Interim / Quarterly Report • May 17, 2022
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Download Source File391200AMEYZ4MF5B1S02-2021-12-31 Finanzbericht der Intertainment AG zum Jahresabschluss 2021 Intertainment AG 2 Intertainment Aktiengesellschaft, München Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 I. Allgemeines Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differen- zierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besse- ren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Da die Tochtergesellschaften im Wesentlichen aktuell nicht operativ tätig sind, beziehen sich die Ausführungen im Lagebericht im Wesentlichen auf die Intertainment AG. II. Grundlagen des Unternehmens Die Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising- Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergan- genheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjähri- gen Rechtsstreitigkeiten kam das operative Geschäft von Intertainment allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen. Intertainment hatte im Verlauf des Geschäftsjahres 2016 erste Schritte für den Wiederaufbau des operativen Geschäfts unternommen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich Inter- tainment nicht mehr ausschließlich auf die Auswertung US-amerikanischer Filmproduktionen, sondern verfolgt die Strategie, auch die Rechte anderer internationaler sowie deutscher Pro- duktionen auszuwerten. Auch bemüht sich Intertainment nicht mehr ausschließlich um die Erstverwertungsrechte von Filmen. Vielmehr gehört es zur neuen Strategie, auch Filmrechte im Rahmen einer Zweit- und Drittverwertung zu erwerben. III. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft hat 2021 weiter die Folgen der Corona-Pandemie zu spüren bekom- men, allerdings in einem geringeren Umfang als im ersten Jahr der Pandemie 2020. So ging das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Berechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) zwar im ersten Quartal 2021 um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorquartal zurück, im zweiten und dritten Quartal standen dann allerdings Zuwächse in Höhe von 2,2 beziehungsweise 1,7 Prozent zu Buche. Im vierten Quartal schlugen zwar nachlassende Dynamik, eine weitere Corona-Welle und eingeschränkte private Konsumausgaben erneut durch, so dass ein BIP- Rückgang um 0,3 Prozent zu verzeichnen war. Für das Gesamtjahr 2021 kam Destatis den- noch auf ein Plus des deutschen BIPs in Höhe von 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Kinobesuche ist 2021 nach dem drastischen, Corona-bedingten Einbruch 2020 wieder spürbar gestiegen. Nach vorläufigen Zahlen der Europäischen Audiovisuellen Informa- tionsstelle (EAI) legte die Zahl der verkauften Eintrittskarten in der europäischen Union und 3 Großbritannien 2021 gegenüber 2020 um 28,0 Prozent zu, in der EU27 alleine wuchs die Zahl der Besuche um 21,0 Prozent. Allerdings erfolgte dieses Wachstum von dem erheblich redu- zierten Basiswert aus dem Jahr 2020. Gegenüber dem Vor-Pandemie-Jahr 20219 gingen die Besuchszahlen um 61,9 Prozent (EU und Großbritannien) bzw. um 62,8 Prozent (EU27) zu- rück. Grund hierfür waren laut EAI die anhaltenden Kinoschließungen in der ersten Jahres- hälfte 2021 zusammen mit anderen restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. 2. Geschäftsverlauf Die Situation der Intertainment AG hat sich im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert. Der Konzern erzielte einen Umsatz von 142 TEuro, nach 88 TEuro im Jahr 2020. Der sonstige betriebliche Aufwand blieb mit 56 TEuro nach 48 TEuro ohne große Ver- änderung. Da auch die weiteren Aufwandspositionen weitgehend unverändert geblieben sind, verzeichnete Intertainment 2021 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von 116 TEuro, nach einem Jahresfehlbetrag von 36 TEuro im Vorjahr. Ergebnisrelevant waren unter anderem eine partielle Wertaufholung von Forderungen gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 100 TEuro sowie die erfolgswirksame Auflösung einer Rückstellung für etwaige Forderungsansprüche die – nach Ansicht des Vorstands – zwischenzeitlich verjährt sind. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2021 dar. 2.1 Auswertung von Filmen Unverändert zu den Vorjahren erzielte Intertainment auch 2021 seine Umsatzerlöse aus- schließlich aus der Verwertung der bestehenden Filmbibliothek. Ein wesentlicher Teil davon entfiel auf den Film „Twisted“, den der US-Filmproduzent Paramount für Intertainment aus- wertet. Die im Jahresabschluss 2021 erfassten Umsatzzahlen für „Twisted“ umfassen die Auswertungserlöse für das zweite Halbjahr 2020 und für das erste Halbjahr 2021. Für das zweite Halbjahr 2021 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts noch keine Aus- wertung von Paramount vor. Auch war keine hinreichende Schätzung über die Höhe der Er- löse möglich. Diese werden, nach erhaltener Abrechnung, im Folgejahr erfasst. 2.2 Finanzierung des Intertainment Konzerns Im Geschäftsjahr 2021 gewährte der Intertainment Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH der Intertainment AG zusätzlich zu den bereits bestehenden Darlehen ein Darlehen in Höhe von 90 TEuro zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens. Es hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2023 und wird mit einem Zinssatz von 0,75 Prozent über Euribor verzinst. Für dieses Darlehen sind im Geschäftsjahr 2021 Zinsen in Höhe von 0,1 TEuro angefallen, die nicht ausbezahlt wurden. Bereits in den Vorjahren hatte die MK Medien Beteiligungs GmbH über verschiedene Darlehen in erheblicher Höhe den Fortbestand der Intertainment AG gewährleistet. Zur Sicherung der Liquidität wurden diese Gesellschafterdarlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH sowohl 2021 als auch 2022 bis zum 30. Juni 2024 prolongiert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Die Intertainment AG hat für diese Darlehen ihre Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Fran- chise Pictures Gruppe zur Sicherung abgetreten. Aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden alternativen Finanzierungsquellen entsteht nach Auffassung des Vorstandes kein Nachteil aus diesen Darlehensvereinbarungen für die Inter- tainment AG. Sowohl Konditionen als auch die Rückzahlungsbedingungen sind für die Inter- tainment AG vorteilhaft gestaltet. 4 Insgesamt beliefen sich die Verbindlichkeiten einschließlich Zinsen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH zum Bilanzstichtag auf 10.171 (i.V. 10.065) TEuro. Neben den Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH hat Intertainment auch Darlehen der Jobkit GmbH erhalten. Diese wurden zu den zu den gleichen Konditionen abgeschlossen, die auch für die Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH gelten. Alleiniger Gesellschafter der Jobkit GmbH ist Intertainment Alleinvorstand Felix Petri. So hatte Intertainment am 29. Juni 2018 einen Darlehensvertrag mit der Jobkit GmbH über 30 TEuro abgeschlossen. Die Laufzeit des Darlehens wurde sowohl 2021 als auch 2022 bis zum 30. Juni 2024 prolongiert. Ferner gewährte die Jobkit GmbH Intertainment im April 2021 ein weiteres Darlehen in Höhe von 25 TEuro. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2023 und wird ebenfalls mit einem Zinssatz von 0,75 Prozent über Euribor verzinst. 2.3 Vorstand – Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26. Februar 2016 und den danach aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hat Intertainment am 8. Juni 2020 Schadensersatzklage gegen Herrn Maaß vor dem Landge- richt München I erhoben. Zuvor waren Versuche, zu einer außergerichtlichen Einigung mit Herrn Maaß zu kommen, gescheitert. Darüber hinaus hatte Intertainment Herrn Maaß am 7. Dezember 2019 einen Mahnbescheid in Höhe von rund 89.000 Euro zugestellt. Diesem hatte Herr Maaß am 23. Dezember 2019 widersprochen. Im Jahr 2021 angesetzte mündliche Ver- handlungstermine wurden unter anderem Corona-bedingt abgesagt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht unter Ziffer VIII.1 dieses Lageberichts. Intertainment macht in der Klage Schadensersatzansprüche geltend. Diese hatte Intertainment allerdings in den Vorjahren aufgrund der Ungewissheit der Einbringlichkeit der Forderungen komplett wertberichtigt. Aufgrund einer Vergleichsverfügung des Landgerichts München vom 23. März 2022 wurde die Forderung neu bewertet und eine Wertaufholung von 100 TEuro gebucht. Die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds wiederum, für die Dr. Maaß tätig ist, machte gegenüber Intertainment Mitte 2016 Forderungen in Höhe von 104 TEuro aus den Jahren 2011 und 2012 geltend. Über diese lagen Intertainment bis dahin keine Informationen vor. Nach Auffassung des Vorstands sind diese möglichen Forderungsansprüche inzwischen verjährt. Entsprechend hat Intertainment die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen für diese in Höhe von 113 TEuro im Berichtsjahr aufgelöst. Am 10. Juni 2020 hat Intertainment zudem ebenfalls vor dem Landgericht München I gegen die Anwaltskanzlei Heise Kursawe Eversheds, für die Herr Dr. Maaß tätig ist, Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung eingereicht. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren fällte das Gericht am 17. September 2021 ein Säumnisurteil gegen Intertainment. Intertainment hat diesem widersprochen. 5 2.4 Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 Am 6. Juli 2021 hat Intertainment die Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 in Form einer virtuellen Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Dabei erläuterte der Vorstand den Aktionären ausführlich die Entwicklung von Intertainment in den Geschäftsjahren 2019 und 2020. Die Aktionäre entlas- teten den Vorstand und den Aufsichtsrat für die beiden Geschäftsjahre. Darüber hinaus wählten sie dieKMpro GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprü- fer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021. 2.5 Vorstandsvertrag verlängert Am 9. November 2021 verlängerte der Aufsichtsrat den ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Vorstandsvertrag mit Alleinvorstand Felix Petri per Umlaufbeschluss einstim- mig um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022. 2.6 Mitarbeiter Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt unverändert keine Mitarbei- ter. 2.7 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: - Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart (Vorsitzender) - Bianca Krippendorf, Juristin, Feldafing (stellvertretende Vorsitzende) - Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, Hochschullehrer, München. 2.8 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat erhalten eine ausschließlich feste Vergütung. Eine variable Vergütung, die an bestimmte Kennzahlen gekoppelt ist, ist derzeit nicht vorge- sehen. Eine betriebliche Altersvorsorge oder Aktienoptionen sind zurzeit nicht Bestandteil der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat von Intertainment setzt gemäß § 87a Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) die Vergütung der Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit einem der Hauptversammlung nach § 120a Absatz 1 ARUG II zur Billi- gung vorgelegten Vergütungssystem fest. Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist und das Vergütungssystem das Verfahren des Abweichens sowie die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, benennt. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wird nach § 14 der Satzung von der Hauptversammlung festgesetzt und gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. 6 2.9 Bericht für das Geschäftsjahr 2021 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2021 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben: „Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unterneh- men aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine an- gemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstandes im Berichtszeitraum keine ausgleichpflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt.” IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i. V. m. 315 Abs. 4 HGB 1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2021 16.296.853,00 Euro und war eingeteilt in 16.296.853 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundka- pital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1 Euro beteiligt waren. Im Geschäftsjahr 2021 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt. Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vor- stand der Intertainment AG nicht bekannt. 3. Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hatte dem Vorstand der Intertainment AG am 29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG die Meldeschwelle von 50 Prozent berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (ent- spricht 49,81 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat. Am 31. Dezember 2015 hatte Felix Wilhelm Petri Intertainment mitgeteilt, dass sein Stimm- rechtsanteil an der Intertainment AG am 23. Dezember 2015 die Schwelle von 5 Prozent über- schritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42 Prozent der Gesamt- zahl der Stimmrechte) betragen hat. Jürgen Hartwig hatte Intertainment am 27. Dezember 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechts- anteil an der Intertainment AG am 20. Dezember 2017 die Schwelle von 5 Prozent überschrit- ten hat und zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt. Thomas Kaiser hat Intertainment am 1. März 2021 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 1. März 2021 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu 7 diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt. . Nach Kenntnis des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2021 keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten. 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskon- trolle unterliegen. 6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft be- stellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Auf- sichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 18. Juni 2018 (mit Eintragung am 26. Juni 2018) geändert. 7.Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kon- trollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernah- megesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedin- gung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 8.Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden. 9.Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hin- blick auf den Rechnungslegungsprozess Da die Gesellschaft im Moment über keine komplexen Prozesse und über keine Mitarbeiter verfügt, hat der Vorstand die alleinige Verantwortung für das Kontroll- und Risikomanagement- system im Hinblick auf die Rechnungslegung. Die notwendige Kontroll- und Überwachungs- funktion ist vom Aufsichtsrat auszuführen. 8 V. Erklärung zur Unternehmensführung 1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im November 2021 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. 2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständ- nis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirt- schaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivi- täten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Prac- tice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientie- rung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten. Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomi- schen Erfolgs. 3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeits- weise von deren Ausschüssen Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat re- gelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Un- ternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirt- schaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäfts- verlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unterneh- men von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichts- rat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen. In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zäh- len insbesondere auch Themen wie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwa- chung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung mög- licher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten. Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Anhang und Konzernanhang. 9 Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da aufgrund der Anzahl der Mitglieder eine Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll wäre. Gemäß § 107 Abs. 4 AktG ist der Aufsichtsrat auch der Prüfungsausschuss. 4. Frauenanteil Intertainment fühlt sich der Förderung von Frauen verpflichtet und strebt generell eine Frau- enquote von 30 % in Führungspositionen an. Aufgrund der besonderen Situation, dass Inter- tainment zurzeit keine Mitarbeiter hat, ist dies zurzeit allerdings nicht umsetzbar. Im Aufsichtsrat hat Intertainment dies dagegen verwirklicht, da dort eine von drei Aufsichts- ratspositionen mit einer Frau besetzt ist. VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment Konzerns für das Geschäfts- jahr 2021 nach IFRS 1. Vermögenslage Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns für das im Geschäftsjahr 2021 ist von einem Anstieg der Bilanzsumme geprägt. Diese hat sich von 160 TEuro zum Bilanzstichtag 2020 auf 275 TEuro zum 31. Dezember 2021 erhöht. Zurückzuführen ist dies auf der Aktivseite der Bilanz vor allem auf einen Anstieg des Zahlungsmittelbestands von 81 TEuro zum 31. Dezem- ber 2020 auf 107 TEuro Ende 2021. Daneben sind die sonstigen Vermögenswerte von 53 TEuro auf 153 TEuro gestiegen. Sie beinhalten neben Steuererstattungsansprüche aus dem laufenden und aus früheren Geschäftsjahren auch teilweise wertberichtigte Forderungen ge- gen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsfüh- rung. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wiederum haben sich von 16 TEuro auf 9 TEuro reduziert. Auf der Passivseite der Bilanz sind die kurzfristigen Schulden von 286 TEuro zum Bilanzstich- tag 2020 auf 158 TEuro zum 31. Dezember 2021 zurückgegangen. Wesentliche Position sind hier die kurzfristigen Rückstellungen. Sie belaufen sich auf 125 (i.V. 236) TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2021 und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2021. Der Rückgang der Rückstellun- gen ist insbesondere auf die Auflösung einer Rückstellung für – nach Auffassung des Vor- stands – inzwischen verjährte Forderungsansprüche der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds in Höhe von 113 TEuro zurückzuführen. Die langfristigen Schulden haben sich von 10.101 TEuro auf 10.228 TEuro erhöht. Sie bezie- hen sich mit einem Betrag von 10.171 (i.V. 10.065) TEuro auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen – und damit auf die von der MK Medien Beteiligungs GmbH ge- währten Darlehen einschließlich Zinsen. Das gezeichnete Kapital blieb gegenüber dem Vorjahres-Bilanzstichtag mit 16.297 TEuro ebenso unverändert wie die Kapitalrücklage mit 1.286 TEuro und die Gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro. Der Konzernbilanzverlust hat sich aufgrund des Jahresüberschusses in Höhe von 116 TEuro von -27.926 TEuro auf -27.810 reduziert. 10 2. Finanzlage Die der Intertainment zur Verfügung stehenden freien Mittel haben sich leicht erhöht. Zum Jahresende 2021 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 107 TEuro, nach 81 TEuro zum 31. Dezember 2020. Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprog- nose mit den unter Abschnitt X. „Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG“ genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefähr- denden Risiken unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts. 3. Ertragslage Intertainment hat im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von 142 TEuro erzielt, nach 88 TEuro im Vorjahr. Diese stammen aus den Auswertungserlösen des Films „Twisted“ durch Paramount Pictures sowie aus der Verwertung der sonstigen Alt-Filmbibliothek. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 0 TEuro im Vorjahr auf 105 TEuro gestiegen. Sie setzten sich im Wesentlichen aus Erträgen infolge einer partiellen Wertaufholung von Forderungen gegen- über einem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 100 TEuro und Erträgen aus Währungs- umrechnung zusammen. Der Materialaufwand hat sich von 17 TEuro auf 18 TEuro erhöht. Er umfasst fast ausschließ- lich Lagerkosten für Filmkopien. Der Personalaufwand betrug unverändert 36 TEuro. Er betrifft die Vergütung des Vorstands. Die Abschreibungen betrugen unverändert zum Vorjahr 4 TEuro. Sie umfassen ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 48 TEuro auf 56 TEuro erhöht. Sie enthalten im Berichtsjahr im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Bera- tungskosten sowie Aufwendungen für Abschlussprüfung und für Aufsichtsratsvergütungen. Das Zinsergebnis beläuft sich auf -17 TEuro (i.V. -19 TEuro). Es umfasst insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen. Intertainment weist für das Geschäftsjahr 2021 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von 116 TEuro aus, nach einem Jahresfehlbetrag von -36 TEuro im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie beträgt 0,01 (i.V. 0,00) Euro. VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2021 nach HGB – Einzelabschluss 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Intertainment AG ist 2021 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Zum Bilanzstichtag 2021 betrug sie 10.379 TEuro, nach 10.376 TEuro zum 31. Dezember 2020. 11 Dominierende Position auf der Aktivseite der Bilanz ist dabei unverändert der „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“. Dieser hat sich im Berichtsjahr von 10.230 TEuro auf 10.113 TEuro reduziert. Das Anlagevermögen von 2 Euro enthält unverändert zu den Vorjahren abgeschriebene Be- teiligungen an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH), an der MH Media Holding GmbH sowie an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Innerhalb des Umlaufvermögens sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegen- stände von 69 TEuro auf 163 TEuro gestiegen. Sie umfassen unter den sonstigen Vermögens- gegenständen im Wesentlichen Steuerforderungen und teilweise wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsfüh- rung. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind von 77 TEuro auf 103 TEuro gestiegen. Auf der Passivseite blieben sowohl das Gezeichnete Kapital mit 16.297 TEuro als auch die Kapitalrücklage mit 1.328 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro unverändert. Der Bilanzverlust hat sich von -27.970 TEuro zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf -27.853 TEuro reduziert. Dies ist auf den Jahresüberschuss von 117 TEuro (i.V. Jahresfehlbetrag in Höhe von -36 TEuro) zurückzuführen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -10.113 TEuro, nach -10.230 TEuro zum 31. Dezember 2020. Die sonstigen Rückstellungen haben sich deutlich von 235 TEuro auf 124 TEuro reduziert. Sie beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2021. Die Verbindlichkeiten sind von 10.141 TEuro auf 10.255 TEuro gestiegen. Sie umfassen als wesentliche Position die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese ha- ben sich auf 10.171 (i.V. 10.065) TEuro erhöht und beziehen sich auf von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltene Darlehen einschließlich Zinsen. Die Verbindlichkeiten aus Lie- ferungen und Leistungen sind von 35 TEuro auf 25 TEuro zurückgegangen. Die Verbindlich- keiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben sich von 30 TEuro auf 55 TEuro erhöht. Sie umfassen die von der Jobkit GmbH gewährten Darlehen. 2. Finanzlage Zum Jahresende 2021 verfügte die Intertainment AG über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 103 TEuro, nach 77 TEuro zum 31. Dezember 2020. Für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprog- nose mit den unter Abschnitt XI. „Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG“ genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefähr- denden Risiken unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts. 3. Ertragslage Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von 142 (i.V. 88) TEuro. Der Umsatz stammt aus der Verwertung des Films „Twisted“ und aus der Auswertung von Alt-Filmlizenzen. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von 103 TEuro auf 229 TEuro erhöht. Sie enthalten im Berichtsjahr insbesondere Erträge aus der Auf- lösung einer Rückstellung für – nach Auffassung des Vorstands – inzwischen verjährte mögli- che Forderungsansprüche der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds in Höhe von 12 113 TEuro sowie Erträge aus einer teilweisen Wertaufholung bisher vollständig wertberichtig- ter Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied in Höhe von 100 TEuro. Der Materialaufwand ist leicht von 17 TEuro auf 18 TEuro gestiegen. Er beinhaltet Filmlager- gebühren. Die Abschreibungen blieben mit 0 TEuro unverändert. Der Personalaufwand beträgt ebenfalls unverändert 36 TEuro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 156 TEuro auf 185 TEuro erhöht. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft, unter an- derem laufende Rechts- und Beratungskosten, die Kosten der Hauptversammlung sowie die Kosten der Börsennotierung und Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses. Das Zinsergebnis von insgesamt -15 (i.V. -17) TEuro ergibt sich insbesondere aus Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen. Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 117 TEuro aus, nach einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -36 TEuro im Vorjahr. VIII. Nachtragsbericht 1. Klage gegen Dr. Maaß Im Zusammenhang mit der von Intertainment eingereichten Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß fand Mitte März 2022 eine Güteverhandlung vor dem Landgericht München I statt. Diese verlief ergebnislos. Daraufhin kündigte das Gericht während der Verhandlung an, den Parteien einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dieser ging Intertainment Ende März zu und war Basis dafür, die in den Vorjahren gebildete Wertbe- richtigung teilweise aufzulösen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Ge- schäftsjahrs 2021 und der Fertigstellung dieses Lageberichts lagen nicht vor. IX. Prognosebericht 1. Allgemeines Die Folgen der Corona-Krise und insbesondere der Ende Februar begonnene Krieg in der Ukraine werden die Weltwirtschaft und vor allem auch Deutschlands Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2022 deutlich belasten. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses hat- ten bereits viele Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Wachstumserwartungen für 2022 gegen- über ihren Prognosen reduziert, die sie noch 2021 abgegeben hatten. Auf Basis der Einschätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute geht Intertainment davon aus, dass insbesondere die Konsumstimmung der Verbraucher weiter sehr schwach bleiben wird. Dies wird nach Auffassung von Intertainment auch Auswirkungen auf die Medien- und insbesondere auf die Kinobranche haben. Eine Rückkehr zu den Umsätzen der Vor-Corona- Zeit ist hier nicht annähernd zu erwarten. Streamingdienste dürften dagegen nach Auffassung von Intertainment weiterhin zu den Gewinnern der Krise zählen. 13 2. Künftige Entwicklung des Intertainment Konzerns Die Intertainment AG steht unverändert zu den Vorjahren vor der Herausforderung, ihr opera- tives Geschäft wieder aufzubauen. Dies wird durch die wirtschaftlichen Verwerfungen auf- grund der Corona-Pandemie und seit kurzem auch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erheblich erschwert. Generell erwarten wir, dass sich der Konzentrationsprozess im Bereich der Filmauswertung und der Filmproduktion verstärken wird. Unsere Erwartung, dass die wirtschaftlichen Verwerfungen möglicherweise die Chance eröffnen, dass Unternehmen gezwungen sind, Lizenzen billig abzugeben, hat sich bislang nicht erfüllt. Auch wurde und wird es durch die allgemeine ökonomische Entwicklung noch schwerer als bislang, die Mittelzuflüsse zu erhalten, die für einen Wiederaufbau des operativen Geschäfts nötig sind. Unabhängig davon beobachtet das Management nach wie vor weiterhin den Markt und eruiert mögliche Chancen. Entsprechend behält sich das Management weiterhin die Option offen, falls nötig auch Kapitalmaßnahmen zu Finanzierung von Rechtekäufen durchzuführen. Ebenso ist der Einstieg eines Investors eine mögliche Option. Bis dahin wird sich Intertainment weiterhin auf die Auswertung der bestehenden Altlizenzen konzentrieren. Diese werden auch in den kommenden Jahren zwar zu einem stetigen Mittel- zufluss führen. Dieser wird allerdings weiter lediglich auf einem niedrigen Niveau bleiben – und entsprechend nicht dazu beitragen, dass Intertainment wieder wachsen wird. 3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Ziffer IX.2. X. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Inter- tainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. 1. Bestandsgefährdende Risiken Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus und ist der Meinung, dass unter Berücksichtigung der Verwertung von bereits abgeschriebenen Filmrechten vom Fortbe- stand des Unternehmens auszugehen ist. Zur Sicherung der Liquidität wurden die laufenden Gesellschafterdarlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH bis zum 30. Juni 2024 prolongiert. Ebenso wurde das Darlehen der Job- kit GmbH bis zum 30. Juni 2024 prolongiert. Des Weiteren erhielt Intertainment im April 2021, zur Sicherung der Liquidität, weitere Darle- hen in Höhe von 90 TEuro durch die MK Medien Beteiligungs GmbH und in Höhe von 25 TEuro von der Jobkit GmbH. 14 Unabhängig davon ist die nachhaltige Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätig- keit von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand zur Fortführung der Ge- schäftstätigkeit auf Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Sollten diese Mittelzuflüsse nicht erfolgen, droht der Gesellschaft die Insol- venz. Die durch die Auswertung der bestehenden Filmrechte erwarteten Umsatzerlöse werden mittelfristig nicht genügen, um das Überleben des Unternehmens zu sichern. 2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Über die unter Absatz X.1 genannten Risiken hinaus sieht Intertainment keine wesentlichen Risiken, die die Entwicklung des Unternehmens maßgeblich negativ beeinflussen können. XI. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG 1. Bestandsgefährdende Risiken der Intertainment AG Für die Erläuterung der bestandsgefährdenden Risiken der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts. 2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG Für die Erläuterung der weiteren Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG ver- weisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer X.2. München, 27. April 2022 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri Vorstand 15 Bilanzeid des Vorstands Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungs- grundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und in zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf ein- schließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesell- schaft und des Konzerns beschrieben sind. München, 27. April 2022 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri Vorstand AKTIVA 31.12.2021 31.12.2020 PASSIVA 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 16.296.853,00 16.296.853,00 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche II. Kapitalrücklage 1.327.878,71 1.327.878,71 Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 III. Gewinnrücklagen II. Sachanlagen Gesetzliche Rücklage 115.806,59 115.806,59 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 IV. Bilanzverlust -27.853.150,09 -27.970.339,19 III. Finanzanlagen V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.112.611,79 10.229.800,89 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00 0,00 0,00 2. Beteiligungen 1,00 1,00 2,00 2,00 2,00 2,00 B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen 124.047,49 235.071,85 124.047,49 235.071,85 B. UMLAUFVERMÖGEN C. VERBINDLICHKEITEN I. Forderungen und sonstige 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.209,60 34.571,62 Vermögensgegenstände 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.171.392,30 10.065.384,18 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.787,93 16.414,20 mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 55.264,38 30.210,45 2. Sonstige Vermögensgegenstände 153.353,84 52.701,01 4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.019,90 10.432,12 163.141,77 69.115,21 davon aus Steuern: EUR 503,10 (Vorjahr: TEUR 1) II. Guthaben bei Kreditinstituten 103.178,11 76.752,12 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 3.019,90 (Vorjahr: TEUR 10) 266.319,88 145.867,33 10.254.886,18 10.140.598,37 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 0,00 D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 10.112.611,79 10.229.800,89 10.378.933,67 10.375.670,22 10.378.933,67 10.375.670,22 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Bilanz zum 31. Dezember 2021 16 2021 2020 EUR EUR 1. Umsatzerlöse 142.150,83 87.667,19 2. Sonstige betriebliche Erträge 228.562,37 102.616,31 davon Erträge aus Währungsumrechnung: (Vorjahr: TEUR 0) 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -18.009,65 -16.903,30 4. Personalaufwand a) Gehälter -36.000,00 -36.000,00 b) Soziale Abgaben -73,93 -73,58 davon für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) 5. a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 -190,00 davon außerplanmäßige Abschreibung EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufver- mögens, soweit diese die in der Kapitalgesell- schaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 0,00 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -184.700,21 -156.216,85 davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung: (Vorjahr: TEUR 2) 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.617,47 1.894,63 davon aus verbundenen Unternehmen: (Vorjahr: TEUR 2) davon Erträge aus der Abzinsung: (Vorjahr: TEUR 0) 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -16.357,78 -18.747,40 davon an verbundene Unternehmen: (Vorjahr: TEUR 19) davon Aufwendungen aus der Aufzinsung: (Vorjahr: TEUR 0) 9. Ergebnis nach Steuern 117.189,10 -35.953,00 10. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 117.189,10 -35.953,00 11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -27.970.339,19 -27.934.386,19 12. Bilanzverlust -27.853.150,09 -27.970.339,19 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 1.617,47 EUR 0,00 EUR 16.062,05 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 EUR 2.881,09 Abschreibungen 17 18 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Anhang für das Geschäftsjahr 2021 I. Allgemeine Angaben Die Intertainment AG (im Folgenden auch als „Intertainment“ oder „Gesellschaft“ bezeichnet) ist unter Nr. HRB 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen und wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen. Sie wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment „Prime Standard“, der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im „General Standard“ (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse. Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktien- gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Die Abkürzung „i.V.“ steht dabei für „im Vorjahr“. Sitz der Intertainment AG ist in der Bahnhofstraße 30, 82340 Feldafing. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich im Geschäftsjahr 2021 nicht ergeben. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in Euro umgerechnet 1. Going Concern Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine ge- schäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Zur Si- cherung der Liquidität sind die ursprünglich bis 30. Juni 2022 laufenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10.047 TEuro der MK Medien Beteiligungs GmbH am 29./30. März 2022 bis zum 30. Juni 2024 prolongiert worden. Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 10.001 TEuro qualifizierte, unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. 19 Zum 31. Dezember 2021 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 10.113 TEuro aus. 2. Anlagevermögen Filmrechte, die zur langfristigen Verwertung bestimmt sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüg- lich Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, soweit nicht ein nied- rigerer Wert beizulegen ist. Die Bilanzierung der Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist. 3. Umlaufvermögen Filmrechte, die zur kurzfristigen Verwertung bestimmt sind, werden im Umlaufvermögen aus- gewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertbe- richtigungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert. 4. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Fremdkapital Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 20 III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel. Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2021, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben. Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen. Beteiligung in Teuro Sitz Anteil in % Gezeichnetes Kapital 31.12.2021 Eigenkapital 31.12.2021 Jahresergebnis 2021 PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) München 100 946 () -133.245 () -35.334 () MH Media Holding GmbH Feldafing 100 358 -968 -3 () Die Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6-Prozent- Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG behält diese Bewertung zum aktuellen Bilanzstichtag unverändert aufgrund der bedeutenden Unsicherheiten bei. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden. Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag vollständig wertberichtigt. Das Insolvenzverfahren der PM Abwicklungsgesellschaft mbH wurde nach Schlussverteilung des Vermögens durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27. Mai 2016 aufgehoben. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 970 TEuro, wovon ebenfalls 970 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro. Zusätzlich erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt auf die gesamten bestehenden Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 10 TEuro. Der Buchwert der sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 153 TEuro und enthält im Wesentlichen Steuerforderungen und teilweise wertberichtigte Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung. Aufgrund des Verlaufs des Gerichtsverfahrens sowie einer Neueinschätzung der finanziellen Situation zum Bilanzstichtag ist eine partielle Wertaufholung des Forderungsanspruchs in Höhe von 100 TEuro erfolgt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 21 3. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 103 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben. 4. Eigenkapital 4.1 Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Genehmigtes Kapital Das von der Hauptversammlung am 12. Juni 2015 gebilligte genehmigte Kapital war bis zum 11. Juni 2020 befristet und betrug im Zeitpunkt des Auslaufens nach teilweiser Ausschöpfung 6.408.426,00 Euro. 4.2 Rücklagen Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.328 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage. 4.3 Bilanzverlust Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2021 einen Bilanzverlust in Höhe von 27.853 TEuro aus. Der Gewinn beläuft sich für das Geschäftsjahr 2021 auf 117 TEuro. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen 124 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2021. Die Restlaufzeit aller Rückstellungen beträgt weniger als ein Jahr. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 25 TEuro und resultieren insbe- sondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH werden die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag 10.171 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Die MK Medien Betei- ligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem für einen Betrag von 10.001 TEuro qualifizierte Rangrücktritte auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus einer Darlehensgewährung der Jobkit GmbH in Höhe von 55 TEuro 22 Die Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin und gegenüber dem Beteiligungsunternehmen von zusammen 10.227 TEuro haben eine Laufzeit zwischen ein und fünf Jahren. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 142 TEuro und resultieren aus der Vermarktung der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 229 TEuro. Sie enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung einer Rückstellung für mögliche Forderungsansprüche der Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds in Höhe von 113 TEuro, da nach Ansicht des Vorstands nicht mehr mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist, sowie Erträge aus einer teilweisen Wertaufholung bisher vollständig wertberichtigter Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied in Höhe von 100 TEuro. 3. Materialaufwand Der Materialaufwand beläuft sich auf 18 TEuro und beinhaltet Filmlagergebühren. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 185 TEuro (im Vorjahr 156 TEuro) und umfassen im Wesentlichen Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und Aufsichtsratsvergütungen. 5. Zinsergebnis Das Zinsergebnis in Höhe von -15 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von 2 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von -17 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzin- sung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen bein- halten ausschließlich die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH und Jobkit GmbH erhaltenen Darlehen. 23 V. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen Es liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH in Höhe von 952 TEuro vor. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 neben dem Vorstand keine Mitarbeiter. 3. Zusammensetzung und Bezüge der Organe Dem Vorstand gehörte im Jahr 2021 an: Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg. Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 36 TEuro. Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2021 und danach bis zur Fertigstellung dieses Anhangs wie folgt zusammen: ▪ Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart, (Vorsitzender) ▪ Bianca Krippendorf, Juristin, München, (stellvertretende Vorsitzende) ▪ Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, Hochschullehrer, München. Herr Matthias Gaebler ist zudem: ▪ GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA i.L., Schwäbisch Hall (Aufsichts- ratsvorsitzender), ▪ GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsratsvorsitzender), ▪ Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel (stv. Aufsichtsratsvorsitzender), ▪ Volksbank Stuttgart eG (stv. Vorsitzender des Regionalbeirats Filder, ▪ Falkenstein Forst GmbH & Co. KGaA, Obersulm (Aufsichtsrat seit 8. Januar 2021). Frau Krippendorf ist zudem: ▪ Autobank AG, Wien (Aufsichtsrat). Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ist zudem: ▪ GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsrat). Für das Geschäftsjahr 2021 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbe- züge in Höhe von 20 TEuro aufwandswirksam erfasst. In der Hauptversammlung für das Ge- schäftsjahr 2017 wurde die Vergütung des Aufsichtrats neu geregelt. Nach dem neu gefassten § 14 der Satzung der Intertainment AG wird die Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2018 auf 4,5 24 TEuro festgelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Auf- sichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. Neben der Vergütung erhalten die Aufsichts- ratsmitglieder auch ihren Auslagenersatz sowie die Umsatzsteuer auf die Vergütung und den Auslagenersatz. Im Geschäftsjahr 2021 erhielt Herr Matthias Gaebler 9 TEuro für das Geschäftsjahr 2020. Frau Bianca Krippendorf erhielt eine Vergütung von 7 TEuro für das Geschäftsjahr 2020. Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser erhielt eine Vergütung von 4 TEuro für das Geschäftsjahr 2020. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde für Herrn Matthias Gaebler ein Betrag von 9 TEuro, für Frau Bianca Krippendorf ein Betrag von 7 TEuro und für Herrn Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ein Betrag von 4 TEuro zurückgestellt. 4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen MK Medien Beteiligungs GmbH Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der In- tertainment AG wird verzichtet. Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Inter- tainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG ver- zinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2021 Zinsen in Höhe von 4 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht. Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2021 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2021 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2021 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten. Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2021 auf 7 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2021 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. 25 Die gewährten Darlehen sind am 29./30. März 2022 bis zum 30. Juni 2024 zur Rückzahlung verlängert worden. Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 90 Teuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2021 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Das Darlehen ist zum 31. Mai 2023 zur Rückzahlung fällig. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst. Der Zinssatz war bei Gewährung der Darlehen nicht marktunüblich, jedoch angesichts der Zinsentwicklung und der kurzen Zinsbindungsfristen von 12 Monaten in den letzten Jahren aus heutiger Sicht ungewöhnlich niedrig. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und so- weit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann. Die Intertainment AG veräußerte am 1. Juli 2018 75 Prozent der Lizenzrechte an zehn Spielfil- men mit einem Erlös von 5 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH, die die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG erwor- ben hatte. Jobkit GmbH Die Jobkit GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Ge- sellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der Jobkit GmbH: Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Jobkit GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 und die hierauf entfallenen Zinsen beliefen sich 2021 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Jobkit GmbH ein verzinsliches Darlehen über 25 Teuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich 2021 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2023. Das Darlehen wurde mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst. Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 Lizenzrechte an 34 Filmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Sie sind bei rund zwei Dritteln der Filme zeitlich unbegrenzt. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 Prozent im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 Prozent an der Intertainment AG beteiligt. Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 75 Prozent der Lizenzrechte an zehn Spielfilmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-Rechte (Free TV, Pay TV, Pay-per-View, Internet TV), Video on Demand- und Videogramm-Rechte der Filme. Die Lizenzzeit endet zum 31. Dezember 2029. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 Prozent im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige 26 Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 Prozent an der Intertainment AG beteiligt. AEB Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG Die AEB AG ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Matthias Gaebler als Aufsichtsratsvorsitzender der Intertainment AG und Vorstand der AEB AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der AEB AG: Seit dem Geschäftsjahr 2018 übernimmt die AEB AG die Vorbereitung und Abwicklung der Hauptversammlung der Intertainment AG. Im Geschäftsjahr 2021 sind hierfür 10 TEuro in Rechnung gestellt worden. 5. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare Die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2021 ein Honorar von 36 TEuro erhalten. Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt 37 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernab- schlusses 2020 gezahlt. 6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ende Februar 2021 verlängerte der Aufsichtsrat den ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Vorstandsvertrag mit Alleinvorstand Felix Petri zu unveränderten Konditionen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022. Zu weiteren berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2021 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 unter VIII. Nachtragsbericht. 7. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 9. November 2021 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. 8. Konzernabschluss Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie in der EU anzuwenden sind, unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und in das Unternehmensregister eingestellt. Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbe- zogen. 27 9. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Gewinn in Höhe von 117 TEuro zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 27.970 TEuro auf neue Rechnung vorzutragen. Feldafing, 27. April 2022 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri Vorstand 28 Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung) Anschaffungs- oder Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwert 01.01.2021 Zu- gänge Abgänge 31.12.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Immaterielle Vermögensgegen- stände I. 1. Filmrechte 41.023 - - 41.023 41.023 - - 41.023 - - II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.855 - - 2.855 2.885 - - 2.855 - - II. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359.382 - - 9.359.382 9.359.381 - - 9.359.381 1 1 2. Beteiligungen 20.048.362 - - 20.048.362 20.048.361 - - 20.048.361 1 1 Anlagevermögen gesamt 29.451.622 - - 29.451.622 29.451.620 - - 29.451.620 2 2
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