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Infineon Technologies AG

Governance Information Dec 11, 2008

222_cgr_2008-12-11_0cb70b7a-c695-4db0-a1ad-8641e30a8967.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung 2008 gem. §161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Infineon Technologies AG hat im Geschäftsjahr 2008 gemäß § 161 Aktiengesetz allen Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 14. Juni 2007) mit folgender Ausnahme entsprochen:

Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstands wurde nicht im Aufsichtsratsplenum, sondern im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats beraten und überprüft (Abweichung von Ziffer 4.2.2 DCGK).

Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wurde bisher aus Effizienzgründen im Präsidialausschuss beraten. Zukünftig werden wir jedoch der Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.2 DCGK entsprechen und das Vergütungssystem wird vom Aufsichtsratsplenum beschlossen und regelmäßig überprüft.

Die Infineon Technologies AG wird allen Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom 6. Juni 2008) mit folgender Ausnahme entsprechen:

Die Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) können 150% des Abfindungs-Caps übersteigen (Abweichung von Ziffer 4.2.3 DCGK).

Die Vorstandsverträge wurden bereits im Geschäftsjahr 2007 einheitlich um sogenannte Change of Control-Klauseln ergänzt, wonach die Vorstandsmitglieder, wenn sie im Rahmen eines Kontrollwechsels ausscheiden, Anspruch auf Fortzahlung des Jahreszieleinkommens bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit haben; dies kann im Einzelfall über die vom Kodex empfohlene Dreijahresgrenze hinausgehen. Wir halten diese Regelung für angemessen, da sie sicherstellen soll, dass der Vorstand im Falle einer Übernahmesituation allein die Interessen des Unternehmens verfolgt und zudem die Rechte der Vorstandsmitglieder für den Fall eines Kontrollwechsels nur bestehen, soweit kein Fall der groben Pflichtverletzung vorliegt.

Neubiberg, den 11. Dezember 2008

Für den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:

ax Archina

Max Dietrich Kley (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Vorstand der Infineon Technologies AG:

Peter Bauer (Vorstandssprecher)

Prof. Dr. Hermann Eul

Dr. Marco Schröter

(Finanzvorstand)

Dr. Reinhard Pløss

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