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INTERSHOP Communications AG — Management Reports 2018
Mar 28, 2019
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Management Reports
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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
Der Intershop-Konzern
Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit
Der Intershop-Konzern1 ist ein global ausgerichteter Anbieter integrierter Enterprise-Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums steht die Intershop-Commerce-Software, die 1996 als weltweit erste Standardsoftware für den elektronischen Handel auf den Markt gebracht wurde. Das Geschäftsmodell von Intershop umfasst die Orchestrierung der gesamten Prozesskette im Omni-Channel-Commerce - angefangen bei der Konzeption von Online-Kanälen über die Implementierung der Software-Plattform bis hin zur Koordinierung der Warenauslieferung, dem Fulfillment. Im Zuge einer verstärkten Cloud-Ausrichtung wurden mit dem Beginn des Geschäftsjahres 2018 die Hauptgeschäftsbereiche und die dazugehörigen Umsatzgruppen neu in die Bereiche "Service" und "Software und Cloud" untergliedert. Zum Bereich "Software und Cloud" werden dabei die Lizenzumsätze sowie die dazugehörigen Wartungserlöse und die Cloud- und Subscription-Umsätze gezählt.
Intershop ist unter den konzernunabhängigen Anbietern von Omni-Channel-Commerce-Lösungen im internationalen Vergleich führend. Weltweit setzen über 300 Kunden aus Handel und Industrie mit B2B-, B2C- und B2X-Geschäftsmodellen auf Intershop. Durch die Expertise aus über 25 Jahren Software-Entwicklung für den Internethandel verfügt Intershop über eine außerordentlich leistungsfähige und skalierbare Plattform für den Online-Handel. Die eigene Software wird kontinuierlich verbessert und die Leistungstiefe über eigene Entwicklungen systematisch erweitert und ergänzt. Zu den Kunden zählen sowohl große Unternehmen wie HP, BMW, Würth und die Deutsche Telekom als auch mittelständische Unternehmen. Intershop ist in Europa, in den USA sowie im asiatisch-pazifischen Raum, dort vorwiegend in Australien, tätig. Der Umsatz mit europäischen Kunden lag im Geschäftsjahr 2018 bei 73 % des Gesamtumsatzes.
Die INTERSHOP Communications AG mit Sitz in Jena ist die Muttergesellschaft des Intershop-Konzerns. Sie hält zum Stichtag 31. Dezember 2018 unmittelbar 100 % der Anteile an der Intershop Communications Inc., San Francisco, USA, der Intershop Communications Australia Pty Ltd., Melbourne, Australien, der Intershop Communications Asia Ltd., Hongkong, China, der Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich, der Intershop Communications Ltd., Romsey, Großbritannien sowie an zwei nicht operativ tätigen Gesellschaften. Die INTERSHOP Communications AG hat in Deutschland Zweigniederlassungen in Nürnberg, Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Böblingen sowie in Ilmenau. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über Vertriebsvertretungen in den Niederlanden und Dänemark.
Strategische Ausrichtung und Unternehmensziele
Intershop verfolgt mit seinem 2016 verabschiedeten Programm "Lighthouse 2020" die strategischen Schwerpunkte Ausbau des Cloud-Geschäfts und Fokussierung auf den B2B-Markt.
Die Strategie wurde im März 2018 um die "Cloud First"-Leitlinie ergänzt, mit der eine konsequente Transformation vom Lizenzanbieter zum Anbieter von Commerce-as-a-Service über die Cloud verbunden ist. Das Ziel ist, Intershop bis ins Jahr 2020 als führenden Anbieter einer digitalen B2B-Commerce-Plattform zu etablieren und Umsatzerlöse in Höhe von 50 Mio. Euro und eine EBIT-Marge von 5 % zu erzielen.
"Cloud First": Ausbau des Cloud-Geschäfts in Partnerschaft mit Microsoft
Im März 2018 entschied Intershop sich dazu, im Rahmen der strategischen Leitlinie "Cloud First" den Geschäftsfokus noch stärker auf die Cloud zu legen und sowohl bei Investitionen in Forschung und Entwicklung wie auch in Marketing und Vertrieb den Cloud-Ansatz in den Mittelpunkt der Aktivitäten zu stellen. Grundlage für die Entscheidung ist die deutlich steigende Bereitschaft der Unternehmen, auf Cloud-basierte Systeme und Programme zu setzen. Diese steigende Marktakzeptanz resultiert aus strategischen Vorteilen wie Verfügbarkeit, Sicherheit durch automatische Updates und Ressourceneffizienz. Gleichzeitig wächst im Handel der Druck auf kleine und mittlere Unternehmen, eigene digitale Vertriebswege aufzubauen oder auszuweiten. Die Intershop Commerce Suite bietet dabei den Vorteil, dass sie aufgrund der hohen Skalierbarkeit in verschiedenen Lösungsvarianten für alle Umsatz- und Unternehmensgrößen bereitgestellt werden kann, von einer Standard-Cloud- bis hin zu einer hochindividualisierten On-Premises-Installation. Intershop kalkuliert dabei mittelfristig mit einem deutlich höheren und stabileren Wachstum als bei klassischen Betriebsmodellen.
Der Ausbau des Cloud-Geschäfts ist eng verbunden mit der im Jahr 2016 gestarteten strategischen Partnerschaft mit Microsoft. Anfang September 2018 wurde ein Ausbau dieser Partnerschaft vereinbart. Intershop wird künftig von einem Team direkt am Firmensitz in Redmond betreut und die Commerce-Lösung wird fester Bestandteil des Lösungsportfolios der Microsoft Azure Cloud. Die Zusammenarbeit vereint die hohe Flexibilität der Intershop-Commerce-Plattform mit der Leistungsfähigkeit von Microsofts Cloud-Plattform Azure. Zudem ist die Intershop Commerce Suite in Microsofts All-in-One-Angebot für Geschäftsanwendungen, Dynamics 365, eingebettet. Das auf der Partnerschaft mit Microsoft aufbauende CaaS-Angebot ermöglicht Intershop, neue Kunden und Marktsegmente zu adressieren und Unternehmen weitaus umfassender als bisher bei ihrer digitalen Transformation zu beraten und in der Digitalisierung oder Reformierung ihres Vertriebs zu begleiten.
Für 2019 plant Intershop eine Forcierung der Transformation zugunsten des Cloud-Geschäfts und eine deutliche Steigerung der Anzahl der Cloud-Kunden. Grundlage dafür ist eine erhöhte globale Sichtbarkeit und die technologisch hervorragende Marktstellung.
Schritte der Cloud-Transformation
2018
Jahr der Transformation
| ― | Erstellen des neuen Cloud-Angebots |
| ― | Neue Intershop-Commerce-Lösung 7.10 |
| ― | Anpassung der Vertriebs- und Marketing-Organisation |
| ― | Weiterer Ausbau der Partnerschaft mit Microsoft |
2019
Jahr der Umsetzung
| ― | Etablieren unserer Cloud-Lösung |
| ― | Signifikante Steigerung der Neukundengewinnung in der Cloud |
| ― | Wachstum der wiederkehrenden Einkünfte |
2020
Jahr der Beschleunigung
| ― | Beste B2B Cloud-Lösung |
| ― | Stabile Kundenbasis in der Cloud |
| ― | Profitables Wachstum |
Fokussierung im B2B-Markt
Intershop hat sich in den vergangenen Jahren als einer der technologisch führenden Omni-Channel-Lösungsanbieter etabliert. Die Intershop-Strategie zielt darauf ab, der im Vergleich zu großen Wettbewerbern geringeren Sichtbarkeit im Gesamtmarkt durch eine Vertikalisierung in der Kundenansprache zu begegnen. Die größten Chancen bieten sich dabei im B2B-Handel, zum einen aufgrund der Größe des Zielmarktes und der Vielzahl adressierbarer Kunden und zum anderen aufgrund der hohen Kompetenz und Leistungsfähigkeit von Intershop in diesem Segment. Der B2B-Handel steht vor der großen Herausforderung, seine Absatzkanäle schnell und professionell zu digitalisieren, um sich gegenüber neuen Wettbewerbern und Geschäftsmodellen zu behaupten. Da Intershop bereits über langjährige Erfahrung und prominente B2B-Kunden verfügt, besitzt es einen Know-how-Vorsprung, um in diesem Bereich eine starke Marktposition aufzubauen. Auch technologisch ist die Intershop-Plattform bestens für den Einsatz im B2B-Markt geeignet, was regelmäßig in den Bewertungen renommierter Analystenhäuser bestätigt wird. So wurde die Intershop-Lösung im Herbst 2018 erstmals als weltweit beste B2B-Lösung von Forrester Research eingestuft.
Vertriebsschwerpunkte und Partnernetzwerk
Die Vertriebstätigkeit von Intershop konzentriert sich auf die entwickelten E-Commerce-Märkte in Europa, Nordamerika und Asien, da dort ein hohes Umsatzpotenzial vorhanden ist. Im engeren Fokus stehen die etablierten Intershop-Märkte DACH, die Benelux-Staaten, Skandinavien, Frankreich, Großbritannien, Australien und die USA. In diesen Märkten ist Intershop entweder mit einer eigenen Gesellschaft vor Ort oder verfügt über flexible Vertriebseinheiten und ein entsprechendes Partnernetzwerk. Im Zuge der Cloud-Fokussierung steht die Erschließung neuer Partner in diesem Bereich im Mittelpunkt der Partnerstrategie. Der Kernnutzen des Partnernetzwerks liegt in einer optimierten Kundenansprache sowie einer erhöhten Skalierung im Bereich des Vertriebs. Die Zusammenarbeit mit Partnern verbindet Know-how und Erfahrung von Intershop mit dem spezifischen Wissen der Unternehmen im Partnernetzwerk. Neben der Bereitstellung der entsprechenden Shop-Software-Lösungen unterstützt Intershop zudem seine Partner bei der qualitativ hochwertigen Umsetzung ihrer Shops.
Steuerungssystem
Die Steigerung der Umsatzerlöse und damit die Gewinnung weiterer Marktanteile in einem wettbewerbsintensiven, dynamischen Markt sind das oberste Ziel des Intershop-Konzerns. Aus diesem Grund wird auf allen Managementebenen beobachtet, wie sich die Umsätze über den Zeitverlauf entwickeln. Die Umsatzentwicklung wird gleichzeitig als Frühindikator für die Liquiditätsentwicklung genutzt, da infolge von rückläufigen oder steigenden Umsätzen die liquiden Mittel sinken oder steigen. Somit kann frühzeitig durch Gegenmaßnahmen, zum Beispiel durch Kostenanpassungen, die Liquiditätsentwicklung gesteuert werden. Zur Steuerung der Profitabilität sind die wichtigsten Kennzahlen das Bruttoergebnis (Gesamtumsatz abzüglich Umsatzkosten) und die dazugehörige Bruttomarge (Bruttoergebnis im Verhältnis zum Umsatz), die Intershop nachhaltig zu steigern beabsichtigt, um einen höheren Deckungsbeitrag zu erwirtschaften. Darüber hinaus zählt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) zu den wichtigen Erfolgskennzahlen. Das Steuerungssystem ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Forschung und Entwicklung
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit (F&E) von Intershop konzentriert sich auf die stetige Weiterentwicklung der Intershop-Commerce-Plattform. Innerhalb der bestehenden Produktzyklen werden kontinuierlich technische Updates sowie innovative Funktionen und Erweiterungen bereitgestellt. Zudem werden regelmäßig große Plattform-Releases entwickelt, die wesentliche Funktionserweiterungen beinhalten. Intershop verfügt über ein leistungsfähiges und erfahrenes Entwicklerteam.
Im Zuge des Ausbaus der Partnerschaft mit Microsoft konzentrierten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr die Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) auf die fortschreitende enge Verzahnung des Cloud-Angebots mit den Microsoft-Lösungen und den damit verbundenen Systemen. Ziel ist es, das Zusammenspiel aller Bestandteile des neuen Angebots zu perfektionieren. So können durch standardisierte Schnittstellen die Einrichtungskosten neuer Shops gesenkt werden.
Im September 2018 wurde mit Intershop Commerce Management 7.10 die neueste Version der Intershop-Standardlösung vorgestellt. Auch für das Intershop Order Management wurde eine neue Version auf den Markt gebracht. Das aktuelle Release steht konsequent im Zeichen der Cloud-Strategie und der Partnerschaft mit Microsoft. So ist ein Highlight der jüngsten Version die Integration der Intershop Commerce Suite in die Anwendungen von Microsoft Dynamics 365 for Finance and Operations. Ermöglicht wird dies durch Intershop-Standard-Konnektoren, welche für eine nahtlose Integration der Intershop Commerce Suite in das ERP-System von Microsoft Dynamics 365 verantwortlich sind. Die dabei verwendete Microservice-Architektur schafft eine flexible Anpassung an Kundenprojekte und gewährleistet die schnelle Integration. Damit können Aufträge und Bestandsdaten zwischen der Intershop Commerce Suite und Microsoft Dynamics 365 einfach und schnell synchronisiert werden, sodass zum Beispiel wiederholte Dateneingaben oder inkonsistente Lagerbestände der Vergangenheit angehören.
Die F&E-Ausgaben (Aufwendungen und Investitionen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 7,2 Mio. Euro, ein Rückgang von rund 2 % im Vergleich zum Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Aktivierung von Softwareentwicklungskosten sanken die F&E-Aufwendungen aufgrund des erhöhten Einsatzes von Mitarbeitern in Softwareentwicklungsprojekten um 8 % auf 4,7 Mio. Euro (2017: 5,1 Mio. Euro). Das entspricht einem Anteil von 15 % am Umsatz (2017: 14 %).
Das Geschäftsjahr 2018
Gesamtwirtschaft und Branche
Die globale Wirtschaft wuchs im Jahr 2018 trotz einer überraschenden Eintrübung in der zweiten Jahreshälfte um insgesamt 3,7 %. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) waren die Wachstumsmotoren dabei weiterhin die Schwellen- und Entwicklungsländer, die ihre Wirtschaftsleistung im abgelaufenen Jahr um 4,6 % steigerten. Auch in den Industriestaaten war mit 2,3 % ein maßgebliches Wachstum zu verzeichnen. Die US-Wirtschaft legte in 2018 um 2,9 % zu. Im Euroraum, darunter viele wichtige Zielmärkte von Intershop, wuchs die Wirtschaft um 1,8 %. In Deutschland lag das Wirtschaftswachstum bei 1,5 %, so der IWF.
Das dynamische Wachstum im Online-Handel setzte sich im Berichtszeitraum weiter fort. Nach Schätzungen des Marktforschungsunternehmens eMarketer stiegen die weltweiten B2C-E-Com-merce-Umsätze in 2018 um 21,1 % auf ein Marktvolumen von 2,8 Billionen US-Dollar. In Westeuropa erhöhten sich die B2C-Online-Umsätze auf Basis einer fortgeschrittenen Marktreife um 9,8 % auf ein Marktvolumen von rund 370 Mrd. US-Dollar. In Deutschland wurde nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e. V. (bevh) mit 11,4 % erneut ein zweistelliges Wachstum auf ein Volumen von 65,1 Mrd. Euro verzeichnet. Wesentlich größer als der B2C-Markt ist der B2B-E-Commerce-Markt. Allein in den USA wurden nach Schätzungen von Forrester im Jahr 2018 Waren im Wert von 1 Billion US-Dollar im B2B-Handel umgesetzt und damit doppelt so viel wie im US-Onlineeinzelhandel (2018: 505 Mrd. US-Dollar gemäß eMarketer).
Die zunehmende Digitalisierung unterschiedlichster Unternehmensbereiche und Branchen und die wachsende Akzeptanz von Cloud-basierten Unternehmensanwendungen sorgen für anhaltend hohe Dynamik im IT-Sektor. An der Spitze des Wachstums steht weiterhin der Bereich Unternehmenssoftware, und hier vor allem das Segment Software-as-a-Service (SaaS). Nach Schätzungen des IT-Analysehauses Gartner wuchsen die Ausgaben im Markt für Enterprise Software in 2018 um 9,9 %. Auch das Wachstum im Segment IT-Services in Höhe von 5,9 % ist laut Gartner zum großen Teil auf die Cloudtransformation zurückzuführen, da Unternehmen verstärkt auf Cloud Services statt auf eigene IT-Strukturen setzen, um so besser dem anhaltenden und schnellen digitalen Wandel zu begegnen. Auch in Deutschland war das abgelaufene Geschäftsjahr von Zuwächsen in den genannten Bereichen geprägt. So verzeichnete der deutsche Softwaremarkt nach Angaben des Branchenverband Bitkom in 2018 ein Wachstum von 6,3 %. Im Markt für IT-Services stiegen die Umsätze gemäß Bitkom-Schätzungen um 2,3 %.
Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2018
Die Geschäftsentwicklung des Intershop-Konzerns war im Berichtszeitraum gekennzeichnet von der strategischen Umstellung auf das Cloud-Geschäft. So führte die dem "Cloud First"-Ansatz geschuldete neue Umsatzstruktur kurzfristig zu Umsatz- und Ergebnisrückgängen, insbesondere im Bereich Lizenzen. Gleichzeitig sorgt die Umstellung durch die wiederkehrenden Cloud-Umsätze in den Folgequartalen mittelfristig für mehr Stetigkeit bei den Erlösen.
"Cloud First"-Strategie führt zu ersten Erfolgen
Im Frühjahr 2018 kündigte Intershop an, sowohl bei Investitionen in Forschung und Entwicklung wie auch in Marketing und Vertrieb den Cloud-Ansatz in den Mittelpunkt der Aktivitäten zu stellen ("Cloud First"). Damit wurde ein fundamentaler Transformationsprozess vom Lizenzanbieter zum Anbieter von Commerce-as-a-Service-Lösungen (CaaS) über die Cloud angestoßen. Mit seiner neuen CaaS-Komplettlösung verfügt Intershop über eine vollumfängliche und leistungsfähige Cloud-Lösung, die ein perfektes Fundament für den Erfolg dieser Transformation bildet. Mit dem Fokus auf "Cloud First" war im weiteren Verlauf des Jahres 2018 eine Vielzahl von Umstellungen in allen Unternehmensbereichen verbunden, insbesondere in Marketing und Vertrieb. Zum Ende des Jahres nahm der Transformationsprozess auch vertriebsseitig deutlich an Dynamik zu. Insgesamt erhöhte sich der Cloud-Auftragseingang im Schlussquartal im Vergleich zum dritten Quartal um 3,0 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro. Auf das Gesamtjahr 2018 bezogen stieg der Auftragseingang im Cloud-Geschäft von 2,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 7,2 Mio. Euro, ein Plus von 238 %.
Strategische Partnerschaft mit Microsoft wird weiter ausgebaut
Ein Kernbestandteil der neuen Cloud-Strategie ist die seit 2016 bestehende Partnerschaft mit Microsoft. Die Zusammenarbeit vereint die hohe Leistungsfähigkeit der Intershop-Commerce-Lösung mit den höchsten Sicherheitsstandards der Microsoft Azure-Plattform. Die Partnerschaft wurde bereits im Juli 2018 durch den Gewinn des "Runner up of the Year"-Awards auf der Microsoft-Partnerkonferenz Inspire in Las Vegas untermauert. Anfang September vereinbarten Microsoft und Intershop eine weitere Intensivierung ihrer Partnerschaft mit direkter Anbindung an ein Microsoft-Team in der Unternehmenszentrale in Redmond (USA). Zudem wurde die Intershop-Commerce-Lösung in das Lösungsportfolio für die Microsoft Azure Cloud ("Microsoft Global Solution Maps") eingebunden sowie in die Geschäftsanwendungen der Microsoft-Dynamics-365-Produkt-familie integriert. Im Januar erreichte Intershop im globalen Partner-Ökosystem von Microsoft als unabhängiger Softwareanbieter (ISV) die "ISV-Competency" mit Gold-Status. Um diesen Status zu erhalten, müssen Partnerunternehmen in Prüfungen ihr technologisches Fachwissen erfolgreich nachweisen, um als "Microsoft Certified Professionals" geführt zu werden. Zudem müssen Kundenreferenzen mit erfolgreichen Projekten vorliegen, eine Leistungsvereinbarung erfüllt sein und Technologie- und Verkaufsbewertungen vorliegen. Die Gold-Kompetenz ist Ausdruck der Kompetenz, Qualität, Zuverlässigkeit und des Engagements von Intershop und wird zu einer höheren Reichweite und Sichtbarkeit des Angebots führen.
Forrester-Analysten küren Intershop zum "Leader" der Branche
Zum ersten Mal seit Beginn der international renommierten Forrester-Wave-Studie wurde Intershop im Herbst 2018 mit seiner B2B-Plattform an der Spitze des internationalen Wettbewerbs in die Kategorie "Leader" eingestuft. "Intershop hat eine fundierte Vision von der Zukunft des B2B-Handels und die Fähigkeit des Unternehmens zur Umsetzung dieser Vision ist noch beeindruckender. "Dieses positive Urteil basiert auf der von den Analysten konstatierten hohen Kundenzufriedenheit der Intershop-Nutzer vor allem wegen der Flexibilität der B2B-Lösung bei komplexen Unternehmensstrukturen. Die Einstufung der E-Commerce-Experten gibt den Vertriebs- und Marketinginitiativen von Intershop weiteren Auftrieb und stärkt insbesondere die internationale Reputation der Intershop Commerce Suite.
Neue CaaS-Kunden und verstärkte Partner-Einbindung beim Cloud-Vertrieb
Im Geschäftsjahr 2018 konnte Intershop 15 Neukunden - insbesondere für seine CaaS-Lösung - gewinnen und mehrere bestehende Kunden auf die neue Version der Intershop Commerce Suite migrieren. So setzt das Traditionsunternehmen Trumpf, bekannt für Hochtechnologie vom Laser bis zur digital vernetzten Werkzeugmaschine, bei seinem neuen Customer Experience Management System auf die Intershop-Softwarelösung. Auch die VBH Holding GmbH, der weltweit größte Großhandelskonzern für Beschläge und Zubehör für die Herstellung und Montage von Fenstern, Türen und Fassaden, wird gemeinsam mit Intershop als strategischem Partner die digitale Transformation vorantreiben. Grundlage der auf fünf Jahre angelegten Zusammenarbeit bildet eine umsatzbasierte Cloud-Commerce-Plattform für alle Marken und Konzerngesellschaften. Intershop unterstützt außerdem ShipSupport.com, ein Start-up-Unternehmen von Royal IHC, einem internationalen Schiffbauer und Dienstleister, mit einer Cloud-basierten B2B-Handelsplattform, die sich der Lieferung hochwertiger Ersatzteile für Bagger- und Offshore-Schiffe weltweit widmet. Als weiteren Neukunden gewann Intershop die Rockwool-Gruppe, Arbeitgeber von rund 11.000 Mitarbeitern in 39 Ländern und Weltmarktführer bei Steinwolleprodukten und anderen maßgeschneiderten Erzeugnissen für industrielle Anwendungen. Das Unternehmen hat sich entschieden, seine bestehende E-Commerce-Lösung durch Intershop Commerce-as-a-Service zu ersetzen.
Ein weiteres, großes B2B-Neukundenprojekt ist das Service-Portal für ISS Deutschland, ein weltweit führender Facility-Services-Anbieter, in dem Dienstleistungen von Unternehmen der Automobilbranche passgenau gebucht werden können. Mit den in diesem Projekt gewonnenen Erfahrungen soll die Lösung zukünftig auf andere Service-Bereiche weltweit ausgerollt werden. Weitere Neukunden im Berichtszeitraum waren der führende rumänische Einzelhändler elefant.ro, die elero GmbH, ein B2B-Unternehmen im Bereich Antriebe und Steuerungen der Gebäudeautomatisierung, und die Spinner GmbH, traditionsreicher Technologiekonzern aus Süddeutschland. Der Onlineshop des Lebensmittel-Discounters Netto wurde auf die Version Intershop 7, die mit dem Partner dotSource in einer Rekordzeit von drei Monaten erfolgreich umgesetzt wurde, migriert. Neben Netto gingen im Berichtszeitraum weitere Kunden mit der neuesten Version der Intershop Commerce Suite live, darunter der langjährige Bestandskunde Häfele sowie die Block Foods AG.
Auch in der Zusammenarbeit mit Partnern verschiebt sich der Fokus hin zu Cloud-basierten Anwendungen. So haben Intershop und der Platinum-Partner ModusLink ein neues gemeinsames Angebot namens "eStarter Storefront" auf den Markt gebracht. Basierend auf der Intershop Commerce Suite bietet ModusLink mit der "eStarter Storefont" eine sichere, skalierbare und kostengünstige Cloud-Lösung für Unternehmen, die ihren digitalen Vertriebskanal in nur vier Wochen aufbauen wollen. Darüber hinaus eröffnet Intershop seit August 2018 Digitalagenturen über seinen API-Ansatz die Möglichkeit, sein Commerce-as-a-Service Angebot eigenständig ihren Kunden zur Verfügung zu stellen. Eine wichtige neue Partnerschaft schloss Intershop im Herbst 2018 mit dem international tätigen Software- und Business-Consulting-Unternehmen ORBIS AG, mit der Bestandskunden und Neukunden aus dem Microsoft-Umfeld adressiert werden. Intershop beabsichtigt außerdem, in einer neuen Partnerschaft mit dem Beratungsunternehmen Capptoo seine Sichtbarkeit im wachsenden Schweizer E-Commerce-Markt zu erhöhen.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Neugliederung der Umsatzerlöse in Software und Cloud Umsätze sowie Serviceumsätze
Da Intershop seit dem Jahr 2018 verstärkt die Cloud und deren Standardisierung in den Mittelpunkt aller Geschäftsaktivitäten stellt, wurden mit dem Beginn des Geschäftsjahres die Umsatzerlöse in die Hauptgruppen "Software und Cloud" sowie "Service" neu untergliedert. Zu den Software und Cloud Umsätzen werden die Lizenzumsätze sowie die dazugehörigen Wartungserlöse und die Cloud und Subscription Umsätze gezählt. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben von dieser Änderung unberührt.
Tatsächliche Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen im Vergleich zur ursprünglichen Prognose
Die Geschäftsentwicklung war im Hinblick auf die Nichterreichung der ursprünglich gesetzten Umsatz- und Ergebnisziele für das Geschäftsjahr 2018 nicht zufriedenstellend. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 war Intershop für das Gesamtjahr von einem leichten Anstieg der Konzernumsätze ausgegangen. Zudem sollte bei einem leichten Anstieg von Bruttoergebnis und Bruttomarge ein leicht positives operatives Ergebnis (EBIT) erzielt werden. Bereits im ersten Halbjahr gab es einen deutlichen Rückgang der Lizenzerlöse, im Gegenzug aber gestiegene Cloud-Auftragseingänge. Daraus folgend passten Ende Juli 2018 Vorstand und Aufsichtsrat die Gesamtjahresprognose an und bekräftigten hiermit die konsequente Cloud-Ausrichtung. Das Management ging nun von leicht geringeren Umsätzen und einem negativen EBIT im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich aus. Im Laufe des zweiten Halbjahres deutete sich an, dass die Marktentwicklung in Richtung Cloud-Geschäft schneller als erwartet voranschreitet. Umsatzverschiebungen von einmaligen Lizenzerlösen zugunsten der wiederkehrenden Cloud-Umsätze realisierten sich stärker als bisher angenommen und führten zu weiteren negativen Ergebniseffekten. Im November 2018 korrigierte Intershop daraufhin die Prognose nochmals und ging nun von einem Umsatzrückgang zwischen 10 % und 15 % sowie einem negativen Ergebnis (EBIT) im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich aus. Mit einem Umsatzrückgang von 13 % auf 31,2 Mio. Euro und einem EBIT von -5,9 Mio. Euro wurde das Jahr abgeschlossen. Die Bruttomarge sank von 49 % auf 38 %. In den folgenden Abschnitten wird die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage detailliert dargestellt.
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2018 erzielte Intershop Umsatzerlöse von 31,2 Mio. Euro, ein Rückgang um 13 % gegenüber den Vorjahreserlösen von 35,8 Mio. Euro. Wesentliche Ursache für den niedrigeren Konzernumsatz ist die strategische Umstellung auf das Cloud-Geschäft und die damit verbundene Umsatzverschiebung von sofort vereinnahmten Lizenz- auf monatlich wiederkehrende Cloud-Erlöse. So fallen bei einer Cloud-Installation Umsätze auf Basis mehrjähriger Kundenverträge kontinuierlich an, wohingegen bei Abschluss eines Lizenzvertrages der komplette Umsatz in der Regel einmalig verbucht wird. Die dem "Cloud First"-Ansatz geschuldete neue Umsatzstruktur führt kurzfristig zu Umsatz- und Ergebnisrückgängen, sorgt aber durch die wiederkehrenden Cloud-Umsätze insgesamt für mehr Stetigkeit. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Cloud und Subscription Erlöse kontinuierlich von Quartal zu Quartal um insgesamt 20 % auf 5,4 Mio. Euro. Gleichzeitig führte die Umstellung zu einem maßgeblichen Rückgang bei den Lizenzerlösen um 54 % auf 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro). Die Wartungserlöse blieben mit 8,1 Mio. Euro auf Vorjahrsniveau (Vorjahr: 8,0 Mio. Euro). Den stark gesunkenen Lizenzerlösen steht ein hoher Auftragseingang im Cloud-Geschäft gegenüber.
Der Auftragseingang im Cloud-Geschäft erhöhte sich von 2,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 7,2 Mio. Euro, ein Plus von 238 %. Aus diesen neugewonnen Cloud-Aufträgen wird in 2019 ein Umsatz von 1,7 Mio. Euro realisiert werden (neuer jährlich wiederkehrender Umsatz = New ARR). Die steigenden Cloud-Umsätze konnten jedoch nicht den Rückgang bei den Lizenzerlösen kompensieren, weshalb sich die gesamten Software und Cloud Umsätze um 10 % auf 16,0 Mio. Euro verringerten. Die Serviceerlöse sanken um 15 % auf 15,2 Mio. Euro (Vorjahr: 18,0 Mio. Euro) aufgrund des Auslaufens eines Großprojekts und einer zunehmend kleinteiligeren Projektstruktur in Folge der Cloud-Transformation.
Der Anteil der Software und Cloud Umsätze an den Gesamtumsätzen stieg leicht gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 51 % (2017: 50 %). Dabei erhöhte sich der Anteil der Cloud-Erlöse an den Gesamtumsätzen auf 17 % (2017: 13 %).
Entwicklung des Cloud-Geschäfts
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| Cloud-Umsatz in % vom Gesamtumsatz | 13 % |
15 % |
17 % |
17 % |
21 % |
17 % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. Euro | 2017 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cloud-Auftragseingang | 2,1 | 1,5 | 0,7 | 1,0 | 4,0 | 7,2 |
| Anzahl Cloud-Neukunden | 8 | 4 | 2 | 2 | 5 | 13 |
| New ARR | 0,6 | 1,7 |
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| Cloud-Umsatz in % vom Gesamtumsatz in Mio. Euro |
Veränderung in % |
|---|---|
| Cloud-Auftragseingang | +238 % |
| Anzahl Cloud-Neukunden | +63 % |
| New ARR | + 183 % |
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Umsatzerlöse:
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| in TEUR | 2018 | 2017 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Software und Cloud Umsätze | 15.967 | 17.795 | -10 % |
| Lizenzen und Wartung | 10.548 | 13.268 | -21 % |
| Lizenzen | 2.434 | 5.247 | -54 % |
| Wartung | 8.114 | 8.021 | 1 % |
| Cloud und Subscription | 5.419 | 4.527 | 20 % |
| Serviceumsätze | 15.232 | 18.012 | -15 % |
| Gesamtumsatzerlöse | 31.199 | 35.807 | -13 % |
Die wichtigste Geschäftsregion von Intershop ist der europäische Markt mit einem Anteil von 73 % am Gesamtumsatz (2017: 75 %). Die Erlöse sanken im abgelaufenen Geschäftsjahr um 15 % auf 22,9 Mio. Euro (Vorjahr: 26,8 Mio. Euro), hauptsächlich durch den Rückgang der Lizenzverkäufe und Serviceerlöse. Die Cloud-Umsätze stiegen dagegen um 35 % auf 2,5 Mio. Euro. Die Erlöse in den USA entwickelten sich leicht positiv durch höhere Cloud-Umsätze und stiegen insgesamt um 3 % auf 3,8 Mio. Euro. Der US-Erlösanteil erhöhte sich auf 12 % (2017: 10 %). In der Region Asien-Pazifik sanken die Erlöse um 15 % auf 4,5 Mio. Euro, insbesondere durch den Rückgang der Serviceerlöse (-16 % auf 2,0 Mio. Euro). Der Umsatzanteil der Region Asien-Pazifik betrug wie im Vorjahr 15 %.
Die handelsrechtlichen Umsatzerlöse der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft lagen mit 27,1 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (2017: 27,2 Mio. Euro). Dem Rückgang der Software und Cloud Umsätze um 4 % auf 12,2 Mio. Euro steht ein Umsatzanstieg der Serviceumsätze von 3 % auf 14,9 Mio. Euro gegenüber.
Ergebnisentwicklung
In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Konzernergebnis-Kennzahlen dargestellt:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Umsatz | 31.199 | 35.807 |
| Kosten | 37.114 | 35.394 |
| EBIT | -5.915 | 413 |
| EBIT-Marge | -19 % | 1 % |
| EBITDA | -3.704 | 2.833 |
| EBITDA-Marge | -12 % | 8 % |
| Konzernjahresergebnis | -6.742 | -664 |
Im Zuge des Transformationsprozesses war das Geschäftsjahr 2018 durch negative Ergebniseffekte geprägt. Insgesamt verbuchte der Intershop-Konzern im Berichtszeitraum 2018 ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von 11,9 Mio. Euro, ein Rückgang um 32 % gegenüber dem Vorjahreswert in Höhe von 17,6 Mio. Euro. Die Bruttomarge verringerte sich um 11 Prozentpunkte auf 38 %. Ursache für den Rückgang sind die deutlich gesunkenen Lizenzerlöse, denen nur schrittweise steigende Cloud-Erlöse gegenüberstehen. Die Cloud-Marge stieg von 32 auf 37 %. Da es sich bei der neuen CaaS-Komplettlösung um eine hochstandardisierte Cloud-Komplettlösung handelt, wird dieser Wert in den kommenden Jahren bei wachsendem Cloud-Geschäftsvolumen weiter steigen. Die betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 4 % auf 17,8 Mio. Euro. Dabei stiegen die Kosten im Bereich Marketing und Vertrieb um 16 % auf 9,6 Mio. Euro. Darin enthalten sind Einmalaufwendungen von 0,6 Mio. Euro für den Umbau des Vertriebsbereichs im Zusammenhang mit der "Cloud First"-Strategie. Die Kosten für Forschung und Entwicklung verringerten sich um 8 % auf 4,7 Mio. Euro. Die Verwaltungskosten sanken um 6 % auf 3,5 Mio. Euro. Die Gesamtkosten (Umsatzkosten und betriebliche Aufwendungen/Erträge) erhöhten sich um 5 % auf 37,1 Mio. Euro.
Insgesamt belief sich das operative Ergebnis (EBIT) im abgelaufenen Geschäftsjahr auf -5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro). Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) kam auf -3,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro). Die Abschreibungen sanken um 9 % auf 2,2 Mio. Euro. Das Finanzergebnis betrug -0,1 Mio. Euro (Vorjahr: -0,3 Mio. Euro). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betrugen wie im Vorjahr 0,7 Mio. Euro. Das Periodenergebnis nach Steuern belief sich auf -6,7 Mio. Euro (Vorjahr: -0,7 Mio. Euro), was einem Ergebnis je Aktie von -0,20 EUR (Vorjahr: -0,02 Euro) entspricht.
Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft erhöhte sich auf 4,3 Mio. Euro von 0,6 Mio. Euro im Vorjahr. Hauptursache waren die verringerten Gesamtleistungen (Umsatzerlöse und Bestandsveränderung) sowie gestiegene Aufwendungen. Durch die Fertigstellung von Festpreisprojekten reduzierte sich entsprechend der Bestand der unfertigen Leistungen um 1,3 Mio. Euro, im Vorjahr wurde eine Bestandserhöhung von 0,4 Mio. Euro realisiert. Der Materialaufwand erhöhte sich von 2,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 3,3 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den Anstieg der Aufwendungen für bezogene Leistungen. Der Personalaufwand stieg leicht um 0,3 Mio. Euro auf 18,4 Mio. Euro. Die Abschreibungen erhöhten sich von 1,0 Mio. Euro auf 1,6 Mio Euro, insbesondere durch den Anstieg der Abschreibungen auf selbst erstellte Software. Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die die Aktivierung der Softwareentwicklungskosten umfasst, stiegen um 4 % auf 2,1 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 4 % auf 9,5 Mio. Euro aufgrund einer Vielzahl von Einzelsachverhalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von 0,8 Mio. Euro auf 0,4 Mio. Euro durch eine geringere Rückstellungsauflösung. Die sonstigen Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. Euro resultierten im Wesentlichen aus verbundenen Unternehmen. Insgesamt erhöhte sich der Bilanzverlust aufgrund des Jahresfehlbetrags auf 25,5 Mio. Euro gegenüber 21,2 Mio. Euro im Vorjahr.
Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
Zum 31. Dezember 2018 betrug die Bilanzsumme des Intershop-Konzerns 22,7 Mio. Euro. Das entspricht einem Rückgang von 10 % gegenüber dem Vorjahresstichtag. Auf der Aktivseite stiegen die langfristigen Vermögenswerte um 1 % auf 10,4 Mio. Euro. Dabei erhöhten sich die immateriellen Vermögenswerte um 7 % auf 9,6 Mio. Euro und die latenten Steuern reduzierten sich von 0,6 Mio. Euro auf 0,1 Mio. Euro. Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um 17 % auf 12,3 Mio. Euro, was im Wesentlichen auf den Rückgang der liquiden Mittel um 1,7 Mio. Euro auf 7,2 Mio. Euro zurückzuführen ist. Zudem sanken die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 23 % auf 4,0 Mio. Euro.
Auf der Passivseite sank das Eigenkapital zum Jahresende 2018 aufgrund des negativen Ergebnisses nach Steuern um 11 % auf 13,6 Mio. Euro. Die langfristigen Schulden reduzierten sich von 2,0 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro. Die kurzfristigen Schulden sanken um 5 % auf 7,3 Mio. Euro. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stand der planmäßigen jährlichen Tilgungsrate in Höhe von 1,0 Mio. Euro eines bestehenden Bankdarlehens der Abschluss eines neuen Kredits in Höhe von 1,5 Mio. Euro gegenüber. Davon wurden 0,75 Mio. Euro in den langfristigen und 0,75 Mio. Euro abzüglich der bereits geleisteten monatlichen Tilgungsraten von 0,25 Mio. Euro in den kurzfristigen Schulden zum Bilanzstichtag erfasst. Damit stiegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 0,5 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten reduzierten sich um 0,7 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich von 61 % auf 60 % zum 31. Dezember 2018. Insgesamt zeigt Intershop weiterhin eine solide Vermögens- und Finanzlage.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verschlechterte sich im Berichtszeitraum auf -4,1 Mio. Euro nach 1,7 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum, was im Wesentlichen auf das deutlich negative Ergebnis vor Steuern in Höhe von -6,1 Mio. Euro zurückzuführen ist. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit betrug 2,9 Mio. Euro und lag damit leicht über dem Vorjahreswert von 2,6 Mio. Euro. Die darin enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte stiegen von 2,2 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro. Der Mittelzufluss aus Finanzierungsaktivitäten betrug im Geschäftsjahr 2018 rund 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelabfluss von 1,0 Mio. Euro). Der Mittelzufluss ist im Wesentlichen auf eine im Mai 2018 durchgeführte Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um knapp 10 % des bestehenden Grundkapitals zurückzuführen. Der Gesamtemissionserlös der Kapitalmaßnahme belief sich vor Abzug der Kosten auf rund 5,1 Mio. Euro. Weiterhin ist ein Mittelzufluss aus der Aufnahme eines weiteren Darlehens in Höhe von 1,5 Mio. Euro enthalten, dem stand ein Mittelabfluss aus Tilgungen aus diesem Darlehen (0,25 Mio. Euro) sowie einem früheren Darlehen (1,0 Mio. Euro) von insgesamt 1,25 Mio. Euro gegenüber. Insgesamt reduzierten sich im Geschäftsjahr 2018 die liquiden Mittel auf 7,2 Mio. Euro, nach 8,9 Mio. Euro zum Jahresende 2017.
Konzern-Bilanzkennzahlen
31.12.2018
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| Aktiva | Passiva | ||
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 9,6 | 13,6 | Eigenkapital |
| Zahlungsmittel | 7,2 | 3,0 | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten |
| Sonstige Aktiva | 5,9 | 6,1 | Sonstige Verbindlichkeiten |
| 22,7 | 22,7 | Eigenkapitalquote: 60 % | |
| in Mio. | EUR |
Die Bilanzsumme der Einzelgesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluss reduzierte sich um 8 % von 28,6 Mio. Euro auf 26,2 Mio. Euro. Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen von 13,5 Mio. Euro auf 14,8 Mio. Euro, im Wesentlichen durch Zugänge bei der selbst erstellten Software (2018: 5,0 Mio. Euro; 2017: 3,7 Mio. Euro). Das Umlaufvermögen sank um 4,0 Mio. Euro auf 10,7 Mio. Euro. Die Reduzierung des Umlaufvermögens resultiert aus dem Rückgang der unfertigen Leistungen um 1,3 Mio. Euro, der Reduzierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (-0,4 Mio. Euro) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-0,8 Mio. Euro) sowie der Abnahme der liquiden Mittel. Die flüssigen Mittel verringerten sich von 6,6 Mio. Euro auf 4,9 Mio. Euro. Der Mittelabfluss resultierte hauptsächlich aus der operativen Tätigkeit. Das Eigenkapital erhöhte sich um 5 % auf 17,9 Mio. Euro. Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage stiegen durch die im Mai 2018 durchgeführte Barkapitalerhöhung insgesamt um 5,1 Mio. Euro. Demgegenüber stand ein höherer Bilanzverlust durch den Jahresfehlbetrag. Die Rückstellungen sanken um 5 % auf 2,1 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich um 3,2 Mio. Euro auf 5,0 Mio. Euro. Dabei gingen die erhaltenen Anzahlungen um 2,6 Mio. Euro auf null zurück und die sonstigen Verbindlichkeiten um 0,6 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 2,8 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro. Die Veränderung resultiert aus der planmäßigen Tilgung eines bestehenden Bankdarlehens von 1,0 Mio. Euro und dem Abschluss eines neues Kreditvertrags in Höhe von 1,5 Mio. Euro abzüglich bereits geleisteter monatlicher Tilgungsraten.
Personal
Intershop beschäftigte zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2018 weltweit insgesamt 339 Mitarbeiter (Vorjahr: 338 Mitarbeiter). Zusätzlicher Personalbedarf besteht vor allem bei Consultants und Entwicklern. Hier steht Intershop in einem hart geführten Wettbewerb um IT-Fachkräfte, der branchenweit ein zunehmendes Wachstumshemmnis darstellt. Intershop begegnet dem Mangel an Fachkräften durch eine Intensivierung der bestehenden Hochschulpartnerschaften und Teilnahme an Recruiting-Events. Der Anteil der Hochschulabsolventen an der Gesamtbelegschaft ist mit 76 % überdurchschnittlich hoch.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen:
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| Mitarbeiter nach Bereichen* | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Technische Abteilungen (Servicebereiche und F&E-Bereich) | 251 | 251 |
| Vertrieb und Marketing | 51 | 49 |
| Allgemeine Verwaltung | 37 | 38 |
| 339 | 338 |
* auf Basis Vollzeitkräfte inklusive Studenten und Auszubildende
Die Zahl der Beschäftigten in den europäischen Niederlassungen lag zum Bilanzstichtag mit 291 Mitarbeitern auf Vorjahresniveau und der Anteil an der Gesamtbelegschaft damit weiterhin bei 86 %. Auf die US-Tochtergesellschaft entfielen mit 18 Beschäftigten wie zum Vorjahresstichtag rund 5 % der Belegschaft. Die Zahl der Beschäftigten in der asiatisch-pazifischen Region stieg von 29 auf 30 Mitarbeiter, der Anteil der Beschäftigten erhöhte sich auf 9 % (Vorjahr: 8 %).
Die AG als Einzelgesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag 288 Mitarbeiter (31. Dezember 2017: 286 Mitarbeiter).
Vorstand und Aufsichtsrat
Zum 9. April 2018 wurde Markus Klahn als weiteres Vorstandsmitglied (Chief Operating Officer) der INTERSHOP Communications AG berufen. Markus Klahn ist ein erfahrener Vertriebsexperte und Marktkenner, insbesondere in Sachen Marktpositionierung von Software-Lösungen. Vor seinem Engagement bei der Intershop Communications AG stand er im Top-Management bei dem ERP-Anbieter Proalpha und zuletzt bei Jaggaer, einem reinen SaaS-Anbieter im Procurement-Bereich in Verantwortung.
Mit Wirkung zum 16. August 2018 legte Axel Köhler seine Funktion als Vorstandsmitglied und Chief Sales Officer (CSO) nieder. Axel Köhler verantwortete die Bereiche Vertrieb und Marketing. Seine Aufgaben wurden von Markus Klahn (COO) übernommen, der an der Seite von CEO Jochen Wiechen nun den zweiköpfigen Intershop-Vorstand bildet.
Vergütungsbericht
Vergütung Vorstand
Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die fixen Bestandteile sind das Festgehalt sowie Nebenleistungen wie geldwerter Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen und werden monatlich ausgezahlt. Die variable, jährlich wiederkehrende Vergütung ist an unterschiedliche jährliche und mehrjährige quantitative Ziele gebunden, deren Bemessung in Abhängigkeit vom Grad der Zielerreichung erfolgt. Etwa ein Drittel der Gesamtvergütung ist variabel. Bei der variablen Vergütung hängen 55 % der Vergütung von der Erreichung langfristiger und 45 % von der Erreichung kurzfristiger Ziele ab. Bemessungsgrundlagen für die quantitativen Ziele sind das Konzern-EBIT, Umsatz sowie der Aktienkurs.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich auf 598 TEUR (2017: 736 TEUR), davon entfielen 561 TEUR (2017: 496 TEUR) auf die feste Vergütung und 37 TEUR (2017: 240 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen 525 TEUR Festgehalt und 36 TEUR Nebenleistungen (2017: 460 TEUR Festgehalt, 36 TEUR Nebenleistungen).
Die Bezüge teilen sich wie folgt auf die Vorstandsmitglieder auf:
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| Feste Vergütung | Variable Vergütung | Gesamtbezüge | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Jochen Wiechen | 266 | 266 | 0 | 132 | 266 | 398 |
| Axel Köhler (bis 16.08.2018) | 135 | 230 | 0 | 108 | 135 | 338 |
| Markus Klahn (ab 09.04.2018) | 160 | - | 37 | - | 197 | - |
| 561 | 496 | 37 | 240 | 598 | 736 |
Die variable Vergütung 2018 für das Vorstandsmitglied Markus Klahn beinhaltet eine Sondertantieme in Höhe von 37 TEUR für sein Engagement bei der Ressortübernahme der Bereiche Vertrieb und Marketing sowie bei der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft.
Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Im Fall einer Umwandlung des Unternehmens (Verschmelzung, Aufspaltung oder Formwechsel) enden die Vorstandsmandate. Der Vorstand erhält dann als Entschädigung eine Abfindung von zwölf Monatsgehältern; ist die Restlaufzeit des Vorstandsvertrages kleiner als ein Jahr, verringert sich die Abfindung entsprechend. Mit den Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, das eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für ein Jahr vorsieht. Die Entschädigung umfasst 75 % der zuletzt bezogenen (Grund-)Vergütung ausschließlich Nebenleistungen. Die Entschädigungszahlung entfällt, wenn Intershop auf das Wettbewerbsverbot innerhalb einer bestimmten Frist verzichtet. Die Vorstandsverträge beinhalten im Krankheitsfall einen Anspruch auf sechsmonatige Fortzahlung der festen Grundbezüge bis maximal zum Ende der Laufzeit der Verträge. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die feste monatliche Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für die sechs folgenden Monate. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Kredite oder ähnliche Leistungen wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. Die Vorstände haben im Geschäftsjahr keine Leistungen Dritter erhalten, die im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind.
Das Vorstandsmitglied Axel Köhler legte mit Wirkung zum Ablauf des 16. August 2018 im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Vorstandsmandat der Gesellschaft nieder. Über eine weitere Vertragsverlängerung des Vorstandsvertrages, der bis 31. August 2019 läuft, konnte mit dem Aufsichtsrat keine Einigung erzielt werden. Mit Axel Köhler wurde eine Vereinbarung getroffen, die eine Freistellung unter Fortzahlung eines festen Betrages und Nebenleistungen über die Restlaufzeit seines Anstellungsvertrages bis 31. August 2019 sowie eine Einmalzahlung für einen noch ausstehenden variablen Vergütungsanspruch für das Geschäftsjahr 2017 vorsieht. Insgesamt beträgt der von Intershop zu zahlende Betrag aus dieser Vereinbarung 324 TEUR, davon wurden 135 TEUR im Geschäftsjahr 2018 ausbezahlt. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot wurde einvernehmlich entschädigungslos aufgehoben.
Vergütung Aufsichtsrat
Die Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet fixe und variable Bestandteile. Die fixe Vergütung besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12.500 Euro pro Jahr sowie einem Sitzungsgeld von 2.500 Euro pro Sitzung bzw. in Höhe von 500 Euro, sofern anstelle einer Sitzung eine Telefonkonferenz abgehalten wird. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern das im gebilligten Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr positiv war und festgelegte quantitative Ziele erreicht wurden: 5.000 Euro werden jeweils gewährt, wenn a) das Vorjahres-EBIT erreicht wird, b) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gesteigert wurde, c) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 % gesteigert wurde sowie d) bei einer Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 %. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich ergebenden fixen und variablen Vergütung. Gehören Aufsichtsratsmitglieder nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Auslagen werden von der Gesellschaft ersetzt.
Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2018 eine Gesamtvergütung in Höhe von 152 TEUR (2017: 200 TEUR) zu, die ausschließlich fixe Vergütung beinhaltet. Ein Anspruch auf variable Vergütung bestand für 2018 nicht. Im Vorjahr entfielen 60 TEUR auf den erfolgsabhängigen variablen Anteil. Die fixe Vergütung setzt sich aus 50 TEUR (2017: 50 TEUR) Festvergütung und 102 TEUR (2017: 90 TEUR) Sitzungsgeldern zusammen.
Der Vergütungsanspruch teilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder auf:
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| Fixe Vergütung | Variable Vergütung | Gesamtbezüge | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Christian Oecking | 77 | 70 | 0 | 30 | 77 | 100 |
| Ulrich Prädel | 39 | 35 | 0 | 15 | 39 | 50 |
| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis | 36 | 35 | 0 | 15 | 36 | 50 |
| 152 | 140 | 0 | 60 | 152 | 200 |
Chancen- und Risikobericht
Risikomanagementsystem
Intershop agiert in einem dynamischen Markt, der von kontinuierlichen Veränderungen und damit behafteten Umfeldrisiken unterschiedlicher Natur geprägt ist, was Planungen erschwert und Prognoseabweichungen entstehen lässt. Gleichzeitig unterliegt die Gesellschaft Risiken, die aus der Geschäftspolitik, der Struktur des Unternehmens oder der Organisation der internen Prozesse heraus entstehen und die Ziele des Unternehmens gefährden können. Intershop bekennt sich zum Schutz des Eigentums der Aktionäre und zur Existenzsicherung als Grundlage seiner unternehmerischen Tätigkeit. Zur frühzeitigen Erkennung unbekannter Risiken (Frühwarnfunktion) sowie zur Steuerung der Risiken hat der Vorstand eine Risikopolitik verabschiedet, in der die Methoden und Prozesse des unternehmensweiten Risikomanagements beschrieben und festgelegt wurden. Dazu wurde ein Risikohandbuch mit der Beschreibung des Risikomanagementsystems erstellt, welches regelmäßig überprüft und angepasst wird. Bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems wird Intershop von spezialisierten externen Beratern unterstützt. Risiken sind in der Risikopolitik als die Möglichkeit definiert, von geplanten Zielen abzuweichen, und umfassen sowohl positive Abweichungen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken). Im Fokus des Risikomanagementsystems stehen besonders gravierende mögliche negative Abweichungen, die die Unternehmensentwicklung beeinflussen und das Eigenkapital und die Liquidität stark belasten können. Der Vorstand hat einen Risikomanager ernannt, der ihn quartalsweise über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Die weitere Ausgestaltung der Risikomanagementorganisation ist dezentral. Die Abteilungsleiter der einzelnen Unternehmensbereiche sind für die Identifizierung und Bewältigung der Risiken ihrer Bereiche verantwortlich. Im Falle von bedeutenden und insbesondere bestandsgefährdenden Risiken sind die Bereichsleiter verpflichtet, den Vorstand sofort und umfassend zu informieren. Flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege und eine offene Kommunikationskultur stellen sicher, dass auch darüber hinaus wichtige Risikoinformationen umgehend an den Vorstand gelangen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand mindestens einmal im Quartal, in der Regel aber häufiger, über wichtige Entwicklungen im Unternehmen informiert.
Der operative Prozess des Risikomanagements umfasst die Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikoaggregation und Risikobewältigung. Dabei werden strategische, operative und finanzielle Risiken unterschieden. Zur Risikoidentifikation erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung des Umfelds in Bezug auf definierte Risikofelder und Risiken durch Risikoeigner (in der Regel die Intershop-Abteilungsleiter), denen klar abgegrenzte Unternehmensbereiche und alle daraus entstandenen möglichen Risiken operativ zugeordnet sind. Zusätzlich wird eine jährliche Risikoinventur mit quartalsweiser Aktualisierung durchgeführt, in deren Rahmen die Relevanzskala und die Risikoeigner festgelegt, bereits identifizierte Risiken überprüft sowie neue Risiken erfasst werden. Zusätzlich findet eine Abweichungsanalyse des Controllings zur Identifikation von Planabweichungen statt. Dazu wird auf die Finanzbuchhaltungs- und Controlling-Software von SAP sowie die Konsolidierungs- und Controlling-Software von LucaNet zurückgegriffen.
Im Zuge der Risikoidentifikation werden operative und finanzielle Risiken in ihrer Auswirkung auf das laufende Geschäftsjahr soweit wie möglich quantifiziert (Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) und einer Relevanzklasse zugeordnet. Bei strategischen Risiken wird die Wirkung von drei Jahren berücksichtigt und das Risiko einer Relevanzklasse zugeordnet.
Die festgestellten Risiken werden wie folgt kategorisiert:
Kategorisierung der Schadenshöhe:
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| Wirtschaftliches Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| < 2,5 % |
< 7,5 % |
< 25 % |
< 100 % |
>100 % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| unwesentlich | spürbar | stark | erheblich | bestandsgefährdend |
| Relevanzklasse 1 | Relevanzklasse 2 | Relevanzklasse 3 | Relevanzklasse 4 | Relevanzklasse 5 |
Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeit:
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| ≤ 5 % |
< 25 % |
< 50 % |
≤ 95 % |
>95 % |
|---|---|---|---|---|
| sehr unwahrscheinlich | unwahrscheinlich | möglich | wahrscheinlich | sehr wahrscheinlich |
Im Fokus der Lageberichterstattung stehen wesentliche Risiken und Chancen. Das wirtschaftliche Eigenkapital bestimmt sich aus dem Eigenkapital abzüglich immaterieller Vermögenswerte. Der Umfang des Gesamtrisikos von Intershop wird durch eine Risikoaggregation (Monte-Carlo-Simulation) bestimmt. Dafür wird die Software Strategie-Navigator verwendet. Intershop wendet zur Risikobewältigung je nach Stadium Maßnahmen an, die die Eintrittswahrscheinlichkeiten senken oder die Schadenshöhe vermindern.
Intershop hat im Zuge der Risikoinventuren in allen Bereichen des Unternehmens Risiken identifiziert, die die Entwicklung des Unternehmens beeinflussen können. Alle Intershop-Produkte werden in allen Segmentregionen angeboten werden und unterliegen insgesamt gleichartigen Risiken. Neben den konkreten Einzelrisiken und -chancen werden im Risikomanagement bei Intershop auch allgemeine Geschäftsrisiken (wie Umsatzschwankungen und Kostenschwankungen) betrachtet, die sowohl negative (Risiken) oder positive (Chancen) Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage haben können.
Strategische Risiken
Intershop agiert als einer der führenden Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce in einem sehr dynamischen Markt. Übergeordnetes strategisches Ziel von Intershop ist die Entwicklung des Unternehmens vom reinen Technologieanbieter zu einem ganzheitlichen Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen. Mit der "Cloud First"-Strategie geht eine konsequente Transformation vom Lizenzanbieter zum Anbieter von Commerce-as-a-Service über die Cloud einher.
Der Zielmarkt von Intershop ist kontinuierlichen Veränderungen unterworfen, etwa durch technologischen Fortschritt, Veränderungen in der IT-Landschaft von Unternehmen, die Konsolidierung der Anbieterlandschaft verbunden mit neuen Wettbewerbern oder neue Strategien oder Verhaltensmustern von Akteuren im Online-Handel. Prinzipiell besteht das Risiko, dass Intershop perspektivisch Produkte und Dienstleistungen anbietet, die nicht den Kundenbedürfnissen und Markterwartungen entsprechen. Gelingt es nicht, die Zielmärkte adäquat zu beobachten, die Mitbewerber einzuschätzen und neue innovative Produkt- und Lösungsstrategien anzubieten, kann dies zu einer zukünftigen negativen Umsatzentwicklung führen, weil Kunden zu Wettbewerbern wechseln und die Neukundengewinnung erschwert wird. Intershop begegnet diesem Risiko durch eine ständige Marktbeobachtung und Analyse der Kundenbedürfnisse in Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und Marktanalysten. So fließt in die neuen Produktversionen regelmäßig das Kunden- und Partner-Feedback mit ein. Zudem gibt es Gespräche mit Industrieanalysten wie zum Beispiel Forrester. Im Herbst 2018 wurde Intershop mit seiner B2B-Plattform zum ersten Mal bei der Forrester Wave-Studie in die Kategorie "Leader" eingestuft. Intershop schätzt ein, dass diese Risiken starke Auswirkungen haben können, für die im Moment jedoch keine bzw. nur schwache Eintrittsindikatoren gesehen werden.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Intershop-Software perspektivisch durch neue Technologien ganz oder teilweise verdrängt wird. Je nach Grad und Geschwindigkeit der Veränderung kann dies dazu führen, dass die heutigen Produkte von Intershop unverkäuflich werden und es notwendig ist, diese entweder teilweise oder ganz durch neue Produkte zu ersetzen. Intershop schätzt dieses Risiko als starkes Risiko ein. Derzeit ist aber keine Entwicklung erkennbar, die den Internethandel bzw. die heutigen Produkte grundsätzlich in Frage stellen. Zudem wird dem Risiko durch den Synap-tic-Commerce(r)-Ansatz mit der Übernahme von als relevant erkannten Technologien ins Produktportfolio, kurze Produkt-Release-Zyklen, eine agile Softwareentwicklung sowie regelmäßige Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen entgegengewirkt.
Hinsichtlich der Intershop-Software besteht ein für Software typisches Produktmangelrisiko. Durch Fehler in der Entwicklung kann es möglich sein, dass das Produkt mangelhaft ist und insbesondere hinsichtlich der Produktsicherheit nicht den Kunden- und Marktanforderungen entspricht. Produktmängel könnten zu einer potenziellen oder tatsächlichen Beeinträchtigung des Betriebs beim Kunden führen und bei schweren Mängeln die Akzeptanz der Produkte von Intershop erheblich mindern. Für Intershop könnten infolge dessen Schadensersatzforderungen, Kosten für mögliche juristische Auseinandersetzungen sowie Zusatzkosten zur Mängelbeseitigung anfallen. Außerdem ist ein Umsatzrückgang möglich. Intershop sieht dieses Risiko als spürbares Risiko an. Mit einem aufwendigen Qualitätssicherungsprozess mit Bestimmung eines Security-Code-Verantwortlichen und einem dokumentierten Eskalationsprozess wird die Möglichkeit des Eintritts jedoch minimiert.
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass technische Konzepte der Intershop-Produkte an nicht autorisierte dritte Parteien oder an Wettbewerber gelangen. Der Abfluss von Informationen könnte es den Wettbewerbern ermöglichen, konkurrierende Produkte anzubieten oder Kunden abzuwerben. Weiterhin können neue Wettbewerber am Markt auftreten und Bestands- oder potenzielle Neukunden abwerben. Intershop schätzt ein, dass diese Risiken spürbare Auswirkungen haben können, die durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie Markt- und Wettbewerberbeobachtung begrenzt werden.
Die Leistungen und das Know-how der Mitarbeiter und Führungskräfte sind entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Dabei besteht insbesondere bei Personal in Schlüsselpositionen das Risiko, dass das spezifische Wissen dieser Mitarbeiter bei einem Wechsel zu einem Wettbewerbsunternehmen dort eingesetzt wird. Ferner ist es grundsätzlich schwieriger, diese Mitarbeiter zu ersetzen. Ein Verlust von Schlüsselpersonen könnte die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von Intershop beeinträchtigen und zusätzliche Wiederbesetzungskosten verursachen. Das Schlüsselpositionsrisiko stuft Intershop als spürbares Risiko ein. Durch den Einsatz eines modernen Personalmanagements mit individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen in Verbindung mit der offenen Unternehmenskultur und flachen Hierarchien wird diesen Risiken entgegengewirkt. Zudem errichtete Intershop ein Fachkräfte-Entwicklungsprogramm, das eine Schlüsselpersonenförderung beinhaltet.
Operative Risiken
Die Geschäftsprozesse bei Intershop basieren auf Informationstechnologien. Dabei besteht ein typisches inhärentes Datenverlustrisiko. Der Verlust von sensiblen Daten könnte zu Wettbewerbsnachteilen oder Schwächung der Marktposition führen. Intershop schätzt das Risiko als starkes Risiko ein. Dem Risiko wird mit Maßnahmen zur Informationssicherheit, Datensicherungsverfahren sowie Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsprozessen, die laufend weiterentwickelt werden, begegnet, weshalb der Eintritt als sehr unwahrscheinlich betrachtet wird.
Für den Vertrieb von Intershop-Produkten werden spezialisierte und standardisierte Verträge und AGB benutzt. Es kann vorkommen, dass von diesen Verträgen, zum Beispiel auf Kundenwunsch, abgewichen werden muss. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass die abweichende vertragliche Regelung von Nachteil für Intershop ist. Das Risiko wird als mögliches starkes Risiko angesehen. Es wird begrenzt, indem Verträge, die von der Standardvorlage bzw. von den Standard-AGB abweichen, juristisch zu prüfen sind.
Die Komplexität der Prozesse im E-Commerce führt zu vielfältigen gegenseitigen Abhängigkeiten. Es besteht das Risiko, dass die Prozesskette oder Teile davon versagen und dies zu Umsatzausfällen beim Kunden führt. Für Intershop kann dies zu Umsatzverlust, Schadensersatzansprüchen, hohen Rechtsberatungskosten und Zusatzaufwand zur Beseitigung des Prozessfehlers führen. Das Risiko wird als spürbares Risiko eingeschätzt. Es wird durch detaillierte Prozessdokumentationen und -spezifikationen, Versicherungen sowie Haftungsbegrenzung in Verträgen kontrolliert, weshalb der Eintritt als unwahrscheinlich angesehen wird.
Bei der Besetzung offener Stellen besteht grundsätzlich ein Personalbeschaffungskostenrisiko, insbesondere dann, wenn eine kurzfristige Nachbesetzung den Einsatz von Headhuntern erfordert. Intershop schätzt das Risiko als unwesentliches bis spürbares Risiko ein. Dem Risiko wird mit Personaleinsatzmanagement sowie einer flexiblen und bedarfsgerechten Personalbeschaffung begegnet.
Finanzielle Risiken
Dritte könnten Intershop der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, wie zum Beispiel Patenten oder Urheberrechten, bezichtigen und Schadenersatzforderungen geltend machen oder versuchen, den Vertrieb der Intershop-Software zu beschränken. Dies gilt vornehmlich für die Staaten, in denen Software-Verfahrenspatente existieren. Das Risiko wird als mögliches starkes Risiko eingeschätzt. Zur Risikobegrenzung prüft Intershop die Einhaltung von Lizenzbestimmungen Dritter bereits im Entwicklungsprozess.
Ein großer Teil des Umsatzes wird durch Beratungsdienstleistungen, welche vor allem im Rahmen von Projekten erbracht werden, erzielt. Dabei ist die Kundenbindung ein sehr wichtiger Faktor. Um diese gewährleisten zu können, ist es von Bedeutung, die vom Kunden geforderte Qualität der Projekte zu erbringen und den Kosten- und Zeitrahmen zu beachten. Gelingt dies nicht, so hat dies neben höheren Projektkosten Auswirkungen auf die Reputation der Gesellschaft. Künftige Aufträge könnten verloren gehen, Projekte vorzeitig abgebrochen werden oder sich die Gewinnspanne der Projekte dauerhaft reduzieren. Intershop schätzt dieses Risiko als spürbares Risiko ein. Um dem Risiko entgegenzuwirken, werden eine Personalplanungssoftware und Projektanalyse-Tools eingesetzt; regelmäßige Projektbesprechungen dokumentieren die aktuellen Projektstände. Weiterhin erfolgt ein permanentes Monitoring der Projekte und der Kundenzufriedenheit. Deshalb wird der Eintritt des Risikos als unwahrscheinlich angesehen.
Es besteht ein Risiko, dass in Intershop-Veröffentlichungen Behauptungen über Wettbewerber aufgestellt werden, die wettbewerbsrechtlich relevant sind, und dass die betroffenen Wettbewerber dagegen vorgehen. Dies kann ungeplante Kosten für Schadensersatzansprüche und Rechtsberatung zur Folge haben. Das Risiko wird als spürbares Risiko angesehen. Intershop minimiert das Risiko durch sorgfältiges Recherchieren und Abstimmungen von Texten, weshalb der Eintritt als sehr unwahrscheinlich angesehen wird.
Intershop verfügt zum Bilanzstichtag mit einer Liquidität von 7,2 Mio. Euro über eine gute Liquiditätssituation. Ein Zinsrisiko aus zwei Bankdarlehen in Höhe von insgesamt 3,0 Mio. Euro zum Bilanzstichtag besteht durch Vereinbarungen fester Zinssätze über die Laufzeit nicht. Ein Liquiditätsrisiko aufgrund der Rückzahlung der finanziellen Verbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt, da die Darlehenstilgungen über eine feste Laufzeit mit einer festen jährlichen bzw. monatlichen Rate vereinbart sind. Zusätzlich hat das Unternehmen bei einem der Darlehen die Möglichkeit der jährlichen Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Kreditvertrag enthält Regelungen, die es der Bank ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen die Kreditbedingungen zu ändern oder den Kredit fällig zu stellen. Währungsrisiken aus dem Engagement im Ausland treten durch die Umsätze in US-Dollar und in Australischen Dollar auf. Maßnahmen zur Absicherung von Währungsrisiken werden nach Einzelfallentscheidungen getroffen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Forderungsausfällen. Um das Risiko von Zahlungsausfällen zumindest einzugrenzen, führt Intershop regelmäßig Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Kunden durch. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko zusätzlich durch die Vereinbarung von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es wird hierzu zusätzlich auf den Konzernanhang, Abschnitt "Angaben zu den Finanzinstrumenten" verwiesen. Diese Risiken werden als unwesentlich angesehen, deren Eintritt jedoch wahrscheinlich ist.
Intershop ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Aktuell geht der Vorstand davon aus, dass, über die im Konzernanhang angegebenen Rechtsstreitigkeiten hinaus, aus laufenden Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen auf die Gesellschaft zukommen. Diese Risiken werden zudem durch Versicherungen abgesichert bzw. es wurden vorsorglich Rückstellungen gebildet. Es wird auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten" verwiesen.
Chancen
Intershop befindet sich in einem sehr dynamischen und schnell wachsenden Marktumfeld für E-Commerce-Plattformen mit zunehmender Unternehmenskonzentration. In diesem Markt können sich jederzeit neue Chancen ergeben. Diese zu identifizieren und zu nutzen, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen, ist ein wesentlicher Treiber für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Deshalb sind bei Intershop das Chancen- und Risikomanagement eng miteinander verknüpft. Das Chancenmanagement ist Teil des strategischen Planungsprozesses bei Intershop - hier werden regelmäßig interne und externe Potenziale evaluiert, die sich positiv auf die Weiterentwicklung und Wertsteigerung von Intershop auswirken können. Die folgenden Chancen sind dabei hervorzuheben: Intershop sieht eine erhebliche strategische Chance durch die bestehende und sich entwickelnde Partnerschaft mit Microsoft, weil durch eine bessere Sichtbarkeit am Markt mittel- und langfristig höhere Umsätze zu erwarten sind. Weiterhin sieht Intershop die starke strategische Chance, im Zuge der am Markt stattfindenden Konsolidierungen durch strategische M&A-Optionen zusätzliche Wachstumspotenziale zu erzielen. Darüber hinaus besteht aus der Erweiterung des Partnernetzwerkes durch die Cloud-Fokussierung die starke und mögliche Chance, zusätzliche Umsätze zu realisieren. Es besteht zudem die starke, jedoch unwahrscheinliche Chance, dass sich aus Audits durch Intershop ungeplante außerordentliche Erträge ergeben, wenn Kunden gegen die Lizenzbedingungen verstoßen oder Intershop-Produkte unberechtigt nutzen.
Gesamtrisikoposition
Unter der Gesamtrisikoposition sind alle Einzelrisiken zu verstehen, denen Intershop in der Gesamtheit ausgesetzt ist. Es sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Die Gesamtrisikoposition hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem von Intershop umfasst die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung von dessen Entscheidungen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Der Intershop-Konzern ist entsprechend der Vorstandsressorts gegliedert, deren verschiedene Abteilungen zu dem jeweils verantwortlichen Vorstand berichten. Die Abteilungen sind unterteilt in verschiedene Kostenstellen bzw. Profitcenter, für die je ein Abteilungsleiter verantwortlich ist. Die Abteilungsleiter haben entweder Umsatz- und Kostenverantwortung oder ausschließlich Kostenverantwortung.
Die geschäftlichen Bestell- und Genehmigungsprozesse einschließlich Zeichnungsberechtigungen und Wertgrenzen sind in einer vom Vorstand eingeführten Genehmigungsrichtlinie ("Global Authorization Policy") geregelt, welche regelmäßig überprüft und wenn notwendig angepasst wird. Die Genehmigungsrichtlinie beinhaltet drei Regelungsfelder: den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Angebote an und Verträge mit Kunden sowie Personalangelegenheiten. Bevor Aktivitäten ausgeführt werden, sind festgelegte Abläufe einzuhalten. Werden beispielsweise Waren bestellt oder Dienstleistungen beauftragt, bestehende Verträge verändert oder gekündigt, sind Genehmigungen in Form von Unterschriften einzuholen. Deren Umfang ist abhängig von der Art des Vertrages und vom Auftragsvolumen. Es sind Angaben über finanzielle und bilanzielle Auswirkungen sowie Budgeteffekte darzulegen und Alternativen (z. B. Angebote weiterer Lieferanten oder Dienstleister) zu erläutern. Alle Bestellungen bzw. Beauftragungen dürfen nur erfolgen, wenn die jeweils entsprechend der Richtlinie notwendigen Genehmigungen der Fachabteilungen, Abteilungsleiter und/oder Vorstände vorliegen. Neben der Genehmigungsrichtlinie existieren bei Intershop weitere Richtlinien für verschiedene Geltungsbereiche, zum Beispiel die Reisekostenrichtlinie, die Mobiltelefonrichtlinie oder die Firmenwagenrichtlinie. Diese werden ebenfalls regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. In den mindestens zweiwöchentlichen Vorstandsbesprechungen werden neben anderen Themen auch externe Beauftragungen diskutiert und überwacht.
Die buchhalterischen Vorgänge werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften im zentralen SAP-System des Konzerns erfasst. Die Konsolidierung und Aufstellung des Konzernabschlusses von Intershop wird mit der Konsolidierungssoftware von LucaNet auf Basis der im SAP erfassten Einzelabschlüsse zentral durchgeführt. Die Bilanzierungsvorschriften des Konzerns berücksichtigen die Anforderungen der IFRS, HGB, AktG und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgen interne Kontrollen unter Wahrung des Vier-Augen-Systems zur Sicherstellung der Verlässlichkeit der eingehenden Einzelabschlüsse und des Konzernabschlusses. Vom Konzerncontrolling werden monatlich Detailauswertungen erstellt, um die Entwicklung des Konzerns, der Einzelgesellschaften sowie der Kostenstellen und Profitcenter aufzuzeigen. Die Werthaltigkeitstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden zentral auf Konzernebene durchgeführt, um einheitliche Bewertungskriterien sicherzustellen. Auf Konzernebene erfolgt durch das Konzerncontrolling die Aufbereitung und Zusammenfassung der Daten für die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts, welche durch die Finanzabteilung überprüft werden.
Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw. § 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Absatz 1 S. 1 AktG
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 34.851.831 Euro und ist eingeteilt in 34.851.831 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Eine Aktie hat einen Anteil am Grundkapital von 1 Euro. Es existieren keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Entsprechend der Stimmrechtsmitteilungen vom 23. Mai 2018 ist die Shareholder Value Beteiligungen AG mit 16,07 % und die Shareholder Value Management AG mit 11,73 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Insgesamt halten beide Gesellschaften nach § 33 ff. WpHG zusammen 27,80 % der Stimmrechte (abgestimmtes Stimmrechtsverhalten).
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen zum Bilanzstichtag am Grundkapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden der INTERSHOP Communications AG nicht mitgeteilt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, also insbesondere Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat, gibt es nicht. Es gibt keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sodass eine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, ohne dass sie gleichzeitig die Kontrollrechte unmittelbar ausüben können, ebenfalls nicht existiert.
Die Ernennung und Abberufung des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 6 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Satzungsänderungen erfolgen nach den §§ 179 ff. AktG sowie nach § 28 der Satzung. Nach letztgenannter Vorschrift ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere auch Änderungen der Angaben über das Grundkapital, entsprechend dem jeweiligen Umfang von Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital und genehmigtem Kapital sowie von Kapitalherabsetzungen aufgrund der Einziehung von Aktien zu beschließen.
Hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitt "Eigenkapital", bzw. auf den Anhang des Einzelabschlusses der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft unterhält keine wesentlichen verbindlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Zudem gibt es keine verbindlichen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d HGB
Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom 1. Februar 2019 die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB abgegeben und diese zusammen mit dem Bericht über die Unternehmensführung (Corporate-Governance-Bericht) auf der Internetseite unter http://www.intershop.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung öffentlich zugänglich gemacht.
Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG hat rein vorsorglich für das Geschäftsjahr 2018 einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG aufgestellt. In diesem Bericht werden auch die Beziehungen zu Shareholder Value Management AG und zur Shareholder Value Beteiligungen AG dargestellt. Die Shareholder Value Management AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG vereinigten auf der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 79,46 % der anwesenden Stimmen auf sich und verfügten damit über eine Hauptversammlungsmehrheit. Der Vorstand geht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorsorglich von dem Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses zu diesen Gesellschaften aus. Der Vorstand ist sich jedoch bewusst, dass diese Einschätzung von Unwägbarkeiten und Unsicherheiten abhängt, insbesondere von der Prognose zukünftiger Hauptversammlungsmehrheiten, die sich nicht sicher vorhersehen lassen. Vorsorglich wurde der Abhängigkeitsbericht erstattet. Er enthält die folgende Schlusserklärung:
"Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat für die in dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."
Prognosebericht
Rahmenbedingungen
Für die globale Wirtschaft wird nach der jüngsten Prognose des IWF von Januar 2019 im laufenden Jahr ein abgeschwächtes Wachstum von 3,5 % erwartet. In den Schwellen- und Entwicklungsländern wird der Anstieg der Wirtschaftsleistung demnach 4,5 % betragen. Für die Gruppe der Industriestaaten wird ein Wachstum von 2,0 % in Aussicht gestellt. In der gesamten Eurozone wird ein Anstieg um 1,6 % erwartet und für die deutsche Wirtschaft ein Wachstum von 1,3 % veranschlagt.
Der weltweite E-Commerce-Markt wird in den nächsten Jahren weiter kräftig wachsen. Nach Schätzungen von eMarketer wird sich das globale B2C-Marktvolumen bis 2021 auf rund 4,88 Billionen US-Dollar verdoppeln und die Online-Umsätze in Westeuropa werden um 24 % auf ein Marktvolumen von 457 Mrd. US-Dollar steigen. Für Deutschland rechnet der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel für das Jahr 2019 mit einem weiteren Zuwachs der Online-Umsätze um 9,6 %.
Die digitale Transformation der Wirtschaft stellt den B2B-Handel weiterhin vor große Herausforderungen, die erhebliche Investitionen erfordern. Forrester Research rechnet bis ins Jahr 2021 mit Investitionen von rund 2,4 Milliarden US-Dollar für B2B-Commerce-Plattformen. Dabei wird etwas mehr als 1 Mrd. US-Dollar auf mittelständische Großhändler und B2B-Markenhersteller entfallen, die ihre Commerce-Infrastrukturen modernisieren und überarbeiten, um sich in einem dynamischen Markt zu behaupten und den steigenden Kundenansprüchen gerecht zu werden.
Auf den globalen IT-Märkten rechnet das US-amerikanische Analystenhaus Gartner in 2019 im Markt für Unternehmenssoftware mit einem erneut deutlichen Anstieg der Investitionen um 8,3 %. Dabei besteht weiterhin ein klarer Trend in Richtung SaaS-Anwendungen. Der Markt für IT-Dienstleistungen wird, angetrieben von wachsenden Cloud-Service-Umsätzen, ebenfalls von hohen Investitionszuwächsen (+4,7 %) profitieren können. Auch in Deutschland erfreut sich die Cloud zunehmender Wertschätzung. Gemäß einer Bitkom-Umfrage von Oktober 2018 nutzt bereits jedes zweite deutsche Großunternehmen ≥ 500 Mitarbeiter) eine in ein externes Rechenzentrum ausgelagerte Cloud-Lösung. Die aktuelle Bitkom-Marktprognose für den deutschen Markt beziffert das Wachstum für 2019 im Software-Segment auf 6,3 % und im Markt für IT-Dienstleistungen auf 2,3 %.
Unternehmensausblick
Die Rahmenbedingungen im B2C- und B2B-E-Commerce-Markt sind weiterhin positiv. Die aktuellen Marktdaten und Umfragen belegen zudem, dass immer mehr Unternehmen aller Größenklassen sich Cloud-Lösungen zuwenden, statt auf eigene IT-Infrastrukturen und Ressourcen zu setzen. Der in 2018 angestoßene bedeutende Transformationsprozess vom Lizenzanbieter zum Anbieter von Commerce-as-a-Service-Lösungen über die Cloud erscheint unabdingbar. Das im März neu eingeführte CaaS-Lösungsangebot, das mit der im Herbst vorgestellten Version 7.10 weiter optimiert wurde, erfährt bereits gute Marktresonanz. So verzeichnete Intershop im Verlauf des Jahres 2018 einen stetig steigenden Cloud-Auftragseingang. Im Geschäftsjahr 2019 soll das neue Geschäftsmodell nun vollständig implementiert, die Zahl der Cloud-Kunden signifikant gesteigert und so die wiederkehrenden Umsätze deutlich erhöht werden.
Große Bedeutung hat die Partnerschaft mit Microsoft, die in den letzten Monaten weiter intensiviert wurde. Die Aufnahme in das Lösungsportfolio der Microsoft Azure Cloud ("Microsoft Global Solution Maps") und die Partnerzertifizierung als unabhängiger Softwareanbieter mit Gold-Status werden zur globalen Sichtbarkeit des Intershop-Angebots weiter beitragen und die internationalen Vertriebsaktivitäten der Gruppe deutlich stärken.
Um die Chancen im Cloud-Segment zu nutzen und das Neukundenwachstum zu beschleunigen, werden in den nächsten Monaten weiterhin Investitionen in Vertrieb und Marketing getätigt. Dies geht zwar vorübergehend zu Lasten der Profitabilität, ist aber unerlässlich, um die strategische Umstellung vom Lizenz- zum Cloud-Geschäft erfolgreich zu meistern. Mittelfristig wird die aktuelle Transformation durch die wiederkehrenden Cloud-Umsätze zu deutlich mehr Stetigkeit sowohl in der Planung als auch in der tatsächlichen Geschäftsperformance führen. Um den Prozess zu beschleunigen, führte das Unternehmen zum Jahresanfang daher eine Kapitalerhöhung durch. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen für verstärkte Vertriebs- und Marketingmaßnahmen für Cloud-Lösung verwendet werden. Zu den Maßnahmen zählen die gemeinsamen Lead-Generierungsaktivitäten mit Microsoft und anderen Partnern, die Stärkung des Marketings in den Regionen US und APAC sowie die Umstellung interner Prozesse. Auch im Vertrieb soll eine regionale Stärkung herbeigeführt werden. Zudem soll ein dediziertes Team zur Realisierung von gemeinsam mit Microsoft identifizierten Projekten etabliert werden.
Das Kernziel ist, Intershop im Jahr 2020 als führenden Anbieter einer digitalen B2B-Commerce-Plattform zu etablieren und Umsatzerlöse in Höhe von 50 Mio. Euro und eine EBIT-Marge von 5 % zu erzielen. Dabei werden 75 Neukunden mit einem Cloud-Auftragseingang von 31 Mio. Euro und daraus resultierenden jährlich wiederkehrendem Umsatz (New ARR) von 10 Mio. Euro angestrebt.
Für das Geschäftsjahr 2019 ist die Gewinnung von 50 Neukunden mit einem Cloud-Auftragseingang von 22 Mio. Euro und einem New ARR von 6 Mio. Euro geplant. Auf Basis des deutlich wachsenden Cloud-Auftragseingangs erwartet der Intershop-Vorstand steigende Cloud und Subscription Umsätze. Im Bereich Wartung und Lizenzen werden sich die Erlöse leicht gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Im Servicegeschäft werden trotz kleinteiligerem Projektgeschäft im Zuge des deutlichen Ausbaus der Cloud-Kundenbasis wieder leicht steigende Umsätze erwartet. Für alle drei Zielregionen des Intershop-Konzerns (Europa, USA und Asien/Pazifik) wird mit neuen Projekten und Kunden und folglich mit steigenden Umsatzerlösen von mehr als 10 % gerechnet.
Gesamtaussage für das Jahr 2019
Basierend auf den Annahmen für die jeweiligen Geschäftssegmente erwartet Intershop für das Geschäftsjahr 2019 einen Anstieg der Konzernumsätze von mehr als 10 %. Bei einer leichten Verbesserung von Bruttoergebnis und Bruttomarge wird ein noch leicht negatives operatives Ergebnis (EBIT) prognostiziert.
Jena, 27. Februar 2019
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG
DR. JOCHEN WIECHEN
MARKUS KLAHN
Konzernabschluss
Konzernbilanz
AKTIVA
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| in TEUR | Anhang Nr. | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | (1) | 9.599 | 8.933 |
| Sachanlagen | (2) | 658 | 637 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | (4) | 26 | 14 |
| Latente Steuern | (20) | 67 | 637 |
| 10.350 | 10.221 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (3) | 3.977 | 5.181 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | (4) | 1.106 | 698 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (5) | 7.224 | 8.949 |
| 12.307 | 14.828 | ||
| SUMME AKTIVA | 22.657 | 25.049 | |
| PASSIVA | |||
| Anhang Nr. | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | (6) | 34.852 | 31.683 |
| Kapitalrücklage | (6.1) | 9.738 | 7.806 |
| Andere Rücklagen | (6.2) | -30.944 | -24.159 |
| 13.646 | 15.330 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | (8) | 1.547 | 1.787 |
| Umsatzabgrenzungsposten | (10) | 146 | 223 |
| 1.693 | 2.010 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | (11) | 261 | 289 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | (8) | 1.500 | 1.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (7) | 1.525 | 1.527 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | (20) | 27 | 230 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (9) | 2.268 | 2.993 |
| Umsatzabgrenzungsposten | (10) | 1.737 | 1.670 |
| 7.318 | 7.709 | ||
| SUMME PASSIVA | 22.657 | 25.049 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
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| Anhang Nr. | 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|
| in TEUR | 2018 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | (12) | ||
| Software und Cloud Umsätze | 15.967 | 17.795 | |
| Serviceumsätze | 15.232 | 18.012 | |
| 31.199 | 35.807 | ||
| Umsatzkosten | (13) | ||
| Software und Cloud Umsatzkosten | -6.874 | -6.910 | |
| Serviceumsatzkosten | -12.404 | -11.327 | |
| -19.278 | -18.237 | ||
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 11.921 | 17.570 | |
| Betriebliche Aufwendungen und Erträge | |||
| Forschung und Entwicklung | (14) | -4.663 | -5.067 |
| Vertrieb und Marketing | (15) | -9.627 | -8.305 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | (16) | -3.526 | -3.742 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (17) | 205 | 220 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (18) | -225 | -263 |
| -17.836 | -17.157 | ||
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -5.915 | 413 | |
| Zinserträge | (19) | 12 | 6 |
| Zinsaufwendungen | (19) | -158 | -338 |
| Finanzergebnis | -146 | -332 | |
| Ergebnis vor Steuern | -6.061 | 81 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (20) | -681 | -745 |
| Ergebnis nach Steuern | -6.742 | -664 | |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen: | |||
| Veränderungen aus Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | -42 | -61 | |
| Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung | -42 | -61 | |
| Gesamtergebnis | -6.784 | -725 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert/verwässert) | (21) | -0,20 | -0,02 |
Konzern-Kapitalflussrechnung
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| Anhang Nr. | 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|
| in TEUR | 2018 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | |||
| Ergebnis vor Steuern | -6.061 | 81 | |
| Anpassungen zur Überleitung Periodenergebnis | |||
| Finanzergebnis | 146 | 332 | |
| Abschreibungen | 2.211 | 2.420 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 0 | -59 | |
| Veränderung der operativen Vermögenswerte und Schulden | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.220 | -129 | |
| Sonstige Vermögenswerte | -417 | -92 | |
| Verbindlichkeiten und Rückstellungen | -649 | -242 | |
| Umsatzabgrenzungsposten | -4 | -294 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Ertragsteuern und Zinsen | -3.554 | 2.017 | |
| Erhaltene Zinsen | 12 | 6 | |
| Gezahlte Zinsen | -286 | -179 | |
| Erhaltene Ertragsteuern | 3 | 4 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -317 | -156 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -4.142 | 1.692 | |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | |||
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -2.520 | -2.244 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen | 3 | 28 | |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | -350 | -352 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -2.867 | -2.568 | |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 1.500 | 0 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | -1.250 | -1.000 | |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Stammaktien | 5.133 | 0 | |
| Kosten aus der Ausgabe von Stammaktien | -32 | 0 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 5.351 | -1.000 | |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestands | -67 | -73 | |
| Netto-Veränderung der liquiden Mittel | -1.725 | -1.949 | |
| Liquide Mittel zu Beginn des Berichtszeitraumes | (5) | 8.949 | 10.898 |
| Liquide Mittel am Ende des Berichtszeitraumes | 7.224 | 8.949 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
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| Andere Rücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stammaktien (Anzahl Aktien) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Umstellungsrücklage | Kumulierte Gewinne/Verluste | Kumulierte Währungsdifferenzen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2018 | 31.683.484 | 31.683 | 7.806 | -93 | -26.085 | 2.019 |
| Gesamtergebnis | -6.742 | .2 | ||||
| Ausgabe neuer Aktien | 3.168.347 | 3.168 | 1.932 | |||
| Stand 31. Dezember 2018 | 34.851.831 | 34.851 | 9.738 | -93 | -32.827 | 1.977 |
| Stand 1. Januar 2017 | 31.683.484 | 31.683 | 7.806 | -93 | -25.421 | 2.080 |
| Gesamtergebnis | -664 | -61 | ||||
| Stand 31. Dezember 2017 | 31.683.484 | 31.683 | 7.806 | -93 | -26.085 | 2.019 |
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| in TEUR | Summe Eigenkapital |
|---|---|
| Stand 1. Januar 2018 | 15.330 |
| Gesamtergebnis | -6.784 |
| Ausgabe neuer Aktien | 5.100 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 13.646 |
| Stand 1. Januar 2017 | 16.055 |
| Gesamtergebnis | -725 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 15.330 |
Konzernanhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft
Die INTERSHOP Communications AG ("Intershop", das "Unternehmen", die "Gesellschaft", der "Konzern" oder der "Intershop-Konzern") ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Intershop Tower, Leutragraben 1 in 07743 Jena. Die Gesellschaft ist an der Deutschen Börse in Frankfurt notiert und wird im Prime Standard geführt. Die INTERSHOP Communications AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena unter der Nummer HRB 209419 eingetragen.
Intershop ist ein führender Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Das Unternehmen bietet leistungsstarke Standardsoftware für den Vertrieb über das Internet sowie alle zugehörigen Dienstleistungen. Darüber hinaus übernimmt Intershop im Auftrag seiner Kunden die gesamte Prozesskette des Online-Handels einschließlich Fulfillment.
Die Gesellschaft hat ihren Konzernabschluss unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zum 31. Dezember 2018 verfügte die Gesellschaft über frei verfügbare liquide Mittel im Wert von 7,2 Mio. Euro (31. Dezember 2017: 8,9 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 60 % (Vorjahr: 61 %). Die Gesellschaft hat Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 3,0 Mio. Euro zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro). Wir verweisen auf die Aussagen im Konzernlagebericht.
Rechnungslegungsgrundsätze (Compliance Statement)
Der Konzernabschluss der INTERSHOP Communications AG zum 31. Dezember 2018 wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) - den International Financial Reporting Standards (IFRS) - sowie den nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde erstellt für das Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), die die vom IASB verabschiedeten Standards (IFRS, IAS) und die Interpretationen (IFRIC, SIC) des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) umfassen, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.
Für das Geschäftsjahr 2018 waren folgende Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden:
| ― | IFRS 9 "Finanzinstrumente" |
| ― | IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" und Klarstellungen zu IFRS 15 |
| ― | Änderungen an IFRS 2 "Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen" |
| ― | Verbesserungen an IFRSs 2014-2016: Änderungen IFRS 1 und IAS 28 |
| ― | IFRIC 22 "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen" |
IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ersetzt die bisherigen IFRS-Vorschriften zur Umsatzrealisierung, darunter IAS 18 "Umsatzerlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge". Das Grundprinzip des Standards ist, dass Erlöse in der Höhe erfasst werden sollen, wie für die Leistungen des Bilanzierenden Gegenleistungen erwartet werden. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. Die Gesellschaft hat den Standard erstmals für das Geschäftsjahr 2018 teilweise retrospektiv angewandt. Es gab keine Umstellungseffekte sowie keine Änderungen bzgl. der Höhe und des Realisierungszeitpunkts der für Kundenverträge erfassten Umsatzerlöse. Die Anwendung von IFRS 15 hat keine Auswirkungen auf das EBIT und die Bilanz. Für den Anhang können sich durch IFRS 15 zusätzliche quantitative und qualitative Anhangsangaben ergeben.
IFRS 9 "Finanzinstrumente" beinhaltet überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, grundlegende Änderungen der Vorschriften zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte sowie überarbeitete Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Derzeit ist der Einfluss dieses Standards auf den Abschluss der Gesellschaft unwesentlich, da keine komplexen Finanzinstrumente verwendet werden. Die Änderungen an IFRS 2 haben keine Auswirkungen, da das Unternehmen keine anteilsbasierten Vergütungen hat. Die Verbesserungen an IFRSs 2014-2016 haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat weiterhin nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist bzw. deren Übernahme von der Europäischen Union in europäisches Recht teilweise noch aussteht. Von einer vorzeitigen Anwendung dieser Standards wurde kein Gebrauch gemacht und auch künftig ist keine vorzeitige Anwendung geplant:
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| IFRS | Änderung | Änderung für Geschäftsjahr ab |
|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 |
| Verbesserungen | Verbesserungen an IFRSs 2015-2017: Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12, IAS 23 | 01.01.2019 |
| IFRIC 23 | Bilanzierung von Steuerrisikopositionen | 01.01.2019 |
| IFRS 9 | Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 01.01.2019 |
IFRS 16 ersetzt die bisherige Differenzierung von Operating- und Finance-Leasing-Verhältnissen durch ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und korrespondierende Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Anderenfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers.
Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. Intershop wird den Standard ab den 1. Januar 2019 verpflichtend anwenden. Bisher hatte die Gesellschaft ausschließlich Operating-Leasing-Verhältnisse, bei denen es sich im Wesentlichen um angemietete Büroräume, Geschäftsausstattungen und Leasingfahrzeuge handelte. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, bei der auf die Neubeurteilung der Leasingverträge i. S. d. IFRS 16, die bereits vor dem 1. Januar 2019 bestanden, verzichtet werden kann (modifiziert retrospektive Methode). Das bedeutet, dass diese Verträge weiterhin gemäß der Einstufung nach IAS 17/IFRIC 4 beibehalten werden können. Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet Intershop auf Basis der zum Berichtszeitpunkt vorliegenden Leasingverhältnisse keine wesentlichen Effekte auf das Konzernergebnis und die Darstellung in der Konzernbilanz. Voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2020 wird sich durch den geplanten Umzug in neue Büroräume der Konzernzentrale für das Unternehmen zusätzlich eine Bilanzierung des Nutzungsrechtes an gemieteten Büroräumen und der korrespondierenden Verbindlichkeit und infolge dessen eine Bilanzverlängerung im hoheneinstelligen Millionen-Euro-Bereich ergeben. Die Eigenkapitalquote wird entsprechend sinken. Das EBIT und das EBITDA werden sich erhöhen, da aus den gegenwärtigen Mietaufwendungen künftig Abschreibungen und Zinsaufwand werden.
Die anderen genannten geänderten Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.
Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2018 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intershop-Konzerns.
Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zu ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
Das Geschäftsjahr der INTERSHOP Communications AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind oder veräußert werden sollen.
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 27. Februar 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
Schätzungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses macht es erforderlich, dass der Vorstand Schätzungen und Annahmen trifft, welche die Beträge, die im Konzernabschluss und im dazugehörigen Anhang ausgewiesen werden, beeinflussen. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und anderen Kenntnissen der zu bilanzierenden Geschäftsvorfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse können von solchen Schätzungen abweichen. Daher werden Schätzungen und diesen zugrunde liegende Annahmen regelmäßig überprüft und auf mögliche Auswirkungen auf die Bilanzierung beurteilt. Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt auf Basis von finanziellen Schätzungen und Daten, anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Verpflichtung gegenüber Dritten muss hinreichend wahrscheinlich sein. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen. Eine entsprechende Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden ergäbe sich innerhalb des nächsten Geschäftsjahres. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei dem Ansatz und der Bemessung der Rückstellungen für Rechtskosten und Prozessrisiken, Gewährleistungsrückstellungen und Ertragsteuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer außerplanmäßigen Abschreibung bzw. Wertberichtigung. Bei den Serviceumsatzerlösen ist eine Schätzung für den Erfüllungsgrad von Verträgen aus Festpreisprojekten erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 insgesamt auf 261 TEUR (Vorjahr: 289 TEUR). Die entsprechenden Aufwandsbuchungen wurden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter Allgemeine Verwaltungskosten sowie unter Umsatzkosten erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes erfolgt nach dem im Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten" beschriebenen Werthaltigkeitstest. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 bestand kein Wertminderungsbedarf. Zur Schätzung bei Umsatzerlösen verweisen wir auf das Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", Abschnitt "(12) Umsatzerlöse".
Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasste zum 31. Dezember 2018 neben der obersten Muttergesellschaft die Tochterunternehmen Intershop Communications, Inc., Intershop Communications Australia Pty Ltd., Intershop Communications Asia Limited, The Bakery GmbH, Intershop Communications Ventures GmbH, Intershop Communications SARL sowie Intershop Communications LTD.
Der Anteilsbesitz der INTERSHOP Communications AG am 31. Dezember 2018 gliedert sich wie folgt:
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| Anteil in % |
Eigenkapital* in TEUR |
Jahresergebnis** in TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Intershop Communications, Inc., San Francisco, USA | 100 | -916 | 120 |
| Intershop Communications Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien | 100 | 1.038 | 153 |
| Intershop Communications Asia Limited, Hongkong, China | 100 | 62 | 28 |
| Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich | 100 | 322 | 7 |
| Intershop Communications LTD, Romsey, Großbritannien | 100 | -187 | -18 |
| The Bakery GmbH, Berlin, Deutschland | 100 | -3.988 | -46 |
| Intershop Communications Ventures GmbH, Jena, Deutschland | 100 | -1.363 | -18 |
* Eigenkapital zum 31.12.2018, umgerechnet zum Stichtagskurs
** Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2018, umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs
Die Tochtergesellschaft Intershop Communications LTD aus Großbritannien hat die Regelung zur Befreiung der Prüfung des Jahresabschlusses nach 479A des Companies Act 2006 in Anspruch genommen.
Konsolidierungsmethoden
In den Konzernabschluss der INTERSHOP Communications AG sind die konsolidierten Ergebnisse der Muttergesellschaft und aller in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die INTERSHOP Communications AG direkt oder indirekt die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik der jeweiligen Gesellschaft hat. Die INTERSHOP Communications AG beherrscht ein Unternehmen, wenn es die Mehrheit der Stimmrechte besitzt. Der Einbezug der Gesellschaft erfolgt ab dem Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf den Intershop-Konzern. Eine Entkonsolidierung wird in der Regel zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf Dritte bzw. zum Zeitpunkt der Liquidation des Tochterunternehmens durchgeführt.
Tochterunternehmen:
Die Kapitalkonsolidierung für von fremden Dritten erworbene Unternehmen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus Kaufpreis und ermittelten Zeitwerten wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden sofort erfolgswirksam vereinnahmt. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand erfasst. Bei Folgekonsolidierungen werden die im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend der Behandlung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in den Folgeperioden hinsichtlich seiner Werthaltigkeit mindestens einmal jährlich überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.
Währungsumrechnung
In den in lokalen Währungen aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften und im Abschluss der Muttergesellschaft werden monetäre Positionen in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Die funktionale Währung einer Tochtergesellschaft ist die lokale Währung des Landes, in dem die Tochtergesellschaft ansässig ist. Die funktionale Währung der Gesellschaft ist der Euro. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Die Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs, die Erlöse und Aufwendungen mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital gesondert unter Andere Rücklagen (kumulierte Währungsdifferenzen) ausgewiesen. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden die Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst.
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Datum der Transaktion gültigen Umtauschkurs umgerechnet. Nicht-monetäre Positionen in fremder Währung sind mit den historischen Kursen angesetzt. Differenzen im Umtauschkurs zwischen dem Datum, an dem ein auf eine Fremdwährung lautendes Geschäft getätigt wird, und dem Datum, an dem es ab- oder umgerechnet wird, sind in der Gesamtergebnisrechnung unter Sonstige betriebliche Erträge bzw. Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne und Verluste aus Währungsumrechnungen betrugen im Geschäftsjahr -79 TEUR (2017: -173 TEUR).
Die für die Umrechnung verwendeten Kurse wichtiger Währungen ergeben sich aus folgender Tabelle:
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| Land | Währung | Stichtagskurs | Jahresdurchschnittskurs | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 EUR = | 31.12.2018 | 31.12.2017 | 2018 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USD | 1,15 | 1,20 | 1,18 | 1,13 |
| Australien | AUD | 1,62 | 1,53 | 1,58 | 1,47 |
| Hongkong | HKD | 8,97 | 9,37 | 9,26 | 8,82 |
| Großbritannien | GBP | 0,89 | 0,89 | 0,89 | 0,87 |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im gesamten Intershop-Konzern und für alle im Konzernabschluss dargestellten Perioden einheitlich angewendet.
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wie Software und Patente werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger kumulierter Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen und Wertaufholungen bewertet und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wie Geschäfts- und Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet und sowohl jährlich als auch bei vorliegenden Anhaltspunkten auf Wertminderung geprüft. Es wird hierzu auf den Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten" verwiesen.
Geschäfts- und Firmenwert
Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt nach IFRS 3 den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit gemäß IAS 36 überprüft. Die Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwertes wird auf Basis von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Dabei wird der Geschäfts- oder Firmenwert auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgeteilt. Soweit der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert repräsentiert, den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung vorgenommen (ausführliche Erläuterung im Abschnitt "Wertminderungen von Vermögenswerten"). Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.
Softwareentwicklungskosten
Entwicklungskosten für neu entwickelte (Software-)Produkte werden nach IAS 38 mit den Herstellungskosten aktiviert, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit, die Verwertungs- oder Verkaufsabsicht, die Sicherstellung der Vermarktung der neu entwickelten Produkte, das zukünftige Nutzenpotenzial, die Verfügbarkeit ausreichender technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen sowie eine eindeutige Aufwandszuordnung. Die Aktivierung von Softwareentwicklungskosten erfolgt dann grundsätzlich ab dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit des Produkts, welches die Gesellschaft mit der Zusammenstellung der als marktfähig eingeschätzten Software-Funktionalitäten zu sog. PSIs (Potential Shippable Increment) und der Festlegung der EPICs (Anforderungen) definiert. Die aktivierten Softwareentwicklungskosten enthalten die direkten Personalkosten der Mitarbeiter, die Personalnebenkosten sowie direkt zurechenbare Fremdleistungen und angemessene Teile der vernünftig abgrenzbaren Gemeinkosten. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des jeweils neuen Software-Releases für den Kunden und erfolgt leistungsorientiert über die geplante Nutzungsdauer von drei Jahren. Die aktivierten Kosten unterliegen dem Wertminderungstest.
Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen und Wertaufholungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände berechnet. Den planmäßigen Abschreibungen liegt hauptsächlich folgende Nutzungsdauer zugrunde:
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| Computer | 3 Jahre |
| Büromöbel/Präsentationsgeräte | 4-5 Jahre |
Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum entweder der Laufzeit des Mietvertrages oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn Sachanlagen stillgelegt, verkauft oder aufgegeben werden, wird der Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter Sonstige betriebliche Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Wertminderungen von Vermögenswerten
Für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wird an jedem Abschlussstichtag eingeschätzt, ob für die entsprechenden Vermögenswerte Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" vorliegen.
Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ermittelt, um die Höhe des entsprechenden Wertminderungsaufwandes zu bestimmen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird der Betrag bezeichnet, der durch den Verkauf eines Vermögenswertes in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen vertragswilligen Parteien erzielt werden könnte. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgt anhand der abgezinsten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse unter Zugrundelegung eines marktgerechten Zinssatzes, der die Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, die sich noch nicht in den geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüssen niederschlagen. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als sein Buchwert, so ist dieser auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Die außerplanmäßigen Abschreibungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. In den Jahren 2017 und 2018 gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Bei Wertaufholung in einer Folgeperiode wird der Buchwert des Vermögenswertes entsprechend dem festgestellten erzielbaren Betrag angepasst, es ist jedoch höchstens bis zu dem Betrag zuzuschreiben, der sich als Buchwert ergeben würde, wenn zuvor keine Abwertung stattgefunden hätte. Die Zuschreibung ist sofort erfolgswirksam zu erfassen. In den Jahren 2017 und 2018 wurden keine derartigen Zuschreibungen vorgenommen. Für den Firmenwert und noch nicht abgeschriebene Softwareentwicklungskosten wird ein jährlicher Impairmenttest durchgeführt.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes wird auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt. Der Firmenwert wird diesen zugeordnet. Der Firmenwert beinhaltet das Know-how an der Software, die aus früheren Unternehmenskäufen erworben wurde (Nettobuchwert zum 31. Dezember 2018: 4.473 TEUR). Die zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht dem Segment Europa. Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird im ersten Schritt mit dem Nutzungswert und zusätzlich mit dem Börsenwert des Unternehmens zum Bilanzstichtag verglichen. Nur wenn der Nutzungswert oder der Börsenwert unter dem Buchwert liegt, wird in einem zweiten Schritt der Abwertungsbedarf für den Firmenwert ermittelt. Zur Bestimmung des Nutzungswerts für die zahlungsmittelgenerierende Einheit wurden die Net-Cashflows für die Jahre 2019 bis 2022 und für die Zeit ab 2023 eine "Ewige Rente" (ohne Wachstumsrate) ermittelt. Die Berechnungen basieren auf der vom Intershop-Management genehmigten Unternehmensplanung für den Zeitraum von 2019 bis 2022. Die Planung spiegelt die Transformation in Richtung Cloud-Geschäft wider, indem über den Zeitverlauf die Lizenzerlöse sinken und die Cloud-Erlöse durch eine signifikante Steigerung der Zahl der Cloud-Kunden stark wachsen werden und sich der Anteil der Cloud-Umsätze am Gesamtumsatz jährlich erhöht. Für den Gesamtumsatz wird ein jährliches Wachstum in einer Bandbreite von 15 % bis rund 30 % über den Planungszeitraum angenommen. Für das Geschäftsjahr 2019 plant das Unternehmen bei steigenden Umsätzen noch ein leicht negatives operatives EBIT. Damit wird für die CGU ein Zahlungsmittelabfluss in 2019 prognostiziert. In den darauffolgenden Jahren geht das Unternehmen von steigenden Bruttomargen und positiven und über den Zeitverlauf steigenden EBIT-Margen aus. Für 2020 erwartet Intershop einen Umsatz von 50 Mio. Euro bei einer EBIT-Marge von 5 %. Die Umsatzerhöhung und Margenverbesserung führt zu steigenden Zahlungsmittelzuflüssen der CGU im Planungszeitraum. Bei der Nutzungswertermittlung wurden Barwerte auf der Grundlage eines Diskontierungszinssatzes nach Steuern von 9,09 % (WACC) errechnet (WACC vor Steuern: 13,27 %). In 2017 und 2018 waren keine Wertminderungen auf Firmenwerte zu berücksichtigen, Wertberichtigungen von Firmenwerten werden nicht zurückgenommen (keine Zuschreibungen). Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um einen Prozentpunkt oder eine Reduzierung der Cashflows um bis zu 50 % gegenüber der Planung hätte keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Tests.
Leasingverhältnisse
Gemäß IAS 17 sind Leasingverträge in Finanzierungsleasing- und Operating-Leasing-Verhältnisse zu klassifizieren. Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing-Verhältnis klassifiziert. Beim Finanzierungsleasing werden die gemieteten Anlagen zum Zeitpunkt des Zugangs zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer. Leasingzahlungen innerhalb des Operating-Leasings werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Intershop hat ausschließlich Operating-Leasing-Verhältnisse.
Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden zu dem Zeitpunkt in der Konzernbilanz berücksichtigt, an dem der Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Erwerbe oder Verkäufe erfolgen in der Regel zum Handelstag.
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung" klassifiziert. Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen unter IFRS 9 weitgehend unverändert zu den Bilanzierungsvorschriften des IAS 39. Zum 31. Dezember 2017 waren keine finanziellen Vermögenswerte bilanziell erfasst, die nach IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden und nun nach IFRS 9 zum Fair Value bewertet werden.
Bei Intershop bestehen derzeit als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (2017: Kredite und Forderungen) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Sonstige Vermögenswerte. Als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als verzinsliche Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag hält Intershop keine Finanzinstrumente, die nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im "Sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung" klassifiziert sind. Intershop bucht die finanziellen Vermögenswerte aus, wenn der Zahlungsmittelzufluss erfolgt ist oder wenn die Forderung uneinbringlich ist. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Zeitpunkt der Realisierung zum beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt mit fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen. Forderungen aus der Vergabe von Softwarelizenzen werden erst dann bilanziert, wenn ein unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden vorliegt, eventuell eingeräumte Rückgaberechte verstrichen sind, die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde und die Realisierung der Forderung hinreichend wahrscheinlich ist.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Realisation dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Längerfristige Fälligkeiten (> 1 Jahr) sind durch marktübliche Abzinsungen berücksichtigt.
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird durch entsprechende Abwertung Rechnung getragen.
Die Gesellschaft bewertet ihre Fähigkeit, ausstehende Forderungen einzuziehen, und bildet Wertberichtigungen für den Teil der Forderungen, bei dem der Zahlungseingang zweifelhaft ist. Wertberichtigungen werden nach einer gesonderten Prüfung aller größeren noch offenstehenden Rechnungen durchgeführt. Für die Rechnungen, die nicht im Einzelnen untersucht werden, werden Wertberichtigungen je nach Alter der jeweiligen Forderungen in unterschiedlichem Umfang gebildet. Bei der Festsetzung dieser Prozentzahlen berücksichtigt Intershop Erfahrungen mit dem Einzug in der Vergangenheit und die aktuellen Tendenzen in der Wirtschaft. Falls die historischen Daten, die das Unternehmen zur Berechnung der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen ansetzt, nicht die Fähigkeit widerspiegeln, die ausstehenden Forderungen in der Zukunft einziehen zu können, sind möglicherweise zusätzliche Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen nötig, wodurch die künftige Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinflusst werden könnte.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben bei Kreditinstituten, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu 90 Tagen beträgt und die zum Nennwert bilanziert werden.
Sonstige Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.
Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterteilt. Als kurzfristig werden alle Verbindlichkeiten betrachtet, deren Restlaufzeit kleiner als ein Jahr ist. Langfristige Verbindlichkeiten sind dementsprechend Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit größer als ein Jahr ist.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Umsatzerlöse
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden die Umsatzerlöse in die Hauptgruppen Software und Cloud Umsätze sowie Serviceumsätze neu untergliedert. Zu den Software und Cloud Umsätzen gehören die Lizenzumsätze und die dazugehörigen Wartungserlöse sowie die Cloud und Subscription Umsätze. Der Ausweis der Erlöse aus der Bereitstellung von SaaS-Produkten erfolgte bisher in den Lizenzerlösen. In der neuen Umsatzstruktur sind diese in der Position "Cloud und Subscription" dargestellt. Bisher enthielten die Full-Service-Umsätze wiederkehrende und einmalige Erlöse sowie Umsätze aus Cloud-Angeboten. Die regelmäßig wiederkehrenden Erlöse sowie die Umsätze aus Cloud-Angeboten sind in "Cloud und Subscription" umgegliedert. Die Serviceumsätze beinhalten die Beratungs- und Schulungsleistungen sowie die einmaligen Erlöse aus dem Full-Service-Bereich. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Der Ansatz und die Bewertung von Posten in der Bilanz bleiben unberührt.
Die folgende Tabelle stellt die Umgliederung der Umsatzerlöse der Vorjahreszahlen dar:
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| Umsatzstruktur bisher | 2017 bisher | Umgliederung Lizenzen | Umgliederung Full Service | 2017 neu | Umsatzstruktur neu |
|---|---|---|---|---|---|
| Produktumsätze | 14.129 | 0 | 3.666 | 17.795 | Software und Cloud Umsätze |
| Lizenzen | 6.108 | -861 | 5.247 | Lizenzen | |
| Wartung | 8.021 | 8.021 | Wartung | ||
| 861 | 3.666 | 4.527 | Cloud und Subscription | ||
| Serviceumsätze | 21.678 | 0 | -3.666 | 18.012 | Serviceumsätze |
| Beratung/Schulung | 15.403 | 15.403 | |||
| Full Service | 6.275 | -3.666 | 2.609 | ||
| Gesamtumsatzerlöse | 35.807 | 0 | 0 | 35.807 | Gesamtumsatzerlöse |
Umsätze aus Lizenzen und Wartung
Intershop realisiert Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und der dazugehörigen Wartung. Die Gesellschaft beurteilt, ob vereinbarte Lizenzgebühren zum Zeitpunkt des Verkaufs festgelegt oder bestimmbar sind, und realisiert diese dann als Umsatz, wenn alle anderen Bedingungen für eine Umsatzrealisierung gegeben sind. Bei Lizenzvereinbarungen, die keine wesentliche Änderung oder Anpassung der zugrunde liegenden Software erfordern, weist die Gesellschaft ihre erbrachten Leistungen als Umsatz aus, wenn: (1) sie mit einem Kunden für die Lizenz der Software eine rechtlich verbindliche Vereinbarung eingeht, (2) sie die Produkte liefert und (3) die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Im Wesentlichen werden alle Lizenzerlöse der Gesellschaft auf diese Weise ausgewiesen.
Intershops Lizenzvereinbarungen beinhalten in der Regel keine Akzeptanzbestimmungen. Wenn jedoch Akzeptanzbestimmungen innerhalb von zuvor festgelegten Geschäftsbedingungen, auf die in der vorliegenden Vereinbarung Bezug genommen wird, bestehen, bewertet die Gesellschaft die Bedeutung dieser Bestimmung. Wenn die Gesellschaft davon ausgeht, dass die Wahrscheinlichkeit einer Nichtakzeptanz in diesen Vereinbarungen gering ist, wird der Umsatz realisiert, wenn alle oben stehenden beschriebenen Kriterien erfüllt sind. Falls eine solche Feststellung nicht getroffen werden kann, werden die Umsätze zum früheren Zeitpunkt der Zustimmung oder des Ablaufs des Zustimmungszeitraums realisiert.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Softwarelizenzen werden üblicherweise Wartungsverträge über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel jährlich. Umsatzerlöse aus Wartung werden ratierlich über den Leistungszeitraum realisiert.
Umsätze aus Cloud und Subscription
Intershop bietet seinen Kunden Commerce-as-a-Service-Lösungen (CaaS-Lösung) als vollumfängliche und leistungsfähige Cloud-Lösung oder die Commerce-Lösung für den Betrieb der Intershop-Software in einer Cloud-Umgebung an. In diesen Umsatzerlösen werden folgende Leistungen erfasst: (1) vertraglich vereinbarte und zeitlich begrenzte Nutzung der CaaS-Lösung mit Hosting in einer dedizierten Azure Cloud-Umgebung, die von Intershop betrieben, gewartet und abgesichert wird, oder (2) vertraglich vereinbarte und zeitlich begrenzte Nutzung der Intershop-Lizenz mit oder ohne Hosting in einer dedizierten Cloud-Umgebung. Für diese Dienste vereinbart Intershop mit dem Kunden über einen bestimmten Zeitraum eine regelmäßige, feste Gebühr, welche überwiegend monatlich in Rechnung gestellt wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt ratierlich über den Zeitraum der Nutzung und führt somit zu regelmäßig wiederkehrenden Erlösen. Zusätzlich werden in der Regel transaktionsbasierte oder umsatzabhängige Gebühren vereinbart, die Umsatzrealisierung erfolgt bei deren Erfassung.
Serviceumsätze
Intershop bietet den Kunden verschiedene Servicedienstleistungen an. Einige der Softwarevereinbarungen mit der Gesellschaft beinhalten zusätzlich Installationsdienste, die über Beraterverträge separat verkauft werden. Umsatzerlöse aus diesen Vereinbarungen werden getrennt von den Lizenzerlösen ausgewiesen. Zu den wesentlicheren Faktoren, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden, ob Umsatzerlöse getrennt auszuweisen sind, gehören die Art der Dienstleistung (d. h., es wird berücksichtigt, ob die Serviceleistungen für die Funktionalität des lizenzierten Produktes notwendig sind), die Höhe des Risikos, die Verfügbarkeit von Serviceleistungen von anderen Anbietern, die Zahlungsziele und der Einfluss von Meilensteinen oder Akzeptanzkriterien auf die Realisierbarkeit der Lizenzgebühr. Umsatzerlöse aus Beratungsleistungen werden in der Regel zum Zeitpunkt der Erbringung der Serviceleistung realisiert.
Die Bestimmung der zu realisierenden Umsatzerlöse basiert teilweise auf Schätzungen und Annahmen. So schätzt die Gesellschaft beispielsweise den prozentualen Grad der Erfüllung von Verträgen (Percentage-of-Completion) mit fixen oder "nicht zu übersteigenden" Gebühren auf monatlicher Basis, indem sie die Stunden ansetzt, die bisher als prozentualer Anteil der gesamten geschätzten Stunden für die Fertigstellung des Projektes geleistet worden sind. Dies findet Anwendung im Servicebereich bei Festpreisprojekten. Falls Intershop keine ausreichende Grundlage hat, um den Fortschritt hin zur Vollendung des Projektes zu messen, wird der Umsatz realisiert, wenn Intershop die endgültige Zustimmung von Seiten des Kunden erhält. Wenn die geschätzten Gesamtkosten die vertraglich vereinbarten Erlöse übersteigen, bildet Intershop für den geschätzten Fehlbetrag Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Tagessatzes und sämtlicher Aufwendungen von Dritten. Die Komplexität der Schätzungen und der Fragen in Zusammenhang mit den Annahmen, Risiken und Unsicherheiten, die mit der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode in Verbindung stehen, beeinflussen die Höhe der Umsätze und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die im Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesen werden. Eine Reihe interner und externer Faktoren können Intershops Schätzungen beeinträchtigen, einschließlich der Kosten für Arbeitskräfte, Schwankungen in der Auslastung und Effizienz sowie Veränderungen der Spezifikations- und Testanforderungen.
Umsatzkosten
In den Umsatzkosten sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Kosten ausgewiesen. Das betrifft insbesondere alle Kosten der Bereiche Wartung, Cloud sowie Service. In den Umsatzkosten der Lizenzen sind zusätzlich die Abschreibungen auf die aktivierten Softwareentwicklungskosten enthalten.
Fremdkapitalkosten
Zinsaufwendungen werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie entstehen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Gemäß IAS 12 werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der IFRS-Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz latente Steuern gebildet. Für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften werden latente Steueransprüche in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Latente Steuern werden zu den Steuersätzen bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten ist. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung erfasst.
Geschäftssegmente
Die Segmente werden nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" dargestellt. Die Segmentberichterstattung erfolgt strukturell und inhaltlich entsprechend der internen Berichterstattung an das Management. Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbereich, der Geschäftstätigkeiten mit Erträgen und Aufwendungen betreibt, dessen Ergebnisse vom Management regelmäßig überprüft werden und für den Finanzinformationen vorliegen. Das Geschäftssegment wird zum berichtspflichtigen Segment, wenn es abgegrenzt werden kann und bestimmte quantitative Schwellenwerte übersteigt. Die Zurechnung von Aufwendungen erfolgt grundsätzlich prozentual zur Umsatzverteilung.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 "Ergebnis je Aktie" für alle dargestellten Zeiträume ermittelt. Dabei wird das Ergebnis unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien ermittelt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien und der noch nicht ausgegebenen Stammaktien und der möglichen Zahl von Stammaktien aufgrund von Optionen oder Garantien, solche Aktien zu erwerben, dargestellt. Alle möglicherweise noch entstehenden Stammaktien sind nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie einbezogen worden, da dies ansonsten dem Verwässerungseffekt entgegenwirken würde.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
(1) Immaterielle Vermögenswerte
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| in TEUR | Software und sonstige immaterielle Vermögenswerte | Selbst erstellte Software | Geschäfts und Firmenwert | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2017 | 1.869 | 22.219 | 24.097 | 48.185 |
| Zugänge | 18 | 2.278 | 0 | 2.296 |
| Abgänge | -2 | 0 | 0 | -2 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2017 | 1.885 | 24.497 | 24.097 | 50.479 |
| Zugänge | 31 | 2.522 | 0 | 2.553 |
| Abgänge | -11 | -6.039 | 0 | -6.050 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2018 Abschreibungen | 1.905 | 20.980 | 24.097 | 46.982 |
| Stand 01.01.2017 | 1.863 | 17.892 | 19.624 | 39.379 |
| Zugänge | 9 | 2.160 | 0 | 2.169 |
| Abgänge | -2 | 0 | 0 | -2 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2017 | 1.870 | 20.052 | 19.624 | 41.546 |
| Zugänge | 17 | 1.870 | 0 | 1.887 |
| Abgänge | -12 | -6.038 | 0 | -6.050 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2018 | 1.875 | 15.884 | 19.624 | 37.383 |
| Nettobuchwert am 31.12.2017 | 15 | 4.445 | 4.473 | 8.933 |
| Nettobuchwert am 31.12.2018 | 30 | 5.096 | 4.473 | 9.599 |
Zur "Selbst erstellten Software" gehören die aktivierten Softwareentwicklungskosten für die Fortentwicklung der Intershop-Software. Die Abgänge bei der selbst erstellten Software betreffen bereits in den Vorjahren abgeschriebene nicht mehr genutzte Softwareversionen. In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit 1.876 TEUR (2017: 2.161 TEUR) in die Umsatzkosten, mit 8 TEUR (2017: 7 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie mit 3 TEUR (2017: 1 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein. Mit Ausnahme des Firmenwerts sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vorhanden.
(2) Sachanlagen
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| in TEUR | Computer | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Mietereinbauten | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| Stand 01.01.2017 | 2.774 | 1.397 | 282 | 4.453 |
| Zugänge | 279 | 74 | 0 | 353 |
| Abgänge | -312 | -371 | 0 | -683 |
| Währungsänderungen | -17 | -6 | -1 | -24 |
| Stand am 31.12.2017 | 2.724 | 1.094 | 281 | 4.099 |
| Zugänge | 236 | 114 | 0 | 350 |
| Abgänge | -104 | -152 | 0 | -256 |
| Währungsänderungen | -2 | -2 | -1 | -5 |
| Stand am 31.12.2018 | 2.854 | 1.054 | 280 | 4.188 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2017 | 2.314 | 1.291 | 281 | 3.886 |
| Zugänge | 181 | 70 | 0 | 251 |
| Abgänge | -309 | -346 | 0 | -655 |
| Währungsänderungen | -15 | -5 | 0 | -20 |
| Stand am 31.12.2017 | 2.171 | 1.010 | 281 | 3.462 |
| Zugänge | 229 | 95 | 0 | 324 |
| Abgänge | -101 | -151 | 0 | -252 |
| Währungsänderungen | -1 | -2 | -1 | -4 |
| Stand am 31.12.2018 | 2.298 | 952 | 280 | 3.530 |
| Nettobuchwert am 31.12.2017 | 553 | 84 | 0 | 637 |
| Nettobuchwert am 31.12.2018 | 556 | 102 | 0 | 658 |
In die Gesamtergebnisrechnung gehen die Abschreibungen auf Sachanlagen mit 103 TEUR (2017: 87 TEUR) in die Umsatzkosten, mit 89 TEUR (2017: 73 TEUR) in die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, mit 58 TEUR (2017: 39 TEUR) in die Marketing- und Vertriebsaufwendungen sowie mit 74 TEUR (2017: 52 TEUR) in die allgemeinen Verwaltungskosten ein.
(3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen zum Bilanzstichtag Forderungen aus der Erbringung von Serviceleistungen, aus der Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen sowie dem Verkauf von Softwarelizenzen in Höhe von 3.977 TEUR (2017: 5.181 TEUR) mit einer Restlaufzeit kleiner als ein Jahr (kurzfristige Vermögenswerte). Davon sind insgesamt Forderungen in Höhe von 3.318 TEUR (2017: 4.293 TEUR) noch nicht fällig. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der noch nicht fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Fällig bis 30 Tage | 1.148 | 2.481 |
| Fällig 31 bis 60 Tage | 1.743 | 750 |
| Fällig 61 Tage bis 1Jahr | 427 | 1.062 |
| 3.318 | 4.293 |
Zum 31. Dezember 2018 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 331 TEUR überfällig, aber nicht wertgemindert (31.12.2017: 486 TEUR). Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Verzug bis 30 Tage | 153 | 412 |
| Verzug 31 bis 60 Tage | 32 | 23 |
| Verzug 61 bis 90 Tage | 146 | 51 |
| 331 | 486 |
Einzelwertberichtigungen erfolgen nach 90 Tagen. Bezüglich der zum Bilanzstichtag fälligen und nicht fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist nicht zu erwarten, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Der Zahlungseingang der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen per 31. Dezember 2018 erfolgte überwiegend im Januar 2019.
Zum 31. Dezember 2018 wurden Wertminderungen in Höhe von 15 TEUR (2017: 5 TEUR) berücksichtigt. Die Wertminderungen veränderten sich wie folgt:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Jahres | 5 | 61 |
| Wertminderungen von Forderungen | 15 | 5 |
| Aufgrund von Uneinbringlichkeit ausgebuchte Beträge | 0 | 0 |
| Während des Geschäftsjahres eingegangene Beträge aus abgeschriebenen Forderungen | -5 | -61 |
| Wertaufholung | 0 | 0 |
| Stand zum Ende des Jahres | 15 | 5 |
(4) Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 26 TEUR (2017: 14 TEUR) beinhalten Mietkautionen.
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen und kurzfristigen Vermögenswerte enthalten:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Vorauszahlungen | 827 | 557 |
| Sonstige Steuerforderungen aus Umsatzsteuer | 183 | 26 |
| Sonstige | 96 | 115 |
| 1.106 | 698 |
(5) Liquide Mittel
Die liquiden Mittel beinhalten kurzfristige Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, welche Guthabenbestände bei verschiedenen Kreditinstituten, die jederzeit verfügbar sind, sowie Kassenbestände und Schecks umfassen.
(6) Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals der INTERSHOP Communications AG ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 34.851.831 Euro zum 31. Dezember 2018 und ist eingeteilt in 34.851.831 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, welche voll eingezahlt sind. Es bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte. Zum 31. Dezember 2017 betrug das gezeichnete Kapital 31.683.484 Euro. Die Veränderung um insgesamt 3.168.347 Euro ist auf die Ausgabe von neuen Aktien aus Genehmigtem Kapital I zurückzuführen und stellt sich wie folgt dar:
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| in EUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 31.683.484 | 31.683.484 |
| Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital | 3.168.347 | 0 |
| Stand 31. Dezember | 34.851.831 | 31.683.484 |
Genehmigtes Kapital
Zum 31. Dezember 2018 verfügte die Gesellschaft über Genehmigte Kapitalia von 12.667.653 Euro (31. Dezember 2017: 6.336.000 Euro). Gemäß der Satzung der INTERSHOP Communications AG ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Stammaktien wie folgt zu erhöhen:
| ― | Um bis zu insgesamt 3.167.653 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.167.653 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital I/2016). Die Ermächtigung des Vorstands gilt bis zum 23. Juni 2021. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Aufgrund einer Barkapitalerhöhung verringerte sich das Genehmigte Kapital I um 3.168.347 Euro. |
| ― | Um bis zu insgesamt 9.500.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 9.500.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital II/2018). Die Ermächtigung des Vorstands gilt bis zum 8. Juni 2023. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. |
Bedingtes Kapital
Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über kein Bedingtes Kapital.
Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2018
Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I durchgeführt. Gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wurden 3.168.347 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von 1,62 Euro je neuer Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien wurden von drei institutionellen Investoren, der AXXION S.A. für Rechnung mehrerer Fondsmandate, der Shareholder Value Beteiligungen AG und der Shareholder Value Management AG, gezeichnet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 15. Mai 2018. Die ausgegebenen Aktien haben die gleichen Rechte wie die anderen emittierten Aktien. Intershop flossen durch die Kapitalerhöhung liquide Mittel von 5.133 TEUR zu. Die Transaktionskosten betrugen 32 TEUR. Im Vorjahr gab es keine Kapitalerhöhungen.
(6.1) Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält den Aufwand aus den Aktienoptionen aus Vorjahren sowie die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielten Beträge abzüglich der Transaktionskosten von Kapitalerhöhungen. Es wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
(6.2) Andere Rücklagen
In den anderen Rücklagen sind eine Umstellungsrücklage, Rücklagen aus kumulierten Gewinnen/ Verlusten sowie kumulierte Währungsdifferenzen enthalten. Die Umstellungsrücklage beinhaltet den Aufwand aus Aktienoptionen, welcher im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS zu erfassen war. Die Rücklage aus kumulierten Währungsdifferenzen zeigt die Differenzen, die aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen mit den Tochtergesellschaften in Euro resultieren.
(7) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen aus Lieferungs- und Leistungsverkehr und beliefen sich auf 1.525 TEUR (2017: 1.527 TEUR).
(8) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten - langfristig | 1.547 | 1.787 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten - kurzfristig | 1.500 | 1.000 |
| 3.047 | 2.787 |
Im Geschäftsjahr 2018 hat Intershop einen unbesicherten Darlehensvertrag mit der Commerzbank AG in Höhe von 1.500 TEUR über eine Laufzeit von drei Jahren mit einem Festzinssatz von 2,85 % p.a. und einer konstanten monatlichen Rückzahlungsrate abgeschlossen.
Bereits im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft mit der Sparkasse Jena-Saale-Holzland einen Darlehensvertrag in Höhe von 6.000 TEUR abgeschlossen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt sechs Jahre und wird mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 4,5 % p. a. verzinst. Die vertraglich vereinbarte Rückzahlungssumme beträgt 1.000 TEUR jährlich. Es wurde zusätzlich ein jährliches Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine Sondertilgung in Höhe von 1.200 TEUR aus dem verpfändeten Teil der Kreditsumme. Das Darlehen ist mit einer Ausfallbürgschaft über 80 % des Darlehensbetrages durch das Land Thüringen, einer Globalzession der Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Einräumung einer Vertriebslizenz der Intershop-Software abgesichert.
(9) Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen nur aus kurzfristigen Verbindlichkeiten und enthalten:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 906 | 828 |
| Verbindlichkeiten aus ausstehendem Urlaubsanspruch | 620 | 552 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und Umsatzsteuer | 325 | 793 |
| Verbindlichkeiten Berufsgenossenschaft | 106 | 97 |
| Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit | 65 | 71 |
| Verbindlichkeiten aus Vorauszahlungen | 10 | 17 |
| Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen aus Festpreisprojekten | 0 | 212 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 236 | 423 |
| 2.268 | 2.993 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Provisionen, erfolgsabhängigen Vergütungen und Abfindungen.
(10) Umsatzabgrenzungsposten
Die Umsatzabgrenzungsposten betreffen Vorauszahlungen von Kunden, im Wesentlichen im Zusammenhang mit Erlösen aus Wartungsverträgen. Die Auflösung der Umsatzabgrenzungsposten und die Umsatzrealisierung erfolgen in der Periode, in der die Leistung von Intershop erbracht wird. Bei den kurzfristigen Umsatzabgrenzungsposten erfolgt die Auflösung und Umsatzrealisierung innerhalb eines Jahres.
(11) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind kurzfristig und beliefen sich auf 261 TEUR (2017: 289 TEUR).
Die Entwicklung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen ist im Folgenden dargestellt.
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| in TEUR | Gewährleistung | Übrige | Summe |
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 | 162 | 127 | 289 |
| Zuführung | 179 | 82 | 261 |
| Inanspruchnahme | -161 | -120 | -281 |
| Auflösung | 0 | -7 | -7 |
| Währungsanpassungen | -1 | 0 | -1 |
| Stand 31.12.2018 | 179 | 82 | 261 |
Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für die Hauptversammlung.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung
(12) Umsatzerlöse
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und der dazugehörigen Wartung, aus der Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen und der Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Die Umsatzerlöse in Höhe von 31.199 TEUR (2017: 35.807 TEUR) werden in Software und Cloud Umsätze sowie Serviceumsätze unterteilt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Lizenzen | 2.434 | 5.247 |
| Wartung | 8.114 | 8.021 |
| Cloud und Subscription | 5.419 | 4.527 |
| Software und Cloud Umsätze | 15.967 | 17.795 |
| Serviceumsätze | 15.232 | 18.012 |
| Umsatzerlöse gesamt | 31.199 | 35.807 |
Die Aufgliederung der erfassten Umsatzerlöse nach Kategorien entspricht der Darstellung in der Segmentberichterstattung. Wir verwiesen auf das Kapitel "Segmentberichterstattung" unter dem Abschnitt "Sonstige Angaben". Der zeitliche Ablauf der Umsatzrealisierung erfolgt bei den Lizenzerlösen zu einem bestimmten Zeitpunkt, bei allen anderen Umsatzarten über einen Zeitraum.
(13) Umsatzkosten
Die Umsatzkosten werden analog zu den Umsätzen unterteilt in Software und Cloud Umsatzkosten sowie Serviceumsatzkosten und teilen sich wie folgt auf:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Lizenzen | 2.010 | 2.249 |
| Wartung | 1.473 | 1.596 |
| Cloud und Subscription | 3.391 | 3.065 |
| Software und Cloud Umsatzkosten | 6.874 | 6.910 |
| Serviceumsatzkosten | 12.404 | 11.327 |
| Umsatzkosten gesamt | 19.278 | 18.237 |
Die Umsatzkosten für Lizenzen in Höhe von 2.010 TEUR (2017: 2.249 TEUR) beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf die Softwareentwicklungskosten.
(14) Forschungs- und Entwicklungskosten
Die Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen sämtliche den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zurechenbaren Aufwendungen, wobei der wesentliche Teil Personalaufwand ist. Die Forschungs- und Entwicklungskosten reduzierten sich aufgrund des erhöhten Einsatzes von Mitarbeitern in Softwareentwicklungsprojekten von 5.067 TEUR auf 4.663 TEUR. Wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "Forschung und Entwicklung".
(15) Aufwendungen für Vertrieb und Marketing
Zu den Vertriebs- und Marketingaufwendungen gehören im Wesentlichen Personalkosten für Vertriebs- und Marketingmitarbeiter, Vertriebsprovisionen, Aufwendungen für Vertriebspartner, Werbung und Ausstellungskosten für verschiedene Messen. Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen stiegen um 16 % von 8.305 TEUR auf 9.627 TEUR, insbesondere durch höhere Personalaufwendungen. Darin enthalten sind Einmalaufwendungen von 0,6 Mio. Euro für den Umbau des Vertriebsbereichs im Zusammenhang mit der "Cloud First"-Strategie. Der Anteil der Aufwendungen für Vertrieb und Marketing am Gesamtumsatz betrug 31 % (2017: 23 %).
(16) Allgemeine Verwaltungskosten
Die allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten vor allem Personal- und Sachkosten sowie Abschreibungen, die auf den Verwaltungsbereich entfallen. Hierin enthalten sind u. a. Kosten für Investor Relations, wie Kosten der Hauptversammlung, sowie sämtliche Rechtsberatungskosten. Die allgemeinen Verwaltungskosten sanken um 6 % von 3.742 TEUR auf 3.526 TEUR. Der Anteil der Allgemeinen Verwaltungskosten am Gesamtumsatz lag wie im Vorjahr bei 11 %.
(17) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus Währungsgewinnen | 73 | 63 |
| Erträge aus dem Abgang des Anlagevermögens | 3 | 5 |
| Übrige | 129 | 152 |
| 205 | 220 |
Von den Erträgen aus Währungsgewinnen resultieren 73 TEUR aus Finanzinstrumenten.
(18) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren aus folgenden Positionen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Währungsverluste | 151 | 236 |
| Sonstige Steuern | 1 | 0 |
| Übrige | 73 | 27 |
| 225 | 263 |
Die Aufwendungen aus Währungsverlusten resultieren mit 151 TEUR aus Finanzinstrumenten.
(19) Zinserträge und Zinsaufwendungen
Die Zinserträge in Höhe von 12 TEUR (2017: 6 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Zinsen aus Bankguthaben. Die Zinsaufwendungen betrugen 158 TEUR (2017: 338 TEUR) und resultieren im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten für das Geschäftsjahr 2018.
(20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 27 TEUR (2017: 230 TEUR) und betreffen ausländische Ertragsteuern für das Jahr 2018.
Die Gesellschaft bilanziert und bewertet Ertragsteuern unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (sog. Liability-Methode) nach IAS 12. Latente Steuern werden mit den jeweiligen nationalen Ertragsteuersätzen berechnet. Bei der Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2018 ein Körperschaftsteuersatz von 15 % (2017: 15 %) zzgl. des Solidaritätszuschlages von 5,5 % (2017: 5,5 %) sowie eines effektiven zu erwartenden Gewerbesteuersatzes von 15,691 % (2017: 15,691 %) zugrunde gelegt.
Die Ertragsteuern des Konzerns teilen sich wie folgt auf:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | ||
| Ausland | 107 | 70 |
| Inland | 8 | 247 |
| Latente Steuern | ||
| Ausland | -10 | 28 |
| Inland | 576 | 400 |
| 681 | 745 |
Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde der im Geschäftsjahr 2018 gültige Konzernsteuersatz von 31,517 % (2017: 31,517 %) mit dem IFRS-Ergebnis vor Steuern multipliziert. Für die ausländischen Tochtergesellschaften wurden Steuersätze in einer Bandbreite von 16 bis 30 % berücksichtigt.
Die steuerliche Überleitungsrechnung stellt sich im Detail wie folgt dar:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| IFRS-Ergebnis vor Steuern | -6.061 | 81 |
| Konzernsteuersatz | 31,517 % | 31,517 % |
| Erwarteter Steueraufwand/-ertrag | -1.910 | 26 |
| Effekte aus Steuersatzänderung und unterschiedlichen ausländischen Steuersätzen | 23 | 22 |
| Effekte aus dem Nichtansatz von latenten Steuern bzw. Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen | 2.513 | 362 |
| Permanente Effekte, Steuererstattungen | 70 | 105 |
| Steuern Vorjahre | -15 | 230 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 681 | 745 |
Die latenten Steuern setzen sich folgendermaßen zusammen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Steuern auf anrechenbare Verlustvorträge | 1.583 | 2.445 |
| Vorräte | 0 | 398 |
| Rückstellungen/Verbindlichkeiten | 91 | 100 |
| Aktive latente Steuern | 1.674 | 2.942 |
| Saldierung | -1.607 | -2.306 |
| Aktive latente Steuern nach Saldierung | 67 | 637 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.606 | 1.401 |
| Forderungen | 0 | 143 |
| Verbindlichkeiten | 1 | 762 |
| Passive latente Steuern | 1.607 | 2.306 |
| Saldierung | -1.607 | -2.306 |
| Passive latente Steuern nach Saldierung | 0 | 0 |
| Nettobetrag der aktiven latenten Steuern | 67 | 637 |
Latente Steueransprüche für temporäre Differenzen und für steuerliche Verlustvorträge werden in der Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre gebildet, sofern deren Nutzung wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2018 wurden aktive latente Steuern gem. IAS 12.35 nur in Höhe des Betrages angesetzt, in dem ein zu versteuerndes Ergebnis aus temporären Differenzen künftig verfügbar sein wird. Bei den latenten Steuern auf Bilanzunterschiede mit Ausnahme der passiven latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte handelt es sich um kurzfristige latente Steuern, die sich im Folgejahr umkehren. Die passiven latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte realisieren sich über einen Abschreibungszeitraum von drei Jahren. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge sind grundsätzlich als langfristig anzusehen. Latente Steuerverbindlichkeiten für anfallende Kapitalertragsteuern für Tochterunternehmen waren nicht anzusetzen.
Zum 31. Dezember 2018 hatte die Gesellschaft folgende steuerliche Verlustvorträge unter verschiedenen Steuerhoheiten:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| US-Bundessteuern | 103.185 | 107.798 |
| US-Landessteuern | 36.759 | 38.527 |
| Deutsche Körperschaftsteuer | 301.393 | 179.325 |
| Deutsche Gewerbesteuer | 286.199 | 176.731 |
| Sonstige | 116 | 102 |
Die Verlustvorträge für US-Bundes- und Landessteuern verfallen in verschiedenen Geschäftsjahren bis zum Jahr 2037. Die Veränderung der Verlustvorträge in den USA resultiert aus der Währungsumrechnung sowie aus der laufenden Nutzung. Latente Steuern auf ausländische Verlustvorträge wurden nicht angesetzt. Die Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuer und sind unbegrenzt vortragsfähig. Die Erhöhung der deutschen körperschaftssteuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 113.817 TEUR sowie der gewerbesteuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 110.339 TEUR resultiert aus der Gesetzesänderung des § 8c KStG, die zum Wiederaufleben bereits anteilig untergegangener Verlustvorträge aufgrund von Änderungen im Aktionärskreis der INTERSHOP Communications AG in den Jahren 2010 und 2011 führte. Hinsichtlich der verbleibenden inländischen Verlustvorträge werden für körperschaftsteuerliche Zwecke in Höhe von 296.261 TEUR (2017: 171.865 TEUR) und für gewerbesteuerliche Zwecke in Höhe von 281.284 TEUR (2017: 168.671 TEUR) keine aktiven latenten Steuern bilanziert.
(21) Ergebnis je Aktie
Die Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf folgenden Daten:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Basis für das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie (Ergebnis nach Steuern) | -6.742 | -664 |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl von Stammaktien (in Tausend) | 33.673 | 31.683 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) (in EUR) | -0,20 | -0,02 |
Wenn das verwässerte Ergebnis den Verlust je Aktie reduziert bzw. das Ergebnis je Aktie erhöht, erfolgt eine Anpassung an den Betrag des unverwässerten Ergebnisses pro Aktie (Verwässerungsschutz) gemäß IAS 33.43. Stimmen unverwässertes und verwässertes Ergebnis überein, kann der Ausweis gemäß IAS 33.67 in einer Zeile erfolgen.
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die liquiden Mittel umfassen ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erläutert.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern, welches um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird, und aus der Veränderung der operativen Vermögenswerte und Schulden im Vergleich zur Bilanz des Vorjahres abgeleitet.
Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 4.142 TEUR in 2018 nach einem Mittelzufluss von 1.692 TEUR in 2017, was im Wesentlichen auf das deutlich negative Ergebnis vor Steuern zurückzuführen ist. Die zahlungsunwirksamen Abschreibungen reduzierten sich auf 2.211 TEUR im Vergleich zu 2.420 TEUR in 2017. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit stieg leicht von 2.568 TEUR im Vorjahr auf 2.867 TEUR. Die darin enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte erhöhten sich um 276 TEUR auf 2.520 TEUR. Der Mittelzufluss aus Finanzierungsaktivitäten betrug im Geschäftsjahr 2018 5.351 TEUR (2017: Mittelabfluss von 1,0 Mio. Euro). Der Mittelzufluss ist im Wesentlichen auf eine im Mai 2018 durchgeführte Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um knapp 10 % des bestehenden Grundkapitals zurückzuführen. Der Mittelzufluss aus der Kapitalmaßnahme belief sich nach Abzug der Kosten auf 5.101 TEUR. Weiterhin stehen der Aufnahme eines weiteren Darlehens in Höhe von 1.500 TEUR Tilgungen aus diesem (250 TEUR) sowie einem früheren Darlehen (1.000 TEUR) von insgesamt 1.250 TEUR gegenüber. Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr 2018 ein Nettoabfluss von 1.725 TEUR im Vergleich zu einem Mittelabfluss im Vorjahr von 1.949 TEUR. Zum Bilanzstichtag verfügte Intershop über frei verfügbare liquide Mittel von 7.224 TEUR (31. Dezember 2017: 8.949 TEUR).
Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung nicht zahlungswirksam sind und eliminiert werden.
Sonstige Angaben
Segmentberichterstattung
Segmentbericht zum 31. Dezember 2018
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| in TEUR | Europa | USA | Asien/Pazifik | Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsätze mit externen Kunden | |||||
| Software und Cloud Umsätze | 11.498 | 1.999 | 2.470 | 0 | 15.967 |
| Lizenz- und Wartungsumsatz | 9.016 | 854 | 678 | 0 | 10.548 |
| Lizenzen | 2.204 | 224 | 6 | 0 | 2.434 |
| Wartung | 6.812 | 630 | 672 | 0 | 8.114 |
| Cloud und Subscription | 2.482 | 1.145 | 1.792 | 0 | 5.419 |
| Serviceumsätze | 11.385 | 1.823 | 2.024 | 0 | 15.232 |
| Gesamtumsätze mit externen Kunden | 22.883 | 3.822 | 4.494 | 0 | 31.199 |
| Zwischensegmentumsätze | 49 | 0 | 139 | -188 | 0 |
| Gesamtumsätze | 22.932 | 3.822 | 4.633 | -188 | 31.199 |
| Umsatzkosten | 14.131 | 2.371 | 2.776 | 0 | 19.278 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 8.752 | 1.451 | 1.718 | 0 | 11.921 |
| Betriebliche Aufwendungen und Erträge | 13.074 | 2.194 | 2.568 | 0 | 17.836 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | -4.322 | -743 | -850 | 0 | -5.915 |
| Finanzergebnis | -146 | ||||
| Ergebnis vor Steuern | -6.061 | ||||
| Steuern | -681 | ||||
| Ergebnis nach Steuern | -6.742 | ||||
| Vermögen | 16.607 | 2.787 | 3.263 | 0 | 22.657 |
| planmäßige Abschreibung | 1.621 | 272 | 318 | 0 | 2.211 |
Segmentbericht zum 31. Dezember 2017
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| in TEUR | Europa | USA | Asien/Pazifik | Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsätze mit externen Kunden | |||||
| Software und Cloud Umsätze | 13.156 | 1.784 | 2.855 | 0 | 17.795 |
| Lizenz- und Wartungsumsatz | 11.318 | 1.158 | 792 | 0 | 13.268 |
| Lizenzen | 4.741 | 443 | 63 | 0 | 5.247 |
| Wartung | 6.577 | 715 | 729 | 0 | 8.021 |
| Cloud und Subscription | 1.838 | 626 | 2.063 | 0 | 4.527 |
| Serviceumsätze | 13.685 | 1.925 | 2.402 | 0 | 18.012 |
| Gesamtumsätze mit externen Kunden | 26.841 | 3.709 | 5.257 | 0 | 35.807 |
| Zwischensegmentumsätze | 191 | 0 | 183 | -374 | 0 |
| Gesamtumsätze | 27.032 | 3.709 | 5.440 | -374 | 35.807 |
| Umsatzkosten | 13.671 | 1.889 | 2.677 | 0 | 18.237 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 13.170 | 1.820 | 2.580 | 0 | 17.570 |
| Betriebliche Aufwendungen und Erträge | 12.861 | 1.777 | 2.519 | 0 | 17.157 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 309 | 43 | 61 | 0 | 413 |
| Finanzergebnis | -332 | ||||
| Ergebnis vor Steuern | 81 | ||||
| Steuern | -745 | ||||
| Ergebnis nach Steuern | -664 | ||||
| Vermögen | 18.777 | 2.595 | 3.677 | 0 | 25.049 |
| planmäßige Abschreibung | 1.814 | 251 | 355 | 0 | 2.420 |
Die Segmentberichterstattung ist nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" aufgestellt. Die Segmentierung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Managements. Das Geschäftssegment wurde vor allem durch den Faktor bestimmt, dass unternehmerische Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen erbracht werden. Intershop unterscheidet hierbei zwischen den Segmenten "Europa", "USA" und "Asien/Pazifik". Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erzielen ihre Umsätze zum einen aus den Software und Cloud Umsätzen, zu denen der Verkauf von Softwarelizenzen (Lizenzen), die entsprechenden Wartungen sowie Cloud und Subscription Erlöse gehören. Zum anderen erzielen sie Serviceumsätze aus der Erbringung verschiedener Dienstleistungen. Die Umsatzgliederung der berichtspflichtigen Geschäftssegmente wurde entsprechend der Umsatzdarstellung des Konzerns angepasst. Wir verweisen auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Die Geschäftssegmente setzen sich wie folgt zusammen:
Das Segment "Europa" beinhaltet die vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG, Intershop Communications LTD sowie Intershop Communications SARL in Europa. Zum Segment "USA" gehören der Vertrieb der Intershop Communications, Inc., der sich hauptsächlich auf Nordamerika erstreckt, sowie die vertrieblichen Aktivitäten der INTERSHOP Communications AG in dieser Region. Zum Segment "Asien/Pazifik" gehört der Vertrieb des Konzerns, der in dieser Region erfolgt, inklusive der vertrieblichen Aktivitäten der Intershop Communications Australia Pty Ltd. sowie der Intershop Communications Asia Limited. Das Segment "Konsolidierung" beinhaltet alle Geschäftsvorfälle innerhalb der einzelnen Segmente.
Erläuterungen zu den Inhalten der einzelnen Berichtszeilen:
| ― | Die Umsatzerlöse mit externen Kunden repräsentieren den Umsatz der Segmente mit Konzern-Externen. |
| ― | Die Zwischensegmentumsätze beinhalten die Umsätze aus den intersegmentiellen Beziehungen. Dabei werden die Umsätze wie auch bei fremden Dritten abgerechnet. |
| ― | Die Umsatzkosten beinhalten die Kosten, die jedem Geschäftssegment für die Erzielung seiner Segmentumsätze zugeordnet werden. |
| ― | Das Bruttoergebnis vom Umsatz, das sich aus der Differenz der Segmentumsätze und der Umsatzkosten ermittelt, stellt die erste Beurteilungsstufe für Managemententscheidungen dar. |
| ― | Die betrieblichen Aufwendungen und Erträge beinhalten die Forschungs- und Entwicklungskosten, die Kosten für Vertrieb und Marketing, allgemeine Verwaltungskosten sowie sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge, die auf die Segmente entsprechend entfallen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen sind auch Effekte aus Einmalaufwendungen bzw. -erträgen sowie Währungsverluste bzw. -gewinne berücksichtigt. |
| ― | Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist das Bruttoergebnis abzüglich der betrieblichen Aufwendungen und Erträge als Basis für die Leistungsbeurteilung der Segmente. |
| ― | Zinseinkünfte und Zinserträge sowie Ertragsteuern werden nicht auf die Segmente verteilt, da die Steuerung dieser Geschäftsvorfälle vom Konzern erfolgt. |
| ― | Das Segmentvermögen setzt sich aus den langfristigen Vermögenswerten und den kurzfristigen Vermögenswerten des Intershop-Konzerns zusammen, welche dem jeweiligen Segment anhand der prozentualen Umsatzverteilung zugeordnet werden. Es wird keine andere Bewertung des Segmentvermögens angewandt. |
| ― | Die Abschreibungen betreffen die Abschreibungen auf die den einzelnen Regionen zugeordneten Segmentvermögen. |
| ― | In 2017 und 2018 gab es keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen. |
Sämtliche im Segmentbericht ausgewiesenen Beträge der Spalte "Konzern" spiegeln die Konzernzahlen aus der Gesamtergebnisrechnung bzw. der Bilanz wider. Die Addition der Geschäftssegmente ergibt die Konzernwerte.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland. Die Umsätze mit externen Kunden, die in Deutschland erzielt wurden, betrugen 12.190 TEUR (2017: 16.839 TEUR). Mit externen Kunden in anderen Ländern wurden Umsätze von 19.009 TEUR (2017: 18.968 TEUR) erwirtschaftet. Davon entfielen 5.305 TEUR der Umsätze auf Kunden in den Niederlanden (2017: 5.997 TEUR). Im Geschäftsjahr 2018 wurde mit einem einzelnen Kunden ein Umsatz von 3.594 TEUR im Segment Europa erzielt (2017: 5.371 TEUR). Die Summe der langfristigen Vermögenswerte, ausgenommen latente Steuern, beträgt 10.215 TEUR (2017: 9.537 TEUR) in Deutschland sowie 68 TEUR (2017: 47 TEUR) in den anderen Ländern. Vermögenswerte aus Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Pensionen oder Rechte aufgrund von Versicherungsverträgen existieren nicht.
Operating-Leasing
Im Rahmen eines Operating-Leasing werden Büroräume und Geschäftsausstattungen gemietet. Die langfristigen Mindestleasingraten betreffen im Wesentlichen die Mietverpflichtungen für das Gebäude des Firmensitzes in Jena, dessen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft und seitens Intershop jederzeit mit einer Frist von 18 Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden kann. Die zukünftig zu zahlenden kumulierten Mindestleasingraten aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen stellen sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| bis 1Jahr | 2.561 | 2.470 |
| 1 bis 5 Jahre | 1.949 | 2.176 |
| über 5 Jahre | 0 | 0 |
| Gesamt | 4.510 | 4.646 |
Die Summe aus künftigen Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen beträgt zum Bilanzstichtag 284 TEUR (2017: 293 TEUR). Es wurden 2.013 TEUR an Mietaufwendungen (2017: 2.178 TEUR) aufwandswirksam berücksichtigt. Die Mieterträge beliefen sich auf 760 TEUR (2017: 808 TEUR) und wurden komplett mit den Mietaufwendungen verrechnet.
Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten
Die Gesellschaft ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Ein negatives Urteil in einem solchen Rechtsstreit bzw. in mehreren oder allen solchen Rechtsstreiten könnte die Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflussen. Sämtliche Rechtskosten in Verbindung mit einer Niederlage werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam berücksichtigt.
Aus einer vertraglichen Vereinbarung aus dem Jahr 2013 macht die Gesellschaft Zahlungsansprüche geltend. Der Vertragspartner hat Widerklage erhoben. Die Gesellschaft verteidigt sich hiergegen und geht derzeit davon aus, dass die vom Vertragspartner geltend gemachten Ansprüche schon dem Grunde nach nicht bestehen und im Übrigen auch der Höhe nach nicht gerechtfertigt sind. Derzeit ist das Verfahren wegen Insolvenz des Vertragspartners nach § 240 ZPO unterbrochen. Die Forderungen wurden in den Vorjahren vollständig ausgebucht.
Neben den im Einzelnen aufgeführten Rechtstreitigkeiten ist die Gesellschaft darüber hinaus Beklagte in verschiedenen weiteren Prozessen, die aus der normalen Geschäftstätigkeit resultieren. Obwohl der Ausgang dieser Verfahren nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, ist die Gesellschaft der Auffassung, dass der Ausgang der Verfahren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft hat.
Die Gesellschaft plant Ende 2020 den Umzug in neue Geschäftsräume in einem noch zu errichtenden Bürogebäude. Der neue Mietvertrag wurde im August 2017 abgeschlossen und im August 2018 ein Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart. Die Laufzeit beträgt zehn Jahren ab Einzug. Die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen für die Nettokaltmiete belaufen sich insgesamt auf 9,7 Mio. Euro über die Laufzeit.
Angaben zu Finanzinstrumenten
Intershop unterliegt hinsichtlich der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Transaktionen gewissen Risiken, insbesondere Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft wird im Lagebericht näher erläutert.
Die Gesellschaft steuert ihre Kapitalstruktur mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität ihre Unternehmensziele zu erreichen. Die Kenngröße ist dabei die Eigenkapitalquote. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist zum Vorjahr unverändert. Durch die Verringerung des Eigenkapitals hat sich die Eigenkapitalquote im Vergleich zum Vorjahr um ein Prozentpunkt verringert. Insgesamt hat sich die Kapitalstruktur wie folgt verändert:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 13.646 | 15.330 | -11 % |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 3.047 | 2.787 | 9 % |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.525 | 1.527 | 0 % |
| Sonstige Schulden | 4.439 | 5.405 | -18 % |
| Eigenkapitalquote | 60 % | 61 % |
Die Eigenkapitalquote wurde aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme ermittelt.
Kategorien von Finanzinstrumenten
Die folgende Tabelle zeigt die Umsetzung der nach IFRS 7 geforderten Klassifizierung von Finanzinstrumenten sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt werden, und deren Buchwerte:
Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
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| in TEUR Bewertung | 31.12.2018 Buchwert | 31.12.2017 Buchwert |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 26 | 14 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.977 | 5.181 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.224 | 8.949 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.525 | 1.527 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 3.047 | 2.787 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.058 | 1.028 |
Buchwert aggregiert nach Bewertungskategorien
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 11.227 | 14.144 |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 5.630 | 5.342 |
Nettoergebnis pro Bewertungskategorie
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | -3 | 43 |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -159 | -194 |
Im Berichtsjahr erfolgten keine Umgruppierungen zwischen den Kategorien. Für die vorhandenen Finanzinstrumente, ausgenommen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, liegen die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine im Wesentlichen innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwerten. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwerte der mit den Verbindlichkeiten verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt (zum 31.12.2018: 3.124 TEUR). Die Ermittlung des Zeitwertes der finanziellen Verbindlichkeit zum Zwecke der Anhangsangabe erfolgte auf Basis der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie (anerkanntes DCF-Bewertungsverfahren, unter Verwendung von beobachtbaren Marktparametern, insbesondere von Marktzinssätzen).
Ausfallrisiken
Einem möglichen Ausfallrisiko ist die Gesellschaft hauptsächlich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt. Die Gesellschaft wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Da in 2016 der Forderungsausfall 0,3 % und in 2017 0,1 % des Forderungsbestandes betrug, erwartet die Gesellschaft eine Verlustquote von nahezu 0 %. Die Gesellschaft führt fortlaufend Kreditwürdigkeitsprüfungen bezüglich ihrer Kunden durch. Außerdem wird das Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch begrenzt, dass die Gesellschaft über eine breit gestreute Kundenstruktur verfügt. Die Gesellschaft verlangt darüber hinaus keine Besicherung ihrer Forderungen. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko durch Vereinbarungen von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es werden außerdem angemessene Wertberichtigungen gebildet. Gründe für Wertberichtigungen sind insbesondere verspätete Zahlungen oder Bonitätsschwierigkeiten des Kunden sowie Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden. Anhand der Einschätzung und Beurteilung der Erfolgsaussichten wird die Wertberichtigung bemessen.
Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen bei deutschen, US-amerikanischen und australischen Banken in sicheren Anlagen angelegt. Es besteht hier kein wesentliches Ausfallrisiko. Die laufende und zukünftige Rendite wird von der Gesellschaft regelmäßig überwacht. Das maximale Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko überwacht die Gesellschaft durch regelmäßig aktualisierte kurz- und mittelfristige Finanzplanungen. Intershop hat im Geschäftsjahr 2018 ein Bankdarlehen in Höhe von 1.500 TEUR aufgenommen, im Wesentlichen zum Ausgleich von Schwankungen durch die Umsatzverschiebungen im Hinblick der Umstellung auf das Cloud-Geschäft. Da eine monatliche Darlehenstilgung erfolgt, wurden im Geschäftsjahr 2018 bereits 250 TEUR planmäßig getilgt. Von dem im Geschäftsjahr 2015 aufgenommenen Bankdarlehen in Höhe von 6.000 TEUR wurden bisher insgesamt 4.200 TEUR zurückgezahlt, davon 3.000 TEUR als planmäßige Tilgung und 1.200 TEUR als Sondertilgung. Die Bankguthaben betrugen am Bilanzstichtag 7.224 TEUR.
Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2017 | Zahlungswirksame Veränderung | Nichtzahlungswirksame Veränderung (Umgliederungen) | Nichtzahlungswirksame Veränderung (Zinseffekte) | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.787 | 750 | -1.000 | 10 | 1.547 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.000 | -649 | 1.000 | 149 | 1.500 |
| Gesamt | 2.787 | 101 | 0 | 159 | 3.047 |
Die folgende Tabelle zeigt den künftigen undiskontierten Cashflow der finanziellen Verbindlichkeiten, die Auswirkungen auf die künftige Liquiditätslage haben:
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| Finanzverbindlichkeiten (in TEUR) |
Buchwert zum 31.12.2017 | Cashflow in 2018 | Buchwert zum 31.12.2018 | Cashflow in 2019 | Cashflow nach 2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.787 | 0 | 1.547 | 0 | 1.591 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.000 | 1.126 | 1.500 | 1.602 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.527 | 1.527 | 1.525 | 1.525 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.028 | 1.028 | 1.058 | 1.058 | 0 |
Zinsrisiken
Ein Zinsrisiko kann grundsätzlich aufgrund der Änderung von Marktzinssätzen mittel- und langfristiger Verbindlichkeiten bestehen. Da die Gesellschaft zwei Bankdarlehen mit jeweils einem festen Zinssatz über die Laufzeit der Darlehen hat, besteht für Intershop kein Zinsrisiko.
Währungsrisiken
Im Intershop-Konzern lauten bestimmte Geschäftsvorfälle auf fremde Währungen. Es entstehen daher Risiken aus Wechselkursschwankungen. Intershop sichert Rechnungen in ausländischer Währung bei Bedarf mit Währungsoptionen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Währungsoptionen. Intershop ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko von US-Dollar, Britischen Pfund und Australischen Dollar ausgesetzt. Der Buchwert der auf diese Währungen lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des Konzerns am Bilanzstichtag ist wie folgt:
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| Vermögenswerte | Schulden | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in USD | 478 | 307 | 406 | 6 |
| in GBP | 0 | 102 | 165 | 5 |
Der Buchwert der auf den Australischen Dollar lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 0 AUD (2017: 0 AUD).
In der folgenden Tabelle wird aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10%igen Anstiegs oder Falls des Euros gegenüber den beiden Währungen dargestellt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf fremde Währung lautende monetäre Posten und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß einer 10%igen Änderung der Wechselkurse an.
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| Ergebnis nach Steuern USD | Ergebnis nach Steuern GBP | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Veränderung durch 10 %ige Aufwertung des Euros | -5 | -5 | 15 | -9 |
| Veränderung durch 10 %ige Abwertung des Euros | 7 | 6 | -18 | 11 |
Angaben zu nahe stehenden Personen
Intershop unterhielt Geschäftsbeziehungen zu den konsolidierten Tochterunternehmen. Die Shareholder Value Management AG hält zusammen mit der Shareholder Value Beteiligungen AG entsprechend der Stimmrechtsmitteilungen vom 23. Mai 2018 insgesamt 27,80 % der Anteile an der Gesellschaft. Wir verweisen auf den Lagebericht, Abschnitt "Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw. § 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG". Zu diesen Gesellschaften bestanden im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr keine Geschäftsbeziehungen.
Bezüglich der Vergütungen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.
Lokale Offenlegungserfordernisse
Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand bestand in 2018 aus folgenden Mitgliedern:
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| Name | Vorstandsfunktion | Mitgliedszeitraum |
|---|---|---|
| Dr. Jochen Wiechen | Vorstandsvorsitzender | seit 01.08.2013 (Vorsitzender seit 01.09.2015) |
| Markus Klahn | Vorstandsmitglied | seit 09.04.2018 |
| Axel Köhler | Vorstandsmitglied | 01.09.2015 bis 16.08.2018 |
Folgende Mitglieder gehörten im Geschäftsjahr 2018 dem Aufsichtsrat an:
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| Name | Aufsichtsratsfunktion | Mitgliedszeitraum |
|---|---|---|
| Christian Oecking | Aufsichtsratsvorsitzender | seit 02.06.2016 |
| Ulrich Prädel | Stellvertretender | seit 01.12.2016 |
| Aufsichtsratsvorsitzender | (Stellvertreter seit 16.12.2016) | |
| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis | Aufsichtsratsmitglied | seit 02.06.2016 |
Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich auf 598 TEUR (2017: 736 TEUR), davon entfielen 561 TEUR (2017: 496 TEUR) auf die feste Vergütung und 37 TEUR (2017: 240 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2018 eine Gesamtvergütung in Höhe von 152 TEUR (2017: 200 TEUR) zu, die ausschließlich fixe Vergütung beinhaltet (Vorjahr: 140 TEUR Festvergütung und 60 TEUR variable Vergütung). Die Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat sind ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Einzelheiten zur Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte werden im Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts der INTERSHOP Communications AG dargestellt.
Meldepflichtige Wertpapierbestände und Wertpapiergeschäfte
Zum 31. Dezember 2018 hielten die folgenden Organmitglieder der Gesellschaft Intershop-Inhaberstammaktien:
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| Name | Funktion | Aktien |
|---|---|---|
| Christian Oecking | Aufsichtsratsvorsitzender | 20.000 |
| Ulrich Prädel | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | 8.000 |
| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis | Aufsichtsratsmitglied | 10.000 |
| Dr. Jochen Wiechen | Vorstandsvorsitzender | 90.000 |
| Markus Klahn | Vorstandsmitglied | 30.311 |
Im Geschäftsjahr 2018 wurden folgende Wertpapiergeschäfte von Intershop-Inhaberstammaktien durch Organmitglieder der Gesellschaft getätigt:
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| Name | Datum | Geschäftsart | Stück | Gesamtwert (EUR) |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Jochen Wiechen | 08.05.2018 | Kauf | 30.000 | 51.900 |
| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis | 06.08.2018 | Kauf | 5.000 | 8.342 |
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2018 hatte der Intershop-Konzern durchschnittlich 337 Vollzeitmitarbeiter, davon waren 335 Angestellte und 2 Organmitglieder (2017: 331 Vollzeitmitarbeiter, davon 329 Angestellte und 2 Organmitglieder).
Personal- und Materialaufwand
Die Personalaufwendungen betrugen 23.644 TEUR (2017: 23.325 TEUR), davon entfielen auf Löhne und Gehälter 20.512 TEUR (2017: 20.289 TEUR) und auf soziale Abgaben 3.132 TEUR (2017: 3.036 TEUR). Der Materialaufwand betrug 4.769 TEUR (2017: 3.280 TEUR), davon entfielen auf Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.632 TEUR (2017: 3.187 TEUR).
Honorare des Abschlussprüfers
Die für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers angefallenen Honorare im Geschäftsjahr 2018 betrugen für Abschlussprüfungsleistungen 151 TEUR (2017: 96 TEUR), für Steuerberatungsleistungen 9 TEUR (2017: 21 TEUR) sowie für sonstige Leistungen 1 TEUR (2017: 1 TEUR). In den Abschlussprüfungsleistungen sind Unterstützungsleistungen für eine DPR-Prüfung enthalten.
Nachtragsbericht
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG hat am 9. Januar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II mit Bezugsrecht für die Aktionäre im Verhältnis 8:1 zu einem Bezugspreis von 1,14 Euro beschlossen. Die Bezugsrechtskapitalerhöhung wurde erfolgreich durchgeführt und insgesamt 4.356.478 neue Aktien platziert. Davon entfielen rund 3,1 Mio. Aktien auf die Ausübung von Bezugsrechten bestehender Aktionäre. Das entspricht einer Bezugsquote von 72 %. Die übrigen Aktien wurden im Rahmen eines Überbezugs ebenfalls von bestehenden Aktionären gezeichnet. Die Kapitalerhöhung ist mit der Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Jena am 14. Februar 2019 wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft hat sich dementsprechend von 34.851.831 Euro durch Ausgabe von 4.356.478 neuen Aktien gegen Bareinlage auf 39.208.309 Euro erhöht. Intershop floß ein Bruttoemissionserlös von 4,97 Mio. Euro zu.
Die Shareholder Value Management AG und Shareholder Value Beteiligungen AG haben am 15. Februar 2019 ihre Entscheidung veröffentlicht, den übrigen Aktionären der INTERSHOP Communications AG ein gemeinsames freiwilliges Übernahmeangebot für ihre Aktien zu unterbreiten. Der Vorstand hat die Angebotsentscheidung zur Kenntnis genommen und begrüßt das damit von den Bietern zum Ausdruck gebrachte Vertrauen in den strategischen Kurs der Cloud-Transformation und ihr Bekenntnis zu einem kontinuierlichen Engagement bei Intershop. Vorstand und Aufsichtsrat werden, wie es das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorsieht, nach der von der BaFin zu gestattenden Veröffentlichung der Angebotsunterlage diese gründlich prüfen und zu deren Inhalten Stellung nehmen.
Weitere wesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Entsprechenserklärung
Die Gesellschaft hat die nach § 161 Aktiengesetz erforderliche Entsprechenserklärung am 13. Dezember 2018 abgegeben und den Aktionären dauerhaft unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance zugänglich gemacht.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Jena, 27. Februar 2019
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG
DR. JOCHEN WIECHEN
MARKUS KLAHN
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes
2. Ansatz und Bewertung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte
3. Realisierung und Periodenzuordnung der Umsatzerlöse
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
(1) In dem Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 4.473 (20 % der Bilanzsumme bzw. 33 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die entsprechend fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt.
Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt ist. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zum Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und (1) "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.
2. Ansatz und Bewertung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte
(1) In dem Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte (Software) mit einem Betrag von insgesamt T€ 5.096 (22 % der Bilanzsumme bzw. 37 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um selbst entwickelte Intershop-Software-Lösungen, die nach den Vorschriften des IAS 38 aktiviert werden. Die Aktivierbarkeit von selbsterstellten Produktentwicklungen ist von den Kriterien des IAS 38.57 abhängig, d.h. von der technischen Realisierbarkeit des immateriellen Vermögenswertes, der Fertigstellungsabsicht des Unternehmens, der Verkaufs- oder Nutzungsabsicht, der Fähigkeit des Unternehmens, den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, dem Nachweis über die Art und Weise der Erzielung eines wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, der Verfügbarkeit von technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen zur Fertigstellung und der Fähigkeit des Unternehmens, den immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung verlässlich zu bewerten. Der erstmalige Ansatz erfolgt mit den entsprechenden Herstellungskosten. Eine Folgebewertung wird entsprechend des Anschaffungskostenmodells vorgenommen. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Aktivierung von Entwicklungskosten in einem hohen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruht und damit mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der angefallenen Entwicklungskosten beurteilt. Zudem haben wir die Voraussetzungen für die Aktivierbarkeit in Stichproben für einzelne Projekt anhand der Kriterien des IAS 38.57 gewürdigt. Die Höhe der aktivierten Entwicklungskosten und die Werthaltigkeit der angesetzten immateriellen Vermögenswerte haben wir anhand uns vorgelegter Nachweise beurteilt. Dabei haben wir auch Einsicht in Projektunterlagen genommen, um uns von dem jeweiligen Projektfortschritt zu überzeugen. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Verwertbarkeit beurteilt und die Angemessenheit der zugrundeliegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie (1) "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.
(3) Realisierung und Periodenzuordnung der Umsatzerlöse
(1) Im Konzernabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden in der Konzern- Gesamtergebnisrechnung Umsatzerlöse in Höhe von T€ 31.199 ausgewiesen. Die Gesellschaft bilanziert Umsatzerlöse aus dem Verkauf und der zeitweiligen Überlassung von Lizenzen, aus der Bereitstellung und dem Betrieb von Systemen für den Online-Handel als standardisierte Dienstleistung (CaaS), aus der Erbringung von Installationsdienstleistungen und Beratung, aus Wartung sowie aus dem Betrieb von Online-Shops im Auftrag von Kunden gegen eine umsatz- oder transaktionsbasierte Vergütung.
Für die Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Lizenzen ist das Vorliegen einer verbindlichen vertraglichen Vereinbarung, die Übertragung der wesentlichen Rechte auf den Käufer maßgeblich. Erlöse aus Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung realisiert, während Wartungserlöse sowie Erlöse aus Bereitstellung und Betrieb von Systemen für den Online-Handel als standardisierte Dienstleistung und der Nutzungsüberlassung von Lizenzen über den Leistungszeitraum realisiert werden. Diese verschiedenen Leistungen der Gesellschaft können einzeln oder in verschiedener Zusammensetzung Gegenstand von Verträgen mit Kunden sein.
Angesichts der Komplexität der für die Realisation der Umsatzerlöse zu Grunde liegenden Kundenverträge unterliegt diese betragsmäßig bedeutsame Position einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung unter konzernweiter Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 als komplex zu betrachten und basiert in Teilen auf Einschätzungen, Annahmen und der Ermessensausübung der gesetzlichen Vertreter, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die korrekte Abbildung der Umsatzerlöse im Konzernabschluss mittels der von der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Software-Umsatzerlösen vor dem Hintergrund der einschlägigen IFRS, insbesondere des IFRS 15 gewürdigt.
Dazu haben wir zunächst die zur Sicherstellung der korrekten Identifikation von Verträgen und Leistungsverpflichtungen und der daraus folgenden Realisation von Umsatzerlösen implementierten wesentlichen Kontrollen des Konzerns identifiziert, deren Angemessenheit beurteilt sowie deren Wirksamkeit in Bezug auf die Vermeidung bzw. Aufdeckung von Fehlern getestet. Darüber hinaus haben wir bei unserer Prüfung die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen in Einklang mit IFRS 15 beurteilt.
Zudem haben wir einzelne wesentliche Transaktionen sowie stichprobenhaft weitere Transaktionen im Detail hinsichtlich der Erlösrealisierung beurteilt und dafür Kundenverträge durchgesehen, die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen nachvollzogen und gewürdigt, ob diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht und welche Transaktionspreise vereinnahmt wurden.
In diesem Zusammenhang haben wir ebenfalls einzelne Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur Ermittlung des den einzelnen Leistungsverpflichtungen zuzuordnenden Transaktionspreises im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen auf deren Angemessenheit und mathematische Richtigkeit beurteilt sowie deren Bilanzierung gewürdigt.
Auf der Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Umsatzrealisierung hinreichend dokumentiert und begründet sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisation sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "(10) Umsatzabgrenzungsposten" sowie "(12) Umsatzerlöse" des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| ― | die in einem gesonderten Abschnitt des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| ― | den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen-, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen |
| ― | oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Kremser.
Erfurt, den 27. Februar 2019
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Andreas Kremser, Wirtschaftsprüfer
Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2018 war für Intershop ein Transformationsjahr in Richtung Cloud-Geschäft, das durch die damit verbundenen Umsatzverschiebungen vorerst für geringere Umsätze und negative Ergebniseffekte sorgte. Die deutlich gestiegenen Cloud-Auftragseingänge und das Cloud-Umsatzwachstum zum Jahresende lassen uns optimistisch ins Geschäftsjahr 2019 blicken.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand haben wir kontinuierlich überwacht und begleitet und wurden in alle Unternehmensentscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über die Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Umsatz- und Ergebnissituation des Unternehmens.
Aufsichtsratssitzungen und Inhalte
Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2018 zu zehn Sitzungen und fünf Telefonkonferenzen zusammen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an sämtlichen Sitzungen teil, lediglich Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis war bei einer Sitzung verhindert. Der Vorstand nahm regelmäßig an den Sitzungen teil. Ferner beteiligte sich der Aufsichtsrat an einem Strategieworkshop zum Thema Cloud. Der Aufsichtsrat befasste sich mit allen für Intershop relevanten Themen, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte der Sitzungen auf der aktuellen Umsatz- und Ergebnislage, der finanziellen Unternehmenssituation sowie der strategischen Entwicklung in Richtung Cloud-Geschäft lagen.
In der Sitzung am 19./20. März 2018 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2017 und billigte diesen. Der Vorstand präsentierte die geplanten Vertriebsziele und Vertriebs- und Marketingaktivitäten für das Geschäftsjahr 2018 sowie das Produkt- und Serviceportfolio im Hinblick auf das Cloud-Geschäft. Zudem stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Umsatz- und Ergebnisforecast für das erste Quartal 2018 sowie die Cashentwicklung für das erste Halbjahr vor. Weiterhin wurde die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2018 beschlossen. Bereits in der Telefonkonferenz am 12. Februar 2018 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2017 und die Vorschau für das erste Quartal 2018. Der Aufsichtsrat beschloss außerdem den Bericht über die Unternehmensführung.
In der Sitzung am 30. April 2018 präsentierte der Vorstand die aktuelle Umsatzpipeline und den Leadgenerierungsprozess und informierte über die zu erwartende Ergebnisentwicklung für das zweite Quartal. Intensiv wurde darüber mit dem Aufsichtsrat diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Transformation in Richtung Cloud-Geschäft. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Vorbereitung der Hauptversammlung mit der Vorstellung der Präsentation für die Hauptversammlung des Vorstands.
Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2018 standen die Umsatzpipeline sowie die Servicebereiche. Der Vorstand gab dem Aufsichtsrat einen Überblick über potentielle Lizenz- und Cloud-Aufträge und erläuterte mögliche Maßnahmen zur besseren Kundenorientierung, insbesondere für das CaaS-Angebot. Der Vorstand stellte weiterhin die geplante Umorganisation der Servicebereiche angepasst an den Cloud-Transformationsprozess vor. Weiterhin diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat über den Forecast für das zweite Quartal und die erwartete wirtschaftliche Entwicklung für das Geschäftsjahr 2018. Weitere Themen dieser Sitzung waren der Risikobericht für das erste Quartal sowie der Stand des Umzugsprojekts in die neue Firmenzentrale.
Hauptthemen der Sitzung am 16. August und 19. September 2018 waren die wirtschaftliche Entwicklung für das zweite Halbjahr sowie die Vertriebspipeline. Der Vorstand stellte den Umsatz-, Ergebnis- und Cash-Forecast für den Intershop-Konzern für das zweite Halbjahr vor, zeigte Chancen und Risiken für die Vertriebspipeline auf sowie Maßnahmen für die Vertriebsorganisation im Zusammenhang mit der "Cloud-First"-Strategie. In der Augustsitzung fasste der Aufsichtsrat zudem einen Beschluss über die Zustimmung zur vorzeitigen Amtsniederlegung des Vorstandsmitglieds Axel Köhler sowie über den Abschluss der damit verbundenen Abwicklungsvereinbarung.
In den Sitzungen am 19. Oktober und 19. November 2018 standen das Budget 2019 mit der Mittelfristplanung sowie der Forecast für das vierte Quartal 2018 und das Geschäftsjahr 2018 im Mittelpunkt. Der Vorstand präsentierte die Ziele für 2019, legte die detaillierte Planung für 2019 dar und stellte die Mittelfristplanung vor. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat wurde darüber intensiv diskutiert. Der Aufsichtsrat genehmigte daraufhin das Budget für 2019. Der Vorstand berichtete ausführlich über den Forecast für das vierte Quartal mit Chancen und Risiken in der Umsatzpipeline sowie die Umsatz- und Ergebnisvorschau für 2018. Weitere Themen waren der Stand der Partnerschaft mit Microsoft sowie eine anstehende Analystenkonferenz.
In der Sitzung am 13. Dezember 2018 berichtete der Vorstand über den Forecast für das vierte Quartal sowie den Status der Marketing- und Vertriebsaktivitäten und stellte die Vertriebspipeline für das erste Quartal 2019 vor. Weiterhin wurde der Stand zum Thema Microsoft-Partnerschaft dargelegt und über die Ziele für die variable Vorstandsvergütung 2019/2020 diskutiert.Der Aufsichtsrat beschloss zudem die Entsprechenserklärung 2018.
In den übrigen Sitzungen bzw. Telefonkonferenzen (7. Mai, 8. Mai, 18. Juli, 26. Juli und 31. Juli, 31. Dezember 2018) wurden u. a. Beschlüsse zur Kapitalerhöhung und Satzungsänderung gefasst und Themen im Hinblick der Ergebnis- und Cashentwicklung sowie Vorstandspersonalien erörtert.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat Geschäfte, die nach der Geschäftsordnung des Vorstands vom Aufsichtsrat zustimmungspflichtig sind, stets zur Zustimmung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat die Beschlussvorlagen dazu gründlich geprüft und entsprechenden Entscheidungen getroffen. Bedeutende Geschäftsvorgänge für das Unternehmen wurden anhand der Berichte des Vorstands vom Aufsichtsrat ausführlich diskutiert und kritisch begleitet. Der Aufsichtsrat stand neben den Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand im regelmäßigen Kontakt und wurde über die aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft sowie der Risikolage und des Risikomanagements und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen informiert.
Ausschüsse wurden nicht gebildet, da nur ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht.
Corporate Governance
Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Sinne von Ziff. 5.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es im Geschäftsjahr 2018 nicht gegeben.
Die Entsprechenserklärung 2018 zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 13. Dezember 2018 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben. Die Vergütungen der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder, individualisiert und nach Bestandteilen untergliedert, sind im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der INTERSHOP Communications AG ausgewiesen.
Jahres- und Konzernabschluss, Abhängigkeitsbericht, Abschlussprüfung
Der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der INTERSHOP Communications AG sind von der durch die Hauptversammlung am 9. Mai 2018 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingehend geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden.
Außerdem wurde von den Abschlussprüfern der von der Gesellschaft nach § 312 AktG erstellte Abhängigkeitsbericht geprüft und darüber gemäß § 313 Abs. 3 AktG berichtet sowie der folgende uneingeschränkte Vermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Nach eingehender eigener Prüfung, insbesondere nach Einsicht der Berichte des Abschlussprüfers sowie der detaillierten Erörterung mit dem Abschlussprüfer über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, erhebt der Aufsichtsrat gegen die Abschlüsse und den Abhängigkeitsbericht keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Prüfung des Abhängigkeitsberichts an. Der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 15. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss der INTERSHOP Communications AG wurde damit festgestellt. Da die Gesellschaft infolge der noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2018 keinen Bilanzgewinn erzielt hat, bedurfte es keiner Prüfung eines Gewinnverwendungsvorschlags.
Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand
Im Berichtszeitraum gab es zwei Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft. Zum 9. April 2018 wurde Markus Klahn als weiteres Vorstandsmitglied berufen. Die Verstärkung des Vorstands mit Ressortzuständigkeit für das Service-Geschäft reflektiert die gewachsene Bedeutung des Cloud-Geschäfts und soll den Transformationsprozess des Unternehmens weiter beschleunigen. Markus Klahn ist ein erfahrener Vertriebsexperte und Marktkenner, insbesondere in Sachen Marktpositionierung von Software-Lösungen. Mit Wirkung zum 16. August 2018 legte Axel Köhler seine Funktion als Vorstandsmitglied und Chief Sales Officer im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat nieder. Axel Köhler verantwortete die Bereiche Vertrieb und Marketing. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Köhler für seine erbrachten Leistungen und seinen Beitrag zur Transformation des Unternehmens in Richtung Cloud-Geschäft. Seine Aufgaben wurden von Markus Klahn übernommen. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2018 nicht.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Intershop-Konzerns für ihr Engagement und ihre besonderen Leistungen im Geschäftsjahr 2018 und unseren Aktionärinnen und Aktionären für ihr Vertrauen.
Jena, im März 2019
Für den Aufsichtsrat
CHRISTIAN OECKING, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Entsprechenserklärung
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats gem. § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG ("Intershop") begrüßen den von der Regierungskommission vorgelegten und zuletzt im Februar 2017 aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2018 weitgehend entsprochen; Abweichungen wurden in der Entsprechenserklärung erläutert. Der Aufsichtsrat und der Vorstand gaben am 13. Dezember 2018 gemeinschaftlich die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) ab:
Die INTERSHOP Communications AG hat seit der Entsprechenserklärung vom 18. Dezember 2017 bis zum heutigen Tag den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex") mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
a) Der bestehende D&O-Versicherungsschutz sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor (Kodex-Ziffer 3.8), da der Gesellschaft eine solche nicht zu vergleichsweise günstigeren Konditionen angeboten worden ist. Ferner sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten auch ohne Selbstbehalt verantwortungsbewusst ausüben.
b) Der Vorstand sorgt für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen, verfügt aber über kein eigenständiges Compliance Management System (Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 2), da die Gesellschaft der Auffassung ist, dass die Maßnahmen im Rahmen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems aufgrund der Größe des Unternehmens ausreichend sind. Aus diesem Grunde wird die Gesellschaft auch kein Hinweisgebersystem gemäß Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 3 einrichten.
c) In den Vergütungsberichten wurde und wird die Vorstandsvergütung weiterhin entsprechend den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches individualisiert und nach fixen und variablen Bestandteilen differenziert ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung von Vergütungsbestandteilen und -aufwand oder die Angabe der insgesamt erreichbaren variablen Vergütung gemäß Kodex-Ziffer 4.2.5 ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht geboten, da die gesetzlichen individualisierten Angaben bereits umfassend Aufschluss über die Vergütungsstruktur und -höhe bieten und die Nennung lediglich eines maximalen und minimalen Betrages der variablen Vergütung in der geforderten Form - ohne den Kontext der dahinterstehenden Vergütungsregelungen - irreführend ist und zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen kann.
d) Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat, keinKompetenzprofil und keine Anzahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern gemäß Kodex-Ziffer 5.4.1 festgelegt. Der Aufsichtsrat hält die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeit nicht für angemessen, da kein zwingender genereller Zusammenhang zwischen der Amtsdauer, der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds und dem Auftreten etwaiger Interessenkonflikte besteht. Der Aufsichtsrat ist auch vor dem Hintergrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Ansicht, dass die konkrete Festlegung von Zielen und eines Kompetenzprofils die Auswahl von geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern beschränkt. Der Aufsichtsrat möchte über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der entsprechenden Situation individuell frei und flexibel entscheiden können und berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder und ihre Unabhängigkeit im Einzelfall. Gegenwärtig sind alle drei Aufsichtsratsmitglieder unabhängig.
Diese Entsprechenserklärung sowie alle bisherigen Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.