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infas Holding AG

Pre-Annual General Meeting Information Jul 15, 2008

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Pre-Annual General Meeting Information

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News Details

Ad-hoc | 15 July 2008 15:46

Action Press Holding AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Action Press Holding AG / Hauptversammlung

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


A C T I O N P R E S S

H O L D I N G A G

Action Press Holding Aktiengesellschaft

Pempelforter Straße 47

40211 Düsseldorf

www.actionpressholdingag.de

ISIN DE 0006097108

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre der Action Press Holding Aktiengesellschaft werden zu der

ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft

am Freitag, dem 22. 08. 2008, um 14:00 Uhr eingeladen.
Die Hauptversammlung findet statt im

Novotel Düsseldorf City-West, Niederkasseler-Lohweg 179, in 40547
Düsseldorf.

(A) Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
    Konzernabschlusses der Action Press Holding Aktiengesellschaft zum 31.
    Dezember 2007, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands
    für das Geschäftsjahr 2007, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
    erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315
    Abs. 4 HGB

Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen
der Action Press Holding AG, Pempelforter Straße 47, 40211 Düsseldorf,
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Kopie der Unterlagen. Die Unterlagen werden in der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
    das Geschäftsjahr 2007

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
    für das Geschäftsjahr 2007

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

  1. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals
    (Genehmigtes Kapital 2008) sowie entsprechende Satzungsänderung

Der Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 28. Mai 2003 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das
Grundkapital in Höhe von bis zu 1.810.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen
Stückaktien gegen Bareinlage (Genehmigtes Kapital 2003/I) und in Höhe von
bis zu 1.810.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen
Bareinlage (Genehmigtes Kapital 2003/II) zu erhöhen. Von diesen
Ermächtigungen hat der Vorstand im Hinblick auf das Genehmigte Kapital
2003/I in Höhe von insgesamt 1.760.000,00 EUR Gebrauch gemacht. Beide
Ermächtigungen sind am 27. Mai 2008 ausgelaufen. Um der Gesellschaft
größtmöglichen Handlungsspielraum zu eröffnen, sich bei Bedarf zügig und
flexibel Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen, soll der
Vorstand auch in Zukunft ermächtigt werden, das Grundkapital der
Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien zu erhöhen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a) Das Genehmigte Kapital I und II in § 4 Abs. 5 und Abs. 6 der Satzung
wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend
bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum
07. August 2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.800.000 EUR
durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.800.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2008).

Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird
ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der
Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen
der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend
der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der
Ermächtigungsfrist anzupassen.

b) § 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'5. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. August
2008 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. August
2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.800.000,00 EUR durch
ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.800.000 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2008). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand
ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der
Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen
der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist
anzupassen.'

c) § 4 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'6. Entfällt'

  1. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Wisbert Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Krefelder Straße 68, 41460 Neuss,

zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Action Press Holding AG
sowie den Konzernabschluss der Action Press Holding AG für das am 31.
Dezember 2008 endende Geschäftsjahr zu wählen.

(B) Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises
über ihren Aktienbesitz bis zum Ablauf des siebten Tages vor der
Hauptversammlung, also bis zum 15. August 2008, 24:00 Uhr (maßgeblich ist
der Eingang der Anmeldung), bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
angegebenen Adresse schriftlich in deutscher oder englischer Sprache
anmelden:

Action Press Holding AG c/o

HVBEST Event-Service GmbH,
Mainzer Straße 180,
66121 Saarbrücken,
Fax-Nr.: 0681/9262929

Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den Beginn des 1.
August 2008, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch eine in deutscher oder
englischer Sprache verfasste Bestätigung des depotführenden Kredit- oder
Finanz­dienst­leistungs­instituts zu erbringen.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Sofern es sich bei dem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleich gestellte
Person handelt, bedarf es zur Ausübung des Stimmrechts der Vorlage einer
schriftlich oder per Telefax erteilten Vollmacht am Tage der
Hauptversammlung. Vollmachtsformulare befinden sich auf der Eintrittskarte,
die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt wird. Auf
Verlangen können Aktionäre Vollmachtsformulare auch unverzüglich und
kostenlos von der Gesellschaft erhalten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten der
Hauptversammlung sind gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz ausschließlich an die
Action Press Holding AG schriftlich oder per Telefax unter der angegebenen
Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu richten.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die innerhalb der
gesetzlichen Frist nach §§ 126, 127 Aktiengesetz, also bis spätestens zwei
Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung, unter der untengenannten
Verwaltungsanschrift eingegangen sind, werden unter der Internetadresse
www.actionpressholdingag.de veröffentlicht. Anderweitig adressierte
Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft 9.000.000,00 EUR und ist in 9.000.000 Stückaktien
eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.000.000
beträgt.

Verwaltungsanschrift der Gesellschaft:

Action Press Holding AG
Pempelforter Str. 47
40211 Düsseldorf
Telefax-Nr.: 02 11/44 03 38 10

Düsseldorf, im Juli 2008 Action Press Holding Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –
15.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


Sprache: Deutsch
Emittent: Action Press Holding AG
Pempelforter Straße 47
40211 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211-440338-0
Fax: 0211-440338-10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.actionpressholdingag.de
ISIN: DE0006097108
WKN: 609710
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service


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