Governance Information • Nov 18, 2015
Governance Information
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Nummer 5.4.6 des Kodex sieht vor, dass eine etwaige erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf eine nachhaltige Untemehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die terminologische Anlehnung an die Vorgaben des Aktiengesetzes zur Vorstandsvergütung legt nahe, dass erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile daher auch für den Aufsichtsrat eine "mehrjährige Bemessungsgrundlage" haben sollen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG erhalten neben einer festen Grundvergütung eine erfolgsorientierte Vergütung. Diese wird nur ausgezahlt, wenn das Ergebnis je Aktie im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich bereits mehrfach mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Sie sind stets zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat auch ohne eine mehrjährige Bemessungsgrundlage auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist, da sich der für die Auszahlung zu erreichende Mindestbetrag jährlich erhöht. Dadurch werden Anreize zu einer Untemehmensentwicklung gesetzt, bei der das Ergebnis kontinuierlich steigt. Beide Organe haben daher keine Notwendigkeit gesehen, das mit großer Mehrheit der Hauptversammlung verabschiedete Vergütungssystem für den Aufsichtsrat erneut zu ändern. An dieser Einschätzung halten Vorstand und Aufsichtsrat unverändert fest.
/ Neubiberg, im November 2015
Für den Aufachtsrat der Infineon Technologies AG:
Vors^ncTder Infirteon Technologies AG:
Arunjai Mittal
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