Governance Information • Dec 1, 2010
Governance Information
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Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2009 gemäß § 161 Aktiengesetz jeweils mit folgenden Ausnahmen allen Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK") in der Fassung vom 18. Juni 2009 und seit deren Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 2. Juli 2010 allen Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen:
In der D&O-Versicherung wurde für die Mitglieder des Aufsichtsrats kein der gesetzlichen Regelung für Vorstandsmitglieder entsprechender Selbstbehalt vereinbart (Abweichung von Ziffer 3.8 DCGK).
Abweichend von der Empfehlung der Ziffer 3.8 DCGK hat die Infineon Technologies AG bisher persönliche Verpflichtungserklärungen der Aufsichtsratsmitglieder eingeholt, wonach sich die Aufsichtsratsmitglieder verpflichten, pro Kalenderjahr einen Selbstbehalt in Höhe von 100 Prozent der ihnen für ihre Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im jeweiligen Kalenderjahr zustehenden festen Vergütung zu tragen. Der Aufsichtsrat hat jedoch in seiner Sitzung am 22. November 2010 beschlossen, anstelle der bisherigen Selbstverpflichtungserklärungen gemäß der Empfehlung in Ziffer 3.8 Absatz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex unmittelbar in der D&O Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt in Höhe von 10% des Schadens und bis 150% der jährlichen festen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu vereinbaren. Die laufende Police der D&O Versicherung wird mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2011 entsprechend angepasst.
In den bisherigen Vorstandsdienstverträgen wurde bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile negativen Entwicklungen nur eingeschränkt Rechnung getragen (Abweichung von Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 4 DCGK).
Die Empfehlung, bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile auch negativen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurde mit der Fassung des DCGK vom 18. Juni 2009 neu in den DCGK eingefügt. Die Vorstandsdienstverträge der Infineon Technologies AG wurden alle vorher abgeschlossen und konnten diese Empfehlung daher noch nicht berücksichtigen.
Die Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) können im Einzelfall 150 Prozent des Abfindungs-Caps übersteigen (Abweichung von Ziffer 4.2.3 Abs. 5 DCGK).
Die Vorstandsverträge wurden bereits im Geschäftsjahr 2007 einheitlich um sogenannte Changeof-Control-Klauseln ergänzt, wonach die Vorstandsmitglieder, wenn sie im Rahmen eines Kontrollwechsels ausscheiden, Anspruch auf Fortzahlung des Jahreszieleinkommens bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit haben; dies kann im Einzelfall über die vom DCGK empfohlene Dreijahresgrenze hinausgehen.
Im Geschäftsjahr 2010 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand der Infineon Technologies AG durch einen unabhängigen externen Vergütungsexperten überprüft. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Überprüfung hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Präsidialausschusses in seiner Sitzung am 22. November 2010 ein neues Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das für alle zukünftigen Vorstandsmitglieder gelten soll. Auch die bestehenden Verträge mit den derzeitigen Vorstandsmitgliedern werden entsprechend angepasst. Zukünftig soll die variable Vergütung des Vorstands gemäß der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 4 DCGK auch negativen Entwicklungen Rechnung tragen und alle Vorstandsdienstverträge werden eine Changeof-Control-Klausel enthalten, die der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 5 DCGK entspricht.
Zukünftig wird die Infineon Technologies AG allen Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprechen.
Darüber hinaus hat Infineon alle Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 übernommen.
Neubiberg, im November 2010
Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:
Prof. Dr. Klaus Wucherer (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Vorstand der Infineon Technologies AG:
Peter Bauer (Vorstandsvorsitzender)
Dr. Reinhard Ploss
Prof. Dr. Hermann Eul
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