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Infineon Technologies AG

Governance Information Nov 21, 2014

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Governance Information

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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2014 VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER INFINEON TECHNOLOGIES AG GEMÄß § 161 AKTIENGESETZ ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

  1. Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2013 mit einer Ausnahme allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 ("Kodex") entsprochen. Es handelt sich um die folgende, bereits in der Erklärung vom November 2013 genannte und begründete Ausnahme:

Nummer 5.4.6 des Kodex sieht vor, dass eine etwaige erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die terminologische Anlehnung an die Vorgaben des Aktiengesetzes zur Vorstandsvergütung legt nahe, dass erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile auch für den Aufsichtsrat eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG erhalten neben einer festen Grundvergütung eine erfolgsorientierte Vergütung. Diese wird nur ausgezahlt, wenn das Ergebnis je Aktie jeweils einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich bereits mehrfach mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Sie sind stets zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat auch ohne eine mehrjährige Bemessungsgrundlage auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist, da sich der für die Auszahlung zu erreichende Mindestbetrag jährlich erhöht. Dadurch werden Anreize zu einer Unternehmensentwicklung gesetzt, bei der das Ergebnis kontinuierlich steigt. Beide Organe haben daher keine Notwendigkeit gesehen, das mit großer Mehrheit der Hauptversammlung verabschiedete Vergütungssystem für den Aufsichtsrat erneut zu ändern. An dieser Einschätzung halten Vorstand und Aufsichtsrat unverändert fest.

  1. Am 30. September 2014 ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wirksam geworden. Die Infineon Technologies AG hat den in dieser Fassung enthaltenen Empfehlungen - mit der unter Ziff. 1 dieser Erklärung genannten Ausnahme von der unverändert gebliebenen Empfehlung in Nummer 5.4.6 - ebenfalls entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen.

Neubiberg, im November 2014

Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:

Wolfgang Mayrhuber (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Vorstand der Infineon Technologies AG:

Dr. Reinhard Ploss (Vorstandsvørsitzender)

Dominik Asam

rillal

Aruniai Mittal

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