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Infineon Technologies AG Governance Information 2013

Nov 5, 2013

222_cgr_2013-11-05_89a67c5f-fc9d-40c8-a194-f69f9888f025.pdf

Governance Information

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ENTSPRECHENSERKLARUNG 2013 VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER INFINEON TECHNOLOGIES AG GEMÄß § 161 AKTIENGESETZ ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

  1. Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2012 mit einer Ausnahme allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 entsprochen. Es handelt sich um die folgende, bereits in der Erklärung vom November 2012 genannte und begründete Ausnahme:

Nummer 5.4.6 des Kodex sieht vor, dass eine etwaige erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder "auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet" sein soll. Die terminologische Anlehnung an die Vorgaben des Aktiengesetzes zur Vorsfa/K/svergütung legt nahe, dass erfolgsorienlierte Vergütungsbestandteile auch für den Aufsichtsrat eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG erhalten neben einer festen Grundvergütung eine erfolgsorientierte Vergütung. Diese wird nur ausgezahlt, wenn das Ergebnis je Aktie jeweils einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im vergangenen Jahr mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat auch ohne eine mehrjährige Bemessungsgrundlage auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist, da sich der für die Auszahlung zu erreichende Mindestbetrag jährlich erhöht. Dadurch werden Anreize zu einer Unternehmensentwicklung gesetzt, bei der das Ergebnis kontinuierlich steigt. Beide Organe haben daher keine Notwendigkeit gesehen, das kurz zuvor mit großer Mehrheit der Hauptversammlung verabschiedete Vergütungssystem fürden Aufsichtsrat erneut zu ändern.

  1. Am 10. Juni 2013 ist der Kodex in der Neufassung vom 13. Mai 2013 wirksam geworden. Die Infineon Technologies AG hat den in dieser Fassung enthaltenen Empfehlungen ebenfalls entsprochen und wird ihnen zukünftig entsprechen; das gilt auch für die geänderten Empfehlungen zur Vorstandsvergütung in den Nummern 4.2.2 und 4.2.3 des Kodex, nachdem sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 6. August 2013 mit diesen befasst hat.

Der Empfehlung zur Aufsichtsratsvergütung in Nummer 5.4.6 des Kodex wird mit unveränderter Begründung weiterhin nicht entsprochen.

Wolfgang Mayrhuber (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Dr. Reinhard Ploss/ Dominik Asam Arunjai Mittal (Vorstandsvorsitzefider)