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INTERSHOP Communications AG — Management Reports 2017
Apr 10, 2018
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Management Reports
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Intershop Communications AG
Jena
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
DER INTERSHOP-KONZERN
Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit
Der Intershop-Konzern1 ist ein global ausgerichteter Anbieter integrierter Enterprise-Lösungen für den Omni-Channel-Commerce. Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums steht die Intershop-Commerce-Software, die 1996 als weltweit erste Standardsoftware für den elektronischen Handel auf den Markt gebracht wurde. Das Geschäftsmodell von Intershop umfasst die Orchestrierung der gesamten Prozesskette im Omni-Channel-Commerce - angefangen bei der Konzeption von Online-Kanälen über die Implementierung der Software-Plattform bis hin zur Koordinierung der Warenauslieferung, dem Fulfillment. Das Geschäft von Intershop gliedert sich in die zwei Hauptgeschäftsbereiche "Produkte" und "Service". Das Produktgeschäft beinhaltet die Lizenzumsätze und die Wartungserlöse. Das Servicegeschäft setzt sich zusammen aus den Umsätzen aus Beratung und Schulung sowie den Full-Service-Erlösen.
1 "Intershop", das "Unternehmen"
Intershop ist unter den konzernunabhängigen Anbietern von Omni-Channel-Commerce-Lösungen im internationalen Vergleich führend. Weltweit setzen über 300 Kunden auf Intershop. Durch die Expertise aus über 25 Jahren Software-Entwicklung für den Internethandel verfügt Intershop über eine außerordentlich leistungsfähige und skalierbare Plattform für den Online-Handel. Die eigene Software wird kontinuierlich verbessert und die Leistungstiefe des Unternehmens über eigene Entwicklungen systematisch erweitert und ergänzt. Zu den Kunden zählen sowohl große Unternehmen wie HP, BMW, Würth und die Deutsche Telekom als auch mittelständische Unternehmen. Intershop ist in Europa, in den USA sowie im asiatisch-pazifischen Raum, dort vorwiegend in Australien, tätig. Der Umsatz mit europäischen Kunden lag im Geschäftsjahr 2017 bei 75 % des Gesamtumsatzes.
Die INTERSHOP Communications AG mit Sitz in Jena ist die Muttergesellschaft des Intershop-Konzerns. Sie hält zum Stichtag 31. Dezember 2017 unmittelbar 100 % der Anteile an der Intershop Communications Inc., San Francisco, USA, der Intershop Communications Australia Pty Ltd., Melbourne, Australien, der Intershop Communications Asia Ltd., Hongkong, China, der Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich, der Intershop Communications Ltd., Romsey, Großbritannien sowie an zwei nicht operativ tätigen ehemaligen Vertriebsgesellschaften. Die INTERSHOP Communications AG hat in Deutschland Zweigniederlassungen in Nürnberg, Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Böblingen sowie in Ilmenau. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über Vertriebsvertretungen in den Niederlanden, Italien und Dänemark.
Strategische Ausrichtung und Unternehmensziele
Intershop verfolgt mit dem im Oktober 2016 verabschiedeten Programm "Lighthouse 2020" die beiden strategischen Schwerpunkte Ausbau des Cloud-Geschäfts und Fokussierung im B2B-Markt. Das Unternehmen hat umfangreiche Maßnahmen festgelegt, die schrittweise umgesetzt werden. Ziel der Roadmap ist, in 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 50 Mio. Euro und eine EBIT-Marge von 5 % zu erreichen.
Ausbau des Cloud-Geschäfts: Cloud First ab 2018
Der Ausbau des Cloud-Geschäfts ist eng verbunden mit der 2016 begonnenen Partnerschaft mit Microsoft. Die Zusammenarbeit vereint die hohe Flexibilität der Intershop-Commerce-Plattform mit der Leistungsfähigkeit von Microsofts Cloud-Plattform Azure. Zudem wird die Intershop Commerce Suite in Microsofts All-in-One-Angebot für Geschäftsanwendungen, Dynamics 365, eingebettet. Intershop wird im ersten Quartal 2018 seine neue Commerce-as-a-Service-Komplettlösung (CaaS) vorstellen. Dabei handelt es sich um eine vollumfängliche Standard-Cloud-Lösung, die die leistungsstarken Funktionen der Intershop Commerce Suite mit einer transparenten und nutzungsabhängigen Preisgestaltung kombiniert. Auf einer Microsoft-Azure-Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards gehostet, stellt Intershop den unterbrechungsfreien Betrieb und die zuverlässige Leistung der E-Commerce-Lösung sicher. Darüber hinaus haben Intershops CaaS-Kunden direkten Zugang zu einem Team erfahrener E-Commerce-Spezialisten für Beratung und Support. Gegenüber vorherigen Cloud-Versionen wird nun die Standardisierung in den Mittelpunkt gestellt, was die Wettbewerbsfähigkeit der Lösung deutlich verbessert. Auf Basis dieses neuen Angebots verfolgt Intershop ab 2018 die strategische Leitlinie "Cloud First". Künftig wird sowohl bei Investitionen in Forschung und Entwicklung wie auch im Marketing und Vertrieb der "Cloud First"-Ansatz verfolgt. Solche Lösungen gewinnen am Markt aufgrund ihrer strategischen Vorteile wie Verfügbarkeit, Sicherheit, Flexibilität, automatische Updates und Ressourceneffizienz immer mehr an Akzeptanz. Die Intershop Commerce Suite bietet dabei den Vorteil, dass sie aufgrund der hohen Skalierbarkeit in verschiedenen Lösungsvarianten für alle Umsatz- und Unternehmensgrößen bereitgestellt werden kann, von einer Standard-Cloud- bis hin zu einer hochindividualisierten On-Premises-Installation. Intershop geht dabei mittelfristig von einem deutlich höheren und stabileren Wachstum als mit klassischen Betriebsmodellen aus. Das auf der Partnerschaft mit Microsoft aufbauende CaaS-Angebot ermöglicht Intershop, neue Kunden und Marktsegmente zu adressieren und Unternehmen weitaus umfassender als bisher bei ihrer digitalen Transformation zu beraten und in der Digitalisierung oder Reformierung ihres Vertriebs zu begleiten. Um die Bedeutung dieses neuen Ansatzes zu unterstreichen, wurde im Februar 2018 mit Wirkung zum 9. April 2018 ein zusätzlicher Vorstand bestellt. Markus Klahn wird den Servicebereich verantworten und u. a. den Ausbau der Digitalberatung bei Intershop vorantreiben.
Fokussierung im B2B-Markt: Zielbranche Großhandel
Intershop hat sich in den vergangenen Jahren als einer der technologisch führender Omni-Channel-Lösungsanbieter etabliert. Die Lighthouse-Roadmap zielt darauf ab, der im Vergleich zu großen Wettbewerbern geringeren Sichtbarkeit im Gesamtmarkt durch eine Vertikalisierung in der Kundenansprache zu begegnen. Als gemäß internen und externen Analysen vielversprechendste Branche mit einem beträchtlichen Umsatzpotenzial wurde dabei die Großhandelsbranche identifiziert. Denn der B2B-Großhandel steht vor der großen Herausforderung, seine Absatzkanäle schnell und professionell zu digitalisieren, um sich gegenüber neuen Wettbewerbern und Geschäftsmodellen zu behaupten. Da Intershop bereits über langjährige Erfahrung und prominente B2B-Kunden verfügt, besitzt das Unternehmen einen Know-how-Vorsprung, um in diesem Bereich eine starke Marktposition aufzubauen. Auch technologisch ist die Intershop-Plattform bestens für den Einsatz im B2B-Markt geeignet, was regelmäßig in den Bewertungen renommierter Analystenhäuser bestätigt wird. Intershop investiert dabei verstärkt in zielgruppengerechtes Marketing und Vertrieb. Im Mittelpunkt stand in 2017 der europäische Markt. Hier konnten erste Erfolge bei der Gewinnung von Neukunden aus dem Großhandel erzielt werden. Mittelfristig sollen weitere Märkte und Branchen in die Vertikalisierung einbezogen werden. Für 2018 ist zunächst geplant, die eingeleiteten Maßnahmen fortzuführen und die größere Sichtbarkeit sowie die neu geknüpften Kontakte im Großhandel zu nutzen, um weitere Zielkunden zu gewinnen.
Vertriebsschwerpunkte und Partnernetzwerk
Die Vertriebstätigkeit von Intershop wird sich weiter auf die entwickelten E-Commerce-Märkte in Europa, Nordamerika und Asien konzentrieren, da dort ein hohes Umsatzpotenzial vorhanden ist. Im engeren Fokus stehen die etablierten Intershop-Märkte Deutschland, die Benelux-Staaten, Skandinavien, Frankreich, Großbritannien, Australien und die USA. In diesen Märkten ist Intershop entweder mit einer eigenen Gesellschaft vor Ort oder verfügt über flexible Vertriebseinheiten und ein entsprechendes Partnernetzwerk. Im Zuge der Cloud-Fokussierung steht die Erschließung neuer Partner in diesem Bereich im Mittelpunkt der Partnerstrategie. Der Kernnutzen des Partnernetzwerks liegt in einer optimierten Kundenansprache sowie einer erhöhten Skalierung im Bereich des Vertriebs. Die Zusammenarbeit mit Partnern verbindet Know-how und Erfahrung von Intershop mit dem spezifischen Wissen der Unternehmen im Partnernetzwerk. Neben der Bereitstellung der entsprechenden Shop-Software-Lösungen unterstützt Intershop zudem seine Partner in der qualitativ hochwertigen Umsetzung ihrer Shops.
Steuerungssystem
Die Steigerung der Umsatzerlöse und damit die Gewinnung weiterer Marktanteile in einem wettbewerbsintensiven, dynamischen Markt sind das oberste Ziel des Intershop-Konzerns. Aus diesem Grund wird auf allen Managementebenen beobachtet, wie sich die Umsätze über den Zeitverlauf entwickeln. Die Umsatzentwicklung wird gleichzeitig als Frühindikator für die Liquiditätsentwicklung genutzt, da infolge von rückläufigen oder steigenden Umsätzen die liquiden Mittel sinken oder steigen. Somit kann frühzeitig durch Gegenmaßnahmen, zum Beispiel durch Kostenanpassungen, die Liquiditätsentwicklung gesteuert werden. Zur Steuerung der Profitabilität sind die wichtigsten Kennzahlen das Bruttoergebnis (Gesamtumsatz abzüglich Umsatzkosten) und die dazugehörige Bruttomarge (Bruttoergebnis im Verhältnis zum Umsatz), die das Unternehmen nachhaltig zu steigern beabsichtigt, um einen höheren Deckungsbeitrag zu erwirtschaften. Darüber hinaus zählt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) zu den wichtigen Erfolgskennzahlen. Das Steuerungssystem ist unverändert zum Vorjahr.
Forschung und Entwicklung
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit (F&E) von Intershop konzentriert sich auf die stetige Weiterentwicklung der Intershop-Commerce-Plattform. Innerhalb der bestehenden Produktzyklen werden kontinuierlich technische Updates sowie innovative Funktionen und Erweiterungen bereitgestellt. Zudem werden regelmäßig große Plattform-Releases entwickelt, die wesentliche Funktionserweiterungen beinhalten. Intershop verfügt über ein leistungsfähiges und erfahrenes Entwicklerteam. Im Zuge des Ausbaus der Partnerschaft mit Microsoft konzentrierten sich im Geschäftsjahr 2017 die Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) auf die fortschreitende enge Verzahnung des Cloud-Angebots mit den Microsoft-Lösungen und den damit verbundenen Systemen, um sogenannte End-to-End-Lösungen als Basis für digitale Transformationen anbieten zu können. Ziel ist es, das Zusammenspiel aller Bestandteile des neuen Angebots zu perfektionieren und die Einrichtungskosten neuer Shops durch die Schaffung von Standardintegrationen zu reduzieren. Zudem wird insgesamt eine Erhöhung der Effizienz durch eine "Out of the box"-Verfügbarkeit von Features und Tools angestrebt.
Darüber hinaus arbeitet Intershop kontinuierlich an der Weiterentwicklung seiner Omnichannel-Commerce-Plattform, auf der alle Betriebsmodelle aufsetzen. Zuletzt wurden im Juli 2017 neue Versionen des Intershop Commerce Managements (ICM) und des Intershop Order Managements (IOM) veröffentlicht. Die neuen Funktionen und Verbesserungen reichen von neuen B2B-Features über neue Werkzeuge für Entwickler bis hin zu umfassenden Performance-Verbesserungen. Ein wichtiger Baustein der Entwicklungsarbeit von Intershop ist auch die langjährige Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik der Friedrich-Schiller-Universität (FSU). Zahlreiche Projekte konnten bereits erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.
Die F&E-Aufwendungen sanken im Geschäftsjahr 2017 unter Berücksichtigung der Aktivierung von Softwareentwicklungskosten um 14 % auf 5,1 Mio. Euro. Das entspricht einem Anteil von 14 % am Umsatz (2016: 17 %). Der Rückgang resultiert aus gesunkenen Personalaufwendungen, da sich die Mitarbeiteranzahl leicht verringerte. Ohne Berücksichtigung der Aktivierung sanken die F&E-Ausgaben im Geschäftsjahr 2017 um 14 % auf insgesamt 7,3 Mio. Euro (2016: 8,3 Mio. Euro).
DAS GESCHÄFTSJAHR 2017
Gesamtwirtschaft und Branche
Die globale Wirtschaft hat sich nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einem Wachstum von 3,7 % in 2017 positiv entwickelt. Die Wachstumsmotoren der Weltwirtschaft, die Schwellen- und Entwicklungsländer, erhöhten ihre Wirtschaftsleistung im abgelaufenen Jahr demnach um 4,7 %. Auch in den Industriestaaten war mit 2,3 % ein stärkeres Wachstum als in den Vorjahren zu verzeichnen. Dazu trug maßgeblich die anhaltende Konjunkturerholung im Euroraum bei, darunter die wichtigsten Zielmärkte von Intershop. Hier wurde ein Zuwachs von 2,4 % verbucht. Die US-Wirtschaft legte in 2017 um 2,3 % zu. In Deutschland lag nach IWF-Angaben das Wirtschaftswachstum sogar bei 2,5 %.
Der globale E-Commerce-Markt ist weiterhin von dynamischen Wachstumsraten geprägt. Nach Schätzungen des Marktforschungsunternehmens eMarketer betrug in 2017 der Anstieg der weltweiten B2C-E-Commerce-Umsätze 23,2 %. Auch in Westeuropa erhöhten sich die B2C-Onlineumsätze auf Basis einer fortgeschrittenen Marktreife mit 12,2 % erneut zweistellig. In den USA betrug das Wachstum nach Schätzungen von eMarketer rund 15,8 %. In Deutschland betrug das Wachstum nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e. V. (bevh) rund 10,9 %.
Die zunehmende Digitalisierung unterschiedlichster Unternehmensbereiche und Branchen und die wachsende Akzeptanz von cloudbasierten Unternehmensanwendungen sorgen für hohe Dynamik im IT-Sektor. Vor allem der weltweite Enterprise-Software-Markt wächst weiterhin deutlich. Nach Angaben des IT-Analysehauses Gartner war hier in 2017 ein Anstieg der Ausgaben um 8,9 % zu verzeichnen. Im Markt für IT-Services betrug das Wachstum schätzungsweise 4,3 %. Die deutsche Softwarebranche bleibt ebenfalls auf Wachstumskurs. Der deutsche Branchenverband Bitkom rechnet hier mit einem Zuwachs um 6,3 %. Der Markt für IT-Services wuchs gemäß der Bitkom-Prognose um 2,3 %.
Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2017
Die Geschäftsentwicklung des Intershop-Konzerns verbesserte sich in 2017 deutlich gegenüber dem Vorjahr. Erstmals seit 2013 verzeichnete das Unternehmen wieder ein Umsatzwachstum. Dabei erzielte Intershop in allen Quartalen des Geschäftsjahres ein leicht positives operatives Ergebnis (EBIT).
Gezielte Vertriebs- und Marketingmaßnahmen zur Umsetzung der Fokussierung auf Cloud und Großhandel
Im Mittelpunkt der "Lighthouse 2020"-Roadmap, die Intershop im Herbst 2016 verabschiedet hatte, stehen der Ausbau des Cloud-Angebots und die Fokussierung auf Kunden aus der Großhandelsbranche. Um in diesen beiden zukunftsträchtigen Bereichen schnellstmöglich eine hohe Sichtbarkeit und Markenbekanntheit zu erreichen und ein maßgebliches Wachstum zu erzielen, wurde in 2017 verstärkt in Marketing und Vertrieb investiert. Ablesbar wird die gesteigerte Aktivität an einer Vielzahl neuer fachspezifischer Materialien, Seminare, Messebesuche und eigener Events, darunter auch gemeinsame Maßnahmen und Veranstaltungen mit dem neuen Partner Microsoft.
Zum 25-jährigen Firmenjubiläum veranstaltete Intershop eine bestens besuchte Kunden- und Partnerkonferenz in Jena. Durch die verstärkten Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten hat die Sichtbarkeit von Intershop in den Zielmärkten spürbar zugenommen. So verzeichnete das Unternehmen in 2017 deutlich mehr Neukunden als im Vorjahr. Knapp die Hälfte davon ist dem Marktsegment des Großhandels zuzurechnen.
Vielzahl von Bestands- und Neukunden setzt auf Intershop Commerce Suite
Zu den im Berichtszeitraum gewonnenen Neukunden gehören die Intergastro Handels GmbH & Co. KG, einer der führenden Großhändler für Catering-Bedarf, der niederländische Mischkonzern Imbema, das Familienunternehmen Gebrüder Limmert AG, einer der erfolgreichsten Elektrotechnik-Großhändler Österreichs, sowie das weltweit tätige Risikomanagement-Unternehmen SAI Global. Auch das deutsche Start-Up-Unternehmen repay.me entschied sich für die Intershop-Plattform als Basis für seinen neuen globalen C2C-Marktplatz. Der Neukunde BRITA, international führendes Unternehmen in der Trinkwasseroptimierung, setzte bei seiner Entscheidung, auf die Intershop Commerce Suite zu migrieren, auf eine Kombination mit Microsoft Azure, um die Internationalisierungsstrategie der Gruppe voranzutreiben. Darüber hinaus konnte Intershop eine Vielzahl von Plattform-Upgrades bei Bestandskunden verzeichnen. Dazu gehörte der langjährige Kunde Lechler GmbH, der auf die neueste Intershop-Version migrierte. Mister Spex, Europas größter Online-Optiker, erweiterte seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Intershop durch das Roll-out der neuesten Intershop Commerce Suite auf neun europäische Web-Shops. Miele, weltweit führender Hersteller hochwertiger Haushalts- und Gewerbegeräte, baute in 2017 seine Online-Präsenz sogar in 18 zusätzlichen Märkten mit Intershop aus. Dabei setzt Miele auf die neueste Cloud-Version der Intershop Commerce Suite, aufbauend auf Microsoft Azure. Auch der deutsche Möbelbeschlagspezialist Häfele stellte in 2017 seine globale B2B-Commerce-Plattform auf die neueste Version der Commerce Suite um. Realisiert wurde diese Migration durch den langjährigen Intershop-Partner diconium.
Mit dem Cloud- und Branchen-Fokus ist außerdem eine Erweiterung der Business- und Technologie-Partnerlandschaft um entsprechende Spezialisten verbunden. So wurde im ersten Quartal 2017 die Partnerschaft mit MAC IT-Solutions GmbH ausgebaut. Mitte Juli wurde der Ausbau der Partnerschaft mit der Blue-Zone AG bekanntgegeben, die das Leistungsspektrum der Intershop-Lösung um eine umfangreiche mobile Lösung zur Automatisierung und Beschleunigung von Vertriebsprozessen erweitert.
Intershop Commerce Suite unter den führenden B2B-/B2C-Plattformen - bestes B2B-Angebot für mittelgroße Unternehmen
In 2017 konnte Intershop erneut mehrere positive Bewertungen durch Branchenanalysten verzeichnen. Im März 2017 war Intershop in den "Forrester Wave"-Studien des renommierten IT-Analystenhauses Forrester Research zum wiederholten Mal als führender Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen eingestuft worden, sowohl für den Einsatz im B2B- als auch im B2C-Sektor. Anfang Juni kürte das internationale Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Quadrant Knowledge Solutions Intershop als Unternehmen des Jahres 2017 auf dem Weltmarkt digitaler Commerce-Plattformen. Auch in der im September veröffentlichten Forrester-Branchenanalyse "B2B Commerce Suites for Midsize Organizations, Q3 2017" erzielte Intershop eine sehr gute Bewertung. So erhielt das Unternehmen unter allen Teilnehmern in den Kategorien "Aktuelles Angebot" und "Commerce Management" die Bestnote. In der Analyse wurde die Fähigkeit der elf führenden Anbieter von B2B-Commerce-Lösungen im Mittelstand bewertet, für Unternehmen geeignete Funktionalitäten zu geringeren Gesamtinvestitionskosten und schnelleren Produkteinführungszeiten anzubieten.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Tatsächliche Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen im Vergleich zur ursprünglichen Prognose
Die Geschäftsentwicklung in 2017 verlief zufriedenstellend. Die ursprünglich prognostizierten Umsatz- und Ergebnisziele wurden erreicht. Im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 hatte der Vorstand für 2017 einen leichten Anstieg der Konzernumsätze bei einem leichten Anstieg von Bruttoergebnis und Bruttomarge in Aussicht gestellt. Zudem wurde ein ausgeglichenes operatives Ergebnis (EBIT) prognostiziert. Insgesamt erreichte Intershop im Berichtszeitraum ein Umsatzplus von 5 %, bei einer Steigerung des Bruttoergebnisses um 12 % und der Bruttomarge um drei Prozentpunkte. Vor Steuern und Zinsen wurde ein operatives Ergebnis von 0,4 Mio. Euro erreicht. In den folgenden Abschnitten wird die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage detailliert dargestellt.
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2017 erzielte Intershop Umsatzerlöse von 35,8 Mio. Euro, eine Steigerung um 5 % gegenüber den Vorjahreserlösen von 34,2 Mio. Euro. Damit verzeichnete das Unternehmen erstmals seit 2013 wieder steigende Umsatzerlöse. Maßgeblich für das Wachstum waren die gute Entwicklung der Lizenzerlöse sowie die deutlich gestiegenen Full-Service-Erlöse. Insgesamt legten die Produktumsätze im Berichtszeitraum um 3 % auf 14,1 Mio. Euro zu. Die dazugehörigen Lizenzerlöse erhöhten sich um 8 % auf 6,1 Mio. Euro. Knapp ein Drittel der Umsätze wurde mit Neukunden erzielt. Hinzu kommt ein hoher Auftragseingang bei den Cloud-Lizenzen im zweiten Halbjahr 2017. Da eine Cloud-Lizenz mehrere Jahre nutzbar ist, führen die monatlich verbuchten Erlöse zu entsprechenden kontinuierlichen Erträgen in den Folgequartalen. Dadurch wird mittelfristig die Planungssicherheit bei den Produktumsätzen verbessert. Die Wartungserlöse verblieben mit 8,0 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Der Anteil der Produktumsätze an den Gesamtumsätzen sank leicht gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 39 % (2016: 40 %).
Bei den Serviceumsätzen konnte ein Zuwachs um 6 % auf 21,7 Mio. Euro verzeichnet werden. Zudem erzielte Intershop im Jahresverlauf einen kontinuierlichen Anstieg der Serviceumsätze von Quartal zu Quartal. Die in den Serviceumsätzen enthaltenen Beratungs- und Schulungsumsätze verringerten sich zwar leicht um 3 % auf 15,4 Mio. Euro, bleiben aber mit 43 % der Gesamtumsätze größter Umsatzträger von Intershop. Gleichzeitig stiegen die Full-Service-Erlöse deutlich um 37 % auf 6,3 Mio. Euro. Verantwortlich für den Anstieg war die gute Neukundenentwicklung in diesem Geschäftsbereich. Der Anteil der Serviceumsätze an den Gesamtumsätzen stieg leicht auf 61 % (Vorjahr: 60 %).
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Umsatzerlöse:
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| in TEUR | 2017 | 2016 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Produktumsätze | 14.129 | 13.669 | 3 % |
| Lizenzen | 6.108 | 5.657 | 8 % |
| Wartung | 8.021 | 8.012 | 0 % |
| Serviceumsätze | 21.678 | 20.519 | 6 % |
| Beratung/Schulung | 15.403 | 15.934 | -3 % |
| Full Service | 6.275 | 4.585 | 37 % |
| Gesamtumsatzerlöse | 35.807 | 34.188 | 5 % |
Die wichtigste Geschäftsregion von Intershop ist der europäische Markt. Hier stiegen die Erlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr um 7 % auf 26,8 Mio. Euro (Vorjahr: 25,2 Mio. Euro), wodurch sich der Erlösanteil leicht von 74 % auf 75 % erhöhte. Die Geschäfte in den USA entwickelten sich ebenfalls positiv, ablesbar an einem Anstieg der Umsatzerlöse um 16 % auf 3,7 Mio. Euro. Der US-Erlösanteil stieg auf 10 % (2016: 9 %). In der Region Asien-Pazifik sanken die Erlöse um 10 % auf 5,3 Mio. Euro, da mehrere Beratungsaufträge Anfang 2017 beendet wurden und neue Projekte erst im Jahresverlauf starteten. Der Umsatzanteil der Region Asien-Pazifik betrug 15 % (Vorjahr: 17 %).
Die handelsrechtlichen Umsatzerlöse der INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft erhöhten sich um 5 % auf 27,2 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert aus den gestiegenen Serviceerlösen mit 9 % auf 15,5 Mio. Euro. Die Produkterlöse lagen mit 11,7 Mio. Euro auf Vorjahresniveau.
Ergebnisentwicklung
In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Konzernergebnis-Kennzahlen dargestellt:
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| in TEUR | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Umsatz | 35.807 | 34.188 |
| Kosten | 35.394 | 36.570 |
| EBIT | 413 | -2.382 |
| EBIT-Marge | 1 % | -7 % |
| EBITDA | 2.833 | 113 |
| EBITDA-Marge | 8 % | 0 % |
| Konzernjahresergebnis | -664 | -2.988 |
Intershop verzeichnete im Geschäftsjahr 2017 eine positive Ergebnisentwicklung im Konzern. Das Unternehmen steigerte sein Bruttoergebnis vom Umsatz um 12 % auf 17,6 Mio. Euro (2016: 15,7 Mio. Euro). Die Bruttomarge stieg um drei Prozentpunkte auf 49 % (2016: 46 %). Die betrieblichen Aufwendungen und Erträge sanken um 5 % auf 17,2 Mio. Euro. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die betrieblichen Aufwendungen des Vorjahres (18,1 Mio. Euro) durch Sonderaufwendungen im vierten Quartal 2016 für Umstrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 1,0 Mio. Euro zur Umsetzung der "Lighthouse 2020"-Strategie belastet gewesen waren. Abzüglich dieser Sonderaufwendungen lagen die betrieblichen Aufwendungen und Erträge in 2017 auf Vorjahresniveau. Um zusätzliche Investitionen zur Umsetzung des Cloud- und Branchen-Fokus tätigen zu können, ohne die Gesamtkosten zu erhöhen, wurden Kostenreduktionen in administrativen Funktionen in allen Bereichen vorgenommen. In der Folge sanken die Verwaltungskosten im Berichtszeitraum um 4 % auf 3,7 Mio. Euro. Die Kosten für Forschung und Entwicklung verringerten sich um 14 % auf 5,1 Mio. Euro. Im Bereich Marketing und Vertrieb stiegen die Kosten um 13 % auf 8,3 Mio. Euro. Die Betriebskostenquote betrug 48 % (2016 vor Sonderaufwendungen: 50 %). Die Gesamtkosten (Umsatzkosten und betriebliche Aufwendungen/Erträge) reduzierten sich um 3 % auf 35,4 Mio. Euro.
Insgesamt erwirtschafte Intershop im abgelaufenen Geschäftsjahr ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: -2,4 Mio. Euro), die EBIT-Marge lag bei 1 % (Vorjahr: -7 %). Nachdem Intershop bereits das vierte Quartal 2016 vor Umstrukturierungskosten positiv abgeschlossen hatte, war das operative Ergebnis in 2017 in der Quartalsbetrachtung durchgehend leicht positiv. Daran wird deutlich, dass die im Zuge der "Lighthouse 2020"-Roadmap durchgeführten Umstrukturierungen eine gute Grundlage bilden, um Marktpotenziale im Cloud-Geschäft und im Großhandel zu nutzen und profitabel zu wachsen. Das operative Ergebnis vor Abzug der Abschreibungen (EBITDA) stieg deutlich von 0,1 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum auf 2,8 Mio. Euro. Die EBITDA-Marge betrug 8 % (Vorjahr: 0 %). Die Abschreibungen sanken um 3 % auf 2,4 Mio. Euro. Das Finanzergebnis lag mit -0,3 Mio. Euro auf dem Vorjahresniveau. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag erhöhten sich auf 0,7 Mio. Euro im Vergleich zu 0,3 Mio. Euro in 2016, im Wesentlichen durch Steuern aus Vorjahren durch Feststellungen der Betriebsprüfung sowie durch die Verringerung aktiver latenter Steuern. Daraus folgt ein Konzernjahresergebnis nach Steuern von -0,7 Mio. Euro und ein Ergebnis je Aktie von -0,02 Euro (2016: -3,0 Mio. Euro; -0,09 Euro).
Die INTERSHOP Communications AG als Einzelgesellschaft reduzierte den handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag auf 0,6 Mio. Euro von 1,5 Mio. Euro im Vorjahr. Hauptursache waren gestiegene Umsätze sowie gesunkene Aufwendungen. Der Personalaufwand sank um 1,8 Mio. Euro auf 18,1 Mio. Euro durch weniger Mitarbeiter; zudem waren im Vorjahr Kosten für Umstrukturierungen enthalten (0,6 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 2 % auf 9,1 Mio. Euro. Abzüglich der im Vorjahr enthaltenen Kosten für Umstrukturierung von 0,3 Mio. Euro erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1 %, was im Wesentlichen aus den höheren Marketingausgaben resultiert. Die bezogenen Leistungen stiegen von 2,1 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro. Die Abschreibungen erhöhten sich von 0,4 Mio. Euro auf 1,0 Mio. Euro aufgrund Abschreibungen auf den erstmals in 2016 aktivierten Eigenleistungen auf selbst erstellte Software. Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die die Aktivierung der Softwareentwicklungskosten umfasst, sanken um 12 % auf 2,0 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von 1,2 Mio. Euro auf 0,8 Mio. Euro wegen geringerer Rückstellungsauflösungen. Die sonstigen Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. Euro resultierten im Wesentlichen aus verbundenen Unternehmen. Die Zinsaufwendungen von 0,3 Mio. Euro umfassen Zinsen aus dem in 2015 aufgenommenen Bankdarlehen sowie aus Steuernachzahlungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen 0,2 Mio. Euro und betreffen Steuern aus Vorjahren aus Feststellungen der Betriebsprüfung.
Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
Zum 31. Dezember 2017 betrug die Bilanzsumme des Intershop-Konzerns 25,0 Mio. Euro. Das entspricht einem Rückgang von 8 % gegenüber dem Vorjahresstichtag. Auf der Aktivseite reduzierten sich die langfristigen Vermögenswerte um 3 % auf 10,2 Mio. Euro. Dabei erhöhten sich die immateriellen Vermögenswerte geringfügig von 8,8 Mio. Euro auf 8,9 Mio. Euro. Die latenten Steuern verringerten sich von 1,1 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro. Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um 11 % auf 14,8 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den Rückgang der liquiden Mittel um 1,9 Mio. Euro auf 8,9 Mio. Euro. Davon betreffen 1,0 Mio. Euro die planmäßige Tilgung eines in 2015 aufgenommenen Darlehens. Auf der Passivseite sank das Eigenkapital aufgrund des negativen Ergebnisses nach Steuern um 4,5 % auf 15,3 Mio. Euro. Die langfristigen Schulden reduzierten sich im Wesentlichen durch die Kredittilgung von 3,1 Mio. Euro auf 2,0 Mio. Euro. Zudem sanken die kurzfristigen Schulden um 3 % auf 7,7 Mio. Euro, hauptsächlich durch verringerte Rückstellungen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 59 % auf 61 % zum 31. Dezember 2017.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtszeitraum 1,7 Mio. Euro nach -0,9 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum, was im Wesentlichen auf das verbesserte Ergebnis vor Steuern zurückzuführen ist. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit betrug 2,6 Mio. Euro und lag damit leicht über dem Vorjahreswert von 2,4 Mio. Euro. Die darin enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte waren mit 2,2 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag per Saldo bei 1,0 Mio. Euro durch die Kredittilgung. Insgesamt nahmen die liquiden Mittel gegenüber dem Jahresende 2016 um 18 % auf 8,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017 ab. Insgesamt zeigt Intershop damit weiterhin eine solide Vermögens- und Finanzlage.
Die Bilanzsumme der Einzelgesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluss betrug 28,6 Mio. Euro, ein leichter Rückgang von 1 % gegenüber dem Vorjahr (2016: 29,0 Mio. Euro). Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 13 % auf 13,5 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den Zugang bei der selbst erstellten Software (2017: 3,7 Mio. Euro; 2016: 2,2 Mio. Euro). Das Umlaufvermögen sank um 12 % auf 14,7 Mio. Euro, was primär auf die Reduzierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie den Rückgang der liquiden Mittel zurückzuführen ist. Die flüssigen Mittel verringerten sich von 8,1 Mio. Euro auf 6,6 Mio. Euro, insbesondere durch die planmäßige Tilgung des Darlehens in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Das Eigenkapital reduzierte sich um 3 % auf 17,0 Mio. Euro durch den leicht erhöhten Bilanzverlust. Die Rückstellungen sanken um 18 % auf 2,2 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten stiegen um 13 % auf 8,2 Mio. Euro. Dabei erhöhten sich die erhaltenen Anzahlungen auf 2,6 Mio. Euro von 1,4 Mio. Euro im Vorjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken von 3,8 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro.
Personal
Intershop beschäftigte zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 weltweit insgesamt 338 Mitarbeiter und damit 17 Vollzeitarbeitskräfte weniger als zum Vorjahresstichtag. Die Reduzierung ist unter anderem in der Umsetzung des im Oktober 2016 verabschiedeten Strategieprogramms "Lighthouse 2020" begründet, das auch mit Personalanpassungen verbunden war.
Intershop setzt im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter auf Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Lehrstühlen anerkannter Hochschulen, um sich talentierte Nachwuchskräfte zu sichern. Der Anteil der Hochschulabsolventen an der Gesamtbelegschaft ist mit 83 % überdurchschnittlich hoch. Nach einer Erhebung von Focus Money in Zusammenarbeit mit der Faktenkontor GmbH ist Intershop einer der aussichtsreichsten Arbeitgeber Deutschlands. Die im September 2017 veröffentlichte "Deutschland Test"-Studie zu Karrierechancen für Ingenieure untersuchte die nach Mitarbeiterzahl rund 10.000 größten Unternehmen mit Sitz in Deutschland hinsichtlich der drei Aspekte Arbeitsatmosphäre, Innovationskraft und Arbeitsplatzattraktivität.
Unter den mehr als 4.200 Unternehmen, die speziell Ingenieuren fachbezogene Karrieren bieten, erhielten 412 Unternehmen die Auszeichnung "Top-Karrierechancen für Ingenieure". Intershop belegte unter den IT- und Kommunikationsdienstleistern dabei Platz sechs.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen:
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| Mitarbeiter nach Bereichen* | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Technische Abteilungen (Servicebereiche und F&E-Bereich) | 251 | 268 |
| Vertrieb und Marketing | 49 | 45 |
| Allgemeine Verwaltung | 38 | 42 |
| 338 | 355 |
* auf Basis Vollzeitkräfte inklusive Studenten und Auszubildende
Die Zahl der Beschäftigten in den europäischen Niederlassungen betrug zum Bilanzstichtag 291 Mitarbeiter. Der Anteil an der Gesamtbelegschaft lag bei 86 %. Im Vorjahreszeitraum waren es mit 309 Mitarbeitern noch 87 % gewesen. Auf die Niederlassung in San Francisco, USA, entfielen mit 18 Beschäftigten rund 5 % der Belegschaft (Vorjahr: 15 Mitarbeiter, 4 %). Die Zahl der Beschäftigten in der asiatisch-pazifischen Region sank von 31 auf 29 Mitarbeiter, der Anteil der Beschäftigten lag wie im Vorjahr bei 8 %.
Die AG als Einzelgesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag 286 Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 305 Mitarbeiter).
Vorstand und Aufsichtsrat
Auf der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 wurden die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Christian Oecking, Ulrich Prädel und Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis mit großer Mehrheit bestätigt. Auf der anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Christian Oecking erneut zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Sein Stellvertreter ist Ulrich Prädel.
VERGÜTUNGSBERICHT
Vergütung Vorstand
Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die fixen Bestandteile sind das Festgehalt sowie Nebenleistungen wie geldwerter Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen und werden monatlich ausgezahlt. Die variable, jährlich wiederkehrende Vergütung ist im Grundsatz an unterschiedliche jährliche qualitative und quantitative sowie mehrjährige quantitative Ziele gebunden, deren Bemessung in Abhängigkeit vom Grad der Zielerreichung erfolgt. Etwa ein Drittel der Gesamtvergütung ist variabel. Bei der variablen Vergütung hängen 55 % der Vergütung von der Erreichung langfristiger und 45 % von der Erreichung kurzfristiger Ziele ab. Bemessungsgrundlagen für die quantitativen Ziele sind das Konzern-EBIT, Umsatz sowie der Aktienkurs. Qualitative Ziele beziehen sich auf strategische Vorgaben.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich auf 736 TEUR (2016: 534 TEUR), davon entfielen 496 TEUR (2016: 510 TEUR) auf die feste Vergütung und 240 TEUR (2016: 24 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen 460 TEUR Festgehalt und 36 TEUR Nebenleistungen (2016: 460 TEUR Festgehalt, 50 TEUR Nebenleistungen). Die variable Vergütung 2017 beinhaltet einen Turnaround Bonus in Höhe von 50 TEUR für jedes Vorstandsmitglied als Sondertantieme durch Beschluss des Aufsichtsrats.
Die Bezüge teilen sich wie folgt auf die Vorstandsmitglieder auf:
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| Feste Vergütung | Variable Vergütung | Gesamtbezüge | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Jochen Wiechen | 266 | 268 | 132 | 24 | 398 | 292 |
| Axel Köhler | 230 | 242 | 108 | 0 | 338 | 242 |
| 496 | 510 | 240 | 24 | 736 | 534 |
Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Im Fall einer Umwandlung des Unternehmens (Verschmelzung, Aufspaltung oder Formwechsel) enden die Vorstandsmandate. Der Vorstand erhält dann als Entschädigung eine Abfindung von zwölf Monatsgehältern; ist die Restlaufzeit des Vorstandsvertrages kleiner als ein Jahr, verringert sich die Abfindung entsprechend. Mit den Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, das eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für ein Jahr vorsieht. Die Entschädigung umfasst 75 % der zuletzt bezogenen (Grund-)Vergütung ausschließlich Nebenleistungen. Die Entschädigungszahlung entfällt, wenn Intershop auf das Wettbewerbsverbot innerhalb einer bestimmten Frist verzichtet. Die Vorstandsverträge beinhalten im Krankheitsfall einen Anspruch auf sechsmonatige Fortzahlung der festen Grundbezüge bis maximal zum Ende der Laufzeit der Verträge. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die feste monatliche Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für die sechs folgenden Monate. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Kredite oder ähnliche Leistungen wurden Mitgliedern des Vorstands nicht gewährt. Die Vorstände haben im Geschäftsjahr keine Leistungen Dritter erhalten, die im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind.
Vergütung Aufsichtsrat
Die Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet fixe und variable Bestandteile. Die fixe Vergütung besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12.500 Euro pro Jahr sowie einem Sitzungsgeld von 2.500 Euro pro Sitzung bzw. in Höhe von 500 Euro, sofern anstelle einer Sitzung eine Telefonkonferenz abgehalten wird. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern das im gebilligten Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr positiv war und festgelegte quantitative Ziele erreicht wurden: 5.000 Euro werden jeweils gewährt, wenn a) das Vorjahres-EBIT erreicht wird, b) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gesteigert wurde, c) das EBIT gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 % gesteigert wurde sowie d) bei einer Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 %. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich ergebenden fixen und variablen Vergütung. Gehören Aufsichtsratsmitglieder nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Auslagen werden von der Gesellschaft ersetzt.
Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2017 eine Gesamtvergütung in Höhe von 200 TEUR (2016: 136 TEUR) zu, davon entfielen 140 TEUR (2016: 136 TEUR) auf die fixe Vergütung und 60 TEUR (2016: 0 TEUR) auf den erfolgsabhängigen variablen Anteil. Die fixe Vergütung setzt sich aus 50 TEUR (2016: 50 TEUR) Festvergütung und 90 TEUR (2016: 86 TEUR) Sitzungsgeldern zusammen.
Der Vergütungsanspruch teilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder auf:
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| Fixe Vergütung | Variable Vergütung | Gesamtbezüge | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Christian Oecking | 70 | 39 | 30 | 0 | 100 | 39 |
| Ulrich Prädel | 35 | 4 | 15 | 0 | 50 | 4 |
| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis | 35 | 19 | 15 | 0 | 50 | 19 |
| In 2016 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder | - | 74 | - | 0 | - | 74 |
| 140 | 136 | 60 | 0 | 200 | 136 |
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Risikomanagementsystem
Intershop agiert in einem dynamischen Markt, der von kontinuierlichen Veränderungen und damit behafteten Umfeldrisiken unterschiedlicher Natur geprägt ist, was Planungen erschwert und Prognoseabweichungen entstehen lässt. Gleichzeitig unterliegt die Gesellschaft Risiken, die aus der Geschäftspolitik, der Struktur des Unternehmens oder der Organisation der internen Prozesse heraus entstehen und die Ziele des Unternehmens gefährden können. Intershop bekennt sich zum Schutz des Eigentums der Aktionäre und zur Existenzsicherung als Grundlage seiner unternehmerischen Tätigkeit. Zur frühzeitigen Erkennung unbekannter Risiken (Frühwarnfunktion) sowie zur Steuerung der Risiken hat der Vorstand eine Risikopolitik verabschiedet, in der die Methoden und Prozesse des unternehmensweiten Risikomanagements beschrieben und festgelegt wurden. Dazu wurde ein Risikohandbuch mit der Beschreibung des Risikomanagementsystems erstellt, welches regelmäßig überprüft und angepasst wird. Bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems wird Intershop von spezialisierten externen Beratern unterstützt. Risiken sind in der Risikopolitik als die Möglichkeit definiert, von geplanten Zielen abzuweichen, und umfassen sowohl positive Abweichungen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken). Im Fokus des Risikomanagementsystems stehen besonders gravierende mögliche negative Abweichungen, die die Unternehmensentwicklung beeinflussen und das Eigenkapital und die Liquidität stark belasten können. Der Vorstand hat einen Risikomanager ernannt, der ihn quartalsweise über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Die weitere Ausgestaltung der Risikomanagementorganisation ist dezentral. Die Bereichsleiter der einzelnen Unternehmensbereiche sind für die Identifizierung und Bewältigung der Risiken ihrer Bereiche verantwortlich. Im Falle von bedeutenden und insbesondere bestandsgefährdenden Risiken sind die Bereichsleiter verpflichtet, den Vorstand sofort und umfassend zu informieren. Flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege und eine offene Kommunikationskultur stellen sicher, dass auch darüber hinaus wichtige Risikoinformationen umgehend an den Vorstand gelangen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand mindestens einmal im Quartal, in der Regel aber häufiger, über wichtige Entwicklungen im Unternehmen informiert.
Der operative Prozess des Risikomanagements umfasst die Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikoaggregation und Risikobewältigung. Dabei werden strategische, operative und finanzielle Risiken unterschieden. Zu den strategischen Risiken zählen Umfeld- und Branchenrisiken sowie unternehmensstrategische Risiken. Als operative Risiken werden leistungswirtschaftliche, informationstechnische Risiken und Personalrisiken betrachtet. Hinzu kommen finanzielle (finanzwirtschaftliche) und sonstige Risiken.
Zur Risikoidentifikation erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung des Umfelds in Bezug auf definierte Risikofelder und Risiken durch Risikoeigner (in der Regel die Intershop-Bereichsleiter), denen klar abgegrenzte Unternehmensbereiche und alle daraus entstandenen möglichen Risiken operativ zugeordnet sind. Zusätzlich wird eine jährliche Risikoinventur mit quartalsweiser Aktualisierung durchgeführt, in deren Rahmen die Relevanzskala und die Risikoeigner festgelegt, bereits identifizierte Risiken überprüft sowie neue Risiken erfasst werden. Zusätzlich findet eine Abweichungsanalyse des Controllings zur Identifikation von Planabweichungen statt. Dazu wird auf die Finanzbuchhaltungs- und Controlling-Software von SAP sowie die Konsolidierungs- und Controlling-Software von LucaNet zurückgegriffen. Wenn möglich oder sinnvoll, werden alle Risiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bewertet und einer Relevanzklasse zugeordnet. Die Relevanzklasse 1 kennzeichnet dabei unwesentliche Risiken, die Relevanzklasse 2 spürbare, die Relevanzklasse 3 starke, die Relevanzklasse 4 erhebliche sowie die Relevanzklasse 5 bestandsgefährdende Risiken. Der Umfang des Gesamtrisikos von Intershop wird durch eine Risikoaggregation bestimmt. Dafür wird die Software Strategie-Navigator verwendet. Intershop wendet zur Risikobewältigung je nach Stadium Maßnahmen an, die die Eintrittswahrscheinlichkeiten senken oder die Schadenshöhe vermindern.
Intershop hat im Zuge der Risikoinventuren in allen Bereichen des Unternehmens Risiken identifiziert, die die Entwicklung des Unternehmens beeinflussen können.
Umfeldrisiken und Branchenrisiken
Intershop agiert als einer der führenden Anbieter innovativer und umfassender Lösungen für den Omni-Channel-Commerce in einem sehr dynamischen Markt. Dieser Markt ist kontinuierlichen Veränderungen unterworfen, etwa durch technologischen Fortschritt, Veränderungen in der IT-Landschaft von Unternehmen, die Konsolidierung der Anbieterlandschaft oder neue Strategien oder Verhaltensmuster von Akteuren im Online-Handel. Prinzipiell besteht das Risiko, dass Intershop Produkte und Dienstleistungen anbietet, die nicht den Kundenbedürfnissen und Markterwartungen entsprechen, sowie dass neue Technologien den heutigen Internethandel stark verändern oder sogar ersetzen. Gelingt es nicht, die Zielmärkte adäquat zu beobachten, die Mitbewerber einzuschätzen und neue innovative Produkt- und Lösungsstrategien anzubieten, kann dies zu einer zukünftigen negativen Umsatzentwicklung führen, weil Kunden zu Wettbewerbern wechseln und die Neukundengewinnung erschwert wird. Intershop begegnet diesem Risiko durch eine ständige Marktbeobachtung und Analyse der Kundenbedürfnisse in Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und Marktanalysten. So fließt in die neuen Produktversionen regelmäßig das Kunden- und Partner-Feedback mit ein. Zudem gibt es Gespräche mit Industrieanalysten wie Forrester. Im März 2017 war Intershop in den "Forrester Wave"-Studien zum wiederholten Mal als führender Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen eingestuft worden, sowohl für den Einsatz im B2B- als auch im B2C-Sektor. Auch in der im September veröffentlichten Forrester-Branchenanalyse "B2B Commerce Suites for Midsize Organizations, Q3 2017" erzielte Intershop eine sehr gute Bewertung. So erhielt das Unternehmen unter allen Teilnehmern in den Kategorien "Aktuelles Angebot" und "Commerce Management" die Bestnote.
Insgesamt schätzt Intershop diese Risiken als strategische Risiken ein, die auf lange Sicht erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können. Im Moment werden jedoch keine bzw. nur schwache Indikatoren gesehen, die auf einen Eintritt der Risiken hinweisen.
Unternehmensstrategische Risiken
Übergeordnetes strategisches Ziel von Intershop ist die Entwicklung des Unternehmens vom reinen Technologieanbieter zu einem ganzheitlichen Anbieter von Omni-Channel-Commerce-Lösungen.
Die Markenbekanntheit spielt für Intershop eine zentrale Rolle, da sonst potenzielle Kunden das Unternehmen nicht als möglichen Lösungspartner wahrnehmen. Intershop setzte dazu in den vergangenen Jahren im Rahmen seiner Markenstrategie auf ein Re-Branding und eine Re-Positionierung unter Beachtung eines Added-Value-Ansatzes, um den bestehenden Markenwert nicht zu gefährden und insbesondere in wichtigen europäischen und außereuropäischen Absatzmärkten die Markenbekanntheit zu erhöhen. Parallel dazu erfolgten Gründungen von europäischen Tochtergesellschaften sowie der erweiterte Ausbau eines Netzes von internationalen Vertriebspartnern, die mit unterschiedlichsten Vertriebs- und Werbemaßnahmen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Marke Intershop in der jeweiligen Region beitragen werden. Die Marketing- und Vertriebsmaßnahmen wurden in 2017 verstärkt, um insbesondere eine hohe Sichtbarkeit und Markenbekanntheit in den beiden strategisch wichtigen Bereichen Cloud-Geschäft und Großhandelsfokussierung zu erreichen. Zur Vermarktung nutzt Intershop dabei die Expertise von Industrieanalysten wie Forrester. Zudem spielt die Kooperation mit Microsoft eine wesentliche Rolle, da die Bekanntheit dieses Unternehmens die Wahrnehmung der Marke Intershop unterstützt.
Ein großer Geschäftsbereich von Intershop sind die Beratungsdienstleistungen, welche vor allem im Rahmen von Projekten erbracht werden. Dabei ist die Kundenbindung ein sehr wichtiger Faktor. Um diese gewährleisten zu können, ist es von Bedeutung, die vom Kunden geforderte Qualität zu erbringen, aber auch den Kostenrahmen zu beachten. Gelingt dies nicht, so hat dies Auswirkungen auf die Reputation der Gesellschaft. Zukünftige Aufträge könnten verloren gehen oder die Gewinnspanne der Projekte würde sich dauerhaft reduzieren. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, werden zu den Projekten detaillierte Ressourcenplanungen durchgeführt. Regelmäßige Berichte und Projektbesprechungen dokumentieren die aktuellen Projektstände. Intershop begegnet diesem Risiko auch durch ein permanentes Monitoring der Kundenzufriedenheit. Risiken, welche sich aus den Projekten ergeben, sind somit für Intershop besser beherrschbar.
Hinsichtlich der Intershop-Software besteht ein für Software typisches Produktmangelrisiko. Durch Fehler in der Entwicklung kann es möglich sein, dass das Produkt mangelhaft ist und insbesondere hinsichtlich der Produktsicherheit nicht den Kunden- und Marktanforderungen entspricht. Produktmängel könnten zu einer potenziellen oder tatsächlichen Beeinträchtigung des Betriebs beim Kunden führen und bei schweren Mängeln die Akzeptanz der Produkte von Intershop erheblich mindern. Für Intershop fielen infolge dessen Zusatzkosten zur Mängelbeseitigung und/oder Kosten für mögliche juristische Auseinandersetzungen und/oder Schadenersatz beim Kunden an. Außerdem ist ein Umsatzrückgang möglich. Das Risiko wird jedoch als gering angesehen, weil ein aufwendiger Qualitätssicherungsprozess mit Bestimmung eines Security-Code-Verantwortlichen und ein dokumentierter Eskalationsprozess die Möglichkeit des Auftretens signifikanter Produktfehler minimieren.
Neben dem Produktmangelrisiko besteht grundsätzlich auch das Risiko, dass die Intershop-Software durch neue disruptive Technologien ganz oder teilweise verdrängt wird. Durch den Synaptic-Commerce®-Ansatz mit der Übernahme von als relevant erkannten Technologien ins Produktportfolio, kurze Produkt-Release-Zyklen, eine agile Softwareentwicklung sowie regelmäßige Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen sind derzeit keine Anzeichen für derartige Entwicklungen zu erkennen.
Zusammengefasst schätzt Intershop diese Risiken als strategische Risiken ein, die auf lange Sicht die Ertragslage spürbar bis stark mindern oder erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage haben können. Gegenwärtig sieht Intershop den Eintritt dieser Risiken als eher unwahrscheinlich an.
Leistungswirtschaftliche Risiken
Für Intershop sind Abweichungen von geplanten Umsatzzielen durch die Nichtrealisierung einer ausreichenden Anzahl von Neukunden bzw. Großaufträgen, den Wegfall von Bestandskunden oder nicht-zielführende Marketing- und Vertriebsaktivitäten nicht auszuschließen. Die Effizienz im Vertrieb wird regelmäßig überprüft und mit verschiedenen Maßnahmen wird dem Risiko entgegengesteuert. Mit dem "Lighthouse 2020"-Strategieprogramm wurden detaillierte Marketing- und Vertriebsmaßnahmen festgelegt. Schwerpunkte sind dabei der Ausbau der Vertriebspipeline sowie die Erhöhung des Umsatzanteils von Cloud-Umsätzen. Personelle Verstärkungen in allen Vertriebseinheiten sowie verschiedene Marketingmaßnahmen unterstützen dabei den Vertrieb.
Aufgrund der Komplexität der Produkte gestaltet sich der Vertrieb über Partner als anspruchsvoll. Intershop setzt vor allem in ausländischen Märkten zwangsläufig auf Vertriebspartner, da der Aufbau eigener Vertriebsstrukturen zu hohe Kosten nach sich zieht. Um Risiken aus einer fehlerhaften Beratung potenzieller Kunden durch Partner zu vermeiden, setzt Intershop auf gezielte Schulungen, eine Weiterentwicklung der Partnerprogramme, eine verbesserte Partnerbetreuung durch Partnermanager, einen Auswahlprozess der Partner, die einem umfangreichen Anforderungskatalog genügen müssen, sowie regelmäßige Partnerveranstaltungen.
Die leistungswirtschaftlichen Risiken werden aufgrund der getroffenen Maßnahmen insgesamt als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Sollten sie eintreten, können sie jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage von Intershop haben.
Personalrisiken
Die Leistungen und das Know-how der Mitarbeiter und Führungskräfte sind entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Dabei besteht insbesondere bei Personal in Schlüsselpositionen das Risiko, dass das spezifische Wissen dieser Mitarbeiter bei einem Wechsel zu einem Wettbewerbsunternehmen dort eingesetzt wird. Ferner ist es grundsätzlich schwieriger, diese Mitarbeiter zu ersetzen. Ein Verlust von Schlüsselpersonen könnte die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von Intershop beeinträchtigen und zusätzliche Wiederbesetzungskosten verursachen. Durch den Einsatz eines modernen Personalmanagements mit individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen in Verbindung mit der offenen Unternehmenskultur und flachen Hierarchien wird diesen Risiken entgegengewirkt. Intershop hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass durch die genannten Maßnahmen, die hohe Qualifikation der Mitarbeiter und auch durch ein ausgeprägtes Netz an externen Dienstleistern Personalabgänge aufgefangen werden können. Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2016 hat zu einer erhöhten Mitarbeiterfluktuation geführt, die sich im Geschäftsjahr 2017 fortsetzte. Um das Risiko dennoch niedrig zu halten, wurden Gegenmaßnahmen ergriffen bzw. verstärkt. Beispielsweise errichtete das Unternehmen ein Fachkräfte-Entwicklungsprogramm (TEC-LEAD-Programm), das eine Schlüsselpersonenförderung beinhaltet. Das strategische Personalmanagement mit Personalentwicklungsmaßnahmen wurde intensiviert. Zudem gibt es regelmäßige Gehalts- und Joblevelreviews.
Zusammenfassend stuft Intershop die Personalrisiken als eher unwahrscheinliche Risiken ein, die bei Eintritt die Ertragslage spürbar mindern können.
Informationstechnische Risiken
Die Geschäftsprozesse bei Intershop basieren auf Informationstechnologien. Dabei besteht ein typisches inhärentes Datenverlustrisiko. Ferner ist Intershop dem Risiko von Angriffen auf die Software ausgesetzt, was den Funktionsumfang und die Verfügbarkeit beim Kunden einschränken kann. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Informationen an Wettbewerber abfließen, die ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Laufend werden dabei die schon bestehenden Maßnahmen zur Informationssicherheit sowie Datensicherungsverfahren weiterentwickelt, damit die mit der IT-gestützten Integration verbundenen Risiken begrenzt werden. Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsprozesse werden regelmäßig aktualisiert. Intershop schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass sich dieses Risiko realisiert, daher als gering ein.
Ein weiteres Risiko stellt die Verfügbarkeit von Drittsoftware dar, welche den Markt- und Kundenanforderungen entsprechen muss. Ist eingesetzte Drittsoftware nicht rechtzeitig verfügbar oder schadhaft, kann dies das Betriebsergebnis beeinflussen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, werden langfristige Lieferverträge mit Drittsoftware-Anbietern geschlossen und deren Qualität wird kontinuierlich überprüft. Wo möglich und sinnvoll, wird Open-Source-Software verwendet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf alternative Anbieter zurückzugreifen.
Insgesamt schätzt Intershop die informationstechnischen Risiken als eher unwahrscheinliche Risiken ein, die je nach Risikoeintritt die Ertragslage unwesentlich bis stark mindern können.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Intershop verfügt zum Bilanzstichtag mit einer Liquidität von 8,9 Mio. Euro über eine gute Liquiditätssituation. Ein Zinsrisiko aus einem Bankdarlehen in Höhe von 2,8 Mio. Euro zum Bilanzstichtag besteht durch die Vereinbarung eines festen Zinssatzes über die Laufzeit nicht. Ein Liquiditätsrisiko aufgrund der Rückzahlung der finanziellen Verbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt, da die Darlehenstilgung über eine feste Laufzeit mit einer festen jährlichen Rate vereinbart ist. Zusätzlich hat das Unternehmen die Möglichkeit einer jährlichen Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Der Kreditvertrag enthält Regelungen, die es der Bank ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen die Kreditbedingungen zu ändern oder den Kredit fällig zu stellen.
Währungsrisiken aus dem Engagement im Ausland treten durch die Umsätze in US-Dollar und in Australischem Dollar auf. Maßnahmen zur Absicherung von Währungsrisiken werden nach Einzelfallentscheidungen getroffen.
Darüber hinaus besteht das Risiko von Forderungsausfällen. Um das Risiko von Zahlungsausfällen zumindest einzugrenzen, führt Intershop regelmäßig Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Kunden durch. Bei größeren Aufträgen wird das Risiko zusätzlich durch die Vereinbarung von Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt verringert. Es wird hierzu zusätzlich auf den Konzernanhang, Abschnitt "Angaben zu den Finanzinstrumenten" verwiesen.
Insgesamt schätzt Intershop die finanzwirtschaftlichen Risiken als eher unwahrscheinliche Risiken ein, die bei Eintritt die Ertrags- und Finanzlage unwesentlich bis spürbar negativ oder positiv beeinflussen können.
Sonstige Risiken
Das Unternehmen ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Aktuell geht der Vorstand davon aus, dass, über die im Konzernanhang angegebenen Rechtsstreitigkeiten hinaus, aus laufenden Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen auf die Gesellschaft zukommen. Diese Risiken werden zudem durch Versicherungen abgesichert bzw. es wurden vorsorglich Rückstellungen gebildet. Es wird auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechtsstreitigkeiten/Eventualverbindlichkeiten" verwiesen.
Dritte könnten Intershop der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, wie zum Beispiel Patenten oder Urheberrechten, bezichtigen und Schadenersatzforderungen geltend machen oder auch versuchen, den Vertrieb der Intershop-Software zukünftig zu beschränken. Dies gilt vornehmlich für die Staaten, in denen Software-Verfahrenspatente existieren. Intershop prüft zur generellen Risikominimierung daher insbesondere und regelmäßig die Einhaltung von Lizenzbestimmungen Dritter bereits im Entwicklungsprozess.
Für den Vertrieb von Intershop-Produkten werden spezialisierte und standardisierte Verträge und AGB benutzt. Es kann vorkommen, dass von diesen Verträgen, zum Beispiel auf Kundenwunsch, abgewichen werden muss. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass die abweichende vertragliche Regelung von Nachteil für das Unternehmen ist. Dieses Risiko wird begrenzt, indem Verträge, die von der Standardvorlage bzw. von den Standard-AGB abweichen, juristisch zu prüfen sind.
Als weltweit agierendes Unternehmen unterliegt Intershop nationalen und internationalen Gesetzgebungen, deren Einhaltung sicherzustellen ist. Insbesondere mit den steigenden Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung besteht das Risiko, dass diesbezügliche Anforderungen nicht eingehalten werden und damit Haftungsansprüche oder Bußgelder einhergehen. Um dieses Risiko zu mindern, greift Intershop auf die Unterstützung externer Berater zurück.
Chancen
Intershop befindet sich in einem sehr dynamischen und schnell wachsenden Marktumfeld für E-Commerce-Plattformen mit zunehmender Unternehmenskonzentration. In diesem Markt können sich jederzeit neue Chancen ergeben. Diese zu identifizieren und zu nutzen, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen, ist ein wesentlicher Treiber für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Deshalb sind bei Intershop das Chancen- und Risikomanagement eng miteinander verknüpft. Das Chancenmanagement ist Teil des strategischen Planungsprozesses bei Intershop - hier werden regelmäßig interne und externe Potenziale evaluiert, die sich positiv auf die Weiterentwicklung und Wertsteigerung des Unternehmens auswirken können.
Die folgenden Chancen sind dabei hervorzuheben: Durch zufriedene Intershop-Kunden können sich nennenswerte Nachfolgeaufträge ergeben. Durch die bestehende Kundenstruktur mit großen und mittelständischen Unternehmen bietet sich die Chance, ohne erneuten Akquiseaufwand weitere Umsätze mit diesen Kunden und deren verbundenen Unternehmen zu realisieren. Zudem sind Kunden nach erfolgreicher Einführung der Intershop-Software oft aufgrund der finanziellen und zeitlichen Wechselhürden weniger geneigt, den Anbieter zu wechseln. Aus möglichen Audits können sich zusätzliche Umsätze ergeben, wenn der Kunde gegen die Lizenzbedingungen verstößt. Intershop hat den Ruf, durch seine langjährigen Erfahrungen ein besonders verlässlicher Projektpartner zu sein, der auch unter schwierigen Voraussetzungen Projekte im vereinbarten Zeit- und Budgetrahmen zum Erfolg führt. Dies kann zu kurzfristigen Kundengewinnen führen, insbesondere, wenn Kunden zuvor mit anderen Anbietern in einem Projekt gescheitert sind. Weiterhin sieht Intershop erhebliche Chancen bei der Erweiterung des Partnernetzwerkes, insbesondere durch strategische Partnerschaften. Zudem gibt es Chancen im Rahmen der Marktpositionierung durch das Lighthouse-Programm. Dadurch können sich zusätzliche Wachstumspotenziale ergeben, da sich Umsatzmöglichkeiten durch neue und erweiterte Kundensegmente oder Vertriebsregionen eröffnen. Durch die Vermarktung von neuartigen Preismodellen können sich weitere Umsatzchancen ergeben, da wiederum andere Kundenkreise angesprochen werden. Dabei verspricht sich Intershop erhebliche Chancen vom weiteren Ausbau des Cloud-Geschäfts.
Gesamtrisikoposition
Unter der Gesamtrisikoposition sind alle Einzelrisiken zu verstehen, denen Intershop in der Gesamtheit ausgesetzt ist. Es sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Die Gesamtrisikoposition ist unverändert zum Vorjahr.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem von Intershop umfasst die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung von dessen Entscheidungen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Der Intershop-Konzern ist entsprechend der Vorstandsressorts gegliedert, deren verschiedene Abteilungen zu dem jeweils verantwortlichen Vorstand berichten. Die Abteilungen sind unterteilt in verschiedene Kostenstellen bzw. Profitcenter, für die je ein Abteilungsleiter verantwortlich ist. Die Abteilungsleiter haben entweder Gewinn- und Kostenverantwortung oder ausschließlich Kostenverantwortung.
Die geschäftlichen Bestell- und Genehmigungsprozesse einschließlich Zeichnungsberechtigungen und Wertgrenzen sind in einer vom Vorstand eingeführten Genehmigungsrichtlinie ("Global Authorization Policy") geregelt, welche regelmäßig überprüft und wenn notwendig angepasst wird. Die Genehmigungsrichtlinie beinhaltet drei Regelungsfelder: den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Angebote an und Verträge mit Kunden sowie Personalangelegenheiten. Bevor Aktivitäten ausgeführt werden, sind festgelegte Abläufe einzuhalten. Werden beispielsweise Waren bestellt oder Dienstleistungen beauftragt, bestehende Verträge verändert oder gekündigt, sind Genehmigungen in Form von Unterschriften einzuholen. Deren Umfang ist abhängig von der Art des Vertrages und vom Auftragsvolumen. Es sind Angaben über finanzielle und bilanzielle Auswirkungen sowie Budgeteffekte darzulegen und Alternativen (z. B. Angebote weiterer Lieferanten oder Dienstleister) zu erläutern. Alle Bestellungen bzw. Beauftragungen dürfen nur erfolgen, wenn die jeweils entsprechend der Richtlinie notwendigen Genehmigungen der Fachabteilungen, Abteilungsleiter und/oder Vorstände vorliegen. Neben der Genehmigungsrichtlinie existieren bei Intershop weitere Richtlinien für verschiedene Geltungsbereiche, zum Beispiel die Reisekostenrichtlinie, die Mobiltelefonrichtlinie oder die Firmenwagenrichtlinie. Diese werden ebenfalls regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst. In den mindestens zweiwöchentlichen Vorstandsbesprechungen werden neben anderen Themen auch externe Beauftragungen diskutiert und überwacht.
Die buchhalterischen Vorgänge werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften im zentralen SAP-System des Konzerns erfasst. Die Konsolidierung und Aufstellung des Konzernabschlusses von Intershop wird mit der Konsolidierungssoftware von LucaNet auf Basis der im SAP erfassten Einzelabschlüsse zentral durchgeführt. Die Bilanzierungsvorschriften des Konzerns berücksichtigen die Anforderungen der IFRS, HGB, AktG und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgen interne Kontrollen unter Wahrung des Vier-Augen-Systems zur Sicherstellung der Verlässlichkeit der eingehenden Einzelabschlüsse und des Konzernabschlusses. Vom Konzerncontrolling werden monatlich Detailauswertungen erstellt, um die Entwicklung des Konzerns, der Einzelgesellschaften sowie der Kostenstellen und Profitcenter aufzuzeigen. Die Werthaltigkeitstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden zentral auf Konzernebene durchgeführt, um einheitliche Bewertungskriterien sicherzustellen. Auf Konzernebene erfolgt durch das Konzerncontrolling die Aufbereitung und Zusammenfassung der Daten für die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts, welche durch die Finanzabteilung überprüft werden.
ANGABEN NACH § 289a ABSATZ 1 HGB BZW. § 315a ABSATZ 1 HGB NEBST ERLÄUTERNDEM BERICHT NACH § 176 ABSATZ 1 S. 1 AKTG
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 31.683.484 Euro und ist eingeteilt in 31.683.484 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Eine Aktie hat einen Anteil am Grundkapital von 1 Euro. Es existieren keine Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Zum Bilanzstichtag sind die Shareholder Value Beteiligungen AG mit 14,83 % und die Shareholder Value Management AG mit 10,07 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Insgesamt halten beide Gesellschaften laut ihren Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 ff. WpHG a. F. zusammen 24,90 % der Stimmrechte (abgestimmtes Stimmrechtsverhalten).
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen zum Bilanzstichtag am Grundkapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden der INTERSHOP Communications AG nicht mitgeteilt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, also insbesondere Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat, gibt es nicht. Es gibt keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sodass eine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, ohne dass sie gleichzeitig die Kontrollrechte unmittelbar ausüben können, ebenfalls nicht existiert.
Die Ernennung und Abberufung des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 6 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Satzungsänderungen erfolgen nach den §§ 179 ff. AktG sowie nach § 28 der Satzung. Nach letztgenannter Vorschrift ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, insbesondere auch Änderungen der Angaben über das Grundkapital, entsprechend dem jeweiligen Umfang von Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital und genehmigtem Kapital sowie von Kapitalherabsetzungen aufgrund der Einziehung von Aktien zu beschließen.
Hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitt "Eigenkapital", bzw. auf den Anhang des Einzelabschlusses der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft unterhält keine wesentlichen verbindlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Zudem gibt es keine verbindlichen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289f HGB BZW. § 315d HGB
Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom 12. Februar 2017 die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB abgegeben und diese zusammen mit dem Bericht über die Unternehmensführung (Corporate-Governance-Bericht) auf der Internetseite des Unternehmens unter http://www.intershop.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung öffentlich zugänglich gemacht.
ABHÄNGIGKEITSBERICHT
Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat rein vorsorglich für das Geschäftsjahr 2017 einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG aufgestellt. In diesem Bericht werden auch die Beziehungen zu Shareholder Value Management AG und zur Shareholder Value Beteiligungen AG dargestellt. Die Shareholder Value Management AG und die Shareholder Value Beteiligungen AG vereinigten auf der Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 67,64 % der anwesenden Stimmen auf sich und verfügten damit über eine Hauptversammlungsmehrheit. Der Vorstand geht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorsorglich von dem Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses zu diesen Gesellschaften aus. Der Vorstand ist sich jedoch bewusst, dass diese Einschätzung von Unwägbarkeiten und Unsicherheiten abhängt, insbesondere von der Prognose zukünftiger Hauptversammlungsmehrheiten, die sich nicht sicher vorhersehen lassen. Vorsorglich wurde der Abhängigkeitsbericht erstattet. Er enthält die folgende Schlusserklärung:
"Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat für die in dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."
PROGNOSEBERICHT
Rahmenbedingungen
Die globale Wirtschaft wird nach der jüngsten Prognose des IWF von Januar 2018 im laufenden Jahr ihren Wachstumskurs fortsetzen und um 3,9 % zulegen. In den Schwellen- und Entwicklungsländern wird der Anstieg der Wirtschaftsleistung demnach 4,9 % betragen. Für die Gruppe der Industriestaaten wird ein Wachstum von 2,3 % in Aussicht gestellt. In der gesamten Eurozone wird ein Anstieg um 2,2 % erwartet und für die deutsche Wirtschaft ein Wachstum von 2,3 % veranschlagt.
Der weltweite E-Commerce-Markt wird in den nächsten Jahren weiter kräftig wachsen. Nach Schätzungen von eMarketer wird sich das B2C-Marktvolumen bis 2021 auf rund 4,5 Billionen US-Dollar verdoppeln. Während v. a. in den Schwellen- und Entwicklungsländern weiterhin große Wachstumssprünge zu erwarten sind, wird das Wachstum in Westeuropa aufgrund der fortgeschrittenen Marktreife etwas schwächer ausfallen. Nichtsdestotrotz prognostiziert eMarketer bis 2021 einen Anstieg der Onlineumsätze um 36 % auf ein Marktvolumen von 457 Mrd. US-Dollar. Für 2017 rechnet der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel in Deutschland mit einem weiteren Zuwachs der Onlineumsätze um 9,3 %.
Die digitale Transformation der Wirtschaft stellt den B2B-Handel weiterhin vor große Herausforderungen, die erhebliche Investitionen erfordern. Forrester Research rechnet bis ins Jahr 2021 mit Investitionen von rund 2,4 Milliarden US-Dollar für B2B-Commerce-Plattformen. Dabei wird etwas mehr als 1 Mrd. US-Dollar auf mittelständische Großhändler und B2B-Markenhersteller entfallen, die ihre Commerce-Infrastrukturen modernisieren und überarbeiten, um ihre Marktanteile in einem dynamischen Markt zu behaupten oder bestmöglich auszubauen und den steigenden Kundenansprüchen gerecht zu werden.
Auf den globalen IT-Märkten wird sich das Wachstum der vergangenen Jahre in 2018 noch weiter verstärken. So rechnet das US-amerikanische Analystenhaus Gartner mit einer Erhöhung der weltweiten IT-Ausgaben in 2018 um 4,5 %. An der Spitze des Wachstums rangiert dabei weiterhin der Markt für Unternehmens-Software, der mit 9,5 % fast zweistellig zulegen wird. Dabei kommt es weiterhin zu einer deutlichen Verschiebung hin zu SaaS-Anwendungen. Der Markt für IT-Dienstleistungen wird ebenfalls von hohen Investitionszuwächsen (+5,5 %) profitieren können.
Unternehmensausblick
Intershop hat in 2017 im Zuge der Umsetzung der "Lighthouse 2020"-Strategie erstmals seit vier Jahren wieder steigende Umsätze generiert. Dabei ist es gelungen, zusätzliche Ausgaben in Marketing und Vertrieb durch eine Anpassung der Kostenstrukturen zu finanzieren und steigende Umsätze auf Basis eines leicht positiven Ergebnisses zu erreichen. Dieser Weg soll fortgesetzt und wenn möglich das Wachstum beschleunigt werden. Es zeigt sich, dass der B2B-Sektor, der nun gezielt angesprochen wird, eine tiefgreifende Digitalisierung erfährt und Intershop für die Herausforderungen der Großhändler die richtigen Lösungen bereithält. Darüber hinaus belegt die gute Neukundenentwicklung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Intershop-Lösung in Kombination mit einer steigenden Visibilität in den Zielmärkten sich auch schrittweise operativ niederschlägt. Doch der Wettbewerb am Markt für E-Commerce-Plattformen bleibt intensiv und jedes neue Projekt muss hart erkämpft werden.
Erhebliche Chancen verspricht sich Intershop in 2018 insbesondere im weiteren Ausbau des Geschäfts mit Cloud-Lösungen, das auf Basis der neuen Leitlinie "Cloud First" in den Mittelpunkt aller Geschäftsaktivitäten gestellt wird. Die Partnerschaft mit Microsoft wird, nachdem sich in 2017 die Aktivitäten auf Deutschland konzentrierten, nun sukzessive in weiteren europäischen Märkten ausgerollt.
Im Zusammenspiel mit dem neuen, umfassenden CaaS-Lösungsangebot von Intershop soll die Zahl der Kunden, die gemeinsam angesprochen und gewonnen wird, erhöht und maßgeblich am dynamischen Wachstum im Cloud-Markt partizipiert werden. Dabei wird die Kundenansprache durch Intershop stärker als bisher als Beratung in der digitalen Transformation im Vorfeld einer Plattformentscheidung erfolgen. Es werden auch in 2018 weitere Investitionen in Vertrieb und Marketing erfolgen. Zum Ausbau der Digitalisierungsberatung wurde mit Markus Klahn ein neues Vorstandsmitglied berufen, das den Service-Bereich verantworten wird.
Mittelfristiges Ziel der "Lighthouse"-Roadmap bleibt, in 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 50 Mio. Euro und eine EBIT-Marge von 5 % zu erreichen. Sollten sich Möglichkeiten ergeben, das Wachstum zu beschleunigen, wird Intershop selbstverständlich diese Chancen ergreifen.
Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet der Intershop-Vorstand im Produktgeschäft steigende Lizenzumsätze verbunden mit steigenden Auftragseingängen bei den Cloud-Aufträgen. Zudem wird mit einer leichten Erhöhung der nachgelagerten Wartungsumsätze gerechnet. Im Servicegeschäft werden im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse auf dem Niveau des Vorjahres prognostiziert. Für alle drei Zielregionen des Intershop-Konzerns (Europa, USA und Asien/Pazifik) wird mit neuen Projekten und Kunden und folglich mit steigenden Umsatzerlösen gerechnet.
Gesamtaussage für das Jahr 2018
Basierend auf den Annahmen für die jeweiligen Geschäftssegmente erwartet Intershop für das Geschäftsjahr 2018 einen leichten Anstieg der Konzernumsätze. Bei einem leichten Anstieg von Bruttoergebnis und Bruttomarge wird zudem ein leicht positives operatives Ergebnis (EBIT) prognostiziert.
Jena, 28. Februar 2018
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG
Dr. Jochen Wiechen
Axel Köhler
Jahresabschluss
Bilanz
INTERSHOP COMMUNICATIONS AG
AKTIVA
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| in EUR | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Selbst erstellte Software | 3.725.640 | 2.202.514 |
| Entgeltlich erworbene Softwarelizenzen | 14.754 | 5.661 |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 603.795 | 531.471 |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.173.962 | 9.173.962 |
| 13.518.151 | 11.913.608 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Vorräte | ||
| Unfertige Leistungen | 1.262.267 | 835.113 |
| 1.262.267 | 835.113 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.556.220 | 3.430.540 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3.158.296 | 4.198.180 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 126.981 | 141.299 |
| 6.841.497 | 7.770.019 | |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 6.555.667 | 8.136.325 |
| 14.659.431 | 16.741.457 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 428.076 | 346.570 |
| AKTIVA, insgesamt | 28.605.658 | 29.001.635 |
| PASSIVA | ||
| in EUR | 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 31.683.484 | 31.683.484 |
| Kapitalrücklage | 6.595.281 | 6.595.281 |
| Bilanzverlust | -21.235.233 | -20.648.661 |
| 17.043.532 | 17.630.104 | |
| Rückstellungen | ||
| Steuerrückstellungen | 227.373 | 339 |
| Sonstige Rückstellungen | 2.009.518 | 2.741.400 |
| 2.236.891 | 2.741.739 | |
| Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.800.000 | 3.800.000 |
| Erhaltene Anzahlungen | 2.616.746 | 1.422.942 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 685.598 | 220.491 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.141.712 | 1.270.336 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 947.110 | 515.988 |
| davon aus Steuern: 630.340 Euro (Vorjahr: 422.427 Euro) | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 27.614 Euro (Vorjahr: 19.023 Euro) | ||
| 8.191.166 | 7.229.757 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.134.069 | 1.400.035 |
| PASSIVA, insgesamt | 28.605.658 | 29.001.635 |
Gewinn- und Verlustrechnung
INTERSHOP COMMUNICATIONS AG
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| in EUR | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 27.236.764 | 26.039.436 |
| Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen | 427.154 | 819.515 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.044.489 | 2.333.965 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 802.194 | 1.205.667 |
| Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Waren | -88.115 | -58.724 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -2.436.489 | -2.130.577 |
| Personalaufwand | ||
| Löhne und Gehälter | -15.530.480 | -17.043.211 |
| Soziale Abgaben | -2.569.968 | -2.873.198 |
| Abschreibungen | ||
| auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -992.879 | -407.396 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -9.102.949 | -9.311.494 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 160.054 | 182.810 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: 158.815 Euro (Vorjahr: 170.454 Euro) | ||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -288.872 | -207.140 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -247.475 | -50.033 |
| Ergebnis nach Steuern /Jahresfehlbetrag | -586.572 | -1.500.380 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -20.648.661 | -19.148.281 |
| Bilanzverlust | -21.235.233 | -20.648.661 |
Anhang
INTERSHOP COMMUNICATIONS AKTIENGESELLSCHAFT
Die INTERSHOP Communications AG ("Intershop") ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Intershop Tower, Leutragraben 1 in 07743 Jena. Die INTERSHOP Communications AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena unter der Nummer HRB 209419 eingetragen.
Der Jahresabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 wird nach den Vorschriften des HGB sowie des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große börsennotierte Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 HGB. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen.
Die Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände, bei denen es sich um die Entwicklungskosten für neu entwickelte Softwareprodukte handelt, erfolgt zu Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB. Die Aktivierung von Softwareentwicklungskosten erfolgt dann grundsätzlich ab dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit des Produkts, welches die Gesellschaft mit der Zusammenstellung der als marktfähig eingeschätzten Software-Funktionalitäten zu sog. PSIs und der Festlegung der EPICs definiert. Die Abschreibung erfolgt linear über die geplante Nutzungsdauer von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Software. Wenn es erforderlich ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige lineare und gegebenenfalls erforderliche außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern die Anschaffungskosten 410 Euro nicht übersteigen.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um erforderliche Wertberichtigungen für voraussichtlich dauernde Wertminderungen.
Die Vorräte (unfertige Leistungen) werden mit den Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Bereits erhaltene Zahlungen auf diese Leistungen werden als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert, vermindert um gegebenenfalls erforderliche Wertberichtigungen.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zu ihrem Nennwert bzw. zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Anteil der Ausgaben/Einnahmen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, die Aufwendungen/Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen decken sämtliche erkennbaren Risiken. Die Bewertung erfolgte in der Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt.
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz sowie bestehende Verlustvorträge führen zu einem Überhang an aktiven latenten Steuern. Latente Steuern aus temporären Differenzen nach § 274 HGB ergaben sich unter Anwendung des Steuersatzes von 31,517 % bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den sonstigen Rückstellungen. Auf die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern wird entsprechend des Wahlrechts nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB verzichtet.
Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses
BILANZ
Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
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| Immaterielle Vermögensgegenstände | Sachanlagen | Finanzanlagen | Gesamt | ||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Selbst erstellte Software | Entgeltlich erworbene Softwarelizenzen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anteile an verbundenen Unternehmen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand zum 01.01.2017 | 2.334 | 1.869 | 4.142 | 41.504 | 49.849 |
| Zugänge | 2.278 | 18 | 324 | 0 | 2.620 |
| Abgänge | 0 | -2 | -582 | 0 | -584 |
| Stand zum 31.12.2017 | 4.612 | 1.885 | 3.884 | 41.504 | 51.885 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand zum 01.01.2017 | 131 | 1.863 | 3.611 | 32.330 | 37.935 |
| Zugänge | 755 | 9 | 229 | 0 | 993 |
| Abgänge | 0 | -2 | -559 | 0 | -561 |
| Stand zum 31.12.2017 | 886 | 1.870 | 3.281 | 32.330 | 38.367 |
| Nettobuchwert zum 31.12.2016 | 2.203 | 6 | 531 | 9.174 | 11.914 |
| Nettobuchwert zum 31.12.2017 | 3.726 | 15 | 603 | 9.174 | 13.518 |
Der Zugang bei der selbst erstellten Software resultiert aus der Aktivierung der Softwareentwicklungskosten. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2017 Entwicklungsaufwendungen von 7.345 TEUR angefallen. Aus der Aktivierung der Softwareentwicklungskosten ergibt sich nach § 268 Abs. 8 HGB ein gesperrter Betrag von 3.726 TEUR. Von den Finanzanlagen entfallen 8.863 TEUR auf die Intershop Communications Inc., auf deren Anteile in Vorjahren außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen wurden. Aufgrund der Ergebnisse in der Folgezeit sowie nach der aktuellen Unternehmensplanung liegen derzeit keine Anhaltspunkte für einen weiteren Wertberichtigungsbedarf bei Intershop Communications Inc. vor.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr mit 1.900 TEUR aus der Konzernfinanzierung und haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind aus laufenden Leistungsbeziehungen. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, analog zum Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Das Grundkapital in Höhe von 31.683.484 Euro besteht aus 31.683.484 Stück auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien.
Die Kapitalrücklage beträgt wie zum Vorjahresbilanzstichtag 6.595 TEUR. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 20.649 TEUR enthalten.
Die Steuerrückstellungen betreffen Steuern aus Vorjahren aus Feststellungen der Betriebsprüfung.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen variable Vergütungsbestandteile (654 TEUR; Vorjahr: 520 TEUR), ausstehende Rechnungen (483 TEUR; Vorjahr: 626 TEUR) sowie Rückstellungen aus Urlaubsansprüchen (262 TEUR; Vorjahr: 237 TEUR). Die übrigen Rückstellungen betreffen Kosten des Jahresabschlusses und der Hauptversammlung, die Vergütung für den Aufsichtsrat sowie drohende Verluste aus Dauerschuldverhältnissen und schwebenden Geschäften.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | Restlaufzeit bis ein Jahr | Restlaufzeit über ein Jahr | Insgesamt 31.12.2017 | Insgesamt 31.12.2016 |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.000 | 1.800 | 2.800 | 3.800 |
| Erhaltene Anzahlungen | 2.617 | - | 2.617 | 1.423 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 685 | - | 685 | 221 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.142 | - | 1.142 | 1.270 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 947 | - | 947 | 516 |
| 6.391 | 1.800 | 8.191 | 7.230 |
Im Vorjahr beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit über ein Jahr auf 2.800 TEUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit einer Ausfallbürgschaft über 80 % des Darlehensbetrages durch das Land Thüringen, einer Globalzession der Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Einräumung einer Vertriebslizenz der Intershop-Software besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der laufenden Personalabrechnung und aus Umsatzsteuervoranmeldungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren, analog zum Vorjahr, aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Umsatzerlöse nach Regionen gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Inland | 16.049 | 13.300 |
| Europäisches Ausland | 10.002 | 11.378 |
| Außereuropäisches Ausland | 1.186 | 1.361 |
| 27.237 | 26.039 |
Die Umsatzerlöse resultieren mit 11.733 TEUR (Vorjahr: 11.764 TEUR) aus Produkterlösen (Lizenzen und Wartung) und mit 15.504 TEUR (Vorjahr: 14.275 TEUR) aus Serviceerlösen (Beratung und Training, Full Service sowie Sonstige).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung von 24 TEUR (Vorjahr: 70 TEUR) enthalten. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen betreffen 428 TEUR vorhergehende Perioden. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 63 TEUR (Vorjahr: 64 TEUR) sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung von 88 TEUR (Vorjahr: 147 TEUR). Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen 315 TEUR vorhergehende Perioden, hauptsächlich aus Nachforderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen 140 TEUR und die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 227 TEUR aus vorhergehenden Perioden aufgrund Feststellungen der Betriebsprüfung.
Sonstige Angaben
GENEHMIGTES KAPITAL
Zum 31. Dezember 2017 verfügte die Gesellschaft über Genehmigtes Kapital von 6.336.000 Euro (31. Dezember 2016: 6.336.000 Euro). Gemäß der Satzung der INTERSHOP Communications AG ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Stammaktien wie folgt zu erhöhen:
| ― | Um bis zu insgesamt 6.336.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.336.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital I). Die Ermächtigung des Vorstands gilt bis zum 23. Juni 2021. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. |
BEDINGTES KAPITAL
Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über kein Bedingtes Kapital.
Folgende am Bilanzstichtag noch bestehende Beteiligungen wurden der Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 WpHG a. F. (jetzt § 33 Abs. 1 WpHG) mitgeteilt und von ihr gemäß § 26 Abs. 1 WpHG a.F. (jetzt § 40 Abs. 1 WpHG) bekannt gemacht: Die Shareholder Value Management AG hielt am 19. April 2016 und die Shareholder Value Beteiligungen AG am 6. Mai 2016 24,90 % der Stimmrechte an der Gesellschaft, wie sich aus den am 22. April 2016 und 11. Mai 2016 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen ergibt. Die BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft mbH hat ausweislich der am 9. Oktober 2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung ihre Stimmrechte an der Gesellschaft zum 1. Oktober 2017 veräußert und hält fortan keine Stimmrechte mehr; korrespondierend hat die Axxion S.A., Grevemacher, Luxemburg, mit der am 9. Oktober 2017 veröffentlichten Mitteilung informiert, 9,20 % am 1. Oktober 2017 zu halten. Der Streubesitz der INTERSHOP Communications AG beträgt demnach zum Bilanzstichtag 65,90 %. Wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB bzw. § 315a Absatz 1 HGB nebst erläuterndem Bericht nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG".
ANGABEN NACH § 285 NR. 3 HGB, HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Aus Mietverträgen sowie aus Leasingverhältnissen zu Fahrzeugen und Büroausstattung bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 15.669 TEUR (Vorjahr: 4.146 TEUR). Für die Ermittlung wurden die Vertragslaufzeit oder die frühestmöglichen Kündigungstermine zugrunde gelegt. Die finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen betreffen im Wesentlichen die Mietverträge für die Geschäftsräume der Gesellschaft am Firmensitz. Der Mietvertrag für die derzeitigen Geschäftsräume läuft auf unbestimmte Zeit und kann seitens Intershops jederzeit mit einer Frist von 18 Monaten zum Ende des Quartals gekündigt werden. Die Gesellschaft plant im September 2019 den Umzug in neue Geschäftsräume in einem noch zu errichtenden Bürogebäude. Der neue Mietvertrag wurde im August 2017 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Einzug. Die Miet- und Leasingverhältnisse enthalten die vertragstypischen Vorteile und Risiken. Die Fälligkeiten der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | fällig 2018 | fällig 2019-2022 | fällig nach 2022 | Insgesamt 31.12.2017 | Insgesamt 31.12.2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Mietverträge* | 2.189 | 5.436 | 7.755 | 15.380 | 3.808 |
| Leasingverträge | 135 | 154 | 0 | 289 | 338 |
| Gesamt | 2.324 | 5.590 | 7.755 | 15.669 | 4.146 |
* inklusive Mietnebenkosten
Die Gesellschaft hat für die Tochtergesellschaft Intershop Communications LTD aus Großbritannien eine Bürgschaft gemäß § 479C des Companies Act 2006 - Befreiung einer Tochtergesellschaft von der Abschlussprüfung - gewährt. Von einer Inanspruchnahme wird nicht ausgegangen.
MITARBEITER
Im Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 282 Mitarbeiter (im Vorjahr: 322 Mitarbeiter) beschäftigt (ausschließlich Angestellte).
ORGANE DER GESELLSCHAFT
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2017 an:
CHRISTIAN OECKING
Aufsichtsratsvorsitzender seit 02.06.2016
Senior Advisor
Weitere Aufsichtsratsmandate:
Sepicon AG, Düsseldorf (stellvertretender Vorsitzender)
Hexaware Technologies, Indien
NextiraOne, Paris / Den Haag
ULRICH PRÄDEL
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit 16.12.2016
Mitglied seit 01.12.2016
Executive Advisor
UNIV.-PROF. DR. LOUIS VELTHUIS
Mitglied seit 02.06.2016
Inhaber des Lehrstuhls für Controlling am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der
Johannes- Gutenberg-Universität in Mainz
Weiteres Aufsichtsratsmandat:
SMT Scharf AG (Vorsitzender, interimsweise)
Dem Vorstand gehörten an:
DR. JOCHEN WIECHEN
Dipl.-Physiker
Vorstandsvorsitzender
Verantwortungsbereiche: technische Abteilungen, Verwaltung mit Finanzbereich und
Unternehmenskommunikation
Vorstandsvorsitzender seit 01.09.2015
Vorstandsmitglied seit 01.08.2013
AXEL KÖHLER
Dipl.-Ingenieur
Vorstand für das operative Geschäft
Verantwortungsbereiche: Vertrieb, Marketing, Professional Services
Vorstandsmitglied seit 01.09.2015
BEZÜGE DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS
Die Gesamtbezüge des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich auf 736 TEUR (2016: 534 TEUR), davon entfielen 496 TEUR (2016: 510 TEUR) auf die feste Vergütung und 240 TEUR (2016: 24 TEUR) auf die variablen Bestandteile. Den Aufsichtsratsmitgliedern stand im Geschäftsjahr 2017 eine Gesamtvergütung in Höhe von 200 TEUR (2016: 136 TEUR) zu, davon entfielen 140 TEUR (2016: 136 TEUR) auf die fixe Vergütung und 60 TEUR (2016: 0 TEUR) auf den erfolgsabhängigen variablen Anteil.
Die Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat sind ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Einzelheiten zur Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte werden im Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts der INTERSHOP Communications AG dargestellt.
Konzernzugehörigkeit
Als börsennotiertes Unternehmen stellt die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft gemäß § 315a HGB einen Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht. Der Konsolidierungskreis umfasste zum 31. Dezember 2017 neben der obersten Muttergesellschaft die Tochterunternehmen Intershop Communications, Inc., Intershop Communications Australia Pty Ltd., Intershop Communications Asia Limited, The Bakery GmbH, Intershop Communications Ventures GmbH, Intershop Communications SARL sowie Intershop Communications LTD.
Der Anteilsbesitz der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2017 gliedert sich wie folgt:
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| Anteil in % |
Eigenkapital* in TEUR |
Jahresergebnis** in TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Intershop Communications, Inc., San Francisco, USA | 100 | -1.044 | 133 |
| Intershop Communications Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien | 100 | 939 | 178 |
| Intershop Communications Asia Limited, Hongkong, China | 100 | 32 | 26 |
| Intershop Communications SARL, Paris, Frankreich | 100 | 315 | 283 |
| Intershop Communications LTD, Romsey, Großbritannien | 100 | -170 | 5 |
| The Bakery GmbH, Berlin, Deutschland | 100 | -3.942 | -52 |
| Intershop Communications Ventures GmbH, Jena, Deutschland | 100 | -1.346 | -17 |
* Eigenkapital zum 31.12.2017, umgerechnet zum Stichtagskurs
** Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2017, umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs
Die Aufwendungen für Honorare des Abschlussprüfers sind im Konzernanhang der Gesellschaft enthalten.
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Die Gesellschaft hat die nach § 161 Aktiengesetz erforderliche Entsprechenserklärung am 18. Dezember 2017 abgegeben und auf der Unternehmensinternetseite unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance öffentlich zugänglich gemacht.
Nachtragsbericht
Die Gesellschaft gab am 13. Februar 2018 anstehende Veränderungen im Vorstand bekannt. Ab dem 9. April 2018 wird Markus Klahn den jetzigen Vorstand ergänzen. Herr Klahn wird den Service-Bereich verantworten.
Weitere wesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Verwendung des Jahresergebnisses
Der Vorstand der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft schlägt vor, den Bilanzverlust von 21.235.233 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Jena, 28. Februar 2018
Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG
Dr. Jochen Wiechen
Axel Köhler
Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagerberichts
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
1 Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
2 Realisierung und Periodenzuordnung der Umsatzerlös
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1 Sachverhalt und Problemstellung
2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3 Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1 Ansatz und Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände
1 Im Jahresabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Betrag von insgesamt T€ 3.726 (13 % der Bilanzsumme bzw. 21 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Bei diesen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um selbst entwickelte Intershop-Software-Lösungen. Für die Aktivierung eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes kommt es maßgeblich darauf an, dass die Vermögensgegenstandseigenschaften vorliegen, dass der angestrebte immaterielle Vermögensgegenstand mit hoher Wahrscheinlichkeit entsteht und dass die Entwicklungskosten dem zu aktivierenden immateriellen Vermögensgegenstand verlässlich zugerechnet werden können. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger bzw. im Falle einer dauernden Wertminderung außerplanmäßiger Abschreibungen. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Aktivierung von Entwicklungskosten in einem hohen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruht und damit mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von immateriellen Vermögensgegenständen und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der angefallenen Entwicklungskosten beurteilt. Zudem haben wir die Voraussetzungen für die Aktivierbarkeit in Stichproben für einzelne Projekte gewürdigt. Die Höhe der aktivierten Entwicklungskosten und die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögensgegenstände haben wir auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Verwertbarkeit beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind unter den Erläuterungen zur Bilanz im Anhang enthalten.
2 Realisierung und Periodenzuordnung der Umsatzerlöse
1 Im Jahresabschluss der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von T€ 27.237 ausgewiesen. Die Gesellschaft erfasst Umsatzerlöse aus dem Verkauf und der zeitweiligen Überlassung von Lizenzen, aus der Erbringung von Installationsdienstleistungen und Beratung, aus Wartung sowie aus dem Betrieb von Online-Shops im Auftrag von Kunden gegen umsatz-basierte Vergütung. Für die Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Lizenzen ist insbesondere der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Käufer maßgeblich. Erlöse aus Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung realisiert, während Wartungserlöse sowie Erlöse aus Nutzungsüberlassung über den Leistungszeitraum realisiert werden. Diese verschiedenen Leistungen können einzeln oder in verschiedener Zusammensetzung Gegenstand von Verträgen mit Kunden sein. Angesichts der Komplexität der für die Realisation zu Grunde liegenden Kundenverträge unterliegt diese betragsmäßig bedeutende Position einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Anwendung der Bilanzierungsvorschriften als komplex zu betrachten und basiert in Teilen auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
2 Im Hinblick auf die korrekte Abbildung der Umsatzerlöse im vorliegenden Jahresabschluss haben wir die von der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Software-Umsatzerlösen vor dem Hintergrund der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften gewürdigt.
Dazu haben wir zunächst die zur Sicherstellung der korrekten Identifikation von Verträgen, Identifikation von Einzelleistungen und Realisation von Umsatzerlösen implementierten wesentlichen Kontrollen identifiziert, deren Angemessenheit beurteilt sowie deren Wirksamkeit in Bezug auf die Vermeidung bzw. Aufdeckung von Fehlern getestet. Darüber hinaus haben wir einzelne wesentliche Transaktionen sowie stichprobenhaft weitere Transaktionen im Detail anhand von Verträgen, Leistungsnachweisen und Zahlungen hinsichtlich deren Realisation, insbesondere auch deren Periodenabgrenzung, beurteilt. Zudem haben wir Stetigkeit und Konsistenz der von der Gesellschaft angewandten Verfahren zur Erfassung der Umsatzerlöse nachvollzogen.
In diesem Zusammenhang haben wir ebenfalls einzelne Annahmen zur Zuordnung von Umsatzanteilen zu Einzelleistungen bei Verträgen mit mehreren Hauptleistungen auf deren Angemessenheit hin geprüft, die mathematische Richtigkeit beurteilt sowie deren Bilanzierung gewürdigt. Auf der Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Umsatzrealisierung hinreichend dokumentiert und begründet sind.
3 Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisation sind unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang enthalten.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| ― | die in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| ― | den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Abschlussprüfer der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Kremser.
Erfurt, den 1. März 2018
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Andreas Kremser, Wirtschaftsprüfer
ppa. Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
im Mittelpunkt des Geschäftsjahres 2017 stand die Umsetzung des Strategieprogramms "Lighthouse 2020". Mit der Erreichung der Ziele für 2017 von Umsatzwachstum und Profitabilität sieht der Aufsichtsrat das Unternehmen auf dem richtigen Weg.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand haben wir kontinuierlich überwacht und begleitet und wurden in alle Unternehmensentscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über die Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Umsatz- und Ergebnissituation des Unternehmens.
AUFSICHTSRATSSITZUNGEN UND INHALTE
Der Aufsichtsrat kam monatlich zu einer Sitzung bzw. einer Telefonkonferenz zusammen. Insgesamt gab es im Geschäftsjahr 2017 acht Aufsichtsratssitzungen und fünf Telefonkonferenzen. In allen Sitzungen war der Aufsichtsrat vollständig vertreten. Zudem beteiligten sich die Aufsichtsratsmitglieder an einem Strategieworkshop zum Thema Cloud. Der Vorstand nahm regelmäßig an den Sitzungen teil. Sechs der Sitzungen fanden in Jena und zwei Sitzungen in Berlin statt. Der Aufsichtsrat befasste sich mit allen für Intershop relevanten Themen, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte der Sitzungen auf der aktuellen Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie lagen. Im Mittelpunkt standen hierbei die eingeleiteten Maßnahmen und deren Auswirkungen aus der "Lighthouse 2020"-Roadmap, die im Herbst 2016 verabschiedet wurde. Die strategische Weiterentwicklung, insbesondere der Ausbau des Cloud-Geschäfts und dessen Chancen und Risiken, wurden ausführlich in den Sitzungen diskutiert.
In der Sitzung am 21. Februar 2017 präsentierte der Vorstand die geplanten Vertriebsmaßnahmen und Marketingaktivitäten für das Geschäftsjahr 2017. Die Vertriebspipeline sowie die Erreichung des Umsatzziels 2017 wurden eingehend diskutiert. Zudem informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den Stand des Lighthouse-Projektes und stellte die vorläufigen Finanzzahlen 2016 sowie den Umsatzforecast und den Ausblick für das erste Quartal 2017 vor. Des Weiteren beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Hinblick auf die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Auswahlverfahren von zwei Kandidaten und präferierte dabei die bisherige Prüfungsgesellschaft als Wahlvorschlag für die Hauptversammlung 2017. Ferner beschloss der Aufsichtsrat den Bericht über die Unternehmensführung. Bereits in der Telefonkonferenz am 24. Januar 2017 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2016 und die Vorschau für das erste Quartal.
In der Sitzung am 7./8. März 2017 stellte der Vorstand die weitere strategische Vorgehensweise in Bezug auf das Lighthouse-Programm mit Schwerpunkten Großhandel und Cloud vor und legte den Stand der bisherigen Umsetzung dar. Intensiv wurde darüber mit dem Aufsichtsrat diskutiert und die nächsten Schritte wurden festgelegt. Der Aufsichtsrat befasste sich in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2016 und billigte diesen. Zudem wurde das Risikomanagement nebst Risikobericht 2016 erörtert. Der Vorstand präsentierte die aktuelle Umsatzpipeline und informierte über die zu erwartende Ergebnisentwicklung für das erste Quartal. Weiterhin wurde die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung besprochen sowie über Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung diskutiert. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung wurde anschließend im Wege des Umlaufverfahrens beschlossen.
In der Telefonkonferenz am 28. April 2017 legte der Vorstand die Ergebnisse für das erste Quartal vor. In der kurz danach stattfindenden Sitzung am 8./9. Mai 2017 besprach der Aufsichtsrat Themen der ordentlichen Hauptversammlung und wählte nach Beendigung der Hauptversammlung Christian Oecking erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Ulrich Prädel als Stellvertreter. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere der australischen und amerikanischen Tochtergesellschaften. Der Aufsichtsrat ließ sich von den verantwortlichen Führungskräften die Umsatzpipeline sowie die Ergebnisvorschau der Regionen APAC und USA erläutern. Der Vorstand stellte den Forecast für den Intershop-Konzern für das zweite Quartal vor.
Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung am 21. Juni 2017 standen die Servicebereiche, der Forschungs- und Entwicklungsbereich sowie Vertrieb und Marketing. Dem Aufsichtsrat wurden die aktuellen und erwarteten Auftragsbestände mit Servicekunden erläutert sowie alternative Preismodelle diskutiert. Der Vorstand zeigte den Stand der Umsetzung des Lighthouse-Projekts im F&E-Bereich und der Marketingaktivitäten auf. Zudem diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat über den Forecast für das zweite Quartal und die erwartete wirtschaftliche Entwicklung für das zweite Halbjahr 2017. Ferner wurden das Umzugsprojekt der Firmenzentrale in Jena in ein neues Gebäude vorgestellt und die Neufestsetzung der Frauenquote für Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen.
Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 20. Juli 2017 waren die Vertriebsregion EMEA sowie die neue Firmenzentrale. Der Verantwortliche der Vertriebsregion EMEA berichtete dem Aufsichtsrat über das Vertriebskonzept für diese Region im Hinblick auf Kunden, Partner und Wachstumsstrategie. In Bezug auf den geplanten Umzug in eine neue Firmenzentrale wurden die Chancen und Risiken sowie der Entwurf des Mietvertrages dem Aufsichtsrat erläutert. Der Aufsichtsrat beschloss anschließend, dem Abschluss des Mietvertrages zuzustimmen. Weitere Themen dieser Sitzung waren das Halbjahresergebnis, die Ergebnisvorschau für das zweite Halbjahr sowie der Fortschritt des Light-house-Programms.
In der telefonischen Sitzung am 1. September 2017 gab der Vorstand einen Überblick über die Umsatz- und Ergebnisvorschau für das dritte Quartal sowie die Umsatzpipeline für das übrige Geschäftsjahr. Themenschwerpunkt der folgenden Sitzung am 19./20. September 2017 war das Cloud-Modell. Ausführlich präsentierte der Vorstand mit verantwortlichen Führungskräften technische Details, Szenarien, Positionierung und Preismodelle einer Cloud-Lösung und diskutierte diese eingehend mit dem Aufsichtsrat.
In der Sitzung am 20. Oktober 2017 in Berlin standen im Mittelpunkt das Budget 2018 und die Vertriebsorganisation. Der Vorstand legte eine detaillierte Planung für 2018 vor und diskutierte diese mit dem Aufsichtsrat. Ferner zeigte der Vorstand die aktuelle Vertriebsorganisation mit entsprechenden Auswirkungen durch das Light-house-Programm sowie die Ergebnisse für das dritte Quartal und den Forecast für das letzte Quartal 2017. Zum Thema Budget gab es nachfolgend zwei Telefonkonferenzen (8. November und 13. November 2017). In deren Anschluss wurde das Budget 2018 im Wege des Umlaufverfahrens beschlossen.
Die letzte Sitzung des Jahres fand am 18. Dezember 2017 in Berlin statt. Der Vorstand berichtete über den Forecast für das vierte Quartal und die Umsatzpipeline für das erste Quartal 2018. Zudem wurden der Stand zum Thema Cloud-Lösung sowie verschiedene Personalthemen erörtert, wie zum Beispiel das Vergütungssystem der Führungskräfte. Der Aufsichtsrat beschloss ferner die Ziele für die variable Vorstandsvergütung für 2018/2019 und die Entsprechenserklärung 2017.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat Geschäfte, die nach der Geschäftsordnung des Vorstands vom Aufsichtsrat zustimmungspflichtig sind, stets zur Zustimmung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat die Beschlussvorlagen dazu gründlich geprüft und entsprechende Entscheidungen getroffen. Bedeutende Geschäftsvorgänge für das Unternehmen wurden anhand der Berichte des Vorstands vom Aufsichtsrat ausführlich diskutiert und kritisch begleitet.
Der Aufsichtsrat stand neben den Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand im regelmäßigen Kontakt und wurde über die aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft sowie der Risikolage und des Risikomanagements und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen informiert.
Ausschüsse wurden nicht gebildet, da nur ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht.
CORPORATE GOVERNANCE
Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Sinne von Ziff. 5.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es im Geschäftsjahr 2017 nicht gegeben.
Die Entsprechenserklärung 2017 zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 18. Dezember 2017 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben. Die Vergütungen der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder, individualisiert und nach Bestandteilen untergliedert, sind im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der INTERSHOP Communications AG ausgewiesen.
JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS, ABHÄNGIGKEITSBERICHT, ABSCHLUSSPRÜFUNG
Der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der INTERSHOP Communications AG sind von der durch die Hauptversammlung am 9. Mai 2017 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingehend geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden.
Außerdem wurde von den Abschlussprüfern der von der Gesellschaft nach § 312 AktG erstellte Abhängigkeitsbericht geprüft und darüber gemäß § 313 Abs. 3 AktG berichtet sowie der folgende uneingeschränkte Vermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Nach eingehender eigener Prüfung, insbesondere nach Einsicht der Berichte des Abschlussprüfers sowie der detaillierten Erörterung mit dem Abschlussprüfer über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, erhebt der Aufsichtsrat gegen die Abschlüsse und den Abhängigkeitsbericht keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Prüfung des Abhängigkeitsberichts an. Der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 19. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der INTERSHOP Communications AG wurde damit festgestellt. Da die Gesellschaft infolge der noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2017 keinen Bilanzgewinn erzielt hat, bedurfte es keiner Prüfung eines Gewinnverwendungsvorschlags.
VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTAND
Im Berichtszeitraum gab es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 wurden die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Christian Oecking, Ulrich Prädel und Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis mit großer Mehrheit bestätigt. Auf der anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Christian Oecking erneut zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Sein Stellvertreter ist Ulrich Prädel.
DANK DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Intershop-Konzerns für ihren Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2017. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für ihr Vertrauen.
Jena, im März 2018
Für den Aufsichtsrat
Christian Oecking, Vorsitzender des Aufsichtsrats
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS GEM. § 161 AKTG
Vorstand und Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG ("Intershop") begrüßen den von der Regierungskommission vorgelegten und zuletzt im Februar 2017 aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2017 weitgehend entsprochen; Abweichungen wurden in der Entsprechenserklärung erläutert. Der Aufsichtsrat und der Vorstand gaben am 18. Dezember 2017 gemeinschaftlich die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) ab:
Die INTERSHOP Communications AG hat seit der Entsprechenserklärung vom 16. Dezember 2016 bis zum 23. April 2017 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 und ab dem 24. April 2017 bis zum heutigen Tag den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex") mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
a) Der bestehende D&O-Versicherungsschutz sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor (Kodex-Ziffer 3.8), da der Gesellschaft eine solche nicht zu vergleichsweise günstigeren Konditionen angeboten worden ist. Ferner sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten auch ohne Selbstbehalt verantwortungsbewusst ausüben.
b) Der Vorstand sorgt für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen, verfügt aber über kein eigenständiges Compliance-Management-System (Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 2), da die Gesellschaft der Auffassung ist, dass die Maßnahmen im Rahmen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems aufgrund der Größe des Unternehmens ausreichend sind. Aus diesem Grunde wird die Gesellschaft auch kein Hinweisgebersystem gemäß Kodex-Ziffer 4.1.3 Satz 3 einrichten.
c) In den Vergütungsberichten wurde und wird die Vorstandsvergütung weiterhin entsprechend den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches individualisiert und nach fixen und variablen Bestandteilen differenziert ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung von Vergütungsbestandteilen und -aufwand oder die Angabe der insgesamt erreichbaren variablen Vergütung gemäß Kodex-Ziffer 4.2.5 ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht geboten, da die gesetzlichen individualisierten Angaben bereits umfassend Aufschluss über die Vergütungsstruktur und -höhe bieten und die Nennung lediglich eines maximalen und minimalen Betrages der variablen Vergütung in der geforderten Form - ohne den Kontext der dahinterstehenden Vergütungsregelungen - irreführend ist und zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen kann.
d) Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat, kein Kompetenzprofil und keine Anzahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern gemäß Kodex-Ziffer 5.4.1 festgelegt. Der Aufsichtsrat hält die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeit nicht für angemessen, da kein zwingender genereller Zusammenhang zwischen der Amtsdauer, der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds und dem Auftreten etwaiger Interessenkonflikte besteht. Der Aufsichtsrat ist auch vor dem Hintergrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Ansicht, dass die konkrete Festlegung von Zielen und eines Kompetenzprofils die Auswahl von geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern beschränkt. Der Aufsichtsrat möchte über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der entsprechenden Situation individuell frei und flexibel entscheiden können und berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder und ihre Unabhängigkeit im Einzelfall. Gegenwärtig sind alle drei Aufsichtsratsmitglieder unabhängig.
Diese Entsprechenserklärung sowie alle bisherigen Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.intershop.de/investoren-corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.