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INTERFACE INC Annual Report 2020

Jun 9, 2021

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Annual Report

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Publication

InterFace AG

Unterhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching

AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.000,00 5
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 327.139,00 464
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 63.750,00 64
395.889,00 533
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 7.600,00 28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.923.998,61 2.706
davon Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: EUR 30.879,20 (3)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (0)
III. Wertpapiere 33.788,10 32
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5.681.013,98 5.561
7.646.400,69 8.327
C. Rechnungsabgrenzungsposten 36.753,43 51
8.079.043,12 8.911

PASSIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
--- --- ---
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.500.000,00 1.500
II. Kapitalrücklage 27.419,38 27
III. Gewinnrücklage 622.580,62 623
IV. Gewinnvortrag 2.721.730,16 2.411
V. Jahresüberschuss 724.692,86 775
5.596.423,02 5.336
B. Rückstellungen 1.295.521,00 1.997
C. Verbindlichkeiten 1.187.099,10 1.569
davon Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht EUR: 21.7477,24 75
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.187.099,10 (1.569)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 9
8.079.043,12 8.911

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2020

InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching

2020 2019
EUR EUR TEUR
--- --- --- ---
1. Rohergebnis 16.259.180,91 17.180
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 11.321.404,81 11.185
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.767.676,90 1.686
davon für Altersversorgung: EUR 30.551,61 (31)
13.089.081,71
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 196.449,12 229
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.045.537,98 3.169
928.112,10 911
5. Erträge aus Beteiligungen 76.875,00 26
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,09 3
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 1
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 272.645,71 155
9. Ergebnis nach Steuern 732.343,48 784
10. Sonstige Steuern 7.650,62 9
11. Jahresüberschuss 724.692,86 775
12. Gewinnvortrag 2.721.730,16 2.411
13. Bilanzgewinn 3.446.423,02 3.186

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2020

InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die InterFace AG hat ihren Sitz in Unterhaching und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 126682) eingetragen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bilanz entspricht in der Gliederung § 266 Abs. 2 und 3 HGB; für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Darstellung des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die auf den vorangegangenen Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

II. ANGABEN ZUR BILANZ

(1) Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer (bzw. beim Altbestand) degressiver Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die planmäßigen Nutzungsdauern.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungswerten bis zu EUR 250,00 werden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von EUR 250,00 bis einschließlich EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben (handelsrechtliche Vereinfachungsregelung).

Bei der Entwicklung des Anlagevermögens sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen.

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen beteiligt:

Anteil am Kapital Eigenkapital 31.12.2020 Ergebnis 2020
% TEUR TEUR
--- --- --- ---
IF-Blueprint AG, München *) 25,00 % 979 300
IF-TECH AG, München 15,00 % 1.543 646

*) Bilanzstichtag 30.06.2020

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus nachstehendem Anlagespiegel ersichtlich:

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2020 Zugänge 2020 Abgänge 2020 31.12.2020
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 658.250,98 0,00 0,00 658.250,98
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.391.585,05 112.404,12 200.447,97 1.303.541,20
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 63.750,00 0,00 0,00 63.750,00
2.113.586,03 112.404,12 200.447,97 2.025.542,18
Abschreibungen/Zuschreibungen
01.01.2020 Zugänge 2020 Abgänge 2020 31.12.2020
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 653.205,98 45,00 0,00 653.250,98
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 927.608,05 196.404,12 147.609,97 976.402,20
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
1.580.814,03 196.449,12 147.609,97 1.629.653,18
Buchwerte
31.12.2020 31.12.2019
--- --- ---
EUR EUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.000,00 5.045,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 327.139,00 463.977,00
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 63.750,00 63.750,00
395.889,00 532.772,00

(2) Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten und die Bewertung der unfertigen Leistungen zu Herstellungskosten.

Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich. Bei den Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Wertpapiere, die verpfändet sind und ausschließlich der Erfüllung von langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit diesen Schulden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet worden.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalbetrag angesetzt.

(3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzung enthält vorausbezahlte Rechnungen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

(4) Grundkapital

Das Grundkapital ist mit EUR 1.500.000,00 ausgewiesen. Sämtliche ausgegebenen Anteile sind in voller Höhe einbezahlt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 928.830 nennwertlose Stückaktien; es handelt sich um Namensaktien.

(5) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf TEUR 27.

(6) Gesetzliche Rücklagen

Die gesetzlichen Rücklagen sind unter Berücksichtigung der bestehenden Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB unter Beachtung des § 150 Abs. 2 AktG in vorgeschriebener Höhe voll dotiert.

(7) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen:

2020 2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Personalverpflichtungen in Höhe von 1.085 1.731
Sonstige Verpflichtungen in Höhe von 110 123
1.195 1.854

Die von der Gesellschaft gebildeten Rückstellungen für Langzeitarbeitszeitkonten mit einem Erfüllungsbetrag von insgesamt TEUR 172 wurden mit dem zuzuordnenden Deckungsvermögen der Position der an die Mitarbeiter verpfändeten Wertpapiere in Höhe von TEUR 172 in den Rückstellungen verrechnet.

Die Anschaffungskosten dieses Deckungsvermögens betrugen TEUR 172, der verrechnete beizulegende Zeitwert TEUR 172. Die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens entsprechen den Kurswerten der Wertpapiere zum 31.12.2020.

(8) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eine Besicherung von Verbindlichkeiten besteht zum 31.12.2020 ebenfalls wie im Vorjahr ebenfalls nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

(9) Passive Rechnungsabgrenzung

Die passivischen Rechnungsabgrenzungsposten enthalten vorausbezahlte Rechnungen, soweit sie Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen.

III. ANGABEN ZUR G+V

In den Personalkosten ist der einmalige Auffand für die Auszahlung eines Coronabonus an die Mitarbeiter in Höhe von TEUR 203 (Vj. TEUR 0) enthalten.

V. SONSTIGE ANGABEN

(1) Mitarbeiter

Die Zahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt (ohne die Mitarbeiter, die als Volontäre beschäftigt sind, und ohne die Vorstandsmitglieder):

2020 2019
Angestellte 134 134

(2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:

Mietverträge Büroräume:

Fälligkeit bis ein Jahr TEUR 340
Fälligkeit ein bis fünf Jahre TEUR 541
Fälligkeit über fünf Jahre TEUR 0
Gesamt TEUR 881

Die Beträge betreffen im Wesentlichen die Gebäudemiete Unterhaching (Laufzeit bis 31.03.2023).

Leasingverträge Kfz:

Fälligkeit bis ein Jahr TEUR 117
Fälligkeit ein bis fünf Jahre TEUR 134
Fälligkeit über fünf Jahre TEUR 0
Gesamt TEUR 251

(3) Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Broy, Hochschullehrer i. R., Oberhaching - Vorsitzender des Aufsichtsrats -
Prof. Dr. Kathrin Möslein, Hochschullehrerin, Nürnberg - stellvertretende Vorsitzende -
Dipl.-Math. Univ. Roland M. Dürre, Unternehmer, Neubiberg

Vorstand

Maximilian Buchberger

Informations-Elektroniker, Gauting

Dr. Christof Stierlen

Dipl.-Kaufmann Univ., Eichenau

Bezüglich der Angabe der Vergütung des Vorstands verweisen wir auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB.

(4) Bezüge des Aufsichtsrats

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Jahresabschluss 2020 Vergütungen in Höhe von TEUR 56 (Vj. TEUR 45) berücksichtigt.

(5) Anteilsbesitz

Zum Abschlussstichtag hält die Belras AG, Schweiz, einen Anteil von 28,89 % an der InterFace AG.

(6) Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Zur Corona-Situation verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht.

(7) Gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus Gewinnvortrag und Jahresüberschuss mit insgesamt EUR 3.446.423,02 einen Betrag in Höhe von EUR 557.298,00 auszuschütten; dies entspricht einer Ausschüttung von EUR 0,60 pro Stückaktie. Der verbleibende Betrag von EUR 2.889.125,02 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Unterhaching, den 19. Februar 2021

Der Vorstand

Maximilian Buchberger

Dr. Christof Stierlen

LAGEBERICHT DER INTERFACE AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

1. Geschäft und Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2020

Die InterFace AG bietet Dienstleistungen im Feld der Informationstechnologie an. Das Leistungsangebot der InterFace AG umfasst mehrere fachliche Schwerpunkte:

• IT-Softwareentwicklung

Anforderungsanalyse, Architektur, Design, Implementierung sowie Test, Pflege und Wartung von Software-Anwendungen, agile Softwareentwicklungsmethoden und Lösungen für anspruchsvolles Enterprise Computing

• IT-Rechenzentrum

Unterstützung beim Aufbau und Betrieb von großen Rechenzentren mit den Schwerpunkten Virtualisierungs-, Speicher- und Hochverfügbarkeitslösungen sowie Datenmanagement

• IT-Governance

Projektmanagement und Projektcoaching, Service-, Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement sowie Analyse, Design, Implementierung und Optimierung von IT-Prozessen

Die Kunden der InterFace AG sind überwiegend Großunternehmen, Forschungsinstitutionen und Behörden, die IT-Lösungen im unternehmenskritischen Einsatz haben und sich so den Anforderungen eines modernen „Enterprise Computing“ stellen müssen. Die InterFace AG beliefert Endkunden und große Technologielieferanten und Systemintegratoren, welche die Zulieferung der InterFace AG zum Eigenbedarf nutzen oder, integriert in ihre Leistungserbringung, an Endkunden weitergeben.

Die Firmenzentrale der InterFace AG befindet sich in Unterhaching bei München; daneben unterhält die InterFace AG seit 2008 eine Geschäftsstelle in Nürnberg, seit 2011 die Geschäftsstelle „Rhein.Ruhr“ in Duisburg und seit 2014 die Geschäftsstelle in Stuttgart. Ein weiterer Standort wurde zum 01.05.2018 in Darmstadt eröffnet. Unsere Dienstleistung erbringen wir bundesweit.

Das Leitbild der InterFace AG beinhaltet, sich nicht auf die Rolle des Lieferanten von Profilen („Body Leasing“ und „Expert Placement") zu reduzieren. Ziel ist es, Aufgaben ganzheitlich durch Teams mit besonderem Know-how zu übernehmen. Dies bedeutet aber nicht in jedem Fall die gesamte Lieferung „aus einer Hand“. Vielmehr werden Wissenstransfer und „Coaching“ des Kunden und in dessen Projekte immer relevanter.

Die Wettbewerbssituation stellt sich für die InterFace AG ambivalent dar. Als kleineres und flexibles Unternehmen sehen wir uns gegenüber größeren Mitbewerbern nicht grundsätzlich im Nachteil. Die gewählte Marktstrategie, den Kunden ein strukturiertes Dienstleistungsangebot mit sich ergänzenden Schwerpunkten anzubieten, ist erfolgreich. Die Möglichkeit, Teilleistungen fallweise in ein erweitertes Angebot zu integrieren, stellt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen ähnlicher Größenordnung dar. Die Ergänzung des eigenen Leistungsangebots durch Leistungselemente aus Unternehmen der IF-Group und aus einem wachsenden Partnernetzwerk gewinnt stetig an Bedeutung.

Wie bereits im Vorjahr waren auch in 2020 weitere Investitionen in neue Geschäftsideen notwendig und erfolgreich. Insgesamt wurden die Ziele für das Jahr 2020 beim Umsatz und bei der Umsatzrendite trotz Corona annähernd erreicht.

Den gesetzlichen Auflagen beim Umweltschutz ist das Unternehmen immer gefolgt. Dies gilt für die Beseitigung von Altlasten ebenso wie z. B. für die empfohlene Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

Die seit 2003 bestehende ISG-9001-Zertifizierung wurde in 2020 rezertifiziert. Des Weiteren hat die InterFace AG 2020 die Zertifizierung zur ISO-27001 erfolgreich verlängert und um weitere Standorte ergänzt.

2. IF-Group

Die InterFace AG beabsichtigt weiter zu wachsen. Für das Kern-Unternehmen InterFace AG wird dabei ein nachhaltiges und kontinuierliches Wachstum angestrebt. Hier wollen wir uns auf unsere zentralen Erfolgsthemen und deren Weiterentwicklung konzentrieren. Weitere, unser Leistungsangebot ergänzende IT-Themen können, wo erfolgversprechend, auch im Rahmen von Beteiligungsunternehmen realisiert werden. Die komplementären Leistungsangebote werden in einem Unternehmensverbund, der „IF-Group“ gebündelt, dies gestützt durch Beteiligungsverhältnisse und abgestimmte Marketingkommunikation. Die grundsätzliche unternehmerische Eigenständigkeit soll dabei erhalten bleiben.

Zum 31.12.2020 verfügt die InterFace AG über zwei Beteiligungsunternehmen: die IF-Blueprint AG und die IF-TECH AG. Die IF-Group wurde in 2020 nicht erweitert.

3. Ertragslage

Die Gesamtleistung der InterFace AG in Höhe von T€ 22.776 im Jahr 2020 war rückläufig und lag mit T€ 1.453 unter dem Wert von T€ 24.229 in 2019. Aufgrund der breiten und solventen Kundenbasis ist das Unternehmen trotzdem sehr gut durch das allgemein schwierige Jahr der Coronapandemie gekommen. So konnte die InterFace AG als Belohnung für die Leistungen der Mitarbeiter zum Ende des Jahres einen Coronabonus an die Mitarbeiter in Höhe von T€ 202 auszahlen, der im verringerten operativen Jahresergebnis bereits berücksichtigt ist.

Die personellen und administrativen Investitionen in die Entwicklung neuer und bestehender Geschäftsbereiche konnten gut getragen werden. Der Jahresüberschuss beträgt nach T€ 775 im Jahr 2019 T€ 724 im Jahr 2020. Die wichtigsten Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:

2017 2018 2019 2020
Eigenkapitalrentabilität (in %) 6,6 14,5 15,1 13,2
Umsatzrentabilität (in %) 1,3 3,0 3,2 3,0

Der Personalbestand der InterFace AG zum 31.12.2020 beträgt einschließlich Vorstand insgesamt 148 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, achtzehn Mitarbeiter/innen sind teilzeittätig. Das Unternehmen beschäftigt zum Stichtag dreizehn Werkstudenten.

2017 2018 2019 2020
Personalbestand zum 31.12. 152 153 166 148
Vorstand 3 3 3 2
Arbeitnehmer/innen in Elternzeit 2 2 2 0
Arbeiternehmer/innen 147 148 161 146
davon Teilzeit 12 13 16 18
davon Altersteilzeit 0 1 0 0
davon Azubi 0 0 1 1
davon Studenten, Praktikanten, Aushilfen 22 23 19 13

Umgerechnet auf „Vollzeitäquivalente“ beträgt der Personalbestand - ohne die Mitglieder des Vorstands und Werkstudenten - zum Stichtag 125 Mitarbeiter/innen (2019: 132; 2018: 120). 2020 wurden - ohne die Mitglieder des Vorstands - insgesamt 257.000 Arbeitsstunden (einschließlich Urlaub, Krankheit, sonstige Fehlzeiten) erbracht (2019: 258.000; 2018: 240.000).

Die InterFace AG als Dienstleistungsunternehmen stützt sich auf einen Kernbestand von Festangestellten. Bei Unterauftragnehmern kooperiert das Unternehmen mit Freiberuflern oder regionalen Klein- und Mittelunternehmen. Eine wesentliche Lieferantenabhängigkeit ist nicht gegeben. Wir gehen davon aus, dass mittelfristig der Anteil der Leistungserbringung durch externe Consultants stabil sein wird. In diesem Zusammenhang werden wir auch in Zukunft unsere seit 1997 geltende und ab 2007 unbefristet erteilte „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ nutzen.

4. Finanzlage

a) Die Investitionen in das Anlagevermögen im Jahr betrugen T€ 112.

b) Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte wie auch in den vorangegangenen Jahren planmäßig durch Eigenkapital. Die wichtigsten Kennzahlen zur Kapitalstruktur und Finanzierung stellen sich wie folgt dar:

2017 2018 2019 2020
Eigenkapitalquote (in %) 58,0 64,2 59,9 69,3
Anlagenintensität (in %) 9,1 9,0 6,0 4,9
Anlagendeckung (in %) 634,8 716,0 1.001,1 1.413,1
vereinfachter operativer Cash Flow (in T€) 562 943 996 912
Dynamischer Verschuldungsgrad 5,7 2,9 3,6 2,7

Das Finanzmanagement des Unternehmens folgt immer dem Grundsatz der kaufmännischen Umsicht. Vorrangige Zielsetzung ist es, eine weitgehende Unabhängigkeit von dritter Seite zu gewährleisten und auch für absehbare Risikoszenarien ausreichende Liquidität vorzuhalten. Alle Ausgaben zur Geschäftsentwicklung werden vom Vorstand sorgfältig geprüft und verantwortlich beschlossen.

Die Gesellschaft verfügt über ausreichend freie Mittel aus Rücklagen. Besondere Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben sind weder geplant noch nötig, ebenso keine weiteren Kapitalmaßnahmen.

Die zugesagten Überziehungskredite in Höhe von T€ 240 werden - seit Jahren - nicht in Anspruch genommen. Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt T€ 172 sichern Ansprüche von Arbeitnehmern aus Langzeitarbeitskonten ab. Im Übrigen bestehen außer den bei Festgeldanlagen üblichen Bindungen keine Beschränkungen, die die Verfügbarkeit von Finanzmitteln beeinträchtigen könnten.

Neben den normalen kurzfristigen Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen, aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Steuern und Abgaben hat das Unternehmen keine wesentlichen Verbindlichkeiten.

Aufgrund der Beschaffungsstrategie sind nur moderate Leasingverpflichtungen vorhanden.

5. Vermögenslage

Signifikante Abweichungen bei der Vermögenslage gegenüber dem Vorjahr sind nicht vorhanden; die notwendigen Ersatzinvestitionen mit TEUR 112 in 2020 betrafen insbesondere den Fuhrpark sowie Hardware. Aufgrund sehr guter Leasingkonditionen erfolgt aktuell eine Umschichtung im Fuhrpark von Kauf auf Leasing und damit einhergehend eine Reduzierung von Anlagevermögen und Abschreibung.

Der Mietvertrag für das von der InterFace AG gemietete Gebäude in Unterhaching hat eine Laufzeit bis 31.03.2023. Zurzeit nutzt die InterFace AG circa 75 % der gemieteten Flächen selbst, der Rest ist untervermietet.

Die Büroräume am Standort Duisburg sind bis 31.03.2022, jene am Standort Nürnberg bis 31.01.2023 angemietet; der Mietvertrag am Standort Stuttgart hat eine Laufzeit bis 31.07.2024. Der Mietvertrag am Standort Darmstadt endet am 30.04.2023.

Insgesamt wird die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Berichterstattung als sehr positiv beurteilt.

6. Risikobericht

Die Risikomanagementziele der Gesellschaft sind darauf ausgerichtet, Risiken zu identifizieren, diese zu analysieren, zu bewerten und zu steuern. Als Risiko wird hierbei die Möglichkeit von negativen Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angesehen.

Hierzu hat die InterFace AG im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 91 Abs. 2 AktG ein dem Geschäftsumfang angemessenes Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Schon vor der ISO-Zertifizierung im Jahr 2003 verfügte das Unternehmen über ein eigenes Risikofrüherkennungssystem. Dieses System wurde weiter ausgebaut und ist jetzt Teil der ISO-Prozess-Beschreibungen. Maßnahmen zur Absicherung der Compliance des Unternehmens sind seit 2009 in das zertifizierte Qualitätsmanagement des Unternehmens integriert.

Der Kundenstamm der InterFace AG ist diversifiziert. Gewisse Abhängigkeiten von einzelnen Großkunden sind nicht von der Hand zu weisen, aber im Rahmen der bestehenden Risikostrategie weiterhin beherrschbar. Die InterFace AG steht mit einem sich nach thematischer Ausrichtung und Form der Leistungserbringung ergänzendem Dienstleistungsangebot vergleichsweise flexibel im Markt.

Trotz der Entwicklung hin zu immer längeren Zahlungszielen gerade bei Großunternehmen sind aufgrund der guten Kapitalausstattung keine konkreten finanzwirtschaftlichen Risiken ersichtlich, wirtschaftliche Bestandsgefährdungspotenziale sind derzeit nicht zu erkennen.

Risiken der Änderung von Verkaufspreisen sind permanent vorhanden; der Preisdruck im Markt ist für Unternehmen wie die InterFace AG unverändert hoch. Aufgrund der Kundenstruktur (Behörden bzw. Kunden mit guter Bonität) sind keine weiteren wesentlichen Ausfallrisiken im Debitorenbereich zu erwarten; auf eine Debitorenversicherung wird deshalb verzichtet.

Rechtliche Bestandgefährdungsrisiken wie Bürgschaften für Dritte oder Patronatserklärungen sind nicht vorhanden, ebenso wie sonstige Haftungsgefahren und Schadensersatzansprüche unwahrscheinlich sind. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

7. Prognosebericht

Vorausschauende Aussagen beruhen auf heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der Inter-Face AG liegen, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen wesentlich - sowohl positiv als auch negativ - von denen abweichen, wie sie hier als erwartet angesehen werden. Solche Ungewissheiten ergeben sich neben anderem insbesondere aufgrund folgender Faktoren: Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Lage, Einführung konkurrierender Geschäftsfelder durch andere Unternehmen, fehlende Akzeptanz neuer Geschäftsfelder, unerwartete Forderungsausfälle von Großkunden.

Der Vorstand der InterFace AG blickt trotz der bestehenden Coronasituation optimistisch in die Zukunft. Mit unserem Leistungsangebot liegen wir gut im Markt. Das Unternehmen hat ein hohes Ansehen, der Bekanntheitsgrad steigt weiterhin stetig, uns wird viel Vertrauen entgegengebracht. Die guten Kontakte zu Partnern und Kunden erweitern sich laufend. So verfügen wir über ein wertvolles Potenzial für eine künftige Zusammenarbeit.

Der Arbeitsmarkt für IT-Berater bietet weiterhin Herausforderungen für die Gewinnung von gut qualifizierten Mitarbeitern. Die InterFace AG reagiert darauf seit Jahren durch den Betrieb des firmeneigenen IF-Labs an verschiedenen Standorten zur Ausbildung von Studenten und Nachwuchskräften. Ergänzend dazu pflegen wir dauerhaft Hochschulkontakte und treiben den Aufbau der e-Personalsuche weiter voran.

Ein besonderes Anliegen ist der InterFace AG weiterhin die Pflege und Weiterentwicklung einer unterscheidenden, personalorientierten und nachhaltigen Unternehmenskultur. Diese ist gerade in einem Markt, in dem wirklich qualifizierte Mitarbeiter gesucht werden, von zentraler Bedeutung. Anstrengungen hier sind oftmals mit Investitionen verbunden, da notwendige Freiräume zumindest kurzfristig Arbeitszeit kosten und Einbußen beim Umsatz bedeuten.

Grundsätzlich zeigt sich nach wie vor ein deutliches Anliegen von Mitarbeitern, Beruf und Privatleben in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen. Ein Symptom ist, dass Mitarbeiterinnen wie Mitarbeiter in höherem Maße Elternzeit in Anspruch nehmen. Auch zeigt sich wachsender Bedarf an Zeit für Pflege- und Betreuung von Kindern und älteren Angehöriger. Insgesamt steigt so die Nachfrage nach reduzierter oder individuell gestaltbarer Arbeitszeit, der wir mit verstärkten Angeboten u. a. für Homeoffice-Arbeitsmöglichkeiten Rechnung tragen, was sich in Zeiten der Pandemie nochmals verstärkt und bewährt hat.

Entscheidendes Element einer differenzierenden Unternehmenskultur ist auch das hohe Gewicht, das die InterFace AG auf die kontinuierliche Weiterbildung, eine umfassende persönliche Entwicklung und ein stets am State-of-the Art ausgerichteten fachlichen Zertifizierungsniveau ihrer Mitarbeiter legt. So lagen im Jahr 2020 die Ausgaben für Qualifikationsentwicklung und moderne Formen der Zusammenarbeit weiterhin auf hohem Niveau.

Die stabile Aktionärssituation erlaubt dem Management der InterFace AG ein kontinuierliches und nachhaltiges Arbeiten. Unter diesen Rahmenbedingungen blicken wir grundsätzlich vertrauensvoll in die Zukunft.

Anfang 2020 ist in einigen Teilbereichen eine Umorganisation des Unternehmens erfolgt. Bei den bisherigen Geschäftseinheiten wurden einige Zuordnungen entsprechend angeglichen. Das Kerngeschäft der InterFace AG bleibt dabei unverändert. Die Änderungen beziehen sich lediglich auf die interne Organisation des Unternehmens, um weiterhin mit unseren Prozessen möglichst nahe an unseren Kunden und den relevanten Themen des Marktes zu bleiben.

Auch mit diesen InterFace-spezifischen Stärken sind wir uns der Risiken der allgemeinen Wirtschaftslage sowie des volatilen Gesamtumfeldes bewusst. Unser besonderes Augenmerk gilt hier den Chancen und Risiken der Digitalen Transformation. Auch Schlüsselkunden der InterFace AG sind derzeit nicht im Stande, langfristige Geschäftspläne bezüglich ihrer IT-Vorhaben abzugeben und eine längerfristig stabile Planungsperspektive zu ermöglichen. Die Zukunft kann von Faktoren abhängig sein, die außerhalb des Einflussbereichs der InterFace AG liegen. Dank einer guten Vorsorgepolitik, der hohen Reputation des Unternehmens bei seinen Kunden sowie auf verschiedenen Ebenen angelegter (wirtschaftlicher und struktureller) Reserven ist das Unternehmen unseres Erachtens auch für schwierige Zeiten mit eventuell disruptiven Ereignissen, soweit wie möglich, gerüstet - was sich auch 2020 durchaus wieder erwiesen hat.

Zusammenfassend wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft für das Jahr 2021 wie folgt beurteilt:

Der Vorstand der InterFace AG geht vorsichtig optimistisch in das Jahr 2021.

Wir gehen davon aus, dass in 2021 sowohl die Umsätze als auch die Umsatzrendite auf dem Niveau des Vorjahres liegen werden.

Unterhaching, den 19. Februar 2021

Maximilian Buchberger

Dr. Christof Stierlen

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die InterFace AG, Unterhaching

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InterFace AG, Unterhaching, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InterFace AG, Unterhaching, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 22. Februar 2021

**Kesel & Partner Part GmbB

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

München**

Lutz Weigell, Wirtschaftsprüfer

Lars Dörries, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

Hinweis gemäß § 328 Abs. 1 a HGB

Vorstehend offengelegter Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss zum 31.12.2020.

Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2021 entspricht dem Ergebnisverwendungsvorschlag.

Feststellung des Jahresabschlusses

Vorstehender Jahresabschluss wurde am 12.03.2021 durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt.

Bericht des Aufsichtsrates

der InterFace Aktiengesellschaft

Unterhaching

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 die ihm gesetzlich und satzungsmäßig zukommenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der InterFace AG laufend überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand in seinen Sitzungen und anhand regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung der InterFace AG informieren lassen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat bei wichtigen Einzelfragen beratend mitgewirkt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der als Abschlussprüfer bestellten Kesel & Partner PartGmbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft worden. Die Abschlussprüfer haben den Bestätigungsvermerk in uneingeschränkter Form erteilt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis dieser Prüfung zustimmend an.

Aus Gewinnvortrag und Jahresüberschuss zum 31.12.2020 von insgesamt EUR 3.446.423,02 sollen EUR 557.298,00 ausgeschüttet werden, dies entspricht einer Ausschüttung von EUR 0,60 pro Stückaktie. Der verbleibende Betrag von EUR 2.889.125,02 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Dividendenausschüttung soll zum 27.05.2021 erfolgen.

Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Gewinnverwendungsvorschlag an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Er hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der InterFace AG für die erfolgreiche Arbeit und das Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Unterhaching, den 12. März 2021

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Broy, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Broy;

Vorstand: Maximilian Buchberger, Dr. Christof Stierlen

AG München HRB 126682

Ust.- Id.-Nr. DE 129386308