Interim / Quarterly Report • Sep 30, 2022
Interim / Quarterly Report
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Finanzbericht: 31231141
der Intertainment AG
Die Wirtschaft in der EU hat sich im ersten Halbjahr 2022 stabil entwickelt, die Wachstumsraten blieben vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine aber moderat. Im ersten Quartal 2022 legte das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum nach Berechnung von Eurostat, dem Statistikamt der Europäischen Union, um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorquartal zu, im zweiten Quartal zog es laut Eurostat-Schätzung um 0,8 Prozent an. Für die gesamte EU betrug der Anstieg in den ersten drei Monaten 0,8 Prozent und im zweiten Quartal 0,7 Prozent. Für die deutsche Wirtschaft errechnete das Statistische Bundesamt auf preisbereinigter Basis für das erste Quartal ein BIP-Plus von 0,8 Prozent, im zweiten Quartal legte das deutsche BIP noch um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal zu.
Die Intertainment AG hat im ersten Halbjahr 2022 ihren strikten Sparkurs fortgesetzt. Die Umsatzerlöse lagen mit 138 TEuro in etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (140 TEuro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von -68 TEuro im ersten Halbjahr 2021 auf -53 TEuro zurückgegangen. Der Konzernhalbjahresüberschuss stieg von 35 TEuro in den ersten sechs Monaten 2021 auf 45 TEuro.
Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete des Intertainment Konzerns im ersten Halbjahr 2022 dar.
1. Operatives Geschäft
Die Intertainment AG hat im ersten Halbjahr 2022 im operativen Geschäft unverändert Umsatzerlöse aus der Auswertung des Films Twisted erzielt. Diese beliefen sich auf 138 TEuro. Die sonstige Altfilmbibliothek trug dagegen nicht zu den Umsatzerlösen bei. Im ersten Halbjahr 2021 hatte Intertainment einen Umsatz von Höhe von 140 TEuro erwirtschaftet. Eine Erweiterung des operativen Geschäfts - etwa durch den Kauf neuer Filmrechte - fand auch aufgrund der Liquiditätssituation von Intertainment nicht statt.
2. Mitarbeiter
Intertainment hat im ersten Halbjahr 2022 unverändert keine Mitarbeiter beschäftigt.
3. Vorstandsvertrag verlängert
Am 9. November 2021 verlängerte der Aufsichtsrat den ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Vorstandsvertrag mit Alleinvorstand Felix Petri per Umlaufbeschluss einstimmig um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022.
4. Vorstand: Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26. Februar 2016 und den danach aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hat Intertainment am 8. Juni 2020 Schadensersatzklage gegen Herrn Maaß vor dem Landgericht München I erhoben. Wir verweisen zu diesem Sachverhalt auf unsere Ausführung im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2021.
Mitte März 2022 fand im Zusammenhang mit der Klage eine Güteverhandlung vor dem Landgericht München I statt. Diese verlief ergebnislos. Daraufhin kündigte das Gericht während der Verhandlung an, den Parteien einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dieser wurde beiden Parteien am 23. März 2022 unterbreitet. Er sieht vor, dass Herr Maaß insgesamt 180.500 Euro an Intertainment zahlt. Intertainment hat sich dazu bereit gezeigt, den Vergleichsvorschlag zu akzeptieren, die Gegenseite dagegen nicht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Halbjahresberichts lag noch keine Einigung beider Parteien über einen Vergleich vor.
5. Finanzierung der Intertainment AG
Der Intertainment Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH hatte in den Vorjahren über verschiedene Darlehen in erheblicher Höhe den Fortbestand der Intertainment AG gewährleistet. Zur Sicherung der Liquidität wurden sämtliche Gesellschafterdarlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH am 9. April 2021 bis zum 30. Juni 2024 prolongiert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt.
Insgesamt beliefen sich die Verbindlichkeiten einschließlich Zinsen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH zum 30. Juni 2022 auf 10.183 TEuro (30. Juni 2021: 10.124 TEuro).
Darüber hinaus hatte Intertainment am 29. Juni 2018 einen weiteren Darlehensvertrag über 30 TEuro zu den gleichen Konditionen mit der Jobkit GmbH abgeschlossen, deren alleiniger Gesellschafter Intertainment Alleinvorstand Felix Petri ist. Die Laufzeit des Darlehens wurde am 9. April 2021 bis zum 30. Juni 2024 prolongiert.
Ferner wurden im April 2021 weitere Darlehen von der Jobkit GmbH in Höhe von 25 TEuro sowie von der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 90 TEuro gewährt. Diese Darlehen haben eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2023 und werden ebenfalls mit einem Zinssatz von 0,75 Prozent über Euribor verzinst.
6. Hauptversammlung
Am 4. August 2022 hat Intertainment die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 durchgeführt. Dabei erläuterte der Vorstand den Aktionären ausführlich die Entwicklung von Intertainment im Geschäftsjahr 2021. Die Aktionäre entlasteten den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus wählten sie die KMpro GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022.
für das erste Halbjahr 2022 nach IFRS
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum 30. Juni 2022 von einem Anstieg der Bilanzsumme im Vergleich zum 31. Dezember 2021 geprägt. Sie erhöhte sich von 275 TEuro auf 348 TEuro.
Auf der Aktivseite der Bilanz ist dies auf eine Erhöhung der kurzfristigen Vermögenswerte zurückzuführen. Zwar reduzierte sich der Zahlungsmittelbestand von 107 TEuro zum 31. Dezember 2021 auf 64 TEuro zum 30. Juni 2022. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind dagegen von 9 TEuro auf 138 TEuro gestiegen. Diese umfassen die Forderungen von Intertainment gegenüber seinen Vertriebspartnern aus der Auswertung des Films Twisted und der Altfilmbibliothek. Die sonstigen Vermögenswerte haben sich leicht von 153 TEuro zum Bilanzstichtag 2021 auf 142 TEuro zum 30. Juni 2022 verringert.
Die langfristigen Vermögenswerte betragen 4 TEuro, nach 6 TEuro zum 31. Dezember 2021. Sie beinhalten fast ausschließlich Filmrechte.
Auf der Passivseite haben sich die kurzfristigen Schulden leicht erhöht. Sie belaufen sich auf 174 TEuro nach 158 TEuro zum Bilanzstichtag 2021. Dabei sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 26 TEuro auf 78 TEuro gestiegen, die Rückstellungen haben sich von 125 TEuro auf 94 TEuro reduziert.
Die langfristigen Schulden sind ebenfalls leicht gestiegen. Sie belaufen sich zum 30. Juni 2022 auf 10.240 TEuro. Zum 31. Dezember 2021 hatten sie 10.228 TEuro betragen. Sie betreffen nahezu ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.
Das Konzerneigenkapital hat sich zum 30. Juni 2022 leicht auf -10.066 (31. Dezember 2021: -10.111) TEuro erhöht. Dies ist auf den Konzernperiodenüberschuss von 45 TEuro zurückzuführen. Er hat den Konzernbilanzverlust von -27.810 TEuro auf -27.765 TEuro verringert. Das gezeichnete Kapital liegt unverändert bei 16.297 TEuro. Auch die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage blieben unverändert. Sie belaufen sich auf 1.286 TEuro bzw. auf 116 TEuro.
2. Finanzlage
Zum 30. Juni 2022 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 64 TEuro, nach 107 TEuro zum 31. Dezember 2021.
Das Management geht von einer positiven Fortbestehensprognose für den Konzern aus. Wir weisen darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt E "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind.
3. Ertragslage
Der Intertainment Konzern hat im ersten Halbjahr 2022 einen Umsatz in Höhe von 138 TEuro erzielt, nach 140 TEuro in den ersten sechs Monaten 2021.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich wie im Vorjahreszeitraum auf 0 TEuro.
Der Materialaufwand blieb unverändert bei 8 TEuro.
Der Personalaufwand beträgt beläuft sich ebenfalls unverändert auf 18 TEuro. Er betrifft die Vergütung des Vorstands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 68 TEuro auf 53 TEuro zurückgegangen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.
Das Zinsergebnis hat sich von -9 TEuro auf -12 TEuro verschlechtert. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.
Intertainment weist für das erste Halbjahr 2022 einen Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 45 TEuro aus, nach 35 TEuro im Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich wie im Vorjahreszeitraum auf 0,00 Euro.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Prognosebericht zur künftigen Entwicklung des Intertainment Konzerns unter Ziffer "IX" im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021. Die dort abgegebenen Prognosen zur weiteren Entwicklung des Intertainment Konzerns und der Intertainment AG sind unverändert gültig.
Das Management von Intertainment vertritt die Ansicht, dass die Chancen und die Risiken von Intertainment nach wie vor weitgehend mit den Chancen und Risiken übereinstimmen, die im Konzernabschluss 2021 dargelegt wurden. Intertainment sieht sich, falls die Erträge aus dem operativen Geschäft nicht ausreichen, weiterhin einem Finanzierungsrisiko ausgesetzt. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die im Geschäftsbericht 2021 unter Ziffer "X" des Lageberichts dargelegten Risiken und hier insbesondere auf die unter Ziffer X.1. dargelegten bestandsgefährdenden Risiken.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Feldafing, 30. September 2022
Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
A k t i v a
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| 30.06.2022 TEuro |
31.12.2021 TEuro |
|
|---|---|---|
| A. Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| I. Zahlungsmittel | 64 | 107 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 138 | 9 |
| 2. Sonstige Vermögenswerte | 142 | 153 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 344 | 269 |
| B. Langfristige Vermögenswerte | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 |
| II. Sachanlagen | 0 | 0 |
| III. Nutzungsrechte | 4 | 6 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 4 | 6 |
| Aktiva gesamt | 348 | 275 |
P a s s i v a
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| 30.06.2022 TEuro |
31.12.2021 TEuro |
|
|---|---|---|
| A. Kurzfristige Schulden | ||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 78 | 26 |
| II. Leasingverbindlichkeiten | 2 | 4 |
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 3 |
| IV. Rückstellungen | 94 | 125 |
| Summe kurzfristige Schulden | 174 | 158 |
| B. Langfristige Schulden | ||
| I. Leasingverbindlichkeiten | 2 | 2 |
| II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 10.183 | 10.171 |
| III. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 55 | 55 |
| Summe langfristige Schulden | 10.240 | 10.228 |
| C. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 16.297 | 16.297 |
| II. Kapitalrücklage | 1.286 | 1.286 |
| III. Gewinnrücklage | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 |
| IV. Konzernbilanzverlust | -27.765 | -27.810 |
| Summe Eigenkapital | -10.066 | -10.111 |
| Passiva gesamt | 348 | 275 |
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| 1.1.-30.06.2022 TEuro |
1.1.-30.06.2021 TEuro |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 138 | 140 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 0 | 0 |
| 138 | 140 | |
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -8 | -8 |
| -8 | -8 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| Gehälter | -18 | -18 |
| -18 | -18 | |
| 5. Abschreibungen | ||
| auf Filmrechte und Sachanlagen | 0 | 0 |
| auf Nutzungsrechte | -2 | -2 |
| auf Umlaufvermögen | 0 | 0 |
| -2 | -2 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -53 | -68 |
| 7. Zinsergebnis | -12 | -9 |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 |
| 9. Konzernperiodenergebnis | 45 | 35 |
| 10. Verlustvortrag | -27.810 | -27.926 |
| 11. Konzernbilanzverlust | -27.765 | -27.891 |
| Ergebnis je Aktie | 0,00 | 0,00 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 0,00 | 0,00 |
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.
Sowohl im Geschäftsjahr 2022 als auch in 2021 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| 1.1.-30.06.2022 TEuro |
1.1.-30.06.2021 TEuro |
|
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern | 45 | 35 |
| Abschreibungen auf Filmrechte und Nutzungsrechte | 2 | 2 |
| Veränderung der übrigen Rückstellungen | -31 | -23 |
| Veränderung sonstige Aktiva | -118 | -113 |
| Veränderung sonstige Passiva | 49 | -11 |
| Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -53 | -110 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 0 | 0 |
| Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit | 0 | 0 |
| Gezahlte Zinsen | 0 | 0 |
| Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten | -2 | -2 |
| Ausreichung ("+")/Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen | 12 | 59 |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 10 | 57 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -43 | -53 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode | 107 | 81 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 64 | 28 |
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| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | 30.06.2022 TEuro |
30.06.2021 TEuro |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 64 | 28 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 64 | 28 |
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| Grundkapital TEuro |
Kapital- rücklage TEuro |
Gewinn- rücklage TEuro |
Konzern- bilanzverlust TEuro |
Gesamt TEuro |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2021 | 16.297 | 1.286 | 116 | -27.926 | -10.227 |
| Konzernjahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | 116 | 116 |
| Stand 31.12.2021 | 16.297 | 1.286 | 116 | -27.810 | -10.111 |
| Stand 1.1.2022 | 16.297 | 1.286 | 116 | -27.810 | -10.111 |
| Konzernperiodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 45 | 45 |
| Stand 30.06.2022 | 16.297 | 1.286 | 116 | -27.765 | -10.066 |
der Intertainment AG
Der Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC) wurden angewendet. Entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss um einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die Zwischenberichterstattung wurden zudem die Vorschriften des IAS 34 berücksichtigt.
Die Intertainment AG und das in den Zwischenabschluss einbezogene Tochterunternehmen wenden in der Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden an, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 zugrunde lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2021.
Erstmals angewandte relevante Standards und Interpretationen
Aus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss:
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| Standard/Interpretation | ab | |
|---|---|---|
| Änderungen an IFRS 3 | Verweis auf das Rahmenkonzept | 1.1.2022 |
| Änderungen an IAS 37 | Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags | 1.1.2022 |
| Änderungen an IAS 16 | Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet | 1.1.2022 |
| Jährliche Verbesserungen Zyklus 2018 - 2020 |
Jährliche Verbesserungen in Bezug auf IFRS 1, 9, 16, IAS 41 | 1.1.2022 |
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:
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| Standard/ Interpretation | Übernahme EU-Kommission | anzuwenden ab | |
|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 19.11.2021 | 1.1.2023 |
| Änderungen an IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig | offen | 1.1.2023 |
| Änderungen an IAS 1 | Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 2.3.2022 | 1.1.2023 |
| Änderungen an IAS 8 | Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen | 2.3.2022 | 1.1.2023 |
| Änderungen an IAS 12 | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen | 11.8.2022 | 1.1.2023 |
| Änderungen an IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen | offen | 1.1.2023 |
In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.
Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der 30. Juni 2022.
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der dazugehörige Konzernzwischenlagebericht wurden weder nach § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen.
Intertainment unterliegt aufgrund der sehr eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen wesentlichen saisonalen Einflüssen.
1. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden im ersten Halbjahr 2022 Zinsen in Höhe von 3 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2022 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2022 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2022 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2022 auf 5 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 Teuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2022 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die gewährten Darlehen sind am 29./30. März 2022 bis zum 30. Juni 2024 zur Rückzahlung verlängert worden.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 90 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2023. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2022 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
Die Jobkit GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der Jobkit GmbH:
Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Jobkit GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2022 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Jobkit GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 25 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2023. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2022 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Beide Darlehen werden mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.
2. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".
Für das erste Halbjahr 2022 ergibt sich eine Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern erwirtschaftete einen Periodenüberschuss von 45 TEuro (im Vorjahr: Periodenüberschuss von 35 TEuro). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,00 Euro (erstes Halbjahr 2021: 0,00 Euro). Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse
In der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 vor. Wir verweisen auf den Konzernabschluss 2021.
4. Arbeitnehmer
Im ersten Halbjahr 2022 beschäftigte der Konzern, unverändert zum Vorjahr, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.
5. Sonstiges
Intertainment verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente.
Es ergaben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Zwischenabschlussstichtag.
Feldafing, 30. September 2022
Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG
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| Impressum | |
|---|---|
| Herausgeber | Intertainment AG, Feldafing |
| Redaktion und Realisation | Intertainment AG, Investor Relations, und bw media, München |
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