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Infineon Technologies AG

Governance Information Nov 1, 2020

222_cgr_2020-11-01_574abdc5-9a0d-4e47-94b8-19be95032319.PDF

Governance Information

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Entsprechenserklärung 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz

    1. Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2019 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen.
    1. Die Infineon Technologies AG entspricht aktuell allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und wird dies auch zukünftig tun.
    1. Vorstand und Aufsichtsrat erklären vorsorglich, dass die Infineon Technologies AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 mit den nachfolgenden Abweichungen entsprochen hat. Die Abweichungen haben sich durch die Anpassung des Vorstandsvergütungssystems mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. November 2020 vollumfänglich erledigt.
  • Abweichung von Empfehlung G.1 (Vergütungssystem): Der Aufsichtsrat hatte kein Vergütungssystem im Sinn der Empfehlung G.1 beschlossen und erfüllte dementsprechend die von Empfehlung G.1 genannten Vorgaben an die Angaben in der Systembeschreibung bislang nicht.
  • Abweichung von Empfehlung G.2 (Ziel-Gesamtvergütung): Da der $\frac{1}{2}$ Aufsichtsrat noch kein Vergütungssystem im Sinn der Empfehlung G.1 beschlossen hatte, hat der Aufsichtsrat bislang noch nicht über konkrete Ziel-Gesamtvergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder beschlossen.
  • Abweichung von Empfehlung G.3 (Peer-Group-Vergleich): Hinsichtlich der $\frac{1}{2}$ Marktüblichkeit der Vorstandsvergütung wurde ein Peer-Group-Vergleich mit vergleichbaren Unternehmen vorgenommen; die Zusammensetzung der Peer-Group wurde aber nicht offengelegt.
  • Abweichung von Empfehlung G.6 (Überwiegen der langfristig orientierten über die kurzfristig orientierte variable Vergütung): Da das Vorstandsvergütungssystem der Infineon Technologies AG bislang neben der langfristig und kurzfristig orientierten auch eine mittelfristig orientierte variable Vergütung vorsah, hat die langfristig orientierte variable Vergütung die übrige variable Vergütung nicht überwogen.
  • Abweichung von Empfehlung G.10 Satz 1 (Gewährung der variablen Ŵ, Vergütung überwiegend in Aktien oder aktienbasiert): Die variable Vergütung

wurde den Vorstandsmitgliedern bislang nicht überwiegend in Aktien oder aktienbasiert gewährt.

  • Abweichung von Empfehlung G.11 Satz 2 (Malus- und Clawback-Klausel): $\overline{\phantom{a}}$ Eine Malus- oder Clawback-Klausel war im bisherigen Vergütungssystem nicht vorgesehen.
  • Abweichung von Empfehlung G.13 Satz 1 (Abfindungs-Cap): Für den Fall eines Change of Control sah das bisherige Vergütungssystem eine bis zu drei Jahresvergütungen umfassende Abfindung der Vorstandsmitglieder vor.

In allen Fällen lag der Grund der jeweiligen Abweichung lediglich darin, dass der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 noch keine entsprechenden Vorgaben enthielt.

Neubiberg, im November 2020

Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:

Dr. Wolfgang Eder (Aufsichtsratsvorsitzender)

Vorstand der Infineon Technologies AG:

Dr. Reinhard Ploss (Vorstandsvorsitzender)

Dr. Helmut Gassel

Dr. Sven Schneider

Jochen Hanebeck

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