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Intertainment AG Board/Management Information 2017

Feb 24, 2017

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Board/Management Information

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### Intertainment Aktiengesellschaft

#### München

### Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

### Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Im Fokus der Aufsichtsratstätigkeit standen auch im Geschäftsjahr 2015 die Finanzierungs- und die Liquiditätssicherung sowie die zukünftige unternehmerische Ausrichtung der Intertainment AG. Der Aufsichtsrat der Intertainment AG hat den Vorstand im Berichtsjahr bei der Leitung des Unternehmens eng begleitet, sorgfältig überwacht und ihm beratend zur Seite gestanden sowie die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Recht- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat rechtzeitig und unmittelbar eingebunden. Soweit dies nach Gesetz und Satzung geboten war, hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung Beschluss gefasst.

#### Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2015 insgesamt viermal zu Sitzungen zusammen, tauschte sich darüber hinaus regelmäßig im Rahmen von Telefonkonferenzen mit Vorstand und Beratern aus und fasste mehrere Beschlüsse im telefonischen oder im schriftlichen Verfahren.

#### Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend auch zwischen den Sitzungen über den Geschäftsgang und die Lage der Gesellschaft, die beabsichtigte Geschäftspolitik mit Fokus auf die mögliche Belebung des operativen Geschäfts, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einschließlich der Rentabilität der Gesellschaft und des Eigenkapitals, den Jahres- und Konzernabschluss, das Risikomanagement, die Compliance sowie die zustimmungspflichtigen Geschäfte. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft und kritisch gewürdigt. Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat über alle relevanten Fragen des Geschäftsverlaufs und über wichtige Geschäftsvorfälle informiert.

Infolge dessen wurden seitens des Aufsichtsrats Gestaltungsvorschläge sowie Anregungen unterbreitet und Beschlüsse gefasst. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen fand ein intensiver Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt.

Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfangs keine Ausschüsse gebildet.

#### Wesentliche Themen im Aufsichtsrat

In diversen Telefonkonferenzen des ersten Quartals 2015 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Geschäfts- und der Finanzlage der Intertainment AG. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich dabei in besonderem Maße mit der Sicherung der Finanzierung der Gesellschaft sowie der Fortsetzung der Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH und den entsprechenden Maßnahmen, einschließlich der bilanziellen Situation der Intertainment AG. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Beratung und Überwachung waren die beiden im Geschäftsjahr 2015 durchgeführtenKapitalerhöhungen.

In seiner Sitzung am 24. April 2015 legte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss 2014 samt Lagebericht der Intertainment AG und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere des Eigenkapitals, vor. Ferner wurden die Ergebnisse des ersten Quartals 2015 und die entsprechende Zwischenmitteilung besprochen. Weiter wurden die Berichte des Vorstands zur Geschäftslage und zur Liquiditätslage des Unternehmens erörtert. Der Aufsichtsrat befasste sich schließlich mit der Tagesordnung der Hauptversammlung und den dort zu fassenden Beschlüsse.

In der Aufsichtsratssitzung am 12. Juni 2015 war der Schwerpunkt auf die Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter der Phönix Media GmbH und auf die DPR-Sonderprüfung zum Thema Paramount gelegt.

Am 14. August 2015 befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vorrangig mit der Entwicklung der bilanziellen Lage und der Finanzlage. Daneben wurde ein neuer Vertrag für das seinerzeitige Vorstandsmitglied Herrn Dr. Oliver Maaß beschlossen, woraufhin der Vertrag mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31. August 2016 abgeschlossen wurde.

In seiner Sitzung am 30. Oktober 2015 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Vergleich mit dem Insolvenzverwalter der Phönix Media GmbH. Daneben wurde über die Bestellung von Herrn Felix Petri und den Abschluss eines Dienstvertrags mit ihm beschlossen, woraufhin der Vertrag mit Herrn Petri mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen wurde.

#### Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde durch die Hauptversammlung am 12. Juni 2014 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 gewählt. Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Intertainment AG im Dezember 2015 informiert, dass sie von der Prüfung des Jahres- und Konzernabschluss der Intertainment AG für das Geschäftsjahr Abstand nimmt. Daraufhin hat die Intertainment AG beim Amtsgericht München (Registergericht) beantragt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft K&M Kreitinger Maierhofer GmbH als neuen Abschlussprüfer zu bestellen. Diesem Antrag hat das Amtsgericht München entsprochen.

Die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht des am 31. Dezember 2015 endenden Geschäftsjahres geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Abschlussprüfer dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 einen Bestätigungsvermerk verwehrt. Wesentliche Gründe hierfür sind:

1. Die in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehende Rückstellung musste aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft des Vertragspartners unter Berücksichtigung von Schätzungen und Annahmen bewertet werden. Die hohe Anzahl und Sensitivität dieser Annahmen führt zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich macht, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen.

2. Im Zusammenhang des Ausscheidens des bisherigen Vorstands Dr. Maaß konnte der derzeitige Vorstand der Gesellschaft nicht sicherstellen, dass alle für die Rechnungslegung notwendigen Unterlagen vorliegen. Der derzeitige Vorstand ist nicht imstande, das Ausmaß möglich fehlender Unterlagen einzuschätzen. Insbesondere kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob sich durch fehlende Unterlagen möglicherweise weitere zu bilanzierende oder im Anhang anzugebende Verpflichtungen für den Konzern ergeben.

Alle Aufsichtsratsmitglieder haben den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2015 und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zur Prüfung erhalten. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefasstem Lagebericht geprüft. In seiner Sitzung am 24. Oktober 2016 erfolgte mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft eine Aussprache über die durchgeführte Prüfung und deren Ergebnisse. Der Abschlussprüfer erläuterte die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte samt der bilanziellen Behandlung der wesentlichen Geschäftsvorfalle und die Gründe für die Verweigerung des Testats. Darüber hinaus wurde die Finanzplanung samt ihren Prämissen und ihre Auswirkungen auf den Going-Concern-Ansatz eingehend erörtert.

#### Der Aufsichtsrat hat die Aufstellung und die Prüfung der Abschlüsse zur Kenntnis genommen.

#### Der Aufsichtsrat teilt die Bedenken der Wirtschaftsprüfer, die zu dem Versagungsvermerk führten (s.o.). Der Aufsichtsrat kann aus diesen Gründen die Abschlüsse nicht billigen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben jeweils am 24. Oktober 2016 beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 der Hauptversammlung zu überlassen.

#### Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2015 dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht war auch Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer.

Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht geprüft. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 24.Oktober 2016. An der Sitzung nahm der Abschlussprüfer ebenfalls teil und berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands und dem Prüfungsbericht zu und erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts.

#### Nachtrag 2016

Am 26. Februar legte Dr. Oliver Maaß sein Amt als Vorstandsmitglied der Intertainment AG aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung nieder. Herr Felix Petri übernahm die Aufgaben von Herrn Maaß und ist seitdem Alleinvorstand des Unternehmens.

München, den 30. Oktober 2016

Bernhard Pöllinger, Vorsitzender des Aufsichtsrats