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IVU Traffic Technologies AG Audit Report / Information 2019

Apr 17, 2020

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Audit Report / Information

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IVU Traffic Technologies AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IVU Traffic Technologies AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Kapitel "Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs.2 Satz 3 HGB" des Lageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Kapitel " Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs.2 Satz 3 HGB" des Lageberichts enthaltenen Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie der im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB" des Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Umsatzrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wird der wesentliche Teil der Umsatzerlöse durch Verträge für kundenspezifische Auftragsfertigung, Wartung und Dienstleistungen erzielt. Gemäß dem Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sind Umsatzerlöse im Jahresabschluss nur zu erfassen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Dies setzt einen vertraglich vereinbarten Gefahrenübergang bzw. Nutzen-Lasten-Wechsel voraus, in der Regel definiert durch (Teil-)Abnahmen durch den Kunden. Wegen der vertrags- bzw. kundenindividuellen Ausgestaltung von (Teil-)Abnahmen ist die Umsatzrealisierung vertragsspezifisch zu beurteilen. Hieraus entsteht insbesondere das Risiko einer Umsatzerfassung trotz fehlender (Teil-)Abnahme. Des Weiteren unterscheiden sich die Leistungskomponenten je Vertrag teilweise erheblich, so dass aus der Beurteilung, ob eine einheitliche Leistungsverpflichtung oder mehrere Leistungsverpflichtungen bestehen, eine vertragsindividuelle Komplexität hinsichtlich der Beurteilung zur einheitlichen oder getrennten Umsatzrealisation von Leistungskomponenten entsteht. Hieraus resultiert insbesondere das Risiko der separaten Umsatzrealisierung einzelner Leistungskomponenten trotz Vorliegen einer einheitlichen Leistungsverpflichtung.

Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Jahresergebnis sowie der Risiken der Umsatzerfassung trotz fehlender (Teil-)Abnahme sowie der vertragsindividuellen Komplexität hinsichtlich der Beurteilung zur einheitlichen oder getrennten Umsatzrealisation von Leistungskomponenten erachten wir die Umsatzrealisierung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Unsere Aufbau- und Funktionsprüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, hinsichtlich der für die Realisierung von Umsatzerlösen relevanten Prozesse, richteten sich insbesondere auf die im Rahmen des Prozesses Umsatzrealisierung implementierten Kontrollen, die wir hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für die Umsatzerfassung getestet haben. Daneben wurden im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Hierfür wurden für wesentliche erfasste Umsatzerlöse des Geschäftsjahres die entsprechenden vertraglichen Regelungen bezüglich der (Teil-)Abnahmen und Leistungskomponenten nachvollzogen und die Nachweise zur entsprechenden Umsatzrealisierung eingeholt. Dabei wurde ein Schwerpunkt auf die Abgrenzung der Umsatzerlöse zum Bilanzstichtag gelegt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Anhang auf der Seite 8 enthalten.

Sonstige Informationen

Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat, für die übrigen sonstigen Informationen sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die im Kapitel "Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs.2 Satz 3 HGB" des Lageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB,
die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

ferner weitere, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung vom 20. März 2020 bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrats sowie die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft ver mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Abschlussprüfer der IVU Traffic Technologies AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Ingo Röders.

Berlin, 26. März 2020

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Dr. Röders, Wirtschaftsprüfer

Weinberg, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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31.12.2018

T€
A. ANLAGEVERMÖGEN
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 120.002,00 156
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 15.972,60 55
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.101.398,51 882
1.117.371,11 937
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.423.204,12 849
2. Beteiligungen 118.500,00 0
1.541.704,12 849
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Unfertige Leistungen 19.873.052,00 14.754
2. Waren 1.117.904,92 1.204
3. Geleistete Anzahlungen 1.573.792,49 921
22.564.749,41 16.879
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25.130.524,44 21.904
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.231.228,08 4.293
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 295.174,74 0
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.080.754,81 566
31.737.682,07 26.763
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 27.637.640,66 20.238
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 322.757,22 154
85.041.906,59 65.976
PASSIVA
31.12.2018

T€
A. EIGENKAPITAL
I. Grundkapital 17.719.160,00 17.719
II. Kapitalrücklage 1.969.858,51 1.772
III. Gewinnrücklage 5.000.000,00 2.500
IV. Bilanzgewinn 7.734.478,59 6.653
32.423.497,10 28.644
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.334.391,34 4.154
2. Steuerrückstellungen 41.435,17 1.703
3. Sonstige Rückstellungen 15.144.688,06 11.034
19.520.514,57 16.891
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 20.913.805,61 15.150
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.248.626,63 2.815
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.950.815,90 421
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.041.226,78 1.615
davon aus Steuern € 2.013.172,00 (Vj. T€ 1.590)
32.154.474,92 20.001
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 943.420,00 440
85.041.906,59 65.976

Gewinn- und Verlustrechnung für 2019

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2018

T€
1. Umsatzerlöse 74.315.491,81 68.427
2. Erhöhugng des Bestands an unfertigen Leistungen 5.129.478,16 4.758
davon Erträge aus Währungsumrechnung € 231.600,01 (Vj. T€ 104)
81.749.932,48 75.445
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 18.319.495,52 17.813
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 8.265.309,80 8.473
26.584.805,32 26.286
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 30.391.547,95 26.560
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung € 156.552,48 (Vj. T€ 255) 5.003.000,00 4.663
35.394.547,95 31.223
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 830.971,25 1.268
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.097.102,22 10.086
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung € 69.432,69 (Vj. T€ 127)
74.907.426,74 68.863
8. Erträge aus Beteiligungen 0,00 250
davon aus verbundenen Unternehmen € 0,00 (Vj. T€ 250)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 396,91 14
10 Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 1
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 287.595,42 339
davon Aufwendungen aus der Abzinsung € 140.921,00 (Vj. T€ 154)
-287.198,51 -76
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 841.660,05 1.048
13. Ergebnis nach Steuern 5.713.647,18 5.458
14. Sonstige Steuern 6.042,00 5
15. Jahresüberschuss 5.707.605,18 5.453
16. Gewinnvortrag 6.653.172,61 5.472
17. Dividendenausschüttung -2.126.299,20 -1.772
18. Einstellung in die Gewinnrücklage -2.500.000,00 -2.500
19. Bilanzgewinn 7.734.478,59 6.653

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. REGISTERINFORMATIONEN

Die Gesellschaft ist unter der Firma IVU Traffic Technologies AG mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 69310 B eingetragen.

III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um nutzungsbedingte lineare Abschreibungen, bewertet.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten einschließlich Anschaffungsnebenkosten.

Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten einschließlich Verwaltungskosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens. Fremdkapitalzinsen und Vertriebskosten werden in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen. Soweit die erwarteten Verkaufserlöse aus Aufträgen nicht die Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich noch anfallender Kosten decken, erfolgen Abschläge, um eine verlustfreie Bewertung sicherzustellen.

Waren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Der Ausweis der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Nominalwerten.

Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen an Vorstände wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals über den Zeitraum erfasst, in dem die Vorstände einen uneingeschränkten Anspruch auf die Anteile erwerben. Da die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung Marktbedingungen enthält, berücksichtigt der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Bedingung und spiegelt dementsprechend die Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse wider.

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der PUC-Methode (projected unit credit method) ermittelt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Der Jahresabschluss enthält Positionen, denen Beträge in fremder Währung zugrunde liegen. Posten in Fremdwährung in der Bilanz wurden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Für die Ermittlung der latenten Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Aus der Gegenüberstellung von aktiven und passiven latenten Steuern (einschließlich der Differenzen aus steuerlichen Verlustvorträgen) ergab sich zum Bilanzstichtag ein Aktivüberhang. Temporäre Differenzen i. S. v. § 274 HGB ergeben sich unter Verwendung eines Steuersatzes von 30,91 % bei folgenden Bilanzposten:

Immaterielle Vermögensgegenstände (aktive latente Steuern)
Pensionsrückstellungen (aktive latente Steuern)
Sonstige Rückstellungen (aktive latente Steuern)

Darüber hinaus bestehen ungenutzte steuerliche Verlustvorträge, deren Realisierung durch zukünftige positive Steuerbemessungsgrundlagen hinreichend sicher scheint. Auch hieraus ergibt sich eine aktive latente Steuer. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern, sodass ein Aktivüberhang vorliegt, der entsprechend § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB (Wahlrecht) nicht aktiviert wird.

IV. ANGABEN ZU BESTIMMTEN BILANZPOSITIONEN SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

In den immateriellen Vermögensgegenständen werden zum Bilanzstichtag Software und Nutzungsrechte in Höhe von 120 T€ (Vj. T€ 156) ausgewiesen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter 800 € betragen, wurden im Geschäftsjahr als Aufwand erfasst.

Der Anteilsbesitz stellt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:

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Name und Sitz der Gesellschaft (lokale) Währung Anteil am Kapital

%
Eigenkapital 31.12.2019

T€
Ergebnis 2019

T€
IVU Benelux B.V., Veenendaal, Niederlande ("IVU Benelux") EUR 100,00 85 ** 22 **
IVU Traffic Technologies Italia s.r.l., Bozen (operativ Rom), Italien ("IVU Italia") EUR 100,00 1.731 * 323 *
IVU Traffic Technologies UK Ltd., Birmingham, Großbritannien ("IVU UK") GBP 100,00 40 ** 18 **
IVU Traffic Technologies Schweiz AG, Olten, Schweiz ("IVU Schweiz") IVU Austria GmbH, Wien, Österreich CHF 100,00 279 ** 93 **
("IVU Austria") IVU Chile LTDA., Santiago de Chile, EUR 100,00 59 * 17 *
Chile (" IVU Chile") IVU Traffic Technologies Inc., CLP 100,00 73 ** -1 **
Wilmington, Deleware, USA ("IVU USA") USD 100,00 31 ** 6 **
IVU elect GmbH, Berlin ("IVU elect") EUR 100,00 1.224 ** 650 **
EBS ebus solutions GmbH, Aachen ("EBS") EUR 74,00 -248 * -373 *

* nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften Jahresabschluss 2019

** nach IFRS

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten, der Warenbestand ist zu Anschaffungskosten, jeweils unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennwerten abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von 0 T€ (Vj. 37 T€) Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 5.231 T€ (Vj. 4.293 T€).

Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht umfassen kurzfristige Forderungen aus Dienstleistungen in Höhe von insgesamt 295 T€ (Vj. 0 T€).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten insbesondere Steuerforderungen in Höhe von 706 T€ (Vj. 331 T€), debitorische Kreditoren in Höhe von 130 T€ (Vj. 62 T€) und eine Sicherheitshinterlegung für eine ausländische Finanzbehörde über 94 T€. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Es handelt sich dabei um die Sicherheitshinterlegung und um Mietkautionen in Höhe von zusammen 99 T€ (Vj. 99 T€). Des Weiteren sind von den sonstigen Vermögensgegenständen 78 T€ aufgrund einer Verpfändungsvereinbarung nicht frei verfügbar.

Die flüssigen Mittel enthalten in Höhe von 2.884 T€ (Vj. 2.926 T€) Termingelder, die als Sicherheit für ausgereichte Bürgschaften hinterlegt und nicht frei verfügbar sind.

Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Bilanzgewinn wie folgt entwickelt:

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Bilanzgewinn 01.01.2019 T€ 6.653
Dividendenausschüttung T€ -2.126
Jahresüberschuss 2019 T€ 5.708
Einstellung in Gewinnrücklage T€ -2.500
Bilanzgewinn 31.12.2019 T€ 7.735

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 17.719.160 € eingeteilt in 17.719.160 Stückaktien zum rechnerischen Wert von je 1 €.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2021 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160,00 €, also 5.315.748,00 € durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Von der Ermächtigung wurde in den Jahren 2016 bis 2019 kein Gebrauch gemacht.

Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 dazu ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916,00 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160,00 €.

In die Kapitalrücklage wurden im Geschäftsjahr 198 T€ für die aktienbasierte Vergütung der Vorstände eingestellt (Vj. 0 T€).

Im Geschäftsjahr wurden 2.500 T€ in die Gewinnrücklagen aus dem Jahresüberschuss eingestellt (Vj. 2.500 T€).

Die Pensionsrückstellungen werden nach der "Projected Unit Credit" (PUC) Methode unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,71 % (Vj. 3,21 %) verwendet. Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB durchschnittliche Markzinssatz aus den vergangen sieben Geschäftsjahren bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren beträgt 1,97 % (Vj. 2,32 %).

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 405 T€ (Vj. 483 T€), unterliegt einer Ausschüttungssperre und ermittelt sich wie folgt:

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T€
Erfüllungsbetrag (Rechnungszins 10-Jahres-Durchschnitt) 4.627
Erfüllungsbetrag (Rechnungszins 7-Jahres-Durchschnitt) 5.032
Unterschiedsbetrag 405

Für Verpflichtungen wurden erwartete Rentensteigerungen mit 2,0 % p. a. (Vorjahr 2,0 % p. a.) und Gehaltssteigerungen von 2,5 % p. a. (Vorjahr 2,5 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 3,0 % (Vorjahr 3,0 %) berücksichtigt.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

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T€
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 4.626
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 292
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 292
Verrechnete Aufwendungen 0
Verrechnete Erträge 0

Insgesamt wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen, in Höhe von 292 T€ mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

In den Sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken ausreichend berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Personalrückstellungen in Höhe von 6.229 T€ (Vj. 5.285 T€), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.935 T€ (Vj. 2.365 T€), Rückstellungen für Vertragsrisiken und drohende Verluste 1.526 T€ (Vj. 1.806 T€) und Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 5.135 T€ (Vj. 1.237 T€).

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Fälligkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel (in Klammern Angabe der Vorjahreswerte):

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Restlaufzeit bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Gesamt
T€ T€ T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- --- --- ---
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 15.411 (12.172) 5.503 (2.978) 20.914 (15.150)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.248 (2.815) 0 (0) 7.248 (2.815)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.951 (421) 0 (0) 1.951 (421)
Sonstige Verbindlichkeiten 2.041 (1.615) 0 (0) 2.041 (1.615)
26.651 (17.023) 5.503 (2.978) 32.154 (20.001)

Wie im Vorjahr bestehen zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.

Die IVU AG hat die widerruflichen Kreditlinie bei der Berliner Sparkasse von zuvor 1.500 T€ im Geschäftsjahr gekündigt und die widerrufliche Kreditlinie bei der Deutsche Bank AG im Geschäftsjahr auf 1.000 T€ (Vorjahr 1.500 T€) reduziert. Mit der HSBC wurde eine neue Vereinbarung über eine widerrufliche Kreditlinie über 1.000 T€ abgeschlossen.

Die Besicherung der Kreditlinie durch Globalzession von Forderungen aus Warenlieferungen sowie aus der Vergabe von Lizenzrechten wurde im Geschäftsjahr aufgehoben. Die Kreditlinien wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus innerkonzernlichen Leistungsverrechnungen.

Die Umsatzerlöse verteilen sich geografisch wie folgt:

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2019

T€
2018

T€
Inland 38.009 33.519
Ausland 36.306 34.908
74.315 68.427

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (1.676 T€; Vj. 557 T€), Erträge aus Zuwendungen für Forschung und Entwicklung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (52 T€; Vj. 469 T€), aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (50 T€; Vj. 214 T€) sowie Erträge aus Kursgewinnen (232 T€; Vj. 104 T€).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1.726 T€ (Vj. 1.094 T€) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von 148 T€ (Vj. 167 T€) Weiterbelastungen von verauslagten Kosten an Tochtergesellschaften.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kosten für die Unterstützung der Tochtergesellschaften im Ausland in Höhe von 744 T€ (Vj. 744 T€) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 48 T€ (Vj. 67 T€) aus der Ausbuchung von Forderungen.

V. SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung bestehen aus Dauerschuldverhältnissen (Mietverträgen und Leasingverträgen), die zu folgenden Zahlungen führen:

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Mietzahlungen

T€
Leasingzahlungen

T€
Summe

T€
2020 1.379 1.520 2.899
2021 1.369 783 2.152
2022 1.506 585 2.091
2023 und später 5.412 198 5.610
Gesamt 9.666 3.086 12.752

Hiervon bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen und entfallen keine Verpflichtungen auf Altersversorgung.

Organe und Organbezüge

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde die Gesellschaft vertreten durch die Vorstände:

Martin Müller-Elschner (Vorsitzender und Finanzvorstand)
Matthias Rust (Mitglied des Vorstands)
Leon Struijk (Mitglied des Vorstands)

Der Vorstand der IVU AG hat für das Geschäftsjahr 2019 Bezüge von 1.548 T€ (2018: 1.388 T€) erhalten. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen Anteil (683 T€) und einem variablen Anteil (865 T€) zusammen. Im Berichtsjahr betrug der variable Vergütungsanteil 55,9 % (2018: 44,7 %) der Gesamtbezüge. Der variable Vergütungsanteil bemisst sich nach dem Ergebnis vor Steuern im IFRS Konzernabschluss.

Im Rahmen des von der Gesellschaft initiierten Long Term Incentive Plans erhalten die Vorstandsmitglieder als weiteren variablen Vergütungsbestandteil Aktien der Gesellschaft. Die zukünftige Übertragung der Anteile ist davon abhängig, dass sich der Aktienkurs der IVU AG unter Berücksichtigung der Wertentwicklung des Börsenindexes TecDax positiv entwickelt. Die Laufzeit des Programms endet am 31. Dezember 2022, die physische Lieferung der Aktien wäre durch die IVU dann im ersten Quartal 2023 zu erfüllen. Der Anspruch auf Übertragung und die Anzahl der Aktien, die an den Vorstand tatsächlich übertragen werden, hängt nach dem Grundsatz der nachhaltigen Vergütung von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft ab. Maximal können insgesamt 180.000 Aktien gewährt werden, die minimal zu liefernde Anzahl beträgt 0. Die IVU wird die Verpflichtungen aus den Long Term Incentive Plans durch den Rückkauf von eigenen Aktien und deren Ausgabe an die Vorstände zum Erfüllungszeitpunkt erfüllen.

Der beizulegende Zeitwert des Aktienprogramms beträgt 1.216 T€ und wurde mittels Monte-Carlo-Simulation bestimmt. Für die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente ist der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung heranzuziehen. Wenn eine aktienbasierte Vergütung eine Marktbedingung enthält, sollte der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt die Wahrscheinlichkeit des Erreichens der Bedingungen berücksichtigen und dementsprechend die Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse widerspiegeln. Um dieser Betrachtung bewertungstechnisch gerecht zu werden, wurde eine Bewertungstechnik angewandt, die verschiedene mögliche Ergebnisse berücksichtigt. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungspläne wurde ein Aktienkurs der IVU von 9,86 €, ein Indexwert von 2.873 Punkten - jeweils am Tag der Gewährung eine Laufzeit von 3,6 Jahren, Standardabweichungen der Renditen von 19 % (Index) bzw. 35 % (Kurs) sowie ein risikoloser Zins von -0,62 % verwendet. Für den Long Term Incentive Plan der Vorstände wurde im Geschäftsjahr zuzüglich zu der obigen Bezügeangabe Personalaufwendungen i.H.v. 198 T€ als variabler Vergütungsanteil erfasst.

Die Hauptversammlung hat am 25. Mai 2016 beschlossen, die Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung der Bezüge einzelner Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 zu befreien.

Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats waren bestellt:

Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses) Professor für Verkehrslogistik i.R. der Technischen Hochschule (TH) Wildau, Beirat und Ehrenmitglied LNBB Logistiknetz Berlin-Brandenburg e.V., Beauftragter für Brandenburg der Allianz pro Schiene e.V., Handlungsfeldsprecher Logistik im Cluster Verkehr, Mobilität und Logistik der Länder Berlin und Brandenburg, Gastprofessor DKU Deutsch-Kasachische Universität, Almaty, Kasachstan, Gastprofessor GTU Georgisch Technische Universität, Tiflis, Georgien.
Ute Witt, Potsdam (Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses) Vorsitzende des Aufsichtsrats der Sellutions AG, Vizepräsidentin, Schatzmeisterin und Leitung des Etatausschusses der Industrie- und Handelskammer Berlin, Mitglied des Steuerausschusses und des Beirates des DIHK, Berlin, Mitglied der Bundesfachkommissionen Steuern im Wirtschaftsrat der CDU e.V., Berlin, Vorstand des Potsdamer Steuerforum e.V., Potsdam, Mitglied des wirtschaftlichen Beirats des Domstift Brandenburg, Brandenburg a.d. Havel, Mitglied des Prüfungs- und Revisionsausschusses der Berliner Stadtmission, Berlin, Gesellschafter-Liquidatorin der FinTax policy advice GmbH i.L.
Ulrike Mayer-Johanssen, Berlin (bis 29. Mai 2019)
Dr. Heiner Bente, Hamburg (seit 29. Mai 2019; Mitglied des Präsidialausschusses) Managing Partner, Dr. Heiner Bente Consulting, Hamburg, Senior Advisor bei civity Management Consultants, Hamburg, Stellvertretender Beiratsvorsitzender der Schürfeld Gruppe, Hamburg, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der birkle IT AG, München, Mitglied des Entrepreneurs Board von All4Labels, Hamburg.
Prof. Dr. Barbara Lenz, Berlin (seit 29. Mai 2019) Direktorin des Instituts für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Berlin, Professorin für Verkehrsgeographie an der Humboldt-Universität zu Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Clustersprecherin für das Cluster Verkehr, Mobilität und Logistik der Länder Berlin Brandenburg.
Benedikt Woelki, Berlin (seit 17. Juli 2019) Support Account Manager IVU.suite bei der IVU Traffic Technologies AG, Berlin.
Axel Zimmermann, Düren (seit 17. Juli 2019; Mitglied des Prüfungsausschusses) Qualitätsmanager bei der IVU Traffic Technologies AG, Aachen, Betriebsratsvorsitzender der IVU Traffic Technologies AG am Standort Aachen, Stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender der IVU Traffic Technologies AG.

Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats hat sich entsprechend des Hauptversammlungsbeschlusses vom 29. Mai 2019 von drei auf sechs Mitglieder erhöht und es wurden erstmals Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2019 Vergütungen von 101 T€ (2018: 60 T€) erhalten.

Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr Pensionszahlungen in Höhe von 151 T€ (2018: 151 T€) geleistet.

Für frühere Organmitglieder bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.285 T€ (2018: 2.268 T€) vor Saldierung mit Vermögensgegenständen.

Mitarbeiter

Übersicht über die beschäftigten Mitarbeiter:

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Anzahldurchschnittlich Beschäftigter in 2019
Angestellte Vollzeit 380
Angestellte Teilzeit 84
Aushilfen 100
564

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

Prüfungs- und Beratungshonorare

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt 124 T€. Der Aufwand für andere Dienstleistungen durch den Abschlussprüfer gliedert sich wie folgt:

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Steuerberatungsleistungen T€ 47
Tax Compliance Ausland T€ 10
Beratung im Zusammenhang mit Entsendungen T€ 2
Sonstige Leistungen T€ 12

Bei den Nicht-Prüfungsdienstleistungen durch den Abschlussprüfer handelt es sich um reine Compliance-Tätigkeiten, d. h. Erstellung von Steuerdeklarationen und Dokumentationen.

Mitteilungspflichtige Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Im Geschäftsjahr 2019 wurden der IVU AG folgende Über- oder Unterschreitungen der Schwellenwerte gemäß § 21 Abs. 1 WpHG gemeldet:

EvoBus GmbH: 5,25 % (929.939 Anteile); Datum der Schwellenberührung: 26.02.2019.
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.: 0 %; Datum der Schwellenberührung: 26.02.2019.
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.: 5,25 % (929.939 Anteile); Datum der Schwellenberührung: 11.01.2019.
Dr. Ernst Dehnert: 0 %; Datum der Schwellenberührung: 11.01.2019.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden der IVU AG keine Über- oder Unterschreitungen der Schwellenwerte gemäß § 21 Abs. 1 WpHG gemeldet.

Vorschlag für die Ergebnisverwendung § 285 Nr. 34 HGB

Der Vorstand schlägt eine Gewinnverwendung in Form einer Dividendenzahlung in Höhe von 0,16 € je Aktie, also 2.835.066 €, vor.

Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex

Die IVU AG hat für 2020 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 13. Februar 2020 abgegeben und über die Homepage der IVU AG (www.ivu.de) öffentlich zugänglich gemacht.

Konzernverhältnisse

Die IVU AG, Berlin, erstellt für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen einen Konzernabschluss gemäß § 315e Abs. 1 HGB. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Berlin, den 26. März 2020

Der Vorstand

gez. Martin Müller-Elschner

gez. Matthias Rust

gez. Leon Struijk

Entwicklung des Anlagevermögens 2019

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Anschaffungskosten
1.1.2019

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

31.12.2019

--- --- --- --- --- ---
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 10.388.532,52 103.507,48 3.542,60 0,00 10.488.497,40
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.195.406,91 0,00 0,00 0,00 7.195.406,91
17.583.939,43 103.507,48 3.542,60 0,00 17.683.904,31
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.890.021,61 0,00 36.144,68 0,00 2.853.876,93
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.713.909,55 878.548,87 274.588,10 0,00 6.317.870,32
8.603.931,16 878.548,87 310.732,78 0,00 9.171.747,25
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.034.674,61 574.337,26 0,00 0,00 2.609.011,87
2. Beteiligungen 0,00 118.500,00 0,00 0,00 118.500,00
2.034.674,61 692.837,26 0,00 0,00 2.727.511,87
28.222.545,20 1.674.893,61 314.275,38 0,00 29.583.163,43

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
1.1.2019

Zugänge

Abgänge

31.12.2019

31.12.2019

--- --- --- --- --- ---
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 10.232.572,52 138.220,48 2.297,60 10.368.495,40 120.002,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.195.406,91 0,00 0,00 7.195.406,91 0,00
17.427.979,43 138.220,48 2.297,60 17.563.902,31 120.002,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.835.045,01 35.808,00 32.948,68 2.837.904,33 15.972,60
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.831.388,14 656.942,77 271.859,10 5.216.471,81 1.101.398,51
7.666.433,15 692.750,77 304.807,78 8.054.376,14 1.117.371,11
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.185.807,75 0,00 0,00 1.185.807,75 1.423.204,12
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 118.500,00
1.185.807,75 0,00 0,00 1.185.807,75 1.541.704,12
26.280.220,33 830.971,25 307.105,38 26.804.086,20 2.779.077,23

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Buchwerte 31.12.2018

T€
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 156
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0
156
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 55
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 882
937
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 849
2. Beteiligungen 0
849
1.942

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2019

A. Grundlagen der Gesellschaft

Konzernstruktur und Produkte

Die IVU AG entwickelt, installiert, wartet und betreibt integrierte IT-Lösungen für Busse und Bahnen. Die Standardprodukte IVU.suite und IVU.rail decken das gesamte Spektrum von Planung, Betrieb und Qualitätssicherung für öffentliche Verkehrsbetriebe und Bahnunternehmen ab. Die Soft- und Hardware-Systeme der IVU AG erstellen Fahrpläne, planen und optimieren den Einsatz von Bussen und Bahnen, disponieren Fahrpersonal und Fahrzeuge, lenken und überwachen den Betrieb von Fahrzeugflotten, verkaufen Fahrscheine, informieren Fahrgäste, rechnen Einnahmen ab und erstellen Statistiken. Das vormalige Segment Logistics wurde zum 1. Januar 2019 aufgelöst.

Aufbauend auf über 40 Jahren Erfahrung helfen die digitalen Lösungen der IVU AG Verkehrsunternehmen dabei, ihre gesamten Betriebsabläufe zu vereinheitlichen und zukunftsfähige Angebote für den Verkehr von morgen zu machen. Ob Ressourcenplanung und -einsatz, Betriebssteuerung, Fahrgastinformation oder Leistungsabrechnung - die Produkte der IVU schaffen einen durchgängig digitalen Workflow.

Einen besonderen Vorteil stellt der integrierte Ansatz der IVU-Systeme dar. Gerade im Rahmen der Digitalisierung ergeben sich dadurch neue Chancen, Bereiche miteinander zu verknüpfen, Daten umfassend zu nutzen und Arbeitsabläufe nachhaltig zu optimieren und zu beschleunigen. Damit steigern die Produkte der IVU die Effizienz und die Qualität des öffentlichen Verkehrs.

Mit ihren Standorten in Berlin (Hauptsitz), Aachen, Frankfurt am Main (Deutschland), Olten (Schweiz), Wien (Österreich), Veenendaal (Niederlande), Paris (Frankreich), Rom (Italien), Birmingham (Großbritannien), Budapest (Ungarn), Istanbul (Türkei), New York (Vereinigte Staaten), Montreal (Kanada), Santiago (Chile) und Hanoi (Vietnam) betreut die IVU AG Kunden weltweit. Kernmärkte der IVU AG sind insbesondere Deutschland, Italien und die Schweiz sowie das übrige Europa und Eisenbahnunternehmen weltweit.

Strategie und Steuerung

Die Strategie der IVU AG zielt auf ein fortgesetztes, finanziell nachhaltiges Wachstum, den Ausbau der Marktposition in den Kernmärkten und den angrenzenden Regionen Europas sowie eine Steigerung der wiederkehrenden Umsätze als Basis für die wirtschaftliche Stabilität der IVU AG.

Grundlage für das fortgesetzte Wachstum der IVU AG sind ihre technologisch hochentwickelten Produkte, die sie in Zusammenarbeit und Abstimmung mit ihren Kunden entwickelt. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Pflege des Produktstandards, so dass möglichst alle Kunden mit identischen Lösungen arbeiten. Das Produktportfolio für die beiden Kundengruppen öffentliche Verkehrsbetriebe und -verbünde sowie Eisenbahnen soll weitgehend integriert sein und den Anwendern durchgängige Arbeitsabläufe über alle operativen Bereiche hinweg ermöglichen.

Um ihre Position im deutschsprachigen Heimatmarkt auszubauen, setzt die IVU AG auf gute Kundenkontakte. Der Vertrieb soll die Möglichkeiten des Up- und Cross-Sellings von Produkten ausbauen. Bei der Umsetzung neuer Anforderungen, etwa im Bereich Elektromobilität, möchte die IVU AG erster Ansprechpartner ihrer Kunden sein. Weiteres Wachstum generiert die gezielte Neukundenakquise in den Nachbarländern innerhalb Europas. Im Eisenbahnmarkt sieht die IVU AG alle Eisenbahnverkehrsunternehmen weltweit als potenzielle Kunden.

Die wiederkehrenden Umsätze sollen überproportional, mindestens jedoch proportional zum Umsatz wachsen. Neben dem Wartungsgeschäft und Support dienen als Wachstumstreiber zusätzliche Services rund um die Produkte der IVU AG, etwa Schulungen und Beratungsleistungen, sowie der Ausbau des Cloud-Geschäfts. Im Fokus steht die Vermarktung der IVU.cloud, um weitere Kunden für den technischen Betrieb der IVU-Systeme durch die IVU AG zu gewinnen.

Die Steuerungssysteme der IVU AG sind darauf ausgerichtet, immer ein aktuelles Bild der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Konzerns zu erhalten und die strategischen Ziele zu erreichen. Die wesentlichen Steuerungsgrößen sind hierbei die Entwicklung der Umsatzerlöse als Kennzahl für die Wachstumsrate, das Rohergebnis (Gesamtleistung zzgl. sonstige betriebliche Erträge, abzgl. Materialaufwand) als Kennzahl für die eigene Wertschöpfung sowie das Betriebsergebnis (EBIT) als Kennzahl für die Profitabilität. Als zentrale Kennzahl für die Effizienz der IVU AG dient das Verhältnis EBIT/Rohergebnis.

Forschung und Entwicklung

Seit über 40 Jahren entwickelt die IVU AG komplexe Softwarelösungen für den öffentlichen Verkehr. Die kontinuierliche Weiterentwicklung sowie die Beteiligung an vielversprechenden Forschungs- und Standardisierungsprojekten machen die Produkte der IVU.suite immer stärker. Im engen Austausch mit Verkehrsunternehmen und Partnern aus Industrie und Wissenschaft entstehen Impulse für neue Funktionalitäten und Anwendungsmodelle der IVU-Systeme.

Die IVU AG verfügt über gute Kontakte zu Fachhochschulen und Universitäten - darunter die TU Berlin, TU Ilmenau, die RWTH Aachen, das KIT Karlsruhe, die Universität Kassel, die TU München und die TH Wildau. Mit diesen Hochschulen wird in Forschung und Lehre intensiv zusammengearbeitet.

Im Jahr 2019 starteten zwei Forschungsprojekte mit Beteiligung der IVU AG. MaaS L.A.B.S. kombiniert einen flexiblen und bedarfsorientierten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit automatisierten Mikrobussen in Rufbereitschaft sowie mit Car-, Bike- und Ridesharing-Angeboten. Die IVU AG bringt hier ihre Expertise in die Entwicklung und Implementierung von Prognose- und Routingalgorithmen für Bedarfsverkehre ein. Im Projekt U-hoch-3 steht die Entwicklung eines Assistenzsystems für den öffentlichen Verkehr im Fokus. Hier ist die IVU AG für die Umsetzung der Anschlusssicherung verantwortlich. Beide Projekte werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Das vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur geförderte Projekt ProTrain, bei dem mithilfe von Prognosen und aktuellen Belegungsinformationen die effektive Lenkung von Fahrgästen erforscht wurde, um vorhandene Kapazitäten im Bahnverkehr besser zu nutzen, läuft 2020 aus. Die IVU AG hat ihre Arbeiten bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen.

Insgesamt investierte die IVU AG im vergangenen Jahr 4,4 Mio. € in Forschung und Entwicklung. Ein Großteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung findet innerhalb der regulären Produkt- und Releasezyklen statt. Diese Entwicklungsaufwände werden weiterhin nicht aktiviert.

Personal

Die positive Entwicklung der Auftragslage spiegelt sich auch in der wachsenden Mitarbeiterzahl der IVU AG wider. Um die akquirierten Projekte abzuarbeiten, die Produktpalette weiterzuentwickeln und Kunden hochwertigen Support zu bieten, benötigt die IVU AG gut ausgebildete Software- und Projektingenieurinnen und -ingenieure mit branchenspezifischen Fachkenntnissen. Ihre Qualifikation und Motivation bilden einen wichtigen Pfeiler für nachhaltigen Erfolg und weiteres Wachstum. Der Großteil der IVU-Beschäftigten verfügt daher über einen Hochschulabschluss, im Geschäftsjahr 2019 betrug der Anteil an Akademikerinnen und Akademikern rund 80 %.

Der Arbeitsmarkt für Fachkräfte im IT-Bereich blieb auch im vergangenen Jahr weiter angespannt. Dass es dennoch gelungen ist, das benötigte Personal zu gewinnen, spricht für den guten Ruf der IVU AG als Arbeitgeber und das Arbeitsklima im Unternehmen. Zum 31. Dezember 2019 zählte die IVU AG inklusive Teilzeitkräften und Studierenden konzernweit 655 Beschäftigte (2018: 570). Die durchschnittliche Personalkapazität erhöhte sich um 8,3 % auf 496 FTE (2018: 458) und der Personalaufwand stieg um 17,2 % auf 39,7 Mio. € (2018: 33,9 Mio. €) im Konzern. Generell bewegt sich die IVU AG dabei in einem Umfeld mit hohem Lohnniveau.

Fortbildungen

Nur wer immer auf dem Stand der Technik ist, kann komplexe IT-Systeme entwickeln. Deshalb ermöglicht die IVU AG ihren Beschäftigten, sich kontinuierlich weiterzubilden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für qualitativ hochwertige Systeme, auf die sich die Kunden verlassen können. Daraus ist eine aktive Wissenskultur im Unternehmen entstanden. Ein Beispiel dafür ist die hausinterne Developer School. Sie bietet den Softwareingenieurinnen und -ingenieuren der IVU AG die Chance, sich gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen über neue Techniken und Weiterentwicklungen ihrer Programmierumgebungen auszutauschen.

Mit dem Wachstum der IVU AG geht auch ein steigender Bedarf an Führungskräften einher. Die IVU AG führte auch 2019 ein internes Nachwuchsprogramm für Führungskräfte durch, um geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die zukünftigen Führungsaufgaben vorzubereiten.

Rekrutierungsmaßnahmen

Um Fachkräfte und Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu gewinnen, beteiligt sich die IVU AG regelmäßig an Karrieremessen. Im vergangenen Jahr nahm sie an 16 dieser Veranstaltungen, nicht nur an den Hauptstandorten Aachen und Berlin, sondern auch in anderen relevanten Universitätsstädten wie Karlsruhe, Köln und Diepenbeek (Limburg) teil.

Eine wichtige Rolle in der Mitarbeiterwerbung spielen Kooperationen mit Universitäten. Dabei unterstützen Softwareingenieurinnen und -ingenieure der IVU AG mit ihrer Expertise bei Projekten oder gestalten Seminare und Vorlesungen. Studierende erhalten auf diese Weise einen Einblick in die technischen Herausforderungen im öffentlichen Verkehr und die alltäglichen Aufgaben bei der IVU AG. Hierfür nutzt die IVU AG auch die guten Kontakte zu ihren Forschungspartnern.

Qualifizierungsprogramm

Für den Erfolg der IVU-Projekte kommt es vor allem auch auf eine schnelle und umfassende Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Die IVU AG führt ein strukturiertes Einarbeitungsprogramm durch. In intensiven Schulungen erlernen die künftigen Software- und Projektingenieurinnen und -ingenieure der deutschen und internationalen Niederlassungen das notwendige Grundwissen, um ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können. Die Seminare befassen sich unter anderem mit der Funktionsweise des öffentlichen Verkehrs, den IVU-Produkten und den Anforderungen an ein kundenorientiertes Projektmanagement. Neue Kolleginnen und Kollegen sind so schneller einsatzfähig und können bereits nach kurzer Zeit eigene Projekte übernehmen.

Vielfalt

Die IVU AG zeichnet sich durch eine offene Unternehmenskultur aus. Mitarbeitende sollen sich im Unternehmen wohlfühlen. Diversität hat daher eine große Bedeutung für die IVU AG. Insgesamt arbeiten konzernweit an den verschiedenen Standorten Menschen aus 42 Nationen. Der Frauenanteil beträgt 29 %. Er liegt damit über der Absolventinnenquote von durchschnittlich 19,8 % in den relevanten MINT-Fächern (2018).

B. Wirtschaftsbericht

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die IVU AG bewegt sich weiterhin in einem dynamischen globalen Marktumfeld, das von den drei Megatrends Urbanisierung, Mobilität und Digitalisierung geprägt ist. Weltweit stehen Städte vor der Herausforderung, den wachsenden Mobilitätsbedarf von immer mehr Menschen effizient zu bewältigen. Dabei geht der Autoverkehr immer weiter zurück: Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Kantar entfallen im Jahr 2030 nur noch rund 46 % aller Fahrten innerhalb von Städten auf PKW, während rund 49 % der Wege mit dem öffentlichen Verkehr, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. 1 Die Digitalisierung ermöglicht es Verkehrsunternehmen und Kommunen, ihre Leistungen zu verbessern und den öffentlichen Verkehr an diese Entwicklungen anzupassen.

Auch der Bahnverkehr nimmt weiter zu. Der Verband der europäischen Bahnindustrie UNIFE prognostizierte 2018 ein jährliches Wachstum des Eisenbahnmarktes von rund 2,5 % bis 2023. Das Segment Projektintegration, das 2017 ein Marktvolumen von rund 600 Mio. € umfasste, weist mit einer Steigerung von 4,8 % demnach das stärkste Wachstum auf. 2

1 Kantar, Mobility Futures, veröffentlicht am 22. Oktober 2019.

2 UNIFE, World Rail Market Study 2018, veröffentlicht am 18. September 2018.

Hiervon profitiert auch die IVU AG. Die speziell für Eisenbahnen entwickelte Softwarelösung IVU.rail bleibt mit nunmehr neun abgeschlossenen oder beauftragten Installationen bei europäischen Staatsbahnen weiterhin stark nachgefragt. So entschieden sich im vergangenen Jahr DB Fernverkehr sowie die Dänischen Staatsbahnen DSB für die IVU-Plattform, um ihren Ressourceneinsatz zu digitalisieren. IVU.rail verfügt über ausgereifte mathematische Algorithmen, um die hochkomplexen Umlaufpläne von Zügen zu optimieren, und hilft den Bahnunternehmen damit, wertvolle Ressourcen zu sparen.

Auch im deutschen Eisenbahnmarkt ist die IVU AG mit ihrer Standardlösung Marktführer. Laut Wettbewerber-Report Eisenbahnen 2019/20 von mofair e.V., dem Bündnis für fairen Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr (SPNV), verfügen die vier größten Regionalbahnunternehmen DB Regio, Transdev, Netinera und Abellio über einen Marktanteil von rund 82 %. Sie alle setzen für die Planung und Disposition von Fahrzeugen und Personal auf IVU.rail. Hinzu kommen die IVU-Kunden HLB, AVG, National Express und SWEG, die zusätzlich mehr als 6 % des deutschen Verkehrsaufkommens im SPNV bedienen. 3

Traditionell ist die IVU AG in Europa und speziell im deutschsprachigen Raum sehr erfolgreich. Hier kann sie auf ihrem hohen Bekanntheitsgrad und guten Netzwerken aufbauen. In allen drei Ländern steigt nach Angaben der Branchenverbände die Anzahl der Fahrgäste kontinuierlich. So zählte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für 2019 mehr als 10,413 Mrd. Fahrgäste. 4

Neben dem reinen Fahrgastzuwachs und dem dadurch steigenden Bedarf für entsprechende IT-Lösungen tragen auch die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu einer erhöhten Nachfrage für entsprechende Produkte bei. Im vergangenen Jahr schüttete der Bund rund 8,6 Mrd. € Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des ÖPNV und SPNV in den Bundesländern aus. Zusätzlich stellt das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur im Rahmen des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" 1,5 Mrd. € bereit. Hiervon fließen allein 393 Mio. € in die Elektrifizierung des Verkehrs und weitere 500 Mio. € in die Digitalisierung von Verkehrssystemen. Das Bundesministerium für Umwelt fördert zudem die Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV bis 2022 mit insgesamt rund 300 Mio. €.

Das zeigt Wirkung: Nach Angaben des VDV waren zum Jahresende 2019 bundesweit bereits 400 Elektrobusse im Einsatz. Bis Ende 2020 soll ihre Anzahl nach Schätzungen des Branchenverbands auf rund 1.000 steigen. 5 Europaweit waren 2018 laut einer Studie von SCI Verkehr nur 0,4 % aller Busse elektrifiziert. Das Marktforschungsunternehmen erwartet, dass der Markt für Elektrobusse in Europa bis 2023 um 40 % zunimmt. 6

An diesem Wachstum will die IVU AG partizipieren. Im vergangenen Jahr schloss sie dazu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Fahrzeughersteller Daimler Buses. Gemeinsam wollen die Gesellschaften innovative, integrierte Lösungen entwickeln, die weit über das eigentliche Fahrzeug bzw. über das traditionelle IT-Verkehrssystem hinausgehen und den Verkehrsunternehmen dabei helfen, ihre Elektrobusse optimal einzusetzen. Zusätzlich gründete die IVU AG gemeinsam mit der ebusplan GmbH, Aachen, das Joint Venture EBS ebus solutions GmbH, Aachen, mit dem Ziel, Softwaremodule und -komponenten für Elektrobusse zu entwickeln, die einen durchgängigen Planungsprozess ermöglichen.

3 mofair e.V., Wettbewerber-Report 2019/20, veröffentlicht am 22. Oktober 2019.

4 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, ÖPNV-Bilanz 2019, veröffentlicht am 28. Januar 2020.

5 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Zwischenbilanz E-Busse, veröffentlicht am 4. Februar 2020.

6 SCI Verkehr, MultiClient Studie: Buses - Global Market Trends 2019, veröffentlicht am 20. November 2019.

Neben dem reinen Projektgeschäft sowie der anschließenden Wartung spielt für die IVU AG zunehmend auch der Betrieb der Software in der Cloud eine Rolle. Nach Erwartungen des Marktforschungsunternehmens Gartner wird sich der Markt für Cloud-Anwendungen international bis 2022 nahezu verdoppeln. 7 Diese Entwicklung macht auch vor dem öffentlichen Verkehr nicht halt. Unter anderem konnte die IVU AG im vergangenen Jahr die IVU.cloud bei Unternehmen wie SBB und SBB Cargo sowie dem DELFI e.V. in Betrieb nehmen. Auch der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen orderte für sein mandantenfähiges Planungssystem das Angebot der IVU AG.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Starkes Ergebnis in 2019

Mit einem erneut starken Ergebnis (EBIT) von 6,8 Mio. € (2018: 6,6 Mio. €) bei einem Umsatz von 74,3 Mio. € (2018: 68,4 Mio. €) bleibt die IVU AG in der Erfolgsspur. Die zentrale Effizienz-Kennzahl EBIT/Rohergebnis im Berichtsjahr sank leicht von 13 % auf 12 %. Die Ziele für 2019 konnten deutlich übertroffen werden. Dazu trugen insbesondere höhere Abrufe von Lizenzen zum Ende des Jahres bei.

Umsatz steigt deutlich

Im Geschäftsjahr 2019 setzte die IVU AG das Wachstum der letzten Jahre fort. Der Umsatz stieg um fast 9 % auf 74,3 Mio. € (2018: 68,4 Mio. €). Die Prognose von mindestens 60 Mio. € wurde durch die positive Geschäftsentwicklung deutlich übertroffen. Zum Wachstum trugen insbesondere die Erlöse aus Lizenzverkäufen und die wiederkehrenden Umsätze aus dem Wartungs- und Hostinggeschäft bei, die um 4,9 Mio. € bzw. um 2,6 Mio. € gesteigert werden konnten.

Umsatzverteilung

In 2019 wurden 51 % der Umsätze auf dem deutschen Markt und 49 % der Umsätze im Exportgeschäft erwirtschaftet. Die Umsätze auf dem deutschen Markt erhöhten sich auf 38,0 Mio. € (2018: 33,5 Mio. €), der Auslandsumsatz ist mit 36,3 Mio. € auf Vorjahresniveau (2018: 34,9 Mio. €).

Materialaufwand

Der Materialaufwand liegt mit 26,6 Mio. € auf dem Vorjahresniveau (2018: 26,3 Mio. €). Darin sind Aufwendungen für den Betriebssystemwechsel unserer Hardware mit 1,5 Mio. € berücksichtigt.

Rohergebnis steigt

Die eigene Wertschöpfung der IVU AG spiegelt sich vor allem im Rohergebnis wider, das sich um 12 % auf 55,2 Mio. € erhöhte (2018: 49,2 Mio. €). Das für 2019 prognostizierte Rohergebnis von über 50 Mio. € wurde durch die erfolgreiche Geschäftsentwicklung deutlich übertroffen.

Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen

Der Personalaufwand stieg 2019 um 13 % auf 35,4 Mio. € (2018: 31,2 Mio. €). Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Steigerung der Personalkapazität (FTE) zurückzuführen. Aufgrund des Fachkräftemangels, welcher sich in der Wettbewerbsbranche Jnformatik' stark bemerkbar macht, bewegt sich die IVU AG generell auf einem hohen Gehaltsniveau. Dies gilt sowohl für die Neueinstellungen als auch den bestehenden Mitarbeiterstamm, dessen Gehalt an das marktübliche Niveau angeglichen wird.

7 Gartner, Gartner Forecasts Worldwide Public Cloud Revenue to Grow 17.5 Percent in 2019, veröffentlicht am 2. April 2019.

Die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte verringerten sich auf 0,8 Mio. € (2018: 1,3 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen in 2019 auf 12,1 Mio. € (2018: 10,1 Mio. €). Der Anstieg ist vor allem auf Risikovorsorgen für unterschiedliche Projekte über insgesamt 2,6 Mio. € zurückzuführen.

Finanz- und Vermögenslage

Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr um 3,8 Mio. € auf 32,4 Mio. € (2018: 28,6 Mio. €). Mit 38 % lag die Eigenkapitalquote 2019 leicht unter dem Vorjahresniveau (2018: 43 %). Die Vermögenslage des Unternehmens ist stabil und die Finanzkraft insgesamt weiterhin als sehr gut zu bewerten.

Aufgrund des stärkeren Jahresendgeschäfts stiegen im Vergleich zum Vorjahr sowohl die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich um 3,2 Mio. € auf 25,1 Mio. € (2018: 21,9 Mio.€) als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,4 Mio. € auf 7,2 Mio. € (2018: 2,8 Mio. €). Vorwiegend durch zum Bilanzstichtag noch nicht abrechenbare Projektabschnitte erhöhte sich der Vorratsbestand um 5,7 Mio. € auf 22,6 Mio. € (2018: 16,9 Mio. €). Dem steht in vergleichbarer Höhe ein Anstieg der erhaltenen Anzahlungen um 5,8 Mio. € auf 20,9 Mio. € gegenüber (2018: 15,2 Mio. €).

Die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen um 4,1 Mio. € auf 15,1 Mio. € (2018: 11,0 Mio. €) resultiert in Höhe von 3,3 Mio. € aus projektbezogenen Rückstellungen unter anderem zur Abdeckung von Aufwendungen im Gewährleistungszeitraum, zur Risikovorsorge und Berücksichtigung drohender Verluste aus zukünftig verlustbringenden Geschäften.

Liquidität

Der operative Cashflow lag mit 10,6 Mio. € (2018: 9,6 Mio. €) über dem Vorjahresniveau. Unter Berücksichtigung des Cashflows für Investitionstätigkeit von -1,1 Mio. € und Finanzierungstätigkeit von -2,1 Mio. € hat sich der Finanzmittelfonds um 7,4 Mio. € erhöht. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthält die Dividendenzahlung an die Aktionäre von 2,1 Mio. €.

Mit 27,6 Mio. € liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2019 (2018: 20,2 Mio. €) kann die Liquidität der IVU AG als sehr gut eingestuft werden.

Im Berichtsjahr war die IVU AG jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bonität der IVU AG wird von Auftraggebern positiv bewertet.

Zusammenfassung

Die IVU AG blickt auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2019 zurück, das von erfreulichem Wachstum im Umsatz, Rohergebnis und Betriebsergebnis geprägt war. Für 2020 erwarten wir die Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses und blicken aufgrund der guten Auftragslage und vielversprechenden Vertriebschancen zuversichtlich in die Zukunft.

C. Prognose- Risiko- und Chancenbericht

Auftragslage

Der Auftragsbestand beträgt zum 29. Februar 2020 für das laufende Geschäftsjahr 2020 über 60 Mio. €. Die Ziele der IVU AG sind damit bereits zu einem erheblichen Teil abgedeckt. Der Fokus liegt jetzt auf der Abarbeitung der Aufträge und dem Umgang mit Restriktionen aufgrund des neuartigen Coronavirus. Verschiebungen erwarten wir vor allem im hardwarenahen Systemgeschäft, wo wir beispielsweise bei der Installation von Bordrechnern sowohl von Fahrzeugherstellern als auch den Werkstattkapazitäten unserer Kunden abhängig sind.

Ausblick

Die IVU AG ist in jeder Hinsicht, technisch wie auch finanziell, gut und robust aufgestellt: Hohe Liquidität, guter Auftragsbestand, steigende wiederkehrende Umsätze.

Wir rechnen daher auch für 2020 mit einer positiven Geschäftsentwicklung und erwarten aktuell keine wesentlichen Auswirkungen durch das Coronavirus auf die IVU AG. Dies liegt vor allem in der Struktur des Geschäfts der IVU AG begründet: der Entwicklung und dem Verkauf vornehmlich digitaler Produkte. Denkbar sind Projektverzögerungen- insbesondere im hardwarenahen Systemgeschäft -, die zur Verschiebung von Umsätzen führen könnten. Maßgeblich werden hier Dauer und Umfang der behördlichen Restriktionen sein. Der Umsatz wird zudem wie in jedem Jahr durch projektbezogene Hardwarelieferungen beeinflusst, die sich hinsichtlich der Jahresabgrenzung verschieben können.

Aktuell gehen wir davon aus, dass sich die Lage im zweiten Halbjahr 2020 zunehmend normalisiert und die Jahresziele trotz des Coronavirus erreicht werden können. Wir erwarten daher für 2020 weiterhin einen Umsatz von über 75 Mio. € (Ist 2019: 74,3 Mio. €) und ein Rohergebnis von mindestens 56 Mio. € (Ist 2019: 55,2 Mio. €). Bei einer Rohergebnismarge (EBIT/Rohergebnis) von rund 15 % rechnen wir mit einem Betriebsergebnis (EBIT) von über 6 Mio. €.

Risikomanagement

Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, müssen Risiken aller Art erkannt und gemanagt werden. Unser Risikomanagement zielt auf eine frühzeitige Identifikation, Analyse und Kontrolle der Risiken ab. Das interne Kontrollsystem ist dabei in das Risikomanagementsystem eingebettet. Abweichungsanalysen dienen dem Management als Instrument der Unternehmenssteuerung.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse im Unternehmen. Dazu gehören alle Faktoren, welche die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Abschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.

Das Risikomanagement basiert auf dem monatlichen Berichtswesen, das wesentliche Kennzahlen beinhaltet und die Plan-Zahlen den Ist-Zahlen gegenüberstellt. Die Tochtergesellschaften sind in das Berichtssystem einbezogen. Regelmäßige Gespräche mit den Verantwortlichen zur Umsatz-, Kosten- und Terminentwicklung ermöglichen es, den Vorstand über kritische Entwicklungen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Um sicherzustellen, dass die vorhandene Liquidität und die Kreditlinien ausreichen, wird die Liquidität rollierend geplant und die Entwicklung der liquiden Mittel täglich überwacht.

Das Risikomanagement ist ein fester Tagesordnungspunkt jeder Aufsichtsratssitzung und wird in jeder Sitzung ausführlich besprochen. Die relevanten Risiken werden entsprechend der möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Gesellschaft hat die folgenden wesentlichen Risiken identifiziert und hinsichtlich ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit sowie hinsichtlich ihrer Schadenshöhe in gering, mittelhoch und hoch klassifiziert und bewertet.

Risiken

Exportgeschäft

Den Chancen jeder Internationalisierung stehen die Kosten der Markterschließung gegenüber, die immer eine Vorinvestition in ungewisse Erfolge sind. Darüber hinaus unterliegt die IVU AG den allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern, in denen sie tätig ist. Hierin liegt naturgemäß das Risiko von Projektverzögerungen bis hin zum Projektabbruch und Zahlungsausfällen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Um solche Risiken zu begrenzen, versuchen wir, Markterschließungskosten durch die strategische Fokussierung auf aussichtsreiche Länder in Zielmärkten gering zu halten. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen nutzen wir verschiedene Instrumente der Zahlungssicherung, wie Akkreditive, Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Vorkasse.

Zahlungsverzögerungen

Zahlungsverzögerungen sind in allen großen und vor allem auch internationalen Projekten ein potenzielles Risiko, da sich hier die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfahrungsgemäß schnell ändern. Insbesondere Wechsel von Entscheidungsträgern können sich auf Zahlungstermine auswirken. Auch könnten vor allem bei kleineren Kunden Zahlungsausfälle durch die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus eintreten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als hoch und die Schadenshöhe unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen, sind lieferorientierte Zahlungspläne und ein effizientes Projektmanagement. Zudem ist die Zahlungsmoral unserer Kunden allgemein als gut zu bewerten, da ein Großteil dem öffentlichen Sektor entstammt.

Projektgeschäft

Das Projektgeschäft der IVU AG beruht fast vollständig auf Werkverträgen, die auf den Standardprodukten der IVU.suite aufbauen. Darin liegt naturgemäß das Risiko, dass der tatsächlich zu leistende Aufwand den Plan übersteigt. Aus möglichen Lieferverzögerungen können Pönalen resultieren. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken sind ein effizientes Projektmanagement, Termintreue und das Einhalten von Qualitätsstandards.

Qualitätsmängel

Sollten Mängel in der gelieferten Software oder Hardware auftreten, können diese die Abnahme und damit die Bezahlung von Rechnungen verzögern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als mittelhoch und die Schadenshöhe ebenfalls unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Eine Maßnahme, um dieses Risiko zu begrenzen, ist ein konsequentes Qualitätsmanagement nach ISO 9001. Zudem mindert der stetig wachsende Standardisierungsgrad der IVU-Systeme die Gefahr von Qualitätsmängeln, da statt Sonderentwicklungen lediglich kundenspezifische Anpassungen notwendig sind und alle Produkte intensiven Tests unterzogen werden können.

Währungsrisiken

Da die IVU AG einen Teil ihres Geschäfts außerhalb der Euro-Währungsländer tätigt, können Währungsschwankungen das Ergebnis beeinflussen. Währungsrisiken bestehen bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht der funktionalen Währung der IVU AG entsprechen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als hoch und die mögliche Schadenshöhe unverändert als gering bewertet. Zur Absicherung von Zahlungsströmen in fremder Währung schließt die IVU AG, wenn wirtschaftlich sinnvoll, im Bedarfsfall Devisentermingeschäfte ab. Dabei werden ausgehend von geschlossenen Verträgen und getroffenen Zahlungsvereinbarungen die erwarteten Zahlungsein- und -ausgänge eingeschätzt. Bewertungseinheiten zur Schaffung von Sicherungsbeziehungen werden derzeit nicht gebildet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Devisentermingeschäfte.

Personal

Ein spezialisiertes Softwareunternehmen wie die IVU AG erreicht seine Stärke am Markt, weil hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte anspruchsvolle Projekte vorantreiben und spezielle Kundenwünsche realisieren. Risiken ergeben sich aus dem Rekrutierungsbedarf von Fachkräften aufgrund des wachsenden Geschäfts sowie dem potenziellen Verlust von Know-how-Trägern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir unverändert als mittelhoch, die Schadenshöhe weiterhin als mittelhoch. Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren, sind eine langfristig angelegte Personalpolitik, die eine niedrige Fluktuationsrate sicherstellt, sowie eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur, die eine hohe Personalbindung fördert sowie ein aktives Recruiting von hochqualifizierten Beschäftigten.

Coronavirus

Niemand vermag aktuell die Auswirkungen des Coronavirus vollständig abzuschätzen. Insbesondere im hardwarenahen Systemgeschäft sind Projektverzögerungen denkbar, die zur Verschiebung von Umsätzen führen könnten. Aufgrund der Grundstruktur des Geschäfts der IVU AG, das vornehmlich aus Entwicklung und Verkauf digitaler Produkte besteht, und eines hohen Umsatzanteils der Heimatmärkte gehen wir insgesamt von einem geringen Risiko aus.

Einschätzung des Gesamtrisikos

Wir gehen weiterhin von einem geringen Gesamtrisiko aus.

Chancen

Die Vertriebsstrategie der IVU AG ist darauf ausgerichtet, ihre Stellung im nationalen Markt auszubauen und die sich ergebenden Chancen der Internationalisierung konsequent zu nutzen. Als einer der wenigen Systemhersteller weltweit bietet die IVU AG IT-Lösungen für alle Prozesse eines Verkehrsbetriebs - von der Planung über den Betrieb bis zur Abrechnung. Mit unseren Produkten für den öffentlichen Verkehr, die in der IVU.suite zusammengefasst sind, sind wir einer von nur wenigen Anbietern von ganzheitlichen, integrierten Lösungen.

Unser Geschäft ist vor allem im Heimatmarkt und bei kleinen und mittleren Projekten stabil und daher gut vorhersagbar. Die Auftragsvergabe und der Projektverlauf von Großprojekten sind hingegen schwer zu planen. Hier können einzelne Projekte einen großen Einfluss auf das Ergebnis der IVU AG haben.

Insgesamt sind die Chancen für die IVU AG als sehr gut zu bewerten. Wir profitieren von den anhaltenden Trends zur Urbanisierung, Digitalisierung und Mobilität, die von den Städten und Verkehrsanbietern immer höhere Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung ihrer Systeme fordert. Durch erfolgreiche Projektumsetzungen ist die IVU AG zu einem gefragten Ansprechpartner geworden. Diese gute Reputation werden wir nutzen und unsere Marktstellung durch gezielte Vertriebsaktivitäten in unseren Zielmärkten weiter ausbauen.

D. Ergänzende Angaben

Ergänzende Angaben nach § 289a HGB und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Der Vorstand der IVU AG hat für das Geschäftsjahr 2019 Bezüge von 1.548 T€ (2018: 1.388 T€) erhalten. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen Anteil (683 T€) und einem variablen Anteil (865 T€) zusammen. Im Berichtsjahr betrug der variable Vergütungsanteil 56 % (2018: 45 %) der Gesamtbezüge.

Die Hauptversammlung hat am 25. Mai 2016 beschlossen, die Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung der Bezüge einzelner Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 zu befreien. Die Vergütung des Aufsichtsrats enthält keine erfolgsorientierte Komponente und besteht aus einer fixen Grundvergütung. Ein Sitzungsgeld ist nicht vereinbart.

Im Rahmen des von der Gesellschaft initiierten Long-Term-Incentive-Plans erhalten die Vorstandsmitglieder als weiteren variablen Vergütungsbestandteil Aktien der Gesellschaft. Die zukünftige Übertragung der Anteile ist davon abhängig, dass sich der Aktienkurs der IVU AG unter Berücksichtigung der Wertentwicklung des Börsenindexes TecDax positiv entwickelt. Die Laufzeit des Programms endet am 31. Dezember 2022, die physische Lieferung der Aktien wäre durch die IVU AG dann im ersten Quartal 2023 zu erfüllen. Der Anspruch auf Übertragung und die Anzahl der Aktien, die an den Vorstand tatsächlich übertragen werden, hängt nach dem Grundsatz der nachhaltigen Vergütung von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft ab. Maximal können insgesamt 180.000 Aktien gewährt werden, die minimal zu liefernde Anzahl beträgt 0. Zum Gewährungszeitpunkt wurde ein beizulegender Zeitwert des Aktienprogramms von 1.216 T€ ermittelt. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungspläne wurde ein Aktienkurs der IVU AG von 9,86 €, ein Indexwert von 2.873 Punkten - jeweils am Tag der Gewährung -, eine Laufzeit von 3,6 Jahren, Standardabweichungen der Renditen von 19 % (Index) bzw. 35 % (Kurs) sowie ein risikoloser Zins von -0,62 % verwendet. Für den Long-Term-Incentive-Plan der Vorstände wurden im Geschäftsjahr zusätzlich zu der obigen Bezügeangabe Personalaufwendungen i.H.v. 198 T€ als variabler Vergütungsanteil berücksichtigt. In den folgenden Jahren bis zum Laufzeitende des Programms werden jährlich 339 T€ über den Personalaufwand erfasst und der Kapitalrücklage zugeführt.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 17.719.160 € ist eingeteilt in 17.719.160 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1 €. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €, also um 5.315.748,00 €, durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann von dieser Ermächtigung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck Gebrauch machen. Von der Ermächtigung wurde in 2019 kein Gebrauch gemacht.

Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 dazu ermächtigt, bis zum 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €. Von der Ermächtigung wurde in 2019 kein Gebrauch gemacht.

Es liegen keine Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen vor. Vereinbarungen dieser Art zwischen einzelnen Gesellschaftern sind dem Vorstand nicht bekannt. Ferner sind keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die Regelungen für einen Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots enthalten.

Gemäß § 7 der Satzung ernennt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regelt §§ 84f. AktG.

Der Aufsichtsrat ist gemäß § 17 der Satzung zu Änderungen der Satzung berechtigt, die nur ihre Fassung betreffen. Ansonsten wird die Satzung gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB 8

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

8 Nicht durch den Abschlussprüfer inhaltlich geprüft.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB9

Die Gesellschaft hat auf ihrer Internetseite www.ivu.de die Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich gemacht. Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex.

Berlin, den 26. März 2020

Der Vorstand

9 Nicht durch den Abschlussprüfer inhaltlich geprüft

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

im vorliegenden Geschäftsbericht 2019 vermeldet die IVU Traffic Technologies AG das beste Jahresergebnis seit ihrem Bestehen, worüber meine Kolleginnen und Kollegen sowie ich uns sehr freuen. Es ist dabei unsere Aufgabe als Aufsichtsrat, die aktuelle wirtschaftliche Lage und die künftige Entwicklung des Unternehmens zu kontrollieren und nachhaltig abzusichern.

Wir haben im Berichtsjahr 2019 die Arbeit des Vorstands gemäß Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Wir haben uns umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung, wichtige Geschäftsereignisse sowie über die Strategie und Planung der IVU informiert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat zeitnah und regelmäßig. Uns lagen alle Sachverhalte rechtzeitig und mit aussagekräftigen Unterlagen vor, die für anstehende Entscheidungen erforderlich waren.

In seinen Beratungen hat sich der Aufsichtsrat im vergangenen Jahr insbesondere mit dem weiteren Wachstum der IVU und den organisatorischen Anpassungen auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Ausgliederung der IVU.elect GmbH, die Ermittlung wirtschaftlicher Potenziale, die Umsetzung strategischer Kooperationen und Partnerschaften sowie die Fokussierung des Geschäftes.

Der anhaltende Erfolg und das fortschreitende Personalwachstum der IVU gehen auch mit organisatorischen Anpassungen einher. Da die Gesellschaft seit 2019 konzernweit dauerhaft mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigt, fällt sie nunmehr unter das Drittelbeteiligungsgesetz. Der Aufsichtsrat setzt sich nunmehr aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier die Anteilseigner vertreten und zwei von der Belegschaft der IVU gewählt werden.

Die Vertreter der Anteilseigner sind Prof. Dr. Herbert Sonntag (Vorsitzender), Ute Witt (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Heiner Bente und Prof. Dr. Barbara Lenz. Die Arbeitnehmer sind durch Axel Zimmermann sowie Benedikt Woelki vertreten. Die Zusammenarbeit zwischen Kapitalseite und Arbeitnehmervertretern gestaltete sich konstruktiv. Alle Aufsichtsratsmitglieder sehen sich dem übergeordneten Ziel verpflichtet, die jeweils besten Entscheidungen für die Gesellschaft zu treffen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Sitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Wesentliche Erkenntnisse und Informationen aus diesen Gesprächen hat der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht, so dass diese den gleichen Informationsstand hatten und ihnen die Gelegenheit gegeben war, ihren Rat einzubringen.

Tätigkeiten

Der Aufsichtsrat tritt regelmäßig zusammen, um die vorgenannten Themen zu besprechen und Entscheidungen zu treffen. 2019 fanden vier planmäßige Sitzungen statt, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat eingehend über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der IVU informierte: am 28. März, 28. Mai, 28. August und 20. November 2019. Ergänzend führten wir am 24. Juli eine konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats durch. Der Aufsichtsrat war in allen Sitzungen in beschlussfähiger Anzahl vertreten. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, teilgenommen. Im Rahmen der Sitzungen fanden zudem vor- und nachbereitende Gespräche zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt, um Informationen auszutauschen und Entscheidungen vorzubereiten.

Der Aufsichtsrat bildete im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung die folgenden Ausschüsse:

Präsidialausschuss (Prof. Dr. Herbert Sonntag - Vorsitz -, Dr. Heiner Bente)
Prüfungsausschuss (Ute Witt - Vorsitz-, Prof. Dr. Herbert Sonntag, Axel Zimmermann)

Der Präsidialausschuss befasst sich mit grundsätzlichen Fragen des Unternehmens, insbesondere mit etwaigen M&A Aktivitäten der Gesellschaft, mit Umstrukturierungen und Umwandlungen sowie mit den Dienstverträgen und Personalangelegenheiten des Vorstands. Der Ausschuss kam im Verlauf des Geschäftsjahres einmal vollzählig zusammen.

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements, der Compliance und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Der Ausschuss tagte im Jahr 2019 zweimal, wovon eine Sitzung dazu diente, die Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung mit dem Wirtschaftsprüfer festzulegen. Die Ausschussmitglieder waren bei den Sitzungen vollzählig anwesend.

Schwerpunkte der Beratungen

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Perspektiven und die zukünftige Ausrichtung im internationalen Wettbewerbsumfeld. In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Strategie des Vorstands auseinandergesetzt, sich ganz auf das Kerngeschäft mit öffentlichen Verkehrsunternehmen zu konzentrieren. Wir unterstützen dabei die Anstrengungen des Vorstands, das Produktportfolio im Bereich Elektromobilität auszubauen und hierfür entsprechende Partnerschaften einzugehen. In diesem Sinne begrüßen wir die Beteiligung der Evobus GmbH, dem Tochterunternehmen für die Busproduktion der Daimler AG, an der IVU. Wir sind uns sicher, dass diese Kooperation die IVU sowohl hinsichtlich ihrer Marktstellung als auch ihrer fachlichen Kompetenz weiter stärken wird.

Weitere wichtige Punkte in den Sitzungen waren:

Prüfung und Genehmigung der Planung für das Geschäftsjahr 2019
Billigung des Konzernabschlusses 2018
Feststellung des Einzelabschlusses 2018
Liquiditätsplanung 2019
Besprechung der Quartalsabschlüsse 2019
Ausgliederung von IVU.elect
Personalentwicklung
Risikomanagement
Großprojekte und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen
Vorbereitung der Hauptversammlung
Kooperationen und Partnerschaften
Festlegung der Prüfungsschwerpunkte mit dem Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss (Einzel- und Konzernabschluss) 2019

Corporate Governance

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Wertschöpfung ist für die IVU Traffic Technologies AG von großer Bedeutung. Daher haben Aufsichtsrat und Vorstand auch im Berichtsjahr 2019 die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes erörtert und die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist mit der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Website der IVU (www.ivu.de) veröffentlicht. Bis auf wenige Ausnahmen erfüllt die IVU die Empfehlungen des Kodexes. Abweichungen sind ausführlich begründet. Sie betreffen die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands, den Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung des Aufsichtsrats, das Compliance Management System bzw. Hinweisgebersystem, das Ausweisen der Vorstandsbezüge, die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte bzw. Diversity, den Normierungsausschuss und die Vergütung des Aufsichtsrats.

Jahres- und Konzernabschluss 2019

Der Prüfungsausschuss hat sich mit dem Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den jeweiligen Lageberichten zusammen mit den Abschlussprüfern der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft intensiv auseinandergesetzt. Der Prüfungsausschuss hat den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Bilanzsitzung am 26. März 2020 empfohlen, den Konzernabschluss zu billigen sowie den Einzelabschluss der AG festzustellen. In dieser Sitzung des Aufsichtsrats haben wir uns mit dem Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den jeweiligen Lageberichten befasst. Der Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, stand während der Sitzung für Fragen zur Verfügung. Nach eingehender Prüfung und Erörterung haben wir sowohl den Konzernabschluss gebilligt als auch den Einzelabschluss der AG festgestellt.

Berlin, den 26. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Herbert Sonntag, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der IVU Traffic Technologies AG gemäß § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat erklären hiermit gemäß den Bestimmungen des § 161 des Aktiengesetzes, dass die IVU Traffic Technologies AG die Bestimmungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß der aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 beachtet hat und weiter beachten wird mit folgenden Ausnahmen:

(Die nachfolgende Nummerierung entspricht den so nummerierten Punkten des Kodexes.)

3.4 Informations- und Berichtspflichten des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands nicht förmlich festgelegt, da der Vorstand bereits gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Aufsichtsrat umfassend zu informieren und der Aufsichtsrat bislang keinen Grund zur Beanstandung der Informationspolitik des Vorstands hatte.

3.8 Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat

In der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 wurden die Aufsichtsratsvergütungen ab 2019 erhöht. Diese Erhöhungen gehen einher mit der Erweiterung des Umfangs der Tätigkeiten durch die Vergrößerung des Gremiums sowie der Einrichtung zweier Ausschüsse. Die Aufsichtsratsvergütung ist dementsprechend weiterhin eher relativ gering. Daher hält die Gesellschaft einen nennenswerten Selbstbehalt für den Aufsichtsrat für nicht zumutbar. Auch ohne Selbstbehalt besteht eine ausreichende Grundlage für pflichtgemäßes Verhalten des Aufsichtsrats.

4.1.3 Compliance Management System, Hinweisgebersystem

Vorstand und Aufsichtsrat sind sich bislang darüber einig, dass die Einrichtung eines institutionalisierten Compliance Management Systems aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft sowie des fehlenden Gefahren- und Risikopotenzials für Compliance Verstöße nicht erforderlich ist. Ein solches System wäre im Verhältnis zum Nutzen für die Gesellschaft mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die Gesellschaft stellt u.a. durch Arbeits- und Verfahrensanweisungen sicher, dass die Gesetze und Normen im Unternehmen eingehalten werden.

Nach Ziffer 4.1.3 Satz 3 des Kodexes soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben (Einrichtung eines Whistleblowing-/Hinweisgebersystems). Dieser Empfehlung wird nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass auch ohne die Einrichtung eines solchen Systems die Compliance im Unternehmen sichergestellt ist.

4.2.4 Ausweisen der Vorstandsbezüge

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nicht individualisiert. Die Gesellschaft hat bisher die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.05.2016 gem. § 286 Abs. 5 HGB.

5.1.2 Altersgrenze für Vorstandsmitglieder, Diversity

Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wird der Aufsichtsrat nicht festlegen. Die Gesellschaft sieht keine Veranlassung, eine Altersgrenze für den Vorstand vorzusehen, da dem Unternehmen die Expertise erfahrener Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss des Vorstands nicht sachgerecht erscheint.

Bei der Besetzung von Vorstandspositionen achtet der Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft hauptsächlich auf das Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen und zieht erst danach weitere Kriterien in Betracht. Aufgrund der Internationalität des Unternehmens wird bei Bewerbern dabei insbesondere auf das Vorhandensein von Schlüsselqualifikationen, sprachlichen Fähigkeiten und Branchenerfahrungen Wert gelegt.

5.3.3 Nominierungsausschuss

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.

Der Aufsichtsrat hat auf die Bildung eines Nominierungsausschusses verzichtet, da die Nominierung zwischen den vier Vertretern der Kapitalseite insgesamt abgestimmt werden und es daher eines Ausschusses nicht bedarf.

5.4 Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats

Der Kodex empfiehlt im Punkt 5.4.1, dass der Aufsichtsrat für eine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Außer der vom "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" vorgeschriebenen Festlegung von Zielgrößen hat der Aufsichtsrat bisher keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und sieht dies nach Abwägung der unternehmensspezifischen Situation zunächst auch nicht vor. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird im Interesse der Gesellschaft hauptsächlich auf das Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen sowie internationaler Erfahrungen Wert gelegt, erst danach werden weitere Kriterien in Betracht gezogen.

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats achtet die Gesellschaft auf die Unabhängigkeit aller Aufsichtsratsmitglieder.

Die Gesellschaft verzichtet zudem auf die Festlegung einer Altersgrenze für den Aufsichtsrat, da dem Unternehmen die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss nicht sachgerecht erscheint.

Des Weiteren empfiehlt der Kodex im Punkt 5.4.5, dass die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen soll. Grundsätzlich unterstützt die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei angemessenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der satzungsgemäßen Auslagenerstattung. Da ungeklärt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung durch die Gesellschaft im Rahmen dieser Kodex-Empfehlung als angemessen angesehen wird, wird vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung erklärt.

Berlin, den 13.02.2020

Für den, Vorstand

Martin Müller-Elschner, Vorsitzender des Vorstands

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Herbert Sonntag, Vorsitzender des Aufsichtsrats