ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2016 VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER INFINEON TECHNOLOGIES AG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄß § 161 AKTIENGESETZ
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- Die Entsprechenserklärung aus dem November 2015 wurde durch die Erklärung aus dem März 2016 insoweit aktualisiert, als sich die zuvor erklärte Abweichung betreffend Nummer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Aufsichtsratsvergütung erledigt hatte. Hintergrund der vorsorglich erklärten Abweichung war, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG in der Vergangenheit neben einer Festvergütung eine erfolgsorientierte Vergütung erhielten. Da die erfolgsorientierte Vergütung aber keine mehriährige Bemessungsgrundlage aufwies, blieb unklar, ob sie den Anforderungen der Nummer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex vollumfänglich entsprach. Die Hauptversammlung der Infineon Technologies AG hat am 18. Februar 2016 beschlossen, die Struktur der Aufsichtsratsvergütung zu ändern: Rückwirkend zum 1. Oktober 2015 ist die erfolgsorientierte Vergütung vollständig entfallen; die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nunmehr eine reine Festvergütung. Die entsprechende Satzungsänderung wurde im März 2016 in das Handelsregister eingetragen.
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- Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der Entsprechenserklärung im November 2015 allen geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2015 entsprochen, in Bezug auf die Nummer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex spätestens seit Eintragung der unter Ziffer 1. erwähnten Satzungsänderung in das Handelsregister im März 2016, und wird ihnen auch zukünftig entsprechen.
Neubiberg, im November 2016
Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:
Wolfgang Mayrhuber (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Vorstand der Infineon Technologies AG:
Dr. Reinhard Ploss (Vorstandsvørsitzender)
Dr. Helmut Gassel
Dominik Asam
Jochen Hanebeck