Governance Information • Dec 15, 2021
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Instone Real Estate Group SE (die "Gesellschaft") sind gemäß § 161 Abs. 1 AktG verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung abzugeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2020 eine Entsprechenserklärung abgegeben, die im April 2021 aufgrund der Verabschiedung eines aktualisierten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat am 23. April 2021 unterjährig aktualisiert wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erklären, für den Zeitraum zwischen der Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2020 und der Abgabe der aktualisierten Entsprechenserklärung im April 2021 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der zuletzt im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 veröffentlichen Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK") zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Abschnitt G.I. (G.1, G.2, G.6, G.7, G.10 und G.11) und der Empfehlung F. 2 des DCGK nicht entsprochen zu haben.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, seit Abgabe der aktualisierten Entsprechenserklärung im April 2021 den Empfehlungen des DCGK mit den folgenden Ausnahmen entsprochen zu haben:
Gemäß der Empfehlung G.7 des DCGK soll der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Die Unternehmensplanung und die Prognose, aus der die maßgeblichen Leistungskriterien für den Vorstand durch den Aufsichtsrat abgeleitet werden, werden aufgrund der höheren Planungsgenauigkeit zu Beginn des Geschäftsjahres verabschiedet. Darauf aufbauend legt der Aufsichtsrat die Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres fest. Dies ist aus Sicht des Aufsichtsrates sachgerecht, um die verabschiedete Unternehmensplanung mit den Leistungskriterien für den Vorstand zu harmonisieren.
Gemäß der Empfehlung G.10 Satz 2 des DCGK soll ein Vorstandsmitglied über langfristig variable Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen. Das Vergütungssystem für den Vorstand und die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands sehen hiervon abweichend eine Gewährung der langfristigen variablen erfolgsabhängigen Vergütung nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode vor. Dies entspricht sowohl den aktienrechtlichen Anforderungen an langfristige Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung als auch den Empfehlungen verschiedener institutioneller Stimmrechtsberater. Ein längerer Aufschub der Auszahlung der variablen langfristigen Vergütung hat aus Sicht des Aufsichtsrates gegenüber den bestehenden vertraglichen Regelungen dagegen keinen zusätzlichen Mehrwert für die Incentivierung des Vorstands.
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen vor diesem Hintergrund, den vorgenannten Empfehlungen G. 7 und G. 10 Satz 2 des DCGK auch künftig nicht zu entsprechen.
Darüber hinaus wurde der Empfehlung F. 2 des DCGK, gemäß der verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht werden sollen, seit Abgabe der aktualisierten Entsprechenserklärung im April 2021 ebenfalls nicht entsprochen, da die organisatorischen Voraussetzungen und Ressourcen für eine Berichterstattung innerhalb dieser Fristen noch nicht vorhanden waren. Die Gesellschaft beabsichtigt jedoch, da die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen inzwischen geschaffen wurden, der Empfehlung künftig zu entsprechen und verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen.
Essen, im Dezember 2021
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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