Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

IVU Traffic Technologies AG Audit Report / Information 2017

May 16, 2018

233_rns_2018-05-16_3e91c69a-80df-4913-afe6-642dced8007c.html

Audit Report / Information

Open in viewer

Opens in your device viewer

IVU Traffic Technologies AG

Berlin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IVU Traffic Technologies AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Kapitel "Ergänzende Angaben nach § 289a HGB und § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB" des Lageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB sowie die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Kapitel "Ergänzende Angaben nach § 289a HGB und § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB" des Lageberichts enthaltenen Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 289f HGB sowie der im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB" des Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Umsatzrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr wird der wesentliche Teil der Umsatzerlöse durch Verträge für kundenspezifische Auftragsfertigung erzielt. Gemäß dem Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sind Umsatzerlöse im Jahresabschluss nur zu erfassen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Dies setzt einen vertraglich vereinbarten Gefahrenübergang bzw. Nutzen-Lasten-Wechsel voraus, in der Regel definiert durch (Teil-)Abnahmen durch den Kunden. Wegen der vertrags- bzw. kundenindividuellen Ausgestaltung von (Teil-)Abnahmen ist die Umsatzrealisierung vertragsspezifisch zu beurteilen. Hieraus entsteht insbesondere das Risiko einer Umsatzerfassung trotz fehlender (Teil-)Abnahme. Des Weiteren unterscheiden sich die Leistungskomponenten je Vertrag teilweise erheblich, sodass aus der Beurteilung, ob eine einheitliche Leistungsverpflichtung oder mehrere Leistungsverpflichtungen bestehen, eine vertragsindividuelle Komplexität hinsichtlich der Beurteilung zur einheitlichen oder getrennten Umsatzrealisation von Leistungskomponenten entsteht. Hieraus resultiert insbesondere das Risiko der separaten Umsatzrealisierung einzelner Leistungskomponenten trotz Vorliegen einer einheitlichen Leistungsverpflichtung.

Aufgrund des maßgeblichen Einflusses der Umsatzerlöse auf das Jahresergebnis sowie der Risiken der Umsatzerfassung trotz fehlender (Teil-)Abnahme sowie der vertragsindividuellen Komplexität hinsichtlich der Beurteilung zur einheitlichen oder getrennten Umsatzrealisation von Leistungskomponenten erachten wir die Umsatzrealisierung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Unsere Aufbau- und Funktionsprüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems hinsichtlich der für die Realisierung von Umsatzerlösen relevanten Prozesse richteten sich insbesondere auf die im Rahmen des Prozesses Umsatzrealisierung implementierten Kontrollen, die wir hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für die Umsatzerfassung getestet haben. Daneben wurden im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Hierfür wurden für wesentliche erfasste Umsatzerlöse des Geschäftsjahres die entsprechenden vertraglichen Regelungen bezüglich der (Teil-)Abnahmen und Leistungskomponenten nachvollzogen und die Nachweise zur entsprechenden Umsatzrealisierung eingeholt. Dabei wurde ein Schwerpunkt auf die Abgrenzung der Umsatzerlöse zum Bilanzstichtag gelegt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Anhang auf den Seiten 7 ff. enthalten.

Sonstige Informationen

Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat, für die übrigen sonstigen Informationen sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die im Kapitel "Ergänzende Angaben nach § 289a HGB und § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB" des Lageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB,
die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

ferner weitere, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung vom 20. März 2018 bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrats.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Abschlussprüfer der IVU Traffic Technologies AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Philipp Canzler.

Berlin, 21. März 2018

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Canzler, Wirtschaftsprüfer

Weinberg, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVA

scroll

31.12.2016

T€
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 501.649,00 176
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 118.072,60 176
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.025.438,02 1.147
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.636,00 317
1.146.146,62 1.640
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 849.926,18 664
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Unfertige Leistungen 9.995.968,74 15.658
2. Waren 331.345,31 1.183
3. Geleistete Anzahlungen 1.331.983,85 884
11.659.297,90 17.725
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24.181.959,25 12.203
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.529.300,60 2.842
3. Sonstige Vermögensgegenstände 663.258,37 552
28.374.518,22 15.597
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 12.817.406,18 9.719
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 188.011,18 28
55.536.955,28 45.549
PASSIVA
31.12.2016

T€
A. EIGENKAPITAL
I. Grundkapital 17.719.160,00 17.719
II. Kapitalrücklage 1.771.916,00 1.772
III. Bilanzgewinn (Vj. Bilanzverlust) 5.472.325,47 -866
24.963.401,47 18.625
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.813.362,34 3.608
2. Steuerrückstellungen 676.837,81 20
3. Sonstige Rückstellungen 8.020.382,56 5.153
12.510.582,71 8.781
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 13.246.647,61 13.999
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.597.920,00 2.296
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 102.661,92 136
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.779.911,57 1.502
davon aus Steuern € 2.779.911,47 (Vj. T€ 1.465)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 17.300,57 (Vj. T€ 11)
17.727.141,10 17.933
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 335.830,00 210
55.536.955,28 45.549

Gewinn- und Verlustrechnung für 2017

scroll

2016

T€
1. Umsatzerlöse 73.247.964,88 44.613
2. Verminderung (Vj. Erhöhung) des Bestands an unfertigen Leistungen -5.662.241,12 4.982
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.768.022,09 977
davon Erträge aus Währungsumrechnung € 313.512,55 (Vj. T€ 79)
69.353.745,85 50.572
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 16.314.158,74 10.204
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.163.987,10 5.728
22.478.145,84 15.932
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 25.222.686,09 22.997
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.146.187,29 3.599
davon für Altersversorgung € 109.126,37 (Vj. T€ 109)
29.368.873,38 26.596
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.104.206,47 1.808
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 1.474
1.104.206,47 3.282
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung € 377.483,78 (Vj. T€ 112) 9.087.557,54 9.048
62.038.783,23 54.858
8. Erträge aus Beteiligungen 0,00 900
davon aus verbundenen Unternehmen € 0,00 (Vj. T€ 900)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 896,49 0
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 326.328,66 325
davon Aufwendungen aus der Abzinsung € 166.377,00 (Vj. T€ 168)
-325.432,17 575
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 645.251,00 14
12. Ergebnis nach Steuern 6.344.279,45 -3.725
13. Sonstige Steuern 5.893,00 7
14. Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) 6.338.386,45 -3.732
15. Verlustvortrag -866.060,98 0
16. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0,00 2.866
17. Bilanzgewinn (Vj. Bilanzverlust) 5.472.325,47 -866

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

I. ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. REGISTERINFORMATIONEN

Die Gesellschaft ist unter der Firma IVU Traffic Technologies AG mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 69310 B eingetragen.

III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um nutzungsbedingte lineare Abschreibungen, bewertet.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten einschließlich Anschaffungsnebenkosten.

Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten einschließlich Verwaltungskosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens. Fremdkapitalzinsen und Vertriebskosten werden in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen. Soweit die erwarteten Verkaufserlöse aus Aufträgen nicht die Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich noch anfallender Kosten decken, erfolgen Abschläge, um eine verlustfreie Bewertung sicherzustellen.

Waren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Der Jahresabschluss enthält Positionen, denen Beträge in fremder Währung zu Grunde liegen. Posten in Fremdwährung in der Bilanz wurden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Für die Ermittlung der latenten Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Aus der Gegenüberstellung von aktiven und passiven latenten Steuern (einschließlich der Differenzen aus steuerlichen Verlustvorträgen) ergab sich zum Bilanzstichtag ein Aktivüberhang.

Temporäre Differenzen i. S. v. § 274 HGB ergeben sich unter Verwendung eines Steuersatzes von 30,90 % bei folgenden Bilanzposten:

Immaterielle Vermögensgegenstände (aktive latente Steuern)
Pensionsrückstellungen (aktive latente Steuern)
Sonstige Rückstellungen (aktive latente Steuern)

Darüber hinaus bestehen ungenutzte steuerliche Verlustvorträge, deren Realisierung durch zukünftige positive Steuerbemessungsgrundlagen hinreichend sicher scheint. Auch hieraus ergibt sich eine aktive latente Steuer. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern, sodass ein Aktivüberhang vorliegt, der entsprechend § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB (Wahlrecht) nicht aktiviert wird.

IV. ANGABEN ZU BESTIMMTEN BILANZPOSITIONEN SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

In den immateriellen Vermögensgegenständen werden zum Bilanzstichtag keine Geschäfts- oder Firmenwerte mehr ausgewiesen (Vj. 0 T€), da im Vorjahr hierauf die letztmaligen planmäßigen Abschreibungen erfolgten (0 T€; Vj. 446 T€).

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter 410 € betragen, wurden im Geschäftsjahr als Aufwand erfasst. Im Jahr 2017 wurden keine Investitionen im Rahmen von Mietkaufverträgen durchgeführt.

Der Anteilsbesitz stellt sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar:

scroll

Name und Sitz der Gesellschaft (lokale) Währung Anteil am Kapital

%
Eigenkapital 31.12.2017

T€
Ergebnis 2017

T€
IVU Benelux B.V., Veenendaal, Niederlande ("IVU Benelux") EUR 100,00 287** -15**
IVU Traffic Technologies Italia s.r.l., Rom, Italien ("IVU Italia") EUR 100,00 1.061* 292*
IVU Traffic Technologies UK Ltd., Birmingham, Großbritannien ("IVU UK") GBP 100,00 18** 7**
IVU Traffic Technologies Schweiz AG, Zürich, Schweiz ("IVU Schweiz") CHF 100,00 138** 12***
IVU Austria GmbH, Wien, Österreich ("IVU Austria") EUR 100,00 39** 4**
IVU Chile LTDA., Santiago de Chile, Chile (" IVU Chile") CLP 100,00 78** 2**
IVU Traffic Technologies Israel Ltd., Tel Aviv, Israel ("IVU Israel") ILS 100,00 1* 0*
IVU Traffic Technologies Inc., Wilmington, USA ("IVU USA") USD 100,00 18** -6**

* nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften Jahresabschluss 2017 nach Gewinnausschüttung

** nach IFRS

*** nach IFRS, Ergebnisanteil, welcher nach Aufnahme in das Konzernergebnis eingeht

Im Geschäftsjahr wurde eine Tochtergesellschaft in Österreich neu gegründet und eine Gesellschaft in der Schweiz zu 100 % erworben.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten, der Warenbestand ist zu Anschaffungskosten, jeweils unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nominalbeträgen abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von 253 T€ (Vj. 768 T€) Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 3.529 T€ (Vj. 2.842 T€).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten insbesondere Steuerforderungen in Höhe von 500 T€ (Vj. 299 T€ ) sowie Zuwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Höhe von 98 T€ (Vj. 0 T€). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Es handelt sich dabei um Mietkautionen in Höhe von 6 T€ (Vj. 8 T€).

Die flüssigen Mittel enthalten in Höhe von 4.438 T€ (Vj. 2.609 T€) Termingelder, die als Sicherheit für ausgereichte Bürgschaften hinterlegt und nicht frei verfügbar sind.

Im Geschäftsjahr 2017 hat sich der Bilanzgewinn wie folgt entwickelt:

scroll

Bilanzverlust 01.01.2017 T€ -866
Dividendenausschüttung T€ 0
Jahresüberschuss 2017 T€ 6.338
Verrechnung mit Entnahme aus Kapitalrücklage T€ 0
Bilanzgewinn 31.12.2017 T€ 5.472

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 17.719.160 € eingeteilt in 17.719.160 Stückaktien zum rechnerischen Wert von je 1 €.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2021 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160,00 €, also 5.315.748,00 € durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Von der Ermächtigung wurde in 2016 kein Gebrauch gemacht.

Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 dazu ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916,00 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160,00 €.

In den Sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken ausreichend berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Personalrückstellungen in Höhe von 4.633 T€ (Vj. 3.125 T€), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.759 T€ (Vj. 917 T€), Rückstellungen für Vertragsrisiken 63 T€ (Vj. 296 T€) und Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 1.281 T€ (Vj. 530 T€).

Die Pensionsrückstellungen werden nach der "Projected Unit Credit" (PUC) Methode unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2005 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 3,68 % (Vj. 4,01%) verwendet. Zusätzlich wurde gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB der durchschnittliche Markzinssatz aus den vergangen sieben Geschäftsjahren bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,80 % (Vj. 3,24 %) ermittelt.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 453 T€ (Vj. 391 T€), unterliegt einer Ausschüttungssperre und ermittelt sich wie folgt:

scroll

T€
Erfüllungsbetrag (Rechnungszins 10-Jahres-Durchschnitt) 4.318
Erfüllungsbetrag (Rechnungszins 7-Jahres-Durchschnitt) 4.771
Unterschiedsbetrag 453

Für Verpflichtungen wurden erwartete Rentensteigerungen mit 2,0 % p. a. (Vorjahr 2,0 % p. a.) und Gehaltssteigerungen von 2,5 % p.a. (Vorjahr 2,5 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 3,0 % (Vorjahr 3,0 %) berücksichtigt.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

scroll

T€
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 4.318
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 505
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 505
Verrechnete Aufwendungen 0
Verrechnete Erträge 0

Insgesamt wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen, in Höhe von 505 T€ mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Fälligkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel (in Klammern Angabe der Vorjahreswerte):

scroll

Restlaufzeit bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Gesamt
T€ T€ T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- --- --- ---
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 10.102 (7.432) 3.144 (6.567) 13.246 (13.999)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.598 (2.296) 0 (0) 1.598 (2.296)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 103 (136) 0 (0) 103 (136)
Sonstige Verbindlichkeiten 2.780 (1.502) 0 (0) 2.780 (1.502)
14.583 (11.366) 3.144 (6.567) 17.727 (17.933)

Wie im Vorjahr bestehen zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.

Die widerruflichen Kreditlinien bei der Deutsche Bank AG und Berliner Sparkasse sind wie im Vorjahr in Höhe von jeweils 1.500 T€ durch Globalzession von Forderungen aus Warenlieferungen sowie aus der Vergabe von Lizenzrechten besichert. Die Kreditlinien wurden zum Stichtag nicht in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus innerkonzernlichen Leistungsverrechnungen.

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

scroll

2017

T€
2016

T€
Public Transport 67.540 39.505
Logistics 5.622 4.765
Sonstige 86 343
73.248 44.613
Inland 36.927 24.787
Ausland 36.321 19.826
73.248 44.613

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (731 T€; Vj. 515 T€), Erträge aus Zuwendungen für Forschung und Entwicklung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (499 T€; Vj. 116 T€) sowie Erträge aus Kursgewinnen (314 T€; Vj. 93 T€).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 731 T€ (Vj. 515 T€) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von 25 T€ (Vj. 0 T€) Weiterbelastungen von verauslagten Kosten an Tochtergesellschaften. Erträge aus Verrechnungspreisen mit Tochtergesellschaften werden seit 2016 infolge der Änderungen aus dem BilRUG unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kosten für die Unterstützung der Tochtergesellschaften im Ausland in Höhe von 592 T€ (Vj. 1.207 T€) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 89 T€ (Vj. 147 T€) aus der Ausbuchung von Forderungen und Bildung von Einzelwertberichtigungen.

V. SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung bestehen aus Dauerschuldverhältnissen (Mietverträgen und Leasingverträgen), die zu folgenden Zahlungen führen:

scroll

Mietzahlungen

T€
Leasingzahlungen

T€
Summe

T€
2018 1.075 137 1.212
2019 825 94 919
2020 742 68 810
2021 und später 5.620 25 5.645
Gesamt 8.262 324 8.586

Hiervon bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen und entfallen keine Verpflichtungen auf Altersversorgung.

Ausschüttungssperre

Entsprechend dem im Abschnitt Pensionsrückstellungen oben dargestellten Unterschiedsbetrags ergibt sich eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 453 T€ (Vj. 391 T€).

Organe und Organbezüge

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Gesellschaft vertreten durch die Vorstände:

Martin Müller-Elschner (Vorsitzender und Finanzvorstand)
Matthias Rust (Mitglied des Vorstands)
Leon Struijk (Mitglied des Vorstands, seit 02/2018)

Der Vorstand der IVU AG hat für das Geschäftsjahr 2017 Bezüge von 850 T€ (2016: 707 T€) erhalten. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen Anteil (488 T€) und einem variablen Anteil (362T€) zusammen. Im Berichtsjahr betrug der variable Vergütungsanteil 3 % (2016: 25 %) der Gesamtbezüge. Der variable Vergütungsanteil bemisst sich nach dem Ergebnis vor Steuern im IFRS Konzernabschluss.

Die Hauptversammlung hat am 25. Mai 2016 beschlossen, die Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung der Bezüge einzelner Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 zu befreien.

Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates waren bestellt:

Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin (Vorsitzender)

Professor für Verkehrslogistik und Leiter der Forschungsgruppe Verkehrslogistik an der Technischen Hochschule (TH) Wildau,

Ehrenmitglied LNBB Logistiknetz Berlin-Brandenburg e.V.,

Gastprofessor DKU Deutsch-Kasachische Universität, Almaty Kasachstan,

Gastprofessor GTU Georgisch Technische Universität, Tiflis Georgien.
André Neiß, Hannover

Vorstandsvorsitzender der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Hannover (bis Dezember 2017),

Geschäftsführer der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover (bis Dezember 2017),

Mitglied des Beirats der Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. Passerelle KG, Hannover (bis Dezember 2017),

Vorsitzender der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN), Bochum (bis Dezember 2017),

Stellvertretender Vorsitzender des Verbundausschusses der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH), Hannover (bis Dezember 2017),

Vorstandsmitglied der VDV-Akademie e.V., Köln (bis Dezember 2017),

Mitglied des Beirats der VDV-Akademie GmbH, Köln (bis Dezember 2017).
Ulrike Mayer-Johanssen, Berlin

Founder der MetaDesign AG, Berlin,

Geschäftsführerin der Uli Mayer-Johanssen GmbH, Berlin,

Externe Sachverständige Bereich Wirtschaft des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Düsseldorf, Düsseldorf,

Ehrensenatorin Hochschulrat Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd,

Mitglied im Deutschen Designer Club, Frankfurt a.M.,

Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Berlinische Galerie, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Bonn,

Mitglied des Beirats der Werteakademie Gut Gödelitz, Mochau,

Mitglied des Beirats der Wertekommission, Bonn.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder betrug im Berichtsjahr 45 T€ (2016: 45 T€).

Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr Pensionszahlungen in Höhe von 151 T€ (2016: 151 T€) geleistet.

Für frühere Organmitglieder bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von2.203 T€ (2016: 2.210 T€) vor Saldierung mit Vermögensgegenständen.

Mitarbeiter

Übersicht über die beschäftigten Mitarbeiter:

scroll

Anzahl durchschnittlich Beschäftigter in 2017
Angestellte Vollzeit 341
Angestellte Teilzeit 63
Aushilfen 77
481

Nachtragsbericht

Mit Wirkung zum 1. Februar 2018 ist Leon Struijk in den Vorstand der IVU AG berufen wurden.

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

Prüfungs- und Beratungshonorare

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt 108 T€. Der Aufwand für andere Dienstleistungen durch den Abschlussprüfer gliedert sich wie folgt:

scroll

■ Steuerberatungsleistungen T€ 24
■ Tax Compliance Ausland T€ 11
■ Beratung im Zusammenhang mit Entsendungen T€ 8
■ Sonstige Leistungen T€ 27

Bei den Nicht-Prüfungsdienstleistungen durch den Abschlussprüfer handelt es sich um reine Compliance-Tätigkeiten, d. h. Erstellung von Steuerdeklarationen und Dokumentationen.

Mitteilungspflichtige Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Im Geschäftsjahr 2017 wurden der IVU AG folgende Über- oder Unterschreitung der Schwellenwerte gemäß § 21 Abs. 1 WpHG gemeldet:

Olaf Schemczyk: 4,62 % (818.530 Anteile); Datum der Schwellenberührung: 20.12.2017.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden der IVU AG folgende Über- oder Unterschreitung der Schwellenwerte gemäß § 21 Abs. 1 WpHG gemeldet:

DB Platinum IV, Luxembourg: 3,01 % (533.624 Anteile); Datum der Schwellenberührung: 29.02.2016,

Dr. Joachim Winckler: 2,9331 % (519.714 Anteile); Datum der Schwellenberührung: 7.6.2016,

DB Platinum IV, Luxembourg: 2,97 % (526.472 Anteile); Datum der Schwellenberührung: 20.6.2017.

Vorschlag für die Ergebnisverwendung § 285 Nr. 34 HGB

Der Vorstand schlägt eine Gewinnverwendung in Form einer Dividendenzahlung in Höhe von 0,10 € je Aktie, also 1.771.916 €, vor.

Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex

Die IVU AG hat für 2017 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 23. Februar 2017 abgegeben und über die Homepage der IVU AG (www.ivu.de) öffentlich zugänglich gemacht.

Konzernverhältnisse

Die IVU AG, Berlin, erstellt für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen einen Konzernabschluss gemäß § 315e Abs. 1 HGB. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Berlin, den 7. März 2018

Der Vorstand

gez. Martin Müller-Elschner

gez. Matthias Rust

gez. Leon Struijk

Entwicklung des Anlagevermögens 2017

scroll

Anschaffungskosten
1.1.2017

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

31.12.2017

--- --- --- --- --- ---
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 9.701.241,37 273.091,04 0,00 313.997,61 10.288.330,02
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.195.406,91 0,00 0,00 0,00 7.195.406,91
16.896.648,28 273.091,04 0,00 313.997,61 17.483.736,93
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.996.618,03 0,00 50.597,69 0,00 2.946.020,34
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.824.881,27 665.896,43 156.329,87 0,00 5.334.447,83
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 316.633,61 0,00 0,00 -313.997,61 2.636,00
8.138.132,91 665.896,43 206.927,56 -313.997,61 8.283.104,17
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.848.811,95 185.862,66 0,00 0,00 2.034.674,61
1.848.811,95 185.862,66 0,00 0,00 2.034.674,61
26.883.593,14 1.124.850,13 206.927,56 0,00 27.801.515,71

scroll

Kumulierte Abschreibungen
1.1.2017

Zugänge

Abgänge

31.12.2017

--- --- --- --- ---
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 9.525.422,37 261.258,65 0,00 9.786.681,02
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.195.406,91 0,00 0,00 7.195.406,91
16.720.829,28 261.258,65 0,00 16.982.087,93
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.820.358,43 55.386,00 47.796,69 2.827.947,74
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.677.420,86 787.561,82 155.972,87 4.309.009,81
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
6.497.779,29 842.947,82 203.769,56 7.136.957,55
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.184.748,43 0,00 0,00 1.184.748,43
1.184.748,43 0,00 0,00 1.184.748,43
24.403.357,00 1.104.206,47 203.769,56 25.303.793,91

scroll

Buchwerte
31.12.2017

31.12.2016

T€
--- --- ---
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 501.649,00 176
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
501.649,00 176
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 118.072,60 176
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.025.438,02 1.147
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.636,00 317
1.146.146,62 1.640
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 849.926,18 664
849.926,18 664
2.497.721,80 2.480

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

Einleitung

Grundlagen der Gesellschaft

Die IVU AG entwickelt integrierte IT-Lösungen für die Segmente "Public Transport" und "Logistics":

Public Transport

Die integrierten Standardprodukte IVU.suite und IVU.rail decken das gesamte Spektrum von Planung, Betrieb und Qualitätssicherung für öffentliche Verkehrsbetriebe ab. Die Soft- und Hardware-Systeme der IVU erstellen Fahrpläne, planen und optimieren den Einsatz von Zügen und Bussen, disponieren Fahrer und Fahrzeuge, lenken und überwachen den Betrieb von Fahrzeugflotten, verkaufen Fahrscheine, rechnen Einnahmen ab und erstellen Statistiken. Damit steigern sie die Effizienz und die Qualität des öffentlichen Verkehrs.

Logistics

Die Logistikprodukte der IVU AG optimieren die operativen Prozesse in der Informations- und Transportlogistik. Die GIS-Lösung IVU.locate analysiert Geodaten, plant dynamische Touren in der Zustelllogistik und optimiert das Standortnetz großer Filialisten. IVU.workforce disponiert Fahrzeuge und Mitarbeiter (im Außendienst) und unterstützt dabei, Aufträge effizient und medienbruchfrei abzuwickeln. Die Wahlsoftware IVU.elect unterstützt die Vorbereitung und korrekte Durchführung politischer Wahlen und rundet zusammen mit maßgeschneiderten IT-Lösungen das Portfolio der IVU AG ab.

Mit ihren Standorten in Berlin (Hauptsitz), Aachen (Deutschland), Basel und Zürich (Schweiz) Wien (Österreich), Veenendaal (Niederlande), Paris (Frankreich), Rom (Italien), Birmingham (Großbritannien), Budapest (Ungarn), Montréal (Kanada), San Francisco (Vereinigte Staaten), Bogotá (Kolumbien), Santiago de Chile (Chile), Tel Aviv (Israel), Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) betreut die IVU AG Kunden weltweit. Kernmärkte der IVU AG sind Deutschland, Italien, das übrige Europa sowie Eisenbahnunternehmen weltweit.

Die IVU und der Markt

Die IVU AG bewegt sich in einem dynamischen und stark wachsenden Marktumfeld, das von den drei Megatrends Urbanisierung, Mobilität und Digitalisierung geprägt ist. Weltweit besteht eine hohe Nachfrage nach Lösungen für einen effizienten und verlässlichen öffentlichen Verkehr, um das wachsende Transportaufkommen zu bewältigen. Die Digitalisierung ermöglicht es Verkehrsunternehmen und Kommunen, dem großen Bedarf nachzukommen und ihre Leistungen zu verbessern.

Das ist das angestammte Feld der IVU AG. Als Pionier der computergestützten Verkehrsplanung hilft sie heute Verkehrsunternehmen mit ihren digitalen Lösungen dabei, ihre gesamten Betriebsabläufe zu vereinheitlichen und zukunftsfähige Angebote für den Verkehr von morgen zu bieten. Ob Ressourcenplanung und -einsatz, Betriebssteuerung, Fahrgastinformation oder Leistungsabrechnung - die Kernprozesse werden durch die Produkte der IVU AG erleichtert getreu dem IVU-Slogan "Facilitating Public Transport".

Einen besonderen Vorteil stellt der integrierte Ansatz der IVU-Systeme dar. Gerade im Rahmen der Digitalisierung ergeben sich dadurch neue Chancen, Bereiche miteinander zu verknüpfen, Daten umfassend zu nutzen und Arbeitsabläufe nachhaltig zu optimieren und zu beschleunigen. Dass solche Lösungen am Markt gefragt sind, zeigen nicht zuletzt die Vertriebserfolge des vergangenen Jahres, bei denen die IVU AG mehrere bedeutende Rahmenverträge für sich gewinnen konnte.

Bahnlösung weiter gefragt

Die speziell für Eisenbahnen entwickelte Softwarelösung IVU.rail bleibt am Markt auch weiterhin das einzige, vollintegrierte System für die Planung und Disposition von Fahrzeugen und Personal gleichermaßen. Besonders im Bereich der hochkomplexen Umlaufplanung ist die IVU-Lösung international führend. Denn die Planungsbedingungen für Züge stellen Software vor hohe Herausforderungen: Züge sind immer an ein Gleis gebunden, verkehren auf Teilstrecken in wechselnder Wagenstärke und sind oft tagelang unterwegs. IVU.rail ermöglicht es, die anspruchsvollen Umlaufpläne von Zügen automatisiert zu optimieren - und damit wertvolle Ressourcen zu sparen.

Unter anderem entschied sich im vergangenen Jahr die DB Regio AG, der größte Nahverkehrsanbieter Deutschlands, für das integrierte Standardsystem der IVU AG. Ein Rahmenvertrag sieht vor, nach und nach die vorhandenen Planungs- und Dispositionssysteme bei DB Regio deutschlandweit abzulösen und einheitlich mit IVU.rail zu ersetzen. Künftig sollen alle Verkehrsnetze der DB Regio die gesamte Planung und -disposition von Fahrzeugen und Personal im Bahnbereich mit der IVU-Lösung durchführen. Auch MÁV-START, die Personenverkehrstochter der ungarischen Staatsbahn setzt die Zusammenarbeit mit der IVU mindestens bis 2019 fort. Das Unternehmen plant und disponiert neben 1.000 Zügen und 3.000 Lokführern inzwischen auch 3.000 Zugbegleiter sowie 3.000 stationäre Angestellte wie Kassierer und Sicherheitsinspektoren mit IVU.rail.

E-Ticketing gewinnt an Bedeutung

Ein wichtiger Wachstumsmarkt weltweit ist derzeit das elektronische Fahrgeldmanagement. E-Tickets auf Chipkartenbasis gehören heute zum Standard und immer mehr Verkehrsunternehmen bieten ihren Kunden entsprechende Systeme an. Mit ihrer langjährigen Ticketing-Expertise und der engen Integration ihrer Lösungen innerhalb der IVU.suite ist die IVU AG hierfür besonders gut aufgestellt.

Das unterstreicht auch ein Rahmenvertrag, den Connexxion, die niederländische Tochter des französischen Transdev-Konzerns, im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der IVU AG unterzeichnete. Er sieht vor, alle bestehenden und künftigen Bus-Konzessionen des Unternehmens mit einem Gesamtsystem für Flottenmanagement, bargeldloses Bezahlen für Papiertickets und E-Ticketing auszurüsten. Im Zuge dessen stattet die IVU AG bis 2019 rund 2.000 Fahrzeuge mit neuen Bordrechnern und Lesegeräten aus.

Die deutsche Transdev GmbH - mit 43 Tochterunternehmen der größte private Betreiber von Bahn- und Busverkehren Deutschlands - vergab einen entsprechenden Rahmenvertrag ebenfalls an die IVU AG. Gemeinsam mit der IVU AG baut das Unternehmen nun ein zentrales Mandantensystem für Ticketing und Betriebslenkung auf. Alle neu gewonnenen Linienbündel der deutschen Transdev-Töchter erhalten damit eine einfache Lösung für die komplette Abwicklung des Fahrscheinverkaufs.

Starke Heimatmärkte

Traditionell ist die IVU AG in Europa und speziell im deutschsprachigen Raum sehr erfolgreich. Hier profitiert sie von ihrem hohen Bekanntheitsgrad und guten Netzwerken. Um ihre Marktposition weiter zu festigen, gründete bzw. erwarb die IVU AG mit der IVU Austria GmbH, Wien, und der IVU Traffic Technologies Schweiz AG, Zürich, zwei neue Tochtergesellschaften in Österreich und der Schweiz, wo bereits zahlreiche Verkehrsunternehmen auf die Produkte der IVU AG vertrauen. Die Schweizer Gesellschaft entstand dabei durch den Kauf des Beratungsunternehmens Soft Tech Informatik AG (STI). Ziel ist es, den Vertrieb vor Ort zu stärken, die Kundenbetreuung auszubauen und neue Potenziale zu erschließen - unter anderem auch im osteuropäischen Markt.

Daneben sind die IVU-Lösungen auch global weiter gefragt. So orderte das peruanische Busunternehmen Buena Estrella die IVU.suite, um seine Flotte von 400 Bussen in Lima effizient einzusetzen und ihren Fahrgästen modernes E-Ticketing und Fahrgastinformation per App anzubieten. Im Dezember schloss die IVU AG zudem ihr erstes Projekt auf dem afrikanischen Kontinent erfolgreich ab. Auf Basis der IVU.suite erhielt das Bus Rapid Transit System (BRT) der nigerianischen Millionenmetropole Lagos ein komplett neues Planungs- und Leitstellensystem einschließlich Bordrechnern für ebenfalls über 400 Busse. Die Weltbank gewährleistete eine stabile und sichere Finanzierung des Projekts.

Forschung und Entwicklung

Seit über 40 Jahren entwickelt die IVU AG komplexe Softwarelösungen für den öffentlichen Verkehr und die Logistik. Die kontinuierliche Weiterentwicklung sowie die Beteiligung an vielversprechenden Forschungsprojekten machen die Standardprodukte immer stärker. Im engen Austausch mit Verkehrsunternehmen und Partnern aus Industrie und Wissenschaft entstehen Impulse für neue Funktionalitäten und Anwendungsmodelle der IVU-Systeme. So beteiligt sich die IVU AG seit vergangenem Jahr unter anderem am Forschungsprojekt "Digitale Mobilität - Fahrzeug und Haltestelle", das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert wird.

Die IVU AG verfügt über gute Kontakte zu Fachhochschulen und Universitäten - darunter die TU Ilmenau, die RWTH Aachen, TU München und die TH Wildau. In sogenannten "User Groups" sprechen darüber hinaus IVU-Kunden regelmäßig mit IVU-Ingenieuren über ihre Anforderungen an die IVU-Software. Organisiert nach derzeit sieben Fachthemen berichten in den Gruppen einzelne Kunden über ihre Erfahrungen in der betrieblichen Praxis und ihre Anforderungen an die IVU-Produkte. Auf diese Weise gelangt das Wissen aus Praxis und Wissenschaft auf direktem Weg in die Entwicklung.

Auch mit der Zukunft der Mobilität setzt sich die IVU AG auseinander. Zusammen mit BestMile, Anbieter der ersten Plattform für den Betrieb und die Optimierung autonomer und neuer Mobilitätslösungen, hat die IVU AG das Projekt "Autonomous Driving for Public Transport", kurz "ADxPT" gestartet. Ziel ist es, ein Demonstrationssystem zu entwickeln und zu testen, mit dem öffentliche Verkehrsunternehmen gemischte Flotten aus autonomen und fahrerbedienten Fahrzeugen integriert und effizient betreiben können.

Insgesamt investierte die IVU AG im vergangenen Jahr 2,1 Mio. € in Forschung und Entwicklung. Ein Großteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung der IVU findet innerhalb der regulären Produkt- und Releasezyklen statt. Diese Entwicklungsaufwände werden weiterhin nicht aktiviert. Die beiden Geschäftsbereiche der IVU AG arbeiten dabei eng zusammen, um entstehende Potenziale über die gesamte Produktpalette hinweg zu nutzen.

Personal

Die positive Entwicklung der Auftragslage spiegelt sich auch in der wachsenden Mitarbeiterzahl der IVU AG wider. Um die akquirierten Projekte abzuarbeiten, die Produktpalette weiterzuentwickeln und Kunden hochwertigen Support zu bieten, benötigt die IVU AG gut ausgebildete Software- und Projektingenieure mit branchenspezifischen Fachkenntnissen. Ihre Qualifikation und Motivation bilden die Basis für nachhaltigen Erfolg und weiteres Wachstum. Der Großteil der IVU-Mitarbeiter verfügt daher über einen Hochschulabschluss, im Geschäftsjahr 2017 betrug der Anteil durchschnittlich 84 %.

Der Arbeitsmarkt für Fachkräfte im IT-Bereich blieb auch im vergangenen Jahr weiter angespannt. Dass es dennoch gelungen ist, die benötigten Mitarbeiter zu gewinnen, spricht für den guten Ruf der IVU AG als Arbeitgeber und das Arbeitsklima im Unternehmen. Zum 31. Dezember 2017 zählte die IVU AG inklusive Teilzeitkräften und Studenten 499 Mitarbeiter (2016: 463). Die durchschnittliche Personalkapazität erhöhte sich um 8 % auf 399 FTE (2016: 371) und der Personalaufwand stieg um 11 % auf 29,4 Mio. € (2016: 26,6 Mio. €). Generell bewegt sich die IVU AG dabei in einem Umfeld mit hohem Lohnniveau.

scroll

2017 2016 Veränderung
Anzahl der Mitarbeiter 499 463 +8%
Stand: 31.12.
Personalkapazität im Jahresdurchschnitt1 399 371 +8%

1 Unter Personalkapazität versteht man die rechnerische Anzahl von Vollzeitarbeitskräften (Full-time equivalent - FTE)

Fortbildungen

Nur wer immer auf dem Stand der Technik ist, kann komplexe IT-Systeme entwickeln. Deshalb ermöglicht die IVU AG ihren Mitarbeitern, sich kontinuierlich weiterzubilden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für qualitativ hochwertige Systeme, auf die sich die Kunden verlassen können. Daraus ist eine aktive Wissenskultur im Unternehmen entstanden. Ein Beispiel dafür ist die hausinterne Developer School. Sie bietet den Software-Ingenieuren der IVU AG die Chance, sich gemeinsam mit ihren Kollegen über neue Techniken und Weiterentwicklungen ihrer Programmierumgebungen auszutauschen. Bei einem sogenannten "Hackathon" wurden teamübergreifend neue Funktionen für das IVU.pad erdacht und gleich umgesetzt.

Rekrutierungsmaßnahmen

Um Fachkräfte und Hochschulabsolventen zu gewinnen, beteiligt sich die IVU AG regelmäßig an Karrieremessen, insbesondere an den Hauptstandorten Aachen und Berlin. Im vergangenen Jahr nahm die IVU AG an 13 dieser Veranstaltungen teil.

Eine wichtige Rolle in der Mitarbeiterwerbung spielen Kooperationen mit Universitäten. Dabei unterstützen Softwareingenieure der IVU AG mit ihrer Expertise bei Projekten oder gestalten Seminare und Vorlesungen. Studierende erhalten auf diese Weise einen Einblick in die technischen Herausforderungen im öffentlichen Verkehr und die alltäglichen Aufgaben bei der IVU AG. Zu den Kooperationspartnern zählten 2017 unter anderem RWTH Aachen, TU Berlin, FU Berlin, TH Wildau, TU Ilmenau und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Qualifizierungsprogramm

Für den Erfolg der IVU-Projekte kommt es vor allem auch auf eine schnelle und umfassende Qualifizierung neuer Mitarbeiter an. Die IVU AG hat daher ein strukturiertes Einarbeitungsprogramm aufgelegt. In intensiven Schulungen erlernen die künftigen Software- und Projektingenieure das notwendige Grundwissen, um ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können. Die Seminare befassen sich unter anderem mit der Funktionsweise des öffentlichen Verkehrs, den IVU-Produkten und den Anforderungen an ein kundenorientiertes Projektmanagement. Neue Kollegen sind so schneller einsatzfähig und können bereits nach kurzer Zeit eigene Projekte übernehmen.

Vielfalt

Die IVU AG zeichnet sich durch eine offene Unternehmenskultur aus. Mitarbeiter sollen sich im Unternehmen wohl fühlen. Diversität hat daher eine große Bedeutung für die IVU AG. Insgesamt arbeiten an den verschiedenen Standorten Menschen aus 30 Nationen. Der Frauenanteil beträgt 29 %. Er liegt damit deutlich über der Absolventinnenquote von durchschnittlich 19 % in den relevanten MINT-Fächern.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Rekordergebnis in 2017

Die IVU Traffic Technologies AG ist in die Erfolgsspur zurückgekehrt. Mit einem Rekordergebnis (EBIT) von 7,3 Mio. € bei einem Umsatz von 73,2 Mio. € wurden die eigenen Ziele deutlich übertroffen. Alle Kennzahlen sind die höchsten in der über 40-jährigen Firmengeschichte.

Umsatz steigt kräftig

Im Geschäftsjahr 2017 setzte die IVU das Wachstum der letzten Jahre fort. So stieg der Umsatz um 64 % auf 73,2 Mio. € (2016: 44,6 Mio. €). Die Prognose von 50 Mio. € wurde durch frühzeitige Auftragsabnahmen und Auftragsteilabnahmen, sowie durch kurzfristige Abrufe aus den in 2017 abgeschlossenen Rahmenverträgen und durch gestiegene Hardwareverkäufe, die noch in 2017 realisiert werden konnten, deutlich übertroffen.

Materialaufwand

Aus dem Anstieg der Umsätze mit hohem Hardwareanteil vor allem im Dezember des Berichtsjahres resultierte eine Steigerung des Materialaufwands um 6,6 Mio. € auf 22,5 Mio. € (2016: 15,9 Mio. €).

Rohergebnis steigt

Die eigene Wertschöpfung der IVU AG spiegelt sich vor allem im Rohergebnis wider, das sich um 35 % auf 46,8 Mio. € erhöhte (2016: 34,6 Mio. €). Das für 2017 prognostizierte Rohergebnis in Höhe von 40 Mio. € wurde durch die Geschäftsentwicklung, insbesondere im viertem Quartal durch den Abschluss vieler Großprojekte, deutlich übertroffen.

Kosten und Abschreibungen

Der Personalaufwand stieg 2017 um 11 % auf 29,4 Mio. € (2016: 26,6 Mio. €). Die Personalkapazität stieg im gleichen Zeitraum um 8 %. In der Wettbewerbsbranche 'Informatik' bewegt sich die IVU auf einem generell hohen Gehaltsniveau für gut ausgebildete Fachkräfte.

Die Abschreibungen verringerten sich im Wesentlichen durch die Umstellung von Lizenzzahlungen für Software auf eine jährliche Zahlungsweise und außerplanmäßige Abschreibungen im Vorjahr auf 1,1 Mio. € (2016: 3,3 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich mit 9,1 Mio. € auf Vorjahresniveau (2016: 9,0 Mio. €).

Betriebsergebnis steigt kräftig

Das Ergebnis (EBIT) spiegelt mit 7,3 Mio. € (2016: -4,3 Mio. €) das Wachstum durch die Abschlüsse von Projekten, hohe Abrufe aus Rahmenverträgen und höher Hardwareverkauf im Umsatz und im Rohergebnis wider.

Sehr gute Finanzkraft

Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr um 6,3 Mio. € auf 24,9 Mio. € (2016: 18,6 Mio. €). Mit 45 % lag die Eigenkapitalquote 2017 leicht über dem Vorjahresniveau (2016: 41 %). Die Vermögenslage des Unternehmens ist stabil, die Finanzkraft insgesamt weiterhin als sehr gut zu bewerten.

Gute Liquidität

Da viele Projekte gegen Ende des Jahres abgeschlossen wurden, stieg der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 12,0 Mio. € auf 24,2 Mio. € (2016: 12,2 Mio. €).

Der operative Cash Flow stieg um 1,2 Mio. € auf 3,9 Mio. € (2016: 2,7 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Cashflows für Investitionstätigkeit von -0,9 Mio. € hat sich der Finanzmittelfonds um 3,1 Mio. € erhöht.

Mit 12,8 Mio. € liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2017 (2016: 9,7 Mio. €) kann die Liquidität der IVU AG weiterhin als sehr gut eingestuft werden.

Im Berichtsjahr war die IVU AG jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die der Gesellschaft eingeräumten Kreditlinien in Höhe von insgesamt 3,0 Mio. € wurden nicht in Anspruch genommen. Die Bonität der IVU AG wird von Auftraggebern entsprechend positiv bewertet.

Gute Auftragslage

Der Auftragsbestand beträgt zum 28. Februar 2018 für das laufende Geschäftsjahr rund 50 Mio. €. Die für 2018 geplanten Ziele sind damit zu einem erheblichen Teil durch die Auftragslage abgedeckt.

Zusammenfassung

Die IVU AG blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurück, das von erfreulichem Wachstum im Umsatz, Rohergebnis und Betriebsergebnis geprägt war. Für 2018 erwarten wir die Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses und blicken aufgrund der guten Auftragslage und vielversprechenden Vertriebschancen zuversichtlich in die Zukunft.

Prognosebericht

Marktposition

Die IVU AG hat ihre Position im Kernmarkt öffentlicher Verkehr in 2017 weiter ausgebaut und ist ein national und international gefragter Ansprechpartner. Neben der integrierten Produktpalette IVU.suite wird der standardisierte Einführungsprozess IVU.xpress und die Betriebsführung in der IVU.cloud von Verkehrsbetrieben aller Art und Größe geschätzt.

Mit der integrierten Bahnlösung IVU.rail konnten wir auch im Berichtsjahr mehrere neue Kunden gewinnen und unsere sehr gute Marktposition weiter ausbauen. Als weiterhin einziges Standardprodukt für den gesamten Bahnsektor (Nah-, Fern-, Regional- und Güterverkehr) sind die Aussichten für IVU.rail auch 2018 gut.

Das Logistiksegment entwickelte sich in 2017 stabil. Die Bindungen zu den Bestandskunden sind stark und münden immer wieder in Folgeaufträge.

Die wesentlichen Steuerungsgrößen für das Erreichen der strategischen Ziele sind hierbei die Entwicklung der Umsatzerlöse als Kennzahl für die Wachstumsrate, das Rohergebnis (Gesamtleistung zzgl. sonstige betriebliche Erträge und abzüglich Materialaufwand) als Kennzahl für die eigene Wertschöpfung und das Betriebsergebnis (EBIT) als Kennzahl für die Profitabilität. Unsere zentrale Kennzahl für die Effizienz ist das Verhältnis EBIT/Rohergebnis.

Ausblick

Bei einem unverändert guten Marktumfeld erwarten wir auch für 2018 eine positive Geschäftsentwicklung. Der Umsatz wird durch den Abschluss von Projekten, sowie projektbezogene Hardwarelieferungen beeinflusst, die sich hinsichtlich der Jahresabgrenzung verschieben können.

Der Umsatz wird auf Basis des Auftragsbestandes und erwarteter Abschlüsse sowie durchschnittlichem Verlauf der Abrufe aus den Rahmenverträgen für 2018 mit mindestens 60 Mio. € (Ist 2017: 73,2 Mio. €) und das Rohergebnis mit rund 45 Mio. € (Ist 2017: 46,8 Mio. €) geplant. Bei weiterem Personalwachstum erwarten wir derzeit für 2018 ein Betriebsergebnis (EBIT) von 2 bis 3 Mio. €.

Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagement

Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, müssen Risiken aller Art erkannt und gemanagt werden. Unser Risikomanagement zielt auf eine frühzeitige Identifikation, Analyse und Kontrolle der Risiken ab. Das interne Kontrollsystem ist dabei in das Risikomanagementsystem eingebettet. Abweichungsanalysen dienen dem Management als Instrument der Unternehmenssteuerung.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse im Unternehmen. Dazu gehören alle Faktoren, welche die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Abschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.

Das Risikomanagement basiert auf dem monatlichen Berichtswesen, das wesentliche Kennzahlen beinhaltet und die Plan-Zahlen den Ist-Zahlen gegenüberstellt. Die Tochtergesellschaften sind in das Berichtssystem einbezogen. Regelmäßige Gespräche mit den Verantwortlichen zur Umsatz-, Kosten- und Terminentwicklung ermöglichen es, den Vorstand über kritische Entwicklungen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Um sicherzustellen, dass die vorhandene Liquidität und die Kreditlinien ausreichen, wird die Liquidität rollierend geplant und die Entwicklung der liquiden Mittel täglich überwacht.

Das Risikomanagement ist ein fester Tagesordnungspunkt jeder Aufsichtsratssitzung und wird in jeder Sitzung ausführlich besprochen. Die relevanten Risiken werden entsprechend der möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Gesellschaft hat die folgenden wesentlichen Risiken identifiziert und hinsichtlich ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit sowie hinsichtlich ihrer Schadenshöhe in gering, mittelhoch und hoch klassifiziert und bewertet. Die nachfolgenden Risiken und Chancen beziehen sich gleichermaßen auf die Segmente Public Transport und Logistics.

Risiken

Exportgeschäft

Den Chancen jeder Internationalisierung stehen die Kosten der Markterschließung gegenüber, die immer eine Vorinvestition in ungewisse Erfolge sind. Darüber hinaus unterliegt die IVU den allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern, in denen sie tätig ist. Hierin liegt naturgemäß das Risiko von Projektverzögerungen bis hin zum Projektabbruch und Zahlungsausfällen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Um solche Risiken zu begrenzen, versuchen wir, Markterschließungskosten durch die strategische Fokussierung auf aussichtsreiche Länder in Zielmärkten gering zu halten. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen nutzen wir verschiedene Instrumente der Zahlungssicherung, wie Akkreditive, Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Vorkasse.

Zahlungsverzögerungen

Zahlungsverzögerungen sind in allen großen und vor allem auch internationalen Projekten ein potenzielles Risiko, da sich hier die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfahrungsgemäß schnell ändern. Insbesondere Wechsel von Entscheidungsträgern können sich auf Zahlungstermine auswirken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als hoch und die Schadenshöhe unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen, sind lieferorientierte Zahlungspläne und ein effizientes Projektmanagement. Zudem ist die Zahlungsmoral unserer Kunden allgemein als gut zu bewerten, da ein Großteil dem öffentlichen Sektor entstammt.

Projektgeschäft

Das Projektgeschäft der IVU AG beruht fast vollständig auf Werkverträgen, die auf den Standardprodukten der IVU.suite aufbauen. Darin liegt naturgemäß das Risiko, dass der tatsächlich zu leistende Aufwand den Plan übersteigt. Aus möglichen Lieferverzögerungen können Pönalen resultieren. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe werden unverändert als mittelhoch bewertet. Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken sind ein effizientes Projektmanagement, Termintreue und das Einhalten von Qualitätsstandards.

Qualitätsmängel

Sollten Mängel in der gelieferten Software oder Hardware auftreten, können diese die Abnahme und damit die Bezahlung von Rechnungen verzögern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als mittelhoch und die Schadenshöhe ebenfalls unverändert als mittelhoch eingeschätzt. Eine Maßnahme, um dieses Risiko zu begrenzen, ist ein konsequentes Qualitätsmanagement nach ISO 9001. Zudem mindert der stetig wachsende Standardisierungsgrad der IVU-Systeme die Gefahr von Qualitätsmängeln, da statt Sonderentwicklungen lediglich kundenspezifische Anpassungen notwendig sind und alle Produkte intensiven Tests unterzogen werden können.

Währungsrisiken

Da die IVU AG einen Teil ihres Geschäfts außerhalb der Euro-Währungsländer tätigt, können Währungsschwankungen das Ergebnis beeinflussen. Währungsrisiken bestehen bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht der funktionalen Währung der IVU AG entsprechen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert als hoch und die mögliche Schadenshöhe unverändert als gering bewertet. Zur Absicherung von Zahlungsströmen in fremder Währung schließt die IVU AG im Bedarfsfall Devisentermingeschäfte ab. Dabei werden ausgehend von geschlossenen Verträgen und getroffenen Zahlungsvereinbarungen die erwarteten Zahlungsein- und -ausgänge eingeschätzt. Bewertungseinheiten zur Schaffung von Sicherungsbeziehungen werden derzeit nicht gebildet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Devisentermingeschäfte.

Mangel an Fach- und Führungskräften

Ein spezialisiertes Softwareunternehmen wie die IVU AG erreicht seine Stärke am Markt, weil hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte anspruchsvolle Projekte vorantreiben und spezielle Kundenwünsche realisieren. Risiken ergeben sich aus dem potenziellen Verlust von Know-how-Trägern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir unverändert als gering, die Schadenshöhe weiterhin als mittelhoch. Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren, sind eine langfristig angelegte Personalpolitik, die eine niedrige Fluktuationsrate sicherstellt, sowie eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur, die eine hohe Mitarbeiterbindung fördert.

Einschätzung des Gesamtrisikos

Wir gehen weiterhin von einem geringen Gesamtrisiko aus.

Chancen

Die Vertriebsstrategie der IVU AG ist darauf ausgerichtet, die gute Stellung im nationalen Markt auszubauen und die sich ergebenden Chancen der Internationalisierung konsequent zu nutzen. Als einer der wenigen Systemhersteller weltweit bietet die IVU AG IT-Lösungen für alle Prozesse eines Verkehrsbetriebs - von der Planung über den Betrieb bis zur Abrechnung. Mit unseren Systempaletten für den öffentlichen Verkehr, der IVU.suite, gehören wir zu den Marktführern für ganzheitliche Lösungen.

Unser Geschäft ist vor allem im Heimatmarkt und bei kleinen und mittleren Projekten sehr stabil und daher gut vorhersagbar. Die Auftragsvergabe und der Projektverlauf von Großprojekten in ausländischen Megacities und bei Staatsbahnen sind hingegen schwer zu planen. Hier kann eine einzelne Entscheidung einen großen Einfluss auf das Ergebnis der IVU AG haben, so dass auch eine deutliche Abweichung nach oben möglich ist.

Insgesamt sind die Chancen für die IVU AG als sehr gut zu bewerten. Wir profitieren von den anhaltenden Trends zur Urbanisierung, Digitalisierung und Mobilität, die von den Städten und Verkehrsanbietern immer höhere Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung ihrer Systeme fordert. Durch erfolgreiche Projektumsetzungen ist die IVU AG zu einem gefragten Ansprechpartner geworden. Diese gute Reputation werden wir nutzen und unsere Marktstellung durch gezielte Vertriebsaktivitäten in unseren Zielmärkten weiter ausbauen.

Ergänzende Angaben nach § 289a HGB und § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB

Der Vorstand der IVU AG hat für das Geschäftsjahr 2017 Bezüge von 850 T€ (2016: 707 T€) erhalten. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem fixen Anteil (488 T€) und einem variablen Anteil (362 T€) zusammen. Im Berichtsjahr betrug der variable Vergütungsanteil 43 % (2016: 25 %) der Gesamtbezüge.

Die Hauptversammlung hat am 25. Mai 2016 beschlossen, die Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung der Bezüge einzelner Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 zu befreien. Die Vergütung des Aufsichtsrats enthält keine erfolgsorientierte Komponente und besteht aus einer fixen Grundvergütung. Ein Sitzungsgeld ist nicht vereinbart.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 17.719.160 € ist eingeteilt in 17.719.160 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 1 €. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu 30 % des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €, also um 5.315.748,00 €, durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann von dieser Ermächtigung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck Gebrauch machen. Von der Ermächtigung wurde in 2017 kein Gebrauch gemacht.

Des Weiteren wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 dazu ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.771.916 € beschränkt, das sind 10 % des Grundkapitals in Höhe von 17.719.160 €.

Es liegen keine Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen vor. Vereinbarungen dieser Art zwischen einzelnen Gesellschaftern sind dem Vorstand nicht bekannt. Ferner sind keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die Regelungen für einen Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots enthalten.

Gemäß § 7 der Satzung ernennt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regelt §§ 84f. AktG.

Der Aufsichtsrat ist gemäß § 17 der Satzung zu Änderungen der Satzung berechtigt, die nur ihre Fassung betreffen. Ansonsten wird die Satzung gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB

Die Gesellschaft hat auf ihrer Internetseite www.ivu.de die Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich gemacht. Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex.

Berlin, den 7. März 2018

Der Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

meine Kollegen und ich freuen uns sehr über den überaus positiven Geschäftsabschluss der IVU des vergangenen Jahres. Als Aufsichtsrat sehen wir es als unsere vordringliche Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens abzusichern und die Grundlagen für ein weiteres erfolgreiches Wachstum in der Zukunft zu legen. In unseren Beratungen setzen wir uns daher regelmäßig intensiv mit strategischen Fragen auseinander. Dazu zählten im vergangenen Jahr die Akquisition der STI AG in der Schweiz sowie die Gründung der IVU Austria GmbH. Des Weiteren haben wir uns mit der inhaltlichen Aufstellung und personellen Erweiterung des Vorstands befasst, die zu Beginn dieses Jahres in die Berufung von Leon Struijk zum neuen Vorstandsmitglied mündete.

Um alle Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr 2017 die Arbeit des Vorstands gemäß Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er hat sich umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung, wichtige Geschäftsereignisse sowie über die Strategie und Planung der IVU informiert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat zeitnah und regelmäßig. Dem Aufsichtsrat lagen alle Sachverhalte rechtzeitig vor, die für anstehende Entscheidungen wichtig waren.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Sitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Wesentliche Erkenntnisse und Informationen aus diesen Gesprächen hat der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsratsmitgliedern weitervermittelt, sodass diese den gleichen Informationsstand hatten und Ihnen die Gelegenheit gegeben war, ihren Rat einzubringen.

Tätigkeiten

Der Aufsichtsrat tritt regelmäßig zusammen, um die vorgenannten Themen zu besprechen und Entscheidungen zu treffen. 2017 fanden vier planmäßige Sitzungen statt, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat eingehend über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der IVU informierte: am 21. März, 30. Mai, 30. August und 17. November 2017. Der Aufsichtsrat war in allen Sitzungen vollständig vertreten. Neben diesen Sitzungen führte der Aufsichtsrat drei Umlaufbeschlüsse durch. Darüber hinaus fanden im Rahmen der Sitzungen und Beschlüsse vor- und nachbereitende Gespräche zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt, um Informationen auszutauschen und Entscheidungen vorzubereiten.

Aufgrund seiner Größe von drei Mitgliedern bildete der Aufsichtsrat keine Ausschüsse. Alle zustimmungspflichtigen Geschäfte haben wir gemeinsam entschieden.

Schwerpunkte der Beratungen

Im Fokus der Beratungen standen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Perspektiven und die zukünftige Ausrichtung im internationalen Wettbewerbsumfeld.

Wir haben uns dabei eingehend mit der Strategie des Vorstands auseinandergesetzt, sich auf die Heimatmärkte Deutschland, Österreich und Schweiz zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang haben wir uns insbesondere im Vorlauf der Übernahme des Schweizer Beratungsunternehmens STI AG und die damit einhergehende Gründung der IVU Traffic Technologies Schweiz AG intensiv beraten und die möglichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie seiner künftigen Entwicklung geprüft. Wir stimmen mit dem Vorstand darin überein, dass dieser Schritt geeignet ist, den Vertrieb vor Ort zu stärken, die Kundenbetreuung auszubauen und neue Potenziale im bedeutenden Schweizer Markt zu erschließen.

Auch die Gründung der IVU Austria GmbH mit Sitz in Wien haben wir ausführlich erörtert. Mit Blick auf die große Zahl bestehender Kundenbeziehungen mit wichtigen Unternehmen wie den Wiener Linien, der ÖBB oder dem Steirischen Verkehrsverbund halten wir es für angemessen, Vertrieb und Kundenbetreuung im Rahmen einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft vor Ort auszubauen.

Weitere wichtige Punkte in den Sitzungen waren:

Prüfung und Genehmigung der Planung für das Geschäftsjahr 2017
Billigung des Konzernabschlusses
Feststellung des Einzelabschlusses
Liquiditätsplanung
Besprechung der Quartalsabschlüsse
Personalentwicklung
Aufstellung und Geschäftsverteilung des Vorstands
Risikomanagement
Großprojekte und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen
Vorbereitung der Hauptversammlung
Internationalisierungsstrategie

Corporate Governance

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Wertschöpfung ist für die IVU Traffic Technologies AG von großer Bedeutung. Daher haben Aufsichtsrat und Vorstand auch im Berichtsjahr 2017 die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erörtert und die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und gemeinsam mit der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Website der IVU (www.ivu.de) veröffentlicht. Bis auf wenige Ausnahmen erfüllt die IVU die Empfehlungen des Kodex. Abweichungen sind ausführlich begründet. Sie betreffen die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands, den Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat, das Compliance Management System bzw. Hinweisgebersystem, das Ausweisen der Vorstandsbezüge, die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder bzw. Diversity, die Bildung von Ausschüssen sowie die Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats.

Jahres- und Konzernabschluss

In unserer Bilanzsitzung am 21. März 2018 haben wir uns eingehend mit dem Jahresabschluss der IVU Traffic Technologies AG und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie den jeweiligen Lageberichten befasst. Der Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, stand während der Sitzung für Fragen zur Verfügung. Nach eingehender Prüfung und Erörterung haben wir sowohl den Konzernabschluss gebilligt als auch den Einzelabschluss der AG festgestellt.

Berlin, 21. März 2018

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Herbert Sonntag, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der IVU Traffic Technologies AG gemäß § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat erklären hiermit gemäß den Bestimmungen des § 161 des Aktiengesetzes, dass die IVU Traffic Technologies AG die Bestimmungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß der aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 beachtet hat und weiter beachten wird mit folgenden Ausnahmen:

(Die nachfolgende Nummerierung entspricht den so nummerierten Punkten des Kodex.)

3.4 Informations- und Berichtspflichten des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands nicht förmlich festgelegt, da der Vorstand bereits gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Aufsichtsrat umfassend zu informieren und der Aufsichtsrat bislang keinen Grund zur Beanstandung der Informationspolitik des Vorstands hatte.

3.8 Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat

Da die Aufsichtsratstantieme relativ gering ist, hält die Gesellschaft einen nennenswerten Selbstbehalt für den Aufsichtsrat für nicht zumutbar. Auch ohne Selbstbehalt besteht eine ausreichende Grundlage für pflichtgemäßes Verhalten des Aufsichtsrats.

4.1.3 Compliance Management System, Hinweisgebersystem

Vorstand und Aufsichtsrat stimmen darin überein, dass die Einrichtung eines institutionalisierten Compliance Management Systems aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft sowie dem fehlenden Gefahren- und Risikopotential für Compliance Verstöße nicht erforderlich ist. Ein solches System wäre im Verhältnis zum Nutzen für die Gesellschaft mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die Gesellschaft stellt u.a. durch Arbeits- und Verfahrensanweisungen sicher, dass die Gesetze und Normen im Unternehmen eingehalten werden.

Nach Ziffer 4.1.3 Satz 3 des Kodex soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben (Einrichtung eines Whist-leblowing-/Hinweisgebersystems). Dieser Empfehlung wird nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass auch ohne die Einrichtung eines solchen Systems die Compliance im Unternehmen sichergestellt ist. Zudem kann sich die Einrichtung eines Whistleblowing-/Hinweisgebersystems negativ auf das positive Betriebsklima der Gesellschaft auswirken.

4.2.4 Ausweisen der Vorstandsbezüge

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nicht individualisiert. Die Gesellschaft hat bisher die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.05.2016 gem. § 286 Abs. 5 HGB. Die Gesellschaft hält den Persönlichkeitsschutz für vorrangig.

5.1.2 Altersgrenze für Vorstandsmitglieder, Diversity

Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wird der Aufsichtsrat nicht festlegen. Die Gesellschaft sieht keine Veranlassung, eine Art Altersgrenze für den Vorstand vorzusehen, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss des Vorstands nicht sachgerecht erscheint.

Bei der Besetzung von Vorstandspositionen achtet der Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft hauptsächlich auf das Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen und zieht erst danach weitere Kriterien in Betracht. Aufgrund der Internationalität des Unternehmens wird bei Bewerbern dabei insbesondere auf das Vorhandensein von Schlüsselqualifikationen, sprachlichen Fähigkeiten und Branchenerfahrungen Wert gelegt.

5.3 Bildung von Ausschüssen

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat keine Ausschüsse gebildet. Aufgrund der geringen Anzahl seiner Mitglieder wird die Bildung von Ausschüssen, insbesondere eines Prüfungsausschusses und eines Nominierungsausschusses, vom Aufsichtsrat als nicht notwendig angesehen. Sämtliche Aufgaben dieser Ausschüsse werden vom Aufsichtsrat als Gesamtgremium wahrgenommen.

5.4 Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats

Der Kodex empfiehlt im Punkt 5.4.1, dass der Aufsichtsrat für eine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.

Außer der vom "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" vorgeschriebenen Festlegung von Zielgrößen hat der Aufsichtsrat bisher keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und sieht dies nach Abwägung der unternehmensspezifischen Situation zunächst auch nicht vor. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird im Interesse der Gesellschaft hauptsächlich auf das Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen sowie internationaler Erfahrungen Wert gelegt, erst danach werden weitere Kriterien in Betracht gezogen.

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats achtet die Gesellschaft auf die Unabhängigkeit aller Aufsichtsratsmitglieder.

Die Gesellschaft verzichtet zudem auf die Festlegung einer Altersgrenze für den Aufsichtsrat, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss nicht sachgerecht erscheint.

Des Weiteren empfiehlt der Kodex im Punkt 5.4.5, dass die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen soll. Grundsätzlich unterstützt die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei angemessenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der satzungsgemäßen Auslagenerstattung. Da derzeit noch ungeklärt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung durch die Gesellschaft im Rahmen dieser Kodex-Empfehlung als angemessen angesehen wird, wird vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung erklärt.

Berlin, den 15.02.2018

Für den Vorstand

Martin Müller-Elschner (Vorsitzender des Vorstands

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Herbert Sonntag (Vorsitzender des Aufsichtsrats

André Neiß

Uli Mayer-Johanssen