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InVision AG Annual Report (ESEF) 2022

Apr 13, 2023

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InVision Aktiengesellschaft

Konzernlagebericht der InVision AG für das Geschäftsjahr 2022

Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“, „Konzern“ oder „wir” genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.

Das Unternehmen

Geschäftstätigkeit

Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.

Forschung & Entwicklung

Für InVision ist die laufende Weiterentwicklung ihrer Software-Systeme ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor, da diese Software-Systeme Kern des Geschäftsmodells sind. Zu diesem Zweck beschäftigte der InVision-Konzern zum 31. Dezember 2022 insgesamt 81 Mitarbeiter im Bereich Produktentwicklung (Vorjahr: 66 Mitarbeiter), davon 78 Mitarbeiter in der AG (Vorjahr 61). Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 31% auf 7.268 TEUR gestiegen (Vorjahr: 5.507 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 50% (31. Dezember 2021: 40%).

Angaben gemäß § 315 a HGB

Das Grundkapital der InVision AG beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Mai 2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.117.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • für Spitzenbeträge,
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 29. Mai 2020 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 29. Mai 2020 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 29. Mai 2020 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
  • soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechtes bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 wurde das in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 festgesetzte bedingte Kapital 2020 in Höhe von 1.117.500 EUR um 223.500 EUR auf 894.000 EUR (bedingtes Kapital 2020) herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 bis zum 28. Mai 2025 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 ist das Grundkapital um bis zu EUR 223.500,00 durch Ausgabe von bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2021). Das bedingte Kapital 2021 dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses vom 08. Oktober 2021 bis 07. Oktober 2026 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Erfüllung der Aktienoptionen nicht auf andere Weise gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 erfolgt zu einem Ausgabebetrag, der dem gemäß Ziff. v) der Ermächtigung festgelegten Ausübungspreis entspricht. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Aktienoptionsrechte und Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 sind der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat dazu ermächtigt, bis einschließlich zum 07. Oktober 2026 einmalig oder mehrmals bis zu 223.500 Bezugsrechte (Aktienoptionen) auf bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG (Bezugsberechtigte) zu gewähren. Eine Aktienoption gewährt ein Bezugsrecht auf eine Aktie der Gesellschaft. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Soweit Aktienoptionen aufgrund der Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG, aufgrund des Ausscheidens eines verbundenen Unternehmens aus der Unternehmensgruppe oder aus sonstigen Gründen während des Ermächtigungszeitraums verfallen, darf eine entsprechende Anzahl von Aktienoptionen erneut an Bezugsberechtigte ausgegeben werden.# Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2021 oder durch eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung zum Erwerb und Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft erfolgen. Daneben besteht auch das Recht der Gesellschaft zum Barausgleich. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 ist die Gesellschaft ermächtigt bis zum 7. Oktober 2026 eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 223.500 EUR oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den für Handelszwecke und aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u.a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Außerdem wird der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, eigene Aktien auch zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2021 verwenden zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2022 folgende Aktionäre mit mehr als 10 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

  • Peter Bollenbeck, Düsseldorf (35,14%)
    • hiervon direkt 17,00%, indirekt über InVision Holding GmbH 18,14%
  • InVision Holding GmbH, Düsseldorf (18,14%)
  • Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn (15,01%)
  • Matthias Schroer, Prien am Chiemsee (11,32%)
  • Armand Zohari, Bochum (10,00%)

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. § 8 Satz 2 der Satzung legt die Alleinvertretung fest, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen.

Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaftsleistung im Euroraum 2022 um 3,5% und in den USA um 2,0% gestiegen. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 6,6% gewachsen.

Geschäftsentwicklung

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind aufgrund der aktuellen Ertragslage der Konzern-Gesamtumsatz und das Konzernergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine unmittelbare Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage. Der injixo ARR wird daher im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2022 als eine wichtige Kennzahl zur Unternehmenssteuerung, jedoch nicht mehr als wesentlicher Leistungsindikator eingestuft.

Ertragslage

Der Gesamtumsatz ist im Berichtsjahr um 6% auf 14.464 TEUR gestiegen (Vorjahr: 13.691 TEUR). Die Umsatzerlöse bestehen aus Nutzungs-, Wartungs- und Lizenzgebühren für Software und damit verbundenen Dienstleistungen. Der Umsatzanstieg ist hauptsächlich auf einen starken Anstieg von wiederkehrenden Nutzungsgebühren zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind auf 118 TEUR gestiegen (Vorjahr: 62 TEUR).

Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 24% auf 13.077 TEUR gestiegen (Vorjahr: 10.524 TEUR), was den geplanten Personalaufbau widerspiegelt. Die Personalaufwandsquote beträgt somit 90% (Vorjahr: 77%).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind auf 714 TEUR gestiegen (Vorjahr: 702 TEUR). Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 193 TEUR (Vorjahr: 185 TEUR) auf die nach IFRS 16 seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2022 um 19% auf 3.889 TEUR gestiegen (Vorjahr: 3.262 TEUR) und stellen somit eine Quote von 27% im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 24%). Hierin enthaltene Aufwandspositionen haben sich wie folgt entwickelt:

  • Der Aufwand für Cloud Services ist um 24% auf 1.348 TEUR (Vorjahr: 1.084 TEUR) gestiegen, was unter anderem durch Kosten für das Cloud-Hosting der Workforce Management Software injixo auf externen Plattformen bedingt ist.
  • Die Beratungsaufwendungen liegen mit 835 TEUR um 32% über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 633 TEUR). Dieser Anstieg lässt sich wie bereits im Vorjahr einerseits auf Kosten für Mitarbeiter zurückführen, die im Rahmen der Personalgewinnung zunächst kurzfristig und nur vorübergehend als externe, freiberufliche Mitarbeiter für das Unternehmen tätig sind, und in der Folge von Relocation-Maßnahmen als feste Mitarbeiter für das Unternehmen gewonnen werden können, andererseits auf externe Beratungsleistungen.
  • Die Raumaufwendungen sind im Berichtsjahr auf 342 TEUR gestiegen (Vorjahr: 298 TEUR).
  • Die Reiseaufwendungen sind um 406% auf 294 TEUR (Vorjahr: 58 TEUR) gestiegen, was vor allem auf wiederaufgenommene Kundenbesuche zurückzuführen ist.
  • Die Personalbeschaffungskosten sind aufgrund weiterer Maßnahmen zum Personalausbau um 21% auf TEUR 211 (Vorjahr: 175 TEUR) gestiegen.
  • Die sonstigen Personalnebenkosten sind um 70% auf 153 TEUR (Vorjahr: 90 TEUR) gestiegen und betreffen im Wesentlichen die Mitarbeiterverpflegung.
  • Die Marketingaufwendungen, die im Vorjahr aufgrund von gezielten Aktionen zur Neukundengewinnung gestiegen waren, sind um 71% auf 142 TEUR gesunken (Vorjahr: 483 TEUR).
  • Der Versicherungsaufwand ist auf 106 TEUR gestiegen (Vorjahr: 92 TEUR).
  • Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 458 TEUR (Vorjahr: 349 TEUR) und beinhalten vor allem Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, Kommunikation, Aufsichtsratvergütung und Instandhaltung.

Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt -3.097 TEUR und liegt um 320% unter dem Vorjahr (-737 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf -21% gefallen (Vorjahr: -5%).

Der Zinsaufwand ist um 42% auf 133 TEUR gestiegen (Vorjahr: 94 TEUR). Hierin enthalten sind Zinsen für die Bankdarlehen sowie der Zinsanteil aus den Leasingraten nach IFRS 16.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen insgesamt Aufwendungen von 751 TEUR aus (Vorjahr: 807 TEUR). Diese beinhalten auf der einen Seite Steueraufwendungen in Höhe von 66 TEUR für Steuern auf Gewinne der Gesellschaften InVision Software AG, Zürich, Schweiz, und InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Weiterhin wurden Aufwendungen für die Auflösung aktiver latenter Steuern von 690 TEUR erfasst. Diese stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem konzerninternen Verkauf von Softwarelizenzen für Workforce Management der InVision Software AG, Zürich, Schweiz, an die InVision AG, Düsseldorf, in Höhe von 11.500 TEUR. Die Transaktion führte im Geschäftsjahr 2019 zu einer Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten im Einzelabschluss der InVision AG, Düsseldorf, und somit zu einer temporären Differenz zwischen Konzern- und Handels-/Steuerbilanz, auf die aktive latente Steuern in Höhe von 3.450 TEUR zu bilden waren. Diese werden bis inklusive 2024 im Einklang mit den entsprechenden Nutzungsdauern der Lizenzen zeitanteilig aufgelöst.

Im Geschäftsjahr 2022 beträgt der Konzernfehlbetrag 3.978 TEUR (Vorjahr: 1.634 TEUR).

Das Ergebnis je Aktie beträgt -1,78 EUR (Vorjahr: -0,73 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).

Finanz- und Vermögenslage

Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2022 um 2% auf 6.489 TEUR gestiegen (Vorjahr: 6.338 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit 1.599 TEUR um 22% über dem Vorjahresvergleichswert (Vorjahr: 1.310 TEUR).# Bericht zum Geschäftsjahr 2022

Finanzielle Lage

Vermögenslage

Die Ertragsteuererstattungsansprüche liegen bei 8 TEUR (Vorjahr: 278 TEUR) und sind Ansprüche der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich. Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte liegen bei 224 TEUR (Vorjahr: 206 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte sind im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 231 TEUR gesunken (Vorjahr: 275 TEUR). Das Sachanlagevermögen beträgt 7.905 TEUR (Vorjahr: 8.285 TEUR). Die nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte für angemietete Büroräume in Leipzig und Paris betragen 1.037 TEUR (Vorjahr: 1.180 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind um 33% auf 1.413 TEUR gesunken (Vorjahr: 2.104 TEUR). Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten wie im Vorjahr ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume und liegen wie im Vorjahr bei 12 TEUR.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Leasingverbindlichkeiten aus den nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechten sind in Höhe von 200 TEUR kurzfristig (Vorjahr: 189 TEUR), der langfristige Anteil der Verbindlichkeiten beträgt 947 TEUR (Vorjahr: 1.104 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen am Bilanzstichtag 173 TEUR (Vorjahr: 152 TEUR). Es wurden Rückstellungen in Höhe von 186 TEUR gebildet (Vorjahr: 204 TEUR). Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag 207 TEUR (Vorjahr: 173 TEUR) und betreffen die Gesellschaften InVision Software AG, Zürich, Schweiz, und InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Die Kundenvertragsverbindlichkeiten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten liegen mit 1.200 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 1.256 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und betragen am Bilanzstichtag 8.040 TEUR (Vorjahr: 5.040 TEUR). Sie setzen sich zusammen aus einem im Jahr 2019 aufgenommenen Darlehen in Höhe von 6.000 TEUR, das seit dem dritten Quartal 2021 bis einschließlich 30. März 2025 zur Tilgung ausgesetzt wurde, und einem weiteren Darlehen zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen über 3.000 TEUR, das im April 2022 aufgenommen wurde und ab dem 30. März 2024 planmäßig getilgt wird.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital liegt zum Berichtsjahresende bei 2.235 TEUR (Vorjahr: 2.235 TEUR). Die Rücklagen betragen 1.359 TEUR (Vorjahr: 1.204 TEUR). Die Erhöhung um 155 TEUR entspricht dem beizulegenden Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen. Das Konzernbilanzergebnis beträgt 4.862 TEUR (Vorjahr: 8.840 TEUR).

Bilanzzusammenfassung

Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 18.918 TEUR (Vorjahr: 19.988 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 7.965 TEUR (Vorjahr: 11.870 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 42% (Vorjahr: 59%).

Cashflow-Rechnung

Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt -2.379 TEUR (Vorjahr: -483 TEUR). Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem negativen Konzernergebnis zum 31. Dezember 2022. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt -77 TEUR (Vorjahr -231 TEUR), dieser resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 2.671 TEUR (Vorjahr -777 TEUR) und beruht im Geschäftsjahr im Wesentlichen auf Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten.

Geschäftsentwicklung

Der Geschäftsverlauf 2022 des Konzerns, insbesondere die Umsatzentwicklung sowie das EBIT, lagen insgesamt im Rahmen der prognostizierten Erwartungen. Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung und -aussichten als weiterhin positiv und die Zahlungsfähigkeit der InVision-Gruppe als gesichert.

Risikobericht

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.

Das Risikomanagement wird durch den Vorstand zusammen mit den Führungskräften der Fachbereiche vorgenommen. Die Unternehmenssteuerung und damit verbunden die wesentlichen Kontrollmaßnahmen finden auf Basis einer monatlichen Planungsrechnung statt. Umsatzentwicklung und Kostenstruktur werden fortlaufend und eng vom Vorstand zusammen mit den Führungskräften der Fachbereiche gesteuert und überwacht. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wird auf Quartalsbasis die integrierte Planungsrechnung zur Verfügung gestellt. Die Abweichungen von Plan- zu Ist-Entwicklungen werden gemeinsam mit dem Aufsichtsrat analysiert, der hiermit seiner Überwachungsfunktion nachkommt. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt.

Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen. Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben und festgelegt.

Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit

InVision hat 2021 und 2022 in den Ausbau der Geschäftstätigkeit mit dem Ziel investiert, den Konzern-Gesamtumsatz zu steigern. Wesentlicher Teil des Investitionsprogramms war der Ausbau der Personalstärke im Konzern. Dies führt kurz- und mittelfristig zu einem höheren Kostenniveau, einem negativen Ergebnis und einem negativen operativen Cashflow. Sofern es nicht gelingt, die Umsätze planmäßig zu steigern und wieder ein positives Gesamtergebnis zu erzielen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Finanzierungssituation der Gesellschaft haben und damit die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit negativ beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.

Neben der Produktqualität ist die Qualität der Kundenbetreuung von erheblicher Bedeutung für die allgemeine Kundenzufriedenheit. Bei niedriger allgemeiner Kundenzufriedenheit ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, so dass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

Die Risikostruktur der InVision-Gruppe hat sich auf Basis der aktuellen Analyse gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert. Allerdings belasten neben dem anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine auch die hohe Inflation sowie die angestiegenen Leitzinsen das makroökonomische Umfeld. Infolge dieser gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen ist das allgemeine Forderungsausfallrisiko der InVision-Gruppe gestiegen. Ein unmittelbares wirtschaftliches Risiko sieht der Konzern in diesem Zusammenhang allerdings nicht.

Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu negativen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen. Nach Einschätzung des Vorstands liegen zusammenfassend jedoch keine Bestandsgefährdung oder materielle Entwicklungsbeeinträchtigung vor.

Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB und Vergütungsbericht

Die jeweils aktuelle Erklärung gem. §161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der InVision Aktiengesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen und der jeweils aktuelle Vergütungsbericht gem. § 162 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik „Corporate Governance” unter www.ivx.com/investors verfügbar.

Prognosebericht & Chancen

Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung

Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2023 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 0,7% und in den USA um 1,4%. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2023 mit einem Wachstum von 6,3% in der Informationstechnik.# Voraussichtliche Entwicklung von InVision

Wir betreiben ein hoch skalierbares Geschäftsmodell, besetzen eine exzellente strategische Ausgangsposition und treffen auf ein erhebliches unausgeschöpftes Wachstumspotenzial mit zahlreichen Wachstumsoptionen. Nachdem 2021 und 2022 der langfristige Ausbau unserer Geschäftstätigkeit durch einen entsprechenden Personalaufbau im Mittelpunkt stand, werden wir 2023-2024 auf die Rückkehr in die Gewinnzone unter Wahrung des Wachstumspotenzials fokussieren. Wir gehen davon aus, dass im Geschäftsjahr 2023 eine Umsatzsteigerung im Konzern im einstelligen Prozentbereich und ein negatives EBIT im unteren einstelligen Millionenbereich erzielt wird. Für 2023 stellt das Konzern-EBIT sowie der Gesamtumsatz die wesentlichen Leistungsindikatoren dar.

Düsseldorf, den 20. März 2023

Peter Bollenbeck

Konzernbilanz

InVision AG, 31. Dezember 2022

IFRS, in Euro

Aktiva Anhang 31.12.2022 31.12.2021
Kurzfristige Vermögenswerte
Liquide Mittel (21) 6.489.076 6.338.332
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (22) 1.598.791 1.309.512
Ertragsteuererstattungsansprüche (23) 7.654 278.290
Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte (24) 223.625 205.739
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 8.319.146 8.131.873
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (25) 231.420 274.921
Sachanlagevermögen (26) 7.904.710 8.285.327
Nutzungsrechte (28) 1.037.355 1.179.547
Aktive latente Steuern (29) 1.413.060 2.103.983
Sonstige langfristige Vermögenswerte (30) 12.115 12.050
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 10.598.660 11.855.828
Aktiva, gesamt 18.917.806 19.987.701
Passiva Anhang 31.12.2022 31.12.2021
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten (32) 200.491 188.698
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (33) 172.596 151.519
Rückstellungen (34) 185.879 203.680
Ertragsteuerverbindlichkeiten (34) 207.267 173.492
Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten (35) 1.199.733 1.256.011
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt 1.965.966 1.973.400
Langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (36) 8.040.000 5.040.000
Leasingverbindlichkeiten (37) 947.064 1.104.125
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt 8.987.064 6.144.125
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (38) 2.235.000 2.235.000
Rücklagen (39) 1.359.169 1.204.142
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnungen (40) -490.923 -408.788
Konzernbilanzergebnis 4.861.530 8.839.822
Eigenkapital, gesamt 7.964.776 11.870.176
Passiva, gesamt 18.917.806 19.987.701

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

InVision AG, 31. Dezember 2022

IFRS, in Euro

Gezeichnetes Kapital Rücklagen Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Konzernergebnis Summe
31. Dezember 2020 2.235.000 1.191.184 -486.974 10.473.881 13.413.091
Periodenergebnis 0 0 0 -1.634.059 -1.634.059
Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse 0 0 78.186 0 78.186
Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 78.186 -1.634.059 -1.555.873
Aktienoptionsprogramm 0 12.958 0 0 12.958
31. Dezember 2021 2.235.000 1.204.142 -408.788 8.839.822 11.870.176
Periodenergebnis 0 0 0 -3.978.292 -3.978.292
Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse 0 0 -82.135 0 -82.135
Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 -82.135 -3.978.292 -4.060.427
Aktienoptionsprogramm 0 155.027 0 0 155.027
31. Dezember 2022 2.235.000 1.359.169 -490.923 4.861.530 7.964.776

Konzerngesamtergebnisrechnung

InVision AG, 31. Dezember 2022

IFRS, in Euro

Anhang 01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2021
Umsatzerlöse (42) 14.463.853 13.690.763
Sonstige betriebliche Erträge (43) 118.472 62.246
Materialaufwand/Aufwand für bezogene 0 -2.975
Personalaufwand (44) -13.076.564 -10.524.285
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen (45) -713.751 -701.685
Sonstige betriebliche Aufwendungen (46) -3.889.283 -3.261.528
Betriebsergebnis (EBIT) -3.097.273 -737.464
Finanzergebnis (48) -133.413 -93.900
Währungsverluste/-gewinne 3.849 4.421
Ergebnis vor Steuern (EBT) -3.226.837 -826.943
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (49) -751.455 -807.116
Konzernfehlbetrag -3.978.292 -1.634.059
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
Währungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse -82.135 78.186
Konzerngesamtergebnis -4.060.427 -1.555.873
Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) -1,78 -0,73

Konzernkapitalflussrechnung

InVision AG, 31. Dezember 2022

IFRS, in Euro

01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2021
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Konzernergebnis -3.978.292 -1.634.059
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 713.751 701.685
Gewinne(-)/Verluste(+) aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -7.947 9.119
Abnahme(-)/Zunahme(+) der Rückstellungen -17.801 -5.424
Zunahme(-)/Abnahme(+) der latenten Steuern 690.923 689.661
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-)/Aufwendungen(+) 124.699 36.584
Zunahme(-)/Abnahme(+) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -289.279 -314.190
Zunahme(-)/Abnahme(+) der sonstigen Vermögensgegenstände, aktive Rechnungsabgrenzung -17.951 30.674
Abnahme(-)/Zunahme(+) der Ertragsteuerverbindlichkeiten-/erstattungsansprüche (saldiert) 304.411 -555.072
Abnahme(-)/Zunahme(+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.077 57.541
Abnahme(-)/Zunahme(+) der sonstigen Verbindlichkeiten, Kundenvertragsverbindlichkeiten -56.277 406.902
Zinsaufwand (+) /Zinsertrag (-) 133.413 93.900
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -2.379.273 -482.679
01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2021
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -78.597 -178.366
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -6.000 -62.627
+ Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 7.947 9.692
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -76.650 -231.301
01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2021
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 3.000.000 0
- Auszahlungen zur Tilgung von Finanzkrediten 0 -480.000
- Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -195.938 -203.402
- Gezahlte Zinsen -133.413 -93.900
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 2.670.649 -777.302
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 214.726 -1.491.282
Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds -63.982 38.973
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 6.338.332 7.790.641
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 6.489.076 6.338.332

Konzernanhang zum Konzernabschluss der InVision AG zum 31. Dezember 2022 gemäß IFRS und § 315e HGB

Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die InVision Aktiengesellschaft , Düsseldorf , (nachfolgend auch „InVision AG“ oder „Gesellschaft“ genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch „InVision-Gruppe“ oder „Konzern“ genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen im Bereich Workforce Management und Education. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf , Deutschland . Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert.

Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2022 folgende Aktionäre am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

  • Peter Bollenbeck, Düsseldorf (35,14%) hiervon direkt 17,00%, indirekt über InVision Holding GmbH 18,14%
  • Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn (15,01%)
  • Matthias Schroer, Prien am Chiemsee (11,32%)
  • Armand Zohari, Bochum (10,00%)
  • Streubesitz (28,53%)

Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 28. März 2023 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung am 30. März 2023 freigegeben.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Die InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315e HGB berücksichtigt. Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet.

Die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC wurden im Geschäftsjahr 2022 von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG.

IFRS-Standards Auswirkungen
Änderungen an IFRS 16: COVID-19-bezogene Mieterleichterungen nach dem 30. Juni 2021 keine
Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages keine
Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards 2018-2020 keine
Änderungen an IAS 16: Erträge vor der geplanten Nutzung keine
Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept keine

Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus.# IFRS-Standards mit (vorauss.) Anwendungspflicht
Wesentlichkeit der Auswirkungen
Änderungen an IAS 1 (1.1.2023): Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig: keine
IFRS 17 Versicherungsverträge (1.1.2023): keine
Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 (1.1.2023): Angabe von Rechnungslegungsmethoden: keine
Änderungen an IAS 8 (1.1.2023): Definition von Schätzungen: keine
Änderungen an IAS 12 (1.1.2023): Latente Steuern in Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einem einzigen Geschäftsvorfall: keine
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 (noch offen): Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen: keine

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der weiteren vom IASB neu herausgegebenen bzw. überarbeiteten Standards, die im vorliegenden Abschluss noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden derzeit geprüft. Es werden jedoch, abgesehen von etwaigen erweiterten Angabepflichten, keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

3. Konsolidierungskreis

Der konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:
* InVision Software AG, Zürich, Schweiz
* InVision Software, Inc., Chicago, IL, USA
* InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich
* InVision Software SAS, Paris, Frankreich
* InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande

Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.

Alle Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäften, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordneter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind.

5. Allgemeines

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

6. Berichtswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€, TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€, EUR), Tausend Euro (T€, TEUR) und Millionen Euro (Mio. €).

7. Fremdwährungsumrechnung

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst.

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehende Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):

Währung Stichtagskurs 2022 Stichtagskurs 2021 Durchschnittskurs 2022 Durchschnittskurs 2021
USD 1,0699 1,1342 1,0536 1,1830
GBP 0,8843 0,8394 0,8524 0,8597
CHF 0,9893 1,0353 1,005 1,0810

8. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können.

Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Ansatzkriterien bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

9. Sachanlagevermögen

Sachanlagen (Grund und Boden sowie Gebäude, Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 9 bis 33 Jahre, für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

10. Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Anmietung von Büroräumen auf. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert.

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
* feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (lease incentives))
* variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind, anfänglich bewertet mit dem Index oder Zins (-Satz) zum Bereitstellungsdatum
* erwartete Zahlungen des Konzerns aus der Inanspruchnahme aus Restwertgarantien
* der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher (reasonably certain) ist
* Strafzahlungen im Zusammenhang mit der Kündigung eines Leasingverhältnisses, sofern in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die betreffende Kündigungsoption wahrnehmen wird.## 10. Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte

In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Leasingzahlungen werden mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls – und dies ist in der Regel im Konzern der Fall – erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, d. h. dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
● der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
● sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich aller etwaig erhaltener Leasinganreize
● alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und
● geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.

Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts.

11. Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert.

12. Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag (“recoverable amount“) des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit (“ZGE“) zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (“fair value less costs to sell“) und dem Nutzungswert (“value in use“). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert, erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).

13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 18 verwiesen.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d.h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in zwei Kategorien klassifiziert:
● zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
● erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant)

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
● der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
● die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen Kreditinstitute. Darüber hinaus entfallen hierauf sonstige Forderungen. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern das vereinfachte Wertberichtigungsschema des IFRS 9 an und setzt direkt den erwarteten Ausfall über die Gesamtlaufzeit der Forderung an. Die notwendige Wertberichtigung wird dabei unter Berücksichtigung historischer Ausfälle abgeleitet und – sofern relevant – anhand aktueller Entwicklungen am Markt angepasst. Im Einzelfall wird der Ausfall aber auch direkt anhand von Informationen über die Bonität des Kunden abgeleitet. Im Falle der Insolvenz eines Kunden wird der Wert der Forderung in voller Höhe als Forderungsverlust ausgewiesen. Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Ausbuchung. Grundsätzlich werden Buchwertveränderungen bei Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

14. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 13 verwiesen.

15. Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird. Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw.# Anhang

der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steuerforderungen, einschließlich solcher auf Verlustvorträge, werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftsaussichten. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren wird.

16. Rückstellungen

Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält.

17. Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten umfassen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß IFRS 9 bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 10 verwiesen.

18. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die InVision-Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse durch die Einräumung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten (zeitlich unbeschränkte Nutzung, einmalige Nutzung, zeitlich beschränkte Nutzung) sowie durch die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Bei zeitlich unbeschränkten oder einmaligen Nutzungsrechten wird der Umsatz vollständig zum Zeitpunkt der Einräumung der Nutzungsrechte realisiert. Bei zeitlich beschränkten Nutzungsrechten wird der Umsatz linear pro rata temporis über den Berechnungszeitraum realisiert. Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung als Umsatz realisiert. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Nutzungsgebühr und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert. Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen.

19. Eventualschulden und Eventualforderungen

Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

20. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten

Bei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

21. Zahlungsmittel

Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.

22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 unterliegenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2022 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- nicht fällig 1.014 902
- fällig bis zu 30 Tagen 309 276
- fällig bis zu 60 Tagen 99 40
- fällig bis zu 90 Tagen 52 25
- fällig üner 90 Tage 243 69
Bruttobuchwert 1.717 1.312
Einzelwertberichtigungen -118 -2
Nettobuchwert 1.599 1.310

Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

31.12.2022 31.12.2021
Wertberichtigung zum 1.1. 2 1
+/- Kursdifferenzen
Konsolidierung 0 0
- Verbrauch 0 0
- Auflösung 2 1
+ Zuführungen (Aufwendungen für Wertberichtigungen) 118 2
Wertberichtigung zum 31.12. 118 2

23. Ertragsteuererstattungsansprüche

Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind Ansprüche der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich.

24. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände

31.12.2022 31.12.2021
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 203 181
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 21 25
Gesamt 224 206

Die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Vorauszahlungen für Dienstleistungs- und Versicherungsverträge für das folgende Geschäftsjahr.

25. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 3 - 15 Jahre abgeschrieben.

26. Sachanlagen

Die Sachanlagen teilen sich wie folgt auf:

31.12.2022 31.12.2021
Grund und Boden / Gebäude 6.734 6.930
Sonstiges Sachanlagevermögen 1.171 1.355
Gesamt 7.905 8.285

Die Sachanlagen wurden jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 33 Jahre linear vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht notwendig.

27. Entwicklung des Anlagevermögens

Geschäftsjahr 2022

01.01. 2022 Zugang 2022 Umbuchung- en Ab- gang Währungs- differenz 31.12. 2022
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Brutto 788 6 0 0 39 833
Abschreibungen 513 61 0 0 28 602
Netto 275 -55 0 0 11 231
2. Sachanlagevermögen
Grund und Boden / Gebäude
Brutto 8.393 0 0 0 0 8.393
Abschreibungen 1.463 196 0 0 0 1.659
Netto 6.930 -196 0 0 0 6.734
Sonstiges Sachanlagevermögen
Brutto 2.908 79 0 83 3 2.907
Abschreibungen 1.553 264 0 83 2 1.736
Netto 1.355 -185 0 0 1 1.171
3. Nutzungsrechte
Brutto 2.004 50 0 0 0 2.054
Abschreibungen 824 193 0 0 0 1.017
Netto 1.180 -143 0 0 0 1.037
Anlagenvermögen
Brutto 14.093 135 0 83 42 14.187
Abschreibungen 4.353 714 0 83 30 5.014
Netto 9.740 -579 0 0 12 9.173

Geschäftsjahr 2021

01.01. 2021 Zugang 2021 Umbu- chung- en Ab- gang Währungs- differenz 31.12. 2021
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Brutto 677 63 0 0 48 788
Abschreibungen 430 50 0 0 33 513
Netto 247 13 0 0 15 275
2.
Brutto Netto
Grund und Boden / Gebäude 8.393 0 0 0 0 6.930
Abschreibungen 1.267 196 0 0 0 1.463
Netto 7.126 -196 0 0 0 6.930
Sonstiges Sachanlagevermögen Brutto 2.768 178 0 43 5
Abschreibungen 1.321 270 0 43 5 1.553
Netto 1.447 -92 0 0 0 1.355

3. Nutzungsrechte

Brutto Netto
Brutto 2.022 -18 0 0 0 2.004
Abschreibungen 638 186 0 0 0 824
Netto 1.384 -204 0 0 0 1.180
Brutto Netto
Anlagenvermögen 13.860 223 0 43 53 14.093
Abschreibungen 3.656 702 0 43 38 4.353
Netto 10.204 -479 0 0 15 9.740

28. Nutzungsrechte

Im Berichtsjahr werden die Nutzungsrechte für die angemieteten Büroräume für die Standorte in Leipzig und Paris bilanziert. In der Gesamtergebnisrechnung ist aus der Anwendung des IFRS 16 ein Zinsaufwand in Höhe von 18 TEUR (Vorjahr: 20 TEUR) enthalten. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen umfassen TEUR 214 (Vorjahr: TEUR 223).

29. Latente Steuern

Der Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

31.12.2022 31.12.2021
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus konzerninterner Lizenzübertragung 1.380 2.070
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus der Anwendung von IFRS 16 33 34
Gesamt 1.413 2.104

Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern zum 31. Dezember 2022 betragen insgesamt 15.989 TEUR (Vorjahr: 10.204 TEUR). Auf die oben genannten Verlustvorträge wurden keine latenten Steuern angesetzt, da die Realisation für nicht ausreichend gehalten wird. Bewertet zu individuellen Steuersätzen hätten bis zu 3.920 TEUR latente Steuern aktiviert werden können.

30. Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.

31. Kurzfristige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:

2022 2021
Kundenvertragsverbindlichkeiten 682 767
Rückstellungen 186 204
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 200 189
Ertragsteuerverbindlichkeiten 207 173
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 173 152
Sonstige Verbindlichkeiten 518 488
Gesamt 1.966 1.973

32. Leasingverbindlichkeiten

Der als kurzfristig eingestufte Anteil der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 beträgt zum Bilanzstichtag 200 TEUR (Vorjahr: 189 TEUR).

33. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen einen Saldo von 173 TEUR aus und liegen stichtagsbedingt über dem Vorjahresvergleichszeitpunkt.

34. Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

Stand 01.01.22 Ver-brauch Auf-lösung Zufüh-rung Währungs-differenz Stand 31.12.22
Ertragsteuerverbindlichkeiten 173 25 0 59 0
Rückstellungen für:
- Personalkosten 39 39 0 87 0
- Abschlusskosten 99 99 0 64 64
- ausstehende Rechnungen 21 16 0 13 0
- Berufsgenossenschaft 23 0 23 7 0
- Sonstiges 22 18 0 6 0
Summe Rückstellungen 204 172 23 177 0
Gesamt 377 197 23 236 0
Stand 01.01.21 Ver-brauch Auf-lösung Zufüh-rung Währungs-differenz Stand 31.12.21
Ertragsteuerverbindlichkeiten 817 758 28 142 0
Rückstellungen für:
- Personalkosten 42 42 0 39 0
- Abschlusskosten 98 91 4 95 1
- ausstehende Rechnungen 26 20 1 15 1
- Berufsgenossensc haft 20 20 0 23 0
- Sonstiges 23 25 2 26 0
Summe Rückstellungen 209 198 7 198 2
Gesamt 1.026 956 35 340 2

35. Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Alle Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf:

2022 2021
Kundenvertragsverbindlichkeiten 682 767
Umsatzsteuer 171 170
Sonstige Steuern 152 152
Lohnsteuer 144 127
Soziale Abgaben 47 38
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 4 2
Gesamt 1.200 1.256

Als Kundenvertragsverbindlichkeiten wurden die Zahlungen abgegrenzt, die der Konzern von Kunden erhalten hat, für die zukünftig über einen bestimmten Zeitraum noch Leistungen zu erbringen sind.

36. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die InVision AG hat zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen in 2018 ein Darlehen in Höhe von 6.000 TEUR und in 2022 ein Darlehen in Höhe von 3.000 TEUR aufgenommen. Beide Darlehen sind durch eine Grundschuld besichert. Das erste Darlehen ist seit dem dritten Quartal 2021 bis einschließlich 30. März 2025 zur Tilgung ausgesetzt, das in 2022 ausbezahlte Darlehen wird planmäßig ab dem 30. März 2024 getilgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und betragen zum Bilanzstichtag 8.040 TEUR (Vorjahr: 5.040 TEUR).

37. Leasingverbindlichkeiten

Der als langfristig eingestufte Anteil der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 beträgt zum Bilanzstichtag 947 TEUR (Vorjahr: 1.104 TEUR). Hieraus sind 200 TEUR innerhalb eines Jahres fällig, 752 TEUR zwischen 1-5 Jahren und 195 TEUR nach 5 Jahren.

38. Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums keine eigenen Stückaktien. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28. Mai 2025 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2020) zu erhöhen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 wurde das in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 festgesetzte bedingte Kapital 2020 in Höhe von 1.117.500 EUR um 223.500 EUR auf 894.000 EUR herabgesetzt. Darüberhinaus ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 das Grundkapital um bis zu 223.500,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 08. Oktober 2021 ermächtigt, bis zum 07. Oktober 2026 eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 223.500 EUR oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den für Handelszwecke und aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

39. Rücklagen

Die Rücklagen beinhalten Nettoemissionserlöse, Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln und den beizulegenden Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen.

40. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung

Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs für die Umrechnung der übrigen Vermögenswerte und Schulden andererseits.

41. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen

Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen und Bedingungen

Zum Geschäftsjahr 2022 existiert im Konzern ein Aktienoptionsprogramm, das am 8. Oktober 2021 in der ordentlichen Hauptversammlung der InVision AG beschlossen wurde und Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 223.500 Aktienoptionen auszugeben. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Eigenkapitalinstrumente oder durch Barausgleich erfolgen. Die Aktienoptionen können einmalig oder mehrmals in mehreren Tranchen bis einschließlich zum 7. Oktober 2026 ausgegeben werden. Bis zu 78.225 Aktienoptionen entfallen auf Mitglieder des Vorstands (Bezugsberechtigte der Gruppe 1) und bis zu 145.275 Aktienoptionen entfallen auf Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, auf ausgewählte Führungskräfte und Arbeitnehmer der InVision AG und ausgewählte Führungskräfte und Arbeitnehmer der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Bezugsberechtigte der Gruppe 2). Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (compound annual growth rate, „CAGR“) des Konzernumsatzes der InVision AG im Referenzzeitraum (wie nachfolgend definiert) mindestens 20% beträgt. Der Referenzzeitraum umfasst die 20 Berichtsquartale der Gesellschaft, beginnend mit dem vierten Quartal, das vor dem Quartal liegt, in das der Ausgabetag fällt. Wird das Erfolgsziel nicht erreicht, verfallen die vom Erfolgsziel abhängigen Aktienoptionen ersatz- und entschädigungslos. Die Aktienoptionen können, vorbehaltlich der Erreichung des Erfolgsziels und der Erfüllung der weiteren Ausübungsvoraussetzungen (bestehendes Anstellungsverhältnis, Berücksichtigung der Ausübungssperrfristen) sowie etwaiger gesetzlicher Beschränkungen, nach Ablauf der Wartezeit innerhalb von maximal drei Jahren ausgeübt werden. Der Ausübungspreis entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktien der InVision AG im XETRA-Handelssystem der Deutschen Börse AG (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den 60 Handelstagen vor dem Ausgabetag der Aktienoptionen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann im Fall von außerordentlichen Entwicklungen nach eigenem Ermessen die Ausübung der Aktienoptionen, die Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe 1) gewährt wurden, begrenzen, insbesondere, um die Angemessenheit der Vergütung im Sinne des § 87 Abs. 1 S. 1 AktG sicherzustellen.# Der Vorstand der Gesellschaft kann die Ausübung der den Bezugsberechtigten der Gruppe 2 gewährten Aktienoptionen nach eigenem Ermessen begrenzen, insbesondere um sicherzustellen, dass die Gesamtbezüge des einzelnen Bezugsberechtigten im angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Bezugsberechtigten stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.

Die erste Tranche des Aktienoptionsprogramms 2021 wurde am 19. November 2021 ausgegeben. Weitere Tranchen wurden den Bezugsberechtigten zu gleichen Optionsbedingungen am 31. März 2022, 30. Juni 2022, 30. September 2022 und 21. Dezember 2022 zugeteilt.

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Die Bewertung der Aktienoptionen erfolgt gemäß IFRS 2 nach dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktienoptionen. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Aktienoptionen wurde die Monte-Carlo-Simulation herangezogen.

Für den Bilanzansatz der ausgegebenen Optionen für Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter wurden zur Bewertung folgende durchschnittlich gewichtete Parameter zugrunde gelegt:

Durchschnittlich gewichtete Parameter 2022 2021
Fair Value pro Option am Tag der Gewährung (in EUR) 6,01 6,15
Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) 27,72 29,20
Ausübungspreis (in EUR) 28,62 30,06
Erwartete Volatilität 2,28% 2,29%
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 4 4
Erwartete Dividenden 0% 0%
Risikoloser Zinssatz 0,50% 0,49%

Die erwartete Volatilität basiert auf einer Betrachtung der historischen Volatilität des Aktienkurses des Unternehmens über einen Zeitraum von vier Jahren vor dem Tag der Zuteilung.

Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen

Die Entwicklung der ausstehenden Optionen zum Bilanzstichtag stellt sich wie folgt dar:

Gruppe 1 und 2
Zum 31.12.2021 ausstehend 101.134
Im Geschäftsjahr gewährt 10.753
Im Geschäftsjahr verfallen 0
Im Geschäftsjahr verwirkt 2.173
Im Geschäftsjahr ausgeübt 0
Zum 31.12.2022 ausstehend 109.714
Zum 31.12.2022 ausübbar 0

Die zum 31. Dezember 2022 ausstehenden Optionen haben einen Ausübungspreis zwischen 12,60 EUR und 26,78 EUR (2021: 30,06 EUR) und eine gewichtete durchschnittliche verbleibende Vertragsrestlaufzeit von 5,98 Jahren (2021: 6,89 Jahre).

In den Geschäftsjahren 2021 und 2022 wurden keine Aktienoptionen ausgeübt. Der in der Berichtsperiode im Konzerngesamtergebnis erfasste Personalaufwand für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen beträgt 155 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR).

Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

42. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse 2022 2021
Gesamt 14.464 13.691

Die Umsätze nach Regionen gliedern sich wie folgt:

Nach Regionen 2022 2021
Deutschland 6.729 6.426
Vereinigtes Königreich 3.660 2.698
Vereinigte Staaten von Amerika 1.693 1.765
Rest 2.382 2.802
Gesamt 14.464 13.691

Für die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ist der Sitz der die Umsätze erfassenden Gesellschaft maßgeblich.

43. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen von 118 TEUR (Vorjahr: 62 TEUR) wurden im Wesentlichen Sachbezüge aus Mitarbeiterverpflegung, Erlöse aus dem Verkauf von IT-Hardware, periodenfremde Erträge und eine Versicherungsentschädigung erfasst.

44. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2022 2021
Löhne und Gehälter 10.895 8.888
Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungskomponenten 155 13
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 2.027 1.623
Gesamt 13.077 10.524
- davon für Altersversorgung (Direktversicherungen) 126 69

Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan.

45. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 193 TEUR (Vorjahr: 185 TEUR) auf die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte. Es lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

46. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

Sonstige betriebliche Aufwendungen 2022 2021
Cloud-Leistungen 1.348 1.084
Beratungsaufwendungen 835 633
Raumaufwendungen 342 298
Reiseaufwendungen 294 58
Personalbeschaffung 211 175
Sonstige Personalnebenkosten 153 90
Marketingaufwand 142 483
Versicherungen 106 92
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 458 349
Gesamt 3.889 3.262

47. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 7.268 TEUR (Vorjahr 5.507 TEUR).

48. Finanzergebnis

2022 2021
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -133 -94
- davon Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten -18 -20

Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind.

49. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:

2022 2021
Ertragsteuern -61 -117
Latente Steuern -690 -690
Gesamt -751 -807

Einzelangaben zu den gebildeten aktiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 29 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragsteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz.

Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt:

2022 2021
Konzernergebnis vor Steuern -3.227 -827
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 751 807
Tatsächliche Steuerquote -23% -98%

Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

2022 2021
Ergebnis vor Ertragsteuern -3.227 -827
Erwarteter Steuerertrag bei Ertragssteuersatz 30,0% (Vorjahr: 30,0%) 968 248
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde -2.064 -1.391
Effekte, von Steuersätzen aus ausländischen Steuerjurisdiktionen bzw. abweichender gesellschaftsrechtlicher Besteuerung 292 312
Aufwand aus Aktienoptionen nach IFRS 2 47 4
Sonstige 6 20
Gesamt -751 -807

Die sonstigen steuerlichen Effekte beinhalten neben steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen und nicht steuerbaren Erträgen im Wesentlichen die nicht bewerteten steuerlichen Verlustvorträge bei der InVision AG, Düsseldorf, und der InVision Software Inc., Chicago, USA.

Erläuterungen zum Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (TEUR -3.978) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden (2.235.000), geteilt. Im Berichtsjahr ergab sich kein verwässernder Effekt auf das Ergebnis je Aktie.

Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet.

Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:

2022 2021
Erhaltene Zinsen 0 0
Gezahlte Zinsen -133 -94
Erhaltene Ertragsteuern 279 136
Gezahlte Ertragsteuern 34 -827

Aus Gründen der Klarheit wurden die gezahlten Zinsen dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Der Vorjahresbetrag wurde analog umgegliedert und reduziert somit den in 2021 aufgezeigten Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Die im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten steht im Einklang mit der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition entspricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz.

Sonstige Angaben

50. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Nach IFRS 13 ist für alle Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert angegeben wird beziehungsweise die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, darzulegen, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung basiert. Alle Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

Die im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus einem Darlehen zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 8.088 TEUR (Vorjahr: 7.648 TEUR).

Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen eine Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt.# 51. Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft. Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

31.12.2022 31.12.2021
Eigenkapital 7.965 11.870
- Anteil am Gesamtkapital 42% 59%
Verbindlichkeiten 10.953 8.118
- Anteil am Gesamtkapital 58% 41%
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.966 1.973
- Anteil am Gesamtkapital 10% 10%
Nettoverschuldungsgrad* 56% 15%

(*) berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital

Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent.

52. Finanzrisikomanagement

Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse.

31.12.2022 31.12.2021
Fälligkeit bis 1 Jahr Fälligkeit 1-5 Jahre Fälligkeit über 5 Jahre Fälligkeit bis 1 Jahr Fälligkeit 1-5 Jahre Fälligkeit über 5 Jahre
Verzinste Darlehen 0 3.949 4.091 0 1.680 3.360
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 173 0 0 152 0 0
Leasingverbindlichkeiten 200 752 195 189 889 215
Kundenvertragsverbindlichkeiten 682 0 0 767 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 911 0 0 865 0 0
Gesamt 1.966 4.701 4.286 1.973 2.569 3.575

53. Marktrisiken

Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 33 TEUR (Vorjahr: 898 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 1 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2022 um 10 Prozent aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 2 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR) niedriger gewesen.

54. Transaktionen mit nahestehenden Personen

Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr.

55. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

56. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2022 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 141 (Vorjahr: 128) Mitarbeiter beschäftigt.

2022 2021
141 128
- davon im Bereich Produktentwicklung 78 63
- davon in sonstigen Unternehmensbereichen 63 65

57. Angaben zu den Unternehmensorganen

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:
● Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Düsseldorf

Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge:

In EUR 2022 2021
Peter Bollenbeck 405.215 384.895
davon Festgehalt 400.000 380.000
davon sonstige Bezüge 5.215 4.895

Der Vorstand besitzt zum Bilanzstichtag direkt und indirekt 35,14% der Aktien der Gesellschaft (31.12.2021: 35,14%). Im Geschäftsjahr 2022 sind dem Vorstand keine Aktienoptionen zugeteilt worden. Im Vorjahr waren dem Vorstand die auf die Mitglieder des Vorstands entfallenden 78.225 Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2021 und die hieraus resultierenden Bezugsrechte in voller Höhe ausgegeben worden.

Der Aufsichtsrat wird gebildet von:
● Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen
● Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Prien am Chiemsee
● Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen

Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Aufsichtsratsvorsitzender der Essen-Nord Bau GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates von Rot-Weiss Essen e.V., Mitglied des jeweiligen Kuratoriums des Politischen Forums Ruhr e.V., Essen, und der Sankt-Clemens-Maria-Hofbauer-Stiftung, Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.

Die als Festvergütung gezahlten Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich wie folgt zusammen:

In EUR 2022 2021
Dr. Thomas Hermes 25.000 25.000
Matthias Schroer 18.750 18.750
Prof. Dr. Wilhelm Mülder 12.500 12.500
Gesamtvergütung Aufsichtsrat 56.250 56.250

An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.

58. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2022 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:

In TEUR 2022 2021
Abschlussprüfungsleistungen 52 53
Steuerberatungsleistungen 0 5
Gesamt 52 58

59. Angaben zur Segmentberichterstattung

Da die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8.

60. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

61. Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 27. Januar 2023 gemäß § 161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entspricht, und im Internet unter www.ivx.com/investors/corporate-governance/compliance-statement veröffentlicht.

Düsseldorf, den 20. März 2023
Peter Bollenbeck

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Düsseldorf, den 28. März 2023
Peter Bollenbeck