Annual / Quarterly Financial Statement • Dec 23, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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| € in Millionen | Anhang Nr. | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 1 | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 2 | 92 | 79 |
| Sachanlagen | 3 | 686 | 674 |
| Finanzanlagen | 4 | 6.337 | 6.331 |
| Summe Anlagevermögen | 7.115 | 7.084 | |
| Umlaufvermögen | |||
| Vorräte | 5 | 1.142 | 966 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6 | 316 | 333 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 7 | 342 | 901 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 8 | 5 | 1 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 9 | 223 | 143 |
| Wertpapiere | 10 | 2.188 | 564 |
| Zahlungsmittel | 11 | 1.404 | 1.754 |
| Summe Umlaufvermögen | 5.620 | 4.662 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 12 | 52 | 40 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 13 | 1 | 3 |
| Summe Aktiva | 12.788 | 11.789 | |
| PASSIVA | |||
| € in Millionen | Anhang Nr. | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
| Eigenkapital | 14 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 2.501 | 2.274 | |
| (Bedingtes Kapital) | 17 | 266 | 268 |
| Eigene Anteile | -12 | -12 | |
| Ausgegebenes Kapital | 15 | 2.489 | 2.262 |
| Kapitalrücklage | 19 | 2.553 | 1.230 |
| Gewinnrücklagen | 20 | 3.549 | 3.717 |
| Bilanzgewinn | 21 | 338 | 491 |
| Summe Eigenkapital | 8.929 | 7.700 | |
| Sonderposten mit Rücklagenanteil | 22 | 1 | 1 |
| Rückstellungen | |||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 23 | 225 | 216 |
| Steuerrückstellungen | 24 | 39 | 10 |
| Sonstige Rückstellungen | 25 | 547 | 514 |
| Summe Rückstellungen | 811 | 740 | |
| Verbindlichkeiten | 26 | ||
| Anleihen | 27 | 504 | 504 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 1 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 400 | 376 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 28 | 1.131 | 1.567 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 29 | 9 | 8 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 30 | 996 | 873 |
| Summe Verbindlichkeiten | 3.040 | 3.329 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 31 | 7 | 19 |
| Summe Passiva | 12.788 | 11.789 |
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| € in Millionen | Anhang Nr. | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 32 | 5.483 | 5.357 |
| Umsatzkosten | 34 | -3.802 | -3.896 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.681 | 1.461 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 35 | -1.069 | -1.003 |
| Vertriebskosten | 36 | -292 | -282 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 37 | -178 | -200 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 38 | 235 | 480 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 39 | -298 | -330 |
| Beteiligungsergebnis | 40 | 64 | 980 |
| Zinsergebnis | 41 | -15 | -81 |
| Übriges Finanzergebnis | 42 | -129 | - |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 43 | -16 | -43 |
| Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) | -17 | 982 | |
| Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 355 | - | |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG | - | -491 | |
| Bilanzgewinn | 21 | 338 | 491 |
Die Infineon Technologies AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126492 eingetragen und hat ihren Firmensitz Am Campeon 1-15, 85579 Neubiberg, Deutschland.
Der Jahresabschluss zum 30. September 2019 der Infineon Technologies AG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt und in Millionen Euro ("€") unter Gegenüberstellung der Werte zum 30. September 2018 ausgewiesen.
Als börsennotiertes Mutterunternehmen der Infineon-Gruppe (nachfolgend auch "Infineon" oder "Infineon-Konzern") erstellt die Infineon Technologies AG nach § 315e Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der diesbezüglichen Interpretationen, soweit die IFRS und Interpretationen von der Europäischen Union übernommen sind. Daher wird ein Konzernabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften nicht aufgestellt.
Die Gewinn-und-Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Zur besseren Darstellung der Finanzaktivitäten wurde das Gliederungsschema nach § 275 Abs. 3 HGB modifiziert. Die Finanzaktivitäten werden als Beteiligungsergebnis, Zinsergebnis und übriges Finanzergebnis dargestellt.
Zum 1. Juli 2019 wurde die Infineon Neu-Isenburg Vertriebs GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg auf die Infineon Technologies AG verschmolzen. Nach § 24 Umwandlungsgesetz wurden als Anschaffungskosten die folgenden Buchwerte aus der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers angesetzt:
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| € in Millionen | 30. September 2019 |
|---|---|
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 14 |
| Zahlungsmittel | 1 |
Es entstand ein Verschmelzungsgewinn von €14.810,25.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer von einem Jahr bis maximal sieben Jahren beziehungsweise entsprechend der Vertragslaufzeit. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.
Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden sofort im Aufwand erfasst.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände, abzüglich der Schulden zum Zeitpunkt der Übernahme, und wird grundsätzlich planmäßig abgeschrieben. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Bestehen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr, ist der niedrigere Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts beizubehalten. Die betriebliche Nutzungsdauer der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte von 12 beziehungsweise 15 Jahren basiert auf einer Einschätzung der zeitlichen Ertragsrückflüsse aus den im Rahmen des Erwerbs der Geschäftsbetriebe zusammen mit den Geschäfts- und Firmenwerten erworbenen Vermögensgegenständen, insbesondere Technologien, Kundenstämme sowie, als nicht bilanzierte Vermögensgegenstände, Know-How (Mitarbeiter, Prozesse). Die Ertragspotenziale dieser Vermögensgegenstände und der daraus weiterentwickelten immateriellen Vermögensgegenstände und damit des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts werden voraussichtlich über einen Zeitraum von 12 beziehungsweise 15 Jahren ausgeschöpft.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode.
Folgende Nutzungsdauern werden angewandt:
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| Jahre | |
|---|---|
| Fabrik- und Geschäftsbauten | 10 - 50 |
| Übrige Bauten | 5 - 10 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 10 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 - 10 |
| Spezial- und Normalwerkzeuge | 1 |
Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.
Geringwertige Anlagengegenstände bis €250 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von €250 bis €1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 Prozent linear abgeschrieben wird.
Geleistete Anzahlungen und angefallene Herstellungskosten für noch nicht fertiggestellte Investitionen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten, oder, bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
In den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind. Abwertungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.
Fremdkapitalzinsen sind in die Herstellungskosten nicht einbezogen worden. Abwertungen für Bestandsrisiken werden berücksichtigt. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wird angewandt.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.
Wertpapiere werden mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten am Abschlussstichtag und Zahlungsmittel mit dem Nennwert angesetzt.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten ("Disagio") wird aktiviert und über die Laufzeit der Verbindlichkeiten planmäßig aufgelöst.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen ermittelt. Verlust- und Zinsvorträge sind berücksichtigungsfähig, wenn eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Infineon Technologies AG von aktuell 28 Prozent. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method"). Die Bilanzierung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren erfasst die Verpflichtung am Bewertungsstichtag nach der wahrscheinlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung von zukünftigen Gehalts- und Rentensteigerungen. Für die Abzinsung wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersvorsorgeverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Die Steuerrückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Künftige Preis- und Kostensteigerungen zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden angemessen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Bei der Ermittlung des Aufzinsungsaufwands wird unterstellt, dass Änderungen des Abzinsungssatzes, des Verpflichtungsumfangs und der Restlaufzeit zum Ende des Geschäftsjahres eintreten. Erfolge aus Änderungen des Abzinsungszinssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen umfasst die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase sowie die Aufstockungsleistungen für Anwärter. Diese Rückstellungen wurden entsprechend der IDW-Stellungnahme (IDW RS HFA 3) vom 19. Juni 2013 berechnet. Die voraussichtlich zu leistenden Beträge werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und mit ihrem Barwert angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und über die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.
Forschungs- und Entwicklungskosten werden nach Abzug der erhaltenen Fördermittel als Aufwand erfasst.
Aufwendungen für Aktienoptionen und (virtuelle) Performance Shares werden ratierlich über den Erdienungszeitraum aufgebaut. Die Bewertung erfolgt zum Zusagezeitpunkt analog dem im IFRS-Konzernabschluss angesetzten Wert nach IFRS 2 "Share-based Payment". Um dem Vorsichtsgedanken mehr Rechnung zu tragen, wird seit dem Geschäftsjahr 2017 nicht mehr die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB ratierlich aufgebaut, sondern das Wahlrecht ausgeübt, eine Rückstellung zu bilanzieren und ratierlich bis zum Erreichen des Erfüllungsbetrages zu erhöhen. Bei späterer Erfüllung mit Eigenkapitalinstrumenten erfolgt eine Umwandlung gebildeter Rückstellungen in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB.
Fremdwährungsforderungen beziehungsweise Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr erfolgt die Umrechnung ohne Beachtung des Anschaffungskosten- beziehungsweise Realisations- und Imparitätsprinzips.
Zur Absicherung des Unternehmens gegen Währungs-, Zins- sowie Rohstoffpreisrisiken werden Devisentermingeschäfte, Zins- und Rohstoffswaps sowie Optionen eingesetzt, die ausschließlich zu Sicherungszwecken verwendet werden. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich imparitätisch bewertet, das heißt, für negative Marktwerte werden Rückstellungen gebildet, positive Marktwerte werden nicht angesetzt.
Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken werden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet, indem die Wertänderungen oder Zahlungsströme aus den Grund- und Sicherungsgeschäften einander gegenübergestellt werden. Soweit sich daraus ein negativer Überhang ergibt, wird eine Drohverlustrückstellung passiviert. Die bilanzielle Behandlung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.
Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens sind in dem nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
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| € in Millionen | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30. September 2018 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 30. September 2019 | 30. September 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 196 | 22 | - | -2 | 216 | -142 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 316 | - | - | - | 316 | -291 |
| Geleistete Anzahlungen | - | 5 | - | - | 5 | - |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 512 | 27 | - | -2 | 537 | -433 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 242 | 5 | 5 | - | 252 | -167 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.490 | 102 | 67 | -22 | 1.637 | -1.041 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 353 | 25 | 10 | -20 | 368 | -293 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 90 | 73 | -82 | -11 | 70 | - |
| Summe Sachanlagen | 2.175 | 205 | - | -53 | 2.327 | -1.501 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.127 | 886 | - | -872 | 6.141 | - |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 150 | - | - | - | 150 | - |
| Beteiligungen | 54 | 3 | - | - | 57 | - |
| Summe Finanzanlagen | 6.331 | 889 | - | -872 | 6.348 | - |
| Anlagevermögen gesamt | 9.018 | 1.121 | - | -927 | 9.212 | -1.934 |
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| € in Millionen | Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen | Zuschreibungen | Umbuchungen | Abgänge | 30. September 2019 | 30. September 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | -10 | - | - | 2 | -150 | 66 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | -4 | - | - | - | -295 | 21 |
| Geleistete Anzahlungen | - | - | - | - | - | 5 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | -14 | - | - | 2 | -445 | 92 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | -7 | - | - | - | -174 | 78 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -139 | - | - | 21 | -1.159 | 478 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -35 | - | - | 20 | -308 | 60 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | - | - | - | 70 |
| Summe Sachanlagen | -181 | - | - | 41 | -1.641 | 686 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | - | - | - | - | - | 6.141 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - | - | - | 150 |
| Beteiligungen | -11 | - | - | - | -11 | 46 |
| Summe Finanzanlagen | -11 | - | - | - | -11 | 6.337 |
| Anlagevermögen gesamt | -206 | - | - | 43 | -2.097 | 7.115 |
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| € in Millionen | Buchwerte |
|---|---|
| 30. September 2018 | |
| --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 54 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 25 |
| Geleistete Anzahlungen | - |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 79 |
| Sachanlagen | |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 75 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 449 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 60 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 90 |
| Summe Sachanlagen | 674 |
| Finanzanlagen | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.127 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 150 |
| Beteiligungen | 54 |
| Summe Finanzanlagen | 6.331 |
| Anlagevermögen gesamt | 7.084 |
Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2019 außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB in Höhe von €11 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen).
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 66 | 54 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 21 | 25 |
| Geleistete Anzahlungen | 5 | - |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 92 | 79 |
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betrugen €14 Millionen
(Vorjahr: €13 Millionen). Es erfolgten in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 keine außerplanmäßigen Abschreibungen.
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 78 | 75 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 478 | 449 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 60 | 60 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 70 | 90 |
| Summe Sachanlagen | 686 | 674 |
Es erfolgten planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von €181 Millionen (Vorjahr: €153 Millionen). Es erfolgten im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen.
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.141 | 6.127 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 150 | 150 |
| Beteiligungen | 46 | 54 |
| Summe Finanzanlagen | 6.337 | 6.331 |
Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich im Berichtszeitraum von €6.127 Millionen um €14 Millionen auf €6.141 Millionen erhöht.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen verzinsliche Darlehen (Laufzeit bis 2023).
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von €11 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen). Es ergaben sich in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 keine Zuschreibungen.
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 251 | 184 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 611 | 517 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 282 | 268 |
| Erhaltene Anzahlungen | -2 | -3 |
| Summe Vorräte | 1.142 | 966 |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Lieferungen und Leistungen | 316 | 333 |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 316 | 333 |
| Davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr | - | - |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Lieferungs- und Leistungsverkehr | 147 | 221 |
| Darlehen | 154 | 531 |
| Konzerninterner Verrechnungsverkehr | 41 | 149 |
| Summe Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 342 | 901 |
| Davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr | 24 | 23 |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Lieferungs- und Leistungsverkehr | 2 | - |
| Konzerninterner Verrechnungsverkehr | 3 | 1 |
| Summe Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 5 | 1 |
| Davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr | - | - |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Steuererstattungsansprüche | 109 | 81 |
| Derivative Finanzinstrumente | 42 | 7 |
| Lieferantenkredite | 38 | 40 |
| Forderungen für bewilligte Investitions- und Forschungszuschüsse | 30 | 8 |
| Als Sicherheit hinterlegte Zahlungsmittel | 1 | 4 |
| Debitorische Kreditoren | 1 | - |
| Sonstige | 2 | 3 |
| Summe sonstige Vermögensgegenstände | 223 | 143 |
| Davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr | - | - |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Anteile Investmentfonds | 2.188 | 564 |
| Summe Wertpapiere | 2.188 | 564 |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 1.404 | 1.754 |
| Summe Zahlungsmittel | 1.404 | 1.754 |
Zur Liquidität gehören neben den Zahlungsmitteln auch die Wertpapiere des Umlaufvermögens (€2.188 Millionen).
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Disagio Anleihe €500 Millionen | 1 | 1 |
| Sonstige | 51 | 39 |
| Summe Rechnungsabgrenzungsposten | 52 | 40 |
Am 10. März 2015 begab die Gesellschaft eine nicht nachrangige, unbesicherte Anleihen mit einem Nominalwert von €500 Millionen. Die Differenz zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag ("Disagio") von insgesamt €1 Million wird im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält zudem zukünftige Aufwendungen für die Nutzung von Lizenzen und für die Instandhaltung der IT-Infrastruktur sowie eine Abgrenzung der bereits gezahlten Urlaubsvergütung für Mitarbeiter für das verbleibende Kalenderjahr 2019.
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Zeitwert des Planvermögens | 23 | 31 |
| Erfüllungsbetrag für Pensionen und Altersteilzeitverpflichtungen | -22 | -28 |
| Überschuss des Vermögens über die Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen | 1 | 3 |
Die Vermögensgegenstände zur Sicherung von Pensionen und Altersteilzeitverhältnissen werden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
Einzelnen Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung in Höhe von €2 Millionen (Vorjahr: €11 Millionen) standen zu verrechnende Rückdeckungsversicherungen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von €2 Millionen (Vorjahr: €12 Millionen) und Anschaffungskosten von €2 Millionen (Vorjahr: €12 Millionen) gegenüber.
Im Geschäftsjahr wurden Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von €20 Millionen (Vorjahr: €17 Millionen) mit dem beizulegenden Wert der entsprechenden Ansprüche aus "Sondervermögen Altersteilzeit Trust" von €21 Millionen (Vorjahr: €19 Millionen) und Anschaffungskosten von €20 Millionen (Vorjahr: €19 Millionen) verrechnet.
Aus der Verrechnung dieser Verpflichtungen mit den dazugehörigen Deckungsvermögen resultierte ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von €1 Million (Vorjahr: €3 Millionen).
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Ausgegebenes Kapital | 2.489 | 2.262 |
| Kapitalrücklage | 2.553 | 1.230 |
| Davon aus Agiobeträgen | 1.436 | 117 |
| Davon aus anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB | 989 | 989 |
| Davon aus Aktienoptionen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB | 115 | 110 |
| Davon aus vereinfachter Kapitalherabsetzung | 14 | 14 |
| Gewinnrücklagen | 3.549 | 3.717 |
| Davon gesetzliche Rücklage | 32 | 32 |
| Davon andere Gewinnrücklagen | 3.517 | 3.685 |
| Bilanzgewinn | 338 | 491 |
| Summe Eigenkapital | 8.929 | 7.700 |
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| € in Millionen | ||
|---|---|---|
| Stand 1. Oktober 2018 bzw. 2017 | 2.262 | 2.260 |
| Schaffung neuer Aktien durch Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital | 226 | - |
| Schaffung neuer Aktien durch Ausübung von Wandlungsrechten aus Aktienoptionsplänen | 1 | 2 |
| Stand 30. September 2019 bzw. 2018 | 2.489 | 2.262 |
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| in Stück | ||
|---|---|---|
| Im Umlauf befindliche Aktien (Stand 1. Oktober 2018 bzw. 2017) | 1.130.995.834 | 1.130.200.929 |
| Schaffung neuer Aktien durch Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital | 112.773.923 | - |
| Schaffung neuer Aktien durch Ausübung von Optionsrechten aus Aktienoptionsplänen | 914.314 | 794.905 |
| Im Umlauf befindliche Aktien (Stand 30. September 2019 bzw. 2018) | 1.244.684.071 | 1.130.995.834 |
| Zurückgekaufte eigene Aktien | 6.000.000 | 6.000.000 |
| Ausgegebene Aktien (Stand 30. September 2019 bzw. 2018) | 1.250.684.071 | 1.136.995.834 |
Das Grundkapital der Infineon Technologies AG hat sich im Geschäftsjahr 2019 um €227.376.474 erhöht. Zum einen hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 17. Juni 2019 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 18. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von 112.773.923 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) erhöht. Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von €13,70 je Aktie zugeteilt und führten zu einem Bruttoemissionserlös von €1.545 Millionen. Sie sind ab dem 1. Oktober 2018 gewinnberechtigt. Zum anderen wurden 914.314 neue Aktien ausgegeben (Vorjahr: 794.905), die infolge der Ausübung von Aktienoptionen durch Arbeitnehmer entstanden sind. Zum 30. September 2019 betrug das Grundkapital damit €2.501.368.142 und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 1.250.684.071 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von €2 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung. Zum 30. September 2019 hielt die Gesellschaft von der oben genannten Gesamtzahl ausgegebener Aktien 6 Millionen eigene Aktien (Vorjahr: 6 Millionen). Am Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch gewinnberechtigt.
Zum 30. September 2019 sah die Satzung der Gesellschaft zwei genehmigte Kapitalia über insgesamt bis zu €480.452.154 vor:
| ― | Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum Ablauf des 11. Februar 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu €450.452.154 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Damit hat sich das ursprünglich in Höhe von €676.000.000 bestehende Genehmigte Kapital 2015/I durch die am 17. Juni 2019 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene und am 18. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung von €225.547.846 um eben diesen Betrag auf die genannten €450.452.154 reduziert. Im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2015/I ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Barkapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG dürfen von Gesetzes wegen weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch zum Zeitpunkt ihrer Ausübung 10 Prozent des bestehenden Grundkapitals übersteigen. Mit der Kapitalerhöhung vom 17./18. Juni 2019 wurde dieser Rahmen ausgeschöpft. Für Sachkapitalerhöhungen oder eine Kombination von Bar- und Sachkapitalerhöhung(en) sieht die Ermächtigung darüber hinaus eine Höchstgrenze von 20 Prozent des - wiederum auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder, sofern der Betrag niedriger ist, der Ausübung der Ermächtigung berechneten - Grundkapitals vor. |
| ― | Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu €30.000.000 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zum Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die Aktien können in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. |
Zum 30. September 2019 sah die Satzung der Gesellschaft zwei bedingte Kapitalia über insgesamt bis zu €266.265.388 vor:
| ― | Das Grundkapital ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung um bis zu nominal €6.265.388 durch Ausgabe von bis zu 3.132.694 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien im Rahmen des "Infineon Technologies AG Aktienoptionsplans 2010" ("Aktienoptionsplan 2010") der Gesellschaft bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010/I). Im Geschäftsjahr 2019 wurden aus dem Bedingten Kapital 2010/I aufgrund der Ausübung von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2010 insgesamt 914.314 neue nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von €2 je Aktie ausgegeben. Hierdurch hat sich das Bedingte Kapital 2010/I um €1.828.628 auf nunmehr €4.436.760 vermindert. Die entsprechende Änderung der Satzung ist nach Geschäftsjahresende beim Handelsregister angemeldet und wie beantragt eingetragen worden. |
| ― | Das Grundkapital ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung um bis zu €260.000.000 durch Ausgabe von bis zu 130.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zur Gewährung von Rechten an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, die bis zum 21. Februar 2023 begeben werden können, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). |
Die Gesellschaft nutzt für die aktienbasierte Vergütung den Aktienoptionsplan 2010, ab dem Geschäftsjahr 2014 den Performance Share-Plan.
Als Nachfolger für den Aktienoptionsplan 2010 wurde für den Vorstand und ausgewählte Führungskräfte ein neuer Long Term Incentive ("LTI")-Plan entwickelt. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Performance Share-Plan.
Unter diesem Plan werden jeweils am 1. März (bis zum Geschäftsjahr 2017: am 1. Oktober) des laufenden Geschäftsjahres (virtuelle) Performance Shares entsprechend einem festgelegten LTI-Zuteilungsbetrag in Euro zunächst vorläufig zugeteilt. Mit der Zuteilung einer (virtuellen) Performance Share erwirbt der Planteilnehmer das Recht auf Übertragung einer (realen) Infineon-Aktie, wenn ein von Position und LTI-Zuteilungsbetrag abhängiges Eigeninvestment in Infineon-Aktien über eine vierjährige Haltefrist gehalten wird.
Die Performance Shares teilen sich in jeweils 50 Prozent erfolgsabhängige und 50 Prozent erfolgsunabhängige Anteile auf. Die erfolgsabhängigen Performance Shares werden nur dann endgültig zugeteilt, wenn sich die Infineon-Aktie vom Tag der vorläufigen Zuteilung der Performance Shares bis zum Ende der Haltefrist besser als der Philadelphia Semiconductor Index (SOX) entwickelt. Sind am Ende der Haltefrist die Bedingungen für eine endgültige Zuteilung der Performance Shares - entweder sämtlicher oder nur der nicht erfolgsabhängigen - erfüllt, ist der Anspruch auf Übertragung der entsprechenden Anzahl (realer) Infineon-Aktien erworben. Dabei darf bei Vorstandsmitgliedern der Wert der je LTI-Tranche endgültig zugeteilten Performance Shares 250 Prozent des jeweiligen LTI-Zuteilungsbetrags nicht übersteigen; oberhalb dieser Grenze erlöschen die Performance Shares (Cap).
Der beizulegende Zeitwert der Performance Shares zum Zeitpunkt der Zuteilung wurde durch einen externen Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren (Monte-Carlo-Simulationsmodell zur Prognose von Aktienkurs-/Indexentwicklungen) ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Instrumente wird unter Berücksichtigung zukünftiger Dividenden sowie der Auszahlungsbegrenzung (Cap) ermittelt.
Die erfolgten Zuteilungen stellen sich im Überblick wie folgt dar:
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| Tranche | Ende der Wartezeit | Neun-Monats-Durchschnittskurs in € vor Zuteilung | Anzahl ausstehender Performance Shares zum 30. September 2019 | Beizulegender Zeitwert in € je Performance Share |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019: Mitarbeiter | 28. Februar 2023 | 20,02 | 777.560 | 14,20 |
| Geschäftsjahr 2019: Vorstände | 28. Februar 2023 | 20,02 | 44.954 | 13,79 |
| Geschäftsjahr 2018: Mitarbeiter | 28. Februar 2022 | 21,48 | 678.898 | 15,76 |
| Geschäftsjahr 2018: Vorstände | 28. Februar 2022 | 21,48 | 41.896 | 15,25 |
| Geschäftsjahr 2017: Mitarbeiter | 30. September 2020 | 13,01 | 886.634 | 11,86 |
| Geschäftsjahr 2017: Vorstände | 30. September 2020 | 13,01 | 61.874 | 11,25 |
| Geschäftsjahr 2016: Mitarbeiter | 30. September 2019 | 10,56 | 1.078.852 | 7,26 |
| Geschäftsjahr 2016: Vorstände | 30. September 2019 | 10,56 | 57.764 | 7,07 |
Die im Oktober 2019 fällige Tranche für das Geschäftsjahr 2016 wurde in Aktien erfüllt. Da die vorgesehene Performance-Hürde zum 30. September 2019 nicht erreicht wurde, war die Tranche nur im Umfang von 50 Prozent (erfolgsunabhängiger Anteil) zu erfüllen. Im Oktober 2019 wurden 568.308 Infineon-Aktien an die berechtigten Vorstände und Mitarbeiter aus dem Bestand an eigenen Aktien ausgegeben.
Zum 30. September 2019 beziehungsweise 2018 waren 0,3 Millionen und 1,2 Millionen Aktienoptionen mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von €7,00 je Aktienoption ausstehend. Davon waren zum 30. September 2019 beziehungsweise 2018 0,3 Millionen und 1,2 Millionen Aktienoptionen ausübbar.
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| € in Millionen | ||
|---|---|---|
| Stand 1. Oktober 2018 bzw. 2017 | 1.230 | 1.226 |
| Einstellung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB | 1.319 | - |
| Aufwand aus Aktienoptionen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB | 5 | 4 |
| Stand 30. September 2019 bzw. 2018 | 2.553 | 1.230 |
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| € in Millionen | ||
|---|---|---|
| Stand 1. Oktober 2018 bzw. 2017 | 3.717 | 3.203 |
| Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat | -355 | - |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen aus dem Jahresüberschuss durch Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 58 Abs. 2 AktG | - | 491 |
| Einstellung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres 1 | 187 | 23 |
| Stand 30. September 2019 bzw. 2018 | 3.549 | 3.717 |
| Davon eigene Anteile 1 | -22 | -22 |
1 Abweichung bedingt durch Rundungsdifferenz.
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| € in Millionen | ||
|---|---|---|
| Stand 1. Oktober 2018 bzw. 2017 | 491 | 306 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | -17 | 982 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 58 Abs. 2 AktG | - | -491 |
| Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen | 355 | - |
| Ausschüttung Dividende | -305 | -283 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung | -186 | -23 |
| Stand 30. September 2019 bzw. 2018 | 338 | 491 |
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| 30. September 2019 | 30. September 2018 | |
|---|---|---|
| Dividende je Aktie (in €) | 0,27 | 0,27 |
| Ausgegebene Aktien (Stück) | 1.250.684.071 | 1.136.995.834 |
| Abzüglich zurückgekaufter eigener Aktien (Stück) 1 | -6.000.000 | -6.000.000 |
| Ausschüttungsberechtigte Aktien (Stück) | 1.244.684.071 | 1.130.995.834 |
| Ausschüttungssumme (in Millionen €) | 336 | 305 |
| Einstellung in Gewinnrücklagen (in Millionen €) | 2 | 186 |
| Bilanzgewinn (in Millionen €) | 338 | 491 |
1 Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden 568.308 Infineon-Aktien an die berechtigten Vorstände und Mitarbeiter aus dem Bestand an eigenen Aktien ausgegeben (siehe Anhang Nr. 18). Damit wurden 5.431.692 eigene Aktien bei der Ermittlung der Ausschüttungssumme berücksichtigt.
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| § 4 Fördergebietsgesetz | 1 | 1 |
| Summe Sonderposten mit Rücklagenanteil | 1 | 1 |
In Anwendung der Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird der in der Bilanz zum 30. September 2010 enthaltene Sonderposten mit Rücklagenanteil fortgeführt.
Der Sonderposten beinhaltet erfolgsneutral eingestellte Positionen gemäß § 4 Fördergebietsgesetz. Diese lösen sich ratierlich entsprechend der Nutzungsdauer der betroffenen Vermögensgegenstände ertragswirksam auf.
Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens über €0,08 Millionen sind in dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" der Gewinn-und-Verlustrechnung enthalten.
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 792 | 712 |
| Zeitwert des Planvermögens | -567 | -496 |
| Nettowert für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Rückstellungen) | 225 | 216 |
Die Infineon Technologies AG gewährt ihren Mitarbeitern verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung. Zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung hat die Infineon Technologies AG ihre Verpflichtungen durch Vermögen in externen, zweckgebundenen Treuhandvermögen sowie durch verpfändete Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Diese Vermögen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen.
Der Erfüllungsbetrag in Höhe von €792 Millionen (Vorjahr: €712 Millionen) wurde auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten, welche neben den Heubeck-Richttafeln (2018 G) den Marktzinssatz von 2,83 Prozent p.a. (Vorjahr: 3,34 Prozent p.a.), eine Gehaltsdynamik von 2,00 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,00 Prozent p.a.), eine Rentendynamik von 1,80 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,80 Prozent p.a.) sowie eine alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeit ansetzten. Die Bandbreite der Fluktuationsraten variiert dabei von 0 Prozent bis 5 Prozent. Bei dem Zinssatz handelt es sich um den für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Unter Anwendung des für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 2,07 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,43 Prozent p.a.) würde sich im Geschäftsjahr 2019 der Erfüllungsbetrag in Höhe von €894 Millionen (Vorjahr: €852 Millionen) -inklusive des im aktiven Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung enthaltenen Erfüllungsbetrags - ergeben. Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt im Geschäftsjahr €100 Millionen (Vorjahr: €130 Millionen) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre.
Im Geschäftsjahr wurden Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung mit dem beizulegenden Wert der entsprechenden Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sowie dem "Sondervermögen Pension Trust" von €507 Millionen (Vorjahr: €443 Millionen) und Anschaffungskosten von €390 Millionen (Vorjahr: €373 Millionen) verrechnet. Es wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen mit den entsprechenden Zinserträgen in Höhe von €55 Millionen (Vorjahr: €6 Millionen) verrechnet (siehe Anhang Nr. 41). Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB beträgt im Geschäftsjahr €117 Millionen (Vorjahr: €70 Millionen) und unterliegt gemäß § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB einer Ausschüttungssperre.
Die Infineon Technologies AG gewährt ihren Mitarbeitern außerdem die Teilnahme an einem freiwilligen Entgeltumwandlungsplan. Die umgewandelten Gehaltsbestandteile werden in Fondsanteile angelegt. Diese Anteile dienen der Deckung der hieraus entstehenden Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von €63 Millionen (Vorjahr: €55 Millionen) und sind dem Zugriff anderer Gläubiger durch die Auslagerung in ein zweckgebundenes Treuhandvermögen entzogen. Dieses Vermögen mit einem beizulegenden Zeitwert zum 30. September 2019 von €60 Millionen (Vorjahr: €53 Millionen) und Anschaffungskosten von €61 Millionen (Vorjahr: €55 Millionen) wird daher mit den Altersvorsorgeverpflichtungen verrechnet. Aus den Entgeltumwandlungen erfolgte im Zinsergebnis eine Verrechnung von Erträgen in Höhe von €3 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung.
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 38 | 9 |
| Übrige | 1 | 1 |
| Summe Steuerrückstellungen | 39 | 10 |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Rückstellungen im Zusammenhang mit Qimonda | 221 | 201 |
| Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern | 179 | 182 |
| Gewährleistungen | 19 | 32 |
| Übrige | 128 | 99 |
| Summe sonstige Rückstellungen | 547 | 514 |
Für die Sachverhalte im Zusammenhang mit Qimonda verweisen wir auf die Ausführungen zu rechtlichen Risiken (siehe Kapitel "Rechtsstreitigkeiten und staatliche Untersuchungsverfahren").
Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern beinhalten unter anderem Kosten für variable Vergütungen, Urlaubsgeld, Altersteilzeit, Jubiläumszahlungen, Übergangs- und Sterbegeld, andere Personalkosten sowie Sozialabgaben.
Rückstellungen für Gewährleistungen spiegeln im Wesentlichen die geschätzten zukünftigen Kosten zur Erfüllung vertraglicher Anforderungen bezüglich verkaufter Produkte wider.
Die Position "Übrige" beinhaltet Rückstellungen für unrealisierte Bewertungsverluste aus Währungssicherungskontrakten und Rohstoffswaps, Rückbauverpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten sowie diverse andere Verpflichtungen.
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| Gesamtbetrag | Davon mit einer Restlaufzeit | Gesamtbetrag | |||
|---|---|---|---|---|---|
| € in Millionen | 30. September 2019 | bis zu einem Jahr | mehr als ein Jahr | davon mehr als fünf Jahre | 30. September 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 504 | 4 | 500 | - | 504 |
| (im Vorjahr) | 4 | 500 | - | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | - | - | 1 |
| (im Vorjahr) | 1 | - | - | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 400 | 400 | - | - | 376 |
| (im Vorjahr) | 376 | - | - | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.131 | 1.131 | - | - | 1.567 |
| (im Vorjahr) | 1.567 | - | - | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 9 | 9 | - | - | 8 |
| (im Vorjahr) | 8 | - | - | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 996 | 197 | 799 | 496 | 873 |
| (im Vorjahr) | 79 | 794 | 792 | ||
| Davon aus Steuern | 16 | 16 | 14 | ||
| Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | - | - | - | ||
| Summe Verbindlichkeiten | 3.040 | 1.741 | 1.299 | 496 | 3.329 |
| (im Vorjahr) | 2.035 | 1.294 | 792 |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Anleihe €500 Millionen, Kupon 1,50%, fällig 2022 | 500 | 500 |
| Verbindlichkeiten aus Zinsen | 4 | 4 |
| Summe Anleihen | 504 | 504 |
Am 10. März 2015 begab die Gesellschaft eine nicht nachrangige, unbesicherte Anleihe mit einem Nominalwert von €500 Millionen im Rahmen eines Angebots an institutionelle und private Investoren in Europa. Die Anleihe ist an der Luxemburger Wertpapierbörse gelistet.
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Lieferungs- und Leistungsverkehr | 701 | 570 |
| Konzerninterner Verrechnungsverkehr | 430 | 997 |
| Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.131 | 1.567 |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Lieferungs- und Leistungsverkehr | 9 | 8 |
| Summe Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 9 | 8 |
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| USPP-Anleihen US$935 Millionen, fällig 2024-2028 (inklusive Verbindlichkeiten aus Zinsen) | 808 | 808 |
| Optionsprämie im Zusammenhang mit der Absicherung der Cypress-Akquisition | 112 | - |
| Verpflichtungen aus Lohn- und Gehaltsabrechnungen | 22 | 36 |
| Noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer | 16 | 14 |
| Kreditorische Debitoren | 3 | 1 |
| Sonstige | 35 | 14 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 996 | 873 |
| Davon aus Steuern | 16 | 14 |
| Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | - | - |
Infineon hat im April 2016 erfolgreich eine US-Privatplatzierung von Anleihen (sogenannte USPP) mit einem Nominalwert von US$935 Millionen abgeschlossen. Die nicht nachrangigen, unbesicherten USPP-Anleihen, welche im Durchschnitt mit 4,09 Prozent pro Jahr verzinst werden, teilen sich wie folgt auf:
| ― | Anleihen mit einem Nominalwert von US$350 Millionen sind im Jahr 2024 fällig, |
| ― | Anleihen mit einem Nominalwert von US$350 Millionen sind im Jahr 2026 fällig und |
| ― | Anleihen mit einem Nominalwert von US$235 Millionen sind im Jahr 2028 fällig. |
Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von €112 Millionen betreffen die nur im Falle des Abschlusses der geplanten Akquisition von Cypress und der damit einhergehenden Ausübung der Deal Contingent Option zu bezahlende Optionsprämie (siehe ausführlich im Kapitel "Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten").
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzungsposten | 7 | 19 |
| Summe Rechnungsabgrenzungsposten | 7 | 19 |
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen Ausgleichszahlungen und Einzahlungen aus Lizenz- und Entwicklungsverträgen, die vereinbarte Leistungen der Infineon Technologies AG in zukünftigen Geschäftsjahren betreffen.
Die Umsätze gliederten sich nach Segmenten wie folgt auf:
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| € in Millionen, außer bei Prozentsätzen | 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Automotive | 3.196 | 58% | 3.024 | 56% |
| Industrial Power Control | 828 | 15% | 784 | 15% |
| Power Management & Multimarket | 708 | 13% | 806 | 15% |
| Digital Security Solutions | 585 | 11% | 638 | 12% |
| Sonstige Geschäftsbereiche | 62 | 1% | 6 | 0% |
| Konzernfunktionen | 104 | 2% | 99 | 2% |
| Gesamt | 5.483 | 100% | 5.357 | 100% |
Die Umsatzaufgliederung nach Abnehmergruppen stellte sich wie folgt dar:
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| € in Millionen, außer bei Prozentsätzen | 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Umsätze mit konsolidierten Infineon-Gesellschaften | 3.523 | 64% | 3.363 | 63% |
| Umsätze mit fremden Dritten und nicht konsolidierten Infineon-Gesellschaften | 1.960 | 36% | 1.994 | 37% |
| Gesamt | 5.483 | 100% | 5.357 | 100% |
Die Umsatzaufgliederung nach Regionen zeigt die folgende Tabelle:
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| € in Millionen, außer bei Prozentsätzen | 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Europa, Naher Osten, Afrika | 2.078 | 38% | 2.188 | 41% |
| Darin: Deutschland | 961 | 18% | 921 | 17% |
| Asien-Pazifik (ohne Japan, Greater China) | 2.185 | 40% | 2.113 | 39% |
| Greater China | 125 | 2% | 107 | 2% |
| Darin: China | 90 | 2% | 107 | 2% |
| Japan | 416 | 8% | 366 | 7% |
| Amerika | 679 | 12% | 583 | 11% |
| Darin: USA | 667 | 12% | 570 | 11% |
| Gesamt | 5.483 | 100% | 5.357 | 100% |
Die Funktionskosten werden in der Gewinn-und-Verlustrechnung unterteilt in Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten.
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| € in Millionen, außer bei Prozentsätzen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzkosten | 3.802 | 3.896 |
| In Prozent vom Umsatz | 69% | 73% |
Die Umsatzkosten umfassen die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Lieferungen und Leistungen.
Im Wesentlichen sind dies Aufwendungen für Fertigungsmaterialien, bezogene Leistungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen sowie Aufwendungen für Mieten und Pachten der Fertigungsbereiche.
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| € in Millionen, außer bei Prozentsätzen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 1.069 | 1.003 |
| In Prozent vom Umsatz | 19% | 19% |
| Davon Zuschüsse | -43 | -23 |
| In Prozent vom Umsatz | 1% | 0% |
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung umfassen vor allem Personalkosten, Materialkosten, Abschreibungen und Instandhaltung der Laboreinrichtungen sowie Kosten aus vertraglich vereinbarter Technologieentwicklung.
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden mit den Forschungs- und Entwicklungskosten verrechnet.
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| € in Millionen, außer bei Prozentsätzen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vertriebskosten | 292 | 282 |
| In Prozent vom Umsatz | 5% | 5% |
Die Vertriebskosten umfassen Personalkosten für die Mitarbeiter des Vertriebs und des Marketings, Kosten für Kundenmuster, Aufwendungen im Zusammenhang mit Prototypen, Verkaufsförderungsmaßnahmen und Marketingaufwendungen.
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| € in Millionen, außer bei Prozentsätzen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Allgemeine Verwaltungskosten | 178 | 200 |
| In Prozent vom Umsatz | 3% | 4% |
Die allgemeinen Verwaltungskosten umfassen im Wesentlichen die Personalkosten der Mitarbeiter in der Verwaltung, nicht produktionsbezogene Gemeinkosten, Beratungshonorare, Rechtsanwaltskosten und andere Honorare für externe Dienstleister sowie Personalbeschaffungs- und Ausbildungskosten.
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Steuern und Zölle | 5 | 5 |
Sonstige Steuern und Zölle sind in den Funktionskosten enthalten.
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| € in Millionen, außer bei Prozentsätzen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Erträge | 235 | 480 |
| In Prozent vom Umsatz | 4% | 9% |
| Davon Zuordnung zu anderen Perioden | 43 | 21 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Währungsumrechnung | 188 | 139 |
| Auflösung von Rückstellungen | 41 | 19 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 2 | 1 |
| Erträge aus dem Verkauf des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten | - | 317 |
| Sonstige | 4 | 4 |
| Summe sonstige betriebliche Erträge | 235 | 480 |
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| € in Millionen, außer bei Prozentsätzen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 298 | 330 |
| In Prozent vom Umsatz | 5% | 6% |
| Davon Zuordnung zu anderen Perioden | 6 | 2 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalteten im Einzelnen folgende Posten:
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 202 | 145 |
| Kosten im Zusammenhang mit der Cypress-Akquisition | 33 | - |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit Qimonda | 27 | 176 |
| Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen | 1 | 2 |
| Sonstige | 35 | 7 |
| Summe sonstige betriebliche Aufwendungen | 298 | 330 |
Für die Sachverhalte im Zusammenhang mit Qimonda verweisen wir auf die Ausführungen zu rechtlichen Risiken (siehe Kapitel "Rechtsstreitigkeiten und staatliche Untersuchungsverfahren").
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 43 | 199 |
| Davon: | ||
| Infineon Technologies Vermögensverwaltungs GmbH, Neubiberg | 30 | 175 |
| Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG, Dresden | - | 18 |
| Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg | 11 | 4 |
| Hitex GmbH, Karlsruhe | 2 | 1 |
| Erträge aus Gewinnvereinnahmungen | 32 | 781 |
| Davon: | ||
| Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG, Dresden | 13 | - |
| Infineon Technologies Holding B.V., Rotterdam, Niederlande | - | 744 |
| Infineon Technologies Power Semitech Co., Ltd., Cheonan, Korea | - | 36 |
| Infineon Technologies Bipolar GmbH & Co.KG, Warstein | 2 | 1 |
| Infineon Technologies Ireland Ltd., Dublin | 17 | - |
| Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | 11 | - |
| Summe Beteiligungsergebnis | 64 | 980 |
| Davon aus verbundenen Unternehmen | 64 | 980 |
Zum 30. September 2019 bestanden Ergebnisabführungsverträge mit nachfolgenden Gesellschaften:
| ― | Hitex GmbH, Karlsruhe, Deutschland, |
| ― | Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg, Deutschland, |
| ― | Infineon Technologies Mantel 27 GmbH, Neubiberg, Deutschland, |
| ― | Infineon Technologies Holding GmbH (vormals Mantel 28 GmbH), Neubiberg, Deutschland, |
| ― | Infineon Technologies Mantel 29 GmbH, Neubiberg, Deutschland, |
| ― | Infineon Technologies Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Neubiberg, Deutschland. |
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 95 | 83 |
| Davon aus verbundenen Unternehmen | 71 | 73 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -110 | -164 |
| Davon an verbundene Unternehmen | -53 | -52 |
| Summe Zinsergebnis | -15 | -81 |
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen waren in Höhe von €2 Millionen (Vorjahr: €1 Million) Erträge aus der Abzinsung sonstiger langfristiger Rückstellungen enthalten.
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Altersversorgungsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen beliefen sich auf €22 Millionen (Vorjahr: €24 Millionen). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthielten noch Aufwendungen aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes in Höhe von €49 Millionen (Vorjahr: €46 Millionen).
Es wurden Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen mit den entsprechenden Zinserträgen in Höhe von €55 Millionen (Vorjahr: €6 Millionen) verrechnet. Aus den Entgeltumwandlungen erfolgte im Zinsergebnis eine Verrechnung von Erträgen in Höhe von €3 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung.
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Übrige finanzielle Erträge | 1 | 2 |
| Übrige finanzielle Aufwendungen | -130 | -2 |
| Summe übriges Finanzergebnis | -129 | - |
Unter den Übrigen finanziellen Aufwendungen waren die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sicherung von Wechselkursrisiken aus der geplanten der Akquisition von Cypress in Höhe von €77 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen) enthalten (siehe ausführlich im Kapitel "Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten").
Darüber hinaus waren unter den Übrigen finanziellen Aufwendungen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der geplanten Akquisition von Cypress in Höhe von €29 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen) enthalten .
Übrige finanzielle Aufwendungen im Geschäftsjahr 2019 enthielten zudem €22 Millionen (Vorjahr: €0 Millionen) aus dem Erwerb beziehungsweise der Glattstellung von finanzierungsbezogenen Derivaten zur Absicherung von Aktienmarktrisiken im Zusammenhang mit der im Juni 2019 zur Finanzierung der geplanten Akquisition von Cypress durchgeführten Kapitalerhöhung (siehe Anhang Nr. 15).
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 16 | 43 |
| Summe Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 16 | 43 |
Neben dem von der Infineon Technologies AG selbst erwirtschafteten steuerlichen Ergebnis ist die Infineon Technologies AG Steuerschuldnerin hinsichtlich der ihr von den über Ergebnisabführungsverträge verbundenen Organgesellschaften sowie hinsichtlich der Personengesellschaften zugerechneten steuerlichen Bemessungsgrundlagen.
Als Ertragsteueraufwendungen werden Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und im Ausland entrichtete Ertragsteuern ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2019 betrug der deutsche Gesamtsteuersatz für die Infineon Technologies AG 28 Prozent (Vorjahr: 28 Prozent). Dieser setzte sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und dem Gewerbesteuersatz von 12 Prozent (Vorjahr: 12 Prozent) zusammen.
Der Steueraufwand des Geschäftsjahres ist insbesondere durch Unterschiede in der steuerlichen Gewinnermittlung, sowie Steuern aus Vorjahren beeinflusst. Latente Steuern sind im Ertragsteueraufwand nicht enthalten.
Die Infineon Technologies AG verfügt über Verlustvorträge für Zwecke der Körperschaftsteuer in Höhe von circa €1,5 Milliarden und Verlustvorträge für Zwecke der Gewerbesteuer in Höhe von circa €2,6 Milliarden. Diese führen zu aktiven latenten Steuern. Zudem ergibt sich bei der Infineon Technologies AG ein Überhang aktiver latenter Steuern aus zeitlichen Unterschieden zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Diese aktiven latenten Steuern werden im Rahmen des Aktivierungswahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt.
Die Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen beliefen sich in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 auf €17 Millionen beziehungsweise €28 Millionen. Im Geschäftsjahr 2018 betrafen €17 Millionen die vorgenommene Barauszahlung der im Oktober 2018 fälligen Tranche für das Geschäftsjahr 2015 (Zuteilung am 1. Oktober 2014) und €11 Millionen die jährliche Zuführung.
KPMG hat den Jahres- und Konzernabschluss der Infineon Technologies AG geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Daneben wurden sonstige Bestätigungsleistungen vor allem im Rahmen der Erteilung eines Comfort Letters sowie der Prüfung von Angaben des Nachhaltigkeitsberichts erbracht. Im Zusammenhang mit der Beurteilung steuerlicher Einzelsachverhalte wurden wir von KPMG steuerlich beraten. Weiterhin hat KPMG sonstige Leistungen erbracht. Diese betrafen im Wesentlichen die Qualitätssicherung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen und IT-Systemänderungen.
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernabschluss der Gesellschaft enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird daher aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 884 | 836 |
| Soziale Abgaben und Aufwendung für Unterstützung | 124 | 110 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 15 | 34 |
| Summe Personalaufwand | 1.023 | 980 |
Die Löhne und Gehälter beinhalten unter anderem Fertigungslöhne, Gehälter, Abfindungen, Urlaubs- und Sondervergütungen sowie die Veränderung von Personalrückstellungen.
Die sozialen Abgaben enthalten insbesondere den Arbeitgeberanteil der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge.
In den Aufwendungen für Altersversorgung sind die nach den gesetzlichen Vorschriften in den Funktionskosten auszuweisenden Bestandteile enthalten.
Die durchschnittliche Anzahl und die Struktur der Mitarbeiter der Infineon Technologies AG zeigen die folgenden Übersichten:
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| Anzahl 2019 | Anzahl 2018 | |
|---|---|---|
| Neubiberg | 4.381 | 4.125 |
| Regensburg | 2.821 | 2.675 |
| Warstein | 1.571 | 1.440 |
| Sonstige | 560 | 389 |
| Gesamt | 9.333 | 8.629 |
| Angestellte | 7.377 | 6.766 |
| Gewerbliche Mitarbeiter | 1.956 | 1.863 |
| Gesamt | 9.333 | 8.629 |
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 2.257 | 2.057 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.121 | 971 |
| Summe Materialaufwand | 3.378 | 3.028 |
Die Infineon Technologies AG schließt Geschäfte über derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte, Rohstoff- sowie Zinswährungsswaps ab. Ziel dieser Transaktionen ist die Verringerung der Auswirkungen von Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisschwankungen auf künftige Nettozahlungsströme. Derivative Finanzinstrumente werden bei der Gesellschaft zu Sicherungszwecken und nicht zu Handels- oder spekulativen Zwecken eingesetzt. In Einzelfällen erfolgt die Bildung von Bewertungseinheiten.
Die entsprechenden Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der von der Infineon Technologies AG zum 30. September 2019 und 2018 gehaltenen Derivate sind im Folgenden dargestellt:
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| Nominalvolumen | Marktwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Davon mit einer Restlaufzeit | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| € in Millionen | 2019 | bis zu einem Jahr | zwischen einem und fünf Jahren | von mehr als fünf Jahren | 2018 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Warenterminkontrakte | ||||||
| Rohstoffswaps | 30 | 30 | - | - | 33 | 3 |
| 30 | 30 | - | - | 33 | 3 | |
| Devisenbezogene Instrumente | ||||||
| Zinswährungsswaps | 792 | - | 792 | - | 792 | 82 |
| Deal Contingent Forward | 3.300 | 3.300 | - | 91 | ||
| Deal Contingent Option | 3.300 | 3.300 | - | 119 | ||
| Kauf Euro, Verkauf Fremdwährung | 371 | 371 | - | - | 319 | -6 |
| Verkauf Euro, Kauf Fremdwährung | 246 | 246 | - | - | 287 | 3 |
| Sonstige Währungen ohne Euro Gegenwährung | 2 | 2 | - | - | 2 | - |
| 8.011 | 7.219 | 792 | - | 1.400 | 289 |
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| Marktwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| € in Millionen | bis zu einem Jahr | zwischen einem und fünf Jahren | von mehr als fünf Jahren | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Warenterminkontrakte | ||||
| Rohstoffswaps | 3 | - | - | -2 |
| 3 | - | - | -2 | |
| Devisenbezogene Instrumente | ||||
| Zinswährungsswaps | - | 82 | - | 23 |
| Deal Contingent Forward | 91 | - | ||
| Deal Contingent Option | 119 | - | ||
| Kauf Euro, Verkauf Fremdwährung | -6 | - | - | - |
| Verkauf Euro, Kauf Fremdwährung | 3 | - | - | 1 |
| Sonstige Währungen ohne Euro Gegenwährung | - | - | - | - |
| 207 | 82 | 24 |
Die Nominalvolumen stellen die unsaldierte Summe aller Kauf- und Verkaufskontrakte der derivativen Finanzgeschäfte dar. Die Marktwerte von Devisentermingeschäften werden auf der Basis von aktuellen Referenzkursen der Europäischen Zentralbank unter Berücksichtigung von Terminauf- beziehungsweise Terminabschlägen bestimmt. Die Marktwerte (Gewinne und Verluste) der Währungssicherungskontrakte werden in saldierter Form dargestellt. Die Marktwerte der Rohstoffswaps ergeben sich aus der Bewertung zu Marktpreisen, die den beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Devisenoptionen werden mittels Kursnotierungen oder Optionspreismodellen bewertet.
Die Warenterminkontrakte bestehen derzeit aus Rohstoffswaps (Goldswaps) zur Sicherung der Einkaufspreise von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Goldkäufen. Die Marktwerte der Warentermingeschäfte werden auf Basis von aktuellen Kassapreisnotierungen an den Warenterminbörsen unter Berücksichtigung der Terminauf- beziehungsweise Terminabschläge bestimmt.
Infineon macht gemäß § 254 HGB Gebrauch von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten. Sofern derivative Finanzinstrumente mit den zugehörigen Grundgeschäften in Bewertungseinheiten einbezogen werden, erfolgt sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung als auch zu jedem darauffolgenden Bilanzstichtag, an dem diese Sicherungsbeziehung besteht, eine Messung ihrer Wirksamkeit. Im Zusammenhang mit der Absicherung des Zins- und Wechselkursrisikos von Vermögensgegenständen und Schulden werden die Bedingungen und Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft miteinander verglichen. Bei der Absicherung zukünftiger Transaktionen kommt die Critical-Term-Match-Methode zum Einsatz. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird durch das Infineon-Risikomanagement überwacht. Aufgrund der Volumen- und Laufzeitkongruenz von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich die zukünftigen Wertschwankungen und Zahlungsstromänderungen bis zum Bilanzstichtag aus und werden sich auch künftig ausgleichen.
Für die teilweise Sicherung von Wechselkursrisiken aus der geplanten US-Dollar-Eigenkapitaleinlage in Verbindung mit der geplanten Akquisition von Cypress hat die Gesellschaft im Juni 2019 zwei transaktionsabhängige Euro/US-Dollar-Absicherungsgeschäfte abgeschlossen: ein Fremdwährungstermingeschäft (das sogenannte "Deal Contingent Forward") sowie eine Fremdwährungsoption (die sogenannte "Deal Contingent Option") mit einem Nominalbetrag von jeweils €3,3 Milliarden. Im Rahmen der Absicherung wurden die Spot- und Forwardkomponente aus dem Deal Contingent Forward beziehungsweise der innere Wert der Deal Contingent Option als Sicherungsinstrumente designiert. Die Optionsprämie der Deal Contingent Option wurde aktiviert und unterliegt dem strengen Niederstwertprinzip. Die im Zeitwert der Deal Contingent Option enthaltene Contingency-Prämie wird ratierlich über die Laufzeit der Option ergebniswirksam aufgelöst. Es handelt sich um Mikrobewertungseinheiten. Mit dem Abschluss der Transaktion wird am Anfang des Kalenderjahres 2020 gerechnet. Die Sicherungsbeziehung wird aufgrund der Übereinstimmung der werttreibenden Parameter als hochwirksam eingestuft. Es wird ein zukünftiger Wertausgleich erwartet. Der Nachweis erfolgt unter der Anwendung der Critical-Term-Match-Methode.
Zur Absicherung des Zins- und Währungsrisikos im Zusammenhang mit einem Fremdwährungsdarlehen wurden in den Vorjahren Zinswährungsswaps in gleicher Höhe abgeschlossen. Die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Nominalbetrag der Darlehensverbindlichkeit in Höhe von €792 Millionen erfolgt in der Bewertungseinheit. Aufgrund der unterschiedlichen Zinstermine wird das Zinsänderungsrisiko in der gebildeten Bewertungseinheit nicht berücksichtigt. Es handelt sich um eine Mikrobewertungseinheit. Der Sicherungszeitraum beträgt bis zu zwölf Jahren. Es wird ein zukünftiger Wertausgleich erwartet, da die wesentlichen bewertungsrelevanten Merkmale von Grund- und Sicherungsgeschäften übereinstimmen. Der Nachweis erfolgt unter der Anwendung der Critical-Term-Match-Methode.
Die Nominalwerte der ausstehenden Finanzderivate in Fremdwährung werden zum Jahresstichtagskurs in Euro umgerechnet.
Die nachstehenden Buchwerte sind den Posten der Bilanz entnommen:
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Devisenoption | 35 | - |
| Zinswährungsswaps | 7 | 7 |
| Sonstige Rückstellungen | ||
| Rohstoffswaps | - | -3 |
| Währungssicherungskontrakte | -6 | -2 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Optionsprämie | 112 | - |
| Gesamt | 148 | 2 |
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kreditbürgschaften zugunsten verbundener Unternehmen und Beteiligungen | 45 | 47 |
| Garantieverpflichtungen zugunsten verbundener Unternehmen und Beteiligungen | 22 | 38 |
| Kreditbürgschaften im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen | 16 | 21 |
| Gesamt | 83 | 106 |
| Davon zugunsten verbundener Unternehmen | 83 | 106 |
Zum Bilanzstichtag wurden die bestehenden Haftungsverhältnisse der Infineon Technologies AG unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Geschäftspartner hinsichtlich der Risikosituation überprüft. Die Gesellschaft schätzt bei allen aufgeführten Verpflichtungen das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein.
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| Gesamtbetrag | Davon mit einer Restlaufzeit | Gesamtbetrag | |||
|---|---|---|---|---|---|
| € in Millionen | 2019 | bis zu einem Jahr | zwischen einem und fünf Jahren | von mehr als fünf Jahren | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verpflichtungen aus geschlossenen Miet- und Leasingverträgen gegenüber fremden Dritten | 175 | 68 | 91 | 16 | 227 |
| Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen und Investitionsvorhaben gegenüber fremden Dritten | 816 | 661 | 155 | - | 909 |
| Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen | 991 | 729 | 246 | 16 | 1.136 |
Am Bilanzstichtag bestanden nicht bilanzierte Zahlungsverpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen für Anlagengegenstände gegenüber fremden Dritten. Nach den vertraglichen Bedingungen sind der Infineon Technologies AG die Leasingobjekte nicht als wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen. Zusätzlich bestanden nicht bilanzierte Zahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von €226 Millionen, die im Wesentlichen aus Leasing- und Mietverträgen für Immobiliengeschäfte resultieren. Die möglichen finanziellen Verpflichtungen liegen nach Einschätzung der Gesellschaft im geschäftsüblichen Rahmen.
Am Bilanzstichtag bestanden ferner zusätzlich nicht bilanzierte Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen und begonnenen oder geplanten Investitionsvorhaben in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen gegenüber fremden Dritten.
Die Infineon Technologies AG führt als Muttergesellschaft des Infineon-Konzerns entsprechende Leitungs- und Zentralfunktionen aus. Die Gesellschaft steuert die logistischen und produktionsbezogenen Prozesse innerhalb des Konzernverbunds. Neben eigenen Fertigungen in Regensburg und Warstein nutzt die Gesellschaft Fertigungskapazitäten bei Auftragsfertigern innerhalb des Konzernverbunds. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen hat die Gesellschaft potenzielle Kostenrisiken aufgrund nicht ausgelasteter Kapazitäten bei den beauftragten Konzernunternehmen zu tragen.
Im Oktober 2008 hat die EU-Kommission gegen die Gesellschaft und weitere Hersteller von Chips für Smart Cards ein kartellrechtliches Untersuchungsverfahren eingeleitet. Im September 2014 hat die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von €83 Millionen gegen Infineon verhängt. Im November 2014 hat Infineon Klage gegen die Bußgeldentscheidung beim Europäischen Gericht eingelegt. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und Infineon hat Ende Februar 2017 beim Europäischen Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingereicht. Der Europäische Gerichtshof hat den Fall am 26. September 2018 an die erste Instanz zurückverwiesen, um die Verhältnismäßigkeit der Geldbuße nochmals überprüfen zu lassen.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren der EU-Kommission wurden in Kanada zwei Sammelklagen auf Schadensersatz in unbezifferter Höhe eingereicht: die erste Klage in der Provinz British Columbia im Juli 2013 und eine weitere Klage in der Provinz Quebec im September 2014. Die Klagen folgten jeweils Presseberichten über die Untersuchung beziehungsweise Entscheidung der EU-Kommission. Es wurden von den Gerichten noch keine Verfahrenstermine angesetzt.
Im Juli 2019 hat ein direkter Kunde unter Bezugnahme auf das vorgenannte EU-Kartellverfahren in London (Großbritannien) eine Klage gegen Infineon Technologies UK Limited und mehrere Renesas-Gesellschaften eingereicht. Der Gesellschaft wurde die entsprechende Klage im August 2019 zugestellt.
Jegliche weitere Stellungnahme der Gesellschaft zu diesen Verfahren könnte die Position der Gesellschaft in diesen Verfahren ernsthaft beeinträchtigen.
Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2006 wurden alle wesentlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Geschäftsaktivitäten, die dem Speichergeschäft ("Memory Products") zuzuordnen waren, aus Infineon ausgegliedert und im Wege der Sacheinlage in Qimonda eingebracht. Am 23. Januar 2009 hat Qimonda beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Am 1. April 2009 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Aus der Insolvenz von Qimonda haben sich verschiedene Streitigkeiten zwischen dem Insolvenzverwalter und Infineon entwickelt.
Der Insolvenzverwalter hat im November 2010 beim Landgericht München I eine unbezifferte Feststellungsklage gegen die Infineon Technologies AG und - im Wege der Streitverkündung - gegen die Infineon Technologies Holding B.V. sowie die Infineon Technologies Investment B.V. eingereicht. Er hat beantragt festzustellen, dass Infineon verpflichtet sei, die Unterbilanz von Qimonda auszugleichen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Qimonda bestand, das heißt, Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen von Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals von Qimonda zurückblieb. Der Insolvenzverwalter ist der Auffassung, dass es sich bei der Aufnahme der operativen Tätigkeit durch Qimonda um eine von der Rechtsprechung sogenannte wirtschaftliche Neugründung handele, die nicht formgerecht offengelegt worden sei. Am 6. März 2012 hat der Bundesgerichtshof in einem in anderer Sache ergangenen Grundsatzurteil entschieden, dass es für eine etwaige Haftung im Fall der wirtschaftlichen Neugründung allerdings nicht - wie vom Insolvenzverwalter behauptet - auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, sondern lediglich den Zeitpunkt der Neugründung ankommt.
Am 14. Februar 2012 hat der Insolvenzverwalter zusätzlich zu seiner unbezifferten Feststellungsklage hilfsweise einen Zahlungsantrag gestellt und zudem weitere Ansprüche geltend gemacht. Wegen der angeblichen wirtschaftlichen Neugründung verlangte der Insolvenzverwalter mit seinem Hilfsantrag die Zahlung von mindestens €1,71 Milliarden zuzüglich Zinsen. Am 15. Juni 2012 hat der Insolvenzverwalter seinen Zahlungsantrag vom 14. Februar 2012 erhöht. Seinen angeblichen Anspruch aus wirtschaftlicher Neugründung beziffert der Insolvenzverwalter nunmehr mit mindestens rund €3,35 Milliarden zuzüglich Zinsen. Außerdem stützt er einen wesentlichen Teil seiner Ansprüche zusätzlich auf die - schon im August 2011 unbeziffert außergerichtlich geltend gemachte - sogenannte Differenzhaftung. Dem liegt die Behauptung zugrunde, das von Infineon ausgegliederte Speichergeschäft habe von Anfang an einen negativen Wert in Milliardenhöhe gehabt. Die Differenz zum geringsten Ausgabebetrag der an Infineon im Zuge der Ausgliederung von Qimonda ausgegebenen Aktien habe Infineon dem Insolvenzverwalter zu erstatten. Weiterhin macht der Insolvenzverwalter einen Zahlungsanspruch aus Qimonda angeblich zu Unrecht weiterbelasteten Beraterkosten im Zusammenhang mit dem Qimonda-Börsengang von €10 Millionen geltend.
Die behauptete Differenzhaftung steht im Widerspruch zu zwei Wertgutachten, die in Vorbereitung der Kapitalerhöhung von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angefertigt wurden, und zwar von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag von Infineon und von einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestelltem Sacheinlage- und Nachgründungsprüfer. In ihrem damaligen Wertgutachten kam die von Infineon beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass der Wert des eingebrachten Geschäftsbereichs den geringsten Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien um ein Vielfaches überstieg. Die gerichtlich bestellte Sacheinlage- und Nachgründungsprüferin hat dem Gericht bestätigt, dass der geringste Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien - wie vom Gesetz gefordert - durch den Wert der Sacheinlagen gedeckt sei. Außerdem hat Infineon im Rahmen der Verteidigung gegen die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche mehrere gutachterliche Stellungnahmen in Auftrag gegeben, die ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Einwendungen gegen die Bewertung der Sacheinlage nicht bestehen.
Der Rechtsstreit fokussiert sich mittlerweile auf die wegen angeblich fehlender Werthaltigkeit geltend gemachten Ansprüche. Am 29. August 2013 hat das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen zur Klärung der vom Insolvenzverwalter aufgeworfenen Bewertungsfragen bestellt, der sich auch mit technischen Fragestellungen beschäftigt.
Der Rechtsstreit wird von beiden Parteien mit sehr hohem Aufwand geführt. Die Parteien haben bereits eine Vielzahl äußerst umfangreicher Schriftsätze ausgetauscht. Für beide Seiten sind zahlreiche Experten und Sachverständige tätig, die den jeweiligen Parteivortrag mit Gutachten und Stellungnahmen stützen.
Am 21. September 2018 hat der gerichtlich bestellte Sachverständige in Abstimmung mit den Parteien einen Zwischenbericht über seine vorläufige Einschätzung zum Wert der Sacheinlagen vorgelegt. Die Gesellschaft ist grundsätzlich bereit, auf Basis dieses Zwischenberichts Gespräche über eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits zu führen.
Die Parteien tauschen weiter Schriftsätze aus. Es ist derzeit nicht absehbar, ob der Rechtsstreit tatsächlich durch eine außergerichtliche Einigung beendet werden kann und, wenn dies nicht der Fall sein sollte, wann es zu einer erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung kommt.
Infineon war bis zur Ausgliederung des Speichergeschäfts persönlich haftende Gesellschafterin von Qimonda Dresden. Bestimmte Altgläubiger haben deshalb sogenannte Nachhaftungsansprüche gegen Infineon. Diese kann nur der Insolvenzverwalter im Namen dieser Gläubiger geltend machen. Mit den meisten wesentlichen Nachhaftungsgläubigern konnten zwischenzeitlich Vergleiche erzielt werden.
Infineon erfasst Rückstellungen und Verbindlichkeiten für solche Verpflichtungen und Risiken, von denen Infineon zum jeweiligen Bilanzstichtag annimmt, dass sie wahrscheinlich zu einer Zahlung führen können - das heißt, dass aus Sicht von Infineon zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt überwiegende Gründe für eine Verpflichtung oder ein Risiko sprechen -, und wenn die Verpflichtung oder das Risiko zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt mit hinreichender Genauigkeit eingeschätzt werden kann.
Wie oben beschrieben, sieht sich Infineon im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Qimonda und deren Tochtergesellschaften bestimmten Risiken ausgesetzt. Zum 30. September 2019 hat Infineon daher unter Würdigung des Zwischenberichts des gerichtlich bestellten Sachverständigen Rückstellungen im Zusammenhang mit Qimonda von insgesamt €221 Millionen bilanziert. Darin sind im Wesentlichen Rückstellungen für den weiterhin anhängigen Rechtsstreit um die angebliche wirtschaftliche Neugründung und Differenzhaftung inklusive Verteidigungskosten enthalten. Zum 30. September 2018 beliefen sich die Rückstellungen im Zusammenhang mit Qimonda auf €201 Millionen.
Es gibt keine Sicherheit, dass die für Qimonda erfassten Rückstellungen ausreichen, um allen Verpflichtungen nachzukommen, die sich im Zusammenhang mit der Insolvenz von Qimonda, insbesondere mit den oben dargestellten Angelegenheiten, ergeben können. Außerdem könnten möglicherweise Verpflichtungen und Risiken eintreten, die momentan nicht als wahrscheinlich angesehen werden und daher nicht von den Rückstellungen erfasst sind und insoweit eine Eventualverbindlichkeit darstellen. Sollten die in dem Rechtsstreit aus wirtschaftlicher Neugründung und Differenzhaftung geltend gemachten Ansprüche Bestand haben, könnten - über die gebildeten Rückstellungen hinaus -erhebliche finanzielle Verpflichtungen für Infineon entstehen, welche einen negativen Einfluss auf das Geschäft und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Gegen Infineon laufen verschiedene andere Rechtsstreitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit der jetzigen oder früheren Geschäftstätigkeit. Diese können insbesondere Produkte, Leistungen, Patente, Exportkontrolle, Umweltangelegenheiten und andere Sachverhalte betreffen.
Infineon ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Auffassung, dass aus dem Ausgang dieser anderen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren jeweils kein wesentlicher negativer Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies in Zukunft anders bewertet werden muss und sich aus der Neubewertung der anderen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren eine wesentliche negative Beeinflussung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, insbesondere zum Zeitpunkt der Neubewertung, ergeben könnte.
Darüber hinaus ist Infineon im Zusammenhang mit seiner jetzigen oder früheren Geschäftstätigkeit vielfältigen rechtlichen Risiken ausgesetzt, die bisher nicht zu Rechtsstreitigkeiten führten. Dazu zählen unter anderem Risiken aus Produkthaftungs-, Umwelt-, Kapitalmarkt-, Antikorruptions-, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Exportkontrolle und sonstigen Compliance-Vorschriften. In diesem Zusammenhang könnte Infineon auch für Gesetzesverstöße einzelner Mitarbeiter oder Dritter in Anspruch genommen werden.
Die Infineon Technologies AG nimmt im normalen Geschäftsbetrieb Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, vor ("nahestehende Unternehmen").
Nahestehende Personen sind Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens wie Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ("nahestehende Personen"). In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 gab es keine Transaktionen zwischen der Gesellschaft und nahestehenden Personen, die über das bestehende Anstellungs-, Dienst- oder Bestellungsverhältnis beziehungsweise die vertragliche Vergütung hierfür hinausgehen.
Die Gesellschaft bezieht bestimmte Vorprodukte und Leistungen von und verkauft bestimmte Produkte und Leistungen an nahestehende(n) Unternehmen. Diese Käufe von und Verkäufe an nahestehende(n) Unternehmen erfolgen in der Regel zu Herstellungskosten zuzüglich einer Gewinnmarge.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen beziehungsweise gegenüber nahestehende(n) Unternehmen zum 30. September 2019 und 2018 werden zunächst in Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften, an denen die Infineon Technologies AG beteiligt ist, unterteilt. Anschließend werden die Forderungen gegen und die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen nach Art und Weise des Geschäftsvorfalls unterschieden. Die als Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Beträge resultieren aus dem Verkauf beziehungsweise Kauf von Produkten und Dienstleistungen. Finanzforderungen und -verbindlichkeiten beinhalten die gewährten und geschuldeten Beträge aus Darlehen sowie die zu Interbankensätzen aufgelaufenen Zinsen.
Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen bestanden aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, aus Finanzforderungen und sonstigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von insgesamt €347 Millionen beziehungsweise €902 Millionen zum 30. September 2019 und 2018.
Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen bestanden aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, aus Finanzverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von insgesamt €1.140 Millionen und €1.575 Millionen zum 30. September 2019 und 2018.
Die Umsätze mit nahestehenden Unternehmen betrugen insgesamt €3.554 Millionen und €3.389 Millionen in den Geschäftsjahren 2019 und 2018, wohingegen die Bezüge von nahestehenden Unternehmen €1.408 Millionen und €1.595 Millionen in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 betrugen.
Die im Geschäftsjahr 2019 aktiven Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit eine erfolgsunabhängige fixe Vergütung in Höhe von €3,7 Millionen (Vorjahr: €3,7 Millionen). Die Vorstandsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 außerdem eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von €2,3 Millionen (Vorjahr: €3,6 Millionen). Diese setzte sich aus einem Short Term Incentive in Höhe von €1,2 Millionen (Vorjahr: €1,9 Millionen) und einem Mid Term Incentive in Höhe von €1,1 Millionen (Vorjahr: €1,7 Millionen) zusammen. Darüber hinaus erhielt der Vorstand einen Long Term Incentive (LTI), welcher seit dem Geschäftsjahr 2014 in Form von Performance Shares gewährt wird. Der aus dem LTI resultierende Aufwand belief sich auf €0,6 Millionen (Vorjahr: €0,8 Millionen). Die an die aktiven Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 gewährte Gesamtvergütung betrug €6,7 Millionen (Vorjahr: €8,1 Millionen).
Herr Dominik Asam hat mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2019 sein Amt als Vorstandsmitglied der Infineon Technologies AG im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat niedergelegt und das Unternehmen verlassen. Gemäß dem Anstellungsvertrag sind mit dem Ausscheiden von Herrn Asam die Ansprüche aus dem Short Term Incentive (STI) für das Geschäftsjahr 2019 sowie aus den noch laufenden Mid Term Incentive (MTI)- und Long Term Incentive (LTI)-Tranchen verfallen. Mit Herrn Asam wurde für eine Laufzeit von 18 Monaten ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Als Entschädigung für dieses Wettbewerbsverbot erhält Herr Asam eine einmalige Karenzentschädigung von €150.000, zahlbar zum 31. Dezember 2019. Der infolge des Ausscheidens von Herrn Asam zu erfassende Nettoertrag (inklusive erforderlicher Anpassung der Pensionsverpflichtung) betrug circa €1 Million.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG einschließlich des an sie gezahlten Sitzungsgelds betrug im Geschäftsjahr 2019 €2,1 Millionen (Vorjahr: €2,0 Millionen). Die bei Infineon beschäftigten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bezogen zudem für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer ein Gehalt.
Den früheren Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) in Höhe von €2,0 Millionen gewährt (Vorjahr: €1,5 Millionen).
Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstands betrugen zum 30. September 2019 €69,2 Millionen (Vorjahr: €54,3 Millionen).
Hinsichtlich der Angaben zur individuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 285 Nr. 9 HGB wird auf die Ausführungen im Vergütungsbericht verwiesen, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts ist.
In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 gab es keine weiteren bedeutenden Transaktionen zwischen Infineon und nahestehenden Personen, die über das bestehende Anstellungs-, Dienst- oder Bestellungsverhältnis beziehungsweise die vertragliche Vergütung hierfür hinausgehen.
Im Geschäftsjahr 2019 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
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| Name | Beruf | Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand 30. September 2019) |
|---|---|---|
| Dr. Reinhard Ploss | Vorsitzender des Vorstands, Arbeitsdirektor | Mitglied des Aufsichtsrats - Infineon Technologies Austria AG, Villach, Österreich (Vorsitzender) - Futurium gGmbH, Berlin, Deutschland Mitglied des Board of Directors - Infineon Technologies Americas Corp., Wilmington, Delaware, USA |
| Dr. Sven Schneider (seit 1. Mai 2019) | Finanzvorstand | Mitglied des Aufsichtsrats - Infineon Technologies Austria AG, Villach, Österreich (seit 17. Mai 2019) Mitglied des Board of Directors - Infineon Technologies China Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China (seit 1. Mai 2019) - Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd., Singapur (seit 1. Juli 2019) - Infineon Technologies Americas Corp., Wilmington, Delaware, USA (seit 27. September 2019) |
| Dr. Helmut Gassel | Chief Marketing Officer | Mitglied des Board of Directors - Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd., Singapur (Vorsitzender) - Infineon Technologies Japan K.K., Tokio, Japan (Vorsitzender) - Infineon Technologies China Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China - Infineon Technologies Americas Corp., Wilmington, Delaware, USA (Vorsitzender) |
| Jochen Hanebeck | Chief Operations Officer | Mitglied des Aufsichtsrats - Infineon Technologies Austria AG, Villach, Österreich |
| Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder | ||
| Dominik Asam (bis 31. März 2019) | Finanzvorstand |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019, deren Position im Aufsichtsrat, deren Beruf und deren Mitgliedschaften in anderen Aufsichts- und Kontrollgremien sind nachfolgend dargestellt:
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| Name | Beruf | Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand 30. September 2019) |
|---|---|---|
| Dr. Wolfgang Eder Vorsitzender | Mitglied verschiedener Aufsichts- und Kontrollgremien | Mitglied des Aufsichtsrats - voestalpine AG, Linz, Österreich |
| Johann Dechant 1 Stellvertretender Vorsitzender | Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats und Vorsitzender des Betriebsrats Regensburg, Infineon Technologies AG | Mitglied des Verwaltungsrats - SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, Heidenheim/Brenz, Deutschland |
| Peter Bauer | Selbstständiger Unternehmensberater, Coach | Mitglied des Aufsichtsrats - OSRAM Licht AG, München, Deutschland (Vorsitzender) - OSRAM GmbH, München, Deutschland (Vorsitzender) - Bragi GmbH, München, Deutschland (bis 19. Dezember 2018) |
| Dr. Herbert Diess | Vorsitzender des Vorstands, Volkswagen AG, Wolfsburg, Deutschland | Mitglied des Aufsichtsrats - Audi AG, Ingolstadt, Deutschland (Vorsitzender) - FC Bayern München AG, München, Deutschland - Porsche Austria GmbH, Salzburg, Österreich - Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich - Porsche Retail GmbH, Salzburg, Österreich - SEAT S.A., Martorell, Spanien (Vorsitzender) - Skoda Auto a.s., Mlada Boleslav, Tschechien (Vorsitzender) Mitglied des Board of Directors - FAW-Volkswagen Automotive Co., Ltd., Changchun, Volksrepublik China - Shanghai Volkswagen Automotive Co., Ltd., Anting, Volksrepublik China Mitglied des Beirats - Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich |
| Annette Engelfried 1 | Gewerkschaftssekretärin der IG Metall-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen | Mitglied des Aufsichtsrats - Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH, Neubiberg, Deutschland - Siemens Gamesa Renewable Energy Management GmbH, Hamburg, Deutschland |
| Peter Gruber 1 Vertreter der Leitenden Angestellten | Chief Financial Officer im Bereich Operations, Infineon Technologies AG | Mitglied des Aufsichtsrats - Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH, Neubiberg, Deutschland |
| Gerhard Hobbach 1 | Betriebsrat Campeon, Infineon Technologies AG | |
| Hans-Ulrich Holdenried | Selbstständiger Unternehmensberater | Mitglied des Aufsichtsrats - CANCOM SE, München, Deutschland Mitglied des Beirats - Bridge imp GmbH, Grünwald, Deutschland |
| Prof. Dr. Renate Köcher | Geschäftsführerin Institut für Demoskopie Allensbach GmbH, Allensbach, Deutschland | Mitglied des Aufsichtsrats - BMW AG, München, Deutschland - Robert Bosch GmbH, Gerlingen, Deutschland - Nestle Deutschland AG, Frankfurt/Main, Deutschland |
| Dr. Susanne Lachenmann 1 | Leitende Entwicklungsingenieurin | |
| Géraldine Picaud | Finanzvorstand, LafargeHolcim Ltd., Jona, Schweiz | Mitglied des Board of Directors - Holcim Group Services Ltd, Holderbank, Schweiz - Holcim Technology Ltd, Jona, Schweiz - Lafarge Maroc SA, Casablanca, Marokko - LafargeHolcim Maroc SAS, Casablanca, Marokko - LafargeHolcim Maroc Afrique SAS, Casablanca, Marokko - Lafarge Africa Plc., Lagos State, Nigeria - Huaxin Cement Co., Ltd., Wuhan, Volksrepublik China |
| Dr. Manfred Puffer | Selbstständiger Unternehmensberater | Mitglied des Aufsichtsrats - Athora Lebensversicherung AG, Wiesbaden, Deutschland - Nova KBM Bank, Maribor, Slowenien - EVO Finance, Madrid, Spanien - Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg, Deutschland Mitglied des Board of Directors - Athene Holding Ltd., Pembroke, Bermuda - Catalina Holdings (Bermuda) Ltd., Hamilton, Bermuda |
| Jürgen Scholz 1 | Erster Bevollmächtigter der IG Metall Regensburg | Mitglied des Aufsichtsrats - Krones AG, Neutraubling, Deutschland Mitglied des Verwaltungsrats - BKK der BMW AG, Dingolfing, Deutschland |
| Kerstin Schulzendorf 1 | Fachkraft in der Frontend-Produktion, Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG | |
| Dr. Eckart Sünner | Selbstständiger Rechtsanwalt | |
| Diana Vitale 1 | Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats Warstein, Infineon Technologies AG |
1 Arbeitnehmervertreter
Dr. Wolfgang Eder (Vorsitzender)
Johann Dechant
Hans-Ulrich Holdenried
Jürgen Scholz
Dr. Wolfgang Eder (Vorsitzender)
Johann Dechant
Gerhard Hobbach
Hans-Ulrich Holdenried
Dr. Eckart Sünner (Vorsitzender)
Johann Dechant
Dr. Wolfgang Eder
Annette Engelfried
Peter Bauer (Vorsitzender)
Dr. Wolfgang Eder
Peter Gruber
Hans-Ulrich Holdenried
Dr. Susanne Lachenmann
Jürgen Scholz
Dr. Wolfgang Eder (Vorsitzender)
Prof. Dr. Renate Köcher
Dr. Manfred Puffer
Der Anteilsbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats an Aktien der Infineon Technologies AG einzeln oder gesamt betrug zum 30. September 2019 weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.
Die Geschäftsadresse jedes der Aufsichtsratsmitglieder ist: Infineon Technologies AG, Am Campeon 1-15, D-85579 Neubiberg (Deutschland).
Die Gesellschaft hatte am 9. Mai 2011 beschlossen, von der Ermächtigung zum Aktienrückkauf, die von der Hauptversammlung am 17. Februar 2011 erteilt wurde, Gebrauch zu machen. Der Aktienrückkauf diente ausschließlich dem Zweck der Einziehung der Aktien zur Kapitalherabsetzung, der Bedienung von Wandelanleihen und der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter, Organmitglieder von verbundenen Unternehmen und Mitglieder des Vorstands und erfolgte im Übrigen nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EG-VO, jeweils in der damals geltenden Fassung.
Im Geschäftsjahr 2013 wurden bis zur Beendigung des Programms zum 31. März 2013 Put-Optionen über 6 Millionen Aktien ausgeübt, die zum 30. September 2019 weiterhin im Bestand der Gesellschaft waren. Diese Aktien entsprachen einem Betrag von nominal €12 Millionen beziehungsweise 0,48 Prozent des Grundkapitals zum 30. September 2019.
Für Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG verweisen wir auf die Ausführungen zum genehmigten Kapital.
Nach § 33 Abs. 1 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, mitzuteilen. In die Berechnung des Stimmrechtsanteils sind neben den Stimmrechten aus Aktien, die dem Aktionär gehören, auch solche Stimmrechte einzubeziehen, die ihm nach § 34 WpHG zugerechnet werden. Der Gesellschaft wurden folgende zum 30. September 2019 bestehende Beteiligungen mitgeteilt (die entsprechenden Prozent- und Aktienzahlen beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der jeweiligen Mitteilung vorhandene Grundkapital; die Anzahl der Aktien ist der letzten Stimmrechtsmitteilung an die Gesellschaft entnommen und kann daher zwischenzeitlich überholt sein):
| ― | Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20. Juni 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Infineon Technologies AG, Neubiberg (Deutschland) am 18. Juni 2019 4,82 Prozent (das entsprach 60.264.010 Stimmrechten) betrug. 4,82 Prozent der Stimmrechte (das entsprach 60.264.010 Stimmrechten) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 27. Juni 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Infineon Technologies AG, Neubiberg (Deutschland) am 24. Juni 2019 5,36 Prozent der Stimmrechte (das entsprach 66.967.411 Stimmrechten) betrug. 5,36 Prozent der Stimmrechte (das entsprach 66.967.411 Stimmrechten) waren ihr gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Das Königreich Norwegen, Oslo, Norwegen, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 1. Oktober 2019 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Infineon Technologies AG, Neubiberg (Deutschland) am 30. September 2019 4,85 Prozent (das entsprach 60.633.622 Stimmrechten) betrug. 4,85 Prozent der Stimmrechte (das entsprach 60.633.622 Stimmrechten) waren ihm gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. |
Alle der Gesellschaft nach §§ 31 ff. WpHG zugegangenen Mitteilungen sind über die Internet-Seite der Gesellschaft beziehungsweise die Internet-Plattform der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH einsehbar.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Sie ist im Internet unter www.infineon.com ("Über Infineon/Investor/Corporate Governance/Entsprechenserklärungen") veröffentlicht.
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| Name der Gesellschaft | Sitz | Anteil in % |
Davon Infineon Technologies AG | Eigenkapital (€ in Millionen) | Jahresergebnis (€ in Millionen) | Fußnote |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften: | ||||||
| DICE Danube Integrated Circuit Engineering GmbH & Co. KG | Linz, Österreich | 72 | 0 | 4,74 | 4,69 | 5 |
| Hitex GmbH | Karlsruhe, Deutschland | 100 | 100 | 2,16 | 0,00 | 5,11,12 |
| IFX LLC | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | k.A. | k.A. | 10 |
| IFX Merger Sub Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | k.A. | k.A. | 10 |
| Infineon Integrated Circuit (Beijing) Co., Ltd. | Peking, Volksrepublik China | 100 | 0 | 15,03 | 1,58 | 9 |
| Infineon Semiconductors (Wuxi) Co., Ltd. | Wuxi, Volksrepublik China | 100 | 0 | 42,44 | 2,74 | 9 |
| Infineon Technologies (Advanced Logic) Sdn. Bhd. | Melaka, Malaysia | 100 | 0 | 40,52 | 4,27 | 5 |
| Infineon Technologies (Kulim) Sdn. Bhd. | Kulim, Malaysia | 100 | 0 | 280,78 | 74,41 | 5 |
| Infineon Technologies (Malaysia) Sdn. Bhd. | Melaka, Malaysia | 100 | 0 | 275,32 | 63,76 | 5 |
| Infineon Technologies (Wuxi) Co., Ltd. | Wuxi, Volksrepublik China | 100 | 0 | 128,08 | 10,11 | 9 |
| Infineon Technologies (Xi'an) Co., Ltd. | Xi'an, Volksrepublik China | 100 | 0 | 7,56 | 0,44 | 9 |
| Infineon Technologies 2. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 0 | k.A. | k.A. | 10 |
| Infineon Technologies Americas Corp. | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 2.572,03 | 89,22 | 5 |
| Infineon Technologies Asia Pacific Pte Ltd | Singapur, Singapur | 100 | 0 | 405,00 | 142,59 | 5 |
| Infineon Technologies Australia Pty Limited | Bayswater, Australien | 100 | 0 | 1,55 | 0,12 | 5 |
| Infineon Technologies Austria AG | Villach, Österreich | 100 | 0,004 | 1.010,79 | 236,06 | 5 |
| Infineon Technologies Batam PT | Batam, Indonesien | 100 | 0 | 16,67 | 3,72 | 5 |
| Infineon Technologies Cegled Kft. | Cegled, Ungarn | 100 | 0 | 16,67 | 0,86 | 5 |
| Infineon Technologies Center of Competence (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai, Volksrepublik China | 100 | 0 | 3,40 | 0,19 | 9 |
| Infineon Technologies China Co., Ltd. | Shanghai, Volksrepublik China | 100 | 0 | 177,98 | 10,97 | 9 |
| Infineon Technologies Denmark ApS | Herlev, Dänemark | 100 | 0 | 5,46 | -0,39 | 7 |
| Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG | Dresden, Deutschland | 100 | 100 | 224,27 | 0,00 | 5,15 |
| Infineon Technologies Dresden Verwaltungs GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 0 | 0,09 | 0,00 | 5,11,12 |
| Infineon Technologies Epi Services, Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 1,17 | 4,83 | 5 |
| Infineon Technologies Finance GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | 369,89 | 0,00 | 5,11,12 |
| Infineon Technologies France S.A.S. | St. Denis, Frankreich | 100 | 0 | 9,46 | 0,64 | 5 |
| Infineon Technologies Holding Asia Pacific Pte. Ltd. | Singapur, Singapur | 100 | 0 | 2.968,53 | 1.575,48 | 5 |
| Infineon Technologies Holding B.V. | Rotterdam, Niederlande | 100 | 100 | 3.382,16 | 424,92 | 5 |
| Infineon Technologies Hong Kong Ltd. | Hongkong, Volksrepublik China | 100 | 0 | 1,79 | 0,37 | 5 |
| Infineon Technologies Hong Kong Sales Limited | Hongkong, Volksrepublik China | 100 | 0 | 25,70 | 0,43 | 5 |
| Infineon Technologies India Private Limited | Bangalore, Indien | 100 | 0 | 14,00 | 2,46 | 4 |
| Infineon Technologies Investment B.V. | Rotterdam, Niederlande | 100 | 0 | 0,12 | -0,01 | 5 |
| Infineon Technologies Ireland Limited | Dublin, Irland | 100 | 100 | 870,72 | 0,14 | 5 |
| Infineon Technologies Italia s.r.l. | Mailand, Italien | 100 | 0 | 3,01 | 1,67 | 5 |
| Infineon Technologies IT-Services GmbH | Klagenfurt, Österreich | 100 | 0 | 9,32 | 4,81 | 5 |
| Infineon Technologies Japan K.K. | Tokio, Japan | 100 | 0 | 29,85 | 6,56 | 5 |
| Infineon Technologies Korea Co., LLC | Seoul, Republik Korea | 100 | 0 | 4,84 | 1,28 | 5 |
| Infineon Technologies Maasstad C.V. | Rotterdam, Niederlande | 100 | 0 | 24,65 | 4,65 | 5 |
| Infineon Technologies Newport Holding Limited | Bristol, Großbritannien | 100 | 0 | 34,73 | 0,00 | 5 |
| Infineon Technologies Nordic AB | Kista, Schweden | 100 | 0 | 4,98 | 0,31 | 5 |
| Infineon Technologies Philippines, Inc. | Muntinlupa City, Philippinen | 100 | 0 | 0,28 | 0,17 | 5 |
| Infineon Technologies Power Semitech Co., Ltd. | Cheonan, Republik Korea | 100 | 100 | 52,22 | 4,04 | 5 |
| Infineon Technologies Reigate Limited | Bristol, Großbritannien | 100 | 0 | 182,39 | 0,90 | 5 |
| Infineon Technologies Romania & Co. Societate in Comandita | Bukarest, Rumänien | 100 | 0 | 3,78 | 1,54 | 5 |
| Infineon Technologies Shared Service Center, Unipessoal Lda. | Maia, Portugal | 100 | 100 | 2,88 | 0,49 | 5 |
| Infineon Technologies Taiwan Co., Ltd. | Taipeh, Taiwan | 100 | 0 | 5,82 | 1,10 | 5 |
| Infineon Technologies UK Limited | Bristol, Großbritannien | 100 | 0 | 3,72 | 0,61 | 5 |
| Infineon Technologies US HoldCo Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 2.282,70 | 109,77 | 5 |
| Infineon Technologies US InterCo LLC | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 1.621,71 | 94,42 | 5 |
| Infineon Technologies US Investment LLC | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 0,00 | 0,00 | 5 |
| Infineon Technologies Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | 125,22 | 0,00 | 5,11,13 |
| Innoluce B.V. | Nijmegen, Niederlande | 100 | 0 | 3,00 | 1,67 | 5 |
| International Rectifier HiRel Denmark ApS | Herlev, Dänemark | 100 | 0 | 2,15 | 0,28 | 5 |
| International Rectifier HiRel Products, Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 140,38 | 45,48 | 5 |
| International Rectifier Japan Co., Ltd. | Tokio, Japan | 100 | 0 | 8,06 | -0,01 | 5 |
| International Rectifier Mauritius, Inc. in liquidation | Curepipe, Mauritius | 100 | 0 | 1,39 | 0,00 | 5 |
| MOLSTANDA Vermietungsgesellschaft mbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 6 | 133,40 | 0,00 | 5,11,12 |
| MoTo Objekt CAMPEON GmbH & Co. KG | Neubiberg, Deutschland | 93 | 0 | 93,75 | 34,29 | 5,16 |
| Rectificadores Internacionales, S.A. de C.V. | Tijuana, Mexiko | 100 | 0 | 11,80 | 1,13 | 5 |
| Siltectra GmbH | Dresden, Deutschland | 100 | 0 | 2,79 | -3,50 | 9 |
| Gemeinschaftsunternehmen: | ||||||
| Infineon Technologies Bipolar GmbH & Co. KG | Warstein, Deutschland | 60 | 60 | 52,33 | 1,28 | 5 |
| SAIC Infineon Automotive Power Modules (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai, Volksrepublik China | 49 | 25 | 8,06 | -25,81 | 8 |
| Andere Unternehmen (nicht konsolidiert): 1 | ||||||
| CHiL Semiconductors Corporation | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 0,00 | 0,00 | 5 |
| DICE Danube Integrated Circuit Engineering GmbH | Linz, Österreich | 72 | 0 | 0,11 | 0,00 | 5 |
| EPOS embedded core & power systems GmbH & Co. KG | Duisburg, Deutschland | 100 | 100 | 0,67 | 0,30 | 5 |
| EPOS embedded core & power systems Verwaltungs GmbH | Duisburg, Deutschland | 100 | 100 | 0,06 | 0,00 | 5 |
| Futurium gGmbH | Berlin, Deutschland | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | 14 |
| Hitex (UK) Limited | Coventry, Großbritannien | 100 | 0 | 1,70 | 0,16 | 5 |
| Infineon Technologies Bipolar Verwaltungs GmbH | Warstein, Deutschland | 60 | 60 | 0,03 | 0,00 | 5 |
| Infineon Technologies Campeon Verwaltungsgesellschaft mbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 0 | 0,07 | 0,02 | 5 |
| Infineon Technologies Delta GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | 0,02 | 0,00 | 5 |
| Infineon Technologies Gamma GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | 0,02 | 0,00 | 5 |
| Infineon Technologies Holding GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | 0,10 | 0,00 | 5,11 |
| Infineon Technologies Iberia, S.L.U. | Madrid, Spanien | 100 | 0 | 0,15 | 0,04 | 5 |
| Infineon Technologies Mantel 26 AG | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | 0,04 | 0,00 | 5 |
| Infineon Technologies Mantel 27 GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | 0,03 | 0,00 | 5,11 |
| Infineon Technologies Mantel 29 GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | 0,03 | 0,00 | 5,11 |
| Infineon Technologies Mantel 32 GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | k.A. | k.A. | 10 |
| Infineon Technologies Mantel 33 GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | k.A. | k.A. | 10 |
| Infineon Technologies Polska Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100 | 0 | 0,08 | 0,04 | 6 |
| Infineon Technologies Romania s.r.l. | Bukarest, Rumänien | 100 | 0 | 0,05 | 0,01 | 9 |
| Infineon Technologies RUS LLC | Moskau, Russische Föderation | 100 | 0 | 0,21 | 0,05 | 9 |
| Infineon Technologies South America Ltda | Sao Paulo, Brasilien | 100 | 0 | 0,10 | -0,01 | 9 |
| Infineon Technologies Vietnam Company Ltd. | Hanoi, Vietnam | 100 | 0 | k.A. | k.A. | 10 |
| IR International Holdings China, Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 0,00 | 0,00 | 5 |
| IR International Holdings, Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 0,00 | 0,00 | 5 |
| KAI Kompetenzzentrum Automobil- und Industrieelektronik GmbH | Villach, Österreich | 100 | 0 | 0,09 | 0,00 | 9 |
| KFE Kompetenzzentrum Fahrzeug Elektronik GmbH | Lippstadt, Deutschland | 24 | 24 | 1,71 | -0,22 | 9 |
| Merus Audio (Hong Kong) Ltd. (in Liquidation) | Hongkong, Volksrepublik China | 100 | 0 | 0,00 | 0,00 | 3 |
| Merus Audio, Inc. (in Liquidation) | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 0,00 | 0,00 | 3 |
| Metawave Corporation | Dover, Delaware, USA | k.A. | 0 | k.A. | k.A. | 14 |
| MicroLinks Technology Corp. | Kaohsiung, Taiwan | k.A. | 0 | k.A. | k.A. | 14 |
| OSPT IP Pool GmbH | Neubiberg, Deutschland | 100 | 100 | 0,02 | 0,00 | 5 |
| R Labco, Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 100 | 0 | 0,00 | 0,00 | 5 |
| Schweizer Electronic AG | Schramberg, Deutschland | 9 | 9 | 58,16 | 3,09 | 9 |
| Silicon Alps Cluster GmbH | Villach, Österreich | k.A. | 0 | k.A. | k.A. | 14 |
| TTTech Auto AG | Wien, Österreich | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | 14 |
| XMOS Limited | Bristol, Großbritannien | k.A. | 0 | k.A. | k.A. | 14 |
| Qimonda AG und deren Tochtergesellschaften: 2 | ||||||
| Celis Semiconductor Corp. | Colorado Springs, Colorado, USA | 17 | - | - | 2 | |
| Itarion Solar Lda. | Vila do Conde, Portugal | 40 | - | - | 2 | |
| Qimonda (Malaysia) Sdn. Bhd. in Liquidation | Melaka, Malaysia | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda AG in Insolvenz | München, Deutschland | 77 | 28 | - | - | 2 |
| Qimonda Asia Pacific Pte. Ltd. | Singapur, Singapur | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Belgium BVBA in Insolvenz | Leuven, Belgien | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Beteiligungs GmbH in Insolvenz | München, Deutschland | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Bratislava s.r.o. in Liquidation | Bratislava, Slowakei | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Dresden GmbH & Co. OHG in Insolvenz | Dresden, Deutschland | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Dresden Verwaltungsgesellschaft mbH in Insolvenz | Dresden, Deutschland | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Europe GmbH in Liquidation | München, Deutschland | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Finance LLC in Insolvenz | Wilmington, Delaware, USA | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Flash Geschäftsführungs GmbH in Liquidation | Dresden, Deutschland | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Flash GmbH in Insolvenz | Dresden, Deutschland | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda France SAS in Liquidation | St. Denis, Frankreich | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Holding B.V. in Insolvenz | Rotterdam, Niederlande | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda International Trade (Shanghai) Co. Ltd. | Shanghai, Volksrepublik China | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Investment B.V. | Rotterdam, Niederlande | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda IT (Suzhou) Co., Ltd. in Liquidation | Suzhou, Volksrepublik China | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Italy s.r.l. in Liquidation | Padua, Italien | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Korea Co. Ltd. in liquidation | Seoul, Republik Korea | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Licensing LLC | Fort Lauderdale, Florida, USA | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Memory Product Development Center (Suzhou) Co., in Liquidation | Suzhou, Volksrepublik China | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda North America Corp. in Insolvenz | Wilmington, Delaware, USA | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Richmond LLC in Insolvenz | Wilmington, Delaware, USA | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Solar GmbH | Dresden, Deutschland | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda Taiwan Co. Ltd. in Liquidation | Taipeh, Taiwan | 77 | - | - | 2 | |
| Qimonda UK Ltd. in Liquidation | High Blantyre, Schottland | 77 | - | - | 2 |
1 Bei einigen Tochtergesellschaften wurde auf die Einbeziehung in den Konzernabschluss wegen untergeordneter Bedeutung verzichtet.
2 Am 23. Januar 2009 stellte die Qimonda AG beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Am 1. April 2009 wurde das Insolvenzverfahren formell eröffnet. Aufgrund der durch die Insolvenz der Qimonda AG eingetretenen erheblichen und andauernden Beschränkung der Rechte von Infineon unterbleibt die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses bei der Qimonda AG und deren Tochtergesellschaften. Zudem basiert die Auflistung der von der Qimonda AG gehaltenen Beteiligungen auf Informationen vom 30. September 2010, da Infineon keine weiteren Informationen bezüglich der Insolvenz oder Liquidation von Qimonda-Gesellschaften vom Insolvenzverwalter der Qimonda AG erhalten hat. Aufgrund der vollständigen Wertberichtigung der Qimonda-Beteiligungen in Vorjahren haben diese keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Infineon.
3 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2017 (Periode vom 2. Juni 2017 bis 30. September 2017).
4 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 31. März 2018.
5 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2018.
6 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2018 (Periode vom 1. Januar 2017 bis 30. September 2018).
7 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 30. September 2018 (Periode vom 1. Januar 2018 bis 30. September 2018).
8 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 31. Dezember 2018 (Periode vom 7. Februar 2018 bis 31. Dezember 2018).
9 Eigenkapital und Jahresüberschuss per 31. Dezember 2018.
10 Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2019 gegründet.
11 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
12 Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den Vorschriften des § 325 HGB über die Offenlegung des Jahresabschlusses.
13 Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Aufstellung eines Lageberichts und der Prüfung gemäß §§ 264 ff. HGB sowie von den Vorschriften des § 325 HGB über die Offenlegung des Jahresabschlusses.
14 Mangels Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird von der Offenlegung des Anteilsbesitzes abgesehen.
15 Befreiung gemäß § 264b HGB von den Vorschriften über die Aufstellung des Anhangs und eines Lageberichts sowie von den Vorschriften über die Offenlegung des Jahresabschlusses.
16 Befreiung gemäß § 264b HGB von den Vorschriften über die Aufstellung eines Lageberichts und die Offenlegung des Jahresabschlusses.
Die Werte entsprechen den nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen und sind zum Teil vorläufig. Die Umrechnung der Fremdwährungswerte erfolgte für das Eigenkapital und für das Ergebnis mit dem Stichtagskurs zum 30. September 2019.
Die Infineon Technologies AG hat am 1. Oktober 2019 eine unbefristete Hybridanleihe ausgegeben. Die Emission der Hybridanleihe erfolgte in zwei unbefristeten Tranchen mit einem Nominalbetrag in Höhe von jeweils €600 Millionen. Tranche 1 hat eine Kündigungssperrfrist von 5,5 Jahren und einen Kupon von 2,875 Prozent bis zur erneuten Zinsfestlegung. Tranche 2 hat eine Kündigungssperrfrist von 8,5 Jahren und einen Kupon von 3,625 Prozent bis zur erneuten Zinsfestlegung. Der Emissionskurs betrug 99,385 Prozent (Tranche 1) beziehungsweise 99,121 Prozent (Tranche 2), jeweils unter Abzug eines Disagios. Die Emissionserlöse sind Infineon am 1. Oktober 2019 zugeflossen. Sie sind zur Refinanzierung der geplanten Akquisition von Cypress sowie für allgemeine Unternehmenszwecke bestimmt. Am 7. Oktober 2019 wurde die für die geplante Akquisition von Cypress bestehende Brückenfinanzierung auf €3,9 Milliarden reduziert.
Im November 2019 hat Infineon 15 Prozent der Anteile an der pmdtechnologies ag ("pmd") mit Sitz in Siegen (Deutschland) erworben. Die Anschaffungskosten betrugen €44 Millionen.
pmd ist führend in der Entwicklung von CMOS-basierten 3D-Time-of-Flight ("ToF")-Bildsensor-Technologien sowie in der Entwicklung der dazugehörigen Algorithmen und Software als auch der Abstimmung der einzelnen Komponenten eines ToF-Kamerasystems. Infineon und pmd kooperieren bereits seit mehreren Jahren im Bereich ToF für Anwendungen in Automotive und im Smartphone. Mit der Akquisition stärkt Infineon die langfristige Zusammenarbeit mit pmd.
Neubiberg, 18. November 2019
Infineon Technologies AG
Der Vorstand
Dr. Reinhard Ploss
Dr. Sven Schneider
Dr. Helmut Gassel
Jochen Hanebeck
An die Infineon Technologies AG, Neubiberg
Wir haben den Jahresabschluss der Infineon Technologies AG, Neubiberg - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Infineon Technologies AG und des Konzerns (im Folgenden "Lagebericht") für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen finden sich unter dem Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze unter dem Unterabschnitt Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Angaben zu den rechtlichen Risiken sind unter dem Abschnitt sonstige Angaben im Unterabschnitt rechtliche Risiken dargestellt.
Für Risiken im Zusammenhang mit der Insolvenz der Qimonda AG wurden zum 30. September 2019 Rückstellungen in Höhe von EUR 221 Mio (zum 30. September 2018 EUR 201 Mio) gebildet. Außerdem wurden Erläuterungen zu den damit zusammenhängenden Risiken in den Anhang aufgenommen.
Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2006 wurden alle wesentlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Geschäftsaktivitäten, die dem Speichergeschäft zugeordnet waren, aus der Infineon Technologies AG ausgegliedert und im Wege der Sacheinlage in die Qimonda AG eingebracht. Am 23. Januar 2009 hat die Qimonda AG beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, das am 1. April 2009 eröffnet wurde. Aus der Insolvenz der Qimonda AG haben sich verschiedene Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Insolvenzverwalter und Infineon entwickelt. Die Rechtsstreitigkeiten fokussieren sich auf die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche im Zusammenhang mit der Bewertung der Sacheinlagen in die Qimonda AG. Die Bewertung der Sacheinlagen durch Infineon erfolgte unter Verwendung eines Gutachtens. Am 21. September 2018 hat der gerichtlich bestellte Sachverständige seine vorläufige Wertermittlung des Ertragswerts der Sacheinlagen (in einer Bandbreite) in Form eines Zwischenberichts vorgelegt.
Der Ansatz einer Rückstellung oder weitere Angaben zu Risiken aus der Insolvenz der Qimonda AG sind in hohem Maße von den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands unter Würdigung des Zwischenberichts des gerichtlich bestellten Sachverständigen abhängig. Gleiches gilt für die Bewertung gebildeter Rückstellungen. Damit bestehen Risiken für die gesetzeskonforme Abbildung der betreffenden Risiken sowie deren Bewertung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess, der die Erfassung, die Einschätzung hinsichtlich des Verfahrensausgangs sowie die Darstellung des Rechtsstreits im Abschluss sicherstellt, beurteilt.
Wir haben regelmäßig Gespräche mit dem Vorstand und der internen Rechtsabteilung der Gesellschaft geführt, um uns über die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen geführt haben, ein Verständnis zu verschaffen. Hierzu holten wir eine schriftliche Stellungnahme der Gesellschaft ein. Durch Einsichtnahme in die der Einschätzung des Vorstands zugrunde liegenden Dokumente, insbesondere die schriftliche Stellungnahme des gerichtlich bestellten Sachverständigen, haben wir die Wahrscheinlichkeitsbeurteilung der Inanspruchnahme durch den Vorstand nachvollzogen.
Für die Prüfung der von dem Vorstand getroffenen Risikoeinschätzung holten wir eine externe Rechtsanwaltsbestätigung ein.
Zusätzlich haben wir den von der Gesellschaft beauftragten Bewertungsgutachter zu den für die Gesellschaft erstellten Stellungnahmen im Rahmen der Verteidigung gegen die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche befragt und die methodische Angemessenheit unter Hinzuziehung eines Bewertungsspezialisten gewürdigt.
Schließlich haben wir uns von der Vollständigkeit der Angaben im Anhang überzeugt.
Die Annahmen des Vorstands sind insgesamt ausgewogen und angemessen. Die Angaben im Anhang sind vollständig und angemessen.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen finden sich im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze unter dem Unterabschnitt Anlagevermögen.
Im Jahresabschluss der Infineon Technologies AG zum 30. September 2018 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 6.127 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 52% und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für die wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahren. Zusätzlich werden teilweise vereinfachte Kennzahlen-Bewertungsmethoden verwendet.
Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.
Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung.
Die Geschäftsaussichten im Bereich Halbleiter sind trotz Wettbewerbsintensität weiter positiv. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 nicht vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Finanzanlagen nicht werthaltig sind.
Unsere Prüfung haben wir risikoorientiert durchgeführt. Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Anteilen Anhaltspunkte für einen Abschreibungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, und dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.
Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen finden sich im Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die Angaben zur geplanten Akquisition und der damit in Zusammenhang stehenden Finanzinstrumente sind im Kapitel Sonstige Angaben dargestellt.
Die Infineon Technologies AG hat am 2./3. Juni 2019 eine Vereinbarung über den Erwerb von Cypress abgeschlossen. Am 3. Juni 2019 hat die Gesellschaft als transaktionsabhängige EUR/USD-Sicherungsgeschäfte ein Fremdwährungstermingeschäft (ein sogenannter "Deal Contingent Forward") sowie eine Fremdwährungsoption (eine sogenannte "Deal Contingent Option") mit einem Nominalbetrag von jeweils einem USD-Äquivalent von EUR 3,3 Milliarden abgeschlossen. Soweit die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB erfüllt waren, wurde unter Anwendung der Einfrierungsmethode der Deal Contingent Forward sowie der innere Wert der Deal Contingent Option als Sicherungsinstrumente designiert.
Infineon weist zum 30. September 2019 in den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von EUR 35 Mio. sowie in den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 112 Mio. die bilanziellen Effekte der abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente zur teilweisen Absicherung von Wechselkursrisiken aus der geplanten Akquisition von Cypress aus. Aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes der derivativen Finanzinstrumente seit dem Designationszeitpunkt resultiert im Geschäftsjahr 2019 ein ergebniswirksamer Effekt in Höhe von EUR 77 Mio.
Die Gesellschaft überprüft zu Beginn des Sicherungsgeschäfts und fortlaufend die Wirksamkeit der Absicherung in Bezug auf die Eignung des Sicherungsinstruments zur Absicherung des spezifischen Risikos aus dem Grundgeschäfts und den Nachweis der Wirksamkeit bezogen auf das abgesicherte Risiko. Zudem schätzt die Gesellschaft den Vollzug des Unternehmenserwerbs als hochwahrscheinlich ein.
Sowohl die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Zustandekommens des geplanten Unternehmenserwerbs als auch die Beurteilung der der Sicherungseignung für die Bildung von Bewertungseinheiten, deren Wirksamkeit (Effektivität) über die Dauer der Sicherungsbeziehung und die Bewertung der Finanzinstrumente sind ermessensbehaftet. Die derivativen Finanzinstrumente sind im Anhang gemäß den einschlägigen Vorschriften zu erläutern.
Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Finanzinstrumente zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten nicht erfüllen. Zudem besteht das Risiko, dass die Bewertung der Finanzinstrumente aufgrund der einhergehenden Komplexität und Ermessenbehaftung außerhalb einer akzeptablen Bandbreite liegt. Zudem besteht das Risiko unvollständiger und nicht sachgerechter Anhangangaben.
Unter Einbezug unserer eigenen Spezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit des Bewertungsmodells sowie die grundsätzliche Möglichkeit der Bildung einer Bewertungseinheit beurteilt. Dafür haben wir uns zunächst durch Befragungen des Managements sowie von Mitarbeitern des Finanzbereichs und durch Würdigung der relevanten Verträge ein Verständnis von der geplanten Erwerbstransaktion und einer damit verbundenen geplanten Eigenkapitaleinlage in eine Konzerngesellschaft durch die Infineon AG verschafft.
Wir haben die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität der von der Infineon AG beauftragten unabhängigen Berater beurteilt. Der Berater hat neben der konzeptionellen Ausgestaltung der Währungsabsicherungen das zugrundeliegende Modell zur Bewertung der Derivate in einer Sicherungsbeziehung erstellt. Dieses Modell haben wir auf Richtigkeit des Modellansatzes, sachgerechte Ermessensausübung sowie Umsetzung der Modellierung untersucht. Im Rahmen der Prüfung der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente haben wir auch die wesentlichen zugrundeliegenden Vertrags- sowie sonstigen bewertungsrelevanten Parameter gewürdigt.
Die der Bildung von Bewertungseinheiten zugrunde liegende Einschätzung der Gesellschaft haben wir anhand der bis zum Testatszeitpunkt vorliegenden Informationen zum Stand des Erwerbsvorgangs gewürdigt. Hierzu zählten neben der Finanzierung des Gesamtkaufpreises insbesondere die Eignung der in Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb von Cypress geplante Einlage in eine Konzerngesellschaft durch die Infineon AG als Grundgeschäft sowie die Beurteilung der Wirksamkeit (Effektivität) im Hinblick auf die Kompensation des abgesicherten Risikos des Grundgeschäfts durch das Sicherungsinstrument. Darüber hinaus haben wir die Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung der Cypress sowie die Befragung des Managements zum Erhalt der kartellrechtlichen Zustimmungen in unsere Würdigung aufgenommen.
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zum geplanten Erwerb der Cypress vollständig und sachgerecht sind.
Das der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Die bilanzielle Abbildung sowie die Darstellung im Anhang sind vollständig und sachgerecht.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Anhangangaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Februar 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Mai 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999/2000 als Abschlussprüfer der Infineon Technologies AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Pritzer.
München, den 22. November 2019
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Andrejewski, Wirtschaftsprüfer
Pritzer, Wirtschaftsprüfer
das Geschäftsjahr 2019 war ohne Zweifel ein besonderes: Infineon hat die größte Akquisition seiner Unternehmensgeschichte in Angriff genommen und damit vor allem ein starkes strategisches Signal gesetzt. Durch die geplante Übernahme der US-amerikanischen Cypress Semiconductor Corporation erweitert das Unternehmen seine Kernkompetenzen und erschließt sich zusätzliche Wachstumspotenziale. Der Aufsichtsrat steht mit voller Überzeugung hinter der Transaktion - dies ungeachtet des aktuell anhaltend schwierigen makroökonomischen Umfelds. Ebenso wie der Vorstand ist auch er der Ansicht, dass sich an den strukturellen Wachstumstreibern von Infineon nichts verändert hat und sie mit einer konjunkturellen Belebung der Weltwirtschaft wieder an Dynamik gewinnen werden. Es ist daher richtig, dass sich das Unternehmen auch mit strategisch herausfordernden Projekten wie der Cypress-Übernahme darauf vorbereitet und seinen nachhaltigen, profitablen Wachstumskurs konsequent weiterverfolgt.
Das vergangene Geschäftsjahr war zudem durch wichtige personelle Entscheidungen in seinen Organen geprägt: Zum einen bleibt Dr. Reinhard Ploss dem Unternehmen noch für drei Jahre als Vorsitzender des Vorstands erhalten. Zum anderen konnte mit Dr. Sven Schneider ein renommierter neuer Finanzvorstand gewonnen werden. Last but not least ist es mir persönlich Freude und Ehre zugleich, in meiner neuen Rolle als Vorsitzender des Aufsichtsrats zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat und dem Vorstand daran mitzuwirken, die Erfolgsgeschichte von Infineon fortzuschreiben. Gleichzeitig ist es mir ein persönliches Anliegen, schon an dieser Stelle meinem Vorgänger, Dr. Eckart Sünner, für seine umsichtige und professionelle Leitung des Aufsichtsrats zu danken, dies auch im Namen des gesamten Gremiums.
Auch im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand gleichermaßen beraten und überwacht. Grundlage dafür waren vor allem dessen ausführliche schriftliche und mündliche Berichte in den Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen über die aktuelle Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die wirtschaftliche Entwicklung einschließlich der Quartalsabschlüsse sowie die Unternehmensplanung. Der Vorstand stimmte dabei nicht nur die strategische Ausrichtung, sondern auch wesentliche operative Themen mit dem Aufsichtsrat ab, der immer ausreichend Gelegenheit hatte, sich mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Der Aufsichtsrat konnte sich damit stets von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugen.
In der quartalsweisen schriftlichen Berichterstattung wurde er über den Geschäftsverlauf, die wesentlichen Finanzdaten, Risiken und Chancen, bedeutende Rechtsstreitigkeiten sowie andere wichtige Einzelthemen in Kenntnis gesetzt. Zwischen den Quartalsberichten informierte der Vorstand zusätzlich in Monatsberichten über die jeweils aktuelle Geschäftslage.
Als Vorsitzende des Aufsichtsrats standen zunächst Herr Dr. Eckart Sünner und - nach dem Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz im August 2019 - sodann ich in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorsitzenden und den weiteren Mitgliedern des Vorstands. Über für das Unternehmen wesentliche Ereignisse wurden wir durch den Vorstandsvorsitzenden stets unverzüglich, das heißt auch unabhängig von den Sitzungen, informiert.
Im Geschäftsjahr 2019 fanden insgesamt neun Sitzungen (fünf ordentliche und vier außerordentliche Sitzungen, davon drei in Form von Telefonkonferenzen) sowie eine schriftliche Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums statt. Darauf bezogen lag die Anwesenheit aller Aufsichtsratsmitglieder bei knapp 92 Prozent. Entschuldigt fehlten Herr Dr. Herbert Diess bei fünf Sitzungen, Frau Prof. Renate Köcher bei drei Sitzungen, Herr Dr. Manfred Puffer bei zwei Sitzungen sowie Frau Geraldine Picaud und Herr Hans-Ulrich Holdenried bei einer Sitzung. Bei den Sitzungen der Aufsichtsratsausschüsse betrug die Anwesenheit etwas über 97 Prozent; Herr Holdenried ließ sich für eine Sitzung des Strategie- und Technologieausschusses sowie für eine Präsidialausschusssitzung entschuldigen. Eine tabellarische Übersicht zur individuellen Sitzungsteilnahme findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung.
@ www.infineon.com/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung
Es ist ein zentraler Anspruch des Infineon-Aufsichtsrats, den Vorstand bei der Konzeption und Umsetzung der Unternehmensstrategie intensiv zu begleiten. Nicht zuletzt deshalb fand auch im Berichtsjahr über die periodischen Sitzungen des Strategie- und Technologieausschusses hinaus wieder eine ausschließlich der Behandlung strategischer Themen vorbehaltene Sitzung des Aufsichtsratsplenums statt. In dieser wurde über die generelle Entwicklung der Halbleiterindustrie, Märkte und Trends, die externen Rahmenbedingungen und Risiken, das Wettbewerbsumfeld, potenzielle Akquisitionsoptionen sowie die grundsätzliche Positionierung und Ausrichtung von Infineon diskutiert.
Beherrschendes Thema und Anlass für mehrere außerordentliche Aufsichtsratssitzungen im abgelaufenen Geschäftsjahr war die geplante Cypress-Akquisition und deren Finanzierung. Chancen und Risiken wurden umfassend erörtert und abgewogen. Der Aufsichtsrat ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass die geplante Akquisition einen strategisch entscheidenden Schritt für die Weiterentwicklung des Unternehmens entsprechend der längerfristigen Strategie darstellt. Die Produktportfolios und Kompetenzen von Infineon und Cypress ergänzen sich hervorragend und verschaffen der Gruppe eine noch bessere Ausgangsposition in wichtigen Zukunftsmärkten. In Anbetracht der sich aus der geplanten Akquisition ergebenden Chancen für Infineon sieht der Aufsichtsrat - wie auch der Vorstand -den Kaufpreis unter Abwägung aller Umstände als angemessen an. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat dazu auch ein solides und seriös gerechnetes Finanzierungskonzept einschließlich diverser Refinanzierungsoptionen vor, dessen Ziel die Beibehaltung des Investment-Grade-Ratings des Unternehmens ist. Vor diesem Hintergrund erteilte der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 2. Juni 2019 seine Zustimmung zur geplanten Akquisition und den wesentlichen Parametern der Finanzierung.
Das Finanzierungskonzept beinhaltet auch einen beachtlichen Eigenkapitalanteil. Konkret wurden vom Vorstand zeitnah zwei Finanzierungsmaßnahmen umgesetzt. Zum einen fand im Juni 2019 eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital statt, in deren Rahmen rund 113 Millionen neue Aktien mit einem Nettoemissionserlös von etwa €1,5 Milliarden ausgegeben wurden. Zum anderen hat die Gesellschaft im Oktober 2019 eine sogenannte Hybridanleihe über €1,2 Milliarden ausgegeben und damit den Eigenkapitalanteil in der Finanzierung nochmals signifikant aufgestockt, ohne dass es zu einer zusätzlichen Anteilsverwässerung der Aktionäre infolge der Ausgabe weiterer Aktien gekommen wäre. Dem Aufsichtsrat war es aufgrund der Finanzierungsdimensionen ein zentrales Anliegen, in diese Maßnahmen intensiv eingebunden zu werden, weshalb entschieden wurde, sowohl die Kapitalerhöhung als auch die Hybridanleihe nicht nur dem thematisch zuständigen Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss zu überlassen, sondern sie zusätzlich in außerordentlichen Sitzungen des Plenums am 12. Juni beziehungsweise 11. September 2019 abzuhandeln. Die endgültige Zustimmung sowohl zur Kapitalerhöhung als auch zur Hybridanleihe erfolgte dann nach finaler Detailabklärung wiederum durch den Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss.
Gegen Jahresende 2018 informierte der bisherige Finanzvorstand, Herr Dominik Asam, den Aufsichtsrat über seine Absicht, zum 1. April 2019 in gleicher Funktion zur Airbus SE wechseln zu wollen. Mit großem Bedauern hat das Gremium diesem Wunsch entsprochen. Herr Asam war in verschiedenen Funktionen bei Infineon tätig und seit 2011 CFO. Er hat vor allem mit seiner Finanzmarktkompetenz wesentlich zum Erfolg von Infineon beigetragen. Im Namen des Aufsichtsrats ein herzliches Danke für die geleistete Arbeit und alles Gute im neuen beruflichen Umfeld.
Unmittelbar nach der Information durch Herrn Asam über seine Pläne hat der Aufsichtsrat einen strukturierten Prozess zur Klärung der Nachfolgefrage eingeleitet. Dabei wurde das Gremium durch einen renommierten externen Personalberater unterstützt. Im Rahmen des Auswahlprozesses wurden sowohl externe Kandidatinnen und Kandidaten als auch interne Bewerber evaluiert. Nach einer Reihe von Interviews und intensiven Diskussionen sowohl im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats als auch im Plenum ist die Entscheidung gefallen, Herrn Dr. Sven Schneider mit Wirkung zum 1. Mai 2019 zum Finanzvorstand zu bestellen. Mandat und Anstellungsvertrag haben zunächst eine Laufzeit von drei Jahren. Herr Dr. Schneider war zuvor Sprecher des Vorstands, Finanzvorstand und Arbeitsdirektor bei der Linde AG. Schon im Zuge der geplanten Cypress-Akquisition hat er unter Beweis gestellt, dass er mit seinen Kompetenzen und seiner umfassenden Erfahrung maßgeblich dazu beitragen wird, den erfolgreichen Kurs von Infineon fortzusetzen.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr entschieden, dass der Vorsitzende des Vorstands, Dr. Reinhard Ploss, das Unternehmen bis Ende 2022 weiterführen soll. Seine aktuelle Amtsperiode wäre zum 30. September 2020 ausgelaufen. Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich Herrn Dr. Ploss, der in bislang sieben Jahren als Vorsitzender des Vorstands den erfolgreichen Kurs von Infineon entscheidend geprägt und mitbestimmt hat, dafür herzlich danken.
In Übereinstimmung mit Ziffer 4.2.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) lässt der Aufsichtsrat das Vorstandsvergütungssystem regelmäßig durch einen unabhängigen Vergütungsexperten sowohl auf seine rechtliche Konformität als auch auf seine Angemessenheit überprüfen. Eine solche Überprüfung hatte zuletzt im Jahr 2016 stattgefunden. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 erneut veranlasst, das Vergütungssystem bei Infineon sowie die Zieljahreseinkommen der Vorstandsmitglieder einer externen Überprüfung zu unterziehen. Der Vergütungsexperte ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vergütungssystem sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Kodexempfehlungen entspricht. Insbesondere sei die Vorstandsvergütung im Vergleich zum Markt üblich und angemessen sowie die variable Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Zudem seien die Zieljahreseinkommen der Vorstandsmitglieder grundsätzlich angemessen, dies ungeachtet bestehender Handlungsspielräume. Die Ergebnisse der Überprüfung durch den Vergütungsexperten wurden am 25. Oktober 2018 im Präsidialausschuss und am 20. November 2018 im Plenum eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat schließt sich der Einschätzung des Vergütungsexperten an.
Die Vorstandsvergütung und die darauf bezogenen Berichterstattungspflichten sind aktuell Gegenstand verschiedener regulatorischer Vorhaben. So ist Anfang 2020 mit dem Inkrafttreten des derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) zu rechnen. Des Weiteren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine Neufassung des DCGK beschlossen, die zeitlich abgestimmt mit dem Inkrafttreten des ARUG II wirksam werden soll. Der Aufsichtsrat beobachtet diese Entwicklungen seit Längerem sehr genau und setzt sich auch bereits eingehend mit den zu erwartenden Änderungen auseinander. Eine abschließende Analyse vor allem auch des Handlungsbedarfs in Bezug auf das bestehende Vorstandsvergütungssystem kann nach Auffassung des Aufsichtsrats aber erst erfolgen, wenn die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen endgültig feststehen, also das ARUG II in Kraft getreten und der neu gefasste DCGK wirksam geworden ist. Der Aufsichtsrat beabsichtigt daher, im Verlauf des Jahres 2020 notwendige Anpassungen am Vorstandsvergütungssystem vorzunehmen und ein insoweit geändertes Vorstandsvergütungssystem der Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorzulegen.
Anfang Oktober 2019 ist das dritte Mal eine Tranche von Performance Shares fällig geworden. Da die vorgesehene Performance-Hürde nicht erreicht wurde, war die im Jahr 2015 zugeteilte Tranche nach Ablauf der vierjährigen Haltefrist nur im Umfang von 50 Prozent zu erfüllen. Anders als in den beiden Vorjahren wurde sie nicht in bar, sondern - wie in den Anstellungsverträgen als Regelfall vorgesehen - in Aktien erfüllt.
Einzelheiten zur Vorstandsvergütung - insbesondere zu den im Geschäftsjahr 2019 im Einzelnen gezahlten Bezügen -[S] Siehe s. 103 ff. entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Vergütungsbericht im Geschäftsbericht.
Der Aufsichtsrat wurde auch im Geschäftsjahr 2019 regelmäßig und ausführlich über wichtige Rechtsstreitigkeiten informiert und hat sich über diese eingehend mit dem Vorstand beraten. Hierzu zählten insbesondere der vor den europäischen Gerichten geführte Rechtsstreit gegen eine von der EU-Kommission 2014 verhängte kartellrechtliche Geldbuße sowie damit im Zusammenhang stehende Folgeverfahren und die Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG über einen angeblichen Differenzhaftungsanspruch.
Der Infineon-Aufsichtsrat hat mich in seiner Sitzung vom 6. August 2019 in Nachfolge von Dr. Eckart Sünner zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Herr Dr. Sünner hat den Vorsitz im Februar 2018 in Nachfolge von Wolfgang Mayrhuber übernommen und die Niederlegung der Funktion des Vorsitzenden auf der letzten Hauptversammlung für den Sommer 2019 bereits angekündigt. Er steht dem Unternehmen bis zur Hauptversammlung 2020 aber weiterhin als Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses zur Verfügung. Ich danke Herrn Dr. Sünner im Namen des Aufsichtsrats dafür, dass er Infineon mit seiner enormen Erfahrung gleichermaßen ruhig wie kompetent durch rund anderthalb spannende Jahre in entscheidender Funktion begleitet hat. Persönlich freue ich mich auf meine neue Aufgabe, den Vorsitz des Aufsichtsrats in einem dynamischen, innovativen und durch große Zukunftschancen geprägten Unternehmen ausüben zu dürfen.
Die Mandate der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat laufen mit Beendigung der im Februar 2020 stattfindenden Hauptversammlung aus; zum gleichen Zeitpunkt enden die Mandate von sechs der acht Anteilseignervertreter. Die Wahl der neuen Arbeitnehmervertreter soll Ende Dezember 2019 abgeschlossen werden, die Wahl der Anteilseignervertreter wird Gegenstand der Hauptversammlung 2020 sein.
Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie sonstige wichtige Projekte und Themen für die Plenumssitzungen vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Rahmen bestimmte Entscheidungsbefugnisse an die Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat aus den Sitzungen "ihrer" Ausschüsse in der jeweils nachfolgenden Plenumssitzung.
Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.
Der Nominierungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei Mal. Er befasste sich dabei intensiv mit der langfristigen Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats. In Vorbereitung auf die in der Hauptversammlung 2020 anstehende Wahl von sechs Vertretern der Anteilseigner beriet er sowohl über die Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern als auch über geeignete neue Kandidatinnen und Kandidaten. Bei deren Suche und Evaluierung legte der Ausschuss insbesondere das vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Gremiums beschlossene Kompetenzprofil einschließlich des Zielekatalogs zugrunde. Unterstützt wurde er in seiner Entscheidungsfindung von einem renommierten externen Personalberater.
Im Berichtsjahr fanden eine ordentliche und zwei außerordentliche Sitzungen des Präsidialausschusses statt. Des Weiteren gab es drei Beschlüsse im schriftlichen Verfahren.
Der Schwerpunkt der ordentlichen Sitzung lag in der Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Festlegung der variablen Vergütung des Vorstands. Hierzu gehörten insbesondere die Bestimmung der Zielerreichungsgrade für das Geschäftsjahr 2018 sowie die Festlegung neuer Zielwerte für das Geschäftsjahr 2019.
In den außerordentlichen Sitzungen wurden vor allem das Ausscheiden von CFO Dominik Asam und das Nachfolgeprozedere einschließlich des Vorschlags der Bestellung von Herrn Dr. Schneider behandelt.
Im Geschäftsjahr 2019 fanden vier ordentliche und drei außerordentliche Sitzungen des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses statt.
Schwerpunkte der Ausschusstätigkeit waren die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Prüfung des Halbjahresabschlusses und der Quartalsabschlüsse, die Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern sowie die Erörterung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Zudem prüfte der Ausschuss die Finanz- und Investitionsplanung. Darüber hinaus befasste er sich mit der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems, des Risikomanagementsystems und des Compliance-Management-Systems. Die Ausschussmitglieder ließen sich zudem regelmäßig vom Compliance-Officer berichten. Der Ausschuss wurde darüber hinaus kontinuierlich über die wesentlichen Rechtsstreitigkeiten informiert.
Die Empfehlung des Ausschusses an das Aufsichtsratsplenum, der Hauptversammlung 2019 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ("KPMG") als Abschlussprüfer vorzuschlagen, erfolgte auf Basis einer Unabhängigkeitserklärung der KPMG und einer Analyse der von dieser erbrachten Nichtprüfungsleistungen. Es wurden dabei keine Anhaltspunkte für Ausschluss- oder Befangenheitsgründe oder für eine anderweitige Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festgestellt. Der Empfehlung lag zudem die Erklärung des Ausschusses zugrunde, dass sie frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt worden sei. Der Ausschuss beschäftigte sich auch mit den Honorarvereinbarungen und erteilte entsprechende Prüfungsaufträge. Zudem wurden ergänzende Prüfungsschwerpunkte festgelegt.
Das wichtigste Einzelprojekt in der Ausschusstätigkeit des abgelaufenen Geschäftsjahres bildete die Finanzierung der geplanten Akquisition des US-Unternehmens Cypress, insbesondere die Befassung mit einer Kapitalerhöhung sowie einer ergänzenden Hybridanleihe. Auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung durch das Plenum stimmte der Ausschuss in zwei außerordentlichen Sitzungen am 17. Juni 2019 der Kapitalerhöhung und in einer weiteren außerordentlichen Sitzung am 25. September 2019 der Platzierung der Hybridanleihe zu.
Der Abschlussprüfer nahm an den ordentlichen Sitzungen des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses teil und berichtete dort ausführlich über die Prüfungstätigkeit.
Der Strategie- und Technologieausschuss des Aufsichtsrats kam im Berichtsjahr zu drei Sitzungen zusammen. Er ließ sich vom Vorstand ausführlich über Möglichkeiten im Bereich des anorganischen Wachstums durch M&A-Aktivitäten und in diesem Zusammenhang auch Risiken im Hinblick auf erforderliche Genehmigungen von Kartell- und sonstigen Behörden informieren. Des Weiteren wurden einzelne Geschäftsbereiche wie Power Management & Multimarket und Digital Security Solutions detailliert vorgestellt. Thematisiert wurde auch die Neuaufstellung des Bereichs Human Resources im Unternehmen, dies vor allem im Hinblick auf die sich verändernden Anforderungen in Bezug auf Ausbildung und Qualifikation der Mitarbeiter. Schließlich war die strategische Bewertung der geplanten Cypress-Akquisition Gegenstand umfassender Ausschussberatungen.
In der Entsprechenserklärung vom November 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Abweichung von Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 DCGK erklärt, wonach der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll. Anlass für diese Abweichung war, dass der Vorsitzende des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses, Herr Dr. Sünner, in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 22. Februar 2018 zugleich zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wurde. Mit seiner Niederlegung des Amts des Aufsichtsratsvorsitzenden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 6. August 2019 hat sich die Abweichung erledigt. Folglich wurde die Entsprechenserklärung im August 2019 entsprechend aktualisiert.
In der Entsprechenserklärung vom November 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, allen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen zu haben und ihnen auch zukünftig zu entsprechen.
Die Entsprechenserklärungen im Wortlaut finden Sie auf der Internet-Seite von Infineon.
@ www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/corporate-governance/declaration-of-compliance/
Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit. Nachdem die Prüfung im Geschäftsjahr 2017 mit der Unterstützung eines externen, unabhängigen Beraters durchgeführt wurde, hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit im Berichtsjahr wie im Vorjahr erneut mittels eines strukturierten Fragebogens vorbereitet. Die Prüfung hat ein durchweg positives Bild der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Zusammenarbeit mit dem Vorstand ergeben. Nennenswerte Defizite konnten nicht festgestellt werden.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2019 sind von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Interessenkonflikte mitgeteilt worden.
Der DCGK verlangt vor der Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere externer Aufsichtsratsmandate, durch Mitglieder des Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei den übernommenen Mandaten waren keine Interessenkonflikte erkennbar.
Weitere Ausführungen zur Corporate Governance finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auch den Corporate Governance Bericht enthält.
@ www.infineon.com/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung
Die Geschäftsordnungen des Aufsichtsratsplenums, des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats sowie des Vorstands stehen auf der Internet-Seite der Gesellschaft zur Verfügung.
@ www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/corporate-governance/articles-of-association/
KPMG hat den Jahresabschluss der Infineon Technologies AG und den Konzernabschluss zum 30. September 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Zudem wurde der Halbjahresabschluss einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die zu der Annahme veranlasst hätten, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss oder der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorschriften aufgestellt wurden.
KPMG ist seit dem Geschäftsjahr 1999 (Rumpfgeschäftsjahr 1. April 1999 bis 30. September 1999) Abschlussprüfer für die Infineon Technologies AG, Konzernabschlussprüfer für den Infineon-Konzern sowie Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten. Herr Prof. Dr. Andrejewski hat erstmals für das Geschäftsjahr 2019 (1. Oktober 2018 bis 30. September 2019) den Bestätigungsvermerk unterzeichnet, Herr Pritzer erstmals für das Geschäftsjahr 2017 (1. Oktober 2016 bis 30. September 2017).
In der Sitzung des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses vom 11. November 2019, fortgeführt im Rahmen einer Telefonkonferenz am 18. November 2019, wurde mit dem Abschlussprüfer intensiv über den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und die Gewinnverwendung sowie die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers diskutiert. Hierbei hat sich der Ausschuss ausführlich mit den im Bestätigungsvermerk dargestellten besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) und den hierauf bezogenen Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers befasst. Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss hat beschlossen, dem Aufsichtsrat vorzuschlagen, die vorgelegten Abschlüsse nach deren Aufstellung durch den Vorstand zu billigen und die beabsichtigte Gewinnverwendung mitzutragen.
In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 22. November 2019 lagen dem Aufsichtsrat der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die schriftlichen Berichte der KPMG über die Prüfung vor. Der Vorsitzende des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses erläuterte in dieser Sitzung ausführlich die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses. Zudem wurden alle wesentlichen abschluss- und prüfungsrelevanten Themen, einschließlich der Key Audit Matters, mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert und vom Aufsichtsrat geprüft. Die Prüfung des Aufsichtsrats umfasste auch die beabsichtigte Ausschüttung einer Dividende von €0,27 je dividendenberechtigte Aktie.
Der Aufsichtsrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen gegen die Abschlüsse und die Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben sind. Der zusammengefasste Lagebericht entspricht nach der Überzeugung des Aufsichtsrats den gesetzlichen Anforderungen. Der Aufsichtsrat stimmt den Aussagen im Lagebericht zur weiteren Unternehmensentwicklung zu. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung erteilt und den Jahresabschluss der Infineon Technologies AG und den Konzernabschluss des Infineon-Konzerns gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zudem hat sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.
Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss sowie das Aufsichtsratsplenum haben sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten gesonderten nichtfinanziellen Bericht und Konzernbericht für die Infineon Technologies AG zum 30. September 2019 befasst. Die beauftragte KPMG hat eine Prüfung mit dem Maßstab "limited assurance" durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erstellt. Die Unterlagen wurden vom Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 11. November 2019, fortgeführt in einer Telefonkonferenz am 18. November 2019, und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 22. November 2019 umfassend geprüft. Der Aufsichtsrat hat den gesonderten nichtfinanziellen Bericht und Konzernbericht des Vorstands zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für ihren großen Einsatz und die erneut herausragenden Leistungen im Geschäftsjahr 2019.
Neubiberg, im November 2019
Für den Aufsichtsrat
Dr. Wolfgang Eder, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der Infineon-Gruppe ("Infineon" oder "Unternehmen"), bestehend aus der Infineon Technologies AG (nachstehend auch "die Gesellschaft") und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der Infineon Technologies AG zusammen.
Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über das Geschäft, die finanzielle Entwicklung und die Erträge des Infineon-Konzerns. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Sie sind mit einer Vielzahl von Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Infineon übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.
| ― | Umsatzanstieg in schwierigem Marktumfeld |
| ― | Unveränderte Dividende trotz geringerem Ergebnis geplant |
Im Geschäftsjahr 2019 erzielte Infineon einen Umsatz von €8.029 Millionen, das entspricht einem Anstieg von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von €7.599 Millionen, was sich deutlich positiv gegenüber der Entwicklung des gesamten Halbleitermarktes ausnimmt (siehe nachfolgend "Entwicklung der Halbleiterindustrie"). Zu Beginn des Geschäftsjahres prognostizierte Infineon einen Anstieg von 11 Prozent plus/minus 2 Prozentpunkte. Vor dem Hintergrund von geopolitischen Spannungen und Handelskonflikten trübte sich die Konjunktur nach dem Jahreswechsel jedoch deutlich und nachhaltig ein. In zahlreichen Endmärkten, insbesondere der Automobilindustrie, kam es zu einem deutlichen Einbruch der Nachfrage. Der Rückgang der Fahrzeugproduktion ist im Kalenderjahr 2019 so hoch wie seit der Weltwirtschaftskrise 2009 nicht mehr. Das Geschäftsjahr 2019 war ferner geprägt durch erhöhte Lagerbestände im Vertriebskanal sowohl bei Direktkunden wie auch bei Distributoren, im Wesentlichen im Bereich Leistungshalbleiter. Infineon musste im März sein Umsatzziel auf die letztlich im Geschäftsjahr 2019 erzielten €8 Milliarden plus/minus 2 Prozent reduzieren (siehe Kapitel "Prognosebericht"). Unser umsatzstärkstes Segment Automotive trug mit €219 Millionen zum Umsatzwachstum von €430 Millionen bei. Die Segmente Industrial Power Control und Power Management & Multimarket konnten mit €95 Millionen beziehungsweise €127 Millionen ebenfalls eine Umsatzsteigerung erzielen. Das Segment Digital Security Solutions musste einen Umsatzrückgang von €22 Millionen hinnehmen (siehe Kapitel "Die Segmente"). Positiv wirkte sich die günstige Entwicklung des US-Dollar-Wechselkurses aus. Dieser notierte im Jahresdurchschnitt bei 1,13 gegenüber 1,19 im Vorjahr (siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage").
China ist für Infineon seit mehreren Jahren der wichtigste Absatzmarkt. Das Land steht mit €2.159 Millionen für einen Umsatzanteil von 27 Prozent (Vorjahr: 25 Prozent). Darauf folgen als größte Einzelmärkte Deutschland mit €1.169 Millionen Umsatz und einem Anteil von 15 Prozent (Vorjahr: 15 Prozent), die USA mit €862 Millionen und einem Anteil von 11 Prozent (Vorjahr: 9 Prozent) sowie Japan mit €593 Millionen und einem Anteil von 7 Prozent (Vorjahr: 7 Prozent).
Das Segmentergebnis betrug im Geschäftsjahr 2019 €1.319 Millionen, ein Rückgang von 3 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von €1.353 Millionen. Die Segmentergebnis-Marge von 16,4 Prozent (Vorjahr: 17,8 Prozent) lag damit in dem im März 2019 angepassten prognostizierten Bereich in Höhe von etwa 16 Prozent im Mittelpunkt der Umsatzprognose. Vor allem die aus Investitionen des Vorjahres zusätzlich zur Verfügung stehende Fertigungskapazität konnte insbesondere in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres nicht vollständig genutzt werden und führte zu Leerstandskosten, die die Marge belastet haben. Darüber hinaus wurden die Vorräte insbesondere in der zweiten Geschäftsjahreshälfte an die Nachfrage angepasst. Getroffene Maßnahmen zur Produktivitäts- und Kostenoptimierung konnten dies nicht vollständig kompensieren.
Der Konzernjahresüberschuss hat sich auf €870 Millionen verringert (siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage"). Das entspricht einem Rückgang um €205 Millionen gegenüber dem Vorjahreswert von €1.075 Millionen, der den Gewinn aus dem Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc. in Höhe von €270 Millionen enthielt. Demgegenüber verringerten sich die Aufwendungen aus nicht fortgeführten Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019 um €124 Millionen auf €19 Millionen.
Das daraus resultierende Ergebnis je Aktie betrug im Geschäftsjahr 2019 €0,75 (verwässert und unverwässert) und lag damit um 21 Prozent unter dem Vorjahreswert von €0,95 (verwässert und unverwässert). Das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert) verringerte sich im Berichtszeitraum von €0,98 auf €0,89 (hinsichtlich Details zur Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage").
Der Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten (Definition siehe Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem") belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf €39 Millionen, was einem Rückgang um €579 Millionen gegenüber €618 Millionen im Geschäftsjahr 2018 entspricht. Der Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten des Vorjahres enthielt einen Mittelzufluss von €345 Millionen aus dem Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc. Mit dem erzielten Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten von €1.603 Millionen (Vorjahr: €1.571 Millionen) konnten die getätigten Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von €1.451 Millionen (Vorjahr: €1.254 Millionen) sowie der Mittelabfluss für den Erwerb der Siltectra GmbH ("Siltectra") von €123 Millionen finanziert werden.
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed, RoCE) lag im Geschäftsjahr 2019 bei 12,2 Prozent und verringerte sich gegenüber 20,5 Prozent im Vorjahr. Beim Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern war ein Rückgang von €1.263 Millionen auf €925 Millionen zu verzeichnen, wohingegen sich das eingesetzte Kapital von €6.168 Millionen auf €7.599 Millionen erhöhte (hinsichtlich Definition sowie Details zur Berechnung des RoCE siehe Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem" beziehungsweise Kapitel "Darstellung der Vermögenslage").
Die Brutto-Cash-Position (Definition siehe Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem") betrug am 30. September 2019 €3.779 Millionen, was einem Anstieg um 49 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von €2.543 Millionen entspricht, vor allem aufgrund der am 18. Juni 2019 zur Finanzierung der geplanten Akquisition der Cypress Semiconductor Corporation ("Cypress") durchgeführten Kapitalerhöhung mit einem Nettoemissionserlös in Höhe von €1.524 Millionen. Gegenläufig wirkte die Dividendenzahlung in Höhe von €305 Millionen für das Geschäftsjahr 2018.
Die Netto-Cash-Position (Definition siehe Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem") erhöhte sich demzufolge gegenüber dem Vorjahr um €1.212 Millionen und lag zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bei €2.223 Millionen (30. September 2018: €1.011 Millionen).
Unsere Dividendenpolitik setzt darauf, einerseits unsere Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg zu beteiligen und andererseits auch in Zeiten stagnierender oder rückläufiger Ergebnisse zumindest eine unveränderte Dividende auszuschütten.
Für das Geschäftsjahr 2019 soll der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar 2020 trotz eines rückläufigen Ergebnisses eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende von €0,27 je Aktie vorgeschlagen werden. Dabei sind die im Rahmen der Kapitalerhöhung am 18. Juni 2019 rund 113 Millionen ausgegebenen neuen Aktien voll dividendenberechtigt, womit sich die voraussichtliche Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 auf €336 Millionen gegenüber €305 Millionen für das Geschäftsjahr 2018 erhöht.
Der weltweite Halbleiterumsatz erreichte im Geschäftsjahr 2019 ein Umsatzvolumen von €370,422 Milliarden (Quelle: Halbleiterbranchenverband WSTS). Dies entsprach einem Rückgang von 5,9 Prozent verglichen mit dem Wert des Vorjahreszeitraums von €393,783 Milliarden. Hauptverantwortlich für den gesunkenen Marktumsatz war der im Vorjahr noch stark gestiegene Markt für Speicherchips, im Wesentlichen DRAM- und Flash-Speicherprodukte. Im Geschäftsjahr 2019 sank der Umsatz in dieser Produktkategorie um 24,0 Prozent und repräsentierte mit einem Volumen von €101,817 Milliarden rund 27 Prozent des gesamten Halbleitermarktes. Der Halbleitermarkt ohne Speicherprodukte und Mikroprozessoren konnte hingegen auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter zulegen und stieg basierend auf Euro um 3,2 Prozent. Der Umsatzanstieg von Infineon im Geschäftsjahr 2019 betrug 6 Prozent.
Im Kalenderjahr 2018 stieg der weltweite Halbleiterumsatz auf US$485,009 Milliarden. Gegenüber dem Vorjahresumsatz von US$432,051 Milliarden betrug der Anstieg 12,3 Prozent (Quelle: Informa Tech). Die vier größten Halbleiterunternehmen hatten einen Marktanteil von jeweils mehr als 5 Prozent. Samsung hat den Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 20,3 Prozent auf US$74,644 Milliarden gesteigert. Der Marktanteil betrug im Kalenderjahr 15,4 Prozent. Intel erhöhte den Umsatz um 13,4 Prozent auf US$69,895 Milliarden. Dies entsprach einem Marktanteil von 14,4 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgten wie im Vorjahr die beiden Speicherchiphersteller SK Hynix (Marktanteil: 7,5 Prozent) und Micron (Marktanteil: 6,1 Prozent). Mit einem Umsatz von US$9,134 Milliarden beziehungsweise einem Anstieg um 12,5 Prozent blieb der Marktanteil von Infineon mit 1,9 Prozent unverändert. Dennoch konnte Infineon die beiden Wettbewerber NXP und Western Digital überspringen und sich somit um zwei Positionen von Rang 13 auf Rang 11 verbessern. Das chinesische Unternehmen HiSilicon schaffte es erstmals unter die 20 größten Halbleiterhersteller; Apple musste die Top 20 verlassen.
Das Kalenderjahr 2018 war geprägt von starker Nachfrage im Bereich Speicher-ICs. Dementsprechend erzielten die Speicherchiphersteller SK Hynix, Micron und Samsung überdurchschnittliche Wachstumsraten von 20 Prozent und mehr. Intel ist führend im Bereich Prozessoren. Infineon ist in diesen beiden Produktkategorien nicht tätig und steht somit nicht in direktem Wettbewerb mit diesen Unternehmen. Von den 20 größten Halbleiterfirmen zählen folgende Unternehmen zu den direkten Wettbewerbern von Infineon: Samsung (nur bei Sicherheits-ICs; dieser Umsatz beträgt unter 1 Prozent des Umsatzes von Samsung), Texas Instruments, Toshiba, STMicroelectronics, NXP, Renesas und ON Semiconductor.
Die 20 größten Unternehmen repräsentierten im Kalenderjahr 2018 75,2 Prozent des weltweiten Halbleiterumsatzes. Im Kalenderjahr 2017 deckten die Top-20-Unternehmen noch 74,4 Prozent des Gesamtmarktes ab. Die verbleibenden 24,8 Prozent (Vorjahr: 25,6 Prozent) verteilten sich auf über 1.500 weitere Halbleiterunternehmen. Die Halbleiterbranche ist also sehr stark fragmentiert. Je nach Produktkategorie ist der Konsolidierungsprozess mehr oder weniger weit fortgeschritten.
Bezüglich des regionalen Absatzes von Halbleitern spielt China seit Jahren die dominierende Rolle. 48 Prozent (Vorjahr: 46 Prozent) aller Halbleiter wurden im Kalenderjahr 2018 dort verbaut. In China spielen die Auftragsfertiger, in der Branche auch EMS (Electronic Manufacturing Services) genannt, eine besondere Rolle. Diese Firmen fertigen Elektronikprodukte für meist westliche Auftraggeber. Das Geschäftsmodell spielt vor allem bei Gebrauchsgütern sowie bei Produkten der Informations- und Telekommunikationsindustrie wie Servern, PCs, Notebooks und Mobiltelefonen eine bedeutende Rolle. Ein Großteil der in China verbauten Halbleiter wird als Teil des Endprodukts wieder exportiert.
Im Hinblick auf das Beschaffungsvolumen vereinigten die 20 größten Firmen mit US$214 Milliarden einen Anteil von 44,1 Prozent des Gesamtmarktes auf sich (Vorjahr: US$191 Milliarden oder 44,3 Prozent). Wie bei den Halbleiterherstellern führen wenige Firmen die Rangliste mit deutlichem Abstand an. Apple und Samsung sind die mit Abstand größten Halbleiterkäufer.
Durch den großen Erfolg der chinesischen Hersteller in den letzten Jahren, insbesondere im Bereich Smartphones, stieg die Zahl der chinesischen Halbleiterkäufer von zwei im Jahr 2013 auf sieben im Jahr 2018: Lenovo, Huawei, Oppo, Xiaomi, Vivo, ZTE und TCL. Mit Bosch und Continental sind zwei europäische Unternehmen unter den Top 20 vertreten. Dass der Markt für Automobilhalbleiter ein überdurchschnittliches Wachstum aufweist, zeigt sich auch an der Entwicklung von Bosch. Nach US$2,7 Milliarden Einkaufsvolumen und Platz 19 im Jahr 2013 lag Bosch im Jahr 2018 mit einem Einkaufsvolumen von US$6,8 Milliarden auf Platz 11. Mit Amazon (Amazon Web Services) und Alphabet sind erstmals zwei Hyperscale-Rechenzentrumsbetreiber unter den Top 20.
Wir wollen weiter wachsen und Wert schaffen. Sowohl für unsere Kunden und unsere Aktionäre als auch für unsere Mitarbeiter und die Gesellschaft. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir uns auf globale Megatrends ausgerichtet, die die Welt von heute maßgeblich prägen: demografischer und sozialer Wandel, Klimawandel und Ressourcenknappheit, Urbanisierung und digitale Transformation. Aus diesen Megatrends leiten wir unsere Fokussierung auf Energieeffizienz, Mobilität, das Internet der Dinge & Big Data sowie Sicherheit ab. In diesen Märkten richten wir uns auf strukturelle Treiber aus, also Bereiche, die aufgrund der genannten Änderungen überproportional wachsen beziehungsweise ein großes Innovationspotenzial haben.
Laut den Vereinten Nationen werden im Jahr 2050 rund 9,7 Milliarden Menschen auf der Erde leben, zwei Milliarden mehr als heute. Sie alle streben nach einem Leben in Wohlstand. Darüber hinaus entsteht in vielen Industrienationen eine alternde Gesellschaft - teils durch eine steigende Lebenserwartung, teils durch sinkende Geburtenzahlen. Das rasche Bevölkerungswachstum führt unter anderem zu einem Anstieg des Energieverbrauchs. Durch den steigenden Bedarf stoßen bisherige Konzepte für Infrastruktur, Industrie und Kommunikation an ihre Grenzen. Hieraus erwächst die Notwendigkeit, Energie effizienter zu erzeugen, zu speichern, zu übertragen und zu nutzen. Mikroelektronik leistet dabei einen entscheidenden Beitrag, um die wachsende und sich wandelnde Bevölkerung mit Energie zu versorgen und das Klima zu schützen. Unsere Halbleiter ermöglichen Systeme, die unser Alltagsleben komfortabler machen und gleichzeitig die Auswirkungen auf unsere Umwelt minimieren. "Mehr aus weniger" lautet unser Ziel.
Immer mehr Menschen drängt es weltweit vom Land in die Stadt, und dieser Trend wird sich fortsetzen. Laut einer Prognose der Vereinten Nationen wird es 2030 mehr als 40 "Megacities" mit mehr als zehn Millionen Einwohnern geben. Aktuelle Riesen wie Tokio (37 Millionen Einwohner in der Metropolregion), Shanghai (26 Millionen) oder New York City (19 Millionen) werden keine Ausnahmen mehr sein. Im Jahr 2050 werden dann voraussichtlich zwei Drittel der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten leben. Diese rasche Urbanisierung stellt enorme Herausforderungen an Infrastruktur und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Wie muss eine Metropole konzipiert werden, um ein Dasein auf engem Raum mit ausreichender Lebensqualität für jeden zu garantieren? Einen Ansatz zur Lösung bietet das Modell "Smart City": In den Städten der Zukunft werden sämtliche Aspekte des öffentlichen Lebens ineinandergreifen und miteinander vernetzt sein. Ein intelligentes Stromnetz (Smart Grid) kann den Energiebedarf effizient verwalten, nachhaltige Mobilitätslösungen wie das Smart Car das steigende Verkehrsaufkommen bewältigen und digitale und intelligente Lösungen im Smart Home die Lebensqualität steigern. Mit unseren Produkten tragen wir dazu bei, die Energieinfrastruktur, Verkehrs- und Beförderungssysteme und Wohnräume weiterzuentwickeln. Das Ziel ist es, Metropolen effizienter, grüner und lebenswerter zu gestalten.
In der digitalen Welt von heute sind zunehmend mehr Dinge über das Internet vernetzt. Schon für das kommende Jahr werden weltweit rund 20 Milliarden vernetzte Geräte in Haushalten und Unternehmen prognostiziert, verglichen mit rund 6 Milliarden vernetzten Geräten im Jahr 2016. Das Internet der Dinge ist ein Haupttreiber für die digitale Transformation von Haushalten und legt die Grundlagen für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0. Mit den Datenmengen, die dadurch Tag für Tag erzeugt, übertragen und gespeichert werden, steigen auch die Anforderungen an die jeweiligen Infrastrukturen, diese Daten in höchster Geschwindigkeit und mit minimaler Latenz zu verarbeiten.
Menschen und Maschinen produzieren enorme Mengen an Daten. 33 Zettabyte - das sind 33.000.000.000.000.000.000.000 Byte - sind es derzeit pro Jahr, die Zahl wird sich bis 2025 verfünffachen. Big Data ist ein extrem wertvoller Rohstoff, und er verändert die Art unserer Kommunikation: Wir geben immer mehr sensible Informationen über uns preis. Das macht es für Nutzer erforderlich, stets sicher und ohne das Risiko eines Datenmissbrauchs oder -diebstahls miteinander kommunizieren zu können. Die Absicherung elektronischer Geräte und Infrastrukturen hat somit oberste Priorität und ermöglicht die digitale Transformation. Diesem erhöhten Sicherheitsbedürfnis nachzukommen, ist eine der Kernkompetenzen von Infineon.
In jedem der vorhergehend adressierten Markttrends - Energieeffizienz, Mobilität, Internet der Dinge & Big Data sowie Sicherheit - zeigen sich zahlreiche Anwendungsfelder mit einem hohen Wachstumspotenzial für unser Halbleitergeschäft. Mit dem steigenden Energiebedarf und dem weltweiten Ziel der CO2-Einsparung wächst die Notwendigkeit, Energie effizienter zu erzeugen, zu speichern, zu übertragen und zu nutzen. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens sind nachhaltige, intelligente Mobilitätslösungen unverzichtbar. In einer hochgradig digitalisierten Welt steigen die Anzahl an vernetzten Dingen und die Anforderungen an die sichere Verarbeitung, Übertragung und Speicherung von Daten. All diese Anwendungsfelder bedienen wir mit unseren Lösungen und Systemen, die uns helfen, ein nachhaltiges Wachstum zu erzielen.
Ein Umdenken beim Klimaschutz steht und fällt mit einem Umdenken im Rahmen der Energiewende. Nur wenn wir von der Stromerzeugung bis zum Stromverbrauch nachhaltig und klimafreundlich handeln, wird eine zukunftsfähige Energiewende gelingen. Dazu leistet Mikroelektronik einen entscheidenden Beitrag. Sie hilft, die stetig wachsende Zahl der Bevölkerung effizient und umweltfreundlich mit Energie zu versorgen. Der steigende Bedarf an elektrischer Energie kann zukünftig nicht mehr im selben Umfang aus fossilen Brennstoffen gedeckt werden. Erneuerbaren Energiequellen, die kein CO2 in die Umwelt abgeben, kommt daher eine immer größere Bedeutung zu. Ein Schlüssel liegt im Einsatz von Windkraft und Solarenergie. Die schwankende Verfügbarkeit aus diesen Stromquellen kann durch Speicher ausgeglichen werden, bedingt aber ein übergreifendes Management des Stromnetzes.
In Deutschland stammt fast 40 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien. Infineon profitiert davon, dass Wind- und Fotovoltaikkraftwerke je Gigawatt erzeugter Leistung ein Vielfaches an Leistungshalbleitern, verglichen mit konventionellen Kraftwerken, erfordern. Im Gegensatz zu Kohle-, Gas- oder Atomkraftwerken gibt es keine Turbine, die mit ihrem gleichmäßigen Lauf eine konstante 50-Hertz-Wechselspannung erzeugt. Deshalb kann der erzeugte Strom nicht direkt in das Netz eingespeist werden. Vielmehr bedarf es leistungselektronischer Systeme zur Konversion und Absicherung. Infineon beliefert alle großen Hersteller von Windkraftanlagen und Fotovoltaik-Wechselrichtern.
Bei der Energiegewinnung aus Wind sind es besonders zwei Trends, die den Halbleiterbedarf treiben. Zum einen werden ältere, leistungsschwache Windkraftanlagen durch moderne, leistungsstarke Windturbinen ersetzt -"Repowering" genannt. Zum anderen kommen bei der Erstinstallation immer stärkere Generatoren zum Einsatz. Die Leistung der Windkraftanlagen steigerte sich von etwa 50 Kilowatt bis 150 Kilowatt in den 80er-Jahren, über durchschnittlich 1 Megawatt zu Anfang der 2000er-Jahre bis heute zu durchschnittlich 3 Megawatt bei Onshore-Anlagen und 5 bis 6 Megawatt für Anlagen in Offshore-Parks. Je höher die Leistung, desto höher der Wert an verbauten Leistungshalbleitern. Vor allem Offshore-Windparks stellen zudem große Herausforderungen an die Qualität und Zuverlässigkeit der verbauten Komponenten, da diese in einer rauen Umgebung, bei hoher Luftfeuchtigkeit und salzhaltiger Luft wartungsarm funktionieren müssen.
Im Bereich Fotovoltaik ist Infineon international sehr breit aufgestellt und kooperiert seit Jahren mit den weltweit führenden Herstellern von Fotovoltaik-Wechselrichtern. Wir profitieren unter anderem vom Wachstum der chinesischen Wechselrichterhersteller - und zwar sowohl im Hinblick auf den Fotovoltaikausbau in China selbst als auch beim Export der Wechselrichter in andere Regionen. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit führenden europäischen Herstellern zusammen und unterstützen innovative amerikanische Unternehmen mit unseren Produkten. Effiziente Wandlung und niedrige Systemkosten tragen dazu bei, die Stromentstehungskosten in Fotovoltaikkraftwerken zu senken und Netzparität im Vergleich zu herkömmlich erzeugtem Strom herzustellen. Durch den Einsatz von unseren Siliziumkarbid-Transistoren können Hersteller von Wechselrichtern Kostenersparnisse von bis zu 20 Prozent im Vergleich zu siliziumbasierten Lösungen realisieren. Der Wert der dabei verbauten Leistungshalbleiter erhöht sich um das Zwei- bis Dreifache.
In Deutschland sollen im Rahmen der Energiewende bis 2035 55 bis 60 Prozent und bis 2050 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Deren Nutzung geht mit spezifischen Anforderungen an die gesamte Energieversorgungskette einher. Die Stromerzeugung mithilfe von Wind und Sonne erfolgt nicht mehr nur zentral in einigen wenigen Kraftwerken, sondern dezentral an vielen unterschiedlichen Orten. Hinzu kommt, dass die fluktuierende Stromerzeugung nicht immer dem aktuellen Bedarf angepasst werden kann. Konventionelle Kraftwerke müssen bislang als Ersatz für oder Ergänzung zu erneuerbaren Energiequellen dienen. Deshalb ist eine vorübergehende Energiespeicherung notwendig. Marktforscher gehen davon aus, dass die in den Energiespeicheranlagen erforderliche weltweite Leistung von etwa 3.000 Megawatt im Jahr 2018 auf 9.000 Megawatt bis zum Jahr 2025 ansteigen wird. Dabei schätzen wir den Wert der verbauten Leistungshalbleiterkomponenten auf €3.200 pro Megawatt. Mit seinen Halbleitern liefert Infineon die entscheidenden Leistungsbausteine und Subsysteme zur effizienten Energiespeicherung.
Wasserstoff wird in den nächsten Jahren eine wesentliche Rolle bei der Energieversorgung spielen. Auch wenn noch viele Probleme zu lösen sind, sehen wir ein großes Potenzial bei der Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, genauso wie bei der Nutzung von Wasserstoff in Brennstoffzellen. Grüner Wasserstoff kann langfristig ein wesentlicher Wachstumstreiber für Infineon werden.
Die Stromversorgung von elektrischen Geräten besteht im Wesentlichen aus zwei Stufen. Zunächst wird im Netzteil die Netzwechselspannung (Alternating Current - AC) in eine meist viel niedrigere Gleichspannung (Direct Current - DC) umgewandelt, die sogenannte AC-DC-Wandlung. Je nach Anforderung wird dann in einem zweiten Schritt diese Gleichspannung unmittelbar beim Verbraucher präzise an die jeweiligen Anforderungen, also zum Beispiel für den Prozessor eines Servers, angepasst. Dieser zweite Schritt heißt DC-DC-Wandlung. Meist haben die Geräte mehrere DC-DC-Wandler. Das Wachstum im Bereich Stromversorgung hängt von der Leistung, der Komplexität und vor allem auch vom Stückzahlenwachstum der Geräte ab.
Das höchste Stückzahlenwachstum sehen wir mittelfristig bei Servern. Aufgrund der hohen Leistung werden hier entsprechend viele Leistungshalbleiter für die Stromversorgung benötigt. Die Nachfrage nach Rechenleistung und Speicherkapazität wird derzeit getrieben durch soziale Netzwerke und zunehmend durch maschinelles Lernen. Das Internet der Dinge und die Industrie 4.0 werden diesen Trend in Zukunft noch beschleunigen. Darüber hinaus sehen wir auch im Geschäft mit kompakten Ladegeräten, Schnellladefunktionen und Lösungen für kabelloses Laden für Smartphones, Tablets und leichte Notebooks (sogenannte Portables) Wachstumschancen.
Die Nachfrage nach mehr Rechenleistung und Speicherkapazität treibt auch die Nachfrage nach der DC-DC-Wandlung. Prozessoren, besonders solche für Anwendungen der künstlichen Intelligenz, benötigen große Leistung und das bei sehr niedrigen Spannungen. Zusätzlich ändert sich der Energiebedarf je nach Auslastung erheblich. Deswegen versorgt man die Elektronik mit höheren Spannungen, die dann direkt beim Prozessor präzise auf die benötigte niedrige Spannung heruntergesetzt wird. Ähnliches gilt auch für PCs und Kommunikationsgeräte, die zum Teil sehr viele unterschiedliche Spannungen benötigen. Das Konzept der Anpassung vor Ort nennt man Point-of-Load. Die Anforderungen an Dynamik, Wirkungsgrad und Stand-by-Verbrauch steigen kontinuierlich. Die Kunden suchen nach einfachen und zuverlässigen Lösungen, was den Wechsel zur digitalen Regelung der Point-of-Load-Systeme bedingt und darüber hinaus den Trend zu Komplettlösungen antreibt.
Elektrische Antriebe bilden das Herzstück einer Vielzahl von Systemen, wie zum Beispiel Kränen, Förderbändern und Robotern. Wo auch immer etwas bewegt oder transportiert wird, kommen sie zum Einsatz. Laut der Europäischen Kommission entfallen auf Elektromotoren fast 50 Prozent des Stromverbrauchs in Europa. Entsprechend groß ist der Hebel für Einsparungen bei einer Erhöhung des Wirkungsgrads. Mit effizienteren Motoren könnten die EU-Mitgliedstaaten bereits im kommenden Jahr etwa 135 Terawattstunden Strom eingespart haben, was dem jährlichen Stromverbrauch Schwedens entspricht. Damit würden mehr als 60 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermieden.
Eine wichtige Bauart elektrischer Motoren sind sogenannte bürstenlose Gleichstrommotoren. Bei diesen erfolgt die Kommutierung elektronisch, abhängig von der Rotorposition, der Rotordrehzahl und dem Drehmoment. Dafür werden entsprechende Leistungshalbleiter und - je nach Ausstattung - auch Komponenten für Diagnose- und Sicherheitsfunktionen benötigt. Aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz und ihres geringen Leistungsgewichts eignen sich bürstenlose Gleichstrommotoren besonders gut für den Einsatz in batteriebetriebenen Systemen. Beispiele sind kabellose Haushaltsgeräte wie Saugroboter, Akkuschrauber oder elektrische Rasenmäher. Diese Art von Motoren erfordert im Vergleich zu konventionellen Motoren leistungsfähige, elektronische Steuerungen. Neben den Motoren werden auch die Akkus immer leistungsfähiger und erlauben längere Betriebszeiten. Hinzu kommen in allen genannten Beispielen weitere Leistungshalbleiterkomponenten für die Ladestationen. Bei batteriebetriebenen Geräten profitieren wir sowohl vom Stückzahlenwachstum als auch von der höheren Anzahl an verbauten Halbleiterkomponenten.
Gemäß neuen EU-Regeln gelten für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten ab 2021 im europäischen Markt strengere Anforderungen. Auch werden erstmals Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit und Ersatzteile festgelegt. Die neuen Regeln sollen unter anderem Anreize schaffen, Produkte langlebiger zu gestalten. Hersteller von Haushaltsgroßgeräten setzen deshalb zunehmend auf Motoren mit moderner Drehzahlregelung. Solche Motoren sind deutlich energieeffizienter, geräuschärmer und haben eine längere Lebensdauer als ungeregelte. Und: Der Wert der verbauten Halbleiter steigt auf mehr als das Zehnfache. Beispiele sind die Motoren in der Waschmaschine und im Geschirrspüler, der Kompressor im Kühlschrank oder die verschiedenen Antriebe in der Klimaanlage.
Eine Möglichkeit, den Energieverbrauch eines Elektromotors zu reduzieren, besteht in der Verwendung einer elektronischen Steuerung zur automatischen Drehzahlregelung, also der Anpassung der Leistung an den aktuellen Bedarf. Elektronisch geregelte Motoren stellen auch bei der Automatisierung ein zentrales Element dar. Ohne sie könnte man die verschiedenen Bewegungsabläufe nicht effizient aufeinander abstimmen. Die Marktdurchdringung von drehzahlgeregelten Motorsteuerungen wird zunehmen. Eine drehzahlgeregelte Motorsteuerung erfordert eine Vielzahl der von uns angebotenen Leistungshalbleiter. Deren Anzahl und Wert hängen von der Leistungsklasse des Motors ab. Mit Industrie 4.0 wird ein neuer Investitionszyklus ausgelöst, was nicht nur die Automatisierung in den Fabriken betrifft, sondern auch übergreifende Transport- und Handlingsysteme sowie die kollaborativen Roboter (siehe Abschnitt "Internet der Dinge & Big Data" in diesem Kapitel).
Durch das weltweite Bevölkerungswachstum und zunehmend globalere Wertschöpfungsketten sowie die Urbanisierung steigt der Bedarf an Verkehrsmitteln aller Art. Angefangen bei Massentransportmitteln wie Flugzeugen und Zügen bis hin zu privat genutzten Fahrzeugen wie Autos, eBikes und eScootern. Besonders Städte stehen vor der Herausforderung, den Verkehr günstiger, effizienter und nachhaltiger zu gestalten.
Die Automobilindustrie arbeitet kontinuierlich daran, den Schadstoffausstoß zu senken. Neue Vorgaben der Europäischen Kommission verlangen beispielsweise bis 2025 die Senkung der flottenweiten Emissionen von Neuwagen auf 81 Gramm CO2 pro Kilometer. Bis 2030 gilt ein Reduktionsziel auf 59 Gramm CO2 pro Kilometer. Das ist eine Reduktion von 37,5 Prozent verglichen zum Jahr 2021 von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Realitätsnähere AbgasTestverfahren, wie der seit 2017 geltende WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure), bedeuten eine weitere, implizite Verschärfung der CO2-Reduktionsvorgaben. In diesem Zusammenhang werden vermehrt Halbleiter eingesetzt. Um die gesetzlichen Zielvorgaben zu erreichen und den Kundenwunsch nach nachhaltiger Mobilität zu erfüllen, reicht die Optimierung des Verbrennungsmotors allein nicht mehr aus. Vielmehr müssen im Fahrzeug verstärkt elektrische Verbraucher effizienter gemacht und hydraulische oder mechanische Lösungen durch effizientere elektromechanische und damit halbleiterbasierte Systeme ersetzt werden.
Um den Flottendurchschnitt auf den geforderten CO2-Zielwert zu senken, erweitern viele Fahrzeughersteller ihre Produktpalette um Modelle mit Hybrid- oder reinem Elektroantrieb. Diese weisen einen deutlich höheren Halbleiteranteil als herkömmliche Fahrzeuge auf. Infineon bietet dafür eine Vielzahl an Leistungshalbleiterkomponenten an. Werden in einem Auto mit herkömmlichem Verbrennungsmotor im Schnitt derzeit Halbleiter im Wert von US$417 verbaut, so liegt dieser Betrag für Voll- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge bei US$785, für reine Elektrofahrzeuge bei US$775. Dabei entfallen etwa drei Viertel des zusätzlichen Halbleiterwerts auf Leistungshalbleiter pro Fahrzeug.
Neues Potenzial bietet die 48-Volt-Technologie, die zusätzlich zum 12-Volt-Bordnetz eingesetzt wird. Man bezeichnet die Fahrzeuge, die diese nutzen, als Mild-Hybridfahrzeuge. Zum einen kann mit dieser Technologie in gewissem Umfang Energie beim Bremsen zurückgewonnen werden. Zum anderen lassen sich Schadstoffemissionen durch effizientere Systeme reduzieren. Vormals mechanische Funktionen werden zunehmend elektrisch ausgeführt. Das 48-Volt-Teilbordnetz übernimmt die Versorgung leistungsstarker Verbraucher, zum Beispiel elektrischer Turbolader, elektrisch unterstützter Lenkung sowie Wankstabilisierung. Ferner ermöglicht die 48-Volt-Technologie eine bessere Energierekuperation beim Bremsen. Für die Ansteuerung dieser Verbraucher sowie die Kopplung beider Bordnetze rechnen Marktforscher mit rund US$90 zusätzlichem Leistungshalbleiterbedarf je Fahrzeug.
Die immer stärkere Verbreitung von Elektrofahrzeugen erfordert auch eine entsprechende Ladeinfrastruktur. Ein gut ausgebautes Netz an Ladestationen erhöht den Anreiz zum Kauf eines Elektrofahrzeugs. Um die Akzeptanz der Elektromobilität zu fördern, hat China damit begonnen, Ladestationen entlang der acht wichtigsten Autobahnen des Landes in Betrieb zu nehmen. Dazu gehört auch die Verbindung zwischen Peking und Shanghai. Bis 2020 sollen 10.000 Ladestationen mit 120.000 Ladepunkten entstehen. Das Investitionsvolumen beträgt rund US$770 Millionen. Auch in anderen Ländern dürfte das Netz an öffentlich zugänglichen Ladestationen in den nächsten Jahren stetig erweitert werden. Je nach Systemtopologie kommen in den Ladesäulen unterschiedliche Arten von Leistungshalbleitern zum Einsatz.
"Vision Zero" beschreibt eines der großen Ziele der Automobilindustrie: Die Fahrzeuge sollen so sicher werden, dass keine schweren oder gar tödlichen Unfälle mehr auftreten, von denen heute rund 90 Prozent auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Aktive Sicherheitssysteme können einen Unfall durch direkten Eingriff in das Fahrgeschehen entweder komplett verhindern oder zumindest seine Auswirkungen deutlich reduzieren. Beispiele sind Fußgängererkennung, adaptive Geschwindigkeitsregelung sowie Totwinkelerkennung. Diese Funktionen sind nicht mehr nur Oberklassefahrzeugen vorbehalten, sondern gehören inzwischen auch zur gängigen Ausstattung in der Mittelklasse.
Die aktiven Sicherheitssysteme werden mehr und mehr zu Fahrerassistenzsystemen erweitert. Indem sie den Fahrer bei seinen Aufgaben unterstützen, steigern sie sowohl den Komfort als auch die Verkehrssicherheit. Sie assistieren beispielsweise in kritischen Situationen oder helfen gegebenenfalls dabei, einen Fahrfehler zu korrigieren - etwa durch das automatische Einleiten einer Notbremsung. Systeme für das teil- beziehungsweise vollautomatisierte Fahren bestehen im Wesentlichen erstens aus Sensoren (zum Beispiel Radar, Innenraum- oder Außenkamera), zweitens aus einem zentralen Hochleistungsrechner für die Auswertung der Sensordaten sowie die Berechnung der Fahrstrategie (gewissermaßen die Intelligenz des Systems) und drittens aus Aktuatoren (Lenkung, Bremse, Motorsteuerung und Getriebe). Je mehr diese elektronischen Assistenzsysteme in Fahrzeugen zum Einsatz kommen, desto wichtiger wird auch die funktionale Sicherheit von Komponenten und Fahrzeugsystemen. Funktionale Sicherheit und Qualität sind deswegen sehr wichtig. Die ganze Branche ist damit gefordert. Infineon fasst das unter Verlässlichkeit beziehungsweise "Dependability" zusammen und besitzt auf diesem Gebiet einen großen Kompetenzvorsprung.
Nachhaltige und optimal vernetzte Mobilität innerhalb der Ballungsräume ebenso wie zwischen den Metropolen ist eines der Schlüsselthemen des 21. Jahrhunderts. Ein verlässlicher und schneller öffentlicher Personenverkehr entscheidet heute mehr denn je über Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit in vielen Regionen und Städten weltweit. Unsere Komponenten kommen sowohl in Nahverkehrszügen, Metro- und Straßenbahnen als auch in Hochgeschwindigkeitszügen zum Einsatz.
China ist einer der größten Schienenfahrzeugmärkte der Welt. Auch im restlichen Asien sehen wir eine Belebung des Marktes für Zugsysteme. Dort werden als Konsequenz der Industrialisierung und Urbanisierung vor allem Metrobahnen und Regionalzüge nachgefragt.
Das Internet der Dinge hat das Potenzial, radikal zu verändern, wie Unternehmen und Verbraucher miteinander und mit der sie umgebenden Infrastruktur interagieren. Das Internet der Dinge verbindet die reale und die digitale Welt. Eine ganze Reihe von physischen "Dingen" - von Menschen und Orten über Autos und Computer bis hin zu Haushaltsgeräten und Industriemaschinen - werden mit eingebetteten elektronischen Systemen, Software und Sensoren ausgestattet.
Unsere Halbleiterlösungen sind Impulsgeber im Internet der Dinge. Sensoren erfassen die in der Regel analogen Umweltinformationen und wandeln sie in digitale Daten; Mikrocontroller verarbeiten diese Daten und erzeugen Steuersignale; Stellglieder setzen die Steuersignale in Aktionen - meist Bewegungen, aber auch Licht oder Hitze -um; Sicherheitslösungen schützen die Integrität von Geräten und Daten. So verbinden wir die reale und die digitale Welt.
Durch die geplante Akquisition von Cypress ergänzen wir unser Produktportfolio um differenzierende Komponenten. Hierzu zählen Mikrocontroller samt Software-Ökosystem, performante Spezialspeicher sowie Konnektivitätskomponenten für WiFi, Bluetooth und USB-C. Die zusätzliche Kombination unserer Sicherheitsexpertise mit dem Konnektivitäts-Know-how von Cypress eröffnet neues Wachstumspotenzial im Bereich Internet der Dinge, vor allem im Industrie- und Consumer-Segment.
Bei der Mensch-Maschine-Interaktion geht es darum, wie Menschen und Systeme miteinander interagieren und kommunizieren. Es handelt sich dabei längst nicht mehr nur um klassische Maschinen in der Industrie, sondern um Computer, digitale Systeme oder Geräte für das Internet der Dinge - also um die Verbindung der realen mit der digitalen Welt. Immer mehr Geräte sind vernetzt und führen Aufgaben automatisch aus. Die Bedienung all dieser Maschinen, Systeme und Geräte muss möglichst intuitiv erfolgen, so als würde man mit Menschen kommunizieren. Damit die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine reibungslos funktioniert, muss es Schnittstellen geben. Ein System kann beispielsweise über Texteingabe via Tastatur und Maus gesteuert werden; natürlicher sind aber Touchscreens, Sprache oder Gesten.
Das Feld der Robotik erfährt seit einigen Jahren erhöhte Aufmerksamkeit. Neben der Weiterentwicklung der herkömmlichen Industrieroboter werden in immer mehr Bereichen der Industrie kollaborative Roboter, sogenannte Cobots, eingesetzt. Cobots kommen in Zusammenarbeit mit Menschen im Produktionsprozess zum Einsatz und sind dabei nicht mehr wie der typische industrielle Roboter durch Schutzeinrichtungen von ihren menschlichen Kollegen getrennt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit und Sicherheit. Denn sie müssen ihre Umwelt so erkennen, dass die Zusammenarbeit mit dem Menschen effektiv ist und dieser dabei nicht gefährdet wird. Cobots werden den Menschen bei schweren und gefährlichen Aufgaben entlasten und ihn unterstützen können. Langfristig werden durch Cobots auch ältere Menschen bei einem selbstbestimmten Leben unterstützt. So werden Cobots helfen, die Herausforderung einer alternden Bevölkerung zu lösen. Mit ihrer Weiterentwicklung geht der Trend hin zu intuitiver Roboterprogrammierung und selbstlernenden Robotern. Infineon bietet nicht nur entsprechende Sensoren, Mikrocontroller und Leistungshalbleiter, sondern stellt in diesem Markt zahlreichen Start-ups Know-how im Bereich Motorsteuerung, Sensorsysteme und Sicherheit zur Verfügung.
Die "Smartifizierung" macht auch vor den eigenen vier Wänden nicht halt. Während es im industriellen Kontext in erster Linie um die Steigerung der Produktivität geht, steht bei Anwendungen im privaten Umfeld meistens der Komfort im Mittelpunkt. In einem smarten Zuhause kann man nicht nur die Geräte fernsteuern, ein Smart Home kann durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Sensoren, Geräte und des Internet auch mehr Komfort, eine bessere Energieeffizienz und eine höhere Sicherheit bieten. Mit seinem Portfolio an Sensoren, Leistungshalbleitern und Sicherheitscontrollern bietet Infineon passende Lösungen für ein vernetztes Zuhause.
Der mobile Datenverkehr nimmt durch das Aufkommen des neuen Mobilfunkstandards 5G kontinuierlich zu: Während er im Jahr 2018 weltweit noch 19 Exabyte - das sind 19.000.000.000.000.000.000 Byte - pro Monat betrug, wird der mobile Datentransfer für das Jahr 2022 auf 77 Exabyte pro Monat geschätzt. Um sich für den stark zunehmenden Datenverkehr zu wappnen, höhere Datenraten zu erzielen und die Netzabdeckung zu verbessern, setzen Netzbetreiber auf eine leistungsfähige Infrastruktur. Die Umstellung der Netzwerkarchitektur auf kleinere Funkzellen ermöglicht unter anderem die Nutzung höherer Frequenzbereiche und eine bessere Ausnutzung des verfügbaren Frequenzspektrums. Hochfrequenzkomponenten werden sowohl für die Kommunikation zwischen Mobilgerät und Basisstation als auch für die drahtlose Breitbandanbindung (Wireless Backhaul) von lokalen Netzwerken an das Hauptnetz benötigt.
Die zunehmende Vernetzung von Personen, Maschinen und Geräten verlangt nach mehr IT-Sicherheit: in der Fertigungsindustrie über Smart-Home-Anwendungen bis hin zur Informations- und Kommunikationstechnik. Wir liefern unseren Kunden robuste, zukunftssichere eingebettete Sicherheitshardware für elektronische Geräte, Computersysteme, Netzwerkkomponenten und Industrieanlagen. Diese Sicherheitstechnologien ermöglichen es, Personen und Maschinen zu authentifizieren, vertrauliche Daten zu schützen und unbefugte Änderungen an vernetzten Maschinen und Geräten zu erkennen. Zudem steigt auch das Bewusstsein von Anwendern für das Thema IT-Sicherheit. Ein Beispiel: Bei dem Thema Smart Home ist die Mehrheit der Deutschen bereit, einen signifikanten Mehrpreis für Datensicherheit zu bezahlen. Das heißt, dass die Menschen dem Schutz ihrer persönlichen Daten zunehmend mehr Wert beimessen.
Mit der Entwicklung von Smartphones und Wearables, des mobilen Internet und der Near Field Communication (NFC)-Technologie lassen sich Bezahldienste heute in Mobilgeräte integrieren. Bargeldloses Bezahlen ist jedoch nur eine von vielen Funktionen von mobilen Endgeräten, für die sensible Daten gespeichert und verarbeitet werden müssen. Menschen erleben zum Beispiel eine neue Form des Komforts durch das Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln mit mobilen Tickets anstelle von Münzen und physischen Fahrscheinen. Für diese Anwendungsgebiete bedarf es spezieller Sicherheitslösungen, zum Beispiel eines Sicherheitschips, des sogenannten Secure Element (SE). Das SE kann entweder in das Smartphone eingebaut werden (als "embedded SE" (eSE) bezeichnet), in die SIM-Karte integriert werden oder in einer microSD-Karte untergebracht sein.
Sicherheit spielt im Internet der Dinge eine entscheidende Rolle. Die steigende Anzahl an Hackerangriffen unterstreicht die Notwendigkeit entsprechender Vorkehrungen. Um elektronische Systeme abzusichern, ist es wichtig, nur autorisierte und authentifizierte Geräte einzubinden und sie gegen Manipulation und Cyberattacken zu schützen. Sicherheit muss möglichst in jedem Endpunkt Einzug halten. Die elektronischen Bauelemente, die zentral für die Absicherung sind, werden typischerweise fest eingebaut. Daher wird in diesem Zusammenhang von Embedded Security (eingebettete Sicherheitscontroller) gesprochen.
Die vierte industrielle Revolution ist in vollem Gange. Im Zeitalter von Industrie 4.0 nutzen Unternehmen modernste Technologie, um ihre Produktion schneller und kostengünstiger zu gestalten, Ausschuss zu reduzieren oder um durch vorausschauende Wartung Störungen und Ausfallzeiten zu minimieren. Durch die Vernetzung und Digitalisierung der Fabriken entstehen jedoch Angriffspunkte für Hacker. Um sich zu schützen, müssen Unternehmen bei Industrie-4.0-Projekten daher von Anfang an die Sicherheit berücksichtigen. Mit einer Kombination aus software- und hardwarebasierten Sicherheitslösungen können vernetzte Maschinen und Kommunikationsknoten geschützt werden. Beispiele sind die OPTIGA(tm) TPM-Chips von Infineon. Sie lassen sich in Router, Industrie-PCs oder komplexe Steuereinheiten einbauen und dienen den Kommunikationspartnern im Netz als Ausweis der Geräte. Damit authentifizieren sie sich im Netzwerk und sichern die Datenübertragung.
Die immer stärkere Vernetzung von Fahrzeugen bietet Möglichkeiten für viele neue Dienstleistungen, birgt aber auch die Gefahr unbefugter Zugriffe. Daher muss der sichere Austausch von Daten sowohl zwischen den verschiedenen Systemen an Bord als auch mit anderen Fahrzeugen und der Infrastruktur gewährleistet sein. Die Fahrzeug- und Personensicherheit auf der einen Seite sowie die Daten- und IT-Sicherheit auf der anderen können nicht mehr unabhängig voneinander betrachtet werden. Das Fahrzeug wird zum vernetzten Computer auf vier Rädern und zu einem Teil des Internet der Dinge. Der Bedarf an Daten- und IT-Sicherheit im Fahrzeug steigt. Wir sehen unsere Chance in diesem Umfeld in der hardwarebasierten Sicherheit, wie wir sie mittels unserer Sicherheitscontroller anbieten - entweder als separaten Baustein oder in unseren Automobil-Mikrocontrollern integriert.
Durch die zunehmende Vernetzung von Geräten muss deren Integrität gewährleistet werden können. Diese setzt sich aus der Daten- und Systemintegrität zusammen und bedeutet, dass Daten nicht unerkannt verändert werden können. Somit gewährleistet sie die korrekte Funktionsweise eines Systems. Ein Trusted Platform Module (TPM) kann hierzu eingesetzt werden. Mit diesem speziellen Sicherheitschip können Schlüssel, Passwörter und digitale Zertifikate geschützt und getrennt vom Hauptprozessor abgelegt werden. Sensible Informationen und sicherheitskritische Daten werden auf diese Weise in einen "Datentresor" eingeschlossen. Gleichzeitig kann die Integrität der Daten überprüft werden. Dadurch können Angriffe rechtzeitig erkannt werden.
In den letzten Jahren haben wir ein stabiles Fundament geschaffen, um in unseren Zielmärkten erfolgreich zu sein. Angesichts globaler Megatrends sind unsere Kernkompetenzen gefragter denn je. Strategisch richten wir uns auf eine weitere Stärkung unseres Kerngeschäfts und die Erschließung neuer Wachstumsmärkte aus. Die hierfür nötige technische Expertise haben wir über viele Jahre aufgebaut und systematisch erweitert. Und weil gute Ideen erst durch ihren Markterfolg zur Innovation werden, haben wir auch die passenden Konzepte entwickelt, um unsere Strategie wertschaffend umzusetzen.
Im Zentrum der Umsetzung steht unser Ansatz "Vom Produkt zum System", durch den wir unsere gesamte Wertschöpfungskette auf den Erfolg des Kunden ausrichten. Dieser Ansatz wird durch weitere Elemente flankiert: durch eine fest verankerte Innovationskultur, das kontinuierliche Streben nach Technologieführerschaft, ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein, differenzierende Eigenfertigung und eine auf die verschiedenen Märkte zugeschnittene Vertriebsstrategie. Wir sind dadurch in der Lage, unseren Kunden führende Produkte, höchste Qualität und Liefersicherheit zu bieten und so zu erreichen, profitabel und schneller als der Markt zu wachsen. Unser Ziel ist eine Führungsposition in den von uns adressierten Märkten.
Stärkung des Kerngeschäfts und Erschließung neuer Wachstumsmärkte
Mit der strategischen Ausrichtung auf die bereits genannten Megatrends sichern wir das langfristige Wachstum von Infineon. Wir konzentrieren uns auf strukturell stark wachsende Märkte. Wie wir in diesen einzelnen Märkten agieren, hängt von unserer Wettbewerbsposition ab, die wir im Hinblick auf Technologien, Produkte und Applikationsverständnis analysieren. Für unsere Ausgangssituation ergeben sich dadurch drei mögliche Kategorien: das Kerngeschäft, angrenzende Geschäfte und neue Optionen sowohl in Bezug auf Produkte und Anwendungen als auch Märkte.
Zum Kerngeschäft gehören all jene Bereiche, in denen wir die Applikationen vollumfänglich verstehen oder die zugrunde liegenden Technologien beherrschen und für die wir folglich ein differenzierendes Produktportfolio anbieten können. Hier wollen wir mindestens mit dem Markt wachsen und so unsere führenden Positionen sichern oder sogar ausbauen ("grow in scale"). Ein Beispiel: Leistungshalbleiter kommen bei der Erzeugung, Übertragung und Nutzung elektrischer Energie zum Einsatz. Wir verstehen, wie die dabei eingesetzten Systeme elektrische Energie wandeln und kontrollieren, und liefern für diesen Zweck besonders kompakte und energieeffiziente MOSFETs und IGBTs. Als unangefochtener Weltmarktführer in diesem Bereich gestalten wir mit einem breiten Technologie- und Produktportfolio aktiv den Übergang bestimmter Applikationen zu neuen Halbleitermaterialien wie Siliziumkarbid (SiC) und Galliumnitrid (GaN) und bieten unseren Kunden die optimale Lösung für ihren Bedarf. Mit unserer Hochvolumenfertigung erzielen wir Skaleneffekte, sind aber auch in der Lage, Kapazität bereitzustellen und gemeinsam mit den Kunden zu wachsen.
Das größte Wachstumspotenzial bieten Märkte, die an unser Kerngeschäft angrenzen, die wir bisher aber noch nicht oder nur zum Teil adressieren. Bereits entwickelte Technologien und Produkte können wir zum Beispiel mit vertretbarem Aufwand für weitere Applikationen adaptieren und so das Absatzpotenzial steigern. Und in den von uns bereits adressierten Anwendungsfeldern können wir unser Systemverständnis nutzen, um mit einem breiteren Produkt- und Lösungsportfolio mehr Umsatz zu erzielen ("grow in scope"). Der eingangs erwähnte Kern ist also nicht als ein statisches Portfolio von Aktivitäten zu verstehen. Vielmehr gehen die angrenzenden Bereiche mittelfristig in unserem Kerngeschäft auf, der Kern wächst, die Grenzen verschieben sich. Denn wenn wir in bestimmten Märkten Fortschritte hinsichtlich Technologie, Produkten und Applikationsverständnis erzielen, ändert sich auch ihre Klassifikation entsprechend. Um beim Beispiel der Leistungshalbleiter zu bleiben: "Power" zählen wir zu unseren originären Kernkompetenzen. Aber auch hier entwickeln wir uns kontinuierlich weiter. Wir erweitern unser Portfolio, um unseren Kunden neben der "Power" zunehmend auch "Intelligenz" anbieten zu können. Konkret bedeutet das, dass wir unser Angebot an effizienten Leistungstransistoren seit einiger Zeit gezielt um Komponenten ergänzen, wobei zunehmend digitale Lösungen eingesetzt werden. Die Produkte, die für die intelligente Ansteuerung der Schalter benötigt werden, sind tendenziell komplexer und höherwertiger, weil sie mehr Funktionalität integrieren. Angesichts immer komplexerer Systeme und kürzerer Entwicklungszeiten schätzen viele Kunden Lösungen, in denen wir "Power" und "Intelligenz" kombinieren.
Technologischer Fortschritt ermöglicht auch völlig neue Anwendungsfelder, deren breite Kommerzialisierung erst noch bevorsteht. Mal sind es Innovationen in der Halbleitertechnologie, die den Impuls für neue Applikationen geben (beispielsweise Time-of-Flight-Technologie für 3D-Sensorik), mal sind es bahnbrechende Konzepte auf Kundenseite, die die Entwicklung geeigneter Halbleiterlösungen erfordern (etwa bei der Kombination verschiedener Sensortechnologien für die leichtere Interaktion zwischen Mensch und Maschine (englisch: "Human Machine Interaction", kurz: HMI)). Durch unser Engagement in diesen neuen Geschäftsfeldern wollen wir uns rechtzeitig eine gute Ausgangsposition in vielversprechenden Zukunftsmärkten verschaffen.
Unser organisches Wachstum ergänzen wir gezielt durch Akquisitionen. Diese müssen drei Kriterien erfüllen: strategisch sinnvoll entlang unserer drei Wachstumskategorien (Kerngeschäft, angrenzende Geschäfte, neue Optionen), finanziell vernünftig und kulturell passend sein. Ein Zukauf muss also entsprechend der strategischen Ausrichtung die Marktposition von Infineon stärken und unser Kompetenzspektrum sinnvoll ergänzen. Das akquirierte Geschäft muss unser Ergebnis steigern, zu unserem Margenziel von durchschnittlich mindestens 17 Prozent über den Zyklus beitragen sowie mindestens die Kapitalkosten verdienen. Und schließlich soll auch die Unternehmenskultur eines möglichen Akquisitionsziels zu der von Infineon passen oder sie sogar um wertvolle Elemente ergänzen.
Diese Kriterien haben wir auch bei der geplanten Akquisition von Cypress zugrunde gelegt, die wir am 3. Juni 2019 angekündigt haben und bei der wir davon ausgehen, dass sie Ende des Kalenderjahres 2019 beziehungsweise Anfang des Kalenderjahres 2020 abgeschlossen sein wird. Durch die Kombination sich ergänzender Produktportfolios stärken und erweitern wir unser Kerngeschäft der Leistungshalbleiter und können ein noch breiteres Anwendungsspektrum bedienen. Hierdurch steigern wir unsere Differenzierung und unser Wachstumspotenzial. Cypress verfügt über ein umfassendes Portfolio an Mikrocontrollern sowie Software und Connectivity-Komponenten. Durch die Kombination mit unseren Leistungshalbleitern, Sensoren und Sicherheitslösungen können wir unseren Kunden noch umfassendere und fortschrittlichere Systemlösungen anbieten. Die Verbindung unserer Sicherheitsexpertise mit dem Connectivity-Know-how von Cypress beschleunigt den Eintritt in neue Anwendungen beim Internet der Dinge. Bei Automobilhalbleitern bietet das erweiterte Portfolio an Mikrocontrollern und NOR-Flash-Speichern ein großes Potenzial, insbesondere mit Blick auf deren wachsende Bedeutung für Fahrerassistenzsysteme und neue Elektronikarchitekturen.
Faktoren für die erfolgreiche Umsetzung
Unser strategischer Ansatz "Vom Produkt zum System" geht deutlich über das Denken in Technologien und Produkten hinaus. Wir wollen verstehen, was die Märkte verlangen und wie sie sich verändern. Nur dann können wir auch verstehen, wie wir im Gegenzug die Märkte verändern können. Wir betrachten daher nicht nur die direkten Absatzmöglichkeiten für unsere Produkte, sondern ebenso die Erfolgsfaktoren unserer Kunden und die Entwicklung der Endmärkte. Wir wollen frühzeitig erkennen, wenn sich die Basis unseres Geschäfts verändert. Nur dann können wir rechtzeitig entsprechend handeln, nachhaltige Differenzierung in Wachstumsapplikationen sicherstellen und das Ergebnis steigern. Damit das gelingt, müssen wir verstehen, in welchem Umfeld die Produkte unserer Kunden eingesetzt werden, wie sie in größere Systeme eingebettet sind, mit welchen anderen Geräten sie interagieren, welche Anforderungen an sie gestellt werden und welche Funktion sie erbringen sollen. Auf der Ebene unserer Produkte in diesen Systemen müssen wir berücksichtigen, welche anderen aktiven und passiven Komponenten sowie Steuerungskonzepte zum Einsatz kommen und welche Fähigkeiten unsere Kunden im Wertschöpfungsprozess einbringen. Mit diesem Wissen können wir unsere Kompetenz noch besser ausspielen: Wir wollen das technologisch Mögliche in ein marktfähiges Produkt übersetzen, das den größtmöglichen Nutzen für unseren Kunden stiftet. Sensorsysteme erfassen beispielsweise nicht nur Umgebungsinformationen, sondern interpretieren und verarbeiten die gewonnenen Daten, um eine bestimmte Aktion zu initiieren. Digitale Regelung ermöglicht bei Stromversorgungen einen hohen Wirkungsgrad sowohl bei niedriger als auch bei hoher Belastung. Sicherheitscontroller müssen erlaubte Zugriffe von unerlaubten unterscheiden können. In allen Fällen wird neben den Hardware-Komponenten auch mehr oder weniger umfangreiche Software benötigt. Systemverständnis bedeutet deshalb zu einem gewissen Teil auch Software-Verständnis.
Technologiekompetenz ist seit jeher die Grundlage unseres Geschäftsmodells, und zwar in Form von diskreten Bauelementen, integrierten Lösungen oder Produkten, die sowohl analoge als auch digitale Funktionalität bieten (sogenannte Mixed-Signal-Komponenten). Unser breites Portfolio reicht von Einzelkomponenten bis hin zu Lösungen mit hardwarenaher Software. Dadurch sind wir in der Lage, Kunden mit ganz unterschiedlichen Ansätzen zielgerichtet zu unterstützen. So gibt es Abnehmer, die sich durch ihre eigene Software vom Wettbewerb differenzieren und die von uns die erforderliche Hardware beziehen. Einen Schritt weiter gehen wir bei Automotive-Mikrocontrollern oder Sicherheitscontrollern, die wir mit spezieller Firmware liefern. Diese ermöglicht gewissermaßen die Grundfunktionalität der Hardware und ist nicht veränderbar. Weiterreichende Funktionen können schließlich durch zusätzlichen Programmcode realisiert werden. Die zweite Generation unserer digitalen Motorsteuerungsplattform iMOTION(tm) wurde zum Beispiel für den Einsatz in Haushaltsgroßgeräten entwickelt und umfasst standardmäßig ein Entwicklungskit, das den Prioritäten unserer Kunden in diesem Markt Rechnung trägt: niedrigere Systemkosten, kompakter Aufbau, geringer Entwicklungsaufwand, kurze Entwicklungszeiten und hohe Zuverlässigkeit. Der iMOTION(tm)-Baustein enthält bereits alle Algorithmen für die Ansteuerung eines Elektromotors, es müssen nur wenige anwendungsspezifische Parameter festgelegt werden, um die Programmierung abzuschließen. Weil wir in Systemen denken, können wir all diese unterschiedlichen Herangehensweisen unterstützen und verstehen, wie Mehrwert entsteht. Um unseren Kunden im digitalen Zeitalter einen noch größeren Mehrwert zu liefern, wird iMOTION(tm) in Zukunft um Sicherheits- und Vernetzungskomponenten erweitert. Nicht immer ist es die vollumfängliche Lösung, die den größten Mehrwert für den Kunden schafft. Mitunter genügen Standardkomponenten. Dennoch entsteht aus dem Systemverständnis ein Wettbewerbsvorteil, weil wir es im Dialog mit unseren Kunden und zur Entwicklung besserer Produkte nutzen können.
In den letzten Jahren haben wir unsere Aktivitäten im Bereich Software intensiviert, sowohl durch strategische Partnerschaften als auch durch eigene Entwicklung. Die Fortschritte werden zunehmend sichtbar und kommen unseren Kunden zugute. Die zweite Generation unserer erfolgreichen Automotive-Mikrocontroller-Familie AURIX(tm) kann beispielsweise die von unseren Radarchips erfassten Signale vorverarbeiten. Dieses sogenannte Pre-Processing - darunter versteht man die digitale Vorverarbeitung der Daten - haben wir schließlich in Hardware realisiert, da dies wesentlich effektiver ist. Wir waren dazu jedoch nur in der Lage, weil wir die zugrunde liegenden Algorithmen verstanden haben.
Kunden entscheiden sich für Infineon, weil wir für höchste Qualität, Zuverlässigkeit und technologischen Vorsprung stehen. Dass wir mit unserem konsequenten Qualitätsansatz Erfolg haben, zeigt sich an ihrer Zufriedenheit. Im Geschäftsjahr 2019 wurde Infineon wieder von zahlreichen führenden Herstellern der Automobilindustrie ausgezeichnet. Zum Beispiel verlieh Japans größter Automobilhersteller Toyota Infineon zum wiederholten Mal eine Auszeichnung für mittlerweile fünf Jahre fehlerfreie Lieferungen an sein Werk in Hirose (Japan). Um dem Versprechen des technischen Vorsprungs gerecht zu werden, antizipieren unsere Ingenieure bereits viele Herausforderungen, noch bevor unsere Kunden davon betroffen sind. Wir erfüllen die hohen Qualitätsanforderungen der Automobilindustrie, erzielen die höchsten Wirkungsgrade beim Schalten von Strom und liefern Lösungen für die herausfordernden Sicherheitsprojekte der Welt. Die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden hilft uns dabei, dieses spezifische Know-how gezielt anzuwenden und zukünftige Trends frühzeitig zu erkennen. Ein Beispiel: Seit Mai 2019 ist Infineon Partner im strategischen Lieferantennetzwerk FAST des Volkswagen-Konzerns. FAST steht kurz für das Programm "Future Automotive Supply Tracks" und für eine enge Zusammenarbeit in zentralen Zukunftsfeldern. Als Marktführer bei Halbleitern für Elektromobilität leistet Infineon einen wesentlichen Beitrag zur Antriebswende des weltgrößten Automobilkonzerns. Im sogenannten MEB (Modularer E-Antriebs-Baukasten) von Volkswagen, der industrieweit größten Elektrifizierungsplattform, steuern unsere Leistungsmodule den elektrischen Antrieb. Im Rahmen von FAST werden Infineon und Volkswagen darüber hinaus zukünftige Anforderungen an Halbleiter diskutieren und damit Innovationen schaffen können, die zum Beispiel die Reichweite von Elektroautos erhöhen oder die Ladezeiten verringern.
Darüber hinaus nutzen wir unsere technologische Führungsposition, um systematisch zusätzliche Kompetenzen aufzubauen und so unser Kerngeschäft zu stärken und zu verbreitern - zum Beispiel, wenn sich die Anforderungen unserer Märkte verändern, aber auch wenn wir in einem angrenzenden Geschäftsfeld langfristiges Wachstumspotenzial sehen. So haben wir als Marktführer frühzeitig an neuen Materialien für Leistungshalbleiter geforscht. Insbesondere Siliziumkarbid (SiC) und Galliumnitrid (GaN) eignen sich gut für den Einsatz in der Leistungselektronik. Damit stoßen wir in neue Leistungs- und Effizienzbereiche vor. Typischerweise sind diese Komponenten teurer als siliziumbasierte Produkte, eröffnen aber dank neuer Systemarchitekturen viele Dimensionen an zusätzlichem Kundennutzen wie zum Beispiel eine kleinere Baugröße, einen höheren Wirkungsgrad und auch geringere Systemkosten. Die Realisierung dieser Vorteile geht einher mit einem höheren Forschungs- und Entwicklungsaufwand für unsere Kunden. Um die Einführung solcher neuen Technologien zu unterstützen, arbeiten wir deshalb einerseits eng mit innovationsstarken Kunden zusammen und erleichtern andererseits weniger technologieorientierten Kunden den Umstieg durch passende Lösungen. Angesichts der zunehmenden Relevanz von SiC für bestimmte Leistungshalbleiter-Applikationen haben wir im November 2018 den Siliziumkarbid-Spezialisten Siltectra erworben. Das Unternehmen hat ein innovatives Verfahren (Cold-Split-Technologie) zum besonders materialsparenden und effizienten Bearbeiten von Kristallen entwickelt. Infineon wird die Cold-Split-Technologie zum Teilen von Siliziumkarbid (SiC)-Wafern einsetzen, wodurch aus anfänglich einem Wafer zwei Wafer entstehen und somit die Anzahl der gewonnenen Chips verdoppelt werden kann. Auch das effiziente Vereinzeln der SiC-Rohlinge in Wafer bietet großes Potenzial. Die gesteigerte Anzahl von SiC-Chips wird das Hochfahren unserer SiC-Produkte gerade mit Blick auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und den zunehmenden Einsatz von SiC im Antriebsstrang von Elektrofahrzeugen deutlich erleichtern. Wir haben nun alle Voraussetzungen geschaffen, um auch künftig im wachsenden SiC-Markt erfolgreich zu sein: Zugang zu qualitativ hochwertigen Wafern, führende Technologie auf Produktebene (Trench-SiC-MOSFET), Modul-Expertise und Systemverständnis.
Ausgehend von unserer Technologieführerschaft bei Transistoren wollen wir auch unsere Position bei Lösungen für deren Ansteuerung stärken und unser Produktportfolio erweitern. Als Nummer eins bei MOSFETs und IGBTs sehen wir interessante Möglichkeiten, um in diesem Bereich stärker als bisher zu wachsen. Diese Vorgehensweise ist exemplarisch für die oben erläuterte Strategie, aus einem starken Kerngeschäft heraus in angrenzende Märkte vorzudringen.
Auf dem Gebiet der Sensorik haben wir vor vielen Jahren bewusst neues Terrain betreten - im Wissen, dass die Erfassung von Umgebungsdaten in unseren Zielmärkten massiv an Bedeutung gewinnen wird. Heute haben wir ein umfassendes Portfolio an Sensoren für diverse Systeme im Auto, für mobile Endgeräte, Unterhaltungselektronik und das Internet der Dinge. Das Beispiel des REAL3(tm)-Bildsensorchips zeigt, dass wir flexibel agieren und uns frühzeitig auf Markterfordernisse einstellen: Zusammen mit LG Electronics hat Infineon ein Smartphone mit der führenden Time-of-Flight (ToF)-Technologie entwickelt. Im Vergleich zu anderen 3D-Technologien, die mit komplexen Algorithmen die Entfernung eines Objekts vom Kameraobjektiv berechnen, liefert unser ToF-Bildsensorchip exaktere Messungen. Hierbei arbeitet er mit Infrarotlicht. Dadurch ist ToF schneller und effektiver bei schwierigem Umgebungslicht, was die Belastung des Smartphone-Prozessors reduziert und so den Stromverbrauch verringert. Mit unseren Bildsensorchips stellen wir nicht nur unsere Expertise unter Beweis, sondern kommen auch den Anforderungen von Herstellern zuvor.
All unsere Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Mehrwert für den Kunden und Differenzierungspotenzial für uns zu schaffen. Das gilt auch für die Fertigung. Wir fertigen Produkte selbst, wenn wir uns dadurch vom Wettbewerb durch niedrigere Kosten oder höhere Performance abheben können. Bei Standardtechnologien, wo es mehr auf das Design ankommt, arbeiten wir hingegen vornehmlich mit Auftragsfertigern zusammen. In erster Linie sind das hochintegrierte Produkte wie Mikrocontroller und Sicherheits-ICs. So nutzen wir unser eingesetztes Kapital am effektivsten und optimieren unsere Investitionen in Forschung und Entwicklung.
In vielen Anwendungsfeldern, etwa bei Leistungselektronik und Sensorik, verschaffen uns unsere herausragende Fertigungstechnik und unser Prozess-Know-how einen strategischen Vorteil, weil wir dadurch differenzierende Komponenten anbieten können. So haben wir vor einigen Jahren als erstes Unternehmen weltweit hochintegrierte Radarsensor-ICs für den Frequenzbereich von 77 Gigahertz entwickelt, die auf der Siliziumgermanium-Technologie basieren. Das senkt die Kosten für Radarsysteme, die deshalb zunehmend auch in Fahrzeugen unterhalb der Premiumklasse eingesetzt werden und den Straßenverkehr sicherer machen.
Im Bereich Produktion stellt unsere 300-Millimeter-Dünnwafer-Fertigung für Leistungshalbleiter einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil dar. Die verfügbare Reinraumfläche in Dresden (Deutschland) statten wir sukzessive mit weiteren Anlagen aus und profitieren dadurch von der höheren Produktivität und dem geringeren Kapitaleinsatz im Vergleich zur Fertigung auf 200-Millimeter-Wafern. Darüber hinaus haben die Bauarbeiten in unserer zweiten, vollautomatisierten 300-Millimeter-Fabrik am Standort Villach (Österreich) im November 2018 begonnen. Je nach weiterer Entwicklung der makroökonomischen Lage gehen wir derzeit von einem Produktionsstart gegen Ende des Kalenderjahres 2021 aus. Wir erwarten, dass die Reinraumfläche der 300-Millimeter-Fertigung in Dresden bis dahin ausgelastet ist. Das geschätzte zusätzliche Umsatzpotenzial durch die neue Fabrik liegt bei circa €1,8 Milliarden pro Jahr. Die dafür notwendigen Investitionen summieren sich auf circa €1,6 Milliarden. Die Fertigungen in Villach und Dresden werden gleiche Prozesse, Anlagen, Automatisierungs- und Digitalisierungskonzepte nutzen und stellen damit eine Verbundfertigung dar. Das bringt Synergien, aber auch Vorteile für den Kunden, denn wir können rasch Fertigungsvolumen zwischen den Standorten verschieben. Auch durch die Erweiterung unserer Fertigungskapazitäten senden wir außerdem ein starkes Signal an unsere Kunden: Infineon ist der ideale Partner für künftiges Wachstum.
Wesentliche Aspekte bei der Ausrichtung unserer Fertigungslandschaft sind neben Innovationskraft und Lieferfähigkeit auch Qualität und Kosten. Innovation von Fertigungsprozessen findet schwerpunktmäßig in Europa statt. Unsere asiatischen Standorte haben den Fokus auf Effizienz und sollen das weitere Wachstum abdecken.
Innovation ist einer der grundlegenden Erfolgsfaktoren in der Halbleiterindustrie, so differenzieren wir uns vom Wettbewerb. In der Vergangenheit hat Infineon immer wieder gezeigt, dass wir durch Technologie- und Produktinnovation schneller als der Markt wachsen und die Profitabilität steigern können. Doch die Herausforderungen wachsen: Der Wettbewerb wird intensiver und es bedarf eines immer breiteren Technologieportfolios, um in unseren Märkten in allen Applikationen wettbewerbsfähig zu sein. Auch nimmt der Entwicklungsaufwand mit jedem weiteren Schritt überproportional zu, denn die Technologien nähern sich sukzessive physikalischen Grenzen. Dieser Umstand unterstreicht die Bedeutung von Skaleneffekten und den Zusammenhang zwischen Technologieführerschaft und Größe. Bisherige Erfolgskonzepte greifen unter diesen Bedingungen zu kurz und müssen entweder erweitert oder durch neue ersetzt werden.
Innovation und Systemdenken ergänzen sich daher ideal. Wir überlegen uns, welches die Schlüsselfaktoren sind und wie wir mehrere innovative, manchmal auch scheinbar nur kleinere Schritte zu einem größeren Ganzen zusammenfügen, das dann wiederum einen spürbaren, zusätzlichen Kundennutzen liefert. Und so umfasst unser Innovationsanspruch heute alle Bereiche unseres Unternehmens: Logistik, Fertigungstechnik, Technologie, Produkte, Systemlösungen und Zusammenarbeit mit Kunden. Je nach Markterfordernis setzen wir unterschiedliche Schwerpunkte. Intern liegt dabei der Schwerpunkt auf Innovation im Business und auf kontinuierlichen Verbesserungen, um schlanker und schneller zu werden. Der Schlüssel zum Erfolg ist die Zusammenarbeit über organisatorische Grenzen hinweg und damit die Schaffung eines Arbeitsumfelds, das uns dabei hilft, unsere innovativen Fähigkeiten zu erweitern. Wir haben erfolgreich neue Konzepte etabliert, die keinem hierarchischen Ansatz folgen, sondern auf der Eigeninitiative der Mitarbeiter basieren.
Eine besondere Rolle spielt dabei die digitale Transformation, von der wir als global tätiger Halbleiterhersteller in zweierlei Hinsicht profitieren: als Anwender sowie als Anbieter digitaler Lösungen. In unseren weit über 100 Digitalisierungsprojekten erzielen wir gute Fortschritte. So vernetzen wir zum Beispiel unsere Standorte und organisieren unsere globalen Lieferketten wie eine virtuelle Fabrik. Im Vertrieb verbessern wir mit neuen Methoden zur Analyse von Big Data unser Cross-Selling und können damit den Bedarf unserer Kunden noch zielgerichteter bedienen. Mit Initiativen wie diesen bauen wir digitale Kompetenz auf und werden noch wettbewerbsfähiger. Um das Potenzial des digitalen Wandels bestmöglich zu nutzen, verfolgen wir einen explorativen Ansatz. Auf diese Weise sammeln wir anhand konkreter Anwendungsfälle Erfahrungen und nähern uns der Lösung in einem iterativen Prozess.
Das Internet der Dinge wie auch Big Data bringen immer neue Akteure auf den Elektronikmarkt und erfordern eine starke Zusammenarbeit über verschiedene Wissensgebiete hinweg. In diesem dynamischen Umfeld ist gemeinsame Innovation der Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Ein Beispiel ist unser Silicon Valley Innovation Center - ein Gründerzentrum für Innovationen. Es bietet eine Plattform, um neue Ideen zu erforschen und schnelles Lernen zu ermöglichen. Daneben betreiben wir sogenannte Co-Innovation Spaces. Mit unternehmensübergreifenden Innovationsprozessen können wir früh in Kontakt mit neuen und potenziell bahnbrechenden Endanwendungen kommen. Das erste haben wir in Singapur eröffnet. Die typischen Fähigkeiten von Start-ups, neue Technologien und Anwendungen auszuprobieren und einige davon zur Reife zu führen, können wir mit unserer Erfahrung und Kompetenz unterstützen. So profitieren wir beide. Diese Vorgehensweise ermöglicht uns, unsere eigenen Innovationsprozesse zu beschleunigen und in angrenzende und neue Märkte weiter vorzudringen.
Um mehr Kunden zu erreichen, werden wir in Zukunft noch flexibler vorgehen und neue Ansätze entwickeln. Infineon ist in der Vergangenheit durch eine enge Zusammenarbeit mit Schlüsselkunden gewachsen. Mit diesen haben wir erfolgreich Produkte definiert und den Markt dafür dann in der Breite erschlossen. Eine Vielzahl kleinerer Kunden erreichen wir über Distributoren. Das große Potenzial des Distributionskanals werden wir noch stärker mit konfigurierbaren Standardprodukten für den breiten Markt ausschöpfen. Hier sind wir in den letzten Jahren bereits gut vorangekommen, weil wir auf kurzfristige Lieferfähigkeit, kontinuierliche, zielgerechte Anpassung des Produktportfolios und eine enge Zusammenarbeit mit den Distributoren gesetzt haben.
Mit der Digitalisierung und dem Internet der Dinge entstehen neue Geschäftsmodelle. Hersteller konzentrieren sich in der Regel darauf, die Geräte durch die bestmögliche Erfassung und Verarbeitung von Daten "smart" zu machen. Mit der zugrunde liegenden Halbleitertechnologie können und wollen sie sich nicht beschäftigen. Für diese Anbieter wollen wir unsere Produkte und Lösungen einfacher verfügbar machen, etwa durch optimierte Produktkombinationen und Hilfestellung in Form von Referenzdesigns. Gerade hier können wir mit Systemverständnis punkten.
Gleichzeitig bringen wir uns in Netzwerken aus Distributoren, Entwicklungsdienstleistern und Fertigungsdienstleistern ein. Diese Netzwerke ermöglichen es kleineren Firmen und auch Start-ups, Elektronik für neue Funktionen oder neue Endgeräte im Verbund zu entwickeln und herzustellen. Mit diesem breiten Vertriebsansatz wollen wir den Umsatz mit vorhandenen Technologien maximieren und letztlich auch die Rendite unserer Investitionen in Forschung und Entwicklung steigern.
In den nächsten Jahren werden strukturelle Trends unser Wachstum treiben, insbesondere Elektromobilität, erneuerbare Energien, Fertigungsautomatisierung, Rechenzentren, das Internet der Dinge sowie eine stetig wachsende Zahl batteriebetriebener Geräte. In diesen Märkten haben wir uns dank unserer führenden Technologien, unseres Applikations- und Systemverständnisses und unserer differenzierenden Fertigungsexpertise eine hervorragende Position erarbeitet. Die sich dadurch bietenden Chancen wollen wir nutzen und weiterhin schneller als der jeweilige Markt wachsen sowie unsere Profitabilität schrittweise erhöhen. Dazu investieren wir konsequent. Unsere langfristigen Finanzziele reflektieren diesen Anspruch. Sie gelten über den Zyklus hinweg und setzen auf einer stabilen allgemeinen Konjunkturlage auf.
Wir nehmen führende Positionen in unseren Kernmärkten ein, haben über die Jahre hinweg systematisch angrenzende Märkte erschlossen und sind mit unseren vier Segmenten auf die eingangs erwähnten Megatrends ausgerichtet. Unser strategischer Ansatz "Vom Produkt zum System" hilft uns dabei, bessere Lösungen aus unserer breiten Technologie- und Produktkompetenz zu entwickeln und so einen signifikanten Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen. So können wir zusätzliches Umsatzpotenzial erschließen. Darüber hinaus verbreitern wir durch maßgeschneiderte Vermarktungsstrategien unsere Kundenbasis und generieren dadurch mehr Geschäft. Die strukturellen Wachstumstreiber unseres Geschäfts sind intakt und deshalb erwarten wir unverändert ein Umsatzwachstum von 9 Prozent über den Zyklus hinweg.
Wachstum ist nur eine Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg. Eine weitere ist die Profitabilität. Wenn wir nachhaltig profitabel arbeiten, bedeutet das, dass wir unsere Entwicklungen gezielt dort hinlenken, wo sie unseren Kunden am meisten nützen und von ihnen entsprechend honoriert werden. Darüber hinaus wollen wir auch in schwierigen Marktphasen unsere Entwicklungsaufgaben mit unverminderter Geschwindigkeit fortführen können. Im Zyklusdurchschnitt streben wir eine Segmentergebnis-Marge in Höhe von 17 Prozent vom Umsatz an und planen, diese sukzessive zu erhöhen. Dabei setzen wir sowohl auf Skaleneffekte und Kostenvorteile durch den steigenden Anteil der 300-Millimeter-Fertigung am gesamten Fertigungsvolumen als auch auf einen unterproportionalen Aufbau von Funktionskosten. Und nicht zuletzt ermöglichen uns die Technologieführerschaft und der strategische Ansatz "Vom Produkt zum System" eine höhere Differenzierung.
Unsere Planung ist darauf ausgerichtet, die erforderliche Fertigungskapazität für das erwartete Wachstum bereitzustellen. Da das Wachstum insbesondere von starker Nachfrage nach Leistungshalbleitern getrieben wird, bei denen Infineon über eine wettbewerbsdifferenzierende Eigenfertigung verfügt, bestätigen wir das Ziel einer Investitionsquote von 15 Prozent vom Umsatz über den Zyklus.
In den kommenden Jahren planen wir außerdem Investitionen in Höhe eines in Summe niedrigen dreistelligen Millionenbetrags, um mögliche zusätzliche Umsatzchancen zu nutzen und strukturellen Veränderungen folgen zu können. Diese sind nicht in der oben beschriebenen Quote von 15 Prozent enthalten. Hinzu kommen bereits angekündigte Investitionen in Frontend-Reinräume und bestimmte größere Bürogebäude, darunter der 300-Millimeter-Reinraum und das Forschungs- und Entwicklungsgebäude am Standort Villach (Österreich). Im Geschäftsjahr 2019 fielen davon etwa €200 Millionen an. Bei einer Umsetzung dieser Maßnahmen wird es vorübergehend zu einer Investitionsquote deutlich oberhalb der im Zielgeschäftsmodell vorgesehenen Quote kommen.
Mit der geplanten Akquisition von Cypress stärkt Infineon seine Ausrichtung auf strukturelle Wachstumstreiber. Wir werden ein noch umfassenderes Anwendungsspektrum in unseren Zielmärkten bedienen können und so unseren profitablen Wachstumskurs beschleunigen. Die bereits dargestellte Strategie schlägt sich somit in der finanziellen Attraktivität nieder. Wir gehen davon aus, dass sich die Transaktion bereits ab dem Geschäftsjahr 2021 positiv auf die Entwicklung des Segmentergebnisses und des bereinigten Ergebnisses je Aktie auswirken wird. Dazu tragen zunächst die erwarteten Kostensynergien von jährlich €180 Millionen bei, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 hauptsächlich aufgrund von Skaleneffekten entstehen sollen. Entscheidender für die Wertschaffung sind jedoch die Umsatzsynergien, die aus Cross-Selling sowie aus der Zusammenführung der komplementären Portfolios zu Systemlösungen entstehen. Diese veranschlagen wir langfristig mit mehr als €1,5 Milliarden pro Jahr.
Mit Vollzug der Akquisition werden wir unser Zielgeschäftsmodell anpassen und es im Zuge der Integration sukzessive mit der Realisierung der Synergien erreichen: Wir gehen dann über den Zyklus von einem Umsatzwachstum aus, das für das größere, kombinierte Unternehmen leicht über unserem heutigen Zielwert von 9 Prozent liegt. Die Segmentergebnis-Marge soll dabei über den Zyklus von 17 Prozent auf 19 Prozent steigen. Die Investitionsquote bezogen auf den Umsatz sinkt über den Zyklus aufgrund der geringeren Kapitalintensität von Cypress von 15 Prozent auf 13 Prozent.
Der dauerhafte Bestand des Unternehmens ist aus verschiedenen Perspektiven von hoher Bedeutung: Unseren Kunden ist es wichtig, mit Infineon einen verlässlichen Partner zu haben, der auch noch in vielen Jahren sicher liefert. Unsere Kapitalgeber verlassen sich darauf, dass Zinsen und Rückzahlungen über einen langen Horizont sicher erfolgen. Diese langfristige Verlässlichkeit wollen wir auch als Arbeitgeber unseren Mitarbeitern bieten, und dies weit über ihr aktives Arbeitsleben hinaus bei der Altersversorgung. Entsprechend legen wir großen Wert auf eine solide Bonität und leiten unsere konservativen mittel- und langfristigen Kapitalstrukturziele aus dem klaren Ziel ab, unser Investment-Grade-Rating zu behalten. Diese bleiben auch im Zuge der geplanten, transformativen Akquisition von Cypress und der hiermit verbundenen anspruchsvollen Finanzierungsaufgaben weiterhin bestehen.
Für unsere Bruttoliquidität streben wir einen Zielwert von €1 Milliarde plus 10 bis 20 Prozent des Umsatzes an. Mit dem fixen Sockelbetrag von €1 Milliarde halten wir eine solide Liquiditätsreserve für Eventual- und Pensionsverbindlichkeiten vor, welche unabhängig vom Umsatz sind. Darüber hinaus stehen uns mit 10 bis 20 Prozent des Umsatzes ausreichend Barmittel zur Verfügung, um das operative Geschäft und die Entwicklungen für die Zukunft in allen Zyklusphasen finanzieren zu können. Das untere Ende dieses Liquiditätsziels soll auch bei der geplanten Akquisition von Cypress gewahrt bleiben, dies haben wir bei der Konzipierung der Finanzierungsstruktur berücksichtigt. Für unsere Bruttofinanzschulden gilt die Obergrenze von höchstens dem Zweifachen des operativen Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization - EBITDA).
Aufgrund der geplanten Akquisition von Cypress werden wir unser Bruttoverschuldungsziel überschreiten, jedoch nur in einem Umfang, wie es mit der Beibehaltung des Investment-Grade-Ratings kompatibel ist. Infineons mittelfristiges Ziel nach der Akquisition ist eine konsequente Rückführung der Verschuldung auf beziehungsweise unter den maximalen Zielwert gemäß unserem Kapitalstrukturziel.
Die Ratingagentur S&P Global Ratings (S&P) bewertet die Bonität von Infineon derzeit mit "BBB" und hat uns nach Ankündigung der geplanten Akquisition von Cypress auf Beobachtungsstatus ("CreditWatch") mit negativem Ausblick gesetzt. Dies ist bei derartigen Transaktionen üblich und bedeutet hier, dass in einer nach Vollzug der Akquisition erfolgenden Überprüfung der tatsächlich erzielten Finanzrelationen durch S&P eine Absenkung des Ratings um maximal eine Stufe erfolgen kann, was weiterhin dem Investment-Grade entspräche.
Unsere Strategie hat sich bewährt. Infineon wächst nachhaltig profitabel. Mit unserer Dividendenpolitik verfolgen wir das Ziel, die Anteilseigner angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung von Infineon zu beteiligen und auch in Zeiten langsameren Wachstums eine mindestens unveränderte Dividende ausschütten zu können.
Unsere Personalstrategie leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Infineon die Wachstums- und Profitabilitätsziele erreichen und erfolgreich durch unterschiedliche wirtschaftliche Phasen navigieren kann. Demgemäß hat sie das Ziel, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, langfristig erfolgreich zu sein. Erfolgreich, indem sie das, was sie tun, gerne tun und motiviert sind, auch herausfordernde Aufgaben anzunehmen. Und langfristig dadurch, dass wir uns gemeinsam auf die Arbeitsbedingungen von morgen vorbereiten und darüber die persönliche Arbeitsfähigkeit nachhaltig sichern. Dazu benötigen wir attraktive Arbeitswelten, ein wettbewerbsfähiges Talentmanagement sowie leistungsfähige Personalprozesse.
Um auch in Zukunft innovativ, wettbewerbsfähig und erfolgreich zu sein, ist Infineon stets auf der Suche nach den besten Talenten. Keine einfache Aufgabe - denn es gibt immer weniger Expertinnen und Experten. Zum Talentmanagement gehört auch, neue Kolleginnen und Kollegen erfolgreich einzugliedern. Wir tun das mit systematischen und individuell angepassten Onboarding-Maßnahmen. Ein großer Vorteil ist das positive Arbeitgeber-Image von Infineon, das uns dabei hilft, Talente zu gewinnen und zu halten. Dass wir an zukunftsträchtigen Produkten arbeiten und einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen, macht unser Unternehmen für viele potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr attraktiv.
Wir definieren uns auch über unsere Art der Zusammenarbeit, zum Beispiel mit einer ausgeprägten Feedback-Kultur. Sie wird bei uns unter anderem in "Führungsgesprächen" gelebt - ein Format, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führungsperson Rückmeldung geben. Die neuen Infineon-Führungsprinzipien bekräftigen unser Bestreben, unsere Führungsqualitäten stets zu verbessern. Sie wurden im Frühjahr 2019 über das Top-Management eingeführt und fördern Feedback und Selbstreflexion. Dies stärkt nicht nur die Leistungsfähigkeit der Organisation, sondern auch das Miteinander. Dieses Miteinander findet statt in einem internationalen Arbeitsumfeld mit Kolleginnen und Kollegen aus mehr als 100 Nationen. Auf diese Vielfalt sind wir stolz. 2019 feierte Infineon den ersten globalen Diversity-Tag - ein voller Erfolg! Und das für 2020 avisierte Zwischenziel von 15 Prozent Frauen in Führungspositionen haben wir bereits in diesem Jahr erreicht (langfristiges Ziel: 20 Prozent).
Die letzte Great Place to Work (r) -Befragung bestätigt die Zufriedenheit der Belegschaft - nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Mehr als 80 Prozent der befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Infineon sagen: "Alles in allem ist das ein sehr guter Arbeitsplatz." Auch dies ist Anlass für uns, das Unternehmen weiter auf die Arbeitswelten der Zukunft vorzubereiten - um mit neuen Generationen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfolgreich zu sein. Das betrifft die flexible Gestaltung von Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Arbeitszeit, mobiles Arbeiten, Sabbatical) ebenso wie die Weiterentwicklung der Arbeitsplätze im Produktionsbereich ("Industrie 4.0"). Dabei legen wir großen Wert auf den konstruktiven Dialog und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen. Unsere Lernformate richten wir ebenso auf Digitalisierung und Arbeitswelten der Zukunft aus. So haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise mit LinkedIn Learning-on-Demand-Zugriffe auf ein großes Trainingsangebot von hoher Qualität in verschiedenen Sprachen.
Wir arbeiten weiter an einer hocheffizienten HR-Infrastruktur, die es der Organisation erlaubt, flexibel auf Wachstum und veränderte Anforderungen zu reagieren. Deshalb verbessern wir konsequent die Kernprozesse im Personalwesen, zum Beispiel das Performancemanagement, die Nachfolgeregelung und die Vergütungsplanung. Durch die neuen anwenderorientierten Prozesse und Tools stärken wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin, ihre Rollen und Verantwortlichkeiten für ihre persönliche Entwicklung selbstbestimmt wahrzunehmen. Der Mensch steht im Fokus unseres Handelns. Denn nur zufriedene, gesunde und erfolgreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen langfristig unternehmerische Höchstleistungen möglich.
Neben dem Personalkerngeschäft ist die geplante Akquisition des US-Unternehmens Cypress von hoher Priorität. In der Vorbereitung der Integration der weltweit fast 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Cypress leistet HR einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung - in strategischer, finanzieller und kultureller Hinsicht gleichermaßen.
Weitere Informationen inklusive detaillierter Statistiken finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht 2019 und im Personalbericht 2019.
@ www.infineon.com/nachhaltigkeit_reporting
@ www.infineon.com/personalbericht
Infineon gliedert sich in vier Segmente, deren strategische Ausrichtung sich aus der Konzernstrategie ableitet. Alle Aktivitäten können einem der übergeordneten Wachstumstreiber zugeordnet werden - Energieeffizienz, Mobilität, dem Internet der Dinge & Big Data sowie Sicherheit. Dabei verantworten die Segmente bestimmte Bereiche, die ihre Kernkompetenzen widerspiegeln. Das Geschäft mit Halbleitern für die Automobilelektronik wird von Automotive verantwortet. Industrial Power Control konzentriert sich auf Leistungshalbleiter hauptsächlich für industrielle Anwendungen, während Power Management & Multimarket die konsumentennäheren Applikationen und Stromversorgungen im Allgemeinen adressiert. Aktivitäten rund um klassische und neue Sicherheitsanwendungen sind im Segment Digital Security Solutions gebündelt.
Unsere Märkte wachsen immer mehr zusammen, sodass eine strikte organisationsbezogene Abgrenzung nicht angebracht wäre. Technologien und Produkte kommen mehr und mehr übergreifend zum Einsatz, entlang unserer strategischen Ausrichtung "Vom Produkt zum System". Besonders die digitale Transformation erfordert flexible und innovative Ansätze. Teams aus unterschiedlichen Organisationseinheiten arbeiten applikations- und kompetenzbezogen zusammen. In solchen Fällen übernimmt ein Segment die Verantwortung für das Gesamtsystem und entwickelt die Roadmap für die Applikation, während die Verantwortung für die benötigten Technologien und Produkte in den angestammten Organisationseinheiten verbleibt. Analog arbeiten die Segmente auch bei der Technologieentwicklung zusammen. Die Elektromobilität ist ein Kernthema für Automotive, sodass dieses Segment folglich die Verantwortung für das System hat. Allerdings profitieren auch die Segmente Industrial Power Control und Power Management & Multimarket vom Aufbau der erforderlichen Ladeinfrastruktur sowie neuen Anforderungen im Fahrzeug.
UMSATZ
€3.503 Millionen
SEGMENTERGEBNIS
€404 Millionen
Das Segment Automotive bietet Halbleiter und Halbleiterlösungen für Automobilanwendungen. Mit dem breiten Produktportfolio an Mikrocontrollern, intelligenten Sensoren, Sende- und Empfangs-ICs für Hochfrequenz und Radar sowie diskreten und integrierten Leistungshalbleitern sind die wichtigsten Anwendungsfelder im Fahrzeug abgedeckt: Antrieb & Energiemanagement, Karosserie- und Komfortelektronik sowie Fahrsicherheit. Diese umfassende Produktpalette, verbunden mit einem hohen Qualitätsniveau, Innovationen und langfristige partnerschaftliche Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette machen uns seit über 40 Jahren zu einem bevorzugten Partner der Automobilindustrie. Unsere Technologien tragen zur nachhaltigen Mobilität bei - indem sie einerseits den Kraftstoffverbrauch, die Emissionen und die Kosten reduzieren und andererseits die Sicherheit und die Leistung erhöhen.
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| Antriebsstrang | Assistenz- und Sicherheitssysteme | Informationssicherheit | Komfortelektronik |
|---|---|---|---|
| > Batteriemanagement | > ABS (Antiblockiersystem) | > Authentifizierung von Originalteilen | > Federung |
| > Batterieladesteuerung | > Abstandswarnung | > Fahrtenschreiber | > Fensterheber |
| > Generatorregelung | > Airbag | > Kommunikation (Auto-zu-Auto, Auto-zu-Infrastruktur) | > Karosseriesteuergeräte |
| > Getriebesteuerung | > Automatisches Parken | > Schutz vor Manipulation der Software | > Klimaanlage |
| > Start-Stopp-Automatik | > Elektronisch geregelte Fahrwerke | > Schutz vor Manipulation von Geräten (z. B. Kilometerzähler) | > Kofferraumklappe |
| > Steuerung für elektrischen Antriebsmotor | > Elektronische Lenkunterstützung (Servolenkung) | > Lenkung | |
| > Steuerung für Verbrennungsmotor | > ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) | > Lichtsteuerung | |
| > Notbremsassistent | > Scheibenwischer | ||
| > Reifendrucküberwachung | > Schiebedach | ||
| > Spurhalteassistent | > Sitzelektronik | ||
| > Tempomat | > Türelektronik | ||
| > Totwinkelerkennung |
Die Automobilindustrie steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Voraussichtlich sehen wir in den kommenden fünf Jahren mehr Veränderungen als in den 20 Jahren zuvor. Gründe hierfür sind der Wunsch nach immer intelligenteren Autos und die Forderung nach Einhaltung immer strengerer Emissionsstandards und damit nachhaltiger Mobilität.
Von Fahrerassistenzsystemen einerseits wie auch von streckenweise eigenständig fahrenden Fahrzeugen beziehungsweise den eines Tages autonomen Robo-Taxis oder Robo-Bussen andererseits wird erwartet, dass sie, anders als Menschen, keinen einzigen Fahrfehler machen und immer perfekt funktionieren. Von solchen Fahrzeugen wird außerdem erwartet, dass sie auch im Fall eines Fehlers so lange zuverlässig funktionieren, bis sie zu einem für alle Verkehrsteilnehmer sicheren Halt gelangt sind. Ein solches fehlertolerantes Verhalten erfordert die Verlässlichkeit des Gesamtsystems "Auto" und damit die Verlässlichkeit all seiner Steuergeräte und deren Komponenten. Sie alle müssen fehlertolerant sein und "hochverfügbar", also gegen Ausfall geschützt, und dies über die Einsatzdauer des Fahrzeugs hinweg. Infineon bietet bereits seit geraumer Zeit Konzepte und Lösungen für die Verlässlichkeit auf der Komponenten- und Subsystemebene. Die Halbleiterlösungen des Unternehmens ermöglichen Systeme, die die hohen Anforderungen funktionaler Sicherheit gemäß ISO 26262 erfüllen. Sie sichern ferner die Datenkommunikation innerhalb des Fahrzeugs und die mit seiner Außenwelt ab. Schwerpunkte liegen dabei auf der Bereitstellung von verlässlichen Sensoren, verlässlichen Mikrocontrollern, verlässlicher Leistungselektronik, verlässlicher Fahrzeugkommunikation und verlässlicher Stromversorgung.
Dabei eignen sich unsere Produkte sowohl für die klassischen Applikationen im Fahrzeug - Antrieb, Komfort, Sicherheit - als auch für die Megatrends der Branche wie Elektromobilität und automatisiertes Fahren. In den klassischen Applikationen wird unser Wachstum einerseits durch neue Funktionen in den Bereichen Lichttechnik, Komfort und Fahrsicherheit getrieben und andererseits durch die weitere Elektrifizierung verschiedener Fahrzeugfunktionen. Das lässt die Anzahl der elektronischen Komponenten - und damit den Halbleiterbedarf - pro Fahrzeug ansteigen. Die beiden Megatrends Elektromobilität und automatisiertes Fahren erhöhen den durchschnittlichen Halbleiterbedarf pro Fahrzeug weiter. Während Einführung und Verbreitung des autonomen Fahrens noch dauern werden, sind Fahrerassistenzsysteme von Kunden sehr gefragt und werden ihr bereits starkes Wachstum auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Im Vergleich dazu steht die Elektromobilität noch eher am Anfang der Marktdurchdringung.
Im Bereich Leistungselektronik sind wir bei siliziumbasierten Halbleiterlösungen unangefochtener Marktführer im Automobilmarkt. Neue Materialien wie Siliziumkarbid und Galliumnitrid eignen sich gut in der Leistungselektronik und eröffnen zusätzliches Verbesserungspotenzial bei Effizienz und Leistungsdichte. Heute sind wir bei Leistungselektronik fürs Auto als einziger Hersteller in der Lage, das ganze Portfolio an Technologien und Gehäuseformen - vom ungehäusten Chip bis hin zum hochintegrierten Modul - anbieten und so die passende Lösung für die unterschiedlichsten Kundenanforderungen erfüllen zu können. Auf dem Weg zum automatisierten Fahren profitieren wir als Nummer zwei bei Sensorchips schon heute stark von den immer zahlreicheren Fahrerassistenzsystemen. Diese leisten einen enormen Beitrag, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Langfristig steigt die Anzahl der Radarsysteme im Fahrzeug, und sie werden mehr als heute durch weitere Sensortechnologien ergänzt. Von dieser Entwicklung wird Infineon nicht nur bei Sensorchips profitieren. Unsere Mikrocontroller der AURIX(tm)-Familie übernehmen einen wesentlichen Teil der Signalverarbeitung beispielsweise in radar- und kamerabasierten Fahrerassistenzsystemen. Außerdem spielen sie auch beim zunehmenden Automatisierungsgrad der Fahrzeuge eine wichtige Rolle und dem damit verbundenen Bedarf an sicheren, verlässlichen Steuersystemen im Automobil. Mikrocontroller unserer AURIX(tm)-Familie steuern Systeme (zum Beispiel Lenkung und Bremse) und fungieren auch als Host-Controller, die die funktionale Sicherheit zentraler Steuergeräte absichern.
Wesentlich für unseren Erfolg sind partnerschaftliche Kundenbeziehungen, unser konsequenter Qualitätsansatz und die Weiterentwicklung vom Produktdenken zum Systemverständnis. Wir wollen die Systeme und Anwendungen unserer Kunden und ihre Erfolgsfaktoren verstehen und können ihnen so mit Produkten, die auf die zukünftigen Anforderungen ausgerichtet sind, einen entscheidenden Mehrwert bieten. Diese enge Zusammenarbeit über die Wertschöpfungskette hinweg ermöglicht zielgerichtete Innovation und verschafft uns neue Möglichkeiten, uns vom Wettbewerb zu differenzieren und nachhaltig profitabel zu wachsen. Wie bei der Konzernstrategie beschrieben, sind wir mit unserer Aufnahme ins strategische Lieferantennetzwerk FAST des Volkswagen-Konzerns einer der wichtigsten Partner von Volkswagen im Bereich Elektromobilität. Gemeinsam mit unseren Kunden wollen wir auf diese Weise dazu beitragen, dass die Elektromobilität im Alltag der Menschen ankommt. Unser konsequenter Qualitätsansatz ist hochgeschätzt. Toyota, Japans größter Automobilhersteller, zeichnete uns bereits mehrmals für fehlerfreie Lieferungen an sein Hirose-Werk aus; im Jahr 2019 für mittlerweile fünf Jahre makelloser Qualität. Dieser Qualitätsansatz erlaubt es uns, zum Beispiel in Japan schneller als der Markt zu wachsen. Für Qualität und Innovation wurden wir zudem als erster Halbleiterhersteller überhaupt vom koreanischen Autohersteller Hyundai Kia als "Partner of the Year" ausgezeichnet. Continental, einer der weltweit größten Automobilzulieferer, kürte Infineon zum "Zulieferer des Jahres 2018" in der Kategorie "Electronics".
Der Weltmarkt für Automobilhalbleiter wuchs von US$34,469 Milliarden im Kalenderjahr 2017 um 9,3 Prozent auf US$37,668 Milliarden im Kalenderjahr 2018 (Quelle: Strategy Analytics). Alle Regionen trugen zum Wachstum bei. Europa ist mit rund US$13 Milliarden mit deutlichem Abstand die größte Region. Es folgen China und Nordamerika mit einer Marktgröße von jeweils rund US$7 Milliarden. Japan ist mit rund US$6 Milliarden nur unwesentlich kleiner. Mit einem Umsatzzuwachs von 24,7 Prozent hat Infineon in Japan im vergangenen Jahr ein Rekordwachstum erzielt. Der Marktanteil hat sich dabei um 1,1 Prozentpunkte erhöht. Infineon fasst in Japan immer besser Fuß. Mit einem Marktanteil von 7,3 Prozent erreicht Infineon inzwischen die Marktposition vier. Damit besteht auch in Zukunft weiteres, überproportionales Wachstumspotenzial. Auch in China (Wachstum von 19,2 Prozent) und Europa (Wachstum von 13,0 Prozent) konnte Infineon den Umsatz mit zweistelligen Prozentsätzen steigern. In den anderen Regionen wurden einstellige prozentuale Zuwächse erzielt.
Im Gesamtmarkt für Automobilhalbleiter hat Infineon seine zweite Marktposition weiter gefestigt. Während der Marktführer 0,4 Prozentpunkte Marktanteil abgab und nun bei 12,0 Prozent steht, hat Infineon seinen Marktanteil um 0,4 Prozentpunkte auf 11,2 Prozent gesteigert. Der Marktanteil des drittgrößten Unternehmens verminderte sich um 1,1 Prozentpunkte auf 8,9 Prozent. Die fünf größten Marktteilnehmer erreichten zusammen einen Marktanteil von 47,9 Prozent.
Im Segment Automotive erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz in Höhe von €3.503 Millionen. Dies entsprach einem Wachstum von 7 Prozent verglichen mit dem Umsatz des Vorjahres in Höhe von €3.284 Millionen. Das Segment steuerte 44 Prozent des Konzernumsatzes bei.
Entgegen den Vorjahren setzte sich das Wachstum der globalen Fahrzeugproduktion während des Geschäftsjahres 2019 nicht fort. Für das Kalenderjahr 2019 erwarten die Marktanalysten, dass die Anzahl der weltweit hergestellten Fahrzeuge gegenüber dem Vorjahr um rund 6 Prozent zurückgeht.
Trotz einer insgesamt geringeren Fahrzeugproduktion während des Geschäftsjahres 2019 ist Infineons Automotive-Segment weiter gewachsen. Das liegt zum einen daran, dass Infineon stark in Fahrzeugen der Oberklasse und der oberen Mittelklasse vertreten ist. Beide Fahrzeugklassen enthalten durchschnittlich mehr Halbleiter als Fahrzeuge der Mittel- und der Kompaktklasse. Zum anderen liegt es daran, dass die Produktion von Fahrzeugen der Oberklasse und der oberen Mittelklasse prozentual weniger stark zurückging als die weltweite Fahrzeugproduktion.
Infineon profitiert unter anderem von neuen Funktionen in den Bereichen Beleuchtung, Komfort und Fahrsicherheit sowie von der Elektrifizierung von bislang hydraulischen beziehungsweise elektromechanischen Aggregaten. Zudem bleiben die beiden Megatrends Elektromobilität und automatisiertes Fahren beziehungsweise Fahrerassistenzsysteme bestimmend für den Anstieg des durchschnittlichen Halbleiterwerts im Auto. Sie gehören zu den strukturellen Wachstumsfaktoren für Infineon und sorgen in den nächsten fünf Jahren für voraussichtlich etwa zwei Drittel des Wachstums im Segment Automotive.
Halbleiter sind neben der Batterie eine essenzielle Komponente für den Megatrend Elektromobilität. Hierfür hat Infineon derzeit das industrieweit breiteste Angebot an Leistungshalbleitern mit jeweils passender Aufbau- und Verbindungstechnik von Chip und Gehäuse: vom einzelnen Chip über diskrete Komponenten, in Leiterplatten eingebettete Chips bis hin zu kompletten Modulen. Dabei setzt Infineon sowohl auf das klassische Halbleitermaterial Silizium als auch auf das neue Material Siliziumkarbid. Ein breites Produktportfolio und umfangreiches Systemwissen tragen dazu bei, dass Infineon flexibel auf Kundenanforderungen eingehen kann. Des Weiteren bietet Infineon auch die weiteren Komponenten an, die neben Leistungshalbleitern für das Gesamtsystem benötigt werden -Ansteuerungschips, Mikrocontroller und Sensorik. So ermöglicht Infineon seinen Kunden die einfache und zeitsparende Entwicklung ihrer Produkte. Dabei erfüllt das Produktportfolio von Infineon die hohen Qualitäts- und Zuverlässigkeitsanforderungen der Automobilindustrie.
Auf das zukünftige Wachstum der Elektromobilität und die damit verbundene deutliche Nachfrageerhöhung nach Leistungshalbleitern sieht sich das Unternehmen deutlich besser vorbereitet als der Wettbewerb. Der Grund hierfür ist, dass Infineon seit Jahren deutlich mehr als die Wettbewerber in Fertigungskapazitäten investiert. Die Fähigkeit eines Halbleiterlieferanten, die erwartete stark steigende Nachfrage zuverlässig und liefersicher bedienen zu können, ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Die Halbleiterlösungen von Infineon sind für alle Arten von Elektrofahrzeugen geeignet: reine Elektrofahrzeuge sowie Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge einschließlich 48-Volt-Technologie. In China, dem weltweit größten Markt für Elektromobilität, setzte sich im Kalenderjahr 2018 das starke Wachstum bei der Produktion von Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid- oder reinem Elektroantrieb mit fast 60 Prozent fort. Dort kam es allerdings in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 2019 aufgrund von Subventionskürzungen der Regierung zu einem deutlichen Einbruch in der Nachfrage nach Elektrofahrzeugen.
Gemeinsam mit dem Partner Schweizer Electronic AG hat Infineon im Geschäftsjahr 2019 mit Chip-Embedding eine innovative Technologie im Bereich 48-Volt für Mild-Hybridfahrzeuge auf den Markt gebracht. Dabei werden die Niedervolt-Transistoren von Infineon bereits bei der Herstellung der Platine durch die Schweizer Electronic AG in diese eingearbeitet, anstatt die Transistoren, wie bisher üblich, später auf der Platine zu verlöten. Chip-Embedding hat einen großen Mehrwert für die Kunden von Infineon, denn deren Systeme werden kompakter und dabei noch effizienter. Im Vergleich zu einem konventionell aufgebauten System erhöht die Chip-Embedding-Technologie beispielsweise die Leistungsfähigkeit von einem 48-Volt-Startergenerator um rund 60 Prozent.
Im Zusammenhang mit dem Megatrend automatisiertes Fahren setzte sich im Bereich Fahrerassistenzsysteme das dynamische Nachfragewachstum fort. Der Umsatz mit Radarsensor-ICs und AURIX(tm)-Mikrocontrollern erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 abermals deutlich. 77-Gigahertz-Radarsysteme, die für den Einsatz bei mittleren und größeren Entfernungen geeignet sind, waren besonders gefragt.
Das Wachstum bei AURIX(tm)-Mikrocontrollern war vor allem durch die Verwendung als Signalprozessor in Radarsystemen oder als Hostprozessor in Kamerasystemen getrieben. Die Nachfrage für den Einsatz des Controllers im zentralen Gateway, bei der Telematics Unit und beim Zugang zum Infotainment-System des Fahrzeugs entwickelte sich ebenfalls sehr positiv. Bei der Sensor-Fusion-Box, also der Einheit, in der alle Signale zum assistierten Fahren zusammenlaufen, steigt die Bedeutung des AURIX(tm)-Mikrocontrollers immer weiter an. In diesem Bereich war der Umsatz jedoch noch vergleichsweise gering. In den klassischen Anwendungsbereichen der Mikrocontroller, dem Antriebsstrang und den allgemeinen Sicherheitssystemen, entwickelte sich die Nachfrage ebenfalls erfreulich, bei jedoch im Vergleich zum Bereich Fahrerassistenzsysteme deutlich niedrigeren Wachstumsraten.
Das Segmentergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr €404 Millionen und war damit niedriger als das Segmentergebnis des Vorjahres in Höhe von €466 Millionen. Bezogen auf den Umsatz betrug die Segmentergebnis-Marge 11,5 Prozent (Vorjahr: 14,2 Prozent).
Trotz des erfreulichen Umsatzanstiegs ist im vergangenen Geschäftsjahr das Segmentergebnis zurückgegangen. Die Gründe hierfür waren zum einen, dass das Umsatzwachstum zu einem großen Teil auf der gestiegenen Nachfrage nach Produkten für Elektromobilität basiert. Der Anteil am Segmentumsatz war nach rund 10 Prozent im Vorjahr auf rund 13 Prozent gestiegen; die Profitabilität dieser Produkte liegt aufgrund hoher Investitionen in Entwicklung und Fertigung jedoch noch nicht auf dem durchschnittlichen Margenniveau des Segments Automotive. Zum anderen wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 ein noch höheres Umsatzwachstum als die erreichten 7 Prozent erwartet. Dementsprechend konnte vor allem in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres die vorhandene Fertigungskapazität nicht vollständig genutzt werden. Dies führte zu Leerstandskosten, die sich negativ auf das Segmentergebnis auswirkten.
UMSATZ
€1.418 Millionen
SEGMENTERGEBNIS
€251 Millionen
Das Segment Industrial Power Control ist spezialisiert auf die effiziente Wandlung elektrischer Energie über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg: Erzeugung, Speicherung, Übertragung und Nutzung. Schwerpunkte sind effiziente Antriebe, intelligente Motorsteuerungen und erneuerbare Energien. Das umfassende Produktportfolio besteht hauptsächlich aus IGBT-Leistungstransistoren, Treiber-ICs zu deren Ansteuerung sowie Komponenten auf Basis von Siliziumkarbid. Die Produkte bieten wir in unterschiedlichen Bauformen an, als diskrete Bauelemente und als Module mit unterschiedlichem Funktionsgrad. Dies deckt nahezu den kompletten Leistungsbereich von wenigen Hundert Watt bis zu mehreren Megawatt ab. Die Anwendungsfelder reichen von Windkraft- oder Fotovoltaikanlagen über Systeme zur Energiespeicherung, Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungen (HGÜ), Schienenfahrzeuge und industrielle Antriebe bis hin zu Haushaltsgroßgeräten.
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| Energieerzeugung | Energieverteilung | Energieverbrauch | ||
|---|---|---|---|---|
| > Energiespeicherung | > Anbindung von Offshore-Windparks | Haushaltsgeräte | Industrieantriebe 1 | Industrielle Stromversorgungen |
| > Fotovoltaikanlagen | > FACTS (Flexible AC Transmission Systems) | > Geschirrspülmaschinen | > Antriebstechnik | > Batterieladesysteme |
| > Windkraftanlagen | > Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) | > Induktionskochfelder | > Aufzugssysteme | > Heimstromspeicher |
| > Klimaanlagen | > Automatisierungstechnik | > Hilfsstromversorgungen | ||
| > Kühlschränke | > Bohrtürme | > Ladestationen für Elektrofahrzeuge | ||
| > Mikrowellenherde | > Fördertechnik | > Unterbrechungsfreie Stromversorgungen Industrieroboter | ||
| > Staubsauger | > Klimatechnik | |||
| > Waschmaschinen Industriefahrzeuge | > Pipelines | |||
| > Agrarfahrzeuge | > Rolltreppen | |||
| > Baufahrzeuge | > Walzstraßen Schienenfahrzeuge | |||
| > Elektrolieferfahrzeuge | > Lokomotiven | |||
| > Gabelstapler | > Metrozüge | |||
| > Hybridbusse | > Schnellzüge | |||
| > Straßenbahnen |
1 Hierzu zählen Motoren, Kompressoren, Pumpen und Ventilatoren.
Leistungshalbleiter stellen ein zentrales Element für die Produkte und Systeme unserer Kunden dar. Sie bestimmen wesentlich Funktion, Effizienz, Größe, Gewicht und Kosten der Systeme. Die Produkte des Segments Industrial Power Control bilden dabei das Fundament für eine effiziente Erzeugung, Speicherung und nahezu verlustfreie Übertragung elektrischer Energie einerseits sowie für die Reduzierung von Verlusten beim Verbrauch andererseits. Das Kerngeschäft besteht aus diskreten IGBTs, ungehäusten IGBT-Chips, die der Kunde selbst weiterverarbeitet, IGBT-Modulen sowie den jeweils zugehörigen Treiber-ICs. Diesen Kern wollen wir weiterhin stärken. Unsere bestehenden Produkte entwickeln wir kontinuierlich weiter. Hierzu nutzen wir unsere Skalenvorteile sowohl in Forschung und Entwicklung als auch in der Fertigung. Damit erreichen wir ein breites kosten- und performanceoptimiertes Portfolio. Darüber hinaus entwickeln wir Produkte mit langfristigem Differenzierungspotenzial. Exemplarisch hierfür ist das PrimePACK(tm)-Modul, welches die IGBT5-Chip-Technologie mit dem .XT-Modul-Aufbau kombiniert. Während die IGBT5-Chip-Technologie höhere Leistungsdichten mit geringeren statischen und dynamischen Verlusten ermöglicht, sorgt in den Modulen die .XT-Aufbau- und Verbindungstechnologie für eine längere Lebensdauer durch eine verbesserte thermische Lastwechselfestigkeit. Somit liefert sie unseren Kunden einen signifikanten Mehrwert bei Hochleistungs-Wechselrichtern in Wind- und Fotovoltaikanwendungen sowie in industriellen Antrieben.
Unseren Produktkern stärken und erweitern wir durch den Einsatz neuer Materialien. Die Basistechnologie Siliziumkarbid-(SiC)-MOSFET haben wir erfolgreich zur Serienreife gebracht. Hierbei ist die Easy-Modul-Familie ein zentraler Erfolgsfaktor. Sie bietet unseren Kunden eine flexible und einfach skalierbare Modullösung. Dadurch nimmt die Easy-Modul-Familie eine Schlüsselposition bei Applikationen wie Fotovoltaik, industrieller Automatisierung und der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Neben den Modulen stärken wir nun die Serienproduktion unseres umfassenden Produktportfolios an diskreten SiC-MOSFET-Komponenten. Bei unseren SiC-Produkten kann sich unser Kunde darauf verlassen, dass er die gewohnte Zuverlässigkeit geliefert bekommt und ebenfalls die Unterstützung bei der Entwicklung von Systemen, basierend auf dem neuen Material. So nehmen wir eine Führungsrolle im Bereich Siliziumkarbid bei Industrieanwendungen ein.
Das bei der Anwendung von diskreten IGBTs und IGBT-Modulen gewonnene Know-how nutzt das Segment Industrial Power Control, um in angrenzenden Produktbereichen zusätzliches Wachstumspotenzial zu erschließen, zum Beispiel mit den sogenannten Intelligent Power Modules (IPMs). Durch die funktionale Integration von Treibern und Schaltern sorgen unsere CIPOS(tm)-IPMs für höhere Effizienz bei Antrieben für Kleinmotoren und helfen so unseren Kunden, neue Standards für Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten sowie bei industriellen Anwendungen zu erfüllen. Zum anderen ermöglichen diese integrierten Produkte eine deutliche Reduzierung von Systemgröße und Entwicklungsaufwand. Darüber hinaus bieten die Produkte der iMOTION(tm)-Familie, es sind im Prinzip anwendungsoptimierte Mikrocontroller, die Möglichkeit einer einfach implementierbaren intelligenten Motorsteuerung. Für diese kompakten Produkte bietet Infineon Referenzdesigns und schlüsselfertige Lösungen an. Bei den von Infineon entwickelten speziellen Treiber-Algorithmen braucht der Kunde nur wenige Parameter anpassen, um eine leistungsfähige Lösung für sein Problem zu bekommen. Sie werden in Haushaltsgeräten aller Art, vom Haarfön über die Waschmaschine bis zur Klimaanlage, eingesetzt.
Auf Basis dieses Portfolios adressiert das Segment Industrial Power Control einerseits langfristig besonders wachstumsstarke Anwendungsfelder wie Industrieautomatisierung, erneuerbare Energien und Haushaltsgeräte und bedient andererseits aufkommende Applikationen für Leistungshalbleiter wie zum Beispiel die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge oder elektrifizierte Nutzfahrzeuge.
Der Weltmarkt für IGBT-basierte Leistungshalbleiter, bestehend aus diskreten IGBT-Leistungstransistoren und IGBT-Modulen, erreichte im Kalenderjahr 2018 eine Größe von US$6,224 Milliarden. Das entsprach einem Anstieg um 17,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von US$5,303 Milliarden (Quelle: Informa Tech). Infineon hat mit einem Marktanteil von 28,6 Prozent seine Führungsposition weiter ausgebaut (plus 1,8 Prozentpunkte). Die fünf größten Marktteilnehmer kamen zusammen auf einen Marktanteil von 66,4 Prozent.
Ein stark wachsender Teilmarkt der Leistungshalbleiter sind die IPMs. Im Kalenderjahr 2018 ist der Umsatz von Infineon in diesem Bereich um 24,2 Prozent gestiegen und lag damit sehr deutlich über dem Marktwachstum von 7,6 Prozent. Hierdurch hat Infineon 1,6 Prozentpunkte Marktanteile gewonnen und seine Top-3-Position weiter ausgebaut. Der Marktanteil von Infineon bei IPMs beträgt nun 12,0 Prozent.
Im Segment Industrial Power Control erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz in Höhe von €1.418 Millionen. Dies entsprach einem Wachstum von 7 Prozent verglichen mit dem Umsatz des Vorjahres in Höhe von €1.323 Millionen. Das Segment steuerte 18 Prozent des Konzernumsatzes bei.
Nahezu alle Anwendungen trugen im abgelaufenen Geschäftsjahr zum Umsatzanstieg bei. Die Wachstumsraten der Bereiche Windenergie, industrielle Stromversorgungen, Zugsysteme und Energieverteilung lagen dabei über dem Segmentdurchschnitt.
Den zweithöchsten absoluten Umsatzanstieg steuerte im abgelaufenen Geschäftsjahr der Bereich elektrische Antriebe bei. Mit rund einem Drittel Umsatzanteil sind elektrische Antriebe der größte Bereich des Segments. Der Grund für den höheren Umsatz bei dieser Anwendung war im Wesentlichen der weiterhin steigende Automatisierungsgrad von Fabriken und industriellen Produktionsanlagen. Dies schlug sich insbesondere in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres nieder und erstreckte sich über alle Leistungsklassen des Produktportfolios.
Mit etwas unter einem Fünftel Umsatzanteil ist der Bereich Haushaltsgeräte der zweitgrößte Bereich des Segments. Dieser Bereich wies im abgelaufenen Geschäftsjahr nach zuvor guten Wachstumsraten kein Wachstum mehr auf. Aufgrund neuer Effizienzvorschriften zum Energieverbrauch, wie beispielsweise in China, wird für die kommenden Jahre erwartet, dass die Nachfrage nach inverterisierten Endgeräten - zum Beispiel Klimaanlagen oder Waschmaschinen - auf einem hohen Niveau verbleiben wird. Hiervon profitiert vor allem die Nachfrage nach IPMs der CIPOS(tm)-Familie sowie Motorsteuerungslösungen der iMOTION(tm)-Familie. Die Marktakzeptanz unserer Produkte zeigt sich auch an der Steigerung unseres Marktanteils bei IPMs (siehe Abschnitt "Marktposition" in diesem Kapitel).
Der Bereich erneuerbare Energien verzeichnete ein erfreuliches Wachstum. Mit Produkten für Windenergie werden knapp 10 Prozent des Segmentumsatzes von Industrial Power Control erzielt. Hier stieg der Umsatz um mehr als 35 Prozent und lieferte damit den höchsten absoluten Umsatzanstieg innerhalb des Segments. Das lag zum einen am soliden Zubau der Windenergie auf globaler Ebene. Diese wird im Kalenderjahr 2019 weltweit voraussichtlich um mehr als 65 Gigawatt neu installierte Leistung ansteigen. Zum anderen hat Infineon mit dem PrimePACK(tm) IGBT5 .XT wichtige Kundenaufträge gewonnen. Bei Fotovoltaik ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr hingegen ein etwas anderes Bild. Aufgrund der politischen Unsicherheiten war das erste Halbjahr des Geschäftsjahres von Zurückhaltung geprägt. Durch die Ankündigung der chinesischen Regierung im Mai, den Zubau von Fotovoltaikanlagen im Kalenderjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr stabil zu halten und verstärkt auf auktionsbasierte Modelle zu setzen, kam es in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 2019 zu einem erheblichen Nachholeffekt, der sich in Summe in einem Umsatzwachstum von 4 Prozent niederschlug. Auch in den kommenden Jahren wird weltweit mit einem Wachstum beim Zubau von Fotovoltaikanlagen gerechnet. Getrieben wird der Zubau durch Europa, den Nahen Osten, Afrika sowie Südostasien. Der Bereich Fotovoltaik trägt mit circa 10 Prozent zum Segmentumsatz bei.
Das Umsatzwachstum im Bereich Zugsysteme betrug rund 10 Prozent. Schwerpunktregion war weiterhin China. Dort bestand Bedarf bei allen Zugvarianten: Hochgeschwindigkeitszüge, Metrobahnen sowie elektrische beziehungsweise teilelektrische Lokomotiven für Güterzüge.
Auch Bereiche mit einem kleineren Umsatzanteil trugen zum Umsatzwachstum bei. Wachstumstreiber im Bereich Energieverteilung ist weiterhin die Anbindung von Wind- und Solarparks. Hinzu kam die Nachfrage durch große Infrastrukturprojekte im Bereich Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) in China, den USA und Indien. Der Umsatz im Bereich industrieller Stromversorgung stieg um rund 15 Prozent. Im Bereich Industriefahrzeuge verminderte sich der Umsatz, im Wesentlichen bei Hybridbussen, insbesondere getrieben von einer geänderten Subventionspolitik in China.
Im Geschäftsjahr 2019 hat Infineon sein Portfolio an Siliziumkarbid-Transistoren weiter ausgebaut. Hinzugekommen sind zwölf diskrete Produkte sowie sieben weitere Derivate im Easy-Modul-Gehäuse für die bereits im Industriemarkt sehr gut eingeführten Siliziumkarbid-MOSFETs mit der Spannungsklasse 1.200 Volt. Des Weiteren wurde auch eine Produktfamilie mit 650-Volt-CoolSiC(tm)-MOSFETs eingeführt. Hierdurch erweitert sich das Spektrum von den bisher hauptsächlich adressierten Anwendungen industrielle Schaltnetzteile und Fotovoltaik-Wechselrichter um die Bereiche Batterieladeinfrastruktur, Energiespeicherlösungen, Motorantriebe, Nebenaggregate in Zugsystemen, Schaltnetzteile für Server und Telekomanwendungen sowie industrielle Stromversorgungen. Aus dieser Vielzahl von möglichen Anwendungsfeldern ergibt sich im industriellen Umfeld ein konkretes Umsatzpotenzial von rund €1 Milliarde in den kommenden Jahren. Dank seiner führenden Position in den hierfür relevanten Chip- und Gehäuse-Technologien ist Infineon optimal aufgestellt, um das Marktpotenzial zu nutzen. So konnte der Umsatz mit Siliziumkarbid-MOSFETs in industriellen Anwendungen im letzten Geschäftsjahr mehr als vervierfacht werden.
Das Segmentergebnis erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr €251 Millionen und war damit etwas niedriger als der Wert im Vorjahr von €256 Millionen. Bezogen auf den Umsatz betrug die Segmentergebnis-Marge 17,7 Prozent (Vorjahr: 19,3 Prozent).
Das Segmentergebnis wurde positiv beeinflusst durch den Ergebnisbeitrag aus dem gestiegenen Umsatz. Gleichzeitig stiegen die Kosten für Einsatzfaktoren in der Fertigung (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Rohmaterialien, Silizium- und Siliziumkarbid-Rohscheiben) gegenüber dem Vorjahr deutlich an. Ebenso führte die teilweise gesunkene Marktnachfrage in einzelnen Bereichen insbesondere in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres zu einer Unterauslastung der verfügbaren Kapazität in Teilen der Fertigungslandschaft, was gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu gestiegenen Leerstandskosten führte.
UMSATZ
€2.445 Millionen
SEGMENTERGEBNIS
€585 Millionen
Das Segment Power Management & Multimarket umfasst das Geschäft mit Leistungshalbleitern für Energiemanagement, Komponenten für Mobilfunk-Infrastruktur und mobile Endgeräte sowie mit hochzuverlässigen Komponenten für raue Umgebungen. Im weltweiten MOSFET-Markt ist Infineon die klare Nummer eins. Wir verfügen überführende Basistechnologien und bieten ein breites Produktportfolio an Treibern, Controllern und MOSFET-Leistungstransistoren. Unsere Power-Management-Produkte setzen Maßstäbe hinsichtlich der beiden zentralen Anforderungen des Marktes: Wandlungseffizienz und Leistungsdichte.
Für den Bereich Mobilfunk-Infrastruktur bieten wir Leistungshalbleiter und Hochfrequenzkomponenten an. Mit weiteren Hochfrequenzkomponenten, die sich bezüglich Leistung und Frequenz von ersteren unterscheiden, bedienen wir den Markt für mobile Endgeräte. Ferner sehen wir in diesem Anwendungsbereich enormes Wachstumspotenzial für unsere Sensoren: MEMS-basierte Mikrofone und Drucksensoren, 24-Gigahertz- und 60-Gigahertz-Radar-Sensor-ICs sowie 3D-Sensoren.
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| Hochzuverlässige Komponenten für raue Umgebungen | Gleichstrommotoren | Ladestationen für Elektrofahrzeuge LED- und konventionelle Beleuchtungssysteme Stromversorgung | Internet der Dinge |
|---|---|---|---|
| > Luftfahrttechnik | > Batteriebetriebene Elektrowerkzeuge (z. B. Akkuschrauber, Bohrmaschinen, Motorsägen) | > Haushaltsgeräte | > Kommunikation |
| > Öl- und Gasexploration | > Batteriebetriebene Gartengeräte (z. B. Heckenscheren, Rasenmäher) | > Mobile Geräte > PCs und Notebooks | > Sensorik |
| > Untersee-Telekommunikation | > Batteriebetriebene Haushaltsgeräte (z. B. Staubsauger) | > Server | >Smart Speaker |
| > Verteidigungstechnik | > eBikes > eScooter | > Telekommunikationstechnik | > Sprachsteuerung Mobile Endgeräte |
| > Weltraumsysteme Audioverstärker | >Multikopter | >Unterhaltungselektronik | > Fitnessarmbänder |
| > Batteriebetriebene Lautsprecher | > Navigationsgeräte | ||
| > Smart Speaker | > Smartphones | ||
| > Tablets Mobilfunk-Infrastruktur | |||
| > Basisstationen |
Hoher Wirkungsgrad, steigende Leistung und geringere Baugröße: Der Trend bei Netzteilen ist ungebrochen. Besonders die Leistungsdichte wird zu einer entscheidenden Größe. Mit unseren Konzepten im Bereich "Digital Power Management" - dem Wechsel von der analogen zur digitalen Regelung der Stromversorgung - wird diesem Trend Rechnung getragen. Mit Technik, die mehr leistet, weniger verbraucht und für alle verfügbar ist.
Die Leistungstransistoren der CoolMOS(tm)- und OptiMOS(tm)-Familien bilden gemeinsam mit entsprechenden Treibern den Kern des Power Management & Multimarket-Leistungshalbleitergeschäfts. Bei Leistungshalbleitern verfügt Infineon über führende Technologien für niedrige (bis 40 Volt), mittlere (40 Volt bis 500 Volt) und höhere Spannungen (über 500 Volt). Mit diesen können wir ein breites Anwendungsspektrum abdecken. Beispiele für Anwendungsfelder sind die Stromwandlung für Datenzentren, batteriebetriebene Geräte sowie die Mobilfunk-Infrastruktur.
Aufbauend auf unserem tiefgehenden Verständnis der Kundenapplikationen entwickeln wir fortlaufend neue Modifikationen bestehender Produkte, um uns angrenzende und neue Applikationsfelder zu erschließen. Ein Beispiel ist die Weiterentwicklung der OptiMOS(tm)-Basistechnologie. Mit der neuen OptiMOS(tm) Linear FET-Technologie lassen sich zwei bisher widersprechende Anforderungen erfüllen: Einerseits bieten die Leistungstransistoren dieser innovativen Produktfamilie einen sehr geringen Durchlasswiderstand, andererseits können sie in einem großen funktionssicheren Arbeitsbereich betrieben werden. Dank dieser Neuerung können mit dieser Produktfamilie neue Anwendungsfelder erschlossen werden, wie zum Beispiel Batteriemanagementsysteme von Mobilfunk-Basisstationen.
Zu den wachstumsstärksten Applikationen für diese Produktgruppe der MOSFETs gehören batteriebetriebene Geräte, meist in Verbindung mit bürstenlosen Gleichstrommotoren. Hier haben wir gezeigt, dass wir mit bereits bestehenden Produkten neue Applikationen wie eScooter bedienen können. Darüber hinaus erweitert Infineon kontinuierlich sein Produktportfolio zur digitalen Lastregelung und nimmt technologisch benachbarte Märkte in den Fokus, beispielsweise Point-of-Load-Controller für Rechenzentren oder Class-D-Audioverstärker.
Sowohl in Forschung und Entwicklung als auch in der Fertigung profitieren wir von Skaleneffekten und stärken durch diese unsere Marktposition. Beispielsweise können wir unser Kernportfolio an siliziumbasierten Leistungshalbleitern durch Schalter ergänzen, die auf neuen Materialien wie Galliumnitrid (GaN) aufbauen. So haben wir im Geschäftsjahr 2019 mit der Serienfertigung von CoolGaN(tm)-Produkten begonnen.
Im Hochfrequenz- und Sensorikgeschäft - dem neben Leistungshalbleitern zweiten Standbein von Power Management & Multimarket - verfügt Infineon über ein starkes Fundament durch Technologien wie Radar, Time-of-Flight für 3D-Kamera-Anwendungen sowie MEMS (insbesondere Silizium-Mikrofone). Silizium-Mikrofone werden nicht mehr ausschließlich im Smartphone eingesetzt, sondern profitieren von der Vernetzung intelligenter Geräte in neuen Anwendungsfeldern wie Smart Speaker, Smart Home und Wearables. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Hochfrequenzbausteine an, die beispielsweise für die Signalverstärkung in Mobiltelefonen oder für die Kommunikation zwischen Mobilgerät und Basisstation eingesetzt werden.
Der Weltmarkt für Standard-MOSFET-Leistungstransistoren erreichte im Kalenderjahr 2018 eine Größe von US$7,581 Milliarden. Dies entsprach einem Anstieg um 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von US$6,492 Milliarden (Quelle: Informa Tech). Der Umsatz von Infineon wuchs um 19,7 Prozent. Ermöglicht wurde das hohe Wachstum durch die Fortsetzung des Kapazitätsaufbaus, insbesondere des Ausbaus der 300-Millimeter-Fertigungskapazität in Dresden (Deutschland) sowie der 200-Millimeter-Fertigungskapazität in Kulim (Malaysia). Dies führte zu einem Marktanteilsgewinn von 0,7 Prozentpunkten. Mit einem Marktanteil von 27,7 Prozent war Infineon weiterhin klarer Marktführer (Vorjahr: 27,0 Prozent). Die Distanz zur Nummer zwei betrug 14,6 Prozentpunkte (Vorjahr: 13,9 Prozentpunkte). Die fünf größten Marktteilnehmer kamen zusammen auf einen Marktanteil von 62,8 Prozent.
Im Segment Power Management & Multimarket erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz in Höhe von €2.445 Millionen. Dies entsprach einem Wachstum von 5 Prozent verglichen mit dem Umsatz des Vorjahres in Höhe von €2.318 Millionen. Das Segment steuerte 30 Prozent des Konzernumsatzes bei.
Im Bereich AC-DC-Stromversorgung war die Nachfrage nach Hochvolt-Leistungstransistoren der CoolMOS(tm)-Familie über alle Anwendungsbereiche hinweg weiterhin sehr positiv, sodass sich das dynamische Wachstum des Vorjahres fortsetzte. Der höchste Umsatzanteil entfiel auf Produkte für den Einsatz in Rechenzentren. Die Nachfrage stieg dabei hauptsächlich aufgrund des permanenten Ausbaus von Hyperscale-Rechenzentren durch die Anbieter von Cloud-Computing. Umsatzzuwächse wurden auch mit Hochvolt-Leistungstransistoren für den Einsatz in On-Board-Ladeeinheiten für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge in allen Regionen erzielt. In der gleichen Weise verzeichnete Infineon Zuwächse bei der Ausstattung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge; hier vor allem in China.
Die Nachfragedynamik im Geschäftsfeld DC-DC-Stromversorgung hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr relativ zum Vorjahr deutlich abgeschwächt und der Umsatz ist nur noch leicht gewachsen. Wichtig für die Nachfrage sind vor allem die drei Anwendungsfelder batteriebetriebene Geräte, Mobilfunk-Infrastruktur und Rechenzentren.
Bei batteriebetriebenen Geräten werden OptiMOS(tm)-Leistungstransistoren der unteren und mittleren Spannungsklassen verwendet. Die Nachfrage nach diesen Transistoren profitierte weiterhin vom steigenden Bedarf nach Geräten mit bürstenlosen Gleichstrommotoren. Beispiele für solche Anwendungen sind Akkuschrauber, Bohrmaschinen, Heckenscheren, Motorsägen, Rasenmäher sowie Staubsaugroboter. Darüber hinaus stieg die Nachfrage nach elektrischen Zweirädern wie eBikes, eScootern und Pedelecs.
Sehr positiv entwickelten sich die Umsätze mit Stromversorgungen für die nächste Generation der Mobilfunk-Infrastruktur. Vor allem der Bereich DC-DC-Stromversorgungen profitierte von dem stark steigenden Halbleiteranteil in Anlagen für die neue 5G-Technologie im Vergleich zur 4G-Technologie.
Bei vielen Anwendungen kommen sowohl Produkte aus dem Bereich AC-DC-Stromversorgung als auch DC-DC-Stromversorgung zum Einsatz. In der DC-DC-Stromversorgung tragen neben unseren OptiMOS(tm)-Niedervolt-Leistungstransistoren auch unsere Ansteuer- sowie Treiber-ICs und somit komplette Lösungen für die digitale Regelung zum Umsatz bei.
Auch im Bereich Sensorik entwickelte sich die Nachfrage sehr gut. Für Umsatzzuwächse sorgte das Geschäft mit Silizium-Mikrofonen. Obwohl der Smartphone-Markt weiter stagnierte, profitierte Infineon von zusätzlichen Design-Wins in diesem Bereich und der Zunahme von Produkten zur Sprachsteuerung, welche ebenfalls Silizium-Mikrofone benötigen. Beispiele hierfür sind Kopfhörer, Smart Speaker sowie Fernbedienungen für Smart-Home-Geräte. Erste Umsätze wurden auch mit 3D-ToF-Sensoren für die dreidimensionale Bilderkennung in Smartphones erzielt. Der XENSIV(tm) REAL3(tm)-ToF-Sensor von Infineon wurde im Mai 2019 von der Embedded Vision Alliance in der Kategorie "Sensoren" als Produkt des Jahres ausgezeichnet. Darüber hinaus verzeichneten unsere 24-Gigahertz-Radarsensoren ebenfalls steigende Umsätze. Nachdem diese Sensoren bereits erfolgreich im Bereich Automotive verwendet werden, kommen sie nun auch in Anwendungen zur Anwesenheitserkennung oder Gestensteuerung in Smart-Home-Geräten zum Einsatz. Die Sensorlösungen trugen insgesamt deutlich zum Umsatzwachstum bei, während die Umsätze mit Produkten für den Bereich Hochfrequenz im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückgingen.
Das Segmentergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr €585 Millionen. Gegenüber dem Segmentergebnis des Vorjahres von €532 Millionen entsprach dies einem Anstieg von 10 Prozent. Die Segmentergebnis-Marge belief sich auf 23,9 Prozent nach einer Marge von 23,0 Prozent im Vorjahr.
Der Anstieg des Segmentergebnisses war eine Folge des gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Umsatzes, von höheren durchschnittlichen Verkaufspreisen bei Leistungshalbleitern und einem im Hinblick auf Umsatz- und Ertragsentwicklung positiven Verlauf des US-Dollar-Wechselkurses gegenüber dem Euro.
UMSATZ
€642 Millionen
SEGMENTERGEBNIS
€77 Millionen
Das Segment Digital Security Solutions ist spezialisiert auf hardwarebasierte IT-Sicherheitslösungen. Die Schwerpunkte gliedern sich in klassische Smartcard- und Embedded-Security-Anwendungen. Grundlage dieser Produkte sind unsere Kernkompetenzen in den Bereichen Sicherheit, kontaktlose Kommunikation, Software und eingebettete Sicherheitscontroller-Lösungen. Moderne Kommunikationsformen und die zunehmende Vernetzung von Dingen machen es erforderlich, dass Unternehmen vermehrt Sicherheitslösungen in ihre Produkte integrieren. Mit unserer über 30-jährigen Expertise verstehen wir den Bedarf unserer Kunden im Hinblick auf schnelle und passgenaue Integrationsmöglichkeiten und kurze Produkteinführungszeiten.
Anwendungsfelder
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| Authentifizierung | Automobil | Hoheitliche Dokumente | Internet der Dinge | Ticketing, Zutrittskontrolle Trusted Computing Zahlungsverkehr |
|---|---|---|---|---|
| > Industriesteuerungen | > Elektronische Mauterfassung (Toll Collect) | > Führerscheine | > Industrie 4.0 > IT | > Kredit- und Debitkarten |
| > Markenschutz | > Schutz vor Manipulation (z.B. Fahrtenschreiber) | > Gesundheitskarten | > Smart City | > Mobiles Bezahlen |
| > Spielekonsolen | > Vernetzte Fahrzeuge (z.B. eCall, Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation, Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation) | > Personalausweise | > Smart Home Mobilkommunikation | > NFC-basiertes, kontaktloses Bezahlen |
| > Zubehör | > Reisepässe | > Embedded SIM (Maschine-zu-Maschine-Kommunikation) | ||
| > Sozialversicherungsausweise | > SIM-Karten |
Die digitale Transformation erfasst immer mehr Bereiche des täglichen Lebens - und Sicherheit wird zum zentralen Aspekt für viele Anwendungen. Die Integration von Sicherheitslösungen bei der Ausstattung intelligenter Geräte, vernetzter Fahrzeuge, Unternehmen und Industrie-4.0-Fabriken wird somit unabdingbar für die Abwehr von Angriffen - egal, ob es dabei um Diebstahl, Betrug oder Manipulation geht.
Unsere Kernkompetenzen im Segment Digital Security Solutions gliedern sich in die beiden Bereiche klassische Smartcard-Anwendungen und Embedded-Security-Lösungen. Unsere Kernkompetenz bei Bezahlkarten und hoheitlichen Dokumenten übertragen wir auf den wachstumsstarken Bereich der Embedded-Security-Anwendungen. Unser Geschäft wandelt sich somit von diesen klassischen Anwendungen hin zu Sicherheitslösungen mit einem Chip als hochzuverlässigem Anker für Sicherheit. Weiterhin nimmt die Bedeutung von Software als Teil der angebotenen Lösung zu. So bieten wir unseren Kunden Lösungen für sichere Authentifizierung, Verschlüsselung, Schutz vor unbefugtem Zugriff bis hin zu fertigen Systemlösungen zum Beispiel im Bereich Payment.
Bei den Smartcard-Anwendungen stellt das bargeldlose Bezahlen neben mobiler Kommunikation, elektronischer Identifikation und dem Ticketverkauf das zentrale Anwendungsgebiet unserer Sicherheitschips dar. Das SECORA(tm) Pay-Portfolio umfasst zum Beispiel einfach integrierbare Lösungen für kontaktlose Bezahlkarten und mobile Geräte. Mit SECORA(tm) Connect erweitern wir die Produktfamilie um eine Lösung für batteriebetriebene, vernetzte Smart Wearables wie zum Beispiel Smart Watches. Die Lösung kombiniert ein Sicherheitsmodul (Secure Element) mit einer System-in-Package-NFC-Antenne und ermöglicht Geräteherstellern die einfache Integration und Verwaltung von Zahlungsanwendungen sowie Fahrschein- und Zugangslösungen. Grundlage hierfür ist die sichere Digitalisierung von Kredit- oder Debitkarten - man spricht von "Tokenization" - bei Smartphone oder Smart Watch.
Embedded-Security-Anwendungen eröffnen uns die Möglichkeit, strukturelle Wachstumstreiber zu adressieren und in neue Applikationsfelder vorzudringen. Diese umfassen beispielsweise die Authentifizierung von Geräten im Internet der Dinge und die Vernetzung von Fahrzeugen, aber auch den Schutz von Smart Factories in der Industrie. Treibender Faktor für das Wachstum in diesem Bereich ist der steigende Datenaustausch. Zum Beispiel senden Autos Echtzeit-Verkehrsinformationen an die Cloud oder empfangen vom Autohersteller Updates "over the air", um Software schnell und kostengünstig zu aktualisieren. Sender und Empfänger dieser Daten - ob Autohersteller oder einzelne Systeme im Auto - authentisieren sich dabei mittels kryptografischer Schlüssel. Im OPTIGA(tm) TPM sind diese sensiblen Informationen, vergleichbar einem Tresor, in besonderem Maße vor datentechnischen und physikalischen Angriffen geschützt. Der OPTIGA(tm) TPM kann insofern als erfolgreiches Beispiel für unseren Product-to-System-Ansatz gesehen werden.
Es ist Teil der strategischen Ausrichtung von Infineon, der führende Anbieter für Sicherheitslösungen, bestehend aus Sicherheitschip und Software, zu sein. Sehr erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass Infineon mehr als ein Viertel des Segmentumsatzes mit Produkten erzielt, bei denen der Sicherheitscontroller in engem Zusammenhang mit der Software, zum Beispiel Firmware, Treibersoftware oder hardwarenaher Anwendungssoftware, steht. Aufgrund der Software- und Systemkompetenz ist Infineon in der Lage, Referenzdesigns und einfach integrierbare Sicherheitsmodule zur Verfügung zu stellen. Die Kooperationspartner des unten beschriebenen Infineon Security Partner Network (ISPN) spielen eine aktive und wichtige Rolle dabei, das Angebot von Infineon mit applikations- und produktspezifischer Software sowie Dienstleistungen zu vervollständigen.
Neben seiner Rolle als eigenständige Geschäftseinheit erfüllt das Segment Digital Security Solutions eine zweite wichtige Funktion innerhalb des Infineon-Konzerns. Das Segment unterstützt - gewissermaßen als Kompetenzzentrum - die anderen drei Segmente dabei, Sicherheit als Funktion in ihre Systemlösungen zu integrieren und so zusätzliches Differenzierungspotenzial gegenüber den Wettbewerbern zu schaffen. Beispielsweise bietet Infineon Automobilherstellern und Industrieunternehmen die umfassende Sicherheitskompetenz des Segments Digital Security Solutions zusammen mit dem detaillierten System- und Anwendungs-Know-how der Segmente Automotive und Industrial Power Control an.
Die Größe des Weltmarktes für Sicherheits-ICs betrug im Kalenderjahr 2018 US$3,190 Milliarden. Gegenüber dem Vorjahreswert von US$3,260 Milliarden betrug der Rückgang 2,1 Prozent (Quelle: ABI Research). Der Umsatz von Infineon in diesem Marktsegment verminderte sich ebenfalls leicht um 2,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr hat Infineon den Marktanteil damit um 0,1 Prozentpunkte verbessert. Das gute Wachstum in den Bereichen Authentifizierung und Dual-Interface-Bezahlkarten konnte die erwarteten Umsatzrückgänge im Bereich SIM-Karten für Mobilkommunikation und bei kontaktbasierten Bezahlkarten nicht kompensieren. Die fünf größten Marktteilnehmer kamen im Kalenderjahr 2018 zusammen auf einen Marktanteil von 85,1 Prozent.
Im Segment Digital Security Solutions erzielte Infineon im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz in Höhe von €642 Millionen. Dies entsprach einem Rückgang von 3 Prozent verglichen mit dem Umsatz des Vorjahres in Höhe von €664 Millionen. Das Segment steuerte 8 Prozent des Konzernumsatzes bei.
Im Geschäftsjahr 2019 gingen die Umsätze im Bereich SIM-Karten für Mobilkommunikation wie geplant weiter zurück. Aus strategischen Gründen nimmt Infineon seit einigen Jahren nur noch selektiv an Projektausschreibungen teil. Projektbedingt verminderte sich auch der Umsatz im Bereich behördliche Dokumente. Im Bereich Bezahlkarten stieg der Umsatz hingegen an. Der Übergang von rein kontaktbasierten Karten zu sogenannten Dual-Interface-Karten, also Karten, die sowohl kontaktbasiert als auch kontaktlos genutzt werden können, setzte sich fort. Durch seine Kernkompetenz im Bereich Kontaktlos-Technologie profitierte Infineon besonders von diesem Trend.
Umsatzzuwächse wurden auch mit Sicherheitslösungen wie SECORA(tm) Pay erzielt. Bei diesem Produkt erhalten die Kunden komplette Zahlungslösungen, also den Sicherheitschip zusammen mit der dazugehörigen Software. SECORA(tm) Pay wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 eingeführt und hat sofort sehr gute Kundenakzeptanz erzielt. Besonders kleine regionale Kunden bevorzugen Komplettlösungen.
Im Bereich Transport und Ticketing nimmt die Akzeptanz des Sicherheitsstandards CIPURSE(tm) bei Betreibern von Nahverkehrsnetzen, besonders in Europa, Osteuropa und Südamerika, weiter zu. CIPURSE(tm) ist der offene Standard der OSPT (Open Standard for Public Transportation) für die Erhebung von Beförderungsentgelten im Bereich Verkehr. Infineon hat die Entwicklung und Einführung von CIPURSE(tm) maßgeblich unterstützt.
Die Umsätze mit embedded SIMs (eSIMs) stiegen im vergangenen Geschäftsjahr weiter an. eSIMs werden als Ersatz für klassische SIM-Karten fest in das Kundengerät eingebaut und stellen bei der Telekommunikation die Identifikation gegenüber dem Betreiber des Telekommunikationsnetzes sicher. Für neue Autos, die in der EU angeboten werden, ist der Einbau einer eSIM, die eine automatische Notruffunktion ermöglicht, seit März 2018 verpflichtend. Daher stieg der Umsatz mit eSIMs, die in Fahrzeugen zum Einsatz kommen, weiter an. Auch im Bereich Industrie werden eSIMs immer stärker nachgefragt, vor allem getrieben durch den Fortschritt bei Industrie-4.0-Fertigungsmaschinen, Werkzeuge und andere technische Geräte sind immer öfter vernetzt und können so aus der Ferne bevorratet beziehungsweise gewartet und instand gehalten werden.
Die Kunden von Infineon setzen auf die Sicherheitskompetenz des Unternehmens, um ihre Produkte, ihr Geschäftsmodell und nicht zuletzt ihre Kunden zu schützen. Hierfür steht ein großes Spektrum an Sicherheitsprodukten im Bereich Authentifizierung zur Verfügung. Beispiele hierfür sind Trusted Platform Modules (TPMs), OPTIGA(tm) Trust-Sicherheitschips oder USB-Token. Diese werden für Applikationen beispielsweise in den Bereichen Internet der Dinge, Industrie 4.0, Smart Home, Smart City sowie vernetzte Fahrzeuge eingesetzt. Infineon ist das erste Unternehmen, das ein Automotive-qualifiziertes Trusted Platform Module (TPM) anbietet. Der Volkswagen-Konzern zählt zu den ersten Kunden für dieses Produkt. Das TPM sichert alle wichtigen Kommunikationswege im Auto wie das zentrale Gateway, die Telematik-Einheit und den Zugang zum Infotainment-System. Auch im Bereich Sicherheit für Unternehmen zeigt sich das höhere Sicherheitsbewusstsein von Unternehmen in Form eines deutlich gestiegenen Umsatzes mit USB-Token, also USB-Sticks, die Security-Elemente enthalten und so zur Identifikation genutzt werden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat Infineon im Bereich Authentifizierung eine beträchtliche Anzahl von Design-Wins erzielt, wobei die einzelnen Projekte relativ klein sind. Wegen der Vielzahl potenzieller Anwendungen werden die Produkte jedoch bei einer großen Zahl von Projekten benötigt. Daher ist die Beratung und Betreuung der Kunden gemeinsam mit Partnern in diesem Bereich besonders sinnvoll. Das Infineon Security Partner Network (ISPN) wurde im Oktober 2015 gestartet und verfügt aktuell über etwa 50 Industriepartner, um individuelle Sicherheitslösungen anbieten zu können.
Das Segmentergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr €77 Millionen. Dies entsprach einem Rückgang von 27 Prozent verglichen mit dem Segmentergebnis des Vorjahres in Höhe von €105 Millionen. Die Segmentergebnis-Marge betrug 12,0 Prozent nach 15,8 Prozent im Vorjahr.
Das Segmentergebnis wurde im Wesentlichen durch den geringeren Ergebnisbeitrag aus dem rückläufigen Umsatz negativ beeinflusst. Hinzu kamen Leerstandskosten aus der Fertigung, die die Folge eines temporären Bedarfsrückgangs aufgrund von Lagerbestandsbereinigungen waren. Trotz des Anstiegs der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, insbesondere im Bereich der Software- und Systemkompetenz, blieben die Betriebskosten nahezu konstant. Dies ist auf die im Zuge des erwarteten Umsatzrückgangs eingeleiteten Kostenoptimierungsmaßnahmen zurückzuführen.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E-Kosten) betrugen im Geschäftsjahr 2019 €945 Millionen nach €836 Millionen im Vorjahr; ein Anstieg um €109 Millionen beziehungsweise 13 Prozent. Sie sind damit überproportional zum Umsatz angestiegen, der um 6 Prozent zulegte. In Relation zum Umsatz haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr 11,8 Prozent für F&E aufgewendet, verglichen mit 11,0 Prozent im Vorjahr. Die Auswirkungen der Anpassungen sowohl des Mitarbeiteraufbaus wie auch der F&E-Projekte an die sich im Laufe des Geschäftsjahres 2019 eintrübende Wirtschaftslage haben jedoch einen gewissen zeitlichen Nachlauf. Durch das reduzierte Umsatzwachstum kam es zu einem Anstieg der Quote.
Im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigten wir zum Ende des Geschäftsjahres 2019 weltweit 7.755 Mitarbeiter (19 Prozent der Belegschaft), zum Ende des Geschäftsjahres 2018 waren es 7.161 Mitarbeiter (18 Prozent der Belegschaft). Infineon unterhält F&E-Abteilungen an 37 Standorten in 16 Ländern: Peking und Xi'an (beide China); Herlev (Dänemark); Augsburg, Dresden, Duisburg, Erlangen, Karlsruhe, Neubiberg bei München, Regensburg und Warstein (alle Deutschland); Le Puy-Sainte-Reparade (Frankreich); Bristol und Reigate (beide Großbritannien); Bangalore (Indien); Padua und Pavia (beide Italien); Tokio (Japan); Seoul (Korea); Kulim, Ipoh und Melaka (alle Malaysia); Nimwegen (Niederlande); Graz, Linz und Villach (alle Österreich); Muntinlupa (Philippinen); Bukarest (Rumänien); Singapur; Andover, Chandler, El Segundo, Leominster, Milpitas, Morrisville, San Jose und Warwick (alle USA).
Die aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf €125 Millionen (Vorjahr: €143 Millionen). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2019 €57 Millionen (Vorjahr: €50 Millionen). Vereinnahmte Zulagen und Zuschüsse für F&E stiegen von €86 Millionen im Geschäftsjahr 2018 auf €111 Millionen im Geschäftsjahr 2019.
Infineon forscht und entwickelt sowohl im Bereich Komponenten als auch in den Bereichen Plattformen, Fertigungstechnologien sowie zunehmend Software. Wir erzielen rund zwei Drittel unseres Umsatzes mit Leistungshalbleitern. Entsprechend umfangreich sind auf diesem Gebiet unsere F&E-Aktivitäten. Diese umfassen die Entwicklung von Einzelkomponenten und Modulen, Technologieplattformen für Niedervolt- und Hochvolt-Leistungsschalter, Leistungshalbleiter basierend auf den neuen Materialien Siliziumkarbid und Galliumnitrid sowie digitale Steuerungen der Stromversorgung und komplette Motorsteuerungen.
Das Infineon-Leitbild "Vom Produkt zum System" ist auch hier von zentraler Bedeutung. Während in der Vergangenheit sowohl Forschung als auch Entwicklung meist technologie- beziehungsweise komponentenorientiert waren, spielen zunehmend die Systeme, in denen die Bauelemente zur Anwendung kommen, eine maßgebliche Rolle. Ein immer wichtiger werdender Bestandteil solcher Systeme ist die Entwicklung der dazugehörigen Software. Innovative Systemlösungen gehen von einer Optimierung der Systemfunktionalität aus. Wenn durch Einsparungen und Verbesserungen - zum Beispiel bei passiven Komponenten, Kühlung, Gehäuse, Gewicht, Zuverlässigkeit - ein Mehrwert für den Kunden entsteht, ist dieser bereit, für die dafür ursächlichen Halbleiterkomponenten einen höheren Preis zu bezahlen. Oft wird dabei die digitale Mikroelektronik mit Komponenten aus den Bereichen Hochfrequenz, Ansteuerung von Leistungsbauelementen, Sensorik oder Aktuatorik kombiniert, was zu einem deutlichen Leistungssprung führt. In zunehmendem Maße betten wir unsere Hardwarelösungen in ein Softwareökosystem ein, um unseren Kunden schlüsselfertige Lösungen anzubieten.
Als Marktteilnehmer mit dem wohl umfassendsten Portfolio an Leistungshalbleitern steht für Infineon das Verständnis der Kundenanwendung im Mittelpunkt. Beispiele für erfolgreiche Produkteinführungen sind erstens hocheffiziente und gleichzeitig robuste PrimePACK(tm)-Module für Offshore-Windräder, zweitens unsere neueste Generation von 80-Volt-MOSFETs für Mild-Hybridfahrzeuge basierend auf der 48-Volt-Technologie und drittens neue diskrete IGBTs mit zusätzlichen Schutzfunktionen für Reiskocher und Induktionskochfelder. Das Ziel ist, unseren Kunden die Lösung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten. Eine solche Lösung kann auch auf einer abgestimmten Kombination aus Silizium- und Siliziumkarbid (SiC)-Komponenten basieren. Erst die Balance aus Kosten- und Performancevorteilen der einzelnen Komponenten führt zu einer nachhaltigen Verbesserung des Kundensystems. Dies kann die Effizienz, die Kosten, die Baugröße, das Gewicht oder die Zeit bis zur Markteinführung betreffen.
Fertigungstechnologien und Transistorarchitekturen für Leistungshalbleiterkomponenten auf Basis neuer Materialien bilden einen Schwerpunkt unserer F&E-Aktivitäten. Siliziumkarbid (SiC), eine Verbindung aus Silizium und Kohlenstoff, und Galliumnitrid (GaN), eine Verbindung aus Gallium und Stickstoff, ermöglichen eine höhere Leistungsdichte und Effizienz der Leistungshalbleiter. Damit werden die Produkte kompakter und zugleich die Verluste beim Schalten reduziert. SiC- und GaN-Komponenten adressieren aufgrund ihrer Materialeigenschaften unterschiedliche Spannungsklassen. Während die SiC-Technologie bei Spannungen über 1.000 Volt ihre Vorteile ausspielt, kommt die GaN-Technologie bei 600 Volt und niedrigeren Spannungen zum Einsatz.
Die heutigen Hauptanwendungsfelder für SiC waren bisher überwiegend Fotovoltaikanlagen sowie Industrie-Stromversorgungen und die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, bei denen der Systemvorteil von SiC sehr deutlich zum Tragen kommt. Aktuell beginnt eine deutlich breitere Durchdringung industrieller Applikationen, besonders unterbrechungsfreie Stromversorgungen. Aber auch erste Designs im bedeutenden Markt drehzahlgeregelter Antriebe (Servomotoren, Robotik) profitieren von den besonderen Eigenschaften der neuen Technologie und erlauben eine aus Systemsicht performante und gleichzeitig kosteneffektive Implementierung. Ähnliches gilt für Hilfsaggregate in Zügen. Mittel- und langfristig weisen Fahrzeuge mit Hybrid- oder reinem Elektroantrieb ein enormes Potenzial auf. Anwendungen hierbei sind der Hauptumrichter für den Antriebsstrang und die On-Board-Batterieladeeinheit. In Summe steht hinter diesen Anwendungen ein Design-In-Potenzial von rund €1,8 Milliarden über die jeweilige Laufzeit. Davon entfallen rund zwei Drittel auf Industrieanwendungen und rund ein Drittel auf den Bereich Automotive. So wird unter anderem der koreanische Fahrzeughersteller Hyundai Produkte unserer CoolSiC(tm)-Familie in der kommenden Generation von Elektrofahrzeugen einsetzen.
Infineon hat 2017 als einer der ersten Hersteller einen SiC-MOSFET in Trenchtechnologie am Markt eingeführt. Mit der Trencharchitektur, die im Vergleich zur weniger anspruchsvollen planaren Architektur deutlich mehr Freiheitsgrade bei der Realisierung effizienter und gleichzeitig robuster Transistoren bietet, hat sich Infineon einen Entwicklungsvorsprung im Wettbewerb erarbeiten können. Der Schwerpunkt unserer künftigen Entwicklungsaktivitäten im Bereich SiC liegt in der Erweiterung des Produktportfolios. Der Schwerpunkt der F&E-Aktivitäten liegt bei Technologien für höhere Spannungen (1.700 Volt und 3.300 Volt) und passenden Gehäusen, um die Leistungsfähigkeit der SiC-Technologie voll umsetzen zu können.
Im November 2018 hat Infineon das Dresdner Start-up Siltectra GmbH übernommen. Siltectra wurde 2010 gegründet und verfügt über ein Portfolio von mehr als 50 Patentfamilien. Kern des Portfolios ist die sogenannte Cold-Split-Technologie, mit der kristalline Materialien im Vergleich zur üblichen Sägetechnik mit minimalem Materialverlust gesplittet werden können. Diese Technologie kann unter anderem auch beim Halbleitermaterial Siliziumkarbid (SiC) angewendet werden, für das in den kommenden Jahren mit einer stark steigenden Nachfrage gerechnet wird. Mit der Cold-Split-Technologie kann die Anzahl der Chips aus einem Wafer verdoppelt werden. Infineons Ziel ist es, mithilfe der Cold-Split-Technologie die Versorgung mit SiC-Produkten auf längere Sicht zu gewährleisten. Die höhere Verfügbarkeit von SiC-Wafern dank der Cold-Split-Technologie wird das Hochfahren unserer SiC-Produkte gerade mit Blick auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und den zunehmenden Einsatz von SiC im Antriebsstrang von Elektrofahrzeugen deutlich erleichtern.
Infineon fertigt als weltweit einziges Unternehmen bereits seit vielen Jahren Leistungshalbleiter auf 300-Millimeter-Siliziumdünnwafern im industriellen Maßstab und ist mit dieser Erfahrung bestens dafür positioniert, die Dünnwafer-Technik auch auf SiC zu übertragen. Die Weiterentwicklung der Cold-Split-Technologie erfolgt in Villach und am Siltectra-Standort in Dresden. Die Anwendung im industriellen Maßstab wird innerhalb der nächsten Jahre erwartet.
Auch Galliumnitrid-Transistoren bieten gegenüber Silizium-Transistoren ganz neue, interessante Eigenschaften, die zum Beispiel für Netzteile genutzt werden können. Durch geringere Verluste beim Schalten, aber auch im eingeschalteten Zustand können deutlich kompaktere und effizientere Geräte gebaut werden. Die ersten Produkte unserer CoolGaN(tm)-Familie, verschiedene 600-Volt-GaN-Leistungstransistoren basierend auf einem sogenannten Enhancement-Mode (e-Mode)-GaN-Transistor, haben Serienreife erreicht. Die Entwicklung der nächsten Generation unserer GaN-Transistoren hat bereits begonnen. Mit dieser neuen Architektur lässt sich die Performance nochmals deutlich steigern. Damit wird GaN die Technologie der Wahl für Anwendungen mit höchsten Anforderungen an Energieeffizienz und Leistungsdichte, wie zum Beispiel in Rechenzentren, sein. Durch seine von Silizium sehr verschiedenen Eigenschaften ist es möglich, Hochvoltsysteme auf einem Chip zu integrieren, was zu kompakten Lösungen führt. Diese können zum Beispiel für Motorsteuerungen in Robotern zum Einsatz kommen. In den kommenden Monaten werden wir auf verschiedenen Messen mehrere dieser neuen Produkte vorstellen. Die Serienfertigung unserer GaN-Produkte erfolgt in Villach auf einer 150-Millimeter-Wafer-Fertigungslinie. Der Übergang der Serienfertigung auf 200-Millimeter-Wafern ist in Planung.
Im Mai 2019 ist das europäische Forschungsprojekt UltimateGaN unter der Federführung der Infineon Technologies Austria AG gestartet. Mit einer Projektgröße von rund €48 Millionen zählt das Projekt zu einem der größten europäischen GaN-Forschungsvorhaben. Es wird aus Investitionen der Industrie, Förderungen der einzelnen beteiligten Länder sowie dem ECSEL (Electronic Components and Systems for European Leadership) Joint Undertaking finanziert. Ziel ist es, innovative Leistungs- und Hochfrequenzelektronik aus dem neuen Halbleitermaterial GaN zu entwickeln, von der viele Anwendungen profitieren werden. Die Elektromobilität und intelligente Stromversorgung bekommen mit dem Forschungsprojekt einen neuen Schub: Durch kleine, integrierte On-Board-Ladegeräte mit GaN-Chips wird das Aufladen eines Elektroautos zu Hause dreimal schneller erfolgen als bisher. Dank dieser effizienten Leistungshalbleiter wird außerdem die Einbindung erneuerbarer Energiequellen wie Solarstrom oder Windkraft ins Stromnetz einfacher und schneller.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer F&E-Aktivitäten liegt neben dem Einsatz neuer Materialien in der Digitalisierung der Ansteuerung von Leistungshalbleitern. Wir befinden uns im Übergang von der analogen zur digitalen Ansteuerung von Leistungsschaltern. Digitale Ansteuerungen ermöglichen eine wesentlich bessere Anpassung an die verschiedenen Betriebszustände (zum Beispiel Stand-by, Teillast, Volllast), aber auch eine bessere Nutzung der immer komplexeren Leistungsbauelemente. Durch die Programmierfähigkeit der Ansteuer-ICs ist es für den Kunden bei kürzeren Lernzyklen einfacher, die Funktion der Steuerung ihren Bedürfnissen anzupassen. Bei MOSFET-basierten Steuerungen für AC-DC- und DC-DC-Anwendungen hat der Übergang bereits vor einigen Jahren begonnen; bei IGBT-basierten Steuerungen hat dieser Trend nun eingesetzt. Infineon ist bei der Digitalisierung der gesamten Kette, bestehend aus Ansteuer-ICs, Treiber-ICs und Leistungsschalter, vertreten. Insbesondere die Controller der iMOTION(tm)-Familie finden großes Interesse im Markt. Wir werden diese erfolgreiche Familie erweitern und Produkte mit integriertem Treiber und integriertem Leistungsschalter entwickeln.
Sensoren erfassen die reale, analoge Welt. Die gemessenen Signale werden zunächst digitalisiert und entsprechend den Anforderungen der Anwendung als digitale Werte verarbeitet, übertragen und gespeichert. Sensoren spielen auch bei der Bedienung von Maschinen und Geräten, der sogenannten Mensch-Maschine-Interaktion, eine immer bedeutendere Rolle. In diesem Bereich entwickeln wir unser Portfolio an MEMS-basierten Silizium-Mikrofonen und Drucksensoren sowie an 3D-ToF-Sensoren und Radarsensoren weiter. Darüber hinaus arbeiten wir an neuen Sensortypen zur Erfassung weiterer physikalischer Messgrößen. Infineon verfügt über rund 40 Jahre Erfahrung in Sensordesign und Sensorfertigung und bietet das umfassendste Portfolio an Druck- und Magnetfeldsensoren für Automobilanwendungen an.
Im Bereich Hochfrequenzanwendungen ist es unser Ziel, Hochfrequenzlösungen für Smartphones und Mobilfunk-Infrastruktur anbieten zu können. Hierzu werden wir zu den heutigen Komponenten - im Wesentlichen rauscharme Signalverstärker, Antennenschalter und Antennen-Tuner - weitere Produkte hinzufügen, unter anderem 5G-Millimeterwellen-Produkte und Antennenmodule.
Am Standort Linz baut Infineon seine Forschungs- und Entwicklungskompetenz für Hochfrequenzkomponenten aus. Im April 2019 erfolgte der Spatenstich. Durch den Neubau entsteht bis zum Sommer 2020 Raum für 400 Mitarbeiter und damit mittelfristig 220 neue Arbeitsplätze zu den 180 bereits bestehenden. In Linz werden Lösungen für wichtige Zukunftsmärkte entwickelt. Die Schwerpunkte der Entwicklung liegen einerseits auf 77-Gigahertz-Radarsensor-ICs für Fahrerassistenzsysteme und andererseits auf Hochfrequenzkomponenten für Smartphones, Tablets und Navigationsanwendungen.
Der Ausbau des neuen Entwicklungszentrums in Dresden erfolgt planmäßig. Ende des Kalenderjahres 2018 war die Vorbereitungsphase abgeschlossen und inzwischen beschäftigt das Entwicklungszentrum mehr als 20 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mittelfristig sollen insgesamt 250 Arbeitsplätze entstehen. Mit dem Entwicklungszentrum will der Standort Dresden die Entwicklung neuer Produkte für Automobil- und Leistungselektronik sowie Lösungen für Künstliche Intelligenz vorantreiben. Für das komplexe Zusammenspiel von Halbleitern in technisch immer anspruchsvolleren Fahrzeugen gewinnt die Systemintegration an Bedeutung. Die Modellierung komplexer Systeme und die Entwicklung hochintegrierter Produkte gehören neben dem Chipdesign zu den Kernaufgaben des Entwicklungszentrums.
Ebenfalls in Dresden fiel im Juni 2019 der Startschuss für das europäische Forschungsprojekt "Power2Power". 43 Partner aus acht Ländern erforschen und entwickeln bis Mitte 2022 gemeinsam neuartige Leistungshalbleiter mit höherer Leistungsdichte und Energieeffizienz auf Basis der siliziumbasierten IGBT-Technologie. Hochschulen, Forschungsinstitute, kleine und mittelständische Unternehmen sowie internationale Konzerne beteiligen sich an dieser Kooperation, Koordinator ist Infineon Dresden. Die Projektgröße beläuft sich auf insgesamt rund €74 Millionen. Es wird aus Mitteln der Industrie, Förderungen der einzelnen beteiligten Länder sowie dem ECSEL Joint Undertaking finanziert.
Die Innovationskraft und langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Infineon zeigt sich auch an der Anzahl und Qualität unserer Patente. Weltweit haben wir im Geschäftsjahr 2019 rund 1.760 Patente angemeldet gegenüber rund 1.550 Patentanmeldungen im Vorjahr. Darüber hinaus kam es durch Akquisitionen beziehungsweise Veräußerungen von Geschäftseinheiten sowie durch regelmäßige strategische Patentportfoliobereinigungen zu Änderungen im Bestand. Das Patentportfolio bestand zum Ende des Geschäftsjahres 2019 weltweit aus rund 26.570 Patenten und Patentanmeldungen (Vorjahr: rund 26.850).
Unsere Investitionen im Geschäftsjahr 2019 betrugen €1.451 Millionen. Dies war ein Anstieg um €197 Millionen beziehungsweise 16 Prozent im Vergleich zu den Investitionen des Vorjahres in Höhe von €1.254 Millionen. Die Investitionen bezogen auf den Umsatz erhöhten sich von 16,5 Prozent im Vorjahr auf 18,1 Prozent im Geschäftsjahr 2019. Von den gesamten Investitionen entfielen €1.295 Millionen auf Sachanlagen (Vorjahr: €1.090 Millionen) und €156 Millionen auf immaterielle Vermögenswerte inklusive aktivierter F&E-Kosten (Vorjahr: €164 Millionen).
1 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.
Von den Investitionen in Sachanlagen entfiel der weitaus größte Anteil auf Investitionen in Fertigungsanlagen. Davon wiederum entfielen rund zwei Drittel auf Frontend-Fertigungsanlagen, der Rest im Wesentlichen auf Backend-Fertigungsanlagen.
Infineon unterhält insgesamt 17 Fertigungsstandorte in zehn Ländern: Peking und Wuxi (beide China); Dresden, Regensburg und Warstein (alle Deutschland); Batam (Indonesien); Cheonan (Korea); Melaka und Kulim (beide Malaysia); Tijuana (Mexiko); Villach (Österreich); Singapur; Cegled (Ungarn) sowie Leominster, Mesa, San Jose und Temecula (alle USA). Zum 30. September 2019 waren 28.981 Mitarbeiter in fertigungsbezogenen Funktionen beschäftigt (Vorjahr: 28.532 Mitarbeiter).
Zu Beginn des Geschäftsjahres haben wir auf Basis der Kundenwünsche mit einem hohen Wachstum geplant, mussten allerdings im Verlauf des Geschäftsjahres die Planungen nach unten korrigieren. Da die Investitionen einen Vorlauf von neun bis zwölf Monaten in der Frontend- und drei bis sechs Monaten in der Backend-Fertigung zwischen Bestellung und Inbetriebnahme der Fertigungsanlagen haben, konnten wir dem sich verändernden Markt nur mit Zeitversatz folgen. Dies hat zum einen zur Folge, dass im Eigenfertigungsbereich vor allem im zweiten Geschäftshalbjahr signifikante Leerstandskosten entstanden sind und wir zum anderen unser Investitionsbudget nur langsam reduzieren konnten. Da unsere langfristigen Wachstumstreiber unverändert intakt sind, erwarten wir jedoch, dass alle diese Investitionen mittel- bis langfristig wirtschaftlich sinnvoll sind. Bezüglich des Investitionsbudgets folgen wir dem Zielgeschäftsmodell und werden das erhöhte Budget des abgelaufenen Jahres in späteren Perioden kompensieren. Unsere Strategie ist weiterhin langfristig angelegt und weniger von zyklischen Abschwüngen beeinflusst. Wir wollen die Chancen, die sich durch das starke prognostizierte Marktwachstum ergeben, konsequent nutzen.
Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich folgende Investitionsschwerpunkte:
1. Am Standort Villach, unserem Kompetenzzentrum für Leistungselektronik, haben wir mit der Errichtung einer vollautomatisierten 300-Millimeter-Dünnwafer-Fertigung im November 2018 begonnen. Je nach weiterer Entwicklung der makroökonomischen Lage gehen wir derzeit von einem Produktionsstart gegen Ende des Kalenderjahres 2021 aus. Die geplanten Investitionen betragen für den Vollausbau von Gebäuden und Reinraum-Anlagen rund €1,6 Milliarden. Das geschätzte zusätzliche Umsatzpotenzial durch diese Fabrik liegt bei rund €1,8 Milliarden pro Jahr. Mit dem Ausbau erreichen wir deutliche Skaleneffekte am Standort Villach und steigern somit unsere Effizienz. Nicht zuletzt ermöglicht der Ausbau der Fertigungskapazität für Silizium auch den Kapazitätsausbau für die Technologien Siliziumkarbid und Galliumnitrid. Bestehende Gebäude und Fertigungslinien können für diese Verbindungshalbleiter nachgenutzt werden. Damit wird eine kapitaleffiziente Kapazitätserweiterung erreicht.
2. Moderater Ausbau der 300-Millimeter-Frontend-Fertigungskapazität in Dresden und Kulim in differenzierenden Fertigungstechnologien für Leistungshalbleiter und Sensoren.
3. Weiterer Hochlauf der Serienfertigung unserer Siliziumkarbid (SiC)-MOSFETs in Trenchtechnologie und SiC-Dioden auf 150-Millimeter-Wafern.
4. Ausbau der Backend-Fertigungskapazität für IGBT-Module für Industrie- und Automobilanwendungen. Aufgrund der erwartet starken Nachfrage nach IGBT-Modulen für den Antriebsstrang von Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen werden die entsprechenden Backend-Fertigungskapazitäten an den Standorten Warstein und Wuxi erweitert. Darüber hinaus erfolgte im September 2019 der Spatenstich für eine neue Modulfertigung in Cegled.
5. Aufgrund der Kostenposition ist geplant, den Standort Temecula nur bis 2021 zu betreiben und dann zu schließen oder bis dahin zu verkaufen. Die dort gefertigten Produkte werden an andere Infineon-Standorte transferiert beziehungsweise zur Fertigung an externe Partner vergeben.
Darüber hinaus wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr an den Frontend- und Backend-Standorten hauptsächlich in folgende Bereiche investiert:
| ― | weitere Erhöhung der Automatisierung, zum Beispiel die Verbesserung des fabrikinternen Transports der Wafer; |
| ― | Anpassung und Umrüstung von Fertigungslinien an das geänderte Produktportfolio, insbesondere durch den Start der Serienfertigung neuer Technologien und Produkte; |
| ― | Anlagen für innovative Technologien und weitere Qualitätsverbesserung. |
Um den Kapitaleinsatz zu optimieren und die Flexibilität zu erhöhen, nutzen wir im Frontend-Bereich zusätzlich zur Eigenfertigung in differenzierenden Technologien wie diskreten Leistungshalbleitern und Sensoren verstärkt externe Fertigungspartner für CMOS und CMOS-Derivattechnologien. Das gilt vor allem für Strukturen kleiner als 90 Nanometer sowie für ältere Generationen von Leistungshalbleitern. Im Backend-Bereich, also der Montage und dem Testen, nutzen wir für standardisierte Gehäusetypen verstärkt Fertigungspartner, wobei wir Wert auf stabile Partnerschaften legen.
Das unternehmensinterne Steuerungssystem von Infineon ist darauf ausgelegt, die Umsetzung der Konzernstrategie und der damit verbundenen langfristigen Finanzziele zu unterstützen (siehe Kapitel "Konzernstrategie" und darin insbesondere "Langfristige Finanzziele unterstreichen unseren Wachstumsanspruch"). Dementsprechend werden Steuerungskennzahlen verwendet, die profitables Wachstum und effizienten Kapitaleinsatz messbar machen. Die Erreichung unserer langfristigen Finanzziele führt in Summe durch die dauerhafte Erzielung einer Prämie auf die Kapitalkosten zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts.
Dabei bedingen Wachstum, Profitabilität und Investitionen einander: Profitabilität ist die Voraussetzung dafür, das Geschäft aus eigenen Mitteln finanzieren, also Wachstumspotenziale erschließen zu können. Wachstum wiederum erfordert einerseits kontinuierliche Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Fertigungskapazitäten. Durch entsprechendes Wachstum wird Infineon in die Lage versetzt, führende Marktpositionen zu erreichen und Größenvorteile zu realisieren, um so die Profitabilität zu erhöhen. Entscheidend hierfür ist die effiziente Nutzung finanzieller Ressourcen.
Infineon setzt ein umfassendes Controllingsystem zur Steuerung des Geschäfts entlang der strategischen Ziele ein. Dies umfasst sowohl finanzielle als auch operative Kennzahlen. Die zur Steuerung herangezogenen Informationen stammen aus der jährlichen Langfristplanung, den quartalsweisen Prognosen, dem wöchentlichen Auftragseingang sowie aus den monatlichen Ist-Daten. Dies erlaubt es dem Management, Entscheidungen zu treffen, die auf einer fundierten Informationsbasis bezüglich der aktuellen Situation und der erwarteten wirtschaftlichen und operativen Entwicklung beruhen. Für den langfristigen Erfolg von Infineon sind nachhaltiges Wirtschaften sowie die Einbeziehung von zukunftsgerichteten qualitativen Faktoren wichtig. Als ein Unternehmen, das sich seiner sozialen Verantwortung bewusst ist, berücksichtigt Infineon auch nichtfinanzielle Faktoren, hauptsächlich aus den Bereichen Nachhaltigkeit (siehe hierzu den Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon" im Internet @ www.infineon.com/nachhaltigkeit_reporting) und Mitarbeiter (siehe Kapitel "Personalstrategie"). Diese Faktoren werden nicht zur Unternehmenssteuerung genutzt, sie tragen aber zur Erreichung der finanziellen Ziele von Infineon bei.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerung legt die Unternehmensleitung zudem größten Wert darauf, dass das Handeln von Infineon streng an den rechtlichen Rahmenbedingungen ausgerichtet ist und die internen Corporate Governance Standards eingehalten werden (siehe Kapitel "Corporate Governance").
Um den Erfolg der Umsetzung seiner Strategie zu bewerten, nutzt Infineon die folgenden drei übergreifenden Unternehmenskennzahlen:
| ― | das Segmentergebnis beziehungsweise die Segmentergebnis-Marge zur Bewertung der operativen Profitabilität der Geschäfte und des Portfolios, |
| ― | den Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten zur Bewertung der Höhe des Mittelzuflusses beziehungsweise -abflusses ohne Finanzierungstätigkeit und |
| ― | die Rendite auf das eingesetzte Kapital beziehungsweise den Return on Capital Employed (RoCE) zur Bewertung der Kapitaleffizienz. |
Das Segmentergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Konzerns, um den operativen Erfolg zu messen. In Prozent vom Umsatz (Segmentergebnis-Marge) ausgedrückt wird die Profitabilität des Umsatzes dargestellt und gezeigt, wie erfolgreich das operative Geschäft gesteuert wird. Die Steuerung der Aktivitäten der Segmente erfolgt auf Basis des Segmentergebnisses. Die Optimierung des Segmentergebnisses im Rahmen der vom Vorstand verabschiedeten Konzernstrategie liegt dabei in der Verantwortung des Managements der jeweiligen Segmente, erfolgt jedoch in enger Abstimmung mit dem Vorstand.
Der Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten dokumentiert, wie sich operative Rentabilität in Zuflüssen von liquiden Mitteln niederschlägt. Gleichzeitig liefert diese Kennzahl auch eine Aussage über die Effizienz des Einsatzes von Betriebskapital und Sachanlagen.
Überdies vergleicht Infineon die tatsächlich erzielte und die geplante Kapitalverzinsung (RoCE) mit den Kapitalkosten, um sicherzustellen, dass ein Mehrwert geschaffen wird.
Die drei dargestellten Finanzkennzahlen sind auch die Eckpfeiler des Systems zur variablen Vergütung. Der überwiegende Anteil der variablen Gehaltsbestandteile von Mitarbeitern und Führungskräften ist direkt an diese Kennzahlen gekoppelt.
Alle drei Kennzahlen, insbesondere das Segmentergebnis, korrelieren stark mit dem Umsatzwachstum. Insofern ist das Umsatzwachstum keine eigene Hauptsteuerungskennzahl, wird aber indirekt über die drei Kennzahlen mit abgedeckt.
Das Segmentergebnis ist definiert als Betriebsergebnis ohne Berücksichtigung von bestimmten Wertminderungen (wie beispielsweise Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert), Ergebniseffekten aus Umstrukturierungsmaßnahmen und Schließungen, Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen, akquisitionsbedingten Abschreibungen und sonstigen Aufwendungen, Gewinnen (Verlusten) aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen oder Beteiligungen an Tochtergesellschaften sowie sonstigen Erträgen (Aufwendungen), einschließlich Kosten für Gerichtsverfahren (zur betragsmäßigen Ermittlung siehe im Konzernanhang unter Nr. 28). Gerichts- und Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der aktiven Lizenzierung von Infineon-Patenten werden im Segmentergebnis erfasst, genauso wie die zugehörigen Erträge. Das Segmentergebnis ist die Kennzahl, mit der Infineon die operative Ertragskraft seiner Segmente bewertet (zur Entwicklung des Segmentergebnisses von Infineon und der einzelnen Segmente im Geschäftsjahr 2019 siehe Kapitel "Die Segmente" sowie "Das Geschäftsjahr 2019").
Infineon verwendet die Kennzahl Free-Cash-Flow, definiert als Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit und Mittelabfluss/-zufluss aus Investitionstätigkeit, jeweils aus fortgeführten Aktivitäten, bereinigt um Zahlungsströme aus dem Kauf und Verkauf von Finanzinvestments. Der Free-Cash-Flow misst die Fähigkeit, operativen Erfolg in Mittelzuflüsse umzuwandeln, um so den laufenden Betrieb und die notwendigen Investitionen aus dem eigenen Geschäft heraus zu finanzieren. Es ist das Ziel von Infineon, einen nachhaltig positiven Free-Cash-Flow zu generieren (zur Erläuterung der Entwicklung des Free-Cash-Flows im Geschäftsjahr 2019 siehe Kapitel "Darstellung der Finanzlage").
Die wesentlichen Einflussgrößen auf den Free-Cash-Flow sind neben der Profitabilität ein wirksames Management des Nettoumlaufvermögens sowie die Höhe der Investitionen.
Infineon steuert sein operatives Nettoumlaufvermögen, indem fortlaufend auf die Optimierung der Vorräte sowie der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen geachtet wird.
Das effektive Management der Investitionen nimmt eine zentrale Rolle im Hinblick auf den Free-Cash-Flow ein. Hierzu passt unser Ziel, die Höhe der Investitionen systematisch zu steuern. Der Free-Cash-Flow wird bei Infineon nur auf Unternehmens- und nicht auf Segmentebene gesteuert.
Die Kennzahl RoCE bewertet die Kapitalrentabilität und ist definiert als Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern, dividiert durch das eingesetzte Kapital. Langfristige Vermögenswerte und Nettoumlaufvermögen bilden das eingesetzte Kapital. Die Kennzahl RoCE zeigt den Zusammenhang zwischen der Profitabilität und dem für den Geschäftsbetrieb notwendigen Kapital auf.
RoCE = Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern / Eingesetztes Kapital
Die Kennzahl verdeutlicht, wie effizient ein Unternehmen seine Ressourcennutzung steuert. Der RoCE wird bei Infineon nur auf Unternehmens- und nicht auf Segmentebene berichtet. Die Gegenüberstellung des RoCE mit den gewichteten Kapitalkosten eines Unternehmens gibt Auskunft darüber, wie viel Wert nach Erfüllung der Renditeerwartungen der Eigen- und Fremdkapitalgeber geschaffen wurde. Somit dient der RoCE als Instrument der wertorientierten Unternehmenssteuerung.
Neben der Profitabilität wird der RoCE von der Kapitalintensität in Bezug auf die langfristigen Vermögenswerte sowie auf das Nettoumlaufvermögen beeinflusst. Die Kapitalintensität beschreibt, in welchem Umfang Vermögenswerte eingesetzt werden müssen, um einen bestimmten Umsatz zu realisieren (zur rechnerischen Ableitung und Entwicklung des RoCE im Geschäftsjahr 2019 siehe Kapitel "Darstellung der Vermögenslage").
Die Hauptsteuerungskennzahlen werden durch weitere Steuerungskennzahlen ergänzt, welche Auskunft über das Wachstumspotenzial, die Kosteneffizienz der verschiedenen Funktionsbereiche sowie die Liquidität geben.
Das Umsatzwachstum wird laufend dem Wachstum der jeweiligen Zielmärkte gegenübergestellt. Dies knüpft unmittelbar an dem strategischen Ziel an, kontinuierlich vom Wachstum unserer Zielmärkte zu profitieren. Als Indikator für eine zukünftige Umsatzentwicklung werden auch die sogenannten Design-Wins herangezogen, deren Zielwert laufend gegen die tatsächliche Entwicklung abgeglichen wird.
Um die operative Rentabilität im Detail zu analysieren, werden die dem Segmentergebnis vorgelagerten Ergebnis- und Kostenblöcke betrachtet. Dabei handelt es sich um das Bruttoergebnis vom Umsatz, die F&E-Kosten, die Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten sowie deren Relation zu den Umsatzerlösen. Diese Kennzahlen werden sowohl zur Unternehmens- als auch zur Segmentsteuerung herangezogen (zur Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr siehe Kapitel "Darstellung der Ertragslage").
Eine rollierende Liquiditätsplanung dient der Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung mit liquiden Mitteln und der Optimierung der Kapitalstruktur. Die Liquidität wird nicht auf Segmentebene, sondern nur auf Unternehmensebene gesteuert, wofür die folgenden Kennzahlen zur Anwendung kommen:
| ― | Brutto-Cash-Position: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zuzüglich Finanzinvestments. |
| ― | Netto-Cash-Position: Brutto-Cash-Position abzüglich kurz- und langfristiger Finanzverbindlichkeiten. |
| ― | Nettoumlaufvermögen: Kurzfristige Vermögenswerte abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, abzüglich Finanzinvestments, abzüglich zur Veräußerung stehender Vermögenswerte, abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten ohne kurzfristige Finanzverbindlichkeiten sowie kurzfristig fällige Bestandteile langfristiger Finanzverbindlichkeiten sowie ohne zur Veräußerung stehende Verbindlichkeiten. |
| ― | Investitionen: Summe aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, einschließlich aktivierter Entwicklungskosten. |
Zur Entwicklung der Kennzahlen im abgelaufenen Geschäftsjahr siehe Kapitel "Darstellung der Finanzlage".
Des Weiteren werden zur Vermeidung von Kapazitätsleerstand beziehungsweise Kapazitätsengpässen regelmäßig die operativen Kenngrößen Kapazitätsauslastung und prognostizierter Kapazitätsbedarf analysiert. Das Ergebnis dieser Analyse fließt in die Bestimmung des Investitionsbedarfs ein.
Im Kapitel "Prognosebericht" findet sich eine tabellarische Gegenüberstellung der im Geschäftsjahr 2019 erzielten Werte für die Steuerungskennzahlen mit den Erwartungen für das Geschäftsjahr 2019 und das Geschäftsjahr 2020.
Die Nachhaltigkeitsaktivitäten werden im separaten Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon" beschrieben.
Aus den Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes leitet sich für die Infineon Technologies AG für das Berichtsjahr 2019 die Pflicht zur Veröffentlichung eines nichtfinanziellen Berichts auf Gesellschafts- und Konzernebene ab. Dieser wird gemeinsam für die Infineon Technologies AG und die Infineon-Gruppe als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht innerhalb des Nachhaltigkeitsberichts veröffentlicht. Die gesetzlich erforderlichen Informationen sind entsprechend gekennzeichnet, um sie von der freiwilligen Berichterstattung nach den GRI-Standards abzugrenzen. Der gesamte Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon" inklusive der Kapitel, die zum nichtfinanziellen Bericht gehören, wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (Deutschland), einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen und ohne Einschränkungen bescheinigt.
Der separate Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon" einschließlich des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts findet sich im Internet unter @ www.infineon.com/nachhaltigkeit_reporting.
@ Die Teilnahme an den Telefonkonferenzen ist im Internet als Webcast auf unseren Investor-Relations-Seiten (www.infineon.com/ boerse) möglich.
Unseren Privataktionären stehen wir für Fragen per E-Mail (investor.relations @infineon.com) und per Telefon (+49 89 234-26655) zur Verfügung.
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| Art der Aktien | Namensaktien (Stammaktien) in Form von Aktien oder American Depositary Shares (ADS) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von je €2 (Verhältnis ADS : Aktien = 1 : 1) |
| Grundkapital | €2.501.368.142 (am 30. September 2019), €2.273.991.668 (am 30. September 2018) |
| Ausgegebene Aktien 1 | 1.250.684.071 (am 30. September 2019), 1.136.995.834 (am 30. September 2018) |
| Eigenbesitz | 6 Millionen Aktien (am 30. September 2019) 6 Millionen Aktien (am 30. September 2018) |
| ISIN | DE0006231004 |
| WKN | 623100 |
| Börsenkürzel | IFX (Aktie), IFNNY (ADS) |
| Bloomberg Reuters | IFX GY (Xetra), IFNNY US IFX-XE, IFNNY-XE |
| Notierungen | Aktien: Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) |
| Marktkapitalisierung 2 | €20.552 Millionen (am 30. September 2019) |
| Durchschnittlich auf Xetra gehandelte Aktien pro Tag in Stück | 7.252.990 (im Geschäftsjahr 2019) |
| Handel in den USA | ADS, außerbörslicher Handel am OTC-Markt (OTCQX) |
| Marktkapitalisierung 2 | US$22.417 Millionen (am 30. September 2019) |
| Durchschnittlich gehandelte ADS pro Tag in Stück | 307.476 (im Geschäftsjahr 2019) |
| Indexmitglied (Auswahl) @ Eine ausführliche Übersicht über weitere wichtige Indizes, in denen die Infineon-Aktie vertreten ist, finden Sie im Internet unter www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/ infineon-share/index-membership/ | DAX 30 TecDAX Dow Jones STOXX Europe 600 Dow Jones Euro STOXX TMI Technology Hardware & Equipment Dow Jones Germany Titans 30 MSCI Germany S&P-Europe-350 Dow Jones Sustainability World Index |
1 Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beinhaltet die Aktien in Eigenbesitz.
2 Die Aktien in Eigenbesitz wurden bei der Berechnung der Marktkapitalisierung nicht berücksichtigt.
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| 1,500 % Infineon-Anleihe vom 10. März 2015 | €500 Millionen | fällig am 10. März 2022, ISIN: XS1191116174 |
| 2,875% Hybridanleihe vom 1. Oktober 2019 | €600 Millionen | Kündigungssperrfrist 1. April 2025, ISIN: XS2056730323 |
| 3,625 % Hybridanleihe vom 1. Oktober 2019 | €600 Millionen | Kündigungssperrfrist 1. April 2028, ISIN: XS2056730679 |
| US-Privatplatzierung vom 5. April 2016 | US$350 Millionen | Tranche fällig am 5. April 2024 |
| US-Privatplatzierung vom 5. April 2016 | US$350 Millionen | Tranche fällig am 5. April 2026 |
| US-Privatplatzierung vom 5. April 2016 | US$235 Millionen | Tranche fällig am 5. April 2028 |
| Rating von S&P Global Ratings | seit Juni 2019: "BBB" (Ausblick "negativ" aufgrund der geplanten Akquisition der Cypress Semiconductor Corporation) |
Die Infineon-Aktie beendete das Geschäftsjahr 2019 mit einem Schlusskurs von €16,51. Gegenüber dem Schlusskurs zum Ende des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von €19,57 betrug der Kursrückgang 16 Prozent.
In der ersten Hälfte des abgelaufenen Geschäftsjahres bewegte sich der Kurs der Infineon-Aktie unter deutlichen Schwankungen mehr oder weniger seitwärts. Mitte April wurde mit €21,48 der Jahreshöchstkurs erreicht. Eine stetige Verschärfung des Handelskonflikts zwischen der USA und China führte dann zu einem starken Kursrückgang an den Aktienmärkten und der Infineon-Aktie.
Am 3. Juni 2019 kündigte Infineon die geplante Akquisition von Cypress an. Die Aktie schloss an diesem Tag 8 Prozent unter dem Vortageskurs. Im Hinblick auf die geplante Akquisition hat Infineon am 17. Juni 2019 rund 113 Millionen neue Aktien mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens am Aktienmarkt platziert. Die Kapitalerhöhung wurde am 18. Juni 2019 vollzogen. An diesem Tag erreichte der Aktienkurs mit €14,07 den Tiefststand im Geschäftsjahr. Es folgte bei deutlichen Kursschwankungen eine merkliche Kurserholung, und Infineon beendete das Geschäftsjahr mit einem Kurs von €16,51.
Aufgrund der sehr schwachen Kursentwicklung der Infineon-Aktie von Mitte April 2019 bis Mitte Juni 2019 war die Wertentwicklung der Vergleichsindizes über das gesamte Geschäftsjahr betrachtet deutlich besser. Der DAX stieg um 1 Prozent, der Dow Jones US Semiconductor Index um 5 Prozent und der Philadelphia Semiconductor Index (SOX) erzielte ein Plus von 14 Prozent.
Das durchschnittliche Handelsvolumen der Infineon-Aktie auf Xetra gemessen in Stück stieg im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 35 Prozent. Nach einem Tagesumsatz von durchschnittlich 5,4 Millionen Aktien im Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2019 täglich 7,3 Millionen Aktien umgesetzt. Gemessen in Euro stieg das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen um 4 Prozent. Im Geschäftsjahr 2018 hatte es pro Tag €122,6 Millionen betragen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden durchschnittlich täglich Infineon-Aktien im Wert von €126,9 Millionen gehandelt.
In den USA wird die Infineon-Aktie als ADS (American Depositary Share) außerbörslich am OTCQX-Markt mit dem Börsenkürzel IFNNY gehandelt. Auch das durchschnittliche Volumen der pro Tag gehandelten ADS stieg im Geschäftsjahr 2019. Nachdem im Geschäftsjahr 2018 165 Tausend ADS pro Tag gehandelt wurden, erhöhte sich diese Zahl im Geschäftsjahr 2019 auf 307 Tausend. Die Anzahl der ausstehenden ADS stieg ebenfalls von 31,7 Millionen ADS zum 30. September 2018 auf 38,9 Millionen Stück zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.
In der DAX-Rangliste belegte Infineon beim Kriterium der Marktkapitalisierung wie im Vorjahr Platz 15. Beim gehandelten Volumen in Euro während der letzten zwölf Monate auf Xetra und dem Frankfurter Parkett verschlechterte sich Infineon um einen Platz von Platz 12 im Vorjahr auf Platz 13 zum 30. September 2019. Seit dem 25. September 2018 ist die Infineon-Aktie auch Teil des TecDAX und belegte zum 30. September 2019 bei der Marktkapitalisierung wie im Vorjahr Rang 3. Beim Handelsvolumen ging es von Platz 3 im Vorjahr einen Platz zurück auf Rang 4 zum Ende des Geschäftsjahres 2019.
Zum 30. September 2019 hielten drei Aktionäre jeweils mehr als 3 Prozent der ausgegebenen Aktien von Infineon. Auch zum Ende des Geschäftsjahres 2018 waren dieselben drei Aktionäre mit jeweils mehr als 3 Prozent der Aktien am Unternehmen beteiligt. Das von Privataktionären gehaltene Aktienkapital stieg leicht von 9,81 Prozent zum Ende des Geschäftsjahres 2018 auf 9,96 Prozent am Ende des Geschäftsjahres 2019.
In den letzten Jahren hat Infineon seine Dividendenzahlung kontinuierlich erhöht. Für das Geschäftsjahr 2018 betrug die Dividende €0,27 je Aktie. Insgesamt wurde am 26. Februar 2019, dem dritten Geschäftstag nach der Hauptversammlung, ein Betrag von €305 Millionen ausbezahlt. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 1.130.995.834 Stück. Zum 30. September 2019 waren 1.244.684.071 Aktien dividendenberechtigt. Ein Teil dieser Aktien wurde im Rahmen der Erfüllung der Performance-Share-Plan-Tranche für das Geschäftsjahr 2016 im Oktober 2019 an die berechtigten Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter übertragen (siehe Konzernanhang Nr. 21), womit auch die Dividendenberechtigung insoweit wieder aufgelebt ist. Für das Geschäftsjahr 2019 soll den Aktionären auf der Hauptversammlung 2020 erneut eine Dividende von €0,27 je Aktie vorgeschlagen werden. Dabei sind die im Rahmen der Kapitalerhöhung am 18. Juni 2019 rund 113 Millionen ausgegebenen neuen Aktien voll dividendenberechtigt, womit sich die voraussichtliche Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 auf €336 Millionen gegenüber €305 Millionen für das Geschäftsjahr 2018 erhöht. Zur Dividendenpolitik siehe "Nachhaltige Wertsteigerung für unsere Aktionäre" im Kapitel "Konzernstrategie".
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| € in Millionen, außer Ergebnis je Aktie | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 8.029 | 7.599 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 2.994 | 2.885 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | - 945 | - 836 |
| Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten | - 865 | - 850 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen, Saldo | - 23 | 270 |
| Betriebsergebnis | 1.161 | 1.469 |
| Finanzergebnis (Finanzerträge und -aufwendungen, Saldo) | 72 | - 53 |
| Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | - 6 | - 5 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 194 | - 193 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 889 | 1.218 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten, abzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 19 | - 143 |
| Konzernjahresüberschuss | 870 | 1.075 |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) - unverwässert | 0,75 | 0,95 |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) - verwässert | 0,75 | 0,95 |
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in Euro) - verwässert | 0,89 | 0,98 |
Im Geschäftsjahr 2019 lag der Konzernjahresüberschuss mit €870 Millionen um €205 Millionen unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: €1.075 Millionen). Die Umsatzerlöse konnten trotz des schwierigen Marktumfelds gegenüber dem Vorjahr um €430 Millionen beziehungsweise 6 Prozent auf €8.029 Millionen gesteigert werden (Vorjahr: €7.599 Millionen). Dazu trug auch die günstige Entwicklung des US-Dollar-Wechselkurses bei. Das Betriebsergebnis konnte mit €1.161 Millionen nicht an den Vorjahreswert anknüpfen (Vorjahr: €1.469 Millionen). Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahr ein Gewinn in Höhe von €270 Millionen aus dem Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc. im Betriebsergebnis enthalten war. Des Weiteren wirkten sich gestiegene Forschungs- und Entwicklungskosten sowie höhere Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten mindernd auf das Betriebsergebnis aus. Wie bereits im Vorjahr waren auch im Berichtszeitraum akquisitionsbedingte Abschreibungen und sonstige im Wesentlichen mit der früheren Akquisition von International Rectifier im Zusammenhang stehende Aufwendungen in Höhe von €114 Millionen im Betriebsergebnis enthalten (Vorjahr: €118 Millionen).
Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie lag mit €0,75 unter den Ergebnissen je Aktie des Vorjahres in Höhe von jeweils €0,95.
Auch das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert) reduzierte sich von €0,98 auf €0,89 je Aktie (zur Ermittlung siehe "Bereinigtes Ergebnis je Aktie rückläufig" in diesem Kapitel).
Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 um €430 Millionen auf €8.029 Millionen (Vorjahr: €7.599 Millionen). Das umsatzstärkste Segment Automotive trug mit 51 Prozent etwas über die Hälfte zum Umsatzwachstum bei. Trotz einer insgesamt geringeren Fahrzeugproduktion während des Geschäftsjahres 2019 ist Infineons Automotive-Segment weiter gewachsen. Die beiden Megatrends Elektromobilität und automatisiertes Fahren beziehungsweise Fahrerassistenzsysteme bleiben bestimmend für den Anstieg des durchschnittlichen Halbleiterwerts im Auto. Der Umsatzbeitrag des Segments Industrial Power Control lag im Berichtszeitraum bei 22 Prozent des Konzernumsatzwachstums. Neben den Bereichen Windenergie, industrielle Stromversorgungen, Zugsysteme und Energieverteilung entwickelte sich vor allem der Bereich elektrische Antriebe positiv. Das Segment Power Management & Multimarket trug mit 30 Prozent zum Umsatzwachstum bei. Demgegenüber verzeichnete das Segment Digital Security Solutions einen Umsatzrückgang von 3 Prozent im Wesentlichen bedingt durch geringere Umsätze im Bereich SIM-Karten für Mobilkommunikation. Hinsichtlich Details siehe Kapitel "Die Segmente".
Ein Großteil der Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2019 ist in Fremdwährungen angefallen. Umsatzerlöse in US-Dollar hatten daran den größten Anteil. Im Jahresdurchschnitt veränderte sich der Euro/US-Dollar-Wechselkurs von rund 1,19 im Vorjahr auf 1,13 im Geschäftsjahr 2019. Circa 3 Prozentpunkte des Umsatzanstiegs waren auf positive Währungseffekte zurückzuführen. Der Währungseffekt im Vergleich zum Vorjahr wird ermittelt, indem auf die Umsatzerlöse des aktuellen Geschäftsjahres die jeweiligen durchschnittlichen Wechselkurse des vorherigen Geschäftsjahres angewendet werden.
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| € in Millionen, außer Prozentsätze | 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Europa, Naher Osten, Afrika | 2.430 | 30 % | 2.443 | 32 % |
| Darin: Deutschland | 1.169 | 15 % | 1.171 | 15 % |
| Asien-Pazifik (ohne Japan, Greater China) | 1.187 | 15 % | 1.129 | 15 % |
| Greater China | 2.769 | 35 % | 2.599 | 34 % |
| Darin: China | 2.159 | 27 % | 1.921 | 25 % |
| Japan | 593 | 7 % | 534 | 7 % |
| Amerika | 1.050 | 13 % | 894 | 12 % |
| Darin: USA | 862 | 11 % | 719 | 9 % |
| Gesamt | 8.029 | 100 % | 7.599 | 100 % |
Der mit Abstand größte Teil des Umsatzanstiegs entfiel mit €170 Millionen (40 Prozent) auf die Region Greater China, gefolgt von der Region Amerika mit einem Anstieg von €156 Millionen (entspricht 36 Prozent des Umsatzanstiegs), Japan mit einem Anstieg von €59 Millionen (entspricht 14 Prozent des Umsatzanstiegs) und der Region Asien-Pazifik (ohne Japan, Greater China) mit einem Anstieg von €58 Millionen (entspricht 13 Prozent des Umsatzanstiegs). China ist für Infineon seit mehreren Jahren der wichtigste Absatzmarkt. Das Land steht mit €2.159 Millionen für einen Umsatzanteil von 27 Prozent (Vorjahr: 25 Prozent). 55 Prozent des Umsatzanstiegs des Geschäftsjahres 2019 wurden in China erzielt.
Die Umsatzverteilung nach den Regionen war im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert. Wie im Vorjahr war die Region Greater China die nach Umsatz größte Region und repräsentierte im Geschäftsjahr 2019 35 Prozent vom Umsatz, gefolgt von der Region Europa, Naher Osten, Afrika mit 30 Prozent.
China wies mit einem Anteil von €2.159 Millionen oder 27 Prozent am weltweiten Infineon-Umsatz den höchsten Umsatz auf Länderebene auf, gefolgt von Deutschland mit €1.169 Millionen oder 15 Prozent.
Die Bruttomarge reduzierte sich im Geschäftsjahr 2019 auf 37,3 Prozent (Vorjahr: 38,0 Prozent). Vor allem die aus der Investition des Vorjahres zusätzlich zur Verfügung stehende Fertigungskapazität konnte insbesondere in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres nicht vollständig genutzt werden und führte zu Leerstandskosten, die die Marge belastet haben. Auch höhere Preise für Materialien, insbesondere für Rohscheiben, führten zu einem Kostenanstieg und damit zu einem Rückgang der Bruttomarge. Getroffene Maßnahmen zur Produktivitäts- und Kostenoptimierung konnten diese Effekte nicht vollständig kompensieren. Weiterhin wurden in den Umsatzkosten Ergebniseffekte aus der Kaufpreisallokation sowie akquisitionsbedingte Aufwendungen für International Rectifier (insbesondere höhere Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, die im Rahmen der Kaufpreisallokation zu beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden) in Höhe von €55 Millionen (Vorjahr: €67 Millionen) erfasst.
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| € in Millionen, außer Prozentsätze | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzkosten | 5.035 | 4.714 |
| Prozentuale jährliche Veränderung | 7 % | 6 % |
| Prozent vom Umsatz | 62,7 % | 62,0 % |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 2.994 | 2.885 |
| Prozent vom Umsatz (Bruttomarge) | 37,3 % | 38,0 % |
Bei den Betriebskosten (Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten) war im Geschäftsjahr 2019 ein Anstieg um €124 Millionen auf €1.810 Millionen zu verzeichnen (Vorjahr: €1.686 Millionen). Damit betrugen die Betriebskosten 22,5 Prozent vom Umsatz (Vorjahr: 22,2 Prozent).
Die ausgewiesenen F&E-Kosten sind gemindert um vereinnahmte Zulagen und Zuschüsse zu F&E-Projekten sowie aktivierte Entwicklungskosten:
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| € in Millionen, außer Prozentsätze | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten, brutto | 1.181 | 1.065 |
| Abzüglich: | ||
| Berücksichtigte Zulagen und Zuschüsse | - 111 | - 86 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | - 125 | - 143 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 945 | 836 |
| Prozentuale jährliche Veränderung | 13 % | 8 % |
| Prozent vom Umsatz | 11,8 % | 11,0 % |
Die F&E-Kosten sind mit €945 Millionen im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zu €836 Millionen im Geschäftsjahr 2018 um €109 Millionen beziehungsweise 13 Prozent angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Mitarbeiterzahl zurückzuführen. Zum 30. September 2019 waren im Bereich Forschung und Entwicklung 7.755 Mitarbeiter beschäftigt (30. September 2018: 7.161). Durch das reduzierte Umsatzwachstum kam es zu einem Anstieg des prozentualen Anteils der F&E-Kosten am Umsatz von 11,0 Prozent im Vorjahr auf 11,8 Prozent im Geschäftsjahr 2019.
Die wesentlichen F&E-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019 werden im Kapitel "Forschung und Entwicklung" näher erläutert.
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| € in Millionen, außer Prozentsätze | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten | 865 | 850 |
| Prozentuale jährliche Veränderung | 2 % | 4 % |
| Prozent vom Umsatz | 10,8 % | 11,2 % |
Mit 10,8 Prozent vom Umsatz verringerten sich die Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten gegenüber dem Vorjahr (11,2 Prozent). Absolut erhöhten sich die Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten um €15 Millionen beziehungsweise um 2 Prozent auf €865 Millionen und damit unterproportional zum Anstieg der Umsatzerlöse. Auch hierin waren Ergebniseffekte aus der Kaufpreisallokation sowie akquisitionsbedingte Aufwendungen für International Rectifier in Höhe von €44 Millionen enthalten (Vorjahr: €49 Millionen).
Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ist von €270 Millionen auf minus €23 Millionen gesunken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahressaldo ein Gewinn in Höhe von €270 Millionen für den Verkauf des größten Teils des Geschäfts mit Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc. enthalten war. Demgegenüber sind im Berichtszeitraum Aufwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Cypress in Höhe von €12 Millionen angefallen, die im Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen enthalten sind.
Das Finanzergebnis betrug im Berichtszeitraum minus €72 Millionen und lag damit um €19 Millionen unter dem Vorjahr (Vorjahr: minus €53 Millionen). Darin enthalten sind unter anderem Kosten von €22 Millionen für die Absicherung von Aktienmarktrisiken im Zusammenhang mit der im Juni 2019 zur Finanzierung der geplanten Akquisition von Cypress durchgeführten Kapitalerhöhung (siehe Konzernanhang Nr. 19).
Bei Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von €194 Millionen im Geschäftsjahr 2019 belief sich die Steuerquote, bezogen auf ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von €1.083 Millionen, auf 17,9 Prozent. Im Vorjahr lag der Steueraufwand mit €193 Millionen, bezogen auf ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von €1.411 Millionen, bei 13,7 Prozent.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag waren im Geschäftsjahr 2019, wie im Vorjahreszeitraum, durch ausländische Steuersätze, nicht abzugsfähige Aufwendungen, steuerfreie Erträge, Steuervergünstigungen und Änderungen der Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern beeinflusst.
Für weitere Erläuterungen hinsichtlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag siehe Konzernanhang Nr. 6.
Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten, abzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag, belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf minus €19 Millionen (Vorjahr: minus €143 Millionen). Der hohe Vorjahreswert resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung von Rückstellungen für Qimonda im Zusammenhang mit dem anhängigen Gerichtsverfahren. Bezüglich der Risiken aus der Qimonda-Insolvenz wird auf den Konzernanhang Nr. 23 verwiesen.
Der geringere Konzernjahresüberschuss führte zu einem entsprechenden Rückgang des Ergebnisses je Aktie. Das Ergebnis je Aktie lag bei €0,75 (verwässert und unverwässert). Im Vorjahr betrugen beide Werte jeweils €0,95.
Das Ergebnis je Aktie gemäß IFRS wird sowohl durch Effekte aus der Kaufpreisallokation für Akquisitionen (insbesondere International Rectifier), Einmaleffekte im Finanzergebnis im Zusammenhang mit der beabsichtigten Akquisition von Cypress als auch durch weitere Sondersachverhalte beeinflusst. Um die Vergleichbarkeit der operativen Performance im Zeitablauf zu erhöhen, ermittelt Infineon das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert) wie folgt:
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| € in Millionen (wenn nicht anders angegeben) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss aus fortgeführten Aktivitäten, zurechenbar auf Aktionäre der Infineon Technologies AG - verwässert | 889 | 1.218 |
| Zuzüglich/Abzüglich: | ||
| Wertaufholungen/Wertminderungen (beispielsweise auf den Geschäfts- oder Firmenwert) 1 | - | 7 |
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen | 11 | 13 |
| Akquisitionsbedingte Abschreibungen und sonstige Aufwendungen | 114 | 118 |
| Gewinne (Verluste) aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen oder Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Saldo 2 | 1 | - 272 |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen, Saldo | 32 | 18 |
| Akquisitionsbedingte Aufwendungen im Finanzergebnis | 27 | - |
| Steuereffekt auf Bereinigungen | - 30 | 9 |
| Wertaufholung beziehungsweise Wertberichtigungen von aktiven latenten Steuern, die aus der jährlich zu aktualisierenden Ertragsprognose resultieren | - 3 | 5 |
| Bereinigter Konzernjahresüberschuss aus fortgeführten Aktivitäten, zurechenbar auf Aktionäre der Infineon Technologies AG - verwässert | 1.041 | 1.116 |
| Gewichtete Anzahl der ausstehenden Aktien (in Millionen) - verwässert | 1.165 | 1.134 |
| Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in Euro) - verwässert 3 | 0,89 | 0,98 |
1 Ab dem 1. Oktober 2018 werden Wertaufholungen/Wertminderungen auf die Vermögenswerte grundsätzlich im Segmentergebnis erfasst (ausgenommen Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.
2 Ab dem 1. Oktober 2018 ohne Gewinne (Verluste) aus dem Abgang von Vermögenswerten. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.
3 Die Berechnung des bereinigten Ergebnisses je Aktie basiert auf ungerundeten Werten.
Der bereinigte Konzernjahresüberschuss und das bereinigte Ergebnis je Aktie (verwässert) sind kein Ersatz oder keine höherwertigen Kennzahlen, sondern stets als zusätzliche Information zu dem nach IFRS ermittelten Konzernjahresüberschuss beziehungsweise Ergebnis je Aktie (verwässert) aufzufassen. Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie nach IFRS ist im Konzernanhang unter Nr. 8 dargestellt.
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| € in Millionen, außer Prozentsätze | 30. September 2019 | 30. September 2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 7.324 | 5.423 | 35 % |
| Langfristige Vermögenswerte | 6.088 | 5.456 | 12 % |
| Summe Vermögenswerte | 13.412 | 10.879 | 23 % |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.044 | 2.182 | - 6 % |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 2.735 | 2.251 | 22 % |
| Summe Verbindlichkeiten | 4.779 | 4.433 | 8 % |
| Summe Eigenkapital | 8.633 | 6.446 | 34 % |
| Bilanzkennzahlen: | |||
| Gesamtkapitalrendite 1 | 6,5 % | 9,9 % | |
| Eigenkapitalquote 2 | 64,4 % | 59,3 % | |
| Eigenkapitalrendite 3 | 10,1 % | 16,7 % | |
| Verschuldungsgrad 4 | 18,0 % | 23,8 % | |
| Vorratsintensität 5 | 12,7 % | 13,6 % | |
| RoCE 6 | 12,2 % | 20,5 % |
1 Gesamtkapitalrendite = Konzernjahresüberschuss/Summe Vermögenswerte
2 Eigenkapitalquote = Eigenkapital/Summe Vermögenswerte
3 Eigenkapitalrendite = Konzernjahresüberschuss/Eigenkapital
4 Verschuldungsgrad = (langfristige + kurzfristige Finanzverbindlichkeiten)/Eigenkapital
5 Vorratsintensität = Vorräte (netto)/Summe Vermögenswerte
6 Ermittlung siehe nachfolgenden Abschnitt betreffend RoCE
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum 30. September 2019 um €1.901 Millionen (35 Prozent) auf €7.324 Millionen, verglichen mit €5.423 Millionen zum 30. September 2018, im Wesentlichen aufgrund des Anstiegs der Brutto-Cash-Position (Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzinvestments) um €1.236 Millionen (siehe ausführlich "Brutto-Cash-Position und Netto-Cash-Position" im Kapitel "Darstellung der Finanzlage"). Der Anstieg der Vorräte und die erstmalige Bilanzierung der Vertragsvermögenswerte im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 erhöhten die kurzfristigen Vermögenswerte um €312 Millionen. Mit €210 Millionen trugen positive Marktwerte von zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Cypress abgeschlossenen Sicherungsgeschäften (siehe Konzernanhang Nr. 3 und Abschnitt "Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen" in Konzernanhang Nr. 26) zum Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte bei.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von €5.456 Millionen zum 30. September 2018 um €632 Millionen auf €6.088 Millionen zum 30. September 2019. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen lagen mit €1.276 Millionen über den Abschreibungen von €804 Millionen im selben Zeitraum. Investiert wurde unter anderem in die Fertigungsstätten in Villach (Österreich), Dresden, Regensburg (beide Deutschland) sowie Kulim, Melaka (beide Malaysia) (siehe auch Kapitel "Operations"). Bei den immateriellen Vermögenswerten lagen die Zugänge mit €156 Millionen über den Abschreibungen von €141 Millionen. Durch den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Siltectra ergab sich des Weiteren eine Erhöhung von Geschäfts- und Firmenwerten und anderen immateriellen Vermögenswerten von €130 Millionen (siehe Konzernanhang Nr. 3). Währungsbedingt erhöhten sich Geschäfts- und Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte um €64 Millionen.
Zum 30. September 2019 lagen die Verbindlichkeiten bei €4.779 Millionen und damit um €346 Millionen (8 Prozent) über denen zum 30. September 2018 (€4.433 Millionen). Hierbei erhöhten sich vor allem die Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen um €181 Millionen, insbesondere aufgrund des geringeren zur Anwendung kommenden Abzinsungsfaktors (siehe ausführlich Konzernanhang unter Nr. 18). Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich zum 30. September 2019 um €137 Millionen. Darin enthalten waren €112 Millionen für die im Zusammenhang mit teilweiser Sicherung von Wechselkursrisiken der geplanten Akquisition von Cypress abgeschlossene bedingte Option (sogenannte Deal Contingent Option), welche nur im Falle des Abschlusses der Akquisition von Cypress und der damit einhergehenden Ausübung der Deal Contingent Option zu bezahlen sind (siehe Konzernanhang Nr. 3 und Nr. 26).
Ebenfalls leicht gestiegen sind die Finanzverbindlichkeiten um insgesamt €24 Millionen. Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten werden im Konzernanhang unter Nr. 15 erläutert.
Das Eigenkapital ist zum 30. September 2019 um €2.187 Millionen (34 Prozent) auf €8.633 Millionen gestiegen (30. September 2018: €6.446 Millionen). Ursächlich hierfür war vor allem die im Juni 2019 durchgeführte Kapitalerhöhung, die zu einem Anstieg des Grundkapitals um €226 Millionen und der Kapitalrücklage um €1.299 Millionen (siehe hierzu Konzernanhang Nr. 19) geführt hat. Ebenso erhöhte der im Geschäftsjahr 2019 erzielte Konzernjahresüberschuss von €870 Millionen das Eigenkapital. Gegenläufig wirkte im Wesentlichen die für das Geschäftsjahr 2018 gezahlte Dividende von €305 Millionen.
Die Eigenkapitalquote stieg zum 30. September 2019 auf 64,4 Prozent (30. September 2018: 59,3 Prozent).
Im Geschäftsjahr 2019 ging das Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern um 27 Prozent von €1.263 Millionen im Vorjahr auf €925 Millionen zurück. Das eingesetzte Kapital hingegen stieg um 23 Prozent von €6.168 Millionen zum 30. September 2018 auf €7.599 Millionen zum 30. September 2019. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) ging entsprechend von 20,5 Prozent auf 12,2 Prozent zurück.
Der RoCE für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 ermittelt sich wie folgt:
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Betriebsergebnis | 1.161 | 1.469 |
| Zuzüglich/Abzüglich: | ||
| Finanzergebnis ohne Zinsergebnis 1 | - 36 | - 8 |
| Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | - 6 | - 5 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 194 | - 193 |
| Betriebsergebnis aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern (1) | 925 | 1.263 |
| Aktiva | 13.412 | 10.879 |
| Zuzüglich/Abzüglich: | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - 1.021 | - 732 |
| Finanzinvestments | - 2.758 | - 1.811 |
| Zur Veräußerung stehende Vermögenswerte | - 12 | - 11 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | - 2.044 | - 2.182 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten sowie kurzfristig fällige Bestandteile langfristiger Finanzverbindlichkeiten | 22 | 25 |
| Eingesetztes Kapital (2) | 7.599 | 6.168 |
| RoCE (1)/(2) | 12,2 % | 20,5 % |
1 Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2019 und 2018 betrug minus €72 Millionen beziehungsweise minus €53 Millionen und enthielt ein Zinsergebnis von minus €36 Millionen beziehungsweise minus €45 Millionen.
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten | 1.603 | 1.571 |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten | - 2.488 | - 1.163 |
| Mittelzufluss(-abfluss) aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten | 1.167 | - 542 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aus nicht fortgeführten Aktivitäten | - 2 | 4 |
| Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 280 | - 130 |
| Währungsumrechnungseffekte auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9 | 2 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 289 | - 128 |
Im Geschäftsjahr 2019 ergab sich ein Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten von €1.603 Millionen, eine Erhöhung um €32 Millionen im Vergleich zu €1.571 Millionen im Vorjahr. Ausgehend von einem Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Abschreibungen, Wertminderungen, Zinsen und Ertragsteuern von €2.070 Millionen wirkten insbesondere Veränderungen der Vorräte sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von in Summe €277 Millionen mindernd auf den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten. Der Mittelabfluss für Ertragsteuern und Zinsen belief sich auf zusammen €167 Millionen.
Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten im Geschäftsjahr 2018 hatte €1.571 Millionen betragen. Ausgehend von einem Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Abschreibungen, Wertminderungen, Zinsen, Ertragsteuern und dem Gewinn aus dem Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc. von €2.054 Millionen, wirkten vor allem zahlungswirksame Veränderungen der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der Vorräte mit gesamt €209 Millionen reduzierend auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Mittelabfluss für Ertragsteuern und Zinsen belief sich auf zusammen €262 Millionen.
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf €2.488 Millionen. Davon entfielen auf Investitionen in Sachanlagen €1.295 Millionen, €156 Millionen auf immaterielle und sonstige Vermögenswerte sowie €123 Millionen auf den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Siltectra (siehe hierzu Konzernanhang Nr. 3). Im Saldo €924 Millionen entfallen auf Auszahlungen für den Kauf von Finanzinvestments, die Teil der Brutto-Cash-Position sind und nicht in dem Free-Cash-Flow einbezogen werden (siehe nachfolgend im Abschnitt "Free-Cash-Flow").
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten hatte im Geschäftsjahr 2018 €1.163 Millionen betragen. Investitionen in Sachanlagen sowie in immaterielle Vermögenswerte betrugen in Summe €1.254 Millionen. Gegenläufig wirkte der Mittelzufluss für den Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc. von €323 Millionen.
Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf €1.167 Millionen und war im Wesentlichen durch die im Juni 2019 durchgeführte Kapitalerhöhung mit Nettozuflüssen in Höhe von €1.524 Millionen geprägt (siehe hierzu Konzernanhang Nr. 19). Gegenläufig wirkte insbesondere die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 von €305 Millionen.
Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf €542 Millionen und war im Wesentlichen durch die Rückzahlung langfristiger Finanzverbindlichkeiten in Höhe von €321 Millionen geprägt. Darüber hinaus wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 2017 von €283 Millionen ausgezahlt.
Infineon berichtet die Kennzahl Free-Cash-Flow, definiert als Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit und Mittelzufluss/-abfluss aus Investitionstätigkeit, jeweils aus fortgeführten Aktivitäten, bereinigt um Zahlungsströme aus dem Kauf und Verkauf von Finanzinvestments. Der Free-Cash-Flow dient als zusätzliche Kenngröße, da Infineon einen Teil der Liquidität in Form von Finanzinvestments hält. Das bedeutet nicht, dass der so ermittelte Free-Cash-Flow für sonstige Ausgaben verwendet werden kann, da Dividenden, Schuldendienstverpflichtungen oder andere feste Auszahlungen noch nicht abgezogen sind. Der Free-Cash-Flow ist kein Ersatz oder höherwertige Kennzahl, sondern stets als zusätzliche Information zum Cash-Flow gemäß Konzern-Kapitalflussrechnung, zu anderen Liquiditätskennzahlen sowie sonstigen gemäß IFRS ermittelten Kennzahlen aufzufassen. Der Free-Cash-Flow beinhaltet nur Werte aus fortgeführten Aktivitäten und wird wie folgt aus der Konzern-Kapitalflussrechnung hergeleitet:
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten | 1.603 | 1.571 |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten | - 2.488 | - 1.163 |
| Auszahlungen (+)/Einzahlungen (-) für Finanzinvestments, Saldo | 924 | 210 |
| Free-Cash-Flow | 39 | 618 |
Der Free-Cash-Flow betrug €39 Millionen im Geschäftsjahr 2019. Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten von €1.603 Millionen überstieg die Investitionen in Sachanlagen sowie immaterielle und sonstige Vermögenswerte von gesamt €1.451 Millionen und die Akquisition von Siltectra von €123 Millionen. Auszahlungen im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Cypress belasteten den Free-Cash-Flow mit €23 Millionen.
Der Free-Cash-Flow des Vorjahres lag bei €618 Millionen. Hierbei überstieg der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten von €1.571 Millionen die Investitionen in Sachanlagen sowie immaterielle und sonstige Vermögenswerte von insgesamt €1.254 Millionen. Der Free-Cash-Flow des Vorjahres enthielt den Mittelzufluss für den Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc.
Die folgende Tabelle stellt die Brutto-Cash-Position und Netto-Cash-Position sowie die Finanzverbindlichkeiten dar. Da Infineon einen Teil der liquiden Mittel in Form von Finanzinvestments hält, die unter IFRS nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert sind, berichtet Infineon die Brutto- und die Netto-Cash-Position, um Investoren die Liquiditätslage besser zu erläutern. Die Brutto- und die Netto-Cash-Position werden wie folgt aus der Konzern-Bilanz hergeleitet:
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.021 | 732 |
| Finanzinvestments | 2.758 | 1.811 |
| Brutto-Cash-Position | 3.779 | 2.543 |
| Abzüglich: | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten sowie kurzfristige Bestandteile langfristiger Finanzverbindlichkeiten | 22 | 25 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.534 | 1.507 |
| Gesamte Finanzverbindlichkeiten | 1.556 | 1.532 |
| Netto-Cash-Position | 2.223 | 1.011 |
Die Brutto-Cash-Position zum 30. September 2019 erhöhte sich demgemäß um €1.236 Millionen. Ursächlich hierfür war vor allem der Nettoemissionserlös aus der im Juni 2019 durchgeführten Kapitalerhöhung von €1.524 Millionen. Der Free-Cash-Flow betrug €39 Millionen. Cash-reduzierend wirkte die Dividendenzahlung von €305 Millionen.
Unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Ressourcen, einschließlich der intern vorhandenen sowie künftig generierten Zahlungsmittel und der aktuell verfügbaren Kreditlinien (€8.201 Millionen; Vorjahr: €72 Millionen; hierzu siehe ausführlich im Konzernanhang unter Nr. 15), geht Infineon davon aus, den derzeit zu erwartenden Kapitalbedarf für das Geschäftsjahr 2020 decken zu können. Dies schließt die Finanzierung der geplanten Akquisition von Cypress mit ein. Für diese bestehen verbindliche Kreditzusagen, und es sind mit der im Juni 2019 durchgeführten Kapitalerhöhung und der Ausgabe einer unbefristeten Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von €1,2 Milliarden am 1. Oktober 2019 (siehe Konzernanhang Nr. 29) erste wesentliche Schritte der Refinanzierung erfolgt. Ebenfalls darin eingeschlossen sind fest vereinbarte vertragliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel für Investitionen, Leasingvereinbarungen, fest eingegangene Liefer- und Dienstleistungsverträge für Rohstoffe, Vorprodukte, Strom/Gas und Ähnliches (hierzu siehe ausführlich im Konzernanhang unter Nr. 22). Zu den geplanten Investitionen siehe ausführlich im Kapitel "Prognosebericht".
Finanzielle Flexibilität auf Grundlage einer soliden Kapitalstruktur sicherzustellen, ist die Maxime des Konzern-Treasury von Infineon. Hierbei steht das Ziel einer ausreichenden Liquiditätsausstattung im Vordergrund, um die laufende Geschäftstätigkeit finanzieren und geplante Investitionen in allen Phasen des Geschäftszyklus vornehmen zu können. Die Verschuldung soll dabei nur einen moderaten Anteil am Finanzierungsmix ausmachen, sodass jederzeit Handlungsspielraum gewahrt ist. Für weitere Informationen zur Art, Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Finanzverbindlichkeiten siehe Konzernanhang Nr. 15.
Die Treasury-Grundsätze des Konzerns regeln konzernweit die Vorgehensweise bei sämtlichen Themen, die Liquidität und Finanzierung betreffen. Hierzu zählen die Bankenpolitik und -strategie, der Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen, das weltweite Liquiditäts- und Anlagemanagement, die Steuerung von Währungs- und Zinsrisiken sowie das Abwickeln externer und konzerninterner Zahlungsflüsse.
Unsere Treasury-Grundsätze verfolgen einen stark zentralisierten Ansatz mit der Konzern-Finance & Treasury-Abteilung als weltweit verantwortlicher Stelle für alle wesentlichen Aufgaben und Prozesse im Bereich Finanzierung und Treasury.
Im Rahmen eines zentralisierten Liquiditätsmanagements werden Cash-Pool-Strukturen betrieben, soweit gesetzlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, um eine optimale Verteilung der flüssigen Finanzmittel innerhalb des Konzerns sicherzustellen und den externen Finanzierungsbedarf zu reduzieren. Die auf Ebene des Konzerns zusammengeführte Liquidität wird von der Konzern-Finance & Treasury-Abteilung zentral veranlagt. Dabei verfolgen wir grundsätzlich eine konservative Anlagestrategie, bei der Sicherheit vor Rendite geht. Eine weitere Aufgabe der Konzern-Finance & Treasury-Abteilung ist das Management unserer Währungs- und Zinsrisiken. Zu Hedgingzwecken setzen wir folgende derivative Finanzinstrumente ein: Fremdwährungstermingeschäfte zur Reduktion von Währungsschwankungen (soweit sich Fremdwährungszahlungsströme im Konzern nicht ausgleichen) sowie Rohstoffswaps zur Verringerung der Preisrisiken bei erwarteten Goldeinkäufen. Für die Sicherung des Großteils der Fremdwährungsrisiken aus der Kaufpreisverpflichtung der geplanten Akquisition von Cypress wurden ein transaktionsabhängiges Euro/US-Dollar-Fremdwährungstermingeschäft ("Deal Contingent Forward") und ein transaktionsabhängiges Euro/ US-Dollar-Fremdwährungsoptionsgeschäft ("Deal Contingent Option") abgeschlossen. Derivative Finanzinstrumente werden nicht zu Handels- oder spekulativen Zwecken eingesetzt. Für weitere Informationen zu derivativen Finanzinstrumenten und dem Management von finanziellen Risiken siehe im Konzernanhang unter Nr. 26 und 27.
Des Weiteren werden gemäß unseren Treasury-Grundsätzen, soweit gesetzlich zulässig, alle weltweiten Finanzierungen und Kreditlinien direkt oder indirekt von der zentralen Finance & Treasury-Abteilung arrangiert, strukturiert und verwaltet.
Die folgende Tabelle sowie die anschließenden Erläuterungen vergleichen für das abgelaufene Geschäftsjahr (GJ) die Ist-Werte der von Infineon verwendeten Steuerungskennzahlen mit den prognostizierten Werten und zeigen den Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 ohne Berücksichtigung der geplanten Akquisition von Cypress. Lediglich bestimmte, im Zusammenhang mit der Transaktion anfallende Kosten wurden einbezogen.
Die Prognosen zu den Hauptsteuerungskennzahlen sowie zu ausgewählten ergänzenden Steuerungskennzahlen unter Berücksichtigung der geplanten Akquisition von Cypress werden innerhalb der Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung in einem separaten Abschnitt dargestellt.
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| € in Millionen, außer Prozentsätze | Ist GJ 2018 | Ursprüngliche Prognose GJ 20191 | Ist GJ 2019 | Prognose GJ 2020 |
|---|---|---|---|---|
| Hauptsteuerungskennzahlen | ||||
| Segmentergebnis-Marge | 17,8 % | In etwa 18 % (im Mittelpunkt der Spanne für das Umsatzwachstum) | 16,4 % | In etwa 16 % (im Mittelpunkt der Spanne für das Umsatzwachstum) |
| Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten | 618 | Leicht positiv bis €200 Millionen | 39 | Zwischen €500 Millionen und €700 Millionen |
| RoCE | 20,5 % | Moderater Rückgang | 12,2 % | Auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr |
| Ausgewählte ergänzende Steuerungskennzahlen | ||||
| Umsatzveränderung gegenüber Vorjahr | 8 % | Anstieg um 11 % plus/minus 2 Prozentpunkte | 6 % | Anstieg um 5 % plus/minus 2 Prozentpunkte |
| Investitionen | 1.254 | Zwischen €1,6 Milliarden und €1,7 Milliarden | 1.451 | In etwa €1,3 Milliarden |
| Brutto-Cash-Position | 2.543 €1 Mrd. + 20 % | In der Spanne von €1,9 Milliarden bis €2,7 Milliarden und somit innerhalb des Ziels von €1 Milliarde + 10 % bis 20 % vom Umsatz | 3.779 €1 Mrd. + 35 % | In der Spanne von €2,1 Milliarden bis €2,7 Milliarden und somit innerhalb des Ziels von €1 Milliarde + 10 % bis 20 % vom Umsatz 2 |
2 Die Mittelzuflüsse aus der im Juni 2019 durchgeführten Kapitalerhöhung nicht mit einbezogen.
1 Im Rahmen der Ad-hoc-Meldung vom 27. März 2019 wurde die ursprüngliche Prognose angepasst.
Für das Geschäftsjahr 2019 war ursprünglich ein Umsatzwachstum von 11 Prozent plus oder minus 2 Prozentpunkte prognostiziert worden. Mit der Ad-hoc-Meldung vom 27. März 2019 ist diese Prognose aufgrund des eingetrübten makroökonomischen Umfelds auf einen erwarteten Umsatz von €8 Milliarden plus oder minus 2 Prozent angepasst worden. Mit einem Jahresumsatz von €8,029 Milliarden wurde die reduzierte Umsatzprognose nun erreicht. Das Wachstum gegenüber dem Vorjahr betrug 6 Prozent. Im Rahmen der niedrigeren Schätzung für den Umsatz wurde auch die Erwartung für die Höhe der Segmentergebnis-Marge angepasst. Nach einer zuvor erwarteten Segmentergebnis-Marge von 18 Prozent betrug die neue Prognose 16 Prozent im Mittelpunkt der Spanne für den erwarteten Umsatz. Für das Geschäftsjahr 2019 betrug die erzielte Segmentergebnis-Marge nun 16,4 Prozent.
Der Free-Cash-Flow betrug im Geschäftsjahr 2019 €39 Millionen und lag damit innerhalb der ursprünglich prognostizierten Spanne von "leicht positiv bis €200 Millionen" und über der später angepassten Prognose von minus €150 Millionen bis €0 Millionen. Dies schließt die Auszahlung für den Erwerb von Siltectra in Höhe von €123 Millionen ein.
Bei der Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) war zunächst ein moderater Rückgang und innerhalb der angepassten Prognose ein deutlicher Rückgang erwartet worden. Mit einem Wert von 12,2 Prozent lag der RoCE im Geschäftsjahr 2019 erwartungsgemäß deutlich unter dem Vorjahreswert von 20,5 Prozent. Gründe hierfür sind neben dem niedrigeren Umsatzwachstum auch höhere Leerstandskosten. Das eingesetzte Kapital erhöhte sich vor allem infolge der Investitionen sowie aufgrund des Anstiegs des Nettoumlaufvermögens insbesondere aufgrund höherer Vorräte. Der Vorjahreswert war außerdem durch den Gewinn aus dem Verkauf des größten Teils des Geschäfts für Hochfrequenz-Leistungskomponenten an Cree, Inc. in Höhe von €270 Millionen positiv beeinflusst.
Ziel für die Brutto-Cash-Position war eine Spanne von €1,9 Milliarden bis €2,7 Milliarden. Mit einem Wert von €3.779 Millionen wurde diese Spanne deutlich übertroffen. Ohne Berücksichtigung der in der Brutto-Cash-Position enthaltenen Nettoemissionserlöse aus der im Juni 2019 durchgeführten Kapitalerhöhung zur Finanzierung der geplanten Akquisition von Cypress in Höhe von €1.524 Millionen wäre ein Wert innerhalb der prognostizierten Spanne erreicht worden.
Mit €1.451 Millionen lagen die Investitionen sowohl unterhalb der ursprünglich prognostizierten Spanne von €1,6 Milliarden bis €1,7 Milliarden als auch leicht unter der angepassten Prognose von €1,5 Milliarden.
Auf Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung und Infineons interner Planung ergeben sich die folgenden Prognosen. Die geplante Akquisition von Cypress ist hierin noch nicht berücksichtigt. Die Prognosen zu den Hauptsteuerungskennzahlen sowie zu ausgewählten ergänzenden Steuerungskennzahlen unter Berücksichtigung der geplanten Akquisition von Cypress werden innerhalb der Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung in einem separaten Abschnitt dargestellt.
Als weltweit tätiges Unternehmen erzielt Infineon Umsatzerlöse nicht nur in Euro, sondern auch in Fremdwährungen, vornehmlich in US-Dollar. Des Weiteren hat das Unternehmen auch Kosten in US-Dollar und teilweise mit dem US-Dollar korrelierten anderen Währungen wie beispielsweise dem Singapur-Dollar, dem malaysischen Ringgit oder dem chinesischen Renminbi. Das Verhältnis der Umsatzerlöse zu Kosten in Fremdwährungen ist nicht vollständig ausgeglichen. Daher haben Veränderungen von Wechselkursen, insbesondere des US-Dollars gegenüber dem Euro, Einfluss auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Ein gegenüber dem Euro stärker werdender US-Dollar führt zu positiven Effekten, während sich ein gegenüber dem Euro schwächer werdender US-Dollar umsatz- und ergebnismindernd auswirkt. Ohne Berücksichtigung von Währungssicherungsgeschäften führt eine Abweichung von 1 Cent im tatsächlichen Euro/US-Dollar-Wechselkurs gegenüber dem Plankurs dazu, dass sich das Segmentergebnis um etwa €3 Millionen pro Quartal oder etwa €12 Millionen pro Geschäftsjahr gegenüber dem Planwert verändert. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Wechselkurse der mit dem US-Dollar korrelierten Währungen, in denen für Infineon Kosten anfallen, parallel zum Wechselkurs des US-Dollars zum Euro entwickeln. Beim Umsatz beschränken sich die Wechselkurseffekte im Wesentlichen auf die Relation US-Dollar zu Euro. Hier führt eine Abweichung des tatsächlichen Euro/US-Dollar-Wechselkurses von 1 Cent gegenüber dem Plankurs weiterhin zu einer Umsatzveränderung von etwa €9 Millionen pro Quartal oder etwa €36 Millionen pro Geschäftsjahr. Für die Planung des Geschäftsjahres 2020 wird ein Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 1,13 unterstellt. Dieser entspricht dem durchschnittlichen erzielten Wechselkurs im Geschäftsjahr 2019.
Im Kalenderjahr 2018 betrug das Wachstum der Weltwirtschaft 3,1 Prozent. Für das Kalenderjahr 2019 hatten die Experten des Internationalen Währungsfonds im Frühjahr 2019 mit einem Wachstum von 2,7 Prozent eine niedrigere Wachstumsrate als im Vorjahr erwartet. In der Prognose vom Oktober 2019 hat der Internationale Währungsfonds die Prognose für das Kalenderjahr 2019 weiter auf 2,5 Prozent gesenkt. Für das Kalenderjahr 2020 prognostizieren die Experten eine leichte Erholung des Wachstums der Weltwirtschaft und erwarten Stand Oktober 2019 eine Rate von 2,7 Prozent. Die Zunahme der Handelsbeschränkungen sowie die ungelösten geopolitischen Konflikte werden als Hauptursachen für die globale Konjunkturabschwächung genannt. Der erwartete leichte Anstieg im Kalenderjahr 2020 ist laut Internationalem Währungsfonds nicht breit abgestützt und bleibt damit unsicher.
Die Märkte, die Infineon mit seinen Produkten beliefert, bleiben von der Wachstumsverlangsamung der Weltwirtschaft nicht unberührt. Nachdem der für Infineon relevante Halbleitermarkt ohne Speicher-ICs und Mikroprozessoren im Kalenderjahr 2018 auf US-Dollar-Basis noch um 5,7 Prozent gewachsen war, erwartet Informa Tech für das Kalenderjahr 2019 einen Rückgang dieses Marktes um 4,2 Prozent. Im Kalenderjahr 2020 sollte dieser Markt dann wieder wachsen und es wird ein Anstieg von 3,7 Prozent prognostiziert.
In Anbetracht der oben geschilderten Erwartungen für das Wachstum der Weltwirtschaft und der für Infineon relevanten Teilbereiche des Halbleitermarktes sowie eines bei der Prognose unterstellten Euro/US-Dollar-Wechselkurses von 1,13 rechnet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 mit einem Anstieg des Konzernumsatzes um 5 Prozent plus oder minus 2 Prozentpunkte. Für das Segment Automotive wird erwartet, dass das Umsatzwachstum leicht über dem Konzerndurchschnitt liegen wird. Beim Segment Power Management & Multimarket sollte das Umsatzwachstum in etwa auf der Höhe des Konzerndurchschnitts liegen. Bei dem Segment Industrial Power Control wird ein etwas geringeres Wachstum als im Konzerndurchschnitt erwartet, während beim Segment Digital Security Solutions mit einem stagnierenden bis nur leicht wachsenden Umsatz zu rechnen ist.
Aufgrund der oben beschriebenen Prognosen für die Umsatzentwicklung wird erwartet, dass die Segmentergebnis-Marge im Geschäftsjahr 2020 bei Erreichen des Mittelpunkts der Spanne für das Umsatzwachstum in etwa bei 16 Prozent liegen wird.
Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet das Unternehmen damit, einen Free-Cash-Flow zwischen €500 Millionen und €700 Millionen zu erreichen.
Im Geschäftsjahr 2019 betrug die Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) 12,2 Prozent. Für das Geschäftsjahr 2020 wird erwartet, das der RoCE in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird.
Die Brutto-Cash-Position wird zum Ende des Geschäftsjahres 2020 voraussichtlich innerhalb einer Spanne von €2,1 Milliarden bis €2,7 Milliarden liegen. Damit erwartet Infineon, auch im Geschäftsjahr 2020 seine Kapitalstrukturziele in Bezug auf die Liquidität einzuhalten. Zu den Kapitalstrukturzielen siehe "Kapitalstrukturziele belegen unsere langfristige Zuverlässigkeit" im Kapitel "Konzernstrategie".
Für das Geschäftsjahr 2020 werden Investitionen, vom Unternehmen definiert als Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich aktivierter Entwicklungskosten, in Höhe von etwa €1,3 Milliarden erwartet. Rund ein Drittel dieses Betrags entfällt auf Fertigungsgebäude samt deren Infrastruktur sowie Bürogebäude, um so die Voraussetzungen zu schaffen, vom nächsten Marktaufschwung zu profitieren und die strukturellen Wachstumspotenziale voll zu nutzen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden €1.451 Millionen investiert. Diese teilten sich auf in €1.295 Millionen für Sachanlagen und €156 Millionen für aktivierte Entwicklungskosten und immaterielle Vermögenswerte. Im Geschäftsjahr 2020 werden die Investitionen in aktivierte Entwicklungskosten und immaterielle Vermögenswerte etwas höher als im Geschäftsjahr 2019 sein.
Die im Geschäftsjahr 2020 geplanten Investitionen in die Fertigung dienen sowohl der Verbesserung von Struktur und Qualität als auch der maßvollen Kapazitätserweiterung im Frontend-Bereich. In den bestehenden Werken der 200-Millimeter- und 300-Millimeter-Fertigung werden hauptsächlich Investitionen getätigt, um die Werke im Hinblick auf Automatisierung, Qualität, Innovation und Infrastruktur auf dem erforderlichen Stand der Technik zu halten. Das größte Einzelprojekt bleibt der Weiterbau des Reinraums für die neue 300-Millimeter-Fertigung in Villach (Österreich). Je nach weiterer Entwicklung der makroökonomischen Lage gehen wir derzeit von einem Produktionsstart gegen Ende des Kalenderjahres 2021 aus. Im Backend-Bereich wird für Anpassungen und Kapazitätserweiterungen ein deutlich niedrigerer Betrag als im Frontend-Bereich investiert.
Die Abschreibungen werden voraussichtlich etwa €1,0 Milliarden betragen. Rund €60 Millionen des prognostizierten Betrags entfallen auf nicht zahlungswirksame Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von International Rectifier.
Aufgrund der Prognosen für die Entwicklung der Weltwirtschaft und des Halbleitermarktes im Kalenderjahr 2020 erwartet das Unternehmen ohne Berücksichtigung von Cypress ein Wachstum des Konzernumsatzes gegenüber dem Vorjahr von 5 Prozent plus oder minus 2 Prozentpunkte.
Bei Erreichen des Mittelpunkts der Umsatzprognose soll die Segmentergebnis-Marge in etwa bei 16 Prozent vom Umsatz liegen.
Der Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten sollte zwischen €500 Millionen und €700 Millionen betragen.
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) wird voraussichtlich ein Niveau in der Höhe des Vorjahres erreichen.
Das Unternehmen plant Investitionen in Höhe von etwa €1,3 Milliarden und Abschreibungen in Höhe von etwa €1,0 Milliarden.
Unter Berücksichtigung des nach Vollzug der Akquisition hinzukommenden Cypress-Umsatzes rechnet Infineon mit einem deutlichen Anstieg des Konzernumsatzes im Geschäftsjahr 2020.
Wir gehen davon aus, dass die Segmentergebnis-Marge in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird.
Der Free-Cash-Flow wird durch die Kaufpreiszahlung in Höhe von US$23,85 pro Aktie und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Cypress im Geschäftsjahr 2020 stark belastet und fällt dementsprechend trotz des voraussichtlich positiven Beitrags von Cypress vor allem zum Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit deutlich negativ aus.
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) wird im Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich deutlich rückläufig sein. Insbesondere die Kaufpreisallokation sowie die damit zusammenhängenden Abschreibungen werden zu einer Verringerung des Betriebsergebnisses aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern und einer Erhöhung des eingesetzten Kapitals führen.
Die Finanzierung der geplanten Akquisition soll zu circa 70 Prozent aus Fremdkapitalmitteln erfolgen, wodurch es zu einem deutlichen Anstieg der Finanzverbindlichkeiten und damit einhergehend der Zinsaufwendungen kommen wird.
Der beschriebene Ausblick für den Infineon-Konzern inklusive Cypress wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, zu dem die Akquisition noch nicht abgeschlossen war, Infineon somit noch keine Kontrolle über Cypress hatte und folglich Informationen nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung standen. Der Ausblick basiert daher vor allem auf extern verfügbaren Informationen (beispielsweise aus bereits veröffentlichten Finanzdaten von Cypress nach US-GAAP) sowie auf im Rahmen der sogenannten Due-Diligence-Phase von Cypress im Mai 2019 zur Verfügung gestellten Informationen. Die Prognosen berücksichtigen erste indikative Annahmen insbesondere zur Kaufpreisallokation. Sobald die Akquisition abgeschlossen ist und verlässlichere Daten vorliegen, wird eine Anpassung der Prognose für Infineon inklusive Cypress erfolgen. Der Abschluss und Vollzug der Akquisition von Cypress wird gegen Ende des Kalenderjahres 2019 oder zu Beginn des Kalenderjahres 2020 erwartet.
Effektives Risiko- und Chancenmanagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit und unterstützt die Umsetzung unserer im Kapitel "Konzernstrategie" erläuterten strategischen Ziele, nachhaltig profitabel zu wachsen und durch effizienten Kapitaleinsatz finanzielle Mittel zu schonen. Geprägt wird die Risiko- und Chancenlage von Infineon vom regelmäßigen Wechsel von Perioden des Marktwachstums mit Perioden des Marktrückgangs, von einem hohen Investitionsbedarf zur Erreichung und Absicherung der Marktposition sowie einem außerordentlich schnellen technologischen Wandel. Der Wettbewerb um Innovationsvorsprünge wird dabei auch auf rechtlicher Ebene ausgetragen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikopolitik darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zeitnah in einer den Unternehmenswert steigernden Weise zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren, um insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Strategie verknüpft und obliegt der übergeordneten Verantwortung des Vorstands.
Zur Umsetzung unserer Risikopolitik haben wir aufeinander abgestimmte Risikomanagement- und Kontrollsystem-Elemente etabliert. Hierzu gehören neben den im Folgenden dargestellten Systemen "Risiko- und Chancenmanagement" und "Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess" insbesondere die damit verbundenen Planungs-, Steuerungs- und internen Berichterstattungsprozesse sowie unser Compliance-Management-System.
Das zentrale Risikomanagementsystem basiert konzeptionell auf einem unternehmensweiten und managementorientierten Enterprise-Risk-Management-Ansatz mit dem Ziel, alle relevanten Risiken und Chancen zu erfassen. Diesem Ansatz liegt das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO)" entwickelte Rahmenkonzept "Enterprise Risk Management (ERM) - Integrated Framework" zugrunde. Ziel des Systems ist die frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen, rechtlichen und Compliance-Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können. Wir definieren daher Risiko/Chance als Eintritt zukünftiger Unsicherheiten mit einer negativen beziehungsweise positiven Abweichung von der Geschäftsplanung. Wir beziehen alle relevanten Organisationseinheiten des Konzerns in die Analyse mit ein und decken alle Segmente sowie wesentliche Zentralfunktionen und Regionen ab.
Die Prozess- und Systemverantwortung für das Risiko- und Chancenmanagement obliegt der im zentralen Finanzressort angesiedelten Funktion für Risikomanagement und internes Kontrollsystem (IKS) sowie den auf Ebene der Segmente, der Zentralfunktionen und der Regionen etablierten Risikobeauftragten. Die Identifikation, die Bewertung sowie das Management und die Berichterstattung von Risiken und Chancen liegen in der Verantwortung des Managements der betroffenen Organisationseinheiten.
Organisatorisch wird das Risiko- und Chancenmanagementsystem durch einen mehrstufigen, in sich geschlossenen Prozess umgesetzt. Dieser legt insbesondere die Vorgehensweise sowie die Kriterien zur Identifikation von Risiken und Chancen, deren Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie die Überwachung des Gesamtsystems verbindlich fest. Wesentliche Bestandteile hierbei sind die quartalsweise Risiko- und Chancenanalyse, die Berichterstattung aller einbezogenen Einheiten, die Analyse der Gesamtsituation auf Segment-, Regionen- und Konzernebene, die Berichterstattung der Risiko- und Chancensituation sowie wesentlicher zugehöriger Steuerungsmaßnahmen an den Vorstand. Der Vorstand informiert wiederum regelmäßig den Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Regelprozess wird, sofern erforderlich, durch eine Ad-hoc-Berichterstattung von wesentlichen, zwischen den regulären Berichtszeitpunkten identifizierten Risiken ergänzt.
Die Bewertung von Risiken und Chancen erfolgt nach dem Nettoprinzip kumuliert über den mehrjährigen Planungshorizont unter Berücksichtigung vorhandener Steuerungs- und Absicherungsmaßnahmen. Der Betrachtungshorizont und die Bewertungskategorien sind hierbei eng mit unserer kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanung und unseren unternehmerischen Zielen verknüpft.
Alle relevanten Risiken und Chancen werden konzernweit einheitlich aus quantitativer beziehungsweise qualitativer Perspektive in den Dimensionen Grad der Auswirkung auf Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cash-Flow und Reputation sowie Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Zu Beginn des Kalenderjahres 2019 wurden die Werte des Grads der Auswirkung hinsichtlich des starken Wachstums von Infineon in den letzten Jahren überprüft und analog zur Entwicklung von Umsatz und Segmentergebnis angepasst. Der Referenzwert für den höchsten Grad der Auswirkung der Stufe 5 wurde von > €250 Millionen Segmentergebnis auf > €500 Millionen Segmentergebnis erhöht und die anderen Abstufungen entsprechend angepasst.
Die Skalen zur Messung dieser beiden Bewertungsgrößen (Grad der Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit) sowie die daraus resultierende Risikoklassifizierungsmatrix sind in der folgenden Grafik dargestellt.
Entsprechend dem potenziellen Grad der Auswirkung auf Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cash-Flow und Reputation sowie der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit wird das Risiko als "Hoch", "Mittel" oder "Gering" klassifiziert.
Die Gesamtheit der gemeldeten Risiken und Chancen wird für den Infineon-Konzern hinsichtlich möglicher Korrelations- sowie Aggregationseffekte überprüft. Die Analyse von Risiken und Chancen wird hierbei durch ein Infineon-spezifisches Kategorisierungsmodell unterstützt. Die Analyse von Risiken und Chancen sowie die Weiterentwicklung unserer Risiko- und Chancenmanagementkultur werden durch interdisziplinäre Workshops auf Ebene von Segmenten, Zentralfunktionen und Regionen unterstützt. Wesentliche Informationen zum Risiko- und Chancenmanagementsystem von Infineon sind für alle Mitarbeiter über unser Intranet verfügbar. Dieses beinhaltet unter anderem unsere ERM-Werkzeuge, unsere ERM-Richtlinien einschließlich der Aufgabenbeschreibung aller am Prozess beteiligten Funktionen sowie alle notwendigen Daten zur Berichterstattung.
Zur Steuerung und Überwachung der identifizierten Risiken und Chancen werden entsprechend ihrer Relevanz Risiko-/Chancenverantwortliche auf einer jeweils angemessenen Hierarchieebene benannt. Diese Verantwortlichen legen eine angemessene Strategie zur Risiko-/Chancensteuerung formal fest (Vermeidung, Verminderung, Übertragung, Akzeptanz). In Abstimmung mit unterstützenden Zentralfunktionen und einzelnen Maßnahmenverantwortlichen definiert und überwacht der Risiko-/Chancenverantwortliche zudem die Maßnahmen zur Umsetzung der Steuerungsstrategie. Die aktive und spezifische Steuerung und Überwachung von Risiken und Chancen ist erfolgskritisch für unser System.
Die Einhaltung des ERM-Ansatzes wird prozessbegleitend durch die zentrale Funktion für Risikomanagement und IKS überwacht. Zudem prüft die Konzernrevision die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Rahmenbedingungen und konzerneinheitlicher Richtlinien und bei Bedarf die Vorgaben zum Risiko- und Chancenmanagement und initiiert korrigierende Maßnahmen.
Auf der Ebene des Aufsichtsrats überwacht der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss die Effektivität des Risikomanagementsystems. Durch unseren Wirtschaftsprüfer wird zudem unser Risikofrüherkennungssystem im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG im Rahmen der Abschlussprüfung auf seine Eignung geprüft, bestandsgefährdende Risiken des Unternehmens frühzeitig zu erkennen. Er berichtet hierzu jährlich dem Finanzvorstand und dem Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das IKS zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Konzernrechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Konzernabschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet.
Das IKS ist Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses in allen bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen. Unter anderem prüfen wir regelmäßig, ob
| ― | konzernweite Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben fortlaufend aktualisiert und eingehalten werden; |
| ― | konzerninterne Transaktionen vollständig erfasst und sachgerecht eliminiert werden; |
| ― | bilanzierungsrelevante und angabepflichtige Sachverhalte aus getroffenen Vereinbarungen berücksichtigt und entsprechend abgebildet werden; |
| ― | Prozesse und Kontrollen existieren, die explizit die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Jahres- und Konzernabschluss gewährleisten; |
| ― | Prozesse zur Funktionstrennung und zum Vier-Augen-Prinzip im Rahmen der Abschlusserstellung sowie Autorisierungs- und Zugriffsregelungen bei relevanten IT-Rechnungslegungssystemen bestehen. |
Die Wirksamkeit des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und Überarbeitung der definierten Kontrollen bei Bedarf. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in den bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß konzernweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Einschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse werden in einem globalen IT-System dokumentiert und berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben.
Zusätzlich bestätigen alle rechtlichen Einheiten, Segmente und bedeutenden Zentralfunktionen durch eine Vollständigkeitserklärung, dass alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle, sämtliche bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte und Verpflichtungen in der Bilanz sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge erfasst sind.
Die wesentlichen rechtlichen Einheiten überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert.
Sowohl das Risiko- und Chancenmanagement als auch das interne Kontrollsystem werden kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder einschließlich der verantwortlichen Organisationseinheiten.
Nachfolgend beschreiben wir Risiken, die wesentliche beziehungsweise erheblich nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cash-Flow und Reputation haben können und damit den Risikoklassen Hoch oder Mittel angehören. Gemäß dem potenziellen Grad der Auswirkung und der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit wird für jedes dieser Risiken in Klammern die Risikoklasse (zum Beispiel "RK: Hoch") angegeben.
Die nachfolgende Beschreibung der Einzelrisiken berücksichtigt die geplante Akquisition von Cypress nicht. Die wesentlichen im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition entstehenden potenziellen Risiken werden nachfolgend im Abschnitt "Risiken aus der geplanten Akquisition von Cypress" dargestellt.
Als global agierendes Unternehmen ist unser Geschäft stark von der weltweiten konjunkturellen Entwicklung abhängig. Eine weltweite konjunkturelle Abschwächung - insbesondere in den von uns bedienten Märkten - kann dazu führen, dass wir unsere geplanten Umsätze und Ergebnisbeiträge nicht erreichen. Darüber hinaus könnten durch politische und gesellschaftliche Veränderungen vor allem in Ländern, in denen wir unsere Produkte herstellen und/oder vermarkten, Risiken entstehen.
Handels- und Zollstreitigkeiten können den globalen Handel und damit das Weltwirtschaftswachstum beeinträchtigen. Ursache hierfür können politische Spannungen beziehungsweise Handelskonflikte zwischen einzelnen Ländern oder Regionen sein, die durch deren kurzfristige und auch unvorhersehbare Entscheidungen erheblichen Einfluss auf unsere Umsatz- und Ertragslage haben können.
Nach Ausbruch der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 ist die Schuldensituation in manchen europäischen Ländern weiterhin stark angespannt. Auch die Bedingungen des Brexits sind weiterhin ungeklärt.
Unsere Abhängigkeit vom chinesischen Markt bleibt unverändert bestehen. Dieses Risiko beinhaltet eine aus chinesischer Sicht zurückgehende Auslandsnachfrage und einen damit einhergehenden Rückgang der chinesischen Fertigungsauslastung. Zudem besteht das Risiko einer künftig verstärkten Eigenfertigung von bisher zugelieferten Halbleitern in China und eines zunehmenden Exports der in China produzierten Halbleiter. Ungeachtet der von uns bewerteten Szenarien und möglichen Reaktionen in diesem komplexen Risikofeld können diese Entwicklungen unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen.
Der weltweite Halbleitermarkt ist vom globalen Wirtschaftswachstum abhängig und somit Schwankungen ausgesetzt. So besteht auch weiterhin in den von uns adressierten Märkten das Risiko von kurzfristigen Marktschwankungen. Dadurch bedingt unterliegen unsere Prognosen der eigenen Geschäftsentwicklung starker Unsicherheit. So ist es zum Beispiel möglich, dass künftige Marktrückgänge sich strukturell anders zeigen, etwa eine L-Form annehmen. Ein Ausbleiben oder ein Rückgang des Marktwachstums würde die Realisierung unseres eigenen Wachstumsziels erheblich erschweren. Sollten uns Marktschwankungen unvorbereitet treffen oder sich die von uns festgelegte Reaktionsstrategie als nicht geeignet erweisen, kann das eine langfristige Beeinträchtigung der Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge haben.
Die Geschwindigkeit technologischer Neuentwicklungen im Markt führt auch zu einer erhöhten Austauschbarkeit der Produkte. Durch den daraus entstehenden Preiswettbewerb ist es möglich, dass wir unsere langfristigen sowie strategischen Ziele hinsichtlich der Erhöhung beziehungsweise Aufrechterhaltung von Marktanteilen und der Preissetzung nicht erreichen. Darüber hinaus können verstärkte M&A-Aktivitäten (Mergers & Acquisitions) in der Halbleiterbranche möglicherweise zu einer weiteren Verschärfung der Wettbewerbssituation führen. Daraus zu erwartende Vorteile des Wettbewerbers sind zum Beispiel in der Verbesserung der Kostenstruktur beziehungsweise in der Verstärkung von Vertriebswegen zu sehen. Im Ergebnis würden sich hieraus negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage ergeben.
Die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Informationstechnologie sind von großer Bedeutung. Gleichzeitig ist ein allgemein bekannter weltweiter Anstieg von Bedrohungen der Informationssicherheit zu verzeichnen. Dies gilt in zunehmendem Maße sowohl für den Einsatz informationstechnologischer Systeme zur Unterstützung der Geschäftsprozesse als auch für die Unterstützung der internen und externen Kommunikation. Trotz aller technischen Vorsichtsmaßnahmen kann jede gravierende Störung dieser Systeme zu Risiken in Bezug auf die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit von Daten und Systemen in Entwicklung, Produktion, Vertrieb oder Administration führen, was sich wiederum negativ auf unsere Reputation, Wettbewerbsfähigkeit sowie Geschäftslage auswirken kann.
Mögliche Virusangriffe, insbesondere in Bezug auf IT-Systeme, die in unseren Fertigungen verwendet werden, stellen darüber hinaus Risiken dar, die in Produktionsausfällen und Lieferengpässen resultieren können.
Die zunehmend dynamischen Märkte und Kundenanforderungen an Flexibilität, verbunden mit kurzfristigen Anpassungen von Bestellmengen, können zu steigenden Kosten durch Unterauslastung der Produktion, erhöhten Lagerbeständen sowie nicht eingehaltenen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten führen.
Somit besteht ungeachtet der gesteigerten Flexibilität in unseren Prozessen und Produktionsstätten weiterhin ein Kostenrisiko durch Auslastungsschwankungen oder eingegangene Abnahmeverpflichtungen, einhergehend mit Leerstandskosten in den Fertigungsstätten. Dies kann unsere auf Zyklusdurchschnitte angelegten Wachstums- und Profitabilitätsziele gefährden.
Hinzu kommt, dass unsere Produkte eine starke Abhängigkeit vom Geschäftserfolg einzelner Kunden in ihren Märkten haben. Zudem besteht das Risiko des Verlusts von zukünftigem Geschäft und Design-Wins, wenn wir nicht entsprechend den Kundenerwartungen auch über unsere vertraglichen Verpflichtungen hinaus liefern können. Dadurch entsteht faktischer Druck, durch ausreichend bemessene Investitionen auch bei unerwartet hoher Nachfrage über die vertraglich zugesagten Mengen hinaus lieferfähig zu sein. Dies könnte negative Auswirkungen auf unsere geplante Investitionsquote und somit auch auf die Ertragslage zur Folge haben.
Die Abhängigkeit vom Geschäftserfolg einzelner Kunden kann zudem wachsen, indem einzelne Kunden einen überdurchschnittlich hohen Umsatz- und Ergebnisanteil in unserem Geschäft erreichen. Dies kann getrieben sein durch einen außerordentlichen Geschäftserfolg des jeweiligen Kunden zum Beispiel durch überdurchschnittliche Nachfrage bei seinen Produkten oder auch durch Konsolidierungstendenzen insbesondere bei einem unserer Tier1- oder Tier2-Kunden.
Die Sicherstellung der Qualität unserer ausgelieferten Produkte ist für den geschäftlichen Erfolg von zentraler Bedeutung. Mögliche Qualitätsrisiken, zum Beispiel durch hohe Fertigungsauslastung, können Einfluss auf die Ausbeute und somit die Liefertreue haben. Mangelnde Produktqualität kann zu Rückrufaktionen bei unseren Kunden und damit verbundenen Kosten im Rahmen von Haftungsansprüchen führen. Mögliche negative Auswirkungen aus Qualitätsrisiken auf die Reputation von Infineon können zusätzlich die zukünftige Ertragslage unseres Geschäfts in hohem Maße beeinflussen.
Die kontinuierlich steigende Komplexität von Technologien und Produkten, reduzierte Entwicklungszyklen sowie dynamisierte Kundennachfragen führen zu einem erhöhten Anspannungsgrad im Bereich der Produktentwicklung. Zeitliche Puffer zur Kompensation möglicher Verzögerungen werden in diesem Zusammenhang reduziert. Gelingt es uns nicht, dennoch unsere festgelegte Entwicklungsplanung in der erwarteten Qualität umzusetzen, würde das in Zeitverzug sowie erhöhten Entwicklungskosten resultieren und unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen.
Unserer mittel- und langfristigen Ergebnisplanung liegt eine erwartete Entwicklung der Herstellungskosten unserer Produkte zugrunde. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass Maßnahmen zur Optimierung der Herstellungskosten im Bereich von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Energie, Personaleinsatz und Automatisierung sowie in der Zusammenarbeit mit externen Partnern nicht wie geplant umgesetzt werden können.
Zudem sind wir erheblichen Preisrisiken aufgrund unserer Abhängigkeit von verschiedenen in der Produktion verwendeten Materialien (zum Beispiel Rohscheiben), Rohstoffen (unter anderem Gold und Kupfer) sowie im Bereich Energie ausgesetzt. Hierzu gehört auch die Abhängigkeit von seltenen Erden, die wir für ausgewählte Einzelprozesse im Rahmen der Prozessintegration in der Fertigung benötigen. Aktuell haben wir daher das Preisrisiko bezüglich der geplanten Bedarfsmenge an Golddraht für das Geschäftsjahr 2020 mit Finanzinstrumenten abgesichert. In letzter Zeit unterlagen Rohstoffe sowie Energie erheblichen Marktpreisschwankungen, die voraussichtlich andauern werden. Wenn es uns in einer derartigen Situation nicht gelingt, Kosten zu kompensieren oder mittels Preisanpassungen an unsere Kunden weiterzugeben, könnte dies negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben.
Frontend- und Backend-Fertigung sollten optimal synchronisiert sein, um die Entwicklung wettbewerbsfähiger und qualitativ hochwertiger Produkte für neue technologische Lösungen zu ermöglichen. Beeinflusst durch den schnellen technologischen Wandel sowie die bereits angesprochene Dynamik der Kundenanforderungen erachten wir diese Abstimmung als zunehmend anspruchsvoller. Sofern uns dies nicht gelingt, kann das Qualitätsprobleme, Verzögerungen in der Produktentwicklung/Marktreife sowie erhöhte Forschungs- und Entwicklungskosten zur Folge und somit negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben.
Ein für Halbleiterunternehmen mit eigener Fertigung geschäftstypisches Risiko sind Verzögerungen beim Hochlauf neuer Fertigungsstandorte beziehungsweise bei Technologietransfers. Die zum Beispiel in unserem Segment Automotive zeitlich gestreckten Freigabe- und Qualifikationsprozesse unserer Kunden beeinflussen unsere globale Fertigungsstrategie sowie die kurz- und mittelfristige Auslastung unserer Fertigungskapazitäten. Eine unzureichende Antizipation dieser Veränderungen im Fertigungsprozess kann zu fehlenden Kapazitäten und somit Umsatzrückgängen einerseits sowie Kosten durch nicht ausgelastete Kapazitäten und somit negativen Ergebniseffekten andererseits führen.
Unsere südostasiatischen Fertigungsstandorte sind für unsere Fertigung von essenzieller Bedeutung. Sollten wir zum Beispiel im Fall von politischen Unruhen oder Naturkatastrophen in der Region nicht mehr in der Lage sein, an diesen Standorten im geplanten Umfang zu fertigen oder die dort gefertigten Produkte auszuführen, hätte das negative Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unsere derzeitigen Fertigungskapazitäten in dieser Region sind größtenteils nicht gegen politische Risiken wie zum Beispiel Enteignung versichert. Der Transfer der Fertigung aus diesen Standorten wäre also nicht nur mit hohem technischem und zeitlichem Aufwand verbunden, sondern die hierfür erforderlichen Investitionen müssten komplett von Infineon selbst aufgebracht werden.
Wir arbeiten mit einer Vielzahl von Lieferanten zusammen, die uns mit Materialien, Dienstleistungen oder durch Übernahme bestimmter Unteraufträge unterstützen, für die nicht immer mehrere Alternativen bestehen. Wir sind damit zum Teil von der Lieferfähigkeit und Qualität dieser Zulieferungen abhängig. Sofern einer oder mehrere dieser Lieferanten ihre Verpflichtungen gegenüber Infineon nicht erfüllen würden, könnte das negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben.
Ein wichtiger Baustein unseres Unternehmenserfolgs ist die jederzeitige Verfügbarkeit der benötigten Anzahl qualifizierter Mitarbeiter. Es besteht aber generell das Risiko, qualifizierte Mitarbeiter zu verlieren oder nicht genügend qualifiziertes Personal für unser Unternehmen gewinnen, entwickeln und binden zu können. Dies würde unter anderem durch Lücken in der Nachfolge von Fach- und Führungskräften unser Wachstum einschränken und damit negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben.
Die internationale Ausrichtung unserer Geschäftstätigkeit bringt eine Vielzahl von nicht Euro-basierten Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen, vor allem in US-Dollar, mit sich. Ein großer Anteil unserer Umsatzerlöse einerseits sowie der Betriebskosten und Investitionsausgaben andererseits entfallen auf US-Dollar und korrelierte Währungen, wobei sich in aller Regel ein US-Dollar-Überschuss ergibt.
Bestimmte Währungsrisiken sind konzernweit durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Diesen Sicherungen liegen Prognosen über zukünftige Zahlungsströme zugrunde, deren Eintritt unsicher ist. Dies kann dazu führen, dass Wechselkursschwankungen unsere Ergebnisse trotz Sicherungen negativ beeinflussen.
Bedingt durch unseren vergleichsweise hohen Bestand an flüssigen Mitteln (Brutto-Cash-Position) sind wir Risiken hinsichtlich eines möglichen Ausfalls eines oder mehrerer unserer ausgewählten Bankpartner ausgesetzt. Diesen Risiken, die trotz teils staatlich unterstützter Einlagensicherungsmechanismen bestehen können, begegnen wir durch geeignete Analysen zur Risikovermeidung und Maßnahmen zur Risikostreuung. Sollten diese ihre Wirkung verfehlen, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf unsere Vermögens- und Finanzlage haben.
Ergänzende Beschreibungen zum Management finanzieller Risiken können dem Konzernanhang unter Nr. 27 entnommen werden.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens von Qimonda und der damit in Verbindung stehenden Klage des Insolvenzverwalters sind wir potenziellen Risiken ausgesetzt, die detailliert im Konzernanhang unter Nr. 23 beschrieben sind.
Wir haben Rückstellungen zum 30. September 2019 für solche Sachverhalte erfasst, von denen wir annehmen, dass sie wahrscheinlich eintreten können, und die mit hinreichender Genauigkeit zum jetzigen Zeitpunkt geschätzt werden können. Es gibt keine Sicherheit, dass diese Rückstellungen ausreichen, um allen Verpflichtungen nachzukommen, die im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren von Qimonda entstehen können.
Wie bei vielen Unternehmen in der Halbleiterbranche wird auch uns gegenüber verschiedentlich vorgebracht, wir hätten gewerbliche Schutzrechte verletzt. Ungeachtet der Erfolgsaussichten derartiger Ansprüche können im Zusammenhang mit ihrer Abwehr hohe Verteidigungskosten für Anwälte entstehen.
Während wir im Patentbereich von Lizenzaustauschverträgen mit wichtigen Wettbewerbern profitieren, besteht gegenüber reinen Patentverwertungsgesellschaften keine solche Möglichkeit zur vertraglichen Absicherung.
Wir können nicht ausschließen, dass etwaige Vorwürfe der Patentverletzung vor Gericht Bestand haben, woraus signifikante Schadensersatzansprüche oder Einschränkungen bei der Vermarktung von Produkten resultieren könnten, was wiederum einen negativen Einfluss auf unsere Ertragslage hätte.
Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten und staatlichen Untersuchungsverfahren sind dem Konzernanhang unter Nr. 23 zu entnehmen.
Unsere weltweite Strategie sieht vor, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Fertigungsstandorte über den ganzen Globus verteilt zu unterhalten. Dafür sind Marktzugangs- oder auch Technologie- sowie Kostengründe maßgeblich. Es können daher Risiken entstehen, die sich daraus ergeben, dass wirtschaftliche und geopolitische Krisen Auswirkungen auf regionale Märkte haben, länderspezifische Gesetze und Regelungen den Investitionsrahmen und die Möglichkeiten, freien Handel zu betreiben, beeinflussen und dass unterschiedliche Praktiken bei der Auslegung von steuerlichen, juristischen oder administrativen Regeln die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten einschränken. Außerdem könnten wir Strafzahlungen, Sanktionen und Reputationsschäden ausgesetzt sein.
Insbesondere die asiatischen Märkte sind für unsere langfristige Wachstumsstrategie von großer Bedeutung und unsere Geschäftstätigkeit in China wird dort von einem Rechtssystem beeinflusst, das Änderungen unterliegen kann. Zum Beispiel könnten lokale Regulierungen uns dazu verpflichten, Partnerschaften mit nationalen Unternehmen einzugehen. In der Folge besteht die Möglichkeit, dass zum einen unser geistiges Eigentum nicht mehr ausreichend geschützt ist und zum anderen geistiges Eigentum, das wir in China entwickeln, nicht frei in andere Länder und Standorte transferiert werden kann, wodurch Umsätze und Profitabilität beeinträchtigt werden könnten.
Um unser bestehendes Geschäft zu entwickeln oder auch weiter auszubauen, könnten wir weitere Akquisitionen vornehmen oder andere Formen der Partnerschaft mit externen Unternehmen eingehen. Es besteht prinzipiell das Risiko, dass wir im Fall eines Kaufs, insbesondere in Bezug auf die Integration von Mitarbeitern und Produkten in bestehende operative Strukturen, nicht erfolgreich sind. Dies könnte die Vermögens- und Ertragslage unseres Unternehmens negativ beeinflussen.
Gleichzeitig besteht bei Akquisitionen oder Portfolio-Entscheidungen das Risiko, dass mangels Wissen oder Sensibilisierung der handelnden Personen gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Dies kann zu hohen Kosten (signifikante zeitliche Einbringung des Managements, Beauftragung von Anwälten), zu Geldstrafen sowie Reputationsschäden führen.
Steuerliche, wettbewerbs- und kapitalmarktrechtliche Regelungen können ebenfalls Unternehmensrisiken beinhalten. Wir lassen uns deshalb umfassend von internen und externen Fachleuten beraten und schulen dazu unsere Mitarbeiter laufend.
Im Bereich der strategischen Risiken begegnen wir den für das Halbleitergeschäft typischen Konjunktur- und Nachfrageschwankungen und den damit zusammenhängenden Risiken für unsere Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter anderem dadurch, dass wir die Entwicklung von aus unserer Sicht wichtigen Frühwarnindikatoren fortlaufend überwachen und in Teilen mit spezifisch festgelegten Reaktionsstrategien der aktuellen Position im Konjunkturzyklus begegnen. Dies erfolgt zum Beispiel mit der frühzeitigen und konsequenten Anpassung von Kapazitäten und Beständen, der Initiierung von Einsparmaßnahmen sowie der flexiblen Nutzung von externen Produktionsmöglichkeiten sowohl im Frontend als auch im Backend.
Im Bereich der operativen Risiken setzen wir zur Vermeidung von Qualitätsrisiken spezifische Qualitätsmanagementstrategien wie "Zero Defect" und "Six Sigma" zur Vorbeugung, Problemlösung und kontinuierlichen Verbesserung aller unserer Geschäftsprozesse ein. Das unternehmensweit gültige Qualitätsmanagementsystem ist seit Jahren nach den Normen ISO 9001 beziehungsweise ISO/TS 16949 zertifiziert und bezieht auch die Entwicklung unserer Lieferanten mit ein. Unsere Prozesse und Initiativen zur kontinuierlichen Verbesserung haben unter anderem zum Ziel, im Fall von Qualitätsproblemen die Ursachen zeitnah zu ermitteln und zu beheben.
Für unsere oftmals kundenspezifischen Entwicklungsprojekte haben wir unter anderem ein systematisches Projektmanagement etabliert. Eindeutige Projektmeilensteine und Überprüfungsstufen während des Projektfortgangs sowie klar festgelegte Genehmigungsprozesse unterstützen uns dabei, mögliche Projektrisiken frühzeitig zu erkennen und diesen durch gezielte Maßnahmen zu begegnen.
Risiken im Beschaffungsbereich versuchen wir durch unsere Einkaufsstrategien und durch den Einsatz geeigneter Methoden wie stetiger Produkt- und Kostenanalysen ("Best Cost Country Sourcing" und "Focus-on-Value") zu minimieren. Diese Programme beinhalten funktionsübergreifende Expertenteams zur Standardisierung der Einkaufsprozesse für Material und technische Anlagen.
Vor dem Hintergrund der allgemein gestiegenen Bedrohungen für die Informationssicherheit und des höheren Maßes an Professionalität in der Computerkriminalität haben wir unter anderem ein Programm für Informationssicherheit initiiert mit dem Ziel, die Absicherung gegenüber möglichen Hacking-Angriffen und damit verbundenen Risiken für unsere Informationssysteme, Netzwerke, Produkte, Lösungen und Dienstleistungen weiter zu verbessern. Diese Absicherung erreichen wir im Wesentlichen durch den Betrieb unseres globalen Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Mit dem systematischen Ansatz des Managementsystems versuchen wir, alle möglichen IT-Risiken zu identifizieren, zu bewerten und sicherzustellen, dass wir wirksame Prozesse und Tools zur Risikominimierung und -vermeidung anwenden. Unser ISMS deckt alle Unternehmensbereiche ab und ist gemäß der weltweit anerkannten Norm ISO/IEC 27001 zertifiziert. Im Rahmen regelmäßiger interner und externer Audits werden alle relevanten Risikobereiche kontinuierlich überprüft und optimiert.
Im Bereich der rechtlichen Risiken begegnen wir Risiken im Zusammenhang mit Schutzrechten und Patenten unter anderem durch eine spezifische Patentstrategie, die eine umfangreiche Patentrecherche, die gezielte Entwicklung und Anmeldung eigener Patente und den Schutz durch Verträge mit wichtigen Wettbewerbern einschließt. Keine solche Möglichkeit zur vertraglichen Absicherung besteht allerdings bei reinen Patentverwertungsgesellschaften.
Zur systematischen, umfassenden und nachhaltigen Steuerung von Compliance-Risiken haben wir ein konzernweites Compliance-Management-System etabliert, das wichtige präventive Bestandteile kontinuierlich weiterentwickelt, Elemente neu gestaltet beziehungsweise verstärkt und angemessene Reaktionen auf mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen interne oder externe Regeln gewährleistet. Der Compliance-Officer berichtet quartalsweise an den Finanzvorstand und halbjährlich an den Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Des Weiteren haben wir für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken teilweise Versicherungen abgeschlossen, um negative Auswirkungen auf unsere Vermögens- und Finanzlage zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren.
Aufgrund der Größe und Bedeutung der geplanten Akquisition werden im Folgenden die wesentlichen Risiken dargestellt, die sich negativ auf das laufende oder künftige Geschäft, die Finanzlage, den Aktienkurs oder Dividendenzahlungen auswirken können.
Da Infineon und Cypress derzeit noch selbstständige und unabhängige Unternehmen sind, sind die Risiken nicht im Rahmen des vorab beschriebenen Enterprise-Risk-Management-Prozesses erhoben, sondern im Rahmen des Projekts zur Vorbereitung der Integration auf Basis verfügbarer Informationen identifiziert und eingeschätzt worden. Die aufgeführten Risiken erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ferner impliziert die Reihenfolge ihrer Nennung keine Wertigkeit der Risiken.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die geplante Akquisition verzögert oder gar nicht abgeschlossen werden wird. Die Transaktion unterliegt noch üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der Genehmigung durch relevante Behörden. Notwendige behördliche Zustimmungen könnten verweigert werden. Es besteht das Risiko, dass geforderte Maßnahmen gar nicht, nicht zeitgerecht oder nicht zu vertretbaren Konditionen realisiert werden können. Dies könnte zu Reputationsschäden oder finanziellen Nachteilen führen. So sieht die Übernahmevereinbarung beispielsweise eine Zahlung von Infineon in Höhe von US$425 Millionen für den Fall vor, dass die Transaktion nicht vollzogen wird (Breakup Fee).
Im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Cypress hat Infineon am 3. Juni 2019 mit einem internationalen Bankenkonsortium eine syndizierte Kreditfazilität vereinbart. Sie ist unbesichert und nicht nachrangig und umfasste zum 30. September 2019 vier Tranchen:
| ― | eine Brückenfinanzierung in Höhe von €5,1 Milliarden mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren und neun Monaten ab Kreditzusage sowie |
| ― | drei Tranchen in Höhe von je US$1,1 Milliarden mit einer Laufzeit von drei, vier und fünf Jahren. |
Die Ziehung der Tranchen wird zum Zeitpunkt des Abschlusses der Akquisition erfolgen. Am 7. Oktober 2019 wurde die Brückenfinanzierung auf €3,9 Milliarden infolge der Ausgabe einer Hybridanleihe in Höhe von €1,2 Milliarden reduziert.
Dementsprechend wird sich die Verschuldung von Infineon zur Finanzierung der Akquisition, bei Vollzug derselben, deutlich erhöhen.
Darüber hinaus musste Infineon im Rahmen der Vereinbarung Gebühren an die Finanzierungsparteien zahlen, die bei einem Scheitern der Akquisition nicht erstattet werden würden.
Die Kreditvereinbarung enthält bestimmte marktübliche Verpflichtungen, Beschränkungen und Zusicherungen, welche die operative Flexibilität von Infineon einschränken können.
Die Brückenfinanzierung soll im Rahmen ihrer Laufzeit von bis zu zwei Jahren und neun Monaten durch Kapitalmarktinstrumente refinanziert werden. Mit der erfolgten Aktienplatzierung und der Begebung der Hybridanleihe hat Infineon bereits €2,7 Milliarden refinanziert. Die restliche Refinanzierung könnte einerseits durch geschlossene Kapitalmärkte, zum Beispiel infolge einer allgemeinen Finanzmarktkrise, und/oder andererseits durch eine stark sinkende Kreditwürdigkeit von Infineon, zum Beispiel infolge eines deutlich negativen Geschäftsverlaufs, erschwert oder temporär nicht möglich sein.
Unsere strategischen und operativen Ziele bezüglich der geplanten Akquisition und der Integration von Cypress basieren auf unseren Annahmen und Schätzungen, die sich nachträglich als unzutreffend erweisen könnten. Hierzu gehören die finanzielle und operative Entwicklung von Cypress, das Synergie- und Innovationspotenzial beider Unternehmen sowie zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen und Marktveränderungen.
Bei unerwarteten Schwierigkeiten im Rahmen der Integration, bei einem sich schwächer als erwartet entwickelnden Cypress-Geschäft oder anderen unvorhergesehenen Abweichungen in der Geschäftsentwicklung ist nicht auszuschließen, dass wir gezwungen sein könnten, eine Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten und/oder des Geschäfts- oder Firmenwerts aus der geplanten Akquisition von Cypress zu erfassen.
Belastend auswirken könnte sich insbesondere auch der mögliche Verlust von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen. Für die erfolgreiche Integration und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie benötigen wir Führungskräfte und Talente von Infineon und Cypress. Wenn es uns zum Beispiel wegen der potenziellen Unsicherheit bei den Mitarbeitern in Bezug auf Arbeitsplätze, Standorte oder Kultur nicht gelingen sollte, diese zu halten, könnte dies die effiziente Integration und Nutzung der jeweiligen Stärken der beiden Unternehmen beeinträchtigen.
Die Einschätzung der gesamten Risikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Einzelrisiken. Einzelrisiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, sind uns derzeit nicht bekannt.
Im Folgenden beschreiben wir unsere bedeutendsten Chancen. Diese stellen jedoch nur einen Ausschnitt der sich uns bietenden Möglichkeiten dar. Unsere Bewertung der Chancen ist zudem fortlaufenden Änderungen unterworfen, da sich unser Unternehmen, unsere Märkte und die Technologien kontinuierlich weiterentwickeln. Aus diesen Entwicklungen können sich neue Chancen ergeben, bereits existierende können an Relevanz verlieren oder die Bedeutung einer Chance kann sich für uns verändern. Gemäß dem potenziellen Grad der Auswirkung und der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit wird für jede dieser Chancen in Klammern die Chancenklasse (CK) analog zur Risikoklasse (zum Beispiel "CK: Mittel") angegeben.
Die nachfolgende Beschreibung der bedeutendsten Chancen berücksichtigt die geplante Akquisition von Cypress nicht. Die wesentlichen im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition entstehenden potenziellen Chancen werden nachfolgend im Abschnitt "Chancen aus der geplanten Akquisition von Cypress" dargestellt.
Eigenständig und gemeinsam mit unseren Kunden streben wir fortlaufend an, neue Technologien, Produkte und Lösungen zu entwickeln sowie bestehende zu verbessern. Hierfür investieren wir unter anderem in die Forschung und Entwicklung zum Einsatz neuer Technologien und Materialien. Die aktuell eingesetzten Technologien und Materialien könnten in absehbarer Zeit ihre Vorteile verlieren, so wie zum Beispiel Silizium in absehbarer Zeit in manchen Anwendungen seine physikalischen Grenzen erreicht.
Wir sehen daher unterschiedliche Chancen und Möglichkeiten, durch den Einsatz neuer Materialien, wie beispielsweise Siliziumkarbid oder Galliumnitrid, leistungsfähigere und/oder kostengünstigere Produkte zu entwickeln. Diese könnten die Erreichung unserer strategischen Wachstums- und Profitabilitätsziele positiv beeinflussen.
Mit dem strategischen Ansatz "Vom Produkt zum System" wollen wir zusätzlichen Kundennutzen auf Systemebene aus unserem breiten Technologie- und Produktportfolio identifizieren. Das ermöglicht uns, weiteres Umsatzwachstumspotenzial auszuschöpfen und damit unsere Wachstums- und Margenziele zu realisieren. Durch diesen Ansatz reduzieren wir darüber hinaus den Entwicklungsaufwand beim Kunden und verkürzen so die Zeit bis zur Markteinführung der Produkte.
Mit der ständig wachsenden Weltbevölkerung und der zunehmenden Industrialisierung steigt auch der globale Energiebedarf. Elektrizität wird dabei zum wichtigsten Energieträger des 21. Jahrhunderts. Erneuerbare Energien spielen dabei eine entscheidende Rolle, um die CO2-Emissionen zu begrenzen. Das Fernziel ist die auf dem Klimagipfel von Paris (Frankreich) im Dezember 2015 beschlossene Dekarbonisierung der Welt bis zum Ende dieses Jahrhunderts.
Halbleiter von Infineon ermöglichen die effizientere Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Zudem bieten sie Effizienzgewinne in allen Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft: bei der Erzeugung, der Übertragung und insbesondere der Nutzung von elektrischer Energie. Sie bilden die Grundlage für die intelligente und effiziente Nutzung von elektrischer Energie zum Beispiel in Industrieanwendungen, Stromversorgungen für Computer und Unterhaltungselektronik sowie in Fahrzeugen.
Der Trend zur Digitalisierung birgt für Infineon ein hohes Geschäftspotenzial. Es spiegelt sich zum einen in der Optimierung interner Prozessabläufe wider, wie zum Beispiel in unseren weltweiten Fertigungslinien und deren Zusammenspiel. Zum anderen besitzen wir mit unserem Portfolio an Sensoren, Mikrocontrollern, Leistungshalbleitern und Sicherheitscontrollern sowie spezifischer Software eine ausgezeichnete Ausgangsposition, um das entstehende Marktpotenzial erfolgreich zu bedienen. Hierbei sind wir mit unserem bereits implementierten strategischen Ansatz "Vom Produkt zum System" bestens für die Marktdurchdringung und -entwicklung vorbereitet. Zu den Beispielen, die heute bereits sichtbar sind, zählen automatisiertes Fahren, Steuerung von Geräten und Maschinen durch Stimme und Gesten und die voranschreitende Entwicklung des Internet der Dinge und von Big Data.
Unsere eigenen Fertigungskapazitäten sowie die Fertigungskapazitäten unserer externen Fertigungspartner bieten uns genügend Flexibilität hinsichtlich der Deckung der Nachfrage. Insbesondere wird mit dem sukzessiven Ausbau der 300-Millimeter-Fertigung in Dresden (Deutschland), des zweiten Fertigungsmoduls in Kulim (Malaysia) und dem Bau einer zweiten, vollautomatisierten 300-Millimeter-Fabrik am Standort Villach (Österreich) dem zunehmenden Bedarf nach Leistungshalbleitern Rechnung getragen.
Die verfügbaren Kapazitäten in Verbindung mit aktiver strategischer und operativer Planung der internen und externen Ressourcen ermöglichen es uns, im Fall einer Marktbelebung auch kurzfristig steigende Nachfragen unserer bestehenden und neuen Kunden zu decken. Von dieser Entwicklung haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr profitiert.
China ist für Infineon das umsatzstärkste Land. Dementsprechend sind die dortigen Entwicklungen und Wachstumschancen für uns von höchster Bedeutung und betreffen folgende von uns bediente Märkte:
Die Autoproduktion in China wächst weiterhin, wenngleich auch mit einer geringeren Wachstumsrate. Das hohe Wachstum bei der Produktion von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen macht China seit einigen Jahren zum weltgrößten Markt für Elektromobilität. Aus diesem Grund hat Infineon im Geschäftsjahr 2018 das Joint Venture SIAPM für Leistungshalbleiterlösungen für Elektrofahrzeuge mit dem größten Autoproduzenten in China SAIC Motor gegründet, das bereits mit der Serienfertigung begonnen hat. Dies stärkt unsere Position in China und bietet weiteres Geschäftspotenzial für unser zukünftiges globales Geschäft.
China repräsentiert den größten Schienenfahrzeugmarkt der Welt und verfügt mit CRRC über den mit Abstand größten Zughersteller der Welt, der ein Kunde von Infineon ist. Neben dem weiteren Ausbau des inländischen Schienennetzes spielen internationale Infrastrukturprojekte eine zunehmende Rolle, von denen Infineon zunehmend profitiert.
China hat auf dem G20-Gipfel in Hangzhou (China) im September 2016 das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und damit einer Reduzierung seiner CO2-Emissionen formal zugestimmt. Dadurch gewinnt der Ausbau der erneuerbaren Energien in China enorm an Bedeutung. Unsere dortige Präsenz und unsere Zusammenarbeit mit führenden Unternehmen der Wind- und Solarbranche bieten uns weitere langfristige Wachstumschancen.
Wenn es gelingt, uns in China als Teil der chinesischen Industrie und somit als Element der chinesischen Gesellschaft zu positionieren, könnte das zu einer Vielzahl neuer und zusätzlicher Chancen führen und sich positiv auf Wachstum und Profitabilität unseres Geschäfts auswirken.
Wir erwarten eine weitere Zunahme des Halbleiterwerts pro Fahrzeug. Treibende Kraft hierfür ist vor allem eine steigende Nachfrage nach Elektromobilität, aktiven Sicherheitsfunktionen und Fahrerassistenzsystemen.
Wir glauben auch, dass die weltweit gültigen CO2-Ziele ohne weitere Elektrifizierung nicht zu erreichen sind. Dies umfasst nicht nur die Elektromobilität, also Hybrid-, Plug-in-Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge, sondern vor allem auch die Elektrifizierung von Aggregaten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Zudem gewinnt auch das Thema IT-Sicherheit im Fahrzeug an Bedeutung. Mit unserer Kompetenz auf dem Gebiet der Sicherheitscontroller sind wir hier sehr gut positioniert.
Der weiter voranschreitende Trend zur Mobilität drückt sich auch in der weiterhin hohen Nachfrage nach Smartphones und Tablets aus. Wir profitieren hiervon in zweifacher Weise: erstens durch die Komponenten, die wir für die mobilen Endgeräte liefern (Silizium-MEMS-Mikrofone, TVS-Dioden, GPS-Empfangssignalverstärker, Hochfrequenz-Antennenschalter), und zweitens durch Leistungshalbleiter, die die Schlüsselkomponente für energieeffiziente Ladegeräte darstellen (Hochvolt- und Niedervolt-Leistungstransistoren, Treiber-ICs und Ansteuer-ICs).
Der Trend zu elektronischen Identitätsausweisen stärkt den Umsatz des Segments Digital Security Solutions. Aufgrund der höheren Sicherheit von chipbasierten Ausweisen werden die papierbasierten Ausweise immer stärker verdrängt. Ferner eröffnen sich durch das Internet der Dinge beziehungsweise Industrie 4.0 neue Märkte. Hier spielt die Authentifizierung von Geräten eine zunehmende Rolle, wofür wir entsprechende Sicherheitschips anbieten.
Unsere aktuelle finanzielle Situation, die wir unter anderem im Kapitel "Darstellung der Finanzlage" erläutern, ermöglicht es uns, gute Refinanzierungskonditionen angeboten zu bekommen und, sofern erforderlich, zu nutzen. Hieraus ergibt sich für Infineon ein finanzieller Spielraum, der uns unternehmerische Flexibilität bei der Umsetzung unserer Strategien und Initiativen gewährleistet.
Nach erfolgreicher Integration des Geschäfts von Cypress sehen wir vor allem die folgenden Chancen:
Die Produkte und Technologien von Infineon und Cypress ergänzen sich hervorragend und setzen in ihren jeweiligen Bereichen die Standards. Zu unseren Leistungshalbleitern, Sensoren und Mikrocontrollern für Automobil- und Sicherheitsanwendungen kommen Konnektivität, Mehrzweck-Mikrocontroller für Industrie- und IoT-Anwendungen samt Software sowie performante Spezialspeicher hinzu ("grow in scope").
Zusammen entsteht ein umfassendes Portfolio zum Angebot kompletter Systemlösungen, wie sie für die Verbindung der realen mit der digitalen Welt gebraucht werden. Die sichere Vernetzung energieeffizienter Geräte ist dabei der Schlüssel für den Erfolg. Eine ganze Reihe relevanter Anwendungen steht gerade am Beginn von Wachstumsphasen, die sich mit funktionaler Integration adressieren lassen.
Wir treiben unsere P2S-Strategie voran und stärken und erweitern unseren Kern durch Wachstum in angrenzenden und neuen Feldern. Zwei Beispiele: Die Verbindung der Sicherheitsexpertise von Infineon mit dem Know-how zu Konnektivität von Cypress beschleunigt den Eintritt in neue industrielle IoT-Anwendungen. Bei Automobilhalbleitern bietet das erweiterte Portfolio an Mikrocontrollern und NOR-Flash-Speichern großes Potenzial, insbesondere mit Blick auf deren wachsende Bedeutung für Fahrerassistenzsysteme und neue Elektronikarchitekturen im Fahrzeug.
Auch bei anderen Aspekten als den Produktportfolios sind die beiden Unternehmen komplementär zueinander. Dies gilt für geografische Schwerpunkte und Vertriebskanäle. So erhält Infineon durch Cypress breiteren Marktzugang insbesondere in Japan sowie bei Distributoren. Bei Forschung und Entwicklung bauen wir unsere Position im Silicon Valley aus. Hinsichtlich seiner Fertigungsstrategie setzt Cypress, bedingt durch sein Produktportfolio, in wesentlich stärkerem Maße auf Auftragsfertigung. Die Kombination wird dazu beitragen, unser Geschäft breiter aufzustellen und robuster zu machen, und sie kann zu zusätzlichen Kostensynergien führen.
Nach einer mehrjährigen Boomphase trübte sich nach dem Jahreswechsel 2018/2019 die Konjunktur vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und von Handelskonflikten deutlich und nachhaltig ein. Unser ursprüngliches Umsatzziel für das Geschäftsjahr 2019 von rund €8,4 Milliarden mussten wir daher im März auf €8 Milliarden plus/ minus 2 Prozent reduzieren und haben es sodann mit €8,029 Milliarden erreicht. Dies entsprach einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 6 Prozent, was sich deutlich positiv gegenüber der Entwicklung des gesamten Halbleitermarktes ausnahm. Die konsequente Ausrichtung von Infineon auf die strukturellen Wachstumstreiber in den Themenfeldern Energieeffizienz, Mobilität, Internet der Dinge & Big Data sowie Sicherheit zahlt sich aus. Die Robustheit des in den letzten Jahren entwickelten Geschäfts zeigte sich auch an der Margenentwicklung. Mit 16,4 Prozent lag die Segmentergebnis-Marge nur um 0,6 Prozentpunkte unter dem für den Zyklusdurchschnitt angepeilten Zielwert. Der Free-Cash-Flow aus fortgeführten Aktivitäten belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf €39 Millionen. Die im Berichtszeitraum getätigten hohen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte und der Erwerb von Siltectra konnten aus dem Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit finanziert werden.
Die konjunkturelle Lage bleibt angesichts wirtschaftlicher und politischer Unwägbarkeiten angespannt. Die weiterhin ungelösten Handelskonflikte wirken belastend. Der Blick auf die konjunkturelle Lage in unseren Zielmärkten zeigt, dass eine kurzfristige Belebung nicht absehbar ist. Verschiedene Makroindikatoren deuten vielmehr darauf hin, dass die Aussichten zunächst trüb bleiben. Eine Erholung erwarten wir für unsere Märkte nicht vor der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2020. Für Infineon ohne Cypress erwarten wir bei einem unterstellten EUR/USD-Wechselkurs von 1,13 einen Anstieg des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr von 5 Prozent plus oder minus 2 Prozentpunkte. Wir haben bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr notwendige Maßnahmen getroffen und passen sie der weiteren Marktentwicklung an. Es ist unser erklärtes Ziel, unser Geschäft auch in einer Schwächephase profitabel zu führen. Wir haben bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass wir unser Geschäft in den Zyklen der Halbleiterbranche erfolgreich managen können.
Wir sind davon überzeugt, dass die strukturellen Wachstumstreiber von Infineon intakt sind und mit einer Belebung der Weltwirtschaft wieder an Fahrt gewinnen werden. Infineons Wachstumsstrategie basiert auf drei Säulen: Realisierung von Skalenvorteilen im Kerngeschäft, Ausweitung des Aktionsradius auf angrenzende Märkte, Applikationen sowie Produkte und Erschließung neuer, langfristiger Wachstumsfelder. Bei der konsequenten Weiterentwicklung unseres Kerngeschäfts hilft uns unser strategischer Ansatz "Vom Produkt zum System". Ausgehend von einem umfassenden Verständnis von Kundenanforderungen entwickeln wir Lösungen, die das Gesamtsystem des Kunden im Blick haben und ihm so einen Wettbewerbsvorteil bieten. Diese strategische Weiterentwicklung vom Komponentenhersteller zum Anbieter von Systemen und Lösungen wollen wir mit der geplanten Akquisition von Cypress vorantreiben. Mit Cypress werden wir unsere Zielmärkte noch umfassender bedienen können und in der Lage sein, Systemlösungen anzubieten, wie sie für die Verbindung der realen mit der digitalen Welt gebraucht werden. Das strategische Rational schlägt sich ebenfalls finanziell nieder. Wir gehen davon aus, dass sich die Transaktion bereits ab dem Geschäftsjahr 2021 positiv auf die Entwicklung des Segmentergebnisses und des bereinigten Ergebnisses je Aktie auswirken wird. Dazu tragen zunächst die erwarteten Kostensynergien von jährlich €180 Millionen bei, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 hauptsächlich aufgrund von Skaleneffekten entstehen sollen. Entscheidender für die Wertschaffung sind jedoch die Umsatzsynergien, die aus Cross-Selling sowie aus der Zusammenführung der komplementären Portfolios zu Systemlösungen entstehen. Diese veranschlagen wir langfristig mit mehr als €1,5 Milliarden pro Jahr. Mit Vollzug der Akquisition werden wir unser Zielgeschäftsmodell anpassen und es im Zuge der Integration sukzessive mit der Realisierung der Synergien erreichen: Wir gehen dann über den Zyklus von einem Umsatzwachstum aus, das für das größere, kombinierte Unternehmen leicht über unserem heutigen Zielwert von 9 Prozent liegt. Die Segmentergebnis-Marge soll dabei über den Zyklus von 17 Prozent auf 19 Prozent steigen. Die Investitionsquote bezogen auf den Umsatz sinkt über den Zyklus aufgrund der geringeren Kapitalintensität von Cypress von 15 Prozent auf 13 Prozent.
Infineon legt großen Wert auf eine solide Bonität. Unsere konservativen mittel- und langfristigen Kapitalstrukturziele leiten sich aus dem klaren Ziel ab, das Investment-Grade-Rating zu behalten. Diese bleiben auch im Zuge der geplanten Akquisition von Cypress und der hiermit verbundenen anspruchsvollen Finanzierungsaufgaben weiterhin bestehen. Aufgrund der geplanten Akquisition von Cypress wird Infineon sein Bruttoverschuldungsziel (siehe "Kapitalstrukturziele belegen unsere langfristige Zuverlässigkeit" im Kapitel "Konzernstrategie") überschreiten, jedoch nur in einem Umfang, wie es mit der Beibehaltung des Investment-Grade-Ratings kompatibel ist. Infineons mittelfristiges Ziel nach der Akquisition ist eine konsequente Rückführung der Verschuldung auf beziehungsweise unter den maximalen Zielwert des Kapitalstrukturziels.
Ergänzend zur Berichterstattung über den Infineon-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der Infineon Technologies AG.
Die Infineon Technologies AG ist die Muttergesellschaft des Infineon-Konzerns und führt die entsprechenden Leitungs- und Zentralfunktionen aus. Die Infineon Technologies AG übernimmt wesentliche übergreifende Aufgaben, wie das konzernweite Finanz- und Rechnungswesen, Corporate Compliance, das Personalwesen, strategische und produktionsorientierte F&E-Aktivitäten sowie die weltweite Unternehmens- und Marketingkommunikation, und steuert die logistischen Prozesse im Konzern. Sie verfügt über eigene Fertigungen in Regensburg und Warstein (beides Deutschland).
Die Infineon Technologies AG stellt ihren Jahresabschluss im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), sondern nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs ("HGB") auf. Der vollständige Jahresabschluss wird separat veröffentlicht.
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| € in Millionen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatz | 5.483 | 5.357 |
| Umsatzkosten | - 3.802 | - 3.896 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.681 | 1.461 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | - 1.069 | - 1.003 |
| Vertriebskosten | - 292 | - 282 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | - 178 | - 200 |
| Übrige Erträge (Aufwendungen), Saldo | - 63 | 150 |
| Beteiligungsergebnis, Saldo | 64 | 980 |
| Zinsergebnis | - 15 | - 81 |
| Übriges Finanzergebnis | - 129 | - |
| Ertragsteuern | - 16 | - 43 |
| Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) | - 17 | 982 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG | - | - 491 |
| Entnahme aus den Gewinnrücklagen | 355 | - |
| Bilanzgewinn | 338 | 491 |
Das Bruttoergebnis vom Umsatz erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 3,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf 30,6 Prozent des Umsatzes. Der im Geschäftsjahr 2019 erzielte Jahresfehlbetrag der Infineon Technologies AG beläuft sich auf €17 Millionen. Negativ beeinflusst wurde das Jahresergebnis durch einmalige Aufwendungen aus der geplanten Akquisition von Cypress sowie das rückläufige Beteiligungsergebnis. Nach Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von insgesamt €355 Millionen verblieb ein Bilanzgewinn von €338 Millionen.
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| € in Millionen | 30. September 2019 | 30. September 2018 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 778 | 753 |
| Finanzanlagen | 6.337 | 6.331 |
| Anlagevermögen | 7.115 | 7.084 |
| Vorräte | 1.142 | 966 |
| Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 886 | 1.378 |
| Zahlungsmittel, Wertpapiere | 3.592 | 2.318 |
| Umlaufvermögen | 5.620 | 4.662 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 52 | 40 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 1 | 3 |
| Summe Aktiva | 12.788 | 11.789 |
| Ausgegebenes Kapital | 2.489 | 2.262 |
| Kapitalrücklage | 2.553 | 1.230 |
| Gewinnrücklagen | 3.549 | 3.717 |
| Bilanzgewinn | 338 | 491 |
| Eigenkapital | 8.929 | 7.700 |
| Sonderposten mit Rücklagenanteil | 1 | 1 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 225 | 216 |
| Übrige Rückstellungen | 586 | 524 |
| Rückstellungen | 811 | 740 |
| Anleihen | 504 | 504 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 400 | 376 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.131 | 1.567 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 1.005 | 881 |
| Verbindlichkeiten | 3.040 | 3.329 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 7 | 19 |
| Summe Passiva | 12.788 | 11.789 |
Die Aktiva erhöhten sich zum 30. September 2019 um 8 Prozent auf €12.788 Millionen, verglichen mit €11.789 Millionen zum 30. September 2018. Dabei erhöhte sich das Umlaufvermögen um €958 Millionen. Zum 30. September 2019 beliefen sich die Zahlungsmittel und Wertpapiere auf €3.592 Millionen (Vorjahr: €2.318 Millionen) und machten 64 Prozent des Umlaufvermögens aus.
Die Erhöhung des Eigenkapitals (€1.229 Millionen) war im Wesentlichen durch die im Geschäftsjahr 2019 erfolgte Kapitalerhöhung von €1.545 Millionen bedingt. Gegenläufig wirkten sich der erwirtschaftete Jahresfehlbetrag von €17 Millionen sowie die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018 von €305 Millionen aus.
Im Bereich der Rückstellungen erhöhten sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um insgesamt €9 Millionen, bedingt durch den rückläufigen zur Bewertung heranzuziehenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Gegenläufig wirkte sich dabei die positive Entwicklung des Zeitwerts des Planvermögens aus. Bei den übrigen Rückstellungen war ein Anstieg von insgesamt €62 Millionen zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten verringerten sich im Geschäftsjahr 2019 um 9 Prozent auf €3.040 Millionen verglichen mit €3.329 Millionen zum 30. September 2018.
Die Eigenkapitalquote betrug 69,8 Prozent nach 65,3 Prozent im Vorjahr.
Für Angaben zu eigenen Aktien wird auf die Ausführungen zu § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG im Jahresabschluss der Infineon Technologies AG verwiesen.
@ https://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/reporting/financial-statements-hgb/
Nach dem Aktiengesetz richtet sich der Betrag, der zur Dividendenzahlung an die Aktionäre zur Verfügung steht, nach dem Bilanzgewinn der Muttergesellschaft, der nach den Vorschriften des HGB ermittelt wird.
Für das Geschäftsjahr 2019 wies der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Infineon Technologies AG einen Bilanzgewinn von €338 Millionen aus. In Bezug auf das Geschäftsjahr 2019 soll vorgeschlagen werden, aus dem Bilanzgewinn der Infineon Technologies AG in Höhe von €338 Millionen erneut eine Dividende in Höhe von €0,27 je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten. Die Ausschüttung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung.
Für das Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft eine Dividende von €0,27 je Aktie beziehungsweise von €305 Millionen ausgeschüttet.
Zur langfristigen Dividendenpolitik von Infineon siehe "Nachhaltige Wertsteigerung für unsere Aktionäre" im Kapitel "Konzernstrategie".
Die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen der Infineon Technologies AG ist im Wesentlichen identisch mit der des Infineon-Konzerns. Ferner gehen wir davon aus, dass das Beteiligungsergebnis wesentlich zum Ergebnis der Infineon Technologies AG beitragen wird. An den Risiken der Tochtergesellschaften und Beteiligungen partizipiert die Infineon Technologies AG grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligungsquote. Die Infineon Technologies AG als Mutterunternehmen des Infineon-Konzerns ist in das konzernweite Risikomanagement- und interne Kontrollsystem eingebunden. Hierzu und zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen verweisen wir auf das Kapitel "Risiko- und Chancenbericht".
Der größte Teil der Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten für den Infineon-Konzern wird von der Infineon Technologies AG abgewickelt. Es gelten die Ausführungen unter "Infineons Treasury-Leitlinien und -Struktur" im Kapitel "Darstellung der Finanzlage" zu Art und Umfang der Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sowie zu den abgesicherten Risiken auch für die Infineon Technologies AG. Ergänzend verweisen wir auf den Anhang der Infineon Technologies AG.
@ https://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/reporting/financial-statements-hgb/
Zum 30. September 2019 betrug das Grundkapital der Gesellschaft €2.501.368.142. Es ist eingeteilt in 1.250.684.071 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von €2 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnverwendung.
Zum 30. September 2019 hielt die Gesellschaft von der oben genannten Gesamtzahl ausgegebener Aktien selbst 6 Millionen (Vorjahr: 6 Millionen) eigene Aktien. Am Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch gewinnberechtigt.
Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich insbesondere aus den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) ergeben. Beispielsweise unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nach § 136 AktG einem Stimmverbot. Weiter steht der Infineon Technologies AG gemäß § 71b AktG aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu. Auch können Verstöße gegen die Mitteilungspflichten nach § 33 Abs. 1 oder 2 sowie § 38 Abs. 1 oder § 39 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien - darunter das Stimmrecht - zumindest zeitweise nicht bestehen. Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt.
Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Infineon Technologies AG nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die Aktionäre haben der Infineon Technologies AG zur Eintragung im Aktienregister ihren Namen beziehungsweise ihre Firma, ihre Anschrift, gegebenenfalls ihren Sitz und ihr Geburtsdatum sowie die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien mitzuteilen. Die Infineon Technologies AG ist nach § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von der im Aktienregister eingetragenen Person Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit die Aktien, auf die sich die Eintragung im Aktienregister bezieht, tatsächlich der eingetragenen Person gehören, und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen über denjenigen zu erhalten, für den die Aktien gehalten werden. Solange einem solchen Auskunftsverlangen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird, bestehen die Stimmrechte aus dem betreffenden Aktienbestand nach § 67 Abs. 2 AktG nicht.
Nach § 33 Abs. 1 WpHG hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich mitzuteilen. Uns sind hiernach zum 30. September 2019 keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die 10 Prozent der Stimmrechte erreichen oder überschreiten. Die uns gemeldeten und zum 30. September 2019 bestehenden Beteiligungen sind im Anhang des Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG unter den Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG dargestellt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.
Arbeitnehmer, die am Kapital der Infineon Technologies AG beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.
Der Vorstand der Infineon Technologies AG besteht nach § 5 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Derzeit gehören dem Vorstand vier Mitglieder an. Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß § 84 Abs. 1 AktG durch den Aufsichtsrat. Da die Infineon Technologies AG unter das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) fällt, ist für die Bestellung beziehungsweise Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich (§ 31 Abs. 2 MitbestG). Kommt eine solche Mehrheit in der ersten Abstimmung nicht zustande, kann die Bestellung auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses in einer zweiten Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen (§ 31 Abs. 3 MitbestG). Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats jedoch zwei Stimmen zustehen (§ 31 Abs. 4 MitbestG). Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat gemäß § 85 Abs. 1 AktG in dringenden Fällen das Amtsgericht (München) auf Antrag eines Beteiligten ein Vorstandsmitglied zu bestellen.
Vorstandsmitglieder dürfen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG für höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung und § 84 Abs. 2 AktG einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 84 Abs. 3 AktG).
Für Änderungen der Satzung ist gemäß § 179 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung zuständig. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen, wie zum Beispiel Änderungen der Grundkapitalziffer infolge einer Kapitalerhöhung aus bedingtem oder genehmigtem Kapital oder einer Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien. Soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung über Änderungen der Satzung gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Die Satzung der Infineon Technologies AG sieht in § 17 Abs. 1 vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder anderen Satzungsbestimmungen eine größere Mehrheit erforderlich ist.
Die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ergeben sich aus § 4 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Angaben zu den bestehenden genehmigten und bedingten Kapitalia der Gesellschaft finden sich im Konzernanhang unter Nr. 19.
Die Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 21. Februar 2023 einmalig oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (gemeinsam "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu €4.000.000.000 zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf insgesamt bis zu 130.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu €260.000.000 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen,
| ― | sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungs- und/oder Optionsrechte auszugebenden Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung (infolge der Kapitalerhöhung vom 17./18. Juni 2019 ist ein solcher Bezugsrechtsausschluss derzeit nicht möglich); |
| ― | um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen oder, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte beziehungsweise nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustände; |
| ― | soweit Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen ausgegeben werden und der Wert der Sacheinlage in einem angemessenen Verhältnis zum Marktwert der Schuldverschreibungen steht. |
Der Wandlungs- oder Optionspreis muss - auch bei Anwendung der Regelungen zum Verwässerungsschutz -mindestens 80 Prozent des arithmetischen Mittelwerts der Schlusskurse der Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) betragen; weitere Einzelheiten dazu - auch zu den Voraussetzungen, unter denen der Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis ermäßigt werden kann - sind der Ermächtigung zu entnehmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, unter Beachtung der Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzulegen.
Die Infineon Technologies AG wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 bis zum 21. Februar 2023 ermächtigt, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots beziehungsweise einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder über ein Kreditinstitut beziehungsweise ein anderes die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen. Zu den einzelnen Erwerbsarten enthält die Ermächtigung differenzierende Anforderungen, vor allem hinsichtlich des zulässigen Kaufpreises.
Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworben wurden oder werden, dürfen außer durch Veräußerung über die Börse oder über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Insbesondere können sie eingezogen oder Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen angeboten werden, unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte auch anders als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie Aktienoptionsplänen genutzt oder Organmitgliedern und Arbeitnehmern im Konzern zum Erwerb angeboten beziehungsweise als Vergütungsbestandteil zugewendet und schließlich zur Rückführung von Wertpapierdarlehen verwendet werden. In den genannten Fällen, mit Ausnahme der Einziehung, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus ist im Fall der Veräußerung der Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 darf der Erwerb von Aktien der Infineon Technologies AG auch durch den Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgeführt werden. Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von insgesamt höchstens 5 Prozent des Grundkapitals beschränkt, und zwar bezogen sowohl auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch ihrer Ausübung durch den Einsatz des Derivats. Die in Ausübung dieser Ermächtigung erworbenen Aktien sind darüber hinaus auf die Erwerbsgrenze für die gemäß der oben beschriebenen Ermächtigung zum unmittelbaren Erwerb eigener Aktien erworbenen Aktien anzurechnen. Die Ermächtigung enthält weitere Beschränkungen für den Einsatz von Derivaten, unter anderem zur Durchführung, zur Laufzeit, zur Bedienung der Derivate und zum Erwerbspreis.
Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der in der Ermächtigung aufgeführten Vorgaben erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Ein Recht der Aktionäre auf Abschluss von Derivatgeschäften besteht nicht.
Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Infineon-Aktien nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivatgeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.
Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die Regelungen zum unmittelbaren Erwerb eigener Aktien entsprechend.
Diverse Finanzierungsverträge mit kreditgebenden Banken und Kapitalmarktgläubigern (siehe hierzu im Konzernanhang unter Nr. 15) sehen im Fall eines definierten Kontrollwechsels Klauseln vor, die für den Gläubiger das Recht zur vorzeitigen Fälligstellung enthalten; diese Klauseln entsprechen der marktüblichen Praxis. Darüber hinaus ist in einem Finanzierungsvertrag vorgesehen, dass im Falle eines Kontrollwechsels von der Infineon Technologies AG anstelle einer gewährten Garantie eine Barsicherheit verlangt werden kann.
Darüber hinaus enthalten einige Patentlizenzaustauschverträge, Entwicklungskooperationen, Förderverträge beziehungsweise -bescheide, Lieferverträge, Joint-Venture-Vereinbarungen und Lizenzverträge marktübliche "Change of Control"-Klauseln, die dem Vertragspartner bei einer Änderung der Kontrolle über die Infineon Technologies AG das Recht zur Kündigung oder andere für die Gesellschaft unter Umständen nachteilige Sonderrechte einräumen oder die Fortsetzung des Vertrags von der Zustimmung des Vertragspartners abhängig machen.
Sofern ein Vorstandsmitglied im Rahmen eines definierten Kontrollwechsels (Halten von mindestens 50 Prozent der Stimmrechte an der Infineon Technologies AG) ausscheidet, hat es derzeit Anspruch auf Fortzahlung seines Jahreseinkommens bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit, im Fall einer Amtsniederlegung/Kündigung durch das betreffende Vorstandsmitglied aufgrund des ihm eingeräumten Sonderkündigungsrechts jedoch für maximal 36 Monate, im Fall einer Abberufung/Kündigung durch die Infineon Technologies AG für mindestens 24 und maximal 36 Monate. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich im Vergütungsbericht.
Die mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbarten "Change of Control"-Klauseln entsprechen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie sollen dazu dienen, die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels wirtschaftlich abzusichern, um auf diese Weise in einer Übernahmesituation ihre Unabhängigkeit zu erhalten.
Die Bedingungen sowohl für den Performance Share-Plan, an dem neben den Vorstandsmitgliedern auch die Führungskräfte und weitere ausgewählte Mitarbeiter des Unternehmens weltweit teilnehmen, als auch für den Restricted Stock Unit-Plan, der ergänzend für bestimmte Mitarbeiter von Infineon in den USA zum Tragen kommt, enthalten Regelungen für den Fall eines definierten Kontrollwechsels (Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Infineon Technologies AG). Diese Regelungen haben im Wesentlichen zum Gegenstand, dass die in den Planbedingungen vorgesehenen Wartefristen im Falle des Kontrollwechsels vorzeitig enden; die entsprechende Regelung im Performance Share-Plan gilt wegen der insoweit vorrangigen Anstellungsverträge jedoch nicht für die Vorstandsmitglieder.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB einschließlich des Berichts zur Corporate Governance ist öffentlich zugänglich.
@ www.infineon.com/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung
Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG sowie die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Die transparente und verständliche Berichterstattung hierüber stellt für Infineon ein wesentliches Element guter Corporate Governance dar.
Das Vergütungssystem für den Vorstand wird - ebenso wie die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder - vom Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidialausschusses festgelegt und regelmäßig überprüft. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands soll sich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK an der üblichen Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen sowie an der wirtschaftlichen Lage und den Zukunftsaussichten des Unternehmens orientieren. Zusätzlich sollen die Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds und das Gehaltsgefüge innerhalb des Unternehmens berücksichtigt werden. Hierfür ist das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft des Unternehmens insgesamt, auch in der zeitlichen Entwicklung, zu beachten. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten; für außerordentliche Entwicklungen soll eine Begrenzungsmöglichkeit bestehen. Die Vergütung soll schließlich so bemessen sein, dass sie im nationalen und internationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit Anreize für eine engagierte und erfolgreiche Arbeit in einem dynamischen Umfeld bietet.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 einen unabhängigen externen Vergütungsexperten mit der turnusmäßigen Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand beauftragt. Die im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossene Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass das Vergütungssystem der Gesellschaft konform mit den Vorgaben des Aktiengesetzes und des DCGK ist und den marktüblichen Bedingungen entspricht (zu Einzelheiten siehe "Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems, der Vergütungsbestandteile und der individuellen Vorstandsvergütungen" in diesem Kapitel).
Im Geschäftsjahr 2019 haben sich am Vergütungssystem für den Vorstand gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben.
Sämtliche Vorstandsmitglieder erhalten als Vergütung für ihre Tätigkeit ein Jahreseinkommen, das sich - basierend auf einer 100-prozentigen Zielerreichung - zu circa 45 Prozent aus einer fixen Vergütung und zu circa 55 Prozent aus variablen Vergütungsbestandteilen zusammensetzt:
| ― | Fixe Vergütung: Die fixe Vergütung besteht aus einem fest vereinbarten, erfolgsunabhängigen Jahresgrundgehalt, das in zwölf gleichen monatlichen Raten gezahlt wird. |
| ― | Variable (= erfolgsbezogene) Vergütung: Die variable Vergütung ist aufgeteilt in drei Komponenten und besteht aus einem Jahresbonus (Short Term Incentive), einem Mehrjahresbonus (Mid Term Incentive) sowie einer langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive). |
Der Short Term Incentive ("STI") soll im Einklang mit der kurzfristigen Unternehmensentwicklung die Leistung im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr honorieren. Der STI entspricht (bei einer angenommenen Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile von jeweils 100 Prozent) circa 20 Prozent des Zieljahreseinkommens. Er wird vom Aufsichtsrat in einem zweistufigen Verfahren festgelegt:
(i) Zunächst werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres einheitlich für alle Vorstandsmitglieder Zielfunktionen hinsichtlich der beiden für die Gesellschaft maßgeblichen Erfolgsgrößen "Free-Cash-Flow" und "Return on Capital Employed" (RoCE) definiert. Im Sinne einer einheitlichen Unternehmenssteuerung sind die gleichen Erfolgsgrößen - ergänzt um das Segmentergebnis - auch für die variablen Vergütungsbestandteile (Bonuszahlungen) der Führungskräfte und Mitarbeiter des Unternehmens maßgeblich. Für die Bemessung des STI sind beide genannten Erfolgsgrößen gleichwertig; sie werden im Kapitel "Unternehmensinternes Steuerungssystem" näher beschrieben.
(ii) Nach Ablauf des Geschäftsjahres werden vom Aufsichtsrat, in Abhängigkeit von der auf Basis des testierten Jahresabschlusses ermittelten Zielerreichung für Free-Cash-Flow und RoCE, der konkrete Zielerreichungsgrad und die STI-Auszahlungsbeträge festgestellt.
Ein STI wird nur gezahlt, wenn bei beiden Erfolgsgrößen (Free-Cash-Flow, RoCE) ein Schwellenwert von jeweils mindestens 50 Prozent der vereinbarten Zielfunktion erreicht wird. Wird auch nur eines der beiden Mindestziele verfehlt, entfällt eine STI-Zahlung für das betreffende Geschäftsjahr insgesamt. Bei Überschreiten der Schwellenwerte wird das arithmetische Mittel der beiden Zielerreichungsgrade gebildet. Aus der so errechneten Prozentzahl ergibt sich der konkrete STI-Auszahlungsbetrag. Dabei gilt jedoch eine Obergrenze (Cap) von 250 Prozent, das heißt, es wird unabhängig von einem tatsächlich höheren Zielerreichungsgrad maximal das Zweieinhalbfache des Ziel-STI (= 100 Prozent) ausgezahlt. Der Aufsichtsrat kann den jeweiligen Auszahlungsbetrag in Abhängigkeit von der Leistung des gesamten Vorstands, der Lage des Unternehmens und eventuellen besonderen Entwicklungen nach seinem billigen Ermessen um bis zu 50 Prozent erhöhen oder reduzieren, wobei das Limit für eine Anpassung nach unten bei dem sich aus einer 50-prozentigen Zielerreichung ergebenden Auszahlungsbetrag, für eine Anpassung nach oben beim Cap (250 Prozent) liegt.
Beginnt oder endet das Amt als Vorstand während des Geschäftsjahres, wird der STI-Anspruch auf Monatsbasis zeitanteilig gekürzt (um ein Zwölftel für jeden an der vollständigen STI-Tranche fehlenden ganzen Monat). Der Anspruch auf einen STI-Bonus für das Geschäftsjahr des Ausscheidens entfällt bei einer vom Vorstandsmitglied erklärten Amtsniederlegung (es sei denn, diese erfolgt aus einem wichtigen, von dem Vorstandsmitglied nicht zu vertretenden Grund) sowie dann, wenn dem Vorstandsmitglied seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund gekündigt wird.
Der Mid Term Incentive ("MTI") soll im Einklang mit der mittelfristigen Unternehmensentwicklung eine über einen längeren Zeitraum wirksame Leistung des Vorstands belohnen. Der MTI stellt auf diese Weise zusammen mit dem Long Term Incentive sicher, dass die Vergütungsstruktur für den Vorstand - wie das Aktiengesetz dies fordert -auf eine "nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet" ist. Bei einer angenommenen Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile von jeweils 100 Prozent entspricht der MTI circa 20 Prozent des Zieljahreseinkommens.
Jedes Geschäftsjahr beginnt eine neue, jeweils dreijährige MTI-Tranche zu laufen. Am Ende der drei Jahre erfolgt eine Auszahlung in bar. Die Höhe der Auszahlung hängt wiederum von den während des Dreijahreszeitraums jeweils erzielten Ergebnissen für RoCE und Free-Cash-Flow ab. Dabei entsprechen die Zielwerte für RoCE und Free-Cash-Flow für die einzelnen Jahre einer MTI-Tranche den jährlich vorab festgelegten STI-Zielen. Pro Jahr eines jeden Dreijahreszeitraums müssen sowohl für das RoCE- als auch das Free-Cash-Flow-Ziel jeweils mindestens 50 Prozent der vereinbarten Zielfunktion erreicht werden; andernfalls wird die für den MTI maßgebliche Zielerreichung für beide Zielgrößen für das betreffende Jahr mit null angesetzt. Bei Überschreiten der Schwellenwerte gilt für die betreffende Jahresscheibe des MTI der für den STI ermittelte Zielerreichungsgrad. Für die Berechnung des nach Ablauf des Dreijahreszeitraums zu zahlenden MTI ist der arithmetische Durchschnitt der drei jährlichen Zielerreichungsgrade zu bilden. Dabei kommt es - anders als beim STI - auch dann zu einer Auszahlung des MTI, wenn der durchschnittliche Zielerreichungsgrad für den Dreijahreszeitraum unter dem Wert von 50 Prozent liegt. Nach oben gilt eine Begrenzung (Cap) von 200 Prozent, das heißt, es wird unabhängig vom tatsächlichen Zielerreichungsgrad maximal das Zweifache des Ziel-MTI (= 100 Prozent) ausgezahlt.
Der Aufsichtsrat kann den MTI-Auszahlungsbetrag nach seinem billigen Ermessen in Abhängigkeit von der Leistung des gesamten Vorstands, der Lage des Unternehmens und eventuellen besonderen Entwicklungen um bis zu 50 Prozent erhöhen oder reduzieren. Als Orientierungspunkt für eine solche Ermessensausübung zieht der Aufsichtsrat unter anderem heran, inwieweit die von ihm jährlich, ausschließlich für diesen Zweck festgelegten Dreijahresziele für Umsatzwachstum und Segmentergebnis erreicht wurden und welcher Erfolg bei der Komplementierung des organischen Wachstums durch M&A-Aktivitäten zu verzeichnen ist. Anders als für den STI gilt für die Ermessensanpassung durch den Aufsichtsrat keine Untergrenze; die Obergrenze bildet jedoch in jedem Fall das Cap (200 Prozent).
Im Fall des unterjährigen Amtsantritts wird die MTI-Tranche auf Monatsbasis zeitanteilig gekürzt (um 1/36 für jeden an der vollständigen MTI-Tranche fehlenden ganzen Monat). Für den Fall des Ausscheidens ist grundsätzlich sichergestellt, dass das Vorstandsmitglied höchstens die seiner Amtszeit entsprechende Anzahl an - gegebenenfalls zeitanteilig gekürzten - MTI-Tranchen verdienen kann. Bereits begonnene MTI-Tranchen verfallen ersatzlos, wenn Vorstandsmandat oder Anstellungsvertrag außerplanmäßig beendet werden, etwa bei einer vom Vorstandsmitglied erklärten Amtsniederlegung (es sei denn, diese erfolgt aus einem wichtigen, von dem Vorstandsmitglied nicht zu vertretenden Grund) sowie dann, wenn dem Vorstandsmitglied seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund gekündigt wird.
Der Long Term Incentive ("LTI") soll eine langfristige und - wie der MTI - nachhaltige Leistung der Vorstandsmitglieder belohnen und zusätzlich einen Gleichlauf mit dem Interesse der Aktionäre an einer positiven Entwicklung des Aktienkurses sicherstellen. Der LTI entspricht (bei einer angenommenen Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile von jeweils 100 Prozent) circa 15 Prozent des Zieljahreseinkommens.
Seit dem Geschäftsjahr 2014 wird der LTI in Form sogenannter Performance Shares gewährt. Der LTI kommt nicht nur für die Vorstandsmitglieder, sondern - mit geringfügigen, sachlich bedingten Abweichungen, allerdings als freiwillige Unternehmensleistung - auch für die Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter des Unternehmens weltweit zum Einsatz.
Die - zunächst noch vorläufige - Zuteilung der (virtuellen) Performance Shares erfolgt zum 1. März für das am vorhergehenden 1. Oktober begonnene Geschäftsjahr, die endgültige Zuteilung und Übertragung (realer) Infineon-Aktien vier Jahre später.
Vorläufig zugeteilt werden Performance Shares im Umfang des mit jedem Vorstandsmitglied vertraglich vereinbarten LTI-Zuteilungsbetrags in Euro. Die Anzahl der Performance Shares ergibt sich aus der Division des LTI-Zuteilungsbetrags durch den Durchschnittskurs der Infineon-Aktie (Xetra-Schlusskurs) in den letzten neun Monaten vor dem Zuteilungstag. Voraussetzungen für die endgültige Zuteilung der - auch dann noch virtuellen - Performance Shares sind (i) ein im Zusammenhang mit der vorläufigen Zuteilung zu tätigendes Eigeninvestment des Vorstandsmitglieds in Infineon-Aktien in Höhe von 25 Prozent seines individuellen LTI-Zuteilungsbetrags und (ii) der Ablauf einer vierjährigen, sowohl für das Eigeninvestment als auch die Performance Shares geltenden Haltefrist. 50 Prozent der Performance Shares sind zudem erfolgsabhängig; sie werden nur dann endgültig zugeteilt, wenn sich (iii) die Infineon-Aktie zwischen dem Tag der vorläufigen Zuteilung der Performance Shares und dem Ende der Haltefrist besser als der Philadelphia Semiconductor Index (SOX) entwickelt hat. Sind am Ende der Haltefrist die Bedingungen für eine endgültige Zuteilung von Performance Shares - entweder sämtlicher oder nur der nicht erfolgsabhängigen Shares - erfüllt, erwirbt das Vorstandsmitglied einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Übertragung der entsprechenden Anzahl (realer) Infineon-Aktien; Performance Shares, die das Erfolgsziel nicht erreicht haben, verfallen ersatzlos. Der Wert der dem Vorstandsmitglied nach Ablauf der Haltefrist je LTI-Tranche endgültig zugeteilten Performance Shares darf 250 Prozent des jeweiligen LTI-Zuteilungsbetrags nicht übersteigen; oberhalb dieser Grenze liegende Performance Shares erlöschen (Cap).
Über die übertragenen Aktien kann das Vorstandsmitglied frei verfügen. Das Gleiche gilt für die diesbezüglich als Eigeninvestment erworbenen Infineon-Aktien nach dem Ablauf der Haltefrist.
Der Aufsichtsrat hat das Recht, dem Vorstandsmitglied nach der Haltefrist statt der Übertragung von Infineon-Aktien einen wertentsprechenden Ausgleich in Geld zu leisten.
Eine verhältnismäßige Kürzung des LTI findet dann statt, wenn die Beschäftigungsdauer eines Vorstandsmitglieds im Jahr der LTI-Zuteilung kürzer als das Geschäftsjahr ist, auf das sich die LTI-Zuteilung bezieht. Dieser Fall tritt regelmäßig dann ein, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Dienst nicht genau zum Beginn eines Geschäftsjahres antritt, oder dann, wenn es nicht genau zum Ende eines Geschäftsjahres ausscheidet. Die Kürzung erfolgt jeweils um ein Zwölftel des Zuteilungsbetrags für jeden an dem Geschäftsjahr der Zuteilung fehlenden ganzen Monat.
Zu einer verhältnismäßigen Kürzung kommt es auch im Fall des sogenannten "good leaver", also des Vorstandsmitglieds, das ohne eigenes Fehlverhalten, etwa wegen Erreichens der Altersgrenze, aus seinem Amt ausscheidet. Zur Gruppe der "good leaver" zählen ebenfalls die Fälle, in denen das Vorstandsmitglied seinen Vertrag bis zum vereinbarten Ende der Laufzeit ordentlich erfüllt und die Gesellschaft nur mangels Vertragsverlängerung verlässt. Bei einer vom Vorstandsmitglied erklärten Amtsniederlegung (es sei denn, diese erfolgt aus einem wichtigen, von dem Vorstandsmitglied nicht zu vertretenden Grund) sowie dann, wenn dem Vorstandsmitglied seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund gekündigt wird (sogenannter "bad leaver"), verfallen dagegen sämtliche noch nicht endgültig zugeteilten Performance Shares mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens.
Ist die Bereitstellung eines LTI in ausreichender Höhe auf Basis des Performance Share-Plans nicht möglich oder vom Aufsichtsrat nicht gewünscht, ist der Aufsichtsrat verpflichtet, geeignete andere LTI-Instrumente mit einem entsprechenden Wert festzusetzen.
Vor der Einführung des Performance Share-Plans hat die Gesellschaft als LTI einen von der Hauptversammlung 2010 beschlossenen Aktienoptionsplan unterhalten. Die den Mitgliedern des Vorstands auf der Basis dieses sogenannten "Aktienoptionsplans 2010" zugeteilten Aktienoptionen wurden bereits im Geschäftsjahr 2017 vollständig ausgeübt.
Schließlich hat der Aufsichtsrat die - allerdings stets an sein pflichtgemäßes Ermessen gebundene - Möglichkeit, unter anderem bei besonderen Leistungen des Vorstands oder einzelner seiner Mitglieder eine Sonderleistung zu gewähren. Sie ist jedoch in jedem Fall wertmäßig auf maximal 30 Prozent der fixen Vergütung des betreffenden Vorstandsmitglieds beschränkt.
Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Gesamtvergütung nach DRS 17 sowie die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder - ebenfalls dargestellt nach DRS 17 - sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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| in € | Dr. Reinhard Ploss Vorsitzender des Vorstands | Dr. Sven Schneider Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 | Dominik Asam Finanzvorstand bis 31. März 2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | ||||||
| Jahresgrundgehalt | 1.240.000 | 1.240.000 | 343.750 | - | 412.500 | 825.000 |
| Nebenleistungen | 39.492 | 36.461 | 23.876 | - | 23.056 | 44.940 |
| Summe fixe Vergütung | 1.279.492 | 1.276.461 | 367.626 | - | 435.556 | 869.940 |
| Variable Vergütung | ||||||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | 491.700 | 630.850 | 139.688 | - | - | 430.125 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Mid Term Incentive (MTI) 1 | ||||||
| Tranche 2016 - 2018 | - | 183.520 | - | - | - | 129.993 |
| Tranche 2017 - 2019 | 143.040 | 183.520 | - | - | - | 129.993 |
| Tranche 2018 - 2020 | 163.900 | 210.283 | - | - | - | 143.375 |
| Tranche 2019 - 2021 | 163.900 | - | 46.563 | - | - | - |
| Long Term Incentive (LTI) | ||||||
| Performance Share-Plan 2 | 289.287 | 298.168 | - | - | - | 191.662 |
| Summe variable Vergütung | 1.251.827 | 1.506.341 | 186.251 | - | - | 1.025.148 |
| Gesamtvergütung | 2.531.319 | 2.782.802 | 553.877 | - | 435.556 | 1.895.088 |
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| in € | Dr. Helmut Gassel Mitglied des Vorstands | Jochen Hanebeck Mitglied des Vorstands | Gesamt Vorstand | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | ||||||
| Jahresgrundgehalt | 750.000 | 750.000 | 750.000 | 750.000 | 3.496.250 | 3.565.000 |
| Nebenleistungen | 69.756 | 65.596 | 35.143 | 33.500 | 191.323 | 180.497 |
| Summe fixe Vergütung | 819.756 | 815.596 | 785.143 | 783.500 | 3.687.573 | 3.745.497 |
| Variable Vergütung | ||||||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | 303.960 | 389.980 | 303.960 | 389.980 | 1.239.308 | 1.840.935 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Mid Term Incentive (MTI) 1 | ||||||
| Tranche 2016 - 2018 | - | 117.759 | - | 117.759 | - | 549.031 |
| Tranche 2017 - 2019 | 91.784 | 117.759 | 91.784 | 117.759 | 326.608 | 549.031 |
| Tranche 2018 - 2020 | 101.320 | 129.993 | 101.320 | 129.993 | 366.540 | 613.644 |
| Tranche 2019 - 2021 | 101.320 | - | 101.320 | - | 413.103 | - |
| Long Term Incentive (LTI) | ||||||
| Performance Share-Plan 2 | 165.315 | 170.373 | 165.315 | 170.373 | 619.917 | 830.576 |
| Summe variable Vergütung | 763.699 | 925.864 | 763.699 | 925.864 | 2.965.476 | 4.383.217 |
| Gesamtvergütung | 1.583.455 | 1.741.460 | 1.548.842 | 1.709.364 | 6.653.049 | 8.128.714 |
1 Die Werte enthalten die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte Jahresscheibe der MTI-Tranche auf Basis der Erfüllung der planmäßigen Bedingungen.
2 Die Werte für die im Geschäftsjahr 2019 aktiven Vorstandsmitglieder basierten auf einem beizulegenden Zeitwert je Performance Share in Höhe von €13,79 (Vorjahr: €15,25), der unter Berücksichtigung des wertmindernden Cap mittels eines Monte-Carlo-Simulationsmodells ermittelt wurde. Nach Maßgabe seines Anstellungsvertrags steht Herrn Dr. Schneider die LTI-Tranche für das Geschäftsjahr 2019 zeitanteilig gequotelt zu. Er hat daher Anspruch auf die Zuteilung von Performance Shares für die Monate Mai bis September 2019. Da die jährliche Zuteilung der Performance Shares für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitpunkt des Amtsantritts von Herrn Dr. Schneider bereits stattgefunden hatte, erfolgt die Zuteilung zusammen mit und gemäß den Bedingungen der Zuteilung für das folgende Geschäftsjahr 2020.
Herr Dominik Asam hat mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2019 sein Mandat als Vorstandsmitglied der Infineon Technologies AG im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat niedergelegt und das Unternehmen verlassen. Gemäß dem Anstellungsvertrag sind mit dem Ausscheiden von Herrn Asam die Ansprüche aus dem STI für das Geschäftsjahr 2019 sowie aus den noch laufenden MTI- und LTI-Tranchen verfallen. Daraus resultiert eine Auflösung der zuvor gebildeten Rückstellungen in Höhe von €901.613,67. Mit Herrn Asam wurde für eine Laufzeit von 18 Monaten ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Als Entschädigung für dieses Wettbewerbsverbot erhält Herr Asam eine einmalige Karenzentschädigung von €150.000, zahlbar zum 31. Dezember 2019.
Die Mitglieder des Vorstands haben weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Geschäftsjahr 2018 vom Unternehmen Kredite erhalten.
Die Mitglieder des Vorstands haben weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Geschäftsjahr 2018 Leistungen von Dritten erhalten, die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind.
Gemäß ihren Anstellungsverträgen haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf einen Dienstwagen (mit Fahrer), der auch zu Privatfahrten genutzt werden kann. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten des Dienstwagens sowie die Kosten für den Fahrer trägt die Gesellschaft. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung geht zulasten der Vorstandsmitglieder.
Weiterhin unterhält die Gesellschaft zugunsten ihrer Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung für den Todesfall (€3 Millionen) und den Fall der Invalidität (€5 Millionen).
Die übrigen Nebenleistungen beruhen im Wesentlichen auf gesetzlichen Verpflichtungen wie der Zahlung von Erfindervergütungen oder gehen zurück auf allgemeine, auch anderen Mitarbeitern von Infineon zugängliche Vergünstigungen.
Wie unter "Vergütung des Vorstands" beschrieben, wird der den Vorstandsmitgliedern vertraglich zustehende LTI vom Unternehmen in Form sogenannter Performance Shares gewährt. Der für die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2019 gewährten Performance Shares maßgebliche Durchschnittskurs der Infineon-Aktie betrug €20,02 (Vorjahr: €21,48).
Pro für das Geschäftsjahr 2019 gewährter Performance Share wurde ein beizulegender Zeitwert von €13,79 (Vorjahr: €15,25) zugrunde gelegt. Darin sind das für den LTI geltende Cap von 250 Prozent des LTI-Zuteilungsbetrags sowie die Performance-Hürde berücksichtigt.
Der nachfolgenden Tabelle sind die den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 gewährten Performance Shares zu entnehmen:
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| Performance Share-Plan | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorstandsmitglied | Geschäftsjahr | Zu Beginn des Geschäftsjahres ausstehende virtuelle Performance Shares Anzahl |
Zu Beginn des Geschäftsjahres neu gewährte virtuelle Performance Shares Anzahl |
Beizulegender Zeitwert bei Gewährung in € |
Im Geschäftsjahr fällig gewordene virtuelle Performance Shares1 Anzahl |
Im Geschäftsjahr verfallene virtuelle Performance Shares2 Anzahl |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Reinhard Ploss (Vorsitzender des Vorstands) | 2019 | 125.160 | 20.978 | 289.287 | 42.990 | - |
| 2018 | 153.190 | 19.552 | 298.168 | 35.967 | 11.615 | |
| Dr. Sven Schneider 3 (Finanzvorstand seit 1. Mai 2019) | 2019 | - | - | - | - | - |
| 2018 | - | - | - | - | - | |
| Dominik Asam (Finanzvorstand bis 31. März 2019) | 2019 | 83.454 | - | - | 28.856 | 54.598 |
| 2018 | 104.118 | 12.568 | 191.662 | 25.119 | 8.113 | |
| Dr. Helmut Gassel (Mitglied des Vorstands) | 2019 | 28.082 | 11.988 | 165.315 | - | - |
| 2018 | 16.910 | 11.172 | 170.373 | - | - | |
| Jochen Hanebeck (Mitglied des Vorstands) | 2019 | 28.082 | 11.988 | 165.315 | - | - |
| 2018 | 16.910 | 11.172 | 170.373 | - | - | |
| Gesamt | 2019 | 264.778 | 44.954 | 619.917 | 71.846 | 54.598 |
| 2018 | 291.128 | 54.464 | 830.576 | 61.086 | 19.728 |
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| Performance Share-Plan | |||
|---|---|---|---|
| Vorstandsmitglied | Geschäftsjahr | Am Ende des Geschäftsjahres ausstehende virtuelle Performance Shares Anzahl |
Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütung in € |
| --- | --- | --- | --- |
| Dr. Reinhard Ploss (Vorsitzender des Vorstands) | 2019 | 103.148 | 188.878 |
| 2018 | 125.160 | 198.986 | |
| Dr. Sven Schneider 3 (Finanzvorstand seit 1. Mai 2019) | 2019 | - | - |
| 2018 | - | - | |
| Dominik Asam (Finanzvorstand bis 31. März 2019) | 2019 | - | - |
| 2018 | 83.454 | 134.669 | |
| Dr. Helmut Gassel (Mitglied des Vorstands) | 2019 | 40.070 | 107.929 |
| 2018 | 28.082 | 95.379 | |
| Jochen Hanebeck (Mitglied des Vorstands) | 2019 | 40.070 | 107.929 |
| 2018 | 28.082 | 95.379 | |
| Gesamt | 2019 | 183.288 | 404.736 |
| 2018 | 264.778 | 524.413 |
1 Der Aktienkurs der im Geschäftsjahr 2019 fällig gewordenen virtuellen Performance Shares betrug €19,99.
2 Der Verfall der virtuellen Performance Shares resultierte im Vorjahr aus dem Cap. Die endgültig zugeteilten Performance Shares dürfen 250 Prozent des jeweiligen LTI-Zuteilungsbetrags nicht übersteigen. Bezüglich der Vergütung von Herrn Asam nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit siehe "Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2019 nach DRS 17" in diesem Kapitel.
3 Nach Maßgabe seines Anstellungsvertrags stand Herrn Dr. Schneider die LTI-Tranche für das Geschäftsjahr 2019 zeitanteilig gequotelt zu. Er hatte daher Anspruch auf die Zuteilung von Performance Shares für die Monate Mai bis September 2019. Da die jährliche Zuteilung der Performance Shares für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitpunkt des Amtsantritts von Herrn Dr. Schneider bereits stattgefunden hatte, erfolgt die Zuteilung zusammen mit und gemäß den Bedingungen der Zuteilung für das folgende Geschäftsjahr 2020.
Bezüglich der zum 1. Oktober 2019 fällig gewordenen LTI-Tranche sowie der am 1. März 2019 für das Geschäftsjahr 2019 an die Mitglieder des Vorstands gewährten Performance Shares verweisen wir auf den Konzernanhang unter Nr. 21.
Sonderleistungen wurden den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2019 vom Aufsichtsrat nicht gewährt.
Bereits im Geschäftsjahr 2009 hat die Gesellschaft mit den damals amtierenden Vorstandsmitgliedern (von den derzeit aktiven Vorstandsmitgliedern ist nur Herr Dr. Ploss betroffen) eine sogenannte Erstattungsvereinbarung abgeschlossen. Danach erstattet die Gesellschaft Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit gerichtlichen, behördlichen, regulatorischen oder parlamentarischen Verfahren und Untersuchungen sowie Schiedsverfahren, an denen das Vorstandsmitglied aufgrund seiner Vorstandstätigkeit beteiligt ist. Eine Kostenerstattung ist aber insbesondere dann ausgeschlossen, wenn es sich um ein Verfahren der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied wegen einer Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne des § 93 Abs. 2 AktG handelt.
Der DCGK empfiehlt, einzelne Vergütungskomponenten für jedes Vorstandsmitglied nach bestimmten Kriterien individuell offenzulegen. Er empfiehlt weiter, für deren - teils vom DRS 17 abweichende - Darstellung die dem DCGK beigefügten Mustertabellen zu verwenden.
In der nachfolgenden Tabelle werden die für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen sowie die im Geschäftsjahr 2019 erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen dargestellt.
Abweichend zur Darstellung nach DRS 17 ist der STI den Anforderungen des DCGK entsprechend mit dem Zielwert, das heißt dem Wert, der bei einer Zielerreichung von 100 Prozent an den Vorstand gewährt wird, anzugeben. Der MTI ist, anders als nach DRS 17, bereits im Zeitpunkt der Zusage mit dem Zielwert eines "mittleren Wahrscheinlichkeitsszenarios" anzugeben. Infineon geht dabei bei einer von 0 bis 200 Prozent reichenden Skala von einer Zielerreichung von 100 Prozent aus. Des Weiteren ist der Versorgungsaufwand, das heißt der Dienstzeitaufwand nach IAS 19 (siehe hierzu "Zusagen an Mitglieder des Vorstands für den Fall einer Beendigung ihrer Tätigkeit" in diesem Kapitel), in die Gesamtvergütung nach DCGK einzurechnen.
Die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands nach DCGK gewährten Zuwendungen (Gesamtvergütung und Vergütungsbestandteile) sowie die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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| in € | Dr. Reinhard Ploss Vorsitzender des Vorstands | Dr. Sven Schneider1Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 (Min.) | 2019 (Max.) | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | ||||||
| Jahresgrundgehalt | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 | 1.240.000 | 343.750 | - |
| Nebenleistungen | 39.492 | 36.461 | 39.492 | 39.492 | 23.876 | - |
| Summe fixe Vergütung | 1.279.492 | 1.276.461 | 1.279.492 | 1.279.492 | 367.626 | - |
| Variable Vergütung | ||||||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | 550.000 | 550.000 | - | 1.375.000 | 156.250 | - |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Mid Term Incentive (MTI) | ||||||
| Tranche 2018 - 2020 | - | 550.000 | - | - | - | - |
| Tranche 2019 - 2021 | 550.000 | - | - | 1.100.000 | 156.250 | - |
| Long Term Incentive (LTI) | ||||||
| Performance Share-Plan 2 | 289.287 | 298.168 | 144.643 | 1.050.000 | - | - |
| Summe variable Vergütung | 1.389.287 | 1.398.168 | 144.643 | 3.525.000 | 312.500 | - |
| Versorgungsaufwand | 356.108 | 318.442 | 356.108 | 356.108 | 114.134 | - |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 3.024.887 | 2.993.071 | 1.780.243 | 5.160.600 | 794.260 | - |
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| in € | Dr. Sven Schneider1 Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 | |
|---|---|---|
| 2019 (Min.) | 2019 (Max.) | |
| --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | ||
| Jahresgrundgehalt | 343.750 | 343.750 |
| Nebenleistungen | 23.876 | 23.876 |
| Summe fixe Vergütung | 367.626 | 367.626 |
| Variable Vergütung | ||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | - | 390.625 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||
| Mid Term Incentive (MTI) | ||
| Tranche 2018 - 2020 | - | - |
| Tranche 2019 - 2021 | - | 312.500 |
| Long Term Incentive (LTI) | ||
| Performance Share-Plan 2 | - | - |
| Summe variable Vergütung | - | 703.125 |
| Versorgungsaufwand | 114.134 | 114.134 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 481.760 | 1.184.885 |
1 Nach Maßgabe seines Anstellungsvertrags stand Herrn Dr. Schneider die LTI-Tranche für das Geschäftsjahr 2019 zeitanteilig gequotelt zu. Er hatte daher Anspruch auf die Zuteilung von Performance Shares für die Monate Mai bis September 2019. Da die jährliche Zuteilung der Performance Shares für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitpunkt des Amtsantritts von Herrn Dr. Schneider bereits stattgefunden hatte, erfolgt die Zuteilung zusammen mit und gemäß den Bedingungen der Zuteilung für das folgende Geschäftsjahr 2020.
2 Die Werte für die im Geschäftsjahr 2019 aktiven Vorstandsmitglieder basierten auf einem beizulegenden Zeitwert je Performance Share in Höhe von €13,79 (Vorjahr: €15,25), der unter Berücksichtigung des wertmindernden Cap mittels eines Monte-Carlo-Simulationsmodells ermittelt wurde.
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| Dominik Asam Finanzvorstand bis 31. März 2019 | Dr. Helmut Gassel Mitglied des Vorstands | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 (Min.) | 2019 (Max.) | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | ||||||
| Jahresgrundgehalt | 412.500 | 825.000 | 412.500 | 412.500 | 750.000 | 750.000 |
| Nebenleistungen | 23.056 | 44.940 | 23.056 | 23.056 | 69.756 | 65.596 |
| Summe fixe Vergütung | 435.556 | 869.940 | 435.556 | 435.556 | 819.756 | 815.596 |
| Variable Vergütung | ||||||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | - | 375.000 | - | - | 340.000 | 340.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Mid Term Incentive (MTI) | ||||||
| Tranche 2018 - 2020 | - | 375.000 | - | - | - | 340.000 |
| Tranche 2019 - 2021 | - | - | - | - | 340.000 | - |
| Long Term Incentive (LTI) | ||||||
| Performance Share-Plan 1 | - | 191.662 | - | - | 165.315 | 170.373 |
| Summe variable Vergütung | - | 941.662 | - | - | 845.315 | 850.373 |
| Versorgungsaufwand | 144.593 | 279.374 | 144.593 | 144.593 | 98.324 | 124.723 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 580.149 | 2.090.976 | 580.149 | 580.149 | 1.763.395 | 1.790.692 |
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| in € | Dr. Helmut Gassel Mitglied des Vorstands | |
|---|---|---|
| 2019 (Min.) | 2019 (Max.) | |
| --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | ||
| Jahresgrundgehalt | 750.000 | 750.000 |
| Nebenleistungen | 69.756 | 69.756 |
| Summe fixe Vergütung | 819.756 | 819.756 |
| Variable Vergütung | ||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | - | 850.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||
| Mid Term Incentive (MTI) | ||
| Tranche 2018 - 2020 | - | - |
| Tranche 2019 - 2021 | - | 680.000 |
| Long Term Incentive (LTI) | ||
| Performance Share-Plan 1 | 82.657 | 600.000 |
| Summe variable Vergütung | 82.657 | 2.130.000 |
| Versorgungsaufwand | 98.324 | 98.324 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.000.737 | 3.048.080 |
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| in € | Jochen Hanebeck Mitglied des Vorstands | |||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 (Min.) | 2019 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | ||||
| Jahresgrundgehalt | 750.000 | 750.000 | 750.000 | 750.000 |
| Nebenleistungen | 35.143 | 33.500 | 35.143 | 35.143 |
| Summe fixe Vergütung | 785.143 | 783.500 | 785.143 | 785.143 |
| Variable Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | 340.000 | 340.000 | - | 850.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Mid Term Incentive (MTI) | ||||
| Tranche 2018 - 2020 | - | 340.000 | - | - |
| Tranche 2019 - 2021 | 340.000 | - | - | 680.000 |
| Long Term Incentive (LTI) | ||||
| Performance Share-Plan 1 | 165.315 | 170.373 | 82.657 | 600.000 |
| Summe variable Vergütung | 845.315 | 850.373 | 82.657 | 2.130.000 |
| Versorgungsaufwand | 114.234 | 148.449 | 114.234 | 114.234 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.744.692 | 1.782.322 | 982.034 | 3.029.377 |
1 Die Werte für die im Geschäftsjahr 2019 aktiven Vorstandsmitglieder basierten auf einem beizulegenden Zeitwert je Performance Share in Höhe von €13,79 (Vorjahr: €15,25), der unter Berücksichtigung des wertmindernden Cap mittels eines Monte-Carlo-Simulationsmodells ermittelt wurde.
Bezüglich der Vergütung von Herrn Asam nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit siehe "Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2019 nach DRS 17" in diesem Kapitel.
Da die den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 gewährte Vergütung teilweise nicht mit einer Zahlung in dem jeweiligen Geschäftsjahr einherging, wird - in Übereinstimmung mit der entsprechenden Empfehlung des DCGK - in einer gesonderten Tabelle dargestellt, in welcher Höhe ihnen für das Geschäftsjahr 2019 Mittel zugeflossen sind.
Entsprechend den Empfehlungen des DCGK sind die fixe Vergütung sowie der STI als Zufluss für das jeweils zugehörige Geschäftsjahr anzugeben. Der MTI ist gemäß den Empfehlungen des DCGK in dem Geschäftsjahr als Zufluss zu zeigen, in dem die Planlaufzeit der jeweiligen MTI-Tranche endet. Neben der für 2019 gewährten fixen Vergütung und dem STI ist den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 damit die MTI-Tranche 2017- 2019 zugeflossen. Aktienbasierte Vergütungen gelten gemäß DCGK zu dem nach deutschem Steuerrecht maßgeblichen Zeitpunkt und Wert als zugeflossen. Die am 1. Oktober 2015 ausgegebenen Performance Shares, welche den Mitgliedern des Vorstands nach Ende des Geschäftsjahres 2019 endgültig zugeteilt und in Form realer Infineon-Aktien übertragen wurden (siehe "Bestandteile des Vergütungssystems für den Vorstand" in diesem Kapitel), werden erst im Geschäftsjahr 2020 als Zufluss ausgewiesen. Den Empfehlungen des DCGK folgend, entspricht der Versorgungsaufwand im Sinne des Dienstzeitaufwands nach IAS 19 bei den Angaben zum Zufluss den gewährten Beträgen (siehe vorhergehende Tabelle), obwohl er keinen tatsächlichen Zufluss im engeren Sinne darstellt.
Die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 nach dem DCGK zugeflossene Gesamtvergütung ist - aufgegliedert in ihre jeweiligen Bestandteile - der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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| in € | Dr. Reinhard Ploss Vorsitzender des Vorstands | Dr. Sven Schneider Finanzvorstand seit 1. Mai 2019 | Dominik Asam Finanzvorstand bis 31. März 2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | ||||||
| Jahresgrundgehalt | 1.240.000 | 1.240.000 | 343.750 | - | 412.500 | 825.000 |
| Nebenleistungen | 39.492 | 36.461 | 23.876 | - | 23.056 | 44.940 |
| Summe fixe Vergütung | 1.279.492 | 1.276.461 | 367.626 | - | 435.556 | 869.940 |
| Variable Vergütung | ||||||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | 491.700 | 630.850 | 139.688 | - | - | 430.125 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Mid Term Incentive (MTI) | ||||||
| Tranche 2016 - 2018 | - | 584.640 | - | - | - | 414.120 |
| Tranche 2017 - 2019 | 569.760 | - | - | - | - | - |
| Long Term Incentive (LTI) | ||||||
| Performance Share-Plan | - | - | - | - | - | - |
| fällig im Geschäftsjahr 2018 1 | 787.500 | - | 550.000 | |||
| fällig im Geschäftsjahr 2019 | 859.370 | - | 576.831 | |||
| Summe variable Vergütung | 1.920.830 | 2.002.990 | 139.688 | - | 576.831 | 1.394.245 |
| Versorgungsaufwand | 356.108 | 318.442 | 114.134 | 144.593 | 279.374 | |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 3.556.430 | 3.597.893 | 621.448 | - | 1.156.980 | 2.543.559 |
1 Entsprach 250 Prozent des LTI-Zuteilungsbetrags (Cap) zum Zeitpunkt der Gewährung der virtuellen Performance Shares im Geschäftsjahr 2013.
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| in € | Dr. Helmut Gassel Mitglied des Vorstands | Jochen Hanebeck Mitglied des Vorstands | ||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | ||||
| Jahresgrundgehalt | 750.000 | 750.000 | 750.000 | 750.000 |
| Nebenleistungen | 69.756 | 65.596 | 35.143 | 33.500 |
| Summe fixe Vergütung | 819.756 | 815.596 | 785.143 | 783.500 |
| Variable Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung (STI) | 303.960 | 389.980 | 303.960 | 389.980 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Mid Term Incentive (MTI) | ||||
| Tranche 2016 - 2018 | - | 281.358 | - | 281.358 |
| Tranche 2017 - 2019 | 365.596 | - | 365.596 | - |
| Long Term Incentive (LTI) | ||||
| Performance Share-Plan | - | - | - | - |
| fällig im Geschäftsjahr 2018 1 | ||||
| fällig im Geschäftsjahr 2019 | - | - | - | - |
| Summe variable Vergütung | 669.556 | 671.338 | 669.556 | 671.338 |
| Versorgungsaufwand | 98.324 | 124.723 | 114.234 | 148.449 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.587.636 | 1.611.657 | 1.568.933 | 1.603.287 |
1 Entsprach 250 Prozent des LTI-Zuteilungsbetrags (Cap) zum Zeitpunkt der Gewährung der virtuellen Performance Shares im Geschäftsjahr 2013.
Bezüglich der Vergütung von Herrn Asam nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit siehe "Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2019 nach DRS 17" in diesem Kapitel.
In Übereinstimmung mit dem seit 2010 geltenden Vorstandsvergütungssystem haben alle Mitglieder des Vorstands mittlerweile eine beitragsorientierte Ruhegehaltszusage, die sich im Wesentlichen nach dem für die Infineon-Mitarbeiter geltenden Infineon-Pensionsplan richtet. Danach hat die Gesellschaft für die Begünstigten ein persönliches Versorgungskonto (Basiskonto) eingerichtet und stellt jährliche Versorgungsbeiträge zur Gutschrift hierauf bereit. Die Gesellschaft verzinst den erreichten Stand des Basiskontos jährlich bis zum Eintritt des Versorgungsfalls mit dem jeweils gültigen Höchstrechnungszins der Lebensversicherungswirtschaft (Garantiezins); zusätzlich kann sie Überschussgutschriften erteilen. Mögliche Erträge über die Garantieverzinsung hinaus werden zu 95 Prozent dem Versorgungskonto - entweder im Leistungsfall, spätestens jedoch mit Vollendung des 60. Lebensjahres - gutgeschrieben. Der im Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) erreichte Stand des Basiskontos - bei Invalidität oder Tod ergänzt um einen Anhebungsbetrag - ist das Versorgungsguthaben, das in zwölf, auf Antrag des Vorstandsmitglieds auch in acht Jahresraten, als Einmalkapital oder als lebenslange Rente an das Vorstandsmitglied beziehungsweise dessen Hinterbliebene ausgezahlt wird. Für Herrn Dr. Ploss besteht neben der seit dem 1. Januar 2016 laufenden beitragsorientierten Zusage eine bereits vollständig erdiente, sich nicht weiter erhöhende Festbetragszusage für die Vorstandstätigkeit bis zum 31. Dezember 2015 über ein jährliches Ruhegehalt in Höhe von €210.000.
Soweit die Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder (i) noch nicht gesetzlich unverfallbar geworden oder (ii) zwar gesetzlich unverfallbar geworden, aber nicht durch den Pensionssicherungsverein abgesichert sind, unterhält die Gesellschaft Rückdeckungsversicherungen zugunsten der betreffenden Vorstandsmitglieder, die zu ihrem Schutz an sie verpfändet sind.
Unterschiede zwischen den Versorgungsregelungen der Mitglieder des Vorstands bestehen beim Initialbaustein, bei der jährlichen Dotierung des Versorgungskontos und bei der Unverfallbarkeit:
| ― | Für Herrn Asam hat die Gesellschaft zu Beginn seiner Vorstandstätigkeit einen einmaligen, vertraglich unverfallbaren Initialbaustein im Wert von €540.000 als Ausgleich für den Verzicht auf unverfallbare Altersversorgungsansprüche im Zusammenhang mit der vorzeitigen Vertragsauflösung beim Vorarbeitgeber bereitgestellt. Daneben erhielt Herr Asam für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Vorstand einen im Ermessen des Aufsichtsrats stehenden Versorgungsbeitrag von 25 bis 40 Prozent des jeweils vereinbarten Jahresgrundgehalts. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde der Versorgungsbeitrag für Herrn Asam wie im Vorjahr auf 30 Prozent seines Jahresgrundgehalts festgelegt und entsprechend der Mandatsbeendigung zum 31. März 2019 für das Geschäftsjahr 2019 anteilig gekürzt. Dies entsprach €123.750. Die Versorgungsansprüche aus den für Herrn Asam bereitgestellten Versorgungsbeiträgen sind seit dem 31. Dezember 2013 vertraglich unverfallbar. |
| ― | Die Herren Dr. Gassel und Hanebeck haben aus ihrer früheren Beschäftigung als leitende Angestellte der Gesellschaft einen gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanspruch. In ihren Anstellungsverträgen ist daher klargestellt, dass die Bereitstellungen zur Altersversorgung diesen unverfallbaren Versorgungsanspruch fortführen, das heißt, ihrerseits keiner eigenen Unverfallbarkeitsregelung unterliegen. Die Gesellschaft stellt für die Herren Dr. Gassel und Hanebeck für jedes volle Geschäftsjahr, in dem ein Anstellungsverhältnis als Vorstandsmitglied zur Gesellschaft besteht, einen fixen Versorgungsbeitrag von 30 Prozent des jeweils vereinbarten Jahresgrundgehalts bereit; einer erneuten Entscheidung des Aufsichtsrats über die Höhe der Zuführung bedarf es nicht. Für das Geschäftsjahr 2019 betrug der Versorgungsbeitrag für die Herren Dr. Gassel und Hanebeck jeweils €225.000. |
| ― | Die für Herrn Dr. Ploss bestehende beitragsorientierte Ruhegehaltszusage basiert ebenfalls auf einem fixen Versorgungsbeitrag von 30 Prozent des jeweils vereinbarten Jahresgrundgehalts. Für das Geschäftsjahr 2019 betrug der Versorgungsbeitrag der Gesellschaft €372.000. |
| ― | Für Herrn Dr. Schneider beträgt der Versorgungsbeitrag gleichermaßen 30 Prozent des jeweils vereinbarten Jahresgrundgehalts. Für das Geschäftsjahr 2019 erhielt Herr Dr. Schneider einen anteiligen Versorgungsbeitrag in Höhe von €103.125, da er erst seit dem 1. Mai 2019 zum Vorstand berufen ist. |
Die für die Mitglieder des Vorstands jeweils bereitgestellten Versorgungsguthaben werden - entsprechend der Regelung für die Infineon-Mitarbeiter - nach Vollendung des 67. Lebensjahres ausgezahlt, sofern das Anstellungsverhältnis dann bereits beendet ist. Auf Antrag kann auch eine vorzeitige Auszahlung erfolgen, soweit das Anstellungsverhältnis nach Vollendung des 60. beziehungsweise für ab 2012 erteilte Zusagen nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet. Wählen die Begünstigten im Leistungsfall die Verrentung, findet eine automatische jährliche Anpassung des Rentenbetrags nach Maßgabe des Infineon-Pensionsplans statt.
Der nachfolgenden Tabelle sind neben den jährlichen Ruhegehaltsansprüchen beziehungsweise den jeweiligen Versorgungsbeiträgen die Barwerte der bisher bei Eintritt in den Ruhestand erworbenen Ansprüche und der Dienstzeitaufwand nach IFRS zu entnehmen. Der Barwert der Ruhegehalts- beziehungsweise der Versorgungsansprüche hängt insbesondere von der Entwicklung des anzuwendenden Rechnungszinssatzes (30. September 2019: 0,6 Prozent, 30. September 2018: 1,7 Prozent) ab.
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| in € Vorstandsmitglied | Geschäftsjahr | Ruhegehaltsansprüche (Jahresbezug) bei Eintritt des Pensionsfalls | Für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegte Versorgungsbeiträge | Barwert des Ruhegehalts- beziehungsweise Versorgungsanspruchs | Dienstzeitaufwand (im laufenden Jahr erdient) |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Reinhard Ploss 1 (Vorsitzender des Vorstands) | 2019 | - | 372.000 | 1.393.462 | 356.108 |
| 210.000 | - | 5.596.191 | - | ||
| 2018 | - | 372.000 | 977.189 | 318.442 | |
| 210.000 | - | 5.046.826 | - | ||
| Dr. Sven Schneider 2 (Finanzvorstand seit 1. Mai 2019) | 2019 | - | 103.125 | 125.547 | 114.134 |
| 2018 | - | - | - | - | |
| Dominik Asam 3 (Finanzvorstand bis 31. März 2019) | 2019 | - | 123.750 | 3.475.131 | 144.593 |
| 2018 | - | 247.500 | 2.787.031 | 279.374 | |
| Dr. Helmut Gassel (Mitglied des Vorstands) | 2019 | - | 225.000 | 2.575.231 | 98.324 |
| 2018 | - | 225.000 | 2.241.660 | 124.723 | |
| Jochen Hanebeck (Mitglied des Vorstands) | 2019 | - | 225.000 | 3.219.373 | 114.234 |
| 2018 | - | 225.000 | 2.702.051 | 148.449 | |
| Gesamt | 2019 | 210.000 | 1.048.875 | 16.384.935 | 827.393 |
| 2018 | 210.000 | 1.069.500 | 13.754.757 | 870.988 |
1 In der ersten Zeile betreffend das Geschäftsjahr 2019 beziehungsweise 2018 werden für Herrn Dr. Ploss der Versorgungsbeitrag, der Barwert und der Dienstzeitaufwand aus seiner zum 1. Januar 2016 zusätzlich gewährten beitragsorientierten Ruhegehaltszusage gezeigt. Die zweite Zeile des Geschäftsjahres 2019 beziehungsweise 2018 zeigt die Ruhegehaltsansprüche und den Barwert seiner Festbetragszusage. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Ertrag aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand in Höhe von €583.940 berücksichtigt, da sich mit der erneuten Bestellung bis zum 31. Dezember 2022 der Finanzierungszeitraum rückwirkend verlängert.
2 Der Dienstzeitaufwand für Herrn Dr. Schneider berücksichtigt, dass er unterjährig am 1. Mai 2019 zum Vorstand berufen wurde und damit nur einen anteiligen Jahresbeitrag für das Geschäftsjahr 2019 erhielt.
3 Da Herr Asam am 31. März 2019 seine Vorstandstätigkeit für Infineon beendet hat, wurde für ihn ein anteiliger Dienstzeitaufwand für das Geschäftsjahr berücksichtigt.
Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten eine sogenannte "Change of Control"-Klausel, die die Bedingungen einer Beendigung der Vorstandstätigkeit im Fall einer wesentlichen Änderung der Eigentümerstruktur von Infineon regelt. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Klausel liegt vor, wenn ein Dritter einzeln oder gemeinsam mit einem anderen im Sinne von § 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) mindestens 50 Prozent der Stimmrechte an der Infineon Technologies AG hält. Bei einem Kontrollwechsel sind die Mitglieder des Vorstands berechtigt, innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntwerden des Kontrollwechsels ihre Mandate niederzulegen und ihre Anstellungsverträge zu kündigen. In diesem Fall haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Fortzahlung ihres Jahreseinkommens bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit, maximal jedoch für 36 Monate. Im Fall einer Abberufung oder Kündigung durch die Infineon Technologies AG innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntwerden eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf Fortzahlung ihres Jahreseinkommens bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit, mindestens jedoch für 24, maximal für 36 Monate.
Im Übrigen enthalten die Anstellungsverträge für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsverhältnisses keine Abfindungszusage.
Mit Herrn Asam wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von 18 Monaten vereinbart. Als Entschädigung für dieses Wettbewerbsverbot erhält Herr Asam eine einmalige Karenzentschädigung von €150.000, zahlbar zum 31. Dezember 2019.
Den früheren Mitgliedern des Vorstands (ohne Herrn Asam) wurden im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) von €2.007.096,87 (Vorjahr: €1.527.437,89) gewährt. Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstands betrugen zum 30. September 2019 insgesamt €81.187.076 (Vorjahr: €68.838.837).
In Übereinstimmung mit Ziffer 4.2.2 DCGK hat der Aufsichtsrat das seit dem 1. Oktober 2010 bestehende Vorstandsvergütungssystem durch einen unabhängigen Vergütungsexperten sowohl auf seine rechtliche Konformität als auch auf seine sachliche Angemessenheit überprüfen lassen. Bei dieser Gelegenheit sind auch die individuellen Zieljahreseinkommen der einzelnen Vorstandsmitglieder einer genauen Prüfung unterzogen worden. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass das Vergütungssystem der Gesellschaft sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Empfehlungen des DCGK entspricht. Insbesondere sei die Vorstandsvergütung im Vergleich zum Markt üblich und angemessen sowie die variable Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die individuellen Zieljahreseinkommen der Vorstandsmitglieder seien sowohl im horizontalen (also anderen vergleichbaren Unternehmen gegenüber) als auch im vertikalen Vergleich (den Mitarbeitergruppen von Infineon gegenüber) angemessen. Die vorgelegten Ergebnisse der Überprüfung durch den Vergütungsexperten wurden am 25. Oktober 2018 im Präsidialausschuss sowie am 20. November 2018 im Aufsichtsratsplenum eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat schloss sich der Einschätzung des externen Gutachters an.
Die Vorstandsvergütung und darauf bezogene Berichterstattungspflichten sind aktuell Gegenstand verschiedener regulatorischer Vorhaben. So ist Anfang des Kalenderjahres 2020 mit dem Inkrafttreten des derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) zu rechnen. Des Weiteren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine Neufassung des DCGK beschlossen, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des ARUG II wirksam werden soll. Der Aufsichtsrat beobachtet diese Entwicklungen seit Längerem sehr genau und setzt sich auch bereits eingehend mit den zu erwartenden Änderungen auseinander. Eine abschließende Analyse vor allem auch des Handlungsbedarfs in Bezug auf das bestehende Vorstandsvergütungssystem kann nach Auffassung des Aufsichtsrats aber erst erfolgen, wenn die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen feststehen, also das ARUG II in Kraft getreten und der neu gefasste DCGK wirksam geworden ist. Der Aufsichtsrat beabsichtigt daher, im Verlauf des Kalenderjahres 2020 notwendige Anpassungen am Vorstandsvergütungssystem vorzunehmen und ein insoweit geändertes/neues Vorstandsvergütungssystem der Hauptversammlung 2021 vorzulegen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats (Gesamtvergütung) ist in § 11 der Satzung der Gesellschaft geregelt und setzt sich wie folgt zusammen:
| ― | Eine feste Vergütung (Grundvergütung) in Höhe von €90.000. Sie steht jedem Aufsichtsratsmitglied zu und wird innerhalb eines Monats nach Abschluss des Geschäftsjahres gezahlt. |
| ― | Zuschläge für den mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats verbundenen Mehraufwand: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Zuschlag von €90.000, jeder seiner Stellvertreter von €30.000, die Vorsitzenden des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses sowie des Strategie- und Technologieausschusses von je €25.000 und jedes Mitglied eines Aufsichtsratsausschusses - mit Ausnahme des Nominierungs- und des Vermittlungsausschusses - von €15.000. Der Zuschlag fällt nur an, wenn sich das Gremium, dem das Aufsichtsrats- oder Ausschussmitglied angehört, in dem betreffenden Geschäftsjahr versammelt oder Beschlüsse gefasst hat. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere der genannten Funktionen ausübt, erhält es gleichwohl nur einen einzigen Zuschlag, der sich nach der am höchsten dotierten Funktion bemisst. Der Zuschlag wird innerhalb eines Monats nach Abschluss des Geschäftsjahres an die jeweiligen Funktionsträger gezahlt. |
| ― | Ein Sitzungsgeld von €2.000 für die persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder einer seiner Ausschüsse. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen der genannten Gremien statt, fällt das Sitzungsgeld nur einmal an. |
Bei einem unterjährigen Eintritt in den (oder Ausscheiden aus dem) Aufsichtsrat, einen seiner Ausschüsse oder eine mit einem Zuschlag vergütete Funktion erfolgt eine anteilige Kürzung der betreffenden Vergütungskomponente (Zahlung von einem Zwölftel des betreffenden jährlichen Vergütungsteils für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft beziehungsweise Funktionsausübung).
Mitgliedern des Aufsichtsrats werden zudem sämtliche Auslagen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung des Aufsichtsratsmandats entstehen, sowie die von ihnen insoweit etwa abzuführende Umsatzsteuer erstattet. Die Gesellschaft zahlt den Aufsichtsratsmitgliedern des Weiteren die auf ihre Gesamtvergütung (einschließlich des Sitzungsgelds) etwa anfallende Umsatzsteuer.
Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 jeweils gewährte Gesamtvergütung (einschließlich Sitzungsgeld) setzte sich wie folgt zusammen (hierin nicht enthalten ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent):
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| in € Aufsichtsratsmitglied | Geschäftsjahr | Feste Vergütung | Zuschlag für besondere Funktionen | Sitzungsgeld | Gesamtvergütung |
|---|---|---|---|---|---|
| Peter Bauer | 2019 | 90.000 | 25.000 | 24.000 | 139.000 |
| 2018 | 90.000 | 25.000 | 20.000 | 135.000 | |
| Johann Dechant | 2019 | 90.000 | 30.000 | 32.000 | 152.000 |
| 2018 | 90.000 | 30.000 | 28.000 | 148.000 | |
| Dr. Herbert Diess | 2019 | 90.000 | - | 10.000 | 100.000 |
| 2018 | 90.000 | - | 12.000 | 102.000 | |
| Dr. Wolfgang Eder 1 | 2019 | 90.000 | 27.500 | 38.000 | 155.500 |
| 2018 | 60.000 | 10.000 | 14.000 | 84.000 | |
| Annette Engelfried | 2019 | 90.000 | 15.000 | 30.000 | 135.000 |
| 2018 | 90.000 | 15.000 | 18.000 | 123.000 | |
| Peter Gruber | 2019 | 90.000 | 15.000 | 24.000 | 129.000 |
| 2018 | 90.000 | 15.000 | 20.000 | 125.000 | |
| Gerhard Hobbach | 2019 | 90.000 | 15.000 | 22.000 | 127.000 |
| 2018 | 90.000 | 15.000 | 20.000 | 125.000 | |
| Hans-Ulrich Holdenried | 2019 | 90.000 | 15.000 | 24.000 | 129.000 |
| 2018 | 90.000 | 15.000 | 22.000 | 127.000 | |
| Prof. Dr. Renate Köcher | 2019 | 90.000 | - | 14.000 | 104.000 |
| 2018 | 90.000 | - | 12.000 | 102.000 | |
| Dr. Susanne Lachenmann | 2019 | 90.000 | 15.000 | 22.000 | 127.000 |
| 2018 | 90.000 | 15.000 | 18.000 | 123.000 | |
| Wolfgang Mayrhuber 2 | 2019 | - | - | - | - |
| 2018 | 37.500 | 37.500 | 18.000 | 93.000 | |
| Géraldine Picaud | 2019 | 90.000 | - | 16.000 | 106.000 |
| 2018 | 90.000 | - | 20.000 | 110.000 | |
| Dr. Manfred Puffer | 2019 | 90.000 | - | 22.000 | 112.000 |
| 2018 | 90.000 | - | 14.000 | 104.000 | |
| Jürgen Scholz | 2019 | 90.000 | 15.000 | 26.000 | 131.000 |
| 2018 | 90.000 | 15.000 | 20.000 | 125.000 | |
| Kerstin Schulzendorf | 2019 | 90.000 | - | 18.000 | 108.000 |
| 2018 | 90.000 | - | 14.000 | 104.000 | |
| Dr. Eckart Sünner | 2019 | 90.000 | 84.583 | 34.000 | 208.583 |
| 2018 | 90.000 | 68.333 | 24.000 | 182.333 | |
| Diana Vitale | 2019 | 90.000 | - | 22.000 | 112.000 |
| 2018 | 90.000 | - | 14.000 | 104.000 | |
| Gesamt | 2019 | 1.440.000 | 257.083 | 378.000 | 2.075.083 |
| 2018 | 1.447.500 | 260.833 | 308.000 | 2.016.333 |
1 Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 22. Februar 2018. Die Vergütung für 2018 wurde daher zeitanteilig gewährt.
2 Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 22. Februar 2018. Die Vergütung für 2018 wurde daher zeitanteilig gewährt.
Mitglieder des Aufsichtsrats haben weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Geschäftsjahr 2018 vom Unternehmen Kredite erhalten.
Neubiberg, den 18. November 2019
Der Vorstand
Dr. Reinhard Ploss
Dr. Sven Schneider
Dr. Helmut Gassel
Jochen Hanebeck
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Infineon Technologies AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Infineon Technologies AG beschrieben sind.
Neubiberg, 22. November 2019
Infineon Technologies AG
Dr. Reinhard Ploss
Dr. Sven Schneider
Dr. Helmut Gassel
Jochen Hanebeck
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