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Intertainment AG — Interim / Quarterly Report 2017
Sep 29, 2017
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Interim / Quarterly Report
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Intertainment AG
München
Intertainment AG Halbjahresfinanzbericht 2017
Konzernzwischenlagebericht der Intertainment AG
A. Allgemeine Wirtschaftsentwicklung
Die Wirtschaft in der Eurozone ist im ersten Halbjahr 2017 kontinuierlich gewachsen. Für das erste Quartal ermittelte Eurostat, das Statistikamt der Europäischen Union, sowohl für den Euroraum als auch für die EU28 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Im zweiten Quartal stieg das BIP im Euroraum dann um 0,6 Prozent und in der EU28 um 0,7 Prozent, so die Statistiker in einer Schätzung. Für die deutsche Wirtschaft wies das Statistische Bundesamt BIP-Wachstumsraten von 0,7 Prozent im ersten und 0,6 Prozent im zweiten Quartal aus. In den USA schließlich wuchs die Wirtschaft laut Eurostat um 0,3 Prozent im ersten und um 0,8 Prozent im zweiten Quartal.
B. Entwicklung der Geschäftstätigkeit
Die Intertainment AG hat im ersten Halbjahr 2017 wie in der Vergleichsperiode des Vorjahrs keine Umsätze erzielt. Es fanden keine Verkäufe aus den im Jahr 2016 erworbenen Filmpaketen statt. Der Konzernperiodenüberschuss beläuft sich auf 5 TEuro, nach einem Konzernperiodenfehlbetrag von 28 TEuro im ersten Halbjahr 2016. Die Aufnahme des operativen Geschäfts ist für die zweite Jahreshälfte 2017 geplant.
Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete des Intertainment-Konzerns im ersten Halbjahr 2017 dar.
1. Wiederaufbau des operativen Geschäfts
Intertainment beabsichtigt, das operative Geschäft schrittweise wieder aufzunehmen. In diesem Zusammenhang hatte Intertainment im Geschäftsjahr 2016 von der von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG ein Filmpaket über insgesamt 34 Einzeltitel erworben und 75 Prozent eines weiteren Filmpakets mit insgesamt 7 Spielfilmen. Die restlichen 25 Prozent an dem zweiten Paket hatte die Filmverwertungsgesellschaft Aktis Film GmbH, Leipzig erworben. Diese wurde auch mit der Verwertung dieses zweiten Filmpakets beauftragt.
Mitte Februar 2017 reichte die Aktis Film GmbH einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Am 23. März 2017 wurde daraufhin das Insolvenzverfahren eröffnet. Eine Auswertung der sieben Filme aus dem 2016 erworbenen Filmpaket war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Zwischenlageberichts stand Intertainment mit dem Insolvenzverwalter der Aktis Film GmbH in Kontakt bezüglich des weiteren Vorgehens in der Angelegenheit.
Auch die Lizenzen aus dem Filmpaket über 34 Filme wurden im Berichtszeitraum noch nicht verwertet.
2. Beteiligung an SightSound
Das Finanzanlagevermögen der Intertainment AG beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 Prozent an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC.
SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit umstritten. Im Rahmen eines Verfahrens zwischen Apple und SightSound hatte das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde im Oktober 2014 zwei SightSound-Patente als nicht patentierbar verworfen. Mitte Dezember 2015 bestätigte zudem das United States Court of Appeals for the Federal Circuit die vorangegangene Entscheidung des PTAB gegen SightSound. Gegen diese Entscheidung ging SightSound mit einer Petition vor. Diese wurde im Januar 2017 abgelehnt. Demensprechend erwartet Intertainment künftig keine Mittelzuflüsse aus den SightSound-Patenten.
3. Finanzierung des Intertainment AG Konzerns
Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts hatte Intertainment Ende 2015 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1 Mio. Euro durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2016 und auch im bisherigen Jahresverlauf 2017 erfolgten keine weiteren Kapitalmaßnahmen.
Am 30. Juni 2016 wurde zudem die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor.
4. Mitarbeiter
Wie bereits im ersten Halbjahr 2016 hat Intertainment auch im ersten Halbjahr 2017 keine Mitarbeiter beschäftigt.
5. Hauptversammlung
Am 16. Januar 2017 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 durch. Die Einberufung zu der Hauptversammlung hatte sich aufgrund der verspäteten Aufstellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 verzögert. Bei der Hauptversammlung informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens. Dabei ging der Vorstand vor allem auch auf die Gründe für die verzögerte Aufstellung der Abschlüsse ein. Diese waren so schwerwiegend, dass der Wirtschaftsprüfer sowohl den Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Versagungsvermerk versehen und der Aufsichtsrat die Beschlüsse nicht festgestellt bzw. nicht gebilligt hatte.
Im Rahmen der Hauptversammlung folgten die Aktionäre dem Vorschlag der Verwaltung und stellten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 fest.
Zudem billigten sie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015.
Sie entlasteten darüber hinaus den aktuellen Alleinvorstand Felix Petri für das Geschäftsjahr 2015. Zudem entlasteten sie auch die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Oliver Maaß verweigerten sie dagegen die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015.
Mit der Hauptversammlung schieden Henning Graf von Hardenberg und Frank Posnanski aus dem Aufsichtsrat aus. Zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern wählten die Aktionäre Bianca Krippendorf und Jörg Lang.
Die Aktionäre legten zudem die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2015 fest. Dabei folgten sie dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 eine pauschale Vergütung in Höhe von brutto 7.000 Euro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, also 14.000 Euro, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 10.500 Euro.
6. Aufsichtsrat und Anfechtungsklage
In seiner konstituierenden Sitzung nach der Hauptversammlung wählte der Aufsichtsrat am 16. Januar 2017 Bernd Pöllinger zu seinem Vorsitzenden. Herr Pöllinger hatte dieses Amt bereits zuvor inne. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt.
Im Februar 2017 reichte ein Aktionär Anfechtungsklage vor dem Landgericht München I gegen einige der auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Januar 2017 gefassten Beschlüsse ein. Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats), Tagesordnungspunkt 5a (Wahl von Bianca Krippendorf zum Mitglied des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 5b (Wahl von Jörg Lang zum Mitglied des Aufsichtsrats). Nach Abwägung aller Umstände und um Kosten zu sparen und möglichst zeitnah wieder handlungsfähig zu sein erkannte Intertainment Im Mai 2017 die Klage an.
Als unmittelbare Folge der Klage traten Bianca Krippendorf und Jörg Lang am 8. Mai 2017 von ihren Ämtern als Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG zurück. Am 9. Mai beantragte Intertainment beim zuständigen Registergericht, sowohl Frau Krippendorf als auch Herrn Lang zu Aufsichtsratsmitgliedern zu berufen. Als Ersatzkandidat benannte Intertainment zudem Peter Thilo Hasler.
7. Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016
Auf Vorschlag des Managements von Intertainment bestellte das Amtsgericht München am 6. Februar 2017 die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016.
C. Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das erste Halbjahr 2017 nach IFRS
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage des Intertainment-Konzerns war im ersten Halbjahr 2017 vor allem von einer rückläufigen Bilanzsumme durch einen Rückgang der Zahlungsmittel geprägt. Die Bilanzsumme verringerte sich von 655 TEuro zum 31. Dezember 2016 auf 466 TEuro zum 30. Juni 2017.
Auf der Aktivseite der Bilanz sind kurzfristige Vermögenswerte von 340 TEuro ausgewiesen. Die bedeutendste Position sind dabei die Zahlungsmittel mit 196 TEuro. Gegenüber dem 31. Dezember 2016 haben diese sich um 197 TEuro reduziert. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie 393 TEuro betragen. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte belaufen sich auf 142 (31. Dezember 2016: 128) TEuro. Sie umfassen insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied sowie Steuererstattungsansprüche.
Die langfristigen Vermögenswertbetragen betragen 126 TEuro und beinhalten fast ausschließlich die zur Verwertung bestimmten Filmrechte. Der Buchwert der Filmrechte beläuft sich auf 125 TEuro gegenüber 130 TEuro zum 31. Dezember 2016.
Auf der Passivseite haben sich die kurzfristigen Schulden um 212 TEuro auf 1.225 TEuro reduziert. Dies ist auf einen Rückgang der kurzfristigen Rückstellungen von 1.366 TEuro auf 1.134 TEuro zurückzuführen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich dagegen um 8 TEuro auf 74 TEuro erhöht. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind um 12 TEuro auf 17 TEuro gestiegen.
Die langfristigen Schulden sind um 18 TEuro auf 9.883 TEuro gestiegen. Sie betreffen ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Der Anstieg ist auf die in diesem Zeitraum angefallenen Zinsen zurückzuführen.
Das Konzerneigenkapital hat sich zum 30. Juni 2017 auf -10.642 (31. Dezember 2016: -10.647) TEuro erhöht. Dies ist auf den Konzernperiodenüberschuss von 5 TEuro zurückzuführen. Dieser hat den Konzernbilanzverlust von -28.346 TEuro auf -28.341 TEuro verringert. Das gezeichnete Kapital liegt unverändert bei 16.297 TEuro. Auch die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage haben sich nicht verändert. Sie belaufen sich auf 1.286 TEuro bzw. auf 116 TEuro.
2. Finanzlage
Zum 30. Juni 2017 verfügte der Intertainment-Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 196 TEuro, nach 393 TEuro zum 31. Dezember 2016. Die Liquidität des Konzerns wurde in der Berichtsperiode insbesondere durch Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet.
Das Management geht von einer positiven Fortbestehensprognose für den Konzern aus. Wir weisen darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt F "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind.
3. Ertragslage
Der Intertainment-Konzern hat im ersten Halbjahr 2017 unverändert zum ersten Halbjahr 2016 keinen Umsatz erzielt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 178 TEuro. Damit liegen sie um 26 TEuro über dem Vergleichswert aus dem ersten Halbjahr 2016. Sie beinhalten insbesondere Erträge aus der Anpassung von Rückstellungen.
Der Materialaufwand ist auf 3 (i.V. 2) TEuro gestiegen. Er beinhaltet Aufwendungen für die Lagerung von Filmkopien.
Der Personalaufwand war leicht rückläufig. Er betrug im Berichtszeitraum 15 TEuro nach 17 TEuro im ersten Halbjahr 2016 und betrifft die Vergütung des Vorstands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 2 TEuro auf 129 TEuro zurückgegangen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment-Konzerns.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -21 (i.V. -30) TEuro. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.
Intertainment weist für das erste Halbjahr 2017 einem Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 5 TEuro aus. Damit hat sich das Ergebnis im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 um 33 TEuro verbessert. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,00 Euro gegenüber -0,01 Euro im Vorjahreszeitraum.
D. Nachtragsbericht
Aufsichtsrat
Ende Juli 2017 hat das Amtsgericht München Jörg Lang und Peter Thilo Hasler zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG bestellt. Damit ist der Aufsichtsrat der Intertainment AG wieder vollständig besetzt und damit auch wieder handlungs- und beschlussfähig. Die Bestellung ist bis zur Wahl in der nächsten Hauptversammlung der Intertainment AG gültig.
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 29.07.2017 wählte der Aufsichtsrat Bernd Pöllinger zu seinem Vorsitzenden.
Weitere Vorgänge von wesentlicher Bedeutung sind nach dem Ende des Berichtszeitraums nicht eingetreten.
E. Prognosebericht
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Prognosebericht zur künftigen Entwicklung des Intertainment-Konzerns unter Ziffer "X" im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016. Die dort abgegebenen Prognosen zur weiteren Entwicklung des Intertainment-Konzerns und der Intertainment AG sind unverändert gültig.
F. Chancen- und Risikobericht des Intertainment-Konzerns
Das Management von Intertainment vertritt die Ansicht, dass die Chancen und die Risiken von Intertainment nach wie vor weitgehend mit den Chancen und Risiken übereinstimmen, die im Konzernabschluss 2016 dargelegt wurden. Intertainment sieht sich, falls die Erträge aus dem operativen Geschäft nicht ausreichen, weiterhin einem Finanzierungsrisiko ausgesetzt. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die im Geschäftsbericht 2016 unter Ziffer "XI" des Lageberichts dargelegten Risiken.
G. Versicherung des gesetzlichen Vertreters
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
München, 29. September 2017
Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG
Konzernbilanz zum 30. Juni 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
Aktiva
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| 30.06.2017 | 31.12.2016 | ||
|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. | Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| I. Zahlungsmittel | 196 | 393 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2 | 2 | |
| 2. Sonstige Vermögenswerte | 142 | 128 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 340 | 523 | |
| B. | Langfristige Vermögenswerte | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 125 | 130 | |
| I. Sachanlagen | 1 | 2 | |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 126 | 132 | |
| Aktiva gesamt | 466 | 655 |
Passiva
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| 30.06.2017 | 31.12.2016 | ||
|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. | Kurzfristige Schulden | ||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 74 | 66 | |
| II. Sonstige Verbindlichkeiten | 17 | 5 | |
| III. Rückstellungen | 1.134 | 1.366 | |
| Summe kurzfristige Schulden | 1.225 | 1.437 | |
| Langfristige Schulden | |||
| B. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.883 | 9.865 |
| Summe langfristige Schulden | 9.883 | 9.865 | |
| Eigenkapital | |||
| C. | I. Gezeichnetes Kapital | 16.297 | 16.297 |
| II. Kapitalrücklage | 1.286 | 1.286 | |
| III. Gewinnrücklage | |||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 | |
| IV. Konzernbilanzverlust | -28.341 | -28.346 | |
| Summe Eigenkapital | -10.642 | -10.647 | |
| Passiva gesamt | 466 | 655 |
Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| 1.1.-30.06.2017 | 1.1.-30.06.2016 | |
|---|---|---|
| TEuro | TEuro | |
| --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 0 | 0 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 178 | 152 |
| 178 | 152 | |
| 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen | -3 | -2 |
| -3 | -2 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -15 | -17 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 0 | |
| -15 | -17 | |
| 5. Abschreibungen auf Filmrechte und Sachanlagen |
-5 | 0 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -129 | -131 |
| 7. Zinsergebnis | -21 | -30 |
| 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 5 | -28 |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 |
| 10. Konzernperiodenüberschuss | 5 | -28 |
| 11. Verlustvortrag | -28.346 | -28.114 |
| 13. Konzernbilanzverlust | -28.341 | -28.142 |
| Ergebnis je Aktie | 0,00 | 0,00 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 0,00 | 0,00 |
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.
Sowohl im ersten Halbjahr 2017 als auch in 2016 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.
Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| 1.1.-30.06.2017 | 1.1.-31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEuro | TEuro | |
| --- | --- | --- |
| Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern | 5 | -232 |
| Abschreibungen Filmrechte und Sachanlagen | 5 | 21 |
| Veränderung der übrigen Rückstellungen | -232 | -200 |
| Veränderung sonstige Aktiva | -14 | -13 |
| Veränderung sonstige Passiva | 21 | -34 |
| Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -215 | -458 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | 0 | -119 |
| Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit | 0 | -119 |
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhung | ||
| Kosten der Kapitalerhöhung | ||
| Gesellschafterdarlehen | 0 | -80 |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 0 | -80 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -215 | -657 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode | -9.472 | -8.815 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | -9.687 | -9.472 |
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
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| 30.06.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEuro | TEuro | |
| --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel | 196 | 393 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | -9.883 | -9.865 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | -9.687 | -9.472 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| Grundkapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Konzernbilanzergebnis | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2016 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.114 | -10.415 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | -232 | -232 |
| Stand 31.12.2016 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.346 | -10.647 |
| Stand 1.1.2017 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.346 | -10.647 |
| Konzernperiodenüberschuss | 5 | 5 | |||
| Stand 30.06.2017 | 16.297 | 1.286 | 116 | -28.341 | -10.642 |
Erläuterungen zum Zwischenabschluss der Intertainment AG
I. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC) wurden angewendet. Entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss um einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die Zwischenberichterstattung wurden zudem die Vorschriften des IAS 34 berücksichtigt.
Die Intertainment AG und die in den Zwischenabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wenden in der Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden an, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 zugrunde lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2016.
Der IASB hat bis zur Veröffentlichung dieses Halbjahresfinanzberichts folgende Standards veröffentlicht, die von der EU teilweise bislang nicht anerkannt wurden. Sie haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Halbjahresabschluss der Intertainment AG. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:
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| Standard/ Interpretation | Übernahme EU-Kommission | anzuwenden ab | |
|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 22.11.2016 | 1.1.2018 |
| IFRS 14 | Regulatorische Abgrenzungsposten | Nein | 1.1.2016 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 22.9.2016 | 1.1.2018 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Nein | 1.1.2019 |
| Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture | Nein | unbestimmt verschoben |
| Änderungen an IAS 12 | Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste | Nein | 1.1.2017 |
| Änderungen an IAS 7 | Angabeninitiative | Nein | 1.1.2017 |
| Klarstellung zu IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | nein | 1.1.2018 |
| Änderung an IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungs-Vereinbarungen | nein | 1.1.2018 |
| Änderung an IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge | nein | 1.1.2018 |
II. Konsolidierungskreis und Abschlussangaben
In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.
Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der 30. Juni 2017.
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der dazugehörige Konzernzwischenlagebericht wurden weder nach § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen.
Intertainment unterliegt aufgrund der sehr eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen wesentlichen saisonalen Einflüssen.
III. Weitere Angaben
1. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden im ersten Halbjahr 2017 Zinsen in Höhe von 5 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2017 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2017 auf 4 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2017 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die vor 2016 erworbenen Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2017 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren am 30. Juni 2016 zur Rückzahlung fällig. Im Juni 2016 wurde die Laufzeit sämtlicher Verpflichtungen bis zum 30. Juni 2018 verlängert.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
2. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".
Für das erste Halbjahr 2017 ergibt sich eine Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern erwirtschaftete einen Periodenüberschuss von 5 (i.V. -28) TEuro. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,00 Euro, nach -0,01 Euro im ersten Halbjahr 2016. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse
In der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 vor. Wir verweisen auf den Konzernabschluss 2016.
4. Arbeitnehmer
Im ersten Halbjahr 2017 beschäftigte der Konzern, unverändert zum Vorjahr, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.
5. Sonstiges
Intertainment verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Hinsichtlich der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verweisen auf unsere Ausführungen im Zwischenlagebericht.
München, 29. September 2017
Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG
Impressum
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| Herausgeber | Intertainment AG, München |
| Redaktion und Realisation | Intertainment AG, Investor Relations, und bw media, München |