AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Infineon Technologies AG

Governance Information Nov 1, 2023

222_cgr_2023-11-01_c101e663-54e0-404c-b71d-dfd2d9bbd3e1.pdf

Governance Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB

Entsprechenserklärung 2023 von Vorstand und Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben im November 2023 die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

› Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2022 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen und wird dies auch zukünftig tun.

Anregungen aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Gesellschaft beachtet sämtliche gesetzlichen Anforderungen und entspricht allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Gesellschaft erfüllt freiwillig auch die nicht verpflichtenden DCGK-Anregungen mit Ausnahme der Anregungen A.8 sowie G.14.

Gemäß Anregung A.8 sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionär*innen über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Für eine börsennotierte Publikumsgesellschaft stellt die Einberufung einer Hauptversammlung – selbst unter Berücksichtigung der in einer Übernahmesituation gesetzlich vorgesehenen kürzeren Fristen – eine große organisatorische Herausforderung dar. Es ist fraglich, ob der damit verbundene Aufwand auch dann zu rechtfertigen ist, wenn keine relevanten Beschlussfassungen der Hauptversammlung vorgesehen sind. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung sollte deshalb nur in angezeigten Fällen erfolgen.

Gemäß Anregung G.14 sollten Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) nicht vereinbart werden. Die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sehen marktübliche Change of Control-Klauseln vor.

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Grundlagen der Unternehmensverfassung

Die Infineon Technologies AG mit Sitz in Neubiberg (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126492, hat als Aktiengesellschaft deutschen Rechts drei Organe – die Hauptversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Aufgaben der Organe ergeben sich im Wesentlichen aus dem Aktiengesetz (AktG) und der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht ist. Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung, Herstellung und des Vertriebs von elektronischen Bauelementen, elektronischen Systemen und Software sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.

Die Aktionär*innen treffen ihre Entscheidungen im Rahmen der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung, die als physische oder als virtuelle Versammlung ausgestaltet sein kann. Jede Aktie hat eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionär*innen berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Hauptversammlung fasst Beschlüsse zu den ihr gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere zur Gewinnverwendung, zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, zur Wahl des Abschlussprüfers, zu Unternehmensverträgen und zu Satzungsänderungen. Aktionär*innen können Anträge stellen und haben in der Hauptversammlung ein umfassendes Rede- und Fragerecht. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen

zudem Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten, gerichtliche Sonderprüfungen verlangen und Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen deren Organe geltend machen. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auf der Internet-Seite von Infineon zur Verfügung. Die Investor-Relations-Abteilung von Infineon ist das ganze Jahr über sowohl telefonisch als auch auf elektronischem Wege erreichbar, um den Informationsaustausch zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionär*innen sicherzustellen.

Das AktG sieht ein zweistufiges System der Verwaltung der Gesellschaft vor, nämlich die Führung des Unternehmens durch den Vorstand und dessen Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Dabei wird er vom Aufsichtsrat sowohl überwacht als auch beraten. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und kann sie bei Vorliegen eines wichtigen Grunds jederzeit abberufen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend. Der Vorstand bedarf für bestimmte Maßnahmen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Standards guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung

Eine verantwortungsvolle, transparente und wertorientierte Unternehmensführung setzt nach Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG ein umfassendes Corporate-Governance-Konzept voraus. Gute Corporate Governance dient der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und fördert das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen sowie der Öffentlichkeit in unser Unternehmen. Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte sorgen dafür, dass die Corporate Governance in allen Bereichen des Unternehmens aktiv gelebt und ständig weiterentwickelt wird. Neben dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) umfasst Corporate Governance bei Infineon auch die Compliance – dabei insbesondere die Leitlinien für das unternehmerische Verhalten ("Business Conduct Guidelines"), die Corporate Governance Principles sowie die Standards des internen Kontrollsystems.

Darüber hinaus entspricht es unserem Verständnis von guter Corporate Governance, dass Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft grundsätzlich keine Kredite gewährt werden.

Business Conduct Guidelines

Wir führen unser Geschäft verantwortungsvoll in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regelungen und haben verschiedene Richtlinien aufgestellt, die dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Die Business Conduct Guidelines der Infineon Technologies AG als wichtigster Bestandteil unserer Corporate Governance sind auf der Internet-Seite www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/corporategovernance/compliance/business-conduct-guidelines/ veröffentlicht und für den Vorstand und alle Mitarbeiter*innen weltweit verbindlich. Sie enthalten insbesondere Regelungen zum gesetzeskonformen Verhalten, zum Umgang mit Geschäftspartner*innen und Dritten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zum Umgang mit Firmeneinrichtun gen, Daten und Informationen sowie zu den Themen Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit. Daneben enthalten sie aber auch Regeln zum Umgang mit Beschwerden und mit Hinweisen auf Verstöße gegen die Business Conduct Guidelines und andere für Infineon verbindliche Vorschriften. Um die Grundsätze der Business Conduct Guidelines zu vermitteln, ist von allen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeiter*innen regelmäßig ein onlinebasiertes Trainingsprogramm zu absolvieren.

Corporate Compliance Officer und Compliance-Panel

Infineon unterhält ein eigenständiges Compliance Office. Damit bekräftigt Infineon sein klares Bekenntnis zu uneingeschränkter Rechtstreue und der Einhaltung ethischer Standards, welche die legitimen Interessen von Mitarbeiter*innen, Lieferanten, Kunden und Aktionär*innen schützen, die Reputation Infineons bewahren und zugleich die Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigen. Neben den Compliance-Zielen der Prävention von Fehlverhalten und Wissensvermittlung des gewünschten Verhaltens sowie der Risikominimierung dient die Sicherstellung der Compliance dazu, das Ansehen von Infineon als verlässlicher und fairer Geschäftspartner nachhaltig zu festigen und damit zum Gesamterfolg des Unternehmens beizutragen.

Der Corporate Compliance Officer der Infineon Technologies AG berichtet direkt an den Finanzvorstand. Der Corporate Compliance Officer verantwortet die stetige Weiterentwicklung des globalen Compliance-Management-Systems auf Basis einer Risikoanalyse. Dies umfasst die Koordination und Implementierung spezifischer Maßnahmen zur Mitigierung der identifizierten Risiken. Der Corporate Compliance Officer und das Compliance-Team erstellen Richtlinien, beraten die Mitarbeiter*innen, nehmen Beschwerden und Hinweise – auch anonym – entgegen und leiten die

Aufklärung von Compliance-Fällen. Darüber hinaus führt der Corporate Compliance Officer regelmäßig verpflichtende Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zu Compliance-Themen, insbesondere zum Kartellrecht und zur Korruptionsprävention, durch. Gemeinsam mit der Rechtsabteilung werden zudem alle Mitglieder der Geschäftsleitungen der Infineon-Konzerngesellschaften zu spezifischen Complianceund Legal-/Governance-Themen geschult.

Der Corporate Compliance Officer wird von regionalen Compliance Officers und Compliance-Fachverantwortlichen unterstützt. Die Gesellschaft hat außerdem ein Compliance-Panel eingerichtet, das sich aus den Leiter*innen der Bereiche Recht, Personal, interne Revision und Unternehmenssicherheit sowie dem Corporate Compliance Officer zusammensetzt. Primäre Aufgabe des Panels ist es, über den Stand der Compliance im Unternehmen zu beraten sowie Grundsatzthemen zur laufenden Verbesserung des Compliance-Systems zu erörtern. Als wichtigen Bestandteil des Compliance-Systems hat das Unternehmen ein Hinweisgebersystem implementiert. Infineon-Mitarbeiter*innen können sich vertraulich, auch anonym, an die Integrity Line, den Corporate Compliance Officer und/oder die regionalen Compliance Officers wenden, um mögliche Verstöße gegen interne Richtlinien und Gesetze zu melden. Das Corporate Compliance Office geht jedem Hinweis nach und entscheidet, zum Teil unter Einbeziehung des Compliance-Panels, über die Aufnahme interner Untersuchungen.

Die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems in den geprüften Konzerngesellschaften wird durch regelmäßige interne und auch externe Audits sichergestellt.

Risikomanagement

Der Vorstand betrachtet ein systematisches und effektives Risiko- und Chancenmanagement als wichtigen Teil guter Corporate Governance und wesentlichen Erfolgsfaktor für unser Geschäft. Es sorgt dafür, dass Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und Risikopositionen minimiert werden. Durch diese Transparenz der unternehmensweiten Risikosituation wird ein zusätzlicher Beitrag zur systematischen und kontinuierlichen Steigerung des Unternehmenswerts geleistet. Der Investitions-, Finanzund Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht seinerseits, dass die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagements sowie des internen Kontrollsystems regelmäßig überprüft wird.

Einzelheiten zum Risikomanagement bei Infineon sind im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht dargestellt, der sowohl das Risiko- und Chancenmanagement als auch das interne Kontrollsystem bei Infineon näher beschreibt.

D&O-Versicherung

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie bestimmte weitere Führungskräfte und Mitarbeiter*innen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Gemäß § 93 Abs. 2 AktG wurde für die betreffenden Vorstandsmitglieder ein Selbstbehalt von 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen festen Vergütung in der D&O-Police vereinbart, der von den Vorstandsmitgliedern selbst versichert werden kann. Ein Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vereinbart.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Seit dem Geschäftsjahr 2009 erstellt die Infineon Technologies AG den Konzernabschluss ausschließlich nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Infineon Technologies AG wird nach den Vorschriften des HGB erstellt. Der Jahresund der Konzernabschluss der Infineon Technologies AG sowie der zusammengefasste Lagebericht werden nach Billigung durch den Aufsichtsrat innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres veröffentlicht.

Der Jahres- und Konzernabschluss unseres Unternehmens für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("KPMG"), München (Deutschland), geprüft. Die Prüfung umfasste auch das Risikofrüherkennungssystem und die Abgabe der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.

Außerdem wurde der Halbjahresfinanzbericht einer prüferischen Durchsicht nach § 115 Abs. 5 WpHG durch die KPMG unterzogen. Der Halbjahresabschluss wurde, ebenso wie der Jahres- und Konzernabschluss, vor der Veröffentlichung vom Vorstand mit dem Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erörtert.

Der Vorstand der Gesellschaft muss nach deutschem Recht einen "Bilanzeid" leisten. Die hierzu erforderlichen Angaben werden in einem internen Verfahren von Führungskräften, die unternehmerische Verantwortung tragen, gegenüber dem Vorstand bestätigt.

Die Vorschriften der EU-Abschlussprüferverordnung sehen eine regelmäßige externe Rotation des Abschlussprüfers vor, sodass das Abschlussprüfermandat der KPMG über das Geschäftsjahr 2023 hinaus nicht verlängert werden kann. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 nach Abschluss des vom Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss durchgeführten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens beschlossen, der Hauptversammlung 2024 die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (Deutschland), als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen. Die Aktionär*innen werden in der Hauptversammlung im Februar 2024 über die Wahl von Deloitte entscheiden.

Berichterstattung

Infineon erstattet nach einem festen Finanzkalender viermal im Jahr Bericht über die Geschäftsentwicklung und Lage des Unternehmens. Die Vorstandsmitglieder informieren Aktionär*innen, Analyst*innen, Medien und Öffentlichkeit über die Quartalsund Jahresergebnisse. Unsere umfangreiche Investor-Relations-Arbeit umfasst regelmäßige Treffen sowie Telefon- und Videokonferenzen mit Analyst*innen und institutionellen Anlegern. Berichte, Mitteilungen und Informationen stehen in der Regel auf unserer Internet-Seite (  www.infineon.com ), sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache, zur Verfügung.

Neben der regelmäßigen Berichterstattung veröffentlicht die Infineon Technologies AG in Ad-hoc-Mitteilungen nicht öffentlich bekannte Informationen, die geeignet sind, im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Infineon-Aktie erheblich zu beeinflussen.

Die Gesellschaft verfügt über ein Disclosure Committee, das aus erfahrenen Führungskräften der Bereiche Investor Relations, Kommunikation, Finanzen, Finanzberichterstattung und Bilanzierung, Controlling, Steuern sowie Recht besteht und die Veröffentlichung bestimmter Finanzzahlen und -daten sowie anderer wesentlicher Informationen sowohl im Rahmen der regelmäßigen Finanzberichterstattung als auch der Ad-hoc-Publizität überprüft.

Meldepflichtige Geschäfte mit Finanzinstrumenten ("Managers' Transactions")/Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen (bei Infineon die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats), sowie zu diesen in enger Beziehung stehende Personen sind rechtlich verpflichtet, der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eigene Geschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten innerhalb von drei Geschäftstagen mitzuteilen. Dies gilt jedoch nur, solange die Gesamtsumme der von einer mitteilungspflichtigen Person getätigten Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres mindestens €20.000 beträgt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die ihr zugehenden Mitteilungen unverzüglich, spätestens aber zwei Geschäftstage nach Erhalt der Mitteilung zu veröffentlichen und an das Unternehmensregister zu übermitteln. Die Veröffentlichung wird außerdem der BaFin mitgeteilt.

Aktienbasierte Programme für Mitarbeiter*innen und Vorstandsmitglieder

Die Pläne unserer aktienbasierten Programme sind auf unserer Internet-Seite unter www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/corporate-governance/#remuneration einsehbar.

Auch im Geschäftsjahr 2023 kam als Teil der langfristigen Vergütung für Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter*innen des Unternehmens weltweit ein sogenannter Performance Share-Plan (PSP) zur Anwendung. Der gleiche Plan gilt für die Vorstandsmitglieder, die hierauf – anders als die übrigen Planteilnehmer*innen – allerdings einen vertraglichen Anspruch haben. Die wesentlichen Planbedingungen für die Vorstandsmitglieder werden im Vergütungsbericht, der auf der Internet-Seite von Infineon zugänglich ist (  www.infineon.com/verguetungsbericht ), dargestellt. Für die übrigen PSP-Teilnehmer*innen gelten im Wesentlichen die gleichen Bedingungen, abweichende Regelungen sind lediglich hinsichtlich des zum Teil obligatorischen Eigeninvestments in Infineon-Aktien und im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens vorgesehen.

Zudem besteht für Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter*innen des Unternehmens weltweit ein sogenannter Restricted Stock Unit-Plan (RSUP).

Nachhaltigkeit

Infineon verbindet unternehmerischen Erfolg mit verantwortungsvollem Handeln. Wir achten auf den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und lösen wichtige gesellschaftliche Herausforderungen: effiziente Energienutzung, umweltgerechte Mobilität und Sicherheit in einer vernetzten Welt.

Wir verstehen Nachhaltigkeit als eine Symbiose aus Wirtschaftlichkeit, Ökologie und sozialem Engagement, wobei wir kontinuierlich die Bedeutung kultureller Vielfalt respektieren und anerkennen. Dies spiegelt sich in unserer Corporate Social Responsibility (CSR)-Politik wider, die Leitlinien für eine verantwortliche und nachhaltige Wirtschaftstätigkeit festlegt. Sie basiert auf der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an den Orten, an denen wir wirtschaftlich tätig sind, und der freiwilligen Verpflichtung, die zehn Prinzipien des UN Global Compact zu befolgen, den wir 2004 unterzeichnet haben. Darüber hinaus bilden interne Regelwerke und Anforderungen, freiwilliges Engagement sowie die Anforderungen unserer Kunden und Investor*innen einen zusätzlichen Rahmen unserer Herangehensweise. Weitere Informationen hierzu können auf unserer Internet-Seite (  www.infineon.com/nachhaltigkeit ) sowie im Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon" (  www.infineon.com/nachhaltigkeit\_reporting ) eingesehen werden.

Nachhaltigkeitsthemen werden auf Vorstandsebene primär im Ressort des Chief Digital Transformation Officer verantwortet, wobei Berichterstattungs- und Risikomanagementthemen beim Chief Financial Officer liegen. Die Gesellschaft hat außerdem ein regelmäßig tagendes Corporate Social Responsibility (CSR)-Board einge richtet, dem – als crossfunktionalem Gremium – neben dem Chief Digital Transformation Officer und dem Chief Financial Officer im Wesentlichen die Leiter*innen beziehungsweise deren Vertreter*innen der mit Nachhaltigkeitsthemen befassten Zentralbereiche und Funktionen im Unternehmen angehören. Primäre Aufgabe des CSR-Boards ist es, über zentrale Nachhaltigkeitsthemen (etwa die Klimastrategie, Diversity, die EU-Taxonomie oder nachhaltigkeitsbezogene Aspekte in Bezug auf Lieferketten wie beispielsweise das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten) zu beraten, sich zu koordinieren und Entscheidungen zu treffen beziehungsweise solche des Vorstands vorzubereiten.

Die Überwachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat umfasst insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen, die daher innerhalb des Aufsichtsrats nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen behandelt werden. So befasst sich der Strategie- und Technologieausschuss unter anderem mit Fragen der Nachhaltigkeitsstrategie. Der Präsidialausschuss berücksichtigt bei der Festlegung des Vorstandsvergütungssystems und seinen Entscheidungen zu Zielen, Zielkurven und Zielerreichungen bezüglich der variablen Vorstandsvergütung auch den Bereich ESG (Environmental, Social, Governance). Schließlich überwacht der Investitions-, Finanzund Prüfungsausschuss sämtliche Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Mehrzahl der Aufsichtsratsmitglieder verfügt über ausgeprägte Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit; als besondere ESG-Expert*innen im Aufsichtsrat zeichnen sich Margret Suckale durch ihre Ausbildung und ihre bisherigen beruflichen Positionen (für den Bereich Social & Governance) sowie Dr. Herbert Diess aufgrund seiner wertvollen Fachkenntnisse im Hinblick auf Elektromobilität (für den Bereich Environmental) aus. Aber auch in anderen Zukunftsthemen wie insbesondere der Solarenergie, den erneuerbaren Energien und in diesem Zusammenhang im Bereich Environmental hat Dr. Herbert Diess in den vergangenen Jahren große Expertise aufbauen können.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Vorstand

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Gesellschaft und insgesamt für die Führung der Gesellschaft verantwortlich. Im Rahmen der Gesetze ist er allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet und orientiert sich dabei am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der Interessen aller Stakeholder*innen. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisation.

Die Vorstandsmitglieder legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2023 sind bei Vorstandsmitgliedern keine Interessenkonflikte aufgetreten.

Der DCGK verlangt vor der Übernahme von Nebentätigkeiten – insbesondere externer Aufsichtsratsmandate – durch Vorstandsmitglieder die Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei den übernommenen Mandaten waren keine Interessenkonflikte erkennbar.

Der*Die Vorstandsvorsitzende koordiniert die Zusammenarbeit des Vorstands mit dem Aufsichtsrat. Er*Sie hält mit dem*der Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig Kontakt und informiert ihn*sie unverzüglich über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind.

Davon unabhängig informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen insbesondere der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der wirtschaftlichen Situation, der Finanz- und Investitionsplanung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance sowie weiterer Risikofunktionen. Die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat werden vornehmlich durch Berichterstattung in den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen eingehalten; entscheidungsnotwendige Unterlagen werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor den Sitzungen zur Verfügung gestellt. Sofern erforderlich berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat aber auch in zusätzlichen außerordentlichen Sitzungen über die aktuelle Geschäftslage.

Der Vorstand der Gesellschaft hat sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht ist. Unter anderem sind darin bestimmte Maßnahmen und Geschäfte des Vorstands festgelegt, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der Infineon Technologies AG besteht derzeit aus fünf Mitgliedern. Aktuell gehören dem Vorstand vier Männer (80 Prozent) sowie eine Frau (20 Prozent), jeweils in der Altersgruppe ab 50 Jahren, an. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Name Ressort Geburts
jahr
Erst
bestellung
Ende der aktuellen
Bestellperiode
Jochen Hanebeck (Vorsitzender) Chief Executive Officer 1968 2016 31. März 2027
Elke Reichart Chief Digital
Transformation Officer
1965 2023 31. Oktober 2026
Dr. Sven Schneider Chief Financial Officer 1966 2019 30. April 2027
Andreas Urschitz Chief Marketing Officer 1972 2022 31. Mai 2025
Dr. Rutger Wijburg Chief Operations Officer 1962 2022 31. März 2025

Weitere Informationen, auch zu Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, sind auf der Internet-Seite von Infineon veröffentlicht.

Vorstandsausschüsse/Ressortzuständigkeiten

Zur Durchführung von Prüfungen und zur Vorbereitung sowie Durchführung von Vorstandsbeschlüssen können Vorstandsausschüsse gebildet werden. Derzeit bestehen keine Vorstandsausschüsse.

Unbeschadet des Grundsatzes der Gesamtverantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder und der Verpflichtung der Vorstandsmitglieder zur kollegialen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterrichtung und Überwachung besteht ein Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand, der verschiedene Ressortzuständigkeiten für jedes einzelne Vorstandsmitglied vorsieht. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen des ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereichs allein geschäftsführungsbefugt; eine Einzelvertretungsbefugnis wird dadurch nicht begründet. In der Geschäftsordnung für den Vorstand – und ergänzend in den internen Corporate Governance Principles – sind wesentliche Aufgabenbereiche und Themen festgelegt, über die nur der Gesamtvorstand entscheiden darf.

Aufsichtsrat

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen informiert und stimmt mit ihm die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung ab. Der Aufsichtsrat erörtert die Finanzberichte; er prüft und billigt den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der Infineon Technologies AG. Wesentliche Vorstandsentscheidungen, wie die konzernweite Finanz- und Investitionsplanung sowie größere Akquisitionen und Beteiligungen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen, unterliegen seiner Zustimmung.

Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, hat der*die Aufsichtsratsvorsitzende in einer erneuten Abstimmung bei nochmaliger Stimmengleichheit zwei Stimmen. Im Zusammenhang mit den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen findet jeweils eine separate Vorbesprechung sowohl der Aktionär*innen- als auch der Arbeitnehmer*innenvertreter*innen statt. Auch im Rahmen der Sitzungen tagt der Aufsichtsrat regelmäßig ohne den Vorstand.

Der*Die Aufsichtsratsvorsitzende kann mit Investor*innen über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche führen. Sofern solche Gespräche stattgefunden haben, berichtet der*die Aufsichtsratsvorsitzende in der darauffolgenden Sitzung dem gesamten Aufsichtsrat über deren wesentliche Inhalte. Ergänzend hat der Aufsichtsrat eine Richtlinie für die Kommunikation des Aufsichtsrats mit Investor*innen beschlossen.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Nachdem die letzte Überprüfung im Geschäftsjahr 2022 mit Unterstützung eines renommierten externen Beraters stattfand und persönliche Interviews mit allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands durchgeführt wurden, kam im Geschäftsjahr 2023 ein interner Fragebogen zum Einsatz. Über diesen wurde vor allem nachgehalten, inwiefern die im Geschäftsjahr 2022 mit dem externen Berater diskutierten Themen aufgegriffen und umgesetzt wurden. Die Ergebnisse aus der Fragebogenerhebung wurden anschließend in einer Aufsichtsratssitzung vom 7. August 2023 erörtert und werden auch noch einmal im Rahmen eines separaten ganztägigen Aufsichtsratsworkshops vertieft. Wesentliche Defizite wurden nicht festgestellt. Es wurde aber unter anderem eingehend über die Vertiefung bestimmter Kompetenzbereiche im Aufsichtsrat, das Verhältnis der Ausschüsse zum Plenum sowie eine noch intensivere Befassung des Aufsichtsrats mit strategischen Themen diskutiert.

Die Aufsichtsratsmitglieder legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2023 sind bei Aufsichtsratsmitgliedern keine Interessenkonflikte aufgetreten.

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie werden dabei in angemessener Weise von der Gesellschaft unterstützt. So werden beispielsweise zu bestimmten Themen – im Geschäftsjahr 2023 unter anderem zur EU-Taxonomie und zu neuen regulatorischen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene – interne Schulungen durchgeführt. Ergänzend wird für neue Aufsichtsratsmitglieder ein umfassendes Onboarding-Programm angeboten.

Der Aufsichtsrat für das Gesamtgremium und der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss für seine Tätigkeit haben Geschäftsordnungen beschlossen, die auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht sind.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG besteht derzeit aus 16 Mitgliedern und setzt sich nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu jeweils gleichen Teilen aus Aktionär*innen- und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen zusammen. Die Aktionär*innenvertreter*innen werden von der Hauptversammlung, die Arbeitnehmer*innenvertreter*innen von Delegierten der Mitarbeiter*innen der deutschen Infineon-Betriebsstätten nach Maßgabe des MitbestG gewählt. Die nach dem Gesetz maximale Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt rund fünf Jahre. Dem Aufsichtsrat gehört kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Infineon Technologies AG an. Der Aufsichtsrat ist aktuell zu 43,75 Prozent mit Frauen und zu 56,25 Prozent mit Männern besetzt.

Aufsichtsratsausschüsse

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von fünf Ausschüssen vor. Dies sind der – bereits gesetzlich erforderliche – Vermittlungsausschuss, des Weiteren der Präsidialausschuss und der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss, der Strategieund Technologieausschuss sowie der vom DCGK empfohlene Nominierungsausschuss. Alle Aufsichtsratsausschüsse – mit Ausnahme des lediglich mit Aktionär*innenvertreter*innen besetzten Nominierungsausschusses – sind paritätisch besetzt.

Der Vermittlungsausschuss, dem der*die Aufsichtsratsvorsitzende, dessen*deren Stellvertreter*in und je ein*e weitere*r Aktionär*innen- und Arbeitnehmer*innenvertreter*in angehören, unterbreitet dem Aufsichtsrat konkrete Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang über deren Bestellung die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.

Der Präsidialausschuss, dem der*die Aufsichtsratsvorsitzende, dessen*deren Stellvertreter*in und je zwei weitere Aktionär*innen- und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen angehören, bereitet unter anderem die Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vorstandsvergütung vor. In diesem Zusammenhang berücksichtigt der Präsidialausschuss bei seinen Entscheidungen zu Zielen, Zielkurven und Zielerreichungen bezüglich der variablen Vorstandsvergütung auch ESG-Themen. Eine eigene Entscheidungsbefugnis hat der Präsidialausschuss im Hinblick auf die Verträge mit Vorstandsmitgliedern, soweit nicht die Bezüge betroffen sind.

Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss (Prüfungsausschuss) besteht aus jeweils zwei Aktionär*innen- und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Friedrich Eichiner, verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand der BMW AG sowie als Prüfungsausschussvorsitzender der Allianz SE über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung (also besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme) und

Abschlussprüfung; dies beinhaltet auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Damit qualifiziert sich Dr. Friedrich Eichiner als Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3 DCGK.

Ute Wolf als Mitglied des Prüfungsausschusses kann ebenfalls Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung vorweisen. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als ehemalige Finanzvorständin der Evonik Industries AG sowie ihrer aktuellen Funktion als Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Klöckner & Co. SE und des Risiko- und Prüfungsausschusses der DWS Group GmbH & Co. KGaA verfügt Ute Wolf über eine vielschichtige und ausgeprägte Managementerfahrung sowie unter anderem über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie in der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Damit qualifiziert sich Ute Wolf als Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3 DCGK.

Im Aufsichtsratsplenum weisen schließlich auch Dr. Manfred Puffer und Dr. Ulrich Spiesshofer aufgrund ihrer Ausbildung und langjährigen Vorstandstätigkeit in großen Unternehmen entsprechende Finanzexpertise auf.

Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess und erörtert und prüft den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie die Halbjahres- und Quartalsabschlüsse. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers macht der Prüfungsausschuss Vorschläge zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Wahl des Abschlussprüfers. Er erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, legt gemeinsam mit dem*der Vertreter*in des Abschlussprüfers die Prüfungsschwerpunkte fest, prüft regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung und ist für die Festsetzung der Vergütung des Abschlussprüfers zuständig. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und entscheidet in diesem Zusammenhang über die Zulässigkeit und den Umfang von Nichtprüfungsleistungen.

Der*Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Ausschusssitzungen in regelmäßigem Dialog mit dem Abschlussprüfer sowie dem Finanzvorstand.

Der Prüfungsausschuss bereitet zudem die Entscheidung des Aufsichtsrats zur nichtfinanziellen Erklärung/zum nichtfinanziellen Bericht vor, des Weiteren zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung/des nichtfinanziellen Berichts sowie des Vergütungsberichts; etwaige Prüfungsaufträge werden durch den Prüfungsausschuss erteilt. Darüber hinaus überwacht der Prüfungsausschuss sämtliche Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der Prüfungsausschuss ist ferner zuständig für die Erörterung von Compliance-Fragen. Der Vorstand und der Corporate Compliance Officer erstatten dem Prüfungsausschuss regelmäßig Bericht über Struktur und Arbeit der Compliance-Organisation und informieren über auftretende Compliance-Fälle.

Darüber hinaus überwacht der Prüfungsausschuss unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems. Die interne Revision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss.

Dem Prüfungsausschuss wird außerdem jährlich zu den Themen Cyber & Information Security Bericht erstattet. Darin wird über aktuelle Entwicklungen, Risiken, Maßnahmen zur Risikoreduktion sowie, falls relevant, Ergebnisse externer Prüfungen und Zertifizierungen berichtet. Zusätzlich enthalten sind relevante Ereignisse sowie deren Auswirkungen auf Infineon im Berichtszeitraum (beispielsweise Cybervorfälle bei Infineon, kritische Schwachstellen, allgemeine Cyberangriffe/-vorfälle und Sicherheitslage).

Weitere regelmäßige Berichte an den Prüfungsausschuss betreffen die Bereiche Tax Compliance, Environment/Safety/Health (einschließlich der Anforderungen zur Lieferkette), Exportkontrolle und Datenschutz. Des Weiteren wird auch zu sonstigen relevanten rechtlichen und regulatorischen Themen berichtet.

Schließlich ist der Prüfungsausschuss zuständig für die Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats zu bestimmten Eigen- und Fremdkapitalmaßnahmen, wobei stets eine umfassende Information des gesamten Aufsichtsratsplenums zu solchen Maßnahmen sichergestellt wird.

Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses kann über den*die Ausschussvorsitzende*n unmittelbar bei den Leiter*innen derjenigen Zentralbereiche der Gesellschaft, die dort für die den Ausschuss betreffenden Aufgaben zuständig sind, Auskünfte einholen. Der*Die Ausschussvorsitzende hat die eingeholte Auskunft allen Ausschussmitgliedern mitzuteilen. Werden Auskünfte eingeholt, ist der Vorstand hierüber unverzüglich zu unterrichten.

Der Prüfungsausschuss berät in jeder seiner ordentlichen Sitzungen mit dem*der Vertreter*in des Abschlussprüfers auch ohne den Vorstand. Gleiches gilt für die Sitzungen des Aufsichtsratsplenums, in denen sich das Gremium in Anwesenheit eines*r Vertreters*in des Abschlussprüfers mit abschlussrelevanten Themen befasst.

Der Strategie- und Technologieausschuss, dem je drei Aktionär*innen- und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen angehören, beschäftigt sich mit der Geschäftsstrategie, einschließlich Fragen der Nachhaltigkeitsstrategie, und wichtigen Technologiefragen.

Der Nominierungsausschuss, dem der*die Aufsichtsratsvorsitzende und zwei weitere Aktionär*innenvertreter*innen angehören, schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidat*innen vor.

Alle Ausschüsse berichten dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig umfassend über ihre Arbeit.

Informationen über die aktuelle personelle Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden sich im Konzernanhang unter Nr. 30.

Sitzungsteilnahme

Die individuelle Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:

Sitzungs
anwesenheit
Anwesenheit
in %
Aufsichtsratsplenum
Dr. Herbert Diess (seit 16. Februar 2023, Aufsichtsratsvorsitzender) 6/6 100 %
Xiaoqun Clever-Steg 9/9 100 %
Johann Dechant 9/9 100 %
Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023, Aufsichtsratsvorsitzender) 3/3 100 %
Dr. Friedrich Eichiner 9/9 100 %
Annette Engelfried 9/9 100 %
Peter Gruber 9/9 100 %
Klaus Helmrich (seit 16. Februar 2023) 6/6 100 %
Hans-Ulrich Holdenried (bis 16. Februar 2023) 3/3 100 %
Dr. Susanne Lachenmann 9/9 100 %
Géraldine Picaud (bis 2. Februar 2023) 2/2 100 %
Dr. Manfred Puffer 7/9 77,78 %
Melanie Riedl 9/9 100 %
Jürgen Scholz 9/9 100 %
Dr. Ulrich Spiesshofer 9/9 100 %
Margret Suckale 9/9 100 %
Mirco Synde 9/9 100 %
Diana Vitale 8/9 88,89 %
Ute Wolf (seit 22. April 2023) 4/4 100 %

Vermittlungsausschuss (keine Sitzungen)

Nominierungsausschuss

Dr. Herbert Diess (seit 16. Februar 2023, Vorsitzender des Ausschusses) 3/3 100 %
Dr. Friedrich Eichiner 6/6 100 %
Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023) 3/3 100 %
Géraldine Picaud (bis 2. Februar 2023) 2/2 100 %
Dr. Manfred Puffer (bis 16. Februar 2023) 3/3 100 %
Margret Suckale 6/6 100 %
Sitzungs
anwesenheit
Anwesenheit
in %
Präsidialausschuss
Dr. Herbert Diess (seit 16. Februar 2023, Vorsitzender des Ausschusses) 4/4 100 %
Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023) 2/2 100 %
Johann Dechant 6/6 100 %
Dr. Friedrich Eichiner (seit 16. Februar 2023) 4/4 100 %
Annette Engelfried 6/6 100 %
Hans-Ulrich Holdenried (bis 16. Februar 2023) 2/2 100 %
Margret Suckale 6/6 100 %
Diana Vitale 6/6 100 %

Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss

Dr. Friedrich Eichiner (Vorsitzender des Ausschusses) 5/5 100 %
Johann Dechant 5/5 100 %
Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023) 2/2 100 %
Annette Engelfried 5/5 100 %
Ute Wolf (seit 22. April 2023) 3/3 100 %

Strategie- und Technologieausschuss

Dr. Herbert Diess (seit 16. Februar 2023, Vorsitzender des Ausschusses) 1/1 100 %
Xiaoqun Clever-Steg 3/3 100 %
Dr. Wolfgang Eder (bis 16. Februar 2023) 2/2 100 %
Peter Gruber 3/3 100 %
Dr. Susanne Lachenmann 3/3 100 %
Jürgen Scholz 3/3 100 %
Dr. Ulrich Spiesshofer 3/3 100 %

Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 wird auf den ausführlichen Vergütungsbericht (  www.infineon.com/verguetungsbericht ) verwiesen, des Weiteren auf die Darstellung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat (  www.infineon.com/vorstandsverguetungssystem und www.infineon.com/ aufsichtsratsverguetungssystem ).

Zielgrößen für den Frauenanteil; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG

Nach § 111 Abs. 5 Satz 8 AktG in Verbindung mit § 96 Abs. 2 AktG muss sich der Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Mit einem Anteil von 43,75 Prozent Frauen und 56,25 Prozent Männern übertrifft der Aufsichtsrat in seiner jetzigen Zusammensetzung diese Anforderungen.

Im Vorstand der Infineon Technologies AG müssen nach § 111 Abs. 5 Satz 9 AktG in Verbindung mit § 76 Abs. 3a AktG mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein. Mit der derzeitigen Besetzung des Vorstands mit einer Frau und vier Männern erfüllt Infineon dieses Mindestbeteiligungsgebot.

§ 76 Abs. 4 AktG verpflichtet die Infineon Technologies AG des Weiteren, Zielgrößen für den Frauenanteil für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Innerhalb des Infineon-Konzerns muss auch die Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH nach § 52 Abs. 2 GmbHG Zielgrößen für den Frauenanteil für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat sowie nach § 36 GmbHG für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung festlegen.

Zielgrößen ab dem 1. Juli 2022

Für die Infineon Technologies AG und die Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH wurden nachfolgende, bis zum 30. Juni 2025 beziehungsweise 2027 zu erreichende Zielgrößen festgelegt:

Infineon Technologies AG Ausgangsbasis
(30. Juni 2022)
Ziel bis
30. Juni 2027
Führungsebene 1 14,3 % 17,14 %
Führungsebene 2 22,4 % 25,19 %
Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH Ausgangsbasis
(30. Juni 2022)
Ziel bis
30. Juni 2027
Aufsichtsrat 33,33 % 33,33 %
Führungsebene 1 5,3 % 10 %
Führungsebene 2 22,4 % 25 %
Ausgangsbasis
(30. Juni 2022)
Ziel bis
30. Juni 2025
Geschäftsführung 0 % 0 %

Aufgrund der Besetzung der Geschäftsführung der Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH mit nur zwei Personen und der Dauer ihrer Bestellung hält der Aufsichtsrat der Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH eine andere Festlegung als 0 Prozent nicht für sachgerecht: Für die Auswahl und Besetzung der Geschäftsführung steht nicht das Geschlecht, sondern die bestmögliche berufliche und fachliche Qualifikation im Vordergrund; die Auswahl und Besetzung der Geschäftsführung soll daher nach dem individuellen Kompetenzprofil der potenziellen Organmitglieder erfolgen, wobei der Aufsichtsrat jedoch stets bemüht ist, bei gleicher Qualifikation den Frauen den Vorzug zu geben. Der Aufsichtsrat der Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH ist sich der Bedeutung von Vielfalt (Diversity) und namentlich der besonderen Bedeutung einer Gleichbehandlung von Frauen bewusst. Darüber hinaus legt Infineon unternehmensweit sehr großen Wert auf eine vielfältige Belegschaft. Die Zielgröße 0 Prozent für die Geschäftsführung der Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH schließt deshalb auch weiterhin das Bestreben nach einer Steigerung des Frauenanteils nicht aus. Vor diesem Hintergrund wird die Zielgröße auch lediglich bis zum 30. Juni 2025 festgelegt und dann erneut überprüft.

Infineon ist in Deutschland Mitglied der Unternehmensinitiative "Charta der Vielfalt".

Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands das nachfolgende Diversitätskonzept beschlossen. Dieses wird ergänzt durch gesetzgeberische Anforderungen, vor allem zur Geschlechterdiversität.

Beschreibung und Ziele des Diversitätskonzepts

Infineon hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das unter anderem frei von Vorurteilen ist. Gewollt ist eine Unternehmenskultur, in der die Vorteile von Diversität bewusst genutzt werden und alle ihr Potenzial zum Besten des Unternehmens frei entfalten können. Dieses Verständnis von Diversität teilt auch der Aufsichtsrat.

Für die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Entscheidendes Kriterium ist dabei die fachliche und persönliche Eignung. Es ist sicherzustellen, dass die Vorstandsmitglieder insgesamt über die zur bestmöglichen Erfüllung der Vorstandsaufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, wie sie für ein Technologieunternehmen wie Infineon erforderlich sind.

Im Rahmen dieser Anforderungen berücksichtigt der Aufsichtsrat auch Diversitätsaspekte, insbesondere Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund sowie Internationalität. Dabei ist das Ziel, neben der höchstmöglichen individuellen Eignung der einzelnen Mitglieder durch eine diverse Zusammensetzung des Vorstands unterschiedliche Perspektiven in die Unternehmensleitung einfließen zu lassen. Die jeweiligen Diversitätsaspekte sind somit integraler Bestandteil, aber nicht ausschließliches Kriterium bei Besetzungsentscheidungen.

Alter

Im Einklang mit Empfehlung B.5 DCGK sieht § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eine Altersgrenze vor, wonach Vorstandsmitglieder in der Regel nicht älter als 67 Jahre sein sollen. Die Mandate der Vorstandsmitglieder enden daher grundsätzlich mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. Darüber hinaus achtet der Aufsichtsrat bei der Besetzung des Vorstands auf eine ausgewogene Altersmischung. In Bezug auf das Alter ist es das Ziel des Aufsichtsrats, eine Balance zu finden, durch die auf der einen Seite langjährige Berufs- und Lebenserfahrung in die Unternehmensleitung einfließen kann, auf der anderen Seite aber auch die Perspektiven einer jüngeren Generation Eingang finden. Ein angemessener Altersmix sichert zudem Kontinuität in der Unternehmensleitung.

Geschlecht

Diversität bedeutet auch Geschlechtervielfalt. Nach § 111 Abs. 5 Satz 9 AktG in Verbindung mit § 76 Abs. 3a AktG müssen im Vorstand der Infineon Technologies AG zwingend mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein. Mit der derzeitigen Besetzung des Vorstands mit einer Frau und vier Männern erfüllt Infineon dieses gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot.

Fachliche Diversität, insbesondere Bildungs- oder Berufshintergrund

Auch wenn der Vorstand ein Kollegialorgan ist, das nach dem Grundsatz der Gesamtverantwortung handelt, muss nicht jedes einzelne Vorstandsmitglied sämtliche für die Vorstandsarbeit erforderlichen fachlichen Anforderungen in gleicher Weise abbilden. Vielmehr ist sicherzustellen, dass der Vorstand in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt. Die Kompetenzen im Vorstand sollen so breit angelegt sein, dass das Gremium bei seinem Handeln im Unternehmensinteresse in der Lage ist, die Interessen aller relevanten Stakeholder wie Mitarbeiter*innen, Kunden, Investor*innen und Öffentlichkeit einzubeziehen. Die nachfolgenden Kompetenzen müssen nicht bei jedem einzelnen Vorstandsmitglied vorhanden sein, sollen aber im Vorstand in seiner Gesamtheit abgebildet werden:

  • › Erfahrungen in der Halbleiterbranche
  • › Technologische Kompetenz
  • › Kompetenz zum Thema Digitalisierung
  • › Know-how in den Bereichen Fertigung und Produktion
  • › Expertise in Marketing und Vertrieb
  • › Erfahrungen in der Personal- und Organisationsentwicklung
  • › Strategische Kompetenz (einschließlich M&A-Erfahrung)
  • › Finanzkompetenz (einschließlich Kenntnissen in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung und unternehmensinterne Kontrollverfahren)
  • › Kenntnisse des Kapitalmarktes
  • › Erfahrungen in den Bereichen Corporate Governance, Corporate Social Responsibility sowie Recht und Compliance
  • › Möglichst auch im Ausland erworbene Managementerfahrungen und interkulturelle Kompetenz

Internationalität

Infineon ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit aus zahlreichen Ländern stammenden Mitarbeiter*innen sowie einem globalen Kunden- und Lieferantenkreis. Dementsprechend soll auch der Vorstand international besetzt sein. Dabei ist Internationalität jedoch nicht nur im Sinne einer bestimmten (ausländischen) Staatsangehörigkeit zu verstehen. Entscheidend sind vielmehr interkulturelle Prägungen sowie Erfahrungen, die im Rahmen der Aus- beziehungsweise Berufsbildung sowie der beruflichen Tätigkeit erworben worden sein können. Ziel des Aufsichtsrats ist es, dass im Vorstand eine interkulturelle Offenheit und das entsprechende Verständnis sowie die Urteilsfähigkeit in Bezug auf internationale Themen und Zusammenhänge vorhanden sind.

Art und Weise der Umsetzung des Diversitätskonzepts

Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Bestellung, Wiederbestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern einschließlich der Beurteilung ihrer Leistung sowie der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand, des Weiteren für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Vorstandsanstellungsverträge. Diese Personalthemen werden im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats vorbereitet und dann im Aufsichtsrat behandelt und entschieden. Im Rahmen der Nachfolgeplanung für den Vorstand tauschen sich der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats beziehungsweise der Aufsichtsrat regelmäßig mit dem Vorstand über geeignete interne Kandidat*innen aus. Darüber hinaus stellen Präsidialausschuss und Aufsichtsrat eigene Erwägungen zur Nachfolgeplanung an und erörtern diese, soweit sinnvoll, auch in Abwesenheit des Vorstands; hierzu gehört, dass im Bedarfsfall ergänzend externe Kandidat*innen für Vorstandspositionen evaluiert werden. Der Aufsichtsrat verfolgt dabei eine mittel-/langfristige Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung der Laufzeiten der aktuellen Vorstandsmandate. Im Rahmen des Auswahl- und Entscheidungsprozesses zur Besetzung von Vorstandspositionen orientieren sich der Präsidialausschuss und der Aufsichtsrat an dem hier beschriebenen Diversitätskonzept. Es entspricht der bewährten und durchgängig geübten Praxis des Infineon-Aufsichtsrats, die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern auf drei Jahre zu beschränken.

Umsetzungsstand/Im Berichtsjahr erreichte Ergebnisse Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands setzt das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept konsequent um.

Kompetenzprofil, Zielekatalog und Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat bereits im Geschäftsjahr 2011 für seine Zusammensetzung einen umfassenden Zielekatalog und ein Kompetenzprofil beschlossen und diese kontinuierlich überarbeitet; zuletzt wurden der Zielekatalog und das Kompetenzprofil im November 2022 angepasst. Der Zielekatalog und das Kompetenzprofil stellen zugleich das Diversitätskonzept im Sinne von § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB dar.

Danach ist es das wichtigste Ziel, den Aufsichtsrat so zu besetzen, dass er seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben bestmöglich erfüllen kann. Dazu gehört vor allem die qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstands. Für die Bestellung in den Aufsichtsrat sollen daher Kandidat*innen vorgeschlagen werden, die insbesondere aufgrund ihrer Persönlichkeit und Integrität, ihrer individuellen fachlichen Fähigkeiten sowie ihrer zeitlichen Verfügbarkeit die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Technologiekonzern erfolgreich wahrnehmen können. In Bezug auf den Aufsichtsrat insgesamt ist des Weiteren vor allem auf eine hinreichende Diversität und Unabhängigkeit des Gremiums zu achten. Vorschläge des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder zur Besetzung von Aufsichtsratspositionen berücksichtigen neben den Vorgaben des Gesetzes und des DCGK insbesondere das Kompetenzprofil und den Zielekatalog. Für neue Aufsichtsratsmitglieder ist ein Onboarding-Prozess vorgesehen, in dessen Rahmen ihnen für ihre Aufsichtsratstätigkeit relevante Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Anforderungen an die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder

Persönlichkeit und Integrität

Jedes Aufsichtsratsmitglied muss über die notwendige Persönlichkeit und Integrität verfügen, um seine Aufgabe sachgerecht wahrnehmen zu können. Das Aufsichtsratsmitglied muss loyal zum Unternehmen stehen und insbesondere seine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht kennen und strikt beachten. Das Aufsichtsratsmitglied muss das Unternehmensinteresse jederzeit in den Mittelpunkt seines Handelns als Aufsichtsratsmitglied stellen.

Individuelle fachliche Fähigkeiten

Jedes Aufsichtsratsmitglied soll die wesentlichen Produktlinien, Kunden und Absatzmärkte des Unternehmens sowie dessen Strategie kennen und verstehen. Die Gegebenheiten der Kapitalmärkte und die Besonderheiten einer börsennotierten Gesellschaft sollen den Aufsichtsratsmitgliedern bekannt sein. Jedes Aufsichtsratsmitglied muss zudem über die Fähigkeit verfügen, die im Aufsichtsrat anstehenden Entscheidungen sowie die vorgelegten Berichte und Abschlussunterlagen zu verstehen, angemessen zu bewerten und daraus sachliche, am Unternehmensinteresse ausgerichtete Schlussfolgerungen zu ziehen.

Zeitliche Verfügbarkeit

Jedes Aufsichtsratsmitglied muss ausreichend verfügbar und gewillt sein, dem Aufsichtsratsmandat die erforderlichen zeitlichen Ressourcen zu widmen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass

  • › jährlich mindestens fünf Aufsichtsratssitzungen stattfinden, die jeweils einer sorgfältigen Vorbereitung bedürfen;
  • › ausreichend Zeit vor allem auch für die eingehende Prüfung der Jahres- und Konzernabschlussunterlagen vorzusehen ist;
  • › die Anwesenheit in der jährlichen Hauptversammlung erforderlich ist;
  • › abhängig von der Mitgliedschaft in Aufsichtsratsausschüssen weiterer Aufwand für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen und die sorgfältige Vorbereitung hierfür entsteht;
  • › zusätzlich außerordentliche Aufsichtsrats- und/oder Ausschusssitzungen notwendig werden können.

Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt; wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.

Altersgrenze

Als Aufsichtsratsmitglied soll nur eine Person vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre ist. Für die Altersgrenze ist der Tag maßgeblich, an dem die Hauptversammlung über den Wahlvorschlag entscheidet.

Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer der Anteilseigner*innenvertreter*innen zum Aufsichtsrat

Eine regelmäßige personelle Erneuerung erscheint dem Aufsichtsrat wichtig, muss nach seiner Einschätzung aber immer mit dem Vorteil der Gremienkontinuität abgewogen werden. Stabilität in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats befördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums sowie mit dem Vorstand. Berücksichtigt man zudem das durch langjährige Gremienzugehörigkeit erworbene (Erfahrungs)Wissen, kann personelle Kontinuität im Vergleich zur Erneuerung sogar eine höhere Wertigkeit für das Unternehmen aufweisen. Nach Abwägung der genannten Gesichtspunkte ist es Ziel des Aufsichtsrats, dass seine Anteilseigner*innenvertreter*innen dem Gremium in der Regel nicht länger als zwölf Jahre angehören.

Anforderungen an den Aufsichtsrat insgesamt/Kompetenzprofil Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt soll den Grundsätzen der Diversität entsprechen. Das bedeutet, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht nur fachlich divers ist, sondern darüber hinaus der in einem offenen, innovativen, weltweit tätigen Unternehmen wie Infineon vorzufindenden Lebenswirklichkeit möglichst Rechnung trägt. Diversität beinhaltet neben der fachlichen Diversität unter Berücksichtigung des Bildungs- oder Berufshintergrunds unter anderem Alter und Geschlecht sowie Internationalität.

Fachliche Diversität

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist darauf zu achten, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur bestmöglichen Erfüllung der Aufgaben erforderlichen fachlichen Fähigkeiten verfügen (fachliche Diversität).

Zur fachlichen Diversität gehört, dass die Kompetenzen im Aufsichtsrat dahingehend breit angelegt sind, dass das Gremium bei seinem Handeln im Unternehmensinteresse auch in der Lage ist, die Interessen aller relevanten Stakeholder wie Mitarbeiter*innen, Kunden, Investor*innen und Öffentlichkeit einzubeziehen und den organisatorischen und technologischen Wandel aktiv zu begleiten.

Insbesondere müssen die Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, also der Halbleiterbranche, vertraut sein.

Des Weiteren soll im Aufsichtsrat Technologieverständnis angemessen repräsentiert sein. Dieses kann, muss aber nicht zwingend einen wissenschaftlichen Hintergrund haben.

Im Aufsichtsrat vorhanden sein sollte zudem Know-how in der Personal- und Organisationsentwicklung (einschließlich Diversity) und in den Bereichen Fertigung und Produktion sowie Marketing und Vertrieb. Anzustreben ist darüber hinaus, dass im Gremium strategische Kompetenz und Erfahrungen im M&A-Bereich sowie Software- und Digitalisierungskompetenz vertreten sind.

Fachliche Diversität setzt nach Überzeugung des Aufsichtsrats auch voraus, dass im Gremium Kompetenz zu – im weiteren Sinne – rechtlichen Themen und hier vor allem zu Corporate-Governance- und Compliance-Fragen sowie zur Mitbestimmung, des Weiteren in der Aufsichts- und Gremienarbeit vorhanden ist.

Des Weiteren sollen Erfahrung mit Investor*innen sowie Kenntnisse des Kapitalmarktes ebenso wie Nachhaltigkeits-/ESG- und CSR-Expertise im Gremium ausreichend vorhanden sein.

Schließlich ist zu gewährleisten, dass sich der Aufsichtsrat durch die notwendige Finanzkompetenz (einschließlich Rechnungslegung, Bilanzierung und Abschlussprüfung) auszeichnet. Mindestens ein Mitglied muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Der Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der*Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein.

Altersstruktur und Geschlecht

Diversität schließt auch Diversität im Hinblick auf die Altersstruktur der Aufsichtsratsmitglieder sowie Geschlechtervielfalt ein. Als paritätisch mitbestimmte, börsennotierte Gesellschaft muss sich der Aufsichtsrat kraft Gesetzes zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen.

Internationalität

Infineon ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit einer aus zahlreichen Ländern stammenden Belegschaft und einem globalen Kunden- und Lieferantenkreis. Dementsprechend soll auch der Aufsichtsrat international besetzt sein. Dabei ist Internationalität jedoch nicht nur im Sinne einer bestimmten (ausländischen) Staatsangehörigkeit zu verstehen. Maßgeblich sind vielmehr interkulturelle Prägungen und Erfahrungen und eine daraus resultierende Offenheit sowie das entsprechende Verständnis und die Urteilsfähigkeit in Bezug auf internationale Themen und Zusammenhänge. Es ist Ziel des Aufsichtsrats, dass ihm mindestens fünf in diesem Sinne internationale Vertreter*innen angehören.

Unabhängigkeit und Vermeidung/Behandlung von Interessenkonflikten Dem Aufsichtsrat sollen auf Anteilseigner*innenseite mindestens fünf unabhängige Mitglieder angehören.

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von Infineon und dem Infineon-Vorstand und unabhängig von einem*einer etwaigen kontrollierenden Aktionär*in ist.

Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von Infineon und dem Infineon-Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu Infineon oder dem Infineon-Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein nahes Familienmitglied des Aufsichtsratsmitglieds

  • › in den zwei Jahren vor der Ernennung Vorstandsmitglied von Infineon war,
  • › aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit Infineon oder einem von Infineon abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat (zum Beispiel als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater),
  • › ein nahes Familienmitglied eines Infineon-Vorstandsmitglieds ist oder
  • › dem Infineon-Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört.

Sofern ein oder mehrere der oben genannten Indikatoren erfüllt sind und das betreffende Aufsichtsratsmitglied dennoch als unabhängig angesehen wird, soll dies in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet werden.

Der*Die Vorsitzende des Aufsichtsrats, der*die Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der*die Vorsitzende des Präsidialausschusses sollen unabhängig von Infineon und vom Infineon-Vorstand sein. Der*Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig von einem*einer etwaigen kontrollierenden Aktionär*in sein.

Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern von Infineon ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen.

Ziel des Aufsichtsrats ist es weiterhin, dass schon potenzielle Interessenkonflikte weitgehend vermieden werden. Alle Interessenkonflikte sollen unverzüglich dem*der Vorsitzenden des Aufsichtsrats offengelegt werden. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.

Art und Weise der Umsetzung

Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt das Kompetenzprofil, die darin vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele sowie die individuellen Anforderungen bei der Suche geeigneter Kandidat*innen. Auch die Empfehlungen des Ausschusses an den Aufsichtsrat sowie die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen die gesetzten Ziele und die individuellen Anforderungen und streben die Erfüllung des Kompetenzprofils an.

Im Zusammenhang mit den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung werden Lebensläufe der Kandidat*innen zur Verfügung gestellt, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Auskunft geben.

Daneben legt der Aufsichtsrat auch die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der jeweiligen Kandidat*innen zum Unternehmen, den Organen und gegebenenfalls einem*einer direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Infineon-Aktien beteiligten Aktionär*in offen, sofern diese Umstände nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein*e objektiv urteilende*r Aktionär*in für seine*ihre Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Entsprechendes gilt für die Arbeit des Nominierungsausschusses, soweit dieser das Votum des Aufsichtsrats vorbereitet.

Des Weiteren empfiehlt der Aufsichtsrat seinen von den Arbeitnehmer*innen gewählten Mitgliedern, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Kräften um eine Berücksichtigung des Kompetenzprofils, der gesetzten Ziele und der individuellen Anforderungen im Hinblick auf die von den zuständigen Gremien der Arbeitnehmer*innen gemachten Wahlvorschläge zu bemühen. Weiter empfiehlt der Aufsichtsrat eine Berücksichtigung des Kompetenzprofils, der darin gesetzten Ziele und der individuellen Anforderungen auch denjenigen seiner Mitglieder, die – in welcher Eigenschaft auch immer – einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds stellen.

Umsetzungsstand/Im Berichtsjahr erreichte Ergebnisse/ Qualifikationsmatrix

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den festgelegten Zielen sowie dem Kompetenzprofil und dem damit verfolgten Diversitätskonzept. Ein aktueller Überblick über den Umsetzungsstand kann nachfolgender Qualifikationsmatrix entnommen werden.

Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG

Anteilseignerinnenvertreterinnen Arbeitnehmerinnenvertreterinnen
Diess Clever
Steg
Eichiner Helmrich Puffer Spiess
hofer
Suckale Wolf Dechant Engel
fried
Gruber Lachen
mann
Riedl Scholz Synde Vitale
Zugehörigkeit Mitglied seit 2023 2020 2020 2023 2009 2020 2020 2023 2015 2015 2009 2015 2020 2009 2022 2015
Ende der Bestelldauer 1 2027 2025 2025 2027 2025 2025 2025 2024 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025 2025
Persönliche Eignung Unabhängigkeit 2
Kein Overboarding 3
Diversität Geschlecht 4 M W M M M M W W M W M W W M M W
Geburtsjahr 5 1958 1970 1955 1958 1963 1964 1956 1968 1965 1964 1960 1967 1972 1961 1976 1975
Nationalität Österr. Deutsch Deutsch Deutsch Österr. Schweiz/
Deutsch
Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch
Internationale Erfahrung
Expertise 6 Kenntnisse der Halbleiterbranche
Technologieverständnis
Personal-/Organisationsentwicklung
(einschl. Diversity)
Fertigung und Produktion
Marketing und Vertrieb
Strategie/M&A
Software/Digitalisierung
Recht/Corporate Governance/
Compliance/Mitbestimmung
Aufsichts- und Gremienarbeit
Investor*innen/Kapitalmarkt
Nachhaltigkeit/ESG/CSR 7
Finanzexpert*innen 8 Rechnungslegung
Abschlussprüfung
Ausschüsse 9 Zugehörigkeit VA, NA,
PA, STA
STA NA, PA,
IFuP-A
STA VA, NA,
PA
IFuP-A VA, PA,
IFuP-A
PA,
IFuP-A
STA STA VA, STA PA

1 Es ist Ziel des Aufsichtsrats, dass seine Anteilseigner*innenvertreter*innen dem Gremium in der Regel nicht länger als zwölf Jahre angehören.

2 Gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex. Auch Dr. Manfred Puffer wird weiterhin als von Gesellschaft und Vorstand unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex angesehen. Er steht in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Allein die Tatsache, dass Dr. Manfred Puffer dem Aufsichtsrat seit etwas mehr als vierzehn Jahren angehört, führt zu keiner anderen Beurteilung. 3 Gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex.

4 Im Aufsichtsrat sind derzeit sieben Frauen (43,75 %) und neun Männer (56,25 %) vertreten; die Zusammensetzung des Aufsichtsrats übertrifft damit die Anforderungen des § 111 Abs. 5 Satz 8 AktG i.V.m. § 96 Abs. 2 AktG, wonach jedes Geschlecht mit einem Anteil von mindestens 30 % im Aufsichtsrat vertreten sein muss.

5 Zwei (12,5 %) der Aufsichtsratsmitglieder gehören zur Altersgruppe 30 bis 50 Jahre und vierzehn (87,5 %) zur Altersgruppe über 50 Jahre. Als Mitglied des Aufsichtsrats soll nur eine Person vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre ist.

6 Bewertung im Rahmen der jährlichen Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats. Ein Haken bedeutet zumindest gute oder fundierte Kenntnisse, die es ermöglichen, die relevanten Sachverhalte nachvollziehen zu können.

7 Als Experten im Bereich ESG zeichnen sich unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats Margret Suckale (für den Bereich Social & Governance) sowie Dr. Herbert Diess (für den Bereich Environmental) besonders aus.

8 Gemäß § 100 Abs. 5 AktG und Empfehlung D.3 Deutscher Corporate Governance Kodex.

9 Vermittlungsausschuss ("VA"), Nominierungsausschuss ("NA"), Präsidialausschuss ("PA"), Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss ("IFuP-A"), Strategie- und Technologieausschuss ("STA"). Public

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.