Entsprechenserklärung 2017 von Vorstand und Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz
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- Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2016 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 entsprochen.
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- Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2016 zudem allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. In Bezug auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex und das dort empfohlene Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat gilt dies spätestens seit der Sitzung des Aufsichtsrats vom 3. August 2017, in der Ergänzungen des bereits vorher existierenden Anforderungsprofils und Zielekatalogs zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats beschlossen wurden.
Neubiberg, im November 2017
Für den/Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:
Wolfgang Mayrhuber (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Vorstand der Infineon Technologies AG:
Dr. Reinhard Ploss (Vorstandsvorsitzender)
Dr. Helmut Gasse
Dominik Asam
Jochen Hanebeck