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IVU Traffic Technologies AG — Audit Report / Information 2019
Apr 8, 2020
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Audit Report / Information
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IVU Traffic Technologies AG
Berlin
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die IVU Traffic Technologies AG
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der IVU Traffic Technologies AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Kapitel "Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB" des Konzernlageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB sowie die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB" des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die im Kapitel "Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB" des Konzernlageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB sowie die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB" des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1. Bewertung der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus langfristigen Projektaufträgen und damit verbundener Umsatzrealisierung
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über langfristige Projektaufträge abgewickelt. Zum 31. Dezember 2019 werden im Konzernabschluss Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus langfristigen Projektaufträgen aus noch nicht abgerechneten unfertigen Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen hierauf, jeweils vor Saldierungen, ausgewiesen (vgl. Randziffer (128) des Konzernanhangs).
Die Realisierung des Umsatzes für langfristige Projektaufträge erfolgt in der Regel über einen bestimmten Zeitraum nach der Methode der Gewinnrealisierung basierend auf dem Fertigstellungsgrad, maßgebend ist hierfür IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden". Da sich die Erlöse aus Verträgen mit Kunden teilweise über mehrere Geschäftsjahre erstrecken, besteht in der Bilanzierung eine inhärente Schätzunsicherheit, insbesondere hinsichtlich der erwarteten Gesamtkosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der geschätzten Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge und anderer Projektrisiken, welche durch die Ausübung von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter beeinflusst werden können. Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Kostenentwicklung sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Projektvertrages teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen. So können die Einschätzung des Leistungsfortschritts im Rahmen der Bewertung der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus langfristigen Projektaufträgen durch die Anpassung von Erwartungswerten oder die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung von Aufwendungen und damit die Umsatzerlöse beeinflusst werden.
Aufgrund der inhärenten Schätzunsicherheit insbesondere hinsichtlich der erwarteten Gesamtkosten und anderer Projektrisiken, welche durch die Ausübung von Ermessensentscheidungen beeinflusst werden, erachten wir die Bewertung der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus langfristigen Projektaufträgen und damit verbundener Umsatzrealisierung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen einer Aufbau- und Funktionsprüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir die für die Bewertung der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus langfristigen Projektaufträgen relevanten Prozesse gewürdigt. Die im Rahmen der Prozesse der Umsatzrealisierung von Teilabrechnungen und der Erfassung und Zuordnung von Personalkosten auf die Aufträge implementierten Kontrollen haben wir hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei der IVU Traffic Technologies AG, Berlin, getestet.
Auf Basis einer risikoorientiert ausgewählten Stichprobe haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Dabei haben wir insbesondere solche Projektaufträge ausgewählt, die signifikante Änderungen der Auftragswerte, der Kosten- und Margenentwicklung aufweisen, sowie Projekte mit wesentlichen Beständen der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalysen haben wir insbesondere beurteilt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei Projektverträgen vorliegen. Weiterhin wurde beurteilt, welche unterschiedlichen Leistungsarten die Verträge beinhalten und ob diese eigenständig abgrenzbar und somit bilanzierbar sind. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Teillieferungen bzw. -leistungen, Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadensersatz. Neben der Einholung von Prüfungsnachweisen (zum Beispiel Projekt- und Teilabnahmen und Vertragskonditionen) wurden Befragungen und Gespräche mit dem verantwortlichem Projektmanagement zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen für Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung vor-aussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der Auftragsrisiken durchgeführt, um die Bewertung der Kundenaufträge mit langfristiger Auftragsfertigung anhand der laufend aktualisierten Projektplanungen zu würdigen. Daneben wurden Nachweise für erfasste Aufwendungen im Hinblick auf die sachliche Zuordnung der Aufwendungen und deren wirtschaftliche Entstehung bereits vor dem 31. Dezember 2019 eingeholt, so dass sie bei der Bemessung des Leistungsfortschritts Berücksichtigung finden konnten. Des Weiteren wurden analytische Prüfungshandlungen hinsichtlich der Entwicklung der Auftragswerte sowie der Plan- und Istkosten und der damit geschätzten Gesamtkosten sowie der Margenentwicklung durchgeführt. Für die Vertragsverbindlichkeiten erfolgte die Prüfung der korrekten Verrechnung der Bestände nach Fertigstellungsgrad mit den Teilschlussrechnungen sowie erhaltenen Anzahlungen anhand der Teilschlussrechnungen sowie Zahlungseingänge in Stichproben.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus langfristigen Projektaufträgen und damit verbundener Umsatzrealisierung ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zugehörige Angaben sind im Konzernanhang unter den Randziffern (23), (128) und (163) enthalten.
2. Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Zum 31. Dezember 2019 werden im Konzernabschluss unter den immateriellen Vermögenswerten Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert. Die zur Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelten erzielbaren Werte basieren auf dem Nutzwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) auf Grundlage der erwarteten zukünftigen Kapitalflüsse, welche aus den erwarteten zukünftigen operativen Ergebnissen des Budgets für das Geschäftsjahr 2020, dem Detailplanungszeitraum bis zum Geschäftsjahr 2024 sowie der erwarteten ewigen Rente abgeleitet wurden.
Der mindestens einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest ist ein komplexer Prozess, der auf ermessensbehafteten Annahmen insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage des Konzerns basiert. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist deshalb in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen.
Aufgrund der der Unternehmensplanung zugrundeliegenden Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko der fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir den Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung als einen der besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir unsere Bewertungsspezialisten zur Unterstützung der Beurteilung des angewandten Bewertungsverfahrens involviert. Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Wertminderungstest im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen an einen Werthaltigkeitstest nach IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten nachvollzogen. Wir haben die getroffenen Annahmen der zukünftigen Entwicklung der Unternehmensplanung durch einen Abgleich mit der aktuellen Entwicklung der Geschäftszahlen nachvollzogen. Insbesondere haben wir hinsichtlich der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter über die zukünftige Entwicklung und Profitabilität des Geschäftes sowie die dafür zugrundeliegenden Annahmen analysiert. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts bzw. des erzielbaren Betrags ("recoverable amount") haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter mit extern verfügbaren Marktdaten abgeglichen und analysiert sowie die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen.
Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Wertminderungstests der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang unter den Randziffern (21), (39), (117) und (118) enthalten."
Sonstige Informationen
Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat, für die übrigen sonstigen Informationen sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
| ― | die im Kapitel "Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB" des Konzernlageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, |
| ― | die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB" des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB |
ferner weitere, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrats, die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG und die Versicherung der gesetzlichen Vertreter, sowie die Abschnitte "Kennzahlen", "Brief an die Aktionäre", "Vorstandsinterview", "Höhepunkte 2019", "IVU-Aktie, Kennzahlen" mit Ausnahme des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung vom 20. März 2019 bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Konzernabschlussprüfer der IVU Traffic Technologies AG, Berlin, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Ingo Röders.
Berlin, 26. März 2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Dr. Röders, Wirtschaftsprüfer
Weinberg, Wirtschaftsprüfer
Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019
Aktiva
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| Anhangangabe | 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|---|
| A. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| 1. Liquide Mittel | (132) | 29.254 | 21.298 |
| 2. Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (124) - (127) | 30.111 | 24.590 |
| 3. Kurzfristige Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen | (119) - (122) | 295 | 0 |
| 4. Kurzfristige Vertragsvermögenswerte | (128) - (130) | 14.756 | 13.135 |
| 5. Vorräte | (123) | 2.692 | 2.146 |
| 6. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (131) | 4.676 | 3.873 |
| Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 81.784 | 65.042 | |
| B. Langfristige Vermögenswerte | |||
| 1. Sachanlagevermögen | (116) | 1.237 | 1.043 |
| 2. Immaterielle Vermögenswerte | (116) -(118) | 11.480 | 11.596 |
| 3. Nutzungsrechte | (80) - (87) | 7.198 | 0 |
| 4. Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (124) - (127) | 0 | 37 |
| 5. Latente Steuern | (156) - (160) | 3.553 | 1.661 |
| Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 23.468 | 14.337 | |
| 105.252 | 79.379 | ||
| PASSIVA | |||
| Anhangangabe | 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
| A. Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| 1. Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.567 | 3.273 | |
| 2. Vertragsverbindlichkeiten | (128) - (130) | 9.129 | 7.865 |
| 3. Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | (80) - (87) | 1.206 | 0 |
| 4. Rückstellungen | (152) - (153) | 6.044 | 1.235 |
| 5. Steuerrückstellungen | (156) - (159) | 329 | 1.714 |
| 6. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (154) - (155) | 12.897 | 12.110 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt | 37.172 | 26.197 | |
| B. Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| 1. Leasingverbindlichkeiten | (80) - (87) | 6.102 | 0 |
| 2. Latente Steuern | (150) - (160) | 15 | 0 |
| 3. Pensionsrückstellungen | (136) - (147) | 5.160 | 4.804 |
| Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt | 11.277 | 4.804 | |
| C. Eigenkapital | |||
| 1. Grundkapital | (133) - (135) | 17.719 | 17.719 |
| 2. Kapitalrücklage | (70) | 198 | 0 |
| 3. Gewinnrücklage | (64) - (65) | 40.098 | 31.644 |
| 4. Sonstige Rücklage | (66) | -1.212 | -985 |
| Eigenkapital, gesamt | 56.803 | 48.378 | |
| 105.252 | 79.379 |
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
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| Anhang | 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | (163) | 88.787 | 77.798 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | (164) | 380 | 1.400 |
| 3. Materialaufwand | (165) | -27.039 | -27.127 |
| Rohergebnis | 62.128 | 52.071 | |
| 4. Personalaufwand | (166) | -39.712 | -33.880 |
| 5. Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | (167) | -2.245 | -1.414 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (168) | -9.690 | -10.074 |
| Betriebsergebnis | 10.481 | 6.703 | |
| 7. Finanzerträge | 2 | 15 | |
| 8. Finanzaufwendungen | -278 | -190 | |
| 9. Ergebnis aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (119) - (122) | -119 | 0 |
| Ergebnis vor Steuern | 10.086 | 6.528 | |
| 10. Tatsächliche Ertragsteuern | (156) - (160) | -1.278 | -1.228 |
| 11. Latente Steuern | (156) - (160) | 1.772 | 859 |
| 12. Konzernjahresüberschuss | 10.580 | 6.159 |
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| 2019 € |
2018 € |
||
|---|---|---|---|
| Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert): | (169) - (170) | 0,60 | 0,35 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (in Tausend Stück) | (169) - (170) | 17.719 | 17.719 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2019
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | 10.580 | 6.159 |
| Währungsumrechnungen | 7 | -9 |
| In Folgeperioden in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis | 7 | -9 |
| Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus der Bewertung von Pensionszusagen | -339 | 0 |
| Ertragsteuereffekt | 105 | 0 |
| -234 | 0 | |
| In Folgeperioden nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis | -234 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -227 | -9 |
| Konzerngesamtergebnis nach Steuern | 10.353 | 6.150 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Geschäftsjahre 2019 und 2018
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| Grundkapital T€ |
Kapitalrücklage T€ |
Gewinnrücklage | Sonstige Rücklage T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| Anhangangabe | (133) - (135) | (70) | (64) - (65) | (66) |
| Stand 1. Januar 2018 | 17.719 | 0 | 27.175 | -932 |
| Konzernüberschuss 2018 | 0 | 0 | 6.159 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 82 | -82 |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | 6.241 | -82 |
| Dividendenausschüttung (€ 0,10 je Aktie) | 0 | 0 | -1.772 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 17.719 | 0 | 31.644 | -1.014 |
| Stand 1. Januar 2019 | 17.719 | 0 | 31.644 | -1.014 |
| Konzernüberschuss 2019 | 0 | 0 | 10.580 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 198 | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | -234 |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 198 | 10.580 | -234 |
| Dividendenausschüttung (€ 0,12 je Aktie) | 0 | 0 | -2.126 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 17.719 | 198 | 40.098 | -1.248 |
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| Fremdwährungsausgleichsposten (Sonstige Rücklage) T€ |
Gesamt T€ |
|
|---|---|---|
| Anhangangabe | (66) | |
| Stand 1. Januar 2018 | 38 | 44.000 |
| Konzernüberschuss 2018 | 0 | 6.159 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -9 | -9 |
| Konzerngesamtergebnis | -9 | 6.150 |
| Dividendenausschüttung (€ 0,10 je Aktie) | 0 | -1.772 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 29 | 48.378 |
| Stand 1. Januar 2019 | 29 | 48.378 |
| Konzernüberschuss 2019 | 0 | 10.580 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 198 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 7 | -227 |
| Konzerngesamtergebnis | 7 | 10.551 |
| Dividendenausschüttung (€ 0,12 je Aktie) | 0 | -2.126 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 36 | 56.803 |
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019
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| Anhangangabe | 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|---|
| 1. Laufende Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern der Periode | 10.086 | 6.528 | |
| Abschreibungen Anlagevermögen | (167) | 2.245 | 1.414 |
| Veränderung der Rückstellungen | 4.826 | -17 | |
| Zinsergebnis | 276 | 175 | |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | (70) | 198 | 0 |
| Nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge aus Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten | (80) - (87) | 110 | 0 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge | 7 | -9 | |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | (122) | 119 | 0 |
| Eregbnis aus Anlageabgängen | 0 | -2 | |
| 17.867 | 8.089 | ||
| Veränderung von Posten des Umlaufvermögens und des Fremdkapitals | |||
| Vorräte | -546 | -462 | |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | -7.881 | -99 | |
| Verbindlichkeiten (ohne Rückstellungen) | 6.345 | 5.207 | |
| 15.785 | 12.735 | ||
| Gezahlte Zinsen | -232 | -190 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -3.009 | -237 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 12.544 | 12.308 | |
| 2. Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | -1.053 | -774 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen von assoziierten Unternehmen | -119 | 0 | |
| Erhaltene Zinsen | 2 | 15 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -1.170 | -759 | |
| 3. Finanzierungstätigkeit | |||
| Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | (80) - (87) | -1.292 | 0 |
| Auszahlung von Dividenden | -2.126 | -1.772 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -3.418 | -1.772 | |
| 3. Liquide Mittel | |||
| Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel | 7.956 | 9.777 | |
| Liquide Mittel am Anfang der Periode | 21.298 | 11.521 | |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | (132) | 29.254 | 21.298 |
(+ = Mittelzufluss / - = Mittelabfluss)
KONZERNANHANG zum 31. Dezember 2019
A. ALLGEMEINE UNTERNEHMENSINFORMATIONEN
(1) Das Mutterunternehmen des IVU Konzerns ist die IVU Traffic Technologies AG (IVU AG) mit Sitz in der Bundesallee 88 in 12161 Berlin, Deutschland. Sie wurde am 4. August 1998 gegründet und ist im Handelsregister Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 69310 eingetragen.
(2) Der Vorstand hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 am 26. März 2020 freigegeben und anschließend dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. Er wurde durch den Aufsichtsrat in der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2020 gebilligt.
(3) Die Geschäftstätigkeit des Konzerns liegt in der Entwicklung, der Herstellung, dem Vertrieb und dem Betrieb von Software für die Planung, Organisation und Informationsverarbeitung für Verwaltungen, Verkehrsbetriebe und andere Betriebe der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft. Eingeschlossen sind Forschung, gutachterliche Tätigkeit, Beratung und Fortbildung in diesen Bereichen. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Konzern betrug im Geschäftsjahr 610 (Vorjahr: 558).
(4) Der Konzern war bis zum 31. Dezember 2018 in zwei Hauptgeschäftsfelder (Segmente) gegliedert: Public Transport und Logistics. Zum 1. Januar 2019 wurde das Segment Logistics als Ergebnis der Fokussierung auf das Kerngeschäft aufgelöst.
(5) Hauptkunden des Konzerns sind Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland, Europa und ausgewählten Ländern der Welt. Der IVU-Konzern ist an den Standorten Berlin (Hauptsitz), Aachen, Fankfurt am Main (Deutschland), Olten (Schweiz), Wien (Österreich), Veenendaal (Niederlande), Paris (Frankreich), Rom (Italien), Birmingham (Großbritannien), Budapest (Ungarn), Istanbul (Türkei), New York (Vereinigte Staaten), Montreal (Kanada), Santiago (Chile) und Hanoi (Vietnam) vertreten.
(6) Die Gesellschaft ist im Prime Standard (Deutsche Börse AG) an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
B. DARSTELLUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Grundlagen der Erstellung
(7) Der Konzernabschluss der IVU AG wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den Regelungen des § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, lauten alle Beträge auf T€.
(8) Der Konzernabschluss der IVU AG wird grundsätzlich auf der Grundlage des Anschaffungskostenprinzips aufgestellt. Ausgenommen davon sind finanzielle Vermögenswerte, die zur Veräußerung verfügbar sind, die mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Zum Abschlusstichtag lagen solche nicht vor.
Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(9) Der Konzern hat IFRS 16 erstmals angewandt. Die Art und die Auswirkungen der Änderungen infolge der erstmaligen Anwendung dieses neuen Rechnungslegungsstandards sind im Folgenden beschrieben. Einige andere Änderungen und Interpretationen sind 2019 erstmals anzuwenden, haben jedoch keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.
IFRS 16 Bilanzierung von Leasingverhältnissen
(10) IFRS 16 ersetzt mit Wirkung zum 1. Januar 2019 IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse - Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar und verpflichtet Leasingnehmer, die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.
Der Konzern hat IFRS 16 nach IFRS 16.C5 b) rückwirkend angewendet, indem er die kumulierte Auswirkung zum 1. Januar 2019 bilanziert hat (modifziert rückwirkender Ansatz). Der neue Standard enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer (IFRS 16.5): Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte (z.B. PCs) und kurzfristige Leasingverhältnisse (d.h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten). Der Konzern macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und wendet in diesen Fällen IFRS 16 nicht an. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erfasste und bewertete der Konzern alle Leasingverhältnisse, bei denen er Leasingnehmer ist (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist), nach einem einzigen Modell. Er erfasste Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht, den Leasinggegenstand zu nutzen. Die Nutzungsrechte wurden gem. IFRS 16.C8 b) ii) zum 1. Januar 2019 in Höhe der Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Eine Auswirkung auf die Gewinnrücklagen ergab sich daher zum Erstanwendungszeitpunkt nicht. Nutzungsrechte wurden in der Bilanz getrennt erfasst und ausgewiesen. Das gleiche gilt für die Leasingverbindlichkeiten. Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich aufgrund der Auswirkungen bei den erfassten leasingbezogenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf die latenten Steuern.
(11) Der Konzern hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasing-verhältnissen die Leasingzahlungen mit seinem angenommenen Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 von 1,7 % abgezinst.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung der Verbindlichkeiten aus Leasing zum 1. Januar 2019 dar:
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| 1. Januar 2019 T€ |
|
|---|---|
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018, wie nach IAS 17 im Konzernabschluss angegeben | 6.183 |
| Abgezinst mit dem Grenzfremdkaptialzinssatz zum 1. Januar 2019 | 5.918 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31. Dezember 2018 | 0 |
| gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist | 0 |
| gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet | -16 |
| Verlängerungsoptionen, die mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden | 1.641 |
| Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 | 7.543 |
(12) Es ergaben sich folgende Auswirkungen auf die Konzernbilanz:
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| Bilanzposition | Zum 31.12.2019 T€ |
Zum 01.01.2019 T€ |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| Nutzungsrechte an Leasinggegenständen | 7.198 | 7.543 |
| Passiva | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 7.308 | 7.543 |
| Nettoauswirkung auf das Eigenkapital | -110 | 0 |
(13) Es ergaben sich folgende Auswirkungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung 2019:
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| GuV-Position | Auswirkung T€ (Ergebniseffekt) |
|---|---|
| Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | -1.276 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | +1.292 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | +16 |
| Finanzaufwendungen | -126 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -110 |
| Ertragsteuern | +34 |
| Konzernjahresergebnis | -76 |
(14) Es ergaben sich folgende Auswirkungen auf die Konzern-Kapitalflussrechnung 2019:
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| Auswirkung T€ |
|
|---|---|
| Zahlung für vormals als Operating-Leasing behandelte Verträge | +1.292 |
| Nicht zahlungswirksamer Ansatz von Leasingverhältnissen (Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten) | +110 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | +1.402 |
| Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -1.292 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -1.292 |
Es gibt keine Auswirkung auf das sonstige Ergebnis oder das verwässerte und das unverwässerte Ergebnis je Aktie.
IFRIC Interpretation 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
(15) Mit IFRIC 23 wurden die Anforderungen an den Ansatz und die Bewertung von unsicheren Ertragsteuerpositionen klargestellt. Im Rahmen der Einschätzung der Unsicherheit hat ein Unternehmen zu beurteilen, ob es wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die vom Unternehmen in seiner Steuererklärung vorgenommene oder vorzunehmen beabsichtigte ertragsteuerliche Behandlung eines Sachverhalts akzeptieren werden. Wenn das Unternehmen zu der Einschätzung kommt, dass die ertragsteuerliche Behandlung von den Steuerbehörden akzeptiert wird, so hat es das zu versteuernde Einkommen, die steuerlichen Bemessungsgrundlagen, nicht genutzte steuerliche Verluste und Steuergutschriften sowie anzuwendende Steuersätze im Einklang mit dieser Einschätzung zu ermitteln. Wenn das Unternehmen zu der Einschätzung kommt, dass die Steuerbehörden die entsprechende ertragsteuerliche Behandlung nicht akzeptieren wird, so hat es diesen Unsicherheitsfaktor bei der Bestimmung der zugehörigen Werte mit dem wahrscheinlichsten Wert (der Einzelwert, der innerhalb einer Bandbreite möglicher Ereignisse der wahrscheinlichste ist) oder dem Erwartungswert (die Summe der wahrscheinlichkeitsgewichteten Beträge möglicher Ergebnisse) zu berücksichtigen. Dabei ist die Methode anzuwenden, die eine bessere Indikation hinsichtlich der Auflösung der Unsicherheit liefert. IFRIC 23 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.
(16) Der Konzern trifft bei der Identifizierung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung in erheblichem Umfang Ermessensentscheidungen. Da er in einem komplexen internationalen Umfeld tätig ist, hat er geprüft, ob die Interpretation Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss hatte. Bei der erstmaligen Anwendung der Interpretation zog der Konzern in Betracht, ob - insbesondere im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen - unsichere Steuerpositionen bestehen. Bei den in den verschiedenen Ländern eingereichten Steuererklärungen der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen wurden Abzüge im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen vorgenommen, und die zuständigen Steuerbehörden könnten diese steuerlichen Behandlungen in Frage stellen. Der Konzern kam auf der Grundlage seiner Analyse der Steuer-Compliance und der Verrechnungspreise zu dem Schluss, dass die von ihm (und seinen Tochtergesellschaften) angewandten steuerlichen Behandlungen voraussichtlich von den Steuerbehörden akzeptiert werden.
(17) Auf den Konzernabschluss ergaben sich keine Auswirkungen aus der Anwendung von IFRIC 23. Einzelheiten zu den Ertragsteuern finden sich in den Abschnitten (156)ff.
Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsvorschriften
(18) Das IASB hat am 23. Januar 2020 das Amendment zu IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig" veröffentlicht. Gegenstand der Änderungen an IAS 1 ist die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist. Hierbei sollen Erwartungen des Management, ob ein solches Recht tatsächlich auch ausgeübt wird, unberücksichtigt bleiben. Die Änderungen an IAS 1 sind retrospektiv und erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der IVU erwartet.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
(19) Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken.
(20) Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen werden erst mit ihrem Auftreten in den Annahmen berücksichtigt.
(21) Werthaltigkeit Geschäfts- oder Firmenwert: Der IVU-Konzern testet die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Grundlage der Vorschriften des IAS 36. Basis für den Werthaltigkeitstest sind die zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, die für einzelne Vermögenswerte oder in zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasste Gruppen von Vermögenswerten erwirtschaftet werden. Weitere Einzelheiten zum Werthaltigkeitstest sind in den Absätzen (117) und (118) zu finden. Der Buchwert der getesteten Geschäfts- oder Firmenwerte belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 11.349 T€ (Vorjahr: 11.349 T€).
(22) Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - der Konzern als Leasingnehmer: Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Wesentlichen betrifft dies die Immobilienmietverträge. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts).
(23) Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden: Der Konzern traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben:
Identifizierung der Leistungsverpflichtungen in Implementierungsprojekten
(24) Der Konzern erbringt Installationsdienstleistungen und bietet ferner Lizenzen, Hosting und Wartung an. Einen Großteil der Umsatzerlöse erzielt der Konzern im Rahmen von Softwareimplementierungsprojekten. Der Konzern hat festgestellt, dass die Lizenzen, die Hardware und die angebotenen Dienstleistungen grundsätzlich einzeln abgrenzbar sein können. Im Kontext der beim Konzern üblichen Implementierungsprojekte sind diese vertraglichen Zusagen jedoch in der Regel nicht abgrenzbar. Vielmehr liegen hier vertraglich festgelegte Leistungspakete vor, bei denen nicht nur die Software, sondern auch die Integrationsleistung eine wesentliche Rolle spielt. Demzufolge werden Implementierungsprojekte in der Regel als eine Leistungsverpflichtung bilanziert.
Bewertung
(25) Bei Implementierungsprojekten werden durch die Dienstleistungen über einen Zeitraum hinweg Vermögenswerte erstellt, die keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für IVU aufweisen. Der Konzern hat in Bezug auf diese Verträge zu jedem Zeitpunkt der Vertragsabwicklung einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung der erbrachten Leistungen.
Daher realisiert der Konzern die Umsatzerlöse zeitraumbezogen auf Basis der geschätzten Performance in den Projekten. Performanceschätzungen werden auf Basis eines geschätzten Stundenvolumens und weiterer projektbezogener Kosten vorgenommen und laufend aktualisiert. Weitere Einzelheiten zu den aus Projekten realisierten, noch nicht abgerechneten Erträgen sind in den Absätzen (128)ff. aufgeführt.
(26) Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Der Konzern nimmt keine pauschalen Wertberichtigungen auf Basis einer Wertberichtigungsmatrix vor, da auf Basis der Vergangenheit keine pauschalen Ausfallrisiken zu beobachten sind und auch für die Zukunft aufgrund der Kundenstruktur und des Finanzrisikomanagements kein strukturelles Ausfallrisiko erwartet wird (siehe Absätze (56)ff.). Erwartete Verluste werden in betreffenden Einzelfällen über Einzelwertberichtigungen erfasst. Informationen über die erwarteten Kreditverluste bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten des Konzerns sind in den Absätzen (124)ff. enthalten.
(27) Aktive latente Steuern: Aktive latente Steuern werden für steuerliche Verlustvorträge sowie zeitliche Buchungsunterschiede in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist bzw. wie hierfür überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Soweit die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge zukünftige Ergebniseffekte aus der Auflösung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen übersteigt, wurde eine Ergebnisplanung der Unternehmensleitung und eine daraus abgeleitete Ermittlung des zu versteuernden Einkommens für einen Planungszeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Schätzung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie (zeitlicher Anfall steuerlicher Ergebnisse, Berücksichtigung steuerlicher Risiken etc.) erforderlich. Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Betrag der abgegrenzten aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge auf 6.607 T€ (2018: 4.448 T€). Die nicht genutzten körperschaftsteuerlichen Verluste, für welche kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, belaufen sich auf 7,4 Mio. € (2018: 20 Mio. €), die nicht genutzten gewerbesteuerlichen Verluste auf 2,3 Mio. € (2018: 15 Mio. €). Die aktiven latenten Steueransprüche in Höhe von 10,1 Mio. € übersteigen die latenten Steuerschulden in Höhe von 6,6 Mio. €. In der Bilanz erfolgt soweit möglich eine verrechnete Darstellung und damit der Ausweis einer aktiven latenten Steuerforderung in Höhe von 3.553 T€ und einer passiven latenten Steuerverbindlichkeit in Höhe von 15 T€. Weitere Einzelheiten sind in den Absätzen (156) bis (160) dargestellt.
(28) Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Der Buchwert der Rückstellungen sowie der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, erwartetes Renteneintrittsalter, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Im Geschäftsjahr waren die neuen Sterbetafeln von Heubeck (2018 G) zu berücksichtigen. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2019 5.160 T€ (2018: 4.804 T€). Weitere Einzelheiten hierzu sind in Absatz (136)ff. zu finden.
Konsolidierungsgrundsätze
a) Tochterunternehmen
(29) Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der IVU AG und der von ihr beherrschten Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2019. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| ― | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:
| ― | Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten, |
| ― | Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren, |
| ― | Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:
| ― | Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens, |
| ― | Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen, |
| ― | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung, |
| ― | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung, |
| ― | Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. -fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung, |
| ― | Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die sonstigen Rücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte. |
(30) Für die Bilanzierung von Unternehmenskäufen wird gemäß IFRS 3 die Erwerbsmethode angewandt. Unternehmen, die im Verlauf des Geschäftsjahrs erworben oder veräußert wurden, werden ab dem Erwerbszeitpunkt oder bis zum Veräußerungszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen.
(31) Der Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den zum Tag des Erwerbsvorgangs erworbenen Anteil an den Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet und als ein Vermögenswert angesetzt. Die angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet.
(32) Die folgenden Unternehmen wurden als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungsquoten der IVU AG sind mit den bestehenden Stimmrechten identisch.
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| Anteil % |
|
|---|---|
| IVU Traffic Technologies Italia s.r.l., Bozen, Italien ('IVU Italia') | 100,0 |
| IVU Traffic Technologies UK Ltd., Birmingham, Großbritannien ('IVU UK') | 100,0 |
| IVU Benelux B.V., Veenendaal, Niederlande ('IVU Benelux') | 100,0 |
| IVU Chile LTDA., Santiago de Chile, Chile ('IVU Chile') | 100,0 |
| IVU Traffic Technologies Inc., Wilmington, Delaware, USA ('IVU USA') | 100,0 |
| IVU Traffic Technologies Schweiz AG, Zürich, Schweiz ('IVU Schweiz') | 100,0 |
| IVU Austria GmbH, Wien, Österreich ('IVU Austria') | 100,0 |
| IVU elect GmbH, Berlin (,IVU Elect') | 100,0 |
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 wurde rückwirkend zum 1. Januar 2019 die IVU elect GmbH, Berlin, aus der IVU AG ausgegliedert.
b) Gemeinschaftsunternehmen
(33) Im Geschäftsjahr haben die IVU AG und die ebusplan GmbH, Aachen, das Gemeinschaftsunternehmen EBS ebus solutions GmbH mit Sitz in Aachen (im Folgenden: EBS) gegründet. Die IVU AG hält Anteile in Höhe von 74 % und bilanziert diese nach der Equity Methode gemäß IAS 28, da der Konzern aufgrund der Regelungen der Joint Venture Gesellschaftervereinbarung zu den Stimmrechten keine Möglichkeit hat, diejenigen Aktivitäten der EBS ebus solutions GmbH zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf deren Rendite haben.
c) Konsolidierungsmaßnahmen und konzerneinheitliche Bewertung
(34) Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften basieren auf einheitlichen Rechnungslegungsstandards und Berichtsperioden/-stichtagen.
(35) Konzerninterne Salden sowie Transaktionen und daraus resultierende konzerninterne Gewinne und nicht realisierte Gewinne und Verluste zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden in voller Höhe eliminiert. Unrealisierte Verluste wurden nur dann eliminiert, soweit die Transaktionen keine substanziellen Hinweise auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts ergaben.
Bemessung zum beizulegenden Zeitwert
(36) Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem
| ― | Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder dem |
| ― | vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, stattfindet. |
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| ― | Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise. |
| ― | Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist. |
| ― | Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. |
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung geprüft.
Währungsumrechnung
(37) Der Konzernabschluss der IVU AG wird in Euro, der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.
Die funktionale Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs IVU UK, Großbritannien, ist die Landeswährung (Britische Pfund). Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens in die Darstellungswährung der IVU AG (Euro) zum Stichtagskurs umgerechnet (GBP/EUR = 1,1754; 2018: 1,1179). Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahrs (GBP/EUR = 1,1393; 2018: 1,1303) umgerechnet.
Die funktionale Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs IVU Chile ist die Landeswährung (Chilenische Peso). Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens in die Darstellungswährung der IVU AG (Euro) zum Stichtagskurs umgerechnet (CLP/EUR = 0,0012; 2018: 0,0013). Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahrs (CLP/EUR = 0,0013; 2018: 0,0013) umgerechnet.
Die funktionale Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs IVU Schweiz ist die Landeswährung (Schweizer Franken). Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens in die Darstellungswährung der IVU AG (Euro) zum Stichtagskurs umgerechnet (CHF/EUR = 0,9213; 2018: 0,8874). Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahrs (CHF/EUR = 0,8990; 2018: 0,8658) umgerechnet.
Die funktionale Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs IVU USA ist die Landeswährung (US Dollar). Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens in die Darstellungswährung der IVU AG (Euro) zum Stichtagskurs umgerechnet (USD/EUR = 0,8902; 2018: 0,8734). Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahrs (USD/EUR = 0,8933; 2018: 0,8467) umgerechnet.
Die bei der Umrechnung der funktionalen Währungen der ausländischen Geschäftsbetriebe in die Darstellungswährung der IVU AG entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden jeweils als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Langfristige Vermögenswerte
a) Immaterielle Vermögenswerte
(38) Immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Immaterielle Vermögenswerte werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts zuverlässig gemessen werden können. Für Zwecke der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte - mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte - werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende jedes Geschäftsjahrs geprüft. Mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen im Konzern keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
(39) Geschäfts- oder Firmenwerte: Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
(40) Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen, Software: Beträge, die für den Kauf von gewerblichen Schutzrechten und Lizenzrechten gezahlt wurden, werden aktiviert und anschließend über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
(41) Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bzw. fünf Jahren linear abgeschrieben, es sei denn, es besteht eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer.
(42) Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wiederherzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.
(43) Aktivierte Entwicklungskosten für selbst erstellte Software: Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Ein immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklung im Rahmen eines einzelnen Projekts entsteht, wird nur dann erfasst, wenn der IVU-Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit dieser zur internen Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht, sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Fertigstellung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen. Nach erstmaligem Ansatz der Entwicklungskosten wird das Anschaffungskostenprinzip angewendet, nach dem der Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen anzusetzen ist. Die in den Vorjahren aktivierten Beträge werden über den Zeitraum abgeschrieben, über den Umsatzerlöse aus dem jeweiligen Projekt erwartet werden (lineare Abschreibung über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren). Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung geprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird, oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen.
(44) In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.
b) Sachanlagen
(45) Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungen angesetzt. Wenn Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet werden, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
(46) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis einschließlich der Einfuhrzölle und weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an seinen Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen, nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass dem Unternehmen über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswertes hinaus ein zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden die Ausgaben als nachträgliche Kosten der Sachanlagen aktiviert.
(47) Abschreibungen werden linear über eine geschätzte Nutzungsdauer unter Annahme eines Restbuchwerts von 0 € berechnet. Sofern Vermögenswerte mehrere Komponenten enthalten, die unterschiedliche wirtschaftliche Nutzungsdauern aufweisen, werden diese Komponenten jeweils einzeln über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für die einzelnen Anlagegruppen werden folgende geschätzte Nutzungsdauern herangezogen:
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| Hardware: | 3 Jahre |
| Sonstige Büroausstattung: | 3 bis 15 Jahre |
Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch geprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen.
c) Anteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
(48) Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben.
(49) Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, wenn die gemeinschaftliche Führung endet.
d) Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten
(50) Langfristige Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin geprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist in einem ersten Schritt zunächst der erzielbare Betrag (Recoverable Amount) des Vermögenswerts/der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (,ZGE') zu ermitteln. Dieser ist als der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Costs to Sell) und dem Nutzungswert (Value in Use) definiert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen eines Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung auf Basis von erwarteten Cashflows ermittelt. In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurden keine Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten erfasst.
d) Finanzielle Vermögenswerte
(51) Erstmaliger Ansatz und Bewertung: Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden im Abschnitt "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" verwiesen.
(52) Folgebewertung: Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente). |
| ― | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente). |
| ― | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente). |
| ― | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. |
(53) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente): Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss, während die anderen oben aufgeführten Kategorien im Konzern keine wesentliche Rolle spielen. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
| ― | Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und |
| ― | die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu prüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquide Mittel sowie sonstige kurzfristige Vermögenswerte.
(54) Ausbuchung: Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d.h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.
(55) Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten: Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sind in den Anhangangaben "Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" (Absätze (19) bis (23)) und in den Anhangangaben zur Konzernbilanz Abschnitt C enthalten.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten werden keine Wertberichtigungen aufgrund einer Wertberichtigungsmatrix vorgenommen, da pauschale Ausfallrisiken im Konzern nicht zu beobachten sind. Liegt ein objektiver Hinweis vor, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben kann, wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Der Wertminderungsverlust ist definiert als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bewertet mit der Effektivzinsmethode. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre.
Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
(56) Die wesentlichen Finanzinstrumente der Gesellschaft bestehen neben Liefer- und Leistungsforderungen aus liquiden Mitteln sowie aus Bankverbindlichkeiten. Ziel dieser Finanzinstrumente ist es, das operative Geschäft zu finanzieren. Die wesentlichen Risiken resultieren aus Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Wechselkursrisiken bestehen wegen der untergeordneten Bedeutung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten nur in unwesentlichem Umfang. Zeitwertrisiken bestehen ausschließlich im Zusammenhang mit zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und haben ebenfalls eine untergeordnete Bedeutung.
(57) Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels der Verwendung von Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert. Sofern angemessen, beschafft sich das Unternehmen Sicherheiten. Für den Konzern besteht weder bei einem einzelnen Vertragspartner noch bei einer Gruppe von Vertragspartnern mit ähnlichen Merkmalen eine erhebliche Konzentration des Ausfallrisikos. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich in Höhe der bilanziell ausgewiesenen Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte.
(58) Liquiditätsrisiken entstehen daraus, dass Kunden nicht in der Lage sein könnten, ihre Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
(59) Im Übrigen ist der IVU-Konzern bestrebt, über genügend Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente oder entsprechende Kreditlinien zu verfügen, um seine zukünftigen Verpflichtungen zu erfüllen.
(60) Zum 31. Dezember 2019 stellt sich die Fälligkeit der finanziellen Verbindlichkeiten wie folgt dar:
scroll
| Fällig T€ |
Bis 1 Jahr fällig T€ |
Länger als 1 Jahr fällig T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 199 | 7.368 | 0 | 7.567 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 10.456 | 0 | 10.456 |
| 199 | 17.824 | 0 | 18.023 |
Aufgrund der Kurzfristigkeit der finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich zum 31. Dezember 2019 keine wesentlichen Abweichungen zwischen den Buchwerten laut Bilanz und den undiskontierten Zahlungsströmen.
(61) Zum 31. Dezember 2018 stellt sich die Fälligkeit der finanziellen Verbindlichkeiten wie folgt dar:
scroll
| Fällig T€ |
Bis 1 Jahr fällig T€ |
Länger als 1 Jahr fällig T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 102 | 3.171 | 0 | 3.273 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1 | 10.378 | 0 | 10.379 |
| 103 | 13.549 | 0 | 13.652 |
Aufgrund der Kurzfristigkeit der finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich zum 31. Dezember 2018 keine wesentlichen Abweichungen zwischen den Buchwerten laut Bilanz und den undiskontierten Zahlungsströmen.
Kurzfristige Vermögenswerte
a) Vorräte
(62) Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren voraussichtlichen Nettoverkaufserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet.
b) Liquide Mittel
(63) Liquide Mittel umfassen Barmittel, Festgeldeinlagen und Sichteinlagen. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt.
Eigenkapital
(64) Das Eigenkapital umfasst das Grundkapital, die Kapitalrücklage, die Gewinnrücklage und die sonstige Rücklage. Die bis zum 31. Dezember 2018 als 'Bilanzgewinn' ausgewiesenen angesammelten Ergebnisse wurden im vorliegenden Konzernabschluss mit der Gewinnrücklage zusammengeführt. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.
(65) Im Geschäftsjahr wurden 2.500 T€ aus dem Jahresüberschuss in die Gewinnrücklage eingestellt (2018: 2.500 T€).
(66) In der sonstigen Rücklage werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionszusagen sowie im Fremdwährungsausgleichsposten unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung ausgewiesen.
Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen
(67) Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen an Vorstände wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals über den Zeitraum erfasst, in dem die Vorstände einen uneingeschränkten Anspruch auf die Anteile erwerben. Da die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung Marktbedingungen enthält, berücksichtigt der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Bedingung und spiegelt dementsprechend die Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse wider.
(68) Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen: Im Rahmen des von der Gesellschaft initiierten Long Term Incentive Plans erhalten die Vorstandsmitglieder als weiteren variablen Vergütungsbestandteil Aktien der Gesellschaft. Die zukünftige Übertragung der Anteile ist davon abhängig, dass sich der Aktienkurs der IVU unter Berücksichtigung der Wertentwicklung des Börsenindexes TecDax positiv entwickelt und einen bestimmten Zielkurs im 4. Quartal 2022 erreicht. Die Laufzeit des Programms endet am 31. Dezember 2022, die physische Lieferung der Aktien wäre durch die IVU dann im ersten Quartal 2023 zu erfüllen. Der Anspruch auf Übertragung und die Anzahl der Aktien, die an den Vorstand tatsächlich übertragen werden, hängt nach dem Grundsatz der nachhaltigen Vergütung von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft ab. Maximal können insgesamt 180.000 Aktien gewährt werden, die minimal zu liefernde Anzahl beträgt 0. Die IVU wird die Verpflichtungen aus den Long Term Incentive Plans durch den Rückkauf von eigenen Aktien und deren Ausgabe an die Vorstände zum Erfüllungszeitpunkt erfüllen.
(69) Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte: Der beizulegende Zeitwert des Aktienprogramms beträgt 1.216 T€ und wurde mittels Monte-Carlo-Simulation bestimmt. Für die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente ist der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung heranzuziehen. Wenn eine aktienbasierte Vergütung eine Marktbedingung enthält, sollte der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Bedingungen berücksichtigen und dementsprechend die Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse widerspiegeln. Um dieser Betrachtung bewertungstechnisch gerecht zu werden, wurde eine Bewertungstechnik angewandt, die verschiedene mögliche Ergebnisse berücksichtigt. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungspläne wurde ein Aktienkurs der IVU von 9,86 €, ein Indexwert von 2.873 Punkten - jeweils am Tag der Gewährung -, eine Laufzeit von 3,6 Jahren, Standardabweichungen der Renditen von 19 % (Index) bzw. 35 % (Kurs) sowie ein risikoloser Zins von -0,62 % verwendet.
(70) Im Gewinn oder Verlust erfasste Aufwendungen: Der Personalaufwand enthält Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Aktienoptionsprogramm für Vorstände) i.H.v. 198 T€ (Vorjahr 0 T€). In den folgenden Jahren bis zum Laufzeitende des Programms werden jährlich 339 T€ über den Personalaufwand erfasst und der Kapitalrücklage zugeführt.
Pensionsrückstellungen
(71) Der IVU-Konzern verfügt über drei leistungsorientierte Pensionspläne. Die Netto-Pensionsverpflichtungen (Pensionsverpflichtungen abzüglich Planvermögen) werden jedes Jahr von anerkannten, unabhängigen Versicherungsmathematikern bewertet. Die Aufwendungen für die gewährten Leistungen werden gesondert für jeden Plan unter Anwendung der Projected Unit Credit Method ermittelt. Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Nettozinsen (auf den Konzern nicht anwendbar), und der Erträge aus Planvermögen, ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die sonstigen Rücklagen eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Der als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag umfasst den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Das Planvermögen setzt sich aus liquiden Mitteln zusammen. Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt.
Kurzfristige Verbindlichkeiten
a) Sonstige Rückstellungen
(72) Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag geprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist, entspricht der Rückstellungsbetrag dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben. Bei Abzinsung wird die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung als Fremdkapitalkosten erfasst.
Drohverlustrückstellungen beinhalten gemäß IAS 37 gegenwärtige vertragliche Verpflichtungen aus belastenden Verträgen. In der Bewertung werden den vertraglich vereinbarten Umsätzen die auftragsbezogenen fixen und variablen Kosten zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenübergestellt. Allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden dabei nicht berücksichtigt.
b) Finanzielle Verbindlichkeiten
(73) Erstmaliger Ansatz und Bewertung: Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.
Folgebewertung: Die Folgebewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungkosten nach der Effektivzinsmethode.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Eventualschulden und -forderungen
(74) Eventualschulden werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, außer wenn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen sehr unwahrscheinlich ist.
(75) Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
(76) Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst und zwar analog zur Erfassung der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen. Erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in den sonstigen Verbindlichkeiten als abgegrenzte Erträge erfasst. Der Ausweis der im Zusammenhang mit den Zuwendungen realisierten Erträge erfolgt als sonstiger betrieblicher Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung.
(77) Die der Gesellschaft als Investitionszuschüsse von verschiedenen Trägern gewährten Zuwendungen sind an die Einhaltung von zukünftigen Bedingungen gekoppelt. Die vom Finanzamt erhaltenen Investitionszulagen sind an die Einhaltung von Verbleibensgarantien für die geförderten Wirtschaftsgüter gebunden. Zum 31. Dezember 2019 sind keine Investitionszuschüsse oder Investitionszulagen bilanziert.
(78) In 2019 hat die IVU AG im Rahmen verschiedener Förderprojekte des Bundes Fördermittel für die Weiterentwicklung von Softwareanwendungen in Höhe von 52 T€ ertragswirksam vereinnahmt (2018: 469 T€). Die Erträge sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Forschungs- und Entwicklungskosten
(79) Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 4.402 T€ (2018: 3.464 T€).
Leasingverhältnisse (ab 1. Januar 2019)
(80) Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts.
(81) Nutzungsrechte: Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung geprüft.
(82) Leasingverbindlichkeiten: Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize. Kaufoptionen, Strafzahlungen für Kündigungen und variable Leasingzahlungen waren im Geschäftsjahr nicht zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen angenommenen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum (Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank), da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.
(83) In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt:
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| Immobilienmiete T€ |
PKW T€ |
Hardware T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2019 | 7.287 | 152 | 104 | 7.543 |
| Zugänge | 801 | 130 | 0 | 931 |
| Abschreibungsaufwand | 1.122 | 114 | 40 | 1.276 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 6.966 | 168 | 64 | 7.198 |
(84) Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte, die Veränderungen während der Berichtsperiode sowie eine Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten:
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| 2019 T€ |
|
|---|---|
| Stand 1. Januar | 7.543 |
| Zugänge | 1.010 |
| Zinszuwachs | 47 |
| Zahlungen | 1.292 |
| Stand 31. Dezember | 7.308 |
| - Davon fällig innerhalb von 1 Jahr | 1.206 |
| - Davon fällig zwischen 1 bis 5 Jahren | 3.842 |
| - Davon fällig in über 5 Jahren | 2.260 |
(85) In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
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| 2019 T€ |
|
|---|---|
| Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte | 1.276 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 126 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse (in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten) | 38 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert | 0 |
| Variable Leasingzahlungen | 0 |
| Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag | 1.440 |
(86) Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Immobilienmietverträge für die Standorte Berlin, Aachen und Rom. Die Beurteilung der Frage, ob die Ausübung dieser Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist, erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen vonseiten des Managements.
(87) Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2019 1.330 T€. Zusätzlich wies der Konzern 2019 nicht zahlungswirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 931 T€ aus.
Leasingverhältnisse (bis 31. Dezember 2018)
(88) Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis war oder enthielt, wurde auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erforderte eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.
(89) Ein Leasingverhältnis wurde als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, beim Leasinggeber verbleiben. Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnis-ses wurden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
(90) Der IVU-Konzern hatte im Wesentlichen Leasingvereinbarungen über Fahrzeuge abgeschlossen. Die Leasinglaufzeit dieser Operating-Leasingverträge betrug in der Regel drei bis vier Jahre.
(91) Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen wurden, führten zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wurde mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen sofern dieser Wert niedriger war. Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. War der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wurde der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden
(92) Der IVU-Konzern erzielt seine Umsätze hauptsächlich aus dem Projektgeschäft. Dazu schließt er mit seinen Kunden Verträge über die Entwicklung/Erstellung von Software sowie deren Anpassung ab. Im Rahmen dieser Projekte erfolgt auch der Absatz von Hardware und Dienstleistungen, z.B. Installation, Beratung, Schulung, Wartung sowie der Verkauf von Lizenzen.
(93) Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass er bei seinen Umsatztransaktionen als Prinzipal auftritt, da er üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen innehat, bevor diese auf den Kunden übergehen.
(94) Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden werden in den Absätzen (23)ff. erläutert.
(95) Der Konzern prüft für alle Arten von Verträgen mit Kunden, ob in dem Vertrag mehrere Zusagen enthalten sind, die separate Leistungsverpflichtungen darstellen, denen ein Teil des Transaktionspreises zugeordnet werden muss. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen, dem Bestehen signifikanter Finanzierungskomponenten, nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen und ggf. an einen Kunden zu zahlenden Gegenleistungen.
(96) Der Konzern bietet üblicherweise gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Diese sog. assurance-type warranties werden gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen erfasst. Einzelheiten zu der Rechnungslegungsmethode für Gewährleistungsrückstellungen sind in Absatz (72) enthalten.
(97) Der Konzern hat in der Regel keine wesentlichen zu aktivierenden Kosten der Vertragsanbahnung, da der Vertrieb in Eigenleistung erfolgt und hierfür keine direkten Provisionen gezahlt werden. Andere Kosten der Vertragsanbahnung, z. B. Stempelsteuern und andere Gebühren, sind der Höhe nach nicht wesentlich.
(98) Die Umsatzrealisierung erfolgt je nach Vertrag und zu erbringender Dienstleistung zeitraum- oder zeitpunktbezogen.
a) Projektgeschäft
(99) Für langfristige Projektverträge, die die Voraussetzungen zur zeitraumbezogenen Bewertung erfüllen (durch die Leistung wird ein Vermögenswert erstellt, der keine alternative Nutzungsmöglichkeit für die IVU darstellt), werden Umsatzerlöse aus der Entwicklung und dem Vertrieb von Softwareprodukten und -implementierungen in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad des Projekts unter Nutzung einer inputorientierten Methode abgegrenzt und realisiert. Der Fertigstellungsgrad bestimmt sich in der Regel nach dem Verhältnis der angefallenen Kosten zu den insgesamt geplanten Kosten. Erhaltene Anzahlungen von Kunden werden projektbezogen mit Vertragsvermögenswerten verrechnet und Teilabrechnungen an Kunden werden - soweit sie nicht bereits ausgeglichen sind - unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Veränderungen der Projektbedingungen können zu Anpassungen der ursprünglich erfassten Kosten und Umsätze einzelner Projekte führen. Die Änderungen werden in der Periode erfasst, in der diese Änderungen feststehen; das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn zwischen der Gesellschaft und ihren Kunden Nachtragsvereinbarungen geschlossen werden.
b) Verkauf von Lizenzen
(100) Der IVU-Konzern realisiert seine Umsatzerlöse auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrags zeitpunktbezogen, sobald die Lizenz geliefert wurde, der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist und keine wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Kunden bestehen sowie die Realisierung der Forderungen als wahrscheinlich gilt.
c) Wartung, Beratung und Schulung
(101) Erträge aus Wartungsverträgen werden zeitraumbezogen linear über die Laufzeit des Vertrags realisiert. Erträge aus Beratung und Schulung werden realisiert, sobald die Dienstleistung erbracht wurde.
d) Lieferung von Hardware
(102) Erlöse aus dem Verkauf von Gütern (Hardwarelieferungen) werden zeitpunktbezogen erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist und die Übertragung der Risiken und Chancen auf den Käufer stattgefunden hat. Die entsprechenden Erlöse sind in Absatz (163) unter den Umsätzen für Lieferungen/Dienstleistungen/Werkverträge enthalten.
e) Vertragssalden
(103) Vertragsvermögenswerte: Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst.
(104) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d.h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte werden in den Absätzen (51)ff. erläutert.
(105) Vertragsverbindlichkeiten: Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
Ertragsteuern
(106) Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.
(107) Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
| ― | Die latente Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, darf nicht angesetzt werden. |
| ― | Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, darf nicht angesetzt werden, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
(108) Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verrechnet werden können.
(109) Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
| ― | Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, dürfen nicht angesetzt werden. |
| ― | Latente Steueransprüche aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures im Zusammenhang stehen, dürfen nur in dem Umfang erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag geprüft und in dem Umfang abgeschrieben, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, mit dem der latente Steueranspruch zumindest teilweise verrechnet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag geprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
(110) Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Latente und tatsächliche Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
(111) Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Umsatzsteuer
(112) Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst, mit Ausnahme folgender Fälle:
| ― | Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst. |
| ― | Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. |
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Konzernbilanz unter Forderungen bzw. Schulden erfasst.
Segmentberichterstattung
(113) Bis zum 31. Dezember 2018 war der IVU-Konzern zum Zweck der Unternehmensleitung in zwei Hauptgeschäftssegmente organisiert:
| ― | Public Transport |
| ― | Logistics |
(114) Das Segment Logistics verzeichnete in den letzten Jahren keine wesentlichen Wachstumsraten mehr und unterschritt seit 2018 auch die Schwellenwerte nach IFRS 8.13. Mit dem Ziel der Fokussierung auf das Kerngeschäft wurde das vormalige Segment Logistics zum 1. Januar 2019 aufgelöst und wird daher nicht mehr separat ausgewiesen. Die aussichtsreichen und profitablen Produkte aus dem ehemaligen Segment Logistics wurden in die bestehenden Lösungen für den öffentlichen Verkehr übernommen und entsprechend in das Segment Public Transport integriert.
(115) Aus der Reportingstruktur für das Geschäftsjahr 2019 lassen sich keine Geschäftssegmente ableiten, welche einer Segmentberichterstattung zu Grunde gelegt werden können, da der IVU-Konzern nur ein berichtspflichtiges Segment "IVU Gesamt" im Geschäftsjahr 2019 hat. Daher wurde auf einen separaten Segmentbericht verzichtet. Die Finanzinformationen über geografische Segmente sind in Anhangangabe F. dargestellt.
C. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
(116) In Bezug auf die Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte in dem am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahr wird auf die im Anlagespiegel dargestellte Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen verwiesen.
(117) Der IVU-Konzern hat zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 einen Werthaltigkeitstest nach dem Konzept des Nutzungswertes bezogen auf den Geschäfts- oder Firmenwert durchgeführt. Entsprechend der in den Absätzen (113)ff. beschriebenen Integration der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Logistics in Public Transport wurden auch die zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte zusammengeführt. Der Werthaltigkeitstest basiert auf der folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem darauf entfallenden Buchwert für den Geschäfts- oder Firmenwert:
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| Zahlungsmittelgenerierende Einheit | 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|---|---|---|
| Public Transport | 11.349 | 8.980 |
| Logistics | 0 | 2.369 |
| 11.349 | 11.349 |
(118) Dem Werthaltigkeitstest liegen Cashflow-Planungen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit über einen Zeitraum von 5 Jahren zugrunde. Nach Ablauf des Planungshorizonts wurden weitere Cashflows unter Annahme eines Wachstums in Höhe von 2,0 % (2018: 1,0 %) berücksichtigt. Des Weiteren plant das Management für den Detailplanungszeitraum mit einem Wachstum des Rohertrags von durchschnittlich 5,2 %. Die angesetzten Cashflows wurden aus Vergangenheitsinformationen sowie aus bereits vertraglich fixierten Aufträgen für das Geschäftsjahr 2020 abgeleitet. Die vom Management getroffenen Annahmen über die tendenzielle Geschäftsentwicklung in der Softwarebranche korrespondiert mit den Erwartungen von Branchenexperten und Marktbeobachtern. Als Abzinsungssatz wurde ein Zinssatz von 9,17 % nach Steuern (Vj. 8,53 %) angewandt. Die Anpassung des Zinssatzes reflektiert dabei die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Realwirtschaftsentwicklungen und Finanzierungskonditionen). Da vor dem Hintergrund der bestehenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhebliche Unsicherheiten bezogen auf geplante Cashflows sowie die Finanzierungskonditionen bestehen, hat der Vorstand des IVU-Konzerns auf Basis von Worst-Case-Betrachtungen den Werthaltigkeitstest unter Ansatz von 10 % bzw. 20 % niedrigerer Cashflows, Anpassungen des Abzinsungssatzes nach Steuern um 1 bzw. 2 Prozentpunkte sowie einer Verminderung der Wachstumsrate nach Ende des Detailplanungszeitraumes auf 0,5 % bzw. 0 % durchgeführt. Auch in diesen Fällen ergäbe sich kein Wertminderungsbedarf.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
(119) Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Absatz (48)f.
(120) Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 0 T€ und umfasst die Anteile an der EBS, die im Geschäftsjahr 2019 gegründet wurde. Die EBS ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das der Konzern gemeinschaftlich führt. Die EBS ist hauptsächlich im Bereich der Entwicklung von Software für die Planung und Steuerung von Elektrobussen tätig. Das Gemeinschaftsunternehmen ist nicht an der Börse notiert.
(121) Die EBS wurde im Geschäftsjahr 2019 gegründet. Ein Geschäfts- oder Firmenwert existiert nicht. Gemäß der Vereinbarung aufgrund derer die EBS errichtet ist, hat der Konzern eine künftige Zahlungsverpflichtung an die Gesellschaft in Höhe von 854 T€. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Konzern bereits Beträge in Höhe von 100 T€ für Finanzierungszwecke an die Gesellschaft gezahlt.
(122) Die nachfolgende Tabelle fasst die Finanzinformationen der EBS für das Geschäftsjahr 2019, wie in ihrem eigenen Abschluss aufgeführt, zusammen:
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| in T€ | 31.12.2019 |
|---|---|
| Eigentumsanteil | 74% |
| Langfristige Vermögenswerte | 3 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 49 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12 |
| Finanzielle Schulden | 0 |
| Nicht-finanzielle Schulden | -312 |
| Nettovermögen (100%) | -248 |
| Anteil des Konzerns am Nettovermögen (74%) | -184 |
| Buchwert des Anteils im Konzern zum 31. Dezember 2019 | 0 |
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| 07.03.2019 bis 31.12.2019 | |
|---|---|
| Gesamtergebnis (100%) | -373 |
| Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis (74%) | -276 |
Im Berichtsjahr wurden zu vereinnahmende anteilige Ergebnisse in Höhe von 119 T€ in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht erfasst wurden kumulierte nicht vereinnahmte Ergebnisse von 157 T€, da die Nettoinvestition in die EBS negativ ist. Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
(123) Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen aus Waren und geleisteten Anzahlungen:
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| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Waren | 1.118 | 1.204 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.574 | 942 |
| 2.692 | 2.146 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(124) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelwertberichtigungen wie folgt enthalten:
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| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30.483 | 24.916 |
| Einzelwertberichtigungen | -372 | -289 |
| 30.111 | 24.627 |
(125) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben grundsätzlich eine Fälligkeit von 0 - 90 Tagen.
Die gebildeten Einzelwertberichtungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 289 | 486 |
| Aufwandswirksame Zuführung | 174 | 42 |
| Inanspruchnahme | -42 | -37 |
| Ertragswirksame Auflösung | -49 | -202 |
| Stand 31. Dezember | 372 | 289 |
(126) Die ertragswirksame Auflösung resultiert aus Zahlungseingängen für einzelwertberichtigte Forderungen.
(127) Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
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| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Weder überfällig noch wertgemindert | 22.087 | 18.690 |
| Überfällig, nach Einzelwertberichtigung | ||
| < 30 Tage | 3.475 | 4.249 |
| 31 - 60 Tage | 900 | 261 |
| 61 - 90 Tage | 539 | 302 |
| > 90 Tage * | 3.110 | 1.124 |
| 8.024 | 5.937 | |
| Stand 31. Dezember | 30.111 | 24.627 |
| Davon kurzfristige Forderungen | 30.111 | 24.590 |
| Davon langfristige Forderungen | 0 | 37 |
* davon bezahlt bis 28. Februar 2020: 1.943 T€ (Vorjahr: 123 T€)
Vertragsvermögenswerte/Vertragsverbindlichkeiten
(128) Die ausgewiesenen Vertragsvermögenswerte beziehen sich auf unsere bedingten Ansprüche auf Gegenleistung für die vollständige Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen. Wenn durch Projektabschluss bzw. Abnahme durch den Kunden der Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung unbedingt wird, werden die als Vertragsvermögenswerte erfassten Beträge in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Die Vertragsvermögenswerte werden in der Regel nach dem Verhältnis der angefallenen Kosten zu den insgesamt geplanten Kosten (cost-to-cost method) ermittelt. Der Bilanzposten enthält die unmittelbar zurechenbaren Einzelkosten (Personalkosten sowie Fremdleistungen) sowie in angemessenem Umfang Gemeinkosten.
(129) Zum 31. Dezember 2019 bestanden Vertragsvermögenswerte in Höhe von 14.756 T€ (Vj. 13.135 T€).
In den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 9.129 T€ (Vj. 7.865 T€) werden erhaltene Anzahlungen und vereinbarungsgemäß fakturierte Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, die entsprechende Vertragsvermögenswerte übersteigen.
Die zu Beginn des Geschäftsjahrs in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesenen Verpflichtungen führten zuUmsatzerlösen von 2,9 Mio. € (Vj. 2,1 Mio. €). Die IVU erhält Zahlungen von Kunden in der Regel auf Grundlage eines Abrechnungsplans, der Bestandteil der Kundenverträge ist.
Weitere Angaben zu Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vgl. Absatz (163).
(130) Bezüglich der abgenommenen Auftragsfertigungen bestehen Gewährleistungsverpflichtungen im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
(131) Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte bestehen zu einem wesentlichen Anteil aus Tagesgeldguthaben, welches zur Sicherung von Bürgschaften hinterlegt und nicht frei verfügbar ist. Des Weiteren enthält der Posten "Übrige" in 2019 nicht frei verfügbare Zahlungsmittel aufgrund einer Verpfändungsvereinbarung.
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| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Tagesgeld zur Sicherung von Bürgschaften | 2.884 | 2.926 |
| Forderungen aus Steuerguthaben | 866 | 628 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 362 | 211 |
| Übrige | 564 | 108 |
| 4.676 | 3.873 |
Liquide Mittel
(132) Die liquiden Mittel bestehen nahezu ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.
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| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 29.251 | 21.295 |
| Kassenbestände | 3 | 3 |
| 29.254 | 21.298 |
Eigenkapital
(133) In Bezug auf die Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Aufstellung über Veränderungen des Konzern-Eigenkapitals verwiesen.
(134) Das zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene, voll eingezahlte Grundkapital beträgt 17.719.160,00 € (2018: 17.719.160,00 €). Das Grundkapital ist in 17.719.160 (2018: 17.719.160) nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
(135) Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2021 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160,00 €, also 5.315.748,00 € durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Von der Ermächtigung wurde in 2018 und 2019 kein Gebrauch gemacht.
Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 dazu ermächtigt, bis zum 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916,00 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160,00 €.
Langfristige Verbindlichkeiten
Pensionsrückstellungen
(136) Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen (Renten-, Invaliditäts-, Witwenrenten und Waisenrentenleistungen) aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Beschäftigte der IVU AG sowie deren Hinterbliebene gebildet.
(137) Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden auf Basis folgender Annahmen berechnet:
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| 2019 % |
2018 % |
|
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 1,30 | 2,02 |
| Gehaltstrend | 2,50 | 2,50 |
| Rententrend | 2,00 | 2,00 |
| Fluktuation | 3,00 | 3,00 |
(138) Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden.
Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | 3 | 11 |
| Zinsaufwand | 94 | 90 |
| Periodenaufwand | 97 | 101 |
(139) Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Pensionsverpflichtungen:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtungen, 31.12. | 5.452 | 5.170 |
| abzügl. beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 292 | 366 |
| Pensionsrückstellungen | 5.160 | 4.804 |
(140) Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Pensionsverpflichtung:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtungen, 1.1. | 5.170 | 5.280 |
| Dienstzeitaufwand | 3 | 11 |
| Zinsaufwand | 102 | 100 |
| Pensionszahlungen | -241 | -232 |
| Im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) erfasste versicherungsmathematische Verluste aus Änderungen demographischer Annahmen | 0 | 92 |
| Im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) erfasste versicherungsmathematische Gewinne aus Änderungen finanzieller Annahmen | 460 | -56 |
| Im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) erfasste versicherungsmathematische Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -42 | -25 |
| Barwert der Pensionsverpflichtung, 31.12. | 5.452 | 5.170 |
(141) Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Planvermögens:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens, 1.1. | 366 | 505 |
| Netto-Erträge aus Planvermögen | 7 | 10 |
| Entnahme aus dem Planvermögen | 0 | 0 |
| Zahlungen aus dem Planvermögen | -160 | -160 |
| Im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) erfasste versicherungsmathematische Gewinne | 79 | 11 |
| Planvermögen, 31.12. | 292 | 366 |
(142) Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2019 dargestellt.
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| Annahme | Zins-Sensitivität | Rentendynamik-Sensitivität | |
|---|---|---|---|
| Szenario | Erhöhung um 0,50 % | Rückgang um 0,50 % | Erhöhung um 1,00 % |
| --- | --- | --- | --- |
| Auswirkung auf die leistungsorientierte Verpflichtung (in T€) | -318 | 350 | 679 |
Die vorstehende Sensitivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
(143) Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtszeitraums 12,20 Jahre (2018: 12,04 Jahre).
(144) Die erwarteten Erträge aus Planvermögen basieren auf einem Abzinsungsfaktor von 1,30 % (2018: 2,02 %). In den nächsten zwölf Monaten werden keine Beiträge an den Plan geleistet.
(145) Das Planvermögen setzt sich ausschließlich aus Zahlungsmitteln zusammen.
(146) Im Folgenden ist die erwartete Auszahlungsstruktur für die Jahre 2020 bis 2028 dargestellt:
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| T€ | |
|---|---|
| Geleistete Pensionszahlungen | |
| 2018 | 232 |
| 2019 | 241 |
| Erwartete Pensionszahlungen | |
| 2020 | 258 |
| 2021 | 263 |
| 2022 | 269 |
| 2023 | 272 |
| 2024 | 272 |
| 2025-2029 | 1.350 |
(147) Beitragsorientierte Verpflichtungen existieren nur in Form der Pflichtbeiträge der IVU AG zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Berichtsjahr wurden Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 2.354 T€ (2018: 2.131 T€) geleistet.
Leasing-Verbindlichkeiten
(148) Zu den Angaben zu Leasingverhältnissen einschließlich der Leasing-Verbindlichkeiten verweisen wir auf Absätze (83) ff.
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten
(149) Die IVU verfügt über die folgenden Kreditlinien:
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| Kreditlinie T€ T€ |
Inanspruchnahme 31.12.2019 T€ |
Inanspruchnahme 31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Deutsche Bank AG | 1.000 | 0 | 0 |
| HSBC | 1.000 | 0 | 0 |
| Monte del Paschi di Siena | 150 | 0 | 0 |
(150) Die IVU hat die widerrufliche Kreditlinie bei der Berliner Sparkasse von zuvor 1.500 T€ im Geschäftsjahr gekündigt und die widerrufliche Kreditlinie bei der Deutsche Bank AG im Geschäftsjahr auf 1.000 T€ (Vorjahr 1.500 T€) reduziert. Mit der HSBC wurde eine neue Vereinbarung über eine widerrufliche Kreditlinie über 1.000 T€ abgeschlossen.
Die IVU hat die Besicherung der Kreditlinie durch Globalzession von Forderungen aus Warenlieferungen sowie aus der Vergabe von Lizenzrechten im Geschäftsjahr aufgehoben. Die Kreditlinien wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
(151) Die Aufwendungen für Zinsen und Provisionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 152 T€ (2018: 190 T€).
Rückstellungen
(152) Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| Stand 1.1.2019 T€ |
Inanspruchnahme T€ |
Auflösung T€ |
Zuführung T€ |
Stand 31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Gewährleistung | 1.235 | 594 | 192 | 4.692 | 5.141 |
| Drohverlust | 0 | 0 | 0 | 903 | 903 |
| 1.235 | 594 | 192 | 5.595 | 6.044 | |
| davon kurzfristig | 1.235 | 6.044 |
(153) Die Rückstellungen für Gewährleistung betreffen Gewährleistungsrisiken aus abgeschlossenen Projekten bzw. durchgeführte Lieferungen. In Höhe von 2,3 Mio. € deckt die Zuführung das vollständige Risiko eines Projektabschnitts im außereuropäischen Ausland ab. Drohverlustrückstellungen wurden gebildet für aufgrund der Kostenentwicklung zukünftig verlustbringende Geschäfte (Vollkostenbasis).
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
(154) Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Personalbezogene Verbindlichkeiten | 7.741 | 5.952 |
| Verbindlichkeiten aus Vertragsrisiken | 310 | 1.599 |
| Verbindlichkeiten soziale Sicherheit | 80 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen | 2.281 | 2.788 |
| Übrige | 44 | 40 |
| 10.456 | 10.379 | |
| Verbindlichkeiten aus Steuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer) | 2.441 | 1.731 |
| 12.897 | 12.110 |
(155) Die personalbezogenen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Urlaubsansprüche, Verpflichtungen aus Mehrarbeit und Sonderzahlungen.
Latente Steuern / Tatsächliche Ertragsteuern
(156) Die deutsche Gewerbeertragsteuer wird auf den vom körperschaftsteuerlichen Einkommen abgeleiteten Gewerbeertrag erhoben. Der effektive Gewerbesteuersatz hängt davon ab, in welcher Gemeinde der IVU-Konzern tätig ist. Der durchschnittliche Gewerbesteuersatz des Jahres 2019 betrug 15,1 % (2018: 15,1 %). In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15 %. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben. Entsprechend ergibt sich für die Berechnung der laufenden Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2019 ein effektiver Steuersatz von 30,91 % (2018: 30,91 %).
(157) Der Ertragsteueraufwand des laufenden Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufendes Jahr und Vorperioden (Aufwand -, Ertrag +) | -1.278 | -1.228 |
| Latenter Steuerertrag /-aufwand | ||
| Veränderung der steuerlichen Verlustvorträge | 2.159 | 460 |
| Software | 0 | -43 |
| Steuerwirksame Firmenwertabschreibung | 1 | -1 |
| Nutzungsrechte | -2.142 | 0 |
| Veränderung langfristige Auftragsfertigung | -729 | 222 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.176 | 0 |
| Veränderung Pensionsrückstellungen | -6 | 128 |
| Veränderung sonstiger Vermögenswerte | 29 | 43 |
| Veränderung sonstiger Rückstellungen | 284 | 50 |
| 1.772 | 859 | |
| Aufwand - / Ertrag + aus Ertragsteuern | 494 | -369 |
(158) Eine Überleitung des Steueraufwands ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| IFRS-Ergebnis (vor Steuern) | 10.086 | 6.528 |
| Steuersatz | 30,91% | 30,91% |
| Theoretischer Ertragsteueraufwand | -3.117 | -2.018 |
| Außerbilanzielle steuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen | -56 | -49 |
| ausl. Quellensteuern | 75 | -228 |
| Nicht aktivierte neue Verlustvorträge | 0 | 0 |
| Nutzung steuerlicher Verlustvorträge | 1.512 | 1.238 |
| Neubewertung steuerlicher Verlustvorträge | 2.190 | 678 |
| Steueraufwand Vorperioden * | -95 | -2 |
| Effekte aus Steuersatzunterschieden | 12 | 8 |
| Sonstiges | -27 | 4 |
| Tatsächlicher Steueraufwand /-ertrag | 494 | -369 |
* davon: laufende Steuern -115 T€ (Vorjahr: -149 T€), latente Steuern 20 T€ (Vorjahr: 147 T€)
(159) Die latenten Steuern, die in der IVU-Konzernbilanz ausgewiesen werden, setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2019 T€ |
Delta 2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Latente Steueraktiva | |||
| Waren | 6 | 6 | 0 |
| Forderungen Italien | 43 | 0 | 43 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 66 | 23 | 43 |
| Pensionsrückstellungen | 813 | 99 | 714 |
| sonstige Rückstellungen | 418 | 284 | 134 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.176 | 2.176 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 6.607 | 2.160 | 4.448 |
| Latente Steuerpassiva | 10.129 | 4.748 | 5.382 |
| Steuerwirksame Firmenwertabschreibung | -1.737 | 1 | -1.738 |
| Nutzungsrechte | -2.142 | -2.142 | 0 |
| Langfristige Auftragsfertigung | -2.712 | -729 | -1.983 |
| -6.591 | -2.870 | -3.721 | |
| Latente Steuerforderung / -verbindlichkeiten | 3.537 | 1.878 | 1.661 |
| davon GuV-wirksame Veränderung | 1.773 | ||
| davon Eigenkapitalveränderung | 105 | ||
| Bilanzausweis | |||
| Aktive Latente Steuern | 3.553 | 1.893 | 1.661 |
| Passive Latente Steuern | -15 | -15 | 0 |
(160) Der IVU-Konzern verfügt über die nachstehenden steuerlichen Verlustvorträge:
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| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Verlustvortrag Gewerbesteuer Inland | 23.855 | 29.570 |
| Verlustvortrag Körperschaftsteuer Inland | 28.624 | 34.237 |
Wesentliche ausländische Verlustvorträge bestehen nicht. Die inländischen Verlustvorträge verfallen grundsätzlich nicht.
(161) Im Berichtsjahr fand eine steuerliche Betriebsprüfung der IVU AG für die Jahre 2015-2017 statt. Ein noch offener Punkt ist die Anrechnungsfähigkeit ausländischer Quellensteuern. Im Berichtsjahr wurde hierfür ein entsprechender Steueraufwand in Höhe von 124 T€ berücksichtigt. Weitere wesentliche Feststellungen ergaben sich aus der Betriebsprüfung nicht.
D. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
(162) Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden
(163) Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Lieferungen/Dienstleistungen/Werkverträge | 41.543 | 39.107 |
| Lizenzen | 19.588 | 14.632 |
| Wartung/Hosting | 27.656 | 24.059 |
| 88.787 | 77.798 |
In der Position "Lieferungen/Dienstleistungen/Werkverträge" sind Lizenzerträge als Bestandteil von einheitlichen Werkverträgen enthalten.
Aus zum 31. Dezember 2019 bestehenden Verträgen für Implementierungsprojekte (Angaben zu Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag vgl. Absätze (128)ff.) werden in den Folgejahren voraussichtlich 34 Mio. € Umsatzerlöse realisiert, davon 5 Mio. € nach mehr als zwölf Monaten.
Aus zum 31. Dezember 2019 bestehenden Wartungs- und Hostingverträgen werden im Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich Umsatzerlöse in Höhe von 26 Mio. € realisiert.
Das Unternehmen macht von der Vorschrift des IFRS 15.121(b) Gebrauch.
Sonstige betriebliche Erträge
(164) Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen | 50 | 202 |
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 52 | 469 |
| Kursgewinne | 232 | 104 |
| Übrige | 47 | 624 |
| 380 | 1.400 |
Materialaufwand
(165) Der Materialaufwand verteilt sich wie folgt auf bezogene Waren und bezogene Leistungen:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Waren | 18.195 | 17.740 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 8.844 | 9.387 |
| 27.039 | 27.127 |
Personalaufwand
(166) Der Personalaufwand unterteilt sich wie folgt:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 33.835 | 28.611 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 5.877 | 5.269 |
| Davon für Altersversorgung | 2.354 | 2.131 |
| 39.712 | 33.880 |
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte
(167) Die Abschreibungen auf Vermögenswerte entfallen auf folgende Bestandteile:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Auf immaterielle Vermögenswerte | 219 | 534 |
| Auf Nutzungsrechte | 1.276 | 0 |
| Auf Sachanlagen | 750 | 880 |
| 2.245 | 1.414 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen
(168) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lassen sich wie folgt unterteilen:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Vertriebsaufwand | 2.684 | 2.661 |
| Betriebskosten | 2.315 | 2.859 |
| Verwaltungsaufwand | 2.351 | 1.874 |
| Übrige | 2.340 | 2.679 |
| 9.690 | 10.074 |
Die Position "Übrige" enthält Risikovorsorgen für spezifische Vertragsrisiken in Höhe von 1.405 T€ (2018: 1.564 T€). Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte sind im Geschäftsjahr nicht in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten (2018: 455 T€). Der Anstieg des Verwaltungsaufwands ist im Wesentlichen auf die Einführung der Drittelmitbestimmung und die Erweiterung des Aufsichtsrats zurückzuführen.
Ergebnis je Aktie
(169) Nach IAS 33 basiert die Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie auf der Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete Anzahl der Stückaktien.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Periodenergebnis (T€) | 10.580 | 6.159 |
| Anzahl Stammaktien zum 1. Januar (Tausend Stück) | 17.719 | 17.719 |
| Anzahl Stammaktien zum 31. Dezember (Tausend Stück) | 17.719 | 17.719 |
| Anzahl der gewichteten Stückaktien (Tausend Stück) | 17.719 | 17.719 |
| Unverwässertes Ergebnis je Stückaktie (Euro/Aktie) | 0,60 | 0,35 |
(170) Zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird der den Stammaktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien, die durch die Ausübung von Aktienbezugsrechten entstehen, bereinigt. Zu diesem Zweck entspricht die Anzahl der zu berücksichtigenden Stammaktien der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien plus der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche aufgrund der Umwandlung aller potentiell verwässernden Stammaktien in Stammaktien ausgegeben würden. Die Umwandlung von Aktienoptionen in Stammaktien gilt an dem Tag, an dem die Bezugsrechte gewährt wurden, als erfolgt.
E. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
(171) Die ausgewiesenen liquiden Mittel unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung durch Dritte. Zins- und Ertragsteuerzahlungen sind ausgewiesen. Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 wurde eine Dividende in Höhe von 0,12 € je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt 2.126.280,00 €, ausgeschüttet. Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelfonds ergibt sich aus der Darstellung in Absatz (132).
F. ANGABEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
(172) Der IVU-Konzern wendet IFRS 8 - Geschäftssegmente - an. Dieser Standard verlangt die Angabe von Informationen über die Geschäftssegmente des Konzerns. Der IVU Konzern war bis zum 31. Dezember 2018 in zwei operative Geschäftssegmente - Public Transport und Logistics - organisiert. Wie im Absatz (113) beschrieben, wurde das Geschäftssegment Logistics zum 1. Januar 2019 aufgelöst. Im Geschäftsjahr gab es kein weiteres Geschäftssegement. Daher wurde auf einen separaten Segmentbericht verzichtet.
Geografische Segmentangaben
(173) Der IVU Konzern realisierte im Geschäftsjahr mit Kunden in Deutschland 49,2 %, in der Schweiz 11,6 % und in den Niederlanden 10,8 % seiner Umsatzerlöse. Basis für die Aufteilung ist der Sitz des Kunden.
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| Deutschland | Europa | Drittland | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse aus Geschäften mit externen Kunden | 43.695 | 37.460 | 42.474 | 37.818 | 2.618 | 2.520 |
| Segmentvermögen | 92.308 | 70.428 | 7.550 | 6.147 | 1.841 | 1.143 |
| Investitionsausgaben | 982 | 713 | 39 | 24 | 32 | 37 |
| Wertminderungen | 831 | 1.267 | 1.397 | 126 | 17 | 21 |
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| Konsolidiert | ||
|---|---|---|
| in TEUR | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse aus Geschäften mit externen Kunden | 88.787 | 77.798 |
| Segmentvermögen | 101.699 | 77.718 |
| Investitionsausgaben | 1.053 | 774 |
| Wertminderungen | 2.245 | 1.414 |
(174) Die IVU erarbeitet Software-Lösungen für die Kundengruppen der Verkehrsbetriebe (Busse, Bahnen, Fährverkehr) und der Besteller (Verbände, Länder, Kommunen) mit dem Ziel, die Planung und Durchführung der Verkehrsleistungen mit intelligenten IT-Systemen zu unterstützen und zu optimieren. Im Geschäftsjahr gab es keinen Kunden, mit dem 10 % oder mehr des Gesamtumsatzes getätigt wurde.
G. SONSTIGE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Miet- und Leasingverträge (bis 31. Dezember 2018)
(175) Vor der Anwendung des neuen IFRS 16 für Leasingverträge ab dem 1. Januar 2019 wurden im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen Fahrzeuge, Büroausstattung und sonstige Geräte gemietet. In 2018 fielen 128 T€ an Leasing- und Wartungsgebühren an.
(176) Aus Miet- und Leasingverträgen resultierten in 2018 die folgenden Miet- und Leasingzahlungen:
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| 31.12.2018 T€ |
|
|---|---|
| Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |
| Mietzahlungen | 1.343 |
| Leasingzahlungen | 129 |
| Zwischensumme | 1.472 |
| Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | |
| Mietzahlungen | 4.545 |
| Leasingzahlungen | 166 |
| Zwischensumme | 4.711 |
| Gesamt | 6.183 |
Avalbürgschaften
(177) Durch verschiedene Kreditinstitute wurden zum Bilanzstichtag Avalbürgschaften in Höhe von 10.882 T€, davon 492 T€ in Fremdwährung (2018: 14.266 T€, davon 888 T€ in Fremdwährung), für den IVU-Konzern übernommen.
Personal
(178) Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des IVU-Konzerns beträgt im Geschäftsjahr 610 (2018: 558 Beschäftigte). Die Aufteilung der Mitarbeitenden nach Funktionen stellt sich wie folgt dar:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Projektarbeit/Vertrieb | 275 | 261 |
| Produktion/Softwareentwicklung | 239 | 234 |
| Verwaltung | 96 * | 63 |
| Gesamt | 610 | 558 |
* Der Anstieg ist im Wesentlichen aufgrund Umgegliederung von Beschäftigten zu Verwaltungsfunktionen zurückzuführen.
Prüfungs- und Beratungshonorare
(179) Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt 124 T€. Darüber hinaus wurden Aufwendungen für andere Dienstleistungen durch den Abschlussprüfer wie folgt erfasst:
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| Steuerberatungsleistungen | T€ | 47 |
| Tax Compliance Ausland | T€ | 10 |
| Beratung im Zusammenhang mit Entsendungen | T€ | 2 |
| Sonstige Leistungen | T€ | 12 |
(180) Bei den Nicht-Prüfungsdienstleistungen durch den Abschlussprüfer handelt es sich um reine Compliance-Tätigkeiten, d. h. Erstellung von Steuerdeklarationen, Unterstützung im Rahmen der Betriebsprüfung und Dokumentationen.
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
(181) Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, den IVU Konzern zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Bestimmung des maßgeblichen Einflusses, den nahestehende Personen bzw. nahestehende Unternehmen auf die Finanz- und Geschäftspolitik des IVU-Konzerns haben, wurde neben den bestehenden Beherrschungsverhältnissen das Bestehen von Treuhandverhältnissen berücksichtigt.
Nahestehende Unternehmen
(182) Die in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen sowie das Gemeinschaftsunternehmen EBS sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Weitere nahestehende Unternehmen bestehen nicht.
(183) Im Geschäftsjahr leistete der Konzern an das Gemeinschaftsunternehmen Zahlungen für Finanzierungszwecke in Höhe von 100 T€ (siehe Absatz (121)).
(184) Zwischen der IVU AG und ihren Tochtergesellschaften bestanden Leistungsbeziehungen im Rahmen der Weiterberechnung von Lizenzerlösen, Entwicklungsleistungen sowie Umlagen für erbrachte Leistungen die im Rahmen der Konsolidierung eliminiert wurden.
Nahestehende Personen
(185) Folgende Personen sind als nahestehende Personen zu betrachten:
―
Vorstandsmitglieder der IVU AG:
| ― | Martin Müller-Elschner (Vorsitzender des Vorstands) |
| ― | Matthias Rust (Mitglied des Vorstands) |
| ― | Leon Struijk (Mitglied des Vorstands) |
―
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates waren bestellt:
| ― | Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses) Professor für Verkehrslogistik i.R. der Technischen Hochschule (TH) Wildau, Beirat und Ehrenmitglied LNBB Logistiknetz Berlin-Brandenburg e.V., Beauftragter für Brandenburg der Allianz pro Schiene e.V., Handlungsfeldsprecher Logistik im Cluster Verkehr, Mobilität und Logistik der Länder Berlin und Brandenburg, Gastprofessor DKU Deutsch-Kasachische Universität, Almaty, Kasachstan, Gastprofessor GTU Georgisch Technische Universität, Tiflis, Georgien. |
| ― | Ute Witt, Potsdam (Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses) Vorsitzende des Aufsichtsrats der Sellutions AG, Vizepräsidentin, Schatzmeisterin und Leitung des Etatausschusses der Industrie- und Handelskammer Berlin, Mitglied des Steuerausschusses und des Beirates des DIHK, Berlin, Mitglied der Bundesfachkommissionen Steuern im Wirtschaftsrat der CDU e.V., Berlin, Vorstand des Potsdamer Steuerforum e.V., Potsdam, Mitglied des wirtschaftlichen Beirats des Domstift Brandenburg, Brandenburg a.d. Havel, Mitglied des Prüfungs- und Revisionsausschusses der Berliner Stadtmission, Berlin, Gesellschafter-Liquidatorin der FinTax policy advice GmbH, i.L. |
| ― | Ulrike Mayer-Johanssen, Berlin (bis 29. Mai 2019) |
| ― | Dr. Heiner Bente, Hamburg (seit 29. Mai 2019; Mitglied des Präsidialausschusses) Managing Partner, Dr. Heiner Bente Consulting, Hamburg, Senior Advisor bei civity Management Consultants, Hamburg, Stellvertretender Beiratsvorsitzender der Schürfeld Gruppe, Hamburg, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der birkle IT AG, München, Mitglied des Entrepreneurs Board von All4Labels, Hamburg. |
| ― | Prof. Dr. Barbara Lenz, Berlin (seit 29. Mai 2019) Direktorin des Instituts für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Berlin, Professorin für Verkehrsgeographie an der Humboldt-Universität zu Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Clustersprecherin für das Cluster Verkehr, Mobilität und Logistik der Länder Berlin Brandenburg. |
| ― | Benedikt Woelki, Berlin (seit 17. Juli 2019) Support Account Manager IVU.suite bei der IVU Traffic Technologies AG, Berlin. |
| ― | Axel Zimmermann, Düren (seit 17.Juli 2019; Mitglied des Prüfungsausschusses) Qualitätsmanager bei der IVU Traffic Technologies AG, Aachen, Betriebsratsvorsitzender der IVU Traffic Technologies AG am Standort Aachen, Stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender der IVU Traffic Technologies AG. |
Transaktionen mit nahestehenden Personen
(186) Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr fanden keine weiteren Geschäftstransaktionen zwischen den nahestehenden Personen und Gesellschaften des IVU Konzerns statt.
(187) Im Geschäftsjahr 2019 hat Martin-Müller Elschner, Vorstandsvorsitzender, 10.000 IVU-Aktien am Markt erworben.
Im Geschäftsjahr 2019 hat Matthias Rust , Mitglied des Vorstands, 5.500 IVU-Aktien am Markt erworben.
Im Geschäftsjahr 2019 hat Leon Struijk, Mitglied des Vorstands, 4.998 IVU-Aktien am Markt erworben.
Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat
(188) Der Vorstand der IVU AG hat für das Geschäftsjahr 2019 Bezüge von 1.548 T€ (2018: 1.388 T€) erhalten. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen Anteil (683 T€) und einem variablen Anteil (865 T€) zusammen. Im Berichtsjahr betrug der variable Vergütungsanteil 55,9 % (2018: 44,7 %) der Gesamtbezüge. Die Hauptversammlung hat am 25. Mai 2016 beschlossen, die Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung der Bezüge einzelner Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 zu befreien.
(189) Im Rahmen des von der Gesellschaft initiierten Long Term Incentive Plans erhalten die Vorstandsmitglieder als weiteren variablen Vergütungsbestandteil Aktien der Gesellschaft. Die zukünftige Übertragung der Anteile ist davon abhängig, dass sich der Aktienkurs der IVU unter Berücksichtigung der Wertentwicklung des Börsenindexes TecDax positiv entwickelt. Die Laufzeit des Programms endet am 31. Dezember 2022, die physische Lieferung der Aktien wäre durch die IVU dann im ersten Quartal 2023 zu erfüllen. Der Anspruch auf Übertragung und die Anzahl der Aktien, die an den Vorstand tatsächlich übertragen werden, hängt nach dem Grundsatz der nachhaltigen Vergütung von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft ab. Maximal können insgesamt 180.000 Aktien gewährt werden, die minimal zu liefernde Anzahl beträgt 0. Für den Long Term Incentive Plan der Vorstände wurde im Geschäftsjahr zuzüglich zu der obigen Bezügeangabe Personalaufwendungen i.H.v. 198 T€ als variabler Vergütungsanteil erfasst. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Absätze (67) bis (70).
(190) Für ausgeschiedene Vorstände werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.632 T€ (2018: 2.555 T€) ausgewiesen. Ferner wurden für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder Pensionszahlungen in Höhe von 151 T€ (2018: 151 T€) geleistet.
(191) Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats hat sich entsprechend des Hauptversammlungsbeschlusses vom 29. Mai 2019 von drei auf sechs Mitglieder erhöht und es wurden erstmals Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2019 Vergütungen von 101 T€ (2018: 60 T€) erhalten.
(192) Durch den Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder werden wie folgt Aktien gehalten:
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| Aktien Stück 31.12.2019 | Aktien Stück 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Vorstand | ||
| Martin Müller-Elschner | ||
| (Vorsitzender) | 235.000 | 225.000 |
| Matthias Rust | 12.300 | 6.800 |
| Leon Struijk | 14.998 | 10.000 |
| Aufsichtsratsmitglieder | ||
| Prof. Dr. Herbert Sonntag | 866.000 | 866.000 |
| Ute Witt | 1.000 | 1.000 |
| Axel Zimmermann | 680 | n/a |
Nachtragsbericht
(193) Seit dem 31. Dezember 2019 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben.
Angaben zum deutschen "Corporate Governance Kodex"
(194) Die Entsprechenserklärung 2020 wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat am 13. Februar 2020 abgegeben und ist den Aktionären über die Homepage der IVU AG (www.ivu.de) im Bereich Investor Relations dauerhaft zugänglich.
Berlin, den 26. März 2020
gez. Martin Müller-Elschner
gez. Matthias Rust
gez. Leon Struijk
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens 2019 (IFRS)
Anlagespiegel
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| Historische Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2019 T€ |
Zugang T€ |
Abgang T€ |
Stand 31.12.2019 T€ |
Stand 1.1.2019 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen, Software | 7.757 | 105 | 120 | 7.742 | 7.510 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 14.626 | 0 | 0 | 14.626 | 3.277 |
| 3. Originäre immaterielle Vermögenswerte | 15.505 | 0 | 2 | 15.503 | 15.505 |
| 37.888 | 105 | 122 | 37.871 | 26.292 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 445 | 0 | 35 | 410 | 389 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.932 | 944 | 277 | 9.599 | 7.945 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 4 | 0 | 4 | 0 |
| 9.377 | 948 | 312 | 10.013 | 8.334 | |
| III. Nutzungsrechte | |||||
| 1. Immobilien | 7.287 | 801 | 0 | 8.088 | 0 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 256 | 130 | 0 | 386 | 0 |
| 7.543 | 931 | 0 | 8.474 | 0 | |
| 54.808 | 1.984 | 434 | 56.358 | 34.626 |
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| Abschreibungen | Restbuchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zugang T€ |
Währungsdifferenz T€ |
Abgang T€ |
Stand 31.12.2019 T€ |
Stand 31.12.2019 T€ |
Stand 31.12.2018 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen, Software | 219 | 0 | 118 | 7.611 | 131 | 247 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 3.277 | 11.349 | 11.349 |
| 3. Originäre immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 2 | 15.503 | 0 | 0 |
| 219 | 0 | 120 | 26.391 | 11.480 | 11.596 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 36 | 0 | 32 | 393 | 17 | 56 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 714 | -3 | 273 | 8.383 | 1.216 | 987 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 |
| 750 | -3 | 304 | 8.776 | 1.237 | 1.043 | |
| III. Nutzungsrechte | ||||||
| 1. Immobilien | 1.122 | 0 | 0 | 1.122 | 6.966 | 0 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 154 | 0 | 0 | 154 | 232 | 0 |
| 1.276 | 0 | 0 | 1.276 | 7.198 | 0 | |
| 2.245 | -3 | 424 | 36.443 | 19.915 | 12.639 |
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens 2018 (IFRS)
Anlagespiegel
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| Historische Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2018 T€ |
Zugang T€ |
Umbuchung T€ |
Stand Abgang 31.12.2018 T€ |
T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen, Software | 7.653 | 104 | 0 | 0 | 7.757 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 14.626 | 0 | 0 | 0 | 14.626 |
| 3. Originäre immaterielle Vermögenswerte | 15.505 | 0 | 0 | 0 | 15.505 |
| 37.784 | 104 | 0 | 0 | 37.888 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 511 | 0 | 0 | 66 | 445 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.515 | 666 | 3 | 252 | 8.932 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3 | 0 | -3 | 0 | 0 |
| 9.029 | 666 | 0 | 318 | 9.377 | |
| 46.813 | 770 | 0 | 318 | 47.265 |
scroll
| Historische Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2018 T€ |
Zugang T€ |
Währungsdifferenz T€ |
Abgang T€ |
Stand 31.12.2018 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen, Software | 6.974 | 536 | 0 | 0 | 7.510 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 3.277 | 0 | 0 | 0 | 3.277 |
| 3. Originäre immaterielle Vermögenswerte | 15.505 | 0 | 0 | 0 | 15.505 |
| 25.756 | 536 | 0 | 0 | 26.292 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 391 | 63 | 0 | 65 | 389 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.381 | 815 | 0 | 251 | 7.945 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 7.772 | 878 | 0 | 316 | 8.334 | |
| 33.528 | 1.414 | 0 | 316 | 34.626 |
scroll
| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2018 T€ |
Stand 31.12.2017 T€ |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen, Software | 247 | 679 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 11.349 | 11.349 |
| 3. Originäre immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 |
| 11.596 | 12.028 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 56 | 120 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 987 | 1.134 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 3 |
| 1.043 | 1.257 | |
| 12.639 | 13.285 |
KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2019
A. Grundlagen des Konzerns
Konzernstruktur und Produkte
Die IVU entwickelt, installiert, wartet und betreibt integrierte IT-Lösungen für Busse und Bahnen. Die Standardprodukte IVU.suite und IVU.rail decken das gesamte Spektrum von Planung, Betrieb und Qualitätssicherung für öffentliche Verkehrsbetriebe und Bahnunternehmen ab. Die Soft- und Hardware-Systeme der IVU erstellen Fahrpläne, planen und optimieren den Einsatz von Bussen und Bahnen, disponieren Fahrpersonal und Fahrzeuge, lenken und überwachen den Betrieb von Fahrzeugflotten, verkaufen Fahrscheine, informieren Fahrgäste, rechnen Einnahmen ab und erstellen Statistiken. Das vormalige Segment Logistics wurde zum 1. Januar 2019 aufgelöst.
Aufbauend auf über 40 Jahren Erfahrung helfen die digitalen Lösungen der IVU Verkehrsunternehmen dabei, ihre gesamten Betriebsabläufe zu vereinheitlichen und zukunftsfähige Angebote für den Verkehr von morgen zu machen. Ob Ressourcenplanung und -einsatz, Betriebssteuerung, Fahrgastinformation oder Leistungsabrechnung - die Produkte der IVU schaffen einen durchgängig digitalen Workflow.
Einen besonderen Vorteil stellt der integrierte Ansatz der IVU-Systeme dar. Gerade im Rahmen der Digitalisierung ergeben sich dadurch neue Chancen, Bereiche miteinander zu verknüpfen, Daten umfassend zu nutzen und Arbeitsabläufe nachhaltig zu optimieren und zu beschleunigen. Damit steigern die Produkte der IVU die Effizienz und die Qualität des öffentlichen Verkehrs.
Mit ihren Standorten in Berlin (Hauptsitz), Aachen, Frankfurt am Main (Deutschland), Olten (Schweiz), Wien (Österreich), Veenendaal (Niederlande), Paris (Frankreich), Rom (Italien), Birmingham (Großbritannien), Budapest (Ungarn), Istanbul (Türkei), New York (Vereinigte Staaten), Montreal (Kanada), Santiago (Chile) und Hanoi (Vietnam) betreut die IVU Kunden weltweit. Kernmärkte der IVU sind insbesondere Deutschland, Italien und die Schweiz sowie das übrige Europa und Eisenbahnunternehmen weltweit.
Strategie und Steuerung
Die Konzernstrategie der IVU zielt auf ein fortgesetztes, finanziell nachhaltiges Wachstum, den Ausbau der Marktposition in den Kernmärkten und den angrenzenden Regionen Europas sowie eine Steigerung der wiederkehrenden Umsätze als Basis für die wirtschaftliche Stabilität der IVU.
Grundlage für das fortgesetzte Wachstum der IVU sind ihre technologisch hochentwickelten Produkte, die sie in Zusammenarbeit und Abstimmung mit ihren Kunden entwickelt. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Pflege des Produktstandards, so dass möglichst alle Kunden mit identischen Lösungen arbeiten. Das Produktportfolio für die beiden Kundengruppen öffentliche Verkehrsbetriebe und -verbünde sowie Eisenbahnen soll weitgehend integriert sein und den Anwendern durchgängige Arbeitsabläufe über alle operativen Bereiche hinweg ermöglichen.
Um ihre Position im deutschsprachigen Heimatmarkt auszubauen, setzt die IVU auf gute Kundenkontakte. Der Vertrieb soll die Möglichkeiten des Up- und Cross-Sellings von Produkten ausbauen. Bei der Umsetzung neuer Anforderungen, etwa im Bereich Elektromobilität, möchte die IVU erster Ansprechpartner ihrer Kunden sein. Weiteres Wachstum generiert die gezielte Neukundenakquise in den Nachbarländern innerhalb Europas. Im Eisenbahnmarkt sieht die IVU alle Eisenbahnverkehrsunternehmen weltweit als potenzielle Kunden.
Die wiederkehrenden Umsätze sollen überproportional, mindestens jedoch proportional zum Konzernumsatz wachsen. Neben dem Wartungsgeschäft und Support dienen als Wachstumstreiber zusätzliche Services rund um die Produkte der IVU, etwa Schulungen und Beratungsleistungen, sowie der Ausbau des Cloud-Geschäfts. Im Fokus steht die Vermarktung der IVU.cloud, um weitere Kunden für den technischen Betrieb der IVU-Systeme durch die IVU zu gewinnen.
Die Steuerungssysteme der IVU sind darauf ausgerichtet, immer ein aktuelles Bild der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Konzerns zu erhalten und die strategischen Ziele zu erreichen. Die wesentlichen Steuerungsgrößen sind hierbei die Entwicklung der Umsatzerlöse als Kennzahl für die Wachstumsrate, das Rohergebnis (Gesamtleistung zzgl. sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand) als Kennzahl für die eigene Wertschöpfung sowie das Betriebsergebnis (EBIT) als Kennzahl für die Profitabilität. Als zentrale Kennzahl für die Effizienz der IVU dient das Verhältnis EBIT/Rohergebnis.
Forschung und Entwicklung
Seit über 40 Jahren entwickelt die IVU komplexe Softwarelösungen für den öffentlichen Verkehr. Die kontinuierliche Weiterentwicklung sowie die Beteiligung an vielversprechenden Forschungs- und Standardisierungsprojekten machen die Produkte der IVU.suite immer stärker. Im engen Austausch mit Verkehrsunternehmen und Partnern aus Industrie und Wissenschaft entstehen Impulse für neue Funktionalitäten und Anwendungsmodelle der IVU-Systeme.
Die IVU verfügt über gute Kontakte zu Fachhochschulen und Universitäten - darunter die TU Berlin, die TU Ilmenau, die RWTH Aachen, das KIT Karlsruhe, die Universität Kassel, die TU München und die TH Wildau. Mit diesen Hochschulen wird in Forschung und Lehre intensiv zusammengearbeitet.
Im Jahr 2019 starteten zwei Forschungsprojekte mit Beteiligung der IVU. MaaS L.A.B.S. kombiniert einen flexiblen und bedarfsorientierten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit automatisierten Mikrobussen in Rufbereitschaft sowie mit Car-, Bike- und Ridesharing-Angeboten. Die IVU bringt hier ihre Expertise in die Entwicklung und Implementierung von Prognose- und Routingalgorithmen für Bedarfsverkehre ein. Im Projekt U-hoch-3 steht die Entwicklung eines Assistenzsystems für den öffentlichen Verkehr im Fokus. Hier ist die IVU für die Umsetzung der Anschlusssicherung verantwortlich. Beide Projekte werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Das vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur geförderte Projekt ProTrain, bei dem mithilfe von Prognosen und aktuellen Belegungsinformationen die effektive Lenkung von Fahrgästen erforscht wurde, um vorhandene Kapazitäten im Bahnverkehr besser zu nutzen, läuft 2020 aus. Die IVU hat ihre Arbeiten bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen.
Insgesamt investierte die IVU im vergangenen Jahr 4,4 Mio. € in Forschung und Entwicklung. Ein Großteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung der IVU findet innerhalb der regulären Produkt- und Releasezyklen statt. Diese Entwicklungsaufwände werden weiterhin nicht aktiviert.
Personal
Die positive Entwicklung der Auftragslage spiegelt sich auch in der wachsenden Mitarbeiterzahl der IVU wider. Um die akquirierten Projekte abzuarbeiten, die Produktpalette weiterzuentwickeln und Kunden hochwertigen Support zu bieten, benötigt die IVU gut ausgebildete Software- und Projektingenieurinnen und -ingenieure mit branchenspezifischen Fachkenntnissen. Ihre Qualifikation und Motivation bilden einen wichtigen Pfeiler für nachhaltigen Erfolg und weiteres Wachstum. Der Großteil der IVU-Beschäftigten verfügt daher über einen Hochschulabschluss, im Geschäftsjahr 2019 betrug der Anteil an Akademikerinnen und Akademikern rund 80 %.
Der Arbeitsmarkt für Fachkräfte im IT-Bereich blieb auch im vergangenen Jahr weiter angespannt. Dass es dennoch gelungen ist, das benötigte Personal zu gewinnen, spricht für den guten Ruf der IVU als Arbeitgeber und das Arbeitsklima im Unternehmen. Zum 31. Dezember 2019 zählte die IVU inklusive Teilzeitkräften und Studierenden konzernweit 655 Beschäftigte (2018: 570). Die durchschnittliche Personalkapazität erhöhte sich um 8,3 % auf 496 FTE (2018: 458) und der Personalaufwand stieg um 17,2 % auf 39,7 Mio. € (2018: 33,9 Mio. €). Generell bewegt sich die IVU dabei in einem Umfeld mit hohem Lohnniveau.
Fortbildungen
Nur wer immer auf dem Stand der Technik ist, kann komplexe IT-Systeme entwickeln. Deshalb ermöglicht die IVU ihren Beschäftigten, sich kontinuierlich weiterzubilden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für qualitativ hochwertige Systeme, auf die sich die Kunden verlassen können. Daraus ist eine aktive Wissenskultur im Unternehmen entstanden. Ein Beispiel dafür ist die hausinterne Developer School. Sie bietet den Softwareingenieurinnen und -ingenieuren der IVU die Chance, sich gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen über neue Techniken und Weiterentwicklungen ihrer Programmierumgebungen auszutauschen.
Mit dem Wachstum der IVU geht auch ein steigender Bedarf an Führungskräften einher. Die IVU führte auch 2019 ein internes Nachwuchsprogramm für Führungskräfte durch, um geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die zukünftigen Führungsaufgaben vorzubereiten.
Rekrutierungsmaßnahmen
Um Fachkräfte und Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu gewinnen, beteiligt sich die IVU regelmäßig an Karrieremessen. Im vergangenen Jahr nahm die IVU an 16 dieser Veranstaltungen, nicht nur an den Hauptstandorten Aachen und Berlin, sondern auch in anderen relevanten Universitätsstädten wie Karlsruhe, Köln und Diepenbeek (Limburg) teil.
Eine wichtige Rolle in der Mitarbeiterwerbung spielen Kooperationen mit Universitäten. Dabei unterstützen Softwareingenieurinnen und -ingenieure der IVU mit ihrer Expertise bei Projekten oder gestalten Seminare und Vorlesungen. Studierende erhalten auf diese Weise einen Einblick in die technischen Herausforderungen im öffentlichen Verkehr und die alltäglichen Aufgaben bei der IVU. Hierfür nutzt die IVU auch die guten Kontakte zu ihren Forschungspartnern.
Qualifizierungsprogramm
Für den Erfolg der IVU-Projekte kommt es vor allem auch auf eine schnelle und umfassende Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Die IVU führt ein strukturiertes Einarbeitungsprogramm durch. In intensiven Schulungen erlernen die künftigen Software- und Projektingenieurinnen und -ingenieure der deutschen und internationalen Niederlassungen das notwendige Grundwissen, um ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können. Die Seminare befassen sich unter anderem mit der Funktionsweise des öffentlichen Verkehrs, den IVU-Produkten und den Anforderungen an ein kundenorientiertes Projektmanagement. Neue Kolleginnen und Kollegen sind so schneller einsatzfähig und können bereits nach kurzer Zeit eigene Projekte übernehmen.
Vielfalt
Die IVU zeichnet sich durch eine offene Unternehmenskultur aus. Mitarbeitende sollen sich im Unternehmen wohlfühlen. Diversität hat daher eine große Bedeutung für die IVU. Insgesamt arbeiten an den verschiedenen Standorten Menschen aus 42 Nationen. Der Frauenanteil beträgt 29 %. Er liegt damit über der Absolventinnenquote von durchschnittlich 19,8 % in den relevanten MINT-Fächern (2018).
B. Wirtschaftsbericht
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die IVU bewegt sich weiterhin in einem dynamischen globalen Marktumfeld, das von den drei Megatrends Urbanisierung, Mobilität und Digitalisierung geprägt ist. Weltweit stehen Städte vor der Herausforderung, den wachsenden Mobilitätsbedarf von immer mehr Menschen effizient zu bewältigen. Dabei geht der Autoverkehr immer weiter zurück: Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Kantar entfallen im Jahr 2030 nur noch rund 46 % aller Fahrten innerhalb von Städten auf PKW, während rund 49 % der Wege mit dem öffentlichen Verkehr, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. 1 Die Digitalisierung ermöglicht es Verkehrsunternehmen und Kommunen, ihre Leistungen zu verbessern und den öffentlichen Verkehr an diese Entwicklungen anzupassen.
Auch der Bahnverkehr nimmt weiter zu. Der Verband der europäischen Bahnindustrie UNIFE prognostizierte 2018 ein jährliches Wachstum des Eisenbahnmarktes von rund 2,5 % bis 2023. Das Segment Projektintegration, das 2017 ein Marktvolumen von rund 600 Mio. € umfasste, weist mit einer Steigerung von 4,8 % demnach das stärkste Wachstum auf. 2
Hiervon profitiert auch die IVU. Die speziell für Eisenbahnen entwickelte Softwarelösung IVU.rail bleibt mit nunmehr neun abgeschlossenen oder beauftragten Installationen bei europäischen Staatsbahnen weiterhin stark nachgefragt. So entschieden sich im vergangenen Jahr DB Fernverkehr sowie die Dänischen Staatsbahnen DSB für die IVU-Plattform, um ihren Ressourceneinsatz zu digitalisieren. IVU.rail verfügt über ausgereifte mathematische Algorithmen, um die hochkomplexen Umlaufpläne von Zügen zu optimieren, und hilft den Bahnunternehmen damit, wertvolle Ressourcen zu sparen.
1 Kantar, Mobility Futures, veröffentlicht am 22. Oktober 2019.
2 UNIFE, World Rail Market Study 2018, veröffentlicht am 18. September 2018.
Auch im deutschen Eisenbahnmarkt ist die IVU mit ihrer Standardlösung Marktführer. Laut Wettbewerber-Report Eisenbahnen 2019/20 von mofair e.V., dem Bündnis für fairen Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr (SPNV), verfügen die vier größten Regionalbahnunternehmen DB Regio, Transdev, Netinera und Abellio über einen Marktanteil von rund 82 %. Sie alle setzen für die Planung und Disposition von Fahrzeugen und Personal auf IVU.rail. Hinzu kommen die IVU-Kunden HLB, AVG, National Express und SWEG, die zusätzlich mehr als 6 % des deutschen Verkehrsaufkommens im SPNV bedienen. 3
Traditionell ist die IVU in Europa und speziell im deutschsprachigen Raum sehr erfolgreich. Hier kann sie auf ihrem hohen Bekanntheitsgrad und guten Netzwerken aufbauen. In allen drei Ländern steigt nach Angaben der Branchenverbände die Anzahl der Fahrgäste kontinuierlich. So zählte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für 2019 mehr als 10,413 Mrd. Fahrgäste 4 .
Neben dem reinen Fahrgastzuwachs und dem dadurch steigenden Bedarf für entsprechende IT-Lösungen tragen auch die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu einer erhöhten Nachfrage für entsprechende Produkte bei. Im vergangenen Jahr schüttete der Bund rund 8,6 Mrd. € Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des ÖPNV und SPNV in den Bundesländern aus. Zusätzlich stellt das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur im Rahmen des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" 1,5 Mrd. € bereit. Hiervon fließen allein 393 Mio. € in die Elektrifizierung des Verkehrs und weitere 500 Mio. € in die Digitalisierung von Verkehrssystemen. Das Bundesministerium für Umwelt fördert zudem die Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV bis 2022 mit insgesamt rund 300 Mio. €.
Das zeigt Wirkung: Nach Angaben des VDV waren zum Jahresende 2019 bundesweit bereits 400 Elektrobusse im Einsatz. Bis Ende 2020 soll ihre Anzahl nach Schätzungen des Branchenverbands auf rund 1.000 steigen. 5 Europaweit waren 2018 laut einer Studie von SCI Verkehr nur 0,4 % aller Busse elektrifiziert. Das Marktforschungsunternehmen erwartet, dass der Markt für Elektrobusse in Europa bis 2023 um 40 % zunimmt. 6
An diesem Wachstum will die IVU partizipieren. Im vergangenen Jahr schloss sie dazu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Fahrzeughersteller Daimler Buses. Gemeinsam wollen wir innovative, integrierte Lösungen entwickeln, die weit über das eigentliche Fahrzeug bzw. über das traditionelle IT-Verkehrssystem hinausgehen und den Verkehrsunternehmen dabei helfen, ihre Elektrobusse optimal einzusetzen. Zusätzlich gründete die IVU gemeinsam mit der ebusplan GmbH, Aachen, das Joint Venture EBS ebus solutions GmbH, Aachen, mit dem Ziel, Softwaremodule und -komponenten für Elektrobusse zu entwickeln, die einen durchgängigen Planungsprozess ermöglichen.
Neben dem reinen Projektgeschäft sowie der anschließenden Wartung spielt für die IVU zunehmend auch der Betrieb der Software in der Cloud eine Rolle. Nach Erwartungen des Marktforschungsunternehmens Gartner wird sich der Markt für Cloud-Anwendungeninternational bis 2022 nahezu verdoppeln 7 . Diese Entwicklung macht auch vor dem öffentlichen Verkehr nicht halt. Unter anderem konnte die IVU im vergangenen Jahr die IVU.cloud bei Unternehmen wie SBB und SBB Cargo sowie dem DELFI e.V. in Betrieb nehmen. Auch der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen orderte für sein mandantenfähiges Planungssystem das Angebot der IVU.
3 mofair e.V., Wettbewerber-Report 2019/20, veröffentlicht am 22. Oktober 2019.
4 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, ÖPNV-Bilanz 2019, veröffentlicht am 28. Januar 2020.
5 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Zwischenbilanz E-Busse, veröffentlicht am 4. Februar 2020.
6 SCI Verkehr, MultiClient Studie: Buses - Global Market Trends 2019, veröffentlicht am 20. November 2019.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Rekordergebnis in 2019
Mit einem Rekordergebnis (EBIT) von 10,5 Mio. € (2018: 6,7 Mio. €) bei einem Umsatz von 88,8 Mio. € (2018: 77,8 Mio. €) bleibt die IVU in der Erfolgsspur. Die zentrale Effizienz-Kennzahl EBIT/Rohergebnis im Berichtsjahr wurde auf 16,9 % (2018: 12,9 %) gesteigert. Dazu trugen insbesondere höhere Abrufe von Lizenzen zum Ende des Jahres bei.
Umsatz steigt deutlich
Im Geschäftsjahr 2019 setzte die IVU das Wachstum der letzten Jahre fort. Der Umsatz stieg um 14,1 % auf 88,8 Mio. € (2018: 77,8 Mio. €). Die Prognose von über 80 Mio. € wurde durch die positive Geschäftsentwicklung deutlich übertroffen. Zum Wachstum trugen insbesondere die Erlöse aus Lizenzverkäufen und die wiederkehrenden Umsätze aus dem Wartungs- und Hostinggeschäft bei, die um 5,0 Mio. € bzw. um 3,6 Mio. € gesteigert werden konnten.
Umsatzverteilung
In 2019 wurden 49 % der Umsätze auf dem deutschen Markt und 51 % der Umsätze im Exportgeschäft erwirtschaftet. Die Umsätze auf dem deutschen Markt erhöhten sich auf 43,7 Mio. € (2018: 37,5 Mio. €), der Auslandsumsatz stieg auf 45,1 Mio. € (2018: 40,3 Mio. €).
Materialaufwand
Der Materialaufwand liegt mit 27,0 Mio. € auf dem Vorjahresniveau (2018: 27,1 Mio. €). Darin sind Aufwendungen für den Betriebssystemwechsel unserer Hardware mit 1,5 Mio. € berücksichtigt.
Rohergebnis steigt
Die eigene Wertschöpfung der IVU spiegelt sich vor allem im Rohergebnis wider, das sich um 19,3 % auf 62,1 Mio. € erhöhte (2018: 52,1 Mio. €). Das für 2019 prognostizierte Rohergebnis von mindestens 55 Mio. € wurde durch die erfolgreiche Geschäftsentwicklung deutlich übertroffen.
Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen
Der Personalaufwand stieg 2019 um 17,2 % auf 39,7 Mio. € (2018: 33,9 Mio. €). Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Steigerung der Personalkapazität (FTE) um 8,3 % zurückzuführen. Aufgrund des Fachkräftemangels, welcher sich in der Wettbewerbsbranche 'Informatik' stark bemerkbar macht, bewegt sich die IVU generell auf einem hohen Gehaltsniveau. Dies gilt sowohl für die Neueinstellungen als auch den bestehenden Mitarbeiterstamm, dessen Gehalt an das marktübliche Niveau angeglichen wird.
7 Gartner, Gartner Forecasts Worldwide Public Cloud Revenue to Grow 17.5 Percent in 2019, veröffentlicht am 2. April 2019.
Die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte erhöhten sich aufgrund der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 um 1,2 Mio. € auf 2,2 Mio. € (2018: 1,4 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken in 2019 leicht auf 9,7 Mio. € (2018: 10,1 Mio. €). Aufgrund der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 sind die Miet- und Leasingaufwendungen um 1,3 Mio. € gesunken. Demgegenüber stiegen wachstumsbedingt und aufgrund der Einführung der Drittelmitbestimmung und der Erweiterung des Aufsichtsrates die Verwaltungskosten um 0,5 Mio. €.
Steuerertrag
Der Steuerertrag von 0,5 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von latenten Steuern von 2,2 Mio. € für die steuerlichen Verlustvorträge, die den tatsächlichen Steueraufwand von 1,3 Mio. € (2018: 1,2 Mio. €) übersteigt.
Finanz- und Vermögenslage
Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr um 8,4 Mio. € auf 56,8 Mio. € (2018: 48,4 Mio. €). Mit 54 % lag die Eigenkapitalquote 2019 aufgrund der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 unter dem Vorjahresniveau (2018: 61 %). Die Vermögenslage des Unternehmens ist stabil und die Finanzkraft insgesamt weiterhin als sehr gut zu bewerten.
Aufgrund des stärkeren Jahresendgeschäfts stiegen im Vergleich zum Vorjahr sowohl die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich um 5,5 Mio. € auf 30,1 Mio. € als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,3 Mio. € auf 7,6 Mio. €.
Die Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten sind jeweils nur leicht gestiegen und liegen auf einem moderaten Niveau von 14,8 Mio. € (2018: 13,1 Mio. €) sowie 9,1 Mio. € (2018: 7,9 Mio. €).
Liquidität
Der operative Cashflow lag mit 12,5 Mio. € (2018: 12,3 Mio. €) auf Vorjahresniveau. Unter Berücksichtigung des Cashflows für Investitionstätigkeit von -1,2 Mio. € und Finanzierungstätigkeit von -3,4 Mio. € hat sich der Finanzmittelfonds um 8,0 Mio. € erhöht. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthält die Dividendenzahlung an die Aktionäre von 2,1 Mio. €.
Mit 29,3 Mio. € liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2019 (2018: 21,3 Mio. €) kann die Liquidität der IVU als sehr gut eingestuft werden.
Im Berichtsjahr war die IVU jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bonität der IVU wird von Auftraggebern positiv bewertet.
Zusammenfassung
Die IVU blickt auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2019 zurück, das von erfreulichem Wachstum im Umsatz, Rohergebnis und Betriebsergebnis geprägt war. Für 2020 erwarten wir die Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses und blicken aufgrund der guten Auftragslage und vielversprechenden Vertriebschancen zuversichtlich in die Zukunft.
C. Prognose- Risiko- und Chancenbericht
Auftragslage
Der Auftragsbestand beträgt zum 29. Februar 2020 für das laufende Geschäftsjahr 2020 über 75 Mio. €. Die Ziele der IVU sind damit bereits zu einem erheblichen Teil abgedeckt. Der Fokus liegt jetzt auf der Abarbeitung der Aufträge und dem Umgang mit Restriktionen aufgrund des neuartigen Coronavirus. Verschiebungen erwarten wir vor allem im hardwarenahen Systemgeschäft, wo wir beispielsweise bei der Installation von Bordrechnern sowohl von Fahrzeugherstellern als auch den Werkstattkapazitäten unserer Kunden abhängig sind.
Ausblick
Die IVU ist in jeder Hinsicht, technisch wie auch finanziell, gut und robust aufgestellt: Hohe Liquidität, guter Auftragsbestand, steigende wiederkehrende Umsätze.
Wir rechnen daher auch für 2020 mit einer positiven Geschäftsentwicklung und erwarten aktuell keine wesentlichen Auswirkungen durch das Coronavirus auf die IVU. Dies liegt vor allem in der Struktur des Geschäfts der IVU begründet: der Entwicklung und dem Verkauf vornehmlich digitaler Produkte. Denkbar sind Projektverzögerungen - insbesondere im hardwarenahen Systemgeschäft -, die zur Verschiebung von Umsätzen führen könnten. Maßgeblich werden hier Dauer und Umfang der behördlichen Restriktionen sein. Der Umsatz wird zudem wie in jedem Jahr durch projektbezogene Hardwarelieferungen beeinflusst, die sich hinsichtlich der Jahresabgrenzung verschieben können.
Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Lage im zweiten Halbjahr 2020 zunehmend normalisiert und die Jahresziele trotz des Coronavirus erreicht werden können. Wir erwarten daher für 2020 weiterhin einen Konzernumsatz von über 90 Mio. € (Ist 2019: 88,8 Mio. €) und ein Rohergebnis von mindestens 65 Mio. € (Ist 2019: 62,1 Mio. €). Bei einer Rohergebnismarge (EBIT/Rohergebnis) von rund 15 % rechnen wir mit einem Betriebsergebnis (EBIT) von über 10 Mio. €.
Risikomanagement
Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, müssen Risiken aller Art erkannt und gemanagt werden. Unser Risikomanagement zielt auf eine frühzeitige Identifikation, Analyse und Kontrolle der Risiken ab. Das interne Kontrollsystem ist dabei in das Risikomanagementsystem eingebettet. Abweichungsanalysen dienen dem Management als Instrument der Unternehmenssteuerung.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse im Unternehmen. Dazu gehören alle Faktoren, welche die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Abschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.
Das Risikomanagement basiert auf dem monatlichen Berichtswesen, das wesentliche Kennzahlen beinhaltet und die Plan-Zahlen den Ist-Zahlen gegenüberstellt. Die Tochtergesellschaften sind in das Berichtssystem einbezogen. Regelmäßige Gespräche mit den Verantwortlichen zur Umsatz-, Kosten- und Terminentwicklung ermöglichen es, den Vorstand über kritische Entwicklungen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Um sicherzustellen, dass die vorhandene Liquidität und die Kreditlinien ausreichen, wird die Liquidität rollierend geplant und die Entwicklung der liquiden Mittel täglich überwacht.
Das Risikomanagement ist ein fester Tagesordnungspunkt jeder Aufsichtsratssitzung und wird in jeder Sitzung ausführlich besprochen. Die relevanten Risiken werden entsprechend der möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Gesellschaft hat die folgenden wesentlichen Risiken identifiziert und hinsichtlich ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit sowie hinsichtlich ihrer Schadenshöhe in gering, mittelhoch und hoch klassifiziert und bewertet.
Risiken
Exportgeschäft
Den Chancen jeder Internationalisierung stehen die Kosten der Markterschließung gegenüber, die immer eine Vorinvestition in ungewisse Erfolge sind. Darüber hinaus unterliegt die IVU den allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern, in denen sie tätig ist. Hierin liegt naturgemäß das Risiko von Projektverzögerungen bis hin zum Projektabbruch und Zahlungsausfällen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Um solche Risiken zu begrenzen, versuchen wir, Markterschließungskosten durch die strategische Fokussierung auf aussichtsreiche Länder in Zielmärkten gering zu halten. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen nutzen wir verschiedene Instrumente der Zahlungssicherung, wie Akkreditive, Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Vorkasse.
Zahlungsverzögerungen
Zahlungsverzögerungen sind in allen großen und vor allem auch internationalen Projekten ein potenzielles Risiko, da sich hier die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfahrungsgemäß schnell ändern. Insbesondere Wechsel von Entscheidungsträgern können sich auf Zahlungstermine auswirken. Auch könnten vor allem bei kleineren Kunden Zahlungsausfälle durch die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus eintreten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als hoch und die Schadenshöhe unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen, sind lieferorientierte Zahlungspläne und ein effizientes Projektmanagement. Zudem ist die Zahlungsmoral unserer Kunden allgemein als gut zu bewerten, da ein Großteil dem öffentlichen Sektor entstammt.
Projektgeschäft
Das Projektgeschäft der IVU beruht fast vollständig auf Werkverträgen, die auf den Standardprodukten der IVU.suite aufbauen. Darin liegt naturgemäß das Risiko, dass der tatsächlich zu leistende Aufwand den Plan übersteigt. Aus möglichen Lieferverzögerungen können Pönalen resultieren. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken sind ein effizientes Projektmanagement, Termintreue und das Einhalten von Qualitätsstandards.
Qualitätsmängel
Sollten Mängel in der gelieferten Software oder Hardware auftreten, können diese die Abnahme und damit die Bezahlung von Rechnungen verzögern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als mittelhoch und die Schadenshöhe ebenfalls unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Eine Maßnahme, um dieses Risiko zu begrenzen, ist ein konsequentes Qualitätsmanagement nach ISO 9001. Zudem mindert der stetig wachsende Standardisierungsgrad der IVU-Systeme die Gefahr von Qualitätsmängeln, da statt Sonderentwicklungen lediglich kundenspezifische Anpassungen notwendig sind und alle Produkte intensiven Tests unterzogen werden können.
Währungsrisiken
Da die IVU einen Teil ihres Geschäfts außerhalb der Euro-Währungsländer tätigt, können Währungsschwankungen das Ergebnis beeinflussen. Währungsrisiken bestehen bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht der funktionalen Währung der IVU entsprechen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als hoch und die mögliche Schadenshöhe unverändert als gering bewertet. Zur Absicherung von Zahlungsströmen in fremder Währung schließt die IVU, wenn wirtschaftlich sinnvoll, im Bedarfsfall Devisentermingeschäfte ab. Dabei werden ausgehend von geschlossenen Verträgen und getroffenen Zahlungsvereinbarungen die erwarteten Zahlungsein- und -ausgänge eingeschätzt. Bewertungseinheiten zur Schaffung von Sicherungsbeziehungen werden derzeit nicht gebildet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Devisentermingeschäfte.
Personal
Ein spezialisiertes Softwareunternehmen wie die IVU erreicht seine Stärke am Markt, weil hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte anspruchsvolle Projekte vorantreiben und spezielle Kundenwünsche realisieren. Risiken ergeben sich aus dem Rekrutierungsbedarf von Fachkräften aufgrund des wachsenden Geschäfts sowie dem potenziellen Verlust von Know-how-Trägern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir unverändert als mittelhoch, die Schadenshöhe weiterhin als mittelhoch. Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren, sind eine langfristig angelegte Personalpolitik, die eine niedrige Fluktuationsrate sicherstellt, sowie eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur, die eine hohe Personalbindung fördert sowie ein aktives Recruiting von hochqualifizierten Beschäftigten.
Coronavirus
Niemand vermag aktuell die Auswirkungen des Coronavirus vollständig abzuschätzen. Insbesondere im hardwarenahen Systemgeschäft sind Projektverzögerungen denkbar, die zur Verschiebung von Umsätzen führen könnten. Aufgrund der Grundstruktur des Geschäfts der IVU, das vornehmlich aus Entwicklung und Verkauf digitaler Produkte besteht, und eines hohen Umsatzanteils der Heimatmärkte gehen wir insgesamt von einem geringen Risiko aus.
Einschätzung des Gesamtrisikos
Wir gehen weiterhin von einem geringen Gesamtrisiko aus.
Chancen
Die Vertriebsstrategie der IVU ist darauf ausgerichtet, ihre Stellung im nationalen Markt auszubauen und die sich ergebenden Chancen der Internationalisierung konsequent zu nutzen. Als einer der wenigen Systemhersteller weltweit bietet die IVU IT-Lösungen für alle Prozesse eines Verkehrsbetriebs - von der Planung über den Betrieb bis zur Abrechnung. Mit unseren Produkten für den öffentlichen Verkehr, die in der IVU.suite zusammengefasst sind, sind wir einer von nur wenigen Anbietern von ganzheitlichen, integrierten Lösungen.
Unser Geschäft ist vor allem im Heimatmarkt und bei kleinen und mittleren Projekten stabil und daher gut vorhersagbar. Die Auftragsvergabe und der Projektverlauf von Großprojekten sind hingegen schwer zu planen. Hier können einzelne Projekte einen großen Einfluss auf das Ergebnis der IVU haben.
Insgesamt sind die Chancen für die IVU als sehr gut zu bewerten. Wir profitieren von den anhaltenden Trends zur Urbanisierung, Digitalisierung und Mobilität, die von den Städten und Verkehrsanbietern immer höhere Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung ihrer Systeme fordert. Durch erfolgreiche Projektumsetzungen ist die IVU zu einem gefragten Ansprechpartner geworden. Diese gute Reputation werden wir nutzen und unsere Marktstellung durch gezielte Vertriebsaktivitäten in unseren Zielmärkten weiter ausbauen.
D. Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben nach § 315a Abs. 1 und 2 HGB und § 315 Abs. 4 HGB
Der Vorstand der IVU AG hat für das Geschäftsjahr 2019 Bezüge von 1.548 T€ (2018: 1.388 T€) erhalten. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen Anteil (683 T€) und einem variablen Anteil (865 T€) zusammen. Im Berichtsjahr betrug der variable Vergütungsanteil 56 % (2018: 45 %) der Gesamtbezüge.
Die Hauptversammlung hat am 25. Mai 2016 beschlossen, die Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung der Bezüge einzelner Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 zu befreien. Die Vergütung des Aufsichtsrats enthält keine erfolgsorientierte Komponente und besteht aus einer fixen Grundvergütung. Ein Sitzungsgeld ist nicht vereinbart.
Im Rahmen des von der Gesellschaft initiierten Long-Term-Incentive-Plans erhalten die Vorstandsmitglieder als weiteren variablen Vergütungsbestandteil Aktien der Gesellschaft. Die zukünftige Übertragung der Anteile ist davon abhängig, dass sich der Aktienkurs der IVU unter Berücksichtigung der Wertentwicklung des Börsenindexes TecDax positiv entwickelt. Die Laufzeit des Programms endet am 31. Dezember 2022, die physische Lieferung der Aktien wäre durch die IVU dann im ersten Quartal 2023 zu erfüllen. Der Anspruch auf Übertragung und die Anzahl der Aktien, die an den Vorstand tatsächlich übertragen werden, hängt nach dem Grundsatz der nachhaltigen Vergütung von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft ab. Maximal können insgesamt 180.000 Aktien gewährt werden, die minimal zu liefernde Anzahl beträgt 0. Zum Gewährungszeitpunkt wurde ein beizulegender Zeitwert des Aktienprogramms von 1.216 T€ ermittelt. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungspläne wurde ein Aktienkurs der IVU von 9,86 €, ein Indexwert von 2.873 Punkten - jeweils am Tag der Gewährung -, eine Laufzeit von 3,6 Jahren, Standardabweichungen der Renditen von 19 % (Index) bzw. 35 % (Kurs) sowie ein risikoloser Zins von -0,62 % verwendet. Für den Long-Term-Incentive-Plan der Vorstände wurden im Geschäftsjahr zusätzlich zu der obigen Bezügeangabe Personalaufwendungen i.H.v. 198 T€ als variabler Vergütungsanteil berücksichtigt. In den folgenden Jahren bis zum Laufzeitende des Programms werden jährlich 339 T€ über den Personalaufwand erfasst und der Kapitalrücklage zugeführt.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 17.719.160 € ist eingeteilt in 17.719.160 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1 €. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €, also um 5.315.748,00 €, durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann von dieser Ermächtigung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck Gebrauch machen. Von der Ermächtigung wurde in 2019 kein Gebrauch gemacht.
Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 dazu ermächtigt, bis zum 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €. Von der Ermächtigung wurde in 2019 kein Gebrauch gemacht.
Es liegen keine Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen vor. Vereinbarungen dieser Art zwischen einzelnen Gesellschaftern sind dem Vorstand nicht bekannt. Ferner sind keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die Regelungen für einen Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots enthalten.
Gemäß § 7 der Satzung ernennt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regelt §§ 84f. AktG.
Der Aufsichtsrat ist gemäß § 17 der Satzung zu Änderungen der Satzung berechtigt, die nur ihre Fassung betreffen. Ansonsten wird die Satzung gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB8
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB9
Die Gesellschaft hat auf ihrer Internetseite www.ivu.de die Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich gemacht. Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex.
Berlin, den 26. März 2020
Der Vorstand
8 Nicht durch den Abschlussprüfer inhaltlich geprüft.
9 Nicht durch den Abschlussprüfer inhaltlich geprüft.
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
im vorliegenden Geschäftsbericht 2019 vermeldet die IVU Traffic Technologies AG das beste Jahresergebnis seit ihrem Bestehen, worüber meine Kolleginnen und Kollegen sowie ich uns sehr freuen. Es ist dabei unsere Aufgabe als Aufsichtsrat, die aktuelle wirtschaftliche Lage und die künftige Entwicklung des Unternehmens zu kontrollieren und nachhaltig abzusichern.
Wir haben im Berichtsjahr 2019 die Arbeit des Vorstands gemäß Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Wir haben uns umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung, wichtige Geschäftsereignisse sowie über die Strategie und Planung der IVU informiert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat zeitnah und regelmäßig. Uns lagen alle Sachverhalte rechtzeitig und mit aussagekräftigen Unterlagen vor, die für anstehende Entscheidungen erforderlich waren.
In seinen Beratungen hat sich der Aufsichtsrat im vergangenen Jahr insbesondere mit dem weiteren Wachstum der IVU und den organisatorischen Anpassungen auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Ausgliederung der IVU.elect GmbH, die Ermittlung wirtschaftlicher Potenziale, die Umsetzung strategischer Kooperationen und Partnerschaften sowie die Fokussierung des Geschäftes.
Der anhaltende Erfolg und das fortschreitende Personalwachstum der IVU gehen auch mit organisatorischen Anpassungen einher. Da die Gesellschaft seit 2019 konzernweit dauerhaft mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigt, fällt sie nunmehr unter das Drittelbeteiligungsgesetz. Der Aufsichtsrat setzt sich nunmehr aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier die Anteilseigner vertreten und zwei von der Belegschaft der IVU gewählt werden.
Die Vertreter der Anteilseigner sind Prof. Dr. Herbert Sonntag (Vorsitzender), Ute Witt (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Heiner Bente und Prof. Dr. Barbara Lenz. Die Arbeitnehmer sind durch Axel Zimmermann sowie Benedikt Woelki vertreten. Die Zusammenarbeit zwischen Kapitalseite und Arbeitnehmervertretern gestaltete sich konstruktiv. Alle Aufsichtsratsmitglieder sehen sich dem übergeordneten Ziel verpflichtet, die jeweils besten Entscheidungen für die Gesellschaft zu treffen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Sitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Wesentliche Erkenntnisse und Informationen aus diesen Gesprächen hat der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht, so dass diese den gleichen Informationsstand hatten und ihnen die Gelegenheit gegeben war, ihren Rat einzubringen.
Tätigkeiten
Der Aufsichtsrat tritt regelmäßig zusammen, um die vorgenannten Themen zu besprechen und Entscheidungen zu treffen. 2019 fanden vier planmäßige Sitzungen statt, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat eingehend über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der IVU informierte: am 28. März, 28. Mai, 28. August und 20. November 2019. Ergänzend führten wir am 24. Juli eine konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats durch. Der Aufsichtsrat war in allen Sitzungen in beschlussfähiger Anzahl vertreten. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, teilgenommen. Im Rahmen der Sitzungen fanden zudem vor- und nachbereitende Gespräche zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt, um Informationen auszutauschen und Entscheidungen vorzubereiten.
Der Aufsichtsrat bildete im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung die folgenden Ausschüsse:
| ― | Präsidialausschuss (Prof. Dr. Herbert Sonntag - Vorsitz -, Dr. Heiner Bente) |
| ― | Prüfungsausschuss (Ute Witt - Vorsitz-, Prof. Dr. Herbert Sonntag, Axel Zimmermann) |
Der Präsidialausschuss befasst sich mit grundsätzlichen Fragen des Unternehmens, insbesondere mit etwaigen M&A Aktivitäten der Gesellschaft, mit Umstrukturierungen und Umwandlungen sowie mit den Dienstverträgen und Personalangelegenheiten des Vorstands. Der Ausschuss kam im Verlauf des Geschäftsjahres einmal vollzählig zusammen.
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements, der Compliance und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Der Ausschuss tagte im Jahr 2019 zweimal, wovon eine Sitzung dazu diente, die Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung mit dem Wirtschaftsprüfer festzulegen. Die Ausschussmitglieder waren bei den Sitzungen vollzählig anwesend.
Schwerpunkte der Beratungen
Im Mittelpunkt der Beratungen standen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Perspektiven und die zukünftige Ausrichtung im internationalen Wettbewerbsumfeld. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Strategie des Vorstands auseinandergesetzt, sich ganz auf das Kerngeschäft mit öffentlichen Verkehrsunternehmen zu konzentrieren. Wir unterstützen dabei die Anstrengungen des Vorstands, das Produktportfolio im Bereich Elektromobilität auszubauen und hierfür entsprechende Partnerschaften einzugehen. In diesem Sinne begrüßen wir die Beteiligung der Evobus GmbH, dem Tochterunternehmen für die Busproduktion der Daimler AG, an der IVU. Wir sind uns sicher, dass diese Kooperation die IVU sowohl hinsichtlich ihrer Marktstellung als auch ihrer fachlichen Kompetenz weiter stärken wird.
Weitere wichtige Punkte in den Sitzungen waren:
| ― | Prüfung und Genehmigung der Planung für das Geschäftsjahr 2019 |
| ― | Billigung des Konzernabschlusses 2018 |
| ― | Feststellung des Einzelabschlusses 2018 |
| ― | Liquiditätsplanung 2019 |
| ― | Besprechung der Quartalsabschlüsse 2019 |
| ― | Ausgliederung von IVU.elect |
| ― | Personalentwicklung |
| ― | Risikomanagement |
| ― | Großprojekte und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen |
| ― | Vorbereitung der Hauptversammlung |
| ― | Kooperationen und Partnerschaften |
| ― | Festlegung der Prüfungsschwerpunkte mit dem Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss (Einzel- und Konzernabschluss) 2019 |
Corporate Governance
Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Wertschöpfung ist für die IVU Traffic Technologies AG von großer Bedeutung. Daher haben Aufsichtsrat und Vorstand auch im Berichtsjahr 2019 die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes erörtert und die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist mit der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Website der IVU (www.ivu.de) veröffentlicht. Bis auf wenige Ausnahmen erfüllt die IVU die Empfehlungen des Kodexes. Abweichungen sind ausführlich begründet. Sie betreffen die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands, den Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung des Aufsichtsrats, das Compliance Management System bzw. Hinweisgebersystem, das Ausweisen der Vorstandsbezüge, die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte bzw. Diversity, den Normierungsausschuss und die Vergütung des Aufsichtsrats.
Jahres- und Konzernabschluss 2019
Der Prüfungsausschuss hat sich mit dem Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den jeweiligen Lageberichten zusammen mit den Abschlussprüfern der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft intensiv auseinandergesetzt. Der Prüfungsausschuss hat den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Bilanzsitzung am 26. März 2020 empfohlen, den Konzernabschluss zu billigen sowie den Einzelabschluss der AG festzustellen. In dieser Sitzung des Aufsichtsrats haben wir uns mit dem Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den jeweiligen Lageberichten befasst. Der Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, stand während der Sitzung für Fragen zur Verfügung. Nach eingehender Prüfung und Erörterung haben wir sowohl den Konzernabschluss gebilligt als auch den Einzelabschluss der AG festgestellt.
Berlin, den 26. März 2020
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Herbert Sonntag, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, im März 2020
Der Vorstand
Martin Müller-Elschner
Matthias Rust
Leon Struijk
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex
der IVU Traffic Technologies AG gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat erklären hiermit gemäß den Bestimmungen des § 161 des Aktiengesetzes, dass die IVU Traffic Technologies AG die Bestimmungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß der aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 beachtet hat und weiter beachten wird mit folgenden Ausnahmen:
(Die nachfolgende Nummerierung entspricht den so nummerierten Punkten des Kodexes.)
3.4 Informations- und Berichtspflichten des Vorstands
Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands nicht förmlich festgelegt, da der Vorstand bereits gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Aufsichtsrat umfassend zu informieren und der Aufsichtsrat bislang keinen Grund zur Beanstandung der Informationspolitik des Vorstands hatte.
3.8 Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat
In der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 wurden die Aufsichtsratsvergütungen ab 2019 erhöht. Diese Erhöhungen gehen einher mit der Erweiterung des Umfangs der Tätigkeiten durch die Vergrößerung des Gremiums sowie der Einrichtung zweier Ausschüsse. Die Aufsichtsratsvergütung ist dementsprechend weiterhin eher relativ gering. Daher hält die Gesellschaft einen nennenswerten Selbstbehalt für den Aufsichtsrat für nicht zumutbar. Auch ohne Selbstbehalt besteht eine ausreichende Grundlage für pflichtgemäßes Verhalten des Aufsichtsrats.
4.1.3 Compliance Management System, Hinweisgebersystem
Vorstand und Aufsichtsrat sind sich bislang darüber einig, dass die Einrichtung eines institutionalisierten Compliance Management Systems aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft sowie des fehlenden Gefahren- und Risikopotenzials für Compliance Verstöße nicht erforderlich ist. Ein solches System wäre im Verhältnis zum Nutzen für die Gesellschaft mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die Gesellschaft stellt u.a. durch Arbeits- und Verfahrensanweisungen sicher, dass die Gesetze und Normen im Unternehmen eingehalten werden.
Nach Ziffer 4.1.3 Satz 3 des Kodexes soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben (Einrichtung eines Whist-leblowing-/Hinweisgebersystems). Dieser Empfehlung wird nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass auch ohne die Einrichtung eines solchen Systems die Compliance im Unternehmen sichergestellt ist.
4.2.4 Ausweisen der Vorstandsbezüge
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nicht individualisiert. Die Gesellschaft hat bisher die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.05.2016 gem. § 286 Abs. 5 HGB.
5.1.2 Altersgrenze für Vorstandsmitglieder, Diversity
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wird der Aufsichtsrat nicht festlegen. Die Gesellschaft sieht keine Veranlassung, eine Altersgrenze für den Vorstand vorzusehen, da dem Unternehmen die Expertise erfahrener Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss des Vorstands nicht sachgerecht erscheint.
Bei der Besetzung von Vorstandspositionen achtet der Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft hauptsächlich auf das Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen und zieht erst danach weitere Kriterien in Betracht. Aufgrund der Internationalität des Unternehmens wird bei Bewerbern dabei insbesondere auf das Vorhandensein von Schlüsselqualifikationen, sprachlichen Fähigkeiten und Branchenerfahrungen Wert gelegt.
5.3.3 Nominierungsausschuss
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.
Der Aufsichtsrat hat auf die Bildung eines Nominierungsausschusses verzichtet, da die Nominierung zwischen den vier Vertretern der Kapitalseite insgesamt abgestimmt werden und es daher eines Ausschusses nicht bedarf.
5.4 Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats
Der Kodex empfiehlt im Punkt 5.4.1, dass der Aufsichtsrat für eine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.
Außer der vom "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" vorgeschriebenen Festlegung von Zielgrößen hat der Aufsichtsrat bisher keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und sieht dies nach Abwägung der unternehmensspezifischen Situation zunächst auch nicht vor. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird im Interesse der Gesellschaft hauptsächlich auf das Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen sowie internationaler Erfahrungen Wert gelegt, erst danach werden weitere Kriterien in Betracht gezogen.
Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats achtet die Gesellschaft auf die Unabhängigkeit aller Aufsichtsratsmitglieder.
Die Gesellschaft verzichtet zudem auf die Festlegung einer Altersgrenze für den Aufsichtsrat, da dem Unternehmen die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss nicht sachgerecht erscheint.
Des Weiteren empfiehlt der Kodex im Punkt 5.4.5, dass die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen soll. Grundsätzlich unterstützt die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei angemessenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der satzungsgemäßen Auslagenerstattung. Da ungeklärt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung durch die Gesellschaft im Rahmen dieser Kodex-Empfehlung als angemessen angesehen wird, wird vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung erklärt.
Berlin, den 13.02.2020
Für den, Vorstand
Martin Müller-Elschner, Vorsitzender des Vorstands
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Herbert Sonntag, Vorsitzender des Aufsichtsrats