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Infineon Technologies AG Governance Information 2016

Mar 23, 2016

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Governance Information

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AKTUALISIERUNG DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2015 VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER INFINEON TECHNOLOGIES AG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄß § 161 AKTIENGESETZ

    1. In der letzten Entsprechenserklärung aus dem November 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, mit Ausnahme der Nummer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Aufsichtsratsvergütung allen Kodexempfehlungen entsprochen zu haben und auch zukünftig zu entsprechen. Hintergrund der vorsorglich erklärten Abweichung war, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG bislang neben einer Festvergütung eine erfolgsorientierte Vergütung erhielten. Diese wurde aber nur ausgezahlt, wenn das Ergebnis je Aktie im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr einen bestimmten Mindestbetrag überstieg. Nach der Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat orientierte sich die erfolgsorientierte Vergütung damit auch am langfristigen Unternehmenserfolg. Da sie aber keine mehrjährige Bemessungsgrundlage aufwies, blieb unklar, ob den Anforderungen der Nummer 5.4.6 des Kodex tatsächlich vollumfänglich entsprochen wurde.
    1. Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung der Infineon Technologies AG vom 18. Februar 2016 nunmehr beschlossen, § 11 der Satzung der Gesellschaft und damit die Struktur der Aufsichtsratsvergütung zu ändern. Unter anderem entfällt künftig die erfolgsorientierte Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine reine Festvergütung, dies auch bereits für das laufende, am 1. Oktober 2015 begonnene Geschäftsjahr. Die Satzungsänderung wurde am 2. März 2016 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam. Insofern entspricht die Gesellschaft spätestens seitdem allen Empfehlungen des Kodex und wird ihnen auch zukünftig entsprechen.

Neubiberg, im März 2016

Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:

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Wolfgang Mayrhuber (Vorsitzender des Aufsichtsrats)