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Infineon Technologies AG

Governance Information Nov 7, 2012

222_cgr_2012-11-07_572bd015-cd3f-42bf-ac01-0c951b56ba2a.pdf

Governance Information

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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2012 VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER INFINEON TECHNOLOGIES AG GEMÄß § 161 AKTIENGESETZ ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die Infineon Technologies AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2011 allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ("Regierungskommission") in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen.

Am 15. Juni 2012 ist die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 15. Mai 2012 ("Kodex") wirksam geworden. Die Infineon Technologies AG hat auch den in dieser Fassung enthaltenen Empfehlungen entsprochen und wird ihnen zukünftig entsprechen, dies jedoch mit einer Ausnahme:

Nummer 5.4.6 des Kodex sieht u.a. vor, dass eine etwaige erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder "auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet" sein soll. Die terminologische Anlehnung an die Vorgaben des Aktiengesetzes zur Vorsfandsvergütung legt nahe, dass erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile nach Auffassung der Regierungskommission auch für den Aufsichtsrat eine "mehrjährige Bemessungsgrundlage" haben sollen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG erhalten neben einer festen Grundvergütung eine erfolgsorientierte Vergütung. Diese wird nur dann und insoweit ausgezahlt, als das Ergebnis je Aktie einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt. Abweichend von Nummer 5.4.6 des Kodex wird dafür jedoch nicht auf eine "mehrjährige Bemessungsgrundlage" abgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat sind gleichwohl der Ansicht, dass die derzeitige Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats auch ohne eine mehrjährige Bemessungsgrundlage auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet ist, da sich der für die Auszahlung zu erreichende Mindestbetrag jährlich erhöht und damit Anreize zu einer Unternehmensentwicklung gesetzt werden, bei der das Ergebnis kontinuerlich steigt. Vorstand und Aufsichtsrat sehen daher im Hinblick auf eine neuerliche Revision der gerade erst mit großer Mehrheit von der Hauptversammlung verabschiedeten Vergütung des Aufsichtsrats keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Beide Organe werden sich jedoch im Verlauf des neuen Geschäftsjahres wieder mit diesem Thema befassen.

Neubiberg, jm November 2012

Für den /ufsichtsra/der Infineon Technologies AG:

Wolfgang Mayrhüber (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Vorstand der Infineon Technologies AG:

Dominik Asam Arunjai Mittal

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