Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz
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- In der letzten Entsprechenserklärung vom November 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Abweichung von Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll. Anlass für diese Abweichung war, dass der Vorsitzende des Investitions- Finanz- und Prüfungsausschusses, Herr Dr. Eckart Sünner, in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 22. Februar 2018 zugleich zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wurde.
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- In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 6. August 2019 wurde Herr Dr. Wolfgang Eder zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Herr Dr. Sünner hat sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender niedergelegt. Damit hat sich die Abweichung erledigt.
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- Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2018 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. In Bezug auf Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex gilt dies seit der Sitzung des Aufsichtsrats vom 6. August 2019, in der Herr Dr. Eder zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wurde.
Neubiberg, im August 2019
Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:
Dr. Wolfgang Eder (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Vorstand der Infineon Technologies AG:
Dr. Reinhard Ploss (Vorstandsyorsitzender)
Dr. Helmut Gassel
Dr. Sven Schneider
Jochen Hanebeck