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Intertainment AG Interim / Quarterly Report 2012

Nov 19, 2012

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Interim / Quarterly Report

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News Details

Ireland | 19 November 2012 20:00

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2012

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

19.11.2012 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


München, 19. November 2012 - Die Intertainment Gruppe hat in den ersten
drei Quartalen 2012 wie bereits in den Vorperioden über nahezu kein
signifikantes operatives Geschäft verfügt. Das Neun-Monats-Ergebnis ist im
Wesentlichen von der Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH geprägt. Der
Intertainment Konzern verzeichnete in der aktuellen Berichtsperiode ein
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 18,9 Mio. Euro. Im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte es -0,9 Mio. Euro betragen.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns hat sich zum 30. September
2012 gegenüber dem 31. Dezember 2011 weiter verschlechtert. Die
kurzfristigen Vermögenswerte sind von 0,3 auf 0,2 Mio. Euro zum 30.
September 2012 gesunken. Dies ist insbesondere auf eine Abnahme der
Zahlungsmittel zurückzuführen. Diese hatten zum 31. Dezember 2011 insgesamt
0,1 Mio. Euro betragen, zum Ende des dritten Quartals 2012 verfügte
Intertainment noch über 0,03 Mio. Euro an Liquidität. Der Buchwert des
Filmvermögens beläuft sich unverändert auf 0,1 Mio. Euro.

Die Passivseite ist von kurzfristigen Schulden in Höhe von 0,3 (i.V. 8,0)
Mio. Euro und langfristigen Schulden in Höhe von 5,6 (i.V. 17,0) Mio. Euro
geprägt. Die signifikante Abnahme ist in beiden Positionen insbesondere auf
die Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH zurückzuführen. Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich nahezu
unverändert auf 0,1 Mio. Euro, der Betrag der Rückstellungen ist von 0,4
auf 0,1 Mio. Euro gesunken. Die langfristigen Schulden bestehen aus den
Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH
erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns hat sich auf -5,7 Mio. Euro
erhöht, nach -24,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011. Ursache ist der in den
ersten drei Quartalen 2012 durch den Entkonsolidierungseffekt erzielte
Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 18,9 (i.V. Periodenfehlbetrag 0,6)
Mio. Euro.

Intertainment hat auch in den ersten drei Quartalen 2012 mit 0,06 (i.V.
0,02) Mio. Euro nur sehr niedrige Umsatzerlöse erzielt. Das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Intertainment Konzerns beträgt in der
Berichtsperiode insgesamt 18,9 (i.V. -0,9) Mio. Euro. Es enthält vor allem
den Entkonsolidierungsgewinn und die laufenden Verwaltungskosten des
Konzerns. So beträgt der Personalaufwand 0,08 (i.V. 0,2) Mio. Euro und der
sonstige betriebliche Aufwand 0,3 (i.V. 2,8) Mio. Euro. Dem stehen sonstige
betriebliche Erträge in Höhe von 19,5 (i.V. 2,3) Mio. Euro gegenüber. Das
Zinsergebnis beläuft sich unverändert zur Vorperiode auf -0,3 Mio. Euro.

Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2012 sowie nach Ende
des Berichtszeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC

In den ersten neun Monaten 2012 hat die Intertainment-Beteiligung
SightSound Technologies im Rahmen der Patentstreitigkeiten mit Napster
einen Vergleich erzielt. Dieser unterliegt strengen
Vertraulichkeitsvorgaben. Intertainment ist aus diesem Vergleich kein Geld
zugeflossen. Seit Oktober 2011 ist zudem eine Patentverletzungsklage von
SightSound gegen Apple anhängig, die sich auf die iTunes-Plattform bezieht.
Die der mündlichen Verhandlung vorgelagerte Dokumentenproduktionsphase im
Rahmen dieses Verfahrens soll nach Kenntnisstand von Intertainment Ende
2012/Anfang 2013 abgeschlossen werden, die mündliche Verhandlung könnte
Mitte 2013 stattfinden. Nach derzeitigem Stand geht Intertainment davon
aus, dass das Verfahren zeitlich planmäßig verläuft.

Finanzierung des Intertainment AG Konzerns

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch im
Berichtszeitraum mangels ausreichender operativer Einnahmen auf die
finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH
angewiesen. Im Zusammenhang damit wurde die Laufzeit der von der MK Medien
Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen unter Beibehaltung der ursprünglichen
Bedingungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK Medien
Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG zudem in den ersten drei
Quartalen 2012 weitere Darlehen über insgesamt 0,4 Mio. Euro.

Kapitalerhöhung der Intertainment AG

Anfang November hat die Intertainment AG eine Kapitalerhöhung durchgeführt.
Diese wurde durch die MK Medien Beteiligungs GmbH unter Ausschluss der
Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre gezeichnet. Im Rahmen der
Kapitalerhöhung wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 117.400 neuen
Aktien zu einem Preis von 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt 150.095,90 Euro
erhöht. Der Ausgabekurs der neuen Aktien entsprach dem aktienrechtlich
zulässigen Mindestbetrag. Die Kapitalerhöhung diente zur Verbesserung der
sehr schwierigen Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen
Liquiditätsbedarfs des Unternehmens.

Insolvenz der Phoenix Media GmbH und Entkonsolidierung

Nach der Niederlage im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank im
vierten Quartal 2011 hat die Phoenix Media GmbH (ehemals INTERTAINMENT
Licensing GmbH) im März 2012 im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs den
Schiedsspruch anerkannt. Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix
Media GmbH auf Erstattung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben
unverändert bestehen.

Im Rahmen der aus dem Schiedsspruch resultierenden, zum 30. November 2011
angemeldeten Insolvenz der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 das
Insolvenzverfahren eröffnet. Intertainment hat die Phoenix Media GmbH zu
diesem Zeitpunkt wegen Kontrollverlusts entkonsolidiert. Im Rahmen des
Insolvenzverfahrens fand in der Berichtsperiode der erste Berichts- und
Prüfungstermin statt. Weitere Erkenntnisse liegen Intertainment derzeit
nicht vor.

Sonstige Angaben

Am 1. Oktober 2012 fand in München die ordentliche Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2011 statt. Bei dieser stellten die Aktionäre den
Jahresabschluss 2011 fest und billigten den Konzernabschluss 2011. Sie
wählten zudem die PSP Peters Schönberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012. Bezüglich der Hauptversammlung vom 31. Januar 2012
verweisen wir auf unsere ausführliche Darstellung im Halbjahresbericht.

Die Hauptversammlung am 31. Januar 2012 wählte Bernhard Pöllinger und Dr.
Georg Anders zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Herr Pöllinger war durch
Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 zum Mitglied
des Aufsichtsrats bestellt worden. Dr. Anders war durch Beschluss des
Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt worden. Auf seiner Sitzung am 6. Februar 2012 wählte der
Aufsichtsrat Dr. Anders zum neuen Vorsitzenden.

Es gelten die Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen und
Haftungsverhältnissen des Konzernanhangs zum 31. Dezember 2011 weiterhin
fort. Intertainment überprüft derzeit, ob und inwieweit hieraus noch
Verpflichtungen bestehen oder entstehen können.

Intertainment beschäftigte in den ersten neun Monaten 2012 im Durchschnitt
keinen (i.V. 1) Mitarbeiter mehr. Der letzte Mitarbeiter schied im April
2012 aus.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen
Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum
Konzern- und Jahresabschluss sowie des Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 fort. Wir
verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im veröffentlichten
Geschäftsbericht 2011.

Unverändert bestehen insbesondere die bestandsgefährdenden Risiken fort.
Der Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2012 wurde unverändert zum
Vorjahr unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht
weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass
Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den
folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung
der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven
Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde.
Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit
von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf
entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs
GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden von der MK
Medien Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist
es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte
Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien
Beteiligungs GmbH das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und
in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer
rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH
darf das Management aber weiterhin davon ausgehen, dass auch künftig die
entsprechenden Finanzmittel unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen
zur Verfügung gestellt werden.

Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie
geplant eintreten, ist der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße -
auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder
Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines
Insolvenzverfahrens gefährdet.

Ende der Zwischenmitteilung

19.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment AG
Maximiliansplatz 5
80333 München
Deutschland
Internet: http://www.intertainment.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service