Entsprechenserklärung 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz
- $11$ Die Entsprechenserklärung aus dem November 2017 wurde durch die Erklärung aus dem Februar 2018 insoweit aktualisiert, als der Vorsitzende des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses Herr Dr. Eckart Sünner in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 22. Februar 2018 zugleich zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wurde. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher eine Abweichung von Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll.
- $\overline{2}$ . Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2017 bzw. Februar 2018 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, dies mit der oben unter Ziffer 1 der Entsprechenserklärung genannten Ausnahme einer Abweichung von Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zur Begründung gilt unverändert, dass sich Herr Dr. Sünner aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Gesellschaft und einer weiteren börsennotierten Gesellschaft als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 Aktiengesetz qualifiziert. Seine herausragende Finanzexpertise wird ergänzt durch umfassende Kenntnisse in den Bereichen Steuern, Recht und Compliance. Vor diesem Hintergrund liegt es weiterhin im Unternehmensinteresse, dass Herr Dr. Sünner Prüfungsausschussvorsitzender bleibt.
Neubiberg, im November 2018
Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:
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Dr. Eckart Sünner (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Vorstand der Infineon Technologies AG:
Dr. Reinhard Ploss (Vorstandsvorsitzender)
Dr. Helmut Gassel
Dominik Asam
Jochen Haneheck