Governance Information • Nov 21, 2014
Governance Information
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Nummer 5.4.6 des Kodex sieht vor, dass eine etwaige erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die terminologische Anlehnung an die Vorgaben des Aktiengesetzes zur Vorstandsvergütung legt nahe, dass erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile auch für den Aufsichtsrat eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG erhalten neben einer festen Grundvergütung eine erfolgsorientierte Vergütung. Diese wird nur ausgezahlt, wenn das Ergebnis je Aktie jeweils einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich bereits mehrfach mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Sie sind stets zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat auch ohne eine mehrjährige Bemessungsgrundlage auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist, da sich der für die Auszahlung zu erreichende Mindestbetrag jährlich erhöht. Dadurch werden Anreize zu einer Unternehmensentwicklung gesetzt, bei der das Ergebnis kontinuierlich steigt. Beide Organe haben daher keine Notwendigkeit gesehen, das mit großer Mehrheit der Hauptversammlung verabschiedete Vergütungssystem für den Aufsichtsrat erneut zu ändern. An dieser Einschätzung halten Vorstand und Aufsichtsrat unverändert fest.
Neubiberg, im November 2014
Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:
Wolfgang Mayrhuber (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Vorstand der Infineon Technologies AG:
Dr. Reinhard Ploss (Vorstandsvørsitzender)
Dominik Asam
rillal
Aruniai Mittal
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