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Infineon Technologies AG

Governance Information Feb 1, 2018

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Governance Information

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AKTUALISIERUNG DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2017 VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER INFINEON TECHNOLOGIES AG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄß § 161 AKTIENGESETZ

    1. In der letzten Entsprechenserklärung vom November 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2016 entsprochen zu haben und ihnen auch zukünftig zu entsprechen.
    1. Mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Februar 2018 hat Herr Wolfgang Mayrhuber sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats und damit zugleich den Aufsichtsratsvorsitz niedergelegt. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats hat die Hauptversammlung Herrn Dr. Wolfgang Eder als neues Aufsichtsratsmitglied gewählt. Herr Dr. Eder soll mittelfristig auch den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen.

Zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 22. Februar 2018 zunächst das Aufsichtsratsmitglied Dr. Eckart Sünner gewählt. Herr Dr. Sünner gehört dem Aufsichtsrat seit 2007 an und führt seit 2010 den Vorsitz im Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss. Dieses Amt als Prüfungsausschussvorsitzender soll Herr Dr. Sünner während seiner Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender weiterhin ausüben. Deshalb erklären Vorstand und Aufsichtsrat eine Abweichung von Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll.

Herr Dr. Sünner qualifiziert sich aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Gesellschaft und einer weiteren börsennotierten Gesellschaft als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 Aktiengesetz. Seine herausragende Finanzexpertise wird ergänzt durch umfassende Kenntnisse in den Bereichen Steuern, Recht und Compliance. Vor diesem Hintergrund liegt es im Unternehmensinteresse, wenn Herr Dr. Sünner auch nach seiner Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden Prüfungsausschussvorsitzender bleibt.

  1. Seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2017 hat die Infineon Technologies AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2016 entsprochen und wird ihnen - mit der unter Ziffer 2. dieser Erklärung genannten Ausnahme - auch zukünftig entsprechen.

Neubiberg, im Februar 2018

Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:

Man

Dr. Eckart Sünner (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Vorstand der Infineon Technologies AG:

Dr. Reinhard/Ploss (Vorstands vorsitzender)

Dr. Aelr nut Gassel

Dominik Asam

Chen Hanebeck

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