Annual Report • Mar 29, 2017
Annual Report
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Aktiva
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| 31. Dezember 2016 IFRS, in Euro |
Anhang | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|---|
| A. Kurzfristige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Liquide Mittel | (23) | 4.008.898 | 1.404.551 |
| 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (24) | 1.415.467 | 2.755.752 |
| 3. Ertragsteuererstattungsansprüche | (25) | 7.101 | 97.561 |
| 4. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (26) | 318.338 | 171.634 |
| Summe kurzfristige Vermögensgegenstände | 5.749.804 | 4.429.498 | |
| B. Langfristige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | (27) | 432.766 | 582.612 |
| 2. Sachanlagevermögen | (28) | 9.465.530 | 8.808.971 |
| 3. Aktive latente Steuern | (30) | 153.902 | 386.555 |
| 4. Sonstige langfristige Vermögensgegenstände | (31) | 21.289 | 35.056 |
| Summe langfristige Vermögensgegenstände | 10.073.487 | 9.813.194 | |
| Summe Aktiva | 15.823.291 | 14.242.692 | |
| Passiva | |||
| 31. Dezember 2016 IFRS, in Euro |
Anhang | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
| A. Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (33) | 149.192 | 116.231 |
| 2. Rückstellungen | (34) | 169.003 | 627.617 |
| 3. Ertragsteuerverbindlichkeiten | (34) | 921.720 | 20.773 |
| 4. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Verbindlichkeiten | (35) | 1.636.300 | 1.852.296 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.876.215 | 2.616.917 | |
| B. Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | (36) | 2.250.000 | 3.250.000 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 2.250.000 | 3.250.000 | |
| C. Eigenkapital | |||
| 1. Gezeichnetes Kapital | (37) | 2.235.000 | 2.235.000 |
| 2. Rücklagen | (38) | 1.191.184 | 1.191.184 |
| 3. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnungen | (39) | -373.208 | -366.655 |
| 4. Konzernergebnis | 7.644.100 | 5.316.246 | |
| Summe Eigenkapital | 10.697.076 | 8.375.775 | |
| Summe Passiva | 15.823.291 | 14.242.692 |
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| 31. Dezember 2016 IFRS, in Euro |
Anhang | 01.01.-31.12.16 | 01.01.-31.12.15 |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | (40) | 12.425.865 | 12.707.639 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | (41) | 407.636 | 129.697 |
| 3. Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen | (42) | -280.762 | -373.738 |
| 4. Personalaufwand | (43) | -6.104.937 | -6.321.870 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen | (44) | -626.824 | -526.468 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (45) | -2.273.756 | -2.939.655 |
| 7. Betriebsergebnis (EBIT) | 3.547.222 | 2.675.605 | |
| 8. Finanzergebnis | (46) | -40.373 | -40.455 |
| 9. Währungsverluste/-gewinne | -23.610 | 33.110 | |
| 10. Ergebnis vor Steuern (EBT) | 3.483.239 | 2.668.260 | |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (47) | -1.155.385 | -536.708 |
| 12. Konzernüberschuss | 2.327.854 | 2.131.552 | |
| 13. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse | -6.553 | 24.680 | |
| 14. Konzerngesamtergebnis | 2.321.301 | 2.156.232 | |
| Ergebnis je Aktie | 1,04 | 0,96 |
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| 31. Dezember 2016 IFRS, in Euro |
01.01.-31.12.16 | 01.01.-31.12.15 |
|---|---|---|
| 1. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | ||
| Konzernüberschuss | 2.327.854 | 2.131.552 |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 626.824 | 526.468 |
| -/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 5.534 | 36 |
| -/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen | -458.614 | -289.422 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der latenten Steuern | 232.653 | 575.505 |
| -/+ Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen | -7.998 | -52.336 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.340.285 | -722.608 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der sonstigen Vermögensgegenstände, aktive Rechnungsabgrenzung | -132.937 | 15.953 |
| +/- Abnahme/Zunahme der Ertragsteuererstattungsansprüche/-verbindlichkeiten | 991.407 | 24.550 |
| -/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.961 | -20.574 |
| +/- Zunahme/Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung | -215.996 | 144.457 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 4.741.973 | 2.333.581 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -1.138.480 | -2.368.944 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -1.400 | -838 |
| + Einzahlung aus dem Verkauf von Wertpapieren | 0 | 1.000.000 |
| + Erlöse aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 6.843 | 13.866 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -1.133.037 | -1.355.916 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| - Auszahlung aus der Tilgung von Finanzkrediten | -1.000.000 | -750.000 |
| - Auszahlung an Aktionäre | 0 | -2.235.000 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -1.000.000 | -2.985.000 |
| Zahlungwirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 2.608.936 | -2.007.335 |
| Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | -4.589 | 24.190 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.404.551 | 3.387.696 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 4.008.898 | 1.404.551 |
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| 31. Dezember 2016 IFRS, in Euro |
Gezeichnetes Kapital | Rücklagen | Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung | Konzernergebnis | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2014 | 2.235.000 | 9.306.292 | -391.335 | -2.695.414 | 8.454.543 |
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | 0 | -2.235.000 | -2.235.000 |
| 2.235.000 | 9.306.292 | -391.335 | -4.930.414 | 6.219.543 | |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 2.131.552 | 2.131.552 |
| Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse | 0 | 0 | 24.680 | 0 | 24.680 |
| Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge | 0 | 0 | 24.680 | 2.131.552 | 2.156.232 |
| Verrechnung Rücklage mit Bilanzverlust | 0 | -8.115.108 | 0 | 8.115.108 | 0 |
| 31. Dezember 2015 | 2.235.000 | 1.191.184 | -366.655 | 5.316.246 | 8.375.775 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 2.327.854 | 2.327.854 |
| Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse | 0 | 0 | -6.553 | 0 | -6.553 |
| Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge | 0 | 0 | -6.553 | 2.327.854 | 2.321.301 |
| 31. Dezember 2016 | 2.235.000 | 1.191.184 | -373.208 | 7.644.100 | 10.697.076 |
Die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (nachfolgend auch "InVision AG" oder "Gesellschaft" genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "InVision-Gruppe" oder "Konzern" genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personaleinsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert.
Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 20. März 2017 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung am 22. März 2017 freigegeben.
Die InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standard (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315a HGB berücksichtigt.
Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG.
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| IFRS-Standards | Auswirkungen |
|---|---|
| Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2010-2012 | keine |
| Änderungen zum IAS 19 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge | keine |
| Ergänzungen zu IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit | keine |
| IFRS 14 optionale Erleichterung für Erstanwender bzgl. regulatorischer Abgrenzungsposten | keine |
| Änderungen zu IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögensgegenstände (akzeptable | keine |
| Abschreibungsmethoden) Änderungen zu IAS 16 Sachanlagen und IAS 41 Landwirtschaft (fruchttragende Pflanzen) | keine |
| Änderungen zu IAS 27 Equity-Methode in Einzelabschlüssen | keine |
| Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2012-2014 | keine |
| Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses (Angabeninitiative) | keine |
| Änderungen zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften | keine |
Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus.
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| IFRS-Standards | Wesentliche Auswirkungen |
|---|---|
| IFRS 15 Erlöse aus Kundenverträgen | keine |
| IFRS 9 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung finanzieller Vermögenswerte | keine |
| Änderungen zu IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Transaktionen (Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten) mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture | keine |
| Änderungen zu IAS 12 Bilanzierung latenter Steueransprüche aus unrealisierten Verlusten | keine |
| Änderungen zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen, betreffend Schulden aus Finanzierungstätigkeit | keine |
| IFRS 16 Bilanzierung von Leasingverhältnissen | keine |
| Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | keine |
| Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2014-2016 | keine |
| Änderungen an IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | keine |
| IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen | keine |
| Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge durch IFRS 9 | keine |
Der konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:
| ― | InVision Software Ltd. (ehemals injixo Ltd.), London, Vereinigtes Königreich |
| ― | InVision Software SAS, Paris, Frankreich |
| ― | injixo AG, Cham, Schweiz |
| ― | injixo Inc., Naperville, IL, Vereinigte Staaten |
| ― | InVision Software OÜ, Tallinn, Estland |
| ― | InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien |
Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile.
Zum 17. November 2016 wurden die Anteile an der WFM Software AB, Solna, Schweden, verkauft. Die injixo B.V., Arnheim, Niederlande, wurde mit Beschluss vom 27. Juni 2016 liquidiert. Die Löschung aus dem Handelsregister erfolgte zum 30. Juni 2016. Beide Gesellschaften gehören seitdem nicht mehr zum Konsolidierungskreis.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres.
Alle Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäften, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.
Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordnerter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind.
Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€, TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€, EUR), Tausend Euro (T€, TEUR) und Millionen Euro (Mio. €).
Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehende Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):
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| Währung | Stichtagskurs 2016 | Stichtagskurs 2015 | Durchschnittskurs 2016 | Durchschnittskurs 2015 |
|---|---|---|---|---|
| USD | 1,05155 | 1,0906 | 1,1068 | 1,1101 |
| GBP | 0,85211 | 0,7367 | 0,8186 | 0,7262 |
| SEK | 9,54102 | 9,1806 | 9,4604 | 9,3511 |
| CHF | 1,07148 | 1,0825 | 1,0898 | 1,0676 |
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Ansatzkriterien bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.
Sachanlagen (Grund und Boden sowie Gebäude, Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 9 bis 33 Jahre, für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf.
Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.
Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien hängt von ihrer Art und dem Verwendungszweck ab und erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen.
Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen ist, erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitraumes vorschreiben.
Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.
Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Der Wertminderungsverlust ist definiert als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bewertet mit der Effektivzinsmethode. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Finanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vorgenommen, wenn wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte Betrag der ursprünglichen Rechnungsstellung eingefordert werden kann. Die Höhe der Wertberichtigungen entspricht dem Nominalwert abzüglich des erzielbaren Betrages, der dem Barwert der erwarteten Geldflüsse entspricht.
Die kurzfristigen Vermögenswerte werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt und einzelwertberichtigt, falls sie mit erkennbaren Risiken behaftet sind.
Die Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird.
Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst. Darüber hinaus werden latente Steuern auf Verlustvorträge bilanziert.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.
Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftsaussichten. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren wird.
Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen.
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält.
Die Verbindlichkeiten umfassen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.
Die Umsatzerlöse der InVision-Gruppe werden hauptsächlich durch die Erbringung der folgenden Leistungen erzielt:
| ― | Zeitlich befristete Nutzung von softwarebezogenen Leistungen und Inhalten (Abonnements und Einzelnutzung) |
| ― | Projektgeschäft, bestehend aus zeitlich unbefristeter Überlassung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten (Lizenzen) sowie darauf bezogene Dienstleistungen |
Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Abonnements und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert.
Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Erträge aus Abonnements werden linear pro rata temporis über den Zeitraum hinweg realisiert, für den sie berechnet wurden. Erträge aus Einzelnutzung werden zum Zeitpunkt der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit realisiert. Erträge aus der zeitlich unbefristeten Überlassung von Nutzungsrechten werden i.d.R. dann realisiert, wenn die entsprechenden Lizenzschlüssel geliefert wurden. Erträge aus Projektgeschäften werden realisiert, sobald die Leistung erbracht wurde.
Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen. Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden unabhängig von den Zahlungsvereinbarungen ebenfalls linear über den Gesamtmietvertragszeitraum berücksichtigt.
Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.
Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Bei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.
Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, werden bei Bedarf einzeln wertberichtigt und setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.455 | 2.819 |
| Wertberichtigungen | -40 | -63 |
| Gesamt | 1.415 | 2.756 |
Die Ertragsteuererstattungsansprüche enthalten Erstattungsansprüche bei verschiedenen Tochtergesellschaften.
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 164 | 168 |
| Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 154 | 4 |
| Gesamt | 318 | 172 |
Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 3 - 15 Jahre abgeschrieben.
Die Sachanlagen teilen sich wie folgt auf:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Grund und Boden / Gebäude | 7.881 | 7.638 |
| Sonstiges Sachanlagevermögen | 1.585 | 1.171 |
| Gesamt | 9.466 | 8.809 |
Die Sachanlagen wurden jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 33 Jahre linear vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wurde überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
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| 01.01.2016 | Zugang | Abgang | Währungsdifferenz | 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | |||||
| Brutto | 1.309 | 1 | 0 | 22 | 1.332 |
| Abschreibungen | 726 | 166 | 0 | 8 | 900 |
| Netto | 583 | -165 | 0 | 14 | 432 |
| 2. Sachanlagevermögen | |||||
| Brutto | 9.534 | 1.138 | 96 | -16 | 10.560 |
| Abschreibungen | 725 | 461 | 83 | -9 | 1.094 |
| Netto | 8.809 | 677 | 13 | -7 | 9.466 |
| Anlagevermögen | |||||
| Brutto | 10.843 | 1.139 | 96 | 6 | 11.892 |
| Abschreibungen | 1.451 | 627 | 83 | -1 | 1.994 |
| Netto | 9.392 | 512 | 13 | 7 | 9.898 |
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| 01.01.2015 | Zugang | Abgang | Währungsdifferenz | 31.12.2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | |||||
| Brutto | 1.298 | 1 | 60 | 70 | 1.309 |
| Abschreibungen | 595 | 172 | 60 | 19 | 726 |
| Netto | 703 | -171 | 0 | 51 | 583 |
| 2. Sachanlagevermögen | |||||
| Brutto | 7.411 | 2.369 | 251 | 5 | 9.534 |
| Abschreibungen | 605 | 354 | 237 | 3 | 725 |
| Netto | 6.806 | 2.015 | 14 | 2 | 8.809 |
| Anlagevermögen | |||||
| Brutto | 8.709 | 2.370 | 311 | 75 | 10.843 |
| Abschreibungen | 1.200 | 526 | 297 | 22 | 1.451 |
| Netto | 7.509 | 1.844 | 14 | 53 | 9.392 |
Der Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus Lizenzbewertung | 59 | 94 |
| Latente Steuern aufgrund von Verlustvorträgen | 95 | 293 |
| Gesamt | 154 | 387 |
Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern betragen insgesamt 9.080 TEUR (Vorjahr: 10.122 TEUR). Davon wurden für 285 TEUR (Vorjahr: 1.278 TEUR) latente Steuern in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 293 TEUR) angesetzt. Für weitere Verlustvorträge in Höhe von 8.795 TEUR (Vorjahr: 8.843 TEUR) wurden keine latenten Steuern angesetzt.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 5.459 TEUR (Vorjahr 5.560 TEUR).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 149 | 116 |
| Rückstellungen | 169 | 628 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 922 | 21 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.400 | 1.516 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 236 | 336 |
| Gesamt | 2.876 | 2.617 |
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um bereits erfasste Rechnungsbeträge für Abonnementleistungen des jeweiligen Folgejahres.
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| Stand 01.01.16 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Währungsdifferenz | Stand 31.12.16 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 21 | 19 | 2 | 922 | 0 | 922 |
| Rückstellungen für: | ||||||
| - Personalkosten | 50 | 50 | 0 | 40 | 0 | 40 |
| - Abschlusskosten | 97 | 94 | 1 | 82 | -2 | 82 |
| - ausstehende Rechnungen | 48 | 45 | 0 | 16 | -3 | 16 |
| - Berufsgenossenschaft | 14 | 12 | 2 | 13 | 0 | 13 |
| - Sonstiges | 418 | 36 | 379 | 18 | -3 | 18 |
| Summe Rückstellungen | 627 | 237 | 382 | 169 | -8 | 169 |
| Gesamt | 648 | 256 | 384 | 1.091 | -8 | 1.091 |
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten beinhalten 689 TEUR Körperschaftsteuern aufgrund einer Dividendenzahlung der InVision Software OÜ, Tallin, Estland, an die InVision AG.
Die Rückstellungen für Personalkosten betreffen im Wesentlichen Urlaubsansprüche.
Alle Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Abgegrenzte Erlöse | 1.400 | 1.516 |
| Lohnsteuer | 108 | 62 |
| Umsatzsteuer | 79 | 234 |
| Soziale Abgaben | 49 | 40 |
| Gesamt | 1.636 | 1.852 |
Das im Jahr 2014 aufgenommene Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie beträgt nach planmäßiger Tilgung zum Bilanzstichtag 2.250 TEUR. Es ist durch Grundpfandrechte gesichert.
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums keine eigenen Stückaktien.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020.
Die Rücklagen beinhalten Nettoemissionserlöse, IPO-Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten, Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien sowie Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln.
Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs für die Umrechnung der übrigen Vermögenswerte und Schulden andererseits.
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
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| Nach Tätigkeitsbereichen | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| InVision WFM Abonnements | 7.961 | 8.012 |
| injixo | 2.748 | 2.035 |
| The Call Center School | 599 | 436 |
| Projektgeschäft | 1.118 | 2.225 |
| Gesamt | 12.426 | 12.708 |
Eine Aufgliederung nach geografischen Märkten wird nicht vorgenommen, weil für sämtliche Produkte und Dienstleistungen des Konzerns eine einheitliche Verkaufsorganisation besteht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Versicherungsentschädigung | 275 | 0 |
| Herabsetzung von Wertberichtigungen | 41 | 4 |
| Periodenfremde Erträge | 20 | 28 |
| Mieten und Pachten | 4 | 55 |
| Übrige sonstige Erträge | 68 | 43 |
| Gesamt | 408 | 130 |
Die angefallenen Materialkosten sind projektspezifische Leistungen von selbständigen Unternehmern.
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 5.183 | 5.379 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 922 | 943 |
| Gesamt | 6.105 | 6.322 |
| - davon für Altersversorgung (Direktversicherungen) | 55 | 54 |
Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan.
Es lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Cloud-Leistungen | 613 | 512 |
| Raumaufwendungen | 557 | 854 |
| Werbe- und Marketingaufwand | 305 | 307 |
| Beratungsaufwendungen | 220 | 258 |
| Reiseaufwendungen | 202 | 274 |
| Kommunikationsaufwendungen | 96 | 155 |
| Forderungsverluste und Wertberichtigungen | 31 | 76 |
| Leasing- und Wartungsaufwendungen | 22 | 20 |
| Kraftfahrzeugaufwendungen | 20 | 114 |
| Sonstige Aufwendungen | 208 | 370 |
| Gesamt | 2.274 | 2.940 |
Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Erträge | 0 | 18 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -40 | -58 |
| Gesamt | -40 | -40 |
Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Ertragsteuern | 922 | -39 |
| Latente Steuern | 233 | 576 |
| Gesamt | 1.155 | 537 |
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 30 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz. Weiter wurde unterstellt, dass die vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage unbegrenzt nutzbar bleiben. Die aktiven latenten Steuern aus den bewerteten steuerlichen Verlustvorträgen werden zukünftig in dem Maße gemindert, in dem die Gesellschaften Gewinne erzielen.
Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Konzerngewinn vor Steuern | 3.483 | 2.668 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.155 | 537 |
| Tatsächliche Steuerquote | 33% | 20% |
Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3.483 | 2.668 |
| Rechnerischer Ertragsteueraufwand auf Basis des Steuersatzes des Mutterunternehmens | 1.045 | 800 |
| Effekte aus Verlustvorträgen | 136 | 655 |
| Internationale Steuersatzunterschiede | -582 | -714 |
| Sonstige steuerliche Effekte | 556 | -204 |
| Gesamt | 1.155 | 537 |
In den sonstigen steuerlichen Effekten ist einmalig die Ausschüttungsbelastung der InVision Software OÜ, Tallin, Estland, in Höhe von 668 TEUR enthalten.
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Erhaltene Zinsen | 0 | 18 |
| Gezahlte Zinsen | -40 | -58 |
| Erhaltene Ertragsteuern | 82 | 110 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -16 | -47 |
Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition entspricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz.
Zum Bilanzstichtag bestehen Miet- und Leasingverpflichtungen für bewegliche Anlagegüter sowie Büroräume in folgender Höhe:
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| < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Miet-/Leasingverpflichtungen | 194 | 223 | 417 |
Die im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Gewerbeimmobilie sowie kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 5.424 TEUR (Vorjahr: 4.160 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 45 Tagen überfällig waren und für die ein Ausfallrisiko bestand, wurden Wertberichtigungen gebildet.
Der Konzern verfügte weder 2016 noch 2015 über zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte oder über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden weder 2016 noch 2015 vorgenommen.
Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten.
Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.
Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 10.697 | 8.376 |
| - Anteil am Gesamtkapital | 68% | 59% |
| Verbindlichkeiten | 5.126 | 5.867 |
| - Anteil am Gesamtkapital | 32% | 41% |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.876 | 2.617 |
| - Anteil am Gesamtkapital | 18% | 18% |
| Nettoverschuldungsgrad* | 10% | 53% |
(*) berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital
Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent.
Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse.
Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 296 TEUR (Vorjahr: 175 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 47 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2016 um 10% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 25 TEUR (Vorjahr: 21 TEUR) niedriger gewesen.
Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 93 (Vorjahr: 91) Mitarbeiter beschäftigt.
Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:
| ― | Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Düsseldorf |
| ― | Armand Zohari, Bochum |
Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge:
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| In EUR | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Peter Bollenbeck | 207.822 | 207.744 |
| davon Festgehalt | 180.000 | 180.000 |
| davon sonstige Bezüge | 27.822 | 27.744 |
| Armand Zohari | 207.926 | 207.828 |
| davon Festgehalt | 180.000 | 180.000 |
| davon sonstige Bezüge | 27.926 | 27.828 |
| Gesamtvergütung Vorstand | 415.748 | 415.572 |
Der Vorstand besitzt direkt und indirekt 56,3% der Aktien der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat wird gebildet von:
| ― | Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen |
| ― | Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Rosenheim |
| ― | Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen |
Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.
Die Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
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| In EUR | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Dr. Thomas Hermes | 12.000 | 12.000 |
| davon Festvergütung | 10.000 | 10.000 |
| davon Sitzungsgelder und Auslagen | 2.000 | 2.000 |
| Matthias Schroer | 9.500 | 9.500 |
| davon Festvergütung | 7.500 | 7.500 |
| davon Sitzungsgelder und Auslagen | 2.000 | 2.000 |
| Prof. Dr. Wilhelm Mülder | 7.000 | 7.000 |
| davon Festvergütung | 5.000 | 5.000 |
| davon Sitzungsgelder und Auslagen | 2.000 | 2.000 |
| Gesamtvergütung Aufsichtsrat | 28.500 | 28.500 |
An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.
Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2016 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 50 | 50 |
| Steuerberatungsleistungen | 18 | 5 |
| Gesamt | 68 | 55 |
Da die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, einen Betrag in Höhe von 0,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 27. Januar 2017 gemäß § 161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht, und im Internet unter www.invision.de/investors veröffentlicht.
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 13. März 2017
Peter Bollenbeck
Armand Zohari
Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch "AG" oder "Gesellschaft" genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch "InVision", "InVision-Gruppe", "InVision-Konzern" oder "Konzern" genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.
Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes und zur Ausbildung von Mitarbeitern und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.
Am 31. Dezember 2016 waren inklusive Vorstand weltweit 106 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 20 Prozent gestiegen (31. Dezember 2015: 88 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 79 Mitarbeiter (31. Dezember 2015: 56 Mitarbeiter) beschäftigt, während 27 Mitarbeiter (31. Dezember 2015: 32 Mitarbeiter) in den ausländischen Tochtergesellschaften beschäftigt waren.
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 2 Prozent auf 5.459 TEUR gesunken (Vorjahr: 5.560 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt wie im Vorjahr 44 Prozent.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| ― | für Spitzenbeträge, |
| ― | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechteausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist; |
| ― | soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen. |
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2016 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
| ― | InVision Holding GmbH, Düsseldorf (22,3%) |
| ― | Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%) |
| ― | Armand Zohari, Bochum (17,0%) |
| ― | Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%) |
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2016 um 1,7 Prozent und in den USA um 1,5 Prozent gewachsen.
Der Konzernumsatz hat sich im Berichtsjahr um 2 Prozent auf 12.426 TEUR (Vorjahr: 12.708 TEUR) verringert. Die Erlöse aus InVision WFM Abonnements sind dabei um 1 Prozent auf 7.961 TEUR gesunken (Vorjahr: 8.012 TEUR). Die Erlöse mit dem Produkt injixo sind um 35 Prozent auf 2.748 TEUR gestiegen (Vorjahr: 2.035 TEUR). Die Erlöse mit dem Produkt The Call Center School sind um 37 Prozent auf 599 TEUR gestiegen (Vorjahr: 436 TEUR). Die Projektumsätze sind um 50 Prozent auf 1.118 TEUR (Vorjahr: 2.225 TEUR) gesunken.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind hauptsächlich durch eine einmalige Schadensersatzzahlung um 214 Prozent auf 408 TEUR gestiegen (Vorjahr: 130 TEUR).
Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 3 Prozent auf 6.105 TEUR gesunken (Vorjahr: 6.322 TEUR). Die Personalaufwandsquote beträgt somit 49 Prozent (Vorjahr: 50 Prozent).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2016 mit 2.274 TEUR im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent gesunken (Vorjahr: 2.940 TEUR) und stellen somit 18 Prozent im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 23 Prozent). Der Rückgang ist vor allem auf eine Reduzierung der Raumaufwendungen um 35 Prozent auf 557 TEUR (Vorjahr: 854 TEUR) zurückzuführen. Ebenso konnten die Aufwendungen für Kommunikation um 38 Prozent auf 96 TEUR reduziert werden (Vorjahr: 155 TEUR). Die Beratungsaufwendungen sind um 15 Prozent auf 220 TEUR (Vorjahr: 258 TEUR) zurückgegangen. Der Marketingaufwand lag im Geschäftsjahr bei 305 TEUR (Vorjahr: 307 TEUR). Der Aufwand für Cloud Services ist um 20 Prozent auf 613 TEUR (Vorjahr: 512 TEUR) gestiegen. Der Leasing- und Wartungsaufwand in Höhe von 22 TEUR ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (Vorjahr: 20 TEUR). Die sonstigen übrigen betrieblichen Aufwendungen sind um 67 Prozent auf 845 TEUR gestiegen (Vorjahr: 505 TEUR). Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind um 184 Prozent auf 384 TEUR gestiegen (Vorjahr: 135 TEUR).
Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt 3.547 TEUR und ist um 33 Prozent höher als im Vorjahr (2.676 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf 29 Prozent gestiegen (Vorjahr: 21 Prozent).
Der Zinsaufwand ist auf 40 TEUR gesunken (Vorjahr: 58 TEUR). Die Zinserträge sind auf 0 TEUR gesunken (Vorjahr: 18 TEUR).
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind auf 1.155 TEUR gestiegen (Vorjahr: 537 TEUR). Dies ist vor allem auf die Besteuerung von ausgeschüttetem Gewinn der InVision Software OÜ, Tallinn, Estland, und die Besteuerung von Jahresüberschüssen der injixo AG, Cham, Schweiz, zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2016 beträgt der Konzernüberschuss 2.328 TEUR (Vorjahr: 2.132 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt 1,04 EUR (Vorjahr: 0,96 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).
Insgesamt lag der Geschäftsverlauf 2016 im Rahmen der Erwartungen.
Die liquiden Mittel sind im Geschäftsjahr 2016 um 185 Prozent auf 4.009 TEUR gestiegen (Vorjahr: 1.405 TEUR).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen um 49 Prozent ab und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 1.415 TEUR (Vorjahr: 2.756 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind auf 7 TEUR gesunken (Vorjahr: 98 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände liegen bei 318 TEUR (Vorjahr: 172 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 433 TEUR (Vorjahr: 583 TEUR) reduziert. Das Sachanlagevermögen ist hauptsächlich durch Investitionen in eine selbstgenutzte Büroimmobilie auf 9.466 TEUR gestiegen (Vorjahr: 8.809 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind um 60 Prozent auf 154 TEUR gesunken (Vorjahr: 387 TEUR).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auf 149 TEUR gestiegen (Vorjahr: 116 TEUR). Die Rückstellungen sind um 73 Prozent auf 169 TEUR gesunken (Vorjahr: 628 TEUR). Die Ertragsteuerverbindlichkeiten sind auf 922 TEUR gestiegen (Vorjahr: 21 TEUR). Dies ist hauptsächlich auf die Besteuerung von ausgeschüttetem Gewinn der InVision Software OÜ, Tallinn, Estland, und die Besteuerung von Jahresüberschüssen der injixo AG, Cham, Schweiz, zurückzuführen. Die Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich auf 1.636 TEUR reduziert (Vorjahr: 1.852 TEUR).
Das 2014 zur teilweisen Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie aufgenommene langfristige Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr planmäßig getilgt und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 2.250 TEUR (Vorjahr 3.250 TEUR).
Die Rücklagen betragen zum Ende der Berichtsperiode 1.191 TEUR (Vorjahr: 1.191 TEUR). Das Konzernergebnis beträgt 7.644 TEUR (Vorjahr: 5.316 TEUR).
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 15.823 TEUR (Vorjahr: 14.243 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 10.697 TEUR (Vorjahr: 8.376 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 68 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent).
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode 4.742 TEUR (Vorjahr: 2.334 TEUR) und entspricht einem Anteil von 38 Prozent am Konzernumsatz (Vorjahr: 18 Prozent).
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet.
Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Durch die Gesellschaft ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.
Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.
Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.
Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.
Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet.
Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.
Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft.
InVision bietet seit 2011 in stark zunehmendem Maße cloudbasierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen Überlegungen dieses Angebot nicht wahrnehmen, führt dies zu dauerhaft geringeren Umsätzen der InVision-Gruppe.
InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.
Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.
Gemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds soll die Wirtschaft 2017 im Euroraum um 1,6 Prozent und in den USA um 2,3 Prozent wachsen.
InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials bestehen. Für die nächsten Monate sieht die Unternehmensplanung einen aggressiven Ausbau der Vertriebs- und Marketingaktivitäten vor, so dass mit einer starken Ausweitung der Personalkosten und des sonstigen betrieblichen Aufwands gerechnet wird. Mit den geplanten Maßnahmen soll in der Folge das Umsatzwachstum mit den Produkten injixo und The Call Center School signifikant beschleunigt werden. InVision rechnet daher für 2017 insgesamt mit einer leichten Steigerung des Gesamtumsatzes. Eine konkrete, mit hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit behaftete Prognose des EBIT 2017 ist derzeit nicht möglich, da die starken Erweiterungen des Personalbestands sowie die jeweiligen Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung mit sehr hohen Schätzunsicherheiten sowohl in Bezug auf die jeweilige Höhe als auch den zeitlichen Eintritt versehen sind. InVision plant insgesamt jedoch mit einem positiven Ergebnis.
Düsseldorf, den 13. März 2017
Peter Bollenbeck
Armand Zohari
Wir haben den von der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, aufgestellten IFRS-Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang sowie den Konzernlagebericht - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IRFS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung, eine Beurteilung über den IFRS-Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den IFRS-Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im IFRS-Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des IFRS-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der IFRS-Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem IFRS-Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 13. März 2017
**RSM Verhülsdonk GmbH
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