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INTERSHOP Communications AG — Management Reports 2020
Mar 25, 2020
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Management Reports
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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
Der Intershop-Konzern
Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit
Der Intershop-Konzern 1 ist ein global ausgerichteter Anbieter integrierter Enterprise-Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums steht die Intershop-Commerce-Software, die 1996 als weltweit erste Standardsoftware für den elektronischen Handel auf den Markt gebracht wurde. Das Geschäftsmodell von Intershop umfasst die Orchestrierung der gesamten Prozesskette im Omni-Channel-Commerce - angefangen bei der Konzeption von Online-Kanälen über die Implementierung der Software-Plattform bis hin zur Koordinierung der Warenauslieferung, dem Fulfillment. Das Geschäft von Intershop gliedert sich in die zwei Hauptgeschäftsbereiche "Software und Cloud" sowie "Service". Zum Bereich "Software und Cloud" werden dabei die Lizenzumsätze sowie die dazugehörigen Wartungserlöse und die Cloud und Subscription Umsätze gezählt. Weltweit setzen über 300 Kunden für ihren digitalen Vertrieb an Geschäfts- und Endkunden auf Intershop. Durch die Expertise aus über 25 Jahren Software-Entwicklung für den Internethandel verfügt Intershop über eine außerordentlich leistungsfähige und skalierbare Plattform für den Online-Handel. Die eigene Software wird kontinuierlich verbessert und die Leistungstiefe über eigene Entwicklungen systematisch erweitert und ergänzt. Zu den Kunden zählen sowohl große Unternehmen wie HP, BMW, Würth und die Deutsche Telekom als auch mittelständische Unternehmen. Intershop ist in Europa, in den USA sowie im asiatisch-pazifischen Raum, dort vorwiegend in Australien, tätig. Der Umsatz mit europäischen Kunden lag im Geschäftsjahr 2019 bei 65 % des Gesamtumsatzes.
Die INTERSHOP Communications AG mit Sitz in Jena ist die Muttergesellschaft des IntershopKonzerns. Sie hält zum Stichtag 31. Dezember 2019 unmittelbar 100 % der Anteile an der Intershop Communications Inc., San Francisco, USA, der Intershop Communications Australia Pty Ltd., Melbourne, Australien, der Intershop Communications Asia Ltd., Hongkong, China, der Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich, der Intershop Communications Ltd., Romsey, Großbritannien sowie an zwei nicht operativ tätigen Gesellschaften. Die INTERSHOP Communications AG hat in Deutschland Zweigniederlassungen in Nürnberg, Hamburg, Frankfurt am Main, Böblingen sowie in Ilmenau. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über Vertriebsvertretungen in den Niederlanden und Dänemark.
1 "Intershop"
Strategische Ausrichtung und Unternehmensziele
Im Mittelpunkt der Intershop-Strategie stehen unverändert der konsequente Ausbau des Cloud-Geschäfts und die Fokussierung auf den B2B-Markt. Mit dieser strategischen Stoßrichtung sieht sich Intershop bestmöglich positioniert, um im globalen Zukunftsmarkt der Omni-Channel-Lösungsanbieter die gegebenen Wachstumspotenziale zu heben. Das Ziel ist, Intershop mittelfristig als führenden Anbieter einer digitalen B2B-Commerce-Plattform für den Mittelstand zu etablieren und gleichzeitig ein nachhaltiges profitables Wachstum zu generieren. Intershop hat im vergangenen Jahr die Cloud-Transformation abgeschlossen. Zahlreiche Kunden nutzen inzwischen die Intershop-Cloud-Lösung. Im kommenden Jahr steht vor allem die weitere Steigerung des Cloud-Auftragseingangs bei größtmöglicher Kosteneffizienz im Vordergrund. Geplant ist, in 2020 bei leichtem Wachstum der Gesamterlöse wieder ein positives Ergebnis zu erwirtschaften.
Cloud-Transformation auf positiven Wachstumspfad
2020 Jahr der Beschleunigung
| ― | leichtes Umsatzwachstum und positives EBIT |
| ― | Auftragseingang und ARR weiter steigern |
| ― | Marge durch Effizienzsteigerung erhöhen |
| ― | Umsatzanteil von Cloud-Umsätzen weiter ausbauen |
2019 Jahr der Umsetzung
| ― | leichtes Umsatzwachstum |
| ― | negatives EBIT im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich |
| ― | Cloud-Transformation abgeschlossen |
| ― | Migration zahlreicher Kunden auf die Cloud-Lösung |
| ― | Kostenstruktur angepasst |
Ausbau des Cloud-Geschäfts in Partnerschaft mit Microsoft
Seit 2018 setzt Intershop auf die strategische Leitlinie "Cloud First", die den Geschäftsfokus definiert und sowohl bei Investitionen in Forschung und Entwicklung wie auch in Marketing und Vertrieb den Cloud-Ansatz in den Mittelpunkt der Aktivitäten stellt. Grundlage für die Entscheidung zum Wechsel vom Lizenz- zum Cloud-Anbieter ist die deutlich steigende Bereitschaft der Unternehmen, auf Cloud-basierte Systeme und Programme zu setzen. Diese steigende Marktakzeptanz resultiert aus strategischen Vorteilen wie Verfügbarkeit, Sicherheit durch automatische Updates und Ressourceneffizienz. Gleichzeitig wächst im Handel der Druck auf kleine und mittlere Unternehmen, eigene digitale Vertriebswege aufzubauen oder auszuweiten. Die Intershop Commerce Suite bietet dabei den Vorteil, dass sie aufgrund der hohen Skalierbarkeit in verschiedenen Lösungsvarianten für alle Umsatz- und Unternehmensgrößen bereitgestellt werden kann, von einer Standard-Cloud- bis hin zu einer hochindividualisierten On-Premises-Installation.
Der Ausbau des Cloud-Geschäfts ist eng verbunden mit der im Jahr 2016 gestarteten, strategischen Partnerschaft mit Microsoft, die in den letzten drei Jahren sukzessiv intensiviert wurde. Intershop wird von einem Team direkt am Firmensitz in Redmond betreut und die Commerce-Lösung ist fester Bestandteil des Lösungsportfolios der Microsoft Azure Cloud. Die Zusammenarbeit vereint die hohe Flexibilität der Intershop-Commerce-Plattform mit der Leistungsfähigkeit von Microsofts Cloud-Plattform Azure. Zudem ist die Intershop Commerce Suite in Microsofts All-in-One-Angebot für Geschäftsanwendungen, Dynamics 365, eingebettet. Die globale Partnerschaft ermöglicht es Intershop, neue Kunden und Marktsegmente zu adressieren und Unternehmen weitaus umfassender als bisher bei ihrer digitalen Transformation zu beraten und in der Digitalisierung oder Reformierung ihres Vertriebs zu begleiten.
Fokussierung im B2B-Markt
Intershop hat sich in den vergangenen Jahren als einer der technologisch führenden Omni-Channel-Lösungsanbieter etabliert. Die größten Chancen bieten sich dabei im B2B-Handel, zum einen aufgrund der Größe des Zielmarktes und der Vielzahl adressierbarer Kunden und zum anderen aufgrund der hohen Kompetenz und Leistungsfähigkeit von Intershop in diesem Segment. Der B2B-Handel steht vor der großen Herausforderung, seine Absatzkanäle schnell und professionell zu digitalisieren, um sich gegenüber neuen Wettbewerbern und Geschäftsmodellen zu behaupten. Da Intershop bereits über langjährige Erfahrung und prominente B2B-Kunden verfügt, besitzt es einen Know-how-Vorsprung, um in diesem Bereich eine starke Marktposition aufzubauen. Auch technologisch ist die Intershop-Plattform bestens für den Einsatz im B2B-Markt geeignet, was regelmäßig in den Bewertungen renommierter Analystenhäuser bestätigt wird. So wurde die Intershop-Lösung im Herbst 2018 erstmals von Forrester Research als weltweit beste B2B-Lösung eingestuft.
Vertriebsschwerpunkte
Die Vertriebstätigkeit von Intershop konzentriert sich auf die entwickelten E-Commerce-Märkte in Europa, Nordamerika und im asiatisch-pazifischen Raum, da dort ein hohes Umsatzpotenzial vorhanden ist. Im engeren Fokus stehen die etablierten Intershop-Märkte DACH, die Benelux-Staaten, Skandinavien, Frankreich, Großbritannien, Australien und die USA. In diesen Märkten ist Intershop entweder mit einer eigenen Gesellschaft vor Ort oder verfügt über flexible Vertriebseinheiten und ein entsprechendes Partnernetzwerk. Der Ausbau des Partnergeschäfts im DACH-Bereich wird im Jahr 2020 ein Schwerpunkt der Vertriebsanstrengungen sein. Generell gilt es, die Cloud-Fokussierung auch im Partnernetzwerk fest zu etablieren. Der Kernnutzen des Partnernetzwerks liegt in einer optimierten Kundenansprache sowie einer erhöhten Skalierung im Bereich des Vertriebs. Die Zusammenarbeit mit Partnern verbindet Know-how und Erfahrung von Intershop mit dem spezifischen Wissen der Unternehmen im Partnernetzwerk. Neben der Bereitstellung der entsprechenden Shop-Software Lösungen unterstützt Intershop zudem seine Partner bei der qualitativ hochwertigen Umsetzung ihrer Shops.
Steuerungssystem
Die Steigerung der Umsatzerlöse und damit die Gewinnung weiterer Marktanteile in einem wettbewerbsintensiven, dynamischen Markt sind das oberste Ziel des Intershop-Konzerns. Aus diesem Grund wird auf allen Managementebenen beobachtet, wie sich die Umsätze über den Zeitverlauf entwickeln. Die Umsatzentwicklung wird gleichzeitig als Frühindikator für die Liquiditätsentwicklung genutzt, da infolge von rückläufigen oder steigenden Umsätzen die liquiden Mittel sinken oder steigen. Somit kann frühzeitig durch Gegenmaßnahmen, zum Beispiel durch Kostenanpassungen, die Liquiditätsentwicklung gesteuert werden. Zur Steuerung der Profitabilität sind die wichtigsten Kennzahlen das Bruttoergebnis (Gesamtumsatz abzüglich Umsatzkosten) und die dazugehörige Bruttomarge (Bruttoergebnis im Verhältnis zum Umsatz), die Intershop nachhaltig zu steigern beabsichtigt, um einen höheren Deckungsbeitrag zu erwirtschaften. Darüber hinaus zählt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) zu den wichtigen Erfolgskennzahlen. Das Steuerungssystem ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Forschung und Entwicklung
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit (F&E) von Intershop konzentriert sich auf die stetige Weiterentwicklung der Intershop-Commerce-Plattform. Innerhalb der bestehenden Produktzyklen werden kontinuierlich technische Updates sowie innovative Funktionen und Erweiterungen bereitgestellt. Zudem werden regelmäßig große Plattform-Releases entwickelt, die wesentliche Funktionserweiterungen beinhalten. Intershop verfügt über ein leistungsfähiges und erfahrenes Entwicklerteam. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden viele bestehende Commerce-as-a-Service-Kunden auf die neueste Version der Intershop Commerce-Lösung 7.10 erfolgreich migriert. Das Entwicklungsteam arbeitete kontinuierlich am nächsten Plattform-Release, welches in 2020 auf den Markt gebracht werden soll. Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt der Entwicklungsarbeit war im Berichtszeitraum die Weiterentwicklung Intershop Progressive Web App (PWA). Als PWA wird eine Website bezeichnet, die die Vorzüge einer Webanwendung mit denen einer mobilen Applikation vereint. Hierzu gehören beispielsweise die lokale Speicherung von Daten und die automatische Aktualisierung von Updates. Die Intershop PWA bietet ein schnelles modernes Webinterface sowie kundenspezifische Funktionalitäten für das Frontend. Um die fortwährende Verbesserung voranzutreiben, wurde die Intershop PWA nach mehreren Optimierungsprozessen im November 2019 als Open-Source-Projekt zur Community-Entwicklung freigeschaltet.
Die F&E-Ausgaben (Aufwendungen und Investitionen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 7,0 Mio. Euro, ein Rückgang von rund 2 % im Vergleich zum Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Aktivierung von Softwareentwicklungskosten sanken die F&E-Aufwendungen ebenfalls um 2 % auf 4,6 Mio. Euro (2018: 4,7 Mio. Euro). Das entspricht einem Anteil von 14 % am Umsatz (2018: 15 %).
Das Geschäftsjahr 2019
Gesamtwirtschaft und Branche
Das globale Wirtschaftswachstum lag im Jahr 2019 nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit 2,9 % unter dem Niveau der Vorjahre. Die größten Wachstumsraten verzeichneten weiterhin die Schwellen- und Entwicklungsländer, die ihre Wirtschaftsleistung im abgelaufenen Jahr insgesamt um 3,7 % steigerten. In den Industriestaaten betrug das Wachstum 1,7 %. Die US-Wirtschaft legte in 2019 um 2,3 % zu. Im Euroraum wuchs die Wirtschaft um 1,2 %. In Deutschland lag das Wirtschaftswachstum bei 0,5 % laut IWF.
Im Online-Handel setzte sich das dynamische Wachstum im Berichtszeitraum weiter fort. Nach Schätzungen des Marktforschungsunternehmens eMarketer stiegen die weltweiten B2C-E-Commerce-Umsätze in 2019 voraussichtlich um 20,7 % auf ein Marktvolumen von 3,5 Billionen US-Dollar. In Deutschland wurde nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e. V. (Bevh) mit 11,6 % erneut ein zweistelliges Wachstum auf ein Volumen von 72,6 Mrd. Euro verzeichnet. Wesentlich größer als der B2C-Markt ist der B2B-E-Commerce-Markt. Nach Angaben einer im Mai 2019 veröffentlichten Studie des IFH Köln vergrößerte sich allein in Deutschland das Online-B2B-Handelsvolumen seit 2012 jährlich um rund 15 %. Für den US-amerikanischen B2B-E-Commerce-Markt geht Forrester von einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 10 % im Zeitraum von 2019 bis 2023 auf ein Marktvolumen von 1,8 Billionen US-Dollar aus.
Im IT-Sektor sorgen die Zunahme der Digitalisierung in unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensbereichen sowie die Nachfrage nach Cloud-basierten Unternehmensanwendungen für eine anhaltend hohe Dynamik. Nach Schätzungen des IT-Analysehauses Gartner stiegen die Ausgaben im Markt für Enterprise Software in 2019 um 8,5 %. Auch das Wachstum im Segment IT-Services in Höhe von 3,6 % ist zu großen Teilen auf die Cloud-Transformation zurückzuführen, da Unternehmen verstärkt auf Cloud-Services statt auf eigene IT-Strukturen setzen. In Deutschland ist Bitkom zufolge ebenfalls der Bereich Software der größte Wachstumsmotor. Im vergangenen Jahr wuchs der deutsche Markt hier um 6,3 %.
Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2019
Im Mittelpunkt der Geschäftsentwicklung des Intershop-Konzerns im Berichtszeitraum stand die strategische Umstellung vom Lizenz- auf das Cloud-Geschäft. Dabei wurden deutliche Fortschritte erzielt. Die Resultate aus dem Cloud-Geschäft fielen jedoch schwächer als ursprünglich erwartet aus.
Cloud-Transformation abgeschlossen - Wachstum langsamer als geplant
Intershop verfügt mit seiner Commerce-as-a-Service-Komplettlösung (CaaS) über eine vollumfängliche und leistungsfähige Standard-Cloud-Lösung. In 2019 stieg der Cloud-Auftragseingang um 82 % auf 13,1 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro). Der Anteil der Cloud-Erlöse kam auf 20 % im Berichtszeitraum (Vorjahr: 17 %). Der Wert der auf Basis des Cloud-Auftragseingangs zusätzlich jährlich wiederkehrenden Erlöse (New ARR) stieg auf 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro).
Intershop gewann 23 Neukunden (Vorjahr: 15 Neukunden). Insgesamt lagen die Ergebnisse jedoch deutlich unter den ambitionierten Planungen der Gesellschaft. Die ursprünglichen Planungen sahen einen Cloud-Auftragseingang von 22 Mio. Euro, einen New ARR von 6 Mio. Euro sowie 50 Neukunden vor. Zum Halbjahr 2019 korrigierte Intershop seine operativen Cloud-Ziele und erwartete nun einen Cloud-Auftragseingang von 17 Mio. Euro, einen New ARR von 5 Mio. Euro sowie 40 Neukunden. Im Zwischenbericht über die ersten neun Monate 2019 senkte Intershop den erwarteten Cloud-Auftragseingang auf 13 Mio. Euro, den New ARR auf 2,5 Mio. Euro sowie 25 Neukunden. Ursache für die Verzögerungen beim Cloud-Umbau im Laufe des Geschäftsjahres 2019 sind zum einen Rückschläge im Wettbewerb um Neukunden sowie zum anderen gebundene Kapazitäten, um den Verpflichtungen gegenüber den bestehenden Lizenzkunden mit Updates und Patches nachzukommen und diese bei Systemanpassungen zu unterstützen. Parallel dazu werden die bestehenden Cloud-Kunden bedient, was temporär zu Mehraufwand führt, bis Intershop das angestrebte Automatisierungsniveau für alle Kunden erreicht hat. Die nicht ausreichende Dynamik führte dazu, dass Intershop am 15. Oktober 2019 seine Umsatz- und Ergebnisziele für 2019 anpassen musste.
Am 28. Oktober 2019 wurde durch den Vorstand und Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG ein Programm zur Restrukturierung der Gesellschaft beschlossen, welches (i) verschiedene Kostensenkungsmaßnahmen, (ii) den Vorschlag einer vereinfachten Kapitalherabsetzung an eine außerordentliche Hauptversammlung und (iii) die Planung von Finanzierungsmaßnahmen für 2020 beinhaltet. Das Programm dient dem Abschluss der Transformation zum Cloud-Anbieter und ist die Basis für das zukünftige Geschäft. Die Kosten für die Umsetzung des Programms beliefen sich auf 0,8 Mio. Euro. Gleichzeitig erwartet Intershop Kosteneinsparungen in Höhe von jährlich rund 4 Mio. Euro. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Dezember 2019 wurde eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 zum Ausgleich von Verlusten und sonstigen Wertminderungen beschlossen. Mit Eintragung in das Handelsregister am 4. Februar 2020 wurde die Kapitalherabsetzung rechtlich wirksam. Die technische Umsetzung der Aktienzusammenlegung erfolgte am 14. Februar 2020. Das Restrukturierungsprogramm umfasst außerdem Maßnahmen der operativen Exzellenz, darunter die Identifikation von Schwachstellen im Vertrieb und die Verbesserung der Leadgenerierung mit der Einleitung entsprechender operativer Maßnahmen.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Tatsächliche Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen im Vergleich zur ursprünglichen Prognose
Die Geschäftsentwicklung 2019 verlief nicht zufriedenstellend, da Intershop seine gesetzten Ziele nicht erreichen konnte. Intershop vermeldete am 15. Oktober 2019 per Ad-hoc-Mitteilung, dass der Intershop-Konzern seine Jahresprognose für 2019 respektive für 2020 nicht erreichen wird. Im Verlauf der ersten drei Quartale 2019 waren zwar Umsatzsteigerungen und Ergebnisverbesserungen zu verzeichnen gewesen, jedoch reichte die Dynamik insbesondere bei den Cloud-Auftragseingängen nicht aus, um die geplanten Umsatzziele für 2019 und 2020 zu erreichen. Auf Basis dieser Einschätzung passte Intershop seinen Ausblick an und erwartete für das Gesamtjahr 2019 ein leichtes Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr (bisher Umsatzanstieg von mehr als 10 %) und ein negatives operatives Ergebnis (EBIT) im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich (bisher leicht negatives EBIT). Mit einem Anstieg der Gesamtumsatzerlöse um 1 % auf 31,6 Mio. Euro und einem EBIT von -6,5 Mio. Euro lag die tatsächliche Entwicklung innerhalb dieser korrigierten Prognose. In den folgenden Abschnitten wird die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage detailliert dargestellt.
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2019 erzielte Intershop Umsatzerlöse im Konzern von 31,6 Mio. Euro, ein Zuwachs von 1 % gegenüber den Vorjahreseriösen von 31,2 Mio. Euro. Damit wurden die aus der Cloud-Transformation stammenden Umsatzverschiebungen bereits teilweise kompensiert. Im Jahresverlauf konnten die Umsätze von Quartal zu Quartal gesteigert werden. So lagen die Erlöse im vierten Quartal 2019 um 13 % über dem Wert des Vorjahresquartals und des ersten Quartals 2019. Dieser kontinuierliche Anstieg basiert vor allem auf der positiven Entwicklung der Cloud-Umsätze innerhalb des Software und Cloud Segments.
Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Cloud und Subscription Umsätze um 18 % auf 6,4 Mio. Euro (2018: 5,4 Mio. Euro). Der Auftragseingang im Cloud-Geschäft kletterte um 82 % auf 13,1 Mio. Euro (2018: 7,2 Mio. Euro), davon entfielen 11,6 Mio. Euro auf Neukunden und 1,5 Mio. Euro auf Bestandskunden. Der Cloud-ARR (jährlich wiederkehrender Umsatz) erhöhte sich um 32 % auf 6,8 Mio. Euro per Ende Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 5,1 Mio. Euro). Der New ARR (neuer jährlich wiederkehrender Umsatz) erhöhte sich auf 2,6 Mio. Euro (2018:1,7 Mio. Euro). Der Net New ARR (New ARR abzüglich ARR für Kündigungen) betrug 1,7 Mio. Euro (2018: 1,4 Mio. Euro). Der Anteil der Cloud-Erlöse an den Gesamtumsätzen stieg auf 20 % (2018:17 %).
Entwicklung des Cloud-Geschäfts
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| CAGR +19% | |||
|---|---|---|---|
| Cloud-Umsat | 4,5 | 5,4 | 6,4 |
| Cloud-Umsatz in % vom Gesamtumsatz | 13% | 17% | 20% |
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| in Mio. Euro | 2017 | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Cloud-Auftragseingang | 2,1 | 7,2 | 13,1 |
| New ARR | 0,6 | 1,7 | 2,6 |
| Net New ARR | 0,7 | 1,4 | 1,7 |
| ARR | 3,7 | 5,1 | 6,8 |
Entwicklung des ARR im Geschäftsjahr 2019
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| in Mio. Euro | |
|---|---|
| ARR Ende 2018 | 5,1 |
| New ARR Neukunden | 1,9 |
| New ARR Bestandskunden | 0,7 |
| New ARR gesamt | 2,6 |
| Kündigungen | -0,9 |
| Net New ARR | 1,7 |
| ARR Ende 2019 | 6,8 |
Die Lizenzerlöse stiegen um 8 % auf 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro). Mit 8,1 Mio. Euro blieben die aus Wartungen resultierenden Umsätze auf Vorjahrsniveau. Die Serviceerlöse sanken im Vergleich zum Vorjahr auf 14,5 Mio. Euro, was einem Rückgang von 4 % entspricht (Vorjahr: 15,2 Mio. Euro). Grund hierfür waren kleinteiligere Projektgeschäfte, wogegen 2018 ein Großprojekt enthalten war.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Umsatzerlöse:
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| in TEUR | 2019 | 2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Software und Cloud Umsätze | 17.072 | 15.967 | 7 % |
| Lizenzen und Wartung | 10.689 | 10.548 | 1 % |
| Lizenzen | 2.638 | 2.434 | 8 % |
| Wartung | 8.051 | 8.114 | -1 % |
| Cloud und Subscription | 6.383 | 5.419 | 18 % |
| Serviceumsätze | 14.548 | 15.232 | -4 % |
| Gesamtumsatzerlöse | 31.620 | 31.199 | 1 % |
Die wichtigste Geschäftsregion bleibt weiterhin der europäische Markt mit einem Anteil von 65 % am Gesamtumsatz (2018: 73 %). Der Umsatz in dieser Region verringerte sich um 9 % auf 20,7 Mio. Euro (Vorjahr: 22,9 Mio. Euro) hauptsächlich durch rückläufige Serviceerlöse (-22 % auf 8,9 Mio. Euro). Die Cloud-Umsätze stiegen dagegen um 12 % auf 2,8 Mio. Euro. Die im US-Markt erzielten Umsätze entwickelten sich positiv und erhöhten sich um 63 % auf 6,2 Mio. Euro (Vorjahr: 3,8 Mio. Euro), insbesondere durch steigende Serviceerlöse (+97 % auf 3,6 Mio. Euro) und Cloud-Umsätze (+53 % auf 1,8 Mio. Euro). Der US-Erlösanteil erhöhte sich auf 20 % (2018: 12 %). Auch in der Region Asien-Pazifik wurden Zuwächse verzeichnet. Die Erlöse stiegen um 3 % auf 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Der Umsatzanteil betrug wie im Vorjahr 15 %.
Die handelsrechtlichen Umsatzerlöse der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft sanken um 15 % auf 23,0 Mio. Euro (2018: 27,1 Mio. Euro). Der Rückgang resultiert aus den gesunkenen Serviceumsätzen um 28 % auf 10,7 Mio. Euro (2018: 14,9 Mio. Euro). Software und Cloud Umsätze lagen mit 12,3 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (2018: 12,2 Mio. Euro).
Ergebnisentwicklung
In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Konzernergebnis-Kennzahlen dargestellt:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatz | 31.620 | 31.199 |
| Kosten | 38.089 | 37.114 |
| EBIT | -6.469 | -5.915 |
| EBIT-Marge | -20 % | -19 % |
| EBITDA | -2.323 | -3.704 |
| EBITDA-Marge | -7 % | -12 % |
| Konzernjahresergebnis | -6.774 | -6.742 |
Das Geschäftsjahr 2019 war aufgrund der geringen Wachstumsdynamik durch negative Ergebniseffekte geprägt. Insgesamt verbuchte der Intershop-Konzern im Berichtszeitraum 2019 ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von 11,1 Mio. Euro, ein Rückgang um 7 % gegenüber dem Vorjahreswert in Höhe von 11,9 Mio. Euro. Die Bruttomarge verringerte sich um 3 Prozentpunkte auf 35 %. Die betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um 2 % auf 17,5 Mio. Euro. Dabei sanken die Kosten im Bereich Marketing und Vertrieb um 9 % auf 8,8 Mio. Euro. Die Kosten für Forschung und Entwicklung verringerten sich um 2 % auf 4,6 Mio. Euro. Die Verwaltungskosten verminderten sich um 4 % auf 3,4 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 0,2 Mio. Euro auf 1,1 Mio. Euro aufgrund der in 2019 angefallenen Restrukturierungskosten in Höhe von 0,8 Mio. Euro. Die Gesamtkosten (Umsatzkosten und betriebliche Aufwendungen/Erträge) erhöhten sich um 3 % auf 38,1 Mio. Euro (2018: 37,1 Mio. Euro).
Insgesamt belief sich das operative Ergebnis (EBIT) im abgelaufenen Geschäftsjahr auf -6,5 Mio. Euro (Vorjahr: -5,9 Mio. Euro). Vor Restrukturierungskosten betrug das EBIT -5,7 Mio. Euro. Die Abschreibungen stiegen von 2,2 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen durch die Erstanwendung des IFRS 16 (1,7 Mio. Euro - wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernanhang). Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) kam auf -2,3 Mio. Euro (2019 ohne IFRS 16: -4,0 Mio. Euro; 2018: -3,7 Mio. Euro;). Das Finanzergebnis betrug -0,2 Mio. Euro (Vorjahr: -0,1 Mio. Euro). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betrugen 0,1 Mio. Euro (2018: 0,7 Mio. Euro). Das Periodenergebnis nach Steuern belief sich auf -6,8 Mio. Euro (2018: -6,7 Mio. Euro), was einem Ergebnis je Aktie von -0,17 Euro (2018: -0,20 Euro) entspricht.
Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft erhöhte sich auf 11,7 Mio. Euro von 4,3 Mio. Euro im Vorjahr. Hauptursachen waren die verringerten Gesamtleistungen (Umsatzerlöse und Bestandsveränderung) sowie gestiegene Abschreibungen. Die Abschreibungen erhöhten sich von 1,6 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro, insbesondere durch den Anstieg der Abschreibungen auf selbst erstellte Software. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betrugen 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) und resultieren aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der amerikanischen Tochtergesellschaft. Wir verweisen auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der INTERSHOP Communications AG. Der Materialaufwand verringerte sich von 3,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,4 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den Rückgang der Aufwendungen für bezogene Leistungen. Der Personalaufwand sank leicht um 0,3 Mio. Euro auf 18,1 Mio. Euro. Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die die Aktivierung der Softwareentwicklungskosten umfasst, lagen mit 2,1 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 13 % auf 10,7 Mio. Euro aufgrund einer Vielzahl von Einzelsachverhalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben mit 0,4 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Die sonstigen Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. Euro resultierten im Wesentlichen aus verbundenen Unternehmen. Insgesamt erhöhte sich der Bilanzverlust auf 27,6 Mio. Euro nach vorheriger vollständiger Auflösung der Kapitalrücklage in Höhe von 9,6 Mio. Euro.
Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
Zum 31. Dezember 2019 betrug die Bilanzsumme des Intershop-Konzerns 27,6 Mio. Euro (31. Dezember 2018: 22,7 Mio. Euro). Das entspricht einem Zuwachs von 22 % gegenüber dem Vorjahresstichtag. Auf der Aktivseite stiegen die langfristigen Vermögenswerte um 26 % auf 13,0 Mio. Euro, insbesondere durch den Zugang von Nutzungsrechten nach IFRS 16 in Höhe von 1,8 Mio. Euro.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen um 19 % auf 14,6 Mio. Euro, was im Wesentlichen auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+39 % auf 5,5 Mio. Euro) und die gestiegenen liquiden Mittel (+7 % auf 7,7 Mio. Euro) zurückzuführen ist.
Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital zum Jahresende 2019 um 15 % auf 15,7 Mio. Euro (31. Dezember 2018: 13,6 Mio. Euro). Grund hierfür waren zwei im Geschäftsjahr 2019 durchgeführte Kapitalerhöhungen (wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernanhang). Die langfristigen Schulden reduzierten sich um 73 % auf 0,5 Mio. Euro, im Wesentlichen durch die planmäßigen Darlehenstilgungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 56 % auf 11,4 Mio. Euro. Dies resultiert primär aus erstmals ausgewiesene Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 von 1,7 Mio. Euro, aus höheren Umsatzabgrenzungsposten sowie gestiegenen kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote betrug Ende des Jahres 57 % (31. Dezember 2019 ohne IFRS 16: 61 %; 31. Dezember 2018: 60 %). Insgesamt zeigt Intershop weiterhin eine solide Vermögens- und Finanzlage.
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| Konzern-Bilanzkennzahlen 31.12.2019 | Aktiva | Passiva | |
|---|---|---|---|
| in Mio. EUR | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 9,9 | 15,7 | Eigenkapital |
| Zahlungsmittel | 7,7 | 1,6 | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten |
| Nutzungsrechte | 1,8 | 1,8 | Leasingverbindlichkeiten |
| Sonstige Aktiva | 8,3 | 8,7 | Sonstige Verbindlichkeiten |
| 27,6 | 27,6 | Eigenkapitalquote: 57 % |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbesserte sich im Berichtszeitraum auf -1,8 Mio. Euro nach -4,1 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum, was im Wesentlichen auf höhere Verbindlichkeiten und einen höheren Umsatzabgrenzungsposten, welches die Vorauszahlungen der Kunden umfasst, zurückzuführen ist. Bereinigt um den IFRS-16-Effekt liegt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit bei -3,5 Mio. Euro. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit betrug 3,4 Mio. Euro und lag damit über dem Vorjahreswert von 2,9 Mio. Euro durch die Zuführung von 0,6 Mio. Euro zu den liquiden Mitteln mit Verfügungsbeschränkung, die als Mietsicherheit für die neuen Geschäftsräume am Firmensitz dienen. Die enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte blieben mit 2,5 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 rund 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelzufluss von 5,4 Mio. Euro). Der Mittelzufluss ist im Wesentlichen auf die beiden durchgeführten Barkapitalerhöhungen zurückzuführen. Mittelabflüsse entstanden aus der Tilgung von Krediten in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro sowie den Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Bereinigt um den IFRS-16-Effekt stieg der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auf 7,2 Mio. Euro. Insgesamt erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 die liquiden Mittel auf 7,7 Mio. Euro nach 7,2 Mio. Euro zum Jahresende 2018.
Die Bilanzsumme der Einzelgesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluss reduzierte sich um 6 % von 26,2 Mio. Euro auf 24,6 Mio. Euro. Auf der Aktivseite verringerte sich das Anlagevermögen von 14,8 Mio. Euro auf 11,1 Mio. Euro. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen durch Abgänge in den Finanzanlagen durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der amerikanischen Tochtergesellschaft. Die Finanzanlagen reduzierten sich damit von 9,2 Mio. Euro auf 5,1 Mio. Euro. Die selbst erstellte Software erhöhte sich von 5,0 Mio. Euro auf 5,4 Mio. Euro. Das Umlaufvermögen stieg um 1,8 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro. Die Erhöhung resultiert aus dem Zugang der unfertigen Leistungen (+ 0,3 Mio. Euro), Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+0,7 Mio. Euro) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (+0,2 Mio. Euro) sowie der Zunahme der liquiden Mittel. Die flüssigen Mittel stiegen von 4,9 Mio. Euro auf 5,6 Mio. Euro durch zwei durchgeführte Kapitalerhöhungen. Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um 16 % auf 15,0 Mio. Euro. Das gezeichnete Kapital stieg durch zwei durchgeführte Barkapitalerhöhungen von 34,9 Mio. Euro auf 42,6 Mio. Euro. Demgegenüber stand die vollständige Auflösung der Kapitalrücklage zum (teilweisen) Ausgleich des Bilanzverlustes. Am Vorjahresbilanzstichtag betrug die Kapitalrücklage 8,6 Mio. Euro. Der Bilanzverlust betrug 27,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 25,5 Mio. Euro). Ende Oktober hatten die Bildung einer Rückstellung für das Restrukturierungsprogramm in Höhe von 1 Mio. Euro und das Ergebnis für die ersten neun Monate 2019 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu einem Verlust des hälftigen Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG bei der INTERSHOP Communications AG (Einzelgesellschaft) ergeben. Die Rückstellungen erhöhten sich von 2,1 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich von 5,0 Mio. Euro auf 4,6 Mio. Euro. Dabei verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 49 % auf 1,5 Mio. Euro durch die planmäßige Tilgung der beiden Bankdarlehen. Die Rechnungsabgrenzungsposten stiegen von 1,2 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro, insbesondere durch höhere Vorauszahlungen von Kunden für Wartungsverträge.
Personal
Intershop beschäftigte zum 31. Dezember 2019 weltweit insgesamt 314 Mitarbeiter (Vorjahr: 339 Mitarbeiter). Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen:
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| Mitarbeiter nach Bereichen* | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Technische Abteilungen (Servicebereiche und F&E-Bereich) | 243 | 251 |
| Vertrieb und Marketing | 39 | 51 |
| Allgemeine Verwaltung | 32 | 37 |
| 314 | 339 |
* auf Basis Vollzeitkräfte inklusive Studenten und Auszubildende
Die Zahl der Beschäftigten in den europäischen Niederlassungen lag zum Bilanzstichtag bei 261 Mitarbeitern und der Anteil an der Gesamtbelegschaft damit bei 83 % (Vorjahr: 291 Mitarbeiter mit einem Anteil von 86 %). Auf die US-Tochtergesellschaft entfielen mit 19 Beschäftigten rund 6 % der Belegschaft (Vorjahr: 18 Mitarbeiter mit einem Anteil von 5 %). Die Zahl der Beschäftigten in der asiatisch-pazifischen Region stieg von 30 auf 34 Mitarbeiter, der Anteil der Beschäftigten erhöhte sich auf 11 % (Vorjahr: 9 %).
Die AG als Einzelgesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag 281 Mitarbeiter (31. Dezember 2018: 288 Mitarbeiter).
Vorstand und Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine personellen Änderungen in den Gremien der INTERSHOP Communications AG.
Vergütungsbericht
Vergütung Vorstand
Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die fixen Bestandteile sind das Festgehalt sowie Nebenleistungen wie geldwerter Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen und werden monatlich ausgezahlt. Die variable, jährlich wiederkehrende Vergütung ist an unterschiedliche jährliche und mehrjährige quantitative Ziele gebunden, deren Bemessung in Abhängigkeit vom Grad der Zielerreichung erfolgt. Etwa ein Drittel der Gesamtvergütung ist variabel. Bei der variablen Vergütung hängen 55 % der Vergütung von der Erreichung langfristiger und 45 % von der Erreichung kurzfristiger Ziele ab. Bemessungsgrundlagen für die quantitativen Ziele sind das Konzern-EBIT, Umsatz sowie der Aktienkurs.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich auf 485 TEUR (2018: 598 TEUR), davon entfielen 485 TEUR (2018: 561 TEUR) auf die feste Vergütung und 0 TEUR (2018: 37 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen 460 TEUR Festgehalt und 25 TEUR Nebenleistungen (2018: 525 TEUR Festgehalt, 36 TEUR Nebenleistungen).
Die Bezüge teilen sich wie folgt auf die Vorstandsmitglieder auf:
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| Feste Vergütung | Variable Vergütung | Gesamtbezüge | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Jochen Wiechen | 265 | 266 | 0 | 0 | 265 | 266 |
| Markus Klahn (ab 09.04.2018) | 220 | 160 | 0 | 37 | 220 | 197 |
| Axel Köhler (bis 16.08.2018) | - | 135 | - | 0 | - | 135 |
| 485 | 561 | 0 | 37 | 485 | 598 |
Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Im Fall einer Umwandlung des Unternehmens (Verschmelzung, Aufspaltung oder Formwechsel) enden die Vorstandsmandate. Der Vorstand erhält dann als Entschädigung eine Abfindung von zwölf Monatsgehältern; ist die Restlaufzeit des Vorstandsvertrages kleiner als ein Jahr, verringert sich die Abfindung entsprechend. Mit den Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, das eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für ein Jahr vorsieht. Die Entschädigung umfasst 75 % der zuletzt bezogenen (Grund-)Vergütung ausschließlich Nebenleistungen. Die Entschädigungszahlung entfällt, wenn Intershop auf das Wettbewerbsverbot innerhalb einer bestimmten Frist verzichtet. Die Vorstandsverträge beinhalten im Krankheitsfall einen Anspruch auf sechsmonatige Fortzahlung der festen Grundbezüge bis maximal zum Ende der Laufzeit der Verträge. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die feste monatliche Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für die sechs folgenden Monate. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Kredite oder ähnliche Leistungen wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. Die Vorstände haben im Geschäftsjahr keine Leistungen Dritter erhalten, die im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind.
Vergütung Aufsichtsrat
Die Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet fixe und variable Bestandteile. Die fixe Vergütung besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12.500 Euro pro Jahr sowie einem Sitzungsgeld von 2.500 Euro pro Sitzung bzw. in Höhe von 500 Euro, sofern anstelle einer Sitzung eine Telefonkonferenz abgehalten wird. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern das im gebilligten Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr positiv war und festgelegte quantitative Ziele erreicht wurden: 5.000 Euro werden jeweils gewährt, wenn a) das Vorjahres-EBIT erreicht wird, b) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gesteigert wurde, c) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 % gesteigert wurde sowie d) bei einer Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 %. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich ergebenden fixen und variablen Vergütung. Gehören Aufsichtsratsmitglieder nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Auslagen werden von der Gesellschaft ersetzt.
Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtvergütung in Höhe von 154 TEUR (2018: 152 TEUR) zu, die ausschließlich fixe Vergütung beinhaltet. Ein Anspruch auf variable Vergütung bestand für 2019 und 2018 nicht. Die fixe Vergütung setzt sich aus 50 TEUR (2018: 50 TEUR) Festvergütung und 104 TEUR (2018: 102 TEUR) Sitzungsgeldern zusammen.
Der Vergütungsanspruch teilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder auf:
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| Fixe Vergütung | Variable Vergütung | Gesamtbezüge | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Christian Oecking | 77 | 77 | 0 | 0 | 77 | 77 |
| Ulrich Prädel | 38,5 | 39 | 0 | 0 | 38,5 | 39 |
| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis | 38,5 | 36 | 0 | 0 | 38,5 | 36 |
| 154 | 152 | 0 | 0 | 154 | 152 |
Chancen- und Risikobericht
Risikomanagementsystem
Intershop agiert in einem dynamischen Markt, der von kontinuierlichen Veränderungen und damit behafteten Umfeldrisiken unterschiedlicher Natur geprägt ist, was Planungen erschwert und Prognoseabweichungen entstehen lässt. Gleichzeitig unterliegt die Gesellschaft Risiken, die aus der Geschäftspolitik, der Struktur des Unternehmens oder der Organisation der internen Prozesse heraus entstehen und die Ziele des Unternehmens gefährden können. Intershop bekennt sich zum Schutz des Eigentums der Aktionäre und zur Existenzsicherung als Grundlage seiner unternehmerischen Tätigkeit. Zur frühzeitigen Erkennung unbekannter Risiken (Frühwarnfunktion) sowie zur Steuerung der Risiken hat der Vorstand eine Risikopolitik verabschiedet, in der die Methoden und Prozesse des unternehmensweiten Risikomanagements beschrieben und festgelegt wurden. Dazu wurde ein Risikohandbuch mit der Beschreibung des Risikomanagementsystems erstellt, welches regelmäßig überprüft und angepasst wird. Bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems wird Intershop von spezialisierten externen Beratern unterstützt. Risiken sind in der Risikopolitik als die Möglichkeit definiert, von geplanten Zielen abzuweichen, und umfassen sowohl positive Abweichungen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken). Im Fokus des Risikomanagementsystems stehen besonders gravierende mögliche negative Abweichungen, die die Unternehmensentwicklung beeinflussen und das Eigenkapital und die Liquidität stark belasten können. Der Vorstand hat einen Risikomanager ernannt, der ihn quartalsweise über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Die weitere Ausgestaltung der Risikomanagementorganisation ist dezentral. Die Abteilungsleiter der einzelnen Unternehmensbereiche sind für die Identifizierung und Bewältigung der Risiken ihrer Bereiche verantwortlich. Im Falle von bedeutenden und insbesondere bestandsgefährdenden Risiken sind die Bereichsleiter verpflichtet, den Vorstand sofort und umfassend zu informieren. Flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege und eine offene Kommunikationskultur stellen sicher, dass auch darüber hinaus wichtige Risikoinformationen umgehend an den Vorstand gelangen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand mindestens einmal im Quartal, in der Regel aber häufiger, über wichtige Entwicklungen im Unternehmen informiert.
Der operative Prozess des Risikomanagements umfasst die Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikoaggregation und Risikobewältigung. Dabei werden strategische, operative und finanzielle Risiken unterschieden. Zur Risikoidentifikation erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung des Umfelds in Bezug auf definierte Risikofelder und Risiken durch Risikoeigner (in der Regel die Intershop-Abteilungsleiter), denen klar abgegrenzte Unternehmensbereiche und alle daraus entstandenen möglichen Risiken operativ zugeordnet sind. Zusätzlich wird eine jährliche Risikoinventur mit quartalsweiser Aktualisierung durchgeführt, in deren Rahmen die Relevanzskala und die Risikoeigner festgelegt, bereits identifizierte Risiken überprüft sowie neue Risiken erfasst werden. Zusätzlich findet eine Abweichungsanalyse des Controllings zur Identifikation von Planabweichungen statt. Dazu wird auf die Finanzbuchhaltungs- und Controlling-Software von SAP sowie die Konsolidierungs- und Controlling-Software von LucaNet zurückgegriffen.
Im Zuge der Risikoidentifikation werden operative und finanzielle Risiken in ihrer Auswirkung auf das laufende Geschäftsjahr soweit wie möglich quantifiziert (Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) und einer Relevanzklasse zugeordnet. Bei strategischen Risiken wird die Wirkung von drei Jahren berücksichtigt und das Risiko einer Relevanzklasse zugeordnet.
Die festgestellten Risiken werden wie folgt kategorisiert:
Kategorisierung der Schadenshöhe:
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| Wirtschaftliches Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| < 2,5 % | < 7,5 % | < 25 % | < 100 % | >100 % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| unwesentlich | spürbar | stark | erheblich | bestandsgefährdend |
| Relevanzklasse 1 | Relevanzklasse 2 | Relevanzklasse 3 | Relevanzklasse 4 | Relevanzklasse 5 |
Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeit:
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| < 5 % | < 25 % | < 50 % | < 95 % | >95 % |
|---|---|---|---|---|
| sehr unwahrscheinlich | unwahrscheinlich | möglich | wahrscheinlich | sehr wahrscheinlich |
Im Fokus der Lageberichterstattung stehen wesentliche Risiken und Chancen. Das wirtschaftliche Eigenkapital bestimmt sich aus dem Eigenkapital abzüglich des Firmenwertes. Der Umfang des Gesamtrisikos von Intershop wird durch eine Risikoaggregation (Monte-Carlo-Simulation) bestimmt. Dafür wird die Software Strategie-Navigator verwendet. Intershop wendet zur Risikobewältigung je nach Stadium Maßnahmen an, die die Eintrittswahrscheinlichkeiten senken oder die Schadenshöhe vermindern.
Intershop hat im Zuge der Risikoinventuren in allen Bereichen des Unternehmens Risiken identifiziert, die die Entwicklung des Unternehmens beeinflussen können. Alle Intershop-Produkte werden in allen Segmentregionen angeboten und unterliegen insgesamt gleichartigen Risiken. Neben den konkreten Einzelrisiken und -chancen werden im Risikomanagement bei Intershop auch allgemeine Geschäftsrisiken (wie Umsatzschwankungen und Kostenschwankungen) betrachtet, die sowohl negative (Risiken) oder positive (Chancen) Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage haben können.
Strategische Risiken
Intershop agiert als einer der führenden Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce in einem sehr dynamischen Markt. Übergeordnetes strategisches Ziel von Intershop ist die Entwicklung des Unternehmens vom reinen Technologieanbieter zu einem ganzheitlichen Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen. Mit der "Cloud First"-Strategie geht eine konsequente Transformation vom Lizenzanbieter zum Anbieter von Commerce-as-a-Service über die Cloud einher.
Der Zielmarkt von Intershop ist kontinuierlichen Veränderungen unterworfen, etwa durch technologischen Fortschritt, Veränderungen in der IT-Landschaft von Unternehmen, die Konsolidierung der Anbieterlandschaft verbunden mit neuen Wettbewerbern oder neue Strategien oder Verhaltensmustern von Akteuren im Online-Handel. Prinzipiell besteht das Risiko, dass Intershop perspektivisch Produkte und Dienstleistungen anbietet, die nicht den Kundenbedürfnissen und Markterwartungen entsprechen. Gelingt es nicht, die Zielmärkte adäquat zu beobachten, die Mitbewerber einzuschätzen und neue innovative Produkt- und Lösungsstrategien anzubieten, kann dies zu einer zukünftigen negativen Umsatzentwicklung führen, weil Kunden zu Wettbewerbern wechseln und die Neukundengewinnung erschwert wird. Intershop begegnet diesem Risiko durch eine ständige Marktbeobachtung und Analyse der Kundenbedürfnisse in Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und Marktanalysten. So fließt in die neuen Produktversionen regelmäßig das Kunden- und PartnerFeedback mit ein. Zudem gibt es Gespräche mit Industrieanalysten wie zum Beispiel Forrester. Intershop schätzt ein, dass diese Risiken starke Auswirkungen haben können, für die im Moment jedoch keine bzw. nur schwache Eintrittsindikatoren gesehen werden.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Intershop-Software perspektivisch durch neue Technologien ganz oder teilweise verdrängt wird. Je nach Grad und Geschwindigkeit der Veränderung kann dies dazu führen, dass die heutigen Produkte von Intershop unverkäuflich werden und es notwendig ist, diese entweder teilweise oder ganz durch neue Produkte zu ersetzen. Intershop schätzt dieses Risiko als starkes Risiko ein. Derzeit ist aber keine Entwicklung erkennbar, die den Internethandel bzw. die heutigen Produkte grundsätzlich in Frage stellen. Zudem wird dem Risiko durch den Synaptic-Commerce(r)-Ansatz mit der Übernahme von als relevant erkannten Technologien ins Produktportfolio, kurze Produkt-Release-Zyklen, eine agile Softwareentwicklung sowie regelmäßige Markt-und Wettbewerbsbeobachtungen entgegengewirkt.
Die Markenbekanntheit ist für Intershop ein wesentlicher Faktor für den Vertrieb der IntershopProdukte. Es besteht das Risiko, dass eine sinkende Markenbekanntheit dazu führt, dass potenzielle Kunden Intershop nicht als Lösungspartner wahrnehmen sowie die Gewinnung von neuen Partnern und Mitarbeitern erschwert wird. Gelingt es nicht, die Sichtbarkeit der Marke Intershop zu steigern, insbesondere auch vor dem Hintergrund der negativen Ergebnisentwicklung der letzten zwei Jahre, kann dies zu Umsatzrückgängen führen und die öffentliche Wahrnehmung beeinträchtigen. Intershop stuft dieses Risiko als starkes Risiko ein. Durch verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Markenbekanntheit, die Bestandteil der Marketingstrategie sind, wird diesem Risiko entgegengewirkt. Beispielsweise wird der Ausbau der Online-Marketing-Maßnahmen oder die Etablierung und Stärkung des Employer Brandings erfolgen.
Hinsichtlich der Intershop-Software besteht ein für Software typisches Produktmangelrisiko. Durch Fehler in der Entwicklung kann es möglich sein, dass das Produkt mangelhaft ist und insbesondere hinsichtlich der Produktsicherheit nicht den Kunden- und Marktanforderungen entspricht. Produktmängel könnten zu einer potenziellen oder tatsächlichen Beeinträchtigung des Betriebs beim Kunden führen und bei schweren Mängeln die Akzeptanz der Produkte von Intershop erheblich mindern. Für Intershop könnten infolge dessen Schadensersatzforderungen, Kosten für mögliche juristische Auseinandersetzungen sowie Zusatzkosten zur Mängelbeseitigung anfallen. Außerdem ist ein Umsatzrückgang möglich. Intershop sieht dieses Risiko als spürbares Risiko an. Mit einem aufwendigen Qualitätssicherungsprozess mit Bestimmung eines Security-Code-Verantwortlichen und einem dokumentierten Eskalationsprozess wird die Möglichkeit des Eintritts jedoch minimiert.
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass technische Konzepte der Intershop-Produkte an nicht autorisierte dritte Parteien oder an Wettbewerber gelangen. Der Abfluss von Informationen könnte es den Wettbewerbern ermöglichen, konkurrierende Produkte anzubieten oder Kunden abzuwerben. Weiterhin können neue Wettbewerber am Markt auftreten und Bestands- oder potenzielle Neukunden abwerben. Intershop schätzt ein, dass diese Risiken spürbare Auswirkungen haben können, die durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie Markt- und Wettbewerberbeobachtung begrenzt werden.
Die Leistungen und das Know-how der Mitarbeiter und Führungskräfte sind entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Dabei besteht insbesondere bei Personal in Schlüsselpositionen das Risiko, dass das spezifische Wissen dieser Mitarbeiter bei einem Wechsel zu einem Wettbewerbsunternehmen dort eingesetzt wird. Ferner ist es grundsätzlich schwieriger, diese Mitarbeiter zu ersetzen. Ein Verlust von Schlüsselpersonen könnte die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von Intershop beeinträchtigen und zusätzliche Wiederbesetzungskosten verursachen. Das Schlüsselpositionsrisiko stuft Intershop als spürbares Risiko ein. Durch den Einsatz eines modernen Personalmanagements mit individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen in Verbindung mit der offenen Unternehmenskultur und flachen Hierarchien wird diesen Risiken entgegengewirkt. Zudem errichtete Intershop ein Fachkräfte-Entwicklungsprogramm, das eine Schlüsselpersonenförderung beinhaltet.
Operative Risiken
Die Geschäftsprozesse bei Intershop basieren auf Informationstechnologien. Dabei besteht ein typisches inhärentes Datenverlustrisiko. Der Verlust von sensiblen Daten könnte zu Wettbewerbsnachteilen oder Schwächung der Marktposition führen. Intershop schätzt das Risiko als spürbares Risiko ein. Dem Risiko wird mit Maßnahmen zur Informationssicherheit, Datensicherungsverfahren sowie Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsprozessen, die laufend weiterentwickelt werden, begegnet, weshalb der Eintritt als sehr unwahrscheinlich betrachtet wird.
Für den Vertrieb von Intershop-Produkten werden spezialisierte und standardisierte Verträge und AGB benutzt. Es kann vorkommen, dass von diesen Verträgen, zum Beispiel auf Kundenwunsch, abgewichen werden muss. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass die abweichende vertragliche Regelung von Nachteil für Intershop ist. Das Risiko wird als mögliches spürbares Risiko angesehen. Es wird begrenzt, indem Verträge, die von der Standardvorlage bzw. von den Standard-AGB abweichen, juristisch zu prüfen sind.
Die Komplexität der Prozesse im E-Commerce führt zu vielfältigen gegenseitigen Abhängigkeiten. Es besteht das Risiko, dass die Prozesskette oder Teile davon versagen und dies zu Umsatzausfällen beim Kunden führt. Für Intershop kann dies zu Umsatzverlust, Schadensersatzansprüchen, hohen Rechtsberatungskosten und Zusatzaufwand zur Beseitigung des Prozessfehlers führen. Das Risiko wird als unwesentliches Risiko eingeschätzt, deren Eintritt jedoch möglich ist. Es wird durch detaillierte Prozessdokumentationen und -spezifikationen, Versicherungen sowie Haftungsbegrenzung in Verträgen kontrolliert.
Finanzielle Risiken
Dritte könnten Intershop der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, wie zum Beispiel Patenten oder Urheberrechten, bezichtigen und Schadenersatzforderungen geltend machen oder versuchen, den Vertrieb der Intershop-Software zu beschränken. Dies gilt vornehmlich für die Staaten, in denen Software-Verfahrenspatente existieren. Das Risiko wird als mögliches spürbares Risiko eingeschätzt. Zur Risikobegrenzung prüft Intershop die Einhaltung von Lizenzbestimmungen Dritter bereits im Entwicklungsprozess.
Ein großer Teil des Umsatzes wird durch Beratungsdienstleistungen, welche vor allem im Rahmen von Projekten erbracht werden, erzielt. Dabei ist die Kundenbindung ein sehr wichtiger Faktor. Um diese gewährleisten zu können, ist es von Bedeutung, die vom Kunden geforderte Qualität der Projekte zu erbringen und den Kosten- und Zeitrahmen zu beachten. Gelingt dies nicht, so hat dies neben höheren Projektkosten Auswirkungen auf die Reputation der Gesellschaft. Künftige Aufträge könnten verloren gehen, Projekte vorzeitig abgebrochen werden oder sich die Gewinnspanne der Projekte dauerhaft reduzieren. Intershop schätzt dieses Risiko als spürbares Risiko ein. Um dem Risiko entgegenzuwirken, werden eine Personalplanungssoftware und Projektanalyse-Tools eingesetzt; regelmäßige Projektbesprechungen dokumentieren die aktuellen Projektstände und falls nötig und sinnvoll, erfolgt eine Unterstützung durch Mitarbeiter aus dem Entwicklungsbereich. Weiterhin erfolgt ein permanentes Monitoring der Projekte und der Kundenzufriedenheit. Der Eintritt des Risikos wird als möglich angesehen.
Intershop verfügt zum Bilanzstichtag mit einer Liquidität von 7,7 Mio. Euro über eine gute Liquiditätssituation. Ein Zinsrisiko aus zwei Bankdarlehen in Höhe von insgesamt 1,55 Mio. Euro zum Bilanzstichtag besteht durch Vereinbarungen fester Zinssätze über die Laufzeit nicht. Ein Liquiditätsrisiko aufgrund der Rückzahlung der finanziellen Verbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt, da die Darlehenstilgungen über eine feste Laufzeit mit einer festen jährlichen bzw. monatlichen Rate vereinbart sind. Zusätzlich hat das Unternehmen bei einem der Darlehen die Möglichkeit der jährlichen Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Kreditvertrag enthält Regelungen, die es der Bank ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen die Kreditbedingungen zu ändern oder den Kredit fällig zu stellen. Währungsrisiken aus dem Engagement im Ausland treten durch die Umsätze in US-Dollar und in Australischen Dollar auf. Maßnahmen zur Absicherung von Währungsrisiken werden nach Einzelfallentscheidungen getroffen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Forderungsausfällen. Um das Risiko von Zahlungsausfällen zumindest einzugrenzen, führt Intershop regelmäßig Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Kunden durch. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko zusätzlich durch die Vereinbarung von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es wird hierzu zusätzlich auf den Konzernanhang, Abschnitt "Angaben zu den Finanzinstrumenten" verwiesen. Diese Risiken werden als unwesentlich angesehen, deren Eintritt jedoch wahrscheinlich ist.
Intershop ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Aktuell geht der Vorstand davon aus, dass, über die im Konzernanhang angegebenen Rechtsstreitigkeiten hinaus, aus laufenden Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen auf die Gesellschaft zukommen. Diese Risiken werden zudem durch Versicherungen abgesichert bzw. es wurden vorsorglich Rückstellungen gebildet. Es wird auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten" verwiesen.
Chancen
Intershop befindet sich in einem sehr dynamischen und schnell wachsenden Marktumfeld für E-Commerce-Plattformen mit zunehmender Unternehmenskonzentration. In diesem Markt können sich jederzeit neue Chancen ergeben. Diese zu identifizieren und zu nutzen, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen, ist ein wesentlicher Treiber für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Deshalb sind bei Intershop das Chancen- und Risikomanagement eng miteinander verknüpft. Das Chancenmanagement ist Teil des strategischen Planungsprozesses bei Intershop - hier werden regelmäßig interne und externe Potenziale evaluiert, die sich positiv auf die Weiterentwicklung und Wertsteigerung von Intershop auswirken können. Die folgenden Chancen sind dabei hervorzuheben: Intershop sieht eine erhebliche strategische Chance durch die bestehende und sich entwickelnde Partnerschaft mit Microsoft, weil durch eine bessere Sichtbarkeit am Markt mittel- und langfristig höhere Umsätze zu erwarten sind. Weiterhin sieht Intershop die starke strategische Chance, im Zuge der am Markt stattfindenden Konsolidierungen durch strategische M&A-Optionen zusätzliche Wachstumspotenziale zu erzielen. Es besteht zudem die starke, jedoch unwahrscheinliche Chance, dass sich aus Audits durch Intershop ungeplante außerordentliche Erträge ergeben, wenn Kunden gegen die Lizenzbedingungen verstoßen oder Intershop-Produkte unberechtigt nutzen.
Gesamtrisikoposition
Unter der Gesamtrisikoposition sind alle Einzelrisiken zu verstehen, denen Intershop in der Gesamtheit ausgesetzt ist. Es sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Die Gesamtrisikoposition hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem von Intershop umfasst die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung von dessen Entscheidungen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der IntershopKonzern ist entsprechend der Vorstandsressorts gegliedert, deren verschiedene Abteilungen zu dem jeweils verantwortlichen Vorstand berichten. Die Abteilungen sind unterteilt in verschiedene Kostenstellen bzw. Profitcenter, für die je ein Abteilungsleiter verantwortlich ist. Die Abteilungsleiter haben entweder Umsatz- und Kostenverantwortung oder ausschließlich Kostenverantwortung.
Die geschäftlichen Bestell- und Genehmigungsprozesse einschließlich Zeichnungsberechtigungen und Wertgrenzen sind in einer vom Vorstand eingeführten Genehmigungsrichtlinie ("Global Authorization Policy") geregelt, welche regelmäßig überprüft und wenn notwendig angepasst wird. Die Genehmigungsrichtlinie beinhaltet drei Regelungsfelder: den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Angebote an und Verträge mit Kunden sowie Personalangelegenheiten. Bevor Aktivitäten ausgeführt werden, sind festgelegte Abläufe einzuhalten. Werden beispielsweise Waren bestellt oder Dienstleistungen beauftragt, bestehende Verträge verändert oder gekündigt, sind Genehmigungen in Form von Unterschriften einzuholen. Deren Umfang ist abhängig von der Art des Vertrages und vom Auftragsvolumen. Es sind Angaben über finanzielle und bilanzielle Auswirkungen sowie Budgeteffekte darzulegen und Alternativen (z. B. Angebote weiterer Lieferanten oder Dienstleister) zu erläutern. Alle Bestellungen bzw. Beauftragungen dürfen nur erfolgen, wenn die jeweils entsprechend der Richtlinie notwendigen Genehmigungen der Fachabteilungen, Abteilungsleiter und/ oder Vorstände vorliegen. Neben der Genehmigungsrichtlinie existieren bei Intershop weitere Richtlinien für verschiedene Geltungsbereiche, zum Beispiel die Reisekostenrichtlinie, die Mobiltelefonrichtlinie oder die Firmenwagenrichtlinie. Diese werden ebenfalls regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. In den mindestens zweiwöchentlichen Vorstandsbesprechungen werden neben anderen Themen auch externe Beauftragungen diskutiert und überwacht.
Die buchhalterischen Vorgänge werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften im zentralen SAP-System des Konzerns erfasst. Die Konsolidierung und Aufstellung des Konzernabschlusses von Intershop wird mit der Konsolidierungssoftware von LucaNet auf Basis der im SAP erfassten Einzelabschlüsse zentral durchgeführt. Die Bilanzierungsvorschriften des Konzerns berücksichtigen die Anforderungen der IFRS, HGB, AktG und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgen interne Kontrollen unter Wahrung des Vier-Augen-Systems zur Sicherstellung der Verlässlichkeit der eingehenden Einzelabschlüsse und des Konzernabschlusses. Vom Konzerncontrolling werden monatlich Detailauswertungen erstellt, um die Entwicklung des Konzerns, der Einzelgesellschaften sowie der Kostenstellen und Profitcenter aufzuzeigen. Die Werthaltigkeitstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden zentral auf Konzernebene durchgeführt, um einheitliche Bewertungskriterien sicherzustellen. Auf Konzernebene erfolgt durch das Konzerncontrolling die Aufbereitung und Zusammenfassung der Daten für die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts, welche durch die Finanzabteilung überprüft werden.
Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw. § 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Absatz 1 S. 1 AktG
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 42.582.492 Euro und ist eingeteilt in 42.582.492 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Eine Aktie hat einen Anteil am Grundkapital von 1 Euro. Es existieren keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Zum Bilanzstichtag sind die Shareholder Value Beteiligungen AG mit 18,39 % und die Shareholder Value Management AG mit 15,44 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Insgesamt halten beide Gesellschaften nach § 33 ff. WpHG zusammen 33,83 % der Stimmrechte (abgestimmtes Stimmrechtsverhalten).
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen zum Bilanzstichtag am Grundkapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden der INTERSHOP Communications AG nicht mitgeteilt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, also insbesondere Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat, gibt es nicht. Es gibt keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sodass eine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, ohne dass sie gleichzeitig die Kontrollrechte unmittelbar ausüben können, ebenfalls nicht existiert.
Die Ernennung und Abberufung des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 6 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Satzungsänderungen erfolgen nach den §§ 179 ff. AktG sowie nach § 28 der Satzung. Nach letztgenannter Vorschrift ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere auch Änderungen der Angaben über das Grundkapital, entsprechend dem jeweiligen Umfang von Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital und genehmigtem Kapital sowie von Kapitalherabsetzungen aufgrund der Einziehung von Aktien zu beschließen.
Hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitt "Eigenkapital", bzw. auf den Anhang des Einzelabschlusses der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft unterhält keine wesentlichen verbindlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Zudem gibt es keine verbindlichen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d HGB
Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom 5. Februar 2020 die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB abgegeben und diese zusammen mit dem Bericht über die Unternehmensführung (Corporate-Governance-Bericht) auf der Internetseite unter http://www.intershop.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung öffentlich zugänglich gemacht.
Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat vorsorglich für das Geschäftsjahr 2019 einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG aufgestellt. In diesem Bericht werden auch die Beziehungen zu Shareholder Value Management AG und zur Shareholder Value Beteiligungen AG dargestellt. Die Shareholder Value Management AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG vereinigten auf der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 86,26 % und auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2019 66,23 % der anwesenden Stimmen auf sich und verfügten damit jeweils über eine Hauptversammlungsmehrheit. Der Vorstand geht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorsorglich von dem Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses zu diesen Gesellschaften aus. Der Vorstand ist sich jedoch bewusst, dass diese Einschätzung von Unwägbarkeiten und Unsicherheiten abhängt, insbesondere von der Prognose zukünftiger Hauptversammlungsmehrheiten, die sich nicht sicher vorhersehen lassen. Vorsorglich wurde der Abhängigkeitsbericht erstattet. Er enthält die folgende Schlusserklärung:
"Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat für die in dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Prognosebericht
Rahmenbedingungen
Nach der jüngsten Prognose des IWF von Januar 2020 wird für die globale Wirtschaft im laufenden Jahr wieder ein stärkeres Wachstum von 3,3 % erwartet. In den Schwellen- und Entwicklungsländern wird der Anstieg der Wirtschaftsleistung demnach 4,4 % betragen. Für die Gruppe der Industriestaaten wird ein Wachstum von 1,6 % prognostiziert, der Anstieg für die Eurozone wird bei 1,3 % und für die deutsche Wirtschaft bei 1,1 % erwartet.
Der E-Commerce-Markt wird in den nächsten Jahren weiter kräftig wachsen. Im B2C-Segment wird das Wachstum nach Schätzungen von eMarketer im laufenden Jahr rund 19 % betragen. Für Deutschland prognostiziert der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel in 2020 einen weiteren Zuwachs der Online-Umsätze um rund 10%. Die digitale Transformation der Wirtschaft stellt auch den B2B-Handel vor große Herausforderungen. Wie massiv die Auswirkungen der Vertriebs- und Servicedigitalisierung von B2B-Unternehmen sind, bestätigt der Intershop E-Commerce Report 2019. Fast acht von zehn Befragten glauben, dass Organisationen innerhalb der nächsten fünf Jahre verschwinden werden, wenn sie jetzt nicht digitalisieren.
Auf den globalen IT-Märkten rechnet das US-amerikanische Analystenhaus Gartner in 2020 im Markt für Unternehmenssoftware mit einem erneuten deutlichen Anstieg der Investitionen um 10,5%. Kerntreiber des Softwaremarktes ist die Einführung von Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen. Der weltweite Markt für IT-Dienstleistungen wird ebenfalls von hohen Investitionszuwächsen (+5,0 %) profitieren können. Für den deutschen Markt beziffert die aktuelle Bitkom-Marktprognose das Wachstum für 2020 im Software-Segment auf 6,4 % und im Markt für IT-Dienstleistungen auf 2,4 %.
Unternehmensausblick
Die Rahmenbedingungen in den B2C- und B2B-E-Commerce-Märkten sind weiterhin positiv und immer mehr Unternehmen aller Größenklassen wenden sich Cloud-Lösungen zu, statt auf eigene IT-Infrastrukturen und Ressourcen zu setzen. Der in 2018 angestoßene Transformationsprozess vom Lizenzanbieter zum Anbieter von Commerce-as-a-Service-Lösungen über die Cloud greift diese Entwicklung auf und bildet die Basis für die künftige Unternehmensentwicklung.
Dabei wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr signifikante Fortschritte erzielt und die Transformation abgeschlossen. Da die ambitionierten Wachstumsziele jedoch nicht im geplanten Umfang realisiert wurden, leitete Intershop im Herbst 2019 ein Restrukturierungsprogramm ein. Das Programm zielt darauf ab, das Wachstum mit Cloud-Lösungen zu beschleunigen und bereits im Geschäftsjahr 2020 wieder profitabel zu wachsen. Kernbestandteile sind eine Anpassung der Kostenstruktur auf das Cloud-Geschäftsmodell sowie Maßnahmen zur operativen Optimierung. Hierzu wurden Schwachstellen im Vertrieb identifiziert und entsprechende operative Maßnahmen eingeleitet. Ziele sind die effizientere Lead-Generierung, der konsequente Fokus auf das B2B-Segment und eine stärkere Einbindung der Vertriebspartner. Zudem wurde in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Dezember 2019 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung beschlossen, die Anfang 2020 umgesetzt wurde. Die weitere Finanzierung von Intershop soll vorrangig aus dem operativen Geschäft erfolgen. Gleichzeitig stehen sowohl auf Fremd- als auch auf Eigenkapitalseite verschiedenste Optionen zur Verfügung.
Das Hauptaugenmerk gilt im Jahr 2020 dem konsequenten Ausbau des Cloud-Geschäfts bei größtmöglicher Kosteneffizienz. Die Planungen sehen dabei vor, den Cloud-Auftragseingang auf 14 Mio. Euro zu steigern und einen Net New ARR von 4,3 Mio. Euro zu erzielen. Insgesamt rechnet Intershop im Geschäftsjahr 2020 mit deutlich steigenden Cloud und Subscription Umsätzen. Im Bereich Wartung und Lizenzen wird dagegen im Zuge der Transformation des Geschäftsmodells mit einem leichten Rückgang der Erlöse geplant. Im Servicebereich wird durch den Ausbau der Cloud-Kundenbasis ein leichter Umsatzanstieg erwartet. Dabei wird das Wachstum aus allen drei Zielregionen (Europa, USA und Asien/Pazifik) kommen.
Gesamtaussage für das Jahr 2020
Basierend auf den Annahmen für die jeweiligen Geschäftssegmente erwartet Intershop für das Geschäftsjahr 2020 einen leichten Anstieg der Konzernumsätze. Bei einer leichten Verbesserung von Bruttoergebnis und Bruttomarge wird ein leicht positives operatives Ergebnis (EBIT) prognostiziert.
Jena, 25. Februar 2020
Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Dr. Jochen Wiechen
Markus Klahn
Konzernabschluss
Konzernbilanz
Aktiva
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| in TEUR | Anhang Nr. | 31. Dezember 2019* | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | (1) | 9.908 | 9.599 |
| Sachanlagen | (2) | 608 | 658 |
| Nutzungsrechte IFRS16 | (3) | 1.763 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | (5) | 17 | 26 |
| Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung | (6) | 635 | 0 |
| Latente Steuern | (21) | 76 | 67 |
| 13.007 | 10.350 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (4) | 5.528 | 3.977 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | (5) | 1.360 | 1.106 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (6) | 7.731 | 7.224 |
| 14.619 | 12.307 | ||
| SUMME AKTIVA | 27.626 | 22.657 | |
| PASSIVA | |||
| Anhang Nr. | 31. Dezember 2019 * | 31. Dezember 2018 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | (7) | 42.582 | 34.852 |
| Kapitalrücklage | (7.1) | 1.082 | 9.738 |
| Andere Rücklagen | (7.2) | -27.933 | -30.944 |
| 15.731 | 13.646 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | (9) | 250 | 1.547 |
| Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | (3) | 207 | 0 |
| Umsatzabgrenzungsposten | (11) | 0 | 146 |
| 457 | 1.693 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | (12) | 428 | 261 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | (9) | 1.301 | 1.500 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (8) | 1.656 | 1.525 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | (21) | 62 | 27 |
| Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | (3) | 1.583 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (10) | 3.089 | 2.268 |
| Umsatzabgrenzungsposten | (11) | 3.319 | 1.737 |
| 11.438 | 7.318 | ||
| SUMME PASSIVA | 27.626 | 22.657 |
* unter Berücksichtigung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
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| Anhang | 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Nr. | 2019* | 2018 |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | (13) | ||
| Software und Cloud Umsätze | 17.072 | 15.967 | |
| Serviceumsätze | 14.548 | 15.232 | |
| 31.620 | 31.199 | ||
| Umsatzkosten | (14) | ||
| Software und Cloud Umsatzkosten | -7.557 | -6.874 | |
| Serviceumsatzkosten | -12.999 | -12.404 | |
| -20.556 | -19.278 | ||
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 11.064 | 11.921 | |
| Betriebliche Aufwendungen und Erträge | |||
| Forschung und Entwicklung | (15) | -4.557 | -4.663 |
| Vertrieb und Marketing | (16) | -8.760 | -9.627 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | (17) | -3.373 | -3.526 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (18) | 269 | 205 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (19) | -1.112 | -225 |
| -17.533 | -17.836 | ||
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -6.469 | -5.915 | |
| Zinserträge | (20) | 15 | 12 |
| Zinsaufwendungen | (20) | -176 | -158 |
| Finanzergebnis | -161 | -146 | |
| Ergebnis vor Steuern | -6.630 | -6.061 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (21) | -144 | -681 |
| Ergebnis nach Steuern | -6.774 | -6.742 | |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen: | |||
| Veränderungen aus Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | 142 | -42 | |
| Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung | 142 | -42 | |
| Gesamtergebnis | -6.632 | -6.784 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert/verwässert) | (22) | -0,17 | -0,20 |
* unter Berücksichtigung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16
Konzern-Kapitalflussrechnung
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| Anhang | 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Nr. | 2019* | 2018 |
| --- | --- | --- | --- |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | |||
| Ergebnis vor Steuern | -6.630 | -6.061 | |
| Anpassungen zur Überleitung Periodenergebnis | |||
| Finanzergebnis | 161 | 146 | |
| Abschreibungen | 4.146 | 2.211 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 113 | 0 | |
| Veränderung der operativen Vermögenswerte und Schulden | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -1.633 | 1.220 | |
| Sonstige Vermögenswerte | -243 | -417 | |
| Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 1.060 | -649 | |
| Umsatzabgrenzungsposten | 1.414 | -4 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Ertragsteuern und Zinsen | -1.612 | -3.554 | |
| Erhaltene Zinsen | 15 | 12 | |
| Gezahlte Zinsen | -103 | -286 | |
| Erhaltene Ertragsteuern | 0 | 3 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -115 | -317 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -1.815 | -4.142 | |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | |||
| Liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung | -635 | 0 | |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -2.478 | -2.520 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen | 2 | 3 | |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | -243 | -350 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -3.354 | -2.867 | |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 0 | 1.500 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | -1.500 | -1.250 | |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Stammaktien | 8.813 | 5.133 | |
| Kosten aus der Ausgabe von Stammaktien | -97 | -32 | |
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -1.696 | 0 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 5.520 | 5.351 | |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands | 156 | -67 | |
| Netto-Veränderung der liquiden Mittel | 507 | -1.725 | |
| Liquide Mittel zu Beginn des Berichtszeitraumes | (6) | 7.224 | 8.949 |
| Liquide Mittel am Ende des Berichtszeitraumes | 7.731 | 7.224 |
* unter Berücksichtigung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
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| in TEUR | Stammaktien (Anzahl Aktien) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2019 | 34.851.831 | 34.851 | 9.738 |
| Gesamtergebnis | |||
| Ausgabe neuer Aktien | 7.730.661 | 7.731 | 986 |
| Umgliederung | -9.642 | ||
| Stand 31. Dezember 2019 | 42.582.492 | 42.582 | 1.082 |
| Stand 1. Januar 2018 | 31.683.484 | 31.683 | 7.806 |
| Gesamtergebnis | |||
| Ausgabe neuer Aktien | 3.168.347 | 3.168 | 1.932 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 34.851.831 | 34.851 | 9.738 |
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| Andere Rücklagen | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Umstellungsrücklage | Kumulierte Gewinne/Verluste | Kumulierte Währungsdifferenzen |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2019 | -93 | -32.827 | 1.977 |
| Gesamtergebnis | -6.774 | 142 | |
| Ausgabe neuer Aktien | |||
| Umgliederung | 9.642 | ||
| Stand 31. Dezember 2019 | -93 | -29.959 | 2.119 |
| Stand 1. Januar 2018 | -93 | -26.085 | 2.019 |
| Gesamtergebnis | -6.742 | -42 | |
| Ausgabe neuer Aktien | |||
| Stand 31. Dezember 2018 | -93 | -32.827 | 1.977 |
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| in TEUR | Summe Eigenkapital |
|---|---|
| Stand 1. Januar 2019 | 13.646 |
| Gesamtergebnis | -6.632 |
| Ausgabe neuer Aktien | 8.717 |
| Umgliederung | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 15.731 |
| Stand 1. Januar 2018 | 15.330 |
| Gesamtergebnis | -6.784 |
| Ausgabe neuer Aktien | 5.100 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 13.646 |
Konzernanhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft
Die INTERSHOP Communications AG ("Intershop", das "Unternehmen", die "Gesellschaft", der "Konzern" oder der "Intershop-Konzern") ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Intershop Tower, Leutragraben 1 in 07743 Jena. Die Gesellschaft ist an der Deutschen Börse in Frankfurt notiert und wird im Prime Standard geführt. Die INTERSHOP Communications AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena unter der Nummer HRB 209419 eingetragen.
Intershop ist ein führender Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Das Unternehmen bietet leistungsstarke Standardsoftware für den Vertrieb über das Internet sowie alle zugehörigen Dienstleistungen. Darüber hinaus übernimmt Intershop im Auftrag seiner Kunden die gesamte Prozesskette des Online-Handels einschließlich Fulfillment.
Die Gesellschaft hat ihren Konzernabschluss unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zum 31. Dezember 2019 verfügte die Gesellschaft über frei verfügbare liquide Mittel im Wert von 7,7 Mio. Euro (31. Dezember 2018: 7,2 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 57 % (Vorjahr: 60 %). Die Gesellschaft hat Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1,6 Mio. Euro zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 3,0 Mio. Euro). Wir verweisen auf die Aussagen im Konzernlagebericht.
Rechnungslegungsgrundsätze (Compliance Statement)
Der Konzernabschluss der INTERSHOP Communications AG zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) - den International Financial Reporting Standards (IFRS) - sowie den nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde erstellt für das Jahr 2019 (1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), die die vom IASB verabschiedeten Standards (IFRS, IAS) und die Interpretationen (IFRIC, SIC) des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) umfassen, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.
Für das Geschäftsjahr 2019 waren folgende Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden:
| ― | IFRS 16 "Leasingverhältnisse" |
| ― | IFRIC 23 "Bilanzierung vom Steuerrisikopositionen" |
| ― | Verbesserungen an IFRSs 2015-2017: Änderungen IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 |
| ― | Änderungen an IFRS 9 "Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung" |
In diesem Konzernabschluss wird IFRS 16 erstmals angewendet, deshalb musste die Gesellschaft aufgrund der Übernahme von IFRS 16 ihre Rechnungslegungsmethoden ändern. Für die erstmalige Anwendung von IFRS 16 hat Intershop die modifiziert retrospektive Übergangsmethode in Anspruch genommen. Auf eine Neubeurteilung der Leasingverträge i. S. d. IFRS 16, die bereits vor dem 1. Januar 2019 bestanden, wurde verzichtet. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" Abschnitt "Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden" dargestellt.
IFRIC 23, die Verbesserungen an IFRSs 2015-2017 sowie die Änderungen an IFRS 9 haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat weiterhin nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist bzw. deren Übernahme von der Europäischen Union in europäisches Recht teilweise noch aussteht. Von einer vorzeitigen Anwendung dieser Standards wurde kein Gebrauch gemacht und auch künftig ist keine vorzeitige Anwendung geplant:
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| IFRS | Änderung | Änderung für Geschäftsjahr ab |
|---|---|---|
| IFRS | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards | 01.01.2020 |
| IFRS 3 | Änderungen an IFRS 3 "Definitionen eines Geschäftsbetriebs" | 01.01.2020 |
| IAS 1 und IAS 8 | Änderungen an IAS 1 und IAS 8 - Definition von Wesentlichkeit | 01.01.2020 |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 |
Die geänderten Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.
Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intershop-Konzerns.
Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zu ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. soweit geboten zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
Das Geschäftsjahr der INTERSHOP Communications AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind oder veräußert werden sollen.
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 25. Februar 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
Schätzungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses macht es erforderlich, dass der Vorstand Schätzungen und Annahmen trifft, welche die Beträge, die im Konzernabschluss und im dazugehörigen Anhang ausgewiesen werden, beeinflussen. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und anderen Kenntnissen der zu bilanzierenden Geschäftsvorfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse können von solchen Schätzungen abweichen. Daher werden Schätzungen und diesen zugrunde liegende Annahmen regelmäßig überprüft und auf mögliche Auswirkungen auf die Bilanzierung beurteilt. Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt auf Basis von finanziellen Schätzungen und Daten, anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Verpflichtung gegenüber Dritten muss hinreichend wahrscheinlich sein. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen. Eine entsprechende Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden ergäbe sich innerhalb des nächsten Geschäftsjahres. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei dem Ansatz und der Bemessung der Rückstellungen für Rechtskosten und Prozessrisiken, Gewährleistungsrückstellungen und Ertragsteuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer außerplanmäßigen Abschreibung bzw. Wertberichtigung. Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt auf 428 TEUR (Vorjahr: 261 TEUR). Die entsprechenden Aufwandsbuchungen wurden in der Konzern Gesamtergebnisrechnung unter Allgemeine Verwaltungskosten sowie unter Umsatzkosten erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes erfolgt nach dem im Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten" beschriebenen Werthaltigkeitstest. In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 bestand kein Wertminderungsbedarf. Zur Schätzung bei Umsatzerlösen verweisen wir auf das Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Bei den Serviceumsatzerlösen ist eine Schätzung für den Erfüllungsgrad von Verträgen aus Festpreisprojekten erforderlich.
Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasste zum 31. Dezember 2019 neben der obersten Muttergesellschaft die Tochterunternehmen Intershop Communications, Inc., Intershop Communications Australia Pty Ltd., Intershop Communications Asia Limited, The Bakery GmbH, Intershop Communications Ventures GmbH, Intershop Communications SARL sowie Intershop Communications LTD.
Der Anteilsbesitz der INTERSHOP Communications AG am 31. Dezember 2019 gliedert sich wie folgt:
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| Anteil in % |
Eigenkapital* in TEUR |
Jahresergebnis** in TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Intershop Communications, Inc., San Francisco, USA | 100 | -714 | 198 |
| Intershop Communications Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien | 100 | 1.238 | 154 |
| Intershop Communications Asia Limited, Hongkong, China | 100 | 152 | 88 |
| Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich | 100 | 339 | 17 |
| Intershop Communications LTD, Romsey, Großbritannien | 100 | -211 | -114 |
| The Bakery GmbH, Berlin, Deutschland | 100 | -4.037 | -48 |
| Intershop Communications Ventures GmbH, Jena, Deutschland | 100 | -1.381 | -18 |
* Eigenkapital zum 31.12.2019, umgerechnet zum Stichtagskurs
** Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2019, umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs
Die Tochtergesellschaft Intershop Communications LTD aus Großbritannien hat die Regelung zur Befreiung der Prüfung des Jahresabschlusses nach 479A des Companies Act 2006 in Anspruch genommen.
Konsolidierungsmethoden
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der INTERSHOP Communications AG als Muttergesellschaft und aller von ihr beherrschten Unternehmen (in- und ausländische Tochterunternehmen). Die einbezogenen Tochterunternehmen werden von der INTERSHOP Communications AG durch den Besitz der Mehrheit der Stimmrechte beherrscht. Aufgrund der Verfügungsgewalt kann die INTERSHOP Communications AG die Rendite der Tochtergesellschaften der Höhe nach beeinflussen und ist schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt. Der Einbezug der Gesellschaft erfolgt ab dem Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf den Intershop-Konzern. Eine Entkonsolidierung wird in der Regel zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf Dritte bzw. zum Zeitpunkt der Liquidation des Tochterunternehmens durchgeführt.
Tochterunternehmen:
Die Kapitalkonsolidierung für von fremden Dritten erworbene Unternehmen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus Kaufpreis und ermittelten Zeitwerten wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden sofort erfolgswirksam vereinnahmt. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand erfasst. Bei Folgekonsolidierungen werden die im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend der Behandlung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in den Folgeperioden hinsichtlich seiner Werthaltigkeit mindestens einmal jährlich überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.
Währungsumrechnung
In den in lokalen Währungen aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften und im Abschluss der Muttergesellschaft werden monetäre Positionen in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die funktionale Währung einer Tochtergesellschaft ist die lokale Währung des Landes, in dem die Tochtergesellschaft ansässig ist. Die funktionale Währung der Gesellschaft ist der Euro. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Die Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs, die Erlöse und Aufwendungen mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital gesondert unter Andere Rücklagen (kumulierte Währungsdifferenzen) ausgewiesen. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst.
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Datum der Transaktion gültigen Umtauschkurs umgerechnet. Nicht-monetäre Positionen in fremder Währung sind mit den historischen Kursen angesetzt. Differenzen im Umtauschkurs zwischen dem Datum, an dem ein auf eine Fremdwährung lautendes Geschäft getätigt wird, und dem Datum, an dem es ab- oder umgerechnet wird, sind in der Gesamtergebnisrechnung unter Sonstige betriebliche Erträge bzw. Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne und Verluste aus Währungsumrechnungen betrugen im Geschäftsjahr -116 TEUR (2018: -79 TEUR).
Die für die Umrechnung verwendeten Kurse wichtiger Währungen ergeben sich aus folgender Tabelle:
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| Land | Währung | Stichtagskurs | Jahresdurchschnittskurs | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 EUR = | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USD | 1,12 | 1,15 | 1,12 | 1,18 |
| Australien | AUD | 1,56 | 1,62 | 1,61 | 1,58 |
| Hongkong | HKD | 8,75 | 8,97 | 8,78 | 9,26 |
| Großbritannien | GBP | 0,85 | 0,89 | 0,88 | 0,89 |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im gesamten Intershop-Konzern und für alle im Konzernabschluss dargestellten Perioden einheitlich angewendet.
Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden
Für die erstmalige Anwendung von IFRS 16 hat Intershop die Übergangsmethode in Anspruch genommen, bei der auf die Neubeurteilung der Leasingverträge i. S. d. IFRS 16, die bereits vor dem 1. Januar 2019 bestanden, verzichtet wird (modifiziert retrospektive Methode). Die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Die Gesellschaft erfasste mit der Erstanwendung des IFRS 16 die Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse. Die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgte zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen oder Staffelmieten. Intershop hatte bisher ausschließlich Operating-Leasing-Verhältnisse, die vor allem angemietete Büroräume (im Wesentlichen Mietverpflichtungen für das Gebäude des Firmensitzes in Jena) und Leasingfahrzeuge betraf. Die durchschnittliche Restmietlaufzeit beträgt 2 Jahre, Verlängerungsoptionen wurden nicht berücksichtigt. Für die Abzinsung der Leasingzahlungen für gemieteten Büroräume ergab sich ein gewichteter durchschnittlicher Grenzfremdkapitalzinssatz von 2,85 % und für die Leasingfahrzeuge von 2,45 %. Intershop hat von dem im Standard vorgesehenen Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit von bis zu 12 Monaten) und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Vermögenswerte Gebrauch gemacht. Zahlungen daraus werden linear als Aufwand erfasst.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung zu den Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 zum 1. Januar 2019 dar (in TEUR):
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| Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen | 4.510 |
| kurzfristige Leasingverhältnisse, die linear als Aufwand erfasst werden | -270 |
| Leasingverhältnisse von geringwertigen Vermögenswerten, die linear als Aufwand erfasst werden | -60 |
| Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten | -982 |
| Anpassung aufgrund unterschiedlicher Einschätzung von Vertragslaufzeiten | 315 |
| Effekt aus der Abzinsung | -106 |
| Sonstiges | -37 |
| Am 1. Januar 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten | 3.370 |
Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 ergaben sich zum 1. Januar 2019 folgende Auswirkungen: Durch die Aktivierung der Nutzungsrechte erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte zum 1. Januar 2019 um 3.370 TEUR (davon für angemietete Büroräume 3.262 TEUR und 108 TEUR für Leasingfahrzeuge) und im Gegenzug die Verbindlichkeiten durch die Einbuchung der Leasingverbindlichkeiten um 3.370 TEUR (davon für angemietete Büroräume 3.262 TEUR und 108 TEUR für Leasingfahrzeuge).
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wie Software und Patente werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger kumulierter Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen und Wertaufholungen bewertet und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wie Geschäfts- und Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet und sowohl jährlich als auch bei vorliegenden Anhaltspunkten auf Wertminderung geprüft. Es wird hierzu auf den Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten" verwiesen.
Geschäfts- und Firmenwert
Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt nach IFRS 3 den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit gemäß IAS 36 überprüft. Die Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwertes wird auf Basis von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Dabei wird der Geschäfts- oder Firmenwert auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgeteilt, die Vorteile aus den damit verbundenen Synergien erzielen. Soweit der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert repräsentiert, den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung vorgenommen (ausführliche Erläuterung im Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten"). Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.
Softwareentwicklungskosten
Entwicklungskosten für neu entwickelte (Software-)Produkte werden nach IAS 38 mit den Herstellungskosten aktiviert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit, die Verwertungs- oder Verkaufsabsicht, die Sicherstellung der Vermarktung der neu entwickelten Produkte, das zukünftige Nutzenpotenzial, die Verfügbarkeit ausreichender technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen sowie eine eindeutige Aufwandszuordnung. Die Aktivierung von Softwareentwicklungskosten erfolgt dann grundsätzlich ab dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit des Produkts, welches die Gesellschaft mit der Zusammenstellung der als marktfähig eingeschätzten Software-Funktionalitäten zu sog. PSIs (Potential Shippable Increment) und der Festlegung der EPICs (Anforderungen) definiert. Die aktivierten Softwareentwicklungskosten enthalten die direkten Personalkosten der Mitarbeiter, die Personalnebenkosten sowie direkt zurechenbare Fremdleistungen und angemessene Teile der vernünftig abgrenzbaren Gemeinkosten.
Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des jeweils neuen SoftwareReleases für den Kunden und erfolgt leistungsorientiert über die geplante Nutzungsdauer von drei Jahren. Die aktivierten Kosten unterliegen dem Wertminderungstest. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen und Wertaufholungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände berechnet. Den planmäßigen Abschreibungen liegt hauptsächlich folgende Nutzungsdauer zugrunde:
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| Computer | 3 Jahre |
| Büromöbel/Präsentationsgeräte | 4-5 Jahre |
Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum entweder der Laufzeit des Mietvertrages oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn Sachanlagen stillgelegt, verkauft oder aufgegeben werden, wird der Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter Sonstige betriebliche Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Wertminderungen von Vermögenswerten
Für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wird an jedem Abschlussstichtag eingeschätzt, ob für die entsprechenden Vermögenswerte Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ermittelt, um die Höhe des entsprechenden Wertminderungsaufwandes zu bestimmen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird der Betrag bezeichnet, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen vertragswilligen Parteien erzielt werden könnte. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt anhand der abgezinsten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse unter Zugrundelegung eines marktgerechten Zinssatzes, der die Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, die sich noch nicht in den geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüssen niederschlagen. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als sein Buchwert, so ist dieser auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Die außerplanmäßigen Abschreibungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. In den Jahren 2018 und 2019 gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Bei Wertaufholung in einer Folgeperiode wird der Buchwert des Vermögenswertes entsprechend dem festgestellten erzielbaren Betrag angepasst, es ist jedoch höchstens bis zu dem Betrag zuzuschreiben, der sich als Buchwert ergeben würde, wenn zuvor keine Abwertung stattgefunden hätte. Die Zuschreibung ist sofort erfolgswirksam zu erfassen. In den Jahren 2018 und 2019 wurden keine derartigen Zuschreibungen vorgenommen. Für den Firmenwert und noch nicht abgeschriebene Softwareentwicklungskosten wird ein jährlicher Impairmenttest durchgeführt.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes wird auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt. Der Firmenwert wird diesen zugeordnet. Der Firmenwert beinhaltet das Know-how an der Software, die aus früheren Unternehmenskäufen erworben wurde (Nettobuchwert zum 31. Dezember 2019: 4.473 TEUR). Die zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht dem Segment Europa. Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird im ersten Schritt mit dem erzielbaren Betrag des Unternehmens zum Bilanzstichtag verglichen. Der erzielbare Betrag wird dabei als Minimum von Nutzungswert und Börsenwert bzw. beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten definiert. Nur wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt, wird in einem zweiten Schritt der Abwertungsbedarf für den Firmenwert ermittelt. Zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit wurden die Net-Cashflows für die Jahre 2020 bis 2023 und für die Zeit ab 2024 eine "Ewige Rente" (ohne Wachstumsrate) ermittelt. Die Berechnungen basieren auf der vom Intershop-Management genehmigten Unternehmensplanung für den Zeitraum von 2020 bis 2023. Die Planung spiegelt die Transformation in Richtung Cloud-Geschäft wider, indem über den Zeitverlauf die Lizenzerlöse sinken und die Cloud-Erlöse stark wachsen werden und sich der Anteil der Cloud-Umsätze am Gesamtumsatz jährlich erhöht. Für den Gesamtumsatz wird ein jährliches Wachstum in einer Bandbreite von 9 % bis 10 % über den Planungszeitraum angenommen. Der Konzern geht im Planungszeitraum von steigenden Bruttomargen und positiven und über den Zeitverlauf steigenden EBIT-Margen aus. Die Umsatzerhöhung und Margenverbesserung führt zu steigenden Zahlungsmittelzuflüssen der CGU im Planungszeitraum. Bei der Nutzungswertermittlung wurden Barwerte auf der Grundlage eines Diskontierungszinssatzes nach Steuern von 8,45 % (WACC) errechnet (WACC vor Steuern: 12,34 %). In 2018 und 2019 waren keine Wertminderungen auf Firmenwerte zu berücksichtigen, Wertberichtigungen von Firmenwerten werden nicht zurückgenommen (keine Zuschreibungen). Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um einen Prozentpunkt oder eine Reduzierung der Cashflows um bis zu 50 % gegenüber der Planung hätte keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Tests.
Leasingverhältnisse
Wie in Abschnitt "Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden" erläutert, änderte Intershop seine Rechnungslegungsmethode zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Bisher hatte die Gesellschaft nach IAS 17 ausschließlich Operating-Leasing-Verhältnisse, bei denen die Leasingzahlungen innerhalb des Operating-Leasings als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst wurden. Gemäß IFRS 16 ist ein Leasingnehmer verpflichtet, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und korrespondierende Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Leasingzahlungen werden mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Anderenfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Intershop hat Leasingverhältnisse als Leasingnehmer für angemietete Büroräume, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Kopierer. Für kurzfristigen Leasingverhältnisse, deren Laufzeit maximal 12 Monate beträgt, sowie für Leasingverhältnisse von geringem Wert wendet die Gesellschaft die Ausnahmeregelungen an und erfasst diese linear über die Laufzeit als Aufwand.
Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden zu dem Zeitpunkt in der Konzernbilanz berücksichtigt, an dem der Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung" klassifiziert. Bei Intershop bestehen derzeit als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Sonstige Vermögenswerte. Als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als verzinsliche Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten und Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag hält Intershop keine Finanzinstrumente, die nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im "Sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung" klassifiziert sind. Intershop bucht die finanziellen Vermögenswerte aus, wenn der Zahlungsmittelzufluss erfolgt ist oder wenn die Forderung uneinbringlich ist. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Zeitpunkt der Realisierung zum beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt mit fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen. Forderungen aus der Vergabe von Softwarelizenzen werden erst dann bilanziert, wenn ein unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden vorliegt, eventuell eingeräumte Rückgaberechte verstrichen sind, die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde und die Realisierung der Forderung hinreichend wahrscheinlich ist. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auch Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 ausgewiesen, die sich aus Festpreisprojekten ergeben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Realisation dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Längerfristige Fälligkeiten (> 1Jahr) sind durch marktübliche Abzinsungen berücksichtigt.
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird durch entsprechende Abwertung Rechnung getragen. Die Gesellschaft bewertet ihre Fähigkeit, ausstehende Forderungen einzuziehen, und bildet Wertberichtigungen für den Teil der Forderungen, bei dem der Zahlungseingang zweifelhaft ist. Wertberichtigungen werden nach einer gesonderten Prüfung aller größeren noch offenstehenden Rechnungen durchgeführt. Für die Rechnungen, die nicht im Einzelnen untersucht werden, werden Wertberichtigungen je nach Alter der jeweiligen Forderungen in unterschiedlichem Umfang gebildet. Bei der Festsetzung dieser Prozentzahlen berücksichtigt Intershop Erfahrungen mit dem Einzug in der Vergangenheit und die aktuellen Tendenzen in der Wirtschaft. Falls die Daten, die das Unternehmen zur Berechnung der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen ansetzt, nicht die Fähigkeit widerspiegeln, die ausstehenden Forderungen in der Zukunft einbeziehen zu können, sind möglicherweise zusätzliche Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen nötig, wodurch die künftige Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinflusst werden könnte.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben bei Kreditinstituten, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu 90 Tagen beträgt und die zum Nennwert bilanziert werden. Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung werden gesondert angegeben (Abschnitt "Liquide Mittel").
Sonstige Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.
Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterteilt. Als kurzfristig werden alle Verbindlichkeiten betrachtet, deren Restlaufzeit kleiner als ein Jahr ist. Langfristige Verbindlichkeiten sind dementsprechend Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit größer als ein Jahr ist.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse von Intershop beinhalten Erlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und der dazugehörigen Wartung, Umsätze aus der Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen und der Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Intershop erfasst Umsatzerlöse, wenn die Leistungsverpflichtung erfüllt ist. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Vertrag mit identifizierbaren Leistungsverpflichtungen und festgelegten Zahlungsbedingungen und der Wahrscheinlichkeit, dass die vereinbarte Gegenleistung zufließen wird. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Intershop laut Vertragsbedingungen berechtigt ist. Umsatzerlöse aus variablen Bestandteilen werden dabei nur erfasst, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass diese künftig nicht wieder zurückgenommen werden. Nennenswerte Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen gibt es nicht.
Umsätze aus Lizenzen und Wartung
Lizenzerlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Übergabe der Software an den Kunde erfolgt und dieser damit Zugriff auf die Software erhält. Dem Kunden wird ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die Software eingeräumt. Entgelte für die Softwarelizenzen werden in der Regel nach Vertragsabschluss und erfolgter Übergabe in Rechnung gestellt. In Einzelfällen werden mit Kunden Zahlungspläne vereinbart.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Softwarelizenzen werden üblicherweise Wartungsverträge über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen. Umsatzerlöse aus Wartung werden ratierlich über den Leistungszeitraum realisiert. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis wird auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen entsprechend ihrer Einzelveräußerungspreise verteilt. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel jährlich im Voraus. Die Vorauszahlungen sind Vertragsverbindlichkeiten und werden unter den Umsatzabgrenzungen ausgewiesen. Es bestehen grundsätzlich keine Rücknahme- und Erstattungsverpflichtungen sowie mit den Wartungsverträgen verbundene Garantieleistungen.
Umsätze aus Cloud und Subscription
Intershop bietet seinen Kunden Commerce-as-a-Service-Lösungen (CaaS-Lösung) als vollumfängliche und leistungsfähige Cloud-Lösung oder die Commerce-Lösung für den Betrieb der Intershop-Software in einer Cloud-Umgebung an. In diesen Umsatzerlösen werden folgende Leistungen erfasst: (1) vertraglich vereinbarte und zeitlich begrenzte Nutzung der CaaS-Lösung mit Hosting in einer dedizierten Azure-Cloud-Umgebung, die von Intershop betrieben, gewartet und abgesichert wird, oder (2) vertraglich vereinbarte und zeitlich begrenzte Nutzung der Intershop-Lizenz mit oder ohne Hosting in einer dedizierten Cloud-Umgebung.
Für diese Dienste vereinbart Intershop mit dem Kunden über einen bestimmten Zeitraum eine regelmäßige, feste Gebühr, welche monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt wird. Vorauszahlungen werden unter Umsatzabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Umsatzrealisierung erfolgt ratierlich über den Zeitraum der Nutzung und führt somit zu regelmäßig wiederkehrenden Erlösen. Zusätzlich werden in der Regel transaktionsbasierte oder umsatzabhängige Gebühren sowie Setup-Leistungen vereinbart, bei denen die Umsatzrealisierung bei der Erfassung (zeitpunktbezogen) erfolgt. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis wird auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen entsprechend ihrer Einzelveräußerungspreise verteilt.
Serviceumsätze
Intershop bietet seinen Kunden verschiedene Servicedienstleistungen im Rahmen der Implementierung der Intershop-Software an. Für diese Projektleistungen werden Tagessätze und Zeitrahmen vertraglich mit den Kunden vereinbart. Intershop erfasst die Umsatzerlöse aus der Erbringung der Serviceleistung über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden. Bei Festpreisverträgen werden Umsätze und Aufwendungen entsprechend dem Leistungsfortschritt realisiert. Die Bestimmung der zu realisierenden Umsatzerlöse basiert teilweise auf Schätzungen und Annahmen. So schätzt die Gesellschaft den prozentualen Grad der Erfüllung von Verträgen (Fertigstellungsgrad) mit fixen oder "nicht zu übersteigenden" Gebühren auf monatlicher Basis, indem sie die Stunden ansetzt, die bisher als prozentualer Anteil der gesamten geschätzten Stunden für die Fertigstellung des Projektes geleistet worden sind. Falls Intershop keine ausreichende Grundlage hat, um den Fortschritt hin zur Vollendung des Projektes zu messen, wird der Umsatz realisiert, wenn Intershop die endgültige Zustimmung von Seiten des Kunden erhält. Wenn die geschätzten Gesamtkosten die vertraglich vereinbarten Erlöse übersteigen, bildet Intershop für den geschätzten Fehlbetrag Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Tagessatzes und sämtlicher Aufwendungen von Dritten. Die Komplexität der Schätzungen und der Fragen in Zusammenhang mit den Annahmen, Risiken und Unsicherheiten, die mit der Ermittlung des Fertigstellungsgrades in Verbindung stehen, beeinflussen die Höhe der Umsätze und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die im Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesen werden. Eine Reihe interner und externer Faktoren können Intershops Schätzungen beeinträchtigen, einschließlich Kosten für Arbeitskräfte, Schwankungen in Auslastung und Effizienz sowie Veränderungen der Spezifikations- und Testanforderungen.
Umsatzkosten
In den Umsatzkosten sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Kosten ausgewiesen. Das betrifft insbesondere alle Kosten der Bereiche Wartung, Cloud sowie Service. In den Umsatzkosten der Lizenzen sind zusätzlich die Abschreibungen auf die aktivierten Softwareentwicklungskosten enthalten.
Fremdkapitalkosten
Zinsaufwendungen werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie entstehen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Gemäß IAS 12 werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der IFRS-Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz latente Steuern gebildet. Für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften werden latente Steueransprüche in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Latente Steuern werden zu den Steuersätzen bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung erfasst.
Geschäftssegmente
Die Segmente werden nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" dargestellt. Die Segmentberichterstattung erfolgt strukturell und inhaltlich entsprechend der internen Berichterstattung an das Management. Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbereich, der Geschäftstätigkeiten mit Erträgen und Aufwendungen betreibt, dessen Ergebnisse vom Management regelmäßig überprüft werden und für den Finanzinformationen vorliegen. Das Geschäftssegment wird zum berichtspflichtigen Segment, wenn es abgegrenzt werden kann und bestimmte quantitative Schwellenwerte übersteigt. Die Zurechnung von Aufwendungen erfolgt grundsätzlich prozentual zur Umsatzverteilung.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 "Ergebnis je Aktie" für alle dargestellten Zeiträume ermittelt. Dabei wird das Ergebnis unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien ermittelt.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien und der noch nicht ausgegebenen Stammaktien und der möglichen Zahl von Stammaktien aufgrund von Optionen oder Garantien, solche Aktien zu erwerben, dargestellt. Alle möglicherweise noch entstehenden Stammaktien sind nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen worden, da dies ansonsten dem Verwässerungseffekt entgegenwirken würde.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
(1) Immaterielle Vermögenswerte
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| in TEUR | Software und sonstige immaterielle Vermögenswerte | Selbst erstellte Software | Geschäfts- und Firmenwert | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2018 | 1.885 | 24.497 | 24.097 | 50.479 |
| Zugänge | 31 | 2.522 | 0 | 2.553 |
| Abgänge | -11 | -6.039 | 0 | -6.050 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2018 | 1.905 | 20.980 | 24.097 | 46.982 |
| Zugänge | 57 | 2.452 | 0 | 2.509 |
| Abgänge | -2 | 0 | 0 | -2 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2019 | 1.960 | 23.432 | 24.097 | 49.489 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2018 | 1.870 | 20.052 | 19.624 | 41.546 |
| Zugänge | 17 | 1.870 | 0 | 1.887 |
| Abgänge | -12 | -6.038 | 0 | -6.050 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2018 | 1.875 | 15.884 | 19.624 | 37.383 |
| Zugänge | 44 | 2.156 | 0 | 2.200 |
| Abgänge | -2 | 0 | 0 | -2 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2019 | 1.917 | 18.040 | 19.624 | 39.581 |
| Nettobuchwert am 31.12.2018 | 30 | 5.096 | 4.473 | 9.599 |
| Nettobuchwert am 31.12.2019 | 43 | 5.392 | 4.473 | 9.908 |
Zur "Selbst erstellten Software" gehören die aktivierten Softwareentwicklungskosten für die Fortentwicklung der Intershop-Software. In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit 2.168 TEUR (2018: 1.876 TEUR) in die Umsatzkosten, mit 6 TEUR (2018: 8 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie mit 26 TEUR (2018: 3 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein. Mit Ausnahme des Firmenwerts sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vorhanden.
(2) Sachanlagen
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| in TEUR | Computer | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Mietereinbauten | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| Stand 01.01.2018 | 2.724 | 1.094 | 281 | 4.099 |
| Zugänge | 236 | 114 | 0 | 350 |
| Abgänge | -104 | -152 | 0 | -256 |
| Währungsänderungen | -2 | -2 | -1 | -5 |
| Stand am 31.12.2018 | 2.854 | 1.054 | 280 | 4.188 |
| Zugänge | 186 | 64 | 0 | 250 |
| Abgänge | -198 | -123 | 0 | -321 |
| Währungsänderungen | 5 | 2 | 1 | 8 |
| Stand am 31.12.2019 | 2.847 | 997 | 281 | 4.125 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2018 | 2.171 | 1.010 | 281 | 3.462 |
| Zugänge | 229 | 95 | 0 | 324 |
| Abgänge | -101 | -151 | 0 | -252 |
| Währungsänderungen | -1 | -2 | -1 | -4 |
| Stand am 31.12.2018 | 2.298 | 952 | 280 | 3.530 |
| Zugänge | 256 | 37 | 0 | 293 |
| Abgänge | -197 | -116 | 0 | -313 |
| Währungsänderungen | 4 | 2 | 1 | 7 |
| Stand am 31.12.2019 | 2.361 | 875 | 281 | 3.517 |
| Nettobuchwert am 31.12.2018 | 556 | 102 | 0 | 658 |
| Nettobuchwert am 31.12.2019 | 486 | 122 | 0 | 608 |
In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen auf Sachanlagen mit 88 TEUR (2018: 103 TEUR) in die Umsatzkosten, mit 72 TEUR (2018: 89 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, mit 44 TEUR (2018: 58 TEUR) in die Marketing- und Vertriebsaufwendungen sowie mit 89 TEUR (2018: 74 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein.
(3) Leasingverhältnisse
Die in der Bilanz ausgewiesenen Positionen im Zusammenhang mit den Leasingverhältnissen stellen sich wie folgt dar:
Nutzungsrechte
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| in TEUR | Büroräume | Fahrzeuge | Summe |
|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2019 (Erstanwendung) * | 3.262 | 108 | 3.370 |
| Zugänge | 0 | 36 | 36 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen | -1.582 | -71 | -1.653 |
| Währungsänderungen | 10 | 0 | 10 |
| Stand am 31.12.2019 | 1.690 | 73 | 1.763 |
* zur Ermittlung verweisen wir auf den Abschnitt "Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden"
Leasingverbindlichkeiten
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| in TEUR | 2019 |
|---|---|
| langfristig | 207 |
| kurzfristig | 1.583 |
| 1.790 |
Folgende Beträge wurden im Zusammenhang mit dem Leasingverhältnissen erfolgswirksam erfasst:
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| in TEUR | 2019 |
|---|---|
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 1.653 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 70 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | 282 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert | 39 |
| Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten | -399 |
| 1.645 |
Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen 1.696 TEUR in 2019, darin sind die Zinsen in Höhe von 70 TEUR enthalten.
Die Gesellschaft plant im Dezember 2020 den Umzug in neue Geschäftsräume am Firmensitz in einem derzeit noch im Bau befindlichen Bürogebäude. Der neue Mietvertrag wurde im August 2017 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Einzug. Die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen für die Nettokaltmiete belaufen sich insgesamt auf 9,7 Mio. Euro über die Laufzeit.
(4) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen zum Bilanzstichtag Forderungen aus der Erbringung von Serviceleistungen, aus der Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen sowie dem Verkauf von Softwarelizenzen in Höhe von 5.528 TEUR (2018: 3.977 TEUR) mit einer Restlaufzeit kleiner als ein Jahr (kurzfristige Vermögenswerte). Davon betreffen 92 TEUR (2018: 0 TEUR) Forderungen aus Festpreisprojekten (Vertragsvermögenswerte). Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind insgesamt Forderungen in Höhe von 3.568 TEUR (2018: 3.318 TEUR) noch nicht fällig. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der noch nicht fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Fällig bis 30 Tage | 1.579 | 1.148 |
| Fällig 31 bis 60 Tage | 1.333 | 1.743 |
| Fällig 61 Tage bis 1Jahr | 655 | 427 |
| 3.568 | 3.318 |
Zum 31. Dezember 2019 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.960 TEUR überfällig, aber nicht wertgemindert (31.12.2018: 331 TEUR). Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verzug bis 30 Tage | 1.349 | 153 |
| Verzug 31 bis 60 Tage | 252 | 32 |
| Verzug 61 bis 90 Tage | 221 | 146 |
| Verzug über 90 Tage | 138 | 0 |
| 1.960 | 331 |
Einzelwertberichtigungen erfolgen in der Regel nach 90 Tagen. Bei Festpreisprojekten erfolgten keine Wertberichtigungen. Bezüglich der zum Bilanzstichtag fälligen und nicht fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist nicht zu erwarten, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Der Zahlungseingang der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen per 31. Dezember 2019 erfolgte überwiegend im Januar 2020. Die Forderungen mit Verzug über 90 Tage in Höhe von 138 TEUR wurden im Januar 2020 bezahlt.
Zum 31. Dezember 2019 wurden Wertminderungen netto in Höhe von 51 TEUR (2018: 15 TEUR) im operativen Ergebnis berücksichtigt. Die Wertminderungen veränderten sich wie folgt:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Jahres | 15 | 5 |
| Wertminderungen von Forderungen | 51 | 15 |
| Aufgrund von Uneinbringlichkeit ausgebuchte Beträge | 0 | 0 |
| Während des Geschäftsjahres eingegangene Beträge aus abgeschriebenen Forderungen | -15 | -5 |
| Wertaufholung | 0 | 0 |
| Stand zum Ende des Jahres | 51 | 15 |
(5) Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 17 TEUR (2018: 26 TEUR) beinhalten Mietkautionen.
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen und kurzfristigen Vermögenswerte enthalten:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Vorauszahlungen | 1.229 | 827 |
| Sonstige Steuerforderungen aus Umsatzsteuer | 30 | 183 |
| Sonstige | 101 | 96 |
| 1.360 | 1.106 |
(6) Liquide Mittel
Die liquiden Mittel beinhalten kurzfristige Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (7.731 TEUR) sowie langfristige Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung (635 TEUR). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Guthabenbestände bei verschiedenen Kreditinstituten, die jederzeit verfügbar sind, sowie Kassenbestände und Schecks. Die langfristigen Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung resultieren aus einer Mietsicherheit für die zukünftigen neuen Geschäftsräume am Firmensitz.
(7) Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals der INTERSHOP Communications AG ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 42.582.492 Euro zum 31. Dezember 2019 und ist eingeteilt in 42.582.492 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, welche voll eingezahlt sind. Es bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Zum 31. Dezember 2018 betrug das gezeichnete Kapital 34.851.831 Euro. Die Veränderung um insgesamt 7.730.661 Euro ist auf die Ausgabe von neuen Aktien aus Genehmigtem Kapital im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen zurückzuführen und stellt sich wie folgt dar:
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| in EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 34.851.831 | 31.683.484 |
| Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital | 7.730.661 | 3.168.347 |
| Stand 31. Dezember | 42.582.492 | 34.851.831 |
Kapitalherabsetzung
Am 28. Oktober 2019 gab der Vorstand der INTERSHOP Communications AG den hälftigen Verlust des Grundkapitals der Gesellschaft nach § 92 Abs. 1 AktG bekannt und berief eine außerordentliche Hauptversammlung ein. Auf der Hauptversammlung am 20. Dezember 2019 wurde zum Ausgleich von Verlusten und sonstigen Wertminderungen eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 auf EUR 14.194.164 beschlossen, die erst mit der Eintragung in das Handelsregister am 4. Februar 2020 im neuen Geschäftsjahr 2020 rechtlich wirksam wurde. Die technische Umsetzung der Aktienzusammenlegung erfolgte am 14. Februar 2020 nach Handelsschluss an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Genehmigtes Kapital
Zum 31. Dezember 2019 verfügte die Gesellschaft über Genehmigte Kapitalia von 8.625.817 Euro (31. Dezember 2018: 12.667.653 Euro) zur Ausgabe von 8.625.817 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien (31. Dezember 2018: 12.667.653 Stückaktien). Gemäß der Satzung der INTERSHOP Communications AG ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Stammaktien wie folgt zu erhöhen:
| ― | Um bis zu insgesamt 8.625.817 Euro durch Ausgabe von bis zu 8.625.817 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital I/2019). Die Ermächtigung des Vorstands gilt bis zum 7. Juni 2024. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Auf der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 wurde die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I/2016 in Höhe von 3.167.653 Euro und des Genehmigten Kapitals II/2018 in Höhe von 5.143.522 Euro und die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals I/2019 in Höhe von 12.000.000 Euro beschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister des neuen Genehmigten Kapitals I/2019 erfolgte am 7. Juni 2019. Aufgrund einer Barkapitalerhöhung in Höhe von 3.374.183 Euro im Juli 2019 verringerte sich das Genehmigte Kapital I auf 8.625.817 Euro. |
Bedingtes Kapital
Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über kein Bedingtes Kapital.
Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr 2019
Im Geschäftsjahr 2019 hat die Gesellschaft zwei Kapitalerhöhungen unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals durchgeführt. Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG hat am 9. Januar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II/2018 mit Bezugsrecht für die Aktionäre im Verhältnis 8:1 zu einem Bezugspreis von 1,14 Euro beschlossen. Die Bezugsrechtskapitalerhöhung wurde erfolgreich durchgeführt und insgesamt 4.356.478 neue Aktien platziert. Die Kapitalerhöhung ist mit der Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Jena am 14. Februar 2019 wirksam geworden. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich zu diesem Zeitpunkt um 4.356.478 Euro auf 39.208.309 Euro. Die ausgegebenen Aktien haben die gleichen Rechte wie die anderen emittierten Aktien. Intershop flossen durch diese Kapitalerhöhung liquide Mittel von 4.966 TEUR zu. Die Transaktionskosten betrugen 70 TEUR. Das Genehmigte Kapital II/2018 verringerte sich von 9.500.000 Euro um 4.356.478 Euro auf 5.143.522 Euro.
Am 25. Juni 2019 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Barkapitalerhöhung aus genehmigten Kapital (Genehmigtes Kapital I/2019) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG durch die Ausgabe von 3.374.183 neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Preis in Nähe des Börsenkurses beschlossen. Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien betrug 1,14 Euro. Gezeichnet wurden die neuen Aktien von drei institutionellen Investoren, der Shareholder Value Beteiligungen AG, der Shareholder Value Management AG und der AXXION S.A. für Rechnung mehrerer Fondsmandate. Die Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister erfolgte am 5. Juli 2019. Das Grundkapital erhöhte sich von 39.208.309 Euro auf 42.582.492. Die ausgegebenen Aktien haben die gleichen Rechte wie die anderen emittierten Aktien. Der Gesellschaft flossen durch diese Kapitalerhöhung liquide Mittel von 3.847 TEUR zu. Die Transaktionskosten betrugen 27 TEUR.
Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2018
Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I durchgeführt. Gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG wurden 3.168.347 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,62 Euro je neuer Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien wurden von drei institutionellen Investoren, der AXXION S.A. für Rechnung mehrerer Fondsmandate, der Shareholder Value Beteiligungen AG und der Shareholder Value Management AG, gezeichnet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 15. Mai 2018. Die ausgegebenen Aktien haben die gleichen Rechte wie die anderen emittierten Aktien. Intershop flossen durch die Kapitalerhöhung liquide Mittel von 5.133 TEUR zu. Die Transaktionskosten betrugen 32 TEUR.
(7.1) Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält den Aufwand aus den Aktienoptionen aus Vorjahren sowie die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielten Beträge abzüglich der Transaktionskosten von Kapitalerhöhungen. Die Kapitalrücklage wurde in Höhe von 9.642 TEUR analog zum Einzelabschluss der INTERSHOP Communications AG zum Ausgleich des Bilanzverlustes aufgelöst. Es wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
(7.2) Andere Rücklagen
In den anderen Rücklagen sind eine Umstellungsrücklage, Rücklagen aus kumulierten Gewinnen/ Verlusten sowie kumulierte Währungsdifferenzen enthalten. Die Umstellungsrücklage beinhaltet den Aufwand aus Aktienoptionen, welcher im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS zu erfassen war. Die Rücklage aus kumulierten Währungsdifferenzen zeigt die Differenzen, die aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen mit den Tochtergesellschaften in Euro resultieren.
(8) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen aus Lieferungs- und Leistungsverkehr und beliefen sich auf 1.656 TEUR (2018: 1.525 TEUR).
(9) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten - langfristig | 250 | 1.547 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten - kurzfristig | 1.301 | 1.500 |
| 1.551 | 3.047 |
Im Geschäftsjahr 2018 hat Intershop einen unbesicherten Darlehensvertrag mit der Commerzbank AG in Höhe von 1.500 TEUR über eine Laufzeit von drei Jahren mit einem Festzinssatz von 2,85 % p. a. und einer konstanten monatlichen Rückzahlungsrate abgeschlossen.
Bereits im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft mit der Sparkasse Jena-Saale-Holzland einen Darlehensvertrag in Höhe von 6.000 TEUR abgeschlossen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt sechs Jahre und wird mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 4,5 % p. a. verzinst. Die vertraglich vereinbarte Rückzahlungssumme beträgt 1.000 TEUR jährlich. Es wurde zusätzlich ein jährliches Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine Sondertilgung in Höhe von 1.200 TEUR aus dem verpfändeten Teil der Kreditsumme. Das Darlehen ist mit einer Ausfallbürgschaft über 80 % des Darlehensbetrages durch das Land Thüringen sowie der Einräumung einer Vertriebslizenz der Intershop-Software abgesichert.
(10) Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen nur aus kurzfristigen Verbindlichkeiten und enthalten:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 1.031 | 906 |
| Verbindlichkeiten aus ausstehendem Urlaubsanspruch | 645 | 620 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und Umsatzsteuer | 742 | 325 |
| Verbindlichkeiten aus Vorauszahlungen | 150 | 10 |
| Verbindlichkeiten Berufsgenossenschaft | 105 | 106 |
| Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit | 63 | 65 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 353 | 236 |
| 3.089 | 2.268 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Provisionen und erfolgsabhängigen Vergütungen sowie in 2019 Verpflichtungen im Rahmen des Restrukturierungsprogramms (420 TEUR).
Bei der Position "Verbindlichkeiten aus Vorauszahlungen" handelt es sich um Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15, die sich aus Vorauszahlungen (116 TEUR) und erhaltenen Anzahlungen aus Festpreisprojekten (34 TEUR) zusammensetzen. Der zum 31. Dezember 2018 in dieser Position enthaltene Betrag von 10 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlös erfasst (2018: 229 TEUR). Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu verbleibenden Leistungsverpflichtungen gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von maximal einem Jahr haben. In den übrigen Verbindlichkeiten sind Rückerstattungsverpflichtungen in Höhe von 107 TEUR enthalten.
(11) Umsatzabgrenzungsposten
Die Umsatzabgrenzungsposten betreffen Vorauszahlungen von Kunden, im Wesentlichen im Zusammenhang mit Erlösen aus Wartungsverträgen, und stellen Vertragsverbindlichkeiten im Sinne von IFRS 15 dar. Die Auflösung der Umsatzabgrenzungsposten und die Umsatzrealisierung erfolgen in der Periode, in der die Leistung von Intershop erbracht wird. Bei den kurzfristigen Umsatzabgrenzungsposten erfolgt die Auflösung und Umsatzrealisierung innerhalb eines Jahres. Der zum 31. Dezember 2018 in den kurzfristen Umsatzabgrenzungsposten enthaltene Betrag von 1.737 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlös erfasst (2018: 1.670 TEUR). Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine weiteren Angaben zu verbleibenden Leistungsverpflichtungen gemacht, da die ausgewiesenen Leistungsverpflichtungen eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von maximal einem Jahr haben.
(12) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind kurzfristig und beliefen sich auf 428 TEUR (2018: 261 TEUR). Die Entwicklung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen ist im Folgenden dargestellt.
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| in TEUR | Gewährleistung | Übrige | Summe |
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 179 | 82 | 261 |
| Zuführung | 144 | 284 | 428 |
| Inanspruchnahme | -179 | -82 | -261 |
| Auflösung | 0 | -1 | -1 |
| Währungsanpassungen | 1 | 0 | 1 |
| Stand 31.12.2019 | 145 | 283 | 428 |
Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Drohverluste aus Projekten.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung
(13) Umsatzerlöse
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und der dazugehörigen Wartung, aus der Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen und der Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Die Umsatzerlöse in Höhe von 31.620 TEUR (2018: 31.199 TEUR) werden in Software und Cloud Umsätze sowie Serviceumsätze unterteilt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Lizenzen | 2.638 | 2.434 |
| Wartung | 8.051 | 8.114 |
| Cloud und Subscription | 6.383 | 5.419 |
| Software und Cloud Umsätze | 17.072 | 15.967 |
| Serviceumsätze | 14.548 | 15.232 |
| Umsatzerlöse gesamt | 31.620 | 31.199 |
Die Aufgliederung der erfassten Umsatzerlöse nach Kategorien entspricht der Darstellung in der Segmentberichterstattung. Wir verwiesen auf das Kapitel "Segmentberichterstattung" unter dem Abschnitt "Sonstige Angaben". Der zeitliche Ablauf der Umsatzrealisierung erfolgt bei den Lizenzerlösen zu einem bestimmten Zeitpunkt, bei allen anderen Umsatzarten über einen Zeitraum.
(14) Umsatzkosten
Die Umsatzkosten werden analog zu den Umsätzen unterteilt in Software und Cloud Umsatzkosten sowie Serviceumsatzkosten und teilen sich wie folgt auf:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Lizenzen | 2.175 | 2.010 |
| Wartung | 1.485 | 1.473 |
| Cloud und Subscription | 3.897 | 3.391 |
| Software und Cloud Umsatzkosten | 7.557 | 6.874 |
| Serviceumsatzkosten | 12.999 | 12.404 |
| Umsatzkosten gesamt | 20.556 | 19.278 |
Die Umsatzkosten für Lizenzen beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf die Softwareentwicklungskosten.
(15) Forschungs- und Entwicklungskosten
Die Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen sämtliche den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zurechenbaren Aufwendungen, wobei der wesentliche Teil Personalaufwand ist. Die Forschungs- und Entwicklungskosten reduzierten sich um 2 % von 4.663 TEUR auf 4.557 TEUR und entsprechen einem Anteil von 14 % am Umsatz (2018: 15 %).
(16) Aufwendungen für Vertrieb und Marketing
Zu den Vertriebs- und Marketingaufwendungen gehören im Wesentlichen Personalkosten für Vertriebs- und Marketingmitarbeiter, Vertriebsprovisionen, Aufwendungen für Vertriebspartner, Werbung und Ausstellungskosten für verschiedene Messen. Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen sanken um 9 % von 9.627 TEUR auf 8.760 TEUR, insbesondere durch geringere Personalaufwendungen. Der Anteil der Aufwendungen für Vertrieb und Marketing am Gesamtumsatz betrug 28 % (2018: 31 %).
(17) Allgemeine Verwaltungskosten
Die allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten vor allem Personal- und Sachkosten sowie Abschreibungen, die auf den Verwaltungsbereich entfallen. Hierin enthalten sind u. a. Kosten für Investor Relations, wie Kosten der Hauptversammlung, sowie sämtliche Rechtsberatungskosten. Die allgemeinen Verwaltungskosten sanken um 4 % von 3.526 TEUR auf 3.373 TEUR. Der Anteil der Allgemeinen Verwaltungskosten am Gesamtumsatz lag wie im Vorjahr bei 11 %.
(18) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Währungsgewinnen | 74 | 73 |
| Erträge aus dem Abgang des Anlagevermögens | 3 | 3 |
| Übrige | 192 | 129 |
| 269 | 205 |
Von den Erträgen aus Währungsgewinnen resultieren 74 TEUR aus Finanzinstrumenten.
(19) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren aus folgenden Positionen:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Restrukturierungsaufwendungen | 825 | 0 |
| Währungsverluste | 190 | 151 |
| Aufwendungen für Forderungsausfälle | 67 | 0 |
| Sonstige Steuern | 1 | 1 |
| Übrige | 29 | 73 |
| 1.112 | 225 |
Die Restrukturierungsaufwendungen umfassen im Wesentlichen Personalaufwendungen. Die Aufwendungen aus Währungsverlusten resultieren mit 153 TEUR aus Finanzinstrumenten.
(20) Zinserträge und Zinsaufwendungen
Die Zinserträge in Höhe von 15 TEUR (2018: 12 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Zinsen aus Bankguthaben. Die Zinsaufwendungen betrugen 176 TEUR (2018: 158 TEUR) und resultieren aus Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 106 TEUR sowie 70 TEUR Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten.
(21) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 62 TEUR (2018: 27 TEUR) und betreffen ausländische Ertragsteuern für das Jahr 2019.
Die Gesellschaft bilanziert und bewertet Ertragsteuern unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (sog. Liability-Methode) nach IAS 12. Latente Steuern werden mit den jeweiligen nationalen Ertragsteuersätzen berechnet. Bei der Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2019 ein Körperschaftsteuersatz von 15 % (2018: 15 %) zzgl. des Solidaritätszuschlages von 5,5 % (2018: 5,5 %) sowie eines effektiven zu erwartenden Gewerbesteuersatzes von 15,691 % (2018: 15,691 %) zugrunde gelegt.
Die Ertragsteuern des Konzerns teilen sich wie folgt auf:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | ||
| Ausland | 147 | 107 |
| Inland | 2 | 8 |
| Latente Steuern | ||
| Ausland | -5 | -10 |
| Inland | 0 | 576 |
| 144 | 681 |
Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde der im Geschäftsjahr 2019 gültige Konzernsteuersatz von 31,517 % (2018: 31,517 %) mit dem IFRS-Ergebnis vor Steuern multipliziert. Für die ausländischen Tochtergesellschaften wurden Steuersätze in einer Bandbreite von 16 bis 30 % berücksichtigt.
Die steuerliche Überleitungsrechnung stellt sich im Detail wie folgt dar:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| IFRS-Ergebnis vor Steuern | -6.630 | -6.061 |
| Konzernsteuersatz | 31,517 % | 31,517 % |
| Erwarteter Steueraufwand/-ertrag | -2.089 | -1.910 |
| Effekte aus Steuersatzänderung und unterschiedlichen ausländischen Steuersätzen | 49 | 23 |
| Effekte aus dem Nichtansatz von latenten Steuern bzw. Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen | 2.197 | 2.513 |
| Permanente Effekte, Steuererstattungen | 70 | 70 |
| Sonstige | -83 | -15 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 144 | 681 |
Die latenten Steuern setzen sich folgendermaßen zusammen:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Steuern auf anrechenbare Verlustvorträge | 1.559 | 1.583 |
| Vorräte | 103 | 0 |
| Rückstellungen/Verbindlichkeiten | 176 | 91 |
| Leasingverbindlichkeiten | 482 | 0 |
| Aktive latente Steuern | 2.396 | 1.674 |
| Saldierung | -2.320 | -1.607 |
| Aktive latente Steuern nach Saldierung | 76 | 67 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.699 | 1.606 |
| Forderungen | 92 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 54 | 1 |
| Nutzungsrechte IFRS16 | 475 | 0 |
| Passive latente Steuern | 2.320 | 1.607 |
| Saldierung | -2.320 | -1.607 |
| Passive latente Steuern nach Saldierung | 0 | 0 |
| Nettobetrag der aktiven latenten Steuern | 76 | 67 |
Latente Steueransprüche für temporäre Differenzen und für steuerliche Verlustvorträge werden in der Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre gebildet, sofern deren Nutzung wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2019 wurden aktive latente Steuern gem. IAS 12.35 nur in Höhe des Betrages angesetzt, in dem ein zu versteuerndes Ergebnis aus temporären Differenzen künftig verfügbar sein wird. Bei den latenten Steuern auf Bilanzunterschiede mit Ausnahme der passiven latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte handelt es sich um kurzfristige latente Steuern, die sich im Folgejahr umkehren. Die passiven latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte realisieren sich über einen Abschreibungszeitraum von drei Jahren. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge sind grundsätzlich als langfristig anzusehen. Latente Steuerverbindlichkeiten für anfallende Kapitalertragsteuern für Tochterunternehmen waren nicht anzusetzen.
Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft folgende steuerliche Verlustvorträge unter verschiedenen Steuerhoheiten:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| US-Bundessteuern | 66.271 | 103.185 |
| US-Landessteuern | 38.097 | 36.759 |
| Deutsche Körperschaftsteuer | 308.598 | 301.393 |
| Deutsche Gewerbesteuer | 298.178 | 286.199 |
| Sonstige | 148 | 116 |
Die Verlustvorträge für US-Bundes- und Landessteuern verfallen in verschiedenen Geschäftsjahren bis zum Jahr 2037. Die Veränderung der Verlustvorträge in den USA resultiert aus dem Verfall von US-Bundessteuern im Jahr 2019, aus der Währungsumrechnung sowie aus der laufenden Nutzung. Latente Steuern auf ausländische Verlustvorträge wurden nicht angesetzt. Die Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuer und sind unbegrenzt vortragsfähig. Hinsichtlich der verbleibenden inländischen Verlustvorträge werden für körperschaftsteuerliche Zwecke in Höhe von 303.588 TEUR (2018: 296.261 TEUR) und für gewerbesteuerliche Zwecke in Höhe von 293.296 TEUR (2018: 281.284 TEUR) keine aktiven latenten Steuern bilanziert.
(22) Ergebnis je Aktie
Die Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf folgenden Daten:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Basis für das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie (Ergebnis nach Steuern) | -6.774 | -6.742 |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl von Stammaktien (in Tausend) | 40.338 | 33.673 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) (in EUR) | -0,17 | -0,20 |
Wenn das verwässerte Ergebnis den Verlust je Aktie reduziert bzw. das Ergebnis je Aktie erhöht, erfolgt eine Anpassung an den Betrag des unverwässerten Ergebnisses pro Aktie (Verwässerungsschutz) gemäß IAS 33.43.
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die liquiden Mittel umfassen ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erläutert. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern, welches um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird, und aus der Veränderung der operativen Vermögenswerte und Schulden im Vergleich zur Bilanz des Vorjahres abgeleitet.
Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 1.815 TEUR in 2019 im Vergleich zu einem Mittelabfluss von 4.142 TEUR in 2018, was im Wesentlichen auf höhere Verbindlichkeiten und einen höheren Umsatzabgrenzungsposten, welches die Vorauszahlungen der Kunden umfasst, zurückzuführen ist. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit stieg von 2.867 TEUR im Vorjahr auf 3.354 TEUR durch die Zuführung von 635 TEUR zu den liquiden Mitteln mit Verfügungsbeschränkung aus einer Mietsicherheit für die neuen Geschäftsräume am Firmensitz. Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte blieben mit 2.478 TEUR auf Vorjahresniveau (2018: 2.520 TEUR). Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit betrug 5.520 TEUR (2018: 5.351 TEUR). Der Mittelzufluss ist im Wesentlichen auf zwei durchgeführte Barkapitalerhöhungen mit Zuflüssen von insgesamt 8.813 TEUR zurückzuführen (2018: 5.133 TEUR). Mittelabflüsse entstanden aus der Tilgung von Krediten in Höhe von 1.500 TEUR (2018: 1.250 TEUR) sowie den Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 von 1.696 TEUR. In den Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten sind Zinsen in Höhe von 70 TEUR enthalten. Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr 2019 ein Nettozufluss von 507 TEUR im Vergleich zu einem Mittelabfluss im Vorjahr von 1.725 TEUR. Zum Bilanzstichtag verfügte Intershop über frei verfügbare liquide Mittel von 7.731 TEUR (31. Dezember 2018: 7.224 TEUR).
Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung nicht zahlungswirksam sind und eliminiert werden.
Sonstige Angaben
Segmentberichterstattung
Segmentbericht zum 31. Dezember 2019
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| in TEUR | Europa | USA | Asien/ Pazifik | Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsätze mit externen Kunden | |||||
| Software und Cloud Umsätze | 11.821 | 2.653 | 2.598 | 0 | 17.072 |
| Lizenz- und Wartungsumsatz | 9.052 | 903 | 734 | 0 | 10.689 |
| Lizenzen | 2.303 | 335 | 0 | 0 | 2.638 |
| Wartung | 6.749 | 568 | 734 | 0 | 8.051 |
| Cloud und Subscription | 2.769 | 1.750 | 1.864 | 0 | 6.383 |
| Serviceumsätze | 8.920 | 3.595 | 2.033 | 0 | 14.548 |
| Gesamtumsätze mit externen Kunden | 20.741 | 6.248 | 4.631 | 0 | 31.620 |
| Zwischensegmentumsätze | 1.483 | 0 | 5 | -1.488 | 0 |
| Gesamtumsätze | 22.224 | 6.248 | 4.636 | -1.488 | 31.620 |
| Umsatzkosten | 13.485 | 4.070 | 3.001 | 0 | 20.556 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 7.256 | 2.178 | 1.630 | 0 | 11.064 |
| Betriebliche Aufwendungen und Erträge | 11.501 | 3.472 | 2.560 | 0 | 17.533 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -4.245 | -1.294 | -930 | 0 | -6.469 |
| Finanzergebnis | -161 | ||||
| Ergebnis vor Steuern | -6.630 | ||||
| Steuern | -144 | ||||
| Ergebnis nach Steuern | -6.774 | ||||
| Vermögen | 18.123 | 5.470 | 4.033 | 0 | 27.626 |
| planmäßige Abschreibung | 2.720 | 821 | 605 | 0 | 4.146 |
Segmentbericht zum 31. Dezember 2018
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| in TEUR | Europa | USA | Asien/ Pazifik | Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsätze mit externen Kunden | |||||
| Software und Cloud Umsätze | 11.498 | 1.999 | 2.470 | 0 | 15.967 |
| Lizenz- und Wartungsumsatz | 9.016 | 854 | 678 | 0 | 10.548 |
| Lizenzen | 2.204 | 224 | 6 | 0 | 2.434 |
| Wartung | 6.812 | 630 | 672 | 0 | 8.114 |
| Cloud und Subscription | 2.482 | 1.145 | 1.792 | 0 | 5.419 |
| Serviceumsätze | 11.385 | 1.823 | 2.024 | 0 | 15.232 |
| Gesamtumsätze mit externen Kunden | 22.883 | 3.822 | 4.494 | 0 | 31.199 |
| Zwischensegmentumsätze | 49 | 0 | 139 | -188 | 0 |
| Gesamtumsätze | 22.932 | 3.822 | 4.633 | -188 | 31.199 |
| Umsatzkosten | 14.131 | 2.371 | 2.776 | 0 | 19.278 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 8.752 | 1.451 | 1.718 | 0 | 11.921 |
| Betriebliche Aufwendungen und Erträge | 13.074 | 2.194 | 2.568 | 0 | 17.836 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -4.322 | -743 | -850 | 0 | -5.915 |
| Finanzergebnis | -146 | ||||
| Ergebnis vor Steuern | -6.061 | ||||
| Steuern | -681 | ||||
| Ergebnis nach Steuern | -6.742 | ||||
| Vermögen | 16.607 | 2.787 | 3.263 | 0 | 22.657 |
| planmäßige Abschreibung | 1.621 | 272 | 318 | 0 | 2.211 |
Die Segmentberichterstattung ist nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" aufgestellt. Die Segmentierung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Managements. Das Geschäftssegment wurde vor allem durch den Faktor bestimmt, dass unternehmerische Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen erbracht werden. Intershop unterscheidet hierbei zwischen den Segmenten "Europa", "USA" und "Asien/Pazifik". Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erzielen ihre Umsätze zum einen aus den Software und Cloud Umsätzen, zu denen der Verkauf von Softwarelizenzen (Lizenzen), die entsprechenden Wartungen sowie Cloud und Subscription Erlöse gehören. Zum anderen erzielen sie Serviceumsätze aus der Erbringung von Beratungs- und Schulungsleistungen.
Die Geschäftssegmente setzen sich wie folgt zusammen:
Das Segment "Europa" beinhaltet die vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG, Intershop Communications LTD sowie Intershop Communications SARL in Europa. Zum Segment "USA" gehören der Vertrieb der Intershop Communications, Inc., der sich hauptsächlich auf Nordamerika erstreckt, sowie die vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG in dieser Region. Zum Segment "Asien/Pazifik" gehört der Vertrieb des Konzerns, der in dieser Region erfolgt, inklusive der vertrieblichen Aktivitäten der Intershop Communications Australia Pty Ltd. sowie der Intershop Communications Asia Limited. Das Segment "Konsolidierung" beinhaltet alle Geschäftsvorfälle zwischen den einzelnen Segmenten.
Erläuterungen zu den Inhalten der einzelnen Berichtszeilen:
| ― | Die Umsatzerlöse mit externen Kunden repräsentieren den Umsatz der Segmente mit KonzernExternen. |
| ― | Die Zwischensegmentumsätze beinhalten die Umsätze aus den intersegmentiellen Beziehungen. Dabei werden die Umsätze wie auch bei fremden Dritten abgerechnet. |
| ― | Die Umsatzkosten beinhalten die Kosten, die jedem Geschäftssegment für die Erzielung seiner Segmentumsätze zugeordnet werden. |
| ― | Das Bruttoergebnis vom Umsatz, das sich aus der Differenz der Segmentumsätze und der Umsatzkosten ermittelt, stellt die erste Beurteilungsstufe für Managemententscheidungen dar. |
| ― | Die betrieblichen Aufwendungen und Erträge beinhalten die Forschungs- und Entwicklungskosten, die Kosten für Vertrieb und Marketing, allgemeine Verwaltungskosten sowie sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge, die auf die Segmente entsprechend entfallen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen sind auch Effekte aus Einmalaufwendungen bzw. -erträgen wie Restrukturierungsaufwendungen in 2019 sowie Währungsverluste bzw. -gewinne berücksichtigt. |
| ― | Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist das Bruttoergebnis abzüglich der betrieblichen Aufwendungen und Erträge als Basis für die Leistungsbeurteilung der Segmente. |
| ― | Zinseinkünfte und Zinserträge sowie Ertragsteuern werden nicht auf die Segmente verteilt, da die Steuerung dieser Geschäftsvorfälle vom Konzern erfolgt. |
| ― | Das Segmentvermögen setzt sich aus den langfristigen Vermögenswerten und den kurzfristigen Vermögenswerten des Intershop-Konzerns zusammen, welche dem jeweiligen Segment anhand der prozentualen Umsatzverteilung zugeordnet werden. Es wird keine andere Bewertung des Segmentvermögens angewandt. |
| ― | Die Abschreibungen betreffen die Abschreibungen auf die den einzelnen Regionen zugeordneten Segmentvermögen. |
| ― | In 2018 und 2019 gab es keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen. |
Sämtliche im Segmentbericht ausgewiesenen Beträge der Spalte "Konzern" spiegeln die Konzernzahlen aus der Gesamtergebnisrechnung bzw. der Bilanz wider. Die Addition der Geschäftssegmente ergibt nach Eliminierung der Zwischensegmentumsätze die Konzernwerte.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland. Die Umsätze mit externen Kunden, die in Deutschland erzielt wurden, betrugen 9.805 TEUR (2018: 12.190 TEUR). Mit externen Kunden in anderen Ländern wurden Umsätze von 21.815 TEUR (2018: 19.009 TEUR) erwirtschaftet. Davon entfielen 5.527 TEUR der Umsätze auf Kunden in den USA. (2018: 3.205 TEUR). Im Geschäftsjahr gab es keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil mindestens 10 % am Gesamtkonzernumsatz betrug. Im Vorjahr wurde mit einem einzelnen Kunden ein Umsatz von 3.594 TEUR im Segment Europa erzielt. Die Summe der langfristigen Vermögenswerte, ausgenommen latente Steuern, beträgt 12.608 TEUR (2018: 10.215 TEUR) in Deutschland sowie 324 TEUR (2018: 68 TEUR) in den anderen Ländern.
Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten
Die Gesellschaft ist Beklagte in einigen wenigen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Ein negativer Ausgang dieser Rechtstreitigkeiten könnte die Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflussen. Sämtliche Rechtskosten in Verbindung mit einer Niederlage werden aufwandswirksam berücksichtigt, wenn mit hinreichender Sicherheit eine Zahlungsverpflichtung besteht und die Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Obwohl der Ausgang dieser Verfahren nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, ist die Gesellschaft der Auffassung, dass der Ausgang der Verfahren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft hat.
Die Gesellschaft macht in einem Fall Zahlungsansprüche aus einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Kunden aus dem Jahr 2013 geltend. Die Forderungen wurden in den Vorjahren vollständig ausgebucht. Der Vertragspartner hat Widerklage erhoben. Die Gesellschaft verteidigt sich hiergegen und geht derzeit davon aus, dass die vom Vertragspartner im Rahmen der Widerklage geltend gemachten Ansprüche schon dem Grunde nach nicht bestehen und im Übrigen auch der Höhe nach nicht gerechtfertigt sind. Rückstellungen für dieses Verfahren wurden nicht gebildet, da die Gesellschaft eine künftige Belastung als unwahrscheinlich einstuft.
Angaben zu Finanzinstrumenten
Intershop unterliegt hinsichtlich der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Transaktionen gewissen Risiken, insbesondere Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft wird im Lagebericht näher erläutert.
Die Gesellschaft steuert ihre Kapitalstruktur mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität ihre Unternehmensziele zu erreichen. Die Kenngröße ist dabei die Eigenkapitalquote. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist zum Vorjahr unverändert. Insbesondere durch die Änderung der Rechnungslegungsmethode mit der Anwendung von IFRS 16 hat sich die Eigenkapitalquote im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozentpunkte verringert.
Insgesamt hat sich die Kapitalstruktur wie folgt verändert:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 15.731 | 13.646 | 15 % |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.551 | 3.047 | -49 % |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.656 | 1.525 | 9 % |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.790 | 0 | - |
| Sonstige Schulden | 6.898 | 4.439 | 55 % |
| Eigenkapitalquote | 57% | 60% |
Die Eigenkapitalquote wurde aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme ermittelt.
Kategorien von Finanzinstrumenten
Die folgende Tabelle zeigt die Umsetzung der nach IFRS 7 geforderten Klassifizierung von Finanzinstrumenten sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt werden, und deren Buchwerte:
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| in TEUR Bewertung | 31.12.2019 Buchwert | 31.12.2018 Buchwert |
|---|---|---|
| Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 18 | 26 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.528 | 3.977 |
| Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung | 635 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.731 | 7.224 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.656 | 1.525 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.551 | 3.047 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.790 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.185 | 1.058 |
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| Buchwert aggregiert nach Bewertungskategorien | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 13.912 | 11.227 |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 6.182 | 5.630 |
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| Nettoergebnis pro Bewertungskategorie | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | -96 | -3 |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -176 | -159 |
Im Berichtsjahr erfolgten keine Umgruppierungen zwischen den Kategorien. Für die vorhandenen Finanzinstrumente, ausgenommen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Leasingverbindlichkeiten, liegen die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine im Wesentlichen innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwerten. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwerte der mit den Verbindlichkeiten verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt (zum 31.12.2019: 1.592 TEUR). Die Ermittlung des Zeitwertes der finanziellen Verbindlichkeit zum Zwecke der Anhangsangabe erfolgte auf Basis der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie (anerkanntes DCF-Bewertungsverfahren unter Verwendung von beobachtbaren Marktparametern, insbesondere von Marktzinssätzen).
Ausfallrisiken
Einem möglichen Ausfallrisiko ist die Gesellschaft hauptsächlich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt. Die Gesellschaft wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Gesellschaft erwartet eine Verlustquote von nahezu 0 %, da der durchschnittliche Forderungsausfall der letzten vier Jahre 0,4 % des Forderungsbestandes betrug. Die Gesellschaft führt fortlaufend Kreditwürdigkeitsprüfungen bezüglich ihrer Kunden durch. Außerdem wird das Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch begrenzt, dass die Gesellschaft über eine breit gestreute Kundenstruktur verfügt. Die Gesellschaft verlangt darüber hinaus keine Besicherung ihrer Forderungen. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko durch Vereinbarungen von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es werden außerdem angemessene Wertberichtigungen gebildet. Gründe für Wertberichtigungen sind insbesondere verspätete Zahlungen oder Bonitätsschwierigkeiten des Kunden sowie Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden. Anhand der Einschätzung und Beurteilung der Erfolgsaussichten wird die Wertberichtigung bemessen. Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen bei deutschen, US-amerikanischen und australischen Banken in sicheren Anlagen angelegt. Es besteht hier kein wesentliches Ausfallrisiko. Die laufende und zukünftige Rendite wird von der Gesellschaft regelmäßig überwacht. Das maximale Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko überwacht die Gesellschaft durch regelmäßig aktualisierte kurz- und mittelfristige Finanzplanungen. Intershop hat zwei Bankdarlehen. Von dem im Geschäftsjahr 2018 aufgenommenen Bankdarlehen in Höhe von 1.500 TEUR wurde bisher 750 TEUR planmäßig getilgt. Von dem im Geschäftsjahr 2015 aufgenommenen Bankdarlehen in Höhe von 6.000 TEUR wurden bisher insgesamt 5.200 TEUR zurückgezahlt, davon 4.000 TEUR als planmäßige Tilgung und 1.200 TEUR als Sondertilgung. Die Bankguthaben betrugen am Bilanzstichtag 7.731 TEUR.
Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 31.12.2018 | Zahlungswirksame Veränderung | Nichtzahlungswirksame Veränderung (Umgliederungen) | Nichtzahlungswirksame Veränderung (Zinseffekte) | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.547 | 0 | -1.300 | 3 | 250 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.500 | -1.602 | 1.300 | 103 | 1.301 |
| Gesamt | 3.047 | -1.602 | 0 | 106 | 1.551 |
Die folgende Tabelle zeigt den künftigen undiskontierten Cashflow der finanziellen Verbindlichkeiten, die Auswirkungen auf die künftige Liquiditätslage haben:
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| Finanzverbindlichkeiten (in TEUR) |
Buchwert zum 31.12.2018 | Cashflow in 2019 | Buchwert zum 31.12.2019 | Cashflow in 2020 | Cashflow nach 2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.547 | 0 | 250 | 0 | 252 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.500 | 1.602 | 1.301 | 1.339 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.525 | 1.525 | 1.656 | 1.656 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | - | - | 1.790 | 1.609 | 209 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.058 | 1.058 | 1.185 | 1.185 | 0 |
Zinsrisiken
Ein Zinsrisiko kann grundsätzlich aufgrund der Änderung von Marktzinssätzen mittel- und langfristiger Verbindlichkeiten bestehen. Da die Gesellschaft zwei Bankdarlehen mit jeweils einem festen Zinssatz über die Laufzeit der Darlehen hat, besteht für Intershop kein Zinsrisiko.
Währungsrisiken
Im Intershop-Konzern lauten bestimmte Geschäftsvorfälle auf fremde Währungen. Es entstehen daher Risiken aus Wechselkursschwankungen. Intershop sichert Rechnungen in ausländischer Währung bei Bedarf mit Währungsoptionen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Währungsoptionen. Intershop ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko von US-Dollar, Britischen Pfund und Australischen Dollar ausgesetzt. Der Buchwert der auf diese Währungen lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des Konzerns am Bilanzstichtag ist wie folgt:
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| Vermögenswerte | Schulden | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in USD | 430 | 478 | 423 | 406 |
| in GBP | 7 | 0 | 103 | 165 |
In der folgenden Tabelle wird aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10%igen Anstiegs oder Falls des Euros gegenüber den beiden Währungen dargestellt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf fremde Währung lautende monetäre Posten und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß einer 10%igen Änderung der Wechselkurse an.
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| Ergebnis nach Steuern USD |
Ergebnis nach Steuern GBP |
|||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Veränderung durch 10%ige Aufwertung des Euros | 0 | -5 | 9 | 15 |
| Veränderung durch 10 %ige Abwertung des Euros | 0 | 7 | -11 | -18 |
Angaben zu nahe stehenden Personen
Intershop unterhielt Geschäftsbeziehungen zu den konsolidierten Tochterunternehmen. Die Shareholder Value Management AG hält zusammen mit der Shareholder Value Beteiligungen AG zum Bilanzstichtag insgesamt 33,83 % der Anteile an der Gesellschaft. Wir verweisen auf den Lagebericht, Abschnitt "Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw. § 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG". Zu diesen Gesellschaften bestanden im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr keine Geschäftsbeziehungen.
Bezüglich der Vergütungen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.
Lokale Offenlegungserfordernisse
Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand bestand in 2019 aus folgenden Mitgliedern:
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| Name | Vorstandsfunktion | Mitgliedszeitraum |
|---|---|---|
| Dr. Jochen Wiechen | Vorstandsvorsitzender | seit 01.08.2013 (Vorsitzender seit 01.09.2015) |
| Markus Klahn | Vorstandsmitglied | seit 09.04.2018 |
Folgende Mitglieder gehörten im Geschäftsjahr 2019 dem Aufsichtsrat an:
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| Name | Aufsichtsratsfunktion | Mitgliedszeitraum |
|---|---|---|
| Christian Oecking | Aufsichtsratsvorsitzender | seit 02.06.2016 |
| Ulrich Prädel | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | seit 01.12.2016 (Stellvertreter seit 16.12.2016) |
| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis | Aufsichtsratsmitglied | seit 02.06.2016 |
Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich auf 485 TEUR (2018: 598 TEUR), davon entfielen 485 TEUR (2018: 561 TEUR) auf die feste Vergütung und 0 TEUR (2018: 37 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtvergütung in Höhe von 154 TEUR (2018: 152 TEUR) zu, die wie im Vorjahr nur fixe Vergütung beinhaltet. Die Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat sind ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Einzelheiten zur Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte werden im Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts der INTERSHOP Communications AG dargestellt.
Meldepflichtige Wertpapierbestände und Wertpapiergeschäfte
Zum 31. Dezember 2019 hielten die folgenden Organmitglieder der Gesellschaft IntershopInhaberstammaktien:
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| Name | Funktion | Aktien |
|---|---|---|
| Christian Oecking | Aufsichtsratsvorsitzender | 40.272 |
| Ulrich Prädel | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | 12.686 |
| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis | Aufsichtsratsmitglied | 16.799 |
| Dr. Jochen Wiechen | Vorstandsvorsitzender | 127.983 |
| Markus Klahn | Vorstandsmitglied | 34.099 |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden folgende Wertpapiergeschäfte von Intershop-Inhaberstammaktien durch Organmitglieder der Gesellschaft getätigt:
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| Name | Datum | Geschäftsart | Stück | Gesamtwert (EUR) |
|---|---|---|---|---|
| Christian Oecking | 14.02.2019 | Ausübung Bezugsrechte | 20.272 | 23.110 |
| Ulrich Prädel | 14.02.2019 | Ausübung Bezugsrechte | 4.686 | 5.342 |
| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis | 14.02.2019 | Ausübung Bezugsrechte | 6.799 | 7.751 |
| Dr. Jochen Wiechen | 14.02.2019 | Ausübung Bezugsrechte | 17.983 | 20.501 |
| Dr. Jochen Wiechen | 30.10.2019 | Kauf | 20.000 | 14.469 |
| Markus Klahn | 14.02.2019 | Ausübung Bezugsrechte | 3.788 | 4.318 |
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2019 hatte der Intershop-Konzern durchschnittlich 335 Vollzeitmitarbeiter, davon waren 333 Angestellte und 2 Organmitglieder (2018: 337 Vollzeitmitarbeiter, davon 335 Angestellte und 2 Organmitglieder).
Personal- und Materialaufwand
Die Personalaufwendungen betrugen 23.468 TEUR (2018: 23.644 TEUR), davon entfielen auf Löhne und Gehälter 20.198 TEUR (2018: 20.512 TEUR) und auf soziale Abgaben 3.270 TEUR (2018: 3.132 TEUR). Der Materialaufwand betrug 4.545 TEUR (2018: 4.769 TEUR), davon entfielen auf Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.425 TEUR (2018: 4.632 TEUR).
Honorare des Abschlussprüfers
Die für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers angefallenen Honorare im Geschäftsjahr 2019 betrugen für Abschlussprüfungsleistungen 96 TEUR (2018: 151 TEUR), für Steuerberatungsleistungen 10 TEUR (2018: 9 TEUR) sowie für sonstige Leistungen 0 TEUR (2018: 1 TEUR).
Nachtragsbericht
Der bestandskräftige Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2019 hinsichtlich der vereinfachten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 wurde am 4. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen und damit rechtlich wirksam. Das Grundkapital der Gesellschaft ist seit diesem Zeitpunkt wirksam auf 14.194.164 Euro herabgesetzt. Die technische Umsetzung der Aktienzusammenlegung erfolgte am 14. Februar 2020 nach Handelsschluss an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Weitere wesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten. Entsprechenserklärung
Die Gesellschaft hat die nach § 161 Aktiengesetz erforderliche Entsprechenserklärung am 19. Dezember 2019 abgegeben und den Aktionären dauerhaft unter http://www.intershop.de/in-vestoren-corporate-governance zugänglich gemacht.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Jena, 25. Februar 2020
Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Dr. Jochen Wiechen
Markus Klahn
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: O Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte (c) Ansatz und Bewertung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte (c) Realisierung und Periodenzuordnung der Umsatzerlöse
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
(1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
(1) In dem Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 4.473 (16 % der Bilanzsumme bzw. 28 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die entsprechend fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt ist. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zum Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und (1) "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.
(2) Ansatz und Bewertung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte
(1) In dem Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte (Software) mit einem Betrag von insgesamt T€ 5.392 (20 % der Bilanzsumme bzw. 34 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um selbst entwickelte Intershop-Software-Lösungen, die nach den Vorschriften des IAS 38 aktiviert werden. Die Aktivierbarkeit von selbsterstellten Produktentwicklungen ist von den Kriterien des IAS 38.57 abhängig, d.h. von der technischen Realisierbarkeit des immateriellen Vermögenswertes, der Fertigstellungsabsicht des Unternehmens, der Verkaufs- oder Nutzungsabsicht, der Fähigkeit des Unternehmens, den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, dem Nachweis über die Art und Weise der Erzielung eines wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, der Verfügbarkeit von technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen zur Fertigstellung und der Fähigkeit des Unternehmens, den immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung verlässlich zu bewerten. Der erstmalige Ansatz erfolgt mit den entsprechenden Herstellungskosten. Eine Folgebewertung wird entsprechend des Anschaffungskostenmodells vorgenommen. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Aktivierung von Entwicklungskosten in einem hohen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreterberuht und damit mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der angefallenen Entwicklungskosten beurteilt. Zudem haben wir die Voraussetzungen für die Aktivierbarkeit in Stichproben für einzelne Projekt anhand der Kriterien des IAS 38.57 gewürdigt. Die Höhe der aktivierten Entwicklungskosten und die Werthaltigkeit der angesetzten immateriellen Vermögenswerte haben wir anhand uns vorgelegter Nachweise beurteilt. Dabei haben wir auch Einsicht in Projektunterlagen genommen, um uns von dem jeweiligen Projektfortschritt zu überzeugen. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Verwertbarkeit beurteilt und die Angemessenheit der zugrundeliegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie (1) "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.
(3) Realisierung und Periodenzuordnung der Umsatzerlöse
(1) Im Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung Umsatzerlöse in Höhe von T€ 31.620 ausgewiesen. Die Gesellschaft bilanziert Umsatzerlöse aus dem Verkauf und der zeitweiligen Überlassung von Lizenzen, aus der Bereitstellung und dem Betrieb von Systemen für den Online-Handel als standardisierte Dienstleistung (CaaS), aus der Erbringung von Installationsdienstleistungen und Beratung, aus Wartung sowie aus dem Betrieb von Online-Shops im Auftrag von Kunden gegen eine umsatz- oder transaktionsbasierte Vergütung.
Für die Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Lizenzen ist das Vorliegen einer verbindlichen vertraglichen Vereinbarung, die Übertragung der wesentlichen Rechte auf den Käufer maßgeblich. Erlöse aus Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung realisiert, während Wartungserlöse sowie Erlöse aus Bereitstellung und Betrieb von Systemen für den Online-Handel als standardisierte Dienstleistung und der Nutzungsüberlassung von Lizenzen über den Leistungszeitraum realisiert werden. Diese verschiedenen Leistungen der Gesellschaft können einzeln oder in verschiedener Zusammensetzung Gegenstand von Verträgen mit Kunden sein.
Angesichts der Komplexität der für die Realisation der Umsatzerlöse zu Grunde liegenden Kundenverträge unterliegt diese betragsmäßig bedeutsame Position einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung unter konzernweiter Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 als komplex zu betrachten und basiert in Teilen auf Einschätzungen, Annahmen und der Ermessensausübung der gesetzlichen Vertreter, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die korrekte Abbildung der Umsatzerlöse im Konzernabschluss mittels der von der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Software-Umsatzerlösen vor dem Hintergrund der einschlägigen IFRS, insbesondere des IFRS 15 gewürdigt.
Dazu haben wir zunächst die zur Sicherstellung der korrekten Identifikation von Verträgen und Leistungsverpflichtungen und der daraus folgenden Realisation von Umsatzerlösen implementierten wesentlichen Kontrollen des Konzerns identifiziert, deren Angemessenheit beurteilt sowie deren Wirksamkeit in Bezug auf die Vermeidung bzw. Aufdeckung von Fehlern getestet. Darüber hinaus haben wir bei unserer Prüfung die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen in Einklang mit IFRS 15 beurteilt.
Zudem haben wir einzelne wesentliche Transaktionen sowie stichprobenhaft weitere Transaktionen im Detail hinsichtlich der Erlösrealisierung beurteilt und dafür Kundenverträge durchgesehen, die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen nachvollzogen und gewürdigt, ob diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht und welche Transaktionspreise vereinnahmt wurden.
In diesem Zusammenhang haben wir ebenfalls einzelne Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur Ermittlung des den einzelnen Leistungsverpflichtungen zuzuordnenden Transaktionspreises im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen auf deren Angemessenheit und mathematische Richtigkeit beurteilt sowie deren Bilanzierung gewürdigt.
Auf der Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Umsatzrealisierung hinreichend dokumentiert und begründet sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisation sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "(11) Umsatzabgrenzungsposten" sowie "(13) Umsatzerlöse" des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| ― | die in einem gesonderten Abschnitt des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| ― | den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Kremser.
Erfurt, den 28. Februar 2020
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Andreas Kremser, Wirtschaftsprüfer
ppa. Marcus Engelmann, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Im Geschäftsjahr 2019 wurden deutliche Fortschritte im Cloud-Geschäft erzielt, jedoch konnte Intershop seine ambitionierten gesetzten Ziele nicht erreichen. Mit dem im Oktober 2019 beschlossenen Restrukturierungsprogramm und den daraus bereits durchgeführten Maßnahmen sehen wir uns gut aufgestellt, um im Geschäftsjahr 2020 wieder profitabel zu wachsen.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand haben wir kontinuierlich überwacht und begleitet und wurden in alle Unternehmensentscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über die Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Umsatz- und Ergebnissituation des Unternehmens.
Aufsichtsratssitzungen und Inhalte
Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2019 zu zehn Sitzungen und sieben Telefonkonferenzen zusammen. In allen Sitzungen war der Aufsichtsrat vollständig vertreten. Der Vorstand nahm regelmäßig an den Sitzungen teil. Der Aufsichtsrat befasste sich mit allen für Intershop relevanten Themen, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte der Sitzungen auf der aktuellen Umsatz- und Ergebnislage mit der Unternehmensentwicklung in Richtung Cloud-Geschäft sowie der finanziellen Unternehmenssituation lagen.
In der Sitzung am 1. Februar 2019 legte der Vorstand die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2018 vor und präsentierte die zu erwartende Umsatz- und Ergebnisentwicklung des ersten Quartals 2019. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über den Stand der Bezugsrechtskapitalerhöhung. Der Aufsichtsrat beschloss den Bericht über die Unternehmensführung.
In der Sitzung am 15. März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2018 und billigte diesen. Zudem wurde das Risikomanagement nebst Risikobericht 2018 erörtert. Der Vorstand stellte dem Aufsichtsrat den aktualisierten Umsatz- und Ergebnisforecast für das erste Quartal 2019 sowie die Cashentwicklung für 2019 vor. Weiterhin wurde über die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2019 diskutiert. In der Aufsichtsratssitzung vom 25./26. März 2019 beriet und beschloss der Aufsichtsrat die Abgabe einer gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 27 WpÜG zum Übernahmeangebot der Shareholder Value Beteiligungen AG und der Shareholder Value Management AG.
Im Mittelpunkt der Sitzungen am 3. Mai und 28. Mai 2019 standen die Umsatzpipeline mit dem Leadgenerierungsprozess sowie Kostensparmaßnahmen. Der Vorstand erläuterte den Forecast für das zweite Quartal und für das Geschäftsjahr 2019, verbunden mit möglichen Maßnahmen zur Kosteneinsparung. In der Sitzung am 28. Mai 2019 wurden zudem der aktuelle Stand des Umzugsprojekts der Firmenzentrale sowie Themen für die ordentliche Hauptversammlung besprochen.
In den Sitzungen am 21. August und 18. September 2019 waren die Hauptthemen die wirtschaftliche Entwicklung für das zweite Halbjahr und die Vertriebspipeline. Der Vorstand gab dem Aufsichtsrat einen ausführlichen Überblick über potenzielle Cloud-Aufträge und zeigte Chancen und Risiken auf.
In der Sitzung am 21./22. Oktober stand das Budget 2020 im Mittelpunkt. Der Vorstand legte eine detaillierte Planung für 2020 vor und diskutierte diese ausführlich mit dem Aufsichtsrat. Ferner berichtete der Vorstand über den Forecast für das vierte Quartal sowie die Umsatz- und Ergebnisvorschau für 2019.
Die Themenschwerpunkte der Sitzungen am 18. November und 19. Dezember 2019 waren der Forecast für 2019, die Einleitung und Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Vorbereitung der außerordentlichen Hauptversammlung. Zudem präsentierte der Vorstand die Mittelfristplanung. Der Aufsichtsrat beschloss in der Dezembersitzung das Budget 2020 sowie die Entsprechenserklärung 2019.
In den Telefonkonferenzen am 7. Januar, 9. Januar, 11. April, 14. Juni, 25. Juni, 19. Juli und 15. Oktober 2019 wurden u. a. Beschlüsse zur Kapitalerhöhung mit Satzungsänderung gefasst und Themen im Hinblick der Ergebnis- und Cashentwicklung erörtert.
Zusätzlich zu den in den Sitzungen gefassten Beschlüssen gab es auch Beschlüsse (Restrukturierungsprogramm, Tagesordnung Hauptversammlung) im Wege des Umlaufverfahrens.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat Geschäfte, die nach der Geschäftsordnung des Vorstands vom Aufsichtsrat zustimmungspflichtig sind, stets zur Zustimmung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat die Beschlussvorlagen dazu gründlich geprüft und entsprechenden Entscheidungen getroffen. Bedeutende Geschäftsvorgänge für das Unternehmen wurden anhand der Berichte des Vorstands vom Aufsichtsrat ausführlich diskutiert und kritisch begleitet. Der Aufsichtsrat stand neben den Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand im regelmäßigen Kontakt und wurde über die aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft sowie der Risikolage und des Risikomanagements und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen informiert.
Ausschüsse wurden nicht gebildet, da nur ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht.
Corporate Governance
Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Sinne von Ziff. 5.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es im Geschäftsjahr 2019 nicht gegeben.
Die Entsprechenserklärung 2019 zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 19. Dezember 2019 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben. Die Vergütungen der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder, individualisiert und nach Bestandteilen untergliedert, sind im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der INTERSHOP Communications AG ausgewiesen.
Jahres- und Konzernabschluss, Abhängigkeitsbericht, Abschlussprüfung
Der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der INTERSHOP Communications AG sind von der durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingehend geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden.
Außerdem wurde von den Abschlussprüfern der von der Gesellschaft nach § 312 AktG erstellte Abhängigkeitsbericht geprüft und darüber gemäß § 313 Abs. 3 AktG berichtet sowie der folgende uneingeschränkte Vermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Nach eingehender eigener Prüfung, insbesondere nach Einsicht der Berichte des Abschlussprüfers sowie der detaillierten Erörterung mit dem Abschlussprüfer über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, erhebt der Aufsichtsrat gegen die Abschlüsse und den Abhängigkeitsbericht keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Prüfung des Abhängigkeitsberichts an. Der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 16. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der INTERSHOP Communications AG wurde damit festgestellt. Da die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 keinen Bilanzgewinn erzielt hat, bedurfte es keiner Prüfung eines Gewinnverwendungsvorschlags.
Der Aufsichtsrat dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für ihr Vertrauen in Intershop und dem Vorstand und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Intershop-Konzerns für ihre erbrachten Leistungen und ihren großen Einsatz im Geschäftsjahr 2019.
Jena, im März 2020
Für den Aufsichtsrat
Christian Oecking, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Entsprechenserklärung
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats gem. § 161 AktG
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2019 weitgehend entsprochen; Abweichungen wurden in der Entsprechenserklärung erläutert. Der Aufsichtsrat und der Vorstand gaben am 19. Dezember 2019 gemeinschaftlich die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) ab:
Die INTERSHOP Communications AG hat seit der Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2018 bis zum heutigen Tag den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex") mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
a) Der bestehende D&O-Versicherungsschutz sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor (Kodex-Ziffer 3.8), da der Gesellschaft eine solche nicht zu vergleichsweise günstigeren Konditionen angeboten worden ist. Ferner sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten auch ohne Selbstbehalt verantwortungsbewusst ausüben.
b) Der Vorstand sorgt für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen, verfügt aber über kein eigenständiges Compliance-Management-System (Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 2), da die Gesellschaft der Auffassung ist, dass die Maßnahmen im Rahmen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems aufgrund der Größe des Unternehmens ausreichend sind. Aus diesem Grund wird die Gesellschaft auch kein Hinweisgebersystem gemäß Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 3 einrichten.
c) In den Vergütungsberichten wurde und wird die Vorstandsvergütung weiterhin entsprechend den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches individualisiert und nach fixen und variablen Bestandteilen differenziert ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung von Vergütungsbestandteilen und -aufwand oder die Angabe der insgesamt erreichbaren variablen Vergütung gemäß Kodex-Ziffer 4.2.5 ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht geboten, da die gesetzlichen individualisierten Angaben bereits umfassend Aufschluss über die Vergütungsstruktur und -höhe bieten und die Nennung lediglich eines maximalen und minimalen Betrages der variablen Vergütung in der geforderten Form - ohne den Kontext der dahinterstehenden Vergütungsregelungen - irreführend ist und zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen kann.
d) Da der Aufsichtsrat nur drei Mitglieder hat, bildet er keine Ausschüsse (Kodex-Ziffer 5.3.1). Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat, kein Kompetenzprofil und keine Anzahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern gemäß Kodex-Ziffer 5.4.1 festgelegt. Der Aufsichtsrat hält die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeit nicht für angemessen, da kein zwingender genereller Zusammenhang zwischen der Amtsdauer, der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds und dem Auftreten etwaiger Interessenkonflikte besteht. Der Aufsichtsrat ist auch vor dem Hintergrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Ansicht, dass die konkrete Festlegung von Zielen und eines Kompetenzprofils die Auswahl von geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern beschränkt. Der Aufsichtsrat möchte über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der entsprechenden Situation individuell frei und flexibel entscheiden können und berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder und ihre Unabhängigkeit im Einzelfall. Gegenwärtig sind alle drei Aufsichtsratsmitglieder unabhängig.
Diese Entsprechenserklärung sowie alle bisherigen Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.