Annual Report • Mar 30, 2017
Annual Report
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Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 289 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch "InVision", "AG" oder "Gesellschaft" genannt).
Die InVision AG entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes und zur Ausbildung von Mitarbeitern und ist zusammen mit ihren Tochtergesellschaften hauptsächlich in Europa und den USA tätig.
Am 31. Dezember 2016 waren inklusive Vorstand 79 Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt (31. Dezember 2015: 56 Mitarbeiter).
Für InVision ist die laufende Weiterentwicklung ihrer IT-Lösungen und Software-Systeme ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Zu diesem Zwecke betreibt der Konzern Forschungs- und Entwicklungszentren in Düsseldorf, Leipzig und Londonderry und beschäftigt zum 31.12.2016 insgesamt 51 Mitarbeiter im Bereich Produktentwicklung. Im Geschäftsjahr wurden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf dem Niveau des Vorjahres fortgeführt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.117.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| ― | für Spitzenbeträge, |
| ― | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist; |
| ― | soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. |
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u.a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.
Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2016 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
| ― | InVision Holding GmbH, Düsseldorf (22,3%) |
| ― | Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%) |
| ― | Armand Zohari, Bochum (17,0%) |
| ― | Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%) |
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Die Gesellschaft ist, sofern nicht abweichend angegeben, an den folgenden Tochterunternehmen mit 100% beteiligt:
| ― | injixo Tecnologia Ltda., Sao Paulo, Brasilien (99%) |
| ― | injixo AG, Cham, Schweiz |
| ― | injixo Inc., Naperville, USA |
| ― | InVision Software Ltd. (ehemals injixo Ltd.), London, Vereinigtes Königreich |
| ― | InVision Software SAS, Paris, Frankreich |
| ― | InVision Software S.r.l.i.l., Mailand, Italien |
| ― | InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien |
| ― | InVision Software OÜ, Tallinn, Estland |
Die WFM Software AB, Solna, Schweden, wurde zum 17.11.2016 verkauft. Die injixo B.V., Arnheim, Niederlande, wurde mit Beschluss vom 27.06.2016 liquidiert und am 30.06.2016 aus dem niederländischen Handelsregister gelöscht.
Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2016 um 1,7 Prozent und in den USA um 1,5 Prozent gewachsen.
Der Umsatz ist im Berichtsjahr um 16 Prozent auf 7.559 TEUR gestiegen (Vorjahr: 6.544 TEUR). Die Umsatzerlöse bestehen aus dem Verkauf von Software-Abonnements, Lizenzen und damit verbundene Dienstleistungen, sowie Dienstleistungen für Tochterunternehmen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge auf 3.149 TEUR (Vorjahr: 186 TEUR) begründet sich vor allem aus einer Wertaufholung in den Finanzanlagen (1.080 TEUR), Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen von Konzernforderungen (851 TEUR), dem Verkaufserlös einer Beteiligung (615 TEUR) sowie einer Schadensersatzleistung (275 TEUR). Der Materialaufwand sank auf 1.978 TEUR (Vorjahr: 2.045 TEUR). Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund von Neueinstellungen von 4.066 TEUR auf 4.333 TEUR. Durch weitere Investitionen in den Umbau einer Gewerbeimmobilie am Hauptsitz in Düsseldorf sind die Abschreibungen auf 421 TEUR gestiegen (Vorjahr: 331 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr auf 1.560 TEUR gesunken (Vorjahr: 8.195 TEUR). Aufgrund einer Dividendenzahlung betragen die Erträge aus Beteiligungen 2.754 TEUR. Im Berichtsjahr sind Zinserträge in Höhe von 160 TEUR (Vorjahr: 196 TEUR) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 568 TEUR (Vorjahr: 464 TEUR) angefallen. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen konzerninterne Darlehensbeziehungen.
Grund und Boden sowie Gebäude sind nach Renovierung und Umbau einer 2014 erworbenen Büroimmobilie auf 7.881 TEUR (Vorjahr: 7.638 TEUR) gestiegen. Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind auf 1.453 TEUR gestiegen (Vorjahr: 1.088 TEUR). Die Guthaben bei Kreditinstituten lagen am Berichtsjahresende bei 3.656 TEUR (Vorjahr: 1.121 TEUR). Die Finanzanlagen der Gesellschaft sind von 12.717 TEUR im Vorjahr auf 13.797 TEUR gestiegen. Grund hierfür ist die Wertaufholung der Beteiligung an der französischen Tochtergesellschaft auf den Anschaffungswert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum 31. Dezember 2016 bei 402 TEUR (Vorjahr: 570 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind per 31. Dezember 2016 wie schon im Vorjahr komplett wertberichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Ende des Geschäftsjahres 165 TEUR (Vorjahr: 34 TEUR) und bestehen zum größten Teil aus einer Forderung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der schwedischen Tochtergesellschaft. Das gezeichnete Kapital liegt zum Berichtsjahresende bei 2.235 TEUR, die Kapitalrücklage beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 3.113 TEUR. Zusammen mit den Gewinnrücklagen in Höhe von 79 TEUR und dem laufenden Periodenergebnis ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 10.179 TEUR (Vorjahr: 5.427 TEUR). Die Eigenkapitalquote beträgt somit 37 Prozent (Vorjahr: 23 Prozent). Die sonstigen Rückstellungen haben sich zum Bilanzstichtag auf 77 TEUR reduziert (Vorjahr: 126 TEUR). Das 2014 aufgenommene langfristige Darlehen zur teilweisen Finanzierung der eigenen Büroimmobilie in Höhe von 4.000 TEUR wurde 2016 planmäßig getilgt und beläuft sich per 31. Dezember 2016 auf 2.250 TEUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auf 99 TEUR gestiegen (Vorjahr: 15 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum Bilanzstichtag auf 14.595 TEUR gestiegen (Vorjahr: 14.277 TEUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten sind zum 31.12. des Berichtsjahres auf 141 TEUR gestiegen (Vorjahr: 58 TEUR). Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 27.454 TEUR (Vorjahr: 23.266 TEUR).
Insgesamt lag der Geschäftsverlauf im Rahmen der Erwartungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet.
Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden.
Für die InVision AG ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen. Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden regelmäßig überprüft. Sofern notwendig werden dabei einzelne operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen. Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft.
Die InVision AG bietet seit 2011 zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in stark zunehmendem Maße cloudbasierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen Überlegungen die Cloud-Angebote der Gesellschaft nicht wahrnehmen, führt dies zu dauerhaft geringeren Erträgen der InVision AG.
Die InVision AG ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter in nicht ausreichendem Maße erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit negativ beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.
Die jeweils aktuelle Erklärung gem. § 161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.invision.de/investorscorporate_governance verfügbar.
InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials bestehen. Für die nächsten Monate sieht die Unternehmensplanung einen aggressiven Ausbau der Vertriebs- und Marketingaktivitäten vor, so dass sowohl im Inland als auch in einzelnen Tochtergesellschaften mit einer starken Ausweitung der Personalkosten und des sonstigen betrieblichen Aufwands gerechnet wird. Mit den geplanten Maßnahmen soll in der Folge das Umsatzwachstum der Produkte injixo und The Call Center School signifikant beschleunigt werden. Die Gesellschaft rechnet daher für 2017 mit einer leichten Steigerung des Umsatzes. Eine konkrete, mit hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit behaftete Prognose des EBIT 2017 ist derzeit nicht möglich, da die starken Erweiterungen des Personalbestands sowie die jeweiligen Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung bei der Gesellschaft und den Tochtergesellschaften - und damit deren Ausschüttungsfähigkeit - mit sehr hohen Schätzunsicherheiten sowohl in Bezug auf die jeweilige Höhe als auch den zeitlichen Eintritt versehen sind. Die Gesellschaft plant insgesamt jedoch mit einem positiven Ergebnis.
Düsseldorf, den 13. März 2017
Peter Bollenbeck
Armand Zohari
AKTIVA
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| 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | Vorjahr EUR |
|
| --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.321,00 | 5.751,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 7.881.331,39 | 7.637.635,79 | |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.453.144,35 | 1.088.338,00 | |
| 9.334.475,74 | 8.725.973,79 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 13.796.890,41 | 12.716.890,41 | |
| 23.132.687,15 | 21.448.615,20 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 401.911,86 | 569.875,76 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 165.459,44 | 33.734,54 | |
| 567.371,30 | 603.610,30 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 3.655.891,69 | 1.120.601,52 | |
| 4.223.262,99 | 1.724.211,82 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 97.588,09 | 93.261,35 | |
| 27.453.538,23 | 23.266.088,37 | ||
| PASSIVA | |||
| 31.12.2016 | |||
| EUR | EUR | Vorjahr EUR |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.235.000,00 | 2.235.000,00 | |
| Bedingtes Kapital | (1.117.500,00) | (1.117.500,00) | |
| II. Kapitalrücklage | 3.113.292,60 | 3.113.292,60 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| Gesetzliche Rücklage | 78.988,99 | 78.988,99 | |
| IV. Bilanzgewinn | 4.752.113,65 | 0,00 | |
| Gewinnvortrag | (0,00) | (2.326.872,22) | |
| 10.179.395,24 | 5.427.281,59 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 3.545,00 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 77.304,00 | 125.709,63 | |
| 77.304,00 | 129.254,63 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.250.000,00 | 3.250.000,00 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | (1.000.000,00) | (1.000.000,00) | |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | (1.250.000,00) | (2.250.000,00) | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 98.843,82 | 15.125,08 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | (98.843,82) | (15.125,08) | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 14.594.899,35 | 14.276.887,94 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | (14.594.889,35) | (14.276.887,94) | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 141.178,59 | 57.762,58 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | (141.178,59) | (57.762,58) | |
| davon aus Steuern | (134.619,83) | (57.762,58) | |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (1.508,88) | (0,00) | |
| 17.084.921,76 | 17.599.775,60 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 111.917,23 | 109.776,55 | |
| 27.453.538,23 | 23.266.088,37 |
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| 2016 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 7.559.400,43 | 6.544.133,58 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 3.149.164,63 | 185.509,22 | ||
| - davon aus Währungsumrechnung | (237.462,15) | (0,00) | ||
| 3. Materialaufwand | ||||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.977.578,37 | -2.045.383,18 | ||
| 4. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -3.715.703,85 | -3.486.826,95 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -617.264,16 | -579.347,21 | ||
| -davon für Altersversorgung | (15.230,96) | -4.332.968,01 | (16.086,78) | (-4.066.174,16) |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -421.004,90 | -331.242,91 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.559.748,83 | -8.194.723,51 | ||
| - davon aus Währungsumrechnung | (-106,88) | (0,00) | ||
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 2.754.048,19 | 0,00 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen | (2.754.048,19) | (0,00) | ||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 159.951,31 | 196.030,70 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen | (159.765,56) | (178.127,41) | ||
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0,00 | -17.000,00 | ||
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -567.992,48 | -463.908,14 | ||
| - davon an verbundene Unternehmen | (-528.029,98) | (-405.653,94) | ||
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 2.250,39 | 0,00 | ||
| 12. Ergebnis nach Steuern | 4.765.522,36 | -8.192.758,40 | ||
| 13. Sonstige Steuern | -13.408,71 | -14.222,26 | ||
| 14. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 4.752.113,65 | -8.206.980,66 | ||
| 15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 2.326.872,22 | ||
| 16. Auszahlung Dividenden | 0,00 | -2.235.000,00 | ||
| 17. Entnahme aus der Kapitalrücklage zur Verlustdeckung | 0,00 | 8.115.108,44 | ||
| 18. Bilanzgewinn | 4.752.113,65 | 0,00 |
Die InVision Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Der Jahresabschluss der InVision AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Beträge im Anhang werden in tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nicht anders bezeichnet.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des § 277 Abs.1 HGB n.F. wurden die im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Mieteinnahmen erstmalig in 2016 in die Umsatzerlöse umgegliedert. Bei entsprechender Berücksichtigung bereits im Vorjahr, hätten sich um 55,5 TEUR höhere Umsatzerlöse in 2015 ergeben.
Gegen Entgelt erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von drei Jahren linear abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Für die selbstgenutzte Gewerbeimmobilie wird von einer Nutzungsdauer von 33 Jahren ausgegangen. Die Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um vorgenommene Abschreibungen bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert aktiviert und Risiken durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Die liquiden Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive latente Steuern werden nicht in der Bilanz angesetzt.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen finden alle erkennbaren Risiken - soweit nicht in anderen Bilanzpositionen erfasst - in ausreichendem Maße Berücksichtigung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
Zum 17.11.2016 wurden die Anteile an der WFM Software AB, Solna, Schweden verkauft. Durch die Veräußerung erzielte die InVision AG einen sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 615 TEUR.
Die injixo B.V., Arnheim, Niederlande, wurde mit Beschluss vom 27.06.2016 liquidiert. Die Löschung aus dem Handelsregister erfolgte zum 30.06.2016. Durch die Abwicklung des bereits wertberichtigten Darlehens seitens der injixo B.V. konnte bei der InVision AG zum Liquidationszeitpunkt ein Ertrag von 8 TEUR erzielt werden.
Aufgrund der seit Jahren positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung der InVision Software SAS, Paris, Frankreich, wurde eine Wertaufholung in Höhe von 1.080 TEUR vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die im Vorjahr vorgenommene Einzelwertberichtigung in Höhe von 3,2 TEUR wurde beibehalten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind per 31. Dezember 2016 in voller Höhe wertberichtigt.
Für das Geschäftsjahr 2016 wurden folgende Wertaufholungen-/berichtigungen auf Forderungen und Darlehen vorgenommen:
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| Tochtergesellschaft | Sitz | Anteil | Betrag (EUR) |
|---|---|---|---|
| injixo Inc. | Naperville/USA | 100% | -850.575 |
| InVision Software Systems, S.L. | Madrid/Spanien | 100% | 164.516 |
| Gesamt | -686.059 |
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus einer Forderung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der schwedischen Tochtergesellschaft.
Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.918 TEUR bei der Körperschaftsteuer und 1.638 TEUR bei der Gewerbesteuer hätten bei einem Steuersatz von jeweils 15 Prozent aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 533 TEUR angesetzt werden können.
Das Grundkapital beträgt 2.235.000 EUR und ist vollständig eingezahlt. Zum 31. Dezember 2016 besaß die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2016 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
| ― | InVision Holding GmbH, Düsseldorf (22,3%) |
| ― | Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%) |
| ― | Armand Zohari, Bochum (17,0%) |
| ― | Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%) |
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| In TEUR | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Prüfungsaufwand | 50 | 50 |
| Personalbezogene Rückstellungen | 16 | 27 |
| Rückstellung für ausstehende Rechnungen | 7 | 13 |
| Diverse Rechts- und Beratungskosten | 4 | 20 |
| Liquidation Österreich | 0 | 16 |
| Gesamt | 77 | 126 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Darlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und setzen sich wie folgt zusammen:
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| In TEUR | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Lohn- und Kirchensteuer | 103 | 58 |
| Umsatzsteuer | 31 | 0 |
| Sonstige | 7 | 0 |
| Gesamt | 141 | 58 |
Die Gesellschaft hat zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen aufgenommen, welches zum 31. Dezember 2016 einen Saldo von 2.250 TEUR aufweist.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten abgegrenzte Abonnementumsätze.
Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus:
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| In TEUR | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Umsätze mit Kunden | 3.821 | 4.050 |
| Umsätze mit Konzernunternehmen | 3.738 | 2.494 |
| Gesamt | 7.559 | 6.544 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
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| In TEUR | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Zuschreibung der Finanzanlagen | 1.080 | 0 |
| Auflösung von Einzelwertberichtigungen zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 851 | 0 |
| Erträge aus dem Verkauf und Liquidation von Anteilen an Tochtergesellschaften | 623 | 0 |
| Erträge aus Schadenersatz | 275 | 0 |
| Erträge aus Umrechnungsdifferenzen | 237 | 0 |
| Erträge aus Sachbezügen für Mitarbeiter | 35 | 11 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 17 | 94 |
| Erträge aus Mieteinnahmen und deren Nebenkosten | 0 | 55 |
| Periodenfremde Erträge | 9 | 11 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 22 | 14 |
| Gesamt | 3.149 | 185 |
Die angefallenen Materialkosten sind im Wesentlichen eingekaufte Lizenzen, Wartungen und Mieten der Tochtergesellschaft injixo AG, Cham, Schweiz.
Durch den Anstieg der Mitarbeiteranzahl erhöhte sich der Personalaufwand auf 4.333 TEUR (Vorjahr: 4.066 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
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| In TEUR | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Büroraummiete und -nebenkosten | 218 | 328 |
| Marketingaufwendungen | 209 | 229 |
| Personalnebenkosten | 169 | 107 |
| Einstellung in die Einzelwertberichtigung zu Forderungen verb. Unternehmen | 164 | 4.133 |
| Beratungsaufwendungen | 117 | 95 |
| Cloud Services | 110 | 57 |
| Instandhaltungsaufwendungen | 107 | 260 |
| Reiseaufwendungen | 90 | 126 |
| Kommunikationskosten | 68 | 75 |
| Veranstaltungen intern | 63 | 0 |
| Miet- u. Leasingaufwendungen (inkl. Fuhrpark) | 32 | 90 |
| Finanzspesen | 7 | 6 |
| Verluste durch Verschmelzung | 0 | 2.447 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 206 | 242 |
| Gesamt | 1.560 | 8.195 |
Durch die Ausschüttung der Tochtergesellschaft in Estland wurde ein Ertrag von 2.754 TEUR vereinnahmt.
Zu Vorstandsmitgliedern sind bestellt:
| ― | Peter Bollenbeck, Vorsitzender, Kaufmann, Düsseldorf |
| ― | Armand Zohari, Kaufmann, Bochum |
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr:
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| In TEUR | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Peter Bollenbeck | 204 | 208 |
| Armand Zohari | 204 | 208 |
| Gesamtvergütung Vorstand | 408 | 416 |
Es handelt sich ausschließlich um feste Bezüge.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
| ― | Dr. Thomas Hermes, Vorsitzender, Rechtsanwalt und Notar, Essen |
| ― | Matthias Schroer, stellvertretender Vorsitzender, Kaufmann, Rosenheim |
| ― | Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen |
Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 29 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR). Es wurden keine Organkredite gewährt.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 30 TEUR für Mietaufwendungen und auf 2 TEUR für Leasingverträge für Kraftfahrzeuge.
Während des Geschäftsjahres 2016 wurden im Durchschnitt 64 Mitarbeiter (Vorjahr: 60) beschäftigt.
Die Honorare werden im Konzernabschluss der Gesellschaft dargestellt.
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| In EUR | Sitz | Anteil | Ergebnis des Geschäftsjahres | Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| InVision Software Ltd. | London/Großbritannien | 100% | 617.715 | 1.730.715 |
| InVision Software SAS | Paris/Frankreich | 100% | 434.912 | 1.431.727 |
| InVision Software S.r.l.i.l. | Mailand/Italien | 100% | 0 | -677.973 |
| InVision Software Systems, S.L. | Madrid/Spanien | 100% | -172.420 | -1.159.987 |
| InVision Software OÜ | Tallinn/Estland | 100% | -585.741 | 113.715 |
| injixo, Inc. | Naperville/USA | 100% | 33.745 | -7.355.854 |
| injixo AG | Cham/Schweiz | 100% | 2.053.303 | 12.495.907 |
| injixo Tecnologia, Ltda. | Sao Paulo/Brasilien | 99% | 52 | 0 |
Der Ausweis des Eigenkapitals und der Ergebnisse des Geschäftsjahres erfolgt auf Grundlage der Jahresabschlüsse, entsprechend lokaler handelsrechtlicher Grundsätze, zum 31. Dezember 2016 bzw. bei der InVision Software S.r.l.i.l., Mailand, zum 31.12.2014. Auf die Erläuterungen zu den Finanzanlagen unter Punkt 3.2 wird hingewiesen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 EUR und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 EUR am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015).
Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020.
Die Kapitalrücklage umfasst das Agio aus der Kapitalerhöhung im Juni 2007. Dies beinhaltet den Emissionserlös in Höhe von 22.879.872 EUR abzüglich der Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 714.996 EUR, sowie den Ausgleich des zum 31. Dezember 2012 bestehenden Verlustvortrages. Ferner ergab sich in 2014 eine Erhöhung durch die Veräußerung der eigenen Anteile in Höhe von 4.524.632 EUR sowie eine Verminderung durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von 5.587.500 EUR. Weiterhin wurde der Verlustvortrag zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 8.115.108 EUR mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Die InVision Aktiengesellschaft hat einen IFRS-Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB und der EU-Verordnung 1606/2002 aufgestellt, da die Aktien der InVision Aktiengesellschaft an einem regulierten Markt notiert sind.
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| Gesamtstimmrechtsanteile | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Meldedatum | Mitteilungspflichtiger | Datum der Schwellenberührung | Schwelle | letzte Mitteilung | neu |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 07.01.16 | Scherzer & Co.AG, Köln | 04.01.16 | 3% | 3,1087% | 2,9886% |
| 25.02.16 | IP Concept (Luxemburg) S.A. | 22.02.16 | 5% | 5,0600% | 4,5640% |
| 30.09.16 | Scherzer & Co.AG, Köln | 28.09.16 | 3% | 2,9886% | 3,1898% |
| 28.11.16 | Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt/Main | 22.11.16 | 3% | N/A | 3,5800% |
| 28.11.16 | Allianz Institutional Investors Series SICAV, Luxemburg | 22.11.16 | 3% | N/A | 3,5800% |
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| Meldedatum | Mitteilungspflichtiger | Einzelheiten z.d. Stimmrechtsbeständen direkt (§21 WpHG) | Einzelheiten z.d. zugerechnet (§22 WpHG) | Gesamtstimmrechtsanteile neu absolut |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 07.01.16 | Scherzer & Co.AG, Köln | 2,9886% / 66.795 | 66.795 | |
| 25.02.16 | IP Concept (Luxemburg) S.A. | (4,564% / 102.000) | 4,564% / 102.00* | 102.000 |
| 30.09.16 | Scherzer & Co.AG, Köln | 3,1898% / 71.293 | 71.293 | |
| 28.11.16 | Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt/Main | 3,58% / 80.000 | 80.000 | |
| 28.11.16 | Allianz Institutional Investors Series SICAV, Luxemburg | 3,58% / 80.000 | 80.000 |
* am 20.01.2017 erfolgte eine Korrekturmeldung der IP Concept (Luxemburg) S.A., in der die Stimmrechtsbestände von direkt in zugerechnet geändert wurden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, einen Betrag in Höhe von 0,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 27. Januar 2017 eine Erklärung gemäß §161 AktG abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht.
Die Erklärung ist im Internet unter https://www.invision.de/investors/compliance_statement veröffentlicht.
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der InVision AG so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der InVision AG beschrieben sind.
Düsseldorf, den 13. März 2017
Peter Bollenbeck
Armand Zohari
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| Entwicklung der Anschaffungswerte | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Anfangsbestand 1/1/2016 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Endstand 12/31/2016 EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 36.628,27 | 1.400,00 | 0,00 | 38.028,27 |
| 36.628,27 | 1.400,00 | 0,00 | 38.028,27 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 7.928.957,76 | 439.448,44 | 0,00 | 8.368.406,20 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.440.787,35 | 596.605,41 | 81.055,86 | 1.956.336,90 |
| 9.369.745,11 | 1.036.053,85 | 81.055,86 | 10.324.743,10 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 18.307.201,27 | 0,00 | 1.121.787,38 | 17.185.413,89 |
| 18.307.201,27 | 0,00 | 1.121.787,38 | 17.185.413,89 | |
| 27.713.574,65 | 1.037.453,85 | 1.202.843,24 | 27.548.185,26 |
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| Entwicklung der Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | Anfangsbestand 1/1/2016 EUR |
Zuschreibungen des Geschäftsjahres EUR |
Abschreibungen des Geschäftsjahres EUR |
Entnahme für Abgänge EUR |
Endstand 12/31/2016 EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 30.877,27 | 0,00 | 5.830,00 | 0,00 | 36.707,27 |
| 30.877,27 | 0,00 | 5.830,00 | 0,00 | 36.707,27 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 291.321,97 | 0,00 | 195.752,84 | 0,00 | 487.074,81 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 352.449,35 | 0,00 | 219.422,06 | 68.678,86 | 503.192,55 |
| 643.771,32 | 0,00 | 415.174,90 | 68.678,86 | 990.267,36 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.590.310,86 | 1.080.000,00 | 0,00 | 1.121.787,38 | 3.388.523,48 |
| 5.590.310,86 | 1.080.000,00 | 0,00 | 1.121.787,38 | 3.388.523,48 | |
| 6.264.959,45 | 1.080.000,00 | 421.004,90 | 1.190.466,24 | 4.415.498,11 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Bilanzposten | Stand am 12/31/2016 EUR |
Stand am 12/31/2015 EUR |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.321,00 | 5.751,00 |
| 1.321,00 | 5.751,00 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 7.881.331,39 | 7.637.635,79 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.453.144,35 | 1.088.338,00 |
| 9.334.475,74 | 8.725.973,79 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 13.796.890,41 | 12.716.890,41 |
| 13.796.890,41 | 12.716.890,41 | |
| 23.132.687,15 | 21.448.615,20 |
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 (Anlage 4) der InVision Aktiengesellschaft mit Datum vom 13. März 2017 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben ist:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der InVision Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Düsseldorf, den 13. März 2017
**RSM Verhülsdonk GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Grote, Wirtschaftsprüfer
Schmitz, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat der InVision AG hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2016 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammengekommen. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden.
Im Geschäftsjahr 2016 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates folgende Schwerpunkte:
| ― | Am 11.03.2016 wurden der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2015 sowie Lagebericht und Konzernlagebericht 2015 eingehend inkl. der erforderlichen Beschlussfassung behandelt. Darüber hinaus wurde der Gang der Geschäfte, insbesondere Lage, Umsatz und Rentabilität der Gesellschaft besprochen. An der Sitzung nahm der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft teil. |
| ― | Am 10.05.2016 beschäftigte sich der Aufsichtsrat ebenfalls mit dem Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft. |
| ― | Am 26.09.2016 wurden die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) einschließlich Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe der Gründe erörtert. |
| ― | Die Sitzung am 21.12.2016 befasste sich mit dem Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2016, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft einschließlich konservativem 3-Jahres-Plan. |
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt.
Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt.
Im Vorstand der InVision AG gab es im Geschäftsjahr 2016 keine personellen Veränderungen.
Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und unter https://www.invision.de/investors/compliance_statement veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2016 geleistete Arbeit.
Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG haben am 27. Januar 2017 erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) nicht entsprochen wurde und wird. Angesichts der Größe und der Marktkapitalisierung der Gesellschaft sowie deren Ausrichtung wäre die Übernahme mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden. Dessen ungeachtet beachten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft den im Kodex niedergelegten Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, um für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.
Dem Vorstand obliegt die Unternehmensführung unter der Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen und befinden sich in regelmäßigem Kontakt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Risikosituation und ggf. vorliegende Abweichungen in der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung. Die Arbeit der Organe Vorstand und Aufsichtsrat ist jeweils in einer Geschäftsordnung geregelt.
Der Vorstand leitet die InVision AG in eigener Verantwortung und besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat der InVision AG bestellt, überwacht und berät den Vorstand und wird in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat der InVision AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Es werden derzeit keine Ausschüsse gebildet.
Die InVision AG hat keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Daher kann eine Festlegung gemäß § 76 Absatz 4 AktG nicht vorgenommen werden. Der Aufsichtsrat hat als Zielgröße für den Vorstand und für den Aufsichtsrat gemäß § 111 Absatz 5 AktG einen Frauenanteil von mindestens 0% festgelegt. Die Zielgröße wurde im Geschäftsjahr 2016 erreicht.
Düsseldorf, 27. Januar 2017
Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG
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