungs- und Prozessausschuss mit Cyber-Security Themen und der Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Aufbauorganisation. Der Marken- und Innovationsausschuss hat sich im Jahr 2024 vor allem dem Thema strategisches Portfoliomanagement und Überprüfung der Umsetzungsfortschritte der 5 relevanten Projekte gewidmet. Diese Projekte dienen der nachhaltigen Effizienzsteigerung und bilden die Leitplanken für die Marken-, Sortiments- und Vertriebsstrategie. Details zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse und des Aufsichtsrats können dem Corporate-Governance-Bericht entnommen werden.
Jahresabschluss zum 31.12.2024
Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Josef Manner & Comp. AG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang samt Lagebericht, wurde gemäß den österreichischen Rechnungslegungsbestimmungen erstellt, und von dem nach § 270 UGB gewählten Abschlussprüfer, Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, geprüft. Die Prüfung durch den Abschlussprüfer ergab, dass die Buchführung und der Jahresabschluss samt Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Bestimmungen der Satzung beachtet wurden. Die Prüfung ergab ferner, dass den Kriterien des § 269 UGB in vollem Umfang entsprochen wurde, sodass der Abschlussprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte.
Der Prüfbericht des Abschlussprüfers und der Jahresabschluss samt Lagebericht wurden vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 01.04.2025 behandelt, umfassend mit dem Abschlussprüfer erörtert und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat prüfte und billigte in seiner Sitzung am 08.04.2025 den Jahresabschluss sowie den Lagebericht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.
In seiner Sitzung am 08.04.2025 prüfte der Aufsichtsrat ferner den Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2024. Dabei stellte er fest, dass das Geschäftsjahr 2024 mit einem Bilanzgewinn von € 3.950.842,50 schließt und billigte den Vorschlag des Vorstands, eine Dividende von € 2,00 pro Aktie an die Aktionär*innen auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Konzernabschluss zum 31.12.2024
Der vom Vorstand vorgelegte Konzernabschluss 2024, bestehend aus der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang samt Konzernlagebericht wurde gemäß IFRS erstellt und durch die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, geprüft.
Die nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts des Jahresabschlusses ist nach ESRS-Standards (CSRD) und entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt und wurde als Teil des Konzernlageberichts des Konzernabschlusses aufgenommen.
Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermittelt der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme in Übereinstimmung mit den IFRS. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss im Einklang steht und erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Prüfbericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Konzernabschlusses sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2024 samt Konzernlagebericht wurden im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats am 01.04.2025 eingehend mit dem Abschlussprüfer behandelt. Der Prüfungsausschuss empfahl die Billigung des Konzernabschlusses zum 31.12.2024 samt Konzernlagebericht, welcher dem Aufsichtsrat mit dem Prüfbericht des Abschlussprüfers in der Sitzung am 08.04.2025 vorgelegt wurde. Nach der Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch den Aufsichtsrat wird festgestellt, dass die Geschäftsführung durch den Vorstand und der vorgelegte Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zu keiner Beanstandung Anlass geben. Der Aufsichtsrat billigt daher den Konzernabschluss zum 31.12.2024 samt Konzernlagebericht.
Zudem prüfte und genehmigte der Aufsichtsrat, nach vorheriger Befassung und Empfehlung des Prüfungsausschusses, den Corporate-Governance-Bericht gemäß § 267b iVm § 243c UGB.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand sowie sämtlichen Mitarbeiterinnen der Manner-Gruppe für die hervorragenden Leistungen und den großen Einsatz in dem herausfordernden Geschäftsjahr 2024. Darüber hinaus bedankt sich der Aufsichtsrat bei den Aktionärinnen für das entgegengebrachte Vertrauen.
Wien, am 08.04.2025,
für den Aufsichtsrat
Mag. Albin Hahn, Vorsitzender
Konzernlagebericht der Josef Manner & Comp. AG, Wien
Inhaltsverzeichnis
- Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage .................................................................................... 18
- Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Manner-Gruppe ............................................................ 29
- Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems ................................................................. 35
- Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen ........................... 36
- Nichtfinanzielle Erklärung ............................................................................................................................................... 38
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Die Gruppe im Überblick
Die Manner Gruppe (kurz: Manner) ist in den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren Rest der Welt, Mietshäuser und Haselnussanbau tätig. Die wichtigsten Konzerngesellschaften sind die Josef Manner & Comp. AG als Muttergesellschaft, die Geblergasse 116 GmbH & Co KG sowie die Manner Azerbaijan LLC.
Wesentliche Entwicklungen 2024
- Umsatz mit M€ 288,4 gegenüber 2023 um +6,5% gestiegen (Vorjahr: M€ 270,8; +13,2%)
- Exportquote von 59,6% (Vorjahr: 58,9%)
- Rohstoff- und Energiepreise haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr stabilisiert (ausgenommen Kakao)
- Ergebnis vor Steuern beträgt M€ 18,8 (Vorjahr: M€ 7,5)
- Eigenkapitalquote stieg auf 47,5% (Vorjahr: 36,3%)
- Nettoverschuldung auf M€ 24,6 reduziert (Vorjahr: M€ 54,4)
- Trade Working Capital hat sich insbesondere aufgrund des neu eingeführten Inlandsfactoring auf M€ 35,2 verringert (Vorjahr: M€ 47,5)
Wirtschaftliches Umfeld
Schwächelnde österreichische Wirtschaft mit leichter Verbesserungstendenz.
Die Schwäche des produzierenden Gewerbes in Österreich setzt sich fort und hat auf verschiedene Dienstleistungsbranchen übergegriffen. Zu Beginn des Herbstes lag die Stimmung zwar in allen Wirtschaftszweigen noch im pessimistischen Bereich, doch zeigen sich erste Anzeichen, dass der Rückgang der Inflation den Konsum zu unterstützen beginnt. Laut den vorläufigen Zahlen ist die österreichische Wirtschaftsleistung im Herbst jedoch leicht gesunken. Allerdings hat aufgrund der günstiger werdenden Rahmenbedingungen, gestützt auf Reallohnzuwächse und der Lockerung der Geldpolitik, ein leichter Aufwärtstrend eingesetzt. Nach dem erneuten leichten Rückgang des BIP im Gesamtjahr 2024 wird für 2025 und 2026 von einem leichten Anstieg der realen Wirtschaftsleistung ausgegangen (Quelle: UniCredit Research).
Arbeitslosenquote steigt 2025 weiter an, leichter Rückgang erst für 2026 erwartet.
Aufgrund der schwachen Konjunkturentwicklung insbesondere am Bau und in der Industrie steigt die Arbeitslosigkeit weiter an. Im Jahresdurchschnitt 2024 wird eine Arbeitslosenquote von ca. 7,0% erwartet. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich vorerst noch weiter verschlechtern und sich erst mit einer Verbesserung der Konjunktur im Verlauf des Jahres 2025 stabilisieren. Für 2025 wird von einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote auf ca. 7,2% ausgegangen. Für 2026 wird ein Rückgang auf ca. 7,0% erwartet, da das Arbeitskräfteangebot aus demografischen Gründen aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch langsam steigen wird (Quelle: UniCredit Research).
Inflation wieder Richtung 2% im Jahresvergleich.
Die Inflation hat sich seit dem Jahresbeginn deutlich reduziert und lag im November mit 1,9% den dritten Monat in Folge unter 2%. Nach dem Jahreswechsel ist mit einem Anstieg der Inflation in Richtung von ca. 2,5%, unter anderem durch den Wegfall der Strompreisbremse, zu rechnen. Nach durchschnittlich 2,9% in 2024 wird für 2025 mit einem Rückgang der Teuerung in Österreich auf durchschnittlich ca. 2,2% und für 2026 auf ca. 1,9% gerechnet (Quelle: UniCredit Research).
Zinssenkungszyklus hat sich beschleunigt.
Die schwachen Konjunkturaussichten und die gesunkenen Inflationserwartungen haben den Druck auf die EZB erhöht, mit den Zinssenkungen rascher als geplant fortzufahren. Daher erfolgten im Oktober sowie im Dezember erneut Senkungen des Einlagensatzes um jeweils 25 Basispunkte, insgesamt damit bereits 100 Basispunkte seit Juni 2024.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Aufgrund ungünstiger Konjunkturaussichten sowie den bevorstehenden wirtschaftspolitischen Veränderungen in den USA könnte die EZB gezwungen sein, eine Senkung der Leitzinsen unter das neutrale Niveau von etwa zwei Prozent vornehmen zu müssen – also einen leicht expansiven geldpolitischen Kurs einzuschlagen (Quelle: UniCredit Research). Es wird von einem Einlagenzins von unter 3,0% ab Ende 2025 ausgegangen. Die Aussichten und die Planung für 2025 beruhen auf der Annahme, dass es zu keinen neuen negativen Auswirkungen von COVID-19 oder ähnlichen Pandemien, und des Ukraine-Russland-Kriegs auf die Konjunktur kommt. Einschränkungen wegen eines Aufflammens einer Pandemie sowie Produktionsausfälle wegen Ausfall von Produktionspersonal, oder starke Verschlechterungen in der Weltwirtschaftssituation sind wesentliche, von der Gruppe nicht abwendbare Risiken, die einen negativen Einfluss auf den Geschäftsverlauf 2025 haben könnten. Eine Stabilisierung bzw. ein weiterer Rückgang der Inflation könnte in einer Stabilisierung der Rohstoffpreise und in weiterer Folge auch der Herstellungskosten sowie einer Entspannung der Materialengpässe resultieren. Als wesentliches Risiko für 2025 wird zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses eine Abkühlung der Weltwirtschaft sowie eine Verschärfung der derzeit unruhigen weltpolitischen Situation gesehen, wodurch es vor allem beschaffungsseitig, unabhängig von erwarteten leichten Nachfragerückgängen, immer wieder zu sprunghaften Änderungen der Kosten kommen könnte. Grundsätzlich werden die Rohstoff- und Energiepreise für das gesamte Jahr 2025 vergleichbar, wie im Vorjahr erwartet. Eine Ausnahme betrifft die Kakaobohnenpreise, die bereits 2024 stark gestiegen sind. Für 2025 wird in etwa mit einer Verdoppelung der Kosten für Kakaobohnen gegenüber 2024 gerechnet.
Finanzielle Leistungsindikatoren
| Finanzielle Leistungsindikatoren | T€ | T€ |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Umsatzerlöse (T€) | 288.407 | 270.843 |
| Betriebsergebnis (T€) | 21.057 | 10.346 |
| Betriebsergebnis-Marge (ROS) | 7,3% | 3,8% |
| Ergebnis vor Steuern (T€) | 18.807 | 7.535 |
| Return of Investment (ROI) | 13,1% | 5,8% |
| Return on Equity (RoE) | 24,6% | 11,6% |
| Nettoverschuldung (T€) | 24.634 | 54.384 |
| Eigenkapital (T€) | 76.374 | 64.853 |
| Eigenkapitalquote | 47,5% | 36,3% |
Bei den angeführten Verkaufszahlen handelt es sich um konsolidierte Verkaufszahlen – das bedeutet, dass Verkäufe zwischen den Segmenten in dieser Darstellung bereinigt dargestellt sind.
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2024 ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um +6,4% von M€ 270,8 auf M€ 288,4 (Vorjahr +13,2%) gestiegen. Die Steigerung konnte sowohl im Inland als auch international realisiert werden und resultiert vor allem aus den der Rohstoffpreisentwicklung geschuldeten Verkaufspreiserhöhungen sowie einem besseren Produkt-Mix. Die verkaufte Menge ist im Jahr 2024 insgesamt um +2,6% von 52.207 to auf 53.545 to (Vorjahr: -2,2%) leicht gestiegen, und dies obwohl einerseits das Produktportfolio bereits leicht bereinigt wurde und andererseits durch die notwendige Weitergabe von Beschaffungs- und Produktionskostensteigerungen die Nachfrage weniger schnell, insbesondere im Markenbereich, gestiegen ist. Weiters ist die Exportquote auf 59,6% angestiegen, diese lag im Vorjahr noch bei 58,9%.
Ertragslage
Im Jahr 2024 liegt das Ergebnis vor Steuern mit M€ 18,8 (Vorjahr: M€ 7,5) deutlich über dem Vorjahr, der Betriebserfolg (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) mit M€ 21,1 (Vorjahr: M€ 10,3) erhöhte sich ebenfalls im Vergleich zum Wert von 2023. Vorrangig begründen der veränderte Produktmix, die Sortimentsoptimierung sowie die aufgrund der Rohstoffpreisentwicklung notwendigen Preisanpassungen die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Vor allem Kakaobohnen sind 2024 im Vergleich zu 2023 signifikant teurer geworden, und in geringerem Ausmaß haben sich die Kosten von Haselnüssen erhöht. Die restlichen Beschaffungspreise für Rohstoffe sind dagegen stabil geblieben beziehungsweise geringfügig günstiger geworden. Das Rohstoff-Umfeld bleibt jedoch auch 2025 sehr volatil. Der Anteil der Rohstoffkosten in Prozent der Umsatzerlöse blieb fast unverändert auf hohen 35,9% (Vorjahr: 36,1%). Die Veränderung des Personalaufwands von +9,5% (Vorjahr: +10,6%) ergibt sich insbesondere aufgrund der hohen kollektivvertraglichen Abschlüsse für 2024. Auch die Erhöhung von Urlaubs- und sonstigen Personalaufwendungen, die auf der erhöhten Personaltätigkeit wegen der nach wie vor herausfordernden Situation bei der Besetzung der offenen Stellen in Kombination mit einer guten Auslastung der Werke beruht, hat die Personalkosten nach oben getrieben. Zusätzlich blieb das Niveau der Krankenstände vergleichbar wie 2023, wodurch sich auch der Aufwand für Leihkräfte entsprechend erhöhte. Die Stärkung der Unternehmensmarken durch Werbung und Verkaufsförderung wird als langfristiges strategisches Engagement erachtet. Insofern wurde der dafür vorgesehene Etat geringfügig höher als im Vorjahr veranschlagt und auch umgesetzt. Den herausfordernden Marktbedingungen zum Trotz ergaben sich sowohl im laufenden Betrieb während des Jahres als auch zum Jahresultimo deutlich geringere Bankverbindlichkeiten. Die Erlöse aus dem im Sommer 2024 eingeführten Inlandsfactoring bei der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft wurden für die Tilgung von Krediten verwendet. Verkaufte Forderungen (Factoring) wurden ausgebucht. Zum Stichtag 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 14.353 (Vorjahr: T€ 0) an Dritte verkauft. In Kombination mit dem strikten Cash-Management reduzierten sich die Nettofinanzverbindlichkeiten somit erheblich. Durch die gesunkenen Zinsen sowie verbesserte Nettofinanzverbindlichkeiten wurde der Zinsaufwand 2024 ebenfalls deutlich verringert. Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands vor allem aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Unsicherheit in der Aktivität und Region sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine Wertminderung des Segments Haselnussplantage in Aserbaidschan in Höhe von T€ 415 vorgenommen worden.
Finanzlage
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit liegt mit M€ 35,6 (Vorjahr: M€ 8,9), um M€ 26,6 über dem vergleichbaren Wert des Vorjahres. Der Beitrag aus dem Ergebnis wirkt sich positiv aus, und insbesondere das eingeführte Inlandsfactoring hat zum Jahresultimo das Working Capital im positiven Sinne beeinflusst. Die Investitionstätigkeit, verglichen mit 2023, hat sich insgesamt leicht erhöht. Nach Ausschüttung der Dividende für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie nach Rückführung von Krediten konnten die Bankverbindlichkeiten aufgrund des erfreulichen Cashflows deutlich verringert werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten inklusive Leasing wurden demnach von letztjährigen M€ 57,9 auf M€ 33,9 zum aktuellen Bilanzstichtag verringert. Aufgrund des strikten Cash-Managements konnten die frei verfügbaren Barmittelbestände per Jahresultimo ebenfalls erhöht werden. Folglich ergibt sich, dass sich die Nettoverschuldung, der Saldo der Bankschulden und flüssigen Mittel von M€ 54,4 zum 31.12.2023 auf M€ 24,6 zum aktuellen Bilanzstichtag deutlich reduziert. Das Eigenkapital stieg und aus diesen Änderungen resultiert, dass der Nettoverschuldungsgrad (Gearing), definiert als das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital, von letztjährigen 83,9% auf 32,3% schrumpft.
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Abnahme bei den immateriellen Vermögensgegenständen steht im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen ERP-Software 2023 und deren begonnenen Abschreibung, die sich 2024 fortsetzte. Die Investitionstätigkeit lag im Jahr 2024 leicht über den Wert für 2023. Der Buchwert der Sachanlagen hat sich geringfügig erhöht, was insbesondere auf die Investitionstätigkeit in dem Segment Süßwaren sowie der Manner Azerbaijan LLC zurückzuführen ist. Ziel der Manner Azerbaijan LLC ist es, die künftige Preis- und Versorgungssituation bei Haselnüssen merklich zu verbessern. Aufgrund der Marktsituation für Immobilien kam es im Berichtsjahr zu einer leichten Aufwertung der Wohnhausanlage der Geblergasse KG in Höhe von M€ +0,1 (Vorjahr: M€ -1,1). Das gesamte langfristige Vermögen hat sich von M€ 96,1 zum Ende 2023 auf M€ 95,8 zum derzeitigen Bilanzstichdatum nur leicht verringert. Im Berichtsjahr wurde die nicht-operativ tätige Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH aus Vereinfachungsgründen Up-Stream auf die Josef Manner & Comp. AG verschmolzen. Diese Umgründungsmaßnahme wurde im zweiten Halbjahr 2024, rückwirkend zum 31.12.2023, umgesetzt, wodurch sich der Konsolidierungskreis um die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH reduziert. (2023 wurde die nicht operativ tätige Manner Management GmbH (Komplementär der Geblergasse 116 GmbH & Co KG) ebenfalls aus Vereinfachungsgründen rückwirkend zum 31.12.2022 auf die Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m. b. H. verschmolzen). Die Vorräte haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des strikten Vorratsmanagements reduziert und gleichzeitig sind zum Stichtag auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich zurückgegangen, was insbesondere mit dem im Sommer 2024 eingeführten Inlandsfactoring und auch mit dem konsequenten Forderungsmanagement zusammenhängt. Der Guthabenbestand bei den Banken konnte zum Stichtag gesteigert werden. Aus diesem Grund hat es insgesamt eine Reduktion des kurzfristigen Vermögens von M€ 82,6 auf M€ 65,0 gegeben.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Die Eigenkapitalquote liegt mit 47,5% um +11,2 Prozentpunkte über den 36,3% des Vorjahres, was mit dem erfreulichen Ergebnis, der reduzierten Nettoverschuldung und dem reduzierten Trade Working Capital zusammenhängt. Eine Konzern- Eigenkapitalquote von eindeutig über 40% ist weiterhin ein Fixpunkt der Unternehmensplanung und des Risikomanagements der Gruppe – dies insbesondere, um die finanzielle Stabilität der Gruppe zu gewährleisten und wirtschaftlich schwierige Perioden unbeschadet überbrücken zu können. Das Nettoumlaufvermögen, die Differenz des kurzfristigen Vermögens und der kurzfristigen Verbindlichkeiten, erhöhte sich von M€ 15,9 im Jahr 2023 auf M€ 16,4 im Jahr 2024, insbesondere weil sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten stärker als die kurzfristigen Forderungen reduzierten.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Das Managen nichtfinanzieller Themen ist in der Manner-Gruppe integraler Bestandteil des Managementverständnisses und Basis für eine ertragreiche Zukunft, denn die finanzielle Gebarung zeigt in der Regel die Ergebnisauswirkungen nichtfinanzieller Entscheidungen. Umso wichtiger ist es deshalb, als Unternehmen die internen und externen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns zu beschreiben und zu dokumentieren. Nachfolgend sind Arbeitnehmerbelange, Marketing, Markenthemen, Sponsoring, sowie Forschung und Entwicklung auszugsweise dargelegt.
Arbeitnehmerbelange
Nur gemeinsam mit qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen können wir die Herausforderungen, mit denen Manner konfrontiert wird, meistern. Manner fördert die eigenen Mitarbeiterinnen und ist bestrebt, ein motivierendes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld anzubieten. Bei der Personalauswahl wird neben hoher fachlicher Qualifikation auch insbesondere die soziale Kompetenz berücksichtigt. Bei Personalentscheidungen gelten ausschließlich fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen. Auf Gleichbehandlung wird zudem hohes Augenmerk gelegt. Mit entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen wird den geänderten Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung getragen. Schulungen wurden im Jahr 2024 weiterhin überwiegend fachlich im Bereich Technik und Produktion durchgeführt, mit dem Schwerpunkt auf Höherqualifikation der Mitarbeiterinnen im Produktionsbereich. Alle Mitarbeiterinnen können und sollen sich hier bestmöglich im Unternehmen fachlich weiterentwickeln. Für Nachwuchsführungskräfte wurde neuerlich ein weiterer Durchgang des Manner-Mentoring-Programms angeboten, welches sehr gut angenommen wurde. Ebenso wurde 2024 mit einer Potenzialanalyse gestartet, um die Entwicklung der Führungskräfte bestmöglich zu unterstützen. Dieses Projekt wird 2025 einen weiteren großen Schwerpunkt der Personalentwicklung bei Manner darstellen. Die E-Learning-Plattform J.O.S.E.F. (Josef Manner Online Schulungen Erleichtern Fortbildung) wurde im Jahr 2024 weiterhin für verpflichtende Schulungen genutzt. Der Ausbau zu einer umfassenden Schulungsplattform inklusive Verwaltung und Dokumentation wurde 2024 gestartet und soll 2025 finalisiert werden. Die Lehrlingsausbildung wurde im Jahr 2024 fortgesetzt. 15 Lehrlinge waren 2024 (2023: 18) in Ausbildung (Mechatronik, Lebensmitteltechnik, Elektrotechnik, Betriebslogistik). Ein konstanter Ausbau der Lehrlingsausbildung ist weiterhin geplant. Manner sieht hierin eine Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es werden nach Lehrzeitende daher auch in der Regel alle Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.
Der durchschnittliche Mitarbeiterinnenstand (FTE) im Jahr 2024 betrug 479,6 Arbeiterinnen (2023: 489,2) und 371,9 Angestellte (2023: 373,0). Mit Stichtag 31.12.2024 hat die Gruppe um -13,0 Mitarbeiterinnen weniger beschäftigt als zum 31.12.2023 (Vorjahr +11,2 Mitarbeiterinnen). Dies entspricht -1,4% (Vorjahr +1,3%).
Marketing
Das Jahr 2024 war geprägt von abnehmender Konsumlaune unserer Konsument*innen – bedingt durch die weltpolitische Unsicherheit in Folge der anhaltenden Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen, aber auch durch den Ausgang der Präsidentschaftswahl in den USA. Rohstoff- wie Energiepreise befinden sich nachhaltig auf sehr hohem Niveau – Manner hat vor allem der massive Preisanstieg beim Rohstoff Kakao stark getroffen und erneute Preisanpassungen unserer Produkte notwendig gemacht. In Summe führte diese Situation 2024 zu einer für unsere Markenprodukte doppelt herausfordernden Marktsituation im Inland wie international: zum einen zu stagnierenden bis rückläufigen Absätzen für Markenartikel in einigen Bereichen, zum anderen zu Marktanteilsgewinnen der Handelsmarken. Mit den nachfolgenden Maßnahmen hat Manner auf diese herausfordernde Situation geantwortet: stärkere Fokussierung der Marketingaktivitäten und -ausgaben auf die Kern-Sortimente in unseren zentralen Märkten, laufende Sortimentsüberarbeitung und -optimierung mit dem Ziel der Profitabilitätserhöhung und Sortimentsstraffung sowie taktische Neuprodukt-Launches wie Limited Editions.
Schwerpunkte Marke Manner
Vor allem in den wichtigen Kernmärkten Österreich und Deutschland ist es uns mit der Hauptmarke Manner gelungen, in der Kategorie Schnitten/Waffeln die bestehende Marktführerschaft zu halten. Rechtzeitig zum Start der Eissaison 2024 wurde das Manner-Eiswaffelsortiment im attraktiven pastellfarbigen Packaging-Design vorgestellt: noch frischer, noch moderner und deutlich appetitlicher. Der Relaunch des Manner-Eiswaffelsortiments wurde durch verschiedene Online- und Social-Media-Maßnahmen inklusive Gewinnspielen, Pressearbeit und attraktiver POS-Aktivierung tatkräftig unterstützt. Mit Manner für jeden Anlass bestens vorbereitet: mit den attraktiven Manner Neapolitaner Geschenkpackungen in den Einheiten 8x75g und 18x75g setzt Manner das ganze Jahr hindurch Schwerpunkte am Point of Sale, unterstützt werden diese Aktivitäten durch fokussierte Kommunikationsmaßnahmen digital und in Social Media. Während die ganzjährig erhältlichen Manner-Geschenkspackungen jeden Geburtstag oder Jahrestag versüßen, konnte mit den saisonalen Variationen zu den Ereignissen Valentinstag, Mutter- und Vatertag, Ostern oder Weihnachten die Präsenz der Marke weiter ausgebaut werden. Ein herbstlicher Schwerpunkt waren auch im abgelaufenen Jahr die limitierten „Manner Winterglück“-Waffeln: die Range wurde 2024 um die Sorte Kokosmakrone erweitert und national wie international stark in die Vermarktung gebracht. Damit wurden gerade in der süßwarenstarken Herbst- & Wintersaison zusätzliche Markenpräsenz und verstärkte Kaufimpulse im Handel gesetzt.
Ganzjährige Kommunikationsunterstützung für die rosa Kultmarke
In der Kommunikation haben wir einen Fokus auf die Manner-Kernprodukte Manner Schnitte & 75g-Range, Waffelbeutel und Snack Minis gelegt. Zudem wurde im österreichischen Markt ein ganzjähriger digitaler Werbeschwerpunkt für die Manner-Geschenkpackungen mit dem wichtigen Konsumanlass „Schenken“ umgesetzt.
Digitale Kommunikation mit steigender Bedeutung
Auch 2024 haben wir unser Engagement für unsere rosa Hauptmarke in Social-Media- wie digitalen Kanälen erhöht: der Anteil an Kommunikation in digitalen Kanälen und Social Media ist deutlich gestiegen, in einigen kleineren Zielmärkten haben wir zudem auf einen sehr effizienten und reichweitenstarken Digital-First-Mediaansatz gesetzt. Dies immer mit der Zielsetzung, Relevanz und Attraktivität der Marke Manner weiter zu erhöhen und zudem auch die Begehrlichkeit der Marke Manner in den jüngeren Zielgruppen zu steigern. Unser Kundinnen-Club „Manner Club“ hat 2024 einen umfassenden Relaunch erfahren und wird nun als Close Friends List auf Instagram weiter forciert: über zahlreiche Gewinnspiele und Specials konnte die Anzahl der Clubmitglieder 2024 auch auf der neuen Plattform deutlich ausgebaut und die Konsumentinnen noch stärker an unsere rosa Marke gebunden werden. Unsere Vision: Mannerize the World!
# Die Manner Kunstinitiative Pink Playground II
Im Jahr 2024 setzt Manner seine erfolgreiche Kunstinitiative #pinkplayground fort und bekräftigt damit sein langfristiges Engagement für die Förderung zeitgenössischer Kunst in Österreich. Die Corporate Cultural Responsibility (CCR)-Initiative wird auch in diesem Jahr weitergeführt und fokussiert sich auf die Unterstützung junger Kunstschaffender, die mit Manner und seiner ikonischen Farbe Rosa in Verbindung stehen. Mit #pinkplayground II setzt Manner nicht nur kulturelle Akzente, sondern zeigt auch sein Bekenntnis zu sozialen Werten wie Fairness und Geschlechtergerechtigkeit und fördert die Schaffung künstlerischer Freiräume durch finanzielle Unterstützung und Mäzenatentum.
Schwerpunkte Casali, Napoli
Notwendige Preisanpassungen bedingt durch Rohstoffkostensteigerungen insbesondere bei Kakao haben zu einigen Preisschwellenüberschreitungen in den Sortimenten von Casali und Napoli geführt. Durch ambitionierte massive POS-Platzierungen, attraktive Aktionen und reichweitenstarke Kommunikationsunterstützung konnten wir dem erfolgreich entgegenwirken. Mit der limitierten Casali Rum-Kokos-Sorte „Shot of the Year Cuba Libre“, die im neuen, modernen Design erstrahlt, konnte im Segment „Schoko-Dragees“ auch 2024 ein umsatzstarker Jahresstart eingeläutet werden. Mit dem langjährigen Erfolgskonzept der limitierten Edition „Shot of the Year“ gelang es einmal mehr, frische Impulse im Markt zu setzen und bestehende wie neue Konsument*innen für die Marke Casali und ihre attraktiven Produkte zu begeistern. Die Fairtrade-Kakao-Zertifizierung für die gesamte Casali Rum-Kokos-Range war gleich zu Jahresbeginn ein Schwerpunktthema in der Casali-Kommunikationsunterstützung. Über die Teilnahme an der groß angelegten Fairtrade-Plakatkampagne mit unseren Klassikern Casali Schoko-Bananen und Napoli Dragee Keksi wurde unsere gute Partnerschaft mit Fairtrade Österreich erneut effizient genutzt.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Napoli Dragee Keksi
Seit Ende 2023 erstrahlt die Napoli Dragee-Keksi-Range in völlig neuem Glanz, 2024 konnte die Umstellung auch am POS vollständig finalisiert werden, was einen stringenten, stimmigen Markenauftritt für Napoli sicherstellt. Für unsere Marke Napoli Dragee Keksi hat sich unser taktischer Ansatz der limitierten Jahressorte seit vielen Jahren bewährt – blicken wir doch 2024 bereits auf 15 Keksi-Jahressorten zurück. Mit der neuen kontextuellen Sorte Keksi des Jahres „Dream Team“ wurde auch 2024 der Jahresstart mit viel Abwechslung im Dragee-Keksi-Sortiment eingeläutet und es uns so ermöglicht, neue Konsument*innen an unsere Keks-Marke heranzuführen. Unterstützt wurde die Produkteinführung vor allem in Social Media und über klassische Digitalwerbung auf vielfältigen Kanälen. Durch unsere neue Markenkampagne und der dabei entstandenen Figur „Scherzkeksi“ konnten wir unsere digitale Präsenz mit tagesaktuellen Themen ausbauen. Wir sind stolz auf eine exzellente Performance unserer Werbemittel, die die geplanten Leistungswerte auf allen Kanälen weit übertroffen haben.
Schwerpunkte
Victor Schmidt
Das Jahr 2024 war geprägt von sehr erfreulichem Markenwachstum der gesamten Victor Schmidt Mozartkugel-Range. Der Schwerpunkt in der Marktbearbeitung und Markenaktivierung lag auf der Sichtbarkeit am Point of Sale. Durch abverkaufsstarke Aktionen und massive Displayplatzierungen konnte das Geschäft weiter ausgebaut und das Wachstum aus dem Vorjahr deutlich vorangetrieben werden. Zudem trugen die weiter steigenden Tourismuszahlen in Wien und ganz Österreich selbstverständlich ebenfalls zur guten Entwicklung der Marke Victor Schmidt bei.
Die wichtigsten Auszeichnungen für das Jahr 2024
* Superbrand Österreich 2024: Manner
* „Innovativste Marke Österreich“ - Manner mit Platz 29 als zweite FMCG-Marke hinter Red Bull (Magazin Trend)
Manner Shops
2024 war ein erfolgreiches Jahr für die Manner Shops. Die Frequenz an den Tourismusstandorten und in den Outlets konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigert werden. Ein positiver Effekt zur Umsatzsteigerung wurde auch durch die Expansion mit unseren Shop-Kooperationspartnern erzielt, wie z. B. Mayrhofen in Tirol und Salzburg Getreidegasse. Der Standort Salzburg Residenzplatz wurde im Oktober an einen Shoppartner übergeben und wird in gewohnter Qualität weitergeführt. Als abschließendes Highlight kann erwähnt werden, dass unser Shop im 1. Bezirk am Stephansplatz sein 20-jähriges Jubiläum feierte und viele Fans mit Angeboten und Gewinnspielen begeistern konnte.
Skisprung-Sponsoring
Manner ist ein renommierter Sponsor im Skisprung-Sport und tritt als Kopfsponsor mit den markanten rosa Manner-Helmen sowie bei ausgewählten Skisprung-Events sichtbar in Erscheinung. Die Sponsoringstrategie zeichnet sich durch langfristige Partnerschaften mit unseren Athletinnen aus, die als Teil der Manner-Familie betrachtet werden. Die Skisprung-Saison 2024/2025 begann mit außergewöhnlichen Momenten und einer starken Präsenz unseres Manner-Sportlerinnen-Teams. In den ersten Weltcup-Bewerben 2024 in Ruka und Wisla haben unsere Athletinnen bereits Manner-Sportgeschichte geschrieben: Alle drei Podestplätze wurden von Manner-Sportlerinnen besetzt, was ein Höhepunkt unserer langjährigen Partnerschaft mit dem Skisprung-Sport und ein Beweis für die herausragende Leistung unserer Athletinnen ist. Das Manner-Sportlerinnen-Team für die Saison 2024/2025 setzt sich aus folgenden talentierten und erfahrenen Skispringerinnen zusammen: Jan Hörl (Österreich), Justin Lisso (Deutschland), Martin Hamann (Deutschland), Stefan Kraft (Österreich), Sara Marita Kramer (Österreich), Pius Paschke (Deutschland), Dawid Kubacki (Polen) und Daniel Huber (Österreich). Diese Athletinnen repräsentieren den Skisprung-Sport in seiner ganzen Vielfalt und Leidenschaft. Neben den Erfolgen unserer Athlet*innen ist Manner auch in der Saison 2024/2025 bei den wichtigsten Skisprung-Events als Sponsor präsent: Im Rahmen des FIS-Weltcups in Ruka (Finnland), die FIS-Weltmeisterschaft in Trondheim (Norwegen), und das FIS-Weltcup-Finale in Planica (Slowenien), um unvergessliche Sport-Momente zu schaffen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Vertriebsstandorte
Manner weist folgende wesentliche Vertriebsstandorte auf:
* Josef Manner & Comp. AG: Zweigniederlassung Köln, Deutschland
* Josef Manner s.r.o.: Vertriebsstandort Brno, Tschechische Republik
* Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien
Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine Veränderungen.
Forschung und Entwicklung
Im Fokus unserer Abteilung Forschung, Entwicklung & Innovation standen 2024 zum einen Produktinnovationen und Produktoptimierungen, zum anderen Prozess- und Rohstoff-Optimierungsprojekte – die Vorbereitungen für eine neue Dragier-Anlage im Werk Wolkersdorf und ein internes, umfassendes Sortimentsoptimierungsprojekt seien an dieser Stelle stellvertretend herausgegriffen. Im Bereich Innovationen haben insbesondere Rohstoffkostensteigerungen wie bei Kakao das Erreichen unserer Profitabilitätsziele bei Neuproduktionen sehr herausfordernd gestaltet.
Produktionsstandorte
Der Strategie entsprechend wurden neben Planungs- und ERP-Optimierungen mehrere technische Projekte und Initiativen in beiden Werken umgesetzt. Im Jahr 2024 wurden weitere Aggregate zum Temperieren von Waffelcremen sowie Schneidmaschinen für Waffelblöcke und Kalibrierstationen erneuert. Besonders hervorzuheben ist der schrittweise Austausch unserer Beutelverpackungsanlagen, wovon die erste von fünf Beutelverpackungen im Werk Wien aufgebaut wurde. Ein weiteres Investitionsprojekt ist die Anschaffung einer neuen Dragier-Anlage für das Werk Wolkersdorf, welche 2024 installiert wurde und 2025 in Betrieb gehen wird. Im Zuge des Manner-Produktionssystems wurde auch im Jahr 2024 ein Schwerpunkt auf die Mitarbeiter*innen-Ausbildung gelegt. So konnte durch die Kontinuierliche-Verbesserungsprozess-Arbeit (KVP) eine große Anzahl an Qualitäts-, Ergonomie- und Effizienzverbesserungen in beiden Werken umgesetzt werden.
Segment Süßwaren Österreich
Marktentwicklung
Die Manner-Gruppe produziert und vertreibt als österreichisches Familienunternehmen fünf der bekanntesten und beliebtesten Süßwarenmarken Österreichs (Manner, Casali, Victor Schmidt, Ildefonso und Napoli). Manner ist ein starkes Markenartikelunternehmen für Süßwaren und die Marken verbinden beste Qualität mit höchstem Genuss. Die Produktion findet ausschließlich an österreichischen Standorten statt, am Standort Wien im 17. Wiener Gemeindebezirk und am Standort Wolkersdorf in Niederösterreich. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Ausbau des internationalen Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa. Der Gesamtumsatz am österreichischen Markt erreichte gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Umsatzplus, insbesondere bei den Marken Manner und Victor Schmidt. Damit konnten auch die Marktanteile in unseren Hauptbereichen weitgehend abgesichert werden. Victor Schmidt erzielte in diesem Jahr das größte Marktanteilswachstum und treibt den Markt der Mozartpralinen damit positiv.
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Abgesetzte Menge in Tonnen | 19.921 | 19.951 |
| Umsatzerlöse in T€ | 116.539 | 111.238 |
| Betriebsergebnis (EBIT) in T€ | 9.412 | 5.684 |
| Betriebsergebnis-Marge in % | 8,1% | 5,1% |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Segment Süßwaren Deutschland
Marktentwicklung
Das Jahr 2024 konnte mit einem Umsatzwachstum, welches deutlich über dem deutschen Süßgebäckmarkt lag, abgeschlossen werden. Bei der Sortimentsführung wurde weiterhin das konsequente Ziel der Konsolidierung verfolgt. Neben den Sommerwaffeln konnten auch die Winterwaffeln wieder erfolgreich vermarktet werden. Ebenso wurde die Einführung der neuen Eiswaffelrange von den Kunden sehr positiv angenommen. Als die Nr. 5. im deutschen Gebäckmarkt konnten wir unsere Marktführerschaft mit der Marke Manner im Bereich Waffen erneut verteidigen.
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Abgesetzte Menge in Tonnen | 16.523 | 15.585 |
| Umsatzerlöse in T€ | 81.702 | 74.356 |
| Betriebsergebnis (EBIT) in T€ | 3.306 | 1.014 |
| Betriebsergebnis-Marge in % | 4,0% | 1,4% |
Segment Süßwaren Rest der Welt
Marktentwicklung
Trotzt rohstoffbedingter Umsetzung von Preiserhöhungen konnte im Geschäftsjahr 2024 der Absatz gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Auch der Umsatz erhöhte sich im selben Zeitraum und führt zu einem gestiegenen Exportanteil am Unternehmenserfolg. Insbesondere der Bereich Waffeln, der weniger stark von Rohstoffpreiserhöhungen betroffen war, konnte im Absatz deutlich zulegen. Distribution und Marktanteile wurden ausgebaut. Produktkategorien mit hohem Schokoladenanteil, und folglich höheren Preissteigerungen, hatten hingegen mengenmäßig eher stagnierende, und Schaumware sogar eine rückläufige Mengenentwicklung zu verzeichnen. Die Fokussierung auf europäische Kernmärkte wurde erfolgreich weitergeführt und unprofitable Sortimentsbereiche aus dem Portfolio genommen. Der allgemeine Rückgang der Inflation trug positiv zur Kaufbereitschaft von Mannerprodukten bei, wodurch im EU-Raum (ohne Österreich und Deutschland) ein überdurchschnittliches Umsatzwachstum erzielt werden konnte.
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Abgesetzte Menge in Tonnen | 17.701 | 16.671 |
| Umsatzerlöse in T€ | 90.541 | 85.607 |
| Betriebsergebnis (EBIT) in T€ | 8.447 | 4.439 |
| Betriebsergebnis-Marge in % | 9,3% | 5,2% |
Segment Mietshäuser
Marktentwicklung
Die Mieterlöse im Bereich der Mietshäuser erhöhten sich geringfügig gegenüber dem Vorjahreswert aufgrund von leichten Mietzinsanpassungen. Gleichzeitig sind die Betriebs- und Instandhaltungskosten gestiegen. Nach einer Abwertung des Verkehrswerts der Immobilie um T€ -1.130 im Vorjahr, konnte der Immobilienwert im Jahr 2024 um T€ 100 gesteigert werden.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
27 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Mietshäuser Österreich
| T€ | 2024 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Investment Property | 13.030 | 12.930 | |
| Mieterlöse | 546 | 508 | |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 614 | -475 |
Segment Haselnussplantage
Marktentwicklung
Qualitativ hochwertige Haselnüsse sind für den Geschmack zahlreicher Produkte aus dem Hause Manner ausschlaggebend. Die Qualität und Verfügbarkeit des Rohstoffs ist für das Unternehmen wesentlich. 2018 wurde aus Überlegungen der Rückwärtsintegration – also der Übernahme von Fertigungsstufen von Zulieferern – die Tochterfirma Manner Azerbaijan LLC gegründet und danach Anbaugebiete in Aserbaidschan erworben. Damit setzte Manner einen wichtigen Schritt in Richtung Versorgungsicherheit und Preisstabilität. Nach den vielfältigen Verzögerungen der vergangenen Jahre konnte die Pflanzung von Jungbäumen in 2024 abgeschlossen werden. Auf ca. 280ha Pflanzfläche wurden zwischen 2021 und 2024 185.000 Haselnussbäume gepflanzt. Für 2025 werden ein paar Tonnen Haselnüsse als erste Minimalernte erwartet, die jedoch kommerziell kaum verwertbar ist. Ab 2026 sollen zunächst kleine, danach sukzessiv ansteigend, größere Ernten erfolgen, bis ab ca. 2031 der Maximalertrag erreicht wird. Neben den bereits erwähnten Neupflanzungen wurden, wie in den vergangenen Jahren einige tausend Stück Ersatzpflanzen gepflanzt und damit die infolge von Vertrocknung oder Mäusefraß abgestorbene Bäume ersetzt. Dazu wurde auch eine neue Aufzuchtstation errichtet, in der aus selbstgezogenen Setzlingen lebensfähige Jungbäume heranwachsen. Dadurch planen wir auch in den kommenden Jahren auf Fremdzukauf für abgestorbene Bäume zu verzichten. Ab Herbst 2024 begannen wir unsere Böden auf Erntebedingungen vorzubereiten. Dazu gehört auch eine Umstellung bei der Bodenbearbeitung und Unkrautbekämpfung, die nun zunehmend mit Mähgeräten erfolgt, anstatt wie bisher mit Grubern und Fräsen. Neben den dafür notwendigen landwirtschaftlichen Geräten wie Mulchern, wurde auch eine kleine Benzintankstelle für unseren Eigenbedarf in Betrieb genommen und damit der Transport in Kanistern per Klein LKW beendet. Unsere Fabrik zur Reinigung und Trocknung der am Feld geernteten Haselnüsse, sowie zur Einlagerung, Kalibrierung und Entfernung der Nuss-Schalen ist im 4. Quartal des vergangenen Jahres von unserer Baufirma fertiggestellt worden. Auch der Innenausbau mit Sozialräumen, Ersatzteillager und Büro ist baulich weitgehend fertiggestellt. Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands vor allem aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Unsicherheit in der Aktivität und Region sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine Wertminderung des Segments Haselnussplantage in Aserbaidschan in Höhe von T€ 415 vorgenommen worden.
| T€ | 2024 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Sachanlagevermögen | 11.942 | 9.789 | |
| Umsatzerlöse | 0 | 0 | |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -754 | -321 |
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Manner-Gruppe
Voraussichtliche Entwicklung
Das Jahr 2025 steht für unsere Hauptmarke Manner ganz im Zeichen der neuen Markenkommunikation unter dem Motto „Glück verbindet“. Die neue Kampagne wird ab Mitte März 2025 national wie international gelauncht. Unser Fokus liegt darauf, das rosa Markenimage weiter zu stärken, die Relevanz weiter auszubauen. Dabei stehen der emotionale Benefit von Manner und unsere Kernsortimente im Zentrum der Kampagne. Die ganzjährige Kommunikation aller unserer Marken wird im Jahr 2025 noch vielfältiger und ansprechender für insbesondere jüngere Zielgruppen gestaltet: der attraktive Media-Mix aus klassischer TV-Werbung, aufmerksamkeitsstarken Plakaten und Citylights im Out-of-Home-Bereich, ganzjähriger digitaler Werbeunterstützung und Social-Media-Kommunikation wird durch PR-Maßnahmen und Below-the-Line-Aktivierungen wie Samplings, Verkostungen und spannenden Kooperationen sowie aufmerksamkeitsstarken Promotions ideal ergänzt. Unsere limitierten Editionen der Marken Casali und Napoli werden ebenfalls zu Jahresbeginn schon sehnsüchtig von unseren Konsumentinnen erwartet. Im Segment der alkoholgefüllten Schokolade-Dragees wird der „Shot of the Year“ Casali Rum-Kokos Pina Colada mit seiner fruchtigen Ananas-Kokos-Note bestehende und neue Verwenderinnen zum Probieren verführen und mittels attraktivem Mix-Display für Auffrischung im Casali-Rum-Kokos-Sortiment sorgen. Das Dragee Keksi des Jahres 2025 liegt auf der fruchtigen Seite und heißt Orange Cake: die Sorte überzeugt durch die besonders stimmige Kombination von fruchtigem Orangengeschmack und feiner Milchschokolade. Die Marken Casali und Napoli werden mit Kommunikationsmaßnahmen mit starkem Fokus auf Digital und Social Media unterstützt, Samplings und Kooperationen sorgen für verstärkte Marken-Touchpoints und neue Zielgruppenkontakte. Die Finanzierung der Tochterunternehmen, wie insbesondere der Manner Azerbaijan LLC, wird, zusätzlich zu den laufend für den Betrieb notwendigen Investitionen, den Cashflow entsprechend negativ beeinflussen. Das im April 2023 in Betrieb genommene neue ERP-System (SAP S/4HANA) wurde 2024 weiter optimiert. Es ist davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren laufende Prozess- und Systemverbesserungen durchgeführt werden. Durch die beiden Projekte TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0 werden bestimmte Positionen und Aktivitäten in der Gruppe redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise andere Qualifikationen und Kompetenzen benötigt werden. Diese Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungs-gemäß bis zu zwei Jahre an. Insgesamt ist für das Geschäftsjahr 2025 mit stabilen bis leicht höheren Umsätzen zu rechnen. Aufgrund von enormen Preissteigerungen bei Kakaobohnen und der volatilen Weltwirtschaftssituation ist jedoch von einem geringeren Betriebsergebnis und Ergebnis vor Steuern gegenüber 2024 auszugehen.
Segment Süßwaren Österreich
In Österreich ist das Ziel für das Jahr 2025, die Marktanteile am österreichischen Süßwarenmarkt weiter auszubauen. Aufgrund der Schließung der österreichischen Produktionsstädte eines Haupt-Mitbewerbers und der medial diskutierten Abwanderung ins Ausland sehen wir für die in Wolkersdorf produzierte Marke Victor Schmidt Mozartkugeln ein großes Potenzial für die Zukunft.
Segment Süßwaren Deutschland
Für 2025 steht der Distributionsausbau wie auch ein Ausbau der Marktanteile im Discount im Fokus. Weiters wollen wir mit einer Neueinführung im Herbst die Marke am deutschen Markt stärken und zusätzliche Potenziale generieren.
Segment Süßwaren Rest der Welt
Die weiterhin hohen Rohstoffkosten und das damit verbundene Risiko weitere Preisanpassungen an den Märkten vornehmen zu müssen, birgt insbesondere in Ländern mit deutlich niedrigeren Lohnkosten die Gefahr von Absatzverlusten hin zu lokalen Herstellern. Potentiale liegen im Ausbau der Distribution des Kernsortiments und Innovationen, sowie der verbesserten Kundenansprache zur Aktivierung der Erst- und Wiederkaufsraten.
Segment Mietshäuser
Im Bereich der Mietshäuser sind keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr zu erwarten und es wird prognostiziert, weiterhin geringfügig positiv bilanzieren zu können.
Segment Haselnussplantage
Die Winterarbeiten 2024/25 konnten trotz schwierigerem Wetter bisher gut durchgeführt werden. Unter Anleitung eines amerikanischen Experten wurde beim jährlichen Winter-Schnitt vor allem auf das Ausbilden der männlichen und weiblichen Blüten der Bäume geachtet. Dies wird vor allem ab 2026 Früchte tragen. Auch Arbeiten zur Vorbereitung des Feldes für den Einsatz von Erntemaschinen wurden fortgesetzt. Die Inbetriebnahme einer ersten Erntemaschine zu Einschulungszwecken ist für September 2025 geplant. In der Fabrik ist ab dem 2. Quartal 2025 die Montage von Haselnuss Übernahme – Reinigungs- und Trocknungsmaschinen vorgesehen. Die Beschaffung von Haselnuss Kalibrierungs- und Aufschlagmaschinen ist ebenfalls geplant. Eine Inbetriebnahme dieser Maschinen könnte im 4. Quartal, oder Anfang 2026 erfolgen und damit ein erster kleiner Probebetrieb beginnen. Gleichzeitig müssen noch die technischen Installationen zur Energieversorgung, sowie die behördlich vorgeschriebenen Systeme zum Brandschutz hergestellt werden.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Die Geschäftstätigkeit von Manner ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagement-Prozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Risikopolitik bestimmt. Die verfolgte Risikostrategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit des Unternehmens. Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Das Ziel des Handelns bleibt die Wertschöpfung, darüber hinaus werden auch die Ansprüche der Stakeholder berücksichtigt. Dazu berücksichtigt das Unternehmen alle Aspekte der Nachhaltigkeit und integriert Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) in seine Geschäftstätigkeit. Das Einbeziehen gesellschaftlicher Anspruchsgruppen wirkt sich auf die Denkweise für Führung und Gestaltung von Geschäfts-prozessen aus und sichert damit die Beziehungen zu den Anspruchsgruppen, die – ebenso wie das Unternehmen – einem steten Wandel unterliegen.# Risiken zu managen
bedeutet, dass das Unternehmen Manner bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sollen damit unternehmerische und gesellschaftliche Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen werden. Zielsetzung des implementierten Risiko- und Krisenmanagements sind also nicht nur der finanzielle Erfolg und der Schutz von Reputation. Maßgeblich ist auch die Einbindung der Ansprüche Dritter und damit die Schaffung der Basis für Akzeptanz und Durchsetzungskraft unternehmerischer Entscheidungen in Krisen. Globalisierung, deregulierte Märkte, Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften und Handeln sowie gesellschaftliche Veränderungen führen zu einer Vielzahl von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die gleichberechtigt behandelt werden. Unternehmerische Kernrisiken, wie zum Beispiel die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen, Verfügbarkeit von Ressourcen, Bearbeitung neuer Märkte), oder die Entwicklung neuer Produkte wird das Unternehmen selbst tragen. Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken wie z. B. Zinsänderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken sollen nach Möglichkeit auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 31
Absatz- und Nachfragerisiko
Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen) trägt das Unternehmen selbst und werden nicht versichert. Ebenso zu den Kernrisiken gehören die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte oder Märkte. Die Handelskonzentrationen in den jeweiligen Märkten stellen ein systemimmanentes Risiko in der Lebensmittelindustrie dar. Diesem Risiko wird sowohl durch die konsequente Pflege der einzelnen Marken der Gruppe im Süßwarenbereich als auch durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert. Die fortgesetzte Konzentration im Bereich des Handels führt zu einem erhöhten Druck auf die Abgabepreise.
Beschaffungsrisiko
Es besteht generell das Risiko von Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Produktionsmaterialien, Verpackungen und Energie, das nicht zeitgerecht oder im vollen Umfang an die Abnehmer*innen weitergegeben werden kann. Diese Kostensteigerungen werden sich immer wieder aufgrund von Währungsschwankungen, Angebotsengpässen (Ernteausfälle oder erhöhte Nachfrage) oder Preisspitzen bei Rohöl und Erdgas ergeben. Die Gruppe ist bestrebt, mit Vorkontrakten und rechtzeitiger Eindeckung gegenzusteuern. Lieferengpässe bei Rohstoffen, Energie, Verpackungen und Produktionsmaterialien können zu Produktionsausfällen führen.
Elementarrisiken
Gegen Elementarrisiken (z. B. Feuer, Wasser) besteht Versicherungsschutz, dasselbe gilt auch für Produktrisiken (Produkthaftpflicht).
Finanz- und Zinsänderungsrisiko
Gegen Finanzrisiken wird laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Das Risiko einer Zinsänderung besteht für Finanzanlagen und Finanzschulden und wird ständig überwacht. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Ein Fremdwährungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß. Die bestehenden Bankverbindlichkeiten sind überwiegend fix verzinst. Aufgrund des Saisongeschäfts kommt es unterjährig zu einer Ausnutzung von Kontokorrentlinien, die variabel verzinst sind.
Finanzierungsrisiko und -strategie
Als börsennotiertes Unternehmen mit Tradition verfolgen wir eine konservative und diversifizierte Finanzierungsstrategie, um jederzeit ausreichende Liquidität und finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, Finanzierungsrisiken zu begrenzen und die finanzielle Unabhängigkeit und Stabilität sicherzustellen. Dabei möchten wir uns in die Lage versetzen, jederzeit sich ergebende Opportunitäten, die zu unseren Geschäftsfeldern passen bzw. diese gut ergänzen, nutzen zu können. Wir streben mittelfristig eine
- Nettoverschuldung/EBITDA-Quote von maximal 2,0 sowie
- eine Eigenkapitalquote von mindestens 40%
an.
Die Finanzierungstätigkeit des Konzerns wird zentral durch die Josef Manner & Comp. AG durchgeführt und diese wiederum vergibt konzerninterne Darlehen an Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften beschaffen Finanzierungsmittel nur dann lokal, wenn eine konzerninterne Finanzierung nicht möglich oder effizient darstellbar ist (z. B. aus steuerlichen, regulatorischen oder landesspezifischen rechtlichen Gründen) oder wenn es sich um Transaktionen (Mietshäuser) handelt, die nicht zum Kerngeschäft der Süßwarenerzeugung gehören. Die Geschäftstätigkeit der Josef Manner & Comp. AG wird so weit wie möglich aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert. Daneben nutzen wir, um die großen saisonalen Schwankungen auszugleichen, ein diversifiziertes Portfolio an Finanzierungsquellen. Kommittierte revolvierende Betriebsmittellinien, die bilateral mit unseren Haus- bzw. Kernbanken abgeschlossen wurden, bilden das Rückgrat unserer Betriebsmittelfinanzierung bzw. der Sicherstellung von
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 32
Liquiditätspuffern. Darüber hinaus stellen wir derzeit unsere kurz- bis mittelfristige Liquidität durch Bankdarlehen sicher und nutzen asset-basierte Finanzierungsinstrumente wie Leasing und einen Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen. Investitionsprojekte werden hauptsächlich durch Finanzierungen bei Fördergesellschaften und Bankinstituten dargestellt. Kapitalmarkttransaktionen wie Schuldscheine und Anleihen stehen derzeit nicht im Fokus. Unserer konservativen Finanzierungsstrategie folgend, werden Derivativprodukte auf Zinsen und Währungen nur zur Risikoabsicherung und nicht zu spekulativen Zwecken verwendet. Um Refinanzierungsrisiken zu vermeiden, werden Diskussionen zur Refinanzierung frühzeitig vor Fälligkeit gestartet. Bei allen Kreditverträgen, die wir verhandeln, achten wir darauf, die Verträge so zu gestalten, dass die Gleichbehandlung der Finanzpartner (Pari Passu) gegeben und ein konzernweites, nachlaufendes Vertragsmonitoring gewährleistet ist. Die Einhaltung der in den Finanzierungsverträgen vereinbarten Zusicherungen, Informationsverpflichtungen und Finanzkennziffern werden kontinuierlich überwacht. Eine offene und transparente Informationspolitik und partnerschaftliche Vorgehensweise prägen unsere Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungs- und Geschäftspartnern.
Kreditrisiko
Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere, die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallrisiko. Dieses Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch bestehende Kreditversicherungen reduziert, wobei jedoch nur ein Teil der Forderungen versichert ist. Das Ausfallrisiko bei den Forderungen verteilt sich über eine große Anzahl von Kund*innen, die aufgrund der Bonität aller großen Handelspartner das Risiko insgesamt reduziert. Das Kreditrisiko wird weiter reduziert durch ein konsequentes Forderungsmanagement. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarkts.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können. Dieses Risiko wird, aufgrund der vorhandenen Barbestände per Bilanzstichtag sowie der nicht ausgenutzten langfristig aufgesetzten Kreditlinien bei den finanzierenden Banken, als gering eingestuft.
IT-Risiken
Durch den Einsatz einer integrierten Unternehmenssoftware (ERP) bestehen für das Unternehmen Risiken in Zusammenhang mit dem Ausfall des Systems (Verfügbarkeit, Datensicherheit), Performance des Systems sowie der Richtigkeit der Daten (Fehleingaben). Um die Verfügbarkeit des Systems und die Datensicherheit zu gewährleisten, sind entsprechende Notfallsysteme implementiert. Das Risiko von Fehleingaben wird durch Schulung von Mitarbeiterinnen und durch Plausibilitätsüberprüfungen eingeschränkt. Hinsichtlich der Performance von Systemen besteht ein permanenter Verbesserungsprozess, der gemeinsam mit externen EDV-Partnerinnen betrieben wird. Seit der Einführung des neuen ERP-Systems (Enterprise Resource Planning) von SAP bestand für das Unternehmen ein Risiko im Zusammenhang mit der Richtigkeit der Stammdaten und der laufend erhobenen Daten (Fehleingaben). Das Risiko von Fehleingaben wird durch die Schulung von Mitarbeiter*innen und durch Plausibilitätsüberprüfungen eingeschränkt und die verfügbaren Stammdaten werden weiterhin laufend verifiziert.
Personalrisiken
Das Personalrisiko ist durch die zum Teil hohe Personalfluktuation bei gleichzeitig herausfordernder Verfügbarkeit von geeigneten Fachkräften am Arbeitsmarkt weiterhin hoch. Dem entgegen wirken die lange Firmenzugehörigkeit von zahlreichen Mitarbeiterinnen sowie interne Initiativen zur Optimierung des Recruiting- und Onboarding-Prozesses, wie zum Beispiel die Einführung eines Online-Recruiting-Tools. Darüber hinaus wurden Maßnahmen erarbeitet, die mittelfristig zur Standardisierung der Mitarbeiterinnen-Entwicklung und zur Mitarbeiterinnen-Bindung beitragen sollen, wie zum Beispiel das Projekt „Miteinander Manner“ und die Durchführung einer unternehmensweiten Mitarbeiterinnen-Befragung. Nur mit qualifizierten und motivierten Mitarbeiter*innen sind die Herausforderungen der nächsten Jahre erfolgreich zu bewältigen.# Besonderes Augenmerk
Besonderes Augenmerk wird daher auf das Übertragen von Unternehmenswissen und professionelle Aus- und Weiterbil- dung gelegt, unterstützend wirkt dazu das vorhandene E-Learning-Managementsystem.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 33
Qualitätsrisiken
Trotz eines etablierten Wareneingangsprozesses sowie laufender und umfassender Qualitätskontrollen besteht das Ri- siko, dass sich nicht erkennbare Mängel bei Rohstoffen auf Produkte vermindernd auswirken. Diesem Risiko wird durch eine laufende Weiterentwicklung der Wareneingangsprüfung sowie ein permanentes Monitoring des Rohstoffmarkts (Food Fraud) entgegengewirkt.
Russland-Ukraine-Krieg
Aufgrund des andauernden Krieges Russlands in der Ukraine ist die Gruppe im Bereich Süßwaren derzeit mit überdurch- schnittlich volatilen Rohstoff- und Energiepreisen konfrontiert. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass sich dieses Ereignis 2025 negativ auf die Ergebnisse auswirken kann. Deshalb sind weitere Verkaufspreissteigerungen, um diese Beschaffungspreissteigerungen abfedern zu können, potenziell unumgänglich. Einschränkungen und Verzögerungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr bzw. in der Energieverfügbarkeit können einen Engpass bei Rohstoffen, Energie, Verpackungsmaterialien sowie Ersatzteilen verursachen und dadurch zu Einschränkungen bzw. Ausfällen in der Produk- tion führen.
Politisches Risiko: Länderrisiko Aserbaidschan
Seit dem Einmarsch Russlands in der Ukraine ist deutlich ersichtlich, dass das Verhältnis ehemaliger Sowjetländer zu Russland nicht frei von Spannungen ist. Einerseits gibt es Konkurrenz um die Energielieferungen nach Europa und ande- rerseits spielt das Verhältnis zu Armenien um die autonome Berg-Karabach-Region eine prominente Rolle. Mit dem Beitritt Armeniens zur russisch geführten Zollunion hat sich das Land unter den Schutz Russlands gestellt, wodurch jederzeit mit neuen bewaffneten Auseinandersetzungen zu rechnen ist. Dazu kommt, dass die Animositäten zwischen Aserbaidschan und Armenien immer wieder kurzfristig aufflammen. Die Gruppe stuft das aktuelle Risiko als gering ein, deswegen werden derzeit keine weitergehenden Maßnahmen für notwendig erachtet.
Risiko- und Krisenmanagement
Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist essenzieller Teil der Unternehmensführung. Von allen Mitarbeiterinnen wird ein bewusster Umgang mit Risiken im Unternehmen sowie in der Auseinandersetzung mit allen Anspruchsgruppen erwartet. Für jede/n Mitarbeiterin muss es daher selbstverständlich sein, bei Entscheidungen stets die mit einer Aktivität verbundenen Gefahren und die dadurch erreichbaren Chancen abzuwägen. Die regelmäßige Sensibili- sierung der Mitarbeiter*innen resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens.
Das Unternehmen Manner versteht damit Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe mit dem Ziel, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Für die Umsetzung des Risikomanagements hat sich Manner für die Methodik der fachbereichsbezogenen Bearbeitung entschieden, Risiko- und Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte, die die von den strategi- schen Risiken abgeleiteten operativen Risiken managen. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen-Management- Team unter der Leitung von QSU (Qualität–Sicherheit–Umwelt).
Risiko- und Krisenmanagement sind nicht voneinander getrennte Aktivitäten und greifen unmittelbar ineinander. Das Ri- siko-Krisen-Management-Team ist für die regelmäßige Überprüfung und Verbesserung des Gesamtkonzepts verantwort- lich. Das Risiko- und Krisenmanagement ist als Erweiterung zum Qualitäts- und Prozessmanagement und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Krisenmanagement zu betrachten. Es orientiert sich nicht allein an den Risiken, die einen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten, sondern nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und Umwelt wahr und berücksichtigt eine Vielzahl von Ansprüchen.
Dieser Stakeholder-Ansatz bettet die Ansprüche von Eigentümerinnen, Mit- arbeiterinnen, Kundinnen, Konsumentinnen, Lieferantinnen, Anwohnerinnen, NGOs sowie Behörden in die Betrach- tung ein. So werden auch Produktbeanstandungen und schriftliche behördliche Beanstandungen – im Rahmen der amtli- chen Kontrollen – analog zu den bereits erfassten Risiken aufgenommen und bewertet. Allenfalls von Behörden oder Finanzmarktaufsicht angeordnete Handlungen oder Maßnahmen im Falle einer Nichtkonformität werden dokumentiert und abgearbeitet sowie gegebenenfalls in den implementierten Ablauf zur kontinuierlichen Verbesserung überführt.
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Mit der Umsetzung des Risiko- und Krisenmanagements ist ein System implementiert, das nicht nur den gestellten Rechts- anforderungen nachkommt und die internen Leitlinien für Nachhaltigkeit beachtet, sondern der Organisation auch Vorteile durch Visualisierung und Prävention sowie durch Realisierung von ESG-Chancen bietet.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 35
3 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risiko- managementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen beim Vorstand der Manner AG.
Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) bietet den Rahmen auf welche sich Mitarbeiter der Manner-Gruppe in Unterneh- mens-Ethischen Fragen beziehen können. Dabei haben Werte wie Vielfalt und Gleichberechtigung, Menschenrechte, Ge- sundheit und Sicherheit, Integrität und fairer Wettbewerb, Antikorruption und Bestechungsverbot, Schutz von Firmenei- gentum und Geheimhaltung, Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert. Manner sieht die Einhaltung dieser Punkte als ge- meinsame Verantwortung. Alle Mitarbeiter sind angehalten, zu einem Arbeitsumfeld beizutragen, in dem ein Verhalten gemäß dem Kodex selbstverständlich ist und einen Bestandteil des täglichen Arbeitslebens darstellt. Ebenso erwartet Manner dieses Verhalten von allen Geschäftspartner*innen.
Im Berichtsjahr wurde eine Antikorruptionsrichtlinie implementiert um die Einhaltung der gesetzlichen Antikorruptionsbe- stimmungen sowie der Strafbestimmungen gegen Betrug und Untreue durch sämtliche Mitarbeiterinnen der Manner- Gruppe sicherzustellen. Dabei sind Verbote von Bestechung und Korruption, Zuwendungen, das Verbot für Untreue, Ver- bot von Betrug im Geschäftsverkehr detailliert beschrieben und für alle Mitarbeiterinnen bindend. Einladungen und Ge- schenke sind nur beschränkt zulässig bzw. betragsmäßig reglementiert. Meldungen von Verstößen sind verpflichtend an den Compliance Verantwortlichen zu melden, insbesondere wenn es sich um gesetzliche Verstöße handelt. Die Konse- quenzen reichen von Ermahnungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren oder Zivilprozessen. Um dieses Thema stark in die Organisation zu bringen und die nötige Sensibilität zu steigern werden in regelmäßigen Abständen verpflichtende Schu- lungen von der Abteilung Compliance abgehalten. Die Abteilung Compliance stellt sicher, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben in der Antikorrupti- onsrichtlinie verankert sind und deren Verstöße Konsequenzen haben.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Im Unternehmen ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) implementiert, das darauf ausgerichtet ist, die Ordnungsmäßigkeit, Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen sowie betriebliche und finanzielle Ri- siken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Das IKS umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, Pro- zessen und Kontrollmechanismen, die dazu beitragen, die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die klare Trennung von Verantwortlichkeiten, das Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Geschäftsprozessen sowie die interne Re- vision in der Manner-Gruppe. Diese Abteilung ist an ein externes Dienstleistungsunternehmen ausgelagert und berichtet direkt an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gem. § 82 AktG.
Darüber hinaus wird das IKS kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen so- wie unternehmensspezifische Anforderungen angepasst. Die laufende Optimierung der Kontrollmechanismen trägt we- sentlich zur Sicherstellung der finanziellen Integrität und zur Vermeidung potenzieller Risiken bei.
In diesem Zusammenhang spielen Controlling und Reporting eine zentrale Rolle, indem sie durch eine transparente und strukturierte Berichterstattung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das Management schaffen. Das Controlling über- wacht und analysiert finanzielle sowie betriebliche Kennzahlen, identifiziert Abweichungen und leitet gegebenenfalls Maß- nahmen zur Steuerung der Unternehmensentwicklung ein. Das Reporting stellt sicher, dass relevante Informationen zeit- nah und in hoher Qualität zur Verfügung stehen, um eine effiziente Steuerung und Kontrolle der Unternehmensprozesse zu ermöglichen. Damit leisten Controlling und Reporting einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit des Internen Kon- trollsystems und zur nachhaltigen Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.
Die Abteilungen Rechnungswesen und Controlling sind für die Erstellung des Jahresabschlusses der Josef Manner & Comp. AG verantwortlich. Für die Tochtergesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland werden externe Dienstleis- ter hinzugezogen, um eine ordnungsgemäße Erstellung sicherzustellen. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt ebenfalls durch einen externen Dienstleister.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 36
Die konzerneinheitliche Bilanzierung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden jährlich durch den Konzernab- schlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft.
4 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300,00 und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückak- tien zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (246.658 Stück; Vorjahr: 246.658 Stück) oder auf Namen (1.643.342 Stück; Vorjahr: 1.643.342 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Markt- segment Standard Market Auction). Folgende direkte Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10% betragen, sind dem Unternehmen mit Stichtag 31.12.2024 bekannt:
| Direkte Beteiligung am Kapital | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Privatstiftung Manner Andres Holding Gesellschaft m.b.H. | Privatstiftung Manner Andres Holding Gesellschaft m.b.H. | |
| Aktien Stückanzahl | 940.896 | 938.798 |
| 453.533 | 453.533 | |
| Anteil | 49,78% | 49,67% |
| 24,00% | 24,00% |
Die Privatstiftung Manner mit 821.956 Stück (Vorjahr: 821.956) ihrer Aktien und die Andres Holding Gesellschaft m.b.H mit 453.533 Stück (Vorjahr 453.533) ihrer Aktien gehören dem „Manner“-Syndikat an. In Summe hält dieses Syndikat 1.670.239 (Vorjahr: 1.670.870) Stammaktien (= 88,37%; Vorjahr: 88,41%). Bei dem Syndikat handelt es sich um ein zwei- stufiges Syndikat, bestehend aus dem Manner/Riedl-Syndikat (= 57,37%; Vorjahr 57,41%) und der Andres-Gruppe (= 31,00%; Vorjahr: 31,00%). Entsprechend der Syndikatsverträge unterliegen die syndizierten Aktien Beschränkungen, die das Stimmrecht und die Übertragung von Aktien betreffen. Das weitere Aktienkapital von 11,63% oder 219.761 Stammaktien (Vorjahr 11,59% oder 219.130 Stammaktien) verteilt sich auf die Privatstiftung Manner mit 118.940 (6,29%; Vorjahr: 116.842 Stammaktien = 6,18%) und einer Vielzahl von Kleinaktionären mit 100.821 (Vorjahr: 102.288) Stammaktien (= 5,33%; Vorjahr: 5,41%). Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen nach Wissensstand des Unternehmens keine Offenlegungsnotwen- digkeiten.
Börsenzahlen 2024
Das Unternehmen besitzt keine eigenen Aktien und hat im Berichtsjahr auch keine eigenen Aktien erworben oder verkauft. Die dem Unternehmen bekannten Directors Dealings des Jahres 2024 wurden auf der Webseite der Gesellschaft sowie über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30.11.2022 ist der Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab dem 30.11.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z4 und Z8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu maximal 10% des Grundkapitals sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, zu verwenden oder zu veräußern, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb, Verwendung oder Veräußerung einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Den Erwerb über die Börse kann der Vor- stand der Josef Manner & Comp. AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. 2024 hat die Gesellschaft wie auch 2023 von der Ermächtigung zum Erwerb, zur Verwendung oder zur Veräußerung eigener Aktien keinen Gebrauch gemacht.
| Börsenkennzahlen | € 2024 | € 2023 |
|---|---|---|
| Umsatz (€) | 597.190 | 454.200 |
| Kapitalisierung (€) | 194.670.000 | 209.790.000 |
| Schlusskurs per 31.12. (€) | 103 | 111 |
| Umsatz Stück | 5.578 | 4.000 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 37
Hinweis
Dieser Konzernlagebericht enthält unter anderem Aussagen über mögliche zukünftige Entwicklungen, die basierend auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen erstellt wurden. Diese Aussagen, welche die gegenwärtige Einschätzung des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, sind nicht als Garantien zukünftiger Leistungen zu ver- stehen und beinhalten schwer vorhersehbare Risiken und Unsicherheiten. Verschiedenste Ursachen könnten dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse oder Umstände grundlegend von den in den Aussagen getroffenen Annahmen abweichen.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management
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5 Nichtfinanzielle Erklärung
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäfts-jahr 2024
Vorwort
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäftsjahr 2024
Josef Manner & Comp. AG produziert und vertreibt als österreichisches Familienunternehmen fünf der bekanntesten und beliebtesten Süßwarenmarken Österreichs (Manner, Casali, Victor Schmidt, Ildefonso und Napoli). Manner ist ein starkes Markenartikelunternehmen für Süßwaren und die Marken verbinden beste Qualität mit höchstem Genuss. Die Produktion findet ausschließlich an österreichischen Standorten statt, am Standort Wien im 17. Wiener Ge- meindebezirk und am Standort Wolkersdorf in Niederösterreich. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Aus- bau des internationalen Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa. Die Haselnussplan- tage in Aserbaidschan befindet sich in der Anbauphase. 2025 wird mit einer ersten kleinen Ernte gerechnet. Manner veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2024 eine nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB. Mit dieser nichtfinanziellen Erklärung erläutert Manner die wesentlichen Aspekte gemäß § 267a UGB sowie darüber hinaus die Themen Produktverantwortung und Lieferkette als wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette. Manner gibt einen Einblick in die Unternehmensführung (Governance), indem der Managementansatz, die Geschäftsprozesse und Risiken, sowie die wesentlichen damit zusammenhängenden nichtfinanziellen Kennzahlen beschrieben werden. Der vor- liegende Bericht entspricht den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 39
Inhaltsverzeichnis
Vorwort .............................................................................................................................................................................. 38
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................................................... 39
ESRS 2 – Allgemeine Angaben ........................................................................................................................................ 44
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung .......................................................... 44
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen ............................................................................... 44
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ........................................................................... 46
G1-GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ..................................................................... 53
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen ... 53
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ....................................................... 55
E1-GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme .................................................. 56
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht ......................................................................................................................... 56
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ........................................ 57
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette................................................................................... 58
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger .......................................................................................... 62
S1-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger ..................................................................................... 64
S2-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger ..................................................................................... 64
S4-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger ..................................................................................... 64
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ... 65
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ... 96
E1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ...# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 40
UMWELTINFORMATIONEN
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
ESRS E1 – Klimawandel
E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
E1-7 - Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 - Zertifikate
E1-8 - Interne CO 2 -Bepreisung
E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
E1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
E4-SBM 3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
E4-4 - Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
E4-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-4 – Ressourcenzuflüsse
E5-5 – Ressourcenabflüsse
E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 41
SOZIALE INFORMATIONEN
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
S1 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen
S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens
S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
S1-9 – Diversitätskennzahlen
S1-10 – Angemessene Entlohnung
S1-11 – Soziale Absicherung
S1-12 – Menschen mit Behinderungen
S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
E2-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
E3-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
E4-IRO 1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
E5-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
G1-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Unternehmensführung
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Inhalt
S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ......................................................................................... 256
S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ...................................................................... 257
S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ....................................................... 257
S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ...... 257
S1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................ 258
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette .................................................................................................... 270
S2 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ... 270
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ............................................... 271
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen ....... 275
S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können ... 275
S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze ... 276
S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ... 278
ESRS S4 – Verbraucherinnen und Endnutzerinnen ..................................................................................................... 279
S4 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ... 279
S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen .................................................. 281
S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucherinnen und Endnutzerinnen in Bezug auf Auswirkungen........ 287
S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucherinnen und Endnutzerinnen Bedenken äußern können... 288
S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Endnutzerinnen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze ... 289
S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ... 304
S4 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................ 307
GOVERNANCE INFORMATIONEN ................................................................................................................................ 314
ESRS G1 – Unternehmensführung ................................................................................................................................. 315
G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur ................................................................ 315
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant*innen ......................................................................................... 319
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung ..................................................................... 320
G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung ............................................................................................................. 322
MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ................................................ 322
MDR-T – Ziele in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................................... 327
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten .............................................................................................. 328
G1-6 – Zahlungspraktiken ........................................................................................................................................... 328
G1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ........................................................... 328
Anhang
Zuordnung wesentlicher IROs zu den NaDiVeG-Belangen ............................................................................... 332
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 43
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 44
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
a – Konsolidierter oder individueller Nachhaltigkeitsbericht
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung wurde für das Geschäftsjahr 2024 (01.01.–31.12.2024) konsolidiert erstellt.
b i – Konsolidierungskreis im Vergleich zum Jahresabschluss
Der Konsolidierungskreis der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung ist derselbe wie für den Konzernabschluss und umfasst folgende Unternehmen der Manner-Gruppe:
* Josef Manner & Comp. AG, Wien, Österreich (Muttergesellschaft)
* Geblergasse 116 GmbH & Co KG, Wien, Österreich, 100 %
* Manner Azerbaijan LLC, Khudat City, Aserbaidschan, 100 %
* Josef Manner s.r.o., Brno, Tschechische Republik, 100 %
* Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien, 100 %
* Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H., Wolkersdorf, Österreich, 100 %
c – Abdeckung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Die Erklärung deckt über die Offenlegung der als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und Umgang des Unternehmens mit denselben sowohl seine vor- als auch nachgelagerte Wertschöpfungskette ab.
d – Möglichkeit, eine bestimmte Information über geistiges Eigentum auszulassen
Das Unternehmen hat im Berichtsjahr nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen auszulassen.
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
9 – Abweichung von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten gemäß ESRS 1 Abschnitt 6.4
Von den mittel- oder langfristigen Zeithorizonten des ESRS 1 wurde nicht abgewichen. Zeitliche Angaben, die als „kurz-, mittel und langfristig“ angeführt sind, entsprechen den von ESRS1 vorgegebenen Zeithorizonten: kurzfristig = Berichtsjahr, mittelfristig = Ende Berichtsjahr bis zu fünf Jahren, langfristig = mehr als fünf Jahre.
10 a-d – Schätzung von Parametern zur Wertschöpfungskette
Ein geringer Teil der Rohstoffzuflüsse inklusive Verpackungen und zertifizierter biologischer Materialien wird bei Co-ManUFACTURERN zu Produkten verarbeitet. Die Ressourcenflüsse basieren auf Primärdaten für die Monate Jänner bis November 2024 und werden für den Monat Dezember 2024 extrapoliert.
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit basiert im Moment auf einer Selbsteinstufung, welche sich auf bestehende und anerkannte Standards bezieht, insbesondere den Deutschen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit. Derzeit gibt es bei der Bewertung über die Recyclingfähigkeit von Verpackungen noch keinen einheitlichen Standard im EU-Raum. Dies soll sich durch die neue Verpackungsverordnung (PPWR, im Berichtsjahr noch nicht veröffentlicht) in den folgenden Jahren ändern. Sobald diese verfügbar ist, soll die Recyclingfähigkeit anhand der neuen EU-Vorgaben bemessen werden.
Für die im Rahmen der Scope 3 erhobenen Parameterdaten, die sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette beziehen, wurden bis dato keine Primärdaten (lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren) herangezogen. Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren entstammen wissenschaftlichen Datenbanken (u. a. Ecoinvent 3.9.1, World Food LCA 3.5, Optimeal, 6 th Report IPCC, International Energy Agency, AIB, DBEIS UK Government GHG Conversion Factors for Company Reporting, Umweltbundesamt, IPCC EFDB) und somit indirekten Quellen bzw. stellen Näherungswerte dar.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 45
11 a – Quantitative Parameter und Geldbeträge mit einem hohen Maß an Messunsicherheit
Daten, welche die Haselnussplantage in Aserbaidschan betreffen, beruhen zu Teilen noch auf Schätzungen. Dies betrifft etwa den Energie-Mix, für den ein landesspezifischer Faktor zur Berechnung genommen wurde, da die Energierechnungen diese nicht ausweisen. 2024 wurde allerdings intensiv an der Datenqualität gemeinsam mit Kolleg*innen aus Aserbaid-schan gearbeitet, sodass Daten wie Energieverbrauch keiner Messunsicherheit mehr unterliegen. Darüber hinaus wurden einige Plausibilisierungsschleifen eingefügt.# 11 b i – Quellen für Messunsicherheiten
Daten im Bereich Arbeitssicherheit aus Aserbaidschan sowie von den Niederlassungen können nicht validiert bzw. plausibilisiert werden, weshalb sie einer gewissen Messunsicherheit unterliegen. Dies betrifft jedoch nur einen kleinen Teil der gesamten Belegschaft von Manner.
11 b ii – Zugrundeliegende Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen
Für den Energieverbrauch in Aserbaidschan und den weiteren Niederlassungen wurde der jeweilige nationale Energiemix aus der IEA-Datenbank für die Berechnung der jeweiligen Energieträger verwendet. Für Shops, bei denen der Energieverbrauch im Pachtpreis enthalten ist, wurde der Energieverbrauch anhand des Verbrauchs in vergleichbaren Shops geschätzt.
13 a – Änderungen bei der Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber einem vorangegangenen Berichtszeitraum und die Gründe dafür
Unter Punkt 4 Governance-Informationen wurde im vergangenen Berichtsjahr unter Punkt 4.1. ESRS G1 eine Angabe zu Zahlungspraktiken geleistet. Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Update der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, im Zuge dessen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf IRO-Ebene (2023 auf (Sub-)Themenebene) bewertet wurden. Im Zusammenhang mit Zahlungspraktiken sowie Abfall in der eigenen Wertschöpfungskette identifizierte IROs wurden als nicht wesentlich bewertet, insofern werden keine Angabepflichten zu diesem Punkt abgeleitet. Von einer Fortführung der Angaben im Bericht 2023 wird daher im Bericht 2024 und zukünftig abgesehen. Im Zuge dieses Updates werden im vorliegenden Bericht für 2024 erstmals Diversitätskennzahlen 2024 berichtet.
13 b – Angepasste Vergleichszahlen
Da der Bericht erstmals in vollem Umfang den ESRS entspricht, werden Veränderungen zu Vorjahr nicht berichtet, da die Vergleichbarkeit der Berichtsbasis nicht gegeben ist.
14 – Wesentliche Fehler in früheren Berichtszeiträumen
Es wurden keine wesentlichen Fehler bei der Erstellung und Darstellung von Informationen in der Berichterstattung 2023 festgestellt.
15 – Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts des Konzernabschlusses entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt und als Teil des Konzernlageberichts des Konzernabschlusses aufgenommen. Darüber hinaus wurde die nichtfinanzielle Erklärung – in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß CSRD – entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Manner nimmt weitere Informationen und Kennzahlen auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 auf. Eine Zuordnung der wesentlichen IROs zu den NaDiVeG-Belangen findet sich im Anhang. Im Berichtsjahr hat sich Manner auch neben den regulatorischen Anforderungen freiwillig dem EcoVadis Rating unterzogen und konnte eine Silberbewertung erzielen.
16 – Liste der Angabepflichten, die mittels Verweises aufgenommen wurden
Folgende Angabepflichten der ESRS wurden mittels Verweises auf den finanziellen Bericht (im Kapitel Konzernlagebericht sowie Konzernorganigramm und Konzernstruktur zu finden) aufgenommen: Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats (GOV-1 21a-e), detaillierte Beschreibung der wesentlichen Geschäftstätigkeiten (Produkte, Märkte, Segmente) (SBM-1 40 a i, ii, iv) und die Beschreibung der operativen Geschäftssegmente nach regionalen Gesichtspunkten.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 46
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
21 a – Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG bestand per Stichtag 31.12.2024 aus vier geschäftsführenden Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestand per Stichtag 31.12.2024 aus 12 nicht-geschäftsführenden Mitgliedern.
Vorstandsmitglieder
| Name des Vorstandsmitglieds (GOV-1-22a) | Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c) # Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 48
Albin Hahn
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Albin Hahn (gewählt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Albin Hahn hat mehr als 40 Jahre Erfahrung in unterschiedlichen operativen Managementfunktionen unterschiedlicher FMCG-Unternehmen (davon auch 15 Jahre bei der Josef Manner & Comp. AG).
- Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten (GOV-1-23a): Externer Professor für Sustainable Supply Chain Management an der EHL-Lausanne und Beirat für Sustainable Finance Management an der FH-Wien.
- Fachwissen, um die Unternehmenspolitik in Bezug auf verschiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1-5b): Erfahrung als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat und Beirat in unterschiedlichen Unternehmen.
Dr. Martina Andres
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Dr. Martina Andres (gewählt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Dr. Martina Andres war 25 Jahre in leitender Position bei Josef Manner & Comp. AG tätig und bringt somit profunde Kenntnisse über das Unternehmen, die Süßwarenbranche sowie die Marktteilnehmer und Stakeholder mit.
- Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten (GOV-1-23a): Dr. Martina Andres hat 10 Jahre Erfahrung als Geschäftsführerin einer ökologischen Landwirtschaft (950 ha Ackerbau) und beschäftigte sich schwerpunktmäßig u. a. mit Biodiversität, Ressourcenmanagement und Kreislaufwirtschaft. Sie absolviert laufend diverse Aus- und Weiterbildungen im Bereich ESG/CSRD.
- Fachwissen, um die Unternehmenspolitik in Bezug auf verschiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1-5b): Einschlägige akademische Ausbildung und spezifische berufliche Erfahrung (Geschäftsführung- und Beiratsfunktionen in nationalen und europäischen Gesellschaften).
Mag. Florian Jonak
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Mag. Florian Jonak (gewählt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Mag. Florian Jonak ist seit 25 Jahren geschäftsführender Gesellschafter für ein internationales Handelsunternehmen im Bereich Mode und Accessoires sowie Mitglied des Aufsichtsrates seit der HV 2017 bei Josef Manner & Comp. AG.
- Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten (GOV-1-23a): Teilnahme an ESG-Trainings sowie an der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategie.
- Fachwissen, um die Unternehmenspolitik in Bezug auf verschiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1-5b): Studium „Betriebswirtschaft & Sozialwirtschaft", langjährige Tätigkeiten in Geschäftsführung und Aufsichtsrat.
Dr. Michael Grahammer
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Dr. Michael Grahammer (gewählt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Dr. Michael Grahammer hat insgesamt 24 Jahre Bankerfahrung, davon 14 Jahre in Vorstandspositionen (inkl. drei Jahre Ausland); diverse Aufsichtsrats-Mandate, davon drei in der Lebensmittelindustrie sowie ein Mandat im internationalen Agrargroßhandel.
- Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten (GOV-1-23a): Diverse Aufsichtsrats-Mandate mit entsprechender Verpflichtung zur nicht-finanziellen Berichterstattung; Strukturierung des ersten Green Bonds einer Bank in Österreich.
- Fachwissen, um die Unternehmenspolitik in Bezug auf verschiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1-5b): Einschlägige akademische Ausbildung und Aufsichtsrats-Funktionen (u.a. auch bei ILF Group Holding) mit viel technischem Know-how im Bereich Umweltpolitik.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 49
Prof. Dr. Sita Monica Mazumder
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Prof. Dr. Sita Monica Mazumder (gewählt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Prof. Dr. Sita Monica Mazumder hat seit 30 Jahren eine eigene Strategieberatungsfirma, unter anderem auch mit Kunden aus der FMCG-Branche. Seit 12 Jahren ist sie Verwaltungsrätin/-Vizepräsidentin einer Food-/Gastrogruppe. Sie hat 20 Jahre Erfahrung als Verwaltungs-/Aufsichtsrätin/Board Member (USA, UK, CH und A). Weiters ist sie seit 20 Jahren Fachrätin und Professorin in Ausbildungsangeboten zu Corporate Governance.
- Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten (GOV-1-23a): Fachrätin und Professorin in Ausbildungsangeboten zu Corporate Governance, inkl. der Normen und Best Practices im Bereich ESG / CSRD. Diverse ESG/CSRD Weiterbildungen im Rahmen weiterer Board Mandate (Palfinger, Rhomberg, Clientis, Helsana).
- Fachwissen, um die Unternehmenspolitik in Bezug auf verschiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1-5b): Seit 30 Jahren Unternehmerin. Im Rahmen der akademischen Laufbahn bisher vier Labs inkl. P&L Verantwortung aufgebaut. In privatwirtschaftlichen Positionen Leitungsfunktionen inkl. P&L Verantwortung. 20 Jahre Erfahrung als Verwaltungs-/Aufsichtsrätin/Board Member (USA, UK, CH und A). Fachrätin und Professorin in Ausbildungsangeboten zu Corporate Governance seit 20 Jahren.
Dipl.-Kfm. MBA Martina Sandrock MBA
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Dipl.-Kfm. MBA Martina Sandrock MBA (gewählt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Dipl.-Kfm. Martina Sandrock hat 18 Jahre Erfahrung als Vorsitzende der Geschäftsführung/des Vorstands in Konzerntöchtern und Familienunternehmen der Lebensmittelindustrie mit einem Umsatz von bis zu 800 Mio €. Weiters arbeitete sie 9 Jahre im europäischen Ausland und hat 7 Jahre Erfahrung in Beiräten und Aufsichtsräten, in zwei davon als Vorsitzende.
- Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten (GOV-1-23a): Teilnahme an diversen ESG-Trainings durch PwC und KPMG. Begleitung diverser Unternehmen bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien.
- Fachwissen, um die Unternehmenspolitik in Bezug auf verschiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1-5b): Erfahrung als Geschäftsführerin, Vorständin, Aufsichtsrätin, Beirätin in produzierenden Unternehmen mit Marken- und Handelsmarkenportfolio.
Dr. Martin Schober
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Dr. Martin Schober (gewählt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Dr. Martin Schober hat über 40 Jahre Erfahrung in rechtsanwaltlichen Tätigkeiten, insbesondere im Bereich Beratung von Unternehmen, Geschäftsführerinnen, Vorständen, Gesellschafterinnen, Aufsichtsrätinnen, Beirätinnen, Übernahme von Funktionen, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Vorstand, Ausarbeitung und Beurteilung von Verträgen, Statuten und rechtsgutachtliche Tätigkeiten.
- Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten (GOV-1-23a): Studium von ESG-Ausbildungsunterlagen
- Fachwissen, um die Unternehmenspolitik in Bezug auf verschiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1-5b): Rechtsanwaltsprüfung, damit auch Ausbildung betreffend Grund- und Menschenrechte sowie Arbeitsrecht, Erfahrung aus über 40-jähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Vorstand.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 50
Dr. Elly A.E. Zwaal
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Dr. Elly A.E. Zwaal (gewählt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Dr. Elly A.E. Zwaal hat 30 Jahre Erfahrung in Management- und Interimsfunktionen in der FMCG-Branche und Lebensmittelindustrie (börsennotiert, Genossenschaft, PE-owned). Sie ist Fachexpertin für Supply Chain. Seit 20 Jahre ist sie im europäischen Ausland tätig, darunter in Brasilien. Sie hat insgesamt zwei Jahre Erfahrung in Beiräten und Aufsichtsräten.
- Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten (GOV-1-23a): Operationelle Erfahrung in Nachhaltigkeit in Supply Chain (Einkauf und Produktion). Teilnahme an Entwicklung und Umsetzung diverser Nachhaltigkeitsprojekte bei Unilever.
- Fachwissen, um die Unternehmenspolitik in Bezug auf verschiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1-5b): Frau Dr. Zwaal hat Erfahrung als Mitglied des Executive Teams in Business Units and Divisionen multinationaler Konsumgüterunternehmen. Sie ist Beirätin in zwei mittelgroßen Unternehmen. Fachspezifisches Wissen im Bereich Supply Chain. Ausbildung: Board Governance and Finance for Boards at IMD, Lausanne.
Peter Freudenschuss
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Peter Freudenschuss (vom Betriebsrat entsandt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Herr Peter Freudenschuss ist seit über 35 Jahren im Betrieb, seit 2013 Betriebsrat und Zentralbetriebsrat.
- Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten (GOV-1-23a): Keine
- Fachwissen, um die Unternehmenspolitik in Bezug auf verschiedene Aspekte zu steuern und zu beeinflussen (G1-GOV-1-5b): Fachspezifisches Wissen im Bereich Arbeitsrecht und Absolvierung vieler Seminare in der Gewerkschaft.
Samila Kocagöz
- Name und Art des Aufsichtsratsmitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-21b): Samila Kocagöz (vom Betriebsrat entsandt)
- Relevante Erfahrungen für Sektoren, Produkte und geografische Standorte des Unternehmens (GOV-1-21c): Samila Kocagöz ist seit 20 Jahren im Unternehmen und seit 2023 als stellvertretende Vorsitzende im Betriebsrat tätig. Seit dem 05.09.2024 ist sie offiziell freigestelltes und gewähltes Betriebsratsmitglied. Sie hat langjährige Erfahrung im Umgang mit der Belegschaft.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
21 d – Geschlechtervielfalt der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Diversität des Vorstands 2024
| GOV-1-21d | GOV-1 21d |
| Gesamtzahl der Geschäftsführer | 4 |
| Anteil männlich (in %) | 75 |
| Anteil weiblich (in %) | 25 |
| Anteil unter 30 Jahre (in %) | 0 |
| Anteil 30-50 Jahre (in %) | 0 |
| Anteil über 50 Jahre (in %) | 100 |
| exklusive Arbeitnehmerinnen-Vertretung |
Das Geschlechterverhältnis im Aufsichtsrat ist per Stand 31.12.2024 ausgeglichen. Der Anteil von weiblichen und männ- lichen Mitgliedern des Aufsichtsrates beträgt je 50 %.
Diversität des Aufsichtsrats 2024
| GOV-1-21d | GOV-1 21-d | |||||
| Gesamtzahl der Aufsichtsräte | 12 | männlich | 6 | weiblich | 6 | |
| unter 30 Jahre | 0 | 30–50 Jahre | 2 | über 50 Jahre | 10 | |
| Anteil der unabhängigen Gremienmitglieder (%) | 25 %* |
22 a – Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig sind
Im Berichtsjahr 2024 war der Gesamtvorstand für die Überwachung aller Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltauswirkun- gen, soziale Verantwortung und ökonomische Chancen verantwortlich.
22 b – Zuständigkeiten der einzelnen Organe oder Personen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen
Innerhalb des Vorstands ist Sabine Brandl für das operative ESG-Management inklusive der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten verantwortlich. Die Verantwortung für die Haselnussfarm Aser- baidschan und die damit verbundenen ESG-Themen und Reporting-Pflichten liegt bei Dr. Hans Peter Andres. Die Verant- wortung für SBTi-Berichterstattung liegt im Gesamtvorstand bei Thomas Gratzer. Verantwortung für CSRD-Berichterstat- tung und externe Prüfung trägt im Gesamtvorstand Scipio Oudkerk.
Der Aufsichtsrat nimmt in diesem Bereich die Überwachungsfunktion wahr. Insbesondere durch die vom Aufsichtsrat no- minierte ESG-Verantwortliche, Aufsichtsrätin Dr. Martina Andres, kommt es zu einem regelmäßigen Austausch, um durch proaktive Risikobewertung und Chancenerkennung in allen Bereichen der Nachhaltigkeit zur Unternehmensstrategie von Manner beizutragen. Darüber hinaus gibt es keine gesonderte Zuständigkeit zum Management der Auswirkungen, Chan- cen und Risiken im Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss ist für die nichtfinanzielle Berichterstattung verantwortlich. Im Gesamtaufsichtsrat werden die jeweilig aktuellen Auswirkungen, Chancen und Risiken behandelt.
22 c – Rolle der Unternehmensleitung bei der Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkun- gen, Risiken und Chancen
Für Prozesse und Kontrollen der Unternehmenssteuerung, speziell bei der Überwachung von Auswirkungen, Risiken und Chancen, ist der Gesamtvorstand verantwortlich. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist verantwortlich für die Kon- trole und Beaufsichtigung der für 2024 geänderten Berichtspflicht nach CSRD. Dr. Martina Andres ist die ESG-Verant- sorumlige im Aufsichtsrat. Mag. Albin Hahn übernimmt Verantwortung als Aufsichtsrat-Vorsitzender und ist im Aufsichtsrat verantwortlich für den ÖCGK.
22 c i – Übertragung Überwachungsrolle auf eine bestimmte Position oder einen Ausschuss der Führungsebene
Die Verantwortung für das Risikomanagement ist der Leitung QSU Claudia Elian (Qualität-Sicherheit-Umwelt) zugeteilt, deren Arbeit im Bereich Risikomanagement vom Gesamtvorstand überwacht wird.
22 c ii – Berichtspflichten gegenüber den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen
Die im Unternehmen für das Risikomanagement Verantwortlichen sind verpflichtet, den Vorstand durch regelmäßige und detaillierte Berichte über bestehende und potenzielle Risiken sowie die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen zur Risi- kominderung auf dem Laufenden zu halten, wodurch eine fundierte und transparente Entscheidungsfindung auf allen Ebe- nen der Unternehmensführung gewährleistet wird.
22 c iii – Spezielle Kontrollen und Verfahren für das Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Spezielle Kontrollmechanismen und Verfahren, um bei Manner Auswirkungen, Risiken und Chancen zu managen, umfas- sen:
- Interne und externe Audits: Regelmäßige Überprüfungen durch interne Audit-Teams, um die Einhaltung von Richtlinien und die Wirksamkeit von Risikomanagement-Praktiken zu gewährleisten.
- Compliance-Programme: Programme, die sicherstellen, dass das Unternehmen allen relevanten Gesetzen, Vor- schriften und internen Richtlinien gerecht wird.
- Hinweisgebersystem und Feedback z. B. über Betriebsrat: Einrichtung von Kommunikationskanälen, über die Mitarbeiterinnen vertraulich Bedenken oder Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien melden können.
- Schulungen zum Risikomanagement: Fortbildungen für Mitarbeiterinnen, um Bewusstsein und Verständnis für Risiken zu schärfen als auch deren Handhabung.
- Notfall- und Wiederherstellungspläne: Es existieren detaillierte Pläne für den Umgang mit Krisen und unvorher- gesehenen Ereignissen, um die Auswirkungen zu minimieren und eine schnelle Erholung zu ermöglichen.
- Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs): Messung und Überwachung spezifischer Leistungsin- dikatoren, die mit Auswirkungen, Risiken und Chancen verbunden sind.
22 d – Überwachung der Zielsetzung und Fortschritte in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen durch Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Zusätzlich zur Hauptverantwortlichkeit für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist der Manner Aufsichtsrat aktiv in die Nachhaltigkeitsstrategie als Impulsgeber eingebunden. Ebenfalls wird bei der Bestellung der Organe ein Au- genmerk auf ESG-Agenden gelegt.
23 a – Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
2024 besuchten alle Vorstandsmitglieder eine Deloitte Schulung "Berichtspflichten 2024". Frau Sabine Brandl besuchte darüber hinaus Schulungen zu FAIRTRADE, Kartellrecht und Green Claims. Eine Übersicht über das jeweilige Fachwissen der Aufsichtsräte findet sich in den unter GOV-1 Absatz 21a angeführten Tabellen.
G1-GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Alle Informationen zur Rolle des Vorstands und Aufsichtsrats in Bezug auf die Unternehmensführung sind mit den Angaben zu ESRS 2 GOV-1 19-23 abgedeckt.
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs- , Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
26 a – Informationen an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über wesentliche Auswirkungen, Risi- ken und Chancen
ESG-Themen werden regelmäßig im Vorstand in den wöchentlichen Vorstandssitzungen behandelt. Ziel der Betrachtung im Gesamtvorstand ist es, von dem für Nachhaltigkeit verantwortlichen Vorstand und der ESG-Verantwortlichen über we- sentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen und die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und die Er- gebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, und Ziele zu informieren, zu bewerten und Ent- scheidungen herbeizuführen.
Im vierten Quartal 2024 wurde das ESG-Management bei Manner durch zwei neu geschaf- fene Positionen verstärkt. Im Bereich Corporate Communications verantwortet eine ESG-Managerin die Umsetzung der Themen, den Bereich Einkauf verstärkt eine ESG-Managerin fachspezifisch. Sämtliche IROs und steuerrelevante ESG- Kennzahlen werden laufend in der Manner ESG-Steuergruppe behandelt. Die ESG-Steuergruppe, die regulär einmal mo- natlich zusammenkommt, wird strategisch von Vorständin Sabine Brandl geführt. In der ESG-Steuergruppe sind sämtliche relevante Fachbereiche auf Führungsebene vertreten. Ziel des Gremiums ist es, Projekte im Nachhaltigkeitsbereich zu implementieren und zu steuern. Steuerungsintensive ESG-Kennzahlen wie etwa die CCF (Corporate Carbon Footprint) - Reduktion (Scope 1,2 & 3) oder die Reklamationsstatistik werden mehrmals jährlich im Vorstand behandelt.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
26 b – Berücksichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen bei wichtigen Entscheidungen durch die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Im Jahr 2024 wurde die Einbindung des Aufsichtsrats in ESG-Themen inklusive wesentlicher Auswirkungen, Risiken, Chancen, die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, und Ziele bei Manner weiter intensiviert, indem Nachhaltigkeit als zentraler Aspekt in alle relevanten Entscheidungsprozesse integriert wurde. Der Aufsichtsrat berücksichtigt ESG-Aspekte in strategischen Diskussionen und Entscheidungen zu Themen wie Geschäftsmodell, Investitionen, Vergütungspolitik, Compliance und Risikomanagement. Zur Unterstützung dieses Prozesses fand im Berichtsjahr eine umfassende Schulung des Gesamtvorstandes und des Aufsichtsrats durch Deloitte zum Thema CSRD und Veränderungen in den Berichtspflichten statt. Im Rahmen eines Strategie-Workshops mit Vorständen, der ESG-Verantwortlichen des Aufsichtsrats, externen Beratern und ESG-Verantwortlichen wurde grundlegend die Manner ESG-Strategie erarbeitet, wobei klare Zielbilder für die ESG-Bemühungen des Unternehmens entwickelt wurden. Darüber hinaus gibt es einen kontinuierlichen Austausch zwischen den ESG-Verantwortlichen im Aufsichtsrat, dem Vorstand und der operativen Ebene. Die fortlaufende Bereitstellung von Ausbildungsunterlagen und ein erweitertes Informationsangebot zur CSRD auf der Aufsichtsrat-Plattform tragen zusätzlich dazu bei, dass der gesamte Aufsichtsrat regelmäßig über den Stand der aktuellen ESG-Themen informiert wird.
Die Unternehmensführung orientiert sich nicht allein an operativer Leistung, sondern nimmt die Herausforderungen eines sich permanent verändernden Umfelds an. Unternehmenswerte, Innovationen, strategische Investitionen, Begeisterung der Mitarbeiter*innen, Pflege der Beziehungen zu Stakeholdern und viele Faktoren mehr werden im Zuge der strategischen Führungsarbeit betrachtet. Die damit verbundenen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden erfasst und gelten als permanente Zielsetzung für die operative Arbeit zur Risikominimierung. Die operative Risikoarbeit entfaltet sich in konkreten Handlungsfeldern, die sich an den Unternehmensfunktionen (Fachbereiche laut Organigramm) anlehnen. Die Expertise für die fachspezifischen Abläufe liegt bei den bereichsverantwortlichen Führungskräften. Deren kumulierte Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen entspricht daher inhaltlich den relevanten Risiken der bereichsübergreifenden Geschäftsprozesse und berücksichtigt auch die Aspekte der Nachhaltigkeit wie z. B. Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gleichbehandlung und Chancengleichheit (für eigene Mitarbeiter*innen sowie entlang der Wertschöpfungskette), Anpassung an die Klimakrise (Gesellschaft im Wandel, Naturrisiken), Biodiversität und Ökosysteme.
Die in einer Matrix erfassten Risiken werden jährlich hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet sowie gegebenenfalls neu hinzugekommene ergänzt. Für die unternehmerischen Risiken wird dabei ein Zeithorizont von zwei bis drei Jahren und für die ESG-Risiken eine Zeitspanne von zehn Jahren berücksichtigt. Der Vorstand prüft die Übereinstimmung mit Strategie und Risikopolitik und erteilt an den zuständigen RGV (Risikogruppen-Verantwortlicher) einen Arbeitsauftrag zur Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Nach Abschluss der Maßnahmenumsetzung bzw. mindestens einmal im Jahr erfolgt eine Neubewertung der Risiken, die an den Vorstand berichtet wird. Im Idealfall kann durch eine Reduktion von Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadensausmaß eine Anpassung der RPZ (Risikopotenzialzahl) erfolgen. Ein solcher Fortschritt führt in der Folge zu einer frischen Priorisierung und Auswahl neuer, individuell zu bearbeitender Risiken. Die Bewertung der Risiken ist Bestandteil der Jahresplanung und spiegelt sich in den Bandbreiten des zu erwartenden Unternehmensergebnisses wider. Die Risiken werden in den offiziellen Planungsunterlagen kommentiert und von Vorstand sowie Risiko- und Krisenmanager an den Aufsichtsrat präsentiert. Mit Verabschiedung der Jahres- und Mittelfristplanung durch den Aufsichtsrat erfolgt auch eine Genehmigung des vorgeschlagenen Risikoprofils des Unternehmens.
2024 wurden die Abläufe der Information der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte sowie Verantwortlichkeiten überarbeitet. Im Berichtsjahr waren die Vorstände insbesondere im Zuge der granulareren Wesentlichkeitsanalyse mit der tiefergehenden Betrachtung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst, außerdem in der Ableitung der zu berichtenden Kennzahlen sowie Prüfung und Freigabe der erhobenen Daten. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden im Berichtszeitraum vor allem in der Erarbeitung der ESG-Zielbilder berücksichtigt. Dafür wurden die IROs herangezogen und zu den Handlungsfeldern (eigene) Produktion, Lieferkette und Produkte zusammen mit dem Gesamtvorstand und der ESG-Verantwortlichen im Aufsichtsrat sowie ausgewählten Mitgliedern der ESG-Steuergruppe bearbeitet. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen folgende sieben Themenfeldern der Manner ESG Strategie:
* Klimaschutz
* Klimarisiko
* Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
* Biodiversität
* Arbeitskräfte bei Manner und in der Wertschöpfungskette
* Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
* Governance
Zur effektiven und effizienten Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den ESG-Themenfeldern wurden Zielbilder entwickelt, die zukünftig mit Konzepten, Maßnahmen und Zielen überarbeitet werden. Zielkonflikte zwischen den Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in der ESG-Steuergruppe regelmäßig diskutiert und im Vorstand und Aufsichtsrat betrachtet. Einmal jährlich, zuletzt am 11.6.2024 ist ESG-Schwerpunktthema in der Aufsichtsratssitzung, an der sowohl Aufsichtsrats- als auch Vorstandsmitglieder teilnahmen, mit den Schwerpunkten Evaluierung der ESG-Strategie, der laufenden Projekte sowie neuer Initiativen unter Berücksichtigung der jeweiligen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Regelmäßige Statusupdates zu laufenden ESG-Projekten sind fixer Bestandteil jeder Aufsichtsratssitzung. Sofern neue wesentlichen Themen aufkommen, wird eine vertiefte Diskussion und Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in die Agenda aufgenommen. Die vertiefte Arbeit zu ESG-Themen erfolgt in sämtlichen Ausschüssen des Aufsichtsrats, wobei insbesondere der Prüfungsausschuss sich auf die nichtfinanzielle Berichterstattung, das Risikomanagement sowie die Einhaltung der CSRD und ESG-Vorgaben fokussiert. Zuletzt wurde am 27.8.2024 eine umfassende ESG-Bewertung im Rahmen des Risikomanagementsystems der relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen durchgeführt. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit sozialen Themen, insbesondere der Mitarbeiterzufriedenheit, der Vergütungspolitik und der Förderung der Unternehmenskultur. Im Marketing- und Innovationsausschuss stehen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Kund*innen und Umwelt im Mittelpunkt, etwa durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft, verantwortungsvolles Marketing und gesundheitsbewusster Produktentwicklung.
26 c – Liste wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, die von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen im Berichtszeitraum behandelt wurden
Die Arbeit an der granulareren Wesentlichkeitsanalyse inklusive der Definition der IROs fand bei Manner bis ins Q3/2024 statt. Die Freigabe für die IROs wurde in der Vorstandssitzung vom 3.10.2024 erteilt. Im Zuge dieser Sitzung hat sich der Vorstand mit sämtlichen wesentlichen IROs beschäftigt. Die vollständige Liste der wesentlichen IROs ist unter SBM-3 48 a angegeben. Der Aufsichtsrat setzt sich in jeder Sitzung mit dem Thema ESG auseinander, eine detaillierte Auflistung der dabei behandelten IROs liegt nicht vor.
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
29 d – Anteil der variablen Vergütung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt
Der Anteil der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen abhängt, beträgt 20 %.
| Ziele und/oder Auswirkungen anhand dessen die Leistung von Vorstand und Geschäftsführung bewertet wird | Leistungsparameter anhand dessen die Leistung des Vorstands und Geschäftsführung bewertet wird | Höhe der variablen Vergütung, die an das Ziel/die Auswirkung geknüpft ist (in EUR) | Verantwortliche Ebene für die Aktualisierung und Genehmigung der variablen Vergütung |
|---|---|---|---|
| Erreichung von Zwischenzielen bei der Dekarbonisierung | Reduktion CCF Scope 1 und 2: Target -6 % (Cut off -4,2 %, Maximum -7,8 %) bis 2026 | Reduktion CCF Scope 1 und 2: max. €15.000 pro Vorstand | Aufsichtsrat auf Vorschlag des NVA (Nominierungs- und Vergütungsausschuss) |
| Erreichung von Zwischenzielen bei der Dekarbonisierung | Reduktion CCF Scope 3: Target -15 % (Cut off -10,5 %, Maximum -19,5 %) bis 2026 | Reduktion CCF Scope 3: max. €15.000 pro Vorstand | Aufsichtsrat auf Vorschlag des NVA (Nominierungs- und Vergütungsausschuss) |
E1-GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
13 – Einbeziehung klimabezogener Erwägungen in die Vergütung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen
Klimabezogene Erwägungen wurden 2024 in die Vergütung der Vorstände miteinbezogen. Basis dafür waren die Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Berechnungen nach dem GHG-Protokoll, die bei der Science Based Targets Initiative (SBTi) eingereicht wurden.# Die Vorstände haben vom Aufsichtsrat ein Dreijahresziel erhalten, das eine Reduktion des CCF zum Ziel hat. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele ist unter ESRS 2 GOV-3 29 zu finden.
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
| Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung | GOV-4-32 |
|---|---|
| a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | ESRS 2 GOV-2 Absatz 26 a-c, AR 6 ESRS 2 GOV-3 Absatz 29 a-e ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 a-h |
| b) Einbindung der betroffenen Interessengruppen in alle wichtigen Schritte der Due-Diligence-Prüfung | ESRS 2 GOV-2 Absatz 26 a-c, AR 6 ESRS 2 SBM-2 Absatz 45 a-d ESRS 2 IRO-1 Absatz 53 a-h; E1 IRO-1 Absätze 20 a-c, 21, AR 9, AR 11, AR 12, AR 15; E2 IRO-1 Absatz 11a-b, AR 9; E3 IRO-1 Absatz 8 a-b; E4 IRO-1 Absätze 17a-e, 18 a-c, 19 a-b; E5 IRO-1 Absatz 11 a-b ESRS 2 MDR-P Absätze 62, 65 a-f (berichtet in ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1) S1 SBM-2 Absatz 12, S2 SBM-2 Absatz 9, S4 SBM-2 Absatz 8 |
| c) Identifizierung/Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | ESRS 2 IRO-1 Absatz 53 a-h; E1 IRO-1 Absätze 20 a-c, 21, AR 9, AR 11, AR 12, AR 15; E2 IRO-1 Absatz 11a-b, AR 9; E3 IRO-1 Absatz 8 a-b; E4 IRO-1 Absätze 17 a-e, 18 a-c, 19 a-b; E5 IRO-1 Absatz 11 a-b ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 a-h |
| d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | ESRS 2 MDR-A Absätze 62, 68 a-e, 69 b-c, AR 23 (berichtet in ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1) ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1: sonstige Angaben zu Maßnahmen/Übergangsplänen |
| e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | ESRS 2 MDR-M Absätze 75, 77 a-b (berichtet in ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1) ESRS 2 MDR-T Absätze 80 a-j, 81 a-b (berichtet in ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1) ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1: sonstige Angaben zu Parametern und Zielen |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 57
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
36 a – Risikomanagement und interne Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Risikomanagement und interne Kontrollen in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ein Teil des ERM (Enterprise Risk Management) bei Manner und obliegen dieser Struktur und Organisation. Risikominderungspläne, also entwickelte Strategien und Maßnahmenpläne, die darauf ausgerichtet sind, Fehleranfälligkeit in der Darstellung wesentlicher Kennzahlen zu minimieren, sind etabliert wie etwa die weitgehende Automatisierung der Kennzahlen in den Systemen, Freigabeschleifen durch den Vorstand sowie laufende Rücksprache mit dem Aufsichtsrat. Beteiligte Mitarbeiterinnen werden intensiv auf den Datenerhebungsprozess sowohl vom internen Projektteam aber auch durch externe Partnerinnen geschult. Darüber hinaus gibt es klare Richtlinien und Dokumentation, wie Kennzahlen erhoben werden (dies ist in sogenannten Steckbriefen pro Kennzahl festgehalten), inklusive der Dokumentation von Kontroll- und Freigabeschleifen.
36 b – Ansatz zur Risikobewertung und -priorisierung
Manner verwendet verschiedene Ansätze und Methoden, um Risiken im Rahmen der Nachhaltigkeit zu bewerten und zu priorisieren. Hier sind einige Beispiele:
- Abschlussmeeting mit den an der Berichterstattung beteiligten Personen, um Risiken und „lessons learned" festzuhalten.
- Prozessbeschreibung (Regelkreis) für den jährlichen Berichtlegungsprozess und Definition kritischer Meilensteine.
- Kick-off-Meeting mit Berichtsverantwortlichen zum Berichtlegungsprozess und Sammlung von Risiken.
- Meeting mit den Verantwortlichen für die Kennzahlensammlung und das Datenmanagement, um Risiken in der Datensammlung, -analyse und -darstellung zu identifizieren.
- Sammlung der identifizierten Risiken für den Nachhaltigkeitsbericht in einem Dokument (Risikomatrix) zusammengefasst und priorisiert durch bspw. Nachhaltigkeitsmanagement, Investors Relations, Finanzbereich, Unternehmens-Risikomanagement unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die jeweilige Bewertung der Risiken ist über das Risiko- und Krisenhandbuch geregelt.
36 d – Einbindung der Ergebnisse der Risikobewertung und der internen Kontrollen in das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Integration der Ergebnisse aus Risikobewertung und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden wie folgt umgesetzt:
- Einrichtung einer „ESG-Steuergruppe": Schaffung eines interdisziplinären Teams, das aus mehreren Abteilungsleiterinnen und Mitarbeiterinnen mit überwiegendem ESG-Bezug besteht, um die Ergebnisse der Risikobewertung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzubinden.
- Integration in das Managementreview: 2x jährlicher Report an das Vorstandsteam
- Regelmäßige Präsentationen und Updates: Organisation regelmäßiger Präsentationen bei Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, um über Risiken, deren Entwicklung und Kontrollmaßnahmen zu berichten.
- Feedback-Loops: Einrichtung von Feedback-Mechanismen zwischen dem Risikomanagement und den für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Verantwortlichen, um die Qualität und Genauigkeit der Berichte zu verbessern.
- Audit-Ergebnisse: Nutzung der Erkenntnisse aus internen und externen Audits (z. B. EcoVadis, IFS, etc.), um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und sicherzustellen, dass sie die tatsächlichen Risiken und Kontrollen widerspiegelt.
36 e – Regelmäßige Berichterstattung über die genannten Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die regelmäßige Berichterstattung über das Risikomanagement und interne Kontrollmechanismen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Führungsgremien ist im Managementreview geregelt und wird regelmäßig dem Vorstand berichtet. Das Risikomanagement wird auch im Aufsichtsrat im Gremium des Prüfungsausschusses vorgelegt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 58
| Risiken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Bereich in dem Risiken auftreten | Minderungsmaßnahmen | Maßnahmen zur Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Vollständigkeit und Integrität von Daten | Risiken im Bereich der Datenerfassung. | Dieses Risiko wird durch Feedbackschleifen, klare Verantwortlichkeiten, Steckbriefe für Datenerhebung und klare Freigabeprozesse minimiert. | Der Erfolg der Minimierungsmaßnahme wird durch Stichproben, Check mit Controlling und Plausibilitätsschleifen kontrolliert. |
| Genauigkeit der Schätzergebnisse | Schätzungen sind etwa im Bereich der Datenerfassung (z. B. Müll der Shops, Aserbaidschan) notwendig, hier treten allerdings auch Risiken hinsichtlich der Datenqualität auf. | Dieses Risiko wird durch Steckbriefe, die festhalten, wie die Schätzung passiert, sowie Feedbackschleifen minimiert. | Der Erfolg der Minimierungsmaßnahme wird durch Stichproben, Check mit Controlling und Plausibilitätsschleifen kontrolliert. |
| Verfügbarkeit von Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette | Daten im Bereich der vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette sind oftmals schwierig abzufragen mit einhergehendem Risiko einer schlechten Datenqualität. | Dieses Risiko wird durch den Aufbau des Dialoges mit Lieferant*innen und Stakeholdern der nachgelagerten Wertschöpfungskette minimiert. | Der Erfolg der Minimierungsmaßnahme wird durch Stichproben, Check mit Controlling und Plausibilitätsschleifen kontrolliert. |
| Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Informationen | Aufgrund der Verfügbarkeit der Daten im Lagebericht des Finanzberichts sind die Timings für den nichtfinanziellen Bericht sehr knapp. Die Zeit zur Berechnung der Daten für das Vorjahr muss in 1-2 Monaten des Folgejahres zum Berichtsjahr passieren. | Dieses Risiko wird dadurch minimiert, dass ein genauer Zeitplan mit den verantwortlichen Personen erarbeitet wird und diese sich Zeiträume für die Datenerhebung blocken können. Für umfangreiche Datenerebungen gibt es "Trockenübungen", die Fehlerquellen ausschließen. | Der Erfolg der Minimierungsmaßnahme wird durch Stichproben, Check mit Controlling und Plausibilitätsschleifen kontrolliert. |
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
40 a i – Bedeutende Produktgruppen und/oder Dienstleistungen
Die bedeutendsten Produktgruppen sind: Waffeln und Schnitten, schokoliert und unschokoliert, Schaumware, Lebkuchen, Saisonware, Dragee, Backwaren, Kekse und Pralinen, Fan-Artikel und andere Süßwaren.
40 a ii – Bedeutende Märkte und/oder Kundengruppen
Nachgelagert sind Kundinnen im Einzelhandel, Großhandel, Gastronomie, Manner Shops und Werkverkauf sowie dazugehörig die Endkonsumentinnen, die Produkte aus dem Haus Manner konsumieren zentrale Wirtschaftsakteur*innen für Manner.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 59
40 a iii – Zahl der Beschäftigten nach Ländern, in denen Manner mindestens 50 Beschäftigte hat, die mindestens 10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten von Manner ausmachen
| Land | Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) |
|---|---|
| Österreich | 817 |
40 a iv – Produkte und Dienstleistungen, für die auf bestimmten Märkten Verbote gelten
Für Manner liegen keine Verbote von Produkten in Zielmärkten vor.# 40 b – Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach maßgeblichen ESRS-Sektoren
| ESRS-Sektor | NACE Code | Segment (IFRS 8) | Umsatzerlöse 2024 |
|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz | - | - | 288.406.614 |
| Verarbeitendes Gewerbe | |||
| Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | 10.82.0 | Süßwaren AT | 116.529.634 |
| Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | 10.82.0 | Süßwaren DE | 81.712.674 |
| Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | 10.82.0 | Süßwaren ROW | 90.539.235 |
| Grundstücks- und Wohnungswesen | |||
| Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden | 68.20.2 | Miethäuser | |
| Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | |||
| Anbau von sonstigem Obst (ohne Erdbeeren) und Nüssen | 01.25.9 | Haselnussanbau | |
| Konsolidierung | - | - | -374.930 |
40 c – Liste zusätzlicher maßgeblicher ESRS-Sektoren mit bedeutenden Aktivitäten oder wesentlichen Auswirkungen
Zusätzliche maßgebliche ESRS-Sektoren, die über die in Absatz 40 Buchstabe b genannten Sektoren hinausgehen sind für Manner nicht gegeben.
40 d i-iv – Erklärung für Tätigkeiten in bestimmten Bereichen
Manner ist in keinem der folgenden Bereiche tätig: Kohle, Öl und Gas; Chemieproduktion; Produktion kontroverser Waffen; Anbau und Produktion von Tabak. Daher kann auch keine Erklärung diesbezüglich abgegeben werden.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 60
40 e – Nachhaltigkeitsziele
Die ESG-Strategie der Josef Manner & Comp. AG umfasst drei große Handlungsfelder:
- (Eigene) Produktion (inkl. Aserbaidschan)
- Lieferkette
- Produkte
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen folgende sieben Themenfelder der Manner ESG Strategie:
- Klimaschutz
- Klimarisiko
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Biodiversität
- Arbeitskräfte bei Manner und in der Wertschöpfungskette
- Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
- Governance
Ziele für Produktgruppen gibt es vor allem im Bereich „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" wie die Recyclierbarkeit sind vor allem im Thema „Biodiversität" mit der Haselnussfarm in Aserbaidschan abgedeckt. Um die Beziehung mit Stakeholdern geht es im Thema „Verbraucher*innen und Endnutzer*innen" mit Endkonsument*innen.
40 f – Bewertung der wichtigsten Produkte/Dienstleistungen, Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele
Einmal jährlich bewertet der Vorstand das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Steuerrelevante Ziele wie etwa Scope1/2/3- Reduktion werden auch unterjährig im Vorstand begutachtet. Eine Bewertung der wichtigsten Produkte, Märkte und Kundengruppen in Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele liegt nicht vor.
40 g – Strategische Relevanz von Nachhaltigkeitsaspekten
Manner steht für sichere und qualitativ hochwertige Produkte sowie guten, leistbaren Genuss, worin sich der aktuelle Nutzen und Mehrwert für Kund*innen, Investor*innen und andere Interessenträger begründet: Die Manner-Strategie 2026 folgt der Vision „Wiener Süßwarengenuss, der begeistert“ und wird neben Finanzzielen von fünf zentralen Strategiefeldern flankiert: Organisation entwickeln, Marken wachsen und Innovationen treiben, Distribution und Sichtbarkeit stärken, Kosten senken und Qualität verbessern, Nachhaltig handeln.
Nachhaltigkeit als eine der fünf Strategiesäulen stellt einen klaren Fokus des Managements dar. Manner ist seit 2015 Mitglied bei respACT, der führenden Unternehmensplattform für CSR und nachhaltige Entwicklung in Österreich. Manner bekennt sich aktiv zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen und gestaltet die Nachhaltigkeitsstrategie aktiv und bewusst. 2011 startete die CSR-Offensive von Manner bis im Jahr 2022 die zahlreichen Einzelinitiativen unter dem Kommunikationsdach „Fair von Herzen“ zusammengefasst wurden und über die Jahre kontinuierlich strategisch ausgebaut.
Am Beginn der Überlegungen stand die Frage, in welchen Bereichen der größte Impact in puncto Nachhaltigkeit erzielt werden kann wobei hier der Bereich der Rohstoffe identifiziert wurde. Sowohl Palmöl als auch Kakao waren die ersten Schwerpunkte der Strategie. Seitdem wird das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit stetig ausgebaut. Die Strategie orientiert sich stark am Rohstoffbereich, dazu Energie-Effizienz sowie Maßnahmen im sozialen Bereich. Die ESG-Strategie wurde 2024 im Vorstand (inklusive ESG-Aufsichtsratsverantwortliche und Mitglieder der ESG-Steuergruppe) überarbeitet, im Aufsichtsrat verabschiedet und im Town-Hall-Meeting den Mitarbeiter*innen präsentiert.
Die Manner Wachstumsstrategie stellt eine Herausforderung für die ambitionierten Klimaziele dar. Eine Dekarbonisierung im direkten Energieverbrauch ist zwar weiterhin möglich, bei den durch das Umsatzwachstum automatisch steigenden Scope 3 Emissionen sind wir hingegen vom Engagement der zahlreichen Lieferant*innen als auch Innovationen abhängig.
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42 – Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette
Die Josef Manner & Comp. AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien. Sie produziert Süßwaren und verkauft diese im In- und Ausland. Für eine detaillierte Darstellung der Tätigkeiten der Tochterunternehmen und Betriebs- stätten, der bedienten Märkte und Umsatzdarstellung, gegliedert nach den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren Rest der Welt, Mietshäuser Österreich und Haselnussanbau wird auf den Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2024 gemäß §267b iVm §243c UGB Kapitel „Konzernstruktur“ sowie auf den Konzernlagebericht Kapitel „Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage” verwiesen.
Die Segmente Mietshäuser Österreich und Haselnussanbau heben sich vom zentralen Geschäftsmodell von Manner ab. Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich neben dem Hauptgeschäft (Herstellung und Vertrieb von Süßwaren) ins- besondere durch den durch das Tochterunternehmen Manner Azerbaijan LLC betriebenen Haselnussanbau: Ziel dieses Unternehmens ist es, den Bedarf von Haselnüssen bis zu 20 % aus der eigenen Plantage abzudecken. Im Geschäftsjahr 2024 fielen noch keine Umsatzerlöse an, da sich die Plantage in Entstehung befindet.
42 a – Inputs und Ansatz des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette
Vorgelagert bezieht Manner vielfältige Rohstoffe, die im eigenen Produktionsbetrieb weiterverarbeitet werden. Dazu zäh- len vor allem Kakao, Haselnüsse, Fette sowie Früchte, die international auf Plantagen angebaut werden, sowie Rohstoffe, die aus europäischer Landwirtschaft bezogen werden (Mehl, Zucker bzw. Stärke oder Milch- und Eiprodukte). Die mit den essenziellen Rohstoffen verbundenen Verarbeitungsprozesse sind wichtige Elemente in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Kakaobohnen stellen diesbezüglich eine Ausnahme dar, da diese von Manner im Kernbetrieb selbst („from bean to bar“) weiterverarbeitet werden. Als zentrale Risiken in der Rohstoffbeschaffung wurden vor allem Umweltfaktoren festgestellt, insbesondere Erntekrankheiten (intensiviert durch den Klimawandel), als auch Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau, insbesondere bei Kakao und Palmöl.
42 b – Outputs und Ergebnisse des Geschäftsmodells für Kunden, Investoren und andere Interessenträger
Nachgelagert sind Kund*innen im Einzelhandel, Großhandel, Gastronomie, Manner Shops und Werkverkauf und dazuge- hörig die Endkonsument*innen, welche Manner-Produkte konsumieren, zentrale Wirtschaftsakteur*innen für Manner. Wichtige Elemente in der nachgelagerten Wertschöpfungskette in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich aus der entsprechenden Verwertung von Abfällen (Verpackung, Lebensmittel) bis hin zu einer potenziellen End-of-life-Nutzung und Wiederverwertung von anfallenden Nebenprodukten, wie z. B. Kakaoschalen.
42 c – Wichtigste Merkmale der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Manner ist in seiner Wertschöpfungskette sowohl in der vorgelagerten als auch in der nachgelagerten Phase mit starken Wirtschaftsakteuren im Austausch. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist der Rohstoffeinkauf zentral. Die Beschaf- fung der Rohstoffe erfolgt sowohl direkt bei Produzent*innen als auch indirekt über Händler oder Drittanbieter, wodurch das Unternehmen flexibel auf Marktbedingungen reagieren kann. Besonders wichtig in der vorgelagerten Wertschöpfungs- kette ist ebenso der Einkauf von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Verpackungsmaterialien wie Papier und Aluminium, die eine bedeutende Rolle in der Produktion spielen. Ein weiteres zentrales Element im Management der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind die Jahresgespräche, welche mit strategischen Lieferant*innen durchgeführt werden. In diesen Gesprächen wird die Geschäftsbeziehung von beiden Seiten analysiert, um langfristige Partnerschaften zu stärken und Synergien zu nutzen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit, als auch zum Management der Geschäftsbeziehung.
In Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungs- kette ist der Handel von entscheidender Bedeutung. Hier handelt es sich meist um internationale Handelskonzerne. Darüber hinaus sind Vertriebskanäle wie kleinere Einzelhändler und Online-Plattformen wesentliche Partner für Manner, um die Produkte an die Konsument*innen zu bringen. Diese Beziehungen sind in der Regel durch langfristige Verträge und regelmäßige Abstimmungen geprägt, um sicherzustellen, dass die Produkte in ausreichender Menge und Qualität verfügbar sind und die Konsumentenbedürfnisse optimal erfüllt werden. Über die Manner Shops hat Manner auch Konsu- ment*innen direkt in der nachgelagerten Wertschöpfungskette als Akteur*innen. Insgesamt stellt sich Manner als ein Un- ternehmen dar, das in seiner Wertschöpfungskette sowohl Effizienz als auch enge, nachhaltige Partnerschaften mit sämt- lichen Wirtschaftsakteur*innen anstrebt.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 62
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger 45
ai – Wichtigste Stakeholdergruppen
- Konsument*innen
- Kund*innen/Distributoren
- Mitarbeiter*innen
- Shareholder
- Banken
- Medien
- Lieferant*innen
- Logistiker*innen
- Vorlieferantinnen/ Produzentinnen
- Behörden, Politik
- Vereine, Interessensverbände
- NGOs
- Anrainer*innen
b – Nachvollziehbarkeit und Berücksichtigung der Interessen und Ansichten wichtiger Stakeholder in Bezug auf die Strategie und das Geschäftsmodell
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden durch eine Stakeholder-Einbindung validiert. Umweltverschmutzung/Wasser sowie der Klimaschutz sind aus Sicht der Interessengruppen die wichtigsten Umweltthemen. Weiters wurden in der Stakeholderbefragung zwei soziale Themen als hoch bewertet, nämlich die Arbeitsbedingungen der eigenen Mitarbeiterinnen, gefolgt von der Arbeitssicherheit und Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen. Die restlichen Themen aus dem Bereich Soziales finden sich im Mittelfeld wieder. Alle Themen aus dem Bereich Governance sind im unteren Bereich der Bewertungsmatrix angesiedelt. Der Stellenwert der Nachhaltigkeitsthemen der Stakeholder wie in der Befragung ermittelt deckt sich mit denen von Manner. Eine Ausnahme stellt die Wichtigkeit des Themas „Wasser" dar, welches aufgrund der internen Datenlage und der finalen Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nicht als zentrales Nachhaltigkeitsthema weitergeführt wird.
c – Änderungen der Strategie und/oder des Geschäftsmodells
Aus der aktuellen Stakeholder-Befragung ergeben sich keine Bedürfnisse und Meinungen von zentralen Stakeholdergruppen, die Manner veranlassen, seine Strategie oder sein Geschäftsmodell grundlegend zu ändern.
i – Anpassung der Strategie und des Geschäftsmodells an die Interessen und Standpunkte der Stakeholder
Aufbauend auf den Input von Stakeholdern hat Manner Anpassungen in Methoden und Prozessen hinsichtlich der Treibhausgasbilanzierung vorgenommen. Mehr als 75 % der größten Kund*innen haben sich bereits zu wissenschaftsbasierten Zielen im Rahmen der Science Based Targets Initiative (SBTi) verpflichtet. Manner hat sich ebenfalls zu SBTi committed und die angestrebten Reduktionsziele in Scope 1, 2 und 3 wurden im Berichtsjahr 2024 auch von SBTi erfolgreich validiert.
ii – Geplante weitere Schritte und Zeitrahmen der Stakeholdereinbeziehung
Darüber hinaus sind aktuell keine weiteren Schritte geplant.
iii – Erwartete Veränderung des Verhältnisses zu Stakeholdern durch geplante Schritte
Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Beziehung des Unternehmens zu der betroffenen Stakeholdergruppe durch die vorgenommenen Änderungen ändert.
d – Information der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Stakeholderansichten zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen
Die Unternehmensstrategie von Manner wird vom Vorstand regelmäßig überarbeitet und bei größeren Veränderungen neu aufgesetzt. Im Berichtsjahr 2024 wurde keine Überarbeitung vorgenommen. Die Einbeziehung der Interessen der Stakeholder ist dabei ein wesentlicher Punkt in der aktuellen Unternehmensstrategie „Strategie 2026". Der Aufsichtsrat wird von den Vorständen über die Sichtweisen der Stakeholder in Bezug auf die nachhaltigen Auswirkungen des Unternehmens informiert.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 63
| Wichtigste Stakeholdergruppen, mit denen ein Dialog stattfindet | Zweck der Einbindung | Art der Einbindung | Berücksichtigung der Ergebnisse | SBM-2-45 a ii | SBM-2-45 a iv | SBM-2-45 a iii | SBM-2-45 a v |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konsument*innen | Keep informed | Manner Kundenclub, Social Media, Feedback über den Handel, Befragungen, Konsumententests bei Neuprodukten etc. | Stakeholder Befragung 2023. Rückmeldungen wurden an die Abteilung Produktinnovation zur Berücksichtigung bei der Entwicklung von Neuprodukten weitergeleitet. | ||||
| Kund*innen/Distributoren | Manage closely | Jahresgespräche, Stakeholder-Veranstaltungen, Messen etc. | Stakeholder-Befragung 2023, Rückmeldungen werden in Produktentwicklung, Vertrieb, Einkauf (z. B. Wunsch nach zertifiziertem Rohstoff) oder der ESG-Steuergruppe (z. B. Wunsch nach EcoVadis Audit) aufgenommen und bearbeitet. | ||||
| Mitarbeiter*innen | Keep informed | Town-Hall-Meetings, Feedback-Kasten, Führungskräfte, Betriebsrät*innen etc. | Stakeholder-Befragung 2023, Befragung „Rosa Dialog" 2024. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung wurden an die Führungskräfte kommuniziert. In einem gemeinsamen Workshop mit dem HR-Management wurden Maßnahmen im Bereich Mitarbeiterzufriedenheit abgeleitet. | ||||
| Shareholder | Keep informed | Jahresversammlung, Berichte, direkte Kommunikation über Investor Relations etc. | Input zur Strategiegestaltung, Stakeholder-Befragung 2023 | ||||
| Banken | Keep informed | Regelmäßiger Dialog, Finanzberichte, Jahresgespräche etc. | Input zur Strategiegestaltung | ||||
| Medien | Manage closely | Veranstaltungen, Austausch über Interessenvertretungen, Interviews etc. | Stakeholder-Befragung 2023 | ||||
| Lieferant*innen | Monitor | Jahresgespräche, Stakeholder-Veranstaltungen, direkte Kommunikation, Befragung im Zuge des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes | Neuprodukte, Sortiment | ||||
| Logistiker*innen | Monitor | Jahresgespräche. Stakeholder-Veranstaltungen, direkte Kommunikation | |||||
| Vorlieferantinnen/ Produzentinnen | Monitor | Arbeitende in der Lieferkette – z.B. FAIRTRADE-Meldestellen/ Beschwerdemechanismen | Zertifizierungen, Audits | ||||
| Behörden, Politik | Manage closely | Veranstaltungen, Austausch über Interessenvertretungen etc. | Stakeholder-Befragung 2023 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 64
| Vereine, Interessensverbände | Manage closely | Veranstaltungen, Austausch über Interessenvertretungen etc. | Stakeholder-Befragung 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| NGOs | Manage closely | Direkter Dialog, Stakeholder-Veranstaltungen, Befragungen, E-Mails | Stakeholder-Befragung 2023, Strategiegestaltung, Marketingentscheidungen | ||||
| Anrainer*innen | Monitor | Über Konsumentenservice und direkter Dialog (Anrufe, Information über Empfang etc.) | Shopgestaltung, Lärmreduzierung, Verkehrskonzept LKW-Verkehr |
S1-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
12 – Berücksichtigung der Interessen und Rechte der eigenen Arbeitskräfte in der Unternehmensstrategie
Im Code-of-Conduct ist verankert, dass Manner seine Mitarbeiter*innen schätzt und fördert, alle Menschen gleichermaßen respektiert, jegliche Diskriminierung verurteilt und in keinem Fall toleriert, sowie dass sämtliche Menschenrechte eingehalten werden. Manner bemüht sich stets, diese Grundsätze durch die Schaffung eines wertschätzenden Arbeitsumfelds zu verwirklichen, das auch zum Unternehmenserfolg beiträgt. Die Arbeitskräfte des Unternehmens stellen somit eine wichtige Gruppe betroffener Interessenträger dar, deren Rechte und Interessen integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells sind.
S2-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
9 – Berücksichtigung der Interessen und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in der Unternehmensstrategie
In der Unternehmensstrategie von Manner ist Nachhaltigkeit eine zentrale Säule. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Einkauf von zertifizierten Rohstoffen. Da Manner primär Rohstoffe von Händlern zukauft, hat die Firma nur wenig direkten Einfluss auf die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Um ihrer Verantwortung nachzukommen, setzt Manner bei Rohstoffen aus menschenrechts-kritischen Gebieten (Kakao und Palmfett) bei Markenprodukten ausschließlich auf FAIRTRADE bzw. Rainforest Alliance oder RSPO-zertifizierte Rohstoffe. Diese Zertifizierungen setzen allesamt Sozialstandards voraus, welche die wesentlichen kritischen Arbeitnehmerrechte und -interessen schützen.
S4-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
8 – Berücksichtigung der Interessen und Rechte der Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen in die Unternehmensstrategie
Der Dialog mit der wichtigen Stakeholdergruppe Konsumentinnen (steht im Folgenden als Synonym für Verbraucherinnen und Endnutzerinnen) steht im Vordergrund und fließt in Strategie und Geschäftsmodell ein. In den Austausch tritt das Unternehmen direkt beispielsweise über das Konsumentenservice, aber auch bei Jahresgesprächen geht Manner in den aktiven Dialog. Die Stakeholdergruppe Kundinnen gibt in den Jahresgesprächen, die meist mit dem Manner Vertrieb stattfinden, Feedback der Konsumentinnen an Manner weiter. Dieses wird in Meetings wie dem Marketing- und Vertriebsmeeting regelmäßig diskutiert und fließt in die operative Arbeit mit ein. Die Einhaltung von Menschenrechten von Konsumentinnen ist dabei ein grundlegendes Prinzip, das bei Manner fest verankert ist und sowohl in die Strategie und das Geschäftsmodell einfließt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 65
Mit Hilfe von Marktforschung sowie der Einbeziehung von Konsument*innen im Zuge von Umfragen und der Medienbeobachtung werden diese Stakeholdergruppen aktiv in die Entscheidungen des Unternehmens eingebunden.
- Wiederkehrende Markencontrolling-Studien in relevanten Zielmärkten werden durchgeführt.
- Konsumentenefragungen zu Neuprodukt-Konzepten, Trends und aktuellen Fragestellungen werden laufend in Auftrag gegeben.
- 2024 wurde erstmals eine Zielgruppen-Segmentierung gemacht, die die Wünsche und Bedürfnisse der relevanten Zielgruppen noch detaillierter beschreibt.
- Über das Manner Konsumentenservice wird laufend Feedback von Konsument*innen in das Unternehmen zurückgespielt.
- Über den Manner Club „Close friends list“ auf Instagram und generell über die Manner Social-Media-Kanäle findet ein regelmäßiger Dialog statt. Rückmeldungen und Anforderungen fließen laufend in die Strategie ein.
Der Austausch mit den Konsumentinnen wird stetig intensiver und erfolgt über zahlreiche verschiedene Kanäle. Der Trend, dass Konsumentinnen sich verstärkt über Ernährung, Produkte und deren Inhaltsstoffe Gedanken machen, unterstützt dies weiter.Manner pflegt einen intensiven Austausch mit den Konsumentinnen über die Abteilung Konsumenten- service via E-Mail, Onlineformularen, Briefen oder per Telefon. Handelt es sich um Produktbeschwerden, werden diese ISO-konform im internen Ticket-System „SUGAR“ erfasst, kategorisiert und ausgewertet. Ein weiteres Instrument zum Austausch mit Konsumentinnen sind Aufrufe auf Social Media zur Abstimmung über Inhalte, Packaging Designs oder Sorten, durch Ad-hoc-Marktforschungen zu Innovationen, Neuprodukt-Konzepten oder neuen Kommunikationskampag- nen. Dazu gibt es auch einen regelmäßigen Austausch mit Interessensverbänden, NGOs und Verbänden (im Berichtsjahr 2024 z. B. mit dem Verein für Konsumenteninformation, dem Fachverband der Lebensmittelindustrie und dem Markenar- tikelverband), die Bedürfnisse von Konsumentinnen adressieren. Diese fließen dann in Produkt-Adaptionen, Innovationen oder Verpackungsgestaltungen mit ein. Dabei werden insbesondere auch spezifische Kundengruppen mit besonderen Bedürfnissen adressiert, die beispielsweise aufgrund von Allergien oder Ähnlichem vulnerabler gegenüber potenziellen negativen Auswirkungen einer intransparenten Produktkennzeichnung wären. Die Deklaration der Produkte basiert auf der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) welche detaillierte Deklarationspflichten für alle Zutaten vorsieht. Entsprechend werden alle Bestandteile, die rezepturmä- ßig enthalten sind, in der Zutatenliste aufgelistet. Alle anderen Bestandteile, die nicht als Zutat einzustufen sind, jedoch in Spuren, beispielsweise durch Überschneidung von Produktionsprozessen vorhanden sein können, werden durch eine freiwillige „Kann-Kennzeichnung“ (z. B. „Kann Spuren von Milchbestandteilen enthalten“) abgedeckt. Die transparente De- klaration liefert alle notwendigen Informationen für die Konsumentinnen und ermöglicht ihnen eine bewusste Kaufent- scheidung. So gibt die Deklaration gesetzeskonform Auskunft über Zutaten, Nährwerte und die beinhalteten deklarations- pflichtigen Allergene (fett bzw. kursiv gedruckte Bestandteile in der Zutatenliste). Sollten gesetzliche Anforderungen an herkunfts- oder gesundheitsbezogene Angaben zutreffen, werden auch diese gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Zusätz- lich finden sich auf den Verpackungen relevante Hinweise, die für Konsumentinnen und deren bewusst nachhaltig ge- setzte Kaufentscheidung relevant sind, wie etwa das „Vegan“, „FAIRTRADE all that can be“ oder „FAIRTRADE-Kakao- Programm“-Siegel. Risiken beim Thema Lebensmittelsicherheit können – neben einem Reputationsschaden und massivem Vertrauensverlust – Gefahr für Leib und Leben – der Konsumentinnen darstellen. Manner versteht deren Schutz daher als die Wahrung ihrer Menschenrechte und bietet Produkte an, die unbesorgt genossen werden können.
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Wesentliche Auswirkungen
E1 – Klimaschutz
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
| Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung | Positive vs. negative Auswirkung | Auftreten in der Wertschöpfungs- kette | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell | Zeitraum des Auftretens | Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen | Art der Offenlegung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tatsächlich | Negativ | Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Plantagen, Landwirtschaft | Die THG-Emissionen aus dem Rohstoffanbau und den damit verbunde- nen Faktoren, einschließlich Kakao- und Palmölplantagen, Düngemit- teln, Tierhaltung, landwirtschaftlichen Maschinen und Entwaldung, ha- ben aufgrund ihres Beitrags zur globalen Erwärmung und zum Klima- wandel negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. | Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da der Rohstoffanbau und die damit verbundenen Emissionen wichtige Ressourcen für das Kerngeschäft darstellen. | Kurz-, mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
| Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung | Positive vs. negative Auswirkung | Auftreten in der Wertschöpfungs- kette | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell | Zeitraum des Auftretens | Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen | Art der Offenlegung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tatsächlich | Negativ | Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf- ten, Shops | Direkte und indirekte THG-Emissionen durch den Produktions- und Bü- robetrieb tragen zur globalen Erwärmung und zum Klimawandel bei und haben dadurch negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. | Die Auswirkungen stehen in direkter Verbindung mit dem Geschäftsmo- dell und der Strategie von Manner, da die THG-Emissionen an eigenen Standorten aus dem Kerngeschäft heraus entstehen. | Kurz-, mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit in Form von Produktion zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
E1 – Energie
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
| Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung | Positive vs. negative Auswirkung | Auftreten in der Wertschöpfungs- kette | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell | Zeitraum des Auftretens | Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen | Art der Offenlegung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tatsächlich | Negativ | Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf- ten, Shops | Direkte und indirekte THG-Emissionen durch den Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten tragen zur globalen Erwärmung und zum Klimawandel bei und haben dadurch negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. | Die Auswirkungen stehen in direkter Verbindung mit dem Geschäftsmo- dell und der Strategie von Manner, da die THG-Emissionen an eigenen Standorten aus dem Kerngeschäft heraus entstehen. | Mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit in Form von Energieverbrauch an Produktions- und Bürostandorten zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
E4 – Biodiversität
Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft
| Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung | Positive vs. negative Auswirkung | Auftreten in der Wertschöpfungs- kette | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell | Zeitraum des Auftretens | Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen | Art der Offenlegung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Potenziell | Negativ | Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Plantagen, Landwirtschaft | Die Landnutzungsänderungen durch die Ausweitung von Plantagen und landwirtschaftlichen Flächen führt zu Bodendegradation, was den Ver- lust von Land und Lebensräumen verursacht. Der intensive Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden schädigt Böden und Grundwasser. Diese Veränderungen führen zu einem Rückgang der Artenvielfalt und bedro- hen Populationen, wie beispielsweise die Orang-Utans im Regenwald. | Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da der Plantagenanbau die notwendigen Res- sourcen für das Kerngeschäft bereitstellt. | Langfristig | Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
Umweltverschmutzung
| Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel | Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung | Positive vs. negative Auswirkung | Auftreten in der Wertschöpfungs- kette | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell | Zeitraum des Auftretens | Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen | Art der Offenlegung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tatsächlich | Negativ | Vorgelagerte Wertschöpfungskette und eigene Tätigkeit: Plantagen, Landwirtschaft, Haselnussplantage Aserbaidschan | Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann zur Kontamination von Ge- wässern und Böden führen und somit schwere negative Folgen für Um- welt und Ökosysteme verursachen. | Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für den Anbau wesentlicher Ressourcen für das Kerngeschäft unerlässlich ist. | Langfristig | Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen und den Betrieb der eigenen Haselnussplantage in Aserbaidschan zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
E5 – Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
| Tatsächliche vs. |# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 69
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i)
Der Bezug von Rohstoffen wie Kakao, Palmöl, Haselnüssen und Kokos sowie landwirtschaftlich verarbeiteten Produkten wie Milchpulver und Fetten hat aufgrund der intensiven Ressourcennutzung negative Aus- wirkungen auf Menschen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da die Nutzung von Ressourcen wie Kakao, Palmöl, Haselnüssen und Kokos für das Kerngeschäft unerlässlich ist.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E5 – Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Eingeschränkte Recyclingmöglichkeiten für Produktverpackungen ha- ben aufgrund von erhöhtem Ressourcenverbrauch und Abfallanfall ne- gative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da der Einsatz von Produktverpackung für das Kerngeschäft unerlässlich ist.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit durch Verpackungsdesign und die Auswahl der Verpackungsmaterialien zu den wesentlichen Aus- wirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 70
Thema (SBM-3-48a)
E5 – Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Gewährleistung der Haltbarkeit der Produkte
Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Die erhöhte Haltbarkeit der Produkte aufgrund von ausgewählten Ver- packungsarten und -materialien hat positive Auswirkungen auf Men- schen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da der Einsatz von Produktverpackungen für das Kerngeschäft unerlässlich ist.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit durch Verpackungsdesign und die Auswahl der Verpackungsmaterialien zu den wesentlichen Aus- wirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E5 – Abfälle
Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Abfälle in der nachgelagerten Wertschöpfung
Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Abfälle durch Verpackungen und Lebensmittel können aufgrund von Umweltverschmutzung und Ressourcenverschwendung negative Aus- wirkungen auf Menschen und Umwelt haben.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da der Einsatz von Produktverpackungen und Lebensmitteln für das Kerngeschäft unerlässlich ist.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 71
Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit durch Verpackungsdesign und die Auswahl der Verpackungsmaterialien von Lebensmitteln zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 – Sichere Beschäftigung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in- nen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf- ten, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für die Mitarbeiter*innen, bedingt durch hohe Arbeitsstandards und kollektivvertragliche Regelun- gen, haben positive Auswirkungen auf die Lebensqualität von Men- schen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un- ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Regelung der Arbeitszeiten) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 – Arbeitszeit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf- ten, Shops, Landwirtschaft
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit für die eige- nen Mitarbeiter*innen verbessern deren Lebensqualität und haben somit positive Auswirkungen auf die Lebensqualität von Menschen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 72
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un- ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 – Angemessene Entlohnung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf- ten, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Eine angemessene Entlohnung der Mitarbeiter*innen verbessert deren Lebensqualität und hat somit positive Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un- ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei- gene Tätigkeiten oder Geschäfts- beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 – Sozialer Dialog
Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitge- berinnen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus- wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a)
Positiv
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 73
Auftreten in der Wertschöpfungs- kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf- ten, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i)
Möglichkeiten zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitge- berinnen fördern den direkten Austausch bzw. die Einbringung eigener Interessen in die tägliche Arbeit und haben somit positive Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmo- dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un- ternehmenserfolg beiträgt.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 74
S1 – Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer*innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
| Thema (SBM-3-48a) | Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) | Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) | Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) | Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) | Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) | Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) | Art der Offenlegung (SBM-3-48h) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S1 – Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer*innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung | Arbeitnehmervertretung durch Betriebsrat | Tatsächlich | Positiv | Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan | Die Arbeitnehmervertretung durch den Betriebsrat fördert die Einbringung der Interessen von Mitarbeiter*innen in die tägliche Arbeit und hat somit positive Auswirkungen auf Menschen. | Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Unternehmenserfolg beiträgt. | Mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Möglichkeiten zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen) zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
S1 – Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften
| Thema (SBM-3-48a) | Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) | Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) | Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) | Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) | Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) | Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) | Art der Offenlegung (SBM-3-48h) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S1 – Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften | Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen | Tatsächlich | Positiv | Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan | Die Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen fördert eine sichere Arbeitsumgebung von Mitarbeiter*innen und hat somit positive Auswirkungen auf Menschen. | Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Unternehmenserfolg beiträgt. | Mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Betriebsrat und Tarifverhandlungen als Teil des Unternehmens) zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
S1 – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
| Thema (SBM-3-48a) | Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) | Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) | Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) | Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) | Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) | Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) | Art der Offenlegung (SBM-3-48h) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S1 – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit | Tatsächlich | positiv | Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan | Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit ermöglichen Mitarbeiter*innen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und haben somit positive Auswirkungen auf Menschen. | Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Unternehmenserfolg beiträgt. | Mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 75
S1 – Gesundheitsschutz und Sicherheit
| Thema (SBM-3-48a) | Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) | Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) | Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) | Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) | Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) | Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) | Art der Offenlegung (SBM-3-48h) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S1 – Gesundheitsschutz und Sicherheit | (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle | Potenziell | Negativ | Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Landwirtschaft AZE | (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle gefährden die Gesundheit von Mitarbeiter*innen und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen. | Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da gesundheitliche Einschränkungen der Mitarbeiter*innen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen können. | Kurz-, mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken für Arbeitsunfälle zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
S1 – Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
| Thema (SBM-3-48a) | Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) | Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) | Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) | Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) | Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) | Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) | Art der Offenlegung (SBM-3-48h) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S1 – Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit | Gender-Diskriminierung | Potenziell | Negativ | Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan | Gender-Diskriminierung gefährdet die Lebensqualität von Mitarbeiter*innen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen. | Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ein verringertes Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann. | Kurz-, mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken für Gender Diskriminierung zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 76
S1 – Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
| Thema (SBM-3-48a) | Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) | Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) | Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) | Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) | Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) | Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) | Art der Offenlegung (SBM-3-48h) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S1 – Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | Potenziell | Negativ | Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage AZE | Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz gefährden die Lebensqualität von Mitarbeiter*innen und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen. | Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ein verringertes Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann. | Kurz-, mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken für Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
S1 – Vielfalt
| Thema (SBM-3-48a) | Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) | Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) | Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) | Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) | Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) | Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) | Art der Offenlegung (SBM-3-48h) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S1 – Vielfalt | Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen | Potenziell | Negativ | Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan | Diskriminierung und ungleiche Behandlung von bestimmten Gruppen gefährden die Lebensqualität von Mitarbeiter*innen und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen. | Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ein verringertes Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann. | Kurz-, mittel- und langfristig | Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken für Diskriminierung am Arbeitsplatz zu den wesentlichen Auswirkungen bei. | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 77
S2 – Sichere Beschäftigung
| Thema (SBM-3-48a) | Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a) | Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a) | Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a) | Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a) | Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i) | Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii) | Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii) | Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv) | Art der Offenlegung (SBM-3-48h) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S2 – Sichere Beschäftigung | Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette | Potenziell | Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS |
Thema (SBM-3-48a) S2 – Arbeitszeit
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a): Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i): Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden beeinträchtigen das Wohlbefinden von Arbeiter*innen in der Lieferkette und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da hohe Arbeitsbelastungen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii): Mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a) S2 – Angemessene Entlohnung
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a): Unzureichende Entlohnung der Arbeiter in der Lieferkette
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i): Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette beeinträchtigt die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da hohe Arbeitsbelastungen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii): Mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 79
Thema (SBM-3-48a) S2 – Sozialer Dialog
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a): Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Tatsächlich
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i): Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen in der Lieferkette beeinträchtigt deren Arbeitsbedingungen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Unterdrückung und fehlender Dialog in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii): Mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a) S2 – Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a): Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter in der Lieferkette
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i): Ein fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lieferkette beeinträchtigt deren Arbeitsbedingungen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ein fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen kann.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii): Mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 80
Thema (SBM-3-48a) S2 – Tarifverhandlungen
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a): Fehlende Tarifverhandlungen und Tarifverträge
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i): Fehlende Tarifverhandlungen und Tarifverträge beeinträchtigen die Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen in der Lieferkette und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da fehlende Tarifverhandlungen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii): Mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a) S2 – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a): Einschränkung der Work-Life Balance durch Arbeitsbelastung
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i): Die Einschränkung der Work-Lief Balance beeinträchtigt die Lebensqualität von Arbeiter*innen in der Lieferkette und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da die Einschränkung der Work-Life-Balance in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii): Mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 81
Thema (SBM-3-48a) S2 – Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3-48a): (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3-48c i): (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle gefährden die Gesundheit von Arbeiter*innen in der Lieferkette und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Arbeitsunfälle in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii): Kurz-, mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
S2 – Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
- Thema: Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Wesentliche Auswirkung: Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel gefährden die Lebensqualität von Arbeiter*innen in der Lieferkette und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
S2 – Kinderarbeit
- Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
- Thema: Kinderarbeit
- Wesentliche Auswirkung: Fälle von Kinderarbeit
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Fälle von Kinderarbeit in der Lieferkette berauben Kinder ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde und schaden ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung. Dadurch haben diese Fälle negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Fälle von Kinderarbeit in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
S2 – Zwangsarbeit
- Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
- Thema: Zwangsarbeit
- Wesentliche Auswirkung: Fälle von Zwangsarbeit
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Fälle von Zwangsarbeit berauben Arbeiter*innen in der Lieferkette ihrer persönlichen Freiheit und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Fälle von Zwangsarbeit in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens: Kurz-, mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
S2 – Angemessene Unterbringung
- Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
- Thema: Angemessene Unterbringung
- Wesentliche Auswirkung: Unangemessene Unterbringung der Arbeiter in der Lieferkette
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette beeinträchtigen deren Lebensqualität und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da unangemessene Unterbringung von Arbeiter*innen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens: Kurz- und mittelfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
S2 – Wasser- und Sanitäreinrichtungen
- Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
- Thema: Wasser- und Sanitäreinrichtungen
- Wesentliche Auswirkung: Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter in der Lieferkette
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in der Lieferkette beeinträchtigen deren Lebensqualität und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens: Kurz- und mittelfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
S2 – Datenschutz
- Art der Offenlegung: Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
- Thema: Datenschutz
- Wesentliche Auswirkung: Verletzung der Privatsphäre der Arbeiter in der Lieferkette
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Verletzungen der Privatsphäre der Arbeiter*innen in der Lieferkette beeinträchtigen deren Lebensqualität und haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Verletzungen der Privatsphäre der Arbeiter*innen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens: Kurz- und mittelfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
S4 – Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Art der Offenlegung: unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
- Thema: Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Wesentliche Auswirkung: Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Ungesunde Ernährung durch zuckerhaltige Produkte beeinträchtigt die Gesundheit von Konsument*innen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ungesunde Ernährung durch zuckerhaltige Produkte den Unternehmenserfolg durch sinkende Umsätze oder Reputationsschäden beeinträchtigen kann.
- Zeitraum des Auftretens: Mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen: Manner trägt durch den Verkauf von zuckerhaltigen Produkten (eigene Tätigkeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
S4 – Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Art der Offenlegung: Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
- Thema: Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Wesentliche Auswirkung: Mangelnde Lebensmittelsicherheit
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung: Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung: Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette: Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt: Mangelnde Lebensmittelsicherheit beeinträchtigt die Gesundheit von Konsument*innen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell: Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da mangelnde Lebensmittelsicherheit den Unternehmenserfolg durch sinkende Umsätze oder Reputationsschäden beeinträchtigen kann.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Thema (SBM-3-48a) S4 – Kinderschutz
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a): Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i): Die bewusste Ansprache von Kindern in Werbemaßnahmen kann deren Gesundheit beeinträchtigen und somit negative Auswirkungen auf Menschen haben.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da die bewusste Ansprache von Kindern in Werbemaßnahmen den Unternehmenserfolg durch Reputationsschäden beeinträchtigen kann.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii): Kurz- und mittelfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt durch die direkte Ansprache von Kindern (eigene Tätigkeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a) S4 – Verantwortliche Vermarktungspraktiken
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a): Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Tatsächlich
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i): Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation beeinträchtigen das Vertrauen von Stakeholdern und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation den Unternehmenserfolg durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii): Kurz- und mittelfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt im Falle von verantwortungsvollem Marketing durch eigene Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a) G1 – Unternehmenskultur
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a): Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltenskodex) und den geltenden Gesetzen
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Potenziell
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage AZE
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i): Mangelnde Übereinstimmung der gelebten Unternehmenskultur mit formal definierten Werten, internen Richtlinien und gesetzlichen Rahmenwerken können das Vertrauen und Wohlbefinden von internen und externen Stakeholdern beeinträchtigen und somit negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da eine schwache Unternehmenskultur den Unternehmenserfolg durch Reputationsschäden, Vertrauensverluste und Fehlverhalten der Mitarbeiter*innen beeinträchtigen kann.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii): Mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt im Falle einer schwachen Unternehmenskultur durch eigene Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a) G1 – Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a): Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Bedenken sowie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Tatsächlich
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Positiv
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i): Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Bedenken sowie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) können illegale oder unethische Praktiken verhindern oder aufdecken und somit positive Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Beschwerdemechanismen die Transparenz erhöhen und somit zum Unternehmenserfolg beitragen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii): Kurz- und mittelfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen bei, indem das Unternehmen Beschwerdemechanismen in seine eigene Tätigkeiten integriert
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a) G1 – Management der Beziehungen zu Lieferant*innen, einschließlich Zahlungspraktiken
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a): ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Tatsächlich
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Positiv
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i): Die Integration von ESG-Kriterien in Lieferantenbeziehungen fördert die Einhaltung von Umweltstandards und Arbeitsrecht und hat somit positive Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement die Reputation und somit den Unternehmenserfolg von Manner erhöhen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii): Mittel- und langfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen bei, indem das Unternehmen ESG-Kriterien in sein Lieferantenmanagement im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit integriert.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a) G1 – Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a): Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Bestechung
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Tatsächlich
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte Wertschöpfungskette: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i): Fehlende Trainings zur Verhinderung von Korruption und Bestechung können durch vermehrte Verstöße gegen rechtschaffene Geschäftspraktiken negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da fehelende Trainings zur Verhinderung von Korruption und Bestechung die Reputation und somit den Unternehmenserfolg von Manner beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii): Kurz- und mittelfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen durch seine eigene Tätigkeit durch das Fehlen von entsprechenden Schulungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a) G1 – Vorkommnisse
- Wesentliche Auswirkung (SBM-3- 48a): Vorfälle von Korruption und Bestechung
- Tatsächliche vs. potenzielle Auswirkung (SBM-3-48a): Tatsächlich
- Positive vs. negative Auswirkung (SBM-3-48a): Negativ
- Auftreten in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a): Gesamte Wertschöpfungskette: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
- Einfluss der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (SBM-3- 48c i): Vorfälle von Korruption und Bestechung untergraben das Vertrauen der Stakeholder, verzerren die gerechte Verteilung von Ressourcen und können erhebliche Umweltzerstörungen verursachen, was negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zur Folge hat.
- Zusammenhang der Auswirkung mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3-48c ii): Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von Manner verknüpft, da Vorfälle von Korruption und Bestechung die Reputation und somit den Unternehmenserfolg von Manner beeinträchtigen können.
- Zeitraum des Auftretens (SBM-3- 48c iii): Kurz- und mittelfristig
- Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv): Manner trägt im Falle von mangelnder Lebensmittelsicherheit durch eigene Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
- Art der Offenlegung (SBM-3-48h): Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen durch seine eigene Tätigkeit durch Vorfälle von Korruption und Bestechung bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Wesentliche Risiken und Chancen
Thema (SBM-3-48a)
E1 – Klimaschutz
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Extrem hohe Scope 3 Emissionen durch Landnutzungsänderung (Entwaldung natürlicher CO 2 -Speicher wie z. B. Regenwald, Torfwälder, Entwässerung, Moorflächen), landwirtschaftlichen Betrieb (Feldemissionen: Dünger, Traktoren, Düngemittelproduktion) und Tierhaltung (Futtermittelproduktion, Methan, Lachgas-Emissionen); gefährden das Erreichen von Klimazielen, Risiko für Geschäftsmodell/Strategie
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E1 – Anpassung an den Klimawandel
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Versorgungsprobleme mit Plantagenprodukten aufgrund von Klimarisiken
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Die Anbaugebiete bzw. Plantagen für wichtige Rohstoffe von Manner (Kakao, Palmfett, Kokosfett, z.T. auch Haselnuss) sind aufgrund der klimatischen Bedingungen stark von physischen Klimarisiken (Dürre/ Überflutungen) betroffen; führt zu Versorgungsengpässen; verminderte und qualitativ geringere Ernte; Preissteigerungen durch Volatilität und Ertragsschwankungen; generell Kostensteigerungen und Umsatzeinbußen (Verschiebung der Agrarflächen und damit neue Lieferant*innen, aber eher kein Versorgungsproblem per se)
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E1 – Anpassung an den Klimawandel
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/ Aktivität: Umstellungen und Kosten durch „Klimaziele“
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Spannungsfeld zwischen Preispolitik und Nachhaltigkeitszielen; Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen machen Investitionen notwendig und eingesetzte Ressourcen sowie Materialien werden teurer.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E4 – Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen - Sonstige
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Erntekrankheit (Kakao)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Aufgrund von Krankheitserregern und Umweltbedingungen kommt es zu einer großen Erntekrankheit. Dies führt zu einer weltweiten mengenmäßigen Verknappung/ Versorgungsunterbrechung bez. Kakao, einer verminderten Qualität des Kakaos und einem Anstieg des Kakaopreises (erhöhter Betriebskapitalbedarf).
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
E4 – Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen - Landdegradation
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau (Kakao, Palmöl)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Aufgrund der Bodenverschlechterung durch Überkultivierung und Abholzung von Flächen sinken die Produktivität und die Qualität der Kakaobohnen; dies führt zur weltweiten Verknappung des Kakaovolumens (Versorgungsunterbrechung), einer geringeren Qualität des Kakaos und einem Anstieg des Kakaopreises; geringere Kundenzufriedenheit und Einnahmen. Ebenso hohe Risiken der Bodendegradation, Erosionen und Bodenverdichtung durch exzessiven Anbau von Palmöl > erfordert die Erschließung neuer Flächen durch Entwaldung der Regenwälder.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
E4 – Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Der Anbau von Kakao, Palmöl, Kokosfett und die damit verbundene mögliche Abholzung rücken in den Fokus der EU Richtlinie entwaldungsfreie Lieferkette und von Medien (nachdem in der Vergangenheit z. B. Palmöl thematisiert wurde); keine, zu wenig, zu unwirksam wahrgenommene Maßnahmen gegen Abholzung/ Unterstützung der Wiederaufforstung; fehlende Alternativen und Ausbleiben von Produktinnovation führt zu Umsatzverlusten und Reputationsverlusten; Verlust an Marktanteilen, eingeschränkter Zugang zu Finanzkapital; Verbot von Produkten, die keine entwaldungsfreie Lieferkette nachweisen können Verfügbarkeit wird abnehmen (Länder bzw. Anbaugebiete werden gestrichen)
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S1 – Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Zu hohe Rate an ungeplanten Abwesenheiten; Erhalt der Arbeitsfähigkeit, Schaffen von entsprechenden Rahmenbedingungen durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement (Ergonomie, weniger Schichtarbeit, Unterstützung Arbeitsmedizin, Ernährung, etc.) Sinkende Gesundheit bedeutet mehr Abwesenheiten, welche sich wiederum in einer geringeren Produktivität niederschlagen.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Aufgrund der teils offenen Prozesse und dem Einsatz von bereits verpackten Produkten als Rework kann es zu einem Eindrang von Fremdkörpern in Produkte kommen. Das potenzielle Schadensausmaß ist sehr groß.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Risiken aus Veränderungen im Konsument*innenverhalten: Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Sich ändernde Verbraucherpräferenzen (stärkere Konzentration auf fett- und zuckerarme Ernährung, vegan) führen zu einer geringeren Nachfrage nach Produkten von Manner, zu verstärktem Wettbewerb durch andere Unternehmen, die fett- und zuckerarme Alternativen anbieten, zu erhöhten Kosten im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung neuer Produkte und zu einer potenziellen Schädigung der Markenwahrnehmung und der Kundentreue des Unternehmens bei fehlender Befriedigung der Nachfrage; Verlust von Marktanteilen, Umsatzrückgang, drohende Werbeverbote (z.B.: aktuell in Deutschland)
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Auditergebnis reicht nicht für Zertifizierung auf höherem Niveau
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/ Aktivität: Einführung einer Zuckersteuer
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Die Einführung einer Zuckersteuer führt zu höheren Kosten für Manner, die nicht an Konsumentinnen und Kundinnen weitergegeben werden können; sinkende Nachfrage nach Produkten und Umsatzrückgang; steigende Kosten durch Entwicklung von zuckerreduzierten/zuckerfreien Alternativen.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S4 – Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogelverpackung"
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Negatives Feedback bzw. Beschwerden seitens der Stakeholder (intransparente Darstellung von Inhaltsstoffen) sowie rechtkräftige Verurteilungen durch irreführende Werbung oder Mogelpackungen.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 95
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
G1 – Unternehmenskultur
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: zu wenig Weiterentwicklung (CSRD-Bericht)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit Beschreibung (SBM-3-48a)
Gesetzliche Anforderungen an die Berichterstattung verändern sich häufig und rasch (Veröffentlichung der EU kommen sehr kurzfristig); dynamische Rechtslage sorgt für sehr kurze Fristen, Adaption ist notwendig, aber sehr ressourcenintensiv; Risiko: kein Testat des Wirtschaftsprüfers (Lieferstopp + Strafen für Aufsichtsrat)
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
G1 – Unternehmenskultur
Wesentliche(s) Risiko/Chance (SBM-3-48a)
Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: Komplexität durch Taxonomie-Verordnung und CSRD
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöpfungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit Beschreibung (SBM-3-48a)
Verpflichtung zur prüfpflichtigen Berichtslegung deren Anforderungen zum Großteil noch relativ unklar sind
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
48 b – Einfluss wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung
Die als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen beeinflussen das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsprozesse von Manner, indem sie adaptive Maßnahmen und strategische Prioritäten fordern, um Resilienz und nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten. Sie wurden bei der Weiterentwicklung von Geschäftsmodell und Strategie bzw. bei Entscheidungsfindungen mitberücksichtigt. Bei neuen Konzepten z.B. Produktinnovationen werden die wesentlichen IROs z.B. Zuckerreduktion berücksichtigt.
48 d – Aktuelle finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen
Die Bewertung der finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken von Manner wurde unter Einbindung interner Stakeholder durchgeführt, darunter Verantwortliche aus den Bereichen Qualität-Sicherheit-Umwelt, Einkauf, Personalwesen, Controlling, Marketing und ESG. Zunächst wurde bewertet, ob sich Risiken und deren Auswirkungen im Berichtsjahr realisiert haben. Zusätzlich wurde die Vorauswahl erweitert um jene Risiken, bei denen finanzielle Effekte nicht ausgeschlossen werden konnten. All diese Risiken wurden anschließend einer detaillierten finanziellen Bewertung unterzogen, die auf der Definition relevanter Bewertungsgrößen basierte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, welche Risiken im Berichtszeitraum finanzielle Auswirkungen hatten. Alle Schritte des Bewertungsprozesses wurden dokumentiert und begründet.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 96
Auf Grundlage der beschriebenen Methode wurden im Berichtsjahr 2024 finanzielle Effekte für das folgende Risiko identifiziert:
- S1-Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen: Die Abwesenheitsrate war in der Produktion an beiden Standorten auf konstant hohem Niveau und deutlich höher als budgetiert. Die tatsächliche Abwesenheitsquote führte zu einem höheren Personalaufwand pro produzierte Menge.
Zusätzlich wurden die folgenden Risikogruppen einer finanziellen Bewertung unterzogen. Nach der Bewertung erwiesen sich diese Risiken jedoch als finanziell nicht ausschlaggebend.
- Risiken im Zusammenhang mit dem Bezug von Rohstoffen (E1 – Anpassung an den Klimawandel, E4 – Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen): Der Bedarf an Kakao und Palmöl konnte trotz Ernteeinbußen durch Klimawandel und Ernte-krankheiten gedeckt und die Versorgung sichergestellt werden. Preisanpassungen konnten abge-federt werden.
- Risiken im Zusammenhang mit Veränderungen im Konsumentinnenverhalten (S4 – Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzer*innen): Trotz des anhaltenden Trends zur Zuckerreduktion ist dieser in der finanziellen Berichterstattung von Manner nicht abbildbar. Der Absatzrückgang in einzelnen Märkten von Manner kann daher nicht auf diesen Trend zurückgeführt und auch anhand von Marktdaten nicht verifiziert werden.
Bei der Betrachtung aller wesentlichen Risiken wurden keine Risiken identifiziert, die wesentliche Buchwertanpassungen im nächsten Berichtszeitraum erfordern.
48 e – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen
Bezüglich der Angabepflicht SBM-3 48e zu erwartenden finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Abgabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
48 f – Widerstandsfähigkeit der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells
Die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells von Manner in Bezug auf seine Fähigkeit, Risiken zu bewältigen, wurde im Rahmen der unter SBM-3 48 d beschriebenen Risikobewertung berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass Manner aktuell sehr widerstandsfähig gegenüber seinen Risiken ist. Im Jahr 2024 hatte nur ein Risiko finanzielle Auswirkungen. Chancen wurden für Manner nicht identifiziert. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber Auswirkungen wurde in der Risikobewertung unter SBM-3 48 d indirekt berücksichtigt, da die Risiken auf Basis der zuvor identifizierten Auswirkungen abgeleitet wurden.
48 g – Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum Vorjahr
Durch die erstmalige Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS, werden dieses Jahr noch keine Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum offengelegt.
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
53 a – Methoden und Annahmen bei der Ermittlung von Auswirkungen, Risiken und Chancen und der Bewertung ihrer Wesentlichkeit
Die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde für das Geschäftsjahr 2023 erstmals nach dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit auf Themenebene gemäß ESRS 1 durchgeführt. Dieser Prozess wurde im Juli 2024 gemäß den Anforderungen der „EFRAG IG 1 Materiality Assessment Implementation Guidance“ überarbeitet, um die im Vorjahr identifizierten Themen auf die Ebene von Auswirkungen, Risiken und Chancen herunterzubrechen. Dabei wurden sowohl die tatsächlichen, als auch die potenziellen positiven und negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (Inside-Out-Perspektive) sowie die Risiken und Chancen für das Unternehmen (Outside-In-Perspektive) bewertet. Annahmen wurden dabei aus Sicht der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt sowie Risiken und Chancen ausgehend vom Geschäftsmodell getroffen. Die getroffenen Annahmen wurden im Bewertungsprozess weiter vertieft und um unternehmensspezifische Details ergänzt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 97
53 b – Überblick über das Verfahren zur Ermittlung und Überwachung der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt
Zur Ermittlung, Bewertung und Priorisierung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf Menschen und Umwelt wurden basierend auf der Wertschöpfungskette von Manner im ersten Schritt Nachhaltigkeitsthemen gemäß der CSRD-Themenliste (ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, Anlage A: Anwendungsanforderungen, AR. 16 S. 27-30) identifiziert und beschrieben. Im zweiten Schritt wurden die identifizierten Themen in ein „Sustainability Impact Assessment“-Tool übertragen, in dem die Auswirkungen detailliert auf (Sub-)Sub-Themen-Ebene aufgeschlüsselt, bewertet und entsprechend priorisiert wurden. Die Überwachung der identifizierten Auswirkungen erfolgt regelmäßig durch Updates der Wesentlichkeitsanalyse, bei denen die Auswirkungen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
53 b i – Fokus des Verfahrens
Innerhalb des Prozesses und der Bewertung der Auswirkungen wurde die gesamte Wertschöpfungskette von Manner mit besonderem Fokus auf die vorgelagerten verbundenen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen und Länder mit erhöhten Risiken (insbesondere im Rohstoffbezug) miteinbezogen.
53 b ii – Berücksichtigung der Auswirkungen durch eigene Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen
Die Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigte somit Auswirkungen, die sowohl durch die eigene Tätigkeit als auch durch die Geschäftsbeziehungen von Manner entstehen.
53 b iii – Konsultation betroffener Stakeholder
Ein weiteres wichtiges Element der Wesentlichkeitsanalyse zur Bewertung der Nachhaltigkeitsthemen war die Einbeziehung der Sicht interner sowie externer Stakeholder, welche mittels Online-Umfrage zu den Geschäftsaktivitäten entlang der Wertschöpfungskette konsultiert wurden.
53 b iv – Bewertung von Auswirkungen
Die identifizierten potenziellen und tatsächlichen negativen sowie positiven Auswirkungen (Inside-Out-Perspektive) wurden anhand der Parameter Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen auf einer vordefinierten Skala von 1–6 (wobei 6 für das höchste Ausmaß hinsichtlich des jeweiligen Bewertungsparameters steht) bewertet. Der quantitative Schwellenwert für wesentliche Auswirkungen wurde in einem Workshop mit internen und externen Expert*innen auf 3,5 festgelegt.
53 c – Beurteilung von Risiken und Chancen
Neben potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt wurden potenzielle und tatsächliche Risiken und Chancen mit potenziellen finanziellen Effekten ermittelt, bewertet und priorisiert. Die Risiken und Chancen wurden aus der Sustainability-Impact-Bewertung und den identifizierten Auswirkungen abgeleitet und mit durch Manner identifizierte Risiken ergänzt.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
53 c i – Zusammenhänge von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Zusammenhänge der Auswirkungen und Abhängigkeiten mit den Risiken und Chancen wurden bei der Identifikation der Risiken und Chancen berücksichtigt, da diese auf Basis der zuvor ermittelten Auswirkungen abgeleitet wurden.
53 c ii – Bewertung von Risiken und Chancen
Die Bewertung der Wahrscheinlichkeit, des Ausmaßes und der Art der Auswirkungen identifizierter Risiken und Chancen basiert auf zwei Parametern: dem möglichen finanziellen Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken und Chancen. Diese Parameter wurden von den jeweiligen Bereichsverantwortlichen (Risk Owner) auf einer unternehmenseigenen Skala zur Risikobewertung mit Werten von 1 bis 3 (wobei 1 für das geringste Ausmaß steht) ermittelt. Als „wesentlich“ wurden schließlich alle Risiken und Chancen eingestuft, die eine Risikoprioritätszahl (RPZ) von 6 oder höher als quantitativen Schwellenwert erreichten. Die RPZ ergibt sich aus der Multiplikation von Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit.
53 c iii – Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und anderen Risiken
Nachhaltigkeitsrisiken werden in der Bewertung gegenüber anderen Risikoarten nicht priorisiert.
53 d – Entscheidungsfindungsprozess und Kontrollverfahren
Der Prozess der Entscheidungsfindung zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte in enger Zusammenarbeit und regelmäßiger Abstimmung zwischen internen Expertinnen aus relevanten Abteilungen und Bereichen bei Manner sowie externen Nachhaltigkeitsexpertinnen. Mehrere unternehmensinterne Workshops dienten als interne Kontrollverfahren. Die einzelnen Teilergebnisse der Sustainability-Impact-Bewertung und der Financial-Impact-Bewertung wurden zunächst in zwei halbtägigen unternehmensinternen Workshops in Anwesenheit und unter Beteiligung aller Führungskräfte und Vorstände diskutiert und validiert. Anschließend wurden die Ergebnisse finalisiert und im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zur Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze konsolidiert. In einem weiteren Workshop wurden die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen unter Beteiligung aller Führungskräfte und Vorstände als wesentlich definiert.
53 e – Einbeziehung von ESG-Risiken in das Risikomanagementverfahren
Die erfassten Nachhaltigkeitsrisiken wurden bereits teilweise in den bestehenden Bewertungsprozess von Risiken aufgenommen und werden sukzessive vollständig in das Risikomanagementverfahren von Manner integriert.
53 f – Einbeziehung von ESG-Chancen in das Risikomanagementverfahren
Chancen wurden in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt, jedoch nicht als wesentlich eingestuft und daher nicht in das allgemeine Managementverfahren des Unternehmens integriert.
53 g – Verwendete Input-Parameter
Die verwendeten Input-Parameter zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen basieren auf den folgenden Annahmen, Methoden und Datenquellen für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen:
- Umwelt: Zur Bewertung des Ausmaßes der Auswirkungen im Bereich Klima wurde die Berechnung des Corporate Carbon Footprints (Scope 1, 2 und 3) nach Green-House-Gas Protocol (GHG Protocol) von Manner herangezogen. Des Weiteren wurden für sensible Anbaugebiete (Haselnuss, Kakao, Getreide oder Zucker) verschiedene Tools wie der WWF Water Risk Filter oder der Aqueduct Water Risk Atlas herangezogen, um die Auswirkungen auf Wasser zu bewerten, sowie der WWF Biodiversity Risk Filter, um die Auswirkungen in Anbaugebieten wie Aserbaidschan oder der Elfenbeinküste auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme zu bewerten.
- Soziales: Die sozialen Aspekte betreffend wurde insbesondere der Einfluss auf die Lebensqualität der eigenen Mitarbeiterinnen betrachtet. Der Umfang der Auswirkungen bezog sich hier auf die Anzahl der betroffenen Personen bei Manner selbst. Während für eigene Mitarbeiterinnen bei Manner primär die Standorte in Österreich und Aserbaidschan betrachtet wurden, erweiterte sich der Personenkreis bei der Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette vorgelagert auf die Arbeiterinnen im Rohstoffan- und -abbau, die betroffenen Gemeinden oder nachgelagert auf die Kundinnen und Endkonsumentinnen. Für die sozialen Themen entlang der Wertschöpfungskette (Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Gesundheit, Gleichbehandlung und betroffene Gemeinden) wurden unterschiedliche themenbezogene, internationale Indizes und Statistiken (z. B. Global Rights Index, Human Development Index, Ilostat, Rule of Law Index) herangezogen, welche die Bewertung der Auswirkungen validieren. Für die eigenen Mitarbeiterinnen im Einflussbereich wurden ebenfalls diverse Indizes zur Bewertung des Ausmaßes herangezogen.
- Governance: Schließlich wurden im Rahmen der Bewertung des Ausmaßes der einzelnen Governance-Themen Informationen aus Sekundärforschung (Desk Research) sowie diverse Indizes z. B. Corruption Perception Index (Transparency International 2022); Rule of Law Index WJP und Corporate Tax Haven Index (Tax Justice Network 2021) herangezogen.
53 h – Änderungen und Überprüfungen der Wesentlichkeitsanalyse
Wie bereits erwähnt, wurde das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse zuletzt im Juli 2024 angepasst, um die 2023 ermittelten Themen auf die Ebene von Auswirkungen, Risiken und Chancen herunterzubrechen. Die nächste Überprüfung der Wesentlichkeitsbewertung ist für das Berichtsjahr 2025 geplant.
E1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
20 a – Auswirkungen auf den Klimawandel
Das Verfahren zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Klimawandel entspricht dem allgemeinen Verfahren zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse der CCF-Berechnung. Eine detaillierte Beschreibung findet sich im Abschnitt der unter ESRS 2 IRO-1 enthaltenen Angaben.
20 b – Klimabedingte physische Risiken im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Aufbauend auf der Übersichtstabelle zu „physischen Klimarisken" der EU-Taxonomieverordnung wurden die einzelnen Gefahren hinsichtlich ihres Jetzt-Zustandes auf wissenschaftlicher Datenbasis (www.hora.gv.at) und mittels Expertenwissens des Standortverantwortlichen und des Manner Risikomanagements auf ihre Relevanz und potenzielle zukünftige Entwicklung gescreent. Gefahren, die dabei als irrelevant eingestuft wurden (bspw. Ausbruch eines Gletschersees in Wien), wurden begründet ausgeschlossen. Die übrigen Gefahren wurden einer Klimaszenarienanalyse unterzogen (Representative Concentration Pathways (RCP) 4.5 und 8.5, kurzfristig 2025, mittelfristig 2035 und langfristig 2085) und die Ergebnisse daraus hinsichtlich Likelihood und Financial Impact qualitativ bewertet, woraus dann die relevanten Vulnerabilitäten und die entsprechenden Anpassungslösungen abgeleitet wurden. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden nur die relevanten Gefahren für die wichtigsten Rohstoffe untersucht. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde noch nicht untersucht.
20 b i – Ermittlung klimabedingter Gefahren
Für die Beschreibung der Ermittlung der relevanten Klimagefahren wurden die Emissionsszenarien RCP 4.5 und 8.5 herangezogen. RCP 8.5 ist ein Szenario mit sehr hohen Emissionen. RCP 4.5 ist ein intermediäres Szenario mit höheren Emissionen, aber aus wissenschaftlicher Sicht das momentan wahrscheinlichste Entwicklungsszenario.
20 b ii – Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf die Entstehung physischer Bruttorisiken anfällig für diese klimabedingten Gefahren sein könnten
Die erforderlichen Inhalte für die Angaben 20b ii, AR 11 und AR 11a sind bereits durch die Angabe zu IRO-1 20b abge- deckt.
AR 11 b – Definition von Zeithorizonten und deren Zusammenhang mit Vermögenswerten und strategischen Plänen
Die kurz-, mittel- und langfristigen Horizonte wurden aufgrund der Verfügbarkeit der Klimamodelldaten gewählt. Die Österreichischen Klimaszenarien (ÖKS)-Daten standen im Rahmen dieses Projekts für die Zeitpunkte 2035 für mittelfristig und 2085 für langfristig zur Verfügung, kurzfristig wurde für 2025 bewertet, was „jetzt” der Fall ist, da auf diese kurzen Zeiträume die Klimamodelle keine brauchbaren Daten liefern. Die Szenarioanalysen wurden bis 2085 gezogen und sind somit länger als die erwartete Lebensdauer aller Vermögenswerte (auch die Gebäude werden in der Zwischenzeit einer Anpassung bedürfen). Anpassungslösungen wurden nur für kurz- und mittelfristige Zeithorizonte erarbeitet, da bis zum Eintreten des langfristigen Zeithorizonts (2085) bessere Klimamodelle zur Verfügung stehen werden, die auch durch die wiederholte Szenarienanalyse immer weiter verfeinert werden. Ebenso wird eine Definition von Anpassungslösungen für 2085 mit dem technischen Stand von heute nicht der dann vorherrschenden Realität entsprechen. Ein Abgleich mit Kapitalallokationsplänen wird in den nächsten Berichterstattungszeiträumen erarbeitet.
AR 11 c – Bewertung der Anfälligkeit von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten für Klimagefahren
Die Bewertung der eigenen Standorte erfolgte koordinatengenau auf Basis höchstaufgelöster Klimadaten, die in dieser Auflösung und Qualität nicht auf der ganzen Welt verfügbar sind.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
AR 11 d – Bewertung der Klimagefahren basierend auf Hoch-Emissionsszenarien
Für die physischen Klimarisiken wurden die RCP2.4.5 und 8.5 (high emission scenario) untersucht. Bei der Definition der Übergangsereignisse in den transitorischen Risikokategorien wurden die Übergangsereignisse aus dem Net Zero Szenario der Internationalen Energieagentur (IEA) mit den damit inhaltlich verbundenen regionalen Regelungen verschnitten, um möglichst relevante Ereignisse auszuwählen.
20 c – Klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Die Identifikation der klimabedingten transitorischen Risiken wurde in einem dreistufigen Prozess durchgeführt. Zuerst wurde analysiert, welche Risiko- und Chancenkategorien abzudecken sind und welche Inhalte und Risiken bereits im Rahmen des „normalen" Risikomanagementregelkreises identifiziert und bewertet und gemonitort werden. Diese Auswertungen bieten die Grundlage für weitere Überlegungen und Ergänzungen des Manner Kernteams, die wiederum mit der Branchenexpertise von externen Expert*innen validiert und erweitert wurden. Die Übergangsrisiken werden derzeit nur für das eigene Kerngeschäft und die vorgelagerte Wertschöpfungskette dargestellt.
20 c i – Ermittlung klimabedingter Übergangsereignisse
Übergangsereignisse, die den Entwicklungen entsprechen, die für die Erreichung der Annahmen des RCP 1.9 notwendig sind, wurden definiert und qualitativ auf Impact und mögliche Anpassungslösungen überprüft. Eine tiefergehende Analyse der Sensibilität der Strategien und Geschäftsmodelle hinsichtlich der Übergangsereignisse ist noch ausständig.
20 c ii – Bewertung der Exposition von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten gegenüber klimabedingten Übergangsrisiken und -chancen
Eine Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf die Entstehung von Brutto-Übergangsrisiken oder -chancen diesen klimabedingten Übergangsereignissen ausgesetzt sein können, wurde nur auf hoher Flugebene qualitativ betrachtet. Eine detailliertere Ausarbeitung erfolgt im Rahmen der kommenden Berichterstattungszeiträume.
AR 12 a – Bewertung der Exposition gegenüber kurz-, mittel- und langfristigen Übergangsereignissen im Kontext klimabezogener politischer Ziele
Übergangsereignisse wurden aus den Darstellungen des IEA Net Zero Szenarios abgeleitet und dann mit Hilfe regionaler und nationaler Regularien (bzw. deren angekündigten Umsetzungszeitpunkten) konkretisiert. So wurden Übergangsereignisse, die zu Risiken oder Chancen führen, an unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen jetzt und 2040 definiert.
AR 12 b – Vulnerabilitätsbewertung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten gegenüber Übergangsereignissen
Die Vulnerabilitätsbewertung der Geschäftstätigkeit gegenüber den Risiken wurde qualitativ vorgenommen.
AR 12 d – Identifikation von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft
Es wurden, außer der Backanlage (gasbetrieben) keine Vermögenswerte festgestellt, die nur mit erheblicher Anstrengung mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise vereinbar sind.
21 – Anwendung klimabezogener Szenarioanalysen zur Bewertung physischer und Übergangsrisiken sowie Chancen
Klimaszenarien im Hinblick auf physische Risiken wurden folgendermaßen betrachtet: Aufbauend auf der Übersichtstabelle zu „physischen Klimarisiken" der EU-Taxonomie-VO wurden die einzelnen Gefahren hinsichtlich ihres Jetzt-Zustandes auf wissenschaftlicher Datenbasis (www.hora.gv.at) und mittels Expertenwissens des Standortverantwortlichen und des Manner Risikomanagements auf ihre Relevanz und potenzielle zukünftige Entwicklung gescreent. Gefahren, die dabei als irrelevant (Bspw. Ausbruch eines Gletschersees in Wien) wurden begründet ausgeschlossen. Die übrigen Gefahren wurden einer Klimaszenarienanalyse unterzogen (RCP 4.5 und 8.5, kurzfristig 2025, mittelfristig 2035 und langfristig 2085) und die Ergebnisse daraus hinsichtlich Likelihood und Financial Impact qualitativ bewertet, woraus dann die relevanten Vulnerabilitäten und entsprechenden Anpassungslösungen abgeleitet wurden. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden nur die relevanten Gefahren für die wichtigsten Rohstoffe untersucht. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde noch nicht untersucht. Bezogen auf transitorische Risiken, wurden Übergangsereignisse, die den Entwicklungen entsprechen, die für die Erreichung des RCP 1.9 notwendig sind, definiert und qualitativ auf Impact und mögliche Anpassungslösungen überprüft. Eine tiefergehende Analyse der Sensibilität der Strategien und Geschäftsmodelle hinsichtlich der Übergangsereignisse ist noch ausständig.
AR 15 – Übereinstimmung der verwendeten Klimaszenarien mit klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen
Im Rahmen der durchgeführten Analysen wurde noch kein Abgleich zwischen den Klimaszenarien und klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen vorgenommen, da darin bisher keine kritischen klimabezogenen Annahmen enthalten sind. Dieser Abgleich erfolgt im Rahmen der kommenden Berichterstattungszeiträume.
E2-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
11 a – Überprüfung der Standorte und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Die Bewertung der Wesentlichkeit von Umweltverschmutzung umfasst den eigenen Betrieb sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Dabei wurden sowohl die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens (NOx-Emissionen in der Lebensmittelproduktion, Düngemittel- und Pestizideinsatz auf der Haselnussplantage Aserbaidschan) sowie Standorte betrachtet. Letztere umfassten unternehmenseigene Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf und die Haselnussplantage in Aserbaidschan sowie Anbaugebiete in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Anbaugebiete innerhalb der EU bez. Zuckerrübe, Getreide, Mais, Raps, Soja) und außerhalb der EU (Haselnüsse, Kakao, Palmöl). Das Verfahren folgte dem LEAP-Ansatz (Locate, Evaluate, Assess, Prepare) und wurde von der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) entwickelt, um Unternehmen dabei zu helfen, naturbezogene Themen zu identifizieren und zu bewerten. Berücksichtigt wurden tatsächliche/potenzielle Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen, insbesondere Auswirkungen einer potenziellen Boden- und Grundwasserverschmutzung durch Einsatz von Dünge- und/oder chemischen Pflanzenschutzmitteln sowie Transportemissionen berücksichtigt. Die Identifikation und Bewertung wesentlicher Auswirkungen erfolgte insbesondere auf Basis von Desktoprecherchen und, in Bezug auf eigene Betriebsprozesse (Produktion) und der Haselnussplantage in Aserbaidschan, der Abfrage des Einsatzes als (besonders) besorgniserregend eingestufter Stoffe.
11 b – Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften
Es wurden keine Konsultationen mit Stakeholdern, einschließlich potenziell betroffener Gemeinschaften, bezüglich Boden-, Wasser- oder Luftverschmutzung durchgeführt.
AR 9 – Ergebnisse der Wesentlichkeitsbewertung
Im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung identifizierte Auswirkungen und Risiken wurden als nicht wesentlich bewertet. Es wurde keine wesentliche Bedeutung von Umweltverschmutzung und/oder Emission besorgniserregender Stoffe durch unternehmenseigene Standorte oder Geschäftstätigkeiten festgestellt.
E3-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
8 a – Überprüfung der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Die Bewertung der Wesentlichkeit von Wasser umfasst den eigenen Betrieb sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Dabei wurden sowohl die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens (Lebensmittelproduktion, Landwirtschaft in Aserbaidschan) sowie Standorte betrachtet. Letztere umfassten unternehmenseigene Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf und die Haselnussplantage in Aserbaidschan, sowie Anbaugebiete in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Anbaugebiete innerhalb der EU bez. Zuckerrübe, Getreide, Mais, Raps, Soja) und außerhalb der EU (Haselnüsse, Kakao, Palmöl). Das Verfahren folgte dem LEAP-Ansatz. Berücksichtigt wurden tatsächliche/potenzielle Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen. Genauer bewertet wurde die Entnahme von Grundwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung, insbesondere mit Blick auf von Wasserrisiken, einschließlich gegebenenfalls Wasserstress, betroffenen Gebiete. Zur Ermittlung der von Wasserknappheit und Wasserstress betroffenen Gebiete wurde ein Screening auf Länderebene (Österreich, Türkei, Nigeria, Elfenbeinküste, Aserbaidschan) mittels Aqueduct Water Risk Atlas und WWF Water Risk Filter Suite durchgeführt. Der Verarbeitungsprozess in der Produktion ist weniger wasserintensiv (Wasser, das im Verarbeitungsprozess gewonnen wird, kann aufbereitet und wiederverwendet bzw. in den Kreislauf rückgeführt werden). Die im Zusammenhang mit Wasser identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden als nicht wesentlich bewertet. Meeresressourcen spielen im Geschäftsmodell von Manner keine Rolle, keiner der Standorte befindet sich in einem Flusseinzugsgebiet.# 8 b – Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften
Im Zuge des Verfahrens wurden keine Konsultationen mit Stakeholdern einschließlich potenziell betroffener Gemeinschaften bezüglich Wassernutzung durchgeführt.
E4-IRO 1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
17 a – Bewertung der Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme entlang der Wertschöpfungskette
An den unternehmenseigenen Standorten von Manner in Österreich und der EU wurden weder tatsächliche noch potenzielle Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme identifiziert. Für die Haselnussplantage in Aserbaidschan wurden im Zusammenhang mit der Landwirtschaft tatsächliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität identifiziert. Eine Analyse zu Naturschutzgebieten, insbesondere geschützten Gebieten mit Biodiversitätsbezug, an oder in der Nähe der Standorte, basierend auf nationalen und internationalen Datenbanken (WDPA World Database of Protected Areas, NÖ-Atlas), wurde durchgeführt. Zusätzlich wurden Herkunftsgebiete in der vorgelagerten Wertschöpfungskette außerhalb der EU für die wichtigsten Rohstoffe mit dem größten Einkaufsvolumen (Haselnuss, Palmöl, Kakao) und Anbaugebiete innerhalb der EU (Zuckerrübe, Getreide) auf Länderebene identifiziert und in der Bewertung berücksichtigt. Als tatsächliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität wurden diesbezüglich Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel sowie Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft in die Bewertung aufgenommen. Die Bewertung erfolgte gemäß der in ESRS 2 IRO-1 beschriebenen allgemeinen Vorgehensweise und Methodik.
17 b – Bewertung der Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen entlang der Wertschöpfungskette
Zur Identifizierung möglicher Auswirkungen und Risiken aufgrund von Abhängigkeiten vom Zustand der Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen sowie zur Validierung von Annahmen zu deren Bewertung wurde der WWF Biodiversity Risk Filter (2023) herangezogen. In Bezug auf die eigenen Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf wurden keine Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen festgestellt. In Bezug auf die eigene Landwirtschaft in Aserbaidschan wurden Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen nicht untersucht. Es wurden keine Biodiversitätsrisiken für die Landwirtschaft in Aserbaidschan abgeleitet. Hinsichtlich des Rohstoffbezugs wurde von Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ausgegangen und entsprechende Risiken (Produktivitätsverluste, Ertragsrückgänge durch bspw. Bodendegradation, Erntekrankheit Kakao und entsprechende Preisvolatilität und Kostenanstieg bei Rohstoffverknappung) abgeleitet.
17 c – Ermittlung und Bewertung von Übergangsrisiken, physische Risiken sowie Chancen
Im Rahmen der in ESRS 2 IRO-1 allgemein beschriebenen Risikobewertung (Financial-Impact-Bewertung) wurden Risiken im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosysteme identifiziert und bewertet. Dabei wurden physische Risiken (u.a. Krankheiten oder Schädlinge, zunehmende Knappheit oder eingeschränkte Erzeugung wichtiger natürlicher Betriebsmittel, Landverlust durch Wüstenbildung und Bodendegradation, Rückgang von Bodenfruchtbarkeit) sowie transitorische Risiken (u.a. Einführung von Rechtsvorschriften oder politischen Maßnahmen bez. EUDR, verstärkte Berichterstattungspflichten, Volatilität oder gestiegene Kosten von Rohstoffen, sowie sich ändernde Wahrnehmungen der Gesellschaft, der Kunden oder von Gemeinschaften im Zusammenhang mit dem Verlust an biologischer Vielfalt und entsprechende Reputationsrisiken) berücksichtigt. Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen wurden nicht berücksichtigt.
17 d – Berücksichtigung systemischer Risiken in der Bewertung
Systemische Risiken wurden in der Analyse und Bewertung nicht berücksichtigt.
17 e – Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften
Es fanden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam genutzter biologischer Ressourcen und Ökosysteme statt bzw. wurde nicht von entsprechenden Auswirkungen der Tätigkeit von Manner auf lokale Gemeinschaften ausgegangen.
17 e i – Standorte mit negativen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und betroffene Gemeinschaften
Weder am unternehmenseigenen Standort in Aserbaidschan noch betreffend die Herkunftsgebiete der bezogenen Rohstoffe wurden betreffend die identifizierten negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität entsprechende Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften festgestellt.
19 a – Bewertung der Auswirkungen von Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Die Haselnussplantage in Aserbaidschan befindet sich in einem Vogelschutzgebiet, in dem z. B. der Abschuss von geschützten Arten verboten ist. Es wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen der dortigen landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Vogelpopulation festgestellt.
19 b – Erforderliche Abhilfemaßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt gemäß relevanten Rechtsakten und Normen
Das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen in Bezug auf biologische Vielfalt wird aktuell nicht als erforderlich betrachtet.
E5-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
11 a – Überprüfung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden bei der Ermittlung tatsächlicher/potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen die Geschäftstätigkeiten von Manner überprüft. Berücksichtigt wurden:
a) Ressourcenzuflüsse, einschließlich der Kreislauffähigkeit von Materialzuflüssen, unter Berücksichtigung der Optimierung der Ressourcennutzung, der Intensität von Materialien und Produkten sowie erneuerbarer und nicht erneuerbarer Ressourcen,
b) Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und
c) Abfälle, einschließlich der Bewirtschaftung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle.
Das Vorgehen erfolgte entlang der im Abschnitt zu ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Methodik der Wesentlichkeitsanalyse im Kapitel „ESRS 2 IRO 1“ des Nichtfinanziellen Berichts. Grundsätzlich wurde wie in den anderen Bereichen nach dem LEAP-Ansatz vorgegangen.
11 b – Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften
Im Rahmen der Online-Umfrage für Stakeholder wurde die allgemeine Bedeutung des Themas Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft für die relevanten internen und externen Stakeholder abgefragt und im Vergleich zu anderen Nachhaltigkeitsaspekten bewertet. Es fanden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen bezüglich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft statt.
AR 7 a – Geschäftsbereiche mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen hinsichtlich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft stehen in Zusammenhang mit der zentralen Geschäftstätigkeit Herstellung von Süßwaren. Zu den Geschäftsbereichen von Manner, die direkt mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung stehen, zählen insbesondere der Einkauf (Rohstoffe, Verpackung) und in Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette der Vertrieb, Konsum und die Entsorgung der Ware.
AR 7 c – Wesentliche Auswirkungen und Risiken eines Verbleibs im „Business-as-usual'-Szenario
Wesentliche Auswirkungen bezüglich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beziehen sich insbesondere auf den Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten, Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung), Gewährleistung der Haltbarkeit der Produkte sowie Abfälle in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Wesentliche Auswirkungen ergeben sich durch den hohen Ressourceneinsatz, sowie den Verlust nicht erneuerbarer Rohstoffe (insbesondere Verpackungen) aufgrund mangelnder Kreislaufführung bzw. Recyclingfähigkeit. Die Lebensmittelindustrie ist generell ressourcenintensiv, der Großteil der verwendeten Rohstoffe (i. e. Lebensmittel) sind nachwachsend/erneuerbar. Verpackungsmaterial stellt die größte Herausforderung in Bezug auf Recyclingfähigkeit dar (z. B. durch Verbund von Alu/Papier; inkl. richtiger Entsorgung). Bei mangelnder Recyclingfähigkeit ergeben sich Umweltauswirkungen der End-of-Life-Entsorgung in Ländern mit unreifen Abfallwirtschaftssystemen und Gefahr von Littering (Rohstoffe gehen unwiederbringlich verloren). Auch bei thermischer Verwertung gehen Rohstoffe unwiederbringlich verloren. Die im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifizierten Risiken wurden als nicht wesentlich bewertet.
AR 7 d – Wesentliche Chancen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft
Die im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifizierten Chancen wurden als nicht wesentlich bewertet.
AR 7 e – Wesentlichen Auswirkungen und Risiken des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen und Risiken spezifisch bezogen auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft identifiziert.
AR 7 f – Stufen der Wertschöpfungskette, auf die Ressourcennutzung, Risiken und negative Auswirkungen konzentriert sind
Negative Auswirkungen im Hinblick auf Ressourcenverbrauch konzentrieren sich insbesondere auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit den bezogenen Rohstoffen. Weiters konzentrieren sich negative Auswirkungen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere die Recyclingfähigkeit von Verpackungen.# Wesentliche Ressourcen
| Priorität | E5-IRO-1-AR7b |
|---|---|
| Zucker | sehr hohe Priorität |
| Weizenmehl | sehr hohe Priorität |
| Kakaobohnen | sehr hohe Priorität |
| Kokosöl | hohe Priorität |
| Palmöl | hohe Priorität |
| Haselnuss | hohe Priorität |
| Magermilchpulver | mittlere Priorität |
| Vollmilchpulver | mittlere Priorität |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
105
G1-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Unternehmensführung
6 – Kriterien und Methodik
Die Wesentlichkeitsbewertung im Hinblick auf die Unternehmensführung von Manner umfasste sowohl die eigenen Geschäftstätigkeiten als auch die gesamte Wertschöpfungskette. Die Identifizierung und Bewertung wesentlicher IROs basierten hauptsächlich auf Desktop-Recherchen, insbesondere unter Verwendung internationaler Indizes wie dem Corruption Perception Index, dem Rule of Law Index und dem Corporate Tax Haven Index.
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
59 – Ermittlung wesentlicher Informationen zu Auswirkungen, Risiken und Chancen: Methodik und Schwellenwerte
Um zu ermitteln, welche ESRS-Datenpunkte Manner berichten muss, wurden zunächst die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (mit einem Schwellenwert > 3,5) den Angabepflichten (DR) der ESRS-Themenstandards zugeordnet. Angabepflichten, denen keine der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zugeordnet werden konnten, wurden als „nicht wesentlich“ betrachtet. Das bedeutet, dass Manner keine Informationen zu diesen Angabepflichten offenlegen muss. Angabepflichten, denen eine oder mehrere der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zugeordnet werden konnten, wurden als „wesentlich“ für Manner eingestuft. Die entsprechenden Datenpunkte wurden, sofern anwendbar, im nächsten Schritt weiter analysiert und im Berichtsprozess berücksichtigt.
| ESRS-Code | Angabepflicht | Absatz |
|---|---|---|
| IRO-2-56 | IRO-2-56 | IRO-2-56 |
| ESRS 2 | BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung | 5 a ff. |
| BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | 9 ff. | |
| GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | 21 a ff. |
| GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | 26 a ff. |
| GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | 29 a ff. |
| GOV-4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | 32 |
| GOV-5 | Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | 36 a ff. |
| SBM-1 | Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | 40 a ff. |
| SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 45 a i ff. |
| SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 48 a ff. |
| IRO-1 | Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 53 a ff. |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
106
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
| E1 | GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | 13 |
|---|---|---|---|
| E1-1 | Übergangsplan für den Klimaschutz | 17 | |
| SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 18 ff. | |
| IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 20 a ff. | |
| E1-2 | Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 25 a ff. | |
| E1-3 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | 29 a ff. | |
| E1-4 | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 33 ff. | |
| E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | 37 ff. | |
| E1-6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | 44 a ff. | |
| E1-9 | Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen | 64 a | |
| E2 | IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | 11 a ff. |
| E3 | IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | 8 a ff. |
| E4 | E4-1 | Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell | 13 a ff. |
| SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 48 b ff. | |
| IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 17 a ff. | |
| E4-2 | Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 23 a ff. | |
| E4-3 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 28 b f. |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
107
| E4 | E4-4 | Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 31 |
|---|---|---|---|
| E4-5 | Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen | 35 ff. | |
| E4-6 | Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 42 | |
| E5 | IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 11 a ff. |
| E5-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 15 a | |
| E5-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 17 | |
| E5-3 | Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 24 a ff. | |
| E5-4 | Ressourcenzuflüsse | 30 ff. | |
| E5-5 | Ressourcenabflüsse | 35 ff. | |
| E5-6 | Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 41 | |
| S1 | SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 12 |
| SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 13 a i ff. | |
| S1-1 | Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | 19 ff. | |
| S1-2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und der Arbeitnehmervertretung in Bezug auf Auswirkungen | 27 ff. | |
| S1-3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können | 32 a ff. | |
| S1-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | 38 a ff. | |
| S1-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 44 a ff. | |
| S1-6 | Merkmale der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens | 50 a ff. | |
| S1-7 | Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens | 55 | |
| S1-8 | Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | 60 a |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
108
| S1 | S1-9 | Diversitätskennzahlen | 66 a |
|---|---|---|---|
| S1-10 | Angemessene Entlohnung | 69 f. | |
| S1-11 | Soziale Absicherung | 72 | |
| S1-12 | Menschen mit Behinderungen | 77 | |
| S1-14 | Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | 88 | |
| S1-15 | Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | 91 | |
| S1-16 | Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | 97 a ff. | |
| S1-17 | Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | 102 ff. | |
| S2 | SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 9 |
| SBM-3 | Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 10 a i ff. | |
| S2-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | 17 ff. | |
| S2-2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen | 24 ff. | |
| S2-3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können | 27 a ff. | |
| S2-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungs-kette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze | 32 a ff. | |
| S2-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 41 | |
| S4 | SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 8 |
| SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell. | 9 a i ff. | |
| S4-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen | 16 ff. | |
| S4-2 | Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucherinnen und Endnutzerinnen in Bezug auf Auswirkungen | 20 ff. | |
| S4-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucherinnen und Endnutzerinnen Bedenken äußern können | 25 a ff. |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
109
| S4 | S4-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Endnutzerinnen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | 30 ff. |
|---|---|---|---|
| S4-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 38 a ff. | |
| G1 | GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | 5 a |
| IRO-1 | Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 6 | |
| G1-1 | Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | 10 ff. | |
| G1-2 | Management der Beziehungen zu Lieferant*innen | 14 ff. | |
| 18 a ff. | |||
| # G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle | |||
| 24 a ff. |
IRO-2-56 – Liste der Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
Absatz Absatz 21 Buchstabe d
SFDR-Referenz Indikator Nr. 13 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission (5), Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
Absatz Absatz 21 Buchstabe d
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 110
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
Absatz Absatz 21 Buchstabe d
SFDR-Referenz Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz -
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
Absatz Absatz 21 Buchstabe d
SFDR-Referenz Indikator Nr. 4 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien
Absatz Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
SFDR-Referenz Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz -
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 111
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen
Absatz Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
SFDR-Referenz Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak
Absatz Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-1
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050
Absatz Absatz 14
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz -
EU-Klimagesetz-Referenz Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
Wesentlichkeit Wesentlich
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 112
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-1
Unternehmen, die von den in Paris abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind
Absatz Absatz 16 Buchstabe g
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12, Absatz 2
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-4
THG-Emissionsreduktionsziele
Absatz Absatz 34
SFDR-Referenz Indikator Nr. 4 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-5
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
Absatz Absatz 38
SFDR-Referenz Indikator Nr. 5 in Anhang 1, Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz -
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 113
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
Absatz Absatz 37
SFDR-Referenz Indikator Nr. 5 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz -
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-5
Energy intensity associated with activities in high climate impact sectors
Absatz Absätze 40 bis 43
SFDR-Referenz Indikator Nr. 6 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz -
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Absatz Absatz 44
SFDR-Referenz Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 114
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-6
Gross GHG emissions intensity paragraphs
Absatz Absätze 53 bis 55
SFDR-Referenz Indikator Nr. 3 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-7
Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate
Absatz Absatz 56
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz -
EU-Klimagesetz-Referenz Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-9
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken
Absatz Absatz 66
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 115
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-9
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko
Absatz Absatz 66 Buchstabe a
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko
Benchmark-Verordnungs-Referenz -
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden
Absatz Absatz 66 Buchstabe c
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko
Benchmark-Verordnungs-Referenz -
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen
Absatz Absatz 67 Buchstabe c
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten
Benchmark-Verordnungs-Referenz -
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 116
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E1-9
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen
Absatz Absatz 69
SFDR-Referenz -
Säule-3-Referenz -
Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz -
Wesentlichkeit Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt ESRS E2-4
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister) angeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird
Absatz Absatz 28
SFDR-Referenz Indikator Nr. 8 in Anhang 1, Tabelle 1. Indikator Nr. 2 in Anhang 1, Tabelle 2. Indikator Nr. 1 in Anhang 1, Tabelle 2. Indikator Nr.| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | | | | | |
|---|---|---|---|---|---|
| ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 7 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Nicht wesentlich |
| ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 8 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Nicht wesentlich |
| ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 12 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Nicht wesentlich |
| ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c | SFDR-Referenz Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Nicht wesentlich |
| ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Nicht wesentlich |
| ESRS E4 – SBM-3 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | SFDR-Referenz Indikator Nr. 7 in Anhang 1, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS E4 – SBM-3 Absatz 16 Buchstabe b | SFDR-Referenz Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS E4 – SBM-3 Absatz 16 Buchstabe c | SFDR-Referenz Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b | SFDR-Referenz Indikator Nr. 11 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c | SFDR-Referenz Indikator Nr. 12 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d | SFDR-Referenz Indikator Nr. 15 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d | SFDR-Referenz Indikator Nr. 13 in Anhang 1, Tabelle 2 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Nicht wesentlich |
| ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1– SBM-3 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f | SFDR-Referenz Indikator Nr. 13 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1– SBM-3 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g | SFDR-Referenz Indikator Nr. 12 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 9 in Anhang I, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Absatz 21 | SFDR-Referenz - | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 11 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 1 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c | SFDR-Referenz Indikator Nr. 5 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c | SFDR-Referenz Indikator Nr. 2 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e | SFDR-Referenz Indikator Nr. 3 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a | SFDR-Referenz Indikator Nr. 12 in Anhang I, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b | SFDR-Referenz Indikator Nr. 8 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a | SFDR-Referenz Indikator Nr. 7 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a | SFDR-Referenz Indikator Nr. 10 in Anhang I, Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12, Absatz 1 | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S2 – SBM-3 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b | SFDR-Referenz Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 | SFDR-Referenz Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1, Tabelle 1 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 | SFDR-Referenz Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1, Tabelle 3 | Säule-3-Referenz - | Benchmark-Verordnungs-Referenz - | EU-Klimagesetz-Referenz - | Wesentlichkeit Wesentlich |
| ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 | SFDR-Referenz Indikator Nr. | | | | |# Anhang 1, Tabelle 1 Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 126
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden
Absatz
Absatz
19
SFDR-Referenz
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang 2
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Absatz
Absatz
36
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
Absatz
Absatz
16
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 127
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien
Absatz
Absatz
17
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Absatz
Absatz
36
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und Endnutzerinnen
Absatz
Absatz
16
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 128
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Absatz
Absatz
17
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Absatz
Absatz
35
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Absatz
Absatz
10 Buchstabe b
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 15 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 129
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower)
Absatz
Absatz
10 Buchstabe d
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 6 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften
Absatz
Absatz
24 Buchstabe a
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 17 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz - Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Absatz
Absatz
24 Buchstabe b
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 16 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz - Benchmark-Verordnungs-Referenz
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 130
UMWELTINFORMATIONEN
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 131
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 ist Manner verpflichtet, drei wesentliche Leistungsindikatoren (Umsatz, CapEx und OpEx) im Zusammenhang mit den für die EU-Taxonomie in Frage kommenden wirtschaftlichen Aktivitäten offenzulegen. Die EU-Taxonomie ist Teil der umfassenden Bemühungen der EU, die Ziele des europäischen „Green Deals“ zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Es handelt sich dabei um ein Klassifizierungsinstrument, das Unternehmen und Investor*innen bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen unterstützen soll.
Laut EU-Taxonomie und den damit verbundenen Delegierten Verordnungen zum Klima (Verordnung (EU) 2021/2139 1 und deren Ergänzungen laut Verordnung (EU) 2022/1214 und Änderungen laut (EU) 2023/2485 2 ) und der Delegierten Verordnung zur Umwelt (Verordnung (EU) 2023/2486), sowie der Verordnung zur Offenlegung (EU)2021/2178) liegt eine nachhaltige Investition dann vor, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem Umweltziel der EU leistet und zugleich keinen erheblichen Schaden in einem der anderen Umweltziele (DNSH - Do No Significant Harm Kriterien) verursacht, insofern auch die Anforderungen an die Mindestschutzkriterien erfüllt sind.
Für das Geschäftsjahr 2024 sind nun erstmals Vorgaben zu allen sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie in Kraft:
- Klimaschutz
- Klimawandelanpassung
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Für die Tätigkeiten, die unter die Umweltziele 3-6 fallen, sowie für neu aufgenommene Tätigkeiten im Klimarechtsakt, werden für das Geschäftsjahr 2024 die vollumfänglichen Berichtspflichten zur Taxonomiekonformität schlagend (Angabe der Anteile von taxonomiefähigen, nicht-taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätzen, CapEx und OpEx).
EU-Taxonomie relevante Leistungsindikatoren 2024
Die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung betrifft den Manner Konzern, der Konsolidierungskreis umfasst dabei folgende Standorte:
- Josef Manner & Comp. AG, Wien, Österreich (Muttergesellschaft)
- Geblergasse 116 GmbH & Co KG, Wien, Österreich, 100 %
- Manner Azerbaijan LLC, Khudat City, Aserbaidschan, 100 %
- Josef Manner s.r.o., Brno, Tschechische Republik, 100 %
- Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien, 100 %
- Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H., Wolkersdorf, Österreich, 100 %
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die Leistungsindikatoren zu taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und die Taxonomiekonformität aller Umweltziele offenzulegen. Für das aktuelle Jahr wurde erstmals eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (gemäß Anhang A der Deligierten Verordnung (EU) 2021/2139) für die beiden Standorte in Wien und Wolkersdorf erstellt, die für die von Manner auf Konformität geprüften Aktivitäten als DNSH-Kriterium für die Klimawandelanpassung gefordert ist. Zudem wurde die Einhaltung der EU-Taxonomie Minimum Safeguards (gemäß ge-
1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R2139
2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_20240248
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 132
mäß Art. 8 der Deligierten Verordnung (EU)2020/852) intensiv gescreent und auch hier eine Einhaltung der Kriterien festgestellt. Im Rahmen der Konformitätsanalyse, die mit dem technischen Fachbereich vorgenommen wurde, können für 2024 somit nicht nur taxonomiefähige, sondern auch taxonomiekonforme Tätigkeiten ausgewiesen werden.
Manner-Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der EU-Taxonomie
Es wurden alle wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie analysiert. Der Delegierte Rechtsakt zum Klima konzentriert sich auf die wirtschaftlichen Aktivitäten und Sektoren, die das größte Potenzial haben, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Zu den erfassten Sektoren gehören im Wesentlichen Energie, ausgewählte verarbeitende Gewerbe, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung sowie Verkehr und Gebäude. Der Delegierte Umweltrechtsakt umfasst Wirtschaftstätigkeiten, die zu den restlichen vier Umweltzielen einen wesentlichen Beitrag leisten können, sprich zur nachhaltigen Nutzung und dem Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Nach einer gründlichen internen Überprüfung, an der alle relevanten Abteilungen und Funktionen beteiligt waren, kamen wir zu dem Schluss, dass unsere wirtschaftlichen Kernaktivitäten der Süßwarenproduktion nicht unter den Delegierten Rechtsakt zum Klima sowie unter den Delegierten Umweltrechtsakt fallen und folglich derzeit nicht taxonomiefähig sind.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Unsere Bewertung der Taxonomiefähigkeit konzentrierte sich daher auf wirtschaftliche Aktivitäten, die nicht das Kerngeschäft, sondern übergreifende Unternehmensbereiche betreffen, und in die Investitionen getätigt werden oder Betriebskosten anfallen. Alle identifizierten Wirtschaftsaktivitäten werden dem EU-Umweltziel „Klimaschutz” zugeordnet, da hier jeweils die größte Möglichkeit eines wesentlichen Beitrages zu Zielerreichung festgestellt wurde. Eine doppelte Zuordnung wirtschaftlicher Aktivitäten zu unterschiedlichen Umweltzielen wird dadurch vermieden. Wesentlichkeitsgrenzen wurden in dieser Betrachtungsperiode nicht eingezogen, sämtliche identifizierte Aktivitäten wurden daher in die Berichterstattung mit aufgenommen.
Folgende taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wurden für das Jahr 2024 identifiziert und dem EU-Umweltziel „Klimaschutz” zugeordnet:
| Sektor | Aktivität | Relevanz für Manner im Jahr 2024 |
|---|---|---|
| 4. Energie | 4.11. Speicherung von Wärmeenergie | Betrieb und Wartung Schichtwasserspeicher (Pufferspeicher) nach dem Blockheizkraftwerk zur Zwischenspeicherung von Thermalenergie |
| 4. Energie | 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung | Betrieb und Wartung eines internen Wärme-/Kälte-Verteilnetzes Investition in Kälteversorgung Temperiermaschine OG Wolkersdorf: Erhöhung der Effizienz durch neue Temperatur- und Drucksteuerung, Reduktion Energie- und Wasserbedarf; Erhöhung der Produktionssicherheit |
| 4. Energie | 4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte durch Abwärme | Betreuung der mit Abwärmeanlagen ausgestatteten Öfen/Druckluftkompressoren, deren Wärme zum einen als Prozesswärme und zum anderen mittels Absorptionsanlage als Prozesskälte genutzt wird. Der Überschuss wird ins Fernwärmenetz eingespeist. |
| 4. Energie | 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | Betreuung eines Blockheizkraftwerks am Produktionsstandort in Wien; Erzeugung von Stromeinspeisung Überschuss ins Stromnetz, Erzeugung von Wärme in den Schichtwasserspeicher, Überschuss an Fernwärme |
| 5. Wasserversorgung, Kanalisation, Abfallentsorgung und -sanierung | 5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung | Betreuung, Wartung, Reparaturen der Aufbereitungsanlagen für Trinkwasser, Dampfkessel und Kühlwasser. |
| 5. Wasserversorgung, Kanalisation, Abfallentsorgung und -sanierung | 5.5. Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen | Abfallwirtschaft an den Standorten, getrennte Sammlung; 2024 Projekt Lebensmittelreste-Entsorgung aus Objekt 1: Mittels Abwurfschacht werden Lebensmittelreste direkt in Presscontainer entsorgt; Einsparpotenzial durch Wegfall Plastiksäcke ca. 50 % plus massive Einsparungen im internen Transportwesen |
| 6. Verkehr | 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | Leasing von Diesel-, Benzin und Elektrofahrzeugen; 2024 mehrere Fahrzeug-Neuzugänge |
| 6. Verkehr | 6.6. Güterbeförderung im Straßenverkehr | Betrieb eines EURO VI-Fahrzeuges für Transporte |
| 7. Bau- und Immobilientätigkeiten | 7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | Laufende Sanierungstätigkeiten am Baubestand Klimatisierung Rohstofflager: Ersatz der Bestandsanlage durch energieeffiziente Komponenten und umweltverträgliche Kältemittel |
| 7. Bau- und Immobilientätigkeiten | 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | Installation und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge: 2024 Erweiterung der bestehenden Ladeinfrastruktur um 2 Ladestationen in der Wipark-Garage |
| 7. Bau- und Immobilientätigkeiten | 7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | Betreuung, Wartung und Reparatur von Systemen der Gebäudeleittechnik, um effizienten Energieeinsatz zu gewährleisten |
| 7. Bau- und Immobilientätigkeiten | 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | Nutzung einer PV-Anlage am Standort Wolkersdorf; die auf dem Dach des Fabrikgebäudes montierte Anlage wird von der Fa. Wien Energie betreut, Manner ist Pächter der Anlage und deckt damit etwa 5 % des Strombedarfs am Standort Wolkersdorf |
| 7. Bau- und Immobilientätigkeiten | 7.7. Erwerb und Eigentum an Gebäuden | Immobilien-Eigentum Werke Hernals und Wolkersdorf; nach IFRS 16 aktivierte Nutzungsrechte von Leasingverträgen für Bürogebäude und Shops |
Im Vergleich zum Berichtsjahr 2024 sind somit die Aktivität 7.4 durch die Installation von Ladestationen für Elektro-Autos, 7.6. durch die Nutzung einer PV-Anlage am Standort Wolkersdorf und 7.7. durch Sanierungsarbeiten an Gebäuden neu hinzugekommen.
Bei folgenden Aktivitäten werden erstmalig taxonomiekonforme Umsätze, CapEx oder OpEx berichtet: 5.5. Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen, 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) und 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien.
Künftige Entwicklungen in der Gesetzgebung können den Umfang der für die EU-Taxonomie in Frage kommenden Tätigkeiten in Zukunft ändern. Sobald weitere Kriterien zu den bestehenden Umweltzielen verabschiedet werden, ist es möglich, dass größere Teile unserer Geschäftsaktivitäten als taxonomiefähig zu betrachten sind.
Prozess zur Identifikation der Wirtschaftstätigkeiten
Bei Manner wurde zur Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen ein interdisziplinäres Projektteam installiert, welches sich mit der Identifikation von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten beschäftigt. Das Projektteam setzt sich im Wesentlichen aus Mitarbeiterinnen aus den Bereichen Controlling, Finanzen, ESG-Reporting sowie Vertreterinnen aus den technischen Fachbereichen zusammen. Um die gemäß EU-Taxonomie darzustellenden Wirtschaftstätigkeiten zu erheben, wurde in einem mehrstufigen Prozess mit 3 wesentlichen Stufen vorgegangen:
Stufe 1 – Taxonomiefähigkeit und KPI Berechnung
- Schritt 1: Prüfung der EU-Taxonomie auf Änderungen im Jahr 2024
- Schritt 2: Screening aller Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Katalogen des Delegierten Klima- und Umweltrechtsaktes und Einschätzung der für Manner relevanten Tätigkeiten
- Schritt 3: Berechnung der KPIs Umsatz/CapEx/OpEx für taxonomiefähige Aktivitäten
Stufe 2 – Taxonomiekonformität und KPI-Berechnung
- Schritt 4: Identifikation relevanter technischer Bewertungskriterien
- Schritt 5: Sammlung notwendiger Nachweise und Dokumente entsprechend der Bewertungskriterien und Entscheidung über mögliche Taxonomiekonformität
- Schritt 6: Berechnung der KPIs Umsatz/CapEx/OpEx für taxonomiekonforme Aktivitäten
Stufe 3 – Reporting
- Schritt 7: Kapitel zur EU-Taxonomie für den Lagebericht verfassen
- Schritt 8: Berichtstabellen mit KPIs zu taxonomiefähigen und -konformen Tätigkeiten erstellen
Die Systemgrenzen der Berichterstattung sind ident mit denen des Konzernabschlusses der Manner AG. Die benötigten Daten werden aus Microsoft Dynamics AX 2012 (ERP-System), PST-BI (Data Warehouse) und SAP S/4 HANA entnommen. Im Rahmen des Datenerhebungsprozesses sind mehrere Kontrollschritte implementiert, um die Validität und Konsistenz der Datenerhebung sicherzustellen.
Basis der Leistungsindikatoren
Die herangezogenen Kennzahlen und deren Darstellung basieren auf den Vorgaben der Anhänge I „KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ und II „Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ des Disclosure Delegated Act zur EU-Taxonomie (EU) 2021/2178³.
Taxonomiefähige bzw. -konforme Umsätze berechnen sich aus dem Teil des Nettoumsatzes mit Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Summe der Umsätze entspricht den im Einzelabschluss ausgewiesenen Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen gem. IAS 1.82 (a). Siehe dazu die Angaben in der Konzerngewinn- und verlustrechnung im Kapitel „Kennzahlen“ des Jahresfinanzberichts
Als taxonomiefähige bzw. -konforme CapEx werden Investitionen ausgewiesen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Summe der CapEx entspricht den in Erläuterungen zur Bilanz ausgewiesenen gesamten Anlagenzugängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen sowie Nutzungsrechten (IFRS 16), siehe Sachanlagen im Kapitel „Konzernabschluss“ des Jahresfinanzberichts in den Angaben zur Konzernbilanz.
Als taxonomiefähige bzw. -konforme OpEx werden Betriebsausgaben ausgewiesen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Summe der OpEx ist in der EU-Taxonomie nur als ein ausgewählter Teil der Betriebskosten definiert. Davon umfasst sind direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, Leasing sowie Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens beziehen.
³ Delegierte Verordnung - 2021/2178 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Umsatz
Geschäftsjahr 2024
| Jahr | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | Umsatz (3) | Umsatzanteil, Jahr N (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Text | Währung | % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | |||
| A. | TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||
| A.1. |
Umsatz Geschäftsjahr 2024
| DNSH-Kriterien (,Keine erhebliche Beeinträchtigung') | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz, Jahr 2023 (18) | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Text | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | E |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,00 % | |||||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,00 % | E | ||||||||
| Davon Übergangstätigkeiten | 0,00 % | |||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||||||
| Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme | CCM 4.25/CCA 4.25 | 10.948 | 0,00 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
| Hocheffiziente Kraft- Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30/CCA 4.30 | 68.630 | 0,02 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 79.578 | 0,03 % | 100 % | % | % | % | % | % | ||
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 79.578 | 0,03 % | 100 % | % | % | % | % | % | ||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 288.327.035 | 99,97 % | ||||||||
| Gesamt | 288.406.614 | 100 % |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 138
CapEx Geschäftsjahr 2024
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Text | Währung | % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | CapEx (3) | CapEx, Jahr N (4) | | | | | | | | | | | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | | | | | | | | | | | | |
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | | | | | | | | | | | | | | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5/CCA 6.5 | 69.991 | 0,72 % | J | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | CCM 7.4/CCA 7.4 | 17.175 | 0,18 % | J | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | CCM 7.6/CCA 7.6 | 243.546 | 2,51 % | J | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | | 330.712 | 3,41 % | 100 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | | | | | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | | 260.721 | 78,84 % | 100 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | | | | | |
| Davon Übergangstätigkeiten | | 0 | 0,00 % | | | | | | | | | | | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | | | | | | | | | | | | | | |
| Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15/CCA 4.15 | 299.636 | 3,09 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5/CCA 6.5 | 284.847 | 2,94 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3/CCA 7.3 | 208.858 | 2,16 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | CCM 7.5/CCA 7.5 | 0 | 0,00 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7/CCA 7.7 | 416.697 | 4,30 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | | 1.210.039 | 12,49 % | 100 % | % | % | % | % | % | | | | | |
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | | 1.540.751 | 15,90 % | 100 % | % | % | % | % | % | | | | | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | | | | | | | | | | | | |
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | | 8.146.594 | 84,10 % | | | | | | | | | | | |
| Gesamt | | 9.687.345 | 100 % | | | | | | | | | | | |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 139
CapEx Geschäftsjahr 2024
| DNSH-Kriterien (,Keine erhebliche Beeinträchtigung') | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 (18) | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Text | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | % | E |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | J | J | J | J | J | J | J | 0,00 % | ||
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | J | J | J | J | J | J | J | 0,00 % | E | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | J | J | J | J | J | J | J | 0,00 % | E | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,00 % | |||||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,00 % | E | ||||||||
| Davon Übergangstätigkeiten | 0,00 % | |||||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||||||
| Fernwärme-/Fernkälteverteilung | 0,10 % | |||||||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 2,18 % | |||||||||
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 1,04 % | |||||||||
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 1,15 % | |||||||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 0,00 % | |||||||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 4,47 % | |||||||||
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 4,47 % | |||||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||||||
| Gesamt |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 140
OpEx Geschäftsjahr 2024
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Text | Währung | % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | OpEx (3) | Anteil OpEx, Jahr N (4) | | | | | | | | | | | |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | | | | | | | | | | | | | | |
| A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | | | | | | | | | | | | | | |
| Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen | CCM 5.5/CCA 5.5 | 110.629 | 0,77 % | J | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5/CCA 6.5 | 2.224 | 0,02 % | J | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | CCM 7.4/CCA 7.4 | 5.447 | 0,04 % | J | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | CCM 7.6/CCA 7.6 | 27.237 | 0,19 % | J | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | | 145.538 | 1,01 % | 100 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | | | | | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | | 32.685 | 0,23 % | 100 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | | | | | |
| Davon Übergangstätigkeiten | | 0 | 0,00 % | | | | | | | | | | | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | | | | | | | | | | | | | | |
| Speicherung von Wärmeenergie | CCM 4.11/CCA 4.11 | 81.712 | 0,57 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Fernwärme-/Fernkälteverteilung | CCM 4.15/CCA 4.15 | 272.375 | 1,89 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme | CCM 4.25/CCA 4.25 | 272.375 | 1,89 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Hocheffiziente Kraft- Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30/CCA 4.30 | 241.062 | 1,67 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wasser- gewinnung, -behandlung und -versorgung | CCM 5.1/CCA 5.1 | 279.126 | 1,94 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen | CCM 5.5/CCA 5.5 | 0 | 0,00 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5/CCA 6.5 | 120.965 | 0,84 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6/CCA 6.6 | 9.757 | 0,07 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3/CCA 7.3 | 544.749 | 3,78 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | CCM 7.4/CCA 7.4 | 21.790 | 0,15 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | CCM 7.5/CCA 7.5 | 490.274 | 3,40 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7/CCA 7.7 | 693.943 | 4,81 % | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | | | | | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | | 3.028.128 | 21,00 % | 100 % | % | % | % | % | % | | | | | |
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | | 3.173.666 | 22,01 % | 100 % | % | % | % | % | % | | | | | |
| B. | | | | | | | | | | | | | | |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 141
Umsatz Geschäftsjahr 2024
| Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Übergangstätigkeiten | Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme | Hocheffiziente Kraft- Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % |
| 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0,02 % | 0,10 % | 0,12 % | 0,12 % | 99,97 % | 100 % |
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
11.243.696
77,99 %
Gesamt
14.417.362
100 %
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 144
OpEx Geschäftsjahr 2024
DNSH-Kriterien (,Keine erhebliche Beeinträchtigung)
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawan-del (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) | Mindestschutz (17) | Anteil taxono-miekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 (18) | Kategorie ermög-lichende Tätigkeit (19) | Kategorie Übergangs-tätigkeit (20) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Text | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | |
| % | E | T |
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Sammlung und Beförderung von nicht ge- fährlichen Abfällen in an der Anfallstelle ge- trennten Fraktionen
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
Beförderung mit Motorrädern, Personen- kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
Installation, Wartung und Reparatur von La- destationen für Elektrofahrzeuge in Gebäu- den (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
E
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
E
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkei- ten (taxonomiekonform) (A.1)
0,00 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
0,00 %
E
Davon Übergangstätigkeiten
0,00 %
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Speicherung von Wärmeenergie
0,94 %
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
2,91 %
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 145
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme
2,83 %
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen
0,21 %
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und - versorgung
1,88 %
Sammlung und Beförderung von nicht ge- fährlichen Abfällen in an der Anfallstelle ge- trennten Fraktionen
0,94 %
Beförderung mit Motorrädern, Personen- kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
0,00 %
Güterbeförderung im Straßenverkehr
0,05 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
9,55 %
Installation, Wartung und Reparatur von La- destationen für Elektrofahrzeuge in Gebäu- den (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
0,00 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ge- räten für die Messung, Regelung und Steue- rung der Gesamtenergieeffizienz von Ge- bäuden
2,01 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
0,00 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolo- gisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht ta- xonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
21,32 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
21,32 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 146
Meldebögen in Bezug auf Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas (Aktivität CCM 4.30)
Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
- Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklear- prozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein - Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten ver- fügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein - Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
- Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasför- migen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein - Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft- Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja - Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewin- nung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätig- keiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 147
UMSATZ
Meldebogen 2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawan-del (CCA) |
|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirt- schaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 8. Umsatz insgesamt | 288.406.614 | 100,00 % |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 148
Meldebogen 3 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawan-del (CCA) |
|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufge-führter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeiten im Zähler des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 149
Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawan-del (CCA) |
|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono- miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono- miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono- miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono- miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono- miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 68.630 | 0,02 % |
| 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono- miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 7. |
Meldebogen 5 – Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
| Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
|---|---|---|
| 1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes | 0 | 0,00 % |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes | 288.327.035 | 99,97 % |
| 8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes | 288.327.035 | 99,97 % |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 151
CapEx
Meldebogen 2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Betrag | % | Betrag | % | Betrag | |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 8. CapEx insgesamt | 9.687.345 | 100,00 % | 9.687.345 | 100,00 % | 0 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 152
Meldebogen 3 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Betrag | % | Betrag | % | Betrag | |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des CapEx | 330.712 | 3,41 % | 330.712 | 3,41 % | 0 |
| 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des CapEx | 330.712 | 3,41 % | 330.712 | 3,41 % | 0 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 153
Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Betrag | % | Betrag | % | Betrag | |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx | 1.210.039 | 12,49 % | 1.210.039 | 12,49 % | 0 |
| 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx | 1.210.039 | 12,49 % | 1.210.039 | 12,49 % | 0 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 154
Meldebogen 5 – Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
| Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
|---|---|---|
| 1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % |
| 2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % |
| 3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % |
| 4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % |
| 5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % |
| 6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx | 0 | 0,00 % |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx | 8.146.594 | 84,10 % |
| 8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx | 8.146.594 | 84,10 % |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 155
OpEx
Meldebogen 2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Betrag | % | Betrag | % | Betrag | |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 | 0,00 % | 0 |
| 3. |
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der An- hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirt- schaftstätigkeiten im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 8. OpEx insgesamt | 14.417.362 | 100,00 % | 14.417.362 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 156
Meldebogen 3 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig- keit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegier- ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufge-führter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des OpEx | 145.538 | 1,01 % | 145.538 |
| 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirt- schaftstätigkeiten im Zähler des OpEx | 145.538 | 1,01 % | 145.538 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 157
Meldebogen 4 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag |
| 1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 241.062 | 1,67 % | 241.062 |
| 6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % | 0 |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkei- ten im Nenner des OpEx | 2.787.066 | 19,33 % | 2.787.066 |
| 8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefä- higen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx | 3.028.128 | 21,00 % | 3.028.128 |
Meldebogen 5 – Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
| Betrag | Prozentsatz | |
|---|---|---|
| 1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono- miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % |
| 2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono- miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % |
| 3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono- miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % |
| 4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono- miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % |
| 5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono- miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % |
| 6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono- miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx | 0 | 0,00 % |
| 7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomie- fähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx | 11.243.696 | 77,99 % |
| 8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx | 11.243.696 | 77,99 % |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 159
ESRS E1 – Klimawandel
E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
17 – Kein Übergangsplan vorhanden
Ein Übergangsplan für den Klimaschutz wird in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung noch nicht dargestellt, dieser ist für die Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2027 vorgesehen.
E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen- spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
18 – Erläuterung wesentlicher klimabezogener Risiken
Als wesentliche physische Klimarisiken für die Produktionsstandorte wurden Hitzestress, Hitzewellen und Starknieder- schläge identifiziert. Bei der Bewertung der physischen Klimarisiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden die temperatur- und niederschlagsbedingten Indikatoren für physische Klimarisiken in eine Gesamtbewertung der Verfügbar- keit (bzw. der Auswirkungen auf die Verfügbarkeit) des entsprechenden Rohstoffs im entsprechenden Herkunftsland zu- sammengefasst. Für die Risiken in der Wertschöpfungskette wurden die Temperatur und Niederschlagsveränderungen der Herkunftsländer auf ihre Auswirkungen auf die Rohstoffverfügbarkeit herangezogen (und wo möglich, weitergedacht die Auswirkungen auf den Preis). Da die Herkünfte nicht standortgenau bekannt sind (nur auf Nationalstaaten-Ebene) wurden die Klimaindikatoren gesammelt betrachtet und ihre antizipierten Auswirkungen abgeleitet. Daraus ergibt sich, dass sich die physischen Klimarisiken als wesentliches Element der Vulnerabilitäten in der Wertschöpfungskette darstel- len. An transitorischen Risiken wurde definiert:
- Politische und rechtliche Risiken:
- Notwendige Umstellung der Backanlagen
- Gestiegener CO 2 -Preis bis 2040
- Greenwashing durch irreführende umweltbezogene Aussagen von Manner
- Technologische Risiken: – keine
- Marktrisiken: Anstieg des Gaspreises bis 2040
- Reputationsrisiken: Greenwashing durch irreführende umweltbezogene Aussagen von Manner
19 a – Umfang der Resilienzanalyse
Die durchgeführten Analysen fokussierten sich auf das Kerngeschäft (nämlich die beiden Produktionsstandorte Wien und Wolkersdorf). Für die beiden Standorte wurden granulare Standortszenarioanalysen mit hochauflösenden Klimamodellda- ten (ÖKS 15, in RCP 4.5 und 8.5, 1*1km Auflösung) zur Bestimmung der Vulnerabilitäten gegenüber physischen Klimari- siken durchgeführt. Für die Upstream-Wertschöpfungskette wurden die sechs wichtigsten Rohstoffe (und die jeweils wich- tigsten Herkunftsregionen) und deren Sensibilität auf die Entwicklungen von Temperatur und Niederschlag dargestellt und die Entwicklung der temperatur- und niederschlagsabgeleiteten Indikatoren unter RCP 4.5 und 8.5 analysiert. Die nach- gelagerte Wertschöpfungskette wurde bisher nicht betrachtet. Die Bewertung der jeweiligen Exposition gegenüber Klimagefahren wurde mittels „Likelihood und Impact“ bewertet und ermöglicht so eine Abschätzung der relevanten Risiken. Die bewerteten Risiken bildeten die Grundlage für die Auswahl der wesentlichen Risiken, die weiter beobachtet und bearbeitet werden. Für die wesentlichen Risiken wurden Anpassungs- lösungen erarbeitet und die Integration ins Risikomanagement sichergestellt. Alle als wesentlich definierten physischen und transitorischen Klimarisiken sind im Umfang der Resilienzanalyse enthalten. Da die Bewertungen der finanziellen Impacts bisher nur qualitativ vorgenommen wurden, ist eine vollständige Resilienzanalyse (inkl. Sensibilitätstests und voll- ständiger finanzieller Bewertung inkl.# Überführung in die Finanzberichterstattung) noch nicht geschehen. Dies soll im Rahmen der nächsten Berichterstattungsprozesse erstellt werden.
19 b – Details zur Resilienzanalyse und deren Durchführung bezugnehmend auf ESRS 2 IRO-1
Die Resilienz der Strategie und der Geschäftsmodelle wurden, aufbauend auf einer klimabezogenen Szenarienanalyse, im ersten Schritt einer High-level Analyse im Herbst 2024 unterzogen (RCP 4.5 und 8.5, kurzfristig 2025, mittelfristig 2035, langfristig 2085). Bisher wurden beispielsweise für die transitorischen Risiken keine Sensibilitätsanalysen gerechnet. Auch die Auswirkungen der wesentlichen physischen Risiken auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurden nur qualitativ bewertet. In den nächsten Berichterstattungszeiträumen ist ein Ausbau der Resilienzanalyse zur Vollständigkeit geplant. Die Auswirkungen der wesentlichen transitorischen und physischen Klimarisiken auf die Geschäftstätigkeit von Manner werden kurz-, mittel- und langfristig (für 2025, 2035 und 2085) in den RCPs 4.5 und 8.5 analysiert und die Sensibilität der Strategie und Geschäftsmodelle getestet.
AR 7 b – Zeithorizonte und Ausrichtung auf Klima- und Geschäftsszenarien
Alle geforderten Angaben in Bezug auf E1 SBM-3 AR 7b sind unter Absatz 19 Buchstabe B enthalten.
19 c – Ergebnisse der Resilienzanalyse und Szenarioanalysen
Die Ergebnisse der vorliegenden Resilienzanalyse sind eine Liste der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken für Manner (siehe E1 SBM3 18). Diese wesentlichen Risiken wurden qualitativ auf ihren finanziellen Impact auf Manner hin bewertet. Zusätzlich wurden für die entsprechenden Risiken Anpassungslösungen und -maßnahmen abgeleitet (auch diese wurden qualitativ finanziell bewertet). Eine vollständige finanzielle Bewertung wie in E1-9 vorgesehen wird im Laufe der Übergangsfrist erstellt werden und liegt daher noch nicht vor. Die vorliegenden Analyseergebnisse und Ausarbeitungen stellen noch keine vollständige Resilienzanalyse dar, so wie die CSRD das vorsieht. Sowohl das Setzen eines wissenschaftlich basierten Emissionsreduktionsziels, welches von der SBTi validiert wurde und ein Energie- sowie ein FLAG-Ziel beinhaltet, als auch die durchgeführten Maßnahmen an den Produktionsstandorten stellen bereits einen wesentlichen Schritt für die Stärkung der Resilienz v. a. gegenüber transitorischen Risiken dar. Durch die Festlegung eines Science Based Targets verpflichtet sich das Unternehmen, seine Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren und umweltbezogen nachhaltige Praktiken in seine Geschäftsstrategie zu integrieren. Dies inkludiert auch, proaktiv auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken zu stärken.
AR 8 b – Anpassungsfähigkeit des Geschäftsmodells an den Klimawandel
Die Ergebnisse der qualitativen Bewertungen der Vulnerabilitäten und der entsprechenden Anpassungslösungen zeigen, dass die physischen Klimarisiken an den beiden Produktionsstandorten im Vergleich zu den Vulnerabilitäten in der Wertschöpfungskette geringer sind. Die hohen Volumina im Einkauf ergeben selbst bei geringen Preissteigerungen, dass die finanziellen Impacts in der höchsten Impact-Kategorie bewertet werden müssen. Die Preisentwicklung der Rohstoffe ist also ein wesentliches Risikoelement in der Wertschöpfungskette von Manner. Die transitorischen Risiken ergeben ebenfalls teils hohe Impacts. Für die Resilienz des Geschäftsmodells von Manner ist es also unbedingt notwendig die Rohstoffpreise zu beobachten, Herkunftsregionen zu diversifizieren (wo möglich) und zu prüfen, inwieweit gewisse Rohstoffe eventuell ersetzt werden könnten. Es ist sicher nicht möglich beispielsweise Kakao komplett zu substituieren, weswegen die Resilienz gegenüber der Volatilität auf den Rohstoffmärkten Ausbaufähigkeit besitzt.
E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
65 – Konzepte zum Management wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte
Derzeit liegt nur ein themenspezifisches Konzept zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vor. Dies betrifft das Commitment zur CO2-Reduktion im Rahmen der Science Based Targets Initiative. Der Commitment Letter wurde 2023 unterschrieben und die Registrierung bei SBTi durchgeführt. Die Einreichung ist 2024 erfolgt und positiv validiert, gemeinsam mit den 2024 zu entwickelnden Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Zielen. Die Science Based Targets Initiative (SBTi), für die sich CDP, World Resources Institute (WRI), World Wide Fund for Nature (WWF) und United Nations Global Compact (UNGC) zusammen- geschlossen haben, bietet eine wissenschaftlich fundierte Methodik zum Setzen von künftigen CO2-Reduktions-Zielen. Die zukünftige Weiterentwicklung von Konzepten orientiert sich an der allgemeinen Unternehmensstrategie „Manner 2026“, in der der schonende Umgang mit Ressourcen festgelegt ist. Manner sucht kontinuierlich nach effizienten Möglichkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Klimaschutz ist dabei ein enorm wichtiges Thema, das Jahr für Jahr an Bedeutung gewinnt. Manner erkennt die Notwendigkeit, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und nachhaltige Praktiken zu implementieren. Dies kann beispielsweise durch die Verringerung von Treibhausgasemissionen, den Einsatz erneuerbarer Energien, die Förderung von Energieeffizienz oder die Umstellung auf umweltfreundliche Produktionsverfahren geschehen. Wo technisch möglich und wirtschaftlich machbar, wird Manner zukünftig auf erneuerbare Energien setzen. Eine Alternative zur Dampferzeugung sowie alternative Primärenergien für das Manner BHKW stehen bei Projekten im Fokus. Auch die Backprozesse werden stetig auf alternative Technologien gescreent. Generell soll eine kontinuierliche Verbesserung der derzeitigen Prozesse (Backen, Kochen, Druckluft) strategisch in Form eines Konzeptes verankert werden. 2022 wurde erstmals ein Corporate Carbon Footprint für alle drei Scopes berechnet und analysiert. Wie in den folgenden Abschnitten weiter dargestellt, entstammen mehr als 93 % des Manner Footprints aus Scope 3, was den weiteren, intensiven Austausch mit den Rohstoff- sowie Verpackungsmateriallieferantinnen unbedingt erforderlich macht und Potenzial für die Entwicklung eines Konzeptes bietet. Auch Partnerinnen aus dem Bereich Logistik können hier Wesentliches zur Reduktion in den nächsten Jahren beitragen.
| Titel des Konzepts (MDR-P-65a) | Inhalt (MDR-P-65a) | Adressiertes Unterthema (E1-2 25a-e) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a) | Zielvorgaben (MDR-P-65a) | Monitoring (MDR-P-65a) | Anwendungsbereich (MDR-P-65b) | Betroffene Interessensträger (MDR-P-65b) | Verantwortliche Organisations-ebene (MDR-P-65 c) | Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d) | Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e) | Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| CO 2 -Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-Commitment | Validiertes CO 2 -Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative | Klimaschutz | Reduktion der THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb. Reduktion der THG-Emissionen (Scope 3) durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft). | Die Grundsatzposition sieht vor, dem Klimawandel über SBTi-Ziele risikogesteuert entgegenzuwirken. | Das Monitoring des Commitments im Rahmen der SBTi-Zielvorgaben erfolgt durch die jährliche Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen). | Das Commitment gilt global für die gesamte Wertschöpfungskette von Manner. | Diverse Interessensgruppen, die positiv von CO 2 -Reduktionen betroffen sind. | Vorstand der Josef Manner & Comp. AG | Manner hat sich zur Einhaltung von Zielen im Rahmen der SBTi, als Initiative Dritter, verpflichtet. | Stakeholder wurden in die Konzeptfestlegung nicht unmittelbar miteinbezogen. | Die Gesellschaft profitiert unmittelbar von einer THG-Reduktion. Zugänglich ist das Konzept öffentlich über die offizielle SBTi Plattform. |
| Fahrzeugpolicy Manner | 2024 wurde eine neue Fahrzeugpolicy Manner verabschiedet: „Manner KFZ Richtlinie". Die KFZ-Richtlinie regelt die betriebliche und private Nutzung der Firmenwagen der angestellten Mitarbeiter*innen, sowie der Geschäftsfahrzeuge (Poolfahrzeuge). | Klimaschutz | Reduktion der THG-Emissionen im eigenen Fuhrpark. | In der Policy sind keine Zielvorgaben angegeben. | Das Monitoring des Konzepts obliegt den zuständigen Fuhrpark-Verantwortlichen. | Die Fahrzeugpolicy gilt für Österreich. | Mitarbeiter*innen | Vorstand der Josef Manner & Comp. AG | Kein Bezug zu externen Standards und Initiativen | Stakeholder wurden in die Konzeptfestlegung nicht unmittelbar miteinbezogen. | Mitarbeiterinnen sind potenziell vom Klimawandel betroffen. Sie haben Zugang zum Konzept „Fahrzeugpolicy Manner". Betroffene Mitarbeiterinnen wurden über das Konzept individuell informiert. |
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Umstellung auf 100 % Grünstrom
Beschreibung (MDR-A-68a) Umstellung auf 100 % Grünstrom für die Standorte Wien und Wolkersdorf
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Reduzierung THG-Emissionen
Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29 a, b) Nutzung erneuerbarer Energie
Start (MDR-A-68a, e) 2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) Abgeschlossen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) 1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) 100 % des Strombedarfs der Standorte Wien und Wolkersdorf wird aus erneuerbaren Energien gewonnen
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29a,b) 7.404 Tonnen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) Produktion und Bürobetrieb Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Wien/Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Gesellschaft
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Adaptieren der Heizungseinstellungen bei den Waffelbacköfen
Beschreibung (MDR-A-68a) Hierfür wurde gemeinsam mit dem Hersteller die Brennereinstellungen der Waffelbacköfen optimiert. Zusätzlich wurde bei jedem Ofen ein Gászähler eingebaut, um den Verbrauch zu überwachen.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Reduzierung Gasbedarf
Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29a,b) Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e) 2023
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) 1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) Reduzierung des Gaseinsatzes pro Ofen um im Schnitt 4 % lt. Messungen
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b) ca. 2 %
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) Produktion
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Wien
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Gesellschaft
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Umrüsten auf LED-Beleuchtung
Beschreibung (MDR-A-68a) Hier wurde im Zuge von Raumsanierungen die bestehende Beleuchtung auf LED getauscht. Weiters werden defekte Lichtbalken kontinuierlich ebenfalls auf LED getauscht. 2024 ca. 600 Stück in beiden Werken. Weiters wurden die neu installierten Bereiche mit einer intelligenten Lichtsteuerung ausgestattet.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Reduzierung Strombedarf
Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29a,b) Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e) 2023
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) 1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) Reduzierung des Strombedarfs
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b) Nicht messbar
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) Beleuchtung
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Wien/Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Gesellschaft
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Zusammenführung der Wärmerückgewinnungsquellen
Beschreibung (MDR-A-68a) Zusammenführung der Wärmerückgewinnungsquellen, als Ersatz für den bestehenden Heizkessel, dafür wurde 2024 mit einer Konzepterstellung begonnen. Nach Auswertung der Daten ist der Start zur Umsetzung für 2025 geplant.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Reduzierung Gasbedarf
Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29 a, b) Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e) 2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) Noch nicht begonnen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) 1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) Reduzierung des Gaseinsatzes in Wolkersdorf um ca. 5 %
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b) ca. 0,5 %
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) Wärmebereitstellung
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Gesellschaft
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) Ja
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Austausch und Erweiterung der Klimaanlage im Rohstofflager Wien
Beschreibung (MDR-A-68a) Hier wurde eine bestehende, alte, eigenständige Klimaanlage durch eine neue - von der zentralen Kälteversorgung gespeist - ersetzt bzw. erweitert. Mit dieser Maßnahme wurde die bestehende Kälteanlage ersatzlos demontiert.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29a,b) Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e) 2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) 1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b) nicht messbar
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) Klimatisierung
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Wien
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Erneuerung der kompletten Kälteversorgung (Prozess) im Obergeschoß Wolkersdorf
Beschreibung (MDR-A-68a) Hier wurde eine alte, bestehende Anlage durch eine neue, energieeffiziente Anlage ersetzt, die Erneuerung der Steuerung und auch die Adaptierung der Rohdimensionen optimieren den Prozess.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29 a, b) Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e) 2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c) 1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b) Nicht messbar
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) Klimatisierung
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend.# Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Ja
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 168
| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Beschreibung (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) | Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) | Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) | Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29 a, b) | Start (MDR-A-68a, e) | Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) | (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) | (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) | THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b) | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) | Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) | Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) | Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fuhrparkumstellung | Fuhrparkumstellung auf Elektrofahrzeuge | Klimaschutz | THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb | Fahrzeugpolicy | Reduzierung fossile Brennstoffe | Brennstoffwechsel | 2022 | In Umsetzung | 1-5 Jahre | Brennstoffwechsel | Nicht bewertbar | Fuhrpark | Wien/Wolkersdorf | Mitarbeiter*innen | Nein | Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend. | Ja |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 169
| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Beschreibung (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) | Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) | Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) | Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29 a, b) | Start (MDR-A-68a, e) | Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) | (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) | (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) | THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b) | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) | Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) | Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) | Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufbau Infrastruktur für Ladestationen | Um die Fuhrparkumstellung zu unterstützen, wurden 2024 weitere 4 E- Ladestationen in Wien installiert. | Klimaschutz | THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb | Fahrzeugpolicy | Reduzierung fossile Brennstoffe | Brennstoffwechsel | 2022 | In Umsetzung | 1-5 Jahre | 10 eigene Manner E-Ladestationen in Wien und Wolkersdorf | Nicht bewertbar | Fuhrpark | Wien / Wolkersdorf | Mitarbeiter*innen | Nein | Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend. | Nein |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 170
| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Beschreibung (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) | Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) | Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) | Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29 a, b) | Start (MDR-A-68a, e) | Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) | (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) | (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) | THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b) | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) | Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) | Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) | Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Austausch mit Kakao-Zertifizierungsanbietern | Austausch mit Kakao-Zertifizierungsanbietern zum Beitrag des zertifizierten Anbaus im Rahmen des No-Deforestation Commitments | Klimaschutz | THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft) | Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative | Zertifizierte Kooperativen bekennen sich zur Entwaldungsfreiheit | Dekarbonisierung der Lieferkette | 2024 | Abgeschlossen | Abgeschlossen | Bestätigung, dass No Deforestation Commitment von Zertifizierungsanbietern abgedeckt ist. | Aus methodischen Gründen kann die erzielte THG-Reduktion für 2024 noch nicht abgebildet werden. | Die Maßnahmen deckt die Kakao-Wertschöpfungskette von Manner ab. | Global | Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette | Nein | Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend. | Nein |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 171
| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Beschreibung (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) | Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) | Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) | Zuordnung zu Dekarbonisierungshebel (E1-3 29a,b) | Start (MDR-A-68a, e) | Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) | (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) | (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a, e) | THG-Emissionsreduktion (E1-3 29 a, b) | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) | Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d) | Abhängigkeit von Finanzmitteln (E1-3 AR 21) | Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erstellung eines Klimaresilienzplans | Erstellung eines Klimaresilienzplans inkl. Maßnahmenableitung | Anpassung an den Klimawandel | Versorgungsprobleme mit Plantagenprodukten. aufgrund von Klimarisiken | - | - | - | 2024 | Noch nicht begonnen | 1 Jahr | Plan zur Stärkung der Klimaresilienz des Unternehmens | Nicht bewertbar | Die Maßnahme deckt die gesamte Wertschöpfungskette und die eigene Tätigkeit von Manner ab. | Global | Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette | Nein | Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlaggebend. | Nein |
Schwellenwert für erhebliche Ausgaben von Maßnahmen
Begründung für den Schwellenwert
| MDR-A-69 | MDR-A-69 |
|---|---|
| 175000 | Der Schwellenwert für erhebliche Ausgaben von Maßnahmen wurde anhand der „Nichtaufgriffsgrenze" für die finanzielle Prüfung 2024 festgelegt. |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 172
| Aktionsplan (MDR-A-69a) | Art der finanziellen Mittel (MDR-A-69a) | Investitionsausgaben im Jahr 2024 (MDR-A-69b) | Operative Ausgaben im Jahr 2024 (MDR-A-69b) | Zukünftige Investitionsausgaben (MDR-A-69c) | Zukünftige operative Ausgaben (MDR-A-69c) | Zuordnung zum Jahresabschluss (CapEx) (MDR-A-69b, E1-3 29ci) | Zuordnung zum Jahresabschluss (OpEx) (MDR-A-69b, E1-3 29ci) | Zuordnung OpEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie (E1-3 -29cii) | Zuordnung CapEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie (E1-3 -29cii) | Zuordnung CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie (E1-3 -29ciii) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zusammenführung der Wärmerückgewinnungsquellen, als Ersatz für den bestehenden Heizkessel | n/a | n/a | n/a | € 250.000 (Schätzung) | 0 | Anlagevermögen | 0 | Da es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt, ist eine Zuordnung zu OpEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie aktuell nicht möglich. | Da es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt, ist eine Zuordnung zu CapEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie aktuell nicht möglich. | Ein CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie Verordnung liegt noch nicht vor. |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 173
| Aktionsplan (MDR-A-69a) | Art der finanziellen Mittel (MDR-A-69a) | Investitionsausgaben im Jahr 2024 (MDR-A-69b) | Operative Ausgaben im Jahr 2024 (MDR-A-69b) | Zukünftige Investitionsausgaben (MDR-A-69c) | Zukünftige operative Ausgaben (MDR-A-69c) | Zuordnung zum Jahresabschluss (CapEx) (MDR-A-69b, E1-3 29ci) | Zuordnung zum Jahresabschluss (OpEx) (MDR-A-69b, E1-3 29ci) | Zuordnung OpEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie (E1-3 -29cii) | Zuordnung CapEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie (E1-3 -29cii) | Zuordnung CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie (E1-3 -29ciii) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erneuerung der kompletten Kälteversorgung (Prozess) im Obergeschoß Wolkersdorf | CapEx | € 299.636,35 | 0 | 0 | 0 | Anlagevermögen | 0 | Da aktuell keine operativen Ausgaben für die Maßnahme bestehen, können sie keinen EU-Taxonomie KPIs zugeordnet werden. | 4.15 District heating/cooling distribution (climate change mitigation) | Ein CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie Verordnung liegt noch nicht vor. |
E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
80 i – Änderungen der Ziele und Parameter sowie deren Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit
Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausgewiesen werden.
| Titel des Ziels (MDR-T-80a) | Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4 33) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-T-80a) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a, E1-4 33) | Adressiertes Konzept (MDR-T-80a) | Zielart (MDR-T-80a) | Zieleinheit (MDR-T-80b) | Zielwert (MDR-T-80b) | Zielwert in tCO2e (E1-4 34a) | Inkludierte Treibhausgase (E 1-4 34b) | Inkludierte Scopes (E 1-4 34b) | Für Scope 3 THG-Reduktions- ziele: Inkludierte Scope 3 Subkatego- rien (E 1-4 34b) | Für kombinierte THG-Reduktions- ziele: Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Scope 1 und 2 Ziel | Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 1 und 2 Ziele um 42 % gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissenschaftsbasiertes Ziel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt. | Klimaschutz | THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb | Validiertes CO2-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)- Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative | Absolutes Ziel | % | -42,00 % | 12849 | Alle GHG Protokoll-Gase (CO2, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,) | Scope 1 und 2 (market-based) | - | SBTi sieht keine Aufteilung der Ziele vor, sondern nimmt eine Reduktion von -42 % für beide Scopes jeweils an. |
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Scope 1 FLAG-Ziel
Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4 33)
Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 1 FLAG (Forest, Land & Agriculture) Emissionen um 30,3 % gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissenschaftsbasiertes Ziel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-T-80a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a, E1-4 33)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)
Validiertes CO2-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative
Zielart (MDR-T-80a)
Absolutes Ziel
Zieleinheit (MDR-T-80b)
%
Zielwert (MDR-T-80b)
-0.303
Zielwert in tCO2e (E1-4 34a)
21
Inkludierte Treibhausgase (E 1-4 34b)
Alle GHG Protokoll-Gase (CO2, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)
Inkludierte Scopes (E 1-4 34b)
Scope 1
Für Scope 3 THG-Reduktions- ziele: Inkludierte Scope 3 Subkatego- rien (E 1-4 34b)
-
Für kombinierte THG-Reduktions- ziele: Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b)
-
Inkludierter Anteil der Scopes und der Gesamtemissionen (E 1-4 34b)
Scope 1 FLAG: 100 % der Emissionen; Gesamtemissionen: 0,01 % der Emissionen
Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b)
Da 100 % der Scope 1 FLAG-Emissionen, wie unter E1-6 berichtet, durch das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen gegeben.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Scope 1 FLAG-Emissionen durch die Produktion auf der Haselnussplantage.
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c)
Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produktionsstandorte für das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan.
Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4- 34c)
2022
Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4- 34c)
30
Für THG-Reduktionsziele: Repräsentativität des Bezugswert (E 1-4 AR25)
Aufgrund der erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengranularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Basisjahr gewählt.
Zieljahr (MDR-T-80e)
2030
Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f, E1-4 34e, AR 30c)
Die Ziele wurden nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agriculture) Guidance der SBTi festgelegt. Der FLAG-Sektorpfad wurde aus Roe et al. (2019), „Contribution of the Land Sector to a 1.5°C World", einem Review Paper, das in Nature Climate Change veröffentlicht wurde, entwickelt. Hierbei wurden alle verfügbaren Studien zusammen- gestellt, einschließlich der relevanten Szenarien aus den Shared Socioeconomic Pathway (SSP) und Integrated Assessment Modeling Consortium (IAMC) Datenbanken sowie der relevanten, peer reviewten, Bottom-up-Studien, um eine Umsetzungs-Roadmap bis 2050 für die Minderung im Landsektor zu erstellen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 176
Wissenschaftliche Grundlage (MDR-T-80g)
Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agriculture) Guidance der SBTi festgelegt wurde.
1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1-4 34e)
Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar, da sowohl der FLAG-Sektor- als auch der Commodity-Ansatz mit Szenarien vereinbar sind, die die globale Temperaturerhöhung auf 1,5°C begrenzen.
Externe Validierung (E1-4 34e)
Das Ziel wurde von der SBTi geprüft und validiert.
Dekarbonisierungshebel (E1-4 34f)
Erhebung von Biomasse und Etablierung einer Net-Zero Landwirtschaft. Wesentlich im Vergleich zu den beiden nicht-FLAG Zielen ist ebenfalls die erlaubte Bilanzierung der Carbon Removals zusätzlich zur Emissionsreduktion. Quantitative Beiträge zum GHG-Reduktionsziel: >90 %.
Einbeziehung der Interessenträger (MDR-T-80h)
Nein
Zielperformance (MDR-T-80j)
Emissionen im FLAG Scope 1 für das Jahr 2024 sind 56 tCO2e
Monitoring (MDR-T-80j)
Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und non-FLAG Emissionen überwacht.
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Scope 3 Ziel
Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4 33)
Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 3 Emissionen um 42 % gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissen- schaftsbasiertes Ziel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-T-80a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a, E1-4 33)
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)
Validiertes CO2-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative
Zielart (MDR-T-80a)
Absolutes Ziel
Zieleinheit (MDR-T-80b)
%
Zielwert (MDR-T-80b)
-0.42
Zielwert in tCO2e (E1-4 34a)
37036.1
Inkludierte Treibhausgase (E 1-4 34b)
Alle GHG Protokoll-Gase (CO2, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)
Inkludierte Scopes (E 1-4 34b)
Scope 3
Für Scope 3 THG-Reduktions- ziele: Inkludierte Scope 3 Subkatego- rien (E 1-4 34b)
Alle Scope 3 Kategorien
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 177
Für kombinierte THG-Reduktions- ziele: Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b)
-
Inkludierter Anteil der Scopes und der Gesamtemissionen (E 1-4 34b)
Für das Ziel werden 100 % der energie- und industriebezogenen Scope 3 Emissionen berücksichtigt. Diese betrugen im Basisjahr 2022 22,35 % der Gesamtemissionen.
Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b)
Da 100 % der Scope 3 Emissionen wie unter E1-6 berichtet, durch das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inven- tar-Grenzen gegeben.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Vorgelagerte und Nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette (z. B. Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Geschäftsreisen, oder Pendeln der Mitarbeiter*innen). Verweis auf das GHG-Protokoll und der Inklusion der relevanten Aktivitäten in den jeweiligen Scope 3 Katego- rien.
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c)
Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produktionsstandorte für das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan.
Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4- 34c)
2022
Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4- 34c)
63855.4
Für THG-Reduktionsziele: Repräsentativität des Bezugswert (E 1-4 AR25)
Aufgrund einer erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengranularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Basisjahr gewählt.
Zieljahr (MDR-T-80e)
2030
Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f, E1-4 34e, AR 30c)
Die Ziele wurden nach den Vorgaben des „1.5°C cross-sector absolute contraction approach pathways" der SBTi festgelegt. Die SBTi verwen- det verschiedene Szenarien in ihrer Zielsetzungsmethodik, u.a.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 178
Scope 3 FLAG-Ziel
Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4 33)
Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 3 FLAG (Forest, Land und Agriculture) Emissionen um 30,3 % gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissenschaftsbasiertes Ziel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-T-80a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a, E1-4 33)
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)
Validiertes CO2-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative
Zielart (MDR-T-80a)
Absolutes Ziel
Zieleinheit (MDR-T-80b)
%
Zielwert (MDR-T-80b)
-0.303
Zielwert in tCO2e (E1-4 34a)
139132
Inkludierte Treibhausgase (E1-4 34b)
Alle GHG Protokoll-Gase (CO2, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)
Inkludierte Scopes (E1-4 34b)
Scope 3
Für Scope 3 THG-Reduktionsziele: Inkludierte Scope 3 Subkategorien (E1-4 34b)
Alle Scope 3 Kategorien
Für kombinierte THG-Reduktionsziele: Aufteilung pro Scope (E1-4 34b)
-
Inkludierter Anteil der Scopes und der Gesamtemissionen (E1-4 34b)
Scope 3 FLAG: 100 % der Emissionen; Gesamtemissionen: 69,88 % der Emissionen
Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen (E1-4 34b)
Da 100 % der Scope 3 FLAG-Emissionen, wie unter E1-6 berichtet, durch das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inventar-Grenzen gegeben.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Vorgelagerte und Nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette (z. B. Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Geschäftsreisen, oder Pendeln der Mitarbeiter*innen). Verweis auf das GHG-Protokoll und der Inklusion der relevanten Aktivitäten in den jeweiligen Scope 3 Kategorien.
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c)
Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produktionsstandorte für das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan.
Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4-34c)
2022
Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4-34c)
199634
Für THG-Reduktionsziele: Repräsentativität des Bezugswert (E1-4 AR25)
Aufgrund einer erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengranularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Basisjahr gewählt.
Zieljahr (MDR-T-80e)
2030
Methoden und signifikante Annahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f, E1-4 34e, AR 30c)
Die Ziele wurden nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agriculture) Guidance der SBTi festgelegt. Der FLAG-Sektorpfad wurde aus Roe et al. (2019), „Contribution of the Land Sector to a 1.5°C World", einem Review Paper, das in Nature Climate Change veröffentlicht wurde, entwickelt. Hierbei wurden alle verfügbaren Studien zusammengestellt, einschließlich der relevanten Szenarien aus den Shared Socioeconomic Pathway (SSP) und Integrated Assessment Modeling Consortium (IAMC) Datenbanken sowie der relevanten, peer reviewten, Bottom-up-Studien, um eine Umsetzungs-Roadmap bis 2050 für die Minderung im Landsektor zu erstellen.
Wissenschaftliche Grundlage (MDR-T-80g)
Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agriculture) Guidance der SBTi festgelegt wurde.
1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1-4 34e)
Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar, da sowohl der FLAG-Sektor- als auch der Commodity-Ansatz mit Szenarien vereinbar sind, die die globale Temperaturerhöhung auf 1,5°C begrenzen.
Externe Validierung (E1-4 34e)
Das Ziel wurde von SBTi geprüft und validiert.
Dekarbonisierungshebel (E1-4 34f)
Verbesserung der Datenqualität zur besseren Überprüfung der Auswirkung von Maßnahmen. Reduktion der Menge an potenzieller Entwaldung in den damit verbundenen Rohstoffen. Nachhaltiger Einkauf in Form von Produktnachfrage, bei denen die agrarischen Stoffe durch nachhaltige Landwirtschaft produziert worden sind. Primärdaten zum Nachweis der Kohlenstoffsequestration durch eingekaufte Produkte. Wesentlich im Vergleich zu den beiden nicht-FLAG Zielen ist ebenfalls die erlaubte Bilanzierung der Carbon Removals zusätzlich zur Emissionsreduktion.
Quantitative Beiträge zum GHG-Reduktionsziel:
70 %
Einbeziehung der Interessenträger (MDR-T-80h)
Nein
Zielperformance (MDR-T-80j)
Emissionen im FLAG Scope 3 für das Jahr 2024 sind 200 443 tCO2e
Monitoring (MDR-T-80j)
Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und non-FLAG Emissionen überwacht.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 180
E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
37 – Energieverbrauch und Energiemix im Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb
Energieverbrauch und Energiemix 2024
| Kennzahl | Beschreibung | Einheit | Wert |
|---|---|---|---|
| E1-5 38a | Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen | MWh | - |
| E1-5 38b | Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen | MWh | 1 697 |
| E1-5 38c | Brennstoffverbrauch aus Erdgas | MWh | 83 439 |
| E1-5 38d | Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen | MWh | - |
| E1-5 38e | Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf, Kühlung aus fossilen Quellen | MWh | 353 |
| E1-5 37a | Gesamtverbrauch fossiler Energie | MWh | 85 490 |
| E1-5 AR 34 | Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | % | 83 |
| E1-5 37b | Verbrauch aus nuklearen Quellen | MWh | 15 |
| E1-5 37b | Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | % | 0 |
| E1-5 37c i | Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse | MWh | 56 |
| E1-5 37c ii | Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen | MWh | 16 761 |
| E1-5 37c iii | Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | MWh | 440 |
| E1-5 37c | Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie | MWh | 17 257 |
| E1-5 AR 34 | Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | % | 17 |
| E1-5 36 | Gesamtenergieverbrauch | MWh | 102 762 |
39 – Erzeugung nicht erneuerbarer Energie und seine Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Selbst erzeugte Energie 2024
| Beschreibung | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Erzeugung von Energie aus nicht-erneuerbaren Quellen | MWh | 24 165 |
| Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen | MWh | 440 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 181
40 – Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
Energieintensität pro Nettoumsätze 2024
| Beschreibung | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren | MWh/€ | 0,00036 |
42 – Klimaintensive Sektoren
Manner ist in folgenden klimaintensiven Sektoren tätig:
* Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
* Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
* Energieversorgung
* Grundstücks- und Wohnungswesen
43 – Abgleich der Nettoeinnahmen aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
Die Nettoeinnahmen aus klimaintensiven Sektoren sind in der GuV unter folgenden Posten zu finden: Umsatzerlöse (Warenverkauf, Mieterlöse, Stromverkauf etc.) und sonstige betriebliche Erträge (Anlagenverkauf etc.).
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
44 – Scope 1-, Scope 2-, Scope 3-, und THG-Gesamtemissionen
| Kennzahl | Beschreibung | 2024 (t CO2e) |
|---|---|---|
| E1-6 48 | Scope 1-Treibhausgasemissionen | |
| E1-6 48a | Scope 1-THG-Bruttoemissionen | 15 864 |
| E1-6 48b | Prozentsatz der Scope 1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | 0 |
| E1-6 49 | Scope 2-Treibhausgasemissionen | |
| E1-6 49a | Location based Scope 2-THG-Bruttoemissionen | 2 922 |
| E1-6 49b | Market based Scope 2-THG-Bruttoemissionen | 149 |
| E1-6 51 | Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen | |
| 1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | 235 745 | |
| 2 Investitionsgüter | 795 | |
| 3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | 4 653 | |
| 4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | 6 201 | |
| 5 Abfallaufkommen in Betrieben | 1 084 | |
| 6 Geschäftsreisen | 80 | |
| 7 Pendeln der Mitarbeiter*innen | 592 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 182
46 – Informationen über Treibhausgasemissionen
Bei der Berechnung des Corporate Carbon Footprint wurden alle THG-Emissionen aus Scope 1, 2 und 3 aus vor- undnachgelagerten Aktivitäten sowie des Unternehmens selbst gemäß GHG-Protokoll miteinbezogen. Dabei wurden alle relevanten Scopes berücksichtigt (Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Kategorien: 1–7, 9 und 12).
47 – Wesentliche Änderungen von Definitionen
Es gab keine Änderungen in der Methodik und der Systemgrenze im Jahr 2024.
AR 39
b – Methoden, signifikanten Annahmen und Emissionsfaktoren zur Berechnung oder Messung der Treibhausgasemissionen
Die herangezogenen Emissionsfaktoren entstammen wissenschaftlichen Datenbanken (u. a. UBA-AT, Ecoinvent 3.10, World Food WFLDB 3.5, Optimeal, 6th Report IPCC, International Energy Agency, AIB, DBEIS UK Government GHG Conversion Factors for Company Reporting, Umweltbundesamt, IPCC EFDB).
AR 42
c – Ereignisse und Änderungen der Umstände zwischen den Berichtszeitpunkten von Unternehmen in der Wertschöpfungskette und dem Datum des Jahresabschlusses
Die Berechnung des CCF von Manner ist nicht von anderen Unternehmen in der Wertschöpfungskette und deren Berichtszeiträumen abhängig.
48 – Scope 1-THG-Bruttoemissionen
Zu den direkten Emissionen, die unter Scope 1 fallen, gehören Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen, Prozessenemissionen und flüchtige Gase. Diese werden anhand erhobener Verbrauchsdaten für Energieträger, Kältemittel und Düngemittel berechnet.
AR 43
c – Biogene CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse in Scope 1
Die biogenen CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse im Scope 1 betragen 14 t CO 2 .
AR 45
d – Angaben zu Scope 2 THG-Emissionen
Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus der Energiebereitstellung und ist ebenfalls im CCF inkludiert. Die Berechnung basiert auf erhobenen Verbrauchsdaten (kWh). Es wird eine duale Berichterstattung von standort- und marktbasiertem Strommix durchgeführt. Für die Produktionsstandorte liegt ein lieferantenspezifischer Strommix vor, während die restlichen Standorte in der marktbasierten Methode mit dem Residualmix (wenn vorhanden) berechnet wurden.
| (t CO 2 e) | |
|---|---|
| 8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | - |
| 9 Nachgelagerter Transport | 5 846 |
| 10 Verarbeitung verkaufter Produkte | - |
| 11 Verwendung verkaufter Produkte | - |
| 12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | 1 315 |
| 13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | - |
| 14 Franchises | - |
| 15 Investitionen | - |
| E1-6 52 THG-Emissionen insgesamt | |
| E1-6 52a THG-Emissionen insgesamt (location based) | 275 097 |
| E1-6 52b THG-Emissionen insgesamt (market based) | 272 323 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 183
e – Biogene CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse in Scope 2
Die biogenen CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse im Scope 2 betragen 1 336 t CO 2 (market based) bzw. 912 t CO 2 (location based).
50
a – Konsolidierte Gruppe
Die zu Rechnungslegungszwecken konsolidierte Gruppe ist unter ESRS 2 BP-1 5 b i ausgewiesen.
b – Unternehmen, in die investiert wird
Manner hat keine assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder nicht konsolidierte Tochterunternehmen, die im Abschluss der zu Rechnungslegungszwecken konsolidierten Gruppe nicht vollständig konsolidiert sind.
AR 46
g – Prozentsatz der anhand von Primärdaten berechneten Scope 3-THG-Emissionen
Es wurden 0 % der Scope 3-THG-Emissionen anhand von Primärdaten von Lieferantinnen und Partnerinnen, wie zum Beispiel lieferantenspezifische Emissionsfaktoren, berechnet.
h – Berichterstattungsgrenzen und Berechnungsmethoden für die Schätzung der Scope 3 THG-Emissionen
Im Bereich der relevanten Scope 3 Kategorien werden sowohl upstream als auch downstream verschiedene Emissionsquellen betrachtet. Upstream umfasst unter anderem eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Kapitalgüter, Vorkette Energie, Logistik, Abfall, Geschäftsreisen und die Anfahrt der Mitarbeiterinnen. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen werden größtenteils massebasiert für Rohstoffe und Packstoffe sowie ausgabenbasiert für Dienstleistungen berechnet. Es erfolgt eine geringfügige Extrapolation der Roh- und Packstoffe. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10, 2023), World Food (3.5, 2019) und DBEIS (2020). Kapitalgüter werden ausgabenbasiert berechnet, wobei 100 % der Ausgaben angegeben werden. Es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus DBEIS (2020), währungsumgerechnet und inflationsbereinigt für 2023. Die Vorkette Energie basiert auf Primärdaten (kWh), marktbezogen, und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus den Datenbanken des Umweltbundesamtes Österreich (UBA AT, 2023) und der Internationalen Energieagentur (IEA, 2022). Die Logistik umfasst von Manner bezahlte Transporte und wird basierend auf Tonnenkilometern (tkm) berechnet. Externe Lager sind berücksichtigt und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10, 2023). Abfall wird massebasiert berechnet und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10, 2023). Geschäftsreisen werden ausgabenbasiert berechnet, insbesondere Flugreisen, und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus DBEIS (2020). Die Anfahrt der Mitarbeiterinnen basiert auf der gesamten Mitarbeiteranzahl, einer Abschätzung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sowie einer Abschätzung der privaten PKW anhand vorhandener Parkplätze. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10, 2023). Downstream werden Emissionen aus der Logistik, die nicht von Manner bezahlt wird, sowie die Entsorgung verkaufter Produkte berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt hier ebenfalls auf Basis von Emissionsfaktoren aus der Ecoinvent-Datenbank.
i – Kategorien der ausgeschlossenen Scope 3-THG-Bruttoemissionen
Folgende Scope 3-Kategorien wurden als nichtzutreffend definiert: 8, 10, 11, 13, 14, 15. Upstream sind angemietete Sachanlagen nicht inkludiert, da keine vorgelagerten geleasten Vermögenswerte vorhanden sind, die nicht bereits in Scope 1 und 2 enthalten sind. Downstream-Kategorien wie die Verarbeitung und Nutzung verkaufter Produkte, vermietete Sachanlagen, Franchises und Investments sind auf Manner nichtzutreffend und daher nicht inkludiert.
j – Biogene CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) anfallen
Die biogenen CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) entstehen, betragen 24 221 t CO 2 .
53 – Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
| 2024 | |
|---|---|
| THG-Intensität pro Nettoumsätze | |
| THG-Gesamtemissionen (market based) pro Nettoerlös (t CO 2 e / €) | 0,00094 |
| THG-Gesamtemissionen (location based) pro Nettoerlös (t CO 2 e / €) | 0,00095 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 184
55 – Überleitung zu den Jahresabschlüssen der für die Berechnung der Treibhausgasemissionsintensität verwendeten Nettoeinnahmen
Die Nettoeinnahmen sind in der GuV unter folgenden Posten zu finden: Umsatzerlöse (Warenverkauf, Mieterlöse, Stromverkauf etc.) und sonstige betriebliche Erträge (Anlagenverkauf etc.).
E1-7 - Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Zertifikate
56 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zur Entnahme von Treibhausgasen und Projekten zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Zertifikate, gemacht.
E1-8 - Interne CO 2 -Bepreisung
62 – Interne CO 2 -Bepreisung
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zu internen CO 2 -Bepreisungssystemen gemacht, da Manner über keine internen CO 2 -Bepreisungssysteme verfügt.
E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
64 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
Bezüglich der Angabepflicht E1-9 zu erwarteten finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
E1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
| Titel der Kennzahl (MDR-M-76) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) | ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) | Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) | Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a) | Validierung der Messung (MDR-M-77b) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtenergieverbrauch der Manner Gruppe im Berichtsjahr (in MWh) | Energie | Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten | ESRS-Kennzahl | Die Datenübernahme erfolgt aus Zählerständen, Rechnungen und SAP. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. | Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden. | Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 185# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 186
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh)
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
- ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
- Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequellen nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
- Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnittswerten abgeschätzt wurden.
- Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen (in MWh)
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
- ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
- Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
- Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnittswerten abgeschätzt wurden.
- Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 187
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 1. Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
- ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
- Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
- Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnittswerten abgeschätzt wurden.
- Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 2. Kraftstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölprodukten
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
- ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
- Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
- Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnittswerten abgeschätzt wurden.
- Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 188
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 3. Kraftstoffverbrauch aus Erdgas
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
- ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
- Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
- Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnittswerten abgeschätzt wurden.
- Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 4. Kraftstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
- ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
- Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Zählerständen, Rechnungen und SAP. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
- Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnittswerten abgeschätzt wurden.
- Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh): 5. Verbrauch von zugekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf oder Kälte aus fossilen Quellen
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73): Energie
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75): Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
- ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77): ESRS-Kennzahl
- Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
- Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnittswerten abgeschätzt wurden.
- Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh): 1.# Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Energie (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl: Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh)
2. Verbrauch von zugekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Energie (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl: Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh)
3. Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, die nicht aus Brennstoffen stammt
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Energie (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Daten werden aus Quartalsrechnungen, sowie der Jahresabrechnung des Anbieters entnommen.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Daten werden monatlich mittels App kontrolliert und mit der jährlichen Auswertung des Energiedienstleisters abgeglichen.
Titel der Kennzahl: Erzeugte nicht erneuerbare Energie (in MWh)
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Energie (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenentnahme erfolgt aus Energiedienstleisterrechnung (Stromrückspeisung) und selbst durchgeführten Zählerstandablesungen vor Ort.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die wöchentliche Erfassung wird mit der Liste der täglichen Ablesungen vor Ort abgeglichen. Die Plausibilisierung ergibt sich durch den Vergleich von Energiebedarf zu dem Verbrauch zugekaufter Energie, der selbst erzeugten Energie und etwaiger Rückspeisungen.
Titel der Kennzahl: Erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen (in MWh)
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Energie (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Daten werden aus Quartalsrechnungen sowie der Jahresabrechnung des Anbieters entnommen.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die Daten werden monatlich mittels App kontrolliert und mit der jährlichen Auswertung des Energiedienstleisters abgeglichen.
Titel der Kennzahl: Energieintensität (auf Grundlage der Nettoeinnahmen)
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Energie (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Die Datenübernahme der Energiedaten erfolgt aus Zählerständen, Rechnungen und SAP. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Die Nettoeinnahmen werden aus dem Geschäftsbericht entnommen.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aserbaidschan sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-77b): Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Energiedaten werden zumindest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit den selbst abgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energier- echnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt. Die Nettoeinnahmen werden im Geschäftsbericht validiert.
Titel der Kennzahl: Scope 1-THG-Bruttoemissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Klimaschutz (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Siehe Angabe E 1-6 48
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi approved.
Titel der Kennzahl: Standortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Klimaschutz (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Siehe Angabe E 1-6 AR 45 d
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl: Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Klimaschutz (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Siehe Angabe E 1-6 AR 45 d
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi approved.
Titel der Kennzahl: Scope 3-THG-Emissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema: Klimaschutz (MDR-M-73)
Adressiertes wesentliches IRO: THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft) Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz (MDR-M-75)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl: ESRS-Kennzahl (MDR-M-77)
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a): Siehe Angaben E 1-6 AR 46 h, i
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a): Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b): THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berechnung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
13 a – Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie
Die Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells von Manner in Bezug auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über die Risikoidentifizierung und Risikobewertung beurteilt.
13 b – Umfang der Resilienzanalyse
Eine detaillierte Resilienzanalyse in Bezug auf die eigene Tätigkeit von Manner sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gegenüber physischen Risiken, Übergangsrisiken und systemischen Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosysteme wurde nicht durchgeführt.
13 c – Wichtigste Annahmen
Die wichtigsten Annahmen zur Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme entsprechen jenen der Wesentlichkeitsanalyse.
13 d – Verwendete Zeithorizonte
Die betrachteten Zeithorizonte entsprechen jenen Zeithorizonten, die für die Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden.
13 e – Ergebnisse der Resilienzanalyse
Die Ergebnisse der Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme entsprechen jenen der Wesentlichkeitsanalyse. Die wesentlichen Risiken, die dadurch im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen identifiziert wurden, werden im Abschnitt ESRS 2 SBM-3 beschrieben.
13 f – Einbeziehung von Interessensträgern
Die berücksichtigten Stakeholder umfassen jene, die für die Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden.
14– Verweis auf Angaben gemäß ESRS 2 SBM-3
Die unter E4-1 13 b-f erforderlichen Angaben werden als Teil der gemäß ESRS 2 SBM-3 erforderlichen Informationen abgedeckt.
E4-SBM 3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
16 a – Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme ergeben sich primär vorgelagert, indirekt durch die von Manner bezogenen Rohstoffe aus landwirtschaftlicher Produktion (insbesondere Kakao, Palmöl und Haselnuss). Wesentliche Betriebsstandorte sind die Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf sowie die Haselnussplantage in Aserbaidschan, nahe Yukhari-Zeykhur.
16 a i – Tätigkeiten, die in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität negative Auswirkungen haben
Wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität wurden nur für die Landwirtschaft in Aserbaidschan im Hinblick auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln identifiziert.
16 a ii – Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand der Gebiete
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln führt zu negativen Auswirkungen in Form von Biodiversitätsverlusten und beeinflusst den ökologischen Zustand des Gebietes, indem er Böden und Grundwasser schädigt.
16 a iii – Betroffene Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität
Die Haselnussplantage in Aserbaidschan befindet sich im Schutzgebiet „Gusar State Nature Sanctuary“*: IUCN Kategorie IV (WDPA ID 94017), Typ „Terrestrial and Inland Waters „Protected Areas” Important Bird Area Kusari Area; IBA B2 (lt. World Database of Protected Areas). Das Vogelschutzgebiet in dem z. B. der Abschuss von geschützten Arten verboten ist, ist nicht von wesentlichen negativen Auswirkungen durch die landwirtschaftliche Tätigkeit von Manner betroffen.
16 b – Negative Auswirkungen auf Landdegradation
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann zur Kontamination von Gewässern und Böden führen und somit negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation haben.
16 c – Negative Auswirkungen auf bedrohte Arten
Die landwirtschaftliche Tätigkeit von Manner in Aserbaidschan wirkt sich nicht wesentlich auf bedrohte Arten, insbesondere die dortige Vogelpopulation, aus.
E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024
Inhalt (MDR-P-65a)
Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Alliance) und zu 100 % RSPO-zertifiziertes Palmfett für die Markenprodukte ein.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (E4-2-23a)
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen - Landdegradation, Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
Zusammenhang mit Biodiversitätsverlust (E4-2-23a, b)
Die FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance Standards setzen strenge Richtlinien bezüglich der Wahrung von Biodiversität und gegen Entwaldung.
Adressiertes wesentliches IRO (E4-2-23b)
Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau (Kakao, Palmöl). Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Der gesamte Kakao, den Manner für die Markenprodukte einsetzt, stammt ab 2020 zu 100 % aus nachhaltig zertifiziertem Anbau. Partner für die Umsetzung sind FAIRTRADE und Rainforest Alliance. Des Weiteren wird ausschließlich RSPO zertifiziertes Palmöl eingesetzt.
Monitoring (MDR-P-65a)
Die Überwachung des Einsatzes von zertifiziertem Kakao oder Palmfett liegt bei der Qualitätssicherung sowie im Rohstoffeinkauf.
Bezug zu Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemen (E4-2-23c)
Das Konzept bezieht sich indirekt auf das transitorische Risiko der Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl, da die Zertifizierungsgeber Richtlinien entgegensetzen.
Bezug zu Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen (E4-2-23c)
Das Konzept schließt physische Risiken in Form von Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau (Kakao, Palmöl) durch Zertifizierungsstandards mit ein.# Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen und Rohstoffen (E4-2-23d)
Aufgrund des Mass-Balance Einkaufs von Kakao und Palmöl besteht nur eine Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe auf das Herkunftsland.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 197
Produktion, Beschaffung oder Verbrauch aus Ökosystemen, die unter Schutz stehen oder gemanagt werden (E4-2-23e)
Das Konzept berücksichtigt nicht den Bezug von Rohstoffen aus geschützten Gebieten.
Soziale Folgen von Auswirkungen (E4-2-23f)
Soziale Folgen von Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen sind in den FAIRTRADE, RFA und RSPO-Standards adressiert.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Der Einkauf von nachhaltig zertifiziertem Kakao und Palmöl bezieht sich auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette in Westafrika und Südostasien.
Schutz von Naturschutzgebieten (E4-2 24a)
Die FAIRTRADE-, RSPO- und Rainforest Alliance-Standards enthalten Kriterien zum Schutz von biologischer Vielfalt. Von FAIRTRADE-zertifizierten Produzent*innen dürfen keine neuen Flächen für den Anbau gerodet werden – dieses Kriterium gilt schon seit Anfang 2019. Im Kakao-Standard wurde nun nachträglich der 31. Dezember 2018 als Stichtag ergänzt. RSPO hat sich als „Planet Ziel" gesetzt: Erhaltene, geschützte und verbesserte Ökosysteme, die für die nächste Generation sorgen. Ökosysteme und ihre Leistungen sind geschützt, wiederhergestellt und widerstandsfähig, unter anderem durch nachhaltigen Konsum und Produktion sowie nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Bekämpfung der Wüstenbildung, Stopp und Degradation umkehren, den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen). Das Zertifizierungsprogramm 2020 von Rainforest Alliance – einschließlich eines neuen Standards für nachhaltige Landwirtschaft – zielt auf klimabewusste Landwirtschaft ab wobei der Schwerpunkt auf Anpassung und Widerstandsfähigkeit liegt.
Landnutzung und Landwirtschaft (E4-2 24b)
Die FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Richtlinien legen Standards für Landnutzung und Landwirtschaft fest.
Bekämpfung von Entwaldung (E4-2 24d)
Die FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Richtlinien legen Standards gegen Entwaldung fest.
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
FAIRTRADE-, RSPO- und Rainforest Alliance-Standards
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Interessensträger wurden in die Konzeptfestlegung nicht unmittelbar miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Stakeholder, die potenziell betroffen sind, sind Lieferant*innen von Kakao und Palmöl. Diese wurden in das Konzept nicht miteinbezogen. Die jeweiligen Standards der Zertifizierer FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance beziehen aktiv Stakeholder ein.
24 c – Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere liegen nicht vor, da für Manner keine wesentlichen IROs in diesem Bereich bestehen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 198
E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Reduktion chemischer Pflanzenschutzmittel
Beschreibung (MDR-A-68a)
Reduktion des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf der Haselnussplantage in Aserbaidschan
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
- Biodiversität
- Umweltverschmutzung
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Da kein Konzept adressiert wird, gibt es keinen Beitrag zur Verwirklichung der Zielvorgaben.
Start (MDR-A-68a, e)
2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a)
Im Frühling verzichtet Manner auf die gängige Praxis, Blattläuse mit chemischen Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen. Stattdessen wird das Schlüpfen der Marienkäfer abgewartet, die als natürliche Feinde der Blattläuse den Bestand auf ein für die Pflanzen gut verträgliches Maß reduzieren.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Manner Azerbaijan LLC
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b)
Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Eigene Arbeitskräfte, Kund*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Einbeziehung lokaler/indigener Gemeinschaften in die Maßnahmenentwicklung (E4-3 28 c)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nein
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 199
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Zertifizierter Rohstoffeinkauf
Beschreibung (MDR-A-68a)
Einkauf von Rainforest Alliance und FAIRTRADE-zertifiziertem Kakao sowie RSPO zertifiziertem Palmöl für sämtliche Markenprodukte.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Biodiversität
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
- Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft
- Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Alliance) und zu 100 % RSPO zertifiziertes Palmfett in den Markenprodukten ein. Die FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Standards setzen strenge Richtlinien bezüglich der Wahrung von Biodiversität und gegen Entwaldung.
Start (MDR-A-68a, e)
2012
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a)
Durch den Einkauf von Rainforest Alliance- und FAIRTRADE-zertifiziertem Kakao trägt Manner zur Förderung umweltschonender Anbaumethoden und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Die Rainforest Alliance-Zertifizierungen erfordern die Einhaltung strenger Umweltkriterien, wie den Erhalt von Waldgebieten und die Reduktion chemischer Düngemittel. FAIRTRADE setzt sich durch die Förderung des Bio-Anbaus und Schulungen für Kleinbauern und Kleinbäuerinnen für den Erhalt der Biodiversität ein. Die RSPO-Zertifizierung von Palmöl umfasst den Schutz von Wäldern und bedrohten Arten, Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Förderung umweltfreundlicher Anbaumethoden.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Rohstoffeinkauf
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b)
Westafrika und Südostasien
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Lieferant*innen und Landwirt*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Einbeziehung lokaler/indigener Gemeinschaften in die Maßnahmenentwicklung (E4-3 28 c)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nein
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 200
69 – Erhebliche operative Ausgaben (OpEx) und/oder Investitionsausgaben (CapEx)
Für Zertifizierungen ist die aufgeschlüsselte Darstellung der Finanzen nicht möglich, da Mehrausgaben dafür nicht separat im Controlling erfasst werden.
28 b – Biodiversitätskompensationsmaßnahmen in Aktionsplänen
Es sind aktuell keine Kompensationsmaßnahmen in Bezug auf Biodiversität vorgesehen.
E4-4 - Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
81 – Keine messbaren ergebnisorientierten Ziele vorhanden
Für das Berichtsjahr 2024 werden keine Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen angegeben. Da eine Priorisierung über sämtliche Bereiche hinweg notwendig war, hat sich das Unternehmen zunächst auf die Bereiche konzentriert, in denen die IROs direkt im eigenen Einflussbereich liegen und unmittelbar mit dem Kerngeschäft verbunden sind.
81 b – Verfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen in Verbindung mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Es werden im Berichtsjahr keine separaten Ziele gesetzt. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen wird durch regelmäßiges Reporting an den Vorstand und Abgleich der Maßnahmen mit den Konzepten sichergestellt.
E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
35 – Anzahl und die Fläche (in Hektar) der Standorte in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Manner besitzt und betreibt einen Standort in Aserbaidschan in einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität. Der Standort umfasst eine Fläche von 318,98498 Hektar und befindet sich im Gusar-Gebiet, das unter die Kategorie IV der Internationalen Union for Conservation of Nature (IUCN) fällt. Diese Kategorie zielt darauf ab, Bestände von Rebhuhn, Fasan, Reh, Wildschwein und Hase zu schützen. Daher ist in dem Gebiet z. B. der Abschuss von geschützten Arten verboten. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine negativen Auswirkungen durch Manner auf den Schutz von Vögeln und anderen Wildtieren im betroffenen Gebiet festgestellt.
38 – Parameter für Land-, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu, da Manner durch seine Tätigkeit nicht unmittelbar zu Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und/oder Meeresnutzungsänderungen beiträgt.
E4-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Bezüglich der Angabepflicht E4-6 zu erwarteten finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 201
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
65 – Konzepte zum Management wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte
Derzeit beschäftigt sich Manner damit, Aspekte der Kreislaufwirtschaft in Unternehmensprozesse zu verankern. Einerseits betrifft dies interne Policies (Beschaffungsrichtlinie), anderseits sollen auch Lieferant*innen nach Nachhaltigkeitskriterien (inkl. Kreislaufwirtschaft) untersucht werden. Kreislaufwirtschaftsaspekte betreffen einerseits die zugekauften biogenen Rohstoffe und andererseits das Verpackungsportfolio. Inputseitig setzt Manner auf den Einsatz von recyclingfähigen Materialien, der aktuell im Bereich des Möglichen bereits berücksichtigt wird (z. B. Mehrwegpaletten im Bereich der Displays, die sich in einem stetigen Kreislauf befinden). Outputseitig werden für Neuprodukte „Design for Recycling“-Richtlinien während des Entwicklungsprozesses mitbetrachtet und umgesetzt. Diese werden stetig an die gesetzlichen Anforderungen bzw. Neuerungen angepasst.
| Titel des Konzepts (MDR-P-65a) | Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024 |
|---|---|
| Inhalt (MDR-P-65a) | Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Alliance) und zu 100 % RSPO-zertifiziertes Palmfett in Markenprodukten ein. |
| Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-P-65a) | Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung |
| Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a) | Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten |
| Bezug zu Primärrohstoffen & sekundären Ressourcen (E5-1-15a) | Das Konzept ist nicht darauf ausgerichtet, den Einsatz von Primärrohstoffen zu verringern und sekundäre Ressourcen zu steigern. |
| Bezug zu Beschaffung (E5-1-15b) | Durch Zertifizierungen soll die Beschaffung von nachhaltig gewonnen Ressourcen gewährleistet sein. Dazu gehören bereits bestehende Zertifizierungen wie FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO. |
| Zielvorgaben (MDR-P-65a) | Einsatz von 100 % zertifiziertem Kakao (FAIRTRADE/Rainforest Alliance) sowie 100 % RSPO-zertifiziertem Palmöl in sämtlichen Markenprodukten. |
| Monitoring (MDR-P-65a) | Jährliche Erhebung im Zuge des Nachhaltigkeitsreportings. |
| Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b) | Bezug von biogenen Rohstoffen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette |
| Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b) | Alle Länder, in denen Manner Rohstoffe bezieht |
| Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b) | Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette |
| Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c) | Vorstand der Josef Manner & Comp. AG |
| Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 202 | |
| Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d) | FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO |
| Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e) | Nein |
| Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f) | Nein |
| Titel des Konzepts (MDR-P-65a) | Supplier Code-of-Conduct (SCoC) |
| Inhalt (MDR-P-65a) | Der SCoC beinhaltet soziale und ökologische Vorgaben, die Manner an Lieferantinnen, Co-Packerinnen und Lizenznehmer*innen stellt. |
| Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-P-65a) | Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung |
| Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a) | Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten |
| Bezug zu Primärrohstoffen & sekundären Ressourcen (E5-1-15a) | Das Konzept ist nicht darauf ausgerichtet, den Einsatz von Primärrohstoffen zu verringern und sekundäre Ressourcen zu steigern. |
| Bezug zu Beschaffung (E5-1-15b) | Der SCOC umfasst Richtlinien für ökologische Verantwortung, wie z. B. Naturschutz, Ressourcennutzung oder Abfallmaßnahmen. |
| Zielvorgaben (MDR-P-65a) | Setzen von Standards bei Lieferant*innen zur Einhaltung von Aspekten der ökologischen Nachhaltigkeit. |
| Monitoring (MDR-P-65a) | Unterzeichnungsrate in % |
| Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b) | Bezug von biogenen Rohstoffen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette |
| Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b) | Alle Länder, in denen Manner Rohstoffe bezieht |
| Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b) | Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette |
| Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c) | Abteilungsleiter Einkauf |
| Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d) | Nein |
| Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e) | Nein |
| Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f) | Nein |
| Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 203 | |
| Titel des Konzepts (MDR-P-65a) | Verpackungsstrategie |
| Inhalt (MDR-P-65a) | Die Verpackungsstrategie umfasst Verpackungsrichtlinien und Maßnahmen zur Steigerung des Rezyklatgehalts. |
| Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-P-65a) | Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen |
| Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a) | Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung) |
| Bezug zu Primärrohstoffen & sekundären Ressourcen (E5-1-15a) | Die Verpackungsstrategie sieht eine Untersuchung von Möglichkeiten zur Steigerung der Rezyklatgehalts von Verpackungen und zur Anwendung wiederverwendbarer Transportverpackungen vor. |
| Bezug zu Beschaffung (E5-1-15b) | Die Strategie hält eine bevorzugte Beschaffung von FSC und PEFC zertifizierten Kartonagen fest. |
| Zielvorgaben (MDR-P-65a) | Schaffung einer Strategie zur gesteigerten Kreislauffähigkeit von Manner Verpackungen. |
| Monitoring (MDR-P-65a) | Jährliche Erhebung im Zuge des Nachhaltigkeitsreportings |
| Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b) | Zukauf von Verpackungen sowie deren Einsatz bei den verkauften Manner-Produkten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. |
| Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b) | Alle Märkte, in denen Manner seine Produkte verkauft |
| Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b) | Verbraucherinnen und Endnutzerinnen |
| Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c) | Teamleitung Verpackung |
| Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d) | FSC, PEFC, PPWR |
| Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e) | Nein |
| Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f) | Nein |
E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Lieferantenbewertungsprozess |
|---|---|
| Beschreibung (MDR-A-68a) | Die Josef Manner & Comp AG erarbeitet einen Prozess, um Lieferant*innen zukünftig nach ESG-Kriterien zu beurteilen. |
| Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) | Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung |
| Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) | Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten |
| Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) | Supplier Code-of-Conduct (SCoC) |
| Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) | Die Integration von ESG-Kriterien in die Lieferantenbeurteilung setzt Standards bei Lieferant*innen zur Einhaltung von Aspekten der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. |
| Start (MDR-A-68a, e) | 2024 |
| Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) | In Umsetzung |
| (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) | 1 Jahr (Erwartete) |
| Ergebnisse (MDR-A-68a) | Prozess zur ESG-Beurteilung von Lieferant*innen resultiert in Überarbeitung des Supplier CoC sowie der Beschaffungsrichtlinie. |
| Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) | Vorgelagert, Einkauf, Lieferantenauswahl und -bewertung |
| Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b) | Gesamter Manner-Markt |
| Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) | Lieferantinnen, zukünftige Lieferantinnen |
| Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) | Nein |
| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Umstellung des Manner Verpackungsportfolios auf Recyclingfähigkeit |
|---|---|
| Beschreibung (MDR-A-68a) | Vorbereitungen auf die Umstellung des gesamten Verpackungsportfolios der Josef Manner & Comp. AG in den kommenden Jahren auf Recyclingfähigkeit. |
| Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a) | Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung |
| Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) | Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung) |
| Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) | Verpackungsstrategie |
| Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) | Schaffung einer Strategie zur gesteigerten Kreislauffähigkeit von Manner Verpackungen. Die Umstellung auf recyclingfähige Verpackungen führt zum Ausbau des kreislauforientierten Produktdesigns und langfristig höheren Recyclingquoten bei der Verpackung. |
| Start (MDR-A-68a, e) | 2023 |
| Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) | In Umsetzung |
| (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) | Mehr als 5 Jahre (Erwartete) |
| Ergebnisse (MDR-A-68a) | Verpackungen sind recyclingfähig gemäß PPWR |
| Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b) | Einkauf, Engineering, Produktion, Logistik/Vertrieb, Marketing |
| Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b) | Gesamter Manner-Markt |
| Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) | Konsumentinnen, Abfallbehandlerinnen |
| Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) | Nein (Kontinuierliche Vorbereitung der Strategie - keine erheblichen betrieblichen Ausgaben. Erhebliche Ausgaben fallen erst bei der Umsetzung der Strategie an.) |
E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
| Titel des Ziels (MDR-T-80a) | Recyclingfähiges Verpackungsportfolio |
|---|---|
| Beschreibung (MDR-T-80a) | Das gesamte Verpackungsportfolio der Josef Manner & Comp. AG ist recyclingfähig laut PPWR. |
206
E5 – Ressourcenzuflüsse und Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches Thema (MDR-T-80a)
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)
Verpackungsstrategie
| Bezug zu Ressourcenzu- oder Abflüsse (E5-3-24) | Beschreibung, wie das Ziel den Bereich der Kreislaufwirtschaft adressiert (E5-3-24) | Bezug zu Ausweitung des kreislauforientierten Produktdesigns (E5-3-24a) | Bezug zu Erhöhung von Kreislaufmaterialien (E5-3-24b) | Bezug zur Minimierung von Primärrohstoffen2 (E5-3-24c) | Bezug zu nachhaltiger Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen (E5-3-24d) | Bezug zu Abfallmanagement (E5-3-24e) | Bezug zu anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ressourcennutzung oder Kreislaufwirtschaft (E5-3-24f) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ressourcenabflüsse | Die Umstellung auf recyclingfähige Verpackungen führt zum Ausbau des kreislauforientierten Produktdesigns und langfristig höheren Recycling- quoten bei der Verpackung. | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
Adressierte Ebene der Abfallhie- rarchie (E5-3-25)
Vorbereitung zur Wiederverwendung
Zielart (MDR-T-80b)
Relativ
Zieleinheit (MDR-T-80b)
Prozent
Zielwert (MDR-T-80b)
Bis 2030 weist eine jede Verpackung im Verpackungssortiment der Josef Manner & Comp. AG eine Recyclingfähigkeit von mindestens 80 % auf.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Einkauf, Produktion
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-80c)
Gesamter Manner-Markt
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
2024
Bezugswert (MDR-T-80d)
Manner schätzt 8 % des Verpackungssortiments als recyclingfähig ein (basierend auf internen Kalkulationen zum Heranziehen eines Basiswer- tes. Externe Erhebungen und Validierungen wurden nicht durchgeführt).
Zieljahr (MDR-T-80e)
2030
Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f)
Bis 2030 weist das gesamte Verpackungssortiment eine Recyclingfähig- keit > 80 % (Leistungsstufe B gemäß Entwurf der Europäischen Verpa- ckungsverordnung) auf.
Wissenschaftliche Grundlage (MDR-T-80g)
Nicht direkt in Zielfestlegung miteinbezogen
Rechtliche Natur des Ziels (E5-3-27)
Freiwillig
207
Einbeziehung der Interessenträ- ger (MDR-T-80h)
Nein
Zielperformance (MDR-T-80j)
On track
Monitoring (MDR-T-80j)
Jährliche Erhebung im Zuge des Nachhaltigkeitsreportings
80 i – Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen
Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausge- wiesen werden.
E5-4 – Ressourcenzuflüsse
30 – Beschreibung wesentlicher Ressourcenzuflüsse
In Bezug auf kritische Rohstoffe in Düngemitteln kann im aktuellen Berichtsjahr die Zusammensetzung der gleichen sowie der Phosphorgehalt nicht vollständig nachverfolgt werden.
| Kategorie des Ressour- cenzuflusses | Bezeichnung des Res- sourcenzuflusses | Kritische Stoffe/ sel- tene Erden | Verwendung der Ressour- cenzuflüsse |
|---|---|---|---|
| E5-4-30 | Wasser | Nein | vorgelagerte Wertschöpfungs- kette |
| Rohstoffe/Materialien | Zucker | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Weizenmehl | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Kakaobohnen | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Kokosöl | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Glukose | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Palmöl | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Haselnuss | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Magermilchpulver | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Vollmilchpulver | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Maisstärke | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Bananenpüree | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Lactose | Nein | eigene Tätigkeit |
| Verpackungen | Papier und Kartonagen | Nein | eigene Tätigkeit |
| Verpackungen | Kunststoffe | Nein | eigene Tätigkeit |
| Rohstoffe/Materialien | Dünger | N/A | vorgelagerte Wertschöpfungs- kette |
| Rohstoffe/Materialien | Pestizide | Nein | vorgelagerte Wertschöpfungs- kette |
208
31 a – Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Produkte und technischer und biologischer Materi- alien
| KPI | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Gesamtgewicht der während des Berichtszeitraums verwendeten Produkte und techni- schen und biologischen Materialien | t | 65600,80 |
Werte exklusive Aserbaidschan
31 b – Prozentualer Anteil biologischer Materialien für die Herstellung von Produkten
| KPI | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Prozentualer Anteil der biologischen Materialien (und Biokraftstoffe, die für nicht-ener- getische Zwecke verwendet werden), die aus nachhaltigen Quellen stammen. | % | 23 |
Werte exklusive Aserbaidschan
Derzeit in Frage kommende Nachhaltigkeitsztertifizierungen bei Manner sind Fairtrade, Rainforest Alliance, RSPO, FSC und PEFC. Das Kaska- denprinzip ist für Manner nicht zutreffend und wurde daher im Zusammenhang mit der angeführten Kennzahl nicht angewendet.
31 c – Gewicht wiederverwendeter und recycelter Materialien
| KPI | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Absolutes Gewicht der sekundär wiederverwendeten oder recycelten Bestandteile, se- kundären Zwischenprodukte und sekundären Materialien, die zur Herstellung der Pro- dukte und Dienstleistungen des Unternehmens (einschließlich Verpackungen) verwen- det werden | t | 3555,97 |
| Prozentsatz der sekundär wiederverwendeten oder rezyklierten Bauteile, sekundären Zwischenprodukte und sekundären Werkstoffe | % | 5 |
Werte exklusive Aserbaidschan
Der Indikator betrifft insbesondere Verpackungsmaterialien von Manner, derzeit vor allem im Bereich Wellpappe und Papiere.
32 – Methoden zur Berechnung der Daten
Der Großteil der Daten der Ressourcenzuflüsse basiert auf Primärdaten, z. B. Zukauf von Kakao. Es werden Primärdaten von Co-Manufacturern erhoben. Die Mengen für den Monat Dezember basieren auf Extrapolationen der Vormonate.
AR 25 – Vermeidung von Doppelzählungen bei Überschneidungen der Kategorien Wiederverwendung und Recycling
Es handelt sich ausschließlich um Recycling und nicht um Wiederverwendung.
E5-5 – Ressourcenabflüsse
35 – Beschreibung der wichtigsten kreislauforientierten Produkte und Materialien aus dem Produktionsverfahren
Im Sinne des kreislauforientierten Geschäftsmodells werden zur Reduktion von Lebensmittelabfällen in der Produktion Nebenprodukte aufbereitet. Hierzu zählt die weitere Verwendung von Kakaoschalen, welche als Düngemittel an Landwirt- schaftsbetriebe weitergegeben werden. Ebenfalls werden Schnittabfälle aus dem Produktionsprozess soweit möglich wie- der in den Produktionsprozess eingeführt, um die Lebensmittelabfälle zu minimieren (Rework).
36 a – Erwartete Haltbarkeit der Produkte
Angaben zur erwarteten Haltbarkeit der Produkte im Sinne von „durability“ sind auf die Produkte von Manner (Süßwaren) nicht anwendbar. Süßwaren sind Verbrauchsprodukte, die nicht für eine langfristige Nutzung oder Widerstandsfähigkeit gegen Abnutzung konzipiert sind.
36 b – Reparierbarkeit von Produkten
Angaben zur Reparierbarkeit sind für die Produkte von Manner (Süßwaren) nicht anwendbar.
36 c – Recycelbarer Anteil in Produkten und ihren Verpackungen
Der recycelbare Anteil in den Produktverpackungen beläuft sich im Berichtszeitraum auf ca. 8 %. Der Wert basiert auf internen Berechnungen, eine Validierung des Anteils durch eine extern zertifizierte Stelle wurde noch nicht durchgeführt.
37-39 – Waste management
Angaben gemäß den Absätzen 37 bis 39 sind für die eigene Tätigkeit von Manner auf Basis der Wesentlichkeits- analyse nicht notwendig. Entsprechende Kennzahlen werden daher nicht ausgewiesen.
40 – Methoden zur Be- rechnung der Daten
Bei den angegebenen Mengen von Produkten handelt es sich um Primärdaten.
E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zu- sammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Bezüglich der Angabepflicht E5-6 zu erwarteten finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
209
E5 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Produkte so- wie technischer und biologischer Materialien
Adressiertes wesentliches (Unter- )Thema (MDR-M-73)
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
ESRS oder unternehmensspezifi- sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An- nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenermittlung für Rohstoffe und Verpackungen sowie die Daten der externen Partnerinnen (Co-Manufacturer) basiert auf den Zahlen aus den jeweiligen ERP-Systemen. Es handelt sich hierbei um Primär- daten. Bei den Zahlen der externen Partnerinnen handelt es sich um Primärdaten für die Monate Jänner bis November und um eine extrapo- lierte Schätzung für den Monat Dezember.
Limitationen der verwendeten Me- thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Keine Datenvalidierung
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil zertifiziert nachhaltig beschaffter biologischer Materialien
Adressiertes wesentliches (Unter- )Thema (MDR-M-73)
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
ESRS oder unternehmensspezifi- sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An- nahmen (MDR-M-77a)
Die Daten stammen aus dem ERP-System. Bei den Daten für Mengen mit nachhaltiger Zertifizierung handelt es sich um Primärdaten.
210# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
SOZIALE INFORMATIONEN
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
S1 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
13 a i – Auswirkungen auf Arbeitskräfte in Verbindung zu Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell
Eine Beschreibung, wie die wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte von Manner mit der Strategie und dem Geschäftsmodell verbunden sind, findet sich im Abschnitt zu den im Rahmen von ESRS 2 beschriebenen Angabepflichten (SBM 3-48c ii).
13 a ii – Einfluss der Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell
Der tägliche Einsatz der Mitarbeiterinnen ist der entscheidende Beitrag zum Geschäftserfolg. Manner ist daher bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiterinnen ihr volles Potenzial entwickeln und in ihre Arbeit einbringen können.
13 b – Verhältnis zwischen wesentlichen Risiken und Chancen und der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell
Als wesentliches Risiko in Verbindung mit den eigenen Arbeitskräften wurde die sinkende Gesundheit der Mitarbeiterinnen identifiziert. Dieses Risiko hängt mit der Fehlbedienung von Maschinen durch unqualifiziertes Personal in der Produktion, die generell sinkende Gesundheit von Mitarbeiterinnen sowie eine fehlende Zertifizierung im Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement zusammen. Weitere Faktoren, die zu diesem Risiko beitragen sind Brand bzw. Explosion im Produktionsbetrieb sowie das Eintreten eines Arbeitsunfalls mit schweren gesundheitlichen Folgen bis hin zum Todesfall. Das Risiko ergibt sich für Manner aus der Abhängigkeit von gesunden und somit produktiven Mitarbeiter*innen. Gesundheitliche Einschränkungen können den Unternehmenserfolg beeinträchtigen.
14 – Anwendungsbereich von ESRS 2 Absatz 48
Alle eigenen Arbeitskräfte, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben gemäß ESRS 2.
14 a – Art der betroffenen Beschäftigten
Bei den betroffenen eigenen Arbeitskräften handelt es sich um angestellte Beschäftigte (Angestellte und Arbeiterinnen) sowie nicht angestellte Beschäftigte (Mitarbeiterinnen von Leiharbeitsfirmen).
14 b – Wesentliche negative Auswirkungen aufgrund von systemischen Risiken oder individuellen Vorfällen
Die identifizierten negativen Auswirkungen in Form von (schweren) Arbeitsunfällen und (krankheitsbedingten) Ausfällen, Gender Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen hängen mit möglichen individuellen Vorfällen und nicht mit systemischen Gegebenheiten in den Ländern, in denen Manner tätig ist, zusammen.
14 c – Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen führen, und Arten der betroffenen Arbeitskräfte
Die positiven Auswirkungen in Form von stabilen Arbeits- und Einkommensverhältnissen, geregelter Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit, angemessener Entlohnung, der Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen, einer Arbeitnehmervertretung durch den Betriebsrat, der Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen betrifft Tätigkeiten im Rahmen des Kerngeschäftes von Manner und Arbeitskräfte in Form von Arbeitnehmer*innen.
14 d – Wesentliche Risiken und Chancen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten der eigenen Arbeitskräfte
Als wesentliches Risiko in Verbindung mit den eigenen Arbeitskräften wurde die sinkende Gesundheit der Mitarbeiterinnen identifiziert. Dieses Risiko ergibt sich aus der Abhängigkeit von gesunden und produktiven Mitarbeiterinnen.
14 e – Wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte, die sich aus Übergangsplänen zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen und zur Erreichung grüner und klimaneutraler Betriebsabläufe ergeben können
Wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ergeben können, wurden nicht identifiziert.
14 f – Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko für Vorfälle von Zwangsarbeit besteht
In der Tätigkeit von Manner besteht in Bezug auf eigene Arbeitskräfte kein erhebliches Risiko auf Vorfälle von Zwangsarbeit. Österreich schützt Menschenrechte in der Verfassung und in zahlreichen Gesetzen. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die das maßgebende Instrument für den Menschenrechtsschutz in Europa darstellt, hat Verfassungsrang. Neben den Hauptübereinkommen des internationalen Menschenrechtssystems bestehen auch zahlreiche Übereinkommen zu speziellen Menschenrechtsfragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Europarats-Kommissar für Menschenrechte, die OSZE sowie die Agentur der EU für Grundrechte wachen unter anderem über die Einhaltung der Menschenrechte in der EU. Manner wendet diese EU-rechtlichen Standards konsequent für die eigene Belegschaft aller Standorte, auch im außereuropäischen Kontext in Aserbaidschan an.
14 g – Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko in Bezug auf Vorfälle von Kinderarbeit besteht
Infolgedessen besteht in der Tätigkeit von Manner in Bezug auf eigene Arbeitskräfte auch kein erhebliches Risiko auf Vorfälle von Kinderarbeit.
15 – Offenlegung der Entwicklung des Verständnisses darüber, wie Personen in der eigenen Belegschaft mit bestimmten Merkmalen, die in bestimmten Kontexten arbeiten oder bestimmte Tätigkeiten ausüben, einem höheren Schadensrisiko ausgesetzt sein können
Diskriminierung oder Ausgrenzung aufgrund von angeborenen oder gewählten Merkmalen, die von der wahrgenommenen Norm abweichen, wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, Religionszugehörigkeit, sexuelle Ausrichtung usw. wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als potenziell negative Auswirkung identifiziert und als wesentlich bewertet. Dazu gehört auch der Ausschluss oder die ungleiche Behandlung von schutzbedürftigen Gruppen und gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Eine gesonderte Einbeziehung vulnerabler Gruppen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ist nicht erfolgt.
16 – Wesentliche Risiken und Chancen, die sich auf bestimmte Personengruppen in der eigenen Belegschaft beziehen
Das wesentliche Risiko der sinkenden Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen, das sich aus den Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von eigenen Arbeitskräften ergibt, betrifft alle Arbeitskräfte, ggf. aber in unterschiedlichem Ausmaß und unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit, abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsfeld (Mitarbeiterinnen in der Produktion, Bürotätigkeiten, landwirtschaftliche Tätigkeit in Aserbaidschan).
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Vergütungsrichtlinie
Inhalt (MDR-P-65a)
Die „Manner Vergütungsrichtlinie“ stellt durch Nachvollziehbarkeit und Transparenz eine einheitliche Vergütung sicher.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gewicht der wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten, Produkte und Materialien
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Der Anteil des Rezyklatanteils, welcher bei Wellpappe- und Papierverpackungen eine Rolle spielt, wird bei den jeweiligen Verpackungslieferantinnen abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Keine Datenvalidierung*
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten, Produkte und Materialien
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Gleich wie Angabe oben
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Keine Datenvalidierung
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Menge des recycelbaren Anteils der Produktverpackungen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit basiert im Moment auf einer Selbsteinstufung, welche sich auf bestehende und anerkannte Standards bezieht (insbesondere Deutscher Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit).
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Keine Datenvalidierung# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 215
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-P-65a)
Angemessene Entlohnung
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Die „Manner Vergütungsrichtlinie“ hat folgende Kriterien zum Ziel: die Mitwirkung bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie, eine innerbetriebliche Gerechtigkeit und externe Marktgerechtigkeit, die Förderung des Kulturwandels zur Ergebnis- und Leistungsorientierung, die Stärkung des unternehmerischen Denkens und Handelns der Mitarbeiter*innen, den Einsatz als Führungsinstrument zur Erreichung von konkret definierten Zielen und die Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für Leistungsträger*innen.
Monitoring (MDR-P-65a)
Gehälter bewegen sich innerhalb des HAY Grade Rahmens. Der Rahmen wird einmal pro Jahr zu Jahresende überprüft und gemäß der Marktentwicklung und der KV-Erhöhung angepasst. Zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind die Gehälter gemäß einer Stellenbewertung in HAY-Grades eingeteilt. Die einzelnen HAY-Grades umspannen finanzielle Bandbreiten, innerhalb derer sich die Gehälter je nach Performance weiter entwickeln können. Die Gehälter bewegen sich immer innerhalb dieser Bandbreiten.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten mit Ausnahme Aserbaidschan und Tschechien/Slowenien (ausgenommen Geschäftsführer*innen).
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Angestellte
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
ILO-Kernarbeitsnormen
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Qualifikationsmatrix
Inhalt (MDR-P-65a)
Manner Qualifikationsmatrix
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-P-65a)
Angemessene Entlohnung
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Transparenter Stufenplan zur Weiterqualifikation von Mitarbeiter*innen in der Produktion. Die Qualifikationsmatrix stellt ein transparentes und nachvollziehbares Einstufungssystem dar, welches allen ungelernten Mitarbeiter*innen bei Manner die Möglichkeit gibt, weitere Qualifizierungen zu erwerben.
Monitoring (MDR-P-65a)
Anhebung der Qualifikationen im Vergleich zum Vorjahr. Eine Überprüfung der Qualifikationen wird einmal jährlich durchgeführt. Es erfolgt einmal jährlich eine Überprüfung der Qualifikationen der Mitarbeiter*innen in der Produktion. Diese erfolgt nachvollziehbar mit einer objektiven Bewertung (Punktesystem bzgl. Bedienung von Maschinen). Eine höhere Qualifikation wird in höherer Entlohnung spürbar.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Produktion Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Arbeiter*innen
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
ILO-Kernarbeitsnormen
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Arbeitnehmervertreter*innen sind bei der jährlichen Überprüfung der Qualifikationen der Beschäftigten involviert.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Arbeitnehmervertreter*innen; Diese können jederzeit bei der Abteilungsleitung Einsicht in die Bewertungen nehmen.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Wirtschaftsgespräche
Inhalt (MDR-P-65a)
Wirtschaftsgespräche zwischen Vorstand, Human Resources und Arbeitnehmervertreter*innen sowie der Beschwerdeausschuss. Beide Formate finden einmal im Quartal statt, Themen, Maßnahmen und Ergebnisse werden protokolliert.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-P-65a)
Sozialer Dialog/Existenz von Betriebsrät*innen/Rechte der Arbeitskräfte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Strukturierte und nachvollziehbare Diskussion und Bearbeitung von Themen (z. B. Arbeitszeitgestaltung, Optimierung von internen Abläufen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Beschwerdefälle etc.).
Monitoring (MDR-P-65a)
Anzahl der erledigten Punkte im Protokoll.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit in Österreich.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Arbeitnehmervertreter*innen
Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Arbeitnehmervertreter*innen von Wien und Wolkersdorf.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Arbeitnehmervertreter*innen; Protokolle werden den Arbeitnehmervertreter*innen übermittelt.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Unternehmenspolitik
Inhalt (MDR-P-65a)
Die Unternehmenspolitik beschreibt auch die Arbeits- und Lebensmittelsicherheitskultur bei Manner.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-P-65a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Durch eine gelebte Arbeits- und Lebensmittelsicherheitskultur wird die Umsetzung von Gesundheitsschutz und Sicherheit sichergestellt. Das Schaffen gemeinsamer Werte, Überzeugungen und Normen prägt das Denken und Verhalten bei Manner.
Monitoring (MDR-P-65a)
Durch eine offene Feedbackkultur werden Belange der Arbeits- und Lebensmittelsicherheit aufgegriffen und thematisiert. Im Jahr 2024 wurde auch im Rahmen der Mitarbeiter*innen-Befragung Rosa.Dialog die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter*innen evaluiert.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Die Unternehmenspolitik betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten bis auf Aserbaidschan.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 218
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Managementhandbuch
Inhalt (MDR-P-65a)
Im Managementhandbuch werden die Aufgaben des/der Sicherheitsbeauftragten beschrieben und damit auch der Stellenwert der Arbeitssicherheit verankert.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-P-65a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Schaffung einer Sicherheitskultur, Reduktion der Abwesenheiten, Erhalten der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen, Steigerung der Produktivität.
Monitoring (MDR-P-65a)
Der/die Sicherheitsbeauftragte bei Manner stellt sicher, dass Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge evaluiert werden, Sicherheits- und Gesundheitsdokumente aktuell und alle Mitarbeiter*innen entsprechend geschult sind. Jeder Unfall ist zu vermeiden, sollte sich dennoch einer ereignet haben, wird dieser Unfall entsprechend analysiert. Führungskräfte und Mitarbeiter*innen werden in Fragen der Arbeitssicherheit beraten und es wird sichergestellt, dass die innerbetrieblichen und rechtlichen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit eingehalten werden.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten bis auf Aserbaidschan.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.# Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
20 – Relevante Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte für die eigenen Arbeitskräfte
Die Achtung der Menschenrechte im Sinne der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die Ablehnung jeder Art von Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Kooperationspartnerinnen sind die Basis von Manner, um geschäftlich tätig zu sein (licence-to-operate). Manner bekennt sich darüber hinaus allumfassend zu den Rechten der Arbeitnehmerinnen und dem Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. Als wesentliches Instrument zur Meldung von Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte existiert bei Manner eine etablierte Arbeitnehmervertretung. Diese fungiert als zentrales Bindeglied zwischen Unternehmensführung und Arbeitnehmerinnen. Freie Arbeitnehmervertretungswahlen finden in regelmäßigen Abständen statt. Das höchste Gut sind die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen, die Wahrung und Förderung dieser stellen entsprechend einen wichtigen Maßnahmenschwerpunkt dar. Alle arbeitssicherheitsrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten, Maßnahmen zur Reduktion von Arbeitsunfällen sind vorhanden. Verantwortlich ist die Sicherheitsfachkraft. Ein zertifiziertes Managementsystem zu Arbeitssicherheit und Gesundheit ist nicht vorhanden, dies soll mittelfristig im Unternehmen etabliert werden.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f): Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Betriebsvereinbarung Manner-Gruppe
Inhalt (MDR-P-65a)
Betriebsvereinbarung über die Zurverfügungstellung und das Tragen von Gehörschutz und Sicherheitsschuhe.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit.
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen.
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Alle Personen verfügen über einen zugelassenen Gehörschutz und Sicherheitsschuhe.
Monitoring (MDR-P-65a)
Laufende Kontrollen durch den Vorgesetzten und die SFK.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Werke Wien und Wolkersdorf.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Alle Personen.
Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft.
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f): Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Unfallmeldesystem.
Inhalt (MDR-P-65a)
Sämtliche Unfälle oder Beinahe-Unfälle werden in ein Unfallmeldesystem gemeldet. Dies löst einen weiteren Workflow aus (z. B. Nachschulung, bauliche Maßnahmen, Mitarbeiterbefragung etc.). Der Prozess ist im FireStart-System abgebildet.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit.
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen.
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Reduzierung der Arbeitsunfälle und der Ausfallzeiten.
Monitoring (MDR-P-65a)
Bericht der Unfallzahlen alle 2 Monate und Evaluierung des Konzeptes jährlich im Zuge der ZASA.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit in Österreich.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte.
Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft.
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger*innen miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f): Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Code-of-Conduct.
Inhalt (MDR-P-65a)
Im Manner Code-of-Conduct ist folgendes festgehalten: Manner ist ein gefragter, fairer und verantwortungsvoller Arbeitgeber, der in einem dynamischen Umfeld Chancengleichheit und Mitarbeiterentwicklung bietet und ein positives Arbeitsumfeld fördert. Bei der Auswahl, Einstellung, Entlohnung und Förderung der Mitarbeiter*innen zählen ausschließlich Qualifikationen, Fähigkeiten sowie Kompetenzen. Diskriminierung, körperliche sowie verbale Belästigung, Mobbing, körperliche Angriffe oder Bedrohungen und Herabsetzungen in jeglicher Form haben bei Manner keinen Platz. Unangebrachtes Verhalten, einschließlich verbaler und körperlicher Annäherungsversuche oder sexueller Belästigung, werden ernst genommen und führen zu angemessenen Konsequenzen.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen.
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Gender-Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Im Code-of-Conduct zeigt Manner die Wichtigkeit einer fairen und gleichen Entlohnung auf. Manner möchte in jeder Hinsicht ein fairer Arbeitgeber sein, der alle Mitarbeiterinnen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Arbeit gleich entlohnt. Zudem stellt der Code-of-Conduct eine Leitlinie zum Verhalten von Manner Mitarbeiterinnen dar. Entsprechend hat der Code-of-Conduct auch zum Ziel, bzgl. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.
Monitoring (MDR-P-65a)
Im Zuge des Onboarding Prozess erhalten alle Mitarbeiter*innen den Code-of-Conduct und bestätigen mit ihrer Unterschrift, ihn gelesen und verstanden zu haben. Bei den jährlichen Gehaltsanpassungen wird auch überprüft, ob es geschlechterspezifische Unterschiede bei der Entlohnung gibt, die ggf. ausgeglichen werden müssen.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Der Code-of-Conduct betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten (Wien und Wolkersdorf, Deutschland, Slowenien, Tschechien) bis auf Aserbaidschan. Für eine bessere Kommunikation und ein besseres Verständnis wurde der Code-of-Conduct auch in Slowenisch und Tschechisch übersetzt.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte.
Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft.
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Aufsichtsrat der Josef Manner & Comp. AG.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f): Der Code-of-Conduct ist auf der Homepage des Unternehmens öffentlich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Beschwerdeausschuss.
Inhalt (MDR-P-65a)
Durch das Einrichten eines Beschwerdeausschusses im Jahr 2024 soll eine offene und ehrliche Feedback-Kultur, in der Fragen und Bedenken stets offen angesprochen werden, weiter gefördert werden. In den Sitzungen wird regelmäßig geprüft, ob Randgruppen (z. B. Minderheiten, Migrantinnen, junge Arbeitnehmerinnen, schwangere oder stillende Frauen) Anliegen haben, die im Beschwerdeausschuss thematisiert werden sollten. Beschwerden werden anonym entgegengenommen und absolut vertraulich behandelt, vereinbarte Folgemaßnahmen werden dokumentiert und den beteiligten Mitarbeiter*innen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens mitgeteilt.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a)
Vielfalt.
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen.
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Sicherstellung, dass es bei Manner keine Fälle von Diskriminierung jeglicher Art gibt. Sollte es dennoch zu Vorfällen kommen, soll sichergestellt sein, dass Manner zeitnah und konsequent reagiert. Mitarbeiter*innen, die Beschwerden einreichen, werden vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vor Vergeltungsmaßnahmen oder Drohungen infolge der Inanspruchnahme des Beschwerdemechanismus geschützt.
Monitoring (MDR-P-65a)
Der Beschwerdeausschuss tagt regelmäßig einmal im Quartal bzw. im Anlassfall. Über Vorfälle und Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt und vertraulich abgespeichert. Anzahl der identifizierten und erledigten Punkte im Protokoll zeigen die aktuelle Situation bzw. die umgesetzten Maßnahmen auf.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner Standorten bis auf Aserbaidschan.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte.
Adressierte Gruppen innerhalb der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft.
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Human Resources und Arbeitnehmervertreter*innen.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f): Protokolle werden den Arbeitnehmervertreter*innen zur Verfügung gestellt.# Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, der Personen in der eigenen Belegschaft
Sämtliche Menschenrechte werden bei Manner uneingeschränkt eingehalten und respektiert. Dies schließt selbstverständlich auch die Achtung von Arbeitnehmerrechten mit ein.
Einbeziehung von Personen in der eigenen Belegschaft
Manner arbeitet eng mit den Arbeitnehmervertreter*innen zusammen um bestmögliche Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter*innen zu schaffen und diese kontinuierlich zu optimieren.
Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen
Jeglicher Verstoß gegen Menschenrechte wird ernst genommen und führt zu angemessenen Konsequenzen. Sollten Mitarbeiter*innen einen Verstoß gegen Menschenrechte vermuten bzw. bemerken, können sie sich jederzeit an ihre Führungskraft, Human Resources, Arbeitnehmervertreter*innen bzw. die/den Compliance-Verantwortliche*n wenden.
Einklang der Konzepte mit relevanten international anerkannten Instrumenten einschließlich der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 223
Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte sind nicht explizit in die Manner-Konzepte aufgenommen, jedoch steht die übergeordnete Strategie im Einklang mit dem grundlegenden Prinzip, Menschenrechte zu respektieren. In der vom Manner-Aufsichtsrat am 05.04.2022 verabschiedeten „Strategie 2026“ sind Vision, dahinterliegende Werte und konkrete Themenfelder im Umgang mit der eigenen Belegschaft beschrieben. Sie dient als Grundsatzposition zur strategischen Weiterentwicklung. Die Menschen bei Manner sind dabei der Schlüssel, um Unternehmensziele zu erreichen. Sie machen Erfolg erst möglich, denn sie prägen das Unternehmen nach innen wie nach außen. Der tägliche Einsatz der Mitarbeiter*innen ist damit der entscheidende Beitrag zum Geschäftserfolg. Manner ist daher bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter*innen ihr volles Potenzial entwickeln und in ihre Arbeit einbringen können. Die „Strategie 2026“ wurde in der Organisation flächendeckend ausgerollt und die Mitarbeiter*innen wurden mit verschiedenen Maßnahmen abgeholt.
Berücksichtigung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit in den Policies
Im Code-of-Conduct hat Manner die Einhaltung von Menschenrechten als grundlegendes Prinzip verankert, welches das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit miteinschließt.
Policies oder Managementsysteme in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen
Das höchste Gut sind die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen, die Wahrung und Förderung dieser stellen entsprechend einen wichtigen Maßnahmen-schwerpunkt dar. Alle arbeitssicherheitsrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten, Maßnahmen zur Reduktion von Arbeitsunfällen sind vorhanden. Verantwortlich ist die Sicherheitsfachkraft. Ein zertifiziertes Managementsystem zu Arbeitssicherheit und Gesundheit ist nicht vorhanden, dies soll mittelfristig im Unternehmen etabliert werden.
Spezifische Konzepte zur Beseitigung von Diskriminierung, Förderung der Chancengleichheit oder andere Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Inklusion
Manner lehnt jegliche Art der Diskriminierung von Mitarbeiter*innen und Kooperationspartner*innen ab. Ein umfassendes Konzept zu dieser Thematik (inkl. Förderung der Chancengleichheit sowie von Vielfalt und Inklusion) ist in Vorbereitung und soll 2025 verabschiedet und implementiert werden.
Erfassung der Gründe für Diskriminierung
Sämtliche Gründe für Diskriminierung, wie etwa Rasse und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft, werden in dem geplanten Konzept beinhaltet sein.
Spezifische politische Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen
Es gibt keine politischen Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen zugunsten gefährdeter Gruppen.
Umsetzung der Policies im Rahmen spezifischer Verfahren
Das Konzept wird unternehmensweit ausgerollt werden und im Unternehmen durch flächendeckende Schulungen der Mitarbeiter*innen verankert werden.
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen
Einbeziehung der Arbeitskräfte und ihrer Perspektiven in Entscheidungsprozesse
Manner ist es sehr wichtig, die Anliegen aller Mitarbeiter*innen zu hören und verstehen. Daher wurde 2024 eine umfassende Mitarbeiterbefragung durchgeführt („Rosa.Dialog“). Die Ergebnisse liegen zu Jahresende 2024 vor und die Kommunikation und Umsetzung von Maßnahmen startet 2025. Bzgl. Diskriminierung wurde bei Manner ein Beschwerdeausschuss eingeführt, der sich aus der Personalleitung und Arbeitnehmervertreter*innen zusammensetzt. Dieser tagt regelmäßig einmal im Quartal bzw. im Anlassfall und prüft, ob Diskriminierungen jeglicher Art im Unternehmen vorgefallen sind und entscheidet über weitere Maßnahmen. Eine weitere wichtige Verbindung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen stellt der Betriebsrat dar, der Anliegen von Mitarbeiter*innen aufnimmt und gemeinsam mit der Geschäftsleitung nach Lösungen sucht. Mindestens drei Mal im Jahr erfolgt über ein Town-Hall-Meeting eine Informationsveranstaltung für alle Mitarbeiter*innen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 224
Hier werden sowohl Infos zum Unternehmensergebnis und der Strategie von Manner gegeben als auch ein Überblick über aktuelle Projekte im Haus. Mitarbeiter*innen können auch in diesem Rahmen Fragen stellen und in den Austausch mit der Geschäftsleitung gehen.
Einbeziehung der eigenen Belegschaft oder Belegschaftsvertretung
Wie unter S1-2 27 beschrieben, werden Mitarbeiter*innen sowohl direkt als auch durch Arbeitnehmervertretungen in Entscheidungen einbezogen.
Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung
Die Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung sind unter S1-2 27 beschrieben.
Funktion und ranghöchste Position mit operativer Verantwortung für die Einbeziehung
Die Vorstände besetzen die ranghöchsten Positionen im Unternehmen, die Verantwortung für die Einbeziehung von eigenen Arbeitskräften in Bezug auf wesentliche Auswirkungen tragen.
Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertretungen
Es gibt keine gesonderte formale Vereinbarung im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte von eigenen Arbeitskräften.
Bewertung der Wirksamkeit der Einbeziehung
Jährlich werden Mitarbeitergespräche zwischen Mitarbeiter*innen und Vorgesetzten durchgeführt. Inhalt sind gegenseitiges Feedback sowie Entwicklungsziele. Die Gespräche werden bis auf Teamleiterebene durchgeführt. Die Bewertung der Wirksamkeit der Einbeziehung der Mitarbeiter*innen zeigt sich in der Mitarbeiterzufriedenheit. Dafür wurde eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung 2024 durchgeführt, welche noch besser die Wünsche und Anliegen der Mitarbeiter*innen beleuchtet und Basis für eine kontinuierliche Verbesserungen in der Zusammenarbeit darstellt. Es ist geplant, diese 2027 zu wiederholen, um die Fortschritte und Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen zu können.
Unternommene Schritte, um Einblicke in die Sichtweisen besonders gefährdeter Gruppen zu gewinnen
Es wurde ein Beschwerdeausschuss eingerichtet, der sich aus Human Resources und dem Betriebsrat zusammensetzt. Dieser Ausschuss trifft sich einmal im Quartal, sofern es keine gesonderten Anlassfälle gibt und prüft relevante Vorkommnisse und abzuleitende Maßnahmen.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Allgemeiner Ansatz und Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen
Entsprechende Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können, liegen bei Manner vor. Anliegen und Bedürfnisse der eigenen Mitarbeiter*innen, sowie Beschwerden zu sozialen Themen/ Menschenrechtsverletzungen können auf folgenden Wegen eingebracht werden:
Manner-Hinweisgebersystem: Aus eigener Überzeugung sowie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wurde die Manner-Hinweisgeber-Plattform eingerichtet (https://josefmanner.integrityline.com/frontpage), um zusätzliche Meldemöglichkeiten erweitert und bietet die Möglichkeit für (anonyme) Meldungen zu folgenden hier relevanten Tatbeständen:
- Verbot von Kinderarbeit
- Verbot von Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei
- Verbot von widerrechtlicher Zwangsräumung und Landentzug
- Verbot von negativer Beeinträchtigung natürlicher Lebensgrundlagen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Koalitions- und Vereinigungsfreiheit
- Verbot von Ungleichbehandlungen/Diskriminierungen
- Arbeitnehmerrechte und Sicherheit
- Angemessene Entlohnung
Gelangen Meldungen im Hinweisgebersystem ein, folgt der weitere Prozess einer klaren Struktur, wer die Meldungen Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 225 bekommt und in welchen Gremien die Anliegen bearbeitet werden. Die Rückmeldungen an die/den Hinweisgeber*in bzgl. Bearbeitung und Erledigung des Anliegens ist ebenso geregelt.
Anliegen und Beschwerden können darüber hinaus auch auf folgenden Wegen eingebracht werden:
- Persönlich z. B. über die/ den Vorgesetzte*n
- Über Kummerkasten (Wien: Betriebsrat-Büro, Wolkersdorf: Speisesaal
- Per E-Mail
- Externe Beschwerden können über das Konsumentenservice eingereicht werden
Ein Gremium aus Human Resources und Betriebsrat stellt sicher, dass allen gemeldeten Anliegen zeitnah (innerhalb von drei Tagen) nachgegangen wird. Die Vorgehensweise ist in einem eigenen Dokument („Manner-Beschwerdemechanismus“) geregelt.# 32 – Arbeitskräftebelange
32 b – Spezifische Kanäle, über die die eigene Belegschaft ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen kann
Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, sich anonym über die Whistleblower-Plattform (externer Anbieter der Software) zu melden. Ebenso gibt es Kummerkästen an beiden Standorten, wo Themen eingemeldet werden können. Weitere Anlaufstellen sind der/ die direkte Vorgesetzte, die Human Resources Abteilung oder die Arbeitnehmervertretung. Auch in der Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ im Jahr 2024 hatten alle Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, Wünsche und Anliegen einzumelden. Diese Befragung wird zukünftig ca. alle 3 Jahre durchgeführt.
32 c – Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen
Manner hat einen Beschwerdeausschuss eingerichtet, der von der Human-Resources-Abteilung und Arbeitnehmervertretung besetzt ist. Er tagt einmal im Quartal bzw. anlassbezogen und prüft, ob es im Unternehmen zu Diskriminierung jeglicher Art kommt. Die Punkte und Maßnahmen werden protokolliert und selbstverständlich vertraulich behandelt.
32 d – Verfahren, mit denen das Unternehmen die Verfügbarkeit solcher Kanäle am Arbeitsplatz der eigenen Belegschaft unterstützt
Im vergangenen Berichtsjahr wurde die Beschwerdeplattform in die Mitarbeiter-App für Mobiltelefone integriert. Somit wurde gewährleistet, dass Mitarbeiter*innen in der Produktion, die über keinen Arbeitsplatz mit Computer/Laptop verfügen, Zugang zur Beschwerdeplattform haben. Über diese Neuerungen wurde im Mitarbeiter-Newsletter, über Aushänge und im Town-Hall-Meeting im Mai 2024 berichtet.
32 e – Verfolgung und Überwachung der angegangenen Probleme und Wirksamkeit der Kanäle
Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ werden im Unternehmen bearbeitet und Maßnahmen abgeleitet. Im Rahmen der Unternehmenskulturinitiative „Miteinander Manner" werden Mitarbeiter*innen dazu eingeladen, gemeinsam an den Themen zu arbeiten und die erzielten Ergebnisse dann wieder ins Unternehmen zurückzumelden.
33 – Kenntnis und Vertrauen der eigenen Belegschaft in die Strukturen oder Verfahren
Der Hinweis auf die Strukturen findet sich auf zahlreichen Plattformen wieder wie z. B. dem Manner Code-of-Conduct. In regelmäßigen Town Hall-Meetings mit Zugang für die gesamte Belegschaft (Anwesenheit, Online-Möglichkeit und Video im Intranet) werden diese Beschwerde-Möglichkeiten thematisiert und vorgestellt. Die Mitarbeiter*innen bei Manner kennen diese Strukturen, und nutzen sie aktiv, um ihre Anliegen oder Bedürfnisse mitzuteilen und prüfen zu lassen. Diesbezüglich wurden auch in der Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ keine fehlenden Möglichkeiten zu Feedback zurückgemeldet.
Aktuell gibt es keine Strategien zum Schutz von Einzelpersonen, die diese Beschwerdekanäle nutzen gegen Vergeltungsmaßnahmen. Auch hier nimmt der Beschwerdeausschuss eine wichtige Rolle ein, um sensible und selbstverständlich vertrauliche Themen rechtzeitig aufgreifen und behandeln zu können.
S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Beschreibung (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) | Ausrichtung (S1-4-38 a, c; -40 a) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) | Adressiertes Konzept (MDR-A-68a) | Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) | Start (MDR-A-68 a,-e) | Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) | (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) | Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a) | Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43) | Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a) | (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b) | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) | Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b) | Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sicherheitssysteme | Bereitstellung von notwendigen Sicherheitssystemen in der Produktion durch technische Verbesserung der Anlagensicherheit und bauliche Maßnahmen | Gesundheitsschutz und Sicherheit | Förderung positiver Auswirkungen | (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle | Unternehmenspolitik | Verringerung der Abwesenheitsrate und Ausfallzeiten | Q1/2023 | In Umsetzung | 1-5 Jahre | Regelmäßige Abstimmung mit dem Betriebsrat | Diverse Budgets zur Anlagenoptimierung (z. B. NID2 50.000 €) | Bewertung des Anlagengenrisikos vor und nach dem Umbau | Reduzierung der Unfallrate (meldepflichtige Unfälle) | Im Unternehmen | In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf | Alle Mitarbeiter*innen | Nein | Nein |
| Arbeitssicherheitsschulungen | Arbeitssicherheitsschulungen (Umgang mit Gefahrgut, Brandschutz, Maschinensicherheit, etc.), die beim Eintritt in das Unternehmen und dann wiederkehrend mindestens jährlich durchgeführt werden. | Gesundheitsschutz und Sicherheit | Verringerung negativer Auswirkungen | (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle | Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert. | Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert. | 2020 | In Umsetzung | 1 Jahr | Anmerkungen durch Betriebsrat möglich, Informationstausch mit dem Betriebsrat (1 Person aus Betriebsrat verantwortlich für Arbeitssicherheit) | Eigener Schulungsraum für Arbeitssicherheitsschulungen wurde 2023 in Betrieb genommen. Ressourcen sind allen voran zeitliche Aufwände. | Wirksamkeitsprüfung innerhalb der Schulung mit Fragestellungen und Beobachtungen. Schulungsnachweis vorhanden. | Verhinderung von Arbeitsunfällen | Im Unternehmen | In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf | Alle Mitarbeiterinnen aus Produktion und Technik sowie Lagermitarbeiterinnen | Nein | Nein |
| Nachschulungen bei einem Unfall oder Beinahe-Unfall | Anlassbezogene Nachschulungen bei einem Unfall oder Beinahe-Unfall zielen auf Verhinderung und Verringerung von Arbeitsunfällen ab. | Gesundheitsschutz und Sicherheit | Verringerung negativer Auswirkungen | (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle | Unfallmeldesystem | Reduzierung der Arbeitsunfälle und der Ausfallzeiten | 2016 | In Umsetzung | 1 Jahr | Anmerkungen durch Betriebsrat möglich, Informationstausch mit dem Betriebsrat - Betriebsrat erhält sämtliche Unfallmeldungen und Maßnahmen (1 Person aus Betriebsrat verantwortlich für Arbeitssicherheit) | Ressourcen sind allen voran zeitliche Aufwände, manchmal bauliche Maßnahmen. | Wirksamkeitsprüfung innerhalb der Schulung mit Fragestellungen und Beobachtungen. Schulungsnachweis vorhanden. | Im Unternehmen | In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf | Alle Mitarbeiter*innen | Nein | Nein |
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Investitionen in persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Beschreibung (MDR-A-68a)
Investitionen in PSA wie z. B. Handschuhe oder Anstoßkappen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S1-4-38a,c;)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Betriebsvereinbarung über die Zurverfügungstellung und das Tragen von Gehörschutz und Sicherheitsschuhe
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Persönliche Schutzausrüstung beugt schweren Arbeitsunfällen vor
Start (MDR-A-68a,-e)
2015
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)
Anmerkungen durch Betriebsrat möglich, Informationsaustausch mit dem Betriebsrat, Betriebsrat erhält sämtliche Unfallmeldungen und Berichte zu Maßnahmen (eine Person aus Betriebsrat verantwortlich für Arbeitssicherheit)
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)
2024 ca. 20.000 Euro für Anstoßkappen, laufend werden Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz sowie Anstoßkappen für alle Mitarbeiterinnen und Leihmitarbeiterinnen angeschafft.
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Weniger Arbeitsunfälle
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Alle Mitarbeiter*innen haben persönliche Schutzausrüstung.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiterinnen aus Produktion und Technik sowie Lagermitarbeiterinnen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Bezahlte Überstunden Aserbaidschan
Beschreibung (MDR-A-68a)
Bezahlte Überstunden für alle Manner Mitarbeiter*innen auf eigener Haselnussplantage in Aserbaidschan
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Arbeitszeit
Ausrichtung (S1-4-38a,c;)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)
Finanzielle Ressourcen durch Bezahlung der Mehrarbeit - diese schwanken jedoch stark je nach Bedarf in der Landwirtschaft (z. B. Erntezeit, nicht vorhergesehener Pflegebedarf etc.)
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Stunden-Update wird von Farmmanagerinnen täglich überprüft bzw. erfasst und monatlich an externe Buchhalterinnen und Berater*innen gesendet.
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Alle Mitarbeiter*innen bekommen geleistete Mehrarbeit bezahlt.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
Manner Azerbaijan LLC
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Mitarbeiter*innen in Aserbaidschan
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 231
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Schulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheit Aserbaidschan
Beschreibung (MDR-A-68a)
Schulungen für alle Mitarbeiter*innen zu Arbeitssicherheit und Gesundheit in eigener Haselnussplantage in Aserbaidschan
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S1-4--40a, b)
Management wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen - die Schulungen werden unternehmensintern vorgenommen.
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Wirksamkeitsprüfung innerhalb der Schulung mit Fragestellungen und Beobachtungen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
Manner Azerbaijan LLC
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Mitarbeiter*innen in Aserbaidschan
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Gleiches Gehalt für Männer und Frauen Aserbaid- schan
Beschreibung (MDR-A-68a)
Gleiches Gehalt für Männer und Frauen in vergleichbaren Positionen in eigener Haselnussplantage in Aserbaidschan
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Gender Diskriminierung
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)
Es werden keine zusätzlichen Ressourcen benötigt
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Der Farmmanager prüft Verträge aller Arbeiter*innen bei deren Eintritt ins Unternehmen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Verhinderung von geschlechterspezifischer Diskriminierung durch ungleiche Gehälter.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
Manner Azerbaijan LLC
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Mitarbeiter*innen in Aserbaidschan
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Unbefristete Arbeitsverträge
Beschreibung (MDR-A-68a)
Sämtliche Arbeitsverträge werden für Beschäftigte unbefristet ausgestellt (mit Ausnahme von Karenzvertretungen).
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Sichere Beschäftigung
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Manner Vergütungspolitik
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Unbefristete Verträge tragen zu stabilen Arbeits- und Einkommensverhältnissen im Sinne einer fairen und transparenten Vergütungspolitik bei.
Start (MDR-A-68a,-e)
2013
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen (S1-4-AR40a)
Umfragen
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Alle 5 Jahre externer juristischer Check
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Sicherung der Mitarbeiterzufriedenheit, bieten einer langfristigen Perspektive im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
An allen Standorten
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Sozial- und Härtefonds
Beschreibung (MDR-A-68a)
Sozial- und Härtefonds Betriebsrat# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 234
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Sozial und Härtefonds
Beschreibung (MDR-A-68a)
Manner stellt für Härtefälle den Arbeitnehmervertreter*innen einen Geldbetrag zur Verfügung, den diese nach ihrem Ermessen an notleidende Mitarbeiter*innen ausschütten können. Dies unterstützt das gute Verhältnis zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Sichere Beschäftigung
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für ei- gene Mitarbeiter*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Dialog zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitneh- mer*innen
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Manner stellt für Härtefälle den Arbeitnehmervertre- ter*innen einen Geldbetrag zur Verfügung, den diese nach ihrem Ermessen an notleidende Mitarbeiter*in- nen ausschütten können. Dies unterstützt das gute Verhältnis zwischen Arbeit- geber*innen und Arbeitnehmer*innen.
Start (MDR-A-68 a,-e)
Der Sozial und Härtefonds wird seit mehr als 10 Jah- ren ausgeschüttet
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer- vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Mitarbeiter*innen und Arbeitnehmer- vertreter*innen
Mittel für das Management wesentlicher Auswir- kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Feedback der Mitarbeiter*innen an den Betriebsrat
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Abfederung der Härtefälle und damit Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig- keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
An allen Standorten mit Ausnahme Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte- ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 235
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Arbeitszeitverkürzungs-Tage
Beschreibung (MDR-A-68a)
AZV-Tage
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Arbeitszeit
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehr- arbeit
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Dialog zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitneh- mer*innen
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
In Abstimmung zwischen Produktion, Human Re- sources und Arbeitnehmervertretung werden immer für ein Halbjahr im Voraus sogenannte "Ausfallstage" festgelegt. Die Zeiten werden auf einem eigenen Zeit- konto erfasst und eingearbeitet. Allen Mitarbeiter*in- nen ist es somit möglich pro Jahr ca. durchschnittlich 5-6 Tage mehr zu Hause zu sein. Dies trägt zu einer ausgewogenen Arbeitsbelastung bei.
Start (MDR-A-68a,-e)
Die Maßnahme stammt aus einer Betriebsvereinba- rung aus den 1980er Jahren, welche sukzessive auf das ganze Unternehmen ausgeweitet wurde.
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer- vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Human Resources, Produktion und Arbeitnehmervertreter*innen
Mittel für das Management wesentlicher Auswir- kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Feedback der Mitarbeiter*innen im Rahmen von Mitar- beiterbefragungen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Beitrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und Erhö- hung der Mitarbeiterzufriedenheit
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig- keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte- ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Freizeitblöcke in Schichtmodellen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Schichtmodelle sollen mit mehr Freizeitblöcken orga- nisiert werden, Vorausplanung der Schicht 2 Wochen im Vorhinein, Überstunden sollen nur im Ausnahmefall geleistet werden müssen Fokus auf die Work-Life-Balance. In Bereichen, wo es möglich ist, wird Home-Office angeboten. Sämtliche gesetzliche Höchstgrenzen die Arbeitszeit betreffend werden eingehalten.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Arbeitszeit
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehr- arbeit
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2024
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 236
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Abgeschlossen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Abgeschlossen
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer- vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Feedback-Sessions
Mittel für das Management wesentlicher Auswir- kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Feedback der Mitarbeiter*innen an den Betriebsrat
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Beitrag zu einem ausgewogenen Maß an Arbeitsbe- lastung
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig- keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte- ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
HAY Grade System
Beschreibung (MDR-A-68a)
HAY Grade System für faire, angemessene und trans- parente Entlohnung
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Angemessene Entlohnung
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*in- nen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Manner Vergütungspolitik und Qualifikationsmatrix Produktionsmitarbeiter*innen
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Transparente und nachvollziehbare Beschreibung wie sich Gehälter zusammensetzen bzw. wie durch eine Steigerung der Qualifikation auch eine Erhöhung des Lohnes erfolgt. Dies trägt zu einer Zufriedenheit der Arbeitnehmer*innen mit ihrer Vergütung bei.
Start (MDR-A-68a,-e)
Das Hay Grade System wurde 2009 bei Manner ein- gegründet
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 237
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer- vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Pro- gramme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswir- kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Mindestens alle 3 Jahre externe Überprüfung auf Marktkonformität
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Zufriedenheit der Arbeitnehmer*innen mit ihrer Vergü- tung
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig- keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
An allen Standorten mit Ausnahme Aserbaidschan und Tschechien/Slowenien (ausgenommen Geschäftsfüh- rer*innen)
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte- ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Faire Löhne im Rahmen von Tarifverträgen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Aushandlung fairer Löhne im Rahmen von Tarifverträ- gen, Überprüfung, ob Beschäftigungsagenturen einen gerechten Lohn bezahlen.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Angemessene Entlohnung
Ausrichtung (S1-4-38 a, c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*in- nen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
Initiativen und Maßnahmen zum Employer-Branding wurden strukturiert 2022 gestartet
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 238
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer- vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Arbeitsgruppen, Komitees
Mittel für das Management wesentlicher Auswir- kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Feedback der Mitarbeiter*innen im Rahmen von Mitar- beiterbefragungen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Employer-Branding - Manner als interessanter Arbeit- geber*innen.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig- keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte- ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Rosa Dialog
Beschreibung (MDR-A-68a)
Im Jahr 2024 wurde eine vollumfängliche Mitarbeiter- befragung durchgeführt. Ergebnisse liegen Ende 2024 vor, die Kommunikation und Beginn der Umsetzung von Folgemaßnahmen erfolgt 2025.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR- A-68a)
Sozialer Dialog
Ausrichtung (S1-4-38 a, c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Employer-Branding „Miteinander Manner"
- Beschreibung: Im Rahmen der Initiative "Miteinander Manner" sind alle Mitarbeiter*innen aufgefordert, aktiv Ideen einzubringen und an der Gestaltung des Unternehmens mitzuarbeiten.
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema: Sozialer Dialog
- Ausrichtung: Förderung positiver Auswirkungen
- Adressiertes wesentliches IRO: Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Adressiertes Konzept: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start: Die Initiative „Miteinander Manner“ wurde 2022 gestartet.
- Umsetzungsgrad: In Umsetzung
- Geplantes Ende: 1-5 Jahre
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen: Dialog mit Mitarbeiter*innen
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen: Personelle Ressourcen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme: Alle 3 Jahre erneute Durchführung der Befragung - Verbesserungen und Veränderungen werden im Vergleich ersichtlich
- (Erwartete) Ergebnisse: Durch die Befragung erhält Manner eine noch bessere Sichtweise auf die Situation und Erwartungen der Arbeitnehmer*innen.
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten: Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme: Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Nein
Miteinander Manner
- Beschreibung: Im Rahmen der Initiative "Miteinander Manner" sind alle Mitarbeiter*innen aufgefordert, aktiv Ideen einzubringen und an der Gestaltung des Unternehmens mitzuarbeiten.
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema: Sozialer Dialog
- Ausrichtung: Förderung positiver Auswirkungen
- Adressiertes wesentliches IRO: Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Adressiertes Konzept: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start: Die Initiative „Miteinander Manner“ wurde 2022 gestartet.
- Umsetzungsgrad: In Umsetzung
- Geplantes Ende: 1-5 Jahre
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen: Dialog zwischen Mitarbeiterinnen und Arbeitnehmerinnenvertreter*innen
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen: Personelle Ressourcen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme: Anzahl der eingebrachten und umgesetzten Maßnahmen
- (Erwartete) Ergebnisse: Durch die Maßnahme werden Impulse bzgl. Unternehmenskultur gesetzt und eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Manner gewährleistet.
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten: Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme: Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Nein
Mentoring Programm
- Beschreibung: Das Mentoring Programm wurde 2023 ins Leben gerufen. Erfahrene Führungskräfte unterstützen junge Führungskräfte in ihrer Weiterentwicklung. Mitarbeiterinnen können sich dafür bewerben. Die Zusammenarbeit mit ihrem/ihrer Mentorin erfolgt über ein gesamtes Jahr.
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema: Sozialer Dialog
- Ausrichtung: Förderung positiver Auswirkungen
- Adressiertes wesentliches IRO: Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Adressiertes Konzept: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start: 2023
- Umsetzungsgrad: In Umsetzung
- Geplantes Ende: 1-5 Jahre
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen: Information und Steuerung des Prozesses über Human Resources
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen: Personelle Ressourcen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme: Anzahl der Teilnehmerinnen am Programm/ Feedback der Teilnehmerinnen
- (Erwartete) Ergebnisse: Bearbeitung individueller Themenstellungen, welche zu Beginn mit dem Mentor vereinbart werden. Fokus-Bereiche: Karriere-/Entwicklungsplanung und Veränderung des persönlichen Verhaltens/ Arbeitsstils
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten: Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme: Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Nein
Town-Hall-Meetings
- Beschreibung: 3-mal pro Jahr findet ein Town-Hall-Meeting (hybrid) für alle Mitarbeiter*innen statt. In diesem Rahmen werden sowohl Geschäftsergebnisse kommuniziert sowie aktuelle Projekte präsentiert.
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema: Sozialer Dialog
- Ausrichtung: Förderung positiver Auswirkungen
- Adressiertes wesentliches IRO: Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Adressiertes Konzept: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start: Town-Hall-Meetings finden seit 2022 statt
- Umsetzungsgrad: In Umsetzung
- Geplantes Ende: Mehr als 5 Jahre
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen: Information der Mitarbeiter*innen durch Vorstand
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen: Personelle Ressourcen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme: Feedback im Rahmen der Mitarbeiterbefragung
- (Erwartete) Ergebnisse: Transparente Information an alle Mitarbeiter*innen
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten: Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Alle Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, online am Town-Hall-Meeting teilzunehmen.
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme: Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Nein
Feedbackrunden in der Produktion
- Beschreibung: Einmal im Monat findet eine Feedbackrunde in der Produktion statt. Alle Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, sich mit der Abteilung Human Resources und dem Vorstand über Themen auszutauschen bzw. ihre Anliegen und Fragen vorzubringen.
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema: Sozialer Dialog
- Ausrichtung: Förderung positiver Auswirkungen
- Adressiertes wesentliches IRO: Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Adressiertes Konzept: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start: Feedbackrunden in der Produktion finden seit 2023 statt
- Umsetzungsgrad: In Umsetzung
- Geplantes Ende: 1-5 Jahre
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmerinnenvertreterinnen: Dialog zwischen Mitarbeiter*innen, Vorstand und der Abteilung Human Resources
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen: Personelle Ressourcen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme: Anzahl und Fragen der Teilnehmer*innen
- (Erwartete) Ergebnisse: Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit, verbesserter Informationsfluss im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten: Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete: Wien und Wolkersdorf
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger: Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme: Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung: Nein
Wirtschaftsgespräche mit den Arbeitnehmervertreter*innen
- Beschreibung: Einmal im Quartal treffen sich Vorstand Finanzen & Recht, Vorstand Produktion & Technik, Leitung Human Resources und die Arbeitnehmervertreter*innen, um sich über die wirtschaftliche Lage von Manner auszutauschen und gemeinsame Projekte zu besprechen.
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema: Sozialer Dialog
- Ausrichtung: Förderung positiver Auswirkungen
- Adressiertes wesentliches IRO: Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Adressiertes Konzept: Wirtschaftsgespräche zwischen Vorstand, Human Ressources und Arbeitnehmervertreter*innen
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts: Strukturierte und nachvollziehbare Diskussion und Bearbeitung von Themen (z. B. Arbeitszeitgestaltung, Optimierung von internen Abläufen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Beschwerdefälle, etc.).# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 244
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Hinweisgebersystem in allen Sprachen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Eine Hinweisgeberplattform wurde bei Manner 2024 ins Leben gerufen. Der Ablauf wurde gemeinsam mit den Arbeitnehmervertreter*innen in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a): Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
- Ausrichtung (S1-4-38a,c): Verringerung negativer Auswirkungen
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
- Adressiertes Konzept (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start (MDR-A-68a,-e): 2024
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): In Umsetzung
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): Mehr als 5 Jahre
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen (S1-4-AR40a): Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*innen und Human Resources
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43): Personelle Ressourcen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a): Anzahl der im Protokoll eingebrachten Maßnahmen und deren Umsetzung
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b): Besserer Austausch zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmervertreter*innen, direktes Ansprechen von Anliegen, gemeinsame Weiterentwicklung des Unternehmens
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b): Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b): Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b): Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69): Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Beschwerdeausschuss
Beschreibung (MDR-A-68a)
Der Beschwerdeausschuss soll Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bereits im Vorfeld erkennen und ggf. bei Vorfällen Maßnahmen setzen.
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a): Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
- Ausrichtung (S1-4-38a,c): Verringerung negativer Auswirkungen
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
- Adressiertes Konzept (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start (MDR-A-68a,-e): Der Beschwerdeausschuss wurde 2024 ins Leben gerufen
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): Abgeschlossen
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): Abgeschlossen
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen (S1-4-AR40a): Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen.
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43): Personelle Ressourcen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a): Anzahl der eingebrachten und umgesetzten Maßnahmen
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b): Einhaltung der entsprechenden Gesetzesvorgaben
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b): Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b): Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b): Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69): Nein
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 245
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Evaluierung psychischer Belastungen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Zur Absicherung der Mitarbeitergesundheit wird ca. alle 5 Jahre in Fokusgruppen evaluiert, ob es Themen hinsichtlich zu hoher Arbeitsbelastung oder sonstiger organisatorischer Rahmenbedingungen gibt, die es zu verbessern gilt.
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a): Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Ausrichtung (S1-4-40a, b): Management wesentlicher Risiken
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
- Adressiertes Konzept (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start (MDR-A-68a,-e): Die Maßnahme wird seit 2013 durchgeführt.
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): In Umsetzung
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): Mehr als 5 Jahre
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen (S1-4-AR40a): Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*innen und Human Resources
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43): Personelle Ressourcen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a): Anzahl der im Protokoll eingebrachten Maßnahmen und deren Umsetzung
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b): Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b): Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b): Österreich
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b): Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69): Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Fit2Work Wolkersdorf
Beschreibung (MDR-A-68a)
Das Projekt Fit2Work soll die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen erhalten. In einer Steuergruppe werden verschiedenste Maßnahmen zu Ergonomie, Arbeitsumfeld und organisatorischer Rahmenbedingungen erarbeitet. Zusätzlich gibt es für Mitarbeiter*innen, welche eine gesundheitliche Einschränkung haben auch Einzellösungen, die im Rahmen von Fit2Work erarbeitet werden.
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a): Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Ausrichtung (S1-4-40a, b): Management wesentlicher Risiken
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
- Adressiertes Konzept (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start (MDR-A-68a,-e): 2013
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): In Umsetzung
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): Mehr als 5 Jahre
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen (S1-4-AR40a): Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*innen und Human Resources
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43): Personelle, finanzielle und technologische Mittel
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a): Ca. alle 5 Jahre Erhebung des Arbeitsbewältigungsindex bei den Mitarbeiter*innen
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b): Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen erhalten
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b): Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b): Österreich
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b): Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69): Nein
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 246
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Betriebliches Gesundheitsmanagement
Beschreibung (MDR-A-68a)
Manner bietet in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin diverse Gesundheitsvorsorgeprogramme, Einzelberatungen und Impfungen an.
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a): Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Ausrichtung (S1-4-40a, b): Management wesentlicher Risiken
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter
- Adressiertes Konzept (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start (MDR-A-68a,-e): Der Beschwerdeausschuss wurde 2024 ins Leben gerufen
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): Abgeschlossen
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): Abgeschlossen
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen (S1-4-AR40a): Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen.
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43): Personelle Ressourcen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a): Anzahl der im Protokoll eingebrachten Maßnahmen und deren Umsetzung
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b): Vermeidung von Diskriminierung in jeglicher Form
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b): Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b): Österreich
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b): Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69): Nein
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 247
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Fit2Work Wolkersdorf
Beschreibung (MDR-A-68a)
Das Projekt Fit2Work soll die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen erhalten. In einer Steuergruppe werden verschiedenste Maßnahmen zu Ergonomie, Arbeitsumfeld und organisatorischer Rahmenbedingungen erarbeitet. Zusätzlich gibt es für Mitarbeiter*innen, welche eine gesundheitliche Einschränkung haben auch Einzellösungen, die im Rahmen von Fit2Work erarbeitet werden.
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a): Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Ausrichtung (S1-4-40a, b): Management wesentlicher Risiken
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
- Adressiertes Konzept (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Start (MDR-A-68a,-e): 2013
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): In Umsetzung
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): Mehr als 5 Jahre
- Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen (S1-4-AR40a): Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*innen und Human Resources
- Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S1-4-43): Personelle, finanzielle und technologische Mittel
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-38d, 40a): Ca. alle 5 Jahre Erhebung des Arbeitsbewältigungsindex bei den Mitarbeiter*innen
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b): Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen erhalten
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b): Im Unternehmen
- Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b): Österreich
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Alle Mitarbeiter*innen
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b): Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69): Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) Betriebliches Gesundheitsmanagement
Beschreibung (MDR-A-68a)
Manner bietet in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin diverse Gesundheitsvorsorgeprogramme, Einzelberatungen und Impfungen an.
- Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a): Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Ausrichtung (S1-4-40a, b): Management wesentlicher Risiken
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter
- Adressiertes Konzept (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
248
Start (MDR-A-68a,-e)
Das Angebot gibt es in strukturierter Form seit 2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
248
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer- vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertretung, Arbeitsmedizin und Human Resources
Mittel für das Management wesentlicher Auswir- kungen (S1-4-43)
Personelle, finanzielle und technologische Mittel
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4- 38d, 40a)
Bericht der Arbeitsmedizinerin über umgesetzte Maß- nahmen im jährlichen zentralen Arbeitssicherheitsaus- schuss
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Erhalt der Mitarbeitergesundheit
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig- keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-68b)
Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte- ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A- 69)
Nein
38 b – Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Maßnahmen, um in Bezug auf tatsächliche wesentliche Auswirkungen Abhilfe zu schaffen wurden nicht benötigt, da die unter MDR-A beschriebenen Maßnahmen negative Auswirkungen verhindern konnten.
38 c – Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen zur Erzielung positiver Auswirkungen auf die eigene Belegschaft
Die Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ hat im Jahr 2024 stattgefunden. Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnahmen inklusive Umsetzungsplan im Q1/2025 von den Führungskräften mit ihren Mitarbeiter*innen erarbeitet, welche die Zusam- menarbeit und die Arbeitsbedingungen weiter positiv verändern sollen. Die interne Kommunikation wird ab dem Jahr 2024 überarbeitet, das neue Konzept soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter*innen in der für sie geeigneten Form erreicht wer- den, und über Möglichkeiten, ihre Anliegen und Bedürfnisse mitzuteilen, informiert sind. Eine Umsetzung des neuen Kon- zepts findet im Jahr 2025 statt.
39 – Verfahren zur Ermittlung der Maßnahmen für bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft
Manner legt einen großen Fokus auf die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeiter*innen. Dazu gehören auch ein entsprechendes Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen. Diese Themen werden durch verschiedenste Wege erhoben. Zum einen gibt es einen regelmäßigen Austausch mit dem Betriebsrat (einmal pro Quartal Wirtschaftsgespräche sowie bilaterale Treffen mit Human Resources), in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin wird in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) eine Evaluierung der psychischen Belastungen durchgeführt. Es gibt weiters Feedbackrunden zwischen Vorstand, Human Ressources und den Mitarbeiter*innen in der Produktion und Mitarbeitergespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*innen. 2024 wurde eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt, welche ebenso die Anliegen, Wünsche und Bedürf- nisse der Mitarbeiter*innen aufzeigt. Maßnahmen werden in den einzelnen Sitzungen bzw. gemeinsam im Vorstand diskutiert und verabschiedet. Die Kommu- nikation dazu erfolgt über Town-Hall-Meetings, Newsletter oder den Betriebsrat. Die Umsetzung und die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen werden in den oben angeführten Gremien regelmäßig überprüft und ggf. werden neue The- men mit aufgenommen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
249
40 b – Maßnahmen zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
Die Angabe trifft für Manner nicht zu, da keine wesentlichen Chancen identifiziert wurden.
41 – Maßnahmen zur Vermeidung wesentlicher negativer Auswirkungen auf die Arbeitskräfte
Manner ist es wichtig, ein gutes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter*innen zu schaffen und dieses konstant zu optimieren. Dazu gehören eine regelmäßige Überprüfung der Vergütungsstrukturen, Gleichheit und Fairness bei Weiterentwicklungs- möglichkeiten und ein an interne Bedürfnisse angepasstes Schulungsangebot. Nachwuchsführungskräften wird ein Men- toring Programm angeboten, das sie bei ihrer Weiterentwicklung als Führungskraft unterstützt. Flexible Arbeitszeiten werden je nach Möglichkeit mittels Gleitzeit, Teilzeit und Home-Office geboten. Um den Austausch mit allen Mitarbeiter*innen zu verstärken wurde im Jahr 2024 eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Abgefragt wurden Themen wie Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitsumfeld, Arbeitssicherheit, Führung, Strate- gie, Information und Kommunikation sowie Nachhaltigkeit. Im Ergebnis wird auch der Net Promotor Score ausgewiesen, der die Weiterempfehlung von Manner als Arbeitgeber indiziert. Ab Jänner 2025 werden die Ergebnisse ausgerollt und die Maßnahmenplanung gestartet. Eine Wiederholung der Umfrage ist in 2-3 Jahren geplant. Mitarbeitergesundheit wird durch Angebote der Arbeitsmedizin unterstützte. Neben Impfprogrammen gibt es Gesunden- untersuchungen, Ernährungsberatung sowie Arbeitsbewältigungscoachings. Ein regelmäßiger Austausch mit den Arbeit- nehmervertreter*innen stellt ebenso sicher, dass Manner sich den Themen der Belegschaft in breiter Form widmet.
43 – Zuweisung von Mitteln und transparente Darstellung der Handhabung
Gesundheit und Sicherheit ist Manner ein großes Anliegen. Neue Mitarbeiter*innen bei Manner erhalten, mit Ausnahme der Mitarbeiter*innen im Bürobereich, bei Eintritt eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit. Regelmäßige vertiefende Schu- lungen zu diesem Thema werden laufend durchgeführt. Ziel ist es, Unfälle gänzlich zu vermeiden. Ereignen sich Unfälle, wird eine genaue Ursachenanalyse vorgenommen und Mitarbeiter*innen speziell nachgeschult, um eine Wiederholung zu vermeiden. Es erfolgt auch eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin, die auch bei regelmäßigen Begehungen vor Ort Arbeitsbedingungen, Ergonomie und Gefahrenquellen evaluiert und Maßnahmen zur Beseitigung erarbeitet und umsetzt. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsprogramme und Einzelberatungen werden ebenso durch die Arbeitsmedizin angeboten wie die Evaluierung psychischer Belastungen. Sämtliche Maßnahmen und Angebote haben zum Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu halten und zu fördern. Die Vergütungsstrukturen werden regelmäßig überprüft, es herrscht Gleichheit und Fairness bei Weiterentwicklungsmög- lichkeiten. Schulungen zur Weiterqualifizierung werden angeboten. Flexible Arbeitszeiten werden nach Möglichkei- ten angeboten. Bei Schichtplänen wird nach einer bestmöglichen Verteilung der Arbeitszeit gesucht, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu unterstützen. In der Produktion gibt es eine Qualifizierungsmatrix, welche transparent und nachvollziehbar Möglichkeiten aufzeigt, wie sich Mitarbeiter*innen durch Erwerb von Wissen auch finanziell weiterentwi- ckeln können. Um den Austausch mit den Mitarbeiter*innen der Produktion zu fördern gibt es einmal im Monat eine Feed- backstunde mit Vorstand und Human Resources, in der die Mitarbeiter*innen Anliegen vorbringen und Fragen stellen können. Für Härtefälle in der Belegschaft stellt die Geschäftsleitung von Manner den Betriebsrät*innen einen Geldbetrag zur Verfügung, den sie in einem Notfall an Mitarbeiter*innen ausschütten können.
AR 43 – Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen, die sich aus dem Übergang zu einer grüneren, klimaneutralen Wirtschaft ergeben
Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen, die sich aus dem Übergang zu einer grüne- ren, klimaneutralen Wirtschaft ergeben wurden nicht ergriffen.
S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswir- kungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
80 i – Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen
Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausge- wiesen werden.
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Arbeitsunfallreduktion
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
250
Beschreibung (MDR-T-80a)
Reduktion der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro Jahr im Vergleich zum Branchenschnitt
Adressiertes wesentliches Thema (MDR-T-80a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S1-5 44a-c)
Management wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a)
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
Adressiertes Konzept (MDR-T- 80a)
Unternehmenspolitik
Zielart (MDR-T-80b)
Relativ
Zieleinheit (MDR-T-80b)
Anzahl der meldepflichtigen Unfälle
Zielwert (MDR-T-80b)
Reduktion der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro Jahr im Vergleich zum Branchenschnitt
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Eigene Tätigkeit (Produktion und Lager)
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T- 80c)
Alle Unternehmensstandorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
2023
Bezugswert (MDR-T-80d)
18
Zieljahr (MDR-T-80e)
2024
Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR- T-80f; S1-5 AR 49 c)
Es wurden keine spezifischen Methoden angewandt oder Annahmen getroffen.
Wissenschaftliche Grundlage von Umweltzielen (MDR-T-80g)
Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.
Einbeziehung der Interessenträ- ger (MDR-T-80h, S1-5 47a)
Das Ziel wurde mit dem Vorstand für Produktion und Technik abge- stimmt.
Zielperformance (MDR-T-80j)
Ziel wird nicht erreicht
Monitoring (MDR-T-80j)
Dies wird im Zuge des Arbeitssicherheits-Jour-Fixes alle zwei Monate präsentiert.
Einbeziehung der eigenen Ar- beitskräfte in die Nachverfolgung der Zielerreichung (S1-5-47b)
Nachverfolgung des jährlichen Ziels im Arbeitssicherheitsausschuss, dem der Betriebsrat angehört
Einbeziehung der eigenen Ar- beitskräfte in die Ermittlung von
Betriebsrat ist Teil des Arbeitssicherheitsausschuss.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 251
Verbesserungsmöglichkeiten (S1- 5-47c)
Titel des Ziels (MDR-T-80a) Fluktuationsverringerung
Beschreibung (MDR-T-80a) Verringerung der Fluktuation auf unter 25 %
Adressiertes wesentliches Thema (MDR-T-80a) Sichere Beschäftigung
Management von Auswirkung, Ri- siko oder Chance (S1-5 44a-c) Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a) Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in- nen
Adressiertes Konzept (MDR-T- 80a) Code-of-Conduct
Zielart (MDR-T-80b) Absolut
Zieleinheit (MDR-T-80b) In %
Zielwert (MDR-T-80b) 0.25
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c) Eigene Tätigkeit (Personalbeschaffung)
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T- 80c) Alle Unternehmensstandorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Bezugsjahr (MDR-T-80d) 2024
Bezugswert (MDR-T-80d) 0.3
Zieljahr (MDR-T-80e) 2025
Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR- T-80f; S1-5 AR 49 c) Es wurden keine spezifischen Methoden angewandt oder Annahmen getroffen.
Wissenschaftliche Grundlage von Umweltzielen (MDR-T-80g) Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.
Einbeziehung der Interessenträ- ger (MDR-T-80h, S1-5 47a) Die Reduktion der Fluktuation wurde mit Vorstand und Aufsichtsrat ver- einbart.
Zielperformance (MDR-T-80j) Manner bewegt sich in die angestrebte Richtung. Aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation und dem steigenden Fachkräftemangel ist es schwierig, das Ziel dauerhaft zu erreichen und zu halten.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 252
Monitoring (MDR-T-80j) Die Fluktuation wird rollierend über einen Zeitraum von 12 Monaten ge- messen. Es erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des Controllings im Vorstand und Aufsichtsrat.
Einbeziehung der eigenen Ar- beitskräfte in die Nachverfolgung der Zielerreichung (S1-5-47b) Die eigene Belegschaft wurde nicht direkt in die Nachverfolgung der Zie- lerreichung miteinbezogen.
Einbeziehung der eigenen Ar- beitskräfte in die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten (S1- 5-47c) Die eigene Belegschaft wurde nicht direkt in die Ermittlung von Verbes- serungsmöglichkeiten miteinbezogen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 253
S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens
50 a – Gesamtzahl der Beschäftigten
| Geschlecht | Zahl der Beschäftigten (Personenzahl am Ende des Berichtszeitraums) |
|---|---|
| Männlich | 565 |
| Weiblich | 338 |
| Divers | 0 |
| Nicht angegeben | 0 |
| Gesamtzahl der Beschäftigten | 903 |
50 b i-iii – Dauerhaft und vorübergehend Beschäftigte
| Berichtszeitraum | Weiblich | Männlich | Divers (*) | Keine Angaben | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Zahl der Beschäftigten (Personenzahl) | 338 | 565 | 0 | 0 | 903 |
| Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Personenzahl/) | 338 | 564 | 0 | 0 | 902 |
| Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl) | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Personenzahl | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
50 c – Mitarbeiterfluktuation
Im Berichtszeitraum 2024 haben 124 Mitarbeiter*innen das Unternehmen verlassen. Die Mitarbeiterfluktationsrate beträgt somit 13,7 % ⁴.
50 e – Hintergrundinformationen
Zusätzlich zu den Mitarbeiterzahlen liefern wir Informationen zur Fluktuation der Mitarbeiterzahl, einschließlich Ein- und Austritten sowie internen Versetzungen, um den Kontext der Daten besser zu verstehen.
50 f – Querverweis von den nach Buchstabe a vorgelegten Informationen auf die repräsentativste Zahl in den Abschlüssen
Manner Mitarbeiterberichte verweisen auf die relevantesten Zahlen in Finanzberichten, insbesondere auf die Personalkos- ten- und prozentsätze, um den Zusammenhang zwischen Personalmanagement und finanzieller Leistung zu verdeutli- chen. Details zu den Personalkosten finden sich im Anhang zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung.
⁴ Für die Berechnung der Mitarbeiterfluktuation wurde die Gesamtzahl der Beschäftigten am Ende des Berichtszeitraums verwendet.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 254
S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Bezüglich der Angabepflicht S1-7 55-57 zu wesentlichen Merkmalen der nicht angestellten Beschäftigten wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
60 a & b - Prozentualer Anteil der von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftig- ten
Der prozentuale Anteil der von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft in EWR-Ländern beträgt 98 %.
Abdeckungsquote Tarifvertragliche Abdeckung nach Land im EWR mit signifikanter Zahl an Mitarbeiter*innen
| 0 % - 19 % | 20 % - 39 % | 40 % - 59 % | 60 % - 79 % | 80 % - 100 % |
|---|---|---|---|---|
| Österreich |
63 a - Prozentualer Anteil der Beschäftigten, die von Arbeitnehmendenvertretungen erfasst werden
Der prozentuale Anteil der Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft in EWR-Ländern, die von Arbeitnehmerver- tretungen erfasst sind, beträgt 96 %.
Abdeckungsquote Sozialer Dialog (Arbeitsnehmendenvertretung) nach Land im EWR mit signifikanter Zahl an Mitarbeiter*innen
| 0 % - 19 % | 20 % - 39 % | 40 % - 59 % | 60 % - 79 % | 80 % - 100 % |
|---|---|---|---|---|
| Österreich |
63 b – Vereinbarung mit Beschäftigten über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebs- rat eines Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE)
Eine Vereinbarung mit den Beschäftigten von Manner über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebs- rat eines Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE) liegt nicht vor.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 255
S1-9 – Diversitätskennzahlen
66 a – Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene
| KPI | Einheit | Wert | Einheit | Wert |
|---|---|---|---|---|
| Geschlechterverteilung auf oberster Führungsebene | Personen-zahl | 75 % | 64,1025641 | |
| Männlich | ||||
| Weiblich | Personen-zahl | 42 % | 35,8974359 | |
| Divers | Personen-zahl | 0 % | 0 | |
| Keine Angabe | Personen-zahl | 0 % | 0 |
66 b – Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen
| KPI | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Anzahl Beschäftigte (<30) | Personenzahl | 137 |
| Anzahl Beschäftigte (30-50) | Personenzahl | 506 |
| Anzahl Beschäftigte (>50) | Personenzahl | 260 |
AR 71 – Definition der obersten Führungsebene
Die oberste Führungsebene ist wie folgt definiert: im Stellenbewertungssystem HAY Grade, dass 2009 bei Manner einge- führt wurde HAY-Grade 18 und darüber hinaus mit direkter Berichtslinie an den Vorstand.
S1-10 – Angemessene Entlohnung
69 – Angemessene Entlohnung der Beschäftigten im Einklang mit geltenden Referenzwerten
Das Unternehmen bestätigt, dass alle seine Beschäftigten im Einklang mit den geltenden Referenzwerten eine angemes-sene Entlohnung erhalten.
70 – Angemessene Entlohnung der Beschäftigten nach Ländern
Alle Beschäftigten bei Manner werden angemessenen und fair entlohnt.
S1-11 – Soziale Absicherung
Bezüglich der Angabepflicht S1-11 wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
S1-12 – Menschen mit Behinderungen
Bezüglich der Angabepflicht S1-12 wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 256
S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zu Schulungen und Kompe- tenzentwicklungen gemacht.
S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
88 – Angaben zur Abdeckung der Arbeitskräfte durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit sowie zu arbeitsbedingten Vorfällen und Todesfällen
Alle Mitarbeiterinnen werden durch das Unfallmeldesystem erfasst. In den Werken Wien und Wolkersdorf erfolgt dies über das interne Sharepoint -System. Die anderen Mitarbeiterunfälle werden via E-Mail an die Schichtleiterinnen gemel- det, welche es in das Meldesystem einpflegen.
88 a – Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unter- nehmens abgedeckt werden
| KPI | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Personen in der eigenen Belegschaft die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt werden* | % | 99,67 |
Personenzahl
*basierend auf gesetzlichen Verpflichtungen und/oder anerkannten Standards bzw. Richtlinien
88 b – Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen
Im Berichtszeitraum 2024 gab es bei Manner keine Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen.
88 c – Meldepflichtigen Arbeitsunfälle
| KPI | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | Zahl | 29 |
| Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | Rate | 281,43 |
88 d – Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Krankheit
Im Berichtszeitraum 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten arbeitsbedingten Erkrankungen.
88 e – Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle
| KPI | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle infolge von Arbeits- unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und von Todesfällen infolge von Erkrankungen von Be- schäftigten des Unternehmens | Zahl | 399 |
| Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen* und Todesfälle infolge von Arbeits- unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und von Todesfällen infolge von Erkrankungen von an- deren Arbeitskräften an Standorten des Unternehmens | Zahl | n. a. |
*aktuell keine Daten vorhanden
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 257
S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Bezüglich der Angabepflicht S1-15 wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.# S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
97 a – Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
| KPI | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle | % | 51,43 |
97 b – Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchst bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigte
| KPI | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchst bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) | Zahl | 4,03 |
S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
102 – Angaben zu arbeitsbezogenen Vorfällen, Beschwerden und Menschenrechtsverletzungen sowie zu damit verbundenen Geldbußen und Sanktionen
Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte und somit auch keine damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum.
103 a – Gemeldete Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung
Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten Fälle, Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o. Ä. in Bezug auf Diskriminierung, einschließlich Belästigung.
103 b – Zahl der Beschwerden
Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten Fälle, Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o. Ä. in Bezug auf Diskriminierung, einschließlich Belästigung.
103 c – Wesentliche Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen
Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten Fälle, Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o. Ä. in Bezug auf Diskriminierung, einschließlich Belästigung.
103 d – Hintergrundinformationen, die für das Verständnis der Daten erforderlich sind
Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o.Ä. in Bezug auf Diskriminierung.
104 a – Schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte
Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte und somit auch keine damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum.
104 b – Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen bei schwerwiegenden Vorfällen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte und somit auch keine damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum.
S1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
| Titel der Kennzahl (MDR-M-76) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) | ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) | Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) | Limitationen der verwendeten Methode (MDRM-77a) | Validierung der Messung (MDR-M-77b) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtzahl Beschäftigte | Sichere Beschäftigung | Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen | ESRS-Kennzahl | Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen am Standort Aserbaidschan wird durch die Steuerberatung bereitgestellt. | Keine | Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert. |
| Gesamtzahl unbefristet Beschäftigte | Sichere Beschäftigung | Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen | ESRS-Kennzahl | Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen am Standort Aserbaidschan wird im Hinblick auf den Beschäftigungsgrad durch die Steuerberatung bereitgestellt. | Keine | Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert. |
| Gesamtzahl befristet Beschäftigte | Sichere Beschäftigung | Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen | ESRS-Kennzahl | Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen am Standort Aserbaidschan wird im Hinblick auf den Beschäftigungsgrad durch die Steuerberatung bereitgestellt. | Keine | Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert. |
| Gesamtzahl der Mitarbeiter*innen, die das Unternehmen verlassen haben | Sichere Beschäftigung | Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen | ESRS-Kennzahl | Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen am Standort Aserbaidschan, die das Unternehmen verlassen haben, wird durch die Steuerberatung bereitgestellt. | Keine | Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert. |
| Quote der Mitarbeiterfluktuation im Berichtszeitraum | Sichere Beschäftigung | Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen | ESRS-Kennzahl | Die Berechnung der Mitarbeiterfluktuation erfolgt in der Controlling-Abteilung. Die Daten stammen aus dem HR-System. | Es werden alle Austrittsarten (auch Pensionierungen) über den Berichtszeitraum betrachtet. | Es erfolgt eine Validierung der Daten durch die Abteilung Human Resources. |
| Gesamtzahl nicht angestellte Arbeitskräfte in der eigenen Belegschaft | Sichere Beschäftigung | Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen | ESRS-Kennzahl | Als Datenquelle wird die Auflistung des jeweiligen Unternehmens, welches die Arbeitskräfte bereitstellt, herangezogen. | Die Datenqualität ist abhängig von der Genauigkeit der Auflistung durch das jeweilige Unternehmen. | Es erfolgt eine Validierung der Daten durch die Abteilung Human Resources. |
| Anteil aller Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt sind | Tarifverhandlungen | Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen | ESRS-Kennzahl | Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt. | Keine | Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert. |
| Anteil der Beschäftigten, die von Arbeitnehmervertretungen abgedeckt sind | Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsrät*innen und Rechte der Arbeitnehmer*innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung | Arbeitnehmervertretung durch Betriebsrat | ESRS-Kennzahl | Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt. | Keine | Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert. |
| Angemessene Löhne und Gehälter | Angemessene Entlohnung | Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen | ESRS-Kennzahl | Als Erhebungsmethode wird der geringste Lohn innerhalb des Unternehmens mit dem Mindestlohn laut Kollektivvertrag abgeglichen. Die Datenübernahme erfolgt durch das HR-System. Für die Niederlassungen und den Standort Aserbaidschan werden die Daten durch die jeweilige Steuerberatung übergeben. |
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Praktikant*innen und Auszubildende sind in der Berechnung exkludiert.
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Soziale Sicherheit
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Sichere Beschäftigung
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Es wird angenommen, dass Mitarbeiter*innen in Österreich vom Sozialschutz abgedeckt sind. Für die Niederlassungen und den Standort Aserbaidschan werden die Daten durch die jeweilige Steuerberatung übergeben.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
%-Satz der Personen in der eigenen Belegschaft, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt werden
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen, (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direktabfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein. Die Mitarbeiterzahl wird aus der obigen Kennzahl entnommen.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anzahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direktabfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein. Die Mitarbeiterzahl wird aus der obigen Kennzahl entnommen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 263
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direktabfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direktabfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 264
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anzahl der Fälle von meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Daten entstammen der Arbeitsmedizin und dem Bericht des Zentralen Arbeitssicherheits-Ausschusses.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Daten werden einer jährlichen Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss unterzogen.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anzahl der Ausfalltage
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfallmeldesystem erfasst. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen melden Unfälle anlassbezogen direkt ein.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Daten für den Standort in Aserbaidschan werden nicht erfasst.
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Führungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der Arbeitnehmer*innen, die Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen haben
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 265
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der Anspruchsberechtigten, die in Karenz waren - Frauen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der Anspruchsberechtigten, die in Karenz waren - Frauen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 266
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der Anspruchsberechtigten, die in Karenz waren - Männer
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung für die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Niederlassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerberatungen bereitgestellt.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 267
ESRS S1 – Eigene Tätigkeiten und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S1-1 – Kennzahlen zu Arbeitnehmern
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Wahrung der Menschenrechte
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Alle IROs unter S1 im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt durch ein spezifisches Hinweisgebersystem (Software) und die Rechtsabteilung.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Diversität Führungsebene
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Gender-Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese durch die Steuerberatung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Altersgruppen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Gender Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese durch die Steuerberatung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gender Pay Gap
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Gender-Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese durch die Steuerberatung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Verhältnis Gesamtvergütung
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Gender-Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung für die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese durch die Steuerberatung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Diskriminierung
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Vielfalt
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Gender Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt durch ein gesondertes Hinweisgebersystem (Software). Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Daten werden im Zuge des vierteljährlichen Beschwerdeausschusses geprüft.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Menschenrechtsverletzungen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Wahrung der Menschenrechte
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Alle IROs unter S1 im Zusammenhang mit Menschenrechten
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 269
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt durch ein gesondertes Hinweisgebersystem (Software). Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Daten werden im Zuge des vierteljährlichen stattfindenden Beschwerdeausschusses geprüft.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 270
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
10 a i – Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Verbindung zu Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell
Eine Beschreibung, wie die wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit der Strategie und dem Geschäftsmodell von Manner verbunden sind, findet sich im Kapitel ESRS 2 (SBM 3-48c ii).
10 a ii – Einfluss der Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell
Die Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beeinflussen die Strategie von Manner im Hinblick auf die Entscheidung, zertifizierte Rohstoffe einzusetzen.
10 b – Verhältnis zwischen wesentlichen Risiken und Chancen und der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell
Wesentliche Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, wurden nicht identifiziert.
11 – Anwendungsbereich von ESRS 2 Absatz 48
Alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben gemäß ESRS 2.
11 a – Art der betroffenen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bei den betroffenen Arbeitskräften handelt es sich um Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette von Manner tätig sind.
11 a i – Arbeitskräfte, die am Standort des Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.
11 a ii – Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind
Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind, sind von den wesentlichen Auswirkungen betroffen. Hier kann es durch den intensiven Rohstoffbezug – insbesondere bei den zentralen Rohstoffen Kakao, Fette (Palmöl) und Haselnüsse aus Nicht-EU-Landwirtschaft und Plantagenanbau – zu wesentlichen Auswirkungen kommen: Einerseits betreffend Arbeitsbedingungen, z. B. wenn grundlegende Arbeitsrechte nicht eingehalten werden, andererseits, wenn Menschenrechte, z. B. durch Kinder- und/oder Zwangsarbeit, verletzt werden, Arbeitskräfte unzureichend bezahlt werden oder angemessene Unterbringungsverhältnisse nicht gewährleistet sind.
11 a iii – Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.
11 a iv – Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Beteiligung des Berichterstattenden Unternehmens tätig sind
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.
11 a v – Arbeitskräfte (aus den genannten oder sonstigen Kategorien), die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder besonderer Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen sind
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.
11 b – Geografische Gebiete, bei denen in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette des Unternehmens ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit besteht
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 271
Für die Hauptherkunftsländer in Westafrika (Bezug Kakao) und Türkei (Bezug Haselnüsse) besteht laut FAIRTRADE Risk Map ein Risiko für Zwangsarbeit und Verletzung von Kinderrechten. Darüber hinaus besteht in den entsprechenden Herkunftsländern auch ein erhöhtes Risiko von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Zugehörigkeit zu einer marginalisierten, ethnischen Gruppe (z. B. kurdische Wanderarbeiter*innen in der Türkei).
11 c – Wesentliche negative Auswirkungen aufgrund von systemischen Risiken oder individuellen Vorfällen
Auswirkungen in Form von Zwangs- oder Kinderarbeit sind in den genannten Herkunftsländern der Hauptrohstoffe weit verbreitet und können daher als systematisch betrachtet werden.
11 d – Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen führen, und Arten der betroffenen Arbeitskräfte
Wesentliche positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurden nicht identifiziert.# 11 e – Wesentliche Risiken und Chancen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Wesentliche Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, wurden nicht identifiziert.
12 – Entwicklung eines Verständnisses dafür, wie bestimmte Merkmale und Umgebungen die Gefährdung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette beeinflussen
Um ein Verständnis für Gruppen zu bekommen, die von negativen Auswirkungen besonders bedroht sind, wurden in der Wesentlichkeitsanalyse folgende Themen explizit betrachtet: Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Vielfalt. Allerdings wurden diese Themen als nicht wesentlich bewertet.
13 – Auswirkungen auf bestimmte Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Aussagen über Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von bestimmten Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, können nicht getätigt werden, da keine wesentlichen Risiken und Chancen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert wurden.
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Supplier Code-of-Conduct (SCoC)
Inhalt (MDR-P-65a)
Der SCoC beinhaltet soziale und ökologische Vorgaben, die Manner an Lieferantinnen, Co-Packerinnen und Lizenznehmer*innen stellt.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (-)
- Sichere Beschäftigung
- Arbeitszeit
- Angemessene Entlohnung
- Sozialer Dialog
- Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsrät*innen
- Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit
- Angemessene Unterbringung
- Wasser- und Sanitäreinrichtungen
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S2-1 16)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressierte wesentliche IROs (MDR-P-65a)
- Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette
- Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
- Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
- Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Fälle von Kinderarbeit
- Fälle von Zwangsarbeit
- Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in der Lieferkette
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Der SCoC wurde für Lieferantinnen, Co-Packerinnen und Lizenznehmer*innen verfasst, um in Ergänzung zu bereits vorliegenden Vereinbarungen bzw. Verträgen die soziale Compliance und die damit verbundene unternehmerische Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.
Monitoring (MDR-P-65a)
Manner ersucht alle Lieferantinnen, Co-Packerinnen und Lizenznehmer*innen, den SCoC mit einem intern angeschlossenen Tracking zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift stimmen sie den angeführten Punkten bezüglich Arbeitnehmerrechte zu.
Adressierung von Menschenrechten und Sicherung der Arbeitnehmerrechte (S2-1 17, 19)
Der SCoC beschreibt die Verpflichtungen von Manner zur Menschenrechtspolitik, die für die Arbeitnehmer*innen in der Wertschöpfungskette relevant sind. Die Vorgaben orientieren sich maßgeblich an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnorm), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den zehn Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen (UN Global Compact). Bislang wurden keine Fälle von Nichteinhaltung der internationalen Richtlinien gemeldet.
Ansatz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte (S2-1 17a)
Manner ersucht alle Lieferantinnen, Co-Packerinnen und Lizenznehmer*innen, den SCoC zu unterzeichnen.
Ansatz zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2-1 17b)
Bisher gibt es noch keine Ansätze zum Einbezug von Arbeitskräften in Manners Wertschöpfungskette zum Thema Menschenrechte.
Ansatz zur Abhilfe bei Menschenrechtsverstößen (S2-1 17c)
Das Manner Hinweisgebersystem, verfügbar online auf der Manner Homepage, bietet ein anonymes Meldewesen in allen Sprachen der Länder, wo Manner Niederlassungen hat plus Englisch. Auf diese Weise kann Manner Hinweisen zu Verstößen gegen Menschenrechte erfassen und ihnen anschließend nachgehen.
Abdeckung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit, Kinderarbeit (S2-1 18)
Der SCoC behandelt die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit.
Verstöße gegen internationale Menschenrechtskonventionen und Leitlinien (S2-1 19)
Bislang wurden Manner keine Verstöße gegen internationale Menschenrechtskonventionen und Leitlinien, auf die sich der SCoC bezieht, in der Lieferkette gemeldet.
Änderungen des Konzepts im Berichtszeitraum (S2-1 AR 12)
Manner arbeitet an weiteren Maßnahmen zur Stärkung des SCoC, um mehr Transparenz in seine Lieferkette zu bringen. Es sind Nachhaltigkeits-Audits, die u.a. Sozialstandards abfragen sollen bei ausgewählten Lieferant*innen für 2025 angedacht.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Das Konzept bezieht sich auf Manners Wertschöpfungskette.
Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)
Der SCoC bezieht sich auf den alle Einkaufsaktivitäten der Firma Manner und gilt für Lieferantinnen, Co-Packerinnen und Lizenznehmer*innen.
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b)
Alle Gebiete entlang der Manner Wertschöpfungskette werden durch das Konzept berücksichtigt.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b)
Der SCoC der Josef Manner & Comp. AG gilt für Lieferantinnen, Co-Packerinnen, Lizenznehmerinnen sowie deren Vorlieferantinnen und deren Geschäftspartnerinnen stufenübergreifend entlang der gesamten Lieferkette – und zwar unabhängig davon, ob der/die Vorlieferantin unmittelbar oder mittelbar mit den Lieferantinnen, Co-Packerinnen, Lizenznehmerinnen oder anderen Geschäftspartnerinnen in Verbindung steht.
Abdeckung der eigenen Belegschaft durch das Konzept (S2-1 16)
Durch die Unterzeichnung stellen Lieferantinnen, Co-Packerinnen oder Lizenznehmer*innen sicher, dass sie Arbeitskräfte (z. B. Bauern/Bäuerinnen) in ihren Rechten und Interessen schützt.
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Abteilungsleiter*in Einkauf
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d, S2-1 19)
Es gibt keine Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich Manner im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Es wurden keine Interessenträger in die Konzeptfestlegung miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Für die Abwicklung des SCoC ist der Einkauf von Manner zuständig. Die Lieferantinnen sind die zentralen Stakeholder des SCoC. Das Dokument ist zentral auf der Manner Homepage für alle betroffenen Stakeholder abrufbar. Zusätzlich wird der ScoC standardmäßig an alle Lieferantinnen übermittelt.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024
Inhalt (MDR-P-65a)
Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Alliance) und zu 100 % RSPO-zertifiziertes Palmfett in Markenprodukten ein.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (-)
- Sichere Beschäftigung
- Arbeitszeit
- Angemessene Entlohnung
- Sozialer Dialog
- Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsrät*innen
- Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit
- Angemessene Unterbringung
- Wasser- und Sanitäreinrichtungen
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S2-1 16)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressierte wesentliche IROs (MDR-P-65a)
- Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette
- Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
- Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
- Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Fälle von Kinderarbeit
- Fälle von Zwangsarbeit
- Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Der gesamte Kakao und das Bananenmark, welches Manner für die Markenprodukte einsetzt, stammt seit 2020 zu 100 % aus nachhaltig zertifiziertem Anbau. Partnerorganisationen für die Umsetzung sind FAIRTRADE und Rainforest Alliance. Des Weiteren wird ausschließlich RSPO-zertifiziertes Palmöl eingesetzt.
Monitoring (MDR-P-65a)
Die Überwachung des Einsatzes von zertifiziertem Kakao, Bananenmark oder Palmfett liegt bei der Qualitätssicherung sowie im Rohstoffeinkauf.
Adressierung von Menschenrechten und Sicherung der Arbeitnehmerrechte (S2-1 17, 19)
Sowohl FAIRTRADE als auch die Rainforest Alliance setzen sich aktiv für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein. Sie bekennen sich zu internationalen Standards wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (FPRW) und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Auch die RSPO-Prinzipien basieren auf den FPRW und der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen.
Ansatz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte (S2-1 17a)
Durch den Einkauf von FAIRTRADE bzw.# Rainforest Alliance zertifizierten Kakao und Bananenmark sowie RSPO zertifizierten Palmfett stellt Manner die Wahrung von Menschen- und Arbeiterrechten bei kritischen Rohstoffen sicher.
Ansatz zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2-1 17b)
FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance fördern die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Entscheidungsprozesse, um deren Rechte zu stärken.
Ansatz zur Abhilfe bei Menschenrechtsverstößen (S2-1 17c)
FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance bieten Mechanismen zur Meldung und Bearbeitung von Beschwerden.
Abdeckung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit, Kinderarbeit (S2-1 18)
Der Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024 adressiert indirekt die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit, da diese Aspekte in den FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Standards abgedeckt werden.
Verstöße gegen internationale Menschenrechtskonventionen und Leitlinien (S2-1 19)
Bislang wurden Manner keine Verstöße in der Lieferkette gegen internationale Menschenrechtskonventionen und Leitlinien, auf die sich der Vorstandsbeschluss bezieht, gemeldet.
Änderungen des Konzepts im Berichtszeitraum (S2-1 AR 12)
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Das Konzept bezieht sich auf Manners vorgelagerte Wertschöpfungskette.
Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)
Alle Geschäftsaktivitäten sind in das Konzept miteinbezogen.
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P- 65b)
Die FAIRTRADE Standards gelten für Manners Kakaobohnen und Bananenmark und beziehen sich dementsprechend auf jene Herkunftsländer in Afrika und Lateinamerika. RSPO zertifiziertes Palmfett stammt aus Südostasien.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b)
Interessensgruppen für die FAIRTRADE Zertifizierung sind Kundinnen im Handel, Konsumentinnen und Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette.
Abdeckung der eigenen Belegschaft durch das Konzept (S2-1 16)
Die FAIRTRADE Zertifizierungs-Standards richten sich primär an die Landwirt*innen in der Wertschöpfungskette.
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d, S2-1 19)
Es gibt über die Zertifizierungen hinaus keine Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich Manner im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Es wurden keine Interessenträger in die Konzeptfestlegung miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Für die Abwicklung des Einkaufs von zertifizierten Rohstoffen ist der Einkauf von Manner zuständig. Die gesamte Lieferkette mit Fokus auf den Landwirt*innen sowie den lokalen Gemeinschaften vor Ort ist unmittelbar von den Zertifizierungen betroffen. Diese Stakeholder haben keinen Zugriff auf das Konzept, jedoch indirekt über die Standards der jeweiligen Zertifizierungen.
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
24 – Kein allgemeines Verfahren zur Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften vorhanden
Aktuell liegen bei Manner keine direkten Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette vor. Allgemeine Verfahren sind indirekt über FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO gegeben für die Rohstoffe, die mit jeweiliger Zertifizierung bezogen werden.
S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
27 a – Allgemeiner Ansatz und Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen
Aktuell liegen keine spezifischen Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette vor.
27 b – Spezifische Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen können
Das anonyme Meldeformular (Hinweisgebersystem) auf der Manner Homepage steht allen Stakeholdern des Unternehmens in mehreren Sprachen zu Verfügung. Die Abwicklung der Meldung läuft über die Rechtsabteilung von Manner. Die Bearbeitung von Beschwerden, die über die Hinweisgeberplattform eingehen, erfolgt innerhalb des Systems selbst. Darin werden die Bearbeiterinnen auch durch eingestellte Fristen dazu gedrängt, gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes zeitnah rückzumelden bzw. zu bearbeiten. Das Monitoring und Tracking, in welcher Phase der Bearbeitung sich der jeweilige Hinweis befindet, erfolgt somit auch über die Hinweisgeberplattform selbst. Darüber hinaus verpflichten sich Lieferantinnen mit der Unterzeichnung des SCoC, geeignete Beschwerdemechanismen für ihre eigenen Mitarbeiter*innen umzusetzen.
27 c – Verfahren, mit denen es die Verfügbarkeit solcher Kanäle am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette unterstützt oder verlangt
Bislang gibt es weder Überprüfungsmechanismen auf die Umsetzung des SCoCs bei den Lieferant*innen noch Maßnahmen zur Förderung der Bekanntheit des Meldeverfahrens.
27 d – Verfolgung und Überwachung der angegangenen Probleme und Wirksamkeit der Kanäle
Die Bearbeitung von Beschwerden, die über die Hinweisgeberplattform eingehen, erfolgt innerhalb des Systems selbst. Darin werden die Bearbeiterinnen auch durch eingestellte Fristen dazu gedrängt, gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes zeitnah rückzumelden bzw. zu bearbeiten etc. Das Monitoring und Tracking, in welcher Phase der Bearbeitung sich der jeweilige Hinweis befindet, erfolgt somit auch über die Hinweisgeberplattform selbst. Da Manner aktuell keine Hinweise erhält, werden auch keine Details zu den Beschwerden an ein Gremium gemeldet. Es gibt aber einen regelmäßigen Austausch mit den Compliance Verantwortlichen, dass keine Meldungen eingehen. Das Unternehmen evaluiert in regelmäßigen Abständen die Hinweisgeberplattform und nimmt gegebenenfalls Änderungen und Anpassungen vor. Interessensträger/Zielnutzerinnen wurden nicht in die Entwicklung des Beschwerdemechanismus einbezogen.
28 – Kenntnis und Vertrauen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in die Strukturen oder Verfahren
Der Supplier Code-of-Conduct sieht vor, dass Mitarbeiterinnen vor Negativkonsequenzen infolge einer Beschwerde geschützt sind. Ob Mitarbeiterinnen in der Wertschöpfungskette den SCoC kennen, wird von Seiten Manners bislang nicht überprüft.
S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Zertifizierungsziel
Beschreibung (MDR-A-68a)
Einsatz von 100 % FAIRTRADE-zertifizierten Kakao für alle Manner Markenprodukte sowie von 100 % RSPO-zertifizierten Palmfett.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
- Sichere Beschäftigung
- Arbeitszeit
- Angemessene Entlohnung
- Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsrät*innen
- Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit
- Angemessene Unterbringung
- Wasser- und Sanitäreinrichtungen
Ausrichtung (S2-4 32 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressierte wesentliche IROs (MDR-A-68a)
- Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette
- Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
- Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen
- Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
- Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Fälle von Kinderarbeit
- Fälle von Zwangsarbeit
- Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in der Lieferkette
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom 21.11.2024
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Der Einsatz von 100 % zertifiziertem Kakao und Palmfett trägt zur Erreichung der Zielvorgabe aus der Vorstandssitzung bei. Manner hat das Ziel, bis 2020 alle Markenprodukte mit FAIRTRADE-zertifiziertem Kakao herzustellen eingehalten, jedoch nicht auf Verpackungen kommuniziert.
Start (MDR-A-68a, e)
2012
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2-4 AR 36 a)
Der FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Standards wurden unter Einbindung der Stakeholder mittels Konsultationen von Produzentinnen und Handelspartnerinnen entwickelt.
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S2-4 38)
Der Einsatz von zertifizierten Rohstoffen erfordert höhere Ausgaben als der von konventionellen.
Wirksamkeit der Maßnahme (S2-4 32 d, 34 a)
Es gibt bislang keine Wirksamkeitsmessung von Seiten Manners hinsichtlich der Zertifizierungsstandards, die sich auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beziehen von FAIRTRADE, Rainforest Alliance oder RSPO.
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S2-4 37)
Nein, die Zertifizierung ist eine laufende Aktion.
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a; S2-4 AR 28 c; AR 36 b)
Die Maßnahme wird gleichbleibend umgesetzt.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von Manner
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A-68b)
Westafrika, Südostasien
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Lieferantinnen, Landwirtinnen
Erhebliche Ausgaben für Umsetzung (MDR-A-69)
Nein
Zusätzlich prüft die Josef Manner & Comp. AG Direktbezug und die engere Zusammenarbeit mit Produzent*innen als eine mögliche Maßnahme zur Wertschöpfungsketten-Transparenz in Bezug auf Kakao.
69 – Erhebliche operative Ausgaben (OpEx) und/oder Investitionsausgaben (CapEx)
Für Zertifizierungen ist die aufgeschlüsselte Darstellung der Finanzen nicht möglich, da Mehrausgaben für Zertifizierungen nicht separat im Controlling erfasst werden.
32 b – Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen oder zu ermöglichen
Maßnahmen, um in Bezug auf eine tatsächliche wesentliche Auswirkung Abhilfe zu schaffen, wurden noch nicht definiert.
32 c – Zusätzlichen Maßnahmen, um positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erreichen
Es gibt bislang keine weiteren Maßnahmen, um positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erreichen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 278
33 a – Verfahren zur Ermittlung der Maßnahmen für bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Es gibt bislang keine Verfahren, mit denen Manner ermittelt, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, um auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu reagieren.
33 b – Ansatz, um Maßnahmen in Bezug auf bestimmte wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu ergreifen
Durch den Einkauf von zertifizierten Rohstoffen (FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO) für Markenprodukte, fördert Manner soziale Mindeststandards in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, um somit potenziell negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette entgegenzuwirken.
33 c – Sicherstellung der Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen
Es gibt bislang keine pauschalen Abhilfemaßnahmen bei negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Im Fall einer Beschwerde auf Manners Hinweisgebersystem werden geeignete Maßnahmen individuell entwickelt und durch die Abteilung Recht und Compliance verfolgt (siehe 27a).
35 – Sicherstellung, dass Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verursachen
Manner möchte zukünftig noch mehr Transparenz in die Wertschöpfungskette seiner Lieferant*innen bekommen. Dieses Ziel ist in konventionellen Lieferantenbeziehungen schwer umsetzbar, daher soll der langfristige Fokus mehr auf Direktbezügen (z. B. von Kakao und Haselnüssen) liegen.
36 – Schwerwiegende Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Bislang wurden keine Fälle von Problemen im Zusammenhang mit Menschenrechten bei Arbeitskräften entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet.
S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
81 b – Verfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen in Verbindung mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Spezifische Ziele, welche die Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, die Förderung positiver Auswirkungen und den Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette adressieren, werden in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung nicht dargestellt. Grund dafür ist, dass aktuell noch nicht die entsprechenden Prozesse zur Überprüfung der Zielerreichung vorliegen. Sobald die entsprechenden Prozesse etabliert sind, plant Manner auch die konkrete Erfassung von Zielen um den Fortschritt entsprechend messen zu können.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 279
ESRS S4 – Verbraucherinnen und Endnutzerinnen
S4 - SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
9 a i – Auswirkungen auf Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen in Verbindung zu Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell
Eine Beschreibung, wie die wesentlichen Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Endnutzerinnen von Manner mit der Strategie und dem Geschäftsmodell verbunden sind, findet sich unter den im Rahmen von ESRS 2 enthaltenen Angaben (SBM 3-48c ii).
9 a ii – Einfluss der Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell
Die wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Endnutzerinnen werden bei Manner strategisch berücksichtigt. Als Grundlage dient das klar definierte und unternehmensweit kommunizierte Manner-Mission-Statement: „Als werteorientiertes Familienunternehmen mit starker Position auf dem österreichischen Heimmarkt bauen wir unser Markengeschäft in ausgewählten internationalen Märkten nachhaltig aus und wollen bei unseren Konsumentinnen die Nummer 1 sein. Um dies zu erreichen, sind wir fokussiert, qualitätsorientiert und streben nach Exzellenz im Management.“ Der Unternehmenswert ist dazu die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs, dessen permanente Erhöhung durch die bestmögliche Ausrichtung aller Aktivitäten auf die Bedürfnisse aller Stakeholder erreicht wird. Mit der vom Vorstand formulierten Unternehmenspolitik sind Inhalt und Ziele der Strategie dargestellt, es verpflichten sich sowohl die Unternehmensleitung als auch jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter zur Erfüllung aller Anforderungen an Erzeugnissicherheit, -legalität, -authentizität und -qualität sowie zur Verantwortung gegenüber den Kundinnen und Konsument*innen, der Umwelt und der Hygiene- und Anstellungsbedingungen.
9 b – Verhältnis zwischen wesentlichen Risiken und Chancen und der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell
Ziel des Geschäftsmodells ist es, bei Konsumentinnen „top of mind“ zu sein und die erste Wahl darzustellen. Das versteht Manner wiederum als Chance, um als Marke einen klaren Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Folgende Risiken wurden im Zusammenhang mit Verbraucherinnen und/oder Endnutzer*innen identifiziert: Personenschaden (Fremdkörper), Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten (Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote), Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung), Einführung einer Zuckersteuer, Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu „Mogel-Verpackung". Diese Risiken ergeben sich aus der Abhängigkeit des Geschäftsmodells von Manner von einem stabilen oder steigenden Konsum sowie Umsatzsteigerungen.
10 – Anwendungsbereich von ESRS 2 Absatz 48
Alle Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben gemäß ESRS 2. Besonders betroffen können Kinder sein, die bewusst durch Werbung adressiert werden könnten. Der Anwendungsbereich der Strategie umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von Manner – mit dem Fokus auf die direkte Wertschöpfung in der Produktion.
10 a – Art der betroffenen Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen
Verbraucherinnen und Endnutzerinnen, die von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten von Manner betroffen sind, umfassen Verbraucher*innen von Süßwaren, insbesondere jene mit chronischen Krankheiten, wie Diabetes, die auf die transparente Ausweisung von Inhaltsstoffen angewiesen sind sowie Kinder, die besonders anfällig für Auswirkungen von Marketing und Verkaufsstrategien sind.
10 a i – Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen von Produkten, die für den Menschen schädlich sind
Verbraucher*innen von Süßwaren: Übermäßiger Konsum von zuckerhaltigen Produkten kann sich über einen längeren Zeitraum gesundheitlich negativ auswirken, von chronischen Schäden bis zu einer verkürzten Lebenserwartung in Zusammenhang mit einem hohen BMI-Index erhöhten Risikofaktor stehenden Erkrankungen. Die Gesundheit eines Menschen hängt von vielfältigen Faktoren ab und kann nicht allein auf die Ernährung zurückgeführt werden, wobei der Konsum von Süßwaren negative Effekte begünstigen kann. Zentrale potenziell negative Auswirkungen können sich darüber hinaus
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 280
durch mangelnde Lebensmittelsicherheit, etwa durch verunreinigte Inhaltsstoffe oder durch eine Kontamination während des Produktionsprozesses, welche eine Gefahr für die Gesundheit der Konsument*innen darstellen, ergeben.
10 a ii – Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen von Dienstleistungen, die sich möglicherweise negativ auf ihr Recht auf Privatsphäre auswirken
Da Manner keine Dienstleistungen anbietet, sind Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen von Dienstleistungen, die sich möglicherweise negativ auf ihr Recht auf Privatsphäre, den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung auswirken, nicht von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeit von Manner betroffen.
10 a iii – Verbraucherinnen und/oder Endnutzer, die auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungsbezogene Informationen angewiesen sind
Verbraucherinnen mit chronischen Krankheiten, wie Diabetes, die auf die transparente Ausweisung von Inhaltsstoffen angewiesen sind, sind von wesentlichen Auswirkungen betroffen. Die Deklaration auf den Verpackungen gibt gesetzeskonform Auskunft über Zutaten, Nährwerte und die beinhalteten deklarationspflichtigen Allergene (fett bzw. kursiv gedruckte Bestandteile in der Zutatenliste). Die transparente Deklaration liefert sämtlich notwendigen Informationen für die Konsument*innen und ermöglicht somit eine bewusste Kaufentscheidung.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 284
Bewertung (>95 %)
Monitoring (MDR-P-65a)
Zertifizierungsaudit
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Konzept bezieht sich auf Supply Chain (Rohstoff-Lieferantinnen, beide Produktionsstandorte inkl. ausgelagerter Prozesse, Kundinnen).
Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)
Aserbaidschan und Niederlassungen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-P- 65b)
Global (betrifft alle Herkunftsländer der Rohwaren bis hin zu allen Absatzmärkten)
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Lieferantinnen, Konsumentinnen, Kund*innen
Adressierte Gruppen von Verbraucher*innen/Endnutzern (S4-1 15)
Alle Konsumentinnen (Verbraucherinnen)
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Leitung IMS (Integrierte Management Systeme)
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
IFS Food in der aktuellen Version (V 8.0)
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Nein
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Code-of-Conduct
Inhalt (MDR-P-65a)
Im Manner Code-of-Conduct - ein Verhaltenskodex für sämtliche Manner Mitarbeiterinnen - und somit auch Marketing ist unter dem Kapitel „Dialog auf Augenhöhe mit Konsumentinnen" die Ansprache von Kindern im Marketing geregelt.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16, 17)
Kinderschutz, Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S4-1 15)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen, Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Im Manner Code-of-Conduct ist festgehalten: Manner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Verhaltensregeln des „Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft“, der auf der Homepage des Österreichischen Werberats veröffentlicht ist. Dies sind Selbstregulierungsrichtlinien, die verhindern sollen, dass diskriminierende, die Würde des Menschen verletzende oder irreführende Werbemaßnahmen gesetzt werden. Die Richtlinien regeln auch Werbung an Kinder und Jugendliche und werden im Marketing bei nationalen und internationalen Kommunikationsmaßnahmen entsprechend berücksichtigt. Konkret richten sich die Media-Aktivitäten an die Zielgruppe ab 18 Jahren. Zusätzlich hält der Code-of-Conduct fest: „Produkte werden vollständig und richtig gekennzeichnet, beworben und kommuniziert. Lebensmittel- sicherheit ist ein zentraler Pfeiler unserer Philosophie. Manner bewirbt den „Genuss zwischendurch“ und sind uns unserer Verantwortung hinsichtlich unserer Marketingaktivitäten als Süßwaren-Erzeuger bewusst.“
Monitoring (MDR-P-65a)
Human Resources ist für den Code-of-Conduct verantwortlich und überprüft die Einhaltung. Externe Überprüfung der Einhaltung des Ethik-Kodex obliegt dem Werberat: Nach Einlangen einer Beschwerde wird in der Geschäftsstelle die Zuständigkeit geprüft. Wenn die Beschwerde nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates fällt (siehe Verfahrensordnung) oder bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist, weist der Österreichische Werberat die Beschwerde ab, informiert jedoch die beschwerdeführende Person, wer sich ihrer Angelegenheit annimmt. Wird eine Beschwerde für offensichtlich unbegründet eingestuft, prüft dies der kleine Senat anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft (siehe Verfahrensordnung). Im Ablauf des Beschwerdeverfahrens wird in einem ersten Schritt das betroffene Unternehmen kontaktiert und zu einer Stellungnahme eingeladen. Zeitgleich werden auch der/die Vertreterin der AK-Wien Konsumentenschutzpolitik und bei Beschwerden zu geschlechterdiskriminierender Werbung auch der/die Vertreterin des Anti-Sexismus-Beirates zu einer Stellungnahme eingeladen. Sollte das betroffene Unternehmen zusagen, die inkriminierte Kampagne zu ändern oder sofort abzusetzen, wird das Verfahren als abgeschlossen erklärt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die vorliegenden Beschwerdeunterlagen an das unabhängige Entscheidungsgremium des Österreichischen Werberates (195 Fachexpert*innen) weitergeleitet. Das unabhängige Entscheidungsgremium entscheidet nunmehr anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, wie die beanstandete Werbemaßnahme zu beurteilen ist. Vom Ergebnis des unabhängigen Entscheidungsgremium werden alle betroffenen Parteien per E-Mail informiert. Gleichzeitig wird die Entscheidung auf der Homepage veröffentlicht.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 285
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Das Konzept bezieht sich auf das gesamte Unternehmen.
Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)
Es gibt keine vom Konzept ausgenommenen Geschäftstätigkeiten.
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-P- 65b)
Sämtliche geografischen Gebiete sind im Anwendungsbereich berücksichtigt.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Konsument*innen
Adressierte Gruppen von Verbraucherinnen/Endnutzerinnen (S4-1 15)
Alle Konsumentinnen (Verbraucherinnen)
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Leitung Marketing und FEI
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
nein
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Der Manner Code-of-Conduct findet sich auf der Homepage des Unternehmens und ist öffentlich zugänglich.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
ESG-Ziele Manner
Inhalt (MDR-P-65a)
ESG-Ziele Manner wurden 2024 vom Gesamtvorstand, ESG-Manager und ESG-Verantwortlicher im Aufsichtsrat entwickelt und verabschiedet.
- Die ESG-Strategie der Josef Manner & Comp. AG umfasst drei große Handlungsfelder – (eigene) Produktion (inkl. Aserbaidschan), Lieferkette, Produkte – die sich aus den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in sieben, nachfolgend dargestellten Themenfeldern ergeben.
- Zentrale Treiber der Auseinandersetzung der Josef Manner & Comp. AG mit Auswirkungen, Risiken und Chancen in den jeweiligen Handlungsfeldern sind einerseits die Regulatorik auf EU- und nationaler Ebene und gestiegene Anforderungen von Kundinnen, Konsumentinnen und sonstigen Stakeholdern (z. B. Banken), andererseits aber auch das Bestreben den ökonomischen Erfolg des Unternehmen Manner nachhaltig zu gewährleisten.
- Um dies zu gewährleisten müssen kurz-, mittel- und langfristig insbesondere auch Risiken im Zusammenhang mit ESG mitigiert, sowie damit zusammenhängende Chancen entsprechend wahrgenommen werden.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen folgende sieben strategischen Themenfelder: Klimaschutz; Klimarisiko; Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft; Biodiversität; Arbeitskräfte bei Manner und in der Wertschöpfungskette; Verbraucherinnen und Endnutzerinnen; Governance
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16, 17)
Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen, Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Risiko oder Chance (S4-1 15)
Management wesentlicher Risiken, Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a)
Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote, Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Zielbild zu Verbraucherinnen und Endnutzerinnen: IFS-Zertifizierung auf „Higher-Level“ halten, Umsetzung von Zuckerreduktion bei allen Produktinnovationen, Langfristig: Strategieentwicklung zur Zuckerreduktion für alle Produkte, Anwendung des und Bekenntnis zum Ethikkodex des österreichischen Werberats
Monitoring (MDR-P-65a)
Monitoring auf Vorstandsebene.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Konzept bezieht sich auf den Geltungsbereich innerhalb des Unternehmens.
Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b)
Es gibt keine vom Konzept ausgenommenen Geschäftstätigkeiten.
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-P- 65b)
Sämtliche geografischen Gebiete sind im Anwendungsbereich berücksichtigt.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensgruppen (MDR-P-65b)
Konsument*innen
Adressierte Gruppen von Verbraucher*innen/Endnutzern (S4-1 15)
Alle Konsumentinnen (Verbraucherinnen)
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d)
Nicht im Bereich Verbraucherinnen und Endnutzerinnen
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e)
Nein
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f)
Internes Dokument, Kommunikation an gesamte Belegschaft bei Town-Hall-Meeting.
16 – Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, die für Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen relevant sind
Manner verpflichtet sich, die Menschenrechte einzuhalten und DSGVO-konform zu agieren. Manner bezieht sich dabei in Bezug auf Menschenrechte hauptsächlich auf jene, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - die seit 1964 Verfassungsrang hat - geschützt werden. Menschenrechte aus AEMR, die Verbraucherinnen und Endnutzerinnen betreffen umfassen für Manner folgende drei Artikel:
- Artikel 3: Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, das auch Schutz vor gefährlichen Produkten und Dienstleistungen beinhaltet.
- Artikel 12: Das Recht auf Schutz der Privatsphäre – hier geht es für Manner vor allem um Datenschutz und der Vertraulichkeit persönlicher Daten.
- Artikel 26: Das Recht auf Bildung – vor allem das Recht auf Informationen über Produkte.# 16 a – Ansatz in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statuiert bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. Manner orientiert sich im Bereich Lebensmittelsicherheit am Artikel 3 („Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person – umfasst Schutz vor gefährlichen Produkten und Dienstleistungen") und stellen Produktqualität, -legalität und -authentizität bzw. Arbeits- und Lebensmittelsicherheit durch eine konsequent „gelebte“ Arbeits- und Lebensmittelsicherheitskultur sicher. Dies gelingt durch die Schaffung gemeinsamer Werte, Überzeugungen und Normen, die das gesamte Denken und Verhalten bei Manner und darüber hinaus prägen. Im Hinblick auf „verantwortungsvolles Marketing“ steht bei Manner der Schutz personenbezogener Daten im Mittelpunkt der Unternehmenswerte. Als verantwortungsvoller Akteur legt Manner großen Wert darauf, die Privatsphäre der Konsument*innen zu wahren und den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden. Verbesserungen spiegeln das kontinuierliche Engagement wider, eine sichere und vertrauensvolle Grundlage für sämtliche Marketingaktivitäten zu schaffen und damit die hohen Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen.
16 b – Ansatz in Bezug auf die Einbeziehung von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen
Konsument*innen können diesbezüglich über zahlreiche Kanäle mit Manner kommunizieren wie etwa dem Formularfeld auf der Homepage, dem Konsumentenservice etc.
16 c – Ansatz in Bezug auf Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen
Manner hat unter Einbezug der OECD-Richtlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für nachhaltiges unternehmerisches Handeln Abhilfemaßnahmen implementiert, um Konsumentinnen entlang der gesamten Aktivitätskette zu schützen und Indikatoren wie Grad, Tragweite und Unumkehrbarkeit dabei berücksichtigt. Um die Relevanz der gesetzten Maßnahmen zu gewährleisten, führt das Unternehmen kontinuierlich einen konstruktiven Dialog mit allen betroffenen Stakeholdern. Das Hinweisgebersystem ist eine Möglichkeit für Konsumentinnen, Beschwerden dazu einzureichen.
17 – Angabe, ob und inwiefern Konzepte in Bezug auf Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen mit international anerkannten Instrumenten im Einklang stehen
Manner nimmt die Verantwortung wahr, die im Einklang mit internationalen Menschenrechtsprinzipien steht. Im Berichtsjahr wurden keine Fälle gemeldet, die eine unmittelbare Nicht-Einhaltung dieser Prinzipien in der nachgelagerten Wertschöpfungskette implizieren.
S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucherinnen und Endnutzerinnen in Bezug auf Auswirkungen
20 – Einbezug der Sichtweisen der Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen in Entscheidungen oder Tätigkeiten
Die Strategie orientiert sich nach der bei Manner gelebten Grundsatzposition eines fairen, transparenten und ehrlichen Austauschs mit Konsumentinnen und Kundinnen. Der Dialog mit diesen wichtigen Stakeholdergruppen steht dabei im Vordergrund. In den Austausch tritt Manner direkt beispielsweise über das Manner Konsumentenservice, aber auch bei Jahresgesprächen mit Handelspartnerinnen gehen wir in den aktiven Dialog. Mit Hilfe von Social Listening Tools (Social Media) sowie der Einbeziehung von Konsumentinnen im Zuge von Umfragen werden diese Stakeholdergruppen aktiv in die Entscheidungen des Unternehmens eingebunden. Rückmeldungen und Anforderungen fließen laufend in die Strategie ein.
20 a – Zusammenarbeit mit Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen oder ihrer Vertreter*innen
Eine direkte Zusammenarbeit mit den Konsumentinnen erfolgt nicht, deren Anliegen werden durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Durch das implementierte HACCP-Konzept wird sichergestellt, dass Konsumentinnen und die Kund*innen mit hochwertigen und hygienisch einwandfreien Produkten beliefert werden. Die Qualitätsabteilung ist verantwortlich dafür, dass die Einbeziehung stattfindet und die Ergebnisse in den Ansatz des Unternehmens einfließen.
20 b – Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung
Sämtliche Rückmeldungen von Endverbraucherinnen werden über das Konsumentenservice digital erfasst und Reklamationen statistisch ausgewertet. Einmal pro Monat werden diese Rückmeldungen vom Manner Konsumentenservice aufbereitet und mit Unternehmensleitung, Marketing, QSU, Vertrieb, Produktion etc. analysiert. Über dieses Werkzeug finden die Sichtweisen von Konsumentinnen anlassbezogen in den Entscheidungen des Unternehmens Gehör. Über Marktforschungsergebnisse - vorrangig bei Neuproduktentwicklung - werden Sichtweisen von Konsumentinnen mit einbezogen. Aktuell werden Verbraucherinnen und/oder Endnutzer*innen nicht informiert, wie ihre Sichtweisen einbezogen werden, um Maßnahmen oder neue Entscheidungen abzuleiten. Ein Feedback über das Konsumentenservice zu Anregungen, Beschwerden etc. erfolgt direkt.
20 c – Funktion und ranghöchste Position innerhalb des Unternehmens, die die operative Verantwortung für die Einbeziehung trägt
Die oberste Verantwortung für das Managementsystem liegt beim Vorstand für Produktion und Technik. Bei Abwesenheit des Vorstands werden Agenden der obersten Leitung betreffend Managementsystem von der Bereichsleiterin QSU übernommen.
20 d – Art und Weise, wie das Unternehmen die Wirksamkeit seiner Zusammenarbeit mit den Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen bewertet
Bewertet wird die Wirksamkeit der Einbeziehung der Konsument*innen mittels Reklamationsfaktor.
21 – Unternommene Schritte, um Einblicke in die Sichtweisen der Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen zu gewinnen
Grundsätzlich sind alle Produkte der Josef Manner & Comp. AG für keine spezielle Zielgruppe oder Verwendungszweck vorgesehen. Darüber hinaus wurden wenige Produkte mit einem besonderen Verwendungszweck definiert, wobei die Anforderungen in der Neuproduktentwicklung festgelegt wurden. Werden neue Produkte entwickelt, die sich an eine spezielle Zielgruppe richten bzw. für eine spezifische Ernährungsform oder Verwendungszweck gedacht sind, werden im Rahmen des Prozesses für Neuproduktentwicklung die Anforderungen dafür festgelegt und bewertet. Menschen mit besonderen Ernährungsformen können alle für sie notwendigen Informationen aus der Deklaration auf der Verpackung ableiten. Als zusätzliche Serviceleistung sind auf der Homepage bei jedem Produkt die Produkteigenschaften, z. B. für vegane Ernährungsformen, hinterlegt.
S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucherinnen und Endnutzerinnen Bedenken äußern können
25 a – Allgemeiner Ansatz und Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen
Der Ansatz und das Verfahren für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen im Falle negativer Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Endnutzerinnen orientiert sich nach der bei Manner gelebten Grundsatzposition eines fairen, transparenten und ehrlichen Austauschs mit Konsumentinnen und Kundinnen. Ziel des Verfahrens ist ein Dialog auf Augenhöhe mit Konsumentinnen und Feedback als Chance für kontinuierliche Weiterentwicklung. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess verfolgt als Ziel die stetige Verbesserung der Produkt-, Prozess- und Servicequalität. Beschrieben wird die Verbesserung als PDCA-Zyklus, einem sich wiederholenden 4-phasigen Prozess (Plan, Do, Check, Act), mit dem Ziel des ständigen Lernens bzw. der ständigen Verbesserung. Darüber hinaus dienen der PDCA-Zyklus als Mitarbeiter-KVP, der 8D-Report als Werkzeug zur Reklamationsbearbeitung und das A3-Problemlösungsblatt als Methoden-KVP. Dabei arbeiten die Mitarbeiterinnen eigenständig in ihren Abteilungen und Teams an den laufenden Verbesserungen in ihrem Verantwortungsbereich und in ihrem Umfeld.
25 b – Spezifische Kanäle, über die Verbraucherinnen und Endnutzerinnen ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen können
Sollte ein Produkt nach dem Kauf nicht den Erwartungen der Konsumentinnen entsprechen, werden von Manner zahlreiche Feedback-Möglichkeiten bereitgestellt. Konsumentinnen können über mehrere sehr einfach zu findenden Kanäle (Kontaktformular auf der Webseite, per E-Mail, über Telefon) mit dem Konsumentenservice in Kontakt treten und Feedback zu den Produkten geben. Das Kerndokument im Konsumentenservice „Social Media: Erreichbarkeit und Reaktionszeit – Shitstorm“ behandelt wesentliche Elemente wie potenzielle Konfliktherde inklusive eines ausführlichen Argumentariums, Verantwortlichkeiten, Stufenplan und Reaktionszeiten im Krisenfall, Prävention und einen Eskalationsprozess im Krisenfall. Dieses Verfahren ist auch flexibel einsetzbar für andere Krisensituationen oder Ähnliches. Konsument*innen können Bedenken in der Abteilung Konsumentenservice via E-Mail, in Onlineformularen, auf Social-Media-Kanälen per Brief oder Telefon äußern.
25 c – Unterstützung der Verfügbarkeit solcher Kanäle im Rahmen von Geschäftsbeziehungen
Im Rahmen von Geschäftstätigkeiten von Manner werden ähnliche Kanäle z. B. Beschwerdemechanismen über Handelspartner unterstützt, indem Anfragen, Feedback und Beschwerden direkt an das Manner Konsumentenservice weitergeleitet und dort in den üblichen Prozess eingesteuert werden.
25 d – Verfolgung und Überwachung der angegangenen Probleme und Wirksamkeit der Kanäle
Der Fortschritt bei der Bearbeitung der einzelnen Verbraucher- und Endnutzeranliegen wird im 14-tägigen Innovations- und Produktentwicklungs-Meeting verfolgt und überwacht. Das Konsumentenfeedback wird im System "Sugar" in der Abteilung Consumer Service erfasst und bearbeitet.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
26 – Feststellung, dass Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen die Strukturen und Verfahren kennen und ihnen vertrauen sowie Strategien zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen bei Nutzung der Strukturen und Verfahren
Das Kontaktformular auf der Website (https://www.manner.com/de-AT/kontakt) ist mit dem CRM-Programm „SUGAR" verknüpft, wodurch für diese Nachricht automatisch ein Ticket erstellt wird und in Folge bearbeitet werden kann. Für telefonische Anfragen oder solche, die per Mail ([email protected]) oder Post zugesendet werden, wird vom Consumer Service manuell ein Ticket erstellt. Diese sind nummeriert, werden einer Kategorie zugewiesen und gegebenenfalls mit einem „Tag" versehen. Sie beinhalten zumindest eine Nachricht sowie den Namen bzw. Kontakt des Absenders oder der Absenderin. Nachrichten der Kategorie „Reklamationen" werden priorisiert behandelt, da hier bestimmte, vorgegebene Reaktionszeiten und Abläufe einzuhalten sind. Der Prozess ist bei Manner unter „PV5200 Produktreklamationen bearbeiten" festgelegt.
Monatlich erfolgt eine statistische Auswertung, die die einge- gangenen Rückmeldungen der Konsumentinnen des abgelaufenen Monats berücksichtigt und diese Werte mit denen der Vormonate und Vorjahre vergleicht. Davon abzuleitende Trends oder erkannte Häufungen dienen als Basis für die Ver- besserungsarbeit und werden den relevanten Mitarbeiterinnen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsniveaus am Shopfloor täglich DQMs (Daily Quality Meetings) abgehalten. Basierend auf Kennzahlen (z. B. der Reklamationsstatistik), Ergebnissen aus internen Audits und Ereignissen werden dort konkrete Verbesserungsmaßnahmen definiert, dokumentiert und bis zur Umsetzung inkl. Wirksamkeitsprü- fung verfolgt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Abweichungen schnell erkannt und nachhaltige Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Mit dem Stichtag 31.12. erfolgt zudem eine Gesamtübersicht aller Fälle in Form einer Jahresstatistik. Im Zuge dessen wird auch eine separate Auswertung vorgenommen, die die Anzahl der Beschwerden in Zusammenhang mit nicht verantwor- tungsvollem Marketing auflistet. Diese beinhaltet alle Reklamationsfälle mit Beschwerdegrund „Deklaration falsch/fehlt", „MHD fehlt" sowie jegliche Produktkritik hinsichtlich Mogelpackung. Beschwerden betreffend Marketingclaims, Irreführung, an Kindern gerichtete Werbung, sexistische oder anstößige Werbung sind als Ticket mit den entsprechenden Tags im CRM vorhanden und stehen damit ebenfalls als Report zur Verfügung. Zudem werden Social-Media-Nachrichten in Hin- blick auf jene Beschwerdegründe überprüft und gegebenenfalls im Bericht ergänzt. Um potenziell negative Auswirkungen auf Konsument*innen zu beheben oder Bedenken in Maßnahmen einfließen zu lassen, wird dieses Feedback laufend genutzt, um Verbesserungspotenziale zu optimieren.
Das Feedback über die Webseite des Unternehmens ist eine gelernte Möglichkeit, für Konsument*innen, mit Manner in Kontakt zu treten und wird auch dementsprechend verwendet. Diese Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme wurden im Jahr 2024 über 6.945-mal zum Verfassen von Beschwerden, Lob oder Anregungen genutzt. Manner verfügt aktuell nicht über Strategien, um Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, wenn sie solche Strukturen oder Verfahren nut- zen, da Manner Feedback als wertvolle Quelle für Verbesserungsmöglichkeiten erachtet.
S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Ver- braucherinnen und Endnutzerinnen und Ansätze zum Management wesentlicher Ri- siken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucherin- nen und Endnutzerinnen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
30 – Zusammenfassende Beschreibung der Aktionspläne und Mittel in Bezug auf das Management der wesentli- chen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucherinnen und Endnutzerinnen
Im Fokus der Maßnahmen im Management potenzieller Auswirkungen auf Konsument*innen stehen Lebensmittel- und Produktsicherheit: Das HACCP-Konzept zur Gefahrenanalyse und Ableitung geeigneter Kontrollpunkte und deren Beherr- schung entlang der Wertschöpfungskette – von der Entwicklung über die Produktion bis zum Versand – trägt wesentlich zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit bei. Sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch das Bestreben, die Sorgfaltspflicht in Bezug auf das Inverkehrbringen von sicheren Lebensmitteln zu erfüllen, haben dazu geführt, dass Präventivmaßnahmen implementiert wurden, die eine gute Hygienepraxis (GHP) und eine gute Herstellungspraxis (GMP) gewährleisten. Eine regelmäßige Verifizierung des Systems deckt Verbesserungspotenziale auf und trägt zur ständigen Weiterentwicklung sowie zur Erfüllung der Anforde- rungen für die Erzeugnissicherheit bei.
Qualität aus Sicht der Kundinnen und Konsumentinnen bedeutet also, dass Man- ner Konsumentinnen zu jeder Zeit Produkte in einer konstant hohen Qualität genießen können. Die Produkte aus dem Haus Manner sind sicher und stellen keine Gefahr für die Gesundheit der Konsumentinnen dar. Jedes Genussmittel ist aber nur so gut wie die Summe seiner Einzelteile. Aus diesem Grund legt Manner höchsten Wert auf ausgewählte, hochqualitative und, wo möglich, nachhaltig zertifizierte Zutaten. Alle Rohstoffe werden nach der Anlie- ferung im hauseigenen Betriebslabor entsprechend einem risikobasierten Prüfplan bemustert, analysiert und nur nach Übereinstimmung mit der Spezifikation zur Verarbeitung in der Produktion freigegeben. Diese strengen Wareneingangs- prüfungen sowie die weiteren Anforderungen aus der bestehenden IFS-Zertifizierung stellen die Einhaltung der Lebens- mittelsicherheit und der Qualitätsansprüche sicher.
Manner unterzieht sich jährlich einer Zertifizierung nach dem mit dem Fachwissen von Einzelhändlern, Herstellern, Zertifizierungsstellen und anderen Expert*innen entwickelten und weltweit anerkannten Produktqualitäts- und Sicherheitsstandard IFS (International Featured Standard Food) in der aktuellen Ver- sion. Ziel ist eine Zertifizierung auf „Higher Level", um damit die Vertrauenswürdigkeit in die Produkte und Marken durch die Demonstration einer gelebten Produkt- und Lebensmittelsicherheitskultur zu stärken und Kundenanforderungen zu erfüllen. Zusätzlich zur Verifizierung des Manner Managementsystems werden darüber hinaus an beiden Standorten Nachhaltigkeits-, Hygiene- und Systemaudits durchgeführt, wobei speziell die Anforderungen der IFS-Auditcheckliste und die aus dem Lean Management hinterfragt werden.
| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Beschreibung (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) | Ausrichtung (S4-4, 31 a, c) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) | Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a) | Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) | Start (MDR-A-68a) | Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) | (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gefahrenanalyse | Gefahrenanalyse entlang aller Produktionsprozesse | Gesundheitsschutz und Sicherheit | Verringerung negativer Auswirkungen | Mangelnde Lebensmittelsicherheit | HACCP-Konzept | Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Identifikation und Bewertung von Gefahren sowie Definition von geeigneten Maßnahmen zur Beherr- schung. | 2000 | In Umsetzung | Mehr als 5 Jahre |
| Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37) | Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a) | Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36) | (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b) | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) | Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b) | Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die von den Mitgliedern des HACCP-Teams in der Gefahrenanalyse de- finierten CPs (Kontrollpunkte) und CCPs (kritische Kontrollpunkte) sind Lenkungsmaßnahmen, an denen eine unmittelbare Einflussmöglichkeit Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 291 besteht, Gefahren für die Lebensmittelsicherheit zu verhindern, zu be- seitigen oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. | Es ist ein Prüfverfahren definiert, das kontinuierlich oder in angemesse- nen Intervallen die Wirksamkeit der Lenkungsmaßnahmen überprüft. | Kein konkreter Zielwert | Permanente Erhöhung der Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittel- sicherheitskultur | Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette | Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf | Konsument*innen | Nein, präventiv | Nein |
| Titel der Maßnahme (MDR-A-68a) | Beschreibung (MDR-A-68a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a) | Ausrichtung (S4-4, 31 a, c) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a) | Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a) | Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a) | Start (MDR-A-68a) | Umsetzungsgrad (MDR-A-68a) | (Geplantes) Ende (MDR-A-68c) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Implementierung von Detektionsgeräten | Implementierung von Detektionsgeräten zur Fremdkörpererkennung (Metalldetektoren und Röntgengeräte) | Gesundheitsschutz und Sicherheit | Verringerung negativer Auswirkungen | Mangelnde Lebensmittelsicherheit | HACCP-Konzept | Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Reduktion von Fremdkör- pereintrag in die Produkte. | 2023 | Abgeschlossen | Abgeschlossen |
| Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37) | Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a) | Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36) | (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b) | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b) | Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b) | Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b) | Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mit Hilfe der Metalldetektoren und der Röntgengeräte werden kontami- nierte Packungen erkannt und aussortiert. |
Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a)
Erfassung der gemeldeten Fremdkörperreklamationen in der Reklamationsstatistik
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Zielwert in der Reklamationsstatistik: 0,25 ppm
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Deutlich messbare Reduktion von Fremdkörpereinträgen in den Produkten
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Wareneingangsprüfung
Beschreibung (MDR-A-68a)
Wareneingangsprüfung
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch ausschließliche Verarbeitung von sicheren Rohwaren
Start (MDR-A-68a)
2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
Alle Rohstoffe werden nach der Anlieferung im hauseigenen Betriebslabor entsprechend einem risikobasierten Prüfplan bemustert, analysiert und nur nach Übereinstimmung mit der Spezifikation zur Verarbeitung in der Produktion freigegeben.
Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a)
Interne und externe Analysen, Teilnahme an Ringversuchen
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 293
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Rohstoffe entsprechen der Spezifikation
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Konsequentes Einfordern der Einhaltung der vereinbarten Spezifikation unterstützt die kontinuierliche Lieferantenentwicklung. So sind neben den Wareneingangsprüfungen auch regelmäßige Lieferantenaudits und Lieferantengespräche ein integraler Bestandteil zur Sicherstellung der geforderten Rohstoffqualität.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Prozessbegleitende Prüfungen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Prozessbegleitende Prüfungen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch laufende Kontrollen der Produkte während der Produktion.
Start (MDR-A-68a)
2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
Beispiele:
* Täglich werden in sämtlichen Produktionsschichten von jeder Produktions-Charge Muster gezogen und von einem Team geschulter Sensorikerinnen verkostet und bewertet
* An sämtlichen Produktionsanlagen wurden sogenannte Qualitätstische als Standard etabliert, an denen durch die Mitarbeiterinnen selbst mehrmals pro Produktionsschicht Muster aus dem laufenden Prozess gezogen und vor Ort auf die geforderten Qualitätsvorgaben geprüft werden.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 294
Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a)
Stichprobenartige Kontrollen durch die Mitarbeiter*innen der Qualitätsabteilung im Zuge der von ihnen durchgeführten, schichtübergreifenden Kontroll-Rundgängen.
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Produkte entsprechen der Spezifikation
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Erhaltung des hohen Qualitätsniveaus der Produkte
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Qualitätsmeetings
Beschreibung (MDR-A-68a)
Tägliche Qualitätsmeetings am Shopfloor
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Abhaltung von abteilungsübergreifenden Qualitätsmeetings.
Start (MDR-A-68a)
2022
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
In sogenannten DQMs (Daily Quality Meetings) wird auf Basis der verfügbaren Kennzahlen zu internen Fehlern und Reklamationen ein Fokus auf relevante Probleme gesetzt und deren Lösung bis zur wirksamen Umsetzung verfolgt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 295
Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a)
Audits und statistische Auswertung der aufgetretenen Fehler.
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Kein konkreter Zielwert
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Intensiveres Bewusstsein für Fehler und deren Auswirkungen bei Mitarbeiter*innen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
HACCP-Konzept als vorbeugendes Sicherheitswerkzeug
Beschreibung (MDR-A-68a)
HACCP-Konzept als vorbeugendes Sicherheitswerkzeug zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Ausschluss bzw. Minderung von Haftungsfällen aufgrund von Gesundheitsgefährdungen der Konsument*innen durch unsichere Lebensmittel am Markt.
Start (MDR-A-68a)
2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
Im Zuge von wiederkehrenden HACCP Teamsitzungen erfolgt die HACCP Verifizierung und Weiterentwicklung des HACCP Konzeptes. Mittel sind Arbeitszeit und Ressource. Alle zwei Jahre findet eine Schulung durch externe Trainer*innen für das HACCP-Team statt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 296
Wirksamkeitsverfolgung der Maßnahme (S4-4 31 d, 33 a)
Erfassung eingehender Haftungsfälle.
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Kein konkreter Zielwert
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Keine Haftungsfälle und Personenschäden
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Zertifizierung nach IFS
Beschreibung (MDR-A-68a)
Jährliche Zertifizierung nach IFS in der aktuellen Version
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
Managementsystem
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Die Aufrechterhaltung der Zertifizierung nach IFS dient der Erfüllung von Kundenanforderungen und Sicherstellung der Manner-Qualitätsansprüche.
Start (MDR-A-68a)
2004
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management wesentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
Das Team der Abteilung „integrierte Managementsysteme" führt sämtliche internen Systemaudits durch, lässt die oberste Leitung und einige zentrale Funktionen einmal jährlich durch externe Auditor*innen prüfen und bereitet die Organisation somit auf die Zertifizierung nach IFS vor. Ressourcen sind interne und externe Arbeitszeit.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 297
Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Gültiges IFS-Zertifikat auf „Higher Level"
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Kein konkreter Zielwert
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Seit vielen Jahren Zertifizierung auf „Higher Level"
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Kund*innen/Handel
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Mitgliedschaft im Österreichischen Werberat
Beschreibung (MDR-A-68a)
Manner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Verhaltensregeln des „Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft“, der auf der Home- page des Österreichischen Werberats veröffentlicht ist. Die Richtlinien regeln auch an Kinder und Jugendlichen gerichtete Werbung und wer- den von der Marketing-Abteilung bei nationalen und internationalen Kommunikationsmaßnahmen dementsprechend berücksichtigt. Um auch bei der Mitwirkung dieser Gestaltungsregeln aktiv zu sein, ist eine Mitgliedschaft im Österreichischen Werberat vorgesehen.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Kinderschutz
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
Code-of-Conduct
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Eine Sensibilisierung sämtlicher in Kommunikationsmaßnahmen invol- vierter (Marketing-) Mitarbeiter*innen hinsichtlich Vermeidung von an Kinder gerichtete Werbemaßnahmen soll damit erreicht werden.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
-
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 298
Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Feedbackschleifen im Marketing, Schulungen, Beanstandungen durch den Werberat, Beanstandungen über das Konsumentenservice
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Die gesetzte Maßnahme zielt auf den Wissensaufbau- und das Manage- ment bezüglich der Ansprache von Kindern in Werbemaßnahmen ab.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Ausarbeitung Strategiepapier (Konzept) zu "Verantwortungsvollem Marketing bei Manner"
Beschreibung (MDR-A-68a)
Ausarbeitung Strategiepapier (Konzept) zu "Verantwortungsvollem Mar- keting bei Manner" wurde 2024 gestartet, die Finalisierung und interne Verabschiedung ist für 2025 vorgesehen. Sensibilisierung aller in Mar- keting- und Kommunikationsmaßnahmen involvierten (Marketing) Mitar- beiter*innen betreffend verantwortungsvoller Marketingpraktiken.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunika- tion
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
Es wird kein Konzept mit dieser Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Es werden keine Ziele mit dieser Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
Ausarbeitung eines Basiskonzept in Austausch mit den Abteilungen ESG und Human Ressources. Workshop mit der gesamten Marketin- gabteilung mit Bezugnahme auf die IROs und Ausarbeitung von Maß- nahmen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 299
Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Wirksamkeit der Maßnahme orientiert sich an dem Zustandekommen des Konzepts und einer Freigabe des Konzepts durch den Vorstand.
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein Strategiepapier mit Richtlinien zu verantwortungsvollem Marketing zu erstellen.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Zuckerreduktions-Strategie
Beschreibung (MDR-A-68a)
Entwicklung einer Zuckerreduktions-Strategie für das Gesamtunterneh- men
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerin- nen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Wer- beverbote; Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/ Aktivität: Ein- führung einer Zuckersteuer; Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Pro- dukte)
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
ESG-Ziele Manner
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Beitrag im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung, Ausbau der Wahlmöglichkeiten an zuckerreduzierten Produkten für Konsument*in- nen im Sortiment.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
Potenziell negative Auswirkungen von Zucker werden in der Maßnahme „Entwicklung einer Zuckerreduktions-Strategie für das Gesamtunterneh- men" adressiert. Ressourcen dafür sind sowohl in der Produktentwick- lung, im Marketing sowie im Einkauf notwendig. Ein umfangreiches Ver- ständnis für aktuelle Technologien und zukünftige Entwicklungen spielt Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 300 hier ebenfalls eine Rolle. Darüber hinaus sind Mittel für Kommunikation von Konsument*innen zur Bekanntmachung dieser Produkte erforder- lich.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 300
Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Konzeptpapier vom Vorstand verabschiedet.
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Zielvorgabe nur bei Innovationen: -10 % Zuckerreduktion bei Neupro- dukten der Marke Manner bei Benchmark Manner Original Neapolitaner Schnitte.
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Konzeptpapier über alle Marken.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Schulung zu Wettbewerbsrecht
Beschreibung (MDR-A-68a)
Regelmäßige Schulung zu Wettbewerbsrecht insbesondere Green Claims durch Manner Rechtsabteilung - mindestens einmal pro Jahr
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu „Mogel-Verpa- ckung"
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
Es wird kein Konzept mit dieser Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Es werden keine Ziele mit dieser Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Mittel für das Management we- sentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
-
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 301
Wirksamkeitsverfolgung der Maß- nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Die Wirksamkeit der Maßnahme kann an den KPIs "Anzahl der Be- schwerden im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marke- ting" sowie "Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht ver- antwortungsvollen Marketingpraktiken" gemessen werden
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Die Maßnahme zielt auf den Wissensaufbau im Unternehmen und in weiterer Folge die Vermeidung der Beschwerden im Punkt "nicht verant- wortungsvolles Marketing" ab
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A- 68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Überprüfung Sortiment Mogelpackung
Beschreibung (MDR-A-68a)
Überprüfung Sortiment Mogelpackung
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpa- ckung"
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
Es wird kein Konzept mit dieser Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Es werden keine Ziele mit dieser Maßnahme adressiert.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 302
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Die Wirksamkeit der Maßnahme wird am KPI "Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken" sichtbar
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Die Maßnahme zielt auf den Wissensaufbau im Unternehmen und in weiterer Folge die Vermeidung der Beschwerden im Punkt „nicht verantwortungsvolles Marketing" ab
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Aufbau einer zuckerreduzierten Produktkategorie
Beschreibung (MDR-A-68a)
Aufbau einer zuckerreduzierten Range rund um Manner Vollkorn Waf-
feln
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
ESG-Ziele
Manner Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Ausbau der Wahlmöglichkeiten an zuckerreduzierten Produkten für Kon-
sument*innen im Sortiment
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Noch nicht begonnen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4 37)
Potenziell negative Auswirkungen von Zucker werden in der Maßnahme „Aufbau einer zuckerreduzierten Range rund um Manner Vollkorn Waf-
feln" adressiert. Ressourcen dafür sind sowohl in der Produktentwick-
lung, im Marketing sowie im Einkauf notwendig. Ein umfangreiches Ver-
ständnis für aktuelle Technologien und zukünftige Entwicklungen spielt hier ebenfalls eine Rolle. Darüber hinaus sind Mittel für Kommunikation
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 303
von Konsument*innen zur Bekanntmachung dieser Produkte erforder-
lich.
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Konzeptpapier vom Vorstand verabschiedet.
Zielfestlegung zur Verfolgung der Wirksamkeit (S4-4 36)
Nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein Konzeptpapier über alle Marken aus dem Haus Manner zu erstellen.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d, S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
31 b – Abhilfemaßnahmen in Bezug auf eine tatsächliche wesentliche Auswirkung
Keine der angeführten Maßnahmen schafft Abhilfe für die wesentlichen Auswirkungen, durch die das Unternehmen be-
troffen ist.
32 a – Verfahren zur Ermittlung erforderlicher und angemessener Maßnahmen
Um auf tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Endverbraucherinnen entsprechend reagieren zu kön-
nen, wurde auf die über die beschriebenen Kanäle (Kontaktformular auf der Manner Homepage, Social Media) eingelang-
ten Inputs und das Feedback der Konsumentinnen zurückgegriffen.
32 b – Ansätze um Maßnahmen in Bezug auf spezifische wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucher*in-
nen und/oder Endnutzer*innen zu ergreifen
Um Maßnahmen in Bezug auf spezifische, wesentliche Auswirkungen auf Endverbraucher*innen zu ergreifen werden fol-
gende Ansätze verfolgt:
- Im Entwicklungsprozess werden neben den rein technischen und betriebswirtschaftlichen auch umweltrelevante und ethische sowie kundenspezifische Aspekte berücksichtigt.
- Da die Einsatz-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Investitionen und Dienstleistungen direkt oder indirekt die Sicher-
heit, Qualität, Zuverlässigkeit und Umweltverträglichkeit der Produkte beeinflussen, sind im Rahmen der Beschaf-
fung ausreichende Sicherungsmaßnahmen festgelegt (Lieferantenauswahl und -freigabe, Definition der Spezifi-
kation, Eingangsprüfung und Lieferantenbewertung) - Die zur Serienfertigung festgelegten Herstellungsbedingungen und qualitätssichernden Maßnahmen (Prüfungen, Arbeitsanweisungen) sind dokumentiert und gewährleisten einen reproduzierbaren Prozess zur Herstellung si-
cherer Produkte. - Das Managementsystem sichert durch regelmäßige Analysen der Prozess- und Qualitätsaufzeichnungen die Durchführung von korrigierenden und vorbeugenden Maßnahmen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 304 - Aufgrund der Vorgaben des Managementreviews und der Qualitätsziele sowie der Verbesserungsmaßnahmen, internen Audits usw. werden Schulungen geplant, budgetiert und durchgeführt. Mitarbeiter*innen und Führungs-
kräfte werden entsprechend ihres Arbeitsplatzes und auf Basis einer Bewertung der damit zusammenhängenden Risiken ausgebildet. - Die externe Kommunikation regelt das Verhältnis zwischen der Organisation und externen Stellen, zum Zweck der Sicherstellung der Qualitätsanforderungen und der Lebensmittelsicherheitsanforderungen. Als externe Stellen werden alle Organisationen und Personen gesehen, welche in irgendeiner Stufe der gesamten Wertschöpfungskette mit dem Produkt in Kontakt treten, oder relevanten Einfluss auf das Produkt haben.
32 c – Sicherstellung der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen im Falle wesentlicher negativer Auswirkungen
Durch regelmäßig durchgeführte Prüfmaßnahmen, Leistungskontrollen, Audits und Reviews wird die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems laufend überwacht, angepasst und verbessert. Auf Basis der Reklamationsstatistik („ex-
terne Fehler") sowie der strukturierten Aufnahme von erfassten Produktionsfehlern („interne Fehler") werden in täglichen, schnittstellenübergreifenden Qualitätsmeetings geeignete Abstellmaßnahmen oder Problemlösungsaktivitäten bespro-
chen, gestartet und bis zur wirksamen Umsetzung verfolgt.
33 b – Geplante oder ergriffene Maßnahmen, um wesentliche Chancen zu nutzen
Wesentliche Chancen wurden für Manner nicht identifiziert.
34 – Maßnahmen, um wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen durch eigene Praktiken zu verhindern
Die oberste Leitung stellt sicher, dass alle erforderlichen Ressourcen wie etwa Personal, Material, Ausstattung, Schulun-
gen oder Prüfkosten zur sicheren Herstellung von Lebensmitteln im Sinne der Gesetzgebung, des Codex Alimentarius, der Good Manufacturing Practice, sowie der Good Hygiene Practice und zur Weiterentwicklung der Organisation, zur Erreichung der Qualitätsziel sowie im Sinne des Produktschutzes (Food Defense) und der Arbeitssicherheit zur Verfügung gestellt werden und dass somit negative Auswirkungen auf Konsument*innen verhindert werden können.
35 – Schwerwiegende Menschenrechtsprobleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und End-
nutzer*innen
Manner wurde im Berichtszeitraum keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen von Konsument*innen gemel-
det.
S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswir-
kungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Reklamationsreduktion
Beschreibung (MDR-T-80a)
Zielwert in der Reklamationsstatistik: 0,25ppm in Bezug auf Fremdkör-
per
Adressiertes wesentliches Thema (MDR-T-80a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zielrichtung (MDR-T-80a; S4-5 38)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
HACCP-Konzept
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 305
Zielart (Absolutes Ziel / Intensi-
tätsziel) (MDR-T-80b)
Absolut
Zieleinheit (MDR-T-80b)
ppm
Zielwert (MDR-T-80b)
0.25
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Das Ziel bezieht sich auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette (An-
zahl der reklamierten EVEs in Relation zu Anzahl verkaufter EVE * 1.000.000).
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Umfang des Ziels umfasst sämtliche geografischen Gebiete.
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
2023
Bezugswert (MDR-T-80d)
0.3
Zieljahr (MDR-T-80e)
1 Jahr
Gegebenenfalls: Etappen- oder Zwischenziele (MDR-T-80e)
Keine Etappenziele
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f; S4-5 41a)
Im Sinn der kontinuierlichen Verbesserung soll die Anzahl der eingehen-
den Reklamationen permanent gesenkt werden. Am Jahresende wird in Abstimmung von QSU und Vorstand für P&T der aktuelle Zielwert auf Basis der IST-Zahlen aus dem aktuellen Jahr evaluiert und unter Be-
rücksichtigung der für das Folgejahr geplanten Verbesserungsmaßnah-
men gegebenenfalls neu festgelegt. Der neue Zielwert wird anschlie-
ßend intern kommuniziert und alle Maßnahmen zur Absicherung der Le-
bensmittelsicherheit sowie zur Verbesserung der Produktqualität da-
nach ausgerichtet.
Wissenschaftliche Grundlage von Umweltzielen (MDR-T-80g)
Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h; S4-5 41)
Interessensträger wurden bei der Zielfestlegung nicht eingebunden.
Zielperformance (MDR-T-80j)
Die erzielten Ergebnisse entsprechen der erwarteten Entwicklung, ge-
naue Zahlen werden nicht angegeben.
Monitoring (MDR-T-80j)
Monatliches Reporting des Reklamationsfaktors
Einbeziehung der Verbraucher*in-
nen/Endnutzer*innen in die Nach-
verfolgung der Zielerreichung (S4-
5 41 b)
Zur Nachverfolgung der Zielerreichung wurden die entsprechenden Konsument*innen nicht miteinbezogen.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 306
Einbeziehung der Verbraucherinnen/Endnutzerinnen in die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten (S4-5 41 c)
Nein
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Zuckerreduktion
Beschreibung (MDR-T-80a)
Neuprodukte mit -10 % Zucker-Anteil
Adressiertes wesentliches Thema (MDR-T-80a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zielrichtung (MDR-T-80a; S4-5 38)
Management wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a)
Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
Adressiertes Konzept (MDR-T-80a)
ESG-Ziele
Vorstand
Zielart (Absolutes Ziel / Intensitätsziel) (MDR-T-80b)
Relativ
Zieleinheit (MDR-T-80b)
Prozent
Zielwert (MDR-T-80b)
-0.1
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Das Ziel bezieht sich auf die eigene Geschäftstätigkeit.
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische Gebiete (MDR-T-80c)
Umfang des Ziels umfasst sämtliche geografischen Gebiete.
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
Als Basisjahr des Ziels wird das Vorjahr hergenommen.
Bezugswert (MDR-T-80d)
46g auf 100g Produkt
Zieljahr (MDR-T-80e)
1 Jahr
Gegebenenfalls: Etappen- oder Zwischenziele (MDR-T-80e)
Keine Etappenziele
Methoden und signifikante Annahmen zur Zielfestlegung (MDR-T-80f; S4-5 41a)
Das Ziel beruht auf der Annahme, dass Zucker bei übermäßigem Verzehr potenziell negative Auswirkungen auf Konsumentinnen hat. Das Ziel wurde unter folgenden Gesichtspunkten festgelegt:
- Mitbewerbs- und Marktanalyse (Informationen zu am Markt befindlichen Produkten und Zucker-Reduktions-Strategien von anderen Süßwarenunternehmen wurden gescreent und bewertet).
- Learnings aus Befragungen (Interne Verkostungen im Marketing- und Produktentwicklungsteam im geschulten Sensorikpanel haben belegt, dass eine 10-prozentige Zuckerreduktion zu keiner zu starken Geschmacksbeeinträchtigung führt und Konsumentinnen sich schrittweise an das neue Geschmacksprofil mit weniger Zucker gewöhnen können.)
- Das Benchmarkt Produkt Manner Original Neapolitaner Schnitte wurde deshalb als Benchmark herangezogen, da es das bekannteste Produkt/meistverkaufte Produkt von Manner ist und damit den Geschmack prägt.
Wissenschaftliche Grundlage von Umweltzielen (MDR-T-80g)
Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.
Einbeziehung der Interessenträger (MDR-T-80h; S4-5 41)
Interessensträger wurden bei der Zielfestlegung nicht eingebunden.
Zielperformance (MDR-T-80j)
Das Unternehmen gibt seit einigen Jahren den Fortschritt im nichtfinanziellen Bericht an und konnte das Ziel jährlich erreichen.
Monitoring (MDR-T-80j)
Jährliches Monitoring
Einbeziehung der Verbraucherinnen/Endnutzerinnen in die Nachverfolgung der Zielerreichung (S4-5 41 b)
Zur Nachverfolgung der Zielerreichung wurden entsprechende Konsument*innen nicht miteinbezogen.
Einbeziehung der Verbraucherinnen/Endnutzerinnen in die Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten (S4-5 41 c)
Nein
80 i – Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen
Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausgewiesen werden.
S4 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Auslobung von Gesundheits- und Ernährungsmerkmalen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Daten werden über SAP abgefragt und der Anteil der veganen und zuckerreduzierten Produkte am Gesamtumsatz berechnet.
Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Es werden vegane und zuckerreduzierte Produkte berücksichtigt. Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Marken des Hauses Manner.
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Es erfolgt ein Abgleich der Daten mit einer Liste aller zertifizierter Produkte und eine zweistufige Validierung.
Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anteil vegane Produkte am Gesamtsortiment (in %)
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Daten werden über SAP abgefragt und der Anteil der veganen Produkte am Gesamtumsatz berechnet.
Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Marken des Hauses Manner.
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Es erfolgt ein Abgleich der Daten mit einer Liste aller zertifizierter Produkte und eine zweistufige Validierung.
Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anzahl der im Berichtsjahr durchgeführten Audits an allen Unternehmensstandorten
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Anzahl der Audits geht aus dem jährlichen Auditplan hervor.
Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Durch einen Vorjahresvergleich können die Daten plausibilisiert werden. Der Freigabeprozess für das Auditprogramm ist dreistufig.
Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anteil der Audits gemäß IFS-Standard, bei denen ein Zielwert von min. 95 % erreicht wurde
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Daten werden über eine Zertifizierungsstelle erhoben und von dem Bereich IMS aktualisiert.
Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Es werden die Standorte Wien und Wolkersdorf berücksichtigt.
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Durch einen Vorjahresvergleich können die Daten plausibilisiert werden.
Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Reklamationsfaktor unternehmensweit
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt über die interne CRM-Reklamationsstatistik, bei der negative Nachrichten oder Kommentare zu Manner Produkten auf Social Media erfasst werden. Telefonische Beschwerden werden manuell in das Ticketsystem eingepflegt.
Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Verifizierung der einzelnen Reklamationsfälle erfolgt durch die jeweiligen Fachabteilungen. Dies wird zusätzlich mit den Vorjahreswerten plausibilisiert.
Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anzahl der im Berichtsjahr durchgeführten Lieferantenaudits
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Anzahl der Lieferantenaudits geht aus dem jährlichen Auditplan hervor.
Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Es werden Lieferant*innen von Verpackungen, Produkten und Dienstleistungen auditiert.
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Durch einen Vorjahresvergleich können die Daten plausibilisiert werden. Der Freigabeprozess für das Auditprogramm ist dreistufig.
Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anteil der Rohstoffe, die im Wareneingangsprozess einer erweiterten Laborprüfung unterzogen werden (in %)
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Daten basieren auf den Ergebnissen einer durchgeführten Risikoanalyse zu den einzelnen Rohstoffen. Diese Rohdaten werden zumindest einmal jährlich aktualisiert.
Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Die Auswahl der in der Kennzahl berichteten Rohwaren ist anhand eines Stichtages definiert. Grund dafür ist die Volatilität des Rohwarenmarktes. Der Anteil der Rohstoffe, die im Zuge des Wareneingangs überprüft werden, hat keine Aussagekraft über die Qualität der angelieferten Waren und bietet somit keinen Überblick zu Produktqualität, Produktsicherheit und Lieferantenentwicklung.
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Bei einer Wiedervorlage der Risikoanalyse wird ein Vollständigkeitsvergleich zwischen den angeführten Rohstoffen und SAP durchgeführt.# Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anzahl der Beschwerden im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marketing durch Konsument*innen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen, Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpackung"
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt über die interne CRM-Reklamationsstatistik, bei der negative Nachrichten oder Kommentare zu Manner Produkten auf Social Media erfasst werden. Telefonische Beschwerden werden manuell in das Ticketsystem eingepflegt.
Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Marken des Hauses Manner.
Validierung der Messung (MDR-M-77b)
Die Plausibilität der Daten erfolgt über einen Vergleich mit den Vorjahreswerten.
Liste mit verwendeten Parametern (MDR-M-76)
Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73)
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen, Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu „Mogel-Verpackung"
ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt über eine Abfrage an die interne Rechtsabteilung. Es sind keine Berechnungsschritte notwendig.
Grenzen der verwendeten Methode (MDR-M-77a)
Keine
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 311
Kennzahlen zu gesunder Ernährung
| Angabe | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Anteil der Umsätze aus Produkten, die zur Förderung von Gesundheits- und Ernährungsmerkmalen gekennzeichnet und/oder vermarktet werden* | % | 34,30 |
| Anteil veganer Produkte am Gesamtsortiment** | % | 14,40 |
- Dies beinhaltet Produkte der Marke Manner, die vegan zertifiziert sind, sowie solche, die als „zuckerreduziert“ ausgelobt sind.
** Anteil der veganen Produkte (ohne tierische Inhaltsstoffe in der Zutatenliste) der Markenprodukte im Haus Manner. Der Anteil wird ohne Private-Label-Produkte gerechnet, da hier die Vorgaben vom Handelspartner kommen und Manner keinen direkten Einfluss hat.
Kennzahlen Produktsicherheit
Durchgeführte Audits
Die Audits als Teil des Managementsystems unterstützen dabei, die Unternehmenspolitik wie auch die gesetzten Unternehmensziele umzusetzen, den gesetzlichen und Stakeholder-Anforderungen gerecht zu werden und letztlich den Unternehmenserfolg zu fördern. Berücksichtigt werden alle Unternehmensstandorte, inklusive Aserbaidschan, Niederlassungen DE, SLO, CZ und eigene Shops. Die folgende Kennzahl beschreibt die Summe aller durchgeführten Audits zu folgenden Themenbereichen:
- Zertifizierungsaudits (extern):
- Audits nach dem Standard IFS in der aktuellen Version
- Audits nach den Standards zum Einsatz von nachhaltigen Rohwaren in der jeweils aktuellen Version (z. B.: FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO, HG, Non-GMO, Bio)
- Audits nach den Standards zur Auslobung spezifischer Produktmerkmale (z. B. koscher, vegan)
- Interne Audits zur Evaluierung des Managementsystems:
- Systemaudits als Anforderung aus IFS
- Produkt- und Prozessaudits
- Lean Management-Audits (5S, TPM)
- Kundenaudits:
- Auf Basis von Kundenverträgen finden auch unangekündigte von den Kund*innen beauftragte Audits statt.
- Zur Erfüllung konkreter Kundenanforderungen finden auch Audits statt, die sich am Zielmarkt orientieren (z. B. FDA).
| Zertifizierungsaudits (extern): | |
| Anzahl Audits nach dem Standard IFS in der aktuellen Version | 3 (Zentralaudit/unangekündigt Wien und Wolkersdorf) |
| Audits nach den Standards zum Einsatz von nachhaltigen Rohwaren in der jeweils aktuellen Version (z. B. FAIRTRADE, Rainforest, RSPO, HG, Bio) | 7 (Fairtrade 2, RFA 1, HG 2, RSPO 1, Bio 1) |
| Audits nach den Standards zur Auslobung spezifischer Produktmerkmale (z. B. kosher, vegan) | 8 (Koscher 7, Vegan 1) |
| Interne Audits zur Evaluierung des Managementsystems: | |
| Systemaudits als Anforderung aus IFS | 10 (9 intern, 1 extern) |
| Lean Management-Audits (5S, TPM) | 39 |
| Kundenaudits: | |
| Auf Basis von Kundenverträgen finden auch unangekündigte von den Kund*innen beauftragte Audits statt. | 1 (Kunde) |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 312
Alle im Beobachtungszeitraum an den Unternehmensstandorten durchgeführten Zertifizierungsaudits gemäß Standard IFS konnten mit einem Auditergebnis von min. 95 % (entspricht einer Zertifizierung auf „Higher Level“) abgeschlossen werden, das entsprechend gesetzte Ziel für das Berichtsjahr 2024 wurde damit erreicht. Voraussetzung dafür sind die Kenntnis der Anforderungen aus dem IFS-Standard in der jeweiligen Version sowie die Freigabe der Ressourcen zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung dieser. Beides ist über die Unternehmenspolitik sichergestellt und im Managementsystem verankert. Für das Berichtsjahr 2024 wurden 100 % der IFS-Audits mit einem Ergebnis über 95 % abgeschlossen und damit der Zielwert erreicht. Die nachstehende Tabelle beschreibt das Auditergebnis.
| Anzahl Zertifikate |
| IFS-Audits gesamt: 2 |
| Standort Wien: 96,16 % |
| Gültig bis 03. Juni 2025 |
| Standort Wolkersdorf: 96,26 % |
| Gültig bis 05. Juni 2025 |
Unternehmensweiter Reklamationsfaktor
Der Reklamationsfaktor beschreibt, wie viele Rückmeldungen pro 1.000.000 verkaufter Produkte (Endverbrauchereinheiten) von Konsument*innen – unabhängig vom Auslöser – bei Manner eingelangt sind. Die Berechnung und Visualisierung des unternehmensweiten Reklamationsfaktors ist als Teil des Stakeholder-Dialogs (Kundenzufriedenheit) zu verstehen und dient als Basis für die Verbesserungsarbeit. Der unternehmensweite Zielwert dafür lautet 6,5 ppm, es werden laufend Maßnahmen implementiert, um dieses Ziel zu erreichen. Details zu relevanten oder sich wiederholenden Fehlern werden laut Reklamationsprozess intern kommuniziert und lösen eine verpflichtende Bearbeitung aus. Maßnahmen an den Produktionslinien wie technische Verbesserungen, Investitionen, Änderungen des Prozesses aber auch Fördermaßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Schulung der Mitarbeiter*innen, oder Anpassungen der Rezeptur dienen der gezielten Reduktion der erwähnten Mängel und beeinflussen die Kennzahl positiv.
Durchgeführte Lieferantenaudits
Das Lieferantenaudit ist eine gängige Methode im Lieferantenmanagement, um die Qualität und Leistungsfähigkeit von Lieferant*innen systematisch zu prüfen. Im Rahmen des Audits wird überprüft, ob der/die Lieferant*in die gesetzlichen Regelungen sowie die eigenen Anforderungen als Kunde*in erfüllt. Darüber hinaus stellt es eine Verpflichtung aus der IFS-Zertifizierung dar, falls der/die Lieferant*in kein GFSI-Zertifikat hat. Die Kennzahl umfasst alle im Beobachtungszeitraum von Manner oder von Manner beauftragten durchgeführten Audits von Lieferant*innen und Herstellern von Rohstoffen und Verpackungsmaterialien, unabhängig vom Auslöser (Fokus auf einen: Rohstoff/Verpackungsmaterial, neuer Rohstoff/neues Verpackungsmaterial, neuer Lieferant, Reklamation) sowie Audits bei von Manner beauftragten Dienstleister*innen (Lohnfertiger*innen, Logistik-Dienstleister*innen, Co-Packer*innen).
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 313
| Anzahl der durchgeführten Audits gesamt: |
| Lieferant*innen: 3 Audits |
Erweiterte Überprüfung von Rohstoffen im Wareneingangsprozess
Sämtliche Rohstoffe, die bei Manner eingesetzt werden, durchlaufen in einer detaillierten Risikoanalyse einen stufenweisen Prozess zur Risikobewertung und Risikominimierung. Ziel der risikobasierten Wareneingangsprüfung ist, die Ware bei Wareneingang auf Abweichungen von der spezifizierten Qualität sowie auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese dem/der Lieferant*in unverzüglich mitzuteilen. Diese systematische Vorgehensweise stellt nicht nur den Qualitätsanspruch sicher, sondern dient auch der wirtschaftlichen Absicherung (Food Fraud). Generell werden nur Lieferant*innen bzw. Hersteller von Rohstoffen akzeptiert, die eine entsprechende GFSI-relevante Zertifizierung aufweisen. Ausnahmen davon erfolgen nur nach positiver Prüfung des/der Lieferant*innen/Herstellers durch die Qualitätsabteilung auf Basis eines schlüssigen und umgesetzten HACCP-Konzepts bzw. durch ein Lieferantenaudit vor Ort. Die Freigabe eines Rohstoffs und Lieferant*innen erfolgt nach positiver Musterprüfungen sowie Vorliegen sämtlicher produkt- und lieferantenrelevanten Spezifikationen und Dokumente. Alle freigegebenen Rohstoffe werden bei Anlieferung einem Basisprüfplan unterzogen (100 % Kontrolle): mit diesem wird die korrekte Auszeichnung, die saubere und korrekte Verpackung mit entsprechenden Reinigungszertifikaten der Transportfahrzeuge, sowie die Auslobung und Gültigkeit von entsprechenden Zertifikaten (wie z. B. Rainforest Alliance, FAIRTRADE) zum Rohstoff geprüft. Um die Risiken aus dem Bezug weiter zu mindern, werden basierend auf der Risikoanalyse Hauptrohstoffe (Kakaobohnen, Haselnüsse, Fette, Mehle, Zucker, Ei- & Milchprodukte) sowie weitere identifizierte Rohstoffe bei Warenanlieferung im betriebseigenen Labor oder von beauftragten externen, akkreditierten Instituten zusätzlich zur allgemeinen Basisprüfung analysiert und bewertet. Je nach Risikobewertung erfolgt dabei eine Abladungs- bzw. Produktionsfreigabe erst nach positivem Verwendungsentscheid basierend auf den Analysenresultaten. Der prozentuelle Anteil der Rohstoffe, die 2024 einer erweiterten Laborprüfung unterzogen wurden, betrug im Berichtsjahr 52 %.# Beschwerden und Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken
| Angabe
Manner-Gruppe JahresfinDruck 2024 314
GOVERNANCE INFORMATIONEN
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 315
ESRS G1 – Unternehmensführung
G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
| Titel des Konzepts (MDR-P-65a) | Inhalt (MDR-P-65a) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a) | Zielvorgaben (MDR-P-65a) | Monitoring (MDR-P-65a) | Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b) | Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b) | Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b) | Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b) | Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c) | Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d) | Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e) | Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f) |
| :--- | :---* Reklamationen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marketing umfassen Beschwerden betreffend Markenprodukte des Hauses Manner mit Bezug beispielsweise auf Mogelpackung, nicht lesbar, Marketingclaims, falsch ausgelobt, Irreführung, Werbung an Kinder, sexistische oder anstößige Werbung etc. Das Tracking der Kennzahl erfolgt durch das Konsumentenservice. Im aktuellen Berichtsjahr liegen keine offenen Prozesse im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken wie Mogelpackungen vor.
| Angabe | Einheit | Wert |
|---|---|---|
| Anteil der Reklamationen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marketing durch Konsument*innen | % | 19 |
| Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken | Zahl | 0 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 316
ESRS G1 – Unternehmensführung
G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Titel des Konzepts (MDR-P-65a): Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct
Inhalt (MDR-P-65a): Wesentlichen Verhaltensrichtlinien und ethische Standards, die das Unternehmen für seine Mitarbeiter*innen festlegt:
- Unternehmenswerte und Ethik
- Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien
- Umgang mit Interessenkonflikten
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung
- Meldung von Verstößen
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a): Unternehmenskultur, Vorkommnisse
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a): Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltenskodex) und den geltenden Gesetzen, Vorfälle von Korruption und Bestechung
Zielvorgaben (MDR-P-65a):
1. Arbeitsumfeld fördern, in dem die Manner Werte (Lösungsorientierung, Zusammenarbeit, Kundenorientierung, Verantwortlichkeit, Menschlichkeit) gelebt werden
2. Einklang mit den Familienwerten, die in der Privatstiftung Manner festgehalten sind, mit den Unternehmenswerten (siehe oben)
3. Geschäftliches Verhalten an den Werten ausrichten
Monitoring (MDR-P-65a): Die Überwachung findet durch das Hinweisgebersystem statt
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b):
1. Vor- und nachgelagert: Erwartung der Einhaltung von Gesetzen, Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen (vorgelagert Sicherstellung durch Supplier Code-of-Conduct, nachgelagert Sicherstellung durch Grundsatzerklärung)
2. Im Unternehmen: Das Konzept bezieht sich auf die Förderung der Unternehmenskultur unter Berücksichtigung der Familien- und Unternehmenswerte
Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b): Keine
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b): Durch das Konzept werden alle Gebiete berücksichtigt, in denen das Unternehmen wirtschaftlich tätig ist, sei es in der vor- sowie der nachgelagerten Lieferkette. Damit sind insbesondere die Regionen des Rohstoffbezugs inkludiert, wie etwas Westafrika, Vorderasien und Kaukasus, die Länder mit Produktionsstätten (das ist ausschließlich Österreich) und die Regionen der Absatzmärkte wie etwa Europa, Naher Osten, Nordafrika und zum Teil auch Nordamerika.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b): Es sind alle Stakeholder vom Konzept betroffen
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c): Human Resources Abteilung
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 317
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d):** Nein
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e):** Vorstand, Mitarbeiter*innen und Aufsichtsrat wurden in die Konzeptfestlegung einbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f):** Webseite des Unternehmens
Titel des Konzepts (MDR-P-65a):** Betriebsvereinbarung über den Einsatz eines Hinweisgebersystems
Inhalt (MDR-P-65a):** Die Betriebsvereinbarung erweitert die vom HinweisgeberInnenschutzgesetz genannten Tatbestände, die für Meldungen durch Hinweisgeber zugänglich sind. Sie zählt demnach alle Tatbestände auf, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden können und hinsichtlich derer das Unternehmen den Hinweisgeber*innen bei gutgläubiger Meldung Schutz vor Verfolgung zusichert.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a):** Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower)
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a):** Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Bedenken sowie zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern)
Zielvorgaben (MDR-P-65a):** Zielvorgabe ist der Schutz von Hinweisgeber*innen.
Monitoring (MDR-P-65a):** Die Überwachung findet durch Feedback-Mechanismen statt.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b):** Die Betriebsvereinbarung richtet sich an alle Mitarbeiter*innen, einschließlich der Lehrlinge, des Unternehmens sowie seiner verbundenen Unternehmen, welche durch den Betriebsrat vertreten werden.
Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b):** Der gesetzliche Schutz von Hinweisgeber*innen ist auf die gesetzlichen Tatbestände beschränkt. Das Unternehmen garantiert den Schutz von Hinweisgebern zudem für weitere taxativ aufgezählte Meldetatbestände.
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b):** Der örtliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung bezieht sich auf sämtliche Standorte des Unternehmens
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b):** Mitarbeiter*innen
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c):** Abteilung Recht und Compliance
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 318
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d):** HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e):** Das Unternehmen und der Betriebsrat haben die Betriebsvereinbarung gemeinsam ausgearbeitet und sich auf sie verständigt
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f):** Persönliche Interaktionen
Titel des Konzepts (MDR-P-65a):** Antikorruptionsrichtlinie
Inhalt (MDR-P-65a):** Die Antikorruptionsrichtlinie definiert verbindliche Regeln, um Korruption, Betrug und Untreue im Unternehmen zu verhindern und deren Folgen zu minimieren. Sie stellt sicher, dass Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen und Stakeholder klare Vorgaben haben, wie sie sich korrekt und gesetzeskonform verhalten sollen.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-P-65a):** Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-P-65a):** Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Bestechung
Zielvorgaben (MDR-P-65a):** Einhaltung der gesetzlichen Antikorruptionsbestimmungen sowie der Strafbestimmungen gegen Betrug und Untreue durch sämtliche Mitarbeiter*innen von Manner sicherzustellen
Monitoring (MDR-P-65a):** Hinweisgebersystem
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b):** Diese Richtlinie gilt für sämtliche Mitarbeiter*innen von Manner weltweit, einschließlich der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrates
Ausgenommene Geschäftstätigkeiten (MDR-P-65b):** Keine
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-P-65b):** Weltweit
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-P-65b):** Mitarbeiter*innen und Aufsichtsrat
Verantwortliche Organisationsebene (MDR-P-65 c):** Abteilung Recht und Compliance
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter (MDR-P-65 d):** Insbesondere Strafgesetzbuch (StGB)
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern (MDR-P-65 e):** Einbeziehung von Vorstand und Aufsichtsrat
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger (MDR-P-65 f):** Webseite des Unternehmens
9 – Art und Weise, wie die Unternehmenskultur begründet, entwickelt, gefördert und bewertet wird
Die Unternehmenskultur wird maßgeblich durch die festgelegten Konzepte (Mitarbeiter*innen Code of Conduct, Betriebsvereinbarung über den Einsatz eines Hinweisgeberinnen-Systems, Anti-Korruptionsrichtlinie) geprägt. Die unter G1 MDR-A aufgeführten Maßnahmen tragen ebenfalls wesentlich zur Förderung der Unternehmenskultur bei. Zukünftig ist geplant, die Wirksamkeit dieser Konzepte und Maßnahmen durch messbare Ziele zu überprüfen und somit die Unternehmenskultur zu bewerten.
10 a – Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen
Manner bietet Mitarbeiter*innen über eine Hinweisgeberplattform die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten im Unternehmen zu melden. Manner ist stets bemüht, keine unlauteren oder gesetzwidrigen Geschäftsgebaren zuzulassen. Dazu dienen auch interne Regelungen aus der Antikorruptionsrichtlinie und dem Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct. Für den Fall, dass es dennoch zu derartigen Vorfällen kommt, arbeitet Manner diese intern lückenlos auf und wird, falls notwendig, auch externe Unterstützung hierfür heranziehen.
10 b – Vorliegen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption stehende Konzepte zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung
Das Unternehmen hat im Jahr 2023 einen neuen Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct veröffentlicht. Dieser enthält derzeit noch keinen Verweis auf die „United Nations Convention against Corruption".
10 c i – Interne Meldekanäle für Hinweisgeber*innen
Hinweisgebermeldungen sind von drei unternehmensinternen Personen einsehbar, die mit der Aufarbeitung und Aufklärung der geschilderten Situation betraut sind. Jede Meldung wird genauestens geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen bearbeitet. Bei der Aufklärung des gemeldeten Sachverhalts wirkt der Compliance-Verantwortliche federführend mit. Schulungen zum Hinweisgebersystem finden derzeit nicht statt und sind aktuell nicht geplant.# 10 c ii – Maßnahmen zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen eigener Arbeitskräfte, die Hinweisgeber*innen sind
Hinweisgeberinnen haben die Möglichkeit, eine Meldung über das Portal auch anonym einzubringen. Diese Meldungen sind von drei Personen einsehbar, die mit der Aufarbeitung und Aufklärung der geschilderten Situation betraut sind. Jede Meldung wird genauestens geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen bearbeitet. Bei der Aufklärung des gemeldeten Sachverhalts wirkt der Compliance-Verantwortliche federführend mit. Sollte der/die Hinweisgeberin jedoch nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so räumt Manner dem Schutz des/der Hinweisgeberin eine hohe Priorität ein. Das Ziel von Manner ist es, bei Vorliegen von Unregelmäßigkeiten, diese aufklären zu können und Mitarbeiterinnen die Sicherheit zu geben, derartige Meldungen ohne Angst vor Konsequenzen erstatten zu können.
10 d – Keine Konzepte zum Schutz von Hinweisgeber*innen
Bei Manner wurde 2023 ein Hinweisgebersystem eingeführt, um Personen die Möglichkeit zu bieten, sowohl anonym als auch nicht anonym, Missstände aufzuzeigen und Meldungen abzugeben. Das Hinweisgebersystem ist online abrufbar unter https://whistleblowersoftware.com/secure/josefmanner.
10 e – Verfahren zur Weiterverfolgung von Meldungen von Hinweisgeber*innen und zur Untersuchung von Vorfällen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
Es bestehen keine Verfahren oder Prozesse über den Umgang mit Korruptions-, Bestechungs- oder anderen schweren Vorwürfen gegen die Unternehmensführung. Diese Verfahren würden zukünftig im Zuge der Implementierung eines Compliance Management Systems geschaffen. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 04.12.2024 den Beschluss gefasst, ein effektives Compliance-Management-System zu implementieren und zu pflegen. Dieser Aufbau und die Implementierung wird in den nächsten 2-3 Jahren erfolgen, in Zuge dessen auch Verfahren zur Weiterverfolgung von Hinweisen hinsichtlich der Unternehmensführung verankert werden.
10 f – Konzepte in Bezug auf Tierschutz
Konzepte in Bezug auf Tierschutz sind für Manner nicht verfügbar.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 319
10 g – Konzept für organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensführung
Manner veranstaltet jährlich mit externen Expert*innen eine Schulung zum Thema Wettbewerbsrecht und Kartellrecht. Darin werden die gefährdeten Abteilungen auf die gesetzlichen Regelungen in den zwei Rechtsbereichen aufmerksam gemacht. Diese Schulung soll das rechtliche Wohlverhalten insbesondere im Kartellrecht sicherstellen. Darüber hinaus schult Manner seine Angestellten in regelmäßigen Abständen zum Thema Anti-Korruption und Bestechlichkeit. Diese Schulung erfolgt aufgrund der breiten Zielgruppe mit Hilfe einer internen Schulungsplattform. Die Absolvierung der Schulung ist für alle Angestellten, die im Büro tätig sind, verpflichtend.
10 h – Am stärksten gefährdete Funktionen in Bezug auf Korruption und Bestechung
Folgende Funktionen/Abteilungen sind in Bezug auf Korruption und Bestechung bei Manner am meisten gefährdet:
- Alle Führungskräfte (bis zur Ebene Abteilungsleiter*in)
- Einkauf (alle Mitarbeiter*innen)
- Verkauf (alle Mitarbeiter*innen aus den Abteilungen Vertrieb, Export, Außendienst)
- Aserbaidschan (alle Mitarbeiter*innen, die mit Aserbaidschan befasst sind)
- Marketing (alle Mitarbeiter*innen)
- Finanzbuchhaltung (alle Mitarbeiter*innen)
- Recht und Compliance (alle Mitarbeiter*innen)
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant*innen
14 – Konzept zur Verhinderung von Zahlungsverzug
Um Zahlungsverzug zu vermeiden, nutzt Manner grundsätzlich Lieferantenskonti aus. Dies bedingt eine pünktliche Zahlung innerhalb der, in der Regel kurzen, Zahlungsfristen. Der gegen Ende 2023 neu eingeführte Zahlungsprozess sieht vor, dass es zweimal pro Woche einen Zahllauf gibt, im Zuge dessen die Zahlungen immer bis zum nächsten regulären Zahllauf vorgezogen werden. Dadurch ist sichergestellt, dass sämtliche freigegebene Zahlungen pünktlich zur Auszahlung gebracht werden. Ein wichtiger Verbesserungspunkt betrifft die Optimierung der hinterlegten Stammdaten sowie deren Pflege. Zur Vermeidung von Zahlungsverzügen sollen daraus resultierende Fehlerquellen minimiert werden. Zum anderen werden auch das Lieferantenmanagement und Rechnungsfreigabemanagement auf Schnelligkeit ausgelegt. Dadurch soll der Anteil der termingerecht bezahlten Rechnungen messbar steigen, Zahlungsverzüge werden seltener und kürzer. Aktuell befindet sich eine Nachhaltige Beschaffungsrichtlinie in Ausarbeitung. Das Konzept soll in den kommenden 1-3 Jahren finalisiert sein.
15 a – Beziehungen zu Lieferant*innen unter Berücksichtigung von Risiken in der Lieferkette und der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte
Die Manner Compliance-Richtlinie sowie die Manner Einkaufsrichtlinie geben den rechtlichen Rahmen für das Lieferantenmanagement vor. Zur weiteren Adressierung der ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement mit besonderer Rücksicht auf E und S Kriterien wird aktuell eine Erweiterung zur bestehenden Einkaufsrichtlinie von Manner ausgearbeitet, die sich als „nachhaltige Beschaffungsrichtlinie" noch spezifischer mit ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement auseinandersetzt. Die Erweiterung der Einkaufsrichtlinie soll in den nächsten 1-3 Jahren abgeschlossen sein mit einer entsprechenden Anpassung der Prozesse dahinter beispielsweise im Auswahlverfahren. Lieferantinnen/Vertragspartnerinnen werden nach einem definierten Prozess bei Manner ausgewählt. Dieser ist im Firestart/Dokumentenlenkungsmanagement abgebildet. Es startet mit einer Marktevaluierung, um geeignete Partnerinnen zu finden (Kriterien: Versorgungssicherheit, Größe, Region etc.). Danach findet eine Bemusterung statt und ein Lieferantenevaluierungsbogen, der auch nachhaltige Kriterien umfasst, wie etwa Zertifizierungen, und dieser muss ausgefüllt an Manner kommuniziert werden. Entsprechen Muster und relevante Zertifikate und Dokumente – sowie ein gegebenenfalls positiv abgeschlossenes Vor-Ort-Audit – den Qualitätsvorgaben von Manner, erfolgt eine Freigabe durch die Qualitätsabteilung. Die Lieferantinnen werden dann im Portfolio aufgenommen. Lieferant*innen, die länger nicht an Manner geliefert haben, müssen diesen Freigabeprozess erneut durchlaufen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 320
15 b – Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Auswahl der Lieferant*innen
Neben wirtschaftlichen Auswahlkriterien wie z. B. Produktqualität oder Preise berücksichtigt Manner zukünftig auch ESG-Kriterien in der Auswahl von geeigneten Lieferantinnen, um die Themen Umwelt und soziale wie ethische Aspekte innerhalb der Produkte zu verankern und die steigende Nachfrage der Kundinnen nach Nachhaltigkeit befriedigen zu können. Hierbei zählen bei den größten Bedarfen an Rohstoffen (Kakao, Palmfett) vor allem Zertifizierungen eine wichtige Rolle. So wird bei Manner generell 100 % zertifizierter Kakao und 100 % zertifiziertes Palmfett bei Markenprodukten in der Produktion eingesetzt (FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO). Diese Zertifizierungen decken wesentliche IROs von Manner ab und werden in S2, E4 und E5 detailliert berichtet. Im aktuellen Lieferantenevaluierungsbogen im Zuge der Lieferantenfreigabe werden z. B. folgende Faktoren abgefragt: HACCP-Konzepte, Zertifizierungen, Rahmenbedingungen für Audits etc. Eine Bewertung nach sozialer und/oder ökologischer Performance findet noch nicht statt.
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
18 a – Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder Bestechung
Bei Manner bestehen interne Kontrollsysteme, Richtlinien und Berechtigungssysteme, um Korruption, unsaubere Geschäfte und Bestechung zu verhindern. Es wurde bereits 2017 eine interne Richtlinie zur Begründung von Verbindlichkeiten von Manner implementiert. Darin wird festgelegt, dass Rechtsgeschäfte, welche die festgesetzten Betragsgrenzen überschreiten, von mehreren Personen zu zeichnen sind bzw. die Unterschrift von Prokuristen oder dem Vorstand verpflichtend eingeholt werden muss. Dies garantiert Sicherheit im Sinne des Vier-Augen-Prinzips. Darüber hinaus wurde 2014 eine Antikorruptionsrichtlinie bei Manner beschlossen und im Jahr 2024 überarbeitet. Darin wurden explizit rechtlich unlautere Handlungen definiert und untersagt, sowie eine Meldepflicht von Mitarbeiterinnen verankert. Diese Meldepflicht betrifft Zuwendungen, Geschenke und Einladungen von Geschäftspartnerinnen; das Fordern eines Vorteils durch einen/eine Amtsträgerin sowie generell die Meldung von Verstößen gegen die Antikorruptionsrichtlinie. Zentrale/r Ansprechpartnerin bei Manner im Falle eines Korruptions- oder Bestechungsverdachts ist die/der Compliance-Verantwortliche. Sie/er ist auch Teil jener Personengruppe, die Zugang zu Meldungen im Hinweisgebersystem hat. Im Berichtsjahr 2024 wurde die Funktion des/der Compliance-Verantwortlichen von dem CFO und Bereichsleiter für Finanzen und Recht ausgeübt. Ab 2025 wird ein/eine Compliance Officer im Unternehmen bestellt. Insofern gab es auch im Berichtsjahr eine Trennung der zentralen Funktion für die Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung von der Managementkette. Eine interne Regelung für die Meldung bestimmter Sachverhalte oder Ergebnisse von Untersuchungen durch die/den Compliance-Verantwortliche/n oder einen allenfalls einberufenen Untersuchungsausschuss an Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane soll im Jahr 2025 als Bestandteil einer neuen Antikorruptionsrichtlinie erlassen werden.
18 b – Untersuchungsbeauftragte oder Untersuchungsausschuss
Es besteht derzeit kein Untersuchungsausschuss, der von der Managementkette getrennt ist.# 18 c – Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse an die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Es bestehen derzeit keine Verfahren zur Übermittlung von Ergebnissen durchgeführter Untersuchungen an die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.
19 – Offenlegung fehlender Verfahren und zukünftiger Pläne
Im Zuge der Einführung eines Compliance Management Systems welches vom Vorstand in seiner Sitzung vom 04.12.2024 beschlossen wurde, werden Verfahren und Prozesse für die hier genannten Sachverhalte geschaffen.
20 – Zugänglichkeit von Konzepten
Allen Mitarbeiter*innen bei Manner werden die bestehenden Grundsätze und Richtlinien jederzeit zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es eine jährliche Schulung zum Thema Anti-Korruption und Bestechung, welche von allen Angestellten zu absolvieren ist. Konzepte und Richtlinien werden online zur Verfügung gestellt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 321
21 a – Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Angaben zur Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung finden sich in der nachfolgenden Tabelle (unter 21c).
21 b – Prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen
Die risikobehafteten Funktionen werden im Rahmen von Trainings bezüglich Anti-Korruption und Anti-Bestechung jährlich auf die sich verändernden Begebenheiten in diesen Bereichen geschult.
21 c – Umfang, in dem die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane geschult werden
Angaben zum Umfang, in dem Führungskräfte geschult werden finden sich ebenfalls in der Tabelle. Für Aufsichtsratsmit- glieder sind aktuell keine Schulungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verfügbar.
| Risikobehaftete Funktionen* | Führungskräfte** | Sonstige eigene Angestellte*** | Angestellte insgesamt**** |
|---|---|---|---|
| Abdeckung durch Schulungen Mitarbeiter*innen | |||
| Mitarbeiter*innen | 180 | 31 | 178 |
| Davon geschult | 131 | 30 | 138 |
| %-Satz | 73 % | 97 % | 78 % |
| Schulungsmethode und Dauer | |||
| Computerbasierte Schulungen | 1 Stunde | 1 Stunde | 1 Stunde |
| Häufigkeit | |||
| Wie häufig sind Schu- lungen erforderlich? | jährlich | jährlich | jährlich |
| Behandelte Themen | |||
| Definition von Korrup- tion | x | x | x |
| Politik | x | x | x |
| Verfahren in Bezug auf Verdächtigung/Aufde- ckung | x | x | x |
*Unter „Risikobehaftete Funktionen“ werden jene Mitarbeiterinnen erfasst, die in Bezug auf Korruption und Bestechung bei Manner am meisten gefährdet sind: Alle Führungskräfte (bis zur Ebene Abteilungsleiter), Einkauf, Verkauf (Abteilungen Vertrieb, Export, Außendienst), Marketing, Finanzbuchhaltung, Recht und Compliance
**„Führungskräfte“ umfasst die erste und zweite Führungsebene (Mitglieder des Vorstands und jene Mitarbeiterinnen, die direkt an ein Vorstands- mitglied berichten). Die Führungskräfte sind auch in der Gruppe der risikobehafteten Funktionen erfasst.
***„Sonstige eigene Angestellte“ umfasst Mitarbeiter*innen, die im Büro angestellt sind und weder zu den risikobehafteten Funktionen zählen noch zu den Führungskräften.
****„Angestellte insgesamt“: Angestellte der Josef Manner & Comp. AG in Österreich, Deutschland, Tschechien und Slowenien. Diese Zahl bildet sich aus den risikobehafteten Funktionen und den sonstigen eigenen Angestellten. Arbeitskräfte in der Produktion werden nicht betrachtet, da sie keinen Zugang zum Online-Schulungstool haben.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 322
G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung
22 – Fälle von Korruption oder Bestechung
Im Berichtszeitraum 2024 gab es keine Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung. Das Ziel von Manner ist es selbstverständlich, weiterhin frei von Korruptions- und Bestechungsfällen zu bleiben, um den Ruf des Unternehmens und der Marke zu schützen. Bei Manner gibt es keinen Platz für Korruption, Bestechung oder unsaubere Geschäfte.
24 a – Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen
Im Berichtszeitraum 2024 gab es bei Manner weder bestätigte Fälle noch Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korrup- tions- oder Bestechungsvorschriften. Auch hier ist es das Ziel von Manner, weiterhin frei von Korruptions- und Beste- chungsfällen zu bleiben.
24 b – Maßnahmen, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen.
Zukünftig sollen bei Manner alle Angestellten, unabhängig davon, ob sie im Büro oder in der Produktion bzw. in Österreich oder in Deutschland arbeiten, Zugang zu Onlineschulungen erhalten. Außerdem soll insbesondere die Antikorruptions- schulung auf Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften der Josef Manner & Comp. AG ausgeweitet werden.
MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Compliance Management System
Beschreibung (MDR-A-68a)
Die Implementierung eines Compliance Management Systems wurde vom Aufsichtsrat angeregt. Der Vorstand hat am 04.12.2024 den Be- schluss gefasst, ein effektives Compliance-Management-System zu im- plementieren und zu pflegen. Dieser Aufbau und die Implementierung wird in den nächsten 2-3 Jahren erfolgen, in Zuge dessen auch Verfah- ren zur Weiterverfolgung von Hinweisen hinsichtlich der Unternehmens- führung verankert werden.
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Unternehmenskultur
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltensko- dex) und den geltenden Gesetzen
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct
Antikorruptionsrichtlinie
Grundsătzerklärung
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Das Konzept für das Compliance Management System beinhaltet Stra- tegien und Maßnahmen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu fördern und sicherzustellen, sowie eine ethische und verantwortungsbe- wusste Unternehmensführung zu unterstützen. Diese und weitere Ziele sollen erreicht werden durch die Einrichtung klarer Prozesse, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, regelmäßige Schulun- gen, Sensibilisierungsmaßnahmen und Kommunikationsmaßnahmen, Etablierung einer Kultur der Integrität und Transparenz, Stärkung des Vertrauens der Mitarbeiter*innen, Überwachung geltender Regeln und Implementierung eines Prozesses bei Verstößen, Fortführung des Hin- weisgebersystems, kontinuierliche Verbesserung sowie Beratung und Unterstützung der Führungsebene.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Noch nicht begonnen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 323
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a)
Die Maßnahme (Einführung eines Compliance Management Systems) kann sowohl qualitative als auch quantitative Verbesserungen in ver- schiedenen Bereichen des Unternehmens bewirken. Durch die Förde- rung einer ethischen Unternehmenskultur, die Einhaltung von Richtlinien und rechtlichen Vorschriften sowie durch eine stärkere Mitarbeiterbin- dung wird nicht nur die rechtliche Sicherheit erhöht, sondern auch die Effizienz und das Vertrauen im Unternehmen gestärkt. Die Tochterge- sellschaften können durch die Einführung eines einheitlichen Systems ebenfalls von den positiven Effekten profitieren, wodurch eine konsis- tente und zuverlässige Unternehmensführung innerhalb des Konzerns gewährleistet wird.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Die Einführung eines Compliance Management Systems wird in allen Geschäftstätigkeiten ihre Wirkung entfalten.
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A- 68b)
Die neue Corporate Compliance von Manner ist von einem zentralen Ansatz geprägt. Das heißt, dass die Compliance von Tochterunterneh- men vom Mutterunternehmen besorgt wird. Insofern sind alle geografi- sche Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesellschaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiterinnen und Eigentümerinnen.
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Gegenüber Betroffenen sind Nachteile auszugleichen. In Bezug auf Compliance Verstöße sollten verhältnismäßige Sanktionen systema- tisch, transparent und konsequent ausgesprochen werden.
Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Prozesse zum Schutz von Whistleblowern
Beschreibung (MDR-A-68a)
Implementierung von Prozessen zum Schutz von Whistleblowern
Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-A-68a)
Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower)
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Be- denken sowie zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern)
Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a)
Betriebsvereinbarung über den Einsatz eines Hinweisgebersystems
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a)
Durch die Betriebsvereinbarung wurden Prozesse etabliert, die den Schutz von Whistleblowern sicherstellen
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a)
Mitarbeiter*innen sollten ermutigt werden, Verstöße durch ein Whist- leblowing-System oder durch andere interne Kanäle anonym oder offen zu melden. Die Schaffung einer Vertrauenskultur ist hierbei entschei- dend, um sicherzustellen, dass Verstöße frühzeitig erkannt werden.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 324
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Der Schutz erstreckt sich nur auf Mitarbeiter*innen einer Konzerngesell- schaft.
Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A- 68b)
Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell- schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b)
Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiterinnen und Eigentümerinnen.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
MDR-T – Ziele in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
81 b – Nachverfolgung der Wirksamkeit nachhaltigkeitsbezogener Maßnahmen
Das Setzen zusätzlicher konkreter qualitativer und quantitativer Ziele – neben der Schulungsquote – hängt von der Ver- abschiedung eines umfassenden Compliance Konzepts ab, das in 1-3 Jahren geplant ist. In Zukunft kann es daher Ziele zur Überprüfung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen geben.
81 b i – Verfahren zur Nachverfolgung
Derzeit werden keine Verfahren zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten angewendet.
81 b ii – Zielvorgabe, Indikatoren und Bezugszeitraum der Messung der Fortschritte
Es gibt keine festgelegten Zielvorgaben zur Verfolgung der Wirksamkeit.
Titel des Ziels (MDR-T-80a): Antikorruptions-Schulungsquote
- Beschreibung (MDR-T-80a): Erreichung einer Antikorruptions-Schulungsquote der risikobehafteten Funktionen von 95 %
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-T-80a): Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-T-80a): Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Beste- chung
- Adressiertes Konzept (MDR-T-80a): Antikorruptionsrichtlinie
- Zielart (MDR-T-80a): Relativ
- Zieleinheit (MDR-T-80b): Prozentsatz
- Zielwert (MDR-T-80b): 0.93
- Anwendungsbereich (MDR-T-80c): Alle Geschäftstätigkeitsbereiche der Konzerngesellschaften
- Bezugsjahr (MDR-T-80d): 2023
- Bezugswert (MDR-T-80d): 91 % (Basiswert nur auf Österreich bezogen und nicht gruppenweit - ab 2024 wird Berechnung gruppenweit durchgeführt)
- Zieljahr (MDR-T-80e): 2024
- Etappen- oder Zwischenziele (MDR-T-80e): Keine
- Methoden und signifikante An- nahmen zur Zielfestlegung (MDR- T-80f): Die Annahme, dass eine stetige Verbesserung des Bewusstseins der Wichtigkeit für Antikorruptionsschulungen greift.
- Einbeziehung der Interessenträ- ger (MDR-T-80h): Nein
- Zielperformance (MDR-T-80j): Gleichbleibend
- Monitoring (MDR-T-80j): Human Resources
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben über Tätigkeiten und Ver- pflichtungen im Zusammenhang mit politischer Einflussnahme gemacht.
G1-6 – Zahlungspraktiken
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zu Zahlungspraktiken ge- macht.
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
- Titel der Maßnahme (MDR-A-68a): Schulungen und Workshops
- Beschreibung (MDR-A-68a): Implementierung von weiteren Schulungen und Workshops
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a): Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Beste- chung
- Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Weitere Schulungen tragen zur Erhöhung der Schulungsquote im Unter- nehmen bei - mit dem übergeordneten Ziel einer weitreichenden Com- pliance im Unternehmen.
- Start (MDR-A-68a): 2024
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): In Umsetzung
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): 1-5 Jahre
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a): Durch das frühzeitige Erkennen von (potenziellen) Verstößen können Bußgelder und Imageschäden abgewendet werden.
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b): Alle Geschäftstätigkeiten
- Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A- 68b): Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell- schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiterinnen und Eigentümerinnen. Denn durch die Vermeidung und Aufdeckung von Korruption, Bestechung und Betrug profitieren alle Stakeholder.
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d): Finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung
- Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69): Nein
- Titel der Maßnahme (MDR-A-68a): Prozesse im Umgang mit Korruption, Bestechung und Betrug
- Beschreibung (MDR-A-68a): Etablierung von klaren Prozessen im Umgang mit Korruption, Beste- chung und Betrug
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a): Vorkommnisse
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Vorfälle von Korruption und Bestechung
- Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a): Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Der Umgang mit Vorfällen soll systematisch, transparent und konse- quent erfolgen. Die wichtigsten Schritte umfassen die frühzeitige Erken- nung und Meldung, Untersuchung und Analyse, verhältnismäßige Sank- tionen, Dokumentation und Transparenz, Schulung und Prävention, Kor- rekturmaßnahmen
- Start (MDR-A-68a): 2025
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): Noch nicht begonnen
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): 1-5 Jahre
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a): Verminderung der Geldbußen und Imageschäden. Prävention weiterer Vorfälle
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b): Alle Geschäftstätigkeiten
- Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A- 68b): Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell- schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiterinnen und Eigentümerinnen. Denn durch die Vermeidung und Aufdeckung von Korruption, Bestechung und Betrug profitieren alle Stakeholder
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d): Strafsanktionen (straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Geld- strafen), Disziplinarmaßnahmen gegenüber Ausführenden.
- Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69): Nein
- Titel der Maßnahme (MDR-A-68a): ESG-Steuergruppe
- Beschreibung (MDR-A-68a): ESG-Steuergruppe, die im Unternehmen installiert wurde, um ESG-The- men zu bearbeiten und eine Weiterentwicklung der ESG-Ziele zu ge- währleisten. Interne Ressourcen wurden dafür aufgestockt (ESG-Mana- gerin und ESG-Managerin im Einkauf)
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a): Unternehmenskultur
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: zu wenig Weiterentwick- lung (CSR-Bericht)
- Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a): Die Maßnahmen ist unabhängig von einem Konzept.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Die Maßnahme ist unabhängig von messbaren Zielvorgaben.
- Start (MDR-A-68a): 2022
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): In Umsetzung
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): Mehr als 5 Jahre
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a): ESG-Ziele vom Vorstand wurden bearbeitet, ESG-Steuergruppe bear- beitet einmal monatlich gemeinsam diese Zielsetzungen und Fortschritte und bringt Anforderungen der Handelspartner*innen und Banken ins Un- ternehmen, um eine stetige Weiterentwicklung dieser Ziele zu gewähr- leisten.
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b): Alle Geschäftstätigkeiten
- Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A- 68b): Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell- schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Die Maßnahmen betrifft alle Stakeholder, vorwiegend Handel und Ban- ken.
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d): Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69): Nein
- Titel der Maßnahme (MDR-A-68a): Externe Unterstützung für die Erstellung des nichtfinanziellen Be- richts
- Beschreibung (MDR-A-68a): Externe Unterstützung wurde für den nichtfinanziellen Bericht in An- spruch genommen. Im Jahr 2023 wurde eine „Trockenübung" des nicht- finanziellen Berichts in Anlehnung an ESRS durchgeführt, um das Un- ternehmen auf die vollumfängliche Berichtspflicht vorzubereiten. Es wurde eine freiwillige Prüfung des Berichts 2024 beschlossen.
- Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-A-68a): Unternehmenskultur
- Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a): Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: Komplexität durch Taxo- nomie-Verordnung und CSRD
- Adressiertes Konzept (MDR-A- 68a): Die Maßnahmen sind unabhängig von einem Konzept.
- Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts (MDR-A-68a): Die Maßnahme ist unabhängig von messbaren Zielvorgaben.
- Start (MDR-A-68a): 2022
- Umsetzungsgrad (MDR-A-68a): In Umsetzung
- (Geplantes) Ende (MDR-A-68c): Mehr als 5 Jahre
- (Erwartete) Ergebnisse (MDR-A- 68a): Die „Trockenübung" CSRD-Bericht 2023 wurde aufgesetzt und Pro- zesse implementiert, die einen reibungslosen Ablauf garantieren. Es wurden z. B. in Systemen (SAP) Attribute nachgezogen, um die Daten- qualität zu erhöhen und Steckbriefe für jeden angegebenen KPI erstellt.
- Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b): Alle Geschäftstätigkeiten
- Anwendungsbereich in Bezug auf geographische Gebiete (MDR-A- 68b): Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell- schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
- Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Interessensträger (MDR-A-68b): Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, vorwiegend Aktionär*innen.
- Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d): Nein
- Erhebliche Ausgaben für die Um- setzung (MDR-A-69): Nein# G1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
| Titel der Kennzahl (MDR-M-76) | Adressiertes wesentliches (Unter-)Thema (MDR-M-73) | Adressiertes wesentliches IRO (MDR-M-75) | ESRS oder unternehmensspezifische Kennzahl (MDR-M-77) | Methoden und signifikante Annahmen (MDR-M-77a) | Limitationen der verwendeten Methode (MDR-M-77a) | Validierung der Messung (MDR-M-77b) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktion (in %) | Vermeidung und Aufdeckung | Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Bestechung | ESRS-Kennzahl | Risikobehaftete Funktionen umfassen Führungskräfte, Einkauf, Verkauf, Marketing, Finanzbuchhaltung und Recht und Compliance. Die Auswertung erfolgt über die interne Schulungsplattform. | - | Die Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources validiert. |
| Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | Vermeidung und Aufdeckung | Vorfälle von Korruption und Bestechung | Themenbezogener Parameter | Die Erhebung erfolgt durch die Rechtsabteilung, indem etwaige Verurteilungen gezählt werden. | - | Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung. |
| Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | Vermeidung und Aufdeckung | Vorfälle von Korruption und Bestechung | Themenbezogener Parameter | Die Erhebung erfolgt durch die Rechtsabteilung, indem etwaige Geldstrafen summiert werden. | - | Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung. |
| Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung | Vermeidung und Aufdeckung | Vorfälle von Korruption und Bestechung | Themenbezogener Parameter | Es werden sowohl etwaige Verurteilungen als auch etwaige Fälle von Korruption oder Bestechung, die von den Compliance-Verantwortlichen bestätigt wurden, summiert. | - | Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung. |
| Zahl der bestätigten Fälle mit Konsequenzen für eigene Arbeitskräfte | Vermeidung und Aufdeckung | Vorfälle von Korruption und Bestechung | Themenbezogener Parameter | Es werden sowohl etwaige Verurteilungen mit Konsequenzen für Mitarbeiterinnen, als auch etwaige Fälle von Korruption oder Bestechung mit Konsequenzen für Mitarbeiterinnen, die von den Compliance Verantwortlichen bestätigt wurden, summiert. | - | Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung. |
| Zahl der bestätigten Fälle mit Konsequenzen für Geschäftspartner*innen | Vermeidung und Aufdeckung | Vorfälle von Korruption und Bestechung | Themenbezogener Parameter | Es werden sowohl etwaige Verurteilungen mit Konsequenzen für Geschäftspartnerinnen, als auch etwaige Fälle von Korruption oder Bestechung mit Konsequenzen für Geschäftspartnerinnen, die von den Compliance Verantwortlichen bestätigt wurden, summiert. | - | Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung. |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 329
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 330
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 331
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 332
Anhang
Zuordnung wesentlicher IROs zu den NaDiVeG-Belangen
| Wesentliches (Sub-)Thema | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen | NaDiVeG Belange gem. §§ 243b Abs. 2 und 3 und 267a Abs. 2 und 3 UGB | Auswirkungen |
|---|---|---|---|
| E1-Klimaschutz | THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft) | Umweltbelange | |
| E1-Klimaschutz | THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb | Umweltbelange | |
| E1-Energie | Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostorten | Umweltbelange | |
| E4- Biodiversität | Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen | Umweltbelange | |
| E4- Biodiversität | Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft | Umweltbelange | |
| E4- Biodiversität | Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel | Umweltbelange | |
| E5-Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung | Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten | Umweltbelange | |
| E5-Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen | Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung) | Umweltbelange | |
| E5-Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen | Gewährleistung der Haltbarkeit der Produkte | Umweltbelange | |
| E5-Abfälle | Abfälle in der nachgelagerten Wertschöpfung | Umweltbelange | |
| S1-Sichere Beschäftigung | Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*innen | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Arbeitszeit | Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Angemessene Entlohnung | Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Sozialer Dialog | Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsrätinnen und Rechte der Arbeitnehmerinnen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung | Arbeitnehmervertretung durch Betriebsrat | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften | Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Gesundheitsschutz und Sicherheit (Schwere) | Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit | Gender-Diskriminierung | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S1-Vielfalt | Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen | Arbeitnehmer- und Sozialbelange | |
| S2-Sichere Beschäftigung | Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lieferkette | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Arbeitszeit | Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Angemessene Entlohnung | Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Sozialer Dialog | Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsrät*innen | Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lieferkette | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Tarifverhandlungen | Fehlende Tarifverhandlungen und Tarifverträge | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | Einschränkung der Work-life Balance durch Arbeitsbelastung | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Gesundheitsschutz und Sicherheit (Schwere) | Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Gesundheitsschutz und Sicherheit | Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Kinderarbeit | Fälle von Kinderarbeit | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Zwangsarbeit | Fälle von Zwangsarbeit | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Angemessene Unterbringung | Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Wasser- und Sanitäreinrichtungen | Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in der Lieferkette | Achtung der Menschenrechte | |
| S2-Datenschutz | Verletzung der Privatsphäre der Arbeiter*innen in der Lieferkette | Achtung der Menschenrechte |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 333
| S4- Gesundheitsschutz und Sicherheit | Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte) | Achtung der Menschenrechte | |
| S4- Gesundheitsschutz und Sicherheit | Mangelnde Lebensmittelsicherheit | Achtung der Menschenrechte | |
| S4-Kinderschutz | Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen | Achtung der Menschenrechte | |
| S4-Verantwortliche Vermarktungspraktiken | Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation | Achtung der Menschenrechte | |
| G1-Unternehmenskultur | Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltenskodex) und den geltenden Gesetzen | Achtung der Menschenrechte | |
| G1-Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) | Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Bedenken sowie zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern) | Achtung der Menschenrechte | |
| G1-Management der Beziehungen zu Lieferant*innen, einschließlich Zahlungspraktiken | ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement | Achtung der Menschenrechte |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 334# G1-Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung
Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Bestechung
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
G1-Vorkommnisse
Vorfälle von Korruption und Bestechung
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
E1-Klimaschutz
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Klimaziele und Kundenakzeptanz
Umweltbelange
E1-Anpassung an den Klimawandel
Versorgungsprobleme mit Plantagenprodukten. aufgrund von Klimarisiken
Umweltbelange
E1-Anpassung an den Klimawandel
Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/Aktivität: Umstellungen und Kosten durch „Klimaziele“
Umweltbelange
E4-Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
Sonstige Erntekrankheit (Kakao)
Umweltbelange
E4-Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
Landdegradation Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau (Kakao, Palmöl)
Umweltbelange
E4-Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl
Umweltbelange
S1-Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 335
S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)
Achtung der Menschenrechte
S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote
Achtung der Menschenrechte
S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
Achtung der Menschenrechte
S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherninnen und/oder Endnutzerinnen
Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/Aktivität: Einführung einer Zuckersteuer
Achtung der Menschenrechte
S4-Persönliche Sicherheit von Verbraucherinnen und/oder Endnutzerinnen
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpackung"
Achtung der Menschenrechte
G1-Unternehmenskultur
Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: zu wenig Weiterentwicklung (CSR-Bericht)
n/a
G1-Unternehmenskultur
Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: Komplexität durch Taxonomie-Verordnung und CSRD
n/a
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 336
Konzernabschluss 2024 nach IFRS (International Financial Reporting Standards)
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 337
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................................... 339
Konzerngewinn- und -verlustrechnung ............................................................................................................................ 340
Konzern-Gesamtergebnisrechnung ................................................................................................................................ 341
Konzernbilanz ................................................................................................................................................................. 342
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ................................................................................................................. 344
Konzern-Kapitalflussrechnung ........................................................................................................................................ 345
Konzernanhang ............................................................................................................................................................... 346
1 Grundlagen ............................................................................................................................................................... 346
2 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden ........................................................................................................ 349
3 Konsolidierung .......................................................................................................................................................... 350
4 Währungsumrechnung ............................................................................................................................................. 351
Angaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung ...................................................................................................... 352
5 Umsatzerlöse ............................................................................................................................................................ 352
6 Segmentberichtserstattung ...................................................................................................................................... 353
7 Sonstige betriebliche Erträge ................................................................................................................................... 354
8 Materialaufwand und bezogene Leistungen ............................................................................................................ 355
9 Personalaufwand ..................................................................................................................................................... 356
10 Sonstige betriebliche Aufwendungen ..................................................................................................................... 356
11 Finanzerträge ......................................................................................................................................................... 357
12 Finanzaufwendungen ............................................................................................................................................. 357
13 Ertragsteuern ......................................................................................................................................................... 357
14 Ergebnis je Aktie ..................................................................................................................................................... 358
Angaben zur Konzernbilanz ............................................................................................................................................ 359
15 Sachanlagen ........................................................................................................................................................... 359
16 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ........................................................................................................... 362
17 Immaterielle Vermögenswerte ............................................................................................................................... 364
18 Finanzanlagen ........................................................................................................................................................ 365
19 Vorräte ................................................................................................................................................................... 365
20 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ....................................................................................................... 366
21 Sonstige Forderungen ............................................................................................................................................ 366
22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte .................................................................................................................... 367
23 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ..................................................................................................... 367
24 Eigenkapital ............................................................................................................................................................ 367
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 338
25 Rückstellungen ....................................................................................................................................................... 368
26 Finanzielle Verbindlichkeiten .................................................................................................................................. 371
27 Sonstige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen .......................................... 373
28 Latente Steuern ...................................................................................................................................................... 373
Sonstige Angaben ........................................................................................................................................................... 375
29 Leasingverhältnisse ................................................................................................................................................ 375
30 Finanzinstrumente .................................................................................................................................................. 376# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
339
Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Bezeichnung |
|---|---|
| AC | Measured at amortised cost – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
| FVPL | Measured at fair value through profit or loss – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
| WACC | Weighted average cost of capital – gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten |
| WKZ | Werbekostenzuschüsse |
340
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
| T€ | Note | 2024 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5 | 288.407 | 270.843 |
| Bestandsveränderungen | 466 | 3.644 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 112 | 48 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 7 | 3.176 | 2.697 |
| Materialaufwand und bezogene Leistungen | 8 | -156.190 | -158.434 |
| Personalaufwand | 9 | -61.688 | -56.316 |
| Abschreibungen | 15, 17 | -10.311 | -9.615 |
| Wertminderungen | 15 | -463 | -58 |
| Bewertungsergebnis aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 16 | 100 | -1.130 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10 | -42.552 | -41.333 |
| Betriebsergebnis | 21.057 | 10.346 | |
| Finanzerträge | 11 | 66 | 428 |
| Finanzaufwendungen | 12 | -2.316 | -3.238 |
| Finanzergebnis | -2.250 | -2.810 | |
| Ergebnis vor Steuern | 18.807 | 7.535 | |
| Ertragsteuern | 13 | -4.384 | -2.503 |
| Periodenergebnis | 14.423 | 5.033 | |
| den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnen | 14.423 | 5.033 | |
| Ergebnis je Aktie € € Verwässert = unverwässert | 7,63 | 2,66 |
341
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
SONSTIGES ERGEBNIS
| T€ | Note | 2024 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | 14.423 | 5.033 | |
| Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 25 | -380 | -1.419 |
| Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 26 | 323 | -354 |
| Summe Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -57 | -1.773 | |
| Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 4 | 476 | -256 |
| Summe Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | 476 | -256 | |
| Sonstiges Ergebnis | 419 | -2.029 | |
| GESAMTERGEBNIS | 14.842 | 3.004 | |
| den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnen | 14.842 | 3.004 |
342
Konzernbilanz
AKTIVA
| T€ | Note | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| LANGFRISTIGES VERMÖGEN | |||
| Sachanlagen | 15 | 76.077 | 75.789 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 16 | 13.030 | 12.930 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 17 | 2.808 | 3.526 |
| Finanzanlagen | 18 | 3.030 | 3.010 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 22 | 843 | 844 |
| Latente Steueransprüche | 28 | 24 | 20 |
| Summe langfristiges Vermögen | 95.812 | 96.118 | |
| KURZFRISTIGES VERMÖGEN | |||
| Vorräte | 19 | 41.996 | 42.201 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20 | 10.311 | 31.165 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 22 | 592 | 1.016 |
| Sonstige Forderungen | 21 | 2.840 | 4.665 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 23 | 9.216 | 3.524 |
| Summe kurzfristiges Vermögen | 64.955 | 82.571 | |
| SUMME AKTIVA | 160.767 | 178.690 |
343
PASSIVA
| T€ | Note | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| EIGENKAPITAL | |||
| Eigenkapital (Eigentümer des Mutterunternehmens) | 24 | 76.374 | 64.853 |
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Kreditverbindlichkeiten | 26 | 17.766 | 29.307 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 26 | 4.794 | 5.724 |
| Rückstellungen | 25 | 11.063 | 10.440 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 27 | 289 | 442 |
| Latente Steuerschulden | 28 | 1.916 | 1.224 |
| Summe langfristige Schulden | 35.829 | 47.137 | |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Kreditverbindlichkeiten | 26 | 11.499 | 23.140 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 26 | 3.272 | 2.811 |
| Rückstellungen | 25 | 2.418 | 2.649 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 2.934 | 1.130 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 27 | 17.065 | 25.890 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 27 | 11.376 | 11.080 |
| Summe kurzfristige Schulden | 48.564 | 66.700 | |
| SUMME PASSIVA | 160.767 | 178.690 |
344
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
| T€ | Grundkapital | Kapitalrücklage | Währungs- umrechnungs- differenzen | IAS 19-Rück- lagen | Gewinn-rück- lagen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 13.740 | 1 | 186 | -1.029 | 51.955 | 64.853 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 14.423 | 14.423 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 476 | -354 | 0 | 122 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 476 | -354 | 14.423 | 14.545 |
| Dividende | 0 | 0 | 0 | 0 | -3.024 | -3.024 |
| Stand zum 31.12. | 13.740 | 1 | 662 | -1.383 | 63.354 | 76.374 |
| T€ | Grundkapital | Kapitalrücklage | Währungs- umrechnungs- differenzen | IAS 19-Rück- lagen | Gewinn-rück- lagen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 13.740 | 1 | 442 | 67 | 49.191 | 63.440 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.033 | 5.033 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | -256 | -1.096 | 0 | -1.352 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | -256 | -1.096 | 5.033 | 3.681 |
| Dividende | 0 | 0 | 0 | 0 | -2.268 | -2.268 |
| Stand zum 31.12. | 13.740 | 1 | 186 | -1.029 | 51.955 | 64.853 |
345
Konzern-Kapitalflussrechnung
| T€ | Note | 2024 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus dem operativen Bereich | |||
| Periodenergebnis | 14.423 | 5.033 | |
| Ertragsteuern | 13 | 4.384 | 2.503 |
| Finanzaufwendungen | 12 | 2.316 | 3.238 |
| Finanzerträge | 11 | -66 | -428 |
| Bewertungsergebnis aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 16 | -100 | 1.130 |
| Abschreibungen von Sachanlagen (inklusive Nutzungsrechte) und immateriellen Vermögenswerten | 15, 17 | 10.774 | 9.615 |
| Abschreibungen und Zuschreibungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -578 | 740 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Transaktionen | -2.134 | -14 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -1.866 | -799 | |
| Cashflow aus dem Ergebnis | 27.153 | 21.018 | |
| Veränderung von Vorräten | 205 | -2.781 | |
| Veränderung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten | 23.258 | -7.532 | |
| Veränderung von Verbindlichkeiten | -6.585 | 4.865 | |
| Veränderung von Rückstellungen | 13 | 588 | |
| Veränderung aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 16.891 | -4.859 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 44.044 | 16.159 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Erwerb von Sachanlagen | -8.810 | -8.636 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen | 179 | 314 | |
| Erwerb von Immateriellen Vermögenswerten | -307 | -395 | |
| Erwerb von finanziellen Vermögenswerten | -250 | -175 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten | 654 | 1.193 | |
| Erhaltene Zinsen | 66 | 428 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -8.468 | -7.272 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Kreditverbindlichkeiten | 26 | 0 | 207 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten | 26 | -23.191 | -16.343 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten | 26 | 702 | 102 |
| Auszahlungen für die Tilgung sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten | 26 | -297 | -1.342 |
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | 26 | -1.671 | -1.436 |
| Gezahlte Zinsen | -2.307 | -3.619 | |
| Gezahlte Dividenden | -3.024 | -2.268 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -29.789 | -24.699 | |
| Währungsdifferenzen | -95 | 44 | |
| Cashflow gesamt | 5.692 | -15.767 | |
| Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 01.01. | 3.524 | 19.232 | |
| Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31.12. | 9.216 | 3.524 |
Die Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind auf ein im Jahr 2024 eingeführtes Factoring zurückzuführen (Note 20).
346
Konzernanhang
1 Grundlagen
Unternehmen
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft („Mutterunternehmen“, „Gesellschaft“, „Manner AG“ oder „Unternehmen“) ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Wilhelminenstraße 6, 1170 Wien.
Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst die Manner AG und ihre fünf Tochterunternehmen (zusammen als die „Manner Gruppe“, die „Gruppe“ oder der „Konzern“ bezeichnet).
Die Tätigkeit der Manner Gruppe besteht in der Erzeugung von und dem Handel mit Schokolade-, Zucker- und Dauerbackwaren (gemeinsam „Süßwaren“). Die erzeugten Süßwaren werden an den Lebensmitteleinzelhandel in Österreich, Deutschland und im Rest der Welt verkauft. Ein geringer Teil der erzeugten Süßwaren wird in eigenbetriebenen Shops in Österreich, Deutschland und Tschechien verkauft.
Die Produktion der Süßwaren findet in den Standorten Wien Hernals und Wolkersdorf, Niederösterreich, statt. Als Nebentätigkeit vermietet die Manner Gruppe eine Immobilie in Wien. Außerdem betreibt die Manner Gruppe eine Haselnussplantage (in Entstehung) in Aserbaidschan.
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft hat Aktien begeben, die an der Wiener Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind (siehe Note 24). Die Manner AG gilt somit als börsennotiertes oder kapitalmarktorientiertes Unternehmen.
Übereinstimmungserklärung
Der vorliegende Konzernabschluss der Manner Gruppe wurde nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union zum 31.12.2024 anzuwenden sind, sowie den zusätzlichen Bestimmungen von § 245a UGB erstellt. Dem Abschluss liegt der Grundsatz der Unternehmensfortführung zugrunde.
Makro-ökonomische Faktoren
Durch den Krieg in der Ukraine sowie die eingeführten Sanktionen gegen Russland sind die Preise für Rohstoffe, Energie und Verpackungsmaterial teilweise dramatisch gestiegen und sehr volatil geworden. Im Jahr 2024 war die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie im Großen und Ganzen ausreichend gegeben, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verfügbarkeit in naher Zukunft eingeschränkt wird. Einschränkungen und Verzögerungen im Rohstoff- und Warenverkehr sowie Energielieferungen, können Engpässe oder Ausfälle in der Produktion verursachen, die sich negativ auf die Ertragslage auswirken.
Das Unternehmen hat Notfallpläne und Simulationen für eine Situation erarbeitet, in der zum Beispiel die Gaslieferungen kurzfristig stark reduziert werden.
Auf dem Beschaffungsmarkt hat sich im Jahr 2024 insbesondere der Einkauf von Kakaobohnen als Herausforderung herausgestellt.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 347
Auswirkungen von Klimarisiken
Die Preise sind aufgrund einer Verknappungssituation, die aus geringeren Ernten bei gleichbleibender Nach- frage resultieren, im Vergleich zum Vorjahr um über 80% gestiegen. Für 2025 wird ein Anstieg von 65% bis 90% erwartet und für 2026 wird mit weiteren Steigerungen von etwa 50% gerechnet. Für den Konzern steht die Versorgungssicherheit diesbezüglich an oberster Stelle und es wird versucht mit Kontraktfixierungen dem Preis- und Mengenrisiko entgegenzu- wirken. Aufgrund der sehr volatilen Preisentwicklung im Bereich der Rohstoffe und Energie mussten im Jahr 2024 Preiserhöhun- gen vorgenommen werden. Die auf der Einkaufsseite verbuchten Preissteigerungen konnten im Wesentlichen an die Ab- nehmer weitergegeben werden.
Der Klimawandel und seine Folgen für unsere Umwelt sind eine globale Bedrohung, deren vielfältige Auswirkungen bereits heute in vielen Ländern spürbar sind. Die Manner Gruppe ist auf Energie als primären Inputfaktor für die Produktion von Süßwaren angewiesen. Der Stromverbrauch und der Wassereinsatz sind wesentliche Ressourcen, deren Einsatz der Konzern laufend optimiert. Das Thema Umweltbelange wird bei der Manner Gruppe auf Vorstandsebene wahrgenommen. Dabei fokussiert sich der Konzern auf die Optimierung von Prozessen und Systemen, die wirtschaftlich sinnvoll sind und die gleichzeitig mit einer geringen Umweltbelastung sowie einem geringen Energie- und Ressourceneinsatz einhergehen. Regelmäßig gibt es in der Vorstandssitzung Vorgaben und Updates zu umweltrelevanten Themen. Besonders hervorzuheben ist die Wiedergewinnung von Energie bei der Produktion. Die Manner Gruppe speist Wärme, die bei der Produktion von Süßwaren entsteht, in das Fernwärmenetz der Wiener Stadtwerke ein.
Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten. Davon abweichend kommen für folgende wesentliche Posten andere Bewertungsmethoden zur Anwendung:
- Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
- Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungs- wert bewertet.
- Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden mit dem Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrags be- wertet.
- Latente Steueransprüche und -schulden werden mit dem Nominalwert angesetzt und auf Basis der bestehenden temporären Differenzen zum Bilanzstichtag und des Steuersatzes zum Zeitpunkt der erwarteten Realisierung der bestehenden Differenzen ermittelt.
Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Beträge wurden auf Tau- send Euro (T€) gerundet, soweit nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
Rechnungslegungsmethoden
Die Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden befindet sich jeweils an der Stelle, wo der betreffende Abschlusspos- ten erläutert wird. Die Manner Gruppe konzentriert sich auf die Beschreibung der Bilanzierungswahlrechte und wie diese innerhalb des IFRS-Regelwerks ausgeübt wurden. Die Wiederholung von IFRS-Texten wird vermieden, außer die Gruppe erachtet es als wichtig für das Verständnis einer Angabe.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 348
Die Rechnungslegungsmethoden befinden sich an folgenden Stellen:
| Rechnungslegungsmethoden | Standard | Note |
|---|---|---|
| Konsolidierung | IFRS 10 | 3 |
| Umsatzerlöse | IFRS 15 | 5 |
| Segmentberichterstattung | IFRS 8 | 6 |
| Ertragsteuern | IAS 12 | 13 |
| Sachanlagen, biologische Vermögenswerte | IAS 16, IAS 36, IAS 41 | 15 |
| Immaterielle Vermögenswerte | IAS 38, IAS 36 | 17 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | IAS 40 | 16 |
| Vorräte | IAS 2 | 19 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | IFRS 15 | 20 |
| Rückstellungen | IAS 37, IAS 19 | 25 |
| Latente Steuern | IAS 12 | 28 |
| Leasingverhältnisse | IFRS 16 | 29 |
| Finanzinstrumente | IFRS 7, IFRS 9 | 30 |
| Wertminderungen von Forderungen | IFRS 7, IFRS 9 | 31 |
Ermessensentscheidungen
Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden erfordert Ermessensentscheidungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen sowie auf die Angaben im Anhang auswir- ken. Die Manner Gruppe hat folgende wesentliche Ermessensentscheidungen getroffen:
| Ermessensentscheidungen | Abschlussposten | Kriterium | Standard | Note |
|---|---|---|---|---|
| Leasingverhältnisse | Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnis- sen | IFRS 16 | 15, 29 | |
| Leasingverhältnisse | Klassifizierung von Leasingverträgen | IFRS 16 | 29 | |
| Nahestehende Unternehmen | Oberstes beherrschendes Unternehmen | IAS 24 | 32 |
Für Details zu den einzelnen Ermessensentscheidungen wird auf die Ausführungen im jeweiligen Notes-Kapitel verwiesen.
Schätzungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen sowie auf die Angaben im Anhang auswir- ken. Die künftigen tatsächlichen Werte können von den getroffenen Schätzungen abweichen. Schätzungen und die zugrunde lie- genden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Die Manner Gruppe hat folgende wesentliche Schätzungen und Annahmen getroffen:
| Schätzungen und Annahmen | Abschlussposten | Kriterium | Standard | Note |
|---|---|---|---|---|
| Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten | Bewertung des erzielbaren Betrags | IAS 36 | 15 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts | IAS 40 | 16 | |
| Leistungsorientierte Verpflichtungen | Festlegung versicherungsmathematischer Annahmen | IAS 19 | 25 | |
| Leasingverhältnisse | Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes | IFRS 16 | 29 | |
| Finanzinstrumente | Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts | IFRS 9 | 30 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 349
Für Details zu den einzelnen Schätzungen und Annahmen wird auf die Ausführungen im jeweiligen Notes-Kapitel verwiesen.
2 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Erstmalig angewendete Standards
Folgende geänderte Standards wurden von der Europäischen Union in den Rechtsstand übernommen und waren von der Manner Gruppe im Geschäftsjahr 2024 erstmalig anzuwenden. Diese geänderten Standards hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es keine Anwendungsfälle gab.
| Erstmalig angewendete Standards | Inkrafttreten |
|---|---|
| Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) | 01.01.2024 |
| Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Än- derungen an IAS 1) | 01.01.2024 |
| Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16) | 01.01.2024 |
Zukünftig anzuwendende Standards
Folgende vom IASB verlautbarte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende neue oder geänderte Standards werden von der Manner Gruppe erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet. Durch diese Änderungen werden mit Aus- nahme von IFRS 18 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
| Zukünftig anzuwendende Standards | Inkrafttreten |
|---|---|
| Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (IFRS 19) | 01.01.2027 |
| Darstellung und Angaben im Abschluss (IFRS 18) | 01.01.2027 |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards - Band 11 | 01.01.2026 |
| Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 01.01.2026 |
| Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 01.01.2026 |
| Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) | 01.01.2025 |
IFRS 18 regelt eine neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Ab dem Geschäftsjahr 2027 ist die Gewinn- und Verlustrechnung in die Bereiche Operating, Investing und Financing zu unterteilen, die jeweils mit der Zwischensumme Operating Profit beziehungsweise Profit before Interest and Taxes abgeschlossen werden. Der Konzern schätzt aus heu- tiger Sicht, dass diese Neuerung mangels Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen oder an- derer Investitionen lediglich zu einer Umbenennung des Betriebsergebnisses führen wird. Weiters regelt IFRS 18 die Dar- stellung von Informationen in den Abschlussposten und in den Notes grundlegend, mit deren Auswirkungen sich der Kon- zern in naher Zukunft befassen wird. Das Inkrafttreten bezieht sich auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen. Die Änderungen an IAS 21 wurden von der Europäischen Union übernommen. Die Übernahme der übrigen Änderungen ist noch ausste- hend.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 350
3 Konsolidierung
Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis der Manner Gruppe besteht aus dem Mutterunternehmen und folgenden Tochterunternehmen:
| Gesellschaft | Sitz |
|---|---|
| Compliment Süßwaren Vertriebs GmbH | Wolkersdorf, Österreich |
| Geblergasse 116 GmbH & Co KG | Wien, Österreich |
| Manner Azerbaijan LLC | Khudat City, Aserbaidschan |
| Josef Manner s.r.o. | Brünn, Tschechien |
| Josef Manner d.o.o. | Ljublijana, Slowenien |
Die Manner AG hielt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 durchgehend 100 % der Anteile an jedem ihrer Tochterunter- nehmen. Alle Tochterunternehmen wurden vor der Erstkonsolidierung gegründet. Es gab keine Unternehmenserwerbe. Die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner AG GmbH, eine 100%-ige bisher in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft der Manner AG, wurde im Zuge einer Up-Stream-Verschmelzung mit Notariatsakt vom 24.05.2024 rückwirkend zum 31.12.2023 auf die Manner AG verschmolzen.
Rechnungslegungsmethoden
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der Manner Gruppe umfasst die Abschlüsse der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen) und ihrer Tochterunternehmen (gemeinsam die „Konzerngesellschaften“). Für die Konzerngesellschaften kommen einheitliche Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden zur Anwendung. Wahlrechte für Rechnungslegungsmethoden, Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen werden einheitlich für alle Konzerngesellschaften ausgeübt.# Abschlussstichtag
Das Mutterunternehmen und sämtliche Tochterunternehmen haben alle den gleichen Abschlussstichtag, nämlich den 31.12.
Vollkonsolidierung
Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht. Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Ein Investor beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er schwankenden Renditen in seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Ein Investor besitzt Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen, wenn er über bestehende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten, d. h. die Tätigkeiten, die die Renditen des Beteiligungsunternehmens wesentlich beeinflussen, zu lenken.
Die Manner AG beherrscht ihre Beteiligungsunternehmen, weil sie an ihnen jeweils 100 % der Stimmrechte hält und ihren Einfluss ausschließlich über die Stimmrechte ausübt. Es bestehen keine anderslautenden Vereinbarungen, die der ausschließlichen Einflussnahme über die Stimmrechte entgegenstehen.
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet, im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Vollkonsolidierung werden alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zwischenergebnisse eliminiert.
Die Manner AG hat zum 31.12.2020 erstmalig IFRS angewendet und erstmalig einen Konzernabschluss erstellt. Daher wurden die Konzerngesellschaften zum 01.01.2019 erstmalig konsolidiert (Erstkonsolidierung).
Unternehmenserwerbe und -veräußerungen
Die Manner Gruppe hat seit 01.01.2019 weder andere Unternehmen erworben noch Tochterunternehmen veräußert.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 351
4 Währungsumrechnung
Die Konzernberichtswährung ist der Euro. Bei in Fremdwährung bilanzierenden Tochterunternehmen wird die funktionale Währung grundsätzlich anhand des primären (volks-)wirtschaftlichen Umfelds, in dem das jeweilige Konzernunternehmen tätig ist, bestimmt. Eine wesentliche Determinante ist hierbei jene Währung, in welcher der überwiegende Teil der Wirtschafts-, Waren- und Dienstleistungsströme in dem jeweiligen Land abgewickelt wird. Bei allen Unternehmen der Gruppe entspricht die funktionale Währung der Landeswährung.
Gemäß IAS 21 erfolgt die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltenen Vermögenswerte und Schulden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem gewichteten durchschnittlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres umgerechnet.
Die Währungsumrechnung erfolgt zu den von der Europäischen Zentralbank sowie von der Zentralbank der Aserbaidschanischen Republik (Central Bank of The Republic of Azerbaijan) veröffentlichten Kursen.
Die Stichtags- und Durchschnittskurse der Manner Gruppe stellen sich wie folgt dar:
| Wechselkurse von Fremdwährungen | Stichtagskurs 31.12.2024 | Stichtagskurs 31.12.2023 | Durchschnittskurs 2024 | Durchschnittskurs 2023 |
|---|---|---|---|---|
| Währung | ||||
| CZK | 25,1850 | 24,7240 | 25,1198 | 24,0043 |
| AZN | 1,7724 | 1,8766 | 1,8394 | 1,8394 |
Für die Erfassung von Wechselkursdifferenzen im sonstigen Ergebnis wird auf die Ausführungen zur Währungsumrechnungsrücklage in Note 24 verwiesen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 352
Angaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung
5 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar:
| Umsatzerlöse | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Bruttoverkaufserlöse | 345.790 | 329.554 |
| Erlösschmälerungen | -58.792 | -60.039 |
| Übrige Umsatzerlöse | 1.408 | 1.329 |
| Summe | 288.407 | 270.843 |
Die Bruttoverkaufserlöse betreffen den Verkauf von Süßwaren vor Abzug von Erlösschmälerungen. Die Erlösschmälerungen betreffen Boni und Werbekostenzuschüsse (siehe Rechnungslegungsmethoden). Im Geschäftsjahr 2024 betrafen die übrigen Umsatzerlöse Auflösungen von Rückstellungen für Saisonware, Boni und Werbekostenzuschüsse von T€ 0 (2023: T€ 547), Provisionserlöse und Weiterverrechnungen von T€ 341 sowie Rückein speisungen von aus der Produktion gewonnener Energie von T€ 140 (2023: T€ 121).
Für die Untergliederung der Umsatzerlöse nach Regionen wird auf die Segmentberichterstattung in Note 6 verwiesen.
Rechnungslegungsmethoden
Werbekostenzuschüsse
Die Manner Gruppe produziert Süßwaren und verkauft diese an den Lebensmitteleinzelhandel. Der Lebensmitteleinzelhandel erbringt Werbeleistungen, wie die Platzierung von Produkten (z.B. nahe der Kassa), die Regalpflege oder den Einbezug der Waren in Verkaufs aktionen und Flugblätter. Die Werbeleistungen dienen der Verkaufsförderung und damit sowohl dem Produzenten als auch dem Kunden. Die Werbeleistungen sind vertraglich geregelt. Die Manner Gruppe leistet sogenannte Werbekostenzuschüsse („WKZ“), die zum größten Teil als Prozentsatz der Bruttoerlöse von den Kunden verrechnet werden.
Bilanzierung
Der Verkauf von Süßwaren fällt in den Anwendungsbereich von IFRS 15. Die Manner Gruppe schließt Verträge über den Verkauf von Süßwaren mit seinen Kunden, dem Lebensmitteleinzelhandel, ab. Die Verträge enthalten durchsetzbare Rechte und Pflichten. Die Zusage von der Manner Gruppe, Süßwaren an Kunden zu übertragen, stellt ein eigenständig abgrenzbares Gut dar. Die Manner Gruppe erbringt keine Dienstleistungen. Die zugesagte Leistung besteht somit einzig aus der Übertragung von Gütern.
Die vom Kunden erbrachte Werbeleistung steht hingegen in engem Zusammenhang mit den verkauften Süßwaren. Ohne die Süßwaren fände die Werbeleistung nicht statt. Das in IFRS 15.27 enthaltene Kriterium der eigenständigen Abgrenzbarkeit ist somit für Werbeleis tungen nicht gegeben.
Der Transaktionspreis ist die Gegenleistung, die ein Unternehmen für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen voraus sichtlich erhalten wird. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises hat ein Unternehmen folgenden Faktoren Rechnung zu tragen: Variable Gegenleistungen, Begrenzung der Schätzung variabler Gegenleistungen und an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen.
Der Transaktionspreis der Süßwaren ist von variablen Faktoren, wie Skonti, Rabatte, Boni und WKZ abhängig, die auf der Grundlage von Bruttoerlösen berechnet werden. Ein Unternehmen darf eine geschätzte variable Gegenleistung nur dann in den Transaktionspreis ein beziehen, wenn hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt.
WKZ stellen eine an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung dar, die als Verringerung des Transaktionspreises und damit als Verringerung der Erlöse zu erfassen sind. Die Manner Gruppe erfasst daher Skonti, Rabatte, Boni und WKZ als Erlösschmälerung und stellt damit sicher, dass die Gegenleistung für den Verkauf von Süßwaren unter Abzug von WKZ insgesamt nicht zu hoch bestimmt wird.
Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgt im Fall der Süßwaren zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Die Werbeleistungen werden über einen Zeitraum erbracht (Nutzung bei Zufluss), stellen aber kein Leistungsbündel mit den Süßwaren dar, sondern an einen
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 353
Kunden zu zahlende Gegenleistung. Die Verrechnung von bis zum Abschlussstichtag gelieferten Süßwaren erfolgt jedoch nur mit bis zum Abschlussstichtag bezogenen Werbeleistungen, womit die periodenreine Erfassung gewahrt ist.
6 Segmentberichtserstattung
Die Manner Gruppe verwendet folgende Geschäftssegmente in der Segmentberichterstattung:
| Segmentberichterstattung | T€ | Süßwaren Österreich | Süßwaren Deutschland | Süßwaren Rest der Welt | Mietshäu ser | Haselnuss anbau Aserbaid schan | Konsoli dierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | ||||||||
| Umsatzerlöse internes Reporting | 121.578 | 92.641 | 93.217 | 0 | 0 | -375 | 307.062 | |
| IFRS-Anpassungen | -5.039 | -10.940 | -2.677 | 0 | 0 | 0 | -18.655 | |
| Umsatzerlöse | 116.539 | 81.702 | 90.541 | 0 | 0 | -375 | 288.407 | |
| davon Außenumsätze | 116.539 | 81.702 | 90.166 | 0 | 0 | 0 | 288.407 | |
| davon Innenumsätze | 0 | 0 | 375 | 0 | 0 | -375 | 0 | |
| Abschreibungen | -3.882 | -3.009 | -3.388 | 0 | -31 | 0 | -10.311 | |
| Wertminderungen | 0 | 0 | -48 | 0 | -415 | 0 | -463 | |
| Betriebsergebnis | 9.412 | 3.306 | 8.447 | 614 | -754 | 32 | 21.057 | |
| Finanzergebnis internes Reporting | -151 | -107 | -139 | -272 | -536 | -739 | -1.945 | |
| IFRS-Anpassungen | -123 | -87 | -95 | 0 | 0 | 0 | -305 | |
| Finanzergebnis | -275 | -194 | -234 | -272 | -536 | -739 | -2.250 | |
| Ergebnis vor Steuern | 9.137 | 3.112 | 8.213 | 342 | -1.290 | -708 | 18.807 |
| Segmentberichterstattung | T€ | Süßwaren Österreich | Süßwaren Deutschland | Süßwaren Rest der Welt | Mietshäu ser | Haselnuss anbau Aserbaid schan | Konsoli dierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | ||||||||
| Umsatzerlöse internes Reporting | 116.874 | 85.118 | 87.955 | 0 | 0 | -357 | 289.590 | |
| IFRS-Anpassungen | -5.636 | -10.763 | -2.348 | 0 | 0 | 0 | -18.746 | |
| Umsatzerlöse | 111.238 | 74.356 | 85.607 | 0 | 0 | -357 | 270.843 | |
| davon Außenumsätze | 111.238 | 74.356 | 85.250 | 0 | 0 | 0 | 270.843 | |
| davon Innenumsätze | 0 | 0 | 357 | 0 | 0 | -357 | 0 | |
| Abschreibungen | -3.764 | -2.696 | -3.118 | 0 | -38 | 0 | -9.615 | |
| Wertminderungen | -58 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -58 | |
| Betriebsergebnis | 5.684 | 1.014 | 4.439 | -475 | -321 | 5 | 10.346 | |
| Finanzergebnis internes Reporting | -470 | -319 | -377 | -278 | -1.320 | 20 | -2.744 | |
| IFRS-Anpassungen | -28 | -18 | -21 | 0 | 0 | 0 | -66 | |
| Finanzergebnis | -498 | -337 | -397 | -278 | -1.320 | 20 | -2.810 | |
| Ergebnis vor Steuern | 5.187 | 676 | 4.041 | -753 | -1.640 | 24 | 7.535 |
Als operative Geschäftssegmente wurden die Geschäftsfelder Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren Rest der Welt, Mietshäuser Österreich und Haselnussanbau Aserbaidschan festgelegt. Sämtliche Unternehmen der Gruppe sind einem bestimmten Segment zugeordnet. In der Spalte Konsolidierung wird die Eliminierung der Beziehungen zwischen den Segmenten vorgenommen. Weiters dient die Konsolidierung der Überleitung von Segmentzahlen auf Kon zernzahlen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 354
Die interne Berichterstattung an den Vorstand basiert auf lokalen Rechnungslegungsvorschriften.# Rechnungslegungsmethoden
Aus diesem Grund werden in der Segmentberichterstattung die Werte gemäß interner Berichterstattung auf IFRS-Werte übergeleitet. Die wesentlichen Unterschiede zwischen der internen Berichterstattung und den Konzernwerten nach IFRS bestehen vor allem bei den Umsatzerlösen. Gemäß IFRS 15 werden Zahlungen an Kunden ohne eigenständige Gegenleistung durch den Kunden, abweichend von den lokalen Rechnungslegungsvorschriften, erlösmindernd erfasst. Davon betroffen sind die Werbekostenzuschüsse (siehe Note 5). Die IFRS-Anpassungen im Finanzergebnis resultieren im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Leasing sowie Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten. Das Segmentvermögen sowie die Segmentschulden und die Investitionen sind nicht Bestandteile der internen Berichterstattung und werden aus diesem Grund nicht in der Segmentberichterstattung angeführt. Im Geschäftsjahr 2024 gab es drei Kunden, mit denen jeweils Umsatzerlöse von mehr als 10 % der gesamten Umsatzerlöse erzielt wurden. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die kumulierten Umsatzerlöse mit diesen drei Kunden T€ 152.712 (2023: T€ 143.644) und sind in den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland und Süßwaren Rest der Welt enthalten.
Verantwortliche Unternehmensinstanz
Die Segmentberichterstattung beruht auf der internen Finanzberichterstattung des Unternehmens an die verantwortliche Unternehmensinstanz. Dabei handelt es sich um die höchste Managementebene, die für die Allokation der Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft verantwortlich ist. Die verantwortliche Unternehmensinstanz der Manner Gruppe ist der Vorstand der Manner AG, an den regelmäßig berichtet wird.
Identifikation der Geschäftssegmente
Die Geschäftssegmente wurden auf Basis der internen Berichterstattung an den Vorstand festgelegt. Aus Vertriebssicht ergibt sich bei der Manner AG primär eine Orientierung nach regionalen Gesichtspunkten. Neben der zentralen Vertriebssteuerung in Österreich wird für andere Märkte jeweils ein eigenes Vertriebssystem aufrechterhalten und darüber an den Vorstand berichtet. Dies betrifft neben Österreich auch Deutschland mit einer relevanten Anzahl an lokalen Vertriebsmitarbeitern sowie die österreichischen Nachbarländer und den Rest der Welt. Die Betrachtung der Segmente nach regionalen Gesichtspunkten wird dadurch unterstützt, dass nach dieser Segmentierung eine eindeutige Zuordnung der Umsatzerlöse möglich ist und eine Darstellung der Betriebsergebnisse erfolgt. Aus diesem Grund wurden die Produkte der Manner AG folgenden regionalen Segmenten zugeordnet: Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland und Süßwaren Rest der Welt.
Das Segment Mietshäuser Österreich enthält eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, die in einem Tochterunternehmen gehalten und vermietet wird. Das Mietshaus steht in keiner betriebswirtschaftlichen Verbindung zum Süßwarengeschäft der Manner Gruppe. Der Buchwert der Immobilie stellt aber einen bedeutenden Teil der Vermögenswerte der Manner Gruppe dar. Das Immobilieninvestment wird daher außerhalb der Süßwaren-Segmente als eigenes Segment geführt.
Die Haselnussplantage in Aserbaidschan wird von einem Tochterunternehmen gehalten und betrieben. Im Geschäftsjahr 2024 fielen in der Haselnussplantage noch keine Umsatzerlöse an, da sich die Plantage in Entstehung befindet. Es ist geplant, dass die Haselnussernte in Zukunft sowohl für den eigenen Verbrauch als auch zum Verkauf am Weltmarkt dienen soll. Die Haselnussplantage unterscheidet sich daher grundlegend von den Süßwarensegmenten, die sich am Vertrieb orientieren. Daher wird die Haselnussplantage als eigenes berichtspflichtiges Segment ausgewiesen.
7 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge stellen sich wie folgt dar:
| Sonstige betriebliche Erträge | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Mieterlöse | 547 | 508 |
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen | 179 | 314 |
| Übrige betriebliche Erträge | 2.451 | 1.875 |
| Summe | 3.176 | 2.697 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 355
Die Mieterlöse werden durch die Vermietung einer Immobilie in Wien Hernals erzielt. Die Immobilie wird in die als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 eingestuft (siehe Note 16). Mieterlöse werden gemäß IFRS 16 linear erfasst. In den Mieterlösen sind Erlöse aus weiterverrechneten Betriebskosten enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 waren in den übrigen betrieblichen Erträgen Erlöse aus der Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten von T€ 725 (2023: T€ 0), Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeitsabgrenzungen von T€ 1.256 (2023: T€ 547) sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand (Annuitätenzuschüsse) von T€ 220 (2023: T€ 203) enthalten.
Rechnungslegungsmethoden
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Kompensation von Kosten für Vermögenswerte (Vermögenszuschüsse), werden als passiver Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und der Empfänger die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. In der Folge wird der Abgrenzungsposten über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswerts in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Kompensation von Aufwendungen (Aufwandszuschüsse), werden in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, als sonstige betriebliche Erträge erfasst, wenn die Zuwendungsbedingungen erfüllt sind. Die Manner Gruppe hat Annuitätenzuschüsse von der öffentlichen Hand zur Rückzahlung von Darlehen erhalten. Die Annuitätenzuschüsse wurden als Aufwandszuschüsse eingestuft und in denjenigen Perioden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, in denen die entsprechenden geförderten Aufwendungen erfasst wurden. Die Manner Gruppe weist Zuschüsse für Energiekosten sowie Investitionszuschüsse (siehe Note 27) aus.
8 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen stellen sich wie folgt dar:
| Materialaufwand und bezogene Leistungen | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Rohstoffe | -103.428 | -97.648 |
| Bezogene Leistungen | -29.641 | -36.144 |
| Verpackungsmaterial | -22.192 | -23.812 |
| Kontraktrückstellungen | 441 | 86 |
| Bezogene Rohwaren, Halb- und Fertigfabrikate | -1.369 | -916 |
| Summe | -156.190 | -158.434 |
In den bezogenen Leistungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Energie von T€ 9.240 (2023: T€ 16.498), Aufwendungen für Leihpersonal von T€ 5.601 (2023: T€ 5.104) sowie Aufwendungen für Reparaturen und Wartung von T€ 7.542 (2023: T€ 8.143) enthalten.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 356
9 Personalaufwand
Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
| Personalaufwand | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Löhne | -19.055 | -17.494 |
| Gehälter | -28.229 | -25.489 |
| Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder | -898 | -1.033 |
| Gesetzliche Sozialabgaben und Pflichtbeiträge | -12.594 | -11.423 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | -911 | -876 |
| Summe | -61.688 | -56.316 |
Im Geschäftsjahr 2024 waren in den gesetzlichen Sozialabgaben und Pflichtbeiträgen Zahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen von T€ 540 (2023: T€ 490) enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 waren in der Manner Gruppe durchschnittlich 852 Arbeitnehmer (2023: 862 Arbeitnehmer) beschäftigt.
10 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Logistik | -17.468 | -16.233 |
| Marketing | -11.572 | -9.895 |
| Reparatur, Entsorgung, Reinigung | -3.325 | -3.862 |
| Verwaltungsaufwand | -2.183 | -2.160 |
| Beratungsaufwendungen | -3.454 | -2.322 |
| Mietaufwand | -1.880 | -2.088 |
| Versicherungen | -1.085 | -1.002 |
| Sonstige Steuern und Abgaben | -540 | -326 |
| Bilanzierung und Abschlussprüfung | -449 | -391 |
| Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 578 | -740 |
| Finanzierung | -120 | -34 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | -1.055 | -2.280 |
| Summe | -42.552 | -41.333 |
Der Mietaufwand betrifft kurzfristige Leasingverhältnisse sowie variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind (das sind vor allem Umsatzmieten), Betriebskosten und Leasingzahlungen für Vermögenswerte von geringem Wert. Für weitere Informationen zu Leasing siehe Note 29. Im Geschäftsjahr 2024 waren in den Aufwendungen für Bilanzierung und Abschlussprüfung Aufwendungen für den Abschlussprüfer von T€ 219 (2023: T€ 129) enthalten, wovon T€ 176 (2023: T€ 115) die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 betreffen. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Schadensfälle aus Kundengeschäften von T€ 234 (2023: T€ 1.908) und Ausbuchungen von nicht erhaltenen Vergütungen und Zuschüssen von T€ 139 (2023: T€ 0).
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 357
11 Finanzerträge
Die Finanzerträge stellen sich wie folgt dar:
| Finanzerträge | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Zinserträge | 45 | 35 |
| Sonstige Finanzerträge | 21 | 393 |
| Summe | 66 | 428 |
Im Geschäftsjahr 2024 betreffen die sonstigen Finanzerträge Wertpapiererträge von T€ 21 (2023: T€ 12).
12 Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
| Finanzaufwendungen | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Zinsaufwendungen Banken | -1.405 | -2.070 |
| Transaktionskosten aus der Finanzierung | -747 | -663 |
| Zinsaufwendungen Leasing | -95 | -93 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | -11 | -11 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | -57 | -402 |
| Summe | -2.316 | -3.238 |
Transaktionskosten aus der Finanzierung betreffen neben Geldverkehrsspesen, Transaktions- und Kreditvertragsgebühren auch Geldbeschaffungskosten, die mittels Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Finanzierungen verteilt werden. Die sonstigen Finanzaufwendungen betreffen im Wesentlichen nicht ausgenutzte Lieferantenskonti von T€ 57 (2023: T€ 402).# 13 Ertragsteuern
Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile des Steueraufwands:
| Ertragsteuern | T€ | 2024 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Laufender Steueraufwand | -3.669 | -1.594 | |
| Latenter Steueraufwand / (-ertrag) | -715 | -909 | |
| Gesamter Steueraufwand | -4.384 | -2.503 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 358
Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand:
| Steuerüberleitung | T€ | 2024 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 18.807 | 7.535 | |
| Steuersatz | % | 23 % | 24 % |
| Erwarteter Steueraufwand | -4.326 | -1.808 | |
| Sonstige steuerfreie Einkünfte | 223 | 176 | |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | -72 | -118 | |
| Steuerbefreiung von Tochtergesellschaften | 1 | -38 | |
| Ausländische Steuersätze | -154 | -125 | |
| Nicht angesetzte latente Steuer auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge | -267 | -237 | |
| Steuersatzänderung latente Steuern | -1 | -2 | |
| Aperiodische Effekte | 224 | -325 | |
| Sonstige Effekte | -13 | -26 | |
| Summe | -4.384 | -2.503 |
Die aperiodischen Effekte sind auf die Veranlagung der Körperschaftsteuer aus Vorjahren zurückzuführen. Hinsichtlich der Effekte aus Steuersatzänderungen latente Steuern siehe Note 28.
Rechnungslegungsmethoden
Im Jahr 2022 wurde seitens der Manner AG ein Gruppenantrag für die Bildung einer Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG mit der Manner Azerbaijan LLC als Gruppenmitglied gestellt. Durch die Zurechnung dieser Auslandsverluste im Rahmen der Unternehmens- gruppe reduziert sich der tatsächliche Steueraufwand der Manner AG, während zugleich eine passive latente Steuer aufgrund der in Zukunft eintretenden Nachversteuerung gebildet wird. Es ergibt sich folglich durch die Berücksichtigung dieses Sachverhaltes insgesamt keine Auswirkung auf das Ergebnis. Darüber hinaus stellen die übrigen Gesellschaften in der Manner Gruppe jeweils ein gesondertes Steuersubjekt dar. Betreffend latente Steuern wird auf Note 28 verwiesen.
14 Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:
| Ergebnis je Aktie | T€ | 2024 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | 14.423 | 5.033 | |
| Anzahl der Aktien (in Stück) | 1.890.000 | 1.890.000 | |
| EUR | EUR | 7,63 | 2,66 |
Das Periodenergebnis ist zur Gänze den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Die Anzahl der Aktien ent-spricht der durchschnittlich im Geschäftsjahr im Umlauf gewesenen Stammaktien. Das Ergebnis je Aktie ist unverwässert, da keine verwässernden Bestandteile bestehen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 359
Angaben zur Konzernbilanz
15 Sachanlagen
Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:
Sachanlagen
| T€ | Grund-stücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Geschäfts-ausstattung | Haselnuss-plantage | Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | Nutzungs-rechte | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | |||||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||||
| Stand zum 01.01. | 62.319 | 161.611 | 19.347 | 9.896 | 3.986 | 11.901 | 269.060 |
| Zugänge | 89 | 1.200 | 1.050 | 1.886 | 3.773 | 1.690 | 9.687 |
| Abgänge | 0 | -688 | -1.610 | 0 | 0 | -1.799 | -4.098 |
| Umbuchungen | 86 | 1.106 | 0 | 0 | -1.222 | 0 | -30 |
| Wechselkursdifferenzen | -1 | -6 | 0 | 582 | 0 | -12 | 563 |
| Stand zum 31.12. | 62.493 | 163.223 | 18.786 | 12.363 | 6.537 | 11.780 | 275.183 |
| Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | |||||||
| Stand zum 01.01. | 29.384 | 138.185 | 17.638 | 107 | 0 | 7.958 | 193.272 |
| Zugänge | 1.389 | 5.128 | 1.487 | 31 | 0 | 1.251 | 9.286 |
| Wertminderungsaufwendungen | 0 | 5 | 0 | 415 | 0 | 43 | 463 |
| Abgänge | 0 | -688 | -1.582 | 0 | 0 | -1.642 | -3.913 |
| Wechselkursdifferenzen | 0 | -2 | 0 | 7 | 0 | -7 | -2 |
| Stand zum 31.12. | 30.772 | 142.628 | 17.543 | 561 | 0 | 7.602 | 199.106 |
| Buchwerte | |||||||
| Stand zum 01.01. | 32.935 | 23.426 | 1.709 | 9.789 | 3.986 | 3.943 | 75.789 |
| Stand zum 31.12. | 31.721 | 20.595 | 1.243 | 11.803 | 6.537 | 4.178 | 76.077 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 360
Sachanlagen (Vorjahr)
| T€ | Grund-stücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Geschäfts-ausstattung | Haselnuss-plantage | Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | Nutzungs-rechte | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | |||||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||||
| Stand zum 01.01. | 62.320 | 160.454 | 19.658 | 8.133 | 3.219 | 10.288 | 264.072 |
| Zugänge | 0 | 3.997 | 550 | 2.045 | 1.183 | 1.656 | 9.431 |
| Abgänge | 0 | -3.246 | -861 | 0 | -2 | -27 | -4.136 |
| Umbuchungen | 0 | 413 | 0 | 0 | -413 | 0 | 0 |
| Wechselkursdifferenzen | -1 | -7 | 0 | -283 | 0 | -16 | -307 |
| Stand zum 31.12. | 62.319 | 161.611 | 19.347 | 9.896 | 3.986 | 11.901 | 269.060 |
| Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | |||||||
| Stand zum 01.01. | 27.997 | 136.338 | 17.392 | 73 | 0 | 6.918 | 188.717 |
| Zugänge | 1.388 | 5.098 | 1.049 | 38 | 0 | 1.050 | 8.623 |
| Wertminderungsaufwendungen | 0 | 0 | 37 | 0 | 0 | 21 | 58 |
| Abgänge | 0 | -3.246 | -840 | 0 | 0 | -22 | -4.107 |
| Wechselkursdifferenzen | 0 | -5 | 0 | -3 | 0 | -10 | -19 |
| Stand zum 31.12. | 29.384 | 138.185 | 17.638 | 107 | 0 | 7.958 | 193.272 |
| Buchwerte | |||||||
| Stand zum 01.01. | 34.324 | 24.115 | 2.266 | 8.060 | 3.219 | 3.370 | 75.355 |
| Stand zum 31.12. | 32.935 | 23.426 | 1.709 | 9.789 | 3.986 | 3.943 | 75.789 |
Die Grundstücke und Gebäude sowie die technischen Anlagen und Maschinen betreffen die Produktionsstandorte in Wien Hernals und Wolkersdorf. Die Haselnussplantage beinhaltet Grundstücke, ein Bewässerungssystem inklusive Brunnen, Haselnussbäume und sonstige Anlagen betreffend die Haselnussplantage in Aserbaidschan. Diesbezüglich wurden im Geschäftsjahr 2024 Fremdkapital-kosten von T€ 57 (zuzüglich für Vorjahre T€ 218) aktiviert. Der durchschnittliche Finanzierungskostensatz betrug 0,829%. Zum 31.12.2024 wurden Wertminderungsaufwendungen betreffend die Haselnussplantage von insgesamt T€ 415 (2023: T€ 0) erfasst. Diese Wertminderungsaufwendungen betreffen das Segment Haselnussanbau Aserbaidschan. Von den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau entfallen T€ 4.167 (2023: T€ 2.502) auf Anlagen in Bau. Die aktivierten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 betreffen Mietverträge über Manner Shops, Firmenautos, Büros und eine PV-Anlage. Näheres zu Leasingverhältnissen siehe Note 29. Zum 31.12.2024 wurden Wertminderungsaufwendungen bei den Manner Shops von insgesamt T€ 48 (2023: T€ 58) erfasst, die mit T€ 43 Nutzungsrechte und mit T€ 5 Technische Anlagen und Maschinen betreffen. Diese Wertminderungs-aufwendungen betreffen das Segment Süßwaren Rest der Welt (Vorjahr: Österreich). Bei den Zugängen zu den Abschreibungen handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen.
Schätzungen und Annahmen
Wertminderungen
Die anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten basiert auf wesentlichen Annahmen und Schät-zungen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist abhängig von verfügbaren Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder be-obachtbare Marktpreise abzüglich geschätzter Veräußerungskosten (beizulegender Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten) oder
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 361
von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzu-flüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate (Nutzungswert).
Rechnungslegungsmethoden
Sachanlagen
Sachanlagen werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Die Manner Gruppe hat für die Folgebewertung von Sachanlagen das Anschaffungskostenmodell gewählt. Demnach werden Sachanlagen nach dem erstmaligen Ansatz zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Gruppe hat als Abschreibungsmethode für die planmäßige Abschreibung die lineare Abschreibung gewählt und überprüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Sachanlagen. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angenommen:
- Gebäude: 10 bis 40 Jahre
- Technische Anlagen und Maschinen: 3 bis 10 Jahre
- Geschäftsausstattung: 2 bis 5 Jahre
Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter T€ 1 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anla-gevermögens sofort als Abgang behandelt.
Biologische Vermögenswerte
Die Manner Gruppe besitzt und betreibt eine Haselnussplantage (in Entstehung) in Aserbaidschan. Im Jahr 2019 wurde ein Grundstück in Aserbaidschan erworben und im Jahr 2021 wurden darauf die ersten 45.000 Haselnussbäume gepflanzt sowie eine Bewässerungsan-lage angeschafft. Die Haselnussbäume befinden sich seither und zum 31.12.2024 in einem Wachstumszustand, in dem die Pflanzen noch keine Früchte tragen. Es wird erwartet, dass die ersten Früchte im Jahr 2026 geerntet werden. Haselnusspflanzen (ohne Früchte) sind fruchttragende Pflanzen gemäß IAS 16 und können zu Anschaffungskosten oder zum beizule-genden Zeitwert bewertet werden. Die Manner Gruppe hat sich dafür entschieden, fruchttragende Pflanzen zu Anschaffungskosten zu bewerten. Haselnüsse sind landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß IAS 41 und werden, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 41 erfüllt sind, zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Im Geschäftsjahr 2024 haben die Haselnusspflanzen noch keine Früchte getragen. Daher wurde noch keine Bewertung von Haselnüssen zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen.
Wertminderungen
Betreffend Sachanlagen wird nach den Bestimmungen von IAS 36 einmal jährlich überprüft, ob Indikatoren für eine Wertanpassung (Trig-gering Event) vorliegen. Ist dies der Fall, werden diese Sachanlagen einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Anzeichen für eine Wertmin-derung sind dann gegeben, wenn in Folge eines oder mehrerer Ereignisse ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme von Vermögenswerten negativ verändert haben. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag, das ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten, für die jeweiligen Sachanlagen ermittelt. Der Nutzungswert wird als Barwert der geschätzten zukünftigen Mittelüberschüsse aus der Verwendung der zusammengefassten Ver-mögenswerte unter Zugrundelegung eines marktüblichen Zinssatzes ermittelt. Der Zeitwert stellt den Erlös für Vermögenswerte dar, wel-cher am Markt unter unabhängigen Dritten abzüglich anfallender Veräußerungskosten erzielt werden kann.# Zur Prüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden die Sachanlagen in der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten (cash generating unit – CGU) zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind. Als CGUs werden die beiden Produktionsstätten in Wien und Wolkersdorf, die einzelnen Shops und die Haselnussplantage in Aserbaidschan definiert. Anhaltspunkte für eine Wertminderung liegen dabei aufgrund der aktuellen Konjunkturlage sowie von Plänen über Schließungen für die Shops sowie aufgrund einer vorgenommenen Forderungsabschreibung im Einzelabschluss für die Haselnussplantage vor, weshalb diese einem Wertminderungstest unterzogen wurden. Ist der erzielbare Betrag einer CGU geringer als deren Buchwert, wird eine erfolgswirksame Wertminderung erfasst. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt die Indikatoren für die Wertminderung wegfallen, führt dies zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zur Höhe der fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der erzielbare Betrag der CGUs wurde auf Grundlage des Barwertes der künftigen Cashflows geschätzt, die voraussichtlich von der CGU erzielt werden (Nutzungswert). Dies erfolgt die Shops betreffend auf Basis erzielter Vergangenheitswerte, eines Budgets für das kommende Jahr und einer Projektion für die Zukunft im Rahmen einer jährlich aktualisierten Mittelfristplanung. Dabei werden Absatz- und Umsatzpläne durch das Management erfasst, die sowohl Kunden- als auch Produktplanungen beinhalten und dabei das Ziel eines profitablen Portfolios verfolgen. Etwaige zu erwartende Kostensteigerungen auf der Input-Seite (Rohstoffe, Personalkosten, etc.) sollen durch Preiserhöhungen am Absatzmarkt kompensiert oder übertroffen werden. Betreffend die Haselnussplantage erfolgt dies auf Basis erzielter Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 362 Vergangenheitswerte sowie einer Planungsrechnung für die nächsten vierzehn Jahre. Dabei werden die Umsatzpläne basierend auf erwarteten Erntemengen durch das Management erfasst. Auf Input-Seite werden im Wesentlichen Material-, Transport- und Personalkosten berücksichtigt. Zum Stichtag 31.12.2024 wurde aufgrund der Tatsache, dass ein Anhaltspunkt dafür vorlag, dass die Vermögenswerte wertgemindert sein könnten, ein Wertminderungstest betreffend die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) Shops in Österreich und Tschechien sowie die Haselnussplantage durchgeführt. Zum 31.12.2024 betrug der WACC vor Steuern 7,5 % (2023: 9,4 %) für Österreich, 7,1 % (2023: 8,8 %) für Tschechien und 9,8 % (2023: n/a) für Aserbaidschan. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde bei den Shops mit 2 % (2023: 2 %) und bei der Haselnussplantage mit 0 % (2023: n/a %) angenommen. Darüber hinaus wurde bei der Haselnussplantage ein Risikoabschlag angesetzt, durch welchem vor allem die entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Unsicherheit in der Aktivität und Region, sowie die relativ lange Payback-Periode berücksichtigt werden sollen. Der erzielbare Betrag von vier der Shops in Österreich wurde höher geschätzt als ihr Buchwert, sodass kein Wertminderungsbedarf bestand. Bei den übrigen Shops in Österreich wurde aufgrund der geplanten Schließungen ein negativer erzielbarer Betrag ermittelt, wobei für diese bereits in den Vorjahren Wertminderungsaufwendungen erfasst wurden. Für die beiden Shops in Tschechien ergibt sich ein erzielbarer Betrag, der niedriger geschätzt wurde als ihr Buchwert, weshalb für diese Wertminderungsaufwendungen erfasst wurden. Davon betreffen die Wertminderungsaufwendungen Nutzungsrechte und Geschäftsausstattung bzw. technische Anlagen. Auch betreffend die Haselnussplantage ergab sich ein erzielbarer Betrag, der niedriger geschätzt wurde als ihr Buchwert, weshalb auch hier entsprechende Wertminderungsaufwendungen erfasst wurden. Für den durchgeführten Wertminderungstest der Haselnussplantage wurde außerdem eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Nachfolgend angeführte Bewertungsparameter wurden jeweils unabhängig voneinander wie folgt verändert. WACC +/-0,5% DCF -10% Bei Erhöhung des WACC um 0,5% würde sich für die Haselnussplantage ein Wertminderungsbedarf von T€ 1.265 ergeben, während bei Verminderung des WACC um 0,5% kein Wertminderungsbedarf resultieren würde. Die Verminderung der DCFs um 10% würde zu einem Wertminderungsbedarf der Haselnussplantage von T€ 1.139 führen.
16 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entwickelte sich wie folgt:
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Stand zum 01.01. | 12.930 | 14.060 |
| Bewertungsergebnis | 100 | -1.130 |
| Stand zum 31.12. | 13.030 | 12.930 |
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen ein im Eigentum der Manner Gruppe stehendes Wohnhaus in Wien Hernals, das vermietet wird und mit dem Mieteinnahmen erzielt werden. Das Bewertungsergebnis ergibt sich aus den unterschiedlichen gutachterlichen Marktwerten zum 31.12.2024 und 31.12.2023. Im Geschäftsjahr 2024 wurden mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Mieteinnahmen von T€ 546 (2023: T€ 508) erzielt. Die direkten betrieblichen Aufwendungen (Betriebskosten und Instandhaltungsaufwand) betrugen T€ 197 (2023: T€ 148). Damit in Zusammenhang stehende Sicherheiten und Verfügungsbeschränkungen werden in Note 31 beschrieben.
Schätzungen und Annahmen
Marktwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Die Manner Gruppe bewertet als Finanzinvestition gehaltene Immobilien unter Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwerts. Die Gruppe hat einen externen Gutachter mit der Bewertung des Mietshauses in Wien Hernals beauftragt. Als beizulegender Zeitwert wird der Marktwert der Immobilie angesehen. Die Bestimmung des Marktwerts erfolgt unter Zugrundelegung bestimmter Inputfaktoren, wie die marktkonforme Miete und die Zinssätze für die Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströmen (siehe unten, Tabellen Inputfaktoren und Sensitivitätsanalyse).
Rechnungslegungsmethoden
Definition
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten und nicht selbst genutzt oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten werden. Zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zählen unbebaute Grundstücke, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten und Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter.
Bewertung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Transaktionskosten sind in die erstmalige Bewertung einzubeziehen. Transaktionskosten sind direkt zurechenbare Kosten, wie Beratungskosten oder Grunderwerbsteuer. Für die Folgebewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien hat die Manner Gruppe das Modell des beizulegenden Zeitwerts gewählt. Nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts werden alle Immobilien nach dem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein Gewinn oder Verlust, der durch die Änderung des beizulegenden Zeitwerts entsteht, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode erfasst, in der er entstanden ist. Die Gruppe aktiviert nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Immobilie. Zum Bewertungsstichtag entspricht der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dem mittels Marktwertgutachten bestimmten beizulegenden Zeitwert. Die Manner Gruppe hat für die Ermittlung des Marktwerts einen externen Gutachter bestellt. Die Veränderungen des Buchwerts zur Vergleichsperiode können sowohl durch Aktivierungen von Investitionen (Sanierungen) als auch durch Bewertungen entstehen.
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
Die Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt mittels der Kapitalisierung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme, die sich aus den zukünftigen marktkonformen Mieteinnahmen ergeben. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt unter Zugrundelegung von beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die nicht aus einem aktiven Markt ableitbar sind (Inputfaktoren auf der Stufe 3). Für die wesentlichen Inputfaktoren, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einfließen, wird auf die nachstehende Tabelle Inputfaktoren und Sensitivitätsanalyse verwiesen.
Inputfaktoren
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren für die Bewertung von Immobilien:
| Inputfaktoren | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Marktmiete (EUR/m² p.m.) | 11,03 | 11,03 |
| Liegenschaftszinssatz | 2,0% | 1,8% |
| Kapitalisierungszinssatz | 2,0% | 2,4% |
Sensitivitätsanalyse
Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des beizulegenden Zeitwerts von Immobilien bei der Veränderung wesentlicher Inputfaktoren:
| Sensitivitätsanalyse | T€ | ||
|---|---|---|---|
| 2024 | Veränderung | ||
| Erhöhung | Verminderung | ||
| Marktmiete | +/- 5,0 % | 710 | |
| Liegenschaftszinssatz | +/- 0,5 % | -1.480 | |
| Kapitalisierungszinssatz | +/- 0,5 % | -640 |
| Sensitivitätsanalyse (Vorjahr) | T€ | ||
|---|---|---|---|
| 2023 | Veränderung | ||
| Erhöhung | Verminderung | ||
| Marktmiete | +/- 5,0 % | 700 | |
| Liegenschaftszinssatz | +/- 0,5 % | -1.510 | |
| Kapitalisierungszinssatz | +/- 0,5 % | -690 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 364
17 Immaterielle Vermögenswerte
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
| Immaterielle Vermögenswerte | Lizenzen und geleistete Anzahlungen | T€ Software | Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 01.01. | 11.696 | 6 | 1.507 | 13.209 |
| Zugänge | 86 | 191 | 0 | 277 |
| Umbuchungen | 36 | -6 | 0 | 30 |
| Stand zum 31.12. | 11.818 | 191 | 1.507 | 13.516 |
| Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | ||||
| Stand zum 01.01. | 8.353 | 0 | 1.330 | 9.683 |
| Zugänge | 935 | 0 | 90 | 1.025 |
| Stand zum 31.12. | 9.287 | 0 | 1.420 | 10.707 |
| Buchwerte | ||||
| Stand zum 01.01. | 3.344 | 6 | 177 | 3.526 |
| Stand zum 31.12. |
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung orientiert sich an der bestimmbaren Nutzungsdauer. Firmenwerte werden keine ausgewiesen, da sämtliche Tochtergesellschaften gegründet wurden. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren angenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben. Bei Anzeichen einer Wertminderung werden immaterielle Vermögenswerte einem Wertminderungstest unterzogen. Übersteigt der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, ist auf den niedrigeren Wert abzuschreiben. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter T€ 1 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens sofort als Abgang behandelt.
18 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen stellen sich wie folgt dar:
| Finanzanlagen | T€ |
|---|---|
| 31.12.2024 | |
| Anleihen | 1.500 |
| Übrige Wertpapiere | 1.530 |
| Summe | 3.030 |
Die Anleihen betreffen drei Anleihen, welche im Jahr 2022 angeschafft wurden. Zwei dieser Anleihen haben eine Laufzeit bis einschließlich 2028, unterliegen einer Kapitalgarantie und einer 100 % Beteiligung an der positiven Wertentwicklung des zugrundeliegenden Index. Die dritte Anleihe hat eine Laufzeit bis einschließlich 2026, unterliegt einer Kapitalgarantie und stellt sich in Form einer Stufenzinsanleihe mit einer fixen jährlichen Anpassung des Zinssatzes dar. Bei den übrigen Wertpapieren handelt es sich um gängige Rentenfonds. Die Finanzanlagen werden zur Vorsorge für Abfertigungs- und Pensionszahlungen gehalten.
19 Vorräte
Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:
| Vorräte | T€ |
|---|---|
| 31.12.2024 | |
| Rohstoffe | 6.074 |
| Verpackungsmaterial | 4.402 |
| Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.396 |
| Unfertige Erzeugnisse | 9.173 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 20.802 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 149 |
| Summe | 41.996 |
Die Rohstoffe betreffen bezogene Verbrauchsgüter wie Kakao, Nüsse und Fette, die unmittelbar in die Fertigerzeugnisse eingehen. Zum 31.12.2024 sind in den fertigen Erzeugnissen und Waren Handelswaren von T€ 279 (2023: T€ 176) enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Bestandsveränderungen von T€ 466 (2023: T€ 3.644) erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 wurden unter anderem aufgrund verdorbener Vorräte Wertminderungen auf Vorräte von T€ 2.141 (2023: T€ 3.749) erfasst. Davon wurden Wertminderungen von Rohstoffen und Verpackungsmaterial von T€ 614 (2023: T€ 1.103) im Materialaufwand und Wertminderungen von unfertigen Erzeugnissen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren von T€ 1.527 (2023: T€ 2.646) in den Bestandsveränderungen erfasst. Im Geschäftsjahr wurden Rohstoffe von T€ 103.428 (2023: T€ 97.648) und Verpackungsmaterial von T€ 22.192 (2023: T€ 23.812) als Aufwand erfasst.
Rechnungslegungsmethoden
Vorräte werden gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten alle Kosten, die angefallen sind, um die Waren in den erforderlichen Zustand und an den jeweiligen Ort zu bringen. Die Herstellungskosten umfassen alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der in Zusammen- hang mit der Herstellung angefallenen Gemeinkosten auf Basis einer normalen Auslastung der Produktionsanlagen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach dem Durchschnittspreisverfahren. Unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten werden anhand angefallener Materialkosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten und anteiliger Verwaltungsgemeinkosten der Produktion ermittelt. Der Nettoveräußerungswert errechnet sich aus den im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlösen abzüglich der ge- schätzten Kosten für die Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten.
20 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zum 31.12.2024 betrugen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 10.311 (2023: T€ 31.165). Im Geschäftsjahr 2024 hat die Manner Gruppe eine Factoring-Vereinbarung über Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen von bis zu T€ 20.500 abgeschlossen. Nach dieser Vereinbarung verkauft Manner Forderungen an eine Factor- Bank, womit das Ausfallrisiko auf die Factor-Bank übergeht. Verkaufte Forderungen (Factoring) werden in Überein- stimmung mit IFRS 9 ausgebucht. Zum 31.12.2024 waren Forde- rungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 14.353 (2023: T€ 0) an Dritte verkauft.
Rechnungslegungsmethoden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus der Lieferung von Süßwaren an Kunden. Die Kunden sind zum größten Teil der Lebensmitteleinzelhandel in Österreich, Deutschland und im Rest der Welt. Für weitere Informationen zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden wird auf Note 5 verwiesen. Die in der Praxis übliche Verrechnung von Rabatten, Skonti, Boni und WKZ mit den Erlösen führt dazu, dass auch bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechende Kürzungen stattfinden. Für die Erfassung von Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Note 31, Kreditrisiko, verwiesen.
21 Sonstige Forderungen
| Sonstige Forderungen | T€ |
|---|---|
| 31.12.2024 | |
| Forderungen aus sonstigen Steuern | 1.292 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 1.054 |
| Übrige sonstige Forderungen | 494 |
| Summe | 2.840 |
Die sonstigen Forderungen enthalten ausschließlich nicht finanzielle Vermögenswerte. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betreffen diverse im Geschäftsjahr angefallene Kosten, die Folgejahre betreffen. Die übrigen sonstigen Forderungen betreffen Antizipationen von Erträgen, die in Folgejahren zahlungswirksam werden sowie Anzahlungen für Aufwendungen in Folgejahren.
22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | T€ |
|---|---|
| Langfristig | |
| 31.12.2024 | |
| Kautionen | 830 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 13 |
| Summe | 843 |
| Kurzfristig | |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 592 |
| Summe | 592 |
| Gesamt | 1.435 |
Die kurzfristigen übrigen finanziellen Vermögenswerte betreffen debitorische Kreditoren.
23 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zum 31.12.2024 betrugen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€ 9.216 (2023: T€ 3.524) und bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten von T€ 9.011 (2023: T€ 3.360) und einem Kassenbestand von T€ 206 (2023: T€ 164). Zum Stichtag bestehen Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von T€ 0 (2023: T€ 46).
24 Eigenkapital
Zum 31.12.2024 betrug das Grundkapital der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft € 13.740.300,00 (2023: € 13.740.300,00) und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückaktien (2023: 1.890.000 Stückaktien) eingeteilt. Der auf eine Stückaktie entfallende Anteil am Grundkapital beträgt € 7,27 (vormals: ATS 100). Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (246.658 Stück, 2023: 246.658 Stück) oder auf Namen (1.643.342 Stück, 2023: 1.643.342 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel). In der Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen zum 31.12.2024 von T€ 662 (2023: T€ 186) sind Effekte aus der Umrechnung von Investitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb enthalten. Die Manner AG hat ein an das Toch- terunternehmen in Aserbaidschan vergebenes Darlehen als Teil der Nettoinvestition eingestuft. Das Tochterunternehmen rechnet die Euro-Kreditverbindlichkeit gegenüber der Manner AG zu verschiedenen Stichtagen mit unterschiedlichen Kur- sen in die aserbaidschanische Währung um, woraus Kurs-Differenzen entstehen. Kursdifferenzen aus der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind gemäß IAS 21.35 im sonstigen Ergebnis zu erfassen und in eine Rücklage im Eigenkapital zu kumulieren. Für weitere Informationen zur Währungsumrechnung siehe Note 4. Zum 31.12.2024 betrugen die IAS-19-Rücklagen T€ -1.383 (2023: T€ -1.029). In den IAS-19-Rücklagen sind kumulierte Gewinne und Verluste aus der Bewertung leistungsorientierter Verpflichtungen (Abfertigungs- und Pensionsrückstellun- gen) enthalten. Zum 31.12.2024 betrugen die Gewinnrücklagen T€ 63.354 (2023: T€ 51.955). In den Gewinnrücklagen sind gesetzliche Rücklagen von T€ 1.374 (2023: T€ 1.374) enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2023 von € 1,60 je Aktie (2023: € 1,20 je Aktie) beschlossen und ausgezahlt, was einem Gesamtbetrag von T€ 3.024 (2023: T€ 2.268) entspricht.# Betreffend die Dividende für das Geschäftsjahr 2024
Betreffend die Dividende für das Geschäftsjahr 2024 wird vorgeschlagen, an die dividendenberechtigten Aktien eine Divi- dende von € 2,00 je Aktie (2023: € 1,60 je Aktie) auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Kapitalmanagement
Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Die Manner Gruppe strebt eine Eigenkapitalquote von über 40 % an. Bei der Zielgröße handelt es sich um einen eigende- finierten, strategischen Richtwert. Zum 31.12.2024 beträgt die Eigenkapitalquote 47,5 % (2023: 36,3 %). Der Konzern überwacht das Eigenkapital mithilfe der Nettoverschuldung und des Nettoverschuldungsgrads (gearing). Die Nettoverschuldung ergibt sich aus dem Saldo der Kreditverbindlichkeiten zuzüglich Leasingverbindlichkeiten und abzüg- lich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und beträgt zum 31.12.2024 T€ 24.634 (2023: T€ 54.384). Der Net- toverschuldungsgrad ergibt sich aus dem Quotienten von Nettoverschuldung durch Eigenkapital und beträgt zum 31.12.2024 32,3 % (2023: 83,9%). Das im Jahr 2024 erzielte Konzernergebnis führt zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote bzw. einer Reduktion der Net- toverschuldung. Dabei hat wesentlich das Mitte des Jahres 2024 eingeführte Factoring zur Verbesserung der Kennzahlen und somit zum Kapitalmanagement beigetragen.
25 Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
| Rückstellungen T€ | Stand zum 31.12. | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | Zuführung | Auflösung | Verbrauch | |
| Abfertigungsrückstellungen | 5.691 | 963 | 0 | -769 |
| Pensionsrückstellungen | 3.005 | 49 | -59 | -210 |
| Jubiläumsgeldrückstellungen | 1.745 | 709 | -59 | 0 |
| Summe | 10.440 | 1.721 | -118 | -979 |
| Kurzfristig | ||||
| Abfertigungsrückstellungen | 353 | 189 | 0 | -353 |
| Pensionsrückstellungen | 502 | 261 | 0 | -271 |
| Jubiläumsgeldrückstellungen | 159 | 194 | 0 | -117 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.634 | 1.075 | -494 | -715 |
| Summe | 2.649 | 1.719 | -494 | -1.456 |
| Gesamt | 13.088 | 3.441 | -612 | -2.435 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 369
Rückstellungen (Vorjahr)
| T€ | Stand zum 31.12. | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | Zuführung | Auflösung | Verbrauch | |
| Abfertigungsrückstellungen | 4.590 | 1.282 | 0 | -182 |
| Pensionsrückstellungen | 3.206 | 333 | -105 | -429 |
| Jubiläumsgeldrückstellungen | 1.410 | 334 | 0 | 0 |
| Summe | 9.206 | 1.949 | -105 | -611 |
| Kurzfristig | ||||
| Abfertigungsrückstellungen | 348 | 353 | 0 | -348 |
| Pensionsrückstellungen | 527 | 70 | 0 | -95 |
| Jubiläumsgeldrückstellungen | 76 | 156 | 0 | -73 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.471 | 1.554 | -19 | -1.372 |
| Summe | 2.422 | 2.133 | -19 | -1.887 |
| Gesamt | 11.628 | 4.082 | -124 | -2.498 |
Die Rückstellungen bestehen zum größten Teil aus Personalrückstellungen und betreffen Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder. Die Pensionsrückstellungen betreffen durch frühere Betriebsvereinbarungen zugesprochene freiwillige Firmenpensionen in Österreich. Die sonstigen Rückstellungen von T€ 1.500 (2023: T€ 1.634) betreffen diverse Vorsorgen, sowie Prämien für Skispringer, Pönalen von Kunden oder Abschlagszahlungen an Vertriebsagenturen.
Die Entwicklung der Barwerte leistungsorientierter Verpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
| Barwerte leistungsorientierter Verpflichtungen T€ | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Abfertigungen | Pensionen | |
| Stand zum 01.01. | 6.044 | 3.506 |
| Dienstzeitaufwand | 219 | 0 |
| Zinsaufwand | 207 | 110 |
| Auszahlungen | -532 | -481 |
| Neubewertungen | ||
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | 94 | 100 |
| Veränderung finanzieller Annahmen | 41 | 41 |
| Stand zum 31.12. | 6.073 | 3.276 |
Das Fälligkeitsprofil leistungsorientierter Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
| Fälligkeiten T€ | 31.12.2024 | ||
|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1–5 Jahre | 6–10 Jahre | |
| Abfertigungsrückstellungen | 189 | 2.334 | 2.694 |
| Pensionsrückstellungen | 492 | 1.465 | 1.034 |
| Fälligkeiten (Vorjahr) T€ | 31.12.2023 | ||
|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1–5 Jahre | 6–10 Jahre | |
| Abfertigungsrückstellungen | 353 | 2.255 | 2.333 |
| Pensionsrückstellungen | 502 | 1.540 | 1.138 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 370
Schätzungen und Annahmen
Personalrückstellungen
Die Barwerte der Verpflichtungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tat- sächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Festlegung des Rechnungszinssatzes, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Pensionssteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Sämtliche Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Zudem werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Für weiterführende Informationen zu den ver- sicherungsmathematischen Annahmen siehe Unterkapitel Versicherungsmathematische Annahmen und Sensitivitätsanalyse.
Rechnungslegungsmethoden
Rückstellungen sind rechtliche oder faktische gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit entstehen und deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen in der Zukunft verbunden ist. Die verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung ist eine Voraussetzung für den Ansatz einer Rückstellung. Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sind leistungsorientierte Verpflichtungen und unterliegen den Angaben gemäß IAS 19. Die Bewertung der künftigen Verpflichtungen erfolgt nach der Projected Unit Credit Method. Dabei wird unterstellt, dass dem Arbeitnehmer sein Anspruch jährlich gleichmäßig verteilt zuwächst. Die bis zum Bilanzstichtag erworbenen Ansprüche werden auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abgezinst. Die leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie dem Langlebigkeitsrisiko, Zinsrisiko und Marktrisiko. Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und vor dem 01.01.2003 begonnen hat, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfertigung bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters oder im Fall der Dienstgeberkündigung (Abfertigung alt). Als Bemessungsgrundlage für den am Abschlussstichtag erreichten Anspruch gilt die voraussichtliche Bemessungsgrundlage bei Leis- tungsanfall für die Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer und unterliegen nicht den Angaben leis- tungsorientierter Verpflichtungen. Die Personalrückstellungen werden von einem externen Aktuar berechnet.
Versicherungsmathematische Annahmen
Für die Ermittlung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wurden folgende versicherungsmathematischen Annah- men zugrunde gelegt:
| Versicherungsmathematische Annahmen T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Abfertigungen | Pensionen | |
| Diskontierungszinssatz | 3,45 % | 3,08 % |
| Gehaltssteigerungen | 3,70 % | 0,00 % |
| Pensionsalter Männer (Jahre) | 65 | 65 |
| Pensionsalter Frauen (Jahre) | 60/65 | 60/65 |
Die Annahmen bezüglich Sterblichkeit, Invalidisierung und Witwenvorsorge wurden den Pensionstafeln AVÖ 2018-P ent- nommen. Im Geschäftsjahr 2024 betrug die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (duration) der Abfertigungsrückstel- lungen 11 Jahre (2023: 12 Jahre) und der Pensionsrückstellungen 5 bis 7 Jahre (2023: 5 bis 7 Jahre).
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 371
Sensitivitätsanalyse
Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes oder der Gehaltssteigerungen im in der Tabelle angeführten Ausmaß hätte jeweils bei Gleichbleiben der übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Abfertigungs- und Pensions- rückstellungen:
| Sensitivitätsanalyse T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| Abfertigungen | Pensionen | Abfertigungen | Pensionen | |
| Diskontierungszinssatz | ||||
| -0,25 % | 132 | 45 | 137 | 50 |
| +0,25 % | -128 | -44 | -132 | -49 |
| Gehaltssteigerungen | ||||
| -0,25 % | -127 | 0 | -131 | 0 |
| +0,25 % | 131 | 0 | 135 | 0 |
In der vorstehenden Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderung wesentlicher versiche- rungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor ver- ändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren.
26 Finanzielle Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| Finanzielle Verbindlichkeiten T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Langfristig | ||
| Kreditverbindlichkeiten | 17.766 | 29.307 |
| Leasingverbindlichkeiten | 3.239 | 3.982 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.555 | 1.742 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.794 | 5.724 |
| Kurzfristig | ||
| Kreditverbindlichkeiten | 11.499 | 23.140 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.346 | 1.479 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.926 | 1.332 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.272 | 2.811 |
| Summe | 37.331 | 60.982 |
Die Leasingverbindlichkeiten betreffen Manner Shops, Bürogebäude, Firmenautos und eine PV-Anlage. Die langfristigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ein Darlehen von der Stadt Wien.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 372
Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten haben sich unter Berücksichtigung der Veränderungen der Cashflows wie folgt entwi- ckelt:
| Finanzielle Verbindlichkeiten T€ 2024 | Kredite | Leasing-verbind- lichkeiten | Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 52.447 | 5.461 | 3.073 | 60.982 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme | 0 | 0 | 702 | 702 |
| Auszahlungen für die Tilgung | -23.191 | -1.671 | -297 | -25.159 |
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finan- zierungstätigkeit | -23.191 | -1.671 | 404 | -24.458 |
| Wechselkursdifferenzen | 0 | 6 | 3 | 9 |
| Veränderungen aus Leasingverhältnissen | 0 | 789 | 0 | 789 |
| Zinsabgrenzungen | 9 | 0 | 0 | 9 |
| Stand zum 31.12. |
| T€ | Kredite | Leasingver- bindlichkeiten | Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 68.583 | 5.233 | 4.690 | 78.505 | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme | 207 | 0 | 102 | 309 | |
| Auszahlungen für die Tilgung | -16.343 | -1.436 | -1.342 | -19.121 | |
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | -16.136 | -1.436 | -1.240 | -18.812 | |
| Wechselkursdifferenzen | 0 | 8 | 5 | 13 | |
| Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten | 0 | 0 | -381 | -381 | |
| Veränderungen aus Leasingverhältnissen | 0 | 1.656 | 0 | 1.656 | |
| Zinsabgrenzungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand zum 31.12. | 52.447 | 5.461 | 3.073 | 60.982 |
Die Veränderungen aus Leasingverhältnissen betreffen einerseits neue Leasingverhältnisse und andererseits Veränderungen aus der Verkürzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen und stellen Finanzierungstransaktionen dar, für die keine Zahlungsmittel eingesetzt wurden.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 373
27 Sonstige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die sonstigen Verbindlichkeiten (nicht finanziell) und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:
| T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten, langfristig | |||
| Investitionszuschüsse | 289 | 442 | |
| Summe | 289 | 442 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - Dritte | 17.065 | 25.890 | |
| Summe | 17.065 | 25.890 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten, kurzfristig | |||
| Verbindlichkeiten aus Personalabgrenzungen | 7.652 | 6.194 | |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 1.477 | 2.496 | |
| Verbindlichkeiten aus übrigen Steuern | 1.197 | 1.232 | |
| Abgegrenzte Schulden und passive Rechnungsabgrenzung | 984 | 805 | |
| Übrige Verbindlichkeiten (nicht-finanziell) | 66 | 352 | |
| Summe | 11.376 | 11.080 | |
| Gesamt | 28.730 | 37.412 |
28 Latente Steuern
Die latenten Steueransprüche und Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:
| T€ | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposition | 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | |
| Immobilienvermögen | 0 | -2.159 | 0 | -2.112 | |
| Sachanlagen | 857 | -3.145 | 810 | -2.416 | |
| Forderungen | 395 | 0 | 428 | 0 | |
| Verbindlichkeiten | 1.193 | 196 | 1.385 | 22 | |
| Rückstellungen | 771 | 0 | 678 | 0 | |
| Summe | 3.215 | -5.108 | 3.301 | -4.505 | |
| Saldierung | -3.191 | 3.191 | -3.281 | 3.281 | |
| Gesamt | 24 | -1.916 | 20 | -1.224 |
Rechnungslegungsmethoden
Zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld im IFRS-Konzernabschluss und seinem steuerlichen Wert können temporäre Differenzen entstehen. Wenn in zukünftigen Perioden der Buchwert des Vermögenswerts realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, führt dies bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses zu steuerpflichtigen oder abzugsfähigen Beträgen. Zukünftig wahrscheinlich eintretende steuerliche Be- und Entlastungen werden bereits zum Abschlussstichtag als latente Steuern erfasst. Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Die Steuerabgrenzung erfolgt nach der bilanzorientierten Sichtweise.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 374
Für die Ermittlung der Abgrenzung werden die bei der Auflösung der Unterschiede erwarteten künftigen Steuersätze angewendet. Zukünftige Steuersätze werden berücksichtigt, sofern die Steuersatzänderung zum Bilanzstichtag bereits beschlossen ist. In Österreich betrug der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2023 24% und ab dem Jahr 2024 23%. Mangels Wesentlichkeit und aus Vereinfachungsgründen wurde bei der Ermittlung der latenten Steuerabgrenzung seit 31.12.2022 bereits einheitlich von einem Steuersatz in Höhe von 23% ausgegangen. Daher erfolgt diesbezüglich im vorliegenden Konzernabschluss zum 31.12.2024 keine Anpassung der latenten Steuern aufgrund der Steuersatzänderung. In Tschechien betrug der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2023 19% und ab dem Jahr 2024 21%, in Slowenien im Jahr 2023 ebenfalls 19% und ab dem Jahr 2024 22%. Für die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen wurde daher bereits seit 31.12.2023 von den jeweils ab 2024 gültigen Steuersätzen ausgegangen.
Für die Ermittlung der Steuerabgrenzung zum 31.12.2024 wurden folgende Steuersätze zugrunde gelegt:
* Österreich: 23 % (2023: 23%)
* Tschechien: 21 % (2023: 21%)
* Slowenien: 22 % (2023: 22%)
* Aserbaidschan: 20 % (2023: 20%)
Latente Steueransprüche wurden nur in jenem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in einem absehbaren Zeitraum ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. noch nicht genutzten Verlustvorträge verwendet werden können. Für zum 31.12.2024 noch nicht genutzte Verlustvorträge von T€ 1 (2023: T€ 14) wurden keine latenten Steueransprüche (2023: T€ 3) angesetzt.
Die Verlustvorträge der Manner Azerbaijan LLC belaufen sich zum 31.12.2024 auf T€ 8.949 (2023: T€ 6.070). Gemäß der vorliegenden Planungsrechnung der Manner Azerbaijan LLC wird erstmalig im Jahr 2028 steuerlich ein geringfügig positives Ergebnis erwartet. Da die Verlustvortragsmöglichkeit in Aserbaidschan auf fünf Jahre begrenzt ist, wird nicht erwartet, dass die bestehenden Verlustvorträge verwertet werden können, weshalb diese im Hinblick auf die latente Steuerabgrenzung keine Relevanz haben. Darüber hinaus bestehen keine Verlustvorträge, für die latente Steuern angesetzt wurden.
In Übereinstimmung mit IAS 12.74 werden latente Steueransprüche und -schulden je Gesellschaft saldiert ausgewiesen. Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die aus einbehaltenen Gewinnen resultierenden Unterschiedsbeträge zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem anteiligen Eigenkapital der im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde dafür keine Steuerabgrenzung vorgenommen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 375
29 Leasingverhältnisse
Leasingnehmer
Die Manner Gruppe hat Leasingverträge über die Anmietung von Geschäftsräumlichkeiten (Manner Shops), Betriebsräumlichkeiten (Bürogebäuden), einer PV-Anlage und Firmen-PKWs abgeschlossen. Die Nutzungsrechte für Immobilien (Shops, Büros, PV-Anlage) und PKWs werden in den Sachanlagen ausgewiesen und haben sich wie folgt entwickelt:
Nutzungsrechte – Immobilien
| T€ | 2024 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 3.424 | 2.919 | |
| Zugänge | 1.335 | 1.350 | |
| Buchwertabgang | -140 | 0 | |
| Abschreibungen | -1.039 | -838 | |
| Währungsdifferenzen | -5 | -6 | |
| Stand zum 31.12. | 3.575 | 3.424 |
Nutzungsrechte – PKWs
| T€ | 2024 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 519 | 451 | |
| Zugänge | 355 | 306 | |
| Buchwertabgang | -17 | -6 | |
| Abschreibungen | -254 | -233 | |
| Stand zum 31.12. | 603 | 519 |
Die Gruppe hat in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erfasst:
Erfolgswirksame Beträge aus Leasingverhältnissen
| T€ | 2024 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 95 | 93 | |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | 892 | 1.420 | |
| Aufwand für variable Leasingzahlungen | 506 | 700 |
Der Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse betrifft unter anderem den Mietaufwand für ein Büro, das nicht als Leasingverhältnis identifiziert wurde. Der Aufwand für variable Leasingzahlungen betrifft umsatzabhängige Mieten von drei (2023: fünf) Shops. Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Kapitalflussrechnung Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse von T€ 1.766 (2023: T€ 1.529) erfasst. Darin sind Tilgungen von T€ 1.671 (2023: T€ 1.436) und Zinsen von T€ 95 (2023: T€ 93) enthalten.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 376
Die Fälligkeitsanalyse der nicht abgezinsten vertraglichen Leasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:
Fälligkeiten zu leistender Leasingzahlungen
| T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | 1.346 | 1.479 | |
| In 1 bis 5 Jahren | 3.114 | 3.812 | |
| Nach 5 Jahren | 125 | 170 | |
| Summe | 4.585 | 5.461 |
Leasinggeber
Die Manner Gruppe vermietet eine Immobilie in Wien Hernals zu Wohnzwecken. Die Vermietung der Immobilie wurde als Operating-Leasing eingestuft (siehe Rechnungslegungsmethoden) und wurde in den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen (siehe Note 16).
Die Manner Gruppe hat für zwei in Wien Hernals im Eigentum stehende Grundstücke langfristige Baurechte vergeben. Die Baurechtnehmer haben auf den Grundstücken eine Tiefgarage und ein Bürogebäude errichtet. Das Bürogebäude wird von Manner angemietet. Die Baurechte wurden als Operating-Leasing eingestuft (siehe Rechnungslegungsmethoden) und sind in den Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Mieterlöse von T€ 547 (2023: T€ 508) erzielt (siehe Note 7).
Die folgende Tabelle zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.
Fälligkeiten zu erhaltender Leasingzahlungen – Grundstücke (IAS 16)
| T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | 29 | 29 | |
| In 1 bis 2 Jahren | 29 | 29 | |
| In 2 bis 3 Jahren | 29 | 29 | |
| In 3 bis 4 Jahren | 29 | 29 | |
| In 4 bis 5 Jahren | 29 | 29 | |
| Über 5 Jahren | 884 | 905 | |
| Summe | 1.029 | 1.049 |
Fälligkeiten zu erhaltender Leasingzahlungen – Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40)
| T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | 546 | 508 | |
| In 1 bis 2 Jahren | 546 | 508 | |
| In 2 bis 3 Jahren | 546 | 508 | |
| In 3 bis 4 Jahren | 546 | 508 | |
| In 4 bis 5 Jahren | 546 | 508 | |
| Über 5 Jahren | 3.001 | 3.304 | |
| Summe | 5.728 | 5.845 |
Die Verträge sind überwiegend auf bestimmte Laufzeiten abgeschlossen. Die zukünftigen Zahlungen sind indexiert.
Ermessensentscheidungen
Laufzeit von Leasingverhältnissen
Die Manner Gruppe hat Mietverträge über Shops, PKWs, eine PV-Anlage und Bürogebäude abgeschlossen. Die Manner Gruppe bestimmt die Leasinglaufzeit als unkündbare Grundlaufzeit unter Berücksichtigung von Zeiträumen, die sich aus Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ergeben, sofern eine Ausübung hinreichend sicher ist.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 377
Die Gruppe hat bei der Beurteilung, ob die Ausübung der Optionen hinreichend sicher ist, dahingehend Ermessen ausgeübt, dass im Fall von PKW-Leasing der Vertrag bei Ablauf endet und im Fall von Shops, Büros und der PV-Anlage die erstmögliche Kündigungsfrist wahrgenommen wird, die frühestens nach fünf Jahren eintritt. Im Fall der unbestimmten vertraglichen Laufzeit eines Shops wurde die Kündigung nach zehn Jahren angenommen, da dies dem Re-Investitionszyklus des Handels entspricht.
Klassifizierung von Leasingverhältnissen
Die Manner Gruppe tritt als Leasinggeber zweier Grundstücke mittels langfristiger Baurechtsverträge auf. Auf einem Grundstück wurde ein Bürogebäude errichtet, das die Manner Gruppe anmietet – auf dem anderen Grundstück wurde eine öffentliche Parkgarage errichtet. In beiden Fällen ist die Manner Gruppe zu dem Schluss gekommen, dass das wirtschaftliche Eigentum nicht an den Baurechtsnehmer übergeht, da die Grundstücke am Ende der Laufzeit des Baurechts vertraglich an die Manner Gruppe zurückgehen.
Schätzungen und Annahmen
Grenzfremdkapitalzinssatz
Die Manner Gruppe verwendet den Grenzfremdkapitalzinssatz zur Berechnung der Leasingverbindlichkeit, da sie den impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses nicht bestimmen kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den das Unternehmen zahlen müsste, wenn es einen Kredit mit vergleichbarer Laufzeit und vergleichbarer Besicherung aufnehmen würde, um einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert in einem ähnlichen ökonomischen Umfeld zu erwerben. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt daher die Zinsen wider, welche die Manner Gruppe für eine Kreditaufnahme zu zahlen hätte.
Rechnungslegungsmethoden
Identifizierung des Leasingverhältnisses
Ein Unternehmen beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten
Beim Immobilienleasing fallen Betriebskosten und Lagerkosten an. Die Betriebskosten sind (für sich allein) keine Leasingkomponente, da sie den Leasingnehmer nicht dazu berechtigen, die Nutzung der Immobilie zu kontrollieren. Die Manner Gruppe bilanziert Betriebskosten als Nichtleasingkomponente und nimmt den Behelf nach IFRS 16.15, von einer Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten abzusehen, nicht in Anspruch. Die Betriebskosten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter Mietaufwand erfasst.
Freistellung vom Ansatz
Die Manner Gruppe geht bei kurzfristeigen Verträgen und Verträgen über zugrundeliegende Vermögenswerte von geringem Wert von keinem Leasingverhältnis aus. Die diesbezüglichen Zahlungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Leasingnehmer – Ansatz und Bewertung
Am Bereitstellungsdatum erfasst ein Leasingnehmer ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Beim erstmaligen Ansatz wird das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit abzüglich erhaltener Leasinganreize und zuzüglich anfänglicher direkter Kosten. Nach dem Bereitstellungsdatum werden Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten bewertet, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie berichtigt um Neubewertungen aus Veränderungen der Laufzeit oder der veränderten Beurteilung einer Kaufoption.
Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem, dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers heranzuziehen. Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen und variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind; Restwertgarantien; den Ausübungspreis einer hinreichend sicheren Kaufoption; Strafzahlungen für Kündigungen. Die Manner Gruppe hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit feste Zahlungen und variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind – wie Umsatzmieten – werden im Aufwand erfasst.
Nach dem Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexanpassung verändern oder wenn der Konzern seine Einschätzung hinsichtlich der relevanten Parameter ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird das Nutzungsrecht angepasst. Eine erfolgswirksame Anpassung erfolgt dann, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat. Im vorliegenden Abschluss ist es aufgrund von Indexanpassungen zu Neubewertungen gekommen. In der Bilanz weist die Manner Gruppe Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus.
Leasinggeber
Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn es im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt. Ist dies nicht der Fall, wird ein Leasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis eingestuft. IFRS 16 führt beispielhaft fünf Fälle an, die für den Leasinggeber zur Einstufung eines Vertrags als Finanzierungsleasing führen würden (Eigentumsübergang, günstige Kaufoption, Laufzeittest, Barwerttest oder Spezialleasing). Die Manner Gruppe tritt hinsichtlich als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und Grundstücken des Sachanlagevermögens als Leasinggeber auf. Die Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass für alle Mietverträge das wirtschaftliche Eigentum an den Objekten bei der Manner Gruppe verbleibt und damit die wesentlichen Risiken und Chancen nicht übertragen werden. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass die Laufzeit der Mietverträge deutlich kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie oder Grundstücks (Laufzeittest). Außerdem entspricht zu Beginn des Mietvertrags der Barwert der Leasingzahlungen nicht dem nahezu gesamten beizulegenden Zeitwert der Immobilie oder Grundstücks (Barwerttest). Somit werden alle Mietverträge, bei denen die Manner Gruppe als Leasinggeber auftritt, als Operating-Leasingverträge eingestuft.
30 Finanzinstrumente
Kategorien und Buchwerte
Die folgenden Tabellen zeigen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten die Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 und die Buchwerte.
Kategorien und Buchwerte
| T€ | Kategorie | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Anleihen | AC | 1.500 | 1.500 |
| Übrige Wertpapiere und Anteile | FVPL | 1.530 | 1.510 |
| Kautionen | AC | 830 | 831 |
| Sonstige langfristige Forderungen | AC | 13 | 14 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | AC | 592 | 1.016 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 10.311 | 31.165 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Kreditverbindlichkeiten | AC | 17.766 | 29.307 |
| Leasingverbindlichkeiten | n.a. | 3.239 | 3.982 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 1.555 | 1.742 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Kreditverbindlichkeiten | AC | 11.499 | 23.140 |
| Leasingverbindlichkeiten | n.a. | 1.346 | 1.479 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 1.926 | 1.332 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Die Stufen in der Bemessungshierarchie und die Buchwerte der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
| Stufe | Buchwert T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| Übrige Wertpapiere und Anteile | 1 | 1.530 | 1.510 |
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Die Manner Gruppe geht davon aus, dass für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sowie für variabel verzinste finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Die Anleihen wurden zu Anschaffungskosten (AC) bewertet, da Halteabsicht besteht und ausschließlich Zinsen und Tilgungen vorliegen.
Die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten langfristigen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| T€ | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Anleihen | 1.500 | 1.458 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 830 | 830 |
| Langfristige Finanzschulden | ||
| Kreditverbindlichkeiten | 17.766 | 17.539 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.555 | 1.366 |
Sämtliche Instrumente in der vorstehenden Tabelle wurden der Stufe drei der Bemessungshierarchie zugeordnet.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 380
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten
In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien zusammengefasst. Erträge werden ohne Vorzeichen und Aufwendungen mit negativem Vorzeichen dargestellt.# Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten
| T€ | 2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zinserträge | Zinsauf-wendungen | Bewer-tungen | Währungs-differenzen | Sonstige | Gesamt | |
| Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten FVPL | 0 | 0 | 0 | 0 | 21 | 21 |
| Finanzielle Vermögenswerte AC | 45 | 0 | 0 | 0 | 0 | 45 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten AC | 0 | -2.163 | 0 | 0 | -153 | -2.316 |
| Gesamt | 45 | -2.163 | 0 | 0 | -132 | -2.250 |
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten (Vorjahr)
| T€ | 2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zinserträge | Zinsauf-wendungen | Bewer-tungen | Währungs-differenzen | Sonstige | Gesamt | |
| Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten FVPL | 0 | 0 | 381 | 0 | 12 | 393 |
| Finanzielle Vermögenswerte AC | 35 | 0 | 0 | 0 | 0 | 35 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten AC | 0 | -2.744 | 0 | 0 | -495 | -3.238 |
| Gesamt | 35 | -2.744 | 381 | 0 | -483 | -2.810 |
Im Geschäftsjahr 2024 enthält das sonstige Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten Zinsaufwendungen für Leasing von T€ 95 (2023: T€ 93) sowie nicht ausgenützte Lieferantenskonti von T€ 57 (2023: T€ 402).
Schätzungen und Annahmen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten
Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von notierten Preisen in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, insbesondere der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputparameter stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in hohem Maße auf Annahmen und Schätzungen des Managements. Die Annahmen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko, Volatilität, Diskontierungssatz oder Wachstumsraten. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken.
Die Manner Gruppe hat den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Banken derart bestimmt, dass an Stelle des vertraglichen Zinssatzes ein marktkonformer Zinssatz zugrunde gelegt wurde. Der marktkonforme Zinssatz bestimmt sich aus dem risikolosen Zinssatz zuzüglich eines unternehmensspezifischen Aufschlags. Der unternehmensspezifische Aufschlag wurde anhand der Bonität des Mutterunternehmens festgestellt.
Rechnungslegungsmethoden
Erstmaliger Ansatz
Die erstmalige Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert sowie bei Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzüglich oder abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis angesetzt. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme ausläuft oder übertragen wird. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald diese getilgt wurden. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.
Klassifizierung
IFRS 9 unterscheidet bei der Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte drei Kategorien: finanzielle Vermögenswerte, die für die Folge-bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Unter die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte fallen jene Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Ziel das Halten dieser Instrumente ist, um daraus vertragliche Zahlungsströme zu generieren. Zudem muss das Zahlungsstromkriterium erfüllt werden, wonach die Vereinnahmung von Zahlungsströmen ausschließlich aus Tilgungen und Zinsen besteht.
Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht das einmalig ausübbare Wahlrecht, diese Instrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne anschließende Umgliederung in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Manner Gruppe hat dieses Wahlrecht dahingehend ausgeübt, Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von der Manner Gruppe vorgenommene Klassifizierung von Finanzinstrumenten ist dem vorstehenden Kapitel „Kategorien und Buch- werte“ zu entnehmen.
Folgebewertung
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zudem unterliegen solche Vermögenswerte den Bestimmungen zu Wertminderungen gemäß IFRS 9. Hinsichtlich der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte sieht IFRS 9 das Modell der erwarteten Kredit-ausfälle (expected credit los-ses) vor. Demnach ist eine Wertminderung entweder in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird, oder es ist eine Wertminderung in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, die über die Gesamtlaufzeit des Vermögenswerts erwartet werden. Ersteres ist der Fall, wenn sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts nicht signifikant erhöht hat; der zweite Fall tritt ein, wenn sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat oder wenn infolge eines Ausfallereignisses objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, sowie wahlweise für Forderungen aus Leasingverhältnissen kommt die vereinfachte Vorgehensweise (simplified approach) zur Anwendung, die eine Bemessung der Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste vorsieht. Die Manner Gruppe bewertet Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste.
Beizulegender Zeitwert
In die zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten eingesetzten Bewertungstechniken fließen Inputfaktoren ein. Die Manner Gruppe verwendet dabei so weit wie möglich beobachtbare Inputfaktoren. Die in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden in drei Stufen innerhalb der Bemessungs-hierarchie eingeordnet. In den zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eingesetzten Bewertungstechniken werden Inputfaktoren verwendet. Die sogenannte Bemessungs-hierarchie teilt die verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein. Inputfaktoren der Stufe 1 sind in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden notierte, nicht berichtigte Preise. Dies betrifft zum Beispiel Aktien. Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere als die auf Stufe 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind, zum Beispiel Zinsswaps. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird durch die Abzinsung zukünftiger erwarteter Cashflows und nach Optionspreismodellen ermittelt. Dem Kontrahentenrisiko wird durch Credit Valuation Adjustments und Debit Valuation Adjustments Rechnung getragen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind, zum Beispiel Genuss-scheine oder Kreditverbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert dieser Finanzinstrumente wird durch Abzinsung der künftig erwarteten Cashflows ermittelt. In die Bewertung fließen beobachtbare Inputfaktoren (Zinssätze, Wechselkurse) und nicht beobachtbare Inputfaktoren (eigenes Bonitätsrisiko) ein. Wenn die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedlichen Stufen der Bemessungs-hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Bemessungs-hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgliederungen zwischen den Stufen werden am Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst.
31 Risikoberichterstattung
Risikomanagement
Die Geschäftstätigkeit der Manner Gruppe ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagementprozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Risikopolitik bestimmt. Die verfolgte Strategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit der Gruppe als börsennotierte, österreichische Familienunternehmensgruppe. Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Dies bedeutet für die Risikopolitik, dass die Gruppe bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist.
Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden somit unternehmerische Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Ziel ist es, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, diese zu bewerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens.
Die Manner Gruppe versteht das Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe. Risiko- und Krisen-management ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen-Manage-ment-Team. Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern der Unternehmensgruppe gehörenden Risiken, wie z. B.# Zinsänderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken
Zinsänderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken werden tendenziell und nach Möglichkeit auf Dritte (z.B. Versicherungsgesellschaften) übertragen.
Absatz- und Nachfragerisiko
Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen), trägt das Unternehmen selbst und werden nicht versichert. Ebenso zu den Kernrisiken gehören die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte oder Märkte. Die Handelskonzentrationen in den jeweiligen Märkten stellen ein systemimmanentes Risiko in der Lebensmittelindustrie dar. Diesem Risiko wird sowohl durch die konsequente Pflege der einzelnen Marken der Gruppe im Süßwarenbereich als auch durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert. Die fortgesetzte Konzentration im Bereich des Handels führt zu einem erhöhten Druck auf die Abgabepreise.
Beschaffungsrisiko
Es besteht generell das Risiko von Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Produktionsmaterialien, Verpackungen und Energie, das nicht zeitgerecht oder im vollen Umfang an die Abnehmenden weitergegeben werden kann. Diese Kostensteigerungen werden sich immer wieder aufgrund von Währungsschwankungen, Angebotsengpässen (Ernteausfälle oder erhöhte Nachfrage) oder Preisspitzen bei Rohöl und Erdgas ergeben. Die Gruppe ist bestrebt, mit Vorkontrakten und rechtzeitiger Eindeckung gegenzusteuern. Lieferengpässe bei Rohstoffen, Energie, Verpackungen und Produktionsmaterialien können zu Produktionsausfällen führen.
Finanz- und Zinsänderungsrisiko
Gegen Finanzrisiken wird laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Das Risiko einer Zinsänderung besteht für Finanzanlagen und Finanzschulden und wird ständig überwacht. Bei den Wertpapieren der Finanzanlagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Ein Fremdwährungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß. Die Manner Gruppe schätzt die Risikokonzentration von Guthaben bei Banken als gering ein, da die Guthaben auf mehrere Banken verteilt sind.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 383
Ausfallrisiko
Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere, die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das Risiko umfasst insbesondere das Ausfallrisiko. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarkts.
Die nachstehende Tabelle enthält die Bruttoforderungen, die Wertberichtigungen und die sich daraus ergebenden Nettoforderungen der finanziellen Vermögenswerte, für die der Konzern Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 zu erfassen hat:
| Finanzielle Vermögenswerte | Bruttobuchwert 31.12.2024 | Bruttobuchwert 31.12.2023 | Wertberichtigung 31.12.2024 | Wertberichtigung 31.12.2023 | Nettobuchwert 31.12.2024 | Nettobuchwert 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | ||||||
| Anleihen | 1.500 | 1.500 | 0 | 0 | 1.500 | 1.500 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.659 | 32.090 | 349 | 926 | 10.311 | 31.165 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.435 | 1.860 | 0 | 0 | 1.435 | 1.860 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 9.011 | 3.360 | 0 | 0 | 9.011 | 3.360 |
| Summe | 22.605 | 38.811 | 349 | 926 | 22.256 | 37.885 |
Für Anleihen, sonstige finanzielle Forderungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden aus Wesentlichkeitsgründen keine Wertberichtigungen erfasst. Aufgrund der hohen Bonität der Gegenparteien ergeben sich nur marginale Ausfallswahrscheinlichkeiten. Für weiterführende Informationen zu den Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf das nachstehende Kapitel verwiesen.
Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht darin, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen gänzlich oder teilweise nicht nachkommen. Dem Ausfallrisiko wird durch Kreditversicherungen begegnet, die für einen großen Teil der Forderungen abgeschlossen wurden. Für den nicht versicherten Teil der Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet. Das Ausfallrisiko bei den Forderungen verteilt sich über eine große Anzahl von Kunden, die aufgrund der Bonität aller großen Handelspartner das Risiko insgesamt reduziert. Das Kreditrisiko wird durch ein konsequentes Forderungsmanagement weiter reduziert.
Die Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:
| Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Erwartete Kreditverluste 2024 | Erwartete Kreditverluste 2023 | Eingetretene Kreditverluste 2024 | Eingetretene Kreditverluste 2023 | Gesamt 2024 | Gesamt 2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | ||||||
| Stand zum 01.01. | 7 | 7 | 918 | 179 | 926 | 186 |
| Zuführung | 2 | 0 | 0 | 740 | 2 | 740 |
| Verwendung | 0 | 0 | -1 | 0 | -1 | 0 |
| Auflösung | 0 | 1 | -578 | 0 | -578 | 0 |
| Umrechnungsdifferenzen | 0 | 0 | -1 | -1 | -1 | -1 |
| Stand zum 31.12. | 9 | 7 | 340 | 918 | 349 | 926 |
Im Geschäftsjahr 2024 ist die Zuführung zu Wertberichtigungen aufgrund verkaufter Forderungen (Factoring) stark gesunken (siehe Note 20). Erwartete Kreditverluste werden aufgrund der Bonität der Kunden unter Berücksichtigung von Versicherungen gebildet. Eingetretene Kreditverluste werden für überfällige Forderungen gebildet. Zuführungen zu Wertberichtigungen werden gebildet, wenn Forderungen eine bestimmte Überfälligkeitsdauer überschreiten. Verwendungen treten ein, wenn bei Zahlungseingang einer wertberichtigten Forderung ein Abgang der Wertberichtigungen stattfindet. Auflösungen treten ein, wenn eine wertberichtigte Forderung abgeschrieben wird.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 384
Die Manner Gruppe schätzt die Risikokonzentration bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als gering ein, weil sich die Forderungen auf mehrere Kunden in mehreren Ländern verteilen und zu einem großen Teil gegen das Ausfallrisiko versichert sind.
Rechnungslegungsmethoden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind finanzielle Vermögenswerte und fallen unter die Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9.5.5. Demnach sind Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste zu erfassen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kommt die vereinfachte Vorgehensweise zur Anwendung, die darin besteht, dass die Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen sind. Ein Unternehmen kann für die Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vereinfachte Methoden anwenden, beispielsweise mittels einer Wertberichtigungstabelle, bei der historische Ausfallsraten nach Überfälligkeitsklassen zur Anwendung kommen. Die Manner Gruppe verwendet jedoch keine Wertberichtigungsmatrix, sondern einen bonitätsbasierten Ansatz, um Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu bestimmen.
Manner unterteilt seine Kunden in Kundengruppen, wobei die fünf größten Kunden für rund drei Viertel der Umsatzerlöse verantwortlich sind. Zur Bestimmung der Wertberichtigungen werden die Salden der Forderungen mit den (öffentlich verfügbaren) Ausfallswahrscheinlichkeiten dieser Kunden multipliziert. Außerdem wurden bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste die Versicherung von Forderungen berücksichtigt. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeit, Versicherungsanteil und Buchwert. Bei einer vollständigen Besicherung fallen somit keine Kreditverluste an. Für einen großen Teil der Forderungen bestehen Versicherungen. Für den übrigen Teil der Forderungen wurden die Ratings der Kunden herangezogen. Die großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in Österreich und Deutschland haben sehr gute Ratings. Das führt dazu, dass die erwarteten Kreditverluste sehr niedrig sind.
Der Konzern verwendet angemessene und belastbare Informationen, die über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und künftige wirtschaftliche Bedingungen verfügbar sind, indem er die Prognosen über die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) in den Regionen, wo die Schuldner der finanziellen Verbindlichkeiten ansässig sind, berücksichtigt.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass die Manner Gruppe ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen kann. Aufgrund der vorhandenen Barbestände per Bilanzstichtagsdatum sowie der nicht ausgenutzten Kreditlinien bei den finanzierenden Banken wird dieses Risiko als gering eingestuft.
Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten nach Zeitbändern:
Fälligkeitsanalyse 31.12.2024
| T€ | Buchwert | Zinsen Tilgung | Zinsen Tilgung | Zinsen Tilgung | Zinsen Tilgung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2026-2029 | Ab 2030 | |||
| Kreditverbindlichkeiten | 29.265 | 641 11.506 | 793 15.514 | 264 2.262 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 4.585 | 86 1.346 | 118 3.114 | 3 125 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17.065 | 0 17.065 | 0 0 | 0 0 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.480 | 16 1.926 | 48 690 | 27 864 | |
| Summe | 54.396 | 743 31.844 | 959 19.318 | 294 3.252 |
Fälligkeitsanalyse (Vorjahr) 31.12.2023
| T€ | Buchwert | Zinsen Tilgung | Zinsen Tilgung | Zinsen Tilgung | Zinsen Tilgung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2025-2028 | Ab 2029 | |||
| Kreditverbindlichkeiten | 52.447 | 1.465 23.149 | 1.305 26.117 | 366 3.163 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.461 | 85 1.479 | 129 3.812 | 2 170 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25.890 | 0 25.890 | 0 0 | 0 0 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.073 | 17 1.331 | 54 727 | 36 1.015 | |
| Summe | 86.872 | 1.567 51.849 | 1.488 30.656 | 404 4.347 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 385
Die Fälligkeitsanalyse stellt die künftigen nicht abgezinsten vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten dar. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten wurden dem frühesten Laufzeitband zugeordnet. Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der zum Bilanzstichtag fixierten Zinssätze ermittelt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Manner Gruppe sind nach Kontrahenten breit gestreut, sodass die Exposition gegenüber einer geänderten Risikopolitik einzelner Kreditinstitute als gering angesehen werden kann, womit das Konzentrationsrisiko adressiert wird. Die finanziellen Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr stark gesunken, weil die durch das Factoring freigewordenen Mittel zur Tilgung eingesetzt wurden.# Währungsrisiko
Die Manner Gruppe unterliegt in geringem Ausmaß dem Fremdwährungsrisiko, wenn Transaktionen und Zahlungen nicht in der Darstellungswährung Euro getätigt werden. Dies ist der Fall in Tschechien und Aserbaidschan. Darüber hinaus betrifft dies auch den Einkauf von Kakao in britischen Pfund.
Zinsänderungsrisiko
Langfristige Finanzierungen unterliegen dem Risiko sich ändernder Zinsen, vor allem bei Bankkrediten. Der Bereich Konzernfinanzen legt zur Begrenzung der Zinsänderungsrisiken regelmäßig die Zusammensetzung aus fest und variabel verzinsten finanziellen Vermögenswerten und Schulden fest. Im Geschäftsjahr 2024 waren die langfristigen Kreditverbindlichkeiten zum größten Teil fix verzinst. Zinsänderungsrisiken können durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften abgesichert werden.
Die Manner Gruppe ist zum 31.12.2024 Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die im Wesentlichen aus nicht derivativen variabel verzinsten Finanzinstrumenten resultieren. Zum 31.12.2024 bestehen jedoch keine wesentlichen Sicherungsrisiken, weshalb die Manner Gruppe keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen hat.
Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsniveaus auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz von 23 % verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.
Zinssensitivitäten
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Erhöhung | Verminderung | |
| T€ | ||
| Veränderung Zinsniveau | ||
| +/- 0.5 % | ||
| Jahresergebnis | 39 | -39 |
| Konzerneigenkapital | 39 | -39 |
Sonstiges Marktrisiko
Die Manner Gruppe ist neben Zinsänderungsrisiken auch anderen Preisrisiken ausgesetzt (etwa Kursrisiken aus Wertpapieren im Eigenbestand), die aber insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.
Sicherheiten und Verfügungsbeschränkungen
Zum 31.12.2024 bestanden eingetragene Hypotheken ausschließlich für das Mietshaus in Wien Hernals (Geblergasse 116 GmbH & Co KG) in Höhe von T€ 7.557 (2023: T€ 7.557). Zum 31.12.2024 gibt es keine besicherte Kreditverbindlichkeiten. Im Vorjahr waren Kreditverbindlichkeiten in Höhe von T€ 21.500 sind durch eine Globalzession der Exportforderungen dinglich besichert.
Darüber hinaus bestehen Haftungen aus Kautionsgarantien für Geschäftsräumlichkeiten in Höhe von T€ 271 (2023: T€ 252).
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Im Geschäftsjahr 2024 sind in der Manner Gruppe Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen von T€ 172 (2023: T€ 93) angefallen. Zum 31.12.2024 bestanden in der Manner Gruppe Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen von T€ 12 (2022: T€ 17). Ansonsten bestanden keine Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen oder Personen.
Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen:
Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
| T€ | Vorstände 2024 | Vorstände 2023 | Aufsichtsräte 2024 | Aufsichtsräte 2023 | Leitende Angestellte 2024 | Leitende Angestellte 2023 | Gesamt 2024 | Gesamt 2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 1.619 | 1.052 | 190 | 189 | 3.537 | 1.882 | 5.346 | 3.124 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 92 | 10 | 0 | 0 | 31 | 16 | 124 | 25 |
| Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | -1 | 0 | 0 | 0 | 37 | 11 | 36 | 11 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 205 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 205 |
| Summe | 1.710 | 1.267 | 190 | 189 | 3.606 | 1.908 | 5.506 | 3.365 |
Die Manner Gruppe unterteilt die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen als Vorstände und Aufsichtsräte.
Ermessensentscheidungen
Gemäß IAS 24 ist das oberste beherrschende Unternehmen (ultimate controlling party) anzugeben. Die Eigentümer der Manner Gruppe setzen sich aus der Manner Privatstiftung, Wien, der Andres Holding GmbH, Wien, und einer Reihe von Einzelpersonen zusammen. Die Manner Privatstiftung und eine Reihe von Personen haben sich zum Manner/Riedl-Syndikat zusammengeschlossen. Das Manner/Riedl-Syndikat hält über die Hälfte der Stimmrechte an der Manner AG. Beschlüsse des Syndikats führen gemäß Syndikatsvertrag dazu, dass die Stimmrechte des Syndikats einheitlich ausgeübt werden. Weiters besteht das Manner-Syndikat, das sich aus dem Manner/Riedl-Syndikat und der Andres Gruppe zusammensetzt. Das Manner-Syndikat hält über drei Viertel der Stimmrechte an der Manner AG.
Die Manner Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass das Manner/Riedl-Syndikat die Mehrheit der Stimmrechte hält und über seine Stimmrechte Verfügungsmacht ausübt und damit die Manner AG kontrolliert. Die Manner Gruppe ist somit zu dem Schluss gekommen, dass das Manner/Riedl-Syndikat, obwohl es kein Unternehmen ist, als oberstes beherrschendes Unternehmen (ultimate controlling party) gemäß IAS 24 einzustufen ist.
Das Manner-Syndikat kommt nur in Ausnahmefällen zum Einsatz. Für weiterführende Informationen betreffend die Eigentümerstruktur der Manner AG wird auf die Berichterstattung gemäß § 243a UGB im Lagebericht des Einzelabschlusses der Manner AG verwiesen (siehe Jahresfinanzbericht 2024).
Organe
Im Geschäftsjahr 2024 waren folgende Personen für die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, in einer Organfunktion tätig.
Vorstand
- Dr. Hans Peter ANDRES (Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik)
- Sabine BRANDL, MBA, MSc (Marketing, Verkauf und Human Resources)
- Thomas GRATZER (Produktion und Technik)
- Scipio OUDKERK, MSc (Finanzen, Recht, IT & Office Management)
Aufsichtsrat
- Mag. Albin HAHN, Vorsitzender
- Dr. Martina ANDRES, Vorsitz-Stellvertreterin
- Mag. Florian JONAK, Vorsitz-Stellvertreter
- Dr. Josef DOPPLER (bis 23.05.2024)
- Dr. Michael GRAHAMMER
- Mag. Dr. Wolfgang HÖTSCHL (bis 23.05.2024)
- Prof. Dr. Sita Monica MAZUMDER
- Dkfm. Martina SANDROCK, MBA (seit 23.05.2024)
- Dr. Martin SCHOBER
- Dr. Elly A.E. ZWAAL (seit 23.05.2024)
Vom Betriebsrat delegierte Mitglieder
- Peter FREUDENSCHUSS (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
- Samila KOCAGÖZ (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wolkersdorf)
- Erwin MÜLLNER (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wien)
- Claudia SCHMIDT (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Durch die beiden Projekte TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0 werden bestimmte Positionen redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise andere Qualifikationen und Kompetenzen benötigt werden. Die Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungsgemäß zwei Jahre an. Im Zeitraum von 01.01.2025 bis zum Datum der Freigabe des Konzernabschlusses gab es darüber hinaus keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Freigabe des Konzernabschlusses
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren.# Besonderer Prüfungsbericht des unabhängigen Abschlussprüfers
Bericht über besondere Prüfungsangelegenheiten
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Sachverhalt und Problemstellung
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft weist in ihrem Konzernabschluss zum 31.12.2024 Sachanlagevermögen mit einem Buchwert in Höhe von insgesamt TEUR 76.492 aus. In Entsprechung der geltenden Rechnungslegungsbestimmungen analysiert die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der aktuellen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für sämtliche zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, ob ein Wertminderungsbedarf bzw. im Falle der in Vorjahren wertgeminderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertaufholungsbedarf gegeben ist. Details dazu sind im Konzernanhang unter Note 15 Sachanlagen dargestellt.
Die Ermittlung des erzielbaren Betrages erfordert verschiedene Ermessensentscheidungen und unterliegt wesentlichen Schätzungskomponenten, wie beispielsweise der Wahl einer angemessenen Methode, der Schätzung zukünftiger Zahlungsflüsse und der Festlegung angemessener Diskontierungszinssätze. In die zur Überprüfung der Wertansätze herangezogenen Bewertungsmodelle auf Basis kapitalwertorientierter Verfahren fließen somit zahlreiche Inputfaktoren ein. Dazu zählen insbesondere die künftige Entwicklung der Rohstoff-, Energie- und Personalkosten sowie der Verkaufspreise. Darüber hinaus sind die Annahmen zu den Kosten- und Preisentwicklungen inklusive der in der Haselnussplantage in Aserbaidschan zu erntenden Haselnussmengen im Planungszeitraum wertbestimmend.
Aufgrund der Komplexität der Bewertungsmodelle und der Abhängigkeit der Ergebnisse von der Einschätzung der Entwicklungen am Markt sowie der Haselnussplantage durch die gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die in das Bewertungsmodell einfließenden Planungsrechnungen und die darin enthaltenen von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen gewürdigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die analytische Durchsicht der geplanten Entwicklung bedeutender Elemente der Planungsrechnungen, wie beispielsweise der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Befragung von Verantwortlichen des Vorstands und des Controllings zur Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen und getroffenen Annahmen und die Abstimmung der Planungsrechnungen mit der dem Aufsichtsrat vorgelegten Planung. Weiters haben wir das angewendete Berechnungsmodell nachvollzogen. Die zur Anwendung gelangten Diskontierungszinssätze haben wir mit aus Marktdaten abgeleiteten Bandbreiten plausibilisiert.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahreskonzernabschluss
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 des Konzerns wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 14. März 2024 und am 18. April 2024 (Nachtragsprüfung) einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Konzernabschluss erteilt hat.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Konzernlagebericht. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.# Bericht zum Konzernabschluss
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverant- wortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlä- gig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswir- ken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Un- stimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstim- mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durch- geführt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 393
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 27. Juni 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember 2024 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.
Wien, am 13. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 394
Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2024
Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nicht- finanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sach- verhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsoli- dierte nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des § 267a UGB (NaDiVeG) übereinstimmt, einschließlich
- der Übereinstimmung mit den freiwillig angewendeten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS),
- der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“,
- der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852. (in der Folge EU-Taxonomie-VO)
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Be-stimmungen und der österrei- chischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Ver-antwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanzielle Erklärung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und Art. 22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtli- nien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt
Wir weisen darauf hin, dass Vergleichsinformationen des Vorjahres (mit Ausnahme der Angaben gemäß EU-Taxonomie- VO) nicht Gegenstand unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit waren und daher nicht von unserer zusammenfassenden Beurteilung umfasst sind.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 395
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2024 der Gesellschaft, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten nichtfinanzielle Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.# Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und freiwillig angewendeten Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
- die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
- die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung unter Einhaltung der Anforderungen des § 267a UGB (NaDiVeG),
- die Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO,
- die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich.
Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist der Konzern verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 396
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
- die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und
- die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor:
- Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung relevant sind.
- Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen wurden.
- Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit den ESRS stehen.
- Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
- Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
- Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 397 - Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
- Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung.
Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung
Bei der Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter Berufsrecht / Mandatsverhältnis).
Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018. Unsere Haftung gilt demnach für leichte Fahrlässigkeit als ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die maximale Haftungssumme gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten das Fünffache des vereinnahmten Honorars, ist jedoch höchstens mit dem Zehnfachen der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) begrenzt. Dieser Betrag bildet den Haftungshöchstbetrag, der nur einmal bis zu diesem Maximalbetrag ausgenutzt werden kann, dies auch bei mehreren Anspruchsberechtigten oder Anspruchsgrundlagen.
Schadenersatzansprüche sind auf den positiven Schaden beschränkt. Für entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Wir haften nicht für unvorhersehbare oder untypische Schädigungen, mit denen wir nicht rechnen konnten.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Alfred Ripka.
Wien, am 13. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
| Mag. Alfred Ripka | Mag. Gerhard Marterbauer |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 398
Erklärung des Vorstands zum Konzernabschluss der Josef Manner & Comp. AG zum 31. Dezember 2024
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss zum 31.12.2024 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr.# Hans Peter Andres Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc Vorständin Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer Vorstand Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
399
Jahresabschluss 2024 der Josef Manner & Comp. AG
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
400
Inhaltsverzeichnis
- Bilanz .............................................................................................................................................................................. 401
- Gewinn- und Verlustrechnung ......................................................................................................................................... 403
- Anhang ............................................................................................................................................................................ 405
- I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..................................................................................... 406
- II. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung .................................................... 409
- III. Sonstige Angaben ....................................................................................................................... 414
- Anlagespiegel .................................................................................................................................................................. 416
- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024.......................................................................................................................... 419
- 1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage .................................................. 419
- 2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens ..................... 427
- 3 Bericht über Forschung und Produktentwicklung .......................................................................... 429
- 4 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ................................. 430
- 5 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen ... 432
- Unternehmens-Kennzahlen ............................................................................................................................................. 434
- Bestätigungsvermerk ...................................................................................................................................................... 435
- Erklärung des Vorstands ................................................................................................................................................. 440
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung und aus Rücksichtnahme auf Ressourcen wird auf die gedruckte Version des Geschäftsberichts 2024 verzichtet.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
401
Bilanz
Bilanz (Einzelabschluss nach UGB) der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
| AKTIVA | € | € |
|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen | 2.616.949,47 | 3.528.026,58 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 191.300,00 | 5.596,00 |
| 2.808.249,47 | 3.533.622,58 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 31.689.784,90 | 32.898.082,02 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 20.431.192,76 | 23.196.150,79 |
| 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.390.101,43 | 1.936.197,05 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 5.936.886,10 | 3.386.335,93 |
| 59.447.965,19 | 61.416.765,79 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 896.809,90 | 933.146,32 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 13.777.732,17 | 15.438.633,02 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 3.030.418,77 | 2.789.673,26 |
| 17.704.960,84 | 19.161.452,60 | |
| 79.961.175,50 | 84.111.840,97 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 11.855.259,05 | 12.769.179,08 |
| 2. unfertige Erzeugnisse | 9.173.173,35 | 6.358.202,46 |
| 3. fertige Erzeugnisse und Waren | 20.916.267,10 | 23.010.695,67 |
| 41.944.699,50 | 42.138.077,21 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15.404.351,63 | 35.278.001,57 |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0,00 |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 696.197,96 | 1.024.993,14 |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0,00 |
| 3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 2.067.814,95 | 4.595.183,70 |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 772.516,06 | 775.561,06 |
| 18.168.364,54 | 40.898.178,41 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 8.392.579,39 | 2.502.341,40 |
| 68.505.643,43 | 85.538.597,02 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 988.303,52 | 583.761,81 |
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 242.073,51 | 663.415,02 |
| SUMME AKTIVA | 149.697.195,96 | 170.897.614,82 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
402
Bilanz
Bilanz (Einzelabschluss nach UGB) der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
| PASSIVA | € | € |
|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital | 13.740.300,00 | 13.740.300,00 |
| II. Kapitalrücklagen | ||
| 1. gebundene | 675,00 | 675,00 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. gesetzliche Rücklagen | 1.374.030,00 | 1.374.030,00 |
| 2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 50.657.816,06 | 45.957.816,06 |
| 52.031.846,06 | 47.331.846,06 | |
| IV. Bilanzgewinn | 3.950.842,50 | 3.159.244,88 |
| davon Gewinnvortrag | 135.244,88 | 40.315,62 |
| 69.723.663,56 | 64.232.065,94 | |
| B. INVESTITIONSZUSCHÜSSE | 289.180,73 | 442.360,19 |
| C. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 7.017.000,00 | 7.061.237,00 |
| 2. Rückstellungen für Pensionen | 3.588.444,00 | 2.200.981,00 |
| 3. Steuerrückstellungen | 2.928.112,90 | 1.099.996,01 |
| 4. sonstige Rückstellungen | 21.029.952,60 | 15.667.011,64 |
| 34.563.509,50 | 26.029.225,65 | |
| D. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 25.985.221,71 | 48.900.201,87 |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 14.721.674,93 | 25.985.221,71 |
| davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 11.263.546,78 | 22.914.980,16 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 14.855.532,90 | 23.971.733,89 |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0,00 |
| davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 14.855.532,90 | 23.971.733,89 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 17.872,04 | 1.790.662,04 |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 1.505.927,44 |
| davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 17.872,04 | 284.734,60 |
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | 4.262.215,52 | 5.531.365,24 |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 0,00 | 0,00 |
| davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 4.262.215,52 | 5.531.365,24 |
| davon aus Steuern | 2.108.826,18 | 1.735.373,00 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 694.629,65 | 1.765.325,97 |
| 45.120.842,17 | 80.193.963,04 | |
| davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 14.721.674,93 | 27.491.149,15 |
| davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 30.399.167,24 | 52.702.813,89 |
| E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 0,00 | 0,00 |
| SUMME PASSIVA | 149.697.195,96 | 170.897.614,82 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
403
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung (Einzelabschluss nach UGB) Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
| € | € | |
|---|---|---|
| 01–12 2024 | 01–12 2023 | |
| 1. Umsatzerlöse | 304.898.214,26 | 287.830.499,57 |
| 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 465.789,74 | 3.643.790,06 |
| 3. andere aktivierte Eigenleistungen | 111.730,55 | 47.594,79 |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | ||
| a. Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | 142.099,23 | 307.966,68 |
| b. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.255.656,47 | 547.115,94 |
| c. übrige | 216.790,83 | 1.024.155,31 |
| 1.614.546,53 | 1.879.237,93 | |
| 5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | ||
| a. Materialaufwand | -126.548.673,46 | -122.290.109,41 |
| b. Aufwendungen für bezogene Leistungen | -29.717.450,94 | -36.311.232,61 |
| -156.266.124,40 | -158.601.342,02 | |
| 6. Personalaufwand | ||
| a. Löhne | -18.465.517,10 | -16.935.834,21 |
| b. Gehälter | -27.775.025,26 | -25.064.611,35 |
| c. soziale Aufwendungen | -16.086.469,42 | -13.663.729,61 |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | -91.164,10 | -69.858,80 |
| aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | -2.860.595,36 | -1.625.631,09 |
| bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | -12.353.033,07 | -11.194.558,27 |
| -62.327.011,78 | -55.664.175,17 | |
| 7. Abschreibungen | ||
| a. auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen | -9.026.780,98 | -8.554.983,07 |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | -62.164.208,55 | -61.355.442,59 |
| davon Steuern, soweit sie nicht unter Z17 fallen | -79.447,41 | -73.544,59 |
| 9. Zwischensumme aus Z1 bis 8 (Betriebsergebnis) | 17.306.155,37 | 9.225.179,50 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
404
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung (Einzelabschluss nach UGB) Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
| € | € | |
|---|---|---|
| 01-12 2024 | 01-12 2023 | |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 269.313,88 | 384.892,31 |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | 269.313,88 | 384.892,31 |
| 11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.152.803,74 | 1.031.081,76 |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | 1.130.424,78 | 1.008.087,22 |
| 12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 21.452,78 | 9.981,17 |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| 13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens | 20.823,23 | 0,00 |
| 14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens | ||
| a. Abschreibungen | -4.400.000,00 | -4.400.000,00 |
| b. Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | |
| 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.837.605,55 | -2.585.286,35 |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| 16. Zwischensumme aus Z10 bis 15 (Finanzergebnis) | -4.773.211,92 | -1.159.331,11 |
| 17. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z9 und Z15) | 12.532.943,45 | 8.065.848,39 |
| 18.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -4.017.345,83 | -2.246.919,13 |
| davon latente Steuern | -421.341,51 | -778.364,32 |
| 19. Jahresüberschuss | 8.515.597,62 | 5.818.929,26 |
| 20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen | -4.700.000,00 | -2.700.000,00 |
| 21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 135.244,88 | 40.315,62 |
| 22. Bilanzgewinn | 3.950.842,50 | 3.159.244,88 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 405
Jahresabschluss zum 31.12.2024
Anhang
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 406
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Josef Manner & Comp. AG wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der geltenden Fassung und unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erstellt. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden eingehalten. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Der Grundsatz der Einzelbewertung wird angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt. Um sämtliche Aufwendungen und Erträge innerhalb des Abschlussjahres darzustellen, kommt das Gesamtkostenverfah- ren zur Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Kapitalverhältnisse
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300,00 und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückak- tien zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (246.658 Stück; Vorjahr: 246.658 Stück) oder auf Namen (1.643.342 Stück; Vorjahr: 1.643.342 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Markt- segment Standard Market Auction).
Konzernverhältnisse
Mit Bescheid vom 28. August 2023 bildet die Josef Manner & Comp. AG mit Ihrer Tochtergesellschaft Manner Azerbaijan Limited Liability Company eine körpersteuerliche Unternehmensgruppe gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988. Die Josef Manner & Comp. AG fungiert dabei als Gruppenträger. Die Gesellschaft ist die oberste Gesellschaft des Manner Konzerns. Der Konzernabschluss wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.
2. Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Ab- schreibung bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenom- men. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zu- schreibungen vorgenommen. Den immateriellen Vermögensgegenständen wurde eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 407
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibun- gen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauer wurde der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:
- Bauten: 33 bis 40 Jahre
- Technische Anlagen und Maschinen: 10 Jahre
- Betriebs- und Geschäftsausstattung: 5 Jahre
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Finanzanlagevermögen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorge- nommen. Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands, vor allem aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Un- sicherheit in der Aktivität und Region, sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine außerplanmäßige Abschreibung der Ausleihung der Manner Azerbai- jan Limited Liability Company in Höhe von T€ 4.400 vorgenommen worden. Dieser Betrag entspricht im Wesentlichen den seit 2018 verrechneten Zinsen durch die Manner AG.
3. Umlaufvermögen
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Anwendung des gewogenen Durch- schnittspreisverfahrens, wobei nach Maßgabe die niedrigeren Marktwerte zum Bilanzstichtag und nötige Abwertungen, die durch Überbestände bedingt sind, angemessen berücksichtigt werden. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten auf Basis der Einzelkosten zuzüglich angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Bedachtnahme auf eine verlustfreie Bewertung zum Jahres- ende. Nötige Abwertungen, die durch Überbestände bedingt sind, wurden in angemessener Höhe vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert, die sonstigen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten ange- setzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Pauschalwertberichtigungen wurden keine angesetzt. Zum Stichtag 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 14.353 (Vorjahr: T€ 0) an Dritte verkauft.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 408
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Analog werden künftige Steu- erentlastungen als aktive latente Steuern in der Bilanz berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 23%.
Rückstellungen für Sozialkapital
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) auf Basis einer durchschnittlichen Be- zugserhöhung von 3,7 % (Vorjahr: 3,7%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters errechnet. Der verwendete Rech- nungszinssatz ist jeweils ein Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz von hochwertig verzinsten Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit von zwölf Jahren in Höhe von 1,83 % (Vorjahr: 1,62%). Für die Rückstellungen für Abfertigungen wurde wie im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Für die Jubiläumsgeldverpflichtungen wurde ein Fluktuationsab- schlag, abhängig vom Dienstalter zwischen 2,8 % und 16,8 % (Vorjahr: 2,7% – 16,6%) berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in Höhe des unternehmens- rechtlichen Erfordernisses nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Generationentafeln „AVÖ 2018-P-Rech- nungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ und eines Rechnungszinssatzes von 1,52 % (Vorjahr: 1,18%), errechnet. Das Pensionsantrittsalter wurde ab 2003 den Regelungen der Pensionsreform bzw. dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2004 angepasst.
Übrige Rückstellungen
Bei Berechnung der sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilan- zerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnungen
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren bzw. höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 409
II. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beiliegenden Anlagenspiegel (Beilage I).
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Der Grundwert in der Position Grundstücke und Bauten beträgt zum Stichtag T€ 3.168 (Vorjahr: T€ 3.168).
Finanzanlagen
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur Deckung der Rückstellungen für Pensionen (§ 14 EStG) und zur Nut- zung von Ertragspotenzialen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
- Geblergasse 116 GmbH & Co KG: T€ 1.573 (Vorjahr: T€ 1.791)
- Manner Azerbaijan LLC: T€: 12.204 (Vorjahr: T€ 13.647)
Im Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von T€ 4.400 vorgenommen. Diese außerplanmäßige Abschreibung war das Ergebnis des Impairmenttests für die Tochtergesellschaft Manner Azerbaijan Limited Liability Company und entspricht im Wesentlichen den seit 2018 verrechneten Zinsen. Es gibt keine Ausleihungen mit einer Fristigkeit bis zu einem Jahr.
Angaben zu verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen
| Anteile an verbundenen Unternehmen *) (Vorjahreswerte in Klammern) | Sitz | Beteiligungs- quote % | Eigenkapital z. 31.12.2024 T€ | Jahresergebnis 2024 T€ |
|---|---|---|---|---|
| Geblergasse 116 GmbH & Co KG **) | Wien, A | 100 (100) | -1.095 (-1.085) | -10 (123) |
| JOSEF MANNER, marketinske storitve, d.o.o. **) | Ljubljana, SLO | 100 (100) | 191 (181) | 121 (113) |
| Manner Azerbaijan LLC **) | Khudat City, AZ | 100 (100) | -8.948 (-6.070) | -2.429 (-1.852) |
| Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m. b. H. **) | Wolkersdorf, A | 100 (100) | 61 (43) | 18 (-9) |
| Josef Manner s.r.o. |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum 31.12.2024 wurden die nachträglichen Bonifikationen soweit saldierungsfähig in Höhe von T€ 6.587 (Vorjahr: T€ 6.517) mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Verkaufte Forderungen (Factoring) werden ausgebucht. Zum 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 14.352 an Dritte verkauft (Vorjahr: T€0). Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen T€ 696 (Vorjahr: T€ 903) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und T€ 0 (Vorjahr: T€ 123) sonstige Forderungen. Im Posten sonstige Forderungen sind Erträge in Höhe von T€ 29 (Vorjahr: T€ 1.143) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Latente Steuern
Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende Unterschiedsbeträge bzw. Steuerlatenzen:
| in T€ | 12/2024 Aktiv | 12/2024 Passiv | 12/2023 Aktiv | 12/2023 Passiv | 1-12/2024 Bewegungen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 2.032 | 2.085 | 1.842 | 2.000 | 105 | |
| Abfertigungsrückstellung | 2.782 | 2.959 | -177 | |||
| Pensionsrückstellung | 754 | 460 | 294 | |||
| Sonstige Rückstellungen | 3.764 | 1.605 | 2.159 | |||
| Verbindlichkeiten | 7 | 1.725 | -1.718 | |||
| Verlustanteil verb. Unt. | 693 | 6.895 | 638 | 4.345 | -2.495 | |
| Summe aktive/passive Unterschiedsbeträge | 10.032 | 8.980 | 9.229 | 6.345 | -1.832 | |
| Aktive(+)/passive(-) latente Steuerabgrenzung 23% (VJ: 23%) | 2.307 | 2.065 | 2.123 | 1.459 | ||
| Aktive/passive Saldogröße | 242 | 663 |
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300,00 und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückaktien mit Stimmrecht zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber oder auf Namen. Die gesetzliche Rücklage ist in gefordertem Ausmaß dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Für nicht konsumierte Urlaube, Jubiläumsgelder und Zeitguthaben sind T€ 7.012 (Vorjahr: T€ 6.084) rückgestellt. Wesentliche sonstige Rückstellungen sind auch jene für variable Bezüge in Höhe von T€ 2.685 (Vorjahr: T€ 1.520), Rechts- und Beratungskosten T€ 1.662 (Vorjahr: T€ 800) und am Bilanzstichtag noch ausständige Eingangsrechnungen T€ 740 (Vorjahr: T€ 2.285), davon Energie T€ 470 (Vorjahr: T€ 821) und Pönalen T€ 270 (Vorjahr: T€ 909). Durch die beiden Projekte TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0 werden bestimmte Positionen redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise andere Qualifikationen und Kompetenzen benötigt werden.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 411
Die Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungsgemäß bis zu zwei Jahre an. Dazu wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 1.842 gebildet. In den sonstigen Rückstellungen sind des Weiteren sonstige Vergütungen an Kund*innen in Höhe von T€ 4.879 (Vorjahr: T€ 3.377) ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Gegenüber Kreditinstituten bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in der Höhe von T€ 310 (im Vorjahr T€ 931). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen T€ 0 (Vorjahr: T€ 1.506). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beziehen sich so wie im Vorjahr keine auf Lieferungen und Leistungen, sämtliche T€ 18 (Vorjahr: T€ 1.791) sind sonstige Verbindlichkeiten. Im Posten sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von T€ 3.861 (Vorjahr: T€ 5.045) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse, Verpflichtungen aus der Nutzung nicht in der Bilanz ausgewiesener Sachanlagen
Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz ausgewiesenem Sachanlagevermögen
Die Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz ausgewiesenem Sachanlagevermögen (Mietverträge) betragen für das kommende Geschäftsjahr T€ 2.900 (Vorjahr: T€ 3.321) und für die nächsten fünf Geschäftsjahre T€ 13.079 (Vorjahr: T€ 16.080).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus bestehenden Sponsorenverträgen ergeben sich Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.036 (Vorjahr: T€ 1.404), die die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2027 betreffen. Darüber hinaus bestehen analog zum Vorjahr keine Haftungsverhältnisse nach § 199 UGB.
Gegebene Sicherheiten
Zum 31.12.2024 gibt es keine besicherten Kreditverbindlichkeiten. Im Vorjahr waren Kreditverbindlichkeiten in Höhe von M€ 21,5 durch eine Globalzession der Exportforderungen dinglich besichert. Darüber hinaus bestehen Haftungen aus Kautionsgarantien für Geschäftsräumlichkeiten in Höhe von T€ 271 (Vorjahr: T€ 252).
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 412
2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
| T€ | T€ | |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Österreich | 120.431 | 116.752 |
| EU | 176.956 | 163.789 |
| Drittländer | 7.512 | 7.289 |
| 304.899 | 287.830 |
Materialaufwand
Vom Materialaufwand entfallen T€ 103.428 (Vorjahr: T€ 97.648) auf Rohstoffe und T€ 22.192 (Vorjahr: T€ 23.812) auf Verpackungsmaterialien.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen T€ 18.195 (Vorjahr: T€ 18.374) auf Werbekostenzuschüsse, T€ 9.423 (Vorjahr: T€ 8.324) auf Werbungsaufwendungen und T€ 17.451 (Vorjahr: T€ 16.246) auf Logistikaufwendungen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
| T€ 2024 | T€ 2024 | T€ 2024 | T€ 2023 | T€ 2023 | T€ 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Österreich | Deutschland | Gesamt | Österreich | Deutschland | Gesamt | |
| Körperschaftsteueraufwand | 3.204 | 178 | 3.382 | 1.153 | 138 | 1.291 |
| Solidaritätszuschlag | 0 | 10 | 10 | 8 | 8 | 16 |
| Gewerbesteuer | 0 | 203 | 203 | 170 | 170 | 340 |
| Zwischenergebnis | 3.204 | 391 | 3.595 | 1.153 | 315 | 1.468 |
| Bewegung latente Steuern | 421 | 0 | 421 | 778 | 778 | 1.556 |
| 3.625 | 391 | 4.016 | 1.931 | 315 | 2.246 |
Gemäß den Anforderungen des §238 des Unternehmensgesetzbuches (UGB) weisen wir darauf hin, dass der Steueraufwand oder Steuerertrag der Manner-Gruppe unter Berücksichtigung des Mindestbesteuerungsgesetzes sowie ausländische Steuergesetze gemäß § 198 Abs. 10 Satz 3 Z 4 UGB zu bewerten ist. Der Gesamtumsatz der Manner Gruppe liegt unter der Schwelle, ab der das Mindestbesteuerungsgesetz Anwendung findet. Aus diesem Grund werden keine direkten steuerlichen Verpflichtungen oder Auswirkungen aus dem Mindestbesteuerungsgesetz oder entsprechenden ausländischen Steuergesetzen nach § 198 Abs. 10 Satz 3 Z 4 UGB für die kommenden Geschäftsjahre erwartet. Mit Bescheid vom 28. August 2023 bildet die Josef Manner & Comp. AG mit Ihrer Tochtergesellschaft Manner Azerbaijan Limited Liability Company eine körperschaftsteuerliche Unternehmensgruppe gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988. Die Josef Manner & Comp. AG fungiert dabei als Gruppenträger.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 413
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
| T€ 2024 | T€ 2023 | T€ 2022 | |
|---|---|---|---|
| Vorstände und ehemalige Vorstände | 177 | -74 | 279 |
| Angestellte und Arbeiter*innen | 2.768 | 1.769 | 1.385 |
| 2.945 | 1.695 | 1.664 |
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen (Abfertigungszahlungen zuzüglich Veränderung der Abfertigungsrückstellung) in Höhe von T€ 2.321 (Vorjahr: T€ 1.136) enthalten.
Bilanzgewinn
Der Vorstand schlägt vor, an die dividendenberechtigten Aktien eine Dividende von € 2,00 je Aktie (Vorjahr: € 1,60) auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 414
III. Sonstige Angaben
KONZERNVERHÄLTNISSE
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, hat zum 31.12.2024 aufgrund der Bestimmungen des § 249 Abs. 2 UGB einen Konzernabschluss erstellt.
ORGANE DER GESELLSCHAFT
Vorstand
* Dr. Hans Peter ANDRES (Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik)
* Sabine BRANDL, MBA, MSc (Marketing, Verkauf & Human Resources) (ab 01.01.2024)
* Thomas GRATZER (Produktion & Technik)
* Scipio OUDKERK, MSc (Finanzen, Recht, IT & Office Management) (ab 01.01.2024)
Aufsichtsrat
Von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder:
* Mag. Albin HAHN, Vorsitzender
* Dr. Martina ANDRES, Vorsitzender-Stellvertreterin
* Mag. Florian JONAK, Vorsitzender-Stellvertreter
* Dr. Josef DOPPLER (bis 23.05.2024)
* Dr. Michael GRAHAMMER
* Mag. Dr. Wolfgang HÖTSCHL (bis 23.05.2024)
* Prof. Dr. Sita Monica MAZUMDER
* Dipl.-Kfm. Martina SANDROCK, MBA (ab 23.05.2024)
* Dr. Martin SCHOBER
* Dr. Elly A. E. ZWAAL (ab 23.05.2024)
Vom Betriebsrat delegierte Mitglieder:
* Peter FREUDENSCHUSS (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
* Samila KOCAGÖZ (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wolkersdorf)
* Erwin MÜLLNER (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wien)
* Claudia SCHMIDT (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 415
Bezüge des Vorstands sowie des Aufsichtsrats
Die Bezüge des Vorstands betrugen T€ 1.242 (Vorjahr: T€ 902). Weiters wurden variable Gehaltsbestandteile in Höhe von T€ 382 (Vorjahr: T€ 290) als Rückstellung berücksichtigt. Betreffend die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder wird die Schutzklausel gemäß § 239 Abs. 1 Ziffer 4 UGB in Verbindung mit § 242 Abs. 4 UGB angewendet. Es wurden keine Kredite an Vorstandsmitglieder vergeben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bezogen im Geschäftsjahr 2024 Sitzungsgelder für das laufende Jahr in Höhe von T€ 136 (Vorjahr: T€ 160). Für das Jahr 2024 wurden Vergütungen in Höhe von T€ 54 (Vorjahr: T€ 53) rückgestellt.
Beschäftigte
Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 779,5 Dienstnehmerinnen (FTE, Vorjahr: 786,7), davon 342,9 Angestellte (Vorjahr: 344,1) und 436,6 Arbeiterinnen (Vorjahr: 442,7) beschäftigt.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer 2024 sind dem Konzernabschluss der Josef Manner & Comp.# Aktiengesell- schaft zu entnehmen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 416
Anlagespiegel
Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellkosten
| Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellkosten | € Stand 01.01.2024 | € Zugang 31.12.2024 | € Umbuchung | € Abgang | € Stand 31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegen- stände | |||||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnli- che Rechte und Vorteile sowie Lizenzen | 13.298.845,36 | 85.825,74 | 35.596,00 | 114.542,40 | 13.305.724,70 |
| 2. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 5.596,00 | 191.300,00 | -5.596,00 | 191.300,00 | |
| 13.304.441,36 | 277.125,74 | 30.000,00 | 114.542,40 | 13.497.024,70 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 62.265.471,75 | 88.952,32 | 86.356,27 | 0,00 | 62.440.780,34 |
| 2. Maschinen | 161.296.852,87 | 1.172.365,77 | 1.105.942,56 | 664.634,30 | 162.910.526,90 |
| 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 19.295.297,46 | 1.049.566,88 | 0,00 | 1.606.087,08 | 18.738.777,26 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau | 3.386.335,93 | 3.772.849,00 | -1.222.298,83 | 0,00 | 5.936.886,10 |
| 246.243.958,01 | 6.083.733,97 | -30.000,00 | 2.270.721,38 | 250.026.970,60 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 940.288,96 | 36.336,42 | 903.952,54 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unter- nehmen | 15.438.633,02 | 3.223.485,18 | 484.386,03 | 18.177.732,17 | |
| 3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlage- vermögens | 2.931.652,50 | 219.922,28 | 3.151.574,78 | ||
| 19.310.574,48 | 3.443.407,46 | 0,00 | 520.722,45 | 22.233.259,49 | |
| SUMME ANLAGENSPIEGEL | 278.858.973,85 | 9.804.267,17 | 0,00 | 2.905.986,23 | 285.757.254,79 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 417
Entwicklung der Abschreibung
| Entwicklung der Abschreibung | € Stand 01.01.2024 | € Zugang 31.12.2024 | € Abgang | € Zuschreibung | € Stand 31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegen- stände | |||||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile so- wie Lizenzen | 9.770.818,78 | 1.032.498,85 | 114.542,40 | 10.688.775,23 | |
| 2. geleistete Anzahlungen und Anla- gen in Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 9.770.818,78 | 1.032.498,85 | 114.542,40 | 10.688.775,23 | ||
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 29.367.389,73 | 1.383.605,71 | 30.750.995,44 | ||
| 2. Maschinen | 138.100.702,08 | 5.043.266,36 | 664.634,30 | 142.479.334,14 | |
| 3. Betriebs- und Geschäftsausstat- tung | 17.359.100,41 | 1.567.410,06 | 1.577.834,64 | 17.348.675,83 | |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anla- gen in Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 184.827.192,22 | 7.994.282,13 | 2.242.468,94 | 190.579.005,41 | ||
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unterneh- men | 7.142,64 | 7.142,64 | |||
| 2. Ausleihungen an verbundene Un- ternehmen | 0,00 | 4.400.000,00 | 4.400.000,00 | ||
| 3. Wertpapiere (Wertrechte) des An- lagevermögens | 141.979,24 | 20.823,23 | 121.156,01 | 149.121,88 | |
| 4.400.000,00 | 0,00 | 20.823,23 | 4.528.298,65 | ||
| SUMME ANLAGENSPIEGEL | 194.747.132,88 | 13.426.780,98 | 2.357.011,34 | 20.823,23 | 205.796.079,29 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 418
Buchwerte
| Buchwerte | € Stand 31.12.2024 | € Stand 31.12.2023 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegen- stände | ||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile so- wie Lizenzen | 2.616.949,47 | 3.528.026,58 |
| 2. geleistete Anzahlungen und Anla- gen in Bau | 191.300,00 | 5.596,00 |
| 2.808.249,47 | 3.533.622,58 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 31.689.784,90 | 32.898.082,02 |
| 2. Maschinen | 20.431.192,76 | 23.196.150,79 |
| 3. Betriebs- und Geschäftsausstat- tung | 1.390.101,43 | 1.936.197,05 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anla- gen in Bau | 5.936.886,10 | 3.386.335,93 |
| 59.447.965,19 | 61.416.765,79 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unterneh- men | 896.809,90 | 933.146,32 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Un- ternehmen | 13.777.732,17 | 15.438.633,02 |
| 3. Wertpapiere (Wertrechte) des An- lagevermögens | 3.030.418,77 | 2.789.673,26 |
| 17.704.960,84 | 19.161.452,60 | |
| SUMME ANLAGENSPIEGEL | 79.961.175,50 | 84.111.840,97 |
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 419
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
DIE GESELLSCHAFT
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Aktien an der Wiener Börse im Markt „Amtlicher Handel“, Marktsegment „Standard Market Auction“ notieren. Die Gesellschaft produziert seit 1890 Süßwaren und hält Beteiligungen an Unternehmen, die in den Bereichen Vertrieb von Süßwaren, Mietshäuser und Anbau von Haselnüssen tätig sind.
WESENTLICHE ENTWICKLUNGEN 2024
- Umsatz mit € 304,9 Mio. (Vorjahr: € 287,8 Mio.) gegenüber 2023 um +5,9% gestiegen (Vorjahr: +13,3%)
- Exportquote veränderte sich geringfügig auf 60,5% (Vorjahr: 56,8%)
- Rohstoff- und Energiepreise haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr, außer beim Kakao, verringert
- EBT beträgt € 12,5 Mio. (Vorjahr: € 8,1 Mio.)
- Eigenkapitalquote stieg auf 46,6% (Vorjahr: 37,6%)
- Nettoverschuldung wurde auf € 17,6 Mio. (Vorjahr: € 46,4 Mio.) deutlich reduziert
- Trade Working Capital hat sich insbesondere wegen des eingeführten Inlandsfactorings sowie strikten Vorratsmana- gements auf € 42,5 Mio. verringert (Vorjahr: € 53,4 Mio.)
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Schwächelnde österreichische Wirtschaft mit leichter Verbesserungstendenz.
Die Schwäche des produzierenden Gewerbes in Österreich setzt sich fort und hat auf verschiedene Dienstleistungsbranchen übergegriffen. Zu Beginn des Herbstes lag die Stimmung zwar in allen Wirtschaftszweigen noch im pessimistischen Bereich, doch zeigen sich erste Anzeichen, dass der Rückgang der Inflation den Konsum zu unterstützen beginnt. Laut den vorläufigen Zahlen ist die österreichische Wirtschaftsleistung im Herbst jedoch leicht gesunken. Allerdings hat aufgrund der günstiger werdenden Rahmenbedingungen, gestützt auf Reallohnzuwächse und der Lockerung der Geldpolitik, ein leichter Aufwärtstrend ein- gesetzt. Nach dem erneuten leichten Rückgang des BIP im Gesamtjahr 2024 wird für 2025 und 2026 von einem leichten Anstieg der realen Wirtschaftsleistung ausgegangen (Quelle: UniCredit Research).
Arbeitslosenquote steigt 2025 weiter an, leichter Rückgang erst für 2026 erwartet.
Aufgrund der schwachen Kon- junkturentwicklung insbesondere am Bau und in der Industrie steigt die Arbeitslosigkeit weiter an. Im Jahresdurchschnitt 2024 wird eine Arbeitslosenquote von ca. 7,0% erwartet. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich vorerst noch weiter verschlechtern und sich erst mit einer Verbesserung der Konjunktur im Verlauf des Jahres 2025 stabilisieren. Für 2025 wird von einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote auf ca. 7,2% ausgegangen. Für 2026 wird ein Rückgang auf ca. 7,0% erwartet, da das Arbeitskräfteangebot aus demografischen Gründen aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch langsam steigen wird (Quelle: UniCredit Research).
Inflation wieder Richtung 2% im Jahresvergleich.
Die Inflation hat sich seit dem Jahresbeginn deutlich reduziert und lag im November mit 1,9% den dritten Monat in Folge unter 2%. Nach dem Jahreswechsel ist mit einem Anstieg der Inflation in Richtung von ca. 2,5%, unter anderem durch den Wegfall der Strompreisbremse, zu rechnen. Nach durch- schnittlich 2,9% in 2024 wird für 2025 mit einem Rückgang der Teuerung in Österreich auf durchschnittlich ca. 2,2% und für 2026 auf ca. 1,9% gerechnet (Quelle: UniCredit Research).
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 420
Zinssenkungszyklus hat sich beschleunigt.
Die schwachen Konjunkturaussichten und die gesunkenen Inflationserwar- tungen haben den Druck auf die EZB erhöht, mit den Zinssenkungen rascher als geplant fortzufahren. Daher erfolgten im Oktober sowie im Dezember erneut Senkungen des Einlagensatzes um jeweils 25 Basispunkte, insgesamt damit bereits 100 Basispunkte seit Juni 2024. Aufgrund ungünstiger Konjunkturaussichten sowie den bevorstehenden wirtschaftspoliti- schen Veränderungen in den USA könnte die EZB gezwungen sein, eine Senkung der Leitzinsen unter das neutrale Ni- veau von etwa zwei Prozent vornehmen zu müssen – also einen leicht expansiven geldpolitischen Kurs einzuschlagen (Quelle: UniCredit Research). Es wird von einem Einlagenzins von unter 3,0% ab Ende 2025 ausgegangen.
Die Aussichten und die Planung für 2025 beruhen auf der Annahme, dass es zu keinen neuen negativen Auswirkungen von COVID-19 oder ähnlichen Pandemien, und des Ukraine-Russland-Kriegs auf die Konjunktur kommt. Einschränkungen wegen eines Aufflammens einer Pandemie sowie Produktionsausfälle wegen Ausfall von Produktionspersonal, oder starke Verschlechterungen in der Weltwirtschaftssituation sind wesentliche, vom Unternehmen nicht abwendbare Risiken, die einen negativen Einfluss auf den Geschäftsverlauf 2025 haben könnten. Eine Stabilisierung bzw. ein weiterer Rückgang der Inflation könnte in einer Stabilisierung der Rohstoffpreise und in weiterer Folge auch der Herstellungskosten sowie einer Entspannung der Materialengpässe resultieren. Als wesentliches Risiko für 2025 wird zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses eine Abkühlung der Weltwirtschaft sowie eine Verschärfung der derzeit unruhigen weltpolitischen Situation gesehen, wodurch es vor allem beschaffungsseitig, unabhängig von erwarteten leichten Nachfragerückgängen, immer wieder zu sprunghaften Änderungen der Kosten kommen könnte. Grundsätzlich werden die Rohstoff- und Energie- preise für das gesamte Jahr 2025 vergleichbar, wie im Vorjahr erwartet. Eine Ausnahme betrifft die Kakaobohnenpreise, die bereits 2024 stark gestiegen sind. Für 2025 wird in etwa mit einer Verdoppelung der Kosten für Kakaobohnen gegen- über 2024 gerechnet.
UMSATZENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr 2024 ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um +5,9% von T€ 287.830 auf T€ 304.898 gestiegen.# ERTRAGSLAGE
Die Steigerung konnte sowohl im Inland als auch international realisiert werden und resultiert vor allem aus den der Rohstoffpreisentwicklung geschuldeten Verkaufspreiserhöhungen sowie einem besseren Produkt-Mix. Die verkaufte Menge ist insgesamt um +2,6% von 52.207 to auf 53.545 to im Jahr 2024 leicht gestiegen, und dies obwohl einerseits das Produktportfolio bereits leicht bereinigt wurde und auf der anderen Seite durch die Weitergabe von Beschaffungs- und Produktionskostensteigerungen die Nachfrage weniger schnell, insbesondere im Markenbereich, gestiegen ist. Weiters ist die Exportquote auf 60,5% angestiegen, diese lag im Vorjahr noch bei 56,8%.
Im Jahr 2024 liegt das Ergebnis vor Steuern mit T€ 12.533 (Vorjahr: T€ 8.066) deutlich über dem Vorjahr, der Betriebserfolg (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) mit T€ 17.306 (Vorjahr: T€ 9.225) erhöhte sich ebenfalls im Vergleich zum Wert von 2023. Vorrangig begründen der veränderte Produktmix, die Sortimentsoptimierung sowie die aufgrund der Rohstoffpreisentwicklung notwendigen Preisanpassungen die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Durch die gestiegenen Umsatzerlöse ist auch die Betriebsleistung im Vergleich zum Vorjahr um +4,7% (Vorjahr: +12,4%) von T€ 293.401 auf T€ 307.102 deutlich gestiegen.
Insbesondere aufgrund des strikten Vorratsmanagements sowie durch die bessere Verwendung des ERP-Systems konnten die Warenbestände mengenmäßig zum Ende des Jahres 2024 gegenüber 2023 verringert werden, was sich trotz der gestiegenen Herstellkosten in einer nur leicht positiven Bestandsveränderung niederschlägt. Vor allem Kakaobohnen sind 2024 im Vergleich zu 2023 signifikant teurer geworden, und in geringerem Ausmaß haben sich die Kosten von Haselnüssen erhöht. Die restlichen Beschaffungspreise für Rohstoffe sind dagegen stabil geblieben beziehungsweise geringfügig günstiger geworden. Das Rohstoff-Umfeld bleibt jedoch auch 2025 sehr volatil. Der Anteil der Rohstoffkosten in Prozent der Betriebsleistung blieb fast unverändert auf hohen 33,7% (Vorjahr: 33,3%).
Die Veränderung des Personalaufwands von +12,0% (Vorjahr: +9,1%) ergibt sich insbesondere aufgrund der hohen kollektivvertraglichen Abschlüsse für 2024. Die gestiegenen Abzinsungszinssätze (7 Jahresdurchschnitt) hatten einen leicht gegenläufigen Effekt auf die Entwicklung der Personalrückstellungen. Auch die Erhöhung von Urlaubs- und sonstigen Personalaufwendungen, die auf der erhöhten Personaltätigkeit wegen der nach wie vor herausfordernden Situation bei der Besetzung der offenen Stellen in Kombination mit einer guten Auslastung beruht, hat die Personalkosten nach oben getrieben. Zusätzlich blieb das Niveau der Krankenstände vergleichbar wie 2023, wodurch sich auch der Aufwand für Leihkräfte entsprechend erhöhte.
Durch die beiden Projekte TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0 werden bestimmte Positionen redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise andere Qualifikationen und Kompetenzen benötigt werden. Die Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungsgemäß bis zu zwei Jahre an. Es wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe von T€ 1.842 gebildet.
Die Stärkung der Unternehmensmarken durch Werbung und Verkaufsförderung wird als langfristiges strategisches Engagement erachtet. Insofern wurde der dafür vorgesehene Etat geringfügig höher als im Vorjahr veranschlagt und auch umgesetzt.
Den herausfordernden Marktbedingungen zum Trotz ergaben sich sowohl im laufenden Betrieb während des Jahres als auch zum Jahresultimo deutlich geringere Bankverbindlichkeiten. Die Erlöse aus dem im Sommer 2024 eingeführten Inlandsfactoring wurden für die Tilgung von Krediten verwendet. Verkaufte Forderungen (Factoring) wurden ausgebucht. Zum Stichtag 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 14.353 (Vorjahr: T€ 0) an Dritte verkauft. In Kombination mit dem strikten Cash-Management reduzierten sich die Nettofinanzverbindlichkeiten somit erheblich. Durch die gesunkenen Zinsen sowie verbesserte Nettofinanzverbindlichkeiten wurde der Zinsaufwand 2024 deutlich verringert.
Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands, vor allem aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Unsicherheit in der Aktivität und Region, sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine außerplanmäßige Abschreibung der Ausleihung der Manner Azerbaijan Limited Liability Company in Höhe von T€ 4.400 vorgenommen worden. Dieser Betrag entspricht im Wesentlichen den seit 2018 verrechneten Zinsen durch die Manner AG.
FINANZLAGE
Der „Free“ Cashflow (= Summe aus Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit und Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit) liegt mit T€ 33.602 (Vorjahr: +T€ 2.175), um T€ +31.427 über dem vergleichbaren Wert des Vorjahres (Vorjahr: T€ +10.962). Der Beitrag aus dem Ergebnis wirkt sich positiv aus, und insbesondere das eingeführte Inlandsfactoring hat zum Jahresultimo das Working Capital im positiven Sinne beeinflusst.
Die Investitionstätigkeit, verglichen mit 2023, wurde insgesamt leicht erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden von letztjährigen T€ 48.900 auf T€ 25.985 zum aktuellen Bilanzstichtag verringert. Die Rückführung erfolgte insbesondere aus den Erlösen wegen der positiven Geschäftsgebarung, des eingeführten Inlandsfactoring, sowie der vorhandenen liquiden Mittel. Folglich ergibt sich, dass sich die Nettoverschuldung, der Saldo der Bankschulden und flüssigen Mittel von T€ 46.398 zum Jahresultimo 2023 auf T€ 17.593 zum aktuellen Bilanzstichtag deutlich verringerte. Das Eigenkapital stieg operativ bedingt, und aus diesen Änderungen resultiert, dass der Nettoverschuldungsgrad (Gearing), definiert als das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital gem. § 23 URG, von letztjährigen 72,2% auf 25,2% erheblich verbesserte.
VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR
Die Abnahme bei den immateriellen Vermögensgegenständen steht im Zusammenhang mit den Abschreibungen auf die geleisteten Investitionen für die neue ERP-Software, die 2023 in Betrieb genommen wurde. Durch einen Überhang der laufenden Abschreibungen gegenüber den Neuzugängen hat sich der Buchwert der Sachanlagen entsprechend verringert. Die Finanzanlagen haben sich verringert, was insbesondere auf die vorher erwähnte außerplanmäßige Abschreibung des Darlehens der Manner Azerbaijan Limited Liability Company zurückzuführen ist. Das Ziel der Manner Azerbaijan Limited Liability Company ist es, die künftige Preis- und Versorgungssituation Haselnüsse betreffend, merklich zu verbessern. Das gesamte Anlagevermögen hat sich von T€ 84.112 zum 31.12.2023 auf T€ 79.961 zum aktuellen Stichtag und somit um T€ -4.151 verringert.
Im Berichtsjahr wurde die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH aus Vereinfachungsgründen Up-Stream auf die Josef Manner & Comp. AG verschmolzen. Diese Umgründungsmaßnahme wurde im zweiten Halbjahr 2024 umgesetzt, wodurch sich der Konsolidierungskreis um die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH reduziert. (2023 wurde die nicht operativ tätige Manner Management GmbH (Komplementär der Geblergasse 116 GmbH & Co KG) ebenfalls aus Vereinfachungsgründen auf die Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m. b. H. verschmolzen).
Die Vorräte haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des strikten Vorratsmanagements reduziert und gleichzeitig sind zum Stichtag auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich zurückgegangen, was insbesondere mit dem im Sommer 2024 eingeführten Inlandsfactoring und auch mit dem konsequenten Forderungsmanagement zusammenhängt. Der Guthabenbestand bei den Banken konnte zum Stichtag gesteigert werden. Das Umlaufvermögen wurde insgesamt von T€ 85.539 zum 31.12.2023 auf T€ 68.506 zum aktuellen Stichtag und somit um T€ -17.033 (Vorjahr: T€ -4.426) reduziert.
Die Eigenkapitalquote (gem. § 23 URG) liegt mit 46,6% um +9,0 Prozentpunkte (Vorjahr: +3,4 Prozentpunkte) über den 37,6% des Vorjahres, was insbesondere mit dem erfreulichen operativen Ergebnis 2024, den deutlich reduzierten Bankverbindlichkeiten bei Kreditinstituten, sowie dem deutlich verringerten Trade Working Capital und dessen bilanzverkürzender Wirkung zusammenhängt. Eine Eigenkapitalquote von eindeutig über 40% bleibt weiterhin ein Fixpunkt der Unternehmensplanung und des Risikomanagements des Unternehmens. Dies insbesondere, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und wirtschaftlich schwierige Perioden unbeschadet überbrücken zu können. Das Nettoumlaufvermögen, die Differenz des kurzfristigen Umlaufvermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals, hat sich um T€ -803 (Vorjahr: T€ +4.672) von T€ 18.081 im Jahr 2023 auf T€ 17.278 im Jahr 2024 verringert, was insbesondere mit den überproportional reduzierten kurzfristigen Forderungen zusammenhängt.
NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Hinsichtlich der nichtfinanziellen Erklärung wird auf den Konzernlagebericht verwiesen.
Mitarbeiter*innen
Nur gemeinsam mit qualifizierten und engagierten Mitarbeiter*innen können wir die Herausforderungen, mit denen Manner konfrontiert wird, meistern. Manner fördert die eigenen Mitarbeiter*innen und ist bestrebt, ein motivierendes und leistungs-orientiertes Arbeitsumfeld anzubieten. Bei der Personalauswahl wird neben hoher fachlicher Qualifikation auch insbesondere die soziale Kompetenz berücksichtigt. Bei Personalentscheidungen gelten ausschließlich fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen. Auf Gleichbehandlung wird zudem hohes Augenmerk gelegt.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 423
Mit entsprechenden Fortbildungs- maßnahmen wird den geänderten Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung getragen. Schulungen wurden im Jahr 2024 weiterhin überwiegend fachlich im Bereich Technik und Produktion durchgeführt, mit Schwerpunkt auf Höherqualifikation der Mitarbeiter*innen im Produktionsbereich. Alle Mitarbeiter*innen können und sollen sich hier bestmöglich im Unternehmen fachlich weiterentwickeln. Für Nachwuchsführungskräfte wurde neuerlich ein weiterer Durchgang des Manner-Mentoring-Programms angeboten, welches sehr gut angenommen wurde. Ebenso wurde 2024 mit einer Potenzialanalyse gestartet, um die Entwicklung der Führungskräfte bestmöglich zu unterstützen. Dieses Projekt wird 2025 einen weiteren großen Schwerpunkt der Personal- entwicklung bei Manner darstellen. Die E-Learning-Plattform J.O.S.E.F. (Josef Manner Online Schulungen Erleichtern Fortbildung) wurde im Jahr 2024 wei- terhin für verpflichtende Schulungen genutzt. Der Ausbau zu einer umfassenden Schulungsplattform inklusive Verwaltung und Dokumentation wurde 2024 gestartet und soll 2025 finalisiert werden.
Die Lehrlingsausbildung wurde im Jahr 2024 fortgesetzt. 15 Lehrlinge waren 2024 (2023: 18) in Ausbildung (Mechatronik, Lebensmitteltechnik, Elektrotechnik, Betriebslogistik). Ein konstanter Ausbau der Lehrlingsausbildung ist weiterhin geplant. Manner sieht hierin eine Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es werden nach Lehrzeitende daher auch in der Regel alle Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.
Der durchschnittliche Mitarbeiter*innenstand (FTE) im Jahr 2024 betrug 436,6 Arbeiter*innen (2023: 442,7) und 342,9 Angestellte (2023: 344,1). Mit Stichtag 31.12.2024 hat Manner um -12,4 Mitarbeiter*innen weniger beschäftigt als zum 31.12.2023. Dies entspricht einer Änderung von -1,6%. Die Betriebsleistung pro durchschnittlichen Beschäftigten bzw. durchschnittlichem Beschäftigten hat sich im Vergleich zum Vorjahr um +5,6% exklusive Leihpersonal erhöht, während sie bei Betrachtung inklusive Leihpersonal um +4,8% gesteigert werden konnte.
MARKETING
Das Jahr 2024 war geprägt von abnehmender Konsumlaune unserer Konsument*innen – bedingt durch die weltpolitische Unsicherheit in Folge der anhaltenden Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen, aber auch durch den Ausgang der Präsidentschaftswahl in den USA. Rohstoff- wie Energiepreise befinden sich nachhaltig auf sehr hohem Niveau – Manner hat vor allem der massive Preisanstieg beim Rohstoff Kakao stark getroffen und erneute Preisanpassungen unserer Pro- dukte notwendig gemacht. In Summe führte diese Situation 2024 zu einer für unsere Markenprodukte doppelt herausfor- dernden Marktsituation im Inland wie international: zum einen zu stagnierenden bis rückläufigen Absätzen für Markenarti- kel in einigen Bereichen, zum anderen zu Marktanteilsgewinnen der Handelsmarken. Mit den nachfolgenden Maßnahmen hat Manner auf diese herausfordernde Situation geantwortet: stärkere Fokussierung der Marketingaktivitäten und -ausgaben auf die Kern-Sortimente in unseren zentralen Märkten, laufende Sortimentsüber- arbeitung und -optimierung mit dem Ziel der Profitabilitätserhöhung und Sortimentsstraffung sowie taktische Neuprodukt- Launches wie Limited Editions.
Schwerpunkte Marke Manner
Vor allem in den wichtigen Kernmärkten Österreich und Deutschland ist es uns mit der Hauptmarke Manner gelungen, in der Kategorie Schnitten/Waffeln die bestehende Marktführerschaft zu halten. Rechtzeitig zum Start der Eissaison 2024 wurde das Manner-Eiswaffelsortiment im attraktiven pastellfarbigen Packa- ging-Design vorgestellt: noch frischer, noch moderner und deutlich appetitlicher. Der Relaunch des Manner-Eiswaffelsor- timents wurde durch verschiedene Online- und Social-Media-Maßnahmen inklusive Gewinnspielen, Pressearbeit und at- traktiver POS-Aktivierung tatkräftig unterstützt. Mit Manner für jeden Anlass bestens vorbereitet: mit den attraktiven Manner Neapolitaner Geschenkpackungen in den Einheiten 8x75g und 18x75g setzt Manner das ganze Jahr hindurch Schwerpunkte am Point of Sale, unterstützt werden diese Aktivitäten durch fokussierte Kommunikationsmaßnahmen digital und in Social Media. Während die ganzjährig er- hältlichen Manner-Geschenkpackungen jeden Geburtstag oder Jahrestag versüßen, konnte mit den saisonalen Variatio- nen zu den Ereignissen Valentinstag, Mutter- und Vatertag, Ostern oder Weihnachten die Präsenz der Marke weiter aus- gebaut werden. Ein herbstlicher Schwerpunkt waren auch im abgelaufenen Jahr die limitierten „Manner Winterglück“-Waffeln: die Range wurde 2024 um die Sorte Kokosmakrone erweitert und national wie international stark in die Vermarktung gebracht. Damit wurden gerade in der süßwarenstarken Herbst- & Wintersaison zusätzliche Markenpräsenz und verstärkte Kaufimpulse im Handel gesetzt.
Ganzjährige Kommunikationsunterstützung für die rosa Kultmarke
In der Kommunikation haben wir einen Fokus auf die Manner-Kernprodukte Manner Schnitte & 75g-Range, Waffelbeutel und Snack Minis gelegt. Zudem wurde im österreichischen Markt ein ganzjähriger digitaler Werbeschwerpunkt für die Manner-Geschenkpackungen mit dem wichtigen Konsumanlass „Schenken“ umgesetzt.
Digitale Kommunikation mit steigender Bedeutung
Auch 2024 haben wir unser Engagement für unsere rosa Hauptmarke in Social-Media- wie digitalen Kanälen erhöht: der Anteil an Kommunikation in digitalen Kanälen und Social Media ist deutlich gestiegen, in einigen kleineren Zielmärkten haben wir zudem auf einen sehr effizienten und reichweitenstarken Digital-First-Mediaansatz gesetzt. Dies immer mit der Zielsetzung, Relevanz und Attraktivität der Marke Manner weiter zu erhöhen und zudem auch die Begehrlichkeit der Marke Manner in den jüngeren Zielgruppen zu steigern. Unser Kund*innen-Club „Manner Club“ hat 2024 einen umfassenden Relaunch erfahren und wird nun als Close Friends List auf Instagram weiter forciert: über zahlreiche Gewinnspiele und Specials konnte die Anzahl der Clubmitglieder 2024 auch auf der neuen Plattform deutlich ausgebaut und die Konsument*innen noch stärker an unsere rosa Marke gebunden werden.
Unsere Vision: Mannerize the World!
Die Manner-Kunstinitiative Pink Playground II
Im Jahr 2024 setzt Manner seine erfolgreiche Kunstinitiative #pinkplayground fort und bekräftigt damit sein langfristiges Engagement für die Förderung zeitgenössischer Kunst in Österreich. Die Corporate Cultural Responsibility (CCR)-Initiative wird auch in diesem Jahr weitergeführt und fokussiert sich auf die Unterstützung junger Kunstschaffender, die mit Manner und seiner ikonischen Farbe Rosa in Verbindung stehen. Mit #pinkplayground II setzt Manner nicht nur kulturelle Akzente, sondern zeigt auch sein Bekenntnis zu sozialen Werten wie Fairness und Geschlechtergerechtigkeit und fördert die Schaf- fung künstlerischer Freiräume durch finanzielle Unterstützung und Mäzenatentum.
Schwerpunkte Marken Casali, Napoli
Notwendige Preisanpassungen bedingt durch Rohstoffkostensteigerungen insbesondere bei Kakao haben zu einigen Preisschwellenüberschreitungen in den Sortimenten von Casali und Napoli geführt. Durch ambitionierte massive POS- Platzierungen, attraktive Aktionen und reichweitenstarke Kommunikationsunterstützung konnten wir dem erfolgreich ent- gegenwirken. Mit der limitierten Casali Rum-Kokos-Sorte „Shot of the Year Cuba Libre“, die im neuen, modernen Design erstrahlt, konnte im Segment „Schoko-Dragees“ auch 2024 ein umsatzstarker Jahresstart eingeläutet werden. Mit dem langjährigen Er- folgskonzept der limitierten Edition „Shot of the Year“ gelang es einmal mehr, frische Impulse im Markt zu setzen und bestehende wie neue Konsument*innen für die Marke Casali und ihre attraktiven Produkte zu begeistern. Die Fairtrade-Kakao-Zertifizierung für die gesamte Casali Rum-Kokos-Range war gleich zu Jahresbeginn ein Schwer- punkt-Thema in der Casali-Kommunikationsunterstützung. Über die Teilnahme an der groß angelegten Fairtrade-Plakat- kampagne mit unseren Klassikern Casali Schoko-Bananen und Napoli Dragee Keksi wurde unsere gute Partnerschaft mit Fairtrade Österreich erneut effizient genutzt.
Seit Ende 2023 erstrahlt die Napoli Dragee-Keksi-Range in völlig neuem Glanz, 2024 konnte die Umstellung auch am POS vollständig finalisiert werden, was einen stringenten, stimmigen Markenauftritt für Napoli sicherstellt. Für unsere Keks- Marke Napoli Dragee Keksi hat sich unser taktischer Ansatz der limitierten Jahressorte seit vielen Jahren bewährt – blicken wir doch 2024 bereits auf 15 Keksi-Jahressorten zurück. Mit der neuen kontextuellen Sorte Keksi des Jahres „Dream Team“ wurde auch 2024 der Jahresstart mit viel Abwechslung im Dragee-Keksi-Sortiment eingeläutet und es uns so er- möglicht, neue Konsument*innen an unsere Keks-Marke heranzuführen. Unterstützt wurde die Produkteinführung vor al- lem in Social Media und über klassische Digitalwerbung auf vielfältigen Kanälen. Durch unsere neue Markenkampagne und der dabei entstandenen Figur „Scherzkeksi“ konnten wir unsere digitale Präsenz mit tagesaktuellen Themen aus- bauen. Wir sind stolz auf eine exzellente Performance unserer Werbemittel, die die geplanten Leistungswerte auf allen Kanälen weit übertroffen haben.
Schwerpunkte Marke Victor Schmidt
Das Jahr 2024 war geprägt von sehr erfreulichem Markenwachstum der gesamten Victor Schmidt Mozartkugel-Range. Der Schwerpunkt in der Marktbearbeitung und Markenaktivierung lag auf der Sichtbarkeit am Point of Sale. Durch abver- kaufsstarke Aktionen und massive Displayplatzierungen konnte das Geschäft weiter ausgebaut und das Wachstum aus dem Vorjahr deutlich vorangetrieben werden. Zudem trugen die weiter steigenden Tourismuszahlen in Wien und ganz Österreich selbstverständlich ebenfalls zur guten Entwicklung der Marke Victor Schmidt bei.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 425
Die wichtigsten Auszeichnungen für das Jahr 2024
▪ Superbrand Österreich 2024: Manner
▪ „Innovativste Marke Österreich“ – Manner mit Platz 29 als zweite FMCG-Marke hinter Red Bull (Magazin Trend)
MANNER Shops
2024 war ein erfolgreiches Jahr für die Manner Shops. Die Frequenz an den Tourismusstandorten und in den Outlets konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigert werden. Ein positiver Effekt zur Umsatzsteigerung wurde auch durch die Expansion mit unseren Shop-Kooperationspartnern erzielt, wie z. B. Mayrhofen in Tirol und Salzburg Getreidegasse. Der Standort Salzburg Residenzplatz wurde im Oktober an einen Shoppartner übergeben und wird in gewohnter Qualität weitergeführt. Als abschließendes Highlight kann erwähnt werden, dass unser Shop im 1. Bezirk am Stephansplatz sein 20-jähriges Jubiläum feierte und viele Fans mit Angeboten und Gewinnspielen begeistern konnte.
Skisprung-Sponsoring
Manner ist ein renommierter Sponsor im Skisprung-Sport und tritt als Kopfsponsor mit den markanten rosa Manner-Helmen sowie bei ausgewählten Skisprung-Events sichtbar in Erscheinung. Die Sponsoringstrategie zeichnet sich durch langfristige Partnerschaften mit unseren Athlet*innen aus, die als Teil der Manner-Familie betrachtet werden.
Die Skisprung-Saison 2024/2025 begann mit außergewöhnlichen Momenten und einer starken Präsenz unseres Manner- Sportlerinnen-Teams. In den ersten Weltcup-Bewerben 2024 in Ruka und Wisla haben unsere Athletinnen bereits Manner-Sportgeschichte geschrieben: Alle drei Podestplätze wurden von Manner-Sportlerinnen besetzt, was ein Höhepunkt unserer langjährigen Partnerschaft mit dem Skisprung-Sport und ein Beweis für die herausragende Leistung unserer Athletinnen ist.
Das Manner-Sportlerinnen-Team für die Saison 2024/2025 setzt sich aus folgenden talentierten und erfahrenen Skispringerinnen zusammen: Jan Hörl (Österreich), Justin Lisso (Deutschland), Martin Hamann (Deutschland), Stefan Kraft (Österreich), Sara Marita Kramer (Österreich), Pius Paschke (Deutschland), Dawid Kubacki (Polen) und Daniel Huber (Österreich). Diese Athlet*innen repräsentieren den Skisprung-Sport in seiner ganzen Vielfalt und Leidenschaft.
Neben den Erfolgen unserer Athlet*innen ist Manner auch in der Saison 2024/2025 bei den wichtigsten Skisprung-Events als Sponsor präsent: Im Rahmen des FIS-Weltcups in Ruka (Finnland), die FIS-Weltmeisterschaft in Trondheim (Norwegen), und das FIS-Weltcup-Finale in Planica (Slowenien) um unvergessliche Sport-Momente zu schaffen.
ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
Manner weist folgende wesentliche Zweigniederlassung auf:
▪ Josef Manner & Comp. AG Zweigniederlassung Deutschland, Köln
Im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Zweigniederlassung keine Veränderungen.
PRODUKTIONSSTANDORTE
Der Strategie entsprechend wurden neben Planungs- und ERP-Optimierungen mehrere technische Projekte und Initiativen in beiden Werken umgesetzt. Im Jahr 2024 wurden weitere Aggregate zum Temperieren von Waffelcremen sowie Schneidmaschinen für Waffelblöcke und Kalibrierstationen erneuert. Besonders hervorzuheben ist der schrittweise Austausch unserer Beutelverpackungsanlagen, wovon die erste von fünf Beutelverpackungen im Werk Wien aufgebaut wurde. Ein weiteres Investitionsprojekt ist die Anschaffung einer neuen Dragier-Anlage für das Werk Wolkersdorf, welche 2024 installiert wurde und 2025 in Betrieb gehen wird.
Im Zuge des Manner-Produktionssystems wurde auch im Jahr 2024 ein Schwerpunkt auf die Mitarbeiter*innen-Ausbildung gelegt. So konnte durch die Kontinuierliche-Verbesserungsprozess-Arbeit (KVP) eine große Anzahl an Qualitäts-, Ergonomie- und Effizienzverbesserungen in beiden Werken umgesetzt werden.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 426
CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT
Das Unternehmen hat gemäß § 267b iVm § 243c UGB einen Corporate-Governance-Bericht erstellt, der auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Unternehmenskultur. Die Erläuterungen und die Abweichungen zu den C-Regeln sind im Bericht dargestellt. Der Corporate-Governance-Bericht ist auf der Webseite des Unternehmens (josef.manner.com) veröffentlicht.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 427
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG
Das Jahr 2025 steht für unsere Hauptmarke Manner ganz im Zeichen der neuen Markenkommunikation unter dem Motto „Glück verbindet“. Die neue Kampagne wird ab Mitte März 2025 national wie international gelauncht. Unser Fokus liegt darauf, das rosa Markenimage weiter zu stärken, die Relevanz weiter auszubauen. Dabei stehen der emotionale Benefit von Manner und unsere Kernsortimente im Zentrum der Kampagne.
Die ganzjährige Kommunikation aller unserer Marken wird im Jahr 2025 noch vielfältiger und ansprechender für insbesondere jüngere Zielgruppen gestaltet: der attraktive Media-Mix aus klassischer TV-Werbung, aufmerksamkeitsstarken Plakaten und Citylights im Out-of-Home-Bereich, ganzjähriger digitaler Werbeunterstützung und Social-Media-Kommunikation wird durch PR-Maßnahmen und Below-the-Line-Aktivierungen wie Samplings, Verkostungen und spannenden Kooperationen sowie aufmerksamkeitsstarken Promotions ideal ergänzt.
Unsere limitierten Editionen der Marken Casali und Napoli werden ebenfalls zu Jahresbeginn schon sehnsüchtig von unseren Konsumentinnen erwartet. Im Segment der alkoholgefüllten Schokolade-Dragees wird der „Shot of the Year“ Casali Rum-Kokos Pina Colada mit seiner fruchtigen Ananas-Kokos-Note bestehende und neue Verwenderinnen zum Probieren verführen und mittels attraktivem Mix-Display für Auffrischung im Casali-Rum-Kokos-Sortiment sorgen. Das Dragee Keksi des Jahres 2025 liegt auf der fruchtigen Seite und heißt Orange Cake: die Sorte überzeugt durch die besonders stimmige Kombination von fruchtigem Orangengeschmack und feiner Milchschokolade. Die Marken Casali und Napoli werden mit Kommunikationsmaßnahmen mit starkem Fokus auf Digital und Social Media unterstützt, Samplings und Kooperationen sorgen für verstärkte Marken-Touchpoints und neue Zielgruppenkontakte.
Die Finanzierung der Tochterunternehmen, wie insbesondere der Manner Azerbaijan LLC, wird, zusätzlich zu den laufend für den Betrieb notwendigen Investitionen, den Cashflow entsprechend negativ beeinflussen. Das im April 2023 in Betrieb genommene neue ERP-System (SAP S/4HANA) wurde 2024 weiter optimiert. Es ist davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren laufende Prozess- und Systemverbesserungen durchgeführt werden.
Insgesamt ist für das Geschäftsjahr 2025 mit stabilen bis leicht höheren Umsätzen zu rechnen. Aufgrund von enormen Preissteigerungen bei Kakaobohnen und der volatilen Weltwirtschaftssituation ist jedoch von einem geringeren Betriebsergebnis und Ergebnis vor Steuern gegenüber 2024 auszugehen.
WESENTLICHE RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN
Die Geschäftstätigkeit von Manner ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagement-Prozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Risikopolitik bestimmt. Die verfolgte Risikostrategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit des Unternehmens. Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Das Ziel des Handelns bleibt die Wertschöpfung, darüber hinaus werden auch die Ansprüche der Stakeholder berücksichtigt. Dazu berücksichtigt das Unternehmen alle Aspekte der Nachhaltigkeit und integriert Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) in seine Geschäftstätigkeit. Das Einbeziehen gesellschaftlicher Anspruchsgruppen wirkt sich auf die Denkweise für Führung und Gestaltung von Geschäftsprozessen aus und sichert damit die Beziehungen zu den Anspruchsgruppen, die – ebenso wie das Unternehmen – einem steten Wandel unterliegen.
Risiken zu managen bedeutet, dass das Unternehmen Manner bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sollen damit unternehmerische und gesellschaftliche Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen werden. Zielsetzung des implementierten Risiko- und Krisenmanagements sind also nicht nur der finanzielle Erfolg und der Schutz von
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Reputation. Maßgeblich ist auch die Einbindung der Ansprüche Dritter und damit die Schaffung der Basis für Akzeptanz und Durchsetzungskraft unternehmerischer Entscheidungen in Krisen.
Globalisierung, deregulierte Märkte, Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften und Handeln sowie gesellschaftliche Veränderungen führen zu einer Vielzahl von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die gleichberechtigt behandelt werden.
Unternehmerische Kernrisiken, wie zum Beispiel die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen, Verfügbarkeit von Ressourcen, Bearbeitung neuer Märkte), oder die Entwicklung neuer Produkte wird das Unternehmen selbst tragen. Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken wie z. B. Zinsänderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken sollen nach Möglichkeit auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden. Die Konzentration im Bereich des Handels führt zu hohem Druck auf die Abgabepreise.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 429
Risiko- und Krisenmanagement sind nicht voneinander getrennte Aktivitäten und greifen unmittelbar ineinander.
Das Ri-siko-Krisen-Management-Team ist für die regelmäßige Überprüfung und Verbesserung des Gesamtkonzepts verantwort-lich. Das Risikomanagement ist als Erweiterung zum Qualitäts- und Prozessmanagement und in unmittelbarem Zusammen-hang mit dem Krisenmanagement zu betrachten. Es orientiert sich nicht allein an den Risiken, die einen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten, sondern nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und Umwelt wahr und be-rücksichtigt eine Vielzahl von Ansprüchen. Dieser Stakeholder-Ansatz bettet die Ansprüche von Eigentümerinnen, Mitar-beitsbeiterinnen, Kundinnen, Konsumentinnen, Lieferantinnen, Anwohnerinnen, NGOs sowie Behörden in die Betrachtung ein. So werden auch Produktbeanstandungen und schriftliche behördliche Beanstandungen – im Rahmen der amtlichen Kontrollen – analog zu den bereits erfassten Risiken aufgenommen und bewertet. Allenfalls von Behörden oder Finanz-marktaufsicht angeordnete Handlungen oder Maßnahmen im Falle einer Nichtkonformität werden dokumentiert und abge-arbeitet sowie gegebenenfalls in den implementierten Ablauf zur kontinuierlichen Verbesserung überführt. Mit der Umsetzung des Risikomanagements ist ein System implementiert, das nicht nur den gestellten Rechtsanforderun-gen nachkommt und die internen Leitlinien für Nachhaltigkeit beachtet, sondern der Organisation auch Vorteile durch Vi-sualisierung und Prävention sowie durch Realisierung von ESG-Chancen bietet.
3 Bericht über Forschung und Produktentwicklung
Im Fokus unserer Abteilung Forschung, Entwicklung & Innovation standen 2024 zum einen Produktinnovationen und Pro-duktoptimierungen, zum anderen Prozess- und Rohstoff-Optimierungsprojekte – die Vorbereitungen für eine neue Dragier-Anlage im Werk Wolkersdorf und ein internes, umfassendes Sortimentsoptimierungsprojekt seien an dieser Stelle stellver-tretend herausgegriffen. Im Bereich Innovationen haben insbesondere Rohstoffkostensteigerungen wie bei Kakao das Erreichen unserer Profitabilitätsziele bei Neuproduktionen sehr herausfordernd gestaltet.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 430
4 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko- managementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risiko-managementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen beim Vorstand der Manner AG.
Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) bietet den Rahmen auf welchen sich Mitarbeiter der Manner-Gruppe in Unterneh-mens-Ethischen Fragen beziehen können. Dabei haben Werte wie Vielfalt und Gleichberechtigung, Menschenrechte, Ge-sundheit und Sicherheit, Integrität und fairer Wettbewerb, Antikorruption und Bestechungsverbot, Schutz von Firmenei-gentum und Geheimhaltung, Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert. Manner sieht die Einhaltung dieser Punkte als ge-meinsame Verantwortung. Alle Mitarbeiter sind angehalten, zu einem Arbeitsumfeld beizutragen, in dem ein Verhalten gemäß dem Kodex selbstverständlich ist und einen Bestandteil des täglichen Arbeitslebens darstellt. Ebenso erwartet Manner dieses Verhalten von allen Geschäftspartner*innen.
Im Berichtsjahr wurde eine Antikorruptionsrichtlinie implementiert um die Einhaltung der gesetzlichen Antikorruptionsbe-stimmungen sowie der Strafbestimmungen gegen Betrug und Untreue durch sämtliche Mitarbeiterinnen der Manner-Gruppe sicherzustellen. Dabei sind Verbote von Bestechung und Korruption, Zuwendungen, das Verbot für Untreue, Ver-bot von Betrug im Geschäftsverkehr detailliert beschrieben und für alle Mitarbeiterinnen bindend. Einladungen und Ge-schenke sind nur beschränkt zulässig bzw. betragsmäßig reglementiert. Meldungen von Verstößen sind verpflichtend an den Compliance Verantwortlichen zu melden, insbesondere wenn es sich um gesetzliche Verstöße handelt. Die Konse-quenzen reichen von Ermahnungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren oder Zivilprozessen. Um dieses Thema stark in die Organisation zu bringen und die nötige Sensibilität zu steigern werden in regelmäßigen Abständen verpflichtende Schu-lungen von der Abteilung Compliance abgehalten. Die Abteilung Compliance stellt sicher, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben in der Antikorrupti-onsrichtlinie verankert sind und deren Verstöße Konsequenzen haben.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Im Unternehmen ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) implementiert, das darauf ausgerichtet ist, die Ordnungsmäßigkeit, Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen sowie betriebliche und finanzielle Ri-siken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Das IKS umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, Pro-zessen und Kontrollmechanismen, die dazu beitragen, die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die klare Trennung von Verantwortlichkeiten, das Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Geschäftsprozessen sowie die interne Re-vision in der Manner-Gruppe gem. § 82 AktG. Die interne Revision ist an ein externes Dienstleistungsunternehmen aus-gelagert und berichtet direkt an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Darüber hinaus wird das IKS kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen so-wie unternehmensspezifische Anforderungen angepasst. Die laufende Optimierung der Kontrollmechanismen trägt we-sentlich zur Sicherstellung der finanziellen Integrität und zur Vermeidung potenzieller Risiken bei. In diesem Zusammenhang spielen Controlling und Reporting eine zentrale Rolle, indem sie durch eine transparente und strukturierte Berichterstattung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das Management schaffen.# Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024
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Das Controlling überwacht und analysiert finanzielle sowie betriebliche Kennzahlen, identifiziert Abweichungen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Steuerung der Unternehmensentwicklung ein. Das Reporting stellt sicher, dass relevante Informationen zeitnah und in hoher Qualität zur Verfügung stehen, um eine effiziente Steuerung und Kontrolle der Unternehmensprozesse zu ermöglichen. Damit leisten Controlling und Reporting einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und zur nachhaltigen Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.
Die Abteilungen Rechnungswesen und Controlling sind für die Erstellung des Jahresabschlusses der Josef Manner & Comp. AG verantwortlich. Für die Tochtergesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland werden externe Dienstleister hinzugezogen, um eine ordnungsgemäße Erstellung sicherzustellen. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt ebenfalls durch einen externen Dienstleister.
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5 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
OFFENLEGUNG GEMÄSS § 243A UGB
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300,00 und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückaktien zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (246.658 Stück; Vorjahr: 246.658 Stück) oder auf Namen (1.643.342 Stück; Vorjahr: 1.643.342 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).
Folgende direkte Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10% betragen, sind dem Unternehmen mit Stichtag 31.12.2024 bekannt:
Die Privatstiftung Manner mit 821.956 Stück (Vorjahr: 821.956) ihrer Aktien und die Andres Holding Gesellschaft m.b.H mit 453.533 Stück (Vorjahr 453.533) ihrer Aktien gehören dem „Manner“-Syndikat an. In Summe hält dieses Syndikat 1.670.239 (Vorjahr: 1.670.870) Stammaktien (= 88,37%; Vorjahr: 88,41%). Bei dem Syndikat handelt es sich um ein zweistufiges Syndikat, bestehend aus dem Manner/Riedl-Syndikat (= 57,37%; Vorjahr 57,41%) und der Andres-Gruppe (= 31,00%; Vorjahr: 31,00%). Entsprechend der Syndikatsverträge unterliegen die syndizierten Aktien Beschränkungen, die das Stimmrecht und die Übertragung von Aktien betreffen.
Das weitere Aktienkapital von 11,63% oder 219.761 Stammaktien (Vorjahr 11,59% oder 219.130 Stammaktien) verteilt sich auf die Privatstiftung Manner mit 118.940 (6,29%; Vorjahr: 116.842 Stammaktien = 6,18%) und einer Vielzahl von Kleinaktionären mit 100.821 (Vorjahr: 102.288) Stammaktien (= 5,33%; Vorjahr: 5,41%).
Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen nach Wissensstand des Unternehmens keine Offenlegungsnotwendigkeiten.
BÖRSEZAHLEN 2024
Das Unternehmen besitzt keine eigenen Aktien und hat im Berichtsjahr auch keine eigenen Aktien erworben oder verkauft. Die dem Unternehmen bekannten Directors Dealings des Jahres 2024 wurden auf der Webseite der Gesellschaft sowie über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.
| Börsenkennzahlen | € | € |
|---|---|---|
| 2024 | 2023 | |
| Umsatz | 597.190 | 454.200 |
| Kapitalisierung | 194.670.000 | 209.790.000 |
| Schlusskurs per 31.12. | 103 | 111 |
| Umsatz Stück | 5.578 | 4.000 |
Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30.11.2022 ist der Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab dem 30.11.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z4 und Z8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu maximal 10% des Grundkapitals sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, zu verwenden oder zu veräußern, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb, Verwendung oder Veräußerung einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
- Privatstiftung Manner - 940.896 Stück (VJ: 938.798 Stück) - (= 49,78%) (= VJ 49,67%)
- Andres Holding Gesellschaft m.b.H. 453.533 Stück (VJ: 453.533 Stück) (= 24,00%) (= VJ 24,00%)
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2024 hat die Gesellschaft wie auch 2023 von der Ermächtigung zum Erwerb, zur Verwendung oder zur Veräußerung eigener Aktien keinen Gebrauch gemacht.
HINWEIS
Dieser Lagebericht enthält unter anderem Aussagen über mögliche zukünftige Entwicklungen, die basierend auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen erstellt wurden. Diese Aussagen, welche die gegenwärtige Einschätzung des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, sind nicht als Garantien zukünftiger Leistungen zu verstehen und beinhalten schwer vorhersehbare Risiken und Unsicherheiten. Verschiedenste Ursachen könnten dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse oder Umstände grundlegend von den in den Aussagen getroffenen Annahmen abweichen.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
- Dr. Hans Peter Andres Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
- Sabine Brandl MBA, MSc Vorständin Marketing, Verkauf & HR
- Thomas Gratzer Vorstand Produktion & Technik
- Scipio Oudkerk, MSc Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management
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Unternehmens-Kennzahlen
Kennzahlen zur Ertragslage
| Kennzahlen zur Ertragslage | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | |
| Umsatzerlöse (T€) | 304.898 | 287.830 | 253.978 | 239.426 | 217.222 |
| Exportquote | 60,5% | 56,8% | 60,2% | 63,8% | 62,5% |
| Betriebsleistung (T€) | 307.102 | 293.401 | 261.090 | 239.890 | 221.525 |
| EBITDA (T€) | 26.333 | 17.780 | 12.583 | 11.614 | 11.842 |
| EBIT (T€) | 17.306 | 9.225 | 4.169 | 2.836 | 3.050 |
| EBT (T€) | 12.533 | 8.066 | 4.100 | 3.034 | 2.630 |
| Jahresüberschuss (T€) | 8.516 | 5.819 | 3.067 | 2.484 | 1.912 |
| Bilanzgewinn (T€) | 3.951 | 3.159 | 2.308 | 1.512 | 757 |
| ROS (Umsatzrentabilität) | 5,7% | 3,2% | 1,6% | 1,2% | 1,4% |
| ROE (Eigenkapitalrentabilität) | 18,0% | 12,6% | 6,8% | 5,1% | 4,5% |
| ROI (Gesamtkapitalrentabilität) | 11,6% | 5,4% | 2,3% | 1,8% | 2,1% |
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
| Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | |
| Bilanzsumme (T€) | 149.697 | 170.898 | 177.667 | 160.988 | 146.604 |
| Anlagevermögen (T€) | 79.961 | 84.112 | 85.227 | 82.785 | 83.535 |
| Umlaufvermögen (T€) | 68.506 | 85.539 | 89.965 | 74.838 | 60.121 |
| Eigenkapital nach § 23 URG (T€) | 69.724 | 64.232 | 60.681 | 59.126 | 58.154 |
| Verbindlichkeiten (T€) | 45.121 | 80.194 | 94.215 | 82.663 | 72.305 |
| Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit (T€) | 42.878 | 9.615 | 2.106 | 16.670 | 7.793 |
| Free Cashflow | 33.602 | 2.175 | -8.787 | 8.341 | -1.773 |
| Net Debt / Nettoverschuldung (T€) | 17.593 | 46.398 | 46.312 | 35.795 | 42.535 |
| Working Capital / Nettoumlaufvermögen (T€) | 17.278 | 18.081 | 13.409 | 3.360 | 4.285 |
| Equity Ratio (Eigenkapitalquote) | 46,6% | 37,6% | 34,2% | 36,7% | 39,7% |
| Gearing (Nettoverschuldungsgrad) | 25,2% | 72,2% | 76,3% | 60,5% | 73,1% |
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Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Sachverhalt und Problemstellung
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 weist die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft im Finanzanlagevermögen Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von rd. 13.778 TEUR aus, die 9,2% des Vermögens darstellen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der beizulegende Wert wird im Rahmen eines Wertminderungstests ermittelt. Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen zur Bewertung des Finanzanlagevermögens im Anhang („Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“, Abschnitt „2. Anlagevermögen“). Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfordert verschiedene Ermessensentscheidungen und unterliegt wesentlichen Schätzungskomponenten, wie beispielsweise der Wahl einer angemessenen Methode, der Schätzung zukünftiger Zahlungsflüsse und der Festlegung eines angemessenen Diskontierungszinssatzes.# In das zur Überprüfung der Wertansätze herangezogene Bewertungsmodell auf Basis eines kapitalwertorientierten Verfahrens fließen somit zahlreiche Inputfaktoren ein. Dazu zählen insbesondere die künftige Entwicklung der Rohstoff-, Energie- und Personalkosten, der Verkaufspreise und der zu erntenden Haselnussmengen im Planungszeitraum in Aserbaidschan.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 436
Aufgrund der Komplexität des Bewertungsmodells und der Abhängigkeit der Ergebnisse von der Einschätzung der Entwicklungen am Markt sowie der Haselnussplantage durch die gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die in das Bewertungsmodell einfließenden Planungsrechnungen und die darin enthaltenen von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen gewürdigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die analytische Durchsicht der geplanten Entwicklung bedeutender Elemente der Planungsrechnungen, wie beispielsweise der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Befragung von Verantwortlichen des Vorstands und des Controllings zur Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen und getroffenen Annahmen und die Abstimmung der Planungsrechnungen mit der dem Aufsichtsrat vorgelegten Planung. Weiters haben wir das angewendete Berechnungsmodell nachvollzogen. Die zur Anwendung gelangten Diskontierungszinssätze haben wir mit aus Marktdaten abgeleiteten Bandbreiten plausibilisiert.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Gesellschaft wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 14. März 2024 und am 18. April 2024 (Nachtragsprüfung) einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Jahresabschluss erteilt hat.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 437
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 438
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
* Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.# Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 439
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 27. Juni 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind seit dem am 31. Dezember 2024 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.
Wien, 13. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Manner-Gruppe Jahresfinanzbericht 2024 440
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft zum 31.12.2024 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Unternehmens entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand Finanzen, Recht, IT & Office Management