Governance Information • Nov 5, 2013
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Nummer 5.4.6 des Kodex sieht vor, dass eine etwaige erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder "auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet" sein soll. Die terminologische Anlehnung an die Vorgaben des Aktiengesetzes zur Vorsfa/K/svergütung legt nahe, dass erfolgsorienlierte Vergütungsbestandteile auch für den Aufsichtsrat eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG erhalten neben einer festen Grundvergütung eine erfolgsorientierte Vergütung. Diese wird nur ausgezahlt, wenn das Ergebnis je Aktie jeweils einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im vergangenen Jahr mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat auch ohne eine mehrjährige Bemessungsgrundlage auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist, da sich der für die Auszahlung zu erreichende Mindestbetrag jährlich erhöht. Dadurch werden Anreize zu einer Unternehmensentwicklung gesetzt, bei der das Ergebnis kontinuierlich steigt. Beide Organe haben daher keine Notwendigkeit gesehen, das kurz zuvor mit großer Mehrheit der Hauptversammlung verabschiedete Vergütungssystem fürden Aufsichtsrat erneut zu ändern.
Der Empfehlung zur Aufsichtsratsvergütung in Nummer 5.4.6 des Kodex wird mit unveränderter Begründung weiterhin nicht entsprochen.
Wolfgang Mayrhuber (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Dr. Reinhard Ploss/ Dominik Asam Arunjai Mittal (Vorstandsvorsitzefider)
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